acamar GmbH

Düsseldorf

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Befreiung §264 Abs. 3 HGB

Protokoll der Gesellschafterversammlung

Die ecotel communication ag, Düsseldorf, ist die alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62446 eingetragenen nacamar GmbH, Düsseldorf. Der Konzernabschluss der ecotel communication ag, in den die nacamar GmbH einbezogen wird, wird unter HRB 39453 des Amtsgerichts Düsseldorf im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Aufgrund des am 07.05.2007 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags ist die ecotel communication ag verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der nacamar GmbH auszugleichen (Verlustübernahme).

Die Gesellschafterin hat in der Gesellschafterversammlung am 10. März 2020 folgendes beschlossen:

(1) Der Befreiung von den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften zur

Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes gem. §§ 325 ff. i.V.m. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 wird zugestimmt.

 

Düsseldorf, den 10. März 2020

Peter Zils,Vorstand

ppa. Holger Hommes, Prokurist / CFO