Eisen- und Hüttenwerke AG

Andernach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013

Lagebericht

Geschäftsverlauf und Lage

Gesellschaftsrechtliche und gesellschaftsstrukturelle Veränderungen

Das Geschäftsjahr 2012/13 war von einer Mehrzahl von gesellschaftsrechtlichen und gesellschaftsstrukturellen Veränderungen in den Beteiligungskreisen der Eisen- und Hüttenwerke AG geprägt.

Zu Beginn des Geschäftsjahres wurde die bereits im Vorjahr eingeleitete Umstrukturierung des Weißblechverkaufs in Nordamerika und die damit möglich werdende Reduzierung einer Gesellschaft im Rasselstein-Kreis umgesetzt. Nach Übertragung der Assets der Otto Wolff U. S. Sales GmbH auf die ThyssenKrupp Steel North America Inc. und Übergang der Mitarbeiter des Büros Chicago der Otto Wolff U. S. Sales GmbH auf die ThyssenKrupp Steel North America Inc. zum 30.09.2012, wird die ThyssenKrupp Steel North America Inc. auf der Grundlage eines mit der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH geschlossenen Eigenhändlervertrages für den Absatz von Weißblechprodukten in Nordamerika genutzt. Vor diesem Hintergrund war es möglich, die DWR - Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH, Andernach, auf die arbeitnehmerlose und ohne Aktivität verbliebene Otto Wolff U. S. Sales GmbH rückwirkend zum 01.10.2012 zu verschmelzen. Gleichzeitig wurde die Otto Wolff U. S. Sales GmbH in Folge der Fortführung des Schrotthandelsgeschäftes der DWR - Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH in DWR - Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH umfirmiert.

Die Suche nach einem Best-Owner für den Baustoffhandel der Becker & Co. GmbH wurde mit dem Verkauf dieser Sparte an die BayWa AG, München, mit Wirkung ab 01.01.2013 erfolgreich abgeschlossen.

Angesichts der schwierigen Lage auf dem Stahlmarkt wurde bei der ThyssenKrupp Steel Europe AG Anfang des Kalenderjahres 2013 das Optimierungsprogramm "Best in Class (BiC) reloaded" beschlossen. Dieses Programm ist ein konsequenter Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Stahlgeschäftes von ThyssenKrupp und beinhaltet operative und strukturelle Anpassungen, von denen auch die Beteiligungsunternehmen der Eisen- und Hüttenwerke AG betroffen sind; die eingeleiteten umfangreichen Prüfungen führten im Berichtsjahr bereits zu einigen Entscheidungen und Umsetzungsmaßnahmen.

In diesem Zusammenhang wurden im Beteiligungskreis Electrical Steel der Geschäftsbereich "Nicht kornorientiertes Elektroband", Werk Bochum, im Rahmen eines Asset Deals an die ThyssenKrupp Steel Europe AG mit Wirkung zum 30. April 2013 veräußert und gleichzeitig ein Veräußerungsprozess für die übrigen Aktivitäten des Beteiligungskreises in Gelsenkirchen (ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH), Isbergues (ThyssenKrupp Electrical Steel UGO S.A.S) und Nashik (ThyssenKrupp Electrical Steel India Private Ltd.) eingeleitet. Teil dieses Prozesses waren dabei die einvernehmliche kurzfristige Beendigung des zwischen der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, und der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH, Gelsenkirchen, bestehenden Gewinnabführungsvertrages zum 30. Juni 2013 sowie die Umstellung der Geschäftsjahre der operativ tätigen europäischen Gesellschaften des Electrical Steel-Kreises auf den Zeitraum 01. Juli bis 30. Juni.; daher wurde bei den europäischen Gesellschaften ein Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum 01.Oktober 2012 bis 30. Juni 2013 eingelegt.

Von dem seit längerem feststellbaren Nachfragerückgang nach elektrolytisch verzinktem Feinblech war insbesondere das Feinblechwerk Neuwied betroffen. Da nicht zu erwarten ist, dass die anhaltende deutliche Unterauslastung in der Zukunft vermeidbar sein wird, wurde die schrittweise Stillsetzung der Feinblecherzeugungsaktivitäten im Feinblechwerk Neuwied, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 beschlossen. Um die erforderlichen Anpassungen zu begleiten wurde ein Interessenausgleich von den Vorständen der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH mit den zuständigen Arbeitnehmervertretungen ausgehandelt, der unter anderem die Übernahme von Beschäftigten aus Neuwied in das Andernacher Werk sowie die Weiternutzung der Produktionsanlage Beize Neuwied bis zum Abschluss der notwendigen Kapazitätserweiterungsinvestition an der Beize Andernach der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH vorsieht.

Markt

Die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Euroländer hat sich auch im Geschäftsjahr 2012/13 nicht verbessert. Zwar zeigten sich in Teilmärkten erste positive Anzeichen, doch waren diese oftmals nicht nachhaltig, was nicht nur für den Euroraum, sondern weltweit gilt.

Diese allgemeine Wertung der wirtschaftlichen Lage traf insbesondere auch für die Lage auf den Stahlmärkten zu. Zwar profitierten die Stahlerzeuger einerseits von einem wieder abgesunkenen Niveau der wesentlichen Rohstoffpreise. Andererseits waren sie aber wegen der fehlenden mengengetriebenen Verbesserung der Nachfrage gezwungen, ihre Preise abzusenken, so dass die Absenkung ihrer eigenen Bezugskosten weitestgehend an die abnehmenden Branchen weiterzugeben war.

Im Gegensatz zu Vorjahren gab es, wenn man von der innerjährlichen Entwicklung absieht, insgesamt bei der Veränderung der Nachfrage nach Produkten unserer operativen Beteiligungsgesellschaften keinen signifikanten Unterschied. In beiden Beteiligungskreisen trat keine nachhaltige Erholung der Marktnachfrage ein. Während die Preise bei Weißblech nach einer rohstoffgetriebenen Absenkung im ersten Halbjahr auf dem dann erreichten, insgesamt betrachtet noch ausreichendem Niveau verharrten, war das Erlösniveau bei Elektroband-Erzeugnissen im gesamten Berichtsjahr weiter unzureichend.

Absatz und Umsatz

Mit dem Verkauf des Geschäftsbereiches "Nicht kornorientiertes Elektroband", Werk Bochum, durch die ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH an die ThyssenKrupp Steel Europe AG zum 30. April 2013 sind Erzeugung und Verkauf der in Bochum produzierten nichtkornorientierten Erzeugnisse nicht mehr Teil der Aktivitäten im Beteiligungskreis Electrical Steel. Diese Veränderung ist der Hauptgrund für das Absinken der Gesamtzahlen Absatz und Umsatz.

Im Einzelnen verringerte sich der Absatz unserer Beteiligungsgesellschaften von 2.067.000 t im Vorjahr um 214.000 t bzw. 10 % auf 1.853.000 t.

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Geschäftsjahr 2011/12 Tt 2012/13 Tt Delta Tt Delta
%
Rasselstein 1.392 1.420 +28 +2
Electrical Steel        
- KO 192 149 -43 -22
- NO (inkl. Feinblech) 483 284 -199 -41
Summe 675 433 -242 -36
  2.067 1.853 -214 -10

Der Rückgang der Absatzmenge des Beteiligungskreises Electrical Steel von 675.000 t um 242.000 t oder 36 % auf 433.000 t ist zum einen durch die anhaltende Nachfrageschwäche nach Elektrobandartikeln insgesamt als auch zum anderen durch den Verkauf des Geschäftsbereiches "Nicht kornorientiertes Elektroband", Werk Bochum, bedingt; am Absatzrückgang ist der weggefallene Produktbereich mit 175.000 t, der Geschäftsbereich "kornorientiertes Elektroband" mit 43.000 t beteiligt. Der Verkauf von Feinblechmengen bei der ThyssenKrupp Electrical Steel India Private Ltd. blieb mit 15.000 t (Vorjahr: 14.000 t) weiterhin auf geplantem Niveau.

Im Beteiligungskreis Rasselstein stiegen die Absatzmengen dank einer im ersten Halbjahr des Berichtsjahres 2012/2013 höheren Nachfrage nach Weißblecherzeugnissen der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH um 28.000 t oder 2 % auf 1.420.000 t.

Absatzmengen nach Regionen in 1.000 t

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  2010/11 2011/12 2012/13
Deutschland 545 553 477
Übrige EU 997 963 865
Drittland 560 551 511
GESAMT 2.102 2.067 1.853

Sowohl bedingt durch die seit dem Krisenjahr 2009 anhaltende Nachfrageschwäche, von der insbesondere Elektroband betroffen ist, als auch durch den Verkauf des Geschäftsbereiches "Nicht kornorientiertes Elektroband", Werk Bochum, sank nicht nur der Gesamtabsatz, sondern der Absatz in allen Regionen. Während der Absatz ins Drittland allerdings nur um 7 % auf 511.000 t zurückging, verringerte sich der Absatz in den Kernmarkt der Beteiligungsgesellschaften, EU, sogar um 11 % auf 1.342.000 t.

Investitionen und Abschreibungen

Auch im Geschäftsjahr 2012/13 dienten die in den Gesellschaften beider Beteiligungskreise durchgeführten Investitionen mehrheitlich der Aufrechterhaltung der Produktionsprozesse, zur Verbesserung von Arbeitssicherheit einschließlich Brandschutz sowie zur Realisierung von Optimierungen bei Produkten und Geschäftsprozessen.

Während im Beteiligungskreis Electrical Steel die Investitionen in Summe von 33 Mio. € um 19 Mio. € auf 14 Mio. € zurückgenommen wurden, stiegen die Zugänge zum Anlagevermögen im Beteiligungskreis Rasselstein von 17 Mio. € auf 24 Mio. € an. Insgesamt wurden somit bei den EHW-Beteiligungen im Geschäftsjahr 2012/13 Anlagezugänge im Gesamtwert von 38 Mio. € erfasst.

Die Abschreibungen sanken erneut gegenüber dem Vorjahr und beliefen sich im Berichtsjahr nur noch auf 60 Mio. € (Vorjahr: 67 Mio. €). Während die Abschreibungen im Beteiligungskreis Rasselstein mit 33 Mio. € auf Vorjahresniveau verblieben, sanken die Abschreibungen im Beteiligungskreis Electrical Steel deutlich auf 27 Mio. €.

Belegschaft

Die Anzahl der bei der Eisen- und Hüttenwerke AG und ihren Beteiligungsgesellschaften beschäftigten Mitarbeiter sank im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres 2012/13 gegenüber dem Vorjahr um 398 auf 5.221. An diesem Rückgang war insbesondere der Beteiligungskreis Electrical Steel mit 326 beteiligt, wobei hier der Haupteinfluss des Rückgangs im Verkauf des Geschäftsbereiches "Nicht kornorientiertes Elektroband", Werk Bochum, lag.

Belegschaft im Durchschnitt

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  2009/10 2011/12 2012/13
Deutschland 4.388 4.388 4.023
Frankreich 603 615 589
Indien 609 613 609
USA 3 3 0
Gesamt 5.603 5.619 5.221

Entsprechend sank die jahresdurchschnittliche Belegschaft in erster Linie in Deutschland (365), während die Rückgänge in Frankreich und Indien mit 26 bzw. 4 sehr moderat ausfielen. Nach der erfolgten Übertragung der Vertriebsaktivitäten der Otto Wolff U.S. Sales GmbH auf die ThyssenKrupp Steel North America Inc. zum 30.09.2012 sind weder bei EHW noch bei den EHW-Beteiligungen Mitarbeiter in USA beschäftigt, da die bis zum 30.09. des Vorjahres bei der Otto Wolf U.S. Sales GmbH angestellten Mitarbeiter von der ThyssenKrupp Steel North America Inc. übernommen wurden.

Die Eisen- und Hüttenwerke AG selbst hat im Geschäftsjahr 2012/13 im Durchschnitt zwei Mitarbeiter beschäftigt.

Ertragslage

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  Jahresergebnis (vor Gewinnabführung) von EHW (vereinnahmtes Ergebnis/ Ausgleichszahlung)
  2011/12
Mio. €
2012/13
Mio. €
2011/12
Mio. €
2012/13
Mio. €
Rasselstein Verwaltungs GmbH 87,7 52,7 35,7 21,5
ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH 13,8 -11,5 5,2 0,5
Summe Ausgleichszahlungen     40,9 22,0

Aufgrund der zwischen der ThyssenKrupp Steel Europe AG einerseits und den Beteiligungsgesellschaften Rasselstein Verwaltungs GmbH bzw. ThyssenKrupp Electrical Verwaltungsgesellschaft mbH andererseits unverändert bestehenden Gewinnabführungsverträge wurden die Jahresergebnisse von den Beteiligungsgesellschaften an die ThyssenKrupp Steel Europe AG abgeführt.

In den Gewinnabführungsverträgen ist jeweils geregelt, dass die Eisen- und Hüttenwerke AG über eine fixe Ausgleichszahlung hinaus eine variable Ausgleichszahlung erhält, wenn die anteilige Ausschüttung, ermittelt auf Basis der Anteile an den Gesellschaften, größer als die fixe Ausgleichszahlung wäre. Die feste Ausgleichszahlung wird dabei auf die variable Ausgleichszahlung angerechnet.

Für das Geschäftsjahr 2012/13 betrug die, die Rasselstein Verwaltungs GmbH betreffende, Ausgleichszahlung 21.507.086,00 € (Vorjahr: 35.767.438,00 €). Sie liegt somit um 13.868.086,00 € über der festen Ausgleichszahlung (7.639.000,00 €). Der Rückgang der Ausgleichszahlung ist auf den Wegfall positiver Sondereffekte, wie sie im Vorjahr anfielen, zurückzuführen.

Für die ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH erhielt die Eisen- und Hüttenwerke AG die feste Ausgleichszahlung in Höhe von 498.000,00 € (Vorjahr fixe plus variable Ausgleichszahlung: 5.181.012,00 €). Die variable Ausgleichszahlung entfällt im Berichtsjahr, da das Jahresergebnis der ThyssenKrupp Verwaltungsgesellschaft mbH negativ ausfiel (-11,5 Mio. €). Dieser Verlust resultiert letztlich aus dem im Rahmen des zum 30.06.2013 gekündigten Gewinnabführungsvertrages zu übernehmenden Verlustes bei der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH. Das Ergebnis der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH zum 30.06.2013 war durch ein negatives operatives Ergebnis und eine Korrektur des Beteiligungsbuchwertes für die ThyssenKrupp Electrical Steel India Private Ltd. geprägt; der aus dem Verkauf des Produktbereiches "Nicht kornorientiertes Elektroband" erzielte Buchgewinn und die von der ThyssenKrupp Electrical Steel UGO S.A.S. im Geschäftsjahr 2012/13 vorgenommene Ausschüttung von Vorjahresgewinnen in Höhe von 60 Mio. € reichten dagegen nicht aus, einen Verlustausweis zu vermeiden.

Wie in den Vorjahren werden die von der ThyssenKrupp Steel Europe AG erhaltenen Ausgleichszahlungen von insgesamt 22,0 Mio. € (Vorjahr: 40,9 Mio. €) als Beteiligungsergebnis ausgewiesen.

Die aus der Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen resultierenden Umsatzerlöse der Eisen- und Hüttenwerke AG sanken im Berichtsjahr um 10 T€ auf 322 T€.

Gleichzeitig erhöhten sich die Personalaufwendungen um 172 T€ auf 561 T€; Grund hierfür ist eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen betreffend die Vorjahre. Die übrigen Aufwendungen stiegen im Wesentlichen aufgrund einer Zuführung in die Steuerrückstellungen wegen Umsatzsteuernachzahlungen aus Vorjahren aufgrund einer Betriebsprüfung. Das Zinsergebnis ist um 75 T€ auf 1.429 T€ gesunken.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sank um 19,3 Mio. € auf 22,8 Mio. €; als Steuern vom Einkommen und Ertrag fielen 0,5 Mio. € an.

Der Jahresüberschuss liegt mit 22,2 Mio. € um 19,1 Mio. € unter dem des Vorjahres (41,3 Mio. €). Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) und einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen von 5,0 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 17,6 Mio. € (Vorjahr: 26,8 Mio. €).

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum 30.09.2012 im Wesentlichen aufgrund der im März 2013 erfolgten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2011/12 in Höhe von 26,4 Mio. € gesunken. Dadurch sank die Geldanlage bei der ThyssenKrupp AG, korrespondierend sank auf der Passivseite das Eigenkapital.

Angesichts der Geschäftsentwicklungen in den Beteiligungskreisen wurden die Buchwerte der Beteiligungen überprüft; ein Abwertungsbedarf zum 30. September 2013 ergab sich nicht.

Forschung und Entwicklung

Im Fokus der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bei den operativ tätigen Beteiligungsgesellschaften standen Prozessverbesserungen und Werkstoffoptimierungen. Insgesamt wurden 9,6 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €) für Forschung und Entwicklung ausgegeben; davon entfielen 4,4 Mio. € auf die ThyssenKrupp Rasselstein GmbH, 4,2 Mio. € auf die ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH und 1,0 Mio. € auf die ThyssenKrupp Electrical Steel UGO S.A.S.

Risikofrüherkennung/Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Der Vorstand ist gemäß § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, mittels dessen die Früherkennung von Entwicklungen möglich ist, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.

Das im Hinblick auf diese Anforderungen eingerichtete Frühwarnsystem gewährleistet das frühzeitige Erkennen sowie die Kommunikation von bestandsgefährdenden Risiken. Es ist somit geeignet, dem Vorstand die rechtzeitige Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Risikosteuerung zu ermöglichen. Regelmäßige Anpassungen des Frühwarnsystems an sich ändernde Geschäftsprozesse und Risiken sind auch für die Zukunft sichergestellt.

Für die Eisen- und Hüttenwerke AG ergeben sich alle wesentlichen Risiken aus ihren Beteiligungen. Aus diesem Grunde informiert sich der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG regelmäßig über die Entwicklung der dort erkennbaren Risiken.

Neben externen Faktoren, wie die Wettbewerbsintensität auf den Absatzmärkten, die Situation auf den Rohstoffmärkten sowie die unterschiedlichen konjunkturellen Entwicklungen in den endverbraucher- und investitionsgüternahen Märkten haben auch die weiteren Umsetzungen der konzernweiten Optimierungsprogramme Einfluss auf Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung bei den Beteiligungsunternehmen und werden damit im Fokus der Eisen- und Hüttenwerke AG stehen.

Abschließend ist festzuhalten, dass es nach Schluss des Geschäftsjahres 2012/13 keine Vorgänge von besonderer, risikorelevanter Bedeutung gab.

Angaben nach § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Die Gesamtbezüge der Vorstände bestanden im Berichtsjahr aus einem fixen und einem variablen Anteil.

An Aufsichtsratsmitglieder werden nur Vergütungen gezahlt, soweit sie nicht Mitarbeiter des ThyssenKrupp Konzerns sind.

Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB nebst erläuterndem Bericht des Vorstands

Im Folgenden sind die nach § 289 Abs. 4 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt. Sie werden wie folgt vom Vorstand erläutert:

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt unverändert 45.056.000 € und ist in 17.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.

10 % der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen

Es besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet: Zum 30. September 2013 hielten die ThyssenKrupp Steel Europe AG direkt und damit die Thyssen Stahl GmbH und die ThyssenKrupp AG indirekt rund 87,98 % der Stimmrechtsanteile an der Eisen- und Hüttenwerke AG.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG ergibt sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 22 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

Sonstige übernahmerechtliche Angaben

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Inhaberaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen ebenso wenig wie eine Stimmrechtskontrolle durch am Grundkapital der Gesellschaft beteiligte Arbeitnehmer.

Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, bestehen ebenfalls nicht. Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen und hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.

Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegung (§ 289 Abs. 5 HGB)

Die Eisen- und Hüttenwerke AG definieren das Interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die im Unternehmen angewendet werden, um die Erreichung der Geschäfts- und Kontrollziele zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien.

Der aus 2 Personen bestehende Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Sie umfasst insbesondere die Festlegung der Unternehmensziele, die Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Jeweils eines der beiden Vorstandsmitglieder ist gleichzeitig auch in einem der beiden Beteiligungskreise Vorsitzender des Vorstands der jeweils größten industriell tätigen Beteiligungsgesellschaften, der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH.

Die vorgenannten grundsätzlichen Aspekte des Internen Kontrollsystems gelten insbesondere auch für den Rechnungslegungsprozess bei der Eisen- und Hüttenwerke AG. Ziel des Internen Kontrollsystems für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch implementierte Kontrollen hinreichend sicherzustellen, dass trotz möglicher Risiken ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Verschiedene prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen tragen dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.

Der Abschlussprozess basiert auf einer einheitlichen, regelmäßig aktualisierten und allen relevanten Mitarbeitern über eine interne Internet-Plattform zur Verfügung gestellten Bilanzierungsrichtlinie. Mit den von uns eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen gewährleisten wir eine hinreichende Sicherheit, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen erfolgt und zuverlässig ist.

Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG)

Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde gemäß § 312 AktG gesondert berichtet. Darin wird unter anderem festgehalten, dass keine berichtspflichtigen Maßnahmen vorlagen, die die Eisen- und Hüttenwerke AG auf Veranlassung oder im Interesse der ThyssenKrupp AG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen hat.

Der Bericht schließt mit folgender Erklärung:

"Der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die vorstehend aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt."

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im Oktober 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch in der Erklärung zur Unternehmensführung Ziffer II dargestellt.

Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 a HGB)

I. Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für eine deutsche Aktiengesellschaft besteht bei der Eisen- und Hüttenwerke AG ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.

Arbeitsweise des Vorstands

Dem Vorstand, der zurzeit aus zwei Personen besteht, obliegt die eigenverantwortliche Leitung der Eisen- und Hüttenwerke AG. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Sie umfasst insbesondere die Festlegung der Unternehmensziele, die Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Jeweils eines der beiden Vorstandsmitglieder ist gleichzeitig auch in einem der beiden Beteiligungskreise Vorsitzender des Vorstands der jeweils größten industriell tätigen Beteiligungsgesellschaften, der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH. Informationen zur aktuellen Zusammensetzung des Vorstands können dem Anhang entnommen werden.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und arbeiten kollegial zusammen. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, in der insbesondere auch die dem Vorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und sonstige Beschlussmodalitäten näher geregelt sind.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Planung und Zielerreichung, der Risikolage sowie des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst auch das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien.

Der Vorstand beschließt in der Regel grundsätzlich in seinen Sitzungen, er kann aber in Ausnahmefällen auch Beschlüsse außerhalb der Sitzungen fassen. Jedes Mitglied des Vorstands kann die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen; ebenso kann jedes Mitglied verlangen, dass ein Gegenstand in die Tagesordnung einer Sitzung aufgenommen wird.

Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Einige dieser Zustimmungsvorbehalte ergeben sich aus dem Gesetz. Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats sind zudem in der Satzung der Eisen- und Hüttenwerke AG festgelegt. So entscheidet der Aufsichtsrat nach § 12 der Satzung beispielsweise über die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten, insbesondere von Anleihen.

Ebenfalls zustimmungspflichtig sind der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, der Abschluss, die Änderung sowie die Aufhebung von Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträgen.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Er prüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit hinsichtlich aller für die Gesellschaft relevanten Fragestellungen einschließlich der Compliance. Grundlegende Entscheidungen benötigen seine Zustimmung.

Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus 6 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats kann dem Anhang entnommen werden.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2018, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016/17 beschließt.

Der Aufsichtsrat hat mit Blick auf die Dimensionierung der Geschäftsaktivitäten der Eisen- und Hüttenwerke AG und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats keine Ausschüsse gebildet.

Auf der Grundlage des Jahresabschlusses erstattet der Aufsichtsrat Bericht an die Aktionäre. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der Details seiner Arbeitsweise niedergelegt sind. Der Aufsichtsrat beschließt im Allgemeinen in Sitzungen, die mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr stattfinden und grundsätzlich vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats oder der Vorstand können die Einberufung einer Sitzung unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsvorsitzenden den Ausschlag.

Dem Aufsichtsrat gehören weiterhin zwei externe Mitglieder an, die in keiner wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehung zum Vorstand oder zur Gesellschaft stehen, die einen Interessenkonflikt begründet. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien verfügt der Aufsichtsrat gegenwärtig über eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder.

II. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Auf Basis intensiver Beratungen haben Vorstand und Aufsichtsrat zum 01. Oktober 2013 die Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG wie folgt abgegeben: "Die Eisen- und Hüttenwerke AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) in der Fassung vom 13. Mai 2013, wird diesen auch zukünftig entsprechen und hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2012 sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 und, seit deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in der Fassung vom 13. Mai 2013 entsprochen, bis auf die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:

Ziffer 4.1.5

Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Abweichung und Begründung:

Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen. Das Kriterium der Vielfalt findet daher insoweit keine Berücksichtigung.

Ziffer 4.2.1 Satz 1

Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben.

Abweichung und Begründung:

Es gibt keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands.

Bei einem zweiköpfigen Vorstand sowie mit Blick auf die Holdingfunktion der Eisen- und Hüttenwerke AG besteht aus der Sicht der Gesellschaft kein Bedarf, einen Vorsitzenden oder Sprecher zu benennen.

Bei einem zweiköpfigen Vorstand sowie mit Blick auf die Holdingfunktion der Eisen- und Hüttenwerke AG besteht aus der Sicht der Gesellschaft kein Bedarf, einen Vorsitzenden oder Sprecher zu benennen.

Ziffer 4.2.2 Absatz 2 Satz 3

Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.

Abweichung und Begründung:

Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt als reine Zwischenholding unterhalb der Vorstandsebene lediglich zwei Mitarbeiterinnen, die keine Führungsfunktionen inne haben. Eine Berücksichtigung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt ist daher nicht sinnvoll möglich.

Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6

Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen.

Abweichung und Begründung:

Die Eisen- und Hüttenwerke AG verfügt über kein originäres operatives Geschält. Die sich am Ergebnis der Gesellschaft orientierenden Vorstandsbezüge haben sich in der Vergangenheit nur in sehr engen Grenzen bewegt. Daher besteht derzeit keine Notwendigkeit, betragsmäßige Höchstgrenzen festzulegen, weder hinsichtlich der Vergütung insgesamt noch ihrer variablen Vergütungsteile.

Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2

Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Abweichung und Begründung:

Aufgrund der Konzerneinbindung der Gesellschaft und ihrer Minderheitsbeteiligung an der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH rekrutieren sich die Vorstandsmitglieder der Eisen- und Hüttenwerke AG aus den Vorstandsgremien der Beteiligungsgesellschaften. In diesem Rahmen wird das Kriterium der Vielfalt beachtet und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt.

Ziffer 5.3.1 Satz 1, Ziffer 5.3.2 Satz 1 bis 3 sowie Ziffer 5.3.3

Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.

Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie -falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist -der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung von weniger als zwei Jahren endete.

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Abweichung und Begründung:

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.

Mit Blick auf die Dimensionierung und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats sind Ausschüsse nicht notwendig.

Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Satz 2

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.

Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrates und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Abweichung und Begründung:

Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder eingeführt und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat im Rahmen des Unternehmensinteresses bestrebt, für seine Zusammensetzung die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, Vielfalt (Diversity) und eine angemessene Beteiligung von Frauen zu berücksichtigen. Die Eisen- und Hüttenwerke AG fungiert jedoch ausschließlich als Holding von Minderheitsbeteiligungen ohne eigenes (internationales) operatives Geschäft. Darüber hinaus ist die Gesellschaft operativ in den ThyssenKrupp-Konzern eingebunden. Insbesondere hält die ThyssenKrupp Steel Europe AG eine Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von rund 88 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Diesen Besonderheiten werden konkrete Zielvorgaben für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, insbesondere quantitative und zeitliche Vorgaben, nicht gerecht.

Da von der Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates angesichts der Besonderheiten der Eisen- und Hüttenwerke AG abgesehen wird, können sich weder Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien daran orientieren, noch ist eine Veröffentlichung dieser Zielsetzung und des Stands der Umsetzung im Corporate Governance Bericht möglich. Eine Veröffentlichung der allgemeinen Zielsetzung und deren Stand der Umsetzung erscheint angesichts der Besonderheiten der Gesellschaft und des allgemeinen Charakters der Zielsetzungen nicht aussagekräftig.

 

Andernach, 1. Oktober 2013

Für den Aufsichtsrat

Goss

Für den Vorstand

Dr. Biele

Dr. Roeske-"

Auf unserer Website www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de können die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre abgerufen werden.

III. Wesentliche Unternehmensführungspraktiken

Wesentliche Maßnahmen betreffen z. B. das Kapitalmarktrecht. Die gesetzliche Regelung zum Verbot von Insidergeschäften wird durch eine Insiderrichtlinie ergänzt, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt. Ferner wird über die Insiderrichtlinie die erforderliche Transparenz von Insiderinformationen sichergestellt. Infrage kommende Sachverhalte werden auf ihre Ad-hoc-Relevanz geprüft, um den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen zu gewährleisten. Personen, für die der Zugang zu Insiderinformationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wahrnehmen zu können, sowie Personen aus dem Konzernumfeld, die diese Informationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, werden in ein Insiderverzeichnis aufgenommen.

Die Kompetenz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind entscheidend für die Nachhaltigkeit des Erfolgs der Eisen- und Hüttenwerke AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften. Deshalb fühlen sich die Gesellschaften besonders verpflichtet, ein positives Arbeitsumfeld, ein breites Angebot an Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen und ein leistungsorientiertes Vergütungssystem zu schaffen, damit die Mitarbeiter ihre Fähigkeiten bestmöglich einsetzen können. Sie praktizieren eine Kultur, die auf Wertschätzung aller basiert, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter.

Die Eisen- und Hüttenwerke AG und ihre Beteiligungsgesellschaften bekennen sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen und sind sich gleichzeitig der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen bewusst. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der Menschen und der Natur besonders wichtig; Klimaschutz und Ressourcenschonung sind wichtige Leitlinien des Handelns.

Ausblick

Nachdem das Geschäftsjahr 2012/13 von der Rezession in vielen EU-Staaten, Strukturproblemen in wichtigen Schwellenländern wie China und Russland sowie der Unsicherheit über den Kurs der US-Notenbank geprägt war, scheinen sich die Perspektiven für das Folgejahr wieder zu verbessern. Allerdings ist zweifelhaft, ob sich leichte Verbesserungen der Weltkonjunktur positiv für die deutsche Wirtschaft auswirken werden, da die Euro-Aufwertung der vergangenen Monate, die gestiegenen Lohnstückkosten und insbesondere die Energiepreisentwicklung in Deutschland sich für die Exporteure belastend auswirken.

Leicht positiv dürfte die Entwicklung in der investitionsgüterabhängigen Wirtschaft sein. Nach der Investitionszurückhaltung der durch die Euro-Schuldenkrise verunsicherten Unternehmen ist eine Trendwende zu erwarten, die zunächst auf eine mengenmäßige Nachfragebelebung, in geraumer Zeit auch auf eine erlösseitige Preiserholung hoffen lässt. Dies sollte sich auch im Beteiligungskreis Electrical Steel in den nächsten beiden Geschäftsjahren positiv auswirken.

Beim privaten Konsum ist bei einer günstigen Arbeitsmarktentwicklung weiterhin mit einer relativ positiven Stimmung der Verbraucher zu rechnen. Sollten sich die abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen nicht durch Erhöhungen von Steuern und Abgaben verschlechtern, wird von Wirtschaftsinstituten mit einem leichten Anstieg der Konsumausgaben von Privathaushalten, aber auch des Staates gerechnet. Davon könnten auch die Unternehmen des Rasselstein-Kreises profitieren. Allerdings wird die Entwicklung hier mehr von der allgemeinen, sich verschärfenden weltweiten Wettbewerbssituation und den erzielbaren Margen zwischen den Verkaufspreisen und den Rohstoffeinkaufskosten abhängen.

Die Eisen- und Hüttenwerke AG erwartet für die beiden folgenden Geschäftsjahre 2013/14 und 2014/15 bei einer leicht verbesserten Marktlage für den Beteiligungskreis Electrical Steel und einer weitgehend stabilen Absatzlage im Beteiligungskreis Rasselstein aufgrund zunehmenden Wettbewerbs eine insgesamt unsichere Erlös- und damit Ergebnisentwicklung. Auch interne Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen bei den Beteiligungsgesellschaften werden ein weiteres Absinken des für die Eisen- und Hüttenwerke AG wesentlichen Beteiligungsergebnisses, das vom Erfolg der operativen Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaften abhängt, wohl nicht verhindern können.

 

Andernach, im Dezember 2013

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Biele

Dr. Roeske

Corporate Governance Bericht

Gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der Eisen- und Hüttenwerke AG.

Bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wird der Deutsche Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Einbindung in den ThyssenKrupp-Konzern umgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex unter Angabe der Gründe für Abweichungen vom Kodex nicht angewendet werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben in der Aufsichtsratssitzung folgende Entsprechenserklärung abgegeben:

Die Eisen- und Hüttenwerke AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) in der Fassung vom 13. Mai 2013, wird diesen auch zukünftig entsprechen und hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2012 sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 und, seit deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in der Fassung vom 13. Mai 2013 entsprochen, bis auf die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:

Ziffer 4.1.5

Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Abweichung und Begründung:

Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen. Das Kriterium der Vielfalt findet daher insoweit keine Berücksichtigung.

Ziffer 4.2.1 Satz 1

Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Abweichung und Begründung:

Es gibt keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands. Bei einem zweiköpfigen Vorstand sowie mit Blick auf die Holdingfunktion der Eisen- und Hüttenwerke AG besteht aus der Sicht der Gesellschaft kein Bedarf, einen Vorsitzenden oder Sprecher zu benennen.

Ziffer 4.2.2 Absatz 2 Satz 3

Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.

Abweichung und Begründung:

Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt als reine Zwischenholding unterhalb der Vorstandsebene lediglich zwei Mitarbeiterinnen, die keine Führungsfunktionen inne haben. Eine Berücksichtigung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt ist daher nicht sinnvoll möglich.

Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6

Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen.

Abweichung und Begründung:

Die Eisen- und Hüttenwerke AG verfügt über kein originäres operatives Geschäft. Die sich am Ergebnis der Gesellschaft orientierenden Vorstandsbezüge haben sich in der Vergangenheit nur in sehr engen Grenzen bewegt. Daher besteht derzeit keine Notwendigkeit, betragsmäßige Höchstgrenzen festzulegen, weder hinsichtlich der Vergütung insgesamt noch ihrer variablen Vergütungsteile.

Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2

Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Abweichung und Begründung:

Aufgrund der Konzerneinbindung der Gesellschaft und ihrer Minderheitsbeteiligung an der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH rekrutieren sich die Vorstandsmitglieder der Eisen- und Hüttenwerke AG aus den Vorstandsgremien der Beteiligungsgesellschaften. In diesem Rahmen wird das Kriterium der Vielfalt beachtet und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt.

Ziffer 5.3.1 Satz 1, Ziffer 5.3.2 Satz 1 bis 3 sowie Ziffer 5.3.3

Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.

Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie -falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist -der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Abweichung und Begründung:

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Mit Blick auf die Dimensionierung und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats sind Ausschüsse nicht notwendig.

Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Satz 2

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.

Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrates und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Abweichung und Begründung:

Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder eingeführt und die angestrebte Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat im Rahmen des Unternehmensinteresses bestrebt, für seine Zusammensetzung die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, Vielfalt (Diversity) und eine angemessene Beteiligung von Frauen zu berücksichtigen. Die Eisen- und Hüttenwerke AG fungiert jedoch ausschließlich als Holding von Minderheitsbeteiligungen ohne eigenes (internationales) operatives Geschäft. Darüber hinaus ist die Gesellschaft operativ in den ThyssenKrupp-Konzern eingebunden. Insbesondere hält die ThyssenKrupp Steel Europe AG eine Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von rund 88 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Diesen Besonderheiten werden konkrete Zielvorgaben für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, insbesondere quantitative und zeitliche Vorgaben, nicht gerecht.

Da von der Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates angesichts der Besonderheiten der Eisen- und Hüttenwerke AG abgesehen wird, können sich weder Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien daran orientieren, noch ist eine Veröffentlichung dieser Zielsetzung und des Stands der Umsetzung im Corporate Governance Bericht möglich. Eine Veröffentlichung der allgemeinen Zielsetzung und deren Stand der Umsetzung erscheint angesichts der Besonderheiten der Gesellschaft und des allgemeinen Charakters der Zielsetzungen nicht aussagekräftig.

Vergütung für die Organe

Über die Vergütung des Aufsichtsrates entscheidet gemäß der Satzung der Gesellschaft die Hauptversammlung (Ziffer 5.4.6). Soweit eine Vergütung gezahlt wurde, erhielten für das Geschäftsjahr 2011/12 Herr Dr. Bscher als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 18.000 €, Herr de Maiziere 9.000,00 €. Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2012/13 220 T€, davon wurden 120 T€ ausgezahlt und 100 T€ passiviert; von den Gesamtbezügen entfallen 110 T€ auf Herrn Dr. Biele und 110 T€ auf Herrn Dr. Roeske.

Service und Internet-Informationen für unsere Aktionäre

Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender unterrichtet, der auf der Website der Gesellschaft im Internet veröffentlicht ist.

Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Dort werden sieben Tage vor Beginn und während der Hauptversammlung auch weitere Informationen zugänglich gemacht. Auf diese Weise wird der Informationsaustausch zwischen der Gesellschaft und den Aktionären rund um die Hauptversammlung gefördert und vereinfacht.

Bei der Stimmrechtsvertretung wird die Gesellschaft die Aktionäre unterstützen.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie Compliance relevante Sachverhalte.

Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch in diesem Jahr nicht.

Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2012/13

Bilanz zum 30. September 2013

der Eisen- und Hüttenwerke

AKTIVA

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  Anhang-Nr. 30.09.2012
T€
30.09.2013
T€
Anlagevermögen (2)    
Immaterielle Vermögensgegenstände   1 0
Sachanlagen   1 0
Finanzanlagen   96.159 96.159
    96.161 96.159
Umlaufvermögen      
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände (3) 54.148 49.961
Flüssige Mittel   1 1
    54.149 49.962
Rechnungsabgrenzungsposten   12 12
SUMME AKTIVA   150.322 146.133

Passiva

     
  Anhang-Nr. 30.09.2012
T€
30.09.2013
T€
Eigenkapital      
Gezeichnetes Kapital (4) 45.056 45.056
Kapitalrücklage (4) 4.028 4.028
Gewinnrücklagen (5) 71.500 76.500
Bilanzgewinn (17) 26.823 17.648
    147.407 143.232
Rückstellungen (6)    
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen   2.029 2.141
Übrige Rückstellungen   441 372
    2.470 2.513
Verbindlichkeiten (7) 309 270
Passive latente Steuern (8) 136 118
SUMME PASSIVA   150.322 146.133

Gewinn- und Verlustrechnung der Eisen- und Hüttenwerke AG 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013

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  Anhang-Nr. 2011/12
T€
2012/13
T€
Umsatzerlöse (9) 332 322
Sonstige betriebliche Erträge (10) 18 13
Personalaufwand (11) 389 561
Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände (2) 3 2
Sonstige betriebliche Aufwendungen (12) 305 440
Beteiligungsergebnis (13) 40.948 22.005
Zinsergebnis (14) 1.504 1.429
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit   42.105 22.766
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (15) 852 541
Jahresüberschuss   41.253 22.225
Gewinnvortrag   70 423
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen   -14.500 -5.000
Bilanzgewinn (17) 26.823 17.648

Kapitalflussrechnung

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  2011/12
T€
2012/13
T€
Jahresergebnis (einschl. Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaften) 41.253 22.225
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3 2
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 174 43
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten -41 -39
+/- Zunahme/Abnahme der passiven latenten Steuern -7 -18
+/- Abnahme/Zunahme Sonstige Vermögensgegenstände -5.122 3.615
+/- Abnahme/Zunahme Forderungen gg. verb. Unternehmen -20.276 15.119
= CF aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) 15.984 40.947
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -30.000 0
= CF aus Investitionstätigkeit -30.000 0
- Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden) -26.400 -26.400
= CF aus Finanzierungstätigkeit -26.400 -26.400
= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -40.416 14.547
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des GJ 53.320 12.904
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des GJ 12.904 27.451

Eigenkapitalspiegel

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T€ gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe Eigenkapital
Stand am 30.09.2011 45.056 4.028 57.000 26.470 132.554
Dividendenzahlung       -26.400 -26.400
Jahresüberschuss     14.500 26.753 41.253
Stand 30.09.2012 45.056 4.028 71.500 26.823 147.407
Dividendenzahlung       -26.400 -26.400
Jahresüberschuss     5.000 17.225 22.225
Stand 30.09.2013 45.056 4.028 76.500 17.648 143.232

Anhang

Die Eisen- und Hüttenwerke AG ist ein Tochterunternehmen der ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, und ist in den Konzernabschluss der ThyssenKrupp AG einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 290 HGB nicht verpflichtet.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert erläutert.

1) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die entgeltlich von Dritten erworbenen Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Gegenstände werden planmäßig abgeschrieben. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10 Jahre. Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens werden nach der linearen Methode vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 150 €, werden im Jahr des Zugangs ergebniswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge eines Geschäftsjahres, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als 150 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert. Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.

Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.

Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen sind die erkennbaren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Pensionsverpflichtungen sind nach versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis der an konzern-spezifische Verhältnisse angepassten " Richttafeln 2005 G" von Prof. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 2,5 %. Die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen erfolgt pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt; dabei wird der von der Deutschen Bundesbank am 31.07.2013 bekanntgegebene Zinssatz in Höhe von 4,93 % verwendet (im Vorjahr betrug der Rechnungszins 5,09 %).

Für weitere Risiken im Personalbereich, wie beispielsweise für Jubiläumszuwendungen und Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie für Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird nicht angesetzt.

2) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Einzelnen in nachfolgendem Anlagespiegel dargestellt:

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T€ Bruttowerte am Veränderungen im Geschäftsjahr 2012/13 Bruttowerte am Abschreibungen Aufgelaufene Abschreibungen Nettowerte am Nettowerte am
  01.10.12 Zugänge Abgänge 30.09.13 2012/13 30.09.13 30.09.12 30.09.13
Immaterielle Vermögensgegenstände                
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8 0 0 8 1 8 1 0
Sachanlagen                
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8 0 0 8 1 8 1 0
Finanzanlagen                
Anteile an verbundenen Unternehmen 66.159 0 0 66.159 0 0 66.159 66.159
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 30.000 0 0 30.000 0 0 30.000 30.000
  96.175 0 0 96.175 2 16 96.161 96.159

Die Werthaltigkeit der Buchwerte wurde zum 30.09.2013 geprüft. Es ergab sich kein Abwertungsbedarf.

Unter den Ausleihungen wird die Festgeldanlage bei der ThyssenKrupp AG gezeigt.

Anteilsverzeichnis gem. § 285 Nr. 11 HGB

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Name und Sitz Eigenkapital
T€
Jahresergebnis
T€
Anteil am Kapital
%
Anteile der EHW (Direkter Besitz)      
Beteiligungskreis Rasselstein      
Rasselstein Verwaltungs GmbH, Neuwied 130.711 0*) 40,8
Beteiligungskreis Electrical Steel      
ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen 55.003 0*) 37,5
Anteile der Tochtergesellschaften (Indirekter Besitz>5 %)      
Beteiligungskreis Rasselstein      
ThyssenKrupp Rasselstein GmbH, Andernach 247.021 0*) 99,5
Becker & Co. GmbH, Neuwied 2.250 0*) 100,0
DWR-Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH, Andernach 67 0*) 100,0
KBS Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH, Düsseldorf 1.785 0*) 40
Beteiligungskreis Electrical Steel      
ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH, Gelsenkirchen**) 96.622 0*) 87,6
ThyssenKrupp Electrical Steel UGO S.A.S., Isbergues**) 112.221 -18.338 100,0
ThyssenKrupp Electrical Steel India Private Ltd., Mumbai***) 48.366 -10.544 100,0

*) nach Ergebnisübernahme aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages
**) Geschäftsjahr endet am 30.06.2013
***) Basis IFRS Financial Statement zum 31.03.2013

3) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

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T€ 30.09.2012 30.09.2013 davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 44.225 43.652 0
Sonstige Vermögensgegenstände 9.923 6.309 512
Übrige Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 54.148 49.961 512

Als Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind die Ansprüche gegen die ThyssenKrupp Steel Europe AG aus Ausgleichszahlungen sowie aus dem Konzernfinanzverkehr 27.450 T€ gegen die ThyssenKrupp AG ausgewiesen.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Rückerstattungsansprüche gegenüber den Finanzbehörden, im Wesentlichen aufgrund der erhaltenen Ausgleichzahlungen von der ThyssenKrupp Steel Europe AG.

4) Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage

Das Gezeichnete Kapital der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt wie im Vorjahr 45.056 T€; es ist eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 2,56 €. Die Kapitalrücklage beträgt 4.028 T€.

Die ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, ist gemäß Mitteilung nach § 21 WpHG vom 20. März 2006 mit 87,98 % an der Eisen- und Hüttenwerke AG beteiligt.

5) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen der Eisen- und Hüttenwerke AG enthalten die gesetzliche Rücklage in Höhe von 1.023 T€ sowie Andere Gewinnrücklagen. Die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen beträgt im Berichtsjahr 5,0 Mio. €.

6) Rückstellungen

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T€ 30.09.2012 30.09.2013
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.029 2.141
Steuerrückstellungen 217 144
Sonstige Rückstellungen 224 228
Übrige Rückstellungen 441 372

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr i.H.v. 214 T€ ergebniswirksam zugeführt (im Vj. Auflösung 13 T€).

Sonstige Rückstellungen bestehen im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten, Personalkosten und Kosten der Aufbewahrung.

7) Verbindlichkeiten

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T€ 30.09.2012 30.09.2013 davon Restlaufzeit
      bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahr
Sonstige Verbindlichkeiten* 309 270 69 201 0

* davon aus Steuern 268 T€ (Vorjahr 308 T€)

8) Latente Steuern

Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen in Handels- und Steuerbilanz. Der Berechnung der passiven latenten Steuern wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von rd. 29 % zu Grunde gelegt.

9) Umsatzerlöse

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T€ 2011/12 2012/13
Umsatzerlöse 332 322

Die Eisen- und Hüttenwerke AG erbringt Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.

10) Sonstige betriebliche Erträge

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T€ 2011/12 2012/13
Sonstige betriebliche Erträge 18 13

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren i. W. aus der Auflösung von Rückstellungen.

11) Personalaufwand

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T€ 2011/12 2012/13
Löhne und Gehälter 315 333
Soziale Abgaben 12 11
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 62 217
Insgesamt 389 561

Die Erhöhung aus den Aufwendungen für Altersversorgung resultiert aus einer Zuführung zu den Pensionsrückstellungen betreffend die Vorjahre.

Die Eisen- und Hüttenwerke AG hat im Geschäftsjahr 2011/12 im Durchschnitt zwei Mitarbeiter beschäftigt.

12) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere alle sächlichen Verwaltungskosten, Kosten für die Hauptversammlung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Vergütungen an den Aufsichtsrat, Kostenerstattungen für Mitarbeiter, Beiträge und Gebühren. Von den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 134 T€ Umsatzsteuernachzahlung aus der Betriebsprüfung anderen Geschäftsjahren zuzuordnen.

13) Beteiligungsergebnis

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T€ 2011/12 2012/13
Erträge aus Beteiligungen 40.948 22.005

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Ausgleichszahlungen von verbundenen Unternehmen für die von den Beteiligungen der Gesellschaft abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge.

14) Zinsergebnis

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T€ 2011/12 2012/13
Erträge aus Ausleihungen 1.141 1.140
(davon aus verbundenen Unternehmen) (1.141) (1.140)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 479 401
(davon aus verbundenen Unternehmen) (479) (401)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 116 112
Insgesamt 1.504 1.429

Die Zinserträge aus Ausleihungen resultieren aus zwei Festgeldkonten, die eine Laufzeit von 3 Jahren und eine Verzinsung von 3,25 % bzw. eine Laufzeit von 5 Jahren und eine Verzinsung von 4,25 % aufweisen.

Die Sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen betreffen die Anlagen von Geldern auf dem Tagesgeldkonto bei der ThyssenKrupp AG.

Aus der Aufzinsung der Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sind Aufwendungen von 99 T€ (Vorjahr 100 T€) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die zu zahlende Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag ausgewiesen.

16) Ergänzende Angaben

Die Gesamtbezüge des Vorstands im Sinne von § 285 Nr. 9 a HGB für das Geschäftsjahr 2012/13 betragen 220 T€, davon wurden 120 T€ erfolgsunabhängig ausgezahlt und 100 T€ erfolgsbezogen passiviert; von den Gesamtbezügen entfallen wie im Vorjahr 110 T€ auf Herrn Dr. Biele und 110 T€ auf Herrn Dr. Roeske.

Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 78 T€ (im Vorjahr 74 T€).

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 580 T€ zurückgestellt.

Für die Vergütung an den Aufsichtsrat, die satzungsgemäß durch die Hauptversammlung festzusetzen ist, wurden 27 T€ für das Berichtsjahr passiviert.

Für Dienstleistungen der ThyssenKrupp Steel Europe AG und der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH wurden 159 T€ gezahlt.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/13 berechnete Gesamthonorar betrug 25 T€. Es betrifft ausschließlich erbrachte Abschlussprüferleistungen.

Zum 30.09.2013 stand die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 16 Abs. 1 AktG im unmittelbaren Mehrheitsbesitz der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg.

Im Oktober 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de dauerhaft zugänglich gemacht.

Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG

Vorstand

Dr. Peter Biele Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH

konzernextern

./.

konzernintern

ThyssenKrupp Electrical Steel India Private Ltd./Indien

ThyssenKrupp Electrical Steel UGO S.A.S./Frankreich

ThyssenKrupp Steel North America, Inc./USA

Dr. Ulrich Roeske Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH

konzernextern

./.

konzernintern

ThyssenKrupp Steel North America Inc./USA

Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG

Aufsichtsrat

Andreas J. Goss (seit dem 21.11.2012) - Vorsitzender seit 01.03.2013 - Sprecher des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG

konzernextern

Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH

konzernintern

Hoesch Hohenlimburg GmbH*

ThyssenKrupp Companhia Siderurgica do Atlantico/Brasilien

ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH

ThyssenKrupp Rasselstein GmbH

ThyssenKrupp Slab International B.V./Niederlande

ThyssenKrupp Steel Americas, LLC/USA

ThyssenKrupp Steel USA, LLC/USA

Peter Urban - Vorsitzender bis 01.03.2013 - Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG bis 30.09.2012

konzernextern

RAG Aktiengesellschaft*

RAG Deutsche Steinkohle AG*

konzernintern

./.

* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Dr. Thomas Bscher -stellv. Vorsitzender - Geschäftsführender Gesellschafter der Thomas Bscher GmbH & Co. Promotion und Handels KG

konzernextern

VEMAG Verlags- und Medien AG (stellv. Vorsitzender

konzernintern

./.

Dr. Heike Denecke-Arnold Abteilungsdirektorin der ThyssenKrupp Steel Europe AG

konzernextern

./.

konzernintern

ThyssenKrupp Galmed, S.A./Spanien

ThyssenKrupp Steel North America, Inc./USA

* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Aufsichtsrat

Ulrike Höffken Direktorin der ThyssenKrupp Steel Europe AG

konzernextern

RKE N.V./Belgien

konzernintern

./.

Thilo Steffen Lutz - Mitglied 01.03. - 30.09.2013 - Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG bis 30.09.2013

konzernextern

ANSC-TKS Galvanizing Co., Ltd./VR China (bis 20.09.2013)

konzernintern

Hoesch Hohenlimburg GmbH* (bis 30.09.2013)

ThyssenKrupp Galmed S.A./Spanien (bis 30.11.2012)

ThyssenKrupp Rasselstein GmbH* (bis 30.09.2013)

ThyssenKrupp Stahl-Service-Center GmbH*

ThyssenKrupp Steel North America, Inc./USA (Vorsitzender) (bis 30.09.2013)

* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Andreas de Maiziere Selbstständiger Unternehmensberater und Partner der Doertenbach & Co. GmbH

konzernextern

Arenberg Recklinghausen GmbH (Vorsitzender)

Arenberg Schleiden GmbH (Vorsitzender)

CommerzReal Spezialfondsges. mbH (stellv. Vorsitzender)

Dr. Vogler GmbH und Co. KG

Fürstlich Castell'sche Bank Credit-Casse-AG* (Vorsitzender)

Grundkredit- u. Bodenverwaltung GmbH (Vorsitzender)

Rheinische Bodenverwaltung AG* (Vorsitzender)

Tipp24 SE* (Vorsitzender)

konzernintern

. / .

Dr. Jost A. Massenberg - Mitglied bis 10.10.2012 - Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG (bis 30.09.2012)

konzernextern

Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG

Siegwerk GmbH & Co. KG

VTG Aktiengesellschaft*

konzernintern

. / .

* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

17) Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012/13 beträgt 22.225.232,12 €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 423.240,37 € und der Einstellung von 5.000.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn von 17.648.472,49 €.

Wir werden der Hauptversammlung in Köln am 14.3.2014 vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 1,00 € je Stückaktie zu verwenden; dies entspricht einer Ausschüttung von 17.600.00,00 €. Der verbleibende Betrag von 48.472,49 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Andernach, 4. Dezember 2013

EISEN- UND HÜTTENWERKE Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Biele

Dr. Roeske

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Essen, den 4. Dezember 2013

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thomas Tandetzki, Wirtschaftsprüfer

ppa. Holger Brauner, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

Andernach, 4. Dezember 2013

Eisen- und Hüttenwerke AG

Der Vorstand

Dr. Biele

Dr. Roeske

Vorstand, Aufsichtsrat

Vorstand

Dr. Peter Biele

Dr. Ulrich Roeske

Aufsichtsrat

Andreas J. Goss

(seit 21.11.2012)

Sprecher des Vorstands der

ThyssenKrupp Steel Europe AG

Peter Urban

- Vorsitzender bis 01.03.2013 -

Mitglied des Vorstands der

ThyssenKrupp Steel Europe AG

(bis 30.09.2012)

Dr. Thomas Bscher

- stellv. Vorsitzender -

Geschäftsführender Gesellschafter der

Thomas Bscher GmbH & Co.

Promotion und Handels KG

Dr. Heike Denecke-Arnold

Abteilungsdirektorin der

ThyssenKrupp Steel Europe AG

Ulrike Höffken

Direktorin der

ThyssenKrupp Steel Europe AG

Thilo Steffen Lutz

(01.03. bis 30.09.2013)

Mitglied des Vorstands der

ThyssenKrupp Steel Europe AG

(bis 30.09.2013)

Andreas de Maizière

Selbstständiger Unternehmensberater

und Partner der

Doertenbach & Co. GmbH

Dr. Jost A. Massenberg

(bis 10.10.2012)

Mitglied des Vorstands der

ThyssenKrupp Steel Europe AG

(bis 30.09.2012)

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2012/2013 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er ist vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über die Lage und Entwicklung der Eisen- und Hüttenwerke AG und über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance unterrichtet worden.

Im Geschäftsjahr 2012/2013 fanden vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen in der Regel alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben.

Die Bestellung von Herrn Dr. Roeske zum Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 01.03.2013 erneuert.

Des Weiteren haben sich im Berichtsjahr im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Änderungen ergeben: Herr Dr. Massenberg hat sein Aufsichtsratsamt mit Wirkung zum Ablauf des 10.10.2012 niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Andreas J. Goss durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 21.11.2012 bestellt. Herr Urban hat sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates zum Ablauf der Hauptversammlung am 01.03.2013 niedergelegt.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 01.03.2013 endete auch die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates. Dementsprechend erfolgte eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder. Die Zusammensetzung von Vorstand und dem neugewählten Aufsichtsrat können Sie der Seite X entnehmen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass Herr Lutz sein Aufsichtsratsamt zum Ablauf des 30.09.2013 niedergelegt hat. Zu seinem Nachfolger soll Herr Dr. Heribert R. Fischer im Wege des gerichtlichen Ergänzungsverfahrens gemäß § 104 AktG auf Antrag des Vorstandes vom 8. November 2013 zunächst bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 14. März 2014 bestellt werden.

Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihr außerordentlich hohes Engagement zum Wohle der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat hat sich in jeder Sitzung schwerpunktmäßig mit der Absatz-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften auseinandergesetzt. Neben den originären, aus dem operativen Geschäft der Beteiligungsgesellschaften herrührenden spezifischen Risiken hat sich der Aufsichtsrat, insbesondere unter Compliance-Aspekten, über die Risikostruktur der Beteiligungskreise Electrical Steel und Rasselstein umfassend informieren lassen. Hierbei lag sein Hauptaugenmerk auf der Identifizierung potentieller Kartell- und Korruptionsrisiken in den Beteiligungsgesellschaften.

Schließlich hat sich der Aufsichtsrat sehr intensiv mit den Auswirkungen der Restrukturierung des Elektrobandgeschäfts sowie der geplanten Stillsetzung des von der ThyssenKrupp Steel Europe AG gepachteten Feinblechwerkes in Neuwied (einschließlich möglicher Auswirkungen auf die geschäftliche Lage der operativ tätigen ThyssenKrupp Rasselstein GmbH, Andernach, sowie die Ergebnislage der Eisen- und Hüttenwerke AG) unterrichten lassen. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat weiterhin die Gründe für die Herauslösung des Geschäftsbereichs nicht kornorientiertes Elektroband, Werk Bochum, aus der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH und die Reintegration dieses Geschäfts in die ThyssenKrupp Steel Europe AG zum 30.04.2013 ebenso erläutern lassen wie die Gründe und Chancen für die Weiterentwicklung des kornorientierten Elektrobandgeschäfts der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH vor dem Hintergrund des geplanten Verkaufs an einen Best Owner. Schließlich hat er sich auch mit den Folgen der Beendigung des zwischen der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zum 30.06.2013 für die Ertragslage der Eisen- und Hüttenwerke AG auseinandergesetzt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben zum 1. Oktober 2013 eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Soweit von den Empfehlungen des Kodex abgewichen wurde, wird auf die entsprechenden Angaben im Corporate Governance Bericht verwiesen. Der Aufsichtsrat hat die Effizienz seiner Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Qualität der ihm zur Verfügung stehenden Informationen überprüft und in der Sitzung am 19. September 2013 festgestellt.

Den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss nebst Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Lagebericht und den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Eisen- und Hüttenwerke AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 hat der Aufsichtsrat geprüft.

Jahresabschluss und Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Essen, geprüft worden. Den Prüfauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 01. März 2013 erteilt. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Bestandteil der Prüfung war auch das bei der Eisen- und Hüttenwerke AG bestehende Risikofrüherkennungssystem. Die Prüfung ergab, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat und dass das Risikoüberwachungssystem geeignet ist, die Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Dem Ergebnis der Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung zugestimmt; er hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.

In der Sitzung am 4. Dezember 2013, an der auch der Abschlussprüfer teilnahm, wurde der Jahresabschluss durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit schriftlich bestätigt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an.

Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Nach eigener Prüfung bestätigt der Aufsichtsrat die Richtigkeit dieses Vermerks. Ferner erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands über die Angemessenheit der Gegenleistungen, die die Gesellschaft bei mit verbundenen Unternehmen getätigten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum erhalten hat, sowie über das Fehlen sonstiger berichtspflichtiger Maßnahmen.

 

Andernach, 4. Dezember 2013

Der Aufsichtsrat

Vorsitzender Goss