Accentro Real Estate AG

Berlin

Mitteilung gemäß § 264 HGB Abs. 3, 264b HGB

Gesellschafterbeschluss

Die

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 20. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 213721 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 20. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 wird zugestimmt. Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Berlin, den 1. Dezember 2020

Accentro Real Estate AG
Lars Schriewer
Vorstand

Accentro 20. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 20. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 20. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2021 einzustehen.

Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

Berlin, 1. Dezember 2020

Lars Schriewer
Accentro Real Estate AG

Gesellschafterbeschluss

Die

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 21. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 214743 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 21. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 wird zugestimmt. Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Berlin, den 1. Dezember 2020

Accentro Real Estate AG
Lars Schriewer
Vorstand

Accentro 21. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 21. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 21. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2021 einzustehen.

Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

Berlin, 1. Dezember 2020

Lars Schriewer
Accentro Real Estate AG

Gesellschafterbeschluss

Die Kommanditistin der Gesellschaft

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B mit einem Kapitalanteil von 10.000 EUR (100%)

sowie die Komplementärin

Accentro Verwaltungs GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B,

treten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG zusammen und beschließen einstimmig, was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 wird zugestimmt. Die Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Berlin, den 1. Dezember 2020

scrollen
Accentro Real Estate AG Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG
Lars Schriewer vertreten durch
Vorstand Accentro Verwaltungs GmbH
Lars Schriewer - Geschäftsführer -

Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG
und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG, für die von der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2021 einzustehen.

Die Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

Berlin, 1. Dezember 2020

Lars Schriewer
Accentro Real Estate AG

Gesellschafterbeschluss

Die Kommanditisten der Gesellschaft

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B mit einem Kapitalanteil von 940.000 EUR (94%)

und

KvU Land und Jagd Beteiligungen GmbH
Mit dem Sitz in Pforzheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim zu HRB 714792 mit einem Kapitalanteil von 60.000 EUR (6%)

sowie die Komplementärin

Accentro Verwaltungs GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B

halten unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften hiermit eine

Gesellschafterversammlung der Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG

ab und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 wird zugestimmt. Die Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Berlin, den 1. Dezember 2020

scrollen
Accentro Verwaltungs GmbH (Komplentärin) Accentro Real Estate AG (Kommanditistin)
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Schriewer vertreten durch den Vorstand Lars Schriewer
KvU Land und Jagd Beteiligungen GmbH (Kommanditistin)
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sebastian AI Wasl Moser

Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG
und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG, für die von der Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2021 einzustehen.

Die Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

Berlin, 1. Dezember 2020

Lars Schriewer
Accentro Real Estate AG