iSC GmbH

Landau a.d. Isar

Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB

Die iSC GmbH mit Sitz in Landau/ Isar, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter HRB 4024, macht auf Grundlage der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von der Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung nach § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2019 Gebrauch. Durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 22. Juli 2002, zuletzt geändert am 2. Mai 2019, hat sich das Mutterunternehmen verpflichtet, einen während der Vertragsdauer entstandenen Jahresfehlbetrag in entsprechender Anwendung von § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung auszugleichen.

Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Einhell Germany AG, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter HRB 2171, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.

 

Landau/Isar, den 12.12.2019

Dr. Urban, Geschäftsführer

Kollmannsberger, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Die Einhell Germany AG mit Sitz in Landau/ Isar, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter HRB 2171, ist alleinige Gesellschafterin der

 

iSC GmbH

mit Sitz in Landau/ Isar, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter HRB 4024 (im Folgenden die „Gesellschaft“). Dies vorausgeschickt, hält die alleinige Gesellschafterin unter Verzicht auf Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften hinsichtlich der Einberufung und Abhaltung eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und fasst hierbei den folgenden Beschluss:

Der Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Offenlegung nach § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2019 wird zugestimmt.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Landau/Isar, den 12.12.2019

Einhell Germany AG