Accentro Real Estate AG
Berlin
Ergänzung zur Mitteilung gem.
§ 264 HGB
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 2. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 175533 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 2. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Die Accentro 2. Wohneigentum wird von der Pflicht zur
Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts, sowie von
der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gem.
§ 264 Abs. 3 HGB befreit. Dies betrifft das
Geschäftsjahr 2020.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. März
2021
Accentro
Real Estate AG
Hans-
Peter Kneip, Vorstand (CFO)
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