Eisen- und Hüttenwerke AktiengesellschaftAndernachHalbjahresfinanzbericht nach WpHG zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 31.03.2025Zahlenangaben zu den Beteiligungskreisenscrollen
Zahlenangaben zu EHWscrollen
* thyssenkrupp Electrical Steel India nur bis
31.01.2025 enthalten
Die AktieDie Aktie der Eisen- und Hüttenwerke AG startete
mit einem Kurs von 9,50 € (Börse Frankfurt) in
das erste Quartal des Geschäftsjahres 2024/2025. Im
zweiten Quartal konnte die Aktie einen deutlichen
Kursanstieg verzeichnen, der Höchstkurs betrug 15,60
€.
Am 26. März 2025 wurde die Dividende für das
Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von 0,50
€/Stückaktie ausgezahlt. Zum Ende des zweiten
Quartals des Geschäftsjahres 2024/2025 notierte die
Aktie mit einem Kurs von 14,30 €, sodass sich eine
Börsenkapitalisierung von 251,7 Mio. € (31.
März 2024: 173,4 Mio. €) ergab.
![]() Zwischenlagebericht zum Halbjahresfinanzbericht per 31. März 2025GrundlagenSatzungsgemäßer Gegenstand der
Unternehmensaktivitäten der Eisen- und
Hüttenwerke AG (nachfolgend auch "Gesellschaft" oder
"EHW AG") sind der Erwerb, die Verwaltung und die
Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen,
die Eisen, Stahl sowie andere Metalle und Werkstoffe
herstellen und verarbeiten.
Auf dieser Basis fungiert die Gesellschaft
ausschließlich als Holding und hält Anteile an
zwei Gesellschaften des thyssenkrupp Konzerns, nämlich
der Rasselstein Verwaltungs GmbH, Andernach, und der
thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH,
Gelsenkirchen. Die Rasselstein Verwaltungs GmbH selbst
fungiert im Wesentlichen als Holding des
Beteiligungskreises Rasselstein, dessen Hauptaufgabe in der
Erzeugung und dem Vertrieb von Weißblechprodukten
besteht. Die thyssenkrupp Electrical Steel
Verwaltungsgesellschaft mbH hat ausschließlich eine
Holdingfunktion für den Beteiligungskreis Electrical
Steel, in dem in erster Linie Elektrobanderzeugnisse
erzeugt und vertrieben werden.
Für die Geschäftslage der Eisen- und
Hüttenwerke AG ist ganz überwiegend der Verlauf
der operativen Geschäfte der
Beteiligungsgesellschaften, über die nachfolgend
berichtet wird, von Bedeutung.
Geschäftsverlauf und Lage/WirtschaftsberichtDas erste Geschäftsjahreshalbjahr 2024/2025 der
thyssenkrupp Rasselstein GmbH war trotz der andauernd
unsicheren globalen wirtschaftlichen und politischen
Situation durch eine sehr gute Weißblechnachfrage
geprägt.
In Gänze war eine gestiegene Versandmenge im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Auch die
durchschnittlichen Erlöse konnten durch
Preiserhöhungen zu Beginn des Kalenderjahres 2025
leicht gesteigert werden. Die Produktionsmenge befand sich
über dem Niveau des Vorjahres.
Die Umsatzentwicklung von Becker & Co und der
Deutschen Gesellschaft für Weißblechrecycling
mbH war im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht
rückläufig.
Am 18. Oktober 2024 fand das signing des Verkaufs der
thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd. statt; das
closing des Verkaufs erfolgte am 30.01.2025.
Der Absatz im Hauptgeschäft im Beteiligungskreis
Electrical Steel ist im ersten Halbjahr des
Geschäftsjahres 2024/2025 nahezu unverändert
gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Damit
konnte sowohl mengen- als auch umsatzseitig der sich im
ersten Halbjahr anteilig auswirkende Verkauf der
thyssenkrupp Electrical Steel India zum 30.01.2025 durch
gestiegene Verkäufe aus Europa kompensiert werden. Die
Nachfrage ist weiterhin stabil und die Erlöse haben
sich im IA-Geschäft weiter stabilisiert und konnten
quartalsweise geringfügig gesteigert werden.
Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum
reduzierte sich die durchschnittliche
Beschäftigtenzahl im Beteiligungskreis Rasselstein um
32 Mitarbeiter auf 2.560 Mitarbeiter.
Im Beteiligungskreis Electrical Steel reduzierte sich
die durchschnittliche Beschäftigtenzahl um 24
Mitarbeiter von 1.217 auf 1.193 Mitarbeiter.
Das Ergebnis des Beteiligungskreises Rasselstein im
ersten Geschäftsjahreshalbjahr 2024/2025 lag trotz
einer gestiegenen Versandmenge leicht unterhalb des
vergleichbaren Vorjahreswertes. Dies war im Wesentlichen
durch eine leichte Verschlechterung der Marge
begründet.
Das Ergebnis des Beteiligungskreises Electrical Steel
wurde durch die Veräußerung der thyssenkrupp
Electrical Steel India maßgeblich im zweiten Quartal
des Geschäftsjahres 2024/2025 positiv beeinflusst. Das
operative Geschäft ist auf vergleichbarem Niveau wie
im Vorjahr.
ErtragslageAufgrund der zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG
einerseits und den Beteiligungsgesellschaften Rasselstein
Verwaltungs GmbH bzw. thyssenkrupp Electrical Steel
Verwaltungsgesellschaft mbH andererseits bestehenden
Gewinnabführungsverträgen werden die
Jahresergebnisse von den Beteiligungsgesellschaften an die
thyssenkrupp Steel Europe AG abgeführt. Die von der
thyssenkrupp Steel Europe AG zu zahlenden
Ausgleichszahlungen werden im Jahresabschluss der Eisen-
und Hüttenwerke AG zum 30.09. eines jeden Jahres als
Beteiligungsergebnis ausgewiesen. Eine Vereinnahmung der
Ausgleichszahlungen kann nicht innerjährlich erfolgen,
so dass auch zum 31.03.2025 das Halbjahresergebnis der
Eisen- und Hüttenwerke AG im Verhältnis zum
Gesamt-Vorjahresergebnis (30.09.2024) entsprechend
niedriger ausfiel. Das Halbjahresergebnis war durch das
Eigenergebnis geprägt. Im Wesentlichen bedingt durch
den Anstieg der Personalkosten und der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen sowie dem Rückgang des
Zinsergebnisses infolge der zwischenzeitlichen
Reduzierungen des Zinssatzes für das Tagesgeldkonto
bei der thyssenkrupp AG sank das Halbjahresergebnis zum
31.03.2025 im Vergleich zum Vorjahr von 291 T€ um 146
T€ auf 145 T€.
Vermögens- und FinanzlageDie Vergleichszahlen der Bilanz beziehen sich auf das
Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres, den
30.09.2024. Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist im
Vergleich zum 30.09.2024 im Wesentlichen aufgrund der im
März 2025 erfolgten Dividendenzahlung für das
Geschäftsjahr 2023/2024 gesunken, wodurch sich die
Geldanlage bei der thyssenkrupp AG reduzierte;
korrespondierend sank auf der Passivseite das Eigenkapital.
Chancen- und RisikoberichtDer Vorstand ist gemäß § 91 Abs. 2 AktG
verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten,
mittels dessen die Früherkennung von Entwicklungen
möglich ist, die den Fortbestand des Unternehmens
gefährden könnten. Darüber hinaus hat der
Vorstand gemäß § 91 Abs. 3 AktG ein im
Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit
und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und
wirksames internes Kontrollsystem und
Risikomanagementsystem einzurichten.
Das im Hinblick auf die Anforderungen eingerichtete
Frühwarnsystem gewährleistet das frühzeitige
Erkennen und Bewerten von Risiken, so dass diese
bestmöglich gesteuert werden können. Dabei sind
bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich zu
vermeiden, zumindest aber deutlich zu mindern. Durch eine
enge Verzahnung von internem Kontrollsystem,
Risikomanagementsystem und Compliance soll ein
möglichst hoher Wirkungsgrad im Hinblick auf die
Vermeidung und das Management von Risiken
gewährleistet werden. Die verschiedenen
Risikomanagement-Instrumente und das Risikomanagementsystem
sind somit insgesamt effizient ausgestaltet.
Für die Eisen- und Hüttenwerke AG ergeben sich
alle wesentlichen Chancen und Risiken aus ihren
Beteiligungen. Aus diesem Grunde informiert sich der
Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG
regelmäßig über die Entwicklung der dort
erkennbaren Risiken, über die Ergebnisse von internen
Revisionsprüfungen sowie über die
Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsysteme.
Standardmäßig wird in jeder Vorstandssitzung
über wesentliche Vorgänge, die das
Risikomanagement, Compliance, das interne Kontroll-
und/oder das interne Revisionssystem bei der Eisen- und
Hüttenwerke AG sowie ihren Beteiligungsgesellschaften
betreffen, berichtet.
Insbesondere haben externe Faktoren, wie die
Wettbewerbsintensität auf den Absatzmärkten, die
Situation auf den Rohstoff- und Energiemärkten, die
konjunkturellen Entwicklungen in den endverbraucher- und
investitionsgüternahen Märkten und letztlich auch
durch hoheitliche Entscheidungen geprägte
Veränderungen von Rahmenbedingungen der Produktions-
und Absatzprozesse erheblichen Einfluss auf die Risiken der
zukünftigen Entwicklung bei den
Beteiligungsunternehmen und werden damit auch weiterhin im
Fokus der Eisen- und Hüttenwerke AG stehen.
Ein Risiko besteht bei der thyssenkrupp Rasselstein GmbH
insbesondere im Hinblick auf die Marktnachfrage und die
Preissituation. Darüber hinaus ist die Entwicklung der
Kosten aufgrund der weiterhin angespannten weltpolitischen
Lage sowie dem allgemein schwierigen wirtschaftlichen
Umfeld von großer Unsicherheit geprägt.
Seit dem 12. März 2025 gelten die von
US-Präsident Donald Trump auf den Weg gebrachten
Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte ohne die
bisherigen Quoten- und Ausnahmeregelungen aus der Section
232 mit einem Zollsatz von 25 %. Alle
Einzel-Ausnahmegenehmigungen, die unsere Kunden bislang
jährlich neu beantragen mussten, bleiben bis zum
Ablauf ihrer jeweiligen Frist gültig. Die thyssenkrupp
Rasselstein GmbH lieferte im Geschäftsjahr 2023/2024
rund 298 Tt in die USA und plant im laufenden
Geschäftsjahr mit einer Versandmenge von 363 Tt. Der
US-Markt ist weiterhin auf Importe angewiesen.
Am 28.06.2024 hat die Türkei ein Antidumping
Verfahren gegen Weißblechproduzenten u.a. aus
Deutschland initiiert. Betroffen sind ausschließlich
verzinnte Mengen. Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH hat die
vom türkischen Handelsministerium angeforderten
Fragebögen ausgefüllt und Ende 2024 abgegeben.
Die Verifizierung in Andernach findet Anfang Mai 2025
statt.
Im Rahmen eines am 16.05.2024 von der thyssenkrupp
Rasselstein GmbH und anderen europäischen
Weißblechproduzenten angestoßenen
Anti-Dumping-Verfahrens hat die Europäische Kommission
vorläufige Zölle auf Weißblechimporte aus
China verhängt, die zwischen 14,1 % und 62,6 % liegen
und seit dem 15.01.2025 gültig sind. Der Antrag
für die Klage ist durch EUROFER (Wirtschaftsverband
der europäischen Eisen- und Stahlindustrie) im Namen
der europäischen Weißblechproduzenten
eingereicht worden. EUROFER hat im Namen der
europäischen Weißblechproduzenten eine
Stellungnahme gegen den geringen Zoll von Baosteel (14,1 %)
abgegeben. Die endgültigen Zölle sind seitens der
Kommission veröffentlicht worden, diese sind
geringfügig gesunken. Die Stellungnahme hat also keine
Wirkung gezeigt, in Zusammenarbeit mit EUROFER wurde eine
weitere Stellungnahme gegen die endgültigen Zölle
eingereicht. Die endgültigen Zölle werden
voraussichtlich am 12.07.2025 in Kraft treten. Die
berechneten Zölle sind 5 Jahre gültig.
Bei dem Beteiligungskreis Electrical Steel besteht ein
Risiko weiterhin in der Vormaterialversorgung insbesondere
im Zusammenhang mit der anstehenden Umstellung auf das neue
Warmbandwerk 4 in Duisburg.
Darüber hinaus besteht eine langfristige
Lieferverpflichtung an einen asiatischen Kunden, welche
aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit diesem Kunden
einem gewissen Risiko unterliegt. Für dieses Risiko
wurde entsprechend Vorsorge im Beteiligungskreis Electrical
Steel getragen.
Chancen ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit
dem Verkauf der thyssenkrupp Electrical Steel India Private
Ltd., Nashik, Indien, für die Sicherung der
langfristigen Ertragslage des Beteiligungskreises
Electrical Steel.
Prognose und sonstige Angaben zur voraussichtlichen EntwicklungIm Beteiligungskreis Rasselstein sieht die Prognose auf
Basis der aktuellen Markteinschätzung für den
weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2024/2025 eine
merklich höhere Versand- und Produktionsmenge im
Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr vor. Die Margen
bleiben auf nahezu gleichem Niveau, da trotz der
US-Zölle eine leichte Steigerung der
durchschnittlichen Erlöse zu erwarten ist, welche die
steigenden Kosten für Warmband auffangen.
In Summe gehen wir daher für das Geschäftsjahr
2024/2025, insbesondere aufgrund der
Versandmengensteigerung, von einem moderat höheren
Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr im Beteiligungskreis
Rasselstein aus. Dabei ist ungewiss wie sich die
Verkaufspreise und die weiterhin sehr volatilen Preise bei
wichtigen Rohstoffen und Energien entwickeln werden.
Auf der Absatzseite für Elektroband wird weiterhin
mit einer stabilen Nachfrage gerechnet, da die Auftragslage
der Transformatorenindustrie weiterhin sehr gut ist und als
zuwachsend eingeschätzt wird.
Gestiegene Energiekosten erfordern effizientere
Transformatoren mit Elektroblech dessen
Ummagnetisierungsverluste immer niedriger werden, um weiter
Energie zu sparen. Für das laufende Geschäftsjahr
2024/2025 rechnen wir mit einer vollen Auslastung der
Produktion und des Versands. Die aktuellen
Preisverhandlungen zeigen eine weitere Stabilisierung des
Erlösniveaus.
Für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025
erwarten wir für den Beteiligungskreis Rasselstein
trotz der guten Ergebniserwartung aufgrund der negativen
Anrechnungsbeträge wiederum nur die feste
Ausgleichszahlung. Wegen des Verkaufs der thyssenkrupp
Electrical Steel India Private Ltd., Nashik, Indien, kann
sich der Veräußerungserlös auf die
aktienrechtliche Ausgleichszahlung der thyssenkrupp Steel
Europe AG an die Eisen- und Hüttenwerke AG, aus dem
zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG und der
thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH
bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
auswirken.
Dies kann bei der Eisen- und Hüttenwerke AG zu
einem Abbau der vorhandenen negativen
Anrechnungsansprüche und einer variablen
Ausgleichszahlung für den Beteiligungskreis Electrical
Steel führen. Wir erwarten vor diesem Hintergrund
zusammenfassend für den finanziellen
Leistungsindikator "Beteiligungsergebnis" insgesamt ein
deutlich höheres Ergebnis und damit einen deutlich
über dem Vorjahresniveau liegenden
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr
2024/2025.
Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenVon der EHW AG im Berichtszeitraum getätigte
Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen
entsprachen nach Art und Umfang den im Anhang des
Jahresabschlusses zum 30.09.2024 angegebenen
Geschäften. Es wurden keine Geschäfte zu
marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen.
Andernach, den 8. Mai 2025
Eisen- und Hüttenwerke AG
scrollen
Verkürzte Bilanz der Eisen- und Hüttenwerke AG zum 31. März 2025AKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung der Eisen- und Hüttenwerke AG 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025scrollen
Kapitalflussrechnung der Eisen- und Hüttenwerke AGscrollen
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode enthält
den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten
und stimmt insofern mit dem entsprechenden Posten in der
Bilanz überein. Die Cash Pool-Forderungen gegen die
thyssenkrupp AG werden nicht in den Finanzmittelfonds
einbezogen, sondern deren Veränderungen dem Cash Flow
aus der Investitionstätigkeit zugeordnet.
Eigenkapitalspiegel der Eisen- und Hüttenwerke AGscrollen
scrollen
Verkürzter Anhang zum Halbjahresfinanzbericht per 31. März 2025Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Halbjahresfinanzbericht der Eisen- und
Hüttenwerke AG (Amtsgericht Koblenz, HRB 15400),
Andernach, wurde gemäß den Vorschriften des
Wertpapierhandelsgesetzes sowie in Übereinstimmung mit
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
Aktiengesetzes in verkürzter Form aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Absatz 2 HGB beibehalten.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unverändert zum Jahresabschluss 2023/2024 angewandt.
Zur weiteren Erläuterung der diesem
Halbjahresabschluss zugrunde liegenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wird im Einzelnen auf den Anhang
für das Geschäftsjahr 2023/2024 verwiesen.
Der Anteilsbesitz der EHW ist gegenüber dem 30.
September 2024 unverändert. Die Anteile, welche die
zum Anteilsbesitz der EHW gehörige thyssenkrupp
Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH mittelbar an
der thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd.
hält, wurden am 18. Oktober 2024 verkauft. Der Vollzug
des Verkaufs ist am 30. Januar 2025 erfolgt.
Ausgewählte Erläuterungen zur BilanzDie Erläuterungen zur Bilanz beziehen sich auf
wesentliche Veränderungen der Beträge
gegenüber dem letzten Jahresabschluss zum 30.
September 2024.
1) FinanzanlagenUnter den Finanzanlagen sind die Beteiligungsbuchwerte
ausgewiesen.
2) Forderungen und Sonstige VermögensgegenständeAls Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im
Wesentlichen die Ansprüche gegen die thyssenkrupp AG
aus dem Konzernfinanzverkehr i.H.v. 29.828 T€
ausgewiesen.
Da die Ansprüche gegen die thyssenkrupp Steel
Europe AG aus Ausgleichszahlungen erst am
Geschäftsjahresende entstehen, werden zum Halbjahr 31.
März 2025 keine weiteren Forderungen gegen die
thyssenkrupp Steel Europe AG hieraus bilanziert.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
mit 41 T€ Rückerstattungsansprüche
gegenüber den Finanzbehörden.
3) Gezeichnetes Kapital und KapitalrücklageDas Grundkapital der Eisen- und Hüttenwerke AG
beträgt 45.056 T€; es ist eingeteilt in
17.600.000 Stückaktien mit einem anteiligen Wert am
Grundkapital von je 2,56 €. Die Kapitalrücklage
beträgt 4.028 T€.
Die thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, hält
unverändert rd. 88 % des Grundkapitals.
4) GewinnrücklagenDie in den Gewinnrücklagen enthaltene gesetzliche
Rücklage beträgt 1.023 T€. Die anderen
Gewinnrücklagen belaufen sich insgesamt auf 43.177
T€.
5) Bilanzgewinnscrollen
6) RückstellungenIm abgelaufenen Halbjahr wurden 12 T€ infolge der
Aufzinsung bei den Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen ergebniswirksam
zugeführt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen mit 213 T€ variable
Vergütungsbestandteile in Form virtueller EHW-Aktien
sowie Rückstellungen für Personalkosten in
Höhe von 128 T€.
7) VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen i.H.v. 43 T€ sowie 25
T€ sonstige Verbindlichkeiten. In den sonstigen
Verbindlichkeiten sind 7 T€ Verbindlichkeiten aus
Steuern, 1 T€ Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit und 17 T€ übrige sonstige
Verbindlichkeiten enthalten.
8) Passive latente SteuernDie passivenlatenten Steuern betragen gegenüber dem
30. September 2024 unverändert 101 T€ und
resultieren aus unterschiedlichen handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen der Anteile an verbundenen
Unternehmen sowie Pensionsrückstellungen.
Ausgewählte Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung9) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse resultieren aus Dienstleistungen
und entfallen ausschließlich auf das Inland.
10) PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich mit 337 T€ aus
Löhnen und Gehältern und mit 24 T€ aus
sozialen Abgaben sowie aus einem Ertrag für die
Altersversorgung i.H.v. 6 T€ zusammen.
11) Sonstige betriebliche AufwendungenDie Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen
insbesondere alle sächlichen Verwaltungskosten sowie
Beratungskosten, Kostenerstattungen für Mitarbeiter,
nicht abzugsfähige Vorsteuer, Kosten für die
Hauptversammlung, Prüfung und Veröffentlichung
des Jahresabschlusses, sowie Vergütungen an den
Aufsichtsrat.
12) ZinsergebnisDer Zinsertrag resultiert mit 724 T€ aus dem
Tagesgeldkonto bei der thyssenkrupp AG.
Aus der Aufzinsung der Pensions- und
Jubiläumsrückstellungen sind Aufwendungen von 13
T€ (Vorjahr 12 T€) in den Zinsen und
ähnlichen Aufwendungen enthalten.
13) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern werden in jeder Berichtsperiode auf
der Grundlage der besten Schätzung des gewichteten
durchschnittlichen jährlichen Ertragsteuersatzes
erfasst, der für das Gesamtjahr erwartet wird. Dieser
Steuersatz wird auf das Vorsteuerergebnis des
Zwischenabschlusses angewendet.
14) Ausgewählte sonstige AngabenVorstand und AufsichtsratZusammensetzung der Mitglieder von Vorstand und
Aufsichtsrat der Eisen- und
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Andernach, den 8. Mai 2025 Eisen- und Hüttenwerke
AG
scrollen
Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft,
Andernach
Wir haben den verkürzten Zwischenabschluss -
bestehend aus verkürzter Bilanz, verkürzter
Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung,
Eigenkapitalspiegel sowie verkürztem Anhang - und den
Zwischenlagebericht der Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft, Andernach, für den Zeitraum vom 1.
Oktober 2024 bis 31. März 2025, die Bestandteile des
Halbjahresfinanzberichts nach § 115 WpHG sind, einer
prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung
des verkürzten Zwischenabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und des
Zwischenlageberichts nach den für Zwischenlageberichte
anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der
Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zum verkürzten
Zwischenabschluss und zum Zwischenlagebericht auf der
Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des
verkürzten Zwischenabschlusses und des
Zwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze für die prüferische Durchsicht
von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die
prüferische Durchsicht so zu planen und
durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung
mit einer gewissen Sicherheit ausschließen
können, dass der verkürzte Zwischenabschluss in
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der
Zwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit den für Zwischenlageberichte
anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind.
Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in
erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der
Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet
deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung
erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können
wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht
sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu
der Annahme veranlassen, dass der verkürzte
Zwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften oder dass der Zwischenlagebericht in
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den
für Zwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des
WpHG aufgestellt worden sind.
Düsseldorf, den 8. Mai 2025
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für
die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im
Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im
verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Andernach, den 8. Mai 2025 Eisen- und Hüttenwerke
AG
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