E.ON Energie AG

Düsseldorf

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Jahresabschluss zum 31.12.2016

Die Hauptversammlung der E.ON Energie AG (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 72979) (nachfolgend kurz „Gesellschaft“) hat am 05.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 HGB und unter Angabe des Mutterunternehmens der Gesellschaft, E.ON SE, Düsseldorf, wird der Befreiung der Gesellschaft von:

-der Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss,

-der Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts,

-der Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten sonstigen Unterlagen,

für das Geschäftsjahr2016 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 HGB und unter Angabe des Mutterunternehmens der Gesellschaft, E.ON SE, Essen, wird mitgeteilt, dass die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 von den vorgenannten Befreiungsmöglichkeiten für das Geschäftsjahr 2016 Gebrauch macht.

 

Düsseldorf, den 05. Oktober 2016

gez. Der Vorstand