Sumida AG

Erlau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

A k t i v a


31.12.2021 31.12.2020

EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen



I. Sachanlagen



1. Grundstücke, grundstücksgleiche



Rechte und Bauten einschließlich der



Bauten auf fremden Grundstücken 6.653.960,93
6.899.873,60
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.137.085,92
1.174.715,85
3. Andere Anlagen, Betriebs- und



Geschäftsausstattung 100.396,21
97.941,25
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen



im Bau 26.899,57 7.918.342,63 11.556,50 8.184.087,20
II. Finanzanlagen



1. Anteile an verbundenen Unternehmen 67.549.663,28
63.549.663,28
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 11.390.954,03
750.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 266.821,12 79.207.438,43 272.453,12 64.572.116,40


87.125.781,06
72.756.203,60
B. Umlaufvermögen



I. Forderungen und sonstige



Vermögensgegenstände



1. Forderungen gegen verbundene



Unternehmen 29.116.031,03
43.319.306,21
2. Sonstige Vermögensgegenstände 672.098,34 29.788.129,37 669.512,11 43.988.818,32
II. Kassenbestand und Guthaben bei



Kreditinstituten
866,48
2.470,39


29.788.995,85
43.991.288,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten
66.295,83
62.509,99


116.981.072,74
116.810.002,30



P a s s i v a


31.12.2021 31.12.2020

EUR EUR
A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 7.344.027,00 7.344.027,00
II. Kapitalrücklage 42.644.077,15 42.644.077,15
III. Bilanzverlust -221.784,94 -221.784,94

49.766.319,21 49.766.319,21
B. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.708.263,00 1.634.571,00
2. Steuerrückstellungen 53.848,36 14.700,00
3. Sonstige Rückstellungen 130.229,91 80.871,38

1.892.341,27 1.730.142,38
C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 52.923,10 60.165,63
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 65.175.275,88 65.159.843,59
3. Sonstige Verbindlichkeiten 94.213,28 93.531,49
– davon aus Steuern EUR 11.713,28 (i. Vj. EUR 11.031,49) –


65.322.412,26 65.313.540,71

116.981.072,74 116.810.002,30

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021


2021 2020

EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse
3.056.156,29
3.096.576,24
2. Sonstige betriebliche Erträge
229.470,89
628.831,26


3.285.627,18
3.725.407,50
3. Personalaufwand



a) Löhne und Gehälter -540.685,37
-425.502,69
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für



Altersversorgung und für Unterstützung -212.328,20 -753.013,57 -87.535,08 -513.037,77
– davon für Altersversorgung



EUR 112.579,00 (i. Vj. EUR 0,00) –



4. Abschreibungen auf Sachanlagen
-366.486,03
-355.677,43
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-1.568.481,15
-2.141.899,64
6. Erträge aus Ergebnisabführung
1.502.596,39
2.609.238,93
7. Erträge aus Ausleihungen des



Finanzanlagevermögens
88.700,05
15.083,33
– davon aus verbundenen Unternehmen



EUR 88.700,05 (i. Vj. EUR 15.083,33) –



8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
640.578,36
659.164,59
– davon aus verbundenen Unternehmen



EUR 640.578,36 (i. Vj. EUR 659.164,59) –



9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-1.065.421,53
-1.129.013,84
– davon an verbundene Unternehmen



EUR -1.034.815,53 (i. Vj. EUR -1.068.242,84) –



10. Aufwendungen aus Verlustübernahme
-6.021.310,53
-5.857.697,03
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-73.897,17
-58.293,97
12. Erträge aus Verlustausgleich



aufgrund Beherrschungsvertrag
4.362.626,54
3.076.395,02
13. Ergebnis nach Steuern
31.518,54
29.669,69
14. Sonstige Steuern
-31.518,54
-29.669,69
15. Jahresüberschuss
0,00
0,00

ANHANG der SUMIDA AG, Obernzell, für das Geschäftsjahr 2021

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS, ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Allgemeines


Die SUMIDA AG mit Sitz in Obernzell ist unter der Nummer HRB 3576 im Register des Amtsgerichts Passau eingetragen.

Der Jahresabschluss der SUMIDA AG wurde unter Berücksichtigung des AktG sowie unter Berücksichtigung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB und unter der Annahme der positiven Unternehmensfortführung erstellt.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die SUMIDA AG eine kleine Kapitalgesellschaft.

In der außerordentlichen Hauptversammlung am 19.3.2009 wurde der Vorstand ermächtigt, den Widerruf der Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien zum regulierten Markt zu beantragen. Der Widerruf der Zulassung wurde mit Ablauf des 4.8.2009 wirksam.

Mit Eintragung im Handelsregister Passau am 31.3.2009 wurde der Beherrschungsvertrag zwischen der SUMIDA AG und der SUMIDA Europe GmbH rechtswirksam. Der Beherrschungsvertrag wurde von beiden Parteien am 22.1.2009 unterzeichnet. Die außerordentliche Hauptversammlung der SUMIDA AG hat dem Beherrschungsvertrag am 19.3.2009 zugestimmt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss der SUMIDA AG wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die Bewertung des beweglichen Sachanlagevermögens inkl. der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Bei neu beschafften Wirtschaftsgütern, welche der Förderung im Rahmen des Hochwasser-Aufbauhilfeprogramms unterliegen, werden die erhaltenen Zuschüsse als Anschaffungskostenminderungen zum Abzug gebracht. Die Abschreibung erfolgt linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, welche zwischen drei und 30 Jahren liegt.

Die Bewertung des unbeweglichen Sachanlagevermögens erfolgt ebenfalls zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibung erfolgt linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, welche zwischen zehn und 50 Jahren liegt.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 250 EUR werden im Jahr des Zugangs sofort aufwandswirksam erfasst. Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten über 250 EUR liegen und den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird gemäß den steuerlichen Vorschriften über fünf Jahre linear abgeschrieben. Für handelsrechtliche Zwecke wird dieses Vorgehen übernommen, da es insgesamt von nachrangiger Bedeutung ist.

Bei den Finanzanlagen werden Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten und Ausleihungen grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich ebenfalls zum Nominalwert ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden, sofern erforderlich, vorgenommen.

Forderungen aus der Erstattung für die Beiträge zur Sozialversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen, Erträge aus der Erstattung werden im Personalaufwand saldiert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten entspricht den zeitanteilig vorgeleisteten Aufwendungen.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen (Heubeck - Richttafeln 2018 G). Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) auf Basis eines Zinssatzes von 1,90 % verwendet. Der Rententrend wird mit 1,70 % zugrunde gelegt.

Bei den Pensionsrückstellungen erfolgt eine Verrechnung im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit zur Sicherung dieser Verpflichtung erworbenen Vermögensgegenständen. Die Vermögensgegenstände werden hierfür mit dem Zeitwert entsprechend § 253 Abs. 1 S. 4 HGB bewertet.

Pensionsverpflichtungen wurden zum Stichtag 31.12.2021 mit einem 10-jährigen Durchschnittszinssatz bei einer pauschalierten Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechend § 253 Abs. 2 S. 2 HGB bewertet. Außerdem wurde eine zusätzliche Bewertung aufgrund von § 253 Abs. 6 HGB mit einem 7-jährigen Durchschnittszinssatz von 1,36 % entsprechend einer Restlaufzeit von 15 Jahren vorgenommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Verpflichtungsumfang zum 7-jährigen Durchschnittszinssatz und dem Verpflichtungsumfang zum 10-jährigen Durchschnittszinssatz unterliegt der Ausschüttungssperre und ist bei den Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis dargestellt.

Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Heubeck - Richttafeln 2018 G). Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) auf Basis eines Zinssatzes von 1,36 % verwendet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,50 % zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag bewertet und berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen, Verbindlichkeiten und Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt.

Bei Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr finden das Imparitäts- und Realisationsprinzip im Sinne des § 256a S. 2 HGB keine Anwendung.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Finanzanlagen


Die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen sich wie folgt dar:


31.12.2021 31.12.2020

EUR EUR
SUMIDA Components GmbH, Neumarkt 0,00 0,00
SUMIDA Components & Modules GmbH, Obernzell 39.299.257,23 39.299.257,23
SUMIDA Lehesten GmbH, Lehesten 12.562.000,00 8.562.000,00
SUMIDA flexible connections GmbH, Radeberg 15.688.392,96 15.688.392,96
SUMIDA Romania S.R.L., Jimbolia/Rumänien 13,09 13,09
VOGT electronic Miesau GmbH, Bruchmühlbach-Miesau 0,00 0,00

67.549.663,28 63.549.663,28


Aufgrund einer Bareinlage in die Kapitalrücklage der SUMIDA Lehesten GmbH, Lehesten (vormals: SUMIDA EMS GmbH, Obernzell), erhöhten sich die Anteile an dieser Gesellschaft um 4.000 TEUR.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten ausschließlich langfristige Darlehensforderungen in Höhe von 11.391 TEUR (Vj. 750 TEUR).

Angaben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen, wobei das jeweilige Geschäftsjahr dem der Muttergesellschaft entspricht:


Anteile Landes-währung Höhe des Eigenkapitals 31.12.2021 Jahresergebnis 2021

%
Landes-währung Tsd. TEUR Landes-währung Tsd. TEUR
unmittelbar:





SUMIDA Components GmbH (2)
Neumarkt, Deutschland
100 EUR 802 802 0 0
SUMIDA Components & Modules GmbH (2)
Obernzell, Deutschland
100 EUR 17.148 17.148 0 0
SUMIDA Lehesten GmbH (2) (3)
Lehesten, Deutschland
100 EUR 4.982 4.982 0 0
SUMIDA flexible connections GmbH (2)
Radeberg, Deutschland
100 EUR 2.625 2.625 0 0
SUMIDA Romania S.R.L. (1)
Jimbolia, Rumänien
0,000092 RON 31.042 6.152 2.258 459
VOGT electronic Miesau GmbH (2)
Bruchmühlbach-Miesau, Deutschland
100 EUR 5 5 0 0
mittelbar:





vogtronics GmbH
Obernzell, Deutschland
74 EUR 23.851 23.851 319 319
SUMIDA electronic Shanghai Co., Ltd. (1)
Shanghai, China
100 CNY 99.080 13.487 18.434 2.397
SUMIDA electronic Suqian Co., Ltd. (1)
Suqian, China
100 CNY 10.226 1.392 2.919 380
SUMIDA Romania S.R.L. (1)
Jimbolia, Rumänien
99,999908 RON 31.042 6.152 2.258 459
SUMIDA flexible connections Romania S.R.L. (1)
Jimbolia, Rumänien
100 RON 2.940 583 183 37
SUMIDA Slovenija d.o.o.
Blejska Dobrava, Slowenien
74 EUR 6.724 6.724 28 28
SUMIDA Components de Mexico S.A. de C.V. (1)
Guadalajara, Mexiko
74 USD 34.791 30.759 4.190 3.525

(1) Die Umrechnung der Fremdwährungsbeträge erfolgte hinsichtlich des Eigenkapitals mit dem Kurs zum Jahresabschlussstichtag und hinsichtlich des Jahresergebnisses mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres der jeweiligen Gesellschaft.
(2) Ergebnisabführungsvertrag mit der SUMIDA AG
(3) Vormals SUMIDA EMS GmbH, Obernzell. Die SUMIDA Lehesten GmbH, Lehesten, wurde mit Eintragung im Handelsregister Passau am 27.12.2021 auf die SUMIDA EMS GmbH, Obernzell, verschmolzen. Seit Eintragung im Handelsregister Jena am 14.01.2022 firmiert die Gesellschaft unter der Firma SUMIDA Lehesten GmbH, Lehesten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


31.12.2021 31.12.2020

TEUR TEUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 29.116 43.319
Sonstige Vermögensgegenstände 672 670

29.788 43.989


Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen kurzfristige Darlehensforderungen in Höhe von 20.905 TEUR (Vj. 28.678 TEUR).

Darüber hinaus sind in dieser Position die Forderungen aus den Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften in Höhe von 1.503 TEUR (Vj. 2.609 TEUR) sowie der Verlustausgleichsverpflichtung gemäß Beherrschungsvertrag in Höhe von 4.363 TEUR (Vj. 3.076 TEUR) enthalten.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von 6.703 TEUR (Vj. 8.920 TEUR) gegen den Gesellschafter.

Im Geschäftsjahr 2021 sind in den sonstigen Vermögensgegenständen keine Forderungen mehr aus der Erstattung für die Beiträge zur Sozialversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit enthalten (Vj. 1 TEUR). Erstattungen für die Beiträge zur Sozialversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit wurden im Vorjahr in Höhe von 10 TEUR im Personalaufwand saldiert, im Geschäftsjahr 2021 erfolgten jedoch keine Erstattungen mehr.

Die ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben in Höhe von 0 TEUR (Vj. 3.081 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr.

3. Eigenkapital

Grundkapital
Das Grundkapital der SUMIDA AG beträgt zum Abschlussstichtag 7.344.027 EUR (Vj. 7.344.027 EUR) und ist eingeteilt in 7.344.027 (Vj. 7.344.027) auf den Inhaber lautende Stückaktien (6.084.027 Stammaktien; 1.260.000 Vorzugsaktien). Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie beträgt 1 EUR.

Genehmigtes Kapital
Gemäß Satzung ist der Vorstand mit Zustimmung der Hauptversammlung der SUMIDA AG vom 17.6.2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 16.6.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.672.013 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.672.013 neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre partiell ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/I).

4. Rückstellungen

Rückstellung für Pensionen

Entwicklung Pensionsrückstellung Verpflichtung: Sollwert Deckungs-vermögen Unterschieds-betrag / Beibehalt Nettobilanz-ausweis

EUR EUR EUR EUR
Stand 01.01.2021 2.279.655 -483.608 -161.476 1.634.571
Aufwendungen für Altersversorgung 112.579 --- 0 112.579
Zinsen und ähnliche Aufwendungen



a. Zinsaufwand aus der Verpflichtung gem. § 253 HGB 51.587 --- 0 51.587
b. Wertänderungen des Deckungsvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB --- -21.093 --- -21.093
Zahlung von Versorgungsleistungen -150.593 40.842 --- -109.751
Stand 31.12.2021
(vor Verteilung des Unterschiedsbetrages)
2.293.228 -463.859 -161.476 1.667.893
Verteilung des Unterschiedsbetrages



a. Mindestzuführung --- --- 40.370 40.370
b. Maximalzuführung --- --- 161.476 161.476
c. tatsächliche Zuführung --- --- 40.370 40.370
Stand 31.12.2021
(nach Verteilung des Unterschiedsbetrages)
2.293.228 -463.859

a. minimaler Ansatz --- --- -121.106 1.708.263
b. maximaler Ansatz --- --- 0 1.829.369
c. tatsächlicher Ansatz zum 31.12.2021 --- --- -121.106 1.708.263


Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet in vollem Umfang Verpflichtungen für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Die Gesamtverpflichtung beläuft sich zum Stichtag auf 2.293 TEUR (Vj. 2.280 TEUR). Aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG resultierte ein Unterschiedsbetrag, der im Berichtsjahr zu 1/15 bilanz- und aufwandswirksam erfasst wurde. Der zum Stichtag 31.12.2021 noch nicht erfasste Unterschiedsbetrag in Höhe von 121 TEUR (Vj. 161 TEUR) wird bis spätestens 31.12.2024 zugeführt. Die passivierte Verpflichtung beläuft sich zum Stichtag 31.12.2021 auf 1.708 TEUR (Vj. 1.635 TEUR). Die Abweichung zwischen den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens und dem bilanzierten Wert (=Zeitwert) ist von untergeordneter Bedeutung.

Sonstige Rückstellungen

Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:


Stand


Stand

01.01.2021 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Bereich Personal 16 9 0 38 45
Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten 65 35 0 55 85

81 44 0 93 130


5. Verbindlichkeiten 

Berichtsjahr 31.12.2021 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Gesamtbetrag davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte besichert

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 53 0 0 53 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 63.358 0 1.817 65.175 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 94 0 0 94 0

63.505 0 1.817 65.322 0
Berichtsjahr 31.12.2020 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Gesamtbetrag davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte besichert

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 60 0 0 60 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 63.189 0 1.971 65.160 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 94 0 0 94 0

63.343 0 1.971 65.314 0


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Darlehen der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, in Höhe von 57.170 TEUR (Vj. 57.170 TEUR).

Wiederaufleben des Forderungsverzichts („Besserungsschein“)

Die Gläubigerbanken haben im Geschäftsjahr 2002/2003 auf Kreditforderungen gegenüber dem SUMIDA AG Konzern (ehemals VOGT electronic Konzern) in Höhe von 45.000 TEUR gegen Einräumung eines Besserungsscheins verzichtet.

Hinsichtlich des im Geschäftsjahr 2002/2003 durch die Pool-Banken ausgesprochenen Forderungsverzichts wurden im Zusammenhang mit der weiteren Finanzierung des SUMIDA AG Konzerns die Bedingungen für das Wiederaufleben des Forderungsverzichts neu geregelt. Danach greift der Besserungsschein erst bei Überschreiten einer Eigenkapitalquote im Einzelabschluss der SUMIDA AG von 20 %.

Gemäß Vertrag ist für die Höhe des Wiederauflebens der Forderung rechnerisch auf den jeweils endgültigen Jahresabschluss abzustellen, wobei die Bewertungsgrundsätze im Einzelnen definiert sind. Im endgültigen Abschluss ist ein Wiederaufleben der Forderung als Aufwand zu berücksichtigen, wobei er betragsmäßig dem dann noch verbleibenden Jahresüberschuss nach Steuern zu entsprechen hat.

Im Zuge der Akquisition durch den SUMIDA Konzern im Februar 2006 wurde der Besserungsschein zunächst von der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt/Oberpfalz, erworben und anschließend durch eine Abtretungserklärung an die ISMART Global Ltd., Tortola/British Virgin Islands, ein Tochterunternehmen der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, weitergereicht. Im Geschäftsjahr 2016 wurde der Besserungsschein an die SUMIDA Finance B.V., Amsterdam/Niederlande, veräußert.

Die Eigenkapitalquote liegt am Bilanzstichtag bei 43 % (Vj. 43 %).

Im Geschäftsjahr 2021 fand aufgrund des handelsrechtlichen Verlusts vor Verlustausgleich, wie im Vorjahr, keine Zuführung zum Besserungsschein statt.

C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse


Die Umsätze im Berichtsjahr in Höhe von 3.056 TEUR (Vj. 3.097 TEUR) beinhalten im Wesentlichen verrechnete Dienstleistungen an inländische Konzerngesellschaften sowie an die Gesellschafterin SUMIDA Europe GmbH.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Im Geschäftsjahr 2021 wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 229 TEUR (Vj. 629 TEUR) erfasst. Hierbei handelt es sich in Höhe von 228 TEUR (Vj. 628 TEUR) um Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, welche aus dem Hochwasser 2013 sowie im Vorjahr zusätzlich aus der Auflösung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen resultieren.

3. Abschreibungen

Hierbei handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 366 TEUR (Vj. 356 TEUR).

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.568 TEUR (Vj. 2.142 TEUR) enthalten insbesondere Verwaltungskosten in Höhe von 413 TEUR (Vj. 390 TEUR), Raumkosten in Höhe von 858 TEUR (Vj. 1.010 TEUR) und Aufwendungen aus Kostenverrechnungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 160 TEUR (Vj. 219 TEUR).

Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2021 Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von 40 TEUR (Vj. 443 TEUR) aufwandswirksam erfasst. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB in Höhe von 40 TEUR (Vj. 40 TEUR).

5. Erträge aus Ergebnisabführung und Aufwendungen aus Verlustübernahme

Aus Ergebnisabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen resultieren Erträge aus Ergebnisabführung in Höhe von 1.503 TEUR (Vj. 2.609 TEUR) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von 6.021 TEUR (Vj. 5.858 TEUR).

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Zinsaufwand gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.035 TEUR (Vj. 1.068 TEUR) besteht überwiegend aus den Darlehenszinsen gegenüber der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan.

Der enthaltene Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung für Pensionen (52 TEUR; Vj. 72 TEUR) und der Ertrag aus der Wertänderung des Deckungsvermögens (21 TEUR; Vj. 21 TEUR) belaufen sich im Berichtsjahr saldiert auf 31 TEUR (Vj. 51 TEUR).

Aus der Änderung des Abzinsungssatzes für Pensionsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein Zinsänderungseffekt in Höhe von 124 TEUR (Vj. 253 TEUR), der zusätzlich einer Ausschüttungssperre unterliegt. Da jedoch ausreichend frei verfügbare Rücklagen abzüglich des Bilanzverlusts vorhanden sind, kommt die Ausschüttungssperre nicht zum Tragen.

7. Erträge aus Verlustausgleich aufgrund Beherrschungsvertrag

Die Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von 4.363 TEUR (Vj. 3.076 TEUR) resultieren aus der Verlustausgleichsverpflichtung der SUMIDA Europe GmbH, einem verbundenen Unternehmen, gemäß Beherrschungsvertrag.

D. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTE, SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse


Die Haftungsverhältnisse der SUMIDA AG gem. § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB werden wie folgt vermerkt:


2021 2020

TEUR TEUR
Gesamtschuldnerische Haftung für fremde Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 262 262
Gesamt 262 262


Die gesamtschuldnerische Haftung für fremde Verbindlichkeiten betrifft ausschließlich verbundene Unternehmen und resultiert aus einer Kontokorrentlinie, welche neben der SUMIDA AG von mehreren Tochterunternehmen gemeinsam ausgenutzt werden kann. Die berechtigten Unternehmen haften jeweils gesamtschuldnerisch.

Aufgrund der soliden Finanzsituation der Gesellschaft und der übrigen aus der Kontokorrentlinie berechtigten Tochterunternehmen wird zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 von keiner Inanspruchnahme ausgegangen.

Zudem hat die SUMIDA AG am 21. Januar 2003 gegenüber der VOGT electronic Miesau GmbH, Bruchmühlbach-Miesau, einem verbundenen Unternehmen, eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme sämtlicher Verluste abgegeben. Die Erklärung gilt unverändert fort, auch wenn im Geschäftsjahr 2012 ein Gewinnabführungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften geschlossen worden ist. Da die VOGT electronic Miesau GmbH nicht operativ tätig ist sowie aufgrund des Gewinnabführungsvertrages wird zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 von keiner Inanspruchnahme aus der Verpflichtungserklärung ausgegangen.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Miet- und Leasingverpflichtungen


2021 2020

TEUR TEUR
Miet- und Leasingverträge 907 1.360
- davon bis 1 Jahr 453 453
- davon 1 - 5 Jahre 455 904
- davon über 5 Jahre 0 3


Wiederaufleben des Forderungsverzichts („Besserungsschein“)

Die Restverpflichtung für künftige Jahre aus dem Besserungsschein beträgt 14.398 TEUR (Vj. 14.398 TEUR) und besteht ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. Im Geschäftsjahr fand keine Ergebniszuführung zum Besserungsschein statt.

3. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich sechs (Vj. sechs) Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.

4. Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands

Klaus Neumeier

Vorsitzender
Diplom-Ingenieur

Thomas Mötsch
Finanzvorstand
Industriekaufmann

Mitglieder des Aufsichtsrats

Hans Fahr

Vorsitzender
Diplom-Ingenieur, Unternehmensberater

André Bour
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Kaufmann

Roland Osterkorn
Arbeitnehmervertreter
Betriebsratsvorsitzender

5. Mitteilungspflichten gemäß § 20 AktG

Dem Vorstand der SUMIDA AG wurden am 5. August 2009 folgende Mitteilungen im Sinne des § 20 Abs. 1, 4 AktG übermittelt:

Die SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, teilte mit, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der SUMIDA AG gehört.

Die SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt/Oberpfalz, teilte mit, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der SUMIDA AG gehört.

Die ISMART Global Ltd., Tortola/British Virgin Islands, teilte mit, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG gehört.

6. Befreiender Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der SUMIDA AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Gesellschaft SUMIDA AG gehört zum Konzernkreis der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Dieser Konzernabschluss hat gemäß § 292 HGB befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes der SUMIDA Europe GmbH und damit auch der SUMIDA AG. Der befreiende Konzernabschluss und der befreiende Konzernlagebericht der SUMIDA CORPORATION sind mit der Richtlinie 2008/961/EG des Rates vom 11.4.2012 über den konsolidierten Abschluss in der für Deutschland geltenden Fassung gleichwertig. Der Konzernabschluss der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und ist bei der FINANCIAL SERVICES AGENCY, Tokio/Japan, und bei der SUMIDA CORPORATION auf deren Internetseite (www.sumida.com/investor-relations/) einzusehen und wird darüber hinaus durch das oberste deutsche Mutterunternehmen, die SUMIDA Europe GmbH, im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

 

Obernzell, den 28. Februar 2022

SUMIDA AG
Der Vorstand

Klaus Neumeier

Thomas Mötsch