Accentro Real Estate AGBerlinMitteilung gemäß § 264 HGB Abs. 3, 264b HGBGesellschafterbeschlussDie
Accentro Real Estate AGmit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 20. Wohneigentum GmbHmit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 213721 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlungder Accentro 20. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020
wird zugestimmt. Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH wird in
den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 1. Dezember 2020
Accentro Real Estate AG
Accentro 20. Wohneigentum GmbHEinstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in KonzernabschlussHiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 20. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 20. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2020 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2021 einzustehen.
Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 1. Dezember 2020
Lars Schriewer
GesellschafterbeschlussDie
Accentro Real Estate AGmit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 21. Wohneigentum GmbHmit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 214743 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlungder Accentro 21. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020
wird zugestimmt. Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH wird in
den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 1. Dezember 2020
Accentro Real Estate AG
Accentro 21. Wohneigentum GmbHEinstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in KonzernabschlussHiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 21. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 21. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2020 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2021 einzustehen.
Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 1. Dezember 2020
Lars Schriewer
GesellschafterbeschlussDie Kommanditistin der Gesellschaft
Accentro Real Estate AGmit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B
mit einem Kapitalanteil von 10.000 EUR (100%)
sowie die Komplementärin
Accentro Verwaltungs GmbHmit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B,
treten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller
Formen und Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlungder Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG zusammen und
beschließen einstimmig, was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020
wird zugestimmt. Die Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG
wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 1. Dezember 2020
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Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KGEinstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG
|
| Accentro Verwaltungs GmbH (Komplentärin) | Accentro Real Estate AG (Kommanditistin) |
| vertreten durch den Geschäftsführer Lars Schriewer | vertreten durch den Vorstand Lars Schriewer |
| KvU Land und Jagd Beteiligungen GmbH (Kommanditistin) | |
| vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sebastian AI Wasl Moser |
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG,
für die von der Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG
bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2021 einzustehen.
Die Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG wird in
den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 1. Dezember 2020
Lars Schriewer
Accentro Real Estate AG