Ad-hoc | 7 February 1997 07:29
Ad hoc-Service: Veba AG
Mitteilung nach §15 WpHG
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Ad hoc-Service: Veba AG
Mitteilung nach §15 WpHG
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung nach §15 WpHG der VEBA Aktiengesellschaft
VEBA AG und Cable and Wireless plc sind übereingekommen, ihre
Partnerschaft in der Telekommunikation zu lösen. Der neue
strategische Schwerpunkt von Cable & Wireless ist Großbritannien.
VEBA plant umfangreiche Investitionen in den deutschen
Telekommunikationsmarkt. Aufgrund dieser unterschiedlichen
Prioritäten haben sich die Partner darauf verständigt, ihre
Kooperation zu beenden.
VEBA wird die 45 %ige Beteiligung von Cable & Wireless an der
Vebacom GmbH zu einem Kaufpreis von DM 2,21 Mrd übernehmen. Cable
& Wireless wird die 50 %ige Beteiligung von VEBA an der Cable &
Wireless Europe zu einem Preis von DM 90 Mio erwerben.
VEBA hat vor, ihren 10,4 %igen Anteil an Cable & Wireless zu
halten. Im Falle einer Veräußerung dieser Aktien wird VEBA
hierüber vorher mit Cable & Wireless sprechen. Das ursprünglich
vereinbarte Stillhalteabkommen mit Cable & Wireless ist im
vergangenen Frühjahr ausgelaufen.
Der Ausstieg von Cable & Wireless hat keine Auswirkungen auf das
Joint Venture zwischen VEBA AG und RWE AG. Innerhalb einer
umfassenden und aggressiven Telekommunikationsstrategie haben die
Partner das Ziel, auf dem deutschen Markt die Nummer zwei zu
werden.
Die VEBA AG und die RWE AG werden den Vertrag über das im Oktober
1996 angekündigte weitreichende Joint Venture in der
Telekommunikation unterzeichnen. Das neue Unternehmen wird unter
dem Namen o.tel.o am Markt auftreten. o.tel.o wird als
Vollanbieter von Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland
tätig sein.
Die Partner VEBA und RWE halten Beteiligungen von 40% bzw. 37,5%
am Joint Venture. Der durch den Ausstieg von Cable & Wireless
freigewordene Anteil von 22,5% wird treuhänderisch von einer Bank
für einen neuen internationalen Partner bereitgehalten.
VEBA AG
Düsseldorf, 07.02.1997
Ende der Mitteilung