edding Vertrieb GmbH

Wunstorf

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Am 24.11.2025 wurde auf der Gesellschafterversammlung der edding Vertrieb GmbH folgender Beschluss gefasst:

„Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags ist die Gesellschaft von der Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts befreit, solange die weiteren Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB in seiner jeweils gültigen Fassung erfüllt sind. Die edding International GmbH ist alleinige Gesellschafterin der edding Vertrieb GmbH. Für das Geschäftsjahr 2025 stimmt die edding International GmbH dieser Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB zu.“

Die edding Vertrieb GmbH, Wunstorf, wird in den Konzernabschluss der edding Aktiengesellschaft, Ahrensburg, (HRB 2675 AH) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der edding International GmbH, die dadurch gegenüber der Gesellschaft zur Verlustübernahme verpflichtet ist. Die edding International GmbH hat ihrerseits mit der edding Aktiengesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, aufgrund dessen die edding Aktiengesellschaft zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gegenüber der edding International GmbH verpflichtet ist.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

 

Wunstorf, den 24.11.2025

für edding Vertrieb GmbH

Die Geschäftsführung