Ad-hoc | 29 May 2000 07:33


Ad hoc-Service: Energie Baden-Württemb.

Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Kooperation zwischen der EnBW und der NWS Im Rahmen der angestrebten Kooperation zwischen der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) und der Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) – vgl. Ad hoc-Mitteilung vom 12.05.2000 – werden die EnBW und die NWS unter anderem einen Beherrschungsvertrag schließen. EnBW soll danach die unternehmerische Führung bei der NWS übernehmen. Nach § 304 AktG ist den außenstehenden Aktionären der NWS daher eine Garantiedividende (Bardividende) zuzusagen. Sie wurde zwischenzeitlich auf DM 26,61 je Stückaktie festgesetzt. Gemäß § 305 AktG ist einem außenstehenden Aktionär darüber hinaus im Beherrschungsvertrag das Angebot zu unterbreiten, seine Aktien gegen eine bestimmte angemessene Abfindung zu erwerben. Die Abfindung wurde auf DM 661,44 je Stückaktie festgesetzt. Ende der Mitteilung