Ad-hoc | 5 September 2001 20:20


Eisen- und Hüttenwerke AG

Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– Im 2. Halbjahr hält die positive Absatz- und Ergebnisentwicklung bei den Beteiligungsgesellschaften an, was entsprechende Auswirkungen auf das Beteiligungsergebnis der Eisen- und Hüttenwerke AG hat. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des zweiten Halbjahres wird jedoch durch einen Sondereffekt aufgezehrt. Hintergrund ist die Vereinbarung vom 05.09.2001, in der sich die Eisen- und Hüttenwerke AG gegenüber ihrer Beteiligungsgesellschaft Rasselstein GmbH verpflichtet hat, in Vorjahren vereinnahmte Umlagen noch im laufenden Geschäftsjahr zu erstatten. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 18,7 Mio EUR. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.09.2001 ——————————————————————————– WKN: 565800; Index: Notiert: Geregelter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg 052020 Sep 01