Accentro Real Estate AG

Berlin

Ergänzung zur Mitteilung gem. § 264 HGB

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 2. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 175533 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 2. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Die Accentro 2. Wohneigentum wird von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts, sowie von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB befreit. Dies betrifft das Geschäftsjahr 2020.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. März 2021

Accentro Real Estate AG

Hans- Peter Kneip, Vorstand (CFO)