Ad-hoc | 12 June 2014 12:09


Eisen- und Hüttenwerke AG:

Eisen- und Hüttenwerke AG  / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

12.06.2014 12:09

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Zwischen der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH und der ThyssenKrupp
Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, an der die Eisen- und
Hüttenwerke AG mit 37,542 % beteiligt ist, wurde zur Vermeidung von
steuerlichen Nachteilen bei Nichtbestehen einer Organschaft ein neuer
Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab 1. Juli 2013 abgeschlossen. Die
entsprechenden Zustimmungsbeschlüsse zum Abschluss des
Gewinnabführungsvertrages sind in den Gesellschafterversammlungen der
beiden Gesellschaften heute gefasst worden.

Der Abschluss dieses Gewinnabführungsvertrages kann sich auf den 
variablen Anteil der Ausgleichszahlung an die Eisen- und Hüttenwerke 
AG aus dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der ThyssenKrupp Electrical
Steel Verwaltungsgesellschaft mbH und der ThyssenKrupp Steel Europe AG
und damit auf die Ausschüttung der Eisen- und Hüttenwerke AG an ihre
Aktionäre auswirken.

Andernach, den 12.06.2014

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft 


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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Eisen- und Hüttenwerke AG
              Koblenzer Straße 141
              56626 Andernach
              Deutschland
Telefon:      +49-02632-3095-25
Fax:          +49-02632-3095-26
E-Mail:       ehw@ehw.ag
Internet:     www.ehw.ag
ISIN:         DE0005658009
WKN:          565800
Börsen:       Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General
              Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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