![]() Eifelhöhen-Klinik AktiengesellschaftBonnKonzernjahresabschluss zum 31.12.2015Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015scroll
KonzernbilanzAKTIVSEITE scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015scroll
Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds und dessen Veränderung ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2015I. Allgemeine AngabenDie Geschäftstätigkeit der Eifelhöhen-Klinik AG (EHK AG) mit Sitz in Bonn besteht in der Errichtung, dem Betrieb und der Beratung von Krankenhäusern, Kur-, Diagnostik- und Therapieeinrichtungen jeder Art sowie von verbundenen Einrichtungen, der Beteiligung an den genannten Einrichtungen, der Verwaltung von Grundbesitz und der Herstellung von Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie der Beteiligung an Unternehmen, die dies betreiben. Der Konzernabschluss der börsennotierten Eifelhöhen-Klinik AG zum 31. Dezember 2015 wurde auf der Grundlage des § 315a HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie von der Europäischen Union (EU) übernommen, aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Diese basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss 2015 haben wir hierzu die am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) vollständig und uneingeschränkt angewendet. Gemäß § 315a Abs. 1 HGB wurden die ergänzenden Anhangangaben nach §§ 313, 314 HGB gemacht. II. KonsolidierungskreisKonzernobergesellschaft ist die Eifelhöhen-Klinik AG mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRB Nr. 8060. Neben der Eifelhöhen-Klinik AG sind die Tochterunternehmen Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH, GlobalMed GmbH, Kaiser-Karl-Klinik GmbH, GlobalMANAGEMENT GmbH, Gesundheitspark Hardterwald Immobilien GmbH, Herzpark Mönchengladbach GmbH, Herznetz Rheinland gemeinnützige GmbH sowie Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit drei Tochtergesellschaften im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss unverändert zum Vorjahr einbezogen. Die Eifelhöhen-Klinik AG ist neben der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH Trägerunternehmen der Eifelhöhen-Klinik-Unterstützungskasse e.V.. Bei den voll einbezogenen Unternehmen sind die Tatbestände erfüllt, dass die Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt. Angaben zum Anteilsbesitz sind im Anhang (Angabe 13) aufgeführt. III. KonsolidierungsgrundsätzeDie Eifelhöhen-Klinik AG stellt ihren Konzernabschluss in Euro (EUR) auf. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Anteilen des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, Dividenden sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Sofern sich durch Wertansätze nach IFRS oder aus Konsolidierungsmethoden temporäre Differenzen zwischen IFRS-Konzern-Wert und dem Wertansatz in der Steuerbilanz ergeben, werden latente Steuern entsprechend der "Liability-Methode" aktiviert oder passiviert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss sind in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals getrennt vom Eigenkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen. Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Konzernergebnis werden gesondert angegeben. IV. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Seit dem 1. Januar 2015 sind die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden: scroll
Aus den im aktuellen Geschäftsjahr erstmals anzuwendenden Rechnungslegungsnormen ergeben sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine wesentlichen Auswirkungen. Im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurden folgende, vom IASB bereits verabschiedete, neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. scroll
Zur Verbesserung der Klarheit sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz einzelne Posten zusammengefasst, die im Anhang erläutert werden. Klassifizierung in kurzfristig und langfristigDer Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft. Bemessung des beizulegenden ZeitwertsDer Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, und nicht-finanzielle Vermögenswerte zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in Angabe 38 aufgeführt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Entwicklungskosten werden mit Ausnahme ihres aktivierungsfähigen Anteils nicht aktiviert, sondern erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen ausgewiesen. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Bilanzierungsgrundsätze stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: scroll
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwertUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IAS 39 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Werthaltigkeit zum 31. Dezember vor. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. SachanlagenSachanlagen werden gemäß IAS 16 mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben: scroll
Nachträgliche Gebäudeum- und -anbauten werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wertminderung von nicht-finanziellen VermögenswertenDer Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über vier Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem vierten Jahr angewandt. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neubewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Bei diesen wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst. Für Vermögenswerte wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode bilanziert. In diesem Fall wird die Wertaufholung als Wertsteigerung aus der Neubewertung behandelt. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Konzern als LeasinggeberMietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Konzern als LeasingnehmerLeasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand/Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand für Personalkosten werden den Perioden, in denen die dazugehörigen Kosten anfallen, zugeordnet und planmäßig als Ertrag erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Sachanlagevermögen werden gemäß IAS 20 passiv abgegrenzt und über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte aufgelöst. FinanzinstrumenteDie Bilanzierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (Finanzinstrumente) richten sich nach den Vorschriften des IAS 39. Demnach gliedern sich finanzielle Vermögenswerte abhängig von ihrem jeweiligen Erwerbszweck in nachstehende Kategorien:
Finanzielle Vermögenswerte, die der Kategorie "bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte" zuzuordnen sind, liegen im Konzern nicht vor. Finanzielle Schulden werden je nach Erwerbszweck in folgende Kategorien eingeordnet:
Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte und Schulden mit dem erstmaligen Ansatz fest. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungstag, d. h. zu dem Wert des Tages, an dem der Vermögenswert geliefert wird. Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten ist abhängig von der Zuordnung zu den Kategorien gemäß den Vorschriften des IAS 39 und erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) oder zum beizulegenden Zeitwert. Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Zu jedem Abschlussstichtag werden zum einen Hinweise auf eine vorzunehmende Umklassifizierung, zum anderen objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft. Finanzielle Vermögenswerte umfassen sowohl originäre als auch derivative Ansprüche oder Verpflichtungen, die nachfolgend erläutert werden. Eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden wird nur dann vorgenommen, wenn eine Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar ist und auch die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren. Originäre FinanzinstrumenteDie Kategorien "Kredite und Forderungen" und "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden" beinhalten originäre Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Insbesondere handelt es sich dabei um
Die fortgeführten Anschaffungskosten finanzieller Vermögenswerte und Schulden ermitteln sich unter Beachtung der Effektivzinsmethode als der Betrag, mit dem ein Finanzinstrument bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde, vermindert um eventuelle Tilgungen und etwaige außerplanmäßige Abschreibungen für Wertminderungen. Bei den Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nenn- bzw. dem Erfüllungsbetrag. Die zusätzlich im Anhang anzugebenden Zeitwerte entsprechen bei den kurzfristigen Posten den fortgeführten Anschaffungskosten. Bei Vermögenswerten oder Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Zeitwerte durch Diskontieren der zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem Marktzins ermittelt. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von SicherungsbeziehungenZur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos bei langfristigen Bankverbindlichkeiten sind derivative Finanzinstrumente zur Zinssicherung (Zinsswaps) eingesetzt. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und deren Effektivität nachgewiesen ist. Die bilanzielle Berücksichtigung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsinstrumente ist von der Art der Sicherungsbeziehung abhängig. Bei der Absicherung zukünftiger Zahlungsströme (Cashflow-Hedges) werden die Marktwertschwankungen des effektiven Teils eines Derivats erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis in der Rücklage für Cashflow-Hedges ausgewiesen. Der ineffektive Teil eines Hedge wird sofort erfolgswirksam erfasst. Derivative Finanzinstrumente, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Absicherung von Marktrisiken dienen, jedoch den Anforderungen des IAS 39 an die Effektivität der Sicherungsbeziehungen nicht in vollem Umfang genügen, werden als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente" eingestuft. Der Konzern hat keine derartigen Finanzinstrumente eingesetzt. Sonstige Forderungen und finanzielle VermögenswerteSonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (ausgenommen Derivate) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. VorratsvermögenVorräte sind gemäß IAS 2 grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder den jeweils niedrigeren Marktpreisen bewertet. Zahlungsmittel und ZahlungsäquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsäquivalente umfassen ausschließlich Zahlungsmittel und sind zu ihrem Marktwert, der dem Nennwert entspricht, angesetzt. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt und umfasst auch die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite. Eigene AnteileErwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird erfolgsneutral erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden im Falle einer Wiederausgabe als Aktienaufgeld erfasst. Der Konzern kann die mit den eigenen Anteilen verbundenen Stimmrechte nicht ausüben. Darüber hinaus werden ihnen keine Dividenden zugeordnet. RückstellungenRückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die in der Vergangenheit begründet sind, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Abzinsungen werden vorgenommen, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. Rückstellungen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Die Rückstellungen werden gemäß RIC 1 in einen kurz- bzw. langfristigen Teil klassifiziert, mit Ausnahme der nach IAS 19 ermittelten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen basiert auf dem in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method). Bei diesem Verfahren werden neben den am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften insbesondere auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuern in einer gesonderten Position im Eigenkapital ausgewiesen bzw. in voller Höhe im sonstigen Ergebnis erfasst. Rückstellungen für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden gemäß IAS 19.153 ermittelt. Auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz wird verwiesen. SteuernTatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Latente Steueransprüche/Latente SteuerverbindlichkeitenAls latente Steuerverbindlichkeiten werden alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können, mit Ausnahme von
Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die Steuerabgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisierung voraussichtlich gültigen Steuersatzes vorgenommen. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Soweit es sich um Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden handelt, die von der gleichen Steuerbehörde und im gleichen Organkreis erhoben werden, erfolgt eine Saldierung gemäß IAS 12.71. UmsatzsteuerErträge, Aufwendungen und Vermögenswerte werden - soweit keine Befreiung vorliegt - nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Bilanz unter Forderungen bzw. Verbindlichkeiten erfasst. ErtragsrealisierungErlöse werden unter Berücksichtigung von in Abzug zu bringenden Steuern und Erlösschmälerungen mit Erbringung der Leistung bzw. bei Verkäufen mit Übergang der Gefahren realisiert. Erlöse aus pauschalierten Entgelten werden entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht erfasst. Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Eigentümers auf Zahlung erfasst. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und SchätzungenIm Konzernabschluss müssen in einem eng begrenzten Umfang Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Einbringbarkeit von Forderungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des branchenspezifischen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können sich Abweichungen zwischen den tatsächlich einstellenden Werten und den ursprünglich erwarteten Schätzwerten ergeben. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein erhebliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. PensionsleistungenDer Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeitsrate und künftige Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Wertminderung von nicht-finanziellen VermögenswertenEine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts zugrunde. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten vier Jahre abgeleitet. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. V. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (1) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse resultieren nahezu ausschließlich aus Patientenerlösen, Wahlleistungen sowie Chefarztabgaben im Zusammenhang mit der klinischen Rehabilitationsbehandlung. (2) Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden für Aufwendungen für Pflegebedürftige gewährt. (3) MaterialaufwandDer Materialaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.586 TEUR auf 8.353 TEUR erhöht. Die Materialintensität liegt bei rd. 18 % (Vorjahr: 16 %). (4) PersonalaufwandDer Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.730 TEUR auf 27.654 TEUR erhöht. Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten ist von 590 auf 612 Beschäftige gestiegen. Die Personalintensität beträgt 60,1 % (Vorjahr: 60,6 %). Die Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich auf 223 TEUR (Vorjahr: 121 TEUR). Als Aufwendungen für Altersversorgung werden im Wesentlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. (5) AbschreibungenDie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um 423 TEUR gestiegen (2015: 2.566 TEUR; 2014: 2.143 TEUR). (6) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
(7) Finanzerträge und -aufwendungenscroll
(8) ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Der Ertragsteueraufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 216 TEUR auf 735 TEUR erhöht. Als Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten gemäß IAS 12 Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf erwartete nutzbare Verlustvorträge, die in der Regel zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst. Die inländischen Unternehmen unterliegen, soweit nicht gewerbesteuerbefreit, einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 14,2 %. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15,0 %, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5 %. Der Gesamtsteuersatz beträgt ca. 30 %, soweit Gewerbesteuerpflicht besteht, und 15,8 %, soweit die Gesellschaft von der Gewerbesteuer befreit ist. Die latenten Steuern werden mit 15,8 % bzw. 30 % (Vorjahr: 15,8 % bzw. 30 %) bewertet. Die Berechnung der latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt unter Beachtung der in Deutschland derzeit geltenden Bestimmungen bei der Verrechnung von steuerlichen Verlusten in Folgeperioden. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Die latenten Steueraufwendungen ergeben sich saldiert wie folgt: scroll
Latente Ertragsteuern aus während des Geschäftsjahres direkt im Eigenkapital erfassten Posten: scroll
Die Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerabgrenzungen zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden verweisen wir auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz. Sonstige Steuern werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. (9) Anteile ohne beherrschenden EinflussDas den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zuzuordnende Ergebnis in Höhe von -23 TEUR (Vorjahr: -5 TEUR) betrifft ausschließlich Verlustanteile des Teilkonzerns Aatalklinik Wünnenberg GmbH. (10) Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie errechnet sich als Quotient aus dem Konzerngewinn (ohne Anteile ohne beherrschenden Einfluss) und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. scroll
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da an den Abschlussstichtagen keine Options- und Wandlungsrechte ausgegeben waren. VI. Erläuterungen zur Bilanz(11) Immaterielle Vermögenswertescroll
(12) Sachanlagenscroll
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Das Grundvermögen ist zur Sicherung von Bankdarlehen im Gesamtrestbuchwert von 26.502 TEUR (Vorjahr: 27.154 TEUR) mit Grundpfandrechten belastet. Kirchliche Zuschüsse zum Neubau einer Kapelle werden nicht als Minderung der Anschaffungskosten, sondern passiv abgegrenzt und über die erwartete Nutzungsdauer der Kapelle aufgelöst. Der Restbuchwert der Kapelle beträgt zum 31.12.2015 215 TEUR (Vorjahr: 223 TEUR). Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor. (13) Aufstellung des Anteilsbesitzes der Eifelhöhen-Klinik AG, BonnIn den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen scroll
1)
Ermittlung nach HGB (14) Finanzielle Vermögenswertescroll
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Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei Wertminderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Nach Berücksichtigung der vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen entsprechen die Buchwerte den Marktwerten am Abschlussstichtag. (15) Sonstige Vermögenswertescroll
Sonstige Vermögenswerte sind abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen dargestellt. Die Bilanzwerte der kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten im Wesentlichen ihrem beizulegenden Zeitwert. (16) Latente Steueransprüche/Latente SteuerverbindlichkeitenDie vorgenommenen Steuerabgrenzungen resultieren aus temporären unterschiedlichen Wertansätzen in IFRS- und Steuerbilanz der einbezogenen Unternehmen, aus Konsolidierungsvorgängen sowie aus der erwarteten voraussichtlichen Nutzung steuerlicher Verlustvorträge gemäß IAS 12. Aktive und passive Steuerabgrenzungsposten verteilen sich auf steuerliche Verlustvorträge sowie einzelne Bilanzposten wie folgt: scroll
1)
-142 TEUR (Vorjahr: 485 TEUR) der latenten Ertragsteuern wurden direkt im Eigenkapital
erfasst Latente Steuerverbindlichkeiten sind mit entsprechenden Steueransprüchen saldiert, soweit es sich um dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde handelt. Zum Abschlussstichtag verfügt der Konzern über nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 9.803 TEUR (Vorjahr: 5.997 TEUR). Die am Abschlussstichtag nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt vortragbar. Es wurden für steuerlich noch nicht genutzte Verluste von 9.329 TEUR bisher keine latenten Steueransprüche angesetzt, da sie nicht zur Verrechnung mit den zu versteuernden Ergebnissen anderer Unternehmen des Konzerns verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit Verluste erwirtschaften oder bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass das zu versteuernde Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Könnte der Konzern sämtliche nicht berücksichtigte latente Steueransprüche aktivieren, würde der Gewinn um 1.476 TEUR ansteigen. (17) VorratsvermögenBeim Vorratsvermögen handelt es sich ausschließlich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 185 TEUR (Vorjahr: 273 TEUR). Sie entfallen im Wesentlichen auf Vorräte des medizinischen Bedarfs und Lebensmittel. (18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Alle ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Der Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dem Buchwert. Erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Diese werden nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen. Zum 31. Dezember 2015 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von 116 TEUR (Vorjahr: 81 TEUR) wertgemindert. Die Entwicklung der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf - zum Abschlussstichtag bestehende - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Zuführungen des Geschäftsjahres werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen", Auflösungen unter "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2015 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: scroll
(19) Laufende Ertragsteueransprüchescroll
(20) Zahlungsmittel und ZahlungsäquivalenteDie Zahlungsmittel enthalten ausschließlich Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. (21) Gezeichnetes Kapital und eigene AnteileDie Entwicklung des Eigenkapitals ist gemäß IAS 1 als eigener Bestandteil des Konzernabschlusses in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der Eifelhöhen-Klinik AG beläuft sich zum Abschlussstichtag unverändert auf 7.987 TEUR. Es entfällt auf (ebenfalls unverändert) 3.120.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 EUR. Eine Aktie berechtigt ihren Inhaber zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft sowie zum Empfang der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende. Die Eifelhöhen-Klinik AG verkaufte in 2015 10.000 eigene Anteile (2014: 19.418 erworbene eigene Anteile) und erhielt eine Barzahlung von 45.000,00 EUR. Die verbleibenden eigenen Anteile wurden gemäß IAS 32 vom Eigenkapital abgezogen und in der Bilanz gesondert ausgewiesen. (22) Ausgeschüttete und vorgeschlagene DividendenIm Geschäftsjahr 2015 wurde keine Dividende ausgeschüttet. Der Vorstand wird der Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG zur Genehmigung vorschlagen: scroll
Bei Aufstellung des Konzernabschlusses wurden von der Gesellschaft 102.576 Stück eigene Aktien gehalten. (23) RücklagenDie Kapitalrücklage wird zur besseren Darstellung separat ausgewiesen. Aus dem Verkaufserlös der eigenen Anteile wurde der Kapitalrücklage 14.200 EUR zugeführt. Im Berichtsjahr wird das sogenannte Cashflow Hedge Accounting gemäß IAS 39.86 (b) angewendet. Die Zinsswaps dienen der Absicherung künftiger Zahlungsströme. Sie werden im Rahmen des Cashflow Hedge Accounting zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Sicherungsbeziehung ist in vollem Umfang effektiv. Somit wird das Bewertungsergebnis der Zinsswaps erfolgsneutral nach Berücksichtigung latenter Steuern in einer gesonderten Position im Eigenkapital (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst. Die laufenden Zinszahlungen werden unter Berücksichtigung einer korrekten Periodenabgrenzung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, da es sich bei dem Grundgeschäft um ein Instrument der Unternehmensfinanzierung handelt. Die Konzerngewinnrücklagen enthalten aufgelaufene Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen - soweit sie nicht ausgeschüttet wurden - sowie Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen. Die Beträge aus der Anpassung der bisherigen Buchwerte nach HGB an die nach IFRS erforderlichen Werte (2.605 TEUR) sind in der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 unmittelbar mit den Gewinnrücklagen zum 01.01.2004 verrechnet worden. In der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wird die erfolgsneutrale Anpassung an versicherungsmathematische Annahmen für Pensionsverpflichtungen erfasst. (24) Anteile ohne beherrschenden EinflussDie Anteile ohne beherrschenden Einfluss sind in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals getrennt vom Eigenkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen. Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Konzernergebnis werden gesondert angegeben. (25) Rückstellungen (langfristig)In der Bilanz erfasste Beträge für Leistungszusagen scroll
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Weiterhin werden Beiträge an den Eifelhöhen-Klinik-Unterstützungskasse e.V. geleistet. Die Eifelhöhen-Klinik AG ist neben der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH Trägerunternehmen der Unterstützungskasse e. V., die seit dem 01.01.2000 für Neueintritte geschlossen ist. Der Verein ist eine soziale Einrichtung zur ausschließlichen Durchführung betrieblicher Altersversorgung für seine Trägerunternehmen. Der Vorstand der Eifelhöhen-Klinik-Unterstützungskasse e.V. besteht aus jeweils einem Mitglied der Geschäftsleitung der Trägerunternehmen sowie zwei Mitgliedern der Arbeitnehmervertretung. Der Aufgabenbereich des Vorstands betrifft die Anlage und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Da das auf die Unterstützungskasse ausgelagerte Vermögen die Voraussetzungen von IAS 19 als Planvermögen erfüllt, ist insoweit eine Verrechnung mit den Verpflichtungen erfolgt. Beitragsorientierte Pläne führen nicht zu einer Rückstellungsbildung. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) zwischen den planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuern in einem gesonderten Posten im Eigenkapital als Bestandteil der Gewinnrücklagen ausgewiesen. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt. Die Pensionsverpflichtungen betreffen Versorgungszusagen an ehemalige und leitende Mitarbeiter der Muttergesellschaft. Es handelt sich um leistungsorientierte Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Die Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung betreffen aktive Anwärter, ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen sowie Rentenempfänger. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und dem pensionsfähigen Gehalt ab. Das Altersgeld gewährt die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH ihren Arbeitnehmern gemäß bestehendem Tarifvertrag. Der Dienstzeitaufwand ist in dem Posten "Personalaufwendungen" enthalten. Der Berechnung liegen folgende Rechnungsannahmen (gewogener Durchschnitt) zugrunde: scroll
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" nach Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Als Rentenalter wurde der frühest mögliche Renteneintritt nach deutschem Recht verwendet. Die im sonstigen Ergebnis erfassten (Gewinne)/Verluste aus Neubemessung setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2015 dargestellt: scroll
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt: scroll
Beträge der laufenden und der vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar: scroll
Die erfahrungsbedingten Anpassungen, also die Auswirkungen der Abweichung zwischen erwarteten und tatsächlichen versicherungsmathematischen Prämissen, können der folgenden Tabelle entnommen werden: scroll
Andere langfristig fällige Leistungen an ArbeitnehmerDie Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH gewährt ihren Arbeitnehmern gemäß bestehendem Tarifvertrag Jubiläumszuwendungen in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgte gemäß IAS 19.155 nach der Projected Unit Credit Method. (26) Finanzverbindlichkeitenscroll
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Mit Grundstückskaufvertrag vom 16. Dezember 2015 hat der Konzern seinen Grundbesitz in Bonn (Klinikgebäude in Bonn/Kaiser-Karl-Klinik) mit allen gesetzlichen Bestandteilen und dem Zubehör zu einem Kaufpreis von 27.500 TEUR an die KaiserStone S.A., Luxemburg, veräußert. Der Besitzübergang erfolgte im März 2016 mit Kaufpreiszahlung. Die zur Finanzierung dieses Gebäudes aufgenommenen langfristigen Darlehen (4.471 TEUR) werden im März 2016 vorzeitig zurückgezahlt und deshalb bereits zum 31.12.2015 als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Besicherung der Finanzverbindlichkeiten erfolgt in Höhe von 26.502 TEUR (Vorjahr: 27.154 TEUR) durch Grundpfandrechte und in Höhe von 10.046 TEUR durch Forderungsabtretung. Zudem wurden die Pachtansprüche der GlobalMed GmbH, Bonn, gegen die Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn, als Sicherheit abgetreten. Die Zinssätze für langfristig verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (16.077 TEUR) liegen bei Laufzeiten bis 2023 zwischen 2,79 % und 3,45 %. Die Zinssätze für die übrigen Darlehen (5.263 TEUR) liegen bei Laufzeiten bis 2023 zwischen 2,75 % und 6,15 %. Die nachfolgende Aufstellung stellt die Finanzverbindlichkeiten entsprechend ihrer Zinsbindung sowie dem gewogenen Zinssatz dar: scroll
Zum 31. Dezember 2015 beläuft sich die vorhandene Liquiditätsreserve im Konzern - in Form der noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien zuzüglich liquider Mittel - auf 676 TEUR. (27) Sonstige finanzielle VerbindlichkeitenDer Eifelhöhen-Klinik-Konzern hat zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos bei ehemaligen langfristigen Bankverbindlichkeiten derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Es handelt sich im Wesentlichen um Zinssicherungsgeschäfte (Zinsswaps). Aufgrund dieser Vereinbarung erhält der Konzern auf den Bezugsbetrag einen variablen Zinssatz und zahlt einen festen Zinssatz. Die Sicherungsbeziehungen wurden als hochwirksam eingestuft. Aufgrund der Verminderung des negativen Zeitwerts des Zinsswaps von 200 TEUR auf 127 TEUR zum Bilanzstichtag wurde zum 31.12.2015 ein nicht realisierter Gewinn von 73 TEUR (Vorjahr: Verlust 8 TEUR) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden von 11 TEUR (Vorjahr: Steueransprüche 1 TEUR) aus diesen Kontrakten erfasst. Der Umfang, die Laufzeit und der Marktwert ergeben sich aus nachfolgender Aufstellung: scroll
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Der zum Abschlussstichtag beizulegende Zeitwert wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung aktueller Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven über die Restlaufzeit des Instruments ermittelt. (28) Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen HandKirchliche Zuschüsse zum Neubau einer Kapelle werden passiv abgegrenzt und über die erwartete Nutzungsdauer der Kapelle aufgelöst. Die Auflösung der abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand beträgt 6 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR) und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor. (29) Laufende Ertragsteuerverbindlichkeitenscroll
(30) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenSie bestehen in Höhe von 1.488 TEUR (Vorjahr: 2.301 TEUR) für offene Verpflichtungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr und sind innerhalb eines Jahres fällig. Der Zeitwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht dem Buchwert. (31) Kurzfristige sonstige Verbindlichkeitenscroll
Die Personalverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf ergebnisabhängige Vergütungen und Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub. Die Verbindlichkeiten werden, sofern nicht anders angegeben, zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht verzinslich und sind innerhalb eines Jahres fällig. VII. Sonstige Erläuterungen und Angaben(32) Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie nach der indirekten Methode erstellte Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7, wie sich Zahlungsmittel im Konzern durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet Netto-Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Zahlungsmittelbestand umfasst liquide Mittel und Kontokorrentkredite bei Banken. Zinseinnahmen und -zahlungen sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet, da sie primär der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit dienen. Dividenden sind im Finanzierungsbereich enthalten. Das Ergebnis nach Steuern ist gegenüber dem Vorjahr um -1.021 TEUR auf -991 TEUR gesunken. Der Netto-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (I.) liegt mit 1.292 TEUR um -2.099 TEUR niedriger als in 2014. Nach Abzug der Nettoinvestitionen von -1.612 TEUR, der Veränderung der Finanzschulden von -618 TEUR sowie zuzüglich des Verkaufs eigener Anteile von 45 TEUR ergibt sich ein Mittelabfluss von 893 TEUR, um den sich der Finanzmittelfonds in 2015 vermindert hat. Die Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes und dessen Veränderung ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: scroll
Zum Bilanzstichtag bestanden freie Kreditlinien von 676 TEUR (Vorjahr: 1.820 TEUR). (33) SegmentberichterstattungDie Klinikbetriebe sind als rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen tätig, die in ihrem regionalen Umfeld die Geschäftstätigkeit autonom ausüben. Unselbstständige Betriebsstätten oder Niederlassungen bestehen innerhalb des Konzerns der Eifelhöhen-Klinik AG nicht. Die geschäftliche Segmentierung von unternehmerischen Aktivitäten orientiert sich an der internen Unternehmenssteuerung. Der Eifelhöhen-Klinik-Konzern konzentriert seine wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Erbringung von klinischen Rehabilitationsbehandlungen. Infolgedessen sind sowohl die interne Berichterstattung als auch die Abstimmungs-, Steuerungs- und Entscheidungsprozesse auf Vorstandsebene auf den Eifelhöhen-Klinik-Konzern als unternehmerische Einheit im Sinne einer Ein-Segment-Struktur auf die Erbringung von klinischen Rehabilitationsbehandlungen ausgerichtet. Eine weitergehende Aufgliederung des Konzerns in Segmente im Sinne des IFRS 8 ergibt sich daher nicht. Der Eifelhöhen-Klinik-Konzern ist ausschließlich auf dem deutschen Markt und dort nur in Nordrhein-Westfalen tätig, so dass sich eine Angabe nach IFRS 8 par. 33 nicht ergibt. scroll
(34) HaftungsverhältnisseDie Haftungsverhältnisse zum Abschlussstichtag betreffen mit 14.773 TEUR (Vorjahr: 16.147 TEUR) Verbindlichkeiten aus Leistungsgarantien. Mit einer Vereinbarung über eine Leistungsgarantie gegenüber der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG, Paderborn und der NRW.BANK, Anstalt des Öffentlichen Rechts, vom 20.12.2010 verpflichtete sich der Garantiegeber gegenüber dem Darlehensgeber unbedingt und unwiderruflich, rückständige Zins- und Tilgungsleistungen einschließlich Verzugszinsen und Nebenkosten zu zahlen. Die Garantieübernahme besteht zugunsten des Minderheitsgesellschafters (Kurverwaltung) und betrug gemäß Vertrag von Oktober 2010 20,6 Mio. EUR und läuft mit Tilgung des Darlehens aus. (35) Sonstige finanzielle VerpflichtungenAls sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen Miet- bzw. Leasingverhältnisse (im Wesentlichen Grundstücke, Büroräume und -gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung), die nach der wirtschaftlichen Betrachtung als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind. Aus diesen Vertragsverhältnissen wurden im Jahr 2015 Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 5.446 TEUR (Vorjahr: 3.509 TEUR) geleistet. Leasingverhältnisse wurden für eine durchschnittliche Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Die Mieten und (Leasing-)Raten aus den Vertragsverhältnissen werden in den Folgejahren wie folgt fällig: scroll
(36) KapitalmanagementPrimäres Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung einer finanziellen Flexibilität, um die Geschäfts- und Wachstumsziele zu erreichen sowie eine kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu ermöglichen. Dazu wird die Kapitalstruktur unter permanenter Beobachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gezielt gesteuert. Die Ziele, Methoden und Verfahrensweisen zur Optimierung des Kapitalmanagements bestanden zum 31. Dezember 2015 unverändert fort. scroll
Im Geschäftsjahr 2015 verminderte sich das Eigenkapital gegenüber dem Vorjahr um 304 TEUR (-2,0 %). Dies ist im Wesentlichen auf den Konzernjahresfehlbetrag von -991 TEUR zurückzuführen. Die versicherungsmathematischen Gewinne (netto 581 TEUR) sowie der Erwerb eigener Anteile von 45 TEUR wirkte dieser Minderung entgegen. (37) Management der finanzwirtschaftlichen RisikenDie systematische Risikoidentifikation und -bewertung sowie die hieraus abzuleitenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind integraler Bestandteil einer umfassenden Risikoinventarisierung. Ziel des Risikomanagements ist die Vermeidung möglicher Risiken bzw. deren Kontrolle oder das Treffen entsprechender Vorsorge jeweils unter Berücksichtigung der sich bietenden Chancen. Das Risikomanagementsystem erstreckt sich integrativ auf alle operativen Bereiche des Konzerns, d. h. der Eifelhöhen-Klinik AG und der Tochterunternehmen. Es umfasst unter anderem die folgenden prägenden Risikobereiche
Die im Konzern benötigte Liquidität wird durch längerfristige und festverzinsliche Darlehen sowie durch Kreditlinien sichergestellt. Darüber hinaus wurden für Darlehen mit variablen Zinssätzen sogenannte Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. (38) Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten in der BilanzMarktrisiko und SensitivitätsanalyseFür die Zinsswaps (vgl. Angabe 27) besteht das Marktrisiko, dass sich der jeweils beizulegende Zeitwert aufgrund von Schwankungen des Zinssatzes ändert. Ein Anstieg des Zinsniveaus würde zu einem höheren positiven Marktwert bzw. niedrigeren negativen Marktwert der jeweiligen Zinsswaps führen. Im Februar 2016 wurden die Zinsswaps beendet. Eine Überleitungsrechnung für die Buchwerte der Bilanzposten auf die einzelnen Klassen der IFRS 7 zeigt die folgende Tabelle: scroll
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Die Bewertung der Finanzinstrumente zu beizulegenden Zeitwerten folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt. Als aktiven Markt bezeichnet man einen Markt, auf dem homogene Produkte gehandelt werden, für die jederzeit vertragswillige Käufer und Verkäufer gefunden werden und deren Preise öffentlich zugänglich sind. Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Zahlungsmittel, bewertet, die auf aktiven Märkten notiert sind. Zu nach Stufe 2 bewerteten Finanzinstrumenten gehören beispielsweise Derivate, deren Bewertung auf marktbezogenen, anerkannten finanzmathematischen Bewertungsmodellen beruht und deren Bewertungsfaktoren, wie Zinssätze, auf aktiven Märkten direkt oder indirekt beobachtet werden können. Nach Stufe 3 werden Finanzinstrumente bewertet, bei denen die Input-Parameter für die Bewertung auf nicht beobachtbaren Marktdaten basieren. Derartige Finanzinstrumente liegen im Konzern nicht vor. Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten entsprechen die anzugebenden Fair-Value-Stufen grundsätzlich den oben angegebenen Kriterien. Die Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und von finanziellen Schulden innerhalb der Klasse "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" entsprechen ihren Buchwerten und sind in den jeweiligen Abschnitten unter den Erläuterungen zur Bilanz angegeben. (39) Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenZum Abschlussstichtag hält der Vorstand indirekt 2,85 %, auf den Aufsichtsrat entfallen direkt 0,06 % und indirekt 1,04 % der Aktien der Gesellschaft. Im Zuge der Altersversorgung von Mitarbeitern unterhält die Muttergesellschaft sowie die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH als Trägerunternehmen eine ausgegliederte Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Unterstützungskasse e. V. hat der Eifelhöhen-Klinik AG ein Darlehen (Valuta zum 31.12.2015: 1.101 TEUR) gewährt, das zu marktüblichen Bedingungen verzinst wird. (40) Vorstand und AufsichtsratVorstandDr. med. Markus-Michael Küthmann (Vorsitzender) Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Herr Lotzkat ist seit 01.06.2015 Vorstandsmitglied der Eifelhöhen-Klinik AG. Herr Dr. Küthmann ist auch Geschäftsführer mehrerer Tochtergesellschaften der Eifelhöhen-Klinik AG. Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 betrugen 388 TEUR (Vorjahr: 321 TEUR) und entfielen auf Herrn Dr. Markus-M. Küthmann mit 273 TEUR (Vorjahr: 321 TEUR) einschließlich eines variablen Anteils, bezogen auf das Konzernergebnis 2014, von 1 TEUR und Herrn Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat mit 115 TEUR. Der Vorstand erhielt eine Grundvergütung, der Vorstandsvorsitzende zusätzlich eine Tantieme in Höhe von 3 % des Konzernjahresüberschusses 2014. Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, angerechnet. Darüber hinaus werden keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen, Kreditgewährungen, durch die Gesellschaft an den Vorstand erbracht. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 50 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 653 TEUR (Vorjahr: 705 TEUR) zurückgestellt. Der ausgeübte Beruf besteht beim Vorstand in der Geschäftsführung und Vertretung der Muttergesellschaft. AufsichtsratDipl.-Oec. Jörg Karsten Leue Geschäftsführer der AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Hamburg und der Seniorenpflege Strandperle GmbH & Co. KG, Hamburg Vorsitzender Birgit Wöstemeyer Betriebsratsvorsitzende Arbeitnehmervertreterin Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch Freier Berater im Gesundheitswesen Herr Leue war bis zum 31.12.2015 Mitglied des Aufsichtsrats der Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH, Neubrandenburg. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind gleichzeitig Mitglieder des Beirats der GlobalMed GmbH. Der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende der Eifelhöhen-Klinik AG ist darüber hinaus noch Beiratsmitglied der Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH. Die Gesamtvergütung an den Aufsichtsrat betrug 112 TEUR (Vorjahr: 112 TEUR), wobei auf den Aufsichtsratsvorsitzenden 57 TEUR und auf die Aufsichtsratsmitglieder je 27,5 TEUR entfallen. (41) BeschäftigteDie Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer ohne ruhende Arbeitsverhältnisse betrug im Jahresdurchschnitt im Konzern 612 Personen (Vorjahr: 590 Personen), wobei Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer Arbeitszeiten anteilig berücksichtigt wurden. (42) Honorar für den AbschlussprüferDas im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer für den Konzern und die Tochtergesellschaften beträgt insgesamt 175 TEUR (ohne Umsatzsteuer) und gliedert sich wie folgt auf: scroll
(43) Erklärung zum Corporate Governance KodexDie nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat am 19.05.2015 abgegeben und den Aktionären unter www.eifelhoehen-klinik.ag im Bereich Aktiengesellschaft "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" dauerhaft zugänglich gemacht. (44) Angaben nach WpHGDie Gesellschaft hat bestehende Beteiligungen gem. § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt veröffentlicht: a) 12. März 2007 Die AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, 18181 Graal-Müritz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.03.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, ISIN: DE0005653604, WKN: 565360 am 06.03.2007 durch Aktien die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 10,28 % (das entspricht 320.597 Stimmrechten) beträgt. b) 04. April 2007 Die Graaler Care GmbH, Graal-Müritz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.03.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, ISIN: DE0005653604, WKN: 565360 am 19.03.2007 durch Aktien die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 14,72 % (das entspricht 459.364 Stimmrechten) beträgt. 14,72 % der Stimmrechte (das entspricht 459.364 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der SPG Senioren- und Pflegeheim Betriebs-GmbH & Co. Strandperle KG zuzurechnen. Die SPG Senioren- und Pflegeheim Betriebs-GmbH & Co. Strandperle KG, Graal-Müritz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.03.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, ISIN: DE0005653604, WKN: 565360 am 19.03.2007 durch Aktien die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 14,72 % (das entspricht 459.364 Stimmrechten) beträgt. c) 18. Juni 2007 Die Graaler Management GmbH, Graal-Müritz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.06.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, ISIN: DE0005653604, WKN: 565360 am 09.05.2007 durch Aktien die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 10,37 % (das entspricht 323.597 Stimmrechten) beträgt. 10,37 % der Stimmrechte (das entspricht 323.597 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG zuzurechnen. d) 30. Januar 2014 Die Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 29.01.2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,022 % (das entspricht 94.289 Stimmrechten) betragen hat. e) am 12. März 2015 Herr Bruno Fortmeier, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.03.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, am 11.03.2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,08 % (das entspricht 470.642 Stimmrechten) betragen hat. 15,08 % der Stimmrechte (das entspricht 470.642 Stimmrechten) sind Herrn Fortmeier gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: ARF Holding GmbH. Die ARF Holding GmbH, Schloß Holte, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, am 11.03.2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,08 % (das entspricht 470.642 Stimmrechten) betragen hat. Angegeben ist der Inhalt der Mitteilungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen. (45) Befreiungswahlrechte nach § 264 Abs. 3 HGBDie GlobalMed GmbH, Bonn, die im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen wird, macht gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2015 von der Befreiung der §§ 284-289 HGB sowie der §§ 325-329 HGB Gebrauch. Der Beschluss der Gesellschafterin ist nach § 325 HGB offengelegt. (46) Ereignisse nach der BerichtsperiodeDas Klinikgebäude der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn wurde auf Grundlage eines "Sale-and-Lease-Back"-Vertrages im Dezember 2015 an eine Tochtergesellschaft der Cofinimmo S.A./N.V., Brüssel, verkauft. Der Besitzübergang erfolgte am 01.03.2016. Das 1996 erbaute und 2013 erweiterte Gebäude umfasst ca. 15.500 m2 mit 150 Betten und verfügt über eine Tiefgarage. Die belgische Cofinimmo Gruppe hat das Klinikgebäude von der GlobalMed GmbH - einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Eifelhöhen-Klinik AG - zu einem Kaufpreis von 27,5 Mio. Euro erworben und vermietet dieses für 25 Jahre an die langjährige Betreiberin, die Kaiser-Karl-Klinik GmbH, ebenfalls eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Eifelhöhen-Klinik AG.
Bonn, 05.04.2016 Eifelhöhen-Klinik AG Der Vorstand Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bonn, 05.04.2016 Eifelhöhen-Klinik AG Der Vorstand Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat LageberichtA. Grundlagen des KonzernsDie Eifelhöhen-Klinik AG mit Sitz in Bonn betreibt Einrichtungen der ambulanten und stationären Rehabilitation, Altenpflege und ambulanten medizinischen Versorgung. Die börsennotierte Eifelhöhen-Klinik AG stellt dabei die hochwertige Qualität der erbrachten Dienstleistungen für Patienten und Kostenträger in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Zur Eifelhöhen-Klinik AG gehören im Rheinland und in Westfalen
Fachklinik für ambulante und stationäre Innere Medizin, Orthopädie/Traumatologie und Neurologie
Fachklinik für ambulante und stationäre Orthopädie, Geriatrie und Innere Medizin
Fachklinik für ambulante und stationäre kardiologische Rehabilitation
B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenFür das Jahr 2015 ist bei der Wirtschaftslage Deutschlands weiterhin eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Im Jahr 2015 wurde ein Wachstum (BIP) von 1,5 % gemäß Verlautbarung der Bundesregierung erreicht. Auf der Grundlage eines stabilen Arbeitsmarktes mit steigenden Reallöhnen stabilisiert sich dabei die Binnennachfrage (+1,1 %), während die deutschen Exporte im Berichtsjahr nur mit 0,4 % wuchsen. Auf der Grundlage dieser Entwicklung wird laut Prognose der Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht vom Januar 2016 auch in 2016 weiterhin der private Konsum als wichtige Stütze des Wachstums erwartet. Ebenso profitierte Deutschland in 2015 von erheblich gefallenen Ölpreisen. Trotz der positiven Entwicklung der öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren durch hohe Steuereinnahmen sind weiterhin strukturelle Risiken zu verzeichnen, die in den überschuldeten Haushalten der Euroländer und durch die absehbaren demographischen Entwicklungen in den wirtschaftlich wichtigen Kernstaaten Europas begründet sind. Ergänzend sind für Europa und Deutschland signifikant steigende Kosten in den allgemeinen und sozialen Haushalten durch die auch in 2016 absehbar anhaltenden Migrationsbewegungen zu verzeichnen. Diese Faktoren sind weiterhin dauerhaft als struktureller Risikofaktor für die gesamtwirtschaftliche Stabilität Deutschlands zu bewerten. BranchenentwicklungAuf der Grundlage der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Zahlen und Kommentierungen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) weist die Statistik zum Ende des IV. Quartals 2015 ein Defizit von 1,14 Mrd. EUR aus. Die Finanzreserven der Krankenkassen betragen zum 31.12.2015 rd. 14,5 Mrd. EUR. Die Ausgaben zeigen 2015 einen Zuwachs von 3,8 % je Versicherten. Bei den Arzneimittelausgaben ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen (+ 3,9 %), vorwiegend bedingt durch neu zugelassene Medikamente zur Behandlung der Hepatitis C. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen erhöhten sich ebenfalls um 3,1 % pro Versicherten. Die Ausgaben der Krankenkassen für Präventionsleistungen mit einem Zuwachs von 8 % pro Versicherten und das Gesamtvolumen für Präventionsmaßnahmen liegen jedoch weiterhin erheblich unter den tatsächlich benötigten Finanzierungsbedingungen für diese Aufgabe. Ein erster Schritt für eine bessere Prävention ist dabei das neue Präventionsgesetz, das die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, mindestens 4 EUR je Versicherten für gesundheitsfördernde Leistungen in Betrieben und allgemeinen Lebenswelten der Versicherten auszugeben. Im für die Kliniken wichtigen Segment der Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen wurden in 2015 insgesamt 3,304 Mrd. EUR ausgegeben, eine Steigerung um 90 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Auf der Grundlage der im Jahr 2015 zu verzeichnenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Prognosen für 2016 ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2016 - u. a. unter Berücksichtigung der Zuschüsse aus dem Gesundheitsfonds - die Ausgaben der GKV und die Leistungen der Rentenversicherung für Rehabilitationsmaßnahmen auf dem Vorjahresniveau weitgehend erhalten bleiben. Generell kann auf der Grundlage der zurzeit bekannten Daten im Jahr 2016 weiterhin von stabilen Verhältnissen bei der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme mit Bezug auf die Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen ausgegangen werden. Ausgabenanteile 1. bis 4. Quartal 2015![]() Quelle: Pressemitteilung Nr. 10 des Bundesministerium für Gesundheit vom 07. März 2016 Die Eifelhöhen-Klinik-Aktiescroll
Unseren aktuellen Börsenkurs finden Sie z. B. unter http://www.boerse.de/boersenkurse/EIFELHOEHEN-KLINIK-ON/DE0005653604 Börsenentwicklung im Jahr 2015![]() Quellen: comdirect bank AG 2. GeschäftsverlaufUmsatzentwicklung in TEUR![]() Die rehabilitativen und medizinischen Leistungen im Konzern konnten in 2015 um 10,6 % - hauptsächlich durch den Anstieg der stationären Pflegetage am neuen Standort in Mönchengladbach - gesteigert werden. Damit erhöhte sich dieser Konzernumsatz auf 45.985 TEUR (+3.176 TEUR). Die Aufwendungen im Herzpark Mönchengladbach lagen erwartungsgemäß im Anlaufjahr mit einem stationären Vollbetrieb ab dem 2. Quartal 2015 noch deutlich über den Erträgen. Das Konzernergebnis verringerte sich von 30 TEUR auf -991 TEUR. Nach Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 2.055 TEUR verbleibt ein Konzernbilanzgewinn in Höhe von 1.803 TEUR. Standortbezogene stationäre Pflegetage im Eifelhöhen-Klinik-Konzern![]() Aufteilung der stationären Behandlungserlöse nach Fachabteilungen im Jahr 2015![]() 3. Lagea) Ertragslagescroll
Die Gesamtleistung des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns konnte in 2015 um 3.205 TEUR auf insgesamt 48.327 TEUR (+7,1 %) gesteigert werden. Die dafür notwendigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 8,2 %. Wesentliche Steigerungen sind bei den bezogenen Leistungen (+1.813 TEUR), u. a. durch die Ausgliederung von Küche und Service in der Kaiser-Karl-Klinik (Catering) zu verzeichnen. Die erhöhten Abschreibungen (+423 TEUR) sind im Wesentlichen auf die Investitionen in Mönchengladbach zurückzuführen. Der Anstieg des Personalaufwands (+1.730 TEUR) ist insbesondere auf den notwendigen Personalaufbau am neuen Klinikstandort in Mönchengladbach zurückzuführen. Zum 31.12.2015 sind im Eifelhöhen-Klinik-Konzern insgesamt 612 Mitarbeiter (Vorjahr: 590 Mitarbeiter) beschäftigt. Das Finanzergebnis verringerte sich aufgrund des erhöhten Finanzmittelbedarfs für die in 2015 noch zu finanzierenden Anlaufverluste am Standort Mönchengladbach auf -1.520 TEUR (Vorjahr: -1.186 TEUR). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sank um 805 TEUR auf -256 TEUR. Nach Abzug des Steueraufwands ergibt sich ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -991 TEUR. Das EBITDA erhöhte sich von 3.679 TEUR im Jahr 2014 auf 3.831 TEUR im Jahr 2015. b) Finanzlagescroll
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist in 2015 von 4.281 TEUR auf 2.618 TEUR gesunken. Wesentliche Ursache sind das verminderte Konzernergebnis und die zahlungswirksame Tilgung der Verbindlichkeiten (-513 TEUR) und Rückstellungen (-388 TEUR). Die Veränderung des Cashflow aus Investitionstätigkeit um +16.168 TEUR gegenüber dem Vorjahr resultiert vorwiegend aus den umfassenden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in 2014 am Standort Mönchengladbach, die in 2015 abgeschlossen wurden. Auch die Finanzierung dieser Baumaßnahmen war in 2015 weitestgehend abgeschlossen, so dass keine wesentlichen Finanzmittel mehr aufgenommen wurden. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verminderte sich entsprechend um 11.067 TEUR. Die Gesellschaft konnte im Jahr 2015 die bestehenden kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten weiterhin plangemäß tilgen. Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Liquiditätsreserven - in Form der noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien zuzüglich liquider Mittel - in Höhe von 676 TEUR. Unter Einbeziehung des Verkaufs von eigenen Anteilen in Höhe von 45 TEUR und der erfolgten Nettotilgung von Krediten mit -618 TEUR errechnet sich beim Finanzmittelfonds insgesamt eine Veränderung von -893 TEUR im Vorjahresvergleich. Die Fähigkeit des Unternehmens, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, war im Zeitraum 2015 uneingeschränkt gegeben. c) Vermögenslagescroll
Das Sachanlagevermögen verminderte sich von 55.610 TEUR auf 54.660 TEUR. In 2015 lagen die Investitionen von 1.581 TEUR damit erstmals wieder unter den laufenden Abschreibungen von 2.507 TEUR. Die Zugänge bei den Investitionen betreffen im Wesentlichen Investitionen in das Klinikgebäude in Mönchengladbach. Das Eigenkapital ist zum 31.12.2015 im Wesentlichen aufgrund des Konzernjahresfehlbetrages (- 991 TEUR) gesunken. Dem entgegen wirkte die Erhöhung des Eigenkapitals aufgrund der erfolgsneutralen Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne (Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) in Höhe von 581 TEUR nach Steuern. Zum Stichtag 31.12.2015 beträgt die Eigenkapitalquote 21,7 % (Vorjahr: 23,0 %). Der Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten resultiert u. a. aus der Umgliederung von langfristigen zu kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgrund vorzeitiger Tilgung von Darlehen der GlobalMed GmbH für die Finanzierung des Klinikgebäudes in Bonn. Die GlobalMed GmbH hat das von der Kaiser-Karl-Klinik GmbH gepachtete Grundstück mit aufstehendem Klinikgebäude in Bonn veräußert. Der Besitzübergang erfolgte im März 2016 mit Kaufpreiszahlung. Die zur Finanzierung dieses Gebäudes benötigten Kredite (4.471 TEUR) wurden ebenfalls im März 2016 vorzeitig getilgt und deshalb bereits zum 31.12.2015 als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns ist weiterhin als solide zu bezeichnen. C. NachtragsberichtDas Klinikgebäude der Kaiser-Karl-Klinik im Eigentum der GlobalMed GmbH in Bonn wurde auf Grundlage eines "Sale-and-Lease-Back"-Vertrages im Dezember 2015 an eine Tochtergesellschaft der Cofinimmo S.A./N.V., Brüssel, verkauft. Der Besitzübergang erfolgte am 01.03.2016. Das 1996 erbaute und 2013 erweiterte Gebäude umfasst ca. 15.500 m2 mit 150 Betten und verfügt über eine Tiefgarage. Die belgische Cofinimmo Gruppe hat das Klinikgebäude von der GlobalMed GmbH - einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Eifelhöhen-Klinik AG - zu einem Kaufpreis von 27,5 Mio. EUR erworben und vermietet dieses für 25 Jahre an die langjährige Betreiberin, die Kaiser-Karl-Klinik GmbH, ebenfalls eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Eifelhöhen-Klinik AG. D. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtFür das Jahr 2016 zeigt sich bei den Kostenträgern weiterhin keine vollständige Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen der Kliniken. Eventuelle unterjährige nominelle Pflegesatzerhöhungen werden sich voraussichtlich - wie auch in den vergangenen Jahren - lediglich im Rahmen oder unter der Grundlohnsummenentwicklung bewegen. Gleichzeitig ist durch die regionale Wettbewerbssituation ggf. eine Anpassung an die tatsächlich bezahlten Pflegesätze bzw. Fallpauschalen weiterhin notwendig. Bei der mittelfristigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ist aufgrund konjunktureller und struktureller Veränderungen und Risiken in den Staatshaushalten in den nächsten Jahren bei den Vergütungen mit weiteren restriktiven und qualitätsorientierten Veränderungen durch den Gesetzgeber und die Kostenträger zu rechnen. Der Vorstand beabsichtigt daher, die bewährte Geschäftspolitik mit dem Schwerpunkt des Unternehmens im Rehamarkt durch weiteren Ausbau des anerkannten sehr hohen Qualitätsniveaus der Kliniken und ihrer Spezialisierung im Kerngeschäft zur kontinuierlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit fortzuführen. Ergänzend wird das klinische Angebot auf die zukünftigen demografischen und medizinischen Herausforderungen im Rehabilitationsmarkt verstärkt ausgerichtet, u. a. durch das Angebot von wohnortnahen ambulanten und stationären Therapieangeboten für unsere Patienten in Bonn und am neuen Klinikstandort in Mönchengladbach. Ergänzend erfolgt die weiterhin kontinuierliche Prüfung von Wachstumschancen im Markt, z. B. durch Akquisition weiterer Klinikstandorte und Ausbau von telemedizinischen Angeboten. Aufgrund der allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen im Euroraum kann zum heutigen Zeitpunkt, trotz der mittelfristig erwarteten positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, langfristig eine Verschlechterung der Vermögens- und Ertragslage des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns bei Änderungen in den Eckpunkten der Staats- und Sozialhaushalte jedoch nicht sicher ausgeschlossen werden. Sofern sich die mittelfristigen Rahmenbedingungen der Zuweisung von Patienten in die Unternehmen der Eifelhöhen-Klinik AG durch die Kostenträger nicht wesentlich ändern, wird nach Aufnahme des Vollbetriebes der jetzigen Ausbaustufe am Standort Mönchengladbach in 2016 im Konzern ein positives operatives Ergebnis 2016 erwartet. RisikoberichtAllgemeinDas Risikomanagementsystem im Eifelhöhen-Klinik-Konzern basiert auf einem EDV-gestützten Analyseprogramm, in dem die Risikobeschreibung - aufgeteilt nach den einzelnen Unternehmensgesellschaften - erfolgt, um eine verbesserte spezifische Risikoeinschätzung für die einzelnen Unternehmensteile vornehmen zu können. In diesem System werden die betrieblichen Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit auf der Grundlage von vorgegebenen Versicherungsalgorithmen skaliert. Die inhaltliche Prüfung aller bekannten Risiken erfolgt gemäß der festgesetzten individuellen Überwachungsintervalle mindestens einmal jährlich; ggf. werden notwendige Steuerungsmaßnahmen eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements ist der Versicherungsbereich, durch den bedeutende Risiken wie Brand, Betriebsunterbrechung, Haftung und Schadensersatzansprüche beschrieben, überwacht und zentral abgesichert werden. Die Überwachungs- und allgemeinen Zuständigkeiten sowie die inhaltliche Beschreibung und Bewertung der Risiken sind den juristischen Vertretern der einzelnen Unternehmen zugeordnet; bei mehreren Vertretern ist der verantwortliche Vertreter für die Erstellung namentlich festgelegt. Die allgemeinen Risiken für den Betrieb von Rehabilitationskliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen des Unternehmens sind durch die große Abhängigkeit von gesundheitspolitischen Entscheidungen und die Möglichkeiten der kurzfristigen Umsteuerung von Finanzmitteln durch die Kostenträger in andere Sektoren des Gesundheitsmarktes weiterhin gegeben. Ergänzend liegt ein wesentliches Risiko des Betriebes insbesondere bei Rehabilitationskliniken in der Tatsache, dass - im Gegensatz zu den Akutkliniken - auch der Kapitalkostenanteil für Gebäudeinvestitionen zu finanzieren ist und somit unter Einbeziehung der Personalkosten ein erhebliches Fixkostenrisiko bei den Gesamtkosten besteht. Bei rückläufigen Belegungen durch Veränderungen in der Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen durch die Kostenträger können daher kurzfristig erhebliche Erlösminderungen und Verluste entstehen, da die Reduzierung bei Personal- und Sachkosten aufgrund allgemeiner vertraglicher, gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen in den betroffenen Unternehmen nur zeitverzögert und eingeschränkt erfolgen kann. Die Wahrscheinlichkeit extern veranlasster Belegungsschwankungen und das Preisänderungsrisiko sind u. a. durch die laufenden Fusionsprozesse der GKV im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend gleich geblieben. Festzustellen bleibt weiterhin ein deutlicher Kostendruck durch die Vorgaben der GKV und Rentenversicherungen sowie die strukturellen Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungssysteme. Aufgrund der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise bestehen absehbar auch für das Sozialversicherungssystem erhebliche Risiken. Eine detaillierte Quantifizierung dieser Risiken ist jedoch aufgrund der vielfältigen einflussnehmenden Faktoren und der Komplexität des Finanz- und Gesundheitssystems auf Unternehmensebene nicht möglich. Generell ist das Ausfallrisiko von Forderungen der Unternehmen im Eifelhöhen-Klinik-Konzern eher gering, da die wesentlichen Forderungen aus klinischen Leistungen hauptsächlich gegenüber gesetzlichen und privaten Kranken- sowie Rentenversicherungen bestehen. Bei den Darlehensverpflichtungen besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko, dass die finanzierenden Banken ihre Darlehensbestände an Dritte abtreten. Unternehmen und BeteiligungenEifelhöhen-Klinik AGZum 01.10.2010 ist der Klinikbetrieb in Marmagen durch Übertragung der dem Klinikbetrieb zuzuordnenden Aktiva und Passiva an eine Konzerntochter, die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH, übertragen worden. Grund und Boden sowie die Klinikimmobilie wurden nicht mit übertragen. Die Bürgschaftshöhe der Eifelhöhen-Klinik AG zum 31.12.2015 für die in diesem Zusammenhang vorgenommene Umwandlung der bisherigen Unterstützungskasse der Eifelhöhen-Klinik AG in eine Gruppenunterstützungskasse zusammen mit der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH beträgt 1.010 TEUR. Die jährlichen Leistungen der Unterstützungskasse müssen bis auf weiteres im Wesentlichen von der Eifelhöhen-Klinik AG erbracht werden. Bei der Eifelhöhen-Klinik AG wird der Verpflichtungsüberschuss, bezogen auf das vorhandene Unterstützungskassenvermögen, zulässigerweise nur im Anhang vermerkt und nicht als Schuldposten in der Bilanz ausgewiesen. Zum 31.12.2015 liegt dieser Verpflichtungsüberschuss, berechnet nach der PUC-Methode, mit einem Zinssatz von 3,89 % (Vorjahr: 4,53 %) bei 2.266 TEUR. Im Falle einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland mit ggf. steigendem Insolvenzrisiko besteht das Risiko, erhöhte Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlen zu müssen. Durch den kontinuierlich bestehenden Preisdruck der Kostenträger auf die Pflegesätze und Fallpauschalen besteht für die Klinikstandorte der Tochtergesellschaften grundsätzlich das Risiko des schleichenden Substanzverzehrs. Die wesentlichen Risiken der Eifelhöhen-Klinik AG aus Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind wie folgt: Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbHBei der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH besteht weiterhin ein Standortrisiko. Die Klinik liegt zwar im Einzugsgebiet von drei Universitätskliniken, jedoch ist der Mikrostandort ohne Anbindung an die Infrastruktur eines traditionellen Kurortes wenig attraktiv. Zusätzliche Rehabilitationsangebote entstehen in den umliegenden Ballungszentren. Durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. wohnortnahe und ambulante Rehabilitation) und durch neue Versorgungsangebote von Mitbewerbern, die sich zum Teil mit den bisherigen Rehabilitationsangeboten der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH überlappen, erhöht sich am regionalen Markt der Wettbewerb weiter. Aufgrund einer weitgehend gedeckelten bzw. teilweise sinkenden Vergütung bei den Pflegesätzen und allgemein steigenden Kosten besteht die latente Gefahr, dass die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH die u. a. wettbewerbsmäßigen notwendigen Investitionen baulicher und allgemeiner Art mittelfristig nicht mehr ausreichend aus dem vorhandenen Cashflow oder durch Darlehen bedienen kann. Ebenso müssen ggf. bestehende Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern mit der Gefahr der Erlösminderung an die regionale Wettbewerbssituation angepasst werden. Ein weiteres Betriebsrisiko der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH liegt bei den mittelbaren Verpflichtungen aus der betrieblichen Unterstützungskasse. Ergänzend wird in den nächsten Jahren die Zahl der Rentenbezieher in der Unterstützungskasse durch altersbedingt ausscheidende Mitarbeiter des Unternehmens sukzessive anwachsen. Bei der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH wird diese Verpflichtung abzgl. des vorhandenen Unterstützungskassenvermögens zulässigerweise nur im Anhang vermerkt und nicht als Schuldposten in der Bilanz ausgewiesen. Zum 31.12.2015 liegt dieser Verpflichtungsüberschuss, berechnet nach der PUC-Methode, mit einem Zinssatz von 3,89 % (Vorjahr: 4,53 %) bei 2.420 TEUR. Aatalklinik Wünnenberg GmbH und TochtergesellschaftenBei der 70 %igen Beteiligung an der Aatalklinik Wünnenberg GmbH ist zu beachten, dass der Anteil der von der Klinik zu erwirtschaftenden Pacht bezogen auf den Gesamtumsatz weiterhin relativ hoch ist. Die Wettbewerbsvorteile einer modernen und guten Gebäudestruktur werden dadurch bei weitgehend gedeckelten bzw. sinkender Vergütung der Kostenträger bei den zu erzielenden Erlösen pro Fall und dem möglichen wirtschaftlichen Gesamtergebnis überwiegend aufgewogen. Ferner ist zu beachten, dass in den nächsten Jahren verstärkt Investitions- und Instandhaltungskosten entstehen werden. Die mittelbar bestehenden Darlehensverpflichtungen aus dem Pachtvertrag der Aatalklinik Wünnenberg GmbH (Kapitaldienstgarantie) sind zum wesentlichen Teil für die nächsten Jahre durch entsprechende Zinsbindungsfristen festgeschrieben. Durch die Rahmenbedingungen bei den Vergütungen besteht bei der Aatalklinik ein deutliches Risiko für eine stabile Belegung und den damit verbundenen Erlöspotentialen. Durch die regionale Konkurrenzsituation mit anderen Anbietern - auch im Segment der neurologischen Frührehabilitation - besteht weiterhin ein erheblicher Druck auf die zu erzielenden Pflegesätze und die Belegung. Ebenso bewirken die steigenden Transport- und Behandlungskosten von schwer erkrankten Patienten eine zunehmende wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen. Im Medizinischen Versorgungszentrum Bad Wünnenberg/Südkreis Paderborn GmbH (MVZ) und der Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH mit dem Schwerpunkt der ambulanten ärztlichen Versorgung bestehen deutlich gestiegene Risiken bei der Wirtschaftlichkeit durch die Rahmenbedingungen des geltenden Vergütungssystems bei den erreichten Fallzahlen. Ebenso sind weiterhin sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten, u. a. mit externen Ärzten/Praxen durch die dafür geltenden Regularien, eingeschränkt. Dadurch werden wirtschaftlich ggf. sinnvolle Kooperationen und u. a. die kontinuierliche Besetzung von Facharztsitzen deutlich erschwert. Bei der Aatalklinik Pflege GmbH bestehen die üblichen Risiken aus dem Betrieb von Pflegeeinrichtungen bei ansonsten stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen. Kaiser-Karl-Klinik GmbHDas Klinikgebäude der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn wurde auf Grundlage eines "Sale-and-Lease-Back"-Vertrages im Dezember 2015 an eine Tochtergesellschaft der Cofinimmo S.A./N.V., Brüssel, verkauft. Der Besitzübergang erfolgte am 01.03.2016. Das 1996 erbaute und 2013 erweiterte Gebäude umfasst ca. 15.500 m2 mit 150 Betten und verfügt über eine Tiefgarage. Die belgische Cofinimmo Gruppe hat das Klinikgebäude von der GlobalMed GmbH - einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Eifelhöhen-Klinik AG - zu einem Kaufpreis von 27,5 Mio. Euro erworben und vermietet dieses für 25 Jahre an die langjährige Betreiberin, die Kaiser-Karl-Klinik GmbH, ebenfalls eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Eifelhöhen-Klinik AG. Weiterhin bestehen bei der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn auch zukünftig Erlösrisiken durch den überproportionalen Anteil von Privat- und Beihilfepatienten aufgrund sich ändernder Beihilfebestimmungen sowie durch wettbewerbsbedingte externe Änderung der Belegungssteuerung, z. B. verminderte Zuweisungen von Patienten aus vorbehandelnden Akutkliniken. GlobalMed GmbHDie GlobalMed GmbH ist Garant für die Pachtzahlungen der Kaiser-Karl-Klinik GmbH auf der Grundlage des langjährig vereinbarten Pachtvertrages mit der neuen Gebäudeeigentümerin. Herzpark Mönchengladbach GmbHBei dieser Gesellschaft bestehen die Risiken der Anlaufphase einer Klinik mit ambulanten und stationären Behandlungsplätzen an einem neuen Standort. Hierbei sind insbesondere die üblichen Risiken bei der Personalgewinnung und der Akzeptanz der neuen Klinik durch Kostenträger bzw. einweisende Institutionen und Patienten zu nennen. Ebenso müssen die entstandenen Verluste aus den Anlaufjahren in den nächsten Jahren erwirtschaftet werden. Gesundheitspark Hardterwald Immobilien GmbHDie Gesellschaft ist im Wesentlichen von den zu erwartenden Pachtzahlungen der Herzpark Mönchengladbach GmbH abhängig. Die Risiken des Grundstücks, der Immobilien und des Baues entsprechen den üblichen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung neuer Standorte (z. B. baubezogene vertragliche Vereinbarungen, Gewährleistung, Mängelbeseitigung) entsprechend den getätigten Investitionen am Standort. Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH (GZZ)Bei der 6%-Beteiligung am GZZ besteht seit 2007 ein erhöhtes Risiko durch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums und der damit verbundenen mittelbaren Bürgschaftsverpflichtung der Gesellschaft. E. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem mit Hinblick auf den RechnungslegungsprozessZiel des Internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichend Sicherheit zu gewährleisten, dass Jahresabschlüsse erstellt werden, die den satzungsmäßigen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Eifelhöhen-Klinik AG stellt den Konzernabschluss für die einzelnen Beteiligungen und Tochtergesellschaften auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften. Beide Prozesse werden durch ein Kontrollsystem überwacht, welches sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert. Wesentliche Regelungen und Instrumentarien sind die
Alle jahresabschlussrelevanten Strukturen und Prozesse unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung der jährlichen Überprüfung durch die jeweiligen beauftragten Wirtschaftsprüfer. F. VergütungsberichtDer Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus Dr. med. Markus-Michael Küthmann (Vorsitzender) Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat wurde zum 01.06.2015 zum Vorstandsmitglied der Eifelhöhen-Klinik AG bestellt. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem Grundgehalt und aus einer Tantieme zusammen. Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, in Anrechnung gebracht. Darüber hinaus werden keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen oder Kreditgewährungen durch die Gesellschaft an die Vorstandsmitglieder erbracht. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Tantieme; der Vorsitzende in Höhe von 3 % des Konzernjahresüberschusses der Eifelhöhen-Klinik AG, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, Herr Lotzkat in Höhe von 2 % des Konzernjahresüberschusses der Eifelhöhen-Klinik AG, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und maximal in Höhe von 36 TEUR. G. Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB1) Das gezeichnete Kapital von 7.987.200,00 EUR ist eingeteilt in 3.120.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Das Nominalkapital je Stückaktie beträgt 2,56 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 2) Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 102.576 eigene Stückaktien, die nicht dividenden- und stimmberechtigt sind. 3) Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital von mehr als 10 % sind der Gesellschaft bis zum Ende der Aufstellungsphase des Lageberichts wie folgt bekannt: scroll
4) Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten. 5) Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer üben ihre Kontrollrechte unmittelbar aus. 6) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) sowie für die Änderung der Satzung (§§ 133, 179 AktG). 7) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.07.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um einen Nennbetrag von bis zu 3.993.600 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.560.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen: a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen b) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, soweit die neuen Aktien im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Wirtschaftsgütern ausgegeben werden c) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausnutzung dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien und deren Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. 8) Es gibt bei der Gesellschaft keine wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht. 9) Die Gesellschaft hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarung mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen. H. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGBEffiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Über die Corporate Governance der Eifelhöhen-Klinik AG berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 sowie gemäß § 289a HGB über die Unternehmensführung der Eifelhöhen-Klinik AG. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der jährlichen Hauptversammlung wahr. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Hierfür stehen von der Eifelhöhen-Klinik AG benannte Stimmrechtsvertreter sowie Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen zur Verfügung. Alle relevanten Berichte und Unterlagen stellt die Eifelhöhen-Klinik AG in ihrem Internetauftritt unter www.eifelhoehen-klinik.ag bereit. Auf Wunsch werden die Unterlagen auch zugesandt. Zusammenwirken von Vorstand und AufsichtsratAls deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Eifelhöhen-Klinik AG dem deutschen Aktienrecht und verfügt somit über ein duales Führungs- und Kontrollsystem. Der Vorstand übernimmt die Unternehmensleitung, dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachungs- und Beratungsfunktion. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl der Gesellschaft eng zusammen. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legt die Satzung der Eifelhöhen-Klinik AG Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats fest. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Der Aufsichtsrat prüft hierbei insbesondere die Sorgfalt der Entscheidungsfindung des Vorstands. VorstandDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmerischen Richtlinien zu sorgen. Er ist für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen verantwortlich. Der Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus zwei Mitgliedern. Eine Geschäftsordnung regelt die Ressortzuständigkeiten. Beide Vorstandsmitglieder sind männlich. Der Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG strebt an, den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 30.06.2017 auf 30 % zu erhöhen. AufsichtsratAufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt, um mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens zu beraten. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus drei Mitgliedern. Er setzt sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Ein Mitglied ist als unabhängig einstufbar. Für den Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG besteht eine Zielgröße von 30 % für den Frauenanteil. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat aus zwei männlichen und einem weiblichen Mitglied zusammen. Die Wahlperiode aller Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt 3 Jahre. Die Wahl der Anteilseignervertreter erfolgt in Form der Einzelwahl. Altersbegrenzungen für den Aufsichtsrat bestehen nicht. Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung ist eine zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht möglich. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung. D&O-VersicherungDie Eifelhöhen-Klinik AG hat für alle Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDie Eifelhöhen-Klinik AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen zu legen. Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, dargestellt. RisikomanagementDer verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Einzelheiten zum Risikomanagement im Eifelhöhen-Klinik-Konzern sind im Risikobericht dargestellt. Das Risikomanagementsystem wird im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Transparenz und KommunikationÜber das Internet können sich alle Interessenten, Aktionäre, Finanzanalysten oder vergleichbare Adressaten zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Sämtliche Meldungen werden auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert. Die geplanten Termine der wesentlich wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlicht wird. Nach § 15a WpHG müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Eifelhöhen-Klinik AG sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Eifelhöhen-Klinik-Aktien offenlegen. Bis zum 31.12.2015 sind der Eifelhöhen-Klinik AG keine Meldungen zugegangen. Der Vorstandsvorsitzende hält indirekt 2,85 % der Aktien der Gesellschaft, auf den Aufsichtsrat entfallen direkt 0,06 % und indirekt 1,04 %. Rechnungslegung und AbschlussDer Konzernabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG wurde auf der Grundlage des § 315a HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie von der Europäischen Union (EU) übernommen, aufgestellt. Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht unterrichtet. Es bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnlich wertpapierorientierte Anreizsysteme. Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt im Konzernabschluss. Für das Geschäftsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt. Mit dem Abschlussprüfer hat die Eifelhöhen-Klinik AG die nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex erforderlichen Vereinbarungen zur Durchführung der Abschlussprüfung getroffen. Erklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben am 19.05.2015 eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Eifelhöhen-Klinik AG dauerhaft zugänglich gemacht: Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015.Vorstand und Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG erklären in der Fassung vom 19.05.2015, dass sie die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG angewendet haben. Nicht angewendet wurden und werden die folgenden Empfehlungen: 1. D&O-Versicherung - Selbstbehalt (Ziffer 3.8)"In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden."Im Kodex in der Fassung 2015 wird die Vereinbarung eines Selbstbehalts für die D&O-Versicherung von Aufsichtsratsmitgliedern empfohlen, während der Selbstbehalt bei Abschluss einer D&O-Versicherung für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nach Auffassung der Gesellschaft nicht geeignet, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Die bestehende D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht daher in Abweichung von Ziffer 3.8 des Kodex keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft wird aus vorgenannten Gründen auch künftig keinen Selbstbehalt für die D&O-Versicherung von Aufsichtsräten vereinbaren. 2. Vergütung des Vorstands (Ziffer 4.2.3)"Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen."Der derzeitige rechtsverbindliche Vorstandsvertrag sieht eine variable Vergütung ohne Begrenzung vor. Der Aufsichtsrat wird bei Verlängerung dieses Vertrages bzw. bei Abschluss eines neuen Vertrages eine entsprechende Höchstgrenze vereinbaren. 3. Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.3)Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse sowie einen Prüfungs- und einen Nominierungsausschuss bilden soll.Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist eine zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht möglich. 4. Ziele für die Zusammensetzung sowie eine Altersgrenze für den Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.1)Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt und für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festlegt.Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder davon eine Arbeitnehmervertreterin) ist zurzeit eine konkrete Zielsetzung für die Zusammensetzung nicht erforderlich. Ein Höchstalter für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen. Der kompetente Rat unserer erfahrenen Aufsichtsräte soll auch zukünftig, unabhängig von ihrem Alter, die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen. Eine Altersbegrenzung wird derzeit unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes als nicht opportun angesehen. 5. Ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder im Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.2)"Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinn dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann."Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist nur ein Mitglied als unabhängig einstufbar. 6. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz (Ziffer 5.4.3)"Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden."Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist eine Bekanntgabe nicht notwendig. 7. Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Ziffer 7.1.2)"Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein."Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für die Gesellschaft und den Konzern erfolgt innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Der Halbjahresfinanzbericht wird spätestens zwei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Eifelhöhen-Klinik AG folgt damit den gesetzlichen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes.
Bonn, 19.05.2015 Eifelhöhen-Klinik AG Der Vorstand Dr. med. Markus-Michael Küthmann Der Aufsichtsrat Dipl.-Oec. Karsten Leue, Vors. Birgit Wöstemeyer Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Bonn, 05.04.2016 Der Vorstand Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat BestätigungsvermerkWir haben den von der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter der Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht im Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 14. April 2016 Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Hermann Faßbender, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2015 wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung der Unternehmensgruppe beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Dazu hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 fünf Sitzungen sowie die konstituierende Sitzung abgehalten. Mit Beschluss des Aufsichtsrats der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft, Bonn, vom 22. April 2015 ist Herr Dipl.-Ökonom Lothar Lotzkat für die Zeit vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Mai 2018 zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt worden und konnte sich in der Hauptversammlung am 2. Juli 2015 bereits persönlich vorstellen. Das Anfang 2015 vom Vorstand eingeleitete Statusverfahren zur Besetzung des Aufsichtsrates wurde vom Landgericht Köln am 7. August 2015 mit Beschluss zur Neuwahl abgeschlossen. Hiergegen haben die Betriebsräte und die Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG Klage beim Oberlandesgericht eingereicht. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Vorstand hat uns auch im Rahmen von periodischen Informationen schriftlich und mündlich über die aktuelle Geschäftslage, wesentliche Fragen der Unternehmensführung und über die Ausrichtung der Unternehmensgruppe sowie die kurz- und langfristige Planung verbunden mit den beabsichtigten Investitionen unterrichtet. Zudem stand der Aufsichtsratsvorsitzende in engem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und bekam zeitnahe Informationen über wesentliche Geschäftsvorgänge. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Unternehmensplanung wurden eingehend hinterfragt und diskutiert. Der Aufsichtsrat war in alle für die Gesellschaft grundlegenden Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit der Anlaufphase des neuen Standortes in Mönchengladbach. In 2015 wurde dort der stationäre kardiologische Betrieb aufgenommen. Hierbei ergaben sich Abweichungen von den erwarteten Planzahlen. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand Lösungsvorschläge dafür intensiv erörtert. Weitere Schwerpunktthemen der Sitzungen waren die fortzuführenden Investitionsmaßnahmen in der Klinik in Marmagen. Des Weiteren stand zum Jahresende der Verkauf des Klinikgebäudes der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn auf Basis einer "Sale-and-Lease-Back"-Transaktion im Mittelpunkt einer Sitzung. Die Hauptversammlung 2015 war auch geprägt durch die Diskussion über die erfolgten Investitionen in den neuen Standort Mönchengladbach. Hierbei wurde vielfach hinterfragt, welche Auswirkungen diese Investitionen auf die zukünftige Ertrags-, Finanzierungs- und Eigenkapitallage des Konzerns haben. Der Vorschlag der Verwaltung eine Dividende in 2015 auszuschütten erhielt nicht die notwendige Mehrheit der Hauptversammlung. Die Liquiditätslage und die Finanzierungsstruktur des Konzerns sind, wie im Vorjahr, geordnet. Auch 2015 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die erforderliche Entsprechenserklärung wurde am 19.05.2015 veröffentlicht. Auf weitere Ausführungen im Lagebericht der Gesellschaft wird verwiesen. Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie den Konzernabschluss zum 31.12.2015 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sind von der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Köln geprüft worden. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Unterlagen wurden vom Aufsichtrat geprüft und mit den Abschlussprüfern erörtert. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21.04.2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft gebilligt. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Gesellschaft sind somit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands bezüglich der Verwendung des Bilanzgewinns schlossen wir uns an. Der Aufsichtsrat dankt allen Konzernmitarbeiterinnen und Konzernmitarbeitern sowie dem Vorstand für die von ihnen geleistete Arbeit und ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2015. Der Aufsichtsrat
22. April 2016 Karsten Leue, Vorsitzender |
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