Ad-hoc | 3 December 2007 09:35


Porta Systems AG: Anfechtungsklagen zu den Beschlüssen der Hauptversammlung abgewiesen – Insolvenzplan in Umsetzung

Porta Systems AG i. I. / Rechtssache

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Anfechtungsklagen zu den Beschlüssen der Hauptversammlung abgewiesen –
Insolvenzplan in Umsetzung

Die von drei Aktionären beim Landgericht Bielefeld eingereichten
Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 24.8.2007 zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wurden
durch Urteil erstinstanzlich abgewiesen. Gleichzeitig hat das Landgericht
Bielefeld auch dem eingereichten Freigabeantrag zur Eintragung der
entsprechenden Beschlüsse in das Handelsregister stattgegeben, da die
Klagen nach Ansicht des Gerichts keine Aussicht auf Erfolg haben. Das für
die Gesellschaft zuständige Amtsgericht Bad Oeynhausen hatte bereits am
21.9.2007 die Herabsetzung des Grundkapitals sowie diverse
Satzungsänderungen in das Handelsregister eingetragen.

Durch diese positiven Gerichtsentscheidungen ist die Gesellschaft auf dem
Weg zur Neuausrichtung erheblich voran gekommen, so dass weitere Schritte
zur Entschuldung der Gesellschaft umgesetzt werden können. Der
Insolvenzverwalter hat bereits im November 2007 beim zuständigen
Insolvenzgericht einen Insolvenzplan mit dem Ziel der Entschuldung der
Gesellschaft unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Börsennotiz
eingereicht. Die Beteiligten gehen davon aus, dass die Gesellschaft damit
spätestens zur Jahresmitte 2008 fortgesetzt werden kann.

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03.12.2007  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache:      Deutsch
Emittent:     Porta Systems AG i. I.
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