![]() EnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013HinweisDa der Jahresabschluss und der Konzernabschluss beim Bundesanzeiger derzeit nur getrennt eingereicht werden können, wurden von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG die folgenden nach §§ 325 ff. HGB offenzulegenden Unterlagen zusammen mit dem gleichzeitig eingereichten Konzernabschluss beim Bundesanzeiger eingereicht und sind daher mit dem Konzernabschluss offengelegt: - Zusammengefasster Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des EnBW-Konzerns über das Geschäftsjahr 2013 - Bericht des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG über das Geschäftsjahr 2013 - Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nach § 161 AktG Im Lagebericht wird darauf Bezug genommen, dass die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB über das Geschäftsjahr 2013 mit dem darin enthaltenen Corporate Governance Bericht auf unserer Internetseite (www.enbw.com) im Bereich Investoren zugänglich ist. Jahresabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zum 31.12.2013Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 6. März 2014 gebilligt und damit festgestellt. Der Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der Konzernlagebericht sind zusammengefasst und im Bericht 2013 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG für das Geschäftsjahr 2013 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bericht über das Geschäftsjahr 2013 steht auch im Internet unter www.enbw.com als Download zur Verfügung. EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Bilanz zum 31. Dezember 2013AKTIVA scroll
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013scroll
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Entwicklung des Anlagevermögens 2013scroll
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Anhang 2013EnBW Energie Baden-Württemberg AG, KarlsruheAllgemeine GrundlagenDer Jahresabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um den Besonderheiten einer Holdinggesellschaft besser Rechnung zu tragen, wurde die Reihenfolge der Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung verändert. Entsprechend der Bedeutung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als erste Posten das Beteiligungsergebnis und das Zinsergebnis aufgeführt. Zur Erzielung einer klareren und übersichtlicheren Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung werden in den Posten sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Saldierungen von direkt miteinander korrespondierenden Aufwands- und Ertragspositionen in Zusammenhang mit Konzernverrechnungen vorgenommen. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Im Berichtsjahr erfolgten die Verschmelzung der EnBW EnHol Beteiligungsgesellschaft mbH sowie die Anwachsung der Salamander Marken GmbH & Co. KG zum Zeitwert auf die EnBW AG. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315a Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 sowie 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Marktüblich verzinste Ausleihungen sind mit dem Nominalwert bilanziert, unverzinsliche Ausleihungen sind mit dem Barwert angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Langfristige Aktiva in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs, kurzfristige mit dem Stichtagskurs bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Marktwerten angesetzt. Ein Bilanzausweis aktiver latenter Steuern erfolgt nicht, da insgesamt ein Überhang aktiver Latenzen über die passiven Latenzen besteht. Vom Ansatzwahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Aktive Latenzen resultieren insbesondere aus Bewertungsunterschieden bei Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, aus der Bilanzierung von Drohverlustrückstellungen sowie aus sonstigen Personalrückstellungen. Passive Latenzen betreffen hauptsächlich latente Steuern auf Rücklagen nach § 6b EStG, auf Bewertungsunterschiede in den Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung von Kernkraftwerken beziehungsweise Brennelementen und resultieren aus der steuerlichen Nutzung degressiver Abschreibungen. Bei der Ermittlung latenter Steuern wird ein Ertragsteuersatz in Höhe von 29 % angewandt. Dieser beinhaltet Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit 15,8 % und Gewerbesteuer mit 13,2 %. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurden neben der EnBW AG auch deren Organ- und Personengesellschaften einbezogen. Die latenten Steuern aus Personengesellschaften wurden lediglich mit dem Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag bewertet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Eigene Anteile werden mit dem Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren von 4,9 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen einschließlich Karrieretrends wurden mit durchschnittlich 3,0 %, erwartete Inflationsraten mit 1,5 % bis 2016 und 2,0 % ab 2017 sowie erwartete Rentensteigerungen mit 2,1 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 2,0 % berücksichtigt. Zur Absicherung von Ansprüchen aus Pensionszusagen wurden Beteiligungen im sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) auf einen Treuhänder (EnBW Trust e.V.) übertragen. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Das verrechnete Deckungsvermögen wird nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In Fällen, in denen keine Marktpreisnotierung auf aktiven Märkten vorliegt, wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 Buchstabe E HGB). Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen innerhalb des Finanzergebnisses verrechnet. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (das heißt einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurde die Rückstellung zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitszeitkonten dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Sofern sich aus der Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag ergab, wurde dieser unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die Aufstockungsbeträge bei den Altersteilzeitrückstellungen besitzen Abfindungscharakter und werden entsprechend im Zeitpunkt der Entstehung sofort in voller Höhe aufwandswirksam passiviert und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Entstehung oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs, kurzfristige mit dem Stichtagskurs bewertet. Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. Dabei kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die „Einfrierungsmethode“ angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge oder steuerlicher Zinsvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden für den Organkreis insgesamt auf Ebene der EnBW AG verrechnet. Soweit sich ein aktiver Überhang latenter Steuern ergibt, unterbleibt die Aktivierung. Erläuterungen zur Bilanz(1) Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen IT-Lizenzen und Software. (2) Sachanlagen In den Sachanlagen sind im Wesentlichen mit 1,2 Mio. € Grundstücke mit Außenanlagen und mit 4,6 Mio. € Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten. (3) Finanzanlagen Die Veränderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus konzerninternen Umstrukturierungen. Diese betrafen hauptsächlich die Verschmelzung der TWS Beteiligungsgesellschaft mbH auf die EnBW EnHol Beteiligungsgesellschaft mbH (EnHol) und die anschließende Verschmelzung der EnHol auf die EnBW AG. Weitere wesentliche Veränderungen betreffen die Verschmelzung der EnBW Erneuerbaren Energien GmbH auf die EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG (vormals EnBW Kraftwerke AG), die Einbringung der EnBW Energy Solutions GmbH (ESG) in die EnBW Vertrieb GmbH (VTR), Abschreibungen auf die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH (EKB) sowie Zugänge und Zuschreibungen bei der EnBW Holding A.S. . Die Veränderungen der Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultieren zum einen aus den konzerninternen Umstrukturierungen und zum anderen im Wesentlichen aus Darlehensgewährungen an Tochtergesellschaften zur langfristigen Finanzierung von Investitionen. Die Zugänge bei den Beteiligungen in Höhe von 91,1 Mio. € sowie die Abgänge in Höhe von 35,7 Mio. € entfallen hauptsächlich auf Finanzbeteiligungen. Die Umgliederungen betreffen Übertragungen von Beteiligungsanteilen auf einen Treuhänder im Rahmen des CTA. Abschreibungen betreffen im Wesentlichen Finanzbeteiligungen. Die Zuschreibung in Höhe von 12,6 Mio. € betrifft die EVN AG. Die wesentlichen Zugänge bei den Wertpapieren des Anlagevermögens betreffen Fonds in Höhe von 210,0 Mio. €, festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 148,2 Mio. € sowie variabel verzinsliche Wertpapiere in Höhe von 90,4 Mio. €. Wesentliche Abgänge in Höhe von 54,6 Mio. € und die Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. € betreffen festverzinsliche Wertpapiere. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Anteile an Investmentvermögen von mehr als 10 % enthalten. Es handelt sich hierbei um einen Mischfonds mit dem Anlageschwerpunkt Euroländer, der im Wesentlichen direkt oder indirekt in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien investiert. Der Marktwert der Anteile zum Abschlussstichtag beträgt 1.839,4 Mio. €, der Buchwert 1.485,6 Mio. €. Somit beträgt die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert 353,8 Mio. €. Im Geschäftsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von 256,4 Mio. € vereinnahmt. Es besteht eine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Veräußerung gemäß § 98 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch. Die Veränderung bei den sonstigen Ausleihungen betrifft ausschließlich Ausleihungen an Finanzbeteiligungen. (4) Forderungen gegen verbundene Unternehmen scroll
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus konzerninternem Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie aus Ansprüchen aus Ergebnisabführungsverträgen und kurzfristigen Darlehen. (5) Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind zum Bilanzstichtag im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 323,3 Mio. € (Vorjahr: 241,3 Mio. €) und Zinsforderungen in Höhe von 41,8 Mio. € (Vorjahr: 53,3 Mio. €) enthalten. (6) Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere enthalten variabel verzinsliche Wertpapiere in Höhe von 402,5 Mio. € (Vorjahr: 412,7 Mio. €), festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 192,1 Mio. € (Vorjahr: 251,0 Mio. €) und Geldmarktfonds in Höhe von 76,2 Mio. € (Vorjahr: 76,6 Mio. €). (7) Flüssige Mittel Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich hauptsächlich um Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Termingelder angelegt sind. (8) Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagien aus Darlehen eines verbundenen Unternehmens in Höhe von 18,3 Mio. € (Vorjahr: 20,4 Mio. €) sowie die Periodisierung der Leasingraten aus einem Strombezugsvertrag in Höhe von 9,0 Mio. € (Vorjahr: 13,7 Mio. €) enthalten. (9) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Verrechnung der Vermögensgegenstände mit der Rückstellung für Langzeitarbeitszeitkonten. scroll
(10) Eigenkapital scroll
Das gezeichnete Kapital der EnBW beträgt zum 31. Dezember 2013 708.108.042,24 € und ist in 276.604.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Stückaktien sind mit jeweils 2,56 €/Stück am gezeichneten Kapital beteiligt. Die eigenen Anteile waren aufgrund früherer Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben worden. Aus diesen eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. April 2017 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage, insgesamt jedoch um höchstens 31.907.829,76 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr wurden 831,0 Mio. € aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Vom Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 359,6 Mio. € wurden 230,2 Mio. € als Dividende ausgeschüttet und 129,4 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB: Der ausschüttungsgesperrte Betrag gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB in Höhe von 47,4 Mio. € resultiert aus der Bewertung des Deckungsvermögens für Rückstellungen aus Pensionen zum die Anschaffungskosten übersteigenden beizulegenden Zeitwert. Der Bilanzgewinn kann in voller Höhe ausgeschüttet werden, da der gesperrte Betrag durch die frei verfügbaren Rücklagen gedeckt ist. (11) Rückstellungen scroll
Der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus der zum 20. Dezember 2013 erfolgten Dotierung des Deckungsvermögens, welches mit dem Erfüllungsbetrag der Rückstellung saldiert wurde. scroll
Durch vertragliche Vereinbarung hat die EnBW AG im Innenverhältnis verschiedene Tochtergesellschaften von den Verpflichtungen aus der Zusage betrieblicher Altersversorgung und sonstiger Betriebsvereinbarungen freigestellt und bilanziert demzufolge Rückstellungen für diese Verpflichtungen. Seit dem Geschäftsjahr 2012 werden auch die Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen einschließlich des Sicherungsvermögens für Wertguthaben aus Altersteilzeit bei der EnBW AG gebündelt. Im Außenverhältnis wurde ein entsprechender Schuldbeitritt vereinbart. Die Tochtergesellschaften leisten für ihre aktiven Mitarbeiter einen entsprechenden Aufwandsersatz. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften und laufende Leistungen für die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebenen gebildet. Die Steuerrückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken in Höhe von 522,1 Mio. € (Vorjahr: 252,4 Mio. €) sowie Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von 6,1 Mio. € (Vorjahr: 60,2 Mio. €) und Gewerbesteuer in Höhe von 15,1 Mio. € (Vorjahr: 94,7 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten zum Bilanzstichtag Rückstellungen für Personalabbaumaßnahmen (einschließlich Altersteilzeit) in Höhe von insgesamt 100,9 Mio. € (Vorjahr: 188,6 Mio. €). Weitere wesentliche sonstige Rückstellungen zum Bilanzstichtag sind übrige Personalrückstellungen in Höhe von 52,8 Mio. € (Vorjahr: 47,1 Mio. €) sowie Rückstellungen für Zinsen steuerlicher Betriebsprüfungsrisiken und Steuernachzahlungen in Höhe von 132,4 Mio. € (Vorjahr: 48,8 Mio. €). scroll
(12) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen scroll
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich überwiegend um Verbindlichkeiten aus konzerninternem Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements und aus Verpflichtungen aus Ergebnisabführungsverträgen. (13) Übrige Verbindlichkeiten scroll
Die Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. € (Vorjahr: 1 Mrd. €) hat eine Laufzeit bis 2. April 2072 und ist mit Rückzahlungsrechten für die EnBW AG alle fünf Jahre, erstmalig zum 2. April 2017 ausgestattet. Die Anleihe ist zunächst mit einem fixen Kupon von 7,375 % p.a. ausgestattet, der beginnend mit dem 2. April 2017, alle fünf Jahre an den dann gültigen 5-Jahres-Midswap-Satz zuzüglich der bei Emission festgelegten Risikoprämie von 5,401 % angepasst wird. Im Jahr 2022 wird der Kupon zusätzlich um 0,25 Prozentpunkte p.a. und im Jahr 2037 um weitere 0,75 Prozentpunkte p.a. (insgesamt 1,0 Prozentpunkte) erhöht. Zum Bilanzstichtag verfügte die EnBW AG über ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 2.280,0 Mio. € (Vorjahr: 2.240,9 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen ein langfristiges bilaterales Bankdarlehen in Höhe von 500,0 Mio. € für den Bau des Steinkohlekraftwerks RDK 8 in Karlsruhe. Wesentliche Posten der sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sind erhaltene Variation Margins in Höhe von 61,0 Mio. € (Vorjahr: 155,4 Mio. €), Zinsabgrenzung für Anleihen in Höhe von 55,4 Mio. € (Vorjahr: 55,4 Mio. €) sowie Verpflichtungen gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein aG in Höhe von 9,8 Mio. € (Vorjahr: 12,1 Mio. €). (14) Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten stellt im Wesentlichen das Agio aus der Emission der Hybridanleihe und zu periodisierende Erträge aus dem Verkauf eines Stromlieferungsvertrags dar. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(15) Beteiligungsergebnis scroll
Die Erträge aus dem Abgang von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen betreffen die Einbringung der ESG in die VTR sowie Finanzbeteiligungen. Die Erträge aus der Zuschreibung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen betreffen die EVN AG sowie die EnBW Holding A.S.. Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beinhalten im Wesentlichen die EKB und Finanzbeteiligungen. (16) Zinsergebnis scroll
Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beinhalten im Wesentlichen Ausschüttungen aus Fonds in Höhe von 256,4 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €) sowie Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 146,7 Mio. € (Vorjahr: 140,3 Mio. €). In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind im Wesentlichen Zinserträge aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements, aus Bankzinsen sowie Erträge aus Währungsumrechnungen aus Finanzgeschäften in Höhe von 8,7 Mio. € (Vorjahr: 19,1 Mio. €) enthalten. Bei den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Zinsaufwendungen aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements, Zinsen für langfristig gewährte Darlehen einer Tochtergesellschaft, Bankzinsen sowie Zinsen für Anleihen. Weiterhin sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen aus Finanzgeschäften in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €) enthalten. Das Zinsergebnis ist durch periodenfremde Effekte in Höhe von 87,8 Mio. € negativ beeinflusst (Vorjahr: 35,2 Mio. € negativ beeinflusst). Bei den periodenfremden Zinserträgen in Höhe von 6,5 Mio. € (Vorjahr: 19,5 Mio. €) handelt es sich im Wesentlichen um Zinserträge bezüglich Steuererstattungen. Periodenfremde Zinsaufwendungen in Höhe von 94,3 Mio. € (Vorjahr: 54,7 Mio. €) entfallen hauptsächlich auf Zinsaufwendungen aus Steuernachzahlungen. (17) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die Erträge aus Konzernverrechnung entfallen im Wesentlichen auf übergeordnete Dienstleistungen der EnBW AG an Tochtergesellschaften. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 1,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) periodenfremd. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) enthalten. (18) Personalaufwand scroll
Vom Personalaufwand sind 1,5 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) periodenfremd. Die Beschäftigten im Jahresdurchschnitt lassen sich wie folgt einteilen: scroll
Zum Geschäftsjahresende betrug die Beschäftigtenzahl 512 (Vorjahr: 436). (19) Abschreibungen Bei den Abschreibungen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen. (20) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Die Aufwendungen aus Konzernverrechnung beziehen sich im Wesentlichen auf konzerninterne Dienstleistungen der EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH. In den übrigen Aufwendungen sind im Wesentlichen Fremdleistungen für Verwaltung sowie Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Von den übrigen Aufwendungen sind 0,2 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) periodenfremd. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) enthalten. (21) Außerordentliche Erträge Bei den außerordentlichen Erträgen handelte es sich um Erträge aus der Verschmelzung der EnHol (227,3 Mio. €) und der Anwachsung der Salamander Marken GmbH & Co. KG (8,3 Mio. €). (22) Steuern Die EnBW AG ist als Organträger auch Steuerschuldner für die durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit ihr verbundenen Unternehmen. Die Steuern stellen sich wie folgt dar: scroll
In den Steuern sind Aufwendungen zur Vorsorge für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken in Höhe von 268,9 Mio. € (Vorjahr: 133,9 Mio. €). Aufgrund eines negativen steuerlichen Einkommens ist kein laufender Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen. Im Vorjahr waren Aufwendungen aus laufender Steuerberechnung in Höhe von 57,4 Mio. € enthalten. Weiterhin sind periodenfremde Gewerbe- und Körperschaftsteuererträge in Höhe von 142,1 Mio. € (Vorjahr: 77,3 Mio. €), periodenfremde Gewerbe- und Körperschaftsteueraufwendungen in Höhe von 42,5 Mio. € (Vorjahr: 45,0 Mio. €) sowie für Sonstige Steuern periodenfremde Erträge in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 16,7 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) enthalten. Im Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind ausschließlich tatsächliche Steuern enthalten, da wegen aktivem Überhang keine latenten Steuern bilanziert sind. Vom Bilanzierungswahlrecht bei aktivem Überhang von Steuerlatenzen wurde kein Gebrauch gemacht. (23) Jahresfehlbetrag /-überschuss Der Jahresfehlbetrag beträgt 773,4 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss 336,5 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 129,4 Mio. € (Vorjahr: 23,1 Mio. €) ergibt sich nach Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 831,0 Mio. € ein Bilanzgewinn in Höhe von 187,0 Mio. € (Vorjahr: 359,6 Mio. €). Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseDie EnBW AG hat Bürgschaften, Kreditgarantien und Garantieerklärungen über insgesamt 1.131,3 Mio. € (Vorjahr: 1.097,1 Mio. €) abgegeben, 859,4 Mio. € (Vorjahr: 828,0 Mio. €) davon für verbundene Unternehmen und 156,3 Mio. € (Vorjahr: 132,4 Mio. €) für Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Für die Risiken aus nuklearen Schäden haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber nach Inkrafttreten des novellierten Atomgesetzes (AtG) und der novellierten Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) am 27. April 2002 bis zu einem Maximalbetrag von 2,5 Mrd. € je Schadensfall Deckungsvorsorge nachzuweisen. Von dieser Vorsorge sind 255,6 Mio. € über eine einheitliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Nuklear Haftpflicht GbR erfasst nur noch die solidarische Absicherung in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Evakuierungsmaßnahmen im Bereich zwischen 0,5 Mio. € und 15 Mio. €. Konzernunternehmen haben sich entsprechend ihrer Anteile an Kernkraftwerken verpflichtet, deren Betriebsgesellschaften liquiditätsmäßig so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus ihrer Zugehörigkeit zur Nuklear Haftpflicht GbR jederzeit nachkommen können. Zur Erfüllung der anschließenden Deckungsvorsorge in Höhe von 2.244,4 Mio. € je Schadensfall haben die EnBW AG und die übrigen Obergesellschaften der deutschen Kernkraftwerksbetreiber mit Vertrag vom 11. Juli/27. Juli/21. August/28. August 2001, verlängert mit Vereinbarung vom 25. März/18. April/28. April/01. Juni 2011, vereinbart, den haftenden Kernkraftwerksbetreiber im Schadensfall – nach Ausschöpfung dessen eigener Möglichkeiten und der seiner Muttergesellschaften – finanziell so auszustatten, dass dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (Solidarvereinbarung). Vertragsgemäß beträgt der auf die EnBW AG entfallende Anteil bezüglich Haftung, zuzüglich 5 % für Schadensabwicklungskosten, 24,921 % zum 31. Dezember 2013 und ab 1. Januar 2014 unverändert 24,921 %. Ausreichende Liquiditätsvorsorge besteht und ist im Liquiditätsplan berücksichtigt. Die EnBW International Finance B.V. hat – unter der unwiderruflichen Garantie der EnBW AG – nachfolgende Schuldverschreibungen begeben: scroll
Die EnBW AG garantiert den Gläubigern der Schuldverschreibungen die ordnungsgemäße Zahlung sämtlicher Beträge, die auf die Schuldverschreibungen zu zahlen sind. Die Schuldverschreibungen valutierten zum Bilanzstichtag mit 4.924,9 Mio. € (Vorjahr: 5.026,6 Mio. €). Die EnBW AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen und Beteiligungen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die EnBW AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die EnBW AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteAus der Refinanzierung der von 1992 bis 1996 geleisteten Anzahlungen an die Electricité de France S.A. über einen Strombezugsrecht-Leasingvertrag bestehen Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahr 2015 in Höhe von 174,8 Mio. € (Vorjahr: 276,0 Mio. €). Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 3.275,8 Mio. € (Vorjahr: 2.299,2 Mio. €). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Durch den Erwerb von Beteiligungen bis zu 344,1 Mio. € (Vorjahr: 359,2 Mio. €). Aus Darlehenszusagen gegenüber verbundenen Unternehmen bis zu 1.702,0 Mio. € (Vorjahr: 1.454,9 Mio. €). Aus schwebenden Rechtsstreitigkeiten bis zu 1.186,8 Mio. € (Vorjahr: 414,6 Mio. €). Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellobligos, Mietverpflichtungen sowie weitere vertragliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 42,9 Mio. € (Vorjahr: 70,5 Mio. €), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 19,9 Mio. € (Vorjahr: 26,4 Mio. €). Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der EnBW AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 5. Dezember 2013 abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.enbw.com/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDie Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat werden im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 betragen 6,6 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €). Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten 4,3 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €). Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen in Höhe von 55,5 Mio. € (Vorjahr: 56,7 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2013 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) gewährt. Die Vergütung beinhaltet fixe und variable Bestandteile sowie Sitzungsgelder. Im Geschäftsjahr 2013 bestanden keine Vorschüsse und Kredite gegenüber den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats. Aktiengeschäfte und Aktienbesitz von Mitgliedern von Vorstand und AufsichtsratDer Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2013 keine Meldungen über Geschäfte mit EnBW-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten von Personen mit Führungsaufgaben oder mit ihnen in einer engen Beziehung stehenden Personen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz zugegangen. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an EnBW-Aktien beträgt weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Honorare des AbschlussprüfersDas für das Geschäftsjahr 2013 berechnete Honorar des Abschlussprüfers ist im Konzernabschluss der EnBW AG enthalten. Derivative FinanzinstrumenteDie EnBW AG schließt zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente mit konzerninternen bzw. konzernexternen Vertragspartnern ab. Folgende derivative Finanzinstrumente bestehen bei der EnBW AG zum 31. Dezember 2013: scroll
Die Marktwerte werden anhand des Mark-to-Market-Modells sowie bei Zinsderivaten anhand des Discounted-Cashflow-Modells ermittelt. Negative Marktwerte einzelner Zinsswaps und des Aktienswaps wurden in Höhe von insgesamt 24,1 Mio. € als Rückstellung erfasst. BewertungseinheitenIn den Fällen, in denen einem derivativen Finanzinstrument ein Grundgeschäft eindeutig zuordenbar ist bilden Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft eine Bewertungseinheit in Form eines Mikro Hedge. Die EnBW AG schließt mit ihrer 100 %-igen Tochtergesellschaft EnBW International Finance B.V. Konzerndarlehen ab, deren zugrundeliegende Zins- bzw. Währungskomponenten spiegelbildlich, über Zins- und Währungsswaps abgesichert sind. Zinsswaps sichern hierbei den Marktwert des jeweiligen Darlehens durch Einhaltung einer variablen Verzinsung ab. Währungsswaps sichern die künftigen fixen Zinszahlungen in Fremdwährung sowie die Rückzahlung der jeweiligen Fremdwährungsverbindlichkeit zum Fälligkeitszeitpunkt ab. Die Zins- und Währungsswaps bilden mit dem jeweiligen Konzerndarlehen eine Bewertungseinheit. Die folgenden Beträge der zum 31. Dezember 2013 bilanzierten Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von bis zu 25 Jahren sind als Grundgeschäfte in die Bewertungseinheiten über deren Laufzeit designiert: scroll
Den in die Bewertungseinheit einbezogenen Wertänderungen der Zinsswaps in Höhe von -8,7 Mio. € und Zins- und Währungsswaps in Höhe von -58,2 Mio. € stehen Wertänderungen aus Grundgeschäften als abzusicherndes Risiko in gleicher Höhe gegenüber. Die bilanzielle Abbildung erfolgt durch Anwendung der Einfrierungsmethode, somit kam es zu keiner bilanziellen Erfassung des in die Bewertungseinheit einbezogenen Teils der Wertänderungen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird regelmäßig unter Anwendung der Dollar-Offset-Ratio-Methode beurteilt. Aufgrund der Übereinstimmung der wesentlichen Zins-, Währungs- und Laufzeitkomponenten zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind die Bewertungseinheiten über den gesamten Sicherungshorizont als hocheffektiv einzustufen. AktionärsstrukturDie Aktionärsstruktur der EnBW AG stellte sich zum 31. Dezember 2013 wie folgt dar (Abweichung zu 100 % aufgrund von Rundungen): scroll
Mitteilungen nach § 21 WpHGFür das Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stuttgart, Deutschland, wurde der EnBW AG am 17. Februar 2011 folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG übermittelt: „Im Namen und im Auftrag des Landes Baden-Württemberg teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in der Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, am 17. Februar 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat. Der Stimmrechtsanteil des Landes Baden-Württemberg beträgt zu diesem Tag in Bezug auf alle Stimmrechte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (Stimmrechte aus insgesamt 230.784.815 Stammaktien, darunter 5.749.677 eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat nur Stammaktien ausgegeben. Dem Land Baden-Württemberg sind 92,31 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 230.784.815 Stammaktien) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind dem Land Baden-Württemberg 47,31 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 118.267.246 Stammaktien), darunter 2,30 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 5.749.677 Stammaktien) aus eigenen Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, zugleich auch gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Dem Land Baden-Württemberg werden dabei Stimmrechte zugerechnet, die unmittelbar durch (i) die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, als Aktionär dessen Stimmrechtsanteil 3 % oder mehr beträgt, und (ii) die NECKARPRI GmbH, bei der es sich um ein von dem Land Baden-Württemberg kontrolliertes Unternehmen handelt, gehalten werden. Die unmittelbar von der NECKARPRI GmbH gehaltenen 45,01 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 112.517.569 Stammaktien) hat diese durch Ausübung des durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts, Aktien an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu erwerben, erlangt.“ Für die NECKARPRI GmbH, Stuttgart, Deutschland, wurde der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 17. Februar 2011 folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG übermittelt: „Im Namen und im Auftrag der NECKARPRI GmbH teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in der Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, am 17. Februar 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat. Der Stimmrechtsanteil der NECKARPRI GmbH beträgt zu diesem Tag in Bezug auf alle Stimmrechte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (Stimmrechte aus insgesamt 230.784.815 Stammaktien, darunter 5.749.677 eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat nur Stammaktien ausgegeben. Der NECKARPRI GmbH sind 47,31 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 118.267.246 Stammaktien) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind der NECKARPRI GmbH 2,30 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 5.749.677 Stammaktien), bei denen es sich um eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG handelt, zugleich auch gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der NECKARPRI GmbH werden dabei Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, die unmittelbar durch die OEW Energie-Beteiligungs GmbH gehalten werden. Die NECKARPRI GmbH hat 45,01 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 112.517.569 Stammaktien) durch Ausübung des durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts, Aktien an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu erwerben, erlangt.“ Hinweis: Im Hinblick auf die vorstehenden, am 18. Februar 2011 veröffentlichten, Stimmrechtsmitteilungen des Landes Baden-Württemberg und der NECKARPRI GmbH, Stuttgart, wurde der EnBW AG am 18. Februar 2011 für den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, beide mit Sitz in der Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, folgende freiwillige Mitteilung über deren aktuelle Beteiligung an unserer Gesellschaft übermittelt: „1. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke Am heutigen Tag, dem 18. Februar 2011, beträgt der Stimmrechtsanteil des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (230.784.815 Stimmrechte, darunter 5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten). Davon werden dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke 92,31 % (230.784.815 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei ihm 47,31 % (118.267.246 Stimmrechte, darunter 5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten) zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - NECKARPRI GmbH. Von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - OEW Energie-Beteiligungs GmbH. 2. OEW Energie-Beteiligungs GmbH Am heutigen Tag, dem 18. Februar 2011, beträgt der Stimmrechtsanteil der OEW Energie-Beteiligungs GmbH an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (230.784.815 Stimmrechte, darunter 5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten). Davon hält die OEW Energie-Beteiligungs GmbH unmittelbar 45,01 % (112.517.569 Stimmrechte). Weitere 47,31 % (118.267.246 Stimmrechte, darunter 5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten) werden ihr gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei ihr 2,30 % (5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten) zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der OEW Energie-Beteiligungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - NECKARPRI GmbH.“ Für die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. mit Sitz in der Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, Deutschland, wurde der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 6. April 2011 folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG übermittelt: „Im Namen und im Auftrag der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in der Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, am 5. April 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat. Der Stimmrechtsanteil der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. beträgt zu diesem Tag in Bezug auf alle Stimmrechte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (Stimmrechte aus insgesamt 230.784.815 Stammaktien, darunter 5.749.677 eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat nur Stammaktien ausgegeben. Der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. sind 47,31 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 118.267.246 Stammaktien) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. 2,30 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 5.749.677 Stammaktien), bei denen es sich um eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG handelt, zugleich auch gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. werden dabei Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, die unmittelbar durch die OEW Energie-Beteiligungs GmbH gehalten werden.“ Hinweis: Die NECKARPRI GmbH hat am 7. Januar 2011 allen Aktionären der EnBW AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Preis von 41,50 € je EnBW-Aktie unterbreitet. Die letzte Annahmefrist endete am 6. April 2011. Das Übernahmeangebot wurde für 7.704.472 EnBW-Aktien (entspricht 3,08 % am Grundkapital der EnBW AG) angenommen. Am 5. April 2011 gründete die NECKARPRI GmbH die 100-prozentige Tochtergesellschaft NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH und übertrug auf diese ihre gesamte zu diesem Zeitpunkt an der EnBW AG gehaltene Beteiligung und kurz darauf auch die im Rahmen des Übernahmeangebots erworbenen EnBW-Aktien. Die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH trat in die Aktionärsvereinbarung mit der OEW ein. Gemäß einer in der Angebotsunterlage des vorgenannten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots offengelegten Vereinbarung hat die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH der OEW Energie-Beteiligungs GmbH am 11. April 2011 außerhalb des Angebotsverfahrens die Hälfte der im Zuge des Übernahmeangebots erworbenen Aktien zum Angebotspreis übertragen, damit zwischen den beiden Großaktionären künftig wieder paritätische Beteiligungsverhältnisse bestehen. Die EnBW AG hat im Jahr 2012 eine Kapitalerhöhung durchgeführt, welche am 5. Juli 2012 in das Handelsregister eingetragen worden ist. Bei dieser Kapitalerhöhung haben auch die beiden Hauptaktionäre der Gesellschaft, die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, neue Aktien übernommen und dadurch ihre Beteiligung an der EnBW AG erhöht. Unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot im Jahr 2011 und der Kapitalerhöhung im Jahr 2012 hinzuerworbenen EnBW-Aktien – wodurch keine Mitteilungspflichten nach den §§ 21, 22 WpHG ausgelöst worden sind – halten seither das Land Baden-Württemberg und die NECKARPRI GmbH mittelbar sowie die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH unmittelbar 46,75 % sowie der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke mittelbar und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH unmittelbar ebenfalls 46,75 % am Grundkapital der EnBW AG. GewinnverwendungsvorschlagDer Jahresabschluss der EnBW AG zum 31. Dezember 2013 weist einen Bilanzgewinn von 186.993.188,09 € aus. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesen Betrag wie folgt zu verwenden: scroll
Karlsruhe, 13. Februar 2014 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Dr. Mausbeck Dr. Zimmer Der VorstandDr. Frank Mastiaux geboren 1964 in Essen Vorsitzender des Vorstands Chief Executive Officer seit 1. Oktober 2012 Bestellung bis 30. September 2017 Karlsruhe Dr. Bernhard Beck, LL. M. geboren 1954 in Tuttlingen Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor Chief Personnel Officer seit 1. Oktober 2002 Bestellung bis 30. September 2017 Stuttgart Thomas Kusterer geboren 1968 in Pforzheim Mitglied des Vorstands Chief Financial Officer seit 1. April 2011 Bestellung bis 31. März 2019 Ettlingen Dr. Dirk Mausbeck geboren 1962 in Bensberg Mitglied des Vorstands Chief Commercial Officer seit 1. Oktober 2011 Bestellung bis 30. September 2014 Karlsruhe Dr. Hans-Josef Zimmer geboren 1958 in Merzig Mitglied des Vorstands Chief Technical Officer seit 1. Januar 2012 Bestellung bis 31. Dezember 2016 Steinfeld (Pfalz) Stand: 13. Februar 2014 Der AufsichtsratAktive Mitglieder Dr. Claus Dieter Hoffmann, Stuttgart Geschäftsführender Gesellschafter der H + H Senior Advisors GmbH Vorsitzender Dietrich Herd, Philippsburg Gesamtbetriebsratsvorsitzender der EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG, vormals EnBW Kraftwerke AG Stellvertretender Vorsitzender Dirk Gaerte, Sigmaringendorf Landrat des Landkreises Sigmaringen Stefan Paul Hamm, Gerlingen Landesfachbereichssekretär Ver- und Entsorgung, ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg (seit 1. Juni 2013) Silke Krebs, Stuttgart Ministerin im Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg Marianne Kugler-Wendt, Heilbronn Bezirksgeschäftsführerin ver.di, Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken Wolfgang Lang, Karlsruhe Gesamtbetriebsratsvorsitzender der EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH Dr . Hubert Lienhard, Heidenheim Vorsitzender der Geschäftsführung der Voith GmbH Sebastian Maier, Ellenberg Betriebsratsvorsitzender der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG (seit 1. März 2013) Arnold Messner, Aichwald Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Netze BW GmbH, vormals EnBW Regional AG Bodo Moray, Mannheim Landesfachbereichsleiter Ver- und Entsorgung, ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg Gunda Röstel, Flöha Kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH und Prokuristin der Gelsenwasser AG Dr. Nils Schmid MdL, Reutlingen Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg Klaus Schörnich, Düsseldorf Betriebsratsvorsitzender der Stadtwerke Düsseldorf AG Heinz Seiffert, Ehingen Landrat des Alb-Donau-Kreises Gerhard Stratthaus MdL, Brühl Finanzminister a. D., bis 31. Juli 2013 Interimsvorstand der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG Dietmar Weber, Esslingen Gesamtbetriebsratsvorsitzender der EnBW Operations GmbH Kurt Widmaier, Ravensburg Landrat des Landkreises Ravensburg Dr. Bernd-Michael Zinow, Pfinztal Leiter des Bereichs Wirtschaft und Politik, Nachhaltigkeit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Inaktive Mitglieder Günther Cramer, Kassel Aufsichtsratsvorsitzender der SMA Solar Technology AG (bis 22. Dezember 2013) Reiner Koch, Glienicke/Nordbahn Referatsleiter Fachbereich Ver- und Entsorgung, ver.di-Bundesverwaltung (bis 31. Mai 2013) Bernd Munding, Hochdorf Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der EnBW Operations GmbH (bis 28. Februar 2013) Stand: 13. Februar 2014 Ausschüsse Personalausschuss › Dr. Claus Dieter Hoffmann, Vorsitzender › Dietrich Herd › Arnold Messner › Dr. Nils Schmid Finanz- und Investitionsausschuss › Dr. Claus Dieter Hoffmann, Vorsitzender › Dietrich Herd › Silke Krebs › Dr. Hubert Lienhard › Arnold Messner › Bodo Moray › Heinz Seiffert › Dr. Bernd-Michael Zinow Prüfungsausschuss › Gunda Röstel, Vorsitzende › Marianne Kugler-Wendt › Wolfgang Lang › Dr. Nils Schmid › Klaus Schörnich › Heinz Seiffert › Dietmar Weber › Kurt Widmaier Nominierungsausschuss › Dr. Claus Dieter Hoffmann, Vorsitzender › Silke Krebs › Gunda Röstel › Heinz Seiffert › Kurt Widmaier › inaktives Mitglied: Günther Cramer (bis 22. Dezember 2013) Ad-hoc-Ausschuss (seit 7. Juni 2010) › Dr. Bernd Michael Zinow, Vorsitzender › Dirk Gaerte › Dietrich Herd › Gerhard Stratthaus Vermittlungsausschuss (Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG) › Dr. Claus Dieter Hoffmann, Vorsitzender › Dietrich Herd › Sebastian Maier (seit 1. März 2013) › Dr. Nils Schmid › inaktives Mitglied: Bernd Munding (bis 28. Februar 2013) Stand: 13. Februar 2014 Mandate der VorstandsmitgliederDr. Frank Mastiaux, Vorsitzender › EWE Aktiengesellschaft Dr. Bernhard Beck › EnBW Kernkraft GmbH (Vorsitzender) › EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG, vormals EnBW Kraftwerke AG (Vorsitzender) › EnBW Operations GmbH › EnBW Perspektiven GmbH (Vorsitzender) › EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH (Vorsitzender) › Energiedienst AG › SOMENTEC Software AG (bis 11. November 2013, Vorsitzender) > Stadtwerke Düsseldorf AG (Vorsitzender) >> BKK VerbundPlus, Körperschaft des öffentlichen Rechts >> EnBW Akademie Gesellschaft für Personal- und Managemententwicklung mbH (bis 30. Juni 2013, Vorsitzender) >> Energiedienst Holding AG Thomas Kusterer › EnBW Kernkraft GmbH (bis 7. März 2013) › EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG, vormals EnBW Kraftwerke AG (bis 11. März 2013) › Netze BW GmbH, vormals EnBW Regional AG › EnBW Vertrieb GmbH (bis 28. Februar 2013) >> EVN AG (seit 17. Januar 2013) Dr. Dirk Mausbeck › EnBW Operations GmbH (Vorsitzender) › Netze BW GmbH, vormals EnBW Regional AG (Vorsitzender) › EnBW Vertrieb GmbH (Vorsitzender) › European Energy Exchange AG › Stadtwerke Düsseldorf AG › ZEAG Energie AG (Vorsitzender) >> EPEX SPOT SE (bis 25. Juni 2013) >> GasVersorgung Süddeutschland GmbH (Vorsitzender) >> Pražská energetika, a.s. Dr. Hans-Josef Zimmer › EnBW Kernkraft GmbH › EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG, vormals EnBW Kraftwerke AG › EWE Aktiengesellschaft › terranets bw GmbH (Vorsitzender) › TransnetBW GmbH (Vorsitzender) >> Vorarlberger Illwerke AG Legende Angaben der Mandatsinhaber gemäß § 285 Nr. 10 HGB › Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten >> Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Stand: 13. Februar 2014 Zusätzliche Mandate der AufsichtsratsmitgliederAktive Mitglieder Dr. Claus Dieter Hoffmann (Vorsitzender) › ING-DiBa AG (Vorsitzender) >> De Boer Holding NV >> EJOT Holding GmbH & Co. KG Dietrich Herd (Stellvertretender Vorsitzender) › EnBW Kernkraft GmbH › EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG, vormals EnBW Kraftwerke AG Dirk Gaerte › Hohenzollerische Landesbahn AG › SV SparkassenVersicherung Holding AG › Wirtschaftsförderungs- und Standortmarketinggesellschaft Landkreis Sigmaringen mbH (Vorsitzender) >> Flugplatz Mengen-Hohentengen GmbH (Vorsitzender) >> Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzender) >> Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH (Vorsitzender) >> Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (Vorsitzender seit 13. Dezember 2013) >> Sparkassenverband Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts >> Technologie- und Innovationszentrum Pfullendorf GmbH (TIP) >> Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (naldo) >> Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke >> Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal >> Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (nach Fusion zum 1. Januar 2014 der beiden Zweckverbände: Zweckverband Protec Orsingen und Zweckverband Tierkörperbeseitigung Warthausen) Stefan Paul Hamm › TransnetBW Silke Krebs >> MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH >> Stiftung Kinderland Baden-Württemberg (Vorsitzende) >> Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts >> SWR Media Services GmbH >> Baden-Württemberg Stiftung (seit 1. November 2013) Marianne Kugler-Wendt › Bausparkasse Schwäbisch-Hall AG › EnBW Kernkraft GmbH › EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG, vormals EnBW Kraftwerke AG › SLK-Kliniken Heilbronn GmbH >> Heilbronner Versorgungs GmbH >> Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH >> Stadtwerke Heilbronn GmbH Wolfgang Lang › EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH >> EnBW Akademie Gesellschaft für Personal- und Managemententwicklung mbH (bis 30. Juni 2013) Dr. Hubert Lienhard › Heraeus Holding GmbH › SGL Carbon SE › SMS Group GmbH (seit 1. Juli 2013) › Voith Turbo Beteiligungen GmbH (Vorsitzender) >> Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG (Vorsitzender) >> Voith Industrial Services Holding GmbH & Co. KG (Vorsitzender) >> Voith Paper Holding GmbH & Co. KG (Vorsitzender) >> Voith Turbo GmbH & Co. KG (Vorsitzender) Sebastian Maier › EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG >> ODR Technologie Services GmbH (seit 10. Juli 2013) >> Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH Arnold Messner › Netze BW GmbH, vormals EnBW Regional AG Bodo Moray › EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG, vormals EnBW Kraftwerke AG › Netze BW GmbH, vormals EnBW Regional AG Gunda Röstel › Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts >> Hochschulrat der Technischen Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Vorsitzende) >> Sächsische Aufbaubank, Anstalt des öffentlichen Rechts >> Stadtwerke Burg GmbH Dr. Nils Schmid › Landesbank Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts >> Baden-Württemberg International – Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH (Vorsitzender) >> Baden-Württemberg Stiftung gGmbH >> e-mobil BW GmbH >> Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzender) >> Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Anstalt des öffentlichen Rechts >> Leichtbau BW GmbH (Mitglied und Vorsitzender seit 6. Juni 2013) Klaus Schörnich › AWISTA GmbH › Stadtwerke Düsseldorf AG › Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH Heinz Seiffert › Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis (Vorsitzender) >> ADK GmbH für Gesundheit und Soziales (Vorsitzender) >> Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH >> Fernwärme Ulm GmbH >> Kreisbaugesellschaft mbH Alb-Donau (Vorsitzender) >> Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis (Vorsitzender) >> Regionalverband Donau-Iller (Vorsitzender) >> Sparkasse Ulm, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzender) >> Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (Vorsitzender) >> Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal (Vorsitzender) Gerhard Stratthaus › Badische Staatsbrauerei Rothaus AG (seit 1. August 2013) >> Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Dietmar Weber › EnBW Operations GmbH Kurt Widmaier › Oberschwabenklinik GmbH (Vorsitzender) >> Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (bis 31. Dezember 2013, Vorsitzender) >> Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (Vorsitzender seit 1. Januar 2014) >> Kreissparkasse Ravensburg (Vorsitzender) >> LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg >> REAG Ravensburger Entsorgungsanlagengesellschaft mbH (Vorsitzender) >> WIR – Gesellschaft für Wirtschafts- und Innovationsförderung Landkreis Ravensburg mbH (Vorsitzender) >> Zentrum für Psychiatrie Weissenau, Anstalt des öffentlichen Rechts >> Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke >> Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (nach Fusion zum 1. Januar 2014 der beiden Zweckverbände: Zweckverband Protec Orsingen und Zweckverband Tierkörperbeseitigung Warthausen) Dr. Bernd-Michael Zinow › EnBW Kernkraft GmbH › TransnetBW GmbH Inaktive Mitglieder Günther Cramer › SMA Solar Technology AG (Vorsitzender) Reiner Koch › Stadtwerke Düsseldorf AG Bernd Munding › EnBW Operations GmbH Legende Angaben der Mandatsinhaber gemäß § 285 Nr. 10 HGB › Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten >> Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Stand: 13. Februar 2014 EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Anteilsbesitz gem. § 285 Nr. 11 und 11a HGB zum 31. Dezember 2013scroll
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1) Ergebnisabführungs- beziehungsweise Beherrschungsvertrag beziehungsweise Verlustübernahmeerklärung 2) Ergebnisabführungsvertrag zu Dritten 3) Vorjahreswerte 4) vorläufige Werte 5) abweichendes Geschäftsjahr 6) Ausnahmeregelung § 286 (3) Satz 1 Nr.1 beziehungsweise Satz 2 HGB 7) Wirtschaftliche Verschmelzung bzw. Anwachsung mit der EnBW AG in 2013, Eintrag im Handelsregister in 2014 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG beschrieben sind.
Karlsruhe, 13. Februar 2014 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Dr. Mausbeck Dr. Zimmer Bestätigungsvermerk EnBW AGWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Mannheim, den 13. Februar 2014 KPMG AG Stratmann, Wirtschaftsprüfer Woche, Wirtschaftsprüfer Gewinnverwendungsbeschluss (Hauptversammlung 29.04.2014)Die Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom 29.04.2014 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 186.993.188,09 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,69 € je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 270.855.027 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von 186.889.968,63 €, zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 103.219,46 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
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