E.ON Energie AGDüsseldorfJahresabschluss zum 31.12.2015Die Hauptversammlung der E.ON Energie AG (nachfolgend kurz „Gesellschaft“) hat am 10.03.2015 folgenden Beschluss einstimmig, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen gefasst:
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 (insb. Nr. 4 lit. b) HGB und unter Angabe des Mutterunternehmens der Gesellschaft, E.ON SE, Düsseldorf, wird mitgeteilt, dass die Gesellschaft von der Befreiungsmöglichkeit hinsichtlich:
für das Geschäftsjahr 2015 Gebrauch macht.
Düsseldorf, den 30.11.2015 Der Vorstand |
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