Accentro Real Estate AG

Berlin

Mitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264 b HGB

Gesellschafterbeschluss

Die ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 2. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 175533 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 2. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 2. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen. Des Weiteren wird die Accentro 2. Wohneigentum GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gem. $ 264 Abs. 3 HGB befreit.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand (CEO)

Accentro 2. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 2. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 2. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 2. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 6. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 182001 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 6. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 6. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro 6. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 6. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 6. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangener Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 6. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 11. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 192350 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 11. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des $ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro 11. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer,Vorstand

Accentro 11. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 11. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 11. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 11. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 17. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 203426 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 17. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 17. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen. Des Weiteren wird die Accentro 17. Wohneigentum GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro 17. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 17. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 17. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 17. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 20. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 213721 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 20. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer , Vorstand

Accentro 20. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 20. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 20. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 21. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 214743 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 21. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro 21. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 21. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 21. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 23. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227478 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 23. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro 23. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro 23. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 23. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 23. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 23. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 24. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227397 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 24. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro 24. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro 24. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 24. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 24. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 24. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227468 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 25. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro 25. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 25. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 25. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro 25. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro East Holding GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227361 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro East Holding GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro East Holding GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro East Holding GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro East Holding GmbH, für die von der Accentro East Holding GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro East Holding GmbH Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 125190 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen. Des Weiteren wird die Accentro GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro GmbH, für die von der Accentro GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro Sachsen GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 184890 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro Sachsen GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro Sachsen GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Accentro Sachsen GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro Sachsen GmbH, für die von der Accentro Sachsen GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro Sachsen GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro Verwaltungs GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro Verwaltungs GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro Verwaltungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro Verwaltungs GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro Verwaltungs GmbH, für die von der Accentro Verwaltungs GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro Verwaltungs GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Accentro Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Accentro Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Accentro Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die Kommanditistin der Gesellschaft

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B mit einem Kapitalanteil von 10.000 EUR (100%)

sowie die Komplementäre

Accentro Verwaltungs GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B,

treten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

 

Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG

Accentro Verwaltungs GmbH

Lars Schriewer, Geschäftsführer

Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG, für die von der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 37010 B,

sind die alleinigen Gesellschafter der

Estavis Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 135804 B, nachfolgend "Gesellschaft"

Die Gesellschafter treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Gesellschaft zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Estavis Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer , Vorstand

 

Estavis Beteiligungs GmbH & Co. KG

Accentro Verwaltungs GmbH

Lars Schriewer - Geschäftsführer -

Estavis Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Estavis Wohneigentum GmbH, für die von der Estavis Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Estavis Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 188342 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 15. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH, für die von der Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin -eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B, alleinige Gesellschafterin der

Koppenstraße Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 168308 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Koppenstraße Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Koppenstraße Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG und Alleingesellschafterin der Accentro Wohneigentum GmbH, einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Wohneigentum GmbH

Lars Schriewer, Geschäftsführer

Koppenstraße Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Koppenstraße Wohneigentum GmbH, für die von der Koppenstraße Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2022 einzustehen.

Die Koppenstraße Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 14. Dezember 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

scrollen
Lars Schriewer
Accentro Real Estate AG

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

LHC Beteiligungs GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 239227 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der LHC Beteiligungs GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die LHC Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

LHC Beteiligungs GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der LHC Beteiligungs GmbH, für die von der LHC Beteiligungs GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die LHC Beteiligungs GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Quartier Danziger Str. 143 GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 205336 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Quartier Danziger Str. 143 GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Quartier Danziger Str. 143 GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Quartier Danziger Straße143 GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Quartier Danziger Straße 143 GmbH, für die von der Quartier Danziger Straße143 GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Quartier Danziger Straße143 GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Quartier Dietzgenstraße GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 211084 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Quartier Dietzgenstraße GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Quartier Dietzgenstraße GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Quartier Dietzgenstraße GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Quartier Dietzgenstraße GmbH, für die von der Quartier Dietzgenstraße GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Quartier Dietzgenstraße GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Quartier Hasenheide GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 188342 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Quartier Hasenheide GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Quartier Hasenheide GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen. Des Weiteren wird die Quartier Hasenheide GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 sowie von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Quartier Hasenheide GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Quartier Hasenheide GmbH, für die von der Quartier Hasenheide GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Quartier Hasenheide GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 19783 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH, für die von der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin -eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 192355 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH, für die von der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2022 einzustehen.

Die Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer

Berlin, 14. Dezember 2021

scrollen
Lars Schriewer
Accentro Real Estate AG

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH

mit Sitz in Jena, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena zu HRB 517849 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, den 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer, Vorstand

Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH, für die von der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

Die Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 24. November 2022

Accentro Real Estate AG

Lars Schriewer