ECOmmerce System GmbH

Landau an der Isar

Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB

Die ECOmmerce System GmbH mit Sitz in Landau/Isar, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter HRB 11279, macht auf Grundlage der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von der Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung nach § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2019 Gebrauch. Durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 2. Mai 2019, hat sich das Mutterunternehmen verpflichtet, einen während der Vertragsdauer entstandenen Jahresfehlbetrag in entsprechender Anwendung von § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung auszugleichen.

Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Einhell Germany AG, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter HRB 2171, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.

 

Landau/Isar, den 3. März 2020

Jan Teichert

Geschäftsführer

Endre Szekacs

Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Die Einhell Germany AG mit Sitz in Landau/Isar, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter HRB 2171, ist alleinige Gesellschafterin der

 

ECOmmerce System GmbH

mit Sitz in Landau/Isar, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter HRB 11279 (im Folgenden die „Gesellschaft“). Dies vorausgeschickt, hält die alleinige Gesellschafterin unter Verzicht auf Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften hinsichtlich der Einberufung und Abhaltung eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und fasst hierbei den folgenden Beschluss:

Der Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Offenlegung nach § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2019 wird zugestimmt.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Landau/Isar, den 3. März 2020

Einhell Germany AG