![]() EnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruheOffenlegung nach den §§ 325 ff. HGBKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Zusammengefasster Lagebericht über das Geschäftsjahr 2015des EnBW-Konzerns und der EnBW AGGrundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Geschäftsgrundlagen ![]() Die EnBW ist als integriertes Energieunternehmen in Deutschland entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette in den vier Segmenten Vertriebe, Netze, Erneuerbare Energien sowie Erzeugung und Handel tätig. Mit unseren unternehmerischen Aktivitäten nehmen wir verschiedene Ressourcen in Anspruch von Finanzen bis hin zum Know-how. Zugleich schaffen wir durch deren effizienten Einsatz für uns und unsere Stakeholder Werte, die auf diese Ressourcen einzahlen. Die EnBW verfügt über ein diversifiziertes Geschäftsportfolio mit weiterhin ausgewogenem Rendite-Risiko-Profil. Zur Weiterentwicklung unseres Geschäftsportfolios haben wir künftige Erlösquellen in der Energiewirtschaft eingehend analysiert. Unserer Einschätzung nach werden sich die Ergebnisströme in der Energiewirtschaft deutlich verschieben. Erneuerbare Energien, Netze und das dezentrale Lösungsgeschäft gewinnen an Bedeutung. Auf dieser Grundlage haben wir unter dem Leitmotiv „Energiewende. Sicher. Machen.“ die Strategie EnBW 2020 entwickelt, die die Weichen für die Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells stellt und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens stärkt. Im Mittelpunkt der Strategie EnBW 2020 stehen die beiden Herzschläge „Nahe am Kunden“ und „Maschinenraum der Energiewende“. Bei „Nahe am Kunden“ rücken wir unsere Kunden durch eine fokussierte Ausrichtung auf die Kernelemente Innovationen und partnerschaftliche Kooperationsmodelle noch stärker ins Zentrum unseres Handelns. Im „Maschinenraum der Energiewende“ setzen wir zum effizienten und sicheren Betrieb, Bau und Rückbau von Energieversorgungsanlagen und Infrastruktur besonders auf operative Exzellenz sowie strikte Effizienz- und Kostenorientierung für definierte Qualitätsniveaus. Die EnBW engagiert sich mit Kraft, Kompetenz und Leidenschaft für das Gelingen der Energiewende und gewährleistet jederzeit eine nachhaltige und sichere Versorgung. Wir laden unsere Kunden und Partner ein, bei der Gestaltung der künftigen Energielandschaft mitzumachen und von neuen Chancen zu profitieren. Wir überzeugen unsere Kunden durch Qualität und Kreativität und sind uns der Verantwortung für unsere Mitarbeiter bewusst. Wir sind entlang der Wertschöpfungskette Strom und Gas aktiv. Durch unsere umfassende und tief greifende Systemkompetenz sind wir auch unter den durch die Energiewende grundlegend veränderten Rahmenbedingungen bestens aufgestellt. Da wir aufgrund zunehmender Dezentralität des Energiesystems einen deutlichen Bedeutungsgewinn im dezentralen Lösungsgeschäft erwarten, haben wir die Kundenorientierung fest in unserem Unternehmen verankert. Unsere Tätigkeiten stehen heute unter dem Zeichen der Dialogorientierung, der Partnerschaftlichkeit und der Lösungsorientierung. Wertschöpfung Wertschöpfung für die EnBW und ihre Stakeholder Ziel des unternehmerischen Handelns der EnBW ist die kurz-, mittel- und langfristige Wertschöpfung. Diese hängt nicht nur vom Unternehmen selbst ab, sondern auch vom Unternehmensumfeld, von den Beziehungen zu den Stakeholdern und von der Nutzung verschiedener Ressourcen. Durch den effizienten Einsatz unserer Ressourcen im Rahmen unserer Aktivitäten schaffen wir Wert für uns und unsere Stakeholder. Mit nachhaltigem Wirtschaften verbinden wird den Anspruch alle unsere Geschäftsaktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten. In engem Zusammenhang dazu steht auch die Reputation, also das Vertrauen unserer Stakeholder in unsere Kompetenz und unsere Verantwortung. Diese steht für unternehmerischen Erfolg sowie Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit. ![]() ![]() Wertschöpfungsrechnung Die Wertschöpfungsrechnung zeigt, in welchem Umfang die EnBW zum Wohlstand der Gesellschaft und zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung insbesondere in Baden-Württemberg beiträgt. Diese Betrachtung macht deutlich, welchen Wert wir mit unserem wirtschaftlichen Handeln für unsere Stakeholder schaffen. Weitere Informationen zum Austausch mit unseren Stakeholdern sind im Kapitel „Im Dialog mit unseren Stakeholdern“ zusammengefasst. Wir definieren die Wertschöpfung als zahlungswirksame Unternehmensleistung der EnBW im abgelaufenen Geschäftsjahr abzüglich der zahlungswirksamen Aufwendungen. Im Berichtsjahr lag die Wertschöpfung des EnBW-Konzerns bei 22,1 % (Vorjahr: 20,9 %). Neben der Verwendung für aktive und ehemalige Mitarbeiter in Form von Löhnen und Gehältern sowie Pensionszahlungen entfällt ein wesentlicher Anteil auf Zahlungen an den Staat in Form von Ertragsteuern, Strom- und Energiesteuern sowie der Kernbrennstoffsteuer. Nach Berücksichtigung aller Stakeholdergruppen ergibt sich der Retained Cashflow des EnBW-Konzerns als Ausdruck unserer Innenfinanzierungskraft, der dem Unternehmen für künftige Investitionen ohne zusätzliche Fremdkapitalaufnahme zur Verfügung steht. ![]() Konzernstruktur und geschäftlicher Radius Die EnBW entspricht weitgehend dem Modell eines integrierten Unternehmens. Mit dem Führungskonzept EINE EnBW, das wir 2014 umgesetzt haben, wurde die Struktur des EnBW-Konzerns durch die Zusammenführung wesentlicher Konzerngesellschaften deutlich gestrafft. Die EnBW AG wird nun über Geschäftseinheiten und Funktionaleinheiten geführt: In den Geschäftseinheiten werden die operativen Kernaktivitäten entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette abgebildet. In den Funktionaleinheiten werden konzernweite Unterstützungs- und Governance-Aufgaben wahrgenommen. Der EnBW-Konzern umfasst die EnBW AG als Konzernmutter sowie 118 vollkonsolidierte Unternehmen, 17 at equity bewertete Unternehmen und 3 gemeinschaftliche Tätigkeiten. Weitere Informationen zur Organisationsstruktur finden sich im Kapitel „Corporate Governance“ unter „Leitung und Überwachung“. Unser Kernmarkt ist Baden-Württemberg. Hier sind wir entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette aktiv und nehmen eine marktführende Position ein. Dabei stützen wir uns auf eine Reihe wesentlicher Tochterunternehmen: Für die Planung, den Bau und den Betrieb der Verteilnetze ist die Netze BW GmbH zuständig. Die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH kooperiert mit über 40 Stadtwerken und Regionalversorgern bei der Energie- und Wasserversorgung. Die TransnetBW GmbH ist als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber (ITO) für den Stromtransport und die Vermarktung der Einspeisung aus erneuerbaren Energien verantwortlich. Die EnBW-Mehrheitsbeteiligung ZEAG Energie AG ist als Energieversorger überwiegend im Raum Heilbronn tätig. In der Region Ostwürttemberg und im bayerischen Donau-Ries vertreibt die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG Strom und Gas. Als ITO betreibt die terranets bw GmbH ein Fernleitungsnetz für Erdgas sowie Gashochdruckanlagen in Baden-Württemberg. Die GasVersorgung Süddeutschland GmbH beliefert Stadtwerke, regionale Gasversorger, Industriekunden und Kraftwerke mit Erdgas. Über die Erdgas Südwest GmbH versorgt die EnBW Gemeinden in Nordbaden, in Oberschwaben, auf der Schwäbischen Alb und am westlichen Bodensee mit Gas. Der Betrieb, Nachbetrieb sowie Stilllegung und Abbau unserer Kernkraftwerke werden durch unser Tochterunternehmen EnBW Kernkraft GmbH wahrgenommen. Aus unserem Kernmarkt heraus sind wir in Deutschland und in Europa aktiv: Mit unseren Tochtergesellschaften Yello Strom GmbH sowie Sales & Solutions GmbH versorgen wir Kunden in ganz Deutschland. Die Energiedienst Holding AG, an der die EnBW mehrheitlich beteiligt ist, versorgt Kunden in Südbaden und der Schweiz. Die Stadtwerke Düsseldorf AG, eine weitere Mehrheitsbeteiligung der EnBW, versorgt Kunden in der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen, die EWE Aktiengesellschaft, eine Minderheitsbeteiligung der EnBW, im niedersächsischen Oldenburg. Die EnBW Baltic 1 GmbH & Co. KG und die EnBW Baltic 2 S.C.S. tragen mit ihren in der Ostsee gelegenen Windparks zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen bei. Über die Beteiligung an der Pražská energetika a.s., dem drittgrößten Stromversorgungsunternehmen in Tschechien, ist die EnBW auch in diesem Markt aktiv. Am Wachstumsmarkt Türkei partizipieren wir über unser Joint Venture mit dem Borusan-Konzern. Darüber hinaus sind wir auch in Österreich aktiv. ![]() Kunden, Produkte und Dienstleistungen Die EnBW versorgt insgesamt rund 5,5 Millionen Kunden mit Energie. Wir unterscheiden dabei zwei Kundengruppen: Zur Kundengruppe B2C zählen Privatkunden, Gewerbebetriebe, Wohnungswirtschaft und Landwirtschaft, die Kundengruppe B2B umfasst zum Beispiel große Gewerbebetriebe, Industriekunden sowie Weiterverteiler, Stadtwerke, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Mit ihren starken Marken ist die EnBW nahe am Kunden und mit Effizienz und Qualität auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet. ![]() Unter der Marke EnBW (www.enbw.com) vermarktet die EnBW als aktiver Partner für die Energiezukunft Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser. Das Angebot fokussiert sich auf Baden-Württemberg. Mit der Marke Yello (www.yellostrom.de) vertreibt die EnBW bundesweit vor allem Strom und Gas an Privat- und Gewerbekunden. Ökologisch orientierte Kunden werden bundesweit mit der Marke NaturEnergiePlus angesprochen (www.naturenergieplus.de). Darüber hinaus stellen sich die B2C-Marken der EnBW in ihrer strategischen Ausrichtung zukunftsweisend für Geschäftsfelder jenseits der reinen Strom- und Gaslieferung auf. Im B2B-Vertrieb tritt die EnBW deutschlandweit mit den Marken EnBW, Watt und GVS auf. Dabei gehören neben Commodity-Lieferungen auch Energie-, Effizienz- und Systemdienstleistungen zum Angebotsspektrum (www.enbw.com/geschaeftskunden). In Deutschland gehört die EnBW zu den größten Anbietern im Bereich Energie- und Umweltdienstleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Kooperationen mit Stadtwerken und Kommunen in Baden-Württemberg. Unsere operativen Segmente Segment Vertriebe Das Segment Vertriebe umfasst den Vertrieb von Strom und Gas sowie die Erbringung energienaher Dienstleistungen wie Abrechnungsservice oder Energieliefer- und Energieeinsparcontracting. Hier nutzen wir insbesondere unser breites energiewirtschaftliches und prozessuales Know-how sowie die bestehenden Beziehungen zu unseren Kunden. An der wachsenden Bereitschaft von Unternehmen, Abrechnungsservices an Dritte zu vergeben, konnten wir bereits erfolgreich partizipieren. Auch künftig werden wir die Wünsche der Kunden - zum Beispiel durch Weiterentwicklung unserer bestehenden und durch neue Contractingleistungen - flexibel und schnell erfüllen. Über innovative Produkte, Nähe und Partnerschaftlichkeit werden wir uns vom Wettbewerb differenzieren. Durch unser 2014 eingerichtetes Innovationsmanagement werden wir neue Produkte und Lösungen zielgerichtet und schneller entwickeln. Kunden binden wir dabei frühzeitig in den Produktentwicklungsprozess ein, um ihre Bedürfnisse optimal bedienen zu können. Nähe erreichen wir unter anderem durch eine konsequente Ausrichtung der Organisation an unseren Kundengruppen. Die Kundengruppen B2C und B2B werden dabei jeweils aus einer Hand durch auf Kundengruppen ausgerichtete Vertriebseinheiten bedient. Segment Netze Im Segment Netze sind der Transport und die Verteilung von Strom und Gas, die Erbringung von netznahen Dienstleistungen, zum Beispiel der Betrieb von Netzen für Dritte, sowie die Wasserversorgung zusammengefasst. Die Wertschöpfung im Segment Netze basiert auf der bestehenden Infrastruktur und dem Prozess-Know-how, diese effizient zu betreiben und zu erweitern. Darüber hinaus ist die Wertschöpfung in den bestehenden Beziehungen zu Kommunen und deren Bürgern verankert. Unser Netzgeschäft werden wir im Zuge der Energiewende auf allen Spannungsebenen weiter ausbauen und damit zur Versorgungssicherheit beitragen. So plant beispielsweise unser Tochterunternehmen TransnetBW GmbH derzeit gemeinsam mit seinen Partnern zwei leistungsstarke Nord-Süd-Verbindungen auf Basis der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ). Auch im Verteilnetz werden Partnerschaften künftig eine stärkere Rolle spielen, indem wir die Netzbetriebsmittel unserer Kunden effizient bewirtschaften und auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Segment Erneuerbare Energien Die Aktivitäten im Bereich der Erzeugung aus erneuerbaren Energien - mit denen wir die natürlichen Ressourcen Wasser, Wind und Sonne nutzen - werden in dem Segment Erneuerbare Energien gebündelt. Im Rahmen unseres Geschäftsmodells werden wir die erneuerbaren Energien erheblich ausbauen und unsere Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette erweitern. Partnerschaftlichkeit spielt dabei eine zentrale Rolle. So werden wir möglichen Investoren wie Kommunen und Bürgern die Beteiligung gezielt mithilfe geeigneter Modelle anbieten. Unsere Wertschöpfung umfasst die Projektentwicklung, den Bau, den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sowie in Zukunft das Repowering der Anlagen. Segment Erzeugung und Handel Das Segment Erzeugung und Handel umfasst die Erzeugung von und den Handel mit Strom, die Bereitstellung von Systemdienstleistungen für die Betreiber von Übertragungsnetzen, das Gas-Midstream-Geschäft, die Fernwärme, die Umweltdienstleistungen sowie den Bereich Rückbau von Kraftwerken. Das Geschäft basiert vor allem auf der Strom- und Wärmeerzeugung aus unseren Kohle-, Gas- und Pumpspeicherkraftwerken und den Kernkraftwerken sowie unserer Betriebs- und Optimierungskompetenz. Die Beschaffung der Brennstoffe - insbesondere Kohle gestalten wir nachhaltig. Aufgrund fallender Großhandelsmarktpreise und sinkender Spreads werden wir unsere Kraftwerkskapazitäten in der konventionellen Erzeugung (Kohle, Öl, Gas) mittelfristig reduzieren. Ein Teil der Kraftwerke, die aus wirtschaftlichen Gründen für die Stilllegung vorgesehen waren, werden im Rahmen des neuen Strommarktdesigns als Reserve für die Stabilisierung des Systems zur Verfügung stehen müssen. Zusammen mit den am Markt verbleibenden Kraftwerken gewährleisten diese Kraftwerke die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg. Darüber hinaus werden wir die sich aus der Energiewende ergebenden Wachstumschancen im Segment verstärkt nutzen. Als Partner auf Augenhöhe werden wir unsere Kunden bei der Integration ihrer Anlagen in den Markt mit unseren Dienstleistungen und unserem Know-how - zum Beispiel im Bereich der Direktvermarktung - unterstützen. ![]() ![]() Strategie, Ziele und Steuerungssystem Strategie Marktumfeld und -strukturen Das Marktumfeld in der Energiebranche erfährt derzeit einen tief greifenden Wandel. Das Streben nach Autarkie und dezentraler Energieerzeugung sowie sinkende Energieverbräuche durch verbesserte Energieeffizienz führen kundenseitig zu einem veränderten Nachfrageverhalten und neuen Konsummustern. Ein steigendes Preis- und Kostenbewusstsein sowie eine weiterhin hohe Orientierung am Thema Nachhaltigkeit unterstützen diese Entwicklung. Auch Städte und Gemeinden sind Teil dieses Wandels. Begünstigt wird der Trend zur Dezentralität neben den regulatorischen Fördermechanismen durch den technologischen Fortschritt, durch den die Kosten der dezentralen Energieerzeugung - insbesondere bei Fotovoltaikanlagen, aber auch bei Windkraftanlagen und Blockheizkraftwerken - stark gesunken sind. Die Rolle der zentralen Stromerzeugung wird sich dadurch grundlegend verändern und zu deutlich weniger Einsatzstunden der Kraftwerke führen. Die nukleare Stromerzeugung wird bis 2022 heruntergefahren und sukzessive sicher zurückgebaut. Damit werden für die Energieversorgungsunternehmen neue Geschäftsmodelle und eine Dynamisierung der Geschäftskultur notwendig. In den Blickpunkt rücken für die Energieversorger beispielsweise dialogorientierte Kommunikationsformen, die Digitalisierung sowie ein verstärktes Zusammenspiel mit Partnern bei der Leistungserbringung. Das Gesamtergebnis der Energiewirtschaft in Deutschland wird bis 2020 gemäß unserer langfristigen Einschätzung in den betrachteten Teilmärkten nominal leicht wachsen. Jedoch kommt es aufgrund der genannten Trends zu signifikanten Ergebnisverschiebungen zwischen den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Der Ergebnisbeitrag der gesamten thermischen Erzeugung in Deutschland sinkt bis 2020 deutlich. Das Ergebniswachstum der erneuerbaren Energien (insbesondere Wind onshore/offshore und Fotovoltaik) sowie der Netze - vor allem aufgrund des starken Ausbaus der Transportnetze - kompensiert diese Entwicklung. Das Vertriebsgeschäft mit Standardprodukten steht insbesondere aufgrund weiterhin zunehmender Eigenerzeugung und Energieeffizienz unter Druck. Wegen deutlich steigender Nachfrage im dezentralen Lösungsgeschäft ist für den Vertrieb jedoch insgesamt mit einem leichten Marktwachstum bis 2020 zu rechnen. Strategieprozess Die Strategieentwicklung bei der EnBW folgt einem einheitlichen und strukturierten Prozess. Am Anfang steht unsere Vision unter dem Leitmotiv „Energiewende. Sicher. Machen.“, mit dem wir unser langfristiges Zielbild beschreiben. Die Konzernstrategie beschreibt unsere strategische Positionierung und Differenzierung im Wettbewerb. Dabei ist die Nachhaltigkeit integraler Bestandteil der Konzernstrategie, womit wir die Schaffung von wirtschaftlichem, ökologischem und gesellschaftlichem Mehrwert für unsere Stakeholder gewährleisten. In unserer Portfoliostrategie erarbeiten wir die Zusammensetzung und strategische Weiterentwicklung unseres Geschäftsportfolios. Unsere strategische Zielerreichung konkretisieren und operationalisieren wir im letzten Schritt durch die Ausgestaltung von Geschäfts-, Beteiligungs- und Funktionalstrategien. ![]() Leitmotiv und Konzernstrategie ![]() Die unter unserem Leitmotiv entwickelte EnBW-Konzernstrategie umfasst zwei operative, sich ergänzende Modelle, die im EnBW-Strategiehaus auf den Punkt gebracht werden: Nahe am Kunden: Die Strategie EnBW 2020 rückt den Kunden noch stärker in den Mittelpunkt. Zielgerichtetes Innovationsmanagement und kurze Entwicklungszeiten für neue Produkte und Dienstleistungen werden zu Kernelementen. Die Zusammenarbeit mit Stadtwerken und Kommunen soll vor allem auf Basis partnerschaftlicher Kooperationsmodelle ausgebaut werden. Die EnBW will sich mit kundensegmentspezifischen System- und Komplettlösungen und einem starken Markenportfolio im Wettbewerb Vorteile erarbeiten. Ein Innovationscampus unterstützt die schnelle und zukunftsweisende Produktentwicklung - er zeichnet sich durch Marktnähe, die Bündelung der notwendigen Kompetenzen von Forschung und Entwicklung bis zum Vertrieb sowie durch unternehmerisches Denken aus. Insbesondere im Bereich der energienahen Dienstleistungen sollen selektive Unternehmenserwerbe das Know-how ergänzen und die Angebotspalette komplettieren. Maschinenraum der Energiewende: Beim Betrieb systemrelevanter Infrastruktur zählen Sicherheit, Einfachheit und Flexibilität. Die EnBW setzt auf operative Exzellenz, strikte Effizienz- und Kostenorientierung für definierte Qualitätsniveaus und Standardisierung. Technologische Entwicklungspartnerschaften verringern Kosten und Risiken. Zudem bietet die EnBW - vor allem für Kommunen - aktive Beteiligungsmöglichkeiten an Netzen und Erzeugungsanlagen an. Im „Maschinenraum der Energiewende“ sichert die EnBW durch ihre Kompetenz die zuverlässige Energieversorgung, die auch während des Umbaus der Energielandschaft gewährleistet bleiben muss. Portfoliostrategie Umbau des Geschäftsportfolios Die EnBW will den Anteil der erneuerbaren Energien an ihrer Erzeugungskapazität von 19 % (Basisjahr 2012) auf über 40 % im Jahr 2020 mehr als verdoppeln. Unsere Kapazitäten aus Onshore-Windparks sollen sich in den Zielmärkten Deutschland und Türkei deutlich erhöhen. Ein weiteres Wachstumsfeld wird die Offshore-Windkraft sein. Durch umfangreiche Investitionen in den Netzausbau werden wir einen materiellen Beitrag zur erforderlichen Infrastruktur des Energiesystems und damit zur Versorgungssicherheit leisten. Innovative Produkte und Dienstleistungen werden zu einem weiteren wichtigen Standbein des Unternehmens. Bis zum Jahr 2020 soll das Ergebnis - der Zielwert des Adjusted EBITDA liegt bei 2,3 bis 2,5 Mrd. € - zu einem wesentlichen Teil aus strategischen Initiativen generiert werden. Parallel dazu wird sich der Gesamtanteil des regulierten Netzgeschäfts und der erneuerbaren Energien am Adjusted EBITDA von rund 40 % (Basisjahr 2012) auf rund 70 % im Jahr 2020 erhöhen. Dadurch verbessert sich das Rendite-Risiko-Profil der EnBW. Umfangreiche Investitionen und Desinvestitionen Bis 2020 plant die EnBW Gesamtinvestitionen von 14,1 Mrd. € (Basisjahr 2012). Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien im industriellen Maßstab. Zudem konzentrieren wir uns auf die Erweiterung und Ertüchtigung der Transport- und Verteilnetze bis hin zu den sogenannten Smart Grids. In regionaler Hinsicht stehen aus dem Kernmarkt Baden-Württemberg heraus Deutschland, die Schweiz, Tschechien und die Türkei im Mittelpunkt der Investitionsaktivitäten. Um den für diese umfangreichen Investitionen erforderlichen finanziellen Spielraum zu gewinnen, haben wir mit unserer Strategie EnBW 2020 unser Desinvestitionsprogramm - mit klassischen Desinvestitionen und Mittelzuflüssen aus Beteiligungsmodellen, Anlagenabgängen und Zuschüssen - auf rund 5,1 Mrd. € (Basisjahr 2012) erheblich ausgeweitet. ![]() Weitere Informationen hierzu finden sich im „Prognosebericht“. Ausblick Unternehmensstrategie Die EnBW setzt als integriertes Energieunternehmen ihre Strategie 2020 mit Konsequenz und Souveränität um. Das bisher Erreichte bestätigt die Robustheit und Richtigkeit unserer strategischen Ausrichtung. Durch die Ableitung der Strategien für Geschäftseinheiten und Funktionaleinheiten aus der Konzernstrategie schaffen wir die Grundlage zur Erreichung unserer klar formulierten und ambitionierten Ziele für 2020. In den nächsten Jahren gilt es, die festgelegten Initiativen und Maßnahmen regelmäßig auf ihren Umsetzungsfortschritt zu prüfen und mögliche Handlungsbedarfe bei sich ändernden Rahmenbedingungen zu erkennen. Damit einher geht die notwendige Weiterentwicklung von Organisation, Prozessen und Performance-Orientierung - Schlüsselthemen der nächsten Jahre. Diese Transformation erschöpft sich nicht in strukturellen Veränderungen, sondern umfasst auch eine neue, agile Unternehmenskultur und eine neue Führungslogik. Wir verkürzen unsere Entscheidungswege deutlich und sichern damit die notwendige Reaktionsgeschwindigkeit im sich ständig verändernden Marktumfeld. Im Rahmen einer Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse mit der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, will sich die EnBW ab 2016 zeitlich gestuft von ihrer EWE-Beteiligung in Höhe von 26 % trennen und im Gegenzug eine Beteiligung von 74,2 % an der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft, Leipzig, erwerben. Damit verdoppelt die EnBW ihr Gasgeschäft und wird zum drittgrößten Anbieter im deutschen Gasmarkt. Der Erwerb der VNG stellt einen bedeutenden Schritt zum Umbau und in der Weiterentwicklung der EnBW dar, sowohl strategisch als auch wirtschaftlich. Ziele und Steuerungssystem Die Umsetzung unserer Strategie 2020 stellen wir durch ein ganzheitliches Ziel- und Steuerungssystem sicher. Dieses System ist Ausdruck einer gesamthaften Betrachtung der Unternehmensperformance und stärkt das integrierte Denken bei der EnBW. Zugleich untermauert es die umfassende und transparente Performance- und Stakeholderorientierung unseres Unternehmens. Performance-Management-System Seit 2013 wurde die Unternehmenssteuerung kontinuierlich um nicht finanzielle und strategische Ziele erweitert und umfasst nun neben Finanzen auch die Dimensionen Strategie, Kunden, Mitarbeiter und Umwelt. Im Zentrum dieser integrierten Unternehmenssteuerung steht das Performance-Management-System (PMS). Seit 2015 umfasst das PMS alle Instrumente zur strategischen und operativen Steuerung. Die finanziellen und nicht finanziellen Konzernziele wurden 2015 in konsistenten Zielvereinbarungen auf alle Managementebenen heruntergebrochen. Die bereits im Jahresverlauf 2013 eingeführten quartalsweisen Performance-Reviews auf Vorstandsebene wurden 2015 überarbeitet und umfassen künftig die operativen Steuerungsgrößen, die auf die Zielerreichung der finanziellen und nicht finanziellen Top-Leistungskennzahlen einzahlen. Im Jahr 2016 wird dieses Konzept vollständig umgesetzt werden. In der externen Kommunikation mündet das PMS in eine integrierte Berichterstattung über die finanzielle und nicht finanzielle Unternehmensleistung der EnBW, die auf dem Rahmenkonzept des International Integrated Reporting Council (IIRC) beruht. Der vorliegende integrierte Bericht 2015 der EnBW verzahnt die finanziellen und nicht finanziellen Aspekte unserer Geschäftstätigkeit. Definition der Top-Leistungskennzahlen Die finanziellen und strategischen Top-Leistungskennzahlen innerhalb des PMS sind das Adjusted EBITDA sowie die Anteile der Segmente am Adjusted EBITDA, der Dynamische Verschuldungsgrad und der ROCE. Das Adjusted EBITDA ist das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Aus dieser Top-Leistungskennzahl der Dimension Finanzen leiten sich unmittelbar die Top-Leistungskennzahlen der Zieldimension Strategie ab, die den Anteil der einzelnen Segmente am Adjuded EBITDA beschreiben. Der Dynamische Verschuldungsgrad setzt die bereinigten Nettoschulden ins Verhältnis zum Adjusted EBITDA und ist die wesentliche Kennzahl für die Ratings und die externe Finanzierungsfähigkeit. Der ROCE (Return on Capital Employed) bildet das Verhältnis von erzieltem operativem Ergebnis (erheblich beeinflusst durch das Adjusted EBITDA) und eingesetztem Kapital und ist Basis für die Ermittlung des Wertbeitrags, der die Entwicklung des Unternehmenswerts aus finanzieller Sicht abbildet. Neben den finanziellen Top-Leistungskennzahlen enthält das PMS auch nicht finanzielle Top-Leistungskennzahlen. Die Zieldimension Kunden umfasst den Markenattraktivitätsindex, den Kundenzufriedenheitsindex und den SAIDI (System Average Interruption Duration Index). Die Top-Leistungskennzahl Markenattraktivitätsindex, die von einem externen Anbieter erhoben wird, misst die Attraktivität unserer Marken in der Wahrnehmung der Verbraucher im Jahresdurchschnitt. Sie wird durch zehn verschiedene Facetten operationalisiert. Die Kennzahl spiegelt die gefühlsmäßige und verstandsmäßige Wertschätzung der Verbraucher ebenso wie die Verhaltensbereitschaft gegenüber den Marken wider und umfasst somit alle relevanten Aspekte der einstellungsorientierten Markenstärke. Die Kennzahl wird für die beiden Kernmarken des Konzerns - EnBW und Yello - erhoben. Die Top-Leistungskennzahl Kundenzufriedenheitsindex umfasst eine integrierte Betrachtung der Zufriedenheit der privaten Stromendkunden im Jahresdurchschnitt, die in einem unmittelbaren Verhältnis zur Kundenbindung steht. Sie wird aus Kundenbefragungen von einem externen Anbieter erhoben und abgeleitet. Die Kennzahl wird für die beiden Kernmarken des Konzerns, EnBW und Yello, erhoben. Als Top-Leistungskennzahl zur Versorgungszuverlässigkeit dient der SAIDI. Die Kennzahl gibt die durchschnittliche Dauer der Versorgungsunterbrechung im Stromverteilnetz je angeschlossenen Kunden im Jahr an. Der SAIDI berücksichtigt alle ungeplanten Störungen mit einer Versorgungsunterbrechungsdauer von größer als drei Minuten beim Endverbraucher. Die Berechnungsmethode basiert auf den Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) zu Meldungen von Versorgungsstörungen in Elektrizitätsnetzen. In der Zieldimension Mitarbeiter werden der Mitarbeitercommitmentindex (MCI) und der LTIF (Lost Time Injury Frequency) als Steuerungskennzahlen herangezogen. Der MCI bringt den Grad der Verbundenheit der Mitarbeiter mit der EnBW zum Ausdruck. Der MCI wird im Rahmen der Mitarbeiterbefragung erhoben und beruht auf standardisierten Fragen, die den Grad der Verbundenheit der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen thematisieren: Zufriedenheit mit dem Arbeitsverhältnis, Arbeitgeberattraktivität, Identifikation mit dem Unternehmen, Motivationsklima, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit. Der MCI wird alle zwei bis drei Jahre für steuerungsrelevante Gesellschaften im Rahmen einer Vollbefragung erhoben. In den Zeiträumen dazwischen erfolgt eine repräsentative Stichprobenbefragung. Die Berechnungsgrundlage für den LTIF ist der LTI (Lost Time Injuries), das heißt die Zahl der Unfälle während der Arbeitszeit, die sich ausschließlich durch den Arbeitsauftrag durch das Unternehmen ereignet haben, mit mindestens einem Ausfalltag. Der LTIF gibt wieder, wie viele LTIs sich bezogen auf eine Million geleisteter Arbeitsstunden ereignet haben. Die Kennzahl berücksichtigt alle Mitarbeiter der steuerungsrelevanten Gesellschaften ohne externe Leiharbeiter und Kontraktoren. In der Zieldimension Umwelt wird die Top-Leistungskennzahl Installierte Leistung erneuerbare Energien (EE) in GW und Anteil EE an der Erzeugungskapazität in % ermittelt. Diese ist ein Maß für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie beschreibt die installierte Leistung der Anlagen, die erneuerbare Energiequellen nutzen - und nicht, wie viel Strom von diesen Anlagen produziert wird. Zielwerte der Top-Leistungskennzahlen Mit den Top-Leistungskennzahlen messen wir den Grad der Zielerreichung und steuern unser Unternehmen. Mit der Neuausrichtung der EnBW hin zu mehr erneuerbaren Energien, Netzgeschäft sowie Geschäft „Nahe am Kunden“ - mit klar definierten quantitativen Zielen für 2020 (Basisjahr 2012) werden wir erster Ansprechpartner in Energiefragen und sichern mit überzeugenden Produkten, einem verbesserten Rendite-Risiko-Profil und einer noch stärkeren regionalen Verankerung die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit der EnBW. ![]() ![]() Wirkungszusammenhänge der Top-Leistungskennzahlen Wir sind der Überzeugung, dass zur Vermittlung eines umfassenden Bildes des Unternehmens neben der Darstellung des ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Kontexts auch eine Betrachtung und Analyse der Wirkungszusammenhänge dieser Bereiche gehört. Auch eine integrierte Berichterstattung erfordert diese Verknüpfung von Informationen zu den verschiedenen Zieldimensionen, fördert innerhalb der EnBW den Ansatz einer ganzheitlichen Unternehmenssteuerung und positioniert uns nach außen als verantwortungsbewusstes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Unternehmen. ![]() Zur Darstellung der Wirkungszusammenhänge nutzt die EnBW die Top-Leistungskennzahlen ihres Ziel- und Steuerungssystems, das finanzielle und nicht finanzielle Größen in den Dimensionen Finanzen, Strategie, Kunden, Mitarbeiter und Umwelt umfasst. Im ersten Schritt hatten wir 2014 eine interne Befragung in den entsprechenden Fachbereichen zu den Wirkungszusammenhängen zwischen den einzelnen Top-Leistungkennzahlen durchgeführt. Die theoretischen Wirkungszusammenhänge der Top-Leistungskennzahlen sind in der oben stehenden Grafik dargestellt. Nun verdeutlichen wir diese Wirkungszusammenhänge anhand konkreter Beispiele, ausgehend von der Top-Leistungskennzahl, die durch das jeweilige Beispiel unmittelbar beeinflusst wird. Die Zusammenhänge sind hinsichtlich der finanziellen und strategischen Top-Leistungskennzahlen im Wesentlichen direkt messbar und in den folgenden Beispielgrafiken anhand orangefarbener Pfeile dargestellt. Die Zusammenhänge zu den nicht finanziellen Kennzahlen sind schwerer messbar und in der Regel eher potenzieller beziehungsweise langfristiger Natur. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden diese Zusammenhänge im Einzelnen nicht überwacht. Aus diesem Grund sind sie in abgeschwächter Form - mit Pfeilen in grauer Farbe - dargestellt. Die grünen Pfeile zeigen einen positiven Einfluss auf die Top-Leistungskennzahlen, die roten Pfeile einen negativen Einfluss. Wir planen für die Folgejahre insbesondere im Rahmen der Mitarbeiterbefragung eine Erweiterung des Fragenkatalogs, um die Bedeutung wesentlicher Themen für die EnBW festzustellen. ![]() ![]() ![]() Corporate GovernanceUnternehmensführung Gute Corporate Governance ist bei der EnBW wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Wir sind davon überzeugt, dass eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung das Vertrauen von Kunden, Kapitalgebern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärkt und zum langfristigen Unternehmenserfolg beiträgt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Anspruch, die Unternehmensleitung und -überwachung über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus an anerkannten Maßstäben guter Unternehmensführung auszurichten und im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Daher entspricht die EnBW auch sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Als Corporate-Governance-Verantwortlicher im Vorstand überwachte Dr. Bernhard Beck wie in den vergangenen Jahren die Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der EnBW und berichtete in Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich über aktuelle Corporate-Governance-Themen. Beide Gremien nahmen seinen Bericht zur Kenntnis und verabschiedeten daraufhin die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG). Der „Vergütungsbericht“ ist im Lagebericht dieses Berichts enthalten. Leitung und Überwachung Vorstand Zum 31. Dezember 2015 besteht der Vorstand der EnBW AG aus vier Mitgliedern. Der Vorstand führt die Geschäfte des Konzerns in gemeinschaftlicher Verantwortung. Neben dem Ressort des Vorstandsvorsitzenden gliedern sich die Aufgaben des Vorstands in die Ressorts „Finanzen“, „Personal, Recht und Compliance, Revision“ sowie „Technik“. ![]() Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der EnBW AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus 20 Mitgliedern. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ist er paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt, wobei die Gewerkschaft ver.di drei Arbeitnehmervertreter nominiert. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und berät diese bei der Leitung des Unternehmens. Gemeinsam mit dem Vorstand erörtert er regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung und Strategie des Unternehmens und stellt den Jahresabschluss fest. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat stets eingebunden. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen, sind in seiner Geschäftsordnung festgelegt. Der Aufsichtsrat hat zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben als ständige Ausschüsse einen Personalausschuss, einen Finanz- und Investitionsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) sowie einen Ad-hoc-Ausschuss gebildet. Weitere Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat finden sich in diesem Bericht unter „Organe der Gesellschaft“ und in der Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich Corporate-Governance-Bericht sowie im Bericht des Aufsichtsrats (www.enbw.com/corporate-governance). Hauptversammlung In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus. Die Hauptversammlung beschließt über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Gewinnverwendung und die Wahl des Abschlussprüfers. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen in den meisten Fällen einer einfachen Stimmenmehrheit. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden sich unter www.enbw.com/hauptversammlung. Die Aktien der börsennotierten EnBW AG sind im General Standard der Deutschen Börse gelistet. Das Land Baden-Württemberg hält über seine 100%ige Tochtergesellschaft NECKARPRI GmbH und diese wiederum über ihre 100%ige Tochtergesellschaft NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH ebenso wie der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (Zweckverband OEW) über seine 100%ige Tochtergesellschaft OEW Energie-Beteiligungs GmbH jeweils 46,75 % am Grundkapital der EnBW AG. Das Land Baden-Württemberg, die NECKARPRI GmbH und die NECKARPRI Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der Zweckverband OEW und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH haben ihre Aktionärsvereinbarung, mit der sie bisher ihre Zusammenarbeit als Aktionäre der EnBW AG geregelt haben, am 22. Dezember 2015 in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. Ziel dieser Maßnahme ist, eine künftige zusätzliche Haftung der Hauptaktionäre der EnBW AG für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich auszuschließen. Die Einbeziehung von Aktionären in die erweiterte Haftung knüpft gemäß einem Gesetzentwurf der Bundesregierung am beherrschenden Einfluss auf eine Gesellschaft an. Durch die Aufhebung der Vereinbarung ist dieser beherrschende Einfluss im rechtlichen Sinne nun nicht mehr gegeben. Die Hauptaktionäre haben in diesem Zusammenhang öffentlich erklärt, dass sie voll und ganz zu den Verpflichtungen der EnBW AG aus der Kernenergie stehen. Insgesamt ist die Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2015 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. scroll
1 Abweichung zu 100 % aufgrund von Rundungen. Compliance Compliance als Summe der Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien wird bei der EnBW als wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe verstanden. Das konzernweit implementierte Compliance-Management-System (CMS) dient der Risikominimierung und Vermeidung von Haftungs- und Reputationsschäden. Es richtet sich an den unternehmens- und branchenspezifischen Risiken und Prioritäten aus und umfasst sämtliche beherrschten personalführenden Gesellschaften des EnBW-Konzerns. Der inhaltliche Schwerpunkt der Compliance-Aktivitäten liegt auf der Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption, der Prävention von Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, der Geldwäscheprävention sowie dem Datenschutz. Die Teilbereiche Korruptionsprävention und Kartellrecht wurden 2013 einer Wirksamkeitsprüfung gemäß dem Prüfstandard IDW PS 980 unterzogen und sind geeignet, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Verstöße gegen die anwendbaren Vorschriften für die genannten Teilbereiche rechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstöße zu verhindern. Neben der Notwendigkeit eines zuverlässigen CMS betonte der Compliance-Bereich - anlässlich der jüngsten Compliance-Vorfälle in der deutschen Wirtschaft - in zahlreichen Veranstaltungen die Bedeutung der EnBW-eigenen Compliance-Kultur und wird sich diesem Thema auch 2016 vertieft zuwenden. Im Berichtsjahr waren von insgesamt 24 beherrschten personalführenden Konzerngesellschaften 22 (91,7 %) in das CMS einbezogen. Das jährlich erstellte zentrale Compliance-Programm sowie die gesellschaftsspezifischen Maßnahmen beinhalten die auf den Compliance-Risk-Assessments (CRA) fußenden notwendigen präventiven Aktivitäten. Die Risk- Assessments untersuchen jährlich das Korruptions-, Kartellrechts-, Betrugs- und Datenschutzrisiko und wurden im Jahr 2015 bei 21 beherrschten personalführenden Konzerngesellschaften (87,5 %) durchgeführt. ![]() Die zügige und vertrauliche Behandlung von Hinweisen und Verdachtsfällen stellt einen wesentlichen Bestandteil des CMS dar. Hinweisgeber können sich entweder an den externen Ombudsmann wenden, der ihnen auf Wunsch vollständige Anonymität gegenüber der EnBW zusichert; alternativ können sie den Meldeweg über den Compliance-Bereich nutzen. Im Berichtsjahr gingen bei der EnBW 44 Hinweise auf Compliance-Verstöße und -Verdachtsfälle ein, davon zwei über den Ombudsmann. Inhaltlich wiesen sie überwiegend vertrieblichen und innerbetrieblichen Bezug auf, es ergaben sich keine Hinweise auf Korruptionsfälle. 4 der 44 Fälle wurden aufgrund ihrer Wesentlichkeit von der Taskforce des Compliance- Committees bearbeitet. In vier weiteren Fällen wurden Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Die Zahl der Meldungen des Jahres 2015 (Vorjahr: 30 Fälle) sind Ausdruck der vorhandenen Sensibilität sie weisen keine außergewöhnlichen Auffälligkeiten auf. ![]() Als wichtige Präventionsmaßnahmen werden bei der EnBW spezifische Trainingskampagnen zum Umgang mit Korruption, kartellrechtlichen Risiken oder auch der Problematik der Amtsträgerdelikte durchgeführt. Gemäß dem risikoorientierten Trainingsplan 2015 wurden als „sensible“ Zielgruppen für Präsenzworkshops die EnBW-Bereiche Erneuerbare Energien, Vertrieb, Kommunalberatung, Operations und Handel identifiziert. Rund 550 Mitarbeitern wurde durch diese Maßnahme entsprechendes Know-how vermittelt. Für neue Mitarbeiter ist die Durchführung eines E‑Learnings oder die Teilnahme an einführenden Präsenztrainings verpflichtend. Für das Jahr 2016 ist die Durchführung einer erneuten Führungskräftekampagne geplant. Das Beratungsangebot des Compliance-Bereichs, das ein Kernelement der Compliance-Prävention darstellt, wurde auch im Berichtsjahr rege genutzt. Bei der Compliance-Hotline gingen 1.152 Anfragen zu den Schwerpunktthemen Zuwendungen, Spenden und Sponsoring sowie zu weiteren Themen wie zum Beispiel Geschäftspartnerprüfungen ein. Mit der datenschutzrechtlichen Begleitung des Smart-Meter- Projekts der Netze BW GmbH haben wir im Berichtsjahr an der Digitalisierung der Energiewende mitgewirkt. Die datenschutzrechtliche Beratung bei der Entwicklung neuer Produkte sowie neuer Geschäftsfelder war ein weiterer Schwerpunkt. Eine erhöhte Beratungskomplexität und -intensität ergab sich durch die konstante Entwicklung, IT-Services bei externen Dienstleistern zu beziehen. Zu diesen Services gehören unter anderem sogenannte Software-as-a-Service- und Cloud- Angebote, die insbesondere hinsichtlich der rechtskonformen Ausgestaltung der Auftragsdatenverarbeitung zu begleiten waren. Ein gleichbleibend hohes Niveau war bei der Anzahl der Beratungsanfragen zu verzeichnen. Der Datenschutz unterstützte die Taskforce zur Aufklärung der Vorgänge um die Aufzeichnung von Kundengesprächen im Rahmen eines sogenannten Quality-Monitoring-Systems (QMS), die Gegenstand behördlicher Ermittlungen sind. Im Geschäftsjahr 2015 wurde der EnBW-Konzern weder mit kartellrechtlichen Bußgeldverfahren noch mit kartellrechtlich begründeten Klagen Dritter konfrontiert. Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg hat im Jahr 2014 gegen die EnBW ein kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen angeblich überhöhter Wasserpreise in Stuttgart eingeleitet. Die EnBW hatte entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde das Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs im Juli 2015 beendet. Auch aus anderen wesentlichen Sachverhalten wurden keine Bußgelder wegen Verstößen gegen Rechtsvorschriften gegen das Unternehmen verhängt. Die Ermittlungstätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden gegen einzelne Mitarbeiter beziehungsweise frühere Organmitglieder wegen der sogenannten Russlandgeschäfte und wegen des sogenannten Umsatzsteuerkarussells im CO2-Zertifikatehandel dauern an. Ein Ende der Ermittlungen oder Ergebnisse sind noch nicht absehbar. Im Dialog mit unseren Stakeholdern Unsere Stakeholder Ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensaktivitäten ist der kontinuierliche, systematische Austausch mit unseren internen und externen Stakeholdern. Zu diesen zählen unter anderem Aktionäre und Kapitalmarkt, Mitarbeiter, Kunden, Kommunen und Stadtwerke, Gesellschaft, Lieferanten und Geschäftspartner sowie die Politik. Eine Grundlage des Stakeholderdialogs bilden die Identifizierung und Priorisierung der Anspruchsgruppen zu strategisch bedeutenden und aktuellen Themen, insbesondere im Hinblick auf die Energiewende. Die Umsetzung erfolgt mit verschiedenen Dialogformaten, von Konferenzen bis Social-Media-Plattformen. Im aktiven Austausch mit unseren Stakeholdern nehmen wir deren Interessen und Erwartungen an die EnBW auf und berücksichtigen diese bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und bei geschäftlichen Entscheidungen. Gleichzeitig informieren wir alle Stakeholder über die Bedürfnisse des Unternehmens und die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente, zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung. Bei diesem Dialog ist uns auch die Auseinandersetzung mit kritischen Meinungen wichtig, beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen unserer Stiftung Energie & Klimaschutz. Dadurch nehmen wechselseitiges Verständnis, gesellschaftliche Akzeptanz und Vertrauen weiter zu, zentrale Entwicklungen und Schlüsselthemen werden frühzeitig identifiziert. Wesentlichkeitsanalyse Basierend auf der erstmals 2013 systematisch durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse hat die EnBW in den letzten Jahren die Identifizierung wesentlicher Themen und die gleichzeitige Verknüpfung mit dem Prozess der Strategieentwicklung kontinuierlich ausgebaut. Wesentliche Aspekte werden auf Grundlage des Rahmenwerks des International Integrated Reporting Council (IIRC) und gemäß der aktualisierten G4- Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) bestimmt. Einerseits werden Themen als wesentlich erachtet, die einen maßgeblichen Einfluss auf die langfristige Wertschöpfung und damit auf die Performance und Zukunftsfähigkeit der EnBW haben. Andererseits werden Aspekte berücksichtigt, die die wichtigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation widerspiegeln und die Einschätzungen von Stakeholdern maßgeblich beeinflussen. Informationen zum Materialitätsprozess gemäß GRI finden sich unter www.globalreporting.org/standards/Pages/default.aspx. Die Erkenntnisse der Wesentlichkeitsanalyse aus dem Jahr 2013 wurden auf Basis der kontinuierlich durchgeführten Dialoge mit den verschiedenen Stakeholdergruppen stetig weiterentwickelt. Die dort diskutierten Themen und die an die EnBW formulierten Erwartungen fließen fortwährend in den Strategieprozess ein. Bei der Analyse des Unternehmensumfelds sind dies vor allem die Einschätzungen externer Stakeholder, insbesondere von Aktionären und Kapitalmarkt, Kunden, Gesellschaft und Politik. In internen Gesprächen werden diese Einschätzungen gespiegelt und validiert, sodass die gewonnenen Erkenntnisse wertvollen Input für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells liefern. Das Jahr 2015 war insbesondere durch ein schwieriges Marktumfeld, einen harten Wettbewerb und einen starken Verfall der Großmarktpreise gekennzeichnet. Die Gesamtergebnisse des aktuellen Wesentlichkeitsprozesses bestätigen die Strategie EnBW 2020. Die folgenden Themen stellen die wesentlichen Themen für die EnBW im Berichtsjahr 2015 dar: - Unternehmensstrategie und Beitrag zur Energiewende: Die gezielte Umsetzung der Strategie spiegelt sich in der konsequenten Neuaufstellung des Konzerns nach innen- und außen. Die EnBW treibt die Energiewende mit gezielten Maßnahmen voran, und zwar entlang der einzelnen Wertschöpfungsstufen in den beiden sich ergänzenden Modellen „Nahe am Kunden“ und „Maschinenraum der Energiewende“. Aktuelles Beispiel für die Weiterentwicklung der EnBW: der ab 2016 geplante, zeitlich gestufte Erwerb einer Beteiligung von 74,2 % an der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft. Damit verdoppelt die EnBW ihr Gasgeschäft und wird zum drittgrößten Anbieter im deutschen Gasmarkt. - Unternehmensführung und Performance-Orientierung: Der Transformationsprozess zielt auch auf eine neue, agile Unternehmenskultur, unterstützt von einer neuen Führungslogik. Die Umsetzung der Strategie basiert auf einem ganzheitlichen Ziel- und Steuerungssystem. Im Zentrum dieser integrierten Unternehmenssteuerung steht das Performance-Management-System (PMS), das finanzielle und nicht finanzielle Konzernziele umfasst. - Effizienzen und Optimierung: Aufbauend auf dem erfolgreichen Projekt „Fokus“, durch das seit 2014 dauerhaft jährlich 750 Mio. € eingespart werden, realisiert die EnBW zusätzliche Effizienzprogramme, die bis 2020 zu weiteren signifikanten Einsparungen führen. Die wesentlichen Themen werden in den operativen Segmenten konsequent weiterverfolgt: - Vertriebe: Maßnahmen zum Ausbau der Kundennähe und Verbesserung der Kundenzufriedenheit. Ausweitung der Dienstleistungsangebote für energiewirtschaftliche Abwicklungsleistungen. - Netze: Gewährleistung einer zuverlässigen Energieversorgung in Baden-Württemberg durch Investitionen in Netzverstärkungs- und -ausbaumaßnahmen, vor allem bei den Verteilnetzen. - Erneuerbare Energien: Fortsetzung des eingeschlagenen Wachstumspfads, insbesondere im Bereich Wind offshore (Inbetriebnahme EnBW Baltic 2) und Wind onshore (Ausbau der Projektpipeline). - Erzeugung und Handel: Sichern einer zuverlässigen Energieversorgung über konventionelle und nukleare Erzeugung; Heben von Effizienzen und Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Die Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung sichert die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens: - Mitarbeiterzufriedenheit, Förderung von Vielfalt und Arbeitssicherheit: Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Ableitung zielführender Maßnahmen. Förderung von Vielfalt und Inklusion zur Steigerung von Produktivität, Innovationsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitsgeber. Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit. - Entwicklung neuer Geschäftsfelder: Ausbau des Innovationsmanagements durch Etablierung eines Innovationscampus, Gründung der EnBW New Ventures GmbH, Aufbau einer Start-up-Community in Baden-Württemberg. - Engagement für den Klimaschutz: Einsatz für eine CO2-freie beziehungsweise -reduzierte Erzeugung und Positionierung im Rahmen der Klimaschutzverhandlungen von Paris für eine globale Klimaschutzpolitik. Etablierung in der Spitzengruppe bei den relevanten Nachhaltigkeitsrankings. - Verantwortungsvolle Kohlebeschaffung: Einsatz für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Minengebieten durch vielfältige Maßnahmen, beispielsweise Stakeholderdialoge, Corporate-Social-Responsibility-(CSR-) Klauseln in Verträgen und Vor-Ort-Engagement. - Stakeholderdialog und integrierte Berichterstattung: Kontinuierlicher, systematischer Austausch mit internen und externen Stakeholdern durch Veranstaltungen und besonders Social-Media-Angebote. Fortlaufende Weiterentwicklung der integrierten Berichterstattung durch Verknüpfung von Informationen sowie eine verfeinerte Darstellung des Geschäftsmodells. Mit dem Prozess der Wesentlichkeitsanalyse stellt die EnBW sicher, dass die Positionen und Erwartungen der Stakeholder kontinuierlich berücksichtigt werden. Die Bedeutung der Stakeholderperspektive wird insbesondere durch die erweiterte Abbildung der Ressourcen und ihren Effekt auf die Wertschöpfung für die Stakeholder der EnBW verdeutlicht. Die EnBW als Teil der Gesellschaft Die EnBW ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Mit ihrem Engagement für gesellschaftliche Belange agiert sie nahe am Kunden und richtet ihre Aktivitäten auf die Zielgruppen Endkunden, Geschäftspartner und Kommunen aus. Dabei bewegt sie sich vornehmlich innerhalb ihres überwiegend unternehmerischen Wirkungskreises in Baden-Württemberg. Die Unterstützung für übergeordnete gesellschaftliche Themen konzentriert sich auf die Kernbereiche Breitensport, Bildung und Soziales, Umwelt sowie Kunst und Kultur. Im Lauf der vergangenen Jahre hat die EnBW - auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens - die Zahl der Sponsorings und den Gesamtaufwand hierfür deutlich verringert. So wurde beispielsweise die Förderung des Spitzensports deutlich reduziert und ein besonderes Augenmerk auf den Breitensport gerichtet. Von großer Bedeutung für die gesellschaftlichen Aktivitäten der EnBW war 2015 der 300. Stadtgeburtstag von Karlsruhe (KA300), dem Hauptsitz des Unternehmens. Die EnBW unterstützte dieses große Ereignis mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen. Dabei standen vor allem innovative Projekte zu den Themen „Elektromobilität“ und „Multifunktionale Straßenbeleuchtung“ sowie kulturelle Beiträge im Mittelpunkt. So errichtete die EnBW zwei Pedelec-Lade- und -Verleihstationen für Fahrräder mit Elektroantrieb an zentralen Plätzen der Stadt. Zudem übergab sie der Stadt zwei multifunktionale SM!GHT-(smart.city.light-)Straßenlaternen mit energiesparender LED-Beleuchtung, die darüber hinaus als Ladestation für Elektrofahrzeuge dienen, Umweltdaten erfassen und über ein WLAN-Modul als öffentlicher Internetzugang genutzt werden können. Der wachsende Zustrom von Flüchtlingen nach Europa, insbesondere nach Deutschland, hat sich in den vergangenen Monaten zu einer großen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Herausforderung entwickelt. Eine dauerhafte Perspektive für die Asylsuchenden ist ebenso gefragt wie kurzfristige humanitäre Hilfe. Die EnBW engagiert sich auf drei Ebenen: Im Januar 2016 wurde ein Integrationsprogramm gestartet, um bis zu 40 Flüchtlinge an den Standorten Karlsruhe und Stuttgart auf eine mögliche Ausbildung bei der EnBW vorzubereiten. Hierfür wurden vier neue Ausbilderstellen geschaffen. Zweitens unterstützt die EnBW in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich tätige Mitarbeiter. Schließlich fördern wir die Vernetzung dieser Mitarbeiter untereinander, um die Hilfsmaßnahmen zu koordinieren, Erfahrungen auszutauschen und weitere Helfer zu mobilisieren. scroll
Stakeholderdialog ![]() Innovation, Forschung und Entwicklung Ziele, Leitlinien und Prozesse Innovation Mit ihren Innovationsaktivitäten entwickelt die EnBW Modelle für neue Geschäftsfelder der Zukunft. Ziel ist, kurzfristig neue Erlösquellen für den Konzern in der veränderten Energielandschaft zu identifizieren und Wege zu ihrer Ausschöpfung aufzuzeigen. Eine große Rolle spielt das konzernübergreifende Innovationsmanagement, durch das der Aufbau von Fähigkeiten und Prozessen für neue Ideen erreicht wird. Dadurch soll sich langfristig eine agile Innovationskultur bei der EnBW etablieren, die durch gezielte Partnerschaften und Beteiligungen von Start-ups ergänzt werden. Der Innovationsprozess gliedert sich in zwei Stoßrichtungen: die interne Generierung neuer Geschäftsideen und die Öffnung der EnBW nach außen unter der Überschrift „New Ventures“. ![]() Innovation - Schwerpunkte und ausgewählte Ergebnisse Innovationskultur Beispielhaft für den Aufbruch in neue Geschäftswelten ist das vor zwei Jahren im Unternehmen eingeführte Format „1492@enbw“: Mitarbeiter entwickeln hier fachübergreifend und hierarchieunabhängig neue Geschäftsideen. Das stärkt die Projektkultur und Veränderungsfähigkeit der Mitarbeiter und eröffnet neue Lernmöglichkeiten. Mittlerweile geht dieser erfolgreiche Ansatz zum Querdenken sowie zum bereichs- und unternehmensübergreifenden Handeln in die dritte Staffel. Innovationscampus nimmt Fahrt auf Das Innovationsmanagement treibt den Ausbau des Innovationsportfolios weiter voran. Dazu wurden im Jahresverlauf 2015 zusätzlich zu den vier bestehenden Projekten fünf weitere im Innovationscampus installiert, die auf die Themen Nachhaltige Mobilität, Virtuelles Kraftwerk und Smart Energy einzahlen werden. scroll
Ziele, Leitlinien und Prozesse Forschung und Entwicklung Mittel- und langfristige Marktchancen zu erschließen ist das Ziel von Forschung und Entwicklung bei der EnBW. Die Aufgabe besteht darin, relevante Trends und technologische Entwicklungen früh zu erkennen und zu bewerten sowie in Pilot- und Demonstrationsprojekten Know-how aufzubauen. Dies trägt dazu bei, die bestehende Geschäftstätigkeit zu verbessern und neue Möglichkeiten zu eröffnen. Die Projekte selbst werden bei den operativen EnBW-Einheiten oder Kunden durchgeführt - direkt am Ort ihres späteren Einsatzes - und bilden ein Portfolio, das zentral für alle EnBW-Einheiten koordiniert wird. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind in ein internes und externes Partnernetzwerk eingebunden. ![]() Forschung und Entwicklung - Schwerpunkte und ausgewählte Ergebnisse Dezentrale Erzeugung und Wärme An den kundennahen Forschungsprojekten stellt die dezentrale Erzeugung den größten Anteil. Die EnBW ist mit KWK-Anlagen bereits seit Jahren erfolgreich am Markt etabliert und will in Zukunft weitere passgenaue Energielösungen in diesem Bereich anbieten. Mit der Weiterentwicklung von Brennstoffzellen und Mikrogasturbinen, die eine Alternative zu den üblicherweise in Blockheizkraftwerken verwendeten Diesel- oder Gasmotoren darstellen, erweitert die EnBW ihre Angebotspalette. Mit der Übergabe in den Regelbetrieb im Mai 2015 schloss die EnBW die Erprobung des Prototyps einer besonders effizienten Mikrogasturbine erfolgreich ab. Sie versorgt vom Leonberger Heizkraftwerk aus 17 Betriebe eines lokalen Gewerbegebiets mit Wärme in der Grundlast. Vor allem durch eine verbesserte Wärmerückgewinnung konnte die Effizienz der Turbine gegenüber dem Ausgangsmodell um rund 6 % gesteigert werden. Mit insgesamt 155 installierten Brennstoffzellenheizungen bei Kunden und Partnern in Baden-Württemberg zog die EnBW im November 2015 Bilanz ihrer Forschungsaktivitäten im Rahmen des mehrjährigen bundesweiten Praxistests Callux. Bis April 2014 hatte sie zusammen mit mehreren Geräteherstellern Brennstoffzellenheizgeräte im ganzen Land eingebaut - vom Privathaus über Rathäuser und Büchereien bis zu Kindergärten. Die EnBW startete auf Grundlage dieser Erfahrungen bereits 2014 ein erstes Angebot am freien Markt. Weiterer Schwerpunkt war die bessere Nutzung oberflächennaher Erdwärme zum Heizen. Im zweijährigen Modellversuch „Flexibler Wärmestrom“ wurde gezeigt, dass Erdwärmeheizungen mit Wärmepumpe bei intelligenter Steuerung regionale Überangebote von Wind- und Fotovoltaikstrom abbauen und Netzengpässe reduzieren können. Erneuerbare Energien Neben der oberflächennahen Erdwärmenutzung lag unser Fokus auf der Strom- und Wärmegewinnung aus tiefer Geothermie. Im Geothermiekraftwerk Soultz-sous-Forêts haben die Partner Electricité de Strasbourg und EnBW 2015 wesentliche Teile der obertägigen Demonstrationsanlage erneuert, um 2016 mit erhöhter Effizienz den Leistungsbetrieb wieder aufzunehmen. Im Geothermiekraftwerk Bruchsal wurde in den zurückliegenden drei Jahren die Anlagentechnik grundlegend optimiert - auch mithilfe begleitender Forschungsprojekte. Nach Korrosionsproblemen in der Rücklaufleitung wird diese 2016 erneuert. Die Pilotanlage soll danach zusätzlich Wärme für eine öffentliche Einrichtung in der Umgebung liefern. In Zukunft soll Biogas einen noch größeren Beitrag zur lokalen Selbstversorgung leisten. Unter dem Namen „biotark privat“ hat die EnBW-Tochtergesellschaft Erdgas Südwest im September 2015 ein Demonstrationsprojekt mit zwei Haushalten in Nordbaden und Oberschwaben abgeschlossen. Der Strom- und Wärmebedarf wurde durch den geschickt kombinierten Einsatz einer Fotovoltaikanlage, eines Mikroblockheizkraftwerks und eines Wärmespeichers gedeckt - gesteuert über eine Hausregelstation. Speicher für die smarte Energiewelt In verschiedenen Forschungsprojekten untersuchen wir, wie Fotovoltaikstrom noch stärker als bisher zur örtlichen Bedarfsdeckung eingesetzt werden kann. Dazu testet die EnBW mit einem großen Discounter ein ganzheitliches Energiemanagement insbesondere mithilfe von Stromspeichern. Am Beispiel einer 30-MW-Großbatterie analysiert die EnBW gemeinsam mit einem Projektentwickler die Möglichkeiten, für Energieunternehmen neue Geschäftschancen auf dem Gebiet Großbatteriespeicher im Stromnetz zu erschließen. Im laufenden Forschungsprojekt der Wasserstofftankstelle Stuttgart wurde die Anlage 2014 für die Nutzung durch Linienbusse der Stuttgarter Straßenbahn AG ausgebaut. Der Wasserstoff wird vor Ort vom anlageneigenen Elektrolyseur mit Ökostrom erzeugt. Auf Basis der Erkenntnisse des Forschungsvorhabens untersucht die EnBW neue Geschäftsmodelle im Bereich Wasserstoff. Aufwand und Personal ![]() Der EnBW-Konzern hat im Geschäftsjahr 2015 29,9 Mio. € (Vorjahr: 27,9 Mio. €) für Innovation, Forschung und Entwicklung aufgewendet. Öffentliche Forschungsförderung erhielt die EnBW in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €). In den Bereichen Innovation, Forschung und Entwicklung waren 2015 - unverändert zum Vorjahr 38 Mitarbeiter beschäftigt. Weitere 46 Mitarbeiter waren in Innovationsprojekte eingebunden. Zudem befassten sich 109 (Vorjahr: 131) Mitarbeiter im Rahmen ihrer operativen Arbeit auch mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Beschaffung Effiziente und nachhaltige Beschaffungsprozesse Zur Leistungserstellung der EnBW trägt eine große Zahl von Lieferanten und Dienstleistern bei. Das zahlungswirksame Beschaffungsvolumen des EnBW-Konzerns beläuft sich jährlich auf rund 2,2 Mrd. €. Die EnBW legt daher höchsten Wert auf die effiziente und nachhaltige Gestaltung der Beschaffungsprozesse. Ziel ist eine kontinuierliche Steigerung des Wertbeitrags der Einkaufsorganisation. Eine frühzeitige Einbindung in alle wesentlichen Projekte des Unternehmens bildet die Grundlage dafür, dass der Einkauf seine Rolle als Partner zur Schaffung von effizienten Einkaufsprozessen weiter vorantreiben kann. Das 2015 neu erstellte Zielbild der Einkaufsorganisation hebt auf drei zentrale Leitlinien ab: Orientierung am operativen Geschäft, Stringenz der Prozesslandschaft und kooperative Führung. Projekt „Transformation Einkauf“ Das Projekt „Transformation Einkauf“ stellt die Beschaffung des auf eine neue Basis. Ziel ist, in Anlehnung an Best-Practice-Ansätze aus der produzierenden Industrie noch stärker als bisher Optimierungspotenziale für die EnBW zu realisieren. Teilprojekte konzentrieren sich beispielsweise auf die Verschlankung von Prozessen, das Change-Management, auf Warengruppenstrategien und das Lieferantenmanagement. Dabei arbeitet die EnBW eng mit ihren Geschäftspartnern zusammen, um substanzielle Beiträge zur Effizienzsteigerung zu erreichen. Eine klare Ausrichtung der Beschaffungsorganisation auf die Geschäftsfelder der EnBW, die Zentralisierung des Claim-Managements sowie die Einführung einer Wertanalyse sind weitere wichtige Elemente der Neuausrichtung der Einkaufsorganisation. Ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit Lieferanten wurde erfolgreich durchgeführt, das hierbei entwickelte Konzept wird über alle Warengruppen hinweg umgesetzt. Die erste Stufe des Projekts „Transformation Einkauf“ wurde im Juli, die zweite Stufe im Dezember 2015 abgeschlossen. Die Einsparpotenziale wurden dabei hauptsächlich in den Wachstumsfeldern Wind offshore und Wind onshore erzielt. Das Projekt wird - nach Realisierung der dritten Ausbaustufe - im Frühjahr 2016 abgeschlossen. Integrierte Einkaufsplattform Der Aufbau einer integrierten Einkaufsplattform und die Einführung automatisierter Bestellprozesse gestalten die Beschaffung der EnBW noch effizienter und transparenter. Die Einkaufsplattform umfasst eine einheitliche Präqualifizierung der Lieferanten, die Teilnahme an Ausschreibungen, die Abgabe von Angeboten sowie die Leistungserfassung. Lieferanten und Einkäufer können an zentraler Stelle auf Informationen zu Beschaffungsvorgängen zugreifen und mit dem Zentraleinkauf auf elektronischem Weg interagieren. Bis Ende 2015 wurden alle wesentlichen Lieferanten präqualifiziert und auf die Einhaltung gesetzlicher und gesellschaftlicher Standards verpflichtet. Leistungsstarkes Lieferantenbewertungssystem Einen weiteren wesentlichen Schritt in Richtung einer neuen Systemlandschaft im Einkauf stellte die Einführung eines leistungsstarken Lieferantenbewertungssystems im Juli 2015 dar. Es wird den Anforderungen der einzelnen Warengruppen und Fachbereiche noch besser gerecht und bildet damit einen Grundstein für die Optimierung des Lieferantenmanagements in der EnBW. Dieser Prozess wird im Jahr 2016 abgeschlossen. Derzeit nutzt rund ein Drittel der strategischen Einkäufer das Bewertungssystem. Gemeinsam Zukunft gestalten Zusätzlich zu den Änderungen in der Systemlandschaft ist ein weiteres strategisches Einkaufselement erfolgreich etabliert: der Lieferantentag. Mit dieser Veranstaltung wird die Beziehung zu strategisch wichtigen Lieferanten durch kooperative Führung und integrative Maßnahmen gestärkt. Dem Lieferanten werden Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und gleichzeitig Unterstützung angeboten, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Gleichzeitig werden Beschaffungskosten optimiert, Versorgungsrisiken minimiert und die Lieferqualität verbessert. Abgeleitete Maßnahmen und Ziele werden von beiden Seiten kontinuierlich überprüft. Dieser Prozess wird regelmäßig wiederholt, um so eine nachhaltige Weiterentwicklung des Lieferanten zu unterstützen. Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung im Bereich Kohle Herkunft der Kohlelieferungen Zur Gewährleistung einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung wurden 2015 4,75 Mio. t Kohle (Vorjahr: 5,67 Mio. t) mit einem Beschaffungswert von 242 Mio. € an die EnBW-Kraftwerke geliefert. Die Kohle stammte vor allem aus Kolumbien und Russland. Die Herkunft der kolumbianischen Kohle lässt sich genau zurückverfolgen, da die drei großen Kohleproduzenten über eigene Verschiffungshäfen verfügen. Von Cerrejón stammen 517 Tsd. t, von Drummond 898 Tsd. t und von Glencore (Prodeco) 528 Tsd. t. Aufgrund der Vielzahl von Kohleminen und Kohleproduzenten in Russland und Südafrika lässt sich die Herkunft dort lediglich auf die Förderregion eingrenzen: Die russische Kohle stammt aus dem Kusnezker Becken, die Kohle aus Südafrika aus dem Abbaugebiet in der Provinz Mpumalanga. Die amerikanische Kohle stammte ausschließlich von Kohleminen aus dem Illinois Basin. Insofern kann die Verwendung von Kohle aus dem umstrittenen Bergbauverfahren Mountain Top Removal ausgeschlossen werden. Erstmals seit 2001 wurde keine polnische Kohle mehr eingesetzt, im Vorjahr wurden noch 0,45 Mio. t aus Polen bezogen. ![]() Die EnBW legt Wert auf ein ausgewogenes Beschaffungsportfolio, um eine Abhängigkeit von einzelnen Förderländern, Produzenten oder Händlern zu vermeiden. Den größeren Teil ihres Kohlebedarfs deckt die EnBW über Verträge mit Zwischenhändlern, in denen üblicherweise die Herkunft der Kohle nicht definiert ist. Daneben bestehen direkte Geschäftsbeziehungen zu ausgewählten Kohleproduzenten. Mehr Informationen zur Kohlebeschaffung der EnBW finden sich auf unseren Internetseiten unter www.enbw.com/kohle-beschaffung und in unserem Energiewende-Blog unter www.dialog-energie-zukunft.de/infografik_kohle/. Verhaltensgrundsätze zur verantwortungsvollen Beschaffung Die EnBW strebt an, die Verstromung von Steinkohle über die gesamte Wertschöpfungskette so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck verabschiedete der EnBW-Vorstand im Juli 2014 Verhaltensgrundsätze zur verantwortlungsvollen Beschaffung von Steinkohle und anderen Rohstoffen mit konkreten Anforderungen an Lieferanten und Geschäftspartner (www.enbw.com/verhaltenskodex). Ziel ist, die Lebensbedingungen der Menschen entlang der Wertschöpfungskette im Interesse aller Stakeholder zu verbessern. Dies trägt bei Kohleverbrauchern und -produzenten zur Senkung von rechtlichen, operativen und Reputationsrisiken und zum langfristigen wirtschaftlichen Erfolg bei. Die Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze basieren auf anerkannten internationalen Leitlinien und Standards zum Schutz der Menschenrechte, zur Wahrung der Rechte indigener Völker, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zum Umweltschutz und zur Gewährleistung guter Unternehmensführung und Compliance. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die Erkenntnisse aus dem Prozess zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland unterstützen die EnBW bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Beschaffungsprozess. Die Grundsätze werden bei neuen Rohstoffbeschaffungsverträgen seit dem Geschäftsjahr 2015 angewendet. Im Rahmen turnusmäßiger Prüfungen tritt bei vermuteten Verstößen gegen die Grundsätze ein Prüfungsprozess in Kraft, der zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen kann. Umsetzung der Verhaltensgrundsätze Die Anwendung der Verhaltensgrundsätze wurde im Geschäftsjahr 2015 mit der Entwicklung von internen Handlungsanleitungen weiter konkretisiert, sodass die Prozesssicherheit in allen Geschäftsbereichen erhöht wurde. Durch die Aktualisierung des Nachhaltigkeitsregisters für Kohleproduzenten können die Anforderungen und die Nachhaltigkeitsaktivitäten aufseiten der Produzenten besser in den Entscheidungsprozess des CSR-Committees für nachhaltige Rohstoffbeschaffung integriert werden. Im Jahr 2015 diskutierte das CSR-Committee die Nachhaltigkeitsperformance aller wesentlichen Lieferantenunternehmen auf Basis des Nachhaltigkeitsregisters. Erneut war die Beschaffungssituation in Kolumbien ein Schwerpunktthema. Vor-Ort-Engagement in Kolumbien In Kolumbien, dem wichtigsten Bezugsland für Steinkohle, hat die EnBW ihre Aktivitäten weiter intensiviert. Im März 2015 fanden in Bogota sowie in der Kohlebergbauregion Cesar Treffen mit Vertretern von Ministerien, Botschaften, Behörden, Gemeinden, Opfern des kolumbianischen Bürgerkriegs und kohleproduzierenden Unternehmen statt. Im Nachgang zu dieser Informationsreise folgten mehrere Treffen mit gesellschaftlichen Organisationen und Kohleproduzenten. Anschließend wurde ein Fragenkatalog zu offenen Themen erstellt, der die zentrale Bedeutung der Verhaltensgrundsätze als Vertragsgrundlage für die Geschäftsbeziehungen zwischen der EnBW und kolumbianischen Geschäftspartnern unterstreicht. In diesem Fragenkatalog, der im Oktober an die Produzenten verschickt wurde, werden die Kernmaßnahmen zur Geschäftspartnerprüfung und zum Stakeholdermanagement gezielt mit einem Engagement vor Ort kombiniert. Zudem hat die EnBW ihr Engagement zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Kolumbien ausgebaut - insbesondere bei der Wasserversorgung der vom Kohlebergbau und Kohletransport betroffenen Bevölkerung. WirtschaftsberichtRahmenbedingungenExterne Einflüsse Für den Geschäftsverlauf der EnBW sind vielfältige externe Faktoren wie gesamtwirtschaftliche, politische und regulatorische Umfeldentwicklungen, die Preise an den Märkten für Primärenergieträger, CO2-Zertifikate und Strom sowie Witterungseinflüsse von wesentlicher Bedeutung. Die Strom- und Gasnachfrage der Industrie wird durch gesamtwirtschaftliche Wachstums- oder Schrumpfungsphasen erheblich beeinflusst. Der Energieverbrauch privater Haushalte entwickelt sich dagegen weitgehend konjunkturunabhängig. Der Gasabsatz hängt zudem stark von den Witterungsbedingungen ab. Politische Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene - insbesondere markt- und wettbewerbsorientierte Regelungen - beeinflussen die Energiebranche. Der gesellschaftspolitische Wille, beispielsweise zur Intensivierung des Klimaschutzes oder zur Schonung der natürlichen Ressourcen, prägt die politischen und regulatorischen Vorgaben und die umfassenden gesetzgeberischen Eingriffe im Energiebereich. Für die EnBW ergeben sich somit stetig neue Herausforderungen, denen sie mit flexiblen und langfristig orientierten Konzepten begegnet. Kosten- und erlösseitig wirken die Preise an den Märkten für Brennstoffe und CO2-Zertifikate sowie am Stromgroßhandelsmarkt auf den Geschäftsverlauf der EnBW. Dabei ist die EnBW bestrebt, Unsicherheiten für die Erzeugungsmarge zu verringern. Die für die Stromerzeugung erforderlichen Mengen an Primärenergieträgern und CO2-Zertifikaten werden daher im Voraus am Terminmarkt beschafft. Die geplante Stromproduktion veräußern wir am Terminmarkt und über die Vertriebskanäle der EnBW. Folglich bildeten die Konditionen der in den Vorjahren abgeschlossenen Lieferkontrakte die Basis der Kosten und Erlöse des Jahres 2015. Dagegen beeinflusst der Preisverlauf am Terminmarkt im Geschäftsjahr 2015 die Ergebnisse der Folgeperioden. Dieser Zusammenhang besteht ebenso für die vertriebsseitig am Terminmarkt erworbenen Strommengen. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die für die Geschäftstätigkeit der EnBW relevanten Volkswirtschaften verzeichneten im Jahr 2015 überwiegend eine verhalten positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Lediglich in der Schweiz dämpfte die deutliche Aufwertung des Franken den Wirtschaftsverlauf. Im Jahr 2016 soll sich das Wachstumstempo der Weltwirtschaft beschleunigen. In allen Ländermärkten der EnBW - mit Ausnahme Tschechiens - wird die gesamtwirtschaftliche Expansionsrate voraussichtlich auf ähnlichem oder höherem Niveau liegen als im Jahr 2015. Insgesamt sind daher von der wirtschaftlichen Entwicklung geringfügig positive Impulse auf die Geschäftstätigkeit zu erwarten. scroll
Energiewirtschaftliches Umfeld Branchenentwicklung und Wettbewerbssituation Die Energiebranche unterliegt - insbesondere in Deutschland durch die Energiewende - grundlegenden Veränderungen. Der politisch gewollte und geförderte Ausbau der erneuerbaren Energien stellt die Geschäftsmodelle der etablierten großen Energieversorgungsunternehmen mit einer immer noch im Wesentlichen auf Großkraftwerken basierenden Erzeugungs-infrastruktur zunehmend infrage. Der Druck auf die konventionelle Erzeugung, insbesondere in Deutschland, verschärft sich in einem bislang nicht gekannten Ausmaß. Zeitweise wird die Stromerzeugung aus Großkraftwerken durch die erneuerbaren Energien bereits vollständig aus dem Markt verdrängt, sodass ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Kraftwerke immer schwieriger wird. Darüber hinaus treten neue Konkurrenten in alle Teilmärkte ein, beispielsweise Besitzer dezentraler Erzeugungseinheiten oder auch Systemanbieter für autarke Erzeugungslösungen. Vor diesem Hintergrund sinkt der Strompreis an den Strombörsen kontinuierlich und deckt heute bereits kaum noch die Kosten für Brennstoffe und Emissionszertifikate. Gleichzeitig steigt der Strompreis für die Verbraucher durch Steuern und Abgaben Jahr für Jahr weiter an, da immer mehr Strom aus subventionierten erneuerbaren Energiequellen stammt. In diesem herausfordernden Umfeld müssen die Unternehmen der Branche ihre Geschäftsmodelle überprüfen und auf die neuen Marktgegebenheiten ausrichten. ![]() Energiepolitische Maßnahmen und Klimaschutz Energie- und Klimastrategie Ende Februar 2015 legte die Europäische Kommission mit der Mitteilung zur Energieunion ihre Energie- und Klimastrategie einschließlich eines konkreten Aktionsplans für die nächsten Jahre vor. Sie enthält insbesondere eine umfassende Überprüfung des Marktdesigns, die weitere Stärkung von Solidaritätsmechanismen zur Versorgungssicherheit und die Umsetzung der Dekarbonisierungsziele bis 2030. Die Agenda ist ambitioniert, die Umsetzungskraft der Kommission muss sich angesichts stark divergierender Interessen der Mitgliedsstaaten noch beweisen. Für das energiewirtschaftliche Umfeld sind unter anderem der Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur, das Funktionieren der gemeinsamen Großhandelsmärkte inklusive des Intraday-Market-Coupling, aber auch die verfolgte stärkere Kopplung von Großhandels- und Endkundenmärkten sowie Vorgaben zur Marktintegration erneuerbarer Energien, einschließlich Vorgaben zu staatlichen Beihilfen, von wesentlicher Bedeutung. Entscheidend werden die Jahre 2016/2017 sein, wenn der größte Teil der im Zuge der Energieunionsstrategie geplanten legislativen Maßnahmen vorgelegt und verhandelt wird. Die EnBW befürwortet die schnelle und wirksame Vertiefung des Energiebinnenmarkts unter Verhinderung weiterer Fragmentierung aufgrund nationaler Kapazitätsmechanismen. Vor allem ist aber auch die schnelle Stärkung des europäischen Emissionshandels von herausragender Bedeutung. Dieser entwickelt sich aus Sicht der EnBW nach wie vor viel zu schleppend und wird sich trotz der Pariser Klimakonferenz weiterhin schwierig gestalten. Weltklimakonferenz in Paris Im Dezember 2015 ist es den 195 Vertragsstaaten auf der Weltklimakonferenz von Paris gelungen, sich auf ein völkerrechtlich verbindliches Klimaschutzabkommen mit darin enthaltenen Verpflichtungen für alle Unterzeichner zu einigen. Kernelement des Abkommens ist das Bekenntnis zu einer Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf „deutlich unter 2 °C“ möglichst sogar nur 1,5 C im Vergleich zuvorindustriellen Zeiten. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll die Welt klimaneutral, also emissionsfrei, sein. Alle Vertragsstaaten sollen bis 2020 nationale Strategien zur Erreichung dieser Ziele entwickeln. Es wurde zudem vereinbart, dass die nationalen Ziele alle fünf Jahre überprüft und dabei stetig erhöht werden. Das Vertragswerk dürfte ein deutliches Signal an globale Investoren senden, dass das Zeitalter der fossilen Energien zu Ende geht und umweltverträglichen Technologien die Zukunft gehört. Die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft ist nun auf eine rechtliche Basis gestellt und dürfte sich beschleunigen. Die EnBW begrüßt die erfolgreiche Verhandlung des Abkommens: Die Strategie der EnBW, sich bei Investitionen auf erneuerbare Energien, Netzausbau und die Entwicklung neuer, zunehmend dezentraler Geschäftsmodelle zu konzentrieren, wird durch das Abkommen unterstützt. In diesem Zusammenhang hat die EnBW im Dezember 2015 ein Positionspapier zu den Verhandlungen um ein globales Klimaschutzabkommen der Pariser Klimakonferenz mit fünf Punkten veröffentlicht (www.enbw.com/klimaschutzabkommen). Des Weiteren hat das Financial Stability Board im Rahmen der Pariser Klimakonferenz die Gründung einer mit Vertretern aus der Industrie besetzten Arbeitsgruppe zu klimaschutzrelevanten finanziellen Kennzahlen bekannt gegeben. Die EnBW ist auch mit ihrem Finanzvorstand Thomas Kusterer in dieser internationalen Arbeitsgruppe vertreten. Zielvorgaben für 2030 Die Umsetzung der 2014 beschlossenen klima- und energiepolitischen Zielvorgaben bis 2030 (verbindlich -40 % Treibhausgasminderungen und mindestens 27 % Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch, unverbindlich mindestens 27 % Energieeffizienzsteigerung) schreitet weiter voran. Über das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Emissionshandels-(ETS-) Richtlinie hinaus sind insbesondere die Vorschläge zur Anpassung der Erneuerbaren-, der Gebäudeeffizienz- und der Energieeffizienz-Richtlinie in der zweiten Jahreshälfte 2016 von Bedeutung. Aus Sicht der EnBW erfordert dabei der künftige Governance-Prozess zur Sicherstellung der Zielerfüllung seitens der Mitgliedsstaaten mehr Stringenz. Klimaschutz-Aktionsprogramm 2020/Klimaschutzplan 2050 Das Ende 2014 vom Bundeskabinett beschlossene Klimaschutz-Aktionsprogramm sieht unter anderem zusätzliche CO2-Minderungen im konventionellen Kraftwerksbereich in Höhe von 22 Mio. t CO2 bis 2020 vor. Nach langer Diskussion wurde im Entwurf zum Strommarktgesetz die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken im Umfang von 2,7 GW im Zeitraum von 2016 bis 2020 verankert. Die betroffenen Blöcke werden zunächst auf vertraglicher Basis für vier Jahre aus dem Markt genommen, wofür die Betreiber eine kostenbasierte Vergütung erhalten. Anschließend werden die Blöcke endgültig stillgelegt. Von dieser Maßnahme erwartet die Bundesregierung einen CO2-Einspareffekt von 11 bis 12,5 Mio. t bis 2020. Aus unserer Sicht können dadurch mögliche soziale Härten innerhalb des Strukturwandels abgefedert werden. Die EnBW ist nicht direkt betroffen. Außerhalb des Stromsektors sollen Energieeffizienzmaßnahmen den größten Beitrag zum Klimaschutz-Aktionsprogramm leisten. Die Bundesregierung hat sich zudem zum Ziel gesetzt, bis zum Sommer 2016 den Klimaschutzplan 2050 im Bundeskabinett zu beschließen. Dieser soll die nationalen Zwischenziele zur CO2-Minderung für 2030 und 2040 festschreiben und Vorschläge für geeignete Maßnahmen zur Treibhausgasminderung in allen Sektoren bis 2050 skizzieren. Dazu hat das federführende Bundesumweltministerium bereits im letzten Jahr einen umfangreichen Dialogprozess mit Bundesländern, Kommunen, Verbänden und Bürgern gestartet, aus dem heraus bereits erste Maßnahmenvorschläge entwickelt wurden. Im Handlungsfeld Energiewirtschaft finden sich auch verschiedene Vorschläge zum politisch regulierten und administrierten Kohleausstieg. Aus Sicht der EnBW wäre neben einer schnellen, ambitionierten ETS-Reform eine zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität in Kombination mit stärkeren Anreizen zur Energieeinsparung der Schlüssel zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Der Schwerpunkt des im Dezember 2014 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz liegt auf der Senkung des Endenergieverbrauchs, insbesondere im Wärmesektor. Die Bundesregierung plant zudem weitere Initiativen, um den Energiedienstleistungsmarkt zu fördern. Die EnBW sieht in der Umsetzung der angekündigten NAPE-Maßnahmen, insbesondere durch neue Investitionsanreize aus Förderprogrammen und wettbewerblichen Energieeffizienzausschreibungen, erhebliche Marktchancen im Energiedienstleistungssektor. Dennoch besteht aus Sicht der EnBW weiterhin noch Handlungsbedarf beim Abbau von Markteintrittsbarrieren; nur so kann sich ein fairer Energiedienstleistungsmarkt im Sinne von NAPE etablieren. Strom- und Gasmarkt Europa und Deutschland Segmentübergreifende Rahmenbedingungen Strommarktdesign Am 15.Juli 2015 hat die EU-Kommission mit der Vorlage eines Mitteilungspakets den Konsultationsprozess zum Marktdesign angestoßen, um es an die Herausforderungen einer dezentralen und digitalisierten Energiewelt anzupassen. Die EnBW begrüßt diesen Ansatz, insbesondere die grenzüberschreitende Betrachtung der Versorgungssicherheit und die Öffnung nationaler Kapazitätsmechanismen. Auch die Marktintegration der erneuerbaren Energien erfordert weitere Maßnahmen. Im Detail kritisch zu betrachten sind Fragen zur künftigen Rolle der Verteilnetzbetreiber und Änderungen im institutionellen Gefüge. Konkrete Gesetzgebungs- beziehungsweise Maßnahmenvorschläge werden Ende 2016 erwartet, die voraussichtlich unter anderem die Überarbeitung der Strombinnenmarktrichtlinie und -verordnung, der Stromversorgungssicherheits-Richtlinie, der ACER-Verordnung und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie umfassen. Die Bundesregierung wird gemäß Entwurf des Strommarktgesetzes den Energy-only-Markt (EOM 2.0) stärken und Preisspitzen zulassen. Diese starke Marktorientierung des Strommarktes ist aus Sicht der EnBW zu begrüßen. Die jetzt beschlossene Strommarktreform sehen wir als risikoarme und kostengünstige Möglichkeit an, auch weiterhin eine sichere Versorgung durch Stärkung der Marktkräfte zu gewährleisten. Zurzeit läuft das parlamentarische Verfahren zum Strommarktgesetz, das voraussichtlich im Sommer 2016 in Kraft treten wird. Die Marktbedingungen erzwingen zunehmend die Stilllegung konventioneller Kraftwerke. Gleichzeitig werden vor allem in Süddeutschland zur Stilllegung vorgesehene Anlagen weiterhin benötigt, um die Netzstabilität zu gewährleisten und damit die Versorgung sicherzustellen. Um eine Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke zu verhindern, sieht das Gesetz eine Pflicht zur Vorhaltung der Anlagen als Reservekraftwerke („Netzreserve“) vor. Der Kraftwerksbetreiber hat dabei einen Anspruch auf eine angemessene Erstattung der Kosten. Daneben plant die Politik die Einführung einer zusätzlichen Kapazitätsreserve, die für Fälle extremer Erzeugungsknappheit im Strommarkt vorgehalten werden soll. Die EnBW begrüßt die Einrichtung eines wettbewerblich orientierten Verfahrens zur Beschaffung der Kapazitätsreserve. Als Betreiberin von Netzreserveanlagen kann die EnBW künftig entscheiden, ob sie diese Anlagen in der Netzreserve belassen oder ob sie in die Kapazitätsreserve bieten und - bei erfolgreichem Gebot - in diese wechseln will. Gasversorgungssicherheit Am 16. Februar 2016 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das neben Strategien zu Liquified Natural Gas (LNG) und Gasspeichern sowie zum Wärme-/Kältesektor insbesondere einen Überarbeitungsvorschlag zur Gasversorgungssicherheitsverordnung und zum Beschluss über zwischenstaatliche Energieabkommen enthält. In diesem Maßnahmenpaket ist aus Sicht der EnBW eine geplante Offenlegungspflicht für kommerzielle Gaslieferverträge kritisch zu sehen. Auch ist bei der geplanten Stärkung des Solidaritätsmechanismus auf die Vermeidung negativer finanzieller Auswirkungen für die Unternehmen zu achten. Intelligente Messsysteme (Smart-Meter-Systeme) Das Bundeskabinett hat am 4. November 2015 den Gesetzentwurf zur „Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Er umfasst den Smart-Meter-Rolloutpfad, die Refinanzierung sowie die Ausgestaltung wettbewerblicher Elemente und die sichere Datenkommunikation. Der Rollout von intelligenten Messsystemen soll nicht flächendeckend, sondern stufenweise nach größtem Effizienz- und Netznutzen erfolgen. Die Einbauverpflichtung beginnt bei Verbräuchen von > 6.000 kWh beziehungsweise bei EE/KWK-Anlagen> 7 kW. Das Gesetz regelt weiterhin veränderte Verantwortlichkeiten im Rahmen der Marktkommunikation. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein, mit einem Inkrafttreten des Gesetzes wird zum Jahresanfang 2017 gerechnet. Zentrale Anliegen der EnBW sind die zeitnahe Refinanzierung von Investitionen in intelligente Energienetze, ein diskriminierungsfreier Wettbewerb sowie eine effiziente Markt- und Datenkommunikation. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Seit dem 1. Januar 2016 gelten im novellierten Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes modifizierte Förderbedingungen zur Erreichung des neuen KWK-Ausbauziels von 110 TWh bis 2020 beziehungsweise 120 TWh bis 2025: So wird eine neue, auf gasbetriebene Kraftwerke beschränkte Förderung von Bestandsanlagen ab einer Größe von 2 MW eingeführt. Der jährliche KWK-Förderdeckel wird auf künftig 1,5 Mrd. € angehoben. Der Ersatz von kohlegefeuerten durch gasgefeuerte Anlagen im Bestand erhält ebenfalls eine zusätzliche Förderung. Darüber hinaus werden für Anlagen > 100 kW sämtliche Zuschläge für den Eigenverbrauch gestrichen. Für KWK-Anlagen, die in stromintensiven Unternehmen eingesetzt werden, gelten die bisherigen Förderzuschläge weiter. Zudem wird eine neue Förderkategorie eingeführt, die Energiedienstleister bei Contractinglösungen begünstigt: Demnach erhalten auch KWK-Anlagen eine Förderung, die KWK-Strom an Endverbraucher in einer Kundenanlage oder in einem geschlossenen Verteilnetz liefern und dabei die volle EEG-(Erneuerbare-Energien-Gesetz-)Umlage zahlen. Gefördert werden KWK-Anlagen, die bis Ende 2022 in Betrieb gehen. Segment Vertriebe Strom- und Gaspreise für Privat- und Industriekunden Gemäß der Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom Januar 2016 belief sich die durchschnittliche monatliche Stromrechnung für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh im Jahr 2015 auf 83,64 €, nach 84,99 € im Vorjahr. Über die Hälfte des Preises entfällt dabei auf Steuern und Abgaben. Aufgrund der gesunkenen Beschaffungskosten konnte die EnBW die Strompreise für die meisten Kunden im Jahr 2015 leicht senken (-1,4 %). Bei den Wärmestromanwendungen verringerte die EnBW die Preise zum Jahreswechsel 2014/2015 um 2,4 % bis 5 %. Zum 1. Januar 2016 war dann jedoch eine Erhöhung der Strompreise in der Grundversorgung um rund 2,4 % notwendig, weil ein Anstieg der Netznutzungsentgelte und staatlicher Umlagen wie der EEG- und der KWK-Umlage durch günstigere Großhandelspreise nicht vollständig kompensiert werden konnte. Für Industriekunden in der Mittelspannungsversorgung sank der durchschnittliche Strompreis inklusive Stromsteuer nach Berechnungen des BDEW von 15,32 ct/kWh im Vorjahr um 0,6 % auf 15,23 ct/kWh im Jahr 2015. Die Preise für Erdgas lagen nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 für private Haushalte um 0,9 % unter dem Wert des Vorjahres; für Industriekunden verringerte sich der Preis für den Gasbezug dagegen um 11,9 %. ![]() Segment Netze Bedarfsgerecht ausgebaute Energienetze sind die Basis für eine erfolgreiche Energiewende. Insbesondere die Anbindung erneuerbarer Energien und die Marktintegration erfordern weitere Baumaßnahmen sowohl auf der Übertragungs- als auch auf der Verteilungsebene. Diese Maßnahmen bedeuten hohe Investitionen in die Netzinfrastruktur. Damit einhergehend ist die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Verteilnetze im Rahmen der Novellierung der Anreizregulierung in vollem Gange. Der Ausbau der Gasnetze ist durch die Marktraumumstellung von L-Gas (Low Calorific Gas) auf H-Gas (High Calorific Gas) geprägt. Künftige Rolle der Verteilnetzbetreiber Auf europäischer Ebene wurde und wird im Zuge der Überprüfung des Strommarktdesigns auch die künftige Rolle der Verteilnetzbetreiber diskutiert in Abgrenzung zum Markt, aber auch im Verhältnis zu den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB). Voraussichtlich ist seitens der EU keine eindeutige Rollenzuweisung beziehungsweise Zuordnung von Aufgaben zu erwarten, gegebenenfalls aber stärkere Neutralitätsanforderungen, je aktiver Verteilnetzbetreiber künftig zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit eingreifen. Entsprechende Gesetzgebungsvorschläge werden Ende 2016 vorgelegt. Aus Sicht der EnBW sind hier die aktuellen Entflechtungsvorgaben ausreichend, es sollte eher auf eine effektive Umsetzung beziehungsweise den Wegfall von Ausnahmen geachtet werden. Netzentgelte Strom Am 1. Januar 2014 hat die zweite Regulierungsperiode begonnen. Bis Ende 2015 haben die meisten Netzbetreiber der EnBW ihren finalen Erlösobergrenzenbescheid von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beziehungsweise Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg erhalten. Bei einem Netzbetreiber steht dieser noch aus. Deshalb kann es bei den endgültigen Erlösobergrenzen noch geringfügige Abweichungen geben. Weiterentwicklung des Regulierungssystems für die Netzentgelte Strom/Gas Die BNetzA legte im Januar 2015 einen Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung vor, in dem sie die Wirkungen der bisherigen Anreizregulierung analysiert und Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regulierungssystems macht. Auf Basis dieses Berichts legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Eckpunkte zu einer Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vor. Die Novellierung der ARegV soll dann voraussichtlich bis Ende des 3. Quartals 2016 abgeschlossen sein. Die Anpassungen an das Regulierungssystem für die Strom- und Gasnetzentgelte sollen dann ab der dritten Regulierungsperiode (Strom 2019, Gas 2018) wirksam werden. Die EnBW AG und ihre Tochtergesellschaft Netze BW beteiligen sich aktiv am derzeit laufenden Novellierungsprozess der ARegV. Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2025, Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2025 und Bundesbedarfsplan Die Netzentwicklungspläne beschreiben den erforderlichen Ausbau der Stromnetze sowie die Ausbauplanung für die Anbindungsleitungen der Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee in den kommenden 10 beziehungsweise 20 Jahren. Diese Pläne werden von den vier deutschen ÜNB alle zwei Jahre erstellt. Dabei ist die Einbindung der interessierten Öffentlichkeit ein fester Bestandteil des Verfahrens. Der aktuelle erste Entwurf des NEP Strom 2025 berücksichtigt neben der schrittweisen Stilllegung von Braunkohlekraftwerken auch erstmalig eine Spitzenkappung von maximal 3 % der Jahresenergie aus Wind-Onshore- und Fotovoltaikanlagen. Auf dieser Basis liegt nach den Berechnungen der ÜNB der Ausbaubedarf neuer Leitungstrassen bei 3.100 bis 3.300 km und der Bedarf zur Verstärkung von Bestandstrassen bei 5.900 bis 6.400 km. Dabei soll der hohe Stromübertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland im Wesentlichen durch Hochspannungs-Gleichstrom-Leitungen (HGÜ) beziehungsweise Direct Current (DC) gewährleistet werden. Unsere Tochtergesellschaft TransnetBW ist dabei für die Optimierung und den Ausbau des Höchstspannungsnetzes in Baden-Württemberg zuständig und beispielsweise an den HGÜ-Projekten ULTRANET und SuedLink beteiligt. Der Ausbaubedarf des Offshore-Netzes ist von der prognostizierten zusätzlichen installierten Leistung der Windkraftanlagen auf See abhängig. Er liegt gemäß des Entwurfs des O-NEP 2025 zwischen 397 km und 902 km. Die von den ÜNB erstellten Entwürfe des NEP und des O-NEP werden von der BNetzA geprüft und durchlaufen erneut eine öffentliche Konsultation. Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2025 Seit November 2015 liegt der NEP Gas der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) vor. Er sieht in den nächsten zehn Jahren mehr als 80 Maßnahmen zum Ausbau der nationalen Gasinfrastruktur vor. Die sich aus dem geplanten Ausbau ergebenden Investitionen belaufen sich bis 2020 auf rund 2,8 Mrd. € und steigen bis 2025 auf insgesamt 3,3 Mrd. € an. Größere Ausbaumaßnahmen sind insbesondere im Südosten und Nordwesten Deutschlands geplant. Ab dem Jahr 2016 werden Netzentwicklungspläne nur noch alle zwei Jahre - statt bislang jährlich - erstellt. Dies hat den Vorteil, dass die bisherigen Überschneidungen im Aufstellen der Netzentwicklungspläne entfallen. Konzessionsvergabeverfahren Laut der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2013 soll § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Konzessionsvergabeverfahren novelliert werden. Erste Vorschläge aus dem BMWi wollen das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe der Konzessionen für Verteilnetze eindeutig und rechtssicher regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern. Der diesbezügliche Kabinettsbeschluss erfolgte Anfang Februar 2016. Segment Erneuerbare Energien Ausbau der erneuerbaren Energien ![]() Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet kontinuierlich voran. Ihr Anteil an der gesamten Stromerzeugung erhöhte sich im Jahr 2015 nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) auf 30,0 % (Vorjahr: 25,9 %). Dabei lag die Erzeugung aus Fotovoltaik um 6,6 % und die aus Windkraft um mehr als 50 % über dem Vorjahreswert. Die Grundlage für diesen rasanten Ausbau hat das EEG geschaffen. Die Förderung der erneuerbaren Energien soll künftig durch wettbewerbliche Ausschreibungen erfolgen und damit die bestehenden Einspeisetarife ablösen. Diese Umstellung wurde bereits mit dem EEG 2014 beschlossen und ist als nächster Schritt zu mehr Marktnähe und Wettbewerb im EEG zu sehen. Das Ausschreibungsdesign hat zum Ziel, den Ausbaukorridor für erneuerbare Energien einzuhalten, ausreichend Wettbewerb zu ermöglichen und die Vielfalt der Akteure zu wahren. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die einzelnen Erzeugungsarten werden technologiespezifische Ausschreibungsdesigns entwickelt. Mit den Auktionen für Wind offshore, Wind onshore sowie große Fotovoltaik(PV-)Anlagen werden ab 2017 über 80 % der jährlich durch den Zubau von neuen Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien erzeugten Strommenge ausgeschrieben. Die restlichen circa 20 % basieren auf PV-Anlagen unter 1 MW, Wasserkraft, Geothermie und voraussichtlich Biomasse, für die weiterhin die Fördersätze nach dem EEG 2014 gelten. Die Ausschreibungsdesigns für Wind offshore und Wind onshore werden aktuell entwickelt. Bei Wind offshore wird an den Zielgrößen von 6,5 GW bis zum Jahr 2020 und 15 GW bis zum Jahr 2030 festgehalten. Alle Windparks, die bis 2020 in Betrieb genommen werden, erhalten eine Förderung gemäß EEG 2014. Die Auktionen gelten für alle Anlagen, die ab 2021 umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, dass der Staat Flächen vorentwickelt, die anschließend auktioniert werden (sogenanntes „zentrales Modell“). Da diese Flächenentwicklung langer Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung bedarf, wird das zentrale System erst nach einer Übergangszeit - vermutlich ab dem Jahr 2024 - wirksam. Um einen kontinuierlichen Ausbau sicherzustellen, werden in der Übergangszeit von voraussichtlich 2021 bis 2023 Auktionen für bereits geplante und genehmigte Windparks durchgeführt. Ab Mai 2017 werden die ersten Auktionen bei Wind onshore stattfinden. Neben der generellen Änderung der Fördersystematik gibt es tief greifende Veränderungen bei der Regionalisierung und der Referenzstandortbewertung, die sich auf die Projektpipeline auswirken können. Fraglich ist zudem noch, wie hoch der tatsächliche Ausbaukorridor sein wird. Dieser ist im Moment Gegenstand hart geführter politischer Diskussionen. Bei der PV ist zu erwarten, dass das bereits bestehende Ausschreibungsdesign der Pilotausschreibungen für Freiflächenanlagen im Wesentlichen fortgeführt wird. Die laufenden Ausschreibungen für PV-Freiflächen sollen um PV-Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen wie zum Beispiel Deponien erweitert werden. Daneben soll es eine neue Ausschreibung für große PV-Anlagen auf Gebäuden geben. An den Pilotausschreibungen für Freiflächenanlagen hat sich die EnBW im Jahr 2015 beteiligt und ist mit sechs Projekten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zum Zug gekommen. Das EEG 2016 soll im Sommer durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Als Akteur mit ambitionierten Ausbauzielen im Bereich der erneuerbaren Energien ist unser Portfolio von dieser Systemänderung betroffen. Die EnBW begleitet den Gesetzgebungsprozess und beteiligt sich an den jeweiligen Konsultationen, um auf die notwendige Investitionssicherheit für bereits bestehende Planungen und getätigte Investitionen hinzuweisen sowie eine möglichst unbürokratische und wettbewerbliche Umsetzung des neuen Systems zu erreichen. Reform der EU-Erneuerbaren-Richtlinie Ende November 2015 hat die Europäische Kommission die Konsultation zur Überprüfung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie gestartet. Sie ist erforderlich zur Umsetzung des beschlossenen EU-Erneuerbaren-Ausbauziels von 27 Prozent bis 2030. Die Überarbeitung verfolgt gleichzeitig das Ziel einer stärkeren Marktintegration und einer stärkeren grenzüberschreitenden Kooperation beim Ausbau der erneuerbaren Energien (EE), einschließlich deren Förderung, eine stärkere Einbeziehung anderer Sektoren wie zum Beispiel Wärme und Verkehr sowie eine Stärkung der Verbraucher, beispielsweise in Bezug auf Selbstverbrauch. Die Auswirkungen für den EE- Ausbau in Deutschland werden voraussichtlich begrenzt sein. Aus Sicht der EnBW ist insbesondere die mögliche Entwicklung eines europäischen Instruments zur Sicherstellung des EU-weiten EE-Ausbauziels von Interesse. Segment Erzeugung und Handel Stromerzeugung ![]() Die Bruttostromerzeugung in Deutschland lag im Jahr 2015 nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) mit 647,1 Mrd. kWh um 3,1 % über dem Niveau des Vorjahres (627,8 Mrd. kWh). Der Einsatz von Braunkohle, Steinkohle und Wasserkraft (ohne Pumpspeicher) bei der Stromerzeugung verringerte sich jeweils um 0,5 %; deutlich stärker fiel der Rückgang mit 6,7 % bei Erdgas aus. Der Beitrag der Kernenergie zur Stromerzeugung reduzierte sich durch die Außerbetriebnahme des Kraftwerks Grafenrheinfeld zur Jahresmitte um weitere 5,8 %. Dem stand ein Zuwachs bei den erneuerbaren Energien um 19,4 % gegenüber. Im Jahr 2015 überstiegen die deutschen Stromexporte die -importe um rund 50,1 Mrd. kWh. Die größten Nettostromlieferanten waren im Jahr 2015 Frankreich und Tschechien; Exportüberschüsse bestehen vor allem mit den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Polen. Kernenergie Der Ausstieg aus der Kernenergie wurde 2015 gemäß den politischen Vorgaben von 2011 mit der Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld fortgesetzt. Die Frage der Finanzierung des Kernenergieausstiegs dominierte die kernenergiepolitische Debatte im zweiten Halbjahr 2015. Eine von der Bundesregierung Mitte Oktober 2015 eingesetzte Kommission (KFK) wird bis April 2016 Empfehlungen zur Anpassung des Finanzierungssystems für den Kernenergieausstieg erarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass das gegenwärtige System der Rückstellungsbildung (teilweise) durch eine im Detail noch zu klärende Fonds- oder Stiftungslösung ersetzt wird. Die EnBW favorisiert eine Stiftungslösung, mithilfe derer die finanzielle Abwicklung der Kernenergie sicher und effizient zugleich erfolgen kann. Parallel durchläuft ein Gesetz zur Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftung den Legislativprozess. Ziel sind die Erhaltung der aktuellen Haftungssituation sowie die Reduzierung der Risiken für die öffentlichen Haushalte. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes herrscht noch Uneinigkeit. Die Endlagersuchkommission hat 2015 ihre Arbeit fortgesetzt. Auf Grundlage des Standortauswahlgesetzes sollen bis Mitte 2016 Kriterien für die Suche eines Endlagers für hoch radioaktive Abfallstoffe festgelegt werden. Mitte 2015 haben zudem die betroffenen Energieversorgungsunternehmen mit dem Bundesumweltministerium die Grundzüge der Rückführung von Wiederaufbereitungsabfällen aus Frankreich und Großbritannien vereinbart. Ob die EnBW einen Antrag auf Einlagerung von fünf Behältern mit Abfällen aus der Wiederaufbereitung in La Hague im Zwischenlager Philippsburg stellen wird, hängt von den in einer Arbeitsgruppe zwischen Bund und Betreibern zu präzisierenden Details ab. Finanzdienstleistungsgesetzgebung Von besonderer Bedeutung sind weiterhin die Verfahren zur Konkretisierung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID 2) hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Energiewirtschaft. Nach wie vor kritisch sind insbesondere die finale Ausgestaltung der spezifischen Ausnahmeregelung für Warenhändler sowie die Definition, wann Strom- und Gastransaktionen als Finanzinstrument klassifiziert werden - bei zu enger Ausgestaltung besteht für Energieversorgungsunternehmen wie die EnBW die Gefahr entsprechender Lizenzanforderungen und der Anwendbarkeit weiterer kostenseitig belastender Finanzmarktregulierung wie der Verordnung über Integrität und Transparenz im Energiemarkt (REMIT). Märkte Brennstoffe und CO2 Brennstoffe und CO2-Zertifikate sind wesentliche Inputfaktoren der Stromerzeugung. Insbesondere relevant sind die Weltmärkte für Öl, Gas und Kohle. Ölmarkt: Die Ölpreise (Frontmonat) gingen im Geschäftsjahr 2015 von 57,33 US-$/bbl zum Jahresultimo 2014 auf 37,28 US-$/bbl zum Jahresende 2015 weiter zurück. Der Preisrückgang erfolgte aufgrund eines anhaltend bestehenden Angebotsüberhangs bei Öl. Im November 2014 beschloss die OPEC, nicht länger aktiv das Angebot einzusteuern, um einen Mindestpreis im Ölmarkt zu verteidigen. Vielmehr besteht die neue Strategie in einer Verteidigung von Marktanteilen. Da die niedrigen Preise trotz stark gekürzter Investitionen in neue Ölquellen nicht wie allgemein erwartet zu einem Einbruch der US-Ölproduktion führten, bestand das Überangebot während des gesamten Jahres 2015 fort. Die Hoffnung auf einen amerikanischen Förderrückgang hatte die Preise bis zum Mai zwischenzeitlich ansteigen lassen. Nachdem der Einbruch der Produktion ausblieb, setzte sich der Trend rückläufiger Ölpreise weiter fort. Die - auch preisbedingt - wachsende Ölnachfrage reichte nicht aus, um das Überangebot abzubauen. Zum Jahresende trugen auch Sorgen bezüglich der chinesischen Konjunktur zum Preisrückgang bei. Die Marktteilnehmer gehen von einem künftig steigenden Ölpreis aus. scroll
Gasmarkt: Die Basis für den Gasimport nach Deutschland bilden überwiegend langfristige Bezugsverträge. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stammten in den ersten neun Monaten 2015 40 % des deutschen Erdgasaufkommens aus Russland (Vorjahr: 38 %), 30 % aus den Niederlanden (Vorjahr: 26 %) und 19 % aus Norwegen (Vorjahr: 22 %). Der Anteil der inländischen Produktion am Gesamtaufkommen belief sich in diesem Zeitraum auf 8 %, nach 10 % im Jahr zuvor. Durch den Import von verflüssigtem Erdgas (LNG) können alternativ zum Transport mittels Pipelines Förderregionen erschlossen werden, die nicht über eine Pipelineverbindung zum europäischen Markt verfügen. Im Zuge der Inbetriebnahme neuer Importterminals gewinnt diese Beschaffungsalternative zunehmend an Bedeutung. Der monatliche Grenzübergangspreis für Erdgas des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lag im November 2015 mit 18,30 €/MWh um 24 % unter dem Wert im Dezember 2014 (24,10 €/MWh). Nach einem witterungsbedingten Preisanstieg zu Jahresbeginn und einer Seitwärtsbewegung im zweiten Quartal gaben die Spot- und Terminmarktpreise für Gas an der niederländischen Title Transfer Facility (TTF) im weiteren Jahresverlauf spürbar nach. Die Marktteilnehmer gehen in der näheren Zukunft nicht von steigenden Gaspreisen aus. scroll
Kohlemarkt: Der Abwärtstrend der Preise am Kohlemarkt hat sich im Jahr 2015 fortgesetzt. Ende 2015 notierte der Spotpreis mit 48,65 US-$/t (Vorjahr: 66,89 US $/t) rund 27 % unter dem Vorjahreswert. Vor dem Hintergrund der sehr guten Versorgungslage am Weltmarkt für Kohle trugen vor allem eine geringere Importnachfrage Chinas sowie ein nachlassendes Wachstum der indischen Importe infolge einer steigenden heimischen Kohleförderung zu dieser Preisentwicklung bei. Insbesondere die wirtschaftlichen Probleme Chinas im Zuge des Umbaus des Wirtschaftssystems sorgten seit Anfang 2014 für fallende Preise an den Rohstoffmärkten. Darüber hinaus wirkten auch Währungsabwertungen bedeutender Produzentenländer sowie günstigere Fracht- und Produktionskosten infolge der deutlich gesunkenen Ölpreise preisreduzierend. Die Notierungen am Terminmarkt deuten auf weiter sinkende Kohlepreise hin. Der Frontjahrespreis lag Ende 2015 bei 44,03 US-$/t (Vorjahr: 65,88 US $/t). scroll
CO2-Zertifikate: Für CO2-Emissionen aus Kraftwerken müssen im Rahmen des europäischen Emissionshandels Emissionszertifikate in entsprechender Höhe nachgewiesen werden. Nach dem Beschluss der EU zum Backloading waren die Zertifikatepreise (EU-Allowance - EUA) im Jahresverlauf 2014 bereits auf über 6 €/t CO2 gestiegen. Im ersten Halbjahr 2015 bewegten sie sich seitwärts. Im zweiten Halbjahr wirkte sich die Zustimmung des Umweltausschusses im EU-Parlament zur Einführung der Marktstabilitätsreserve im Jahr 2019 und Einbringung der Backloadingmengen in diese Reserve weiter preissteigernd aus. Die künftige Preisentwicklung der CO2-Zertifikate wird wesentlich durch die Einsatzmengen fossiler Brennstoffe und die Einspeisung erneuerbarer Energien beeinflusst. Der am 15. Juli 2015 vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag zur Reform der ETS-Richtlinie zur Umsetzung des 2030er-Treibhausgasminderungsziels von -40 % wird von der EnBW weitgehend begrüßt. Das Verfahren läuft voraussichtlich bis Anfang 2017. scroll
Energienachfrage Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) lag der Primärenergieverbrauch in Deutschland 2015 insgesamt um 1,3 % über dem Wert des Vorjahres. Die wichtigste Ursache für den Anstieg des Energieverbrauchs waren die gegenüber dem sehr milden Vorjahr etwas kühlere Witterung und ein damit verbundener höherer Wärmebedarf. Trotz einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und eines Bevölkerungszuwaches um rund eine Million Menschen war der um Witterungseinflüsse bereinigte Energieverbrauch durch Verbesserungen in der Energieeffizienz um knapp 2,0 % rückläufig. Der Verbrauch von Steinkohle verringerte sich um 0,7 %. Dies ist vor allem auf einen geringeren Einsatz in Kraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung zurückzuführen. Der Mineralölverbrauch lag 2015 um 0,1 % unter dem Vorjahresniveau. Der Erdgasverbrauch nahm dagegen aufgrund eines höheren Einsatzes für Heizzwecke um 4,7 % zu. Der inländische Stromverbrauch erhöhte sich von 592,2 Mrd. kWh im Vorjahr um 0,8 % auf 597,0 Mrd. kWh im Jahr 2015. Der überwiegend durch den Einsatz in der Stromerzeugung geprägte Verbrauch von Braunkohle nahm um 0,9 % zu. Der Beitrag der Kernenergie reduzierte sich um weitere 5,8 %. Dem stand ein Zuwachs bei den erneuerbaren Energien um 10,5 % gegenüber. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am gesamten Primärenergieverbrauch erhöhte sich auf 12,6 % (Vorjahr: 11,5 %). Preise am Großhandelsmarkt Strom An der europäischen Strombörse EPEX SPOT für sofortige Stromlieferungen (Grundlastprodukt Base) im Marktgebiet Deutschland/Österreich lag der Durchschnittspreis für 2015 mit 31,63 €/MWh um rund 1,13 €/MWh beziehungsweise 3,5 % unter dem Niveau des Vorjahres. Diese Entwicklung ist vor allem auf deutlich gestiegene Einspeisungen aus erneuerbaren Energien infolge des starken Kapazitätsausbaus bei On- und Offshore-Windkraftanlagen und die Inbetriebnahme neuer Kraftwerke zurückzuführen. Preissteigernde Faktoren, wie zeitweise höhere Logistikkosten für Kohlekraftwerke in Form von Kleinwasserzuschlägen aufgrund von niederschlagsbedingt geringen Pegelständen, konnten diesen Effekt nicht kompensieren. ![]() Die Terminmarktpreise für Strom für das Frontjahr beliefen sich im Jahr 2015 im Durchschnitt auf 30,96 €/MWh und bewegten sich damit nochmals geringfügig unter dem Spotmarktpreis. Gegenüber dem Vorjahr lagen die Notierungen um rund 4,13 €/MWh beziehungsweise 11,8 % niedriger. Hier spiegeln sich die Erwartung eines fortgesetzten Zubaus erneuerbarer Energien - vor allem bei Windkraftanlagen onshore und offshore - und rückläufige Preise für Kohle und Gas wider. Der Zubau erneuerbarer Energien erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sehr niedrige oder negative Preise in einzelnen Stunden am Spotmarkt auftreten. Daneben wirkt sich die Inbetriebnahme moderner und effizienterer Kohlekraftwerke preissenkend aus. Für die Jahre 2017 und 2018 gehen die Marktteilnehmer mit 26,61 €/MWh und 25,90 €/MWh (Settlementpreise vom 30. Dezember 2015) von einem weiter sinkenden Preisniveau für Strom aus. ![]() Die sich aus den Terminpreisen für Strom, Kohle sowie CO2 ergebenden Erzeugungsspreads (Clean Dark Spreads - CDS) für Standardkohlekraftwerke - ausgehend von einem Wirkungsgrad von 36 % - wiesen im Jahresdurchschnitt mit 4,08 €/MWh für das Frontjahr und lediglich 3,40 €/MWh für das Lieferjahr 2017 und 3,14 €/MWh für das Lieferjahr 2018 eine rückläufige Tendenz auf. Der CDS für das Frontjahr war um rund 1,72 €/MWh niedriger als im Vorjahr. Ursachen sind der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Inbetriebnahme effizienterer Kohlekraftwerke. Unternehmenssituation des EnBW-KonzernsFinanzielle und strategische Leistungskennzahlen Ertragslage Sinkender Strom-, steigender Gasabsatz scroll
Der Stromabsatz des EnBW-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2015 unter dem Vorjahresniveau. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Handelsaktivitäten zurückzuführen; die Auswirkung auf die Ertragskraft des Unternehmens ist jedoch begrenzt. In einem weiterhin herausfordernden Wettbewerbsumfeld sank der Stromabsatz im Geschäft mit Privat- und Gewerbekunden (B2C) geringfügig. Der Absatz im Bereich Geschäfts- und Industriekunden (B2B) liegt leicht über dem Vorjahreswert. Seit Jahresbeginn 2015 wird der Stromabsatz des Segments Netze nicht mehr ausgewiesen, da vom Independent Transmission Operator (ITO) keine Daten (im Wesentlichen durchlaufende Mengen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) mehr gemeldet werden. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. scroll
Der Gasabsatz des EnBW-Konzerns erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich. Zu dieser Entwicklung trug im Wesentlichen ein gestiegener Absatz an Geschäfts- und Industriekunden (B2B) bei. Der Gasabsatz im Privatkundengeschäft (B2C) nahm sowohl durch einen leichten Anstieg der Kundenzahl als auch aufgrund der im Vergleich zum Vorjahreszeitraum kühleren Witterung zu. Die Handelsaktivitäten lagen deutlich über dem Vorjahresniveau. Ihre Auswirkungen auf die Ertragskraft des Unternehmens sind jedoch begrenzt. Außenumsatz steigt durch Offshore-Windpark EnBW Baltic 2 und höhere Erlöse aus Netznutzung scroll
1 Nach Abzug von Strom- und Energiesteuern. Vertriebe: Im Segment Vertriebe lag der Umsatz 2015 auf Vorjahresniveau. Die aufgrund der gesteigerten Absatzmengen höheren Umsätze im Gasvertrieb konnten die geringeren Umsätze im Stromvertrieb ausgleichen. Netze: Im Segment Netze stieg der Umsatz in der Berichtsperiode gegenüber dem Vorjahr hauptsächlich aufgrund höherer Erlöse aus der Netznutzung. Erneuerbare Energien: Das Segment Erneuerbare Energien wies einen gegenüber dem Vorjahr erhöhten Umsatz aus. Dies ist im Wesentlichen auf die Inbetriebnahme unseres Offshore-Windparks EnBW Baltic 2 zurückzuführen. Zusätzlich wirkte eine Entschädigungszahlung durch die 50Hertz Transmission GmbH für die verspätete Inbetriebnahme positiv. Dadurch konnten die gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Umsatzerlöse aus Laufwasserkraftwerken - aufgrund der gesunkenen Strompreise sowie der geringen Wasserführung überkompensiert werden. Erzeugung und Handel: Der Umsatz des Segments Erzeugung und Handel lag auf Vorjahresniveau. Ein Umsatzrückgang aufgrund gesunkener Strompreise konnte durch höhere Gasumsätze kompensiert werden. Wesentliche Entwicklungen in der Gewinn- und Verlustrechnung Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrug in der Berichtsperiode -332,7 Mio. €, nach 173,2 Mio. € im Vorjahr. Begründet ist diese Veränderung im Wesentlichen durch im Vorjahresvergleich geringere Erträge aus Zuschreibungen sowie einen in der Berichtsperiode enthaltenen Aufwand, der im Zusammenhang mit einem geplanten Unternehmenserwerb steht. Der Rückgang des Materialaufwands um 0,8 % auf 17.364,7 Mio. € ist vor allem im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen für nicht mehr kostendeckende langfristige Strombezugsverträge zuzuschreiben. Die Abschreibungen lagen mit 1.641,2 Mio. € deutlich unter dem Niveau des Vorjahres von 2.137,2 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch im Vorjahresvergleich geringere Wertberichtigungen auf das Erzeugungsportfolio. Das Beteiligungsergebnis erreichte das Niveau des Vorjahres. Das Finanzergebnis verbesserte sich in der Berichtsperiode gegenüber dem Vorjahr signifikant um 611,4 Mio. € auf -24,0 Mio. € (Vorjahr: -635,4 Mio. €). Grund hierfür waren im Wesentlichen Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren im ersten Halbjahr 2015. Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) erhöhte sich damit auf 274,2 Mio. €, nach -609,7 Mio. € im Vorjahr. Der vollständige Konzernabschluss findet sich unter www.enbw.com/bericht2015-downloads. Konzernergebnis verbessert Das auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende Konzernergebnis stieg im Geschäftsjahr 2015 um 590,8 Mio. € auf 124,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert von -465,9 Mio. € (Vorjahr angepasst). Das Ergebnis je Aktie belief sich 2015 auf 0,46 €, nach -1,72 € im Vorjahr (Vorjahr angepasst). Adjusted und neutrales Ergebnis Für die interne Steuerung wie auch für die externe Kommunikation der aktuellen und künftigen Ergebnisentwicklung der EnBW kommt der nachhaltigen Ertragskraft der laufenden Geschäftstätigkeit besondere Bedeutung zu. Zur Darstellung dieses operativen Ergebnisses verwenden wir das Adjusted EBITDA - das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen - als zentrale Berichtsgröße. Eine Darstellung und Erläuterung der Sondereffekte erfolgt im Abschnitt „Neutrales Ergebnis“. Adjusted EBITDA und Anteil der Segmente am Adjusted EBITDA scroll
1 Die Prognose des Segments Netze wurde unterjährig angepasst. scroll
1 Die Prognose des Anteils des Segments Netze wurde unterjährig angepasst. Resultierend aus dieser Anpassung wurden auch die Anteile der Segmente Erneuerbare Energien und Erzeugung und Handel angepasst. Das Adjusted EBITDA des EnBW-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2015 im Rahmen unserer Erwartungen geringfügig reduziert. Vertriebe: Das Adjusted EBITDA des Segments Vertriebe liegt über dem Vorjahresniveau und somit im Rahmen unserer Prognose. Der Anstieg ist insbesondere auf das temperaturbedingt höhere Ergebnis im Gas- und Wärmebereich zurückzuführen. Der Anteil am Adjusted EBITDA des Konzerns hat sich im Vorjahresvergleich in der Bandbreite unserer ursprünglichen und angepassten Prognose erhöht. Netze: Das Adjusted EBITDA des Segments Netze sank im Jahr 2015 abweichend von unserer ursprünglichen Prognose (0 % bis -10 %) deutlich unter das Vorjahresniveau, erreichte jedoch unsere unterjährig korrigierte Prognose. Im Vorjahresvergleich wirkten höhere, zum Teil temperaturbedingte Erlöse aus der Netznutzung positiv. Gegenläufig gab es negative Ergebniseffekte wie die neue Vertragskonstellation mit der Stadt Stuttgart sowie Personalaufstockungen für den Netzausbau. Zusätzlich wurde das Ergebnis stark durch negative Einmaleffekte beeinflusst, wie Aufwendungen für Ausgleichszahlungen im Rahmen der Bewirtschaftung der Verlustenergiemengen, einen höheren Aufwand für dezentrale Einspeisung sowie eine Belastung aufgrund der nachträgliche Anpassung des Wasserpreises in Stuttgart. Diese Einmaleffekte führten auch zu der unterjährigen Anpassung der Prognose für das Segment. Dementsprechend hat sich auch der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns verringert und liegt sowohl in der ursprünglichen (35 % bis 40 %) sowie in der Bandbreite unserer angepassten Prognose. Erneuerbare Energien: Im Segment Erneuerbare Energien erhöhte sich das Adjusted EBITDA im Vorjahresvergleich wie von uns erwartet. Die schlechtere Ergebnisentwicklung unserer Laufwasserkraftwerke aufgrund der im Periodenvergleich gesunkenen Strompreise konnte durch die vollständige Inbetriebnahme unseres Offshore-Windparks EnBW Baltic 2 und durch den Zubau bei Onshore-Windkraftanlagen überkompensiert werden. Der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns ist im Vorjahresvergleich gestiegen, liegt jedoch leicht unterhalb der ursprünglichen (15 % bis 20 %), jedoch im Rahmen der angepassten Prognose. Die Prognose des Anteils des Segments Erneuerbare Energien musste unterjährig aufgrund der veränderten Prognose für das Segment Netze ebenfalls angepasst werden. Erzeugung und Handel: Im Segment Erzeugung und Handel ist das Adjusted EBITDA im Vorjahresvergleich deutlich zurückgegangen, jedoch etwas geringer als in unserer Prognose angenommen. Die rückläufigen Preise und Spreads auf den Großhandelsmärkten für Strom wirkten sich negativ auf das Ergebnis aus. Ein weiterer belastender Faktor war ein zum Ende des dritten Quartals 2015 ausgelaufener Strombezugsvertrag im nuklearen Bereich. Unsere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und die Erstattung von Kosten im Rahmen der Reservekraftwerksverordnung stützten dagegen die Ergebnisentwicklung. So wurden beispielsweise im April 2015 zwei Blöcke des Kraftwerks Heilbronn zusätzlich als Netzreservekraftwerke unter Vertrag genommen. Zusätzlich wirkte sich die Ausgabendisziplin positiv auf unsere Kostenstruktur aus; dadurch konnte der Ergebnisrückgang stärker gebremst werden als in unserer Prognose angenommen. Der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns hat sich deutlich vermindert; er liegt zwar außerhalb der ursprünglichen (30 % bis 35 %), jedoch innerhalb der unterjährig angepassten Prognose. Auch hier musste die Prognose des Anteils des Segments unterjährig angepasst werden, weil sich die Prognose für das Segment Netze verändert hatte. Adjusted Ertragskennzahlen scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Der Ergebnisanstieg im Adjusted Beteiligungsergebnis resultiert vor allem aus höheren Erträgen aus at equity bewerteten Beteiligungen sowie aus sonstigen Finanzbeteiligungen. Im ersten Halbjahr 2015 wurden vor dem Hintergrund der positiven Aktienmarktentwicklung sowie einer möglichen Änderung der Besteuerung bei Streubesitzaktien steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren realisiert, was im Geschäftsjahr 2015 zu einem signifikanten Anstieg des Adjusted Finanzergebnisses führte. Die angekündigte Änderung der Besteuerung bei Streubesitzaktien wurde letztlich von der Bundesregierung nicht in das Reformpaket des Investmentgesetzes zum Jahresende 2015 übernommen. Die Adjusted Steuerquote lag im Berichtszeitraum damit bei 25,7 %, nachdem sie im Vorjahr 32,5 % (Vorjahr angepasst) betragen hatte. Der auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende Adjusted Konzernüberschuss stieg im Vorjahresvergleich im Wesentlichen aufgrund dieses Effekts, der bei der Berechnung der Ausschüttungsquote für Dividenden bereinigt wird. Neutrales Ergebnis durch außerplanmäßige Abschreibungen belastet scroll
Der Fehlbetrag des neutralen EBITDA erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr. Dies ist vor allem auf im Vorjahresvergleich geringere Erträge aus Zuschreibungen zurückzuführen. In der Berichtsperiode betreffen diese zum einen Zuschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert in Verbindung mit der Veräußerung der EnBW Propower GmbH. Darüber hinaus sind Wertaufholungen auf in Vorjahren außerplanmäßig abgeschriebene Gasverteilnetze enthalten. Im Vorjahr war im letzten Quartal eine marktzinsbedingte Zuschreibung auf das Erzeugungsportfolio vorgenommen worden. Darüber hinaus war im Berichtsjahr ein im sonstigen neutralen Ergebnis ausgewiesener Aufwand zu berücksichtigen, der im Zusammenhang mit einem geplanten Unternehmenserwerb steht. Das neutrale EBIT verbesserte sich im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung ist maßgeblich durch im Periodenvergleich geringere außerplanmäßige Abschreibungen auf das Erzeugungsportfolio bedingt. Das neutrale Beteiligungsergebnis der Berichtsperiode enthält Bewertungseffekte, die im Rahmen der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse mit der EWE Aktiengesellschaft angefallen sind. Im Vorjahr waren im Wesentlichen Abschreibungen auf Projektvorlaufkosten einer ausländischen Beteiligung enthalten. Das neutrale Finanzergebnis wurde in beiden Jahren im Wesentlichen durch die Anpassung des Diskontierungszinssatzes für kerntechnische Rückstellungen belastet. Die Reduzierung des Diskontierungszinssatzes von 4,8 % zum 31. Dezember 2014 auf 4,7 % im ersten Halbjahr 2015 hatte im Berichtsjahr einen Effekt in Höhe von -77,4 Mio. €; die Belastung im Vorjahr hatte sich im Wesentlichen aus der Reduzierung des Diskontierungszinssatzes von 5,0 % auf 4,8 % ergeben. Der auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende neutrale Konzernfehlbetrag beläuft sich in der Berichtsperiode auf 826,8 Mio. €, nach 930,1 Mio. € im Vorjahreszeitraum. Finanzlage Finanzmanagement der EnBW Grundlagen und Ziele Das Finanzmanagement verantwortet die Sicherung des finanziellen Vermögens des EnBW-Konzerns in seinem Bestand und seiner Abwicklung sowie die Gewährleistung ausreichender Liquiditätsreserven. Dies stellt sicher, dass der Konzern jederzeit in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt zu erfüllen. Die durch den Gesamtvorstand der EnBW zugelassenen Finanzgeschäfte und der vorgegebene Handlungsrahmen definieren die Treasury-Richtlinie des EnBW-Konzerns. Der Geltungsrahmen der Richtlinie erstreckt sich über alle Gesellschaften, die vollkonsolidiert oder durch einen Gewinnabführungsvertrag mit der EnBW AG verbunden sind. Für alle weiteren Unternehmen besitzt sie Grundsatzcharakter. Die zentrale Steuerung des Finanzmanagements dient der Risikominimierung, Transparenz und Kostenoptimierung. Derivate kommen im operativen Geschäft grundsätzlich nur zur Absicherung von Grundgeschäften zum Einsatz, beispielsweise bei Termingeschäften im Handel mit Strom und Primärenergieträgern. Dies gilt ebenso für Devisen- und Zinsderivate. Darüber hinaus ist der Eigenhandel nur innerhalb enger, klar definierter Limite erlaubt. Eine weitere wichtige Aufgabe des Finanzmanagements ist die Steuerung der Finanzaktiva (Asset-Management) zur Abdeckung der entsprechenden Rückstellungsverpflichtungen. Treasury Sämtliche Prozesse für alle vollkonsolidierten oder durch einen Gewinnabführungsvertrag mit der EnBW AG verbundenen Unternehmen werden durch das Treasury gesteuert. Das Liquiditätsmanagement erfolgt im Rahmen einer systemgestützten rollierenden Liquiditätsplanung und gilt für den zuvor festgelegten Geltungsbereich. Das Treasury verantwortet zudem neben der zentralen Verwaltung der Kredit- und Avallinien sowie der Vergabe von Garantie- und Patronatserklärungen auch das Zinsrisiko- und Währungsmanagement. Zinsrisiko- und Währungsmanagement Die Steuerung und Überwachung verzinslicher und zinssensitiver Aktiva und Passiva liegt beim Zinsrisiko- und Währungsmanagement. Die einbezogenen Gesellschaften berichten im Rahmen der rollierenden Liquiditätsplanung regelmäßig über die bestehenden Risikopositionen. Eine quartalsweise Analyse auf aggregierter Ebene ist Ausgangspunkt der Erarbeitung einer Zinsrisikostrategie. Ziel ist, den Einfluss von Zinsschwankungen beziehungsweise -risiken auf die Ertrags- und Vermögenslage zu begrenzen. Die Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten des EnBW-Konzerns sind überwiegend fest vereinbart. Wir schließen Zinsderivate ab, um das Verhältnis fix zu variabel innerhalb vorgegebener Grenzen zu verändern. Hiermit optimieren wir das Zinsergebnis der EnBW. Auf Basis aktueller Zinssätze und möglicher Veränderungen dieser Zinssätze wird das Risikopotenzial ermittelt. Grundsätzlich werden die aus dem operativen Geschäft resultierenden Währungspositionen durch entsprechende Devisentermingeschäfte geschlossen. Insgesamt haben Währungsschwankungen aus operativer Tätigkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis der EnBW. Translationsrisiken werden im Rahmen des Währungsmanagements einzelfallabhängig einem Monitoring unterzogen. Asset-Management Unser Ziel ist, die langfristigen Pensions- und Kernenergierückstellungen des Konzerns innerhalb eines ökonomisch sinnvollen Zeitraums durch entsprechende Finanzanlagen zu decken. Anhand eines cashfloworientierten Modells ermittelt die EnBW die sich in den nächsten 30 Jahren ergebenden Effekte in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung. Dabei werden neben den Renditeerwartungen aus den Finanzanlagen die versicherungsmathematischen Gutachten zu Pensionsrückstellungen sowie externe Gutachten zu Kosten der nuklearen Entsorgung berücksichtigt. Ebenso ermöglicht das Modell die Simulation verschiedener Szenarien. Das Deckungsvermögen für die Pensions- und Kernenergierückstellungen summiert sich zum 31. Dezember 2015 auf 9.790,2 Mio. € (Vorjahr: 9.602,6 Mio. €). Neben dem Deckungsvermögen besteht zur Deckung bestimmter Pensionsverpflichtungen ein Planvermögen mit einem Marktwert von 1.113,8 Mio. € zum 31. Dezember 2015 (Vorjahr: 1.102,4 Mio. €). Wir sind bestrebt, die vorgegebenen Anlageziele bei minimalem Risiko zu erreichen. Die Optimierung des Risiko-Ertrags-Profils der Finanzanlagen haben wir auch 2015 weiter vorangetrieben. Der wesentliche Teil des Deckungsvermögens verteilt sich als Anlagevolumen auf insgesamt neun Asset-Klassen. Vier Masterfonds mit folgenden Anlagezielen bündeln die Finanzanlagen: - risikooptimierte, marktadäquate Performance - Berücksichtigung der Auswirkungen auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung - breite Diversifizierung der Asset-Klassen - Kostenreduktion und Verwaltungsvereinfachung Finanzierungsfazilitäten Für die Deckung des Gesamtfinanzierungsbedarfs standen dem EnBW-Konzern neben der Innenfinanzierungskraft mit einem Free Cashflow von 725,8 Mio. € im Jahr 2015 (Vorjahr: 330,2 Mio. €) und eigenen Mitteln folgende Instrumente zur Verfügung: - Debt-Issuance-Programm (DIP), über das Anleihen begeben werden, mit einem Rahmen von 7,0 Mrd. € (zum 31. Dezember 2015 mit 3,5 Mrd. € genutzt) - Hybridanleihen mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2015) - Commercial-Paper-(CP-)Programm über insgesamt 2,0 Mrd. € (zum 31. Dezember 2015 ungenutzt) - Syndizierte Kreditlinie über 1,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis 2020 (zum 31. Dezember 2015 ungenutzt). Die Laufzeitverlängerung um ein Jahr wurde zum 21. Juli 2015 wirksam, eine erneute Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr besteht 2016. - Bilaterale kurzfristige Kreditlinien (472 Mio. €, zum 31. Dezember 2015 ungenutzt) - Projektfinanzierungen und zinsverbilligte Kreditdarlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) Die EnBW ist bestrebt, die Nettoverschuldung weiter zu reduzieren. Am 7. Juli 2015 wurde eine Anleihe über 750 Mio. € fällig, die aus der bestehenden Liquiditätsposition zurückgezahlt wurde. Im Geschäftsjahr 2016 bestehen Anleihefälligkeiten in Höhe von 500 Mio. €, die aus dem Cashflow getilgt werden sollen. Das Fälligkeitsprofil der EnBW-Anleihen ist ausgewogen. ![]() Die Dokumentationen für kurz- und langfristige Kapitalmarktaufnahmen unter dem etablierten DIP- und dem CP-Programm der EnBW AG sowie alle weiteren Kreditdokumentationen mit Banken (zum Beispiel syndizierte Kreditlinien) enthalten international übliche Standardklauseln. Die Abgabe einer Negativerklärung sowie eine Pari-passu-Klausel gegenüber den Gläubigern sind wesentliche Bestandteile der Finanzierungspolitik der EnBW. Die Verwendung der ungenutzten Kreditlinien unterliegt keinen Beschränkungen. Im Rahmen der Finanzierungsstrategie analysiert und bewertet die EnBW laufend die Entwicklungen am Kapitalmarkt hinsichtlich des aktuellen Zinsumfelds und möglicher günstiger Refinanzierungskosten. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Stadtwerke Düsseldorf AG ihre bestehende Unternehmensfinanzierung durch neue Bank- und Schuldscheindarlehen refinanziert. Auch unsere tschechische Tochtergesellschaft Pražská energetika a.s. (PRE) hat das gute Marktumfeld für die Refinanzierung und Neuaufnahme von Bankdarlehen genutzt. Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten befinden sich in Textziffer 24 und Erläuterungen zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen unter Textziffer 28 des Anhangs zum Konzernabschluss unter www.enbw.com/bericht2015-downloads. Rating und Ratingentwicklung Das wesentliche Ziel der EnBW-Finanzstrategie ist unverändert die Gewährleistung einer guten Bonität. Dies steuert die EnBW intern über den Dynamischen Verschuldungsgrad, der mit der Zielgröße von < 3,3 derzeit bei den Ratingagenturen einem A-Rating entspricht. Die damit einhergehenden Anforderungen hat die EnBW seit dem Beginn der Bonitätsbewertung durch die Ratingagenturen Standard & Poor’s (2000), Moody’s (2002) und Fitch (2009) stets erfüllt. Seit 2011 schätzen die Ratingagenturen die energiepolitischen Rahmenbedingungen in der deutschen Energieversorgerbranche jedoch kritischer ein und attestieren ihr ein schwächeres Geschäftsrisikoprofil. Bislang konnte die EnBW dem branchenweit negativen Ratingtrend weitgehend standhalten. scroll
Im Lauf des Jahres 2015 haben die Ratingagenturen ihre Bewertungen bestätigt: scroll
Die aktuellen Ratings reflektieren die transparente Vision des Umbaus des EnBW-Portfolios hin zu risikoarmen Aktivitäten. Die Strategie EnBW 2020 ist so ausgestaltet, dass der EnBW-Konzern die Anforderungen der Ratingagenturen für den Erhalt der guten Bonität erfüllt. Hierzu tragen unter anderem die folgenden Aspekte bei: - die geplante Erhöhung des EBITDA-Anteils des regulierten Geschäfts (Segment Netze und Segment Erneuerbare Energien) auf rund 70 % bis 2020 - ein solides Finanzprofil - eine konservative Finanzpolitik mit flexiblem Ausschüttungsmechanismus - eine stabile Aktionärsstruktur - ein cashflowbasiertes Asset-Liability-Management-Modell zur Deckung der Pensions- und Kernenergieverpflichtungen der EnBW Durch den Erhalt ihrer guten Bonität ist die EnBW bestrebt, weiterhin - eine erstklassige Adresse für Finanzierungspartner zu sein, ohne Einschränkungen in ihren Finanzierungsmöglichkeiten, - als zuverlässiger Geschäftspartner in ihren Handelsaktivitäten zu gelten, - möglichst niedrige Kapitalkosten zu erzielen und - eine angemessene Anzahl von Projekten realisieren zu können und damit ihre Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Investitionsanalyse scroll
1 Ohne Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. 2 Mit dem Verkauf von vollkonsolidierten Unternehmen abgegebene flüssige Mittel sind nicht enthalten. Diese betragen im Berichtszeitraum 6,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Das Investitionsvolumen des EnBW-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr planmäßig um 25,3 % verringert, da das Großkraftwerksprojekt RDK 8 sowie der Offshore-Windpark EnBW Baltic 2 fertiggestellt sind und die Investitionen für das Gas- und Dampfturbinen-(GuD-)Kraftwerk Lausward deutlich unter denen des Vorjahres lagen. Darüber hinaus war im Vorjahr die Übernahme des 50-prozentigen Anteils an der EnBW Gas Verwaltungsgesellschaft mbH enthalten. Von den gesamten Bruttoinvestitionen entfielen 70,2 % auf Wachstumsprojekte; der Anteil der Bestandsinvestitionen belief sich auf 29,8 % und betraf vor allem bestehende Kraftwerke und die Netzinfrastruktur. ![]() In der Berichtsperiode wurden 71,5 Mio. € in die Stärkung des Vertriebs investiert. Im Vorjahreszeitraum betrugen die Investitionen 274,3 Mio. €; hier war im Wesentlichen die Übernahme des 50-prozentigen Anteils an der EnBW Gas Verwaltungsgesellschaft mbH enthalten. Die Investitionen im Segment Netze lagen mit 732,8 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (531,5 Mio. €) und entfielen hauptsächlich auf Maßnahmen zur Netzertüchtigung und zum Anschluss von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie auf den Bau der Ferngasleitung „Nordschwarzwaldleitung“. Im Segment Erneuerbare Energien lagen die Investitionen mit 455,0 Mio. € unter dem Vorjahreswert (646,6 Mio. €), da der Offshore-Windpark EnBW Baltic 2 im Sommer 2015 fertiggestellt wurde und der Großteil der Investitionen für dieses Projekt im Jahr 2014 angefallen war. Im Segment Erzeugung und Handel gingen die Investitionen mit 174,3 Mio. € aufgrund der Fertigstellung des Kraftwerksprojekts RDK 8 gegenüber dem Vorjahr (476,6 Mio. €) deutlich zurück. Des Weiteren lagen die Investitionen für den Bau des GuD-Kraftwerks Lausward unter dem Vorjahresniveau. Rund 67 % des Bruttoinvestitionsvolumens konnten im Berichtsjahr durch Desinvestitionen finanziert werden. Diese umfassten im Wesentlichen den Verkauf von 49,89 % der Anteile am Offshore-Windpark EnBW Baltic 2 sowie die Veräußerung von Netzen im Rahmen der Rekommunalisierung. Aufgrund des weitgehend abgeschlossenen Prozesses der Konzessionsverlängerungen im Netzbereich waren die Mittelzuflüsse aus der Veräußerung von Netzen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Im Vorjahr waren darüber hinaus Desinvestitionen aus der erfolgreichen Umsetzung von Beteiligungsmodellen, hauptsächlich im Bereich von Onshore-Windkraftanlagen, enthalten. Für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen bestanden zum 31. Dezember 2015 Investitionsverpflichtungen in Höhe von 501,9 Mio. € (Vorjahr: 984,9 Mio. €). Die Verpflichtungen zum Erwerb von Unternehmen beliefen sich auf 660,5 Mio. € (Vorjahr: 549,4 Mio. €). Die Investitionsverpflichtung wird aus dem laufenden Funds from Operations (FFO) finanziert. Liquiditätsanalyse scroll
Der Operating Cashflow sowie der Funds from Operations (FFO) erhöhten sich im Vorjahresvergleich. Der deutliche Anstieg des FFO wurde hauptsächlich durch höhere Steuererstattungen sowie geringere Steuerzahlungen im aktuellen Berichtszeitraum beeinflusst. Gegenläufig wirkte im Operating Cashflow der Saldo aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit. Dieser veränderte sich im Vorjahresvergleich deutlich: Während sich der Saldo im Vorjahr um 254,7 Mio. € verminderte, erhöhte er sich im aktuellen Berichtszeitraum um 137,7 Mio. €. Ursache dieser Entwicklung war im Wesentlichen der Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der insbesondere durch EEG-Themen und die Vertriebe beeinflusst war. Im Periodenvergleich geringere Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wirkten gegenläufig. Der Free Cashflow erhöhte sich damit im Vorjahresvergleich deutlich um 395,6 Mio. €. scroll
Aufgrund des Anstiegs des FFO hat sich auch der Retained Cashflow deutlich erhöht. Die Dividendenzahlungen lagen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Der Retained Cashflow ist Ausdruck unserer Innenfinanzierungskraft; er steht dem Unternehmen für künftige Investitionen ohne zusätzliche Fremdkapitalaufnahme zur Verfügung. scroll
1 Beinhaltet flüssige Mittel der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich im Vorjahresvergleich vor allem aufgrund gesunkener Investitionen sowie gestiegener Desinvestitionen bei Wertpapieren deutlich verringert. Darüber hinaus sind auch die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der EnBW AG nach der Fertigstellung von Großprojekten im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wies im Berichtszeitraum einen Mittelabfluss auf, der maßgeblich durch die planmäßige Tilgung einer Anleihe mit einem Volumen von 750 Mio. € bedingt ist. Dagegen hatte im Vorjahreszeitraum insbesondere die Aufnahme einer Hybridanleihe mit einem Volumen von 1 Mrd. €, von vier Anleihen mit einem Gesamtvolumen von rund 750 Mio. € sowie eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu einem Mittelzufluss geführt. Die flüssigen Mittel des Konzerns (inklusive flüssige Mittel der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte) erhöhten sich im Berichtszeitraum um 315,9 Mio. €. Die Zahlungsfähigkeit des EnBW-Konzerns war im Geschäftsjahr 2015 auf Basis der vorhandenen liquiden Mittel und des weiterhin positiven Free Cashflows sowie der verfügbaren externen Finanzierungsquellen jederzeit gewährleistet. Die künftige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird durch die solide Finanzlage abgesichert. Vermögenslage scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Die Bilanzsumme des EnBW-Konzerns lag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 geringfügig unter dem Vorjahresniveau. Dabei verminderten sich die langfristigen Vermögenswerte um 1.794,8 Mio. €. Dies ist insbesondere auf den Rückgang der at equity bewerteten Unternehmen infolge der Umgliederung von 20 % unserer Anteile an der EWE in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte zurückzuführen. Die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich im Wesentlichen durch eine fristigkeitenbedingte Umgliederung in die kurzfristigen Vermögenswerte. Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen im Wesentlichen hierdurch sowie durch Wertpapierkäufe um 729,5 Mio. € zu. Der Anstieg der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte ist im Wesentlichen durch die Umgliederung von 20 % unserer Anteile an der EWE verursacht. Gegenläufig wirkten hier die Verkäufe von Verteilnetzen und unserer Anteile am Kraftwerk Bexbach. Das Eigenkapital des EnBW-Konzerns erhöhte sich zum 31. Dezember 2015 um 543,9 Mio. €. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen durch Einzahlungen aus dem Verkauf von 49,89 % der Anteile an der der EnBW Baltic 2 S.C.S. an einen australischen Finanzinvestors verursacht, wodurch sich die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital erhöhten. Gegenläufig wirkte der Rückgang der Gewinnrücklagen um 90,9 Mio. €; hier überstieg die Dividendenausschüttung Ende April das positive Periodenergebnis. Die negativen kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen stiegen um 113,7 Mio. € auf -1.644,2 Mio. €. Dies resultiert vor allem aus dem Rückgang der Rücklage für die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte. Gegenläufig wirkte die Neubewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich damit im Stichtagsvergleich von 11,9 % auf 13,3 %. Die langfristigen Schulden des EnBW-Konzerns nahmen im Wesentlichen durch eine fristigkeitenbedingte Umgliederung bei den Finanzverbindlichkeiten um 355,0 Mio. € ab. Der Rückgang der kurzfristigen Schulden um insgesamt 295,1 Mio. € ist in erster Linie auf die Verringerung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgrund der Rückzahlung einer Anleihe über 750 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkte die fristigkeitenbedingte Umgliederung. Bereinigte Nettoschulden Die bereinigten Nettoschulden nahmen zum 31. Dezember 2015 gegenüber dem Stand zum Jahresende 2014 um 1.247,1 Mio. € ab. Der deutliche Rückgang ist im Wesentlichen auf die Veräußerung von 49,89 % der Kapitalanteile an der EnBW Baltic 2 S.C.S. zurückzuführen. Die Rückzahlung einer im Juli 2015 fälligen Anleihe über 750 Mio. € reduzierte die Finanzverbindlichkeiten sowie die bereinigten kurzfristigen Finanzmittel. Darüber hinaus verminderten die gesunkenen Pensionsrückstellungen infolge des Anstiegs des Diskontierungszinssatzes von 2,2 % auf 2,3 % sowie der positive Free Cashflow die bereinigten Nettoschulden. Gegenläufig wirkten die Zahlung der Dividende sowie der Rückgang des Diskontierungszinssatzes von 4,8 % auf 4,7 % und damit ein Rückgang des Realzinsniveaus von 1,3 % auf 1,2 % bei den Kernenergierückstellungen. Die bereinigten Nettoschulden entwickelten sich damit im Rahmen unserer unterjährig angepassten Prognosebandbreite von 6,4 Mrd. € bis 6,9 Mrd. € (ursprüngliche Prognose: 7,0 Mrd. € bis 7,5 Mrd. €). Die unterjährige Anpassung der Prognose ist insbesondere auf die Erholung der Diskontierungszinssätze für Pensionsrückstellungen zurückzuführen. scroll
1 Bereinigt um Bewertungseffekte aus zinsinduzierten Sicherungsgeschäften und 50 % des Nominalbetrags der Hybridanleihen betragen die Nettofinanzschulden 3.380,4 Mio. € (31.12.2014: 4.471,7 Mio. €). 2 Beinhaltet Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. 3 Unsere Hybridanleihen erfüllen aufgrund ihrer Strukturmerkmale die Kriterien für die Klassifizierung je zur Hälfte als Eigenkapital und Fremdkapital bei den Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s. Dynamischer Verschuldungsgrad scroll
Der Dynamische Verschuldungsgrad verringerte sich zum 31. Dezember 2015 aufgrund des deutlichen Rückgangs der bereinigten Nettoschulden auf 3,19. Die Entwicklung verlief damit im Rahmen der von uns unterjährig angepassten prognostizierten Bandbreite von 3,0 bis 3,4 (ursprüngliche Prognose: 3,2 bis 3,6; Anpassung resultiert aus der Anpassung der bereinigten Nettoschulden). ROCE und Wertbeitrag Die Kapitalkosten vor Steuern stellen eine Mindestverzinsung auf das eingesetzte Kapital (durchschnittliches Capital Employed) dar. Ein positiver Wertbeitrag wird erwirtschaftet, wenn die erzielte Verzinsung (ROCE) über den Kapitalkosten liegt. Zur Ermittlung der Kapitalkosten wird der gewichtete Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt. Der Wert des Eigenkapitals ergibt sich dabei aus einer Marktbewertung und weicht daher vom bilanziellen Wert ab. Die Eigenkapitalkosten basieren auf der Rendite einer risikofreien Anlage und einem unternehmensspezifischen Risikoaufschlag. Dieser bestimmt sich aus der Differenz einer risikofreien Anlage und der Rendite des Gesamtmarktes, gewichtet mit dem unternehmensindividuellen Beta-Faktor. Die Fremdkapitalkosten werden anhand der Konditionen bestimmt, zu denen der EnBW-Konzern langfristiges Fremdkapital aufnehmen kann. Der Wertbeitrag wird durch verschiedene Größen beeinflusst. Neben der operativen Ergebnisentwicklung ist die Höhe des ROCE und des Wertbeitrags insbesondere vom gebundenen Kapital abhängig. Typischerweise führen Großinvestitionen zu einer deutlichen Erhöhung des eingesetzten Kapitals in den Anfangsjahren, wobei sich die wertsteigernde Ergebniswirkung über einen längeren und den Investitionen nachgelagerten Zeitraum entfaltet. Dies gilt insbesondere für Investitionen in Sachanlagen im Rahmen von Kraftwerksneubauten, die sich erst nach Inbetriebnahme positiv auf das operative Ergebnis des Konzerns auswirken, während die Erzeugungsanlagen bereits während der Bauphase im eingesetzten Kapital berücksichtigt werden. Für die Entwicklung des ROCE und des Wertbeitrags ergibt sich im Vergleich einzelner Jahre damit eine gewisse Zyklizität in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen. Dieser Effekt ist somit systemimmanent und führt zu einem Rückgang des ROCE in starken Wachstums- beziehungsweise Investitionsphasen. scroll
1 Adjusted Beteiligungsergebnis ohne Ergebnis aus Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden, in Höhe von 82,6 Mio. € und angepasst um Steuern (Adjusted Beteiligungsergebnis/0,71 - Adjusted Beteiligungsergebnis; mit 0,71 = 1 - Steuersatz 29 %). scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. 2 Adjusted Beteiligungsergebnis ohne Ergebnis aus Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden, in Höhe von 40,4 Mio. € und angepasst um Steuern (Adjusted Beteiligungsergebnis/0,71 - Adjusted Beteiligungsergebnis; mit 0,71 = 1 - Steuersatz 29 %). Der Wertbeitrag des EnBW-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2015 trotz anhaltend schwieriger Markt- und Umfeldbedingungen gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig auf 354,1 Mio. € reduziert. Das Adjusted EBIT inklusive Beteiligungsergebnis ist 2015 nur leicht gesunken, das durchschnittliche Capital Employed hat sich nur unwesentlich erhöht. Gleichzeitig wurden die risikoadjustierten Kapitalkostensätze aufgrund des niedrigen Zinsniveaus gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht abgesenkt. Diese Effekte führten dazu, dass der ROCE mit 9,5 % die obere Bandbreite unserer Erwartung für das Geschäftsjahr 2015 (Prognose 2015: 8,5 % bis 9,5 %) erreichte. Vertriebe: Im Segment Vertriebe erhöhte sich der Wertbeitrag 2015 um 37,0 Mio. €. Zu der Verbesserung trugen sowohl das deutlich bessere Ergebnis als auch der um 0,3 Prozentpunkte gesunkene Kapitalkostensatz bei. Das durchschnittliche Capital Employed reduzierte sich leicht, im Wesentlichen verursacht durch die anteilige Berücksichtigung des Verkaufs der EnBW Propower GmbH mit dem Heizkraftwerk Eisenhüttenstadt zum 31. Dezember 2015 in der Durchschnittsbildung der Kapitalbasis. Netze: Im Segment Netze sank der Wertbeitrag im Berichtsjahr gegenüber 2014 um 90,4 Mio. €. Ursache war der um 2,0 Prozentpunkte niedrigere ROCE. Dieser Rückgang ist durch das im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Adjusted EBIT inklusive Beteiligungsergebnis bedingt. Das verminderte durchschnittliche Capital Employed resultiert aus einem niedrigeren Working Capital infolge von Konzessionsabgaben und gesunkenen kurzfristigen Forderungen. Erneuerbare Energien: Der Wertbeitrag im Segment Erneuerbare Energien blieb mit -50,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant. Einerseits konnte durch die unterjährige Inbetriebnahme der Offshore-Windanlage EnBW Baltic 2 das operative Ergebnis deutlich gesteigert werden. Zum anderen hat sich jedoch die Kapitalbasis im Berichtsjahr durch die Investitionen in erneuerbare Energien weiter erhöht. Der ROCE des Segments betrug unverändert 5,7 % bei einem niedrigeren Kapitalkostensatz von 7,5 %. Erzeugung und Handel: Das Segment Erzeugung und Handel erzielte im Geschäftsjahr 2015 einen Wertbeitrag von 209,2 Mio. €. Der Kapitalkostensatz sank gegenüber dem Vorjahr nochmals um 0,3 Prozentpunkte. Das Adjusted EBIT inklusive Beteiligungsergebnis verringerte sich um 120,4 Mio. € auf 409,5 Mio. €. Gleichzeitig reduzierte sich die Kapitalbasis vor allem durch ein deutlich geringeres Working Capital (unter anderem Vorratsbestände) sowie niedrigere latente Steuern. Zudem wirkten sich die zum Jahresabschluss 2015 vorgenommenen außerordentlichen Abschreibungen des Erzeugungsportfolios anteilig auf das durchschnittliche Capital Employed aus. Nicht finanzielle Leistungskennzahlen Zieldimension Kunden Top - Leistungskennzahlen scroll
Markenattraktivitätsindex: Die Markenattraktivität der EnBW blieb 2015 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Dabei wiesen die beiden Teilaspekte „Bekanntheitsgrad“ und „Bedauern bei Ausscheiden aus dem Markt“ kräftige Verbesserungen auf. In der Prognose für 2015 waren wir noch von einer etwas erhöhten Markenattraktivität ausgegangen. Hintergrund für diese Entwicklung ist die Verschiebung einer ursprünglich für den Herbst 2015 geplanten Imagekampagne auf das Frühjahr 2016. Die Markenattraktivität von Yello ist 2015 geringfügig zurückgegangen; auch hier hatten wir einen steigenden Wert prognostiziert. Insgesamt lag 2015 ein stärkeres Gewicht auf vertrieblichen Themen gegenüber eher zurückhaltenden Investitionen in die Marke. Kundenzufriedenheitsindex: Die Zufriedenheit der EnBW-Kunden konnte 2015 deutlich gesteigert werden und übertrifft auch unsere Prognose deutlich. Der Anstieg ist unter anderem mit einer positiveren Imagewahrnehmung - auch gestützt durch die Aktivitäten der EnBW rund um das Thema Wind - zu erklären. Die für viele EnBW-Kunden leicht sinkenden Strompreise und das konstante Gaspreisniveau im Jahr 2015 unterstützten diese erfreuliche Entwicklung zusätzlich. Die Zufriedenheit der Yello-Kunden erreichte 2015 erneut ein sehr gutes Niveau und liegt leicht über unserer Prognose. Zur hohen Zufriedenheit der Kunden trägt zunehmend auch das neue Yello-Strom-Produktportfolio bei. SAIDI: Die Zuverlässigkeit der Energieversorgung ist für unsere Kunden von wesentlicher Bedeutung. Sie erreichte 2015 - gemessen an der Dauer der Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Kunden im Netzgebiet der EnBW den gleichbleibend guten Wert wie im Vorjahr. Außergewöhnlich schwere Unwetter waren im Berichtsjahr in Baden-Württemberg nicht zu verzeichnen, das Störungsaufkommen blieb auf dem üblichen Niveau. Zieldimension Mitarbeiter Top- Leistungskennzahlen scroll
1 Abweichender Konsolidierungskreis; vergleiche hierzu Definition der Top-Leistungskennzahlen. Mitarbeitercommitmentindex (MCI): Vom 14. September bis 2. Oktober 2015 fand erneut eine Kurzbefragung zum Monitoring des MCI statt. Die Mitarbeiterbefragung (MAB) wurde im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe mit nur zwölf Fragen durchgeführt. Erhoben wurde, wie in den Vollbefragungen der vorherigen MAB, der Grad der Verbundenheit (= Commitment) der Mitarbeiter mit dem Konzern und mit der jeweiligen Gesellschaft. Die Ergebnisse des MAB-Blitzlichts zeigen einen deutlichen Anstieg des MCI von 56 auf 60 Punkte, der auch die Prognose um zwei Punkte übertrifft. Damit ist der EnBW eine klare Trendwende in der Entwicklung des Mitarbeitercommitments und ein signifikanter Schritt in Richtung Zielerreichung von 65 Punkten im Jahr 2020 gelungen. Die positive Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass die Mitarbeiter bei den Themen Gesamtzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität sowie bei den Fragen zur Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der EnBW deutlich positiver geantwortet haben als im Jahr 2014. Die Werte bei der Identifikation und beim Motivationsklima sind auf einem guten Niveau stabil geblieben. Die positive Trendwende wird durch alle Belegschaftsgruppen bestätigt, am deutlichsten durch die oberen Führungskräfte. LTIF: Der LTIF (Lost Time Injury Frequency) ist die Top-Leistungskennzahl für die Arbeitssicherheit. Mit einem Wert von 3,8 lag er 2015 deutlich unter dem bereits niedrigen Niveau des Vorjahres. Die verschiedenen Programme zur weiteren Verbesserung der Arbeitssicherheit im Konzern zeigen also offensichtlich Wirkung. Allerdings sind die durchschnittlichen Ausfalltage pro Unfall von 10,5 auf 15,3 Tage gestiegen. Ursache waren im Wesentlichen drei Unfälle mit außergewöhnlich langer Ausfallzeit. Das größte Konzernprojekt im Bereich Arbeitssicherheit war 2015 die Einführung der neuen Software EHS (Environment, Health and Safety). Wesentliche Elemente dieser Software sind die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen und das Gefahrstoffmanagement. 2015 wurden zwei Piloten der Software durchgeführt, 2016 startet der Rollout im Konzern. Ziel ist, dass alle vorgesehenen Bereiche bis Ende 2017 erfolgreich mit der Software arbeiten. Im Bereich der konventionellen und erneuerbaren Erzeugung wurde 2015 die Aktion „100 Tage unfallfrei“ durchgeführt. Dieses Ziel konnte an mehreren Kraftwerksstandorten insgesamt acht Mal erreicht werden. Bei den Netzgesellschaften wurde die 2013 begonnene Initiative Arbeitssicherheit („InA“) auch 2015 fortgesetzt. Eine Schwerpunktaktion bildete hier der Aufruf „Stopp vor Start“: die Aufforderung, direkt vor dem Beginn einer Arbeit nochmals die Sicherheit des geplanten Arbeitsablaufs zu überdenken. Im Jahr 2016 wird das Nachfolgeprojekt „InA 2“ an den Start gehen. Weitere Leistungskennzahlen scroll
1 Anzahl der Mitarbeiter ohne geringfügig Beschäftigte, ohne Auszubildende und ohne ruhende Arbeitsverhältnisse. Der Begriff Mitarbeiter bezeichnet weibliche und männliche Beschäftigte. 2 Umgerechnet in Vollzeitbeschäftigungen. Der EnBW-Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2015 20.288 Mitarbeiter. Da Neueinstellungen im Wesentlichen nur in strategischen Wachstumsfeldern erfolgen, liegt die Mitarbeiterzahl geringfügig über dem Jahresendstand 2014. Die wachsende Bedeutung des regulierten Geschäfts kommt im Anstieg der Mitarbeiterzahlen im Segment Netze zum Ausdruck. Der Mitarbeiteraufbau im Segment Erneuerbare Energien ist im Wesentlichen auf eine Segmentverschiebung der Pražská energetika a.s. (PRE) aus dem Segment Netze zurückzuführen. Der Rückgang der Mitarbeiterzahl unter Sonstiges resultiert im Wesentlichen aus den planmäßigen Austritten von Mitarbeitern, die auf einem früheren Restrukturierungsprogramm beruhen, jedoch wurde dieser Effekt teilweise durch den Wechsel von Mitarbeitern aus den Segmenten Vertriebe sowie Erzeugung und Handel aufgrund von Umstrukturierungen im Konzern kompensiert. Weitere Personalkennzahlen: Auf unseren Internetseiten sind unter www.enbw.com/weitere-kennzahlen zusätzliche Personalkennzahlen zu finden, wie zum Beispiel die regionale Verteilung unserer Mitarbeiter, der Frauenanteil innerhalb der Belegschaft und unter den Führungskräften oder der Anteil Schwerbehinderter an der Belegschaft. Stoßrichtungen unserer Personalarbeit Führungskräftemanagement: Die Energiewende stellt an die EnBW Herausforderungen, die für Führungskräfte und Mitarbeiter radikale Veränderungen mit sich bringen. Die neu konzipierte Führungsentwicklung unterstützt diesen Veränderungsprozess, indem sie die Funktional- und Geschäftseinheiten bei der Umsetzung ihrer operativen Verantwortung als Führungsteam begleitet. Veränderte Haltungen der Führungskräfte und auf die neuen Herausforderungen abgestimmte Kompetenzen werden im Team der Führungskräfte gemeinsam konkretisiert und in Teamentwicklungsmaßnahmen umgesetzt und evaluiert. Die Führungsentwicklung wirkt hierbei beratend mit, stellt geeignete Instrumente zur Verfügung und sorgt für eine konzernweite Steuerung und Qualitätssicherung. Kompetenzen sichern und fördern: Die Personalentwicklung wird ebenfalls kontinuierlich auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie ausgerichtet: von einer eher angebotsorientierten Entwicklung hin zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und handlungsorientiertem Lernen. Auch die Einführung des PE-(Personalentwicklungs-)Campus, einer Onlineplattform mit Informationen und Angeboten zur Weiterbildung für Führungskräfte und Mitarbeiter, unterstützt diese Neuorientierung und macht das Lernen und die Personalentwicklung flexibler und individueller nutzbar - und das in einem reduzierten Kostenrahmen. Wer seine Ausbildung beziehungsweise sein Studium im EnBW-Konzern erfolgreich abschließt, erhält anschließend mindestens einen zwölfmonatigen Arbeitsvertrag. Bei entsprechendem Bedarf werden geeignete Auszubildende/Studierende unbefristet übernommen. Dies gilt vor allem für Berufsbilder im Bereich Elektronik und für duale Studiengänge, für die auf dem Arbeitsmarkt ein großer Bedarf besteht. Durch die konsequente Ausrichtung der Einstellungszahlen und Berufsbilder/dualen Studiengänge auf den tatsächlichen Unternehmensbedarf ist ein stetiger Anstieg der unbefristeten Übernahmen für Absolventen zu verzeichnen. Vielfalt in der EnBW trägt dazu bei, die Bedürfnisse des Marktes noch besser zu erfüllen und dadurch die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Die EnBW fördert Vielfalt und Inklusion, um Produktivität, Leistung, Innovationsfähigkeit und ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und zu steigern. Sie konzentriert sich dabei auf die vier Kategorien Geschlecht, Alter, Behinderung und Lebensmodelle. Bezogen auf die Dimension Geschlecht gehört zu den beschlossenen Maßnahmen die Festlegung von verbindlichen Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Führungspositionen. Bis zum 31. Dezember 2016 soll sich der Frauenanteil im Top-Management der EnBW AG von 4,2 % (Stand April 2015) auf 7,5 % erhöhen, der Frauenanteil im oberen Management soll von 8,0 % (Stand April 2015) auf 10,6 % steigen. Die Zielsetzung für das Jahr 2020 für diese beiden Managementebenen der EnBW AG beläuft sich auf jeweils circa 20 %. Jede dritte Neubesetzung im Top- und oberen Management der Funktional- und Geschäftseinheiten soll mit einer Frau erfolgen. Zahlreiche Maßnahmen - beispielsweise unsere Mentorenprogramme für Potenzialträgerinnen mit Vorständen und Managern als Mentoren - flankieren diese Zielsetzungen. Um ihr Engagement im Bereich Vielfalt auch nach außen zu unterstreichen, ist die EnBW der „Charta der Vielfalt“ beigetreten. Diese Unternehmensinitiative mit rund 2.200 Mitgliedern fördert die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bereichsübergreifend mit neuen Methoden Geschäftsideen zu entwickeln - das ist der Anspruch von „1492@enbw“. Mitte Oktober 2015 begann die dritte Staffel dieses erfolgreichen Konzepts, auf dessen Grundlage schon mehrere Projekte in den Innovationscampus der EnBW übergeben werden konnten, um sie dort zur Marktreife zu führen. Dies wird auch extern anerkannt: Das Fachmagazin „Human Resources Manager“ zeichnete die EnBW für ihre Initiative „1492@enbw“ in der Kategorie „Mitarbeiterengagement“ aus - vor Mitbewerbern wie BASF oder Deutsche Telekom. Effektive und effiziente Personalarbeit EnBW AG: Der Personalbereich richtet sich mit dem Programm „P:initiativ“ inhaltlich neu aus. Unter dem Motto „begegnen - bewegen - bewirken“ will der Bereich eine Vorreiterfunktion für das Zusammenwirken zwischen den Geschäftseinheiten und Funktionaleinheiten übernehmen. Dem Ziel, näher an das operative Geschäft heranzurücken, diente auch eine Umstrukturierung der Funktionaleinheiten insgesamt: Ihre Zahl wurde zum 1. Januar 2015 von über 20 um mehr als die Hälfte reduziert. Die Zahl der Managementfunktionen verringerte sich damit um mehr als 20 %. Das Ergebnis: größere Verantwortungsbereiche, klarere Zuständigkeiten und schnellere Entscheidungswege. Auch der IT-Bereich wurde zum 1. Juni 2015 neu organisiert und konsequent an den Anforderungen der Geschäfts- und Funktionaleinheiten ausgerichtet. Um Geschäftsinitiativen und -prozesse zu beschleunigen und zukunftsfest durch IT-Lösungen auszugestalten, werden neue, integrierende Zusammenarbeitsformen etabliert. Bei der Analyse der gesamten Eigenerzeugung sowie der Beteiligungen an Kraftwerken und von Strombezugsverträgen stand dagegen die Überprüfung auf Einsparmöglichkeiten im Vordergrund. Ein wichtiges Ergebnis war aber auch hier die Einführung einer neuen Organisationsstruktur: Eine prozessorientierte Struktur hat zum 1. April 2015 die bis dahin standortbezogene Struktur abgelöst. Zudem soll die Mitarbeiterkapazität bis Ende 2018 sozialverträglich um rund 290 reduziert werden. Der Arbeitgeberverband der Elektrizitätswerke in Baden-Württemberg und die Gewerkschaft ver.di einigten sich im März auf einen Vergütungstarifvertrag für die Jahre 2015 bis 2017 und auf die Folgeregelung zum gekündigten Manteltarifvertrag. Zum 1. April wurde die erste Stufe der bis 2017 vereinbarten Tarifentwicklung umgesetzt. Die Vorbereitung der Einführung des neuen Vergütungssystems zum 1. Januar 2016 wurde fristgerecht abgeschlossen. Gesundheitsmanagement Die Fürsorge für die Mitarbeiter ist seit jeher ein wichtiges Thema für die EnBW. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet das Unternehmen verschiedene Aktivitäten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an. In Zeiten hohen Veränderungsdrucks sind Themen wie „gesund führen in Veränderung“, „persönliches Stressmanagement“ und „Resilienz“ sehr wichtige Elemente. Hier nutzen wir eine Mischung aus klassischen Lernformen, wie beispielsweise Seminaren, und modernen Angeboten wie E-Learnings oder Hörbüchern, um möglichst viele Mitarbeiter zu erreichen. Zieldimension Umwelt Top- Leistungskennzahl scroll
Installierte Leistung erneuerbare Energien (EE) und Anteil EE an der Erzeugungskapazität: Im Berichtsjahr 2015 erhöhte sich die installierte Leistung erneuerbarer Energien gegenüber 2014 deutlich auf 3,1 GW und übertrifft die Prognose geringfügig. Wesentlicher Grund war die vollständige Inbetriebnahme unseres Offshore-Windparks EnBW Baltic 2. Zudem ging der Onshore-Windpark Harthäuser Wald unserer Tochtergesellschaft ZEAG Energie - der bislang größte Windpark in Baden-Württemberg - Ende Oktober 2015 ans Netz. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Erzeugungskapazität der EnBW stieg entsprechend auf 23,6 % an. scroll
1 Im Erzeugungsportfolio sind auch langfristige Bezugsverträge und teileigene Kraftwerke enthalten. 2 Leistungswert unabhängig von der Vermarktungsart, bei Speichern: Erzeugungsleistung. 3 Einschließlich Pumpspeicherkraftwerke ohne natürlichen Zufluss. 4 Ohne erneuerbare Energien, nur Gaskraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke ohne natürlichen Zufluss. Portfolioanpassungen durch den Verkauf unserer Anteile am Kraftwerk Bexbach (Steinkohle) und einen ausgelaufenen Strombezugsvertrag im nuklearen Bereich, die Überführung von zwei Blöcken des Kraftwerks Heilbronn in die Netzreserve (Steinkohle) sowie die Inbetriebnahme von EnBW Baltic 2 und des Onshore-Windparks Harthäuser Wald mit 42 MW führten im Jahr 2015 per saldo zu einer Verringerung der installierten Leistung auf 12,9 GW und der Eigenerzeugung auf 56,0 TWh. Mit Blick auf den Mix der Energieträger und die Altersstruktur der Anlagen stellt sich das thermische Erzeugungsportfolio der EnBW weiterhin ausgewogen dar. Der Anteil der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Quellen stieg 2015 deutlich an, was auf die Mehrproduktion im Bereich Wind zurückzuführen war. Gegenläufig wirkten die geringeren Wasserführungen auf die Eigenerzeugung der Laufwasserkraftwerke. Weitere Leistungskennzahlen Über die Top-Leistungskennzahl im Bereich Umwelt hinaus verwendet die EnBW eine breite Palette weiterer Umweltkennzahlen zur Messung, Kontrolle und Berichterstattung. Die wichtigsten Kennzahlen enthält nachstehende Tabelle, eine umfassende Darstellung der Umweltkennzahlen der EnBW ist im Internet unter www.enbw.com/umweltschutz abrufbar. scroll
1 In der Eigenerzeugung sind auch langfristige Bezugsverträge und teileigene Kraftwerke enthalten. 2 Einschließlich Pumpspeicherkraftwerke ohne natürlichen Zufluss. 3 Ohne erneuerbare Energien, nur Gaskraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke ohne natürlichen Zufluss. Hier finden sich auch weitere Informationen über unsere vielfältigen Umweltaktivitäten zur Energieeffizienz, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Natur- und Artenschutz, beispielsweise das EnBW-Amphibienschutzprogramm oder Aktivitäten zum Vogelschutz im Netzbereich. Darüber hinaus befinden sich im Internet weitere Daten gemäß der Global Reporting Initiative (GRI G4). CO2-Fußabdruck: Die direkten CO2-Emissionen werden hauptsächlich vom Einsatz der fossilen Kraftwerke bestimmt. Der Rückgang der fossilen Stromerzeugung begründet deshalb auch die gesunkenen direkten CO2-Emissionen von 19,6 auf 16,5 Mio. t CO2eq. Die indirekten Scope-2-CO2-Emissionen blieben konstant bei 1,2 Mio. t CO2eq. Durch einen erhöhten Gasabsatz sind die Scope-3-CO2-Emissionen leicht angestiegen. Zahlreiche Aktivitäten der EnBW vermeiden auch CO2-Emissionen: An erster Stelle steht hierbei die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Deren Zunahme führte im Jahr 2015 zu einem Anstieg der vermiedenen CO2-Emissionen gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 363 g CO2/kWh sank die CO2-Intensität der Eigenerzeugung Strom um etwa 9 % auf 330 g CO2/kWh. Ursachen für die niedrigeren Emissionen sind die im Jahresvergleich reduzierte Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern und die Zunahme der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die CO2-Intensität der EnBW liegt weiterhin deutlich unter dem gesamtdeutschen Durchschnitt von 508 g CO2/kWh im Jahr 2014. ![]() Energieverbrauch: Der Gesamtendenergieverbrauch enthält den Verbrauch an Endenergie für die Geschäftstätigkeiten der EnBW. Nicht enthalten sind Umwandlungs- und Transportverluste wie zum Beispiel Primärenergieträger für die Stromerzeugung und Netzverluste. Der Gesamtendenergieverbrauch ist geprägt von der Pumpenergie und dem Eigenbedarf beziehungsweise Betriebsverbrauch der Erzeugungsanlagen. Gegenüber dem Vorjahr hat der Endenergieverbrauch nur geringfügig von 2.827 GWh auf 2.851 GWh zugenommen. Reduzierte Eigenverbräuche der Kraftwerke aufgrund verminderter Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern wurden durch einen höheren Bedarf an Pumpenergie wegen der gestiegenen Stromerzeugung aus Pumpspeicherkraftwerken etwas überkompensiert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch stieg von 44 % im Jahr 2014 auf 47 % im Jahr 2015. Ursache ist vor allem deren Ausbau und damit die Zunahme des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland. Der Energieverbrauch unserer Gebäude pro Mitarbeiter ist von 9.728 kWh/Mitarbeiter im Jahr 2014 auf 9.623 kWh/Mitarbeiter im Jahr 2015 gesunken. Dieser Rückgang ist das Ergebnis verschiedenster Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unserer Gebäude. Umweltschutzausgaben: Die Umweltschutzausgaben berichten wir gemäß den Anforderungen der statistischen Ämter und anhand eines Leitfadens unseres Branchenverbands BDEW. Im Jahr 2015 reduzierten sich die Investitionen für den Umweltschutz von 450 Mio. € im Vorjahr auf 424 Mio. €. Dies liegt im Wesentlichen an den überdurchschnittlich hohen Investitionen für den Umweltschutz im Jahr 2014 durch die Errichtung des Offshore- Windparks EnBW Baltic 2. scroll
1 Wenn nicht anders angegeben, spiegeln die Daten die Gesellschaften und Anlagen im Konsolidierungskreis wider. 2 Vorläufige Daten. 3 Enthält Treibhausgasemissionen durch Stromnetzverluste und durch Stromverbräuche der Anlagen im Gas- und Stromnetz, der Wasserversorgung und der Gebäude. 4 Enthält Treibhausgasemissionen durch Verbrauch zugekaufter Strommengen beim Kunden, Verbrauch von Gas beim Kunden, durch die Brennstoffbereitstellung und durch Geschäftsreisen. 5 Enthält vermiedene CO2-Emissionen durch Ausbau der erneuerbaren Energien, durch Energieeffizienzprojekte bei Kunden/Partnern und durch Erzeugung und Verkauf von Bioerdgas. 6 In der Eigenerzeugung sind auch langfristige Bezugsverträge und teileigene Kraftwerke enthalten. 7 Enthält alle dienstlich veranlassten Fahrten und Reisetätigkeiten (Scope1 und Scope3). 8 Vorjahreszahl angepasst. 9 Enthält Endenergieverbrauch der Erzeugung, inklusive Pumpenergie, Energieverbrauch der Netzanlagen (Strom, Gas, Wasser) ohne Netzverluste, Energieverbrauch der Gebäude und Fahrzeuge. 10 Ermittlung basiert teilweise auf Annahmen und Schätzungen. 11 Gemäß UStatG und BDEW-Leitfaden zur Erfassung von Investitionen und laufenden Aufwendungen im Umweltschutz (April 2007). Unternehmenssituationder EnBW AGDer Jahresabschluss der EnBW AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die EnBW AG macht von dem Wahlrecht Gebrauch die geänderten Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen gemäß § 253 HGB, die mit Wirkung ab dem 17. März 2016 in Kraft treten, bereits für das Geschäftsjahr 2015 anzuwenden. Der von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüfte Jahresabschluss sowie der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der EnBW AG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der vollständige Jahresabschluss der EnBW AG steht als Download zur Verfügung (www.enbw.com/bericht2015-downloads). Für Aussagen, die nicht im folgenden Teil explizit beschrieben sind, insbesondere zur Strategie und zu den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, verweisen wir auf die Ausführungen zum EnBW-Konzern. Für die EnBW AG ist der Jahresüberschuss als Basis der Dividendenfähigkeit wesentlicher Leistungsindikator. Ertragslage der EnBW AG Die EnBW AG weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 345,2 Mio. € aus, der maßgeblich von dem negativen Finanzergebnis in Höhe von -679,8 Mio. € und gegenläufigen Steuererträgen in Höhe von 302,4 Mio. € geprägt ist. Dies entspricht, nach einem Jahresüberschuss im Vorjahr in Höhe von 1.249,4 Mio. €, einem Rückgang in Höhe von 1.594,6 Mio. €. Dem um 357,6 Mio. € besseren Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr steht im Wesentlichen ein um 2.237,0 Mio. € niedrigeres außerordentliches Ergebnis gegenüber, das im Vorjahr die Gewinne aus den Verschmelzungen von Tochterunternehmen beinhaltete. Das operative Ergebnis der EnBW AG wird im Wesentlichen von den erwirtschafteten Umsatzerlösen aus dem Strom- und Gasabsatz sowie den damit verbundenen Materialaufwendungen bestimmt. Die Umsatzerlöse (nach Abzug der Strom- und Energiesteuern) in Höhe von 20.069,0 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus dem Stromabsatz in Höhe von 11.045,9 Mio. € sowie aus dem Gasabsatz in Höhe von 8.027,0 Mio. €. Der Strom- und Gasabsatz umfasst sowohl Vertriebsaktivitäten in Form der direkten Belieferung von Endkunden mit Energie als auch das Handelsgeschäft mit Lieferungen an Weiterverteiler und an Handelsplätzen. Aus den Vertriebstätigkeiten, die sich insgesamt auf Vorjahresniveau bewegen, entfielen 1.888,5 Mio. € auf Strom und 274,1 Mio. € auf Gas. Im Privat- und Endkundenbereich (B2C) ist der Stromabsatz aus Vertriebstätigkeiten mit 7,6 Mrd. kWh auf Vorjahresniveau, während sich der Gasabsatz um 0,5 Mrd. kWh auf 4,0 Mrd. kWh erhöhte. Mit 0,9 Mrd. kWh ist der Gasabsatz im Geschäfts- und Industriekundenbereich (B2B) aus Vertriebstätigkeiten im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Die Umsatzerlöse aus dem Handelsgeschäft sind gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufig und sind im Wesentlichen ursächlich für den Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 4.037,6 Mio. €. Diese Veränderungen resultieren sowohl aus dem Rückgang der gehandelten Mengen Strom und Gas, als auch den gesunkenen Bezugs- und Verkaufspreisen im Berichtsjahr. Dem gegenüber steht der Materialaufwand im Wesentlichen für die Erzeugung und Beschaffung der Strom- und Gasmengen, der sich im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich resultierend aus dem Handelsgeschäft um 4.084,4 Mio. € auf 19.239,0 Mio. € verringert hat. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Strombezug in Höhe von 8.610,6 Mio. € und Aufwendungen für Gasbezug in Höhe von 7.879,2 Mio. € enthalten. In den Abschreibungen sind neben den planmäßigen Abschreibungen außerplanmäßige Abschreibungen auf Erzeugungsanlagen in Höhe von 132,5 Mio. € enthalten, die im Vergleich zum Vorjahr um 187,8 Mio. € niedriger ausfielen. Das Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 626,9 Mio. €, Erträge aus Ergebnisabführungen in Höhe von 485,8 Mio. € und Beteiligungserträge in Höhe von 337,4 Mio. €. Gegenläufig wirken Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 486,6 Mio. €. Weiterhin sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen im Kernenergiebereich und für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1.216,0 Mio. € sowie aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements in Höhe von 249,4 Mio. € enthalten. Das außerordentliche Ergebnis betrifft in voller Höhe den Gewinn aus der Verschmelzung eines Tochterunternehmens. In den Steuern sind überwiegend Steuererstattungen aus Vorjahren sowie die Auflösung der Rückstellungen für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken enthalten, die zu einem positiven Steuerergebnis führen, das in Höhe von 284,8 Mio. € über dem Vorjahreswert liegt. Vom Bilanzierungswahlrecht bei aktivem Überhang von Steuerlatenzen wurde kein Gebrauch gemacht. Der Hauptversammlung am 10. Mai 2016 wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn der EnBW AG eine Dividende von 0,55 € je Aktie auszuschütten. Zum 31. Dezember 2015 waren insgesamt 270.855.027 Aktien dividendenberechtigt. Die Ausschüttungssumme der EnBW AG für das Geschäftsjahr 2015wird bei entsprechendem Beschluss durch die Hauptversammlung 149,0 Mio. € betragen. scroll
1 Nach deutschem Handelsrecht. Vermögenslage der EnBW AG Die Vermögenslage der EnBW AG zum 31. Dezember 2015 wird maßgeblich von ihrem Anlagevermögen, insbesondere den Finanzanlagen, ihren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den flüssigen Mitteln beeinflusst. Dem- gegenüber stehen im Wesentlichen Rückstellungen aus dem Kernenergiebereich und für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie langfristige Verbindlichkeiten. Das auf Vorjahresniveau liegende Finanzanlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 12.096,1 Mio. €, Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 4.842,3 Mio. € und Beteiligungen in Höhe von 2.334,9 Mio. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.326,8 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Handelstätigkeit und Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen. Diese liegen um 382,4 Mio. € unter dem Vorjahreswert, was auf das geringere Handelsvolumen der EnBW AG sowie den Rückgang der Handelspreise zurückzuführen ist. Die flüssigen Mittel der EnBW AG in Höhe von 2.318,3 Mio. € bestehen im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die in Höhe von 1.599,5 Mio. € als Termingelder angelegt sind. Nähere Erläuterungen zur Entwicklung dieser Position werden unter „Finanzlage der EnBW AG“ beschrieben. Bei der EnBW AG sind Rückstellungen aus dem Kernenergiebereich in Höhe von 7.152,7 Mio. € erfasst, die auf Basis öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen und Auflagen in den Betriebsgenehmigungen gebildet werden. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 3.709,6 Mio. € aus der Zusage betrieblicher Altersversorgung sowie sonstiger Betriebsvereinbarungen der wesentlichen Tochtergesellschaften und der EnBW AG gebündelt. Die hieraus resultierenden jährlichen Aufwendungen für die Altersversorgung werden von den jeweiligen Tochtergesellschaften vergütet. Der Anstieg der Rückstellungen aus dem Kernenergiebereich sowie der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 1.074,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Aufzinsung zurückzuführen. Von den Verbindlichkeiten in Höhe von 13.945,6 Mio. € haben 7.130,8 Mio. € eine Laufzeit von über einem Jahr. Insgesamt 9.883,2 Mio. € bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen und resultieren im Wesentlichen aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie Darlehensbeziehungen. Langfristige Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 3.456,0 Mio. € gegenüber der niederländischen Finanzierungstochter EnBW International Finance B.V. im Rahmen des DIP-Programms, in Höhe von 2,0 Mrd. € aus der Begebung von zwei Hybridanleihen und in Höhe von 950,0 Mio. € aus Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Den langfristigen Rückstellungen aus dem Kernenergie-bereich und für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 10.862,3 Mio. € stehen insbesondere Anteile an Investmentvermögen gegenüber, die in den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesen sind. Diese zwei Mischfonds mit dem Anlageschwerpunkt Euroländer investieren im Wesentlichen direkt oder indirekt in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien. Nachdem im Berichtsjahr 50,0 Mio. € in die Fonds investiert wurden, betragen die Buchwerte der Fonds zum Bilanzstichtag insgesamt 3.846,0 Mio. €. Des Weiteren stehen den langfristigen Verpflichtungen direkt gehaltene fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens sowie sonstige Beteiligungen gegenüber, die zum Bilanzstichtag einen Buchwert in Höhe von insgesamt 1.835,1 Mio. € ausweisen. Ziel ist, die langfristigen Pensions- und Kernenergierückstellungen innerhalb eines ökonomisch sinnvollen Zeitraums durch entsprechende Finanzanlagen zu decken. Insgesamt steht dem Anlagevermögen in Höhe von 23.464,4 Mio. € langfristiges Fremdkapital in Höhe von 17.993,1 Mio. € gegenüber. Die Liquidität der EnBW AG in Höhe von 2.318,3 Mio. € zum Bilanzstichtag stellt die Dividenden- und Zahlungsfähigkeit für die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem operativen Geschäftsbetrieb sicher. Bilanz der EnBW AG scroll
1 Nach deutschem Handelsrecht. Finanzlage der EnBW AG Die Liquidität der EnBW AG hat sich von 1.850,3 Mio. € um 468,0 Mio. € auf 2.318,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresstichtag erhöht. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus niedrigen Nettoinvestitionen im Berichtsjahr. Die Zahlungsströme der EnBW AG resultieren im Wesentlichen sowohl aus dem eigenen operativen Geschäft als auch aus dem ihrer Tochtergesellschaften, die im Rahmen der zentralen Finanz- und Liquiditätssteuerung am konzerninternen Cashpooling teilnehmen und dadurch Aus- beziehungsweise Einzahlungen über die Bankkonten der EnBW AG ausgleichen. Im Folgenden werden wesentliche Geschäftsvorfälle zusammengefasst, die Auswirkungen auf die Finanzlage der EnBW AG im Berichtsjahr hatten: Innerhalb der Finanzanlagen wurden im Berichtsjahr 180,0 Mio. € in das Fondsvermögen investiert. Dem gegenüber standen Ausschüttungen aus den Fonds in Höhe von 836,0 Mio. €. Wesentliche Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen führten zu einem Mittelabfluss in Höhe von 300,7 Mio. €. Gegenläufig resultierte der Verkauf von wesentlichen Anteilen an verbundenen Unternehmen in einem Mittelzufluss in Höhe von 721,7 Mio. €. Der Zugang bei den Finanzbeteiligungen in Höhe von 127,4 Mio. € ist im Wesentlichen auf Kapitalabrufe im Berichtsjahr zurückzuführen. Eine im Rahmen des DIP-Programms begebene Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 750,0 Mio. € wurde an die niederländische Finanzierungstochter EnBW International Finance B.V. fristgerecht zurückgezahlt. Zinsen für das DIP-Programm wurden in Höhe von 193,9 Mio. € über die EnBW International Finance B.V. gezahlt. In Zusammenhang mit der Kernbrennstoffsteuer wurden 228,0 Mio. € ausbezahlt. Gegenläufig führten ertragsteuerliche Sachverhalte per Saldo zu Steuerrückerstattungen in Höhe von 158,2 Mio. €. Als Dividende wurden an die Aktionäre der EnBW AG insgesamt 186,9 Mio. € ausgeschüttet. Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage der EnBW AG und Entwicklung der EnBW AG Die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EnBW AG zum 31. Dezember 2015 beurteilen wir zufriedenstellend. Der Jahresfehlbetrag 2015 beläuft sich auf 345,2 Mio. € und ist wie erwartet maßgeblich durch Sondereffekte beeinflusst, die sowohl bei der EnBW AG selbst, als auch bei Tochtergesellschaften auftreten und sich über Ergebnis- beziehungsweise Gewinnabführungsverträge bei der EnBW AG auswirken. Wesentliche Sondereffekte waren zum einen die prognostizierten höheren Zinsaufwendungen bei langfristigen Rückstellungen in Höhe von 1.036,4 Mio. €. Aufgrund des starken Rückgangs der Strompreise ergaben sich des Weiteren außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sach- und Finanzanlagevermögen in Höhe von insgesamt 617,3 Mio. € sowie Drohverluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 291,9 Mio. €. Gegenläufig wirkten Ausschüttungen von Finanzanlagen in Höhe von 737,8 Mio. €, Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 319,6 Mio. € und Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 277,2 Mio. €. Der um Sondereffekte bereinigte Jahresüberschuss für 2015 beträgt rund 250 Mio. €; er liegt somit um 100 Mio. € über dem erwarteten Ergebnis und resultiert im Wesentlichen aus einem besseren Finanzergebnis. Gemäß den geänderten Vorschriften des § 253 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem 10‑Jahresdurchschnittszins abzuzinsen. Der Unterschieds-betrag zwischen der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem 7‑ beziehungsweise 10‑Jahresdurchschnittszins ist ausschüttungsgesperrt und beträgt zum 31. Dezember 2015 275,3 Mio. €. Der Bilanzgewinn in Höhe von 317,4 Mio. € kann in voller Höhe ausgeschüttet werden, da der gesperrte Betrag durch die frei verfügbaren Rücklagen gedeckt ist. Somit ist die Dividendenfähigkeit für das Geschäftsjahr 2015 sichergestellt. Für das Jahr 2016 erwarten wir einen Jahresüberschuss von rund 70 Mio. €. Das Jahresergebnis wird durch hohe Zinsaufwendungen für langfristige Rückstellungen negativ beeinflusst. Aufgrund der Niedrigzinsphase wird der Durchschnittszins in Zukunft sinken. Für das Jahr 2016 rechnen wir hieraus mit einer Ergebnisbelastung von etwa 1,0 Mrd. € bis 1,2 Mrd. €. Diesen Ergebnisbelastungen stehen außerordentliche Erträge in Höhe von 1,3 Mrd. € entgegen. Bereinigt um diese Sondereffekte wird der Jahresfehlbetrag rund 50 Mio. € betragen. Der ausschüttungsgesperrte Betrag aus der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird zum 31. Dezember 2016 rund 550 Mio. € betragen. Für die Jahre 2017 und 2018 rechnen wir mit weiteren Ergebnisbelastungen aus dem sinkenden Durchschnittszins. Chancen und Risiken Die Lageberichte des EnBW-Konzerns und der EnBW AG werden zusammengefasst, da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der EnBW AG nicht vom Geschäftsverlauf, von der wirtschaftlichen Lage und von den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des EnBW-Konzerns abweichen. Anmerkungen zur Berichtsweise Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315a Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Die EnBW AG, als vertikal integriertes Energieunternehmen im Sinne des EnWG, übt andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors nach § 6b Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 EnWG aus. Schlusserklärung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Der Vorstand der EnBW AG erstellte für das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, der mit folgender Erklärung schließt: „Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, an dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens sind weder getroffen noch unterlassen worden.“ EnBW-Aktie und Dividendenpolitik Aufgrund des geringen Streubesitzes der EnBW-Aktie (www.enbw.com/aktionaersstruktur) haben die Finanzmarktgeschehnisse beziehungsweise die Entwicklung des DAX in der Regel keinen Einfluss auf den Kursverlauf der EnBW-Aktie. Das energiepolitische Umfeld bleibt für die deutschen Energieversorgungsunternehmen herausfordernd. So startete die EnBW-Aktie mit 25,18 € in das Jahr 2015, jedoch fiel die Aktie zum Jahresende auf 20,62 € (www.enbw.com/aktienchart). Das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die EnBW basiert auf den vom Unternehmen geschaffenen Werten. Vor diesem Hintergrund verfolgt die EnBW grundsätzlich das Ziel, in jedem Geschäftsjahr einen positiven freien Cashflow auszuweisen und keine zusätzlichen Nettofinanzschulden aufzubauen. Die Höhe der Dividende orientiert sich an der Ertragskraft des Unternehmens, dem Umfang des Investitionsprogramms und der Höhe der Nettoschulden und damit am dynamischen Verschuldungsgrad. In Abhängigkeit von dieser Größe strebt die EnBW an, grundsätzlich zwischen 40 % und 60 % des Adjusted Konzernüberschusses auszuzahlen. Die um die Ergebnisse aus der Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von 522,7 Mio. € bereinigte Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2015 wird bei entsprechendem Beschluss durch die Hauptversammlung 34,7 % betragen. Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage des Konzerns Die Energiebranche in Deutschland durchläuft eine Phase tief greifender Veränderungen. Sie betreffen das politische und regulatorische Umfeld, die Struktur von Angebot und Nachfrage sowie die technologischen Anforderungen an das gesamte Energiesystem. Die Energielandschaft in Deutschland wird dezentraler und nachhaltiger. Der anhaltende Verfall der Preise und Spreads auf den Großhandelsmärkten für Strom setzt die Energieversorger und ihre noch überwiegend auf konventioneller Erzeugung beruhenden Geschäftsmodelle unter erheblichen Anpassungsdruck. Entsprechend hat die EnBW ihre Strategie unter dem Motto „Energiewende. Sicher. Machen.“ frühzeitig neu ausgerichtet und ihr Geschäftsmodell an die veränderten Anforderungen angepasst, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und Wachstumspotenziale zu erschließen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Umgestaltung der Netze und die kundenorientierte Ausweitung des Dienstleistungsportfolios kennzeichnen diese Aufstellung. Im Geschäftsjahr 2015 hat die EnBW ihre Strategie EnBW 2020 konsequent vorangetrieben. Festzumachen ist dies beispielsweise an der vollständigen Inbetriebnahme des Offshore-Windparks EnBW Baltic 2 oder des Onshore-Windparks Harthäuser Wald - des bislang größten Windparks in Baden-Württemberg. Das operative Geschäft entwickelte sich auf Konzernebene wie erwartet: Das Adjusted EBITDA des EnBW-Konzerns verringerte sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 %. Mit Ausnahme des Segments Erzeugung und Handel wurden auf Segmentebene die unterjährig zum Teil angepassten Prognosen ebenfalls getroffen. Hinzu traten aber erhebliche Sonderbelastungen. Die Erwartungen bezüglich der kurz- und mittelfristigen Strompreisentwicklung haben sich weiter verschlechtert; basierend auf umfassenden Marktanalysen ist auch langfristig mit deutlich sinkenden Strompreisen zu rechnen. Daher mussten 2015 nochmals außerplanmäßige Abschreibungen auf das Erzeugungsportfolio vorgenommen und die Zuführungen zu den Drohverlustrückstellungen für nicht mehr kostendeckende Strombezugsverträge erhöht werden. In Summe weist das den Aktionären der EnBW AG zuzurechnende Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2015 einen Überschuss von 124,9 Mio. € aus, gegenüber einem Fehlbetrag von 465,9 Mio. € im Vorjahr (Vorjahr angepasst). Das Ergebnis je Aktie belief sich 2015 auf 0,46 €, nach -1,72 € im Jahr zuvor (Vorjahr angepasst). Der Wertbeitrag des EnBW-Konzerns hat sich nur geringfügig auf 354,1 Mio. € reduziert, der ROCE erreichte mit 9,5 % die obere Bandbreite unserer Erwartung. Die finanzielle Lage des Unternehmens ist weiterhin solide. Die Zahlungsfähigkeit des EnBW-Konzerns war im Geschäftsjahr 2015 auf Basis der vorhandenen liquiden Mittel, eines positiven Free Cashflows und der verfügbaren externen Finanzierungsquellen jederzeit gewährleistet. Mit großer finanzieller Disziplin arbeitet die EnBW am Erhalt ihrer guten Bonität, was die Fremdkapitalmärkte honorieren. Die bereinigten Nettoschulden des Konzerns nahmen zum 31. Dezember 2015 gegenüber dem Stand ein Jahr zuvor um 15,6 % auf 6.735,5 Mio. € ab. Der Dynamische Verschuldungsgrad sank von 3,68 auf 3,19. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich im Stichtagsvergleich von 11,9 % auf 13,3 %. Alle drei maßgeblichen Ratingagenturen bestätigten 2015 das A-Rating der EnBW. Zur Umsetzung der Strategie EnBW 2020 nutzt die EnBW ein ganzheitliches Ziel- und Steuerungssystem in den fünf Dimensionen Finanzen, Strategie, Kunden, Mitarbeiter und Umwelt. Es definiert klare quantitative Ziele für das Jahr 2020. Im Geschäftsjahr 2015 hat die EnBW wichtige Weichenstellungen zur Erreichung dieser Ziele vorgenommen. In der Zieldimension Kunden haben wir unsere Prognosewerte für 2015 bei der Kundenzufriedenheit übertroffen, bei der Markenattraktivität nur knapp verfehlt. In der Zieldimension Mitarbeiter kam es beim Mitarbeitercommitment zu einer klaren Trendwende und signifikanten Verbesserung über den Prognosewert 2015 hinaus. Die vollständige Inbetriebnahme unseres Offshore-Windparks EnBW Baltic 2 wirkte maßgeblich auf die Erreichung der Prognose in der Dimension Umwelt. Nach Einschätzung des Vorstands hat sich das operative Geschäft der EnBW 2015 unter schwierigen Rahmenbedingungen zufriedenstellend entwickelt. Sorgen bereitet uns der anhaltende Preisverfall an den Großhandelsmärkten für Strom, was auch 2015 zu Sonderbelastungen - vor allem zu weiteren Wertberichtigungen auf das Erzeugungsportfolio - führte. In der Umsetzung ihrer Strategie ist die EnBW 2015 wesentliche Schritte vorangekommen. Chancen- und Risikobericht Grundsätze des integrierten Chancen- und Risikomanagements Das integrierte Chancen- und Risikomanagement (iRM) der EnBW orientiert sich an dem international etablierten COSO-II-Rahmenwerk als Standard für unternehmensweites Risikomanagement. Das iRM hat zum Ziel, in einem ganzheitlichen und integrierten Ansatz eine wirksame und effiziente Identifikation, Bewertung, Steuerung der Chancen und Risiken (inklusive Überwachung) und Berichterstattung über die Chancen-/Risikolage sowie über die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der Prozesse zu gewährleisten. Die Risikosteuerung sieht dabei Maßnahmen zur Risikovermeidung, -verminderung und -überwälzung der bilanziellen Risikovorsorge oder Risikotoleranz vor. Die EnBW definiert hierfür den Begriff Chance/Risiko als Ereignis mit Wirkung einer künftig möglichen Übererfüllung/Nichterreichung von strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-Zielen. Zur Identifikation und Einordnung von Chancen und Risiken ist die konzernweit verankerte Chancen- und Risikolandkarte zu verwenden. ![]() Struktur und Prozess des integrierten Chancen- und Risikomanagements ![]() Die Strukturen und Prozesse des iRM sind konzernweit in allen relevanten Gesellschaften, Geschäfts- und Funktionaleinheiten verankert. Die zentrale Funktionaleinheit Risikomanagement & IKS ist für die konzernweite Vorgabe von Methoden, Prozessen und Systemen, die Ermittlung der Konzernchancen- und -risikoposition sowie die Berichterstattung verantwortlich. Zentrales Steuerungsgremium ist der Risikoausschuss, der unter Einbindung ausgewählter Einheiten/Gesellschaften verantwortlich ist für die Klärung relevanter Sachverhalte aus verschiedenen Konzernperspektiven sowie die Festlegung von ausgewählten Top-Chancen/-Risiken. scroll
Zur Bewertung sind alle Chancen und Risiken zunächst mithilfe des iRM-Relevanzfilters vor und nach Berücksichtigung implementierter und angedachter Steuerungsinstrumente zu bewerten. Die Relevanzklasse ist dabei jeweils mittels quantitativer und qualitativer Kriterien für die vier Dimensionen Strategisch, Operativ, Finanziell und Compliance zu bestimmen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird dabei zunächst nach sechs Intervallen differenziert. scroll
Ab der Relevanzklasse 5 werden Chancen und Risiken grundsätzlich in den Konzernchancen- und -risikobericht aufgenommen. Dies entspricht, sofern eine finanzielle Bewertung möglich ist, 50 Mio. € innerhalb des mittelfristigen Planungszeitraums. Hinzu kommen langfristige Chancen und Risiken, sofern sie von besonderer Bedeutung sind. Die Berichterstattung erfolgt quartalsweise in standardisierter Form und bei wesentlichen Veränderungen unverzüglich mittels einer Sonderberichterstattung. Für den Konzernchancen- und -risikobericht relevante Chancen beziehungsweise Risiken sind grundsätzlich mittels quantitativer Methoden (beispielsweise Szenariotechniken und Verteilungsfunktionen) für eine stochastische Modellierung relativ zum aktuellen Planungszeitraum zu bewerten. In der Betrachtung stehen mögliche Effekte auf das Adjusted EBITDA (mit Auswirkungen auf den Dynamischen Verschuldungsgrad und den ROCE) und die bereinigten Nettoschulden (mit Auswirkungen auf den Dynamischen Verschuldungsgrad). Neben diesen finanziellen Auswirkungen können Chancen und Risiken auch Effekte auf die weiteren Top-Leistungskennzahlen haben. Bestehen Chancen beziehungsweise Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von bis zu 50 %, wird anhand einer Einzelprüfung beurteilt, ob diese in der nächsten Planungsrunde zu berücksichtigen sind. Bei Chancen beziehungsweise Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % werden diese in der Regel planerisch erfasst und es werden, soweit möglich, bilanzielle Maßnahmen im IFRS-Konzernabschluss ergriffen. Das iRM wird regelmäßig durch die Konzernrevision geprüft und dem Aufsichtsrat hierüber berichtet. Das Projekt zur weiteren organisatorischen und methodisch-prozessualen Verzahnung des Risikomanagements mit dem in den Geschäftsprozessen verankerten internen Kontrollsystem (IKS) wurde im Berichtsjahr erfolgreich umgesetzt und mit der Implementierung einer neuen IT-Lösung zur Unterstützung des iRM abgeschlossen. Struktur und Prozess des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Grundsätze Neben dem über das iRM in den Geschäftsprozessen verankerten IKS wurde bei der EnBW ein rechnungslegungsbezogenes IKS etabliert, das eine ordnungsgemäße und verlässliche Finanzberichterstattung sicherstellen soll. Die Wirksamkeit dieses IKS wird durch eine regelmäßige Prüfung der Eignung und Funktionsfähigkeit der konzernweiten Kontrollmechanismen auf Einzelgesellschafts- sowie Konzernebene gewährleistet. Sind bestehende Kontrollschwächen identifiziert und ist ihre Relevanz für den Jahresabschluss erörtert, werden sie zeitnah behoben. Basis der rechnungslegungsbezogenen IKS-Methodik ist der COSO-II-Standard, ein international etablierter Rahmen für interne Kontrollsysteme. Sofern die Kontrollmechanismen einen standardisierten und überwachten Reifegrad erreichen sowie keine wesentlichen Kontrollschwächen vorhanden sind, wird das rechnungslegungsbezogene IKS als wirksam eingestuft. Die Wesentlichkeit von Kontrollschwächen bemisst sich an der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Umfang einer möglichen Falschaussage im Verhältnis zu den betroffenen Jahresabschlussposten. Als ein Teil des rechnungslegungsbezogenen IKS definiert das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von Risiken, die das Ziel eines regelkonformen Jahresabschlusses gefährden. Trotz des etablierten IKS besteht keine absolute Sicherheit in Bezug auf die Zielerreichung sowie die Vollständigkeit. Die Leistungsfähigkeit des IKS kann in Einzelfällen durch unvorhergesehene Veränderungen im Kontrollumfeld, kriminelle Handlungen oder menschliche Fehler beeinträchtigt werden. Struktur Das rechnungslegungsbezogene IKS der EnBW unterteilt sich in eine zentrale und eine dezentrale Organisation. Alle wesentlichen Gesellschaften, Geschäfts- und Funktionaleinheitenverfügen über IKS-Verantwortliche. Sie überwachen die Wirksamkeit des IKS und bewerten aufgetretene Kontrollschwächen. Jährlich wird ein Wirksamkeitsbericht erstellt, der von der Geschäftsleitung der Gesellschaften beziehungsweise Einheiten genehmigt wird. Der auf Konzernebene angesiedelte IKS-Verantwortliche unterstützt die Gesellschaften/Einheiten bei der Umsetzung der standardisierten Vorgehensweise und konsolidiert die erhobenen Daten. Prozess Die Vollständigkeit und Konsistenz der Jahresabschlusserstellung und -offenlegung stellen standardisierte Prozesse sicher. Das rechnungslegungsbezogene IKS definiert die Kontrollen zur Einhaltung der Konzernbilanzierungsrichtlinien sowie der Verfahrensanweisungen und Zeitpläne der einzelnen Rechnungslegungsprozesse. Ein jährlicher Regelkreislauf überwacht die Aktualität der Dokumentation, die Eignung sowie die Funktionalität der Kontrollen; zudem identifiziert und bewertet er auftretende Kontrollschwächen. Ein risikoorientiertes Auswahlverfahren definiert die relevanten Gesellschaften/Einheiten, die wesentlichen Jahresabschlussposten und Prozesse einschließlich Kontrollen. Grundlage dieses Auswahlverfahrens sind quantitative und qualitative Risikoindikatoren. ![]() Ein zentrales Dokumentationssystem erfasst die definierten Prozesse und Kontrollen. Im Anschluss wird die Wirksamkeit dieser Kontrollaktivitäten beurteilt. Hierbei wird analysiert, ob die Kontrollaktivitäten grundsätzlich geeignet sind, die Risiken einer fehlerhaften Finanzberichterstattung zu reduzieren. Zudem überprüft eine regelmäßige Überwachung der Kontrolldurchführung und deren Dokumentation die Funktionsfähigkeit der festgelegten Kontrollen. Werden Kontrollschwächen festgestellt, schließt sich eine Bewertung der Auswirkungen auf den Jahresabschluss an. Die Ergebnisse fließen in die Berichterstattung auf Ebene der Gesellschaften beziehungsweise Einheiten und des Konzerns mit ein. Darüber hinaus führt die Konzernrevision im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung IKS-Prüfungen durch. Chancen- und Risikolage Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Berichterstattung der Chancen- und Risikolage an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Aus den einzelnen Bewertungen der Top-Chancen/-Risiken und einer anschließenden quantitativen Aggregation wird dargestellt, wie diese Themen zueinander im Verhältnis stehen und welche Effekte sie aufgrund ihrer Chancen- und Risikenausprägungen mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit auf das Adjusted EBITDA und/oder die bereinigten Nettoschulden relativ zum aktuellen Planungszeitraum haben könnten. Die Risiken werden nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen dargestellt. ![]() Folgende wesentliche Chancen und Risiken sind im Jahr 2015 hinzugekommen: - Kraftwerksoptimierung (Top-Chance/-Risiko): Nach Abschluss des Erzeugungshedges bewirtschaftet die Geschäftseinheit Handel den Einsatz der Assets kontinuierlich weiter, wodurch positive als auch negative Auswirkungen auf die Aktivitäten der EnBW entstehen können. - Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs: Aufgrund der Empfehlung einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission kann es zu einer Anpassung des Finanzierungssystems für den Kernenergieausstieg kommen, aus welcher sich für die EnBW Chancen und Risiken ergeben können. Weitere Details zu den in der Grafik dargestellten Top-Chancen/-Risiken und deren möglichen Auswirkungen auf die relevanten Steuerungsgrößen werden im folgenden Abschnitt erläutert. Segmentübergreifende Chancen und Risiken Strategische Chancen und Risiken 1 Desinvestitionen: Bei unserem Desinvestitionsportfolio bestehen erfahrungsgemäß Unsicherheiten hinsichtlich der Realisierung von Minder- beziehungsweise Mehrerlösen sowie zeitlicher Verschiebungen der Transaktionen. Sollten die erzielbaren Desinvestitionserlöse nicht unseren mittelfristigen Planungen entsprechen, könnte sich dies in den Jahren 2016 und 2017 über Effekte bei den bereinigten Nettoschulden im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich auch auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad auswirken. Hier sehen wir derzeit eine eher niedrige Chancen- und Risikoausprägung. Operative Chancen und Risiken 2 Effizienzverbesserungen: Beim Start unseres laufenden Effizienzprogramms für effiziente Strukturen und Prozesse wurden bis zum Jahr 2020 Ergebnisverbesserungen von 400 Mio. € angestrebt. Vor dem Hintergrund weiter sinkender Strompreise und damit einhergehender Ergebniseinbußen soll das angestrebte Ziel bereits 2018 erreicht werden. Hiervon wurden bis zum Jahr 2015 bereits 237 Mio. € realisiert. Für 2016 und 2017 besteht eine Chance im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich mit positiver Auswirkung auf die Top Leistungskennzahl Adjusted EBITDA und damit auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad. Durch die gegenüber der Planung schnellere Umsetzung - insbesondere von Maßnahmen in der Erzeugung - sehen wir für diese Jahre eine höhere Chancen- als Risikoausprägung. Für das Geschäftsjahr 2018 besteht derzeit noch das Risiko, dass die zugehörigen Struktur- und Restrukturierungsprojekte - insbesondere im Vertrieb - den geplanten Hochlauf der Effizienzen im Adjusted EBITDA nicht vollumfänglich erfüllen können. Dieses Risiko wird sich durch Schaffung der Umsetzungsvoraussetzungen zur Ergebnisverbesserung im entsprechenden Maße reduzieren. EU-Sanktionen gegen Russland: Im Segment Erzeugung und Handel könnten diese Sanktionen negative Auswirkungen auf bestehende Geschäftsbeziehungen mit russischen Unternehmen haben. Im Segment Netze kann das Risiko einer nicht mehr möglichen Gasversorgung bei einer längeren Lieferunterbrechung von Gas aus Russland nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Segment Vertriebe besteht bei in der Russischen Föderation aktiven deutschen Unternehmen die Möglichkeit zunehmender Ausfallrisiken durch mögliche Umsatzeinbußen sowie das Risiko möglicher Minderabnahmen bei Strom- und Gaslieferungen durch entsprechende Produktionsanpassungen. Bei den Finanzanlagen der EnBW besteht aufgrund einer breiten Diversifikation derzeit allenfalls eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit einer möglichen Zunahme von Ausfallrisiken bei vereinzelten Anleihen deutscher, österreichischer und russischer Emittenten des EnBW-Gesamtportfolios. Rechtliche Risiken: Im Zusammenhang mit vertraglichen Beziehungen zu Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern werden teilweise gerichtliche Verfahren und sonstige rechtliche Auseinandersetzungen geführt. In einem geringen Umfang führen wir gerichtliche Verfahren auch bei Themen mit gesellschaftsrechtlichem Hintergrund. In Abstimmung mit den Fachbereichen sowie dem Rechtsbereich wurden hierfür bilanzielle Risikovorsorgen in angemessenem Umfang gebildet. Grundsätzlich besteht hier somit auch die Chance positiver Ergebniseffekte, sofern die für rechtliche Risiken gebildeten Rückstellungen wieder aufgelöst werden können. Für gegen die EnBW gerichtlich geltend gemachte Ansprüche, bei denen nur geringe Erfolgsaussichten der Gegenseite prognostiziert werden, besteht ein Risiko in Höhe von 884,4 Mio. €, das unter den Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen ist. Darüber hinaus sind gegen die EnBW verschiedene Prozesse, behördliche Untersuchungen oder Verfahren sowie andere Ansprüche anhängig, deren Erfolg allerdings als sehr unwahrscheinlich erachtet wird und die daher nicht unter den Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen werden. Wesentliche aktuelle Auseinandersetzungen sind: - Schadensersatzansprüche EWE/VNG: Im Mai 2013 hatte die EWE eine Schiedsklage bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit gegen die EnBW eingereicht. Am 16. Oktober 2015 schloss die EnBW eine Vereinbarung über die grundlegende Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse mit der EWE. Mit Abschluss dieser Transaktion wird auch das aktuell ruhende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EWE und EnBW einvernehmlich beendet. - Betriebliche Altersversorgung: Zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung bei der EnBW sind bei den zuständigen Arbeitsgerichten weiterhin Rechtsverfahren anhängig. Nach erfolgreichen Revisionsverfahren beim Bundesarbeitsgericht (BAG) wurden alle für die EnBW nachteiligen Urteile der Landesarbeitsgerichte (LAG) Stuttgart und Mannheim aufgehoben und zurückverwiesen. Am 4. Dezember 2015 hat das LAG Stuttgart in 88 Fällen die Klagen gegen die EnBW abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Es besteht grundsätzlich ein Risiko im mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich, dass in den abschließenden Verfahren zuungunsten der EnBW entschieden werden könnte und somit eine ergebniswirksame Belastung entstehen würde. Die Erfolgsaussichten für die EnBW sind aufgrund des aktuellen LAG Urteils nach Einschätzungen der EnBW und ihrer beratenden Rechtsanwälte deutlich positiv und wurden entsprechend in der Mittelfristplanung berücksichtigt. Insgesamt besteht für die Jahre 2016 und 2017 mittlerweile nur noch eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für die hohe Risikoausprägung mit negativen Effekten auf die bereinigten Nettoschulden mit Auswirkungen auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad. Personalrisiken: Es besteht das Risiko, nicht in ausreichendem Maß über Mitarbeiter mit den erforderlichen Qualifikationen beziehungsweise Kompetenzen zu verfügen. Bei der Rekrutierung beispielsweise in den relevanten Zielgruppen ist vor allem der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt mit anderen Unternehmen für dieses Risiko ausschlaggebend. Zudem erhöhen die demografische Entwicklung und die verschärften Rahmenbedingungen der Energiebranche dieses Risiko. Anhand von kontinuierlichen Analysen erhalten wir Aufschluss über Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf. Regelmäßige anonyme Mitarbeiterbefragungen sehen wir als wichtiges Instrument, um Chancen bei der Mitarbeiterentwicklung und -bindung frühzeitig aufgreifen zu können. Der Mitarbeitercommitmentindex (MCI) wird als Top-Leistungskennzahl in der Zieldimension Mitarbeiter gemessen. Gesundheit und Arbeitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz (Health, Safety, Security, Environment - HSSE): - Gesundheit und Arbeitsschutz: Um Risiken im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in angemessener Form zu begegnen und die Mitarbeiter bestmöglich vor nachteiligen Folgen zu bewahren, gibt es im EnBW-Konzern umfassende organisatorische und prozessuale Maßnahmen wie beispielsweise arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalysen. Diese Maßnahmen begreift die EnBW auch als Chance, dass die Arbeitskraft der Mitarbeiter und die Attraktivität als Arbeitgeber erhalten bleiben. Die Arbeitssicherheit wird in Form der Top-Leistungskennzahl LTIF in der Zieldimension Mitarbeiter gemessen. - Sicherheit: Risiken aufgrund exogener und endogener Faktoren begegnet die EnBW mit einem konzernweit implementierten Notfall- und Krisenmanagementsystem mit umfassenden organisatorischen und prozessualen Maßnahmen. Trotz dieses funktionierenden Managementsystems lassen sich auftretende Not- und Krisenfälle (mit entsprechenden Schäden) nicht gänzlich ausschließen. Durch regelmäßige Krisenübungen und andere Maßnahmen stellt die EnBW bei Notfall- oder Krisensituationen eine schnelle, effektive und abgestimmte Vorgehensweise zur Gefahrenabwehr sicher. Alle diese Maßnahmen wirken sich positiv auf die Top-Leistungskennzahl Versorgungszuverlässigkeit (SAIDI) in der Zieldimension Kunden aus. - Umweltschutz: Risiken im Bereich des Umweltschutzes begegnet die EnBW mit einem nach ISO 14001 zertifizierten Umweltmanagementsystem. Über ihre vielfältigen Aktivitäten im Bereich des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes will die EnBW auch Chancen nutzen, die sich aus dem Klimaschutz sowie der Ressourceneffizienz ergeben. Diese Maßnahmen sollen sich auch positiv auf die Top-Leistungskennzahl Markenattraktivitätsindex in der Zieldimension Kunden auswirken. Finanzielle Chancen und Risiken 3 Marktpreis Finanzanlagen: Die durch das Asset-Management gesteuerten Finanzanlagen unterliegen aufgrund des volatilen Finanzmarktumfelds Kursänderungs- und weiteren Verlustrisiken. Sollten diese Risiken zu Wertminderungen führen, die signifikant oder länger anhaltend sind, ist eine Abschreibung auf die betroffenen Wertpapiere vorzunehmen. Im Geschäftsjahr 2015 beliefen sich die Wertberichtigungen auf 35,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €). Bei den Marktpreisen für Finanzanlagen sehen wir derzeit eine hohe Chancen- und hohe Risikoausprägung aufgrund der erhöhten Volatilitäten an den Finanzmärkten. Der auf Einzeltitelbasis ermittelte Value at Risk betrug zum Bilanzstichtag 114,1 Mio. € (95 %/10 Tage). 2014 betrug dieser Wert 70,5. Mio. € (95 %/10 Tage). Dies könnte sich 2016 und 2017 über entsprechende Effekte auf die bereinigten Nettoschulden im mittleren bis hohen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich sowohl positiv als auch negativ auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad auswirken. 4 Diskontierungszins Pensionsrückstellungen: Zum Jahresabschluss 2015 lag der Diskontierungszinssatz bei 2,3 % und somit 0,1 Prozentpunkte über dem Zinssatz des Vorjahresabschlusses (2,2 %). Dies führte zu einem um 113,1 Mio. € niedrigeren Barwert der Pensionsverpflichtungen. Die unsichere künftige Zinsentwicklung mit ihren Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen kann sich positiv oder negativ auf die Entwicklung der bereinigten Nettoschulden auswirken. Hier sehen wir derzeit eine hohe Chancen- und hohe Risikoausprägung. Dies könnte sich in den Jahren 2016 und 2017 über Effekte im mittleren bis sehr hohen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich negativ als auch positiv auf die bereinigten Nettoschulden und damit auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad auswirken. Wertberichtigungsrisiken: Bei Beteiligungen, die mit dem Marktwert anhand von Aktienkursen zu bilanzieren sind, besteht im Fall von negativen Aktienkursentwicklungen ein Abschreibungsrisiko. Demgegenüber besteht bei positiven Aktienkursentwicklungen eine mögliche Chance von Wertsteigerungen. Dies könnte sich daher im Jahr 2016 sowohl negativ als auch positiv auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad auswirken, soweit die Beteiligungen im Deckungsstock enthalten sind. Rating: Wir sehen grundsätzlich das Risiko, dass die Ratingagenturen die Bonitätsbeurteilung der EnBW herabstufen könnten, falls sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen weiter verschlechtern oder die EnBW die Erwartungen der Agenturen nicht erfüllen kann. Die Bonität wird quantitativ über die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad gemessen. Segment Vertriebe Finanzielle Chancen und Risiken 5 Wettbewerbsumfeld: Die Wechselbereitschaft der Kunden ist hoch. Es bestehen Preis- und Margenrisiken im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich, falls energiewirtschaftliche Kosten (beispielsweise auch EEG-Umlagen) nicht an die Kunden weitergereicht werden können. Hier sehen wir daher derzeit eine niedrige Chancen- und eine eher hohe Risikoausprägung. Dies könnte sich 2016 und 2017 negativ auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA auswirken. Im Aufbau kundensegmentspezifischer System- und Komplettlösungen sieht die EnBW im Rahmen ihrer Strategie EnBW 2020 langfristig hohe Chancen, um ihren Kunden neben der klassischen Versorgung mit Strom und Gas künftig auch zusätzliche innovative Energielösungen beispielsweise im Bereich Energietechnik zu Hause, Energieeffizienz im Unternehmen oder auch Elektromobilität mit entsprechenden Ergebnisbeiträgen für die EnBW anbieten zu können. Diese sollen sich perspektivisch auch positiv auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA auswirken. Segment Netze Strategische Chancen und Risiken HGÜ-Projekte: Unser Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die TransnetBW GmbH, will mit anderen ÜNB neue Verbindungen in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) errichten. Bei den Projekten ULTRANET und SuedLink bestehen derzeit grundsätzlich hohe Risiken hinsichtlich möglicher zeitlicher Verzögerungen und Mehrkosten sowie das Risiko, dass die Notwendigkeit in einem neuen Netzentwicklungsplan (NEP) nicht mehr bestätigt werden könnte. Operative Chancen und Risiken Wasserkonzession Stuttgart: Im Gerichtsverfahren zur Übernahme der Wasserkonzession streben die Stadt Stuttgart und die EnBW weiterhin eine gütliche Einigung an. Die zuständige Kammer des Landgerichts hatte im Januar 2015 beiden Seiten dazu einen Vorschlag vorgelegt, auf dessen Grundlage Vergleichsverhandlungen geführt werden. Für die Dauer dieses Gesprächs ruht das Verfahren vor dem Gericht. Das Risiko eines Konzessionsverlusts ohne angemessene Entschädigung besteht daher grundsätzlich im Jahr 2016 weiter. Finanzielle Chancen und Risiken Jahresendstand EEG-Bankkonto: Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 kam es auf dem EEG-Bankkonto der TransnetBW GmbH zu einem Überschuss in mittlerer dreistelliger Millionen-Euro-Höhe. Dieses EEG-Bankkonto ist gemäß §5 Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) ein separat geführtes Bankkonto und ist von sonstigen Tätigkeitsbereichen abgegrenzt. Aufgrund der AusglMechV kann der Kontostand durch Unter- beziehungsweise Überdeckung auf die Berechnung der bereinigten Nettoschulden der EnBW vorübergehend beziehungsweise entlastend wirken. Durch die für 2016 festgelegte EEG-Umlage erwarten wir 2016 einen positiven Wert für die Liquiditätsreserve und somit einen positiven Effekt auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad. Segment Erzeugung und Handel Strategische Chancen und Risiken 6 Endlager: Die Kosten für die Erkundung von Lagerstätten sind von kernkraftnutzenden Unternehmen wie der EnBW zu tragen. Die rechtliche Verpflichtung der Betreiber, die Kosten einer zu Gorleben alternativen Standortsuche zu tragen, ist strittig. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch Kosten der Erkundung und des Ausbaus von Endlagerstätten sowie der Endlagerung an sich nach 2018 negative Effekte auf die bereinigten Nettoschulden mit Auswirkungen auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad ergeben. Hier sehen wir derzeit eine niedrige Chancen- und Risikoausprägung für die Top-Leistungskennzahlen im Planungszeitraum. 7 Zwischenlager: Bei der geplanten Überführung der Brennelemente von Obrigheim nach Neckarwestheim besteht einerseits ein Terminrisiko bei Verzögerungen in der Projektdurchführung und andererseits ein Risiko aus dem möglichen Scheitern des Projekts. Darüber hinaus besteht das Risiko einer verzögerten Rückführung in standortnahe Zwischenlager mit möglichen Mehrkosten aufgrund einer verlängerten Lagerung der Abfälle in Großbritannien und Frankreich sowie weiteren Kosten aus Zulassungs- beziehungsweise Genehmigungsverfahren. Hier sehen wir derzeit eine niedrige Chancen- und Risikoausprägung. Hieraus könnten sich 2016 und 2017 auch negative Effekte auf die bereinigten Nettoschulden im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich mit Auswirkungen auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad ergeben. Operative Chancen und Risiken 8 Verfügbarkeit Kraftwerke: Auf die Verfügbarkeit der Kraftwerke haben endogene und exogene Faktoren Einfluss. Diesen Risiken versuchen wir mit präventiven Maßnahmen zu begegnen. Je nach Dauer kann eine Betriebsunterbrechung besonders im Kraftwerksbereich zu einer deutlichen Belastung der Ertragslage führen. Hier sehen wir derzeit eine eher niedrige bis mittlere Chancen- und Risikoausprägung. Dies könnte sich 2016 und 2017 im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich sowohl positiv als auch negativ auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA auswirken. Betrieb und Rückbau kerntechnischer Anlagen: Aus unterschiedlichen Themenbereichen resultieren mögliche Chancen und Risiken, die sich auf die Top-Leistungskennzahlen in der Zieldimension Finanzen auswirken könnten. Dazu zählen Terminrisiken aus verzögerten Genehmigungen für Transport- und Lagerbehälter sowie Risiken von Verzögerungen bei Rückbauprojekten aufgrund geänderter Rahmenbedingungen oder Planungsprämissen. Gegenläufig entstehen Chancen aus möglichen Beschleunigungsmaßnahmen. Kernbrennstoffsteuer: Nach Anmeldung der Kernbrennstoffsteuer in den Jahren 2011 bis 2014 erhob die EnBW jeweils Klage beim Finanzgericht Freiburg aus Gründen der Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit. Mit Urteil vom 4. Juni 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Kernbrennstoffsteuer nicht europarechtswidrig sei. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist unabhängig vom Urteil des EuGH, da hier über die Vereinbarkeit mit dem deutschen Verfassungsrecht entschieden wird. Es wird im weiteren Jahresverlauf 2016 erwartet. Sollte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der EnBW entscheiden und die Verfassungs-widrigkeit der Kernbrennstoffsteuer feststellen, wäre diese an die EnBW zurückzuzahlen. Die EnBW hat bis zum 31. Dezember 2015 rund 1,31 Mrd. € an Kernbrennstoffsteuer gezahlt. Klage Moratorium: Die EnBW AG hat am 23. Dezember 2014 vor dem Landgericht Bonn gegen das Land Baden-Württemberg und gegen die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage eines Amtshaftungsanspruchs Klage auf Zahlung von Schadensersatz erhoben. Hintergrund ist die nach den Ereignissen von Fukushima vom Umweltministerium Baden-Württemberg auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium erlassene Anordnung auf vorübergehende dreimonatige Einstellung des Leistungsbetriebs von GKN I und KKP 1. In einem in Hessen durchgeführten Verfahren wurde rechtskräftig festgestellt, dass die dort ergangene inhaltsgleiche Anordnung rechtswidrig war. Das Landgericht Bonn hat in der mündlichen Verhandlung am 3. Februar 2016 Zweifel an der Begründetheit der EnBW-Klage geäußert. Eine Entscheidung hat das Landgericht für Anfang April 2016 angekündigt. Gegen ein abschlägiges Urteil steht dann das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Köln offen. Sollte der Schadensersatzklage abschließend stattgegeben werden (wahrscheinlich wird das OLG Köln Revision zum BGH zulassen), könnte sich hieraus eine positive Auswirkung auf das Adjusted EBITDA ergeben. Finanzielle Chancen und Risiken 9 Zinsänderung Kernenergierückstellungen: Maßgeblich für die Bestimmung des Barwerts von Kernenergierückstellungen ist der Diskontierungszinssatz. Eine Senkung des Diskontierungszinssatzes wirkt sich negativ auf die Höhe der bereinigten Nettoschulden aus. Umgekehrte Entwicklungen könnten entsprechend positive Effekte auf die bereinigten Nettoschulden haben. Zum Bilanzstichtag lag der Diskontierungszinssatz bei 4,7 % (Vorjahr: 4,8 %) und damit das Realzinsniveau bei 1,2 % (Vorjahr: 1,3 %). Dies führte zu einer Erhöhung der Kernenergierückstellungen um 136,2 Mio. €. Hier sehen wir derzeit eine niedrige bis mittlere Risikoausprägung. Für die Jahre 2016 und 2017 können sich daher negative Effekte auf die Nettoverschuldung im niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich mit Auswirkung auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad ergeben. Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs: Eine von der Bundesregierung Mitte Oktober 2015 eingesetzte Kommission (KFK) wird bis April 2016 Empfehlungen zur Anpassung des Finanzierungssystems für den Kernenergieausstieg erarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass das gegenwärtige System der Rückstellungsbildung (teilweise) durch eine in den Details noch zu klärende Fonds- oder Stiftungslösung ersetzt wird. Je nach Ausgestaltung des neuen Systems ergeben sich für die EnBW Chancen oder Risiken. Die Risiken bestehen darin, dass die in eine Fonds- oder Stiftungslösung einzuzahlenden Beträge durch die Erhebung eines Risikozuschlags die derzeit zurückgestellten Beträge übersteigen könnten. 10 Hedge: Bei der Vermarktung der EnBW-Erzeugungsmengen besteht trotz Absicherungsstrategie - langfristig das Risiko sinkender Strompreise beziehungsweise das Risiko einer ungünstigen Entwicklung des Brennstoff-Strompreis-Verhältnisses. Die Absicherungsstrategie basiert auf einem Hedge-Konzept, das auch die Wahrung von Chancen umfasst. Im Jahr 2015 wendeten wir Forwards, Futures, Swaps und Optionen als Sicherungsinstrumente an. Der EnBW-Konzern ist durch die Beschaffung und Preisabsicherung des Brennstoffbedarfs sowie durch Gas- und Ölhandelsgeschäfte Risiken aus Fremdwährungen ausgesetzt. Beim Hedge sehen wir derzeit eine eher geringe Chancen- und hohe Risikoausprägung aufgrund der gefallenen und auf niedrigem Niveau verharrenden Strompreise sowie gesunkener Brennstoffpreise am Großhandelsmarkt. Dies könnte sich somit 2017 im niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich negativ auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA auswirken. Weitere Informationen finden sich in der Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten im Anhang zum Konzernabschluss (www.enbw.com/bericht2015-downloads). 11 Marginzahlungen: Bei ungünstiger Marktentwicklung kann es aufgrund der Marginregelungen bei Börsengeschäften und bilateralen Marginvereinbarungen zu kurzfristigen Liquiditätsabflüssen kommen. Diese werden spätestens bei Erfüllung der zugrunde liegenden Termingeschäfte wieder ausgeglichen. Mittels Stresstests wird dieses Liquiditätsrisiko kontinuierlich überwacht. Hier sehen wir derzeit eine geringe bis mittlere Chancen- und Risikoausprägung. Dies könnte sich 2016 und 2017 im niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich über entsprechende Effekte auf die bereinigten Nettoschulden auf die Top-Leistungskennzahl Dynamischer Verschuldungsgrad auswirken. Strombezugsverträge und Kraftwerkspark: Aufgrund der weiterhin ungünstigen aktuellen Marktpreisentwicklungen sowie der deutlich verschlechterten Erwartungen bezüglich der langfristigen Strompreise hat die EnBW im Lauf des Jahres 2015 ihre Drohverlustrückstellungen für nicht mehr kostendeckende Strombezugsverträge erhöht. Außerdem wurden Wertberichtigungen auf unsere Erzeugungsanlagen vorgenommen. Über diese Ergebnisbelastungen hinaus besteht aus der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des konventionellen Kraftwerksparks, aus der eine vorzeitige Außerbetriebnahme einzelner Kraftwerke resultieren könnte, das Risiko weiterer außerplanmäßiger Abschreibungen. 12 Kraftwerksoptimierung: Nach Abschluss des Erzeugungshedges bewirtschaftet die Geschäftseinheit Handel den Einsatz der Assets kontinuierlich weiter. Dies erfolgt im Rahmen der Kraftwerksoptimierung am Terminmarkt, durch die Vermarktung von Systemdienstleistungen, über die Einsatzplanung bis in den Spot- und Intraday-Handel. Das Ergebnis dieser Aktivitäten ist abhängig von Preisniveau und Volatilität und könnte sich in den Jahren 2016 und 2017 im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich sowohl positiv als auch negativ auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA auswirken. Zudem besteht hier ein weiterhin starker Einfluss durch regulatorische Eingriffe. Hier sehen wir derzeit eine mittlere Chancen- und Risikoausprägung. Verknüpfung zu den Top-Leistungskennzahlen Neben den Top-Chancen/-Risiken besteht im Konzern eine Vielzahl weiterer Chancen und Risiken, die in der Chancen- und Risikolandkarte den jeweiligen Risikoarten zugeordnet und mithilfe des iRM-Relevanzfilters bewertet wurden. Diese können ebenfalls Effekte auf die Top-Leistungskennzahlen in den Zieldimensionen Finanzen, Strategie, Kunden, Mitarbeiter und Umwelt haben. Aufgrund ihrer im Vergleich zu den Top-Chancen/-Risiken geringeren Relevanz werden sie jedoch auch im Hinblick auf die Übersichtlichkeit nicht in der externen Berichterstattung mit aufgeführt. Die Verknüpfung der Top-Chancen/-Risiken mit den Top-Leistungskennzahlen verdeutlicht mögliche Auswirkungen der Top-Chancen/-Risiken auf unsere Top-Leistungskennzahlen. ![]() Gegenüber dem Vorjahr sind folgende Chancen und Risiken entfallen beziehungsweise aufgrund ihrer Bewertung aus der Konzernberichterstattung genommen worden: - Preisanpassungsvorschriften der Grundversorgungsverordnung Gas und Strom (GVV): Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2014 entschieden, dass die bisherigen Preisanpassungsvorschriften der Grundversorgungsverordnungen Gas und Strom nicht europarechtskonform sind, da sie gegen das Transparenzerfordernis der Strom- und Gasbinnenmarktrichtlinien verstoßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28. Oktober 2015 die Konsequenzen für das deutsche Recht und die Auswirkungen auf die Kundenebene geklärt. Danach sind Preisanpassungen, bei denen Kostenerhöhungen und -senkungen externer Faktoren an Kunden weitergegeben werden, rechtskräftige Tarifanpassungen. Die damit verbundenen Vertriebsrisiken im Privatkundenbereich sind daher entfallen. - Kartellrechtliche Preisüberprüfungen: Im September 2014 hatte die EnBW für die Wasserpreise in Stuttgart eine Preissenkungsverfügung der Energiekartellbehörde mit Rückwirkung zum August 2007 erhalten. Im Juli 2015 haben sich nun die Landeskartellbehörde und die Netze BW GmbH in dieser Sache auf einen Vergleich geeinigt, der das Risiko weiterer negativer Effekte ausräumt. Das Risiko besteht nicht mehr. - Neubauprojekt EnBW Baltic 2: Das Risiko der erhöhten Kosten und einer Terminverzögerung der Inbetriebnahme ist zum Jahresende 2015 entfallen. Die Anlage ist fertiggestellt und in Betrieb genommen. - Kernenergie Frankreich: Grundsätzlich bestand ein Risiko, dass die EnBW sich an den Kosten für den Rückbau des französischen Kernkraftwerks in Fessenheim beteiligen muss. Nach Auffassung der EnBW bestand jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kraftwerksbetreibers. Das Risiko ist entfallen. - Gas-Langfristverträge: Im Rahmen der Gasstrategie will die EnBW ein langfristiges Gasbezugsportfolio aufbauen. Die damit verbundenen Chancen und Risiken aufgrund sinkender Sommer-Winter-Spreads sowie geringer Volatilitäten haben den Schwellenwert für die Wesentlichkeit unterschritten. Gesamtbeurteilung durch die Unternehmensleitung ![]() ![]() Die Risikosituation bleibt auch im Jahr 2015 für die gesamte Branche der Energieunternehmen weiter angespannt. Infolge der Energiewende verändern sich die Rahmenbedingungen der Branche gravierend. Besonders aufgrund der anhaltenden ungünstigen Marktpreisentwicklungen sowie der deutlich verschlechterten Erwartungen bezüglich der langfristigen Strompreise stellt sich mit Blick auf 2016 die Gesamtrisikosituation der EnBW weiterhin deutlich angespannt dar. Zahlreiche Faktoren gefährden die Erreichung unserer wirtschaftlichen Ziele. Gleichzeitig bietet die Energiewende aber auch vielfältige Chancen zur Entwicklung neuer Modelle für künftige Geschäftsfelder, die wir über unsere im Jahr 2013 verabschiedete Strategie EnBW 2020 verfolgen. Die Umsetzung soll die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sichern und neue Wachstumspotenziale erschließen. Die politische Entscheidung für den Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie reduziert die Planungssicherheit und birgt auch künftig ein großes Risikopotenzial. Für den EnBW-Konzern resultieren daraus einschneidende Konsequenzen im operativen Geschäft und Belastungen der Ergebnissituation. Die Euroschuldenkrise verursachte eine anhaltende Volatilität an den internationalen Finanzmärkten. Aus diesem Grund könnten erneute Wertberichtigungen auf Kapitalanlagen und andere Vermögenswerte notwendig werden. Die anhaltenden Wettbewerbs- und Marktrisiken könnten die Ertrags-, Finanz-, Vermögens- und Liquiditätslage des EnBW-Konzerns beeinträchtigen. Im Jahresverlauf 2015 haben sich zwar einige Risiken reduziert oder sind entfallen, jedoch sind auch zusätzliche Risiken für die EnBW aufgetreten beziehungsweise haben sich verschärft. Bestandsgefährdende Risiken bestehen für den EnBW-Konzern derzeit nicht. PrognoseberichtPrognosebericht In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der EnBW für die Jahre 2016 bis 2018 ein. Die erwarteten wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel „Rahmenbedingungen“ dargestellt. Potenzielle Einflussfaktoren auf die Prognose sind ausführlich im „Chancen- und Risikobericht“ dargestellt. Erwartete Entwicklung der finanziellen und strategischen Leistungskennzahlen Umsetzung der Strategie im Dreijahreszeitraum Um die Energiewende auch künftig aktiv gestalten zu können, ist für den Zeitraum 2016 bis 2018 ein umfangreiches Investitionsprogramm in Höhe von 6 Mrd. € geplant. Diese teilen sich auf in 1,4 Mrd. € (24 %) für Bestandsprojekte und 4,6 Mrd. € (76 %) für Wachstumsprojekte. Davon werden im regulierten Markt 58 % investiert. Das Volumen des Investitionsprogramms übersteigt den Wert des Dreijahreszeitraums 2015 bis 2017 um 2 Mrd. €. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf den Offshore-Windpark Hohe See und den geplanten Zugang der Anteile an der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft (VNG) zurückzuführen. ![]() Rund 45 % der Investitionen beziehungsweise 31 % der Wachstumsinvestitionen fließen in das Segment Netze. Um den Transport der erneuerbaren Energien aus dem Norden in den Süden Deutschlands zu ermöglichen, sind im Übertragungsnetz Mittel für die Realisierung von zwei Korridoren aus dem Netzentwicklungsplan, an denen unsere Tochtergesellschaft TransnetBW beteiligt ist, vorgesehen. Dies betrifft im Planungszeitraum insbesondere das Projekt ULTRANET, während die Investitionen für SuedLink frühestens ab 2017 anfallen werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Lastzuwachs durch die dezentrale Stromeinspeisung zu bewältigen, werden darüber hinaus umfangreiche Investitionen im Verteilnetz für den Ausbau und die Ertüchtigung der bestehenden Netze getätigt. Zudem ist im Segment Netze der geplante Zugang von Anteilen an der VNG zu 50 % abgebildet. Auf das Segment Erneuerbare Energien entfallen rund 28 % der gesamten Investitionen beziehungsweise 27 % der Wachstumsinvestitionen. Enthalten sind Mittel für die Realisierung des Offshore-Windparks Hohe See sowie für die Errichtung von Onshore-Windparks aus unserer umfangreichen Projektpipeline. Die at equity konsolidierten Aktivitäten in der Türkei sind im Investitionsprogramm mit dem anteiligen Eigenkapital abgebildet. In den Segmenten Vertriebe sowie Erzeugung und Handel fallen rund 22 % der Investitionen beziehungsweise 15 % der Wachstumsinvestitionen an. Darin sind 50 % des geplanten Zugangs von Anteilen an der VNG enthalten. Im Vertrieb sind im Gegensatz zum klassischen, anlagenintensiven Geschäft eines Energieversorgers für die Entwicklung des dezentralen Lösungsanbieters weniger Investitionen erforderlich. Ein wesentlicher Teil der Investitionen ist für die flächendeckende Einführung von intelligenten Zählern vorgesehen. Auf das Segment Erzeugung und Handel entfallen entsprechend unserer Strategie nur rund 6 % der gesamten Investitionen. Aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit werden in diesem Segment grundsätzlich keine Wachstumsinvestitionen mehr getätigt. Das Investitionsprogramm reflektiert unsere Strategie zum massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in den regulierten Bereichen des Übertragungs- und Verteilnetzes sowie zur Stärkung des Gasgeschäfts (Fernleitungsnetz und Gas Midstream). Um Teile des Investitionsvolumen von rund 6 Mrd. € zu finanzieren, sind in den Jahren 2016 bis 2018 Desinvestitionen in Höhe von 2,2 Mrd. € vorgesehen. Darin enthalten sind der für 2016 geplante Abgang von 20 % unserer EWE-Anteile sowie der Verkauf der EnBW Propower GmbH mit dem Heizkraftwerk Eisenhüttenstadt. Der Verkauf von Eisenhüttenstadt erfolgte zum 31. Dezember 2015, wobei die Kaufpreiszahlung erst im Januar 2016 erfolgte. Auch in Zukunft sind Desinvestitionen im Onshore-Bereich, die auf unseren bereits realisierten Beteiligungsmodellen aufbauen, vorgesehen. Die restlichen Desinvestitionen entfallen auf den Verkauf von Immobilien, auf den Erhalt von Baukostenzuschüssen sowie auf die Veräußerung von Tochtergesellschaften. Adjusted EBITDA und Anteil der Segmente am Adjusted EBITDA scroll
Im Segment Vertriebe erwarten wir im Jahr 2016 eine negative Ergebnisentwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wirkt sich zum einen die Änderung des Konsolidierungskreises durch den Verkauf der EnBW Propower GmbH mit dem Heizkraftwerk Eisenhüttenstadt zum 31. Dezember 2015 negativ aus. Zum anderen stehen die Ergebnisse aufgrund des herausfordernden Wettbewerbsumfelds zunehmend unter Druck. Die angestrebten Ergebnisverbesserungen im dezentralen Lösungsgeschäft und im Abrechnungsservice können dies nicht kompensieren. Wir gehen daher von einem stabilen bis leicht sinkenden Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns aus. Auch hier wirkt sich der Konsolidierungseffekt negativ aus. Das Adjusted EBITDA des Segments Netze wird 2016 voraussichtlich stark steigen und wieder das Niveau von 2013 erreichen. Dadurch wird es das ergebnisstärkste Segment sein. Diese deutliche, in unserer Strategie 2020 angelegte Ergebnisverschiebung zwischen den Segmenten wird somit bereits im Jahr 2016 deutlich. Die positive Entwicklung ist zum einen auf den Entfall der hohen negativen Einmaleffekte des Jahres 2015 zurückzuführen. Außerdem wirkt sich die höhere Erlösobergrenze sowohl im Strom- als auch im Gasverteilnetz positiv aus. Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf höhere Pensionsrückstellungen gemäß HGB infolge der Niedrigzinsphase zurückzuführen. Wir gehen von einem stark steigenden Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns aus. Das Adjusted EBITDA des Segments Erneuerbare Energien wird 2016 weiter steigen. Die negative Ergebnisentwicklung unserer Laufwasserkraftwerke aufgrund weiter sinkender Großhandelsmarktpreise für Strom wird durch ganzjährige Ergebnisbeiträge unseres Offshore-Windparks EnBW Baltic 2 mehr als ausgeglichen; EnBW Baltic 2 war 2015 erst im zweiten Halbjahr vollständig ergebniswirksam. Der Windpark wird auch nach Verkauf von 49,89 % der Anteile vollkonsolidiert. Der Zubau im Bereich Wind onshore ist im Vergleich zu Wind offshore noch gering. Der nächste große Wachstumssprung wird mit der Inbetriebnahme des Offshore-Windparks Hohe See erfolgen, wohingegen der Zubau im Bereich Wind onshore zu einem kontinuierlichen Anstieg in den folgenden Jahren führen wird. Durch diese positive Entwicklung wird der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns 2016 leicht steigen. Das Adjusted EBITDA des Segments Erzeugung und Handel wird im Jahr 2016 sehr stark zurückgehen. Eine wesentliche Ursache dieser Entwicklung sind die spürbar rückläufigen Preise und Spreads auf den Großhandelsmärkten für Strom in früheren Perioden, in denen wir die Verkaufspreise für im Jahr 2016 zu liefernde Strommengen fest vereinbart haben. Daneben wirkt sich ein zum Ende des dritten Quartals 2015 ausgelaufener Strombezugsvertrag im nuklearen Bereich negativ aus. Der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns wird deutlich sinken. Das Adjusted EBITDA des EnBW-Konzerns wird somit 2016 zwischen -5 % und ‑10 % unter dem Niveau von 2015 liegen. Dies ist im Wesentlichen auf die fallenden Großhandelsmarktpreise und Spreads zurückzuführen. Die positive Entwicklung des Segments Netze sowie unser 2015 in Betrieb genommener Offshore-Windpark EnBW Baltic 2 können diese negativen Effekte nicht vollständig kompensieren. Die Ergebnisentwicklung des Konzerns im Jahr 2017 hängt entscheidend von den Ergebnissen des Hedgeprozesses ab. Vor dem Hintergrund der volatilen energiepolitischen Rahmenbedingungen für das Jahr 2017 und der daraus resultierenden Großhandelsmarktpreise gehen wir Stand heute von einem Ergebnis in einer Bandbreite zwischen 0 % und +5 % gegenüber 2016 aus. Dynamischer Verschuldungsgrad scroll
Wir erwarten Ende 2016 bereinigte Nettoschulden zwischen 6,3 Mrd. € und 6,8 Mrd. €, die somit auf dem Vorjahresniveau liegen. Auf Basis der Ergebnisprognose gehen wir von einem Dynamischen Verschuldungsgrad von 3,2 bis 3,6 aus und sind zuversichtlich, damit unsere Ratingeinstufung sichern zu können. Wir halten an unserer Desinvestitionsstrategie fest, die sich weiterhin positiv auf unsere bereinigten Nettoschulden auswirkt. Für die Folgejahre gehen wir von steigenden bereinigten Nettoschulden aus. Dies ist auf unsere hohe Investitionstätigkeit, unter anderem im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der VNG, zurückzuführen. ROCE scroll
Aufgrund des erwarteten Ergebnisrückgangs im Jahr 2016 erwarten wir trotz eines leicht sinkenden Capital Employed einen im Vergleich zum Vorjahr leicht sinkenden ROCE von 8,3 % bis 9,2 %. Basierend auf unserer Strategie erwarten wir auch in den Folgejahren trotz rückläufiger Ergebnisse ein hohes Investitionsvolumen. Generell führen Investitionen zunächst eher zu einem sinkenden ROCE aufgrund des geringen anfänglichen Ergebnisbeitrags. Erwartete Entwicklung der nicht finanziellen Top-Leistungskennzahlen Erwartete Entwicklung im Bereich Kunden scroll
Markenattraktivitätsindex: Die Attraktivität der Marke EnBW blieb 2015 im Vorjahresvergleich unverändert. Auch 2016 soll sich der Indexwert plangemäß auf diesem Niveau bewegen. Eine aus organisatorischen Gründen aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 verschobene Imagekampagne könnte sogar zu einem Anstieg der Markenattraktivität führen. Die Attraktivität der Marke Yello soll sich 2016 auf Basis unserer mittelfristigen Planung spürbar erhöhen. Aktuell finden Überlegungen hinsichtlich der Markenpositionierung von Yello statt. Kundenzufriedenheitsindex: Die Zufriedenheit der EnBW-Kunden erhöhte sich im Jahr 2015 erfreulich. Exogene Faktoren, die die Zufriedenheit der Kunden beeinflussen, sind zum Beispiel die Diskussionen über verschiedene energiepolitische Themen wie die Zukunft der Kohleverstromung oder Verzögerungen beim Netzausbau. Dies kann sich dämpfend auf die Werteentwicklung niederschlagen. Die EnBW wird jedoch auch 2016 innovative und nachhaltige Energielösungen anbieten und sich damit noch stärker als Partner der Kunden etablieren. Damit will die EnBW trotz schwieriger Marktbedingungen die Kundenzufriedenheit auf dem gleichen Niveau halten. Die Kundenzufriedenheit von Yello erreichte im Jahr 2015 ein Top-Niveau, das Yello 2016 durch Weiterentwicklung und Ergänzung des Produktportfolios sowie entsprechende mediale Begleitung halten will. SAIDI: Die EnBW gewährleistet seit jeher eine hohe Versorgungszuverlässigkeit in ihrem Netzgebiet und für ihre Kunden. Die entsprechende Top-Leistungskennzahl SAIDI, die die durchschnittliche Dauer der Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Kunden im Jahr angibt, erreichte 2015 einen Wert von 15 Minuten. Für das Geschäftsjahr 2016 und auch für die Folgejahre erwarten wir, dass sich dieser Wert weitgehend konstant auf diesem guten Niveau bewegt. Erwartete Entwicklung im Bereich Mitarbeiter scroll
1 Abweichender Konsolidierungskreis; vergleiche hierzu Definition der Top-Leistungskennzahlen. Mitarbeitercommitmentindex: Im Jahr 2015 hat sich der Mitarbeitercommitmentindex (MCI) gegenüber 2014 deutlich erhöht. Nun gilt es, diese Trendwende zu stabilisieren und unter den gegebenen, herausfordernden Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft weiter auszubauen. Dies drückt sich im Prognosewert von ≥ 60 Punkten für 2016 aus. Die relativ hohe persönliche Identifikation mit der EnBW und das vergleichsweise gute Motivationsklima bringen die Bereitschaft der Belegschaft zum Ausdruck, gemeinsam mit dem Führungsteam die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. LTIF: Die Top-Leistungskennzahl LTIF (Lost Time Injury Frequency) misst die Arbeitssicherheit in unserem Unternehmen. Natürlich ist es unser Ziel, die Arbeitssicherheit im Unternehmen für eigene und fremde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich zu verbessern. Die EnBW führt daher zahlreiche Maßnahmen zur Unfallprävention durch. Für 2016 streben wir an, den Wert dieser Top-Leistungskennzahl für die Arbeitssicherheit weiter unter das Vorjahresniveau abzusenken. Weitere wesentliche Entwicklungen: In Anbetracht der schwierigen Umfeldsituation wird es in den kommenden Jahren darum gehen, weitere Effizienzsteigerungen im gesamten Unternehmen zu realisieren. Im Zuge des Umbaus des Geschäftsportfolios wird es zu einem moderaten Personalaufbau in den Segmenten Erneuerbare Energien und Netze kommen. Gegenläufig werden sich weitere Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen im gesamten Unternehmen mit Schwerpunkten in den Funktionaleinheiten und im Bereich der thermischen Erzeugung auswirken. Eine Initiative im Rahmen der Konzernstrategie EnBW 2020 ist das Projekt „Arbeitswelten“, in dem moderne und offene Bürostrukturen umgesetzt werden. Ziel ist, die Kommunikation, die Interaktion und das vernetzte Arbeiten zu fördern. Die ersten Umzüge in die umgestalteten Bürowelten fanden bereits 2014 statt. Im Lauf des Jahres 2016 soll das Projekt abgeschlossen werden, alle Mitarbeiter sollen dann in die neuen Arbeitswelten umgezogen sein. Erwartete Entwicklung im Bereich Umwelt scroll
Installierte Leistung erneuerbare Energien (EE) und Anteil EE an der Erzeugungskapazität: Nach der Fertigstellung unseres Offshore-Windparks EnBW Baltic 2 und des Onshore-WindparksHarthäuser Wald erwarten wir im Jahr 2016 eine nur geringfügige Steigerung der installierten Leistung aus erneuerbaren Energien im mittleren zweistelligen MW-Bereich durch die Inbetriebnahme kleinerer Onshore-Windparks. Für 2016 ist kein anorganisches Wachstum geplant. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Erzeugungskapazität des Konzerns wird aufgrund der Inbetriebnahme des Gas- und Dampfturbinen-(GuD)-Kraftwerks Lausward voraussichtlich auf rund 23 % sinken. Gesamtbeurteilung der voraussichtlichen Entwicklung aus Sicht der Unternehmensleitung Für 2016 erwarten wir für das Adjusted EBITDA des Konzerns gegenüber 2015 eine leicht negative Entwicklung, unsere finanziellen Top-Leistungskennzahlen stehen 2016 weiterhin unter Druck. Die in unserer Strategie angelegte Verschiebung des Ergebnisses zwischen den Segmenten wird 2016 deutlich. Wir sind auf gutem Weg, unsere Zielwerte 2020 zu erreichen. Wir halten an der Umsetzung des Desinvestitionsprogramms fest, können weiterhin genügend Investitionsmittel für die aktive Gestaltung der Energiewende bereitstellen und gleichzeitig die Nettoschulden senken, um so unsere Ratingeinstufung zu erhalten. Für unsere nicht finanziellen Top-Leistungskennzahlen erwarten wir 2016 eine positive Weiterentwicklung auf dem Weg zur Erreichung unserer Zielwerte 2020. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder maßgeblich sind, und erläutert die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht berücksichtigt dabei die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Vorgaben aus dem Deutschen Rechnungslegungs-Standard (DRS) 17 (geändert 2010). Darüber hinaus beinhaltet er die erforderlichen Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB beziehungsweise des Lageberichts nach § 315 HGB sind. Vergütung des Vorstands Auf Vorschlag des Personalausschusses beschließt der Aufsichtsrat über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung sind neben der Aufgabe und der Leistung der Vorstandsmitglieder die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens sowie das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und in der zeitlichen Entwicklung. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 hat der Aufsichtsrat der EnBW AG am 4. Dezember 2014 die zweite Stufe der Neugestaltung des Vorstandsvergütungssystems beschlossen. Auf diese Weise wurde das Vergütungssystem vereinfacht, eine zusätzliche Nachhaltigkeitskomponente beim LTI (Long Term Incentive) eingeführt und die Anteile der einzelnen Vergütungskomponenten an der Gesamtvergütung neu festgesetzt. Eine Erhöhung des Ziel- und des Maximaleinkommens der Vorstandsmitglieder wurde mit der Neugestaltung des Systems nicht bezweckt. Die Vergütung setzt sich für das Jahr 2015 aus den folgenden wesentlichen Komponenten zusammen: Erfolgsunabhängige Vergütung Sie umfasst eine fixe Jahresgrundvergütung, von der nur ein Teil ruhegehaltsfähig ist, sowie sonstige Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütung - Leistungsbonus (Short Term Incentive STI): Die Höhe des Leistungsbonus hängt davon ab, inwieweit die für das Geschäftsjahr jeweils vereinbarten Ziele erreicht wurden. Diese umfassen Finanzziele auf Konzernebene (Unternehmensziele), die an den beiden Kenngrößen EBITDA und ROCE gemessen werden, sowie individuelle Ziele. Die Werte des Leistungsbonus bei 100-prozentiger Zielerreichung sowie der erreichbare Maximal- und Minimalwert bei Überschreitung und Unterschreitung der vereinbarten Ziele können der Tabelle „Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder“ entnommen werden. Der Leistungsbonus für das aktuelle Bemessungsjahr wird sofort ausgezahlt. Die zeitversetzten Auszahlungen aus den Vorjahren 2013 und 2014 (Deferral 1 und 2) werden anhand der Zielerreichung der Unternehmensziele in den beiden Folgejahren angepasst, mit 3 % pro Jahr verzinst und nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses der entsprechenden Folgejahre ausgezahlt. - Wertsteigerungsbonus (Long Term Incentive LTI): Der Wertsteigerungsbonus setzt sich aus einem Basis-LTI, einer Wettbewerbskomponente sowie einer zum 1. Januar 2015 neu eingeführten Nachhaltigkeitskomponente zusammen. Die Summe der aus diesen drei Komponenten ermittelten variablen Vergütungsteile ergibt die Gesamthöhe des Wertsteigerungsbonus. Wie beim Leistungsbonus legt auch hier der Aufsichtsrat im Voraus Zielwerte, Untergrenzen und Obergrenzen fest. Der Basis-LTI wird durch den aus der dreijährigen Mittelfristplanung abgeleiteten kumulierten Wertbeitrag bestimmt. Er berechnet sich aus der Differenz der Kenngrößen ROCE und WACC (Kapitalkostensatz) multipliziert mit dem durchschnittlichen eingesetzten Kapital (Capital Employed). Die Wettbewerbskomponente misst in der jeweiligen dreijährigen Performance-Periode die relative Performance des EnBW-Konzerns verglichen mit einer Peergroup von Wettbewerbern auf Basis des Value Spreads (= ROCE - WACC). Dem Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung im engeren Sinne wird zusätzlich durch die LTI-Nachhaltigkeitskomponente Rechnung getragen. Innerhalb dieser Komponente werden die Auswirkungen der nachhaltigen Geschäftsentwicklung auf die Bereiche Kunden, Mitarbeiter sowie Ökologie/ Gesellschaft berücksichtigt. Die Feststellung der Zielerreichung aller drei Komponenten erfolgt nach Ablauf der dreijährigen Planungsperiode, die jeweils die Bemessungsgrundlage bildet. Die Werte des Wertsteigerungsbonus bei 100-prozentiger Zielerreichung sowie der erreichbare Maximal- und Minimalwert bei Überschreitung und Unterschreitung der vereinbarten Ziele können ebenfalls der Tabelle „Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder“ entnommen werden. Der sich aus den jeweiligen Zielerreichungen ergebende Betrag wird nach Ablauf des dreijährigen Bemessungszeitraums ausgezahlt. Im Hinblick auf die Beibehaltung der bisherigen Zieleinkommenshöhe erfolgt nach Ablauf des dreijährigen Bemessungszeitraums für zwei Jahre eine Verzinsung des ermittelten Bonusbetrags in Höhe von 3 % pro Jahr. Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2015 scroll
1 Die sonstigen Bezüge beinhalten geldwerte Vorteile, insbesondere aus dem Zurverfügungstellen von Dienstwagen in Höhe von insgesamt 120.307 € (Vorjahr: 132.886 €). 2 Laut aktuellem Stand betragen insgesamt die Deferrals und der vorläufige Wertsteigerungsbonus für die Performance-Perioden 2014 bis 2016 beziehungsweise 2015 bis 2017 von Dr. Frank Mastiaux 2.423.140 € (Vorjahr: 1.717.786 €), von Dr. Bernhard Beck 1.350.673 € (Vorjahr: 971.459 €), von Thomas Kusterer 1.186.921 € (Vorjahr: 876.313 €), von Dr. Dirk Mausbeck 415.814 € (Vorjahr: 712.097 €) und von Dr. Hans-Josef Zimmer 1.186.921 € (Vorjahr: 876.313 €). Die exakte Höhe des Wertsteigerungsbonus für die Performance-Perioden 2014 bis 2016 beziehungsweise 2015 bis 2017 erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2016 beziehungsweise 2017 ermittelt werden und kann sich innerhalb der Bandbreite des LTI gemäß der nachfolgenden Tabelle „Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder“ bewegen. scroll
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1 Diese Tabelle stellt die Vergütung im Berichts- sowie im Vorjahr dar, die sich bei 100 % Zielerreichung ergibt (Zieleinkommen), sowie die für das Geschäftsjahr mögliche minimale und maximale Vergütung. Beschrieben wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder, die im Berichts- oder Vorjahr zumindest zeitanteilig als Vorstand der EnBW AG bestellt waren. scroll
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1 Diese Tabelle stellt den Zufluss im Sinne des Einkommensteuergesetzes im Berichts- sowie im Vorjahr dar. Beschrieben werden die Bezüge der Vorstandsmitglieder, die im Berichts- oder Vorjahr zumindest zeitanteilig als Vorstand der EnBW AG bestellt waren. Zusagen an den Vorstand für den Fall der Tätigkeitsbeendigung In der ersten Bestellperiode erwerben die Vorstandsmitglieder grundsätzlich keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Dr. Frank Mastiaux hat ab der ersten Bestellperiode einen unverfallbaren Anspruch auf Ruhegehalt. Ab der zweiten Bestellperiode bestehen die Ansprüche auf Rentenzahlungen ab dem Alter von 63 Jahren oder im Fall einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit wie folgt: Die Anwartschaften steigen proportional zum Zeitraum ab der erstmaligen Vorstandsbestellung und sind auf höchstens 60 % der ruhegehaltsfähigen Jahresgrundvergütung begrenzt. Soweit keine gesetzliche Unverfallbarkeit besteht, tritt die Unverfallbarkeit der Anwartschaften ab der zweiten Bestellperiode ein. Die Steigerungsraten sind grundsätzlich so bemessen, dass mit Erreichen der dienstvertraglich vorgesehenen Altersgrenze die maximale Versorgungshöhe erreicht wird. Eine Anrechnung von anderweitig erworbenen betrieblichen Altersversorgungszusagen erfolgt, soweit die ruhegehaltsfähige Jahresgrundvergütung überschritten wird. Bei Eintritt des Pensionsfalls werden die Rentenzahlungennach den gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes dynamisiert. Nach dem Tod eines Vorstandsmitglieds haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung für drei Monate. Witwen erhalten lebenslang 60 % des Ruhegelds, das das Vorstandsmitglied am Todestag bezogen hat beziehungsweise bezogen hätte, wenn der Pensionsfall an diesem Tag eingetreten wäre. Kinder des Vorstandsmitglieds erhalten bis zum 25. Lebensjahr eine Waisenrente (20 %, wenn das Kind Vollwaise ist, 12 %, wenn das Kind Halbwaise ist). Die Hinterbliebenenversorgung ist insgesamt auf 100 % des Ruhegehaltsanspruchs begrenzt. Für alle Mitglieder des Vorstands besteht derzeit die folgende Change-of-Control-Regelung: Im Fall der Amtsniederlegung und Kündigung durch ein Vorstandsmitglied aufgrund von Change of Control stehen diesem die ausstehende Jahresgrundvergütung bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit, maximal jedoch drei Jahresgrundvergütungen, sowie die im Rahmen des Leistungsbonus bereits erdienten Deferrals zu. Der Anspruch ist auf den eineinhalbfachen Abfindungs-Cap beschränkt, darf nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags vergüten und ist mit der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags fällig. Bei Abschluss oder Verlängerung eines Vorstandsvertrags wird für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit wegen eines Change of Control vereinbart, dass Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen den Abfindungs-Cap nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen darüber hinaus keine Abfindungszusagen. Eine Abfindung kann sich aber aus einer Aufhebungsvereinbarung ergeben, die im Einzelfall individuell getroffen wird. Für zum Bilanzstichtag bestehende Verträge wurde vereinbart, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Beim Abschluss oder bei der Verlängerung von Vorstandsverträgen wird darauf geachtet, dass bei Beendigung des Anstellungsvertrags aus einem vom Vorstandsmitglied zu verantwortenden wichtigen Grund keine Zahlung an das Vorstandsmitglied erfolgt. Im Fall einer vorübergehenden Dienstverhinderung des Vorstandsmitglieds wegen Krankheit oder sonstiger vom Vorstandsmitglied nicht zu vertretender Gründe werden für die ersten sechs Monate die Vergütung, wobei sich die Höhe der variablen Vergütung aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre bemisst, und für weitere sechs Monate die Grund-vergütung gezahlt. Die Zahlungen für den Fall der Dienstverhinderung erfolgen jedoch längstens bis zum Ende der Laufzeit des Dienstvertrags. Aus den Versorgungsregelungen ergeben sich folgende Angaben für das Geschäftsjahr 2015 (Vorjahresangaben in Klammern). Die Darstellung erfüllt die Anforderungen des§ 285 Nr. 9a HGB. Es werden der erdiente Anspruch zum Bilanzstichtag, der Jahresaufwand für Pensionsverpflichtungen sowie der zum Bilanzstichtag erdiente Barwert der Pensionsverpflichtungen (einschließlich der durch Gehaltsverzicht eigenfinanzierten Versorgungszusage) angegeben. scroll
1 Darin enthalten: Zuführung zum Versorgungskapital in Höhe von insgesamt 105.901 € (Vorjahr: 124.188 €). Hierbei handelt es sich um eine durch Gehaltsverzicht eigenfinanzierte Versorgungszusage. 2 Anspruch in Prozent der ruhegehaltsfähigen Jahresgrundvergütung; derzeitige Basis: 600.000 €. 3 Anspruch in Prozent der ruhegehaltsfähigen Jahresgrundvergütung; derzeitige Basis: 350.000 €. 4 Anspruch in Prozent der ruhegehaltsfähigen Jahresgrundvergütung; derzeitige Basis: 250.000 €. Unter dem Jahresaufwand für Pensionsverpflichtungen werden sowohl der Dienstzeitaufwand als auch der Zinsaufwand ausgewiesen. Für die aktuellen Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations) nach IFRS in Höhe von 14,6 Mio. € (Vorjahr: 14,5 Mio. €). Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten im Geschäftsjahr 2015 Gesamtbezüge in Höhe von 7,1 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €). Die Rentenzahlungen werden entsprechend den prozentualen Veränderungen der Vergütungen laut Tarifvertrag dynamisiert. Es bestehen Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations) gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen nach IFRS in Höhe von 94,4 Mio. € (Vorjahr: 98,5 Mio. €). Zum Geschäftsjahresende bestehen wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber den Mitgliedern des Vorstands. Vergütung des Aufsichtsrats Die Hauptversammlung am 25. April 2013 hat auf Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats die Regelungen für die Vergütung des Aufsichtsrats neu gefasst. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das gesamte Geschäftsjahr 2015 neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von je 40.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache des vorgenannten Betrags. Für die Tätigkeit in einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats zum Ausgleich des zusätzlichen Aufwands pauschal eine feste Vergütung in Höhe von je 5.000 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende eines oder mehrerer Ausschüsse erhält das Zweifache der Ausschussvergütung, es sei denn, der jeweilige Ausschuss ist im betreffenden Geschäftsjahr nicht tätig geworden. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehörten oder eine Vorsitzendenfunktion wahrgenommen haben, erhalten einen der zeitlichen Dauer ihres Amtes oder ihrer Funktion im Geschäftsjahr entsprechenden Teil der Vergütung. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von je 500 €. Für die Teilnahme an Vorbesprechungen wird ein Sitzungsgeld in Höhe von je 250 € gezahlt, wobei für jede Aufsichtsratssitzung nur eine Vorbesprechung vergütet wird. Entsprechend dieser Vergütungssystematik erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 folgende Gesamtvergütung (einschließlich Sitzungsgeldern und Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften): Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder der EnBW AG 2015 scroll
1 Gemäß der Richtlinie des DGB über die Abführung von Aufsichtsratsvergütungen wird die Vergütung an die Hans-Böckler-Stiftung und die ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gGmbH abgeführt. 2 Die Mitglieder der Landesregierung und die politischen Staatssekretäre haben sich verpflichtet, Vergütungen aus Aufsichtsräten, Beiräten und allen vergleichbaren Gremien, in denen sie in Zusammenhang mit ihrem Amt tätig sind oder in die sie als Mitglied der Landesregierung entsandt werden, in entsprechender Anwendung des § 5 Landesnebentätigkeitsverordnung an das Land abzuliefern, soweit diese im Kalenderjahr insgesamt den Bruttobetrag von 6.100 € übersteigen (Ministerratsbeschluss vom 24.5.2011). 3 Die Ablieferungspflicht von Vergütungen an den Landkreis ist geregelt in §§ 60-65 Landesbeamtengesetz in Verbindung mit §§ 2-6 Landesnebentätigkeitsverordnung. In den vorstehenden Angaben zu der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind Sitzungsgelder in Höhe von 130.500 € (Vorjahr: 139.250 €) und in den Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften sind Sitzungsgelder in Höhe von 21.190 € (Vorjahr: 24.840 €) enthalten. Sonstige Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, vor allem Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Sie haben im Berichtsjahr auch keine Kredite und Vorschüsse erhalten. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der EnBW von ihr in angemessener Höhe ab-geschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe einbezogen. Für diese D&O-Versicherung wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart, der für Mitglieder des Vorstands drei Monatsgrundgehälter und für Mitglieder des Aufsichtsrats eine halbe Jahresvergütung beträgt. Seit 1. Juli 2010 beträgt der Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats jeweils 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jeweiligen festen jährlichen Vergütung. Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands Der Vorstand macht nachfolgend die nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB vorgeschriebenen Angaben und erläutert diese zugleich gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals ist im Anhang des Jahres- und Konzernabschlusses im Abschnitt „Eigenkapital“ wiedergegeben und erläutert. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang des Jahresabschlusses in den Abschnitten „Aktionärsstruktur“ und „Mitteilungen nach § 21 WpHG“ sowie im Anhang des Konzernabschlusses im Abschnitt „Beziehungen zu nahestehenden Personen“ wiedergegeben und erläutert. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Zwischen dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (Zweckverband OEW) und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH einerseits und dem Land Baden-Württemberg, der NECKARPRI GmbH und der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH andererseits bestand bis zum 22. Dezember 2015 eine Aktionärsvereinbarung. Die Aktionärsvereinbarung enthielt übliche Regelungen, die das Verhältnis der beiden Hauptaktionäre der EnBW untereinander betrafen, sowie Regelungen über deren Verhältnis zur EnBW und die Koordinierung ihres Einflusses gegenüber der EnBW. Dazu gehörten insbesondere Regelungen über die abgestimmte und teilweise einheitliche Ausübung von Stimmrechten (Stimmbindung), die Einrichtung eines Aktionärsausschusses für diese Zwecke und die wechselseitige Abstimmung hinsichtlich wesentlicher Geschäftsvorfälle und Entscheidungen. Dazu gehörten schließlich Regelungen zu Verfügungsbeschränkungen über die von den Hauptaktionären gehaltenen EnBW-Aktien sowie eine grundsätzliche gegenseitige Verpflichtung der beiden Hauptaktionäre zur Wahrung paritätischer Beteiligungsverhältnisse an der EnBW im Verhältnis zueinander. Die vorgenannte Aktionärsvereinbarung wurde am 22. Dezember 2015 aufgehoben. Zwischen der NECKARPRI GmbH und der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH einerseits und dem Zweckverband OEW und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH andererseits bestand bis zum 22. Dezember 2015 eine Vereinbarung, durch die der OEW Energie-Beteiligungs GmbH das Recht eingeräumt wurde, die beiden hinzuerworbenen Aktienpakete der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH an der EnBW AG aus dem freiwilligen Übernahmeangebot vom 7. Januar 2011 (3.852.236 Stück) sowie aus der am 5. Juli 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung (12.929.978 Stück) zu erwerben, falls es im Rahmen der Schiedsklage der NECKARPRI GmbH gegen die E.D.F. INTERNATIONAL S.A., Paris, Frankreich, zu einer Rückabwicklung des Kaufs der von dieser mit Vertrag vom 6. Dezember 2010 erworbenen EnBW-Aktien kommen sollte. Der EnBW war mitgeteilt worden, dass eine Rückabwicklung von der Landesregierung jedoch nicht gewollt ist und mit der Vereinbarung sichergestellt werden soll, dass die Eigentümerstruktur der EnBW in jedem Fall stabil bleibt. Auch diese Vereinbarung wurde am 22. Dezember 2015 aufgehoben. Gleichzeitig mit der Aufhebung der beiden vorgenannten Vereinbarungen wurden zwischen dem Zweckverband OEW und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH einerseits und dem Land Baden-Württemberg, der NECKARPRI GmbH und der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH andererseits am 22. Dezember 2015 Verfügungsbeschränkungen über die von diesen gehaltenen EnBW-Aktien sowie deren grundsätzliche gegenseitige Verpflichtung zur Wahrung paritätischer Beteiligungsverhältnisse an der EnBW im Verhältnis zueinander vereinbart. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat gemäß § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Diese Kompetenz wird in § 7 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der EnBW abgebildet. Sollte ausnahmsweise ein erforderliches Vorstandsmitglied fehlen, hat nach § 85 AktG die Bestellung eines Vorstandsmitglieds durch das Gericht zu erfolgen, wenn ein dringender Fall vorliegt. Das Recht zu Satzungsänderungen liegt gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG bei der Hauptversammlung. Die entsprechenden konkretisierenden Verfahrensregeln sind in den §§ 179, 181 AktG enthalten. Aus Praktikabilitätsgesichtspunkten wurde die Kompetenz für Satzungsänderungen, die lediglich die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat übertragen. Diese durch § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG eröffnete Möglichkeit ist in § 18 Abs. 2 der Satzung verankert. Beschlüsse der Hauptversammlung zur Änderung der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere für die Änderung des Unternehmensgegenstands jedoch nur eine höhere Kapitalmehrheit bestimmt. Nach § 18 Abs. 1 der Satzung bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmen. Schreibt das Gesetz eine größere Mehrheit der abgegebenen Stimmen beziehungsweise des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vor, so genügt in den Fällen die einfache Mehrheit, in denen das Gesetz es der Satzung überlässt, dies zu bestimmen. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Nach § 5 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. April 2017 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals um bis zu 31.907.829,76 € gegen Bareinlage zu erhöhen. Bei der EnBW existiert aktuell keine Ermächtigung der Hauptversammlung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft kann eigene Aktien daher nur aufgrund und nach Maßgabe der übrigen Erwerbstatbestände des § 71 Abs. 1 AktG erwerben. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2015 über 5.749.677 eigene Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden. Die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft kann über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre der Gesellschaft erfolgen. Eine Verwendung insbesondere Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise kann nur im Rahmen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. April 2004 erfolgen. Aus den von der EnBW gehaltenen eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zu. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen Folgende Vereinbarungen der EnBW stehen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots im Sinne der §§ 289 Abs. 4 Nr. 8, 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB: Finanzierungsvereinbarungen Eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 1,5 Mrd. €, die zum 31. Dezember 2015 nicht genutzt war, kann von den Gläubigern bei einem Kontrollwechsel bei der EnBW zur Rückzahlung fällig gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Anteilserwerber um das Land Baden-Württemberg oder den Zweckverband OEW oder eine andere deutsche öffentlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit handelt. Von der Konzerngesellschaft Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) im Zusammenhang mit der Finanzierung ihres GuD-Kraftwerks aufgenommene Schuldscheindarlehen in Höhe von 200 Mio. €, zwei bilaterale Bankdarlehen in Höhe von zusammen 50 Mio. € und eine syndizierte Kreditlinie, die zum 31. Dezember 2015 mit rund 198 Mio. € valutiert, können jeweils bei einem auch mittelbaren Kontrollwechsel bei der SWD zur Rückzahlung fällig gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn auch nach dem Kontrollwechsel die Mehrheit der Anteile an der SWD unmittelbar oder mittelbar von deutschen Gebietskörperschaften gehalten wird und die Stadt Düsseldorf an der SWD mindestens 25,05 % der Anteile hält. Eine unter dem Debt-Issuance-Programm am 12. Dezember 2008 begebene Schuldverschreibung in Höhe von 20 Mrd. JPY kann von den Gläubigern bei einem Kontrollwechsel bei der EnBW gekündigt und zur Zahlung fällig gestellt werden. Dieses gilt nicht, wenn es sich bei dem Anteilserwerber um die EDF (deren Rechtsnachfolger als Aktionär nunmehr das Land Baden-Württemberg ist) oder den Zweckverband OEW oder eine andere deutsche öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt. Zwei bilaterale langfristige Bankdarlehen, die am 31. Dezember 2015 mit 450 Mio. € beziehungsweise 500 Mio. € valutierten, können vom Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel bei der EnBW zur Rückzahlung fällig gestellt werden, sofern sich durch den Kontrollwechsel eine nachteilige Auswirkung auf die künftige Rückzahlung des Darlehens ergibt. Dieses gilt nicht, wenn es sich bei dem Anteilserwerber um die EDF (deren Rechtsnachfolger als Aktionär das Land Baden-Württemberg ist) oder den Zweckverband OEW handelt. Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen Im Fall eines Kontrollwechsels bei der EnBW ist die EnBW verpflichtet, ihre Aktienbeteiligung an der EWE Aktiengesellschaft (EWE) den kommunalen Anteilseignern der EWE, der Weser-Ems-Energiebeteiligungen GmbH (WEE) und der Energieverband Elbe-Weser-Beteiligungsholding GmbH (EEW), zum Kauf anzubieten. Diese Vereinbarung wird obsolet mit dem vollständigen Vollzug der Verträge vom 16. Oktober 2015 zwischen der EnBW und der EWE und deren kommunalen Anteilseignern WEE und EEW sowie dem Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband und der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und der Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbh. Entschädigungsvereinbarungen Entschädigungsvereinbarungen im Sinne der §§ 289 Abs. 4 Nr. 9, 315 Abs. 4 Nr. 9 HGB, die mit Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Kontrollwechsels getroffen sind, sind im Vergütungsbericht wiedergegeben und erläutert. Die Ziffern 4 und 5 der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB waren bei der EnBW im Geschäftsjahr 2015 nicht einschlägig. Nachtragsbericht Vorgänge, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EnBW von Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2015 nicht eingetreten. Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich Corporate Governance-Bericht Gute Corporate Governance ist bei der EnBW wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Wir sind davon überzeugt, dass eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung das Vertrauen von Kunden, Kapitalgebern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärkt und zu einem langfristigen Erfolg beiträgt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Anspruch, die Unternehmensleitung und -überwachung über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus an anerkannten Maßstäben guter Unternehmensführung auszurichten und im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Daher entspricht die EnBW auch sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Als Corporate-Governance-Verantwortlicher im Vorstand überwachte Dr. Bernhard Beck wie in den vergangenen Jahren die Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der EnBW und berichtete in Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich über aktuelle Corporate-Governance-Themen. Beide Gremien nahmen seinen Bericht zur Kenntnis und verabschiedeten daraufhin die am Ende dieses Berichts vollständig abgedruckte Entsprechenserklärung. Vorstand und Aufsichtsrat Eine am Unternehmenswohl orientierte enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für Vorstand und Aufsichtsrat Teil des Selbstverständnisses der EnBW-Kultur. Der Vorstand, dem aktuell vier Personen angehören, leitet das Unternehmen gemeinschaftlich in eigener Verantwortung. Aufgabe des Vorstands ist es, die Unternehmensziele festzulegen und die strategische Ausrichtung des EnBW-Konzerns zu entwickeln, diese mit dem Aufsichtsrat abzustimmen und entsprechend umzusetzen. Darüber hinaus sorgt er für die konzernweite Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien sowie für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling. Wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit im Vorstand sind in einer Geschäftsordnung festgelegt. Diese regelt unter anderem den Turnus der mehrmals im Monat stattfindenden und vom Vorstandsvorsitzenden geleiteten Vorstandssitzungen und bestimmt, dass alle bedeutsamen Fragen der Konzernführung und ressortübergreifenden Angelegenheiten darin behandelt werden. Weiterhin enthält die Geschäftsordnung eine Regelung zur Beschlussfassung im Vorstand nach dem Mehrheitsprinzip, wobei die Stimme des Vorstandsvorsitzenden gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Nähere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands und der Ressortverteilung im Vorstand können den Angaben auf den Seiten 8 und 9 des Integrierten Berichts 2015 sowie dem Abschnitt „Corporate Governance“ im Lagebericht auf den Seiten 31 bis 33 des Integrierten Berichts 2015 entnommen werden. Bei der Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity); er wird diesen Aspekt insbesondere bei Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern mit berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird auf eine entsprechende Zusammensetzung des Auswahlfelds geachtet. Gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass der Vorstand derzeit aus vier männlichen Vorstandsmitgliedern besteht und dass nur bei einem der Vorstandsmitglieder Herrn Dr. Zimmer die laufende Amtsperiode bei planmäßigem Verlauf vor dem 30. Juni 2017 enden wird. Mit einer Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand, die über dem derzeitigen Status quo liegen würde, wäre der Aufsichtsrat bei der späteren Entscheidung über eine Wiederbestellung von Herrn Dr. Zimmer für eine weitere Amtszeit nicht mehr frei. Um sich seine Entscheidungsfreiheit zu erhalten, hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand für die Zeit bis zum 30. Juni 2017 daher keine Erhöhung und damit eine Zielgröße von null festgelegt. Die für Vorstandsmitglieder bei der EnBW definierte Altersgrenze liegt bei in der Regel 63 Jahren. Die Mitglieder des Vorstands nahmen nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahr, die vergleichbare Anforderungen stellen. Wie in der Vergangenheit gab es bei den Vorstandsmitgliedern auch im Geschäftsjahr 2015 keine Interessenkonflikte. Bei der Besetzung von Führungspositionen im EnBW-Konzern achtet der Vorstand auf Vielfalt und dabei insbesondere auch auf eine angemessene Berücksichtigung von Frauen und zwar auf allen Hierarchieebenen. Als gelebte Praxis bedeutet Vielfalt für die EnBW unter anderem, unterschiedliche Lebenswelten und -phasen unserer Führungskräfte zu beachten. Jede dritte Neubesetzung im Top- und oberen Management der Funktional- und Geschäftseinheiten soll mit einer Frau erfolgen. Dementsprechend hat der Vorstand gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ für die EnBW AG festgelegt, den Frauenanteil bis zum 31. Dezember 2016 im Top-Management von 4,2 % (Stand April 2015) auf 7,5 % zu erhöhen. Im gleichen Zeitraum soll der Frauenanteil im oberen Management von 8,0 % (Stand April 2015) auf 10,6 % steigen. Im Rahmen eines Frauennetzwerks innerhalb der EnBW wird der Austausch zwischen Mitarbeiterinnen gefördert. Durch Mentorenprogramme sind Potenzialträgerinnen mit Vorständen und dem Management im regelmäßigen Dialog und erhalten Impulse für die eigene Entwicklung. Bei der externen Rekrutierung weiblicher Nachwuchskräfte stützt sich die EnBW neben anderen Maßnahmen auf das Netzwerk Femtec, um die beruflichen Einstiegs- und Aufstiegschancen von Ingenieurinnen und Naturwissenschaftlerinnen nachhaltig zu verbessern. Als flankierende Maßnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie lässt sich die EnBW regelmäßig von der Hertie-Stiftung zertifizieren und weist damit durch das anerkannte Zertifikat „berufundfamilie“ nach, eine familienbewusste Personalpolitik zu betreiben. In diesem Rahmen sind bereits etliche Maßnahmen umgesetzt worden. Der Aufsichtsrat der EnBW besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich je zur Hälfte aus von den Aktionären und den Arbeitnehmern gewählten Vertretern zusammen. Nähere Informationen zum Aufsichtsrat und zu seinen Mitgliedern können den Angaben auf den Seiten 106, 107, 109 und 110 des Integrierten Berichts 2015 sowie dem Abschnitt „Corporate Governance“ im Lagebericht auf den Seiten 31 bis 33 des Integrierten Berichts 2015 entnommen werden. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend zu beraten und zu überwachen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit hat der Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung festgelegt. Danach wird der Aufsichtsrat regelmäßig zu ordentlichen sowie nach Bedarf zu außerordentlichen Sitzungen einberufen, die vom Vorsitzenden geleitet werden. Die Mitglieder des Vorstands nehmen grundsätzlich an den Sitzungen teil, bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vor allem über die in § 90 AktG aufgeführten Gegenstände, alle wesentlichen Finanzkennzahlen und Risiken der Gesellschaft und des Konzerns und über deren Entwicklung, die Strategie, die Planung, die Rechnungslegung, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem, das interne Revisionssystem, die Compliance sowie aus sonstigen wichtigen Anlässen. Darüber hinaus sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bestimmt, die nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen. Ferner wird hier auch die Beschlussfassung im Aufsichtsrat nach dem Mehrheitsprinzip geregelt, wobei die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden, sofern dem nicht eine Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder widerspricht. Über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit und den Inhalt der Beratungen im Geschäftsjahr 2015 informiert der Aufsichtsrat ausführlich in seinem Bericht an die Hauptversammlung, der unter www.enbw.com/bericht2015 allgemein zugänglich ist. Zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit und zur Behandlung komplexer Sachverhalte hat der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet. Eingerichtet wurden der Personalausschuss, der Finanz- und Investitionsausschuss, der Nominierungsausschuss, der Prüfungsausschuss, der nach § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildende Vermittlungsausschuss und der Ad-hoc-Ausschuss. Nähere Informationen zu den Ausschüssen des Aufsichtsrats und ihren Mitgliedern sind auf Seite 107 des Integrierten Berichts 2015 dargestellt. Über die Arbeit in den Ausschüssen berichten die jeweiligen Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum spätestens in der nächsten Aufsichtsratssitzung. Für die Ausschüsse des Aufsichtsrats existieren keine eigenen Geschäftsordnungen; für sie gelten nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats die darin enthaltenen Verfahrensregelungen entsprechend. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gunda Röstel, ist unabhängig und kein ehemaliges Mitglied des Vorstands der EnBW. Als langjährige kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH und Prokuristin der Gelsenwasser AG verfügt sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Mit ihrem Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung erfüllt Gunda Röstel auch die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete und auf die unternehmensspezifische Situation abgestimmte Ziele benannt. Diese sollen in erster Linie gewährleisten, dass die Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eine vielfältige Fachexpertise in den für das Unternehmen bedeutsamen Kompetenzfeldern aufweisen. In diesem Rahmen hatte sich der Aufsichtsrat zum Ziel gesetzt, unter Berücksichtigung der spezifischen Aktionärsstruktur des Unternehmens, die hauptsächlich aus Gebietskörperschaften mit demokratisch gewählten Vertretern besteht, den Frauenanteil im gesamten Aufsichtsrat bis zum Jahr 2016 auf 20 % zu erhöhen beziehungsweise diesen mindestens zu halten. Das Ziel wurde mittlerweile erreicht und mit einem derzeitigen Frauenanteil von 25 % sogar übertroffen. Im Hinblick auf den nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ erforderlichen Mindestanteil von jeweils 30 % Frauen und Männern im Aufsichtsrat haben die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat beschlossen, gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG einem vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllenden Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat hinsichtlich der im Jahr 2016 anstehenden Aufsichtsratswahlen für die volle Wahlperiode (von fünf Jahren) zu widersprechen mit der Folge, dass der Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen ist. Auf diese Weise soll eine bessere Planbarkeit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ermöglicht werden. Der internationalen Tätigkeit des Unternehmens wird durch die gegenwärtige Besetzung des Aufsichtsrats angemessen Rechnung getragen. Auch bei künftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sollen Kandidaten berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit über besondere internationale Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, wobei der Aufsichtsrat angesichts der Struktur und Geschäftstätigkeit der Gesellschaft die Festlegung quantitativer Ziele zur Internationalität nicht für geboten hält. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat auch im Berichtsjahr mit den im Aktiengesetz und im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegten Unabhängigkeitskriterien beschäftigt. Dabei ist er zu der Einschätzung gelangt, dass diese wie bereits in der Vergangenheit erfüllt werden und ihm insbesondere eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Neben der erfolgten Zielsetzung von weiterhin einer Mehrheit unabhängiger Mitglieder wird der Aufsichtsrat auch künftig darauf achten, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden. Zudem sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören und Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Ehemalige Vorstandsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der EnBW nicht an. Ferner ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt, dass bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung darauf geachtet wird, dass Bewerber zum Zeitpunkt der Wahl in der Regel nicht älter als 70 Jahre sind. Schließlich hat der Aufsichtsrat in dem Bewusstsein, dass Ausnahmen durchaus wünschenswert sind, weil dem Aufsichtsrat länger angehörende Mitglieder wertvolle langjährige Unternehmenskenntnis und Erfahrung in das Gremium einbringen, eine Regelgrenze von drei vollen Wahlperioden für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Bei seinen Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern achtet der Aufsichtsrat auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf die Berücksichtigung der dargestellten Zielsetzung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden bei den für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch die Gesellschaft angemessen unterstützt. Hierzu zählen nicht nur regelmäßige Informationen zu aktuellen rechtlichen, energie- oder finanzwirtschaftlichen Entwicklungen sowie bei Bedarf zu weiteren für die Aufsichtsratsarbeit relevanten Themen, sondern auch entsprechende Vor-Ort-Termine. Neu eintretende Mitglieder erhalten zudem für sie relevante Unterlagen zu allen wichtigen, die Arbeit des Aufsichtsrats betreffenden Regelungen sowie alle wesentlichen Informationen über die Gesellschaft und den EnBW-Konzern. Das Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat wird durch die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und konzerninternen Richtlinien (Compliance) bestimmt. Der Vorstand hat auch im Geschäftsjahr 2015 fortlaufend über Compliance-Themen beraten und diese mit dem Aufsichtsrat beziehungsweise dem Prüfungsausschuss eingehend erörtert. Im nachfolgenden Abschnitt wird hierüber näher berichtet. Dort sind auch die wesentlichen relevanten Unternehmensführungspraktiken angegeben, die über die gesetzlichen Anforderungen sowie die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinaus angewandt werden. Weitere Informationen zur Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats und zu dessen Ausschüssen können dem Abschnitt „Corporate Governance“ im Lagebericht auf den Seiten 31 bis 33 des Integrierten Berichts 2015, dem Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 10 bis 12 des Integrierten Berichts 2015 sowie den §§ 7 bis 13 und 19 der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der EnBW (www.enbw.com) im Bereich „Investoren“ unter der Rubrik „Corporate Governance“ allgemein zugänglich sind, entnommen werden. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der EnBW nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Im Vorfeld der Hauptversammlung veröffentlicht die EnBW die Tagesordnung und alle zu ihrer Beurteilung relevanten Berichte und Unterlagen einschließlich des aktuellen Berichts über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr leicht zugänglich im Internet unter www.enbw.com. Fristgerecht eingehende Gegenanträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung werden ebenfalls auf den Internetseiten zugänglich gemacht. Unsere Aktionäre haben auch die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können. Die Hauptversammlungen wurden in den vergangenen Jahren jeweils bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden live im Internet übertragen. Compliance Compliance als Summe der Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien wird bei der EnBW als wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe verstanden. Seit dem Jahr 2009 hat der Bereich Compliance eine konzernweite Compliance-Organisation aufgebaut und die erforderlichen Richtlinien sowie Prozesse definiert. Der inhaltliche Schwerpunkt der Compliance-Aktivitäten liegt auf der Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption, der Prävention von Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, der Geldwäscheprävention sowie dem Datenschutz. Darüber hinaus wurden die Compliance-Vorfälle in der deutschen Wirtschaft zum Anlass genommen, um am diesjährigen Compliance-Day die Bedeutung der Compliance-Kultur im Unternehmen zu unterstreichen und deutlich zu machen, dass diese Kultur ein wesentliches Element zur Erreichung des Compliance-Ziels darstellt. Im Compliance-Committee sind die 14 wichtigsten Compliance-Funktionen des Konzerns vertreten. Über dieses Gremium koordiniert der Bereich Compliance die konzernweiten Compliance-Aktivitäten. Die Umsetzung der zentral definierten Compliance-Maßnahmen in den dezentralen Einheiten wird über das Compliance-Forum gesteuert, in dem neun Compliance-Beauftragte der wesentlichen Konzerngesellschaften und Geschäftseinheiten vertreten sind. Im jährlichen Compliance-Programm der EnBW werden auf der Basis eines konzernweit durchgeführten Compliance Risk Assessments die präventiven Compliance-Maßnahmen festgelegt. Dazu zählen Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen, die Einführung und Weiterentwicklung von Richtlinien und Prozessen, das zentral gesteuerte Richtlinienmanagement oder die Geschäftspartnerprüfung. Interne und externe Hinweisgeber können Compliance-Verstöße und Verdachtsfälle an den Bereich Compliance oder an den Ombudsmann der EnBW als externe Anlaufstelle melden. Der Ombudsmann kann Hinweisgebern auf Wunsch absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern. Gemeldete Verstöße und Verdachtsfälle werden anschließend von der Taskforce des Compliance-Committees nach einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Der Leiter des Bereichs Compliance berichtet jedes Quartal an den Vorstand und den Prüfungsausschuss über den Stand der Maßnahmenumsetzung und über aktuelle Compliance-Verstöße. Dem Aufsichtsrat wird ein Jahresbericht erstattet. Das Compliance-Management-System wird kontinuierlich weiterentwickelt. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist in einem detaillierten Vergütungsbericht dargestellt, der gemäß Ziffer 4.2.5 des Kodex als Teil in den Lagebericht aufgenommen wurde und auf den an dieser Stelle verwiesen wird. Transparenz Die EnBW schafft fortlaufend die vom Deutschen Corporate Governance Kodex geforderte Transparenz, indem sie die Aktionäre, den Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen und die interessierte Öffentlichkeit aktuell über wesentliche geschäftliche Veränderungen im Unternehmen informiert. Um eine zeitnahe und gleichmäßige Information aller Interessengruppen zu gewährleisten, wird hierzu hauptsächlich das Internet genutzt. Über die Geschäftslage der EnBW wird insbesondere durch den jährlichen Geschäftsbericht, den Halbjahres- und die Quartalsfinanzberichte, die Bilanzpressekonferenz, Telefonkonferenzen im Zusammenhang mit den Quartals- und Jahresergebnissen sowie durch Veranstaltungen mit Analysten informiert. Der auf unseren Internetseiten veröffentlichte Finanzkalender enthält alle Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen sowie die Termine der Hauptversammlung und von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen. Sollten außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände auftreten, die sich auf die EnBW oder auf die von der EnBW aus-gegebenen Aktien und Anleihen beziehen und die geeignet sind, den Börsenkurs dieser Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, machen wir diese Insiderinformationen durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt. Im Geschäftsjahr 2015 wurde am 12. Mai 2015 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Der EnBW sind im Geschäftsjahr 2015 keine Meldungen von Personen mit Führungsaufgaben oder mit diesen in einer engen Beziehung stehenden Personen über Geschäfte in EnBW-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zugegangen. Auch mitteilungspflichtiger Wertpapierbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats lag nicht vor. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die Rechnungslegung erfolgt bei der EnBW nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die Hauptversammlung vom 29. April 2015 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr 2015 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gewählt. Gegen diesen Beschluss und die Hauptversammlungsbeschlüsse, mit denen den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt worden ist, hat der Aktionär Rechtsanwalt Franz Enderle aus München am 29. Mai 2015 beim Landgericht Mannheim Anfechtungsklage erhoben. Vorstand und Aufsichtsrat sind dieser Klage entgegengetreten und haben beim Gericht beantragt, die Anfechtungsklage in vollem Umfang abzuweisen, weil sie unbegründet und auch rechtsmissbräuchlich erhoben ist. Darüber hinaus hat der Vorstand analog § 318 Abs. 4 HGB eine vorsorgliche gerichtliche Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 beantragt, die vom Oberlandesgericht Karlsruhe durch Beschluss vom 27. Oktober 2015 vorgenommen worden ist. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde vom Prüfungsausschuss beziehungsweise seiner Vorsitzenden entsprechend mit der Prüfung beauftragt. Der Ausschuss hat sich im Vorfeld der Hauptversammlung vergewissert, dass an der Unabhängigkeit der zu beauftragenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Zweifel bestehen, und sich mit den von dieser zusätzlich erbrachten Dienstleistungen befasst. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft bestehen bei der EnBW derzeit nicht. Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG erklären gemäß § 161 AktG: „Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat den im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung vom 4. Dezember 2014 in der jeweils geltenden Fassung uneingeschränkt entsprochen und wird ihnen in der Fassung vom 5. Mai 2015 auch künftig uneingeschränkt entsprechen.“ Stellungnahme zu den Anregungen des Corporate Governance Kodex Gemäß Ziffer 3.10 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklären Vorstand und Aufsichtsrat, mit welcher Ausnahme die EnBW den Anregungen des Kodex im vergangenen Geschäftsjahr entsprochen hat und ihnen künftig entsprechen wird: Ziffer 2.3.4 des Kodex: Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien Die EnBW überträgt die Hauptversammlung in Übereinstimmung mit einer verbreiteten Praxis bis zum Ende des Berichts des Vorstandsvorsitzenden im Internet. Eine Übertragung der gesamten Hauptversammlung würde aufgrund des geringen Streubesitzes der EnBW-Aktie und der bei EnBW-Hauptversammlungen üblichen hohen Aktionärspräsenz den zusätzlichen Aufwand nicht rechtfertigen.
Karlsruhe, den 17. März 2016 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015des EnBW-KonzernsDer Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 18. März 2016 gebilligt. Gewinn- und Verlustrechnungscroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter „Anpassung der Vorjahreszahlen". 2 Verwässert und unverwässert; bezogen auf das auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende Ergebnis. Gesamtergebnisrechnung scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter „Anpassung der Vorjahreszahlen". Bilanzscroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter „Anpassung der Vorjahreszahlen". Kapitalflussrechnungscroll
1 Weitere Angaben im Anhang unter (34) „Angaben zur Kapitalflussrechnung“. Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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1 Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter „Anpassung der Vorjahreszahlen". 2 Weitere Angaben im Anhang unter (21) „Eigenkapital“. 3 Davon gezeichnetes Kapital 708,1 Mio. € (31.12.2014: 708,1 Mio. €, 1.1.2014: 708,1 Mio. €) und Kapitalrücklage 774,2 Mio. € (31.12.2014: 774,2 Mio. €, 1.1.2014: 774,2 Mio. €). 4 Davon kumulierte erfolgsneutrale Veränderungen in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten zum 31.12.2015 in Höhe von -45,4 Mio. € (31.12.2014: 0,0 Mio. €, 1.1.2014: 0,0 Mio. €). Auf die Aktionäre der EnBW AG entfallend: -45,4 Mio. € (31.12.2014: 0,0 Mio. €, 1.1.2014: 0,0 Mio. €). Auf nicht beherrschende Anteile entfallend: 0,0 Mio. € (31.12.2014: 0,0 Mio. €, 1.1.2014: 0,0 Mio. €). 5 Davon Veränderung der Gewinnrücklagen, der Neubewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie des Cashflow Hedge aufgrund von Anteilsänderungen an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, in Höhe von -28,2 Mio. €, 0,0 Mio. € beziehungsweise 0,0 Mio. € (Vorjahr: 26,6 Mio. €, -1,5 Mio. € beziehungsweise -11,6 Mio. €). Davon Veränderung der nicht beherrschenden Anteile aufgrund von Anteilsänderungen an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, in Höhe von 738,8 Mio. € (Vorjahr: -94,7 Mio. €). 6 Davon Transaktionskosten, die als Abzug vom Eigenkapital bilanziert wurden, in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €). Anhang zum Jahresabschluss 2015des EnBW-KonzernsAllgemeine Grundlagen Der Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) wird entsprechend § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gemäß den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Zusätzlich werden die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) beachtet. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS und Interpretationen werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss entspricht damit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS und Interpretationen, soweit diese in EU-Recht übernommen wurden. Der Konzernabschluss wird in Millionen Euro (Mio. €) ausgewiesen. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung des EnBW-Konzerns gesondert dargestellt. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Das Geschäftsjahr des Mutterunternehmens ist das Kalenderjahr. Der Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe, Deutschland. Die Anschrift lautet EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe. Die Hauptaktivitäten der EnBW sind den Angaben zur Segmentberichterstattung zu entnehmen. Der Vorstand der EnBW hat den Konzernabschluss am 17. März 2016 aufgestellt. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen wurden einheitlich nach den bei der EnBW geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs ergeben sich aus den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs zuzüglich des Betrags aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten wird, falls aktivisch, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen oder, falls passivisch, nach nochmaliger Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts werden sämtliche verbliebenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischen-ergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidierungskreis Nach der Vollkonsolidierungsmethode werden alle Tochterunternehmen einbezogen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn Risikobelastungen durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Bei der Vollkonsolidierung werden die Vermögenswerte und Schulden einer Tochtergesellschaft vollständig in den Konzernabschluss übernommen. Die Equity-Bewertung kommt zur Anwendung, wenn eine gemeinsame Vereinbarung in Form eines Gemeinschaftsunternehmens vorliegt oder wenn die Möglichkeit eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftspolitik des assoziierten Unternehmens besteht, aber nicht die Voraussetzungen eines Tochterunternehmens vorliegen. Bei der Bewertung von Anteilen bedeutet dies, dass nicht die Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens im Konzernabschluss dargestellt werden, sondern nur sein anteiliges Eigenkapital. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsansatz enthalten. Negative Unterschiedsbeträge werden im Beteiligungsergebnis ertragswirksam erfasst. Gemeinsame Vereinbarungen, die als gemeinschaftliche Tätigkeiten klassifiziert sind, werden entsprechend dem Anteil des Mutterunternehmens an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen in Übereinstimmung mit den jeweiligen maßgeblichen IFRS erfasst. Anteile an Tochterunternehmen, an Gemeinschaftsunternehmen oder an assoziierten Unternehmen, die aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden nach IAS 39 bilanziert. Indikatoren zur Bestimmung der Wesentlichkeit von Tochterunternehmen sind Umsatz, Ergebnis und Eigenkapital dieser Gesellschaften. Wechselseitige Beteiligungen nach § 19 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) liegen im EnBW-Konzern nicht vor. Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Änderungen des Konsolidierungskreises Von den im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr 8 (Vorjahr: 7) inländische Gesellschaften und 3 (Vorjahr: 2) ausländische Gesellschaften erstmals konsolidiert. Es wurden 2 (Vorjahr: 5) inländische Gesellschaften entkonsolidiert, darüber hinaus wurden 5 inländische Gesellschaften (Vorjahr: 7) verschmolzen. Der Anstieg bei den vollkonsolidierten Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme von Projektgesellschaften für Windkraftanlagen in den Konsolidierungskreis. Die Rheinkraftwerk Iffezheim GmbH wird aufgrund der Beendigung einer vertraglichen Regelung seit Juni 2015 nicht mehr im Rahmen der Equity-Methode berücksichtigt, sondern als gemeinschaftliche Tätigkeit klassifiziert. Veränderung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen mit Verlust der Beherrschung 2015 Veräußerung von Anteilen an der EnBW Propower GmbH Der EnBW-Konzern hat am 31. Dezember 2015 100 % der Kapitalanteile an der EnBW Propower GmbH, Eisenhüttenstadt, an die Progroup AG, Landau, veräußert. Die EnBW Propower GmbH ist Eigentümerin eines Heizkraftwerks zur thermischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen in Eisenhüttenstadt. Durch die Veräußerung wurde ein Ertrag in Höhe von 13,1 Mio. € erzielt, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Der Veräußerungserlös floss bei der EnBW Anfang 2016 in Form von flüssigen Mitteln zu. Veränderung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen mit Verlust der Beherrschung 2014 Veräußerung von Anteilen an der Stuttgart Netze GmbH Der EnBW-Konzern hat am 31. Oktober 2014 74,9 % der Kapitalanteile an der Stuttgart Netze GmbH, Stuttgart (vormals SWS Netzinfrastruktur GmbH, Stuttgart), an die Stadtwerke Stuttgart GmbH, Stuttgart, veräußert. Die Veräußerung stand in Zusammenhang mit dem Konzessionsvergabeverfahren der Stadt Stuttgart. Die Stuttgart Netze GmbH ist Eigentümerin des Strom- und Gasverteilnetzes im Konzessionsgebiet Stuttgart. Nach Veräußerung der Anteile ist die Stuttgart Netze GmbH im EnBW-Konzern ein Gemeinschaftsunternehmen, das nach der Equity-Methode einbezogen wird. Aus der Transaktion ergab sich ein Ertrag in Höhe von 37,2 Mio. €, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurde. Darin enthalten war ein Betrag in Höhe von 13,0 Mio. €, der auf die Bewertung des verbleibenden Anteils zum beizulegenden Zeitwert entfallen ist. Veränderung von Anteilen an bereits vollkonsolidierten Unternehmen 2015 Veräußerung von Anteilen an der EnBW Baltic 2 S.C.S. Der EnBW-Konzern hat am 30. Oktober 2015 49,89 % der Kapitalanteile an der EnBW Baltic 2 S.C.S., Luxemburg, an ein Tochterunternehmen des australischen Finanzinvestors Macquarie Corporate Holdings Pty Limited (vormals Macquarie Capital Group Limited) veräußert. Durch die Transaktion vermindert sich unser Anteil an der EnBW Baltic 2 S.C.S. auf 50,11 %. Die EnBW erfasst die EnBW Baltic 2 S.C.S. im Konzernabschluss weiterhin im Wege der Vollkonsolidierung. Es wurde ein Veräußerungserlös in Höhe von 713,7 Mio. € erzielt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 floss dieser bei der EnBW in Höhe von 721,7 Mio. € in Form von flüssigen Mitteln zu. Die nachträgliche Kaufpreisanpassung in Höhe von 8,0 Mio. € wurde Anfang 2016 zurückgezahlt. Für die Transaktion fielen Nebenkosten in Höhe von 1,9 Mio. € an. Der auf die nicht beherrschenden Anteile zu übertragende Wert beträgt 739,1 Mio. €. Die Differenz zwischen Veräußerungserlös und dem auf die nicht beherrschenden Anteile übertragenen Wert in Höhe von -27,3 Mio. € wurde im Eigenkapital in den Gewinnrücklagen erfasst. Im Folgenden wird die Auswirkung des Verkaufs der Anteile an der EnBW Baltic 2 S.C.S. auf den EnBW-Konzernabschluss dargestellt: scroll
Veränderung von Anteilen an bereits vollkonsolidierten Unternehmen 2014 Erwerb weiterer Anteile an der EnBW Gas Verwaltungsgesellschaft mbH Der EnBW-Konzern hat am 5. August 2014 weitere 50 % der Kapitalanteile an der EnBW Gas Verwaltungsgesellschaft mbH, Karlsruhe (vormals EnBW Eni Verwaltungsgesellschaft mbH, Karlsruhe), und damit indirekt jeweils weitere 50 % an der GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, und an der terranets bw GmbH, Stuttgart, von dem italienischen Energiekonzern Eni S.p.A. erworben. Durch die Transaktion erhöhte sich unser Anteil an der EnBW Gas Verwaltungsgesellschaft mbH auf 100 %. Die EnBW hat die EnBW Gas Verwaltungsgesellschaft mbH über eine vertragliche Regelung schon zuvor wirtschaftlich beherrscht. Es wurde ein Kaufpreis in Höhe von 197,9 Mio. € gezahlt. Dieser floss bei der EnBW in Form von flüssigen Mitteln ab. Der von den nicht beherrschenden Anteilen zu übertragende Wert betrug 193,1 Mio. €. Die Differenz zwischen Kaufpreis und dem von den nicht beherrschenden Anteilen übertragenen Wert in Höhe von 4,8 Mio. € wurde im Eigenkapital in den Gewinnrücklagen und in den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen erfasst. Im Folgenden wird die Auswirkung des Erwerbs der weiteren Anteile an der EnBW Gas Verwaltungsgesellschaft mbH auf den EnBW-Konzernabschluss dargestellt: scroll
Veräußerung von Anteilen an der EnBW Onshore Portfolio GmbH Der EnBW-Konzern hat im Juli und im November 2014 insgesamt 49,98 % der Kapitalanteile an der EnBW Onshore Portfolio GmbH, Stuttgart, zu gleichen Anteilen an die Onshore Bündelgesellschaft 1 GmbH, Stuttgart, die Onshore Bündelgesellschaft 2 GmbH, Karlsruhe, und die Onshore Bündelgesellschaft 3 GmbH, Stuttgart, veräußert. Durch die Transaktion verminderte sich unser Anteil an der EnBW Onshore Portfolio GmbH auf 50,02 %. Die EnBW erfasst die EnBW Onshore Portfolio GmbH im Konzernabschluss weiterhin im Wege der Vollkonsolidierung. Es wurde ein Veräußerungserlös in Höhe von 96,9 Mio. € erzielt. Dieser floss bei der EnBW in Form von flüssigen Mitteln zu. Der auf die nicht beherrschenden Anteile zu übertragende Wert betrug 89,2 Mio. €. Die Differenz zwischen Veräußerungserlös und dem auf die nicht beherrschenden Anteile übertragenen Wert in Höhe von 7,7 Mio. € wurde im Eigenkapital in den Gewinnrücklagen erfasst. Im Folgenden wird die Auswirkung des Verkaufs der Anteile an der EnBW Onshore Portfolio GmbH auf den EnBW-Konzernabschluss dargestellt: scroll
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erstmalige Anwendung geänderter Rechnungslegungsstandards Das IASB und das IFRS IC haben folgende neue Standards beziehungsweise Änderungen an bestehenden Standards und folgende Interpretation neu verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2015 verpflichtend anzuwenden sind: - Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2013) „Verbesserungen der IFRS Zyklus 2011-2013“: Die Änderungen sind das Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB. Die Änderungen sollen den Inhalt der Vorschriften konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Standards beseitigen. Der Zyklus betrifft die Standards IAS 40, IFRS 3 sowie IFRS 13. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW. - IFRIC 21 „Abgaben“: Die Interpretation stellt für Abgaben (Levies), die durch eine Regierungsinstanz erhoben werden und die nicht in den Anwendungsbereich eines anderen IFRS fallen, klar, wie und insbesondere wann solche Verpflichtungen nach IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ zu passivieren sind. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen. Die erstmalige Anwendung von IFRIC 21 hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW. Auswirkungen neuer, noch nicht anzuwendender Rechnungslegungsstandards Das IASB und das IFRS IC veröffentlichten bereits folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2015 jedoch noch nicht verpflichtend ist. Die künftige Anwendung setzt die Übernahme durch die EU in europäisches Recht voraus. - Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2013) „Verbesserungen der IFRS Zyklus 2010-2012“: Die Änderungen sind das Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB. Die Änderungen sollen den Inhalt der Vorschriften konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Standards beseitigen. Der Zyklus betrifft die Standards IAS 16, IAS 24, IAS 37, IAS 38, IAS 39, IFRS 2, IFRS 3 sowie IFRS 8. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Der Standard wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW haben. - Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2014) „Verbesserungen der IFRS Zyklus 2012-2014“:Die Änderungen sind das Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB. Die Änderungen sollen den Inhalt der Vorschriften konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Standards beseitigen. Der Zyklus betrifft die Standards IAS 19, IAS 34, IFRS 5 und IFRS 7. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW werden derzeit geprüft. - IAS 1 Änderungen (2014) „Initiative zur Verbesserung von Angabepflichten“: Durch die klarstellenden Änderungen sollen Abschlussersteller Ermessensentscheidungen bei der Darstellung des Abschlusses einfacher ausüben können. So wird unter anderem das Konzept der Wesentlichkeit deutlicher hervorgehoben, um die Vermittlung relevanter Informationen zu fördern sowie die Darstellung von zusätzlichen Abschlussposten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung zu erleichtern. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW werden derzeit geprüft. - IAS 16 und IAS 38 Änderungen (2014) „Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden“: Mit den Änderungen soll klargestellt werden, welche Methoden hinsichtlich der Abschreibung von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten sachgerecht sind. Insbesondere wurde klargestellt, dass eine umsatzbasierte Methode keine sachgerechte Abschreibungsmethode ist. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW haben. - IAS 16 und IAS 41 Änderungen (2014) „Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen“: Durch die Änderungen wird klargestellt, dass sogenannte fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich des IAS 16 „Sachanlagevermögen“ fallen. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW haben. - IAS 19 Änderungen (2013) „Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge“: Mit den Änderungen sollen die Vorschriften klargestellt werden, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW haben. - IAS 27 Änderungen (2014) „Equity-Methode im Einzelabschluss“: Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Neufassung des Standards ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW haben. - IFRS 9 „Finanzinstrumente“: Mit der Veröffentlichung des IFRS 9 (2014) hat das IASB die in drei Phasen vorgenommene Überarbeitung der Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten abgeschlossen. IFRS 9, der den bestehenden IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ ersetzen wird, sieht unter anderem ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien: zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert sowie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Für die Kategorisierung sind die vertraglichen Zahlungsströme des Instruments sowie das Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird, maßgeblich. Darüber hinaus wurde das im Rahmen der Projektphase zwei konzipierte neue Wertminderungsmodell finalisiert. Die in Phase drei konzipierten Regelungen zum Hedge Accounting für allgemeine Sicherungsbeziehungen wurden bereits am 19. November 2013 veröffentlicht. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Aufgrund der geänderten Anforderungen an die Klassifizierung von Finanzinstrumenten wird erwartet, dass sich Unterschiede gegenüber der bisher unter IAS 39 vorgeschriebenen Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ergeben werden. Nach ersten Prüfungen ist erkennbar, dass die Bewertungskategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert künftig an Bedeutung gewinnen wird. Eine Verbesserung wird durch die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erwartet, da gewisse Einschränkungen der aktuellen Regelungen des IAS 39 beseitigt wurden und so eine größere Auswahl von Grund- und Sicherungsgeschäften verfügbar wird. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW werden derzeit geprüft. - IFRS 10 und IAS 28 Änderungen (2014) „Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an beziehungsweise Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen“: Durch die Änderungen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb (entsprechend IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“) darstellen. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW werden derzeit geprüft. - IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Änderungen (2014) „Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme“: Die Änderungen stellen klar, wie die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften, die ihre Tochtergesellschaften stattdessen zum Fair Value bilanzieren, zu erfolgen hat. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW haben. - IFRS 11 Änderung (2014) „Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit“: Mit den Änderungen soll die Bilanzierung eines Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, klargestellt werden. Erwerber eines solchen Anteils haben die Regelungen zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen in IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und andere relevante Standards anzuwenden. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW werden derzeit geprüft. - IFRS 15 „Erlöse aus Kundenverträgen“: Der neue Standard enthält im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften ein prinzipienbasiertes Fünfstufenmodell zur Erfassung von Erlösen aus Kundenverträgen. Im Kern soll das Modell zur Abbildung des Betrags führen, der der Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für seine erbrachte Lieferung oder Leistung voraussichtlich erhalten wird. Darüber hinaus sind die neuen Regelungen auf die Bewertung und Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus dem Verkauf bestimmter nicht finanzieller Vermögenswerte außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anzuwenden (zum Beispiel Verkauf von Sachanlagen). Der Standard ersetzt die derzeitigen Vorschriften zur Erlöserfassung in IAS 11 und IAS 18 sowie die zugehörigen Interpretationen. Der Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EnBW werden derzeit geprüft. Anpassung der Vorjahreszahlen Im Jahr 2015 hat die EnBW im Rahmen einer Aktualisierung der Beurteilung der steuerlichen Verhältnisse ihrer Spezialfonds festgestellt, dass in zurückliegenden Konzernabschlüssen ergebniswirksam zu erfassende passive latente Steuern zu gering ausgewiesen wurden. Dieser Fehler hat auch Auswirkungen auf in der Vergleichsperiode nicht werthaltige/erfasste aktive latente Steuern, die unter Berücksichtigung des Fehlers zu erfassen gewesen wären. Der Fehler wurde korrigiert, indem jeder davon betroffene Posten des Konzernabschlusses der Vergleichsperiode (einschließlich des Beginns der Vergleichsperiode) einschließlich der Angaben zum Ergebnis je Aktie angepasst wurde. Zudem wurde eine vollständige Bilanz auf den Beginn der Vergleichsperiode aufgestellt. Die nachfolgenden Tabellen fassen die Auswirkungen auf die Vergleichsperiode im vorliegenden Konzernabschluss zusammen: scroll
1 Verwässert und unverwässert; bezogen auf das auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende Ergebnis. scroll
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Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bilanziert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts linear entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der entgeltlich erworbenen Software beträgt 3 bis 5 Jahre, die Abschreibungsdauer der Konzessionen für Kraftwerke beträgt zwischen 15 und 65 Jahre. Kundenbeziehungen werden entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer zwischen 6 und 30 Jahre abgeschrieben, Wasserrechte und die zugrunde liegenden Konzessionsverträge werden über 30 Jahre abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein künftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. Im EnBW-Konzern handelt es sich hierbei um Software, die linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben wird. Die Nutzungsdauern sowie die Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden entsprechend den Regelungen der IFRS nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass der erzielbare Betrag geringer als der Buchwert sein könnte, auf Wertminderung getestet. Sachanlagen Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten linear abgeschrieben. Die Abschreibung im Zugangsjahr erfolgt zeitanteilig. Wartungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst. Erneuerungs- und Erhaltungsaufwendungen, die zu einem künftigen Nutzenzufluss eines Vermögenswerts führen, werden aktiviert. Baukostenzuschüsse und Investitionszulagen oder -zuschüsse mindern die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht, sondern werden passivisch abgegrenzt. Unter den nuklearen Erzeugungsanlagen wird auch der um Abschreibungen verminderte Barwert der geschätzten Kosten für die Stilllegung und den Abbau der kontaminierten Anlagen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen für unsere wesentlichen Sachanlagen werden nach folgenden konzern-einheitlichen Nutzungsdauern bemessen: scroll
Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdkapitalkosten Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts ein beträchtlicher Zeitraum (mehr als zwölf Monate) erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Bei spezifischen Fremdfinanzierungen werden die diesbezüglich anfallenden Fremdkapitalkosten angesetzt. Bei nicht spezifischen Fremdfinanzierungen wird ein konzerneinheitlicher Fremdkapitalkostensatz von 3,5 % (Vorjahr: 4,0 %) berücksichtigt. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 21,9 Mio. € (Vorjahr: 38,0 Mio. €) aktiviert. Leasingverhältnisse Bei Leasingverhältnissen handelt es sich um Vereinbarungen, bei denen der Leasinggeber das Recht zur Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen auf den Leasingnehmer überträgt. Dies gilt auch für Vereinbarungen, bei denen die Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben ist. Leasingverhältnisse sind entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasing einzustufen. Leasingverhältnisse, bei denen der EnBW-Konzern als Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand trägt, werden als Finanzierungsleasing behandelt. Der Leasinggegenstand wird mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt. In gleicher Höhe wird eine Verbindlichkeit passiviert. Der aktivierte Leasinggegenstand wird über den kürzeren der beiden Zeiträume aus wirtschaftlicher Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Die Verbindlichkeit wird in den Folgeperioden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben. Alle übrigen Leasingverhältnisse, bei denen der EnBW-Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating-Leasing eingestuft. Bei Operating-Leasingverhältnissen werden die Leasingraten beziehungsweise Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Leasingverhältnisse, bei denen der EnBW-Konzern als Leasinggeber im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer überträgt, werden beim Leasinggeber als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft abgebildet. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung bilanziert. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode als Tilgungsleistung beziehungsweise Zinsertrag erfasst. Alle übrigen Leasingverhältnisse mit dem EnBW-Konzern als Leasinggeber werden als Operating-Leasingverhältnis behandelt. Der Leasinggegenstand bleibt in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten und von der EnBW nicht selbst genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und, sofern abnutzbar, nach der linearen Methode über eine Laufzeit von 25 bis 50 Jahren planmäßig abgeschrieben. Der Marktwert wird nach international anerkannten Methoden, zum Beispiel nach der Discounted-Cashflow-Methode oder durch Ableitung aus aktuellen Marktpreisen, ermittelt und ist im Anhang angegeben. Wertminderungen Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf Werthaltigkeit überprüft. Bei Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wird im Rahmen des Wertminderungstests der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt. Dieser entspricht dem höheren der Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert wird auf Grundlage eines Unternehmensbewertungsmodells ermittelt und spiegelt als bestmögliche Schätzung den Betrag wider, zu dem ein unabhängiger Dritter den betreffenden Vermögenswert erwerben würde. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der künftigen Cashflows, die voraussichtlich aus einem Vermögenswert oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden können. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt dabei die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, deren Mittelzuflüsse weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierende Geschäfts- oder Firmenwerte werden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die erwartungsgemäß aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine zusätzliche Überprüfung findet statt, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise auf eine mögliche Wertminderung vorliegen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen unter der Anhangangabe (10) „Immaterielle Vermögenswerte“. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswerts. Im Fall von Wertberichtigungen in Zusammenhang mit zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, wird zunächst der zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird der Differenzbetrag grundsätzlich proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verteilt. Entfällt zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung, erfolgt eine ergebniswirksame Zuschreibung. Die Wertobergrenze bildet hierbei der Buchwert, der sich ohne Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte (fortgeführte Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten). Ein in früheren Berichtsperioden erfasster Wertminderungsaufwand für Geschäfts- oder Firmenwerte darf nicht wieder rückgängig gemacht werden. Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden daher nicht vorgenommen. At equity bewertete Unternehmen Die nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen werden zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden entsprechend dem fortgeschriebenen anteiligen Nettovermögen angesetzt. Die Buchwerte werden jährlich um die anteiligen Ergebnisse, die ausgeschütteten Dividenden und die sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsansatz enthalten. Finanzielle Vermögenswerte Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, an nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und an übrigen Beteiligungen sowie Teile der Wertpapiere sind der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zugeordnet. Dieser Bewertungskategorie werden alle finanziellen Vermögenswerte zugeordnet, die nicht als „zu Handelszwecken gehalten“ oder „bis zur Endfälligkeit gehalten“ sowie als „Kredite und Forderungen“ einzustufen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelt werden kann, wobei unrealisierte Gewinne und Verluste erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. Sofern sich der beizulegende Zeitwert mangels Vorliegens eines aktiven Markts nicht verlässlich ermitteln lässt, sind diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Beteiligungen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Liegt am Bilanzstichtag eine dauerhafte oder signifikante Wertminderung vor, werden Anpassungen an den negativen Marktwert ergebniswirksam erfasst. Bei Veräußerung wird der bisher im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste unrealisierte Gewinn oder Verlust ergebniswirksam ausgewiesen. Wertminderungen werden über ein Wertberichtigungskonto abgebildet. Wertpapiere, die der Bewertungskategorie „bis zur Endfälligkeit gehalten“ zugeordnet sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Hierbei handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere. Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Marktüblich verzinste Ausleihungen werden mit dem Nominalwert bilanziert, gering oder unverzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab. Die unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen und der Bewertungskategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zuzuordnenden Wertpapiere werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem am Bilanzstichtag gültigen Börsenkurs beziehungsweise dem gültigen Rücknahmepreis. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (Fair Value Option), macht die EnBW keinen Gebrauch. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Durchschnittswerten. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Die Herstellungskosten werden auf Basis der Normalbeschäftigung ermittelt. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Soweit erforderlich, wird der im Vergleich zum Buchwert niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen bei früher abgewerteten Vorräten werden als Minderung des Materialaufwands erfasst. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Kernbrennelemente werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe des Verbrauchs ermittelt. Zu Handelszwecken erworbene Vorräte werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten bewertet. Emissionsrechte Zu Produktionszwecken erworbene Emissionsrechte werden mit ihren Anschaffungskosten unter den Vorräten bilanziert. Zu Handelszwecken erworbene Emissionsrechte werden dagegen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert unter den sonstigen Vermögenswerten bilanziert, wobei die Zeitwertschwankungen unmittelbar ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Für die Verpflichtung zur Rückgabe von CO2-Emissionsrechten wird eine sonstige Rückstellung gebildet. Der Wertansatz der Rückstellung ergibt sich aus dem Buchwert der im Bestand befindlichen Emissionsrechte. Werden darüber hinaus weitere Emissionsrechte benötigt, sind diese mit dem beizulegenden Zeitwert am Stichtag berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Unter- oder nicht verzinsliche Forderungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert in der Bilanz ausgewiesen. Für kurzfristige sonstige Vermögenswerte wird angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Für langfristige sonstige Vermögenswerte wird der Marktwert durch Diskontierung der künftig erwarteten Cashflows ermittelt. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab. Flüssige Mittel Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Eigene Anteile Erwirbt der Konzern eigene Anteile, werden diese vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile wird nicht erfolgswirksam erfasst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemäß IAS 19 nach der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) berechnet. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und Anwartschaften auch künftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollständig in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem sie anfallen. Sie werden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandteil der kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Auch in den Folgeperioden werden sie nicht mehr erfolgswirksam erfasst. Die Rückstellung wird in Höhe des gebildeten Planvermögens der zur Deckung der Pensionsverpflichtung gebildeten Fonds gekürzt. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Nettozinsbetrag aus Zinsanteil der Rückstellungszuführung und Zinserträgen aus Planvermögen hingegen im Finanzergebnis. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden die Zahlungen bei Fälligkeit als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, sofern diese künftig zu einem wahrscheinlichen Ressourcenabfluss führen und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erwartungswert beziehungsweise mit dem Betrag, der über die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt. Die langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Davon ausgenommen sind die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Für diese gelten gemäß IAS 19 besondere Regelungen. Latente Steuern Latente Steuern wurden gemäß dem Temporary Concept (IAS 12) auf sämtliche zeitliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der Einzelgesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert angesetzt. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden bilanziert, sofern ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den jeweiligen Ländern zum Zeitpunkt der Realisierung gelten oder erwartet werden. Für inländische Konzerngesellschaften wurde wie im Vorjahr ein Steuersatz von 29,0 % angewandt. Steueransprüche und Steuerschulden werden je Organkreis beziehungsweise je Gesellschaft saldiert, sofern die Voraussetzungen hierfür bestehen. Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Bei der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten zum Zeitpunkt der Aktivierung des Leasinggegenstands bewertet. Der beizulegende Zeitwert der kapitalmarktnotierten Anleihen entspricht den Nominalwerten multipliziert mit den Kursnotierungen zum Abschlussstichtag. Für kurzfristige Finanzverbindlichkeiten wird angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Für langfristige Finanzverbindlichkeiten wird der Marktwert durch Diskontierung der künftig zu entrichtenden Cashflows ermittelt. Sofern diese Finanzverbindlichkeiten variabel verzinslich sind, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rück-zahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Für kurzfristige übrige Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Für langfristige übrige Verbindlichkeiten wird der Marktwert durch Abzinsung der künftig zu entrichtenden Cashflows ermittelt. Die als Schulden passivierten Baukostenzuschüsse werden entsprechend der Nutzung der Sachanlagen ergebniswirksam unter den Umsatzerlösen aufgelöst. Der Auflösungszeitraum bei den Baukostenzuschüssen beträgt in der Regel 40 bis 45 Jahre. Investitionskostenzuschüsse und -zulagen werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf der zugehörigen Anlagegüter aufgelöst. Die Auflösung wird offen mit den Abschreibungen verrechnet. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten ausgewiesen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Unter der Position „Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ werden Schulden ausgewiesen, die einen Bestandteil einer zur Veräußerung gehaltenen Gruppe von Unternehmenswerten darstellen. Vermögenswerte, die erstmalig als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte klassifiziert werden, dürfen nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Gewinne oder Verluste aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und von Gruppen von Vermögenswerten werden bis zu ihrer endgültigen Veräußerung im Ergebnis aus fortzuführenden Aktivitäten ausgewiesen. Derivate Derivate nach IAS 39 werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird sowohl das Kreditausfallrisiko des Kontrahenten als auch das eigene Kreditausfallrisiko berücksichtigt. Die Ermittlung des Ausfallrisikos gegenüber einzelnen Kontrahenten erfolgt dabei auf Basis der Nettorisikopositionen. Die Erfassung des auf Basis der Nettoposition ermittelten Kreditausfallrisikos erfolgt für Derivate, für die kein Nettoausweis zulässig ist, proportional zum beizulegenden Zeitwert vor Wertanpassung. Die Wertanpassung wird dabei gemäß dem sogenannten Nettoansatz ausschließlich dem sich ergebenden Aktiv- beziehungsweise Passivüberhang der Derivate zugeordnet. Der Ausweis der Derivate erfolgt unter den sonstigen Vermögenswerten und übrigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen. Für die Bewertung von Derivaten werden Preise an aktiven Märkten, beispielsweise Börsenkurse, verwendet. Sofern solche Preise nicht vorliegen, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Grundlage anerkannter Bewertungsmodelle ermittelt. Wenn möglich, wird dabei auf Notierungen auf aktiven Märkten als Inputparameter zurückgegriffen. Sollten diese ebenfalls nicht vorliegen, fließen unternehmensspezifische Planannahmen in die Bewertung ein. Handelt es sich um Verträge, die zum Zweck des Empfangs oder der Lieferung von nicht finanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf abgeschlossen wurden und weiterhin diesem Zweck dienen (Own Use), werden diese nicht als Derivate nach IAS 39, sondern als schwebende Geschäfte gemäß IAS 37 bilanziert. Derivate sind der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Derivaten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nach der Art des Sicherungsgeschäfts. Bei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Cashflow Hedges, die zum Ausgleich künftiger Cashflow-Risiken aus bereits bestehenden Grundgeschäften oder geplanten, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Transaktionen eingesetzt werden, werden die unrealisierten Gewinne und Verluste in Höhe des eingedeckten Grundgeschäfts zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital (kumulierte erfolgsneutrale Veränderungen) ausgewiesen. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des abgesicherten Grundgeschäfts. Bei einem Fair Value Hedge, der zur Absicherung von beizulegenden Zeitwerten von bilanzierten Vermögenswerten oder Schulden eingesetzt wird, werden die Ergebnisse aus der Bewertung von Derivaten und der dazugehörigen Grundgeschäfte ergebniswirksam gebucht. Fremdwährungsrisiken aus Beteiligungen mit ausländischer Funktionalwährung werden durch Hedges einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgesichert. Unrealisierte Wechselkursdifferenzen werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Eventualverbindlichkeiten Bei Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder um gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden nicht bilanziert. Finanzgarantien Finanzgarantien sind solche Verträge, bei denen die EnBW zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Finanzgarantie nicht nachkommt. Finanzielle Garantien werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Folgebewertung werden die Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Stichtag bewertet. Ertragsrealisierung Umsatzerlöse werden grundsätzlich bei Risikoübergang auf den Kunden realisiert. Die maßgeblichen Risiken und Chancen gehen grundsätzlich beim Eigentumsübergang oder bei Besitzübergang auf den Kunden über. Die Bewertung der Umsatzerlöse bemisst sich für Güter beziehungsweise Dienstleistungen nach dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden um Erlösschmälerungen, zum Beispiel Preisnachlässe oder Skonti, gekürzt und ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Umsatzerlöse resultieren zum größten Teil aus Strom- und Gasverkäufen, aus der Verteilung von Strom und Gas sowie aus der Abfallentsorgung, aus energienahen Dienstleistungen und aus der Wasserversorgung. Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zeitanteilig erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensentscheidungen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Ausweis und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken können. Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind insbesondere folgende Ermessensentscheidungen zu treffen: - Bei bestimmten Warentermingeschäften ist zu entscheiden, ob diese als Derivat nach IAS 39 oder als schwebende Geschäfte entsprechend den Vorschriften des IAS 37 zu bilanzieren sind. - Finanzielle Vermögenswerte sind den Bewertungskategorien des IAS 39 „zu Handelszwecken gehalten“, „zur Veräußerung verfügbar“, „bis zur Endfälligkeit gehalten“ und „Kredite und Forderungen“ zuzuordnen. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen und Prognosen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert: Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich im Rahmen eines Werthaltigkeitstests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen. Sachanlagen: Sachanlagen werden auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft, wenn Umstände oder Ereignisse darauf hindeuten, dass eine Wertminderung oder -erhöhung vorliegen könnte. Neben technischem Fortschritt und Schäden können insbesondere bei unseren Erzeugungsanlagen veränderte verschlechterte Erwartungen bezüglich der kurz-, mittel- und langfristigen Strompreisentwicklung zu außerplanmäßigen Abschreibungen beziehungsweise Zuschreibungen führen. Bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests ist ein angemessener Zinssatz zu verwenden. Bei einer Veränderung dieses Zinssatzes beispielsweise aufgrund einer Änderung der gesamtwirtschaftlichen beziehungsweise Branchensituation können ebenfalls außerplanmäßige Abschreibungen beziehungsweise Zuschreibungen erforderlich werden. Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten: Wertänderungen finanzieller Vermögenswerte der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Nachhaltige Wertminderungen werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Objektive Hinweise für das Vorliegen einer nachhaltigen Wertminderung bei Eigenkapitalinstrumenten ergeben sich, wenn der beizulegende Zeitwert signifikant (mindestens 20 %) oder länger anhaltend (während der letzten neun Monate) unter dem Wert der fortgeführten Anschaffungskosten liegt. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten: Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten wird anhand von Börsenkursen oder auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren einschließlich der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Sofern die in das Bewertungsverfahren eingehenden Parameter sich nicht auf beobachtbare Marktdaten stützen, sind entsprechende Annahmen zu treffen, die sich auf die Höhe des beizulegenden Zeitwerts der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten auswirken können. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte: Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren. Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Diskontierungszins oder Trendannahmen, durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit den Heubeck-Richttafeln 2005 G sowie durch anerkannte Näherungsverfahren zum Rententrend der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen. Kernenergierückstellungen: Die Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung im Kernenergiebereich basieren im Wesentlichen auf externen Gutachten, die jährlich aktualisiert werden. Diesen Gutachten liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Änderungen des Verpflichtungsumfangs und aus Abweichungen von den angenommenen Kostenentwicklungen sowie bei Änderungen der Zahlungszeitpunkte. Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses zu einer Anpassung der Kernenergierückstellungen führen. Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite sowie der Diskontierungszinssätze kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen. Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen. Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden sowie von Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt in der Regel durch unabhängige Gutachter. Der Ansatz börsengehandelter Wertpapiere erfolgt zum Börsenpreis. Enthält die Kaufpreisvereinbarung bedingte Gegenleistungen, sind für die Bilanzierung dieser Kaufpreisbestandteile ebenso Schätzungen notwendig. Die Bewertung immaterieller Vermögenswerte richtet sich zum einen nach der Art des immateriellen Vermögenswerts und zum anderen nach der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts. Der beizulegende Zeitwert wird demnach auf Basis eines unabhängigen externen Bewertungsgutachtens bestimmt. Ertragsteuern: Für die Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen, die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der temporären Differenzen aus einer abweichenden bilanziellen Behandlung einzelner Abschlussposten zwischen der IFRS-Konzernbilanz und der Steuerbilanz sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Für die Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen und die Bildung von Steuerrückstellungen erfolgt ein Ansatz grundsätzlich nur dann, wenn die entsprechenden Zahlungen wahrscheinlich sind. Latente Steueransprüche werden grundsätzlich nur dann angesetzt, wenn die künftigen Steuervorteile wahrscheinlich realisiert werden. Bei Vorliegen temporärer Differenzen werden aktive beziehungsweise passive latente Steuern gebildet. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der künftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Equity-Bewertung: Bei einigen Gesellschaften lagen uns keine IFRS-Abschlüsse vor. Aus diesem Grund wurde die Equity-Bewertung auf Grundlage einer Schätzung der HGB-IFRS-Unterschiede durchgeführt. Die Werthaltigkeit von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen wird im Rahmen eines Wertminderungstests geprüft, für dessen Durchführung ebenso Schätzungen notwendig sind. Mögliche Auswirkungen aufgrund geänderter Einschätzungen werden bei den relevanten Themen in den jeweiligen Abschnitten erläutert. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen unter der Anhangangabe (22) „Rückstellungen“. Währungsumrechnung In den Einzelabschlüssen rechnen die Gesellschaften die Transaktionen in fremder Währung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Zugangs um. Nicht monetäre Posten werden zum Bilanzstichtag mit dem Kurs bewertet, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes galt. Monetäre Posten werden mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten, die dem operativen Geschäft zuzuordnen sind, werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Umrechnungsdifferenzen aus der Finanzierungstätigkeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Berichtswährung der EnBW, die auch der funktionalen Währung entspricht, ist der Euro (€). Die Jahres-abschlüsse der Konzerngesellschaften werden in Euro umgerechnet. Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursveränderungen“ nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Gemäß dieser Methode werden bei den Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag, die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Bei den entsprechenden Gesellschaften handelt es sich um wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheiten. Unterschiede aus der Währungsumrechnung der Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden erfolgsneutral im Eigenkapital innerhalb der kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen erfasst. Bei den ausländischen Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird entsprechend vorgegangen. Die Gesellschaften des EnBW-Konzerns entfalten ihre Geschäftstätigkeit im Wesentlichen im Euroraum. Keine wesentliche Konzerngesellschaft hatte ihren Sitz in einem Hochinflationsland. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr war daher eine Anwendung der Regelungen des IAS 29 zur Rechnungslegung in Hochinflationsländern nicht notwendig. Für die Währungsumrechnung wurden unter anderem folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und zur Bilanz (1) Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden erfasst, wenn der Risikoübergang auf den Kunden erfolgt ist. Die von den Gesellschaften gezahlten Strom- und Energiesteuern werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom und Gas an Industriekunden, gewerbliche Abnehmer und Endverbraucher. Darüber hinaus sind Erlöse aus der Verteilung von Strom und Gas, aus Lieferungen von Dampf, Wärme und Wasser sowie aus dem Eigenhandel und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthalten. Um die Geschäftsentwicklung zutreffender darzustellen, werden Aufwendungen und Erträge aus Energiehandelsgeschäften netto ausgewiesen. Der Nettoausweis führt zu einer Saldierung von Umsatzerlösen und Materialaufwand aus Energiehandelsgeschäften. Für das Geschäftsjahr 2015 betrugen die netto ausgewiesenen Energiehandelsumsätze 9.950,1 Mio. € (Vorjahr: 13.311,6 Mio. €). Die Segmentberichterstattung enthält eine Gliederung der Umsätze nach Segmenten, Regionen und Produkten. (2) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die Erträge aus Derivaten in Höhe von 125,7 Mio. € (Vorjahr: 294,8 Mio. €) resultieren aus der Marktwertänderung und der Realisation von Sicherungsgeschäften, die gemäß IAS 39 der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet sind. Im Jahr 2015 resultiert die Ergebniswirkung im Wesentlichen aus gas- und emissionsrechtebezogenen Derivaten. Im Vorjahr waren dies darüber hinaus strombezogene Derivate. In den Veräußerungsgewinnen sind im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Verteilungsanlagen enthalten. Im Vorjahr waren darüber hinaus Erträge aus dem Verkauf von 74,9 % der Kapitalanteile an der Stuttgart Netze GmbH (vormals SWS Netzinfrastruktur GmbH) enthalten. Die Zuschreibungen des aktuellen Geschäftsjahres betragen 59,5 Mio. € (Vorjahr: 350,3 Mio. €). Sie betreffen zum einen Zuschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert in Verbindung mit der Veräußerung der EnBW Propower GmbH. Diese sind in der Segmentberichterstattung dem Segment Vertriebe zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht der Stufe 1 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Darüber hinaus sind Wertaufholungen auf in Vorjahren außerplanmäßig abgeschriebene Gasverteilnetze enthalten. Sie sind in der Segmentberichterstattung dem Segment Netze zugeordnet. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt und entspricht der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die unter anderem auf den vom Vorstand genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen Mittelfristplanungen sowie über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden langfristigen Markterwartungen basieren. Die Planungen beruhten auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden langfristigen Markterwartungen. Die bei der Bewertung verwendeten Abzinsungssätze betragen 3,4 % beziehungsweise 3,7 %. Im Vorjahr waren im Wesentlichen Wertaufholungen auf zum 30. Juni 2014 außerplanmäßig abgeschriebene Erzeugungsanlagen enthalten. Im Berichtsjahr ergaben sich Erträge aus Währungskursgewinnen in Höhe von 54,3 Mio. € (Vorjahr: 32,1 Mio. €). Darüber hinaus sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen unter anderem Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Verbindlichkeiten sowie Erträge aus Versicherungsleistungen enthalten. (3) Materialaufwand scroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren umfassen insbesondere die Strom- und Gasbezugskosten inklusive der Zuführung zur Drohverlustrückstellung für Strombezugsverträge. Außerdem sind die erforderlichen Zuführungen - mit Ausnahme der Aufzinsung zu Rückstellungen für die Stilllegung der Kernkraftwerke, soweit diese nicht aktivierungspflichtig sind, enthalten. Zusätzlich beinhalten die Aufwendungen im Kernenergiebereich Kosten für die Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie Kosten für den Verbrauch von Kernbrennelementen und Kernbrennstoffen. Dazu zählen auch die Aufwendungen für die Kernbrennstoffsteuer, die für neu eingesetzte Brennelemente gezahlt werden muss. Des Weiteren werden dort auch Brennstoffkosten für konventionelle Kraftwerke sowie Kosten für die Beschaffung von CO2-Zertifikaten ausgewiesen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten überwiegend Aufwendungen für Netznutzung, Fremdleistungen für Betrieb und Instandhaltung der Anlagen sowie Konzessionsabgaben. Des Weiteren sind hier die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen ausgewiesen. (4) Personalaufwand scroll
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Die Aufwendungen für die Altersversorgung aus der Zuführung zur Pensionsverpflichtung betragen 118,0 Mio. € (Vorjahr: 102,4 Mio. €). Die übrigen Aufwendungen für die Altersversorgung beinhalten im Wesentlichen sonstige rückstellungsfähige Sozialleistungen sowie Beiträge an den Pensionssicherungsverein. In der Gesamtzahl sind Mitarbeiter der gemeinschaftlichen Tätigkeiten mit 5 Mitarbeitern (Vorjahr: 5) entsprechend ihrem EnBW-Anteil erfasst. (5) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Aus der Marktbewertung und Realisation von Sicherungsgeschäften, die gemäß IAS 39 der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet sind, ergibt sich ein Aufwand in Höhe von 254,4 Mio. € (Vorjahr: 261,3 Mio. €). Dieser resultierte im abgelaufenen Geschäftsjahr wie im Vorjahr vor allem aus kohle- und gasbezogenen Derivaten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neutrale Aufwendungen in Höhe von 104,5 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €), die im Berichtsjahr im Wesentlichen in Zusammenhang mit einem geplanten Unternehmenserwerb stehen, sowie Aufwendungen aus Währungskursverlusten in Höhe von 16,1 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €). Des Weiteren sind Aufwendungen für Provisionen sowie für Forschung und Entwicklung enthalten. (6) Abschreibungen scroll
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 2,7 Mio. € vorgenommen (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien betragen 710,8 Mio. € (Vorjahr: 1.260,3 Mio. €). Im aktuellen Geschäftsjahr beinhalten die außerplanmäßigen Abschreibungen im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Erzeugungsanlagen und sind in der Segmentberichterstattung vor allem dem Segment Erzeugung und Handel zugeordnet. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt und entspricht der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die unter anderem auf den vom Vorstand genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen Mittelfristplanungen sowie über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden langfristigen Markterwartungen basierten. Die Planungen beruhten auf Erfahrungen der Vergangenheit und auf Einschätzungen über die künftige Marktentwicklung. Der bei der Bewertung verwendete Abzinsungssatz beträgt 5,9 % (Vorjahr 30. Juni 2014: 6,9 %). Grund für die Wertberichtigungen sind insbesondere verschlechterte Erwartungen bezüglich der kurz- und mittelfristigen sowie aufgrund umfassender Marktanalysen sich weiter deutlich verschlechterte Erwartungen bezüglich der langfristigen Strompreisentwicklungen. Der ermittelte Zeitwert der Erzeugungsanlagen in Höhe von rund 3,7 Mrd. € liegt daher deutlich unterhalb der jeweiligen Buchwerte. Die außerplanmäßigen Abschreibungen des Vorjahres beziehen sich ebenfalls im Wesentlichen auf Erzeugungsanlagen. Hinsichtlich der Auswirkungen von möglichen künftigen Änderungen wesentlicher Schätzparameter verweisen wir auf den Abschnitt „Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. (7) Beteiligungsergebnis scroll
1 Davon 52,3 Mio. € (Vorjahr: 23,2 Mio. €) Ergebnis aus Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. Im Rahmen der zwischen der EnBW und der EWE Aktiengesellschaft (EWE) sowie dem Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband (EWE-Verband) vereinbarten geplanten Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse wurde der Beteiligungsbuchwert an der EWE auf den erzielbaren Betrag (1.265,0 Mio. €) abgeschrieben. Dieser wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt und entspricht der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Er wurde aus einer im Vorjahr für die VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft (VNG) durchgeführten Markttransaktion abzüglich eines Bewertungsabschlags abgeleitet und ergibt sich aus dem Wert der von der EnBW zu übernehmenden Anteile an der VNG. Der Bewertungsabschlag spiegelt insbesondere die sich seit dem Zeitpunkt dieser Marktransaktion bis zur Vertragsunterzeichnung beziehungsweise zum Bilanzstichtag verschlechterten mittel- und langfristigen Marktannahmen wider. Die Zu- und Abschreibungen auf at equity bewertete Unternehmen beinhalten im aktuellen Geschäftsjahr die zinsinduzierte Wertaufholung des Beteiligungsbuchwerts an der EWE aus dem ersten Halbjahr sowie die für EWE erfassten Wertminderungen aus dem zweiten Halbjahr. Von den vorgenommenen Abschreibungen at equity bewerteter Unternehmen entfallen 194,2 Mio. € sowie von den Abschreibungen auf Beteiligungen 76,9 Mio. € auf den 20-prozentigen EWE-Anteil, der zum dritten Quartal in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert wurde. In der Vorperiode wurde der Beteiligungsbuchwert unserer türkischen Beteiligung im Rahmen einer Wertminderung auf ihren erzielbaren Betrag (132,7 Mio. €) angepasst. In den Abschreibungen auf Beteiligungen sind zusätzlich Wertminderungen in Höhe von 8,0 Mio. € (Vorjahr: 12,9 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen auf sonstige Beteiligungen (Vorjahr: auf als Finanzinvestition gehaltene Beteiligungen) entfallen. (8) Finanzergebnis scroll
Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Zinserträge aus verzinslichen Wertpapieren und Ausleihungen, Dividenden, sonstige Gewinnanteile sowie neutrale Zinserträge auf Steuernachzahlungen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden Zinserträge in Höhe von 22,6 Mio. € (Vorjahr: 37,1 Mio. €) mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Zinsaufwendungen verrechnet. In den anderen Finanzerträgen sind im Wesentlichen Gewinne aus Wertpapierverkäufen enthalten. Die Finanzierungszinsen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind ein neutraler Zinsaufwand aus der Anpassung des Zinssatzes für kerntechnische Rückstellungen von 4,8 % auf 4,7 % (Vorjahr: Anpassung von 5,0 % auf 4,8 %) sowie ein neutraler Zinsaufwand aus Steuernachzahlungen enthalten. Die Zinsanteile aus der Zuführung zu den Schulden betreffen im Wesentlichen die jährliche Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen. Die anderen Finanzaufwendungen enthalten in der aktuellen Berichtsperiode im Wesentlichen Kursverluste aus Verkäufen von Wertpapieren in Höhe von 29,4 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €). Aufwendungen aus Wertberichtigungen unserer Kapitalanlagen in Höhe von 35,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) sind hauptsächlich der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zugeordnet. Die anderen Finanzerträge enthalten unter anderem realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren in Höhe von 724,0 Mio. € (Vorjahr: 181,7 Mio. €). Wertminderungen auf Ausleihungen wurden in der Berichtsperiode in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €) vorgenommen. Die im Finanzergebnis dargestellten Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen resultieren aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zinserträge aus Ausleihungen, Darlehen und Bankguthaben sowie um Zins- und Dividendenerträge finanzieller Vermögenswerte der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“. Die Zinsaufwendungen resultieren insbesondere aus den Anleihen, Bankverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. In den Gesamtzinserträgen sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Zinserträge aus wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten enthalten. (9) Ertragsteuern scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Die tatsächlichen Ertragsteuern in Höhe von -214,7 Mio. € (Vorjahr: 50,3 Mio. €) betreffen den Ertragsteueraufwand des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 98,4 Mio. € (Vorjahr: 124,3 Mio. €) und den Ertragsteuerertrag für vorangegangene Perioden in Höhe von 313,1 Mio. € (Vorjahr: 74,0 Mio. €). Dieser Steuerertrag resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung steuerlicher Betriebsprüfungsrisiken. Der latente Steueraufwand in Höhe von 288,4 Mio. € (Vorjahr angepasst: 257,2 Mio. € Ertrag) setzt sich zusammen aus latenten Steueraufwendungen des laufenden Jahres in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr angepasst: 309,3 Mio. € Ertrag) und latenten Steueraufwendungen für vergangene Perioden in Höhe von 286,9 Mio. € (Vorjahr angepasst: 52,1 Mio. €). Der Saldo der latenten Steuern enthält einen Ertrag in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. € Aufwand) aus der Änderung von Steuersätzen. Im laufenden Geschäftsjahr betrug der Körperschaftsteuersatz 15,0 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Der Gewerbesteuersatz lag bei 13,2 %. Hieraus resultiert ein Steuersatz für Ertragsteuern in Höhe von 29,0 %. Für die ausländischen Gesellschaften wird der im Sitzland jeweils maßgebliche Steuersatz in Höhe von 19,0 % bis 24,0 % zur Berechnung der Ertragsteuern zugrunde gelegt. Latente Steuer-ansprüche und -verbindlichkeiten werden mit den im Zeitpunkt der Realisierung voraussichtlich gültigen Steuersätzen bewertet. Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiven Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. (10) Immaterielle Vermögenswerte scroll
Vom Buchwert der immateriellen Vermögenswerte entfielen im Vorjahr 24,4 Mio. € auf einen Finanzierungsleasingvertrag, der ausschließlich ein Strombezugsrecht betraf. Dieser Vertrag ist im Jahr 2015 ausgelaufen. Außerdem sind im Buchwert der immateriellen Vermögenswerte Konzessionen zum Betreiben von Kraftwerken in Höhe von 650,1 Mio. € (Vorjahr: 666,1 Mio. €) und Kundenbeziehungen in Höhe von 148,5 Mio. € (Vorjahr: 163,5 Mio. €) enthalten. Die Restnutzungsdauern für Kraftwerkskonzessionen betragen zwischen 15 und 60 Jahre. Für Kundenbeziehungen betragen die Restnutzungsdauern zwischen 4 und 20 Jahre. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 29,9 Mio. € (Vorjahr: 27,9 Mio. €) für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Darin enthalten sind öffentliche Zuschüsse in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €). Die nach IFRS geforderten Aktivierungskriterien wurden nicht erfüllt. Zur Durchführung des Wertminderungstests wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Im Jahr 2015 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 2,7 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) vorgenommen. Zum 31. Dezember 2015 betrug der gesamte Geschäfts- oder Firmenwert 757,5 Mio. € (Vorjahr: 751,1 Mio. €). Von diesem Betrag entfallen 85,7 % (Vorjahr: 85,4 %) auf die in der folgenden Tabelle dargestellten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll
Die den anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte betrugen jeweils weniger als 14,3 % des gesamten Geschäfts- oder Firmenwerts. Ihre Summe belief sich insgesamt auf 108,4 Mio. € (Vorjahr: 110,0 Mio. €). Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt und entspricht der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die auf den vom Vorstand für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen Mittelfristplanungen basieren. Die Planungen beruhen auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Einschätzungen über die künftige Marktentwicklung. In begründeten Ausnahmefällen wird ein längerer Detailplanungszeitraum zugrunde gelegt, sofern es wirtschaftliche oder regulatorische Rahmenbedingungen erfordern. Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten basiert, umfassen die Prognose über künftige Strom- und Gaspreise, Rohstoffpreise, unternehmensbezogene Investitionstätigkeiten, regulatorische Rahmenbedingungen sowie über Wachstums- und Diskontierungszinssätze. Die zur Diskontierung der Cashflows verwendeten Zinssätze werden auf Basis von Marktdaten ermittelt und liegen zwischen 3,4 % und 6,8 % nach Steuern beziehungsweise zwischen 4,8 % und 8,4 % vor Steuern (Vorjahr: 4,6 % bis 8,2 % nach Steuern und 6,5 % bis 10,1 % vor Steuern). Für die Extrapolation der Cashflows jenseits des Detailplanungszeitraums werden zur Berücksichtigung des erwarteten preis- und mengenbedingten Wachstums konstante Wachstumsraten von 0,0 % und 1,5 % (Vorjahr: 0,0 % und 1,5 %) zugrunde gelegt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte entwickelten sich in den einzelnen Segmenten wie folgt: scroll
(11) Sachanlagen scroll
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Gegenstände des Sachanlagevermögens dienen der Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 94,7 Mio. € (Vorjahr: 124,9 Mio. €). Davon entfallen auf Grundpfandrechte 0,0 Mio. € (Vorjahr: 19,4 Mio. €). Die Grundstücke und Bauten umfassen unter anderem auch grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken. Bei den anderen Anlagen werden Abfallentsorgungsanlagen, sonstige technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung mitberücksichtigt. Vom Buchwert der Sachanlagen entfallen 16,1 Mio. € (Vorjahr: 57,2 Mio. €) auf Finanzierungsleasingverträge. Diese betreffen im Wesentlichen zwei Erdgaskavernen, bei denen die Vertragslaufzeit den überwiegenden Teil der Nutzungsdauer umfasst. Die Buchwerte der in den langfristigen Vermögenswerten aktivierten Finanzierungsleasingverträge sind nachfolgend zusammengefasst dargestellt: scroll
Die Konzerninvestitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 1.416,4 Mio. € (Vorjahr: 1.704,4 Mio. €) lassen sich wie folgt aus dem Anlagespiegel ableiten: scroll
(12) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien scroll
Der Marktwert der Immobilien, die als „als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ zu klassifizieren sind, betrug zum Bilanzstichtag 86,3 Mio. € (Vorjahr: 93,3 Mio. €). Der Marktwert wurde entweder durch ein Vergleichswertverfahren oder durch ein Ertragswertverfahren ermittelt. Basierend auf den Inputfaktoren ist der beizulegende Zeitwert, der auf Grundlage des Vergleichswertverfahrens ermittelt wurde, der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen (die einzelnen Stufen der Bewertungshierarchie sind in Anhangangabe (27) „Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten“ erläutert). Als Inputfaktoren verwendet das Verfahren Marktvergleichswerte, die jüngste Verkaufspreise aus Transaktionen mit vergleichbaren Immobilien widerspiegeln. Das Ertragswertverfahren leitet den Immobilienwert auf Grundlage der erzielbaren Erträge ab und wird auf Basis der Inputfaktoren der Hierarchiestufe 3 zugeordnet. Als Inputfaktoren verwendet das Verfahren im Wesentlichen künftige Mieterträge, den Diskontierungszins sowie die Leerstandsrate. Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wurden wie im Vorjahr fast vollständig von externen Gutachtern bewertet. Die Mieterträge betrugen 6,2 Mio. € (Vorjahr: 7,7 Mio. €). Die direkt zurechenbaren betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €). Die betrieblichen Aufwendungen, denen keine Mieterträge gegenüberstehen, betrugen 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Es bestehen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen zum Erwerb von Immobilien, die als Finanzinvestitionen gehalten werden. Im Geschäftsjahr 2015 wurden durch den Verkauf von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Veräußerungserlöse in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) erzielt. Die Forderungen aus unkündbaren operativen Leasingverhältnissen des EnBW-Konzerns in Höhe von 139,9 Mio. € (Vorjahr: 123,0 Mio. €) stammen im Wesentlichen aus der Vermietung von Gewerbe- und Wohnimmobilien. In der abgelaufenen Periode wurden wie im Vorjahr keine bedingten Mietzahlungen vereinnahmt. Die ausstehenden Mindestleasingzahlungen weisen folgende Fälligkeiten auf: scroll
(13) At equity bewertete Unternehmen Nach der Equity-Methode werden sowohl Gemeinschaftsunternehmen als auch assoziierte Unternehmen bewertet. Die EWE Aktiengesellschaft (EWE), ein Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Oldenburg, ist aufgrund ihres Beteiligungsbuchwerts ein assoziiertes Unternehmen von wesentlicher Bedeutung für den EnBW-Konzernabschluss. Aufgrund der zwischen der EnBW und der EWE sowie dem EWE-Verband vereinbarten geplanten Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse wurden 20 % der Anteile unserer 26-prozentigen Beteiligung an der EWE zum 30. September 2015 in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Die folgenden Tabellen zeigen die zusammengefassten Finanzinformationen der EWE Aktiengesellschaft: scroll
1 Vorläufige Werte für das aktuelle Berichtsjahr. 2 Vorjahreszahlen angepasst. scroll
1 Vorläufige Werte für das aktuelle Berichtsjahr. 2 Vorjahreszahlen angepasst. Die folgende Darstellung zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen für die übrigen at equity bewerteten Unternehmen: scroll
Die Elektrizitätswerk Rheinau AG und die Fernwärme Ulm GmbH haben einen abweichenden Abschlussstichtag und werden mit ihren Jahresabschlusszahlen zum Stichtag 30. September 2015 einbezogen. (14) Übrige finanzielle Vermögenswerte scroll
1 Von den Zugängen der Anschaffungskosten stammen 104,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €), von den Abgängen der Anschaffungskosten 4,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) aus der Marktbewertung. 2 Von den Buchwerten entfallen 1.058,8 Mio. € (Vorjahr: 794,5 Mio. €) auf Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. 3 Von den Zugängen der Anschaffungskosten stammen 453,7 Mio. € (Vorjahr: 454,5 Mio. €), von den Abgängen der Anschaffungskosten 299,8 Mio. € (Vorjahr: 51,7 Mio. €) aus der Marktbewertung. Bei den im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen. Bei den langfristigen Wertpapieren handelt es sich vor allem um festverzinsliche Wertpapiere sowie um börsennotierte Aktien. Ein Großteil der langfristigen Wertpapiere wird in Spezialfonds gehalten. Im Rahmen der Konsolidierung werden die einzelnen Wertpapiere der Spezialfonds in der Konzernbilanz gesondert nach der jeweiligen Anlageart ausgewiesen. Die Ausleihungen bestehen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €), aus Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 37,2 Mio. € (Vorjahr: 34,6 Mio. €) sowie aus sonstigen Ausleihungen in Höhe von 14,0 Mio. € (Vorjahr: 14,2 Mio. €). Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfasst und sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. (15) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scroll
Bei den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen in Zusammenhang mit Stromlieferungen, deren Laufzeiten nicht dem gewöhnlichen Geschäftszyklus entsprechen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Kreditrisiken stellen sich wie folgt dar: scroll
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. (16) Ertragsteuererstattungsansprüche Unter den kurz- und langfristigen Ertragsteuererstattungsansprüchen sind im Wesentlichen anrechenbare Kapitalertragsteuern aus Vorjahren und des laufenden Jahres sowie Ertragsteuerforderungen aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen mehrerer Konzerngesellschaften ausgewiesen. Ferner ist das Körperschaftsteuerguthaben nach dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 enthalten. (17) Sonstige Vermögenswerte scroll
1 Der Ausweis der abgegrenzten Zinsen des Zinsswaps erfolgt zur besseren Darstellung der Vermögens- und Finanzlage ab dem Halbjahresabschluss 2015 zusammen mit dem Marktwert innerhalb der sonstigen langfristigen Vermögenswerte (6,8 Mio. €). Die Forderungen aus Finanzierungsleasing resultieren aus Verträgen zur Lieferung verschiedener Energiemedien wie Strom, Wärme, Kälte und Druckluft, bei denen das wirtschaftliche Eigentum der geleasten technischen Anlagen und Maschinen dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Die Leasingverträge beinhalten Preisanpassungsklauseln sowie Mietverlängerungs- und Kaufpreisoptionen. Den Verträgen liegen folgende Parameter und Fristigkeiten zugrunde: scroll
Die ausstehenden Leasingraten haben folgende Fälligkeiten: scroll
Für ausstehende Forderungen aus Finanzierungsleasing waren wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen und Zuschreibungen erforderlich. Die geleisteten Anzahlungen enthalten Anzahlungen für Strombezugsverträge in Höhe von 49,6 Mio. € (Vorjahr: 46,2 Mio. €). In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine abgegrenzten Leasingraten enthalten (Vorjahr: 3,8 Mio. €). Die übrigen Vermögenswerte enthalten Sicherheitsleistungen für außerbörsliche Handelsgeschäfte in Höhe von 122,9 Mio. € (Vorjahr: 282,6 Mio. €) sowie Variation Margins in Höhe von 38,6 Mio. € (Vorjahr: 22,7 Mio. €). Die Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Kreditrisiken der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: scroll
Für die nicht wertgeminderten sonstigen Vermögenswerte liegen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. (18) Vorratsvermögen scroll
Es liegen keine Sicherungsübereignungen von Vorräten vor. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen auf die Vorräte in Höhe von 32,7 Mio. € (Vorjahr: 19,3 Mio. €) vorgenommen. Von den Vorräten sind 88,0 Mio. € (Vorjahr: 103,0 Mio. €) zum beizulegenden Zeitwert bewertet. (19) Finanzielle Vermögenswerte Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen festverzinsliche Wertpapiere. Die übrigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Ausleihungen. Aufgrund der Bewertung zum Marktwert ergaben sich im Geschäftsjahr Zuschreibungen in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €) sowie Abschreibungen in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf übrige finanzielle Vermögenswerte vorgenommen. scroll
Insgesamt wurden kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 153,7 Mio. € (Vorjahr: 169,9 Mio. €) als Sicherheiten gestellt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Sicherheiten für Börsengeschäfte, die sich entsprechend der Entwicklung des Handelsvolumens verändern. Die gestellten Sicherheiten unterliegen einer marktüblichen Verzinsung. Bei Nichterfüllung der durch die Börsengeschäfte resultierenden Verpflichtungen werden diese Sicherheiten von den Börsen in Anspruch genommen. (20) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Termin- und Tagesgeld angelegt sind. Wesentliche Verfügungsbeschränkungen für Zahlungsmittel bestanden nicht. (21) Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals und das Gesamtergebnis sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der EnBW AG beträgt zum 31. Dezember 2015 708.108.042,24 € (Vorjahr: 708.108.042,24 €) und ist in 276.604.704 (Vorjahr: 276.604.704) auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die voll eingezahlt sind. Die Stückaktien sind rechnerisch mit jeweils 2,56 €/Stück (Vorjahr: 2,56 €/Stück) am gezeichneten Kapital beteiligt. Die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH halten zum 31. Dezember 2015 jeweils direkt 46,75 % des Grundkapitals der EnBW AG (Vorjahr: jeweils 46,75 %). Kapitalrücklage In der Kapitalrücklage sind die Beträge enthalten, die bei der Ausgabe von Aktien der EnBW AG über den rechnerischen Wert der Aktien hinaus erzielt wurden. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten im Wesentlichen die anteiligen Gewinnrücklagen der Muttergesellschaft und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt. Bilanzgewinn der EnBW AG Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 662,6 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 317,4 Mio. € (Vorjahr: 849,5 Mio. €). Im Vorjahr erfolgte außerdem eine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 400,0 Mio. €. Wir werden der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn der EnBW AG eine Dividende von 0,55 € (Vorjahr: 0,69 €) je Aktie auszuschütten. Zum 31. Dezember 2015 waren insgesamt 270.855.027 Aktien (Vorjahr: 270.855.027 Aktien) dividendenberechtigt. Die Ausschüttungssumme der EnBW AG für das Geschäftsjahr 2015 wird bei entsprechendem Beschluss durch die Hauptversammlung 149,0 Mio. € (Vorjahr: 186,9 Mio. €) betragen. Der Bilanzgewinn der EnBW AG wird innerhalb der Gewinnrücklagen ausgewiesen. Eigene Aktien Zum 31. Dezember 2015 hält die EnBW AG 5.749.677 Stück (Vorjahr: 5.749.677 Stück) eigene Aktien. Die Anschaffungskosten der eigenen Anteile in Höhe von 204,1 Mio. € wurden vom Buchwert des Eigenkapitals abgesetzt. Der auf sie entfallende Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf 14.719.173,12 €. Dies entspricht 2,1 % (Vorjahr: 2,1 %) des gezeichneten Kapitals. Aus den unmittelbar und mittelbar gehaltenen eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind nicht dividendenberechtigt. Die eigenen Aktien werden entsprechend den Regelungen der IFRS nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in einer Summe vom Eigenkapital offen abgesetzt. Kumulierte erfolgsneutrale Veränderungen In den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen werden Marktwertänderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte, Marktwertänderungen von Cashflow Hedges, die direkt im Eigenkapital erfassten Werte für die Equity-Bewertung, Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse sowie die Neubewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfasst. Hinsichtlich der erfolgsneutralen Veränderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie der Cashflow Hedges verweisen wir auf die Ausführungen unter der Anhangangabe (27) „Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten“. Darstellung der Bestandteile der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge: scroll
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1 Vorjahreszahlen angepasst. Darstellung der Steuereffekte der unrealisierten Aufwendungen und Erträge im Eigenkapital: scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Darstellung der Steuereffekte der ergebniswirksamen Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung und in die Anschaffungskosten von gesicherten Geschäften: scroll
Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile zeigen den Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Sie betreffen insbesondere die Energiedienst-Gruppe sowie die Stadtwerke Düsseldorf AG und die Pražská energetika a.s. mit ihren jeweiligen Tochterunternehmen sowie die EnBW Baltic 2 S.C.S. Die Finanzinformationen zu Tochterunternehmen der EnBW AG mit wesentlichen Anteilen ohne beherrschenden Einfluss stellen sich wie folgt dar: scroll
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(22) Rückstellungen Für die Erläuterung der Rückstellungen im Anhang werden die in der Bilanz nach Fristigkeiten getrennt ausgewiesenen Rückstellungen wieder zusammengefasst betrachtet. scroll
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften und laufende Leistungen an die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie die Hinterbliebenen gebildet. Der überwiegende Teil der Mitarbeiter des EnBW-Konzerns hat einen Anspruch auf Rentenzahlungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Diensteintritt der Mitarbeiter bestehen unterschiedliche Versorgungssysteme. Bei den Mitarbeitern, die sich bereits im Ruhestand befinden, handelt es sich hauptsächlich um sogenannte endgehaltsabhängige Systeme, bei denen sich die Versorgungsleistung unter Einbeziehung von Dienstzeit, Steigerungssatz und letztem ruhegeldfähigem Einkommen errechnet. Zum 1. Januar 2005 erfolgte im Rahmen einer Neuordnung die Abkopplung dieses Systems von den Anpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anteil an den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2015 5.243,2 Mio. € (Vorjahr: 5.438,9 Mio. €). Für den überwiegenden Teil der aktiven Mitarbeiter gelten bezügeabhängige Systeme beziehungsweise ein Rentenbausteinsystem in Form eines Gehaltsdurchschnittsplans, bei dem sich die Versorgungsleistung aus jährlichen Rentenbausteinen zusammensetzt. Die hierauf entfallenden Rückstellungen belaufen sich auf 381,8 Mio. € (Vorjahr: 347,1 Mio. €). Für Diensteintritte ab dem Jahr 1998 erfolgt die Versorgungszusage ausschließlich auf Basis eines Rentenbausteinsystems. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter eine Zusage über eine Energiepreisermäßigung in der Rentenzeit. Die Anwärter und Rentner verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Versorgungssysteme: scroll
Die Zusagen bemessen sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Vergütung der Mitarbeiter. Darüber hinaus werden auf dieser Bemessungsgrundlage leistungsorientierte Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über Multi-Employer Plans gewährt. Die Beitragszahlung an die Zusatzversorgungskasse erfolgt in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers. Die Höhe der Rückstellungen der leistungsorientierten Zusagen entspricht dem Barwert der künftig erwarteten Verpflichtungen. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Es wurde Planvermögen gemäß IAS 19.8 geschaffen, das ausschließlich zur Deckung von Pensionsverpflichtungen verwendet und von den Pensionsverpflichtungen abgesetzt wird. Dieses besteht im EnBW-Konzern in Form von Contractual Trust Arrangements (CTA). Ein CTA ist eine rechtlich ausgestaltete Treuhandvereinbarung zur Kapitaldeckung unmittelbarer Versorgungszusagen mit separiertem und ausgegliedertem Vermögen. Das Ziel des Asset-Managements ist, die langfristigen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Kernenergierückstellungen des Konzerns innerhalb eines ökonomisch sinnvollen Zeitraums durch entsprechende Finanzanlagen zu decken. Die vorgegebenen Anlageziele sind bei minimalem Risiko zu erreichen. Das Anlagevolumen summierte sich zum 31. Dezember 2015 auf rund 9,1 Mrd. € (Vorjahr: 9,0 Mrd. €) und verteilt sich auf insgesamt neun (Vorjahr: neun) Asset-Klassen. Neben den Direktanlagen wurden die Finanzanlagen in vier Masterfonds gebündelt. Folgende Prämissen werden bei der Kapitalanlage berücksichtigt: - Eine risikooptimierte, marktadäquate Performance wird angestrebt. - Die Risikominimierung erfolgte zum Beispiel durch die Implementierung eines Interventionslinienkonzepts, die Festlegung von Emittentenlimits und Mindestratings bei Anleihen, die Einhaltung einer breiten Diversifizierung der Asset-Klassen und durch weitere geeignete Maßnahmen. - Die Auswirkungen auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sollen minimiert werden. - Die Kostenreduktion und die Verwaltungsvereinfachung stehen ebenfalls im Vordergrund. Die Entwicklung der Cashflows der Versorgungssysteme wird wie folgt erwartet: scroll
1 Durchschnittswerte für fünf Jahre. Veränderungen der zugrunde liegenden Parameter zur Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hätten folgende Auswirkungen auf deren Höhe: scroll
Die Auswahl der Parameter für die Sensitivitätsanalyse erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit. Deren Auswirkung auf die Defined Benefit Obligation (DBO) wurde jeweils isoliert ermittelt, um Wechselwirkungen zu vermeiden. Die Parametervariation basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit und der im Konzern verwendeten langfristigen Planungsprämissen. Die wesentlichen Parameter (Durchschnittswerte) der Berechnung der leistungsorientierten Versorgungszusagen für die inländischen Gesellschaften sind nachfolgend dargestellt: scroll
1 Aussetzung im Jahr 2014. Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen, aufgegliedert nach dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem Marktwert des Planvermögens, stellt sich wie folgt dar: scroll
1 Betrifft fast ausschließlich Arbeitgeberbeiträge. Die tatsächliche Wertentwicklung des Planvermögens betrug 45,5 Mio. € (Vorjahr: 39,6 Mio. €). In der Folge-periode sind Zahlungen an das Planvermögen in Höhe von 4,9 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) geplant. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung unterteilt sich wie folgt in vermögensgedeckte und nicht vermögensgedeckte Versorgungsansprüche: scroll
Der Barwert der Versorgungsansprüche, der Marktwert des Planvermögens und der Überschuss beziehungsweise Fehlbetrag des Plans entwickelten sich wie folgt: scroll
Das Planvermögen setzt sich aus folgenden Anlageklassen zusammen: scroll
Das Anlageziel für das ausgelagerte Pensionsvermögen ist die fristenkongruente Abdeckung der Versorgungsansprüche. Das Planvermögen wird fast ausschließlich innerhalb der EU angelegt und hier größtenteils in Energieversorgungsunternehmen. Deren Entwicklung unterliegt länderspezifischen und energiewirtschaftlichen Risiken. Es enthält weder Aktien von EnBW-Konzernunternehmen noch selbst genutzte Immobilien. Die Anlagestrategie berücksichtigt die Fälligkeitsstruktur und den Umfang der Versorgungsansprüche. Für das Planvermögen bestehen überwiegend Marktpreisnotierungen auf aktiven Märkten. In den Aktien sind 296,7 Mio. € (Vorjahr: 296,3 Mio. €) enthalten, deren beizulegender Zeitwert mangels aktiven Marktes mithilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt wurde. Multi-Employer Plans Die Multi-Employer Plans, bei denen es sich um leistungsorientierte Versorgungspläne handelt, werden als beitragsorientierte Pläne bilanziert, da die Informationen für die anteilige Zuordnung von Verpflichtungen und Planvermögen sowie die entsprechenden Aufwandsgrößen von den Zusatzversorgungskassen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen über Multi-Employer Plans belief sich auf 16,6 Mio. € (Vorjahr: 16,4 Mio. €). In der Folgeperiode wird mit Zuwendungen in voraussichtlich gleicher Höhe gerechnet. Mögliche künftige Beitragssteigerungen aus nicht ausfinanzierten Versorgungsverpflichtungen werden keinen wesentlichen Einfluss auf den EnBW-Konzern haben. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beliefen sich im Jahr 2015 auf 90,3 Mio. € (Vorjahr: 89,7 Mio. €). Rückstellungen im Kernenergiebereich Die Rückstellungen im Kernenergiebereich sind für die Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Betriebsabfälle sowie für die Stilllegung und den Rückbau der kontaminierten Anlagenteile gebildet. scroll
Unter Berücksichtigung der Gliederung gemäß dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Jahr 2015 beauftragten Gutachten zur Überprüfung der Rückstellungen im Kernenergiebereich („Stresstest“) ergibt sich folgende Aufteilung: scroll
Die Rückstellungen basieren insgesamt auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und Auflagen in den Betriebsgenehmigungen. Soweit in Erfüllung dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen noch keine zivilrechtlichen Verträge zum Bilanzstichtag abgeschlossen waren, erfolgte die Bewertung der Rückstellungen auf Basis externer Gutachten und Kostenschätzungen (nicht vertragliche nukleare Verpflichtungen). Dies ist im Wesentlichen bei den im Stilllegungsbereich erwarteten Kosten des Nachbetriebs der Anlage, der Demontage und der Entsorgung der nuklearen Anlagenteile sowie bei den eigentlichen Kosten der Endlagerung der Fall. Im Bereich der Entsorgung von Brennelementen handelt es sich bei dem nicht vertraglichen Anteil überwiegend um die Kosten für eine endlagergerechte Konditionierung, die Transportkosten, die Kosten für die Beschaffung von Endlagerbehältern sowie die Kosten für die eigentliche Endlagerung. Darüber hinaus ist die Bewertung eines Teils der Rückstellungen bereits durch zivilrechtliche Verträge konkretisiert (vertragliche nukleare Verpflichtungen). Dies sind zum einen die Personalkosten für Eigenpersonal, soweit dieses voraussichtlich mit der Stilllegung befasst sein wird. Im Rahmen der Entsorgung von Brennelementen handelt es sich zum anderen im Wesentlichen um die ausstehenden Kosten für die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, die Kosten der dezentralen Zwischenlagerung in Standortnähe und der zentralen Zwischenlagerung in den Zwischenlagern Gorleben und Ahaus sowie um die Kosten für Transport und Beschaffung von Behältern. Die Rückstellungen für die Stilllegung und den Rückbau der kontaminierten Anlagenteile sowie für Brennelemente werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser wird korrespondierend unter den Erzeugungsanlagen ausgewiesen und planmäßig abgeschrieben. Er beträgt 513,1 Mio. € (Vorjahr: 706,5 Mio. €). Schätzungsänderungen in Zusammenhang mit der Änderung der Annahmen zur künftigen Kostenentwicklung wurden grundsätzlich erfolgsneutral durch Anpassung der korrespondierenden Bilanzposten in Höhe von 33,7 Mio. € (Vorjahr: 104,8 Mio. €) in Ansatz gebracht. Bei stillgelegten Kraftwerken wurden solche Schätzungsänderungen ergebniswirksam verbucht. Die Ermittlung der Kosten der Stilllegung und des Abbaus der Anlagen basiert auf dem Szenario der unmittelbaren Beseitigung der Anlagen. Den Rückstellungen stehen Forderungen in Höhe von 759,2 Mio. € (Vorjahr: 675,4 Mio. €) gegenüber, die von einem Vertragspartner in Zusammenhang mit Stromlieferungen übernommene Rückbauverpflichtungen der Kernkraftwerke betreffen. Die Rückstellungen im Kernenergiebereich werden in Höhe des Barwerts der erwarteten künftigen Verpflichtungen berechnet und jährlich aufgezinst. Der Diskontierungszins zur Berechnung der Rückstellungen beträgt 4,7 % (Vorjahr: 4,8 %). Der ermittelte Diskontierungszinssatz basiert grundsätzlich auf dem Mittelwert der durchschnittlichen Umlaufrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer maximalen Laufzeit von 15 bis 30 Jahren. Dieses Vorgehen berücksichtigt, dass für die langen Laufzeiten der in der Kernenergierückstellung abgebildeten Sachverhalte keine laufzeitadäquaten Zinssätze am Markt beobachtbar sind. Die Inanspruchnahme wird nach heutiger Kenntnis größtenteils in dem Zeitraum 2020 bis 2070 erwartet. Die Auswahl der Parameter Diskontierungszinssatz sowie Inflation kann wirtschaftlich anhand des Realzinsniveaus begründet werden. Der sich aus der Differenz des Diskontierungszinssatzes in Höhe von 4,7 % (Vorjahr: 4,8 %) und der Inflation in Höhe von 3,5 % (Vorjahr: 3,5 %) ergebende sogenannte „Spread“ in Höhe von 1,2 % (Vorjahr: 1,3 %) entspricht grundsätzlich dem Realzinsniveau. Eine Verringerung beziehungsweise Erhöhung des Realzinsniveaus um 0,1 Prozentpunkte würde den Barwert der Kernenergierückstellungen um 147,0 Mio. € (Vorjahr: 143,4 Mio. €) erhöhen beziehungsweise um 141,8 Mio. € (Vorjahr: 138,2 Mio. €) reduzieren. Die in den Rückstellungen im Kernenergiebereich berücksichtigten geleisteten Anzahlungen an Wiederaufarbeitungsunternehmen und an das Bundesamt für Strahlenschutz betragen 615,7 Mio. € (Vorjahr: 592,4 Mio. €). Die Zahlungen an das Bundesamt für Strahlenschutz erfolgen auf Basis der Endlagervorausleistungsverordnung für die Errichtung der Endlager Gorleben und Konrad. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Stromrückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus den CO2-Emissionsrechten, den Rückbauverpflichtungen für Wind- und Wasserkraftanlagen, der konventionellen Strom- und Brennstoffbeschaffung sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen, Jubiläumsverpflichtungen und Restrukturierungsmaßnahmen. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften betreffen künftige Verpflichtungen aus nachteiligen Bezugs- und Absatzverträgen. Die Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen den Strombezug. Die sonstigen Rückstellungen werden mit einem Zinssatz von durchschnittlich 0,00 % bis 1,50 % (Vorjahr: 0,00 % bis 2,00 %) diskontiert. Der wesentliche Teil der sonstigen langfristigen Rückstellungen hat eine Laufzeit von einem Jahr bis fünf Jahren. Die Rückstellungen entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt: scroll
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1 Die Inanspruchnahme unterteilt sich in Stilllegung und Rückbau in Höhe von 223,8 Mio. €, Brennelementeentsorgung in Höhe von 62,5 Mio. € und Betriebsabfälle in Höhe von 9,6 Mio. €. (23) Latente Steuern Die latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede zur Steuerbilanz setzen sich wie folgt zusammen: scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst: Die aktiven latenten Steuern nach Saldierung betragen zum 1.1.2014 257,8 Mio. €. Sie enthalten keine rückwirkenden Anpassungen. Die passiven latenten Steuern nach Saldierung betragen zum 1.1.2014 1.017,4 Mio. €. Sie enthalten rückwirkende Anpassungen zum 1.1.2014 in Höhe von 61,7 Mio. € (zum 31.12.2014 in Höhe von 0,0 Mio. €). Die aktiven latenten Steuern vor Saldierung enthalten rückwirkende Anpassungen in Höhe von 81,4 Mio. € (zum 1.1.2014 in Höhe von 0,0 Mio. €). Die passiven latenten Steuern vor Saldierung enthalten rückwirkende Anpassungen in Höhe von 81,4 Mio. € (zum 1.1.2014 in Höhe von 61,7 Mio. €). 2 Aktive und passive latente Steuern jeweils vor Saldierung. Im Jahr 2015 wurden 2.923,9 Mio. € (Vorjahr angepasst: 2.675,4 Mio. €) aktive latente Steuern mit passiven latenten Steuern saldiert. Die Saldierung der latenten Steuern erfolgt je Organkreis beziehungsweise je Gesellschaft, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Der passivische Saldo aus konsolidierungsbedingten latenten Steuern beträgt 57,1 Mio. € (Vorjahr angepasst: 46,1 Mio. €). In den aktiven latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede zur Steuerbilanz sind in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten 7,1 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €), in den langfristigen Rückstellungen 609,8 Mio. € (Vorjahr: 642,1 Mio. €) und in den kurzfristigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen 115,4 Mio. € (Vorjahr: 131,3 Mio. €) enthalten, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. In den passiven latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede zur Steuerbilanz sind in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten 51,2 Mio. € (Vorjahr: 59,0 Mio. €) und in den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten 4,7 Mio. € (Vorjahr: aktive latente Steuer 5,1 Mio. €) passive latente Steuern enthalten, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Zur Bewertung von latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen wurde eine steuerliche Planungsrechnung ausgehend von der Mehrjahresplanung und der Unternehmensstrategie abgeleitet. Dabei wurden latente Steueransprüche nur insoweit aktiviert, als abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge im Rahmen des zeitlich beschränkten Planungshorizonts mit ausreichender Wahrscheinlichkeit und ausreichendem steuerlichem Einkommen genutzt werden können. Steuerliche Verlustvorträge haben die tatsächliche Steuerbelastung in der Berichtsperiode um 1,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) gemindert. Die steuerlichen Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
1 Betreffen fast ausschließlich deutsche Gesellschaften. Nach dem Steuervergünstigungsabbaugesetz sind seit 2004 nur noch 60 % des 1 Mio. € übersteigenden Betrags des laufenden steuerlichen Einkommens mit Verlustvorträgen verrechenbar. Die latenten Steuern auf die steuerlichen Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst: Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge betragen zum 1.1.2014 143,2 Mio. €. Sie enthalten rückwirkende Anpassungen zum 1.1.2014 in Höhe von 0,0 Mio. € (zum 31.12.2014 in Höhe von 4,5 Mio. €). Darstellung der Entwicklung der latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge: scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst: Die Abwertung auf steuerliche Verlustvorträge enthält zum 31.12.2014 rückwirkende Anpassungen in Höhe von 4,5 Mio. €. Zum 31. Dezember 2015 wurden latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge aufgrund des zeitlich beschränkten Planungshorizonts und der dadurch bedingten nicht ausreichenden Wahrscheinlichkeit der Nutzung in Höhe von insgesamt 191,6 Mio. € (Vorjahr angepasst: 16,4 Mio. €) wertberichtigt beziehungsweise nicht angesetzt. Die latenten Steuern auf die Verlustvorträge werden voraussichtlich in folgenden Zeiträumen realisiert: scroll
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1 Vorjahreszahlen angepasst: Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge Körperschaftsteuer betragen zum 1.1.2014 92,6 Mio. €. Sie enthalten rückwirkende Anpassungen zum 1.1.2014 in Höhe von 0,0 Mio. € (31.12.2014 in Höhe von 2,5 Mio. €). Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge Gewerbesteuer betragen zum 1.1.2014 50,6 Mio. €. Sie enthalten rückwirkende Anpassungen zum 1.1.2014 in Höhe von 0,0 Mio. € (31.12.2014 in Höhe von 2,0 Mio. €). Die Vorjahresanpassungen betreffen ausschließlich das Laufzeitband > 5 Jahre. In der Berichtsperiode gibt es keine latenten Steuern auf Zinsvorträge (Vorjahr: 2,4 Mio. €). Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von 7,9 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. Mit den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wurden zum 31. Dezember 2015 insgesamt 676,4 Mio. € latente Steueransprüche (Vorjahr angepasst: 720,4 Mio. € latente Steueransprüche) erfolgsneutral verrechnet. Zum 31. Dezember 2015 wurden erfolgsneutrale latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen im Eigenkapital in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr angepasst: 26,1 Mio. €) nicht angesetzt. Der Nichtansatz im Vorjahr resultiert aus dem zeitlich beschränkten Planungshorizont, in dem nicht ausreichend zu versteuerndes Einkommen erwartet wird. (24) Verbindlichkeiten und Zuschüsse Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2015 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen: scroll
1 Detaillierte Erläuterungen zum Kredit- und Liquiditätsrisiko, zu beizulegenden Zeitwerten sowie undiskontierten Cashflows nach Jahresscheiben befinden sich unter der Anhangangabe (27) „Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten“. Von den langfristigen Finanzverbindlichkeiten haben 2.582,9 Mio. € (Vorjahr: 3.046,1 Mio. €) eine Laufzeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren und 4.227,1 Mio. € (Vorjahr: 4.141,0 Mio. €) eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Im Geschäftsjahr 2015 haben sich die Finanzverbindlichkeiten um 697,4 Mio. € (Vorjahr: Erhöhung um 2.493,5 Mio. €) verringert. Überblick über die Hybridanleihen scroll
1 Rückzahlungsoption durch die EnBW alle fünf Jahre nach dem ersten Zinszahlungszeitpunkt; frühestens am 2. April 2017. 2 Rückzahlungsoption durch die EnBW alle fünf Jahre nach dem ersten Zinszahlungszeitpunkt; frühestens am 2. April 2021. Die gegenüber allen anderen Finanzverbindlichkeiten nachrangigen Hybridanleihen haben eine Laufzeit von 60 (fällig 2072) beziehungsweise 62 (fällig 2076) Jahren und sind mit vorzeitigen Rückzahlungsrechten für die EnBW ausgestattet. Beide Anleihen sind gleichrangig. Die EnBW hat das Recht, Zinszahlungen auszusetzen. Diese müssen jedoch nachgezahlt werden, falls die EnBW Dividenden ausschüttet oder jeweils die andere Hybridanleihe bedient. Beide Hybridanleihen sind so ausgestaltet, dass sie von den Ratingagenturen zur Hälfte als Eigenkapital anerkannt werden. Dadurch wird die gute Bonität der EnBW unterstützt. Überblick über unsere Anleihen scroll
1 Bereinigt um Bewertungseffekte aus zinsinduzierten Sicherungsgeschäften. Am 7. Juli 2015 war eine im Juli 2009 begebene Anleihe über 750 Mio. € mit einem Coupon von 4,125 % zur Rückzahlung fällig, die aus der bestehenden Liquiditätsposition getilgt wurde. Commercial-Paper-Programm Das bei der EnBW International Finance B.V. bestehende Commercial-Paper-Programm für kurzfristige Finanzierungszwecke war wie im Vorjahr am Bilanzstichtag ungenutzt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 224,6 Mio. € vermindert (Vorjahr: Erhöhung um 810,8 Mio. €). Die Erhöhung des Vorjahres war maßgeblich bedingt durch die Aufnahme eines langfristigen Investitionsdarlehens für den in Betrieb genommenen Offshore-Windpark EnBW Baltic 2 sowie eine kurzfristige Geldmarktaufnahme bei der EnBW AG über den Bilanzstichtag. Bei einer Tochtergesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2015 eine bestehende Finanzierung durch zwei neue bilaterale Tilgungsdarlehen in Höhe von jeweils 25 Mio. € und durch eine neue Konsortialfinanzierung, die derzeit mit 198 Mio. € valutiert, refinanziert. Darüber hinaus wurden bei einer weiteren Tochtergesellschaft neue Bankdarlehen in Höhe von 115 Mio. € aufgenommen, die zum Teil für die Refinanzierung von fälligen Bankdarlehen verwendet wurden. Gegenläufig haben sich planmäßige Tilgungsleistungen bei der EnBW und den Tochtergesellschaften ausgewirkt. Bei den ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich zum überwiegenden Teil um bilaterale Kreditvereinbarungen. Die bestehende syndizierte Kreditlinie über 1,5 Mrd. € (Vorjahr: 1,5 Mrd. €) hatte ursprünglich eine Laufzeit bis Juli 2019. Am 21. Juli 2015 wurde die Laufzeitverlängerung um ein Jahr bis Juli 2020 wirksam; eine erneute Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis längstens Juli 2021 besteht im Jahr 2016. Die Kreditlinie war zum 31. Dezember 2015 ungenutzt. Zusätzlich waren weitere 472 Mio. € (Vorjahr: 352 Mio. €) bilaterale freie Kreditlinien im Konzern vorhanden. Diese Kreditlinien unterliegen hinsichtlich ihrer Verwendung keinen Beschränkungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nicht (Vorjahr: 19,4 Mio. €) durch Grundpfandrechte besichert. Mit anderen Sicherheiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 137,7 Mio. € (Vorjahr: 106,1 Mio. €) besichert. Sonstige Finanzverbindlichkeiten Unter der Position „Sonstige Finanzverbindlichkeiten“ sind langfristige Schuldscheindarlehen in Höhe von 200 Mio. € enthalten, die eine Tochtergesellschaft 2015 bei institutionellen Investoren platziert hat. Darüber hinaus sind auch langfristige Finanzierungsleasingverträge enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Position „Sonstige Finanzverbindlichkeiten“ im Berichtszeitraum insgesamt um 260,6 Mio. € erhöht (Vorjahr: Verminderung um 76,2 Mio. €). Die Mindestleasingzahlungen aus den in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Finanzierungsleasingverträgen haben folgende Fälligkeiten: scroll
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Die Fälligkeitsstruktur unserer Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt: scroll
Gewichtete durchschnittliche Verzinsung: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Verzinsung der Finanzverbindlichkeiten erhöhte sich zum 31. Dezember 2015 gegenüber dem Vorjahr geringfügig aufgrund einer fälligen Anleihe, die durch Zinsswapgeschäfte abgesichert war. Für den Großteil der Finanzverbindlichkeiten bestehen weiterhin langfristig fixierte Zinsvereinbarungen. Übrige Verbindlichkeiten und Zuschüsse Für die Erläuterung der übrigen Verbindlichkeiten und Zuschüsse im Anhang werden die in der Bilanz nach Fristigkeiten getrennt ausgewiesenen Posten wieder zusammengefasst betrachtet. scroll
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2015 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen: scroll
1 Detaillierte Erläuterungen zum Kredit- und Liquiditätsrisiko, zu beizulegenden Zeitwerten sowie undiskontierten Cashflows nach Jahresscheiben befinden sich unter der Anhangangabe (27) „Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten“. 2 Der Ausweis der abgegrenzten Zinsen des Zinsswaps erfolgt zur besseren Darstellung der Vermögens- und Finanzlage ab dem Halbjahresabschluss 2015 zusammen mit dem Marktwert innerhalb der übrigen langfristigen Verbindlichkeiten und Zuschüsse (4,8 Mio. €). Von den langfristigen übrigen Verbindlichkeiten haben 354,2 Mio. € (Vorjahr: 398,1 Mio. €) eine Laufzeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren und 145,7 Mio. € (Vorjahr: 316,2 Mio. €) eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.382,8 Mio. € (Vorjahr: 1.568,1 Mio. €). Andere Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Sicherheitsleistungen für außerbörsliche Handelsgeschäfte (erhaltene Margin Calls) in Höhe von 368,4 Mio. € (Vorjahr: 420,0 Mio. €) sowie börsliche Handelsgeschäfte (Variation Margins) in Höhe von 91,2 Mio. € (Vorjahr: 129,2 Mio. €), Zinsverpflichtungen aus Anleihen in Höhe von 144,1 Mio. € (Vorjahr: 160,4 Mio. €) und als Verbindlichkeit erfasste, nicht beherrschende Anteile an vollkonsolidierten Personengesellschaften in Höhe von 76,7 Mio. € (Vorjahr: 74,7 Mio. €). Unter den Zuschüssen werden Investitionszulagen sowie Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse ausgewiesen. scroll
Die Investitionszulagen wurden entsprechend § 4a Investitionszulagengesetz (InvZulG) gewährt. Noch nicht ertragswirksam gewordene Baukostenzuschüsse wurden überwiegend für Investitionen im Strom- und Gasbereich gezahlt, wobei die bezuschussten Vermögenswerte im Eigentum der EnBW-Konzern-gesellschaften verbleiben. Die Auflösung der Zuschüsse erfolgt entsprechend den angenommenen Nutzungsdauern der betroffenen Vermögenswerte. Vom Gesamtbetrag der Zuschüsse werden voraussichtlich 1.333,0 Mio. € (Vorjahr: 1.294,2 Mio. €) später als innerhalb eines Jahres ertragswirksam. (25) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten scroll
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Die zur Veräußerung gehaltenen übrigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen 20 % der Anteile unserer 26-prozentigen Beteiligung an der EWE. Aufgrund der zwischen der EnBW AG und der EWE sowie dem EWE-Verband vereinbarten geplanten Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse, im Zuge derer wir uns zeitlich gestuft von unserer Beteiligung an der EWE trennen werden, waren diese in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umzugliedern. Im Rahmen der geplanten Transaktion wird EWE im Jahr 2016 zunächst 10 % eigene Aktien von der EnBW erwerben und der EWE-Verband im Jahr 2016 weitere 10 Prozent der EWE-Aktien übernehmen. In der Segmentberichterstattung erfolgt der Ausweis in der Spalte Sonstiges/Konsolidierung. Die zur Veräußerung gehaltenen Sachanlagen betreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen ein im Rahmen unserer Desinvestitionsstrategie zu veräußerndes Grundstück mit Gebäude. Der Ausweis in der Segmentberichterstattung erfolgt in der Spalte Sonstiges/Konsolidierung. Die zur Veräußerung gehaltenen Sachanlagen betrafen im Vorjahr im Wesentlichen Verteilungsanlagen und sind in der Segmentberichterstattung hauptsächlich dem Segment Netze zugeordnet. Diese Verteilungsanlagen wurden aufgrund von Konzessionsverlusten in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Die übrigen Verbindlichkeiten und Zuschüsse in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten betrafen im Vorjahr hauptsächlich Baukostenzuschüsse. Sonstige Angaben (26) Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Aktionären der EnBW AG zurechenbare Ergebnis durch die durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Eine Verwässerung der Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Die EnBW besitzt keine potenziellen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie identisch mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie ist. scroll
1 Bezogen auf das auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende Ergebnis. (27) Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten Zu den Finanzinstrumenten zählen originäre Finanzinstrumente und Derivate. Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite die finanziellen Vermögenswerte, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte und die flüssigen Mittel. Auf der Passivseite umfassen sie die Finanzverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die übrigen Verbindlichkeiten. Beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien Die folgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dar. Sofern nicht gesondert angegeben, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wiederkehrend. scroll
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1 Hierbei handelt es sich um eine nicht wiederkehrende Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund der Anwendung des IFRS 5. 2 Von den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzverbindlichkeiten sind 481,6 Mio. € in Fair-Value-Hedge-Beziehungen enthalten. scroll
1 Von den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzverbindlichkeiten sind 1.243,6 Mio. € in Fair-Value-Hedge-Beziehungen enthalten. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert. Die einzelnen Stufen der Bewertungshierarchie sind wie folgt definiert: - Stufe 1: notierte (nicht angepasste) Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten - Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind - Stufe 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren Zum Ende einer jeden Berichtsperiode wird überprüft, ob ein Anlass zur Umgliederung zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie besteht. Eine Umgliederung wird dann vorgenommen, wenn das Bewertungsverfahren zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts geändert wird und die für die Bewertung maßgeblichen Inputfaktoren zu einer anderen Stufenzuordnung führen. Der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte der Bewertungskategorie „zu Handelszwecken gehalten“ beträgt insgesamt 2.013,7 Mio. € (Vorjahr: 1.566,2 Mio. €), davon entfallen auf die erste Hierarchiestufe 241,1 Mio. € (Vorjahr: 264,9 Mio. €) sowie auf die zweite Hierarchiestufe 1.772,6 Mio. € (Vorjahr: 1.301,3 Mio. €). Die Vermögenswerte der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ weisen einen beizulegenden Zeitwert von insgesamt 9.166,3 Mio. € (Vorjahr: 7.895,6 Mio. €) auf, davon entfallen auf die erste Hierarchiestufe 4.340,8 Mio. € (Vorjahr: 4.591,1 Mio. €), auf die zweite Hierarchiestufe 2.580,3 Mio. € (Vorjahr: 2.317,1 Mio. €), auf die dritte Hierarchiestufe 1.479,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) und auf „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ 765,7 Mio. € (Vorjahr: 987,4 Mio. €). Wertpapiere, die der Bewertungskategorie „bis zur Endfälligkeit gehalten“ zugeordnet sind, haben einen beizulegenden Zeitwert von insgesamt 1.171,9 Mio. € (Vorjahr: 1.179,1 Mio. €), der der Hierarchiestufe 1 zuzuordnen ist. Die Vermögenswerte der Bewertungskategorie „Kredite und Forderungen“ sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und belaufen sich auf insgesamt 7.668,8 Mio. € (Vorjahr: 7.647,3 Mio. €). Die zu Anschaffungskosten bewerteten Eigenkapitalinstrumente weisen zum Bilanzstichtag einen Buchwert von 759,3 Mio. € (Vorjahr: 987,4 Mio. €) auf. Im Geschäftsjahr wurden bislang zu Anschaffungskosten bewertete Eigenkapitalinstrumente der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ erstmals zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da Bewertungsfaktoren entfallen sind, die eine verlässliche Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bislang nicht ermöglichten. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wird ein Bewertungsverfahren der Stufe 3 angewendet, da keine in aktiven Märkten notierten Preise verfügbar sind. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Nettovermögenswerts. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert wurde erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei den Eigenkapitalinstrumenten, die der Stufe 3 zugeordnet wurden, handelt es sich um Beteiligungen an Private Equity Gesellschaften. Die Fair Values der Beteiligungen an Private Equity Gesellschaften werden von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften zur Verfügung gestellt. Der beizulegende Zeitwert hängt von den Marktwertänderungen der jeweiligen Anlage ab. Es wird jeweils der aktuellste vorliegende Fair Value zugrunde gelegt. Die folgende Tabelle enthält die Entwicklung der nach Stufe 3 zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente: scroll
Im Geschäftsjahr wurden Gewinne von Finanzinstrumenten der Stufe 3 im Beteiligungsergebnis in Höhe von 18,8 Mio. € erfasst. Davon entfallen auf Finanzinstrumente, die am Bilanzstichtag noch gehalten wurden, 18,8 Mio. €. Die Angaben zu den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten, die der Stufe 3 zugeordnet sind, finden sich im Anhang unter Textziffer (7) „Beteiligungsergebnis“. In den Finanzverbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2015 Anleihen mit einem Zeitwert in Höhe von 6.101,0 Mio. € (Vorjahr: 7.234,1 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem Zeitwert in Höhe von 1.606,1 Mio. € (Vorjahr: 1.828,2 Mio. €) enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Anleihen beziehungsweise der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist der Hierarchiestufe 1 beziehungsweise 2 zuzuordnen. Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Die folgende Tabelle enthält die in der Bilanz saldierten Finanzinstrumente und solche, die unabhängig davon einer rechtlich durchsetzbaren Saldierungsvereinbarung unterliegen. Diese Finanzinstrumente sind in den nicht saldierten Beträgen enthalten. Darüber hinaus umfassen die nicht saldierten Beträge auch erhaltene und geleistete Barsicherheiten für außerbörsliche Transaktionen sowie für Börsengeschäfte im Voraus zu erbringender Sicherheitsleistungen, die auch in Form von sicherungsübereigneten Wertpapieren erbracht werden. scroll
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In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Nettogewinne beziehungsweise -verluste erfasst: scroll
In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten“ enthalten. Der Nettoverlust der Bewertungskategorie „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten“ enthält neben Ergebnissen aus der Marktbewertung und Ergebniseffekten aus dem Abgang auch Zins- und Währungseffekte. Im Nettogewinn der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden wie im Vorjahr neben Wertberichtigungen auch Ergebniseffekte aus dem Abgang ausgewiesen. Der Nettoverlust der Bewertungskategorie „Kredite und Forderungen“ ergibt sich aus den Wertberichtigungen, die höher sind als die positiven Währungseffekte und Zuschreibungen. Im Vorjahr ergab sich der Nettogewinn aus den insgesamt positiven Währungseffekten und Zuschreibungen, welche die Wertberichtigungen überkompensierten. Wie im Vorjahr ergibt sich der Nettoverlust der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen aus Gebühren im Rahmen der Kreditvergabe. Ergebnisse aus Marktwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten wurden im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 253,0 Mio. € (Vorjahr: 401,4 Mio. €) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Von den erfolgsneutral gebuchten Marktwertänderungen wurden 659,4 Mio. € ergebnisverbessernd (Vorjahr: 161,2 Mio. € ergebnisverbessernd) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorien „zur Veräußerung verfügbar“ und „Kredite und Forderungen“ betragen 43,2 Mio. € (Vorjahr: 14,1 Mio. €) beziehungsweise 0,1 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €). Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Geschäftsjahr 2015 Wertberichtigungen in Höhe von 27,0 Mio. € (Vorjahr: 32,2 Mio. €) und auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen Vermögenswerten in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) vorgenommen. Zum 31. Dezember 2015 betragen die Wertberichtigungen bei den finanziellen Vermögenswerten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Vermögenswerten insgesamt 63,1 Mio. € (Vorjahr: 66,1 Mio. €). Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen Derivate: Zur Absicherung der Risiken werden im Commodity-Bereich sowohl physisch als auch finanziell zu erfüllende Optionen und Termingeschäfte, im Devisenbereich im Wesentlichen Termingeschäfte eingesetzt. Im Finanzierungsbereich werden zur Risikobegrenzung Swapgeschäfte abgeschlossen. Alle Derivate, die zu Handelszwecken abgeschlossen wurden, werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Die Derivate sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die weder ausschließlich für den eigenen Gebrauch (Own Use) bestimmt sind noch die Voraussetzungen als Sicherungsgeschäft zur Absicherung von Cashflows erfüllen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 bestehen im Finanzbereich vor allem zur Sicherung von Währungsrisiken aus Beteiligungen mit ausländischer Funktionalwährung sowie zur Sicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Verbindlichkeiten. Im Commodity-Bereich werden Schwankungen künftiger Zahlungsströme gesichert, die aus geplanten Beschaffungs- und Absatzgeschäften resultieren. Cashflow Hedges bestehen insbesondere im Commodity-Bereich zur Absicherung von Preisrisiken aus künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften, zur Begrenzung des Währungsrisikos aus Fremdwährungserbindlichkeiten sowie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos variabel verzinslicher Verbindlichkeiten. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der eingesetzten Sicherungsgeschäfte, vor allem Termingeschäfte und Futures, wird, soweit effektiv, bis zur Auflösung der Sicherungsbeziehung direkt in den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen im Eigenkapital (Marktbewertung von Finanzinstrumenten) erfasst. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird sofort erfolgswirksam erfasst. Zeitpunkt der Umgliederung des Ergebnisses, das direkt im Eigenkapital erfasst wurde, in die Gewinn- und Verlustrechnung 2015 scroll
Zeitpunkt der Umgliederung des Ergebnisses, das direkt im Eigenkapital erfasst wurde, in die Gewinn- und Verlustrechnung 2014 scroll
Zum 31. Dezember 2015 betrugen die unrealisierten Verluste aus Derivaten 359,0 Mio. € (Vorjahr: 463,9 Mio. €). Im Berichtsjahr wurde der effektive Teil von Cashflow Hedges in Höhe von 122,4 Mio. € (Vorjahr: 292,0 Mio. €) im Eigenkapital erfasst. Aus dem ineffektiven Teil von Cashflow Hedges ergab sich im Jahr 2015 ein Ertrag in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 7,0 Mio. €) sowie aus Umgliederungen aus den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals Aufwendungen in Höhe von 65,8 Mio. € (Vorjahr: 86,5 Mio. €) in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Umgliederung erfolgt in Umsatzerlöse (Erhöhung um 18,1 Mio. €, Vorjahr: 80,8 Mio. €), Materialaufwendungen (Erhöhung um 87,8 Mio. €, Vorjahr: 166,7 Mio. €) und in das Finanzergebnis (Erhöhung um 14,2 Mio. €, Vorjahr: Verringerung um 0,6 Mio. €). Im Weiteren waren in den Umgliederungen Aufwendungen durch die Dedesignation von Cashflow-Hedge-Beziehungen in Höhe von 10,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) enthalten. Aus den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wurden 161,5 Mio. € (Vorjahr: 169,4 Mio. €) in die Vorratsbestände umgegliedert. Dies führte zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten. Zum 31. Dezember 2015 sind bestehende Grundgeschäfte in Cashflow Hedges mit Laufzeiten bis 23 Jahre (Vorjahr: bis 24 Jahre) im Fremdwährungsbereich einbezogen. Im Commodity-Bereich betragen die Laufzeiten geplanter Grundgeschäfte im Wesentlichen bis vier Jahre (Vorjahr: bis vier Jahre). Sicherungsbeziehungen werden im Rahmen der Optimierung branchenüblich neu und dedesigniert. Fair Value Hedges bestehen vor allem zur Absicherung festverzinslicher Verbindlichkeiten gegenüber Marktpreisrisiken. Als Sicherungsinstrumente werden Zinsswaps genutzt. Bei Fair Value Hedges wird sowohl das Grund- als auch das Sicherungsgeschäft hinsichtlich des abgesicherten Risikos erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Berichtsjahr wurde die Wertveränderung der beizulegenden Zeitwerte von Sicherungsinstrumenten in Höhe von 21,8 Mio. € ergebnismindernd (Vorjahr: 22,5 Mio. € ergebniserhöhend) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für die gesicherten Verbindlichkeiten sind die aus dem gesicherten Risiko resultierenden Marktwertveränderungen ebenfalls erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu vereinnahmen. Im Berichtsjahr wurden die Marktwertschwankungen aus den Grundgeschäften in Höhe von 21,1 Mio. € ergebniserhöhend (Vorjahr: 21,8 Mio. € ergebnismindernd) erfolgswirksam erfasst. Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten: Zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken aus Beteiligungen mit ausländischer Funktionalwährung werden originäre Fremdwährungsanleihen eingesetzt. Zum 31. Dezember 2015 wurden 45,4 Mio. € (Vorjahr: 33,6 Mio. €) aus der Währungskursänderung der Sicherungsgeschäfte im Posten „Währungsumrechnung“ innerhalb des Eigenkapitals als unrealisierte Verluste ausgewiesen. Die Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten sind zu 100 % effektiv. Verträge, soweit sie zum erwarteten Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen worden sind, werden nicht nach den Vorschriften des IAS 39 bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe (Kassakäufe/-verkäufe) von originären Finanzinstrumenten werden grundsätzlich am Erfüllungstag bilanziert. Derivative finanzielle Vermögenswerte werden zum Handelstag bilanziell erfasst. Derivative und originäre Finanzinstrumente werden dann bilanziell erfasst, wenn die EnBW Vertragspartei geworden ist. Für den Kauf und Verkauf von Brennstoffen erfolgt die Bezahlung in Euro, US-Dollar oder Pfund Sterling. Die Bewertung von Kontrahentenrisiken erfolgt unter Einbeziehung der Fristigkeit des jeweils aktuellen Wiederbeschaffungs- und Absatzrisikos. Darüber hinaus werden diese Risiken unter Berücksichtigung der aktuellen Ratings der Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s analysiert. Die Handelspartner, die über kein entsprechendes externes Rating verfügen, werden einem internen Ratingverfahren unterzogen. Das Kontrahentenrisiko basiert auf Wiederbeschaffungs- und Absatzrisiken, die sich aus den Marktwerten der jeweiligen Position mit dem einzelnen Handelspartner zum Stichtag ergeben. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der mit dem Handelspartner in Rahmenverträgen vereinbarten Nettingmöglichkeiten. Im Fall des Vorliegens einer Nettingvereinbarung werden positive und negative Marktwerte je Handelspartner saldiert. Bei fehlendem Netting werden nur positive Marktwerte berücksichtigt. Kontrahentenrisiko Moody’s, S&P beziehungsweise internes Rating scroll
Das Nominalvolumen der im Folgenden dargestellten Derivate wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten. Sie gibt aber nicht das Risiko des Konzerns wieder, da den derivativen Geschäften Grundgeschäfte mit gegenläufigen Risiken gegenüberstehen. Für börsengehandelte Derivate werden Sicherheiten hinterlegt beziehungsweise haben wir Sicherheiten erhalten. scroll
1 Vor Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten gemäß IAS 32. Derivate in Sicherungsbeziehung lassen sich wie folgt zu den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen (Cashflow Hedges) im Eigenkapital überleiten: scroll
1 Vor Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten gemäß IAS 32. 2 Davon -20,3 Mio. € (Vorjahr: -56,7 Mio. €), die im Zeitraum 2016 - 2018 (Vorjahr: 2015 - 2018) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Die Kaskadierungseffekte betreffen die bis zum Zeitpunkt der Kaskadierung kumulierte Marktwertveränderung der in Sicherungsbeziehung stehenden Futures. Im Rahmen der Kaskadierung werden Jahres- und Quartalsfutures nicht durch Barausgleich, sondern durch weitere Futures erfüllt. Die Veränderung der Bilanzwerte freistehender Derivate lässt sich wie folgt zur Gewinn- und Verlustrechnung überleiten: scroll
1 Vor Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten gemäß IAS 32. scroll
Das Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung aus Derivaten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Das realisierte Ergebnis kehrt die bisherige Marktbewertung freistehender Derivate, die wirtschaftlich gesichert sind, zum Zeitpunkt der Realisierung des Derivats wieder um. Die gesicherten Grundgeschäfte werden durch die vorangegangene Marktbewertung der Derivate nicht zu dem mit dem Derivat abgesicherten Preis, sondern zum aktuellen Tageskurs (Spotpreis) durchgeführt. Zur Erhöhung der Transparenz weisen wir sowohl die Effekte aus der Marktbewertung als auch das realisierte Ergebnis aus. Risikomanagementsystem Die EnBW ist als Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des operativen Geschäfts sowie bei Geldanlagen und Finanzierungsvorgängen finanzwirtschaftlichen Preisrisiken im Währungs-, Zins- und Commodity-Bereich ausgesetzt. Daneben bestehen Kredit- und Liquiditätsrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein systematisches Risikomanagement auszuschalten oder zu begrenzen. Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen Währungen, Zinsschwankungen an den inter-nationalen Geld- und Kapitalmärkten sowie Preisschwankungen an den Märkten für Strom, Kohle, Gas und Emissionsrechte stellen die wesentlichen Preisrisiken für die EnBW dar. Die Sicherungspolitik zur Eingrenzung dieser Risiken wird vom Vorstand vorgegeben und ist in konzerninternen Richtlinien dokumentiert. Sie sieht auch den Einsatz von Derivaten vor. Die zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken eingesetzten Derivate unterliegen den in der Richtlinie für das Risikomanagement festgelegten Beurteilungskriterien wie Value-at-Risk-Kennziffern und Positions- und Verlustlimits. Die Funktionstrennung der Bereiche Handel, Abwicklung und Kontrolle bildet ein weiteres zentrales Element des Risikomanagements. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. Eine Absicherung der Risikoposition durch geeignete Sicherungsinstrumente kann auch unter Bewahrung von Marktchancen erfolgen. Bei den aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken sowie den entsprechenden Methoden zur Messung und Steuerung sind gegenüber dem Vorjahr keine nennenswerten Änderungen zu verzeichnen. Hinsichtlich weiterer Angaben zum Risikomanagementsystem der EnBW verweisen wir auf unsere Ausführungen im Risikobericht als Teil des Lageberichts. Kreditrisiko: Kreditrisiken entstehen für die EnBW durch Nichterfüllung vertraglicher Vereinbarungen durch den Kontrahenten. Die EnBW steuert ihre Kreditrisiken, indem grundsätzlich eine hohe Bonität von den Kontrahenten gefordert wird und das Kreditrisiko mit den Kontrahenten begrenzt wird. Die Ratings der Kontrahenten werden durch das Bonitätsmanagementsystem der EnBW fortlaufend überwacht. Commodity- und Energiegeschäfte werden grundsätzlich auf Basis von Rahmenverträgen, zum Beispiel EFET, ISDA oder IETA, abgeschlossen. Das Eingehen dieser Rahmenverträge setzt eine gründliche Bonitätsprüfung des Kontrahenten voraus. Nur bei begründetem Interesse des Unternehmens, zum Beispiel bei der Entwicklung neuer Märkte, können Ausnahmen von dieser Geschäftspolitik zugelassen werden. Gemessen an der Kundenstruktur sind die Forderungen gegenüber einzelnen Kontrahenten nicht so groß, dass sie eine wesentliche Risikokonzentration bedeuten würden. Finanzanlagegeschäfte werden nur mit Kontrahenten abgeschlossen, die und deren Anlagengrenzen in der Treasury-Richtlinie definiert sind. Eine Einhaltung dieser Richtlinie wird durch das interne Kontrollsystem (IKS) fortlaufend überwacht. Das maximale Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 beträgt das maximale Ausfallrisiko 20.201,9 Mio. € (Vorjahr: 18.460,2 Mio. €). Liquiditätsrisiko: Liquiditätsrisiken entstehen für die EnBW durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen. Aufgabe des Cash- und Liquiditätsmanagements der EnBW ist es, jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Im Cashmanagement werden alle Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse zentral ermittelt. Durch die Saldierung der Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse wird die Anzahl der Bankgeschäfte auf ein Minimum reduziert. Das Netting erfolgt durch ein Cashpooling-Verfahren. Das Cashmanagement hat zur Steuerung der Bankkonten und internen Verrechnungskonten sowie zur Durchführung automatisierter Zahlungsvorgänge standardisierte Prozesse und Systeme implementiert. Zur Liquiditätssteuerung wird konzernzentral ein auf Cashflows basierender Finanzplan erstellt. Der entstehende Finanzierungsbedarf wird mittels geeigneter Instrumente im Rahmen der Liquiditätssteuerung gedeckt. Neben der täglich verfügbaren Liquidität unterhält die EnBW auch weitere Liquiditätsreserven in Höhe von 2,0 Mrd. € (Vorjahr: 1,9 Mrd. €), die kurzfristig verfügbar sind. Die Höhe der Liquiditätsreserven richtet sich nach der strategischen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung festgelegter Worst-Case-Parameter. Bei der Liquiditätsreserve handelt es sich um zugesagte syndizierte und freie Kreditlinien mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Durch die vorhandene Liquidität sowie die bestehenden Kreditlinien sieht sich die EnBW keiner Risikokonzentration ausgesetzt. Weitere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten sind der Anhangangabe (24) „Verbindlichkeiten und Zuschüsse“ zu entnehmen. In den folgenden Tabellen werden die künftigen undiskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten und derivativer Finanzinstrumente aufgezeigt, die eine Auswirkung auf den künftigen Liquiditätsstatus des EnBW-Konzerns haben. In die Betrachtung einbezogen werden alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 bestehenden und in der Bilanz ausgewiesenen vertraglichen Verpflichtungen. Bei den emittierten Fremdkapitalinstrumenten sowie bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden Zins- und Tilgungszahlungen berücksichtigt. Den Zinszahlungen festverzinslicher Finanzinstrumente liegt der vertraglich vereinbarte Zinssatz zugrunde. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die zuletzt vor dem 31. Dezember 2015 fixierten Zinssätze herangezogen. In Fremdwährung lautende Finanzinstrumente werden mit dem jeweiligen Kassakurs zum 31. Dezember 2015 umgerechnet. Bei den Derivaten werden grundsätzlich Derivate mit positivem und negativem Marktwert berücksichtigt, sofern sie zu einem Nettomittelabfluss führen. Der Ermittlung der undiskontierten Cashflows liegen folgende Bedingungen zugrunde: - Swapgeschäfte finden in der Liquiditätsanalyse nur Berücksichtigung, sofern sie zu einem Nettomittelabfluss führen. - Devisentermingeschäfte werden berücksichtigt, sofern sie einen Mittelabfluss verursachen. - Bei den Forward-Geschäften werden alle Käufe berücksichtigt. Die künftigen Cashflows ergeben sich jeweils aus der mit dem Vertragspreis bewerteten Menge. - Future-Geschäfte sind in die Liquiditätsanalyse nicht einbezogen, da sie durch die tägliche Ausgleichszahlung (Variation Margin) glattgestellt werden. scroll
1 Vor Saldierung gemäß IAS 32. scroll
1 Vor Saldierung gemäß IAS 32. Aufgrund der weiterhin fallenden Marktpreise überwiegen die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte. Das gesunkene Volumen an Terminkäufen im Strom- als auch im Gasbereich führt allerdings, im Vergleich zum Vorjahr, zu einer Abnahme der Verbindlichkeiten. Da hier nur die auf einen Mittelabfluss verursachenden Derivate dargestellt und auch die im Rahmen unserer Risikomanagementaktivitäten mit zahlreichen Handelspartnern abgeschlossenen Netting Agreements hier außen vor gelassen werden, erschließt sich das tatsächliche Liquiditätsrisiko der EnBW aus Derivaten nicht unmittelbar. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken können sich aus Währungs- und Zinsrisiken sowie aus Commodity- und sonstigen Preis-risiken für Aktien, Aktienfonds und zinstragende Wertpapiere ergeben. Durch die Umsetzung eines umfassenden Hedgingkonzepts und das damit verbundene Schließen von Risikopositionen werden die Preisrisiken reduziert. Die EnBW ist durch die Beschaffung und Preisabsicherung des Brennstoffbedarfs sowie durch Gas- und Öl-handelsgeschäfte Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Darüber hinaus bestehen für die EnBW Währungsrisiken aus in Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten. Das Währungsrisiko wird anhand fortlaufend überprüfter Devisenkurserwartungen mit geeigneten standardisierten Finanzinstrumenten, im Berichtsjahr insbesondere über Devisentermingeschäfte, abgesichert. Die Sicherung von Wechselkursrisiken erfolgt zentral. Währungsrisiken bestehen für die EnBW im Wesentlichen in US-Dollar und in Schweizer Franken. Das bei ausländischen Konzerngesellschaften außerhalb der Eurozone gebundene Nettovermögen sowie die Umrechnungsrisiken (Translationsrisiken) werden nur in Einzelfällen gegen Wechselkursschwankungen gesichert. Nachfolgend werden die Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital analysiert. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass sich alle anderen Parameter, zum Beispiel Zinsen, nicht verändern. Es wurden Finanzinstrumente in die Analyse einbezogen, deren Wechselkursrisiko das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis verändern könnte. Im Wesentlichen sind das Sicherungsinstrumente aus Cashflow Hedges und aus Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, freistehende Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung denominiert sind. Eine Aufwertung (Abwertung) des Euro um 10 % (Vorjahr: 10 %) gegenüber sämtlichen Währungen zum Stichtag 31. Dezember 2015 würde das Jahresergebnis um 13,2 Mio. € verschlechtern (verbessern). Im Vorjahr hätte eine Aufwertung (Abwertung) das Jahresergebnis um 2,1 Mio. € verbessert (verschlechtert). Die hypothetische Ergebnisveränderung ergibt sich aus der Währungssensitivität Euro/US-Dollar (Verschlechterung von 19,7 Mio. €; Vorjahr: 3,7 Mio. €) und Euro/Schweizer Franken (Verbesserung von 6,5 Mio. €; Vorjahr: 5,8 Mio. €). Das Eigenkapital würde sich bei einer Aufwertung (Abwertung) um 10 % (Vorjahr: 10 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 um 52,5 Mio. € erhöhen (verringern) (Vorjahr: Verringerung um 57,9 Mio. €). Die hypothetische Eigenkapitalveränderung ergibt sich aus den Währungssensitivitäten Euro/US-Dollar (Erhöhung von 40,5 Mio. €; Vorjahr: Verringerung um 68,7 Mio. €) und Euro/Schweizer Franken (Erhöhung von 12,0 Mio. €; Vorjahr: 10,8 Mio. €). Die EnBW benutzt eine Vielzahl zinssensitiver Finanzinstrumente, um den Erfordernissen der operativen und strategischen Liquiditätssteuerung gerecht zu werden. Zinsrisiken ergeben sich hieraus nur aus variabel verzinslichen Instrumenten. Zinsbedingte Marktwertänderungen zinstragender Wertpapiere der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ werden bei den sonstigen Preisrisiken für Aktien, Aktienfonds und zinstragende Wertpapiere dargestellt. Zinsrisiken bestehen auf der Aktivseite aus Bankguthaben und auf der Passivseite aus variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten. Daneben bestehen Zinsrisiken aus Derivaten in Form von Swapgeschäften. Zinsrisiken bestehen für die EnBW hauptsächlich in der Eurozone. Nachfolgend werden die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital analysiert. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass sich alle anderen Parameter, zum Beispiel Wechselkurse, nicht verändern. Es wurden nur Finanzinstrumente in die Analyse einbezogen, deren Zinsänderungsrisiko das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis verändern könnte. Für die Analyse wird der Mittelwert aus den letzten zehn Jahren der Veränderung der Umlaufrendite herangezogen. Eine Erhöhung (Verringerung) des Zinsniveaus im Euroraum zum Stichtag 31. Dezember 2015 um 65 Basispunkte (Vorjahr: 70 Basispunkte) bezogen auf das Nominalvolumen würde das Jahresergebnis insgesamt um 1,1 Mio. € erhöhen (verringern) (Vorjahr: Verringerung um 8,0 Mio. €). Die hypothetische Ergebnisveränderung setzt sich aus potenziellen Effekten aus der Verschlechterung bei Zinsderivaten in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €), einer Erhöhung bei variabel verzinslichen Bankguthaben in Höhe von 11,7 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €) sowie einer Verschlechterung bei originären variabel verzinslichen Finanzschulden in Höhe von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €) zusammen. Im Rahmen unserer Energiehandelstätigkeit werden in der EnBW Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisrisikomanagements, der Kraftwerksoptimierung, der Lastglättung und der Margenoptimierung abgeschlossen. Eigenhandel ist nur innerhalb enger, klar definierter Limits erlaubt. Die Preisänderungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus der Beschaffung und Veräußerung von Strom, der Beschaffung der Brennstoffe Kohle, Gas und Öl sowie der Beschaffung von Emissionsrechten. Darüber hinaus entstehen Preisrisiken für die EnBW durch das Eingehen spekulativer Positionen im Eigenhandel. Die Preisrisiken werden anhand fortlaufend überprüfter Marktpreiserwartungen mit geeigneten Finanzinstrumenten abgesichert. Im Berichtsjahr wurden als Sicherungsinstrumente Forwards, Futures, Swaps und Optionen eingesetzt. Nachfolgend wird die Sensitivität der Bewertung von Derivaten auf Strom, Kohle, Öl, Gas und Emissionsrechte analysiert. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass alle anderen Parameter sich nicht verändern. Es wurden nur Derivate in die Analyse einbezogen, deren Marktwertschwankungen das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis beeinflussen. Hierbei handelt es sich um Derivate, die als freistehende Derivate bilanziert werden, sowie um Derivate, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow Hedges eingesetzt wurden. Für alle Commodities wurden auf Basis des Frontjahres typische Volatilitäten bestimmt und gerundet. Nicht in die Betrachtung einbezogen sind Derivate, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens bestimmt sind (Own Use) und damit nicht nach IAS 39 zu bilanzieren sind. Ebenso sind unsere Erzeugungs- und Vertriebspositionen in die Analyse nicht mit einbezogen. Daher entsprechen die nachfolgend dargestellten Sensitivitäten nicht den tatsächlichen ökonomischen Risiken des EnBW-Konzerns und dienen lediglich der Erfüllung der Angabenvorschriften des IFRS 7. Eine Erhöhung (Verringerung) des Marktpreises für Strom um 10 % (Vorjahr: 10 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 würde das Jahresergebnis um 21,0 Mio. € (Vorjahr: 31,0 Mio. €) verschlechtern (verbessern). Das Eigenkapital würde sich bei einem Anstieg (einer Reduktion) des Marktpreises um 10 % (Vorjahr: 10 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 um 5,3 Mio. € (Vorjahr: 28,0 Mio. €) verringern (erhöhen). Eine Erhöhung (Verringerung) des Marktpreises für Kohle um 20 % (Vorjahr: 10 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 würde das Jahresergebnis um 6,1 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €) verschlechtern (verbessern). Das Eigenkapital würde sich bei einem Anstieg (einer Reduktion) des Marktpreises um 20 % (Vorjahr: 10 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 um 69,0 Mio. € (Vorjahr: 58,4 Mio. €) verringern (erhöhen). Eine Erhöhung (Verringerung) des Marktpreises für Öl um 35 % (Vorjahr: 15 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 würde das Jahresergebnis um 16,2 Mio. € (Vorjahr: 10,0 Mio. €) verschlechtern (verbessern). Das Eigenkapital würde sich bei einem Anstieg (einer Reduktion) des Marktpreises um 35 % (Vorjahr: 15 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 um 22,3 Mio. € (Vorjahr: 14,6 Mio. €) verringern (erhöhen). Eine Erhöhung (Verringerung) des Marktpreises für Gas um 15 % (Vorjahr: 15 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 würde das Jahresergebnis um 5,5 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) verschlechtern (verbessern). Eine Erhöhung (Verringerung) des Marktpreises für Emissionsrechte um 30 % (Vorjahr: 50 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 würde das Jahresergebnis um 95,9 Mio. € (Vorjahr: 71,2 Mio. €) verschlechtern (verbessern). Das Eigenkapital würde sich bei einem Anstieg (einer Reduktion) des Marktpreises um 30 % (Vorjahr: 50 %) zum Stichtag 31. Dezember 2015 um 5,2 Mio. € (Vorjahr: 12,9 Mio. €) verringern (erhöhen). Die EnBW besitzt Anlagen in Aktien und Aktienfonds und in festverzinslichen Wertpapieren, aus denen Preisänderungsrisiken für das Unternehmen resultieren. Bei der Auswahl der Wertpapiere achtet das Unternehmen auf eine hohe Marktgängigkeit sowie auf eine gute Bonität. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren Aktien, Aktienfonds sowie festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 7.144,1 Mio. € (Vorjahr: 7.130,1 Mio. €) dem Marktpreisrisiko ausgesetzt. Nachfolgend werden die Auswirkungen von Preisänderungsrisiken aus Aktien und Aktienfonds sowie zinstragenden Wertpapieren auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital analysiert. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass sich alle anderen Parameter, zum Beispiel die Währung, nicht verändern. Es wurden Finanzinstrumente in die Analyse einbezogen, deren Preisänderungsrisiko das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis verändern könnte. Die Analyse des Marktpreisrisikos von Aktien und Aktienfonds wurde anhand der historischen Volatilität durchgeführt. Als realistisches Szenario wurde eine Standardabweichung unterstellt. Das Marktpreisrisiko festverzinslicher Wertpapiere wurde mithilfe der Modified Duration ermittelt. Unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungen der Zinssätze (siehe Zinsrisiko) bezogen auf den beizulegenden Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere wird das Ergebnis in absoluten Geldbeträgen ermittelt. Die der Sensitivitätsanalyse unterliegenden Prämissen betragen für Aktien und Aktienfonds 16 % (Vorjahr: 15 %) und für zinstragende Wertpapiere 2 % (Vorjahr: 4 %). Beim gegebenen Risikoszenario würde sich das Jahresergebnis um 4,5 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €) erhöhen (verringern). Die hypothetische Ergebnisveränderung resultiert aus festverzinslichen Wertpapieren. Beim gegebenen Risikoszenario würde sich das Eigenkapital um 493,2 Mio. € (Vorjahr: 564,4 Mio. €) erhöhen (verringern). Von der hypothetischen Eigenkapitalveränderung entfallen 405,5 Mio. € (Vorjahr: 392,8 Mio. €) auf Aktien und Aktienfonds und 87,7 Mio. € (Vorjahr: 171,6 Mio. €) auf festverzinsliche Wertpapiere. (28) Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen erfolgen zu Nominalwerten. Eventualverbindlichkeiten Für die Risiken aus nuklearen Schäden haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber nach Inkrafttreten des novellierten Atomgesetzes (AtG) und der novellierten Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) vom 27. April 2002 bis zu einem Maximalbetrag von 2,5 Mrd. € je Schadensfall Deckungsvorsorge nachzuweisen. Von dieser Vorsorge sind 255,6 Mio. € über eine einheitliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Nuklear Haftpflicht GbR erfasst nur noch die solidarische Absicherung in Bezug auf Ansprüche in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Evakuierungsmaßnahmen im Bereich zwischen 0,5 Mio. € und 15 Mio. €. Konzernunternehmen haben sich entsprechend ihrer Anteile an Kernkraftwerken verpflichtet, deren Betriebsgesellschaften liquiditätsmäßig so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus ihrer Zugehörigkeit zur Nuklear Haftpflicht GbR jederzeit nachkommen können. Zur Erfüllung der anschließenden Deckungsvorsorge in Höhe von 2.244,4 Mio. € je Schadensfall haben die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die übrigen Obergesellschaften der deutschen Kernkraftwerksbetreiber mit Vertrag vom 11. Juli, 27. Juli, 21. August und 28. August 2001, verlängert mit Vereinbarung vom 25. März, 18. April, 28. April und 1. Juni 2011, vereinbart, den haftenden Kernkraftwerksbetreiber im Schadensfall - nach Ausschöpfung seiner eigenen Möglichkeiten und der seiner Muttergesellschaften - finanziell so auszustatten, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (Solidarvereinbarung). Vertragsgemäß beträgt der auf die EnBW Energie Baden-Württemberg AG entfallende Anteil bezüglich Haftung, zuzüglich 5 % für Schadensabwicklungskosten, 24,921 % zum 31. Dezember 2015 und ab 1. Januar 2016 unverändert 24,921 %. Ausreichende Liquiditätsvorsorge besteht und ist im Liquiditätsplan berücksichtigt. Darüber hinaus bestehen im EnBW-Konzern noch folgende sonstige Eventualverbindlichkeiten: scroll
Für die schwebenden Rechtsstreitigkeiten wurden aufgrund geringer Erfolgsaussichten der Gegenseite keine Rückstellungen gebildet. Nähere Erläuterungen zu den wesentlichen rechtlichen Risiken, für die Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen werden, sind dem Risikobericht zu entnehmen. Darüber hinaus sind gegen die EnBW verschiedene Prozesse, behördliche Untersuchungen oder Verfahren sowie andere Ansprüche anhängig, deren Erfolg allerdings als sehr unwahrscheinlich erachtet wird und die daher nicht unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im EnBW-Konzern bestehen langfristige Verpflichtungen für den Bezug von Erdgas, Kohle und anderen fossilen Brennstoffen sowie Strom. Weiterhin bestehen Verpflichtungen aus langfristigen Uranbezugs-, Konversions-, Anreicherungs-, Fertigungs- und Entsorgungsverträgen. Das Gesamtvolumen dieser Verpflichtungen beläuft sich auf 19,0 Mrd. € (Vorjahr: 21,4 Mrd. €). Davon sind 3,9 Mrd. € (Vorjahr: 4,8 Mrd. €) innerhalb eines Jahres fällig. Der Rückgang resultiert vor allem aus geringeren Restlaufzeiten sowie geänderten Prämissen bei langfristigen Bezugsverträgen im Strom- und Gasbereich. Darüber hinaus bestehen für langfristige Bezugsverträge Rückstellungen in Höhe von 773,5 Mio. € (Vorjahr: 578,6 Mio. €). Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
1 In den finanziellen Verpflichtungen aus Unternehmenserwerben < 1 Jahr sind Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden, in Höhe von 198,9 Mio. € (Vorjahr: 257,8 Mio. €) enthalten. (29) Maßgebliche Beschränkungen Durch regulatorische und gesetzliche Anforderungen ist die Fähigkeit des Konzerns teilweise beschränkt, Vermögenswerte innerhalb des Konzerns zu transferieren. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen unabhängige Transportnetzbetreiber über die finanziellen, technischen, materiellen und personellen Mittel verfügen, die zum Transportnetzbetrieb erforderlich sind. Unabhängige Transportnetzbetreiber müssen hierzu, unmittelbar oder durch Beteiligungen, Eigentümer an allen für den Transportnetzbetrieb erforderlichen Vermögenswerten sein. Zum 31. Dezember 2015 waren aufgrund dieser gesetzlichen Regelung 916,5 Mio. € (Vorjahr: 791,4 Mio. €) Vermögenswerte im EnBW-Konzern verfügungsbeschränkt. (30) Honorare des Abschlussprüfers Die als Aufwand erfassten Honorare des Konzernabschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(31) Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB Die folgenden inländischen Tochtergesellschaften haben im Geschäftsjahr 2015 ganz oder teilweise von den Befreiungsmöglichkeiten in § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB Gebrauch gemacht: Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB - EnBW Biogas GmbH, Stuttgart - EnBW New Ventures GmbH, Stuttgart (vormals EnBW Omega Sechsundfünfzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart) - EnBW Offshore 1 GmbH, Stuttgart - EnBW Offshore 2 GmbH, Stuttgart - EnBW Perspektiven GmbH, Karlsruhe - EnBW REG Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart - EnBW Rückbauservice GmbH, Stuttgart - EnBW Speicher GmbH, Stuttgart - EnBW Wind Onshore 2 GmbH, Stuttgart - MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH, Karlsbad-Ittersbach - NeckarCom Telekommunikation GmbH, Stuttgart - Netze BW Wasser GmbH, Stuttgart (vormals EnBW Stuttgart Wasser GmbH, Stuttgart) - NWS Finanzierung GmbH, Karlsruhe - NWS REG Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart - RBS wave GmbH, Stuttgart - Thermogas Gas- und Gerätevertriebs-GmbH, Stuttgart - TPLUS GmbH, Karlsruhe - U-plus Umweltservice AG, Karlsruhe - Watt Synergia GmbH, Frankfurt am Main Befreiungen nach § 264b HGB - EnBW City GmbH & Co. KG, Obrigheim - KMS Kraftwerke Grundbesitzmanagement und -service GmbH & Co. KG, Karlsruhe - NWS Grundstücksmanagement GmbH & Co. KG, Obrigheim - Windpark Niederlinxweiler GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen (32) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 17. Dezember 2015 abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.enbw.com/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung der börsennotierten Tochtergesellschaft ZEAG Energie AG ist im Internet unter www.zeag-energie.de abrufbar. (33) Aktiengeschäfte und Aktienbesitz von Personen mit Führungsaufgaben Der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2015 keine Meldungen über Geschäfte mit EnBW-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten von Personen mit Führungsaufgaben oder mit ihnen in einer engen Beziehung stehenden Personen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugegangen. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an EnBW-Aktien beträgt weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. (34) Angaben zur Kapitalflussrechnung In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Als Saldo ergibt sich die zahlungswirksame Veränderung der flüssigen Mittel im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 305,6 Mio. € (Vorjahr: 760,0 Mio. €). Die flüssigen Mittel beinhalten fast ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Termin- und Tagesgeld angelegt sind. Im Geschäftsjahr 2015 ergab sich ein Operating Cashflow in Höhe von 1.918,3 Mio. € (Vorjahr: 1.775,7 Mio. €). Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 wurden 82,8 Mio. € (Vorjahr: 74,9 Mio. €) an fremde Gesellschafter von Konzernunternehmen ausgeschüttet. Die in bar entrichteten Kaufpreise für den Erwerb von vollkonsolidierten und at equity bewerteten Unternehmen sowie von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten betrugen im Berichtsjahr insgesamt 21,1 Mio. € (Vorjahr: 40,8 Mio. €). Mit dem Erwerb von Anteilen wurden im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine flüssigen Mittel übernommen. Die Auszahlungen in der Berichtsperiode entfielen im Wesentlichen auf Kapitalerhöhungen an at equity bewerteten Unternehmen. Im Vorjahr entfielen die Auszahlungen auf Kapitalerhöhungen an at equity bewerteten Unternehmen sowie auf eine nachträgliche Kaufpreiszahlung im Rahmen des Erwerbs von 26 % an der EWE. Die Verkaufspreise aus der Veräußerung von vollkonsolidierten und at equity bewerteten Unternehmen sowie von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten betragen 31,5 Mio. € (Vorjahr: 108,9 Mio. €). Mit dem Verkauf von Anteilen wurden im Berichtsjahr flüssige Mittel in Höhe von 6,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) abgegeben. In der Berichtsperiode resultieren die Einzahlungen im Wesentlichen aus einem Teilverkauf von Anteilen an einem at equity bewerteten Unternehmen. Darüber hinaus ist der Verkauf der Kraftwerk Bexbach Verwaltungsgesellschaft mbH enthalten. Durch diese Veräußerung gingen Sachanlagen in Höhe von 31,7 Mio. € und sonstige Vermögenswerte in Höhe von 6,9 Mio. € sowie Rückstellungen in Höhe von 23,4 Mio. € und übrige Verbindlichkeiten und Zuschüsse in Höhe von 1,5 Mio. € ab. Für die Veräußerung der EnBW Propower GmbH floss die Kaufpreiszahlung erst Anfang 2016. Mit dem Verkauf der EnBW Propower GmbH gingen Sachanlagen in Höhe von 162,3 Mio. € und sonstige Vermögenswerte in Höhe von 10,2 Mio. € sowie übrige Verbindlichkeiten und Zuschüsse in Höhe von 0,7 Mio. € ab. In der Vergleichsperiode resultierten die Einzahlungen aus dem Verkauf von 74,9 % der Kapitalanteile an der Stuttgart Netze GmbH (vormals SWS Netzinfrastruktur GmbH). Durch die Veräußerung gingen Verteilungsanlagen in Höhe von 197,9 Mio. € sowie Baukostenzuschüsse in Höhe von 104,1 Mio. € ab. Für weitere Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht zur Finanzlage des EnBW-Konzerns. (35) Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement der EnBW erstreckt sich sowohl auf die Steuerung auf der Passivseite als auch auf das Management des Finanzanlagevermögens. Das Finanzanlagevermögen umfasst die langfristigen Wertpapiere und Ausleihungen sowie die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und flüssigen Mittel. Das Kapitalmanagement auf der Passivseite umfasst die Finanzverbindlichkeiten sowie die Pensions- und Kernenergierückstellungen. Grundlage für alle Überlegungen zum langfristig orientierten Kapitalmanagement der EnBW ist eine kapitalmarkttheoretische Analyse zur Bestimmung der optimalen Kapitalstruktur. Für die Betrachtung werden Fremd- und Eigenkapital berücksichtigt. Die Optimierung der Kapitalstruktur ist auf die Minimierung der Gesamtkapitalkosten ausgerichtet, wobei jedoch eine Prämie für die Beibehaltung der finanziellen Flexibilität berücksichtigt wird. Die optimale Kapitalstruktur impliziert ein Ratingziel im A-Bereich für die EnBW. Diese Analyse wird laufend durchgeführt beziehungsweise fortgeschrieben. Ausgehend von der Mittelfristplanung analysiert die EnBW den finanziellen Handlungsspielraum (Headroom) für ein gegebenes Ratingziel. Damit wird der Rahmen für die strategischen Handlungsoptionen gesetzt. Der Vorstand befasst sich mit diesem Thema mindestens einmal jährlich. Akquisitionen und Desinvestitionen sind der wesentliche Einflussfaktor für den finanziellen Handlungsspielraum des Unternehmens. Die erwarteten und durchgeführten Akquisitionen und Desinvestitionen werden regelmäßig überprüft und dem ermittelten Headroom gegenübergestellt. Die kurzfristige Liquiditätssteuerung für die EnBW erfolgt derzeit mit einem rollierenden Planungshorizont von drei Monaten. Darüber hinaus hat die EnBW Instrumente im Einsatz, die Prognosen über den Liquiditätsbedarf über einen mittelfristigen Zeitraum hinaus zulassen. Kapitalmanagement bei der EnBW umfasst auch die bewusste Steuerung der Finanzaktiva, basierend auf den Gutachten zu Pensionsrückstellungen sowie den Gutachten zu Nuklearrückstellungen. Die EnBW ermittelt in einem cashfloworientierten Modell die sich in den nächsten 30 Jahren voraussichtlich ergebenden Effekte. Dieses Modell ist Grundlage für die Steuerung der Finanzanlagen. Es lässt die Simulation von verschiedenen Rendite- und Zuführungsalternativen zu. (36) Segmentberichterstattung scroll
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1 Vorjahreszahlen angepasst: Das Capital Employed beträgt zum 1.1.2014 13.846,9 Mio. €. Es enthält rückwirkende Anpassungen zum 1.1.2014 in Höhe von -61,7 Mio. € (zum 31.12.2014 in Höhe von 0,0 Mio. €) und betrifft die Spalte Sonstiges/Konsolidierung. Eine der wesentlichen internen Steuerungsgrößen ist das Adjusted EBITDA. Das Adjusted EBITDA ist eine um Sondereffekte bereinigte Ergebnisgröße vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, die die Entwicklung der operativen Ertragslage zutreffend wiedergibt. Im Lagebericht wird die Entwicklung der Segmente anhand des Adjusted EBITDA erläutert. Das Adjusted EBITDA lässt sich folgendermaßen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) überleiten: scroll
Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Berichterstattung. Der Vertrieb von Strom und Gas sowie die Erbringung energienaher Dienstleistungen wie Abrechnungsservice oder Energieliefer- und Energieeinsparcontracting werden im Segment Vertriebe zusammengefasst. Das Segment Netze umfasst die Wertschöpfungsstufen Transport und Verteilung von Strom und Gas. Außerdem werden die Erbringung von netznahen Dienstleistungen sowie die Wasserversorgung im Segment Netze berichtet. Aktivitäten im Bereich der Erzeugung aus erneuerbaren Energien werden in einem eigenen Segment dargestellt. Der Bereich Erzeugung und Handel umfasst neben der Erzeugung und dem Handel von Strom auch das Gas-Midstream-Geschäft, Umweltdienstleistungen sowie den Bereich Rückbau von Kraftwerken. Unsere Beteiligung an der EWE sowie andere, nicht den gesondert dargestellten Segmenten zuordenbare Tätigkeiten werden zusammen mit den Eliminierungen zwischen den Segmenten in der Spalte Sonstiges/Konsolidierung ausgewiesen. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. Die Innenumsätze geben die Höhe der Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften an. Die Umsätze zwischen den Segmenten wurden zu Marktpreisen getätigt. Die wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten beinhalten insbesondere Aufwendungen aus der Zuführung von Rückstellungen sowie Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen. Das Capital Employed, das wir als Segmentvermögen ansetzen, beinhaltet sämtliche Vermögenswerte des operativen Geschäfts. Unverzinsliches Fremdkapital - zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird hiervon abgezogen. Das Capital Employed berechnet sich wie folgt: scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst: Das Capital Employed beträgt zum 1.1.2014 13.846,9 Mio. €. Es enthält rückwirkende Anpassungen der latenten Steuern zum 1.1.2014 in Höhe von -61,7 Mio. € (zum 31.12.2014 in Höhe von 0,0 Mio. €). 2 Beinhaltet at equity bewertete Unternehmen, Anteile an verbundenen Unternehmen sowie sonstige Beteiligungen, die der operativen Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. 3 Ohne verbundene Unternehmen. 4 Ohne verbundene Unternehmen, ohne langfristige Forderungen in Zusammenhang mit Kernenergierückstellungen. 5 Ohne verbundene Unternehmen, ohne als Verbindlichkeiten erfasste nicht beherrschende Anteile an vollkonsolidierten Personengesellschaften. 6 Aktive und passive latente Steuern saldiert. Der Außenumsatz nach Regionen wird nach dem Ort der Lieferung ermittelt. Im EnBW-Konzern gibt es keinen externen Kunden, mit dem 10 % oder mehr des Außenumsatzes erzielt werden. scroll
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Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nach Regionen scroll
(37) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen Zu den nahestehenden Unternehmen zählen insbesondere das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke als mittelbare Großaktionäre der EnBW AG. Zum 31. Dezember 2015 halten das Land Baden-Württemberg und ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft NECKARPRI GmbH mittelbar sowie die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH unmittelbar unverändert 46,75 % der Aktien an der EnBW AG. Die NECKAPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der NECKARPRI GmbH. Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke hält mittelbar sowie dessen 100-prozentige Tochtergesellschaft OEW Energie-Beteiligungs GmbH (OEW GmbH) unmittelbar ebenfalls unverändert 46,75 % der Aktien an der EnBW AG. Zu den nahestehenden Unternehmen der EnBW AG zählen somit insbesondere das Land, die NECKARPRI GmbH, die OEW, die OEW GmbH sowie die von diesen beherrschten, gemeinsam beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen. Die mit dem Land und den von diesem beherrschten, gemeinsam beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen getätigten Geschäfte resultieren im Wesentlichen aus der Belieferung von öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten, Behörden, Zoos und Kliniken mit Strom, Gas und Fernwärme. Die Umsatzerlöse aus diesen Geschäften waren im Berichtszeitraum unwesentlich; die Forderungen zum 31. Dezember 2015 überwiegend beglichen. Allen Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Land lagen marktübliche Konditionen zugrunde. Eventualverbindlichkeiten und finanzielle Verpflichtungen mit dem Land bestehen nicht. Mit der OEW und der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH bestehen mit Ausnahme von gezahlten Dividenden keine Geschäftsbeziehungen. Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen, die unter anderem aus Liefer- und Bezugsverträgen im Strom- und Gasbereich resultieren und zu marktüblichen Konditionen stattfanden, stellen sich wie folgt dar: scroll
Bei den Geschäftsbeziehungen zu Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden die Forderungen innerhalb eines Jahres realisiert, die Verbindlichkeiten haben größtenteils längere Laufzeiten. Die mit diesen Unternehmen bestehenden sonstigen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Garantien und im Vorjahr Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften in Höhe von 73,8 Mio. €) sowie künftige Kaufpreisverpflichtungen in Höhe von 24,1 Mio. € (Vorjahr: 24,1 Mio. €). Außerdem bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit der Stuttgart Netze GmbH. Die Geschäftsbeziehungen zu assoziierten Gesellschaften, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, unter anderem zu kommunalen Unternehmen (insbesondere zu Stadtwerken), bestehen im Wesentlichen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit. Die Forderungen und Verbindlichkeiten des Berichtsjahres werden fast ausschließlich innerhalb eines Jahres realisiert. Es bestehen zudem Rückstellungen für langfristige Bezugsverträge, die regelmäßig an die aktuellen Markteinschätzungen angepasst werden. Zusätzlich zur normalen Geschäftstätigkeit wurde im Geschäftsjahr 2015 eine Verpflichtung in Zusammenhang mit einem geplanten Unternehmenserwerb neu gebildet. Die mit diesen Unternehmen bestehenden sonstigen Verpflichtungen resultieren hauptsächlich aus langfristigen Abnahmeverpflichtungen im Strombereich. Bei den Geschäftsbeziehungen zu gemeinschaftlichen Tätigkeiten, deren Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen anteilig erfasst werden, werden die Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres realisiert. Die mit diesen Unternehmen bestehenden sonstigen Verpflichtungen betreffen ausschließlich den Gasbereich. Zu den nahestehenden Unternehmen zählt auch der EnBW Trust e. V., der das Planvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen verwaltet. (38) Beziehungen zu nahestehenden Personen Der EnBW-Konzern hat keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt. Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 betragen 8,4 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €). Die kurzfristig fälligen Leistungen betragen 5,2 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) und die langfristig fälligen Leistungen 3,2 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €). Die Zuführung zur Pensionsverpflichtung für diesen Personenkreis beträgt im Geschäftsjahr 2015 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) und beinhaltet den Dienstzeit- und Zinsaufwand. Für die aktuellen Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations) nach IFRS in Höhe von 14,6 Mio. € (Vorjahr: 14,5 Mio. €). Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten 7,1 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €), davon ehemals selbstständige Unternehmen 1,2 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen nach IFRS in Höhe von 94,4 Mio. € (Vorjahr: 98,5 Mio. €), davon ehemals selbstständige Unternehmen 24,4 Mio. € (Vorjahr: 24,6 Mio. €). Zum Geschäftsjahresende bestehen wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber den Mitgliedern des Vorstands. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Für das Geschäftsjahr 2015 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) gewährt. Die Vergütung beinhaltet neben den fixen Bestandteilen auch Sitzungsgelder sowie Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften. Im Geschäftsjahr 2015 bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern. (39) Zusätzliche Angaben Anteilsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB zum 31. Dezember 2015 scroll
1 Anteile des jeweiligen Mutterunternehmens berechnet nach § 313 Abs. 2 HGB (Stand: 31. Dezember 2015). 2 Bei Einzelgesellschaften entstammen die Angaben den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen und zeigen nicht den Beitrag der Gesellschaften zum Konzernabschluss. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung für das Eigenkapital mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, für das Ergebnis mit den Jahresdurchschnittskursen. 3 Ergebnisabführungs- beziehungsweise Beherrschungsvertrag beziehungsweise Verlustübernahmeerklärung. 4 Ergebnisabführungsvertrag zu Dritten. 5 Vorjahreswerte. 6 Vorläufige Werte. 7 Abweichendes Geschäftsjahr. 8 Ausnahmeregelung § 313 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3 beziehungsweise Satz 4 HGB. 9 Beherrschung aufgrund vertraglicher Regelung. 10 Gemeinschaftliche Führung nach IFRS 11. 11 Vor Berücksichtigung eigener Aktien der Gesellschaft. 12 Mehrheit der Stimmrechte. 13 Neugründung, Jahresabschluss noch nicht verfügbar. 14 Es besteht kein maßgeblicher Einfluss mangels Vertretung im Aufsichtsrat. 15 Weitere Anteile aufgrund vertraglicher Beherrschung zugerechnet. 16 Beinhaltet Beteiligungen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht at equity bewertet wurden. Sie wurden stattdessen zu Anschaffungskosten bewertet. 17 Bis zum 30. September 2015 26 % der Anteile at equity bewertet; aufgrund Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse werden seit dem 30. September 2015 nur noch 6 % at equity bewertet, 20 % nach IFRS als zur Veräußerung gehalten bilanziert. (40) Angaben zu Konzessionen Zwischen den einzelnen Gesellschaften des EnBW-Konzerns und den Gemeinden bestehen Konzessionsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich. Die Laufzeit der Konzessionsverträge beträgt in der Regel 20 Jahre. Es bestehen gesetzlich geregelte Anschlusspflichten an die Versorgungsnetze. Durch den Abschluss eines Konzessionsvertrags besteht für den EnBW-Konzern die Verpflichtung zur Herstellung und Unterhaltung der zur allgemeinen Versorgung benötigten Anlagen. Des Weiteren besteht die Pflicht, eine Konzessionsabgabe an die Gemeinden zu zahlen. Nach Ablauf eines Konzessionsvertrags sind, sofern der Konzessionsvertrag nicht verlängert wird, die Versorgungsanlagen gegen eine angemessene Vergütung an die Gemeinde oder den nachfolgenden Netzbetreiber zurück- beziehungsweise abzugeben. (41) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EnBW von Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2015 nicht eingetreten.
Karlsruhe, 17. März 2016 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Dr. Zimmer Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Karlsruhe, 17. März 2016 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Dr. Zimmer BestätigungsvermerkWir haben den von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang sowie ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, 24. Februar / 17. März 2016 KPMG AG Janz, Wirtschaftsprüfer Stratmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2015 umfassend und pflichtgemäß wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und für den Konzern wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen kontinuierlich begleitet und überwacht. Der Aufsichtsrat war dabei in sämtliche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung und -politik, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie über die Risikosituation, die Unternehmensstrategie und -planung, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und die Compliance informiert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Schwerpunkte der Beratungen im Plenum In sechs ordentlichen Sitzungen am 16. März 2015, 28. April 2015, 13. Juli 2015, 24. September 2015, 9. November 2015 und 17. Dezember 2015, einer außerordentlichen Sitzung am 8. Oktober 2015 sowie im Rahmen eines schriftlichen Beschlussverfahrens beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit mündlichen und schriftlichen Berichten sowie Beschlussvorlagen des Vorstands. Er forderte zudem zu einzelnen Themen Berichte und Informationen des Vorstands an, die ihm jeweils unverzüglich und vollständig erstattet wurden. Besondere Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen im Plenum waren: - Regelmäßige und ausführliche Berichte des Vorstands über den Gang der Geschäfte und die Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere über die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung und die Vermögens- und Finanzlage, sowie Berichte über die Personalentwicklung und über wesentliche Risiken des Konzerns und einzelner Konzernbereiche; - Intensive Befassung und Diskussion mit dem Vorstand über die strategische Ausrichtung der EnBW AG und des EnBW-Konzerns; - Umfassende Auseinandersetzung mit der Energiepolitik der Bundesregierung und deren Auswirkungen auf die EnBW AG und den EnBW-Konzern, insbesondere den daraus resultierenden finanziellen Belastungen sowie den verschlechterten energie- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen; - Zustimmung zur Veräußerung der von der EnBW AG an der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg gehaltenen 26% im Austausch gegen die von der EWE Aktiengesellschaft an der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft, Leipzig, gehaltenen 74,2% zuzüglich eines Ausgleichsbetrags; - Zustimmung zur Planung, zum Bau und zur Inbetriebnahme von zwei Reststoffbearbeitungszentren inklusive Sozial- und Infrastrukturgebäude an den Standorten der Kernkraftwerke in Neckarwestheim und Philippsburg durch die Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH (GNR); - Zustimmung zum Budget für das Geschäftsjahr 2016 und Kenntnisnahme der Mittelfristplanung 2016 bis 2018, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung; - Behandlung der vom Vorstand vorgelegten Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Ertragslage des Unternehmens sowie der fortlaufenden Optimierung der operativen Prozesse des EnBW-Konzerns; - Zustimmung zum Verkauf des Heizkraftwerks Eisenhüttenstadt an die Progroup AG; - Regelmäßige Berichterstattung über wesentliche Investitionsprojekte, insbesondere über den Offshore-Windpark EnBW Baltic 2 in der deutschen Ostsee sowie über weitere Vorhaben im Rahmen der Erzeugungsstrategie, Start der Designphase des Offshore-Windparks Hohe See; - Regelmäßige Berichte zum Stand der Desinvestitionsprojekte; - Auseinandersetzung mit der Situation bei den Übertragungsnetzen, insbesondere mit Fragen der Systemsicherheit sowie des Netzausbaus; - Umfassende Befassung mit dem Engagement in der Türkei (Joint Venture Borusan EnBW Enerji A.S.); - Ausführliche Befassung mit und Diskussion zu aktuellen Vertriebsthemen; - Umsetzung des „Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ im Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats sowie Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Umsetzung in seinem Verantwortungsbereich. Außerhalb der Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat schriftlich über sämtliche Geschäftsvorgänge, die für die Gesellschaft oder den Konzern von besonderer Bedeutung waren. Darüber hinaus fand zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand und hier insbesondere mit dessen Vorsitzendem, ein ständiger Austausch zu Fragen der strategischen Ausrichtung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der Compliance, wichtiger Einzelvorgänge sowie aktuell anstehender Entscheidungen statt. Die überwiegende Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder war bei sämtlichen Aufsichtsrats- sowie Ausschusssitzungen anwesend. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Arbeit der Ausschüsse Die vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüsse haben im Geschäftsjahr 2015 erneut regelmäßig getagt und auf diese Weise zu einer effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben beigetragen. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 107 des Integrierten Berichts 2015 dargestellt. Über die Beratungen und Beschlussfassungen in den Ausschüssen wurde zu Beginn jeder Aufsichtsratssitzung ausführlich berichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigte sich der Personalausschuss in sieben Sitzungen in erster Linie mit der Neugestaltung der Betrieblichen Altersversorgung für Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus befasste er sich mit der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder und bereitete die entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Ein weiterer Befassungspunkt waren die Auswirkungen des „Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“. Der Finanz- und Investitionsausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu vier Sitzungen zusammen und hat zwei Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Er befasste sich eingehend mit der Finanz-, Liquiditäts- und Ergebnissituation der EnBW AG und des EnBW-Konzerns sowie dem Budget für das Geschäftsjahr 2016 und der Mittelfristplanung 2016 bis 2018. Zudem prüfte er aktuelle Investitions- beziehungsweise Desinvestitionsvorhaben und bereitete durch seine Beratungen die entsprechenden Entscheidungen des Aufsichtsrats vor. Darüber hinaus hat der Finanz- und Investitionsausschuss den ihm nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Entscheidung anstelle des Gesamtaufsichtsrats übertragenen Projekten, insbesondere einem Onshore-Windparkprojekt im Landkreis Heilbronn, zugestimmt. Der Prüfungsausschuss befasste sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in vier ordentlichen Sitzungen insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance sowie der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Abschlussprüfung, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Darüber hinaus erteilte er dem Abschlussprüfer nach Einholung der gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex geforderten Unabhängigkeitserklärung den Prüfungsauftrag, traf mit ihm die Honorarvereinbarung und legte die Prüfungsschwerpunkte fest. Der Prüfungsausschuss befasste sich zudem mit dem Quartalsfinanzbericht zum 31. März 2015, prüfte den Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 und beriet hierüber in Anwesenheit des Abschlussprüfers und erörterte diese beiden Zwischenfinanzberichte ebenso wie den Quartalsfinanzbericht zum 30. September 2015 eingehend mit dem Vorstand. Außerdem prüfte und analysierte er zur Vorbereitung der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2016 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2015 sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015. Der Prüfungsausschuss befasste sich zudem mit dem Prüfbericht der Ernst & Young GmbH zum EMIR-Compliance-System. Der Nominierungsausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen zusammen. Darüber hinaus fasste er einen Beschluss im schriftlichen Verfahren sowie verschiedene Beschlüsse zur Ausübung von Beteiligungsrechten im EnBW-Konzern im Rahmen der ihm von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat übertragenen Zuständigkeiten nach § 32 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG). Der im Geschäftsjahr 2010 eingerichtete Ad-hoc-Ausschuss tagte zweimal im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er hat die Aufgabe, die Untersuchungen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Befassung mit allen darüber hinausgehenden rechtlichen Aspekten hinsichtlich möglicher Unregelmäßigkeiten bei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen der Bykov-Gruppe zu überwachen. Für den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Veranlassung zusammenzukommen. Corporate Governance Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2015 eingehend mit verschiedenen Fragen der Corporate Governance befasst. Im Corporate-Governance-Bericht sind diese ausführlich dargestellt. Der Corporate-Governance-Bericht ist Teil der Erklärung zur Unternehmensführung, die die Gesellschaft entsprechend § 289a Abs. 1 Satz 2 HGB auf ihrer Internetseite (www.enbw.com/corporate-governance) öffentlich zugänglich macht. In der Sitzung am 9. November 2015 fand die jährliche Effizienzprüfung des Aufsichtsrats statt. Im Rahmen dieser Prüfung wurden Ansatzpunkte für eine weitere Optimierung der Gremienarbeit identifiziert, die für die künftige Arbeit berücksichtigt werden. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 und dessen Umsetzung im Unternehmen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015. In dieser Sitzung nahm der Aufsichtsrat darüber hinaus den Bericht des Vorstandsmitglieds Dr. Bernhard Beck in dessen Eigenschaft als Corporate-Governance-Verantwortlicher, entgegen und verabschiedete die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG. Zuvor hatte der Vorstand in seiner Sitzung am 1. Dezember 2015 eine wortgleiche Erklärung abgegeben. Die EnBW AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung vom 4. Dezember 2014 in der jeweils geltenden Fassung uneingeschränkt entsprochen. Den im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 wird die EnBW AG auch künftig uneingeschränkt entsprechen. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist im Corporate-Governance-Bericht vollständig wiedergegeben und steht den Aktionären gemeinsam mit den Erklärungen der Vorjahre auf den Internetseiten der EnBW AG (www.enbw.com/corporate-governance) dauerhaft zur Verfügung. Jahres- und Konzernabschlussprüfung Am 29. April 2015 hat die Hauptversammlung die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Berlin, erneut zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses gewählt. Der Prüfungsausschuss erteilte der KPMG die jeweiligen Prüfungsaufträge und legte die Prüfungsschwerpunkte für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung fest. Entsprechend ihrer Beauftragung nahm die KPMG eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 enthaltenen verkürzten Abschlusses nebst Zwischenlagebericht vor und erteilte darüber anschließend eine uneingeschränkte Bescheinigung entsprechend § 37w Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). In der Sitzung am 31. Juli 2015 berichtete der Prüfer den Mitgliedern des Prüfungsausschusses über seine Prüfungstätigkeit sowie die Prüfungsergebnisse und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Die Ausschussmitglieder hatten nach ihrer eigenen Durchsicht keine Einwendungen gegen den Halbjahresfinanzbericht. Auf Grundlage der durch den Prüfungsausschuss festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung prüfte die KPMG den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2015 sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015. Die Prüfungen ergaben keine Einwendungen, so dass jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Darüber hinaus unterzog der Abschlussprüfer das vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Überwachungssystem zur Risikofrüherkennung einer intensiven Prüfung und bestätigte, dass dieses geeignet ist, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Entwürfe der Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses (einschließlich des zusammengefassten Lageberichts) wurden den Mitgliedern des Prüfungsausschusses rechtzeitig am 16. Februar 2016 für die Ausschusssitzung am 24. Februar 2016 übersandt. Sie enthielten jeweils Entwürfe der Abschlüsse einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands. In dieser Sitzung berichtete der Abschlussprüfer eingehend über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Der Abschlussprüfer berichtete den Ausschussmitgliedern, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess festgestellt worden sind, und informierte die Ausschussmitglieder über von ihm zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Prüfungsausschuss befasste sich eingehend mit den übersandten Abschlussunterlagen und Entwürfen der Prüfungsberichte. Gegen den Jahres- und Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands erhob der Prüfungsausschuss nach Abschluss seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen. Er empfahl dem Aufsichtsrat, die Abschlüsse nebst dem zusammengefassten Lagebericht zu billigen und dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zuzustimmen. Im Anschluss an die ausführliche Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss wurden die ausgefertigten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers nebst den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 aufgestellten Abschlüssen für die AG und den Konzern, dem zusammengefassten Lagebericht und dem Gewinnverwendungsvorschlag sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig am 7. März 2016 vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2016 übersandt. Aufgrund der am 17. März 2016 in Kraft getretenen Änderung des § 253 HGB hat der Vorstand am 17. März 2016 vom Anwendungswahlrecht der Verlängerung des Zeitraums der Durchschnittsbildung des Zinssatzes für Altersversorgungsverpflichtungen (von sieben auf zehn Jahre) für das Geschäftsjahr 2015 Gebrauch gemacht und die Jahresabschlüsse für die AG und den Konzern sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern geändert und am 17. März 2016 nochmals aufgestellt. Gleichzeitig wurde der Gewinnverwendungsvorschlag angepasst. Ebenfalls am 17. März 2016 führte KPMG Nachtragsprüfungen der zuvor vom Vorstand neu aufgestellten Abschlüsse für den die AG und den Konzern jeweils zum 31. Dezember 2015 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 durch. Die Nachtragsprüfungen ergaben keine Einwendungen, so dass auch danach jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die geänderten Abschlüsse für die AG und den Konzern und der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie der geänderte Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurden dann am 18. März 2016 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats geprüft. In dieser Sitzung berichtete der Abschlussprüfer eingehend über die wesentlichen Ergebnisse seiner Nachtragsprüfungen und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Gegen den am 17. März 2016 aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands erhob der Prüfungsausschuss nach seinen eigenen Prüfungen keine Einwendungen. Er empfahl dem Aufsichtsrat, die Abschlüsse nebst dem zusammengefassten Lagebericht in den am 17. März 2016 aufgestellten Fassungen zu billigen und dem ebenfalls am 17. März 2016 angepassten Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zuzustimmen. In der anschließenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2016 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und der Nachtragsprüfungen sowie darüber, dass er im Rahmen seiner Prüfungen keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess festgestellt hat, und stand für Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung. Ferner informierte er über von ihm zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Darüber hinaus berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ausführlich über die Beratungen und Ergebnisse der Sitzungen des Prüfungsausschusses. Auch sie stand für Fragen der übrigen Gremienmitglieder zur Verfügung. Der Aufsichtsrat bezog die Ergebnisse des Abschlussprüfers und des Prüfungsausschusses in seine weiteren Beratungen ein. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2015, den zusammengefassten Lagebericht über das Geschäftsjahr 2015 und den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015. Das abschließende Ergebnis seiner eigenen Prüfungen führte zu keinerlei Einwendungen des Aufsichtsrats. Er stimmte den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers zu, billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der damit festgestellt ist sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 und schloss sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 an. Auch der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde von der KPMG geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte hierzu am 24. Februar/17. März 2016 folgenden Bestätigungsvermerk: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Der Entwurf des Abhängigkeitsberichts wurde den Mitgliedern des Prüfungsausschusses gemeinsam mit den übrigen Abschlussunterlagen und Entwürfen der Prüfungsberichte rechtzeitig am 16. Februar 2016 vor der Sitzung am 24. Februar 2016 zugesandt. Der Prüfungsausschuss befasste sich in dieser Sitzung eingehend mit dem übersandten Entwurf des Abhängigkeitsberichts und nahm den Bericht des Abschlussprüfers entgegen, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen informierte und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stand. Nach sorgfältiger eigener Prüfung erhob der Prüfungsausschuss gegen den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen. Anschließend wurde der ausgefertigte Abhängigkeitsbericht den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig am 7. März 2016 vor deren Bilanzsitzung am 18. März 2016 zur Prüfung übermittelt. Aufgrund der vom Vorstand am 17. März 2016 neu aufgestellten Abschlüsse für die AG und den Konzern jeweils zum 31. Dezember 2015 ergaben sich Folgeänderungen für den Abhängigkeitsbericht, weshalb der Vorstand den Abhängigkeitsbericht am 17. März 2016 nochmals in einer neuen Fassung ausgefertigt hat. Ebenfalls am 17. März 2016 führte KPMG eine Nachtragsprüfung der neuen Fassung des Abhängigkeitsberichts durch, die keine Einwendungen ergab, so dass von KPMG auch am 17. März 2016 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die neue Fassung des Abhängigkeitsberichts wurde dann am 18. März 2016 vom Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats geprüft. In dieser Sitzung berichtete der Abschlussprüfer eingehend über die wesentlichen Ergebnisse seiner Nachtragsprüfung und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Gegen den vom Vorstand am 17. März 2016 ausgefertigten Abhängigkeitsbericht erhob der Prüfungsausschuss nach seinen eigenen Prüfungen keine Einwendungen. An den Beratungen des Aufsichtsrats über den Bericht - die im Rahmen dessen Bilanzsitzung am 18. März 2016 stattfanden - nahm auch der Abschlussprüfer teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses über die Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat unterzog den Abhängigkeitsbericht unter Einbeziehung der Ergebnisse des Abschlussprüfers und des Prüfungsausschusses einer eingehenden Prüfung im Hinblick auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit, billigte das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers und kam zu dem Ergebnis, dass keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind. Personelle Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand Im Geschäftsjahr 2015 gab es bei der personellen Besetzung des Vorstands keine Änderung. Aufsichtsrat Während des Geschäftsjahres 2015 kam es im Aufsichtsrat zu folgenden personellen Veränderungen: Nachdem Gerhard Stratthaus mit Ablauf des 29. April 2015 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden ist, hat die Hauptversammlung am 29. April 2015 Lutz Feldmann für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Kurt Widmaier hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt und ist mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2015 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 24. Juni 2015 wurde Lothar Wölfle, Landrat des Bodenseekreises, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2015 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde die Bestellung bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2016 befristet, sodass dann eine entsprechende Nachwahl erforderlich wird. Ferner ist Bodo Moray aufgrund Amtsniederlegung mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2015 ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als Nachfolger von Bodo Moray hat das Amtsgericht Mannheim mit Beschluss vom 20. November 2015 Michaela Kräutter, Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Ver- und Entsorgung ver.di Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern Gerhard Stratthaus, Kurt Widmaier und Bodo Moray für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und ihre - teils langjährige - Tätigkeit für das Unternehmen. Bei den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im EnBW-Konzern bedankt sich der Aufsichtsrat für ihren engagierten Einsatz im Geschäftsjahr 2015 für das Unternehmen und dessen Kunden.
Karlsruhe, den 18. März 2016 Der Aufsichtsrat Dr. Claus Dieter Hoffmann, Vorsitzender Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG erklären gemäß § 161 AktG: „Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat den im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung vom 4. Dezember 2014 in der jeweils geltenden Fassung uneingeschränkt entsprochen und wird ihnen in der Fassung vom 5. Mai 2015 auch künftig uneingeschränkt entsprechen.“
Karlsruhe, 17. Dezember 2015 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Für den Vorstand Dr. Bernhard Beck Für den Aufsichtsrat Dr. Claus Dieter Hoffmann |
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