![]() EnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruheOffenlegung nach den §§ 325 ff. HGBJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014HinweisDa der Jahresabschluss und der Konzernabschluss beim Bundesanzeiger derzeit nur getrennt eingereicht werden können, wurden von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG die folgenden nach §§ 325 ff. HGB offenzulegenden Unterlagen zusammen mit dem gleichzeitig eingereichten Konzernabschluss beim Bundesanzeiger eingereicht und sind daher mit dem Konzernabschluss offengelegt: - Zusammengefasster Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des EnBW-Konzerns über das Geschäftsjahr 2014 - Bericht des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG über das Geschäftsjahr 2014 - Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nach § 161 AktG Im Lagebericht wird darauf Bezug genommen, dass die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB über das Geschäftsjahr 2014 mit dem darin enthaltenen Corporate Governance Bericht auf unserer Internetseite (www.enbw.com) im Bereich Investoren zugänglich ist. Jahresabschluss zum 31.12.2014der EnBW Energie Baden-Württemberg AGDer Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 16. März 2015 gebilligt und damit festgesellt. Der Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der Konzernlagebericht sind zusammengefasst und im Bericht 2014 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG für das Geschäftsjahr 2014 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bericht über das Geschäftsjahr 2014 steht auch im Internet unter www.enbw.com als Download zur Verfügung. Bilanz zum 31. Dezember 2014EnBW Energie Baden-Württemberg AG, KarlsruheAKTIVA scroll
Aufgrund des Verschmelzungsvorgangs ist eine Vergleichbarkeit der Bilanz mit den Vorjahreszahlen nicht gegeben. In der Bilanz wurde eine zusätzliche Spalte „1.1.2014“ aufgenommen, um die Auswirkung der Verschmelzungen darzustellen. Die Spalte „31.12.2013“ zeigt die Werte der EnBW AG aus dem Jahresabschluss 2013. Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhescroll
Aufgrund des Verschmelzungsvorgangs ist eine Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Vorjahreszahlen nicht gegeben. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Werte aus dem Jahresabschluss 2013 entsprechend der neuen Gliederung ausgewiesen. Entwicklung des Anlagevermögens 2014EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhescroll
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Anhang 2014EnBW Energie Baden-Württemberg AG, KarlsruheAllgemeine Grundlagen Der Jahresabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315a Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Verschmelzung von Kerngesellschaften auf die EnBW AG Mit notariell beurkundeten Verschmelzungsverträgen vom 18. März 2014 und der Eintragung im Handelsregister am 30. April 2014 wurden die EnBW Trading GmbH (ETG), die EnBW Operations GmbH (EOG) und die EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH (SIS) rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf die EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG (EZG) verschmolzen. Ebenfalls mit notariell beurkundeten Verschmelzungs-verträgen vom 18. März 2014 und der Eintragung im Handelsregister am 30. April 2014 wurden die EZG und die EnBW Vertrieb GmbH (VTR) rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf die EnBW AG verschmolzen. Die Verschmelzungen erfolgten zum Zeitwert der untergehenden Anteile. Die Hauptversammlung der EnBW AG hat am 29. April 2014 die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Durch diese Änderung ist die EnBW AG keine reine Holdinggesellschaft mehr, daher wurde die Reihenfolge der Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber den Vorjahren geändert und die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend der Gliederung nach § 275 HGB aufgestellt. Aufgrund des Verschmelzungsvorgangs ist eine Vergleichbarkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Vorjahreszahlen nicht gegeben. In der Bilanz wurde eine zusätzliche Spalte „1.1.2014“ aufgenommen um die Auswirkung der Verschmelzungen darzustellen. Die Spalte „31.12.2013“ zeigt die Werte der EnBW AG aus dem Jahresabschluss 2013. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Werte aus dem Jahresabschluss 2013 entsprechend der neuen Gliederung ausgewiesen. Die nachfolgende Überleitung stellt die Veränderungen der Umstellung auf die Gliederung nach § 275 HGB dar: scroll
Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen der Verschmelzungen auf die Posten der Bilanz der EnBW AG zum 1. Januar 2014 dargestellt: Das Anlagevermögen ist insgesamt um 2.632,8 Mio. € angestiegen. Davon entfallen 1.301,3 Mio. € auf immaterielle Vermögensgegenstände. Hierin enthalten sind Kundenstämme in Höhe 592,7 Mio. €, Strombezugsrechte in Höhe von 427,2 Mio. € sowie ein Firmenwert in Höhe von 230,1 Mio. €. In den Sachanlagen resultiert der Anstieg in Höhe von 2.280,8 Mio. € im Wesentlichen aus Zugängen aus dem Erzeugungsbereich. Aus diesen Zugängen entfallen 711,8 Mio. € auf Technische Anlagen und Maschinen, 655,9 Mio. € auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie 623,5 Mio. € auf Grundstücke und Bauten. Der Rückgang bei den Finanzanlagen in Höhe von 949,3 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus der Verminderung der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 568,7 Mio. €. Die Verminderung betrifft den Untergang der Buchwerte an den verschmolzenen Gesellschaften in Höhe 2.189,4 Mio. € und gegenläufig die Übernahme von Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.620,7 Mio. €. Die Verminderung der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus dem Untergang von Ausleihungen der EnBW AG an die verschmolzenen Gesellschaften in Höhe von 1.545,7 Mio. €, daneben war ein Zugang in Höhe von 276,1 Mio. € zu verzeichnen. Der Anstieg der Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 761,1 Mio. € betrifft die Übernahme von Anteilen an Investmentvermögen. Das Umlaufvermögen der EnBW AG ist durch die Verschmelzungen um insgesamt 3.521,5 Mio. € angestiegen. Auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände entfallen 2.406,6 Mio. € und auf Vorräte 913,8 Mio. €. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen sowie Forderungen aus dem Verkauf von Emissionsrechten. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände betrifft im Wesentlichen geleistete bare Sicherheiten und Leistungen an die EEX und ICE aus Variation Margin. Diese wesentlichen Veränderungen der beiden Bilanzpositionen ergeben sich aus der Übernahme des Handelsgeschäfts. Der Zugang bei den Vorräten setzt sich im Wesentlichen aus Kernbrennstoffen, Kohle, Gas und anderen Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen aus dem Handels- und Erzeugungsbereich zusammen. Die Erhöhung des Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 239,6 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus Ergebnisbestandteilen 2014 aus den EEX-Futures des Handelsbereichs in Höhe von 138,1 Mio. €. Außerdem wurden für den Einsatz der Kraftwerke in den Folgejahren Emissionsrechte mit Lieferung in 2013 in Emissionsrechte mit Lieferung 2014 bis 2018 „gerollt“. Für die daraus entstandenen Ergebnisbestandteile wurde zum 31. Dezember 2013 ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 70,5 Mio. € gebildet, der zum 1. Januar 2014 von der EnBW AG ausgewiesen wird. Das Eigenkapital hat sich um 2.179,0 Mio. € erhöht, was auf den Anstieg des Bilanzgewinns zurückzuführen ist, der das Verschmelzungsergebnis in selber Höhe beeinhaltet. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüsse (BKZ) aus dem Erzeugungsbereich wurden überwiegend von Kunden für Investitionen im Fernwärmebereich gezahlt und stellen den Zugang des Sonderpostens in Höhe von 8,8 Mio. € dar. Die Rückstellungen sind um 8.473,2 Mio. € angestiegen, die sich aus folgenden wesentlichen Posten zusammensetzen: Rückstellungen im Kernenergiebereich (abzüglich der hierfür geleisteten Anzahlungen) auf Basis öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen und Auflagen in den Betriebsgenehmigungen sowie vertragliche nukleare Verpflichtungen wurden in Höhe von 5.722,0 Mio. € übernommen. Neben diesen Verpflichtungen wurden aus dem Erzeugungsbereich im Wesentlichen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 423,3 Mio. € und Verpflichtungen für CO2-Emmissionsrechte in Höhe von 96,5 Mio. € übernommen. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sind in Höhe von 1.864,9 Mio. € zugegangen, die in Höhe von 1.827,9 Mio. € dem Handelsbereich zuzuordnen sind. Aus dem Handelsbereich wurden außerdem Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 173,4 Mio. € übernommen. Sonstige Personalrückstellungen sind in Höhe von 89,9 Mio. € aus den verschmolzenen Tochterunternehmen zugegangen. Die Verbindlichkeiten haben insgesamt um 4.934,0 Mio. € abgenommen. Während sich die Verbindlichkeiten aus Anleihen und gegenüber Kreditinstituten nicht verändert haben, steht dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 64,1 Mio. €, für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 50,7 Mio. € und der sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 676,3 Mio. € ein deutlicher Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5.725,1 Mio. € gegenüber. Dieser Rückgang betrifft die Verbindlichkeiten, die seitens der EnBW AG gegenüber den verschmolzenen Tochterunternehmen bestanden. Der Anstieg des passiven Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 667,3 Mio. € umfasst im Wesentlichen Ergebnisbestandteile 2014 aus den EEX-Futures in Höhe von 483,4 Mio. € aus dem Handelsbereich, eine Einmalzahlung aus einem Abfallentsorgungsvertrag in Höhe von 59,4 Mio. € und Vorauszahlungen aus Stromlieferverträgen in Höhe von 52,6 Mio. €. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer zwischen 3 bis 42 Jahre um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile, Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 sowie 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Grundsätzlich werden als Nutzungsdauern für Grundstücke und Bauten 12‑50 Jahre, bei Erzeugungsanlagen 15‑60 Jahre und bei Verteilungsanlagen 10‑35 Jahre verwendet. Für die im Rahmen der Verschmelzungen erworbenen Vermögensgegenstände wurde jeweils die bisherige Restnutzungsdauer fortgeführt. Für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Marktüblich verzinste Ausleihungen sind mit dem Nominalwert bilanziert, unverzinsliche oder niedrig verzinste Ausleihungen sind mit dem Barwert angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Vorräte, die nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind, werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Unentgeltliche zugeteilte CO2-Zertifikate werden mit 0 € bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Bei Brennelementen sind der abbrandbedingte Verbrauch und die Wertminderung für die Mindestreaktivitätsmenge berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, die einer Einzelbewertung unterliegen oder für Verluste, die aus einer Bewertungseinheit resultieren, sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Erlösabgrenzungen enthalten, die durch ein Hochrechnungsverfahren ermittelt werden. Dieses berücksichtigt abhängig vom Kundensegment die Verbrauchswerte der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe, die individuellen Lastprofile sowie das Verbrauchs- und Produktionsverhalten vom Vorjahr. Langfristige Aktiva in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs, kurzfristige mit dem Stichtagskurs bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Marktwerten angesetzt. Aktiverte Disagien werden über die Laufzeit der Darlehensverträge planmäßig jährlich aufgelöst. Ein Bilanzausweis aktiver latenter Steuern erfolgt nicht, da insgesamt ein Überhang aktiver Latenzen über die passiven Latenzen besteht. Vom Ansatzwahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Aktive Latenzen resultieren insbesondere aus steuerlichen Verlustvorträgen, Bewertungsunterschieden bei Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, aus der Bilanzierung von Drohverlustrückstellungen sowie aus sonstigen Personalrückstellungen. Passive Latenzen betreffen hauptsächlich latente Steuern auf Rücklagen nach § 6b EStG, auf Bewertungsunterschiede in den Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung von Kernkraftwerken beziehungsweise Brennelementen und resultieren aus der steuerlichen Nutzung degressiver Abschreibungen. Bei der Ermittlung latenter Steuern wird ein Ertragsteuersatz in Höhe von 29 % angewandt. Dieser beinhaltet Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit 15,8 % und Gewerbesteuer mit 13,2 %. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurden neben der EnBW AG auch deren Organ- und Personengesellschaften einbezogen. Die latenten Steuern aus Personengesellschaften wurden lediglich mit dem Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag bewertet. Soweit bei der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht aufgrund eines aktiven Markts bestimmt werden kann, erfolgt die Ermittlung anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die auf den vom Management der Gesellschaft genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung gültigen Mittel- und Langfristplanungen basieren. Die Planungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf Einschätzungen über die künftige Marktentwicklung. Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basiert, umfassen die Prognose über künftige Strompreise, Rohstoffpreise, unternehmensbezogene Investitionstätigkeiten, regulatorische Rahmenbedingungen sowie über Wachstums- und Diskontierungszinssätze. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Eigene Anteile werden mit dem Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden überwiegend von Kunden für Investitionen im Fernwärmebereich gezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse erfolgt linear und wird den sonstigen betrieblichen Erträgen zugerechnet. Der Auflösungszeitraum entspricht der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren von 4,5 % (Vorjahr: 4,9 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen einschließlich Karrieretrends wurden mit durchschnittlich 2,7 % (Vorjahr: 3,0 %) erwartete Inflationsraten mit 1,5 % bis 2017 und 2,0 % ab 2018 (Vorjahr: 1,5 % bis 2016 und 2,0 % ab 2017) sowie erwartete Rentensteigerungen mit 1,9 % (Vorjahr: 2,1 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt. Zur Absicherung von Ansprüchen aus Pensionszusagen wurden Beteiligungen im sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) auf einen Treuhänder (EnBW Trust e.V.) übertragen. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Das verrechnete Deckungsvermögen wird nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In Fällen, in denen keine Marktpreisnotierung auf aktiven Märkten vorliegt, wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 Buchstabe E HGB). Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen innerhalb des Finanzergebnisses verrechnet. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (das heißt einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurde die Rückstellung zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitszeitkonten dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Sofern sich aus der Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag ergab, wurde dieser unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die Aufstockungsbeträge bei den Altersteilzeitrückstellungen besitzen Abfindungscharakter und werden entsprechend im Zeitpunkt der Entstehung sofort in voller Höhe aufwandswirksam passiviert und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Rückstellungsansätze für Entsorgung und Stilllegung im Kernenergiebereich werden auf der Basis externer Fachgutachten, anhand der vertraglichen Regelungen und eigener Erwartungen ermittelt. Für die Entsorgung der Brennelemente sind die Kosten der direkten Endlagerung entsprechend der vertraglichen Verhältnisse zu-grunde gelegt. Die Endlagerkosten sowie die Kosten der zentralen Zwischenlagerung werden nach dem branchenüblichen Scheibenmodell berechnet. Bei der Bildung der Rückstellung für Entsorgung und Wiederaufarbeitung wird der Anspruch gemäß § 9 der Endlagervorausleistungsverordnung kostenmindernd berücksichtigt. Die Ermittlung der Stilllegungskosten basiert auf dem Szenario der unmittelbaren Beseitigung. Von den Rückstellungen für die Entsorgung im Kernenergiebereich sind die dafür geleisteten Anzahlungen offen abgesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Entstehung oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs, kurzfristige mit dem Stichtagskurs bewertet. Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. Dabei kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die „Einfrierungsmethode“ angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge oder steuerlicher Zinsvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden für den Organkreis insgesamt auf Ebene der EnBW AG verrechnet. Soweit sich ein aktiver Überhang latenter Steuern ergibt, unterbleibt die Aktivierung. Erläuterungen zur Bilanz(1) Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Kundenstämme, Strombezugsrechte und einen Firmenwert. Wesentliche Veränderungen im Geschäftsjahr betreffen den Zugang eines Strombezugsrechts sowie planmäßige Abschreibungen. (2) Sachanlagen In den Sachanlagen sind im Wesentlichen mit 603,8 Mio. € Grundstücke und Bauten und mit 1.015,3 Mio. € Technische Anlagen und Maschinen enthalten. Die Veränderungen im Geschäftsjahr betreffen im Wesentlichen die Fertigstellung des Steinkohlekraftwerks RDK 8 sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf Erzeugungsanlagen. (3) Finanzanlagen Die Veränderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus konzerninternen Umstrukturierungen. Diese betrafen hauptsächlich Zuzahlungen in die Kapitalrücklagen bei der EnBW Offshore 2 GmbH, der Netze BW GmbH sowie der terranets bw GmbH. Des Weiteren wurden Anteile an der EnBW Gas Verwaltungsgesellschaft mbH (EGV, vormals EnBW Eni Verwaltungsgesellschaft GmbH) erworben und anschließend wurde die EGV auf die EnBW AG verschmolzen. Abschreibungen betrafen im Wesentlichen die EnBW Kraftwerk Lippendorf Beteiligungsgesellschaft mbH (EnKL) und die EnBW Holding A.S. (EnBW A.S.). Die Veränderungen bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus konzerninternen Umstrukturierungen und Tilgungen. Wesentliche Veränderungen bei den Beteiligungen betreffen Finanzbeteiligungen und Abschreibungen auf die EWE Aktiengesellschaft (EWE). Die wesentlichen Veränderungen in den Wertpapieren des Anlagevermögens betreffen Zugänge bei Fonds in Höhe von 1.550,0 Mio. €. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Anteile an Investmentvermögen von mehr als 10 % enthalten. Es handelt sich hierbei um zwei Mischfonds mit dem Anlageschwerpunkt Euroländer, die im Wesentlichen direkt oder indirekt in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien investieren. Der Marktwert der Anteile zum Abschlussstichtag beträgt 4.441,0 Mio. €, der Buchwert 3.796,0 Mio. €. Somit beträgt die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert 645,0 Mio. €. Im Geschäftsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von 12,7 Mio. € vereinnahmt. Es besteht eine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Veräußerung gemäß § 98 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch. (4) Vorräte scroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB) sind zum Bilanzstichtag Kernbrennelemente in Höhe von 261,0 Mio. € (1.1.2014: 315,3 Mio. €), Kohle in Höhe von 99,0 Mio. € (1.1.2014: 133,6 Mio. €), CO2-Zertifikate in Höhe von 125,1 Mio. € (1.1.2014: 217,8 Mio. €) sowie sonstige RHB in Höhe von 172,1 Mio. € (1.1.2014: 153,5 Mio. €) enthalten. In den fertigen Erzeugnissen und Waren ist im Wesentlichen gespeichertes Gas in Höhe von 107,8 Mio. € (1.1.2014: 75,9 Mio. €) enthalten. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen und Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen. Von den Forderungen sind erhaltene Anzahlungen abgesetzt. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus konzerninternem Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie aus Ansprüchen aus Ergebnisabführungsverträgen und kurzfristigen Darlehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 332,6 Mio. € (1.1.2014: 345,5 Mio. €), geleistete bare Sicherheiten in Höhe von 285,0 Mio. € (1.1.2014: 295,6 Mio. €), Variation Margin in Höhe von 266,5 Mio. € (1.1.2014: 217,0 Mio. €) sowie Zinsforderungen in Höhe von 47,9 Mio. € (1.1.2014: 43,6 Mio €). (6) Wertpapiere scroll
Von den variabel verzinslichen Wertpapieren sind 165,0 Mio. € (1.1.2014: 187,0 Mio. €) als Sicherheiten für die Börsengeschäfte an der EEX und ICE hinterlegt. (7) Flüssige Mittel Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich hauptsächlich um Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Termingelder angelegt sind. (8) Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten sind hauptsächlich Ergebnisbestandteile aus EEX-Futures in Höhe von 88,1 Mio. € (1.1.2014: 138,1 Mio. €), aus dem „Rollen“ von Emissionsrechten in Höhe von 56,3 Mio. € (1.1.2014: 73,8 Mio. €), Disagien aus Darlehen eines verbundenen Unternehmens in Höhe von 21,4 Mio. € (1.1.2014: 18,3 Mio. €), ein Disagio aus einer Anleihe in Höhe von 6,8 Mio. € (1.1.2014: 0,0 Mio. €) sowie die Periodisierung der Leasingraten aus einem Strombezugsvertrag in Höhe von 3,8 Mio. € (1.1.2014: 9,0 Mio. €) enthalten. Für den Einsatz der Kraftwerke in den Jahren 2015 bis 2018 wurden Emissionsrechte mit Lieferung 2014 in Emissionsrechte mit Lieferung 2016 und später „gerollt“. Für die daraus entstandenen Ergebnisbestandteile wurde in 2014 ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 15,6 Mio. € gebildet. (9) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag ergibt sich gem. § 246 Abs. 2 S.2 HGB aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen mit den Rückstellungen für Langzeitarbeitszeitkonten und den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. scroll
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Im Vorjahr ergab sich ein Verpflichtungsüberhang, der unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen wurde. (10) Eigenkapital scroll
Das gezeichnete Kapital der EnBW beträgt zum 31. Dezember 2014 708.108.042,24 € und ist in 276.604.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Stückaktien sind mit jeweils 2,56 €/Stück am gezeichneten Kapital beteiligt. Die eigenen Anteile waren aufgrund früherer Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben worden. Aus diesen eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. April 2017 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage, insgesamt jedoch um höchstens 31.907.829,76 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr wurden 400,0 Mio. € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vom Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 187,0 Mio. € wurden 186,9 Mio. € als Dividende ausgeschüttet und 0,1 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB:Der ausschüttungsgesperrte Betrag in Höhe von 109,1 Mio. € (1.1.2014: 47,4 Mio. €) ergibt sich aus der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 0,5 Mio. € (1.1.2014: 0,0 Mio. €) sowie aus der Bewertung des Deckungsvermögens für Rückstellungen aus Pensionen zum die Anschaffungskosten übersteigenden beizulegenden Zeitwert in Höhe von 108,6 Mio. € (1.1.2014: 47,4 Mio. €). Der Bilanzgewinn kann in voller Höhe ausgeschüttet werden, da der gesperrte Betrag durch die frei verfügbaren Rücklagen gedeckt ist. (11) Sonderposten Der Sonderposten enthält überwiegend noch nicht ertragswirksam gewordene Baukostenzuschüsse von Kunden für Investitionen im Fernwärmebereich sowie staatliche Entwicklungskostenzuschüsse. (12) Rückstellungen scroll
Durch vertragliche Vereinbarung hat die EnBW AG im Innenverhältnis verschiedene Tochtergesellschaften von den Verpflichtungen aus der Zusage betrieblicher Altersversorgung und sonstiger Betriebsvereinbarungen freigestellt und bilanziert demzufolge Rückstellungen für diese Verpflichtungen einschließlich des Sicherungsvermögens für Wertguthaben aus Altersteilzeit. Im Außenverhältnis wurde ein entsprechender Schuldbeitritt vereinbart. Die Tochtergesellschaften leisten einen entsprechenden Aufwandsersatz. Im Berichtsjahr wurden Ergänzungsvereinbarungen zur Verrechnung von Aufwendungen der betrieblichen Alterversorgung und sonstigen Personalaufwendungen abgeschlossen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften und laufende Leistungen für die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebenen gebildet. Die Steuerrückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken in Höhe von 321,4 Mio. € (1.1.2014: 522,1 Mio. €) sowie Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von 8,7 Mio. € (1.1.2014: 6,1 Mio. €) und Gewerbesteuer in Höhe von 67,1 Mio. € (1.1.2014: 15,1 Mio. €). In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen im Kernenergiebereich in Höhe von 6.668,6 Mio. € (1.1.2014: 6.136,7 Mio. €) abzüglich der hierfür geleisteten Anzahlungen in Höhe von 430,5 Mio. € (1.1.2014: 414,7 Mio. €) ausgewiesen. Die Rückstellungen im Kernenergiebereich werden auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen und Auflagen in den Betriebsgenehmigungen gebildet. Insoweit in Erfüllung dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen noch keine zivilrechtlichen Verträge zum Bilanzstichtag abgeschlossen waren, erfolgte die Bewertung der Rückstellungen auf der Basis externer Gutachten und Kostenschätzungen in Höhe von 4.511,0 Mio. € (1.1.2014: 4.095,4 Mio. €). Daneben sind vertragliche nukleare Verpflichtungen in Höhe von 1.703,6 Mio. € (1.1.2014: 1.618,8 Mio. €) sowie sonstige konventionelle und faktische Verpflichtungen aus dem Kernenergiebereich in Höhe von 23,5 Mio. € (1.1.2014: 7,8 Mio. €) enthalten. Weitere wesentliche Rückstellungen wurden für ausstehende Rechnungen in Höhe von 933,1 Mio. € (1.1.2014: 1.030,3 Mio. €), für drohende Verluste in Höhe von 602,2 Mio. € (1.1.2014: 554,6 Mio. €) und für Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich in Höhe von 268,0 Mio. € (1.1.2014: 235,2 Mio. €) gebildet. scroll
(13) Verbindlichkeiten scroll
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Bei den Anleihen handelt es sich um zwei Hybridanleihen. Die Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. € und einer Laufzeit bis 2. April 2072 ist mit Rückzahlungsrechten für die EnBW AG alle fünf Jahre, erstmalig zum 2. April 2017 ausgestattet. Die Anleihe ist zunächst mit einem fixen Kupon von 7,375 % p.a. ausgestattet, der beginnend mit dem 2. April 2017, alle fünf Jahre an den dann gültigen 5-Jahres-Midswap-Satz zuzüglich der bei Emission festgelegten Risikoprämie von 5,401 % angepasst wird. Im Jahr 2022 wird der Kupon zusätzlich um 0,25 Prozentpunkte p.a. und im Jahr 2037 um weitere 0,75 Prozentpunkte p.a. (insgesamt 1,0 Prozentpunkte) erhöht. Die andere am 18. März 2014 ausgegebene Anleihe mit einem Volumen von ebenfalls 1 Mrd. € hat eine Laufzeit bis 2. April 2076 und ist mit Rückzahlungsrechten für die EnBW AG alle fünf Jahre, erstmalig am 2. April 2021 ausgestattet. Die Anleihe ist zunächst mit einem fixen Kupon von 3,625 % p.a. ausgestattet, der beginnend mit dem 2. April 2021, alle fünf Jahre an den dann gültigen 5-Jahres-Midswap-Satz zuzüglich der bei Emission festgelegten Risikoprämie von 5,401 % angepasst wird. Im Jahr 2026 wird der Kupon zusätzlich um 0,25 Prozentpunkte p.a. und im Jahr 2041 um weitere 0,75 Prozentpunkte p.a. (insgesamt 1,0 Prozentpunkte) erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen ein langfristiges bilaterales Bankdarlehen in Höhe von 475,0 Mio. € (1.1.2014: 500,0 Mio. €) für den Bau des Steinkohlekraftwerks RDK 8 in Karlsruhe, sowie ein langfristiges bilaterales Bankdarlehen in Höhe von 500,0 Mio. € für den Bau des Offshore-Windparks Baltic 2, das von einer Tochtergesellschaft im Rahmen einer Schuldübernahme übernommen wurde. Zum Bilanzstichtag verfügte die EnBW AG über ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 1.652,0 Mio. € (1.1.2014: 2.280,0 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und betreffen hauptsächlich Strom- und Gaslieferungen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.973,3 Mio. € (1.1.2014: 8.318,7 Mio. €) handelt es sich überwiegend um Verbindlichkeiten aus konzerninternem Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie um Darlehensbeziehungen. Wesentliche Posten der sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sind erhaltene Sicherheiten für Variation Margin und OTC-Geschäfte in Höhe von 549,0 Mio. € (1.1.2014: 509,5 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von 140,6 Mio. € (1.1.2014: 140,6 Mio. €) sowie Zinsabgrenzung für Anleihen in Höhe von 84,1 Mio. € (1.1.2014: 55,4 Mio. €). (14) Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte Ergebnisbestandteile aus EEX-Futures in Höhe von 286,3 Mio. € (1.1.2014: 483,6 Mio. €), Vorauszahlungen aus Stromlieferverträgen in Höhe von 38,9 Mio. € (1.1.2014: 52,6 Mio. €) sowie eine Einmalzahlung aus einem Entsorgungsvertrag in Höhe von 54,0 Mio. € (1.1.2014: 59,4 Mio. €). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(15) Umsatzerlöse scroll
Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von 150,0 Mio. € (16) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die Erträge aus Konzernverrechnung entfallen im Wesentlichen auf Dienstleistungen an Tochtergesellschaften und auf Nachverrechnungen aus der Änderung der Verrechnung von Aufwendungen der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 91,5 Mio. €. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Drohverlustrückstellungen aus Strombezugsverträgen. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 100,3 Mio. € periodenfremd. (17) Materialaufwand scroll
Im Strombezug sind Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen in Höhe von 156,4 Mio. € enthalten. In den sonstigen Aufwendungen sind Kosten der Kernkraftwerke für Stilllegung und Entsorgung in Höhe von 157,5 Mio. € enthalten. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Netznutzung in Höhe von 842,5 Mio. €, für Betriebsführung in Höhe von 581,9 Mio. €, Instandhaltung und Reparaturen in Höhe von 126,0 Mio. € sowie Konzessionsabgaben in Höhe von 86,4 Mio. € enthalten. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 326,0 Mio. € enthalten. (18) Personalaufwand scroll
Vom Personalaufwand sind 2,9 Mio. € periodenfremd. Die Beschäftigten im Jahresdurchschnitt lassen sich wie folgt einteilen: scroll
Zum Geschäftsjahresende betrug die Beschäftigtenzahl 6.451 (Vorjahr: 512). (19) Abschreibungen Bei den Abschreibungen handelt es sich neben planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen auch um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 320,3 Mio. € auf Erzeugungsanlagen. (20) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 5,1 Mio. € periodenfremd. (21) Erträge aus Beteiligungen scroll
(22) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens scroll
In den Erträgen aus anderen Wertpapieren sind Erträge aus Fonds in Höhe von 12,7 Mio. € (Vorjahr: 256,4 Mio. €) enthalten. (23) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge scroll
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind im Wesentlichen Zinserträge aus Bankzinsen, Zinsen aus Steuererstattungen sowie aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements enthalten. Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind 38,9 Mio. € periodenfremd, dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinserträge auf Steuererstattungen. (24) Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf die EWE, EnKL und EnBW A.S.. (25) Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen scroll
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufzinsungen von langfristigen Rückstellungen aus dem Kernenergiebereich und für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, Zinsaufwendungen aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie Zinsaufwendungen für die Hybridanleihen. Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 24,0 Mio. € periodenfremd, dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsaufwendungen aus Steuernachzahlungen. (26) Außerordentliche Erträge Bei den außerordentlichen Erträgen handelt es sich um Erträge aus den Verschmelzungen der EZG, VTR und EGV auf die EnBW AG. (27) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die EnBW AG ist als Organträger auch Steuerschuldner für die durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit ihr verbundenen Unternehmen. Aufgrund eines negativen steuerlichen Einkommens ist kein laufender Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Gewerbe- und Körperschaftsteuererträge in Höhe von 134,3 Mio. € (Vorjahr: 142,1 Mio. €), periodenfremde Gewerbe- und Körperschaftsteuer-aufwendungen in Höhe von 102,8 Mio. € (Vorjahr: 42,5 Mio. €) enthalten. Im Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind ausschließlich tatsächliche Steuern enthalten, da wegen aktivem Überhang keine latenten Steuern bilanziert sind. Vom Bilanzierungswahlrecht bei aktivem Überhang von Steuerlatenzen wurde kein Gebrauch gemacht. (28) Sonstige Steuern In den sonstigen Steuern sind im Wesentlichen Aufwendungen für Grunderwerbsteuer enthalten. In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 11,1 Mio. € (Vorjahr: 16,7 Mio. €) enthalten. (29) Jahresüberschuss /-fehlbetrag Der Jahresüberschuss beträgt 1.249,4 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 773,4 Mio. €). Unter Berücksichtigung der Einstellungen in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 400,0 Mio. € (Vorjahr: Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 831,0 Mio. €) sowie des Gewinnvortrags in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 129,4 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 849,5 Mio. € (Vorjahr: 187,0 Mio. €). Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseDie EnBW AG hat Bürgschaften, Kreditgarantien und Garantieerklärungen über insgesamt 774,5 Mio. € (Vorjahr: 1.131,3 Mio. €) abgegeben, 428,2 Mio. € (Vorjahr: 859,4 Mio. €) davon für verbundene Unternehmen und 205,8 Mio. € (Vorjahr: 156,3 Mio. €) für Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Für die Risiken aus nuklearen Schäden haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber nach Inkrafttreten des novellierten Atomgesetzes (AtG) und der novellierten Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) am 27. April 2002 bis zu einem Maximalbetrag von 2,5 Mrd. € je Schadensfall Deckungsvorsorge nachzuweisen. Von dieser Vorsorge sind 255,6 Mio. € über eine einheitliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Nuklear Haftpflicht GbR erfasst nur noch die solidarische Absicherung in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Evakuierungsmaßnahmen im Bereich zwischen 0,5 Mio. € und 15 Mio. €. Konzernunternehmen haben sich entsprechend ihrer Anteile an Kernkraftwerken verpflichtet, deren Betriebsgesellschaften liquiditätsmäßig so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus ihrer Zugehörigkeit zur Nuklear Haftpflicht GbR jederzeit nachkommen können. Zur Erfüllung der anschließenden Deckungsvorsorge in Höhe von 2.244,4 Mio. € je Schadensfall haben die EnBW AG und die übrigen Obergesellschaften der deutschen Kernkraftwerksbetreiber mit Vertrag vom 11. Juli/27. Juli/21. August/28. August 2001, verlängert mit Vereinbarung vom 25. März/18. April/28. April/1. Juni 2011, vereinbart, den haftenden Kernkraftwerksbetreiber im Schadensfall – nach Ausschöpfung dessen eigener Möglichkeiten und der seiner Muttergesellschaften – finanziell so auszustatten, dass dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (Solidarvereinbarung). Vertragsgemäß beträgt der auf die EnBW AG entfallende Anteil bezüglich Haftung, zuzüglich 5 % für Schadensabwicklungskosten, 24,921 % zum 31. Dezember 2014 und ab 1. Januar 2015 unverändert 24,921 %. Ausreichende Liquiditätsvorsorge besteht und ist im Liquiditätsplan berücksichtigt. Die EnBW AG ist Mitglied der European Mutual Association for Nuclear Insurance (EMANI). Bei der EMANI ist für die Anlage KKP unverändert eine Verbundene Sachversicherung abgeschlossen. Bei Erschöpfung des Garantiefonds der EMANI bzw. wenn EMANI die gesetzlich geforderte Liquidität nicht mehr hat, kann EMANI aufgrund der Satzung von den Mitgliedern die Zahlung eines Beitrags bis zum Sechsfachen der Jahresprämie fordern. Die Jahresprämie beträgt aktuell 2,7 Mio. € p.a. Die EnBW International Finance B.V. hat – unter der unwiderruflichen Garantie der EnBW AG – nachfolgende Schuldverschreibungen begeben: scroll
Die EnBW AG garantiert den Gläubigern der Schuldverschreibungen die ordnungsgemäße Zahlung sämtlicher Beträge, die auf die Schuldverschreibungen zu zahlen sind. Die Schuldverschreibungen valutierten zum Bilanzstichtag mit 5.109,5 Mio. € (Vorjahr: 3.806,6 Mio. €). Die EnBW AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen und Beteiligungen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die EnBW AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die EnBW AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteAus der Refinanzierung der von 1992 bis 1996 geleisteten Anzahlungen an die Electricité de France S.A. über einen Strombezugsrecht-Leasingvertrag bestehen Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahr 2015 in Höhe von 74,9 Mio. € (Vorjahr: 174,8 Mio. €). Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 12.866,0 Mio. € (Vorjahr: 3.275,8 Mio. €), davon 635,8 Mio. € (Vorjahr: 1.721,9 Mio. €) gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Aus langfristigen Abnahmeverpflichtungen bis zu 10.724,9 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 335,6 Mio. €. Aus schwebenden Rechtsstreitigkeiten bis zu 1.307,8 Mio. € (Vorjahr: 1.186,8 Mio. €). Durch den Erwerb von Beteiligungen bis zu 350,5 Mio. € (Vorjahr: 344,1 Mio. €). Aus Darlehenszusagen gegenüber verbundenen Unternehmen bis zu 21,2 Mio. € (Vorjahr: 1.702,0 Mio. €). Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellobligos, Mietverpflichtungen sowie weitere vertragliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 461,6 Mio. € (Vorjahr: 42,9 Mio. €), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 279,0 Mio. € (Vorjahr: 19,9 Mio. €). Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der EnBW AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 4. Dezember 2014 abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.enbw.com/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDie Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat werden im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 betragen 7,5 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €). Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen sowie frühere Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und deren Hinterbliebenen der auf die EnBW AG verschmolzenen Gesellschaften erhielten im Geschäftsjahr 2014 Gesamtbezüge in Höhe von 8,0 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €). Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sowie gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands, der Geschäftsführung und deren Hinterbliebenen der auf die EnBW AG verschmolzenen Gesellschaften in Höhe von 71,9 Mio. € (Vorjahr: 55,5 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2014 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine feste Vergütung sowie Sitzungsgelder von insgesamt 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) gewährt. Die Vergütung im Vorjahr beinhaltete fixe und variable Bestandteile sowie Sitzungsgelder. Im Geschäftsjahr 2014 bestanden keine Vorschüsse und Kredite gegenüber den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats. Aktiengeschäfte und Aktienbesitz von Mitgliedern von Vorstand und AufsichtsratDer Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2014 keine Meldungen über Geschäfte mit EnBW-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten von Personen mit Führungsaufgaben oder mit ihnen in einer engen Beziehung stehenden Personen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz zugegangen. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an EnBW-Aktien beträgt weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Honorare des AbschlussprüfersDas für das Geschäftsjahr 2014 berechnete Honorar des Abschlussprüfers ist im Konzernabschluss der EnBW AG enthalten. Derivative FinanzinstrumenteIm Rahmen der Energiehandelstätigkeit werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisrisikomanagements, der Kraftwerksoptimierung, der Lastglättung und der Margenoptimierung abgeschlossen. Darüber hinaus ist der Eigenhandel nur innerhalb enger, klar definierter Limite erlaubt. Commodity-Preisrisiken wirken sich im Wesentlichen auf Positionen aus, die im Rahmen der Risikomanagementaktivitäten der Gesellschaft zur Ergebnisabsicherung eingegangen werden. Die finanzwirtschaftlichen Risiken im Kraftwerks-Portfolio (KW-Portfolio) und im Vertriebsportfolio Strom (VT-Portfolio) werden gesamthaft in jeder Jahresscheibe gemanagt. Aus der Bewirtschaftung von Gasspeichern und -bezugsverträgen sowie aus dem Gasvertrieb ergeben sich ebenfalls Commodity-Preisrisiken. Die finanzwirtschaftlichen Risiken hieraus werden- je nach Portfolio - sowohl gesamthaft in jeder Jahresscheibe als auch gesamthaft über die Lieferjahre hinweg gemanagt. Darüber hinaus entstehen Marktpreisrisiken durch das Eingehen von spekulativen Positionen im Eigenhandel. Finanzwirtschaftliche Risiken im Eigenhandels-Portfolio werden gesamthaft gemanagt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein systematisches Risikomanagement auszuschalten oder zu begrenzen. Hierzu werden derivative Instrumente innerhalb umfassender Risikomanagementrichtlinien eingesetzt. Im Berichtsjahr kamen als Sicherungsinstrumente Forwards, Futures, Swaps und Optionen zum Einsatz. Die zur Absicherung von finanzwirtschaftlichen Risiken eingesetzten derivativen Finanzinstrumente unterliegen den in der Richtlinie für das Risikomanagement festgelegten Beurteilungskriterien wie Value at Risk Kennziffern sowie Positionslimiten. Die Funktionstrennung der Bereiche Handel sowie Abwicklung und Kontrolle bilden ein weiteres zentrales Element des Risikomanagements. Für börsengehandelte sowie teilweise auch bilateral gehandelte Derivate wurden Sicherheiten hinterlegt bzw. hat die Gesellschaft Sicherheiten erhalten. Nachfolgend werden die derivativen Finanzinstrumente dargestellt, die nicht in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen sind. Im CDM-Portfolio werden Positionen bewirtschaftet, die sich aus verschiedenen Aktivitäten im Primärmarkt für Emissionszertifikate ergeben. Alle in diesem Portfolio enthaltenen Geschäfte sind schwebend und daher nicht bilanzierungsfähig. scroll
Negative Marktwerte wurden in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. € als Rückstellung erfasst. Die EnBW AG schließt zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente mit konzerninternen bzw. konzernexternen Vertragspartnern ab. Zum Bilanzstichtag bestehen daraus keine offene Positionen. BewertungseinheitenMikrohedgesIn den Fällen, in denen einem derivativen Finanzinstrument ein Grundgeschäft eindeutig zuordenbar ist bilden Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft eine Bewertungseinheit in Form eines Mikrohedge. Die EnBW AG schließt mit ihrer 100 %-igen Tochtergesellschaft EnBW International Finance B.V. Konzerndarlehen ab, deren zugrundeliegende Zins- bzw. Währungskomponenten spiegelbildlich, über Zins- und Währungsswaps abgesichert sind. Zinsswaps sichern hierbei den Marktwert des jeweiligen Darlehens durch Einhaltung einer variablen Verzinsung ab. Währungsswaps sichern die künftigen fixen Zinszahlungen in Fremdwährung sowie die Rückzahlung der jeweiligen Fremdwährungsverbindlichkeit zum Fälligkeitszeitpunkt ab. Die Zins- und Währungsswaps bilden mit dem jeweiligen Konzerndarlehen eine Bewertungseinheit. Die folgenden Beträge der zum 31. Dezember 2014 bilanzierten Verbindlichkeiten sind als Grundgeschäfte in die Bewertungseinheiten über deren Laufzeit designiert und in voller Höhe gesichert: scroll
Den in die Bewertungseinheit einbezogenen Wertänderungen der Zinsswaps in Höhe von 13,8 Mio. € und Zins- und Währungsswaps in Höhe von ‑90,8 Mio. € stehen Wertänderungen aus Grundgeschäften als abzusicherndes Risiko in gleicher Höhe gegenüber. Die bilanzielle Abbildung erfolgt durch Anwendung der Einfrierungsmethode, somit kam es zu keiner bilanziellen Erfassung des in die Bewertungseinheit einbezogenen Teils der Wertänderungen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird regelmäßig unter Anwendung der Dollar-Offset-Ratio-Methode beurteilt. Aufgrund der Übereinstimmung der wesentlichen Zins-, Währungs- und Laufzeitkomponenten zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind die Bewertungseinheiten über den gesamten Sicherungshorizont als hocheffektiv einzustufen. Makro- und PortfoliohedgesDie im Rahmen der Energiehandelstätigkeit abgeschlossenen schwebenden Geschäfte mit physischer oder finanzieller Erfüllung sowie Lieferverträge und bestimmte Vorratsbestände, werden außerbilanziell auf Basis des jeweiligen Portfolios zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. scroll
Die kompensatorische Wirkung der Absicherung der Marktpreis- und Währungsrisiken ergibt sich aus dem zugrunde gelegten Portfolioführungskonzept und der Risikomanagementstrategie des jeweiligen Portfolios. Die Beurteilung der Effektivität erfolgt, sofern nachfolgend nicht anders dargestellt, durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit am Bilanzstichtag. In diese Betrachtung werden ggf. Vorräte und andere bereits in der Bilanz erfasste Posten einbezogen. Ergibt sich aus der Betrachtung ein negativer Saldo, so wird eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ein positiver Saldo bleibt bilanziell unberücksichtigt. Im Nostro Portfolio werden Arbitragegeschäfte getätigt. Die dabei aufgrund von Markteinschätzungen bewusst eröffneten Positionen, stellen die zu sichernden Grundgeschäfte dar. Es handelt sich dabei i.W. um Termingeschäfte (Futures, Forwards und Swaps) auf die Commodities Strom, Gas, Kohle, Öl und Emissionsrechte sowie Devisentermingeschäfte. Die Geschäfte aus geschlossenen Positionen stellen die Sicherungsgeschäfte dar. Eine quantitative Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung erfolgt, indem aufgezeigt wird, dass der Value at Risk (10 Tage, 98%) der offenen Position im Zeitablauf im vorgegebenen Korridor (VaR Limit) liegt. Im Kraftwerksportfolio erfolgt die Vermarktung der geplanten Stromerzeugung aus den Kraftwerkskapazitäten sowie eine fortlaufende „Optimierung“ des Kraftwerkeinsatzes. Die sich hieraus ergebende geplante Vermarktung der geplanten Erzeugungsposition und die geplante Vermarktung aus langfristigen Bezugs- und Abgabeverträgen im liquiden Zeitraum sowie der zugehörige Bedarf an Commodities (zum Beispiel Kohle, Öl, Gas, CO2) und Fremdwährungen, stellen das Grundgeschäft dar. Die Geschäfte zur Vermarktung der Kraftwerkskapazitäten sowie zur Beschaffung der Primärenergieträger, Emissionszertifikate und Devisen stellen die Sicherungsgeschäfte dar. Im VT Strom Portfolio werden die Vertriebspositionen des Stromgeschäfts zusammengefasst. Strukturierte Lieferungen und Standardhandelsprodukte bilden dabei das Grundgeschäft. Termingeschäfte (Forwards und Futures für das Commodity Strom), welche für die Beschaffung bzw. Anpassung der Vertriebsposition dienen, stellen die Sicherungsinstrumente dar. In den Portfolien Gas Asset wird eine Bewertungseinheit für die Bewirtschaftung langfristiger Gasbezugsverträge zur Absicherung der Mengen- und Preisrisiken gebildet. Die vertraglichen Longpositionen bilden dabei das Grundgeschäft. Als Sicherungsinstrumente dienen Termingeschäfte (Forward, Futures und Swaps für die Commodities Gas, Kohle und Öl sowie Devisentermingeschäfte). Eine weitere Bewertungseinheit wird in diesem Portfolio für die Bewirtschaftung eines Gasspeichers gebildet. Der Speicherinhalt sowie alle Termingeschäfte (Forwards und Futures für das Commodity Gas) zur Befüllung des Speichers stellen die Grundgeschäfte dar. Die Verkäufe der im Speicher enthaltenen Gasvorräte sowie die zukünftige Vermarktung der Gasspeichermengen stellen die Sicherungsinstrumente dar. Ein quantitativer Nachweis zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird durch die Gegenüberstellung der Nominalwerte aller Geschäfte des Portfolios, zzgl. der Speicherinhalte und der anteiligen Speichermiete erbracht. Im Portfolio Gas VT werden die Vertriebspositionen aus Gaslieferverträgen erfasst. Die Absatzgeschäfte stellen dabei die Grundgeschäfte dar. Sämtliche Markttermingeschäfte und Umbuchungen aus dem Gas-Strukt-Portfolio, welche für die Beschaffung bzw. Anpassung der Vertriebspositionen dienen, stellen Sicherungsinstrumente dar. Die Grundgeschäfte im Gas Strukt Portfolio stellen sämtliche Gasbezugsgeschäfte inkl. Gasspeicherbestände sowie ggf. Positionen die sich aus indexierten Verträgen ergeben dar. Sämtliche Verkaufstermingeschäfte (ggf. auch indexiert) stellen Sicherungsinstrumente dar. Ein quantitativer Nachweis zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung in den Portfolien Gas VT und Gas Strukt, wird durch die Gegenüberstellung der Nominalwerte aller Geschäfte des Portfolios und weiterer Komponenten erbracht. Zum Bilanzstichtag wurden insgesamt Drohverlustrückstellungen für Makro Hedges in Höhe von 155,0 Mio. € sowie für Portfolio Hedges in Höhe von 36,7 Mio. € gebildet. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2014 waren dies: Durch vertragliche Vereinbarung hat die EnBW AG im Innenverhältnis verschiedene Tochtergesellschaften von den Verpflichtungen aus der Zusage betrieblicher Altersversorgung und sonstiger Betriebsvereinbarungen freigestellt und bilanziert demzufolge Rückstellungen für diese Verpflichtungen einschließlich des Sicherungsvermögens für Wertguthaben aus Altersteilzeit. Im Außenverhältnis wurde ein entsprechender Schuldbeitritt vereinbart. Die Tochtergesellschaften leisten einen entsprechenden Aufwandsersatz. Im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements hat die EnBW AG mit Konzerngesellschaften Vereinbarungen über die Verwaltung von Liquidität vereinbart. Die daraus resultierende Verzinsung erfolgt auf Basis marktüblicher Referenzzinssätze. Weiterhin werden langfristige Darlehen an Konzernunternehmen im Wesentlichen zur Finanzierung von Investitionen gewährt. Von der EnBW International Finance B.V. werden der EnBW AG langfristige Darlehen aus der Begebung von Anleihen gewährt. Die EnBW AG übernimmt für Konzerngesellschaften die Funktionen Rechnungswesen und Steuern, Controlling, Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalwesen, Recht und Versicherungen sowie Gebäudemanagement. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet. Im Geschäftsjahr wurden 201,2 Mio. € verrechnet. Die EnBW AG erbringt für Konzerngesellschaften übergeordnete Leistungen und zentrale Aufgaben, die ansonsten von jeder Einzelgesellschaft erarbeitet werden müssten. Die daraus resultierenden Aufwendungen werden durch Vereinbarungen an Konzerngesellschaften weiterbelastet, um eine sachgerechte Darstellung der Kostenbasis der Gesellschaften sicher zu stellen. Im Geschäftsjahr wurden 17,3 Mio. € verrechnet. Die EnBW AG hat ihre Betriebs- und Verwaltungsgebäude zu marktüblichen Konditionen von den Immobiliengesellschaften des EnBW-Konzerns gemietet. Im Geschäftsjahr wurden der EnBW AG 103,5 Mio. € berechnet. AktionärsstrukturDie Aktionärsstruktur der EnBW AG stellte sich zum 31. Dezember 2014 wie folgt dar (Abweichung zu 100 % aufgrund von Rundungen): scroll
Mitteilungen nach § 21 WpHGFür das Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stuttgart, Deutschland, wurde der EnBW AG am 17. Februar 2011 folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG übermittelt: „Im Namen und im Auftrag des Landes Baden-Württemberg teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in der Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, am 17. Februar 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat. Der Stimmrechtsanteil des Landes Baden-Württemberg beträgt zu diesem Tag in Bezug auf alle Stimmrechte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (Stimmrechte aus insgesamt 230.784.815 Stammaktien, darunter 5.749.677 eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat nur Stammaktien ausgegeben. Dem Land Baden-Württemberg sind 92,31 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 230.784.815 Stammaktien) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind dem Land Baden-Württemberg 47,31 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 118.267.246 Stammaktien), darunter 2,30 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 5.749.677 Stammaktien) aus eigenen Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, zugleich auch gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Dem Land Baden-Württemberg werden dabei Stimmrechte zugerechnet, die unmittelbar durch (i) die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, als Aktionär dessen Stimmrechtsanteil 3 % oder mehr beträgt, und (ii) die NECKARPRI GmbH, bei der es sich um ein von dem Land Baden-Württemberg kontrolliertes Unternehmen handelt, gehalten werden. Die unmittelbar von der NECKARPRI GmbH gehaltenen 45,01 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 112.517.569 Stammaktien) hat diese durch Ausübung des durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts, Aktien an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu erwerben, erlangt.“ Für die NECKARPRI GmbH, Stuttgart, Deutschland, wurde der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 17. Februar 2011 folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG übermittelt: „Im Namen und im Auftrag der NECKARPRI GmbH teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in der Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, am 17. Februar 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat. Der Stimmrechtsanteil der NECKARPRI GmbH beträgt zu diesem Tag in Bezug auf alle Stimmrechte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (Stimmrechte aus insgesamt 230.784.815 Stammaktien, darunter 5.749.677 eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat nur Stammaktien ausgegeben. Der NECKARPRI GmbH sind 47,31 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 118.267.246 Stammaktien) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind der NECKARPRI GmbH 2,30 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 5.749.677 Stammaktien), bei denen es sich um eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG handelt, zugleich auch gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der NECKARPRI GmbH werden dabei Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, die unmittelbar durch die OEW Energie-Beteiligungs GmbH gehalten werden. Die NECKARPRI GmbH hat 45,01 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 112.517.569 Stammaktien) durch Ausübung des durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts, Aktien an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu erwerben, erlangt.“ Hinweis: Im Hinblick auf die vorstehenden, am 18. Februar 2011 veröffentlichten, Stimmrechtsmitteilungen des Landes Baden-Württemberg und der NECKARPRI GmbH, Stuttgart, wurde der EnBW AG am 18. Februar 2011 für den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, beide mit Sitz in der Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, folgende freiwillige Mitteilung über deren aktuelle Beteiligung an unserer Gesellschaft übermittelt: „1. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke Am heutigen Tag, dem 18. Februar 2011, beträgt der Stimmrechtsanteil des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (230.784.815 Stimmrechte, darunter 5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten). Davon werden dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke 92,31 % (230.784.815 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei ihm 47,31 % (118.267.246 Stimmrechte, darunter 5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten) zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - NECKARPRI GmbH. Von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - OEW Energie-Beteiligungs GmbH. 2. OEW Energie-Beteiligungs GmbH Am heutigen Tag, dem 18. Februar 2011, beträgt der Stimmrechtsanteil der OEW Energie-Beteiligungs GmbH an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (230.784.815 Stimmrechte, darunter 5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten). Davon hält die OEW Energie-Beteiligungs GmbH unmittelbar 45,01 % (112.517.569 Stimmrechte). Weitere 47,31 % (118.267.246 Stimmrechte, darunter 5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten) werden ihr gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei ihr 2,30 % (5.749.677 Stimmrechte aus eigenen Aktien des Emittenten) zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der OEW Energie-Beteiligungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - NECKARPRI GmbH.“ Für die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, wurde der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 6. April 2011 folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG übermittelt: „Im Namen und im Auftrag der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in der Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, am 5. April 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat. Der Stimmrechtsanteil der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. beträgt zu diesem Tag in Bezug auf alle Stimmrechte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 92,31 % (Stimmrechte aus insgesamt 230.784.815 Stammaktien, darunter 5.749.677 eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat nur Stammaktien ausgegeben. Der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. sind 47,31 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 118.267.246 Stammaktien) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. 2,30 % der Stimmrechte (Stimmrechte aus 5.749.677 Stammaktien), bei denen es sich um eigene Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG handelt, zugleich auch gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. werden dabei Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, die unmittelbar durch die OEW Energie-Beteiligungs GmbH gehalten werden.“ Hinweise: Die NECKARPRI GmbH hat am 7. Januar 2011 allen Aktionären der EnBW AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreitet. Das Übernahmeangebot wurde für 7.704.472 EnBW-Aktien (entspricht 3,08 % am Grundkapital der EnBW AG) angenommen. Am 5. April 2011 gründete die NECKARPRI GmbH die 100-prozentige Tochtergesellschaft NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH und übertrug auf diese ihre gesamte zu diesem Zeitpunkt an der EnBW AG gehaltene Beteiligung und kurz darauf auch die im Rahmen des Übernahmeangebots erworbenen EnBW-Aktien. Die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH trat in die Aktionärsvereinbarung mit der OEW ein. Gemäß einer in der Angebotsunterlage des vorgenannten öffentlichen Übernahmeangebots offengelegten Vereinbarung hat die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH der OEW Energie-Beteiligungs GmbH am 11. April 2011 außerhalb des Angebotsverfahrens die Hälfte der im Zuge des Übernahmeangebots erworbenen Aktien zum Angebotspreis übertragen, damit zwischen den beiden Großaktionären künftig wieder paritätische Beteiligungsverhältnisse bestehen. Die EnBW AG hat im Jahr 2012 eine Kapitalerhöhung durchgeführt, welche am 5. Juli 2012 in das Handelsregister eingetragen worden ist. Bei dieser Kapitalerhöhung haben auch die beiden Hauptaktionäre der Gesellschaft, die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, neue Aktien übernommen und dadurch ihre Beteiligung an der EnBW AG erhöht. Unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot im Jahr 2011 und der Kapitalerhöhung im Jahr 2012 hinzuerworbenen EnBW-Aktien – wodurch keine Mitteilungspflichten nach den §§ 21, 22 WpHG ausgelöst worden sind – halten seither das Land Baden-Württemberg und die NECKARPRI GmbH mittelbar sowie die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH unmittelbar 46,75 % sowie der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke mittelbar und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH unmittelbar ebenfalls 46,75 % am Grundkapital der EnBW AG. GewinnverwendungsvorschlagDer Jahresabschluss der EnBW AG zum 31. Dezember 2014 weist einen Bilanzgewinn von 849.533.444,75 € aus. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesen Betrag wie folgt zu verwenden: scroll
Karlsruhe, 19. Februar 2015 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Dr. Zimmer Der Vorstand >Dr. Frank Mastiaux geboren 1964 in Essen Vorsitzender des Vorstands Chief Executive Officer seit 1. Oktober 2012 Bestellung bis 30. September 2017 Karlsruhe >Dr. Bernhard Beck, LL. M. geboren 1954 in Tuttlingen Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor Chief Personnel Officer seit 1. Oktober 2002 Bestellung bis 30. September 2017 Stuttgart >Thomas Kusterer geboren 1968 in Pforzheim Mitglied des Vorstands Chief Financial Officer seit 1. April 2011 Bestellung bis 31. März 2019 Ettlingen >Dr. Hans-Josef Zimmer geboren 1958 in Merzig Mitglied des Vorstands Chief Technical Officer seit 1. Januar 2012 Bestellung bis 31. Dezember 2016 Steinfeld (Pfalz) >>Dr. Dirk Mausbeck geboren 1962 in Bensberg Mitglied des Vorstands Chief Commercial Officer von 1. Oktober 2011 bis 30. September 2014 Karlsruhe Legende > aktives Mitglied >> inaktives Mitglied Stand: 19. Februar 2015 Der Aufsichtsrat Aktive Mitglieder Dr. Claus Dieter Hoffmann, Stuttgart Geschäftsführender Gesellschafter der H + H Senior Advisors GmbH Vorsitzender Dietrich Herd, Philippsburg Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Erzeugung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Stellvertretender Vorsitzender Stefan Paul Hamm, Gerlingen Landesfachbereichssekretär Ver- und Entsorgung, ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg Silke Krebs, Stuttgart Ministerin im Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg Marianne Kugler-Wendt, Heilbronn Bezirksgeschäftsführerin ver.di, Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken Wolfgang Lang, Karlsruhe Referent Personal Funktionaleinheiten bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr . Hubert Lienhard, Heidenheim Vorsitzender der Geschäftsführung der Voith GmbH Sebastian Maier, Ellenberg Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns und Vorsitzender des Betriebsrats der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG Arnold Messner, Aichwald Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Netze BW GmbH Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Rottweil Landrat des Landkreises Rottweil (seit 1. Juli 2014) Bodo Moray, Mannheim Landesfachbereichsleiter Ver- und Entsorgung, ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg Gunda Röstel, Flöha Kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH und Prokuristin der Gelsenwasser AG Dr. Nils Schmid MdL, Reutlingen Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg Klaus Schörnich, Düsseldorf Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Düsseldorf AG Heinz Seiffert, Ehingen Landrat des Alb-Donau-Kreises Gerhard Stratthaus MdL, Brühl Finanzminister a. D. Carola Wahl, Bonn Senior Vice President Indirekter Vertrieb und Service bei der Telekom Deutschland GmbH (seit 29. April 2014) Dietmar Weber, Esslingen Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Markt der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Kurt Widmaier, Ravensburg Landrat des Landkreises Ravensburg Dr. Bernd-Michael Zinow, Pfinztal Leiter der Funktionaleinheit Recht, Revision, Compliance und Regulierung bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Inaktive Mitglieder Dirk Gaerte, Sigmaringendorf Landrat des Landkreises Sigmaringen (bis 30. Juni 2014) Stand: 19. Februar 2015 Ausschüsse Personalausschuss > Dr. Claus Dieter Hoffmann Vorsitzender > Dietrich Herd > Arnold Messner > Dr. Nils Schmid Finanz- und Investitionsausschuss > Dr. Claus Dieter Hoffmann Vorsitzender > Dietrich Herd > Silke Krebs > Dr. Hubert Lienhard > Arnold Messner > Bodo Moray > Heinz Seiffert > Dr. Bernd-Michael Zinow Prüfungsausschuss > Gunda Röstel Vorsitzende > Marianne Kugler-Wendt > Wolfgang Lang > Dr. Nils Schmid > Klaus Schörnich > Heinz Seiffert > Dietmar Weber > Kurt Widmaier Nominierungsausschuss > Dr. Claus Dieter Hoffmann Vorsitzender > Silke Krebs > Gunda Röstel > Heinz Seiffert > Kurt Widmaier Ad-hoc-Ausschuss (seit 7. Juni 2010) > Dr. Bernd-Michael Zinow Vorsitzender > Dietrich Herd > Dr. Wolf-Rüdiger Michel (seit 9. Juli 2014) > Gerhard Stratthaus >> Dirk Gaerte (bis 30. Juni 2014) Vermittlungsausschuss (Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG) > Dr. Claus Dieter Hoffmann Vorsitzender > Dietrich Herd > Sebastian Maier > Dr. Nils Schmid Legende > aktives Mitglied >> inaktives Mitglied Stand: 19. Februar 2015 Mandate der Vorstandsmitglieder Dr. Frank Mastiaux Vorsitzender > EWE Aktiengesellschaft Dr. Bernhard Beck > EnBW Kernkraft GmbH (Vorsitzender) > EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG (bis 30. April 2014, Vorsitzender) > EnBW Operations GmbH (bis 30. April 2014) > EnBW Perspektiven GmbH (Vorsitzender) > EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH (bis 30. April 2014, Vorsitzender) > Energiedienst AG > Stadtwerke Düsseldorf AG (Vorsitzender) >> BKK VerbundPlus, Körperschaft des öffentlichen Rechts >> Energiedienst Holding AG >> Pražská energetika a.s. (seit 1. Oktober 2014) Thomas Kusterer > Netze BW GmbH >> EVN AG Dr. Hans-Josef Zimmer > EnBW Kernkraft GmbH > EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG (bis 30. April 2014) > EWE Aktiengesellschaft > Netze BW GmbH (seit 1. Oktober 2014, Vorsitzender) > terranets bw GmbH (Vorsitzender) > TransnetBW GmbH (Vorsitzender) >> Vorarlberger Illwerke AG Dr. Dirk Mausbeck (inaktives Mitglied) > EnBW Operations GmbH (bis 30. April 2014, Vorsitzender) > Netze BW GmbH (bis 30. September 2014, Vorsitzender) > EnBW Vertrieb GmbH (bis 30. April 2014, Vorsitzender) > European Energy Exchange AG (bis 5. Juni 2014) > Stadtwerke Düsseldorf AG (bis 30. September 2014) > ZEAG Energie AG (bis 30. September 2014, Vorsitzender) >> GasVersorgung Süddeutschland GmbH (bis 30. September 2014, Vorsitzender) >> Pražská energetika a.s. (bis 30. September 2014) Legende Angaben der Mandatsinhabergemäß § 285 Nr. 10 HGB> Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten>> Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Stand: 19. Februar 2015 Zusätzliche Mandate der Aufsichtsratsmitglieder Aktive Mitglieder Dr. Claus Dieter Hoffmann (Vorsitzender) > ING-DiBa AG >> De Boer Holding NV (bis 30. September 2014) >> EJOT Holding GmbH & Co. KG Dietrich Herd (Stellvertretender Vorsitzender) > EnBW Kernkraft GmbH > EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG (bis 30. April 2014) Stefan Paul Hamm > TransnetBW GmbH Silke Krebs >> MFG Medien- und Filmgesellschaft >> Baden-Württemberg mbH (bis 31. März 2014) >> Stiftung Kinderland Baden-Württemberg (Vorsitzende) >> Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts >> SWR Media Services GmbH >> Baden-Württemberg Stiftung gGmbH Marianne Kugler-Wendt > Bausparkasse Schwäbisch-Hall AG > EnBW Kernkraft GmbH > EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG (bis 30. April 2014) > SLK-Kliniken Heilbronn GmbH >> Heilbronner Versorgungs GmbH >> Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH (bis 31. Juli 2014) >> Stadtwerke Heilbronn GmbH Wolfgang Lang > EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH (bis 30. April 2014) >> EnBW Perspektiven GmbH (seit 1. März 2014) Dr. Hubert Lienhard > Heraeus Holding GmbH > SGL Carbon SE > SMS Group GmbH > Voith Turbo Beteiligungen GmbH (Vorsitzender) >> Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG (Vorsitzender) >> Voith Industrial Services Holding GmbH & Co. KG (Vorsitzender) >> Voith Paper Holding GmbH & Co. KG (Vorsitzender) >> Voith Turbo GmbH & Co. KG (Vorsitzender) Sebastian Maier > EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG >> NetCom BW GmbH, vormals ODR Technologie Services GmbH (seit 1. Mai 2014) >> Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH Arnold Messner > Netze BW GmbH Dr. Wolf-Rüdiger Michel > Netze BW GmbH (bis 31. Oktober 2014) > Kreisbaugenossenschaft Rottweil e. G. (Vorsitzender) >> Kreissparkasse Rottweil, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzender) >> Schwarzwald Tourismus GmbH >> SMF Schwarzwald Musikfestival GmbH >> Sparkassen-Beteiligungen Baden-Württemberg GmbH >> Sparkassenverband Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts >> Wirtschaftsförderungsgesell-schaft Schwarzwald-Baar-Heuberg mbH >> Zweckverband Bauernmuseum Horb/Sulz >> Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm >> Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke >> Zweckverband Protec >> Zweckverband Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg >> Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg Bodo Moray > EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG (bis 30. April 2014) > Netze BW GmbH >> Mitglied der Vertreterversammlung des Postspar- und Darlehensvereins Karlsruhe-Neustadt (PSD) >> NetCom BW GmbH, vormals ODR Technologie Services GmbH (seit 1. Mai 2014) Gunda Röstel > Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts >> Hochschulrat der Technischen Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Vorsitzende) >> Sächsische Aufbaubank, Anstalt des öffentlichen Rechts (bis 22. November 2014) >> Stadtwerke Burg GmbH Dr. Nils Schmid > Landesbank Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts >> Baden-Württemberg International – Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH (Vorsitzender) >> Baden-Württemberg Stiftung gGmbH >> e-mobil BW GmbH (Vorsitzender) >> Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzender) >> Kreditanstalt für Wiederaufbau, Anstalt des öffentlichen Rechts >> Leichtbau BW GmbH (Vorsitzender) Klaus Schörnich > AWISTA GmbH > Stadtwerke Düsseldorf AG > Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, vormals Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH Heinz Seiffert > Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis (Vorsitzender) >> ADK GmbH für Gesundheit und Soziales (Vorsitzender) >> Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH >> Fernwärme Ulm GmbH >> Kreisbaugesellschaft mbH Alb-Donau (Vorsitzender) >> Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis (Vorsitzender) >> Regionalverband Donau-Iller (Vorsitzender) >> Sparkasse Ulm, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzender) >> Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (Vorsitzender) >> Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal (Vorsitzender) Gerhard Stratthaus > Badische Staatsbrauerei Rothaus AG >> Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Carola Wahl Dietmar Weber > EnBW Operations GmbH (bis 30. April 2014) Kurt Widmaier > Oberschwabenklinik GmbH (Vorsitzender) >> Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (seit 1. Januar 2014) >> Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (Vorsitzender) >> Kreissparkasse Ravensburg (Vorsitzender) >> LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg >> REAG Ravensburger Entsorgungsanlagengesellschaft mbH (Vorsitzender) >> WIR – Gesellschaft für Wirtschafts- und Innovationsförderung Landkreis Ravensburg mbH (Vorsitzender) >> Zentrum für Psychiatrie Weissenau, Anstalt des öffentlichen Rechts >> Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke >> Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg Dr. Bernd-Michael Zinow > EnBW Kernkraft GmbH > TransnetBW GmbH Inaktive Mitglieder Dirk Gaerte > Hohenzollerische Landesbahn AG > SV SparkassenVersicherung Holding AG > Wirtschaftsförderungs- und Standortmarketinggesellschaft Landkreis Sigmaringen mbH (Vorsitzender) >> Flugplatz Mengen-Hohentengen GmbH (Vorsitzender) >> Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzender) >> Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH (Vorsitzender) >> Regionalverband Bodensee-Oberschwaben >> Sparkassenverband Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts >> Technologie- und Innovationszentrum Pfullendorf GmbH (TIP) >> Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (naldo) >> Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke >> Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal >> Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg Legende Angaben der Mandatsinhaber gemäß § 285 Nr. 10 HGB > Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten >> Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Stand: 19. Februar 2015 Anteilsbesitz gem. § 285 Nr. 11 und 11a HGB zum 31. Dezember 2014EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhescroll
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1) Ergebnisabführungs- bzw. Beherrschungsvertrag bzw. Verlustübernahmeerklärung. 2) Ergebnisabführungsvertrag zu Dritten. 3) Vorjahreswerte. 4) Vorläufige Werte. 5) Abweichendes Geschäftsjahr. 6) Ausnahmeregelung § 286 (3) Satz 1 Nr.1 beziehungsweise Satz 2 HGB. 7) Wirtschaftliche Verschmelzung bzw. Anwachsung mit der EnBW AG in 2014, Eintrag im Handelsregister in 2015. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG beschrieben sind.
Karlsruhe, 19. Februar 2015 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Dr. Zimmer BestätigungsvermerkEnBW AGWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah-resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdi-gung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Mannheim, den 19. Februar 2015 KPMG AG Janz, Wirtschaftsprüfer Stratmann, Wirtschaftsprüfer Gewinnverwendungsbeschluss (Hauptversammlung 29.04.2015)Die Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom 29.04.2015 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 849.533.444,75 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,69 € je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 270.855.027 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von 186.889.968,63 €, zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 662.643.476,12 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
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