Accentro Real Estate AG

Berlin

Mitteilung gemäß §§ 264 HGB Abs. 3, 264b HGB

Gesellschafterbeschluss

Die

ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 2. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 175533 B,

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 2. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Accentro 2. Wohneigentum GmbH gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegungspflicht nach § 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2017 wird zugestimmt. Die Accentro 2. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 09. November 2017

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jacopo Mingazzini

Accentro 2. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 2, Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 2. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2017 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2018 einzustehen.

Die Accentro 2. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B- einbezogen.

 

Berlin, 9. November 2017

Accentro Real Estate AG

Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die

ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 3. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 175531 B,

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 3. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Accentro 3. Wohneigentum GmbH gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegungspflicht nach § 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2017wird zugestimmt. Die Accentro 3. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 09. November 2017

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jacopo Mingazzini

Accentro 3. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 3. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 3. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2017 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2018 einzustehen.

Die Accentro 3. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -, einbezogen.

 

Berlin, 9. November 2017

Accentro Real Estate AG

Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die

ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 5. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 150741 B,

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 5. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Accentro 5. Wohneigentum GmbH gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegungspflicht nach § 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2017 wird zugestimmt. Die Accentro 5. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 09. November 2017

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jacopo Mingazzini

Accentro 6. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 6. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 6. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2017 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2018 einzustehen.

Die Accentro 6. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B-, einbezogen.

 

Berlin, 9. November 2017

Accentro Real Estate AG

Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 6. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 182001 B,

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 6. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 wird zugestimmt. Die Accentro 6. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 9. November 2017

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jacopo Mingazzini

Accentro 5. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 5. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 5. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2017 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2018 einzustehen.

Die Accentro 5. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -, einbezogen.

 

Berlin, 09. November 2017

Accentro Real Estate AG

Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 8. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 184890 B,

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 8. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 wird zugestimmt. Die Accentro 8. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 09. November 2017

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jacopo Mingazzini

Accentro 8. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 8. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 8. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2017 eingegangenen Verpflichtungen Im Geschäftsjahr 2018 einzustehen.

Die Accentro 8. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B, einbezogen.

 

Berlin, 09. November 2017

Accentro Real Estate AG

Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 10. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 184897 B,

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 10. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 wird zugestimmt. Die Accentro 10. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 09. November 2017

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jacopo Mingazzini

Accentro 10. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 10. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 10. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2017 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2018 einzustehen.

Die Accentro 10. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B, einbezogen.

 

Berlin, 9. November 2017

Accentro Real Estate AG

Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die

Accentro Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B, alleinige Gesellschafterin der

Koppenstraße Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 168308 B, tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Koppenstraße Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Koppenstraße Wohneigentum GmbH gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegungspflicht nach § 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2017 wird zugestimmt. Die Koppenstraße Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG (Alleingesellschafterin der Accentro Wohneigentum GmbH) - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B-, einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 09./November 2017

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jacopo Mingazzini

Koppenstraße Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Koppenstraße Wohneigentum GmbH, für die von der Koppenstraße Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2017 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2018 einzustehen.

Die Koppenstraße Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B-, einbezogen.

 

Berlin, 09. November 2017

Accentro Real Estate AG

Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die

ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 103691 B, und alleinige Gesellschafterin der MBG 2. Sachsen Wohnen GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 168466 B, tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der MBG 2. Sachsen Wohnen GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der MBG 2. Sachsen Wohnen GmbH gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegungspflicht nach § 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2017 wird zugestimmt. Die MBG 2. Sachsen Wohnen GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 09. November 2017

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jacopo Mingazzini

MBG 2. Sachsen Wohnen GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der MBG 2. Sachsen Wohnen GmbH, für die von der MBG 2. Sachsen Wohnen GmbH bis zum 31. Dezember 2017 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2018 einzustehen.

Die MBG 2. Sachsen Wohnen GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -, einbezogen.

 

Berlin, 09. November 2017

Accentro Real Estate AG

Vorstand