![]() adidas AGHerzogenaurach- ISIN DE000A1EWWW0 –Veröffentlichung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHGDie Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der adidas AG, Herzogenaurach, zum Abschlussstichtag 31.12.2009 und der Konzernlagebericht der adidas AG für das Geschäftsjahr 2009 fehlerhaft sind: Neuzuschnitt der Segmente und des Wertminderungstests Die Festlegung der Geschäftssegmente Einzel- und Großhandel einerseits und davon unabhängigen regionalen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU’s) anderseits, führt dazu, dass die dem Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden CGU’s die Segmentgrenzen überschreiten. Aufgrund der insoweit unzutreffenden Segmentberichterstattung und/oder CGU-Struktur des Wertminderungstests sind zumindest die entsprechenden Anhangangaben fehlerhaft. Die fehlende Entsprechung von Segmentberichterstattung und Wertminderungstest verstößt gegen IAS 36.80b. Konzernlageberichterstattung Im Konzernlagebericht werden nur eingeschränkte finanzielle Angaben zur Marke Reebok gegeben, die nicht erkennen lassen, dass in diesem Geschäftsbereich ein operativer Verlust von ca. Euro 160 Mio. im Geschäftsjahr 2009 entstanden ist. Dies entspricht keiner ausgewogenen und umfassenden Analyse der Geschäftstätigkeit
des Konzerns und verstößt somit gegen
Herzogenaurach, August 2011 adidas AG Der Vorstand |
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