ecotel communication agDüsseldorfMitteilung: Befreiung §§ 264 Abs. 3, 264b HGBBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Protokoll der GesellschafterversammlungDie ecotel communication ag, Düsseldorf, ist die alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62446 eingetragenen nacamar GmbH, Düsseldorf. Der Konzernabschluss der ecotel communication ag, in den die nacamar GmbH einbezogen wird, wird unter HRB 39453 des Amtsgerichts Düsseldorf im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Aufgrund des am 07.05.2007 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags ist die ecotel communication ag verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der nacamar GmbH auszugleichen (Verlustübernahme). Die Gesellschafterin hat in der Gesellschafterversammlung am 15. März 2022 folgendes beschlossen: 1. Der Befreiung von den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes gem. §§ 325 ff. i.V.m. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird zugestimmt.
Düsseldorf, den 15. März 2022 ecotel communication ag Peter Zils ppa. Holger Hommes |