Accentro Real Estate AG
Berlin
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro
(10,10%) sowie
die
Accentro 25.Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 227468 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro
(89,90%)
der
Accentro 2. Sachsen GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichtes Charlottenburg unter HRB 184890 B,
treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und
Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 2. Sachsen GmbH zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 2. Sachsen GmbH wird in den Konzernabschluss der
Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Gesellschafterin
vertreten
durch den Vorstand Jörg Neuß
Accentro
25. Wohneigentum GmbH
vertreten
durch den Geschäftsführer
Jens
Bäuml
Accentro 2. Sachsen GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 2. Sachsen GmbH, für die
von der Accentro 2. Sachsen GmbH bis zum 31. Dezember 2024
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025
einzustehen.
Die Accentro 2. Sachsen GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 175533 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß , Vorstand
ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH, für
die von der ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 182001 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß, Vorstand
ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH, für
die von der ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die ACCENTRO 6. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 11. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 192350 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 11. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 11. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß, Vorstand
Accentro 11. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 11. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 11. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Accentro 11. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 17. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 203426 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 17. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 17. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß, Vorstand
Accentro 17. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 17. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 17. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Accentro 17. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103196 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro
(10,10%) sowie
die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227468 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro
(89,90%)
der
Accentro 20. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 213721 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und
Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 20. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 20. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Gesellschafterin
Jörg
Neuß, Vorstand
Accentro
25. Wohneigentum GmbH
Geschäftsführer
Jens
Bäuml
Accentro 20. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 20. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 20. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Accentro 20. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 21. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 214743 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 21. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 21. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß, Vorstand
Accentro 21. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 21. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 21. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Accentro 21. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro 23. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227478 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 23. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 23. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß, Vorstand
Accentro 23. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 23. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 23. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Accentro 23. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103196 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro
(10,10%) sowie
die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227468 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro
(89,90%)
der
Accentro 24. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227397 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und
Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 24. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro 24. Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
der Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Gesellschafterin
Jörg
Neuß, Vorstand
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
25. Wohneigentum GmbH
Jens
Bäuml, Geschäftsführer
Accentro 24. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 24. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 24. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Accentro 24. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro MidCo S.à.r.l.
mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handelsregister
von Luxemburg unter der Nummer B275237, Gesellschafterin
mit einem Kapitalanteil von 25.008 Euro (100 %)
der
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227468 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro 25. Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024
wird zugestimmt. Die Accentro 25. Wohneigentum GmbH wird in
den Konzernabschluss der mittelbar zu 100 % beteiligten
Konzernmuttergesellschaft (Accentro Real Estate AG)
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
25. Wohneigentum GmbH
Jens
Bäuml, Geschäftsführer
Accentro
MidCo S.à.r.l
Jens
Bäuml, Geschäftsführer
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro 25. Wohneigentum GmbH, für
die von der Accentro 25. Wohneigentum GmbH bis zum 31.
Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Accentro 25. Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 der mittelbar zu 100
% beteiligten Konzernmuttergesellschaft, der ACCENTRO Real
Estate AG mit dem Sitz in Berlin - eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg
unter HRB 103691 B - einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro East Holding GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227361 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro East Holding GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro East Holding GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Accentro East Holding GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro East Holding GmbH, für die
von der Accentro East Holding GmbH bis zum 31. Dezember
2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr
2025 einzustehen.
Die Accentro East Holding GmbH Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 125190 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro GmbH zusammen und beschließt
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer alleinigen
Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Accentro GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro GmbH, für die von der
Accentro GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen
Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Accentro GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der
ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin -
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin
Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro
(10,10%) sowie
die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 227468 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro
(89,90%)
der
Accentro Sachsen GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichtes Charlottenburg unter HRB 184890 B,
treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und
Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro Sachsen GmbH zusammen und beschließen
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro Sachsen GmbH wird in den Konzernabschluss der
Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Gesellschafterin
Jörg
Neuß,Vorstand
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
25. Wohneigentum GmbH
Accentro
25. Wohneigentum GmbH
Accentro Sachsen GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro Sachsen GmbH, für die von
der Accentro Sachsen GmbH bis zum 31. Dezember 2024
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025
einzustehen.
Die Accentro Sachsen GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro Verwaltungs GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro Verwaltungs GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro Verwaltungs GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Accentro Verwaltungs GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro Verwaltungs GmbH, für die
von der Accentro Verwaltungs GmbH bis zum 31. Dezember 2024
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025
einzustehen.
Die Accentro Verwaltungs GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Accentro Wohneigentum GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Accentro Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Accentro Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss
ihrer alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Accentro Wohneigentum GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Accentro Wohneigentum GmbH, für die
von der Accentro Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember
2024 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr
2025 einzustehen.
Die Accentro Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die Kommanditistin der Gesellschaft
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B
mit einem Kapitalanteil von 10.000 EUR (100%)
sowie die Komplementärin
Accentro Verwaltungs GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B,
treten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller
Formen und Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG wird in den
Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
(Kommanditistin)
Jörg
Neuß,Vorstand
Accentro
Verwaltungs GmbH (Komplementärin)
Jörg
Neuß, Geschäftsführer
ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co.
KG
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG,
für die von der ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG
bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die ESTAVIS 43. Wohnen GmbH &Co. KG, Berlin, wird in
den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,
Gesellschafterbeschluss
Die Kommanditistin der Gesellschaft
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B, mit
einem Kapitalanteil von 1.000.000 EUR (100%)
sowie die Komplementärin
Accentro Verwaltungs GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 164894 B
treten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller
Formen und Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG wird in den
Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG (Kommanditistin)
Jörg
Neuß, Vorstand
Accentro
Verwaltungs GmbH (Komplementärin)
Jörg
Neuß, Geschäftsführer
ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co.
KG
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG,
für die von der ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG
bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co. KG, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,
ESTAVIS Wohneigentum GmbH
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 23.500 Euro
(94,00%)
und die
ESTAVIS Beteiligungs GmbH &Co.
KG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 37010 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 1.500 Euro
(6%)
sind die alleinigen Gesellschafter der
ESTAVIS Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 135804 B
Die Gesellschafter treten hiermit unter Verzicht auf
alle Formen und Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Gesellschaft zusammen und beschließen
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
ESTAVIS Wohneigentum GmbH wird in den Konzernabschluss der
Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß Vorstand
Estavis
Beteiligungs GmbH &Co. KG
Accentro
Verwaltungs GmbH
Jörg
Neuß - Geschäftsführer -
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der ESTAVIS Wohneigentum GmbH, für die
von der ESTAVIS Wohneigentum GmbH bis zum 31. Dezember 2024
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025
einzustehen.
Die ESTAVIS Wohneigentum GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften
GmbH
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 103691 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro
(10,1%),
die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin unter HRB 227468 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 19.850,00 Euro
(79,4%)
die
DBF Deutsche BauFinanz GmbH
mit Sitz in Düsselsdorf, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB
62559 B, Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.625
Euro (10,5%),
der
Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH
mit dem Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 142343 B,
treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und
Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH wird in den
Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG einbezogen.
Des Weiteren wird die Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften
GmbH von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und
eines Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024
sowie von der Pflicht zur Prüfung des
Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB befreit.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH,
für die von der Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH
bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Johanniterstr. 3-6 Liegenschaften GmbH, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft
mbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 195961 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH zusammen
und beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH wird in den
Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft
mbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft
mbH, für die von der Kantstr. 44,45
Verwaltungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2024
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025
einzustehen.
Die Kantstr. 44,45 Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin,
wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B
-einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 156517 B,
alleinige Gesellschafterin der
Koppenstraße Wohneigentum
GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 168308 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Koppenstraße Wohneigentum GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Koppenstraße Wohneigentum GmbH wird in den
Konzernabschluss der Accentro Real Estate AG und
Alleingesellschafterin der Accentro Wohneigentum GmbH,
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Wohneigentum GmbH
Jörg
Neuß,Geschäftsführer
Koppenstraße Wohneigentum
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Koppenstraße Wohneigentum GmbH,
für die von der Koppenstraße Wohneigentum GmbH
bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Koppenstraße Wohneigentum GmbH, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro East Holding GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 227361 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475,00 Euro
(89,9 %) sowie
die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525,00 Euro
(10,1 %)
der
Lekova 19 GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 221275 B, nachfolgend
"Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Lekova 19 GmbH zusammen und beschließen
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Lekova 19 GmbH wird in den Konzernabschluss der
Gesellschafterin Accentro Real Estate AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß, Vorstand
Accentro
East Holding GmbH
Jörg
NeußGeschäftsführer
Lekova 19 GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Lekova 19 GmbH, für die von der
Lekova 19 GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen
Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Lekova 19 GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2024 ihres Mutterunternehmens, der
ACCENTRO Real Estate AG mit dem Sitz in Berlin -
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin
Charlottenburg unter HRB 103691 B - einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
LHC Beteiligungs GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 239227 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der LHC Beteiligungs GmbH zusammen und beschließt
einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
LHC Beteiligungs GmbH wird in den Konzernabschluss ihrer
alleinigen Gesellschafterin einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
LHC Beteiligungs GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der LHC Beteiligungs GmbH, für die von
der LHC Beteiligungs GmbH bis zum 31. Dezember 2024
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025
einzustehen.
Die LHC Beteiligungs GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103196 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro
(10,10 %) sowie
die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227468 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro
(89,90 %)
der
Quartier Danziger Straße 143 GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 205336 B, nachfolgend
"Gesellschaft"
treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und
Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Quartier Danziger Straße 143 GmbH zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Quartier Danziger Straße 143 GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate
AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG, Gesellschafterin
Jörg
Neuß, Vorstand
Accentro
25. Wohneigentum GmbH
Jens
Bäuml, Geschäftsführer
Quartier Danziger Straße 143
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Quartier Danziger Straße 143 GmbH,
für die von der Quartier Danziger Straße 143
GmbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen
Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Quartier Danziger Straße 143 GmbH, Berlin,
wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Quartier Dietzgenstraße GmbH
mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 211084 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Quartier Dietzgenstraße GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Quartier Dietzgenstraße GmbH wird in den
Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Quartier Dietzgenstraße GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Quartier Dietzgenstraße GmbH,
für die von der Quartier Dietzgenstraße GmbH bis
zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Quartier Dietzgenstraße GmbH, Berlin, wird in
den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
Accentro Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103196 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 2.525 Euro
(10,10 %) sowie
die
Accentro 25. Wohneigentum GmbH
mit Sitz in Berlin eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 227468 B,
Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 22.475 Euro
(89,90 %)
der
Quartier Hasenheide GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 188342 B, nachfolgend
"Gesellschaft"
treten hiermit unter Verzicht auf alle Formen und
Fristen für die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung und die Bekanntgabe einer
Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Quartier Hasenheide GmbH zusammen und
beschließen einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der
Offenlegungspflicht gemäß den Regelungen des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024
wird zugestimmt. Die Quartier Hasenheide GmbH wird in den
Konzernabschluss der Gesellschafterin Accentro Real Estate
AG einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Gesellschafterin
Jörg
Neuß Vorstand
Accentro
25. Wohneigentum GmbH
Jens
Bäuml Geschäftsführer
Quartier Hasenheide GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Quartier Hasenheide GmbH, für die
von der Quartier Hasenheide GmbH bis zum 31. Dezember 2024
eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025
einzustehen.
Die Quartier Hasenheide GmbH, Berlin, wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz
GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 195783 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH wird in den
Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH,
für die von der Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH
bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Riehmers Dachgeschoss Grundbesitz GmbH, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B
-einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Riehmers Hofgarten Grundbesitz
GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 192355 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH wird in den
Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Riehmers Hofgarten Grundbesitz
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH,
für die von der Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH
bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Riehmers Hofgarten Grundbesitz GmbH, Berlin, wird in
den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Seeländer Wohnungsgesellschaft
mbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg zu HRB 247980 B, nachfolgend
"Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH wird in den
Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Seeländer Wohnungsgesellschaft
mbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH,
für die von der Seeländer Wohnungsgesellschaft
mbH bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen
im Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Seeländer Wohnungsgesellschaft mbH wird in den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
Gesellschafterbeschluss
Die
ACCENTRO Real Estate AG
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 103691 B,
alleinige Gesellschafterin der
Uhlandstraße 79 Immobilien
GmbH
mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin zu HRB 162540 B,
nachfolgend "Gesellschaft"
tritt hiermit unter Verzicht auf alle Formen und Fristen
für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
und die Bekanntgabe einer Tagesordnung zu einer
Gesellschafterversammlung
der Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH zusammen und
beschließt einstimmig was folgt:
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung für das Geschäftsjahr 2024
(§§ 264 Abs. 3, 325 ff. HGB) wird zugestimmt. Die
Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH wird in den
Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin
einbezogen.
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß,Vorstand
Uhlandstraße 79 Immobilien
GmbH
Einstandspflicht durch die
Muttergesellschaft ACCENTRO Real Estate AG und Einbezug in
Konzernabschluss
Hiermit verpflichtet sich die ACCENTRO Real Estate AG
gegenüber der Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH,
für die von der Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH
bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2025 einzustehen.
Die Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH, Berlin, wird
in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ihres
Mutterunternehmens, der ACCENTRO Real Estate AG mit dem
Sitz in Berlin - eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 103691 B -
einbezogen.
Berlin, 22. Januar 2025
Accentro
Real Estate AG
Jörg
Neuß
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