![]() EnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruheOffenlegung nach den §§ 325 ff. HGBIntegrierter Geschäftsbericht 2018Zusammengefasster Lagebericht über das Geschäftsjahr 2018des EnBW-Konzerns und der EnBW AGGrundlagen des Konzerns Geschäftsgrundlagen ![]() Die EnBW ist als integriertes Energieunternehmen entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette in den vier Segmenten Vertriebe, Netze, Erneuerbare Energien sowie Erzeugung und Handel tätig. Mit unseren unternehmerischen Aktivitäten nehmen wir verschiedene Ressourcen in Anspruch von Finanzen bis hin zu Know-how. Durch den effizienten Einsatz dieser Ressourcen schaffen wir einen Mehrwert für uns und unsere Stakeholder. Die EnBW verfügt über ein diversifiziertes Geschäftsportfolio mit einem wieder zunehmend vorteilhaften Rendite-Risiko-Profil. Mit der Neuausrichtung im Rahmen der Energiewende erhöht sich der Gesamtanteil des regulierten Netzgeschäfts und der Anteil der erneuerbaren Energien am Adjusted EBITDA steigt. Zur Weiterentwicklung unseres Geschäftsportfolios haben wir künftige Erlösquellen in der Energiewirtschaft eingehend analysiert. Unserer Einschätzung nach werden sich die Ergebnisströme in der Energiewirtschaft deutlich verschieben. Erneuerbare Energien, Netze und das dezentrale Lösungsgeschäft gewinnen an Bedeutung. Auf dieser Grundlage haben wir unter dem Leitmotiv "Energiewende. Sicher. Machen." die Strategie EnBW 2020 entwickelt, die die Weichen für die Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells stellt und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens stärkt. Im Mittelpunkt der Strategie EnBW 2020 stehen die beiden operativen, sich ergänzenden Modelle "Nahe am Kunden" und "Maschinenraum der Energiewende". Mit der Weiterentwicklung der EnBW-Strategie nach 2020 wollen wir unseren Fokus zunehmend auf den Infrastrukturaspekt bestehender Geschäftsfelder legen und darüber hinaus auch neue Wachstumschancen jenseits des Energiesektors erschließen. Die EnBW engagiert sich mit Kraft, Kompetenz und Leidenschaft für das Gelingen der Energiewende und gewährleistet eine nachhaltige und sichere Versorgung. Wir laden unsere Kunden und Partner ein, bei der Gestaltung der künftigen Energielandschaft mitzumachen und von neuen Chancen zu profitieren. Wir überzeugen unsere Kunden durch Qualität und Kreativität und sind uns der Verantwortung für unsere Mitarbeiter bewusst. Wir sind entlang der Wertschöpfungskette Strom und Gas aktiv. Durch unsere umfassende und tiefgreifende Systemkompetenz sind wir auch unter den durch die Energiewende grundlegend veränderten Rahmenbedingungen bestens aufgestellt. Aufgrund zunehmender Dezentralität des Energiesystems haben wir die Kundenorientierung und die gemeinsame Geschäftsentwicklung mit Partnern fest in unserem Unternehmen verankert. Unsere Tätigkeiten stehen heute verstärkt unter den Zeichen der Dialog- und Lösungsorientierung sowie der Partnerschaftlichkeit. Die Digitalisierung gewinnt zunehmend Einfluss auf das Denken und Handeln in unserem Unternehmen. Die EnBW hat ihre digitale Transformation seit 2015 stark beschleunigt, heute arbeiten wir daran in mehr als 180 Einzelprojekten, den sogenannten Digitalisierungsinitiativen. Wir verfolgen dabei drei Stoßrichtungen: Produkte und Prozesse, Technologien sowie Menschen und Organisation. Bei Produkten und Prozessen geht es zum einen darum, mithilfe digitaler Technik Abläufe im Unternehmen zu optimieren oder komplett neu zu denken. Darunter fällt zum Beispiel die digitale Interaktion mit Kunden, aber auch die Digitalisierung unseres Unternehmenskerns wie zum Beispiel unserer Finanz- und Abrechnungsprozesse. Zum anderen sind die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle und digitaler Produkte sowie die bessere Nutzung der vorhandenen Daten weitere wichtige Ziele. Technologien bilden die Grundlage der Digitalisierung. Für die EnBW ist der Einsatz von Sensorik zur Gewinnung von Daten auch aus älteren Anlagen dabei genauso wichtig wie künstliche Intelligenz und das Internet der Dinge. Wir befassen uns auch eingehend mit der Blockchain-Technologie, die sich schnell entwickelt und hohes Veränderungspotenzial verspricht. Um dies zu verifizieren, investieren wir hier in die Entwicklung konkreter Anwendungsfälle. In der dritten Stoßrichtung Menschen und Organisation geht es um die Frage, welche Fähigkeiten unsere Mitarbeiter in einer digitalen Arbeitswelt benötigen und wie sie am besten kooperieren können. Die EnBW implementiert neue Arbeitsweisen wie agile Projektmanagementmethoden und bildet einen Teil der Mitarbeiter und Führungskräfte so aus, dass sie die Chancen der Digitalisierung in ihrem eigenen Arbeitsumfeld erkennen und nutzen können. Die Wirkungszusammenhänge der Top-Leistungskennzahlen am Beispiel von Digitalisierungsinitiativen zeigt die Grafik auf Seite 55. Beurteilung der Robustheit unseres Geschäftsmodells hinsichtlich Klimaschutz Die EnBW analysiert die Robustheit ihres Geschäftsmodells auch im Hinblick auf die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die Strategie der EnBW berücksichtigt die Anforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes. Entsprechend bildet die Bewertung möglicher Entwicklungspfade der Energiewende in den kommenden Jahren einschließlich der Chancen und Risiken für das Geschäft der EnBW einen maßgeblichen Bestandteil der Marktanalysen. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei die künftige Entwicklung des deutschen beziehungsweise europäischen Strommarktes. Dabei entwerfen wir zunächst Szenarien für die hauptsächlichen Einflussgrößen wie Nachfrageentwicklung, Veränderungen im Kraftwerkspark oder Annahmen zu preisrelevanten Brennstoffen. Auf dieser Grundlage lassen sich dann mögliche Pfade für die langfristige Entwicklung des Strompreises bestimmen, der zu den wichtigsten Marktgrößen für das Geschäft der EnBW zählt. Die Szenarien orientieren sich an der Verfolgung und Erreichung internationaler Klimaschutzziele (zum Beispiel Begrenzung der Treibhausgaskonzentration auf 450 ppm [parts per million]) und den daraus abgeleiteten Zielen und Maßnahmen der Bundesregierung (mindestens 80-prozentige Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990). Die Modellierungsergebnisse geben nicht nur Aufschluss über die Strompreise, sondern auch über weitere relevante Markttrends, beispielsweise im Bereich der erneuerbaren Energien oder der Elektromobilität. In Summe erlauben sie eine Einschätzung der Robustheit unserer strategischen Planungen unter Berücksichtigung der durch den Klimawandel verursachten Entwicklungen. Für die Beurteilung der Robustheit unseres Geschäftsmodells im Rahmen der gesellschaftlichen Anstrengungen zur Begrenzung des Klimawandels und der Erreichung eines Zwei-Grad-Ziels werden die folgenden Szenarien zugrunde gelegt: - Beibehaltung des heutigen Pfades der Energiewende mit einem Schwerpunkt auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor - konsequente Ausrichtung auf den Klimaschutz im Kontext weltweiter Anstrengungen zur Erreichung ambitionierter Klimaschutzziele - verlangsamter Umbau des Energiesystems vor dem Hintergrund einer schwachen Wirtschaftsentwicklung unterhalb des langfristigen Potenzials - Einschränkung der Energiewende in einem internationalen Umfeld, das auf starkes Wirtschaftswachstum auch in konventionellen Industriebranchen ausgerichtet ist Wertschöpfung Wertschöpfung für die EnBW und ihre Stakeholder ![]() ![]() ![]() ![]() Wertschöpfung für die EnBW und ihre Stakeholder Ziel des unternehmerischen Handelns der EnBW ist die kurz-, mittel- und langfristige Wertschöpfung. Diese steht für unternehmerischen Erfolg sowie Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit und hängt nicht nur vom Unternehmen selbst ab, sondern auch vom Unternehmensumfeld, von den Beziehungen zu den Stakeholdern und von der Nutzung verschiedener Ressourcen. Durch den effizienten Einsatz dieser Ressourcen im Rahmen unserer Aktivitäten schaffen wir Wert für uns und unsere Stakeholder. Mit nachhaltigem Wirtschaften verbinden wir den Anspruch, alle unsere Geschäftsaktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten. In engem Zusammenhang damit steht auch die Reputation, also die öffentliche Meinung unserer Stakeholdergruppen gegenüber der EnBW. Informationen zu den Wirkungszusammenhängen der Top-Leistungskennzahlen finden sich auf Seite 53 ff. Wertschöpfungsrechnung Die Wertschöpfungsrechnung zeigt für die Ressource Finanzen, in welchem Umfang die EnBW zum Wohlstand der Gesellschaft beziehungsweise der Stakeholder und zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung insbesondere in Deutschland und Baden-Württemberg beiträgt. Weitere Informationen zum Austausch mit unseren Stakeholdern sind im Kapitel "Im Dialog mit unseren Stakeholdern" zusammengefasst. Wir definieren die Wertschöpfung als zahlungswirksame Unternehmensleistung der EnBW im abgelaufenen Geschäftsjahr abzüglich der zahlungswirksamen Aufwendungen. Die Wertschöpfung wird aus der Kapitalflussrechnung abgeleitet und um die Mittelverwendung korrigiert. Im Berichtsjahr lag die Wertschöpfung des EnBW-Konzerns bei 19,5 % (Vorjahr: 23,8 %). Neben der Verwendung für aktive und ehemalige Mitarbeiter in Form von Löhnen und Gehältern sowie Pensionszahlungen entfällt ein weiterer Anteil auf Zahlungen an den Staat in Form von Ertragsteuern, Strom- und Energiesteuern. Nach Berücksichtigung aller Stakeholdergruppen ergibt sich der Retained Cashflow des EnBW-Konzerns, der dem Unternehmen für Investitionen ohne zusätzliche Fremdkapitalaufnahme zur Verfügung steht. Aufgrund der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer fiel der Retained Cashflow im Vorjahr deutlich höher aus. Die Rückerstattung wird bei der EnBW für die Schuldentilgung 2018 sowie für Investitionen in den Jahren 2018 bis 2020 genutzt. ![]() Konzernstruktur und geschäftlicher Radius Die EnBW ist nach dem Modell eines integrierten Unternehmens aufgestellt. Die EnBW AG wird über Geschäftseinheiten und Funktionaleinheiten geführt: In den Geschäftseinheiten werden die operativen Kernaktivitäten entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette abgebildet. Die Funktionaleinheiten nehmen konzernweite Unterstützungs- und Governance-Aufgaben wahr. Der EnBW-Konzern umfasst die EnBW AG als Konzernmutter sowie 171 vollkonsolidierte Unternehmen, 23 at equity bewertete Unternehmen und drei gemeinschaftliche Tätigkeiten. Weitere Informationen zur Organisationsstruktur finden sich im Kapitel "Corporate Governance" unter "Leitung und Überwachung". Baden-Württemberg Die EnBW hat ihre Wurzeln in Baden-Württemberg. Hier sind wir entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette tätig und nehmen eine marktführende Position ein. Dabei stützen wir uns auf eine Reihe wesentlicher Tochterunternehmen. Deutschland und Europa Außerdem ist die EnBW in ganz Deutschland und darüber hinaus aktiv. Mit dem Markteintritt in Schweden über die schwedische Landesgesellschaft EnBW Sverige sowie ersten Aktivitäten in Frankreich, Taiwan und den USA setzen wir auf eine selektive Internationalisierung im Bereich der erneuerbaren Energien. Seit 2016 sind wir bereits mit unserem Tochterunternehmen Connected Wind Services in Dänemark und Schweden vertreten. In der Türkei sind wir mit unsrem türkischen Partner Borusan im Bereich erneuerbare Energien aktiv. Zu den bedeutendsten Beteiligungen der EnBW in Bezug auf die Wertschöpfungskette und den Beitrag zum Ergebnis des EnBW-Konzerns zählen folgende Unternehmensgruppen: Die in Laufenburg, Schweiz, ansässige Energiedienst Holding (ED) mit rund 900 Mitarbeitern ist eine regional in Südbaden und der Schweiz tätige ökologisch ausgerichtete deutsch-schweizerische börsennotierte Aktiengesellschaft mit diversen Tochtergesellschaften. Die ED erzeugt ausschließlich Ökostrom, vorwiegend aus Wasserkraft. Neben der Stromversorgung bietet die Unternehmensgruppe ihren Kunden intelligent vernetzte Produkte und Dienstleistungen, darunter Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Stromspeichersysteme, Elektromobilität und E-Carsharing, an. Die Kerngeschäftstätigkeiten der in Prag, Tschechien, ansässigen Pražská energetika (PRE) mit knapp über 1.500 Mitarbeitern umfassen den Strom- und Gasvertrieb, die Stromverteilung in Prag, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Erbringung von Energiedienstleistungen. Die PRE ist der drittgrößte Stromversorger Tschechiens und Betreiber eines hochwertigen und zuverlässigen Verteilnetzes. Im Rahmen ihrer Tätigkeit fördert die PRE den Einsatz von modernen technologischen Lösungen und bietet Beratung im Bereich Implementierung von innovativen Technologien und Energieeinsparung an. Die Stadtwerke Düsseldorf (SWD) sind eines der größten kommunalen Versorgungsunternehmen Deutschlands. Mit etwas über 3.140 Mitarbeitern versorgen die SWD Kunden in Düsseldorf und der Region mit Strom, Erdgas, Fernwärme sowie Trinkwasser und stellen die Abfallentsorgung und Straßenreinigung in der Stadt sicher. Der Fokus liegt zudem auf der bedarfsgerechten Entwicklung vernetzter urbaner Infrastrukturen in den Arbeitsfeldern Energie, Mobilität und Immobilien. Die VNG mit Hauptsitz in Leipzig und rund 1.120 Mitarbeitern ist ein horizontal und vertikal integrierter Unternehmensverbund der europäischen Gaswirtschaft mit über 20 Gesellschaften in sechs Ländern. Sie konzentriert sich auf die Geschäftsbereiche Gashandel und Gasvertrieb, Gastransport sowie Gasspeicherung. Ausgehend von dieser Kernkompetenz richtet die VNG ihren Fokus zunehmend auf neue Geschäftsfelder. Dazu zählen unter anderem Biogas, digitale Infrastruktur und Quartierslösungen. Über den unabhängigen Fernleitungsnetzbetreiber ONTRAS Gastransport GmbH betreibt sie das zweitgrößte deutsche Ferngasnetz. Kunden und Vertriebsmarken Die EnBW beliefert insgesamt rund 5,5 Millionen Kunden mit Energie und erbringt für sie Energielösungen sowie energiewirtschaftliche Dienstleistungen. In Deutschland gehört die EnBW zu den führenden Anbietern im Bereich Energie- und Umweltdienstleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Kooperationen mit Stadtwerken und Kommunen. Auch die Fernwärme- und Trinkwasserversorgung zählt zum Angebotsspektrum der EnBW. Die EnBW und ihre Tochtergesellschaften unterscheiden zwei Kundengruppen: Zur Kundengruppe B2C zählen Privatkunden, kleine Gewerbebetriebe, Wohnungswirtschaft und Landwirtschaft. Die Kundengruppe B2B umfasst große Gewerbebetriebe, Industriekunden sowie Weiterverteiler, Stadtwerke, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Mit ihren starken Vertriebsmarken ist die EnBW nahe am Kunden und konsequent auf seine Bedürfnisse ausgerichtet. Im B2C-Bereich vermarktet die EnBW als aktiver Partner für die Energiezukunft unter der Marke EnBW (www.enbw.com) Strom, Gas, Fernwärme, energiewirtschaftliche Dienstleistungen, Energielösungen und Trinkwasser. Das Angebot konzentriert sich dabei auf Baden-Württemberg. Mit der Marke Yello (www.yello.de) vertreibt die EnBW bundesweit vor allem Strom, Gas sowie Lösungen und digitale Services rund um Energie an Privat- und Gewerbekunden. Ökologisch orientierte Kunden werden bundesweit mit der Marke NaturEnergiePlus angesprochen (www.naturenergieplus.de). Darüber hinaus treten Tochtergesellschaften der EnBW im B2B-Bereich mit der Marke GVS auf, im B2C- und B2B-Bereich mit den Marken Erdgas Südwest,ODR und ZEAG. Unter der Marke NaturEnergie (www.naturenergie.de) vertreibt die ED Ökostrom und Gas an Privatkunden in Südbaden. Geschäftskunden werden deutschlandweit und in der Schweiz angesprochen. Die PRE vertreibt unter der gleichnamigen Marke PRE (www.pre.cz) Strom, Gas, Energiedienstleistungen und Mobilfunk an Privat- und Gewerbekunden in Prag und Umgebung. Landesweit werden unter dieser Marke Industriekunden mit Strom, Gas und Energiedienstleistungen beliefert. Unter der Marke Yello (www.yello.cz) werden in Tschechien Strom und Gas vorwiegend über Onlinekanäle an Haushalts- und Gewerbekunden vertrieben. Unter der Marke Stadtwerke Düsseldorf (www.swd-ag.de) versorgen die SWD im B2C-Bereich Privat- und Gewerbekunden sowie die Landwirtschaft mit Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser. Im B2B-Bereich richtet sich das Angebot an Geschäfts- und Industriekunden. Die Vermarktung erfolgt bundesweit mit dem Schwerpunkt auf Nordrhein-Westfalen. Unter der Marke VNG (www.vng.de) beliefert die VNG Stadtwerke, regionale Versorgungsunternehmen sowie Industrie- und Gewerbebetriebe mit Gas in Deutschland und Europa von der Vollversorgung bis zu hochflexiblen Produkten. Die goldgas GmbH, eine Tochtergesellschaft der VNG, vertreibt unter der Marke goldgas (www.goldgas.de) Gas und Strom insbesondere an Privathaushalte, Gewerbekunden und Hausverwaltungen in Deutschland. Ausgewählte Gesellschaften ![]() Unsere operativen Segmente Segment Vertriebe Das Segment Vertriebe umfasst den Vertrieb von Strom und Gas sowie die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen wie Abrechnungsservices, Energieliefer-, Energieeinsparcontracting und neue Energielösungen. Dabei nutzen wir unser breites energiewirtschaftliches und prozessuales Know-how sowie die bestehenden Beziehungen zu unseren Kunden. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung optimieren wir unter anderem Kundenprozesse und bauen unser digitales Produktportfolio weiter aus. Segment Netze Im Segment Netze sind der Transport und die Verteilung von Strom und Gas, die Erbringung von netznahen Dienstleistungen, zum Beispiel der Betrieb von Netzen für Dritte, sowie die Wasserversorgung zusammengefasst. Die Wertschöpfung im Segment Netze basiert auf der bestehenden Infrastruktur und dem Prozess-Know-how, diese effizient zu betreiben und zu erweitern. Darüber hinaus ist die Wertschöpfung in den vielfach engen Beziehungen zu Kommunen und deren Bürgern verankert. Das Netzgeschäft wird im Zuge der Energiewende auf allen Spannungsebenen weiter ausgebaut und trägt damit zur Versorgungssicherheit bei. So plant beispielsweise unser Tochterunternehmen TransnetBW derzeit gemeinsam mit Partnern zwei leistungsstarke Nord-Süd-Verbindungen auf Basis der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ). Auch im Verteilnetz werden Partnerschaften künftig eine stärkere Rolle spielen, indem wir die Netzbetriebsmittel unserer Kunden effizient bewirtschaften und auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Segment Erneuerbare Energien Die Aktivitäten im Bereich der Erzeugung aus erneuerbaren Energien mit denen wir die natürlichen Ressourcen Wasser, Wind und Sonne nutzen werden im Segment Erneuerbare Energien gebündelt. Wir bauen die erneuerbaren Energien vor allem im Bereich Wind onshore und Wind offshore sowie Fotovoltaik erheblich aus und erweitern unsere Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette. Partnerschaftlichkeit spielt dabei eine zentrale Rolle. So bieten wir möglichen Investoren, unter anderem Kommunen und Bürgern, die Beteiligung an Projekten für erneuerbare Energien gezielt mithilfe geeigneter Modelle an. Unsere Wertschöpfung umfasst die Projektentwicklung, den Bau, den wirtschaftlichen Betrieb sowie in Zukunft das Repowering der Anlagen. Segment Erzeugung und Handel Das Segment Erzeugung und Handel umfasst die Stromerzeugung, die Speicherung von Gas sowie den Handel mit Strom und Gas, das Gas-Midstream-Geschäft, die Bereitstellung von Systemdienstleistungen für die Betreiber von Übertragungsnetzen, den Betrieb von Reservekraftwerken, Fernwärme, Umweltdienstleistungen sowie den Rückbau von Kraftwerken. Das Geschäft basiert vor allem auf der Strom- und Wärmeerzeugung aus unseren Kohle-, Gas-, Pumpspeicher- und Kernkraftwerken sowie auf unserer Betriebs- und Optimierungskompetenz. Während sich das Großhandelsmarktpreisniveau erholt hat, bewegen sich die Spreads weiterhin auf niedrigem Niveau. Unsere fossilen Kraftwerke stehen daher auch künftig unter Druck. Die am Markt befindlichen Kraftwerke sowie die in die Netzreserve überführten Kraftwerke leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland. Als Partner auf Augenhöhe unterstützen wir unsere Kunden bei der Integration ihrer Anlagen in den Markt mit unseren Dienstleistungen und unserem Know-how zum Beispiel im Bereich der Direktvermarktung. ![]() ![]() Strategie, Ziele und Steuerungssystem Strategie Marktumfeld und -strukturen Der Energiesektor in Deutschland befindet sich durch die Energiewende seit 2012 in einem tief greifenden Umbruch. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Erzeugung steigt, angetrieben durch regulatorische Fördermechanismen, einen Trend zur Dezentralität und den technischen Fortschritt. Die nukleare Stromerzeugung wird bis 2022 beendet. Die Nutzung fossiler Energieträger, vor allem von Braun- und Steinkohle, wird weiterhin politisch intensiv diskutiert. Zusätzliche Treiber des Wandels in der Energiebranche sind ein neues Nachfrageverhalten der Kunden (Kommunen, Haushalte, Gewerbe und Industrie) durch zunehmendes Streben nach Autarkie und Nachhaltigkeit sowie sinkende Energieverbräuche durch verbesserte Energieeffizienz. Damit verändern sich die Geschäftsmodelle der Energieversorger. Strategieprozess Die Strategieentwicklung bei der EnBW folgt einem einheitlichen und strukturierten Prozess. Am Anfang steht unsere Vision unter dem Leitmotiv: "Energiewende. Sicher. Machen."Die Konzernstrategie beschreibt unsere Positionierung und Differenzierung im Wettbewerb. Dabei ist die Nachhaltigkeit integraler Bestandteil der Konzernstrategie, womit die Schaffung von wirtschaftlichem, ökologischem und gesellschaftlichem Mehrwert für unsere Stakeholder gewährleistet wird. Mit nachhaltigem Wirtschaften verbinden wir den Anspruch, unsere Geschäftsaktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten. Das Nachhaltigkeitskonzept steht im Einklang mit den strategischen Leitplanken der EnBW und legt Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen fest. Handlungsfelder stellen unter anderem der Ausbau erneuerbarer Energien, die Steigerung des Mitarbeitercommitments sowie die Gewährleistung der Versorgungszuverlässigkeit dar. Das Konzept berücksichtigt die externen Anforderungen an nachhaltiges unternehmerisches Handeln, das sich aus führenden Nachhaltigkeitsstandards und -ratings ableitet, ebenso wie die Integration ökologischer und sozialer Aspekte in das operative Geschäft. In unserer Portfoliostrategie erarbeiten wir die Zusammensetzung und strategische Weiterentwicklung unseres Geschäftsportfolios. Unsere strategische Zielerreichung konkretisieren und operationalisieren wir im letzten Schritt durch die Ausgestaltung von Geschäfts-, Beteiligungs- und Funktionalstrategien. ![]() Leitmotiv und Konzernstrategie Die unter unserem Leitmotiv entwickelte EnBW-Konzernstrategie umfasst zwei operative, sich ergänzende Modelle: Nahe am Kunden: Die Strategie EnBW 2020 rückt den Kunden noch stärker in den Mittelpunkt. Zielgerichtetes Innovationsmanagement und kurze Entwicklungszeiten für neue Produkte und Dienstleistungen werden zu Kernelementen. Die Zusammenarbeit mit Stadtwerken und Kommunen soll vor allem auf Basis partnerschaftlicher Kooperationsmodelle ausgebaut werden. Die EnBW will sich mit kundensegmentspezifischen System- und Komplettlösungen und einem starken Markenportfolio im Wettbewerb Vorteile erarbeiten. Ein Innovationscampus unterstützt die schnelle und zukunftsweisende Produktentwicklung - er zeichnet sich durch Marktnähe, die Bündelung der notwendigen Kompetenzen von Forschung und Entwicklung bis zum Vertrieb sowie durch unternehmerisches Denken aus. Insbesondere im Bereich der energienahen Dienstleistungen sollen selektive Unternehmenserwerbe das Know-how ergänzen und die Angebotspalette komplettieren. Maschinenraum der Energiewende: Beim Betrieb systemrelevanter Infrastruktur zählen Sicherheit, Einfachheit und Flexibilität. Die EnBW setzt auf operative Exzellenz, strikte Effizienz- und Kostenorientierung für definierte Qualitätsniveaus und Standardisierung. Technologische Entwicklungspartnerschaften verringern Kosten und Risiken. Zudem bietet die EnBW umfangreiche aktive Kooperationsmöglichkeiten in allen Wertschöpfungsstufen an. Im "Maschinenraum der Energiewende" sichert die EnBW durch ihre Kompetenz die zuverlässige Energieversorgung, die auch während des Umbaus der Energielandschaft gewährleistet bleiben muss. Portfoliostrategie Umbau des Geschäftsportfolios Die EnBW will den Anteil der erneuerbaren Energien an ihrer Erzeugungskapazität von 19 % (Basisjahr 2012) auf über 40 % im Jahr 2020 mehr als verdoppeln. Unsere Kapazitäten aus Onshore-Windparks sollen sich in Deutschland und ausgewählten Auslandsmärkten deutlich erhöhen. Ein weiteres Wachstumsfeld wird die Offshore-Windkraft sein. Durch umfangreiche Investitionen in den Netzausbau werden wir einen materiellen Beitrag zur erforderlichen Infrastruktur des Energiesystems und damit zur Versorgungssicherheit leisten. Innovative Produkte und Dienstleistungen werden zu einem weiteren wichtigen Standbein des Unternehmens. Bis zum Jahr 2020 soll das Ergebnis - der Zielwert des Adjusted EBITDA liegt bei 2,3 bis 2,5 Mrd. € zu einem wesentlichen Teil aus strategischen Initiativen generiert werden. Parallel dazu wird sich der Gesamtanteil des regulierten Netzgeschäfts und der erneuerbaren Energien am Adjusted EBITDA von rund 40 % (Basisjahr 2012) auf mindestens 70 % im Jahr 2020 erhöhen. Dadurch verbessert sich das Rendite-Risiko-Profil der EnBW. Umfangreiche Investitionen und Desinvestitionen Bis 2020 plant die EnBW Gesamtinvestitionen von 14,1 Mrd. € (Basisjahr 2012). Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien im industriellen Maßstab. Zudem konzentrieren wir uns auf die Erweiterung und Ertüchtigung der Transport- und Verteilnetze bis hin zu den sogenannten Smart Grids. Um den für diese umfangreichen Investitionen erforderlichen finanziellen Spielraum zu gewinnen, haben wir mit unserer Strategie EnBW 2020 unser Desinvestitionsprogramm - mit klassischen Desinvestitionen und Mittelzuflüssen aus Beteiligungsmodellen, Anlagenabgängen und Zuschüssen - auf rund 5,1 Mrd. € (Basisjahr 2012) erheblich ausgeweitet. Bis einschließlich 2018 haben wir mit 11,5 Mrd. € bereits rund 80 % investiert beziehungsweise mit 4,4 Mrd. € rund 85 % desinvestiert. Auf Basis unserer aktuellen Planung erwarten wir bis 2020 ein Überschreiten sowohl der strategischen Investitionsziele als auch der Desinvestitionsziele. Weitere Informationen hierzu finden sich im "Prognosebericht". ![]() Strategie EnBW 2020 auf der Zielgeraden Die EnBW setzt als integriertes Energieunternehmen ihre Strategie 2020 mit Konsequenz und Souveränität um. Mit Blick auf den näher rückenden Zielhorizont ist festzuhalten: Die Effizienzanstrengungen und die Wachstumsinitiativen, mit denen das Unternehmen auf eine neue zukunftsfähige Basis gestellt werden soll, sind weitgehend umgesetzt oder befinden sich auf der Zielgeraden. So ist die EnBW durch die Vollkonsolidierung der VNG im Jahr 2017 zur Nummer 2 im Gastransportgeschäft und zum drittgrößten deutschen Gasversorger aufgestiegen. Ein weiteres gutes Beispiel für die Erfolge des Portfolioumbaus ist der Bereich Windenergie. Bei Wind offshore folgen nach EnBW Baltic 1 und EnBW Baltic 2 mit EnBW Hohe See und EnBW Albatros in der Nordsee bereits zwei weitere große Projekte. Ein weiterer Offshore-Windpark - EnBW He Dreiht - befindet sich in Planung. EnBW He Dreiht ist das erste Offshore-Windpark-Projekt, das ohne EEG-Subventionen auskommt. Bei Wind onshore zählt die EnBW mittlerweile zu den großen Projektentwicklern und Betreibern von Windparks in Deutschland. Mit dem Markteintritt in Schweden sowie ersten Aktivitäten in Frankreich, Taiwan und den USA im Jahr 2018 setzte die EnBW ein weiteres Zeichen für die Erschließung ausgewählter internationaler Wachstumsmärkte im Bereich der erneuerbaren Energien. Wenn keine erneuten, unerwartet massiven Umfeldverschlechterungen auftreten, wird die EnBW ihre Ergebnisziele für 2020 sowohl auf Konzern- als auch auf Segmentebene und damit einen der wichtigsten Meilensteine der Unternehmensgeschichte erreichen. Strategische Weiterentwicklung nach 2020 Nächste Phase der Energiewende Die Energiewende in Deutschland wurde in ihrer ersten Phase überwiegend von Energiepolitik und Regulierung getragen. Nun nimmt zunehmend eine zweite Phase der Energiewende Gestalt an, die nach 2020 ihre volle Wirkung entfalten wird und bei der Markt, Kunden und Technologien die Richtung vorgeben. Vor allem sechs zentrale Trends sind für die strategische Weiterentwicklung der EnBW von Bedeutung: - Das Ziel der Dekarbonisierung der Wirtschaft, das nahezu alle Staaten der Welt teilen, bestimmt die politisch-regulatorische Agenda. - Neue Wettbewerber und Technologiesprünge verändern die Wertschöpfungskette deutlich - jedes Geschäft unterliegt zunehmend eigenen Erfolgsfaktoren. - Erneuerbare Energien und intelligente Netze bleiben weiterhin die Schwerpunkte des künftigen dezentralen Energiesystems. - Die sektorübergreifende Vernetzung der Stromerzeugung und Digitalisierung prägen die industrielle Entwicklung. Dadurch wachsen Energie- und Infrastrukturthemen über Sektorgrenzen hinweg zusammen. - Der Bedarf an intelligenter und zuverlässiger Infrastruktur steigt durch Einflussfaktoren wie demografische Entwicklung und Urbanisierung. Das Volumen des Infrastrukturmarktes in Deutschland wird von rund 100 Mrd. € 2015 auf voraussichtlich 150 Mrd. € 2025 wachsen (Quelle: PwC/Oxford Economics, eigene Berechnungen). - Individualisierung, Digitalisierung und Vernetzung verändern das Kundenverhalten stark und machen es schwieriger vorhersehbar. Nachhaltiger und innovativer Infrastrukturpartner Die Weiterentwicklung der EnBW-Strategie nach 2020 nimmt die zentralen Trends der zweiten Phase der Energiewende auf. Wir wollen den strategischen Fokus unseres Unternehmens zunehmend auf den Infrastrukturaspekt bestehender Geschäftsfelder legen und darüber hinaus auch neue Wachstumschancen jenseits des Energiesektors erschließen, die sich an den Kernkompetenzen der EnBW orientieren. Kernkompetenzen der EnBW was wir gut und besser als viele andere können sind der sichere und zuverlässige Betrieb und das Management kritischer Infrastruktur im Bereich Energie. Diese ausgeprägten Kompetenzen lassen sich auch auf andere Infrastrukturbereiche übertragen, wobei erste Themen bereits identifiziert und in Bearbeitung sind, wie etwa das Breitbandgeschäft, die städtische Quartiersentwicklung oder der Ausbau der Ladeinfrastruktur als Grundlage der Elektromobilität. Ziel ist ein ausgewogenes Geschäftsportfolio mit vielfältigen Wachstumspotenzialen, einem hohen Anteil an stabilem regulierten Geschäft und einem attraktiven Rendite-Risiko-Profil. Die EnBW wandelt sich zu einem nachhaltigen und innovativen Infrastrukturpartner mit drei Schwerpunkten: - Durch den weiteren Ausbau der CO2-armen Erzeugung, den Ausstieg aus der Kernenergie und den angestrebten Ausstieg aus der kohlebasierten konventionellen Erzeugung (Dekarbonisierung) entsteht eine nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur. - Das Schwerpunktthema systemkritische Infrastruktur umfasst den Ausbau und Betrieb der Transportnetze, die Ertüchtigung der Verteilnetze sowie netznahe Dienstleistungen durch unsere Netztöchter. - In der Schwerpunktaktivität intelligente Infrastruktur für Kunden werden wir neue, digitale Geschäftsmodelle entwickeln, auf den Markt bringen und skalieren. Die EnBW konzentriert sich auf Wachstum und Innovationen für die Märkte der Zukunft. Integraler Bestandteil und Treiber der Unternehmensentwicklung ist die digitale Transformation der EnBW. Die Digitalisierung durchdringt alle Geschäftsbereiche, eröffnet neue Wachstumschancen und Ergebnispotenziale. Vom Umbau zum Wachstum ![]() Die EnBW wird 2020 wenn sich unsere Erwartungen erfüllen mit einem Adjusted EBITDA von rund 2,4 Mrd. € wieder das Ergebnisniveau des Jahres 2012 erreichen, allerdings auf Basis eines stark veränderten Geschäftsportfolios. Mit dem Ziel, die Position im Wettbewerb zu behaupten, unseren Mitarbeitern einen attraktiven Arbeitsplatz mit Perspektive zu bieten und eine marktgerechte Dividende für die Aktionäre zu erwirtschaften, wird die EnBW ab 2020 von "Umbau" auf "Wachstum" umschalten. Die Weiterentwicklung der EnBW-Strategie nach 2020 liefert dafür die Grundlage. Wesentlicher Wachstumstreiber ist der Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energien. Neben eine Verdopplung der installierten Leistung bei Wind offshore und Wind onshore auf über 3,5 GW tritt als drittes Standbein der Aufbau eines Portfolios an Fotovoltaik-Großprojekten. Aufgrund ihrer Kostenvorteile ist Fotovoltaik die weltweit am stärksten wachsende Erzeugungstechnologie. Die EnBW will Vorreiter in Deutschland für förderfreie Freiflächen-Fotovoltaikanlagen werden. Zur weiteren Absicherung ihrer Wachstumsambitionen verfolgt die EnBW eine Strategie der selektiven Internationalisierung im Bereich der erneuerbaren Energien. Ziel sind eine doppelte Risikodiversifizierung - nach Erzeugungsarten und nach regionalen Märkten - sowie die Nutzung von Skaleneffekten. Zugleich verfolgt die EnBW eine starke Expansion bei den Transportnetzen, profitables Wachstum bei den Verteilnetzen und eine Weiterentwicklung des Vertriebs zu einem Kundeninfrastrukturgeschäft, beispielhaft im Bereich der Elektromobilität. Begleitet wird die Expansion der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie durch den Einsatz innovativer Finanzierungsinstrumente: Im Oktober 2018 platzierte die EnBW erfolgreich ihre erste Grüne Anleihe über 500 Mio. €, mit deren Erlösen ausschließlich klimafreundliche Projekte finanziert werden. Die EnBW hat sich zum Ziel gesetzt, das Adjusted EBITDA des Konzerns bis 2025 auf mindestens 3 Mrd. € zu steigern. Auch in der Wachstumsphase nach 2020 wird die EnBW an ihrer Finanzdisziplin festhalten und beabsichtigt, die Bonität über das Schuldentilgungspotenzial (Verhältnis des Retained Cashflows zur Nettoverschuldung) zu steuern. Ein Zielwert von mindestens 16 % soll dabei die gute Bonität der EnBW sichern und gleichzeitig die Umsetzung des Investitionsprogramms zur Erreichung der Ziele im Jahr 2025 erlauben. Ziele und Steuerungssystem Die Umsetzung unserer Strategie 2020 stellen wir durch ein ganzheitliches Ziel- und Steuerungssystem sicher. Dieses System ist Ausdruck einer gesamthaften Betrachtung der Unternehmensperformance und stärkt das integrierte Denken bei der EnBW. Zugleich untermauert es die umfassende und transparente Performance- und Stakeholderorientierung unseres Unternehmens. Performance-Management-System Seit 2013 wurde die Unternehmenssteuerung kontinuierlich um nichtfinanzielle und strategische Ziele erweitert und umfasst neben Finanzen auch die Dimensionen Strategie, Kunden und Gesellschaft, Mitarbeiter und Umwelt. Im Zentrum dieser integrierten Unternehmenssteuerung steht das Performance-Management-System (PMS). Seit 2015 umfasst das PMS alle Instrumente zur strategischen und operativen Steuerung. Die finanziellen und nichtfinanziellen Konzernziele werden seit 2015 in Zielvereinbarungen auf alle Managementebenen heruntergebrochen, soweit es für den jeweiligen Bereich als sinnvolle Steuerungsgröße betrachtet wird. Die bereits im Jahresverlauf 2013 eingeführten quartalsweisen Performance-Reviews auf Vorstandsebene wurden 2015 überarbeitet und umfassen seither die operativen Steuerungsgrößen, die auf die Zielerreichung der finanziellen und nichtfinanziellen Top-Leistungskennzahlen einzahlen. Im Jahr 2016 wurde dieses Konzept vollständig umgesetzt. In der externen Kommunikation mündet das PMS in eine integrierte Berichterstattung über die finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmensleistung der EnBW, die auf dem Rahmenkonzept des International Integrated Reporting Council (IIRC) beruht. Der vorliegende Integrierte Geschäftsbericht 2018 der EnBW verzahnt die finanziellen und nichtfinanziellen Aspekte unserer Geschäftstätigkeit. Definition und Zielwerte der Top-Leistungskennzahlen Mit den Top-Leistungskennzahlen messen wir den Grad der Zielerreichung und steuern unser Unternehmen. Die Top-Leistungskennzahlen sind im Vorjahresvergleich unverändert. Die finanziellen und strategischen Top-Leistungskennzahlen innerhalb des PMS sind das Adjusted EBITDA sowie die Anteile der Segmente am Adjusted EBITDA, die Innenfinanzierungskraft und der ROCE. Das Adjusted EBITDA ist das um neutrale Effekte bereinigte Ergebnis vor Beteiligungs- und Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen. Aus dieser Top-Leistungskennzahl der Zieldimension Finanzen leiten sich unmittelbar die Top-Leistungskennzahlen der Zieldimension Strategie ab, die den Anteil der einzelnen Segmente am Adjusted EBITDA beschreiben. Die Innenfinanzierungskraft setzt den bereinigten Retained Cashflow ins Verhältnis zu den zahlungswirksamen Nettoinvestitionen und ist die wesentliche Kennzahl für die Finanzierungsfähigkeit des Konzerns aus eigener Kraft. Der bereinigte Retained Cashflow steht dem Unternehmen nach Deckung der laufenden Kosten und Dividendenzahlungen für Nettoinvestitionen ohne zusätzliche Fremdkapitalaufnahme zur Verfügung. Seit dem Geschäftsjahr 2017 bereinigen wir den Retained Cashflow um den Einmaleffekt der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer (bereinigter Retained Cashflow). 2017 wurde der Retained Cashflow um den an die EnBW zurückgezahlten Betrag in Höhe von 1.520,8 Mio. € reduziert. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde die Rückerstattung neben der Schuldentilgung in Höhe von rund 835,8 Mio. € für strategische Investitionen in Höhe von 200,0 Mio. € verwendet. Für den Restbetrag gehen wir für den Zeitraum 2019 bis 2020 von einer linearen Verteilung, ebenfalls zur Vornahme von strategischen Investitionen, aus. Dies führt dementsprechend zu einer Erhöhung des bereinigten Retained Cashflows über den Zeitraum 2018 bis 2020. Der ROCE (Return on Capital Employed) bildet das Verhältnis von Adjusted EBIT inklusive des angepassten Beteiligungsergebnisses und dem durchschnittlich eingesetzten Kapital und ist Basis für die Ermittlung des Wertbeitrags, der die Entwicklung des Unternehmenswerts aus finanzieller Sicht abbildet. Neben den finanziellen Top-Leistungskennzahlen enthält das PMS auch nichtfinanzielle Top-Leistungskennzahlen. Die Zieldimension Kunden und Gesellschaft umfasst den Reputationsindex, den Kundenzufriedenheitsindex und den SAIDI (System Average Interruption Duration Index)). Zur Bestimmung des Reputationsindex werden im Verlauf des Geschäftsjahres insgesamt circa 5.000 Personen - aus den für die Marke EnBW relevanten Stakeholdergruppen Kunden, breite Öffentlichkeit, Industrieunternehmen, Meinungsführer und Investoren - zu ihrer Einstellung zur Marke EnBW durch ein externes Marktforschungsinstitut befragt. ![]() ![]() Dabei werden pro Stakeholdergruppe Ergebnisse zur Unterscheidungskraft sowie zur Bewertung der Kompetenz und zur emotionalen Einstellung zur Marke EnBW gewonnen und zu einem Reputationsindex zusammengeführt. Die einzelnen Reputationsindizes pro Stakeholdergruppe werden gleich gewichtet zu dem berichteten Reputationsindex verdichtet. Die Top-Leistungskennzahl Kundenzufriedenheitsindex umfasst eine integrierte Betrachtung der Zufriedenheit der privaten Stromendkunden im Jahresdurchschnitt, die in einem unmittelbaren Verhältnis zur Kundenbindung steht. Sie wird aus Kundenbefragungen von einem externen Anbieter erhoben. Die Kennzahl wird für die beiden Marken EnBW und Yello erhoben. Als Top-Leistungskennzahl zur Versorgungszuverlässigkeit dient der SAIDI. Die Kennzahl gibt die durchschnittliche Dauer der Versorgungsunterbrechung im Stromverteilnetz je angeschlossenen Kunden im Jahr an. Der SAIDI berücksichtigt alle ungeplanten Versorgungsunterbrechungen von mehr als drei Minuten beim Endverbraucher. Die Definition und Berechnung dieser Kennzahl basiert auf den Vorgaben des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE). In der Zieldimension Mitarbeiter werden der Mitarbeitercommitmentindex (MCI) und der LTIF (Lost Time Injury Frequency) als Steuerungskennzahlen herangezogen. Der MCI bringt den Grad der Verbundenheit der Mitarbeiter mit der EnBW zum Ausdruck. Er wird im Rahmen der Mitarbeiterbefragung erhoben und beruht auf standardisierten Fragen, die den Grad der Verbundenheit der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen thematisieren: Zufriedenheit mit dem Arbeitsverhältnis, Arbeitgeberattraktivität, Identifikation mit dem Unternehmen, Motivationsklima, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit. Der MCI wird alle zwei bis drei Jahre für steuerungsrelevante Gesellschaften (ohne ITO) im Rahmen einer Vollbefragung erhoben. In den Zeiträumen dazwischen erfolgt eine repräsentative Stichprobenbefragung so auch 2018. Die Berechnungsgrundlage für den ist der LTI (Lost Time Injuries), das heißt die Zahl der Unfälle während der Arbeitszeit, die sich ausschließlich durch den Arbeitsauftrag durch das Unternehmen ereignet haben, mit mindestens einem Ausfalltag. Der LTIF gibt wieder, wie viele LTI sich bezogen auf eine Million geleisteter Arbeitsstunden ereignet haben. Die Kennzahl berücksichtigt alle Mitarbeiter der steuerungsrelevanten Gesellschaften ohne externe Leiharbeiter und Kontraktoren. In der Zieldimension Umwelt sind die Top-Leistungskennzahlen Installierte Leistung erneuerbare Energien (EE) und Anteil EE an der Erzeugungskapazität und die CO2-Intensität festgelegt. Erstere sind ein Maß für den Ausbau der erneuerbaren Energien und beziehen sich auf die installierte Leistung der Anlagen, nicht auf deren wetterabhängigen Erzeugungsbeitrag. Berechnungsgrundlagen der Top-Leistungskennzahl CO2-Intensität sind die Emissionen an CO2 aus der Eigenerzeugung Strom des Konzerns sowie die eigenerzeugte Strommenge ohne nuklearen Beitrag. Die Kennzahl ergibt sich als Quotient aus den Emissionen bezogen auf die Erzeugungsmenge und beschreibt somit das spezifisch je Kilowattstunde freigesetzte CO2. Durch das Ausblenden der nuklearen Erzeugung bleibt die Kennzahl unbeeinflusst vom Wegfall der Kernenergie in den kommenden Jahren. Wirkungszusammenhänge der Top-Leistungskennzahlen Wir sind der Überzeugung, dass zur Vermittlung eines umfassenden Bildes vom Unternehmen neben der Darstellung des ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Kontexts auch eine Betrachtung und Analyse der Wirkungszusammenhänge dieser Bereiche gehört. Die Verknüpfung der verschiedenen Zieldimensionen ist ein wesentliches Element einer integrierten Berichterstattung. Gleichzeitig fördert eine solche Darstellung den Ansatz einer ganzheitlichen Unternehmenssteuerung innerhalb der EnBW. Zur Darstellung der Wirkungszusammenhänge werden die Top-Leistungskennzahlen des Ziel- und Steuerungssystems genutzt). Die Grundannahme bei der Darstellung der Wirkungszusammenhänge besteht darin, dass eine Änderung einer Top-Leistungskennzahl vielfach auch zu Änderungen bei einer oder mehreren anderen Top-Leistungskennzahlen führen kann. Es bestehen somit wechselseitige Beziehungen zwischen den Top-Leistungskennzahlen im Extremfall können sich sogar alle Top-Leistungskennzahlen gegenseitig beeinflussen. In diesem Zusammenhang wurde die Investitionsrichtlinie im Geschäftsjahr 2018 angepasst: Künftig werden nichtfinanzielle Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutzziele bei Investitionsvorhaben stärker berücksichtigt. Seit 2015 verdeutlichen wir diese Wirkungszusammenhänge anhand konkreter Beispiele, die für das Unternehmen eine wesentliche Bedeutung im abgelaufenen Geschäftsjahr hatten oder in der Zukunft haben werden und die sich daher auch an anderen Stellen im Bericht wiederfinden. Im Rahmen eines internen Abstimmungsprozesses wurden verschiedene Beispiele fachbereichsübergreifend geprüft und aufgrund der entsprechenden Rückmeldungen ausgewählt. Für die Darstellung der Wirkungszusammenhänge im Jahr 2018 haben wir zwei Themen gewählt, die die EnBW im abgelaufenen Geschäftsjahr bereits beschäftigt haben, die insbesondere aber in der Zukunft noch an Bedeutung gewinnen werden. Der Aufbau der HGÜ-Verbindungen im Rahmen der Projekte SuedLink und ULTRANET wird uns über die nächsten Jahre begleiten. Neue, leistungsstarke Übertragungsnetze bilden das Rückgrat der Energiewende, vor allem um in Norddeutschland nachhaltig erzeugte Energie zu den Verbrauchsschwerpunkten in Süddeutschland zu transportieren. Wir erwarten perspektivisch einen direkten beziehungsweise potenziellen Einfluss auf viele Top-Leistungskennzahlen. Ein weiteres Beispiel sind die Digitalisierungsinitiativen. Die digitale Transformation folgt bei der EnBW den drei Stoßrichtungen Produkte und Prozesse, Technologien sowie Menschen und Organisation. Durch die anstehenden vielfältigen Veränderungen erwarten wir perspektivisch einen direkten beziehungsweise potenziellen Einfluss auf viele Top-Leistungskennzahlen. Die direkt beeinflussten Top-Leistungskennzahlen stehen im Mittelpunkt der Grafiken und sind perspektivisch überwiegend direkt messbar. Die Zusammenhänge hinsichtlich der finanziellen und strategischen Top-Leistungskennzahlen sind im Wesentlichen ebenfalls direkt messbar und in den folgenden Beispielgrafiken anhand orangefarbener Pfeile dargestellt. Die Zusammenhänge mit den weiteren nichtfinanziellen Top-Leistungskennzahlen sind schwerer messbar und in der Regel eher potenzieller beziehungsweise langfristiger Natur. Sie wurden anhand grauer Pfeile dargestellt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden diese Zusammenhänge im Einzelnen nicht gemessen. Ihre Abbildung basiert auf internen Diskussionen mit den jeweiligen Fachbereichen und den Kennzahlenverantwortlichen. Die nach oben gerichteten Pfeile zeigen einen positiven Einfluss auf die Top-Leistungskennzahlen, die nach unten gerichteten Pfeile einen negativen Einfluss. ![]() ![]() Corporate Governance Unternehmensführung Gute Corporate Governance ist bei der EnBW wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Wir sind davon überzeugt, dass eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung das Vertrauen von Kunden, Kapitalgebern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärkt und zum langfristigen Unternehmenserfolg beiträgt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Anspruch, die Unternehmensleitung und -überwachung über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus an anerkannten Maßstäben guter Unternehmensführung auszurichten und im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Daher entspricht die EnBW auch sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (www.enbw.com/corporate-governance). Als Corporate Governance Verantwortlicher im Vorstand überwachte Dr. Bernhard Beck wie in den vergangenen Jahren die Einhaltung des Kodex bei der EnBW und berichtete in Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich über aktuelle Corporate Governance Themen. Beide Organe nahmen seinen Bericht zur Kenntnis und haben sich mit den Empfehlungen und Anregungen des Kodex befasst. Sie verabschiedeten daraufhin am 5. Dezember 2018 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG). Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Erklärungen der Vorjahre sind unter www.enbw.com/entsprechenserklaerung veröffentlicht. Der Vergütungsbericht ist im Lagebericht enthalten. Leitung und Überwachung Vorstand Der Vorstand führt die Geschäfte des Konzerns in gemeinschaftlicher Verantwortung. Neben dem Ressort des Vorstandsvorsitzenden gliedern sich die Aufgaben des Vorstands in die Ressorts "Finanzen", "Personal, Recht und Compliance, Revision" sowie "Technik". Zum 31. Dezember 2018 bestand der Vorstand der EnBW AG aus vier Mitgliedern. Am 1. März 2019 trat Colette Rückert-Hennen als Nachfolgerin von Dr. Bernhard Beck in den Vorstand ein und übernahm das Personal- und Führungskräfte- sowie das Gesundheitsmanagement. Dr. Bernhard Beck wird bis zum 30. Juni 2019 im Amt verbleiben und bis dahin die weiteren Aufgaben laut Geschäftsverteilungsplan verantworten. ![]() Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der EnBW AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus 20 Mitgliedern. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ist er paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt, wobei die Gewerkschaft ver.di drei Arbeitnehmervertreter nominiert. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und berät diese bei der Leitung des Unternehmens. Gemeinsam mit dem Vorstand erörtert er regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung und Strategie des Unternehmens und stellt den Jahresabschluss fest. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat stets eingebunden. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen, sind in seiner Geschäftsordnung festgelegt. Der Aufsichtsrat hat zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben als ständige Ausschüsse einen Personalausschuss, einen Finanz- und Investitionsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), einen Digitalisierungsausschuss sowie einen Ad-hoc-Ausschuss gebildet. Weitere Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat finden sich in diesem Bericht unter "Organe der Gesellschaft" und in der Erklärung zur Unternehmensführung 2018 des EnBW-Konzerns und der EnBW AG einschließlich Corporate Governance Bericht 2018 sowie im Bericht des Aufsichtsrats (www.enbw.com/corporate-governance). Hauptversammlung In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus. Die Hauptversammlung beschließt über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Gewinnverwendung und die Wahl des Abschlussprüfers. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen in den meisten Fällen einer einfachen Stimmenmehrheit. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden sich unter http://hv.enbw.com. Die Aktien der börsennotierten EnBW AG sind im General Standard der Deutschen Börse gelistet. Das Land Baden-Württemberg hält über seine 100-prozentige Tochtergesellschaft NECKARPRI GmbH und diese wiederum über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH ebenso wie der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (Zweckverband OEW) über seine 100-prozentige Tochtergesellschaft OEW Energie-Beteiligungs GmbH jeweils 46,75 % am Grundkapital der EnBW AG. Insgesamt ist die Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. scroll
(1) Abweichung zu 100 % aufgrund von Rundungen. Compliance Compliance-Management-Systeme Die selbstverständliche Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben und innerbetrieblicher Regeln bildet die Basis des unternehmerischen Handelns der EnBW und ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Die bei der EnBW vorhandenen Compliance-Management-Systeme (CMS) und -Funktionen sind jeweils individuell ausgestaltet: Sie basieren auf unternehmens- und branchenspezifischen Prioritäten und Risiken, der Unternehmensgröße und anderen Faktoren. Sie sollen die jeweiligen Gesellschaften und somit den Gesamtkonzern dabei unterstützen, Risiken, Haftungs- und Reputationsschäden zu vermeiden. Für die Umsetzung werden die personalführenden compliance-relevanten Gesellschaften je nach gesellschaftsrechtlicher Beherrschung unmittelbar beziehungsweise mittelbar in das CMS der EnBW eingebunden. Das CMS bei der EnBW wird kontinuierlich intern durch die Revision oder durch die Compliance-Organisation selbst überprüft und weiterentwickelt. Es umfasst unmittelbar eingebundene Gesellschaften. Im Fokus stehen die Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption, die Prävention von Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, die Geldwäscheprävention sowie der Datenschutz, der bei der EnBW Teil des Compliance-Bereichs ist. Im Berichtsjahr waren bei der EnBW 27 Gesellschaften unmittelbar in das CMS eingebunden. Neu zu integrierende Gesellschaften werden auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes in das CMS eingebunden. Auch in die CMS der mittelbar eingebundenen Gesellschaften sind relevante Beteiligungen dieser Gesellschaften einbezogen. In das CMS der Energiedienst Holding (ED) waren drei Gesellschaften aus der ED-Gruppe eingebunden, zwei Tochtergesellschaften steuern die Compliance eigenverantwortlich. Bei der Pražská energetika (PRE) waren sieben personalführende Gesellschaften in das CMS integriert, bei den Stadtwerken Düsseldorf (SWD) drei und bei der Unternehmensgruppe VNG 18. Zur Absicherung des Geschäftserfolgs gegen Compliance-Risiken - insbesondere zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption - sind bei der EnBW und den compliancerelevanten Gesellschaften sowie den ITOs (Independent Transmission Operator) präventiv Risikoerhebungsmethoden, Beratungsangebote sowie Schulungskonzepte eingerichtet. Jahresaktivitäten Bei den Compliance-Schulungen 2018 standen im Rahmen des EnBW-CMS vor allem der Einkauf und die Baukoordination im Fokus der Präsenztrainings. Daneben wurde eine Vielzahl von Kartellrechtstrainings in sensiblen Bereichen durchgeführt. Für neue EnBW-Mitarbeiter ist die Durchführung eines E-Learnings oder die Teilnahme an einführenden Präsenztrainings obligatorisch. ![]() Die EnBW führt jährlich einen Compliance-Day durch. Die Veranstaltung am 22. Oktober 2018 in Karlsruhe bot den rund 115 Teilnehmern ein breit gefächertes Programm, das Themen wie Data-Compliance und die Gefahr und Vermeidung von Cyberangriffen umfasste. Für junge, innovative Unternehmen, die in wettbewerbsintensiven und volatilen Märkten agieren, können umfassende Konzernregelungen zur Herausforderung werden. Daher haben der Bereich Compliance und Datenschutz und der EnBW-Innovationscampus 2018 gemeinsam die Basic Rules entwickelt. Diese stellen Mindestanforderungen an Innovationsprojekte, Micro Business Units und Start-ups. Als schlankes Regelwerk sollen sie die Verantwortlichen im Innovationscampus zur Gewährleistung der Compliance befähigen. Kernprinzipien bei der Festlegung der Basic Rules waren unter anderem die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, basierend auf einem Risikomanagementansatz, größere Verantwortung bei den zuständigen Managern, der notwendige Schutz der EnBW-Interessen und der Fokus auf kurze prägnante Regelungen. Alle mittelbar einbezogenen Gesellschaften führten Schulungen zur Stärkung der Sensibilisierung der Mitarbeiter durch. Hierbei bedienten sich die Gesellschaften der Möglichkeiten, entweder Präsenz- oder Onlineschulungsangebote zu nutzen. Die jährlichen Compliance-Risk-Assessments bei der EnBW untersuchen das Korruptions-, Kartellrechts-, Betrugs- und Datenschutzrisiko und bilden die Basis für das Compliance- und das Datenschutzprogramm sowie für dezentrale präventive Aktivitäten. Sie wurden 2018 bei den unmittelbar in das CMS einbezogenen Gesellschaften durchgeführt. Die vertiefte Risikoerhebung und -sensibilisierung durch Präsenztrainings in sensiblen Bereichen wurde 2018 weiter verfolgt und wird 2019 fortgesetzt. Die Zusammenfassung der wesentlichen Compliance-Risiken ist im Chancen- und Risikobericht enthalten. In den mittelbar einbezogenen Gesellschaften sowie den ITOs werden ebenfalls systematisch Risiken erhoben. Das Beratungsangebot des EnBW-Compliance-Bereichs, das ein weiteres Kernelement der Prävention darstellt, wurde 2018 ähnlich stark genutzt wie in den Vorjahren. Bei der Compliance-Hotline, die persönlich, per E-Mail oder telefonisch erreichbar ist, gingen rund 1.000 Anfragen zu den Schwerpunktthemen Zuwendungen, Spenden und Sponsoring sowie zu weiteren Themen wie Interessenkonflikten und Geschäftspartnerprüfungen ein. Bei den mittelbar einbezogenen Gesellschaften wird das Beratungsangebot rund um Compliance-Themen ebenfalls angenommen. Compliance-Verstöße Die EnBW und die unmittelbar eingebundenen Gesellschaften haben Meldewege etabliert, über die unternehmensinterne, vereinzelt auch unternehmensexterne Hinweisgeber Meldungen zu Verdachtsfällen geben können. Hinweisgeber haben stets ein Recht auf eine vertrauliche und zügige Behandlung ihrer Meldungen zu Verdachtsfällen und können sich stets an die jeweiligen Compliance-Bereiche oder, unter Zusicherung vollständiger Anonymität gegenüber den Unternehmen, an externe Stellen wenden (eingerichtet bei EnBW, ED, PRE, SWD und TransnetBW). Im Berichtsjahr gab es zehn Verstöße, davon einen wesentlichen. Hinweise auf Korruptionsfälle gibt es keine. Bei der terranets bw gab es im Berichtsjahr einen Compliance-Verstoß, bei der VNG haben sich zwei Verdachtsfälle als begründet erwiesen. Und bei der PRE gab es vier Compliance-Verstöße. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der EnBW-Konzern weder mit kartellrechtlichen Bußgeldverfahren noch mit kartellrechtlich begründeten Klagen Dritter konfrontiert. Die Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden gegen einzelne Mitarbeiter beziehungsweise frühere Organmitglieder wegen der sogenannten Russlandgeschäfte und wegen des sogenannten Umsatzsteuerkarussells im CO2-Zertifikate-Handel dauerten auch 2018 an. Ein konkretes Ende dieser Verfahren ist aktuell nicht abzusehen. Datenschutz Das Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai war 2018 ein zentrales Thema. Im Rahmen eines funktions- und bereichsübergreifend besetzten Projekts wurde unter der Leitung des Bereichs Compliance und Datenschutz der erforderliche Anpassungsbedarf identifiziert und dessen Umsetzung eingefordert. Innerhalb des Projekts wurden unter anderem im Rahmen von Arbeitsgruppen, die quer durch den Konzern vernetzt waren, relevante Themen aus der DSGVO bearbeitet, konzeptionelle Standards definiert und etabliert. Ein neu eingeführtes verpflichtendes E-Learning und zahlreiche Präsenzveranstaltungen in besonders betroffenen Bereichen sorgen für eine Sensibilisierung für Themen des Datenschutzes im Konzern. Des Weiteren bedingt die fortschreitende Digitalisierung sowohl interner Prozesse als auch vertrieblicher Projekte eine intensive Befassung mit Anforderungen aus dem Datenschutzrecht. Der Bereich Compliance und Datenschutz begleitet die Fachbereiche dabei beratend. 2018 gab es insbesondere nach Stärkung der Betroffenenrechte durch die DSGVO eine Vielzahl von Auskunftsersuchen von Betroffenen. Im Dialog mit unseren Stakeholdern Unsere Stakeholder Der kontinuierliche und systematische Austausch mit unseren internen und externen Stakeholdern ist ein wichtiges Element bei der Bestimmung von Schwerpunkten im Rahmen unserer Unternehmensaktivitäten. Zu den wichtigen Stakeholdergruppen zählen unter anderem Aktionäre und Kapitalmarkt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Kommunen und Stadtwerke, Gesellschaft und Umwelt, Lieferanten und Geschäftspartner sowie Politik und Medien. Eine Grundlage des Stakeholderdialogs bilden die Identifizierung und Priorisierung der Anspruchsgruppen zu strategisch bedeutenden und aktuellen Themen, insbesondere im Hinblick auf die Energiewende. Die Umsetzung erfolgt über verschiedene Kommunikationskanäle von Konferenzen bis Social-Media-Plattformen. Im direkten Austausch mit unseren Stakeholdern nehmen wir deren Interessen und Erwartungen an die EnBW auf und berücksichtigen diese bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und bei geschäftlichen Entscheidungen. Gleichzeitig informieren wir alle wesentlichen Stakeholder über die Bedürfnisse des Unternehmens und die Voraussetzungen für eine effiziente, zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung. Im Rahmen dieses Dialogs ist uns auch die Auseinandersetzung mit kritischen Meinungen wichtig, zum Beispiel bei Veranstaltungen unserer Stiftung Energie & Klimaschutz. Hier wurde im Jahr 2018 insbesondere das Thema Kohleausstieg und Braunkohleförderung in Deutschland kontrovers durch Blog-Beiträge und bei Veranstaltungen diskutiert. Durch den zielgerichteten Austausch von Erkenntnissen und Perspektiven nehmen wechselseitiges Verständnis, gesellschaftliche Akzeptanz und Vertrauen weiter zu. Darüber hinaus werden auch zentrale Entwicklungen und Schlüsselthemen frühzeitig identifiziert. Wesentlichkeitsanalyse Basierend auf der erstmals 2013 systematisch durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse hat die EnBW in den vergangenen Jahren die Identifizierung wesentlicher Themen und die gleichzeitige Verknüpfung mit dem Prozess der Strategieentwicklung kontinuierlich ausgebaut. Wesentliche Aspekte werden auf Grundlage des Rahmenwerks des International Integrated Reporting Council (IIRC) sowie gemäß den GRI-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI) bestimmt. Weitere aktuelle Entwicklungen fließen bei der Bestimmung künftiger Schwerpunktthemen mit ein, wie die Arbeiten der Arbeitsgruppe Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur klimabezogenen Risikoberichterstattung. Einerseits werden Themen als wesentlich erachtet, die einen maßgeblichen Einfluss auf die langfristige Wertschöpfung unddamit auf die Performance und Zukunftsfähigkeit der EnBW haben. Von besonderer Bedeutung sind hier Beiträge zur strategischen Ausrichtung als nachhaltiger und innovativer Infrastrukturpartner. Andererseits werden Aspekte berücksichtigt, die die wichtigen ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation widerspiegeln und die Einschätzungen von Stakeholdern maßgeblich beeinflussen. Die wesentlichen Themen werden in den Funktional- und Geschäftseinheiten sowie in den einzelnen Gesellschaften der EnBW kontinuierlich umgesetzt. Darüber hinaus fließen die Erkenntnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse beispielsweise in den Strategieprozess und das Stakeholdermanagement mit ein. Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wurde im Geschäftsjahr 2018 weiterentwickelt. Er umfasst drei Schritte: die Erstellung einer Übersicht jeweils zu strategischen und kommunikativ relevanten Themen, die Erarbeitung einer Themenliste unter Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Ableitung wesentlicher Themen aus der Reputationsanalyse. Parallel dazu findet kontinuierlich ein Abgleich mit den Themenschwerpunkten statt, mit denen sich der Aufsichtsrat 2018 befasst hat. Jeder Prozessschritt führt zu einer ausgeprägten Priorisierung der Themen und schließlich zu einer Ergebnisliste an Top-Themen, die sich den Kategorien Portfolioumbau, Wachstum und Nachhaltigkeit zuordnen lassen. Der Portfolioumbau in den verschiedenen Segmenten wird durch folgende Themen bestimmt: --- Segment Vertriebe - Intelligente Produkte: Die Speicherung von privat erzeugtem Solarstrom gewinnt zunehmend an Bedeutung. Von unseren intelligenten Energieerzeugungs- und -speicherlösungen profitieren unsere Kunden. - Digitalisierung: Die Umgestaltung der Kundenprozesse und der Ausbau des digitalen Produktportfolios stellen weiterhin einen Schwerpunkt für die EnBW dar. - Elektromobilität: Die EnBW baut ihr Produktportfolio mit individuellen Lösungen für Privathaushalte und Kommunen weiter aus. --- Segment Netze - Ausbau Verteilnetze: Die Entwicklung eines intelligenten Verteilnetzes zur Integration erneuerbarer Energien durch innovative Betriebsmittel sind für die EnBW und ihre Netztöchter zentrale Aspekte einer erfolgreichen Energiewende. - Ausbau Transportnetze: Die TransnetBW baut HGÜ-Leitungen für den Transport über weite Distanzen aus, um die teilweise heute schon vorhandenen Stromüberschüsse aus dem Norden in den Süden zu transportieren. --- Segment Erneuerbare Energien - Wind offshore: Der konsequente Ausbau im Bereich Wind offshore wird mit dem Bau der Windparks EnBW Hohe See und EnBW Albatros vorangetrieben. Die Winderzeugung auf See stellt einen wesentlichen Baustein für das zunehmend aus erneuerbaren Energien bestehende Portfolio der EnBW dar. --- Segment Erzeugung und Handel - Rückbau Kernkraft: Der umweltschonende Rückbau der Kernkraftwerke und der Bau der Reststoffbearbeitungszentren in Philippsburg und Neckarwestheim sind deutlich fortgeschritten. Im Bereich Wachstum sind folgende Themen wesentlich: - Ausbau erneuerbare Energien: Die Fotovoltaik soll neben Wind offshore und Wind onshore als weitere tragende Säule im Geschäft der EnBW mit erneuerbaren Energien in Deutschland ausgebaut werden. - Weitere Internationalisierung: Im Jahr 2018 ist der Markteintritt in Schweden erfolgt. In Frankreich, Taiwan und den USA haben erste Aktivitäten stattgefunden. Künftig wollen wir in diesen Märkten erneuerbare Energien ausbauen. - Versorgungszuverlässigkeit: Die Versorgungsqualität soll durch den Ausbau der Transport- und Verteilnetze für Strom und Gas durch unsere Netztöchter im Zuge der Energiewende gewährleistet werden. - Infrastrukturanbieter: Die EnBW ist einer der größten Infrastrukturanbieter im Bereich Elektromobilität in Baden-Württemberg. Wir wollen uns zu einem nachhaltigen und innovativen Infrastrukturpartner entwickeln und neue Wachstumschancen jenseits des Energiesektors erschließen. Zugleich hat die EnBW ihr Nachhaltigkeitskonzept weiterentwickelt und in die Unternehmensstrategie integriert. So wird eine verstärkte Verzahnung mit dem Kerngeschäft sichergestellt. Wir orientieren uns dabei an folgenden strategischen Leitplanken mit Nachhaltigkeitsbezug: - Nachhaltiges Wirtschaften: Wir sind bestrebt, alle unsere Aktivitäten nachhaltig zu gestalten, angefangen bei der verantwortungsvollen Beschaffung von Rohstoffen bis hin zum Angebot intelligenter Energielösungen für unsere Kunden. Darüber hinaus betätigen wir uns aktiv im Bereich Sustainable Finance), was unter anderem durch die Mitgliedschaft des EnBW-Finanzvorstands Thomas Kusterer in der im Juni 2018 neu gegründeten Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) und in der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) deutlich wird. Als Teil seiner Mitarbeit in den genannten Klimaschutzinitiativen berichtete er regelmäßig in internen Gremien über klimabezogene Chancen und Risiken. - Klima- und Umweltschutz: Die EnBW setzt sich für die Einführung eines Mindestpreises für CO2 ein. Mittels Investitionen in klimafreundliche Projekte und Geschäftsmodelle leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz. - Stakeholderorientierung und Bereitschaft zum Dialog: Wir binden unsere Stakeholder aktiv in die Energiewelt der Zukunft ein - durch umfassende Informationen und durch Dialogangebote, beispielsweise über die Stiftung Energie & Klimaschutz. - Kundennähe: Um die Bedürfnisse unserer Kunden noch besser zu erfüllen, entwickeln wir innovative Produkte, beispielsweise im Bereich der Stromspeicherung oder bei der Versorgung mit Biogas. - Mitarbeiterorientierung: Wir machen unseren Mitarbeitern attraktive Angebote, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Altersvorsorge und klimafreundliche Mobilität. - Regionale Verankerung: Wir haben unsere Wurzeln in Baden-Württemberg und übernehmen in dieser Region in besonderer Weise Verantwortung - durch Investitionen in bestehende Infrastrukturen, aber auch durch unser ehrenamtliches Engagement. Entwicklung der Nachhaltigkeitsratings Die EnBW pflegt einen intensiven Austausch mit führenden Nachhaltigkeitsratingagenturen und bezieht deren Analysen und Bewertungen zu Unternehmensstrategie, -situation und -aussichten in ihre Entscheidungsfindung mit ein. Bei der Auswahl von Agenturen stehen unter anderem transparente und nachvollziehbare Bewertungen sowie effiziente Arbeitsprozesse zwischen Ratingagenturen, Unternehmen, Investoren und Nachhaltigkeitsanalysten im Vordergrund. Die EnBW ist bestrebt, ihre Ratings durch anerkannte Agenturen im Bereich Nachhaltigkeit kontinuierlich zu verbessern. Sie will dadurch ihre Positionierung als verantwortungsbewusst und nachhaltig agierendes Unternehmen stärken und auch für diejenigen Finanzinvestoren, deren Anlageentscheidungen ganz oder teilweise auf Nachhaltigkeitskriterien basieren, ein attraktives Investment sein. Die EnBW konnte im Jahr 2018 ihre Spitzenposition bei bedeutenden Nachhaltigkeitsratings im Energiebereich festigen: - Im Rating von ISS-oekom hat die EnBW weiterhin den guten Wert B- (auf einer zwölfstufigen Skala von D- bis A+). Damit erreicht sie den Prime-Status und gehört zur Spitzengruppe der von ISS-oekom bewerteten Versorgungsunternehmen (Platz 3 von 39 Unternehmen, Stand: Oktober 2018). Die Agentur beurteilt die Unternehmensperformance in Bezug auf Sozial-, Governance- und Umweltaspekte anhand von über 100 branchenspezifischen Kriterien. - Im Rating von Sustainalytics, bei dem Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte beurteilt werden, wurde die EnBW auf einer Skala von 0 bis 100 mit 73 bewertet. Damit hat die EnBW den Status Outperformer und nimmt eine führende Position im Vergleich zu anderen Unternehmen des Versorgungssektors ein. - Beim Klimaschutz-Rating des Carbon Disclosure Project (CDP) erhielt die EnBW für ihre Klimaberichterstattung im Jahr 2018 die Bewertung B/Management, nachdem das CDP die Anforderungen nochmals erhöht hatte. Mit dieser Bewertung nimmt die EnBW in der deutschsprachigen DACH-Region nach wie vor eine führende Position in der Energiebranche ein. Im Jahr 2018 haben weltweit über 7.000 Unternehmen an der Informationsabfrage des CDP teilgenommen. Weitere Informationen zu Nachhaltigkeitsratings finden sich unter www.enbw.com/nachhaltigkeit. Weitere Ausführungen zu den nichtfinanziellen Kennzahlen sind auf Seite 94 ff. dargestellt, Informationen zu den finanziellen Ratings durch die Ratinggesellschaften Moody's, Standard & Poor's und Fitch auf Seite 86 f. Soziales Engagement Die EnBW ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Ihr Engagement für gesellschaftliche Belange richtet sie auf die Zielgruppen Endkunden, Geschäftspartner und Kommunen innerhalb ihres überwiegenden unternehmerischen Wirkungskreises in Baden-Württemberg aus. Die Unterstützung für übergeordnete gesellschaftliche Themen konzentriert sich auf die Kernbereiche Breitensport, Bildung und Soziales, Umwelt sowie Kunst und Kultur. Die Konzernrichtlinie zu Corporate Sponsoring, Mitgliedschaften, Spenden und Hochschulengagements regelt die Ziele, Verantwortlichkeiten, Standards, Prinzipien und Prozesse für alle Gesellschaften, an denen die EnBW AG die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte hält. Die Spendenaktivitäten der EnBW werden dem Vorstand jährlich in einem Spendenbericht vorgelegt. Im Jahr 2018 beliefen sich die Spenden des EnBW-Konzerns auf 2,2 Mio. €, nach 1,0 Mio. € im Jahr zuvor. Davon entfielen auf die EnBW AG 604.000 € (2017: 383.000 €). Die Anstiege sowohl im Konzern als auch in der AG resultieren im Wesentlichen aus höheren Unterstützungen konzerneigener Stiftungen. Der EnBW-Vorstand verzichtet seit vielen Jahren auf Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner. Stattdessen werden Spenden für soziale Zwecke in Baden-Württemberg getätigt. Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion wurden 2018 insgesamt 32.000 € an acht karitative Spenden-/Leseraktionen regionaler Tageszeitungen in Baden-Württemberg geleistet. Auch die Tochtergesellschaft Netze BW spendete 2018 für soziale Zwecke an gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg. Die Pražská energetika (PRE) unterstützte 2018 die Stiftung der Charta 77 Barrieren-Konto - und das Jedlička-Institut, das Ausbildungsplätze und soziale Dienstleistungen für körperlich behinderte junge Menschen bereitstellt. Die Stadtwerke Düsseldorf (SWD) helfen seit vielen Jahren Schulen bei ihrer Aufgabe, junge Menschen an die Arbeitswelt heranzuführen. Daneben beteiligen sie sich an schulübergreifenden Wettbewerben, wie beispielsweise dem "Düsseldorfer Schulpreis" für herausragende Schülerprojekte in den Bereichen Soziales, Gesundheit oder Kultur. Die Weihnachtsspende der SWD geht an jeweils vier gemeinnützige Düsseldorfer Vereine, die jährlich ausgewählt werden. Die VNG unterstützt seit 2001 das Netzwerk "Verbundnetz der Wärme", das sich die Förderung von gemeinnützigem Engagement in Deutschland zum Ziel gesetzt hat. Darüber hinaus unterstützt die Tochtergesellschaft ONTRAS im Rahmen ihres Förderprogramms "ONTRAS.Stadtbekannt" einzelne gemeinnützige Projekte von Vereinen und Initiativen und hat sich an der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Im Rahmen der Kampagne "Wir machen das schon" (www.enbw.com/wir-machen-das-schon) leistete die EnBW auch 2018 mit dem Macher-Bus einen Beitrag zu sozialen oder gemeinnützigen Vorhaben. Vereine und karitative Einrichtungen konnten sich mit Projekten bewerben. Die Gewinner erhielten dann von einem bis zu zehnköpfigen EnBW-Team mit Manpower, Motivation und Material im Wert von jeweils bis zu 5.000 € Unterstützung. Insgesamt wurden bislang 17 Projekte erfolgreich umgesetzt. Mehr Informationen hierzu finden sich unter www.enbw.com/macherbus. Die EnBW stellt regelmäßig jungen Künstlern Räume in ihren Gebäuden für Ausstellungen zur Verfügung: "MaterialGestalten" war die dritte Schau der Ausstellungsreihe "Design now!", die im Juni und Juli 2018 in der EnBW City zu sehen war. Von November 2018 bis Ende Februar 2019 fand die EnBW-Förderausstellung "Ateliereinblicke" in Karlsruhe mit Arbeiten von Marie Lienhard statt. Die EnBW unterstützt die Stiftung Energie & Klimaschutz finanziell und personell. Die Stiftung führt zahlreiche Veranstaltungen durch zu Fragen der Energiewirtschaft, zu den Themen Klimawandel und Innovation. Bei den Urban Climate Talks am 14. Juni 2018 stand beispielsweise der Beitrag jedes Einzelnen zum Klimaschutz im Mittelpunkt. Weitere Themen waren Speichertechnologien, der Kohleausstieg oder die Finanzierung der Energiewende (www.energie-klimaschutz.de). Anfang 2018 führte der Bereich Arbeitsmedizin und Gesundheitsmanagement der EnBW die zweite Typisierungsaktion für die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) durch. 600 Mitarbeiter ließen sich registrieren, nach 1.000 Mitarbeitern bei der ersten DKMS-Typisierungsaktion im Jahr 2011. Die DKMS dient dazu, mögliche Spender von Stammzellen zu identifizieren, um an Blutkrebs erkrankten Menschen eine Heilungschance zu eröffnen. Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland bleibt eine große gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Herausforderung. Die EnBW engagiert sich auf mehreren Ebenen: Bereits 2015 entwickelte sie ein Ausbildungskonzept für Flüchtlinge mit dem Ziel, eine nachhaltige Hilfe mit Blick auf die Zukunft der betroffenen Menschen und ihrer Herkunftsländer zu leisten. Seit 2016 führen die EnBW in Karlsruhe und ihre Tochtergesellschaft Netze BW in Stuttgart ein mehrstufiges Berufsintegrationsprogramm durch. Seit Anfang 2018 wurden in der ersten Stufe 150 Teilnehmer mittels Schnuppertagen und Praktika an technische Berufe herangeführt. An der anschließenden Einstiegsqualifizierung als zweiter Stufe nahmen ab September 2018 37 Personen teil. In der dritten Stufe erlernen seit September 2018 17 Teilnehmer aus dem Vorjahresprogramm im Rahmen einer dualen Berufsausbildung einen IHK-zertifizierten technischen Ausbildungsberuf bei der EnBW beziehungsweise der Netze BW. Daneben unterstützt die EnBW in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich tätige Mitarbeiter. Gefördert werden eine Vielzahl kleiner Hilfsprojekte mit den Schwerpunkten Sprachausbildung, Sport und sinnvolle Freizeitgestaltung. Aus dem hierfür von der EnBW bereitgestellten Spendentopf, der seit Dezember 2015 zur Verfügung steht, wurden bis Ende 2018 rund 45 % abgerufen. Seit Januar 2018 beteiligt sich die EnBW an der Unternehmer-Initiative "Bleiberecht durch Arbeit". Ziel der Initiative ist, einen Beitrag für das Gelingen der Integration durch Arbeit zu leisten. Darüber hinaus ist die EnBW seit September 2018 Mitglied im Netzwerk "Wir zusammen Integrations-Initiativen der deutschen Wirtschaft". Die gemeinsame Plattform www.wir-zusammen.de bietet neben Transparenz und Orientierung auch Beispiele für bereits erfolgreich etablierte Projekte. Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht. Bürgerdialoge Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Ziel, das die EnBW mit Engagement verfolgt. Wir planen, bauen und betreiben Windparks und Fotovoltaikanlagen in direkter Partnerschaft und mit Beteiligung von Kommunen und Bürgern. An verschiedenen Standorten bieten wir das ganze Jahr über kostenlose Führungen für Besucher und Besuchergruppen an. Der Netzausbau zur Anbindung der erneuerbaren Energien ist zunehmend ins Bewusstsein der Medien und der Öffentlichkeit gerückt. Im Vordergrund stehen die zentralen Infrastrukturprojekte der Energiewende zum Ausbau des Übertragungsnetzes mit den zwei Nord-Süd-Trassen SuedLink und ULTRANET durch unsere Tochtergesellschaft TransnetBW. Im Projekt SuedLink wird jeder Verfahrensschritt durch öffentliche Veranstaltungen in allen von der Planung betroffenen sechs Bundesländern und 36 Landkreisen begleitet. Zudem besteht mit dem Onlineplanungstool WebGIS jederzeit die Möglichkeit, Hinweise für die räumliche Optimierung in die Planungen einzubringen. Auch bei der Planung und Umsetzung von ULTRANET bestehen sowohl im Vorfeld als auch während der öffentlich-rechtlichen Verfahren umfassende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. 2018 informierte die EnBW-Tochter Netze BW die Bürger in mehreren Dialogveranstaltungen über ihre Netzausbaupläne im 110-kV-Hochspannungsnetz. Zu den Ausbauplänen des Pumpspeicherkraftwerks in Forbach informierte die EnBW die Bürger im April. Und im November fand in Marbach am Neckar eine Bürgerinformationsveranstaltung über die besonderen netztechnischen Betriebsmittel statt, die die EnBW an ihrem bestehenden Kraftwerksstandort plant und mit der sie sich an der Ausschreibung der TransnetBW beteiligen wird. Die Energiewende und der damit verbundene Ausstieg aus der Kernenergie umfassen neben wirtschaftlichen und technischen Aspekten auch Elemente der gesellschaftlichen Verantwortung. Die EnBW übernimmt ausdrücklich die Verantwortung für den sicheren Rückbau der von ihr betriebenen Kernkraftwerke. Für den Dialog mit der Bevölkerung sind beispielsweise die jährlichen Infotage zum Rückbau eine etablierte Plattform, die die EnBW 2018 bereits zum sechsten Mal angeboten hat. Zu den Veranstaltungen an den Standorten Philippsburg, Neckarwestheim und Obrigheim waren alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Darüber hinaus standen die Verantwortlichen beispielsweise bei öffentlichen Gemeinderatssitzungen, Erörterungsterminen und Informationsveranstaltungen Rede und Antwort. Hinzu kommt der Austausch mit den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie Funktionsträgern, die 2018 an Besucherführungen an den Kernkraftwerksstandorten teilgenommen haben. Stakeholderdialog ![]() Forschung, Entwicklung und Innovation Forschung und Entwicklung: Ziele, Leitlinien und Prozesse Ziel von Forschung und Entwicklung bei der EnBW ist, wichtige Trends und technologische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und in Pilot- und Demonstrationsprojekten neue Fähigkeiten für künftige Geschäftstätigkeiten aufzubauen. Dazu werden gemeinsam mit den operativen Einheiten der EnBW oder mit Kunden Forschungsprojekte direkt am Ort ihres späteren Einsatzes durchgeführt. Sie bilden ein für alle EnBW-Einheiten zentral koordiniertes Projektportfolio. So werden erfolgreiche Forschungsprojekte zu Innovationen für die EnBW. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind in ein externes und internes Partnernetzwerk eingebunden. Forschung, Entwicklung und Innovation führen vielfach auch zu Erfindungen und Patenten. So wuchs das Patentportfolio im Jahr 2018 um 25 Patente (Vorjahr: neun); zum Jahresende hielt der EnBW-Konzern 208 Patente (Vorjahr: 183). Der Schwerpunkt der Patente liegt in den Bereichen Erzeugung und Netze. ![]() Forschung und Entwicklung: Schwerpunkte und ausgewählte Ergebnisse Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte der EnBW sind die erneuerbaren Energien, grüne Gase und Speicher für die smarte digitale Energiewelt. Erneuerbare Energien Windenergie: Offshore-Windanlagen mit festem Fundament sind auf seichte Gewässer beschränkt. Mit schwimmenden Plattformen - der sogenannten Floating-Technologie - kann das Windkraftpotenzial in tieferen Gewässern gehoben werden. Gemeinsam mit Partnern untersucht die EnBW vielfältige Konzepte für schwimmende Offshore-Windpark-Projekte, die sich für die Erschließung neuer internationaler Offshore-Windenergie-Regionen eignen. Im Berichtsjahr führten Verhandlungen über die Beteiligung an einem dänischen Schwimmfundamentkonzept nicht zur Einigung. Alternativen werden untersucht. Darüber hinaus ist die EnBW Mitglied eines Konsortiums unter Leitung des Herstellers Senvion, das mit Förderung der EU den Prototyp einer Offshore-Anlage mit über 10 MW Leistung konzipiert und in einer Vorserienanordnung aufbauen will. Größere Windturbinen sind die Voraussetzung für weiter sinkende Stromproduktionskosten von Offshore-Windparks. In Erwartung dieser Entwicklung wurden in den jüngsten Ausschreibungen bereits Gebote vorgelegt, die auf eine Förderung über garantierte Einspeisevergütungen verzichten. Die Wettbewerbsfähigkeit von Offshore-Windenergie im Strommarkt erhöht sich dadurch weiter. Das bis 2021 laufende Projekt nahm 2018 mit dem Design des Prototyps seine Arbeit auf. Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie der Zukunft und befasst sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens. Dabei sollen selbstlernende Algorithmen ihr Handeln aufgrund von Erfahrungen aus früheren Rechenoperationen anpassen und Probleme eigenständig lösen. Der Aufbau von KI-Know-how erfolgt bei der EnBW entlang der Wertschöpfungskette und kann erhebliche Wettbewerbsvorteile erschließen. So hat die EnBW beispielsweise zur frühzeitigen Identifizierung technischer Schäden an Windenergieanlagen und zur Vermeidung von Folgeschäden ADAZ (Anwendung zur Diagnose, Analyse und Zustandsüberwachung) entwickelt. Das System wertet Daten mit Abtastraten von bis zu 50.000 Messdaten pro Sekunde aus. Dadurch können Schäden frühzeitig erkannt und Reparaturkosten verringert werden. 2018 wurden bereits Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 720 MW durch ADAZ überwacht. Dadurch konnten Einsparungen von mehreren Millionen Euro erzielt werden. Die Dienstleistungen um ADAZ werden bereits extern angeboten. Zusätzlich wird für einen großen potenziellen Kunden ein Pilot betrieben. Fotovoltaik: Die Universität Stuttgart hat Laserprozesse entwickelt, mit denen schadstofffreie Silizium-Solarzellen mit hohem Wirkungsgrad kostengünstig hergestellt werden können. Hohe Leistungen erreichen diese Zellen, weil sie elektrisch vollständig von der Zellrückseite angeschlossen sind und kein Kontaktfinger auf der Vorderseite den Lichteinfall behindert. Seit August 2017 beteiligt sich die EnBW an diesem regierungsgeförderten Forschungsprojekt. Im Jahr 2018 wurde ein Wirkungsgrad von über 22 % erstmals auf 16-Zoll-Zellen erreicht. Die im Dezember 2017 gegründete EnBW-Tochtergesellschaft EnPV hat ihre Arbeit zur Vermarktung des patentgesicherten Verfahrens aufgenommen. Geothermie: Die Partner Électricité de Strasbourg und EnBW betreiben gemeinsam das Geothermiekraftwerk im elsässischen Soultz-sous-Forêts, das ein gut erforschtes Erdwärmereservoir in 5.000 Meter Tiefe nutzt. Die elektrische Leistung des Kraftwerks beträgt 1,7 MW brutto. Im Jahr 2018 gewann die Anlage wie im Vorjahr 7,7 GWh Strom und erreichte eine Verfügbarkeit von 96 % (8.400 Betriebsstunden, Vorjahr: 90 %, entspricht 7.900 Betriebsstunden). Gemeinsam mit den Stadtwerken Bruchsal betreibt die EnBW darüber hinaus seit 2009 das Geothermiekraftwerk Bruchsal. Die Demonstrationsanlage gewinnt mit 120 Grad heißem Thermalwasser aus 2.500 Meter Tiefe Strom mit einer Nennleistung von 0,5 MW. Das Kraftwerk erzeugt aber nicht nur Strom, sondern kann zusätzlich Nahwärme aus Geothermie an eine öffentliche Einrichtung liefern. Die Wärmeleitung wurde 2018 gebaut und Anfang 2019 in Betrieb genommen. Damit erweitert die EnBW ihre Geothermiekompetenz um Wärmelieferungen an Kunden. Grüne Gase Langfristig wollen wir unseren Kunden auch gasförmige Energieträger CO2-frei zur Verfügung stellen. 2018 startete die EnBW ein Konzernprojekt, das die erforderlichen Schritte zu einer Gasversorgung mit sinkenden fossilen CO2-Emissionen bis 2030 aufzeigen und technologische Möglichkeiten für die Zeit danach abschätzen soll. Die Erfahrungen aus diversen Pilot- und Demonstrationsprojekten helfen uns dabei. Mit Bundes- und Landesförderung untersuchte die EnBW von 2011 bis 2018 an Wasserstofftankstellen in Karlsruhe und Stuttgart die Betankungsinfrastruktur beim Schnelltanken mit bis zu 700 bar Druck und flexibler Wasserstoffelektrolyse, zuletzt für Linienbusse in Stuttgart. Seit Anfang 2019 gewinnt die EnBW-Tochtergesellschaft ZEAG mit Landesförderung grünen Wasserstoff. Eingesetzt wird eine 1-MW-PEM-Elektrolyse (PEM = Proton Exchange Membrane), die Ökostrom aus dem Windpark "Harthäuser Wald" in grünen Wasserstoff umwandelt. Mobilitätsinitiativen in Baden-Württemberg, die Wärmeerzeugung in Blockheizkraftwerken und der Raketenprüfstand des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) im nahen Lampoldshausen nutzen den grünen Wasserstoff. Schon im November 2018 eröffnete die Energiedienst Holding (ED) eine alkalische Wasserstoffelektrolyseanlage mit 1 MW elektrischer Leistung in Wyhlen - betrieben mit Ökostrom aus Wasserkraft. Zielmarkt ist der Verkehrssektor. Mit Biohybrid hat die EnBW-Tochtergesellschaft Erdgas Südwest ein Konzept entwickelt, Biogas in Erdgasqualität überall verfügbar zu machen, wo Kunden Strom und Wärme ohne fossile CO2-Emissionen benötigen. Kern von Biohybrid ist, Biomethan in flüssiger Form vorzuhalten und bei Bedarf wieder in das Gasnetz einzuspeisen. Als flüssiger Kraftstoff ist dieses sogenannte Bio-LNG (LNG = Liquiefied Natural Gas) jedoch auch für den Einsatz im Verkehrssektor geeignet. Aufgrund der Emissionssituation zeichnet sich für Bio-LNG ein Markt ab. Für die erste Biohybridanlage werden geeignete Standorte insbesondere in Baden-Württemberg untersucht. Schon heute kümmert sich die EnBW-Tochtergesellschaft bmp greengas um die Vermarktung von Biogasprodukten. Auch die ED untersucht die Möglichkeiten CO2-neutraler flüssiger Energieträger in einem Pilotprojekt, das sich in der Detailplanung befindet. Zusammen mit Partnern sollen in Laufenburg aus CO2 und Wasserstoff synthetischer Diesel und Paraffin gewonnen werden. Die Baugenehmigung wurde 2018 erteilt. Speicher für die smarte digitale Energiewelt Lastmanagement Elektromobilität: Unsere Netztochter Netze BW startete 2018 in Ostfildern bei Stuttgart das NETZlabor E-Mobilitäts-Allee. Kunden eines Straßenzugs mit elf Elektrofahrzeugen, einem Hausspeicher und einer Netzbatterie versetzen uns in die Lage, Nutzerverhalten und Netzzustand in einer elektromobilen Zukunft zu analysieren, um daraus Konzepte zum effizienten Netzbetrieb und -ausbau zu entwickeln und die Möglichkeiten mobiler und ortsfester Speicher für intelligente Stromnetze noch besser zu nutzen. Neue Technologien für die Ladeinfrastruktur: Der EnBW-Konzern untersucht auch alternative Ansätze für die Elektrifizierung des Verkehrs: Bis Ende 2019 entsteht im Landkreis Rastatt zwischen Gernsbach-Obertsrot und Kuppenheim eine Teststrecke für den elektrischen Lkw-Güterverkehr mit Oberleitungen. An dem bis 2022 laufenden Pilotprojekt "eWayBW" des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg arbeitet unsere Tochtergesellschaft Netze BW als strategischer Projektpartner mit. Zugleich beschäftigt sich die EnBW auch mit Induktionssystemen. Eine Machbarkeitsstudie mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) führte 2018 zu dem Ergebnis, dass alternative Betriebsstrategien das berührungslose Laden über die Fahrbahn während der Fahrt attraktiv machen können. Die Erforschung der neuen Möglichkeiten wird fortgesetzt. Speicher für Gewerbekunden: Die EnBW kooperierte bis 2018 in einem Demonstrationsprojekt mit dem Speicheranbieter ads-tec, den Solarexperten von Pohlen Solar und dem Einzelhandelsunternehmen Aldi Süd, um herauszufinden, wie der Discounter noch mehr selbst erzeugten Solarstrom für seine Filialen nutzen kann. Das Projekt wurde nun erfolgreich abgeschlossen und hat ergeben, dass der solare Eigenverbrauch der Filialen mit Batteriespeichern noch erhöht werden kann. Die Herausforderung besteht darin, die Wirtschaftlichkeit des Systems bei heutigen Speicher- und Energiepreisen zu gewährleisten. Die EnBW konnte mit dem Praxistest zeigen, wie groß das Potenzial von Solaranlagen in Kombination mit Speichern abhängig vom Algorithmus der Steuerung ist. Speicher für Haushaltskunden: Im Herbst 2016 wurden drei Haushaltskunden mit Speichern ausgestattet, um eine intelligente Steuerung zu entwickeln, mit der der Strombezug aus dem Netz ohne Komforteinschränkungen zeitlich verschoben und an das Stromangebot im Netz angepasst werden kann. Das Projekt endete im Juni 2018 nach zwei Betriebsjahren. Es hat gezeigt, dass viele Haushaltskunden ihren Strombezug bei guter Batteriesteuerung signifikant verschieben können. Die Erkenntnisse aus den Speicherprojekten bei Kunden fließen auch in die Entwicklung vertrieblicher Angebote im Tochterunternehmen SENEC ein, das die EnBW 2018 erworben hat. Kraftwerksspeicher: Bereichsübergreifende Überlegungen zum Mehrwert von Speichern mündeten in eine Kooperation mit Bosch zur Entwicklung von Batterielösungen für den Energiemarkt. Die am Kohlekraftwerk Heilbronn errichtete Großbatterie mit 5 MW Leistung wurde im April 2018 eingeweiht. Mit ihr kann das Kraftwerk noch besser auf schwankende dezentrale Einspeisung reagieren. Die EnBW übernimmt in diesem Joint Venture die Vermarktung der Speicherenergie. Über die Schwerpunkte erneuerbare Energien, grüne Gase und Speicher hinaus verfolgt die EnBW immer wieder auch interessante Einzelprojekte wie das Phosphorrecycling: Gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen MSE Mobile Schlammentwässerung hat die EnBW ein Verfahren entwickelt, mit dem Phosphor in mobilen Einheiten am Klärwerk zurückgewonnen werden kann, bevor der entwässerte Schlamm in Kraftwerken mitverbrannt wird. Phosphor ist für das Wachstum von Pflanzen essenziell, aber in Deutschland eine Mangelressource. Nach erfolgreichen Tests in sieben Kläranlagen gewann die MSE 2018 in zwei Kommunen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Aufträge zur Phosphorrückgewinnung. Sie bietet ihren Kunden damit ressourcenschonende Klärschlammverwertung nach der novellierten Klärschlammverordnung. Das bei der Rückgewinnung entstehende Magnesiumammoniumphosphat ist ein wertvoller Pflanzendünger (www.mse-mobile.de). Innovationsmanagement: Ziele, Leitlinien und Prozesse ![]() Mit dem zentralen Innovationsmanagement entwickelt die EnBW neue Geschäftsmodelle außerhalb ihres Kerngeschäfts, um kurzfristig neue Erlösquellen für den Konzern zu identifizieren und an den Markt zu bringen. Die Innovationsstrategie konzentriert sich auf zwei wesentliche Stoßrichtungen: die interne Generierung und Skalierung neuer Geschäftsmodelle in internen Projekten und die Beteiligung an externen Startups durch die EnBW New Ventures GmbH. Nach erfolgreicher Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen entstehen neue Herausforderung für die EnBW Start-up-Teams in der Wachstums- und Skalierungsphase. Um die Teams dabei wirksam zu begleiten, hat das Innovationsmanagement den Company Builder etabliert: Er stellt den Start-ups zusätzliche Kompetenzen über Experten aus Controlling, Vertrieb und Marketing zur Seite, damit sie ihre Produkte optimieren und am Markt platzieren können. Daneben umfasst die Unterstützung der Start-ups die Prozessautomatisierung sowie die Kostenoptimierung beim Ausbau bestehender und beim Aufbau neuer Vertriebskanäle. Die EnBW New Ventures beteiligt sich an Start-ups, die die zusammenwachsenden Märkte für Energie, Mobilität und urbanes Leben vorantreiben. Im Fokus stehen Unternehmen, die mit skalierbaren Geschäftsmodellen und neuen Technologien Mehrwert realisieren. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 100 Mio. € werden Minderheitsbeteiligungen zwischen 10 % und 30 % an bis zu 20 Start-ups angestrebt. Die EnBW New Ventures nimmt dabei die Rolle eines aktiven Investors ein, unterstützt die Startups als Sparringpartner und ist in deren Gremien vertreten. Die Start-ups erhalten über die EnBW New Ventures Zugang zu professioneller Investor-Expertise und zu einem Kunden- und Lieferantennetzwerk im Energiemarkt. Darüber hinaus ist eine kommerzielle Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten der EnBW möglich. Künftig wird sich die EnBW über die Aktivitäten der EnBW New Ventures hinaus auch an Unternehmen mit getestetem Businessmodell und erfolgreich eingeführtem Produkt-/ Dienstleistungsangebot beteiligen, um substanzielles Wachstum zu erzielen. Innovation: Schwerpunkte und ausgewählte ErgebnisseVirtuelles Kraftwerk: Das Energiesystem wird mehr und mehr zu einem Ökosystem aus vielen kleinen und dezentralen Anlagen, die Strom erzeugen, speichern oder verbrauchen: Fotovoltaikanlagen, Windräder, Batterien, Elektromobile oder Wärmepumpen. Es entstehen komplexe Energienetzwerke, die neue Fähigkeiten erfordern. Die EnBW nutzt ihr Know-how zum Betrieb hochkomplexer Systeme und transferiert dieses Wissen in den Aufbau neuer Geschäftsmodelle und einer digitalen Plattform. Die Aktivitäten der EnBW umfassen die Direktvermarktung auch von kleinsten regenerativen Anlagen, Stromgemeinschaften (P2P), digitale Handelszugänge und dynamische Tarife sowie Flexibilitätsmanagement. Sowohl die Geschäftsmodelle als auch die Plattform sind so zugeschnitten, dass neue Themen schnell angedockt werden können, aus dem Bestand Geschäftsmodelle über bestehende Fähigkeiten schnell rekombiniert werden können und von Anfang an auf eine moderne digitale Prozesslandschaft geachtet wird. Die Direktvermarktung ermöglicht es den Kunden, ihre eigene Energie zu vermarkten - dies wird nach Auslaufen der EEG-Förderung zur Normalität. Das Projekt konnte mittlerweile neben den etablierten Aktivitäten im kleinteiligen Bereich ein Portfolio von über 250 MW und eine dreistellige Kundenanzahl aufbauen. Das Flexibilitätsmanagement steuert die Lasten dabei so, dass für den Kunden und das Energiesystem Mehrwert entsteht. Digitale Handelszugänge sorgen dafür, dass künftig auch kleine Unternehmen von schwankenden, zum Teil negativen Preisen am Markt profitieren können. Dort werden die Supercharger der EnBW angebunden, vernetzt und beliefert mittlerweile mehr als 110 Hochleistungsladestationen. Vertraglich gesichert sind rund 600 Stück. Stromgemeinschaften bringen Stromerzeuger und -verbraucher innerhalb einer Region oder virtuell zusammen und ermöglichen dieser Gemeinschaft, Strom aus definierter Herkunft gemeinsam zu nutzen und zu teilen. Hierbei entstanden gemeinsam mit dem Start-up Lumenaza, einem Portfoliounternehmen der EnBW New Ventures, über die EnBW bereits mehrere Regionalcluster. Erste Micro Business Unit: Um Campusprojekten innerhalb der EnBW bessere Wachstumsmöglichkeiten zu bieten, hat das Innovationsmanagement gemeinsam mit dem Bereich Compliance und Datenschutz die Möglichkeit der internen Ausgründung geschaffen. Reifere Projekte, deren Geschäftsmodell marktfähig ist, zur EnBW-Strategie passt und die bereits erste Umsätze erzielt haben, können jetzt zur sogenannten Micro Business Unit ausgegründet werden. Mit SMIGHT ging im Mai 2018 die erste Micro Business Unit an den Start. Für SMIGHT bedeutet dies eine Fortentwicklung vom Campusprojekt zum eigenständigen Bereich. Dabei wurde für die Micro Business Units mit den sogenannten Basic Rules auch eine neue Governance geschaffen. Die wesentliche Besonderheit der Basic Rules: Als Micro Business Unit kann SMIGHT Konzernleistungen der EnBW, wie Rechtsberatung, Einkaufs- und IT-Leistungen, in Anspruch nehmen. Die Regelung schafft einerseits den benötigten Handlungsspielraum für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, ist andererseits aber an feste Ziele und Vorgaben seitens des Innovationsmanagements gebunden. So gelang es dem SMIGHT-Team, den Umsatz von 2017 auf 2018 nahezu zu verdreifachen. EnBW-Inkubationsprogramm: Das EnBW-Innovationsmanagement betreut Start-up-Projekte in der Inkubationsphase von der Idee bis zum Start in den Markt und begleitet reifere Projekte mit dem Company Builder beim Wachstum und bei der Skalierung. Insgesamt wurden in den vergangenen vier Jahren mehr als 30 Start-up-Projekte aufgesetzt, verprobt, weiterentwickelt und zum Teil auch wieder verworfen. Mit einem neuen Programm soll der Innovationsprozess künftig noch effizienter und stringenter werden. Aktuell nehmen acht EnBW-Projekte im Rahmen des sogenannten 16-hoch-4-Inkubationsprogramms teil, das am 1. Oktober 2018 auf dem Innovationscampus in Karlsruhe startete. Seit Januar 2019 können sich auch externe Teams für das Programm bewerben (www.sparkthefuture.de). Fünf weitere Projekte haben die erste Inkubationsphase bereits hinter sich und befinden sich in der Marktstartphase. Dazu zählen auch die zwei externen Unternehmerteams binando mit Lösungen für digitales Abfallmanagement auf Internet-of-Things (IoT)-Basis und vialytics mit Entwicklungen für künstliche Intelligenz im Straßenmanagement. Vier reife Projekte befinden sich in der Wachstumsphase: - LIV-T, ein eigenständiges Joint Venture von EnBW und der mantro GmbH, das ausgegründet wurde und datenbasierte IoT-Produkte entwickelt, mit denen die Energieinfrastruktur in Gebäuden intelligent vernetzt werden kann - SMIGHT, mit deren Hilfe bestehende Infrastrukturen wie Straßenlaternen, Trafohäuschen oder Ladesäulen mit Sensorik ausgestattet und Verkehrsflüsse optimiert, das Stromnetz überwacht oder freie Parkplätze angezeigt werden können - das intelligente Energiemanagementsystem energybase zur Optimierung des Eigenverbrauchs - die ausgezeichnete digitale Lernplattform WTT CampusONE ![]() Der ganzheitliche Ansatz des EnBW-Innovationsmanagements wurde 2018 von der Zeitschrift Capital aufgrund seiner Stringenz und seines Tiefgangs mit der Note "sehr gut" ausgezeichnet. Urbane Infrastruktur: Bei der ersten EnBW-Innovationskonferenz, die im September 2018 im Karlsruher Innovationscampus stattfand, präsentierten der EnBW-Konzern und ausgewählte Start-ups innovative Lösungen für die Stadt von morgen. Mit dem Event zeigte die EnBW, welche Innovationskraft im Unternehmen steckt und was den Konzern und die Start-up-Welt verbinden kann. Gerade im Hinblick auf die künftige Weiterentwicklung hin zum urbanen Infrastrukturanbieter wurden auch EnBW-Tochtergesellschaften und Kooperationspartner bei der Suche nach urbanen Innovationen einbezogen. Ein Konzept, das aufging: Am Ende präsentierten mehr als 30 Aussteller rund 500 Gästen aus Wirtschaft, Politik und Start-up-Szene Lösungen für die Stadt von morgen. Begleitet wurde die Ausstellung von einem Vortragsprogramm mit namenhaften Gastrednern. Aufwand und Personal Der EnBW-Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 40,6 Mio. € (Vorjahr: 39,8 Mio. €) für Forschung, Entwicklung und Innovation aufgewendet. Gegenläufige Erträge des Innovationsmanagements beliefen sich auf 6,4 Mio. €. Öffentliche Forschungsförderung erhielt der Konzern in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €). In den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation waren 2018 63 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 61). 169 Mitarbeiter (Vorjahr: 193) befassten sich im Rahmen ihrer operativen Arbeit auch mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Weitere 110 Mitarbeiter (Vorjahr: 105) waren in Innovationsprojekte eingebunden. ![]() Beschaffung Effiziente und nachhaltige Beschaffungsprozesse Die Einkaufsorganisation der EnBW versteht sich als Wertschöpfungspartner im Konzern. Sie sichert die Versorgung mit Materialien und Dienstleistungen in einem bestmöglichen Qualitäts-Kosten-Verhältnis und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Die EnBW legt großen Wert auf die effiziente Gestaltung der Beschaffungsprozesse für wirtschaftliche Einkaufsergebnisse sowie auf eine nachhaltige Beschaffung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus nationalen Gesetzen, EU-Recht und konzerninterner Richtlinien. Zur Steuerung der Beschaffungsprozesse kommt ein Kennzahlensystem mit diversen Leistungsindikatoren zur Anwendung. Es vermittelt kontinuierlich ein realistisches Bild von der aktuellen Situation im Einkauf und ermöglicht einen Soll-Ist-Vergleich sowie zeitnahe Steuerungsmaßnahmen. Das Beschaffungsvolumen des EnBW-Konzerns (ohne ITOs) belief sich 2018 auf rund 2,5 Mrd. € (Vorjahr: rund 4,1 Mrd. €). ![]() Zur Leistungserstellung der EnBW trägt eine große Zahl von Lieferanten und Dienstleistern bei. Sie spielen eine wesentliche Rolle bei den Anstrengungen des Unternehmens, eine Spitzenposition im Energiemarkt zu erreichen. Das Lieferantenmanagement fördert die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und der EnBW, da es die Leistung der Lieferanten transparent macht und eine gemeinsame kontinuierliche Optimierung ermöglicht. Die sorgfältige Auswahl unserer Geschäftspartner ist Teil unseres Risikomanagements, sie unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und intern definierter Qualitätsstandards. Nachhaltige Beschaffung beginnt bei der sorgfältigen Auswahl der Geschäftspartner. Der Zentraleinkauf der EnBW AG nutzt hierfür einen einheitlichen Präqualifizierungsprozess. In Abhängigkeit von der Warengruppe und der internen Risikoklassifizierung werden unterschiedliche Schwellenwerte angesetzt. Die Lieferanten müssen in einer Selbstauskunft auf dem Lieferantenportal der EnBW darlegen, ob sie nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Datenschutz, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit praktizieren. Diese Selbstauskunft haben, gemessen am Beschaffungsvolumen, zum Jahresende 2018 90 % unserer Lieferanten abgegeben. Über die zentrale Dokumentation von Zertifikaten wird sichergestellt, dass alle für eine Beauftragung benötigten Prämissen erfüllt sind. In der Regel findet alle drei Jahre eine Überprüfung der Angaben auf Grundlage einer erneuten Selbstauskunft statt. In den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des EnBW-Konzerns verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Zahlung des Mindestlohns, zu Compliance und zur Einhaltung von Umweltgrundsätzen der EnBW. Des Weiteren verpflichtet er sich in den Zusätzlichen Einkaufsbedingungen Arbeitsschutz zur Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der gesetzlichen Vorgaben über technische Arbeitsmittel, der Unfallverhütungsvorschriften, der Vorschriften über Gefahrstoffe und sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln. Mit wachsender Dezentralisierung der Energieerzeugungsstandorte durch einen Fokus auf erneuerbare Energien steigt die Komplexität der Lieferkette und damit die Bedeutung eines integrierten Supply-Chain-Managements. Dies erfordert die vollständige Betrachtung der Wertschöpfungskette und die frühzeitige Identifikation von Chancen und Risiken. Besonders mit Blick auf die selektive Internationalisierung des Geschäfts entwickelt der Zentraleinkauf ein integriertes Supply-Chain-Management in enger Zusammenarbeit mit den Geschäfts- und Funktionaleinheiten. Mit dem Markteintritt in Schweden sowie ersten Aktivitäten in Frankreich, Taiwan und den USA im Jahr 2018 setzte die EnBW ein weiteres Zeichen für die Erschließung ausgewählter internationaler Wachstumsmärkte im Bereich der erneuerbaren Energien. Im Rahmen der Rezertifizierung nach ISO 14001:2015 wurde bestätigt, dass im Zentraleinkauf die Belange des Umweltmanagementsystems im Prozessablauf fest eingebunden sind und die Lebenszyklusbetrachtung bei relevanten Gütern nachweislich vorhanden ist. Der Einkauf hat die Nachhaltigkeit und den Schutz der Umwelt in den allgemeinen Einkaufsbedingungen fest verankert. Dort verpflichtet sich der Lieferant unter dem Punkt Umweltmanagement, die Umweltgrundsätze der EnBW insbesondere die Themen Umwelt- und Energiemanagement, Klimaschutz und Energieeffizienz, Immissionsschutz, Biodiversität, Gewässer- und Bodenschutz sowie Ressourceneinsatz zu unterstützen. Die Tochtergesellschaften der EnBW, die nicht über den Zentraleinkauf betreut sind, adressieren mit eigenen Mechanismen nichtfinanzielle Aspekte im Einkauf. Die Energiedienst Holding (ED) arbeitet bei der Beschaffung wesentlicher Warengruppen über gemeinsame Ausschreibungen, die Nutzung von Rahmenverträgen und damit verbundene Präqualifizierungen eng mit dem Zentraleinkauf der EnBW AG zusammen. Daneben werden überwiegend regionale Lieferanten aus Deutschland, der Schweiz oder den angrenzenden EU-Ländern beauftragt. Die Zusammenarbeit mit diesen Lieferanten hat sich aus Sicht der ED aufgrund von guten Lieferantenbeziehungen und kurzen Reaktionszeiten bewährt. Die Einkaufsbedingungen der Unternehmensgruppe ED wurden 2018 hinsichtlich der Anforderungen an das Umweltmanagement überarbeitet. Der Einkauf der Pražská energetika (PRE) achtet bei Lieferanten darauf, dass unter anderem Sozialabgaben abgeführt wurden, Steuerschulden beglichen sind und keine Geldwäsche betrieben wird. Potenzielle Lieferanten müssen bei Ausschreibungen die Einhaltung dieser Aspekte entweder durch Abgabe einer Ehrenerklärung oder durch Vorlage entsprechender Zertifikate nachweisen. Zudem wird die Erfüllung dieser Verpflichtungen auch in Lieferantenverträgen festgehalten. Bei den Stadtwerken Düsseldorf (SWD) sind Nachhaltigkeitsaspekte in den Compliance-Richtlinien, Umweltmanagementhandbüchern und Prozessbeschreibungen verankert. Insbesondere achten die SWD im Bereich der Beschaffung auf den Einsatz umweltschonender und nachhaltiger Produkte und regeln über Lieferantenverträge die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen. Bei der VNG sind die wesentlichen Grundsätze für die Beschaffung in einem Verhaltenskodex, dem Managementhandbuch sowie den Konzernrichtlinien geregelt. Aspekte wie Korruptionsprävention, eingebettet im Compliance-Management-System und Umweltschutz, sind fester Bestandteil der Beschaffungsprozesse. Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung im Bereich Kohle Herkunft der Kohlelieferungen Die Steinkohle spielt als Energieträger bei der EnBW weiterhin eine wichtige Rolle zur Gewährleistung einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung. 2018 wurden 3,82 Mio. t Kohle an die EnBW-Kraftwerke geliefert (Vorjahr: 4,55 Mio. t Kohle). Dies entspricht einem Beschaffungsvolumen von knapp 300 Mio. €. Russland konnte seine führende Position auf dem insgesamt rückläufigen westeuropäischen Markt aufgrund der geografischen Nähe der Verladehäfen stark ausbauen. Die kolumbianische Kohle spielt dagegen in Westeuropa nur noch eine untergeordnete Rolle, weil die kolumbianischen Minenunternehmen in Amerika, Asien und im Mittelmeerraum höhere Preise für ihre Kohle erzielen. Aus kommerziellen Gründen und unabhängig von Nachhaltigkeitsaspekten bezog die EnBW daher deutlich weniger Kohle aus Kolumbien als noch im Vorjahr. Aufgrund der Vielzahl von Kohleminen und Kohleproduzenten in Russland lässt sich die Herkunft der Kohle aus diesem Land lediglich auf die Förderregion Kusnezker Becken (Kusbass) eingrenzen. Ähnlich ist die Situation in Südafrika, wo die Kohle aus der Provinz Mpumalanga stammt. Dagegen lässt sich die Herkunft der Kohle aus Kolumbien genau zurückverfolgen, da die drei großen kolumbianischen Kohleproduzenten über eigene Verschiffungshäfen verfügen. Die EnBW AG bezog 2018 kolumbianische Kohle von den Produzenten Drummond und Glencore für ihre Kraftwerke. Die US-amerikanische Kohle stammte fast ausschließlich aus Untertagebergbau im Illinois Basin und in den nördlichen Appalachen. Die EnBW legt Wert auf ein ausgewogenes Beschaffungsportfolio, um eine Abhängigkeit von einzelnen Förderländern, Produzenten oder Händlern und die damit verbundenen Preis- und Lieferrisiken zu vermeiden. Den größten Teil ihres Kohlebedarfs deckt die EnBW mittlerweile über Verträge direkt mit ausgewählten Produzenten. Darüber hinaus werden Verträge mit Händlern geschlossen, in denen üblicherweise eine Standardqualität, aber nicht die Herkunft der Kohle definiert ist. Weitere Informationen zur Kohlebeschaffung der EnBW finden sich unter www.enbw.com/kohlebeschaffung. Die Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung und Rohstoffbeschaffung sind im Chancen- und Risikobericht enthalten. ![]() Positionierung, übergeordnete Konzepte und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten Im Sinne der Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen ist die EnBW bestrebt, die Kohlebeschaffung verantwortungsvoll zu gestalten und damit ihrer menschen-rechtlichen Verantwortung gerecht zu werden. Ausgehend von den besonderen Herausforderungen der Kohlebeschaffung wird weiterhin regelmäßig auf Basis der EnBW-Verhaltensgrundsätze zur verantwortlichen Beschaffung von Steinkohle und anderen Rohstoffen (www.enbw.com/verhaltenskodex) die laufende CSR-Performance aktueller und potenzieller Kohlelieferanten diskutiert und das weitere Vorgehen abgeleitet. Die Bewertung der Kohlelieferanten erfolgt auf Basis einschlägiger internationaler Standards, wie zum Beispiel des UN Global Compact, der OECD-Leitsätze und der IFC (International Finance Corporation) Performance Standards. Aktuelle Studien von Wettbewerbern und internationalen Initiativen fließen ebenso in die Bewertung von Produzenten mit ein wie Hinweise und Beiträge von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Unsere Verhaltensgrundsätze in Verbindung mit einem internen Leitfaden bilden die Grundlage für die gezielte Umsetzung einer verantwortungsvollen Kohlebeschaffung. Die jährliche Bewertung der Kohleproduzenten erfolgt über das EnBW-Nachhaltigkeitsregister, das alle Themenbereiche der Verhaltensgrundsätze abdeckt. Neben der turnusmäßigen Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance der Geschäftspartner tritt bei vermuteten Verstößen gegen die Grundsätze ein mehrstufiger Prüfungsprozess in Kraft, der zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder zum Ausschluss aus unserem Beschaffungsprozess führen kann. Die Ergebnisse der Analysen im Nachhaltigkeitsregister werden unter Beteiligung aller relevanten Fachbereiche im Ausschuss für verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen per Regelprozess mindestens einmal jährlich diskutiert. In diese Analyse fließen die Erkenntnisse aus Stakeholderdialogen mit externen Anspruchsgruppen, wie Vertretern der Zivilgesellschaft, Länder- und Menschenrechtsexperten, ein. Bei Abweichungen von den Mindeststandards werden bei bestehenden Lieferverträgen in Zusammenarbeit mit den Produzenten Abhilfemaßnahmen erarbeitet. Im Jahr 2018 trat der Ausschuss für die verantwortungsvolle Beschaffung zweimal zusammen und diskutierte die Nachhaltigkeitsperformance aller wesentlichen Lieferantenunternehmen auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse aus dem Nachhaltigkeitsregister sowie aktuelle Fragestellungen rund um Rohstoffimporte. Aktuelle Entwicklungen Die EnBW verfolgte im Berichtsjahr ihren Ansatz zur verantwortungsvollen Kohlebeschaffung weiter und setzte die vom Vorstand 2017 beschlossenen Maßnahmen um. Obwohl die Importe aus Kolumbien wie oben beschrieben unabhängig von Nachhaltigkeitsfragen - 2018 stark zurückgegangen sind, führte sie den Dialog mit kolumbianischen Produzenten fort, um eine kontinuierliche Verbesserung der CSR-Performance zu erreichen. Im Februar 2018 besuchten Vertreter der EnBW zwei Kohleproduzenten in der Minenregion Cesar. Zudem fanden zahlreiche Einzelgespräche mit verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren statt. Der Informations- und Meinungsaustausch behandelte unter anderem die Arbeits- und Lebensbedingungen in der Region, die Bedeutung der Kohleexporte für die Entwicklung Kolumbiens sowie den Beitrag der Kohleproduzenten für die Umsetzung des Friedensprozesses in diesem Land. Die Reise nach Kolumbien diente auch der Informationssammlung für die Erstellung eines Fortschritts- und Entwicklungsberichts. Zweck des Berichts ist, die erreichten Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen im kolumbianischen Kohlebergbau im Zeitraum 2013 bis 2018 zu analysieren insbesondere unter Berücksichtigung des Engagements von Kohleimporteuren. Auf Basis der Studienergebnisse sollen Handlungsoptionen für die EnBW abgeleitet werden, die als Grundlage für den weiteren Dialog mit Kohleproduzenten dienen können. Ziel ist hier, gemeinsam mit den Kohleproduzenten einen klaren Fahrplan zu vereinbaren, wie Kohleproduzenten ihrer Verantwortung für Menschenrechte gerecht werden können. Die Fertigstellung des Berichts ist für 2019 geplant. Die EnBW intensivierte 2018 auch ihre Informationssammlung zum Kohleabbau in Russland, vor allem zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in der wesentlichen Abbauregion Kusbass. Dazu gehörte auch die Abfrage von CSR-Informationen bei den Kohleproduzenten. Weitere Einblicke vermittelte der Austausch mit Vertretern russischer und deutscher zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen des Kohleabbaus in Russland auseinandersetzen. Bei diesen Gesprächen wurde vor allem über die unzureichende Informationslage zu CSR-Aspekten vor Ort und die Probleme bei Besuchen von Kohleminen diskutiert. Darüber hinaus wurde auch deutlich, dass NGOs in Russland einen anderen Zugang bei der Diskussion potenzieller Probleme wählen: Eine direkte Konfrontation mit Unternehmen vor Ort ist unüblich, ein offener Dialog auf Augenhöhe zwischen Unternehmen und NGOs findet in der Regel nicht statt. Umso wichtiger ist es für die EnBW, in diesem Bereich Möglichkeiten zu finden, auf CSR-Anstrengungen der russischen Kohleproduzenten einwirken zu können. Um solche Maßnahmen zu identifizieren, werden auch Gespräche mit anderen Unternehmen, die Kohle aus Russland beziehen, geführt. Als Vorbereitung für künftige (Flüssig-)Gasverträge mit Geschäftspartnern aus diversen Ländern wurden menschenrechtliche Vorprüfungen durchgeführt, die in den weiteren Prozess mit einfließen. Wirtschaftsbericht Rahmenbedingungen Externe Einflüsse Auf den Geschäftsverlauf der EnBW nehmen zahlreiche externe Faktoren wesentlichen Einfluss. Dazu gehören vor allem die Entwicklung der Großhandelsmarktpreise für Strom, die politisch-regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die Witterungsverhältnisse. Der Strompreis hängt dabei nicht nur von der Nachfrage, sondern auch von der Entwicklung auf den globalen Märkten für Brennstoffe und CO2-Zertifikate ab. In einem Umfeld mit stetig wachsenden Erzeugungsanteilen erneuerbarer Energien werden die Erträge naturgemäß durch Wetterbedingungen beeinflusst. Wichtige Faktoren sind dabei beispielsweise die Windstärke auf See und an Land, die Dauer und Intensität der Sonneneinstrahlung oder die Niederschlagsmengen, die sich auf die Wasserführung der Flüsse auswirken. Über diese Faktoren hinaus unterliegt die Energiebranche weiterhin grundlegenden Veränderungen durch den Übergang zu einer zunehmend klimaneutralen Energieerzeugung. Auf den Absatzmärkten für unsere Produkte und Dienstleistungen herrscht ein sehr intensiver Wettbewerb mit immer neuen Akteuren am Markt. Zudem verändern sich das Nachfrageverhalten der Kunden, die Marktstrukturen und die technologischen Anforderungen. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Konjunktur Die für die EnBW relevanten Volkswirtschaften wiesen 2018 unterschiedliche Konjunkturverläufe auf: In Deutschland verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum gegenüber dem Vorjahr auf nach wie vor hohem Niveau, wobei der private Verbrauch wesentliche Säule der Expansion blieb. Auch im gesamten Euroraum ließen die konjunkturellen Auftriebskräfte etwas nach. Demgegenüber war in der Schweiz eine Beschleunigung des Wachstumstempos zu verzeichnen. Die Türkei erlitt einen kräftigen Konjunktureinbruch - aufgrund zunehmender politischer Unsicherheiten verringerten sich beispielsweise der Zufluss ausländischer Investitionen und das Tourismusgeschäft. Generell nahmen 2018 die politischen und wirtschaftlichen Risiken in der Türkei zu. Das Wirtschaftswachstum in Europa und in Deutschland dürfte sich 2019 leicht abschwächen. Für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit der EnBW gehen wir 2019 von einer Beruhigung aus. scroll
(1) Vorjahreszahlen angepasst. Zinsentwicklung Während die US-Notenbank die Leitzinsen im Jahr 2018 mehrfach anhob, blieb die Europäische Zentralbank (EZB) unverändert bei ihrem expansiven Kurs. Im zweiten Halbjahr gaben die Renditen aufgrund von politischen Ereignissen (Italienwahl), zunehmendem Protektionismus (Handelszölle) und einem sich global eintrübenden Konjunkturumfeld wieder deutlich nach. Die Diskontierungszinssätze für Pensions- und Kernenergierückstellungen von Unternehmen verharrten im Jahr 2018 auf einem niedrigen Niveau, sodass auch die Barwerte der Pensionsverpflichtungen der EnBW keinen und die der Kernenergieverpflichtungen geringen zinsgetriebenen Veränderungen unterlagen. Die Konsensprognose für den EZB-Hauptrefinanzierungssatz liegt unverändert bei 0,00 %. Branchenentwicklung und Wettbewerbssituation Der Energiesektor befindet sich auch weiterhin mitten in einem fundamentalen Wandel. Dies betrifft den Umbau der Erzeugungslandschaft, aber auch die Verkehrswende, die Wärmewende sowie Effizienzsteigerungen beim Energieverbrauch. Längerfristig werden vor allem erneuerbare Energien ihren Anteil in den Bereichen Mobilität und Wärme steigern. Parallel dazu verändern sich die Geschäftsmodelle der Energieversorgungsunternehmen und es treten auch neue, branchenfremde Akteure in den Energiemarkt ein. Dies betrifft besonders das Commodity- und Lösungsgeschäft. Zugleich findet eine Neuaufteilung entlang der traditionellen Wertschöpfungskette der Branche mit einer Spezialisierung auf bestimmte Geschäftsfelder statt. Prominentes Beispiel im vergangenen Jahr war hierfür die Transaktion zwischen RWE und E.ON. Ein weiterer Aspekt ist das Bestreben von Städten und Gemeinden zur Rekommunalisierung der Strom- und Gasversorgung im regulierten Netzbereich. Vor diesem Hintergrund müssen die klassischen Energieversorgungsunternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Geschäftsbereichen überprüfen, die Potenziale eines veränderten Marktumfelds nutzen und ihre Strategien zukunftsorientiert ausrichten. ![]() Segmentübergreifende Rahmenbedingungen Klimaschutz Der Klimaschutz bleibt eine globale Herausforderung. Lang anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen im "Jahrhundertsommer" 2018 gaben dabei bereits einen Ausblick auf die möglichen Folgen des Klimawandels in Deutschland. Im Dezember 2018 fand in Katowice die 24. UN-Klimakonferenz statt. Die Staatengemeinschaft verständigte sich auf gemeinsame Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gemäß dem Abkommen von Paris im Jahr 2015. Im verabschiedeten allgemeinen Regelwerk wurden unter anderem verbindliche Mindeststandards zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und andere Klimaschutzmaßnahmen festgelegt. Nach einer Einschätzung des Weltklimarats IPCC von Oktober 2018, die von der Staatengemeinschaft zur Kenntnis genommen wurde, müssen die CO2-Emissionen zur Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius bis zum Jahr 2030 gegenüber 2010 um 45 % reduziert werden und im Jahr 2050 null erreichen. Der Europäische Rat beschloss 2018 Maßnahmen zur Stärkung des Klimaschutzes. Dazu gehören eine neue Energieeffizienz-Richtlinie, die für 2030 ein Energiesparziel von mindestens 32,5 % im Vergleich zu 2007 festlegt, und eine Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie mit dem Ziel, 2030 mindestens 32 % des Endenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken. Zudem verabschiedete das EU-Parlament die Reform des Europäischen Emissionshandels, wonach ab 2021 der jährliche Reduktionsfaktor von 1,7 % auf 2,2 % angehoben wird. Ein zeitweiser Anstieg der Preise im Emissionshandel auf bis zu 25 €/t CO2 war die Folge. In Deutschland werden die nationalen Klimaziele für das Jahr 2020 verfehlt. Um die Zielabweichung 2020 zu minimieren und die Ziele für 2030 zu erreichen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die Bundesregierung kündigte daher unter anderem neue gesetzliche Regelungen an. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 auf 65 % ansteigen. Das Energiesammelgesetz, das im November 2018 vom Bundestag verabschiedet wurde, umfasst im Zeitraum 2019 bis 2021 Sonderausschreibungen für Onshore-Wind- und Fotovoltaikanlagen im Umfang von jeweils 4 GW. Auch in der Wirtschaft gewinnt der Klimaschutz zunehmend an Bedeutung. So engagiert sich die Stiftung 2°, eine Initiative deutscher Unternehmer, für den Klimaschutz und eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius. Ihr gehören seit Mai 2018 auch die EnBW und ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Frank Mastiaux an. Ziel der Initiative ist, die Politik bei der Schaffung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für den Klimaschutz zu unterstützen. Die EnBW setzt sich darüber hinaus für die Einführung eines Mindestpreises für CO2 ein, um die notwendige Lenkungswirkung von Investitionen in klimaschonende Technologien zu unterstützen. Ein Mindestpreis kann in Deutschland eingeführt werden, sollte aber möglichst viele europäische Staaten, wie zum Beispiel Frankreich, einschließen. Der Finanzvorstand der EnBW, Thomas Kusterer, ist Mitglied der Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG), die die Europäische Kommission bis Ende 2019 bei der Entwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Thomas Kusterer engagiert sich außerdem als Mitglied der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für den Ausbau einer klimabezogenen Risikoberichterstattung. Im Oktober 2018 veröffentlichte die EnBW ihr erstes Green Financing Framework (Rahmenwerk für grüne Finanzinstrumente) und platzierte ihre erste Grüne Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio. €. Die Strategie der EnBW, sich bei Investitionen auf erneuerbare Energien, Netzausbau und die Entwicklung neuer, zunehmend digitaler Geschäftsmodelle zu konzentrieren, zahlt auf das Erreichen der Ziele der Weltklimakonferenz ein und wird ihrerseits durch die internationalen Anstrengungen zum Klimaschutz bestätigt. Kohlekommission Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einrichtung der Kommission für Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel beschlossen. Die Kommission hatte die Aufgabe, ein Enddatum für die Kohleverstromung in Deutschland festzulegen sowie Maßnahmen zu entwickeln, mit denen Deutschland die Lücke zur Erreichung des Klimaschutzziels 2020 verkleinern und das Ziel 2030 erreichen kann. Zudem sollte sie Handlungsempfehlungen für den Strukturwandel in den Regionen geben, die vom Ende der Kohleförderung betroffen sind. Die Kommission hat im Juni 2018 ihre Arbeit aufgenommen und am 26. Januar 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie schlägt vor, das Ende der Kohleverstromung in Deutschland auf 2038 zu terminieren. Falls eine 2032 durchzuführende Überprüfung ein früheres Enddatum zulässig erscheinen lässt, kann dieser Zeitpunkt auf 2035 vorgezogen werden. Bis 2022 sollen die deutschen Braun- und Steinkohlekapazitäten der Energiewirtschaft auf jeweils 15 GW zurückgeführt werden (Gesamtbestand Braun- und Steinkohle aktuell circa 42 GW). Bis zum Jahr 2030 soll ein weiterer Kapazitätsabbau auf dann insgesamt 17 GW erfolgen. Die Kommission hat für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 Entschädigungsregeln für die Betreiber stillzulegender Anlagen skizziert. Bis 2022 werden demnach sowohl für Braun- als auch für Steinkohle Stilllegungen auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen empfohlen. Diese Regelung gilt für Braunkohlekraftwerke bis 2030. Für den Zeitraum von 2023 bis 2030 soll für die Steinkohlekraftwerke eine Stilllegungsprämie ausgeschrieben werden, die degressiv ausgestaltet werden soll. Details zur Ausgestaltung der Entschädigungsregelung sind bislang nicht bekannt. Aktivitäten in der Türkei Die EnBW ist seit dem Jahr 2009 in einem Joint Venture gemeinsam mit ihrem türkischen Partner Borusan beim Ausbau der Stromerzeugung in der Türkei, vor allem durch Investitionen in Windkraftanlagen, aktiv. Aktuell betreiben wir gemeinsam mit Borusan das viertgrößte Windkraftportfolio in der Türkei mit einer installierten Leistung von 436 MW. Weitere potenzielle Windkraftprojekte mit einer Gesamtleistung von circa 600 MW befinden sich in der Entwicklung. Wir halten den türkischen Markt langfristig für weiterhin attraktiv, die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Turbulenzen haben jedoch viele Investoren verunsichert. Gemeinsam mit unserem Partner beobachten wir die Entwicklungen in der Türkei sorgfältig. Segment Vertriebe Strom- und Gaspreise für Privat- und Industriekunden Gemäß der Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom Januar 2019 belief sich die durchschnittliche monatliche Stromrechnung für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh im Jahr 2018 auf 85,94 €, nach 85,42 € im Vorjahr. Über die Hälfte des Preises entfällt dabei auf Steuern und Abgaben. Die Strompreise in der Grundversorgung hat die EnBW zum 1. April 2018 um circa 32 € pro Jahr erhöht. Ursache hierfür waren die gestiegenen Netznutzungsentgelte. Für Industriekunden in der Mittelspannungsversorgung stieg der durchschnittliche Strompreis inklusive Stromsteuer nach Berechnungen des BDEW von 17,09 ct/kWh im Vorjahr um 5,1 % auf 17,96 ct/kWh im Jahr 2018. Die Preise für Erdgas lagen nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2018 für private Haushalte um 1,4 % unter dem Wert des Vorjahres; für Industriekunden erhöhte sich der Preis für den Gasbezug um 14,9 %. ![]() Strukturelle Veränderungen Bis 2030 sind die Emissionen von Treibhausgasen im Verkehrsbereich aus Gründen des Klimaschutzes um 42 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Um dies zu erreichen, ist eine schrittweise Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig. CO2-neutrale Kraftstoffe wie Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) können dazu beitragen. Daneben wird vor allem der Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge das Erreichen dieser Ziele ermöglichen. Die Anzahl der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge ist 2018 um 24 % gestiegen und betrug 1,9 % der Neuzulassungen. 2018 wurde durch die EU eine Verschärfung der Grenzwerte für Flottenemissionen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge beschlossen. Der CO2-Flottengrenzwert, der ab dem 1. Januar 2021 einzuhalten ist, liegt bei 95 gCO2/km, er reduziert sich in zwei Schritten bis 2030 um 37,5 % auf dann 59 g CO2/km (in 2030). Um diese Grenzwerte zu erreichen, muss der Anteil der Elektrofahrzeuge in den kommenden Jahren deutlich gesteigert werden. Förderprogramme der Regierung wie die ab Januar 2019 geltende Besserstellung elektrisch betriebener Dienstwagen schaffen Kaufanreize. Parallel wird die Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut. Neben dem Laden zu Hause gewinnt das Laden am Arbeitsplatz und auf Parkplätzen an Bedeutung. Große Kaufhäuser und Baumärkte rüsten ihre Parkplätze mit Schnellladesäulen aus. Entlang von Autobahnen entsteht ein Netz aus Schnellladesäulen mit immer höheren Ladeleistungen. 2018 erreichten die 150-kW-Ladesäulen ihre Marktfähigkeit. Künftig werden diese durch weitere 350-kW-Säulen ergänzt werden. Mitte 2018 gab es deutschlandweit 13.500 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte an 6.700 Ladesäulen, ein Plus von 25 % gegenüber dem Vorjahr. Die EnBW engagiert sich beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Haushaltskunden sowie gewerblichen und kommunalen Partnern. Durch Vertriebsaktionen konnten 2018 über 500 Elektrofahrzeuge an Mitarbeiter und Kunden ausgeliefert werden. Ziel der Bundesregierung ist, 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine hohe Gebäudeenergieeffizienz ist hierfür ein Schlüsselfaktor. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dessen Verabschiedung für Sommer 2019 geplant ist, werden die verschiedenen gesetzlichen Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden in einem Gesetz zusammengefasst. Die strengeren energetischen Anforderungen wurden in der Praxis beim Errichten von Neubauten jedoch vielfach schon vorweggenommen. Durch den geringeren Wärmebedarf der Gebäude können Wärmepumpen als energieeffiziente Beheizungsart eingesetzt werden. Ihr Anteil in Neubauten steigt seit Jahren an und lag 2017 bei 27 %. Auch in Bestandsgebäuden kann eine Steigerung der Energieeffizienz durch eine Erneuerung der Heizungsanlage erreicht werden. Derzeit werden circa 3 % der Heizungen pro Jahr ausgetauscht. Aufgrund der Altersstruktur der Heizungen wird diese Rate in den kommenden Jahren zunehmen. Im Schnitt sind 17 % aller in Wohnungen verbauten Heizungen 30 Jahre oder älter. Zwei Drittel der Heizungsanlagen gelten als ineffizient. Ein Heizungsaustausch ist häufig mit einem Wechsel des Energieträgers hin zu Erdgas, Fernwärme oder erneuerbaren Energieträgern verbunden. Die EnBW sieht in der Dynamik des Wärmemarktes eine große Wachstumschance und bietet ihren Kunden eine breite Produktpalette für energieeffiziente und CO2-arme Wärmelösungen für Neubauten und Bestandsgebäude - auch als Contractingangebote - an. Der Zubau bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen muss in den kommenden Jahren gesteigert werden, um das Ziel eines Anteils von 65 % erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen. Neben einem verstärkten Ausbau der Windenergie ist hierfür auch eine Verdopplung der derzeitigen EEG-Zielgröße des jährlichen Fotovoltaikzubaus notwendig. Nach einem zu geringen Zubau in den vergangenen Jahren wurde die Zielmarke von 2,5 GW 2018 erstmals wieder erreicht, mehr als zwei Drittel des Fotovoltaikzubaus 2018 erfolgte durch Aufdachanlagen bis 750 kWp im Gewerbe, in der Wohnungswirtschaft und auf Privatgebäuden. Zur Erhöhung des Eigenstromverbrauchs in Privatgebäuden wurden 50 % der neu installierten Fotovoltaikanlagen mit einem Batteriespeicher ausgestattet. Die EnBW setzt auf eine Stärkung des Eigenverbrauchs durch Solarenergie und bietet Kunden innovative Fotovoltaikspeicherlösungen an. Der Markt für Heimspeicher wächst dynamisch, 2018 waren circa 100.000 dezentrale Speicher in Haushalten installiert. Wir erwarten auch weiterhin hohe Zuwachsraten und gehen davon aus, dass ein wachsender Anteil von Fotovoltaikanlagen im Haushaltsbereich mit Heimspeichern kombiniert wird. Die EnBW ist am Markt für Heimspeicher über ihre Tochtergesellschaft SENEC vertreten. Dekarbonisierung, Digitalisierung und die Steigerung der Energieeffizienz sind notwendige Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende. Die neue Energiewelt wird künftig immer stärker sektorenübergreifend gestaltet. Für Städte und Gemeinden wird Klimaschutz zu einer entscheidenden Aufgabe dazu gehört auch die nachhaltige Ausrichtung von Quartieren. Die Kundenbedürfnisse in Bezug auf Strom, Wärme, Kälte, Mobilität und Kommunikation sind integriert zu betrachten und die hierfür benötigten Infrastrukturen aufeinander abzustimmen. Die EnBW unterstützt ihre Kunden bei dieser komplexen Aufgabe durch eine sektorenübergreifende Planung und Umsetzung kundenorientierter Quartierslösungen. Segment Netze Die Festlegung regulatorischer Rahmenbedingungen für die Strom- oder Gasnetze in der dritten Regulierungsperiode prägte das Jahr 2018. Vor allem die Kostenprüfungen haben eine hohe Relevanz für die Netzbetreiber, da sich die Ergebnisse wesentlich auf deren Erlössituation auswirken. Die von der Bundesnetzagentur für die dritte Regulierungsperiode festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. März 2018 aufgehoben: Die Zinssätze seien zu erhöhen. Gegen diese Aufhebung hat die Bundesnetzagentur am 25. April 2018 Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Urteil steht noch aus. Ab der dritten Regulierungsperiode ist gemäß Anreizregulierungsverordnung der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) vor Beginn der jeweiligen Periode von der Bundesnetzagentur neu zu ermitteln. Für die Dauer der dritten Regulierungsperiode Gas (2018 bis 2023) hat die Bundesnetzagentur für Gasnetzbetreiber einen Xgen in Höhe von 0,49 % festgelegt. Gegen diese Festlegung haben Hunderte Gasnetzbetreiber beim Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Den generellen Produktivitätsfaktor für die Betreiber von Stromnetzen für die nächste Regulierungsperiode Strom (2019 bis 2024) hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 28. November 2018 auf 0,9 % festgelegt. Dabei ist bemerkenswert, dass der Xgen für Stromnetze im Vergleich zu Gasnetzen fast doppelt so hoch sein soll. Auch dieser wird von Netzbetreibern, unter anderem der Netze BW, beklagt. Am 8. Juni 2018 hat der Bundesrat die Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Die Vereinheitlichung der Netzentgelte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begann am 1. Januar 2019. Die Angleichung erfolgt nach den neu in die Stromnetzentgeltverordnung eingefügten Vorschriften bis 2023 in fünf Schritten zu jeweils 20 %. Die Netzentgelte unserer Tochtergesellschaft TransnetBW werden daher steigen. Am 12. Dezember 2018 hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus zugestimmt. Das Gesetz novelliert das sogenannte Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Wesentliches Ziel sind einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen. Das Gesetz ist ein Baustein, um einen für das Gelingen der Energiewende erforderlichen zügigen Netzausbau zu ermöglichen. Es soll innerhalb des ersten Halbjahrs 2019 in Kraft treten. Die EnBW erhofft sich von diesen Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen, die es den Übertragungsnetzbetreibern erlauben, die dringend benötigten Netzausbaumaßnahmen fristgerecht umzusetzen. Für den nächsten nationalen Netzentwicklungsplan Strom (NEP Strom) mit Zieljahr 2030 haben die deutschen ÜNB am 4. Februar 2019 einen ersten Entwurf zur Konsultation vorgelegt. Grundlage hierfür ist der von der Bundesnetzagentur am 15. Juni 2018 festgelegte Szenariorahmen. Er berücksichtigt insbesondere die Zielsetzung der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 % des Bruttostromverbrauchs auszuweiten. Nach Einschätzung der ÜNB sind aufgrund der Zielerhöhung rund 1.600 km zusätzlicher Netzneubau bis 2030 erforderlich. Nach Abschluss der Konsultationsphase müssen die ÜNB der Bundesnetzagentur einen überarbeiteten NEP (zweiter Entwurf) zur Bestätigung vorlegen. Darüber hinaus rückte beim Aus- und Umbau der Energienetze neben der Integration erneuerbarer Energien die Sektorkopplung immer stärker in den Fokus. Beispielsweise muss das Stromnetz auch für den erwarteten Hochlauf bei E-Fahrzeugen gerüstet sein. Unsere Tochtergesellschaft Netze BW hat das Pilotprojekt E-Mobilitäts-Allee in Ostfildern gestartet, um das Ladeverhalten der E-Auto-Nutzer und die Auswirkungen auf das Stromnetz zu testen. Als weiteren wichtigen Baustein der Energiewende hat die Netze BW im Dezember 2018 als erster grundzuständiger Messstellenbetreiber ein BSI-zertifiziertes intelligentes Messsystem in einem Privathaushalt installiert. Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf am Ausbau der Stromnetze, insbesondere der Hoch- und Höchstspannungsleitungen, um einen regionalen und überregionalen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch zu gewährleisten. Aber auch im Stromverteilnetz sind künftig in den unteren Spannungsebenen aufgrund der vor allem durch Elektromobilität und elektrische Wärmeanwendungen fortschreitenden Sektorkopplung signifikante Investitionen erforderlich. Im regulierten Netzgeschäft ist insgesamt ein steigender Anspannungsgrad zu erwarten, zum Beispiel durch die sinkende Eigenkapitalverzinsung. Investitionen in den Netzausbau können den Ergebnisdruck der Netzbetreiber zwar reduzieren, dennoch ist eine angemessene Rendite erforderlich, um den Netzausbau weiterhin voranzutreiben und die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Insgesamt gehen wir daher davon aus, dass das Netzgeschäft der EnBW-Netztöchter sich künftig wirtschaftlich anspruchsvolleren Rahmenbedingungen gegenübersehen wird. ![]() Über den unmittelbaren Netzausbau hinaus haben die Übertragungsnetzbetreiber 2018 weitere Maßnahmen zur langfristigen Gewährleistung der Netzstabilität ergriffen. Dazu gehört, neben dem Vorhalten von 6.600 MW stillgelegter, aber als systemrelevant eingestufter Bestandskraftwerke, insbesondere die Ausschreibung von 1.200 MW neu zu errichtender Kraftwerkskapazitäten durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber einschließlich der TransnetBW. Die EnBW hat sich mit einem Neubau am Standort Marbach an der Ausschreibung beteiligt. Die Gasfernleitungsnetzbetreiber haben am 29. März 2018 der Bundesnetzagentur einen überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas (NEP Gas) für den Zeitraum 2018 bis 2028 übermittelt. Anhand der vorgeschlagenen Maßnahmen besteht bis 2028 ein Investitionsbedarf von rund 7 Mrd. €, um den Transportbedarf für Deutschland und Zentraleuropa abzusichern. Die Bundesnetzagentur hat den NEP Gas am 20. Dezember 2018 mit Änderungsverlangen und Nebenbestimmungen genehmigt. Darüber hinaus haben die Fernleitungsnetzbetreiber Mitte 2018 aufgrund von Schäden an einer der beiden Erdgasleitungen TENP (Trans-Europa-Naturgas-Pipeline) ergänzend zum NEP drei weitere Netzausbaumaßnahmen vorgeschlagen (54 km Leitungsneubau, 171 Mio. € Investitionsvolumen). Diese sind insbesondere für die Sicherung der Versorgung in Baden-Württemberg notwendig, da die Transportkapazität des TENP-Leitungssystems bis 2020 voraussichtlich nur eingeschränkt zur Verfügung stehen wird. Um der steigenden Kapazitätsnachfrage in Baden-Württemberg gerecht zu werden, baut unser Fernleitungsnetzbetreiber terranets bw seine Infrastruktur bedarfsgerecht aus. Der NEP sieht hierzu unter anderem den Neubau der sogenannten Neckarenztalleitung und die Erweiterung der Verdichterstation Scharenstetten vor. Die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 7. Juli 2017 schreibt eine Zusammenlegung der beiden deutschen Gasmarktgebiete NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL bis spätestens 1. April 2022 vor. Die Fernleitungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur haben sich bereits auf den 1. Oktober 2021 als Startzeitpunkt für das gemeinsame Marktgebiet verständigt. Der Termin ist zugleich Beginn eines Gaswirtschaftsjahres und daher für alle Marktteilnehmer am besten geeignet. Aus Sicht der EnBW kann die Zusammenlegung der deutschen Marktgebiete einen Schritt zur Weiterentwicklung des deutschen Gasmarktes bedeuten. Segment Erneuerbare Energien Die Kosten für die Nutzung erneuerbarer Energien haben sich 2018 weltweit deutlich verringert, das sehr dynamische Marktwachstum setzte sich fort. Zahlreiche Länder erarbeiten derzeit Fördermechanismen und Ziele, was eine anhaltende Expansion erwarten lässt. In Europa wurden 2018 erste Großprojekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die ohne staatliche Förderung auskommen, realisiert. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nahm in Deutschland 2018 erneut deutlich zu. So stieg der Anteil nachhaltiger Energieerzeugung an der gesamten deutschen Stromerzeugung nach Angaben des Fraunhofer ISE (www.energy-charts.de) auf knapp über 40 % (2017: circa 38, %). Die installierte Kapazität erneuerbarer Energien in Deutschland erhöhte sich 2018 um rund 7,3 GW (davon Fotovoltaik circa +3,6 GW, Wind onshore circa +2,7 GW und Wind offshore circa +1 GW). Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten, von der EnBW begrüßten Sonderausschreibungen für erneuerbare Energien (jeweils 4 GW Fotovoltaik und Onshore-Windenergie) werden voraussichtlich in den Jahren 2019 bis 2021 durchgeführt, wogegen die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung des Ausbauziels 2030 für Offshore-Windenergie bislang noch nicht umgesetzt wurde. ![]() In den deutschen Auktionen für Onshore-Windenergie war 2018 ein deutlicher Rückgang an teilnahmeberechtigten Projekten zu verzeichnen. Ursache ist, dass beispielsweise Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften und zunehmende regionale Genehmigungshürden zu einer deutlichen Verzögerung zahlreicher Projekte geführt haben. Die daraus resultierende angebotsseitige Verknappung spiegelt sich auch in den durchschnittlichen Zuschlagswerten wider, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich (von circa 4,6 ct/kWh im Jahr 2017 auf über 5,7 ct/kWh im Jahr 2018) angestiegen sind. Politisch noch nicht umgesetzt ist der Plan, eine regionale Steuerung des Ausbaus der Onshore-Windkraft gesetzlich zu verankern. Auch die EnBW war 2018 von dieser Eintrübung des Investitionsumfelds für Onshore-Windenergie in Deutschland betroffen. Wir treten darüber hinaus für eine regionale Steuerung des Ausbaus der Onshore-Windkraft ein, um insbesondere im Süden Deutschlands Chancen eines verbrauchsnahen Ausbaus der erneuerbaren Energien zu nutzen. Im Rahmen der technologieübergreifenden Ausschreibungen im Jahr 2018 haben ausschließlich Fotovoltaikprojekte den Zuschlag erhalten. Dieses Ergebnis bestätigt den weltweiten Trend, wonach Fotovoltaik sich zur günstigsten Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien entwickelt hat. Zu erkennen ist dieser Trend auch in den regulären Ausschreibungen für Freiflächen-Solarprojekte in Deutschland. So sanken die durchschnittlichen Zuschlagswerte für große Solarprojekte von rund 5,7 ct/kWh im Jahr 2017 auf rund 4,5 ct/kWh im Jahr 2018. Die EnBW will Vorreiter in Deutschland für förderfreie Freiflächen-Fotovoltaikanlagen werden. Segment Erzeugung und Handel Großhandelsmarkt Strom Die Preise am Großhandelsmarkt für Strom sind im Jahresverlauf 2018 deutlich gestiegen. Der durchschnittliche Spotmarktpreis lag mit 44,47 €/MWh um rund 10 €/MWh über dem Vorjahresniveau. Verantwortlich für diese Entwicklung waren zum einen steigende Preise für Kohle, Gas und CO2-Zertifikate. Zum anderen führten die Niedrigwasserstände insbesondere auf dem Rhein im zweiten Halbjahr zu Transporteinschränkungen und stark steigenden Logistikkosten sowie zu verringerten Verfügbarkeiten der Kraftwerke. Gleichzeitig lagen die Einspeisungen aus Windkraftanlagen deutlich unter dem Niveau eines Normaljahres. Auch am Terminmarkt bewegte sich die Notierung des Frontjahresprodukts Base mit rund 44 €/MWh deutlich über dem Vorjahresniveau. Dabei war von März bis Mitte September 2018 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen, an den sich eine Seitwärtsbewegung mit hoher Volatilität anschloss. Für die Zukunft weisen die Terminmarktpreise in Deutschland bis in das Jahr 2022 einen rückläufigen Trend auf. Diese Entwicklung reflektiert - neben sinkenden Preisen für Importkohle - die Erwartung der Marktteilnehmer, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien künftig zu strukturellen Anpassungen in der konventionellen Erzeugung führen wird. Insgesamt bleibt die Abhängigkeit der Preisentwicklung für Strom von der Brennstoff- und CO2-Preisentwicklung weiterhin hoch. Mittelfristig kann das Preisniveau zunehmend durch energie- und umweltpolitische Veränderungen im In- und Ausland beeinflusst werden. scroll
Gasmarkt Langfristige Gasimportverträge bilden eine wesentliche Grundlage der Gasversorgung in Deutschland. Die Großhandelsmärkte wie die niederländische TTF und der Handelspunkt des Marktgebiets NetConnect Germany (NCG) sind weitere wichtige Bezugsquellen für Erdgas. Die Preisbildung orientiert sich dabei zeitversetzt an der Entwicklung der Ölpreise. Mit dem steigenden Angebot an Liquefied Natural Gas (LNG) aus den USA und Australien sinkt allerdings in Europa die Abhängigkeit des Gaspreises vom Ölpreis. Daneben wird der Gaspreis vor allem durch die Temperaturen im Winterhalbjahr beeinflusst. Obwohl die durchschnittlichen Temperaturen im Winter 2017/2018 nahe an den langjährigen Durchschnittswerten lagen, führte die Kältewelle in Nordwesteuropa und Deutschland von Ende Februar bis Anfang März zu einem kurzfristigen Preisanstieg. Aufgrund der Kältewelle waren die Füllstände der Gasspeicher in den Sommermonaten sehr niedrig, was zu einer erhöhten Nachfrage führte. Daneben blieben die Lieferungen von LNG nach Nordwesteuropa aufgrund einer starken Nachfrage aus dem asiatischen Raum unter den Markterwartungen. Zusammen mit den im Vorjahresvergleich hohen Ölpreisen schlugen sich diese Faktoren in einem erhöhten Preisniveau am Spot- und Terminmarkt nieder. Der monatliche Grenzübergangspreis für Erdgas des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lag im November 2018 mit 20,80 €/MWh um 14,7 % über dem Wert im Dezember 2017 (18,13 €/MWh) und um 18,2 % über dem Wert des Vorjahresmonats (17,60 €/MWh). Aufgrund der guten Versorgungslage an den Gasmärkten und relativ hoher Füllstände der Gasspeicher in Deutschland rechnen wir kurzfristig nicht mit weiter steigenden Preisen. scroll
(1) Vorjahreszahlen angepasst. Ölmarkt Die Förderkürzungen der OPEC und einiger Nicht-OPEC-Staaten inklusive Russland, eine anhaltend rückläufige Ölproduktion Venezuelas sowie die weltweit dynamisch zunehmende Nachfrage nach Öl und Ölprodukten führten 2018 zunächst zu einem Absinken der globalen Lagerbestände. Ab März befanden sich die Lagerbestände in den OECD-Ländern erstmals wieder unter dem Fünfjahresdurchschnitt. Eine weitere Angebotsverknappung entstand durch die Wiedereinführung der US-Sanktionen gegen den Iran und dessen Ölsektor im Zuge des Ausstiegs der USA aus dem internationalen Atomabkommen mit diesem Land. Diese Faktoren führten bis Anfang Oktober zu einem starken Anstieg der Rohölpreise (Brent) auf über 85 US-$/bbl. Ab Oktober setzte ein heftiger Stimmungsumschwung ein, in dessen Folge der Ölpreis zwischenzeitlich auf unter 60 US-$/bbl fiel. Die wesentlichen Ursachen für diesen Rückgang waren ein erneuter Anstieg der OECD-Lagerbestände infolge einer unerwartet höheren globalen Ölproduktion sowie Sorgen hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Weltwirtschaft vor dem Hintergrund des Handelsstreits zwischen den USA und China und damit des Ölnachfragewachstums. Die weitere Preisentwicklung wird maßgeblich vom Grad der Umsetzung der beschlossenen OPEC-Produktionskürzung, der Angebotsentwicklung außerhalb der OPEC und vom Fortgang des Handelsstreits zwischen den USA und China abhängen. scroll
Kohlemarkt Nach einem Rückgang der Kohlepreise im ersten Quartal 2018 infolge deutlicher Preisrückgänge am chinesischen Kohlemarkt erholten sich die Notierungen bis zum Ende des zweiten Quartals und überschritten das Niveau vom Jahresanfang. Verantwortlich dafür waren im Wesentlichen ein sehr starker Anstieg der Nachfrage in China und gleichzeitig steigende Ölpreise. Nach einer kurzen Konsolidierungsphase im Sommer führten dieselben Einflussfaktoren zu einem weiteren Anstieg der Kohlenotierungen und sorgten dafür, dass erstmals seit 2012 ein API2-Frontjahresprodukt wieder über 100 US-$/t notierte. Ab Mitte Oktober gaben die Preise für Kohle infolge rückläufiger Ölpreise, einer schwächeren chinesischen Nachfrage sowie angekündigter Restriktionen für Kohleimporte nach China wieder deutlich nach. Zusätzlicher Verkaufsdruck resultierte aus übervollen Kohlelagern im Kohle-Handelsraum Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen aufgrund der Niedrigwassersituation auf dem Rhein. Die künftige Preisentwicklung für Kohle wird maßgeblich von dem mit Abstand größten Verbraucher China bestimmt. Die teilweise erheblichen und hinsichtlich Art und Zeitpunkt nicht vorhersehbaren Eingriffe der chinesischen Behörden zur Regulierung des heimischen Kohlemarktes führen zu einer erhöhten Preisvolatilität. Eine Abkühlung der Weltwirtschaft infolge einer Verschärfung der internationalen Handelskonflikte und ein Anhalten der aktuellen Stärke des US-Dollar-Wechselkurses könnten zu fallenden Kohlepreisen führen. Daneben wirken sich auch die Frachtraten und der Ölpreis wesentlich auf die künftigen Notierungen am Kohlemarkt aus. scroll
CO2-Zertifikate Für CO2-Emissionen aus Kraftwerken müssen im Rahmen des Europäischen Emissionshandels CO2-Zertifikate in entsprechender Höhe nachgewiesen werden. Im Jahr 2018 waren Angebot und Nachfrage auf etwa dem gleichen Niveau. Dennoch gab es 2018 einen starken Preisanstieg für EUA-Zertifikate von rund 8 €/t CO2 auf etwa 25 €/t CO2. Dies war in erster Linie auf spekulative Nachfrage in Erwartung weiter steigender Preise zurückzuführen, da die Market Stability Reserve(MSR)-Reform ein von der EU-Kommission entworfenes Instrument, um das Europäische Emissionshandelssystem langfristig zu reformieren in den nächsten vier Jahren zu einer deutlichen Angebotsreduktion führt. Im Jahr 2019 und in den Folgejahren ist daher mit weiter steigenden Preisen zu rechnen. scroll
Kernenergie Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung setzt den Rahmen der aktuellen Kernenergiepolitik: Wesentliche Ziele sind der Erhalt von Fachpersonal und Fachwissen, ein zügiges Vorankommen bei der Suche eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle (bis 2031) sowie eine rasche Inbetriebnahme des Endlagers für schwach und mittel radioaktive Abfälle (nach gegenwärtiger Planung 2027). Dies soll verhindern, dass Zwischenlager an Kraftwerksstandorten zu faktischen Endlagern werden. Im Juli 2018 ist die 16. Novelle des Atomgesetzes in Kraft getreten. Auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 sollen Betreiber von Kernkraftwerken Kompensationszahlungen für Investitionen im Zeitraum zwischen der Entscheidung für die Laufzeitverlängerung (28. Oktober 2010) und deren Rücknahme (ab 16. März 2011) sowie für in eigenen Kraftwerken nicht mehr verstrombare Reststrommengen erhalten. Eine Transparenzverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie konkretisiert die Auskunftspflichten der Betreiber hinsichtlich ihrer Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau ihrer Kernkraftwerke sowie für die Verpackung radioaktiver Abfälle. Auf Basis des öffentlich-rechtlichen Vertrags in Anlehnung an das Gesetzespaket zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung wurde im Auftrag der EnBW der Antrag auf eine Transportgenehmigung zur Rückführung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufbereitung aus Frankreich in das Zwischenlager am Standort des Kernkraftwerks Philippsburg gestellt. Ein konkreter Zeitpunkt für den Transport steht noch nicht fest. Unternehmenssituation des EnBW-Konzerns Zieldimensionen Finanzen und Strategie Ertragslage Stromabsatz gestiegen, Gasabsatz durch Vollkonsolidierung der VNG im Plus scroll
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Der Stromabsatz des EnBW-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2018 über dem Vorjahresniveau. Der gesunkene Absatz im Bereich Geschäfts- und Industriekunden (B2B) aufgrund des Rückzugs aus dem B2B-Commodity-Geschäft unter den Marken EnBW und Watt konnte im Handel durch die Vollkonsolidierung der VNG im zweiten Quartal 2017 sowie gestiegene Handelsaktivitäten mehr als ausgeglichen werden. Die Auswirkungen der Handelsaktivitäten auf die Ertragskraft des Unternehmens sind jedoch begrenzt. In einem weiterhin herausfordernden Wettbewerbsumfeld lag der Stromabsatz im Geschäft mit Privat- und Gewerbekunden (B2C) auf Vorjahresniveau. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, stieg der Stromabsatz des EnBW-Konzerns um 10,7 %. scroll
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Der Gasabsatz des EnBW-Konzerns erhöhte sich 2018 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich. Der Gasabsatz im Privatkundengeschäft (B2C) lag insbesondere aufgrund der Vollkonsolidierung der VNG im zweiten Quartal 2017 sowie eines leichten Anstiegs der Kundenzahl über Vorjahresniveau. Auch der Absatz an Geschäfts- und Industriekunden (B2B) profitierte von der Vollkonsolidierung der VNG, gegenläufig wirkte der Rückzug aus dem B2B-Commodity-Geschäft unter den Marken EnBW und Watt. Die Handelsaktivitäten weiteten sich gegenüber dem Vorjahr aus, überwiegend bedingt durch die Vollkonsolidierung der VNG. Die Auswirkungen der Handelsaktivitäten auf die Ertragskraft des Unternehmens sind jedoch gering. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, lag der Gasabsatz des EnBW-Konzerns mit 0,6 % Abweichung auf Vorjahresniveau. Außenumsatz insbesondere durch Erstanwendung des IFRS 15 unter Vorjahr scroll
(1) Nach Abzug von Strom- und Energiesteuern. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, lag der Außenumsatz mit einer Veränderung von 12,9 % oder 3.048,3 Mio. € deutlich unter dem Vorjahresniveau. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen durch die erstmalige Anwendung des IFRS 15 und des daraus resultierenden Nettoausweises der EEG-Umsätze bedingt. Weitere Informationen finden sich in der Berichterstattung zu IFRS 15 im Anhang zum Konzernabschluss (www.enbw.com/bericht2018-downloads). Vertriebe: Im Segment Vertriebe lag der Außenumsatz im Geschäftsjahr 2018 unter dem Vorjahreswert. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, hätte der Rückgang 6,1 % oder 462,2 Mio. € betragen. Dies ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Absatzmengen aufgrund des Rückzugs aus dem B2B-Commodity-Geschäft unter den Marken EnBW und Watt zurückzuführen. Netze: Im Segment Netze sank der Außenumsatz 2018 gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anwendung des IFRS 15 und des daraus resultierenden Nettoausweises der EEG-Umsätze. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, hätte der Rückgang 57,5 % oder 4.344,9 Mio. € betragen. Erneuerbare Energien: Das Segment Erneuerbare Energien wies im Geschäftsjahr 2018 einen geringeren Außenumsatz als im Vorjahr aus. Ursächlich hierfür sind niedrigere Umsatzerlöse insbesondere aufgrund der witterungsbedingt geringeren Erzeugung von Offshore-Windparks und Laufwasserkraftwerken. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, hätte sich ein Rückgang um 8,4 % oder 43,8 Mio. € ergeben. Erzeugung und Handel: Der Außenumsatz des Segments Erzeugung und Handel erhöhte sich vor allem durch die Vollkonsolidierung der VNG im zweiten Quartal 2017 deutlich. Daneben trug die Ausweitung der Handelsaktivitäten zum Umsatzwachstum bei. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, stieg der Umsatz um 22,4 % oder 1.805,0 Mio. €. Wesentliche Entwicklungen in der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse und der Materialaufwand lagen vor allem aufgrund der Erstanwendung des IFRS 15 und des daraus resultierenden Nettoausweis bei den Umsatzerlösen und Materialaufwendungen um 6,2 % (Umsatzerlöse) beziehungsweise 8,4 % (Materialaufwand) unter dem Vorjahresniveau. Der vorgenommene Nettoausweis hat dabei keine Auswirkungen auf das EBITDA. Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ging von 1.587,2 Mio. € im Vorjahr auf -77,8 Mio. € im Berichtsjahr zurück. Der Rückgang ist vor allem durch die Rückerstattung der im Juni 2017 als verfassungswidrig erklärten Kernbrennstoffsteuer, den Verkauf von jeweils 49,89 % der Anteile an der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG und an der EnBW Albatros GmbH & Co. KG sowie die Neubewertung der verbleibenden Anteile im Vorjahreszeitraum bedingt. Ertragsteigernd wirkte im Berichtsjahr dagegen der Verkauf der VNG Norge AS und ihrer Tochtergesellschaft VNG Danmark ApS. Das Finanzergebnis verringerte sich 2018 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 575,0 Mio. € auf -380,4 Mio. € (Vorjahr: 194,6 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf die Rückerstattung der auf die Kernbrennstoffsteuer angefallenen Prozesszinsen sowie auf höhere Ergebnisse aus der Veräußerung von Wertpapieren im Vorjahr zurückzuführen. Die Veräußerungen im Vorjahr wurden zur Vorbereitung der Zahlung an den "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" (Entsorgungsfonds) realisiert. Außerdem trug ein höherer Aufwand aus der Marktbewertung von Wertpapieren sowie eine rückäufige Entwicklung des Diskontierungszinssatzes für Kernenergierückstellungen zu der Ergebnisverschlechterung bei. Insgesamt belief sich das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) im Geschäftsjahr 2018 auf 596,3 Mio. €, nach 2.857,9 Mio. € im Vorjahr. Der vollständige Konzernabschluss findet sich unter www.enbw.com/bericht2018-downloads. Ergebnis Das auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende Konzernergebnis fiel von 2.054,1 Mio. € im Jahr 2017 um 1.719,9 Mio. € auf 334,2 Mio. € im Berichtsjahr. Das Ergebnis je Aktie belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 1,23 €, nach 7,58 € im Vorjahr. Adjusted und neutrales Ergebnis Die Summe aus Adjusted und neutralen Ergebnisgrößen ergibt jeweils die Ergebnisgröße aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Im neutralen Ergebnis sind Effekte enthalten, die von der EnBW entweder nicht prognostiziert beziehungsweise nicht direkt beeinflusst werden können und damit nicht steuerungsrelevant sind. Eine Darstellung und Erläuterung erfolgt im Abschnitt "Neutrales EBITDA". Für die interne Steuerung wie auch für die externe Kommunikation der aktuellen und künftigen Ergebnisentwicklung der EnBW kommt der steuerungsrelevanten Geschäftstätigkeit besondere Bedeutung zu. Zu deren Darstellung verwenden wir das Adjusted EBITDA - das um neutrale Effekte bereinigte Ergebnis vor Beteiligungs- und Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen als zentrale Berichtsgröße. Adjusted EBITDA und Anteil der Segmente am Adjusted EBITDA scroll
(1) Die Prognose des Segments Erneuerbare Energien wurde unterjährig angepasst. scroll
(1) Die Prognose des Segments Erneuerbare Energien wurde unterjährig angepasst. Das Adjusted EBITDA des EnBW-Konzerns hat sich im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr leicht um 2,1 % erhöht. Der Ergebnisanstieg liegt damit innerhalb der Bandbreite unserer Prognose für das Geschäftsjahr 2018 von 0 % bis +5 %. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, lag das Adjusted EBITDA des EnBW-Konzerns mit -0,4 % auf Vorjahresniveau. Vertriebe: Das Adjusted EBITDA des Segments Vertriebe sank im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 18,0 %. Das Ergebnis liegt damit unter unserer Prognose von -5 % bis -15 %. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, lag der Rückgang bei 21,6 %. Hier wirkte sich im Wesentlichen noch deutlicher als erwartet der Entfall positiver periodenfremder Effekte, beispielsweise aus der Auflösung von Rückstellungen aus, die das Ergebnis des Vorjahres begünstigt hatten. Der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns liegt im Rahmen unserer Prognose (10 % bis 15 %). Netze: Das Adjusted EBITDA des Segments Netze stieg im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen unserer Prognose (+5 % bis +15 %) um 12,5 % gegenüber dem Vorjahr. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, lag der Anstieg bei 7,7 %. Somit ist die Ergebnisentwicklung in diesem Segment erheblich durch die Vollkonsolidierung der VNG im zweiten Quartal 2017 geprägt. Hinzu kamen höhere Erlöse aus Netznutzung im Stromnetz. Der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns hat sich im Vorjahresvergleich im Rahmen unserer Prognose (45 % bis 60 %) erhöht. Erneuerbare Energien: Im Segment Erneuerbare Energien lag das Adjusted EBITDA im Geschäftsjahr 2018 um 10,3 % unter dem Vorjahreswert. Das Ergebnis liegt damit unterhalb unserer ursprünglichen Prognose (+10 % bis +20 %), jedoch am unteren Ende unserer angepassten Prognose (-10 % bis +5 %). Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, lag der Rückgang bei 11,3 %. Das Jahr 2018 war in erheblichem Maße durch schwache Windverhältnisse und Niedrigwasser geprägt. Der Windertrag unserer Offshore-Windparks lag dadurch unter dem des Vorjahres. Auch der Ergebnisbeitrag der Laufwasserkraftwerke erreichte nicht den Vorjahreswert. Diese Entwicklung konnte durch den Ergebnisanstieg aus den seit Mitte 2017 neu in Betrieb genommenen Onshore-Windparks nicht kompensiert werden. Der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns liegt im Vorjahresvergleich im Rahmen unserer angepassten Prognose (10 % bis 15 %), jedoch unter unserer ursprünglichen Prognose (15 % bis 20 %). Erzeugung und Handel: Im Segment Erzeugung und Handel ist das Adjusted EBITDA im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 13,7 % gestiegen und liegt damit über unserer Prognose von 0 % bis -10 %. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, lag der Anstieg bei 16,4 %. Positiv auf das Ergebnis wirkte sich der Entfall der 2017 aufgetretenen Belastungen aus dem Stillstand von Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wegen schadhafter Lüftungshalterungen aus, der die Verlängerung der Revision von Block 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) im Jahr 2018 sowie witterungsbedingt negative Ergebnisauswirkungen bei der Stromproduktion kompensierte. Positiv gegenüber der Prognose ergab sich ein unerwartet hohes periodenfremdes Ergebnis, das insbesondere aus der Klärung offener Punkte bei Strombezugsverträgen resultierte. Der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns hat sich im Vorjahresvergleich im Rahmen unserer Prognose (15 % bis 20 %) leicht erhöht. Entwicklung des neutralen EBITDA durch die Erstattung der Kernbrennstoffsteuer im Vorjahr beeinflusst scroll
Das neutrale EBITDA sowie das neutrale EBIT gingen 2018 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Dies ist im Wesentlichen durch die Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer, den Verkauf von jeweils 49,89 % der Anteile an der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG und an der EnBW Albatros GmbH & Co. KG sowie die Neubewertung der verbleibenden Anteile in der Vorjahresperiode beeinflusst. Darüber hinaus waren im Vorjahr Zuschreibungen auf Erzeugungsanlagen enthalten. Ergebnissteigernd wirkte im Berichtsjahr dagegen der Verkauf der VNG Norge AS und ihrer Tochtergesellschaft VNG Danmark ApS. Rückgang des Konzernüberschusses ebenfalls durch die Erstattung der Kernbrennstoffsteuer im Vorjahr getrieben scroll
Der Rückgang des Beteiligungsergebnisses wurde vor allem durch eine Abschreibung auf unsere türkische Beteiligung in der Berichtsperiode verursacht. Der im Vorjahresvergleich deutliche Rückgang des Finanzergebnisses ist im Wesentlichen auf die Rückerstattung der auf die Kernbrennstoffsteuer angefallenen Prozesszinsen sowie auf höhere Ergebnisse aus der Veräußerung von Wertpapieren im Vorjahr zurückzuführen. Die Veräußerungen im Vorjahr waren zur Vorbereitung der Zahlung an den "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" (Entsorgungsfonds) erfolgt. Das EBT liegt mit 596,3 Mio. € somit unterhalb unserer Erwartungen von 800 Mio. € bis 900 Mio. €. Ursächlich für diese Planabweichungen sind im Wesentlichen Bewertungseffekte aus Derivaten sowie die Entwicklung des Diskontierungszinssatzes für Kernenergierückstellungen. Finanzlage Finanzmanagement der EnBW Grundlagen und Ziele Das Finanzmanagement verantwortet die Sicherung des finanziellen Vermögens des EnBW-Konzerns in seinem Bestand und seiner Abwicklung, die Optimierung der Finanzierung sowie die Gewährleistung ausreichender Liquiditätsreserven. Dies stellt sicher, dass der Konzern jederzeit in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt zu erfüllen. Die Treasury-Richtlinie des EnBW-Konzerns definiert die durch den Gesamtvorstand der EnBW zugelassenen Finanzgeschäfte und den vorgegebenen Handlungsrahmen. Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich über alle Gesellschaften, die vollkonsolidiert oder durch einen Gewinnabführungsvertrag mit der EnBW AG verbunden sind. Für alle weiteren Unternehmen hat sie Grundsatzcharakter. Die zentrale Steuerung des Finanzmanagements dient der Risikominimierung, Transparenz und Kostenoptimierung. Derivate kommen im operativen Geschäft grundsätzlich nur zur Absicherung von Grundgeschäften zum Einsatz, beispielsweise bei Termingeschäften im Handel mit Strom und Primärenergieträgern. Dies gilt ebenso für Devisen- und Zinsderivate. Darüber hinaus ist der Eigenhandel nur innerhalb enger, klar definierter Limite erlaubt. Eine weitere wichtige Aufgabe des Finanzmanagements ist die Steuerung der Finanzaktiva (Asset-Management) zur Abdeckung der entsprechenden Pensions- und Kernenergieverpflichtungen. Treasury Grundsätzlich werden sämtliche Prozesse für alle vollkonsolidierten oder durch einen Gewinnabführungsvertrag mit der EnBW AG verbundenen Unternehmen durch das Treasury gesteuert. Das Liquiditätsmanagement erfolgt im Rahmen einer systemgestützten rollierenden Liquiditätsplanung für den oben genannten Geltungsbereich. Das Treasury verantwortet zudem neben der zentralen Verwaltung der Kredit- und Avallinien sowie der Vergabe von Garantie- und Patronatserklärungen auch das Zinsrisiko- und Währungsmanagement. Zinsrisiko- und Währungsmanagement Die Steuerung und Überwachung verzinslicher und zinssensitiver Aktiva und Passiva liegen beim Zinsrisiko- und Währungsmanagement. Die einbezogenen Gesellschaften berichten im Rahmen der rollierenden Liquiditätsplanung regelmäßig über die bestehenden Risikopositionen. Eine quartalsweise Analyse auf aggregierter Ebene ist Ausgangspunkt der Erarbeitung einer Zinsrisikostrategie. Ziel ist, den Einfluss von Zinsschwankungen beziehungsweise -risiken auf die Ertrags- und Vermögenslage zu begrenzen. Die Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten des EnBW-Konzerns sind überwiegend fest vereinbart. Wir schließen Zinsderivate ab, um das Verhältnis fix zu variabel innerhalb vorgegebener Grenzen zu verändern. Auf diese Weise optimieren wir das Zinsergebnis der EnBW. Auf Basis aktueller Zinssätze und möglicher Veränderungen dieser Zinssätze wird das Risikopotenzial ermittelt. Grundsätzlich werden die aus dem operativen Geschäft resultierenden Währungspositionen durch entsprechende Devisentermingeschäfte geschlossen. Insgesamt haben Währungsschwankungen aus operativer Tätigkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis der EnBW. Translationsrisiken werden im Rahmen des Währungsmanagements einzelfallabhängig einem Monitoring unterzogen. Erläuterungen zum Risikomanagementsystem befinden sich in Textziffer 24 des Anhangs zum Konzernabschluss unter www.enbw.com/bericht2018-downloads. Asset-Management Unser Ziel ist, die Pensions- und Kernenergierückstellungen des Konzerns innerhalb eines ökonomisch sinnvollen Zeitraums durch entsprechende Finanzanlagen zu decken. Anhand eines cashfloworientierten Asset-Liability-Management-Modells (ALM-Modell) ermittelt die EnBW die sich in den nächsten 30 Jahren ergebenden Effekte in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung. Dabei werden neben den Renditeerwartungen aus den Finanzanlagen die versicherungsmathematischen Gutachten zu Pensionsrückstellungen sowie branchenspezifische externe Gutachten zu Kosten der nuklearen Stilllegung und Entsorgung berücksichtigt. Ziel des Modells ist, die Belastung des operativen Geschäfts in Bezug auf die Inanspruchnahme aus Pensions- und Kernenergieverpflichtungen zu begrenzen. Hierfür werden dann entsprechend auch Mittel aus den Finanzanlagen entnommen. Ebenso ermöglicht das Modell die Simulation verschiedener Szenarien. Das Deckungsvermögen für die Pensions- und Kernenergierückstellungen summierte sich zum 31. Dezember 2018 auf 6.279,8 Mio. € (Vorjahr angepasst: 6.273,9 Mio. €). Neben dem Deckungsvermögen besteht zur Deckung bestimmter Pensionsverpflichtungen ein Planvermögen mit einem Marktwert von 987,8 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (Vorjahr angepasst: 1.047,3 Mio. €). Wir sind bestrebt, die vorgegebenen Anlageziele bei minimalem Risiko zu erreichen. Das Risiko-Ertrags-Profil der Finanzanlagen haben wir auch 2018 weiter optimiert. Der wesentliche Teil des Deckungsvermögens verteilt sich als Anlagevolumen auf insgesamt neun Asset-Klassen. Zwei Masterfonds bündeln die Finanzanlagen mit folgenden Anlagezielen: - risikooptimierte, marktadäquate Performance - Berücksichtigung der Auswirkungen auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung - breite Diversifizierung der Asset-Klassen - Kostenreduktion und Verwaltungsvereinfachung Finanzierungsfazilitäten Für die Deckung des Gesamtfinanzierungsbedarfs standen dem EnBW-Konzern neben der Innenfinanzierungskraft mit einem bereinigten Retained Cashflow von 1.199,1 Mio. € im Jahr 2018 (Vorjahr: 1.529,5 Mio. €) und eigenen Mitteln folgende Instrumente zur Verfügung (Stand: 31. Dezember 2018): - Debt-Issuance-Programm (DIP), über das Anleihen begeben werden: 2,6 Mrd. € von 7,0 Mrd. € genutzt - Hybridanleihen: 2,0 Mrd. € - Commercial-Paper(CP)-Programm: 0,3 Mrd. € von 2,0 Mrd. € genutzt - syndizierte Kreditlinie: 1,5 Mrd. € ungenutzt, mit einer Laufzeit bis 2021 - bilaterale freie Kreditlinien: 1,1 Mrd. € - Projektfinanzierungen und zinsverbilligte Kreditdarlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) Etablierter Emittent am Fremdkapitalmarkt Die EnBW verfügt über einen jederzeit ausreichenden und flexiblen Zugang zum Kapitalmarkt. Das Fälligkeitsprofil der EnBW-Anleihen ist nach wie vor ausgewogen. Im Rahmen der Finanzierungsstrategie bewertet die EnBW die Entwicklung am Kapitalmarkt laufend hinsichtlich des aktuellen Zinsumfelds und möglicher günstiger Refinanzierungskosten. Am 12. Juli 2018 wurde die fällige 100-Mio.-CHF-Anleihe zurückgezahlt. Eine am 20. November fällige Senioranleihe in Höhe von 750 Mio. € wurde ebenfalls zurückgezahlt. Hierfür war keine Refinanzierung erforderlich. ![]() Die Dokumentationen für kurz- und langfristige Kapitalmarktaufnahmen unter dem etablierten DIP und dem CP-Programm der EnBW sowie alle weiteren Kreditdokumentationen mit Banken (zum Beispiel syndizierte Kreditlinien) enthalten international übliche Standardklauseln. Die Abgabe einer Negativerklärung sowie eine Pari-passu-Klausel gegenüber den Gläubigern sind wesentliche Bestandteile der Finanzierungspolitik der EnBW. Die Verwendung der ungenutzten Kreditlinien unterliegt keinen Beschränkungen. Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten finden sich in Textziffer 21 und Erläuterungen zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Textziffer 25 des Anhangs zum Konzernabschluss unter www.enbw.com/bericht2018-downloads. Grüne Anleihe der EnBW * Am 17. Oktober 2018 veröffentlichte die EnBW ein Rahmenwerk für nachhaltige Finanzinstrumente (Green Financing Framework) und am 31. Oktober 2018 wurde die erste Grüne Anleihe der EnBW mit einem Volumen von 500 Mio. € begeben. Die Anleihe ist mit einem Coupon von 1,875 % ausgestattet und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Im Unterschied zu einer herkömmlichen Unternehmensanleihe dürfen mit den Erlösen aus einer Grünen Anleihe ausschließlich klimafreundliche Projekte finanziert werden. Die Erlöse der ersten Grünen Anleihe der EnBW sind zu 93 % Projekten aus dem Bereich Windkraft, zu 5 % Fotovoltaikprojekten und zu 2 % Elektromobilitätsprojekten zugeordnet. Somit folgt die Finanzierung der Unternehmensstrategie, die den Umbau des Geschäftsportfolios hin zu erneuerbaren Energien und intelligenten Infrastrukturlösungen vorsieht. scroll
(1) Quelle: Umweltbundesamt: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2017 (Stand: Oktober 2018) (2) Projekte noch im Bau. scroll
(1) An 89 Standorten an Deutschlands Autobahnen. * Die Informationen zur Grünen Anleihe der EnBW sind nicht Bestandteil des geprüften Lageberichts. scroll
Durch Sustainable Finance unterstützen Unternehmen die Stabilität und Zukunftsfähigkeit von Finanzmärkten und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung globaler Transformationsprozesse. Die Aktivitäten der EnBW im Bereich nachhaltiger Finanzierungen unterstreichen, dass das Unternehmen bei der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen die sozialen und ökologischen Auswirkungen seines unternehmerischen Handelns berücksichtigt sowie die mittel- und langfristigen Chancen und Risiken der Geschäftsaktivitäten gezielt prüft. So werden neben Finanzkennzahlen auch Nachhaltigkeitsindikatoren als Basis für Investitions- und Anlageentscheidungen mit einbezogen. Weitere Informationen zur Grünen Anleihe inklusive ihres Beitrags zu nichtfinanziellen Top-Leistungskennzahlen der EnBW und zu ausgewählten Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals (SDGs) - SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), SDG 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz)) finden sich unter www.enbw.com/gruene-anleihe. Rating und Ratingentwicklung Die EnBW ist bestrebt, mit soliden Investmentgrade-Ratings bewertet zu werden. Durch die Begrenzung der zahlungswirksamen Nettoinvestitionen auf den bereinigten Retained Cashflow, gemessen an der Innenfinanzierungskraft, steuert die EnBW die Höhe der Nettofinanzschulden. So behält das Unternehmen seine hohe Finanzdisziplin bei, unabhängig von zinsinduzierter Volatilität der Pensions- und Kernenergierückstellungen. Über ihr Asset-Liability-Management stellt die EnBW eine fristgerechte Deckung der Pensions- und Kernenergieverpflichtungen sicher. Die Belastung des operativen Geschäfts durch die Inanspruchnahme aus Pensions- und Kernenergieverpflichtungen wird durch einen laufenden Beitrag der Finanzanlagen auf 300 Mio. € jährlich (plus Inflationszuschlag) begrenzt. Bei Erreichen der Volldeckung der Rückstellungen durch die Finanzanlagen werden im Rahmen des Modells keine Mittel mehr aus dem operativen Cashflow entnommen. Mit soliden Investmentgrade-Ratings wollen wir Folgendes gewährleisten: - einen uneingeschränkten Kapitalmarktzugang sicherzustellen - eine vertrauenswürdige Adresse für Finanzierungspartner zu sein - als zuverlässiger Geschäftspartner in unseren Handelsaktivitäten zu gelten - möglichst niedrige Kapitalkosten zu erzielen - eine angemessene Anzahl von Investitionsprojekten zu realisieren und damit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten scroll
Die Ratingagentur Moody's hat die EnBW im Juni 2018 neu bewertet und dabei ihre Einstufung von Baa1 auf A3 verbessert. Damit liegen alle drei Ratings der EnBW im A-Bereich. Moody's begründet die Heraufstufung vor allem mit der hohen Finanzdisziplin der EnBW, insbesondere der schneller als erwartet gesenkten Nettoverschuldung sowie der Finanzierung von Wachstumsinvestitionen über die Innenfinanzierungskraft. Auch der steigende Anteil des regulierten Netzgeschäfts und die in den vergangenen Jahren erworbene Expertise der EnBW im Bereich der erneuerbaren Energien wurden positiv bewertet. Moody's geht davon aus, dass die EnBW ihre Strategie 2020 weiterhin konsequent umsetzt. Im Rahmen eines turnusgemäßen Updates hat Standard & Poor's (S&P) am 24. Juli 2018 das EnBW-Rating bei A- mit stabilem Ausblick bestätigt. Fitch hat am 28. September 2018 ebenfalls das EnBW-Rating bei A-/ stabil bestätigt. scroll
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(1) Ohne Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. (2) Mit dem Erwerb von vollkonsolidierten Unternehmen übernommene flüssige Mittel sind nicht enthalten. Diese betragen im Berichtszeitraum 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). (3) Im Vorjahreszeitraum sind die mit dem Verkauf von Anteilen an der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG abgegebenen flüssigen Mittel in Höhe von 51,0 Mio. € sowie die mit dem Verkauf von Anteilen an der EnBW Albatros GmbH & Co. KG abgegebenen flüssigen Mittel in Höhe von 6,8 Mio. € enthalten, da sie für künftige Investitionen zur Entstehung des Offshore-Windparks verwendet werden. (4) Mit dem Verkauf von vollkonsolidierten Unternehmen abgegebene flüssige Mittel sind nicht enthalten. Diese betragen im Berichtszeitraum 61,5 Mio. € (Vorjahr: 57,8 Mio. €). ![]() Die Investitionen des EnBW-Konzerns lagen 2018 auf Vorjahresniveau. Im Wesentlichen sind die Sachinvestitionen im Segment Netze gestiegen und gegenläufig im Segment Erneuerbare Energien zurückgegangen. Von den gesamten Bruttoinvestitionen entfielen 74,8 % auf Wachstumsprojekte; der Anteil der Bestandsinvestitionen belief sich auf 25,2 %. Im Berichtsjahr wurden 132,4 Mio. € in die Stärkung des Vertriebs investiert. Die Investitionen lagen in diesem Segment leicht über dem Niveau des Vorjahres (110,6 Mio. €). Im Segment Netze beliefen sich die Investitionen auf 967,4 Mio. €, gegenüber 787,5 Mio. € im Vorjahr. Sie entfielen hauptsächlich auf den Ausbau der Stromnetze. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf den Bau der Gaspipeline EUGAL sowie auf die Themen Elektromobilität und intelligente Netze zurückzuführen. Im Segment Erneuerbare Energien lagen die Investitionen mit 476,0 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 706,4 Mio. €). Grund hierfür war der starke Ausbau von Onshore-Windanlagen 2017. Im Jahr 2018 wurden insbesondere Onshore-Windparks in Schweden erworben. Die Investitionen im Segment Erzeugung und Handel beliefen sich 2018 auf 166,5 Mio. €. Im Vorjahreszeitraum betrugen die Investitionen 140,2 Mio. €. Gründe für den Anstieg sind im Wesentlichen Investitionen in das Explorations- und Produktionsgeschäft der VNG sowie in die Modernisierung des Gasheizkraftwerks Stuttgart-Gaisburg - inklusive des Fuel-Switch auf Gas - zur Gewährleistung der Fernwärmeversorgung im Großraum Stuttgart. Die sonstigen Investitionen lagen mit 27,6 Mio. € geringfügig über dem Vorjahresniveau (25,6 Mio. €). Die Desinvestitionen überstiegen das Vorjahresniveau. Die klassischen Desinvestitionen erhöhten sich 2018 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund des Verkaufs der VNG Norge AS sowie ihrer Tochtergesellschaft VNG Danmark ApS. Im Vorjahr war hier vor allem der Verkauf von jeweils 49,89 % der Anteile an der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG und der EnBW Albatros GmbH & Co. KG enthalten. Die Desinvestitionen aus Beteiligungsmodellen umfassen im Wesentlichen Auszahlungen aus Kapitalherabsetzungen bei nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 51,8 Mio. € (Vorjahr: 55,0 Mio. €). Die sonstigen Abgänge und Zuschüsse lagen auf Vorjahresniveau. Für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen bestanden zum 31. Dezember 2018 Investitions-verpflichtungen in Höhe von 1.142,7 Mio. € (Vorjahr: 829,1 Mio. €). Die Verpflichtungen zum Erwerb von Unternehmen beliefen sich auf 476,1 Mio. € (Vorjahr: 454,1 Mio. €). Die Investitionsverpflichtungen werden in den Folgejahren aus dem bereinigten Retained Cashflow finanziert. Künftig werden bei Investitionsentscheidungen Klimaziele stärker berücksichtigt. So wurde im Geschäftsjahr 2018 die Investitionsrichtlinie angepasst: Für wesentliche Investitionsvorhaben wird künftig deren Einfluss auf die Umwelt- und damit Klimaschutzziele und -kennzahlen - im Sinne der TCFD-Empfehlungen - dargestellt. Diese Zusatzinformationen bilden eine Grundlage der Freigabe im Investitionsausschuss des Vorstands. Liquiditätsanalyse scroll
Der Funds from Operations (FFO) hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert. Der Rückgang resultierte hauptsächlich aus der 2017 erhaltenen Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer. Des Weiteren standen Ertragsteuerzahlungen im Berichtsjahr Ertragsteuererstattungen im Vorjahr gegenüber. Darüber hinaus gingen die erhaltenen Zinsen und Dividenden zurück. Der verringerte FFO sowie höhere Dividendenzahlungen im Jahr 2018 führten somit zu einem Rückgang des Retained Cashflows. Der Retained Cashflow ist Ausdruck der Innenfinanzierungskraft der EnBW. Er steht dem Unternehmen nach Berücksichtigung der Ansprüche aller Stakeholdergruppen für Investitionen ohne zusätzliche Fremdkapitalaufnahme zur Verfügung. scroll
(1) Bereinigt um Effekte aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer in Höhe von 200,0 Mio. € (Vorjahr: -1.520,8 Mio. €). Wir leiten den Retained Cashflow auf den bereinigten Retained Cashflow über, der die Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer eliminiert. Dies führte im Geschäftsjahr 2017 zu einer Reduzierung des bereinigten Retained Cashflows gegenüber dem Retained Cashflow und wird in den Jahren 2018 bis einschließlich 2020 zu einer Erhöhung von 685,0 Mio. € (Kernbrennstoffsteuer, bereinigt um Schuldentilgung) führen. Die Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer von 1.520,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 wurde von der EnBW im Jahr 2018 zur Schuldentilgung in Höhe von 835,8 Mio. € und für Investitionen in Höhe von 200,0 Mio. € verwendet. Für die Jahre 2019 und 2020 gehen wir von einer linearen Verteilung des Restbetrags aus. Durch den im Berichtsjahr gegenüber 2017 gesunkenen bereinigten Retained Cashflow und die gegenüber dem Vorjahr leicht geringeren Nettoinvestitionen verminderte sich die Innenfinanzierungskraft. Aufgrund von steuerlichen Einmalzahlungen liegt der bereinigte Retained Cashflow unter dem prognostizierten Wert, wodurch der Zielwert der Innenfinanzierungskraft von ≥ 100 % in der Berichtsperiode leicht verfehlt wird. Die Innenfinanzierungskraft ist die wesentliche Kennzahl für die Finanzierungsfähigkeit des Konzerns aus eigener Kraft. scroll
Der Free Cashflow verbesserte sich im Periodenvergleich signifikant um 2.414,1 Mio. €. Der signifikante Rückgang des FFO wird durch die Verminderung des Saldos aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit überkompensiert. In der Vergleichsperiode war hier die Zahlung an den Entsorgungsfonds enthalten. scroll
Der deutliche Anstieg des Operating Cashflows gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den beiden Vorjahreseffekten der Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer sowie derZahlung an den Entsorgungsfonds. Zudem standen Ertragsteuerzahlungen im Berichtsjahr Ertragsteuererstattungen im Vorjahr gegenüber. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist für 2018 einen Mittelabfluss aus, dem im Vorjahr ein signifikant hoher Mittelzufluss gegenüberstand. Dieser Mittelzufluss im Vorjahr ergab sich vor allem aus höheren Wertpapierverkäufen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Zahlung an den Entsorgungsfonds im Juli 2017. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit deutlich vermindert: 2017 wurde eine Hybridanleihe zurückgezahlt; 2018 standen der Begebung der Grünen Anleihe und der Nutzung des Commercial-Paper-Programms die planmäßige Tilgung von zwei Anleihen sowie wieder eine Dividendenausschüttung an die Anteilseigner der EnBW AG gegenüber. Die Zahlungsfähigkeit des EnBW-Konzerns war im Geschäftsjahr 2018 auf Basis der vorhandenen liquiden Mittel und der Innenfinanzierungskraft sowie der verfügbaren externen Finanzierungsquellen jederzeit gewährleistet. Die künftige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird durch die solide Finanzlage abgesichert. Vermögenslage scroll
Die Bilanzsumme des EnBW-Konzerns lag zum 31. Dezember 2018 um 2,1 % über dem Wert des Vorjahresultimos. Die langfristigen Vermögenswerte unterschritten das Niveau des Vorjahres nur geringfügig. Der Anstieg der Sachanlagen ist auf die Investitionen zurückzuführen. Gegenläufig wirkten laufende Abschreibungen. Die Zunahme bei den at equity bewerteten Unternehmen ist im Wesentlichen das Ergebnis einer Kapitalerhöhung. Der Rückgang der übrigen finanziellen Vermögenswerte ist durch die Wertpapiere getrieben. Hier wirkten im Wesentlichen die Umgliederung von 6 % der EWE-Anteile in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte sowie eine fristigkeitenbedingte Umgliederung. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 505,4 Mio. €, hauptsächlich aufgrund eines Anstiegs der Derivate. Darüber hinaus trugen eine Erhöhung der Wertpapiere durch fristigkeitenbedingte Umgliederungen sowie ein Anstieg der Gasvorräte zur Ausweitung der kurzfristigen Vermögenswerte bei. Gegenläufig sanken die Zahlungsmittel vor allem bedingt durch Auszahlungen für Investitionen. Die Zunahme der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte um 339,3 Mio. € resultierte vor allem aus den 6 %-EWE-Anteilen, die aufgrund des ab dem 1. Juli 2019 ausübbaren Andienungsrechts an den EWE-Verband umgegliedert wurden. Das Eigenkapital des EnBW-Konzerns erhöhte sich zum 31. Dezember 2018 um 410,4 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen durch den Anstieg der Gewinnrücklagen aufgrund der erstmaligen Anwendung von neuen IFRS-Standards bedingt. Kompensierend wirkte hier das im Vorjahresvergleich geringere Ergebnis. Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 führte zudem zu einem Rückgang der kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen. Die Eigenkapitalquote stieg von 15,1 % zum Jahresende 2017 auf 15,8 % zum Bilanzstichtag. Die langfristigen Schulden erhöhten sich um 117,2 Mio. €. Der Anstieg der Finanzverbindlichkeiten ist im Wesentlichen durch die Aufnahme der Grünen Anleihe bedingt. Die übrigen Verbindlichkeiten und Zuschüsse reduzierten sich durch die erstmalige Anwendung des IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018. Gegenläufig wirkten hier die Derivate. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 275,3 Mio. €, getrieben durch die Derivate. Der Rückgang der Finanzverbindlichkeiten ist auf die Tilgung von zwei Anleihen zurückzuführen. Gegenläufig wirkte eine kurzfristige Finanzierung am Kapitalmarkt unter dem Commercial-Paper-Programm in Höhe von 250 Mio. € zum 31. Dezember 2018. Nettoschulden Die Nettoschulden stiegen zum 31. Dezember 2018 gegenüber dem Stand zum Jahresende 2017 deutlich um 1.168,3 Mio. € an. Die Nettofinanzschulden erhöhten sich dabei um 820,6 Mio. €. Der Anstieg der Nettofinanzschulden ist bedingt durch die Zahlungen für Initial Margins, die Gasspeicherfüllung zum Jahresende sowie die Investitionsausgaben, die ohne den Effekt aus der Kernbrennstoffsteuer über den Einnahmen aus dem Retained Cashflow liegen. Der Anstieg der Nettoschulden im Zusammenhang mit Pensions- und Kernenergieverpflichtungen wurde im Wesentlichen durch die Erhöhung der Preissteigerungsrate von 1,7 % auf 2,4 % sowie einem Rückgang des Diskontierungszinssatzes von 0,72 % auf 0,59 % bei den Kernenergierückstellungen verursacht. Daneben wirkte sich die Aktualisierung der Heubeck-Tafeln bezüglich der Annahmen der durchschnittlichen Lebenserwartung negativ auf die Pensionsrückstellungen aus. Die Deckungsquote setzt das Deckungsvermögen ins Verhältnis zu den Pensions- und Kernenergieverpflichtungen netto. Diese Quote lag zum 31. Dezember 2018 mit 51,8 % auf dem Niveau des Vorjahres (angepasst: 53,3 %). Im Rahmen ihres ALM-Modells ist die EnBW weiterhin in der Lage, die künftigen Mittelabflüsse für Pensions- und Kernenergierückstellungen zu decken, ohne den operativen Cashflow überdurchschnittlich zu belasten. scroll
(1) Vorjahreszahlen angepasst. (2) Unsere Hybridanleihen erfüllen aufgrund ihrer Strukturmerkmale grundsätzlich die Kriterien für die Klassifizierung je zur Hälfte als Eigenkapital und Fremdkapital bei den Ratingagenturen Moody's und Standard & Poor's. (3) Vermindert um den Marktwert des Planvermögens in Höhe von 987,8 Mio. € (31.12.2017: 1.047,3 Mio. €). (4) Beinhaltet Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. ROCE und Wertbeitrag Die Kapitalkosten vor Steuern stellen eine Mindestverzinsung auf das eingesetzte Kapital (durchschnittliches Capital Employed, berechnet auf Basis der jeweiligen Quartalswerte des Berichtsjahres und des Vorjahresendwerts) dar. Ein positiver Wertbeitrag wird erwirtschaftet, wenn die erzielte Verzinsung (ROCE) über den Kapitalkosten liegt. Zur Ermittlung der Kapitalkosten wird der gewichtete Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt. Der Wert des Eigenkapitals ergibt sich dabei aus einer Marktbewertung und weicht daher vom bilanziellen Wert ab. Die Eigenkapitalkosten basieren auf der Rendite einer risikofreien Anlage und einem unternehmensspezifischen Risikoaufschlag. Dieser bestimmt sich aus der Differenz einer risikofreien Anlage und der Rendite des Gesamtmarktes, gewichtet mit dem unternehmensindividuellen Geschäftsfeldrisiko. Die Fremdkapitalkosten werden anhand der Konditionen bestimmt, zu denen der EnBW-Konzern langfristiges Fremdkapital aufnehmen kann. Der Wertbeitrag wird durch verschiedene Größen beeinflusst. Neben der operativen Ergebnisentwicklung ist die Höhe des ROCE und des Wertbeitrags insbesondere vom eingesetzten Kapital abhängig. Typischerweise führen Großinvestitionen zu einer deutlichen Erhöhung des eingesetzten Kapitals in den Anfangsjahren, wobei sich die wertsteigernde Ergebniswirkung über einen längeren und den Investitionen nachgelagerten Zeitraum entfaltet. Dies gilt insbesondere für Investitionen in Sachanlagen im Rahmen von Kraftwerksneubauten, die sich erst nach Inbetriebnahme positiv auf das operative Ergebnis des Konzerns auswirken, während die Erzeugungsanlagen bereits in der Bauphase im eingesetzten Kapital berücksichtigt werden. Für die Entwicklung des ROCE und des Wertbeitrags ergibt sich im Vergleich einzelner Jahre damit eine gewisse Zyklizität in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen. Dieser Effekt ist somit systemimmanent und führt zu einem Rückgang des ROCE in starken Wachstums- beziehungsweise Investitionsphasen. scroll
(1) Beteiligungsergebnis in Höhe von 59,4 Mio. €, angepasst um Steuern (Beteiligungsergebnis/0,706 - Beteiligungsergebnis; mit 0,706 = 1 - Steuersatz 29,4 %). Nicht enthalten sind Zu-/Abschreibungen auf Beteiligungen, Ergebnis aus dem Abgang von Beteiligungen, nicht steuerungsrelevanter Anteil am Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen und Ergebnis aus Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. scroll
(1) Vorjahreszahlen angepasst. (2) Beteiligungsergebnis in Höhe von 77,6 Mio. €, angepasst um Steuern (Beteiligungsergebnis/0,706 - Beteiligungsergebnis; mit 0,706 = 1 - Steuersatz 29,4 %). Nicht enthalten sind Zu-/Abschreibungen auf Beteiligungen, Ergebnis aus dem Abgang von Beteiligungen, nicht steuerungsrelevanter Anteil am Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen und Ergebnis aus Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. Der Wertbeitrag des EnBW-Konzerns ist im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr auf 32,1 Mio. € gefallen. Das Adjusted EBIT inklusive des angepassten Beteiligungsergebnisses sank leicht, das durchschnittliche Capital Employed hingegen erhöhte sich. Die risikoadjustierten Kapitalkostensätze blieben gegenüber dem Vorjahr mit 6,3 % unverändert. Der ROCE liegt mit 6,5 % innerhalb der Erwartung für das Geschäftsjahr 2018 (Prognose 2018: 6,3 % bis 7,0 %). Vertriebe: Im Segment Vertriebe verringerte sich der Wertbeitrag 2018 um 58,3 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg des durchschnittlichen Capital Employed, unter anderem aufgrund der ganzjährigen Konsolidierung der VNG sowie der Investitionen im Lösungs- und Contractinggeschäft, zurückzuführen. Zudem trägt das geringere Adjusted EBIT inklusive des angepassten Beteiligungsergebnisses zum Rückgang des Wertbeitrags bei. Netze: Der Wertbeitrag im Segment Netze konnte im Vergleich zu 2017 leicht gesteigert werden auf 393,1 Mio. €. Sowohl das Adjusted EBIT inklusive des angepassten Beteiligungsergebnisses als auch das Capital Employed lagen über dem Niveau des Vorjahres. Die deutliche Steigerung des Capital Employed ist vor allem auf die ganzjährige Konsolidierung der VNG und die Investitionen in die Transport- und Verteilnetze zurückzuführen. Erneuerbare Energien: Das Segment Erneuerbare Energien entwickelte sich mit einem Wertbeitrag von -99,0 Mio. € negativ im Vergleich zum Vorjahr. Das Adjusted EBIT inklusive des angepassten Beteiligungsergebnisses sank auf 123,7 Mio. €. Wie bereits im Jahr 2017 sorgten die Investitionen beim Ausbau im Bereich Wind onshore und Wind offshore für eine Erhöhung der Kapitalbasis im Berichtsjahr. Erzeugung und Handel: Der Wertbeitrag im Segment Erzeugung und Handel liegt mit -194,7 Mio. € leicht über dem Niveau von 2017. Dies resultierte zum einen aus dem leichten Anstieg des Adjusted EBIT inklusive des angepassten Beteiligungsergebnisses. Zum anderen verblieb das durchschnittliche Capital Employed im Berichtsjahr annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Vergütungsrelevante Kennzahlen Die vergütungsrelevanten Kennzahlen leiten sich wie folgt ab: scroll
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(1) Durchschnittliche Berechnung auf Basis der jeweiligen Quartalswerte des Berichtsjahres und des Vorjahreswerts. scroll
Die vollständigen Informationen zur Vergütung der Vorstandsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht. Zieldimension Kunden und GesellschaftReputation Eine starke Reputation ist ein wesentlicher Faktor nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Der gesellschaftlich gute Ruf eines Unternehmens spiegelt das Vertrauen der breiten Öffentlichkeit und relevanter Stakeholdergruppen in das kompetente und verantwortungsvolle Handeln eines Unternehmens wider. Gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft, die sich in einem grundlegenden Umbruch befinden, ist die gesellschaftliche Akzeptanz von großer Bedeutung. Eine gute Reputation signalisiert die Bereitschaft der Gesellschaft und ihrer unterschiedlichen Anspruchsgruppen, mit dem Unternehmen zu kooperieren und in das Unternehmen zu investieren. Es ist Ziel der EnBW, ihre Reputation kontinuierlich weiter zu verbessern. Dreh- und Angelpunkt des Konzepts ist ein 2017 eingerichtetes Stakeholderteam, in dem alle wichtigen Unternehmensbereiche vertreten sind, die direkt oder indirekt mit relevanten Anspruchsgruppen kommunizieren und im Dialog stehen. Reputationsindex Gemessen wird die Reputation anhand der Top-Leistungskennzahl Reputationsindex. scroll
Der Reputationsindex der EnBW sank im Berichtsjahr auf 51,3 Indexpunkte. Gegenüber dem Zielwert für 2018 ergab sich allerdings eine deutliche Abweichung. Die Werte großer Vergleichsunternehmen gaben noch etwas stärker nach als die Reputation der EnBW, während Stadtwerke und Regionalanbieter auf der Vorjahresbewertung verharrten. Im Ergebnis hat sich der Reputationsvorsprung der EnBW gegenüber den nationalen Energieversorgern 2018 wieder etwas ausgeweitet, der Rückstand der EnBW zu den kleineren Wettbewerbern ist jedoch gleichfalls gewachsen. Dies kann im Vergleich zum Vorjahr unter anderem auf eine geringere Medienpräsenz der EnBW-Themen im Jahr 2018 zurückgeführt werden. Mehr zu den Reputationsrisiken findet sich im Chancen- und Risikobericht. Nahe am Kunden Die EnBW will einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung in Richtung Infrastrukturanbieter leisten. Beispiele hierfür sind partnerschaftliche Kooperationsmodelle mit Kommunen, Stadtwerken und Versorgern. Für die EnBW bestehen zudem große Chancen, durch passgenaue digitale Angebote und Lösungen neue Kunden zu gewinnen und zusätzlichen Umsatz zu generieren. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Einführung der Vertriebs- und Operations-Architektur EnPower. Mitte 2017 ging EnPower erstmals für die Marke NaturEnergie+ an den Start, die Einführung bei Yello folgte im Sommer 2018, und auch die Marke EnBW arbeitet bereits intensiv an diesem Projekt. EnPower ermöglicht einerseits eine verbesserte Interaktion zwischen dem Kunden und den Marken EnBW, Yello und NaturEnergiePlus und bildet andererseits die Grundlage für operative Exzellenz in Bezug auf Digitalisierung, Automatisierung und Verschlankung der Abwicklungsprozesse rund um die Stromversorgung. Auch das Non-Commodity-Geschäft wird derzeit auf eine neue skalierbare IT-Plattform umgestellt. Sie ersetzt bestehende Insellösungen, bildet die gesamte Kundenbeziehung ab und ermöglicht durch ihre Schnittstelle zu EnPower eine 360-Grad-Kundensicht. 2018 konnten bereits erste Produkte wie die E-Mobility-Ladeinfrastruktur auf der neuen Plattform umgesetzt werden. Kundenzufriedenheitsindex Die Energiebranche treibt große gesellschaftliche Veränderungen voran. Die neue Energiewelt bietet uns erhebliche Chancen, die wir nutzen wollen. Unsere Kunden stehen dabei im Mittelpunkt unserer Arbeit. Durch vernetzte Produkte und neue Produktkombinationen, eine kontinuierliche offene Kommunikation und bestmögliche Servicequalität streben wir möglichst langfristige Kundenbeziehungen an. Denn Kundenbindung basiert auf einer hohen Kundenzufriedenheit. Deren Messung erfolgt nach den Vorgaben des EnBW-Konzernstandards zu Marktforschung und Befragungen.Er ist verbindlich für die EnBW und ihre Tochtergesellschaften. Der Kundenzufriedenheitsindex für die beiden Marken EnBW und Yello wird auf Basis von Kundenbefragungen von einem externen Anbieter erhoben. scroll
Die Zufriedenheit der EnBW-Kunden erreichte 2018 mit 120 Punkten ein gutes Niveau. Ein gutes Werteniveau ist erreicht, wenn die Hälfte der Befragten angibt, mit der EnBW insgesamt besonders zufrieden zu sein. Das ist ab 114 Punkten der Fall. Ab 136 Punkten beginnt ein sehr gutes Werteniveau. Mit 120 Punkten liegt der Kundenzufriedenheitsindex für die EnBW damit unterhalb der prognostizierten Bandbreite. Das erklärt sich zum Teil daraus, dass bundesweit sowohl Regionalversorger und Stadtwerke als auch die meisten großen Wettbewerber bei der Gesamtzufriedenheit gegenüber 2017 schwächere Niveaus erzielten. Dieser Branchentrend tritt auch bei der EnBW in Erscheinung. Zudem wirkte die Preiserhöhung im Frühjahr 2018 negativ auf die Kundenzufriedenheit. Die Zufriedenheit der Yello-Kunden lag 2018 mit 152 Punkten erneut auf einem stabilen sehr guten Niveau. Im Vergleich zum hervorragenden Wert im Vorjahr ist die Zufriedenheit der Yello-Kunden jedoch gesunken. Yello hat im Sommer 2018 eine Systemumstellung durchgeführt. Während der Umstellung hat Yello seine Marketingaktivitäten reduziert und kurzzeitig standen manche Services für Yello-Kunden nur eingeschränkt zur Verfügung. 2018 erhielten EnBW, Yello und NaturEnergie+ mehrere Auszeichnungen für Produkte und Kundenservice. Die EnBW wurde im Rahmen des Energieatlas Deutschland 2018 von Focus Money und Statista als "Bester Stromversorger Deutschlands" ausgezeichnet. Die Wirtschaftswoche (10/2018) hat mit Daten des Vergleichsportals Verivox ein Ranking der besten Gasversorger in den 100 größten Städten erstellt. Das Ergebnis: Die EnBW gehört zu den fairsten Gasanbietern Deutschlands. Zum achten Mal in Folge wurden sowohl Yello als auch NaturEnergie+ vom Magazin Focus Money mit dem Siegel "Fairster Stromanbieter" ausgezeichnet (Ausgabe 38/2018). Darüber hinaus hat die EnBW 2018 zum zweiten Mal nach 2010 den Contracting Award gewonnen. Der Award wird vom Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) sowie von der Zeitschrift "Energie & Management" vergeben. Die EnBW-Kampagne "Wir machen das schon" wurde 2018 mit neuen, weiterentwickelten Motiven fortgesetzt. Thematische Schwerpunkte waren Elektromobilität, Windkraft und Kundenlösungen am Beispiel von EnBW solar+. Bei der Umsetzung war der EnBW wichtig, den Kunden stark in den Mittelpunkt der Kampagne zu stellen. Insofern ist die Kampagne eine logische Fortsetzung der Kampagnen 2016 und 2017 vom Mitarbeiterfokus (Macher der Energiewende) zum Kundenfokus. Das Ziel ist weiterhin, eine neue EnBW zu zeigen, die auch im Werbemarkt frischer und unkonventioneller als früher auftritt. Zwei Videos flankierten die Kampagne: Ein Imagevideo zeigte durch seine Machart die Kraft, die Energie für die Menschen entfalten kann. Ein zweites Video war eine Fortsetzung des Animationsfilms mit "den Vögeln auf der Hochspannungsleitung", die sich 2018 launig über das Thema Elektromobilität unterhielten. Im Jahr 2018 weitete die EnBW ihr Portfolio an energiewirtschaftlichen Dienstleistungen und Energielösungen aus und führte zahlreiche Vertriebsaktivitäten und Kommunikationsmaßnahmen durch. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Elektromobilität. Hier hat sich die EnBW zu einem Full-Service-Anbieter entwickelt und deckt mit ihren Tochterunternehmen die komplette Bandbreite vom Auf- und Ausbau über die Stromversorgung und den Betrieb von flächendeckender Ladeinfrastruktur bis zu digitalen Services für den Verbraucher ab. Im Jahr 2018 wurden diverse Kooperationen mit namhaften Partnern realisiert, die vor allem den deutschlandweiten Ausbau von Schnellladeinfrastruktur im urbanen Raum vorantreiben. Gleichzeitig konnte die EnBW ihr Angebot an Ladepunkten über die EnBW mobility+ App um fast das Dreifache ausbauen. Die Anzahl der über die App öffentlich verfügbaren Ladepunkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde im Jahr 2018 von 8.000 auf über 22.000 ausgebaut. Darüber hinaus können Fahrer von E-Autos ihren geladenen Strom dort auch überall direkt mit der App bezahlen. Einfaches und sicheres Aufladen zu Hause bietet die EnBW mobility+ Wallbox mit bis zu 11 kW Ladeleistung. Im SAFE-Projekt (flächendeckendes Sicherheitsladenetz für Elektroautos in Baden-Württemberg), das auch vom Land Baden-Württemberg gefördert wird, arbeiten 77 Stadtwerke, Versorger und Kommunen zusammen, um für eine umfassende Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg zu sorgen. Die EnBW koordiniert als Konsortialführer die Zusammenarbeit und ist Ansprechpartner für die Landesbehörden. Mit der Solarlösung EnBW solar+ werden die Kunden selbst zum Energieerzeuger. Eine Solaranlage inklusive Speicher ermöglicht die Eigenerzeugung von Solarstrom und das Zwischenspeichern zur späteren Verwendung. Dabei arbeiten wir eng mit unserer Tochtergesellschaft SENEC zusammen. Der Erwerb der SENEC GmbH im Berichtsjahr war für die EnBW ein wesentlicher Schritt in Richtung Vollsortimenter in Sachen Energielösungen für zu Hause. Mit mehr als 20.000 verkauften Stromspeichersystemen mit Energiemanagement gehört die SENEC mit zu den wesentlichen Anbietern im deutschen Heimspeichermarkt. Mit Bundle-Angeboten schaffen wir attraktive Angebote für unsere Kunden, fördern die Marktdurchdringung und stärken die Kundenbindung: Mit neuen EnBW-Tarifen können unsere Kunden aus aktuell drei Geräten ihr Wunschgerät auswählen. Gleichzeitig startete eine Cross-Selling- und Kunden-werben-Kunden-Kampagne in Verbindung mit Onlinewerbung zur Steigerung der Aufrufe unserer Webseiten. Der Yello Plus Tarif ein Energievertrag in Kombination mit einem Wunschgerät wurde auch 2018 stark nachgefragt. Um die Attraktivität des Produkts noch weiter zu erhöhen, wurde die Hardware-Auswahl kontinuierlich erweitert. Durch Optimierungen im Angebotsprozess, Kundennähe und kurze Reaktionszeiten gelang es, das Geschäftsfeld Contracting wettbewerbsfähiger, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Ein Beispiel ist das von der EnBW realisierte Projekt einer Energieverbundlösung in Waldbronn bei Karlsruhe. Es umfasst die Versorgung von zwei Industrieunternehmen und zwei kommunalen Einrichtungen mit Wärme, Kälte, Kühlwasser und Strom. Der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung der Abwärme führen nicht nur zu günstigeren Erzeugungskosten, sondern vermeiden zudem jährlich 680 t CO2. Die EnBW unterstützt Kommunen und Zweckverbände beim Thema Breitband von der Planung über die Errichtung der Infrastruktur bis hin zum Betrieb und Endkundengeschäft. Dabei haben Kosteneffizienz, eine hohe Umsetzungsgeschwindigkeit und Kundenzufriedenheit oberste Priorität. Die Gemeinde Rechtenstein beispielsweise ist eine von drei Gemeinden bundesweit, die Fördermittel für eine komplette Glasfasererschließung erhalten haben und damit zur "Glasfasergemeinde" werden. Im Oktober 2018 begann unsere Netztochter Netze BW mit dem Bau. Bis Ende 2019 sollen alle Betriebe und die meisten Haushalte einen direkten Zugang zum Glasfasernetz haben. Betrieben wird das Netz von der NetCom BW. Die RBS wave, eine Tochtergesellschaft der Netze BW, gewann im Juli 2018 in einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag als Generalplaner beim Ausbau des Breitbandnetzes des Landkreises Rastatt. Bei dem Projekt übernimmt die RBS wave die Planung des überörtlichen Glasfasernetzes (Backbone) für innerörtliche Ausbau-/Gewerbegebiete, öffentliche Einrichtungen sowie sämtliche Schulstandorte im Landkreis. Das Unternehmen ist bei allen Projektschritten bis zur Fertigstellung involviert und damit in allen Kommunen präsent. Ein weiteres Beispiel für den Auf- beziehungsweise Ausbau systemkritischer Infrastruktur in benachbarten Geschäftsfeldern ist die Sicherheitstechnik: So stattete die EnBW die Gemeinde Gernsbach im Murgtal als erste Kommune in Baden-Württemberg mit dem neuen Produkt EnBW SafePlaces aus, einer intelligenten Videosensorik, die an die EnBW-Sicherheitsleitstelle angeschlossen ist. Versorgungszuverlässigkeit Die Zuverlässigkeit der Versorgung unserer Kunden mit Strom zu gewährleisten ist ein zentrales Ziel der EnBW und ihrer Netztöchter. Hierzu müssen die Stromnetze ihre Verteilfunktion mit genügend hoher Kontinuität erfüllen. Als Indikator für die Zuverlässigkeit der Versorgung wird der SAIDI verwendet; er gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgten Endverbraucher in Minuten pro Jahr an. SAIDI Der SAIDI ist eine der zentralen Steuerungsgrößen im Bereich der Stromnetze und wird bei den Verteilnetzbetreibern der EnBW in verschiedenen, teilweise aufeinander aufbauenden Prozessen optimiert: Bereits in der Planung wird die langfristig angestrebte Netztopologie auf eine Optimierung des SAIDI hin ausgerichtet. Darauf aufbauend werden im Rahmen einer IT-gestützten Asset-Simulation verschiedene technische Varianten und die dafür erforderlichen Investitionsbudgets analysiert. Für die realisierte Variante werden die verfügbaren Investitionsbudgets zur Optimierung des SAIDI jährlich auf die verschiedenen Projekte verteilt. Die konkreten Maßnahmen werden anhand von Kennzahlen zur Anlagenzuverlässigkeit ausgewählt. scroll
Der SAIDI erreichte im EnBW-Konzern 2018 einen ähnlich guten Wert wie im Vorjahr und lag damit innerhalb der prognostizierten Bandbreite. Zieldimension Mitarbeiter Die zentralen Aufgaben der Personalarbeit sind die Bereitstellung von Mitarbeitern einschließlich der Nachwuchsförderung, die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen sowie die Aufrechterhaltung und Förderung ihrer Motivation, ihrer Zufriedenheit und ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Hierbei sind Führung, Unternehmenskultur, Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement zentrale Aspekte. Darüber hinaus sind die möglichst optimale Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen, zum Beispiel über die Verhandlung von Tarifverträgen, sowie die Anpassung der Organisationsstruktur an die unternehmerischen Rahmenbedingungen wichtige Elemente einer erfolgreichen Personalarbeit. Daher sehen wir die Werttreiber unserer Personalarbeit in den Stoßrichtungen: - Führung - Kompetenzen sichern und fördern - Beschäftigungsbedingungen und Strukturen - Gesundheitsmanagement Mitarbeitercommitment Mitarbeitercommitmentindex (MCI) Die Top-Leistungskennzahl MCI ist für die EnBW ein wichtiger Indikator, um die Verbundenheit der Mitarbeiter mit dem Unternehmen zu messen. Die jährliche Messung dieses Indikators ermöglicht es uns, frühzeitig und spezifisch auf negative Trends zu reagieren. scroll
(1) Abweichender Konsolidierungskreis (Berücksichtigung der steuerungsrelevanten Gesellschaften [ohne ITOs]). Vom 17. September bis 5. Oktober 2018 fand die vierte Kurzbefragung zum Monitoring des MCI statt, das sogenannte MAB-Blitzlicht. Wie bereits im Vorjahr wurde das Blitzlicht im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe mit nur zwölf Fragen durchgeführt. Erhoben wurde, wie in den Vollbefragungen auch, der Grad der Verbundenheit (= Commitment) der Mitarbeiter mit dem Konzern und der jeweiligen Gesellschaft. Der MCI des MAB-Blitzlichts 2018 zeigte eine klare Steigerung von 60 (2017) auf 62 Punkte. Damit wurde das für 2018 gesetzte Ziel erreicht. Im Hinblick auf die Transformationsphase der EnBW bewegt sich der Konzern mit dem erreichten Wert des MCI im Branchenvergleich auf einem guten oberen Mittelplatz. Die positive Entwicklung des MCI basiert auf einer nochmals besseren Einschätzung der aktuellen Wettbewerbsfähigkeit und einem gesteigerten Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Konzerns. Der Vorstand hatte sich nach der jüngsten Befragung erneut zum Ziel gesetzt, die Verunsicherung und Skepsis der Belegschaft hinsichtlich dieser beiden Faktoren zu reduzieren. Dies ist durch die konsequente Umsetzung der Strategie 2020, bei der wir erfolgreich vorangekommen sind, und durch die Diskussion der Strategie nach 2020 in einem bereichs- und gesellschaftsübergreifenden Dialog mit Führungskräften und Mitarbeitern (Strategiedialoge) gelungen. Insbesondere die signifikant bessere Einschätzung der Wettbewerbsfähigkeit und der Zukunftsfähigkeit durch das Top- und obere Management zeigt, dass die vom Konzernvorstand vorgestellte und verfolgte Strategie auf Akzeptanz und Unterstützung trifft. Es ist zudem gelungen, diese zunehmend positive Einschätzung auf das übrige Führungsteam und die Mitarbeiter zu übertragen und sie noch stärker einzubinden. Stoßrichtungen der Personalarbeit Im Folgenden werden die substanziellen Maßnahmen und Aktivitäten der EnBW und der wesentlichen Tochterunternehmen innerhalb dieser Stoßrichtungen berichtet. Führung: Die digitalisierte Energiewirtschaft ist von hoher Komplexität geprägt. Um in diesem Umfeld angemessen agieren und führen zu können, sind neue Kompetenzen erforderlich. Darauf konzentriert sich die Führungskräfteentwicklung der EnBW im Rahmen des Programms "Digital Leadership" entlang der Dimensionen Geschäft führen, neue Produkte entwickeln, Menschen führen, methodische Exzellenz und Selbstführung. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Verbesserung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit und der Bildung wirksamer Führungskoalitionen zu, die auch durch den vermehrten Einsatz von Teamzielvereinbarungen gestärkt werden. Aus dem Programm "Digital Leadership" ging die Initiative "Next Level Leadership" hervor: Nach einer grundlegenden Orientierung, welche Haltung und Fähigkeiten für eine immer dynamischere und weniger planbare Welt hilfreich sind, werden individuelle Lernreisen für Menschen in Führung beraten und durchgeführt. Für eine Gruppe von digitalen Pionieren gibt es ein Angebot zu spezifischen digitalen Technologien und Geschäftsmodellen. Darüber hinaus wird die Begleitung von Change-Projekten über interne und externe Beratung "on the job" angeboten. Dabei nutzen wir moderne Lernformate, um zeitgemäße Führungsarbeit für die Teilnehmer unmittelbar erlebbar zu machen. Ziel ist, die digitale Transformation des Konzerns schneller und effektiver umzusetzen. Beim Leadership Forum 2018 standen die Themen "Führungs- und Zusammenarbeit im Wandel" zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie nach 2020 im Fokus. Dabei konnten sich mehr als 700 Führungskräfte und Mitarbeiter in Führungspositionen ohne disziplinarische Führungsverantwortung zu den neuen Herausforderungen, über gemeinsame Werte und ihre individuellen Lernziele austauschen. Neben dem jährlichen Führungskräftetag und kontinuierlichen Weiterbildungsangeboten lag der Fokus bei der PRE auf Assessment und Development Centern und der Arbeitsbewertung anhand eines Kompetenzmodells. Im Rahmen der Development Center wird in der Regel einmal jährlich anhand von acht Führungskompetenzen der Entwicklungsbedarf für neue oder bestehende Führungskräfte festgelegt. Bei den Stadtwerken Düsseldorf (SWD) lag der Schwerpunkt im Bereich Führung im Berichtsjahr auf der Weiterführung der Formate "Management-Dialog" und "Gesundheitsorientierte Führung" sowie auf den Konzepten "Starthilfe für neue Führungskräfte" und "Chancengleichheit in Führung". Die VNG startete im Jahr 2017 das Projekt "Führungskompass". Im Rahmen dieses Projekts wurden gemeinsam mit den Führungskräften Grundsätze für eine wertschätzende Führung erarbeitet. Im Jahr 2018 fanden dazu acht Treffen statt. Auch die 180-Grad-Feedbacks für alle Führungskräfte der VNG-Unternehmensgruppe, die eine Selbsteinschätzung der Führungskräfte sowie eine Einschätzung durch Vorgesetzte und Mitarbeiter umfassen, wurden durchgeführt. Darüber hinaus gab es drei Führungs- und Mitarbeitertage zum Thema Führung und Zusammenarbeit in Zeiten der Digitalisierung. Ebenso fand 2018 erstmals die Internationale VNG P-Community statt, die einen übergreifenden Austausch zu aktuellen und perspektivischen HR-Themen zum Inhalt hatte. Kompetenzen sichern und fördern: Wesentliches Ziel der EnBW ist, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, um benötigte Kompetenzen zu gewinnen und an sich zu binden. Im Einzelnen befassen sich die zu diesem Zweck entwickelten Konzepte und Maßnahmen mit den Themenkreisen Vielfalt, Nachwuchs-förderung sowie Arbeitgeberattraktivität. scroll
(1) Die Werte beziehen sich auf die EnBW AG. (2) Ohne Altersteilzeit. Die EnBW fördert die Vielfalt (Diversity) ihrer Mitarbeiter. Unter dem Motto "Vielfalt schafft Erfolg" setzt die EnBW auf eine vielfältige Belegschaft, bezogen auf zahlreiche unterschiedliche Kriterien wie Geschlecht, Alter, Interkulturalität, sexuelle Orientierung und Menschen mit Behinderung, aber auch Branchenhintergrund, unterschiedliche Arbeitsmodelle und -organisationen. Mit dieser Diversität an Menschen und Perspektiven wollen wir besser auf die Bedürfnisse des Marktes reagieren, die Innovationsgeschwindigkeit beschleunigen, attraktiv als Arbeitgeber sein und dadurch eine erfolgreiche Zukunft gestalten. Die Möglichkeiten der Vielfalt sollen in allen Unternehmensbereichen so genutzt werden, dass sowohl für die Mitarbeiter als auch für die EnBW ein Mehrwert geschaffen wird. Als Bekenntnis zu dieser Vielfalt nahm die EnBW 2018 erstmals am Christopher Street Day in Stuttgart mit einem eigenen Truck teil. Das Motto lautete "LivingDiversity". Mit dieser Positionierung wollten wir zum Ausdruck bringen, dass die Belegschaft ein Spiegel der vielfältigen Gesellschaft und unserer Kunden ist und wir für eine offene Gesellschaft stehen. Im November 2018 wurde der zweite Kongress "Vielfalt und Innovation" mit internen und externen Teilnehmern im Innovationscampus Karlsruhe durchgeführt. Im Fokus stand "Vielfalt aktiv managen Chancen und Herausforderungen". Ziel des Kongresses war, die aktuelle Diversity-Agenda der EnBW zu diskutieren und fortzuschreiben. Der Rückgang des Frauenanteils auf der ersten Ebene unter dem Vorstand erklärt sich durch einen Austritt ohne Nachbesetzung sowie dadurch, dass im Jahr 2018 keine weiteren Neubesetzungen auf dieser Ebene stattgefunden haben. Die EnBW AG legt den Schwerpunkt darauf, die Anzahl der Frauen in der zweiten Ebene zu steigern, um potenzielle Kandidatinnen für die erste Ebene zu entwickeln. Der Vorstand hat für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands als Ziel festgelegt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 der Frauenanteil weiter gesteigert werden soll. Auf der ersten Ebene (Top-Management) und der zweiten Ebene (oberes Management) soll der Anteil von Frauen auf mindestens 20 % erhöht werden. Diese Zielgrößen wurden im Jahr 2018 (Stand: 31. Dezember 2018) trotz erheblicher Anstrengungen noch nicht erreicht. Über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinaus achtet der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen im EnBW-Konzern auf Vielfalt und strebt auch dabei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Es ist grundsätzlich Ziel der EnBW, Frauen auf allen Hierarchieebenen einzusetzen. Nach der Pilotierung des mehrstufigen Beratungsangebots "CareerCompass" im Jahr 2016 steigerte sich die Anzahl an Mitarbeiterinnen in der Beratung von 17 im Jahr 2017 auf 49 im Jahr 2018. Die Beratung wendet sich speziell an Frauen mit dem Potenzial zur Übernahme von Führungsaufgaben, basierend auf bisherigen beruflichen Erfahrungen. Das EnBW-interne Frauennetzwerk bietet eine gut genutzte Plattform für den Austausch zwischen Mitarbeiterinnen mit und ohne Führungsverantwortung. Bei der externen Rekrutierung weiblicher Nachwuchsführungskräfte stützt sich die EnBW neben anderen Maßnahmen auf das Netzwerk Femtec und engagiert sich auf frauenspezifischen Messen und Diskussionsforen. Innerhalb der "Initiative Chefsache" hat das Unternehmen in fünf Arbeitsgruppen mitgearbeitet. Darunter auch die Themen "Talententwicklung neu denken" und "Führung in Teilzeit", woraus sich der im Jahr 2018 intern durchgeführte Pilot "Führung in Teilzeit/Jobsharing" als Angebot für Mitarbeiter in Führung abgeleitet hat. In den einzelnen Geschäftseinheiten werden spartenspezifische Veranstaltungen und Aktionen umgesetzt, um so den jeweiligen Bedarf zu adressieren. So wird beispielsweise bei der Tochtergesellschaft Netze BW ein jährlicher Frauentag veranstaltet, der sich speziell an interessierte Studentinnen richtet. Zum Gelingen der digitalen Transformation der EnBW sowie zur personellen Ausstattung der Wachstumsfelder wie beispielsweise der Elektromobilität liegt der Fokus der Rekrutierung auf der Gewinnung der benötigten neuen Fähigkeiten am Markt. Auf dem externen Bewerbermarkt wird es immer schwieriger, qualifizierte Fachkräfte mit dem erforderlichen Know-how zu finden. Daher baut die EnBW ein Active-Sourcing-Know-how auf, über das potenzielle Kandidaten aktiv angesprochen werden. Dabei werden Kanäle und Medien sowie die Anzeigenschaltung und Kampagnen kandidatenorientiert ausgestaltet. Zudem startete die EnBW in ausgewählten Unternehmensbereichen ein Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programm. Für den Erfolg unserer Maßnahmen spricht, dass die EnBW AG anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs und nach einem externen Audit vom Top Employers Institute als Top Employer Deutschland 2018 zertifiziert wurde. scroll
Ein weiterer Bestandteil der Personalarbeit ist die Nachwuchsförderung. Der EnBW-Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2018 938 Auszubildende und Studierende an der dualen Hochschule (DH). Für 2019 ist die Neueinstellung von 346 Auszubildenden und DH-Studierenden geplant. Die SWD riefen 2018 das Projekt "Arbeitgebermarke" ins Leben. Dabei wurden im Rahmen von Workshops die Ist- und Sollperspektiven hinsichtlich der Zusammenarbeit und des Miteinanders im Unternehmen erhoben. Die Ergebnisse aus den Workshops und Interviews fasst eine Arbeitgeberpositionierung zusammen, die an die Belegschaft kommuniziert und zur Grundlage des Personalmarketings wird. Die VNG hat 2017 mit der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Leipzig, Gespräche aufgenommen, um die Ausbildung zum Industriekaufmann beziehungsweise zur Industriekauffrau mittelfristig durch ein duales Studium abzulösen. Vor allem die Anforderungen der digitalen Welt sollen dabei berücksichtigt werden. Ziel ist, bis 2019 ein Modul zur Digitalisierung in Kooperation von VNG und Berufsakademie zu entwickeln, das rund 30 % des Unterrichtsinhalts darstellen soll. Im Jahr 2018 nahmen drei Studenten ihr duales Studium an der Hochschule auf. Darüber hinaus wurden sowohl interne als auch externe Workshops zum Thema digitales Arbeiten durchgeführt. In der Auswertung des Wirtschaftsmagazins Focus "Die besten Arbeitgeber Sachsens 2018" belegte die VNG den dritten Platz. Bei der ED startete 2018 ein Projekt zum Kompetenzmanagement im Bereich Betrieb und Instandhaltung der Kraftwerke mit den vier Aspekten Kompetenzmatrix, Kompetenzbeurteilung, Karriere- und Nachfolgeplanung sowie Funktionsbeschreibungen. In fünf Informationsveranstaltungen wurden die Mitarbeiter zu den Inhalten und der Anwendung der Instrumente geschult. Ende November fand ein Führungskräfteworkshop statt, der die Erkenntnisse aus diesen Veranstaltungen auswertete. Darüber hinaus wurden die Führungskräfte in der Gesprächsführung und der Beurteilung sowie zu allgemeinen Themen rund um die Führungspersönlichkeit geschult. Bei der PRE bildeten zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Rekrutierung neuer Mitarbeiter in Wachstumsfeldern und zur Nachwuchsförderung die Schwerpunkte im Jahr 2018. Die EnBW führte 2018 die neue Kommunikationsplattform Yammer ein. Sie bietet vielfältige Möglichkeiten, sich auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam an Themen zuarbeiten. Yammer löst den Teamblog ab, der Ende 2014 als erstes digitales Dialogmedium im Konzern eingeführt wurde. Auf der neuen Plattform kann jeder Mitarbeiter Beiträge schreiben, kleine Umfragen starten und sich innerhalb von offenen oder geschlossenen Gruppen austauschen. Diese Gruppen sind nicht an Abteilungen gebunden und können von jedem Mitarbeiter sofort eingerichtet werden. Die Einführung von Yammer als "offizieller" Kommunikationskanal ist Ergebnis eines Gemeinschaftsprojekts der IT und der internen Kommunikation in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat. Beschäftigungsbedingungen und Strukturen: Bis 2020 sind weitere Effizienzmaßnahmen in Teilen der operativen Bereiche und Funktionaleinheiten der EnBW AG notwendig, um zusätzliche Einsparungen zu erzielen. In den Funktionaleinheiten lag der Schwerpunkt auf der Umsetzung der Neuausrichtung des IT-Bereichs. Hier kamen 2018 der Weiterentwicklung der Mitarbeiter und der Rekrutierung neuer Schlüsselkompetenzen im Hinblick auf die Digitalisierung und die weiter verstärkte Geschäftsorientierung der IT besondere Bedeutung zu. Die laufenden Effizienzsteigerungsprogramme in der konventionellen Erzeugung wurden konsequent fortgeführt. In der nuklearen Erzeugung wurden weitere Maßnahmen zum Übergang in den Rückbau der Erzeugungsanlagen vereinbart. Als Reaktion auf den gestiegenen Marktdruck und zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung der Beschäftigung werden innerhalb der Geschäftseinheit Operations die B2C-Dienstleistungen sowie die Aktivitäten für den Drittmarkt neu ausgerichtet. Dazu gehört neben der zum 1. April 2018 umgesetzten Optimierung der Aufbauorganisation die erfolgreiche Einführung neuer agiler crossfunktionaler Arbeitsmethoden. Bei der Weiterentwicklung der Ablauforganisation wurde mit dem "Go-Live" der Marke Yello auf der neuen IT-Plattform ein weiterer herausfordernder Meilenstein erreicht. Damit wird überdies die Reduzierung der Personalausstattung im Planungszeitraum über sozialverträgliche Instrumente ermöglicht. Weitere Effekte wurden durch die Anpassung tariflicher Regelungen zum 1. April 2018, wie die Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die Erweiterung der Rahmenarbeitszeit und die Anpassung der Eingruppierung, erzielt. Trotz schwieriger Umfeldbedingungen hat die EnBW auch 2018 ihre ambitionierten Ergebnisziele erreicht. Der Vorstand würdigt die große Kraftanstrengung des gesamten EnBW-Teams mit der Entscheidung, für 2018 eine Erfolgsbeteiligung zu zahlen. Die geltende Vereinbarung, nach der für 2018 keine Erfolgsbeteiligung gezahlt werden sollte, wurde in Abstimmung mit den Betriebsräten erneut ausgesetzt. Die Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband der Elektrizitätswerke Baden-Württemberg haben am 19. Februar 2018 vereinbart, dass die Vergütungen ab 1. Februar 2018 um 3,0 %, für die Auszubildenden um einheitlich 70 € steigen. Das tarifliche Urlaubsgeld wurde um 9,0 % aufgestockt. Dieser Vergütungsabschluss wurde durch die Gewerkschaft fristgemäß zum 28. Februar 2019 gekündigt. Die Verhandlungen über einen Folgeabschluss führten am 28. Februar 2019 zu einer Einigung, wonach sich die Tarifvergütungen in drei Stufen über eine Gesamtlaufzeit bis mindestens 28. Februar 2021 erhöhen: Ab 1. März 2019 um 2,5 %, ab 1. November 2019 um weitere 1,9 % sowie ab 1. Juli 2020 nochmals um weitere 1,9 %. Die Ausbildungsvergütungssätze steigen zu diesen Zeitpunkten um 80 €, 50 € sowie weitere 50 €. Bei der PRE wurde der Tarifvertrag Anfang 2018 um zwei Jahre verlängert. Die vereinbarte Erhöhung der Vergütungen lag aufgrund der Herausforderungen am tschechischen Arbeitsmarkt über der im alten Tarifvertrag garantierten Mindesterhöhung. Gesundheitsmanagement: Die Fürsorge für die Mitarbeiter ist seit jeher ein wichtiges Thema für die EnBW. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet das Unternehmen in den Kerngesellschaften verschiedene Aktivitäten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an. So wurde Anfang Oktober 2018 am Standort Karlsruhe eine Aktionswoche unter dem Motto "Bloß kein Stress mit dem Stress" durchgeführt, in der Mitarbeiter der EnBW an Vorträgen und Workshops teilnehmen konnten. Darüber hinaus konnten sie sich einer Herzratenvariabilitätsmessung unterziehen, um Informationen zu ihrem persönlichen Stresslevel zu erhalten. Ein anderes Beispiel sind die Gesundheitstage, die die EnBW mit Beginn des Ausbildungsjahrgangs 2018 für die neuen kaufmännischen und technischen Auszubildenden an den Standorten Karlsruhe, Stuttgart, Heilbronn und Biberach ausrichtete. Im Rahmen dieser Gesundheitstage konnten sich die Auszubildenden einen Überblick über die Gesundheitsangebote der EnBW verschaffen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen über Gesundheitskurse bis hin zu zielgruppenspezifischen Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus unterstützten die jeweiligen Polizeipräsidien an den Ausbildungsstandorten die präventive Tätigkeit der EnBW mit Vorträgen und Workshops zu Themen wie Alkohol-, Drogen-, Handy-, Internet- und Spielsucht sowie Verkehrssicherheit, Cybermobbing, dem richtigen Umgang mit digitalen Medien und Gewaltprävention. Bei der ED wurden 2018 alle Teams und Bereiche zum Thema "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" befragt und daraus bereits erste Maßnahmen abgeleitet. Daneben wurden im Rahmen der Bestätigung des Zertifikats "berufundfamilie" die Möglichkeiten für eine Tätigkeit im Homeoffice und für mobile Arbeitsformen erweitert. Die PRE bietet unter anderem ein umfangreiches Vorsorgeprogramm in den Bereichen Brust-, Haut- und Prostatakrebs an. Bei den SWD kommt auf Ebene der Teamleiter(innen) ein Programm zur gesundheitsorientierten Führung zum Einsatz. Daneben bestehen zahlreiche Angebote zur Stärkung der persönlichen Fitness und Vorsorgeangebote wie beispielsweise die saisonale Grippeschutzimpfung. Die VNG bietet eine umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge in den Bereichen Herz-, Kreislauf-, Stoffwechsel- und Skeletterkrankungen durch die Betriebsärzte an und führt Seh- und Hörtests sowie EKG- und Laboruntersuchungen durch. Darüber hinaus vermittelt sie über eine Zusammenarbeit mit einem medizinischen Versorgungszentrum in Leipzig kurzfristig Termine bei Fachärzten. scroll
Die Krankheitsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert. Weitere Kennzahlen scroll
(1) Anzahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende und ohne ruhende Arbeitsverhältnisse. Der Begriff Mitarbeiter bezeichnet weibliche und männliche Beschäftigte. (2) Umgerechnet in Vollzeitbeschäftigungen. Der EnBW-Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2018 21.775 Mitarbeiter. Da Neueinstellungen im Wesentlichen nur in strategischen Wachstumsfeldern erfolgen, liegt die Mitarbeiterzahl geringfügig über dem Jahresendstand 2017. Der Aufbau im Segment Vertriebe beruhte im Wesentlichen auf konzerninter-nen Umstrukturierungen. Gegenläufig wirkte der Rückzug aus dem B2B-Commodity-Geschäft unter den Marken EnBW und Watt. Die Mitarbeiterzahl im Segment Netze stieg im Stichtagsvergleich. Dahinter stehen gegenläufige Entwicklungen: Einerseits der Wechsel von Mitarbeitern in die Segmente Vertriebe und Erneuerbare Energien aufgrund von Umstrukturierungen, andererseits ein Personalaufbau wegen der wachsenden Bedeutung des regulierten Geschäfts und die Erstkonsolidierung der Technologie Service Heilbronn GmbH. Der Abbau im Segment Erzeugung und Handel ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung der VNG Norge zurückzuführen. Konzerninterne Umstrukturierungen und der damit verbundene Wechsel von Mitarbeitern in das Segment Vertriebe sowie der planmäßige Austritt von Mitarbeitern, der auf einem früheren Restrukturierungsprogramm beruht, führten zu einem Rückgang der Mitarbeiterzahl im Segment Sonstiges. Diese beiden Abbaueffekte werden jedoch teilweise durch Neueinstellungen in den Aufgabengebieten Digitalisierung und kritische Infrastruktur kompensiert. scroll
Im Gegensatz zu 2017 gab es 2018 keine neuen Restrukturierungsprogramme. Deshalb sinkt die Fluktuationsquote im Vergleich zum Vorjahr. Auf unseren Internetseiten sind zusätzliche Personalkennzahlen unter www.enbw.com/weitere-kennzahlen zu finden, wie zum Beispiel die regionale Verteilung oder die Altersstruktur unserer Mitarbeiter. Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht. Arbeitssicherheit Die wesentlichen Ziele der EnBW im Bereich Arbeitsschutz umfassen die Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die Schaffung der Voraussetzungen für sicheres Arbeiten sowie die klare Regelung von Verantwortlichkeiten, Rollen und Prozessen. Um diese Ziele zu erreichen, wurde bei der EnBW bereits im Jahr 2003 der Arbeitskreis Arbeitsschutz (AK KAS) gegründet. Der AK KAS hat die Aufgabe, gesellschaftsübergreifende Themen konzerneinheitlich zu regeln. Der Geltungsbereich umfasst die Gesellschaften, die den LTIF als Steuerungsgröße verwenden. Der AK KAS wird vom technischen Vorstand der EnBW geleitet und hat gemäß Geschäftsordnung Beschlusskraft. LTIF Mit unserer Top-Leistungskennzahl LTIF messen wir die Zahl der Arbeitsunfälle und die dadurch entstandenen Ausfalltage. Jede im Konsolidierungskreis des LTIF berücksichtigte Konzerngesellschaft erhält vom Vorstand eine individuelle Zielvorgabe für das jeweils relevante Jahr - die Erfüllung dieses LTIF-Ziels fließt in die monetäre Bewertung der jeweiligen Zielerreichung ein. Darüber hinausgehende Ziele setzen sich die Gesellschaften individuell. scroll
(1) Abweichender Konsolidierungskreis (Berücksichtigung aller Mitarbeiter steuerungsrelevanter Gesellschaften ohne externe Leiharbeiter und Kontraktoren). (2) Dreijahresziel für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Im Jahr 2018 hat sich der LTIF mit 2,3 im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich verbessert, nachdem bereits 2017 eine spürbare Absenkung dieser Kennzahl erreicht wurde. Die durchschnittlichen Ausfalltage sind mit 22,2 allerdings etwas angestiegen (Vorjahr: 16,8). Wir sehen die erhebliche Verbesserung der Arbeitssicherheit bei der EnBW als Ergebnis einer stetigen, guten und wirksamen Leistung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Berichtsjahr ereignete sich ein tödlicher Unfall bei einer Fremdfirma, die im Auftrag des EnBW-Konzerns tätig war. Die Maßnahmen zur Zielerreichung legen die Konzerngesellschaften eigenverantwortlich fest. Im Jahr 2018 gab es verschiedene Aktivitäten im Bereich der Arbeitssicherheit: Die neue Software EcoWebDesk (EWD), die seit Oktober 2018 den Namen Quentic trägt, wurde in weiteren Bereichen der EnBW eingeführt. Die technischen Vorbereitungen für den Einsatz von Quentic sind größtenteils abgeschlossen. Wesentliche Elemente von Quentic sind die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen und das Gefahrstoffmanagement. Bei unserer Tochtergesellschaft Netze BW wird 2019 mit der Einführung des Moduls "Risks & Audits" (Auditmanagement) begonnen. Im Segment Netze wurden 2018 eine Reihe von Aktionen zur weiteren Stärkung der Sicherheitskultur durchgeführt: - Im April fand ein Treffen der Sicherheitsbeauftragten statt, bei dem aktuelle Themen im Mittelpunkt standen. Darüber hinaus stellten einige Hersteller ihre Produkte zur persönlichen Schutzausrüstung bei dieser Großveranstaltung vor. Seit Ende 2017 werden Seminare für die Sicherheitsbeauftragten angeboten, um deren Rolle zu stärken. - Das Arbeitsschutzmanagementsystem wurde im September erfolgreich rezertifiziert. - Im November führte die Netze BW erstmals einen standortübergreifenden "Blitzlicht-Tag" zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch. - Das Projekt "Sicher arbeiten im Netz" (SaiN) zur Gewährleistung einer ausreichenden Qualifikation der Mitarbeiter, die im Auftrag der Netzbetreibergesellschaft tätig sind, wurde 2018 abgeschlossen. Im Bereich der konventionellen und erneuerbaren Erzeugung fand an den Kraftwerksstandorten jeweils eine zweitägige Aktion "Tage der Arbeitssicherheit" statt. Auch die Rettungskonzepte (Retten aus Höhen und Tiefen) an den einzelnen Standorten wurden weiter verbessert. Darüber hinaus wurde die 2015 begonnene Aktion "100 Tage unfallfrei" fortgeführt. Dieses Ziel konnte an mehreren Kraftwerksstandorten insgesamt 16 Mal erreicht werden. Bei den SWD lagen die Schwerpunkte auf den folgenden Aktivitäten: - Im Rahmen des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Programms AS/GS-Programm 2015plus wurde ein Konzept für den Umgang mit "Beinahe-Unfällen" erstellt. - Der verhaltensbasierte Workshop im Rahmen des AS/GS-Programms 2015plus wurde fortgeführt. - Im Rahmen des Projekts "RheinSchiene" fand in Düsseldorf erstmals ein gesonderter Tag der Sicherheitsbeauftragten statt. Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht. Zieldimension Umwelt Die für Umweltbelange wesentlichen Tochtergesellschaften der EnBW verfügen über ein nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem. Hierzu zählen unter anderem die EnBW AG, die Netze BW, die Stadtwerke Düsseldorf und die Energiedienst Holding. Die Umweltmanagementsysteme folgen entsprechend den DIN-Vorgaben dem Konzept der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung, basierend auf der Methode Planen - Ausführen Kontrollieren Optimieren (Plan-Do-Check-Act-Zyklus, PDCA). Es umfasst die Festlegung und Umsetzung der Umweltziele mit deren Leistungsindikatoren und entsprechenden Maßnahmen, die Verfahrensweisen und Zuständigkeiten sowie die Bestimmung der umweltrelevanten Risiken und Chancen. Neben den Konzernumweltzielen, die mithilfe von Top-Leistungskennzahlen abgebildet werden, haben die für Umweltbelange wesentlichen Tochtergesellschaften über ihre Umweltmanagementsysteme ergänzende quantifizierte Umweltziele vor allem für die Bereiche Energieeinsparung/-effizienz und Mobilität festgelegt. Über etablierte Due-Diligence-Prozesse und interne Auditprogramme werden die getroffenen Regelungen und Vorgaben hinsichtlich der rechtlichen und anderer Anforderungen sowie der festgelegten Umweltziele überwacht. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit der Maßnahmen und Zielsetzungen durch jährliche Konformitätsprüfungen der Umweltmanagementsysteme durch externe Zertifizierungsstellen überprüft. Falls notwendig werden die Prozesse und Vorgaben sowie die Zielsetzungen und Maßnahmen angepasst. Durch die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems soll gewährleistet werden, dass wesentliche negative Auswirkungen auf die Umwelt bestmöglich vermieden werden. Grundsätzlich bestehen Risiken im Bereich des Umweltschutzes durch den operativen Betrieb von Energieerzeugungs- und Übertragungsanlagen mit möglichen Folgen für Luft, Wasser, Boden und Ozonschicht. Diesen begegnet die EnBW mit einem konzernweit implementierten Notfall- und Krisenmanagementsystem mit umfassenden organisatorischen und prozessualen Maßnahmen. Unsere Konzernumweltziele beziehen sich auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und auf unseren Beitrag zum Klimaschutz. Diese Ziele werden anhand der Top-Leistungskenn-zahlen "Installierte Leistung erneuerbare Energien (EE) und Anteil EE an der Erzeugungskapazität" sowie anhand der CO2-Intensität abgebildet. Erneuerbare Energien ausbauen scroll
(1) Vorjahreszahlen angepasst. Installierte Leistung erneuerbare Energien (EE) und Anteil EE an der Erzeugungskapazität Im Berichtsjahr erhöhte sich die installierte Leistung erneuerbarer Energien um 387 MW auf rund 3,7 GW und liegt damit im prognostizierten Rahmen. Dies ist insbesondere auf die Inbetriebnahme des Pumpspeicherkraftwerks Obervermuntwerk II zurückzuführen. Daneben entfielen 178 MW auf den Zubau und Kauf mehrerer Onshore-Windparks mit insgesamt 81 Windturbinen. Weiterhin wurden 22 MW in Fotovoltaikanlagen zugebaut. Insgesamt erhöhte sich der Anteil EE an der Erzeugungskapazität - im Rahmen der Prognose auf 27,9 %. scroll
(1) Im Erzeugungsportfolio sind auch langfristige Bezugsverträge und teileigene Kraftwerke enthalten. (2) Vorjahreszahlen angepasst. (3) Leistungswert unabhängig von der Vermarktungsart, bei Speichern: Erzeugungsleistung. (4) Einschließlich Pumpspeicherkraftwerken ohne natürlichen Zufluss. (5) Darüber hinaus wurden Anlagen mit einer installierten Leistung von 1.706 MW zur endgültigen Stilllegung angemeldet. Jedoch wurden diese von der Bundesnetzagentur und der TransnetBW als systemrelevant eingestuft und dienen daher der TransnetBW als Netzreservekapazität. (5) Darüber hinaus wurden Anlagen mit einer installierten Leistung von 1.706 MW zur endgültigen Stilllegung angemeldet. Jedoch wurden diese von der Bundesnetzagentur und der TransnetBW als systemrelevant eingestuft und dienen daher der TransnetBW als Netzreservekapazität. (6) Ohne erneuerbare Energien, nur Gaskraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke ohne natürlichen Zufluss. scroll
(1) In der Eigenerzeugung sind auch langfristige Bezugsverträge und teileigene Kraftwerke enthalten. (2) Einschließlich Pumpspeicherkraftwerken ohne natürlichen Zufluss. (3) Ohne erneuerbare Energien, nur Gaskraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke ohne natürlichen Zufluss. Die Eigenerzeugung des EnBW-Konzerns stieg 2018 gegenüber dem Vorjahr auf rund 53,5 TWh. Die Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien erhöhte sich insbesondere durch den Ausbau der Onshore-Windkraft. Gegenläufig wirkte die niedrigere Erzeugung aus Wind offshore wegen ungünstiger Windverhältnisse sowie aus Laufwasserkraftwerken aufgrund Niedrigwasser im zweiten Halbjahr 2018. Der Anteil der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Quellen sank trotz der Mehrproduktion gegenüber 2017 dennoch auf 15,7 %. Ursache war insbesondere eine Erhöhung der Eigenerzeugung aus Kernenergie, bedingt durch die Revisionsverlängerung und damit Minderproduktion von KKP 2 im Vorjahr. Im Oktober 2018 wurde eine Grüne Anleihe unter anderem zur Finanzierung des weiteren Ausbaus des Onshore-Windparkportfolios begeben. Klimaschutz scroll
CO2-Intensität Die CO2-Intensität der Eigenerzeugung Strom exklusive nuklearer Erzeugung nahm im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 0,5 % auf 553 g/kWh ab und liegt damit in der prognostizierten Bandbreite. Dieser Rückgang basiert auf der gegenüber dem Jahr 2017 höheren Erzeugung aus erneuerbaren Quellen bei gleichzeitig nahezu konstanter Stromerzeugung fossil befeuerter Anlagen. Weitere Kennzahlen Über die Top-Leistungskennzahlen im Bereich Umwelt hinaus verwendet die EnBW eine breite Palette zusätzlicher Umweltkennzahlen zur Messung, Kontrolle und Darlegung der weiteren Ergebnisse ihrer umweltrelevanten Aktivitäten. Die wichtigsten Kennzahlen enthält nachfolgende Tabelle. Eine umfassende Darstellung der Umweltkennzahlen der EnBW ist im Internet unter www.enbw.com/umweltschutz abrufbar. Hier finden sich auch weitere Informationen über unsere vielfältigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Natur- und Artenschutz, beispielsweise über das EnBW-Amphibienschutzprogramm oder über ökologische Aufwertungsmaßnahmen im Bereich unserer Wasserkraftwerke. Darüber hinaus finden sich im Internet weitere Daten gemäß der Global Reporting Initiative (GRI-Standards). CO2-Fußabdruck: Die direkten CO2-Emissionen werden hauptsächlich vom Einsatz der Erzeugungsanlagen bestimmt. Im Wesentlichen führte die geringfügige Abnahme der Stromerzeugung aus Kohle zu einer entsprechenden Verminderung der direkten CO2-Emissionen von 16,7 auf 16,6 Mio. t CO2eq. Geringere indirekte CO2-Emissionen aus den Netzverlusten resultierten in einem Rückgang der Scope-2-CO2-Emissionen von 1,1 Mio. t CO2eq auf 1,0 Mio. t CO2eq. Die Scope-3-CO2-Emissionen werden maßgeblich durch den Gasverbrauch unserer Kundenbeeinflusst. Mit dem Erwerb der VNG hat die EnBW ihren Gasabsatz erheblich ausgeweitet. Im Jahr 2017 wurde die VNG erst im zweiten Quartal vollkonsolidiert. Der Gasabsatz des ersten Quartals ist daher erstmals im Geschäftsjahr 2018 in der Bilanzierung enthalten. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Scope-3-Emissionen. Durch die erhöhte Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und eine Steigerung des Biomethaneinsatzes nahmen die vermiedenen CO2-Emissionen von 6,3 auf 6,9 Mio. t CO2eq zu. Energieverbrauch: Der Gesamtendenergieverbrauch enthält den Verbrauch an Endenergie für die Geschäftstätigkeiten der EnBW. Nicht enthalten sind Umwandlungsverluste bei der Energieerzeugung und Netzverluste. Der Gesamtendenergieverbrauch ist geprägt von der Pumpenergie und dem Eigenbedarf beziehungsweise Betriebsverbrauch der Erzeugungsanlagen; er blieb mit 3.252 GWh gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch erhöhte sich von 49 % im Jahr 2017 auf 51 % im Jahr 2018. Dies ergibt sich in erster Linie aus dem Anstieg der Pumpenergie bei den Pumpspeicherkraftwerken der Vorarlberger Illwerke, die hierfür Grünstrom verwenden. Der Energieverbrauch unserer Gebäude umfasst die benötigte Energie für Raumwärme, für die Bereitstellung von Warmwasser und den Strombedarf. Der Energieverbrauch der Gebäude pro Mitarbeiter ist von 10.214 kWh im Jahr 2017 auf 10.482 kWh im Jahr 2018 gestiegen. Diese Zunahme liegt nicht an einem höheren Energiebedarf, sondern ist dem Sachverhalt geschuldet, dass die VNG im Jahr 2017 erst im zweiten Quartal vollkonsolidiert wurde. Dementsprechend ist der witterungsbedingt hohe Heizenergieverbrauch der VNG des ersten Quartals im Jahr 2017 nicht eingeflossen und führte zu einem reduzierten Energiebedarf pro Mitarbeiter. Umweltschutzausgaben: Die Umweltschutzausgaben berichten wir gemäß den Anforderungen der statistischen Ämter und anhand eines Leitfadens unseres Branchenverbands BDEW. Die Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien lagen im Jahr 2018 unter dem Vorjahreswert. Ursache war der starke Ausbau von Onshore-Windparks 2017. Dies führt zu einer Abnahme der Investitionen für den Umweltschutz auf 535 Mio. € und zu einer Verringerung der laufenden Aufwendungen im Umweltschutz auf 268 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. scroll
(1) Vorläufige Daten. (2) Vorjahreszahlen angepasst. (3) Enthält Treibhausgasemissionen durch Stromnetzverluste und durch Stromverbräuche der Anlagen im Gas- und Stromnetz, der Wasserversorgung und der Gebäude. (4) Enthält Treibhausgasemissionen durch Verbrauch zugekaufter Strommengen beim Kunden, Verbrauch von Gas beim Kunden, durch die Brennstoffbereitstellung und durch Geschäftsreisen. (5) Enthält vermiedene CO2-Emissionen durch Ausbau der erneuerbaren Energien, durch Energieeffizienzprojekte bei Kunden/Partnern und durch Erzeugung und Verkauf von Bioerdgas. (6) Enthält alle dienstlich veranlassten Fahrten und Reisetätigkeiten (Scope 1 und Scope 3). (7) Enthält Endenergieverbrauch der Erzeugung, inklusive Pumpenergie, Energieverbrauch der Netzanlagen (Strom, Gas, Wasser) ohne Netzverluste, Energieverbrauch der Gebäude und Fahrzeuge. (8) Bei Stromverbräuchen, bei denen der Anteil an erneuerbaren Energien nicht bekannt ist, wurde ein Anteil an erneuerbaren Energien gemäß dem aktuellen Bundesmix-Stromlabel von 32 % angenommen. Für Kraftstoffe wurde allgemein ein Anteil von 5 % Bioethanol angenommen. (9) Ermittlung basiert teilweise auf Annahmen und Schätzungen. (10) Gemäß UStatG und BDEW-Leitfaden zur Erfassung von Investitionen und laufenden Aufwendungen im Umweltschutz (April 2007). Mobilität bei der EnBW: Die EnBW hat im Jahr 2018 ihre Flotte an Elektrofahrzeugen auf 167 Fahrzeuge weiter ausgebaut und verfolgt weiterhin konsequent das Ziel, einer der größten Elektroflottenbetreiber in Deutschland zu werden. Um die Mitarbeiter zu motivieren, alternative, umweltfreundlichere Lösungen für die tägliche Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz zu nutzen, hat die EnBW 2018 attraktive Anreize für die Mitarbeiter eingeführt. Hierzu zählt beispielsweise ein Zuschuss beim Erwerb einer Jahreskarte zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Karlsruhe und Stuttgart. Mit einem Job-Fahrrad ermöglicht die EnBW als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, hochwertige Fahrräder und E-Bikes zu günstigen Konditionen zu erwerben. Mit der Aktion "Dein BMW i3" wurden unter zahlreichen Bewerbern 180 Mitarbeiter ausgelost, die das neueste BMW i3 Modell zu vergünstigten Konditionen erwerben konnten, um künftig ihren täglichen Weg zur Arbeit elektrisch zurückzulegen. Wasserkraft: Strom aus Wasserkraft schont das Klima. Gleichwohl bedeutet die Nutzung der Wasserkraft auch einen Eingriff in die Natur. Daher engagiert sich die EnBW, um Wasserkraft und Ökologie in Einklang zu bringen. Entstehen durch Kraftwerke Veränderungen in der natürlichen Landschaft, gleichen wir dies durch ökologische Aufwertungsmaßnahmen aus. So schaffen beziehungsweise verbessern wir die Durchgängigkeit der Fließgewässer durch Bau oder Optimierung von naturnahen Fischpässen und Fischabstiegs- beziehungsweise Fischaufstiegsanlagen, zum Beispiel im Kleinwasserkraftwerk Maulburg. Durchden Bau von Dotierturbinen stellen wir ausreichende Restwassermengen sicher und sorgen dafür, dass diese auch zur klimafreundlichen Energieerzeugung genutzt werden wie beispielsweise in den Wasserkraftwerken Wyhlen und Ladenburg. Erhalt der biologischen Vielfalt: Die EnBW initiierte 2011 gemeinsam mit der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg das EnBW-Amphibienschutzprogramm "Impulse für die Vielfalt". Aufgrund des großen Erfolgs und der positiven Resonanz in den ersten fünf Jahren wurde das Förderprogramm im Jahr 2016 weiterentwickelt und umfasst seither auch die Förderung von Schutzmaßnahmen für Reptilien. Das EnBW-Förderprogramm "Impulse für die Vielfalt" ist Bestandteil von "Wirtschaft und Unternehmen für die Natur", einem Projektbaustein der Landesinitiative "Aktiv für die Biologische Vielfalt". Es ist nach wie vor sowohl in Baden-Württemberg als auch bundesweit das einzige Schutzprogramm eines Unternehmens, das nicht nur eine einzelne Art, sondern zwei ganze Artengruppen landesweit fördert. Im Berichtsjahr wurden in diesem Rahmen neun weitere Projekte realisiert. Insgesamt wurden seit Beginn des Förderprogramms über 100 Maßnahmen in ganz Baden-Württemberg umgesetzt und für zahlreiche gefährdete Arten im Land die Lebensbedingungen erfolgreich verbessert. Die EnBW wird das Förderprogramm auch im Jahr 2019 auf bewährte Weise fortsetzen. Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht. Unternehmenssituation der EnBW AG Der Jahresabschluss der EnBW AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüfte Jahresabschluss sowie der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der EnBW AG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für Aussagen, die zum Verständnis der Unternehmenssituation der EnBW AG notwendig sind und die nicht im folgenden Teil explizit enthalten sind, insbesondere zur Strategie und zu den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, verweisen wir auf die Ausführungen zum EnBW-Konzern. Der vollständige Jahresabschluss der EnBW AG steht als Download zur Verfügung (www.enbw.com/bericht2018-downloads). Für die EnBW AG ist der Jahresüberschuss als Basis der Dividendenfähigkeit wesentlicher Leistungsindikator. Ertragslage der EnBW AG scroll
(1) Nach deutschem Handelsrecht. Die EnBW AG weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 800,7 Mio. € aus. Der deutliche Rückgang im Vergleich zum Vorjahr wird maßgeblich durch das um 1.999,3 Mio. € schlechtere Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit sowie den Rückgang des Finanzergebnisses um 746,9 Mio. € verursacht. Das operative Ergebnis der EnBW AG wird im Wesentlichen von den erwirtschafteten Umsatzerlösen aus dem Strom- und Gasabsatz sowie dem damit verbundenen Materialaufwand bestimmt. In dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit steht den um 8.148,5 Mio. € gestiegenen Umsatzerlösen ein Anstieg des Materialaufwands um 8.394,8 Mio. € gegenüber. Die Umsatzerlöse (nach Abzug der Strom- und Energiesteuern) in Höhe von 24.883,1 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus dem Stromabsatz in Höhe von 11.904,0 Mio. € sowie aus dem Gasabsatz in Höhe von 11.771,5 Mio. €. Der Strom- und Gasabsatz umfasst sowohl das Handelsgeschäft mit Lieferungen an Handelspartner und an Börsenplätze als auch Vertriebstätigkeiten in Form der direkten Belieferung von Endkunden mit Energie. Als Folge der deutlichen Ausweitung der Handelsaktivitäten 2018 hat das Handelsgeschäft einen Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 8.042,6 Mio. € auf insgesamt 21.780,3 Mio. € zu verzeichnen. Durch die steigende Preisentwicklung an den Energiemärkten wird dieser Effekt weiter verstärkt. Allerdings stehen den erhöhten Umsatzerlösen auch gestiegene Materialaufwendungen in Höhe von 8.177,5 Mio. € auf 21.207,5 Mio. € gegenüber. Aus den Vertriebstätigkeiten entfallen 1.746,0 Mio. € auf Strom und 189,6 Mio. € auf Gas, was insgesamt einem Rückgang um 128,5 Mio. € entspricht. Im Privat- und Endkundenbereich (B2C) blieb der Stromabsatz aus Vertriebstätigkeit mit 6,9 Mrd. kWh um 0,3 Mrd. kWh unter dem Vorjahresniveau, unter anderem aufgrund zunehmender Energieeffizienz und des leicht sinkenden Vertragsbestands, was sich auch im Rückgang der Umsatzerlöse widerspiegelt. Der Gasabsatz lag im selben Zeitraum aufgrund steigender Vertragszahlen mit 3,9 Mrd. kWh um 0,1 Mrd. kWh über dem Vorjahr. Der Umsatz lag dabei in etwa auf Vorjahresniveau. Im Zuge der Schließung des Commodity-Vertriebs einer Tochtergesellschaft wurden die B2B-Ersatzversorgung sowie die konzerninternen Lieferverträge auf die EnBW AG übertragen. Daher lag der Geschäftskunden-Absatz (B2B) im Stromgeschäft bei 0,8 Mrd. kWh und damit um 0,7 Mrd. kWh über dem Vorjahr. Der B2B-Gasabsatz stieg im selben Zeitraum um 0,1 Mrd. kWh auf 0,3 Mrd. kWh. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Strombezug in Höhe von 10.507,8 Mio. € und Aufwendungen für Gasbezug in Höhe von 11.600,4 Mio. € enthalten. In den Abschreibungen sind neben den planmäßigen auch außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 90,4 Mio. € enthalten. Der deutliche Rückgang des sonstigen Betriebsergebnisses wird maßgeblich durch den im Vorjahr enthaltenen positiven Einmaleffekt des auf die EnBW AG entfallenden Anteils aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer in Höhe von 1.340,0 Mio. € verursacht. Weitere wesentliche Effekte im Geschäftsjahr betreffen geringere Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 132,5 Mio. € und geringere Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 192,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die negative Entwicklung des Finanzergebnisses ist im Wesentlichen beeinflusst durch im Vorjahr vereinnahmte Sonderausschüttungen von Fonds in Höhe von 364,0 Mio. €, höhere Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 98,8 Mio. € sowie höhere Zinsaufwendungen für Personalrückstellungen in Höhe von 219,2 Mio. €. Diese beinhalten im Wesentlichen die um 59,1 Mio. € höhere Aufzinsung der Rückstellungen und die um 144,0 Mio. € niedrigeren Bewertungseffekte innerhalb des Contractual Trust Arrangements (CTA) gegenüber dem Vorjahr. Der Steueraufwand betrug im Geschäftsjahr 285,9 Mio. € und entspricht einem Anstieg um 44,2 Mio. €. Die Steuern beinhalten im Wesentlichen Zuführungen für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken. Vom Bilanzierungswahlrecht bei aktivem Überhang von Steuerlatenzen wurde kein Gebrauch gemacht. Vermögenslage der EnBW AG scroll
(1) Nach deutschem Handelsrecht. Die Vermögenslage der EnBW AG zum 31. Dezember 2018 wird maßgeblich von ihrem Anlagevermögen, insbesondere den Finanzanlagen, ihren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den flüssigen Mitteln bestimmt. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen langfristige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen aus dem Kernenergiebereich und für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 13.463,3 Mio. €, Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 2.751,7 Mio. € und Beteiligungen in Höhe von 1.914,0 Mio. €. Die Zunahme des Finanzanlagevermögens um 572,4 Mio. € beinhaltet zum einen die Anteile an verbundenen Unternehmen, im Wesentlichen aufgrund von Zuzahlungen in die Kapitalrücklage bei der EnBW Offshore 3 GmbH in Höhe von 258,0 Mio. € sowie der EnBW Renewables International GmbH in Höhe von 82,7 Mio. €. Zum anderen erhöhten sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 134,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 784,2 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Handelstätigkeit und Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen und liegen um 587,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die flüssigen Mittel der EnBW AG in Höhe von 628,1 Mio. € bestehen im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die in Höhe von 492,7 Mio. € als Termingelder angelegt sind. Nähere Erläuterungen zur Entwicklung dieser Position werden unter "Finanzlage der EnBW AG" beschrieben. Bei der EnBW AG sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 4.768,5 Mio. € aus der Zusage betrieblicher Altersversorgung sowie sonstiger Betriebsvereinbarungen der wesentlichen Tochtergesellschaften und der EnBW AG gebündelt. Die hieraus resultierenden jährlichen Aufwendungen für die Altersversorgung werden von den jeweiligen Tochtergesellschaften vergütet. Der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 504,5 Mio. € wird, wie im Vorjahr, im Wesentlichen durch den Effekt des weiter gesunkenen Abzinsungssatzes verursacht. Des Weiteren sind Rückstellungen aus dem Kernenergiebereich in Höhe von 3.921,3 Mio. € erfasst, die auf Basis öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen und Auflagen in den Betriebsgenehmigungen gebildet werden. Von den Verbindlichkeiten in Höhe von 12.414,7 Mio. € haben 6.470,4 Mio. € eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Insgesamt 8.233,3 Mio. € bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen und resultieren im Wesentlichen aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie Darlehensbeziehungen. Die Zunahme der Verbindlichkeiten um insgesamt 370,3 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten aus Marginzahlungen um 362,9 Mio. € und aus erhaltenen Optionsprämien um 70,9 Mio. €. Gegenläufig wirkte die Tilgung von Bankdarlehen in Höhe von 70,5 Mio. €. Die langfristigen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 2.622,0 Mio. € gegenüber der EnBW International Finance B.V. im Rahmen des Debt-Issuance-Programms (DIP), in Höhe von 1.992,6 Mio. € aus der Begebung von drei Hybridanleihen und in Höhe von 668,2 Mio. € aus Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Ziel ist, die langfristigen Pensions- und Kernenergierückstellungen innerhalb eines ökonomisch sinnvollen Zeitraums durch entsprechende Finanzanlagen zu decken. Insgesamt steht dem Finanzanlagevermögen in Höhe von 20.130,5 Mio. € langfristiges Fremdkapital in Höhe von 14.758,3 Mio. € gegenüber. Die Liquidität der EnBW AG zum Bilanzstichtag stellt die Zahlungsfähigkeit für die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem operativen Geschäftsbetrieb sicher. Finanzlage der EnBW AG Im Vergleich zum Vorjahresstichtag hat sich die Liquidität der EnBW AG von 1.655,7 Mio. € um 1.027,6 Mio. € auf 628,1 Mio. € verringert. Grundsätzlich resultieren die Zahlungsströme der EnBW AG im Wesentlichen sowohl aus dem eigenen operativen Geschäft als auch aus dem ihrer Tochtergesellschaften, die im Rahmen der zentralen Finanz- und Liquiditätssteuerung am konzerninternen Cashpooling teilnehmen und dadurch Aus- beziehungsweise Einzahlungen über die Bankkonten der EnBW AG ausgleichen. Im Folgenden werden wesentliche Geschäftsvorfälle zusammengefasst, die Auswirkungen auf die Finanzlage der EnBW AG im Geschäftsjahr hatten: Ein wesentlicher liquiditätswirksamer Sachverhalt im Geschäftsjahr waren Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien in Höhe von 305,9 Mio. €. Die im Rahmen des DIP begebenen Anleihen der EnBW International Finance B.V. mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 835,8 Mio. € wurden durch diese fristgerecht zurückgezahlt. Gegenläufig wirkte die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 500,0 Mio. € sowie von Commercial Paper in Höhe von 250,0 Mio. €. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der EnBW International Finance B.V. veränderten sich entsprechend. Als Sicherheiten für Handelsgeschäfte sind liquide Mittel in Höhe von 219,1 Mio. € abgeflossen. Als Dividende wurden an die Aktionäre der EnBW AG insgesamt 135,4 Mio. € ausgeschüttet. Die EnBW AG leistete im Geschäftsjahr Steuernachzahlungen für Ertragsteuern von Vorjahren (inklusive darauf anfallender Zinsen) in Höhe von insgesamt 131,3 Mio. €. Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage der EnBW AG und Entwicklung der EnBW AG Die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EnBW AG zum 31. Dezember 2018 beurteilen wir unter Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen nicht steuerungsrelevanten Effekte als zufriedenstellend. Im Vorjahr wurde für das Jahr 2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 400 Mio. € erwartet. Der Jahresfehlbetrag 2018 beläuft sich auf 800,7 Mio. € und ist maßgeblich durch nicht steuerungsrelevante Effekte beeinflusst, die sowohl bei der EnBW AG selbst als auch bei Tochtergesellschaften aufgetreten sind und sich über Ergebnis- beziehungsweise Gewinnabführungsverträge auf die EnBW AG ausgewirkt haben. Wesentliche nicht steuerungsrelevante Effekte waren die höheren Zinsaufwendungen bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen und bei Rückstellungen im Kernenergiebereich, resultierend aus sinkenden Diskontierungszinssätzen, in Höhe von insgesamt 571,5 Mio. € (davon im Zinsaufwand der EnBW AG 518,0 Mio. €) und damit um 33,5 Mio. € höher als erwartet. Des Weiteren wirkten Zuführungen zu Rückstellungen im Kernenergiebereich, im Wesentlichen aus dem Anstieg der Kostensteigerungsrate, in Höhe von 284,0 Mio. € (davon im Materialaufwand der EnBW AG 208,8 Mio. €) negativ, die damit um 160,0 Mio. € höher lagen als erwartet. Weitere Belastungen entstanden durch periodenfremde Ertragsteuern (im Wesentlichen aus steuerlichen Betriebsprüfungsrisiken) in Höhe von 319,9 Mio. €, außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 104,3 Mio. € sowie auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von insgesamt 90,4 Mio. €. Weitere negative Ergebnisauswirkungen resultierten aus der Verlängerung der Revision von Block 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) und witterungsbedingt aus geringerer Stromproduktion durch Niedrigwasser. Gegenläufig wirkten hauptsächlich die Auflösung von Drohverlustrückstellungen in Höhe von 278,0 Mio. € sowie Zuschreibungen im Sach- und Finanzanlagevermögen in Höhe von 190,2 Mio. €. Ausgehend von dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 800,7 Mio. € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 827,8 Mio. € sowie der Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 252,0 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 279,1 Mio. €. Für das Jahr 2019 erwarten wir einen Jahresüberschuss in der Größenordnung von 200 Mio. €. Das Jahresergebnis wird durch hohe Zinsaufwendungen für langfristige Rückstellungen negativ beeinflusst. Aufgrund der Niedrigzinsphase wird der Durchschnittszins in Zukunft weiter sinken. Für das Jahr 2019 rechnen wir insgesamt mit einer Ergebnisbelastung zwischen 500 Mio. € und 600 Mio. € durch nicht steuerungsrelevante Effekte. Diesen Ergebnisbelastungen stehen erwartete Ergebnisentlastungen aus nicht steuerungsrelevanten Effekten in Höhe von 500 Mio. € entgegen. Bereinigt um diese Effekte wird der Jahresüberschusszwischen 200 Mio. € und 300 Mio. € betragen. Der ausschüttungsgesperrte Betrag aus der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen und der Bewertung des Deckungsvermögens im CTA wird zum 31. Dezember 2019 rund 850 Mio. € betragen. Für die Jahre 2020 und 2021 rechnen wir mit einem Rückgang der Ergebnisbelastungen aus dem sinkenden Durchschnittszins. Chancen und Risiken Die Lageberichte des EnBW-Konzerns und der EnBW AG werden zusammengefasst, da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der EnBW AG nicht vom Geschäftsverlauf, von der wirtschaftlichen Lage und von den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des EnBW-Konzerns abweichen. Anmerkungen zur Berichtsweise Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315 e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Die EnBW AG, als vertikal integriertes Energieunternehmen im Sinne des EnWG, übt andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors nach § 6 b Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 EnWG aus. EnBW-Aktie und Dividendenpolitik Aufgrund des geringen Streubesitzes der EnBW-Aktie (www.enbw.com/aktionaersstruktur) haben die Finanzmarktgeschehnisse beziehungsweise die Entwicklung des DAX in der Regel nur einen geringen Einfluss auf den Kursverlauf der EnBW-Aktie. Die EnBW-Aktie startete mit 28,80 € in das Jahr 2018 und lag dann zum Jahresende bei 29,20 € (www.enbw.com/aktienchart). Das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die EnBW basiert auf den vom Unternehmen geschaffenen Werten. Vor diesem Hintergrund verfolgt die EnBW das Ziel, eine positive Innenfinanzierungskraft auszuweisen und keine zusätzlichen Nettofinanzschulden aufzubauen. Daher orientiert sich auch die Dividendenhöhe an der Höhe der Nettoinvestitionen und dem Retained Cashflow, wobei die EnBW grundsätzlich eine Ausschüttungsquote zwischen 40 % und 60 % des Adjusted Konzernüberschusses anstrebt. Ausgehend vom Jahresfehlbetrag der EnBW AG in Höhe von 800,7 Mio. € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 827,8 Mio. € sowie der Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 252,0 Mio. € ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn in Höhe von 279,1 Mio. €, somit erfolgt für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividendenzahlung. Die auszuschüttende Dividende wird für das Geschäftsjahr 2018 bei entsprechendem Beschluss durch die Hauptversammlung 0,65 € betragen. Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage des KonzernsDer Energiesektor in Deutschland befindet sich durch die Energiewende seit 2012 in einem tief greifenden Umbruch. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Erzeugung steigt, angetrieben durch regulatorische Fördermechanismen, einen Trend zur Dezentralität und den technischen Fortschritt. Die nukleare Stromerzeugung wird bis 2022 beendet. Die Nutzung fossiler Energieträger, vor allem von Braun- und Steinkohle, wird derzeit politisch intensiv diskutiert. Zusätzliche Treiber des Wandels in der Energiebranche sind ein neues Nachfrageverhalten der Kunden durch zunehmendes Streben nach Autarkie und Nachhaltigkeit sowie sinkende Energieverbräuche durch verbesserte Energieeffizienz. Die Energielandschaft vernetzt sich zunehmend mit anderen Wirtschaftssektoren, beispielsweise im Bereich der Elektromobilität. Damit werden für Energieversorgungsunternehmen neue Geschäftsmodelle und eine Dynamisierung der Geschäftskultur notwendig. Mit der Strategie EnBW 2020 befindet sich die EnBW auf gutem Weg, 2020 wieder das Ertragsniveau des Jahres 2012 zu erreichen -allerdings auf Basis eines neu ausgerichteten Geschäftsportfolios. 2018 bestätigte die EnBW die im Vorjahr vollzogene Ergebniswende und erreichte weitere wichtige Schritte in Richtung der Strategieziele 2020. Das operative Geschäft des EnBW-Konzerns entwickelte sich 2018 insgesamt wie erwartet und wie zu Jahresbeginn prognostiziert: Das Adjusted EBITDA des EnBW-Konzerns erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 %. Die Vollkonsolidierung der VNG im zweiten Quartal 2017 war ein wesentlicher positiver Effekt, der sich auch auf nahezu alle Segmente auswirkte. Bereinigt um Effekte, die sich aus Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben haben, wäre das Adjusted EBITDA mit -0,4 % nahezu konstant geblieben. Das Ergebnis des Segments Vertriebe entwickelte sich im Berichtsjahr negativ. Das gestiegene Ergebnis des Segments Netze war wesentlich durch die Vollkonsolidierung der VNG geprägt. Daneben erhöhten sich die Erlöse aus Netznutzung im Stromnetz. Das im Vorjahresvergleich gesunkene Ergebnis im Segment Erneuerbare Energien wurde durch ungünstige Witterungsverhältnisse geprägt. Das Ergebnis des Segments Erzeugung und Handel entwickelte sich besser als erwartet, im Wesentlichen bedingt durch ein positives periodenfremdes Ergebnis aus der Klärung offener Punkte bei Strombezugsverträgen. Insgesamt tragen die Segmente Netze und Erneuerbare Energien rund zwei Drittel zum Adjusted EBITDA der EnBW bei. Das neutrale Ergebnis, das nicht steuerungsrelevante Effekte umfasst, ging 2018 gegenüber dem Vorjahr erheblich zurück. Ursache war der Entfall einer Reihe positiver Sondereffekte, wie beispielsweise die Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer, die 2017 wirksam waren. In Summe führten diese Entwicklungen zusammen mit den Veränderungen bei Beteiligungs- und Finanzergebnis sowie Ertragsteuern - zu einem den Aktionären der EnBW zuzurechnenden Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2018 von 334,2 Mio. €. Im Vorjahr belief sich dieses Ergebnis auf 2.054,1 Mio. €. Das Ergebnis je Aktie sank daher von 7,58 € im Vorjahr auf 1,23 € im Jahr 2018. Die finanzielle Lage des Unternehmens ist weiterhin solide. Die Zahlungsfähigkeit des EnBW-Konzerns war im Geschäftsjahr 2018 auf Basis der vorhandenen liquiden Mittel und der verfügbaren externen Finanzierungsquellen jederzeit gewährleistet. Im Oktober 2018 emittierte die EnBW ihre erste Grüne Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio. €, die vom Markt sehr gut aufgenommen wurde. Die Top-Leistungskennzahl Innenfinanzierungskraft lag 2018 aufgrund eines gesunkenen bereinigten Retained Cashflows mit 93,2 % geringfügig unter unserem Zielwert von ≥ 100 %. Der Rückgang der Top-Leistungskennzahl ROCE resultierte im Wesentlichen aus dem gestiegenen durchschnittlichen Capital Employed. In der Zieldimension Kunden und Gesellschaft sank der Reputationsindex der EnBW 2018 geringfügig gegenüber dem Vorjahr, auch aufgrund einer geringeren Medienpräsenz der für die EnBW relevanten Themen. Die Zufriedenheit der EnBW- und Yello-Kunden bewegte sich weiterhin auf einem guten Niveau, verminderte sich aber 2018 infolge des allgemeinen Branchentrends sowie durch einzelne Maßnahmen wie eine Preisanpassung und Systemumstellung. Die Versorgungszuverlässigkeit lag auch 2018 auf ähnlich hohem Niveau. In der Zieldimension Mitarbeiter verbesserte sich der Mitarbeitercommitmentindex aufgrund der verbesserten Einschätzung der aktuellen Wettbewerbsfähigkeit der EnBW und des gestiegenen Vertrauens der Mitarbeiter in die Zukunftsfähigkeit des Konzerns. Die Arbeitssicherheit hat sich 2018 bei der EnBW erneut spürbar verbessert, was sich in einem Rückgang des LTIF ausdrückt. In der Zieldimension Umwelt schreitet der Ausbau der erneuerbaren Energien planmäßig voran. Die CO2-Intensität der Eigenerzeugung nahm aber nur geringfügig ab, weil die Erzeugung aus erneuerbaren Energien von ungünstigen Witterungsverhältnissen geprägt war. Nach Einschätzung des Vorstands hat sich das operative Geschäft des EnBW-Konzerns 2018 zufriedenstellend entwickelt. Das operative Ergebnis erhöhte sich insgesamt erwartungsgemäß, obwohl es in einzelnen Segmenten zu Planabweichungen kam. Auch in den nichtfinanziellen Zieldimensionen befindet sich die EnBW generell auf Kurs. Die EnBW wird die mit der Strategie 2020 verfolgten Ziele mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erreichen. Prognosebericht In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der EnBW in den Jahren 2019 bis 2021 ein. Die erwarteten wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel "Rahmenbedingungen" dargestellt. Potenzielle Einflussfaktoren für die Prognose werden ausführlich im Chancen- und Risikobericht erläutert. Erwartete Entwicklung in den Zieldimensionen Finanzen und Strategie Investitionen im Dreijahreszeitraum Um weiterhin die Energiewende aktiv mitgestalten zu können, sind für den Zeitraum 2019 bis 2021 Gesamtinvestitionen in Höhe von 6,4 Mrd. € vorgesehen. Dies entspricht im Schnitt 2,1 Mrd. € pro Jahr. Auf Bestandsprojekte entfallen 1,4 Mrd. € (22 %), für Wachstumsprojekte sind 5,0 Mrd. € (78 %) geplant. Der Großteil der Gesamtinvestitionen soll im regulierten Geschäft (Erneuerbare Energien und Netze) vorgenommen werden. ![]() Rund 58 % der Investitionen fließen in das Segment Netze, wovon rund 42 % Wachstum und 16 % Bestand betreffen. Um den Transport der erneuerbaren Energien aus dem Norden in den Süden Deutschlands zu ermöglichen, sind im Übertragungsnetz Mittel für die Realisierung der beiden im Netzentwicklungsplan enthaltenen HGÜ-Projekte ULTRANET und SuedLink vorgesehen, an denen unsere Tochtergesellschaft TransnetBW beteiligt ist. Zudem sind umfangreiche Investitionen in den Ausbau und die Ertüchtigung der bestehenden Netze geplant. Auf das Segment Erneuerbare Energien entfallen rund 28 % der gesamten Investitionen - davon 27 % Wachstumsinvestitionen. Hierin enthalten sind Mittel für die Realisierung der Offshore-Windparks EnBW Hohe See und EnBW Albatros mit insgesamt 609 MW, die 2019 in Betrieb genommen werden sollen. Darüber hinaus sind Mittel für die Errichtung von Onshore-Windparks zum Erreichen des 1.000-MW-Ziels im Jahr 2020 sowie für Fotovoltaikparks aus unserer umfangreichen Projektpipeline vorgesehen. Im Segment Vertriebe fallen rund 7 % der Investitionen an, circa hälftig für Wachstums- und Bestandsinvestitionen. Im Wesentlichen sind die Wachstumsinvestitionen für den Ausbau der Elektromobilität sowie für die Entwicklung von Energielösungen vorgesehen. In den Segmenten Erzeugung und Handel sowie Sonstiges fallen rund 7 % der Investitionen an. Der Anteil der Wachstumsinvestitionen beträgt dabei etwas mehr als die Hälfte. Dies ist im Wesentlichen auf Investitionen aufgrund der Ausschreibung zu besonderen netztechnischen Betriebsmittel zurückzuführen. Das Investitionsprogramm des EnBW-Konzerns reflektiert damit unsere Strategie zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in den regulierten Bereichen des Übertragungs- und Verteilnetzes. Das Ziel aus der Strategie EnBW 2020, im Zeitraum 2012 bis 2020 rund 14 Mrd. € Bruttoinvestitionen (Basisjahr 2012) zu tätigen, wird damit voraussichtlich um rund 2 Mrd. € übertroffen. Um das gesamte Investitionsvolumen von rund 6,4 Mrd. € zu finanzieren, sind in den Jahren 2019 bis 2021 Desinvestitionen in Höhe von knapp 1 Mrd. € vorgesehen. Darin enthalten sind Desinvestitionen im Onshore-Bereich, die auf unseren bereits realisierten Beteiligungsmodellen aufbauen. Die restlichen Desinvestitionen entfallen auf den Erhalt von Baukostenzuschüssen sowie auf Veräußerung verbleibender Minderheitsanteile an der EWE. Mit den bis Ende 2018 realisierten Desinvestitionen in Höhe von rund 4,4 Mrd. € und den geplanten knapp 1 Mrd. € wird voraussichtlich das Ziel aus der Strategie 2020 von 5,1 Mrd. € (Basisjahr 2012) leicht übertroffen. Aus dem Saldo der Bruttoinvestitionen und den Desinvestitionen ergeben sich die Nettoinvestitionen, die 5,4 Mrd. € beziehungsweise durchschnittlich 1,8 Mrd. € im Jahr betragen. Sie sollen vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Adjusted EBITDA und Anteil der Segmente am Adjusted EBITDA scroll
Der Ausweis der Ergebnisentwicklung (Adjusted EBITDA) gegenüber dem Vorjahr wurde angepasst, um dem laufenden Portfolioumbau der EnBW besser Rechnung tragen zu können. Die Bandbreite der prognostizierten Ergebnisentwicklung wird nun in der Einheit Mio. € angegeben statt in prozentualer Höhe. Im Segment Vertriebe erwarten wir im Jahr 2019 ein Ergebnis auf Vorjahresniveau. Wir gehen daher von einem stabilen Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns aus. Das Adjusted EBITDA des Segments Netze wird 2019 weiter ansteigen. Es wird damit weiterhin das ergebnisstärkste Segment sein. Im Vergleich zum Vorjahr erwarten wir höhere Erlöse aus Netznutzung aufgrund von Rückflüssen aus gestiegener Investitionstätigkeit aus Projekten, die in den Netzentwicklungsplänen Strom und Gas enthalten sind. Der Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns dürfte sich stabil entwickeln. Das Adjusted EBITDA des Segments Erneuerbare Energien wird sich 2019 signifikant erhöhen. Im Bereich Offshore-Windkraft erfolgt ein Zubau durch die geplante Inbetriebnahme unserer Offshore-Windparks EnBW Hohe See und EnBW Albatros. Zudem wirkt sich der 2018 realisierte sowie der für 2019 geplante Zubau und -kauf von Onshore-Windparks, unter anderem in Schweden, positiv auf das Ergebnis aus. Die Prognose der Erzeugungsmengen der Laufwasserkraftwerke basiert auf einem langjährigen Durchschnitt der Wasserführung. Die Prognose von Winderträgen orientiert sich ebenfalls am langjährigen Durchschnitt. Da 2018 schlechte Windverhältnisse herrschten und die Wasserführung durch Niedrigwasser negativ beeinflusst wurde, erwarten wir für 2019 ein deutlich höheres Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr. Wir gehen von einem steigenden Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns aus. Das Adjusted EBITDA des Segments Erzeugung und Handel wird im Jahr 2019 den Vorjahreswert voraussichtlich nicht überschreiten. Im Vorjahresvergleich rechnen wir mit einem geringeren periodenfremden Ergebnis, bedingt im Wesentlichen durch die Klärung offener Punkte bei Strombezugsverträgen, die 2018 erfolgswirksam waren. Der Entfall der Ergebnisbeiträge aufgrund des Verkaufs der VNG Norge AS und ihrer Tochtergesellschaft VNG Danmark ApS im Jahr 2018 wird ebenfalls zu einem Ergebnisrückgang führen. Gegenläufig entfällt die Belastung aus der Verlängerung der Revision von Block 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) im Jahr 2018. Wir gehen von einem leicht sinkenden Anteil des Segments am Adjusted EBITDA des Konzerns aus. Das Adjusted EBITDA des EnBW-Konzerns wird 2019 weiter ansteigen und in einer Bandbreite von 2.350 Mio. € bis 2.500 Mio. € liegen. Dies ist im Wesentlichen auf die Wachstumsthemen in den Segmenten Netze und Erneuerbare Energien zurückzuführen. Zusätzlich wirkt das für 2019 angestrebte vorzeitige Erreichen unseres Effizienzziels in Höhe von 650 Mio. €. Auch für 2020 gehen wir von einer weiteren Steigerung des Adjusted EBITDA des Konzerns aus, die insbesondere durch die ganzjährigen Ergebnisbeiträge unserer Offshore-Windparks EnBW Hohe See und EnBW Albatros gestützt wird. Dies bedeutet, dass wir das strategische Ziel für das Adjusted EBITDA im Jahr 2020 von 2,4 Mrd. € voraussichtlich nicht nur erreichen, sondern übertreffen. Die Entwicklung des EBITDA 2019 und 2020 folgt der des Adjusted EBITDA. Wesentliche neutrale Sachverhalte sind in der Prognose nicht enthalten. Das vergütungsrelevante EBT wird 2019 im Wesentlichen in-folge der Steigerung des Adjusted EBITDA voraussichtlich in einer Bandbreite von 850 Mio. € bis 950 Mio. € liegen und somit im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigen. In 2020 ist eine weitere Erhöhung des EBT zu erwarten. Die Prognosegüte des EBT ist jedoch von weiteren nicht steuerungsrelevanten exogenen Faktoren abhängig, die nicht planbar sind, wie außerplanmäßigen Abschreibungen, Zuschreibungen oder Drohverlusten für Strombezugsverträge. Unter der Annahme eines Adjusted EBITDA in der Bandbreite von 2.350 Mio. € bis 2.500 Mio. € dürfte der bereinigte Retained Cashflow eine Bandbreite von 1,3 Mrd. € bis 1,4 Mrd. € erreichen. Darin enthalten ist eine Erhöhung um 245 Mio. € aus der Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer. Bereinigt um diesen Effekt sowie um die voraussichtliche Dividendenzahlung von rund 320 Mio. € (einschließlich Zahlungen von Beteiligungen an fremde Dritte) erwarten wir trotz hoher Ertragsteuerzahlungen einen FFO in einer Bandbreite von 1,4 Mrd. € bis 1,5 Mrd. €. In 2020 ist eine weitere Erhöhung des bereinigten Retained Cash-flow im Wesentlichen infolge einer erwarteten Steigerung des Adjusted EBITDA zu erwarten. Innenfinanzierungskraft scroll
Die Innenfinanzierungskraft wird wie kommuniziert im Zeitraum 2017 bis 2020 gesamthaft über 100 % liegen. Dies bedeutet jedoch, dass in einzelnen Jahren die Innenfinanzierungskraft zeitweise unter 100 % liegen kann. Für 2019 gehen wir von einer Innenfinanzierungskraft ≥ 85 % aus, da das stark wachsende Investitionsvolumen für unsere Offshore-Windparks EnBW Hohe See und EnBW Albatros sowie für Projekte, die in den Netzentwicklungsplänen enthalten sind, nur teilweise durch das steigende Adjusted EBITDA gedeckt werden kann. Für 2020 gehen wir nach aktuellem Stand davon aus, dass die Innenfinanzierungskraft wieder ≥ 100 % betragen wird. ROCE scroll
Der ROCE wird sich im Geschäftsjahr 2019 auf Vorjahresniveau bewegen und somit in der Bandbreite von voraussichtlich 6,0 % bis 7,0 % liegen. Generell führen Investitionen zunächst tendenziell zu einem sinkenden ROCE aufgrund der anfänglich noch geringen Ergebnisbeiträge. Gemäß unserer Strategie erwarten wir auch in den Folgejahren ein hohes Investitionsvolumen bei einem wieder steigenden Ergebnis. Nach Inbetriebnahme unserer Offshore-Windparks EnBW Hohe See und EnBW Albatros gehen wir ab 2020 wieder von einem steigenden ROCE aus. Einem zunehmenden Adjusted EBIT als Folge des steigenden Adjusted EBITDA steht ein signifikant höheres Capital Employed aufgrund geplanter Investitionen gegenüber. Die Entwicklung des ROA folgt der Entwicklung des ROCE. Im Jahr 2019 wird der ROA in der Bandbreite von 4,5 % bis 5,5 % liegen, für 2020 gehen wir nach aktuellem Stand von einem Anstieg gegenüber 2019 aus. Erwartete Entwicklung in der Zieldimension Kunden und Gesellschaftscroll
Reputationsindex Die EnBW strebt in den kommenden Jahren eine kontinuierliche und spürbare Verbesserung ihrer Reputation an, auch wenn 2018 ein Rückgang zu verzeichnen war. Der Reputationsindex ist eine wichtige nichtfinanzielle Kennzahl, weil eine ganze Reihe von Faktoren, die für die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens wesentlich sind, diesen Indexwert mit beeinflussen. Das bestehende Reputationsmanagement und das 2017 neu eingerichtete Stakeholderteam der EnBW können für die Optimierung der Reputation Empfehlungen zu notwendigen Maßnahmen aussprechen. Kundenzufriedenheitsindex Wir erwarten für 2019 weiterhin einen hohen Wettbewerbsdruck von direkten Konkurrenten aus dem Energieumfeld sowie zunehmend aus anderen Branchen, die bereits in den Energiemarkt eingetreten sind oder in Kürze eintreten werden. Darüber hinaus können exogene Faktoren die Zufriedenheit der Kunden zunehmend belasten, wie die Diskussionen über die Zukunft der Kohleverstromung, die Entwicklung staatlicher Umlagen sowie steigende Kosten und Verzögerungen beim Netzausbau. Zur Stärkung der Kundenzufriedenheit treiben wir auch 2019 den Ausbau unseres Angebots an nachhaltigen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen und Energielösungen voran und richten unsere vertrieblichen Aktivitäten gezielt darauf aus. Im Sinne eines "Ökosystemangebots" für unsere Kunden kombinieren wir künftig verstärkt klassische Energieprodukte (Strom und Gas) mit haushalts- und energienahen Zusatzprodukten. Neue, digitale Fähigkeiten erlauben es uns, weiterhin überzeugende, zeitgemäße und individuell zugeschnittene Kundenerlebnisse auf hohem Niveau zu schaffen. Auf dieser Grundlage streben wir im Geschäftsjahr 2019 einen Indexwert zwischen 114 und 141 Punkten an. Auch die Zufriedenheit der Yello-Kunden wollen wir 2019 auf einem hohen Niveau stabilisieren. Mit der im Jahr 2018 erfolgreich durchgeführten Systemumstellung baute Yello seine digitalen Dienstleistungen weiter aus und kann künftig das Produktportfolio noch besser an den Bedürfnissen der Kunden ausrichten. Zudem ist Yello seit Januar 2019 mit einer neuen Kampagne im TV und online präsent. Unter diesen Voraussetzungen streben wir im Geschäftsjahr 2019 einen Indexwert zwischen 148 und 159 Punkten an. SAIDI Die Netztöchter der EnBW gewährleisten seit jeher eine hohe Versorgungszuverlässigkeit in ihrem Netzgebiet und für ihre Kunden. Die entsprechende Top-Leistungskennzahl SAIDI, die die durchschnittliche Dauer der Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Kunden im Jahr angibt, belief sich 2018 auf 17 Minuten. Für das Geschäftsjahr 2019 und für die Folgejahre streben wir einen Wert in der Bandbreite von 15 bis 20 Minuten an. Erwartete Entwicklung in der Zieldimension Mitarbeiter scroll
(1) Abweichender Konsolidierungskreis (Berücksichtigung der steuerungsrelevanten Gesellschaften [ohne ITOs]). (2) Abweichender Konsolidierungskreis (Berücksichtigung aller Mitarbeiter steuerungsrelevanter Gesellschaften ohne externe Leiharbeiter und Kontraktoren). (3) Dreijahresziel für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Mitarbeitercommitmentindex Im Jahr 2018 hat sich der Mitarbeitercommitmentindex (MCI) von 60 auf 62 Punkte erhöht. Die Strategieumsetzung 2020 ist auf einem guten, positiven Weg und die Einschätzung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Konzerns hat sich weiter signifikant verbessert. Insgesamt erreicht das Mitarbeitercommitment ein sehr zufriedenstellendes Niveau. Daher setzt sich die EnBW für 2019 das Ziel, dieses Niveau zu halten und den MCI auf 63 Punkte zu steigern. LTIF Unser Ziel ist, die Arbeitssicherheit im Unternehmen für eigene und fremde Mitarbeiter kontinuierlich zu verbessern. Die EnBW führt daher zahlreiche Maßnahmen zur Unfallprävention durch. Für 2019 streben wir an, den Dreijahreszielwert dieser Top-Leistungskennzahl für die Arbeitssicherheit weiterhin zu unterschreiten. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Rollout der Quentic-Software sowie der geschärften Wahrnehmung von unsicheren Situationen und Zuständen. Durch die konsequente Meldung solcher Vorfälle und die Kommunikation untereinander über Gefährdungssituationen will die EnBW eine stärkere Sensibilisierung der Mitarbeiter erreichen. Die EnBW beabsichtigt, den LTIF langfristig in kleinen Schritten zu senken. Weitere wesentliche Entwicklungen In Anbetracht der schwierigen Umfeldsituation wird es in den kommenden Jahren darum gehen, weitere Effizienzsteigerungen im gesamten Unternehmen zu realisieren. Im Zuge des Umbaus des Geschäftsportfolios wird es zu einem moderaten Personalaufbau in den Segmenten Erneuerbare Energien und Netze kommen. Gegenläufig werden sich weitere Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen im gesamten Unternehmen mit Schwerpunkten in den Funktionaleinheiten, im Vertrieb und in den Operations der EnBW AG sowie im Bereich der thermischen Erzeugung auswirken. Erwartete Entwicklung in der Zieldimension Umwelt scroll
Installierte Leistung erneuerbare Energien (EE) und Anteil EE an der Erzeugungskapazität Die installierte Leistung erneuerbare Energien wird 2019 insbesondere durch die Inbetriebnahme der Offshore-Windparks EnBW Hohe See (497 MW) und EnBW Albatros (112 MW) in der Nordsee in einer Bandbreite von 700 bis 800 MW zunehmen. Hierdurch wird der Anteil der erneuerbaren Energien an der Erzeugungskapazität des Konzerns weiter spürbar steigen. Auch für die Folgejahre erwarten wir einen kontinuierlichen Anstieg der installierten Leistung erneuerbare Energien. Damit erhöht sich der Anteil EE an der Erzeugungskapazität weiter. CO2-Intensität Im Jahr 2019 erwarten wir durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien eine Zunahme der Stromeigenerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Auch gehen wir für das laufende Jahr von einer weiterhin guten Verfügbarkeit unserer hocheffizienten Steinkohlekraftwerke aus. Als wesentliche Unsicherheitsfaktoren bei der Prognose für das Jahr 2019 sind die Volatilität des Wind- und Wasserdargebots sowie die weitere Entwicklung des Clean Dark Spreads und des Redispatch-Einsatzes der Kraftwerke zu nennen. Insgesamt gehen wir von einer positiven Entwicklung aus und erwarten für 2019 eine Reduzierung der CO2-Intensität im Bereich von -10 % bis 0 % gegenüber dem Berichtsjahr 2018. In den nächsten Jahren wird sich die CO2-Intensität voraussichtlich weiterhin sukzessive verringern. Gesamtbeurteilung der voraussichtlichen Entwicklung durch die Unternehmensleitung Für 2019 erwarten wir für das Adjusted EBITDA des Konzerns gegenüber 2018 einen Anstieg. Die in unserer Strategie angelegte Verschiebung des Ergebnisses zwischen den Segmenten setzt sich 2019 weiter fort. Wir sind auf gutem Weg, unsere Zielwerte 2020 auf Konzern- und Segmentebene zu erreichen. Wir halten an der Umsetzung des Desinvestitionsprogramms fest und können weiterhin genügend Investitionsmittel aus eigener Kraft für die aktive Gestaltung der Energiewende bereitstellen. Dies unterstützt auch unsere Bestrebung, ein solides Investmentgrade-Rating zu erhalten. Für unsere nichtfinanziellen Top-Leistungskennzahlen erwarten wir 2019 eine stabile bis positive Entwicklung in Richtung unserer Zielwerte 2020. Chancen- und Risikobericht Grundsätze des integrierten Chancen- und Risikomanagements ![]() Das integrierte Chancen- und Risikomanagement (iRM) der EnBW orientiert sich an dem international etablierten COSO-II-Rahmenwerk als Standard für unternehmensweites Risikomanagement. Das iRM hat zum Ziel, in einem ganzheitlichen und integrierten Ansatz eine wirksame und effiziente Identifikation, Bewertung und Steuerung der Chancen und Risiken (inklusive Überwachung) und der Berichterstattung über die Chancen-/Risikolage sowie über die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der Prozesse zu gewährleisten. Die Risikosteuerung sieht dabei Maßnahmen zur Risikovermeidung, -verminderung und -überwälzung der bilanziellen Risikovorsorge oder aber Regelungen zur Risikotoleranz vor. Die EnBW definiert hierfür den Begriff Chance/Risiko als Ereignis mit Wirkung einer künftig möglichen Übererfüllung/Nichterreichung von strategischen/nachhaltigen, operativen, finanziellen und Compliance-Zielen. Der iRM-Prozess berücksichtigt zudem die Vorgaben der nichtfinanziellen Erklärung. Zur Identifikation und Einordnung von Chancen und Risiken ist die konzernweit verankerte Chancen- und Risikolandkarte zu verwenden. Mithilfe der Landkarte werden ausdrücklich mögliche Chancen und Risiken geprüft, die die nachhaltige Ausrichtung der EnBW betreffen. Neben der Ausrichtung auf die Erfüllung der Anforderungen für eine nichtfinanzielle Erklärung sind auch die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) berücksichtigt. Darüber hinaus wurde die Effizienz des gesamten iRM-Prozesses und der Berichtserstellung weiter erhöht. Unter anderem wurde hierzu die technische Berichtserstellung weiter verbessert sowie der Prozess zur Identifikation und Bewertung von Chancen/Risiken weiter optimiert. Zudem wird der iRM-Prozess im Rahmen der Digitalisierung stetig weiterentwickelt. Struktur und Prozess des integrierten Chancen- und Risikomanagements Die Strukturen und Prozesse des iRM sind konzernweit in allen relevanten Gesellschaften, Geschäfts- und Funktionaleinheiten verankert. Die zentrale Funktionaleinheit Risikomanagement & IKS ist für die konzernweite Vorgabe von Methoden, Prozessen und Systemen, die Ermittlung der Konzernchancen- und -risikoposition sowie die Berichterstattung verantwortlich. Zentrales Steuerungsgremium ist der Risikoausschuss, der unter Einbindung ausgewählter Einheiten/Gesellschaften verantwortlich ist für die Klärung relevanter Sachverhalte aus verschiedenen Konzernperspektiven sowie für die Festlegung von ausgewählten Top-Chancen/-Risiken. Das iRM wird regelmäßig durch die Konzernrevision geprüft, die Ergebnisse der Prüfung werden dem Aufsichtsrat berichtet. ![]() Zur Bewertung sind alle Chancen und Risiken zunächst mithilfe des iRM-Relevanzfilters vor und nach Berücksichtigung implementierter und angedachter Steuerungsinstrumente zu bewerten. Die Relevanzklasse ist dabei jeweils mittels quantitativer und qualitativer Kriterien für die vier Dimensionen strategisch/ nachhaltig, operativ, finanziell und Compliance zu bestimmen. Ab der Relevanzklasse 5 und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % werden Chancen und Risiken grundsätzlich in den Konzernchancen- und -risikobericht aufgenommen. Dies entspricht, sofern eine finanzielle Bewertung möglich ist, 50 Mio. € innerhalb des mittelfristigen Planungszeitraums. Hinzu kommen langfristige Chancen und Risiken, sofern sie von besonderer Bedeutung sind. Die Berichterstattung erfolgt quartalsweise in standardisierter Form und bei wesentlichen Veränderungen unverzüglich mittels einer Sonderberichterstattung. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird in sechs Intervalle unterteilt: scroll
Für den Konzernchancen- und -risikobericht relevante Chancen und Risiken sind grundsätzlich mittels quantitativer Methoden (beispielsweise Szenariotechniken und Verteilungsfunktionen) für eine stochastische Modellierung relativ zum aktuellen Planungszeitraum zu bewerten. In der Betrachtung stehen mögliche Effekte auf das Adjusted EBITDA, das Adjusted EBIT und das Capital Employed (mit Auswirkungen auf den ROCE) sowie auf den Retained Cashflow beziehungsweise den bereinigten Retained Cashflow und die Nettoinvestitionen (mit Auswirkungen auf die Innenfinanzierungskraft). Neben diesen finanziellen Auswirkungen haben Chancen und Risiken auch Effekte auf die weiteren Top-Leistungskennzahlen, die mit den Fachverantwortlichen diskutiert werden. Bestehen Chancen beziehungsweise Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von bis zu 50 %, wird anhand einer Einzelprüfung beurteilt, ob diese in der nächsten Planungsrunde zu berücksichtigen sind. Bei Chancen beziehungsweise Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % werden diese in der Regel planerisch erfasst und es werden, soweit möglich, bilanzielle Maßnahmen im IFRS-Konzernabschluss ergriffen. Neben den Top-Chancen/-Risiken besteht im Konzern eine Vielzahl weiterer Chancen und Risiken, die in der Chancen- und Risikolandkarte den jeweiligen Risikoarten zugeordnet und mithilfe des iRM-Relevanzfilters bewertet werden. Diese können neben den Top-Leistungskennzahlen in den Zieldimensionen Finanzen und Strategie ebenfalls Effekte auf die Top-Leistungskennzahlen in den Zieldimensionen Kunden und Gesellschaft, Mitarbeiter und Umwelt haben. Auch Auswirkungen auf die Bereiche Compliance, soziales Engagement und Beschaffung werden dabei geprüft. ![]() Nichtfinanzielle Erklärung Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung analysiert die EnBW ausführlich in diesem Zusammenhang stehende Chancen und Risiken für Compliance, soziales Engagement, Beschaffung, die Zieldimension Kunden und Gesellschaft, die Zieldimension Mitarbeiter und die Zieldimension Umwelt. Um die Erfüllung der Anforderungen an die nichtfinanzielle Erklärung zu gewährleisten, werden die konzernweit etablierte iRM-Methode und der damit verbundene Prozess angewandt. Bei Überschreiten der Relevanzklasse 5 und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % wird über diese Chancen und Risiken auch extern berichtet. In diesem Zusammenhang identifiziert die iRM-Methode auch Chancen und Risiken zum Klimaschutz und liefert somit wichtige Impulse für eine Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Hierzu finden sich weitere Informationen auf Seite 136. Struktur und Prozess des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Grundsätze Neben dem über das iRM in den Geschäftsprozessen verankerten internen Kontrollsystem (IKS) wurde bei der EnBW ein rechnungslegungsbezogenes IKS etabliert, das eine ordnungsgemäße und verlässliche Finanzberichterstattung sicherstellen soll. Die Wirksamkeit dieses IKS wird durch eine regelmäßige Prüfung der Eignung und Funktionsfähigkeit der konzernweiten Kontrollmechanismen auf Einzelgesellschafts- sowie Konzernebene gewährleistet. Sind bestehende Kontrollschwächen identifiziert und ist ihre Relevanz für den Jahresabschluss erörtert, werden sie zeitnah behoben. Basis der rechnungslegungsbezogenen IKS-Methodik ist der COSO-II-Standard, ein international etablierter Rahmen für interne Kontrollsysteme. Sofern die Kontrollmechanismen einen standardisierten und überwachten Reifegrad erreichen sowie keine wesentlichen Kontrollschwächen vorhanden sind, wird das rechnungslegungsbezogene IKS als wirksam eingestuft. Die Wesentlichkeit von Kontrollschwächen bemisst sich nach der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Umfang einer möglichen Falschaussage im Verhältnis zu den betroffenen Jahresabschlussposten. Als ein Teil des rechnungslegungsbezogenen IKS definiert das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von Risiken, die das Ziel eines regelkonformen Jahresabschlusses gefährden. Trotz des etablierten IKS besteht keine absolute Sicherheit in Bezug auf die Zielerreichung sowie die Vollständigkeit. Die Leistungsfähigkeit des IKS kann in Einzelfällen durch unvorhergesehene Veränderungen im Kontrollumfeld, kriminelle Handlungen oder menschliche Fehler beeinträchtigt werden. Struktur Das rechnungslegungsbezogene IKS der EnBW unterteilt sich in eine zentrale und eine dezentrale Organisation. Alle wesentlichen Gesellschaften, Geschäfts- und Funktionaleinheiten verfügen über IKS-Verantwortliche. Sie überwachen die Wirksamkeit des IKS und bewerten aufgetretene Kontrollschwächen. Jährlich wird ein Wirksamkeitsbericht erstellt, der von der Geschäftsleitung der Gesellschaften beziehungsweise Einheiten genehmigt wird. Der auf Konzernebene angesiedelte IKS-Verantwortliche unterstützt die Gesellschaften/Einheiten bei der Umsetzung der standardisierten Vorgehensweise und konsolidiert die erhobenen Daten. Prozess Die Vollständigkeit und Konsistenz der Jahresabschlusserstellung und -offenlegung stellen standardisierte Prozesse sicher. Das rechnungslegungsbezogene IKS definiert die Kontrollen zur Einhaltung der Konzernbilanzierungsrichtlinien sowie der Verfahrensanweisungen und Zeitpläne der einzelnen Rechnungslegungs- und Konsolidierungsprozesse. Im Rahmen der Konzernkonsolidierung wird auf die konsequente Umsetzung des Vieraugenprinzips geachtet; Stichproben und Abweichungsanalysen erhöhen die Qualität. Ein jährlicher Regelkreislauf überwacht die Aktualität der Dokumentation, die Eignung sowie die Funktionalität der Kontrollen; zudem identifiziert und bewertet er auftretende Kontrollschwächen. Ein risikoorientiertes Auswahlverfahren definiert die relevanten Gesellschaften/Einheiten sowie die wesentlichen Jahresabschlussposten und Prozesse einschließlich Kontrollen. Grundlage dieses Auswahlverfahrens sind quantitative und qualitative Risikoindikatoren. ![]() Ein zentrales Dokumentationssystem erfasst die definierten Prozesse und Kontrollen. Im Anschluss wird die Wirksamkeit dieser Kontrollaktivitäten beurteilt. Hierbei wird analysiert, ob die Kontrollaktivitäten grundsätzlich geeignet sind, die Risiken einer fehlerhaften Finanzberichterstattung zu reduzieren. Zudem überprüfen eine regelmäßige Überwachung der Kontrolldurchführung und deren Dokumentation die Funktionsfähigkeit der festgelegten Kontrollen sowie die operative Wirksamkeit der Prozesse. Werden Kontrollschwächen festgestellt, schließt sich eine Bewertung der Auswirkungen auf den Jahresabschluss an. Die Ergebnisse fließen in die Berichterstattung auf Ebene der Gesellschaften beziehungsweise Einheiten und des Konzerns mit ein. Darüber hinaus führt die Konzernrevision im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung IKS-Prüfungen durch. Risiken im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung Die nichtfinanzielle Erklärung beschreibt unter anderem die in Verbindung mit dem EnBW-Geschäftsmodell und dem daran ausgerichteten Handeln stehenden Chancen und Risiken grundlegender Art, die mögliche Auswirkungen auf die einzelnen Belange haben könnten. Wesentliche Einzelrisiken mit sehr wahrscheinlich schwerwiegenden negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit den folgenden Belangen bestehen bei der EnBW nicht. Compliance Die Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben und innerbetrieblicher Regeln ist Basis unseres unternehmerischen Handelns. Die Steuerung von Compliance-Risiken bei der EnBW (im Fokus stehen dabei die Korruptions-, Kartell- sowie Datenschutzrisiken) ist die Aufgabe des Compliance-Management-Systems, das regelmäßig entsprechende Risk-Assessments umfasst. Risiken im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind segmentübergreifend auf Seite 57 f. beschrieben. Soziales Engagement Im Bereich soziales Engagement bestehen keine Risiken. Vielmehr nehmen wir unsere gesellschaftliche Verantwortung für bürgerschaftliches und gemeinnütziges Engagement wahr. Beschaffung Nachhaltige Beschaffung - Einkauf: In der Beschaffung sind Risiken aufgrund steigender Komplexität und der Vielzahl an Lieferanten nicht auszuschließen. Der Bereich Einkauf betreibt ein aktives Risikomanagement, wirkt den Beschaffungsrisiken entgegen und ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Absicherung und Risikovermeidung. Diese Risiken werden durch definierte Prozesse und hier insbesondere im Präqualifizierungsprozess gesteuert. Rohstoffbeschaffung - Kohle und Gas: Im Wesentlichen bestehen im Bereich der Rohstoffbeschaffung potenzielle menschenrechtliche Risiken und damit einhergehend in der Lieferkette. In der Rohstoffbeschaffung erfolgt die Achtung der Menschenrechte über mehrstufige Prüfprozesse im Rahmen des Beschaffungsprozesses, hier werden alle Lieferanten und solche, mit denen Lieferbeziehungen angestrebt werden, regelmäßig einem Screening unterzogen. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Bewertung erfolgen in direkter Zusammenarbeit mit dem Compliance-Bereich. Beim Kohleabbau kann es zu möglichen menschenrechtlichen Risiken bezogen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in den Kohleabbauregionen kommen. In diesem Zusammenhang kann es zu verstärkten zivilgesellschaftlichen Aktivitäten kommen, die zu erhöhten Reputationsrisiken führen können. Die EnBW ist in stetem Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft und informiert diese über Fortschritte und Herausforderungen in allen Nachhaltigkeitsthemenfeldern. In der Vorbereitung für künftige (Flüssig-)Gasverträge hat die EnBW im Rahmen der Geschäftspartnerprüfung weitere menschenrechtliche Vorprüfungen vorgenommen. So wurden für das potenzielle Lieferland USA keine wesentlichen menschenrechtlichen Risiken in der Lieferkette angezeigt, bei anderen Geschäftspartnern sind gegebenenfalls weitere vertiefte Analysen erforderlich. Zieldimension Kunden und Gesellschaft Reputation: Sämtliche Chancen und Risiken sowie nichtfinanziellen Belange können sich positiv beziehungsweise negativ auf die Reputation und somit auf die Top-Leistungskennzahl Reputationsindex auswirken. Das Reputationsmanagement erfasst daher Reputationschancen und -risiken, entwickelt Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Reputation, berät Vorstand sowie Management und gibt Handlungsempfehlungen. Nahe am Kunden: Risiken bestehen insbesondere durch den weiterhin hohen Wettbewerbsdruck von direkten Wettbewerbern aus dem Energieumfeld sowie zunehmend aus anderen Branchen, die bereits in den Energiemarkt eingetreten sind oder in Kürze eintreten werden. Damit einher geht das Risiko von negativen Auswirkungen auf Kundenbestand beziehungsweise Absatzmengen. Chancen bestehen vor allem durch eine breitere und kundenindividuellere Angebotspalette wie zum Beispiel die Vermarktung von Hardware-Bundle und Produktoptionen sowie kundenzentriertere Prozesse. Die EnBW treibt auch 2019 den Ausbau ihres Angebots an nachhaltigen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen und Energielösungen weiter voran und richtet ihre vertrieblichen Aktivitäten gezielt darauf aus. Zieldimension Mitarbeiter Mitarbeitercommitment: Aufgrund des Wettbewerbs am Arbeitsmarkt besteht bei der Rekrutierung von Mitarbeitern das Risiko, in den relevanten Zielgruppen nicht in ausreichendem Maße Mitarbeiter mit den erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen für das Unternehmen gewinnen zu können. Zudem erhöhen die demografische Entwicklung und die verschärften Rahmenbedingungen der Energiebranche dieses Risiko. Regelmäßige anonyme Mitarbeiterbefragungen, aus denen wir den Mitarbeitercommitmentindex (MCI) als Top-Leistungskennzahl ableiten, sehen wir als wichtiges Instrument, um Chancen bei der Mitarbeiterentwicklung und -bindung frühzeitig ergreifen zu können. Arbeitssicherheit: Grundsätzlich bestehen Risiken im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei unseren Geschäftsaktivitäten. Diesen Risiken begegnet der EnBW-Konzern durch umfassende organisatorische und prozessuale Maßnahmen wie arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalysen, um die Mitarbeiter bestmöglich vor nachteiligen Folgen zu bewahren. Diese Maßnahmen begreift die EnBW auch als Chance, dass die Arbeitskraft der Mitarbeiter und die Attraktivität der EnBW als Arbeitgeber erhalten bleiben. Die Arbeitssicherheit wird in Form der Top-Leistungskennzahl LTIF in der Zieldimension Mitarbeiter gemessen. Zieldimension Umwelt Erneuerbare Energien ausbauen: In Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien bestehen grundsätzlich Risiken hinsichtlich des Ausschreibungsverfahrens und somit hinsichtlich eines stockenden Ausbaus der Onshore-Windkraft. Aufgrund gleichgestellter Ausschreibungsbedingungen erwarten wir unverändert hohen Wettbewerb. Den Ausbau der erneuerbaren Energien messen wir anhand unserer Top-Leistungskennzahl "Installierte Leistung erneuerbare Energien (EE) und Anteil EE an der Erzeugungskapazität". Klimaschutz: Grundsätzlich bestehen Risiken im Bereich des Umweltschutzes durch den operativen Betrieb von Energieerzeugungs- und -übertragungsanlagen mit möglichen Folgen für Luft, Wasser, Boden und Ozonschicht. Der Bedeutung des Klimaschutzes wird unter anderem auch durch unsere Top-Leistungskennzahl CO2-Intensität Rechnung getragen. Die EnBW begegnet diesen Risiken unter anderem mit einem nach DIN ISO 14001 zertifizierten Umweltmanagementsystem, das bei wesentlichen Tochtergesellschaften eingerichtet ist. Die EnBW nimmt die Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz der Umwelt sehr ernst. Dabei bestehen Risiken aufgrund äußerer Umstände, wie Extremwetterlagen. Diesen begegnet die EnBW mit einem konzernweit implementierten Notfall- und Krisenmanagementsystem mit umfassenden organisatorischen und prozessualen Maßnahmen. Durch regelmäßige Krisenübungen und andere Maßnahmen stellt die EnBW bei Notfall- oder Krisensituationen eine schnelle, effektive und abgestimmte Vorgehensweise zur Gefahrenabwehr sicher. Über ihre vielfältigen Aktivitäten im Bereich des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes nutzt die EnBW auch die Chance, jenseits ihrer Kernaktivitäten substanzielle Beiträge zur Stärkung des Umweltschutzes zu leisten. Dies kann sich durch eine positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit auch günstig auf unsere Top-Leistungskennzahl Reputationsindex auswirken. Gleichzeitig bestehen für die EnBW durch die anhaltenden Klimaveränderungen potenzielle Risiken. So kann zum Beispiel aufgrund zunehmender Wetterextreme, stark schwankender Wasserstände oder lokaler Immissionsbegrenzungen speziell der Betrieb von Erzeugungsanlagen und damit die Versorgungssicherheit (Stromnetze) beeinträchtigt werden. Wasserkraftanlagen können sowohl durch Wassermangel, aber auch durch dessen Überfluss betrieblich eingeschränkt sein. Bei thermischen Anlagen mit Kühlbedarf kann sich aufgrund von Temperaturbegrenzungen bei der Wassereinleitung möglicherweise die Leistung reduzieren. Zunehmende Volatilität im Dargebot von Wind, Wasser und Sonne birgt Herausforderungen für die Planungssicherheit für den Betrieb von Anlagen sowie den Vertrieb von Strommengen. Hierzu wird die Top-Chance/das Top-Risiko Windertragsschwankungen seit dem Integrierten Geschäftsbericht 2016 berichtet; derartige Chancen/Risiken haben jedoch keine wesentliche Auswirkung auf die nichtfinanziellen Belange. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten durch steigende Umweltauflagen bei der Realisierung von Projekten zur nachhaltigen Energieerzeugung und dem Betrieb von Anlagen. Durch interne Prozesse werden diese Risiken mit gezielten Steuerungsmaßnahmen kontrolliert und abgeschwächt. Neben Veränderungen physikalischer Klimaparameter und anderer klimabedingter oder klimabezogener Entwicklungen fließen auch schwerpunktmäßig regulatorische Vorgaben und Marktveränderungen sowie Änderungen mit in die Risikobewertung ein. So bestehen auch Chancen, beispielsweise durch veränderte Kundenbedürfnisse und eine zunehmende Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten wie E-Mobilität. Diesbezügliche Chancen und Risiken werden durch eine systematische konzernübergreifende Erfassung regelmäßig erhoben. Erste Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) werden umgesetzt und in der Chancen- und Risikoberichterstattung kommuniziert. Aufbauend auf der Überarbeitung der Risikolandkarte 2016 finden Nachhaltigkeitsaspekte - insbesondere Klimaschutzziele besondere Berücksichtigung und sollen künftig vertieft in der Risikobetrachtung verankert werden. Chancen- und Risikolage ![]() Die Grafik veranschaulicht die Berichterstattung der Chancen- und Risikolage an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die Anordnung der Top-Chancen/-Risiken in den Quadranten stellt dar, ob die EnBW Steuerungsmaßnahmen einsetzen kann, um Chancen zu nutzen und Risiken entgegenzuwirken. Aus den einzelnen Bewertungen der Top-Chancen/-Risiken wird deutlich, welche Effekte sie aufgrund ihrer Chancen- und Risikoausprägung mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit auf das Adjusted EBITDA, das Adjusted EBIT, das Capital Employed, den Retained Cashflow beziehungsweise den bereinigten Retained Cashflow und die Nettoinvestitionen haben könnten. Die Risiken werden nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen dargestellt. Wesentliche Chancen und Risiken sind im Jahr 2018 nicht hinzugekommen Details zu den Top-Chancen/-Risiken sowie zu weiteren berichtsrelevanten Chancen/Risiken und deren möglichen Auswirkungen auf die relevanten Steuerungsgrößen werden im folgenden Abschnitt erläutert. Segmentübergreifende Chancen und Risiken Die EnBW unterliegt aufgrund ihrer vertraglichen Beziehungen zu Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern grundsätzlich Risiken aus Rechtsverfahren. In einem geringen Umfang führen wir gerichtliche Verfahren auch bei Themen mit gesellschaftsrechtlichem Hintergrund. Hierfür werden bilanzielle Risikovorsorgen beziehungsweise - bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von < 50 % - Eventualverbindlichkeiten in angemessenem Umfang gebildet. Grundsätzlich besteht somit auch die Chance positiver Ergebniseffekte, sofern gebildete Rückstellungen wieder aufgelöst werden können. Darüber hinaus sind gegen die EnBW verschiedene Prozesse, behördliche Untersuchungen oder Verfahren sowie andere Ansprüche anhängig, deren Erfolg allerdings als sehr unwahrscheinlich erachtet wird und die daher nicht unter den Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen werden. Im Zusammenhang mit solchen Verfahren führen wir das Risiko Wasserkonzession Stuttgart. Im Gerichtsverfahren zur Übernahme des Wassernetzes nach Ablauf der Wasserkonzession in der Landeshauptstadt Stuttgart streben die Landeshauptstadt und die EnBW weiterhin eine gütliche Einigung an. Das Verfahren ruhte mittlerweile mehrfach, nämlich von Januar 2015 bis Ende 2016 sowie von April 2018 bis Ende Januar 2019, um den Parteien Gelegenheit für eine gütliche Einigung zu geben. Eine solche konnte leider aufgrund unterschiedlicher Wertvorstellungen bislang nicht erreicht werden. Der nächste Verhandlungstermin findet voraussichtlich im September 2019 statt. Das Risiko eines Verlusts des Wassernetzes ohne angemessene Entschädigung besteht daher grundsätzlich im Jahr 2019 weiter. Strategische Chancen und Risiken Beteiligungsmodelle (früher Top-Chance/-Risiko Beteiligungsmodelle und Desinvestitionen): Es bestehen Chancen beziehungsweise Risiken, dass es im Beteiligungs- und Desinvestitionsportfolio bei der Realisierung zu Mehr- beziehungsweise Mindererlösen sowie zeitlichen Verschiebungen kommt. Ein Großteil der geplanten Desinvestitionen ist inzwischen umgesetzt. Für die Jahre 2019 und 2020 bestehen Chancen und Risiken, die sich auf die Nettoinvestitionen und damit die Top-Leistungskennzahl Innenfinanzierungskraft auswirken können, sofern die erzielbaren Beteiligungs- und Desinvestitionserlöse nicht unseren mittelfristigen Planungen entsprechen. Hier sehen wir derzeit eine ausgewogene Chancen- und Risikoausprägung. Finanzielle Chancen und Risiken 1 Marktpreis Finanzanlagen: Bei den durch das Asset-Management gesteuerten Finanzanlagen bestehen Chancen beziehungsweise Risiken, dass es aufgrund eines volatilen Finanzmarktumfelds zu Kurs- oder anderen Wertänderungen kommt. Seit 2018 sind gemäß IFRS 9 deutlich mehr Wertpapiere, die dem Deckungsstock zugeordnet sind, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Wertschwankungen dieser Wertpapiere werden erfolgswirksam ausgewiesen und beliefen sich im Berichtsjahr auf -38,5 Mio. €. Dies könnte sich 2019 und 2020 über entsprechende Effekte auf die Nettoschulden im niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich sowohl positiv als auch negativ auswirken. Bei den Marktpreisen für Finanzanlagen sehen wir gleichermaßen eine Chancen- und Risikoausprägung aufgrund der erhöhten Volatilitäten an den Finanzmärkten. 2 Diskontierungszins Pensionsrückstellungen: Grundsätzlich ergibt sich bei einer Veränderung des Diskontierungszinses für die Pensionsrückstellungen eine Chance beziehungsweise ein Risiko, da der Barwert der Pensionsrückstellungen bei einem höheren Diskontierungszinssatz sinkt und bei einem niedrigeren Diskontierungszinssatz steigt. Zum Jahresabschluss 2018 lag der Diskontierungszinssatz unverändert zum Vorjahr bei 1,8 %. Die künftige Zinsentwicklung kann sich 2019 und 2020 im niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich positiv und im niedrigen vierstelligen Millionen-Euro-Bereich negativ auf die Entwicklung der Nettoschulden auswirken. Vor dem Hintergrund der künftig erwarteten Zinsentwicklung sehen wir derzeit ein ausgewogenes Chancen-Risiken-Verhältnis. 3 Liquidität: Aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen, insbesondere aus Marginzahlungen, nicht abgerufenen Projektmitteln oder steuerlichen Sachverhalten sowie Finanzmarktkrisen, unterliegt die Liquiditätsplanung des Konzerns Unsicherheiten, sodass es zu Abweichungen der tatsächlichen von den geplanten Zahlungen kommen könnte. Grundsätzlich besteht darüber hinaus das Risiko zusätzlicher Liquiditätsanforderungen im Fall einer Herabstufung der Bonitätsbeurteilung durch die Ratingagenturen. Insbesondere durch ausgeweitete Handelsvolumina, steigende Marktpreise und eine erhöhte Volatilität am Energiemarkt nimmt das Risiko aus Marginzahlungen zu. Diese Effekte könnten sich 2019 und 2020 insgesamt im mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich positiv und negativ mittelbar auf die Top-Leistungskennzahl ROCE auswirken. Hier sehen wir derzeit eine ausgewogene Chancen- und Risikoausprägung. Compliance Chancen und Risiken Das Compliance-Risk-Assessment konzentriert sich insbesondere auf die Risikoeinschätzung und Festlegung angemessener Präventionsmaßnahmen in den Compliance-Risiken Korruption, Kartellrecht und Datenschutz. Risiken, von denen die EnBW Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung ableitet, existieren primär in den vertrieblichen kommunalen/politischen Geschäftsaktivitäten im Umgang mit Amtsträgern. Wesentliche Präventionsmaßnahmen, insbesondere Trainings und Beratung, sind auf Seite 57 f. beschrieben. Des Weiteren drohen in den Vertriebsaktivitäten einiger Tochtergesellschaften Kartellrisiken, mit der Folge von Bußgeldern und auch bedeutenden strategischen Implikationen und Reputationsschäden. Diesem Risiko wird durch gemeinsame Präventionsmaßnahmen der Bereiche Compliance und Recht entgegengewirkt. Der fehlerhafte Umgang mit personenbezogenen Daten sowie deren unerlaubte Weitergabe oder Nutzung stellen ein Datenschutzrisiko dar. Das Risiko besteht vor dem Hintergrund der digitalen Transformation vieler Geschäftsaktivitäten. Beratungs- und Sensibilisierungsangebote beziehungsweise Prozesskontrollen sollen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange im Konzern gewährleisten. Gesellschaftsspezifische Maßnahmen werden über den Bereich Compliance und Datenschutz koordiniert. Segment Vertriebe Finanzielle Chancen und Risiken 4 Wettbewerbsumfeld: Es besteht das Risiko, dass sich die anhaltend angespannte Wettbewerbssituation auf sämtliche Marken der EnBW im Strom- und Gas- sowie beim Energielösungsgeschäft negativ auf Kundenbestand, Absatzmengen und Preisniveau auswirkt. Die Wechselbereitschaft der Kunden und der Preisdruck bleiben bestehen. Die Strategie EnBW 2020 umfasst auch den Auf- und Ausbau von System- und Komplettlösungen, die spezifisch auf die verschiedenen Kundensegmente zugeschnitten sind. Die EnBW sieht gute Chancen, indem sie ihren Kunden neben der klassischen Versorgung mit Strom und Gas auch innovative Energielösungen in den Bereichen Energietechnik zu Hause, beispielsweise mit Produkten wie Fotovoltaikspeicheranlagen, Energieeffizienz im Unternehmen oder auch Elektromobilität anbietet. Damit sollen entsprechende Ergebnisbeiträge für die EnBW erzielt werden. Diese können sich 2019 und 2020 im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich positiv oder negativ auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA auswirken. Wir sehen hier derzeit eine niedrige Chancen- und Risikoausprägung. Segment Netze Strategische Chancen und Risiken Kostenanerkennung Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik: Die TransnetBW will mit anderen Übertragungsnetzbetreibern neue Verbindungen in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) errichten.Für das Projekt SuedLink gilt zusätzlich eine Verordnung zur Erdverkabelung. Bei beiden Projekten bestehen derzeit grundsätzlich Risiken hinsichtlich möglicher zeitlicher Verzögerungen und Mehrkosten sowie das als gering eingestufte Risiko, dass die Notwendigkeit in einem neuen Netzentwicklungsplan nicht mehr bestätigt werden könnte. Finanzielle Chancen und Risiken Jahresendstand EEG-Bankkonto: Das EEG-Bankkonto ist gemäß § 5 Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) ein separat geführtes Bankkonto, das von sonstigen Tätigkeitsbereichen abgegrenzt ist. Aufgrund der AusglMechV kann der Kontostand durch Unter- beziehungsweise Überdeckung auf die Berechnung der Nettoschulden der EnBW vorübergehend entlastend beziehungsweise belastend wirken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ergab sich auf dem EEG-Bankkonto unserer Tochtergesellschaft TransnetBW ein Überschuss in mittlerer dreistelliger Millionen-Euro-Höhe. Durch die für 2019 festgelegte EEG-Umlage erwarten wir 2019 einen positiven Wert für das Bankkonto. Segment Erneuerbare Energien Strategische Chancen und Risiken 5 Politisches und wirtschaftliches Umfeld in der Türkei: Die EnBW ist seit Jahren in der Türkei geschäftlich beim Ausbau der Energieerzeugung aus Wind- und Wasserkraft aktiv. In den vergangenen Jahren haben sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in diesem Land spürbar verschlechtert. Die EnBW beobachtet diese Entwicklungen weiterhin sehr genau, insbesondere aufgrund ihrer Fürsorgepflicht für die in der Türkei tätigen Mitarbeiter. Es besteht zwar seit einigen Jahren ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, es ist jedoch derzeit keine unmittelbare Gefährdung der lokalen Mitarbeiter zu erkennen. Die EnBW bleibt weiterhin im regelmäßigen Austausch mit der deutschen Botschaft, dem Generalkonsulat, unserem Partner Borusan sowie anderen in der Türkei tätigen deutschen Unternehmen, um möglichst früh negative Entwicklungen zu erkennen und rechtzeitig darauf reagieren zu können. Finanzielle Chancen und Risiken 6 Windertragsschwankungen: Bei Windkraftanlagen bestehen grundsätzlich Chancen beziehungsweise Risiken aus Windertragsschwankungen, da die erzeugte Energiemenge dargebotsabhängigen Schwankungen der mittleren Jahreswindgeschwindigkeit unterliegt. Um diese Windschwankungen in der Planung zu berücksichtigen, wurden Windgutachten erstellt. Bis Ende 2020 werden zudem Messkampagnen zur Ermittlung der Windgeschwindigkeiten durchgeführt. Dennoch könnten sich naturgemäß diese Windschwankungen 2019 und 2020 im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich positiv und negativ auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA und die Top-Leistungskennzahl Innenfinanzierungskraft auswirken. Hier sehen wir derzeit eine tendenziell niedrigere Chancen- und Risikoausprägung. Segment Erzeugung und Handel Im Zusammenhang mit dem Betrieb und Rückbau der kerntechnischen Anlagen bestehen grundsätzliche Risiken. Im Rahmen des Rückbaus der kerntechnischen Anlagen besteht noch das Risiko einer verzögerten Rückführung in standortnahe Zwischenlager, mit möglichen Mehrkosten aufgrund einer verlängerten Lagerung der Abfälle in Großbritannien und Frankreich sowie weiteren Kosten aus Zulassungs- beziehungsweise Genehmigungsverfahren. Im Jahresabschluss 2018 erfolgte im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Diskontierungszinssatzes und der Eskalationsrate eine Neubewertung der bei der EnBW verbleibenden Rückstellungen. Aus der Änderung solcher Annahmen in der Zukunft sehen wir für die verbleibenden Kernenergierückstellungen derzeit eine niedrige Chancen- und Risikoausprägung. In Abhängigkeit von Marktentwicklungen und den Rahmenbedingungen der Energiewende besteht das grundsätzliche Risiko von Ergebnisbelastungen aus Abschreibungen auf den Kraftwerksparkund Drohverlusten aus Strombezugsverträgen. Operative Chancen und Risiken 7 Verfügbarkeit nuklearer Kraftwerkspark: Grundsätzlich besteht das Risiko, dass endogene und exogene Faktoren Einfluss auf die Verfügbarkeit der Kraftwerke haben. Diesen Risiken versuchen wir mit präventiven Maßnahmen zu begegnen. Je nach Dauer kann eine Betriebsunterbrechung im Kraftwerksbereich zu einer Ent- beziehungsweise Belastung der Ertragslage führen. Im ersten Halbjahr 2019 erhöht sich das Risiko des Stillstands von KKP 2 aufgrund der Umrüstung des Reaktorgebäudekrans. Die Verfügbarkeit der nuklearen Kraftwerke könnte sich 2019 im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich positiv beziehungsweise negativ und im Jahr 2020 im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich positiv und im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich negativ auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA und auf die Top-Leistungskennzahl Innenfinanzierungskraft auswirken. Hier sehen wir derzeit eine eher niedrige Chancen- und Risikoausprägung. 8 Betrieb und Rückbau kerntechnischer Anlagen: Bei den beiden Kraftwerksblöcken GKN I und KKP 1 kann es im Rahmen des Rückbaus zu Verzögerungen und Mehrkosten durch erhöhten Aufwand beim Rückbau und bei der Entsorgung kommen. Im Rahmen eines strategischen Rückbauprojekts werden die Termine und Kosten permanent überwacht und gesteuert. In 2019 und 2020 ergeben sich Chancen und Risiken im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich, welche sich auf die Entwicklung der Nettoschulden auswirken. Hier sehen wir derzeit eine eher niedrige Chancen- und Risikoausprägung. Finanzielle Chancen und Risiken 9 Hedge: Bei der Vermarktung der EnBW-Erzeugungsmengen besteht das Risiko sinkender Strompreise beziehungsweise das Risiko einer ungünstigen Entwicklung des Brennstoff-Strompreis-Verhältnisses. Unsere Absicherungsstrategie basiert auf einem Hedgekonzept, das die Begrenzung von Risiken, aber auch die Wahrung von Chancen umfasst. Im Jahr 2018 wendeten wir Forwards, Futures und Swaps als Sicherungsinstrumente an. Der EnBW-Konzern ist durch die Beschaffung und Preisabsicherung des Brennstoffbedarfs sowie durch Gas- und Ölhandelsgeschäfte Risiken aus Fremdwährungen ausgesetzt. Dies könnte sich im Jahr 2020 im mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich positiv auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA und auf die Top-Leistungskennzahl Innenfinanzierungskraft auswirken. Beim Hedge sehen wir derzeit durch steigende Brennstoff- und CO2-Preise für das Jahr 2020 eine hohe Chancenausprägung. Weitere Informationen finden sich in der Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten im Anhang zum Konzernabschluss (www.enbw.com/bericht2018-downloads). 10 Kraftwerksoptimierung: Nach Abschluss des Erzeugungshedge bewirtschaftet die Geschäftseinheit Handel den Einsatz der Kraftwerke. Dies erfolgt im Rahmen der Kraftwerksoptimierung am Terminmarkt, durch die Vermarktung von Systemdienstleistungen, über die Einsatzplanung bis in den Spot- und Intraday-Handel. Allerdings besteht hier ein weiterhin starker Einfluss durch regulatorische Eingriffe. Insbesondere schwankende Systemdienstleistungserlöse sowie die Termin- und Spotmarktvolatilität können sich in den Jahren 2019 und 2020 im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich positiv und negativ auf die Top-Leistungskennzahl Adjusted EBITDA auswirken. Hier sehen wir derzeit eine von Marktpreisentwicklungen abhängige niedrige Risiko- und Chancenausprägung. Gegenüber dem Vorjahr sind folgende Chancen und Risiken entfallen beziehungsweise werden aufgrund ihrer Bewertung in der Konzernberichterstattung nicht mehr aufgeführt: Ungeplanter Stillstand GKN II: Die Instandsetzung wurde abgeschlossen. Das unterjährig berichtete Risiko ist somit entfallen. Verknüpfung mit den Top-Leistungskennzahlen Die Top-Chancen/-Risiken können sich auf unsere Top-Leistungskennzahlen auswirken, wobei die Effekte auf die nichtfinanziellen Top-Leistungskennzahlen potenzieller Natur sind und daher in folgender Grafik abgeschwächt dargestellt werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden diese Verknüpfungen im Einzelnen nicht überwacht. ![]() Gesamtbeurteilung durch die Unternehmensleitung Die Risikosituation hat sich im Jahr 2018 für den EnBW-Konzern geringfügig verschärft. Die Veränderungen der Rahmenbedingungen für die gesamte Branche der Energieunternehmen halten weiter an. Unsicherheiten hinsichtlich Risikopotenzial und Zahlungsflüssen haben sich reduziert. So war auch im Jahr 2018 durch gestiegene Brennstoffpreise und eine Erholung der CO2-Preise ein Aufwärtstrend der Strompreise zu verzeichnen. Weiterhin bleibt die EnBW zahlreichen Faktoren ausgesetzt, die die Planungssicherheit und somit die Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele gefährden und hohes Risikopotenzial bergen, beispielsweise die regulatorischen Anforderungen und Gesetzgebungen im Rahmen einer nachhaltigen Energieerzeugung. Für den EnBW-Konzern resultieren daraus einschneidende Konsequenzen im operativen Geschäft und Belastungen der Ergebnissituation. Die anhaltenden Wettbewerbs- und Marktrisiken könnten die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage beeinträchtigen. Gleichzeitig bietet die Energiewende vielfältige Chancen zur Entwicklung neuer Modelle für künftige Geschäftsfelder, die wir über unsere - auf Basis der bisher erfolgreich umgesetzten Strategie EnBW 2020 weiterentwickelte Strategie nach 2020 konsequent verfolgen. Beispielsweise sieht der EnBW-Konzern Chancen durch zahlreiche kundengerichtete Maßnahmen wie innovative Energielösungen in den Bereichen Energietechnik, beispielsweise Fotovoltaikspeicheranlagen, Energieeffizienz im Unternehmen oder auch bei der Elektromobilität. Die wirtschaftliche Erschließung umweltfreundlicher und CO2-effizienter Energielösungen wird weiter konsequent vorangetrieben. Die Umsetzung unserer Strategie nach 2020 soll die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sichern und neue Wachstumspotenziale erschließen. Einige Risiken, die für die EnBW bestehen beziehungsweise bestanden, haben sich im Jahresverlauf 2018 reduziert oder sind entfallen. Allerdings sind auch zusätzliche Risiken aufgetreten beziehungsweise haben sich verschärft. Bestandsgefährdende Risiken sind für den EnBW-Konzern derzeit nicht zu erkennen. ![]() Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder maßgeblich sind, und erläutert die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht berücksichtigt dabei die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Vorgaben aus dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 17 (geändert 2010). Darüber hinaus beinhaltet er die notwendigen Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB beziehungsweise des Lageberichts nach § 315 HGB sind. Vergütung des Vorstands Auf Vorschlag des Personalausschusses beschließt der Aufsichtsrat über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung sind neben der Aufgabe und der Leistung der Vorstandsmitglieder die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens sowie das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt sowie in der zeitlichen Entwicklung. Das Vorstandsvergütungssystem ist in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2018 gültig. Das folgende Schaubild zeigt die Struktur der Gesamtvergütung: ![]() Die Vergütung setzte sich im Jahr 2018 aus Grundvergütung, einjähriger und mehrjähriger variabler Vergütung sowie den Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusammen. Das Verhältnis von einjähriger zu mehrjähriger variabler Vergütung beträgt 40 % zu 60 %, sodass die mehrjährige variable Vergütung im Verhältnis zur einjährigen variablen Vergütung deutlich überwiegt. Die variablen Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage entsprechend Ziffer 4.2.3 Satz 4 DCGK. Die kurzfristige variable Vergütungskomponente wird im Folgenden auch als Short Term Incentive (STI), die langfristige variable Vergütungskomponente als Long Term Incentive (LTI) bezeichnet. Erfolgsunabhängige Vergütung Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst eine Grundvergütung sowie Nebenleistungen. Erfolgsbezogene Vergütung Kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive - STI) Der STI wird für den Zeitraum jeweils eines Geschäftsjahres gewährt und im folgenden Geschäftsjahr ausgezahlt. Bemessungszeitraum für die Berechnung des STI ist das Geschäftsjahr der Gewährung. Kenngrößen für die Berechnung der Zielerreichung des STI sind die für den EnBW-Konzern jeweils für ein Geschäftsjahr ermittelten und nicht adjustierten Unternehmenskennzahlen. - EBT (Earnings before Taxes = Ergebnis vor Ertragsteuern), bereinigt um das auf das Finanzergebnis entfallende Ergebnis der Bewertung der Finanzanlagen und offene Handelspositionen der im Trading befindlichen Derivatepositionen sowie (nach Beschluss des Aufsichtsrats der EnBW Baden-Württemberg AG am 5. Dezember 2018 mit Wirkung vom 1. Januar 2019) um die Auswirkungen, die durch eine Anpassung der Kernenergierückstellungen entstehen und sich aus der Änderung der Inflationsrate der Kosten für Betrieb, Rückbau und Entsorgung der Kernkraftwerke sowie des Diskontierungszinssatzes ergeben - FFO (Funds from Operations), bereinigt um die Position der gezahlten beziehungsweise erhaltenen Ertragsteuern Der Aufsichtsrat bestimmt den Zielwert für die Kenngrößen EBT und FFO jeweils jährlich vor Beginn des einjährigen Bemessungszeitraums. Der Zielwert für die Kenngröße EBT wird grundsätzlich auf Basis des im Vorjahr erwirtschafteten Istwerts festgelegt, wobei der Aufsichtsrat den Anspannungsgrad erhöhen oder senken kann, indem der Vorjahreswert nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung von außerordentlichen Vorjahresereignissen und grundsätzlichen Erwägungen zur Ertragsentwicklung angepasst wird (Ziel-Ist-Vergleich). Der Zielwert für die Kenngröße FFO entspricht dem Planwert, der in der im Jahr vor Beginn des Bemessungszeitraums beschlossenen einjährigen Budgetplanung für die Kenngröße festgelegt worden ist (Plan-Ist-Vergleich). Die Zielvergütung des STI setzt sich aus zwei gleich zu gewichtenden Teilbeträgen (50 : 50) zusammen. Der jeweilige Teilbetrag wird erreicht, wenn der Zielwert einer Kenngröße zu 100 % erreicht wird. Der Einzelzielerreichungsgrad der jeweiligen Kenngröße ergibt sich bei Unter- oder Überschreitung des Zielwerts aus dem Verhältnis zwischen dem zuvor festgelegten Zielwert und dem für den Bemessungszeitraum erreichten Istwert der Kenngröße, der für das Jahr der Gewährung im Konzernabschluss festgestellt worden ist. Die bei Überschreitung der Zielerreichung maximal auszuzahlende Vergütung ist auf 180 % der für die jeweilige Kenngröße festgelegten Teilzielvergütung begrenzt (Teilauszahlungs-Cap). Aus der Summe beider Teilauszahlungs-Caps ergibt sich der Gesamtauszahlungs-Cap STI, der 180 % des Gesamtbetrags der STI-Zielvergütung entspricht. Bei Unterschreitung der Zielerreichung ist der Betrag der kurzfristigen variablen Vergütung nicht nach unten begrenzt und kann bis auf einen Betrag von 0 € sinken. Bei Festlegung der Zielwerte der kurzfristigen Vergütungskomponenten bestimmt der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen jährlich und jeweils für jede Kenngröße separat zusätzlich einen Minimal- und einen Höchstwert und somit die Zielbandbreite. Die Zielbandbreite entspricht einer stückweise linearen Funktion, wie in nebenstehender Grafik dargestellt, die sich aus dem Wert des niedrigsten Zielerreichungsgrads Xmin im Verhältnis zum niedrigsten Auszahlungsfaktor und dem Wert des höchsten Zielerreichungsgrads Xmax im Verhältnis zum höchsten Auszahlungsfaktor ergibt. Aus dem Verhältnis des Zielwerts zum Minimal- beziehungsweise Höchstwert leitet sich jeweils der niedrigste beziehungsweise der höchste Zielerreichungsgrad (Xmin beziehungsweise Xmax), aus dem Verhältnis der Zielvergütung zur Minimal- beziehungsweise Maximalvergütung jeweils der niedrigste beziehungsweise der höchste Auszahlungsfaktor ab. Der auf die jeweilige Kenngröße entfallende und aus dem Einzelzielerreichungsgrad abzuleitende Teilbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung berechnet sich aus dem tatsächlichen Auszahlungsfaktor multipliziert mit der für dieKenngröße festgelegten Zielvergütung. Der tatsächliche Auszahlungsfaktor ergibt sich dabei aus dem erreichten Istwert der Kenngröße unter Anwendung der stückweise linearen Funktion der Zielbandbreite. ![]() Ändern sich die Definitionen der Kenngrößen oder Bilanzierungs- beziehungsweise Bewertungsmethoden insbesondere aufgrund von veränderten Rechnungslegungsstandards, werden die Zielwerte und Bandbreiten während des laufenden Bemessungszeitraums entsprechend angepasst, sofern sich daraus eine Änderung des jeweiligen Zielerreichungsgrads im Vergleich zum ohne die Änderung erreichten Wert um mehr als +/- 5 Prozentpunkte ergibt. Die Summe beider auf die jeweilige Kenngröße entfallenden Teilbeträge ergibt die vorläufige STI-Gesamtvergütung. Der auf Basis ausschließlich finanzieller Kennzahlen ermittelte Betrag der vorläufigen STI-Gesamtvergütung wird qualitativ auf der Grundlage zusätzlicher Kriterien bewertet. Die Anpassung erfolgt im Wege der Multiplikation der vorläufigen Gesamtvergütung mit einem Faktor, dessen niedrigster Wert 0,7 und dessen höchster Wert 1,3 beträgt. Es sollen nur Faktoren mit einer Nachkommastelle verwendet werden. Sofern nicht anders vom Aufsichtsrat beschlossen, beträgt der Faktor 1,0. Die Höhe des Faktors legt der Aufsichtsrat überwiegend auf Grundlage einer Bewertung von Kriterien fest, die er jährlich im Voraus bestimmt hat. Der Aspekt der nachhaltigen Unternehmensentwicklung wird dabei in besonderer Weise berücksichtigt. ![]() Im Fall außergewöhnlicher Leistungen des Gesamtvorstands oder eines Vorstandsmitglieds kann der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen Sondervergütungen als Teil der kurzfristigen variablen Vergütung gewähren. Dem Aufsichtsrat steht zur abschließenden Beurteilung der kurzfristigen variablen Vergütung zusätzlich ein Gesamtermessen zu, aufgrund dessen er im Fall von außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren und seitens des Vorstands nicht steuerbaren Ereignissen, die erhebliche Auswirkung auf die dem Vergütungssystem zugrunde liegenden Finanzkennzahlen haben, die Höhe des STI angemessen anpassen kann. Das Gesamtermessen bezieht sich nicht auf die Erfolgsziele oder Vergleichsparameter, deren nachträgliche Anpassung nach der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 DCGK ausgeschlossen sein soll. Auch bei Gewährung einer Vergütung im Sinne der beiden vorstehenden Absätze gilt der STI-Gesamtauszahlungs-Cap in Höhe von 180 % der STI-Zielvergütung. Langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive - LTI) Der LTI wird für den Zeitraum jeweils eines Geschäftsjahres gewährt und im Geschäftsjahr nach Abschluss des Bemessungszeitraums ausgezahlt. Der Bemessungszeitraum zur Berechnung des LTI erstreckt sich auf drei Geschäftsjahre, bestehend aus dem Jahr der Gewährung und den beiden auf dieses Jahr folgenden Geschäftsjahren (Performance-Periode). Kenngrößen für die Berechnung der Zielerreichung des Long Term Incentive sind die für den EnBW-Konzern geltenden, jeweils für ein Geschäftsjahr ermittelten und nicht adjustierten Unternehmenskennzahlen. - EBT (Earnings before Taxes = Ergebnis vor Ertragsteuern), bereinigt um das auf das Finanzergebnis entfallende Ergebnis der Bewertung der Finanzanlagen und offene Handelspositionen der im Trading befindlichen Derivatepositionen sowie (nach Beschluss des Aufsichtsrats der EnBW Baden-Württemberg AG am 5. Dezember 2018 mit Wirkung vom 1. Januar 2019) um die Auswirkungen, die durch eine Anpassung der Kernenergierückstellungen entstehen und sich aus der Änderung der Inflationsrate der Kosten für Betrieb, Rückbau und Entsorgung der Kernkraftwerke sowie des Diskontierungszinssatzes ergeben - ROA (Return on Assets = Rendite auf das für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen eingesetzte Kapital, die sich aus dem Verhältnis des nicht adjustierten EBIT [bereinigt analog den Regelungen zu den Abweichungen bei der Kenngröße EBT] zur Summe aus immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen [bereinigt um Zuschüsse im Zusammenhang mit Investitionen] ergibt) Die für eine Performance-Periode geltenden Zielwerte für die Kenngrößen EBT und ROA werden vom Aufsichtsrat jährlich im Einklang mit der Unternehmensstrategie und mit Wirkung für die jeweils im Folgejahr beginnende nächste Performance-Periode nach freiem Ermessen festgelegt. Die Zielvergütung des LTI setzt sich aus zwei gleich zu gewichtenden Teilbeträgen (50 : 50) zusammen. Der jeweilige Teilbetrag wird erreicht, wenn der Zielwert einer Kenngröße zu 100 % erreicht wird. Der Einzelzielerreichungsgrad der jeweiligen Kenngröße ergibt sich bei Unter- oder Überschreitung des Zielwerts aus dem Verhältnis zwischen dem zuvor festgelegten Zielwert und dem arithmetischen Mittelwert der Istwerte der Kenngröße, die für die einzelnen Jahre des Performance-Zeitraums jeweils in den Konzernabschlüssen festgestellt worden sind. Die bei Überschreitung der Zielerreichung maximal auszuzahlende Vergütung ist auf 180 % der für die jeweilige Kenngröße festgelegten Teilzielvergütung begrenzt (Teilauszahlungs-Cap). Aus der Summe beider Teilauszahlungs-Caps ergibt sich der Gesamtauszahlungs-Cap LTI, der 180 % des Gesamtbetrags der LTI-Zielvergütung entspricht. Bei Unterschreitung der Zielerreichung ist der Betrag der langfristigen variablen Vergütung nicht nach unten begrenzt und kann bis auf einen Betrag von 0 € sinken. Bei Festlegung der Zielwerte der langfristigen Vergütungskomponenten bestimmt der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen jährlich und jeweils für jede Kenngröße separat zusätzlich einen Minimalwert und einen Höchstwert und somit die Zielbandbreite (siehe hierzu die Ausführungen beim STI). Der auf die jeweilige Kenngröße entfallende und aus dem Einzelzielerreichungsgrad abzuleitende Teilbetrag der langfristigen variablen Vergütung berechnet sich aus dem tatsächlichen Auszahlungsfaktor multipliziert mit der für die Kenngröße festgelegten Zielvergütung. Der tatsächliche Auszahlungsfaktor ergibt sich dabei aus dem erreichten Istwert der Kenngröße unter Anwendung der stückweise linearen Funktion der Zielbandbreite. Die Summe beider auf die jeweilige Kenngröße entfallenden Teilbeträge ergibt die LTI-Gesamtvergütung. Ändern sich die Definitionen der Kenngrößen oder Bilanzierungs- beziehungsweise Bewertungsmethoden insbesondere aufgrund von veränderten Rechnungslegungsstandards, werden die Zielwerte und Bandbreiten während des laufenden Bemessungszeitraums entsprechend angepasst, sofern sich daraus eine Änderung des jeweiligen Zielerreichungsgrads im Vergleich zum ohne die Änderung erreichten Wert um mehr als 5 Prozentpunkte ergibt. Für die langfristige variable Vergütung der Bemessungszeiträume 2015 bis 2017, 2016 bis 2018 und 2017 bis 2019 gelten die Regelungen des bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Vorstandsvergütungssystems, wobei der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 12. Juli 2018 für die Bemessungszeiträume 2016 bis 2018 sowie 2017 bis 2019 beschlossen hat, dass für den Gesamt-LTI ein Auszahlungs-Cap in Höhe von 110 % der Gesamtzielvergütung eingeführt wird. Der LTI (Wertsteigerungsbonus) nach dem alten Vergütungssystem setzt sich aus einem Basis-LTI, einer Wettbewerbskomponente sowie einer Nachhaltigkeitskomponente zusammen. Die Summe der aus diesen drei Komponenten ermittelten variablen Vergütungsbestandteile ergibt die Gesamthöhe des Wertsteigerungsbonus. Zielwerte, Untergrenzen und Obergrenzen werden im Voraus durch den Aufsichtsrat festgelegt. Der Basis-LTI wird durch den aus der dreijährigen Mittelfristplanung abgeleiteten kumulierten Wertbeitrag bestimmt. Er berechnet sich aus der Differenz der Kenngrößen ROCE und WACC (Kapitalkostensatz) multipliziert mit dem durchschnittlichen eingesetzten Kapital (Capital Employed). Die Wettbewerbskomponente misst in der jeweiligen dreijährigen Performance-Periode die relative Performance des EnBW-Konzerns verglichen mit einer Peergroup von Wettbewerbern auf Basis des Value Spreads (= ROCE WACC). Dem Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung im engeren Sinne wird zusätzlich durch die LTI-Nachhaltigkeitskomponente Rechnung getragen. Innerhalb dieser Komponente werden die Auswirkungen der nachhaltigen Geschäftsentwicklung auf die Bereiche Kunden, Mitarbeiter sowie Ökologie/Gesellschaft berücksichtigt. Die Feststellung der Zielerreichung aller drei Komponenten erfolgt nach Ablauf der dreijährigen Planungsperiode, die jeweils die Bemessungsgrundlage bildet. Der Aufsichtsrat ist bei nicht steuerungsrelevanten Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands berechtigt, eine Anpassung der Zielgrößen vorzunehmen. Die Werte des Wertsteigerungsbonus bei 100-prozentiger Zielerreichung sowie der erreichbare Maximal- und Minimalwert bei Über- beziehungsweise Unterschreitung der vereinbarten Ziele können ebenfalls der Tabelle "Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder" entnommen werden. Der sich aus den jeweiligen Zielerreichungen ergebende Betrag wird nach Ablauf des dreijährigen Bemessungszeitraums ausgezahlt. Im Hinblick auf die Beibehaltung der bisherigen Zieleinkommenshöhe erfolgt einmalig nach Ablauf des dreijährigen Bemessungszeitraums für zwei Jahre eine Verzinsung des ermittelten Bonusbetrags in Höhe von 3 % pro Jahr. scroll
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(1) Die sonstigen Bezüge beinhalten geldwerte Vorteile, insbesondere aus dem Zurverfügungstellen von Dienstwagen in Höhe von insgesamt 196.687 € (Vorjahr: 126.911 €). (2) Laut aktuellem Stand beträgt der vorläufige Wertsteigerungsbonus für die Performance-Periode 2017 bis 2019 (beziehungsweise 2018 bis 2020) von Dr. Frank Mastiaux 1.130.000 € (1.314.985 €), Dr. Bernhard Beck 690.000 € (685.918 €), Thomas Kusterer 590.000 € (685.918 €) und Dr. Hans-Josef Zimmer 590.000 € (685.918 €). Die exakte Höhe des Wertsteigerungsbonus für die Performance-Periode 2017 bis 2019 (beziehungsweise 2018 bis 2020) kann erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2019 (beziehungsweise 2020) ermittelt werden und sich innerhalb der Bandbreite des LTI gemäß der nachfolgenden Tabelle "Zieleinkommen der Vorstandsmitglieder" bewegen. scroll
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(1) Diese Tabelle stellt die Vergütung im Berichts- sowie im Vorjahr dar, die sich bei 100 % Zielerreichung ergibt (Zieleinkommen), sowie die für das Geschäftsjahr mögliche minimale und maximale Vergütung. Beschrieben wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder, die im Berichts- oder Vorjahr zumindest zeitanteilig als Vorstand der EnBW AG bestellt waren. scroll
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(1) Diese Tabelle stellt den Zufluss im Sinne des Einkommensteuergesetzes im Berichts- sowie im Vorjahr dar. Beschrieben werden die Bezüge der Vorstandsmitglieder, die im Berichts- oder Vorjahr zumindest zeitanteilig als Vorstand der EnBW AG bestellt waren. Zusagen an den Vorstand für den Fall der Tätigkeitsbeendigung Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 hat der Aufsichtsrat der EnBW AG am 18. März 2016 eine Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung der Vorstände beschlossen. Die bis dahin gültigen Regelungen können in folgenden Veröffentlichungen nachgelesen werden: - Die bis zum 31. Dezember 2015 geltenden betrieblichen Altersversorgungszusagen für die Vorstandsmitglieder sind ausführlich im Vergütungsbericht für das Jahr 2015 dargestellt, der im zusammengefassten Lagebericht des EnBW-Konzerns und der EnBW AG für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht ist. - Die Überleitungsregelungen der bis zum 31. Dezember 2015 bestehenden Altersversorgungszusagen sind im Vergütungsbericht für das Jahr 2016 beschrieben, der im zusammengefassten Lagebericht des EnBW-Konzerns und der EnBW AG für das Geschäftsjahr 2016 veröffentlicht ist. Das System der betrieblichen Altersversorgung für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist ein modernes und marktgerechtes Versorgungssystem, das den Vorstandsmitgliedern Flexibilität hinsichtlich der Wahl der Auszahlungsform der Versorgungsleistungen eröffnet. Mit Einführung des neuen Systems erfolgte eine Umstellung der bislang leistungsorientierten Versorgungszusagen auf ein beitragsorientiertes Versorgungsmodell. Dabei werden jährliche Versorgungsbeiträge gewährt, die mit einem kapitalmarktorientierten Zinssatz verzinst werden. Um die mit der Altersversorgung verbundenen Unternehmensrisiken insbesondere Zinsrisiken und biometrische Risiken für die Zukunft kalkulierbarer auszugestalten, enthält das Zinsmodell nur einen vergleichsweise geringen fix zugesagten Zinsanteil als Basisverzinsung zuzüglich nicht garantierter, an die tatsächliche Zinsentwicklung in der Lebensversicherungswirtschaft angelehnter Überschüsse. Die EnBW stellt während der Dauer des Anstellungsvertrags auf einem individuellen Versorgungskonto jährliche Festbeiträge zur Altersversorgung bereit. Versorgungsbeiträge werden für die maximale Dauer von drei Bestellperioden (beziehungsweise 13 Bestelljahren) gewährt. Die jährlichen Festbeiträge betragen 230.000 € für ordentliche Vorstandsmitglieder beziehungsweise 390.000 € für den Vorstandsvorsitzenden. Im Fall der Invalidität werden dem erreichten Stand des Versorgungskontos als ergänzende Risikoleistung altersabhängig "fiktive" Beiträge bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres höchstens jedoch sieben Beiträge - hinzugerechnet. Zusätzlich zu den jährlichen Beiträgen wird eine marktorientierte Verzinsung gewährt, die aus einer garantierten Basisverzinsung und nicht garantierten Überschüssen besteht. Jeder Beitrag wird mit dem Garantiezins vorab bis zum festgelegten Eintrittsalter für den Ruhestand (Alter 63) aufgezinst. Des Weiteren können jährliche Überschüsse über den Garantiezins hinaus zugeteilt werden. Diese richten sich nach der in der Lebensversicherungswirtschaft im vergangenen Jahr tatsächlich erreichten laufenden Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen und sind nicht garantiert. Grundsätzlich ist für den Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) die Auszahlung des Versorgungsguthabens in fünf bis zehn Raten vorgesehen. Alternativ kann auf Antrag des Vorstandsmitglieds auch eine lebenslange Rentenzahlung unter Einschluss einer 60-prozentigen Hinterbliebenenanwartschaft oder eine Mischform erfolgen. Für den/die Hinterbliebenen stehen ebenfalls Auszahlungsoptionen zur Verfügung. Bei Ausscheiden vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleibt das Versorgungskonto mit dem erreichten Stand zuzüglich eventuell noch anfallender Überschussgutschriften erhalten. Den Vorstandsmitgliedern wird ermöglicht, sich selbst an der Vorsorge für den Ruhestand zu beteiligen und die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung durch Eigenbeiträge aufzustocken. Hierfür kann ein Anteil der jährlichen STI-Zahlung bis zu einem Maximalbetrag von 50.000 € p.a. in einen Altersversorgungsanspruch umgewandelt werden. Die vorstehenden Regelungen gelten für die eigenfinanzierten Beiträge entsprechend. Anwartschaften aus dem alten Versorgungssystem: Im Rahmen der Überleitung bestehender Altersversorgungszusagen aus dem alten Versorgungssystem wurden bei den amtierenden Vorstandsmitgliedern zum 31. Dezember 2015 gemäß der jeweiligen individuellen Bestelldauer folgende erreichte Anwartschaften ermittelt: Dr. Frank Mastiaux: 80.676 € p.a., Dr. Bernhard Beck: 195.846 € p.a., Thomas Kusterer: 89.523 € p.a., Dr. Hans-Josef Zimmer: 174.636 € p.a. Individuelle Versorgungsbeiträge in Abweichung von den Regelungen des neuen Versorgungssystems: Seit dem 1. Januar 2016 werden jährliche Versorgungsbeiträge und die Verzinsung der Beiträge grundsätzlich nach den Regelungen des neuen Systems für künftig neu bestellte Vorstandsmitglieder gewährt. In Abweichung vom neuen System wurden im Rahmen der Überleitung für die aktuellen Vorstandsmitglieder individuelle Versorgungsbeiträge und jeweils eine individuelle Beitragszeit definiert. Folgende individuelle Versorgungsbeiträge wurden dabei festgelegt: Dr. Frank Mastiaux: 360.000 € p.a., Dr. Bernhard Beck: 170.000 € p.a., Thomas Kusterer: 215.000 € p.a., Dr. Hans-Josef Zimmer: 120.000 € p.a. Regelung zur Begrenzung von Abfindungszahlungen: Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen keine Abfindungszusagen. Eine Abfindung kann sich aber aus einer Aufhebungsvereinbarung ergeben, die im Einzelfall individuell getroffen wird. Für zum Bilanzstichtag bestehende Verträge wurde vereinbart, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) nicht überschreiten dürfen und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet werden darf. Beim Abschluss oder bei der Verlängerung von Vorstandsverträgen wird darauf geachtet, dass bei Beendigung des Anstellungsvertrags aus einem vom Vorstandsmitglied zu verantwortenden wichtigen Grund keine Zahlung an das Vorstandsmitglied erfolgt. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) ist die Möglichkeit einer Abfindungszahlung für das jeweilige Vorstandsmitglied auf die für die Restlaufzeit des Vertrags anteilig zu gewährende(n) Jahresvergütung(en) begrenzt. Der Abfindungsbetrag darf jedoch nicht höher als das Dreifache einer Jahresvergütung sein. Bei Abschluss oder Verlängerung eines Vorstandsvertrags wird für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit wegen eines Change of Control vereinbart, dass Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen das Dreifache einer Jahresvergütung nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten dürfen. Vorübergehende Dienstverhinderung: Im Fall einer vorübergehenden Dienstverhinderung des Vorstandsmitglieds wegen Krankheit oder sonstiger vom Vorstandsmitglied nicht zu vertretender Gründe werden für die ersten sechs Monate die Vergütung, wobei sich die Höhe der variablen Vergütung aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre bemisst, und für weitere sechs Monate die Grundvergütung gezahlt. Die Zahlungen für den Fall der Dienstverhinderung erfolgen jedoch längstens bis zum Ende der Laufzeit des Dienstvertrags. Aus den Versorgungsregelungen ergeben sich folgende Angaben für das Geschäftsjahr 2018. Die Darstellung erfüllt die Anforderungen des § 285 Nr. 9a HGB. Es werden der erdiente Anspruch zum Bilanzstichtag, der Jahresaufwand für Pensionsverpflichtungen sowie der zum Bilanzstichtag verdiente Barwert der Pensionsverpflichtungen angegeben. scroll
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(1) Darin enthalten: Zuführung zum Versorgungskapital in Höhe von insgesamt 128.128 € (Vorjahr: 74.580 €). Hierbei handelt es sich um eine durch Gehaltsverzicht eigenfinanzierte Versorgungszusage. (2) Thomas Kusterer hat zusätzlich zur Besitzstandsrente einen Sonderkapitalbaustein in Höhe von 135.000 €. Unter dem Jahresaufwand für Pensionsverpflichtungen werden sowohl der Dienstzeitaufwand als auch der Zinsaufwand ausgewiesen. Für die aktuellen Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations) nach IFRS in Höhe von 16,6 Mio. € (Vorjahr: 15,2 Mio. €). Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €). Die Rentenzahlungen werden entsprechend den prozentualen Veränderungen der Vergütungen laut Tarifvertrag dynamisiert. Es bestehen Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations) gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen nach IFRS in Höhe von 99,0 Mio. € (Vorjahr: 98,8 Mio. €). Zum Geschäftsjahresende bestehen wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber den Mitgliedern des Vorstands. Vergütung des Aufsichtsrats Die Hauptversammlung am 25. April 2013 hat auf Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats die Regelungen für die Vergütung des Aufsichtsrats neu gefasst. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das gesamte Geschäftsjahr 2018 neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von je 40.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache des vorgenannten Betrags. Für die Tätigkeit in einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats zum Ausgleich des zusätzlichen Aufwands pauschal eine feste Vergütung in Höhe von je 7.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende eines oder mehrerer Ausschüsse erhält das Zweifache der Ausschussvergütung, es sei denn, der jeweilige Ausschuss ist im betreffenden Geschäftsjahr nicht tätig geworden. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehörten oder eine Vorsitzendenfunktion wahrgenommen haben, erhalten einen der zeitlichen Dauer ihres Amts oder ihrer Funktion im Geschäftsjahr entsprechenden Teil der Vergütung. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von je 750 €. Für die Teilnahme an Vorbesprechungen wird ein Sitzungsgeld in Höhe von je 250 € gezahlt, wobei für jede Aufsichtsratssitzung nur eine Vorbesprechung vergütet wird. Entsprechend dieser Vergütungssystematik erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 die in nachfolgender Tabelle dargestellte Gesamtvergütung (einschließlich Sitzungsgeldern und Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften). In den Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind Sitzungsgelder in Höhe von 201.500 € (Vorjahr: 227.250 €) und in den Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften Sitzungsgelder in Höhe von 14.390 € (Vorjahr: 20.265 €) enthalten. Sonstige Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, vor allem Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Sie haben im Berichtsjahr auch keine Kredite und Vorschüsse erhalten. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der EnBW von ihr in angemessener Höhe abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe einbezogen. Für diese D&O-Versicherung gilt für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt in Höhe von jeweils 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jeweiligen festen jährlichen Vergütung. scroll
(1) Es gelten die Regelungen des Landesbeamtengesetzes und der Landesnebentätigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg zur Ablieferung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten an den Landkreis. Für Herrn Seiffert gelten abweichend die Regelungen des LBeamtVG. (2) Gemäß der Richtlinie des DGB über die Abführung von Aufsichtsratsvergütungen wird die Vergütung an die Hans-Böckler-Stiftung und die ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gGmbH abgeführt. (3) Die Mitglieder der Landesregierung und die politischen Staatssekretäre sind verpflichtet, Vergütungen einschließlich Sitzungsgeldern aus Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten und allen vergleichbaren Gremien, in denen sie im Zusammenhang mit ihrem Amt tätig sind und in die sie als Mitglieder der Landesregierung entsandt werden, in entsprechender Anwendung des § 5 Landesnebentätigkeitsverordnung an das Land abzuliefern, soweit diese im Kalenderjahr insgesamt den Bruttobetrag der Stufe "B6 und höher" (derzeit 6.100 €) übersteigen (Ministerratsbeschluss vom 5.7.2016). Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands Der Vorstand macht nachfolgend die nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Angaben und erläutert diese zugleich gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beteiligungen am Kapital Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals ist im Anhang des Jahres- und Konzernabschlusses im Abschnitt "Eigenkapital" wiedergegeben und erläutert. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang des Jahresabschlusses in den Abschnitten "Aktionärsstruktur" und "Mitteilungen nach den §§ 33 ff. WpHG" sowie im Anhang des Konzernabschlusses im Abschnitt "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen" wiedergegeben und erläutert. Angaben und Erläuterungen zu eigenen Aktien der Gesellschaft sind nachfolgend wiedergegeben und befinden sich in Textziffer 18 des Anhangs zum Konzernabschluss unter www.enbw.com/bericht2018-downloads. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Zwischen dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (Zweckverband OEW) und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH einerseits und dem Land Baden-Württemberg, der NECKARPRI GmbH und der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH andererseits wurden am 22. Dezember 2015 Verfügungsbeschränkungen über die von diesen gehaltenen EnBW-Aktien sowie deren grundsätzliche gegenseitige Verpflichtung zur Wahrung paritätischer Beteiligungsverhältnisse an der EnBW im Verhältnis zueinander vereinbart. Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, existieren nach Kenntnis des Vorstands nicht mehr, seit die vorgenannten unmittelbaren und mittelbaren EnBW-Aktionäre am 22. Dezember 2015 eine bis dahin zwischen ihnen bestehende Aktionärsvereinbarung aufgehoben haben. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat gemäß § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Diese Kompetenz wird in § 7 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der EnBW abgebildet. Sollte ausnahmsweise ein erforderliches Vorstandsmitglied fehlen, hat nach § 85 AktG die Bestellung eines Vorstandsmitglieds durch das Gericht zu erfolgen, wenn ein dringender Fall vorliegt. Das Recht zu Satzungsänderungen liegt gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG bei der Hauptversammlung. Die entsprechenden konkretisierenden Verfahrensregeln sind in den §§ 179, 181 AktG enthalten. Aus Praktikabilitätsgesichtspunkten wurde die Kompetenz für Satzungsänderungen, die lediglich die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat übertragen. Diese durch § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG eröffnete Möglichkeit ist in § 18 Abs. 2 der Satzung verankert. Beschlüsse der Hauptversammlung zur Änderung der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere für die Änderung des Unternehmensgegenstands jedoch nur eine höhere - Kapitalmehrheit bestimmt. Nach § 18 Abs. 1 der Satzung bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmen. Schreibt das Gesetz eine größere Mehrheit der abgegebenen Stimmen beziehungsweise des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vor, so genügt in den Fällen die einfache Mehrheit, in denen das Gesetz es der Satzung überlässt, dies zu bestimmen. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Bei der EnBW existiert aktuell weder ein genehmigtes oder bedingtes Kapital noch eine Ermächtigung der Hauptversammlung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft kann eigene Aktien daher nur aufgrund und nach Maßgabe der übrigen Erwerbstatbestände des § 71 Abs. 1 AktG erwerben. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2018 über 5.749.677 eigene Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden. Die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft kann über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre der Gesellschaft erfolgen. Eine Verwendung insbesondere Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise kann nur im Rahmen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. April 2004 erfolgen. Aus den von der EnBW gehaltenen eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zu. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen Folgende Vereinbarungen der EnBW stehen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots im Sinne der §§ 289a Abs. 1 Nr. 8, 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB: Eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 1,5 Mrd. €, die zum 31. Dezember 2018 nicht genutzt war, kann von den Gläubigern bei einem Kontrollwechsel bei der EnBW zur Rückzahlung fällig gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Anteilserwerber um das Land Baden-Württemberg oder den Zweckverband OEW oder eine andere deutsche öffentlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit handelt. Von der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) im Zusammenhang mit der Finanzierung ihres GuD-Kraftwerks aufgenommene Schuldscheindarlehen in Höhe von 200 Mio. €, zwei bilaterale Bankdarlehen in Höhe von zusammen rund 48 Mio. € und eine syndizierte Kreditlinie, die zum 31. Dezember 2018 mit 186 Mio. € valutierte, können jeweils bei einem - auch mittelbaren - Kontrollwechsel bei den SWD zur Rückzahlung fällig gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn auch nach dem Kontrollwechsel die Mehrheit der Anteile an den SWD unmittelbar oder mittelbar von deutschen Gebietskörperschaften gehalten wird und die Stadt Düsseldorf an den SWD mindestens 25,05 % der Anteile hält. Eine mit der VNG AG im Jahr 2018 neu vereinbarte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 700 Mio. €, die am 31. Dezember 2018 mit rund 59 Mio. € genutzt war, kann bei einem auch mittelbaren Kontrollwechsel bei der VNG zur Rückzahlung fällig gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn auch nach dem Kontrollwechsel die Mehrheit der Anteile an der VNG von deutschen öffentlichen Anteilseignern unmittelbar oder mittelbar über von diesen beherrschte juristische Personen gehalten wird. Eine unter dem Debt-Issuance-Programm am 12. Dezember 2008 begebene Schuldverschreibung in Höhe von 20 Mrd. JPY kann von den Gläubigern bei einem Kontrollwechsel bei der EnBW gekündigt und zur Zahlung fällig gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Anteilserwerber um die EDF (deren Rechtsnachfolger als Aktionär seit Februar 2011 das Land Baden-Württemberg ist) oder den Zweckverband OEW oder eine andere deutsche öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt. Zwei bilaterale langfristige Bankdarlehen, die am 31. Dezember 2018 mit 375 Mio. € beziehungsweise rund 364 Mio. € valutierten, können vom Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel bei der EnBW zur Rückzahlung fällig gestellt werden, sofern sich durch den Kontrollwechsel eine nachteilige Auswirkung auf die künftige Rückzahlung des Darlehens ergibt. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Anteilserwerber um die EDF (deren Rechtsnachfolger als Aktionär seit Februar 2011 das Land Baden-Württemberg ist) oder den Zweckverband OEW handelt. Entschädigungsvereinbarungen Entschädigungsvereinbarungen im Sinne der §§ 289a Abs. 1 Nr. 9, 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB, die mit Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Kontrollwechsels getroffen sind, sind im Vergütungsbericht wiedergegeben und erläutert, der Teil des Lageberichts ist. Die Ziffern 4 und 5 der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB waren bei der EnBW im Geschäftsjahr 2018 nicht einschlägig. Index nichtfinanzielle Erklärungdes EnBW-Konzerns und der EnBW AG Gemäß § 315b beziehungsweise § 289b HGB sind der EnBW-Konzern sowie die EnBW AG seit dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Den Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) entspricht die EnBW wie auch schon im Vorjahr mit einer nichtfinanziellen Erklärung, per Vollintegration im Integrierten Geschäftsbericht im Rahmen des zusammengefassten Lageberichts des EnBW-Konzerns und der EnBW AG. Alle im Gesetz geforderten und darüber hinausgehenden aus EnBW-Sicht wesentlichen Aspekte, wie Ansehen in der Gesellschaft, Kundenzufriedenheit und Versorgungsqualität, erfüllen wir durch entsprechende Angaben an den jeweils relevanten Stellen im Integrierten Geschäftsbericht 2018. In der nachfolgenden Tabelle sind die entsprechenden Aspekte angegeben, die im Integrierten Geschäftsbericht enthalten sind. Sie umfassen jeweils Erläuterungen zu den Konzepten und Prozessen, Maßnahmen, Kennzahlen und Risiken. ![]() Die nichtfinanzielle Erklärung wird für den EnBW-Konzern und die EnBW AG zusammen abgegeben. Bei Unterschieden zwischen den Aussagen für den Konzern und die EnBW AG ist dies im Text kenntlich gemacht. Die Angaben zum Geschäftsmodell sind im Kapitel Geschäftsmodell zu finden. Wir haben im Geschäftsjahr 2018 keine wesentlichen Einzelrisiken mit sehr wahrscheinlich schwerwiegenden negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit den jeweiligen nichtfinanziellen Belangen identifiziert. Die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen orientiert sich seit Jahren an den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI). Seit dem Berichtsjahr 2017 orientieren wir uns an den GRI-Standards einschließlich der Branchenangaben für die Elektrizitätswirtschaft (www.enbw.com/gri-index). Unsere Berichterstattung über Nachhaltigkeit erfüllt darüber hinaus die Anforderungen des Communication on Progress für den UN Global Compact. Die Angaben zum Diversitätskonzept finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung www.enbw.com/corporate-governance. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist beauftragt, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung mit hinreichender Sicherheit zu prüfen und im Anschluss an die Prüfung hierüber ein Urteil abzugeben. Der vollständige Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht jeweils für das Geschäftsjahr 2018 sind auf den Internetseiten www.enbw.com/bericht2018-downloads allgemein zugänglich. Index Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) Die EnBW hat 2017 begonnen, die Empfehlungen der TCFD umzusetzen. Diese Umsetzung wurde im aktuellen Geschäftsjahr fortgeführt und in den einzelnen vier Kernelementen kontinuierlich weiterentwickelt. Im Index sind darüber hinaus Themen enthalten, bei denen wir an der weiteren Umsetzung der TCFD-Empfehlungen arbeiten. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) scroll
Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich Corporate Governance BerichtGute Corporate Governance ist bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Wir sind davon überzeugt, dass eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung das Vertrauen von Kunden, Kapitalgebern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärkt und zu einem langfristigen Erfolg beiträgt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Anspruch, die Unternehmensleitung und -überwachung über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus an anerkannten Maßstäben guter Unternehmensführung auszurichten und im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Daher entspricht die EnBW auch sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Als verantwortliches Mitglied des Vorstands für Corporate Governance überwachte Dr. Bernhard Beck wie in den vergangenen Jahren die Einhaltung der Bestimmungen des DCGK bei der EnBW und berichtete in Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich über aktuelle Corporate Governance Themen. Beide Gremien nahmen seinen Bericht zur Kenntnis und verabschiedeten daraufhin die am Ende dieses Berichts vollständig abgedruckte Entsprechenserklärung. Vorstand und Aufsichtsrat Eine am Unternehmenswohl orientierte enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für Vorstand und Aufsichtsrat Teil des Selbstverständnisses der EnBW-Kultur. Der Vorstand leitet das Unternehmen gemeinschaftlich in eigener Verantwortung. Im Berichtszeitraum bis 31. Dezember 2018 gehörten dem Vorstand vier Personen an, von denen eine Person den Vorsitz innehat. Aktuell amtieren vorübergehend bis zum Ende der Bestellung von Dr. Bernhard Beck am 30. Juni 2019 fünf Vorstandsmitglieder. Aufgabe des Vorstands ist es, die Unternehmensziele festzulegen und die strategische Ausrichtung des EnBW-Konzerns zu entwickeln, diese mit dem Aufsichtsrat abzustimmen und entsprechend umzusetzen. Darüber hinaus sorgt er für die konzernweite Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien sowie für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling. Wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit im Vorstand sind in einer Geschäftsordnung festgelegt. Diese regelt unter anderem den Turnus der mehrmals im Monat stattfindenden und vom Vorstandsvorsitzenden geleiteten Vorstandssitzungen und bestimmt, dass dort alle bedeutsamen Fragen der Konzernführung und ressortübergreifende Angelegenheiten behandelt werden. Weiterhin enthält die Geschäftsordnung eine Regelung zur Beschlussfassung im Vorstand nach dem Mehrheitsprinzip, wobei die Stimme des Vorstandsvorsitzenden bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Vorsitzender des Vorstands war im Berichtszeitraum und ist aktuell Dr. Frank Mastiaux. Nähere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands und zur Ressortverteilung im Vorstand können den Angaben auf den Seiten 24 und 25 des Integrierten Geschäftsberichts 2018 sowie dem Abschnitt "Leitung und Überwachung" im Kapitel Corporate Governance auf den Seiten 56 und 57 des Integrierten Geschäftsberichts 2018 entnommen werden. Für Vorstandsmitglieder ist bei der EnBW eine Regelaltersgrenze von 63 Jahren definiert. Die Mitglieder des Vorstands nahmen im Berichtszeitraum und nehmen aktuell nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahr, die vergleichbare Anforderungen stellen. Wie in der Vergangenheit sind bei den Vorstandsmitgliedern auch im Geschäftsjahr 2018 keine Interessenkonflikte bekannt. Die EnBW hat im Berichtszeitraum keine wesentlichen Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahestehenden Personen oder Unternehmungen vorgenommen. Der Vorstand hat im Berichtszeitraum die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen vor Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erörtert. Der Aufsichtsrat der EnBW besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich je zur Hälfte aus von den Aktionären und den Arbeitnehmern gewählten Vertretern zusammen. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Lutz Feldmann. Die Amtszeit der gewählten Arbeitnehmer- und Anteilseignervertreter hat mit Beendigung der Hauptversammlung der EnBW am 10. Mai 2016 begonnen. Die bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder bestimmte Amtszeit endet mit dem Schluss der Hauptversammlung des Jahres 2021. Im Berichtszeitraum haben sich in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats Änderungen ergeben. Klaus Schörnich (Arbeitnehmervertreter) ist in den Ruhestand getreten und legte sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aus diesem Grund mit Wirkung zum 30. September 2018 nieder. Der von der Delegiertenversammlung der Arbeitnehmer als Ersatzmitglied für Klaus Schörnich gewählte Friedhelm Bobach legte sein Mandat wegen Eintritt in die Passivphase der Altersteilzeit ebenfalls nieder. Deshalb wurde Volker Hüsgen, Betriebsratsvorsitzender bei der Stadtwerke Düsseldorf AG, Mitglied des EnBW-Konzernbetriebsrats und erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Stadtwerke Düsseldorf AG, im Wege einer gerichtlichen Ergänzungsbestellung mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2018 bis zum Ende der regulären Wahlperiode seines Vorgängers in den Aufsichtsrat berufen. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 haben die Aufsichtsratsmitglieder Silke Krebs (Anteilseignervertreterin) und Sebastian Maier (Arbeitnehmervertreter) aus beruflichen Gründen und die Aufsichtsratsmitglieder Heinz Seiffert (Anteilseignervertreter) und Arnold Messner (Arbeitnehmervertreter) aufgrund Eintritts in den Ruhestand jeweils ihr Amt niedergelegt. Im Wege der gerichtlichen Ergänzungsbestellung wurden Marika Lulay und Harald Sievers, Landrat des Landkreises Ravensburg, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 bis zum Ende der regulären Wahlperiode der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Silke Krebs und Heinz Seiffert in den Aufsichtsrat berufen. Zum selben Zeitpunkt traten Achim Binder, stellvertretender Vorsitzender des EnBW-Konzernbetriebsrats, Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Netze der EnBW und Vorsitzender des Betriebsrats Regionalservice der Netze BW GmbH, und Jürgen Schäfer, Mitglied des EnBW-Konzernbetriebsrats und stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der TransnetBW GmbH, als gewählte Ersatzmitglieder die Nachfolge von Arnold Messner beziehungsweise von Sebastian Maier als Aufsichtsratsmitglieder an. Nähere Informationen zum Aufsichtsrat und zu seiner Zusammensetzung können den Angaben auf den Seiten 145, 146, 148 und 149 des Integrierten Geschäftsberichts 2018 sowie dem Abschnitt "Leitung und Überwachung" im Kapitel Corporate Governance auf den Seiten 56 und 57 des Integrierten Geschäftsberichts 2018 entnommen werden. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend zu beraten und zu überwachen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit hat der Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung festgelegt. Danach wird der Aufsichtsrat regelmäßig zu ordentlichen sowie nach Bedarf zu außerordentlichen Sitzungen einberufen, die vom Vorsitzenden geleitet werden. Die Mitglieder des Vorstands nehmen grundsätzlich an den Sitzungen teil, bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vor allem über die in § 90 Aktiengesetz (AktG) aufgeführten Gegenstände, alle wesentlichen nichtfinanziellen und finanziellen Kennzahlen und Risiken der Gesellschaft und des Konzerns und über deren Entwicklung, die Strategie, die Planung, den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems, die Compliance sowie aus sonstigen wichtigen Anlässen. Zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats hält der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Er wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden des Vorstands informiert. Gegebenenfalls unterrichtet der Aufsichtsratsvorsitzende sodann den Aufsichtsrat und beruft erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung ein. Darüber hinaus sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bestimmt, die nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen. Ferner wird hier auch die Beschlussfassung im Aufsichtsrat nach dem Mehrheitsprinzip geregelt, wobei die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß der Satzung der EnBW bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden, sofern dem nicht eine Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder widerspricht. Über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit und den Inhalt der Beratungen im Geschäftsjahr 2018 informiert der Aufsichtsrat ausführlich in seinem Bericht an die Hauptversammlung, der unter www.enbw.com/bericht2018 allgemein zugänglich ist. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Bestellung und gegebenenfalls Abberufung der Mitglieder des Vorstands. Wie vom DCGK empfohlen, sorgt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung in Vorstandsangelegenheiten. Im Berichtszeitraum wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 12. Juli 2018 Colette Rückert-Hennen zum Mitglied des Vorstands bestellt. Sie hat das Amt zum 1. März 2019 angetreten und hat ab diesem Zeitpunkt von Dr. Bernhard Beck die Verantwortung für das Personal- und Führungskräfte- sowie das Gesundheitsmanagement übernommen. Dr. Bernhard Beck verantwortet weiterhin die Bereiche Recht, Revision, Compliance und Regulierung, Gremien und Aktionärsbeziehungen sowie das Beteiligungsmanagement. Er tritt zum Ende seiner laufenden Amtsperiode am 30. Juni 2019 in den Ruhestand. Der Aufsichtsrat beachtet die Anregung des DCGK, dass bei der Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel sein sollte; die Erstbestelldauer von Colette Rückert-Hennen beträgt drei Jahre. Außerdem wurde der Finanzvorstand Thomas Kusterer mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 7. Mai 2018 für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren wiederbestellt. Die Wiederbestellung ist gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben nicht vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung erfolgt. Zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit und zur Behandlung komplexer Sachverhalte hat der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet. Eingerichtet wurden der Personalausschuss, der Finanz- und Investitionsausschuss, der Nominierungsausschuss, der Prüfungsausschuss, der nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu bildende Vermittlungsausschuss und ein Ad-hoc-Ausschuss. Nach einer Änderung der Geschäftsordnung wurde außerdem mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ein ständiger Digitalisierungsausschuss gebildet. Mitglieder dieses Ausschusses sind Michaela Kräutter, Dr. Hubert Lienhard, Marika Lulay, Jürgen Schäfer, Harald Sievers und Ulrike Weindel. Der Nominierungsausschuss ist entsprechend dem DCGK ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt und benennt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von diesem zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gunda Röstel, ist unabhängig und kein ehemaliges Mitglied des Vorstands der EnBW. Als langjährige kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH und Prokuristin der Gelsenwasser AG verfügt sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren, die sie durch ihre Tätigkeit als Vorsitzende des Prüfungsausschusses in den letzten Jahren noch weiter vertieft hat. Die Aufgaben der anderen Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren konkrete Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 beschrieben. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Plenum des Aufsichtsrats spätestens in seiner nächsten Sitzung über die Arbeit in den Ausschüssen. Für die Ausschüsse des Aufsichtsrats existieren keine eigenen Geschäftsordnungen; für sie gelten nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats die darin enthaltenen Verfahrensregelungen entsprechend. Weitere Informationen zu den Ausschüssen des Aufsichtsrats und ihren Mitgliedern sind auf Seite 146 des Integrierten Geschäftsberichts 2018 dargestellt. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete und auf die unternehmensspezifische Situation abgestimmte Ziele benannt und darüber hinaus bereits im Jahr 2017 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Dadurch soll in erster Linie gewährleistet werden, dass die Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die im gesamten Berichtszeitraum und aktuell geltenden Ziele für die Zusammensetzung berücksichtigen angemessen die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder, die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder,die Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity), wobei für die Arbeitnehmervertreter die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze beachtet wurden beziehungsweise werden. Der Aufsichtsrat hat sich auch im zurückliegenden Berichtszeitraum mit den im Aktiengesetz und im DCGK niedergelegten Unabhängigkeitskriterien beschäftigt. Dabei ist er zu der Einschätzung gelangt, dass diese - wie bereits in der Vergangenheit erfüllt werden und ihm sowohl eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört hat beziehungsweise noch angehört als auch die Eigentümerstruktur berücksichtigt wurde beziehungsweise wird, wobei nach seiner Auffassung alle Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig im Sinne des DCGK sind und dieser Anteil angemessen ist. Die Namen der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind der Übersicht auf Seite 145 des Integrierten Geschäftsberichts 2018 zu entnehmen. Neben der erfolgten Zielsetzung von weiterhin einer Mehrheit unabhängiger Mitglieder wird der Aufsichtsrat auch künftig darauf achten, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine Festlegung quantitativer Ziele zur Internationalität hält der Aufsichtsrat angesichts der Struktur und Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nicht für geboten. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist festgelegt, dass bei den Wahlvorschlägen für die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner an die Hauptversammlung darauf geachtet wird, dass Bewerber zum Zeitpunkt der Wahl in der Regel nicht älter als 70 Jahre sind. Diese Regelaltersgrenze wurde im Berichtszeitraum und wird derzeit von keinem Aufsichtsratsmitglied überschritten. Schließlich hat der Aufsichtsrat in dem Bewusstsein, dass Ausnahmen durchaus wünschenswert sind, weil dem Aufsichtsrat länger angehörende Mitglieder wertvolle langjährige Unternehmenskenntnis und Erfahrung in das Gremium einbringen, eine Regelgrenze von drei vollen Wahlperioden für die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat festgelegt, die im Berichtszeitraum und aktuell von keinem Aufsichtsratsmitglied erreicht oder überschritten wurde beziehungsweise wird. Der Aufsichtsrat verfolgt über die für das Unternehmen geltende gesetzliche Regelung des Mindestanteils von Frauen und Männern und die vorgenannten Ziele für seine Zusammensetzung hinaus keine weiteren Diversitätsziele. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sieht vor, dass die folgenden acht Kompetenzfelder von den Mitgliedern des Gesamtgremiums in angemessenem Umfang abgedeckt werden: ![]() Der Aufsichtsrat verfügt über die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat während des Berichtszeitraums in seiner Zusammensetzung vollumfänglich berücksichtigt und das Kompetenzprofil ausgefüllt. Auch bei künftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigt der Aufsichtsrat die Ziele für seine Zusammensetzung und strebt an, dass das Kompetenzprofil weiterhin vom Gesamtgremium ausgefüllt wird. Auf den Internetseiten des Unternehmens unter www.enbw.com/aufsichtsrat sind die Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder veröffentlicht, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben und die um eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt sind. Diese Lebensläufe werden für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind alle in der Lage, den zu erwartenden Zeitaufwand, der mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit verbunden ist, aufzubringen und der Aufsichtsrat wird sich dessen auch künftig für seine Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder bei allen Kandidaten jeweils vergewissern, dass diese den für die Aufsichtstätigkeit zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Sofern ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, denen es angehört, oder weniger teilgenommen hat, wurde und wird dies auch künftig im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vermerkt. Als Teilnahme gilt auch eine solche über Telefon- und Videokonferenzen, wobei diese Form der Teilnahme entsprechend der Anregung des DCGK bei keinem Mitglied des Aufsichtsrats die Regel war. Bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung für anstehende Nachwahlen wird der Aufsichtsrat darüber hinaus die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der jeweiligen Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und den wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären offenlegen, wobei er sich dabei auf solche Umstände beschränkt, die nach seiner Einschätzung ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtszeitraum und gehören aktuell keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der EnBW an und die Mitglieder des Aufsichtsrats übten im Berichtszeitraum und üben aktuell keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der EnBW aus. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. In einem solchen Fall würde der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds würden zur Beendigung des Mandats führen. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der EnBW bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern aufgekommen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Im Berichtszeitraum wurde eine Effizienzprüfung in der Aufsichtsratssitzung am 5. Dezember 2018 durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und werden dabei durch die Gesellschaft angemessen unterstützt. Hierzu zählen nicht nur regelmäßige Informationen zu aktuellen rechtlichen, energie- oder finanzwirtschaftlichen oder sonstigen das Unternehmen betreffenden Themen und Entwicklungen sowie bei Bedarf zu weiteren für die Aufsichtsratsarbeit relevanten Themen, sondern auch entsprechende Vor-Ort-Termine. Neu eintretende Mitglieder erhalten zudem für sie relevante Unterlagen zu allen wichtigen, die Arbeit des Aufsichtsrats betreffenden Regelungen. Das Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat wird durch die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und konzerninternen Richtlinien (Compliance) bestimmt. Der Vorstand hat auch im Geschäftsjahr 2018 fortlaufend über Compliance-Themen beraten und diese mit dem Aufsichtsrat beziehungsweise dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats eingehend erörtert. Im nachfolgenden Abschnitt wird hierüber näher berichtet. Dort sind auch die wesentlichen relevanten Unternehmensführungspraktiken angegeben, die über die gesetzlichen Anforderungen sowie die Empfehlungen und Anregungen des DCGK hinaus angewandt werden. Weitere Informationen zur Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats und dessen Ausschüssen können dem Abschnitt "Leitung und Überwachung" im Kapitel Corporate Governance auf den Seiten 56 und 57 des Integrierten Geschäftsberichts 2018, dem Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 30 bis 32 des Integrierten Geschäftsberichts 2018 sowie den §§ 7 bis 13 und 19 der Satzung der Gesellschaft entnommen werden, die auf den Internetseiten der EnBW unter www.enbw.com/corporate-governance allgemein zugänglich sind. Diversity Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass die Gesamtheit der für seine Zusammensetzung maßgeblichen gesetzlichen und selbst festgelegten Bestimmungen (Ziele für die Zusammensetzung, Kompetenzprofil, gesetzliche Zielgröße für den Frauenanteil, Altersgrenze, Regelzugehörigkeitsdauer, siehe hierzu jeweils oben die Ausführungen im Abschnitt "Vorstand und Aufsichtsrat" auf den Seiten 2 bis 6) als Diversitätskonzept im Sinne von § 289 f Abs. 2 Nr. 6 HGB gelten soll. Ziel dieses Konzepts ist in erster Linie, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann und darin durch die Vielfalt in seiner Zusammensetzung gestärkt wird. Die Umsetzung dieses Konzepts erfolgt im Wege der Wahlen der Vertreter der Anteilseigner durch die Hauptversammlung. Im Geschäftsjahr 2018 sind die Ziele des Konzepts erreicht worden. Im Berichtszeitraum betrug der Frauenanteil im Aufsichtsrat im Gesamtgremium durchgehend 35 %. Er setzte sich aus einer Quote bei den Vertretern der Anteilseigner in Höhe von 40 % und bei den Vertretern der Arbeitnehmer in Höhe von 30 % zusammen. Die gesetzliche Mindestquote für den Gesamtaufsichtsrat beträgt 30 %. Anteilseigner und Arbeitnehmer haben jedoch vor der letzten Wahl des Aufsichtsrats gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG beschlossen, der Gesamterfüllung dieser Mindestquote durch die Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer zusammen für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu widersprechen, sodass der Mindestanteil entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von beiden Seiten getrennt zu erfüllen ist. Auf diese Weise sollte eine bessere Planbarkeit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ermöglicht werden. Auch im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat in Fällen der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern unter Berücksichtigung der begrenzten Anzahl der Vorstandsmitglieder auf Vielfalt (Diversity). Er hat daher festgelegt, dass die vom Aufsichtsrat für den Vorstand festgelegte Regelaltersgrenze in Verbindung mit der Zielgröße für den Frauenanteil als Diversitätskonzept im Sinne von § 289 f Abs. 2 Nr. 6 HGB gelten soll. Ziel dieses Konzepts ist in erster Linie, dass der Vorstand seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann und darin durch die Vielfalt in seiner Zusammensetzung gestärkt wird. Die Umsetzung dieses Konzepts erfolgt im Wege der Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2018 sind die Ziele des Konzepts nicht vollständig erreicht worden. Für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von einer Frau im Vorstand festgelegt, die bis zum Ablauf des Festlegungszeitraums mindestens erreicht werden soll. Dieses Ziel wurde im Jahr 2018 noch nicht erreicht. Durch die am 12. Juli 2018 erfolgte Bestellung von Colette Rückert-Hennen zum Mitglied des Vorstands, die dieses Amt am 1. März 2019 angetreten hat, wird das Ziel von einer Frau im Vorstand im Jahr 2019 erfüllt. Der Vorstand hat für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands als Ziel festgelegt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 der Frauenanteil weiter gesteigert werden soll. Auf der ersten Ebene (Top-Management) und auf der zweiten Ebene (oberes Management) soll der Anteil von Frauen auf mindestens 20 % erhöht werden. Diese Zielgrößen wurden im Jahr 2018 (Stand: 31. Dezember 2018) trotz erheblicher Anstrengungen noch nicht erreicht. Über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinaus achtet der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen im EnBW-Konzern auf Vielfalt und strebt auch dabei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Es ist grundsätzlich Ziel der EnBW, Frauen auf allen Hierarchieebenen einzusetzen. Nach der Pilotierung des mehrstufigen Beratungsangebots "CareerCompass" im Jahr 2016 steigerte sich die Anzahl an Mitarbeiterinnen in der Beratung von 17 im Jahr 2017 auf 49 im Jahr 2018. Die Beratung wendet sich speziell an Frauen mit dem Potenzial zur Übernahme von Führungsaufgaben, basierend auf bisherigen beruflichen Erfahrungen. Das EnBW-interne Frauennetzwerk bietet eine gut genutzte Plattform für den Austausch zwischen Mitarbeiterinnen mit und ohne Führungsverantwortung. Bei der externen Rekrutierung weiblicher Nachwuchsführungskräfte stützt sich die EnBW neben anderen Maßnahmen auf das Netzwerk Femtec und engagiert sich auf frauenspezifischen Messen und Diskussionsforen. Innerhalb der "Initiative Chefsache" hat das Unternehmen in fünf Arbeitsgruppen mitgearbeitet. Darunter auch die Themen "Talententwicklung neu denken" und "Führung in Teilzeit", woraus sich der im Jahr 2018 intern durchgeführte Pilot "Führung in Teilzeit/Jobsharing" als Angebot für Frauen und Männer in Führung abgeleitet hat. In den einzelnen Geschäftseinheiten werden spartenspezifische Veranstaltungen und Aktionen umgesetzt, um so den jeweiligen Bedarf zu adressieren. So wird beispielsweise bei der Tochtergesellschaft Netze BW GmbH ein jährlicher Frauentag veranstaltet, der sich speziell an interessierte Studentinnen richtet. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der EnBW nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Im Vorfeld der Hauptversammlung veröffentlicht die EnBW die Tagesordnung und alle zu deren Beurteilung relevanten Berichte und Unterlagen einschließlich des aktuellen Geschäftsberichts über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr leicht zugänglich im Internet unter http://hv.enbw.com. Fristgerecht eingehende Gegenanträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung werden ebenfalls auf den Internetseiten zugänglich gemacht. Unsere Aktionäre haben auch die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können. Die Hauptversammlungen wurden in den vergangenen Jahren jeweils bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden live im Internet übertragen. Compliance Compliance als Summe der Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien wird bei der EnBW als wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe verstanden. Seit dem Jahr 2009 hat der Bereich Compliance eine konzernweite Compliance-Organisation aufgebaut und die erforderlichen Richtlinien sowie Prozesse definiert. Der inhaltliche Schwerpunkt der Compliance-Aktivitäten liegt auf der Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption, der Prävention von Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, der Geldwäscheprävention sowie dem Datenschutz. Die Compliance-Ereignisse in der deutschen Wirtschaft haben Auswirkungen auf die Tätigkeit der Compliance-Arbeit. Im Rahmen von Führungskräfteworkshops wurden die Inhalte einer Compliance-Kultur in das Unternehmen getragen. Daneben ist die Notwendigkeit und Durchführung von Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung von Regeln ebenfalls Gegenstand der Compliance-Tätigkeit. Die Umsetzung der Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung, die zum 25. Mai 2018 wirksam wurde, haben die Tätigkeiten des Bereichs Datenschutz im Berichtsjahr geprägt. Im Bereich Compliance und Datenschutz lag die Projektleitung für das Projekt "Readyness DSGVO", das die Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung in die Konzernbereiche hineingetragen hat. Im Compliance-Committee sind die wichtigsten Compliance-Funktionen des Konzerns vertreten. Über dieses Gremium koordiniert der Bereich Compliance die konzernweiten Compliance-Aktivitäten. Die Umsetzung der zentral definierten Compliance-Maßnahmen in den dezentralen Einheiten wird über das Compliance-Forum gesteuert, in dem Compliance-Beauftragte der wesentlichen Konzerngesellschaften und Geschäftseinheiten vertreten sind. Im jährlichen Compliance- und Datenschutz-Programm der EnBW werden auf Basis eines konzernweit durchgeführten Compliance-Risk-Assessments die präventiven Compliance-Maßnahmen festgelegt. Dazu zählen Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen, die Einführung und Weiterentwicklung von Richtlinien und Prozessen, das zentral gesteuerte Richtlinien-Management oder die Geschäftspartnerprüfung. Bei allen Compliance-Aktivitäten wird der Aspekt der Compliance-Kultur berücksichtigt. So sollen insbesondere Schulungsmaßnahmen zur Fortentwicklung einer Compliance-Kultur beitragen, die ihrerseits einen Beitrag zur Vermeidung von Compliance-Verstößen leistet. Interne und externe Hinweisgeber können Compliance-Verstöße und Verdachtsfälle an den Bereich Compliance oder an den Ombudsmann der EnBW als externe Anlaufstelle melden. Der Ombudsmann kann Hinweisgebern auf Wunsch absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern. Gemeldete Verstöße und Verdachtsfälle werden anschließend von der Taskforce des Compliance-Committees nach einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Leiterin des Bereichs Compliance berichtet jedes Quartal an den Vorstand und den Prüfungsausschuss über den Stand der Maßnahmenumsetzung und über aktuelle Compliance-Verstöße. Dem Aufsichtsrat wird ein Jahresbericht erstattet. Das Compliance-Management-System (CMS) wird kontinuierlich weiterentwickelt und überprüft. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist jeweils in einem detaillierten Vergütungsbericht dargestellt, der gemäß Ziffer 4.2.5 des DCGK als eigenständiger Abschnitt in den Lagebericht des Integrierten Geschäftsberichts 2018 auf den Seiten 124 bis 132 aufgenommen wurde und auf den an dieser Stelle verwiesen wird. Im Bericht über die Vergütung des Vorstands ist das vom Aufsichtsrat im Jahr 2017 beschlossene und von der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 gebilligte neue System der variablen Vorstandsvergütung ausführlich dargestellt. Transparenz Die EnBW schafft fortlaufend die vom DCGK geforderte Transparenz, indem sie die Aktionäre, den Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen und die interessierte Öffentlichkeit aktuell über wesentliche geschäftliche Veränderungen im Unternehmen informiert. Um eine zeitnahe und gleichmäßige Information aller Interessengruppen zu gewährleisten, wird hierzu hauptsächlich das Internet genutzt. Über die Geschäftslage der EnBW wird insbesondere durch den jährlichen Integrierten Geschäftsbericht, durch unterjährige Finanzinformationen, die Bilanzpressekonferenz, Telefonkonferenzen im Zusammenhang mit den Quartals- und Jahresergebnissen sowie durch Veranstaltungen mit Analysten informiert. Die entsprechenden Unterlagen sind auf den Internetseiten der EnBW öffentlich zugänglich. Der auf unseren Internetseiten ebenfalls unter www.enbw.com/finanzkalender veröffentlichte Finanzkalender enthält mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf - alle Termine der Veröffentlichungen der Integrierten Geschäftsberichte, der unterjährigen Finanzinformationen sowie der Hauptversammlung und von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen. Sollten außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände auftreten, die sich auf die EnBW oder auf die von der EnBW ausgegebenen Aktien und Anleihen beziehen und geeignet sind, den Börsenkurs dieser Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, machen wir diese Insiderinformationen durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt. Im Geschäftsjahr 2018 wurde keine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Der EnBW sind im Geschäftsjahr 2018 keine Meldungen von Personen mit Führungsaufgaben oder mit diesen in einer engen Beziehung stehenden Personen über Geschäfte in EnBW-Aktien oder EnBW-Anleihen oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zugegangen. Auch mitteilungspflichtiger Wertpapierbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats lag nicht vor. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die Rechnungslegung erfolgt bei der EnBW nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Geschäftsjahr 2018 gewählt. Gleichzeitig wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2019 gewählt, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. Der Vorstand erörtert die unterjährigen Finanzinformationen mit dem Prüfungsausschuss vor deren Veröffentlichung. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Quartalsmitteilungen beziehungsweise der Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2018 sind binnen 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht worden. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde vom Prüfungsausschuss und für diesen von seiner Vorsitzenden entsprechend mit der Prüfung beauftragt. Der Ausschuss hat sich im Vorfeld der Hauptversammlung vergewissert, dass an der Unabhängigkeit der zu beauftragenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Zweifel bestehen, und vor Unterbreitung des Wahlvorschlags für einen Abschlussprüfer eine Unabhängigkeitserklärung eingeholt. Diese Erklärung erstreckt sich auch darauf, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die EnBW, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden beziehungsweise für das folgende Geschäftsjahr vertraglich vereinbart sind. In der Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer wurde festgelegt, dass der Prüfungsausschuss über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Weiterhin wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen, und dass er den Aufsichtsrat darüber informiert beziehungsweise im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ergeben. Der Prüfungsausschuss und für diesen seine Vorsitzende hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft darüber hinaus auch beauftragt, die für den Berichtszeitraum zu veröffentlichende nichtfinanzielle Erklärung zu prüfen. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft bestehen bei der EnBW derzeit nicht. Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG haben am 5. Dezember 2018 gemäß § 161 AktG erklärt: "Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat den im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2017 in der jeweils geltenden Fassung uneingeschränkt entsprochen und wird ihnen in der Fassung vom 7. Februar 2017 auch künftig uneingeschränkt entsprechen." Die Erklärung wurde auch separat unter www.enbw.com/deutscher-corporate-governance-kodex veröffentlicht. Dort werden auch die Entsprechenserklärungen der EnBW seit dem Jahr 2002 zugänglich gehalten. Stellungnahme zu den Anregungen des Corporate Governance Kodex Gemäß Ziffer 3.10 Satz 2 DCGK erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass die EnBW im vergangenen Geschäftsjahr mit folgender Ausnahme auch den Anregungen des DCGK entsprochen hat: Ziffer 2.3.4 des Kodex: Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien Die EnBW überträgt die Hauptversammlung in Übereinstimmung mit einer verbreiteten Praxis bis zum Ende des Berichts des Vorstandsvorsitzenden im Internet. Eine Übertragung der gesamten Hauptversammlung würde aufgrund des geringen Streubesitzes der EnBW-Aktie und der bei EnBW-Hauptversammlungen üblichen hohen Aktionärspräsenz den zusätzlichen Aufwand nicht rechtfertigen.
Karlsruhe, den 7. März 2019 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Für den Vorstand Dr. Bernhard Beck Für den Aufsichtsrat Lutz Feldmann Jahresabschluss des EnBW-Konzerns 2018Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 27. März 2019 gebilligt. Gewinn- und Verlustrechnungscroll
(1) Verwässert und unverwässert; bezogen auf das auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende Ergebnis. Gesamtergebnisrechnung scroll
(1) Weitere Angaben im Anhang unter (18) "Eigenkapital". BilanzAktiva scroll
Kapitalflussrechnungscroll
(1) Weitere Angaben im Anhang unter (31) "Angaben zur Kapitalflussrechnung". (2) Erläuterung in den Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Eigenkapitalveränderungsrechnung scroll
scroll
(1) Weitere Angaben im Anhang unter (18) "Eigenkapital". (2) Davon gezeichnetes Kapital 708,1 Mio. € (31.12.2017: 708,1 Mio. €, 1.1.2017: 708,1 Mio. €) und Kapitalrücklage 774,2 Mio. € (31.12.2017: 774,2 Mio. €, 1.1.2017: 774,2 Mio. €). (3) Davon Veränderung der Gewinnrücklagen aufgrund von Anteilsänderungen an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, in Höhe von -1,7 Mio. € (31.12.2017: 0,0 Mio. €, 1.1.2017: 0,0 Mio. €). Davon Veränderung der nicht beherrschenden Anteile aufgrund von Anteilsänderungen an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, in Höhe von 6,2 Mio. € (31.12.2017: 0,0 Mio. €, 1.1.2017: 0,0 Mio. €). Anhang zum Jahresabschluss 2018des EnBW-KonzernsAllgemeine Grundlagen Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) als oberstes Mutterunternehmen des EnBW-Konzerns stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gemäß den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Zusätzlich werden die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) beachtet. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS und Interpretationen werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss entspricht damit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS und Interpretationen, soweit diese in EU-Recht übernommen wurden. Der Konzernabschluss wird in Millionen Euro (Mio. €) ausgewiesen. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung des EnBW-Konzerns gesondert dargestellt. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum, wie die Änderung des Diskontierungssatzes und der Preissteigerungsrate bei den Kernenergierückstellungen sowie detaillierte inhaltliche Erläuterungen zu den Segmenten, werden im Kapitel "Unternehmenssituation des EnBW-Konzerns" im Lagebericht erläutert. Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9 im Geschäftsjahr 2018 unter Verwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes sowie der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer inklusive der darauf anfallenden Prozesszinsen im Geschäftsjahr 2017, sind die Berichte der Geschäftsjahre 2018 und 2017 nur eingeschränkt vergleichbar. Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Das Geschäftsjahr des Mutterunternehmens ist das Kalenderjahr. Der Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe, Deutschland. Die Anschrift lautet EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter der HRB-Nr. 107956 eingetragen. Die Hauptaktivitäten der EnBW sind den Angaben zur Segmentberichterstattung zu entnehmen. Der Vorstand der EnBW hat den Konzernabschluss am 7. März 2019 aufgestellt und freigegeben. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen wurden einheitlich nach den bei der EnBW geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs ergeben sich aus den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs zuzüglich des Betrags aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten wird, falls aktivisch, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen oder, falls passivisch, nach nochmaliger Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Eine Veränderung der Höhe der Beteiligung an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts werden sämtliche verbliebene Anteile zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidierungskreis Nach der Vollkonsolidierungsmethode werden alle Tochterunternehmen einbezogen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn Risikobelastungen durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Bei der Vollkonsolidierung werden die Vermögenswerte und Schulden einer Tochtergesellschaft vollständig in den Konzernabschluss übernommen. Die Equity-Bewertung kommt zur Anwendung, wenn eine gemeinsame Vereinbarung in Form eines Gemeinschaftsunternehmens vorliegt oder wenn die Möglichkeit eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftspolitik des assoziierten Unternehmens besteht, aber nicht die Voraussetzungen eines Tochterunternehmens vorliegen. Im Zugangszeitpunkt werden diese zu Anschaffungskosten bilanziert und in den Folgeperioden entsprechend dem fortgeschriebenen anteiligen Nettovermögen angesetzt. Die Buchwerte werden jährlich um die anteiligen Ergebnisse, die ausgeschütteten Dividenden und die sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert. Bei der Bewertung von Anteilen bedeutet dies, dass nicht die Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens im Konzernabschluss dargestellt werden, sondern nur dessen anteiliges Eigenkapital. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsansatz enthalten. Negative Unterschiedsbeträge werden im Beteiligungsergebnis ertragswirksam erfasst. Gemeinsame Vereinbarungen, die als gemeinschaftliche Tätigkeiten klassifiziert sind, werden entsprechend unserem Anteil an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen in Übereinstimmung mit den jeweiligen maßgeblichen IFRS erfasst. Anteile an Tochterunternehmen, an Gemeinschaftsunternehmen oder an assoziierten Unternehmen, die aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung sind beziehungsweise aufgrund der Beteiligungsstruktur nicht beherrscht werden und auf die somit kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Indikatoren zur Bestimmung der Wesentlichkeit von Tochterunternehmen sind Umsatz, Ergebnis und Eigenkapital dieser Gesellschaften. Wechselseitige Beteiligungen nach § 19 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) liegen im EnBW-Konzern nicht vor. Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Änderungen des Konsolidierungskreises Von den im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr 15 (Vorjahr: 18) inländische Gesellschaften und 17 (Vorjahr: 14) ausländische Gesellschaften erstmals konsolidiert. Es wurden keine (Vorjahr: 2) inländischen und 2 (Vorjahr: 0) ausländische Gesellschaften entkonsolidiert. Darüber hinaus wurden 5 inländische Gesellschaften (Vorjahr: 6) verschmolzen. Erstmalige Vollkonsolidierung von verbundenen Unternehmen 2018 Erstmalige Vollkonsolidierung der Power Wind Partners AB Zur Stärkung des Wind-Onshore-Geschäfts erwarb die EnBW am 19. Dezember 2018 100 % an der Power Wind Partners AB, Rabbalshede, Schweden, von den schwedischen Finanzinvestoren Proventus Invest AB, FAM AB, Unternehmen der Folksam-Gruppe und KPA Pensionsförsäkring AB. Die Power Wind Partners AB wird ab diesem Zeitpunkt im EnBW-Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die Power Wind Partners AB hält Anteile an sechs Windparkgesellschaften mit 47 Windenergieanlagen in Mittel- und Nordschweden mit einer Gesamtleistung von 95,5 MW. Des Weiteren gehören zwei Netzgesellschaften sowie drei Holding-Gesellschaften zu ihrem Anteilsbesitz. Die Inbetriebnahmen der Windenergieanlagen erfolgten zwischen 2007 und 2011. Der beizulegende Zeitwert der Power Wind Partners AB-Anteile zum Vollkonsolidierungszeitpunkt belief sich auf 63,2 Mio. €. Für die Transaktion fielen keine wesentlichen Anschaffungsnebenkosten an. Der Kaufpreis wurde in Form von flüssigen Mitteln beglichen. Bei einer Vollkonsolidierung seit Beginn des Jahres hätten sich die Konzernumsatzerlöse um 9,9 Mio. € auf 20.627,4 Mio. € erhöht und das Ergebnis nach Ertragsteuern hätte sich um 1,0 Mio. € auf 466,6 Mio. € verringert. Durch den Erwerb wurden folgende Vermögenswerte und Schulden übernommen: scroll
(1) Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden ist noch nicht abgeschlossen, da noch Untersuchungen in Bezug auf die Vermögenswerte und Schulden ausstehen. Es wurden daher gemäß IFRS 3.45 provisorische Werte angesetzt. Veränderung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen mit Verlust der Beherrschung 2018Veräußerung von Anteilen an der VNG Norge AS Der EnBW-Konzern hat am 28. September 2018 100 % der Kapitalanteile an der VNG Norge AS, Stavanger, Norwegen, und ihrer Tochtergesellschaft VNG Danmark ApS, Kopenhagen, Dänemark, an die Neptune Energy Norge AS, Sandnes, Norwegen, veräußert. Die VNG Norge AS und die VNG Danmark ApS sind zuständig für die Öl- und Gasexploration und -produktion. Durch die Veräußerung wurde unter Berücksichtigung einer bedingten Zahlung in Höhe von 29,6 Mio. € ein Ertrag in Höhe von 81,6 Mio. € erzielt, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Die bedingte Zahlung ist noch ausstehend. Der übrige Veräußerungserlös floss der EnBW in Form von flüssigen Mitteln zu. Erstmalige Vollkonsolidierung von verbundenen Unternehmen 2017 Erstmalige Vollkonsolidierung der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft Zur Stärkung des Gasgeschäfts erwarb die EnBW im zweiten Quartal 2016 74,21 % an der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft, Leipzig, von der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg. Aufgrund der Erlangung der Beherrschung durch die Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat wurden die zuvor als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogene VNG sowie deren Tochtergesellschaften ab dem 18. Mai 2017 im EnBW-Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die VNG ist ein horizontal und vertikal integrierter Unternehmensverbund der europäischen Gaswirtschaft, die insbesondere in den Bereichen Exploration und Produktion, Gastransport, Gasspeicher sowie Gashandel und Dienstleistungen tätig ist. Der beizulegende Zeitwert der VNG-Anteile zum Vollkonsolidierungszeitpunkt belief sich auf 1.314,1 Mio. €. Durch den Abgang der nach der Equity-Methode bewerteten Anteile an der VNG in Höhe von 1.298,6 Mio. € entstand ein Beteiligungsertrag in Höhe von 15,5 Mio. €. Der Wert des nicht beherrschenden Anteils wurde anteilig anhand des identifizierbaren Nettovermögens der VNG bewertet und betrug 412,5 Mio. €. Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert insbesondere Synergien im Netzbereich und ist für Steuerzwecke nicht abzugsfähig. Die VNG trug im Geschäftsjahr 2017 ab ihrer Vollkonsolidierung 2.308,7 Mio. € zu den Umsatzerlösen und -32,7 Mio. € zum Ergebnis nach Ertragsteuern bei. Bei einer Vollkonsolidierung der VNG seit Beginn des Jahres hätten sich die Konzernumsatzerlöse um 1.416,3 Mio. € auf 23.390,3 Mio. € und das Ergebnis nach Ertragsteuern um 36,1 Mio. € auf 2.212,4 Mio. € erhöht. Durch den Erwerb wurden folgende Vermögenswerte und Schulden übernommen: scroll
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die durch den Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, belief sich auf 1.029,9 Mio. €. Der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war im Wesentlichen einbringlich, sodass der Bruttobetrag dem beizulegenden Zeitwert der Forderungen entsprochen hat. Veränderung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen mit Verlust der Beherrschung 2017Veräußerung von Anteilen an der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am 8. Februar 2017 49,89 % der Kapitalanteile an der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG, Hamburg, an ein Tochterunternehmen des kanadischen Energieinfrastrukturunternehmens Enbridge Inc., Calgary, veräußert. Bei der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG handelt es sich um einen im Bau befindlichen Offshore-Windpark in der Nordsee. Die EnBW erfasst die verbleibenden Anteile der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG im Konzernabschluss aufgrund fehlender Beherrschung während der Bauphase infolge des Einstimmigkeitserfordernisses in der Gesellschafterversammlung während der Bauphase vorübergehend als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Durch die Transaktion wurde ein Ertrag in Höhe von 256,3 Mio. € erzielt, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurde. Darin enthalten war ein Betrag in Höhe von 116,3 Mio. €, der auf die Bewertung des verbleibenden Anteils zum beizulegenden Zeitwert entfiel. Veräußerung von Anteilen an der EnBW Albatros GmbH & Co. KG Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am 6. Dezember 2017 49,89 % der Kapitalanteile an der EnBW Albatros GmbH & Co. KG, Hamburg, an ein Tochterunternehmen des kanadischen Energieinfrastrukturunternehmens Enbridge Inc., Calgary, veräußert. Bei der EnBW Albatros GmbH & Co. KG handelt es sich um einen im Bau befindlichen Offshore-Windpark in der Nordsee. Die EnBW erfasst die verbleibenden Anteile der EnBW Albatros GmbH & Co. KG im Konzernabschluss aufgrund fehlender Beherrschung während der Bauphase infolge des Einstimmigkeitserfordernisses in der Gesellschafterversammlung während der Bauphase vorübergehend als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Durch die Transaktion wurde ein Ertrag in Höhe von 48,9 Mio. € erzielt, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurde. Darin enthalten war ein Betrag in Höhe von 22,6 Mio. €, der auf die Bewertung des verbleibenden Anteils zum beizulegenden Zeitwert entfiel. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erstmalige Anwendung geänderter Rechnungslegungsstandards Das IASB und das IFRS IC haben folgende neue Standards beziehungsweise Änderungen an bestehenden Standards und folgende Interpretation neu verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwenden sind: - IAS 40 Änderungen (2016) "Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" - IFRS 2 Änderungen (2016) "Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungen" - IFRS 4 Änderungen (2016) "Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge" - IFRIC 22 (2016) "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen" - Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2016) "Verbesserungen der IFRS-Zyklus 2014-2016" Diese neuen Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den EnBW-Konzernabschluss. - IFRS 15 (2015) "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" und (2016) "Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden": IFRS 15 ersetzt die bisherigen Regelungen in IAS 18 "Erlöse", IAS 11 "Fertigungsaufträge" und den zugehörigen Interpretationen und enthält ein fünfstufiges Modell zur Erfassung von Erlösen aus Kundenverträgen. Hinsichtlich der Übergangsmethode wendet die EnBW den modifiziert retrospektiven Ansatz an, bei dem der Standard lediglich auf die jüngste im Abschluss dargestellte Berichtsperiode (Geschäftsjahr 2018) angewendet werden muss. Die Vergleichsperiode 2017 wird daher nach den alten Regelungen dargestellt. Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen im EnBW-Konzern sind nachfolgend aufgeführt. Weitere Informationen werden unter der Anhangangabe (1) "Umsatzerlöse" dargestellt. Die folgende Tabelle stellt die Umstellungseffekte auf das Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern von 163,3 Mio. € bei erstmaliger Anwendung des IFRS 15 dar: scroll
Die folgende Tabelle fasst die Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 auf die Konzernbilanz und die Konzerngewinn- und -verlustrechnung zusammen. Es ergeben sich keine entsprechenden Auswirkungen auf die Konzernkapitalflussrechnung. scroll
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Die Anpassungen ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden Änderungen: Insbesondere im Segment Vertriebe werden in Zukunft Kosten zur Auftragserlangung, die bislang direkt als Aufwand erfasst wurden, in den sonstigen Vermögenswerten aktiviert und im sonstigen betrieblichen Aufwand über die erwartete Vertragslaufzeit aufgelöst. Bei regulatorischen Umlagen und Abgaben wird die Anwendung von IFRS 15 zu einem verringerten Ausweis von Umsatzerlösen und korrespondierendem Materialaufwand führen. Ursächlich für die Ausweisänderung sind die überarbeiteten und ergänzten Kriterien zur Prüfung der "Prinzipal- oder Agent"-Konstellation. Im Vergleich zur unterjährigen Berichterstattung 2018 wurden zum Jahresende noch weitere Sachverhalte aufgrund der genannten Prinzipal - Agenten Kriterien netto ausgewiesen. Darüber hinaus wurde der Auflösungszeitraum für Baukostenzuschüsse im regulatorischen Bereich für Strom und Gas auf 20 Jahre verkürzt. Detaillierte Erläuterungen zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden sind in der Anhangangabe (1) "Umsatzerlöse" enthalten. - IFRS 9 (2014) "Finanzinstrumente": Seit dem 1. Januar 2018 werden die Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Rechnungslegungsstandards IFRS 9 "Finanzinstrumente" im EnBW-Konzern umgesetzt. Auf eine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen wurde verzichtet. IFRS 9 führt zu Änderungen bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, bei der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen der Änderungen im EnBW-Konzern werden im Folgenden aufgeführt. Etwaige Auswirkungen auf den Konzernabschluss 2018 im Vergleich zum Konzernabschluss des Vorjahres werden in den jeweiligen Passagen dieses Konzernabschlusses dargelegt. Die folgende Tabelle stellt die Auswirkungen des Übergangs auf IFRS 9 auf die Eröffnungsbilanzpositionen dar: scroll
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Durch die Umstellung auf IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz den folgenden Bewertungskategorien zugeordnet: "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet", "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" und "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet".. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling zu bewerten. Von diesem Wahlrecht wird zum jetzigen Zeitpunkt im EnBW-Konzern kein Gebrauch gemacht. Für die finanziellen Verbindlichkeiten ergibt sich durch die erstmalige Anwendung des IFRS 9 keine Änderung in der Klassifizierung und Bewertung. Die folgende Tabelle und die nachfolgenden Beschreibungen erläutern die ursprünglichen Bewertungskategorien nach IAS 39 zum 31. Dezember 2017 und die neuen Bewertungskategorien nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für jede Klasse der finanziellen Vermögenswerte des EnBW-Konzerns. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 auf die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 betreffen die neuen Wertminderungsvorschriften sowie die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der sonstigen Beteiligungen < 20 %. scroll
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Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf den Abschnitt "Finanzielle Vermögenswerte" in den "Wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 findet auf zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Fremdkapitalinstrumente, Leasingforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte und nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Kreditzusagen und Finanzgarantien Anwendung. Beim erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten sowie für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditverluste erfasst, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, bei denen sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst (Gesamtlaufzeit-ECL). Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen wird der vereinfachte Ansatz angewendet. Nach dem vereinfachten Ansatz muss ein Unternehmen die Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgen. Stattdessen hat es sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der für die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen. Zum 1. Januar 2018 führt die Anwendung der Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 zu einer zusätzlichen Wertberichtigung in Höhe von 8,7 Mio. €, die im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt "Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten" in den "Wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Mit IFRS 9 wurden bislang nach IAS 39 bestehende Beschränkungen in der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen beseitigt, wodurch eine größere Auswahl von Grund- und Sicherungsgeschäften geschaffen wurde. Im EnBW-Konzern werden die neuen Hedge-Accounting-Vorschriften von IFRS 9 auf die bestehenden Hedgebeziehungen angewendet. Für eine Ausweitung auf zusätzliche Sicherungsbeziehungen wurden aktuell keine Anwendungsfälle identifiziert. Auswirkungen neuer, noch nicht anzuwendender Rechnungslegungsstandards Das IASB und das IFRS IC veröffentlichten bereits folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2018 jedoch noch nicht verpflichtend ist. Die wesentlichen Neuerungen werden im Folgenden dargestellt: IFRS 16 (2016) "Leasingverhältnisse": Der Standard ersetzt die bisherigen Regelungen zur Leasingbilanzierung nach IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. IFRS 16 ist verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der neue Standard führt ein einheitliches Bilanzierungsmodell für den Leasingnehmer ein, wonach der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse einen Vermögenswert für das eingeräumte Nutzungsrecht und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit ansetzt. Während der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist das Nutzungsrecht planmäßig abzuschreiben, die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die nach IAS 17 erfassten linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse werden durch Abschreibungsaufwendungen für die Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für die Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Für den Leasinggeber bleiben die Bilanzierungsvorschriften und die damit einhergehende Klassifizierung von Leasingverhältnissen analog zu IAS 17 weitestgehend bestehen. Die Umstellung auf den neuen Standard wird nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz erfolgen; Vorjahreswerte werden nicht angepasst. Die EnBW wird von der Erleichterungsvorschrift Gebrauch machen, kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die EnBW nimmt die Erleichterungsmöglichkeit in Anspruch, IFRS 16 im Umstellungszeitpunkt auf Leasingverhältnisse anzuwenden, die nach IAS 17 und IFRIC 4 bereits als Leasingverhältnisse eingestuft waren. Ferner wird das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt. Die EnBW erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf Finanzierungsleasingverhältnisse, bei denen die EnBW Leasingnehmer ist. Auf Grundlage der derzeitigen Informationen und Analysen im Rahmen des Umstellungsprojekts geht die EnBW von zusätzlichen Leasingverbindlichkeiten von rund 500 Mio. € zum 1. Januar 2019 aus. Dieser Betrag kann sich im Ergebnis abschließender Auswertungen unserer Analysen auch deutlicher verändern. Darüber hinaus haben das IASB und das IFRS IC die nachfolgenden Standards und Interpretationen veröffentlicht, deren Anwendung voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den EnBW-Konzernabschluss haben wird. Die künftige Anwendung setzt die Übernahme durch die EU in europäisches Recht voraus. - IAS 1 und IAS 8 Änderungen (2018) "Definition der Wesentlichkeit" - IAS 19 Änderungen (2018) "Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen" - IAS 28 Änderungen (2017) "Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" - IFRS 3 Änderungen (2018) "Unternehmenszusammenschlüsse" - IFRS 9 Änderungen (2017) "Finanzinstrumente: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung" - IFRS 10 und IAS 28 Änderungen (2014) "Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an beziehungsweise Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen" - IFRS 17 (2017) "Versicherungsverträge" - IFRIC 23 (2017) "Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern" - Änderungen von Verweisen auf den konzeptionellen Rahmen der IFRS-Standards (2018) - Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2017) "Verbesserungen der IFRS Zyklus 2015-2017" Anpassung des Capital Employed und der Nettoschulden Zur besseren Darstellung der Vermögenslage haben wir im Jahr 2018 die sonstigen Vermögenswerte sowie die übrigen Verbindlichkeiten der Spezialfonds, die bisher dem Capital Employed zugeordnet waren, den Nettoschulden zugewiesen und dort als separate Zeile "Sonstiges" innerhalb des Deckungsvermögens ausgewiesen. Da diese Fonds ausschließlich zur Verwaltung des Deckungsvermögens gehalten werden, wird die Zuordnung künftig angepasst. Zum 31. Dezember 2017 verminderten sich dadurch die Nettoschulden um 41,2 Mio. €, das Capital Employed verminderte sich entsprechend um 41,2 Mio. €. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bilanziert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts linear entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der entgeltlich erworbenen Software beträgt 3 bis 5 Jahre, die Abschreibungsdauer der Konzessionen für Kraftwerke beträgt zwischen 15 und 65 Jahre. Kundenbeziehungen werden entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer zwischen 4 und 30 Jahre abgeschrieben, Wasserrechte und die zugrunde liegenden Konzessionsverträge werden über 20 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der Explorationslizenzen ist produktionsabhängig und beträgt voraussichtlich zwischen 12 und 18 Jahre. Erdöl-/Erdgasförderlizenzen und Explorationskosten werden entsprechend IFRS 6 nach der Successful-Efforts-Methode erfasst. Die Kosten werden in sogenannten Costcentern zusammengefasst. Die Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet; die Folgebewertung erfolgt nach der Anschaffungskostenmethode. Die im Zusammenhang mit sicheren und wirtschaftlich gewinnbaren Vorkommen stehenden Vermögenswerte werden in das Sachanlagevermögen umgegliedert und ab diesem Zeitpunkt planmäßig abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein künftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. Im EnBW-Konzern handelt es sich hierbei um Software, die linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben wird. Die Nutzungsdauern sowie die Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden entsprechend den Regelungen der IFRS nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass der erzielbare Betrag geringer als der Buchwert sein könnte, auf Wertminderung getestet. Sachanlagen Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten linear abgeschrieben. Die Abschreibung im Zugangsjahr erfolgt zeitanteilig. Wartungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst. Erneuerungs- und Erhaltungsaufwendungen, die zu einem künftigen Nutzenzufluss eines Vermögenswerts führen, werden aktiviert. Baukostenzuschüsse und Investitionszulagen oder -zuschüsse mindern die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht, sondern werden passivisch abgegrenzt. Unter den nuklearen Erzeugungsanlagen wird auch der um Abschreibungen verminderte Barwert der geschätzten Kosten für die Stilllegung und den Abbau der kontaminierten Anlagen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen für unsere wesentlichen Sachanlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: scroll
Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdkapitalkosten Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts ein beträchtlicher Zeitraum (mehr als zwölf Monate) erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Bei spezifischen Fremdfinanzierungen werden die diesbezüglich anfallenden Fremdkapitalkosten angesetzt. Bei nichtspezifischen Fremdfinanzierungen wird ein konzerneinheitlicher Fremdkapitalkostensatz von 3,0 % (Vorjahr: 3,2 %) berücksichtigt. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 9,9 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €) aktiviert. Leasingverhältnisse Bei Leasingverhältnissen handelt es sich um Vereinbarungen, bei denen der Leasinggeber das Recht zur Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen auf den Leasingnehmer überträgt. Dies gilt auch für Vereinbarungen, bei denen die Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben ist. Leasingverhältnisse sind entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasing einzustufen. Leasingverhältnisse, bei denen der EnBW-Konzern als Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand trägt, werden als Finanzierungsleasing behandelt. Der Leasinggegenstand wird mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt. In gleicher Höhe wird eine Verbindlichkeit passiviert. Der aktivierte Leasinggegenstand wird über den kürzeren der beiden Zeiträume aus wirtschaftlicher Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Die Verbindlichkeit wird in den Folgeperioden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben. Alle übrigen Leasingverhältnisse, bei denen der EnBW-Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating-Leasing eingestuft. Bei Operating-Leasingverhältnissen werden die Leasingraten beziehungsweise Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Leasingverhältnisse, bei denen der EnBW-Konzern als Leasinggeber im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer überträgt, werden beim Leasinggeber als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft abgebildet. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung bilanziert. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode als Tilgungsleistung beziehungsweise Zinsertrag erfasst. Alle übrigen Leasingverhältnisse mit dem EnBW-Konzern als Leasinggeber werden als Operating-Leasingverhältnis behandelt. Der Leasinggegenstand bleibt in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Wertminderungen/-aufholungen Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen und der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft, wenn Umstände oder Ereignisse darauf hindeuten, dass eine Wertminderung oder -erhöhung gegeben sein könnte. Bei Vorliegen solcher Hinweise wird im Rahmen des Wertminderungstests der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt. Dieser entspricht dem höheren der Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert wird auf Grundlage eines Unternehmensbewertungsmodells ermittelt und spiegelt als bestmögliche Schätzung den Betrag wider, zu dem ein unabhängiger Dritter den betreffenden Vermögenswert erwerben würde. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der künftigen Cashflows, die voraussichtlich aus einem Vermögenswert oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden können. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt dabei die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, deren Mittelzuflüsse weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierende Geschäfts- oder Firmenwerte werden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die erwartungsgemäß aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine zusätzliche Überprüfung findet statt, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise auf eine mögliche Wertminderung vorliegen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen unter der Anhangangabe (10) "Immaterielle Vermögenswerte". Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswerts. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, wird zunächst der zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird der Differenzbetrag grundsätzlich proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verteilt. Entfällt zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung, erfolgt eine ergebniswirksame Zuschreibung. Die Wertobergrenze bildet hierbei der Buchwert, der sich ohne Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte (fortgeführte Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten). Ein in früheren Berichtsperioden erfasster Wertminderungsaufwand für Geschäfts- oder Firmenwerte darf nicht wieder rückgängig gemacht werden. Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden daher nicht vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte Bei den finanziellen Vermögenswerten wird zwischen Fremdkapital- und Eigenkapitalinstrumenten unterschieden. Die Fremdkapitalinstrumente werden in drei Geschäftsmodelle unterteilt: "Halten", "Halten und Veräußern" und "Sonstiges". Die Geschäftsmodelle bedingen die Bewertungskategorien der Fremdkapitalinstrumente. Das Geschäftsmodell "Halten" beinhaltet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen, Ausleihungen und Darlehen, die in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten und somit der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zugeordnet werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf Verträge mit Kunden. Marktüblich verzinste Ausleihungen werden wie im Vorjahr mit dem Nominalwert bilanziert, gering- oder unverzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert. Dem Geschäftsmodell "Halten und Veräußern" sind fest und variabel verzinste Wertpapiere zugeordnet. Diese werden in die Bewertungskategorien "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" eingestuft. Für diese Wertpapiere wird gemäß IFRS 9 ein Zahlungsstromtest durchgeführt. Hierbei wird geprüft, ob die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Bei Nichterfüllung werden diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertpapiere, die den Zahlungsstromtest erfüllen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dem Geschäftsmodell "Sonstiges" sind alle Fremdkapitalinstrumente zugeordnet, die nicht dem Geschäftsmodell "Halten" oder "Halten und Veräußern" zugeordnet werden können. Aufgrund dessen werden diese Fremdkapitalinstrumente der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Die Eigenkapitalinstrumente werden in die Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" eingestuft. Das Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling zu bewerten, wird derzeit nicht in Anspruch genommen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird bei öffentlich notierten finanziellen Vermögenswerten der jeweilige Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende Zeitwert mithilfe der Verwendung der jüngsten Marktgeschäfte oder mittels einer Bewertungsmethode (wie beispielsweise der Discounted-Cashflow-Methode) ermittelt. Sollten die Inputparameter für eine derartige Bewertung nicht mit einem für die Wesentlichkeit der Beteiligung angemessenen Aufwand verlässlich ermittelt werden können, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Unter- oder nicht verzinsliche Forderungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert in der Bilanz ausgewiesen. Für kurzfristige sonstige Vermögenswerte wird wie im Vorjahr angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Für langfristige sonstige Vermögenswerte wird der Marktwert durch Diskontierung der künftig erwarteten Cashflows ermittelt. Im Vorjahr wurden Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, an nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und an übrigen Beteiligungen sowie Teile der Wertpapiere der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet. Dieser Bewertungskategorie wurden alle finanziellen Vermögenswerte zugeordnet, die nicht als "zu Handelszwecken gehalten" oder "bis zur Endfälligkeit gehalten" sowie als "Kredite und Forderungen" eingestuft wurden. Die Bewertung erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelt werden konnte, wobei unrealisierte Gewinne und Verluste erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurden. Sofern sich der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermitteln ließ, sind diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Beteiligungen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Die unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen und der Bewertungskategorie "zu Handelszwecken gehalten" zuzuordnenden Wertpapiere wurden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem am Bilanzstichtag gültigen Börsenkurs beziehungsweise dem gültigen Rücknahmepreis. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wurden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Finanzielle Vermögenswerte, die den Bewertungskategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" angehören, werden nach dem 3-Stufen-Wertminderungsmodell nach IFRS 9 wertberichtigt. In Stufe 1 wird die Risikovorsorge für den Kreditverlust für die nächsten zwölf Monate (12-Monats-PD) erfasst. Bei einer signifikanten Verschlechterung des Ausfallrisikos werden in den Stufen 2 und 3 die Ausfälle über die Gesamtlaufzeit (Gesamtlaufzeit-ECL) erhoben. Bei Zugang wird für finanzielle Vermögenswerte der Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" und "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres ermittelt (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit der Forderung ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners, erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Auch hier wird die Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit ermittelt. Abweichend zu den vorherigen Stufen werden eventuelle Zinserträge jedoch nicht mehr auf den Bruttobuchwert, sondern auf Basis des Nettobuchwerts nach Wertberichtigung mit dem Effektivzins ermittelt. Eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos liegt spätestens bei einem Zahlungsverzug von 30 Tagen vor. Eine frühere Umgliederung auf Basis von Erkenntnissen aus dem Forderungsmanagementprozess ist dabei grundsätzlich möglich. Von einem Ausfall wird bei einem Zahlungsverzug von 90 Tagen oder mehr ausgegangen oder wenn aufgrund anderer Ereignisse (zum Beispiel Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) die Zahlung als nicht mehr wahrscheinlich angesehen wird. Aufgrund des geringen Umfangs und der mangelnden historischen Daten für Ausfälle von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Ermittlung der tatsächlichen erwarteten Verluste basierend auf gewichteten Expertenschätzungen sowie externen Ratings (soweit vorhanden). Auf einen Stufentransfer in Stufe 2 wird grundsätzlich verzichtet, solange das absolute Ausfallrisiko als gering eingestuft wird. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass ein Finanzinstrument ein "niedriges Ausfallrisiko" aufweist, wenn es das Bonitätsrating "Investmentgrade" erfüllt. Zur Beurteilung, ob eine signifikante Änderung des Ausfallrisikos vorliegt, werden tatsächliche oder erwartete signifikante Änderungen unter anderem hinsichtlich der folgenden Faktoren überprüft: - externes oder internes Bonitätsrating des Finanzinstruments - geschäftliche/finanzielle oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen - operatives Ergebnis des Kreditnehmers - regulatorisches/wirtschaftliches oder technologisches Umfeld des Kreditnehmers - finanzielle Unterstützung durch ein Mutterunternehmen - Zahlungsverhalten - Qualität der von einem Anteilseigner gestellten Garantien - Informationen zum Zahlungsverzug Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen nach dem sogenannten Incurred Loss Model erfasst. Danach wurden Wertminderungen aufgrund eingetretener Verluste gebildet. Für Ausleihungen und sonstige Vermögenswerte wurden Wertminderungen teilweise unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den Buchwert mindert, hing von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird unabhängig von ihrer Laufzeit der vereinfachte Ansatz für die Ermittlung von Wertberichtigungen nach IFRS 9 angewendet. Entsprechend wird immer der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust als Risikovorsorge erfasst. Die erwarteten Verlustquoten werden auf Basis der historischen Ausfälle je Kundengruppe ermittelt. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf das Zahlungsverhalten unserer Kunden auswirken können. Das Bruttoinlandsprodukt wurde hierbei als relevantester Faktor identifiziert. In Ausnahmefällen wird statt historischer Daten die Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis extern verfügbarer Ausfallwahrscheinlichkeiten herangezogen. Im Vorjahr wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen bilanziert, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientierten. Abschreibungen von Forderungen erfolgen grundsätzlich wie im Vorjahr, wenn eine Forderung als uneinbringlich gilt. Mögliche Faktoren können folgende sein: - erfolgloser Vollstreckungsbescheid - Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder Eröffnung der Anschlussinsolvenz oder Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse - Erklärung der Nichtberechtigung der Forderung per Gerichtsbescheid Eine Abschreibung von Forderungen darf allerdings nur erfolgen, wenn keine aufrechenbare Verbindlichkeit vorliegt. Der Ausweis des Wertminderungsaufwands erfolgt saldiert auf einem separaten Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Vorjahr wurde der Wertminderungsaufwand im Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Erträge aus Wertminderungen waren im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Durchschnittswerten. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Die Herstellungskosten werden auf Basis der Normalbeschäftigung ermittelt. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Soweit erforderlich, wird der im Vergleich zum Buchwert niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen bei früher abgewerteten Vorräten werden als Minderung des Materialaufwands erfasst. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Kernbrennelemente werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe des Verbrauchs ermittelt. Zu Handelszwecken erworbene Vorräte werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten bewertet. Emissionsrechte Zu Produktionszwecken erworbene Emissionsrechte werden mit ihren Anschaffungskosten unter den Vorräten bilanziert. Zu Handelszwecken erworbene Emissionsrechte werden dagegen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert unter den sonstigen Vermögenswerten bilanziert, wobei die Zeitwertschwankungen unmittelbar ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Für die Verpflichtung zur Rückgabe von Emissionsrechten wird eine sonstige Rückstellung gebildet. Der Wertansatz der Rückstellung ergibt sich aus dem Buchwert der im Bestand befindlichen Emissionsrechte. Werden darüber hinaus weitere Emissionsrechte benötigt, sind diese mit dem beizulegenden Zeitwert am Stichtag berücksichtigt. Eigene Anteile Erwirbt der Konzern eigene Anteile, werden diese vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile wird nicht erfolgswirksam erfasst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemäß IAS 19 nach der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) berechnet. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und Anwartschaften auch künftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollständig in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem sie anfallen. Sie werden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandteil der kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung in den Folgeperioden findet nicht statt. Die Rückstellung wird in Höhe des gebildeten Planvermögens der zur Deckung der Pensionsverpflichtung gebildeten Fonds gekürzt. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Nettozinsbetrag aus Zinsanteil der Rückstellungszuführung und Zinserträgen aus Planvermögen hingegen im Finanzergebnis. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden die Zahlungen als Personalaufwand erfasst. Rückstellungen im Kernenergiebereich Das Mitte Juni 2017 in Kraft getretene Gesetzespaket zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung regelt die Zuständigkeiten und Finanzierungsverantwortlichkeiten zwischen Staat und Betreiber neu. Demnach sind die Betreiber zuständig für Stilllegung und Rückbau ihrer Kernkraftwerke sowie die Konditionierung und Verpackung der radioaktiven Abfälle. Die hierfür gebildeten Rückstellungen verbleiben bei den Unternehmen. Transport, Zwischen- und Endlagerung der Abfälle verantwortet der Staat, dem die Gelder zur Finanzierung von den Betreibern der Kernkraftwerke bereitgestellt wurden. Die Rückstellungsbewertung erfolgt hauptsächlich auf Basis von Schätzungen, die für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie Konditionierung und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle im Wesentlichen aus branchenspezifischen Gutachten abgeleitet werden. Die Rückstellungen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung mit ihrem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, sofern diese künftig zu einem wahrscheinlichen Ressourcenabfluss führen und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erwartungswert beziehungsweise mit dem Betrag, der über die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt. Die langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Davon ausgenommen sind die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Für diese gelten gemäß IAS 19 besondere Regelungen. Latente Steuern Latente Steuern wurden gemäß dem Temporary Concept (IAS 12) auf sämtliche zeitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der Einzelgesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert angesetzt. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden bilanziert, sofern ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den jeweiligen Ländern zum Zeitpunkt der Realisierung gelten oder erwartet werden. Für inländische Konzerngesellschaften wurde ein Steuersatz von 29,4 % angewandt. Steueransprüche und Steuerschulden werden je Organkreis beziehungsweise je Gesellschaft saldiert, sofern die Voraussetzungen hierfür bestehen. Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Bei der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten zum Zeitpunkt der Aktivierung des Leasinggegenstands bewertet. Der beizulegende Zeitwert der kapitalmarktnotierten Anleihen entspricht den Nominalwerten multipliziert mit den Kursnotierungen zum Abschlussstichtag. Für kurzfristige Finanzverbindlichkeiten wird angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Für langfristige Finanzverbindlichkeiten wird der Marktwert durch Diskontierung der künftig zu entrichtenden Cashflows ermittelt. Sofern diese Finanzverbindlichkeiten variabel verzinslich sind, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Für kurzfristige übrige Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Für langfristige übrige Verbindlichkeiten wird der Marktwert durch Abzinsung der künftig zu entrichtenden Cashflows ermittelt. Die als Schulden passivierten Baukostenzuschüsse werden entsprechend der Nutzung der Sachanlagen ergebniswirksam unter den Umsatzerlösen aufgelöst. Der Auflösungszeitraum bei den Baukostenzuschüssen beträgt in der Regel 20 bis 45 Jahre. Investitionskostenzuschüsse werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf der zugehörigen Anlagegüter aufgelöst. Die Auflösung wird offen mit den Abschreibungen verrechnet. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten ausgewiesen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können, deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und die insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Unter der Position "Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" werden Schulden ausgewiesen, die einen Bestandteil einer zur Veräußerung gehaltenen Gruppe von Unternehmenswerten darstellen. Vermögenswerte, die erstmals als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" klassifiziert werden, dürfen nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Gewinne oder Verluste aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und von Gruppen von Vermögenswerten werden bis zu ihrer endgültigen Veräußerung im Ergebnis aus fortzuführenden Aktivitäten ausgewiesen. Derivate Derivate nach IFRS 9 werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird sowohl das Kreditausfallrisiko des Kontrahenten als auch das eigene Kreditausfallrisiko berücksichtigt. Die Ermittlung des Ausfallrisikos gegenüber einzelnen Kontrahenten erfolgt dabei auf Basis der Nettorisikopositionen. Die Erfassung des auf Basis der Nettoposition ermittelten Kreditausfallrisikos erfolgt für Derivate, für die kein Nettoausweis zulässig ist, proportional zum beizulegenden Zeitwert vor Wertanpassung. Die Wertanpassung wird dabei gemäß dem sogenannten Nettoansatz ausschließlich dem sich ergebenden Aktiv- beziehungsweise Passivüberhang der Derivate zugeordnet. Der Ausweis der Derivate erfolgt unter den sonstigen Vermögenswerten und übrigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen. Für die Bewertung von Derivaten werden Preise an aktiven Märkten, beispielsweise Börsenkurse, verwendet. Sofern solche Preise nicht vorliegen, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Grundlage anerkannter Bewertungsmodelle ermittelt. Wenn möglich, wird dabei auf Notierungen auf aktiven Märkten als Inputparameter zurückgegriffen. Sollten diese ebenfalls nicht vorliegen, fließen unternehmensspezifische Planannahmen in die Bewertung ein. Handelt es sich um Verträge, die zum Zweck des Empfangs oder der Lieferung von nichtfinanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf abgeschlossen wurden und weiterhin diesem Zweck dienen (Own Use), werden diese nicht als Derivate nach IFRS 9, sondern als schwebende Geschäfte gemäß IAS 37 bilanziert. Derivate sind der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird. Bei Derivaten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nach der Art des Sicherungsgeschäfts. Bei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Cashflow Hedges, die zum Ausgleich künftiger Cashflow-Risiken aus bereits bestehenden Grundgeschäften oder geplanten, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Transaktionen eingesetzt werden, werden die unrealisierten Gewinne und Verluste in Höhe des eingedeckten Grundgeschäfts zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital (kumulierte erfolgsneutrale Veränderungen) ausgewiesen. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des abgesicherten Grundgeschäfts. Bei einem Fair Value Hedge, der zur Absicherung von beizulegenden Zeitwerten von bilanzierten Vermögenswerten oder Schulden eingesetzt wird, werden die Ergebnisse aus der Bewertung von Derivaten und der dazugehörigen Grundgeschäfte ergebniswirksam gebucht. Fremdwährungsrisiken aus Beteiligungen mit ausländischer Funktionalwährung werden durch Hedges einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgesichert. Unrealisierte Wechselkursdifferenzen werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Sicherungsbeziehungen werden im Sinne der in der Anhangangabe (24) "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten" erläuterten Risikomanagementziele und -strategien designiert. Die wirtschaftliche Beziehung zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Grundgeschäften sowie die Beurteilung der erwarteten Effektivität der Sicherungsbeziehungen werden zu Beginn dokumentiert. Originäre und derivative Finanzinstrumente werden bei Vorliegen eines unbedingten Aufrechnungsanspruchs sowie der Absicht zur Aufrechnung beziehungsweise zur Verwertung des Vermögenswerts und der Begleichung der Verbindlichkeit in der Bilanz saldiert. Eventualverbindlichkeiten Bei Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder um gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Außerhalb von Unternehmenserwerben werden Eventualverbindlichkeiten nicht bilanziert. Finanzgarantien Finanzgarantien sind solche Verträge, bei denen die EnBW zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Finanzgarantie nicht nachkommt. Finanzielle Garantien werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Folgebewertung werden die Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Stichtag bewertet. Ertragsrealisierung Unter IFRS 15 werden Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Für detailliertere Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anhangangabe (1) "Umsatzerlöse". In der Vergleichsperiode erfolgt die Darstellung weiterhin nach den Regelungen vor der Einführung von IFRS 15. Im Gegensatz zu IFRS 15 wurden Umsatzerlöse unter den alten Regelungen gemäß IAS 18 grundsätzlich bei Risikoübergang auf den Kunden realisiert. Die maßgeblichen Risiken und Chancen gingen grundsätzlich beim Eigentumsübergang oder bei Besitzübergang auf den Kunden über. Sowohl unter IAS 18 als auch unter IFRS 15 bemisst sich die Bewertung der Umsatzerlöse nach der Gegenleistung, die im Vertrag mit dem Kunden festgelegt ist, wobei Erlösschmälerungen wie zum Beispiel Preisnachlässe oder variable Komponenten berücksichtigt werden. Beträge, die im Auftrag Dritter erhoben werden, sind hiervon ausgeschlossen. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Die Umsatzerlöse resultieren zum größten Teil aus Strom- und Gasverkäufen, aus der Verteilung von Strom und Gas sowie aus der Abfallentsorgung, aus energienahen Dienstleistungen und aus der Wasserversorgung. Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensentscheidungen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Ausweis und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken können. Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind insbesondere folgende Ermessensentscheidungen zu treffen: - Bei bestimmten Warentermingeschäften ist zu entscheiden, ob diese als Derivat nach IFRS 9 oder als schwebende Geschäfte entsprechend den Vorschriften des IAS 37 zu bilanzieren sind. - Finanzielle Vermögenswerte sind den Bewertungskategorien des IFRS 9 "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet", "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" und "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zuzuordnen. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen und Prognosen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert: Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich im Rahmen eines Werthaltigkeitstests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen. Explorationsausgaben: Explorationsausgaben werden nach der Successful-Efforts-Methode bilanziert. Es erfolgt eine Aktivierung der Kosten für Explorationsbohrungen sowie für lizenzspezifische seismische Daten und Analysen. Alle aktivierten Explorationsaufwendungen werden mindestens einmal jährlich wirtschaftlich, technisch und strategisch daraufhin überprüft, ob eine Entwicklung wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sachanlagen: Sachanlagen werden auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft, wenn Umstände oder Ereignisse darauf hindeuten, dass eine Wertminderung oder -erhöhung vorliegen könnte. Neben technischem Fortschritt und Schäden können insbesondere bei unseren Erzeugungsanlagen veränderte Erwartungen bezüglich der kurz-, mittel- und langfristigen Strompreisentwicklung sowie der Laufzeit der Kraftwerke zu außerplanmäßigen Abschreibungen beziehungsweise Zuschreibungen führen. Bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests ist ein angemessener Zinssatz zu verwenden. Bei einer Veränderung dieses Zinssatzes, beispielsweise aufgrund einer Änderung der gesamtwirtschaftlichen beziehungsweise Branchensituation, können ebenfalls außerplanmäßige Abschreibungen beziehungsweise Zuschreibungen erforderlich werden. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten: Für die Erhebung der Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte werden für das Ausfallrisiko Annahmen getroffen, die die Verlustquoten beeinflussen. Die Annahmen werden aufgrund der historischen Erfahrungen des Konzerns getroffen und fließen als Inputfaktoren entsprechend in die Berechnung der Wertminderungen ein. Veränderungen der Marktbedingungen sowie zukunftsgerichtete Schätzungen vor dem Ende der jeweiligen Berichtsperiode finden ebenfalls Berücksichtigung in den Berechnungen. Die wesentlichen Annahmen und Inputfaktoren sind im Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" beschrieben. Im Vorjahr wurden Wertänderungen finanzieller Vermögenswerte der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbar" erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Nachhaltige Wertminderungen wurden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Objektive Hinweise für das Vorliegen einer nachhaltigen Wertminderung bei Eigenkapitalinstrumenten ergeben sich, wenn der beizulegende Zeitwert signifikant (mindestens 20 %) oder länger anhaltend (während der letzten neun Monate) unter dem Wert der fortgeführten Anschaffungskosten liegt. Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, wurden im Vorjahr nur Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten: Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten wird anhand von Börsenkursen, sofern die Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden, oder auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren einschließlich der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Sofern die in das Bewertungsverfahren eingehenden Parameter sich nicht auf beobachtbare Marktdaten stützen, sind entsprechende Annahmen zu treffen, die sich auf die Höhe des beizulegenden Zeitwerts der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten auswirken können. Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Diskontierungszins oder Trendannahmen, durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit den Heubeck-Richttafeln 2018 G sowie durch anerkannte Näherungsverfahren zum Rententrend der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen. Kernenergierückstellungen: Die Rückstellungen für Stilllegung, Rückbau sowie Konditionierung und Verpackung der radioaktiven Abfälle basieren im Wesentlichen auf branchenspezifischen externen Gutachten, die jährlich aktualisiert werden. Diesen Gutachten liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Abweichungen von den angenommenen Kostenentwicklungen sowie bei Änderungen der Zahlungszeitpunkte. Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses zu einer Anpassung der Kernenergierückstellungen führen. Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite sowie der Diskontierungszinssätze kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen. Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen. Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden sowie von Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt in der Regel durch unabhängige Gutachter. Der Ansatz börsengehandelter Wertpapiere erfolgt zum Börsenpreis. Enthält die Kaufpreisvereinbarung bedingte Gegenleistungen, sind für die Bilanzierung dieser Kaufpreisbestandteile ebenso Schätzungen notwendig. Die Bewertung immaterieller Vermögenswerte richtet sich zum einen nach der Art des immateriellen Vermögenswerts und zum anderen nach der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts. Der beizulegende Zeitwert wird demnach auf Basis eines unabhängigen externen Bewertungsgutachtens bestimmt. Ertragsteuern: Für die Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen, die Bildung von Steuerverbindlichkeiten sowie bei der Beurteilung der temporären Differenzen aus einer abweichenden bilanziellen Behandlung einzelner Abschlussposten zwischen der IFRS-Konzernbilanz und der Steuerbilanz sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Für die Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen und die Bildung von Steuerverbindlichkeiten erfolgt ein Ansatz grundsätzlich nur dann, wenn die entsprechenden Zahlungen wahrscheinlich sind. Latente Steueransprüche werden grundsätzlich nur dann angesetzt, wenn die künftigen Steuervorteile wahrscheinlich realisiert werden. Bei Vorliegen temporärer Differenzen werden aktive beziehungsweise passive latente Steuern gebildet. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der künftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Equity-Bewertung: Bei einigen Gesellschaften lagen uns keine IFRS-Abschlüsse vor. Aus diesem Grund wurde die Equity-Bewertung auf Grundlage einer Schätzung der HGB-IFRS-Unterschiede durchgeführt. Die Werthaltigkeit von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird überprüft, wenn Umstände oder Ereignisse darauf hindeuten, dass eine Wertminderung oder -erhöhung vorliegen könnte. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Beteiligungen führen. Zu den Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Rahmen des IFRS 15 verweisen wir auf die Anhangangabe (1) "Umsatzerlöse". Mögliche Auswirkungen aufgrund geänderter Einschätzungen werden bei den relevanten Themen in den jeweiligen Abschnitten erläutert. Hinsichtlich der Rückstellungen verweisen wir auf die Ausführungen unter der Anhangangabe (19) "Rückstellungen". Währungsumrechnung In den Einzelabschlüssen rechnen die Gesellschaften die Transaktionen in fremder Währung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Zugangs um. Nichtmonetäre Posten werden zum Bilanzstichtag mit dem Kurs bewertet, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes galt. Monetäre Posten werden mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten, die dem operativen Geschäft zuzuordnen sind, werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Umrechnungsdifferenzen aus der Finanzierungstätigkeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Berichtswährung der EnBW, die auch der funktionalen Währung entspricht, ist der Euro (€). Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften werden in Euro umgerechnet. Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursveränderungen" nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Gemäß dieser Methode werden bei den Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag, die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Bei den entsprechenden Gesellschaften handelt es sich um wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheiten. Unterschiede aus der Währungsumrechnung der Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden erfolgsneutral im Eigenkapital innerhalb der kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen erfasst. Bei den ausländischen Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird entsprechend vorgegangen. Für die Währungsumrechnung wurden unter anderem folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und zur Bilanz (1) Umsatzerlöse Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Die von den Gesellschaften gezahlten Strom- und Energiesteuern werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Um die Geschäftsentwicklung zutreffender darzustellen, werden Aufwendungen und Erträge aus Energiehandelsgeschäften netto ausgewiesen. Der Nettoausweis führt zu einer Saldierung von Umsatzerlösen und Materialaufwand aus Energiehandelsgeschäften. Für das Geschäftsjahr 2018 betrugen die netto ausgewiesenen Energiehandelsumsätze brutto 29.202,0 Mio. € (Vorjahr: 13.427,6 Mio. €). Neben Erlösen aus Verträgen mit Kunden bestehen weitere Erlöse im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Es ergibt sich folgende Aufteilung: scroll
Die Veränderung der Umsatzerlöse wird im Lagebericht im Kapitel "Unternehmenssituation des EnBW-Konzerns" näher erläutert und betrifft im Wesentlichen die Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Die nachfolgenden Tabellen enthalten eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produkten, aufgeteilt nach den verschiedenen Segmenten des EnBW-Konzerns. scroll
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(1) Im Vorjahr fand der IAS 18 Anwendung. scroll
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(1) Im Vorjahr fand der IAS 18 Anwendung. Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Gütern und Dienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum übertragen werden. Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben: Strom- und Gaslieferungen: Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom und Gas an Kunden. Bei Verträgen, in denen keine festen Abnahmemengen vereinbart sind, besteht die Leistungsverpflichtung insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie. Da der Kunde diese Dienstleistung nutzt, während sie erbracht wird, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Fortschrittsmessung erfolgt in der Regel linear unter Zuordnung variabler Entgelte auf bestimmte Leistungselemente. Sind feste Abnahmemengen vereinbart, besteht die Leistungsverpflichtung in der Übertragung der Energiemengen, daher wird Umsatz bei Übertragung der Verfügungsgewalt über diese realisiert. Bei Kundengruppen, bei denen rollierende Jahresabrechnungen erfolgen, wird der Transaktionspreis auf Basis von Verbrauchswerten der Vergangenheit unter Berücksichtigung von aktuellen Temperatureinflüssen und Kalendersituationen berechnet. Rabatte oder Bonuszahlungen werden ab Vertragsbeginn als variable Gegenleistung umsatzmindernd berücksichtigt. Soweit einzelne Verträge die Übertragung von Vermögenswerten als zusätzliche Leistungsverpflichtung beinhalten, wird der Umsatz für diese im Zeitpunkt der Lieferung realisiert und mit dem relativen Einzelveräußerungspreis bewertet. In der Regel sind monatliche Abschlagszahlungen vereinbart. Verteilung von Strom und Gas: Im Rahmen der Netznutzung stellt die EnBW ihren Kunden das Strom- und Gasnetz zur Verfügung. Die EnBW realisiert die Umsätze bei Erbringung der Dienstleistungen. Es sind entweder monatliche Istabrechnungen oder monatliche Abschlagszahlungen vereinbart. Bei Baukostenzuschüssen handelt es sich um nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen, die passiviert und über einen Zeitraum von 20 bis 45 Jahren wieder aufgelöst werden. Die Auflösung wird im Umsatz erfasst. Zur Entwicklung der Baukostenzuschüsse verweisen wir auf die Anhangangabe (21) "Verbindlichkeiten und Zuschüsse" sowie zu den im Umsatz erfassten Beträgen auf Anhangangabe (31) "Angaben zur Kapitalflussrechnung". Darüber hinaus umfassen die sonstigen Umsatzerlöse die Bereiche Dienstleistungen, Fernwärme, Contracting sowie Entsorgung. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen der Kunde vereinnahmt, während sie erbracht werden, und deren Umsatz daher zeitraumbezogen realisiert wird. In der Regel erfolgt dabei die Fortschrittsmessung linear unter Zuordnung variabler Entgelte auf bestimmte Leistungselemente. Die folgende Tabelle enthält die Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum 31. Dezember 2018 teilweise oder vollständig nicht erfüllt sind. scroll
Ergänzend zu den oben genannten Bereichen enthält die Zeile "Sonstiges" auch Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen. Die genannten Beträge beinhalten variable Vergütungen, beschränkte variable Vergütungen sind jedoch ausgeschlossen. Alle anderen Waren- und Dienstleistungsverträge haben eine voraussichtliche Vertragsdauer von einem Jahr oder weniger, oder werden nach Aufwand beziehungsweise einem festen Betrag pro Einheit abgerechnet. Für diese Sachverhalte wendet die EnBW daher den praktischen Behelf des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen. Das Erleichterungswahlrecht wird beispielsweise auch für Netznutzungsverträge angewendet, da diese grundsätzlich auf unbestimmte Zeit laufen, jedoch in der Regel mindestens jährlich gekündigt werden können. Forderungen werden bei Lieferung einer Ware beziehungsweise bei Abschluss eines zu Grunde liegenden Leistungszeitraums als solche ausgewiesen, da dies der Zeitpunkt ist, zu dem ein unbedingter Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung besteht, und lediglich der Zeitablauf noch erforderlich ist, bis die Zahlung fällig wird. Zur Entwicklung der mit Kundenverträgen verbundenen Forderungen verweisen wir auf die Anhangangabe (24) "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten". In der Berichtsperiode wurden 163,2 Mio. € Umsatzerlöse für Leistungsverpflichtungen erfasst, die in früheren Perioden erfüllt beziehungsweise teilweise erfüllt worden sind. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises, der im Rahmen von Mehrkomponentenvereinbarungen auf alle separaten Leistungsverpflichtungen auf Grundlage ihrer relativen Einzelveräußerungspreise zu verteilen ist, sind Ermessensentscheidungen erforderlich. Diese betreffen insbesondere das Vorhandensein und die Höhe von variablen Gegenleistungen (zum Beispiel Rabatte, Erfolgsprämien) und werden vom Transaktionspreis abgezogen. Diese Ermessensentscheidungen basieren insbesondere auf den Vertragsbedingungen und den Erfahrungswerten der Vergangenheit. Ermessensentscheidungen über den zeitlichen Anfall von Umsatzerlösen betreffen insbesondere die Auswahl einer angemessenen Fortschrittsmessung bei Bereitstellungsdienstleistungen. Da der Kunde hierbei in der Regel gleichmäßig von der Dienstleistung profitiert, erfolgt die Umsatzlegung linear. Provisionen, die an Intermediäre und Vertriebsmitarbeiter als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, werden als zusätzliche Kosten der Vertragserlangung aktiviert. Zum 31. Dezember 2018 beträgt die Summe der Vermögenswerte, die aus den Kosten für den Abschluss von Kundenverträgen ausgewiesen werden, 28,9 Mio. €. Diese Kosten umfassen im Wesentlichen Provisionen, die an Vertriebsstellen gezahlt werden, wenn Kunden erfolgreich an die EnBW vermittelt werden. Im Jahr 2018 beläuft sich der Abschreibungsbetrag auf 17,0 Mio. €. Das Abschreibungsmuster steht im Einklang mit der Übertragung der Ware oder Dienstleistung an den Kunden und orientiert sich an der durchschnittlichen Kundenhaltedauer. Zusätzliche Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Eine Anpassung des Transaktionspreises um eine signifikante Finanzierungskomponente ist nicht erforderlich, da die EnBW keine Verträge abgeschlossen hat, bei denen der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden und der Zahlung durch den Kunden ein Jahr übersteigt. (2) Sonstige betriebliche Erträge scroll
In den Veräußerungsgewinnen des Berichtsjahres sind im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf der VNG Norge AS und ihrer Tochtergesellschaft VNG Danmark ApS enthalten. Im Vorjahr entfielen diese im Wesentlichen auf den Verkauf von jeweils 49,89 % der Anteile an der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG sowie an der EnBW Albatros GmbH & Co. KG. Der Rückgang der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der hohen Auflösung von Kernenergierückstellungen im Vergleichszeitraum, was hauptsächlich auf die Aktualisierung der Kostenschätzung für die Stilllegung der Kernkraftwerke zurückzuführen war. Die Zuschreibungen des Vorjahres betrafen im Wesentlichen Wertaufholungen auf Erzeugungsanlagen. Diese sind in der Segmentberichterstattung dem Segment Erzeugung und Handel zugeordnet. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt und entspricht der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die unter anderem auf den vom Vorstand genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen Mittelfristplanungen sowie über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden langfristigen Markterwartungen basieren. Der bei der Bewertung im Vorjahr verwendete Abzinsungssatz betrug 5,5 %. Grund für die Zuschreibungen waren positivere Erwartungen in Bezug auf die kurz- und mittelfristigen Strompreisentwicklungen sowie die Effekte aus der eingeleiteten weiteren Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung. Der ermittelte Zeitwert der Erzeugungsanlagen in Höhe von 2,3 Mrd. € lag damit leicht oberhalb des Buchwerts. Im Berichtsjahr ergaben sich Erträge aus Währungskursgewinnen in Höhe von 40,0 Mio. € (Vorjahr: 26,5 Mio. €). Der Anstieg der übrigen sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus einem höheren realisierten Ergebnis aus CO2-Zertifikaten, bedingt durch gestiegene Preise. Darüber hinaus sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen unter anderem Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Verbindlichkeiten sowie Erträge aus Versicherungsleistungen enthalten. (3) Materialaufwand scroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren umfassen insbesondere die Strom- und Gasbezugskosten inklusive der Zuführung zur Drohverlustrückstellung für Strombezugsverträge. Außerdem sind die erforderlichen Zuführungen - mit Ausnahme der Aufzinsung - zu Rückstellungen für die Stilllegung der Kernkraftwerke, soweit diese nicht aktivierungspflichtig sind, enthalten. Zusätzlich beinhalten die Aufwendungen im Kernenergiebereich Kosten für die Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie Kosten für den Verbrauch von Kernbrennelementen und Kernbrennstoffen. Des Weiteren werden dort auch Brennstoffkosten für konventionelle Kraftwerke sowie Kosten für die Beschaffung von CO2-Zertifikaten ausgewiesen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten überwiegend Aufwendungen für Netznutzung, Fremdleistungen für Betrieb und Instandhaltung der Anlagen sowie Konzessionsabgaben. Des Weiteren sind hier die sonstigen, direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen, ausgewiesen. (4) Personalaufwand scroll
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In der Gesamtzahl sind Mitarbeiter der gemeinschaftlichen Tätigkeiten mit 7 Mitarbeitern (Vorjahr: 6) entsprechend ihrem EnBW-Anteil erfasst. (5) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Währungskursverlusten in Höhe von 43,1 Mio. € (Vorjahr: 39,9 Mio. €) sowie Aufwendungen für Provisionen. (6) Abschreibungen scroll
Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien betragen 13,8 Mio. € (Vorjahr: 134,2 Mio. €) und betreffen im Wesentlichen das Sachanlagevermögen. Im Vorjahr beinhalteten die außerplanmäßigen Abschreibungen im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Gasspeicher und Explorationslizenzen und waren in der Segmentberichterstattung dem Segment Erzeugung und Handel zugeordnet. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt und entsprach der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die auf den vom Vorstand genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen Mittelfristplanungen sowie über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden langfristigen Markterwartungen basierten. Die bei den Bewertungen verwendeten Abzinsungssätze lagen zwischen 3,7 % und 9,0 %. Die Wertminderungen auf die Explorationslizenzen waren insbesondere aufgrund deutlich erhöhter Explorationskosten erforderlich, der ermittelte Zeitwert in Höhe von 53,8 Mio. € lag daher unterhalb des bilanzierten Buchwerts. Bei den Gasspeichern führten geänderte Erlös- und Kostenschätzungen zu einer Verringerung der ermittelten beizulegenden Zeitwerte, die mit einem Wert in Höhe von 37,6 Mio. € unterhalb der Buchwerte lagen. Hinsichtlich der Auswirkungen von möglichen künftigen Änderungen wesentlicher Schätzparameter verweisen wir auf den Abschnitt "Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". (7) Beteiligungsergebnis scroll
(1) Davon 92,3 Mio. € (Vorjahr: 73,7 Mio. €) Ergebnis aus Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. Die Abschreibungen at equity bewerteter Unternehmen beinhalten im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen eine Wertberichtigung auf den Buchwert unserer türkischen Beteiligung. Der auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelte erzielbare Betrag in Höhe von 107,7 Mio. € entspricht der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die auf der zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen Langfristplanung basiert. Die bei der Bewertung verwendeten Abzinsungssätze liegen zwischen 7,6 % und 9,1 %. Die Abschreibungen auf Beteiligungen entfallen im laufenden Jahr im Wesentlichen auf sonstige Beteiligungen. Im Vorjahr entfielen die Abschreibungen sowohl auf sonstige Beteiligungen als auch auf als Finanzinvestition gehaltene Beteiligungen. Das Ergebnis aus dem Abgang von Beteiligungen betraf im Geschäftsjahr 2017 im Wesentlichen die Bewertung des bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils der VNG zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt der erstmaligen Vollkonsolidierung. (8) Finanzergebnis scroll
Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Zinserträge aus verzinslichen Wertpapieren und Ausleihungen, Dividenden, sonstige Gewinnanteile sowie Zinserträge auf Steuernachzahlungen. Im Geschäftsjahr 2017 beinhaltete dieser Posten den Zinsertrag aufgrund erhaltener Prozesszinsen, die auf die Erstattung der Kernbrennstoffsteuer entfielen. Darüber hinaus war im Vorjahr ein Zinsertrag aus der Anpassung des Zinssatzes für die bei der EnBW verbleibenden kerntechnischen Rückstellungen von 0,5 % auf 0,72 % enthalten. Es wurden im Geschäftsjahr 2018 Zinserträge in Höhe von 20,3 Mio. € (Vorjahr: 19,2 Mio. €) mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Zinsaufwendungen verrechnet. In den anderen Finanzerträgen sind in der Berichtsperiode Erträge der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" in Höhe von 158,4 Mio. € enthalten. Im Vorjahr waren es im Wesentlichen realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren in Höhe von 222,0 Mio. €. Die Finanzierungszinsen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr den Zinsaufwand aus der Anpassung des Zinssatzes für die bei der EnBW verbleibenden kerntechnischen Rückstellungen von 0,72 % auf 0,59 %. Die Zinsanteile aus der Zuführung zu den Schulden betreffen im Wesentlichen die jährliche Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen. Die anderen Finanzaufwendungen enthalten in der Berichtsperiode im Wesentlichen Aufwendungen der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" in Höhe von 196,9 Mio. €. Im Vorjahr waren Wertberichtigungen unserer Kapitalanlagen in Höhe von 3,8 Mio. € enthalten, die hauptsächlich der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet waren. Des Weiteren sind Kursverluste aus Verkäufen von Wertpapieren in Höhe von 7,3 Mio. € (Vorjahr: 21,3 Mio. €) enthalten. Wertminderungen auf Ausleihungen wurden in der Berichtsperiode in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) vorgenommen. Die im Finanzergebnis dargestellten Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen resultieren aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zinserträge aus Ausleihungen, Darlehen und Bankguthaben, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie um Zins- und Dividendenerträge finanzieller Vermögenswerte der Bewertungskategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet". In der Berichtsperiode setzen sich die Gesamtzinserträge aus der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" in Höhe von 35,2 Mio. € und der Bewertungskategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" in Höhe von 10,4 Mio. € zusammen. Im Vorjahr waren in den Gesamtzinserträgen die Zinserträge der Bewertungskategorien "zur Veräußerung verfügbar" und "Kredite und Forderungen" enthalten. Die Zinsaufwendungen der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 226,0 Mio. € resultieren in der Berichtsperiode insbesondere wie auch im Vorjahr aus den Anleihen, Bankverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Im Vorjahr waren keine wesentlichen Zinserträge aus wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in den Gesamtzinserträgen enthalten. (9) Ertragsteuern scroll
Die tatsächlichen Ertragsteuern in Höhe von 385,6 Mio. € (Vorjahr: 370,2 Mio. €) betreffen den Ertragsteueraufwand des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 107,3 Mio. € (Vorjahr: 313,7 Mio. €) und den Ertragsteueraufwand für vorangegangene Perioden in Höhe von 278,3 Mio. € (Vorjahr: 56,5 Mio. €). Der latente Steuerertrag in Höhe von 256,9 Mio. € (Vorjahr: 311,4 Mio. € Aufwand) setzt sich zusammen aus latentem Steueraufwand des laufenden Jahres in Höhe von 36,7 Mio. € (Vorjahr: 394,6 Mio. €) und latenten Steuererträgen für vergangene Perioden in Höhe von 293,6 Mio. € (Vorjahr: 83,2 Mio. €). Im Vorjahr war im Saldo der latenten Steuern ein Ertrag in Höhe von 6,3 Mio. € aus der Änderung von Steuersätzen enthalten. Die Veränderung des tatsächlichen und latenten Ertragsteueraufwands für vorangegangene Perioden resultiert im Wesentlichen aus steuerlichen Betriebsprüfungen und geänderten Steuerveranlagungen. Der Körperschaftsteuersatz betrug 15,0 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Der Gewerbesteuersatz lag bei 13,6 %. Hieraus resultiert ein Steuersatz für Ertragsteuern in Höhe von 29,4 %. Für die ausländischen Gesellschaften wird der im Sitzland jeweils maßgebliche Steuersatz in Höhe von 19,0 % bis 25,5 % (Vorjahr: 19,0 % bis 25,2 %) zur Berechnung der Ertragsteuern zugrunde gelegt. Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden mit den im Zeitpunkt der Realisierung voraussichtlich gültigen Steuersätzen bewertet. Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiven Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
(10) Immaterielle Vermögenswerte scroll
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Im Buchwert der immateriellen Vermögenswerte sind Konzessionen zum Betreiben von Kraftwerken in Höhe von 516,1 Mio. € (Vorjahr: 521,1 Mio. €) und Kundenbeziehungen in Höhe von 125,7 Mio. € (Vorjahr: 147,1 Mio. €) enthalten. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 40,6 Mio. € (Vorjahr: 39,8 Mio. €) für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Darin enthalten sind öffentliche Zuschüsse in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €). Die nach IFRS geforderten Aktivierungskriterien wurden nicht erfüllt. Die folgende Tabelle informiert über die in den verschiedenen Posten des Konzernabschlusses enthaltenen Explorationsaufwendungen. In der Segmentberichterstattung ist das Explorationsgeschäft bis zur Veräußerung der VNG Norge AS und ihrer Tochtergesellschaft dem Segment Erzeugung und Handel zugeordnet. scroll
Zur Durchführung des Wertminderungstests wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt und entspricht der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die auf den vom Vorstand für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen Mittelfristplanungen basieren. Die Planungen beruhen auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Einschätzungen über die künftige Marktentwicklung. In begründeten Ausnahmefällen wird ein längerer Detailplanungszeitraum zugrunde gelegt, sofern es wirtschaftliche oder regulatorische Rahmenbedingungen erfordern. Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten basiert, umfassen die Prognose über künftige Strom- und Gaspreise, Rohstoffpreise, unternehmensbezogene Investitionstätigkeiten, regulatorische Rahmenbedingungen sowie über Wachstums- und Diskontierungszinssätze. Die zur Diskontierung der Cashflows verwendeten Zinssätze werden auf Basis von Marktdaten ermittelt und liegen zwischen 3,5 % und 6,6 % nach Steuern beziehungsweise zwischen 4,9 % und 8,1 % vor Steuern (Vorjahr: 3,5 % bis 6,7 % nach Steuern und 4,9 % bis 8,3 % vor Steuern). Für die Extrapolation der Cashflows jenseits des Detailplanungszeitraums werden zur Berücksichtigung des erwarteten preis- und mengenbedingten Wachstums konstante Wachstumsraten von 0,0 % und 1,5 % (Vorjahr: 0,0 % und 1,5 %) zugrunde gelegt. Im Jahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Bei allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten lagen die erzielbaren Beträge über den jeweiligen Buchwerten, sodass ausgehend von der aktuellen Beurteilung der wirtschaftlichen Lage erst eine signifikante Änderung der wesentlichen Bewertungsparameter zu einer Wertminderung führen würde. Zum 31. Dezember 2018 betrug der gesamte Geschäfts- oder Firmenwert 924,1 Mio. € (Vorjahr: 925,5 Mio. €). Von diesem Betrag entfallen 86,5 % (Vorjahr: 86,5 %) auf die in der folgenden Tabelle dargestellten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll
Die den anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte betrugen jeweils weniger als 6,5 % (Vorjahr: 6,5 %) des gesamten Geschäfts- oder Firmenwerts. Ihre Summe belief sich insgesamt auf 124,8 Mio. € (Vorjahr: 125,0 Mio. €). (11) Sachanlagen scroll
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Gegenstände des Sachanlagevermögens dienen der Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 64,7 Mio. € (Vorjahr: 71,9 Mio. €). Davon entfallen auf Grundpfandrechte 4,8 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Die Grundstücke und Bauten umfassen unter anderem auch grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken. Bei den anderen Anlagen werden Abfallentsorgungsanlagen, sonstige technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung mitberücksichtigt. Vom Buchwert der Sachanlagen entfallen 12,1 Mio. € (Vorjahr: 15,3 Mio. €) auf Finanzierungsleasingverträge. Diese betreffen im Wesentlichen Wasserkraftanlagen und Erdgaskavernen, bei denen die Vertragslaufzeit den überwiegenden Teil der Nutzungsdauer umfasst. Die Konzerninvestitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 1.369,5 Mio. € (Vorjahr: 1.419,2 Mio. €) lassen sich wie folgt aus dem Anlagespiegel ableiten: scroll
(12) At equity bewertete Unternehmen Nach der Equity-Methode werden sowohl Gemeinschaftsunternehmen als auch assoziierte Unternehmen bewertet. Vom Buchwert der Gemeinschaftsunternehmen entfallen 596,9 Mio. € (Vorjahr: 396,0 Mio. €) auf die EnBW Hohe See GmbH & Co. KG, Hamburg, deren im Bau befindlicher Offshore-Windpark in der Nordsee durch Eigenkapital finanziert wird. Aufgrund fehlender Beherrschung infolge des Einstimmigkeitserfordernisses in der Gesellschafterversammlung während der Bauphase erfolgt die Einbeziehung vorübergehend als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Die folgende Darstellung zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen für die at equity bewerteten Unternehmen: scroll
Die Elektrizitätswerk Rheinau AG und die Fernwärme Ulm GmbH haben einen abweichenden Abschlussstichtag und werden mit ihren Jahresabschlusszahlen zum Stichtag 30. September 2018 einbezogen. (13) Übrige finanzielle Vermögenswerte scroll
(1) Von den Buchwerten entfallen 1.491,7 Mio. € auf Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. scroll
(1) Von den Buchwerten entfallen 1.451,3 Mio. € auf Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden. Bei den im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen. Bei den langfristigen Wertpapieren handelt es sich vor allem um festverzinsliche Wertpapiere sowie um börsennotierte Aktien. Ein Großteil der langfristigen Wertpapiere wird in Spezialfonds gehalten. Im Rahmen der Konsolidierung werden die einzelnen Wertpapiere der Spezialfonds in der Konzernbilanz gesondert nach der jeweiligen Anlageart ausgewiesen. Die langfristigen Wertpapiere, Ausleihungen und Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden, stehen dem operativen Geschäftsbetrieb in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) und zur Deckung der Pensions- und Kernenergierückstellungen in Höhe von 4.864,4 Mio. € (Vorjahr: 5.487,6 Mio. €) zur Verfügung. Von den Ausleihungen werden 128,0 Mio. € (Vorjahr: 136,5 Mio. €) dem Capital Employed zugeordnet. Die Forderungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen des EnBW-Konzerns in Höhe von 122,3 Mio. € (Vorjahr: 139,0 Mio. €) stammen im Wesentlichen aus der Vermietung von Gewerbe- und Wohnimmobilien. In der abgelaufenen Periode wurden wie im Vorjahr keine bedingten Mietzahlungen vereinnahmt. Die ausstehenden Mindestleasingzahlungen weisen folgende Fälligkeiten auf: scroll
Die Ausleihungen bestehen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €), aus Ausleihungen an at equity bewertete Unternehmen in Höhe von 110,2 Mio. € (Vorjahr: 109,0 Mio. €), aus Ausleihungen an Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden, in Höhe von 10,2 Mio. € (Vorjahr: 10,6 Mio. €) und an operative Beteiligungen, die dem Capital Employed zugeordnet sind, in Höhe von 7,0 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €) sowie aus sonstigen Ausleihungen, die dem Capital Employed zugeordnet sind, in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €). (14) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scroll
Bei den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen im Zusammenhang mit Stromlieferungen, deren Laufzeiten nicht dem gewöhnlichen Geschäftszyklus entsprechen. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter der Anhangangabe (24) "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten". (15) Sonstige Vermögenswerte scroll
Unter den kurz- und langfristigen Ertragsteuererstattungsansprüchen sind im Wesentlichen anrechenbare Kapitalertragsteuern, Steuerüberzahlungen des laufenden Jahres sowie von der Finanzverwaltung noch nicht abschließend veranlagte Vorjahreszeiträume ausgewiesen. Die Forderungen aus Finanzierungsleasing resultieren aus Verträgen zur Lieferung verschiedener Energiemedien wie Strom, Wärme, Kälte und Druckluft, bei denen das wirtschaftliche Eigentum der geleasten technischen Anlagen und Maschinen dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Die Leasingverträge beinhalten Preisanpassungsklauseln sowie Mietverlängerungs- und Kaufpreisoptionen. Den Verträgen liegen folgende Parameter und Fristigkeiten zugrunde: scroll
Die ausstehenden Leasingraten haben folgende Fälligkeiten: scroll
Für ausstehende Forderungen aus Finanzierungsleasing waren wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen und Zuschreibungen erforderlich. Die geleisteten Anzahlungen enthalten Anzahlungen für Strombezugsverträge in Höhe von 28,8 Mio. € (Vorjahr: 49,9 Mio. €). Die übrigen Vermögenswerte enthalten Sicherheitsleistungen für börsliche und außerbörsliche Handelsgeschäfte in Höhe von 806,3 Mio. € (Vorjahr: 380,0 Mio. €) sowie Variation Margins in Höhe von 58,1 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €). Die gestellten Sicherheiten für börsliche Handelsgeschäfte unterliegen einer marktüblichen Verzinsung. Bei Nichterfüllung der aus den Börsengeschäften resultierenden Verpflichtungen werden diese Sicherheiten von den Börsen in Anspruch genommen. Des Weiteren enthalten die übrigen Vermögenswerte noch die Überdeckung aus Versorgungsansprüchen in Höhe von 208,8 Mio. € (Vorjahr: 179,3 Mio. €). Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der sonstigen Vermögenswerte befinden sich unter der Anhangangabe (24) "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten". (16) Finanzielle Vermögenswerte Die Genussscheine, Fonds und Aktien enthalten hauptsächlich fest und variabel verzinsliche Wertpapiere. Die übrigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im aktuellen Jahr im Wesentlichen Ausleihungen und im Vorjahr im Wesentlichen Darlehen. Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte stehen dem operativen Geschäftsbetrieb in Höhe von 200,6 Mio. € (Vorjahr: 277,0 Mio. €) und zur Deckung der Pensions- und Kernenergierückstellungen in Höhe von 569,1 Mio. € (Vorjahr: 307,2 Mio. €) zur Verfügung. Von den innerhalb der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesenen Ausleihungen werden 5,0 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) dem Capital Employed zugeordnet. scroll
(17) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Termin- und Tagesgeld angelegt sind. Zahlungsmittel unterliegen in Höhe von 10,3 Mio. € (Vorjahr: 21,5 Mio. €) Verfügungsbeschränkungen. Flüssige Mittel stehen dem operativen Geschäftsbetrieb in Höhe von 1.954,0 Mio. € (Vorjahr: 2.954,7 Mio. €) und zur Deckung der Pensions- und Kernenergierückstellungen in Höhe von 295,4 Mio. € (Vorjahr: 258,6 Mio. €) zur Verfügung. (18) Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals und das Gesamtergebnis sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der EnBW AG beträgt zum 31. Dezember 2018 708.108.042,24 € (Vorjahr: 708.108.042,24 €) und ist in 276.604.704 (Vorjahr: 276.604.704) auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die voll eingezahlt sind. Die Stückaktien sind rechnerisch mit jeweils 2,56 €/Stück (Vorjahr: 2,56 €/Stück) am gezeichneten Kapital beteiligt. Kapitalrücklage In der Kapitalrücklage sind die Beträge enthalten, die bei der Ausgabe von Aktien der EnBW AG über den rechnerischen Wert der Aktien hinaus erzielt wurden. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten im Wesentlichen die anteiligen Gewinnrücklagen der Muttergesellschaft und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt. Bilanzgewinn/-verlust der EnBW AG Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 827,8 Mio. € (Vorjahr: Verlustvortrag in Höhe von 63,5 Mio. €) und nach Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 252,0 Mio. € (Vorjahr: Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 963,0 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 279,1 Mio. € (Vorjahr: 963,2 Mio. €). Wir werden der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn der EnBW AG eine Dividende von 0,65 € (Vorjahr: 0,50 €) je Aktie auszuschütten. Zum 31. Dezember 2018 waren insgesamt 270.855.027 Aktien (Vorjahr: 270.855.027 Aktien) dividendenberechtigt. Die Ausschüttungssumme der EnBW AG für das Geschäftsjahr 2018 wird bei entsprechendem Beschluss durch die Hauptversammlung 176,1 Mio. € (Vorjahr: 135,4 Mio. €) betragen. Der Bilanzgewinn der EnBW AG wird innerhalb der Gewinnrücklagen ausgewiesen. Eigene Aktien Zum 31. Dezember 2018 hält die EnBW AG 5.749.677 Stück (Vorjahr: 5.749.677 Stück) eigene Aktien. Die Anschaffungskosten der eigenen Anteile in Höhe von 204,1 Mio. € (Vorjahr: 204,1 Mio. €) wurden vom Buchwert des Eigenkapitals abgesetzt. Der auf sie entfallende Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf 14.719.173,12 € (Vorjahr: 14.719.173,12 €). Dies entspricht 2,1 % (Vorjahr: 2,1 %) des gezeichneten Kapitals. Die eigenen Aktien wurden am 28. und 29. Dezember 1998 auf Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG vom 25. August 1998 erworben. Der Erwerb erfolgte im Hinblick auf geplante Kooperationen mit in- und ausländischen Energieversorgern sowie Industriekunden, die mit wechselseitigen Kapitalbeteiligungen unterlegt werden sollten. Aus den unmittelbar gehaltenen eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind nicht dividendenberechtigt. Die eigenen Aktien werden entsprechend den Regelungen der IFRS nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in einer Summe vom Eigenkapital offen abgesetzt. Kumulierte erfolgsneutrale Veränderungen In den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet", Marktwertänderungen von Cashflow Hedges, die direkt im Eigenkapital erfassten Werte für die Equity-Bewertung, Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse sowie die Neubewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfasst. Hinsichtlich der erfolgsneutralen Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" sowie der Cashflow Hedges verweisen wir auf die Ausführungen unter der Anhangangabe (24) "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten". Darstellung der Bestandteile der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge: scroll
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Darstellung der Steuereffekte der unrealisierten Aufwendungen und Erträge im Eigenkapital: scroll
Darstellung der Steuereffekte der ergebniswirksamen Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung und in die Anschaffungskosten von gesicherten Geschäften: scroll
Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile zeigen den Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Sie betreffen insbesondere die Energiedienst-Gruppe, die VNG AG, die Stadtwerke Düsseldorf AG und die Pražská energetika a.s. mit ihren jeweiligen Tochterunternehmen sowie die EnBW Baltic 2 S.C.S. Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen Anteilen ohne beherrschenden Einfluss scroll
Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen Anteilen ohne beherrschenden Einfluss scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. (19) Rückstellungen Für die Erläuterung der Rückstellungen im Anhang werden die in der Bilanz nach Fristigkeiten getrennt ausgewiesenen Rückstellungen wieder zusammengefasst betrachtet. scroll
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften und laufende Leistungen an die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie die Hinterbliebenen auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten gebildet. Der überwiegende Teil der Mitarbeiter des EnBW-Konzerns hat einen Anspruch auf Rentenzahlungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Diensteintritt der Mitarbeiter bestehen unterschiedliche Versorgungssysteme. Bei den Mitarbeitern, die sich bereits im Ruhestand befinden, handelt es sich hauptsächlich um sogenannte endgehaltsabhängige Systeme, bei denen sich die Versorgungsleistung unter Einbeziehung von Dienstzeit, Steigerungssatz und letztem ruhegeldfähigen Einkommen errechnet. Zum 1. Januar 2005 erfolgte im Rahmen einer Neuordnung die Abkopplung dieses Systems von den Anpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anteil dieser endgehaltsabhängigen Systeme an den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2018 5.678,6 Mio. € (Vorjahr angepasst: 5.576,7 Mio. €). Für den überwiegenden Teil der aktiven Mitarbeiter gelten bezügeabhängige Systeme beziehungsweise ein Rentenbausteinsystem in Form eines Gehaltsdurchschnittsplans, bei dem sich die Versorgungsleistung aus jährlichen Rentenbausteinen zusammensetzt. Für Diensteintritte ab dem Jahr 1998 erfolgt die Versorgungszusage ausschließlich auf Basis eines Rentenbausteinsystems. Die hierauf entfallenden Rückstellungen belaufen sich auf 623,5 Mio. € (Vorjahr: 549,0 Mio. €). Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter eine Zusage über eine Energiepreisermäßigung in der Rentenzeit. Auf die sonstigen Zusagen entfallen 40,0 Mio. € (Vorjahr: 36,2 Mio. €). Die Anwärter und Rentner verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Versorgungssysteme: scroll
1 Vorjahreszahlen angepasst. Die Zusagen bemessen sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Vergütung der Mitarbeiter. Darüber hinaus werden auf dieser Bemessungsgrundlage leistungsorientierte Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über Multi-Employer Plans gewährt. Die Beitragszahlung an die Zusatzversorgungskasse erfolgt in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers. Die Höhe der Rückstellungen der leistungsorientierten Zusagen entspricht dem Barwert der künftig erwarteten Verpflichtungen. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Es wurde Planvermögen gemäß IAS 19.8 geschaffen, das ausschließlich zur Deckung von Pensionsverpflichtungen verwendet und von den Pensionsverpflichtungen abgesetzt wird. Dieses besteht im EnBW-Konzern in Form von Contractual Trust Arrangements (CTA). Ein CTA ist eine rechtlich ausgestaltete Treuhandvereinbarung zur Kapitaldeckung unmittelbarer Versorgungszusagen mit separiertem und ausgegliedertem Vermögen. Das Ziel des Asset-Managements ist, die langfristigen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Kernenergierückstellungen des Konzerns innerhalb eines ökonomisch sinnvollen Zeitraums durch entsprechende Finanzanlagen zu decken. Die vorgegebenen Anlageziele sind bei minimalem Risiko zu erreichen. Das Deckungsvermögen für die Pensions- und Kernenergierückstellungen summierte sich zum 31. Dezember 2018 auf rund 6,3 Mrd. € (Vorjahr: 6,2 Mrd. €) und verteilt sich auf insgesamt neun Asset-Klassen. Neben den Direktanlagen wurden die Finanzanlagen in zwei Masterfonds gebündelt sowie Infrastrukturfonds in einem SICAV (société d'investissement à capital variable, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) zusammengefasst. Folgende Prämissen werden bei der Kapitalanlage berücksichtigt: - Eine risikooptimierte, marktadäquate Performance wird angestrebt. - Die Risikominimierung erfolgte zum Beispiel durch die Implementierung eines Interventionslinienkonzepts, die Festlegung von Emittentenlimiten und Mindestratings bei Anleihen, die Einhaltung einer breiten Diversifizierung der Asset-Klassen und durch weitere geeignete Maßnahmen. - Die Auswirkungen auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sollen minimiert werden. - Die Kostenreduktion und die Verwaltungsvereinfachung stehen ebenfalls im Vordergrund. Die Entwicklung der Cashflows der Versorgungssysteme wird wie folgt erwartet: scroll
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(1) Durchschnittswerte für fünf Jahre. Veränderungen der zugrunde liegenden Parameter zur Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hätten folgende Auswirkungen auf deren Höhe: scroll
Die Auswahl der Parameter für die Sensitivitätsanalyse erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit. Deren Auswirkung auf die Defined Benefit Obligation (DBO) wurde jeweils isoliert ermittelt, um Wechselwirkungen zu vermeiden. Die Parametervariation basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit und den im Konzern verwendeten langfristigen Planungsprämissen. Die wesentlichen Parameter (Durchschnittswerte) der Berechnung der leistungsorientierten Versorgungszusagen für die inländischen Gesellschaften sind nachfolgend dargestellt: scroll
Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen, aufgegliedert nach dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem Marktwert des Planvermögens, stellt sich wie folgt dar: scroll
(1) Betrifft fast ausschließlich Arbeitgeberbeiträge. Die Veränderung in den versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten aus Änderungen demografischer Annahmen resultiert aus der Anwendung der neuen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bislang wurden die Richttafeln 2005 G angewandt. In der Folgeperiode sind Zahlungen an das Planvermögen in Höhe von 9,1 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €) geplant. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung unterteilt sich wie folgt in vermögensgedeckte und nicht vermögensgedeckte Versorgungsansprüche: scroll
Der Barwert der Versorgungsansprüche, der Marktwert des Planvermögens und der Überschuss beziehungsweise Fehlbetrag des Plans entwickelten sich wie folgt: scroll
(1) Ausweis der Vorjahreszahlen angepasst. Das Planvermögen setzt sich aus folgenden Anlageklassen zusammen: scroll
Das Planvermögen wird fast ausschließlich innerhalb der EU angelegt und hier größtenteils in Energieversorgungsunternehmen. Deren Entwicklung unterliegt länderspezifischen und energiewirtschaftlichen Risiken. Es enthält weder Aktien von EnBW-Konzernunternehmen noch selbst genutzte Immobilien. Die Anlagestrategie berücksichtigt die Fälligkeitsstruktur und den Umfang der Versorgungsansprüche. Für das Planvermögen bestehen überwiegend Marktpreisnotierungen auf aktiven Märkten. In den Aktien sind 244,7 Mio. € (Vorjahr: 262,7 Mio. €) enthalten, deren beizulegender Zeitwert mangels aktiven Marktes mithilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt wurde. Multi-Employer Plans Die Multi-Employer Plans, bei denen es sich um leistungsorientierte Versorgungspläne handelt, werden als beitragsorientierte Pläne bilanziert, da die Informationen für die anteilige Zuordnung von Verpflichtungen und Planvermögen sowie die entsprechenden Aufwandsgrößen von den Zusatzversorgungskassen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen über Multi-Employer Plans belief sich auf 15,5 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €). In der Folgeperiode wird mit Zuwendungen in voraussichtlich gleicher Höhe gerechnet. Mögliche künftige Beitragssteigerungen aus nicht ausfinanzierten Versorgungsverpflichtungen werden keinen wesentlichen Einfluss auf den EnBW-Konzern haben. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beliefen sich im Jahr 2018 auf 102,0 Mio. € (Vorjahr: 98,4 Mio. €). Rückstellungen im Kernenergiebereich Die Rückstellungen im Kernenergiebereich zum 31. Dezember 2018 wurden für die Konditionierung und Verpackung der radioaktiven Abfälle sowie für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke gebildet. Die Rückstellungsbewertung erfolgt hauptsächlich auf Basis von Schätzungen, die für Stilllegungs- und Entsorgungskosten im Wesentlichen aus branchenspezifischen Gutachten abgeleitet werden. Die Rückstellungen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung mit ihrem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. scroll
(1) Anpassung des Ausweises des Vorjahres gemäß den Aufgaben nach § 5 Abs. 2 der Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung. Die Rückstellungen im Kernenergiebereich werden mit einem risikolosen Zinssatz von durchschnittlich rund 0,6 % (Vorjahr: 0,7 %) diskontiert. Korrespondierend hierzu wird eine Kostensteigerungsrate von rund 2,4 % (Vorjahr: 1,7 %) angesetzt. Hieraus ergibt sich ein Nettozins (Spread) von rund -1,8 % (Vorjahr: -1,0 %), der grundsätzlich dem Realzinsniveau entspricht. Die Veränderung des Diskontierungszinssatzes und der Kostensteigerungsrate führte insgesamt zu einer Erhöhung der Kernenergierückstellungen um 390,5 Mio. € (Vorjahr: 49,8 Mio. €). Eine Verringerung beziehungsweise Erhöhung des Realzinsniveaus um 0,1 Prozentpunkte würde den Barwert der Rückstellungen um 56,3 Mio. € (Vorjahr: 52,5 Mio. €) erhöhen beziehungsweise um 54,0 Mio. € (Vorjahr: 54,4 Mio. €) reduzieren. Der Nominalbetrag der Rückstellungen (ohne Berücksichtigung von Diskontierungs- und Kostensteigerungseffekten) beträgt zum 31. Dezember 2018 4.978,6 Mio. € (Vorjahr: 5.295,0 Mio. €). Die EnBW hat am 3. Juli 2017 sowohl den Grundbetrag nebst Zinsen für das erste Halbjahr 2017 als auch den zusätzlichen Risikozuschlag an den Entsorgungsfonds entrichtet. Die sofortige Zahlung des Risikozuschlags entbindet die EnBW von der Zahlung etwaiger Nachschüsse. Der fällige Betrag in Höhe von 4.849,6 Mio. € wurde zuvor in die Sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Davon entfallen 4.769,0 Mio. € auf den Operating Cashflow und 80,6 Mio. € auf die gezahlten Zinsen im Finanzierungsbereich. Die Rückstellungen für die Stilllegung und den Rückbau der kontaminierten Anlagenteile sowie für Brennelemente werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser wird korrespondierend unter den Erzeugungsanlagen ausgewiesen und planmäßig abgeschrieben. Schätzungsänderungen im Zusammenhang mit der Änderung der Annahmen zur künftigen Kostenentwicklung wurden grundsätzlich erfolgsneutral durch Anpassung der korrespondierenden Bilanzposten in Höhe von 240,4 Mio. € erhöhend (Vorjahr: 18,1 Mio. € mindernd) in Ansatz gebracht. Bei stillgelegten Kraftwerken wurden solche Schätzungsänderungen ergebniswirksam gebucht. Die Ermittlung der Kosten der Stilllegung und des Abbaus der Anlagen basiert auf dem Szenario der unmittelbaren Beseitigung der Anlagen. Den Rückstellungen stehen Forderungen in Höhe von 334,4 Mio. € (Vorjahr: 369,5 Mio. €) gegenüber, die von einem Vertragspartner im Zusammenhang mit Stromlieferungen übernommene Verpflichtungen zum Rückbau der Kernkraftwerke betreffen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückbauverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Gasspeicher, Wind- und Wasserkraftanlagen sowie Netze. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften betreffen künftige Verpflichtungen aus nachteiligen Bezugs- und Absatzverträgen. Die Verpflichtungen umfassen hauptsächlich den Strombezug. Die sonstigen Stromrückstellungen betreffen in erster Linie Verpflichtungen aus den Emissionsrechten. Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen, Jubiläumsverpflichtungen und Restrukturierungsmaßnahmen. Der wesentliche Teil der sonstigen langfristigen Rückstellungen hat eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Rückstellungen entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt: scroll
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(1) Die Inanspruchnahme unterteilt sich in Stilllegung und Rückbau in Höhe von 244,0 Mio. €, Brennelementeentsorgung in Höhe von 74,9 Mio. € und Betriebsabfälle in Höhe von 6,5 Mio. €. (20) Latente Steuern Die latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede zur Steuerbilanz setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(1) Aktive und passive latente Steuern jeweils vor Saldierung. Im Jahr 2018 wurden 2.738,4 Mio. € (Vorjahr: 2.778,5 Mio. €) aktive latente Steuern mit passiven latenten Steuern saldiert. Die Saldierung der latenten Steuern erfolgt je Organkreis beziehungsweise je Gesellschaft, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. In den Bewertungsunterschieden zur Steuerbilanz ist ein passivischer Saldo aus konsolidierungsbedingten latenten Steuern in Höhe von 22,1 Mio. € (Vorjahr: 45,1 Mio. €) berücksichtigt. Darüber hinaus sind in den aktiven latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede zur Steuerbilanz in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten 1,6 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €), in den langfristigen Rückstellungen 750,6 Mio. € (Vorjahr: 719,1 Mio. €) und in den kurzfristigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen 150,9 Mio. € (Vorjahr: 48,1 Mio. €) enthalten, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Von den passiven latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede zur Steuerbilanz, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden, entfallen 1,0 Mio. € (Vorjahr: 84,0 Mio. €) auf die langfristigen finanziellen Vermögenswerte und 63,9 Mio. € (Vorjahr: 38,0 Mio. €) auf die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte. Mit den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wurden zum 31. Dezember 2018 insgesamt 838,2 Mio. € (Vorjahr: 647,5 Mio. €) latente Steueransprüche erfolgsneutral verrechnet. Zur Bewertung von latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen wurde eine steuerliche Planungsrechnung ausgehend von der Mehrjahresplanung und der Unternehmensstrategie abgeleitet. Dabei konnte bei der EnBW und den wesentlichen Konzerngesellschaften mit hinreichender Sicherheit belegt werden, dass in dem für die steuerliche Planungsrechnung zugrunde liegenden Zeithorizont ausreichendes zu versteuerndes Einkommen für die vollständige Aktivierung latenter Steueransprüche sowohl aus abzugsfähigen temporären Differenzen als auch aus steuerlichen Verlustvorträgen zur Verfügung stehen wird. Die steuerlichen Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(1) Betrifft fast ausschließlich deutsche Gesellschaften. Nach dem Steuervergünstigungsabbaugesetz sind seit 2004 nur noch 60 % des 1 Mio. € übersteigenden Betrags des laufenden steuerlichen Einkommens mit Verlustvorträgen verrechenbar. Steuerliche Verlustvorträge haben die tatsächliche Steuerbelastung um 2,8 Mio. € (Vorjahr: 238,0 Mio. €) gemindert. Die latenten Steuern auf die steuerlichen Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Darstellung der Entwicklung der latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge: scroll
In der Berichtsperiode gibt es wie im Vorjahr keine latenten Steuern auf Zinsvorträge. Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von 8,9 Mio. € (Vorjahr: 10,7 Mio. €) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. (21) Verbindlichkeiten und Zuschüsse Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen: scroll
(1) Detaillierte Erläuterungen zum Kredit- und Liquiditätsrisiko, zu beizulegenden Zeitwerten sowie undiskontierten Cashflows nach Jahresscheiben befinden sich unter der Anhangangabe (24) "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten". Von den langfristigen Finanzverbindlichkeiten haben 2.786,2 Mio. € (Vorjahr: 2.829,4 Mio. €) eine Laufzeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren und 3.555,2 Mio. € (Vorjahr: 3.122,6 Mio. €) eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Überblick über die Hybridanleihen scroll
(1) Rückzahlungsoption durch die EnBW alle fünf Jahre nach dem ersten Zinszahlungszeitpunkt; frühestens am 2.4.2021. (2) Rückzahlungsoption durch die EnBW alle fünf Jahre nach dem ersten Zinszahlungszeitpunkt; frühestens am 5.4.2022. (3) Nach Swap in Euro. Im Februar 2017 hatte die EnBW eine 2011 begebene und 2012 aufgestockte Hybridanleihe zum erstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Die Rückzahlung des Wertpapiers mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € erfolgte am 3. April 2017. Alle ausstehenden Hybridanleihen sind mit vorzeitigen Rückzahlungsrechten für die EnBW ausgestattet und nachrangig gegenüber allen anderen Finanzverbindlichkeiten, jedoch gleichrangig untereinander. Die EnBW hat das Recht, Zinszahlungen auszusetzen. Diese müssen jedoch nachgezahlt werden, falls die EnBW Dividenden ausschüttet oder jeweils eine andere Hybridanleihe bedient. Sämtliche EnBW-Hybridanleihen sind so ausgestaltet, dass sie sich gemäß der Methodik der Ratingagenturen Moody's und Standard & Poor's für einen Eigenkapitalcharakter von 50 % qualifizieren. Überblick über unsere Senioranleihen scroll
(1) Bereinigt um Bewertungseffekte aus zinsinduzierten Sicherungsgeschäften. (2) Nach Swap in Euro. Am 12. Juli 2018 lief eine im Juli 2013 emittierte Anleihe mit einem Volumen von 100 Mio. CHF und einem Coupon von 1,25 % aus, am 20. November 2018 war eine im November 2008 begebene Anleihe über 750 Mio. € mit einem Coupon von 6,875 % zur Rückzahlung fällig. Beide Anleihen wurden aus der bestehenden Liquiditätsposition getilgt. Grüne Anleihe Ende Oktober 2018 hat die EnBW eine Grüne Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio. € und einer Laufzeit von 15 Jahren begeben. Sie ist mit einem Coupon von 1,875 % ausgestattet. Die Mittel aus der Anleihe wurden ausschließlich klimafreundlichen Projekten in den Bereichen Windkraft, Fotovoltaik und Elektromobilität zugeordnet. Commercial-Paper-Programm Das von der EnBW und der EnBW International Finance B.V. aufgesetzte Commercial-Paper-Programm für kurzfristige Finanzierungszwecke war zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 mit 250 Mio. € genutzt (Vorjahr: ungenutzt). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Geschäftsjahr 2018 durch die planmäßigen Tilgungsleistungen bei der EnBW und den Tochtergesellschaften verringert. Bei den ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich zum überwiegenden Teil um bilaterale Kreditvereinbarungen. Die bestehende syndizierte Kreditlinie über 1,5 Mrd. € (Vorjahr: 1,5 Mrd. €) hat eine Laufzeit bis Juli 2021. Die Kreditlinie war zum 31. Dezember 2018 ungenutzt. Zusätzlich waren weitere 1,1 Mrd. € (Vorjahr: 1,4 Mrd. €) bilaterale freie Kreditlinien im Konzern vorhanden. Darin enthalten ist auch die von der VNG im Juli 2018 neu aufgesetzte Konsortialkreditlinie in Höhe von 700 Mio. € mit einer Laufzeit bis Juli 2023. Die Kreditlinien unterliegen hinsichtlich ihrer Verwendung keinen Beschränkungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) durch Grundpfandrechte besichert. Mit anderen Sicherheiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 108,6 Mio. € (Vorjahr: 123,8 Mio. €) besichert. Sonstige Finanzverbindlichkeiten Unter der Position "Sonstige Finanzverbindlichkeiten" sind vor allem Schuldscheindarlehen und sonstige Darlehen von Tochtergesellschaften sowie Finanzierungsleasingverträge enthalten. Die Mindestleasingzahlungen aus den in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Finanzierungsleasingverträgen haben folgende Fälligkeiten: scroll
(1) Vorjahreszahlen angepasst. Bilanzielle Entwicklung der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Finanzverbindlichkeiten Die in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Finanzverbindlichkeiten lassen sich wie folgt bilanziell überleiten: scroll
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(1) In den zahlungswirksamen Veränderungen sind 7,2 Mio. € aus Zinszahlungen enthalten. scroll
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(1) In den zahlungswirksamen Veränderungen sind 9,5 Mio. € aus Zinszahlungen enthalten. Übrige Verbindlichkeiten und Zuschüsse Für die Erläuterung der übrigen Verbindlichkeiten und Zuschüsse im Anhang werden die in der Bilanz nach Fristigkeiten getrennt ausgewiesenen Posten wieder zusammengefasst betrachtet. scroll
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen: scroll
(1) Detaillierte Erläuterungen zum Kredit- und Liquiditätsrisiko, zu beizulegenden Zeitwerten sowie undiskontierten Cashflows nach Jahresscheiben befinden sich unter der Anhangangabe (24) "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten". Von den langfristigen übrigen Verbindlichkeiten haben 735,2 Mio. € (Vorjahr: 577,5 Mio. €) eine Restlaufzeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren und 111,5 Mio. € (Vorjahr: 126,9 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 829,3 Mio. € (Vorjahr: 1.132,4 Mio. €). Andere Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Sicherheitsleistungen für außerbörsliche Handelsgeschäfte (erhaltene Margin Calls) in Höhe von 331,7 Mio. € (Vorjahr: 172,9 Mio. €) sowie börsliche Handelsgeschäfte (Variation Margins) in Höhe von 336,5 Mio. € (Vorjahr: 60,1 Mio. €), Zinsverpflichtungen aus Anleihen in Höhe von 110,3 Mio. € (Vorjahr: 114,7 Mio. €) und als Verbindlichkeit erfasste, nicht beherrschende Anteile an vollkonsolidierten Personengesellschaften in Höhe von 89,3 Mio. € (Vorjahr: 77,8 Mio. €). Unter den Zuschüssen werden im Wesentlichen Bau- und Investitionskostenzuschüsse ausgewiesen. scroll
Noch nicht ertragswirksam gewordene Baukostenzuschüsse wurden überwiegend für Investitionen im Strom- und Gasbereich gezahlt, wobei die bezuschussten Vermögenswerte im Eigentum der EnBW-Konzerngesellschaften verbleiben. Die Auflösung der Zuschüsse erfolgt entsprechend den angenommenen Nutzungsdauern der betroffenen Vermögenswerte. Der deutliche Rückgang der Baukostenzuschüsse resultiert im Wesentlichen aus der Erstanwendung des IFRS 15. (22) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten scroll
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Die zur Veräußerung gehaltenen immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und sonstigen Vermögenswerte betreffen im Berichtsjahr einen anteiligen Anteilsverkauf mit Verlust der wirtschaftlichen Beherrschung Anfang 2019 sowie zu veräußernde Grundstücke. Der Ausweis in der Segmentberichterstattung erfolgt im Segment Netze. Die zur Veräußerung gehaltenen übrigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im laufenden Geschäftsjahr insbesondere die 6 %-EWE-Anteile, die aufgrund des ab dem 1. Juli 2019 ausübbaren Andienungsrechts an den EWE-Verband in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert wurden. Der Ausweis in der Segmentberichterstattung erfolgt in der Spalte "Sonstiges/Konsolidierung". Die latenten Steuern, Rückstellungen und übrigen Verbindlichkeiten und Zuschüsse in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten stehen im laufenden Geschäftsjahr im Zusammenhang mit dem anteiligen Anteilsverkauf mit Verlust der wirtschaftlichen Beherrschung Anfang 2019. Die zur Veräußerung gehaltenen Sachanlagen betrafen im Vorjahr zu veräußernde Grundstücke mit Gebäude. Der Ausweis in der Segmentberichterstattung erfolgte in der Spalte "Sonstiges/Konsolidierung". Sonstige Angaben (23) Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Aktionären der EnBW AG zurechenbare Ergebnis durch die durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Eine Verwässerung der Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Die EnBW besitzt keine potenziellen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie identisch mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie ist. scroll
(1) Bezogen auf das auf die Aktionäre der EnBW AG entfallende Ergebnis. (24) Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten Zu den Finanzinstrumenten zählen originäre Finanzinstrumente und Derivate. Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite die finanziellen Vermögenswerte, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte und die flüssigen Mittel. Auf der Passivseite umfassen sie die Finanzverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die übrigen Verbindlichkeiten. Beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien Die folgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dar. Sofern nicht gesondert angegeben, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wiederkehrend. scroll
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(1) Hierbei handelt es sich um eine nicht wiederkehrende Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund der Anwendung des IFRS 5. scroll
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(1) Davon 1,6 Mio. € bei der erstmaligen Erfassung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. (2) Hierbei handelt es sich um eine nicht wiederkehrende Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund der Anwendung des IFRS 5. (3) Von den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzverbindlichkeiten sind 459,7 Mio. € in Fair-Value-Hedge-Beziehungen enthalten. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert. Die einzelnen Stufen der Bewertungshierarchie sind wie folgt definiert: - Stufe 1: notierte (nicht angepasste) Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten - Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind - Stufe 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren Zum Ende einer jeden Berichtsperiode wird überprüft, ob ein Anlass zur Umgliederung zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie besteht. Eine Umgliederung wird dann vorgenommen, wenn das Bewertungsverfahren zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts geändert wird und die für die Bewertung maßgeblichen Inputfaktoren zu einer anderen Stufenzuordnung führen. Der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" beträgt insgesamt 6.283,2 Mio. €, davon entfallen auf die erste Hierarchiestufe 1.373,3 Mio. €, auf die zweite Hierarchiestufe 3.494,4 Mio. € sowie auf die dritte Hierarchiestufe 1.415,5 Mio. €. Die Vermögenswerte der Bewertungskategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" weisen einen beizulegenden Zeitwert von insgesamt 1.688,9 Mio. € auf, davon entfallen auf die erste Hierarchiestufe 1.484,1 Mio. € und auf die zweite Hierarchiestufe 204,8 Mio. €. Die Vermögenswerte der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" belaufen sich auf insgesamt 8.528,3 Mio. €. Im Vorjahr betrug der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte der Bewertungskategorie "zu Handelszwecken gehalten" insgesamt 2.162,8 Mio. €, davon entfielen auf die erste Hierarchiestufe 428,7 Mio. € sowie auf die zweite Hierarchiestufe 1.734,1 Mio. €. Hierin enthalten waren Finanzinstrumente in Höhe von 1,6 Mio. €, die bei der erstmaligen Erfassung dieser Kategorie zugeordnet wurden. Die Vermögenswerte der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbar" wiesen im Vorjahr einen beizulegenden Zeitwert von insgesamt 6.108,0 Mio. € auf, davon entfielen auf die erste Hierarchiestufe 393,4 Mio. €, auf die zweite Hierarchiestufe 3.664,4 Mio. €, auf die dritte Hierarchiestufe 1.576,5 Mio. € und auf "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" 473,7 Mio. €. Die Vermögenswerte der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und beliefen sich auf insgesamt 8.907,9 Mio. €. Die zu Anschaffungskosten bewerteten Eigenkapitalinstrumente wiesen im Vorjahr einen Buchwert von 473,7 Mio. € auf. Im Vorjahr wurden Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung der Bewertungskategorie "zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet. Es handelte sich um Wertpapiere, die eingebettete Derivate enthielten, für die eine Trennung nicht möglich war. Das maximale Ausfallrisiko betrug 1,6 Mio. €. Die Bewertung erfolgte zu Börsenkursen. Im Vorjahr bestanden bislang zu Anschaffungskosten bewertete Eigenkapitalinstrumente der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" in Höhe von 537,6 Mio. €, die zum 31. Dezember 2017 in die Stufe 3 umgegliedert und erstmals zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, da Bewertungsfaktoren entfallen waren, die eine verlässliche Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bislang nicht ermöglichten. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurde ein Bewertungsverfahren der Stufe 3 angewendet, da keine in aktiven Märkten notierten Preise verfügbar waren. Die Bewertung erfolgte auf Basis des Nettovermögenswerts. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert wurde erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei den Eigenkapitalinstrumenten, die der Stufe 3 zugeordnet wurden, handelte es sich um Beteiligungen an Private-Equity-Gesellschaften. Die Fair Values der Beteiligungen an Private-Equity-Gesellschaften werden von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften zur Verfügung gestellt. Der beizulegende Zeitwert hängt von den Marktwertänderungen der jeweiligen Anlage ab. Es wird jeweils der aktuellste vorliegende Fair Value zugrunde gelegt. Die folgende Tabelle enthält die Entwicklung der nach Stufe 3 zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente: scroll
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(1) Vorjahreszahlen angepasst. Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 9 werden bislang zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente zum Fair Value bewertet. Hieraus ergibt sich eine Anpassung des Anfangsbestands in Höhe von 37,5 Mio. €. Die erfolgswirksamen Veränderungen in Höhe von 135,4 Mio. € wurden mit 50,5 Mio. € im Beteiligungsergebnis sowie mit 84,9 Mio. € im Finanzergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr wurden Gewinne von Finanzinstrumenten der Stufe 3 im Beteiligungsergebnis in Höhe von 106,9 Mio. € (Vorjahr: 65,3 Mio. €) erfasst. Davon entfallen auf Finanzinstrumente, die am Bilanzstichtag noch gehalten wurden, 103,9 Mio. € (Vorjahr: 65,3 Mio. €). In den Finanzverbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2018 Anleihen mit einem Zeitwert in Höhe von 5.297,9 Mio. € (Vorjahr: 5.813,1 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem Zeitwert in Höhe von 1.490,1 Mio. € (Vorjahr: 1.714,1 Mio. €) enthalten. Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Die derivativen Finanzinstrumente sind Gegenstand marktüblicher Aufrechnungsvereinbarungen. Mit unseren Geschäftspartnern existieren Globalverrechnungsvereinbarungen, die insbesondere mit Banken auf Basis von ISDA-Vereinbarungen (International Swaps und Derivatives Association) erstellt wurden. Geschäfte, die im Rahmen von Commodity-Transaktionen abgeschlossen werden, unterliegen in der Regel EFET-Vereinbarungen (European Federation of Energy Traders). Die Saldierungsvereinbarungen gehen in die Ermittlung der Fair Values ein. Die folgende Tabelle enthält die in der Bilanz saldierten Finanzinstrumente und solche, die unabhängig davon einer rechtlich durchsetzbaren Saldierungsvereinbarung unterliegen. Diese Finanzinstrumente sind in den nicht saldierten Beträgen enthalten. Darüber hinaus umfassen die nicht saldierten Beträge auch für Börsengeschäfte im Voraus zu erbringende Sicherheitsleistungen. scroll
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In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Nettogewinne beziehungsweise -verluste erfasst: scroll
In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" enthalten. Die Angaben zu den Gesamtzinserträgen und -aufwendungen aus den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten und aus den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten finden sich unter der Anhangangabe (8) "Finanzergebnis". Der Nettogewinn der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" enthält neben Ergebnissen aus der Marktbewertung und Ergebniseffekten aus dem Abgang von Finanzinstrumenten auch Zins- und Währungseffekte. Im Vorjahr wurden diese Ergebniseffekte in der Bewertungskategorie "zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten" dargestellt und wiesen einen Nettogewinn aus. Im Berichtsjahr ergab sich der Nettogewinn der Bewertungskategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" im Wesentlichen aufgrund von Wertberichtigungen und Ergebniseffekten aus dem Abgang von Finanzinstrumenten. Im Vorjahr wurden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente in der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" dargestellt. Es ergab sich ein Nettogewinn, der ebenfalls auf Wertberichtigungen und Ergebnisse aus dem Abgang von Finanzinstrumenten zurückzuführen war. Der Nettoverlust aus der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" ergibt sich aus Wertberichtigungen, die die positiven Währungseffekte sowie die Zuschreibungen im Berichtsjahr übersteigen. Im Vorjahr wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte in der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" dargestellt. Der Nettoverlust des Vorjahres für die Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" war im Wesentlichen auf Wertberichtigungen und negative Währungseffekte zurückzuführen. Im Vorjahr ergab sich ein Nettoverlust für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten aufgrund von Gebühren im Rahmen der Kreditaufnahme. Ergebnisse aus Marktwertänderungen von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten (Vorjahr: "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte") wurden im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 17,9 Mio. € (Vorjahr: 300,7 Mio. €) im Eigenkapital erfasst. Von den erfolgsneutral gebuchten Marktwertänderungen wurden 1,7 Mio. € ergebnismindernd (Vorjahr: 196,9 Mio. € ergebniserhöhend) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die im Berichtsjahr erfassten Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte sind im Abschnitt Ausfallrisiko in dieser Anhangangabe dargestellt. Im Vorjahr betrugen die Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorien "zur Veräußerung verfügbar" und "Kredite und Forderungen" 13,6 Mio. € beziehungsweise 0,6 Mio. €. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Geschäftsjahr 2017 Wertberichtigungen in Höhe von 42,7 Mio. € und auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige Vermögenswerte in Höhe von 4,6 Mio. € erfolgswirksam vorgenommen. Zum 31. Dezember 2017 betrugen die Wertberichtigungen bei den finanziellen Vermögenswerten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Vermögenswerten insgesamt 165,2 Mio. €. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen Derivate: Zur Absicherung der Risiken werden im Commodity-Bereich sowohl physisch als auch finanziell zu erfüllende Optionen und Termingeschäfte, im Devisenbereich im Wesentlichen Termingeschäfte eingesetzt. Im Finanzierungsbereich werden zur Risikobegrenzung Swapgeschäfte abgeschlossen. Alle Derivate, die zu Handelszwecken abgeschlossen wurden, werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Die Derivate sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die weder ausschließlich für den eigenen Gebrauch (Own Use) bestimmt sind noch die Voraussetzungen als Sicherungsgeschäft zur Absicherung von Cashflows erfüllen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 bestehen im Finanzbereich vor allem zur Sicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Verbindlichkeiten. Eine bislang zur Sicherung von Währungsrisiken aus Beteiligungen mit ausländischer Funktionalwährung bestehende Sicherungsbeziehung ist im Berichtsjahr ausgelaufen. Im Commodity-Bereich werden Schwankungen künftiger Zahlungsströme gesichert, die aus geplanten Beschaffungs- und Absatzgeschäften resultieren. Das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument wird in Abhängigkeit des zu sichernden Risikos auf Basis der Währung, des Betrags beziehungsweise der Menge und des Zeitpunkts der jeweiligen Zahlungsströme bestimmt. Die Risiken werden dabei in ihrer Gesamtheit abgesichert und es wird ein Sicherungsverhältnis von 1:1 angewendet. Zur Beurteilung der voraussichtlichen Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen, werden die hypothetische Derivatemethode sowie die Dollar-Offset-Methode verwendet. Ineffektivitäten in Sicherungsbeziehungen können aufgrund von Diskontierungseffekten entstehen. Cashflow Hedges bestehen insbesondere im Commodity-Bereich zur Absicherung von Preisrisiken aus künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften, zur Begrenzung des Währungsrisikos aus Fremdwährungsverbindlichkeiten sowie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos variabel verzinslicher Verbindlichkeiten. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der eingesetzten Sicherungsgeschäfte, vor allem Termingeschäfte und Futures, wird, soweit effektiv, bis zur Auflösung der Sicherungsbeziehung direkt in den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen im Eigenkapital (Marktbewertung von Finanzinstrumenten) erfasst. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird sofort erfolgswirksam erfasst. scroll
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Zum 31. Dezember 2018 betrugen die unrealisierten Verluste aus Derivaten 250,5 Mio. € (Vorjahr: 106,7 Mio. €). Im Berichtsjahr wurde der effektive Teil von Cashflow Hedges in Höhe von 114,1 Mio. € (Vorjahr: 41,6 Mio. €) im Eigenkapital erfasst. Aus dem ineffektiven Teil von Cashflow Hedges ergaben sich im Jahr 2018 ein Ertrag in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 1,1 Mio. €) sowie aus Umgliederungen aus den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals Aufwendungen in Höhe von 82,0 Mio. € (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von 123,0 Mio. €) in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Umgliederung erfolgte in Umsatzerlöse (Verringerung um 219,5 Mio. €, Vorjahr: Verringerung um 58,3 Mio. €), Materialaufwendungen (Verringerung um 51,0 Mio. €, Vorjahr: Erhöhung um 20,6 Mio. €), sonstige betriebliche Erträge (Erhöhung um 57,4 Mio. €, Vorjahr: 0,0 Mio. €) und in das Finanzergebnis (Erhöhung um 29,1 Mio. €, Vorjahr: Verringerung um 44,1 Mio. €). Aus den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wurden 113,0 Mio. € (Vorjahr: 76,6 Mio. €) aus den Vorratsbeständen umgegliedert. Dies führte zu einer Verringerung (Vorjahr: Verringerung) der Anschaffungskosten. Zum 31. Dezember 2018 sind bestehende Grundgeschäfte in Cashflow Hedges mit Laufzeiten bis rund 58 Jahre (Vorjahr: bis 59 Jahre) im Fremdwährungsbereich einbezogen. Im Commodity-Bereich betragen die Laufzeiten geplanter Grundgeschäfte im Wesentlichen bis vier Jahre (Vorjahr: bis vier Jahre). Sicherungsbeziehungen werden im Rahmen der Optimierung regelmäßig branchenüblich erneuert. Fair Value Hedges bestehen vor allem zur Absicherung festverzinslicher Verbindlichkeiten gegenüber Marktpreisrisiken. Als Sicherungsinstrumente werden Zinsswaps genutzt. Bei Fair Value Hedges wird sowohl das Grund- als auch das Sicherungsgeschäft hinsichtlich des abgesicherten Risikos erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Berichtsjahr wurde die Wertveränderung der beizulegenden Zeitwerte von Sicherungsinstrumenten in Höhe von 7,2 Mio. € ergebnismindernd (Vorjahr: 15,9 Mio. € ergebnismindernd) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für die gesicherten Verbindlichkeiten sind die aus dem gesicherten Risiko resultierenden Marktwertänderungen ebenfalls erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu vereinnahmen. Im Berichtsjahr wurden die Marktwertschwankungen aus den Grundgeschäften in Höhe von 7,2 Mio. € ergebnisverbessernd (Vorjahr: 15,8 Mio. € ergebnisverbessernd) erfolgswirksam erfasst. Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten: Zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken aus Beteiligungen mit ausländischer Funktionalwährung wurden im Berichtsjahr originäre Fremdwährungsanleihen eingesetzt. Die Sicherungsbeziehung ist im Geschäftsjahr 2018 ausgelaufen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 38,0 Mio. € (Vorjahr: 36,5 Mio. €) aus der Währungskursänderung der Sicherungsgeschäfte im Posten "Währungsumrechnung" innerhalb des Eigenkapitals als unrealisierte Verluste ausgewiesen. Eine Ineffektivität der Sicherungsbeziehung lag nicht vor. Verträge, soweit sie zum erwarteten Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen worden sind, werden nicht nach den Vorschriften des IFRS 9 bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe (Kassakäufe/-verkäufe) von originären Finanzinstrumenten werden grundsätzlich am Erfüllungstag zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert. Derivative finanzielle Vermögenswerte werden zum Handelstag bilanziell erfasst. Derivative und originäre Finanzinstrumente werden dann bilanziell erfasst, wenn die EnBW Vertragspartei geworden ist. Für den Kauf und Verkauf von Brennstoffen erfolgt die Bezahlung in Euro oder US-Dollar. Die Bewertung von Kontrahentenrisiken erfolgt unter Einbeziehung der Fristigkeit des jeweils aktuellen Wiederbeschaffungs- und Absatzrisikos. Darüber hinaus werden diese Risiken unter Berücksichtigung der aktuellen Ratings der Ratingagenturen Moody's und Standard & Poor's analysiert. Die Handelspartner, die über kein entsprechendes externes Rating verfügen, werden einem internen Ratingverfahren unterzogen. Das Kontrahentenrisiko basiert auf Wiederbeschaffungs- und Absatzrisiken, die sich aus den Marktwerten der jeweiligen Position mit dem einzelnen Handelspartner zum Stichtag ergeben. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der mit dem Handelspartner in Rahmenverträgen vereinbarten Nettingmöglichkeiten. Im Fall des Vorliegens einer Nettingvereinbarung werden positive und negative Marktwerte je Handelspartner saldiert. Bei fehlendem Netting werden nur positive Marktwerte berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle werden die Beträge dargestellt, die sich auf Posten beziehen, die als Sicherungsinstrumente designiert sind. Das Nominalvolumen der im Folgenden dargestellten Derivate wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten. Sie gibt aber nicht das Risiko des Konzerns wieder, da den derivativen Geschäften Grundgeschäfte mit gegenläufigen Risiken gegenüberstehen. Für börsengehandelte Derivate werden Sicherheiten hinterlegt beziehungsweise haben wir Sicherheiten erhalten. scroll
Die folgende Tabelle stellt die Beträge dar, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft designiert sind: scroll
Im Berichtsjahr waren die Beträge im Zusammenhang mit als Sicherungsinstrument designierten Posten wie folgt: scroll
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(1) Ausführliche Erläuterungen zur ergebniswirksamen Umgliederung sind bei den Angaben zum Cashflow Hedge dargestellt. scroll
Derivate in Sicherungsbeziehung lassen sich wie folgt zu den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen (Cashflow Hedges) im Eigenkapital überleiten: scroll
(1) Vor Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten gemäß IAS 32. (2) Davon 44,5 Mio. € (Vorjahr: 14,4 Mio. €), die im Zeitraum 2019 - 2020 (Vorjahr: 2018 - 2020) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Die Kaskadierungseffekte betreffen die bis zum Zeitpunkt der Kaskadierung kumulierte Marktwertänderung der in Sicherungsbeziehung stehenden Futures. Im Rahmen der Kaskadierung werden Jahres- und Quartal-Futures nicht durch Barausgleich, sondern durch weitere Futures erfüllt. Risikomanagementsystem Die EnBW ist als Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des operativen Geschäfts sowie bei Geldanlagen und Finanzierungsvorgängen finanzwirtschaftlichen Preisrisiken im Währungs-, Zins- und Commodity-Bereich ausgesetzt. Daneben bestehen Kredit- und Liquiditätsrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein systematisches Risikomanagement auszuschalten oder zu begrenzen. Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen Währungen, Zinsschwankungen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten sowie Preisschwankungen an den Märkten für Strom, Kohle, Gas und Emissionsrechte stellen die wesentlichen Preisrisiken für die EnBW dar. Die Sicherungspolitik zur Eingrenzung dieser Risiken wird vom Vorstand vorgegeben und ist in konzerninternen Richtlinien dokumentiert. Sie sieht auch den Einsatz von Derivaten vor. Die zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken eingesetzten Derivate unterliegen den in der Richtlinie für das Risikomanagement festgelegten Beurteilungskriterien wie Value-at-Risk-Kennziffern und Positions- und Verlustlimiten. Die Funktionstrennung der Bereiche Handel, Abwicklung und Kontrolle bildet ein weiteres zentrales Element des Risikomanagements. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. Eine Absicherung der Risikoposition durch geeignete Sicherungsinstrumente kann auch unter Bewahrung von Marktchancen erfolgen. Bei den aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken sowie den entsprechenden Methoden zur Messung und Steuerung sind gegenüber dem Vorjahr keine nennenswerten Änderungen zu verzeichnen. Hinsichtlich weiterer Angaben zum Risikomanagementsystem der EnBW verweisen wir auf unsere Ausführungen im Risikobericht als Teil des Lageberichts. Ausfallrisiko Ausfallrisiken entstehen für die EnBW durch Nichterfüllung vertraglicher Vereinbarungen durch den Kontrahenten. Die EnBW steuert ihre Ausfallrisiken, indem grundsätzlich eine hohe Bonität von den Kontrahenten gefordert wird und das Ausfallrisiko mit den Kontrahenten begrenzt wird. Die Ratings der Kontrahenten werden durch das Bonitätsmanagementsystem der EnBW fortlaufend überwacht. Commodity- und Energiegeschäfte werden grundsätzlich auf Basis von Rahmenverträgen, zum Beispiel EFET, ISDA oder IETA, abgeschlossen. Das Eingehen dieser Rahmenverträge setzt eine gründliche Bonitätsprüfung des Kontrahenten voraus. Nur bei begründetem Interesse des Unternehmens, zum Beispiel bei der Entwicklung neuer Märkte, können Ausnahmen von dieser Geschäftspolitik zugelassen werden. Gemessen an der Kundenstruktur sind die Forderungen gegenüber einzelnen Kontrahenten nicht so groß, dass sie eine wesentliche Risikokonzentration bedeuten würden. Finanzanlagegeschäfte werden nur mit Kontrahenten abgeschlossen, die und deren Anlagegrenzen in der Treasury-Richtlinie definiert sind. Eine Einhaltung dieser Richtlinie wird durch das interne Kontrollsystem (IKS) fortlaufend überwacht. Die Wertberichtigungen auf erfolgsneutral bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Leasingforderungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Das maximale Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte (einschließlich Derivaten mit positivem Marktwert) entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 beträgt das maximale Ausfallrisiko 16.972,4 Mio. € (Vorjahr: 17.328,0 Mio. €). Eine detaillierte Beschreibung der Modelle ist in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschnitt "Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten" zu finden. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken entstehen für die EnBW durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen. Aufgabe des Cash- und Liquiditätsmanagements der EnBW ist es, jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Im Cashmanagement werden alle Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse zentral ermittelt. Durch die Saldierung der Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse wird die Anzahl der Bankgeschäfte auf ein Minimum reduziert. Das Netting erfolgt durch ein Cashpooling-Verfahren. Das Cashmanagement hat zur Steuerung der Bankkonten und internen Verrechnungskonten sowie zur Durchführung automatisierter Zahlungsvorgänge standardisierte Prozesse und Systeme implementiert. Zur Liquiditätssteuerung wird konzernzentral ein auf Cashflows basierender Finanzplan erstellt. Der entstehende Finanzierungsbedarf wird mittels geeigneter Finanzinstrumente im Rahmen der Liquiditätssteuerung gedeckt. Neben der täglich verfügbaren Liquidität unterhält die EnBW auch weitere Liquiditätsreserven in Höhe von 2,6 Mrd. € (Vorjahr: 2,9 Mrd. €), die kurzfristig verfügbar sind. Die Höhe der Liquiditätsreserven richtet sich nach der strategischen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung festgelegter Worst-Case-Parameter. Bei der Liquiditätsreserve handelt es sich um zugesagte syndizierte und freie Kreditlinien mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Durch die vorhandene Liquidität sowie die bestehenden Kreditlinien sieht sich die EnBW keiner Risikokonzentration ausgesetzt. Weitere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten sind der Anhangangabe (21) "Verbindlichkeiten und Zuschüsse" zu entnehmen. In den folgenden Tabellen werden die künftigen undiskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten und derivativer Finanzinstrumente aufgezeigt, die eine Auswirkung auf den künftigen Liquiditätsstatus des EnBW-Konzerns haben. In die Betrachtung einbezogen werden alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bestehenden und in der Bilanz ausgewiesenen vertraglichen Verpflichtungen. Bei den emittierten Fremdkapitalinstrumenten sowie bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden Zins- und Tilgungszahlungen berücksichtigt. Den Zinszahlungen festverzinslicher Finanzinstrumente liegt der vertraglich vereinbarte Zinssatz zugrunde. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die zuletzt vor dem 31. Dezember 2018 fixierten Zinssätze herangezogen. In Fremdwährung lautende Finanzinstrumente werden mit dem jeweiligen Kassakurs zum 31. Dezember 2018 umgerechnet. Bei den Derivaten werden grundsätzlich Derivate mit positivem und negativem Marktwert berücksichtigt, sofern sie zu einem Nettomittelabfluss führen. Der Ermittlung der undiskontierten Cashflows liegen folgende Bedingungen zugrunde: - Swapgeschäfte finden in der Liquiditätsanalyse nur Berücksichtigung, sofern sie zu einem Nettomittelabfluss führen. - Devisentermingeschäfte werden berücksichtigt, sofern sie einen Mittelabfluss verursachen. - Bei den Forward-Geschäften werden alle Käufe berücksichtigt. Die künftigen Cashflows ergeben sich jeweils aus der mit dem Vertragspreis bewerteten Menge. - Futures-Geschäfte sind in die Liquiditätsanalyse nicht einbezogen, da sie durch die tägliche Ausgleichszahlung (Variation Margin) glattgestellt werden. scroll
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(1) Vorjahreszahlen angepasst. Der Anstieg des Liquiditätsrisikos bei den derivativen finanziellen Vermögenswerten ist sowohl auf ein gestiegenes Volumen bei den Forward-Geschäften als auch auf das gestiegene Commodity-Preisniveau zurückzuführen. Die Marktpreisentwicklung und Volatilität an den Commodity-Märkten ist dabei ausschlaggebend für die Zuordnung dieser Derivate zu den finanziellen Vermögenswerten am Bilanzstichtag. Da hier nur die einen Mittelabfluss verursachenden Derivate dargestellt und auch die im Rahmen unserer Risikomanagementaktivitäten mit zahlreichen Handelspartnern abgeschlossenen Netting Agreements hier außen vor gelassen werden, erschließt sich das tatsächliche Liquiditätsrisiko der EnBW aus Derivaten nicht unmittelbar. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken können sich aus Währungs- und Zinsrisiken sowie aus Commodity- und sonstigen Preisrisiken für Aktien, Aktienfonds und zinstragende Wertpapiere ergeben. Durch die Umsetzung eines umfassenden Hedgekonzepts und das damit verbundene Schließen von Risikopositionen werden die Preisrisiken reduziert. Die wesentlichen Fremdwährungsrisiken der EnBW resultieren aus der Beschaffung und Preisabsicherung des Brennstoffbedarfs, aus Gas- und Ölhandelsgeschäften sowie aus in Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten. Weitere Währungsrisiken, die aus den Anlagen in Aktien, Aktienfonds und festverzinslichen Wertpapieren resultieren, sind aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für den Deckungsstock im sonstigen Preisrisiko berücksichtigt. Das Währungsrisiko wird anhand fortlaufend überprüfter Devisenkurserwartungen mit geeigneten standardisierten Finanzinstrumenten, im Berichtsjahr insbesondere über Devisentermingeschäfte, abgesichert. Die Sicherung von Wechselkursrisiken erfolgt zentral. Währungsrisiken bestehen für die EnBW im Wesentlichen in US-Dollar und in Schweizer Franken. Für die Angaben zur Währungssensitivität wird auf Basis einer jährlichen Analyse zur durchschnittlichen Abweichung der Währungskurse die zugrunde zu legende Abweichung entsprechend festgelegt. Das bei ausländischen Konzerngesellschaften außerhalb der Eurozone gebundene Nettovermögen sowie die Umrechnungsrisiken (Translationsrisiken) werden nur in Einzelfällen gegen Wechselkursschwankungen gesichert. Nachfolgend werden die Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital analysiert. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass sich alle anderen Parameter, zum Beispiel Zinsen, nicht verändern. Es wurden Finanzinstrumente in Höhe von 1.546,4 Mio. € (Vorjahr: 1.407,8 Mio. €) in die Analyse einbezogen, deren Wechselkursrisiko das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis verändern könnte. Die Darstellung in der Tabelle zeigt lediglich die Auswirkungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital bei einer Erhöhung der Wechselkurse, bei einer Verringerung in gleicher Höhe würde der gegenteilige Effekt eintreten. Im Wesentlichen handelt es sich um Sicherungsinstrumente aus Cashflow Hedges und aus Hedges von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, freistehende Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung denominiert sind. scroll
Die EnBW nutzt eine Vielzahl zinssensitiver Finanzinstrumente, um den Erfordernissen der operativen und strategischen Liquiditätssteuerung gerecht zu werden. Zinsrisiken ergeben sich hieraus nur aus variabel verzinslichen Instrumenten. Zinsbedingte Marktwertänderungen zinstragender Wertpapiere der Bewertungskategorien "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" sowie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden bei den sonstigen Preisrisiken für Aktien, Aktienfonds und zinstragende Wertpapiere dargestellt. Zinsrisiken bestehen auf der Aktivseite aus Bankguthaben und auf der Passivseite aus variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten. Daneben bestehen Zinsrisiken aus Derivaten in Form von Swapgeschäften. Zinsrisiken bestehen für die EnBW hauptsächlich in der Eurozone. Es wurden finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 1.658,3 Mio. € (Vorjahr: 1.447,5 Mio. €) und finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 1.555,2 Mio. € (Vorjahr: 1.854,5 Mio. €) in die Analyse einbezogen, deren Zinsrisiko das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis verändern könnte. Nachfolgend werden die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital am Stichtag analysiert. Für die quantitativen Angaben ist die Situation am Periodenstichtag maßgeblich; es werden die Auswirkungen für ein Jahr auf die aktuelle Berichtsperiode dargestellt. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass sich alle anderen Parameter, zum Beispiel Wechselkurse, nicht verändern. Es wurden nur Finanzinstrumente in die Analyse einbezogen, deren Zinsänderungsrisiko das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis verändern könnte. Für die Analyse wird der Mittelwert aus den letzten zehn Jahren der Veränderung der Umlaufrendite herangezogen. scroll
Im Rahmen unserer Energiehandelstätigkeit werden in der EnBW Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisrisikomanagements, der Kraftwerksoptimierung, der Lastglättung und der Margenoptimierung abgeschlossen. Eigenhandel ist nur innerhalb enger, klar definierter Limits erlaubt. Die Preisänderungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus der Beschaffung und Veräußerung von Strom, der Beschaffung der Brennstoffe Kohle, Gas und Öl sowie der Beschaffung von Emissionsrechten. Darüber hinaus entstehen Preisrisiken für die EnBW durch das Eingehen spekulativer Positionen im Eigenhandel. Die Preisrisiken werden anhand fortlaufend überprüfter Marktpreiserwartungen mit geeigneten Finanzinstrumenten abgesichert. Im Berichtsjahr wurden als Sicherungsinstrumente Forwards, Futures, Swaps und Optionen eingesetzt. Nachfolgend wird die Sensitivität der Bewertung von Derivaten auf Strom, Kohle, Öl, Gas und Emissionsrechte analysiert. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass alle anderen Parameter sich nicht verändern. Es wurden nur Derivate in die Analyse einbezogen, deren Marktwertschwankungen das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis beeinflussen. Hierbei handelt es sich um Derivate, die als freistehende Derivate bilanziert werden, sowie um Derivate, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow Hedges eingesetzt wurden. Für alle Commoditys wurden auf Basis des Frontjahres typische Volatilitäten bestimmt und gerundet. Diese Volatilitäten geben den Prozentsatz vor, um den die Marktpreise zum Bewertungsstichtag geshiftet wurden. Für alle Commoditys wurden die daraus resultierenden Marktpreisänderungen mit den Sensitivitäten multipliziert und pro Commodity aggregiert. Nicht in die Betrachtung einbezogen wurden Derivate, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nichtfinanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens bestimmt sind (Own Use) und damit nicht nach IFRS 9 zu bilanzieren sind. Ebenso sind unsere Erzeugungs- und Vertriebspositionen in die Analyse nicht mit einbezogen. Daher entsprechen die nachfolgend dargestellten Sensitivitäten nicht den tatsächlichen ökonomischen Risiken des EnBW-Konzerns sondern dienen lediglich der Erfüllung der Angabevorschriften des IFRS 7. Die Darstellung in der Tabelle zeigt lediglich die Auswirkungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital bei einer Erhöhung der Preise, bei einer Verringerung in gleicher Höhe würde der gegenteilige Effekt eintreten. scroll
Die EnBW besitzt Anlagen in Aktien und Aktienfonds und in festverzinslichen Wertpapieren, aus denen Preisänderungsrisiken für das Unternehmen resultieren, die unter anderem auch das Währungsrisiko einschließen. Bei der Auswahl der Wertpapiere achtet das Unternehmen auf eine hohe Marktgängigkeit sowie auf eine gute Bonität. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren Aktien, Aktienfonds sowie festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 3.970,5 Mio. € (Vorjahr: 4.115,1 Mio. €) dem Marktpreisrisiko ausgesetzt. Nachfolgend werden die Auswirkungen von Preisänderungsrisiken aus Aktien und Aktienfonds sowie zinstragenden Wertpapieren auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital analysiert. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass sich alle anderen Parameter, zum Beispiel die Zinsen, nicht verändern. Es wurden Finanzinstrumente in die Analyse einbezogen, deren Preisänderungsrisiko das Eigenkapital beziehungsweise das Jahresergebnis verändern könnte. Die Analyse des Marktpreisrisikos von Aktien und Aktienfonds wurde anhand der historischen Volatilität durchgeführt. Als realistisches Szenario wurde eine Standardabweichung unterstellt. Das Marktpreisrisiko festverzinslicher Wertpapiere wurde mithilfe der Modified Duration ermittelt. Unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungen der Zinssätze (siehe Zinsrisiko), bezogen auf den beizulegenden Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere, wird das Ergebnis in absoluten Geldbeträgen ermittelt. Die der Sensitivitätsanalyse unterliegenden Prämissen betragen für Aktien und Aktienfonds 10 % (Vorjahr: 15 %) und für zinstragende Wertpapiere 1 % (Vorjahr: 2 %). Beim gegebenen Risikoszenario würde sich das Jahresergebnis um 135,8 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) erhöhen. Die hypothetische Ergebnisveränderung resultiert im Wesentlichen aus festverzinslichen Wertpapieren. Beim gegebenen Risikoszenario würde sich das Eigenkapital um 16,9 Mio. € (Vorjahr: 332,3 Mio. €) erhöhen. Von der hypothetischen Eigenkapitalveränderung entfallen 0,0 Mio. € (Vorjahr: 289,8 Mio. €) auf Aktien und Aktienfonds und 16,9 Mio. € (Vorjahr: 42,5 Mio. €) auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Darstellung zeigt lediglich die Auswirkungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital bei einer Erhöhung der Aktien, Aktienfonds und zinstragenden Wertpapiere an, bei einer Verringerung in gleicher Höhe würde der gegenteilige Effekt eintreten. (25) Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen erfolgen zu Nominalwerten. Eventualverbindlichkeiten Für die Risiken aus nuklearen Schäden haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber nach Inkrafttreten des novellierten Atomgesetzes (AtG) und der novellierten Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) vom 27. April 2002 bis zu einem Maximalbetrag von 2,5 Mrd. € je Schadensfall Deckungsvorsorge nachzuweisen. Von dieser Vorsorge sind 255,6 Mio. € über eine einheitliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Nuklear Haftpflicht GbR erfasst nur noch die solidarische Absicherung in Bezug auf Ansprüche in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Evakuierungsmaßnahmen im Bereich zwischen 0,5 Mio. € und 15 Mio. €. Die Konzernunternehmen haben sich entsprechend ihren Anteilen an Kernkraftwerken verpflichtet, deren Betriebsgesellschaften liquiditätsmäßig so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus ihrer Zugehörigkeit zur Nuklear Haftpflicht GbR jederzeit nachkommen können. Zur Erfüllung der anschließenden Deckungsvorsorge in Höhe von 2.244,4 Mio. € je Schadensfall haben die EnBW und die übrigen Obergesellschaften der deutschen Kernkraftwerksbetreiber mit Vertrag vom 11. Juli, 27. Juli, 21. August und 28. August 2001, verlängert mit Vereinbarung vom 25. März, 18. April, 28. April und 1. Juni 2011, vereinbart, den haftenden Kernkraftwerksbetreiber im Schadensfall - nach Ausschöpfung seiner eigenen Möglichkeiten und der seiner Muttergesellschaften - finanziell so auszustatten, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (Solidarvereinbarung). Vertragsgemäß beträgt der auf die EnBW entfallende Anteil bezüglich Haftung, zuzüglich 5 % für Schadensabwicklungskosten, 26,4 % zum 31. Dezember 2018 und ab 1. Januar 2019 25,2 % aufgrund des Ausscheidens der Anlage Kernkraftwerk Obrigheim. Ausreichende Liquiditätsvorsorge besteht und ist im Liquiditätsplan berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2018 scheidet die Anlage Kernkraftwerk Obrigheim aus der zuvor erwähnten Solidarvereinbarung aus. Aufgrund der Entfernung aller Brennelemente aus der Anlage wurde die Höhe der Deckungsvorsorge für die Anlage Kernkraftwerk Obrigheim auf 9,7 Mio. € festgesetzt. Die EnBW, die Kernkraftwerk Obrigheim GmbH (KWO) und die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) sind Mitglied der European Mutual Association for Nuclear Insurance (EMANI). Bei der EMANI ist für alle nuklearen Kraftwerksblöcke der EnBW - Versicherungsnehmer der Kraftwerksblöcke GKN ist EnKK, der Kraftwerksblöcke KKP ist EnBW und des Kraftwerksblocks KWO ist KWO - unverändert eine verbundene Sachversicherung abgeschlossen. Bei Erschöpfung des Garantiefonds der EMANI beziehungsweise wenn die EMANI die gesetzlich geforderte Liquidität nicht mehr hat, kann die EMANI laut Satzung von den Mitgliedern die Zahlung eines Beitrags bis zum Sechsfachen der Jahresnettoprämie fordern. Die Jahresnettoprämie für sämtliche nuklearen Kraftwerksblöcke der EnBW beträgt aktuell 1,4 Mio. €. Darüber hinaus bestehen im EnBW-Konzern noch sonstige Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 2.469,7 Mio. € (Vorjahr: 2.261,0 Mio. €). Davon entfallen auf Bürgschaften 2.371,4 Mio. € (Vorjahr: 2.242,3 Mio. €). Weiter entfallen auf schwebende Rechtsstreitigkeiten, für die aufgrund geringer Erfolgsaussichten der Gegenseite keine Rückstellungen gebildet wurden, 13,2 Mio. € (Vorjahr: 12,8 Mio. €). Nähere Erläuterungen zu den wesentlichen rechtlichen Risiken, für die Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen werden, sind dem Risikobericht zu entnehmen. Darüber hinaus sind gegen die EnBW verschiedene Prozesse, behördliche Untersuchungen oder Verfahren sowie andere Ansprüche anhängig, deren Erfolg allerdings als sehr unwahrscheinlich erachtet wird und die daher nicht unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im EnBW-Konzern bestehen langfristige Verpflichtungen für den Bezug von Erdgas, Kohle und anderen fossilen Brennstoffen sowie Strom. Weiterhin bestehen Verpflichtungen aus langfristigen Uranbezugs-, Konversions-, Anreicherungs-, Fertigungs- und Entsorgungsverträgen. Das Gesamtvolumen dieser Verpflichtungen beläuft sich auf 32,3 Mrd. € (Vorjahr: 32,0 Mrd. €). Davon sind 6,9 Mrd. € (Vorjahr: 5,8 Mrd. €) innerhalb eines Jahres fällig. Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(1) In den finanziellen Verpflichtungen aus Unternehmenserwerben < 1 Jahr sind Beteiligungen, die als Finanzinvestition gehalten werden, in Höhe von 143,8 Mio. € (Vorjahr: 113,8 Mio. €) enthalten. (26) Maßgebliche Beschränkungen Durch regulatorische und gesetzliche Anforderungen ist die Fähigkeit des Konzerns teilweise beschränkt, Vermögenswerte innerhalb des Konzerns zu transferieren. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen unabhängige Transportnetzbetreiber über die finanziellen, technischen, materiellen und personellen Mittel verfügen, die zum Transportnetzbetrieb erforderlich sind. Unabhängige Transportnetzbetreiber müssen hierzu, unmittelbar oder durch Beteiligungen, Eigentümer aller für den Transportnetzbetrieb erforderlichen Vermögenswerte sein. Zum 31. Dezember 2018 waren aufgrund dieser gesetzlichen Regelung 2.569,6 Mio. € (Vorjahr: 2.262,0 Mio. €) Vermögenswerte im EnBW-Konzern verfügungsbeschränkt. (27) Honorare des Abschlussprüfers Die als Aufwand erfassten Honorare des Konzernabschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(1) Vorjahreszahlen angepasst. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahres- und Konzernabschluss der EnBW AG geprüft. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende Prüfungen von IT-Anwendungen, sowie des internen Kontrollsystems für auf die EnBW AG als Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung von Teilen des steuerlichen Compliance-Management-Systems. Ferner wurden andere gesetzliche oder vertragliche Prüfungen vorgenommen, zum Beispiel Prüfungen nach dem EEG, KWKG, sowie zwei Comfort Letter erteilt. Im Zusammenhang mit umsatzsteuerlichen Sachverhalten sowie laufenden Ertragsteuern wurde die EnBW von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerlich beraten. Weiterhin hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Beratungsleistungen in Verbindung mit der Ersteinführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze, wie IFRS 15 und IFRS 9, durchgeführt und uns im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen sowie sonstigen wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. (28) Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB Die folgenden inländischen Tochtergesellschaften haben im Geschäftsjahr 2018 ganz oder teilweise von den Befreiungsmöglichkeiten in § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB Gebrauch gemacht: Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB - EnBW He Dreiht GmbH, Varel - EnBW Offshore 1 GmbH, Stuttgart - EnBW Offshore 2 GmbH, Stuttgart - EnBW Offshore 3 GmbH, Stuttgart - EnBW Perspektiven GmbH, Karlsruhe - EnBW REG Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart - EnBW Rückbauservice GmbH, Stuttgart - EnBW Wind Onshore Instandhaltungs GmbH, Karlsruhe - Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH, Neckarwestheim - MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH, Karlsbad-Ittersbach - Neckarwerke Stuttgart GmbH, Stuttgart - Netze BW Wasser GmbH, Stuttgart - NWS Finanzierung GmbH, Karlsruhe - NWS REG Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart - RBS wave GmbH, Stuttgart - symbiotic services GmbH, Karlsruhe - TPLUS GmbH, Karlsruhe - u-plus Umweltservice GmbH, Karlsruhe Befreiungen nach § 264b HGB - EnBW City GmbH & Co. KG, Obrigheim - EVGA Grundstücks- und Gebäudemanagement GmbH & Co. KG, Obrigheim - Facilma Grundbesitzmanagement und -service GmbH & Co. Besitz KG, Obrigheim - NWS Grundstücksmanagement GmbH & Co. KG, Obrigheim (29) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 5. Dezember 2018 abgegeben und diese den Aktionären im Internet unter www.enbw.com/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. (30) Aktiengeschäfte und Aktienbesitz von Personen mit Führungsaufgaben Der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2018 keine Meldungen über Geschäfte mit EnBW-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten von Personen mit Führungsaufgaben oder mit ihnen in einer engen Beziehung stehenden Personen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugegangen. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an EnBW-Aktien beträgt weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. (31) Angaben zur Kapitalflussrechnung In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Als Saldo ergibt sich die zahlungswirksame Veränderung der flüssigen Mittel im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von -975,5 Mio. € (Vorjahr: -1.076,7 Mio. €). Die flüssigen Mittel beinhalten fast ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Termin- und Tagesgeld angelegt sind. Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Operating Cashflow in Höhe von 827,6 Mio. € (Vorjahr: -1.696,1 Mio. €). Die im Berichtsjahr gezahlten Ertragsteuern betragen insgesamt 270,7 Mio. € (Vorjahr: 81,1 Mio. € erhaltene Ertragsteuern). Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 wurden 177,4 Mio. € (Vorjahr: 84,7 Mio. €) an fremde Gesellschafter von Konzernunternehmen ausgeschüttet. Die in bar entrichteten Kaufpreise für den Erwerb von vollkonsolidierten und at equity bewerteten Unternehmen sowie von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten betrugen im Berichtsjahr insgesamt 298,0 Mio. € (Vorjahr: 227,9 Mio. €). Mit dem Erwerb von Anteilen wurden im Berichtsjahr 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) flüssige Mittel übernommen. Die Auszahlungen in der Berichtsperiode resultieren hauptsächlich aus Kapitalerhöhungen an at equity bewerteten Unternehmen sowie aus dem Erwerb der Power Wind Partners AB, Rabbalshede, Schweden. Mit dem Erwerb wurden Sachanlagen in Höhe von 61,2 Mio. €, übrige Vermögenswerte in Höhe von 9,6 Mio. €, Rückstellungen in Höhe von 4,6 Mio. € sowie übrige Verbindlichkeiten in Höhe von 3,4 Mio. € übernommen. In der Vergleichsperiode entfielen die Auszahlungen im Wesentlichen auf Kapitalerhöhungen an at equity bewerteten Unternehmen. Die Verkaufspreise aus der Veräußerung von vollkonsolidierten und at equity bewerteten Unternehmen sowie von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten betragen 359,4 Mio. € (Vorjahr: 293,2 Mio. €). Mit dem Verkauf von Anteilen wurden im Berichtsjahr flüssige Mittel in Höhe von 61,5 Mio. € (Vorjahr: 57,8 Mio. €) abgegeben. In der Berichtsperiode resultieren die Einzahlungen im Wesentlichen aus dem Verkauf der Kapitalanteile an der VNG Norge AS, Stavanger, Norwegen, und ihrer Tochtergesellschaft VNG Danmark ApS, Kopenhagen, Dänemark. Darüber hinaus sind Kapitalherabsetzungen an at equtiy bewerteten Unternehmen enthalten. Durch die Veräußerung der VNG Norge AS gingen zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von 567,4 Mio. € sowie Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von 271,5 Mio. € ab. Eine bedingte Zahlung in Höhe von 29,6 Mio. € ist im Verkaufspreis nicht enthalten. In der Vergleichsperiode resultierten die Einzahlungen im Wesentlichen aus dem Teilverkauf der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG und der EnBW Albatros GmbH & Co. KG. Durch die Teilveräußerung der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG und deren damit verbundene Einbeziehung als at equity bewertetes Unternehmen zu Beginn des Jahres 2017 gingen zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von 133,0 Mio. € und Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von 25,5 Mio. € ab. Durch die Teilveräußerung der EnBW Albatros GmbH & Co. KG und deren damit verbundene Einbeziehung als at equity bewertetes Unternehmen Ende des Jahres 2017 gingen zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von 103,4 Mio. € und Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von 9,6 Mio. € ab. Zusätzlich waren eine Kaufpreisanpassung sowie eine Kapitalherabsetzung at equity bewerteter Unternehmen enthalten. Die im Kapitel "Unternehmenssituation des EnBW-Konzerns" im Lagebericht dargestellten zahlungswirksamen Nettoinvestitionen lassen sich wie folgt überleiten: scroll
(1) Im Vorjahreszeitraum sind die mit dem Verkauf von Anteilen an der EnBW Hohe See GmbH & Co. KG abgegebenen flüssigen Mittel in Höhe von 51,0 Mio. € sowie die mit dem Verkauf von Anteilen an der EnBW Albatros GmbH & Co. KG abgegebenen flüssigen Mittel in Höhe von 6,8 Mio. € nicht enthalten, da sie für künftige Investitionen zur Entstehung beider Offshore-Windparks verwendet werden. Der Beitrag Deckungsstock in Höhe von -34,0 Mio. € (Vorjahr: -6,4 Mio. €) wurde für die Darstellung des Retained Cashflows in der Liquiditätsanalyse im Kapitel "Unternehmenssituation des EnBW-Konzerns" im Lagebericht separat dargestellt. Für weitere Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht zur Finanzlage des EnBW-Konzerns. Die Überleitung der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Finanzverbindlichkeiten ist unter der Anhangangabe (21) "Verbindlichkeiten und Zuschüsse" enthalten. (32) Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement der EnBW erstreckt sich sowohl auf die Steuerung der Passivseite als auch auf das Management des Finanzanlagevermögens. Das Finanzanlagevermögen umfasst die langfristigen Wertpapiere und Ausleihungen sowie die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und flüssigen Mittel. Das Kapitalmanagement auf der Passivseite umfasst die Finanzverbindlichkeiten sowie die Pensions- und Kernenergierückstellungen. Durch die Begrenzung der zahlungswirksamen Nettoinvestitionen auf den bereinigten Retained Cashflow, gemessen an der Innenfinanzierungskraft, steuert die EnBW die Höhe der Nettofinanzschulden unabhängig von zinsinduzierter Volatilität der Pensions- und Kernenergierückstellungen. Über ein Asset-Liability-Management-Modell stellt die EnBW eine fristgerechte Deckung der Pensions- und Kernenergieverpflichtungen sicher. Die EnBW ermittelt in diesem cashfloworientierten Modell die sich in den nächsten 30 Jahren voraussichtlich ergebenden Effekte, basierend auf Gutachten zu Pensionsrückstellungen sowie Gutachten zu Nuklearrückstellungen. Dieses Modell ist Grundlage für die Steuerung der Finanzanlagen. Es lässt die Simulation von verschiedenen Rendite- und Zuführungsalternativen zu. Die Belastung des operativen Geschäfts durch die Inanspruchnahme aus Pensions- und Kernenergieverpflichtungen wird durch einen laufenden Beitrag der Finanzanlagen auf 300 Mio. € jährlich (plus Inflationszuschlag) begrenzt. Bei Erreichen der Volldeckung der Rückstellungen durch die Finanzanlagen werden im Rahmen des Modells keine Mittel mehr aus dem operativen Cashflow entnommen. Die kurzfristige Liquiditätssteuerung für die EnBW erfolgt derzeit mit einem rollierenden Planungshorizont von drei Monaten. Darüber hinaus hat die EnBW Instrumente im Einsatz, die Prognosen über den Liquiditätsbedarf über einen mittelfristigen Zeitraum hinaus zulassen. Die EnBW verfügt über ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil der Finanzverbindlichkeiten. Im Mittelpunkt der Finanzpolitik stehen die Sicherung der Zahlungsfähigkeit, die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken und die Optimierung der Kapitalkosten. Die Kreditwürdigkeit der EnBW wird von den Ratingagenturen Moody's, Standard & Poor's und Fitch zum 31. Dezember 2018 mit A3/stabil, A-/stabil und A-/stabil eingeschätzt. (33) Segmentberichterstattung scroll
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(1) Vorjahreszahlen angepasst. Eine der wesentlichen internen Steuerungsgrößen ist das Adjusted EBITDA. Das Adjusted EBITDA ist eine um neutrale Effekte bereinigte Ergebnisgröße vor Beteiligungs- und Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen, die die Entwicklung der operativen Ertragslage zutreffend wiedergibt. Im Lagebericht wird die Entwicklung der Segmente anhand des Adjusted EBITDA erläutert. Das Adjusted EBITDA lässt sich folgendermaßen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) überleiten: scroll
Die Bestandteile des neutralen EBITDA befinden sich in der Gewinn- und Verlustrechnung insbesondere in den Erträgen in Höhe von 265,6 Mio. € (Vorjahr: 1.971,4 Mio. €) sowie in den Aufwendungen in Höhe von 333,5 Mio. € (Vorjahr: 332,0 Mio. €). Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Berichterstattung. Der Vertrieb von Strom und Gas sowie die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen wie Abrechnungsservice, Energieliefer- und Energieeinsparcontracting oder neue Energielösungen werden im Segment Vertriebe zusammengefasst. Das Segment Netze umfasst die Wertschöpfungsstufen Transport und Verteilung von Strom und Gas. Außerdem werden die Erbringung von netznahen Dienstleistungen sowie die Wasserversorgung im Segment Netze berichtet. Aktivitäten im Bereich der Erzeugung aus erneuerbaren Energien werden in einem eigenen Segment dargestellt. Dies beinhaltet die Projektentwicklung, den Bau sowie den Betrieb der Erzeugungsanlagen auf Grundlage erneuerbarer Energien. Der Bereich Erzeugung und Handel umfasst neben der Stromerzeugung den Handel von Strom und Gas, die Bereitstellung von Systemdienstleistungen für die Betreiber von Übertragungsnetzen, das Gas-Midstream-Geschäft mit Speicherung, den Betrieb von Reservekraftwerken, die Fernwärme, Umweltdienstleistungen sowie den Bereich Rückbau von Kraftwerken. Bis zur Veräußerung der VNG Norge AS und ihrer Tochtergesellschaft beinhaltete das Segment Erzeugung und Handel außerdem die Exploration und Förderung von Gas. Alle Tätigkeiten, die nicht den gesondert dargestellten Segmenten zuordenbar sind, werden zusammen mit den Eliminierungen zwischen den Segmenten in der Spalte "Sonstiges/Konsolidierung" ausgewiesen. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. Die Innenumsätze geben die Höhe der Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften an. Die Umsätze zwischen den Segmenten wurden zu Marktpreisen getätigt. Die wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten beinhalten insbesondere Aufwendungen aus der Zuführung von Rückstellungen sowie Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und abgegrenzten Verbindlichkeiten. Das Capital Employed, das wir als Segmentvermögen ansetzen, beinhaltet sämtliche Vermögenswerte des operativen Geschäfts. Unverzinsliches Fremdkapital zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - wird hiervon abgezogen. Das Capital Employed berechnet sich wie folgt: scroll
(1) Vorjahreszahlen angepasst: Das Capital Employed beträgt zum 1.1.2017 14.808,9 Mio. €. Es enthält eine rückwirkende Anpassung durch die Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten und übrigen Verbindlichkeiten der Spezialfonds zu den Nettoschulden in Höhe von -28,5 Mio. €. Die Anpassung betrifft den Bereich Sonstiges/Konsolidierung. (2) Beinhaltet at equity bewertete Unternehmen, Anteile an verbundenen Unternehmen sowie sonstige Beteiligungen, die der operativen Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. (3) Ohne verbundene Unternehmen, ohne Forderungen im Zusammenhang mit Kernenergierückstellungen. (4) Ohne Überschuss aus CTA, ohne Bewertungseffekte aus zinsinduzierten Sicherungsgeschäften. (5) Ohne verbundene Unternehmen, ohne als Verbindlichkeiten erfasste nicht beherrschende Anteile an vollkonsolidierten Personengesellschaften. (6) Aktive und passive latente Steuern saldiert. (7) Durchschnittliche Berechnung auf Basis der jeweiligen Quartalswerte des Berichtsjahres und des Vorjahresendwerts. Der Außenumsatz nach Regionen wird nach dem Ort der Lieferung ermittelt. Im EnBW-Konzern gibt es keinen externen Kunden, mit dem ein Außenumsatz von 10 % oder mehr erzielt wird. scroll
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(34) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen Zu den nahestehenden Unternehmen zählen insbesondere das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) als mittelbare Großaktionäre der EnBW AG. Zum 31. Dezember 2018 halten das Land Baden-Württemberg und ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft NECKARPRI GmbH mittelbar sowie die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH unmittelbar unverändert 46,75 % der Aktien an der EnBW AG. Die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der NECKARPRI GmbH. Die OEW hält mittelbar sowie deren 100-prozentige Tochtergesellschaft OEW Energie-Beteiligungs GmbH (OEW GmbH) unmittelbar ebenfalls unverändert 46,75 % der Aktien an der EnBW AG. Zu den nahestehenden Unternehmen der EnBW AG zählen somit insbesondere das Land, die NECKARPRI GmbH, die OEW, die OEW GmbH sowie die von diesen beherrschten, gemeinsam beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen. Die mit dem Land und den von diesem beherrschten, gemeinsam beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen getätigten Geschäfte resultieren im Wesentlichen aus der Belieferung von öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten, Behörden, Zoos und Kliniken mit Strom, Gas und Fernwärme. Die Umsatzerlöse aus diesen Geschäften waren im Berichtszeitraum unwesentlich; die Forderungen zum 31. Dezember 2018 überwiegend beglichen. Allen Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Land lagen marktübliche Konditionen zugrunde. Eventualverbindlichkeiten und finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Land bestehen nicht. Mit der OEW GmbH und der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH bestehen mit Ausnahme von gezahlten Dividenden keine Geschäftsbeziehungen. Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen, die unter anderem aus Liefer- und Bezugsverträgen im Strom- und Gasbereich resultieren und zu marktüblichen Konditionen stattfanden, stellen sich wie folgt dar: scroll
Bei den Geschäftsbeziehungen zu Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden die Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres realisiert. Die hohen sonstigen Verpflichtungen resultieren vor allem aus der Gewährung von Bürgschaften an Windparks. Zudem beinhalten die sonstigen Verpflichtungen noch Garantien, Leasingverträge mit der Stuttgart Netze GmbH und künftige Kaufpreisverpflichtungen. Die Geschäftsbeziehungen zu assoziierten Gesellschaften, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, unter anderem zu kommunalen Unternehmen (insbesondere zu Stadtwerken), bestehen im Wesentlichen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit. Die Forderungen und Verbindlichkeiten des Berichtsjahres werden fast ausschließlich innerhalb eines Jahres realisiert. Es bestehen zudem Rückstellungen für langfristige Bezugsverträge, die regelmäßig an die aktuellen Markteinschätzungen angepasst werden. Die mit diesen Unternehmen bestehenden sonstigen Verpflichtungen resultieren hauptsächlich aus langfristigen Abnahmeverpflichtungen im Strombereich. Zu den nahestehenden Unternehmen zählt auch der EnBW Trust e. V., der das Planvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen verwaltet. (35) Beziehungen zu nahestehenden Personen Der EnBW-Konzern hat keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt. Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 betragen 7,9 Mio. € (Vorjahr: 8,6 Mio. €). Die kurzfristig fälligen Leistungen betragen 4,7 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €) und die langfristig fälligen Leistungen 3,2 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €). Ab dem Stichtag 1. Januar 2016 wurde die leistungsorientierte Rentenzusage für die amtierenden Vorstandsmitglieder auf das neue, beitragsorientierte System übergeleitet. Die Versorgungsbeiträge daraus beliefen sich auf 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Für diesen Personenkreis ergibt sich aus der leistungsorientierten Versorgungszusage ein Aufwand in Höhe von 1,3 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr (Vorjahr: 1,3 Mio. €), der den Dienstzeit- und Zinsaufwand beinhaltet. Für die aktuellen Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations) nach IFRS in Höhe von 16,6 Mio. € (Vorjahr: 15,2 Mio. €). Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €), davon frühere Vorstände und ihre Hinterbliebenen von ehemals selbstständigen Unternehmen 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €). Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen nach IFRS in Höhe von 99,0 Mio. € (Vorjahr: 98,8 Mio. €), davon für frühere Vorstände und ihre Hinterbliebenen von ehemals selbstständigen Unternehmen 27,8 Mio. € (Vorjahr: 27,6 Mio. €). Zum Geschäftsjahresende bestehen wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber den Mitgliedern des Vorstands. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Für das Geschäftsjahr 2018 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) gewährt. Die Vergütung beinhaltet neben den fixen Bestandteilen auch Sitzungsgelder sowie Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften. Im Geschäftsjahr 2018 bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern. (36) Zusätzliche Angaben Anteilsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB zum 31. Dezember 2018 scroll
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(1) Anteile des jeweiligen Mutterunternehmens berechnet nach § 313 Abs. 2 HGB (Stand: 31. Dezember 2018). (2) Bei Einzelgesellschaften entstammen die Angaben den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen und zeigen nicht den Beitrag der Gesellschaften zum Konzernabschluss. (3) Ergebnisabführungs- beziehungsweise Beherrschungsvertrag beziehungsweise Verlustübernahmeerklärung. (4) Ergebnisabführungsvertrag zu Dritten. (5) Vorjahreswerte. (6) Vorläufige Werte. (7) Abweichendes Geschäftsjahr. (8) Beherrschung aufgrund vertraglicher Regelung. (9) Gemeinschaftliche Führung nach IFRS 11. (10) Vor Berücksichtigung eigener Aktien der Gesellschaft. (11) Mehrheit der Stimmrechte. (12) Neugründung, Jahresabschluss noch nicht verfügbar. (13) Es besteht kein maßgeblicher Einfluss. (14) Weitere Anteile aufgrund vertraglicher Beherrschung zugerechnet. (15) Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen ist. (16) Beinhaltet Beteiligungen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht at equity bewertet wurden. Sie wurden stattdessen zu Anschaffungskosten bewertet. (17) Übertrag der Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2018 per Treuhandverhältnis auf die EnBW Baltic 2 GmbH & Co. KG (37) Angaben zu Konzessionen Zwischen den einzelnen Gesellschaften des EnBW-Konzerns und den Gemeinden bestehen Konzessionsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich. Die Laufzeit der Konzessionsverträge beträgt in der Regel 20 Jahre. Es bestehen gesetzlich geregelte Pflichten zum Anschluss an die Versorgungsnetze. Durch den Abschluss eines Konzessionsvertrags besteht für den EnBW-Konzern die Verpflichtung zur Herstellung und Unterhaltung der zur allgemeinen Versorgung benötigten Anlagen. Des Weiteren besteht die Pflicht, eine Konzessionsabgabe an die Gemeinden zu zahlen. Nach Ablauf eines Konzessionsvertrags sind, sofern der Konzessionsvertrag nicht verlängert wird, die Versorgungsanlagen gegen eine angemessene Vergütung an die Gemeinde oder den nachfolgenden Netzbetreiber zurück- beziehungsweise abzugeben. (38) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EnBW von Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2018 nicht eingetreten.
Karlsruhe, 7. März 2019 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Rückert-Hennen Dr. Zimmer Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Karlsruhe, 7. März 2019 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Rückert-Hennen Dr. Zimmer BestätigungsvermerkVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des EnBW-Konzerns und der EnBW AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 (Konzernlagebericht) geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Rückstellungen im Kernenergiebereich Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Rückstellungen im Kernenergiebereich". Angaben zur Entwicklung der Rückstellungen, zu wesentlichen Bewertungsannahmen und Bewertungsparametern sowie deren Sensitivitäten finden sich im Konzernanhang in den Abschnitten "Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie (19) "Rückstellungen". Das Risiko für den Abschluss Zum 31. Dezember 2018 wurden im Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Kernenergierückstellungen in Höhe von 5.848,2 Mio. € (Vorjahr: 5.802,7 Mio. €) erfasst. Der Anstieg resultiert vor allem aus der Anpassung des geschätzten Kostensteigerungssatzes und der Senkung des Diskontierungszinssatzes. Die Ermittlung des Rückstellungswerts ist komplex und die Bewertung in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen abhängig. Dies betrifft zum einen die Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die einschließlich von Kostensteigerungsraten im Wesentlichen aus branchenspezifischen Aufstellungen von externen Sachverständigen abgeleitet werden. Zum anderen sind Schätzungen in Bezug auf den Diskontierungszinssatz erforderlich. Die Risiken für den Konzernabschluss bestehen darin, dass die erwarteten Kosten für die Erfüllung der Verpflichtung einschließlich der erwarteten Kostensteigerung sowie die Zahlungszeitpunkte nicht zutreffend geschätzt werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die laufzeitspezifischen Diskontierungszinssätze nicht sachgerecht bestimmt wurden, sodass die Höhe der Rückstellungen unzutreffend bewertet sein kann. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben das interne Kontrollsystem im Hinblick auf die Ermittlung der Verpflichtung der Gesellschaft gewürdigt und hinsichtlich seiner Wirksamkeit beurteilt. Dabei haben wir den Genehmigungsprozess für Änderungen des verwendeten Berechnungsmodells hinsichtlich seiner Einhaltung beurteilt. Hinsichtlich des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die rechnerische Richtigkeit des Modells anhand ausgewählter Rechenoperationen selbst nachvollzogen. Wir haben die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität der unabhängigen externen Sachverständigen für die Kostenschätzung beurteilt. Die im Berechnungsmodell angesetzten spezifischen Kosten für ausgewählte Stilllegungs- und Entsorgungstätigkeiten einschließlich der Kostensteigerungsraten haben wir mit den Kostenschätzungen der externen Sachverständigen verglichen. Dabei haben wir durch Befragungen die Abfolge der Tätigkeiten im Zeitablauf und ihre technische Realisierbarkeit nachvollzogen. Wir haben die korrekte Verarbeitung innerhalb des Berechnungsmodells im Rahmen einer bewussten Auswahl von Einzelposten nachvollzogen und die rechnerische Richtigkeit beurteilt. Von der Gesellschaft erwartete und berücksichtigte Kostensteigerungen haben wir anhand von externen Erwartungen, historischen Erfahrungen der Gesellschaft sowie bestehender Verträge für einzelne relevante Tätigkeiten gewürdigt. Unter Einbeziehung unserer eigenen Bewertungsspezialisten haben wir die verwendeten Diskontierungszinssätze für die angenommenen Zahlungszeitpunkte anhand verfügbarer Marktzinsen beurteilt. Weiterhin haben wir für ausgewählte Kosten untersucht, ob sich unterjährige Rückstellungsverbräuche aus den zugrunde liegenden Unterlagen wie zum Beispiel Eingangsrechnungen externer Lieferanten ableiten lassen und damit zutreffend ermittelt sind. Unsere Schlussfolgerungen Das von der Gesellschaft verwendete Modell zur Ermittlung der Verpflichtungen ist sachgerecht. Die Annahmen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen sind angemessen. Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "EnBW Stromerzeugung und Handel" Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Sachanlagen". Darüber hinaus werden im Abschnitt "Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Sachanlagen" die wesentlichen bei der Bewertung von Erzeugungsanlagen relevanten Ermessensentscheidungen genannt. Das Risiko für den Abschluss In den Vorjahren hat die Gesellschaft wesentliche Wertminderungen sowie Zuschreibungen auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit "EnBW Stromerzeugung und Handel" erfasst. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen Wegfall oder eine Verminderung zuvor erfasster Wertminderungen auf Sachanlagen, ermittelt die Gesellschaft zum Abschlussstichtag den erzielbaren Betrag und vergleicht diesen mit dem jeweiligen Buchwert. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Liegt der Buchwert unter dem erzielbaren Betrag, ergibt sich eine Zuschreibung. Die Zuschreibung wird durch die planmäßig fortgeschriebenen Anschaffungskosten begrenzt. Die Werthaltigkeitsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "EnBW Stromerzeugung und Handel" ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die auf Grundlage von langfristigen Preisannahmen für Strom und Brennstoffe prognostizierten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse, die verwendeten Diskontierungszinssätze sowie die Einschätzung der Restlaufzeit der Kohlekraftwerke, die von politischen Entscheidungen beeinflusst wird. Die Gesellschaft hat die Erwartungen in Bezug auf die kurz- und mittelfristige sowie langfristige Strompreisentwicklung aktualisiert. Insofern ergab sich ein Anhaltspunkt dafür, dass eine in Vorperioden erkannte Wertminderung nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Darüber hinaus haben die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" ("Kohlekommission") Einfluss auf die erwartete Restlaufzeit der Kohlekraftwerke. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Ermittlung des erzielbaren Betrags nicht sachgerecht ist und die Sachanlagen in der Folge nicht korrekt bewertet sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten haben wir neben der rechnerischen Richtigkeit und der Konformität des Bewertungsmodells der Gesellschaft mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen die Angemessenheit der darin einfließenden wesentlichen Annahmen sowie die zutreffende Ableitung der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus diesen Annahmen beurteilt. Dazu haben wir unter anderem die wesentlichen Annahmen und die erwarteten Zahlungsmittelflüsse mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Durch Abstimmungen mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget sowie der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung haben wir deren Übereinstimmung beurteilt. In Bezug auf die kurz- bis mittelfristigen Preisannahmen haben wir beurteilt, ob diese angemessen aus kontrahierten Termingeschäften sowie aktuellen Marktdaten abgeleitet worden sind. Hinsichtlich der langfristigen Preisannahmen für Strom und Brennstoffe hat die Gesellschaft unterschiedliche Szenarien entwickelt. Den jeweiligen beizulegenden Wert der Erzeugungsanlagen hat die Gesellschaft aus dem gewichteten Mittelwert der jeweiligen auf diesen Szenarien beruhenden Bewertungsergebnisse ermittelt. Die Angemessenheit der Annahmen und Szenarien haben wir auch durch Vergleich mit externen Markteinschätzungen und -studien beurteilt. Darüber hinaus haben wir beurteilt, inwieweit die aktuelle Diskussion im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" ("Kohlekommission") angemessen bei den Bewertungen berücksichtigt worden ist. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Diskontierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, die spezifischen Risikozuschläge und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Unsere Schlussfolgerungen Die der Werthaltigkeitsprüfung für Sachanlagen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "EnBW Stromerzeugung und Handel" zugrunde liegende Vorgehensweise einschließlich des Bewertungsmodells steht in Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die verwendeten Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind angemessen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 zum Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2018 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) im Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Janz.
Frankfurt am Main, 7. März 2019 KPMG AG Janz, Wirtschaftsprüfer Stratmann, Wirtschaftsprüfer Jahresabschluss der EnBW AG 2018Der Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom 08.05.2019 wird unverzüglich nach der Hauptversammlung offengelegt. Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 27. März 2019 gebilligt und damit festgestellt. Der Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) und der Konzernlagebericht sind zusammengefasst und im Integrierten Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der EnBW AG für das Geschäftsjahr 2018 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der EnBW AG 2018 steht auch im Internet unter www.enbw.com/bericht2018 als Download zur Verfügung. EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Bilanz zum 31. Dezember 2018 scroll
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 scroll
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Anhang 2018 Entwicklung des Anlagevermögens scroll
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Allgemeine Grundlagen Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg. Nr. HRB 107956). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufgrund der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer inklusive der darauf anfallenden Prozesszinsen und einmaligen Fondserträgen im Geschäftsjahr 2017, sind die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2018 und 2017 nur eingeschränkt vergleichbar. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Für den Firmenwert der im Geschäftsjahr 2014 verschmolzenen EnBW Vertrieb GmbH wurde weiterhin die zum Zeitpunkt des Zugangs erwartete Nutzungsdauer von 5 Jahren zugrunde gelegt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauern um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile, Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Vom handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht wird Gebrauch gemacht. Sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten als Herstellungskosten aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 sowie 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. In den Geschäftsjahren 2008 bis 2017 wurde für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufzulösender Sammelposten gebildet. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden nur dann vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Zuschreibungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für eine zuvor vorgenommene Abschreibung entfallen sind. Ausleihungen werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Vorräte, die nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind, werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Unentgeltliche zugeteilte CO2-Zertifikate werden mit 0 € bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Bei Brennelementen sind der abbrandbedingte Verbrauch und die Wertminderung für die Mindestreaktivitätsmenge berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, die einer Einzelbewertung unterliegen oder für Verluste, die aus einer Bewertungseinheit resultieren, sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Erlösabgrenzungen enthalten, die durch ein Hochrechnungsverfahren ermittelt werden. Dieses berücksichtigt abhängig vom Kundensegment die Verbrauchswerte der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe, die individuellen Lastprofile sowie das Verbrauchs- und Produktionsverhalten des Vorjahres. Langfristige Aktiva in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs, kurzfristige mit dem Stichtagskurs bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Börsenkursen oder Rücknahmewerten angesetzt. In den Fällen, in denen vom Aktivierungswahlrecht nach § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht wird, werden aktivierte Disagien über die Laufzeit der Darlehensverträge planmäßig jährlich aufgelöst. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmens-individuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden für den Organkreis insgesamt auf Ebene der EnBW AG verrechnet. Ein Bilanzausweis aktiver latenter Steuern erfolgt nicht, da insgesamt ein Überhang aktiver Latenzen über die passiven Latenzen besteht. Vom Ansatzwahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Aktive Latenzen resultieren insbesondere aus Bewertungsunterschieden bei Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, aus der Bilanzierung von Drohverlustrückstellungen sowie aus sonstigen Personalrückstellungen. Passive Latenzen betreffen hauptsächlich latente Steuern auf Bewertungsunterschiede in den immateriellen Vermögensgegenständen, steuerlichen Sonderposten und aus der steuerlichen Nutzung degressiver Abschreibungen. Bei der Ermittlung latenter Steuern wird ein Ertragsteuersatz in Höhe von 29,4 % angewandt. Dieser beinhaltet Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit 15,8 % und Gewerbesteuer mit 13,6 %. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurden neben der EnBW AG auch deren Organ- und Personengesellschaften einbezogen. Die latenten Steuern aus Personengesellschaften wurden lediglich mit dem Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ermittelt. Soweit bei der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht aufgrund eines aktiven Markts bestimmt werden kann, erfolgt die Ermittlung anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrundelegung von Cashflow-Planungen, die auf den vom Management der Gesellschaft genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung gültigen Mittel- und Langfristplanungen basieren. Die Planungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf Einschätzungen über die künftige Marktentwicklung. Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basiert, umfassen die Prognose über künftige Strompreise, Rohstoffpreise, unternehmensbezogene Investitionstätigkeiten, regulatorische Rahmenbedingungen sowie über Wachstums- und Diskontierungszinssätze. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Eigene Anteile werden mit dem Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden überwiegend von Kunden für Investitionen im Fernwärmebereich gezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse erfolgt linear und wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der Auflösungszeitraum entspricht der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Kapitalzuschüsse wurden für bestimmte Investitionen zweckgebunden durch den Antragsteller bezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Kapitalzuschüsse erfolgt linear und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Auflösungszeitraum orientiert sich an der Nutzungsdauer der Investition. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" (Vorjahr: "Richttafeln 2005 G") von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Aufgrund der Verwendung der aktualisierten Richttafeln ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 50,1 Mio. €. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 3,2 % (Vorjahr: 3,7 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. I S. 396 geändert) verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem7- beziehungsweise 10-Jahres-Durchschnittszins unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre. Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte): scroll
Zur Absicherung von Ansprüchen aus Pensionszusagen wurden Beteiligungen im sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) auf einen Treuhänder (EnBW Trust e. V.) übertragen. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Das verrechnete Deckungsvermögen wird nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In Fällen, in denen keine Marktpreisnotierung auf aktiven Märkten vorliegt, wird der beizulegende Zeitwert mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 Buchstabe E HGB). Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen innerhalb des Finanzergebnisses verrechnet. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (das heißt einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurde die Rückstellung zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitszeitkonten dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Sofern sich aus der Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag ergab, wurde dieser unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die Aufstockungsbeträge bei den Altersteilzeitrückstellungen besitzen Abfindungscharakter und werden entsprechend im Zeitpunkt der Entstehung sofort in voller Höhe aufwandswirksam passiviert und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Rückstellungen im Kernenergiebereich beinhalten Verpflichtungen für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Konditionierung und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle. Die Rückstellungsansätze für Entsorgung und Stilllegung im Kernenergiebereich werden auf der Basis externer Fachgutachten, anhand vertraglicher Regelungen und eigener Erwartungen ermittelt. Für die Abzinsung wurden durchschnittliche Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank in Abhängigkeit der angenommenen Restlaufzeiten verwendet, die zum Bilanzstichtag zwischen 0,82 % und 2,52 % (Vorjahr 1,26 % und 2,95 %) lagen. Des Weiteren wurde eine Preissteigerungsrate von 2,4 % (Vorjahr 1,7 %) berücksichtigt. Die Ermittlung der Stilllegungskosten basiert weiterhin auf dem Szenario der unmittelbaren Beseitigung. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Entstehung oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs, kurzfristige mit dem Stichtagskurs bewertet. Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. Dabei kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die "Einfrierungsmethode" angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erläuterungen zur Bilanz (1) Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Kundenstämme und Strombezugsrechte. (2) Sachanlagen Die Sachanlagen enthalten im Wesentlichen Erzeugungsanlagen. (3) Finanzanlagen Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage bei der EnBW Offshore 3 GmbH, der EnBW Renewables International GmbH, der SENEC GmbH und der EnBW Holding A.S.. Zuschreibungen betreffen hauptsächlich die EnBW Kraftwerk Lippendorf GmbH, Abschreibungen die EnBW Holding A.S. Wesentliche Veränderungen bei den Beteiligungen betreffen Zugänge und Abgänge bei Finanzbeteiligungen. In den Finanzanlagen sind Anteile an Investmentvermögen von mehr als 10 % enthalten. Es handelt sich hierbei um Fondsvermögen mit dem Anlageschwerpunkt Euroländer, die im Wesentlichen direkt oder indirekt in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien investieren, sowie eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), in dem Infrastrukturfonds gebündelt sind. Der Marktwert der Anteile zum Abschlussstichtag beträgt 2.972,1 Mio. €, der Buchwert 2.916,0 Mio. €. Somit beträgt die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert 56,1 Mio. €. Im Geschäftsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von 10,0 Mio. € vereinnahmt. Es besteht eine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Veräußerung gemäß § 98 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch. Die Angaben zum Anteilsbesitz nach §285 Nr. 11 und 11a HGB sind in der Anlage 1 enthalten. (4) Vorräte scroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB) sind zum Bilanzstichtag Kernbrennelemente in Höhe von 81,2 Mio. € (Vorjahr: 124,9 Mio. €), Kohle in Höhe von 80,2 Mio. € (Vorjahr: 96,4 Mio. €), CO2-Zertifikate in Höhe von 45,3 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) sowie sonstige RHB in Höhe von 121,3 Mio. € (Vorjahr: 127,2 Mio. €) enthalten. Die fertigen Erzeugnisse und Waren betreffen im Wesentlichen gespeichertes Gas in Höhe von 86,7 Mio. € (Vorjahr: 35,4 Mio. €). (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen und Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen. Von den Forderungen sind erhaltene Anzahlungen abgesetzt. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus konzerninternem Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie aus Ansprüchen aus Ergebnisabführungsverträgen und kurzfristigen Darlehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen geleistete bare Sicherheiten in Höhe von 742,5 Mio. € (Vorjahr: 342,6 Mio. €), Variation Margins in Höhe von 165,3 Mio. € (Vorjahr: 182,4 Mio. €), geleistete Optionsprämien in Höhe von 126,4 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €), Steuerforderungen in Höhe von 51,9 Mio. € (Vorjahr: 45,2 Mio. €) und geleistete Anzahlungen in Höhe von 25,8 Mio. € (Vorjahr: 47,0 Mio. €). (6) Wertpapiere scroll
(7) Flüssige Mittel Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich hauptsächlich um Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Termingelder angelegt sind. (8) Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten sind hauptsächlich Ergebnisbestandteile aus Futures in Höhe von 1.098,0 Mio. € (Vorjahr: 391,1 Mio. €), aus dem "Rollen" von Emissionsrechten in Höhe von 12,1 Mio. € (Vorjahr: 11,5 Mio. €), Disagien aus Darlehen eines verbundenen Unternehmens in Höhe von 17,6 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €) sowie ein Disagio aus einer Anleihe in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) enthalten. Weiterer wesentlicher Bestandteil in Höhe von 69,7 Mio. € (Vorjahr: 103,7 Mio. €) betrifft die Aufwendungen für Kernenergie aufgrund künftig anfallender Abfallmengen, welche im Zuge der Regelung zum Entsorgungsfonds bereits vollständig an den Bund bezahlt worden sind. Er wird ratierlich bis zum Ende der Laufzeiten von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (voraussichtlich Ende 2022) beziehungsweise Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (voraussichtlich Ende 2019) aufgelöst. Der Auflösungsbetrag für das Geschäftsjahr 2018 betrug insgesamt 33,9 Mio. € (Vorjahr: 33,9 Mio. €). (9) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag ergibt sich gem. § 246 Abs. 2 S.2 HGB aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. scroll
(10) Eigenkapital scroll
Das gezeichnete Kapital der EnBW AG beträgt zum 31. Dezember 2018 708.108.042,24 € und ist in 276.604.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Stückaktien sind mit jeweils 2,56 €/Stück am gezeichneten Kapital beteiligt. Die eigenen Anteile wurden am 28. und 29. Dezember 1998 auf Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG vom 25. August 1998 erworben. Der Erwerb erfolgte im Hinblick auf geplante Kooperationen mit in- und ausländischen Energieversorgern sowie Industriekunden, die mit wechselseitigen Kapitalbeteiligungen unterlegt werden sollten. Aus diesen eigenen Anteilen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt. Die Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Geschäftsjahr wurden 252,0 Mio. € aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen (Vorjahr: 963,0 Mio. € Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen). Vom Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 963,2 Mio. € (Vorjahr: 63,5 Mio. € Bilanzverlust) wurden 135,4 Mio. € als Dividende ausgeschüttet und 827,8 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungssperre gemäß §§ 253 Abs. 6 und 268 Abs. 8 HGB: Der ausschüttungsgesperrte Betrag in Höhe von 1.018,0 Mio. € (Vorjahr: 869,1 Mio. €) beinhaltet im Wesentlichen den Unterschiedsbetrag in Höhe von 823,7 Mio. € (Vorjahr: 699,2 Mio. €) zwischen der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem 7- beziehungsweise 10-Jahres-Durchschnittszins. Des Weiteren sind die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) sowie die Bewertung des Deckungsvermögens für Rückstellungen aus Pensionen, dessen beizulegender Zeitwert die Anschaffungskosten um 191,7 Mio. € (Vorjahr: 169,1 Mio. €) übersteigt, ausschüttungsgesperrt. (11) Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen Der Sonderposten enthält überwiegend noch nicht ertragswirksam gewordene Baukostenzuschüsse von Kunden für Investitionen im Fernwärmebereich sowie staatliche Entwicklungskostenzuschüsse. (12) Rückstellungen scroll
Durch vertragliche Vereinbarung hat die EnBW AG im Innenverhältnis verschiedene Tochtergesellschaften von den Verpflichtungen aus der Zusage betrieblicher Altersversorgung und sonstiger Betriebsvereinbarungen freigestellt und bilanziert demzufolge Rückstellungen für diese Verpflichtungen einschließlich des Sicherungsvermögens für Wertguthaben aus Altersteilzeit. Im Außenverhältnis wurde ein entsprechender Schuldbeitritt vereinbart. Die Tochtergesellschaften leisten einen entsprechenden Aufwandsersatz. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften und laufende Leistungen für die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebenen gebildet. Die Steuerrückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken in Höhe von 228,0 Mio. € (Vorjahr: 168,0 Mio. €) sowie Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von 85,8 Mio. € (Vorjahr: 39,8 Mio. €) und Gewerbesteuer in Höhe von 74,5 Mio. € (Vorjahr: 12,6 Mio. €). In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen im Kernenergiebereich in Höhe von 3.974,0 Mio. € (Vorjahr: 3.792,3 Mio. €) abzüglich der hierfür geleisteten Anzahlungen für Wiederaufarbeitungsmaßnahmen in Höhe von 52,7 Mio. € (Vorjahr: 50,9 Mio. €) ausgewiesen. Die Rückstellungen im Kernenergiebereich werden auf Basis öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen und Auflagen in den Betriebsgenehmigungen gebildet. Insoweit in Erfüllung dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen noch keine zivilrechtlichen Verträge zum Bilanzstichtag abgeschlossen waren, erfolgte die Bewertung der Rückstellungen auf Basis externer Gutachten und eigener Kostenschätzungen. scroll
Im Geschäftsjahr erfolgte der Ausweis der Rückstellungen im Kernenergiebereich gem. den Aufgaben nach § 5 Abs. 2 der Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung. Eine Ausweisänderung der Vorjahreswerte wurde entsprechend vorgenommen. Weitere wesentliche Rückstellungen wurden für ausstehende Rechnungen in Höhe von 713,1 Mio. € (Vorjahr: 1.349,5 Mio. €), für drohende Verluste in Höhe von 497,1 Mio. € (Vorjahr: 821,3 Mio. €) und für Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich in Höhe von 338,0 Mio. € (Vorjahr: 326,5 Mio. €) gebildet. Die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitszeitkonten dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. scroll
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Im Vorjahr ergab sich bei den Langzeitarbeitszeitkonten ein Vermögensüberhang, der unter dem Aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen wurde. (13) Verbindlichkeiten scroll
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Bei den Anleihen handelt es sich um drei Hybridanleihen mit einem Volumen in Höhe von insgesamt 1.992,6 Mio. €. Diese sind mit Kündigungsrechten für die EnBW AG ausgestattet. Eine Hybridanleihe in Höhe von 1.000,0 Mio. € hat eine Laufzeit bis 2. April 2076 und ist erstmalig am 2. April 2021 rückzahlbar. Diese ist zunächst mit einem fixen Coupon von 3,625 % p.a. ausgestattet, der beginnend mit dem 2. April 2021 alle fünf Jahre an den dann gültigen 5-Jahres-Midswap-Satz zuzüglich der bei Emission festgelegten Risikoprämie von 2,338 % angepasst wird. Im Jahr 2026 wird der Coupon zusätzlich um 0,25 Prozentpunkte p.a. und im Jahr 2041 um weitere 0,75 Prozentpunkte p.a. erhöht. Die übrigen beiden Hybridanleihen in Höhe von insgesamt 992,6 Mio. € (725,0 Mio. € sowie 300,0 Mio. US-$) haben eine Laufzeit bis 5. April 2077 und sind erstmalig zum 5. Januar 2022, danach jährlich zum Zinszahlungstag rückzahlbar. Die in € begebene Hybridanleihe ist zunächst mit einem fixen Coupon von 3,375 % p.a. ausgestattet. Die in US-$ begebene Hybridanleihe ist zunächst mit einem fixen Coupon von 5,125 % p.a. ausgestattet. Der Coupon dieser beiden Hybridanleihen wird beginnend mit dem 5. April 2022 alle fünf Jahre an den dann jeweils gültigen 5-Jahres-Midswap-Satz zuzüglich der bei Emission festgelegten Risikoprämie von 3,629 % für die in € beziehungsweise 3,869 % für die in US-$ begebene Hybridanleihe angepasst. Im Jahr 2027 werden die Coupons zusätzlich um 0,25 Prozentpunkte p.a. und im Jahr 2042 um weitere 0,75 Prozentpunkte p.a. erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen ein langfristiges bilaterales Bankdarlehen in Höhe von 375,0 Mio. € (Vorjahr: 400,0 Mio. €) für den Bau des Steinkohlekraftwerks RDK 8 in Karlsruhe sowie ein langfristiges bilaterales Bankdarlehen in Höhe von 363,6 Mio. € (Vorjahr: 409,1 Mio. €) für den Bau des Offshore-Windparks EnBW Baltic 2. Zum Bilanzstichtag verfügte die EnBW AG über ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 1.619,5 Mio. € (Vorjahr: 1.666,0 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen hauptsächlich Strom- und Gaslieferungen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 8.233,3 Mio. € (Vorjahr: 8.333,2 Mio. €) handelt es sich überwiegend um Verbindlichkeiten aus konzerninternem Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie um Darlehensbeziehungen. Wesentliche Posten der sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sind erhaltene Sicherheiten für Variation Margins und OTC-Geschäfte in Höhe von 785,9 Mio. € (Vorjahr: 423,0 Mio. €), erhaltene Optionsprämien in Höhe von 77,2 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) und Zinsabgrenzungen für Anleihen in Höhe von 55,3 Mio. € (Vorjahr: 55,0 Mio. €). (14) Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte Ergebnisbestandteile aus Futures in Höhe von 762,6 Mio. € (Vorjahr: 272,7 Mio. €). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (15) Umsatzerlöse scroll
Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten Verkäufe von Windenergieanlagen in Höhe von 209,6 Mio. € (Vorjahr: 34,0 Mio. €). Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von 103,7 Mio. € (Vorjahr: 111,6 Mio. €). Diese entstehen im Wesentlichen aufgrund von Istabrechnungen im Strom- und Gasvertrieb sowie im Handelsgeschäft. (16) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die Erträge aus Zuschreibungen betreffen im Wesentlichen Erzeugungsanlagen, die standortspezifisch Grundstücke und Bauten, Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung umfassen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen. In den Erträgen aus Konzernverrechnung war im Vorjahr der auf die EnBW AG entfallende Anteil aus der Kernbrennstoffsteuererstattung in Höhe von 1.340,0 Mio. € enthalten. In den übrigen Erträgen sind Erträge aus nicht ausgeübten Optionen in Höhe von 72,3 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) enthalten. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 542,8 Mio. € (Vorjahr: 746,7 Mio. €) periodenfremd, die im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und aus Zuschreibungen enthalten. (17) Materialaufwand scroll
Im Strombezug sind Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen in Höhe von 17,8 Mio. € (Vorjahr: 68,6 Mio. €) enthalten. In den sonstigen Aufwendungen sind Kosten der Kernkraftwerke für Stilllegung und Entsorgung in Höhe von 273,1 Mio. € (Vorjahr: 226,6 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen Zuführungen aus der Neueinschätzung der Kostensteigerungsrate (Erhöhung von 1,7 % auf 2,4 %) in Höhe von 208,8 Mio. € (Vorjahr: 84,4 Mio. €) betreffen. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Netznutzung in Höhe von 758,6 Mio. € (Vorjahr: 825,7 Mio. €), für Betriebsführung in Höhe von 302,4 Mio. € (Vorjahr: 259,4 Mio. €), Instandhaltung und Reparaturen in Höhe von 339,3 Mio. € (Vorjahr: 258,0 Mio. €) sowie Konzessionsabgaben in Höhe von 68,8 Mio. € (Vorjahr: 74,2 Mio. €) enthalten. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 218,1 Mio. € (Vorjahr: 139,3 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen die Kosten der Kernkraftwerke, Aufwendungen für Gas- und Strombezug sowie Netznutzung betreffen. (18) Personalaufwand scroll
Vom Personalaufwand sind 1,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) periodenfremd, die in Höhe von 1,0 Mio. € auf Vergütungen und in Höhe von 0,2 Mio. € auf Soziale Abgaben entfallen. Die Beschäftigten im Jahresdurchschnitt lassen sich wie folgt einteilen: scroll
Zum Geschäftsjahresende betrug die Beschäftigtenzahl 6.029 (Vorjahr: 6.044). (19) Abschreibungen Bei den Abschreibungen handelt es sich neben planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen auch um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 90,4 Mio. € (Vorjahr: 100,4 Mio. €). (20) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
In den Mieten und Pachten sind Aufwendungen für Gasspeicher in Höhe von 30,9 Mio. € (Vorjahr: 41,1 Mio. €) enthalten. In den weiteren Personalkosten sind Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 9,0 Mio. € (Vorjahr: 30,9 Mio. €) sowie Aufstockungsbeträge bei den Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von 30,0 Mio. € (Vorjahr: 39,3 Mio. €) enthalten. In den übrigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus nicht ausgeübten Optionen in Höhe von 93,0 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) enthalten. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 9,5 Mio. € (Vorjahr: 10,0 Mio. €) periodenfremd, in denen im Wesentlichen Aufwendungen aus Anlageabgängen enthalten sind. (21) Erträge aus Beteiligungen scroll
(22) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens scroll
In den Erträgen aus anderen Wertpapieren waren im Vorjahr Erträge aus Fonds in Höhe von 309,4 Mio. € enthalten. (23) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge scroll
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind im Wesentlichen Zinserträge aus Bankzinsen, Zinsen aus Steuererstattungen sowie aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements enthalten. Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind 1,3 Mio. € (Vorjahr: 13,4 Mio. €) periodenfremd, die hauptsächlich Steuererstattungen betreffen. (24) Zinsen und ähnliche Aufwendungen scroll
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufzinsungen von langfristigen Rückstellungen aus dem Kernenergiebereich und für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die Auswirkungen aufgrund der Änderungen der durchschnittlichen Marktzinssätze betrugen im Geschäftsjahr bei den Zinsaufwendungen für Rückstellungen im Kernenergiebereich 152,4 Mio. € (Vorjahr: 137,3 Mio. €). Für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrugen die Auswirkungen 365,6 Mio. € (Vorjahr: 228,4 Mio. €), die anteilig an Tochtergesellschaften im Rahmen des Aufwandsersatzes verrechnet wurden. Weitere wesentliche Aufwendungen betreffen Zinsaufwendungen aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements sowie Zinsaufwendungen für die Hybridanleihen. Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 13,9 Mio. € (Vorjahr: 7,7 Mio. €) periodenfremd. (25) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die EnBW AG ist als Organträger auch Steuerschuldner für die durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit ihr verbundenen Unternehmen. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Gewerbe- und Körperschaftsteuererträge in Höhe von 9,5 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) und periodenfremde Gewerbe- und Körperschaftsteueraufwendungen in Höhe von 295,5 Mio. € (Vorjahr:57,6 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen aus Betriebsprüfungen und geänderten Steuerveranlagungen resultieren. Im Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind ausschließlich tatsächliche Steuern enthalten. Die Ermittlung der latenten Steuern weist einen aktiven Überhang aus. Vom Bilanzierungswahlrecht bei aktivem Überhang von Steuerlatenzen wurde kein Gebrauch gemacht. (26) Sonstige Steuern In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) enthalten. (27) Jahresfehlbetrag/ -überschuss Der Jahresfehlbetrag beträgt 800,7 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss 1.989,7 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 827,8 Mio. € (Vorjahr: Verlustvortrag 63,5 Mio. €) und der Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 252,0 Mio. € (Vorjahr: Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 963,0 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 279,1 Mio. € (Vorjahr: Bilanzverlust 963,2 Mio. €). Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Die EnBW AG hat Bürgschaften, Kreditgarantien und Garantieerklärungen über insgesamt 2.697,2 Mio. € (Vorjahr: 2.715,9 Mio. €) abgegeben, 2.376,3 Mio. € (Vorjahr: 2.344,2 Mio. €) davon für verbundene Unternehmen und 126,0 Mio. € (Vorjahr: 180,0 Mio. €) für Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Für die Risiken aus nuklearen Schäden haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber nach Inkrafttreten des novellierten Atomgesetzes (AtG) und der novellierten Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) vom 27. April 2002 bis zu einem Maximalbetrag von 2,5 Mrd. € je Schadensfall Deckungsvorsorge nachzuweisen. Von dieser Vorsorge sind 255,6 Mio. € über eine einheitliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Nuklear Haftpflicht GbR erfasst nur noch die solidarische Absicherung in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Evakuierungsmaßnahmen im Bereich zwischen 0,5 Mio. € und 15,0 Mio. €. Die Konzernunternehmen haben sich entsprechend ihrer Anteile an Kernkraftwerken verpflichtet, deren Betriebsgesellschaften liquiditätsmäßig so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus ihrer Zugehörigkeit zur Nuklear Haftpflicht GbR jederzeit nachkommen können. Zur Erfüllung der anschließenden Deckungsvorsorge in Höhe von 2.244,4 Mio. € je Schadensfall haben die EnBW und die übrigen Obergesellschaften der deutschen Kernkraftwerksbetreiber mit Vertrag vom 11. Juli, 27. Juli, 21. August und 28. August 2001, verlängert mit Vereinbarung vom 25. März, 18. April, 28. April und 1. Juni 2011, vereinbart, den haftenden Kernkraftwerksbetreiber im Schadensfall nach Ausschöpfung seiner eigenen Möglichkeiten und der seiner Konzernobergesellschaften - finanziell so auszustatten, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (Solidarvereinbarung). Vertragsgemäß beträgt der auf die EnBW entfallende Anteil bezüglich Haftung, zuzüglich 5 % für Schadensabwicklungskosten, 26,435 % zum 31. Dezember 2018 und ab 1. Januar 2019 25,187 % aufgrund des Ausscheidens der Anlage Kernkraftwerk Obrigheim aus der Solidarvereinbarung. Ausreichende Liquiditätsvorsorge besteht und ist im Liquiditätsplan berücksichtigt. Die EnBW AG ist Mitglied der European Mutual Association for Nuclear Insurance (EMANI). Bei der EMANI ist für die Anlage Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) unverändert eine Verbundene Sachversicherung abgeschlossen. Bei Erschöpfung des Garantiefonds der EMANI bzw. wenn EMANI über die gesetzlich geforderte Liquidität nicht mehr verfügt, kann EMANI aufgrund der Satzung von den Mitgliedern die Zahlung eines Beitrags bis zum Sechsfachen der Jahresprämie fordern. Die Jahresnettoprämie für sämtliche nukleare Kraftwerksblöcke der EnBW beträgt aktuell 1,4 Mio. €. Die EnBW International Finance B.V. hat unter der unwiderruflichen Garantie der EnBW AG nachfolgende Schuldverschreibungen begeben: scroll
Die EnBW AG garantiert den Gläubigern der Schuldverschreibungen die ordnungsgemäße Zahlung sämtlicher Beträge, die auf die Schuldverschreibungen zu zahlen sind. Die Schuldverschreibungen valutierten zum Bilanzstichtag mit 3.266,9 Mio. € (Vorjahr: 3.698,5 Mio. €). Die EnBW AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen und Beteiligungen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die EnBW AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die EnBW AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 7.886,3 Mio. € (Vorjahr: 7.910,3 Mio. €), davon 790,9 Mio. € (Vorjahr: 584,0 Mio. €) gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie setzen sich wie folgt zusammen: - Aus langfristigen Abnahmeverpflichtungen bis zu 6.867,6 Mio. € (Vorjahr: 7.154,4 Mio. €), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 210,8 Mio. € (Vorjahr: 231,5 Mio. €). - Durch den Erwerb von Beteiligungen bis zu 299,4 Mio. € (Vorjahr: 297,1 Mio. €). - Aus Darlehenszusagen gegenüber verbundenen Unternehmen bis zu 472,1 Mio. € (Vorjahr: 244,5 Mio. €). - Aus schwebenden Rechtsstreitigkeiten bis zu 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). - Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellobligos, Mietverpflichtungen sowie weitere vertragliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 246,1 Mio. € (Vorjahr: 214,2 Mio. €), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 108,0 Mio. € (Vorjahr: 108,0 Mio. €). Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 5. Dezember 2018 abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.enbw.com/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat werden im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 betragen 7,9 Mio. € (Vorjahr: 8,6 Mio. €). Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €). Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen in Höhe von 82,1 Mio. € (Vorjahr: 75,3 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2018 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine feste Vergütung sowie Sitzungsgelder von insgesamt 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) gewährt. Im Geschäftsjahr 2018 bestanden keine Vorschüsse und Kredite gegenüber den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat nach §285 Nr. 10 HGB sind in der Anlage 2 enthalten. Honorare des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2018 berechnete Honorar des Abschlussprüfers ist im Konzernabschluss der EnBW AG enthalten. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahres- und Konzernabschluss der EnBW AG geprüft. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende Prüfungen von IT-Anwendungen, sowie des internen Kontrollsystems für auf die EnBW AG als Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung von Teilen des steuerlichen Compliance-Management-Systems. Ferner wurden andere gesetzliche oder vertragliche Prüfungen vorgenommen, zum Beispiel Prüfungen nach dem EEG, KWKG, sowie zwei Comfort Letter erteilt. Im Zusammenhang mit umsatzsteuerlichen Sachverhalten sowie laufenden Ertragsteuern wurde die EnBW AG von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerlich beraten. Weiterhin hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Beratungsleistungen in Verbindung mit der Ersteinführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze, wie IFRS 15 und IFRS 9, durchgeführt und uns im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen sowie sonstigen wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Derivative Finanzinstrumente Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisrisikomanagements, der Kraftwerksoptimierung, der Lastglättung und der Margenoptimierung abgeschlossen. Darüber hinaus ist der Eigenhandel nur innerhalb enger, klar definierter Limits erlaubt. Commodity-Preisrisiken wirken sich im Wesentlichen auf Positionen aus, die im Rahmen der Risikomanagementaktivitäten der Gesellschaft zur Ergebnisabsicherung eingegangen werden. Die finanzwirtschaftlichen Risiken im Kraftwerks-Portfolio (KW-Portfolio) und im Vertriebsportfolio Strom (VT-Portfolio) werden gesamthaft in jeder Jahresscheibe gemanagt. Aus der Bewirtschaftung von Gasspeichern und -bezugsverträgen sowie aus dem Gasvertrieb ergeben sich ebenfalls Commodity-Preisrisiken. Die finanzwirtschaftlichen Risiken hieraus werden je nach Portfolio - sowohl gesamthaft in jeder Jahresscheibe als auch gesamthaft über die Lieferjahre hinweg gemanagt. Darüber hinaus entstehen Marktpreisrisiken durch das Eingehen von spekulativen Positionen im Eigenhandel. Finanzwirtschaftliche Risiken im Eigenhandels-Portfolio werden gesamthaft gemanagt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein systematisches Risikomanagement auszuschalten oder zu begrenzen. Hierzu werden derivative Instrumente innerhalb umfassender Risikomanagementrichtlinien eingesetzt. Im Geschäftsjahr kamen als Sicherungsinstrumente Forwards, Futures, Swaps und Optionen zum Einsatz. Die zur Absicherung von finanzwirtschaftlichen Risiken eingesetzten derivativen Finanzinstrumente unterliegen den in der Richtlinie für das Risikomanagement festgelegten Beurteilungskriterien wie Value at Risk Kennziffern sowie Positionslimiten. Die Funktionstrennung der Bereiche Handel sowie Abwicklung und Kontrolle bilden ein weiteres zentrales Element des Risikomanagements. Für börsengehandelte sowie teilweise auch bilateral gehandelte Derivate wurden Sicherheiten hinterlegt beziehungsweise hat die Gesellschaft Sicherheiten erhalten. Bewertungseinheiten Mikrohedges In den Fällen, in denen einem derivativen Finanzinstrument ein Grundgeschäft eindeutig zuordenbar ist, bilden Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft eine Bewertungseinheit in Form eines Mikrohedge. Die EnBW AG schließt mit ihrer 100 %-igen Tochtergesellschaft EnBW International Finance B.V. Konzerndarlehen ab, deren zugrundeliegende Zins- beziehungsweise Währungskomponenten spiegelbildlich, über Zins- und Währungsswaps, abgesichert sind. Zinsswaps sichern hierbei den Marktwert des jeweiligen Darlehens durch Einhaltung einer variablen Verzinsung ab. Währungsswaps sichern die künftigen fixen Zinszahlungen in Fremdwährung sowie die Rückzahlung der jeweiligen Fremdwährungsverbindlichkeit zum Fälligkeitszeitpunkt ab. Die Zins- und Währungsswaps bilden mit dem jeweiligen Konzerndarlehen eine Bewertungseinheit. Die folgenden Beträge der zum 31. Dezember 2018 bilanzierten Verbindlichkeiten sind als Grundgeschäfte in die Bewertungseinheiten über deren Laufzeit designiert und in voller Höhe gesichert: scroll
Den in die Bewertungseinheit einbezogenen Wertänderungen der Zinsswaps in Höhe von 13,5 Mio. € und Zins- und Währungsswaps in Höhe von 38,3 Mio. € stehen Wertänderungen aus Grundgeschäften als abzusicherndes Risiko in gleicher Höhe gegenüber. Die bilanzielle Abbildung erfolgt durch Anwendung der Einfrierungsmethode, somit kam es zu keiner bilanziellen Erfassung des in die Bewertungseinheit einbezogenen Teils der Wertänderungen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird regelmäßig unter Anwendung der Dollar-Offset-Ratio-Methode beurteilt. Aufgrund der Übereinstimmung der wesentlichen Zins-, Währungs- und Laufzeitkomponenten zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind die Bewertungseinheiten über den gesamten Sicherungshorizont als hocheffektiv einzustufen. Makro- und Portfoliohedges Die im Rahmen der Energiehandelstätigkeit abgeschlossenen schwebenden Geschäfte mit physischer oder finanzieller Erfüllung sowie Lieferverträge und bestimmte Vorratsbestände, werden außerbilanziell auf Basis des jeweiligen Portfolios zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. scroll
Die kompensatorische Wirkung der Absicherung der Marktpreis- und Währungsrisiken ergibt sich aus dem zugrunde gelegten Portfolioführungskonzept und der Risikomanagementstrategie des jeweiligen Portfolios. Die Beurteilung der Effektivität erfolgt, sofern nachfolgend nicht anders dargestellt, durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit am Bilanzstichtag. In diese Betrachtung werden gegebenenfalls Vorräte und andere bereits in der Bilanz erfasste Posten einbezogen. Ergibt sich aus der Betrachtung ein negativer Saldo, so wird eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ein positiver Saldo bleibt bilanziell unberücksichtigt. Im Nostro Portfolio werden Arbitragegeschäfte getätigt. Die dabei aufgrund von Markteinschätzungen bewusst eröffneten Positionen stellen die zu sichernden Grundgeschäfte dar. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Termingeschäfte (Futures, Forwards und Swaps) auf die Commodities Strom, Gas, Kohle, Öl und Emissionsrechte sowie Devisentermingeschäfte. Die Geschäfte aus geschlossenen Positionen stellen die Sicherungsgeschäfte dar. Eine quantitative Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung erfolgt, indem aufgezeigt wird, dass der Value at Risk (10 Tage, 98 %) der offenen Position im Zeitablauf im vorgegebenen Korridor liegt und darüber hinaus das Gesamtrisiko für das Geschäftsfeld Nostro das vorgegebene Risikokapital nicht überschreitet. Im KW Portfolio erfolgt die Vermarktung der geplanten Stromerzeugung aus den Kraftwerkskapazitäten sowie eine fortlaufende "Optimierung" des Kraftwerkeinsatzes. Die sich hieraus ergebende geplante Vermarktung der geplanten Erzeugungsposition und die geplante Vermarktung aus langfristigen Bezugs- und Abgabeverträgen im liquiden Zeitraum sowie der zugehörige Bedarf an Commodities (zum Beispiel Kohle, Öl, Gas, CO2) und Fremdwährungen stellen das Grundgeschäft dar. Die Geschäfte zur Vermarktung der Kraftwerkskapazitäten sowie zur Beschaffung der Primärenergieträger, Emissionszertifikate und Devisen stellen die Sicherungsgeschäfte dar. Im VT Strom Portfolio werden die Vertriebspositionen des Stromgeschäfts zusammengefasst. Strukturierte Lieferungen und Standardhandelsprodukte bilden dabei das Grundgeschäft. Termingeschäfte (Forwards und Futures für das Commodity Strom), welche für die Beschaffung beziehungsweise Anpassung der Vertriebsposition dienen, stellen die Sicherungsinstrumente dar. In den Portfolien Gas Asset wird eine Bewertungseinheit für die Bewirtschaftung langfristiger Gasbezugsverträge zur Absicherung der Mengen- und Preisrisiken gebildet. Die vertraglichen Longpositionen bilden dabei das Grundgeschäft. Als Sicherungsinstrumente dienen Termingeschäfte (Forward, Futures und Swaps für die Commodities Gas, Kohle und Öl sowie Devisentermingeschäfte). Eine weitere Bewertungseinheit wird in diesem Portfolio für die Bewirtschaftung eines Gasspeichers gebildet. Der Speicherinhalt sowie alle Termingeschäfte (Forwards und Futures für das Commodity Gas) zur Befüllung des Speichers stellen die Grundgeschäfte dar. Die Verkäufe der im Speicher enthaltenen Gasvorräte sowie die zukünftige Vermarktung der Gasspeichermengen stellen die Sicherungsinstrumente dar. Ein quantitativer Nachweis zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird durch die Gegenüberstellung der Nominalwerte aller Geschäfte des Portfolios zzgl. der Speicherinhalte und der anteiligen Speichermiete erbracht. Im Portfolio Gas VT werden die Vertriebspositionen aus Gaslieferverträgen erfasst. Die Absatzgeschäfte stellen dabei die Grundgeschäfte dar. Sämtliche Markttermingeschäfte und Umbuchungen aus dem Gas Strukt.-Portfolio, welche für die Beschaffung beziehungsweise Anpassung der Vertriebspositionen dienen, stellen Sicherungsinstrumente dar. Die Grundgeschäfte im Gas Strukt.-Portfolio stellen sämtliche Gasbezugsgeschäfte inklusive Gasspeicherbestände sowie gegebenenfalls Positionen, die sich aus indexierten Verträgen ergeben, dar. Sämtliche Verkaufstermingeschäfte (gegebenenfalls auch indexiert) stellen Sicherungsinstrumente dar. Ein quantitativer Nachweis zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung in den Portfolien Gas VT und Gas Strukt. wird durch die Gegenüberstellung der Nominalwerte aller Geschäfte des Portfolios und weiterer Komponenten erbracht. Zum Bilanzstichtag bestehen insgesamt Drohverlustrückstellungen für Makro Hedges in Höhe von 90,0 Mio. € sowie für Portfolio Hedges in Höhe von 24,6 Mio. €. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2018 waren dies: Durch vertragliche Vereinbarung hat die EnBW AG im Innenverhältnis verschiedene Tochtergesellschaften von den Verpflichtungen aus der Zusage betrieblicher Altersversorgung und sonstiger Betriebsvereinbarungen freigestellt und bilanziert demzufolge Rückstellungen für diese Verpflichtungen einschließlich des Sicherungsvermögens für Wertguthaben aus Altersteilzeit. Im Außenverhältnis wurde ein entsprechender Schuldbeitritt vereinbart. Die Tochtergesellschaften leisten einen entsprechenden Aufwandsersatz. Im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditätsmanagements hat die EnBW AG mit Konzerngesellschaften Vereinbarungen über die Verwaltung von Liquidität vereinbart. Die daraus resultierende Verzinsung erfolgt auf Basis marktüblicher Referenzzinssätze. Weiterhin werden langfristige Darlehen an Konzernunternehmen im Wesentlichen zur Finanzierung von Investitionen gewährt. Von der EnBW International Finance B.V. werden der EnBW AG langfristige Darlehen aus der Begebung von Anleihen gewährt. Die EnBW AG erbringt für Konzerngesellschaften Shared Service Dienstleistungen, im Wesentlichen für die Funktionen Einkauf, Facilitymanagement und Infrastruktur, Informationstechnologie, Informationssicherheit, Controlling und Risikomanagement, Konzernfinanzen, Rechnungswesen und Steuern, Personal sowie Recht. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet. Im Geschäftsjahr wurden 320,9 Mio. € verrechnet. Die EnBW AG hat ihre Betriebs- und Verwaltungsgebäude zu marktüblichen Konditionen von den Immobiliengesellschaften des EnBW-Konzerns gemietet. Im Geschäftsjahr wurden der EnBW AG 75,6 Mio. € berechnet. Aktionärsstruktur Die Aktionärsstruktur der EnBW AG stellte sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar (Abweichung zu 100 % aufgrund von Rundungen): scroll
Mitteilungen nach den §§ 33 ff. WpHG Hinweis: Die nachfolgend wiedergegebenen §§-Angaben beziehen sich auf die seinerzeit geltenden Fassungen. Diese Fassungen sind mit dem Zusatz "a.F." (alte Fassung) gekennzeichnet. Für das Land Baden-Württemberg, deren 100-prozentige Tochtergesellschaft NECKARPRI GmbH und wiederum deren 100-prozentige Tochtergesellschaft NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH (alle mit Sitz in Stuttgart, Deutschland), von denen letztere unmittelbar als Aktionärin mit 46,75 % am Grundkapital der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) beteiligt ist, wurde der EnBW AG am 22./ 23. Dezember 2015 folgende am 15. Januar 2016 korrigierte Stimmrechtsmitteilung nach den §§ 21 Abs. 1 und 25 Abs. 1 WpHG a.F. unter Verwendung des nach § 17 WpAIV a.F. vorgeschriebenen Formulars übermittelt: 1. Angaben zum Emittenten EnBW Energie Baden-Württemberg AG Durlacher Allee 93 76131 Karlsruhe Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen scroll
4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH 5. Datum der Schwellenberührung 22.12.2015 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG a.F.) scroll
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG a.F. scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG a.F. scroll
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen scroll
scroll
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG a.F. (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG a.F.) scroll
Die am 22./23. Dezember 2015 erhaltene Mitteilung wurde von der EnBW AG am 23. Dezember 2015 und die am 15. Januar 2016 erhaltene korrigierte Mitteilung wurde von der EnBW AG am 18. Januar 2016 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG a.F. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung veröffentlicht. Für den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und deren 100-prozentige Tochtergesellschaft OEW Energie-Beteiligungs GmbH (beide mit Sitz in Ravensburg, Deutschland), von denen letztere unmittelbar als Aktionärin mit 46,75 % am Grundkapital der EnBW AG beteiligt ist, wurde der EnBW AG am 22./ 23. Dezember 2015 folgende am 15. Januar 2016 korrigierte Stimmrechtsmitteilung nach den §§ 21 Abs. 1 und 25 Abs. 1 WpHG a.F. unter Verwendung des nach § 17 WpAIV a.F. vorgeschriebenen Formulars übermittelt: 1. Angaben zum Emittenten EnBW Energie Baden-Württemberg AG Durlacher Allee 93 76131 Karlsruhe Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen scroll
4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. OEW Energie-Beteiligungs GmbH 5. Datum der Schwellenberührung 22.12.2015 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG a.F.) scroll
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG a.F. scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG a.F. scroll
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen scroll
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9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG a.F. (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG a.F.) scroll
Die am 22./23. Dezember 2015 erhaltene Mitteilung wurde von der EnBW AG am 23. Dezember 2015 und die am 15. Januar 2016 erhaltene korrigierte Mitteilung wurde von der EnBW AG am 18. Januar 2016 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG a.F. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung veröffentlicht. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EnBW AG von Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2018 nicht eingetreten. GewinnverwendungsvorschlagDer Jahresabschluss der EnBW AG zum 31. Dezember 2018 weist einen Bilanzgewinn von 279.055.118,92 € aus. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesen Betrag wie folgt zu verwenden: scroll
Karlsruhe, 7. März 2019 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Rückert-Hennen Dr. Zimmer Anlage 1 Anteilsbesitz gem. § 285 Nr. 11 und 11a HGB zum 31. Dezember 2018 scroll
1) Ergebnisabführungs- bzw. Beherrschungsvertrag bzw. Verlustübernahmeerklärung 2) Ergebnisabführungsvertrag zu Dritten 3) Vorjahreswerte 4) vorläufige Werte 5) abweichendes Geschäftsjahr 6) Ausnahmeregelung § 286 (3) Satz 1 Nr.1 beziehungsweise Satz 2 HGB 7) persönlich haftender Gesellschafter EnBW AG 8) Übertrag Vermögenswerte und Schulden zum 31.12.2018 per Treuhandverhältnis auf die EnBW Baltic 2 GmbH & Co. KG 9) Angaben entsprechend des Stichtags, mit dem der Abschluss im Jahresabschluss des EnBW-Konzerns einbezogen wurde. Anlage 2 Der Vorstand - Dr. Frank Mastiaux geboren 1964 in Essen Vorsitzender des Vorstands Chief Executive Officer seit 1. Oktober 2012 Bestellung bis 30. September 2022 Stuttgart - Dr. Bernhard Beck geboren 1954 in Tuttlingen Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor Chief Personnel Officer seit 1. Oktober 2002 Bestellung bis 30. Juni 2019 Stuttgart - Colette Rückert-Hennen geboren 1961 in Leverkusen-Opladen Mitglied des Vorstands seit 1. März 2019 Chief Personnel Officer Bestellung bis 28. Februar 2022 Bonn - Dr. Hans-Josef Zimmer geboren 1958 in Merzig Mitglied des Vorstands Chief Technical Officer seit 1. Januar 2012 Bestellung bis 31. Mai 2021 Steinfeld (Pfalz) - Thomas Kusterer geboren 1968 in Pforzheim Mitglied des Vorstands Chief Financial Officer seit 1. April 2011 Bestellung bis 31. März 2024 Ettlingen Stand: 7. März 2019 Weitere Informationen unter:www.enbw.com/vorstand Der Aufsichtsrat Mitglieder > Lutz Feldmann, Bochum Selbstständiger Unternehmensberater Vorsitzender > Dietrich Herd, Philippsburg Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Erzeugung und Vorsitzender des Betriebsrats des Betriebs Kernkraftwerk Philippsburg der Sparte Erzeugung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe Stellvertretender Vorsitzender > Achim Binder, Stuttgart Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Netze der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Vorsitzender des Betriebsrats Regionalservice der Netze BW GmbH, Stuttgart (seit 1. Januar 2019) > Dr. Dietrich Birk, Göppingen Geschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA), Landesverband Baden-Württemberg > Stefanie Bürkle, Sigmaringen Landrätin des Landkreises Sigmaringen > Stefan Paul Hamm, Gerlingen Gewerkschaftssekretär/Landesfachbereichsleiter Ver- und Entsorgung, ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg > Volker Hüsgen, Essen Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns und Vorsitzender des Betriebsrats sowie erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Stadtwerke Düsseldorf AG (seit 1. Oktober 2018) > Michaela Kräutter, Stutensee Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Ver- und Entsorgung, ver.di Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald > Marianne Kugler-Wendt, Heilbronn Geschäftsführerin ver.di Bezirke Heilbronn-Neckar-Franken und Rhein-Neckar > Thomas Landsbek, Wangen im Allgäu Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Spartengesamtbetriebsrats Markt und Vorsitzender des Betriebsrats des Betriebs Stuttgart der Sparte Markt der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe > Dr. Hubert Lienhard, Heidenheim an der Brenz Aufsichtsrat > Marika Lulay, Heppenheim Vorsitzende der geschäftsführenden Direktoren (CEO) und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Stuttgart (seit 14. Februar 2019) > Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Rottweil Landrat des Landkreises Rottweil > Gunda Röstel, Flöha Kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH und Prokuristin der Gelsenwasser AG > Jürgen Schäfer, Bissingen Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der TransnetBW GmbH, Stuttgart (seit 1. Januar 2019) > Harald Sievers, Ravensburg Landrat des Landkreises Ravensburg (seit 1. Januar 2019) > Edith Sitzmann MdL, Freiburg Ministerin für Finanzen des Landes Baden-Württemberg und Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg > Ulrike Weindel, Karlsruhe Betriebsratsvorsitzende des Betriebs Karlsruhe der Sparte Funktionaleinheiten der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe > Lothar Wölfle, Friedrichshafen Landrat des Bodenseekreises > Dr. Bernd-Michael Zinow, Karlsruhe Leiter der Funktionaleinheit Recht, Revision, Compliance und Regulierung (General Counsel) bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe >> Silke Krebs, Berlin Seit 1. April 2018 Vorstandsreferentin für politische Kommunikation für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Bis 31. März 2018 freiberufliche Beraterin (Strategie- und Kommunikationsberatung) (bis 31. Dezember 2018) >> Sebastian Maier, Ellenberg Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie Vorsitzender des Betriebsrats der EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft (bis 31. Dezember 2018) >> Arnold Messner, Aichwald Manager Sonderaufgaben Netze BW GmbH, Stuttgart Bis 26. April 2018 stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie bis 26. April 2018 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Netze BW GmbH (bis 31. Dezember 2018) >> Klaus Schörnich, Düsseldorf Bis 30. September 2018 Mitglied des Konzernbetriebsrats des EnBW-Konzerns sowie bis 24. April 2018 Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Düsseldorf AG (bis 30. September 2018) >> Heinz Seiffert, Ehingen Landrat i. R. (bis 31. Dezember 2018) scroll
Ausschüsse Personalausschuss > Lutz Feldmann Vorsitzender > Achim Binder (seit 1. Januar 2019) > Stefan Paul Hamm > Dietrich Herd > Edith Sitzmann (seit 1. Januar 2019) > Lothar Wölfle >> Silke Krebs (bis 31. Dezember 2018) >> Arnold Messner (bis 31. Dezember 2018) Prüfungsausschuss > Gunda Röstel Vorsitzende > Stefanie Bürkle (seit 1. Januar 2019) > Volker Hüsgen (seit 1. Oktober 2018) > Marianne Kugler-Wendt > Thomas Landsbek (seit 1. Januar 2019) > Dr. Hubert Lienhard > Dr. Wolf-Rüdiger Michel > Ulrike Weindel >> Sebastian Maier (bis 31. Dezember 2018) >> Klaus Schörnich (bis 30. September 2018) >> Heinz Seiffert (bis 31. Dezember 2018) Ad-hoc-Ausschuss (seit 7. Juni 2010) > Dr. Bernd-Michael Zinow Vorsitzender > Dietrich Herd > Gunda Röstel > Harald Sievers (seit 1. Januar 2019) >> Stefanie Bürkle (bis 31. Dezember 2018) Finanz- und Investitionsausschuss > Lutz Feldmann Vorsitzender > Achim Binder (seit 1. Januar 2019) > Dr. Dietrich Birk > Stefan Paul Hamm > Dietrich Herd > Edith Sitzmann > Lothar Wölfle > Dr. Bernd-Michael Zinow >> Arnold Messner (bis 31. Dezember 2018) Nominierungsausschuss > Lutz Feldmann Vorsitzender > Dr. Dietrich Birk > Dr. Wolf-Rüdiger Michel (seit 1. Januar 2019) > Gunda Röstel > Edith Sitzmann (seit 1. Januar 2019) > Lothar Wölfle >> Silke Krebs (bis 31. Dezember 2018) >> Heinz Seiffert (bis 31. Dezember 2018) Vermittlungsausschuss (Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG) > Lutz Feldmann Vorsitzender > Dietrich Herd > Thomas Landsbek > Edith Sitzmann (seit 1. Januar 2019) >> Silke Krebs (bis 31. Dezember 2018) Digitalisierungsausschuss (seit 1. Januar 2019) > N. N. Vorsitzender > Michaela Kräutter > Dr. Hubert Lienhard > Marika Lulay (seit 14. Februar 2019) > Jürgen Schäfer > Harald Sievers > Ulrike Weindel Status > Aktives Mitglied > > Inaktives Mitglied Stand: 7. März 2019 Mandate der Vorstandsmitglieder > Dr. Frank Mastiaux Vorsitzender > Dr. Bernhard Beck > EnBW Kernkraft GmbH (Vorsitzender) > Energiedienst AG > Stadtwerke Düsseldorf AG (Vorsitzender) >> BKK VerbundPlus, Körperschaft des öffentlichen Rechts (alternierender Vorsitzender) >> Energiedienst Holding AG >> Pražská energetika a.s. > Thomas Kusterer > Netze BW GmbH > VNG AG (Vorsitzender) > Colette Rückert-Hennen (seit 1. März 2019) > Dr. Hans-Josef Zimmer > EnBW Kernkraft GmbH > Netze BW GmbH (Vorsitzender) > terranets bw GmbH (Vorsitzender) > TransnetBW GmbH (Vorsitzender) >> Vorarlberger Illwerke AG scroll
Zusätzliche Mandate der Aufsichtsratsmitglieder > Lutz Feldmann Vorsitzender = Villa Claudius gGmbH (seit 1. Oktober 2018 Vorsitzender) = Thyssen'sche Handelsgesellschaft mbH > Dietrich Herd Stellvertretender Vorsitzender - EnBW Kernkraft GmbH > Achim Binder - Netze BW GmbH - NetCom BW GmbH (bis 30. Juli 2018) > Dr. Dietrich Birk = SRH Holding (SdbR) > Stefanie Bürkle - SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG = Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzende) = Flugplatz Mengen Hohentengen GmbH (Vorsitzende) = SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH (Vorsitzende) = Sparkassenverband Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts = Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (naldo) (Vorsitzende) = Wirtschaftsförderungs- und Standortmarketinggesellschaft Landkreis Sigmaringen mbH (Vorsitzende) = Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (stellvertretende Vorsitzende) = Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal (TAD) (stellvertretende Vorsitzende) > Stefan Paul Hamm - Netze BW GmbH > Volker Hüsgen - AWISTA GmbH (seit 1. Oktober 2018) - Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (seit 12. Juli 2018) - Stadtwerke Düsseldorf AG = RheinWerke GmbH (seit 7. Juni 2018) > Michaela Kräutter = NetCom BW GmbH (bis 30. Juli 2018) = Netze BW GmbH (seit 14. August 2018) > Marianne Kugler-Wendt - Bausparkasse Schwäbisch-Hall AG - EnBW Kernkraft GmbH - SLK-Kliniken Heilbronn GmbH = Heilbronner Versorgungs GmbH = Stadtwerke Heilbronn GmbH > Thomas Landsbek - Gemeindewerke Bodanrück GmbH & Co. KG - BürgerEnergiegenossenschaft Region Wangen im Allgäu eG > Dr. Hubert Lienhard - Heraeus Holding GmbH - SGL Carbon SE (bis 29. Mai 2018) - SMS Group GmbH - Voith GmbH & Co. KGaA (seit 1. April 2018) - Voith Management GmbH (seit 1. April 2018) - Voith Turbo Beteiligungen GmbH (Vorsitzender) (bis 31. März 2018) = Broetje Automation (Vorsitzender) (seit 27. Juli 2018) = Heitkamp & Thumann KG (seit 24. April 2018) = Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG (Vorsitzender) (bis 31. März 2018) = Voith Turbo GmbH & Co. KG (Vorsitzender) (bis 31. März 2018) = Voith Digital Solutions Holding GmbH (Vorsitzender) (bis 31. März 2018) > Marika Lulay - Wüstenrot & Württembergische AG > Dr. Wolf-Rüdiger Michel - Kreisbaugenossenschaft Rottweil e.G. (Vorsitzender) = ITEOS, Anstalt des öffentlichen Rechts (seit 1. Juli 2018) = Kreissparkasse Rottweil, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzender) = Schwarzwald Tourismus GmbH = SMF Schwarzwald Musikfestival GmbH = Sparkassen-Beteiligungen Baden-Württemberg GmbH = Sparkassenverband Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts = Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwarzwald-Baar-Heuberg mbH = Zweckverband Bauernmuseum Horb/Sulz = Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (bis 30. Juni 2018) = Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (stellvertretender Vorsitzender) = Zweckverband Protec (bis 31. Dezember 2018) = Zweckverband Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg = Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen (seit 1. Januar 2019) = ZTN-Süd Warthausen (seit 1. Januar 2019) > Gunda Röstel - Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts (stellvertretende Vorsitzende) - VNG AG - Netze BW GmbH = Hochschulrat der Technischen Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Vorsitzende) = Stadtwerke Burg GmbH > Jürgen Schäfer > Harald Sievers - Oberschwabenklinik GmbH (Vorsitzender) = Gesellschaft für Wirtschafts- und Innovationsförderung Landkreis Ravensburg mbH (WiR) (Vorsitzender) = Ravensburger Entsorgungsanlagengesellschaft mbH (REAG) (Vorsitzender) = Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (stellvertretender Vorsitzender) = Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH = Kreissparkasse Ravensburg (Vorsitzender des Verwaltungsrats) = SV SparkassenVersicherung - Lebensversicherung AG = Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke > Edith Sitzmann - Landesbank Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts (stellvertretende Vorsitzende) - Landeskreditbank Baden-Württemberg, Förderbank, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzende des Verwaltungsrats) (Vorsitzende des Beirats) - Kreditanstalt für Wiederaufbau, Anstalt des öffentlichen Rechts = Baden-Württemberg Stiftung gGmbH > Ulrike Weindel > Lothar Wölfle = Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz (Vorsitzender) = Verkehrsverbund Bodensee-Oberschwaben der Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg (Vorsitzender) (bis 31. Dezember 2018) = Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verkehrsgesellschaft mbH = Sparkasse Bodensee (Vorsitzender) = Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (Vorsitzender) = Zweckverband Tierkörperbeseitigung Protec (stellvertretender Vorsitzender) (bis 31. Dezember 2018) = Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bodenseekreis GmbH (Vorsitzender) = Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) (Vorsitzender) (bis 31. Dezember 2018) (stellvertretender Vorsitzender) (seit 1. Januar 2019) > Dr. Bernd-Michael Zinow - TransnetBW GmbH - VNG AG >> Silke Krebs >> Sebastian Maier - EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG (bis 31. Dezember 2018) = NetCom BW GmbH (bis 31. Dezember 2018) = Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH (bis 31. Dezember 2018) >> Arnold Messner - Netze BW GmbH (bis 31. Dezember 2018) >> Klaus Schörnich - AWISTA GmbH (bis 30. September 2018) - Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (bis 30. September 2018) >> Heinz Seiffert scroll
Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG beschrieben sind.
Karlsruhe, 7. März 2019 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Mastiaux Dr. Beck Kusterer Rückert-Hennen Dr. Zimmer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde (zusammengefasster Lagebericht) geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und - vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Erzeugungsanlagen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang, Abschnitt "Bilanzierung und Bewertung". Das Risiko für den Abschluss Der Buchwert des Sachanlagevermögens zum 31. Dezember 2018 beträgt 1.248,4 Mio. €. Das Sachanlagevermögen enthält im Wesentlichen Erzeugungsanlagen. In den Vorjahren hat die Gesellschaft wesentliche außerplanmäßige Abschreibungen auf Erzeugungsanlagen erfasst. Die Erzeugungsanlagen umfassen standortspezifisch Grundstücke und Bauten, Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Gesellschaft prüft zum Abschlussstichtag, ob die Gründe für eine in Vorperioden erfasste außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Sind die Gründe weggefallen, ermittelt die Gesellschaft zum Abschlussstichtag den beizulegenden Wert der jeweiligen Erzeugungsanlage und vergleicht diesen mit dem Buchwert. Den beizulegenden Wert von Erzeugungsanlagen ermittelt die Gesellschaft mithilfe des Discounted Cashflow-Verfahrens. Liegt der beizulegende Wert über dem Buchwert, ergibt sich eine Zuschreibung. Die Ermittlung des beizulegenden Werts der Erzeugungsanlagen ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die auf Grundlage von langfristigen Preisannahmen für Strom und Brennstoffe prognostizierten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse, die verwendeten Diskontierungszinssätze, sowie die Einschätzung der Restlaufzeit der Kohlekraftwerke, die insbesondere von politischen Entscheidungen beeinflusst wird. Die Gesellschaft hat die Erwartungen in Bezug auf die kurz- und mittelfristige sowie langfristige Strompreisentwicklung aktualisiert. Insofern ergab sich ein Anhaltspunkt dafür, dass der Grund für eine in Vorperioden erfasste außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr länger besteht oder sich eine weitere Wertminderung ergeben hat. Darüber hinaus haben die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" ("Kohlekommission") Einfluss auf die erwartete Restlaufzeit der Kohlekraftwerke. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 Zuschreibungen in Höhe von 190,1 Mio. € sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 90,4 Mio. € erfasst, die im Wesentlichen auf Erzeugungsanlagen entfallen. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Zuschreibungen bzw. Abschreibungen nicht sachgerecht und die Erzeugungsanlagen in der Folge nicht korrekt bewertet sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir neben der rechnerischen Richtigkeit und der Konformität des Bewertungsmodells der Gesellschaft mit den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen, die Angemessenheit der darin einfließenden wesentlichen Annahmen sowie die zutreffende Ableitung der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus diesen Annahmen beurteilt. Dazu haben wir u. a. die wesentlichen Annahmen und die erwarteten Zahlungsmittelflüsse mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Durch Abstimmungen mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget sowie der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung haben wir deren Übereinstimmung sichergestellt. In Bezug auf die kurz- bis mittelfristigen Preisannahmen haben wir beurteilt, ob diese angemessen aus aktuellen Marktdaten abgeleitet worden sind. Hinsichtlich der langfristigen Preisannahmen für Strom und Brennstoffe hat die Gesellschaft unterschiedliche Szenarien entwickelt. Den jeweiligen beizulegenden Wert der Erzeugungsanlagen hat die Gesellschaft aus dem gewichteten Mittelwert der jeweiligen auf diesen Szenarien beruhenden Bewertungsergebnisse ermittelt. Die Angemessenheit der Annahmen und Szenarien haben wir auch durch Vergleich mit externen Markteinschätzungen und -studien beurteilt. Darüber hinaus haben wir beurteilt, inwieweit die aktuelle Diskussion im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" ("Kohlekommission") angemessen bei den Bewertungen berücksichtigt worden ist. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Diskontierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, die spezifischen Risikozuschläge und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Wir haben untersucht, dass der jeweilige Buchwert nach Zuschreibung die planmäßig fortgeschriebenen Anschaffungskosten der Erzeugungsanlagen nicht überschreitet. Zudem haben wir die angemessene Verbuchung der Zu- und Abschreibungen nachvollzogen. Unsere Schlussfolgerungen Die der Bewertung für Erzeugungsanlagen zugrunde liegende Vorgehensweise einschl. des Bewertungsmodells steht im Einklang mit den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen. Die verwendeten Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind angemessen. Bewertung der Rückstellungen im Kernenergiebereich Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt "Bilanzierung und Bewertung". Das Risiko für den Abschluss Zum 31. Dezember 2018 wurden im Jahresabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Rückstellungen im Kernenergiebereich in Höhe von 3.921,3 Mio. € (i. Vj. 3.741,4 Mio. €) erfasst. Die Ermittlung der Verpflichtungen ist komplex und die Bewertung in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen abhängig. Dies betrifft zum einen die Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die einschließlich von Kostensteigerungsraten im Wesentlichen aus branchenspezifischen Aufstellungen von externen Sachverständigen abgeleitet werden. Zum anderen sind Schätzungen in Bezug auf den Diskontierungszinssatz erforderlich. Die Risiken für den Jahresabschluss bestehen darin, dass die erwarteten Kosten für die Erfüllung der Verpflichtung einschließlich der erwarteten Kostensteigerung sowie die Zahlungszeitpunkte nicht zutreffend geschätzt werden, sodass insgesamt die verbliebenen Verpflichtungen unzutreffend bewertet sein können. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben das interne Kontrollsystem im Hinblick auf die Ermittlung der Verpflichtung der Gesellschaft gewürdigt und hinsichtlich seiner Wirksamkeit beurteilt. Dabei haben wir den Genehmigungsprozess für Änderungen des verwendeten Bewertungsmodells hinsichtlich seiner Einhaltung beurteilt. Hinsichtlich des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die rechnerische Richtigkeit des Modells anhand ausgewählter Rechenoperationen selbst nachvollzogen. Wir haben die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität der unabhängigen externen Sachverständigen für die Kostenschätzung beurteilt. Die im Bewertungsmodell angesetzten spezifischen Kosten für ausgewählte Stilllegungs- und Entsorgungstätigkeiten einschließlich der Kostensteigerungsraten haben wir mit den Kostenschätzungen der externen Sachverständigen verglichen. Dabei haben wir durch Befragungen die Abfolge der Tätigkeiten im Zeitablauf und ihre technische Realisierbarkeit nachvollzogen. Wir haben die korrekte Verarbeitung innerhalb des Bewertungsmodells im Rahmen einer bewussten Auswahl von Einzelposten nachvollzogen und die rechnerische Richtigkeit beurteilt. Von der Gesellschaft erwartete und berücksichtigte Kostensteigerungen haben wir anhand von externen Erwartungen, historischer Erfahrungen der Gesellschaft sowie bestehender Verträge für einzelne relevante Tätigkeiten gewürdigt. Weiterhin haben wir für ausgewählte Kosten untersucht, ob sich unterjährige Rückstellungsverbräuche aus den zugrunde liegenden Unterlagen wie z. B. Eingangsrechnungen externer Lieferanten ableiten lassen und damit zutreffend ermittelt sind. Unsere Schlussfolgerungen Das von der Gesellschaft verwendete Modell zur Ermittlung der Verpflichtungen ist sachgerecht. Die Annahmen hinsichtlich der Bewertung der Verpflichtungen sind angemessen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt. Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund¬sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2018 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Abschlussprüfer der EnBW Energie Baden-Württemberg AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Janz.
Frankfurt am Main, den 7. März 2019 KPMG AG gez. Janz, Wirtschaftsprüfer gez. Stratmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend und pflichtgemäß wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und für den Konzern wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen kontinuierlich begleitet und überwacht. Der Aufsichtsrat war dabei in sämtliche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der beabsichtigten Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung unterrichtet und ist dabei unter Angabe von Gründen auch auf Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von früher berichteten Plänen und Zielen eingegangen. Weiter informierte er den Aufsichtsrat über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, unter anderem über die Rentabilität der Gesellschaft (insbesondere des Eigenkapitals), den Gang der Geschäfte (insbesondere den Umsatz, die Ergebnisentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Personalentwicklung der Gesellschaft) und über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die Risikosituation des Konzerns und einzelner Konzernbereiche, die Unternehmensstrategie und -planung, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und die Compliance. Schwerpunkte der Beratungen im Plenum Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat in sechs ordentlichen Sitzungen am 16. Februar, 20. März, 7. Mai, 12. Juli, 27. September und 5. Dezember eingehend mit mündlichen und schriftlichen Berichten sowie Beschlussvorlagen des Vorstands beschäftigt. Darüber hinaus forderte er zu einzelnen Themen Berichte und Informationen des Vorstands an, die ihm jeweils rechtzeitig und vollständig erstattet wurden. Besondere Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen im Plenum waren über die oben genannten Themen hinaus: - Intensive Befassung und Diskussion mit dem Vorstand über die strategische Langfristplanung (mit den Schwerpunkten konventionelle Erzeugung, Wind offshore und onshore, Türkeigeschäft, systemkritische Infrastruktur sowie selektive Internationalisierung im Geschäftssegment Erneuerbare Energien) - Zustimmung zur Abgabe eines Gebots im Rahmen der Teilnahme an einer Auktion im Bereich Wind offshore im Rahmen eines Internationalisierungsprojekts - Zustimmung zur Abgabe eines Gebots im Rahmen des EU-Vergabeverfahrens "Besondere netztechnische Betriebsmittel" - Regelmäßige Berichterstattung über Betrieb, Sicherheit und gegebenenfalls Rückbau der nuklearen Erzeugungsanlagen - Befassung mit den Ergebnissen, technischen und kommerziellen Auswirkungen der Revision des Blocks 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim - Zustimmung zur Stilllegung des Dampfteils Block E am Standort Lausward - Befassung mit dem Netzneubauprojekt "SuedLink" der TransnetBW GmbH - Regelmäßige Berichterstattung über wesentliche Investitionsprojekte sowie über weitere Vorhaben im Rahmen der Erzeugungsstrategie (erneuerbare und konventionelle Erzeugung) - Zustimmung zum Verkauf der VNG Norge AS und ihrer Tochtergesellschaft VNG Danmark ApSdurch die VNG AG - Zustimmung zum Abschluss eines Gasbezugsvertrags mit OOO Gazprom Export durch die VNG Handel & Vertrieb GmbH - Zustimmung zu Maßnahmen der Finanzierung des Joint Ventures Borusan EnBW Enerji yatirimlari ve Üretim A.S., zur anteiligen Finanzierung der Erweiterung des Windparks Kiyiköy durch das Joint Venture sowie Befassung mit den Auswirkungen der politischen Ereignisse und Entwicklungen in der Türkei auf das Türkeigeschäft der EnBW AG - Zustimmung zum Budget für das Geschäftsjahr 2019 und Kenntnisnahme der Mittelfristplanung 2020 bis 2021, bestehend aus Konzernergebnis-, Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie der Ergebnis-(HGB-) und Liquiditätsplanung der EnBW AG - Festlegung der Höhe der kurzfristigen variablen Vorstandsvergütung des Jahres 2017 und der langfristigen variablen Vorstandsvergütung des Jahres 2015 (Performance-Periode 2015 bis 2017) - Überprüfung der Angemessenheit und Anpassung der Vorstandsvergütung - Festlegung der Ziele für die kurz- und langfristige variable Vorstandsvergütung 2019 - Befassung mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten der Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen der Bykov-Gruppe - Wiederbestellung des Finanzvorstands Thomas Kusterer für eine weitere Bestellperiode von fünf Jahren - Bestellung von Colette Rückert-Hennen zum Personalvorstand mit Amtsbeginn im Jahr 2019 - Befassung mit der aktuellen Werbe- und Imagekampagne der EnBW AG - Befassung mit dem jährlichen Compliance- und Datenschutzbericht und der Agenda des Folgezeitraums - Berichterstattung über den Verlauf und die Ergebnisse der Tarifverhandlungen - Berichterstattung über den Status zur Informationssicherheit - Regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung der Marktpreise für Strom, Brennstoffe und CO2 - Regelmäßige Berichterstattung über Kennzahlen im Arbeits- und Gesundheitsschutz und außergewöhnliche Ereignisse im EnBW-Konzern - Befassung mit dem Beteiligungsmanagement vollkonsolidierter Konzerngesellschaften und dem Umgang mit kommunalen Minderheitsbeteiligungen - Verabschiedung des Vorschlags an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 - Durchführung eines Auswahlverfahrens entsprechend der EU-Verordnung 537/2014 und Beschlussfassung über den künftigen Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre ab 2019 - Regelmäßige Befassung mit der Entwicklung der Finanzratings der EnBW AG - Zustimmung zur Emission einer sogenannten "Grünen Anleihe" im Umfang von 500 Mio. € - Befassung mit der digitalen Transformation der EnBW AG und des EnBW-Konzerns - Nach- und Umbesetzung von Ausschüssen des Aufsichtsrats aufgrund des Ausscheidens von Aufsichtsratsmitgliedern, im Rahmen einer Überarbeitung und Aktualisierung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, Einrichtung eines neuen Digitalisierungsausschusses (ab 2019) Außerhalb der Sitzungen wurde der Aufsichtsrat schriftlich über sämtliche Geschäftsvorgänge vom Vorstand informiert, die für die Gesellschaft oder den Konzern von besonderer Bedeutung waren. Zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand, und hier insbesondere mit dessen Vorsitzendem, fand darüber hinaus ein ständiger Austausch zu Fragen der strategischen Ausrichtung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der Compliance, wichtiger Einzelvorgänge sowie aktuell anstehender Entscheidungen statt. Bei den einzelnen Aufsichtsratssitzungen war durchweg eine sehr hohe Anwesenheitsquote zu verzeichnen. Die überwiegende Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder war bei sämtlichen Aufsichtsratssitzungen anwesend. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Arbeit der Ausschüsse Zur effizienten Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats haben die eingerichteten Ausschüsse im vergangenen Geschäftsjahr erneut regelmäßig getagt. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 146 des Integrierten Geschäftsberichts 2018 dargestellt. Über die Arbeit in den Ausschüssen haben die Ausschussvorsitzenden regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums ausführlich berichtet. Der Personalausschuss befasste sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in acht Sitzungen und einem schriftlichen Umlaufbeschlussverfahren insbesondere mit der Überarbeitung des bei Neu- beziehungsweise Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern zur Anwendung kommenden Musterdienstvertrags, mit der jährlichen Festlegung und Erreichung der kurz- und langfristigen Ziele der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder, mit der Überprüfung der Angemessenheit und der Anpassung der Vorstandsvergütung, mit einer Änderung des Systems der variablen Vorstandsvergütung und mit der (Wieder-)Bestellung des Vorstandsmitglieds Thomas Kusterer. Des Weiteren führte er, unterstützt durch externe Personalberater, ein Verfahren zur (Vor-)Auswahl und Bewertung von Kandidaten für die Nachfolge des aus Altersgründen im Jahr 2019 ausscheidenden Vorstandsmitglieds Dr. Bernhard Beck durch. Der Ausschuss bereitete die entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats durch Erarbeitung von Beschlussempfehlungen vor. Der Finanz- und Investitionsausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu sechs Sitzungen zusammen. Er befasste sich eingehend mit der Finanz-, Liquiditäts- und Ergebnissituation der EnBW AG und des EnBW-Konzerns sowie dem Budget für das Geschäftsjahr 2019 und der Mittelfristplanung 2020 bis 2021. Zudem prüfte er aktuelle Investitions- beziehungsweise Desinvestitionsvorhaben und bereitete durch seine Beratungen die entsprechenden Entscheidungen des Aufsichtsrats vor. Darüber hinaus hat der Finanz- und Investitionsausschuss den ihm nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Entscheidung anstelle des Gesamtaufsichtsrats übertragenen Projekten, insbesondere dem Erwerb des Biomethanportfolios eines Wettbewerbers durch die Konzerngesellschaft bmp greengas GmbH, Finanzierungsmaßnahmen zur Wachstumssteigerung im Heimspeichermarkt, dem Abschluss beziehungsweise der Anpassung verschiedener Verträge über Strahlenschutzdienstleistungen durch die EnBW Kernkraft GmbH, baulichen Maßnahmen am Standort-Zwischenlager Philippsburg, dem Erwerb der Biogassparte durch eine VNG-Tochtergesellschaft von einem Wettbewerber, der Abgabe eines Angebots in einem vom Landkreis Freudenstadt durchgeführten GU-Ausschreibungverfahren zum Breitbandausbau, dem Gesamtrahmen für die Prolongation oder den Neuabschluss von Banklinien für die EnBW AG für das Budgetjahr 2019 sowie dem Erwerb von Bestandswindparks in Schweden zugestimmt. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich in vier ordentlichen Sitzungen und einem schriftlichen Umlaufbeschlussverfahren insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der Compliance und des Datenschutzes sowie der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Der Ausschuss prüfte und analysierte zur Vorbereitung der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vom 20. März 2018 unter anderem den Jahres- und Konzernabschluss (IFRS), den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer. Des Weiteren befasste er sich mit dem Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des (Konzern-)Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Darüber hinaus erteilte er dem Abschlussprüfer nach Einholung der gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex geforderten Unabhängigkeitserklärung den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2018, traf mit ihm die Honorarvereinbarung und legte die Prüfungsschwerpunkte fest. Weiter hat sich der Ausschuss intensiv mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems auseinandergesetzt. Der Prüfungsausschuss befasste sich zudem mit der Quartalsmitteilung zum 31. März 2018, prüfte den Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 und beriet hierüber in Anwesenheit des Abschlussprüfers und erörterte darüber hinaus ebenso die Quartalsmitteilung zum 30. September 2018 eingehend mit dem Vorstand. Weitere wesentliche Themen waren die Befassung mit dem Ergebnis der Prüfung zum EMIR-Compliance-System aus dem Geschäftsjahr 2017, die regelmäßige Berichterstattung über Angelegenheiten der Corporate Compliance, die Berichterstattung über Erkenntnisse aus Revisionsprüfungen sowie die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung über die Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für die Geschäftsjahre 2019 bis einschließlich 2023 mit Verlängerungsoption um zwei Jahre entsprechend den Regelungen der EU-Verordnung 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Der Nominierungsausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 zu einer Sitzung zusammen. Er fasste im Rahmen der ihm von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat übertragenen Zuständigkeiten nach § 32 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) verschiedene Beschlüsse zur Ausübung von Beteiligungsrechten im EnBW-Konzern. Der im Geschäftsjahr 2010 eingerichtete Ad-hoc-Ausschuss tagte einmal im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er hat die Aufgabe, die Untersuchungen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Befassung mit allen darüber hinausgehenden rechtlichen Aspekten hinsichtlich möglicher Unregelmäßigkeiten bei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen der Bykov-Gruppe zu überwachen. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG trat im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zusammen. Corporate GovernanceAuch im Geschäftsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit verschiedenen Fragen der Corporate Governance befasst. Diese sind im Corporate Governance Bericht ausführlich dargestellt. Der Corporate Governance Bericht ist Teil der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, die die Gesellschaft entsprechend §§ 289 f. Abs. 1 Satz 2, 315 d Satz 2 HGB auf ihren Internetseiten (www.enbw.com/corporate-governance) veröffentlicht hat. In seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 befasst, die an den Aufsichtsrat als Organ beziehungsweise seine Mitglieder sowie an das Unternehmen insgesamt gerichtet sind. Er nahm den Bericht des für die Corporate Governance zuständigen Vorstandsmitglieds Dr. Bernhard Beck entgegen und verabschiedete die gemeinsame Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats zum Kodex nach § 161 AktG. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Erklärungen der Vorjahre stehen auf den Internetseiten der EnBW AG (www.enbw.com/corporate-governance) dauerhaft zur Verfügung. Außerdem ist die aktuelle Entsprechenserklärung in der ebenfalls online veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung vollständig wiedergegeben. Die jährliche vom Kodex empfohlene Effizienzprüfung des Aufsichtsrats fand in der Sitzung am 5. Dezember 2018 statt. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Berlin, wurde von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 für das Geschäftsjahr 2018 erneut zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2018 gewählt. In derselben Hauptversammlung wurde KPMG ferner zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2019 gewählt, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. Der Prüfungsausschuss erteilte KPMG die jeweiligen Prüfungsaufträge und legte die Prüfungsschwerpunkte für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung fest. Entsprechend ihrer Beauftragung nahm KPMG eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses nebst Zwischenlagebericht vor und erteilte darüber anschließend eine uneingeschränkte Bescheinigung entsprechend § 115 Abs. 5 WpHG. In der Sitzung am 25. Juli 2018 berichtete der Prüfer den Mitgliedern des Prüfungsausschusses über seine Prüfungstätigkeit sowie die Prüfungsergebnisse und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Die Ausschussmitglieder hatten nach ihrer eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den Halbjahresfinanzbericht. Auf Grundlage der durch den Prüfungsausschuss festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung prüfte KPMG den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der EnBW AG und den auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2018 sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018. Die Prüfungen ergaben keine Einwendungen, sodass jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Darüber hinaus unterzog der Abschlussprüfer das vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem der EnBW AG einer intensiven Prüfung und bestätigte, dass dieses seine Aufgaben erfüllt. Die Entwürfe der Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses (einschließlich des zusammengefassten Lageberichts), die jeweils die Entwürfe der Abschlüsse enthielten, wurden den Mitgliedern des Prüfungsausschusses rechtzeitig am 27. Februar 2019 für die Ausschusssitzung am 7. März 2019 übersandt. Ebenfalls erhielten die Mitglieder des Prüfungsausschusses den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands. In dieser Sitzung berichtete der Abschlussprüfer eingehend über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Der Abschlussprüfer berichtete den Ausschussmitgliedern, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, festgestellt worden sind, und informierte die Ausschussmitglieder über von ihm zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen (unter anderem die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung) sowie darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Prüfungsausschuss befasste sich eingehend mit den übersandten Abschlussunterlagen und Entwürfen der Prüfungsberichte. Gegen den Jahres- und Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands erhob der Prüfungsausschuss nach Abschluss seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen. Er empfahl dem Aufsichtsrat, die Abschlüsse nebst dem zusammengefassten Lagebericht zu billigen und dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zuzustimmen. Im Anschluss an die ausführliche Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss wurden die ausgefertigten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers nebst den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellten Abschlüssen für die EnBW AG und den EnBW-Konzern sowie dem zusammengefassten Lagebericht sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig am 14. März 2019 vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. März 2019 übersandt. Ebenfalls erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands. Der Abschlussprüfer berichtete ferner in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung sowie darüber, dass er im Rahmen seiner Prüfung keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, festgestellt hat, und stand für Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung. Außerdem informierte er über von ihm zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen (unter anderem die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung) und darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Darüber hinaus berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ausführlich über die Beratungen und Ergebnisse der Sitzungen des Prüfungsausschusses. Auch sie stand für Fragen der übrigen Gremienmitglieder zur Verfügung. Der Aufsichtsrat bezog die Ergebnisse des Abschlussprüfers und des Prüfungsausschusses in seine weiteren Beratungen ein. Der Aufsichtsrat prüfte sodann den Jahresabschluss und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2018 sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung über das Geschäftsjahr 2018 und den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018. Das abschließende Ergebnis seiner eigenen Prüfungen führte zu keinerlei Einwendungen des Aufsichtsrats. Dieser stimmte den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers zu und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 - der damit festgestellt ist sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2018 und schloss sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 an. Infolge der Aufhebung der früheren Aktionärsvereinbarung zwischen den Hauptaktionären der EnBW AG am 22. Dezember 2015 wird die EnBW AG von keinem ihrer Aktionäre mehr beherrscht. Daher wird seit dem Geschäftsjahr 2016 kein Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG mehr erstellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Personelle Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat VorstandIm Vorstand kam es im Geschäftsjahr 2018 zu keinen personellen Veränderungen. AufsichtsratIm Geschäftsjahr 2018 gab es im Aufsichtsrat folgende personelle Veränderungen: Klaus Schörnich hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt und ist mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Mannheim - Registergericht - mit Beschluss vom 4. September 2018 Volker Hüsgen, Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Düsseldorf AG und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Stadtwerke Düsseldorf AG, zum Mitglied des Aufsichtsrats der EnBW AG bestellt. Des Weiteren haben Silke Krebs, Sebastian Maier, Arnold Messner und Heinz Seiffert jeweils ihr Amt als Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt und sind mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als gewähltes Ersatzmitglied für Arnold Messner ist Achim Binder mit Wirkung zum 1. Januar 2019 als Mitglied in den Aufsichtsrat der EnBW AG nachgerückt. Für Sebastian Maier ist Jürgen Schäfer als gewähltes Ersatzmitglied ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2019 als Mitglied in den Aufsichtsrat der EnBW AG nachgerückt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 6. Dezember 2018 wurde Harald Sievers, Landrat des Landkreises Ravensburg, mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrats der EnBW AG bestellt. Durch weiteren Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 14. Februar 2019 wurde Marika Lulay, Vorsitzende der geschäftsführenden Direktoren (CEO) und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE mit Sitz in Stuttgart, mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats der EnBW AG bestellt. Alle Anträge für die vorgenannten gerichtlichen Bestellungen wurden gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 2 DCGK bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der EnBW AG am 8. Mai 2019 befristet. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit und ihre Tätigkeit für das Unternehmen. Bei den Mitgliedern des Vorstands bedankt sich der Aufsichtsrat für ihr persönliches Engagement und die im Geschäftsjahr 2018 für das Unternehmen und seine Kunden geleistete Arbeit. Ein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im EnBW-Konzern für ihren engagierten Einsatz im Geschäftsjahr 2018.
Karlsruhe, den 27. März 2019 Der Aufsichtsrat Lutz Feldmann, Vorsitzender |
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