Accentro Real Estate AG
Berlin
Mitteilung gemäß
§§ 264 Abs. 3, 264 b HGB
Gesellschafterbeschluss
Die ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 2. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 175533 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 2. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 2. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen. Des Weiteren
wird die Accentro 2. Wohneigentum GmbH von der Pflicht zur
Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts für
das Geschäftsjahr 2022 sowie von der Pflicht zur
Prüfung des Jahresabschlusses gem. $ 264 Abs. 3 HGB
befreit.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand (CEO)
Accentro 2. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 2. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 2. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 2. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 6. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 182001 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 6. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 6. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro 6. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 6. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 6. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangener Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 6. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 11. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 192350 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 11. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des $
264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird
zugestimmt. Die Accentro 11. Wohneigentum GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer,Vorstand
Accentro 11. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 11. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 11. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 11. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 17. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 203426 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 17. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 17. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen. Des Weiteren
wird die Accentro 17. Wohneigentum GmbH von der Pflicht zur
Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts für
das Geschäftsjahr 2022 sowie von der Pflicht zur
Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3
HGB befreit.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro 17. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 17. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 17. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 17. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 20. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 213721 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 20. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH wird in
den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer , Vorstand
Accentro 20. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 20. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 20. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 21. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 214743 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 21. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH wird in
den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro 21. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 21. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 21. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 23. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227478 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 23. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro 23. Wohneigentum GmbH wird in
den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro 23. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 23. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 23. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 23. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 24. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227397 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 24. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro 24. Wohneigentum GmbH wird in
den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro 24. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 24. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 24. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 24. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227468 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 25. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro 25. Wohneigentum GmbH wird in
den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 25. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 25. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro 25. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro East Holding GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227361 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro East Holding GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro East Holding GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro East Holding GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro East Holding GmbH, für die
von der Accentro East Holding GmbH bis zum 31. Dezember
2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr
2023 einzustehen.
Die Accentro East Holding GmbH Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 125190 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro GmbH zusammen und beschließt
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen
Gesellschafterin einbezogen. Des Weiteren wird die Accentro
GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und
eines Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022
sowie von der Pflicht zur Prüfung des
Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB befreit.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro GmbH, für die von der
Accentro GmbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen
Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Accentro GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2022 ihres Mutterunternehmens, der
ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin -
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin
Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro Sachsen GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 184890 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro Sachsen GmbH zusammen und beschließt
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro Sachsen GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Accentro Sachsen GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro Sachsen GmbH, für die von
der Accentro Sachsen GmbH bis zum 31. Dezember 2022
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023
einzustehen.
Die Accentro Sachsen GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro Verwaltungs GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro Verwaltungs GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro Verwaltungs GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro Verwaltungs GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro Verwaltungs GmbH, für die
von der Accentro Verwaltungs GmbH bis zum 31. Dezember 2022
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023
einzustehen.
Die Accentro Verwaltungs GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Accentro Wohneigentum GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Accentro Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro Wohneigentum GmbH, für die
von der Accentro Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember
2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr
2023 einzustehen.
Die Accentro Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die Kommanditistin der Gesellschaft
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B
mit einem Kapitalanteil von 10.000 EUR (100%)
sowie die Komplementäre
Accentro Verwaltungs GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B,
treten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller
Formen und Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG
wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Estavis
Beteiligungs GmbH & Co. KG
Accentro
Verwaltungs GmbH
Lars
Schriewer, Geschäftsführer
Estavis 43. Wohnen GmbH & Co.
KG
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG,
für die von der Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG
bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Estavis 43. Wohnen GmbH & Co. KG, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Estavis Beteiligungs GmbH & Co.
KG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 37010
B,
sind die alleinigen Gesellschafter der
Estavis Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 135804 B, nachfolgend
"Gesellschaft"
Die Gesellschafter treten hiermit unter Verzicht auf
alle Formen und Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Gesellschaft zusammen und beschließen
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Estavis Wohneigentum GmbH wird in den
Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer , Vorstand
Estavis
Beteiligungs GmbH & Co. KG
Accentro
Verwaltungs GmbH
Lars
Schriewer - Geschäftsführer -
Estavis Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Estavis Wohneigentum GmbH, für die
von der Estavis Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2022
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023
einzustehen.
Die Estavis Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft
mbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 188342 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH zusammen
und beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 15. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft
mbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft
mbH, für die von der Kantstr. 44, 45
Verwaltungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2022
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023
einzustehen.
Die Kantstr. 44, 45 Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin,
wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin -eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B
-einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B,
alleinige Gesellschafterin der
Koppenstraße Wohneigentum
GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 168308 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Koppenstraße Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Koppenstraße Wohneigentum GmbH wird in den
Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG und
Alleingesellschafterin der Accentro Wohneigentum GmbH,
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Wohneigentum GmbH
Lars
Schriewer, Geschäftsführer
Koppenstraße Wohneigentum
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Koppenstraße Wohneigentum GmbH,
für die von der Koppenstraße Wohneigentum GmbH
bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2022 einzustehen.
Die Koppenstraße Wohneigentum GmbH, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 14. Dezember
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
LHC Beteiligungs GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 239227 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der LHC Beteiligungs GmbH zusammen und beschließt
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
LHC Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss der
Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
LHC Beteiligungs GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der LHC Beteiligungs GmbH, für die von
der LHC Beteiligungs GmbH bis zum 31. Dezember 2022
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023
einzustehen.
Die LHC Beteiligungs GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Quartier Danziger Str. 143 GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 205336 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Quartier Danziger Str. 143 GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Quartier Danziger Str. 143 GmbH wird
in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Quartier Danziger Straße143
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Quartier Danziger Straße 143 GmbH,
für die von der Quartier Danziger Straße143 GmbH
bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Quartier Danziger Straße143 GmbH, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Quartier Dietzgenstraße GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 211084 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Quartier Dietzgenstraße GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt. Die Quartier Dietzgenstraße GmbH
wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Quartier Dietzgenstraße GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Quartier Dietzgenstraße GmbH,
für die von der Quartier Dietzgenstraße GmbH bis
zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Quartier Dietzgenstraße GmbH, Berlin, wird in
den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Quartier Hasenheide GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 188342 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Quartier Hasenheide GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Quartier Hasenheide GmbH wird in den Konzernabschluss der
Gesellschafterin einbezogen. Des Weiteren wird die Quartier
Hasenheide GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines
Anhangs und eines Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2022 sowie von der Pflicht zur
Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3
HGB befreit.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Quartier Hasenheide GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Quartier Hasenheide GmbH, für die
von der Quartier Hasenheide GmbH bis zum 31. Dezember 2022
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023
einzustehen.
Die Quartier Hasenheide GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz
GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 19783 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH,
für die von der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH
bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin -eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B
-einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Riehmers Hofgarten Grundbesitz
GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 192355 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Riehmers Hofgarten Grundbesitz
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH,
für die von der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH
bis zum 31. Dezember 2021 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2022 einzustehen.
Die Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH, Berlin, wird in
den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
Berlin, 14. Dezember 2021
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Seeländer Wohnungsgesellschaft
mbH
mit Sitz in Jena, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Jena zu HRB 517849 B, nachfolgend
"Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, den 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer, Vorstand
Seeländer Wohnungsgesellschaft
mbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH,
für die von der Seeländer Wohnungsgesellschaft
mbH bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen
im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.
Die Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 24. November
2022
Accentro
Real Estate AG
Lars
Schriewer
|