![]() ecotel communication agDüsseldorfQuartalsmittteilung zum 1. Quartal 2018Konzern ZwischenlageberichtWesentliche Entwicklungen des Konzerns im ersten Quartal 2018:Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat ecotel die Neuerungen und Änderungen von IFRS 9
»Finanzinstrumente« und IFRS 15 »Erlöse aus Verträgen mit Kunden« erstmalig angewendet.
Details zu den Auswirkungen sind im Abschnitt »Erstmals im Konzernabschluss zum 1.
Januar 2018 anzuwendende neue oder Änderungen an Verlautbarungen des IASB« enthalten. Der Konzernumsatz sank gegenüber dem ersten Quartal 2017 um 7,3 Mio. EUR auf 19,6
Mio. EUR. Treiber dieses Rückganges war allerdings das margenschwache und schwer planbare
Segment ecotel Wholesale, dessen Umsatz um 7,8 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR zurückging.
Alle andere Segmente konnten den Umsatz steigern. Besonders erfreulich ist der wiederholte
Anstieg im margenstarken Kernsegment ecotel Geschäftskunden. Hier stieg der Umsatz
im Quartalsvergleich um 0,3 Mio. EUR auf 11,9 Mio. EUR. Der Rohertrag stieg um 0,3 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR. Dabei konnte die Rohertragsmarge
im Kernsegment ecotel Geschäftskunden mit 48,7% (Q1 2017: 48,3%) leicht gesteigert
werden. Das EBITDA - Ergebnis vor planmäßigen und außerplanmäßigen Wertminderungen, Kapitalmarktbetreuungskosten,
Finanzergebnis und Steuern vom Einkommen und Ertrag - betrug im ersten Quartal 1,8
Mio. EUR (Q1 2017: 1,8 Mio. EUR). Die um 0,2 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR angestiegenen planmäßien Abschreibungen führen
zu einem EBIT von 0,5 Mio. EUR (Q1 2017: 0,7 Mio. EUR). Nach Berücksichtigung des
Finanzergebnisses und Abzug der Fremdanteile, konnte ecotel ein Konzernergebnis in
Höhe von 0,1 Mio. EUR (Q1 2017: 0,3 Mio. EUR) ausweisen, was zu einem Ergebnis je
Aktie von 0,04 EUR (Q1 2017: 0,07 EUR) führt. Der Free Cashflow der ersten drei Monate 2018 betrug 0,4 Mio. EUR (Q1 2017: -0,7 Mio.
EUR). Bei einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 1,6 Mio. EUR (Q1 2017:
0,7 Mio. EUR) wurden 1,3 Mio. EUR (Q1 2017: 1,4 Mio. EUR) Investitionen für das weitere
Wachstum - vor allem in leistungsstarkes und individuelles Kundenequipment durchgeführt.
Im ersten Quartal wurden neben planmäßigen Tilgungen Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter
in Höhe von 1,0 Mio. EUR durchgeführt. Bei einer Bilanzsumme von 41,6 Mio. EUR (31.12.2017: 41,8 Mio. EUR) und einem Eigenkapital
von 22,3 Mio. EUR (31.12.2017: 22,5 Mio. EUR) ergibt sich eine Eigenkapitalquote zum
31.03.2018 von 53,7% (31.12.2017: 53,9%). Das Nettofinanzvermögen des Konzerns wurde planmäßig weiter für notwendige Wachsumsinvestitionen
zurückgeführt. Zum 31.03.2018 betrug das Nettofinanzvermögen 0,6 Mio. EUR (31.12.2017:
1,2 Mio. EUR). Konzern-Bilanz zum 31. März 2018 (ungeprüft)Aktivascroll
Passivascroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
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| EUR | 1.1.-31.03.2017 | 1.1.-31.03.2018 | |
| 1. | Umsatzerlöse | 26.863.988,96 | 19.578.317,46 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 65.590,79 | 58.645,18 |
| 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 156.858,55 | 127.067,87 |
| 4. | Gesamtleistung | 27.086.438,30 | 19.764.030,51 |
| 5. | Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -19.576.246,14 | -11.961.885,01 | |
| 6. | Personalaufwand | ||
| 6.1 | Löhne und Gehälter | -2.802.542,89 | -2.944.295,43 |
| 6.2 | Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -464.508,21 | -491.466,45 |
| 7. | Planmäßige Abschreibungen | -1.101.818,23 | -1.275.062,73 |
| 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.474.615,43 | -2.600.334,33 |
| 9. | Betriebliches Ergebnis (EBIT) | 666.707,40 | 490.986,56 |
| 10. | Zinserträge | 8,92 | 720,32 |
| 11. | Zinsaufwendungen | -47.810,97 | -36.172,24 |
| 12. | Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Finanzanlagen | 79.381,33 | 37.758,54 |
| 13. | Finanzergebnis | 31.579,28 | 2.306,62 |
| 14. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern | 698.286,68 | 493.293,18 |
| 15. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -208.312,31 | -147.987,90 |
| 16. | Überschuss (= Konzerngesamtergebnis) | 489.974,37 | 345.305,28 |
| 17. | Zurechnung des Überschusses an die | ||
| 17.1 | Eigentümer des Mutterunternehmens (Konzernüberschuss) | 262.821,39 | 125.791,51 |
| 17.2 | Anteile anderer Gesellschafter | 227.152,98 | 219.531,77 |
| EUR | 1.1.-31.03.2017 | 1.1.-31.03.2018 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 0,07 | 0,04 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 0,07 | 0,04 |
Mangels entsprechender Sachverhalte wird auf die Darstellung des »Sonstigen Ergebnisses«
(»other comprehensive income«) verzichtet.
Die folgende Tabelle zeigt die im Konzernabschluss zum 1. Januar 2018 erstmals anzuwendenen
neuen oder Änderungen an Verlautbarungen des IASB, die Auswirkungen auf den Konzernabschluss
der ecotel communication ag haben:
| Standard/Interpretation |
| IFRS 9 »Finanzinstrumente« |
| IFRS 15 »Erlöse aus Verträgen mit Kunden« |
| Änderungen an IFRS 15 »Erlöse aus Verträgen mit Kunden«: Klarstellungen |
| Änderungen an IFRS 15 »Erlöse aus Verträgen mit Kunden«: Erstanwendungszeitpunkt |
IFRS 9 »Finanzinstrumente« enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bilanzierung und
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie für die Bilanzierung
von Sicherungsbeziehungen. Die bisher unter IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung« vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten wurde nunmehr vollständig
durch die Bilanzierung und IFRS 9 ersetzt. Die zentralen Anforderungen des IFRS 9
lassen sich wie folgt zusammenfassen:
| ― |
Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 sind die Anforderungen von IFRS 9 zum Anwendungsbereich und der Ein- und Ausbuchung weitestgehend unverändert. |
| ― |
Die Regelungen von IFRS 9 sehen im Vergleich zu IAS 39 jedoch ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor. |
| ― |
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instrumentes als auch des Geschäftsmodells, in dem das Instrument gehalten wird. Grundsätzlich handelt es sich somit um Pflichtkategorien. Darüber hinaus stehen den Unternehmen jedoch vereinzelte Wahlrechte-zur Verfügung. |
| ― |
Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Option. Für sie sind Fair-Value-Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zur erfassen. |
| ― |
IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlust zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung sind die Zinserträge auf Grundlage des Nettobuchwertes (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfassen (Stufe 3). Für bestimmte finanzielle Vermögenswerte (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) ist ein vereinfachtes Modell anzuwenden. |
| ― |
Neben umfangreichen Übergangsvorschriften ist IFRS 9 auch mit umfangreichen Offenlegungsvorschriften sowohl bei Übergang als auch in der laufenden Anwendung verbunden. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 »Finanzinstrumente: Anhangangaben« ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen. |
ecotel hat den neuen Standard retropersketiv zum 01. Januar 2018, mit der praktischen
Ausnahme die der Standard zulässt, angewendet. Vergleichswerte für das Jahr 2017 wurden
daher nicht angepasst. Der kumulierte Effekt (vor latenten Steuern) auf die Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 77 TEUR wurde erfolgsneutral mit den Rücklagen
verrechnet. ecotel verfügt im Wesentlichen über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ohne wesentliche Finanzierungskomponente. Das Geschäftsmodell sieht im Moment das
Halten der Forderungen vor, sodass keine wesentlichen Auswirkungen aus einer anderen
Klassifizierung resultierten. Bei der Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten
nutzt ecotel keine Fair-Value-Option, sodass auch hier keine wesentlichen Auswirkungen
aufgetreten sind.
Im Mai 2014 hat das IASB den neuen Standard IFRS 15 »Umsatzerlöse aus Kundenaufträgen«
veröffentlicht. Zielsetzung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung ist es, die
Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen
zusammenzuführen. Gleichzeitig werden einheitliche Grundprinzipien festgelegt, die
für alle Branchen und für alle Arten von Umsatztransaktionen anwendbar sind. Die Fragen,
in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum Umsatz zu realisieren
ist, sind mithilfe des 5-Stufen-Modells zu beantworten.
Daneben enthält der Standard eine Reihe von weiteren Regelungen zu Detailfragestellungen
sowie eine Ausweitung der erforderlichen Anhangangaben. Der neue Standard ist auf
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung
hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden diverse Vereinfachungsoptionen
gewährt; eine frühere Anwendung ist zulässig.
Der Konzern ist mit seinem Geschäftsmodell von den Änderungen des IFRS 15 betroffen.
Das Geschäftsmodell des Konzerns - vor allem im Segment ecotel Geschäftskunden -sieht
zum Teil Mehrkomponentenverträge mit separaten Leistungsverpflichtungen über eine
definierte Vertragslaufzeit vor. Neben der Bereitstellung einer kundenspezifischen
Datenleitung (inkl. notwendiger Hardwarekomponenten) werden verschiedene Dienste und
Services, sowie Bereitstellungsdienste in einem Kundenvertrag gebündelt. Durch die
von IFRS 15 geforderte Verteilung des Transaktionspreises in Relation zu den Einzelveräußerungspreisen
der Leistungsverpflichtungen werden die Einnahmen, die zu keiner Leistungsverpflichtung
gehören sowie die Einnahmen, bei denen die Leistungsverpflichtung nicht überwiegend
zu Beginn erbracht wird, über die Laufzeit des Vertrags als Umsatz realisiert. Daneben
werden künftig Vertragserfüllungskosten, beispielsweise Zahlungen für Anschlussleistungen
der Lieferanten sowie Kundengewinnungskosten, die sich bei ecotel aus angefallene
Abschlussprovision für Vertragsabschlüsse zusammensetzten, über die Vertragslaufzeit
abgegrenzt. Dies führt im Ergebnis zur Bildung von "Aktivierte Vertragskosten", "Vertragsvermögenswerten"
sowie kurz-und langfristige "Vertragsverbindlichkeiten". ecotel hat das Wahlrecht
zur vereinfachten Erstanwendung genutzt, d.h. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden
wurden nicht angepasst. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wurde zum 1. Januar
2018 erfolgsneutral gegen sonstige Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen.
Die erstmalige Anwendung des IFRS 15 zum 1. Januar 2018 hatte folgende Auswirkungen
auf die Darstellung der Konzernbilanz. Der kumulierte Effekt wurde erfolgsneutral
mit den Rücklagen verrechnet.
| Bilanzlinie | 01. Januar 2018 | 31. März 2018 |
| Aktivierte Vertragskosten | 2.323 TEUR | 2.554 TEUR |
| Vertragsvermögenswerte | 0 TEUR | 19 TEUR |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | -398 TEUR | -398 TEUR |
| Gesamt Aktiva | 1.925 TEUR | 2.175 TEUR |
| Latente Ertragsteuern | 225 TEUR | 296 TEUR |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten | 597 TEUR | 565 TEUR |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 608 TEUR | 663 TEUR |
| Sonstige Rücklagen | 495 TEUR | 495 TEUR |
| Ergebniseffekt aus IFRS 15 | 0 TEUR | 156 TEUR |
| Gesamt Passiva | 1.925 TEUR | 2.175 TEUR |
Im Konzernabschluss wurden zum 1. Januar 2018 zudem folgende Änderungen an der bisherigen
Bilanzierung vorgenommen:
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden bislang Erträge aus Sachbezügen
aus Kfz-Nutzung ausgewiesen, die einen fiktiven Ausgleichsanspruch zu den bislang
im Personalaufwand ausgewiesenen fiktiven Aufwendungen aus dem geldwerten Vorteil
der Kfz-Nutzung darstellen. Seit dem 1. Januar 2018 werden diese beiden Sachverhalte
nunmehr saldiert. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorperioden entsprechend
angepasst. Die sonstigen betrieblichen Erträge und der Personalaufwand in 2017 wurden
somit um TEUR 274 verringert. Im ersten Quartal 2017 wurden die sonstigen betrieblichen
Erträge und der Personalaufwand um TEUR 66 verringert.
Die bislang in den Finanzaufwendungen ausgewiesenen Kapitalmarktbetreuungskosten werden
seit 1. Januar 2018 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen und
die Bezeichnung "Finanzaufwendungen" in der Konzerngesamtergebnisrechnung nunmehr
in "Zinsaufwendungen" umbenannt. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorperioden
entsprechend angepasst. Die Zinsaufwendungen wurden in 2017 somit um TEUR 117 verringert
und-die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 117 erhöht. Im ersten Quartal
2017 wurden die Zinsaufwendungen um TEUR 21 verringert und die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen um TEUR 21 erhöht.
Annette Drescher
Tel.: 0211-55 007-740
Fax: 0211-55 007 5 740
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Herausgeber
ecotel communication ag
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D - 40549 Düsseldorf
Dieser Bericht (v. a. das Kapitel »Ausblick«) enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche
die gegenwärtigen Ansichten des Managements der ecotel hinsichtlich zukünftiger Ereignisse
widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter »erwarten«, »davon ausgehen«,
»annehmen«, »beabsichtigen«, »einschätzen«, »anstreben«, »zum Ziel setzen«, »planen«,
»werden«, »erstreben«, »Ausblick« und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten
im Allgemeinen Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse,
EBITDA oder andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen
basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten
Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren,
von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb
der Kontrolle der ecotel liegen.
Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen
können, sind Veränderungen der Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb,
der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten
und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren
eintreten, oder sollten sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig
herausstellen, so können die tatsächlichen Ergebnisse der ecotel wesentlich von denjenigen
abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden.
Die ecotel kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht
werden. Die ecotel lehnt - unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen
- jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch
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Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen, legt die ecotel Pro-forma-Kennzahlen
vor, z. B. Rohertrag, EBITDA, EBITDA-Marge, Free Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten,
die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind
als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen.
Pro-forma-Kennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften.
Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.