![]() ecotel communication agDüsseldorfQuartalsmitteilung zum 3. Quartal 2019QUARTALSMITTEILUNG Q3 2019Kennzahlenscroll
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Ergebnis vor planmäßigen und außerplanmäßigen Wertminderungen, Kapitalmarktbetreuungskosten,
Finanzergebnis und Steuern vom Einkommen und Ertrag Konzern-QuartalsabschlussKonzern-Bilanz zum 30. September 2019 (ungeprüft)Aktivascroll
Seit dem 1. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 »Leasingverhältnisse«
zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen
verweisen wir auf den Abschnitt »Erstmals im Konzernabschluss zum 1. Januar 2019 anzuwendende
neue Standards oder Änderung an Verlautbarungen des IASB« auf S. 9. In den Summen können auf Grund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten. Passivascroll
Seit dem 1. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 »Leasingverhältnisse«
zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen
verweisen wir auf den Abschnitt »Erstmals im Konzernabschluss zum 1. Januar 2019 anzuwendende
neue Standards oder Änderung an Verlautbarungen des IASB« auf S. 9. In den Summen können auf Grund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten. Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das dritte Quartal 2019 sowie für die ersten neun Monate 2019 (ungeprüft)scroll
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Seit dem 1. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungstandard IFRS 16 »Leasingverhältnisse«
zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurde nicht angepasst. Für nähere Informationen
verweisen wir auf den Abschnitt »Erstmals im Konzernabschluss zum .1 Januar 2019 anzuwendende
neue Standards oder Änderungen an Verlautbarungen des IASB sowie Änderung« auf S.
9. Mangels entsprechender Sachverhalte wird auf die Darstellung des »Sonstigen Ergebnisses«
(»other comprehensive income«) verzichtet. In den Summen können auf Grund von kaufmännischer
Rundung Differenzen auftreten. Erstmals im Konzernabschluss zum 1. Januar 2019 anzuwendende neue Standards oder Änderungen an Verlautbarungen des IASB:Für die Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen, ist erstmalig verpflichtend
der neue Standard IFRS 16 »Leasingverhältnisse« im Konzernabschluss anzuwenden. Der Standard IFRS 16 »Leasingverhältnisse« ersetzt den bisherigen Standard zu Leasingverhältnissen
(IAS 17) und IFRIC 4 »Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält«.
Der Standard regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben von Leasingverhältnissen.
Im Standard wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber unterschieden. Für den Leasingnehmer
wird ein einziges Bilanzierungsmodell eingeführt. Zukünftig sind sämtliche Rechte
und Verpflichtungen aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz als "Nutzungsrecht" bzw.
"Leasingverbindlichkeit" zu erfassen. Das Nutzungsrecht ist dabei mit dem Barwert
der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten anzusetzen und
über die geplante Laufzeit des Leasingverhältnisses abzuschreiben. Die Leasingverbindlichkeit
ist ebenfalls zum Barwert anzusetzen. In der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit
wird der Buchwert mit dem angewendeten Zinssatz auf gezinst und um geleistet Zahlungen
reduziert. Für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert und für kurzfristige
Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) bestehen Anwendungserleichterungen.
Für den Leasinggeber bleiben die Bilanzierungsvorschriften weitgehend unverändert.
Der Leasinggeber hat weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnissen
zu unterscheiden. Die Vertragsanalyse bei der ecotel gruppe hat ergeben, dass die ecotel als Leasingnehmer
in den folgenden Bereichen betroffen ist: Langfristig angemietete Immobilien zum Betrieb
des Rechenzentrums sowie der Verwaltung, langfristig angemietet Netz-Infrastruktur
(Backbone) und der langfristig angemietete Fuhrpark. Als Leasinggeber hat die Vertragsanalyse ergeben, dass sich aus der Anwendung des
IFRS 16 für ecotel keine Auswirkungen ergeben. Der Konzern stellt Kunden zwar Hardwarekomponente
zur Verfügung, diese erfüllen jedoch nicht die Ansatzkriterien eines Lease i.S.v.
IFRS 16, da die Rechte des Kunden weitgehend begrenzt sind und der Kunde keine wesentlichen
Entscheidungsrechte bezgl. der ihm zur Verfügung gestellten Hardware besitzt (i.W.
ecotel Geschäftskunden), bzw. der ökonomische Nutzen im Wesentlichen im Konzern verbleibt
(i.W. easybell). Die Erstanwendung des Standards erfolgte zum 1. Januar 2019 und wurde nach der modifizierten
retrosperktiven Methode angewandt, d.h. die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.
Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wurde erfolgsneutral mit den Rücklagen im
Eigenkapital verrechnet. Zudem wird ecotel die Anwendungserleichterung für kurzfristige
Leasingverhältnisse anwenden und den Aufwand hieraus weiterhin direkt erfassen. Aus der Anwendung des neuen Standards ergab sich, unter Berücksichtigung der vorliegenden
Miet- und Leasingverpflichtungen sowie der Ausübung von Ermessensspielräumen und Schätzungen
folgende Auswirkungen auf die Darstellung der Konzernbilanz: scroll
In den ersten neun Monaten 2019 kam es durch die Umstellung zu den folgenden Effekten: Leasingraten für langfristige Leasingverhältnisse werden nicht mehr direkt im Aufwand
erfasst sondern in einen erfolgswirksamen Zins- und erfolgsneutralen Tilgungsanteil
aufgeteilt. Daneben werden die aktivierten Nutzungsrechte über die geplante Laufzeit
des Leasingverhältnisses als Abschreibungen erfasst. Dies führte in den ersten neun
Monaten 2019 zu einem Anstieg der Abschreibungen von 1,0 Mio. EUR und einer Erhöhung
des Zinsaufwands von 0,2 Mio. EUR. Das EBITDA wurde mit 1,0 Mio. EUR entlastet. In
der Kapitalflussrechnung führte der geänderte Ausweis zu einer Erhöhung des operativen
Cashflows in Höhe von 1,2 Mio. EUR und einer Verminderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
in Höhe von 1,0 Mio. EUR. KontaktAnnette Drescher Tel.: 0211-55 007-740 Fax: 0211-55 007 5 740 E-Mail: investorrelations@ecotel.de ImpressumHerausgeber ecotel communication ag Prinzenallee 11 D - 40549 Düsseldorf DisclaimerHaftungsausschluss: Dieser Bericht (v. a. das Kapitel »Ausblick«) enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche
die gegenwärtigen Ansichten des Managements der ecotel hinsichtlich zukünftiger Ereignisse
widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter »erwarten«, »davon ausgehen«,
»annehmen«, »beabsichtigen«, »einschätzen«, »anstreben«, »zum Ziel setzen«, »planen«,
»werden«, »erstreben«, »Ausblick« und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten
im Allgemeinen Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse,
EBITDA oder andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen
basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten
Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren,
von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb
der Kontrolle der ecotel liegen. Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen
können, sind Veränderungen der Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb,
der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten
und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren
eintreten, oder sollten sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig
herausstellen, so können die tatsächlichen Ergebnisse der ecotel wesentlich von denjenigen
abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die ecotel kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht
werden. Die ecotel lehnt - unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen
- jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch
Berücksichtigung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge
ab. Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen, legt die ecotel Pro-forma-Kennzahlen
vor, z. B. Rohertrag, EBITDA, EBITDA-Marge, Free Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten,
die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind
als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen.
Pro-forma-Kennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften.
Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde. |
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