Accentro Real Estate AG

Berlin

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro (10,10%) sowie

die
Accentro 25.Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 227468 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro (89,90%)

der
Accentro 2. Sachsen GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg unter HRB 184890 B,

treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 2. Sachsen GmbH zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 2. Sachsen GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

vertreten durch den Vorstand Jörg Neuß

 

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer

Jens Bäuml

Accentro 2. Sachsen GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 2. Sachsen GmbH, für die von der Accentro 2. Sachsen GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro 2. Sachsen GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 175533 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß , Vorstand

ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH, für die von der ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 182001 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß, Vorstand

ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH, für die von der ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 11. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 192350 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 11. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 11. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß, Vorstand

Accentro 11. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 11. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 11. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro 11. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 17. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 203426 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 17. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 17. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß, Vorstand

Accentro 17. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 17. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 17. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro 17. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103196 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro (10,10%) sowie

die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227468 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro (89,90%)

der
Accentro 20. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 213721 B, nachfolgend "Gesellschaft"

treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 20. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jörg Neuß, Vorstand

 

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Geschäftsführer

Jens Bäuml

Accentro 20. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 20. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 20. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 21. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 214743 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 21. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß, Vorstand

Accentro 21. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 21. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 21. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro 23. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227478 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 23. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 23. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß, Vorstand

Accentro 23. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 23. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 23. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro 23. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103196 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro (10,10%) sowie

die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227468 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro (89,90%)

der
Accentro 24. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227397 B, nachfolgend "Gesellschaft"

treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 24. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro 24. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jörg Neuß, Vorstand

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Jens Bäuml, Geschäftsführer

Accentro 24. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 24. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 24. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro 24. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro MidCo S.à.r.l.

mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B275237, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 25.008 Euro (100 %)

der
Accentro 25. Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227468 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro 25. Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024 wird zugestimmt. Die Accentro 25. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der mittelbar zu 100 % beteiligten Konzernmuttergesellschaft (Accentro Real Estate AG) einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Jens Bäuml, Geschäftsführer

 

Accentro MidCo S.à.r.l

Jens Bäuml, Geschäftsführer

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro 25. Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro 25. Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro 25. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 der mittelbar zu 100 % beteiligten Konzernmuttergesellschaft, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro East Holding GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227361 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro East Holding GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro East Holding GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Accentro East Holding GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro East Holding GmbH, für die von der Accentro East Holding GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro East Holding GmbH Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 125190 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Accentro GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro GmbH, für die von der Accentro GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro (10,10%) sowie

die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 227468 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro (89,90%)

der
Accentro Sachsen GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg unter HRB 184890 B,

treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro Sachsen GmbH zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro Sachsen GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jörg Neuß,Vorstand

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Accentro Sachsen GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro Sachsen GmbH, für die von der Accentro Sachsen GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro Sachsen GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro Verwaltungs GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro Verwaltungs GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro Verwaltungs GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Accentro Verwaltungs GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro Verwaltungs GmbH, für die von der Accentro Verwaltungs GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro Verwaltungs GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Accentro Wohneigentum GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Accentro Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Accentro Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Accentro Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Accentro Wohneigentum GmbH, für die von der Accentro Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Accentro Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die Kommanditistin der Gesellschaft

Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B mit einem Kapitalanteil von 10.000 EUR (100%)

sowie die Komplementärin

Accentro Verwaltungs GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B,

treten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG
(Kommanditistin)

Jörg Neuß,Vorstand

 

Accentro Verwaltungs GmbH (Komplementärin)

Jörg Neuß, Geschäftsführer

ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG, für die von der ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,

Gesellschafterbeschluss

Die Kommanditistin der Gesellschaft

Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, mit einem Kapitalanteil von 1.000.000 EUR (100%)

sowie die Komplementärin

Accentro Verwaltungs GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B

treten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG (Kommanditistin)

Jörg Neuß, Vorstand

 

Accentro Verwaltungs GmbH (Komplementärin)

Jörg Neuß, Geschäftsführer

ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG, für die von der ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,

ESTAVIS Wohneigentum GmbH

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 23.500 Euro (94,00%)

und die

ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 37010 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 1.500 Euro (6%)

sind die alleinigen Gesellschafter der

ESTAVIS Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 135804 B

Die Gesellschafter treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Gesellschaft zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die ESTAVIS Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß Vorstand

 

Estavis Beteiligungs GmbH &Co. KG

Accentro Verwaltungs GmbH

Jörg Neuß - Geschäftsführer -

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der ESTAVIS Wohneigentum GmbH, für die von der ESTAVIS Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die ESTAVIS Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 103691 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro (10,1%),

die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 227468 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 19.850,00 Euro (79,4%)

die
DBF Deutsche BauFinanz GmbH

mit Sitz in Düsselsdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62559 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.625 Euro (10,5%),

der
Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH

mit dem Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 142343 B,

treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.

Des Weiteren wird die Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 sowie von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Berlin, 22. Januar 2025

scrollen
Accentro Real Estate AG
vertreten durch den Vorstand Jörg Neuß
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Bäuml
DBF Deutsche BauFinanz GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Weber

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH, für die von der Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 195961 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH, für die von der Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B, alleinige Gesellschafterin der

Koppenstraße Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 168308 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Koppenstraße Wohneigentum GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Koppenstraße Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG und Alleingesellschafterin der Accentro Wohneigentum GmbH, einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Wohneigentum GmbH

Jörg Neuß,Geschäftsführer


Koppenstraße Wohneigentum GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Koppenstraße Wohneigentum GmbH, für die von der Koppenstraße Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Koppenstraße Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro East Holding GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227361 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475,00 Euro (89,9 %) sowie

die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525,00 Euro (10,1 %)

der
Lekova 19 GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 221275 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer

Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Lekova 19 GmbH zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Lekova 19 GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß, Vorstand

 

Accentro East Holding GmbH

Jörg NeußGeschäftsführer

Lekova 19 GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Lekova 19 GmbH, für die von der Lekova 19 GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Lekova 19 GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

LHC Beteiligungs GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 239227 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der LHC Beteiligungs GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die LHC Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

LHC Beteiligungs GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der LHC Beteiligungs GmbH, für die von der LHC Beteiligungs GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die LHC Beteiligungs GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103196 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro (10,10 %) sowie

die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227468 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro (89,90 %)

der
Quartier Danziger Straße 143 GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 205336 B, nachfolgend "Gesellschaft"

treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Quartier Danziger Straße 143 GmbH zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Quartier Danziger Straße 143 GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG, Gesellschafterin

Jörg Neuß, Vorstand

 

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Jens Bäuml, Geschäftsführer

Quartier Danziger Straße 143 GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Quartier Danziger Straße 143 GmbH, für die von der Quartier Danziger Straße 143 GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Quartier Danziger Straße 143 GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Quartier Dietzgenstraße GmbH

mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 211084 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Quartier Dietzgenstraße GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Quartier Dietzgenstraße GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Quartier Dietzgenstraße GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Quartier Dietzgenstraße GmbH, für die von der Quartier Dietzgenstraße GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Quartier Dietzgenstraße GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
Accentro Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103196 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro (10,10 %) sowie

die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH

mit Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227468 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro (89,90 %)

der
Quartier Hasenheide GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 188342 B, nachfolgend "Gesellschaft"

treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Quartier Hasenheide GmbH zusammen und beschließen einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024 wird zugestimmt. Die Quartier Hasenheide GmbH wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG
Gesellschafterin

Jörg Neuß Vorstand

 

Accentro 25. Wohneigentum GmbH

Jens Bäuml Geschäftsführer

Quartier Hasenheide GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Quartier Hasenheide GmbH, für die von der Quartier Hasenheide GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Quartier Hasenheide GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 195783 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH, für die von der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 192355 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH, für die von der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu HRB 247980 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH, für die von der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß

Gesellschafterbeschluss

Die
ACCENTRO Real Estate AG

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, alleinige Gesellschafterin der

Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH

mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 162540 B, nachfolgend "Gesellschaft"

tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer

Gesellschafterversammlung

der Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH zusammen und beschließt einstimmig was folgt:

Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024 (§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß,Vorstand

Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH

Einstandspflicht durch die Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in Konzernabschluss

Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG gegenüber der Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH, für die von der Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.

Die Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.

 

Berlin, 22. Januar 2025

Accentro Real Estate AG

Jörg Neuß