CAPCom AktiengesellschaftDarmstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009BILANZ
ANHANG
1. Allgemeine Erläuterungen Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluß der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §
275 Abs. 2 HGB gewählt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde trotz der bestehenden bilanziellen
Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Das Ergebnis der Fortführungsprognose basiert
auf eine am 03.02.2010 bzw. am 08.02.2010 unterzeichneten Rangrücktrittsvereinbarung
der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V..
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Zugangsjahr
direkt als Aufwand erfaßt; bei einem Wert von über EUR 150,00 bis zu einem Wert von
EUR 1.000,00 werden diese entsprechend den steuerlichen Vorschriften in einem Sammelposten
erfaßt und über 5 Jahre abgeschrieben. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen. Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt in einer Anlage zur Bilanz. Bei den Finanzanlagen sind die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten,
die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten werden auf der Basis
der direkt zurechenbaren Kosten sowie der anteiligen Fertigungs- und Materialgemeinkosten
einschließlich Abschreibungen ermittelt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
Für ungängige oder nur eingeschränkt verwertbare Vorräte wurden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Spezielle Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
in Höhe von 2 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen sind für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, sind die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 3. Umrechnungsmethoden Die Währungsforderungen wurden mit dem Geldkurs eingebucht. Sofern der Geldkurs am
Bilanzstichtag unter dem historischen Kurs lag, ist der niedrigere Geldkurs angesetzt. Die Währungsverbindlichkeiten wurden mit dem Briefkurs eingebucht. Sofern der Briefkurs
am Bilanzstichtag über dem historischen Kurs lag, ist der höhere Briefkurs angesetzt.
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände beträgt jeweils
weniger als ein Jahr. 2. Eigenkapital a. Gezeichnetes Kapital Das Gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt zusammen: Auf den Inhaber lautende Stammaktien (nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien): 104.500 Stück à EUR 1,00
EUR 104.500,00
EUR 104.500,00 b. Kapitalrücklagen Bei den Kapitalrücklagen i.H.v. EUR 4.500,00 handelt es sich um Beträge gem. § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB, die in 2003 bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus
erzielt worden sind. Der Betrag hat sich im Geschäftsjahr nicht verändert. c. Gewinnrücklagen Es handelt sich um gesetzliche Gewinnrücklagen, die gem. § 152 Abs. 2 AktG zu bilden
waren. Im Geschäftsjahr blieb der Vorjahresbetrag i.H.v. EUR 170,56 unverändert. d. Bilanzergebnis Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
- Verlustvortrag zum 30.06.2008
EUR 17.522,30 - Jahresfehlbetrag 2008/2009
EUR 634.145,61 - Bilanzverlust zum 30.06.2009
EUR 651.667,91 11. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
1. Vorstand Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 01.07.2008 bis 30.06.2009 ist: - Herr Dipl.-Inform. Luc Neumann, Vorstandsvorsitzender Herr Neumann ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind: - Herr Professor Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr. E.h. José L. Encarnação, Professor Dr.-Ing.
(em.) - Herr Dipl.-Kfm. Wolfgang Kniejski, Unternehmensberater - Herr Dipl.-Inform. Herbert Kuhlmann, Informatiker - Herr Dr.-Ing. Rüdiger Strack, Senior VP Operations - Herr Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Hochschullehrer
- Herr Prof. Dr. Georgios Sakas, Abteilungssleiter Fraunhofer IGD
Darmstadt, den 18.03.2009 CAPCom AG Der Vorstand ____________________ Dipl.-Inform. Luc Neumann
Der Jahresabschluß zum 30. Juni 2009 wurde am 26.05.2010 festgestellt.
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