Eifelhöhen-Klinik AktiengesellschaftBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ zum 31. Dezember 2019Aktiva scroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019scroll
Anhang zum 31. Dezember 2019I. Allgemeine AngabenDie Eifelhöhen-Klinik AG hat ihren Sitz in Bonn und wird im Amtsgericht Bonn unter der Nr. HRB 8060 geführt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 264 ff., 284 ff. HGB und des Aktiengesetzes für große Kapitalgesellschaften aufgestellt, da die Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Börsen Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, Stuttgart (Segment General Standard) gehandelt werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. II. Allgemeine Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt, bewertet und ausgewiesen. Bei den Bilanzposten wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 1. AnlagevermögenDie immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen planmäßig unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Bei Zugängen des Sachanlagevermögens erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter werden nach den steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über die Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen bei Gebäuden werden über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren vorgenommen. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten aus Gebäudeum- und -anbauten werden in Übereinstimmung mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes einheitlich abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der anderen Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 13 Jahre. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. 2. UmlaufvermögenDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Notwendige Wertberichtigungen werden vorgenommen. 3. Aktive RechnungsabgrenzungDie aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 4. RückstellungenRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der PUC-Methode bewertet. Es wird ein Abzinsungssatz von 2,71 % zu Grunde gelegt. Die so ermittelten Rückstellungen decken alle vertraglich zugesicherten Versorgungsleistungen ab. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 44 TEUR. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. 5. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenWir verweisen auf den nachfolgenden Bruttoanlagenspiegel. BruttoanlagenspiegelEifelhöhen-Klinik AGscroll
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2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 786 TEUR (Vorjahr: 970 TEUR) haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig. 3. Eigenkapitala) Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital beträgt 7.987.200,00 EUR und ist eingeteilt in 3.120.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Das Grundkapital entspricht dem Nominalkapital je Stückaktie von 2,56 EUR. b) Eigene AnteileEntsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juli 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, eigene Anteile bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals bis zum 13. Juli 2015 zu erwerben, hält die Gesellschaft insgesamt 102.576 Stück eigene Aktien, das entspricht einem Anteil von 3,29 % des Grundkapitals. scroll
Für den Erwerb der eigenen Aktien entstanden Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 3.667,36 EUR. Für die Veräußerung entstanden Gebühren in Höhe von 482,13 EUR. Die eigenen Aktien wurden erworben, um in geeigneten Einzelfällen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen mit solchen Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern diese wirtschaftlich sinnvoll einsetzen zu können. c) Ausgegebenes Kapitalscroll
d) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
e) BilanzverlustDer Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt: scroll
4. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum AnlagevermögenDer Sonderposten wurde für Investitionszuschüsse zur Herstellung eines Gebäudes angesetzt. Es wurde ein gesonderter Passivposten nach § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB als Gegenposten zu den aktivierten vollen Anschaffungskosten erfolgsneutral gebildet, um eine bessere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage i. S. von § 264 Abs. 2 HGB zu vermitteln. Er wird auf die maßgebliche Nutzungsdauer des betreffenden Gebäudes 50 Jahre erfolgswirksam aufgelöst. 5. RückstellungenDie unmittelbaren Pensionsrückstellungen betreffen vier Einzelvereinbarungen der Eifelhöhen-Klinik AG gegenüber ehemaligen Angestellten und deren Hinterbliebenen. Die Berechnung erfolgte auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten, basierend auf den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach der PUC-Methode mit einem Zinsfuß von 2,71 %. Es wurde ein zukünftiger Rententrend von 0,5 % p. a. berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht eingegangene Rechnungen, Grundsteuer-Nachzahlungen für die Jahre 2011 bis 2019, Jahresabschlusskosten und Aufsichtsratsvergütungen. 6. Verbindlichkeitenspiegelscroll
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Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 7. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften/Leistungsgarantien und sonstige finanzielle Verpflichtungena) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und LeistungsgarantienVerbindlichkeiten aus Bürgschaften und Leistungsgarantien der Eifelhöhen-Klinik AG bestehen in Höhe von 430 TEUR zugunsten der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH zur Absicherung der dortigen Versorgungsverpflichtungen basierend auf dem Interessenausgleich vom 28.09.2010. Für Darlehen der GlobalMed Immobilien GmbH bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von 15.564 TEUR. Zusätzlich besteht gegenüber dem Vermieter der Klinikimmobilie der Kaiser-Karl-Klinik GmbH eine Bürgschaft in Höhe von 1.205 TEUR. Die Eifelhöhen-Klinik AG ist Garant für zukünftige Pachtzahlungen der Kaiser-Karl-Klinik GmbH in Höhe von 50.438 TEUR. Die Berichtsgesellschaft haftet stichtagsbezogen zusammen mit den nachfolgenden Gesellschaften als Gesamtschuldner für den gemeinsamen Kontokorrentkreditrahmen mit einer Gesamtsumme von 2.095 TEUR:
Die Risiken der Inanspruchnahme werden als gering eingestuft. Alle Gesellschaften konnten ihre Verpflichtungen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllen. b) Sonstige finanzielle, nicht bilanzierte VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. nachfolgender Aufstellung: scroll
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Holdingtätigkeiten und der Erbringung von Dienstleistungen. 2. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten i.H.v. 600 TEUR die Zuschreibung auf den Beteiligungswert eines Tochterunternehmens. Die periodenfremden Erträge enthalten eine Nachforderung von Grundstücksnebenkosten mehrerer Jahre (411 TEUR) gegenüber einem Tochterunternehmen. Aufgrund der Insolvenz dieser Tochtergesellschaft wurde diese Nachforderung zu 100 % einzelwertberichtigt. 3. Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 655 TEUR Zuführungen zur Einzelwertberichtigung sowie 420 TEUR periodenfremde Aufwendungen enthalten. 4. Abschreibung auf FinanzanlagenDie Beteiligung an der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.l. wurde aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft in Höhe von 1.500 TEUR abgeschrieben. 5. ZinsaufwendungenIn den Zinsaufwendungen sind 25 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR) Zinsanteile aus Pensionsrückstellungen enthalten. V. Sonstige Angaben1. OrganbezügeDie Bezüge des Gesamtvorstandes der Eifelhöhen-Klinik AG für das Geschäftsjahr 2019 betragen 474 TEUR (Vorjahr: 473 TEUR). Davon entfallen auf: scroll
Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, angerechnet. Darüber hinaus werden keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen, Kreditgewährungen, durch die Gesellschaft an den Vorstand erbracht. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder belaufen sich auf 50 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR). Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber dem früheren Mitglied des Vorstands wurden 543 TEUR (Vorjahr: 550 TEUR) zurückgestellt. Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt die Gesamtvergütung an den Aufsichtsrat 139 TEUR (Vorjahr: 139 TEUR). 2. GesellschaftsorganeVorstandDr. med. Markus-Michael Küthmann (Vorsitzender) Der Beruf des Vorstands entspricht seiner Organstellung. Herr Dr. Küthmann ist auch Geschäftsführer bei mehreren Tochtergesellschaften der Eifelhöhen-Klinik AG. Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Der Beruf des Vorstands entspricht seiner Organstellung. Herr Lotzkat ist auch Geschäftsführer bei mehreren Tochtergesellschaften der Eifelhöhen-Klinik AG. AufsichtsratDipl.-Oec. Jörg Karsten Leue Geschäftsführer der AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Hamburg, der Aquadrom Verwaltungs GmbH, Hamburg, der Graaler Strandperle GmbH & Co. KG (vormals: Seniorenpflege Strandperle GmbH & Co. KG), der Graaler Service GmbH, Hamburg, der Graaler Management GmbH, Hamburg, sowie der Seniorenpflege Seeperle GmbH, Hamburg Vorsitzender Doris Mücke Rechtsanwältin für Medizin- und Versicherungsrecht in eigener Kanzlei stellvertretende Vorsitzende Dipl.-Oec. Ing. Sigurd Roch Freier Berater im Gesundheitswesen Der Aufsichtsratsvorsitzende der Eifelhöhen-Klinik AG ist Beiratsmitglied der Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH. 3. Mittelbare Pensionen oder AnwartschaftenZum Bilanzstichtag ist die Gesellschaft alleiniger Träger der Unterstützungskasse Eifelhöhen-Klinik e.V., deren Kassenvermögen überwiegend bei der Gesellschaft als Darlehen angelegt ist. Zum Bilanzstichtag ergibt sich für die Eifelhöhen-Klinik AG ein Fehlbetrag von 1.721 TEUR, der gemäß Art. 28 EGHGB zulässigerweise nicht bilanziert wurde. 4. Anteilsbesitz der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn - Stand 31.12.2019scroll
1)
Ermittlung nach HGB 5. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie Geschäftsführung der Tochtergesellschaft Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH hat am 04.11.2019 aufgrund fehlender positiver Fortführungsprognose einen Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 01.01.2020 eröffnet. Für die Berichtsgesellschaft, Tochterunternehmen und Beteiligungen sind zusätzlich deutlich erhöhte rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Risiken durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie gegeben. 6. Mitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGZum Bilanzstichtag 2019 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind. Weitere Veränderungen sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht bekannt. Eifelhöhen Klinik AG - Stimmrechtsanteile zum 31. Dezember 2019scroll
7. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGDie nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat am 18.12.2019 abgegeben und den Aktionären unter www.eifelhoehen-klinik.ag im Bereich Aktiengesellschaft, Investor Relations, unter der Rubrik Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht. 8. KonzernabschlussDie Eifelhöhen-Klinik AG stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 auf. Der durch die Berichtsgesellschaft als Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde am 21. Mai 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 9. ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.213.934,28 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bonn, 31.03.2020 Der Vorstand Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bonn, 08.04.2020 Der Vorstand Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019der Eifelhöhen-Klinik AGA. WirtschaftsberichtDie Eifelhöhen-Klinik AG mit Sitz in Bonn betreibt Einrichtungen der ambulanten und stationären Rehabilitation, Altenpflege und ambulanten medizinischen Versorgung. Die börsennotierte Eifelhöhen-Klinik AG stellt dabei die hochwertige Qualität der erbrachten Dienstleistungen für Patienten und Kostenträger mit folgenden Einrichtungen im Rheinland und in Westfalen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit:
a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche Situation und branchenbezogene RahmenbedingungenIm Wirtschaftsjahr 2019 war in Deutschland noch eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das Bruttoinlandsprodukt real um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Treiber des Wirtschaftswachstums in 2019 waren der private Konsum, staatliche Ausgaben und die weiterhin positiven außenwirtschaftlichen Impulse. Durch die Corona-Pandemie wird aktuell für 2020 ein deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung erwartet. Trotz der positiven Entwicklung der öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren durch hohe Steuereinnahmen und eine den Staatshaushalt begünstigende Zinspolitik der EZB bestehen zusätzlich die schon langjährig strukturellen Risiken auch weiterhin, die in den überschuldeten Haushalten der Euro-Länder und durch die absehbar demographischen Entwicklungen in den wirtschaftlich wichtigen Kernstaaten Europas begründet sind. Die aktuelle Corona-Pandemie wird diese Risiken deutlich erhöhen. BranchenentwicklungAuf der Grundlage der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Zahlen und Kommentierungen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) weist die vorläufige Statistik zum Ende des 4. Quartals 2019 ein Defizit von 1,5 Mrd. EUR trotz guter konjunktureller Rahmenbedingungen aus. Auf der Grundlage der sich für 2020 abzeichnenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Prognosen ist davon auszugehen, dass im Wirtschaftsjahr 2020 die Ausgaben der GKV und die Leistungen der Rentenversicherung für Rehabilitationsmaßnahmen auf dem Vorjahresniveau wahrscheinlich nicht dauerhaft erhalten bleiben bzw. durch die Corona-Pandemie strukturell anderweitig allokiert werden müssen. Generell kann auf der Grundlage der zurzeit bekannten Daten in 2020 von deutlich erhöhten Risiken im Vergleich zu den Vorjahren bei der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme mit Bezug auf die Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen ausgegangen werden. b) GeschäftsverlaufDie Umsatzerlöse der Eifelhöhen-Klinik AG reduzierten sich im Berichtsjahr 2019 um 40 TEUR auf 1.377 TEUR. Die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 431 TEUR auf 2.069 TEUR. Die Erträge aus Beteiligung verringerten sich um 590 TEUR auf 1.046 TEUR. Im Geschäftsjahr 2019 beträgt der Jahresfehlbetrag -1.214 TEUR. Die Bilanz zeigt zum Stichtag 31.12.2019 eine Bilanzsumme in Höhe von 35.922 TEUR. Das Eigenkapital beträgt mit 29.575 TEUR 82,3 %. c) ErtragslageErtragslage der Eifelhöhen-Klinik AGscroll
Insgesamt verschlechterte sich das Betriebsergebnisses um 471 TEUR auf -692 TEUR. Das Beteiligungsergebnis veränderte sich um -590 TEUR auf 1.046 TEUR und setzt sich zusammen aus der Ausschüttung der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.l. in Höhe von 264 TEUR sowie der Ausschüttung der Kaiser-Karl-Klinik GmbH in Höhe von 782 TEUR. Die Beteiligung an der EHK Marmagen GmbH i.l. musste aufgrund der Insolvenz zum 01.01.2020 mit 1.500 TEUR abgeschrieben werden. Dagegen konnte die Beteiligung an der Aatalklinik Wünnenberg GmbH aufgrund der positiven Ergebnisse der letzten Jahre und der guten Prognose der Folgejahre mit 600 TEUR zugeschrieben werden. Das neutrale Ergebnis wurde in diesem Geschäftsjahr u.a. durch Erträge aus Auflösungen des Investitionszuschusses mit 6 TEUR und aus periodenfremden Erträgen mit 414 TEUR erhöht. Dagegen wurde das neutrale Ergebnis durch periodenfremde Aufwendungen mit 420 TEUR, Aufwendungen aus der Zuführung zur Einzelwertberichtigung mit 655 TEUR und Aufwendungen aus der Zuführung einer Erfüllungs-Rückstellungen mit 60 TEUR belastet. Der Jahresfehlbetrag 2019 beträgt 1.214 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss 1.484 TEUR). d) FinanzlageAufgrund des Jahresfehlbetrages, der Zunahme der Abschreibung auf Finanzanlagen und der erhöhten Rückstellungen sank der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr um 841 TEUR auf 1.268 TEUR. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt nach Auszahlungen für Investitionen in das Sach- und Finanzanlagevermögen -674 TEUR. Nach Abzug des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit von -428 TEUR ergibt sich eine zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds von 166 TEUR. Die Fähigkeit des Unternehmens, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, war im Geschäftsjahr 2019 uneingeschränkt gegeben. e) VermögenslageWesentliche Bilanzzahlen der Eifelhöhen-Klinik AGscroll
Das Sachanlagevermögen sank von 5.497 TEUR auf 4.889 TEUR. Die Veränderung im Sachanlagevermögen resultiert aus Zugängen von 24 TEUR und planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 632 TEUR. Das Finanzanlagevermögen vermindert sich insgesamt um 250 TEUR aufgrund der Abschreibung der Anteile der EHK Marmagen GmbH i.l. mit 1.500 TEUR, der Zuschreibung der Anteile der Aatalklinik Wünnenberg mit 600 TEUR und Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit 650 TEUR auf 23.864 TEUR. Das Eigenkapital verminderte sich um 1.214 TEUR auf 29.575 TEUR mit einer Eigenkapitalquote von 82,3% zum Ende des Geschäftsjahres 2019. Das Anlagevermögen ist vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Das mittel- und langfristige Fremdkapital sank im Wesentlichen durch die weiterhin planmäßigen Tilgungen gegenüber den Kreditinstituten um 440 TEUR, durch die Reduktion der sonstigen Verbindlichkeiten um 540 TEUR sowie die Auflösung der Pensionsrückstellungen um 17 TEUR. B. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtFür das Jahr 2020 wird bei der Vergütung durch die Kostenträger keine vollständige Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen der Einrichtungen und der Corona-bedingten Erlösausfälle erwartet. Eventuelle unterjährige, nominelle Pflegesatzerhöhungen werden sich voraussichtlich - wie auch in den vergangenen Jahren - lediglich im Rahmen oder unter der Grundlohnsummenentwicklung bewegen. Gleichzeitig sind durch die zur Zeit stattfindenden pandemiebedingten Veränderungen der regionalen Wettbewerbssituation und der externen Regulierung der Belegungssteuerung - u. a. auch durch gesetzliche Vorgaben - Veränderungen der tatsächlich bezahlten Pflegesätze bzw. Fallpauschalen und der Mengengerüste bei den Fallzahlen wahrscheinlich. Bei der mittelfristigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ist daher aufgrund konjunktureller und struktureller Veränderungen und Risiken durch die Corona-Pandemie in den nächsten Jahren bei den gezahlten Vergütungen für Rehabilitationsmaßnahmen und für allgemeine Gesundheitsleistungen mit finanziellen Restriktionen zu rechnen. Der Vorstand beabsichtigt, die bewährte Geschäftspolitik der Eifelhöhen-Klinik AG im Rehamarkt, d. h. weiterer Ausbau des hohen Qualitätsniveaus und Spezialisierung der Kliniken zur kontinuierlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, fortzuführen und an die neuen Bedingungen anzupassen. Das medizinische Angebot wird weiterhin auf die zukünftigen demografischen und medizinischen Herausforderungen im Rehabilitationsmarkt verstärkt ausgerichtet, u. a. durch unsere wohnortnahen ambulanten und stationären Therapieangebote für Patienten in der Region Bonn und im Herzpark in Mönchengladbach. Ergänzend erfolgt die weiterhin kontinuierliche Prüfung von Wachstumschancen im Markt, z. B. durch Akquisition weiterer Klinikstandorte, ggf. den Ausbau von telemedizinischen Angeboten und die Weiterentwicklung des Angebotes im Herzpark Mönchengladbach. Aufgrund der allgemeinen, sich aktuell entwickelnden wirtschaftlichen und allgemeinen Rahmenbedingungen kann zum heutigen Zeitpunkt mittelfristig eine Verschlechterung der Vermögens- und Ertragslage des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns - insbesondere bei negativen Entwicklungen der Staats- und Sozialhaushalte -jedoch nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Immobilienbesitz der AG wird weiterhin - mit Ausnahme des Gebäudes in Marmagen - in der GlobalMed Immobilien GmbH (Tochtergesellschaft) geführt. RisikoberichtAllgemeinDas Risikomanagementsystem im Eifelhöhen-Klinik-Konzern basiert auf einem EDV-gestützten Analyseprogramm, in dem die Risikobeschreibung - aufgeteilt nach den einzelnen Unternehmensgesellschaften -erfolgt, um eine verbesserte spezifische Risikoeinschätzung für die einzelnen Unternehmensteile vornehmen zu können. In diesem System werden die betrieblichen Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit auf der Grundlage von vorgegebenen Versicherungsalgorithmen skaliert. Die inhaltliche Prüfung aller bekannten Risiken erfolgt gemäß der festgesetzten individuellen Überwachungsintervalle mindestens einmal jährlich; ggf. werden notwendige Steuerungsmaßnahmen eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements ist der Versicherungsstatus, durch den bedeutende Risiken wie Brand, Betriebsunterbrechung, Haftung und Schadensersatzansprüche beschrieben, überwacht und zentral abgesichert werden. Die Überwachungs- und allgemeinen Zuständigkeiten sowie die inhaltliche Beschreibung und Bewertung der Risiken sind den juristischen Vertretern der einzelnen Unternehmen zugeordnet; bei mehreren Vertretern ist der verantwortliche Vertreter für die Erstellung namentlich festgelegt. Die allgemeinen Risiken für den Betrieb von Rehabilitationskliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen des Unternehmens sind durch die große Abhängigkeit von gesundheitspolitischen Entscheidungen und die Möglichkeiten der kurzfristigen Umsteuerung von Finanzmitteln durch die Kostenträger in andere Sektoren des Gesundheitsmarktes strukturell weiterhin gegeben und die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind dabei zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar beurteilbar. Ergänzend liegt ein wesentliches Risiko des Betriebes insbesondere bei Rehabilitationskliniken in der Tatsache, dass - im Gegensatz zu den Akutkliniken - auch der Kapitalkostenanteil für Gebäudeinvestitionen weiterhin zu finanzieren ist und somit unter Einbeziehung auch der Personalkosten ein erhebliches Fixkostenrisiko bei den Gesamtkosten besteht. Bei rückläufigen Belegungen durch Veränderungen in der Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen durch die Kostenträger und durch die Corona-Pandemie können daher kurzfristig erhebliche Erlösminderungen und Verluste entstehen, da die Reduzierung bei Personal- und Sachkosten aufgrund allgemeiner vertraglicher, gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen in den betroffenen Unternehmen ggf. nur zeitverzögert und arbeitsrechtlich eingeschränkt erfolgen kann. Ebenso bestehen weiterhin gestiegene Risiken bei der Personalgewinnung und Personalplanung durch die Konkurrenz mit anderen Marktteilnehmern (Krankenhaus, Pflegeeinrichtungen) und absehbar stark gestiegene Risiken in diesem Bereich durch die Corona-Pandemie. Die Wahrscheinlichkeit extern veranlasster Belegungsschwankungen, eines Preisänderungsrisikos bei den Vergütungen und die Auswirkungen auf Fallzahlen etc. sind aufgrund der Pandemie im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls stark angestiegen. Festzustellen bleibt schon ein in 2019 deutlich gestiegener Kostendruck für die GKV und Rentenversicherungen als Folge veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Sozialversicherungssysteme, aktuell noch erheblich verstärkt durch die wirtschaftlichen Effekte der Pandemiebekämpfung. Aufgrund der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und der persistierenden Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa bestehen daher absehbar auch für das Sozialversicherungssystem in Deutschland somit weiterhin mittelfristig und langfristig erhebliche Risiken. Eine detaillierte Quantifizierung dieser Risiken ist jedoch aufgrund der vielfältigen einflussnehmenden Faktoren und der Komplexität des Finanz- und Gesundheitssystems sowie der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmensebene zurzeit nicht möglich. Generell sind das Ausfallrisiko von extern bestehenden Forderungen der Unternehmen im Eifelhöhen-Klinik-Konzern für tatsächlich erbrachte Leistungen sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin eher gering, da die wesentlichen Forderungen aus tatsächlich erbrachten Leistungen der Einrichtungen hauptsächlich gegenüber gesetzlichen und privaten Kranken- sowie Rentenversicherungen bestehen. Bei Darlehensverpflichtungen besteht generell ein Risiko, dass finanzierende Banken ihre Darlehensbestände an Dritte abtreten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB und der Pandemie besteht bei kurzfristigen Finanzierungen das Risiko von sich ändernden Geschäftsmodellen und Risikobewertungen der Gläubigerbanken. Unternehmen und BeteiligungenDie organisatorisch und rechtlich eigenständige Geschäftsführung der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH LI. hat am 04.11.2019 einen Insolvenzantrag gestellt, weil aufgrund einer behördlichen Ordnungsverfügung über die vorläufige Schließung des Klinikbetriebes keine positive Fortführungsprognose für die Betreibergesellschaft mehr gegeben war. Am 25.10.2019 hatte der Landkreis Euskirchen zunächst einen Patientenaufnahmestopp verhängt, der wenig später durch eine vorläufige vollständige Schließung des Patientenbetriebes durch die Gemeinde Nettersheim ergänzt wurde. Begründet wurden diese Maßnahmen seitens der Behörden u. a. mit Hygienemängeln und der nicht sachgemäßen Lagerung von Medikamenten sowie mit Vorgaben für Personalschlüssel. Die damaligen behördlichen Beanstandungen konnten kurzfristig behoben werden, so dass die Schließungsverfügung wenige Tage später aufgehoben wurde. Zu den inhaltlichen und rechtlichen Prüfungen der Verwaltungsakte ist derzeit vor dem Verwaltungsgericht Aachen eine Klage der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.l. gegen die damaligen behördlichen Verfügungen anhängig, da die Schließungsverfügung aus Unternehmenssicht unverhältnismäßig war. Die letztendlich erfolgte Schließung der Klinik ist für die vielen engagierten Mitarbeiter/innen und Patienten und auch für die Region ein schwerer Schlag in der ohnehin strukturschwachen Region, nachdem der Insolvenzverwalter endgültig am 01. Januar 2020 nach Prüfung einer Fortführung mit negativer Prognose das Insolvenzverfahren eröffnet hat. Die Eifelhöhen-Klinik AG als Eigentümerin des Gebäudes und des Grundstückes prüft zurzeit alternative Nutzungsmöglichkeiten für das Klinikgebäude am Standort Marmagen und bedauert die eingetretene Entwicklung. Die Fachklinik hatte in 40 Jahren mehr als 150.000 Patienten behandelt. Bezüglich des Jahresabschlusses 2019 wird die Beteiligung an der Eifelhöhenklinik Marmagen GmbH i.l. ab dem 04.11.2019 gemäß Vorgaben der IFRS nicht in einen Konzernabschluss des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns einbezogen. Die Beteiligung wurde zum o. g. Zeitpunkt entkonsolidiert. Die Bürgschaftshöhe der Eifelhöhen-Klinik AG zum 31.12.2019 für die im Zusammenhang mit der zum Zeitpunkt der Ausgliederung in 2010 vorgenommenen Umwandlung der damaligen Unterstützungskasse der Eifelhöhen-Klinik AG in eine Gruppenunterstützungskasse zusammen mit der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.l., beträgt nach Entkonsolidierung noch 430 TEUR zu Gunsten der vorgenannten Gesellschaft. Die jährlichen Leistungen der Unterstützungskasse für die Rentner der AG werden weiterhin von der Eifelhöhen-Klinik AG erbracht. Bei der Eifelhöhen-Klinik AG wird der Verpflichtungsüberschuss, bezogen auf das vorhandene Unterstützungskassenvermögen, zulässigerweise nur im Anhang vermerkt und nicht als Schuldposten in der Bilanz ausgewiesen. Zum 31.12.2019 liegt dieser Verpflichtungsüberschuss, berechnet nach der PUC-Methode, mit einem Zinssatz von 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %) bei 1.721 TEUR. Im Falle einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland mit ggf. steigendem Insolvenzrisiko besteht generell das Risiko, erhöhte Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlen zu müssen. Die Eifelhöhen-Klinik AG ist auch Garant für die Pachtzahlungen der Kaiser-Karl-Klinik GmbH auf der Grundlage des langjährig vereinbarten Pachtvertrages mit der neuen Gebäudeeigentümerin im Rahmen des 2016 erfolgten "Sale-and-Lease-Back"-Transfers der Klinikimmobilie der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn. Die Verpflichtung aus Leistungsgarantie zum Stichtag 31.12.2019 beträgt 50.438 TEUR. Durch den kontinuierlich bestehenden Preisdruck der Kostenträger auf die Pflegesätze und Fallpauschalen besteht für die Tochtergesellschaften der Eifelhöhen-Klinik AG (Klinikbetriebe, Pflegeheim und MVZ) generell grundsätzlich das Risiko des schleichenden Substanzverzehrs. Für alle Einrichtungen sind zusätzlich deutlich erhöhte rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Risiken durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie gegeben. Durch die allgemein stattfindenden Einwirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft und das Gesundheitssystem im Besonderen, sind auch die existenzbedrohenden Auswirkungen auf die Reha-Branche insgesamt und auch auf die Unternehmen der Eifelhöhen-Klinik AG nicht sicher auszuschließen. Wesentliche Risiken der Eifelhöhen-Klinik AG aus Tochtergesellschaften und Beteiligungen - unabhängig von den Pandemiefolgen - sind wie folgt beschrieben: Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.l.Es bestehen die üblichen Risiken aus der Abwicklung einer entkonsolidierten, insolventen Gesellschaft, z. B. durch noch unbekannte Forderungen der insolventen Gesellschaft an die Eifelhöhen-Klinik AG. Aatalklinik Wünnenberg GmbH und TochtergesellschaftenBei der 70 %igen Beteiligung an der Aatalklinik Wünnenberg GmbH ist zu beachten, dass der Anteil der von der Klinik zu erwirtschaftenden Pacht bezogen auf den Gesamtumsatz auch in 2020 relativ hoch ist. Ferner ist wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren verstärkt Investitions- und Instandhaltungskosten u. a. durch den medizinisch-technologischen Fortschritt und durch steigende, nicht refinanzierte Personalkosten entstehen werden. Die mittelbar bestehenden Darlehensverpflichtungen aus dem Pachtvertrag der Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit einer nachgelagerten Kapitaldienstgarantie für das vom Verpächter für den Bau aufgenommene Gebäudedarlehen sind bis 2021 durch entsprechende Zinsbindungsfristen festgeschrieben. Zum 31. Dezember 2019 beträgt die mittelbar bestehende Kapitaldienstgarantie insgesamt 9,3 Mio. €. Bei der Aatalklinik besteht auch im Segment der frühen neurologischen Frührehabilitation weiterhin ein erheblicher Druck auf die zu erzielenden Pflegesätze, Fallpauschalen und die Belegung. Ebenso bewirken die Transport- und Behandlungskosten von schwer erkrankten Patienten eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen. Weiterhin bestehen potentiell Erlösrisiken durch eventuelle Änderungen bei den Kostenbeteiligungen am Klinikaufenthalt für Privatpatienten (z. B. aufgrund Änderungen in der Beihilfeverordnung). Im Medizinischen Versorgungszentrum Bad Wünnenberg/Südkreis Paderborn GmbH (MVZ), einer Tochtergesellschaft der Aatalklinik Wünnenberg GmbH, mit einem Schwerpunkt in der ambulanten ärztlichen Versorgung, bestehen weiterhin Risiken bei der Wirtschaftlichkeit durch die Rahmenbedingungen des geltenden Vergütungssystems der Kassenärztlichen Vereinigung und bei den zu erreichenden Fallzahlen. Auch ist die kontinuierliche Besetzung von Facharztsitzen durch die allgemeine Arbeitsmarktlage auf dem ärztlichen Arbeitsmarkt und die Zulassungsbestimmung für Facharztsitze weiterhin generell deutlich erschwert. Bei der Aatalklinik Pflege GmbH - einer weiteren Tochtergesellschaft - bestehen die üblichen Risiken aus der Belegung und dem Betrieb von Pflegeeinrichtungen bei ansonsten stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ein weiteres Risiko besteht bei der zurzeit nicht sicher einzuschätzenden Entwicklung der zukünftigen, höheren Vergütung von Pflegekräften. Kaiser-Karl-Klinik GmbHEs bestehen bei der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn auch zukünftig weiterhin gestiegene Erlösrisiken durch den überproportionalen Anteil von Privat- und Beihilfepatienten und der Inanspruchnahme von Wahlleistungen. Auch wettbewerbsbedingte externe Änderungen der Belegungssteuerung, z. B. durch verminderte Zuweisungen von Patienten aus vorbehandelnden Akutkliniken, sind weiterhin ein Risiko. Herzpark Mönchengladbach GmbHBei dieser Gesellschaft bestehen die üblichen Risiken einer Klinik mit ambulanten und stationären Behandlungsplätzen an einem relativ neuen Standort in der Region. Hierbei sind insbesondere die Risiken bei der Personalgewinnung und den zu erzielenden Vergütungssätzen für die Klinik durch Kostenträger bzw. einweisende Institutionen und durch Privatpatienten zu nennen. Ebenso müssen die dem Jahresabschluss der Gesellschaft zu entnehmenden Verluste aus den Anlaufjahren in den nächsten Jahren erwirtschaftet werden. Die Klinikkapazität wurde im Rahmen der langjährig geplanten stufenweisen Inbetriebnahme im 2. Quartal 2019 auf 180 Betten erweitert. GlobalMed Immobilien GmbHDie Gesellschaft ist im Wesentlichen von den zu erwartenden Pachtzahlungen der Herzpark Mönchengladbach GmbH abhängig. Die Risiken des Grundstücks, der Immobilien und des Baues entsprechen den üblichen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und dem Management neuer Immobilienstandorte (z. B. vertragliche Vereinbarungen, Gewährleistung, Mängelbeseitigung) und den getätigten Investitionen. GlobalMANAGEMENT GmbHDie Gesellschaft ist als konzerninterne Verwaltungsdienstleisterin im Wesentlichen von den Erlösen aus dieser Tätigkeit von den anderen konzerneigenen Gesellschaften abhängig. Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH (GZZ)Bei der 6%-Beteiligung am GZZ besteht seit 2007 ein erhöhtes Risiko durch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums und der damit verbundenen mittelbaren Bürgschaftsverpflichtung der Gesellschaft. C. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem mit Hinblick auf den RechnungslegungsprozessZiel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichend Sicherheit zu gewährleisten, dass Jahresabschlüsse erstellt werden, die den satzungsmäßigen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Eifelhöhen-Klinik AG stellt den Konzernabschluss für die einzelnen Beteiligungen und Tochtergesellschaften auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften. Beide Prozesse werden durch ein Kontrollsystem überwacht, welches sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert. Wesentliche Regelungen und Instrumentarien sind die
Alle jahresabschlussrelevanten Strukturen und Prozesse unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung der jährlichen Überprüfung durch die jeweiligen beauftragten Wirtschaftsprüfer. D. Grundzüge des Vergütungssystems für den Personenkreis gemäß § 285, S. 1, Nr. 9 HGBDer Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus Dr. med. Markus-Michael Küthmann (Vors.) Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem Grundgehalt und aus einer Tantieme zusammen. Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, in Anrechnung gebracht. Darüber hinaus werden keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen oder Kreditgewährungen durch die Gesellschaft an die Vorstandsmitglieder erbracht. E. Angaben nach § 289a HGB1) Das gezeichnete Kapital von 7.987.200,00 EUR ist eingeteilt in 3.120.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Das Nominalkapital je Stückaktie beträgt 2,56 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 2) Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 102.576 eigene Stückaktien, die nicht dividenden- und stimmberechtigt sind. 3) Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital von mehr als 10 % sind der Gesellschaft bis zum Ende der Aufstellungsphase des Lageberichts wie folgt bekannt: scroll
4) Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten. 5) Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer üben ihre Kontrollrechte unmittelbar aus. 6) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) sowie für die Änderung der Satzung (§§ 133, 179 AktG). 7) Es gibt bei der Gesellschaft keine wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht. 8) Die Gesellschaft hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarung mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen. F. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGBEffiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Über die Corporate Governance der Eifelhöhen-Klinik AG berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Dezember 2019 sowie gemäß § 289f HGB über die Unternehmensführung der Eifelhöhen-Klinik AG. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der jährlichen Hauptversammlung wahr. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Hierfür stehen von der Eifelhöhen-Klinik AG benannte Stimmrechtsvertreter sowie Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen zur Verfügung. Alle relevanten Berichte und Unterlagen stellt die Eifelhöhen-Klinik AG in ihrem Internetauftritt unter www.eifelhoehen-klinik.ag bereit. Auf Wunsch werden die Unterlagen auch zugesandt. Zusammenwirken von Vorstand und AufsichtsratAls deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Eifelhöhen-Klinik AG dem deutschen Aktienrecht und verfügt somit über ein duales Führungs- und Kontrollsystem. Der Vorstand übernimmt die Unternehmensleitung, dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachungs- und Beratungsfunktion. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl der Gesellschaft eng zusammen. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legt die Satzung der Eifelhöhen-Klinik AG Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats fest. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Der Aufsichtsrat prüft hierbei insbesondere die Sorgfalt der Entscheidungsfindung des Vorstands. VorstandDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmerischen Richtlinien zu sorgen. Er ist für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen verantwortlich. Der Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus zwei Mitgliedern. Eine Geschäftsordnung regelt die Ressortzuständigkeiten. Beide Vorstandsmitglieder sind männlich. Der Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG strebt an, den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 30.06.2022 auf 30 % zu erhöhen. Altersbeschränkungen für den Vorstand bestehen nicht. AufsichtsratAufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt, um mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens zu beraten. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat erachtet die auf der Homepage der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlichten Informationen über das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums und über die Aufsichtsratsmitglieder und ggf. Kandidaten als ausreichend. Der Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus drei Mitgliedern. Zum Stichtag 31.12.2019 sind zwei Mitglieder als unabhängig einstufbar. Für den Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG besteht eine Zielgröße von 30 % für den Frauenanteil. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat aus zwei männlichen und einem weiblichen Mitglied zusammen. Die Wahlperiode aller Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt 3 Jahre. Die Wahl erfolgt in Form der Einzelwahl. Altersbegrenzungen für den Aufsichtsrat bestehen nicht. Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung ist eine zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht möglich. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung. D&O-VersicherungDie Eifelhöhen-Klinik AG hat für alle Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDie Eifelhöhen-Klinik AG legt die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen bzw. ergibt sich aus § 21 der Satzung. Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, dargestellt. RisikomanagementDer verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Einzelheiten zum Risikomanagement im Eifelhöhen-Klinik-Konzern sind im Risikobericht dargestellt. Das Risikomanagementsystem wird im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Transparenz und KommunikationÜber das Internet können sich alle Interessenten, Aktionäre, Finanzanalysten oder vergleichbare Adressaten zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Sämtliche Meldungen werden auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert. Die geplanten Termine der wesentlich wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlicht wird. Nach Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Eifelhöhen-Klinik AG sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Eifelhöhen-Klinik-Aktien offenlegen. Bis zum 31.12.2019 sind der Eifelhöhen-Klinik AG folgende Meldungen bekannt: Der Vorstandsvorsitzende hält indirekt 2,85 % der Aktien der Gesellschaft, auf den Aufsichtsrat entfallen direkt 0,06 % und indirekt 1,23 %. Das Vorstandsmitglied, Dipl.-Oec. Herr Lothar Lotzkat, hält direkt 0,06 % der Aktien der Gesellschaft. Rechnungslegung und AbschlussDer Konzernabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG wurde auf der Grundlage des § 315e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie von der Europäischen Union (EU) übernommen, aufgestellt. Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht unterrichtet. Es bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnlich wertpapierorientierte Anreizsysteme. Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt im Konzernabschluss. Für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt. Mit dem Abschlussprüfer hat die Eifelhöhen-Klinik AG die nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex erforderlichen Vereinbarungen zur Durchführung der Abschlussprüfung getroffen. Erklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben im Geschäftsjahr 2019 am 18. Dezember eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Eifelhöhen-Klinik AG dauerhaft zugänglich gemacht: Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 07. Februar 2017.Vorstand und Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG erklären in der Fassung vom 18. Dezember 2019, dass sie die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG angewendet haben. Nicht angewendet wurden und werden die folgenden Empfehlungen: 1. D&O-Versicherung - Selbstbehalt (Ziffer 3.8)"In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden."Im Kodex in der Fassung 2017 wird die Vereinbarung eines Selbstbehalts für die D&O-Versicherung von Aufsichtsratsmitgliedern empfohlen, während der Selbstbehalt bei Abschluss einer D&O-Versicherung für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nach Auffassung der Gesellschaft nicht geeignet, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Die bestehende D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht daher in Abweichung von Ziffer 3.8 des Kodex keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft wird aus vorgenannten Gründen auch künftig keinen Selbstbehalt für die D&O-Versicherung von Aufsichtsräten vereinbaren. 2. Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands (Ziffer 4.1)Der Corporate Governane Kodex empfiehlt, dass der Vorstand Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit einräumen soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten soll diese Möglichkeit eingeräumt werden. (Ziffer 4.1.3)Es gibt keine Beschäftigten unterhalb der Vorstandsebene. Für Dritte besteht die Möglichkeit im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen Hinweise zu geben. "Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest." (Ziffer 4.1.5)Der Eifelhöhen-Klinik AG gehören als reine Holdinggesellschaft nur die Vorstandsmitglieder an. Es gibt keine weiteren Führungsebenen. 3. Altersbegrenzung für Vorstände (Ziffer 5.1.2)Ein Höchstalter für die Mitgliedschaft im Vorstand ist nicht vorgesehen. Die kompetente Arbeit von erfahrenen Vorstandsmitgliedern soll auch zukünftig, unabhängig von ihrem Alter, die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen können. Eine Altersbegrenzung wird derzeit unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes als nicht opportun angesehen. 4. Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.3)Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse sowie einen Prüfungs- und einen Nominierungsausschuss bilden soll.Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist eine zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht möglich. 5. Ziele für die Zusammensetzung sowie eine Altersgrenze für den Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.1)Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt und für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat festlegt.Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist zurzeit eine konkrete Zielsetzung für die Zusammensetzung nicht erforderlich. Ein Höchstalter für die Mitgliedschaft und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen. Der kompetente Rat unserer erfahrenen Aufsichtsräte soll auch zukünftig, unabhängig von ihrem Alter, die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen. Eine Altersbegrenzung wird derzeit unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes als nicht opportun angesehen. Der Aufsichtsrat erachtet die auf der Homepage der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlichten Informationen über das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums und über die Aufsichtsratsmitglieder und ggf. Kandidaten als ausreichend. 6. Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Ziffer 7.1.2)"Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein."Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts erfolgt innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Der Halbjahresfinanzbericht wird spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Eifelhöhen-Klinik AG folgt damit den gesetzlichen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes.
18.12.2019 Eifelhöhen-Klinik AG Der Vorstand Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vors. Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Der Aufsichtsrat Dipl.-Oec. Karsten Leue Vors. RA Doris Mücke Dipl.-Oec. Ing. Sigurd Roch
Bonn, 31.03.2020 Der Vorstand Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Eifelhöhen-Klinik AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Eifelhöhen-Klinik AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen UnternehmenDie Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das Risiko für den AbschlussBei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbunden Unternehmen besteht aufgrund deren Wesentlichkeit sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert und länger anhaltende Wertminderung hindeuten, aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung. Zudem sind die Bewertungen in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Unternehmensplanungen abhängig. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Der jeweilige beizulegende Wert wurde auf Basis der finanziellen Unternehmensplanung ermittelt. Hierbei wurden neben Erfahrungen der Vergangenheit auch Einschätzungen der zukünftigen Marktentwicklung vorgenommen. Des Weiteren wurden Umsatzpotenziale und Kostendegressionseffekte aufgrund der Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie eventuelle Synergieeffekte berücksichtigt. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Werte haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen und Kontrollen befasst und die Unternehmensplanungen auf ihre Plausibilität beurteilt. Dabei haben wir die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizuIegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch rechnerisch nachvollzogen. Ferner haben wir untersucht, ob die Unternehmensplanungen allgemeine und branchenspezifische Entwicklungen widerspiegeln. Die im Rahmen der Schätzung der beizuIegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wurden beurteilt. Um bei einer möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen ein mögIiches Wertminderungsrisiko einschätzen zu können, haben wir auch eigene analytische Prüfungshandlungen vorgenommen. Unsere SchlussfolgerungenAus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen ergeben. Ansatz und Bewertung von unmittelbaren sowie mittelbaren Rückstellungen für AltersversorgungsverpflichtungenDie Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Für mittelbare Verpflichtungen für Altersversorgung besteht ein Wahlrecht diese in der Bilanz zu passivieren, welches von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen worden ist. Wir verweisen auf den Anhang. Das Risiko für den AbschlussDas Gesetz enthält keine Vorgaben bezüglich des anzuwenden versicherungsmathematischen Berechnungsverfahrens, solange die Anwendung zu einer vernünftiger kaufmännischer Beurteilung führt. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung muss das angewandte Berechnungsverfahren folgenden Anforderungen genügen:
Laufende Rentenverpflichtungen sowie Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Anwärtern sind mit ihrem Barwert anzusetzen. Aus unserer Sicht besteht ein erhöhtes Risiko einer unzutreffenden Berücksichtung im Jahresabschluss. Es besteht das Risiko, dass der Kreis und die persönlichen Daten der Versorgungsberechtigten sowie die berücksichtigten Versorgungsleistungen nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen (quantitative Parameter). Bei der Bestimmung des notwendigen Erfüllungsbetrages sind Trendannahmen zu berücksichtigen, die seine Höhe beeinflussen können, unter anderem:
Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Zusammenhang mit der Ermittlung der Altersversorgungsverpflichtungen haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen und Kontrollen befasst. Wir haben die versicherungmathematischen Gutachten durch aussagebezogene Prüfungshandlungen sowohl auf Plausibilität als auch in Stichproben mathematisch nachvollzogen. Zudem haben wir die Werthaltigkeit und Verrechenbarkeit des Deckungsvermögens für die im Anhang anzugebende Unterdeckung der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen geprüft. Unsere SchlussfolgerungenAus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Ansatzes und Bewertung im Jahresabschluss für Altersversorgungsverpflichtungen ergeben. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteil en. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1987 als Abschlussprüfer der Eifelhöhen-Klinik AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marcus Heller.
Köln, den 22.04.2020 Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Marcus Heller, Wirtschaftsprüfer Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Lageberichts Die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir nicht inhaltlich geprüft. |
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