![]() ENCAVIS AG (vormals: Capital Stage AG)HamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Geschäftsbericht 2018Wir sind einer der führenden unabhängigen und börsennotierten Stromproduzenten aus Erneuerbaren Energien in EuropaKonzern-Kennzahlen*scroll
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Die angegebenen operativen Konzern-Kennzahlen stellen allein auf die operative Ertragskraft
des Unternehmens ab und berücksichtigen keine IFRS-bedingten Bewertungseffekte. Führend in EuropaEncavis ist in zehn Ländern Europas aktiv. Unsere 175 Solar- und 69 Windparks sorgen dabei für eine klimafreundliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Solarparksscroll
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DänemarkWind: 4 Nennleistung: 41,4 MW CO2Einsparung: 38.850 T DeutschlandSolar: 52, Wind: 46 Nennleistung: 785,4 MW CO2Einsparung: 837.400 T FinnlandWind: 1 Nennleistung: 13,2 MW CO2Einsparung: 26.700 T FrankreichSolar: 26, Wind: 11 Nennleistung: 334,4 MW CO2Einsparung: 317.100 T GroßbritannienSolar: 19, Wind: 2 Nennleistung: 144,9 MW CO2Einsparung: 104.500 T ItalienSolar: 73, Wind: 1 Nennleistung: 166,5 MW CO2Einsparung: 122.600 T NiederlandeSolar: 4 Nennleistung: 105,6 MW CO2Einsparung: 43.100 T ÖsterreichWind: 3 Nennleistung: 36,20 MW CO2Einsparung: 45.000 T SpanienSolar: 1 Nennleistung: 300 MW CO2Einsparung: 357.00 T SchwedenWind: 1 Nennleistung: 10,00 MW CO2Einsparung: 13.800 T Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Soll-Werte nach Netzanschluss. Vorwort des VorstandsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,sehr geehrte Damen und Herren,während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 konnten wir im Konzern alle gesteckten Ziele an Umsatz, Ergebnis und Cashflow übertreffen sowie an entscheidenden Stellen die Weichen für den weiteren Wachstumskurs der Encavis AG stellen. Ein wesentlicher und nach außen hin sichtbarer Meilenstein wurde dabei am 26. Februar 2018 erreicht: Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss der Capital Stage AG und der CHORUS Clean Energy AG haben wir uns in ENCAVIS umbenannt und damit auch mit unserem neuen Namen den Weg in die Zukunft erfolgreich eingeläutet. Unter Encavis vereint sich seither die umfassende Expertise zweier Solar- und Windparkbetreiber sowie erfahrener Dienstleister für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen. Inzwischen haben wir die Erfolgsgeschichte fortgeschrieben und die Encavis AG durch die anstehenden Projekte zum größten konzernunabhängigen börsennotierten Stromproduzenten im Bereich Erneuerbare Energien in Europa weiterentwickelt. Das Portfolio umfasst derzeit 175 Solar- und 69 Windparks in zehn Ländern Europas mit einer Erzeugungsleistung von nahezu 2 Gigawatt (GW). Im Jahr 2018 konnten wir unser Portfolio um mehr als 390 Megawatt (MW) erweitern. Davon entfallen allein 300 MW auf den Solarpark Talayuela, der auf einer Fläche von 790 Hektar in Spanien errichtet werden wird. Der im Oktober 2018 von uns erworbene Park ist nicht nur der größte unserer Unternehmensgeschichte, sondern auch einer der größten Europas. Für uns ist die Akquisition aber schon deshalb ein Meilenstein, da sie den Eintritt in den zukunftsträchtigen Markt für privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge - die so genannten Power Purchase Agreements (PPAs) - als Grundlage für die Finanzierung des Projektes markiert. Nach der im Laufe des Jahres 2020 geplanten Fertigstellung des Solarparks Talayuela soll der produzierte Strom über einen Zeitraum von zehn Jahren fest an ein bonitätsstarkes europäisches Unternehmen veräußert werden. Ab dem ersten vollen Betriebsjahr wird die Solaranlage in Spanien damit einen Umsatzbeitrag in Höhe von rund 25 Millionen Euro jährlich leisten. Das Beispiel zeigt, dass sich Erneuerbare-Energien-Anlagen mit privatwirtschaftlichen Verträgen - völlig unabhängig von staatlichen Einspeisevergütungen - sehr attraktiv betreiben lassen. In den Ländern, in denen sich aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung Photovoltaikanlagen besonders wettbewerbsfähig betreiben lassen, werden wir uns auf dem wachstumsstarken Markt für PPAs auch zukünftig ganz klar positionieren. Gleichzeitig werden wir aber auch unser bisheriges Kerngeschäft, das heißt Erneuerbare-Energien-Anlagen, mit denen wir den produzierten Strom zu staatlich garantierten Vergütungssätzen veräußern können, weiter konsequent ausbauen. Die Nutzung der erneuerbaren Energieträger Sonne und Wind zählt bereits in vielen Ländern zu den preisgünstigsten Arten der Stromerzeugung und macht deren Vermarktung attraktiv. Kombiniert mit den modernen Möglichkeiten der Speichertechnologie bleibt sie einer der Megatrends unserer Zeit. Auf der UN-Klimakonferenz im polnischen Kattowitz im Dezember 2018 wurde das erneut überdeutlich. Diese Entwicklung aktiv mitzugestalten sehen wir als unsere Aufgabe an, weil wir unserer Rolle als bedeutender Player in diesem Markt gerecht werden wollen und uns in der Verantwortung für künftige Generationen sehen. Ein entscheidender Faktor beim künftigen Ausbau unseres Portfolios ist die Zusammenarbeit mit unseren strategischen Partnern wie dem Staatsfonds Irlands, dem irischen Projektentwickler Power Capital sowie dem in Großbritannien ansässigen Unternehmen Solarcentury. Letzteres hat und wird uns weiterhin den exklusiven Zugang zu dessen Projekten mit einer Gesamterzeugungskapazität in Höhe von insgesamt 1,1 GW gewähren, wobei wir nahezu ein Drittel dieser Projekte bereits in nicht einmal einem Jahr erfolgreich umgesetzt haben. Zu diesen zählen auch die Anlage in Talayuela sowie ein 44-MW-Solarpark im niederländischen Eindhoven, den wir im März 2018 erworben haben. Die Vereinbarungen mit unseren Partnern ermöglichen uns auch weiterhin den exklusiven Zugriff auf attraktive Projekte. Parallel dazu werden wir selbstverständlich auch chancenreiche Kaufgelegenheiten auf dem freien Markt wahrnehmen. Unser Geschäft mit institutionellen Investoren, das wir über unsere Tochtergesellschaft Encavis Asset Management AG in Neubiberg bei München abbilden, konnten wir in den vergangenen Monaten ebenfalls ausbauen. Institutionellen Investoren bieten wir dabei im Bereich der Erneuerbaren Energien unterschiedliche Dienstleistungen an, dazu zählen auch die Beratung und die Umsetzung beim Aufbau eines maßgeschneiderten Portfolios aus Erneuerbare-Energien-Anlagen oder fondsbasierte Beteiligungsmöglichkeiten an Wind- und Solarparks. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir diesen Bereich neu strukturiert und die Vertriebskapazitäten erhöht; im Geschäftsjahr 2019 konnten wir so bereits erste vielversprechende Ergebnisse erzielen. So ist es uns im Berichtszeitraum gelungen, statt der geplanten Einwerbung von Investitionsmitteln in Höhe von 100 Millionen Euro sogar 180 Millionen Euro an Zusagen zu erhalten. Nicht zuletzt durch das erhöhte Volumen der eingeworbenen Investitionsmittel konnten wir diese erst im Dezember 2018 abschließen und nicht - wie erwartet - bereits im Juni 2018. Dadurch konnte auch mit der Umsetzung der Investitionsstrategien erst später begonnen werden. In der Folge konnten wir unsere Ergebniserwartung auf Segmentebene im Bereich des Asset Managements nicht voll erreichen. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um eine zeitliche Verschiebung, denn die eingeworbenen Mittel werden im laufenden Geschäftsjahr 2019 weiter investiert. So hatte Anfang dieses Jahres beispielsweise ein von der Landesbank Baden-Württemberg vertriebener Spezialfonds mit einem angestrebten Volumen in Höhe von 100 Millionen Euro sein erstes Closing und konnte für institutionelle Investoren einen Windpark erwerben. Dabei haben wir beim Asset Sourcing eine entscheidende Rolle gespielt. Erfolge haben wir auch bei dem von uns aufgelegten SICAV-Spezialfonds "Renewables Europe II" mit einem Zielvolumen von 200 Millionen Euro erzielt, der über die Bayerische Landesbank platziert wird. Dafür haben wir uns drei Windparks und einen Solarpark in Deutschland gesichert. Auch in Bezug auf die finanziellen Eckdaten verlief das Geschäftsjahr 2018 für uns überaus erfolgreich. Wir haben unsere Ziele auf Konzernebene nicht nur voll erreicht, sondern zum Teil sogar übertroffen. Wesentlich für diese Entwicklung war der konsequente Ausbau unseres Bestandsportfolios. Zwar haben auch die positiven meteorologischen Rahmenbedingungen im Bereich Solar in Deutschland mit den Auswirkungen des "Jahrhundertsommers" ihren positiven Beitrag geleistet, diese wurden jedoch durch die enttäuschenden meteorologischen Bedingungen im Bereich Wind und in Solar-Frankreich und Solar-Italien teilweise kompensiert. In Summe konnte der Encavis-Konzern seine Umsatzerlöse um 12 % auf rund 248,8 Millionen Euro (Guidance: mehr als 240 Millionen Euro) steigern. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erreichte rund 186,9 Millionen Euro (Guidance: über 175 Millionen Euro). Gegenüber dem Vorjahresergebnis von 166,8 Millionen Euro entspricht dies einem Plus von ebenfalls rund 12 %. Das operative Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) konnten wir um 13 % von 100,4 Millionen Euro im Jahr 2017 auf nun 113,7 Millionen Euro (Guidance: über 105 Millionen Euro) steigern. Der operative Cashflow stieg gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich und erreichte zum Ende des Berichtszeitraums rund 174,3 Millionen Euro (Guidance: über 163 Millionen Euro). Das operative Ergebnis je Aktie erhöhte sich infolge dieser Entwicklung auf 0,314 Euro (Guidance: über 0,30 Euro). Die Eigenkapitalquote bleibt mit rund 25,9 % weiterhin auf einem sehr guten Niveau. Auf Basis der zu Beginn beschriebenen erfolgreichen strategischen Weichenstellungen für Encavis erwarten wir auch für das laufende Geschäftsjahr 2019 eine Fortsetzung unseres qualitativen Wachstumskurses. Die Ergebniserwartung steht dabei im Vergleich zu einem meteorologisch sehr starken Geschäftsjahr 2018. Für die Vergleichbarkeit und die Nachvollziehbarkeit des organischen Wachstums der Gesellschaft wurden die operativen Ergebniskennziffern für das Geschäftsjahr 2018 nachfolgend um diese meteorologischen Effekte bereinigt. Wir gehen demnach von einer Umsatzsteigerung auf mehr als 255 Millionen Euro (wetteradjustiert 2018: EUR 242,1 Mio.) aus. Zudem erwarten wir, ein operatives EBITDA von über 190 Millionen Euro (wetteradjustiert 2018: EUR 179,8 Mio.) erzielen zu können. Auf Konzernebene rechnen wir mit einer weiteren Steigerung des operativen EBIT auf gut 112 Millionen Euro (wetteradjustiert 2018: EUR 106,6 Mio.). Für den operativen Cashflow erwarten wir, einen Wert von über 180 Millionen Euro erreichen zu können. Das operative Ergebnis je Aktie dürfte damit auf 0,35 Euro ansteigen. Diese Erwartungen an das Geschäftsjahr 2019 basieren dabei auf den zu Mitte März 2019 bereits gehaltenen beziehungsweise erworbenen Solar- und Windparks und beinhalten keine Effekte aus zusätzlichen Akquisitionen im weiteren Jahresverlauf. Die technische Verfügbarkeit der Anlagen soll im Geschäftsjahr 2019 weiterhin bei über 95 % liegen. Unser qualitatives Wachstum haben wir in der Vergangenheit wiederholt über innovative Finanzierungswege erfolgreich sichergestellt. Dazu zählen etwa ein Hybrid Convertible mit einem Volumen von nahezu 100 Millionen Euro, den wir im Jahr 2017 platziert haben. Im September 2018 haben wir zudem erstmals 50 Millionen Euro über einen "Green Schuldschein" zu äußerst attraktiven Konditionen eingeworben. Damit haben wir uns erfolgreich den Zugang zu den so genannten ESG-Anlegern (Environmental-, Social- und Governance-Investoren) geöffnet, die sich bei der Auswahl ihrer Anlagen an Umwelt- und Sozialstandards orientieren. Dazu zählt ganz wesentlich auch, dass die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen von Encavis von ISS-oekom, einer der weltweit führenden ESG-Research- und Ratingagenturen mit dem Prime-Label der Agentur ausgezeichnet wurden. Die Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells ist damit erneut von unabhängiger Seite bestätigt worden. Derzeit treffen wir die Vorbereitungen, um künftig auch unsere Berichterstattung im Bereich der Corporate Social Responsibility auszubauen. Mit unseren Solar- und Windparks konnten wir auch im vergangenen Jahr wieder einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende in Europa und für eine sichere und saubere Energieversorgung von morgen leisten. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, an der erfolgreichen Entwicklung unseres Unternehmens im vergangenen Jahr wollen wir auch Sie selbstverständlich weiterhin beteiligen. Wir schlagen daher für das Geschäftsjahr 2018 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,24 Euro je stimmberechtigte Aktie vor, die wie in den Jahren zuvor als Wahldividende gewährt wird. Darüber hinaus haben wir durch die Bekanntgabe unserer Dividendenpolitik im Jahr 2017 die Transparenz und Planbarkeit für unsere Aktionäre weiter erhöht. Demnach können Sie - auf Basis des Bestandsportfolios vom März 2018 - bis zum Jahr 2021 gegenüber dem Vergleichsjahr 2016 mit einer um nominal 50 % höheren Dividende rechnen. Das entspricht einer Dividende in Höhe von 0,30 Euro im Jahr 2021. Mit der vorgeschlagenen Dividende für das Geschäftsjahr 2018 entsprechen wir dieser Dividendenstrategie. Sehr geehrte Damen und Herren, die Encavis AG entwickelt sich erfolgreich weiter. Wir freuen uns, wenn Sie uns auf diesem Weg auch zukünftig begleiten.
Hamburg, im März 2019 Der Vorstand Dr. Dierk Paskert, CEO Dr. Christoph Husmann, CFO Die Encavis AktieKennzahlen zur Aktiescroll
Das Börsenjahr 20182018 war ein turbulentes Jahr an den deutschen Börsen. Anders als in den beiden Vorjahren 2016 und 2017 wurden keine neuen Rekordstände bei den Aktienindizes erreicht, stattdessen sanken die Kurse 2018 deutlich. Am 28. Dezember 2018, dem letzten Handelstag, schloss der DAX bei 10.558 Punkten und damit rund 18,3 % niedriger als der Schlusskurs 2017. Der Kurs des Auswahlindex SDAX, in dem die Encavis-Aktie notiert, entwickelte sich ähnlich. Verglichen mit dem Vorjahr verbuchte der Index ein Minus von 20,0 % und schloss zum Jahresende bei 9.509 Punkten. Zu der schwachen Entwicklung an den Aktienmärkten haben die steigenden politischen und wirtschaftlichen Risiken beigetragen. Während des gesamten Jahres schwelten internationale Konflikte. Insbesondere der Handelsstreit zwischen den beiden weltgrößten Volkswirtschaften USA und China verunsicherte die Anleger. Im zweiten Halbjahr stiegen die Sorgen wegen einer nachlassenden weltweiten Konjunktur. Zahlreiche Unternehmen korrigierten ihre Ergebnis- und Umsatzprognosen für das laufende Geschäftsjahr nach unten. Auch große Volkswirtschaften wie Deutschland mussten ihre Erwartungen für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) senken. Die bedeutenden Kapitalmärkte in anderen Ländern schwächelten während des Berichtszeitraums ebenfalls. Nach der Rekordjagd im vorangegangenen Jahr gaben die amerikanischen Indizes 2018 vergleichsweise wenig nach. So schloss der Dow Jones in den USA mit einem Jahresminus von 6,7 %. Die Aktien in Großbritannien entwickelten sich auch aufgrund der Unsicherheiten über den Brexit schwächer. Der britische FTSE-100-Index verlor im Gesamtjahr 12,4 %. Ein ähnliches Minus von 12,1 % verbuchte der MSCI für die Schwellenländer (MSCI Emerging Markets Index). Dabei drückte der Rückgang der hohen BIP-Wachstumsraten die Kursentwicklung. Leidtragender war insbesondere der chinesische Aktienmarkt. Der entsprechende Leitindex CSI 300 brach 2018 um 26,3 % ein und entwickelte sich damit am schwächsten. Die Encavis-Aktie im Börsenjahr 2018Die Encavis-Aktie entwickelte sich im Börsenjahr 2018 besser als die deutschen Indizes DAX und SDAX. In einem schwierigen Börsenumfeld startete die Aktie bei einem Kurs von 6,46 Euro in das Jahr, konnte dieses Niveau allerdings nicht halten. Nach anfänglichen Kursgewinnen auf über 7,00 Euro im Januar und Februar bei einem Jahreshöchstkurs von 7,09 Euro am 23. Januar 2018, hielt die Aktie dem Abwärtsdruck des Gesamtmarktes nicht stand. Zwischen Ende März und Mitte Juni bewegte sich der Aktienkurs in einem Korridor zwischen 6,30 Euro und 6,70 Euro. In der zweiten Jahreshälfte verlor die Aktie parallel zum Gesamtmarkt an Wert und notierte zum Handelsschluss am 28. Dezember 2018 bei 5,50 Euro und damit 14,9 % niedriger als zu Beginn des Jahres. Diesen Trend konnten auch positive Meldungen aus dem operativen Geschäft von Encavis nicht langfristig aufhalten. Weitere positive Unternehmensmeldungen wie die Ausgabe des ersten "Green Schuldscheins" zur weiteren Wachstumsfinanzierung im September, der Zukauf des größten Solarparks in der Unternehmensgeschichte im Oktober und gesteigerte Unternehmensergebnisse stabilisierten den Kurs zwischenzeitlich. Marktkapitalisierung und Handelsvolumen im Börsenjahr 2018Die Marktkapitalisierung von Encavis betrug am 31. Dezember 2018 rund 712 Millionen Euro (29. Dezember 2017: 829 Millionen Euro). Die Anzahl der Aktien lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 129.487.340 Stück. Die Liquidität der Encavis-Aktie sank verglichen mit dem außergewöhnlich hohen Wert aus dem Vorjahr: Auf der elektronischen Handelsplattform Xetra wurden 2018 täglich durchschnittlich 149.341 Aktien gehandelt (Vorjahr: 192.227 Aktien). Coverage - Encavis-Aktie überwiegend mit "Kaufen" bewertetMitte Februar 2019 wurde die Aktie der Encavis AG von neun Kreditinstituten und Analysehäusern aktiv gecovert. Während des Berichtszeitraums nahm die Commerzbank erstmals die Coverage auf. Sie bewertet die Aktie mit "Hold". Die anderen acht Institute Baader Bank, Bankhaus Lampe, Berenberg Equity Research, DZ BANK, Macquarie, M.M. Warburg & Co., Quirin Privatbank Equity Research sowie ODDO BHF empfehlen die Aktie zum Kauf ("Buy" bzw. "Outperform"). Im Durchschnitt sehen sie ein Kursziel von 7,90 Euro, wobei die Bandbreite der Bewertungen zwischen 6,20 Euro und 8,80 Euro liegt. Encavis führt aktuell Gespräche mit weiteren namhaften Instituten, die an einer Aufnahme der Coverage interessiert sind. Die Encavis AG veröffentlicht auf der Homepage in der Rubrik "Investor Relations/Research" den aktuellen Überblick über die von den Analysten veröffentlichten Kursziele. AktionärsstrukturDie Aktionärsstruktur von Encavis hat sich im Berichtszeitraum nicht wesentlich verändert. Fast zwei Drittel der Aktien befinden sich im Streubesitz, sodass ein liquider Handel der Aktie gewährleistet ist. Alle Großaktionäre hielten ihre Anteile am Unternehmen weitestgehend stabil. Die AMCO Service GmbH, die der Unternehmerfamilie Büll zuzuordnen ist, erhöhte ihre Anteile auf über 20 %. Die Anteilsverhältnisse der Encavis AG stellten sich im März 2019 wie folgt dar:
Ordentliche HauptversammlungDie ordentliche Hauptversammlung der Encavis AG fand am 8. Mai 2018 statt. Die teilnehmenden Aktionäre und Aktionärsvertreter repräsentierten rund 56,48 % des Grundkapitals. Damit stieg die Beteiligung verglichen mit 2017 leicht an. Diese stimmten fast allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zu. Zum Tagesordnungspunkt "Ermächtigung Ausgabe Options-/Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2018" gab es einen Gegenantrag, dem die anwesenden Aktionäre zustimmten. Zudem schloss sich die überwiegende Mehrheit der Aktionäre und Aktionärsvertreter auf der Hauptversammlung dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat an, eine Dividende aus einem Teil des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 zu zahlen. Diese wurde auf 0,22 Euro je Aktie erhöht. Wie in den Vorjahren wurde die Dividende erneut als Aktiendividende angeboten, sodass die Aktionäre die Wahlmöglichkeit zwischen der Auszahlung in bar bzw. in Form einer Sachdividende von Aktien der Encavis AG hatten. Informationen zur Hauptversammlung der Encavis AG sind auf der Homepage der Gesellschaft unter "Investor Relations/Hauptversammlungen" abrufbar. Fragen und InformationenAlle relevanten Informationen der Encavis AG werden im Sinne einer transparenten Kapitalmarktkommunikation auf der Homepage der Gesellschaft www.encavis.com in der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht und bereitgestellt. Zudem nutzt die Encavis AG seit Juni 2015 aktiv auch soziale Medien wie beispielsweise Twitter (https://twitter.com/encavis), um Nachrichten und Informationen zum Unternehmen zeitnah und transparent zu kommunizieren. Die Investor-Relations-Abteilung steht für Fragen und Anregungen zur Aktie und zum Unternehmen stets gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! Encavis AGGroße Elbstraße 59 D-22767 Hamburg Fon +49 40 378562-0 E-Mail: ir@encavis.com Finanzkalender der Encavis AG 2019scroll
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat in seiner jeweiligen Zusammensetzung die für ihn nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung bestehenden Aufgaben und Rechte uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und für den Konzern wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen kontinuierlich begleitet. Er unterzog auch das Risikomanagement und die Compliance einer Überprüfung und ist der Auffassung, dass diese den Anforderungen in vollem Umfang entsprechen. In alle Entscheidungen von besonderer Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit diese nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, die strategische Ausrichtung, die Investitionsvorhaben sowie das Risikomanagement und die Compliance unterrichtet. Alle zustimmungspflichtigen Maßnahmen hat der Aufsichtsrat eingehend mit dem Vorstand im Vorwege erörtert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde auch zwischen den Terminen der Aufsichtsratssitzungen ausführlich informiert und hatte daher von allen für die Gesellschaft und den Konzern wichtigen Fragen stets Kenntnis. Die strategische Ausrichtung und Entwicklung des Konzerns stimmten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam ab. Im Geschäftsjahr 2018 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Der Vorstand war in allen Sitzungen durch sämtliche Mitglieder vertreten, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im abgelaufenen Jahr während seiner jeweiligen Amtszeit an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Eine individualisierte Übersicht über die Sitzungspräsenz finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. scroll
Vor allen Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand ausführliche Berichte an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. Sofern zustimmungsbedürftige Entscheidungen erforderlich waren, enthielten die Unterlagen ausführliche Entscheidungsvorlagen. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat 13 Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Gegenstand der im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse des Aufsichtsrats waren unter anderem Beschlüsse zum Abschluss von Darlehen (so die Begebung des Green Schuldscheindarlehens), zum Erwerb von Wind- und Solarparks (u. a. in Deutschland und den Niederlanden) sowie zu gesellschaftsrechtlichen Änderungen und Umstrukturierungen bei der 100%igen Tochter Encavis Asset Management AG und deren 100%iger Tochter CHORUS GmbH hinsichtlich von Formumwandlungen. Themenspektrum/Schwerpunkte der BeratungEinen Schwerpunkt der Beratung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat bildete im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 die Niederlegung des Vorstandsmandats von Holger Götze und die sich daraus ergebenden vertraglichen Vereinbarungen verbunden mit der vorzeitigen Aufhebung des Vorstandsvertrages. Zudem beinhaltete das Themenspektrum den Jahres- und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, der auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2018 gebilligt wurde, sowie die Vorbereitung der jährlichen Hauptversammlung und in diesem Zusammenhang insbesondere die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung sowie die Einführung von Sitzungsgeldern für Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Darüber hinaus lag der Fokus in den weiteren Sitzungen u.a. auf der Wachstumsstrategie des Konzerns bis zum Jahr 2021, die der Vorstand dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung im März 2018 vorgestellt und mit diesem erörtert hat und die sodann gemeinsam mit dem Vorstand in einer separat stattgefundenen Strategieklausur weiter vertieft wurde. Im Rahmen des Berichts zur Lage des Encavis-Konzerns und zur strategischen Weiterentwicklung nahmen die Gespräche und Beratungen zu Neuinvestments und Dealflows (u. a. zur Umsetzung der Projekt-Pipeline mit dem Projektentwickler Solarcentury) sowie die Beschlussfassung zum Eingehen einer strategischen Partnerschaft und Beteiligung an der schweizerischen Pexapark AG zum weiteren Aufbau von Kompetenz auf dem strategisch wichtigen PPA-Markt einen breiten Raum ein. In den Sitzungen vom 7. Mai 2018 und 25. September 2018 lag der Schwerpunkt der Beratungen und der Beschlussfassung insbesondere auf der weiteren Finanzierung des Wachstums der Encavis AG sowie einem konkreten Update zum Status des spanischen Solarprojektes "Talayuela", insbesondere dem Status der PPA-Verhandlungen und der zugrundeliegenden Modalitäten mit den jeweiligen Partnern. Zudem informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über eine beabsichtigte und zur Beschlussfassung anstehende gesellschaftsrechtliche Änderung und Umstrukturierung bei der 100%igen Tochter Encavis Asset Management AG und deren 100%iger Tochter CHORUS GmbH mittels Formumwandlung der Encavis Asset Management AG in die Encavis GmbH sowie die Umwandlung der CHORUS GmbH in die Encavis Asset Management AG. In der Sitzung vom 12. Dezember 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit der Neuausgestaltung eines virtuellen Aktienoptionsprogramms für den Vorstand und ausgewählte Führungskräfte sowie andere Leistungsträger des Konzerns, um die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter langfristig an die Gesellschaft zu binden. Besondere, regelmäßige Schwerpunkte der Beratung waren zudem die Weiterentwicklung der Segmente PV Parks und Windparks, des Segments Asset Management und die Finanzierung zukünftiger Projekte. Der Vorstand stellte regelmäßig Investitionsmöglichkeiten vor und erläuterte den aktuellen Stand der Verhandlungen. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat dabei detailliert die finanziellen Bedingungen dieser Projekte dar und erläuterte die damit verbundenen Chancen und Risiken. Zudem wurde ausführlich über die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung zur Finanzierung des weiteren Wachstums diskutiert. Der Vorstand berichtete in allen ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats über die Entwicklung des Bestandsportfolios. Die Entwicklung in weiteren Zielmärkten wurde ebenfalls im Blick behalten. Sitzungen des PersonalausschussesDer Personalausschuss besteht aus den Herren Dr. Manfred Krüper (Vorsitzender), Alexander Stuhlmann, Albert Büll und Prof. Dr. Fritz Vahrenholt. Der Ausschuss ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu drei Sitzungen zusammengekommen. Schwerpunkte der Beratung im Personalausschuss waren unter anderem die vertragliche Ausgestaltung rund um das Ausscheiden von Herrn Holger Götze aus dem Vorstand der Gesellschaft sowie die für 2019 anvisierte Neuausgestaltung eines virtuellen Aktienoptionsprogramms für den Vorstand und ausgewählte Führungskräfte sowie andere Leistungsträger des Konzerns. Der Personalausschuss hat die Entscheidungen zu Personalthemen, die im Plenum getroffen wurden, umfassend vorbereitet. Sitzungen des PrüfungsausschussesMitglieder des Prüfungsausschusses sind die Herren Alexander Stuhlmann (Vorsitzender), Dr. Manfred Krüper und Prof. Dr. Fritz Vahrenholt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben drei Sitzungen des Prüfungsausschusses stattgefunden. Er beschäftigte sich im März 2018 mit dem Konzern- bzw. Jahresabschluss 2017 und hat diesen vor Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung teil und berichtete über die Ergebnisse seiner Abschlussprüfungen. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem aktuellen Stand der Revisionsprüfung und legte die Prüfungsschwerpunkte für den Konzern- und Jahresabschluss 2018 mit dem Abschlussprüfer in seiner letzten Sitzung zum Jahresende fest. In den Prüfungsausschusssitzungen standen partiell auch Leiter der Konzernfunktionen für Berichte und die Beantwortung von Fragen zu einzelnen Punkten zur Verfügung. Corporate GovernanceIn dem Bewusstsein, dass Corporate Governance einen wesentlichen Beitrag zu einer verantwortlichen, auf Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle der Unternehmensführung leistet, hat sich der Aufsichtsrat auch in 2018 mit Themen und Fragen aus dem Bereich Corporate Governance beschäftigt. Der Aufsichtsrat gab zusammen mit dem Vorstand die jährliche Erklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab. Weitergehende Informationen zur Corporate Governance sind der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315 Abs. 5 i. V. m. § 289f HGB zu entnehmen. Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung enthält auch den von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten Corporate-Governance-Bericht sowie die Erklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Website der Encavis AG unter http://www.encavis.com/investor-relations/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen. Dem Aufsichtsrat lagen im Geschäftsjahr 2018 keine Anzeichen für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern vor. Jahres- und KonzernabschlussprüfungAbschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer war die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Hamburg. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Encavis AG sowie den Abschluss des Encavis-Konzerns mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21. März 2019, an der auch die Abschlussprüfer teilgenommen haben, den handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Encavis AG sowie den zusammengefassten Lagebericht ausführlich besprochen. Zudem wurde im Rahmen der Sitzung der Vorschlag des Vorstands hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns erörtert. Der Konzernabschluss nach IFRS, der zusammengefasste Lagebericht für die Encavis AG und den Konzern, der Jahresabschluss der Encavis AG sowie die entsprechenden Prüfberichte der Abschlussprüfer lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Die Abschlussprüfer stellten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung vor und standen für ergänzende Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben und den Bericht der Abschlussprüfer zustimmend angenommen. Der Prüfungsausschuss hat in Gegenwart des Abschlussprüfers in seiner Sitzung am 18. März 2019 den Jahres- und den Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht, die Prüfberichte sowie den Gewinnverwendungsvorschlag intensiv erörtert. Darüber hinaus wurden die Key Audit Matters mit dem Abschlussprüfer diskutiert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwände gegen die Abschlüsse zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher am 21. März 2019 den Jahresabschluss der Encavis AG und den Konzernabschluss des Encavis-Konzerns gebilligt. Damit wurde der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, der für das Geschäftsjahr 2018 die Ausschüttung einer Dividende von 0,24 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an. Die Dividende wird in bar oder in Form von Aktien der Encavis AG geleistet. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl von Aktien werden in einem Dokument erläutert, das den Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und die Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden. Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag im Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 31. Dezember 2018 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 129.487.340,00, eingeteilt in 129.487.340 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung von Vorstand und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet. Personelle Veränderungen im AufsichtsratIm Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse unverändert. Personelle Veränderungen im VorstandMit Wirkung zum 26. April 2018 hat Herr Holger Götze sein Vorstandsmandat im besten gegenseitigen Einvernehmen niedergelegt. Holger Götze war infolge der Akquisition der CHORUS Clean Energy AG ("CHORUS") seit Oktober 2016 Vorstand der Encavis AG. In dieser Zeit war er unter anderem an der erfolgreichen Integration von CHORUS, der heutigen Encavis Asset Management AG, in die Encavis AG maßgeblich beteiligt. In diesem Zusammenhang hat er insbesondere das Asset-Management-Geschäft für institutionelle Anleger weiterentwickelt und innerhalb der Encavis-Gruppe als ein eigenes Geschäftssegment verankert. Mit Abschluss der Integration der CHORUS in die Encavis AG sind Holger Götze und der Aufsichtsrat darin übereingekommen, seinen bis zum 18. Oktober 2019 laufenden Vorstandsvertrag vorzeitig zu beenden. Der Aufsichtsrat und das gesamte Unternehmen bedanken sich bei Holger Götze für sein Engagement für die Gesellschaft. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaften des Encavis-Konzerns für ihr Engagement und ihren persönlichen Beitrag zum erfolgreichen Geschäftsjahr 2018.
Hamburg, den 21. März 2019 Für den Aufsichtsrat Dr. Manfred Krüper, Vorsitzender Dr. Manfred Krüper Aufsichtsratsvorsitzender Alexander Stuhlmann Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Albert Büll Aufsichtsratsmitglied Dr. Cornelius Liedtke Aufsichtsratsmitglied Christine Scheel Aufsichtsratsmitglied Dr. Henning Kreke Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Fritz Vahrenholt Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach Aufsichtsratsmitglied Peter Heidecker Aufsichtsratsmitglied Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018Allgemeine InformationenDer zusammengefasste Lagebericht umfasst neben dem Encavis-Konzern (nachfolgend "der Konzern" oder "Encavis") auch das Mutterunternehmen, die Encavis AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland. Er wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) Nr. 20 aufgestellt. Die Encavis AG stellt den Einzelabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB und den Konzernabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Der Lagebericht und Konzernlagebericht sind zusammengefasst, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird jeweils separat dargestellt. Das Grundkapital beträgt EUR 129.487.340,00 und ist eingeteilt in 129.487.340 Stückaktien ohne Nennbetrag. Die durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (unverwässert) im Berichtszeitraum beläuft sich auf 129.040.364 (Vorjahr: 127.583.861). Alle Angaben in diesem Bericht beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf den 31. Dezember 2018 bzw. auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodellDie im SDAX der Deutschen Börse gelistete Encavis AG nutzt die vielfältigen Chancen der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Als unabhängiger Betreiber von umweltfreundlichen und emissionsfreien Kraftwerkskapazitäten hat Encavis das Erzeugungsportfolio seit 2009 kontinuierlich ausgebaut und ist einer der größten unabhängigen Stromproduzenten (Independent Power Producer - IPP) im Bereich Erneuerbare Energien in Europa. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb von Solar- und Onshore-Windparks. Das Unternehmen konzentriert sich bei der Akquisition neuer Anlagen in der Regel auf schlüsselfertige Projekte oder bereits bestehende Anlagen, die über garantierte Einspeisevergütungen (Feed-in Tariffs) oder langfristige Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements) verfügen und die in geografischen Regionen errichtet wurden, die sich durch ein stabiles wirtschaftspolitisches Umfeld und verlässliche Investitions- und Rahmenbedingungen auszeichnen. Die Solar- und Windparks können so verlässliche attraktive Renditen und planbare Zahlungsströme erwirtschaften. Darüber hinaus bietet Encavis über ihre Tochtergesellschaft Encavis Asset Management AG institutionellen Investoren attraktive Möglichkeiten, in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu investieren. Das Geschäftsfeld Asset Management umfasst alle Dienstleistungen in diesem Geschäftsbereich, das heißt die Initiierung von Fonds bzw. die individuelle Gestaltung und Strukturierung sonstiger Investitionen für professionelle Anleger im Bereich Erneuerbare Energien sowie den Betrieb der von diesen Anlegern gehaltenen Anlagen. Mit der 100%igen Tochtergesellschaft Encavis Technical Services GmbH stellt das Unternehmen darüber hinaus stets die höchstmögliche technische Verfügbarkeit der Solar- und Windparks sicher. Die Erfahrung und der Sachverstand der technischen Unternehmenseinheit werden auch im Rahmen der Investitionsprozesse genutzt, um unter anderem die bauliche Qualität und die technische Leistungsfähigkeit der zu erwerbenden Parks zu überprüfen. Aktuell betreibt Encavis insgesamt 175 Solar- und 69 Windparks mit einer Leistung von über 1,9 GW in Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Finnland, Schweden, Dänemark, den Niederlanden und Spanien. Davon betreibt der Konzern neun Solarparks und 36 Windparks im Rahmen des Segments Asset Management für Dritte. Mit der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien leistet die Encavis-Gruppe einen bedeutenden Beitrag für eine nachhaltige und saubere Energieversorgung. Die in den Umsatzerlösen reflektierte von der Unternehmensgruppe im Jahr 2018 produzierte Strommenge beläuft sich auf rund 1,5 TWh. Der Konzern verfolgt auch zukünftig eine auf Wachstum ausgerichtete Akquisitionsstrategie. Dabei bilden ein guter und zuverlässiger regionaler Standort, erfahrene Projektentwickler bzw. Generalunternehmer, die Verwendung erstklassiger Komponenten, eine solide Finanzierung und nicht zuletzt attraktive Renditen auch weiterhin die Basis der Investitionsstrategie des Unternehmens. KonzernstrukturDie Encavis AG ist das Mutterunternehmen des Encavis-Konzerns. Neben der Encavis AG werden zum 31. Dezember 2018 insgesamt 230 Tochterunternehmen (Vorjahr: 216) unmittelbar oder mittelbar in den Konzernabschluss einbezogen. scroll
Internes Steuerungssystem von EncavisMaßgebliches Ziel von Encavis ist das profitable Wachstum und somit die Steigerung des Unternehmenswerts. Bei der Umsetzung und Überwachung der Zielvorgaben informiert sich der Vorstand wöchentlich über aktuelle Entwicklungen. Hierzu zählen technische und kaufmännische Aspekte der Bestandsparks wie die kumulierte Stromproduktion, die technische Verfügbarkeit der Anlagen, aber auch die Integration von neu erworbenen Solar- oder Windparks in den Encavis-Konzern. Ferner werden im Vorstand potenzielle Investitionsmöglichkeiten sowie die freien, zu Investitionszwecken verfügbaren liquiden Mittel diskutiert. Es erfolgt eine kontinuierliche Liquiditätsüberwachung der operativen Solar- und Windparks. Dadurch ist es dem Vorstand möglich, kurzfristig auf Gegebenheiten zu reagieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Bottom-up-Planungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird vierteljährlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst. Die Ergebniskennzahlen EBITDA und EBIT von Encavis enthalten wesentliche IFRS-bedingte Bewertungseffekte. Dazu zählen beispielsweise die bei der Erstkonsolidierung von neuen Solar- und Windparks im Rahmen der Kaufpreisallokationen (Purchase Price Allocation, PPA) ermittelten Unterschiedsbeträge. Diese Effekte sind nahezu nicht prognostizierbar, da sie im Zusammenhang mit künftigen Investitionen stehen und von verschiedenen projektspezifischen Parametern determiniert werden. Encavis veröffentlicht daher ein um diese Effekte bereinigtes, angepasstes (adjusted) Ergebnis, das die operative Ertragskraft und Entwicklung des Unternehmens wesentlich transparenter und nachhaltiger widerspiegelt. Die im Prognosebericht enthaltene Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2019 basiert ebenfalls auf diesen angepassten Finanzkennziffern. Zu den im Konzern intern eingesetzten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen, die sich an den Interessen und Ansprüchen der Aktionäre orientieren, zählen insbesondere:
Die Erreichung der Kennzahlen in Bezug auf die technische Verfügbarkeit der Anlagen, die produzierten Kilowattstunden und die daraus resultierenden Umsatzerlöse werden wöchentlich im Performance-Report dargestellt und mit dem Vorstand besprochen. Der operative Cashflow wird in Übereinstimmung mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt. Zinszahlungen werden in voller Höhe im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der operative zahlungswirksame Steueraufwand ist im operativen Cashflow enthalten. Insbesondere bei Investitionsentscheidungen liegt der Fokus auf einer erwarteten Internal Rate of Return (IRR), die die Verzinsung auf das eingesetzte Kapital bzw. die Rendite der Investition über einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum widerspiegelt. Auch die operative Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity, ROE) ist eine wichtige Kenngröße bei Investitionsentscheidungen. Sie gibt das Verhältnis vom bereinigten operativen Ergebnis nach Zinsen und Steuern (operatives EAT) zum investierten Eigenkapital wieder. Darüber hinaus werden qualitative und strategische Kriterien wie beispielsweise stabile Vergütungssysteme, qualitativ hochwertige Komponenten oder attraktive Finanzierungsbedingungen berücksichtigt. Die Kennzahlen "Bereinigtes operatives EBITDA" und "Bereinigtes operatives EBIT" leiten sich jeweils aus den IFRS-Ergebniskennzahlen EBITDA und EBIT ab und sind um folgende Effekte bereinigt. Operatives EBITDA = IFRS-EBITDA abzüglich der folgenden Effekte:
Operatives EBIT = IFRS-EBIT abzüglich der folgenden Effekte:
Die finanziellen Steuerungsgrößen für die Encavis AG sind im Wesentlichen identisch mit den im Konzern eingesetzten Kennzahlen. Die Bereinigungen des EBITDA und EBIT betreffen bei der Encavis AG im Wesentlichen Effekte aus den Abgängen von Finanzanlagen, aus der Währungsumrechnung sowie aus sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen. Die Umsatzerlöse und die technische Verfügbarkeit der Anlagen zählen hingegen nicht zu den Steuerungsgrößen, da diese für die Encavis AG keine oder nur eine unwesentliche Bedeutung haben. RahmenbedingungenWirtschaftliche Rahmenbedingungen Weltwirtschaft im moderaten AufwindDie Weltwirtschaft hat ihren Aufschwung im Jahr 2018 fortgesetzt. Nach der jüngsten Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2019 lag das Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2018 mit 3,7 % leicht unter dem Niveau des Vorjahres (2017: 3,8 %). Für die Schwellen- und Entwicklungsländer rechnet der IWF mit einem Anstieg der Konjunktur um 4,6 % (Vorjahr: 4,7 %). Hinsichtlich der Industrienationen gehen die Experten davon aus, das Jahr 2018 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,3 % abzuschließen nach 2,4 % im Vorjahr. Angesichts einer schwächeren Entwicklung in einigen Ländern der Eurozone während des zweiten Halbjahres 2018 hat der IWF seine ursprünglichen Prognosen für das vergangene Jahr nach unten korrigiert. Insgesamt erhöhte sich die Wirtschaftsleistung in Europa um 1,8 % (2017: +2,4 %). In den beiden größten Volkswirtschaften der Eurozone, Deutschland und Frankreich, legte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) jeweils um 1,5 % zu (2017: +2,5 % bzw. +2,3 %). In Italien und Spanien stieg das BIP um 1,0 % (2017: +1,6 %) bzw. 2,5 % (2017: +3,0 %). In Deutschland waren unter anderem der rückläufige Privatkonsum durch den hohen Ölpreis, eine niedrigere Industrieproduktion - allen voran in der Automobilindustrie - sowie eine gesunkene externe Nachfrage für die schwächere Entwicklung mitverantwortlich. Italien leidet unter einer Schuldenlast von rund 2,3 Billionen Euro und war mit einer niedrigen Binnennachfrage sowie hohen Kreditkosten belastet. Frankreichs positive Entwicklung wurde durch die seit Monaten anhaltenden Straßenproteste überschattet. Nach der Anhebung des Mindestlohns, der Entlastung bei Sozialabgaben und der Einführung der Ökosteuer erwarten die Volkswirte der Berenberg Bank, dass Frankreich in 2019 ein Haushaltsdefizit in Höhe von 3,3 % erreichen wird. Die Unsicherheit über die weitere politische Entwicklung des Landes belastete auch Spaniens Wirtschaft. Daneben sorgten die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, rückläufige Touristenzahlen und geringere Exporte für eine Abkühlung der Konjunktur. Insgesamt führten vor allem die Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit einem ungeregelten Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union zu der pessimistischen Einschätzung der Experten beim Währungsfonds. Für die Volkswirtschaft der USA erwartet der IWF einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 2,9 % im Jahr 2018 - ein Plus von 0,5 % im Vergleich zu 2017. Die ohnehin schon rundlaufende Konjunktur hat durch das Steuersenkungspaket von Donald Trump mit einem Volumen von 1,5 Billionen US-Dollar einen zusätzlichen Schub erhalten. Zudem hat der fortschreitende Abbau von Regulierungen die Investitionsbereitschaft von Unternehmen stimuliert, die im Vergleich zum Vorjahr um 7 % gestiegen ist. Die Nachfrage der Haushalte legte um rund 3 % zu. Der starke Anstieg des Ölpreises bis Anfang Oktober hat darüber hinaus für zusätzliche Euphorie in dem für die USA wichtigen Energiesektor gesorgt. Für das laufende Jahr 2019 prognostiziert der IWF ein Wachstum der Weltwirtschaft um 3,5 %. Im Vergleich zu den Erwartungen an das Vorjahr entspricht das einem Rückgang um 0,2 %. Für 2020 rechnet der IWF mit einem Anstieg um 3,6 %. Bei ihrer letzten Prognose im Oktober 2018 war die Organisation jeweils noch von einem Zuwachs um 3,7 % ausgegangen. Die Korrektur der ursprünglichen Prognose sei vornehmlich auf die noch ungelösten Handelskonflikte, Schwankungen an den Finanzmärkten sowie ein ungeregeltes Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union zurückzuführen. Diese Faktoren könnten die weltweite Konjunktur nach Einschätzung der Währungshüter auch weiterhin belasten. Für die Eurozone erwartet der IWF ein Wachstum von nunmehr 1,6 %. Damit senkte er die Erwartungen an das Jahr 2019 im Vergleich zum Oktober 2018 um weitere 0,3 %. Noch deutlicher fiel der Prognoserückgang für Deutschland aus: Mit 1,3 % liegt die Wachstumserwartung derzeit um 0,6 % unter dem Niveau vom Herbst 2018. Die Entwicklung sei vornehmlich auf die Produktionsschwierigkeiten in der Automobilindustrie und eine abnehmende externe Nachfrage zurückzuführen. Den USA trauen die Währungsexperten für das laufende Jahr nach wie vor ein Wachstum von 2,5 % zu, das sich jedoch im Jahr 2020 auf 1,8 % abschwächen sollte. Im Hinblick auf die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt in China wird ebenfalls ein verlangsamtes Wachstum vorausgesagt - wenngleich auf einem höheren Niveau: Nach 6,6 % im Jahr 2018 soll es bis 2020 um jährlich 6,2 % steigen. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer in Summe erwartet der IWF weiterhin eine stabile Konjunkturleistung bei 4,6 %, die nach den Prognosen des Fonds im darauffolgenden Jahr auf 4,9 % zulegen dürfte. Währungsentwicklungen 2018Über den Jahreszeitraum verlor der Euro gegenüber dem US-Dollar leicht an Wert. Der Wechselkurs betrug Ende 2018 1,14 US-Dollar pro Euro. Dabei spielten insbesondere die gute Konjunkturentwicklung in den USA sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit in Europa eine Rolle. Gleichzeitig verlor das britische Pfund im Berichtszeitraum gegenüber dem Euro noch einmal leicht an Wert. Zum Jahresende lag der Kurs bei 1,11 Euro pro britischem Pfund gegenüber 1,13 Euro pro britischem Pfund zum Jahresanfang. Der Markt für Erneuerbare EnergienDie globale EnergiewendeDer Ausbau Erneuerbarer Energien hat sich auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Weltweit befinden sich die Energiemärkte im Wandel, konventionelle Energiequellen und fossile Energieträger werden immer mehr durch den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energiequellen ergänzt oder ersetzt. Die globale Energiewende und das Wachstum im Bereich der Erneuerbaren Energien wird dabei von folgenden Faktoren maßgeblich bestimmt:
Bereits Mitte 2018 übertraf die weltweit installierte Gesamtleistung Erneuerbarer Energien die Marke von 1 TW. Laut dem Global Status Report 2018 der REN21 wird aktuell bereits ein Fünftel des weltweiten Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt. Die Schätzungen gehen davon aus, dass sich dieser Anteil bis 2023 auf ein Drittel erhöhen wird. Besonders wachstumsstark sind die Bereiche Photovoltaik und Wind. Nach Schätzungen der German Solar Association wurden im Bereich der Photovoltaik im Jahr 2018 weltweit Anlagen mit einer Erzeugungsleistung von rund 100 GW neu installiert. Die installierte Erzeugungsleistung erreichte damit den Meilenstein von 500 GW. Im Bereich der Windenergie wurden auf Basis der Erhebungen des Global Wind Energy Councils im Jahr 2018 weltweit neue Wind-Kapazitäten mit einer Gesamterzeugungsleistung von 51,3 GW installiert. Zum Jahresende 2018 belief sich die weltweit installierte Erzeugungsleistung im Bereich der Windenergie damit auf rund 591 GW (2017: 540 GW). Stark wachsender PPA-MarktDie zunehmende Wirtschaftlichkeit Erneuerbarer Energien im Vergleich zu konventionellen Formen der Energieerzeugung sowie das klare Bekenntnis zu einer klimafreundlichen Energiebilanz von Unternehmen, wie sie beispielsweise in der RE100-Initiative zum Ausdruck kommt, sorgen für eine zunehmende Dynamik auf dem Markt für privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge (PPA). Nach Angaben von Bloomberg New Energy Finance hat sich die Gesamterzeugungskapazität, die über PPA abgeschlossen wurde, vom Jahr 2017 mit rund 6,1 GW auf rund 13,4 GW im Jahr 2018 mehr als verdoppelt. Politische RahmenbedingungenInternationales UN-Klimaabkommen von ParisIm Rahmen der UN-Weltklimakonferenz in Paris im Jahr 2015 haben sich nahezu 200 Staaten auf eine Klimaschutzvereinbarung ("Weltklimaabkommen") geeinigt, die die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C, möglichst 1,5°C, im Vergleich zum vorindustriellen Niveau vorsieht. Dieses Ziel ist nur mit einer konsequenten und sofortigen weltweiten Klimaschutzpolitik erreichbar. Auf der UN-Klimakonferenz in Katowice im Jahr 2018 wurde die weitere Umsetzung der in Paris getroffenen Vereinbarung festgelegt. Hauptgrund für die globale Erderwärmung ist nach Meinung von Klimaforschern dabei der Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2. Spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll daher die ausgestoßene Menge an Treibhausgasen auf ein dem Absorptionspotenzial der Umwelt entsprechendes Niveau abgesenkt werden. Klimapolitik innerhalb der Europäischen UnionIm Sinne der Pariser Klimaschutzvereinbarung verfolgt auch die Europäische Union eine Energie- und Klimapolitik, die auf die Verringerung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen ausgerichtet ist. So sieht das kurzfristige Klima- und Energiepaket 2020 der Europäischen Union eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 % gegenüber dem Stand von 1990, die Abdeckung von 20 % des Energieverbrauchs in der EU durch Erneuerbare Energien sowie eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % vor. Mittelfristig bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden, die Deckung des Gesamtenergieverbrauchs zu mindestens 27 % aus Erneuerbaren Energiequellen erfolgen und die Energieeffizienz um mindestens 27 % erhöht werden. So soll das langfristige Ziel erreicht werden, die klimaschädlichen Emissionen in der EU bis 2050 erheblich zu senken: um 80 bis 95 % gegenüber dem Stand von 1990. Politische Rahmenbedingungen in den KernregionenEncavis konzentriert sich bei der Akquisition neuer Anlagen vornehmlich auf baureife beziehungsweise schlüsselfertige Projekte oder bereits bestehende Anlagen, die über garantierte Einspeisevergütungen (Feed-in Tarifs) oder langfristige Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements) verfügen. Bereits bekannte zukünftige Veränderungen in den Förderungssystemen und -mechanismen für Erneuerbare Energien würden bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Neuinvestitionen berücksichtigt werden und haben keine Auswirkung auf das Bestandsportfolio des Unternehmens. Darüber hinaus bietet Encavis im Rahmen des Geschäftssegments Asset Management institutionellen Investoren über verschiedene Anlagevehikel sowie Direktinvestments eine Beteiligung an attraktiven Erneuerbaren-Energien-Anlagen an. Innerhalb der Encavis-Gruppe wird das institutionelle Geschäft von der Encavis Asset Management AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Encavis AG, verantwortet. DeutschlandIn Deutschland ist seit dem 1. Januar 2017 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 in Kraft. Ziel ist es unter anderem, den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2025 auf 30 bis 45 % zu steigern. Dabei setzt das neue EEG insbesondere auf mehr Wettbewerb; so soll zukünftig bei allen wesentlichen Technologien im Bereich der Erneuerbaren Energien die Höhe der Förderungen durch Ausschreibungen ermittelt werden. Die Inanspruchnahme sowie die Höhe einer staatlich garantierten Einspeisevergütung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Solaranlagen ab einer Größe von 750 kWp wird so seit dem 1. Januar 2018 nur noch über eine erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen ermittelt. Im Jahr 2018 fanden drei Ausschreibungsrunden statt. Der niedrigste Wert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, betrug dabei bei der dritten Ausschreibungsrunde im Oktober 2018 zuletzt 3,86 Eurocent pro Kilowattstunde (kWh). Bei der letzten Ausschreibungsrunde des Vorjahres, im Oktober 2017, lag dieser Wert noch bei 4,29 Eurocent pro kWh. Die erste Ausschreibungsrunde im Jahr 2019 wurde mit einem leichten Anstieg der Gebotswerte abgeschlossen. So lag der durchschnittliche Gebotswert bei 4,80 Eurocent. Der niedrigste Gebotswert lag bei 4,11 Eurocent. Im Bereich der Onshore-Windenergie werden in Deutschland seit dem 1. Mai 2017 ebenfalls Ausschreibungsrunden durch die Bundesnetzagentur durchgeführt. Im Jahr 2018 fanden vier Gebotsrunden statt. Bei der letzten Gebotsrunde im Oktober 2018 lag der niedrigste Gebotswert bei 5,00 Eurocent pro kWh gegenüber 3,80 Eurocent pro kWh im Februar 2018. Der Anstieg der Einspeisevergütung für Windanlagen an Land ist unter anderem auch auf die Aussetzung der EEG-Bürgerwindpark-Sonderregeln zurückzuführen. Die Sonderregeln für Bürgerwindparks hatten in den ersten Ausschreibungsrunden zu deutlichen Preisrückgängen geführt. Diese Verzerrung hat der Gesetzgeber im Juni 2018 nun mit einer Aussetzung der Sonderregel erst einmal bis zum 1. Juni 2020 gestoppt. Für das Jahr 2019 sind sechs Ausschreibungsrunden angesetzt. Des Weiteren wird es 2019 zwei technologieübergreifende Ausschreibungen für Onshore-Windanlagen und Solaranlagen ab 750 kW geben. DänemarkDie dänische Regierung verfolgt das langfristige strategische Ziel, bis 2050 die Unabhängigkeit Dänemarks von fossilen Brennstoffen zu erreichen. Dafür hat die dänische Regierung das Ausbauziel für Erneuerbare Energien bis 2030 zuletzt um fünf Prozentpunkte erhöht. Der Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix soll bis dahin auf 55 % ausgebaut werden. Bis 2050 will Dänemark dann eine komplette Versorgung durch Erneuerbare Energien erreicht haben. Die Dänen gewähren ähnlich zum deutschen EEG einen festen Einspeisetarif für Windkraftanlagen an Land. Dieser liegt bei 3,35 Eurocent pro kWh (0,25 dänische Kronen). Zudem stellen alle Mehreinnahmen oberhalb der 3,35 Eurocent pro kWh durch den am Markt verkauften Strom zusätzliche Umsatzerlöse dar. Die Einspeisevergütung wird abweichend vom deutschen EEG nicht für eine feste Laufzeit, sondern für die ersten 22.000 Volllaststunden pro MW gewährt. Im Jahr 2017 hat die dänische Regierung beschlossen, die Public Service Obligation, die vergleichbar mit der deutschen EEG-Umlage ist, bis zum Jahr 2021 schrittweise zu streichen. Stattdessen soll die Energiewende über die öffentlichen Haushalte finanziert werden. FrankreichIm Januar dieses Jahres hat Frankreichs Umweltministerium eine für die Jahre 2019 bis 2028 ausgearbeitete Strategie für die Energie und das Klima vorgelegt. Diese Strategie sieht unter anderem ein sechsjähriges Programm für die Ausschreibung von Photovoltaikanlagen vor. Demnach sollen im Jahr 2019 2,7 GW und in den nächsten fünf Jahren jeweils 2,9 GW vergeben werden. Bis 2024 soll die gesamte installierte PV-Leistung Frankreichs bei 20 GW liegen. Für Onshore-Windanlagen soll bis 2025 eine Gesamtkapazität von 11,4 GW ausgeschrieben werden. GroßbritannienMit der Entscheidung Großbritanniens für einen Austritt aus der EU wäre das Vereinigte Königreich ab Ende März 2019 nicht mehr an die europäischen Regelungen und Vorgaben zur Klimapolitik gebunden. Mit dem britischen Climate Change Act hat sich Großbritannien aber bereits im Jahr 2008 eigene Ziele für eine kohlenstoffarme Wirtschaft bis 2050 gesetzt. Ziel ist vor allem eine Dekarbonisierung der Wirtschaft, weswegen das Vereinigte Königreich weiter auf kohlenstoffarme Energieträger setzt, zu denen auch die Kernenergie zählt. Insofern hält Großbritannien offiziell weiterhin auch an der Fertigstellung des Atomkraftwerks Hinkley Point C fest, das voraussichtlich 2024 ans Netz gehen soll. Gleichwohl ist es hier bereits zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Die staatlichen Förderungsmöglichkeiten, die insbesondere für kleinere Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen gelten, sollen im April 2019 auslaufen. Ob und in welcher Form eine weitere Förderung geplant und aufgesetzt wird, wird sich sicherlich auch erst in den Wochen und Monaten nach der Umsetzung des Brexits zeigen. Großbritannien setzt insbesondere auch auf den Aufbau eines umfassenden Netzes an Batteriespeichern. So soll ein nationales Netz aus Batteriespeichern mit einer Leistung von mehr als 2 GW aufgebaut werden. Geplant sind 45 Batteriespeicher mit einer Leistung von je 50 MW in England, Wales und Schottland. Im Jahr 2018 wurde bereits die größte Batteriespeicheranlage in Großbritannien mit einer Kapazität von rund 50 MW in Bishop's Stortford in der Region Hertfordshire erfolgreich umgesetzt. Bis Ende 2019 sollen bereits die ersten zehn Batteriespeicher installiert sein. Durch die Installation der Batteriespeicher soll eine Leistung von mehr als 2 GW zur Verfügung stehen, dies entspricht in etwa der Leistung von zwei kleinen Atomkraftwerken. ItalienDas Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MISE) hat mit der Veröffentlichung der neuen umfassenden Klima- und Energiestrategie 2030 die energiepolitischen Pläne der Nationalen Energiestrategie (Strategia Energetica Nazionale) von Ende 2017 konkretisiert. Unter anderem sehen diese einen Ausstieg Italiens aus der Kohleenergie bis zum Jahr 2025 vor, zudem soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Energieverbrauch auf rund 27 % bis zum Jahr 2030 gesteigert werden. Dafür sollen die Erzeugungskapazitäten im Bereich der Photovoltaik (PV) auf 50 GW und die im Bereich der Windenergie auf 18,4 GW ausgebaut werden. PV würde damit einen Anteil von mehr als 50 % an den Gesamterzeugungskapazitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien in Italien einnehmen, gefolgt von Hydro- und Windenergie. Rund 35 Milliarden Euro sind für den Ausbau der Erneuerbaren Energien geplant. Für den gezielten Ausbau soll es jährlich sieben technologieoffene Photovoltaik-Windkraft-Ausschreibungen für Projekte über 1 MW Leistung geben. Insgesamt sollen dabei rund 4,8 GW an Erneuerbare-Energien-Anlagen bezuschlagt werden. Die ersten zwei Runden werden ein Volumen von je 500 MW haben, die dritte bis fünfte dann 700 MW und die letzten beiden Runden dann jeweils 800 MW. Gleichzeitig zeigt sich auch in Italien die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik, so sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Großprojekte mit langfristigen privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen (PPA) geschlossen worden. NiederlandeDie Niederlande haben sich im Rahmen einer parteiübergreifenden Initiative zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Das Ende Juni beschlossene Klimagesetz sieht vor, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 49 % und bis 2050 um 95 % gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert werden. Die Schließung aller niederländischen Kohlekraftwerke soll bis 2030 erfolgen. In den Niederlanden setzt man seit einigen Jahren ebenfalls auf Ausschreibungsverfahren für große Solaranlagen. Unter dem Namen SDE+ (Stimulierung Duurzame Energieproductie) werden jährlich in zwei Runden Förderbeträge für Erneuerbare Energien festgesetzt. Bei Projekten über 1 MW sind als Basistarif für das Jahr 2019 voraussichtlich rund 8,4 Eurocent pro kWh vorgesehen. Die Förderung wird dabei für einen Zeitraum von 15 Jahren gewährt. ÖsterreichDie Bundesregierung Österreichs hat im Dezember 2018 Eckpunkte für ein "Erneuerbaren Ausbau Gesetz" vorgelegt. Nach wie vor hält das Land an dem 2017 gesetzten Ziel fest, bis zum Jahr 2030 den Strombedarf zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zu decken. Es ist geplant, die Ökostromförderung ab 2020 grundlegend zu ändern. Ziel ist es, die Marktintegration der Erneuerbaren Energien zu erleichtern. Des Weiteren sollen administrative Barrieren abgebaut und ein rechtssicheres, planbares Investitionsklima sichergestellt werden. SpanienDer spanische Markt für Erneuerbare Energien hat in den vergangenen Monaten so etwas wie seine Wiedergeburt erlebt. Mit seiner Gesamterzeugungsleistung belegt Spanien nach Deutschland und Italien den dritten Platz in Europa; gleichwohl hatte die schwere Wirtschafts- und Finanzkrise dazu geführt, dass Spanien seit dem Jahr 2010 die Förderungen von Erneuerbaren Energien wesentlich und zudem rückwirkend beschnitten und im Jahr 2012 nahezu gänzlich eingestellt hatte. In der Folge fiel Spanien beim Ausbau Erneuerbarer Energien in Europa zurück und muss heute besondere Anstrengungen auf sich nehmen, um die europäischen Klimaziele für 2020 zu erreichen, zu denen unter anderem gehört, den Anteil Erneuerbarer Energien am primären Energieverbrauch auf 20 % zu steigern. So wurden im Jahr 2016 erstmals seit dem Jahr 2012 wieder Ausschreibungen für Projekte im Bereich der Photovoltaik und Onshore-Windkraft durchgeführt, die von einem garantierten Mindestpreis pro kWh und bevorzugtem Netzanschluss profitieren. Zudem hat sich die spanische Regierung mit dem Klimawandel- und Übergangsgesetz ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2050 will sie die Stromversorgung des Landes vollständig über Erneuerbare Energien abdecken. Das letzte Kohle- und Kernkraftwerk soll bis 2030 geschlossen werden. Damit würden die Treibhausgasemissionen Spaniens gegenüber ihrem Niveau in den 1990er Jahren um rund 90 % reduziert. Um diese Ziele zu erreichen, sollen pro Jahr mindestens 3 GW an neuen Solar- und Windkapazitäten über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgebaut werden. Spanien profitiert aber vor allem im besonderen Maße auch von dem wachsenden Markt für Power Purchase Agreements (PPA), also langfristigen privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen, die vollständig ohne staatliche Förderungen auskommen. Die Kombination aus einem drastischen Rückgang der Kosten für die Photovoltaiktechnik, der hohen Sonneneinstrahlung sowie einer geringen Bevölkerungsdichte auf dem Land machen den spanischen Markt dafür besonders attraktiv. Geschäftssegment Asset ManagementMit dem Segment Asset Management bietet der Encavis-Konzern über die Encavis Asset Management AG institutionellen Investoren die Möglichkeit, sich über verschiedene Anlagevehikel an Erneuerbaren-Energien-Assets zu beteiligen. Neben maßgeschneiderten individuellen Anlagestrategien und Direktinvestments ermöglichen es nach Luxemburger Recht aufgelegte Fonds institutionellen Anlegern auch, sich an einem breit diversifizierten Portfolio aus Wind- und Solarparks zu beteiligen. Dabei können die institutionellen Investoren auf das langjährige Know-how des gesamten Encavis-Konzerns im Bereich der Erneuerbaren Energien mit 175 Solar- und 69 Windparks und einer Gesamterzeugungsleistung von nahezu 2 GW vertrauen. Erneuerbare-Energien-Anlagen bieten attraktive planbare Renditen und stabile Cashflows, die zu einem Großteil staatlich garantiert sind oder durch bonitätsstarke Kunden abgesichert werden. Mit ihren langen Laufzeiten und einer geringeren Korrelation zu anderen Asset-Klassen oder konjunkturellen Schwankungen eignen sie sich beispielsweise besonders für Pensionsfonds und Versicherungen, die langfristig investieren und große Portfolios diversifizieren müssen. Zudem hat sich die Dekarbonisierung von Investmentportfolios international als ein Trend etabliert; institutionelle Investoren ziehen sich zunehmend aus Investitionen in fossile Energieträger wie Kohle oder Erdöl zu Gunsten neuer Investments im Bereich der Erneuerbaren Energien zurück. Nach Angaben des Renewable Global Status Report investierten institutionelle Investoren im Jahr 2017 insgesamt rund 9,9 Milliarden US-Dollar in Erneuerbare Energien, das ist ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 42 %. Wesentliche EreignisseEncavis und der irische Staatsfonds ISIF schließen Partnerschaft, um gemeinsam in Projekte des irischen Projektentwicklers Power Capital im irischen Solarmarkt zu investierenDie Encavis AG hat am 18. Januar 2018 eine Partnerschaft mit dem irischen Staatsfonds "Ireland Strategic Investment Fund" (ISIF) geschlossen, um gemeinsam in ein Solarparkportfolio, bestehend aus mehr als 20 Parks mit einer Gesamterzeugungsleistung von 140 MW, des irischen Projektentwicklers Power Capital zu investieren. Mit der vereinbarten Partnerschaft wird sich auch der irische Staatsfonds erstmals an Investitionen im Bereich der Solarenergie in Irland beteiligen und damit den Solarmarkt in Irland gemeinsam mit Encavis erschließen. Die Partnerschaft sieht vor, dass der irische Staatsfonds als passiver Investor jeweils 25 % des Eigenkapitals der Projekte erwirbt, in die die Encavis AG in Irland investiert. Die Solarparks sollen an der östlichen beziehungsweise südwestlichen Küste Irlands, von der Region Louth bis zur Region West Cork, errichtet werden. Die einzelnen Parks werden dabei eine Größenordnung zwischen 5 MW und 25 MW aufweisen. Für Parks mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt 110 MW wurden bereits alle notwendigen Genehmigungen Ende des Jahres 2017 eingeholt. Die irische Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 rund 40 % des irischen Stromverbrauchs durch Erneuerbare Energien zu decken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein neues staatliches Fördersystem für Erneuerbare Energien im Gesetzgebungsverfahren. In einer Studie beziffert das Beratungsunternehmen KPMG den Bedarf und das Potenzial des irischen Solarmarktes mit einer zu installierenden Erzeugungsleistung von über 3.750 MW bis 2030. Umfirmierung in "Encavis"Am 27. Februar 2018 hat die Gesellschaft ihre Namensänderung in "Encavis AG" bekannt gegeben. Nach dem Zusammenschluss der ehemaligen Capital Stage AG und der CHORUS Clean Energy AG im Jahr 2016 bündeln beide Unternehmen zukünftig auch nach außen hin sichtbar ihre Stärke und Expertise im Bereich der Erneuerbaren Energien unter einem gemeinsamen Namen. Unsere neue Marke "Encavis" symbolisiert die drei Säulen, auf denen unser Unternehmen aufgebaut ist. Sie steht für "Energy" und damit das Produkt, das im Fokus unserer Investitionen und operativen Tätigkeit steht. Außerdem für "Capital" und damit für den finanzwirtschaftlichen Teil unseres Geschäftsmodells. Und für "Vision", denn wir setzen auf das Energiesystem der Zukunft und machen Erneuerbare Energien wirtschaftlich. Die Umfirmierung betrifft auch die Gesellschaften Encavis Asset Management AG (vormals: CHORUS Clean Energy AG) und Encavis Technical Services GmbH (vormals: Capital Stage Solar Service GmbH). Encavis AG erwirbt Solarpark mit 43,9 MW Leistung in den Niederlanden und setzt damit erstes Projekt mit Solarcentury umAm 12. März 2018 hat Encavis den Erwerb eines baureifen Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von 43,9 MW in den Niederlanden unweit der Stadt Eindhoven in der Provinz Nordbrabant bekannt gegeben. Projektentwickler des Parks ist das britische Unternehmen Solarcentury, mit dem die Encavis AG im Dezember 2017 eine strategische Partnerschaft über den Zugang zu Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 1,1 GW in den kommenden drei Jahren vereinbart hat. Der Netzanschluss ist im Dezember 2018 erfolgt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich einschließlich der projektbezogenen Fremdfinanzierung auf rund 44 Millionen Euro. Solarcentury selbst wird sich mit nahezu 20 % am Eigenkapitalanteil der Investition beteiligen. Im Rahmen eines Auktionsverfahrens konnte für den Solarpark eine staatlich garantierte Einspeisevergütung von 10,4 Eurocent pro kWh für 15 Jahre ab Netzanschluss gesichert werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Photovoltaikanlage ab dem ersten vollen Betriebsjahr Umsatzerlöse in Höhe von nahezu 4,5 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaften wird. Die kaufmännische und technische Betriebsführung wird von Solarcentury übernommen. Veränderung im Vorstand der Encavis AGDie Encavis AG hat am 27. April 2018 bekannt gegeben, dass Holger Götze sein Vorstandsmandat im besten gegenseitigen Einvernehmen mit Wirkung zum 26. April 2018 niedergelegt hat. Holger Götze war infolge der Akquisition der CHORUS Clean Energy AG seit Oktober 2016 Vorstand der Encavis AG. In dieser Zeit war er unter anderem an der erfolgreichen Integration der CHORUS, der heutigen Encavis Asset Management AG, in die Encavis AG maßgeblich beteiligt. In diesem Zusammenhang hat er insbesondere das Asset-Management-Geschäft für institutionelle Anleger weiterentwickelt und innerhalb der Encavis-Gruppe als ein eigenes Geschäftssegment verankert. Mit Abschluss der Integration der CHORUS in die Encavis AG sind Holger Götze und der Aufsichtsrat darin übereingekommen, seinen laufenden Vorstandsvertrag vorzeitig zu beenden. Dr. Dierk Paskert, seit dem 1. September 2017 CEO der Encavis AG, sowie Dr. Christoph Husmann, seit dem 1. Oktober 2014 CFO der Encavis AG, übernehmen die Aufgaben von Holger Götze. Encavis AG begibt erfolgreich ersten "Green Schuldschein" mit einem Volumen von 50 Millionen Euro zur weiteren WachstumsfinanzierungAm 6. September 2018 hat Encavis die erfolgreiche Platzierung eines Schuldscheindarlehens mit einem Volumen von 50 Millionen Euro bei internationalen und nationalen institutionellen Investoren bekannt gegeben. Erstmals hat die Encavis AG ihr Schuldscheindarlehen dabei als Green Schuldschein begeben. Das Climate Bond Standard Executive Board bestätigte dafür eine Mittelverwendung ausschließlich für Zwecke, die sich positiv auf den Klima- und Umweltschutz auswirken. Mit der Klassifizierung als Green Schuldschein erweitert die Encavis AG ihr Spektrum an Instrumenten zur Wachstumsfinanzierung. Durch diese Klassifizierung konnte das Schuldscheindarlehen auch von ESG-Investoren (Environmental-, Social- und Governance-Investoren), die sich an verbindlichen Umwelt- und Sozialstandards orientieren, gezeichnet werden. Der Green Schuldschein ist mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren ausgestattet, die jeweils am unteren Ende der Vermarktungsspanne platziert werden konnten. Die Transaktion wurde von der DZ BANK AG als Sole Arranger und Bookrunner begleitet. Die eingeworbenen Finanzmittel aus dem im September 2017 begebenen Hybrid Convertible sowie dem nun erfolgreich platzierten Green Schuldschein werden insbesondere zur Finanzierung der Akquisitionspipeline von Solarparks aus den beiden strategischen Partnerschaften mit Solarcentury sowie Power Capital und ISIF (Ireland Strategic Investment Fund) verwendet. Das Gesamterzeugungsvolumen dieser Pipeline beträgt rund 1,3 GW. Encavis AG setzt Wachstumskurs fort und erwirbt weitere Solar- und Windparks mit insgesamt 23 MW LeistungAm 12. September 2018 hat die Encavis AG den Erwerb eines weiteren Solarparks in Deutschland sowie den Kauf von fünf weiteren Windenergieanlagen in Dänemark mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt 23,1 MW bekannt gegeben. Der Solarpark wurde bereits im Jahr 2012 an das Stromnetz angeschlossen und profitiert bis 2032 von einer staatlich garantierten Einspeisevergütung in Höhe von rund 18 Eurocent je kWh. Die fünf Windenergieanlagen in Dänemark sind bereits seit dem Jahr 2014 an das Stromnetz angeschlossen und profitieren ebenfalls von staatlich garantierten Prämien. Der erworbene Solarpark in Deutschland mit einer Erzeugungsleistung von rund 6,6 MW befindet sich in der mecklenburgischen Gemeinde Boizenburg, rund 70 Kilometer von Hamburg entfernt. Encavis erwartet ab dem ersten vollen Betriebsjahr der Anlage jährliche Umsatzbeiträge in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Das Gesamtinvestitionsvolumen einschließlich der projektbezogenen Fremdfinanzierung beläuft sich auf rund 9,7 Millionen Euro. Der Verkauf der Anlage wurde vom irischen Projektentwickler Power Capital strukturiert und organisiert. Power Capital und Encavis waren zusammen mit dem irischen Staatsfonds "Ireland Strategic Investment Fund" bereits im Januar 2018 eine strategische Partnerschaft für Investitionen im irischen Solarmarkt eingegangen. Die Gesamterzeugungsleistung der fünf dänischen Windenergieanlagen mit Turbinen vom Typ Vestas V 112 beträgt rund 16,5 MW. Drei der erworbenen Anlagen sind Teil des Windparks Norhede III, zwei weitere gehören zum Windpark Norhede II an der Nordseeküste Dänemarks. Das Gesamtinvestitionsvolumen einschließlich der projektbezogenen Fremdfinanzierung beträgt für alle fünf Windenergieanlagen rund 18 Millionen Euro. Windparks profitieren in Dänemark von einer staatlichen Prämie, die für die ersten 22.000 Volllaststunden gewährt wird. Encavis rechnet damit, dass die fünf Anlagen pro Jahr Umsatzbeiträge in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro erwirtschaften werden. Encavis AG erwirbt den größten Solarpark in der Unternehmensgeschichte mit einer Leistung von 300 MWAm 9. Oktober 2018 hat Encavis den Erwerb des größten Solarparks in der Geschichte des Unternehmens bekannt gegeben. Der Park liegt in der Nähe der spanischen Stadt Talayuela. Mit einer Erzeugungsleistung von rund 300 MW zählt die Anlage zugleich zu den größten Solarparks in Europa. Encavis realisiert damit einen weiteren großen Wachstumsschritt aus der 1,1 GW umfassenden strategischen Partnerschaft mit dem britischen Projektentwickler und Betreiber Solarcentury. Mit dem Solarpark wird die Encavis AG ein Solarprojekt ganz ohne staatliche Einspeisevergütung realisieren. Damit überträgt Encavis erstmals in der Unternehmensgeschichte die in der Windbranche bereits erfolgreiche Praxis der direkten Stromabnahmeverträge mit Industriekunden (Power Purchase Agreements) auf den wachstumsstarken Solarmarkt. Der Preis für den von der Photovoltaikanlage bei Talayuela erzeugten Strom wird fest für zehn Jahre durch ein bonitätsstarkes europäisches Unternehmen abgesichert. Die Projektfinanzierung erfolgt durch ein renommiertes Bankenkonsortium. Das Investitionsvolumen einschließlich der projektbezogenen Fremdfinanzierung beträgt rund 225 Millionen Euro. Solarcentury selbst wird sich mit 20 % an der Investition beteiligen und sowohl das kaufmännische als auch das technische Management des Parks übernehmen. Der Netzanschluss der Anlage ist gegen Ende des ersten Quartals 2020 geplant. Encavis rechnet damit, dass die Photovoltaikanlage ab dem ersten vollen Betriebsjahr Umsatzerlöse in Höhe von rund 25 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet. Die Investition wird die durchschnittliche Rendite des Gesamtportfolios von Encavis deutlich erhöhen. An der Entwicklung des Projekts waren auch die beiden Ingenieurunternehmen Kompa Solaire SASU und Genia Global Energy Solutions, S.L. beteiligt, die neue Technologien entwickeln und fördern, um die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbaren Energien zu stärken. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der marktüblichen aufschiebenden Bedingungen. Encavis Asset Management AG: erstes Closing des LBBW-Spezialfonds "me4 green energy infrastructure"Am 19. Dezember 2018 wurde bekannt gegeben, dass der von maxwell initiierte und von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) exklusiv angebotene Spezialfonds "me4 green energy infrastructure" das erste Closing für institutionelle Investoren abgeschlossen hat und unmittelbar ein erstes Windkraftwerk in Deutschland erwerben wird. Das angestrebte Fondsvolumen liegt bei 100 Millionen Euro. Der Spezialfonds, kurz "Wind 1" genannt, profitiert dabei von der Fachkompetenz der Encavis Asset Management AG, die als Anlageberater des Fonds insbesondere für das Asset-Sourcing und die Betriebsführung der Erneuerbare-Energien-Anlagen verantwortlich ist. Neben der Einhaltung strenger Investitionskriterien muss bei diesem Fondskonzept die Einstufung der Investments als "Qualifizierte Infrastruktur (QI)" nach Solvency II sichergestellt sein. Nach diesem ersten Investment ist voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2019 ein zweites Closing mit weiteren Investitionen in Windparks geplant. Encavis Asset Management AG: Erstes Closing des Encavis Infrastructure Fund "Renewables Europe II"Die Encavis Asset Management AG hat im Dezember 2018 bekannt gegeben, dass das erste Closing ihres Encavis Infrastructure Fund SICAV-RAIF Renewables Europe II (Renewables Europe II) für zwei deutsche institutionelle Investoren erfolgreich durchgeführt wurde. Das angestrebte Fondsvolumen liegt insgesamt bei 200 Millionen Euro. Vertriebspartner ist die Bayerische Landesbank (BayernLB). Der Renewables Europe II investiert in Erneuerbare-Energien-Anlagen und setzt auf ein ausgewogenes, diversifiziertes Portfolio. Der Investitionsfokus liegt auf Solar- und Windanlagen in Europa, vorzugsweise in Deutschland, Österreich und Frankreich. Der Encavis-Spezialfonds hat seine ersten Investitionen mit einem deutschen Windpark und einem deutschen Solarpark bereits abschließen können. Das zweite Closing wird voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2019 stattfinden. Die vorgesehenen Investitionen im Segment Solar und Wind stehen in Prüfung. Encavis Asset Management AG erhält 2018 Zusagen von institutionellen Anlegern zur Investition von insgesamt über 180 Millionen Euro EigenkapitalDie Encavis Asset Management AG hat am 20. Dezember 2018 bekannt gegeben, dass sie 2018 insgesamt rund 180 Millionen Euro Eigenkapital von institutionellen Investoren zugesagt bekommen hat, um sie in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu investieren. Dieses Kapital reicht aus, um rund eine halbe Milliarde Euro in Wind- und Solarparks in Europa zu investieren. Die Mittel stammen einerseits von institutionellen Direktmandaten und andererseits dem oben genannten Spezialfonds. Erste Investitionen aus den Kapitalzusagen in Erneuerbare-EnergienAnlagen werden im ersten Quartal 2019 erwartet. Das Kapital soll dazu verwendet werden, breit diversifizierte Portfolios aus Wind- und Solarparks in unterschiedlichen Ländern Europas aufzubauen. Neben der Streuung über Energieerzeugungsarten und Regionen ist geplant, sowohl Anlagen zu erwerben, die von staatlich garantierten Einspeisevergütungen profitieren, als auch Parks aufzunehmen, die auf Basis eines langfristigen privatwirtschaftlichen Stromabnahmevertrages betrieben werden. Soll-Ist-Vergleich 2018Der Vorstand von Encavis ging in seiner im Lagebericht 2017 abgegebenen Prognose bezüglich der um zahlungsunwirksame IFRS-Effekte bereinigten operativen Kennzahlen davon aus, dass sich die positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2018 weiter fortsetzen wird. scroll
Die Umsatzerlöse zeigten im Geschäftsjahr 2018 in jedem Segment ein gemischtes Bild. Während im Segment PV Parks die deutschen Anlagen dank des außergewöhnlich guten Sommers in Deutschland einen Umsatz deutlich über dem Planansatz erwirtschafteten, lagen die Parks in den übrigen Ländern meteorologisch bedingt mehr oder weniger auf Plan. Das Segment Windparks profitierte insbesondere von der Erweiterung des dänischen Windparkportfolios, die früher als ursprünglich geplant umgesetzt werden konnte. Grundsätzlich besteht für das Segment Windparks eine größere Planungsunsicherheit als für das Segment Photovoltaik. Das Windaufkommen unterliegt größeren jährlichen Schwankungen als die Sonneneinstrahlung. Im Geschäftsjahr 2018 lag das Windaufkommen unter dem langjährigen Durchschnitt, so dass die Umsatzentwicklung in diesem Segment zwar unser Planniveau erreichte, es aber nicht übertreffen konnte. Im Segment Asset Management blieben die Umsatzerlöse hinter den Erwartungen zurück, da sich die geplanten Erwerbe von Solar- und Windparks für institutionelle Investoren aufgrund der zwar erfreulichen, jedoch im Jahresverlauf erst sehr späten Investitionsmittelzusage der Investoren nicht mehr im Geschäftsjahr realisieren ließen. Insgesamt konnte der Konzern die geplanten Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 übertreffen. Erfreulicherweise konnte die im Geschäftsbericht 2017 abgegebene Prognose auf Basis des Bestandsportfolios vom 21. März 2018 auch hinsichtlich der Ergebniskennzahlen EBITDA und EBIT übertroffen werden. Auch hier spiegeln sich die zuvor genannten Effekte wider. Das operative Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen den Zinsaufwand für die Non-Recourse-Darlehen zur Finanzierung der Anlagen in den Parkgesellschaften sowie Zinsaufwand im Zusammenhang mit dem Genussrecht der Gothaer Versicherungen und ist im Vergleich zum Vorjahr (TEUR -53.648) um TEUR -3.281 auf TEUR -56.929 gestiegen. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erfassung des variablen Vergütungsbestandteils des Genussrechts der Gothaer Versicherungen sowie dem Ausbau des Portfolios. Der operative Cashflow konnte von EUR 153,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 174,3 Mio. im Geschäftsjahr 2018 gesteigert werden und übertrifft damit die Prognose aus dem Geschäftsbericht 2017 um rund EUR 11,3 Mio. Auch das operative Ergebnis je Aktie entwickelte sich positiv und konnte im Vergleich zum Vorjahr wie erwartet gesteigert werden. Mit 0,31 Euro liegt dieses über dem im Geschäftsbericht 2017 prognostizierten Wert von 0,30 Euro. Entwicklung der SegmenteAnpassung der VorjahreszahlenDas Management hat sich dazu entschieden, die Darstellung der Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2018 umfassend anzupassen. Ziel ist es, die Ertragskraft der operativen Segmente transparenter darzustellen. Im Umkehrschluss soll das Segment Verwaltung nur die Kosten zeigen, die keinen operativen Beitrag generieren. Hierfür wurden für alle Kostenarten die Sachverhalte identifiziert, die einem oder mehreren operativen Segmenten zugeordnet werden können. Nach der Identifizierung wurden die relevanten Kostenpositionen über eine Managementumlage nach jeweils sinnvollen Schlüsseln (zum Beispiel Mitarbeiter, Investitionsvolumen und Erzeugungskapazität) auf die operativen Segmente verteilt. Da dies im Sinne einer Primärumlage durchgeführt wurde, wurden die dazugehörigen konzerninternen Legalverrechnungen eliminiert. Außerdem basiert die Darstellung des Segmentberichts in Anlehnung an das interne Berichtswesen auf operativen Kennzahlen. Alle Angaben, die aufgrund dieser Anpassungen nicht mit den im Geschäftsbericht 2017 veröffentlichten Angaben übereinstimmen, sind im Folgenden mit einer "1" versehen. In Tabellen steht die "1" neben der Jahresangabe (Spaltenüberschrift), im Fließtext steht die "1" direkt hinter der entsprechenden Angabe. Segment PV ParksDas Solarparkportfolio im Eigenbestand von Encavis umfasst zum 31. Dezember 2018 insgesamt 165 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von über 1,1 GW. Die Solarparks verteilen sich auf die Länder Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande und Spanien. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns unterliegt saisonalen Einflüssen, was zu Schwankungen in den Umsätzen und Ergebnissen im Verlauf des Jahres führt. Im Segment PV Parks, das alle sich im Eigenbestand befindlichen Solarparks umfasst, sind vor allem die Monate April bis September umsatzstärker als die Herbst- und Wintermonate. Das Solarparkportfolio von Encavis lag bezogen auf die produzierten kWh insgesamt rund 4 % über Plan. Während das deutsche Solarparkportfolio eine deutliche Planüberschreitung verzeichnen konnte (+14 %), lagen das französische, britische und italienische Portfolio jeweils im Wesentlichen im Plan. Die tatsächlich eingespeiste elektrische Energie der im Eigenbestand des Konzerns befindlichen Solarparks im Geschäftsjahr 2018 beträgt 857.504 Megawattstunden (MWh) (Vorjahr: 737.101 MWh). Damit ist die Strommenge im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 % angestiegen. Von der eingespeisten Elektrizitätsmenge entfallen 34 % (Vorjahr: 34 %) auf die Solarparks in Deutschland, 27 % (Vorjahr: 25 %) auf die Solarparks in Frankreich, 24 % (Vorjahr: 30 %) auf die italienischen Solarparks und 15 % (Vorjahr: 11 %) auf die Solarparks in Großbritannien. Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgende Solarparks erworben:
Segment WindparksDas Windparkportfolio im Eigenbestand von Encavis umfasst zum 31. Dezember 2018 insgesamt 33 Windparks mit einer Gesamtkapazität von 334 MW. Die Windparks verteilen sich auf die Länder Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich und Dänemark. Die Windparks sind meteorologisch bedingt in den Herbst- und Wintermonaten umsatzstärker als in den Sommermonaten. Das Windaufkommen im Jahr 2018 lag unterhalb des langjährigen Durchschnitts. Gemessen am langjährigen Mittel lag die produzierte Strommenge daher unterhalb der Erwartungen. Dieser Effekt konnte jedoch durch den Portfoliozubau wieder kompensiert werden. Die tatsächlich eingespeiste elektrische Energie der im Eigenbestand des Konzerns befindlichen Windparks im Geschäftsjahr 2018 beträgt 655.711 MWh (Vorjahr: 564.068 MWh). Damit ist die Strommenge im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 % angestiegen. Von der eingespeisten Elektrizitätsmenge entfallen 67 % (Vorjahr: 73 %) auf die Windparks in Deutschland, 12 % (Vorjahr: 13 %) auf die französischen Windparks, 10 % (Vorjahr: 10 %) auf die Windparks in Österreich, 9 % (Vorjahr: 2 %) auf die dänischen Windparks und 2 % (Vorjahr: 2 %) auf den Windpark in Italien. Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgende Windparks erworben:
Segment PV-ServiceEncavis Technical Services GmbH, Konzernanteil 100 %Das Ergebnis der Encavis Technical Services GmbH nach Steuern lag im Geschäftsjahr 2018 mit TEUR 1.560 um TEUR 317 über dem Vorjahresniveau (TEUR 1.243). Während die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge einen Anstieg um TEUR 1.087 verzeichneten, stiegen in Summe die Abschreibungen, die Aufwendungen für Material, Personal und die sonstigen Aufwendungen um TEUR 786. Das Finanzergebnis lag aufgrund des bereits im Vorjahr getilgten Gesellschafterdarlehens bei TEUR 0 (Vorjahr: TEUR -17). Die Gesellschaft hat die technische Betriebsführung für viele deutsche und italienische Solarparks des Encavis-Konzerns übernommen. Das konzernintern betreute Volumen liegt zum 31. Dezember 2018 bei rund 274 MWp. Darüber hinaus hat die Encavis Technical Services GmbH ab 2012 Verträge für die technische Betriebsführung von Parks übernommen, die nicht zum Encavis-Konzern gehören. Die Parks liegen in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und in Norditalien. Das konzernextern betreute Volumen liegt bei rund 15 MWp. Segment Asset ManagementDas Geschäftsfeld Asset Management umfasst alle Dienstleistungen für Drittinvestoren wie die Initiierung von Fonds bzw. die individuelle Gestaltung und Strukturierung sonstiger Investitionen für professionelle Anleger im Bereich Erneuerbare Energien sowie den Betrieb der von diesen Anlegern gehaltenen Anlagen. Insgesamt umfasst das Portfolio zum 31. Dezember 2018 neun Solarparks und 36 Windparks in den Ländern Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Finnland und Schweden. Im Segment Asset Management blieben die Umsatzerlöse hinter den Erwartungen zurück, da sich die geplanten Erwerbe von Solar- und Windparks für institutionelle Investoren aufgrund der zwar erfreulichen, jedoch im Jahresverlauf erst sehr späten Investitionsmittelzusage der Investoren nicht mehr im Geschäftsjahr realisieren ließen. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Encavis-KonzernAnpassung der VorjahreszahlenEncavis hat im Geschäftsjahr die Zusammensetzung einzelner Positionen der Kapitalflussrechnung angepasst. Für weitere Erläuterungen wird auf den Anhang verwiesen. Auf aggregierter Ebene ergab sich hierdurch eine Anpassung im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 20. Alle Angaben, die aufgrund dieser Anpassung nicht mit den im Geschäftsbericht 2017 veröffentlichten Angaben übereinstimmen, sind im Folgenden mit einer "2" versehen. In Tabellen steht die "2" neben der Jahresangabe (Spaltenüberschrift bzw. Zeilenbeschriftung), im Fließtext steht die "2" direkt hinter der entsprechenden Angabe. ErtragslageDer Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 248.785 (Vorjahr: TEUR 222.432). Das Wachstum von rund 12 % wird sowohl durch den Ausbau des Solarparkportfolios als auch durch die Erweiterung des Windparkportfolios getragen und wurde dabei insgesamt gegenüber einem meteorologisch starken Vergleichszeitraum 2017 erzielt. Die erhöhte Sonneneinstrahlung in Deutschland seit Mitte April bis zum Stichtag des Berichtszeitraums sorgte dafür, dass meteorologisch bedingte Umsatzeinbußen aus dem ersten Quartal des Jahres 2018 mehr als wieder aufgeholt werden konnten. Die deutschen und britischen Solarparks haben im Vergleich zum Vorjahr EUR 9,3 Mio. bzw. EUR 6,2 Mio. höhere Erträge erwirtschaftet. Auch die französischen Solarparks haben mit einem Umsatzzuwachs von EUR 3,0 Mio. zu dem Wachstum beigetragen. Das italienische Solarparkportfolio wurde im Berichtszeitraum nicht durch Zukäufe erweitert, so dass ein wetterbedingter Umsatzrückgang in Höhe von EUR 3,9 Mio. nicht durch Kapazitätsausbau kompensiert werden konnte. Das Windparkportfolio konnte ein Umsatzplus von EUR 8,3 Mio. verzeichnen, zu dem insbesondere die dänischen und deutschen Windparks mit einem Anstieg von EUR 4,2 Mio. bzw. EUR 2,4 Mio. beigetragen haben. Darüber hinaus enthalten die Umsatzerlöse Erträge in Höhe von EUR 4,1 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.) aus dem Asset Management. Die Umsatzerlöse im Konzern setzen sich zusammen aus der Einspeisung von Strom in das Stromnetz, aus der Betriebsführung von Parks für Dritte und weiteren Erlösen aus dem Asset Management. Sonstige Erträge erzielte der Konzern in Höhe von TEUR 17.463 (Vorjahr: TEUR 31.245). Der Encavis-Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt des Erwerbs der Solar- und Windparks im Geschäftsjahr 2018 vorläufige Kaufpreisallokationen durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokationen wurden sämtliche erworbene Vermögenswerte und Schulden, von denen der Konzern zu diesem Zeitpunkt Kenntnis hatte, identifiziert und zum Fair Value bewertet. Hieraus hat sich ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 6.424 (Vorjahr: TEUR 21.341) ergeben, der im Geschäftsjahr 2018 ergebniswirksam zu vereinnahmen war. Hierin enthalten ist auch die Anpassung einer vorläufigen Kaufpreisallokation innerhalb des Bewertungszeitraums gemäß IFRS 3.45 für den im Jahr 2017 erworbenen Solarpark Todderstaffe in Höhe von TEUR 8. Zudem haben sich gegenüber der vorläufigen Kaufpreisallokation des Solarparks Todderstaffe und der innerhalb des Geschäftsberichts 2017 veröffentlichten Darstellung die immateriellen Vermögenswerte um TEUR 10 und die passiven latenten Steuern um TEUR 2 verringert. Die Kaufpreisallokation wurde aufgrund von Korrekturen bei der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angepasst. Derartige negative Unterschiedsbeträge aus der Kaufpreisallokation können nur bei Parks entstehen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits ans Netz angeschlossen sind. Da der Konzern den Marktentwicklungen folgend nun Parks in aller Regel vor Netzanschluss erwirbt, sind diese Erträge, die sich nach IFRS-Regeln in der Erstkonsolidierung ergeben und nicht die operative Leistung der Gesellschaft abbilden und daher in der Überleitung zum operativen Ergebnis eliminiert werden, planmäßig rückläufig. Die Vorläufigkeit der acht Kaufpreisallokationen im Geschäftsjahr 2018 ist weiterhin dadurch begründet, dass die technischen Überprüfungen und die damit einhergehende finale Erstellung der Planungsrechnungen, auf denen die Bewertungen der immateriellen Vermögenswerte basieren, noch nicht abgeschlossen sind. Weiterhin sind in dieser Position Erträge aus der Auflösung von passivischen Abgrenzungsposten (Zuwendungen der öffentlichen Hand) in Höhe von TEUR 2.166 (Vorjahr: TEUR 2.180) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.129 (Vorjahr: TEUR 2.998) enthalten. Von den periodenfremden Erträgen entfallen TEUR 1.236 (Vorjahr: TEUR 645) auf die Auflösung von Rückstellungen. Der Materialaufwand beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 1.756 (Vorjahr: TEUR 1.514). Der Anstieg ist vor allem auf höhere Aufwendungen für Bezugsstrom durch den Ausbau des Solar- und Windparkportfolios zurückzuführen. Der Personalaufwand ist von TEUR 10.972 im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 13.306 im Berichtsjahr angestiegen. Die Erhöhung ist zum einen auf den Ausbau des Teams bei der Encavis AG zurückzuführen. Zum anderen hat sich die Anzahl der Mitglieder im Vorstand der Encavis AG seit dem 1. September 2017 mit dem Eintritt von Dr. Dierk Paskert als Vorstand der Encavis AG auf drei Mitglieder erhöht. Mit dem Ausscheiden von Holger Götze zum 26. April 2018 fielen in diesem Zusammenhang im Berichtszeitraum einmalige Personalaufwendungen an. Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR 122 (Vorjahr: TEUR 133) aus dem Aktienoptionsprogramm 2012, TEUR 180 (Vorjahr: TEUR 36) aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 sowie TEUR 7 aus dem für das Geschäftsjahr 2018 neu aufgelegten Aktienoptionsprogramm 2018 als Personalaufwand erfasst. Der Aufwand für das AOP 2012 resultiert aus der Bewertung der Optionen mit ihren beizulegenden Zeitwerten an den jeweiligen Ausgabetagen und ist für die zweite bis vierte und die sechste Tranche des Programms erfasst worden. Das AOP 2017 und das AOP 2018 sind jährlich wiederkehrende, langfristige Vergütungskomponenten, die auf die Gesamtperformance der Encavis-Aktie bezogen sind. Ein vom Aufsichtsrat festgelegter Zuteilungsbetrag wird in virtuelle Aktienoptionen, sogenannte Share Appreciation Rights (SAR), umgerechnet. Die Höhe der variablen Komponenten wurde auf Basis des Plans AOP 2017 bzw. AOP 2018 berechnet, der am 1. Juli 2017 bzw. am 1. Juli 2018 in Kraft trat. Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte der Encavis-Konzern neben dem Vorstand 118 (Vorjahr: 108) Mitarbeiter. Der Anstieg resultiert aus dem wachstumsinduzierten Ausbau des Teams der Encavis AG. Die sonstigen Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 55.860 (Vorjahr: TEUR 50.773). Hierin sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solar- und Windparks in Höhe von TEUR 40.167 (Vorjahr: TEUR 37.003) enthalten. Unter anderem sind hierin Aufwendungen für die technische und kaufmännische Betriebsführung, für Pachten sowie Reparaturen und Instandhaltung, Versicherungen und verschiedene sonstige Kosten wie Kfz-Kosten, Kosten für IT und Telekommunikation sowie die Aufsichtsratsvergütung enthalten. Die sonstigen Aufwendungen enthalten ferner Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb in Höhe von TEUR 15.051 auf Ebene der Holdinggesellschaften (Vorjahr: TEUR 13.651). Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen basiert insbesondere auf dem Wachstum des Bestandsportfolios und damit einhergehenden höheren Aufwendungen sowie aus verschiedenen Beratungskosten. Der Konzern erzielte damit im Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von TEUR 195.326 (Vorjahr: TEUR 190.417). Die EBITDA-Marge beträgt rund 79 % (Vorjahr: 86 %). Bei den Abschreibungen in Höhe von TEUR 123.770 (Vorjahr: TEUR 102.493) handelt es sich im Wesentlichen um die planmäßigen Abschreibungen auf die Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie auf immaterielle Vermögenswerte. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den neu erworbenen bzw. im Vorjahr nur zeitanteilig einbezogenen Solar- und Windparks. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft Wertminderungstests für die Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Die Wertminderungstests erfolgten auf Basis der zukünftigen diskontierten Cashflows und ergaben einen Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 12.400 (Vorjahr: TEUR 0), der ausschließlich den Goodwill betrifft, der im Rahmen der Erstkonsolidierung einiger britischer Solarparks bilanziert wurde. Hintergrund der Wertminderung sind das veränderte und mit Unsicherheiten behaftete Marktumfeld in Großbritannien, das unter anderem durch den bevorstehenden Brexit bedingt ist, sowie damit korrespondierende Planungsprämissen. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von TEUR 87.924 im Vorjahr auf TEUR 71.556 im Geschäftsjahr 2018 insbesondere wegen der planmäßig deutlich reduzierten Erträge aus der Erstkonsolidierung von Parks sowie der Abschreibung auf den Goodwill gesunken. Dies entspricht einer EBIT-Marge von rund 29 % (Vorjahr: 40 %). Die Finanzerträge sind von TEUR 13.701 im Vorjahr auf TEUR 14.784 im Berichtsjahr angestiegen. Mit Erträgen in Höhe von TEUR 8.916 (Vorjahr: TEUR 9.813) resultieren diese aus Zinserträgen aus der Auflösung von Step-ups auf Bankdarlehen und Leasingverbindlichkeiten. Weiterhin sind in Höhe von TEUR 2.631 (Vorjahr: TEUR 3.287) Erträge im Zusammenhang mit den Veränderungen der Marktwerte der Zinsswaps enthalten. Finanzaufwendungen sind in Höhe von TEUR 66.577 (Vorjahr: TEUR 60.844) angefallen. Hierin sind im Wesentlichen der Zinsaufwand für die Non-Recourse-Darlehen zur Finanzierung der Anlagen in den Parkgesellschaften und der Zinsaufwand im Zusammenhang mit dem Genussrecht der Gothaer Versicherungen enthalten. Das hieraus resultierende Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt TEUR 19.754 (Vorjahr: TEUR 40.763), was im Wesentlichen auf die planmäßig gesunkenen Erträge aus der Erstkonsolidierung von Parks sowie die Abschreibung auf den Goodwill zurückzuführen ist. Die EBT-Marge beläuft sich auf rund 8 % (Vorjahr: 18 %). Der in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Steueraufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2018 insgesamt auf TEUR 8.975 (Vorjahr: TEUR 13.059) und entfällt auf nicht zahlungswirksame latente Steuern sowie originäre Steuern. Die laufende Steuerbelastung beträgt TEUR 10.739 (Vorjahr: TEUR 6.777). Ein latenter Steuerertrag wurde in Höhe von TEUR 1.763 (Vorjahr: Aufwand i.H.v. TEUR 6.281) erfasst. Der latente Steuerertrag resultiert im Wesentlichen aus der Umkehr von Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanzwerten im Sachanlagevermögen. Insgesamt ergibt sich ein Konzernergebnis in Höhe von TEUR 10.779 (Vorjahr: TEUR 27.704). Das Konzernergebnis setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 5.113 (Vorjahr: TEUR 25.682), dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von TEUR 558 (Vorjahr: TEUR 483) und dem Ergebnisanteil der Hybridkapitalgeber in Höhe von TEUR 5.108 (Vorjahr: TEUR 1.539) zusammen. Das Konzerngesamtergebnis liegt in 2018 bei TEUR 11.511 und damit wegen der planmäßig gesunkenen Erträge aus der Erstkonsolidierung von Parks und der Abschreibung auf den Goodwill unter dem Vergleichswert des Vorjahres (TEUR 28.919). Es setzt sich aus dem Konzernergebnis sowie der Veränderung der im Eigenkapital ausgewiesenen sonstigen Rücklagen zusammen. Neben der Währungsrücklage in Höhe von TEUR -140 (Vorjahr: TEUR 150) enthalten die sonstigen Rücklagen weiterhin die Hedge-Rücklage in Höhe von TEUR 1.206 (Vorjahr: TEUR 2.231), in der auch die zukünftig planmäßig über die Restlaufzeit des jeweiligen Grundgeschäfts ergebniswirksam aufzulösenden Beträge von ehemals in einer Sicherungsbeziehung befindlichen Zinsswaps enthalten sind, sowie die Kosten der Sicherungsmaßnahmen in Höhe von TEUR -34 (Vorjahr: TEUR 0). Die im Eigenkapital erfassten Werte werden nach Ablauf der korrespondierenden Grundgeschäfte vollständig in das Konzernergebnis umklassifiziert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR -29 aus der Währungsrücklage in das Konzernergebnis umklassifiziert. Im Vorjahr waren noch die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR -210 enthalten, die nach IFRS 9 nun als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dem gegenüber stehen korrespondierende latente Steuereffekte in Höhe von TEUR -270 (Vorjahr: TEUR -920). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (nach nicht beherrschenden Anteilen) beträgt 0,04 Euro (Vorjahr: 0,20 Euro). Die Anzahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien im Berichtszeitraum beträgt 129.040.364 (Vorjahr: 127.583.861). Das verwässerte Ergebnis je Aktie liegt bei 0,04 Euro (Vorjahr: 0,20 Euro). Herleitung der operativen Kennzahlen (bereinigt um IFRS-Effekte)Wie im Kapitel "Internes Steuerungssystem von Encavis" beschrieben, ist die IFRS-Bilanzierung des Konzerns beeinflusst von nicht zahlungswirksamen Bewertungseffekten und daraus resultierenden Abschreibungen. Zusätzlich beeinträchtigen nicht zahlungswirksame Zinseffekte und latente Steuern einen transparenten Blick auf die operative Ertragslage nach IFRS. scroll
Finanzlage und CashflowDie Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt im Berichtsjahr TEUR 51.549 (Vorjahr: TEUR -5.714) und setzt sich wie folgt zusammen: Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist um rund TEUR 21.265 von TEUR 153.0172im Vorjahr auf TEUR 174.282 im Berichtsjahr angestiegen. Er setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem operativen Geschäft der Solar- und Windparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen. Ferner sind hier die Veränderungen der Aktiva und Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind, enthalten. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -118.421 (Vorjahr: TEUR -168.318)2und resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für den Erwerb von Solarparks in den Niederlanden und Deutschland und von Windparks in Dänemark und Deutschland sowie aus den Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen für den Bau der Solar- und Windparks in Frankreich, den Niederlanden und Österreich. Zudem sind Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen für nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen enthalten. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf TEUR -4.255 (Vorjahr: TEUR 9.896)2und resultiert im Wesentlichen aus den regelmäßigen Tilgungen und den gezahlten Zinsen abzüglich nach den Erstkonsolidierungszeitpunkten ausgezahlter Darlehen für neuerworbene Solar- und Windparks. Zudem sind die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 20.838 und die Dividendenzahlung an die Hybridkapitalgeber in Höhe von TEUR 5.108 enthalten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR 211.836 (Vorjahr: TEUR 109.074) in Form von Finanzkrediten in Anspruch genommen. Davon entfallen TEUR 112.008 (Vorjahr: TEUR 85.646) auf die Aufnahme von langfristigen Darlehen zur Finanzierung von Solar- und Windparks, TEUR 50.000 auf die Begebung des Green Schuldscheins und TEUR 28.000 auf die Aufnahme eines Geldmarktkredits. Die gesamten Zins- und Tilgungsauszahlungen für die im Konzern bestehenden Darlehen führten im Geschäftsjahr 2018 zu einem Mittelabfluss von TEUR -183.100 (Vorjahr: TEUR -154.607). In der ordentlichen Hauptversammlung der Encavis AG am 8. Mai 2018 wurde beschlossen, eine Dividende in Höhe von EUR 0,22 je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten. Dies entspricht einer Steigerung um 10 % gegenüber dem Vorjahr (EUR 0,20 pro Aktie). Zur Auszahlung der Dividende, die am 11. Juni 2018 erfolgt ist, wurde gemäß der Beschlussfassung auf der Hauptversammlung der Encavis AG ein Teil des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 34.388.583,44 Euro verwendet. Die Wahldividende erhielt mit einer Annahmequote von fast 40 % erneut großen Zuspruch. Insgesamt wurden 1.185.126 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Am Bilanzstichtag standen dem Konzern Kreditlinien zur Verfügung, die in Höhe von TEUR 40.837 nicht ausgenutzt waren. VermögenslageDas Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 687.057 (31. Dezember 2017: TEUR 698.594). Der Rückgang in Höhe von TEUR -11.537 bzw. -1,65 % ist hauptsächlich durch die Ausgabe neuer Aktien und die Auszahlung der Dividende verursacht. Gegenläufig wirkte sich das Periodenergebnis aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 25,94 % (31. Dezember 2017: 27,73 %). Die Bilanzsumme ist von TEUR 2.519.698 im Vorjahr auf TEUR 2.649.065 im Berichtsjahr angestiegen. Der Konzern weist zum 31. Dezember 2018 immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 579.950 (31. Dezember 2017: TEUR 609.482) aus. Im Rahmen der zum Teil noch vorläufigen Kaufpreisallokationen der im Geschäftsjahr 2018 erworbenen bzw. erstkonsolidierten Solar- und Windparks wurden die Stromeinspeiseverträge zwischen den Parks und den Energieversorgungsunternehmen sowie die exklusiven Nutzungsrechte bewertet. Hieraus erfolgte eine Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 16.323 (31. Dezember 2017: TEUR 60.200). Der aktivierte Vermögenswert ist über die Laufzeit der staatlich gesicherten Einspeisevergütung (in der Regel 20 Jahre) abzuschreiben. Der Geschäfts- oder Firmenwert beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 19.989 (31. Dezember 2017: TEUR 32.405). Dies entspricht einem Rückgang in Höhe von TEUR 12.416 im Vergleich zum Vorjahr. Zum 30. September 2018 hat Encavis die Geschäfts- und Firmenwerte einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Dieser erfolgte auf Ebene einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU), die seit dem Geschäftsjahr 2016 die nach Ländern unterteilten operativen Segmente darstellen. Der Werthaltigkeitstest ergab einen Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 12.400, der ausschließlich den Goodwill betrifft, der im Rahmen der Erstkonsolidierung einiger britischer Solarparks bilanziert wurde. Hintergrund der Wertminderung sind das veränderte und mit Unsicherheiten behaftete Marktumfeld in Großbritannien, das unter anderem durch den bevorstehenden Brexit bedingt ist, sowie damit korrespondierende Planungsprämissen. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert des Weiteren in geringem Umfang aus Währungseffekten. Der Anstieg der Sachanlagen auf TEUR 1.548.639 (31. Dezember 2017: TEUR 1.455.168) beruht im Wesentlichen auf den im Geschäftsjahr 2018 akquirierten bzw. errichteten Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Differenzen des Sachanlagevermögens im Vergleich zwischen IFRS- und Steuerbilanz sowie aus voraussichtlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern nahezu unverändert. Das kurzfristige Vermögen hat sich von TEUR 277.428 im Vorjahr auf TEUR 341.812 zum 31. Dezember 2018 erhöht. Darin enthalten sind zum Bilanzstichtag liquide Mittel in Höhe von TEUR 252.491 (31. Dezember 2017: TEUR 195.577). Die liquiden Mittel enthalten verfügungsbeschränkte Mittel in Höhe von TEUR 76.927 (31. Dezember 2017: TEUR 71.188). Hiervon entfallen TEUR 69.228 auf Kapitaldienst- und Projektreserven und TEUR 7.699 auf sonstige verfügungsbeschränkte Guthaben. Die Bank- und Leasingverbindlichkeiten im Konzern belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 1.602.631 (31. Dezember 2017: TEUR 1.487.365). Es handelt sich um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solar- und Windparks sowie das von den Gothaer Versicherungen im November 2014 zur Verfügung gestellte Genussrechtskapital. Enthalten sind zudem Verbindlichkeiten aus Listed Notes aus dem Portfolio Grid Essence inklusive aufgelaufener Zinsen in Höhe von TEUR 38.895 sowie Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 73.000. Darin nicht enthalten sind die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Beträge in Höhe von TEUR 10.625 (31. Dezember 2017: TEUR 10.678), die Zinsvorteile aus niedrig verzinslichen Darlehen der öffentlichen Hand (Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW) darstellen und gemäß IAS 20 zu bilanzieren und separat auszuweisen sind. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus dem Genussrecht belaufen sich zum 31. Dezember 2018 wie auch zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 150.000. Bei fast allen Fremdfinanzierungen ist das Haftungsrisiko in Bezug auf die Parks beschränkt (Non-Recourse-Finanzierung). Die passiven latenten Steuern sind im Vorjahresvergleich nahezu unverändert, da sich die Auflösung von Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanzwerten und die Zugänge an passiven latenten Steuern aus Erwerben von neuen Solar- und Windparks der Höhe nach annähernd entsprechen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR 16.784 (31. Dezember 2017: TEUR 20.261). Segmentberichterstattung (operativ)Aufwendungen und Erträge zwischen den Segmenten betreffen im Wesentlichen Dienstleistungen für technische und kaufmännische Betriebsführung sowie Zinserträge und -aufwendungen für konzerninterne Darlehen. Diese wurden vor allem für Umsatzsteuer- und Investitionsvorfinanzierungen bei den Solarparkprojekten vergeben. VerwaltungDas Ergebnis des Segments Verwaltung beträgt TEUR -9.148 (Vorjahr: TEUR -7.183)1. Gegenläufig zu den sonstigen Erträgen, die von TEUR 1771im Vorjahr auf TEUR 1.157 im Berichtsjahr anstiegen, entwickelten sich die Personalaufwendungen, die sonstigen Aufwendungen, die Abschreibungen und das Finanzergebnis. Die sonstigen Aufwendungen umfassen insbesondere Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebs sowie Rechts- und Beratungskosten, die unter anderem im Zusammenhang mit dem Erwerb von neuen Parkgesellschaften stehen. PV ParksDie Umsatzerlöse in den Solarparks sind im Geschäftsjahr 2018 um gut 10 % auf TEUR 186.507 (Vorjahr: TEUR 168.932)1angestiegen. Für den Anstieg waren insbesondere das deutsche und das britische Solarparkportfolio mit einer Umsatzsteigerung von TEUR 9.309 bzw. TEUR 6.240 im Vergleich zum Vorjahr verantwortlich. Aber auch die französischen Solarparks haben mit einem Umsatzanstieg von TEUR 2.989 einen positiven Beitrag zu der Umsatzentwicklung geleistet. Der Umsatzanstieg bei den deutschen Solarparks ist insbesondere durch den sehr guten Sommer 2018 bedingt, aber auch die im Geschäftsjahr 2018 neu hinzugewonnenen Solarparks haben zu dieser positiven Entwicklung beigetragen. In Großbritannien führte der Erwerb der Solarparks des Portfolios Triple Point Ende 2017 zu einer Umsatzsteigerung in Höhe von TEUR 5.032 im Geschäftsjahr 2018. Die sonstigen Erträge belaufen sich in 2018 auf TEUR 5.229 (Vorjahr: TEUR 3.851)1. Dem gegenüber standen die Kosten für den Betrieb der Solarparks sowie sonstige Aufwendungen von insgesamt TEUR 39.584 (Vorjahr: TEUR 38.585)1, Abschreibungen auf die PV-Anlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 54.610 (Vorjahr: TEUR 50.900)1sowie das im Wesentlichen die Finanzierung der Parks betreffende Finanzergebnis in Höhe von TEUR -46.439 (Vorjahr: TEUR -43.970)1. Der Anstieg der Aufwendungen resultiert vor allem aus den im Geschäftsjahr 2018 erworbenen bzw. im Vorjahr nur zeitanteilig einbezogenen Solarparks sowie aus den hiermit einhergehenden höheren Kosten. Insgesamt erzielte das Segment PV Parks einen Jahresüberschuss von TEUR 43.214 (Vorjahr: TEUR 33.515)1. PV ServiceIm Segment PV Service stehen Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen abzüglich Materialaufwand in Höhe von TEUR 4.388 (Vorjahr: TEUR 3.596) Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.751 (Vorjahr: TEUR 2.288) gegenüber. Nach Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern beträgt der Jahresüberschuss TEUR 1.587 (Vorjahr: TEUR 1.267)1. WindparksIm Berichtsjahr werden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 57.839 (Vorjahr: TEUR 49.500)1ausgewiesen. Mit einer Umsatzsteigerung von TEUR 4.191 trug insbesondere das dänische Windparkportfolio zu der Erhöhung bei. Aber auch die Windparks in Deutschland und Österreich trugen mit Steigerungen von TEUR 2.357 bzw. TEUR 1.002 wesentlich zu der erfreulichen Entwicklung der Umsatzerlöse bei. Die sonstigen Erträge belaufen sich in 2018 auf TEUR 1.930 (Vorjahr: TEUR 2.216)1. Die Aufwendungen für den Betrieb der Parks und sonstige Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 18.238 (Vorjahr: TEUR 15.316)1. Abschreibungen auf die Windkraftanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte wurden in Höhe von TEUR 17.727 (Vorjahr: TEUR 14.700)1vorgenommen. Das im Wesentlichen aus Finanzaufwendungen für langfristige Darlehen resultierende Finanzergebnis fiel in Höhe von TEUR -9.015 (Vorjahr: TEUR -8.762)1an. Insgesamt erzielte das Segment Windparks einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 14.299 (Vorjahr: TEUR 12.302)1. Asset ManagementIm Geschäftsjahr 2018 lag das Ergebnis nach Steuern bei TEUR -2.763 (Vorjahr: TEUR 61)1. Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen in Höhe von TEUR 4.509 (Vorjahr: TEUR 4.178)1standen Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, sonstige Aufwendungen, Abschreibungen, ein Finanzergebnis und Steuern in Höhe von insgesamt TEUR -7.272 (Vorjahr: TEUR -4.117)1gegenüber. Die Umsatzerlöse dieses Segments blieben hinter den Erwartungen zurück, da sich die geplanten Erwerbe von Solar- und Windparks für institutionelle Investoren aufgrund der zwar erfreulichen, jedoch im Jahresverlauf erst sehr späten Investitionsmittelzusage der Investoren nicht mehr im Geschäftsjahr realisieren ließen. Erläuterungen zum Einzelabschluss der Encavis AG (HGB)Der Jahresabschluss der Encavis AG für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. ErtragslageDie Encavis AG erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.436 (Vorjahr: TEUR 1.216). Diese resultieren im Wesentlichen aus der Weiterbelastung der Aufwendungen für Buchhaltung und Geschäftsführung sowie der Kosten für die Verwaltung und Betreuung der Solar- und Windparks an die Gesellschaften des Encavis-Konzerns. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 64.116 (Vorjahr: TEUR 739). Der Anstieg in Höhe von TEUR 63.377 resultiert aus konzerninternen Anwachsungen und Verschmelzungen. Der Personalaufwand beträgt TEUR 8.626 (Vorjahr: TEUR 6.497). Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf den wiederholten wachstumsinduzierten Ausbau des Teams bei der Encavis AG zurückzuführen. Sonstige betriebliche Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 8.757 (Vorjahr: TEUR 10.499) angefallen. Im Wesentlichen enthalten diese die Kosten für Rechtsberatung sowie für sonstige Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 3.276 (Vorjahr: TEUR 2.031), Wartungskosten für Hard- und Software in Höhe von TEUR 769 (Vorjahr: TEUR 162), Raumkosten in Höhe von TEUR 609 (Vorjahr: TEUR 550), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 561 (Vorjahr: TEUR 404) und Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 393 (Vorjahr: TEUR 332). Die Finanzerträge sind im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 24.745 (Vorjahr: TEUR 50.504) gesunken. Hierin enthalten sind insbesondere die Zinserträge aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 16.047 (Vorjahr: TEUR 12.190). Des Weiteren sind Ausschüttungen von Tochtergesellschaften, insbesondere der Capital Stage Solar IPP GmbH, in Höhe von TEUR 3.500 (Vorjahr: TEUR 34.176) sowie von neun weiteren italienischen Gesellschaften in Höhe von insgesamt TEUR 3.048 (Vorjahr: TEUR 2.895) enthalten. Aus dem im Geschäftsjahr 2012 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Encavis AG und der Encavis Technical Services GmbH vereinnahmte die Encavis AG Erträge in Höhe von TEUR 1.561 (Vorjahr: TEUR 1.243). Finanzaufwendungen sind in Höhe von TEUR 8.356 (Vorjahr: TEUR 3.839) angefallen. Im Wesentlichen enthalten diese Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 5.761 (Vorjahr: TEUR 1.650), Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.852 (Vorjahr: TEUR 1.127) sowie die Wertberichtigung von Fremdwährungsforderungen in Höhe von TEUR 652 (Vorjahr: TEUR 893). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 367 sind ein Ertrag aus der Auflösung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 364 enthalten (Vorjahr: Aufwand aus der Auflösung aktiver latenter Steuern von TEUR 2.543) sowie Erträge aus Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 3. In den sonstigen Steuern ist ein Aufwand aus der Zuführung der Umsatzsteuerrückstellung in Höhe von TEUR 250 aufgrund der in 2018 begonnenen Außenprüfung der Encavis AG für die Jahre 2012 bis 2015 enthalten. Der Jahresüberschuss der Encavis AG beträgt TEUR 65.226 (Vorjahr: TEUR 28.513). Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR 0,50 (Vorjahr: EUR 0,22). Vermögens- und FinanzlageDas Eigenkapital erhöhte sich von TEUR 552.499 im Vorjahr auf TEUR 597.073 zum 31. Dezember 2018. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus den im Geschäftsjahr 2018 durchgeführten Kapitalerhöhungen infolge der Aktiendividende zur Jahresmitte sowie aus dem Jahresüberschuss. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 70,2 % (Vorjahr: 76,5 %). Die Bilanzsumme hat sich von TEUR 722.039 im Vorjahr auf TEUR 850.971 im Geschäftsjahr 2018 erhöht. Auf der Aktivseite resultiert der Anstieg im Wesentlichen aus der Erweiterung des Finanzanlagevermögens sowie aus der Erhöhung des Kassenbestands aufgrund von getilgten Intercompany-Forderungen und Gewinnausschüttungen. Auf der Passivseite sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, insbesondere für die Begebung des Green Bond (TEUR 50.000) und für die Aufnahme eines Geldmarktkredits (TEUR 28.000), angestiegen. Zudem haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 17.694 erhöht. Im Jahr 2018 hat die Encavis AG die Zusammensetzung einzelner Positionen der Kapitalflussrechnung angepasst. Daraus ergeben sich stellenweise Abweichungen zu den im Vorjahresabschluss berichteten Werten. Im Jahr 2018 wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -14.935 (Vorjahr: TEUR -8.226) erzielt. Die Erweiterung unseres Bestandsportfolios hat im Jahr 2018 erneut zu einem Wachstum im Personalbereich und sonstigen damit einhergehenden betrieblichen Aufwendungen geführt. Des Weiteren ist die Anzahl der Mitglieder im Vorstand der Encavis AG seit dem 1. September 2017 mit dem Eintritt von Dr. Dierk Paskert als Vorstand der Encavis AG auf drei Mitglieder erhöht. Mit dem Ausscheiden von Holger Götze zum 26. April 2018 fielen in diesem Zusammenhang im Berichtszeitraum einmalige Personalaufwendungen an. Da in 2018 noch keine Kapitalertragsteuererstattung für die Gewinnausschüttung aus dem Jahr 2017 erfolgte, ist ein entsprechender positiver Effekt nicht im Geschäftsjahr 2018 enthalten. Die Kapitalertragsteuererstattung für die Gewinnausschüttung der Jahre 2017 und 2018 wird im Jahr 2019 erwartet. Aus der Investitionstätigkeit resultiert ein Cashflow in Höhe von TEUR 23.034 (Vorjahr: TEUR -15.620). Ursächlich für die positive Entwicklung sind insbesondere die erhaltenen Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften der Encavis AG. Ein weiterer Effekt ist in der Erweiterung unseres Geschäftsmodells auf Investitionen in früheren Entwicklungsstadien begründet, da hierdurch die Auszahlungen für erworbene Projektgesellschaften aufgrund eines geringeren Investitionsvolumens sinken. Zudem wurden im Geschäftsjahr vermehrt Investitionen zur Erweiterung des Portfolios durch Tochtergesellschaften der Encavis AG und nicht durch die Gesellschaft selber durchgeführt. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 41.966 (Vorjahr: TEUR 13.172). Die positive Entwicklung ist insbesondere zurückzuführen auf die Erweiterung unseres Geschäftsmodells auf Investitionen in früheren Entwicklungsstadien und die Aufnahme des Schuldscheindarlehens (Green Bond) in Höhe von insgesamt TEUR 50.000 sowie des Geldmarktkredits in Höhe von insgesamt TEUR 28.000, die in 2018 noch zu einem relativ geringen Teil für Finanzierungen verwendet wurden. Zudem war im Vorjahr noch die Auszahlung für den Hinzuerwerb der restlichen Anteile an der ehemaligen CHORUS Clean Energy AG und ihrer Tochtergesellschaften enthalten. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Dividende an die Anteilseigner der Encavis AG in Höhe von 0,22 EUR je Aktie (Vorjahr: 0,20 EUR je Aktie) ausgeschüttet. Die Aktionäre erhielten die Möglichkeit, die Dividende nach ihrer Wahl ausschließlich in bar oder in Form von Aktien der Encavis AG zu beziehen. Die Wahldividende erhielt mit einer Annahmequote von fast 40 % erneut großen Zuspruch. Die Barauszahlung der Dividende an die Aktionäre erfolgte in Höhe von TEUR 20.838 (Vorjahr: TEUR 15.174) im Juni 2018. NachtragsberichtVom Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bis zur Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018 haben sich die Rahmenbedingungen des Geschäfts der Encavis-Gruppe über die nachstehenden Sachverhalte hinaus nicht wesentlich verändert. Encavis AG erwirbt weiteren Solarpark in den Niederlanden und baut die Erzeugungsleistung auf dem niederländischen Markt auf mehr als 100 MW ausAm 14. Januar 2019 hat die Encavis AG bekannt gegeben, einen weiteren Solarpark in den Niederlanden mit einer Erzeugungsleistung von über 14 MW erworben zu haben. Der im Januar 2019 erworbene Solarpark "Zierikzee" in der Provinz Zeeland wurde Ende des Jahres 2018 an das Stromnetz angeschlossen und hat eine Erzeugungsleistung von 14,1 MW. In den ersten 15 Jahren erhält der Solarpark eine Einspeisevergütung von knapp 11 Eurocent pro kWh, anschließend den jeweiligen Marktpreis. Encavis erwartet, ab dem ersten vollen Betriebsjahr mit dem Solarpark Zierikzee Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro jährlich zu erwirtschaften. Das Investitionsvolumen einschließlich der projektbezogenen Fremdfinanzierungskosten beläuft sich auf 10,6 Millionen Euro. Der Verkäufer bleibt mit einem Anteil von insgesamt 10 % an dem Solarpark beteiligt. Mit dem neu erworbenen Solarpark steigt die aktive Erzeugungsleistung der Encavis AG in den Niederlanden auf rund 106 MW an. Encavis trägt damit zu einer nachhaltigen und grünen Energieversorgung in den Niederlanden bei. Encavis Asset Management AG investiert für institutionelle Anleger rund 40 Millionen Euro in Erneuerbare-EnergienAnlagen in BayernAm 21. Februar 2019 hat Encavis bekannt gegeben, für zwei Portfolios institutioneller Investoren insgesamt rund 40 Millionen Euro in zwei Windparks und einen Solarpark investiert zu haben. Die Anlagen befinden sich an ertragreichen Standorten in den bayrischen Landkreisen Aichach-Friedberg, Bayreuth und Hof. Die Anlagen des Windparks Baar vom Typ Nordex N117/3 MW sind seit November 2017 am Netz und profitieren von einer garantierten Einspeisevergütung in Höhe von 7,69 Eurocent je eingespeiste kWh. Die Windräder wurden im Kreis Aichach-Friedberg errichtet. Bereits im Februar 2017 wurden die Windkraftanlagen vom Typ Vestas V126/3,45 MW des Windparks Körbeldorf bei Bayreuth in Betrieb genommen, die eine Einspeisevergütung von 8,38 Eurocent pro kWh erhalten. Der Solarpark Friedmannsdorf mit einer Leistung von rund 10 MW wird derzeit im Landkreis Hof errichtet. Es sollen Module von Canadian Solar und Huawei-Wechselrichter verbaut werden. Die Inbetriebnahme ist im 2. Quartal 2019 vorgesehen. Mit dieser Transaktion kann das Segment Asset Management des Konzerns erheblich gestärkt werden. Encavis AG erhält "Investment Grade Rating" von Scope RatingsAm 19. März 2019 wurde Encavis von der Ratingagentur Scope Ratings (kurz: Scope) erstmalig bewertet und erhielt ein Emittentenrating im Investment Grade-Bereich (BBB-); der Ausblick für das Rating ist stabil. Scopes Ratingeinschätzung berücksichtigt unter anderem das risikoaverse Geschäftsmodell aus dem Betrieb von Solar- und Windkraftanlagen mit langfristig und staatlich garantierten Einspeisevergütungen. Darüber hinaus trägt auch die konsequent ausgebaute regionale Diversifikation des Portfolios sowie der hohe Anteil der Non-Recourse-Finanzierungen (regresslose Finanzierungen) an der Wachstumsfinanzierung von Encavis zu dieser guten Bewertung bei. Die Ratingagentur Scope bescheinigt Encavis damit wie erwartet eine sehr gute und nachhaltige Bonität. Mit dem Emittentenrating gibt Scope den Marktteilnehmern auf den internationalen Finanzmärkten eine klare Orientierung und unabhängige Einschätzung über die aktuelle und mittelfristige Bonitätslage des Unternehmens und sorgt damit für mehr Sicherheit und Transparenz. Mit der Bewertung als Investment-Grade durch eine anerkannte Ratingagentur dürften sich für die Encavis nicht nur die Bandbreite an Optionen für die zukünftige Wachstumsfinanzierung erweitern, sondern auch die Höhe der Kosten für die Aufnahme dieser Mittel dürfte sich verringern. PersonalIm Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 119 Mitarbeiter (2017: 101,25 Mitarbeiter) im Konzern beschäftigt, davon 66,50 Mitarbeiter bei der Encavis AG, 10 Mitarbeiter bei der Encavis Technical Services GmbH, 39,75 Mitarbeiter bei der Encavis Asset Management AG und 2,75 Mitarbeiter bei der TC Wind Management GmbH. Zum Jahresende 2018 waren im Konzern 118 Mitarbeiter beschäftigt. Der Anstieg der Mitarbeiteranzahl ist auf den wachstumsinduzierten Ausbau des Teams bei Encavis zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2018 waren insgesamt 68 Mitarbeiter und zwei Vorstände bei der Encavis AG sowie 39 Mitarbeiter und ein Vorstand bei der Encavis Asset Management AG beschäftigt. Bei der Encavis AG sind hiervon acht Mitarbeiter im Bereich Investments, 18 Mitarbeiter im Bereich Finanzen & Controlling, 25 Mitarbeiter im Bereich Operations, drei Mitarbeiter im Bereich Corporate Finance sowie 14 Mitarbeiter als Verwaltungs- bzw. Stabskräfte tätig. Daneben sind 40 Mitarbeiter im Bereich Asset Management beschäftigt, die sich auf den Erwerb und die Betriebsführung der Anlagen für institutionelle Investoren konzentrieren. Im Team der Encavis Technical Services GmbH sind zehn Mitarbeiter in den Bereichen Technik und Verwaltung für die Gesellschaft beschäftigt. In der TC Wind Management GmbH ist zum Jahresende eine Person beschäftigt, die dem Asset Management zugerechnet wird. AufsichtsratIn 2018 haben sich keine Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben. VergütungsberichtStruktur der VorstandsvergütungDas Vergütungspaket für das jeweilige Vorstandsmitglied wird entsprechend der jeweiligen Funktion und Leistung festgelegt. Es setzt sich aus den folgenden drei Hauptkomponenten zusammen:
Grundgehalt und NebenleistungenDie Grundvergütung ist ein fixer Vergütungsbestandteil, der in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt wird. Sachbezüge und Nebenleistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens, Versicherungsbeiträge, Reisekosten und sonstige Nebenleistungen. Variable VergütungDer Jahresbonus ist eine erfolgs- und leistungsabhängige variable Vergütung und wird für das abgelaufene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des Ergebnisses und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft sowie der individuellen Leistungen vom Aufsichtsrat festgelegt. Der Jahresbonus wird unverzüglich fällig nach der Sitzung des Aufsichtsrats, in der die jeweiligen Jahresabschlüsse genehmigt werden und der Bonus festgelegt wird. Für die Erreichung der Ziele gilt eine Obergrenze von 200 % des jeweiligen Zielwerts. Zudem ist der Aufsichtsrat berechtigt, bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Ereignissen den Auszahlungsbetrag unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses nach oben oder unten zu korrigieren. Das AOP 2017 ist ein Programm, das vom Rahmen und von der Zielsetzung her als eine jährlich wiederkehrende, langfristige Vergütungskomponente, die auf die Gesamtperformance der Encavis-Aktie bezogen ist, angelegt ist. Ein vom Aufsichtsrat festgelegter Zuteilungsbetrag wird in virtuelle Aktienoptionen, sogenannte Share Appreciation Rights (SAR), umgerechnet. Die Höhe der variablen Komponente wurde auf Basis des Plans AOP 2017 berechnet, der am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Abweichend davon war das Zuteilungsdatum der 13. Dezember 2017. Ziel des Plans AOP 2017 ist es, eine langfristige Bindung der Vorstandsmitglieder und ausgewählter Führungskräfte im Encavis-Konzern an die Encavis AG sicherzustellen. Die SAR können erstmals nach einer Wartezeit von drei Jahren ab dem 1. Juli 2017 ausgeübt werden. Danach können sie zu halbjährlichen Ausübungszeitpunkten innerhalb von zwei Jahren nach der dreijährigen Wartezeit ausgeübt werden. Voraussetzung für die Ausübung eines SAR ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Zur Erreichung des Erfolgsziels muss beim AOP 2017 die Gesamtperformance der Encavis-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des SAR, gemessen in Form des zwischenzeitlichen Kursanstiegs sowie der seit Ausgabe der SAR gezahlten Dividenden, den Basispreis um mindestens 30 % übersteigen (Strike-Price). Der Basispreis entspricht dem arithmetischen Mittel der Tagesschlusskurse des Performanceindex der Encavis-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) im Halbjahr vor Inkrafttreten des Plans. Jedes zugeteilte SAR gewährt Anspruch auf die Zahlung der Differenz zwischen Ausübungspreis und Basispreis. Der Auszahlungsbetrag beträgt maximal das Dreifache der Differenz zwischen Strike-Price und Basispreis. Falls ein Vorstandsmitglied das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt oder aus einem wichtigen Grund gekündigt wird, verfallen die zugeteilten SAR gemäß den Planregeln ganz oder teilweise. Im Geschäftsjahr 2018 wurde in Anlehnung an das AOP 2017 ein weiteres Aktienoptionsprogramm (AOP 2018) aufgelegt, das im Wesentlichen identische Bedingungen wie das AOP 2017 aufweist. Der Plan AOP 2018 trat am 1. Juli 2018 in Kraft. Abweichend hiervon war das Zuteilungsdatum der 12. Dezember 2018. Die Wartezeit für das AOP 2018 beginnt am 1. Juli 2018. Die restlichen Bedingungen wurden analog zum AOP 2017 vereinbart. In den Geschäftsjahren 2013 bis 2016 wurden dem Vorstand Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms AOP 2012 gewährt. Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Zuteilungsdatum ausgeübt werden. Falls ein Vorstandsmitglied das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt oder aus einem wichtigen Grund gekündigt wird, verfallen die zugeteilten Aktienoptionen gemäß den Planregeln ganz oder teilweise. Details zu den Aktienoptionsprogrammen und zur Bewertung sind im Anhang des Konzernabschlusses aufgeführt. Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit können vertraglich gegebenenfalls abweichende Entschädigungsleistungen vereinbart werden. Zu den Vereinbarungen, die im Geschäftsjahr mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Holger Götze getroffen wurden, wird auf die folgenden Passagen verwiesen. Höhe der Vergütung für das Jahr 2018Die folgende Tabelle stellt die individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 314 (1) Nr. 6a HGB dar. scroll
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Zeitanteilige Darstellung aller Vergütungskomponenten bis zum 31. Mai 2018. Der in dieser Tabelle aufgeführte Betrag für die mehrjährige variable Vergütung entspricht dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung (gemäß IFRS 2). Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2018, wie im Vorjahr, keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Herrn Dr. Dierk Paskert und Herrn Dr. Christoph Husmann wurden im Geschäftsjahr 2018 jeweils 187.500 SAR aus dem AOP 2018 mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von TEUR 137 zugeteilt. Der im Geschäftsjahr 2018 erfasste Aufwand aus Aktienoptionsprogrammen beträgt für Herrn Dr. Dierk Paskert TEUR 29, für Herrn Dr. Christoph Husmann TEUR 94 und für Herrn Holger Götze TEUR 68 (die Aufwendungen entstanden im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Tätigkeiten). In Zusammenhang mit der Beendigung seiner Tätigkeiten zum 26. April 2018 wurde mit Herrn Holger Götze aufgrund der dienstvertraglichen Regelungen (Vertragsbeendigung zum 31. Mai 2018) in Verbindung mit der Aufhebungsvereinbarung außerdem eine Abfindung in Höhe von TEUR 550 vereinbart sowie eine Abgeltung für die erfolgsabhängige einjährige Vergütung in Höhe von TEUR 63, die noch im Geschäftsjahr zur Auszahlung kamen. Ebenso wurden die Ansprüche aus dem Aktienoptionsprogramm abgegolten (TEUR 70). Außerdem wurde für die Fortzahlung von Nebenleistungen im Jahr 2019 eine Rückstellung in Höhe von TEUR 19 gebildet. Vorstandsvergütung nach DCGKNach den Vorgaben des DCGK zeigen die beiden nachfolgenden Tabellen gemäß Ziffer 4.2.5. Anlage Tabelle 1 und 2 DCGK (gewährte Zuwendungen und Zufluss) die von der Encavis AG gewährten Zuwendungen und Zuflüsse. Die Grundvergütung und die Nebenleistungen stimmen mit den Angaben nach § 314 (1) Nr. 6a HGB überein. scroll
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AufsichtsratsvergütungAuf der Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einen Vorschlag über die Beschlussfassung zur Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Satzungsänderung gemacht und zur Abstimmung gestellt. Dabei sollte die Vergütung nicht mehr durch Beschluss der Hauptversammlung, sondern in der Satzung als feste Vergütung festgelegt werden, wobei die Mitgliedschaft in Ausschüssen vergütungserhöhend berücksichtigt werden soll. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder künftig ein Sitzungsgeld für Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder seiner Ausschüsse erhalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000. Für mehrere Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder seiner Ausschüsse an einem Kalendertag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Die Neuregelung sollte sowohl für das laufende Geschäftsjahr 2018 als auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 gelten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine fixe Vergütung in Höhe von EUR 50.000, sein Stellvertreter EUR 37.500. Den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats steht eine fixe Vergütung in Höhe von EUR 25.000 zu. Zusätzlich erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse eine Vergütung in Höhe von jeweils EUR 15.000, weitere Mitglieder dieser Ausschüsse erhalten eine Vergütung in Höhe von EUR 10.000. Die für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr zurückgestellten Gesamtbezüge belaufen sich auf TEUR 390. Die zurückgestellten Beträge orientieren sich an der oben dargestellten Vergütungsregelung. In den zurückgestellten Gesamtbezügen sind auch die Gesamtvergütungen für den Personalausschuss und für den Prüfungsausschuss enthalten. scroll
Sonstige AngabenOffenlegung von Übernahmehindernissen gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDer Vorstand der Encavis AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Encavis AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) Nr. 20. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen für einen Großteil der vollkonsolidierten Unternehmen sowie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Die Konsolidierungsmaßnahmen werden mit Hilfe eines einheitlichen Konsolidierungssystems durchgeführt. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Dem Aufsichtsrat der Encavis AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten. In diesem Zusammenhang wurde im Geschäftsjahr 2018 eine Prüfungsgesellschaft damit beauftragt, die internen Steuerungs- und Überwachungssysteme hinsichtlich der Prozesse "Beschaffung von IT- und Büroausstattung" und "Lohnsteuer/Sozialabgaben" zu überprüfen. Die Ergebnisse der Revision wurden dem Vorstand und Aufsichtsrat in einem Revisionsbericht dargelegt. Risiko- und ChancenmanagementsystemDas Risiko- und Chancenmanagement ist wesentlicher Bestandteil sämtlicher Planungs-, Controlling- und Berichterstattungssysteme in den einzelnen Gesellschaften sowie auf Konzernebene und ist ein zentrales Element der Berichterstattung. Es umfasst die systematische Identifikation, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Überwachung sowohl von Risiken als auch Chancen, die über ein umfassendes konzernweites Risikomanagementsystem gesteuert werden. Die Auswirkungen von Chancen und Risiken werden hierbei jedoch nicht miteinander verrechnet. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es der Konzernleitung, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen bzw. rechtzeitig etwaige Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen bzw. Chancen gewinnbringend und positiv für den Konzern zu nutzen. Ziele und Strategien des Risiko- und Chancenmanagementsystems sind:
Organisation des Risiko- und ChancenmanagementsystemsGrundlage des proaktiven und effizienten Risiko- und Chancenmanagements bei Encavis sind eine transparente und verständliche Nomenklatur sowie eine rechtzeitige und zielgerichtete Kommunikation. Hierzu ist eine standardisierte und bereichsübergreifende Kommunikation festgeschrieben, so dass relevante Informationen sowohl zum Vorstand als auch zum Risk Manager bzw. zu den Risk Ownern übermittelt werden können. Der Risk Manager ist verantwortlich für die Umsetzung, Weiterentwicklung und Koordination des Risiko- und Chancenmanagements. Unterstützt wird er dabei von den Risk Ownern. Die Risk Owner sind die Leiter folgender Bereiche der Encavis AG mit konzernweiter Zuständigkeit: Finanzen & Controlling, Steuern, Investment, Corporate Finance & Treasury, IR/PR, Recht & Compliance, Operations, Human Resources und IT. Die Risk Owner sind dafür verantwortlich, dass Risiken frühzeitig erkannt, adäquat bewertet und den Konzernvorgaben entsprechend gesteuert werden. Der Risk Manager ist verantwortlich für die Umsetzung des Risikomanagementsystems und berichtet dem Vorstand der Encavis AG regelmäßig über die Risikolage des Konzerns. Der Risk Manager ist dem Finanzvorstand unterstellt. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikolage des Konzerns. Das Risiko- und Chancenmanagement ist als kontinuierlicher Vorgang in unsere betrieblichen Abläufe integriert. Wir erfassen Risiken und Chancen - definiert als eine positive oder negative Auswirkung auf die Unternehmensziele oder mindestens eines der allgemeinen Projektziele Zeit, Kosten, Umfang oder Qualität - im Quartalsrhythmus, mindestens jedoch halbjährlich. Aber auch zwischen den vierteljährlichen Erhebungszeitpunkten überwachen wir die Risikolage. Der Vorstand wird mindestens quartalsweise, im Zuge der turnusmäßigen Berichterstattung durch den Risk Manager, über die Risikolage informiert. Von wesentlichen Veränderungen der Risikolage wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt. RisikobewertungIdentifizierte Risiken werden in Bezug auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet und anhand der Kombination (Multiplikation) beider Faktoren einer Klasse ("hoch", "mittel", "niedrig") zugeordnet. Sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit, als auch Auswirkung werden auf einer Skala von 1 ("sehr niedrig") bis 10 ("sehr hoch") beurteilt. Die Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit und für Auswirkung werden miteinander multipliziert. Folglich ergibt sich ein Risiko-Index zwischen 1 und 100. Die Bewertung einer Auswirkung ist hierbei an den geschätzten Aufwand bzw. Ertragsausfall bei Eintreffen des entsprechenden Risikos gebunden. Die Bewertung der Risiken umfasst in der Regel einen Zeitraum von zwölf bis 18 Monaten, kann aber bei wesentlichen, längerfristigen Risiken im Einzelfall auch darüber hinausreichen. Risiken mit einer Bewertung von bis zu 19 Punkten sind als "niedrige Risiken" klassifiziert. 20 bis 50 Punkte entsprechen "mittleren Risiken" und Bewertungen zwischen 51 und 100 Punkten sind als "hohe Risiken" festgelegt. Dabei handelt es sich um eine Bruttobetrachtung von Risiken. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Risikoklassen "fact", "hoch" und "mittel". Hier liegt der Schwerpunkt der Strategien zur Risikohandhabung, so dass diese Risiken anschließend im Bereich der Nettobetrachtung der Risiken in einem akzeptablen Bereich liegen. Zusätzlich wird die Klassifizierung der Bestands- und Wachstumsrisiken eingeführt. Hier wird beurteilt, ob ein identifiziertes Risiko Auswirkungen auf das bestehende Geschäft hat oder es lediglich das weitere Wachstum des Encavis-Konzerns beeinflussen könnte. Im Rahmen der Risikobewertung werden ausschließlich Bestandsrisiken anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet. Wachstumsrisiken werden lediglich Eintrittswahrscheinlichkeiten zugeordnet, da solche Risiken keinen Einfluss auf das bestehende Geschäft des Encavis-Konzerns haben. RisikosteuerungDer Encavis-Konzern verfolgt diverse Strategien zur Risikominderung und -vermeidung durch Ergreifung geeigneter Gegenmaßnahmen. Der Konzern fokussiert sich im Wesentlichen auf Bestandsparks, um so das Risiko der Projektierungsphase zu vermindern. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Darüber hinaus wurden in den Solar- und Windparks Projektreserven aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten beansprucht werden können. Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Encavis-Konzern selbst oder renommierten Partnern. Um Finanzierungsrisiken zu minimieren stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Es werden daher in der Regel sogenannte Non-Recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf den jeweiligen Park beschränkt ist. Meteorologischen Risiken wird in Form von Sicherheitsabschlägen in der Kalkulation der Windparks Rechnung getragen, da das Windaufkommen größeren jährlichen Schwankungen unterliegen kann. In langjährigen statistischen Erhebungen zeigt sich, dass sich im Mittel sonnenscheinarme Jahre mit sonnenscheinreichen Jahren ausgleichen. Zudem werden meistens unabhängige Ertragsgutachten eingeholt. Zur Absicherung von Zinsrisiken kommen gegebenenfalls Zinsswaps zum Einsatz, die eine zuverlässige Kalkulation und Planung ermöglichen. RisikokontrolleDer für Encavis konzipierte Ansatz verfolgt das Ziel eines "ganzheitlichen" Risikomanagements, so dass Risikomanagement auf allen Stufen und in allen Bereichen des Unternehmens gelebt wird. Sämtliche Mitarbeiter sollen sich mit dem Thema Risikomanagement aktiv beschäftigen. Im Falle von neuen Risiken, Veränderungen oder veränderten Einschätzungen kann und soll jeder Mitarbeiter dies direkt an den entsprechenden Risk Owner melden. Daneben findet quartalsweise, mindestens jedoch halbjährlich ein Encavis-internes Risikomanagement-Meeting statt. Zur Vorbereitung der Meetings werden sämtliche Risk Owner die Risikoeinschätzung ihres Bereichs/ihrer Risiken anpassen und eventuell vorzuschlagende Maßnahmen erarbeiten und präsentieren. Zum Jahresende wird bei Bedarf das gesamte Risikoinventar dargestellt und auf die einzelnen Veränderungen der Risikoeinschätzung und die Risikoklassifizierung, sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, eingegangen. Angaben zu wesentlichen RisikoveränderungenEncavis identifiziert, analysiert, bewertet und kontrolliert die jeweiligen Risiken für die Gesellschaft laufend und umfassend. Wesentliche Risiken werden im nachfolgenden Risikobericht der Gesellschaft aufgeführt, erläutert und klassifiziert. Darüber hinaus werden Maßnahmen und Strategien des Unternehmens zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung der jeweiligen Risiken dargestellt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Vergleich zum Vorjahr keine neuen Risikokategorien identifiziert. ChancenmanagementDas systematische Management von Risiken ist die eine Seite. Im Rahmen des Risiko- und Chancenmanagements werden aber auch Chancen zur langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs durch ein ganzheitliches Chancenmanagement erfasst und genutzt. Chancen werden wie Risiken quartalsweise erfasst und nach deren Bewertung wird über konkrete Maßnahmen entschieden, um diese Chancen wahrzunehmen. Im Rahmen des Chancenmanagements kann dabei zwischen zwei Arten von Chancen unterschieden werden:
RisikoberichtIm Rahmen des Risikomanagements wurden für den Encavis-Konzern sowie für die Encavis AG nachfolgende Risiken definiert, anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet und in Risikoklassen eingeteilt. Risikoklasse "Wachstumsrisiko"Risiken innerhalb dieser Klasse können das zukünftige Wachstum des Encavis-Konzerns betreffen. Risikoklasse "fact"Risiken innerhalb dieser Klasse sind bereits eingetreten, weisen aber nicht unbedingt eine große Einwirkung auf den Encavis-Konzern aus. Risikoklasse "hoch"Risiken innerhalb dieser Klasse weisen eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf den Encavis-Konzern und die Encavis AG auf. Risikoklasse "mittel"Risiken innerhalb dieser Klasse weisen eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung oder eine niedrige Wahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf den Encavis-Konzern und die Encavis AG auf. Risikoklasse "niedrig"Risiken innerhalb dieser Klasse weisen eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Encavis-Konzern und die Encavis AG auf. Angaben zu wesentlichen RisikenEncavis identifiziert, analysiert, bewertet und kontrolliert die jeweiligen Risiken für die Gesellschaft laufend und umfassend. Wesentliche Risiken werden im nachfolgenden Risikobericht der Gesellschaft aufgeführt, erläutert und klassifiziert. Darüber hinaus werden Maßnahmen und Strategien des Unternehmens zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung der jeweiligen Risiken dargestellt. Finanzwirtschaftliche RisikenRisiken der Projektfinanzierung: Wachstumsrisiko "mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit"Die Errichtung und die Inbetriebnahme von Solar- und Windparks sind mit entsprechend hohen Investitionskosten verbunden. Diese werden zu einem Großteil durch die Aufnahme von projektbezogenem Fremdkapital finanziert. Dies kann je nach geografischer Region bis zu 80 % der Investitionssumme ausmachen. Einschränkungen bei der Bereitstellung entsprechender Kredite sowie strengere Covenants-Anforderungen durch die finanzierenden Banken könnten die Finanzierung künftiger Projekte deutlich schwieriger werden lassen beziehungsweise gar nicht erst ermöglichen. In der Folge stünden dem Encavis-Konzern entsprechend weniger attraktive Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung und der potenzielle Wachstumskurs des Unternehmens würde sich deutlich verlangsamen. Der Encavis-Konzern pflegt daher einen engen Kontakt mit verschiedenen Finanzinstituten innerhalb Europas, die dieses Geschäft bereits seit vielen Jahren betreiben. Durch eine Aufteilung des Finanzierungsbedarfs der Projekte des Konzerns auf verschiedene Banken wird zudem die besondere Abhängigkeit von einzelnen Instituten vermieden. Gleichzeitig verfügt Encavis mit insgesamt 244 Solar- und Windparks über einen einwandfreien Leistungsnachweis, dass das Investitionskonzept auf Projektebene betriebswirtschaftlich solide und nachhaltig ist. Das anhaltend niedrige Zinsumfeld in Europa sowie der Mangel an alternativen Investitionen mit vergleichbarem Chancen-Risiko-Profil und einem entsprechenden Wettbewerb um diese Projekte unter den Finanzinstituten bieten der Gesellschaft derzeit ein hervorragendes Finanzierungsumfeld, um sich alle geplanten Projektfinanzierungen zu günstigen Konditionen zu sichern. Darüber hinaus ist es dem Encavis-Konzern auch gelungen, bereits bestehende Projektfinanzierungen mit den Finanzinstituten neu zu verhandeln und sich verbesserte Konditionen zu sichern. Zudem kontrolliert und überwacht der Encavis-Konzern weiterhin laufend die Einhaltung der Covenants für alle bestehenden und neu hinzukommenden Projektfinanzierungen. Das Unternehmen prüft des Weiteren auch bestehende Finanzierungsalternativen. Risiken der Kapitalbeschaffung des Konzerns: Wachstumsrisiko "niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit"Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen für den Eigenbestand des Encavis-Konzerns werden jeweils projektbezogen mit Fremd- und Eigenkapital aus den Investitionsmitteln des Encavis-Konzerns finanziert. Sollte der Encavis-Konzern zukünftig entsprechende Eigenmittel nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen können, hätte dies negative Auswirkungen auf den von allen Marktteilnehmern erwarteten weiteren Wachstumskurs des Unternehmens. Diese Investitionsmittel wurden in der Vergangenheit insbesondere über kleinere Kapitalerhöhungen der Encavis AG generiert sowie in 2014 um eine strategische Partnerschaft mit den Gothaer Versicherungen in Höhe von 150 Millionen Euro sowie die erfolgreiche Platzierung mehrerer Schuldscheindarlehen, darunter die im September 2018 erstmalige Platzierung eines Green Schuldschein-Darlehens mit einem Volumen von 50 Millionen Euro, ergänzt. Die reine Aufnahme von Fremdkapital als Wachstumskapital führt jedoch auf der anderen Seite über den zusätzlichen Hebel (Leverage) auf Projektebene durch einen entsprechenden Anstieg der Finanzverbindlichkeiten auf Konzernebene und ohne entsprechende Maßnahmen zu einem Rückgang der Eigenkapitalquote des Encavis-Konzerns. Die Wahrung der finanziellen Stabilität genießt bei Encavis dabei Vorrang, so dass der Encavis-Konzern bewusst davon abgesehen hat, eine vergleichbare Partnerschaft wie die mit den Gothaer Versicherungen über weiteres Genussrechtskapital einzugehen bzw. auszuweiten. Encavis ist als führender, konzernunabhängiger Stromproduzent im Bereich der Erneuerbaren Energien in Europa und gemessen an der Marktkapitalisierung das größte börsennotierte Unternehmen für Solar- und Windenergie in Deutschland. Darüber hinaus verfügt Encavis über das drittgrößte Solarparkportfolio in Europa. Damit hat sich auch die Wahrnehmung des Unternehmens an den internationalen Kapitalmärkten deutlich verbessert. Encavis steht eine breitere Auswahl an Finanzierungsalternativen für das weitere Wachstum zur Verfügung, wie beispielsweise die Begebung der Hybrid-Wandelanleihe im Jahr 2017 zeigt. Encavis wird auch weiterhin verschiedene alternative Finanzierungsformen für das weitere Wachstum des Unternehmens prüfen. Darüber hinaus hält sich Encavis auch zukünftig die Möglichkeit offen, insbesondere für anorganisches Wachstum die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung in Anspruch zu nehmen, für die u. a. entsprechend Genehmigtes Kapital vorgehalten wird. Aufgrund der Größe des Encavis-Konzerns hat sich die Platzierungssicherheit für mögliche Kapitalerhöhungen erhöht. Dazu tragen unter anderem eine höhere Bekanntheit, die höhere Bilanzsumme, eine verbesserte Eigenkapitalquote, die Marktkapitalisierung sowie das Listing im Auswahlindex SDAX der Deutschen Börse bei. Encavis ist folglich sehr zuversichtlich, auch zukünftig erfolgreich liquide Mittel für die weitere Wachstumsfinanzierung generieren zu können. Währungsrisiken: Risikoklasse "mittel"Encavis betreibt u. a. in Großbritannien PV-Freiflächenanlagen mit einer Erzeugungsleistung von rund 127 MW und in Dänemark Windanlagen mit einer Erzeugungsleistung von rund 41 MW. Investitionen und Umsätze in Fremdwährungen unterliegen Kursschwankungen zwischen den Währungen, sobald diese von einer in die andere Währung getauscht werden. Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Briten für einen EU-Austritt Großbritanniens im Juni 2016 hat das britische Pfund deutlich an Wert gegenüber dem Euro verloren. Bereits vor dem Referendum der Briten hat Encavis vorsichtshalber die Einnahmen aus den britischen Solarparks bis zum ersten Quartal 2018 mit einem fixen Wechselkurs gegen Wechselkursschwankungen abgesichert. Für den Zeitraum danach sind ebenfalls weitere Absicherungsgeschäfte erfolgt. Eine Absicherung der Einnahmen aus den dänischen Windparks ist dagegen nicht erfolgt, da die dänische Krone dem Wechselkursmechanismus II unterliegt und somit seit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 an diesen gebunden ist. Darüber hinaus ist der Encavis-Konzern im Rahmen des Geschäftssegments Asset Management mit zwei Windparks in Großbritannien sowie einem Windpark in Schweden, das ebenfalls nicht zur Euro-Zone gehört, aktiv. Hieraus entstehen dem Unternehmen gleichwohl keine Währungsrisiken, da Encavis diese Parks nicht im Eigenbesitz führt, sondern für Dritte managt. Encavis betreibt eine aktive Risikovorsorge, indem das Unternehmen die Entwicklung des britischen Pfunds und der dänischen Krone laufend überwacht und gegebenenfalls Sicherungsgeschäfte, wie im Vorfeld der Brexit-Entscheidung erfolgreich durchgeführt, eingeht. Risiken aus bestehenden Covenants-Vereinbarungen: Risikoklasse "niedrig"Der im November 2014 mit den Gothaer Versicherungen eingegangene Genussrechtsvertrag beinhaltet marktübliche Vereinbarungen (Covenants) über die Einhaltung definierter Finanzkennzahlen. Grundsätzlich besteht das Risiko der Nichteinhaltung dieser Covenants, was prinzipiell zur sofortigen Fälligstellung des ausgezahlten Genussrechtskapitals berechtigen würde. Dies hätte eine wesentliche Belastung der Ertrags-, Finanz und Vermögenslage von Encavis zur Folge. Darüber hinaus haben die Projektgesellschaften der Solar- und Windparks in der Regel eine Projektfinanzierung in Verbindung mit der Entwicklung und dem Bau des jeweiligen Parks aufgenommen. Diese Verträge beinhalten ebenfalls Covenants, die von der jeweiligen Projektgesellschaft einzuhalten sind. Um Finanzierungsrisiken für den Encavis-Konzern zu minimieren, stellt Encavis sicher, dass die finanzierenden Banken auf Ebene der Projektgesellschaften keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. In der Regel werden daher sogenannte Non-Recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf den jeweiligen Park beschränkt ist. Eine Verletzung der Covenants aus diesen Verträgen könnte eine vorzeitige Kündigung des jeweiligen Darlehensvertrages durch die finanzierende Bank und damit eine unverzügliche Fälligkeit des Darlehens zur Folge haben. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden alle bestehenden Verträge und insbesondere die Einhaltung der darin enthaltenen Covenants von Encavis regelmäßig überprüft und überwacht. Dadurch können Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und aktiv gemanagt werden, bevor es zu einer Verletzung der vertraglich vereinbarten Covenants kommt. Zinsänderungsrisiken: Risikoklasse "niedrig"Die Finanzierungsstrategie des Encavis-Konzerns zum Erwerb geeigneter Wind- und Solarparks schließt einen marktüblichen Fremdkapitalanteil in Form eines Darlehens mit ein. Die Solar- und Windparks sind sowohl zu festen als auch zu variablen Zinssätzen mit Laufzeiten zwischen zehn und 17 Jahren fremdfinanziert. Nach Ende der Zinsbindungsfrist sind in den Kalkulationen deutliche Zinsaufschläge eingeplant. Ein Anstieg der Zinssätze nach Ablauf der Zinsbindungsfrist über den in den Kalkulationen berücksichtigten Zinsanstieg hinaus könnte zur Verringerung der Profitabilität einzelner Solar- und Windparks führen. Bei Darlehen mit variablem Zinssatz prüft der Konzern den Abschluss entsprechender Zinssicherungsinstrumente, so genannter Swapgeschäfte, die langfristig eine zuverlässige Kalkulation und Planung ermöglichen. Darüber hinaus bestehen Betriebsmittel- und Avalkreditlinien, die eine marktübliche Zins- und Laufzeitstruktur aufweisen. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld trägt insgesamt zu einem sehr moderaten Zinsänderungsrisiko bei. Gemäß der Ankündigung der Europäischen Zentralbank wird die Geldpolitik in der Eurozone auch bis auf Weiteres expansiv ausgerichtet bleiben. Im Rahmen eines aktiven Risikomanagements überwacht und informiert sich der Encavis-Konzern fortlaufend über die Kosten der Kapitalbeschaffung und trägt durch die Refinanzierung von bestehenden Darlehen sowie feste Zinsbindungen dazu bei, das Risikopotenzial weiter zu verringern. Risiken aus Finanzierungsinstrumenten: Risikoklasse "niedrig"Encavis hat im September 2017 erstmals eine nachrangige Anleihe über 97,3 Millionen Euro mit zeitlich begrenzten Wandlungsrechten emittiert. Für die Rückzahlung der Hybrid-Wandelanleihe ist kein fester Termin bestimmt. Die Hybrid-Wandelanleihe wird optional bis zum zehnten Handelstag vor dem 13. September 2023 (der "erste Rückzahlungstag") in vollständig eingezahlte neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft wandelbar sein. Bis zum ersten Rückzahlungstag wird der Kupon der Hybrid-Wandelanleihe 5,25 % pro Jahr betragen. Nach dem ersten Rückzahlungstag wird der Zins der Hybrid-Wandelanleihe, vorbehaltlich eines darauffolgenden Neustarts in fünfjährigem Turnus, in Höhe von 1.100 Basispunkten über dem 5-Jahres-EUR-Swapsatz festgesetzt. Der Zins ist halbjährlich nachträglich zahlbar. Es besteht das Risiko, dass die Hybrid-Wandelanleihe am ersten Rückzahlungstag nicht gewandelt, sondern zurückgezahlt werden muss oder im Falle der Nichtrückzahlung der höhere Zinssatz in Höhe von 1.100 Basispunkten über dem 5-Jahres-EUR-Swapsatz gezahlt werden muss. Risiken aufgrund negativer Zinsen: Risikoklasse "fact"Die Projektgesellschaften der Solar- und Windparks haben grundsätzlich langfristige Non-Recourse Projektfinanzierungen bei Banken aufgenommen. Im Rahmen der jeweiligen Projektfinanzierungen ist in der Regel die Ansparung einer Kapitaldienstreserve vereinbart, um im Falle zu geringer Einkünfte dennoch den Kapitaldienst leisten zu können. Bei den Kapitaldienstreserven handelt es sich in der Regel um eine Summe in Höhe des Kapitaldienstes für die nächsten sechs Monate. Aufgrund der von der Europäischen Zentralbank festgelegten negativen Zinsen für Einlagen führt dies dazu, dass die projektfinanzierenden Banken diese negativen Einlagezinsen für die anzusparenden Kapitaldienstreserven auf die Projektgesellschaften umzulegen versuchen. Es besteht daher das Risiko, dass aufgrund der zu zahlenden negativen Zinsen die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Projektgesellschaften und schließlich des Encavis-Konzerns belastet wird. Der Weitergabe der negativen Zinsen wurde seitens des Encavis-Konzerns soweit möglich zunächst widersprochen. Encavis hat mit den Banken darüber hinaus entsprechende Verhandlungen zur Gewährung von Freibeträgen, für die keine negativen Zinsen verlangt werden, aufgenommen. Steuerliche Risiken: Risikoklasse "mittel"Aufgrund der unterschiedlichen Steuersubjekte innerhalb Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs, Österreichs, Dänemarks, Irlands und Italiens (Organschaften und Besteuerung auf Ebene von Einzelgesellschaften) sowie verschiedener Rechtsformen innerhalb des Encavis-Konzerns ist die steuerliche Struktur zum Teil sehr komplex. Insbesondere sind Restriktionen zur sogenannten Zinsschranke, die Besteuerung von Dividenden sowie die Mindestbesteuerung bei Verlustverrechnung von wesentlicher Relevanz nach dem jeweiligen Ländersteuerrecht. Bei der Durchführung von Unternehmenstransaktionen werden anfallende Ertragsteuern sowie mögliche Steuerrechtsänderungen im Rahmen einer steuerlichen Due Diligence und einer Investitionsberechnung unter Hinzuziehung von Experten des jeweiligen Steuerrechts geprüft und fließen damit in die Investitionsentscheidung ein. Durch die Encavis AG werden konzerninterne Leistungen an die Tochtergesellschaften in Form von Dienstleistungen sowie alternativ durch die Vergabe von Darlehen erbracht. Die Encavis AG verfügt über eine entsprechende Verrechnungspreisdokumentation, die unter Heranziehung von Experten erstellt wurde. Es besteht jedoch das Risiko der Nichtanerkennung der Fremdüblichkeit bzw. Beanstandung der zugrunde gelegten konzerninternen Verrechnungspreise in der Encavis-Gruppe durch die deutschen und/oder die ausländischen Finanzverwaltungen. Auch wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass steuerliche Risiken durch entsprechende Rückstellungen ausreichend berücksichtigt wurden, können sich im Rahmen späterer Außenprüfungen vor diesem Hintergrund weitere Steuerbelastungen ergeben. Der Konzern stellt jedoch sicher, dass steuerrechtlich relevante Sachverhalte in einem regelmäßigen Turnus mit den steuerlichen Beratern ausführlich erörtert werden. Sollten bestehende steuerrechtliche Regelungen geändert werden, beziehungsweise deren Änderung sich in der Planung befinden, hat der Konzern so frühzeitig die Möglichkeit, die Auswirkungen dieser Veränderungen zu analysieren und sich gegebenenfalls auf die Veränderungen einzustellen. Strategische RisikenRisiko in Bezug auf Investitionen und Investitionsmöglichkeiten: Wachstumsrisiko "niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit"Die Fähigkeit, geeignete Investitionsmöglichkeiten von Solar- und Windparks (oder ähnlichen Betriebsgesellschaften) zu identifizieren und zu sichern sowie die erfolgreiche Integration neu erworbener Gesellschaften voranzutreiben, ist für den Encavis-Konzern erfolgsentscheidend. Im Rahmen einer Strategie des nachhaltigen Wachstums ist der Erwerb von weiteren adäquaten Solar- und Windparks geplant. Aufgrund der hohen Attraktivität des Marktes der Erneuerbaren Energien und der vergleichsweise niedrigen Markteintrittsbarrieren kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Wettbewerber in den Markt und in Konkurrenz zu Encavis um attraktive Investitionsmöglichkeiten treten. Der Status als einer der größten unabhängigen Stromproduzenten im Bereich der Erneuerbaren Energien Europas, hohe Branchenkenntnis und wachsende Finanzkraft resultieren in einer starken Wettbewerbsposition des Encavis-Konzerns, um auch bei potenziell steigendem Wettbewerb weiterhin vielversprechende Investitionen identifizieren und realisieren zu können. Darüber hinaus führten die bereits in 2017 abgeschlossene strategische Partnerschaft mit dem britischen Projektentwickler Solarcentury und die Partnerschaft mit dem irischen Staatsfonds zu planbareren Wachstumsmöglichkeiten für Encavis. Abhängigkeit von nationalen Programmen zur Förderung Erneuerbarer Energien: Risikoklasse "niedrig"Der Erfolg der solaren Stromerzeugung oder der Stromerzeugung aus Windenergie ist in der Regel eng an nationale Programme zur Förderung Erneuerbarer Energien geknüpft. Größtes Risiko für das Geschäftsmodell von Encavis sind dabei rückwirkende Eingriffe, die die Wirtschaftlichkeit von Bestandsinvestitionen negativ beeinflussen. In keiner der Kernregionen des Konzerns ist es im Berichtszeitraum zu etwaigen rückwirkenden Anpassungen und Eingriffen in die Förderung von Solarenergie und Windkraft gekommen. Es wurden auch keine zukünftigen rückwirkenden Eingriffe beschlossen oder mit entsprechend hoher Eintrittswahrscheinlichkeit politisch diskutiert. Nach vorne gerichtete Anpassungen von Fördermechanismen oder Förderungshöhen sind für den Encavis-Konzern hingegen vollständig in die Investitionsrechnung einpreisbar und würden sich im angebotenen Kaufpreis vollständig widerspiegeln. Grundsätzlich hat sich die Abhängigkeit Erneuerbarer Energien von staatlicher Förderung in den vergangenen Jahren weiter verringert. Der technische Fortschritt, Erfahrungswerte und Skaleneffekte haben zu einem sehr deutlichen Preisverfall insbesondere im Bereich der Photovoltaik und Windkraft geführt. In vielen Regionen erreichen Solar- und Windenergie heute bereits Netzparität und benötigen keine staatliche Förderung. Auch in den europäischen Kernregionen des Encavis-Konzerns wurden die staatlichen Förderungen beispielsweise in Form der Einspeisevergütung in den vergangenen Jahren immer weiter reduziert, dennoch konnten Erneuerbare Energien ihren Siegeszug ungehindert fortsetzen, da im selben Zeitraum die Erzeugungskosten ebenfalls deutlich gefallen sind. Experten rechnen auch in den kommenden Jahren mit weiteren Kosteneinsparungen, zudem könnte durch neue Technologien wie beispielsweise die Batteriespeichertechnik, mit der sich Encavis ebenfalls beschäftigt, der erzeugte Strom flexibler vermarktet werden. Die Erreichung internationaler sowie nationaler Klimaziele, wie sie unter anderem auf der UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 vereinbart wurden, lassen sich ohne den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien nicht realisieren. Encavis geht weiterhin davon aus, dass Erneuerbare Energien auch in den kommenden Jahren ein globaler Megatrend bleiben werden und dass es zu keiner Rückkehr zur hauptsächlich über fossile Energieträger gesicherten Energieversorgung kommt. Durch die geografische Diversifikation des Bestandsportfolios über mehrere Länder haben sich die möglichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Encavis-Konzerns bei Anpassungen der nationalen Gesetzgebungen - insbesondere rückwirkenden Anpassungen - grundsätzlich reduziert. Immer mehr Unternehmen gehen zudem dazu über, sich den Bezug und den Preis von "grünem" Strom langfristig abzusichern. Lag der Anteil des über PPA-Vereinbarungen abgenommenen Stroms im Jahr 2017 noch bei einer Größenordnung von etwa 6,1 GW, so hat er sich im Jahr 2018 mit 13,4 GW bereits mehr als verdoppelt. Auch Encavis prüft stetig alternative Vermarktungsformen für Projekte, wie die Veräußerung des produzierten Stroms über eine langfristige PPA-Vereinbarung mit einem bonitätsstarken Abnehmer, so dass sich auch hiermit die Abhängigkeit von nationalen Programmen zur Förderung Erneuerbarer Energien reduziert. Mit unserem neuen Solarpark "Talayuela" über die strategische Partnerschaft mit Solarcentury haben wir Encavis bereits erfolgreich als einen zuverlässigen und kompetenten Partner auf diesem zukunftsweisenden Markt positioniert. Rechtliche Risiken: Risikoklasse "niedrig"Die Unternehmen des Encavis-Konzerns sind Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt, an denen sie zurzeit beteiligt sind oder in Zukunft beteiligt sein können. Derartige Rechtsstreitigkeiten entstehen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit insbesondere aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen oder aus Zahlungsstreitigkeiten. Encavis bildet Rückstellungen für Prozessrisiken, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten. Rechtliche Risiken können sich aber auch ergeben aus Verstößen gegen Compliance-Richtlinien durch einzelne Mitarbeiter oder aus Verstößen gegen andere rechtliche Vorschriften. Mit Einführung des nicht nur für interne Zwecke, sondern auch für externe Geschäftspartner geltenden anonymen Hinweisgebersystems gemäß Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex können etwaige Missstände, insbesondere Verstöße gegen das geltende Recht sowie gegen interne Weisungen und Prozesse, gemeldet und anonym nachverfolgt werden. Auch das im Jahr 2018 verstärkte Risiko um die Einführung und Erfüllung der Verpflichtungen aus der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist im Encavis Konzern sehr präsent und wird kontinuierlich mit Hilfe eines extern bestellten Datenschutzbeauftragten nachgehalten. Konjunktur- und Branchenrisiko: Risikoklasse "niedrig"Die Entwicklung des Teilmarktes der Erneuerbaren Energien, auf den sich der Konzern fokussiert, gehört zu den weltweit wachsenden Sektoren. Der Betrieb von Solar- und Windparks unterliegt aufgrund der gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen (FIT - Feed-in Tariffs) oder langfristiger privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge (PPA) sowie der beispielsweise im deutschen EEG verankerten Abnahmeverpflichtung keinen konjunkturellen Schwankungen. Eine schwache konjunkturelle Entwicklung kann hingegen sogar zu einem Mehrangebot an Solarparks und Windkraftanlagen führen, da Gesellschaften oder private Investoren aus wirtschaftlichen Gründen und Liquiditätsknappheit eine Veräußerung von Bestandsanlagen anstreben könnten. Darüber hinaus geht eine schwache wirtschaftliche Entwicklung in der Regel mit einem niedrigen Zinsniveau einher. In der Folge sinken sowohl auf Konzern- als auch auf Projektebene die Finanzierungskosten. Um auf Konjunktur- und Branchenrisiken dennoch frühzeitig und angemessen reagieren zu können, beobachtet der Konzern die relevanten Märkte laufend. Hierzu gehören das Studium verschiedener Fachpublikationen sowie die Teilnahme an Kongressen, Messen und Fachtagungen sowie die Mitgliedschaft in Branchenverbänden. Darüber hinaus pflegt das Unternehmen einen engen Kontakt und einen regelmäßigen Austausch mit Geschäftspartnern, Experten und Branchenvertretern aus dem Netzwerk des Konzerns. Operative RisikenVertriebliche Risiken beim Ausbau der Asset-Management-Tätigkeiten: Wachstumsrisiko "mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit"Die innerhalb des Encavis-Konzerns auf die Betreuung von institutionellen Anlegern spezialisierte Encavis Asset Management AG bietet institutionellen beziehungsweise professionellen Investoren, die in den Bereich der Erneuerbaren Energien investieren möchten, strukturierte Anlagemöglichkeiten (zum Beispiel Spezialfonds, Bondstrukturen, Direktinvestments) an. Solche institutionellen Investoren, insbesondere Versicherungsunternehmen beziehungsweise Finanzinstitutionen, unterliegen besonderen Vorschriften, die die Interessen ihrer Nutznießer schützen. Die Investitionsmöglichkeiten von europäischen Versicherungsunternehmen werden weiter durch die EU-Richtlinien wie zum Beispiel Solvency II, die neue Kapitalanforderungen an Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds einführt, eingeschränkt. Diese und andere unvorhersehbare regulatorische Vorschriftsänderungen könnten die Bereitschaft der institutionellen und professionellen Investoren einschränken, in Erneuerbare Energien zu investieren. Unter diesen Umständen könnte es für den Encavis-Konzern schwieriger sein, institutionelle Investoren von weiteren Investitionen in (Spezial-)Fonds beziehungsweise zu Direktinvestitionen in Projekte Erneuerbarer Energien zu überzeugen. Die Folge einer solchen Entwicklung wäre ein Rückgang der zukünftigen Umsatzerlöse aus diesem Geschäftssegment, die sich aus Upfront Fees und aus den Asset-Management-Gebühren zusammensetzen. Das Marktumfeld hat sich aus Sicht des Encavis-Konzerns weiter zu Gunsten eines positiven Investitionsklimas für institutionelle Investoren im Bereich der Erneuerbaren Energien entwickelt. Deutliche Kostensenkungen bei den technischen Komponenten von Solar- und Windkraftanlagen haben die Wirtschaftlichkeit entsprechender Investitionen erhöht, konventionelle Kraftwerke sind heute nicht mehr rentabler und unterliegen politischen Unsicherheiten. Spätestens seit der UN-Klimakonferenz in Paris vom Dezember 2015 steht zudem fest, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien sich weltweit auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Damit bleibt der Markt für Erneuerbare Energien ein bedeutender Wachstumsmarkt mit Zuwachsraten im zweistelligen Prozentbereich, der zudem von konjunkturellen Schwankungen weitgehend unabhängig ist. Demgegenüber stehen im anhaltenden Niedrigzinsumfeld kaum vergleichbare Anlageklassen zur Disposition, die über ein ähnliches Chancen-Risiko-Profil verfügen. Vor diesem Hintergrund sind die vertrieblichen Risiken derzeit gering und Encavis ist zuversichtlich, das Geschäftssegment Asset Management als nachhaltige dritte Ertragssäule ausbauen zu können. Darüber hinaus optimiert die Gesellschaft kontinuierlich ihre Vertriebstätigkeiten und arbeitet stetig daran, ihr Spektrum an potenziellen Investoren auszudehnen, beispielsweise auf unterschiedlich regulierte Kundensegmente wie Versicherungen, Pensionskassen, Versorgungswerke, Stiftungen oder kirchliche Träger. Zudem ist auch eine weitere geografische Ausdehnung der Aktivitäten in dem Geschäftssegment geplant, die zum Teil bereits im laufenden Geschäftsjahr realisiert werden konnte. Haftungs- oder Reputationsrisiken durch Tätigkeiten im Segment Asset Management: Risikoklasse "niedrig"Eine Nichteinhaltung von Investitionskriterien beim Einkauf und eine damit einhergehende schlechter als geplant verlaufende Performance der von der Encavis Asset Management AG für institutionelle Investoren verwalteten Solar- und Windparks, oder falsche Entscheidungen im Rahmen der Betriebsführung dieser Parks, könnten zu einem Haftungsfall bei der Encavis Asset Management AG und damit verbunden auch zu einer Verschlechterung der Reputation des Encavis-Konzerns führen. Solchen Risiken wird insoweit entgegengewirkt, als klare Investitionskriterien in den Fonds festgelegt sind und bei einer Abweichung hiervon zuvor eine Entscheidung der entsprechenden Anleger vor Tätigung der Investition eingeholt wird. Ergänzend hierzu ist die Encavis Asset Management AG für etwaige Haftungsfälle aufgrund ihrer Tätigkeit entsprechend versichert. Stillstandzeiten: Risikoklasse "mittel"Solar- und Windparks können aufgrund technischer Mängel im Park oder im Umspannwerk stillstehen oder aufgrund notwendiger Arbeiten am Stromnetz durch den Energieversorger temporär vom Netz genommen werden. Es besteht das Risiko, dass die Stillstandzeiten sich verlängern, wenn sie nicht zeitnah bemerkt und entsprechende technische Mängel behoben werden. Dem Risiko von Stillstandzeiten der Solar- und Windkraftwerke kann zeitnah entgegengewirkt werden, da die Betriebsführung und Überwachung der Anlagen dem Encavis-Konzern selbst oder erfahrenen externen Partnern obliegen und etwaige Stillstandzeiten oder technische Probleme über ein Online-Monitoring in Echtzeit ermittelt beziehungsweise umgehend erkannt werden können. Ergänzend dazu sind sämtliche Anlagen gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen aufgrund externer Ereignisse versichert. Meteorologische Risiken (Sonne): Risikoklasse "mittel"Die Leistung von Solarparks (Freiflächenanlagen) ist kurz- bis mittelfristig von meteorologischen Gegebenheiten abhängig, die das Ergebnis möglicherweise negativ beeinflussen können. Gutachten zur erwarteten Sonneneinstrahlung könnten sich als unzutreffend erweisen und klimatische Veränderungen und Umweltverschmutzungen möglicherweise dazu führen, dass die vorhergesagten Wetterbedingungen nicht eintreten und von den bestehenden Gutachten sowie dem meteorologischen Mittel abweichen. Statistische Analysen der Wetterdaten zeigen jedoch, dass sich im langjährigen Mittel sonnenarme Jahre mit sonnenreichen Jahren ausgleichen. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Erwerb neuer Solarparks greift Encavis auf eigene Erfahrungswerte sowie externe Gutachten zu der erwarteten Sonneneinstrahlung zurück. Zudem werden die Auswirkungen von Abweichungen von diesen Prognosen auf die Wirtschaftlichkeitsrechnung im Rahmen von Sensitivitätsanalysen überprüft. Darüber hinaus reduziert die Diversifizierung des Bestandsportfolios an Solarparks die Abhängigkeit von den meteorologischen Gegebenheiten in einer Region. Meteorologische Risiken (Wind): Risikoklasse "mittel"Grundsätzlich unterliegt die Erzeugungsleistung im Segment Windparks größeren Schwankungen als die im Bereich der Solarenergie. Schwankungen im Bereich der Windkraft können bis zu 20 % im Jahr betragen. Encavis begegnet diesem Risiko, indem die höhere Volatilität im Bereich Wind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung neu zu erwerbender Windparks (Onshore) durch entsprechende Sicherheitsabschläge bzw. Worst-Case-Szenarien simuliert und berücksichtigt wird. Darüber hinaus greift Encavis auch hier auf eigene Erfahrungswerte sowie externe Gutachten zu dem erwarteten Windaufkommen zurück. Gleichwohl können solche Schwankungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In der Folge besteht daher das Risiko, dass die Performance einzelner Windparks unterhalb ihrer ursprünglichen Planungswerte liegt. Aufgrund der geografischen Diversifikation des Bestandsportfolios im Segment Windparks sowie dessen geringeren Anteils an den Umsatzerlösen des Encavis-Konzerns ist das damit verbundene Gesamtrisiko für den Konzern vertretbar. Risiken in der Projektierungs-/Bauphase von Solar- und Windparks: Risikoklasse "niedrig"Im Rahmen der Projektierung von Solar- und Windparks stellen Genehmigungen, regulatorische Freigaben und Berechtigungen für den Bau sowie den Betrieb neuer Anlagen zur Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein wesentliches Risiko dar. Der Encavis-Konzern hat sich daher im Rahmen seines Kerngeschäfts bewusst auf den deutlich risikoärmeren Betrieb von neu fertiggestellten beziehungsweise sich bereits im Betrieb befindlichen Solar- und Windparks konzentriert. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen, beispielsweise zur frühzeitigen Sicherung attraktiver Investitionsmöglichkeiten dazu kommen kann, dass der Konzern bereits zu einem früheren Zeitpunkt, so in der Entwicklungsphase, in ein Projekt investiert. In diesen Fällen kann das Unternehmen auf seine umfangreichen Erfahrungen im Rahmen des kaufmännischen und technischen Managements seiner Bestandsparks sowie auf vereinzelte Projektentwicklungen in der Vergangenheit zurückgreifen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen beziehungsweise weiter zu reduzieren. Risiken aus negativen Strompreisen: Risikoklasse "niedrig"Durch den starken Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Aufbau des deutschen Strommarktes kann es aufgrund von zu viel erzeugter Energie zu negativen Strompreisen an der Strombörse kommen. Solche negativen Strompreise treten in den letzten Jahren immer häufiger auf. Aufgrund der Änderungen des EEG im Laufe der Jahre und der Splittung der Einspeisevergütung in den anzulegenden Wert und die Marktprämie werden die negativen Strompreise auch an die Projektgesellschaften weitergegeben. Durch die negativen Strompreise kann die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Projektgesellschaften und des Encavis-Konzerns belastet werden. Um eine Belastung durch die negativen Strompreise für die einzelnen Projektgesellschaften zu verringern, untersucht der Konzern nach wie vor die Möglichkeiten der Speicherung des erzeugten Stroms im Falle von negativen Strompreisen an der Strombörse und verfolgt das Batteriespeichersegment kontinuierlich als wichtigen, strategischen Fit zur Erhöhung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Technische Risiken und Leistungsminderungen: Risikoklasse "niedrig"Die technischen Risiken der fest installierten Solarparks sind gering und auf wenige wesentliche Komponenten beschränkt. Bei den Windparks sind diese Risiken höher, da Verschleiß oder Materialermüdung an den beweglichen Teilen auftreten können. Bei der Auswahl der Solar- und Windparks legt der Encavis-Konzern daher eine besonders große Sorgfalt auf die Auswahl der Partner und die Qualität der verwendeten beziehungsweise verbauten Komponenten. Alle Parks durchlaufen einen umfangreichen Prüfungsprozess (technische Due Diligence). Darüber hinaus verfügt der Encavis-Konzern mit der Encavis Technical Services GmbH über eine 100%ige Tochtergesellschaft, die auf das technische Management von Solarparks spezialisiert ist und im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses Begutachtungen der Parks vor Ort durchführen kann. Bei Windparks bedient sich der Konzern erfahrener und renommierter externer Dienstleister. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung oder für den Ausfall technischer Komponenten während der Betriebsphase eines Parks bestehen in der Regel Herstellergarantien oder Garantien der Generalunternehmer. Darüber hinaus existieren Versicherungsverträge, die Schäden und Ertragsausfälle absichern. Die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes bei neuen Akquisitionen ist ebenfalls fester Bestandteil im Rahmen der gesamten Due Diligence, die bei Neuakquisitionen durchgeführt wird. Zusätzlich wird in den Solar- und Windparks Liquidität im Rahmen einer Projektreserve angespart, die beispielsweise für den Austausch von Komponenten in Anspruch genommen werden kann. Die Projektreserven werden aus den laufenden Cashflows der Parks angespart und basieren in ihrer Höhe auf langjährigen Erfahrungswerten. Risiken aus Investitionsrechnungen: Risikoklasse "niedrig"Vor jeder neuen Investition wird eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung des jeweiligen Solar- oder Windparks durchgeführt. Die Bewertungen der Solar- und Windparks basieren auf langfristigen Investitionsplänen, die sensitiv auf Änderungen der Kapital- und Betriebskosten sowie der Erträge reagieren. Verändern sich diese Faktoren, kann dies dazu führen, dass ein Park entgegen der ursprünglichen Kalkulation unrentabel wird. Die Berechnungen im Rahmen der Due Diligence berücksichtigen Veränderungen einzelner oder mehrerer dieser Parameter im Rahmen von sorgfältig durchgeführten Sensitivitätsanalysen. Zudem sind in den Berechnungsmodellen des Encavis-Konzerns Plausibilitätschecks integriert. Eigene Bewertungen und Annahmen werden zudem mit Wind- beziehungsweise Solargutachten von unabhängigen Experten verglichen. Aufgrund seines umfangreichen Bestandsportfolios verfügt Encavis über eine ausgezeichnete Expertise sowie langjährige Erfahrungswerte, die bei entsprechenden Investitionsrechnungen berücksichtigt werden. Organisatorische RisikenPersonal- und Organisationsrisiken: Risikoklasse "niedrig"Der Encavis-Konzern konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Führungskräfte sowie leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter. Um den zukünftigen Erfolg sicherzustellen, benötigen die Konzernunternehmen qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Überhöhte Fluktuation, die Abwanderung leistungsstarken Fachpersonals und die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an die Konzernunternehmen können sich beispielsweise wegen einer schlechteren Abstimmung zwischen den Abteilungen oder eines entsprechenden Wissensverlusts negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzt Encavis auf ein ganzheitliches Talent Management und den stetigen Ausbau eines motivierenden und familienfreundlichen Arbeitsumfeldes. In diesem Zusammenhang werden mit jedem Mitarbeiter jährliche Mitarbeitergespräche geführt, in denen sowohl die rückwirkenden Leistungen als auch die zukünftigen Leistungen und Erwartungen erörtert werden. Anhand von gemeinsam erarbeiteten Zielen werden dabei monetäre und/oder nicht monetäre Leistungsanreize festgelegt und individuelle Maßnahmen für die berufliche Weiterentwicklung vereinbart. Encavis trägt so aktiv zu einer Qualifizierung und Motivierung der Mitarbeiter bei und fördert die langfristige Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. IT-Risiken: Risikoklasse "niedrig"Die Geschäftstätigkeit des Encavis-Konzerns ist durch die Nutzung modernster Informationstechnologie gekennzeichnet. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden durch die IT unterstützt und mit Hilfe moderner Softwarelösungen abgebildet. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Um die Risiken zu minimieren, optimiert Encavis die IT kontinuierlich. Um die internen Ressourcen für die laufende Wartung der IT und Implementierung neuer IT-Komponenten auf einem verträglichen Niveau zu halten, bedient sich Encavis zudem professioneller externer Dienstleister, die dem Unternehmen einen IT-Service auf höchstem Niveau anbieten. Umfassende Vorkehrungen wie Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Datenverarbeitung. Organisatorisch getrennt wacht zudem ein externer Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung von Datenschutzstandards. GesamtrisikoDie Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation zum Bilanzstichtag ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen. Auch für die Zukunft sind bestandsgefährdende Risiken gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sind die Risiken des Encavis-Konzerns begrenzt und überschaubar. Im Berichtszeitraum wurden diese Risiken im Rahmen eines aktiven Risikomanagements laufend identifiziert, analysiert und gemanagt. Soweit erforderlich, hat der Encavis-Konzern entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen. ChancenberichtKonservative InvestitionsstrategieDurch den Zusammenschluss der Capital Stage AG und der CHORUS Clean Energy AG entstand im Jahr 2016 einer der führenden konzernunabhängigen Stromproduzenten im Bereich der Erneuerbaren Energien, mithin der Encavis-Konzern. Unter dem neuen Namen Encavis verbinden sich daher erfolgreiche Historien und große Expertise: Zwei unabhängige Solar- und Windparkbetreiber und ganzheitliche Dienstleister für Erneuerbare Energien gestalten seitdem gemeinsam die Zukunft. Encavis ist es nach wie vor erfolgreich gelungen, ihre Position als einer der führenden unabhängigen und börsennotierten Stromanbieter (IPP) weiter auszubauen. Allein das Portfolio aus Solarparks umfasst aktuell 175 Parks mit einer Gesamtleistung von nahezu 1,2 GW und zählt zu den größten Portfolios Europas. Hinzu kommen 69 Windparks, die eine Erzeugungsleistung von über 700 MW aufweisen. Mit Abschluss des UN-Klimaabkommens im Dezember 2015 in Paris, das im Wesentlichen die Begrenzung des jährlichen Anstiegs der Erderwärmung zum Ziel hat, wurde das Ende der fossilen Energieträger zur Energiegewinnung eingeläutet und die Basis für eine neue Ära des internationalen Klimaschutzes gelegt. Der konstante Ausbau der Erneuerbaren Energien trägt seit vielen Jahres bereits wesentlich zur Erreichung nationaler und globaler Klimaschutzziele bei. So eröffnet das dynamische und stark wachsende Marktumfeld der Erneuerbaren Energien Encavis laufend neue Chancen und Opportunitäten. Diese Chancen systematisch zu erkennen, zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren, ist die Basis für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Dabei nutzt Encavis auch Chancen, die innerhalb des Unternehmens entstehen und beispielsweise zu einer höheren Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Encavis-Konzerns führen. Basis für die Identifizierung, Analyse und erfolgreiche Umsetzung dieser Chancen sind dabei die Mitarbeiter des Encavis-Konzerns, die nicht nur über ausgezeichnete Fachkenntnisse verfügen, sondern vor allem auch mit ihrer langjährigen Expertise und Erfahrung ganz wesentlich zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Der Encavis-Konzern wird sich auch zukünftig im Wesentlichen auf die Segmente Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Onshore-Windkraftanlagen konzentrieren sowie im Segment Asset Management als Dienstleister für Investments im Bereich Erneuerbare Energien agieren. Dabei stellt Encavis nach wie vor auf ein konservatives Geschäftsmodell ab. Mit dem Fokus auf Bestandsanlagen, schlüsselfertige oder Ready-to-build-Projekte profitiert Encavis sowohl vom umfangreichen Bestand an Solar- und Windkraftanlagen als auch vom weiteren Marktwachstum. Encavis stellt hohe qualitative Anforderungen an die Rechtssicherheit und wirtschaftliche Stabilität der Länder, in denen sie investiert, an die technischen Komponenten der Parks, deren Zustand und Bauweise und investiert in der Regel nur in Solar- und Windparks, die eine langfristige Einspeisevergütung und Abnahmesicherheit des erzeugten Stroms oder langfristige Stromabnahmeverträge mit bonitätsstarken Partnern vorweisen. Von herausragender Bedeutung im Zusammenhang mit dem Portfolioausbau und ein Meilenstein in der Unternehmensgeschichte ist der Erwerb des Solarparks Talayuela in Spanien. Die Akquisition dieses Solarparks, der mit einer Nennleistung von rund 300 MW zu den größten PV-Freiflächenanlagen Europas zählt, ist auch die größte Transaktion seit der Gründung des Unternehmens. Mit dem Erwerb ist nicht nur eine regionale Diversifizierung auf nunmehr zehn europäische Länder erfolgt; er markiert auch den erfolgreichen Eintritt von Encavis in den Wachstumsmarkt für privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge, mit denen sich attraktive Renditen erwirtschaften lassen. Chancen aus der wirtschaftlichen EntwicklungDie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben keinen direkten oder einen sehr geringen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit beziehungsweise die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage sowie den Cashflow des Encavis-Konzerns. In der Regel werden nur Solar- und Windparks erworben, die über langjährige und garantierte Einspeisevergütungen mit entsprechender Abnahmesicherheit oder langfristige Stromabnahmeverträge mit bonitätsstarken Partnern verfügen. Beide Varianten sind von konjunkturellen Schwankungen im Wesentlichen unabhängig. Hinsichtlich der Akquisitionstätigkeiten auf dem Zweitmarkt für Wind- und Solarparks können sich für den Encavis-Konzern aus einer schwachen konjunkturellen Entwicklung eher Chancen ergeben, da der Verkaufsdruck für einzelne Marktakteure zunehmen könnte. In der Folge würden sich die Preise für entsprechende Assets auf dem Zweitmarkt zu Gunsten des Encavis-Konzerns als Investor verbessern. Durch die geringe Korrelation zu der konjunkturellen Entwicklung ist der Markt für Erneuerbare Energien insbesondere auch für institutionelle Kunden interessant, die auf langfristig berechenbare und konstante Einnahmen angewiesen sind, wie beispielsweise Versicherungsgesellschaften. Folglich könnte sich eine schwächere wirtschaftliche Entwicklung auch positiv auf den Ausbau des Geschäftsfelds Asset Management des Encavis-Konzerns auswirken. Chancen aus dem anhaltenden NiedrigzinsumfeldDurch ein anhaltendes Niedrigzinsumfeld vergünstigen sich die Kapitalbeschaffungskosten des Encavis-Konzerns sowie die Fremdfinanzierungskosten auf Projektebene. Encavis nutzt das Niedrigzinsumfeld aktiv und prüft laufend die Möglichkeit, sich durch Re- und Umfinanzierungen von bestehenden Darlehen günstigere Konditionen langfristig zu sichern. Darüber hinaus profitiert das Segment Asset Management von den allgemein niedrigen Zinsen, da Anlageprodukte mit einer vergleichbaren Chancen-Risiko-Struktur oftmals eine niedrigere Rendite anbieten und sich damit die Attraktivität der Investitionen in Erneuerbare Energien entsprechend erhöht. Chancen durch meteorologische EntwicklungenDie Erzeugungsleistung von Wind- und Solarparks ist von meteorologischen Gegebenheiten abhängig. Vor diesem Hintergrund verfolgt Encavis generell einen konservativen Ansatz bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit der zu erwerbenden Wind- und Solarparks. Eine positive Abweichung vom prognostizierten langfristigen Mittel bei Sonnenstunden oder Windaufkommen hat einen unmittelbaren, kurzfristigen Einfluss auf die Ertrags- und Finanzlage sowie den Cashflow der Gesellschaft. Gleichwohl sind die meteorologischen Vorhersagen und Prognosen in den vergangenen Jahren stets präziser geworden; wesentliche Abweichungen sind selten. Insbesondere im Bereich der Sonneneinstrahlung herrscht heute eine große Prognosegenauigkeit; die Vorhersagen für Windaufkommen bleiben etwas volatiler. Encavis geht insgesamt davon aus, dass sich zukünftig und insbesondere bei neu erworbenen Parks die Abweichungen zwischen Ist- und Planzeiten im Durchschnitt weiter verringern werden. Chancen durch das regulatorische Umfeld und internationale EntwicklungenMit Abschluss des Pariser Abkommens auf der internationalen Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hat die Staatengemeinschaft den unbedingten Willen signalisiert, dem drohenden Klimawandel durch Erhöhung des Anteils an Erneuerbaren und CO2-neutralen, sauberen Energiequellen entgegenzuwirken. So gibt das Abkommen ein deutliches Signal für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien und die Erreichung der Klimaschutzziele durch entsprechende nationale und internationale Förderprogramme und Investitionen. Im Jahr 2018 beliefen sich die weltweiten Investitionen gemäß Bloomberg New Energy Finance auf über 330 Milliarden US-Dollar. In der Folge bleibt der Markt ein Wachstumsmarkt mit hohen prozentualen Zuwachsraten im zweistelligen Bereich. Die verschiedenen staatlichen Fördermechanismen stützen in der Regel die Wirtschaftlichkeit der Solar- und Windkraftanlagen. Die weltweite Notwendigkeit zum Ausbau Erneuerbarer Energien kann daher neue Regionen und Länder für Encavis attraktiv werden lassen und eine weitere geografische Diversifikation sinnvoll und möglich machen. Unabhängig von der Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramme ist ein zunehmender Trend hin zum Abschluss von sogenannten Power Purchase Agreements zu verzeichnen. Durch die Möglichkeit, unabhängig vom Staat direkt mit der Industrie Stromabnahmeverträge mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren abschließen zu können, ist nicht zuletzt eine bessere Planbarkeit bei den Stromkosten gegeben und damit eine Unabhängigkeit von der staatlichen Alimentierung. So prophezeit die internationale Energieagentur, dass die Hälfte der Ökostromkapazität, die bis 2022 weltweit neu installiert wird, bereits über Power Purchase Agreements in Auktionen oder direkt mit Unternehmen abgewickelt wird. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass immer mehr Unternehmen dazu übergehen, sich den Bezug und den Preis von "grünem" Strom langfristig über ebendiese Power Purchase Agreements abzusichern. Lag der Anteil des über PPA-Vereinbarungen abgenommenen Stroms im Jahr 2017 noch bei einer Größenordnung von etwa 5,4 GW, stieg er im ersten Halbjahr 2018 bereits auf ein Niveau von 7,2 GW - dies entspricht einem Zuwachs von mehr als 30 %. Chancen durch geografische DiversifizierungDas Unternehmen beobachtet und prüft fortlaufend die Entwicklung von Erneuerbaren Energien und entsprechender Opportunitäten in anderen Regionen. Dabei konzentriert sich das Unternehmen vor allem auf Länder mit entwickelten Volkswirtschaften in (West-)Europa, aber auch in der NAFTA-Region (USA, Kanada, Mexiko), die über stabile wirtschaftspolitische und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingen verfügen und die den Ausbau Erneuerbarer Energien über ein umlagefinanziertes Einspeisevergütungssystem fördern. Die geografische Diversifizierung trägt dabei zur weiteren Risikoreduzierung des Bestandsportfolios bei, durch eine höhere Unabhängigkeit von der Sonneneinstrahlung beziehungsweise dem Windaufkommen in einzelnen Regionen sowie theoretisch denkbaren rückwirkenden Anpassungen in der Förderungssystematik und -höhe. Darüber hinaus bietet der Markteintritt in neue Länder dem Unternehmen zusätzliches Wachstumspotenzial über die bisherigen Kernmärkte hinaus. Chancen aus großem Bestandsvolumen in den KernregionenEncavis ist auf europäischen Kernmärkten aktiv, die bereits seit längerem in den Bereich der Erneuerbaren Energien investieren und über einen entsprechenden Bestand an Solar- und Windparks verfügen. Mit dem Fokus auf schlüsselfertige, bereits ans Netz angeschlossene und laufende Solar- und Windparks profitiert Encavis von dem großen Bestand an Anlagen in den Kernregionen. Kurz- bis mittelfristig ist das Unternehmen daher nicht allein auf den Zubau neuer Solar- und/oder Windkraftanlagen angewiesen. Chancen durch InnovationDie Branche der Erneuerbaren Energien profitiert von anhaltenden Innovationen. Sie führen zum einen dazu, dass sich die Effizienz von bestehenden Technologien erhöht, und zum anderen dazu, dass neue Technologien zur Marktreife gebracht werden, die die Wirtschaftlichkeit zukünftiger Projekte erhöhen oder verlängern. Viele staatliche Förderungsprogramme für den Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien versuchen über eingebaute Degressionsmodelle bei den Förderungssätzen zusätzliche Anreize für weitere Innovationen zu setzen. Darüber hinaus haben sich durch innovative und neue Fertigungsverfahren sowie Skaleneffekte die Produktionskosten der technischen Komponenten von Solar- und Windparks sehr deutlich reduziert. In einigen Regionen haben Erneuerbare Energien damit bereits Netzparität erreicht und stehen im freien Wettbewerb mit konventionellen Kraftwerken. Auch für die kommenden Jahre gehen Experten von einem weiteren Preisverfall der technischen Komponenten aus. Mit günstigeren und zugleich technisch sowie qualitativ hochwertigeren Anlagen dürften sich die Wirtschaftlichkeit und die geografische Einsetzbarkeit der Technologien weiter erhöhen und sich für den Encavis-Konzern damit zusätzliche Opportunitäten ergeben. Auch die Etablierung neuer Technologien, wie der Einsatz von Batteriespeichern, und die Anwendung bestehender Technologien, wie der Einsatz von Energiemanagementsystemen, könnten ganz neue Geschäftsmöglichkeiten nach sich ziehen und die meteorologische Unabhängigkeit bei der Energieerzeugung erhöhen und eine noch bedarfsgerechtere Stromerzeugung und Dezentralisierung möglich machen. Chancen durch Geschäftsbeziehungen und KooperationenEncavis hat sich in der Branche als zuverlässiger und kompetenter Marktteilnehmer und Betreiber von Wind- und Solarparks fest etabliert. Mit insgesamt 244 Solar- und Windparks und einer Erzeugungsleistung von rund 1,9 GW gehört Encavis zu einem der größten unabhängigen Stromproduzenten (IPP - Independent Power Producer) in Europa. Encavis ist im Auswahlindex SDAX im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. Durch seine Unternehmensgröße und den Leistungsnachweis über das bereits aufgebaute Bestandsportfolio wird Encavis am Markt weiterhin als zuverlässiger und kompetenter Geschäftspartner wahrgenommen. Über die Jahre konnte der Encavis-Konzern sich dadurch ein breites und verlässliches Netz u. a. aus renommierten Projektentwicklern, Generalunternehmern, Betreibern, Geschäftspartnern, Dienstleistern, Maklern, Beratern und Banken aufbauen. Der Erwerb unseres "Megaparks" in Talayuela stellt zudem erneut unter Beweis, dass wir unseren Ankündigungen auch Taten folgen lassen: Wie der 44-MW-Solarpark im niederländischen Eindhoven, den wir bereits im März 2018 erworben haben, stammt der Park Talayuela in Spanien ebenfalls aus der Pipeline unseres strategischen Partners Solarcentury. Mit dem in Großbritannien ansässigen, aber weltweit agierenden und führenden Projektentwickler hatten wir im Dezember 2017 eine strategische Partnerschaft vereinbart, die uns einen exklusiven Zugang zu einer Asset-Pipeline mit einer Gesamterzeugungskapazität von 1,1 GW über einen Zeitraum von drei Jahren gesichert hat. Heute - nach nicht einmal einem Jahr - hat Encavis bereits ein Drittel dieser Partnerschaft erfolgreich umgesetzt. Auch unsere Partnerschaft mit dem irischen Staatsfonds "Ireland Strategic Investment Fund" (ISIF) und dem irischen Projektentwickler Power Capital (PC) über eine Asset-Pipeline im Bereich der Solarenergie von rund 200 MW in Irland entwickelt sich sehr positiv. Nicht zuletzt mit der erfolgreichen Integration und dem Zusammenschluss mit der ehemaligen CHORUS Clean Energy AG hat sich die Bekanntheit und Wahrnehmung des Unternehmens noch einmal deutlich erhöht. In der Folge werden dem Unternehmen viele Parks vorab und exklusiv angeboten. Die weiter zunehmende Bekanntheit und gute Reputation des Unternehmens erweitert stetig den Kreis von potenziellen Geschäftspartnern und Investoren, auch für das Geschäftssegment Asset Management für institutionelle Kunden. Chancen im Zusammenhang mit der MarktkonsolidierungEncavis hat im Oktober 2017 die Übernahme der CHORUS Clean Energy AG abgeschlossen. Gemeinsam sind wir einer der größten unabhängigen Stromproduzenten für Erneuerbare Energien in Europa. Die neue Unternehmensgröße hat nicht nur die Bekanntheit des Unternehmens auf der Akquisitionsseite gefördert, sondern sie schafft neue Möglichkeiten, die jedes Unternehmen für sich alleine nicht hätte umsetzen können. Dazu zählt beispielsweise auch der Erwerb größerer Anlagen oder der Eintritt in neue Märkte außerhalb Europas. Darüber hinaus hat sich Encavis damit an die Spitze der Konsolidierung der Branche gesetzt und will diese auch zukünftig aktiv mitgestalten. In dieser Führungsposition hält sich das Unternehmen verschiedene strategische Möglichkeiten offen und wird als starker Partner und Käufer von Solar- und Windkraftanlagen oder Betreiber dieser Anlagen angesehen. Chancen im Zusammenhang mit der UnternehmensgrößeBedingt durch die erfolgreiche Übernahme und Integration der ehemaligen CHORUS Clean Energy AG wird Encavis auch bei Finanzierungs- und Investitionsfragen auf dem Kapitalmarkt besser wahrgenommen. Die höhere Marktkapitalisierung, die Ausweitung der Bilanzsumme des Encavis-Konzerns, die solide Eigenkapitalquote und eine verbesserte Liquidität in der Aktie eröffnen Encavis den Zugang zu neuen Formen der Wachstumsfinanzierung und Investorenkreisen. So konnte Encavis im September 2017 eine unbefristete, nachrangige Hybrid-Wandelanleihe im Umfang von 97,3 Millionen Euro mit zeitlich begrenzten Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft erfolgreich platzieren, wobei die Anleihe gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) als Eigenkapital bilanziert werden kann. Durch die hierdurch verbesserte Eigenkapitalquote hatte Encavis mehr Spielraum zur Aufnahme von Fremdkapital. Diese Möglichkeit hat Encavis im September 2018 genutzt und erstmals ein Green Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 50 Millionen Euro im Markt platziert. Damit erhöhen sich die Chancen des Unternehmens, sich für den weiteren Wachstumskurs günstige und eigenkapitalschonende Finanzierungen zu sichern und gegebenenfalls äquivalente Kapitalmaßnahmen erfolgreich und vollständig umzusetzen. Encavis prüft derzeit bereits verschiedene weitere Möglichkeiten der zukünftigen Wachstumsfinanzierung. PrognoseberichtIn den folgenden Aussagen sind Prognosen und Annahmen enthalten, deren Eintritt nicht sicher ist. Sofern eine oder mehrere Prognosen oder Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den dargestellten Aussagen abweichen. Gesamtwirtschaftliche EntwicklungInsgesamt haben sich zum Ende des Jahres 2018 die geopolitischen Spannungen sowie Gefahren weiterer protektionistischer Tendenzen weiter erhöht. Gleichzeitig hat sich die konjunkturelle Dynamik weltweit etwas abgeschwächt. In der Folge erwartet der Internationale Währungsfonds für das Jahr 2019 ein schwächeres Weltwirtschaftswachstum von rund 3,5 % gegenüber 3,7 % im Vorjahr. Die Abschwächung betrifft dabei sowohl die Industrienationen als auch die Entwicklungsländer. Mit der Abschwächung der wirtschaftlichen Dynamik verringert sich auch der Preisdruck, so dass der IWF eine Inflationsrate in den Industrienationen von unter 2 % für das Jahr 2019 erwartet. Geldpolitik mit leichtem ZinsanstiegNachdem die US-Notenbank im Jahr 2018 die Leitzinsen bereits viermal nach oben angepasst hat, waren zuletzt auch vor dem Hintergrund der erwarteten Abschwächung der Weltwirtschaft vorsichtigere Töne zu vernehmen. Für das Jahr 2019 wird daher von einer Zurückhaltung bei den Zinsanpassungen ausgegangen. Aktuell liegt die Federal Funds Rate bei einem Zielkorridor von 2,25 bis 2,5 %. In der Eurozone erwarten Marktbeobachter keine wesentlichen Veränderungen der Geldpolitik der EZB. Nicht zuletzt aufgrund der zuletzt schwächeren Wirtschaftsdaten aus dem Euroraum wird mit einem Zinsschritt nicht vor Ende 2019 gerechnet. Der Markt für Erneuerbare EnergienMegatrend Erneuerbare EnergienDer Ausbau Erneuerbarer Energien setzt sich weltweit mit hoher Dynamik fort. Neben politischen Klimazielen wie denen, die im Pariser UN-Klimaabkommen vereinbart wurden, gehen auch immer mehr Unternehmen eine Selbstverpflichtung ein, ihren Strombedarf zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zu decken. Gleichzeitig hat sich in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund des deutlichen Preisverfalls für die technischen Komponenten die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen deutlich erhöht. In vielen Regionen sind sie bereits heute gegenüber konventionellen Formen der Energieerzeugung auch ganz ohne staatliche Förderung wettbewerbsfähig und die günstigste Form der Stromerzeugung. Dies zeigt sich nicht zuletzt in den im Rahmen von privatwirtschaftlich abgeschlossenen Stromabnahmeverträgen aufgebauten Gesamterzeugungskapazitäten, die sich vom Jahr 2017 auf das Jahr 2018 mehr als verdoppelt haben. Ein zusätzliches Wachstum dürften Erneuerbare Energien - und hier insbesondere die Photovoltaik - zukünftig durch integrierte und intelligente Batteriespeicheranlagen erfahren. Durch die Kopplung von beispielsweise Photovoltaik- oder Windkraftanlagen an ein modernes Speichersystem, kann der Strom aus diesen Erneuerbaren Energiequellen bedarfsorientierter ins Netz eingespeist werden und ist unabhängiger von meteorologischen Rahmenbedingungen. Die Kombination aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen und Speichertechnologien wird in den kommenden Jahren ganz wesentlich zu einer weiteren strukturellen Veränderung der Energiemärkte zu Gunsten der Erneuerbaren Energien und einer dezentralen Energieversorgung beitragen. In der Folge gehen die Experten auch in den kommenden Jahren von einem weiteren Wachstum im Bereich der Erneuerbaren Energien und hier insbesondere der Photovoltaik und der Windenergie aus. Die Vereinigung der europäischen Solarindustrie, die Solar Power Europe (SPE), hat ihre jüngsten Erwartungen an den Kapazitätsausbau im Bereich der Photovoltaik in dem "Global Market Outlook 2018 - 2022" veröffentlicht. Demnach erwartet SPE bis in das Jahr 2022 auf Basis eines "optimistischen" Szenarios einen Anstieg der weltweiten Photovoltaik-Erzeugungsleistung auf über 1.200 GW beziehungsweise auf Basis eines "pessimistischen" Szenarios auf über 800 GW. Auch der Bereich der Windenergie wird in den kommenden Jahren weiter deutlich ausgebaut. Gemäß der Prognose des Global Wind Energy Council ("Market Forecast for 2018 - 2022") dürften die Erzeugungskapazitäten in der Windenergie bis 2022 weltweit auf nahezu 840 GW steigen. Encavis klar auf WachstumskursDie wirtschaftlichen sowie die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Kombination mit einem anhaltend niedrigen Zinsniveau bieten Encavis weiterhin ein ideales Umfeld für ein weiteres qualitatives Wachstum des Unternehmens. Bereits heute ist Encavis einer der größten unabhängigen Stromproduzenten im Bereich der Erneuerbaren Energien in Europa. Neben einem ausgezeichneten und breiten Netzwerk im Markt hat sich Encavis zudem über verschiedene strategische Partnerschaften mit führenden Projektentwicklern und Finanzierungspartnern langfristig einen exklusiven Zugang zu einer attraktiven Akquisitionspipeline gesichert. Zu den strategischen Partnern zählen der britische Projektentwickler Solarcentury, der irische Projektentwickler Power Capital sowie der irische Staatsfonds ISIF (Ireland Strategic Investment Fund). Um sich diese Exklusivität zu sichern, wird Encavis zunehmend und auch bereits früher als bisher in die Bauphase der verschiedenen Projekte einsteigen. Encavis wird aber auch zukünftig kein Projektierungsrisiko übernehmen. Zudem verfügen alle von Encavis übernommenen Anlagen über langfristige staatlich garantierte Einspeisevergütungen oder privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge mit bonitätsstarken Abnehmern (Offtaker). Durch den Abschluss der strategischen Partnerschaften mit einer exklusiven Akquisitionspipeline ergibt sich für den zukünftigen Wachstumskurs von Encavis außerdem eine deutlich höhere Transparenz und Planungssicherheit, zudem kann der weitere Ausbau des Portfolios gezielter gesteuert und terminiert werden. Darüber hinaus wird Encavis insbesondere für ihre Kompetenz, Zuverlässigkeit, Transaktionssicherheit und faire sowie professionelle Prozessabläufe im Markt geschätzt. In der Folge werden dem Unternehmen fortlaufend zahlreiche Opportunitäten und Projekte aus dem Markt angeboten, viele von diesen als Off-Market-Transaktion und in Exklusivität. Mit der Diversifizierung nach Technologien und Ländern trägt das Unternehmen gezielt und aktiv zu einer weiteren Reduzierung möglicher Risiken aus dem operativen Geschäft bei. Darüber hinaus runden langfristige Finanzierungen auf Projektebene, die kein Rückgriffsrecht auf die Encavis AG erlauben, das konservative, auf Stabilität und Langfristigkeit ausgerichtete Geschäftsmodell des Unternehmens ab. Encavis macht Erneuerbare Energien wirtschaftlich und sieht in der dezentralen Energieversorgung aus Solar- und Windkraftanlagen, kombiniert mit modernster Speichertechnologie, die Zukunft des Energiemarktes. Die deutlich verbesserte Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Stromerzeugung aus regenerativen Energien will Encavis zukünftig auch verstärkt und konsequent nutzen, um sich bei Unternehmen als Stromzulieferer im Rahmen langfristiger privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge zu positionieren und diesen individuelle und attraktive Service- und Lieferverträge anzubieten. Mit dem Erwerb des mit 300 MW größten Solarparks in der Geschichte des Unternehmens hat Encavis dafür im Geschäftsjahr 2018 einen wesentlichen Grundstein gelegt. Der Park soll vollständig ohne staatliche Förderungen betrieben werden und wird den regenerativ erzeugten Strom über einen langfristigen privatwirtschaftlichen Stromabnahmevertrag an einen bonitätsstarken Abnehmer veräußern. Encavis will den wachsenden Markt für direkte Stromabnahmeverträge mit Unternehmen aktiv mitgestalten und sich hier als einer der führenden Marktteilnehmer etablieren. Neben dem Eigengeschäft stellt Encavis ihre langjährige Expertise und Marktkenntnis im Bereich der Erneuerbaren Energien auch institutionellen Investoren zur Verfügung. Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich institutioneller Anleger spezialisiert. Dabei übernimmt die Encavis Asset Management für institutionelle Investoren als "One-Stop-Shop" die Planung und den Aufbau eines auf Kundenbedürfnisse maßgeschneiderten Portfolios aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dies kann individuell oder auch im Rahmen von Fondslösungen auf Basis von Luxemburger Spezialfonds (SICAV/SICAF) erfolgen. Gesamtaussage zur erwarteten EntwicklungVor dem Hintergrund der weiterhin sehr günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der auf qualitatives Wachstum ausgerichteten Geschäftsstrategie des Encavis-Konzerns erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 erneut einen Anstieg von Umsatz und Ergebnis. Die Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2019 steht dabei im Vergleich zu einem meteorologisch sehr starken Geschäftsjahr 2018. Für die Vergleichbarkeit und die Nachvollziehbarkeit des organischen Wachstums der Gesellschaft wurden die operativen Ergebniskennziffern für das Geschäftsjahr 2018 nachfolgend um diese meteorologischen Effekte bereinigt. Der Vorstand geht demnach auf Basis des zum 21. März 2019 bestehenden Bestandsportfolios für das Geschäftsjahr 2019 von einer Steigerung der Umsatzerlöse auf über 255 Millionen Euro (wetteradjustiert 2018: 242,1 Millionen Euro) aus. Das operative EBITDA wird sich voraussichtlich auf über 190 Millionen Euro (wetteradjustiert 2018: 179,8 Millionen Euro) erhöhen. Unter Berücksichtigung von Abschreibungen rechnet der Konzern mit einer Steigerung des operativen EBIT auf über 112 Millionen Euro (wetteradjustiert 2018: 106,6 Millionen Euro) Für den operativen Cashflow erwartet der Konzern ein Ergebnis von mehr als 180 Millionen Euro. Zudem wird ein operatives Ergebnis je Aktie von 0,35 Euro erwartet. Die technische Verfügbarkeit der Anlagen soll im Geschäftsjahr 2019 weiterhin bei über 95 % liegen. Dieser Ausblick beruht auf folgenden Annahmen:
Der Encavis-Konzern kann den Liquiditätsbedarf des operativen Geschäfts und weitere geplante kurzfristige Investitionen aus dem vorhandenen Liquiditätsbestand zusammen mit den erwarteten Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 decken. Im weiteren Jahresverlauf kann die Identifizierung attraktiver Akquisitionsmöglichkeiten oder möglicher Unternehmenszusammenschlüsse oder -übernahmen zu zusätzlichem Kapitalbedarf führen. Bei entsprechendem Bedarf, sofern wirtschaftlich vorteilhaft, können weitere Finanzierungsoptionen wie zum Beispiel die Aufnahme von Fremdkapital oder Mezzanine-Kapital auf Konzern- und Gesellschaftsebene sowie Eigenkapitalmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Für die Encavis AG, die als Holdinggesellschaft den Verwaltungsaufwand des Konzerns trägt, also im Wesentlichen die Kosten für Akquisitionen, Finanzierung und operative Betreuung der Parks, erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von rund -14,9 Millionen Euro und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von etwa -15,4 Millionen Euro. Das negative Ergebnis wird dabei im Wesentlichen durch das starke Wachstum der Gesellschaft beeinflusst, durch das - wenngleich unterproportional - zusätzlicher Personalbedarf entsteht und Kapazitäten im Bereich der IT-Infrastruktur ausgebaut werden müssen. Für das Geschäftsjahr 2019 geht der Vorstand erneut von einem weiteren Wachstum der Gesellschaft aus, in der Folge ist auch im Geschäftsjahr 2019 mit den soeben beschriebenen Effekten auf das Ergebnis der Gesellschaft zu rechnen. Erklärung der Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate-Governance-Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist auf der Website der Gesellschaft unter http://www.encavis.com den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Hamburg, den 21. März 2019 Der Vorstand Dr. Dierk Paskert, CEO Dr. Christoph Husmann, CFO Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
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Exklusive separat ausgewiesener Effekte aus Umklassifizierungen. Konzernanhangder Encavis AG1 Allgemeine InformationenDie Encavis AG, als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist die Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, Deutschland. Die Geschäftstätigkeit der Encavis AG umfasst laut Satzung das Betreiben von Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland durch die Gesellschaft selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften als freier Stromproduzent. Des Weiteren gehören zur Geschäftstätigkeit das Erbringen kaufmännischer, technischer oder sonstiger nicht genehmigungspflichtiger oder zustimmungsbedürftiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland durch die Gesellschaft selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Der Konzern erbringt ebenfalls Beratungs- und Asset Management-Leistungen für institutionelle Anleger im Bereich Erneuerbare Energien. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Unternehmensverträge abschließen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen und übertragen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der Unternehmensgegenstand der Encavis AG, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Encavis AG und ihre verbundenen Unternehmen. Zu den zum Konsolidierungskreis gehörenden Unternehmen verweisen wir auf die Anteilsbesitzliste in Anhang 18. Der Konzernabschluss der Encavis AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) zu den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR), Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR). Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen auftreten. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns unterliegt saisonalen Einflüssen, die zu Schwankungen in den Umsätzen und Ergebnissen im Verlauf des Jahres führen. Saisonal bedingt fallen die Umsätze des Segments PV Parks üblicherweise im zweiten und dritten Quartal eines Geschäftsjahres höher aus als im ersten und vierten Quartal, während die Umsätze und Ergebnisse des Segments Windparks in der Regel im ersten und vierten Quartal eines Geschäftsjahres höher ausfallen als im zweiten und dritten Quartal. 2 Anwendung neuer und überarbeiteter International Financial Reporting Standards (IFRS)Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten und von der EU übernommenen IFRS-Standards und -Interpretationen angewandt. Darin enthalten sind auch die im Rahmen des fortlaufenden Projekts zur jährlichen Verbesserung der IFRS (Annual Improvements Project (AIP) to IFRS) des IASB veröffentlichten Änderungen. Aus der Anwendung dieser überarbeiteten Standards und Interpretationen ergeben sich, soweit nicht anders angegeben, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 die nachfolgend aufgelisteten neuen bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen erstmals angewandt: Verpflichtend zum 31.12.2018 scroll
Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen, die Auswirkungen auf die in der Berichtsperiode berichteten Beträge und Angaben hattenDie neuen und geänderten Standards/Interpretationen führen mit zwei Ausnahmen zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss. Hinsichtlich der Standards IFRS 9 "Finanzinstrumente" (2014) und IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" gibt es die nachfolgend erläuterten Auswirkungen auf die Darstellung sowie Bewertung im Konzernabschluss. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"Encavis hat in dem am 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahr erstmals den neuen Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden", der die bestehenden Standards IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse" ablöst, nach der modifiziert rückwirkenden Methode angewendet. Ein Umstellungseffekt auf die Gewinnrücklage aus der Erstanwendung des IFRS 15 hat sich für Encavis hierbei nicht ergeben. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht in der Erfassung von Umsatzerlösen in der Höhe, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Zudem verlangt der Standard, dass die Abschlussersteller den Abschlussadressaten noch weitergehende Angaben als bisher zur Verfügung stellen. Zur Feststellung des Zeitpunkts (oder Zeitraums) sowie der Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse hat IFRS 15 ein 5-Schritte-Modell eingeführt, das Encavis bei der Beurteilung ihrer Geschäftsvorfälle verwendet. Die von Encavis übertragenen Güter (Lieferung von Strom) und angebotenen Dienstleistungen stellen jeweils einzelne Leistungsverpflichtungen bzw. Leistungsverpflichtungsbündel dar. Die Verteilung der Transaktionspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen auf Basis der Einzelveräußerungspreise ändert sich nicht zur bisherigen Praxis. Auswirkungen auf die in der Konzernbilanz berichteten Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden ergeben sich daher nicht. Umsätze aus der Lieferung von Strom werden anhand der outputbasierten Messmethode mengengenau und Umsätze aus der Erbringung der Dienstleistungen werden laufend entsprechend der Leistungserbringung realisiert. Es wird hier die Vereinfachungsregelung angewandt, die Umsätze in Höhe des Betrages zu erfassen, den Encavis in Rechnung stellt. IFRS 9 "Finanzinstrumente" (2014)Diese Anhangangabe erläutert die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" auf den Konzernabschluss von Encavis. Außerdem werden die Unterschiede zur bisherigen Bilanzierung ausführlich dargestellt, die sich aus dem neuen Rechnungslegungsstandard ergeben. Der IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Encavis wendet IFRS 9 erstmals auf das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr an. Die Erstanwendung erfolgt grundsätzlich retrospektiv. Encavis hat in Einklang mit den Übergangsbestimmungen das Wahlrecht in Anspruch genommen, die Vergleichsinformationen weiterhin nach IAS 39 darzustellen. Die Regelungen des Hedge Accounting finden prospektiv Anwendung (mit Ausnahme bzgl. der Zeitwertbehandlung von Optionen). Im Einzelnen führt die Erstanwendung des IFRS 9 bei Encavis zu den nachfolgend beschriebenen Änderungen. Die Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte des Eigenkapitals werden in einer separaten Zeile in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen. Die aus IFRS 9 resultierenden Änderungen zu IAS 1 (Ausweis von Wertminderungen als eigener Posten in der Gesamtergebnisrechnung) wird Encavis aufgrund der geringen Beträge nicht vornehmen. Der Ausweis erfolgt wie in der Vergangenheit als Nettobetrag im sonstigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag. Die Vorjahresvergleichszahlen müssen grundsätzlich aufgrund der Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst werden. Wie im nächsten Abschnitt erläutert wird, erfolgte die Erstanwendung des IFRS 9 ohne eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen. Die Anpassungen in Ausweis und Bewertung, die sich aus dem neuen Wertminderungsmodell sowie den angepassten Bewertungskategorien ergeben, spiegeln sich daher nicht in der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2017 wider, sondern werden in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 (erfolgsneutral über die Gewinnrücklage) berücksichtigt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die vorgenommenen Anpassungen für jede einzelne Bewertungskategorie auf. Berichtszeilen, die nicht durch die Änderungen beeinflusst wurden, werden an dieser Stelle nicht dargestellt. Daher können Zwischen- und Endsummen nicht anhand der dargestellten Werte nachgerechnet werden. Die einzelnen Anpassungen werden detailliert im Folgenden erläutert. Eine Anpassung der Gesamtergebnisrechnung des Vorjahres war aufgrund der Erstanwendung des IFRS 9 nicht erforderlich. scroll
Wertberichtigungen unter IAS 39 waren zum 31. Dezember 2017 nicht erforderlich. Die Anwendung des IFRS 9 "Finanzinstrumente" seit dem 1. Januar 2018 führte zu einer Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu einer Änderung der im Konzernabschluss erfassten Wertansätze. Die neuen Bewertungsmethoden werden in Kapitel 3 beschrieben. In Einklang mit den Übergangsvorschriften des IFRS 9 werden Vergleichsinformationen nicht angepasst. Der Gesamteffekt auf den Bilanzgewinn des Konzerns per 1. Januar 2018 stellt sich wie folgt dar: scroll
Neue und geänderte IFRS und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die nicht vorzeitig durch den Konzern angewendet werdenDes Weiteren wurden vom IASB oder IFRS IC folgende neue Standards oder Interpretationen veröffentlicht bzw. geändert, deren verpflichtender Anwendungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt oder die von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung anerkannt wurden. Von einer vorzeitigen Anwendung der Standards hat die Encavis AG abgesehen. scroll
Die Encavis AG geht aktuell nicht davon aus, dass die Anwendung der übrigen neuen Rechnungslegungsvorschriften, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen werden, einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben wird, mit einer Ausnahme. Hinsichtlich des Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" werden die nachfolgend erläuterten Auswirkungen auf die Darstellung sowie Bewertung im Konzernabschluss erwartet. IFRS 16 "Leasingverhältnisse"IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht, ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden und wurde am 31. Oktober 2017 in europäisches Recht übernommen. Der neue Standard regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten von Leasingverhältnissen. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell, das Right-of-Use-Modell, vor, womit die unter IAS 17 vorgenommene Unterscheidung in Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnisse entfällt. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder weniger (kurzfristige Leasingverhältnisse) oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils Wahlrecht). Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen (finance bzw. operate lease). Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 beim Leasinggeber unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17 "Leasingverhältnisse". Die Angaben im Anhang werden künftig umfangreicher, mit dem Ziel, den Adressaten eine Beurteilung des Betrags, des Zeitpunkts sowie der Unsicherheiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen zu ermöglichen. Die Gesamtauswirkungen der Anwendung wurden nach einer bereits im Vorjahr durchgeführten Analyse auch in 2018 im Rahmen eines Projektes zur Implementierung des IFRS 16 untersucht. Zum aktuellen Zeitpunkt resultieren daraus folgende vorläufige Erkenntnisse: Encavis wird den IFRS 16 ab dem verpflichtenden Übernahmezeitpunkt am 1. Januar 2019 anwenden. Der Übergang wird jedoch in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 nach der modifiziert retrospektiven Methode erfolgen, wobei von einer rückwirkenden Anpassung der Vergleichsbeträge für das Jahr 2018 abgesehen wird und diese somit weiterhin nach IAS 17 dargestellt werden. Für Encavis als Leasingnehmer wirkt sich das neue Modell auf die Bilanzierung der bestehenden und künftigen Operating-Leasingverhältnisse aus, bestehende Finanzierungsleasingverhältnisse werden mit dem Buchwert im Übergangszeitpunkt fortgeführt. Bislang unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Vereinbarungen, die in den Anhangangaben veröffentlicht wurden, betreffen sowohl Mobilien- (z. B. Firmenwagen, Kopierer) als auch Immobilienleasing (z.B. Miete für Büroflächen, Pachtverträge, Dienstbarkeiten, Wegerechte). Zum 31. Dezember 2018 bestehen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Pachtverträgen unter IAS 17 in Höhe von TEUR 168.467 (siehe hierzu Anhang 10). Darüber hinaus stuft Encavis rund TEUR 37 (im Wesentlichen Kopierer) als geringwertige Leasingverhältnisse ein und nimmt für diese das (Erleichterungs-)Wahlrecht für eine Off-Balance-Behandlung in Anspruch. Kurzfristige Leasingverhältnisse gibt es im Encavis-Konzern derzeit nicht. Für die verbleibenden Vereinbarungen erwartet der Konzern einen materiellen Anstieg der Leasingverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Erstanwendung am 1. Januar 2019 von TEUR 114.484 und des Anlagevermögens in gleicher Höhe. In der Konsequenz wird - ohne Berücksichtigung etwaiger ausgleichender Maßnahmen - eine Verringerung der Eigenkapitalquote von 25,94 % auf 24,86 % erwartet (-1,07 %). Während der Laufzeit des Leasingvertrages wird die Leasingverbindlichkeit effektivzinskonstant fortgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird linear abgeschrieben. Innerhalb der Ergebnisdarstellung kommt es zu einer Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, der Aufwand aus Abschreibungen und für Zinsen erhöht sich. Ausgehend von dem Bestand an Leasingvereinbarungen zum 31. Dezember 2018, also ohne Berücksichtigung von Vereinbarungen, die in 2019 neu eingegangen werden, sowie Schätzungsänderungen oder Modifikationen des bestehenden Leasingportfolios, werden in der Ergebnisrechnung ab 1. Januar 2019 Abschreibungen in Höhe von etwa TEUR 6.682 und Zinsaufwand in Höhe von etwa TEUR 3.982 anstatt der prognostizierten Miet-, Leasing- und Pachtaufwendungen für 2019 in Höhe von TEUR 8.529, erfasst. Daher werden eine signifikante Verbesserung der Kennzahl EBITDA (um etwa TEUR 8.529) und eine Verbesserung der Kennzahl EBIT in 2019 (um etwa TEUR 1.847) erwartet. Encavis erwartet zudem, dass sich in 2019 das Konzernergebnis aufgrund der Übernahme der neuen Vorschriften um etwa TEUR 2.136 verringert, was die zeitliche Vorverlagerung der Aufwendungen bei gleichem Gesamtaufwand über die Totalperiode hinweg widerspiegelt. Bei den unter IFRS 16 in der Bilanz erfassten Sachverhalten handelt es sich im Wesentlichen um Pachtverträge, deren Restlaufzeiten in einer Bandbreite zwischen 11,25 und 28,75 Jahren liegen. Durch den geänderten Ausweis wird sich der operative Cashflow um TEUR 7.741 verbessern und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit analog verschlechtern. 3 Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze3.1 KonsolidierungsgrundsätzeIn den Konzernabschluss sind die Encavis AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Möglichkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt zu beeinflussen. In der Regel handelt es sich um Beherrschung bei Vorliegen einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt bzw. bis zu ihrem Abgangszeitpunkt in die Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie mit fremden Dritten abgeschlossen. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne und -verluste eliminiert und konzerninterne Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Unternehmen, bei denen die Encavis AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat (assoziierte Unternehmen), werden in der Regel nach der Equity-Methode bewertet, ebenso wie Joint Ventures, die gemeinsam mit anderen Unternehmen kontrolliert werden. Eine gemeinsame Unternehmung wird dann als Joint Venture klassifiziert, wenn die Parteien, die die Unternehmung gemeinsam kontrollieren, Rechte auf das Nettovermögen der Unternehmung haben. Änderungen des Anteils am Eigenkapital der Unternehmung bzw. des Joint Venture, die nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden müssen, werden direkt im Eigenkapital erfasst. Es werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet, um den Anteil der Encavis AG am Eigenkapital aller Unternehmen nach der Equity-Methode zu bestimmen. Alle konsolidierten Tochterunternehmen haben einen mit der Encavis AG übereinstimmenden Abschlussstichtag. 3.2 UnternehmenszusammenschlüsseDer Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, der sich bestimmt aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam (innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge) zu erfassen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in dem der Unternehmenszusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des Bewertungszeitraums zu korrigieren oder zusätzliche Vermögenswerte oder Schulden sind anzusetzen, um die neuen Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären. Bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen kann es aufgrund von technischen Aspekten vorkommen, dass der technische Erstkonsolidierungszeitpunkt geringfügig von dem tatsächlichen Closing-Datum abweicht. 3.3 FremdwährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Der Euro entspricht der funktionalen und der Berichtswährung der Encavis AG. Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre wirtschaftliche Umfeld, in dem sie operieren, bestimmt. Aktiv- und Passivposten werden mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet, während das Eigenkapital mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt wird. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft erfolgsneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital ausgewiesen. Die Posten der Gesamtergebnisrechnung werden mit gewichteten Durchschnittskursen in Euro umgerechnet. Der Währungsumrechnung liegen die nachfolgenden Wechselkurse zugrunde: scroll
3.4 Bedeutende Bilanzierungsentscheidungen und Hauptquellen von SchätzungsunsicherheitenIm Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses werden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die Anpassungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Wirtschaftliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens und der immateriellen VermögenswerteBei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche Bestimmungen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt. Weitere Erläuterungen sind in Anhang 3.5 und Anhang 3.7 enthalten. Wertminderung des Geschäfts- oder FirmenwertesFür die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes ist es erforderlich, den Nutzungswert der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswertes bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes für die Barwertberechnung. Wenn die tatsächlich erwarteten künftigen Cashflows geringer als bisher geschätzt ausfallen, kann sich eine wesentliche Wertminderung ergeben. Die Ermittlung erfolgte aufgrund organisatorischer Gründe abweichend von den vergangenen Geschäftsjahren zum 30. September 2018. Im Zeitraum vom 30. September bis zum 31. Dezember 2018 haben sich keine grundlegenden Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der ermittelten Werte erfordert hätten. Die Verlagerung des Bewertungsstichtages vom 31. Dezember eines Jahres auf den 30. September wird für die zukünftigen Wirtschaftsjahre beibehalten. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes betrug zum 31. Dezember 2018 TEUR 19.989 (Vorjahr: TEUR 32.405). Die Verminderung beträgt TEUR 12.416 und ist auf einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf auf den Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "PV Großbritannien" aufgrund des regelmäßig durchzuführenden Impairment-Tests zurückzuführen. Weiterhin sind unwesentliche Auswirkungen durch die Umrechnung zu Stichtagskursen gemäß IAS 21 auf Geschäfts- oder Firmenwerte britischer Gesellschaften, deren funktionale Währung auf britische Pfund lautet, darin enthalten. Einzelheiten zur Berechnung der Wertminderung können dem Anhang 6.2 entnommen werden. UnternehmenszusammenschlüsseAlle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden bei der Erstkonsolidierung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die angesetzten Zeitwerte sind mit Schätzunsicherheiten behaftet. Sofern immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird der beizulegende Zeitwert mittels allgemein anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt. Den Bewertungen liegen die Planungen der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen des Managements beruhen. Die im Zuge der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angewandten Diskontierungszinssätze (WACC) betragen zwischen 1,39 % und 3,53 % (Vorjahr: 1,63 % bis 4,73 %). Die Bandbreite ist im Wesentlichen auf die unterschiedlichen Zinsniveaus in den einzelnen Märkten und auf die unterschiedlichen Restnutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte zurückzuführen. Der Erwerb von bereits am Netz angeschlossenen Solar- und Windkraftanlagen wird wie ein Unternehmenszusammenschluss behandelt, da nach Ermessen des Konzerns die Voraussetzungen eines bestehenden Geschäftsbetriebs vorliegen. Kontrolle der Gesellschaften Windkraft Sohland GmbH & Co. KG, BOREAS Windfeld Greußen GmbH & Co. KG, Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG und Windkraft Kirchheilingen IV GmbH & Co. KGDie zuvor genannten Windparks firmieren in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Komplementärin und somit persönlich haftende Gesellschafterin ist jeweils die BOREAS Management GmbH, Reichenbach. Die Komplementärin ist am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt und erbringt keine Einlage. Kommanditisten sind die Capital Stage Wind IPP GmbH, Hamburg, (jeweils mit einer Einlage über 50 %) sowie die BOREAS Energie GmbH, Dresden (jeweils mit einer Einlage unter 50 %). Encavis ist an der Komplementärin nicht beteiligt. Gemäß IFRS 10 wird eine Beherrschung immer dann angenommen, wenn das Mutterunternehmen die Risikobelastung durch schwankende Renditen aus dem Engagement in die Beteiligung trägt, die Höhe der Renditen beeinflussen kann sowie die Verfügungsgewalt über die Beteiligung besitzt und somit die maßgeblichen Tätigkeiten lenkt. Bei einem Windpark sind die maßgeblichen betrieblichen und finanziellen Tätigkeiten vor allem die Liquiditätsplanung und -steuerung sowie Entscheidungen über den Abschluss von Wartungsverträgen und über notwendige Reparaturen. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin. Jedoch wird über die wesentlichen zuvor genannten Entscheidungen laut Gesellschaftsvertrag mit einfacher Stimmrechtsmehrheit in der Gesellschafterversammlung abgestimmt. Encavis hat bei allen genannten Windparks die direkte oder indirekte Stimmrechtsmehrheit (mit einer Beteiligung von jeweils über 50 %) und kann somit maßgeblichen Einfluss auf die betrieblichen und finanziellen Tätigkeiten ausüben. Encavis hat somit keine reine Kontrollfunktion eines typischen Kommanditisten, sondern trifft aktiv sämtliche wesentlichen Entscheidungen. Sofern eine Entscheidung keiner Abstimmung in der Gesellschafterversammlung bedarf, bereitet die Komplementärin Entscheidungsvorlagen auf, die von Encavis genehmigt, geändert oder abgelehnt werden. Encavis übt auf diese Art und Weise die Beherrschung über die Gesellschaft aus, da sie im ersten Schritt die Entscheidungsbefugnis über finanzielle und betriebliche Tätigkeiten innehat und aus diesen Aktivitäten durch den Anteilsbesitz von über 50 % maßgeblich die wesentlichen Nutzenzuflüsse generieren kann. Die zuvor genannten Windparks werden daher im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Beherrschung der CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Bitterfeld KGEncavis beherrscht die CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Bitterfeld KG mit einem Anteil von 36,0 % durch Ausübung der Geschäftsführung dieses Unternehmens sowie des Unternehmens, das die wesentlichen übrigen Anteile hält. 3.5 Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte verfügen alle, mit Ausnahme der Geschäfts- und Firmenwerte, über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Liegt der erzielbare Betrag am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Die Abschreibungen für Stromeinspeiseverträge erfolgen in der Regel über die Länge des gesetzlich geregelten Förderzeitraums für die jeweiligen Wind- bzw. Solarparks. In Deutschland, Italien, bei Solarparks in Frankreich sowie bei nach Feed-in Tariffs (FiT) behandelten Parks in Großbritannien beträgt dieser 20 Jahre. Abweichend von dieser Regel werden Stromeinspeiseverträge von Windparks in Frankreich über 15 Jahre, in Dänemark nach der Laufzeit der Bonusvergütung in Abhängigkeit von der geförderten Anzahl an Kilowattstunden etwa sechs bis acht Jahre und bei durch Renewable Obligation Certificates (ROC) geförderten Parks in Großbritannien über maximal 30 Jahre abgeschrieben. Die Projektrechte werden über 18 bis 30 Jahre, analog der Nutzungsdauer der Photovoltaik- und Windkraftanlagen und der bestehenden Pachtverträge, abgeschrieben. Die Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. 3.6 Geschäfts- oder FirmenwertDer aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, wird diese häufiger evaluiert. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Entkonsolidierungserfolges berücksichtigt. 3.7 SachanlagenVermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens betragen zwei bis 30 Jahre, darunter für die Photovoltaik- und Windkraftanlagen 18 bis 30 Jahre und für die übrige Büro- und Geschäftsausstattung zwei bis 15 Jahre. 3.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme der Geschäfts- oder FirmenwerteDer Impairment-Test wird mindestens einmal jährlich durchgeführt, um festzustellen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und des Nutzungswertes eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswertes und aus seiner letztendlichen Veräußerung mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, soweit für diese die geschätzten künftigen Zahlungsströme nicht angepasst wurden. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vermindert zuerst den Buchwert jeglichen Geschäfts- oder Firmenwertes, der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist, dann anteilig die anderen Vermögenswerte der Einheit entsprechend den Buchwerten jedes einzelnen Vermögenswertes. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfolgswirksam auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrags erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes darf nicht den Wert übersteigen, der bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist den Vermögenswerten der Einheit, bis auf den Geschäfts- oder Firmenwert, anteilig dem Buchwert dieser Vermögenswerte zuzuordnen. 3.9 Originäre FinanzinstrumenteDie Bilanzierung originärer und derivativer Finanzinstrumente hat sich mit Einführung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 grundlegend geändert. Der neue Standard ersetzt die bisher in IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" enthaltenen Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und enthält neue Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). Im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich sowohl Erweiterungen von Designationsmöglichkeiten als auch die Notwendigkeit zur Implementierung komplexerer Buchungs- und Bewertungslogiken. Darüber hinaus entfallen mit IFRS 9 die quantitativen Grenzen für den Effektivitätstest. Das Modell zur Ermittlung von Wertminderungen und der Bildung von Risikovorsorgen verändert sich von einem Modell bereits eingetretener Kreditausfälle (Incurred Credit Loss Model) zu einem Modell erwarteter Kreditausfälle (Expected Credit Loss Modell). Diese geänderte Bewertungsmethodik führt zu einer Erhöhung der Risikovorsorge. Die Erhöhung der Risikovorsorge resultiert zum einen aus der Anforderung auch für nicht notleidende finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge zu bilden. Zum anderen ergibt sich der Anstieg aus der Anforderung, für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem Erstansatz wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge auf Basis der gesamten erwarteten Restlaufzeit zu berücksichtigen. 3.9.1 Finanzielle VermögenswerteMit IFRS 9 wird ein einheitliches Modell zur Einstufung finanzieller Vermögenswerte eingeführt, mit dem diese in die nachfolgenden drei Kategorien eingestuft werden:
Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell von Encavis klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, den Vermögenswert zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Steuerung dieser Geschäftsmodelle erfolgt maßgeblich anhand der Zinsstruktur und des Kreditrisikos. Sofern das Geschäftsmodell grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, allerdings auch Veräußerungen vorgenommen werden, wenn dies notwendig ist, zum Beispiel um einen bestimmten Liquiditätsbedarf zu decken, so werden diese Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen enthalten, jedoch nicht innerhalb eines der beiden genannten Geschäftsmodelle gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, wie beispielsweise Beteiligungen an Investmentfonds, werden bei Encavis erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für Eigenkapitalinstrumente gestattet IFRS 9 optional eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Diese Option wendet Encavis derzeit nicht an. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Ausleihungen, sonstige kurzfristige Forderungen und liquide Mittel waren unter IAS 39 als Kredite und Forderungen (L&R) klassifiziert und entsprechend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sämtliche dieser Instrumente werden unter IFRS 9 der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) eingestuft und unterliegen grundsätzlich der Effektivzinsmethode. Gehaltene Genussrechte sowie Beteiligungen an Investmentfonds, die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden, wurden unter IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar eingestuft und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese finanziellen Vermögenswerte werden nach IFRS 9 nun als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL) eingestuft. Sie erfüllen die Kriterien einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht, da die Zahlungsströme hieraus nicht nur Zins- und Tilgungsleistungen darstellen. Die unter IAS 39 als zu Handelszwecken gehalten eingestuften Vermögenswerte bzw. Schulden (Derivate ohne Hedge-Beziehung) werden nach IFRS 9 der Kategorie FVPL zugeordnet. Änderungen in der Bewertung ergeben sich hieraus nicht. Wertminderungsmodell, basierend auf erwarteten Kreditverlusten (ECL Model)IFRS 9 führt ein Wertminderungsmodell, basierend auf erwarteten Kreditverlusten, ein, das auf alle finanziellen Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) anwendbar ist, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Während unter IAS 39 lediglich eingetretene Verluste als Wertminderung auf finanzielle Vermögenswerte erfasst wurden, bezieht der neue Ansatz auch Erwartungen über die Zukunft mit ein. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses) nutzt grundsätzlich ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen: Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf MonateDies beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen nicht oder nicht wesentlich überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, der auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst. Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - keine beeinträchtigte BonitätWenn ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er dieser Stufe zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigtWenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er dieser Stufe zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen aus Sicht von Encavis beispielsweise eine Überfälligkeit ab 90 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, die sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen. Eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos wird maßgeblich anhand von Überfälligkeitsinformationen festgestellt. Von einer Überfälligkeit geht der Konzern regelmäßig ab 30 Tagen aus. Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 2 überführt, wenn das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung wesentlich angestiegen ist. Das Kreditrisiko wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit eingeschätzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach der erwartete Kreditverlust für diese Forderungen über die gesamte Laufzeit berechnet wird. Dementsprechend muss keine Einschätzung über eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos vorgenommen werden. Encavis wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Sonstige Forderungen und Ausleihungen nebst Zinsforderungen hieraus werden über den allgemeinen Ansatz abgebildet. Bewertung der erwarteten KreditverlusteErwartete Kreditverluste werden unter Zugrundelegung der folgenden Faktoren berechnet: a) Kreditrisiko, unterteilt nach Ländern (basierend auf dem einjährigen CDS des jeweiligen Landes); b) Kreditrisiko, unterteilt nach privaten und staatlichen bzw. semiöffentlichen Abnehmern; c) Forderungsbestand, unterteilt nach den genannten Aspekten zum Bilanzstichtag; d) jeweilige erwartete Ausfallverlustquote; und e) Zeitwert des Geldes. Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, beispielsweise nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder infolge gerichtlicher Entscheidungen. Wesentliche Modifikationen (beispielsweise bei Veränderung des Barwerts der vertraglichen Zahlungsströme von 10 %) von finanziellen Vermögenswerten führen zur Ausbuchung. Es wird erwartet, dass dies für Encavis in der Regel nicht relevant ist. Sofern die Vertragsbedingungen neu verhandelt oder modifiziert werden und dies nicht zu einer Ausbuchung führt, wird der Bruttobuchwert des Vertrags neu berechnet und jede Differenz im Gewinn oder Verlust erfasst. Für liquide Mittel wird aus Wesentlichkeitsgründen trotz der Klassifizierung in der Kategorie AC kein erwarteter Verlust ermittelt und in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Im Einzelnen sind die folgenden Positionen von Wertminderungen betroffen: Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an. Dieses basiert auf dem sogenannten Lifetime Expected Loss. Um die erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu weitestgehend homogenen Gruppen zusammengefasst, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzten Ausfallrisiken. Insbesondere erfolgte eine Trennung nach staatlichen und semiöffentlichen Abnehmern, die den Großteil der Abnehmer im Bereich der Stromproduktion stellen, und privaten Abnehmern. Private Abnehmer gibt es für den Encavis-Konzern vorwiegend im Segment Asset Management sowie in geringerem Umfang auch im Bereich der Stromabnehmer. Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und sonstige Ausleihungen sowie sonstige kurzfristige ForderungenDer Konzern schätzt die Ausfallrisiken für begebene Ausleihungen und sonstige kurzfristige Forderungen prinzipiell als gering ein, weshalb für diese Positionen eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle gebildet wurde. Wesentliche Schätzunsicherheiten und ErmessensspielräumeDer Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte basiert grundsätzlich auf Schätzungen für Kreditausfälle und erwarteten Ausfallquoten anhand der eingangs beschriebenen Bewertungsparameter sowie gegebenenfalls auf individuellen Einschätzungen auf Einzelfallbasis im Falle tatsächlich ausfallgefährdeter Posten. Der Konzern übt bei dieser Einschätzung gewisse Ermessensspielräume aus. Auch geringe Abweichungen bei den für die Kalkulation verwendeten Bewertungsparametern, wie beispielsweise den Zinssätzen, können - insbesondere aufgrund der Höhe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - zu wesentlichen Abweichungen in der Berechnung führen. Vergleich mit der vormals gültigen Bilanzierung nach IAS 39Finanzielle Vermögenswerte wurden in 2017 in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn dieser
Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, kann im Rahmen des erstmaligen Ansatzes als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden, wenn
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) sind nicht derivative Eigenkapitalinstrumente, die entweder als AfS oder nicht als L&R oder FAHfT eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AfS werden zum beizulegenden Zeitwert am Ende jedes Berichtszeitraums ausgewiesen. Anlagen in nicht notierten Aktien, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, werden ebenfalls als finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AfS eingestuft und mit dem beizulegenden Zeitwert am Ende jedes Berichtszeitraums ausgewiesen. Eigenkapitalinstrumente der Kategorie AfS, die über keinen notierten Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden am Ende des Berichtszeitraums zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Sämtliche Wertveränderungen auf Eigenkapitalinstrumente der Kategorie AfS werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Wenn die Finanzanlage veräußert oder wenn eine Wertminderung festgestellt wird, wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Gewinn oder Verlust entsprechend in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Dividenden auf Eigenkapitalinstrumente der Kategorie AfS werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Konzern den Anspruch auf die Dividenden erlangt. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Kredite und Forderungen (einschließlich Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstiger Forderungen, Bankguthaben und Barmitteln) werden, sofern sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden, auf Basis der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen oder Ausleihungen Zweifel, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich angemessener Wertminderungen angesetzt. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird erfasst, wenn objektive Faktoren darauf hindeuten, dass die offenen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Barmittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenFinanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Abschlussstichtag auf das Vorhandensein von Indikatoren für eine Wertminderung untersucht. Finanzielle Vermögenswerte werden als wertgemindert betrachtet, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme des Vermögenswertes negativ verändert haben. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AfS wird ein objektiver Anhaltspunkt für Wertminderung angenommen, wenn ein wesentlicher oder konstanter Rückgang des beizulegenden Zeitwertes des Wertpapiers unter seine Anschaffungskosten vorliegt. Objektive Hinweise für eine Wertminderung aller anderen finanziellen Vermögenswerte können insbesondere die folgenden sein:
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes. Verringert sich die Höhe der Wertminderung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswertes in einem der folgenden Geschäftsjahre und kann diese Verringerung objektiv auf ein nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wird die vormals erfasste Wertminderung über die Gesamtergebnisrechnung rückgängig gemacht. Dabei wird jedoch auf keinen höheren Wert zugeschrieben als den, der sich als fortgeführte Anschaffungskosten ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre. 3.9.2 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Diese werden (analog zu IAS 39) zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (AC). Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen sind keiner Kategorie des IFRS 9 zugeordnet. Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Sie werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich sämtlicher Gebühren und gezahlten oder erhaltenen Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. Ausbuchung finanzieller VerbindlichkeitenDer Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende(n) Verpflichtung(en) des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist (sind). Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen. 3.9.3 Ermittlung der beizulegenden ZeitwerteEine Reihe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angaben des Konzerns erfordern die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit zieht der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten heran. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
Sofern bei wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Schulden Umgliederungen zwischen den verschiedenen Stufen erforderlich sind, da beispielsweise ein Vermögenswert nicht mehr auf einem aktiven Markt gehandelt wird bzw. erstmals gehandelt wird, erfolgt eine entsprechende Umgliederung. 3.10 Derivative Finanzinstrumente und Hedge AccountingDerivative Finanzinstrumente werden bei Encavis ausschließlich zur Absicherung von Finanzrisiken eingesetzt, die aus dem kommerziellen Geschäft oder aus Refinanzierungsaktivitäten resultieren. Dabei handelt es sich vor allem um Zins- und Währungsrisiken. Nach den Risikomanagementgrundsätzen des Konzerns erfolgt in der Regel eine Absicherung von 100 % der prognostizierten, hoch wahrscheinlichen Cashflows. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag - wie unter IAS 39 - mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert börsennotierter Derivate entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Liegen keine Marktwerte vor, werden sie mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie z.B. Discounted-Cash-Flow-Modelle oder Optionspreismodelle. Derivate werden als Vermögenswert ausgewiesen, wenn deren beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Verbindlichkeit, wenn deren beizulegender Zeitwert negativ ist. Wenn die Vorgaben des IFRS 9 zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) erfüllt sind, designiert und dokumentiert Encavis die Sicherungsbeziehung ab diesem Zeitpunkt als Cash Flow Hedge. Bei einem Cash Flow Hedge werden Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme aus hoch wahrscheinlichen erwarteten Transaktionen oder auszuzahlenden bzw. zu erhaltenden Zahlungsströmen im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert oder einer bilanzierten Verbindlichkeit abgesichert. Der Konzern schließt Zinsswaps ab, die in der Regel die gleichen Konditionen aufweisen wie das Grundgeschäft, wie Referenzzinssatz, Zinsanpassungstermine, Zahlungszeitpunkte, Laufzeiten und Nennbetrag. Während des Geschäftsjahres stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen überein, so dass jeweils eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorlag. Die Dokumentation der Sicherungsbeziehungen beinhaltet die Ziele und die Strategie des Risikomanagements, die Art der Sicherungsbeziehung, das gesicherte Risiko, die Bezeichnung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts sowie eine Beurteilung der Effektivitätskriterien, die die risikomindernde ökonomische Beziehung, die Auswirkungen des Kreditrisikos und die angemessene Hedge Ratio umfassen. Die Sicherungsbeziehungen werden regelmäßig dahingehend untersucht, ob sie während der gesamten Berichtsperiode effektiv waren, für die sie designiert wurden. Die Gründe für Ineffektivitäten von Absicherungen mit Zinsswaps können Anpassungen für das Ausfallrisiko der Vertragsparteien des Zinsswaps (credit value/debit value adjustments) sein, die nicht durch Wertänderungen der gesicherten Kredite ausgeglichen werden, und nachträgliche Designationen, bei denen der Abschlusszeitpunkt des Zinsderivats von dem Designationszeitpunkt in eine Hedge-Beziehung abweicht. Wertveränderungen der Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung designiert sind, werden regelmäßig im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Die Terminkomponente eines Forwards sowie eventuell vorhandene Fremdwährungs-Basis-Spreads werden von der Designation eines Derivats als Sicherungsinstrument ausgenommen und als Kosten der Absicherung bilanziert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Komponenten werden vorübergehend ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis (Kosten der Sicherungsmaßnahmen) erfasst und über die Laufzeit der Absicherung in die Erfolgsrechnung (Finanzergebnis) überführt. Wertveränderungen nicht designierter Derivate werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Unter IFRS 9 werden Beträge, die als effektive Sicherungsgewinne/-verluste aus den Sicherungsgeschäften im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, aus der Eigenkapitalrücklage entnommen und direkt den Anschaffungskosten des Grundgeschäfts bei Einbuchung hinzugerechnet, sofern das Grundgeschäft, z.B. die erwartete Transaktion, zum Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht-finanziellen Verbindlichkeit führt. Für andere Grundgeschäfte erfolgt bei Cash Flow Hedges die Umbuchung der kumulierten Sicherungsgewinne/-verluste aus den Sicherungsgeschäften von der Eigenkapitalrücklage in das Konzernergebnis zeitgleich mit der Ergebniswirkung der abgesicherten Grundgeschäfte. Werden derivative Finanzinstrumente nicht oder nicht mehr in ein Hedge Accounting einbezogen, weil die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting nicht oder nicht mehr erfüllt sind, werden sie zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet (FVPL). 3.11 SicherheitenBei den finanziellen Verbindlichkeiten der Solar- und Windparks handelt es sich im Wesentlichen um Non-Recourse-Darlehen. Für diese finanziellen Verbindlichkeiten und gegebenenfalls auch Eventualverbindlichkeiten haben die im Konsolidierungskreis genannten Unternehmen zum großen Teil Sicherheiten gegenüber den finanzierenden Banken oder Gläubigern gegeben. Wie üblich bei dieser Art von Finanzierung werden die Sachanlagen und sämtliche Rechte sowie zukünftige Forderungen an die Banken abgetreten. Die aktuelle Höhe der gegebenen Sicherheiten entspricht somit den Buchwerten des Anlagevermögens bzw. der Höhe der gebildeten Reserven (Anhang 6.11) oder es handelt sich um immaterielle Vermögenswerte (z.B. Recht zum Eintritt in Einspeiseverträge). Im Einzelnen handelt es sich überwiegend um:
3.12 VorräteBei den Vorräten handelt es sich vor allem um Ersatzteile für die Energieerzeugungsanlagen und Handelswaren. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als erwarteter Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. 3.13 ErtragsteuernDer Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Laufende und latente Steuern werden im Konzernergebnis erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Laufende SteuernDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung bzw. Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Es werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente SteuernLatente Steuern sind auf temporäre Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und ihrem Steuerbilanzwert zu ermitteln. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, als es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für die die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen werden in dem Maße aktiviert, wie es innerhalb eines Planungszeitraums von fünf Jahren wahrscheinlich ist, dass diese künftig mit verfügbaren zu versteuernden Einkommen verrechnet werden können. Zudem sind weitere Vorgaben des IAS 12, bei Bestehen eines Passivüberhangs an latenten Steuern sowie wenn die bestehenden Verlustvorträge nicht innerhalb des Planungszeitraums von fünf Jahren genutzt werden können, zu beachten. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen die tatsächlichen Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden mit dem jeweiligen unternehmensindividuellen und länderspezifischen Steuersatz der Gesellschaft ermittelt, der im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben wird. Die steuerliche Überleitungsrechnung und weitere Informationen sind in Anhang 5.8 aufgeführt. 3.14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögenswerteForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmals zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, der in der Regel dem Nominalbetrag abzüglich der erwarteten Kreditverluste entspricht. In der Folge werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden seit dem Geschäftsjahr 2018 auf Basis des Expected Credit Loss Model nach IFRS 9 gebildet. 3.15 (Beschränkt verfügbare) Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen sowie aus Bank- und Festgeldguthaben, die einen hohen Liquiditätsgrad haben und eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Sie unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und werden zu Nennwerten angesetzt. Eine Ausnahme bilden die Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die den kreditgebenden Banken bei den Solar- und Windparks als Sicherheiten dienen und nur in Absprache mit den kreditgebenden Banken verwendet werden können, sowie in geringerem Umfang verfügungsbeschränkte liquide Mittel bei der Encavis AG und der CSG IPP GmbH. Sie werden als beschränkt verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert, bilden aber keinen Bestandteil des Finanzmittelfonds im Sinne des IAS 7. 3.16 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und damit verbundene SchuldenEin Ausweis erfolgt in diesen Posten, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten und gegebenenfalls direkt zurechenbaren Schuldposten (Disposal Groups) vorliegen, die in ihrem jetzigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung höchst wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen einer Disposal Group ist, dass die Vermögenswerte und Schulden in einer einzigen Transaktion oder im Rahmen eines Gesamtplans zur Veräußerung bestimmt sind. Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (Discontinued Operation) handelt es sich um einen Geschäftsbereich (Component of an Entity), der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Geschäftsbereich einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig (Major Business Line) oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren. Auf langfristige Vermögenswerte, die einzeln oder zusammen in einer Disposal Group zur Veräußerung bestimmt sind oder die zu einer nicht fortgeführten Aktivität gehören, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr vorgenommen. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten angesetzt. Liegt der Fair Value unter dem Buchwert, erfolgt eine Wertminderung. Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Geschäftsbereichen zum Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dieser Geschäftsbereiche in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Dagegen werden Ergebnisse aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Disposal Groups in den Abschreibungen erfasst. 3.17 Finanzverbindlichkeiten und sonstige VerbindlichkeitenFinanzverbindlichkeiten werden im Zeitpunkt ihrer bilanziellen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei den Finanzverbindlichkeiten der Solar- und Windparks handelt es sich im Wesentlichen um Non-Recourse-Darlehen, das heißt, die Solar- bzw. Windenergieanlage stellt eine Sicherheit für das jeweilige Darlehen dar. Sonstige Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn wegen ihrer kurzen Fristigkeit der Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist. 3.18 RückstellungenDie sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags ohne Abzinsung angesetzt und berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder auf vergangenen Ereignissen vor dem Bilanzstichtag beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Langfristige Rückstellungen werden mit einem adäquaten Zinssatz (risikofrei) abgezinst. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50 % ist. Die Rückstellungsbildung setzt voraus, dass es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht, und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Rückstellung möglich ist. 3.19 Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden GesellschafternDie Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Personengesellschaften werden als lang- oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Die Fortentwicklung der Verbindlichkeiten erfolgt über die Fortentwicklung des anteiligen Nettovermögens. Die Verbindlichkeiten enthalten ebenso an nicht beherrschende Gesellschafter ausgegebene Darlehen nebst aufgelaufenen Zinsen. 3.20 UmsatzerlöseEncavis hat in dem am 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahr erstmals den neuen Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden", der die bestehenden Standards IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse" ablöst, nach der modifiziert rückwirkenden Methode angewendet. Ein Umstellungseffekt auf die Gewinnrücklage aus der Erstanwendung des IFRS 15 hat sich für Encavis hierbei nicht ergeben. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht in der Erfassung von Umsatzerlösen in der Höhe, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Zur Feststellung des Zeitpunkts (oder Zeitraums) sowie der Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse hat IFRS 15 ein 5-Schritte-Modell eingeführt, das Encavis bei der Beurteilung ihrer Geschäftsvorfälle verwendet. Die von Encavis übertragenen Güter (Lieferung von Strom) und angebotenen Dienstleistungen stellen jeweils einzelne Leistungsverpflichtungen bzw. Leistungsverpflichtungsbündel dar. Die Verteilung der Transaktionspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen auf Basis der Einzelveräußerungspreise ändert sich nicht zur bisherigen Praxis. Auswirkungen auf die in der Konzernbilanz berichteten Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden ergeben sich daher nicht. Die Umsätze aus der Lieferung von Strom werden anhand der outputbasierten Messmethode mengengenau und die Umsätze aus der Erbringung der Dienstleistungen, die der Konzern für Dritte erbringt, werden laufend entsprechend der Leistungserbringung realisiert. Es wird die Vereinfachungsregelung angewandt, die Umsätze in Höhe des Betrages zu erfassen, die Encavis in Rechnung stellt. 3.21 FinanzerträgeDividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe des Ertrags verlässlich bestimmt werden kann). Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrags mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. 3.22 AktienoptionsprogrammeAktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und durch die gleichzeitige Bildung einer Kapitalrücklage (Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen) erfasst. Die ausgegebenen Optionen werden anhand eines Binomialoptionspreismodells bewertet. Die Bewertung der aktienbasierten Vergütung mit Barausgleich (Share Appreciation Rights, SAR) erfolgt auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation. Die SAR werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag bewertet. Der ermittelte Wert der voraussichtlich ausübbar werdenden SAR wird als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung zeitratierlich erfolgswirksam erfasst. In gleichem Umfang werden Rückstellungen gebildet. 3.23 LeasingDas wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird demjenigen Vertragspartner in einem Leasingverhältnis zugerechnet, der die wesentlichen Risiken und Chancen trägt, die mit dem Leasinggegenstand verbunden sind. Im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltene Vermögenswerte werden erstmals als Vermögenswerte des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu Beginn des Leasingverhältnisses oder, falls dieser niedriger ist, zum Barwert der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber ist innerhalb der Konzernbilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasingverhältnissen zu zeigen. Die Leasingzahlungen werden so in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Konzern hat Solaranlagen über Leasingvereinbarungen finanziert, bei denen die wesentlichen Risiken und Chancen auf Encavis übergegangen sind und somit ein Finanzierungsleasingverhältnis eingegangen wurde. Die Solaranlagen des jeweiligen Solarparks stellen Sicherheiten für die jeweilige Verbindlichkeit dar. Bei den dargestellten Finanzierungsleasingsachverhalten handelt es sich zum Teil um Sale-and-Lease-back-Transaktionen. Wurde im Rahmen dieser Transaktionen ein Ertrag generiert, wird dieser abgegrenzt und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. 3.24 Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien geteilt wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien zuzüglich der Anzahl ausübbarer Optionen geteilt wird. Die Optionen wurden jeweils berücksichtigt, wenn der durchschnittliche gewogene Marktpreis der Stammaktien während der Periode den Ausübungspreis der Option erreicht bzw. überschritten hatte. Die potenziellen Stammaktien aus der ausgegebenen Hybrid-Wandelanleihe wirken aufgrund des Verwässerungsschutzes gemäß IAS 33.41 nicht verwässernd. 3.25 FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die im direkten Zusammenhang mit der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten vom Beginn der Herstellung bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden aktiviert und anschließend mit dem korrespondierenden Vermögenswert abgeschrieben. Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich auf Basis der spezifischen Finanzierungskosten bei speziell für die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes aufgenommenen Fremdmitteln. Die der Aktivierung zugrunde liegenden Finanzierungskostensätze betragen zwischen 0,72 % und 5,50 % (Vorjahr: keine Aktivierung). Andere Fremdkapitalkosten werden als laufender Aufwand erfasst. 3.26 Zuwendungen der öffentlichen HandDer Vorteil eines öffentlichen Darlehens (z.B. subventionierte Darlehen der KfW-Bankengruppe) zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz wird wie eine Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt und mit der Differenz zwischen den erhaltenen Zahlungen und dem beizulegenden Zeitwert eines Darlehens zum Marktzins bewertet. Der Zinsvorteil wird als passivischer Abgrenzungsposten ausgewiesen und über die Laufzeit der subventionierten Zinsbindungsfrist des Darlehens erfolgswirksam aufgelöst. 3.27 SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung erfolgt unter Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 8 "Geschäftssegmente" entsprechend dem dort verankerten Management-Ansatz ("management approach"), der eine an der internen Organisations- und Berichtsstruktur sowie an den internen Steuerungsgrößen anknüpfende Segmentierung und Berichterstattung vorsieht. Die Abgrenzung und Bestimmung der Segmente wurde daher entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur vorgenommen. Der Konzern verfügt über die folgenden berichtspflichtigen operativen Segmente: PV Parks, PV Service, Windparks und Asset Management. Außerdem wird das nicht operative Segment Verwaltung ausgewiesen. Insbesondere die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern (EBITDA) werden vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Das EBITDA wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses ermittelt. Das Management überwacht außerdem die operativen Ergebniskennzahlen der Segmente. 3.28 RisikomanagementDas Risikomanagement des Encavis-Konzerns zielt darauf ab, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präzise zu bewerten. Die Risikoidentifikation ist daher für den Encavis-Konzern von großer Bedeutung. Für detaillierte Informationen zu den verschiedenen Risikoarten und -klassen wird auf den Risikobericht innerhalb des Lageberichts verwiesen. 4 Tochterunternehmen4.1 Angaben zu TochterunternehmenEinzelheiten zu den Tochterunternehmen zum Bilanzstichtag sind nachfolgend aufgeführt: scroll
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Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich folgende Veränderung bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen: scroll
Die folgenden Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2018 umfirmiert: scroll
Im Geschäftsjahr wurden die folgenden Holdinggesellschaften gegründet: scroll
Mit Wirkung zum 13. August 2018 wurde die dem Segment PV Frankreich zugeordnete Zwischenholding Capital Stage Biscaya Beteiligungs GmbH auf die CSG IPP GmbH verschmolzen. Mit Wirkung zum 10. September 2018 wurde die Frankreich zugeordnete Zwischenholding Capital Stage France Beteiligungsgesellschaft mbH auf die Encavis AG verschmolzen. Die im Geschäftsjahr erworbene Solarpark Boizenburg II GmbH & Co. KG wurde zum 11. Dezember 2018 in die ebenfalls im Geschäftsjahr erworbene Solarpark Boizenburg I GmbH & Co. KG per Vertrag eingebracht (Segment PV Parks). Die beiden dem Segment PV Parks zugeordneten britischen Zwischenholdings PJC Renewable Energy Ltd. und Freshpower Ltd. befinden sich in Auflösung. Einzelheiten zu den nicht 100%igen Tochterunternehmen, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehenDie nachfolgende Tabelle enthält Einzelheiten zu den nicht 100%igen Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen. Bei den angegebenen Beträgen wurden konzerninterne Transaktionen nicht eliminiert. scroll
Die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachfolgend angegeben. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. scroll
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Es wird auch auf die Anteilsbesitzliste in Anhang 18 verwiesen. 4.2 UnternehmenszusammenschlüsseDie für die Erstkonsolidierung verwendeten Kaufpreisallokationen sind nur vorläufig, da sich teilweise nach Erstellung der Kaufpreisallokationen noch Erkenntnisse ergeben können, die zu einer nachträglichen Anpassung innerhalb eines Jahres nach Erwerb führen würden. Die Änderungen können sich insbesondere bei der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen und der Finanzschulden ergeben. Die Vorläufigkeit der acht Kaufpreisallokationen ist weiterhin dadurch begründet, dass die technischen Überprüfungen und die damit einhergehende finale Erstellung der Planungsrechnungen, auf denen die Bewertungen der immateriellen Vermögenswerte basieren, noch nicht abgeschlossen sind. Der Erwerb bestehender und im Bau befindlicher Solar- und Windparks gehört neben dem reinen Betrieb der Anlagen zur Geschäftstätigkeit des Konzerns. Dieser Aspekt der Geschäftstätigkeit stellt daher auch den Hauptgrund für die Erwerbe dar. Unternehmenszusammenschlüsse im Geschäftsjahr 2018Energiepark Hürth-Barbarahof WP HB GmbH & Co. KG - Segment Windparksscroll
Bei der Transaktion handelt es sich um den 100%igen Erwerb eines deutschen Windparks in der Nähe von Köln. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 8. Januar 2018. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neu bewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 905. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen kurzfristigen Forderungen, die aus Steuerforderungen bestehen, haben einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 1.166. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 16. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 758 und ein Verlust in Höhe von TEUR 179 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits seit Anfang des Jahres 2018 in den Konzern einbezogen worden, hätten sich nach Hochrechnungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse oder das Konzernergebnis ergeben. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile und ein übernommenes Gesellschafterdarlehen betrug TEUR 2.548 und wurde vollständig in Zahlungsmitteln entrichtet. Energiepark Odisheim GmbH & Co. WP ODI KG - Segment Windparksscroll
Bei der Transaktion handelt es sich um den 100%igen Erwerb eines deutschen Windparks im niedersächsischen Odisheim im Landkreis Cuxhaven. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 2. Februar 2018. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neu bewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 727. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen kurzfristigen Forderungen, die aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Steuerforderungen bestehen, haben einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 460. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 33. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.858 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 343 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits seit Anfang des Jahres 2018 in den Konzern einbezogen worden, wären nach Hochrechnungen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.033 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 387 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile und ein übernommenes Gesellschafterdarlehen betrug TEUR 5.841 und wurde vollständig in Zahlungsmitteln entrichtet. Windenergieanlagen Rindum Enge 1 und 5 (Asset Deal) - Segment Windparksscroll
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von zwei Windenergieanlagen unweit von Ringk0bing an der Nordseeküste Dänemarks. Der Erwerb erfolgte im Rahmen eines Asset Deals und wurde als Unternehmenszusammenschluss bilanziert, da alle erforderlichen Kriterien für einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 erfüllt sind. Der Erwerbszeitpunkt war der 24. April 2018. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neu bewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 8.426. Im Rahmen der Transaktion wurden keine kurzfristigen Forderungen übernommen. Die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 145. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 698 erfasst. Das Ergebnis des Geschäftsbetriebs kann für den Zeitraum der Konzernzugehörigkeit nicht verlässlich identifiziert werden, da die den erworbenen Vermögensgegenständen zuzurechnenden Geschäftsvorfälle nicht losgelöst von den Geschäftsvorfällen der Encavis Wind Danmark ApS festgestellt werden können. Angaben bezüglich des Ergebnisses und der Umsatzerlöse für den Zeitraum vor Erwerb können nicht gemacht werden, da diese Informationen vom Veräußerer nicht zur Verfügung gestellt wurden. Der Kaufpreis für die erworbenen Anlagen betrug TEUR 7.206 und wurde vollständig in Zahlungsmitteln entrichtet. Im Rahmen der Transaktion wurde eine Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung getroffen. Aufgrund einer Geräuschminderungsmaßnahme laufen die Windenergieanlagen in einem verringerten Betriebsmodus. Sofern durch vertraglich vereinbarte technische Anpassungen an den Windenergieanlagen eine Erhöhung der Produktion erreicht werden kann, ergibt sich hieraus eine Kaufpreiserhöhung. Eine entsprechende Evaluierung soll im Jahr 2019 erfolgen. Der Betrag in Höhe von TEUR 364 stellt den geschätzten beizulegenden Zeitwert dieser Vereinbarung zum Erwerbszeitpunkt dar und wurde auf Basis der vertraglichen Vereinbarung und eines entsprechenden Gutachtens ermittelt. Die Bandbreite liegt zwischen TEUR 0 und TEUR 364. Innerhalb des Bewertungszeitraums im Sinne des IFRS 3.45 hat die Gesellschaft die Kaufpreisallokation bedingt durch die Einbeziehung einer bedingten Gegenleistung und aufgrund von Korrekturen bei der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen angepasst. In der oben abgebildeten Tabelle wird die angepasste Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden dargestellt. Gegenüber der im Halbjahresfinanzbericht 2018 veröffentlichten Darstellung haben sich im Wesentlichen die immateriellen Vermögenswerte um TEUR 939 erhöht und die Sachanlagen um TEUR 3.499 verringert. Nach Berücksichtigung korrespondierender latenter Steuereffekte haben sich das neu bewertete Eigenkapital um TEUR 1.996 und der Badwill um TEUR 2.360 verringert. Windenergieanlagen Rindum Enge 2 und 3 (Asset Deal) - Segment Windparksscroll
Bei der Transaktion handelt es sich um den Erwerb von zwei Windenergieanlagen unweit von Ringk0bing an der Nordseeküste Dänemarks. Der Erwerb erfolgte im Rahmen eines Asset Deals und wurde als Unternehmenszusammenschluss bilanziert, da alle erforderlichen Kriterien für einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 erfüllt sind. Der Erwerbszeitpunkt war der 11. Juli 2018. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neu bewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 8.219. Im Rahmen der Transaktion wurden keine kurzfristigen Forderungen übernommen. Die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 38. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 579 erfasst. Das Ergebnis des Geschäftsbetriebs kann für den Zeitraum der Konzernzugehörigkeit nicht verlässlich identifiziert werden, da die den erworbenen Vermögensgegenständen zuzurechnenden Geschäftsvorfälle nicht losgelöst von den Geschäftsvorfällen der Encavis Wind Danmark ApS festgestellt werden können. Angaben bezüglich des Ergebnisses und der Umsatzerlöse für den Zeitraum vor Erwerb können nicht gemacht werden, da diese Informationen vom Veräußerer nicht zur Verfügung gestellt wurden. Der Kaufpreis für die erworbenen Anlagen betrug TEUR 6.713 und wurde vollständig in Zahlungsmitteln entrichtet. Im Rahmen der Transaktion wurde eine Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung getroffen. Aufgrund einer Geräuschminderungsmaßnahme laufen die Windenergieanlagen in einem verringerten Betriebsmodus. Sofern durch vertraglich vereinbarte technische Anpassungen an den Windenergieanlagen eine Erhöhung der Produktion erreicht werden kann, ergibt sich hieraus eine Kaufpreiserhöhung. Eine entsprechende Evaluierung soll im Jahr 2019 erfolgen. Der Betrag in Höhe von TEUR 413 stellt den geschätzten beizulegenden Zeitwert dieser Vereinbarung zum Erwerbszeitpunkt dar und wurde auf Basis der vertraglichen Vereinbarung und eines entsprechenden Gutachtens ermittelt. Die Bandbreite liegt zwischen TEUR 0 und TEUR 413. Solarpark Boizenburg I GmbH & Co. KG und Solarpark Boizenburg II GmbH & Co. KG - Segment PV Parksscroll
Bei der Transaktion handelt es sich um den 100%igen Erwerb zweier deutscher Solarparks in der mecklenburgischen Gemeinde Boizenburg rund 70 Kilometer von Hamburg entfernt. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt der Parks war der 10. August 2018. Die Unternehmenszusammenschlüsse wurden unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neu bewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 2.253. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen kurzfristigen Forderungen, die aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Steuerforderungen bestehen, haben einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 238. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 66. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 452 und ein Verlust in Höhe von TEUR 95 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits seit Anfang des Jahres 2018 in den Konzern einbezogen worden, wären nach Hochrechnungen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.362 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 232 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile, das Working Capital und die übernommenen Gesellschafterdarlehen betrug TEUR 2.943. Hiervon wurden TEUR 2.866 in Zahlungsmitteln entrichtet. Im Rahmen der Transaktion wurde eine Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung getroffen. Die Auszahlung steht im Wesentlichem im Zusammenhang mit der Performance der Parks nach geplanten Reparaturmaßnahmen. Der Zeitraum dieser Vereinbarung beträgt 1,5 Jahre. Der Betrag in Höhe von TEUR 592 stellt den geschätzten beizulegenden Zeitwert dieser Vereinbarung zum Erwerbszeitpunkt dar. Der beizulegende Zeitwert wurde auf Basis von diskontierten Cashflows unter Berücksichtigung von Annahmen des Managements ermittelt. Die Bandbreite liegt zwischen TEUR 0 und TEUR 870. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Transaktion eine Vereinbarung über einen Kaufpreiseinbehalt in Höhe von TEUR 75 getroffen. Die Solarpark Boizenburg II GmbH & Co. KG wurde zum 11. Dezember 2018 in die Solarpark Boizenburg I GmbH & Co. KG per Vertrag eingebracht. Norhede-Hjortmose Vind 12 ApS und Norhede-Hjortmose Vind 12 K/S - Segment Windparksscroll
Bei der Transaktion handelt es sich um den 100%igen Erwerb eines dänischen Windparks unweit von Ringk0bing an der Nordseeküste Dänemarks. Der Erwerbszeitpunkt war der 24. August 2018. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neu bewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 2.341. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen kurzfristigen Forderungen haben einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 9, der gleichzeitig dem Bruttowert der Forderungen entspricht. Die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 18. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 335 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 170 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wären die Unternehmen bereits seit Anfang des Jahres 2018 in den Konzern einbezogen worden, wären nach Hochrechnungen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 699 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 171 aus diesen Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile und ein übernommenes Gesellschafterdarlehen betrug TEUR 3.986 und wurde vollständig in Zahlungsmitteln entrichtet. Norhede-Hjortmose Vindkraft I/S - Segment Windparksscroll
Bei der Transaktion handelt es sich um den 81,4%igen Erwerb eines dänischen Windparks unweit von Ringk0bing an der Nordseeküste Dänemarks. Der Erwerbszeitpunkt war der 14. September 2018. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neu bewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 12.908. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen kurzfristigen Forderungen haben einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 258, der gleichzeitig dem Bruttowert der Forderungen entspricht. Die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 60. Die Bewertung des Minderheitenanteils von TEUR 2.401 erfolgte als Anteil am identifizierten erworbenen Nettovermögen. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 751 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 210 aus dem erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits seit Anfang des Jahres 2018 in den Konzern einbezogen worden, wären nach Hochrechnungen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.918 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 503 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile betrug TEUR 9.684 und wurde vollständig in Zahlungsmitteln entrichtet. Norhede-Hjortmose Vind 19 I/S - Segment Windparksscroll
Bei der Transaktion handelt es sich um den 100%igen Erwerb eines dänischen Windparks unweit von Ringk0bing an der Nordseeküste Dänemarks. Der Erwerbszeitpunkt war der 4. Oktober 2018. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neu bewerteten Eigenkapitals betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 4.383. Die im Rahmen der Transaktion übernommenen kurzfristigen Forderungen haben einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 1, der gleichzeitig dem Bruttowert der Forderungen entspricht. Die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf TEUR 0. Des Weiteren lagen keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten vor. Die Transaktionsnebenkosten beliefen sich auf TEUR 18. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 279 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 160 aus den erworbenen Unternehmen erfasst. Wäre das Unternehmen bereits seit Anfang des Jahres 2018 in den Konzern einbezogen worden, wären nach Hochrechnungen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 627 und ein Gewinn in Höhe von TEUR 219 aus diesem Unternehmen im Konzernabschluss enthalten. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile betrug TEUR 3.870 und wurde vollständig in Zahlungsmitteln entrichtet. Finalisierung der Kaufpreisallokation der Gesellschaft Todderstaffe Solar Ltd.Innerhalb des Bewertungszeitraums im Sinne des IFRS 3.45 hat die Gesellschaft die Kaufpreisallokation im ersten Halbjahr 2018 aufgrund der nun finalisierten Bewertung der immateriellen Vermögenswerte angepasst. Gegenüber der vorläufigen Kaufpreisallokation und der innerhalb des Geschäftsberichts 2017 veröffentlichten Darstellung haben sich die immateriellen Vermögenswerte um TEUR 10 und die passiven latenten Steuern um TEUR 2 verringert. In der Folge hat sich der Badwill um TEUR 8 reduziert. Gründe für die Erzielung von negativen Unterschiedsbeträgen (Badwills)Im Wesentlichen konnten die Badwills durch die Vorteile, die Encavis gegenüber anderen potenziellen Käufern vorweisen kann, erreicht werden. Dies sind insbesondere eine sehr gute Liquiditätsausstattung und die damit verbundene Möglichkeit, bestehende Zwischenfinanzierungen der Verkäufer zeitnah abzulösen. Unternehmenserwerbe erfordern oftmals die Teilnahme an öffentlichen Verkaufsprozessen, in denen der Kaufpreis wesentlich durch Angebote von Wettbewerbern beeinflusst wird. Die Unternehmenserwerbe des Konzerns resultierten jedoch ausschließlich aus Exklusivverhandlungen mit den jeweiligen Verkäufern, die einen wesentlichen Einfluss auf die Erzielung der negativen Unterschiedsbeträge haben. Zudem bedürfen öffentliche strukturierte Verkaufsprozesse eines längeren Zeitraums als Exklusivverhandlungen. Viele Verkäufer ziehen den zügigen und absehbaren Geschäftsabschluss mit großer zeitlicher Nähe von Vertragsunterzeichnung und Closing, also Kaufpreiszahlung, mit Encavis einem sich lang hinziehenden strukturierten Verkaufsprozess vor. Denn an dessen Ende stehen häufig zwar meistbietende, aber unbekannte und möglicherweise nicht unmittelbar zahlungsfähige Käufer, die ein zeitnahes Closing nicht zusichern können. Ein weiterer Aspekt für die Generierung der Badwills sind unter anderem Paketabschläge, die bei dem Erwerb eines Portfolios erzielt werden können. Die mit einem Portfolioverkauf im Vergleich zu Einzelverkäufen erreichte höhere Verwertungsgeschwindigkeit sowie die hieraus resultierenden Einsparungen im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten sowie Transaktionskosten, die bei einem vollständigen Einzelverkauf der Objekte entstehen würden, drücken sich in einem Paketabschlag aus. Der Konzern erhält jedes Jahr eine Vielzahl von Solar- und Windparks zur Prüfung vorgelegt. Im Rahmen eines klar definierten Filterprozesses werden aus diesen Angeboten kurzfristig die attraktivsten Projekte ausgewählt, die näher geprüft werden. Durch langjährige Erfahrung und kompetente Mitarbeiter ist der Konzern in der Lage, Unternehmenserwerbe in sehr kurzer Zeit zu prüfen und durchzuführen. Zudem besteht aufgrund zum Teil langjähriger Geschäftsbeziehungen ein hohes Vertrauen der Verkäufer in Encavis. Dieser Filterprozess führt im Jahresverlauf erfahrungsgemäß zu etwa acht bis zehn Transaktionen. Da in einer Transaktion auch mehrere Solar- und Windparks erworben werden können, entspricht dies der Akquisition von rund 20 Solar- und Windparks pro Jahr. Gesamtauswirkungen der Unternehmenszusammenschlüsse auf die Ergebnisse des KonzernsIm Konzernergebnis sind Gewinne in Höhe von TEUR 609 aus den durch die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 neu in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften enthalten (ohne Asset Deals). Die Umsatzerlöse beinhalten TEUR 5.710 aus den im Geschäftsjahr erstkonsolidierten Tochterunternehmen. Wären die Unternehmenszusammenschlüsse sämtlich zum 1. Januar 2018 erfolgt, hätten sich der Konzernumsatz zum 31. Dezember 2018 nach Hochrechnungen um TEUR 7.396 und das Konzernergebnis um TEUR 1.333 erhöht. Diese Hochrechnungen beinhalten keine Umsatzerlöse sowie Ergebnisse für die Asset Deals. Der Badwill für die Unternehmenszusammenschlüsse und Anpassungen aus den vorläufigen Kaufpreisallokationen belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 in Summe auf TEUR 6.424 (Vorjahr: TEUR 21.341). Aus den Unternehmenszusammenschlüssen wurde im Vorjahr auch ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 10.168 erfasst. Unternehmenszusammenschlüsse und sonstige Erwerbe nach dem BilanzstichtagAm 14. Januar 2019 hat die Encavis AG bekannt gegeben, einen weiteren Solarpark in den Niederlanden mit einer Erzeugungsleistung von über 14 MW erworben zu haben. Der im Januar 2019 erworbene Solarpark "Zierikzee" in der Provinz Zeeland wurde Ende des Jahres 2018 an das Stromnetz angeschlossen und hat eine Erzeugungsleistung von 14,1 MW. In den ersten 15 Jahren erhält der Solarpark eine Einspeisevergütung von knapp 11 Eurocent pro kWh, anschließend den jeweiligen Marktpreis. Encavis erwartet, ab dem ersten vollen Betriebsjahr mit dem Solarpark Zierikzee Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro jährlich zu erwirtschaften. Das Investitionsvolumen einschließlich der projektbezogenen Fremdfinanzierungskosten beläuft sich auf 10,6 Millionen Euro. Der Verkäufer bleibt mit einem Anteil von insgesamt 10 % an dem Solarpark beteiligt. Aufgrund fehlender finaler Informationen konnte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch keine Kaufpreisallokation erstellt werden. Es ist mit einem Anstieg der Bilanzsumme und des Ergebnisses zu rechnen, der aber noch nicht näher quantifiziert werden kann. Unternehmenszusammenschlüsse im VorjahrIm Geschäftsjahr 2017 erweiterte sich der Konsolidierungskreis durch Unternehmenszusammenschlüsse um die folgenden Gesellschaften: scroll
Erwerb von Tochterunternehmen, die nicht die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllenFür die folgenden im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen Tochterunternehmen wurden keine Kaufpreisallokationen durchgeführt, da sie zum Erwerbszeitpunkt nicht die Definition eines Geschäftsbetriebs im Sinne des IFRS 3 erfüllt haben und somit nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fallen. Die Transaktionen werden stattdessen als Erwerb von Vermögenswerten und Schulden bilanziert. Encavis hat am 8. März 2018 80,01 % der Anteile an der niederländischen Gesellschaft Zonnepark Budel B.V. erworben. Es handelt sich hierbei um eine Projektgesellschaft für den Bau eines Solarparks in den Niederlanden mit einer Erzeugungsleistung von 43,9 MW. Die Inbetriebnahme erfolgte im Dezember 2018. Encavis hat am 21. Juni 2018 Projektrechte für irische Solarparks erworben. Die Projektrechte wurden in die folgenden selbstgegründeten Gesellschaften mit Sitz in Irland transferiert: Creevy Solar Farm DAC, Garrymore Solar Farm DAC, Martinstown Solar Farm DAC, Ballinaclough Solar DAC und Mainscourt Solar DAC. Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien und sollen den geplanten Ausbau der Geschäftsaktivitäten in Irland weiter vorantreiben. Die Betriebsgesellschaften (SPVs) mit einer erwarteten Gesamterzeugungskapazität von ca. 67 MW halten zum Stichtag Projektrechte im Gesamtwert von TEUR 967. 4.3 Veräußerungen von Tochterunternehmen und BeteiligungenIm Geschäftsjahr 2018 wurden keine wesentlichen Tochterunternehmen oder Beteiligungen veräußert. 4.4 Maßgebliche BeschränkungenDie Gesellschaft CSG IPP GmbH unterliegt gemäß IFRS 12.13 folgenden maßgeblichen Beschränkungen, die aus dem Genussrechtsvertrag mit der Gothaer Lebensversicherung AG (nachfolgend "Gothaer" genannt) resultieren. Investitionen im Zusammenhang mit dem Genussrechtskapital unterliegen diversen Investitionskriterien, die von einem Gremium, das sich aus Vertretern von Encavis und der Gothaer zu gleichen Teilen zusammensetzt, festgelegt worden sind. Ferner dürfen während der Laufzeit des Genussrechtsvertrages die Anteile an der CSG IPP GmbH nicht verpfändet oder mit sonstigen belastenden Rechten belegt werden und keine Cash-Pooling-Verträge bestehen. Ausgenommen hiervon sind Verträge zwischen der CSG IPP GmbH und den Tochterunternehmen der CSG IPP GmbH. Wesentliche Maßnahmen wie beispielsweise die Auflösung oder Liquidation der CSG IPP GmbH bedürfen des einstimmigen Beschlusses des Gremiums. Soweit Encavis beabsichtigt, ihre Beteiligung an der CSG IPP GmbH zu veräußern, steht der Gothaer ein Vorerwerbsrecht zu. Des Weiteren sieht der Genussrechtsvertrag eng definierte Regelungen der zur Ausschüttung verfügbaren Liquidität vor. Der Buchwert der Vermögenswerte der CSG IPP GmbH beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 216.610 (Vorjahr: TEUR 206.113), der Buchwert der Verbindlichkeiten TEUR 209.598 (Vorjahr: TEUR 202.373). Der Buchwert der Vermögenswerte der CSG IPP GmbH im Konzernabschluss beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 22.933 (Vorjahr: TEUR 7.542), der Buchwert der Verbindlichkeiten TEUR 161.976 (Vorjahr: TEUR 157.040). 5 Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung5.1 Umsatzerlösescroll
In der nachfolgenden Tabelle wird eine Aufgliederung der externen Umsatzerlöse nach den geografischen Hauptmärkten sowie dem Zeitpunkt der Umsatzrealisierung dargestellt, um den Einfluss wirtschaftlicher Faktoren auf Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen zu verdeutlichen: scroll
5.2 Sonstige Erträgescroll
Die sonstigen Erträge enthalten erfolgswirksam erfasste Erträge aus der Erstkonsolidierung der Solar- und Windparks in Höhe von TEUR 6.424 (Vorjahr: TEUR 21.341). Hierin enthalten sind auch Anpassungen der vorläufigen Kaufpreisallokationen innerhalb des Bewertungszeitraums gemäß IFRS 3.45. Im Rahmen der vorläufigen Kaufpreisallokationen wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden identifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hieraus haben sich Unterschiedsbeträge ergeben, die im Geschäftsjahr 2018 ergebniswirksam vereinnahmt wurden. Weiterhin sind in dieser Position periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.129 (Vorjahr: TEUR 2.998) und Erträge aus der Auflösung von passivischen Abgrenzungsposten (Zuwendungen der öffentlichen Hand) in Höhe von TEUR 2.166 (Vorjahr: TEUR 2.180) enthalten. Von den periodenfremden Erträgen entfallen TEUR 1.236 (Vorjahr: TEUR 645) auf die Auflösung von Rückstellungen. 5.3 Materialaufwandscroll
Hierbei handelt es sich überwiegend um den Bezug von Fremdstrom für den Betrieb der Solar- und Windparks in Höhe von TEUR 1.630 (Vorjahr: TEUR 1.458). 5.4 Personalaufwandscroll
Der Personalaufwand hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 119 Mitarbeiter (2017: 101,25 Mitarbeiter) im Konzern beschäftigt, davon 66,50 Mitarbeiter bei der Encavis AG, 10 Mitarbeiter bei der Encavis Technical Services GmbH, 39,75 Mitarbeiter bei der Encavis Asset Management AG und 2,75 Mitarbeiter bei der TC Wind Management GmbH. Die Gehälter enthalten weiterhin Aufwendungen für Mitarbeiterboni und sonstige Zahlungen. Eine Aufschlüsselung der Vorstandsvergütung ist im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts enthalten. Aus den Aktienoptionsprogrammen (vgl. Anhang 6.13) wurden im Geschäftsjahr 2018 TEUR 308 (Vorjahr: TEUR 169) Personalaufwand im Konzernergebnis erfasst. Die Zahlungen des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen deutschen Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 536 (Vorjahr: TEUR 498). 5.5 Sonstige Aufwendungenscroll
Die Position setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für den Betrieb der Parks, Akquisition und Verwaltung, Kosten der Börsennotiz, Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie allgemeine Verwaltungskosten wie Reisekosten, Versicherungen, Werbekosten, Telekommunikation, Fahrzeugkosten und die Aufsichtsratsvergütungen. Aus der nachfolgenden Tabelle geht eine detailliertere Übersicht über die Position "Kosten Solar- und Windparks" hervor. Die "Kosten Solar- und Windparks" untergliedern sich wie folgt: scroll
5.6 Abschreibungenscroll
Unter dieser Position sind die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte (TEUR 46.297, Vorjahr: TEUR 44.438) und Sachanlagen (TEUR 65.168, Vorjahr: TEUR 58.056) ausgewiesen. Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen (TEUR 45.280, Vorjahr: TEUR 43.208) auf die aktivierten Stromeinspeiseverträge. Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im Wesentlichen auf die Energieerzeugungsanlagen (TEUR 64.647, Vorjahr: TEUR 57.741). Weiterhin sind in dieser Position außerplanmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "PV Großbritannien" in Höhe von TEUR 12.400 und damit korrespondierende Währungseffekte enthalten. 5.7 Finanzergebnisscroll
Die Position setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In der Position Zinsen und ähnliche Erträge sind Erträge aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 2.655 (Vorjahr: TEUR 3.311) sowie Erträge aus der Fortentwicklung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen neu bewerteten Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.916 (Vorjahr: TEUR 9.814) enthalten. Im Finanzergebnis sind Nettoverluste aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von TEUR 535 (Vorjahr: TEUR 2.711) enthalten. Im Geschäftsjahr enthält das Finanzergebnis außerdem die Effekte aus der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der langfristigen finanziellen Vermögenswerte, die vormals erfolgsneutral bewertet wurden (TEUR 937 Aufwendungen und TEUR 876 Erträge). 5.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergibt sich aus nachstehender Tabelle: scroll
Der in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Steueraufwand für 2018 beträgt bei einer laufenden Steuerbelastung von TEUR 10.739 (Vorjahr: TEUR 6.777) und einem latenten Steuerertrag in Höhe von TEUR 1.763 (Vorjahr: Steueraufwand in Höhe von TEUR 6.281) insgesamt TEUR 8.975 (Vorjahr: TEUR 13.059). Die im sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steuern belaufen sich auf TEUR -270 (Vorjahr: TEUR -920). Sie werden auf den effektiven Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten, die in Cashflow-Hedges eingesetzt werden, gebildet sowie im Vorjahr auf Marktwertänderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (AfS). Für das über die Encavis Finance B.V. aufgenommene Hybrid-Eigenkapital nach IFRS sind rechnerisch ermittelte Ertragsteuern auf den steuerlich geltend gemachten Zinsaufwand erstmals in Höhe von TEUR 1.022 direkt im Eigenkapital erfasst worden. In 2018 wurde für die Encavis AG und einige Tochterunternehmen eine Betriebsprüfung begonnen. Wesentliche Prüfungsfeststellungen liegen nicht vor. Es wurden keine Rückstellungen für Ertragsteuern gebildet. Es ergab sich aus der Betriebsprüfung bislang ebenfalls keine Veranlassung, die Risikovorsorge für weitere offene Veranlagungsjahre zu ändern. 5.9 Sonstiges Ergebnisscroll
Das sonstige Ergebnis umfasst im Wesentlichen die Hedge-Rücklage in Höhe von TEUR 1.206 (Vorjahr: TEUR 2.231) sowie Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR -140 (Vorjahr: TEUR 150). Die im Eigenkapital erfassten Werte werden nach Ablauf der korrespondierenden Grundgeschäfte vollständig in das Konzernergebnis umklassifiziert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR -29 aus der Währungsrücklage in das Konzernergebnis umklassifiziert. Im Vorjahr waren im sonstigen Ergebnis außerdem die Effekte aus den Marktwertveränderungen der als zur Veräußerung gehalten eingestuften langfristigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR -210 enthalten. Dies sind im Einzelnen die Beteiligungen an Investmentfonds sowie die Genussrechte an der CHORUS IPP Europe GmbH. Mit Einführung des IFRS 9 wurden diese Investitionen der Kategorie FVPL zugeordnet, wodurch Änderungen in den Marktwerten seitdem im Konzernergebnis erfasst werden. Die korrespondierenden latenten Steuereffekte belaufen sich auf TEUR -270 (Vorjahr: TEUR -920). Positionen, die nicht ergebniswirksam umgegliedert werden können, existieren im Encavis Konzern derzeit nicht. scroll
6 Erläuterungen zur Konzernbilanz6.1 Immaterielle Vermögenswertescroll
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagespiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Projektrechte und Stromeinspeiseverträge in Höhe von TEUR 568.197 (Vorjahr: TEUR 597.333). Darüber hinaus beinhaltet die Position Dienstleistungsverträge in Höhe von TEUR 10.474 (Vorjahr: TEUR 11.149). Die hingegebenen Sicherheiten werden im Anhang 3.11 beschrieben. Es existieren keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten. 6.2 Geschäfts- oder Firmenwertescroll
Die Firmenwerte zum Bilanzstichtag stammen im Wesentlichen aus der Akquisition der CHORUS Clean Energy AG und deren Tochterunternehmen, dem Erwerb mehrerer Solarparkportfolios in England sowie der Encavis Technical Services GmbH. Wesentliche Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll
Aufgrund der Vorschriften des IAS 36 werden die Geschäfts- oder Firmenwerte einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Diese erfolgt auf Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU). Diese Gruppen sind beim Geschäfts- oder Firmenwert die nach Ländern unterteilten operativen Segmente. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird der Nutzungswert (Value in Use) verwendet, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows berechnet wird. Die Cashflows werden um Ertragsteuern gemindert und mit einem Kapitalisierungszinssatz nach Steuern diskontiert. Als Kapitalisierungszinssatz wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgeleitet. Basis dieser Cashflow-Prognosen ist die vom Vorstand der Encavis AG beschlossene Detailplanung unter Beachtung von unternehmensinternen Erfahrungswerten. Der Detailplanungszeitraum umfasst grundsätzlich drei Jahre, in Ausnahmefällen kann dieser bei Vorliegen einer darüber hinausgehenden Detailplanung vier beziehungsweise fünf Jahre betragen. Im Anschluss an den Detailplanungszeitraum wird wie im Vorjahr eine Wachstumsrate von 1,0 % unterstellt. Die Cashflow-Prognosen reagieren am sensibelsten auf die angenommene langfristige Wachstumsrate sowie die Höhe der Kapitalkosten. Die vorgeschriebene jährliche Prüfung erfolgte in den vergangenen Jahren zum 31. Dezember des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Im Berichtsjahr erfolgte aus organisatorischen Gründen davon abweichend eine Verlegung auf den 30. September. Die Prüfung wird zukünftig stets zu diesem Stichtag stattfinden. Die Überprüfung zum 30. September 2018 ergab für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "PV Großbritannien" einen "Value in Use" in Höhe von TEUR 166.569 und einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf in Höhe von TEUR 12.400 auf einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.891. Die Auswirkung durch Währungsumrechnungen zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 16. Hintergrund der Wertminderung sind das veränderte und mit Unsicherheiten behaftete Marktumfeld in Großbritannien, das unter anderem durch den bevorstehenden Brexit bedingt ist, sowie damit korrespondierende Planungsprämissen. Die Werthaltigkeit aller weiteren aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde durch die Überprüfung bestätigt. Im Zeitraum vom 30. September 2018 bis zum 31. Dezember 2018 haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, welche die Bewertung maßgeblich beeinflusst hätten. Zusätzlich zu dieser Überprüfung wurden für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zwei Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei der ersten Sensitivitätsanalyse wurde für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Kapitalisierungszinssatz um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Dadurch ergäben sich für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Asset Management" eine Abwertung in Höhe von TEUR 1.869 und für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "PV Großbritannien" eine Unterdeckung in Höhe von TEUR 10.647. Zu einer Wertminderung käme es für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Asset Management" ab einer Erhöhung des Zinssatzes um 0,21 Prozentpunkte beziehungsweise für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "PV Großbritannien" aufgrund der unmittelbar erfolgten außerplanmäßigen Abschreibung bei jeglicher Minderung des Parameters. Bei der zweiten Sensitivitätsanalyse wurde ein Szenario ohne Wachstumsrate unterstellt. In diesem Szenario ergäben sich Unterdeckungen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Wind Deutschland" (TEUR 54.678), "PV Großbritannien" (TEUR 26.782), "Wind Österreich" (TEUR 2.269) und "Wind Frankreich" (TEUR 3.545). Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Asset Management" ergäbe sich eine Abwertung in Höhe von TEUR 2.805. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Wind Deutschland" käme es zu einer Abwertung ab einer Wachstumsrate von 0,66 Prozentpunkten, bei "Wind Österreich" ab 0,18 Prozentpunkten, bei "Wind Frankreich" ab 0,20 Prozentpunkten und bei "Asset Management" ab 0,70 Prozentpunkten. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "PV Großbritannien" käme es aufgrund der unmittelbar erfolgten außerplanmäßigen Abschreibung bei jeglicher Minderung des Parameters zu Abwertungsbedarf. 6.3 Sachanlagenscroll
Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagespiegel dargestellt. Die Sachanlagen beinhalten die Energieerzeugungsanlagen (TEUR 1.544.402, Vorjahr: TEUR 1.432.321), die Anlagen im Bau (TEUR 1.044, Vorjahr: TEUR 21.144) und die sonstigen Sachanlagen (TEUR 3.193, Vorjahr: TEUR 1.703). In der Position Energieerzeugungsanlagen sind aktivierte Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 2.361 (Vorjahr: TEUR 1.762) enthalten. Die Entwicklung der innerhalb des Sachanlagevermögens bilanzierten Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing stellt sich wie folgt dar: scroll
Von der Position Sachanlagen dienen Energieerzeugungsanlagen, Anlagen im Bau, sonstige Sachanlagen sowie Grundstücke in Höhe von TEUR 1.506.313 (Vorjahr: TEUR 1.442.120) als Sicherheiten für bestehende Finanzierungen. Es existieren keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen und es wurden keine wesentlichen langfristigen Sachanlagevermögenswerte veräußert. 6.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagenscroll
Die assoziierten Unternehmen umfassen zum 31. Dezember 2018 die Anteile an der Gnannenweiler Windnetz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 124 und die Anteile an der CHORUS IPP Europe GmbH in Höhe von TEUR 167. Im Geschäftsjahr sind die Anteile an der Pexapark AG, Schlieren, Schweiz, in Höhe von TEUR 3.022, sowie die Anteile an der Genia Extremadura Solar SL, Valencia, Spanien, (Talayuela) in Höhe von TEUR 11.200 durch Erwerb hinzugekommen. Alle diese Anteile sind grundsätzlich nach der Equity-Methode zu bilanzieren. Die Anteile an der CHORUS Infrastructure Fund S.A. SICAV-SIF mit Sitz in Munsbach, Luxemburg, werden seit dem Ausscheiden von Herrn Götze als Vorstandsmitglied im Mai 2018 nicht länger als assoziiertes Unternehmen behandelt und werden daher als sonstige Finanzinvestitionen ausgewiesen. Änderungen im Marktwert dieser Anteile werden ergebniswirksam erfasst. Die Anteile waren im Vorjahr aufgrund der Tätigkeiten von Herrn Götze im Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts als assoziiertes Unternehmen klassifiziert, da von einem maßgeblichen Einfluss auszugehen war. Encavis hält zum Bilanzstichtag sämtliche Anteile an der CHORUS IPP Europe GmbH mit Sitz in Neubiberg. Trotz der Mehrheitsbeteiligung wird die Gesellschaft nicht vollkonsolidiert, sondern als assoziiertes Unternehmen eingestuft, da die Rückflüsse aus dem Investment mehrheitlich einem fremden Dritten über die Verzinsung von Genussrechten zugehen. Encavis hält neben den Anteilen an der CHORUS IPP Europe GmbH ebenfalls Genussrechte an der Gesellschaft und erbringt Dienstleistungen für diese. Insgesamt dient das Investment dem Ausbau des Asset Management-Geschäfts des Konzerns durch die Übernahme der Verwaltung des gehaltenen Portfolios an Solar- und Windparks. Quantitative Angaben können Abschnitt 12 des Anhangs entnommen werden. Encavis hält zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 20 % der Anteile an der Gnannenweiler Windnetz GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft dient diversen Energieanlagen als Umspannwerk und wird gemeinsam durch diese genutzt. Aufgrund des maßgeblichen Einflusses von Encavis erfolgt eine Abbildung nach der Equity-Methode. Encavis hat Ende 2018 18,16 % der Anteile an dem jungen Schweizer Unternehmen Pexapark erworben. Aufgrund der Anteilshöhe sowie der Mitbestimmungsrechte durch einen Sitz im Verwaltungsrat des Unternehmens wird von einem maßgeblichen Einfluss ausgegangen. Aufgrund der zeitlichen Nähe des Closings zum Bilanzstichtag wurden im Geschäftsjahr keine Ergebnisbeiträge aus dem Investment in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns erfasst. Encavis hat am 9. Oktober 2018 nahe der spanischen Stadt Talayuela einen im Bau befindlichen Solarpark erworben. Mit 80 % Anteilsbesitz hält Encavis mehrheitlich die Anteile an der Gesellschaft, vor Inbetriebnahme ist aber aufgrund der vertraglichen Gestaltungen keine Kontrolle über die Gesellschaft gegeben. Daher wird das Unternehmen bis zur Inbetriebnahme als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode abgebildet. scroll
6.5 Finanzanlagenscroll
Die Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt:scroll
Zu den langfristigen finanziellen Vermögenswerten gehören Beteiligungen an vier Investmentfonds im Bereich Erneuerbare Energien in Form von Kommanditgesellschaften, die in Großbritannien und auf den Kaimaninseln registriert sind: CleanTech Europe I L.P., London, Großbritannien, ("Zouk I"), CleanTech Europe II L.P., London, Großbritannien, ("Zouk II"), Hudson Clean Energy Partners (Cayman) L.P., Kaimaninseln ("Hudson") und European Renewable Energy Fund I L.P., London, Großbritannien, ("Platina"), im Gesamtbetrag von TEUR 3.462 (Vorjahr: TEUR 4.074). Außerdem werden hier Genussrechte an der CHORUS IPP Europe GmbH, Neubiberg, in Höhe von TEUR 1.092 (Vorjahr: TEUR 1.751) ausgewiesen sowie diverse andere Kapitalbeteiligungen von insgesamt TEUR 184 zum 31. Dezember 2018 (Vorjahr: TEUR 96). Zu diesen gehören Investitionen in nicht börsennotierte Aktien, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Zum Bilanzstichtag beabsichtigt Encavis keine Veräußerung dieser Finanzinvestitionen. Die Position enthält auch Ausleihungen an assoziierte Unternehmen in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr: TEUR 4.840) sowie sonstige Ausleihungen in Höhe von TEUR 229 (Vorjahr: TEUR 276). Die Rückführung der Ausleihungen an assoziierte Unternehmen steht in Zusammenhang mit dem Wechsel zur Vollkonsolidierung dieser Unternehmen. Im Geschäftsjahr wurden außerdem die vormals nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an der CHORUS Infrastructure Fund S.A. SICAV-SIF in die Finanzanlagen umgegliedert. Neu hinzugekommen sind 9,09 % der Anteile an einem irischen Entwicklungsfonds zur Unterstützung des Aufbaus des Marktsegments in Höhe von TEUR 130. Gehaltene Genussrechte sowie Beteiligungen an Investmentfonds, die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden, wurden unter IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar eingestuft und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese finanziellen Vermögenswerte werden nach IFRS 9 nun als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL) eingestuft. Sie erfüllen die Kriterien einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht, da die Zahlungsströme hieraus nicht nur Zins- und Tilgungsleistungen darstellen. Zum 1. Januar 2018 wurden folglich die bisher über das sonstige Ergebnis direkt im Eigenkapital erfassten Bewertungseffekte dieser Instrumente in den Bilanzgewinn des Konzerns umgegliedert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Nettoverluste aus Zeitwertänderungen dieser Investitionen in Höhe von TEUR 62 im Konzernergebnis erfasst. Hiervon werden TEUR 876 in den Finanzerträgen und TEUR -937 in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Der Konzern schätzt die Ausfallrisiken für begebene Ausleihungen prinzipiell unverändert seit dem Erstansatz als gering ein, weshalb für diese Positionen eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle in Höhe von TEUR 50 gebildet wurde. 6.6 Sonstige Forderungen (langfristig)scroll
Hierbei handelt es sich um langfristige Überbaurechte und Pachtvorauszahlungen in Höhe von TEUR 15.547 (Vorjahr: TEUR 10.859), um Derivate mit positiven beizulegenden Zeitwerten in Höhe von TEUR 2.006 (Vorjahr: TEUR 1.613) und um sonstige langfristige Forderungen in Höhe von TEUR 1.965 (Vorjahr: TEUR 2.086). 6.7 Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern im Konzern erfolgt mit dem individuellen Steuersatz der jeweiligen Gesellschaft. Der erwartete Konzernsteuersatz beträgt 32,28 % und entspricht dem Steuersatz der Konzernmuttergesellschaft Encavis AG, bestehend aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Körperschaftsteuersatz sowie einem Gewerbesteuersatz von 16,45 %. Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Erträge mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. Die vorläufigen Verlustvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2018 für den Konzern auf rund TEUR 136.715 (Vorjahr: TEUR 132.141) Körperschaftsteuer und TEUR 60.586 (Vorjahr: TEUR 57.643) deutsche Gewerbesteuer und vergleichbare lokale Steuern im Ausland. Hiervon können Beträge in Höhe von TEUR 57.602 (Vorjahr: TEUR 46.635) Körperschaftsteuer sowie TEUR 44.549 (Vorjahr: TEUR 36.081) deutsche Gewerbesteuer und vergleichbare lokale Steuern im Ausland voraussichtlich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Die Zinsvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt TEUR 39.778 (Vorjahr: TEUR 30.518). Da eine Nutzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht wahrscheinlich ist, wurden auf TEUR 38.526 (Vorjahr: TEUR 25.373) keine latenten Steuern gebildet. Die Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Bilanzposten: scroll
Die Summe der Veränderung der latenten Steuern weicht um TEUR 3.481 (Vorjahr: TEUR 9.008) von den im Konzernergebnis ausgewiesenen latenten Steuern ab. Es handelt sich überwiegend um die erfolgsneutrale Erfassung steuerlicher Latenzen im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der im Geschäftsjahr erworbenen Gesellschaften. Die aktiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen aktive latente Steuern auf Windkraft- bzw. Photovoltaikanlagen in Höhe von TEUR 40.671 (Vorjahr: TEUR 39.931) sowie auf langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 32.911 (Vorjahr: TEUR 37.408). Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen passive latente Steuern auf Stromeinspeiseverträge in Höhe von TEUR 146.575 (Vorjahr: TEUR 156.432) und auf Windkraft- bzw. Photovoltaikanlagen in Höhe von TEUR 75.183 (Vorjahr: TEUR 73.506). Insgesamt haben sich die aktiven latenten Steuern um TEUR 1.236 und die passiven latenten Steuern um TEUR 4.457 aufgrund von Unternehmenserwerben erhöht. Die steuerlichen Verlustvorträge sind im Vergleich zu 2017 angestiegen. Gleichwohl sind die aktiven latenten Steuern auf die steuerlichen Verlustvorträge von TEUR 21.234 auf TEUR 19.369 zurückgegangen. Der Grund für den Rückgang der aktiven latenten Steuern auf die Verlustvorträge ist, dass diese nur auf den Teil der Verlustvorträge gebildet werden, der voraussichtlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden kann. Auf zu versteuernde temporäre Differenzen von TEUR 9.289 (Vorjahr: TEUR 9.455) im Zusammenhang mit Anteilen an Konzerngesellschaften werden keine latenten Steuern gebildet, da die Umkehrung vom Konzern gesteuert werden kann und in absehbarer Zeit keine Veräußerungen vorgesehen sind. 6.8 Vorrätescroll
Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um Waren und Ersatzteile. 6.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von staatlichen oder privaten Abnehmern oder sonstigen Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter oder erbrachte Dienstleistungen. Im Allgemeinen sind sie je nach Land innerhalb von 30 bis 60 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind bei Encavis nicht enthalten. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden des Konzerns und der Berechnung der Wertberichtigung sowie anderen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, sind in Anhangsangabe 8 unter dem Abschnitt Kreditrisiken enthalten. Die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich über den Jahresverlauf von TEUR 95 auf TEUR 170 erhöht. Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf die Entwicklung der zugrunde liegenden Zinskurven zurückzuführen. Vereinbarungen zum Übertrag von Forderungen (Factoring) hat Encavis derzeit nicht getroffen. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden TEUR 36.649 (Vorjahr: TEUR 40.146) als Sicherheiten gestellt. Hierbei handelt es sich um die Abtretung des Anspruchs auf Vergütung aus der Stromeinspeisung der jeweiligen Netzgesellschaft und um die Abtretung von Zahlungs- und Vergütungsansprüchen gegen Dritte aus etwaigen Direktvermarktungsverträgen. 6.10 Übrige kurzfristige Vermögenswertescroll
Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die nicht finanziellen Vermögenswerte umfassen überwiegend Umsatzsteuerforderungen. Die Forderungen aus Ertragsteuern entfallen in Höhe von TEUR 3.976 (Vorjahr: TEUR 5.316) auf Körperschaftsteuerforderungen, in Höhe von TEUR 3.027 (Vorjahr: TEUR 3.465) auf Gewerbesteuerforderungen und in Höhe von TEUR 22.266 (Vorjahr: TEUR 12.690) auf Kapitalertragsteuerforderungen. Bei den sonstigen kurzfristigen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 5.184 (Vorjahr: TEUR 4.685), um Kautionen in Höhe von TEUR 1.791 (Vorjahr: TEUR 2.024), um kurzfristige Überbaurechte und Pachtvorauszahlungen in Höhe von TEUR 894 (Vorjahr: TEUR 696), um eine Reservierungsgebühr in Höhe von TEUR 980 (Vorjahr: TEUR 0) sowie um sonstige Vermögensgegenstände und Forderungen. Auf die hier enthaltenen finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wurden entsprechende Wertminderungen in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 0) gebildet. Da der Konzern die Ausfallrisiken für diese Positionen unverändert seit dem Erstansatz als gering einschätzt, wurde eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle gebildet. 6.11 Liquide Mittelscroll
Die Position liquide Mittel setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solar- und Windparks als Sicherheiten dienen und nur in Absprache mit den kreditgebenden Banken verwendet werden können (TEUR 69.228; Vorjahr: TEUR 65.328), sowie in geringerem Umfang verfügungsbeschränkte liquide Mittel bei der Encavis AG und der CSG IPP GmbH sowie drei weiteren Tochterunternehmen (TEUR 7.699; Vorjahr: TEUR 5.860). Der Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 besteht aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ohne Verfügungsbeschränkung. 6.12 Eigenkapitalscroll
Die Entwicklung des Postens Eigenkapital wird im Rahmen der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Das voll eingezahlte Grundkapital der Encavis AG in Höhe von TEUR 129.487 (Vorjahr: TEUR 128.252) ist am 31. Dezember 2018 eingeteilt in 129.487.340 (Vorjahr: 128.252.214) auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert und einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Genehmigtes Kapital 2017Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 63.261.830,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von 63.261.830 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017"). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Das Genehmigte Kapital 2017 betrug zum 31. Dezember 2017 noch EUR 63.261.830,00. Zur Ausgabe neuer Aktien zum Ausgleich von Dividendenansprüchen hat der Vorstand der Encavis AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 das Grundkapital der Gesellschaft um 1.185.126 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018 um EUR 1.185.126,00 zu erhöhen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 14. Juni 2018 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 63197) eingetragen. Das Genehmigte Kapital 2017 beträgt nunmehr zum 31. Dezember 2018 EUR 62.076.704,00. Bedingtes KapitalDas Grundkapital der Encavis AG ist aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 um bis zu EUR 25.304.730,00 durch Ausgabe von bis zu 25.304.730 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2017"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder von einer hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 bis zum 17. Mai 2022 ausgegeben oder von der Gesellschaft garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festlegen. Das bedingte Kapital 2017 beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 25.304.730,00. Durch Beschluss der Hauptversammlung der Encavis AG vom 20. Juni 2012 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.320.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital III"). Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Mai 2017 wurde das Bedingte Kapital III auf EUR 640.000,00 herabgesetzt. Das Bedingte Kapital III dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen. Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Juni 2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 bis zu 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft auszugeben mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug von einer Aktie gewährt. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2012 wurden 50.000 Optionsrechte nach Maßgabe der Optionsbedingungen ausgeübt und aus dem von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Juni 2012 beschlossenen Bedingten Kapital III in insgesamt 50.000 Stückaktien zum Nennwert von insgesamt EUR 50.000,00 der Gesellschaft übernommen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 12. Februar 2019 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 63197) eingetragen. Das Bedingte Kapital III beträgt nunmehr EUR 590.000,00. Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 19.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2018"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungsrechten oder Optionsrechten, die den von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren 100%igen Beteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 bis zum 7. Mai 2023 auszugebenden Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen die "Schuldverschreibungen") beigefügt sind, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren 100%igen Beteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 bis zum 7. Mai 2023 auszugebenden Schuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen. Das bedingte Kapital 2018 beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 19.000.000,00. KapitalrücklageDie Veränderung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 6.270 stammt im Wesentlichen aus der in 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung zum Ausgleich von Dividendenansprüchen. Sonstige RücklagenDer Währungsausgleichsposten in Höhe von TEUR 1.010 (Vorjahr: TEUR 1.176) betrifft zum Bilanzstichtag im Wesentlichen die Währungsumrechnung von britischem Pfund in Euro aus den britischen Tochtergesellschaften. Neben der Währungsrücklage enthalten die sonstigen Rücklagen weiterhin die Hedge-Rücklage (inkl. korrespondierender latenter Steuereffekte) in Höhe von TEUR -2.700 (Vorjahr: TEUR -3.630) sowie Kosten der Sicherungsmaßnahmen in Höhe von TEUR -23 (Vorjahr TEUR 0). Die Rücklage für die erfolgsneutrale Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten inklusive der sich ergebenden Steuerlatenzen und damit einhergehender Differenzen aus der Währungsumrechnung wurde mit der Umstellung auf IFRS 9 zu Jahresbeginn in den Bilanzgewinn umgegliedert. Die Hedge-Rücklage umfasst Gewinne oder Verluste aus dem effektiven Teil von Cash Flow Hedges, die aufgrund von Änderungen im beizulegenden Zeitwert der Sicherungsgeschäfte entstanden sind. Der kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der Sicherungsgeschäfte, der in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften erfasst wurde, wird nur in das Konzernergebnis überführt, wenn das gesicherte Grundgeschäft das Konzernergebnis berührt. In der Berichtsperiode wurde ein kumulierter Gewinn bzw. Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Sicherungsinstrumenten in Höhe von TEUR 3.486 (Vorjahr: TEUR 3.161) in das Konzernergebnis überführt. BilanzgewinnDer Konzernbilanzgewinn ergibt sich wie folgt: scroll
In der ordentlichen Hauptversammlung der Encavis AG am 8. Mai 2018 wurde beschlossen, eine Dividende in Höhe von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Anteile nicht beherrschender GesellschafterDie Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von TEUR 9.145 (Vorjahr: TEUR 6.582) betreffen im Wesentlichen die folgenden Gesellschaften: Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH, Solaire Ille SARL, Centrale Photovoltaique SauS 06 SARL sowie die im Geschäftsjahr erworbene Norhede-Hjortmose Vindkraft I/S. Anteil der HybridkapitalgeberAm 6. September 2017 hat die Encavis AG über ihre niederländische Finanzierungstochter Capital Stage Finance B.V. (neue Firmierung: Encavis Finance B.V.) eine zeitlich unbefristete, nachrangige Anleihe im Umfang von TEUR 97.300 mit zeitlich begrenzten Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft platziert. Ausgabe- und Valutatag der Hybrid-Wandelanleihe war der 13. September 2017. Für die Rückzahlung der Hybrid-Wandelanleihe ist kein fester Termin bestimmt. Die Hybrid-Wandelanleihe wird optional bis zum zehnten Handelstag vor dem 13. September 2023 (der "erste Rückzahlungstag") in vollständig eingezahlte neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft (die "Stammaktien") durch den oder die Investoren wandelbar sein. Der anfängliche Wandlungspreis wurde mit EUR 7,5943 festgelegt, was einer Prämie von 25,0 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Encavis-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zwischen Beginn und Abschluss der Platzierung entspricht. Der Wandlungspreis kann bis zum ersten Rückzahlungstag gemäß den vertraglich fixierten Bedingungen angepasst werden. Ab dem ersten Rückzahlungstag verlieren der oder die Investoren das Wandlungsrecht und die Anleihe wird automatisch zu einer ewigen Anleihe ohne Rückzahlungsdatum. Ab dem Abwicklungstag und bis zum ersten Rückzahlungstag wird der Kupon der Hybrid-Wandelanleihe 5,25 % pro Jahr betragen. Nach dem ersten Rückzahlungstag, und nachfolgend in fünfjährigem Turnus, sofern die Hybrid-Wandelanleihe nicht zurückgenommen oder keine Wandlung durchgeführt wurde, wird der Zins der Hybrid-Wandelanleihe in Höhe von 1.100 Basispunkten über dem zum jeweiligen Stichtag geltenden 5-Jahres-EUR-Swapsatz festgesetzt. Der Zins ist halbjährlich nachträglich zahlbar. Encavis kann sich vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen entscheiden, jegliche zeitlich festgesetzte vollständige oder teilweise Auszahlung der Zinsen zu verschieben. Eine derartige Nichtzahlung von Zinsen stellt keinen Verzugsfall und auch keine anderweitige Pflichtverletzung dar. Die Hybrid-Wandelanleihe wird zu 100 % ihres Nennwertes begeben und kann optional von Encavis zu 100 % ihres Nennwertes zusammen mit allen angefallenen und ausstehenden Zinsen und allen ausstehenden nachträglichen Zinsen zurückgenommen werden. Diese Möglichkeit besteht das erste Mal mit Wirkung zum ersten Rückzahlungstag und im Folgenden mit Wirkung zu jedem darauffolgenden Zinszahlungstag. Encavis wird jederzeit, am oder nach dem 4. Oktober 2021 und vor dem ersten Rückzahlungstag die Möglichkeit haben, eine Pflichtwandlung der Hybrid-Wandelanleihe durchzuführen. Die Mitteilung über die vorzeitige Pflichtwandlung kann nur gegeben werden, wenn der Aktienpreis für eine bestimmte Zeitspanne 130 % des Wandlungspreises entspricht oder diesen Betrag überschreitet. Da für die Encavis AG keine vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung des Nominalbetrags oder zur Zahlung des Zinses an die Investoren der Hybrid-Wandelanleihe besteht, wurde das Instrument im Einklang mit IAS 32 als Eigenkapitalinstrument klassifiziert. Der initial im Eigenkapital erfasste Betrag wird nicht neu bewertet. Die mit der Begebung der Anleihe verbundenen Kosten in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 3.330) wurden erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 5.108 (Vorjahr: TEUR 1.539) an Ergebnisbeitrag für die Hybridkapitalgeber erfasst und TEUR 5.108 (Vorjahr: TEUR 0) an diese ausgeschüttet. KapitalmanagementZiel des Kapitalmanagements ist es, sicherzustellen, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Das langfristige Ziel des Konzerns ist die Steigerung des Unternehmenswerts. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur aktiv unter Berücksichtigung von ökonomischen Rahmenbedingungen. Um die Kapitalstruktur beizubehalten oder anzupassen, kann der Konzern beispielsweise die Dividendenausschüttungen an Aktionäre anpassen, Kapital an die Aktionäre zurückzahlen oder neue Aktien ausgeben. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eine Eigenkapitalquote von 25,94 % (Vorjahr: 27,73 %). Die nachfolgende Tabelle zeigt das Eigenkapital, die Eigenkapitalquote und den Bestand an Zahlungsmitteln. scroll
6.13 AktienoptionsplanUm der Encavis AG die Gewährung von Aktienoptionen als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Encavis AG am 31. Mai 2007 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.520.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.520.000 auf den Inhaber lautenden Aktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital I"). Das Bedingte Kapital I dient zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 von der Encavis AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 (AOP 2007) in der Zeit vom 1. Juni 2007 bis zum 30. Mai 2012 ausgegeben wurden. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasste die Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Encavis AG. Sämtliche Aktienoptionen aus dem AOP 2007 sind zum Bilanzstichtag verfallen oder wurden ausgeübt. Nach Auslaufen des AOP 2007 wurde auf der Hauptversammlung am 20. Juni 2012 ein neues Aktienoptionsprogramm (AOP 2012 - equity settled) aufgelegt und ein Bedingtes Kapital III geschaffen. In den Jahren 2008 bis 2016 wurden jeweils Optionsrechte angeboten. Je eine Option berechtigt zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktie der Encavis AG. Es steht dem Optionsinhaber frei, einzelne oder alle Optionen auf einmal auszuüben. Um eine langfristige Anreizwirkung zu erzeugen, können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen erstmals nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt für das AOP 2012 vier Jahre. Der Bezugspreis (Basispreis) entspricht bei beiden Programmen dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Encavis-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. Voraussetzung für die Ausübung eines Bezugsrechts ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Beim AOP 2012 muss der Kurs der Encavis-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 30 % übersteigen. Als maßgeblicher Ausübungszeitraum gilt derjenige Ausübungszeitraum, in dem die betroffenen Bezugsrechte erstmals aufgrund der Erreichung oder Überschreitung des Erfolgsziels ausgeübt werden können. Aktienoptionsprogramm 2012 (AOP 2012)Am 21. März 2013, 26. Juni 2014, 27. Januar 2015, 31. März 2015, 21. April 2015 und 31. März 2016 wurden folgende Aktienoptionen aufgrund des Aktienoptionsprogramms aus dem Jahr 2012 ausgegeben: scroll
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Im Geschäftsjahr 2018 wurden 50.000 Optionen von Angestellten ausgeübt (gewichteter Durchschnittsaktienkurs am Tag der Ausübung: EUR 7,60). In diesem Zusammenhang erhöhten sich das Stammkapital um TEUR 50 sowie die Kapitalrücklage um TEUR 172. Hiervon entfallen TEUR 35 auf die zugehörige Rücklage für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Arbeitnehmervergütungen. Im Berichtszeitraum sind 30.000 Stück verfallen, davon 30.000 Stück von Angestellten. Der Bestand zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres beträgt 525.000 Stück (Vorjahr: 605.000 Stück), davon 300.000 Stück für den Vorstand. Die Tranchen aus dem AOP 2012, die zum Bilanzstichtag noch einen Bestand haben, befinden sich in der Wartezeit bis Januar 2019, April 2019 sowie April 2020. Daher sind zum Bilanzstichtag keine weiteren Optionen aus dem AOP 2012 ausübbar. Die Aktienoptionen sind gemäß IFRS 2 mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst worden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (Vesting Period) zu verteilen ist. Die Optionsrechte sind daher jeweils bei Ausgabe anhand eines geeigneten Modells zu bewerten. In die Bewertung müssen die kapitalmarktorientierten Merkmale der Optionsrechte einfließen. Nicht kapitalmarktorientierte Merkmale, dazu gehört beispielsweise die Wartefrist, sind über eine erwartete Mitarbeiterfluktuation abzubilden. Der sich aus dem Wert einer Option und des geschätzten Bestands am Ende der Wartefrist ergebende Gesamtwert ist pro rata über die Wartefrist zu verteilen und als Personalaufwand in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen. Die erwartete Fluktuationsrate basiert auf der Fluktuation der letzten Jahre. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Optionen aus dem AOP 2012 ausgegeben. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2012 wurden im Jahr 2018 TEUR 122 (Vorjahr: TEUR 133) Personalaufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Weiterhin wurde ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 19) durch das Ausscheiden von optionsberechtigten Angestellten erfasst. In den Folgejahren sind aus dem aufgelegten Programm voraussichtlich noch TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 190) zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe ist von der Fluktuation der Berechtigten bis zum Ende der Sperrfrist abhängig. Aktienoptionsprogramm 2017 (AOP 2017)Das AOP 2017 ist ein Programm, das vom Rahmen und von der Zielsetzung her als eine jährlich wiederkehrende, langfristige Vergütungskomponente, die auf die Gesamtperformance der Encavis-Aktie bezogen ist, angelegt ist. Im Gegensatz zu dem Vorgängerprogramm AOP 2012 ist das AOP 2017 cash-settled. Ein vom Aufsichtsrat festgelegter Zuteilungsbetrag wird in virtuelle Aktienoptionen, sogenannte Share Appreciation Rights (SAR), umgerechnet. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger im Encavis-Konzern. Die Höhe der variablen Komponente wurde auf Basis des Plans AOP 2017 berechnet, der am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Abweichend davon war das Zuteilungsdatum der 6. November 2017 für Angestellte sowie der 13. Dezember 2017 für die Mitglieder des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt 837.500 SAR ausgegeben, davon entfallen 437.500 SAR auf die Mitglieder des Vorstands und 400.000 SAR auf Angestellte. Ziel des Plans AOP 2017 ist es, eine langfristige Bindung der Vorstandsmitglieder und Führungskräfte an die Encavis AG sicherzustellen. Die SAR können erstmals nach einer Wartezeit von drei Jahren ab dem 1. Juli 2017 ausgeübt werden. Danach können sie zu halbjährlichen Ausübungszeitpunkten innerhalb von zwei Jahren nach der dreijährigen Wartezeit ausgeübt werden. Voraussetzung für die Ausübung eines SAR ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Zur Erreichung des Erfolgsziels muss beim AOP 2017 die Gesamtperformance der Encavis-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des SAR, gemessen in Form des zwischenzeitlichen Kursanstiegs sowie der seit Ausgabe der SAR gezahlten Dividenden, den Basispreis um mindestens 30 % übersteigen (Strike-Price). Der Basispreis entspricht dem arithmetischen Mittel der Tagesschlusskurse des Performanceindex der Encavis-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) im Halbjahr vor Inkrafttreten des Plans. Jedes zugeteilte SAR gewährt Anspruch auf die Zahlung der Differenz zwischen Ausübungspreis und Basispreis. Der Auszahlungsbetrag beträgt maximal das Dreifache der Differenz zwischen Strike-Price und Basispreis. Falls ein Vorstandsmitglied oder ein Angestellter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt oder aus einem wichtigen Grund gekündigt wird, verfallen die zugeteilten SAR gemäß den Planregeln ganz oder teilweise. Die Schuld für die SAR wird zum Zuteilungsdatum sowie zu allen nachfolgenden Bilanzstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, bis die SAR ausgeübt wurden oder verfallen sind. Die im Jahr 2017 ausgegebenen SAR wurden auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation bewertet. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine SAR aus dem AOP 2017 ausgeübt. 50.000 SAR für Angestellte sind verfallen und 154.167 SAR wurden im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen abgegolten (112.500 SAR hiervon entfallen auf Mitglieder des Vorstands). Der Buchwert der Schuld, die für die Erfüllung der SAR aus dem AOP 2017 angesetzt wurde, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 146 (Vorjahr: TEUR 36). Aus dem AOP 2017 wurden im Geschäftsjahr 2018 TEUR 180 (Vorjahr: TEUR 36) Personalaufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aktienoptionsprogramm 2018 (AOP 2018)Im Geschäftsjahr wurde - analog zum AOP 2017 - ein weiteres Aktienoptionsprogramm mit ähnlichen Bedingungen aufgesetzt. Die Höhe der variablen Komponente wurde auf Basis des Plans AOP 2018 berechnet, der am 1. Juli 2018 in Kraft trat. Abweichend davon war das Zuteilungsdatum der 14. Dezember 2018 für Angestellte sowie der 12. Dezember 2018 für die Mitglieder des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 912.000 SAR ausgegeben, davon entfallen 375.000 SAR auf die Mitglieder des Vorstands und 537.000 SAR auf Angestellte. Die Wartezeit für das AOP 2018 begann am 1. Juli 2018. Abgesehen davon entsprechen die Bedingungen denen des AOP 2017, die im vorherigen Abschnitt erläutert wurden. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine SAR aus dem AOP 2018 ausgeübt und es sind keine SAR verfallen. Der Buchwert der Schuld, die für die Erfüllung der SAR aus dem AOP 2018 angesetzt wurde, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0). Aus dem AOP 2018 wurden im Geschäftsjahr 2018 TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0) Personalaufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. 6.14 Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungen und Finanzverbindlichkeitenscroll
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Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden GesellschafternDie Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern bestehen im Wesentlichen aus dem Ergebnisanteil, der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfällt, sowie aus Darlehen von nicht beherrschenden Gesellschaftern nebst Zinsen. FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten bestehen aus den folgenden Positionen: scroll
LeasingverbindlichkeitenDer Encavis-Konzern hat italienische Solaranlagen im Rahmen des Finanzierungsleasings gemietet. Die durchschnittliche Leasinglaufzeit beträgt 18,47 Jahre (Vorjahr: 18,47 Jahre). Der Encavis-Konzern besitzt die Option, die Energieerzeugungsanlagen am Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraums zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Die Verpflichtungen aus den Finanzierungsleasingvereinbarungen sind durch Eigentumsvorbehalt des Leasinggebers an den Solaranlagen besichert. Die den Verbindlichkeiten aus einem Finanzierungsleasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssätze sind jeweils am Tag des Vertragsabschlusses festgelegt worden und bewegen sich zwischen 3,34 und 7,70 %. Die Leasinggegenstände sind mit Buchwerten in Höhe von TEUR 39.129 (Vorjahr: TEUR 42.051) in den Sachanlagen ausgewiesen. Die Abweichungen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus der Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Kaufpreisallokationen sowie aus Sondertilgungen von Leasingverpflichtungen. Weder im aktuellen noch im vorangegangenen Geschäftsjahr wurden bedingte Leasingzahlungen erbracht (z.B. Staffelmiete). Es liegen keine Verlängerungsoptionen der bestehenden Verträge vor. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind wie folgt fällig: scroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenBei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um erhaltene oder abgegrenzte Lieferantenrechnungen der einzelnen Solar- und Windparks. RückstellungenDie Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen enthalten die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen eines Vermögenswerts und die Wiederherstellung des Standorts, an dem dieser sich befindet. Bei der Bewertung der Rückbauverpflichtungen gibt es geringe Unsicherheiten, die sich ausschließlich auf die Höhe der Rückstellung beziehen. Dies resultiert daraus, dass die Zeitpunkte des fälligen Rückbaus der Energieerzeugungsanlagen durch die Restlaufzeit der Pachtverträge, die in einer Bandbreite zwischen 11,25 und 28,75 Jahren liegen, fest terminiert sind. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Höhe der Rückbaukosten wurde mit einer durchschnittlichen Teuerungsrate von 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %) gerechnet. Die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Der Aufwand aus der Aufzinsung beträgt im Geschäftsjahr 2018 TEUR 391 (Vorjahr: TEUR 324). Die Rückstellungen für Personalkosten enthalten im Wesentlichen Mitarbeiterboni und Tantiemen für den Vorstand. Die sonstigen Rückstellungen enthalten eine Vielzahl dem Betrage nach geringer Einzelsachverhalte. Die korrespondierenden Abflüsse werden überwiegend innerhalb eines Jahres erwartet. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR 10.764, davon entfallen TEUR 9.734 (Vorjahr: TEUR 10.004) auf passivische Abgrenzungen. Bei den passivischen Abgrenzungen handelt es sich im Wesentlichen um den Vorteil der subventionierten Darlehen der KfW-Bankengruppe zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entfallen auf die folgenden Positionen: scroll
Die sonstigen Steuern enthalten im Geschäftsjahr Verbindlichkeiten aus Kapitalertragsteuern in Höhe von TEUR 9.014, die zu Jahresbeginn 2019 an das Finanzamt abgeführt wurden. 7 SegmentberichterstattungDer Fokus der Geschäftstätigkeit des Encavis-Konzerns hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert und liegt auf dem Betrieb der bestehenden Solar- und Windparks und dem Ausbau des Portfolios. Der Konzern setzt sich aus den Segmenten Verwaltung, PV Parks, PV Service, Windparks und Asset Management zusammen. Zusätzliche Informationen zu erst- und entkonsolidierten Unternehmen können Anhang 4 entnommen werden. Das Management hat sich dazu entschieden, die Darstellung der Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2018 umfassend anzupassen. Ziel ist es, die Ertragskraft der operativen Segmente transparenter darzustellen. Im Umkehrschluss soll das Segment Verwaltung nur die Kosten zeigen, die keinen operativen Beitrag generieren. Hierfür wurden für alle Kostenarten die Sachverhalte identifiziert, die einem oder mehreren operativen Segmenten zugeordnet werden können. Nach der Identifizierung wurden die relevanten Kostenpositionen über eine Managementumlage nach jeweils sinnvollen Schlüsseln (zum Beispiel Mitarbeiter, Investitionsvolumen und Erzeugungskapazität) auf die operativen Segmente verteilt. Da dies im Sinne einer Primärumlage durchgeführt wurde, wurden die dazugehörigen konzerninternen Legalverrechnungen eliminiert. Außerdem basiert die Darstellung des Segmentberichts in Anlehnung an das interne Berichtswesen auf operativen Kennzahlen. Alle Angaben, die aufgrund dieser Anpassungen nicht mit den im Geschäftsbericht 2017 veröffentlichten Angaben übereinstimmen, sind im Folgenden mit einer "1"versehen. In Tabellen steht die "1" neben der Jahresangabe (Spaltenüberschrift), im Fließtext steht die "1" direkt hinter der entsprechenden Angabe. PV ParksDas Segment PV Parks enthält die englischen, deutschen, französischen, italienischen, niederländischen und irischen Solarparks und etwaige Holdinggesellschaften. Zudem sind die diesem Segment zugeordneten Geschäftsvorfälle der Encavis AG und der Encavis Asset Management AG enthalten. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die Produktion von Strom. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort, aus langfristigen Abnahmeverträgen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und aus der Erzielung von Marktprämien durch die Direktvermarktung an der Strombörse. PV ServiceDas Segment PV Service besteht aus der Encavis Technical Services GmbH. Zudem sind die diesem Segment zugeordneten Geschäftsvorfälle der Encavis AG enthalten. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die technische Betriebsführung von konzerneigenen und konzernfremden Solarparks. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus Betriebsführungsentgelten. WindparksIm Segment Windparks sind sämtliche Windparks in Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich und Dänemark sowie die dazugehörigen Holdinggesellschaften enthalten. Zudem sind die diesem Segment zugeordneten Geschäftsvorfälle der Encavis AG und der Encavis Asset Management AG enthalten. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die Produktion von Strom. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort oder aus Marktprämien durch die Direktvermarktung an der Strombörse. Asset ManagementDas Segment Asset Management umfasst diejenigen Geschäftsaktivitäten der Encavis Asset Management AG, die das Geschäftsfeld des Asset Managements betreffen, sowie sonstige diesem Geschäftsfeld zugeordnete Gesellschaften. Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments sind kaufmännische Dienstleistungen für das verwaltete Portfolio sowie Beratungsdienstleistungen. Diese umfassen die Auflegung von Fonds für professionelle Anleger und maßgeschneiderte und strukturierte Anlagen für diese Anlegergruppen im Bereich Erneuerbare Energien. Im Anschluss an die Strukturierung stellt Encavis zudem Asset Management Dienstleistungen für die institutionellen Fonds und andere Anlagevehikel von professionellen Anlegern und den von ihnen gehaltenen operativen Gesellschaften bereit. VerwaltungDie konzernübergreifenden Aktivitäten der Encavis AG und der Encavis Asset Management AG werden im Segment Verwaltung gesondert dargestellt. Weiterhin sind in diesem Segment die Gesellschaft Capital Stage Finance B.V. (neue Firmierung: Encavis Finance B.V.) enthalten, sowie die Encavis Renewables Beteiligungs GmbH und die Encavis Real Estate GmbH, die beide im Geschäftsjahr 2018 gegründet wurden. UmgliederungenDie Gesellschaft CHORUS Energieanlagen GmbH wurde im Geschäftsjahr aus dem Segment Asset Management in das Segment PV Parks umgegliedert. Die Vorjahreswerte in der Segmentberichterstattung wurden entsprechend angepasst. Die Segmentberichterstattung erfolgt grundsätzlich in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses, angepasst um rein bewertungstechnische, nicht zahlungswirksame Anpassungen. Der Segmentberichterstattung liegt die interne Berichterstattung nach operativen Kennzahlen zugrunde. Die Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Konzernbilanz wurden den Segmenten sachgerecht zugeordnet. Die Investitionen der Segmentberichterstattung beziehen sich auf die Zugänge der Sachanlagen und Finanzanlagen. Segmentinterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie zu fremden Dritten abgeschlossen. Die Umsatzerlöse mit Dritten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen operativen Segmente: scroll
Die wesentlichen Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Regionen: scroll
Überleitungsrechnung bereinigtes operatives EBITDADas bereinigte operative EBITDA wird wie folgt auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) übergeleitet: scroll
Zur Überleitung der Kennzahl "bereinigtes operatives EBIT" auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) müssen zusätzlich zu den in der Überleitungsrechnung genannten Bereinigungen die Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte (Stromeinspeiseverträge) und Goodwill i.H.v. TEUR 57.516 (Vorjahr: TEUR 43.214) und die Folgebewertung der aufgedeckten stillen Reserven/Lasten aus Step-ups für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Sachanlagen i.H.v. TEUR -6.955 (Vorjahr: TEUR -7.102) berücksichtigt werden. Zur Überleitung der Kennzahl "bereinigtes operatives EBT" auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) müssen zusätzlich zu den in der Überleitungsrechnung genannten sowie der vorstehenden Bereinigungen zusätzlich sonstige nicht zahlungswirksame Zinsen und ähnliche Aufwendungen und Erträge (im Wesentlichen aus Effekten aus Währungsumrechnung, Effektivzinsberechnung, Swap-Bewertung und Zinsaufwand aus subventionierten Darlehen) i.H.v. TEUR -5.127 (Vorjahr: TEUR -6.487) berücksichtigt werden. 8 Zusätzliche Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten und VerbindlichkeitenBuchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorien (2018 nach IFRS 9)scroll
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Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorien (2017 nach IAS 39)scroll
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Fair-Value-Hierarchiescroll
Die Bewertung der Zins- und Währungssicherungskontrakte erfolgt unter Zugrundelegung von Marktzins- und FX-Forward-Kurven auf Basis anerkannter mathematischer Modelle (Barwertberechnungen). Die in der Bilanz angesetzten Marktwerte entsprechen damit dem Level 2 der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13. Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Forderungen aus bedingten Gegenleistungen sowie die Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen beruhen auf Informations- und Inputfaktoren der Stufe 3. Ein Wechsel zwischen den Leveln hat weder im aktuellen noch im abgelaufenen Geschäftsjahr stattgefunden. Die nachstehende Tabelle gibt für jede Klasse von Vermögenswerten und Schulden, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und deren beizulegende Zeitwerte nicht näherungsweise den Buchwerten entsprechen, die Stufe der Bemessungshierarchie an, in der die Bemessungen des beizulegenden Zeitwertes in ihrer Gesamtheit eingeordnet sind. scroll
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumentescroll
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumentescroll
Bei Finanzinstrumenten mit kurzfristigen Fälligkeiten, einschließlich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, wird unterstellt, dass ihre beizulegenden Zeitwerte näherungsweise ihren Buchwerten entsprechen. Die folgende Übersicht zeigt eine detaillierte Überleitung der wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden in der Stufe 3. scroll
Die langfristige Earn-out-Verbindlichkeit wurde in Zusammenhang mit dem Erwerb des Solarparks Boizenburg im Geschäftsjahr 2018 erfasst. Die Auszahlung steht im Wesentlichen in Zusammenhang mit der Performance des Parks nach geplanten Reparaturmaßnahmen. Im Geschäftsjahr wurde die Verbindlichkeit um TEUR 4 aufgezinst. Die kurzfristige Earn-out-Verbindlichkeit resultiert aus dem im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Erwerb des Solarparks Capital Stage Cullompton Ltd. In Abhängigkeit von der Performance des Solarparks resultierte aus dieser Vereinbarung eine Kaufpreiszahlung in Höhe von umgerechnet TEUR 56. Der verbleibende Restwert in Höhe von TEUR 23 wurde ertragswirksam ausgebucht. Im Zuge der Asset Deals Rindum Enge 1 und 5 sowie 2 und 3 wurden ebenfalls Vereinbarungen über bedingte Gegenleistungen getroffen. Aufgrund einer Geräuschminderungsmaßnahme laufen die Windenergieanlagen in einem verringerten Betriebsmodus. Sofern durch vertraglich vereinbarte technische Anpassungen an den Windenergieanlagen eine Erhöhung der Produktion erreicht werden kann, ergibt sich hieraus eine Kaufpreiserhöhung. Eine entsprechende Evaluierung soll im Jahr 2019 erfolgen. Die langfristige Earn-out-Forderung aus dem Erwerb des Windparks UGE Markendorf Eins GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie im Geschäftsjahr 2017 wurde aufgrund des geschätzten Zahlungszeitpunktes Ende 2019 in die kurzfristigen Forderungen umgegliedert. Die kurzfristige Earn-out-Forderung aus dem Erwerb des Windparkportfolios UGE Malterhausen GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie wurde zu Beginn des Geschäftsjahrs 2018 ausgeglichen. Die folgende Tabelle stellt die in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung von IFRS 9, gegliedert nach Bewertungskategorien, dar: scroll
Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung von IFRS 9 umfassen Bewertungsergebnisse, die Erfassung und das Stornieren von Aufwendungen aus Wertminderungen sowie Zinsen und alle sonstigen Ergebnisauswirkungen aus Finanzinstrumenten. Erfolgswirksame Bestandteile des Nettoergebnisses aus Finanzinstrumenten werden in der Regel im Finanzergebnis erfasst. Die erfolgswirksame Wertberichtigung unter "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" in Höhe von TEUR 624 beinhaltet eine Korrektur des Ansatzes der Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern. Im Posten "Derivate ohne Hedge-Beziehung (finanzielle Verbindlichkeiten)" sind Ergebnisse aus den Instrumenten enthalten, die nicht als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert sind. Des Weiteren enthält die Position die ergebniswirksamen Effekte aus dem ineffektiven Teil der Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrument gemäß IFRS 9 designiert sind, die Bewertung der Devisentermingeschäfte sowie die aus der Hedge-Rücklage im OCI recycelten ergebniswirksamen Effekte für Finanzinstrumente, die nicht mehr effektiv sind. In den Nettogewinnen oder -verlusten dieses Postens sind keine Zins- oder Dividendenerträge enthalten. Unter IFRS 9 werden Nettogewinne und -verluste, die unter IAS 39 in der Bewertungskategorie "AfS" in der Regel aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral ausgewiesen wurden, als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVPL) eingestuft. Sie erfüllen die Kriterien einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht, da die Zahlungsströme hieraus nicht nur Zins- und Tilgungsleistungen darstellen. Zum 1. Januar 2018 wurden folglich die bisher über das sonstige Ergebnis direkt im Eigenkapital erfassten Bewertungseffekte dieser Instrumente des Konzerns umgegliedert. Die folgende Tabelle stellt die in 2017 in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung von IAS 39, gegliedert nach Bewertungskategorien, dar: scroll
Die folgenden Zinserträge und Zinsaufwendungen resultieren aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: scroll
Nicht enthalten sind insbesondere Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Derivaten sowie Zinserträge und Zinsaufwendungen von Vermögenswerten und Schulden außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 7. ZinsswapsDer beizulegende Zeitwert von Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme unter Verwendung der Zinsstrukturkurven zum Stichtag und der mit den Verträgen verbundenen Kreditrisiken bestimmt. Zum Bilanzstichtag bestehen im Konzern insgesamt 96 (31. Dezember 2017: 88) Zinsswaps, aus denen der Konzern variable Zinszahlungen erhält und fixe Zinszahlungen leistet. Grundsätzlich handelt es sich um sogenannte amortisierende Zinsswaps, deren Nominalvolumen regelmäßig zu definierten Terminen reduziert wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt das per Stichtag bestehende Nominalvolumen sowie den durchschnittlichen (volumengewichteten) fixen Zinssatz und den beizulegenden Zeitwert. Dabei wird unterschieden, ob die Zinsswaps in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden sind oder nicht. scroll
Alle von Encavis nach IAS 39 designierten Sicherungsbeziehungen erfüllen auch die Anforderungen nach IFRS 9 und werden daher als fortdauernde Sicherungsbeziehungen ("continuing hedges") behandelt. Die folgende Tabelle enthält Angaben zum Nominalvolumen der Sicherungsinstrumente in einer Sicherungsbeziehung: scroll
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu Sicherungsinstrumenten im Rahmen von Cash Flow Hedges: scroll
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu Gewinnen und Verlusten aus Cash Flow Hedges: scroll
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Die Marktwertänderung der Swaps, die nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, wurde als Aufwand in Höhe von TEUR 952 (Vorjahreszeitraum: Ertrag i.H.v. TEUR 1.229) ergebniswirksam erfasst. Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die gesicherten Grundgeschäfte für Absicherungen von Zahlungsströmen: scroll
Grundsätze des RisikomanagementsEncavis unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie geplanten Geschäftsvorfälle im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch laufende Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden je nach Einschätzung des Risikos derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, werden die Zinssicherungsinstrumente nur mit renommierten Finanzinstituten mit guter Bonität abgeschlossen. Grundsätzlich werden nur Risiken, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben, abgesichert. ZinsrisikoDas Zinsrisiko birgt das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen resultiert neben den Akquisitionsfinanzierungen im Wesentlichen aus den Finanzierungen der einzelnen Objekte, sofern sie variabel ausgestaltet sind. Wenn das Marktzinsniveau für die variabel ausgestalteten Darlehen, die nicht über einen Swap abgesichert sind, zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 91) höher ausgefallen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 91) niedriger ausgefallen. Für die übrigen Finanzierungen bestehen unbedingte Zinssicherungsgeschäfte in Form von Zinsswaps über das komplette Nominalvolumen, wodurch sich nur marginale Schwankungen im laufenden Konzernergebnis ergeben. Dahingegen führt die Veränderung der Marktzinserwartung zu einer geänderten Bewertung der erwarteten Vor- und Nachteile aus der Zinssicherung, die sich - sofern die Derivate in einer effektiven Sicherungsbeziehung bestehen -annahmegemäß ausschließlich auf die Veränderung der Hedge-Rücklage auswirkt. Für Derivate außerhalb einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 führt die Veränderung der Erwartung entsprechend direkt zu einer Ergebnisveränderung. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wären das Ergebnis vor Steuern um TEUR 8.734 (Vorjahr: TEUR 6.877) höher und die Hedge-Rücklage im Eigenkapital vor Steuern um TEUR 11.521 (Vorjahr: TEUR 12.692) höher gewesen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wären das Ergebnis vor Steuern um TEUR 8.485 (Vorjahr: TEUR 7.346) niedriger und die Hedge-Rücklage im Eigenkapital vor Steuern um TEUR 13.466 (Vorjahr: TEUR 14.388) niedriger gewesen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich durch die Erhöhung (Verringerung) des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag die Nettozahlungsabflüsse aus den Zinssicherungsinstrumenten über die gesamte Laufzeit der Zinsswaps verringern (erhöhen) und sich somit der Barwert erhöht (verringert). WechselkursrisikoDie Gesellschaft hat an ihre britischen und dänischen Tochtergesellschaften bzw. die Projektgesellschaften Darlehen in britischen Pfund bzw. dänischen Kronen ausgegeben. Die Darlehen unterliegen damit grundsätzlich Wechselkursschwankungen zwischen dem britischen Pfund bzw. der dänischen Krone und dem Euro. Die hieraus resultierenden Risiken aus Wechselkursschwankungen werden gemäß IFRS 7 mittels einer Fremdwährungssensitivitätsanalyse dargestellt. Da die dänische Krone dem Wechselkursmechanismus II unterliegt und somit seit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 an diesen gebunden ist, wird auf eine Sensitivitätsanalyse bezüglich der dänischen Krone verzichtet. Wenn der Euro gegenüber dem britischen Pfund um 10 % ansteigt, würden sich das Jahresergebnis und das Eigenkapital um TEUR 5.533 (Vorjahr: TEUR 6.614) verringern. Dies ist darauf zurückzuführen, dass aus Konzernsicht die bestehenden Forderungen um den Aufwand aus der Währungsumrechnung anzupassen sind. Würde der Euro gegenüber dem britischen Pfund um 10 % an Wert verlieren, würden das Jahresergebnis und das Eigenkapital um TEUR 6.762 (Vorjahr: TEUR: 8.083) steigen. Das Wechselkursrisiko, welches im Zusammenhang mit Zins- und Tilgungsleistungen britischer Tochtergesellschaften in der funktionalen Währung des Konzerns (Euro) besteht, wird mit kombinierten Zins-Währungs-Swaps abgesichert. Die Risiken werden mit dem Ziel abgesichert, die Volatilität der Zins- und Tilgungsleistungen zu minimieren. Weitere wesentliche Wechselkursrisiken nach IFRS 7 bestehen derzeit im Encavis-Konzern nicht. KreditrisikoDas Kreditrisiko beschreibt das Risiko, dass Gegenparteien nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen vereinbarungsgemäß zu erfüllen. Bei den Forderungen der Solar- und Windparks handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf der produzierten Kilowattstunden. Die Abnahme des produzierten Stroms, die auf vertraglich basierten Vergütungssätzen basiert, ist in nahezu allen Märkten, auf denen Encavis aktiv ist, gesetzlich geregelt und sichergestellt. Durch den Markteintritt in Großbritannien und Dänemark hat der Konzern auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Gegenparteien nicht ausschließlich semi-öffentliche Netzunternehmen oder vergleichbare Organisationen, sondern privatwirtschaftliche Unternehmen sind. Der Konzern unterliegt hieraus allerdings keinem erheblichen Ausfallrisiko, da es sich um renommierte Unternehmen mit einer guten bzw. sehr guten Bonität handelt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich kurzfristige Forderungen, die in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Tagen je nach Land ausgeglichen werden. Das maximale Ausfallrisiko ist auf die Buchwerte der entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen begrenzt. Bei der erstmaligen Erfassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Forderungen erfasst der Konzern Wertminderungen nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste. Für den Fall, dass ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt, werden zudem Wertberichtigungen auf der Basis individueller Vermögenswerte vorgenommen. Sofern die Abrechnungen der produzierten Kilowattstunden, die in der Regel durch die Abnehmer erfolgen, oder die Zahlungen der Abrechnungen nicht in den fristgemäßen Zeiträumen erfolgen, liegt ein solcher Hinweis vor. Zudem werden weitere objektive Hinweise, wie beispielsweise Insolvenzfälle, laufend beobachtet. Bei Überfälligkeit werden die entsprechenden Positionen nochmals detailliert geprüft und gegebenenfalls wird eine weitere Wertberichtigung gebildet. Die Ausfallquote der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt in der Berichtsperiode 0 % (Vorjahr: 0 %). Im Einzelnen sind die folgenden Positionen von Wertminderungen betroffen: Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an. Dieses basiert auf dem sogenannten Lifetime Expected Loss. Um die erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu weitestgehend homogenen Gruppen zusammengefasst, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzten Ausfallrisiken. Insbesondere erfolgte eine Trennung nach staatlichen und semi-öffentlichen Abnehmern, die den Großteil der Abnehmer im Bereich der Stromproduktion stellen, und privaten Abnehmern. Private Abnehmer gibt es für den Encavis-Konzern vorwiegend im Segment Asset Management sowie in geringerem Umfang auch im Bereich der Stromabnehmer. Per 1. Januar 2018 wurde im Zuge der Erstanwendung des IFRS 9 eine Wertminderung in Höhe von TEUR 95 auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet (die Wertminderung nach IAS 39 zum 31. Dezember 2017 betrug TEUR 0). Der Eröffnungswert für die Wertminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen per 1. Januar 2018 berechnet sich auf Basis des bilanzierten Forderungsbestandes zum 31. Dezember 2017. Im Geschäftsjahr 2018 hat sich die Wertminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 75 auf TEUR 170 erhöht. Nach dem Incurred Loss Model (bereits eingetretene Kreditausfälle) des IAS 39 hätte in der Berichtsperiode kein Wertminderungsaufwand erfasst werden müssen. Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und sonstige Ausleihungen sowie sonstige kurzfristige ForderungenDer Konzern schätzt die Ausfallrisiken für begebene Ausleihungen und sonstige kurzfristige Forderungen prinzipiell als gering ein, weshalb für diese Positionen eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle gebildet wurde. Per 1. Januar 2018 wurde im Zuge der Erstanwendung des IFRS 9 eine Risikovorsorge in Höhe von TEUR 62 gebildet (die Wertminderung nach IAS 39 zum 31. Dezember 2017 betrug TEUR 0). Die Risikovorsorge beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 68. Wesentliche Schätzunsicherheiten und ErmessensspielräumeDer Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte basiert auf Schätzungen für Kreditausfälle und erwarteten Ausfallquoten. Der Konzern übt bei dieser Einschätzung Ermessensspielräume aus. Auch geringe Abweichungen bei den für die Kalkulation verwendeten Bewertungsparametern können - insbesondere aufgrund der Höhe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - zu wesentlichen Abweichungen in der Berechnung führen. Entwicklung der Wertminderungen im GeschäftsjahrDer Schlussbilanzwert der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Ausleihungen und sonstige kurzfristige Forderungen wird wie folgt auf den Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet und bis zum Geschäftsjahresende fortentwickelt: scroll
Uneinbringlich abgeschriebene Beträge beziehungsweise eine Inanspruchnahme der gebildeten Wertberichtigungen gab es im Geschäftsjahr nicht. Die Veränderung der erfassten Wertminderungen resultiert ausschließlich aus der Schwankung im Forderungsbestand zwischen dem Jahresbeginn und dem Jahresende sowie aus der Entwicklung der zugrundeliegenden Zinsparameter der einzelnen Länderportfolios. Das maximale Ausfallrisiko für den Encavis Konzern bemisst sich also anhand des Buchwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Ausleihungen und Forderungen, die allesamt zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und damit dem Wertminderungsmodell unterliegen. Ebenso unterliegen die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte einem vollständigen Ausfallrisiko. Auf diese wird aufgrund des Ansatzes zum Marktwert kein Wertminderungsmodell angewandt, sondern eine Bewertung anhand sonstiger Marktparameter. Sicherheiten, die diese genannten Ausfallrisiken mindern würden, werden derzeit vom Encavis Konzern nicht gehalten. Aus der Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind keine wesentlichen Beträge in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns erfasst worden. Sollten vermehrt Kreditausfälle in den finanziellen Vermögenswerten des Konzerns auftreten, würde die Einstufung des Ausfallrisikos angepasst werden. Zum Bilanzstichtag war dies nicht erforderlich. Eine Bündelung von Kreditrisiken ist im Konzern nicht ersichtlich aufgrund der Diversifikation über unterschiedliche Ländermärkte und Abnehmer. Die nachfolgende Tabelle stellt die Bruttobuchwerte finanzieller Vermögenswerte nach Ratingklassen dar. Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien bestehen derzeit nicht. scroll
LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 175.564 (Vorjahr: TEUR 124.388) verfügt. Darüber hinaus werden aus den laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedienen können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und die Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. IFRS 7 verlangt weiterhin eine Fälligkeitsanalyse für sowohl derivative als auch originäre finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, wie die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2018 (31. Dezember 2017) die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen. scroll
Bei der Ermittlung der Beiträge wurde grundsätzlich wie folgt vorgegangen: Falls der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Die Zinsauszahlungen von Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung werden auf Basis von Terminzinssätzen ermittelt. Die angegebenen Cashflows der Finanzierungs- und Leasingverbindlichkeiten setzen sich aus deren undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern können durch ein Kündigungsrecht mit Abfindungsanspruch in Teilen jederzeit fällig werden und sind daher partiell als kurzfristige Schuld eingestuft. Bei den derivativen Finanzinstrumenten werden die undiskontierten Nettoauszahlungen dargestellt. 9 Erläuterungen zur Konzern-KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen des Finanzmittelfonds im Encavis-Konzern. Der Finanzmittelfonds besteht aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind TEUR 76.927 (Vorjahr: TEUR 71.188) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solar- und Windparks als Sicherheit dienen und nur in Absprache mit den kreditgebenden Banken für die jeweilige Gesellschaft verwendet werden können, sowie in geringerem Umfang verfügungsbeschränkte liquide Mittel bei der Encavis AG und der CSG IPP GmbH. Anpassungen von VorjahreszahlenEncavis hat im Geschäftsjahr die Zusammensetzung einzelner Positionen der Kapitalflussrechnung adjustiert, um den Abschlussadressaten zuverlässigere und relevantere Informationen zu vermitteln. Die Vorjahresinformationen in der Konzern-Kapitalflussrechnung beinhalten die angepassten Werte. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Anpassungen für den Vorjahreszeitraum: scroll
Alle Angaben, die aufgrund dieser Anpassung nicht mit den im Geschäftsbericht 2017 veröffentlichten Angaben übereinstimmen, sind im Folgenden mit einer "2" versehen. In Tabellen steht die "2" neben der Jahresangabe (Spaltenüberschrift bzw. Zeilenbeschriftung), im Fließtext steht die "2" direkt hinter der entsprechenden Angabe. Überleitung der Bewegung der Schulden auf die Cashflows aus FinanzierungstätigkeitenSeit dem 1. Januar 2017 erfolgt die Bewertung der bilanziellen Entwicklung von Schulden aus Finanzierungsaktivitäten bezüglich der Zusammensetzung aus zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen, wobei als zahlungswirksames Kriterium die Klassifizierung als Bestandteil des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit maßgeblich ist. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Eröffnungsbestände zu den Schlussbeständen der Bilanzpositionen. scroll
Die Summe der zahlungswirksamen Cashflows (Aufnahme von Finanzkrediten, Tilgung von Finanzkrediten, gezahlte Zinsen und Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile) bildet die entsprechenden Bestandteile aus dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Konzern-Kapitalflussrechnung ab. Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR 842 den nicht beherrschenden Anteilen als Ausschüttung im Eigenkapital zugewiesen, weshalb die Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile um diesen Betrag von dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit abweichen. Es wurde eine Untergliederung der nicht zahlungswirksamen Veränderungen der Verbindlichkeiten in Veränderungen aus Erwerben, Wechselkursänderungen, Änderungen im beizulegenden Zeitwert, Umgliederungen, Zinsaufwendungen und sonstige, nicht in den anderen Kategorien subsumierte Bewertungseffekte, vorgenommen. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten abweichend zur Position in der Bilanz keine Kontokorrentkonten der Banken, da sie keinen Finanzierungscharakter besitzen. 10 Haftungsverhältnisse und sonstige VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen Mietverträge für den Konzern mit einer Verpflichtung von insgesamt TEUR 7.233 (Vorjahr: TEUR 4.961). Die Erhöhung der Verpflichtungen aus Mietverträgen im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Erweiterung der Mietfläche am Standort Hamburg. Daneben bestehen Standard-Leasingverträge, deren Klassifizierung nach IAS 17.8 im sogenannten Operating-Leasing erfolgt. Die Leasinggegenstände werden beim Leasinggeber aktiviert. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für den Zeitraum von ein bis fünf Jahren TEUR 80. Es fallen keine Leasingraten für mehr als fünf Jahre an. Diese Angaben erfolgen gemäß IAS 17.35. scroll
Der Aufwand aus Leasingverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 286 (Vorjahr: TEUR 234), für Pachten und Nutzungsentschädigungen TEUR 8.219 (Vorjahr: TEUR 6.881). Es bestehen zum 31. Dezember 2018 Haftungsverhältnisse aus Mietbürgschaften in Höhe von TEUR 218 (Vorjahr: TEUR 151). Des Weiteren hat die Encavis AG für fünf französische und zwei niederländische Tochtergesellschaften, die auch verbundene Unternehmen darstellen, Bürgschaften in Höhe von insgesamt TEUR 4.799 (Vorjahr: TEUR 4.799) gestellt. Mit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften nicht gerechnet. Die Encavis AG ist Stillhalter einer Put-Option, die dem Optionsberechtigten das Recht gewährt, der Encavis AG 100 % der Anteile an einer Holdinggesellschaft für Solar- und Windparks sowie etwaige Darlehensforderungen gegenüber dieser Holdinggesellschaft zu einem bestimmten Preis (zum Bilanzstichtag: TEUR 6.383) anzudienen. Im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung haftet die Encavis AG für Verbindlichkeiten gegenüber fremden Dritten bis zu einem Maximalbetrag von TEUR 20.000. Davon wurden zum Bilanzstichtag bereits TEUR 4.255 als Sicherheit hinterlegt. 11 Ereignisse nach dem BilanzstichtagVom Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bis zur Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018 haben sich die Rahmenbedingungen des Geschäfts der Encavis-Gruppe über die nachstehenden Sachverhalte hinaus nicht wesentlich verändert. Encavis AG erwirbt weiteren Solarpark in den Niederlanden und baut die Erzeugungsleistung auf dem niederländischen Markt auf mehr als 100 MW ausAm 14. Januar 2019 hat die Encavis AG bekannt gegeben, einen weiteren Solarpark in den Niederlanden mit einer Erzeugungsleistung von über 14 MW erworben zu haben. Der im Januar 2019 erworbene Solarpark "Zierikzee" in der Provinz Zeeland wurde Ende des Jahres 2018 an das Stromnetz angeschlossen und hat eine Erzeugungsleistung von 14,1 MW. In den ersten 15 Jahren erhält der Solarpark eine Einspeisevergütung von knapp 11 Eurocent pro kWh, anschließend den jeweiligen Marktpreis. Encavis erwartet, ab dem ersten vollen Betriebsjahr mit dem Solarpark Zierikzee Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro jährlich zu erwirtschaften. Das Investitionsvolumen einschließlich der projektbezogenen Fremdfinanzierungskosten beläuft sich auf 10,6 Millionen Euro. Der Verkäufer bleibt mit einem Anteil von insgesamt 10 % an dem Solarpark beteiligt. Mit dem neu erworbenen Solarpark steigt die aktive Erzeugungsleistung der Encavis AG in den Niederlanden auf rund 106 MW an. Encavis trägt damit zu einer nachhaltigen und grünen Energieversorgung in den Niederlanden bei. Encavis Asset Management AG investiert für institutionelle Anleger rund 40 Millionen Euro in Erneuerbare-EnergienAnlagen in BayernAm 21. Februar 2019 hat Encavis bekanntgegeben, für zwei Portfolios institutioneller Investoren insgesamt rund 40 Millionen Euro in zwei Windparks und einen Solarpark investiert zu haben. Die Anlagen befinden sich an ertragreichen Standorten in den bayrischen Landkreisen Aichach-Friedberg, Bayreuth und Hof. Die Anlagen des Windparks Baar vom Typ Nordex N117/3 MW sind seit November 2017 am Netz und profitieren von einer garantierten Einspeisevergütung in Höhe von 7,69 Eurocent je eingespeister kWh. Die Windräder wurden im Kreis Aichach-Friedberg errichtet. Bereits im Februar 2017 wurden die Windkraftanlagen vom Typ Vestas V126/3,45 MW des Windparks Körbeldorf bei Bayreuth in Betrieb genommen, die eine Einspeisevergütung von 8,38 Eurocent pro kWh erhalten. Der Solarpark Friedmannsdorf mit einer Gesamtleistung von rund 10 MW wird derzeit in Landkreis Hof errichtet. Es sollen Module von Canadian Solar und Huawei-Wechselrichter verbaut werden. Die Inbetriebnahme ist im 2. Quartal 2019 vorgesehen. Mit dieser Transaktion kann das Segment Asset Management des Konzerns erheblich gestärkt werden. Encavis AG erhält "Investment Grade Rating" von Scope RatingsAm 19. März 2019 wurde Encavis von der Ratingagentur Scope Ratings (kurz: Scope) erstmalig bewertet und erhielt ein Emittentenrating im Investment Grade-Bereich (BBB-); der Ausblick für das Rating ist stabil. Scopes Ratingeinschätzung berücksichtigt unter anderem das risikoaverse Geschäftsmodell aus dem Betrieb von Solar- und Windkraftanlagen mit langfristig und staatlich garantierten Einspeisevergütungen. Darüber hinaus trägt auch die konsequent ausgebaute regionale Diversifikation des Portfolios sowie der hohe Anteil der Non-Recourse-Finanzierungen (regresslose Finanzierungen) an der Wachstumsfinanzierung von Encavis zu dieser guten Bewertung bei. Die Ratingagentur Scope bescheinigt Encavis damit wie erwartet eine sehr gute und nachhaltige Bonität. Mit dem Emittentenrating gibt Scope den Marktteilnehmern auf den internationalen Finanzmärkten eine klare Orientierung und unabhängige Einschätzung über die aktuelle und mittelfristige Bonitätslage des Unternehmens und sorgt damit für mehr Sicherheit und Transparenz. Mit der Bewertung als Investment-Grade durch eine anerkannte Ratingagentur dürften sich für die Encavis nicht nur die Bandbreite an Optionen für die zukünftige Wachstumsfinanzierung erweitern, sondern auch die Höhe der Kosten für die Aufnahme dieser Mittel dürfte sich verringern. 12 Beziehungen zu nahestehenden Personen und UnternehmenIm Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unterhält die Muttergesellschaft Encavis AG Beziehungen zu Tochtergesellschaften und zu anderen nahestehenden Unternehmen (assoziierte Unternehmen und Unternehmen mit demselben Personal in Schlüsselpositionen) und Personen (Hauptaktionäre, Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie Verwandte dieser Personen). Geschäftsvorfälle mit Personen in Schlüsselpositionen des ManagementsDie nach IAS 24 anzugebende Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Die aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet: scroll
Der Ausweis der anteilsbasierten Vergütungen beinhaltet den im Geschäftsjahr erfassten Aufwand für die Aktienoptionsprogramme AOP 2012, AOP 2017 und AOP 2018. Die Höhe der Rückstellung für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich für die Mitglieder des Vorstands beträgt TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 8). Assoziierte UnternehmenGeschäftsvorfälle mit assoziierten Unternehmen erfolgen zu Bedingungen, die denen mit unabhängigen Geschäftspartnern entsprechen. Offene Positionen am Jahresende sind unbesichert und zinslos und der Ausgleich erfolgt in bar. Garantien an oder von nahestehenden Unternehmen und Personen bezüglich Forderungen oder Verbindlichkeiten wurden nicht gewährt. scroll
Gemeinsame VereinbarungenDie Beteiligung an der Richelbach Solar GbR in Höhe von TEUR 120 zum 31. Dezember 2018 (Vorjahr: TEUR 240) ist aufgrund der vertraglich gestalteten Mitbestimmungsrechte der beiden beteiligten Solarparks als gemeinsame Tätigkeit gemäß IFRS 11 klassifiziert. Sämtliche Entscheidungen müssen einstimmig gefasst werden. Die Gesellschafter haben nur gemeinsam Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten, die ausschließlich daran ausgerichtet sind, die Infrastruktur für die Solarparks zur Verfügung zu stellen. Encavis bilanziert ihre Beteiligung an der gemeinsamen Tätigkeit durch die Erfassung ihres Anteils an den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erlösen und Aufwendungen gemäß ihren vertraglich übertragenen Rechten und Verpflichtungen. Sonstige nahestehende Unternehmen oder PersonenZum Bilanzstichtag bestehen Mietverträge zu marktüblichen Konditionen mit der B&L Holzhafen West GmbH & Co. KG über Büroflächen für die Encavis AG. Die Summe der Transaktionen im Geschäftsjahr 2018 mit der B&L Holzhafen West GmbH & Co. KG beträgt TEUR 599 (Vorjahr: TEUR 522). Zum Bilanzstichtag existieren keine ausstehenden Salden aus Transaktionen mit der B&L Holzhafen West GmbH & Co. KG. Für die Gesellschaft Encavis Asset Management AG besteht mit der PELABA Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, einem dem Aufsichtsratsmitglied Peter Heidecker zuzurechnenden Unternehmen, ein Mietvertrag bezüglich der Büroflächen des Segments Asset Management in Neubiberg. Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis 2019 und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird. Die Monatsmiete basiert auf marktüblichen Konditionen. Die Summe der Transaktionen im Geschäftsjahr 2018 mit der PELABA Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG beträgt TEUR 157 (Vorjahr: TEUR 119). Zum Bilanzstichtag existiert ein ausstehender Saldo aus Transaktionen mit der PELABA Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 15. 13 Ergebnis pro AktieDie gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wurde, wird aus der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien, die für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wurde, im Folgenden abgeleitet. Die potenziellen Aktien aus der herausgegebenen Hybrid-Wandelanleihe finden aufgrund des Verwässerungsschutzes im Sinne des IAS 33.41 keine Berücksichtigung bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie. scroll
14 VorstandIm Geschäftsjahr haben sich folgende Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands ergeben: Mit Wirkung zum 26. April 2018 hat Herr Holger Götze sein Amt als Vorstandsmitglied der Encavis AG niedergelegt. Die gewährten Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen TEUR 2.126 (Vorjahr: TEUR 2.111). Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Beirätenscroll
Sämtliche Angaben für den aktiven Vorstand sowie individualisierte Angaben und weitere Einzelheiten zum Vergütungssystem sind im Vergütungsbericht im Lagebericht enthalten. 15 AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats der Encavis AGscroll
Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsraten/Beiratenscroll
16 Corporate GovernanceDie Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 17 Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersPricewaterhouseCoopers Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Hamburg, ein Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer in Berlin, ist seit dem Geschäftsjahr 2016 Abschlussprüfer der Gesellschaft. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer sind die Herren Claus Brandt und Martin Zucker, die den Abschluss das dritte Mal in Folge unterschreiben. Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2018 als Aufwand erfasste Gesamthonorar gliedert sich wie folgt: scroll
Unter den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen werden insbesondere Honorare für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, die prüferische Begleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung von neuen Rechnungslegungsvorschriften sowie Honorare für weitere Prüfungsleistungen ausgewiesen. 18 Anteilsbesitzliste gemäß § 313 Abs. 2 HGBIn den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2018 sind neben der Encavis AG folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden: scroll
1)
Erstkonsolidierung im Geschäftsjahr 2018 Weitere Angaben nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGBscroll
Die Beteiligungsquoten entsprechen den Stimmrechtsquoten. 19 MitteilungspflichtenDie Encavis AG, Hamburg, Deutschland, hat in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 20. März 2019 folgende Mitteilungen gemäß § 40 Abs. 1 erhalten: Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2018 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Dr. Cornelius Liedtke, Deutschland, an der Encavis AG zum 16. Mai 2018 aufgrund einer Poolvereinbarung die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und ab diesem Tag 6,96 % (das entspricht 8.927.042 Stimmrechten) betrug. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende Gesellschaft, deren Stimmrechtsanteil an der Encavis AG 3 % oder mehr betrug, gehalten: Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland. Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2018 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Elke Liedtke, Deutschland, an der Encavis AG zum 16. Mai 2018 aufgrund einer Poolvereinbarung die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und ab diesem Tag 6,96 % (das entspricht 8.927.042 Stimmrechten) betrug. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende Gesellschaft, deren Stimmrechtsanteil an der Encavis AG 3 % oder mehr betrug, gehalten: Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland. Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 20. Juni 2018 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland, am 14. Juni 2018 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritten hat und ab diesem Tag 20,02 % (25.913.473 Stimmrechte) betragen hat. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende Gesellschaft, deren Stimmrechtsanteil an der Encavis AG 3 % oder mehr betrug, gehalten: AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland. Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 14. August 2018 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Albert Büll, Hamburg, Deutschland, an der Encavis AG zum 2. Juli 2018 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritten hat und ab diesem Tag 20,06 % (25.963.473 Stimmrechte) betragen hat. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende Gesellschaft, deren Stimmrechtsanteil an der Encavis AG 3 % oder mehr betrug, gehalten: AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland. Bei der Mitteilung handelte es sich nach Angaben des Mitteilungspflichtigen um eine freiwillige Konzernmeldung aufgrund einer Schwellenunterschreitung auf Ebene eines Tochterunternehmens. Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Albert Büll, Hamburg, Deutschland, an der Encavis AG zum 25. September 2018 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritten hat und ab diesem Tag 20,18 % (26.126.656 Stimmrechte) betragen hat. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende Gesellschaft, deren Stimmrechtsanteil an der Encavis AG 3 % oder mehr betrug, gehalten: AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland. Bei der Mitteilung handelte es sich nach Angaben des Mitteilungspflichtigen um eine freiwillige Konzernmeldung aufgrund einer Schwellenunterschreitung auf Ebene eines Tochterunternehmens infolge von internen Umstrukturierungen. Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 23. November 2018 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Albert Büll, Hamburg, Deutschland, an der Encavis AG zum 21. November 2018 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritten hat und ab diesem Tag 20,21 % (26.159.904 Stimmrechte) betragen hat. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende Gesellschaft, deren Stimmrechtsanteil an der Encavis AG 3 % oder mehr betrug, gehalten: AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland. Bei der Mitteilung handelte es sich nach Angaben des Mitteilungspflichtigen um eine freiwillige Konzernmeldung aufgrund einer Schwellenunterschreitung auf Ebene eines Tochterunternehmens infolge von internen Umstrukturierungen. Mit Bezug auf die nach § 33 ff. WpHG geltenden Meldeschwellen für Stimmrechtsanteile (3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75 %) hielten zum 20. März 2019 die AMCO Service GMBH mehr als 20 %, die Dr. Liedtke Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH mehr als 5 % sowie die Lobelia Beteiligungsgesellschaft und die PELABA Anlagenverwaltungs GmbH & Co. KG jeweils mehr als 3 % der Stimmrechtsanteile an der Encavis AG. 20 Zeitpunkt der Genehmigung zur VeröffentlichungDer vorliegende Konzernabschluss wurde mit Beschluss des Vorstands der Encavis AG vom 21. März 2019 zur Veröffentlichung freigegeben. 21 Konzern-Anlagespiegelscroll
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22 Konzern-Segmentberichterstattung (operativ)1scroll
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Die Vorjahreszahlen wurden teilweise aufgrund von Änderungen der Zusammensetzung der
Segmente angepasst (s. Anhang 7). Eine Überleitung der IFRS-Kennzahlen auf die operativen
Kennzahlen ist im Lagebericht aufgeführt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Encavis AG, HamburgVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Encavis AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Encavis AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-AprVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Bilanzierung latenter Steuern 2 Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften 3 Unternehmenszusammenschlüsse Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Bilanzierung latenter Steuern1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen aktive latente Steuern in Höhe von € 118,2 Mio sowie passive latente Steuern in Höhe von € 234,5 Mio ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste sowie Zinsvorträge genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Insgesamt wurden auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste von € 44,5 Mio für Gewerbesteuer, € 57,6 Mio für Körperschaftsteuer sowie Zinsvorträge in Höhe von € 38,5 Mio keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen nicht wahrscheinlich ist. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist. Insbesondere führte die hohe Zahl der in den vergangenen Jahren und im Berichtsjahr erworbenen ausländischen Tochtergesellschaften zu der Entstehung von temporären Differenzen aus der Erwerbsbilanzierung. Die Bilanzierung der entsprechenden latenten Steuern erfordert im besonderen Maße die Beurteilung der Besonderheiten der jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Capital Markets & Accounting Advisory Services unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Zinsvorträge auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaften beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Hinsichtlich der latenten Steuern von ausländischen Tochtergesellschaften haben wir verstärkt die Expertise der PwC-Gesellschaften in den jeweiligen Ländern herangezogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in den Abschnitten 3.13, 5.8 und 6.7 des Konzernanhangs enthalten. 2 Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften1 Die Gesellschaften des Encavis-Konzerns schließen eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs- und Zinsrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ab. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien des Encavis-Konzerns dokumentiert ist. Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus Umsatzerlösen, Absatz- und Beschaffungsgeschäften sowie Finanzierungen in Fremdwährung. Mit der Zinssicherung wird das Ziel verfolgt, keiner variablen Verzinsung ausgesetzt zu sein. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die positiven beizulegenden Zeitwerte der insgesamt zur Sicherung eingesetzten und nach IFRS 9 in eine Sicherungsbeziehung eingebundenen derivativen Finanzinstrumente betragen zum Bilanzstichtag € 2,0 Mio, die negativen beizulegenden Zeitwerte betragen € 19,6 Mio. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden bis zur Fälligkeit des gesicherten Zahlungsstroms (effektiver Teil) über die Dauer der Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag waren kumuliert € 1,2 Mio als erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge vor Ertragsteuern erfasst. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und Anzahl der Sicherungsgeschäfte sowie der sich aus der Bilanzierung und Bewertung ergebenden möglichen Ergebnisauswirkungen von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Corporate Treasury Solutions unter anderem die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen sowie die Bilanzierung der Eigenkapital- und Ergebniseffekte aus den diversen Sicherungsgeschäften gewürdigt. Mit diesen gemeinsam haben wir unter anderem das eingerichtete interne Kontrollsystem im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik beurteilt. Ferner haben wir bei der Beurteilung der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert auch die Berechnungsmethoden auf Basis von Marktdaten und den verwendeten Basisdaten nachvollzogen. Hinsichtlich der Absicherung erwarteter Zahlungsströme haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade in der Vergangenheit und die erwarteten Sicherungsgrade in der Zukunft sowie die entsprechenden Effektivitätstests beurteilt. Zur Beurteilung der Vollständigkeit der Sicherungsinstrumente und der Richtigkeit der beizulegenden Zeitwerte der Währungs- und Zinsderivate haben wir Bankbestätigungen zum Bilanzstichtag eingeholt. Die zugrunde liegenden Parameter haben wir hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Richtigkeit beurteilt und nachvollzogen, dass diese Parameter hinreichend dokumentiert und begründet sind. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Sicherungsgeschäften sind im Abschnitt 8 des Konzernanhangs enthalten. 3 Unternehmenszusammenschlüsse1 Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt acht Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert. Insgesamt betrug der Kaufpreis für die Unternehmenserwerbe € 44,2 Mio. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zum Fair Value am Tag des Erwerbs angesetzt. Unter Berücksichtigung eines zuzurechnenden anteilig erworbenen Nettovermögens von € 37,8 Mio ergibt sich aus den Unternehmenszusammenschlüssen des Geschäftsjahres ein negativer Unterschiedsbetrag (Ertrag) von € 6,4 Mio. Aufgrund der insgesamt betragsmäßig wesentlichen Auswirkungen der Unternehmenserwerbe auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Encavis-Konzerns und aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen sowie der Bewertung und die damit verbundenen Schätzunsicherheiten der Unternehmenserwerbe waren diese im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung der Unternehmenserwerbe haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Valuation & Strategy zunächst die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen der Unternehmenserwerbe eingesehen und nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir unter anderem die vom Encavis-Konzern gezahlten Kaufpreise als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile und Vermögenswerte mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Für die genannten Unternehmenserwerbe haben wir die zugrundeliegenden Eröffnungsbilanzwerte beurteilt. Die berechneten Fair Values (Fair Values bspw. von Einspeiserechten) wurden von uns durch Abstimmung der wesentlichen Planungsannahmen und der verwendeten Parameter mit dem Management beurteilt. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen. In Summe konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass der Erwerb der jeweiligen Anteile unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sachgerecht abgebildet wurde. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Unternehmenstransaktionen sind im Abschnitt 4.2 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. August 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Encavis AG, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICH ER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Claus Brandt.
Hamburg, den 21. März 2019 PricewaterhouseCoopers GmbH Claus Brandt, Wirtschaftsprüfer ppa. Martin Zucker, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermitteln und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
Hamburg, März 2019 Encavis AG Vorstand Dr. Dierk Paskert, CEO Dr. Christoph Husmann, CFO GlossarAbkürzungen und Begriffe aus der Energiewirtschaftscroll
Abkürzungen und Begriffe aus der Finanzwirtschaft und dem wirtschaftlichen Umfeldscroll
www.encavis.com Encavis AGGroße Elbstraße 59 22767 Hamburg T +49 40 3785 620 F +49 40 3785 62 129 info@encavis.com Encavis Asset Management AGProfessor-Messerschmitt-Straße 3 85579 Neubiberg T +49 89 44230 600 F +49 89 44230 6011 assetmanagement@encavis.com Encavis Technical Services GmbHMagdeburger Straße 19 06112 Halle (Saale) T +49 345 68579 060 F +49 345 68579 069 technicalservices@encavis.com |
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