Ad-hoc | 16 April 1997 17:55
Ad hoc-Service: Badenwerk AG
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Ad hoc-Service: Badenwerk AG
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Die in der EBW Energieverbund Baden-Württemberg GmbH zusammen-
geschlossenen Gesellschafter haben nach der Gesellschafterversammlung
am 16. April 1997 mitgeteilt, daß sie entsprechend ihrer bereits
bestehenden Stimmbindungsvereinbarung ihre Stimmrechte aus den
unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Aktien an der Badenwerk AG
einvernehmlich dergestalt ausüben werden, daß sie in der Hauptver-
sammmlung am 20. August 1997 der beabsichtigten Verschmelzung der
Badenwerk AG mit der Energie-Versorgung Schwaben AG zustimmen.
Nach dem vorliegenden Bewertungsgutachten für die Badenwerk AG
und die Energie-Versorgung Schwaben AG (EVS) ergibt sich bei
einem Grundkapital der durch die Verschmelzung entstandenen
Gesellschaft von voraussichtlich 1.250.031.000 DM folgendes
Aktienumtauschverhältnis: auf eine Stammaktie der Badenwerk AG im
Nennbetrag von 50.- DM entfallen 10 Stammaktien der verschmolzenen
Gesellschaft im Nennbetrag von je 5-DM.
Auf eine Vorzugsaktie der Badenwerk AG im Nennbetrag von 50.- DM
entfallen 10 Vorzugsaktien der verschmolzenen Gesellschaft im
Nennbetrag von je 5.- DM.
Auf eine Stammaktie der EVS im Nennbetrag von 250.- DM entfallen
78 Stammaktien der verschmolzenen Gesellschaft im Nennbeturag von
je 5.-DM sowie eine bare Zuzahlung von 46,83 DM und auf eine
Stammaktie der EVS im Nennbetrag von 1.000.- DM 315 Stammaktien
der verschmolzenen Gesellschaft im Nennbetrag von je 5.-DM sowie
eine bare Zuzahlung in Höhe von 23,02 DM.
Recht
A-R 16.04.97
Ende der Mitteilung