V.D.Ledermann & Co. GmbHAhrensburgBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025Am 24.11.2025 wurde auf der Gesellschafterversammlung der V.D. Ledermann & Co. GmbH folgender Beschluss gefasst: „Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags ist die Gesellschaft von der Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts befreit, solange die weiteren Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB in seiner jeweils gültigen Fassung erfüllt sind. Die edding Aktiengesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der V.D. Ledermann & Co. GmbH. Für das Geschäftsjahr 2025 stimmt die edding Aktiengesellschaft dieser Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB zu.“ Die V.D. Ledermann & Co. GmbH, Ahrensburg, wird in den Konzernabschluss der edding Aktiengesellschaft, Ahrensburg, (HRB 2675 AH) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der edding Aktiengesellschaft, die dadurch gegenüber der Gesellschaft zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet ist. Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.
Ahrensburg, den 24.11.2025 für V.D. Ledermann & Co. GmbH Die Geschäftsführung |