ENCAVIS AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Geschäftsbericht 2024

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat in seiner jeweiligen Zusammensetzung die für ihn nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung bestehenden Aufgaben und Rechte uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und für den Konzern wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen kontinuierlich begleitet. Er überprüfte ebenfalls das Risikomanagement und die Compliance des Unternehmens und ist der Auffassung, dass diese den Anforderungen in vollem Umfang entsprechen. In alle Entscheidungen von besonderer Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit diese nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war.

Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, die strategische Ausrichtung, die Investitionsvorhaben sowie das Risikomanagement und die Compliance unterrichtet. Alle zustimmungspflichtigen Maßnahmen hat der Aufsichtsrat eingehend mit dem Vorstand vorab erörtert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde auch zwischen den Terminen der Aufsichtsratssitzungen ausführlich informiert und hatte daher von allen für die Gesellschaft und den Konzern wichtigen Fragen stets Kenntnis. Die strategische Ausrichtung und Entwicklung des Konzerns stimmten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam ab.

Im Geschäftsjahr 2024 haben fünf ordentliche sowie vier außerordentliche Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Der Vorstand war in allen Sitzungen vollständig vertreten, soweit die Erörterungen im Aufsichtsrat nicht Vorstandsangelegenheiten betrafen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben entsprechend der Dauer ihrer Amtszeit im Geschäftsjahr 2024 an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Eine individualisierte Übersicht über die Sitzungspräsenz finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

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Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder bei Sitzungen im Geschäftsjahr 2024 * Aufsichtsrat Prüfungs- und ESG-Ausschuss Personal- und Nominierungsausschuss Ad hoc Ausschuss
Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender 9/​9 2/​2 3/​3 2/​2
Dr. Manfred Krüper, stellv. Vorsitzender 8/​9 - 3/​3 -
Christine Scheel 9/​9 - - -
Albert Büll (Mitglied bis Beendigung der HV am 5. Juni 2024) 5/​9 - - -
Ayleen Oehmen-Görisch (Mitglied seit der HV am 5. Juni 2024) 4/​9 - - -
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt 7/​9 2/​2 - -
Dr. Henning Kreke 8/​9 - - -
Dr. Marcus Schenck 8/​9 2/​2 3/​3 2/​2
Isabella Pfaller 9/​9 2/​2 - 2/​2
Thorsten Testorp 9/​9 - 3/​3 -

* Präsenz = Zahl der Sitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied teilgenommen hat/​Gesamtzahl der Sitzungen.

Vor allen Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand ausführliche Berichte und Präsentationen an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. Sofern zustimmungsbedürftige Entscheidungen erforderlich waren, enthielten die Unterlagen ausführliche Entscheidungs- beziehungsweise Investitionsvorlagen. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Gegenstand der im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse des Aufsichtsrats waren unter anderem Investitionsentscheidungen zu diversen Investmentvorlagen, so gleich zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 hinsichtlich des Erwerbs eines sich in Bau befindlichen spanischen Solarparks (109 MW). Ferner wurde sich mit dem Baustart beziehungsweise der weiteren Entwicklung zweier dänischer Solarparks (zusammen 245 MW) befasst. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit Investmentvorlagen zum Erwerb mehrerer Windparks in Deutschland (zusammen 99,7 MW), dem Ankauf eines Solarparks in Spanien (94,5 MW), dem Bau eines Batteriespeicherprojekts in den Niederlanden, dem Erwerb zweier italenischer Solarparks (18 MW), dem Erwerb eines deutschen Solarparks (62 MW), dem Erwerb von Projektrechten aus einer Partnerschaft für Solargesellschaften in Italien (114 MW) sowie dem Bau eines Solarparks in Italien (30 MW).

Darüber hinaus beinhalteten die Schwerpunkte der Beschlussfassungen Finanzierungsmaßnahmen wie die Zustimmung zum Abschluss eines Schuldscheindarlehensvertrages in Höhe von 20 Millionen Euro, dem Abschluss zweier endfälliger Barkreditverträge mit einem Gesamtvolumen von 95 Millionen Euro und dem Abschluss eines Konsortialkreditvertrags mit einem Volumen von bis zu 300 Millionen Euro. Ferner hat der Aufsichtsrat der Ausübung des Sonderkündigungsrechts der Hybrid-Wandelanleihe zugestimmt sowie seine Zustimmung zum Abschluss eines Ablösungskredits als auch seine Zustimmung zum Abschluss der Aufnahme einer weiteren Kreditlinie mit der Elbe BidCo AG erteilt.

Themenspektrum/​Schwerpunkte der Beratung

Einen Schwerpunkt der Beratungen und Beschlussfassungen im Aufsichtsrat - unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten - bildete im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 die Unterzeichnung einer Investorenvereinbarung mit Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. (KKR). Infolgedessen hat der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand in einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von KKR empfohlen,welches mehrheitlich von den Aktionären angenommen wurde. Ebenso widmete sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen dem Stand der in der Investorenvereinbarung vereinbarten Closing Bedingungen, so u.a. mit dem Inhaberkontrollverfahren.

Zudem bildete ein Schwerpunkt der Beratung die am 31. Dezember 2024 von der Bafin gestattete und von der BidCo AG veröffentlichte Angebotsunterlage zum Erwerb sämtlicher nicht unmittelbar von der BidCo AG gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 17,50 je Aktie ("Delisting-Angebot") sowie die Zustimmung zur Abgabe der gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft.

Zudem beinhaltete das Themenspektrum den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023, der auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. März 2024 gebilligt wurde. Ebenso befassten sich Vorstand und Aufsichtsrat mit der Vorbereitung der jährlichen Hauptversammlung und den hiermit zusammenhängenden Umsetzungsmaßnahmen und rechtlichen Anforderungen.

Im Rahmen des Berichts zur Lage des Encavis-Konzerns und zur strategischen Weiterentwicklung nahmen die Gespräche und Beratungen zur Finanzierungssituation für Neuinvestitionen weiter breiten Raum ein.

Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat sodann mit den Themen der Strompreisentwicklung in Europa und der Performance der Wind- und Solarparks sowie dem Stand der Investitionsprojekte. Darüber hinaus wurde ein Ausblick zur aktuellen Konzernfinanzierung gegeben. Auch die Berichte der jeweiligen Vorsitzenden aus beiden Ausschüssen waren Gegenstand der Agenda.

Besondere, regelmäßige Schwerpunkte der Beratung waren zudem die Darstellung der investiven Mittel, die Weiterentwicklung der Segmente Wind- und PV-Parks sowie des Segments Asset Management und die Finanzierung zukünftiger Projekte. Der Vorstand stellte regelmäßig Investitionsmöglichkeiten vor und erläuterte den aktuellen Stand der Verhandlungen. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat dabei detailliert die finanziellen Bedingungen dieser Projekte dar und erläuterte die damit verbundenen Chancen und Risiken. Zudem wurde ausführlich über die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung zur Finanzierung des weiteren Wachstums diskutiert.

Der Vorstand berichtete in allen ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats über die Entwicklung des Bestandsportfolios. Die Entwicklung in weiteren Zielmärkten wurde ebenfalls im Blick behalten.

Der Aufsichtsrat hat zudem regelmäßig mit dem Vorstand die Entwicklungen der nationalen und europäischen Maßnahmen am Strommarkt besprochen, insbesondere die Planungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Sitzungen des Personal- und Nominierungsausschusses

Mitglieder des Personal- und Nominierungsausschusses sind die Herren Dr. Rolf Martin Schmitz (Vorsitzender), Dr. Manfred Krüper, Thorsten Testorp und Dr. Marcus Schenck.

Der Ausschuss ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu drei Sitzungen zusammengekommen. Ausführlich hat sich der Personal- und Nominierungsausschuss insbesondere mit der vorzeitigen Verlängerung der Vorstandsanstellungsverträge beschäftigt. Die Verträge wurden am 25. Januar 2024 für beide Vorstandsmitglieder vorzeitig um fünf (5) Jahre verlängert. Darüber hinaus haben sich die Mitglieder mit den Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder sowie dem Vergütungsbericht für das Berichtsjahr 2023 befasst.

Der Personalausschuss hat sämtliche Entscheidungen zu Personalthemen, die im Plenum getroffen wurden, umfassend vorbereitet.

Sitzungen des Prüfungs- und ESG-Ausschusses

Mitglieder des Prüfungs- und ESG-Ausschusses sind Frau Isabella Pfaller (Vorsitzende) sowie die Herren Dr. Rolf Martin Schmitz, Prof. Dr. Fritz Vahrenholt und Dr. Marcus Schenck. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben zwei Sitzungen des Prüfungs- und ESG-Ausschusses stattgefunden. Der Prüfungs- und ESG-Ausschuss beschäftigte sich im März 2024 mit dem Konzern- beziehungsweise Jahresabschluss 2023 und hat diesen vor Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung teil und berichtete über die Ergebnisse seiner Abschlussprüfungen. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungs- und ESG-Ausschuss mit dem aktuellen Stand der Revisionsprüfungen und dem Governance-Bericht für das Jahr 2024. Außerdem legte er die Prüfungsschwerpunkte für den Konzern- und Jahresabschluss 2024 mit dem Abschlussprüfer in seiner letzten Sitzung zum Jahresende fest.

In den Ausschusssitzungen standen partiell auch Leiter der Konzernfunktionen für Berichte und die Beantwortung von Fragen zu einzelnen Punkten zur Verfügung.

Corporate Governance

In dem Bewusstsein, dass Corporate Governance einen wesentlichen Beitrag zu einer verantwortlichen, auf Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle der Unternehmensführung leistet, hat sich der Aufsichtsrat auch 2024 mit Themen und Fragen aus dem Bereich Corporate Governance beschäftigt. Der Aufsichtsrat gab zusammen mit dem Vorstand die jährliche Erklärung nach § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab. Weitergehende Informationen zur Corporate Governance sind der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 289 f HGB zu entnehmen. Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung enthält auch den von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten Corporate-Governance-Bericht sowie die Erklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023 ist auf der Website der Encavis AG dauerhaft zugänglich.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat gegenüber offen. Sofern Interessenkonflikte aufgetreten sind beziehungsweise Anzeichen hierfür bestanden, hat die Gesellschaft sichergestellt, dass sich die betroffenen Organe an etwaigen Abstimmungen im Zusammenhang mit der Maßnahme, die einen Interessenkonflikt begründen, enthalten haben.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Abschluss- und Konzernabschlussprüfer ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Hamburg. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Encavis AG sowie den Abschluss des Encavis-Konzerns mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zur Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers hat sich der Prüfungsausschuss neben der Bestätigung der Unabhängigkeit auch von der Einhaltung des Verbots unzulässiger Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer überzeugt. Weiterhin hat er sich versichern lassen, dass die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Hamburg, angemessene Prozesse und Maßnahmen zur Qualitätssicherung, unter anderem zur Auftragsannahme und -fortführung sowie zur unabhängigen auftragsbegleitenden Qualitätssicherung, implementiert hat. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 29. April 2025, an der auch die Abschlussprüfer teilgenommen haben, den handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Encavis AG sowie den zusammengefassten Lagebericht ausführlich besprochen. Zudem wurde im Rahmen der Sitzung der Vorschlag des Vorstands hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns erörtert. Der Konzernabschluss nach IFRS, der zusammengefasste Lagebericht für die Encavis AG und den Konzern, der Jahresabschluss der Encavis AG sowie die entsprechenden Prüfberichte der Abschlussprüfer lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Die Abschlussprüfer stellten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung vor und standen für ergänzende Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben und den Bericht der Abschlussprüfer zustimmend angenommen. Darüber hinaus wurden die Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer diskutiert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwände gegen die Abschlüsse zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher am 29. April 2025 den Jahresabschluss der Encavis AG und den Abschluss des Encavis-Konzerns gebilligt. Damit wurde der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und erachtet diesen als angemessen. Er schließt sich dem Vorschlag an, aus dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 160.155.581,91 eine Dividende in Höhe von 4 % auf das Grundkapital auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr selbst gab es eine Änderung im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Herr Albert Büll ist mit Abschluss der Hauptversammlung am 5. Juni 2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Am selben Tag wurde Frau Ayleen Oehmen-Görisch durch die Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Nach dem Abschlussstichtag setzt sich der Aufsichtsrat nunmehr gesamtheitlich aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, wovon fünf Mitglieder nach Delisting der Gesellschaft zum 31. Januar 2025 per Antrag durch gerichtliche Bestellung beim Amtsgericht Hamburg (Registergericht) mit Beschluss vom 24. Februar 2025 bestellt wurden. Acht der neun vorherigen Aufsichtsratsmitglieder hatten ihr Mandat ordentlich niedergelegt. Mithin setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nunmehr aus den nachfolgenden Mitgliedern zusammen:

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Dr. Johannes Teyssen (Vorsitzender)

Marco Fontana (Stellvertreter)

Prof. Dr. Martin Viessmann

Boris Scukanec Hopinski

Tobias Krauss und

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt.

Die Bestellung der vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder endet jeweils zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung (2025) der Gesellschaft, auf der ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden soll bzw. die gerichtlich bestellten Mitglieder bestätigt werden.

Personelle Veränderungen im Vorstand

Im Berichtsjahr gab es keine Änderungen im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands.

Der Aufsichtsrat spricht den Vorständen und den Mitarbeitenden der Gesellschaften des Encavis-Konzerns Dank und Anerkennung für die im Jahr 2024 geleistete Arbeit sowie für ihr Engagement und ihren persönlichen Beitrag zum Geschäftsjahr 2024 aus.

 

Hamburg, den 29. April 2025

Für den Aufsichtsrat

Dr. Johannes Teyssen, Vorsitzender

Dr. Johannes Teyssen, Aufsichtsratsvorsitzender

Marco Fontana

Aufsichtsratsmitglied

Prof. Dr. Martin Viessmann, Aufsichtsratsmitglied

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Aufsichtsratsmitglied

Boris Scukanec Hopinski, Aufsichtsratsmitglied

Tobias Krauss, Aufsichtsratsmitglied

Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Der Encavis-Konzern

Allgemeine Informationen

Der zusammengefasste Lagebericht umfasst neben dem Encavis-Konzern (nachfolgend "der Konzern" oder "Encavis") auch das Mutterunternehmen, die Encavis AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland. Er wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) Nr. 20 aufgestellt.

Die Encavis AG wird seit dem 4. Dezember 2024 von der Elbe BidCo AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland kontrolliert. Die Elbe BidCo AG ist eine Holdinggesellschaft, die von durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundene Unternehmen beratene und verwaltete Investmentfonds, Vehikel und Accounts kontrolliert wird.

Die Encavis AG stellt den Einzelabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB und den Konzernabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Das Unternehmen hat sich dazu entschieden, die IFRS auch nach dem Delisting zum 31. Januar 2025 freiwillig gemäß § 315e Absatz 3 HGB anzuwenden. Der Lagebericht und Konzernlageberichtsind zusammengefasst, die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage wird jeweils separat dargestellt.

Das Grundkapital zum 31. Dezember 2024 beträgt 161.722.524,00 Euro und ist eingeteilt in 161.722.524 Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Börse Hamburg hat trotz des Delistings entschieden, dass die Einbeziehung der Aktien der Encavis AG im Freiverkehr der Börse Hamburg bis auf Weiteres beibehalten wird.

Alle Angaben in diesem Bericht beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf den 31. Dezember 2024 beziehungsweise auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Die Encavis AG nutzt die vielfältigen Chancen der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Als unabhängiger Betreiber von umweltfreundlichen und emissionsfreien Kraftwerkskapazitäten hat Encavis das Erzeugungsportfolio seit 2009 kontinuierlich ausgebaut. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb von Onshore-Wind- und Solarparks. Das Unternehmen konzentriert sich bei der Akquisition neuer Anlagen auf einen Mix aus in Entwicklung befindlichen Projekten und baureifen beziehungsweise schlüsselfertigen Projekten oder bereits bestehenden Anlagen, die über garantierte Einspeisevergütungen (Feed-in Tariffs) verfügen oder für die langfristige Stromabnahmeverträge abgeschlossen werden. Die Entwicklungsprojekte beziehungsweise fertigen Anlagen befinden sich grundsätzlich in geografischen Regionen, die sich durch ein stabiles wirtschaftspolitisches Umfeld und verlässliche Investitions- und Rahmenbedingungen auszeichnen.

Das stark wachsende Geschäft des operativen Betriebs und der technischen Wartung (O&M) von Solaranlagen betreibt die 80-prozentige Tochtergesellschaft Stern Energy S.p.A. Um die technischen Dienstleistungen des Konzerns weiter zu stärken und das O&M-Geschäft zu einer führenden Plattform für Solarservices für Drittkunden in Europa auszubauen, hat das in Parma (Italien) ansässige Unternehmen bereits Niederlassungen in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich und Dänemark aufgebaut und wird zukünftig auch in Spanien expandieren.

Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren über ihre Tochtergesellschaft Encavis Asset Management AG attraktive Möglichkeiten, in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu investieren. Das Geschäftsfeld Asset Management umfasst alle Dienstleistungen in diesem Geschäftsbereich, das heißt die Initiierung von Fonds beziehungsweise die individuelle Gestaltung und Strukturierung sonstiger Investitionen für professionelle Anleger im Bereich Erneuerbare Energien sowie den Betrieb der von diesen Anlegern gehaltenen Anlagen.

Das Portfolio von Encavis umfasst aktuell rund 240 Solar- und rund 100 Windparks mit einer Leistung von mehr als 3,8 Gigawatt (GW) in Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Finnland, Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Spanien, Irland und Litauen. Davon betreibt der Konzern mehr als 35 Solar- und knapp 50 Windparks im Rahmen des Segments Asset Management für Dritte.

Konzernstruktur

Die Encavis AG ist das Mutterunternehmen des Encavis-Konzerns. Neben der Encavis AG werden zum 31. Dezember 2024 insgesamt 330 Tochterunternehmen (Vorjahr: 301) unmittelbar oder mittelbar in den Konzernabschluss einbezogen.

Das Schaubild stellt die Segmente des Konzerns zum 31. Dezember 2024 dar:

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PV Parks Das Segment umfasst sämtliche Eigenbestands-Solarparks in Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Spanien, Dänemark und Schweden sowie etwaige Holdinggesellschaften.
Service Das Segment besteht aus der Encavis Technical Services GmbH sowie der italienischen Stern Energy S.p.A. nebst ihren Landesgesellschaften für Services in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Dänemark. Zudem sind in diesem Segment weitere Dienstleistungsgesellschaften und Batteriespeicherlösungen sowie die diesem Segment zugeordneten Geschäftsvorfälle der Encavis AG enthalten.
Windparks In diesem Segment sind sämtliche Eigenbestands-Windparks in Deutschland, Italien, Frankreich, Dänemark, Finnland und Litauen sowie die dazugehörigen Holdinggesellschaften enthalten.
Asset Management Das Segment umfasst die Geschäftsaktivitäten der Encavis Asset Management AG sowie diejenigen Aktivitäten der Encavis GmbH, die das Geschäftsfeld des Asset Managements betreffen, sowie sonstige diesem Geschäftsfeld zugeordnete Gesellschaften.
Verwaltung Das Segment besteht aus den die Verwaltung betreffenden Geschäftsvorfällen der Muttergesellschaft des Konzerns, der Encavis AG, und den diesem Segment zugeordneten Geschäftsvorfällen der Encavis GmbH. Darüber hinaus sind in diesem Segment die Encavis Finance B.V. sowie sonstige der Verwaltung zugeordnete Gesellschaften enthalten.

Wirtschaftsbericht
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Weltwirtschaft mit stabiler Entwicklung in einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld

Die Entwicklung der Weltwirtschaft war im Jahr 2024 von vielfältigen negativen Einflüssen geprägt, verlief aber in einem insgesamt schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld durchaus robust. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Berichtsjahr um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr -damit blieb die Wachstumsrate nahezu stabil. Im Vorjahr lag die Wachstumsrate mit revidiert 3,3 % nur geringfügig höher. Hohe Finanzierungskosten, Belastungen durch die russische Invasion in der Ukraine und den Nahostkonflikt sowie zunehmende Handelsrestriktionen verhinderten eine stärkere Wachstumsdynamik des globalen BIP und führten gleichzeitig zu erhöhter Unsicherheit und damit zu einer spürbaren Zurückhaltung bei allen Marktteilnehmern.

Die in der zweiten Jahreshälfte nachgelassene konjunkturelle Dynamik und eine leichte Entspannung bei den Energie- und Rohstoffpreisen blieben nicht ohne Auswirkungen auf die Preisentwicklung. Während die globale Inflation von 6,7 % um einen Prozentpunkt auf 5,7 % im Jahr 2024 zurückging, lag die Inflationsrate im Euroraum im Dezember 2024 bei 2,4 % und in den USA bei 2,9 %. Dies entspricht einem Rückgang um einen beziehungsweise einen halben Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr. Damit sahen die Zentralbanken ausreichend Spielraum für eine Änderung ihrer Geldpolitik und leiteten die Lockerung ihres bisherigen restriktiven Kurses ein. Die schwache wirtschaftliche Entwicklung in den großen Volkswirtschaften des Euroraums veranlasste die Europäische Zentralbank (EZB) bereits im Sommer 2024 zu einer ersten Zinssenkung, der noch drei weitere folgten. Zum Jahresende 2024 lag der für die Finanzmärkte maßgebliche Einlagensatz bei 3,0 % und damit einen Prozentpunkt unter dem Vorjahresniveau. Die US-Notenbank (Fed) senkte ihren Leitzins mit leichter Verzögerung erst in der zweiten Jahreshälfte in drei Schritten ebenfalls um insgesamt einen Prozentpunkt auf eine Spanne von 4,25 bis 4,50 %.

Die sogenannten fortgeschrittenen Volkswirtschaften entwickelten sich im Jahr 2024 sehr heterogen. Die Wachstumsrate lag nach Angaben des IWF unverändert zum Vorjahr bei 1,7 %. Dabei entwickelte sich die US-Wirtschaft mit einem Plus von 2,8 % (Vorjahr: 2,9 %) überdurchschnittlich, während das BIP im Euroraum lediglich um 0,8 % (Vorjahr: 0,4 %) zulegte. Die anhaltende Schwäche des produzierenden Gewerbes dämpfte die wirtschaftliche Entwicklung in Ländern wie Deutschland und Italien spürbar, so dass wichtige Volkswirtschaften als Wachstumstreiber für den Euroraum ausfielen. Erste positive Effekte aus der eingeleiteten Lockerung der Geldpolitik sowie steigende Reallöhne konnten diese strukturelle Schwäche im Jahr 2024 noch nicht nennenswert kompensieren.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) schrumpfte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 preis- und kalenderbereinigt um 0,2 %, nachdem die Wirtschaftsleistung bereits im Vorjahr um 0,3 % zurückgegangen war. Die schwierige konjunkturelle Lage der deutschen Wirtschaft ist nach Einschätzung des Destatis insbesondere auf die anhaltende Schwäche des verarbeitenden Gewerbes zurückzuführen. Wichtige Branchen wie der Maschinenbau oder die Automobilindustrie produzierten deutlich weniger. Energieintensive Industriezweige wie die Chemie- und Metallindustrie konnten lediglich das niedrige Vorjahresniveau erreichen. Entsprechend gingen die Exporte deutlich um 0,8 % zurück. Die nachlassende Inflation und reale Lohnerhöhungen ließen die privaten Konsumausgaben nur leicht um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Deutlich stärker erhöhten sich die Konsumausgaben des Staates mit einem Plus von 2,6 %, wobei vorwiegend deutlich gestiegene soziale Sachleistungen zu diesem überproportionalen Anstieg beitrugen. Dagegen sanken die Bruttoanlageinvestitionen um 2,8 % gegenüber dem Vorjahr. Hier wirkten sich die im vierten Jahr in Folge rückläufigen Investitionen in den Wohnungsbau ebenso negativ aus wie die um 5,5 % gesunkenen Investitionen in Ausrüstungen wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge.

Leichtes Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2025 erwartet

Der IWF prognostiziert für das Jahr 2025 eine Wachstumsrate des globalen BIP von 3,3 % und damit nur einen leichten Anstieg um 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Eine Rückkehr auf den dynamischen Wachstumspfad der Vorpandemiejahre 2000 bis 2019 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 3,7 % bleibt somit weiterhin aus. Die wirtschaftlichen Herausforderungen bleiben vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und einer Belastung des Welthandels durch eine restriktivere Zollpolitik auch 2025 bestehen. Insbesondere in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, die stark vom produzierenden Gewerbe abhängen, wird die Entwicklung weiterhin von einer schwachen industriellen Dynamik geprägt sein. Strukturreformen und eine Wiederbelebung der vertrauensvollen multilateralen Zusammenarbeit sind entscheidend, um das mittelfristige Wachstum zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Die globale Inflation wird nach Einschätzung des IWF zwar weiter zurückgehen. Die prognostizierte Inflationsrate von 4,2 % für das Gesamtjahr 2025 wird aber weiterhin über den definierten Zielkorridoren der führenden Notenbanken liegen.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Erneuerbare Energien erreichen 2024 ein neues Rekordniveau

Der weltweite Zubau an Kapazitäten aus Erneuerbaren Energien wird im Jahr 2024 im 23. Jahr in Folge ein neues Rekordniveau erreichen. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) wuchsen das Volumen des weltweiten Kapazitätszubaus um rund 20 % auf 666 Gigawatt (GW). Das stürmische Wachstum des Vorjahres führte insbesondere im chinesischen Markt zu Herausforderungen bei der Netzintegration, so dass zusammen mit geringeren Auktionsvolumina in Spanien und reduzierten Förderanreizen in wichtigen internationalen Märkten das Vorjahresniveau von über 60 % Kapazitätszubau im Jahr 2024 nicht erreicht werden konnte. Entsprechend kehrte die Wachstumsrate im Jahr 2024 wieder auf ihren langfristigen, durchaus dynamischen Wachstumspfad zurück. Die Experten der IEA gehen in ihrer Hauptprognose für 2024 von einem Anstieg des weltweiten Zubaus bei der Photovoltaik um knapp 20 %, bei der Windenergie um 10 % und bei der Wasserkraft um über 85 % aus.

Die anhaltende politische und vielfach auch gesellschaftliche Unterstützung ist weiterhin der Haupttreiber für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der globalen Wirtschaft und insbesondere für die dynamische Entwicklung der Erneuerbaren Energien. Dies spiegelt sich auch in den Beschlüssen der 29. UN Climate Change Conference (COP29) wider. Ein zentrales Ergebnis war die Verabschiedung eines neuen Klimafinanzierungsziels durch die 190 Vertragsstaaten, wonach die Unterstützung der Entwicklungsländer für den Klimaschutz von derzeit 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2035 verdreifacht werden soll. 61 Staaten, die zusammen für 80 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, haben zudem die sogenannte Breakthrough Agenda bekräftigt und weiterentwickelt. Ziel dieser globalen Initiative ist es, durch gezielte internationale Zusammenarbeit die Dekarbonisierung in den Schlüsselsektoren der Weltwirtschaft voranzutreiben. Darüber hinaus wurde die Initiative "Global Energy Storage and Grids Pledge" ins Leben gerufen, die den Ausbau der weltweit installierten Energiespeicherkapazität auf 1.500 GW bis 2030 vorantreiben soll.

Weltweiter Zubau an Kapazitäten Erneuerbarer Energien auf voraussichtlich 9.760 GW bis 2030 erwartet

In ihrer im Oktober 2024 veröffentlichten Studie "Renewables 2024 - Analysis and forecasts to 2030" prognostiziert die IEA unter Berücksichtigung der bestehenden politischen Maßnahmen und Marktbedingungen einen Zubau der weltweit in Betrieb genommenen Kapazitäten von Erneuerbaren Energien um 5.500 GW auf 9.760 GW bis zum Jahr 2030. Grundlage für diese Prognose ist die Annahme einer kontinuierlichen Zunahme der weltweiten Kapazitätserweiterungen im Bereich der Erneuerbaren Energien bis zu einem jährlichen Zubau im Jahr 2030 um fast 935 GW - 70 % mehr als der im vergangenen Jahr erreichte Rekordwert. Damit werden die weltweiten Kapazitäten ausgehend von der installierten Basis im Jahr 2022 bis 2030 voraussichtlich insgesamt um das 2,7-Fache wachsen und damit die derzeitigen nationalen Ziele um fast 25 % übertroffen. Dies ist ein bemerkenswertes Wachstum, aber unter den gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen nicht ausreichend, um die auf der COP28 beschlossene Verdreifachung der weltweit installierten Kapazität für Erneuerbare Energien auf 11.000 GW bis 2030 zu erreichen. Um die Lücke bis 2030 zu schließen, müssen laut IEA insbesondere die unzureichenden Investitionen in die Netzinfrastruktur erhöht sowie die schwerfälligen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Zwischen 2024 und 2030 werden auf Basis der IEA-Hauptprognose mehr als 5.500 GW an neuen Kapazitäten für Erneuerbare Energien in Betrieb genommen. Rund 95 % davon entfallen auf Photovoltaik- und Windkraftanlagen, da ihre Erzeugungskosten in den meisten Ländern niedriger sind als die für fossile und nicht fossile Alternativen und sie weiterhin politisch gefördert werden.

Privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge sind weiter stark nachgefragt

Die zunehmende Wirtschaftlichkeit Erneuerbarer Energien im Vergleich zu konventionellen Energieerzeugungsformen sowie das klare Bekenntnis von Unternehmen zu einer klimafreundlichen Energiebilanz, wie es beispielsweise in der RE100-Initiative zum Ausdruck kommt, sorgen weiter für eine zunehmende Dynamik im Markt für privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge. Getrieben von sinkenden Subventionen, der weiter steigenden Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen und dem Bedürfnis nach einer stabilen und sicheren Energieversorgung nimmt die Bedeutung von Power Purchase Agreements (PPAs) zu. Industrieunternehmen erwerben Anteile an großen Projekten für Erneuerbare Energien und schließen PPAs ab, um ihre Produktionsanlagen langfristig mit Strom zu versorgen. Vor dem Hintergrund niedriger Großhandelspreise für Strom erwies sich der europäische Markt für PPAs im Jahr 2024 als robust. Nach Analysen von Veyt wurden in Europa insgesamt 267 PPAs abgeschlossen. Dies entspricht einem Anstieg von 21 % gegenüber dem Vorjahr. Die vertraglich vereinbarte Kapazität lag mit 16 GW dabei nahezu auf dem Vorjahresniveau.

Entwicklung auf den europäischen Kernmärkten

Einer der aktivsten Akteure und Motor der globalen Energiewende ist die Europäische Union (EU). Im Jahr 2024 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Nettostromerzeugung bei über 46 % - gut drei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Windenergie (onshore und offshore) trug mit 18,9 %, Lauf- und Speicherwasser 13,7 %, Photovoltaik 9,6 % und Biomasse 3,0 % zur gesamten Nettostromerzeugung bei. Die EU forciert den Ausbau der Erneuerbaren Energien kontinuierlich durch politische Maßnahmen. Grundlage ist dabei die im Jahr 2023 überarbeitete EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED), in der unter anderem das verbindliche europäische Ziel für den Anteil Erneuerbarer Energien an der Gesamtenergie für 2030 von bisher 32 % auf mindestens 42,5 % beziehungsweise 45 % festgelegt wurde. Dies würde nahezu eine Verdopplung des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der RED bestehenden Anteils Erneuerbarer Energien in der EU bedeuten. Gleichzeitig soll unter anderem durch die Fortschreibung der erleichterten Regelungen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau Erneuerbarer Energien und der Netzinfrastruktur erfolgen. Durch die Klassifizierung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien und der Netzinfrastruktur als Vorhaben von übergeordnetem öffentlichen Interesse sollen die zeitaufwändigen Genehmigungsverfahren spürbar verkürzt und Projekte insbesondere in Vorranggebieten schneller realisiert werden können. Bereits im Jahr 2050 soll Europa als erster Kontinent der Welt vollständig klimaneutral sein und zudem den "Green Deal" umgesetzt haben.

Um die in der RED festgelegten Ziele zu erreichen, müssen jährlich mehr als 100 GW an neuen Windkraft- und Solaranlagen installiert werden. Entsprechend ehrgeizig sind die Ausbauziele formuliert. So sieht die Solarstrategie der EU vor, die Photovoltaikkapazität bis 2030 auf 600 GW nahezu zu verdreifachen. Im gleichen Zeitraum soll die installierte Kapazität der Windkraftanlagen (onshore und offshore) von 204 GW auf über 500 GW steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die EU-Länder im Dezember 2024 ihre Ziele für Erneuerbare Energie aus Offshore-Windkraftanlagen aktualisiert. Demnach soll die installierte Kapazität auf Basis der aggregierten einzelnen nationalen Ausbauziele deutlich wachsen: auf 86-89 GW bis 2030, auf 259-261 GW bis 2040 und auf 356-366 GW bis 2050.

Deutschland

Nach Angaben der Bundesnetzagentur trugen die Erneuerbaren Energien im Jahr 2024 rund 59,0 % zur Nettostromerzeugung in Deutschland bei, die um 4,2 % auf rund 431,7 Terawattstunden (TWh) zurückging. Der Anteil der Erneuerbaren Energien erhöhte sich damit um 3,0 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt stammten rund 254,9 TWh der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien. Windkraftanlagen speisten mit 137,6 TWh rund 3,3 % weniger Strom in das öffentliche Netz ein. Davon entfielen 111,9 TWh auf Onshore-Windkraftanlagen und 25,7 TWh auf Offshore-Windkraftanlagen. Insgesamt betrug der Anteil der Windenergie an der öffentlichen Nettostromerzeugung damit 31,9 % (Vorjahr: 31,6 %). Photovoltaikanlagen trugen rund 63,3 TWh zur Gesamterzeugung bei, was einem Anstieg von 13,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht und auf die überdurchschnittliche Sonneneinstrahlung im Sommer sowie den deutlichen Ausbau der installierten Leistung zurückzuführen ist. Der Anteil an der öffentlichen Nettostromerzeugung lag damit bei 14,7 % (Vorjahr: 12,3 %). Die beiden anderen erneuerbaren Energieträger Wasserkraft und Biomasse steuerten 4,0 % (Vorjahr: 3,2 %) beziehungsweise 8,4 % (Vorjahr: 8,4 %) zur Stromerzeugung bei. Die Erzeugung aus konventionellen Energieträgern belief sich auf 176,8 TWh, gleichbedeutend mit einem Rückgang von 10,9 % gegenüber dem Vorjahr. 2024 war das erste Jahr, in dem in Deutschland nach der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im April 2023 kein Strom aus Kernenergie erzeugt wurde.

Die installierte Leistung erneuerbarer Energiequellen ist in Deutschland im Jahr 2024 nach ersten Zahlen der Bundesnetzagentur um 12 % auf knapp 190 GW gestiegen. Nach einem Rekordwert im Jahr 2023 übertraf der Zubau an Photovoltaikleistung mit 16,2 GW damit den Vorjahreswert nochmals um 2,1 GW. Diese positive Entwicklung ist sowohl auf den erfolgten Zubau auf Hausdächern oder an Gebäuden und Fassaden als auch auf größere Flächen zurückzuführen. Zum Jahresende betrug die installierte Photovoltaikgesamtleistung in Deutschland 99,3 GW und lag damit erstmals über 90 GW. Etwas verhaltener entwickelte sich der Zubau von Windkraftanlagen. Im Jahr 2024 wurden Onshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von 2,5 GW (Vorjahr: 2,9 GW) neu installiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der von der Bundesnetzagentur ausgewiesene Zubauwert um endgültig stillgelegte Anlagen mit einer Leistung von 0,7 GW bereinigt wurde. Die installierte Gesamtleistung der in Betrieb befindlichen Onshore-Windkraftanlagen lag zum Jahresende bei 63,5 GW. Die Inbetriebnahme von zwei großen Windparks in der Ost- und Nordsee führte zu einem deutlichen Anstieg der neu installierten Leistung von Offshore-Windkraftanlagen auf 0,7 GW nach 0,3 GW im Vorjahr. Insgesamt war damit zum Jahresende in der Ost- und Nordsee eine Leistung von 9,2 GW installiert.

Die Bundesregierung hat mit ihren regulatorischen Initiativen vielfältige Grundlagen geschaffen, um die Planung, die Genehmigung und den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beschleunigen. So ist die im Jahr 2023 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades des Pariser Klimaschutzabkommens ausgerichtet. Im Jahr 2030 sollen 80 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung Ende Juli 2024 ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) verabschiedet. Kernelement ist insbesondere die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Photovoltaikanlagen, einschließlich zugehöriger Energiespeicher. Dies soll ebenso wie die vorgenommenen Änderungen des Baugesetzbuches und des Raumordnungsgesetzes zu einer deutlichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beitragen.

Eine höhere Geschwindigkeit beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist dringend erforderlich, um die angestrebte Verdopplung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion von 40 % auf 80 % bis 2030 zu erreichen. Im Bereich der Solarenergie sieht das EEG eine installierte Gesamtleistung von 215 GW vor. Das bedeutet, dass der jährliche Ausbau der Photovoltaik von gut 7 GW im Jahr 2022 auf 22 GW verdreifacht werden muss. Die Ausbauziele für die Windenergie an Land liegen bei 115 GW im Jahr 2030 und 157 GW im Jahr 2035, was einem jährlichen Zubau von 10 GW entspricht. Die Ausbauziele für die Windenergie auf See sollen auf mindestens 30 GW bis 2030 gesteigert werden.

Dänemark

Dänemark gehört weltweit zu den Vorreitern im Bereich der Erneuerbaren Energien und ist auf dem besten Weg, die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu erreichen. Mit der im Juli 2024 veröffentlichten Aktualisierung des National Energy and Climate Plan (NECP) hat die dänische Regierung ihre Absicht bekräftigt, das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und bereits 2045 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Bis 2050 will die dänische Regierung die Treibhausgasemissionen sogar um 110 % gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren. Das bedeutet, dass nicht nur alle eigenen Emissionen neutralisiert werden sollen, sondern darüber hinaus zusätzliche CO 2 -Reduktionen z.B. durch negative Emissionen wie Carbon Capture Storage (CCS) oder Aufforstung erreicht werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden seit der Verabschiedung des Klimagesetzes im Jahr 2020 mehr als 75 Gesetze und Vereinbarungen verabschiedet, die insgesamt mehr als 129 Milliarden Euro für wichtige Klimaabkommen zur Verfügung stellen.

Im Mittelpunkt der dänischen Energiepolitik steht die Errichtung weiterer Offshore-Windparks. Durch zusätzliche Ausschreibungen sollen Kapazitäten von mindestens 9 GW in der Ost- und Nordsee geschaffen werden. Zusätzlich soll die sogenannte Energieinsel Bornholm in der Nordsee im Jahr 2030 mindestens 3 GW und im Jahr 2040 mindestens 10 GW erzeugen. Allerdings wurden alle Ausbaupläne für Offshore-Windkraftanlagen im Februar 2025 von der dänischen Regierung gestoppt, nachdem sich auf Ausschreibungen für drei Offshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von bis zu 3 GW kein einziger Interessent beworben hatte. Von diesem Stopp ist auch die Energieinsel Bornholm betroffen. Ob das Projekt wie geplant 2030 fertiggestellt werden kann, ist unklar. Die dänische Regierung arbeitet mit Hochdruck daran, die Förderregeln zu überarbeiten und zusätzliche Subventionen bereitzustellen, um Unternehmen für das ambitionierte Projekt zu gewinnen. Der nationale Energiekrisenstab (NEKST) hat Ende Februar 2024 insgesamt 27 konkrete Empfehlungen für einen beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien veröffentlicht. Die dänische Regierung hat diese Empfehlungen aufgegriffen und im Mai 2024 ihre neue Solarzellenstrategie verabschiedet. Auf dieser Grundlage sollen unter anderem Genehmigungsprozesse schneller durchlaufen, Finanzierungsmöglichkeiten vereinfacht und der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf weniger zugänglichen Flächen gefördert werden. Im Juni 2024 verabschiedete das dänische Parlament zudem mehrere Gesetzesentwürfe zur Beschleunigung der behördlichen Genehmigungsverfahren von Solar- und Windkraftanlagen.

Im Jahr 2024 erreichte der Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten dänischen Nettostromerzeugung rund 83,0 %. Davon entfielen 31,0 % auf Onshore-Windkraftanlagen, 28,3 % auf Offshore-Windkraftanlagen, 11,6 % auf Biomasseanlagen und 10,7 % auf Photovoltaikanlagen.

Finnland

Finnland hat sich eines der ehrgeizigsten Klimaziele der Welt gesetzt und will als erstes Industrieland der Welt bereits im Jahr 2035 klimaneutral sein - 15 Jahre vor der EU-Zielsetzung. Grundlage für die Erreichung dieses Ziels ist die im Juli 2024 veröffentlichte Aktualisierung des NECP. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Bereich der gemeinsamen Energienutzung um 50 % gegenüber 2005 gesenkt werden. Erneuerbare Energien sind dabei ein wichtiger Baustein der finnischen Klimapolitik. Das von der EU für 2030 gesetzte Ziel, mindestens 40 % des Bruttoenergieverbrauchs durch Erneuerbare Energien zu decken, hat Finnland bereits seit dem vorletzten Jahr erreicht. Daher wurde im NECP ein deutlich ambitionierteres Ziel definiert: Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf mindestens 62 % steigen.

Im Jahr 2024 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Nettostromerzeugung in Finnland bei 52,6 %. Die wichtigsten erneuerbaren Energiequellen waren Onshore-Windkraftanlagen mit einem Anteil von 25,1 %, Laufwasseranlagen mit 17,5 % und Biomasseanlagen mit 8,2 %. Die Verbrennung fossiler Energieträger hat weiter an Bedeutung verloren und steuerte nur noch 7,4 % zur Nettostromerzeugung bei. Wichtigste Energiequelle blieb mit einem Anteil von 40,0 % die Kernenergie.

Frankreich

Die französische Regierung setzt in ihrer Energiepolitik weiterhin auf einen Mix aus Erneuerbaren Energien und Kernenergie. Entsprechend weniger ambitioniert sind die französischen Ausbauziele für Erneuerbare Energien. Zwar will Frankreich seine Treibhausgasemissionen reduzieren und bis 2050 klimaneutral werden, betont aber in der im Juli 2024 veröffentlichten Aktualisierung des NECP die Bedeutung der Energiesicherheit für die nationale Energiepolitik. Grundsätzlich präferiert die französische Regierung sogenannte Dekarbonisierungsziele, die die Kernenergie gegenüber den Erneuerbaren Energien berücksichtigen beziehungsweise bevorzugen. Entsprechend enthält der NECP das konkrete Ziel, mindestens sechs und maximal 14 neue Kernkraftwerke zu bauen.

Die abschließend vereinbarten Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien folgen weitgehend den Regierungsvorschlägen aus dem Herbst 2023. Demnach sollen die Kapazitäten bis 2035 bei Offshore-Windkraftanlagen auf 18 GW und bei Onshore-Windkraftanlagen auf 40 bis 45 GW mindestens verdoppelt werden. Für Photovoltaikanlagen ist ein jährlicher Zubau vorgesehen, der bis 2035 zu einer installierten Kapazität von 75 bis 100 GW führen soll. Um die Erreichung dieser Ziele zu unterstützen, hat die französische Regierung im Juli 2024 mehrere Ausschreibungen für den Ausbau von 0,9 GW Onshore-Windkraftanlagen und 1,2 GW Photovoltaikanlagen angekündigt. Darüber hinaus wurde die Vorqualifizierungsphase für die neunte Ausschreibung für Offshore-Windkraftanlagen für die Entwicklung von vier Projekten mit einer Kapazität von 2,5 GW eröffnet. Im Oktober 2024 folgte die zehnte Ausschreibung für die Entwicklung von Offshore-Windparks mit einer Gesamtkapazität zwischen 8 und 10 GW.

Im Jahr 2024 war die Kernenergie mit einem Anteil an der gesamten Nettostromerzeugung von 69,7 % die mit Abstand wichtigste Energiequelle Frankreichs. Der Anteil der Erneuerbaren Energien lag lediglich bei 24,9 %. Die wichtigsten erneuerbaren Energiequellen waren Laufwasser mit einem Anteil von 8,9 %, Onshore-Windkraftanlagen mit 8,1 %, Photovoltaikanlagen mit 4,5 % und Speicherwasser mit 3,4 %.

Großbritannien

Nach dem Anfang Juli 2024 erfolgten Regierungswechsel hat die neue britische Regierung den Clean Power 2030 Action Plan umfassend überarbeitet und im Dezember 2024 veröffentlicht. Die beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, bis 2030 den gesamten Stromverbrauch in Großbritannien aus erneuerbaren Energiequellen decken zu können. Damit dies gelingt, soll der Kapazitätsausbau der Erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt werden. Bis 2030 sollen die Kapazitäten der Offshore-Windkraftanlagen auf 43 bis 50 GW, der Onshore-Windkraftanlagen auf 27 bis 29 GW und der Photovoltaikanlagen auf 45 bis 47 GW ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen flexible Kapazitäten geschaffen werden, darunter 23 bis 27 GW Batteriekapazität und 4 bis 6 GW Energiespeicher. Die britische Regierung unterstützt die Ausbauziele durch umfassende Maßnahmen, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern und die Reduktion von Emissionen voranzutreiben. Unter anderem wurde das bestehende De-facto-Verbot für neue Windkraftanlagen an Land aufgehoben, grünes Licht für neue Solarparks gegeben und die rechtliche Unterstützung für den Bau eines neuen Kohlebergwerks aufgegeben. Stattdessen ging am 30. September 2024 mit der Stilllegung des letzten Kohlekraftwerks in Ratcliffe-on-Soar nach mehr als 140 Jahren eine Ära zu Ende. Damit ist Großbritannien als erstes großes Industrieland kohlefrei.

Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung stieg nach Angaben des Department for Energy Security & Net Zero im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozentpunkte auf 50,5 %. Damit lag die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im vierten Quartal in Folge über der 50-Prozent-Marke und nur um 1,1 Prozentpunkte unter dem Rekordwert des zweiten Quartals 2024. Während die Stromerzeugung aus Onshore-Windkraftanlagen um 2,1 % auf 7,0 TWh anstieg, erzeugten Offshore-Windkraftanlagen mit 9,4 TWh rund 4,5 % weniger Strom. Damit konnte der erfolgte Kapazitätsausbau die schlechteren Wetterbedingungen mit geringeren durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten im Vergleich zum Vorjahresquartal nur teilweise kompensieren. Die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen stieg bei einer gleichbleibenden Anzahl an Sonnenstunden aufgrund des deutlichen Kapazitätsausbaus um 9,2 % auf 5,0 TWh. Die neu installierten Kapazitäten erhöhten sich in den ersten drei Quartalen 2024 um 1,9 GW beziehungsweise 3,4 % auf insgesamt 58,5 GW. Von den neu installierten Kapazitäten entfielen 1,1 GW auf Photovoltaikanlagen, 0,6 GW auf Onshore-Windkraftanlagen und 0,1 GW auf Offshore-Windkraftanlagen.

Irland

Mit der im Dezember 2024 veröffentlichten Aktualisierung des Climate Action Plan 2024 (CAP24) hat die irische Regierung die notwendigen Maßnahmen konkretisiert, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und das Land bis 2050 neuemissionsfrei aufzustellen. Ein wesentlicher Eckpfeiler des CAP24 ist der Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien auf 80 % bis 2030. Konkret sollen bis dahin die installierten Kapazitäten auf 9 GW aus Onshore-Windkraftanlagen, 5 GW aus Offshore-Windkraftanlagen und 8 GW aus Photovoltaikanlagen steigen. Mit dem im September 2024 aktualisierten Entwicklungsplan "Future Framework for Offshore Renewable Energy" hat die irische Regierung ihre Vision für einen weitergehenden Ausbau der Offshore-Windenergie dargelegt und 29 Schlüsselmaßnahmen definiert, um die industriellen Chancen der Offshore-Windenergie strategisch zu nutzen. Erklärtes Ziel der vorgestellten Initiative ist der Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen um 20 GW bis 2040 und um mindestens 37 GW bis 2050.

Italien

Zentrale Elemente des im Juni 2024 von der italienischen Regierung aktualisierten NECP sind insbesondere das ehrgeizige Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Energieverbrauch bis 2030 auf 55 % zu steigern und bis 2050 die Kohlenstoffneutralität zu erreichen. Darüber hinaus ist der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2025 geplant. Dementsprechend plant Italien, die installierte Windkraft- und Photovoltaikkapazität deutlich auszubauen. So soll die Kapazität der Photovoltaikanlagen von 21,7 GW im Jahr 2020 auf 79,9 GW im Jahr 2030 steigen. Die installierte Kapazität der Windkraftanlagen (onshore und offshore) soll im gleichen Zeitraum von 10,9 GW auf 28,1 GW erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen hat die italienische Regierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Investitionen in Höhe von voraussichtlich rund 27 Milliarden Euro verbunden sind. Dazu zählen unter anderem die Auswahl von zwei Meeresgebieten vor der süditalienischen Küste für den Bau neuer Offshore-Windkraftanlagen, die Förderung von Anlagen zur Kohlenstoffabscheidung und der beschleunigte Ausbau von LNG-Terminals. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 wurden Erneuerbare Energien mit einer Gesamtkapazität von rund 6 GW an das italienische Netz angeschlossen.

Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten italienischen Nettostromerzeugung lag im Jahr 2024 bei rund 47 %. Davon entfielen 17,7 % auf Laufwasser, 12,2 % auf Photovoltaikanlagen, 9,7 % auf Onshore-Windkraftanlagen, 2,6 % auf Speicherwasser und 2,3 % auf Biomasse. Wichtigster Energieträger für die Nettostromerzeugung blieb Erdgas mit einem Anteil von 41,1 % - ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um lediglich 1,3 Prozentpunkte.

Litauen

Die litauische Regierung hat im Oktober 2024 den aktualisierten NECP veröffentlicht und darin umfassende Maßnahmen zur Erreichung der Energieunabhängigkeit festgelegt. Bis 2050 soll Litauen ein vollständig energieunabhängiges Land werden, das Energie für den eigenen Bedarf produziert und überschüssige Energie exportiert. Bereits 2030 sollen erneuerbare Energiequellen mindestens 55 % des gesamten Endenergieverbrauchs decken - einschließlich 100 % des Strombedarfs und 90 % des Bedarfs in der Fernwärmeversorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt Litauen ein umfassendes Programm zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Demnach sollen die installierten Kapazitäten bis 2030 auf rund 3,1 GW aus Photovoltaikanlagen, 4,5 GW aus Onshore-Windkraftanlagen und 1,4 GW aus Offshore-Windkraftanlagen wachsen. Anfang Mai 2024 verfügte Litauen über eine installierte Kapazität von rund 1,4 GW aus Photovoltaikanlagen und rund 1,3 GW aus Onshore-Windkraftanlagen. Dies zeigt, dass noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die gesetzten Zielgrößen zu erreichen. Derzeit plant das Energieministerium den Bau zweier Offshore-Windparks mit einer Kapazität von 1,4 GW in der litauischen Ostsee. Damit könnte etwa die Hälfte des derzeitigen litauischen Strombedarfs gedeckt werden. Nach der erfolgreichen Ausschreibung für einen ersten Offshore-Windpark mit einer Kapazität von 700 Megawatt (MW), hat das litauische Energieministerium die zweite Ausschreibung nach einer kurzfristigen Verschiebung für das vierte Quartal 2024 neu angesetzt. Damit können die Ausbaupläne ohne größere Verzögerungen umgesetzt werden.

Im Gesamtjahr 2024 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung bei rund 80 %. Der mit Abstand wichtigste Energieträger waren die Onshore-Windkraftanlagen mit 46,3 %, gefolgt von Photovoltaikanlagen mit 19,7 %, Laufwasser mit 5,4 % und Biomasse mit 3,5 %.

Die Niederlande

Der Regierungswechsel in den Niederlanden im Mai 2024 blieb nicht ohne Auswirkungen auf die zukünftige Energiepolitik des Landes. In einer ersten Erklärung räumt die neue Koalition der Unabhängigkeit der niederländischen Energieversorgung von "unzuverlässigen Ländern" einen hohen Stellenwert ein. So soll der Ausbau der Offshore-Erdgasförderung und der Stromerzeugung aus Kernkraftwerken vorangetrieben werden. Gleichzeitig wurden die bisher existierenden Pläne für eine zusätzliche nationale Kohlendioxid-Steuer fallen gelassen. Positiv zu bewerten ist hingegen das Bekenntnis zu den bereits vereinbarten internationalen Klimazielen. Auf der Grundlage des im Juni 2024 veröffentlichten, aktualisierten NECP sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert und der Net-Zero-Status bis 2050 erreicht werden.

Nach Angaben des Centraal Bureau voor de Statistiek (CBS) stammten im ersten Halbjahr 2024 rund 53 % des in den Niederlanden produzierten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2024 rund 60,5 TWh Strom erzeugt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Produktion aus erneuerbaren Energiequellen um 13,5 % auf 32,3 TWh an, während die Produktion aus fossilen Brennstoffen um 4,1 % auf 26,7 TWh sank. Die Stromerzeugung aus Windenergie stieg im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 34,1 % auf 17,4 TWh. Das deutliche Wachstum ist insbesondere auf den weiteren Ausbau der installierten Windkraftanlagenkapazität zurückzuführen. Vor allem die Inbetriebnahme der beiden neuen Offshore-Windparkanlagen Hollandse Kust Zuid (I bis IV) und Hollandse Kust Noord (V) trug wesentlich zum erzielten Wachstum bei. Die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen erhöhte sich um 7,3 % auf 11,7 TWh. Eine wesentliche Ursache für den deutlichen Anstieg war auch hier der anhaltende Kapazitätsausbau, der die im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres geringere Sonneneinstrahlung mehr als ausgleichen konnte.

Österreich

Die Energiewende in Österreich schreitet planmäßig voran. Im August 2024 hat die österreichische Regierung nach langen Diskussionen und Abstimmungen mit den involvierten Bundesstellen als letzter Mitgliedstaat nach Ablauf der EU-Frist den aktualisierten NECP veröffentlicht. Zentrales Ziel des ambitionierten Plans ist es, bis 2030 den gesamten Stromverbrauch zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen im Inland zu decken. Dieses Ziel ist auch im Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) verankert. In dem sogenannten WAM-Szenario, das heißt unter Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen, steigt der Strombedarf bis 2030 auf 89 TWh. Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien soll durch den Zubau weiterer Kapazitäten bis 2030 auf 91 TWh wachsen - davon entfallen 17 TWh auf Photovoltaikanlagen, 12 TWh auf Windkraftanlagen, 5 TWh auf Wasserkraftanlagen und 1 TWh auf Biomasse. Sollten die angenommenen Ausbaupläne vollumfänglich realisiert werden, wäre eine vollständige Zielerreichung sogar mit einer gewissen Reserve möglich. Um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu forcieren, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Mitte März 2024 angekündigt, im Rahmen des EAG insgesamt 135 Millionen Euro für Solarvergütungen bereitzustellen. Förderfähig sind dabei insbesondere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 35 kW bis 1 MW. Gleichzeitig legte das BMK die Kapazitäten für Großprojekte im Bereich der Erneuerbaren Energien für die Jahre 2024 und 2025 fest. Demnach sollen Projekte im Umfang von 1,85 GW Photovoltaik, 1,08 GW Windkraft, 500 MW Wasserkraft und 40 MW Biomasse neu ausgeschrieben und zugeteilt werden.

Schweden

Schweden zählt seit Jahren zu den Vorreitern bei der Energiewende in Europa und treibt den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent voran. Gemäß dem Update des NECP plant die schwedische Regierung bis 2030 ein Wachstum der installierten Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energiequellen auf insgesamt 67 GW. Dabei soll die installierte Kapazität von Windkraftanlagen zwischen 2021 und 2030 um 13 GW und die von Photovoltaikanlagen um knapp 5 GW steigen. Die vom schwedischen Reichstag verabschiedete nationale Energiestrategie sieht vor, dass Schwedens Energieverbrauch bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 50 % energieeffizienter werden soll. Darüber hinaus hat die Regierung im Juni 2023 beschlossen, dass die Stromerzeugung bis 2040 zu 100 % unabhängig von fossilen Energieträgern werden soll.

Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Erneuerbaren Energien, der sich insbesondere aus Speicherwasser und Onshore-Windkraftanlagen zusammensetzte, an der gesamten schwedischen Nettostromerzeugung rund 66 %. Dies entspricht einem Anstieg von 1,0 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Spanien

Die spanische Regierung treibt den ambitionierten Umbau des Energiesektors weiter voran. Mit dem aktualisierten NECP, dessen finale Fassung am 26. September 2024 veröffentlicht wurde, hat Spanien das Ziel für den Anteil Erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis 2030 von 42 % auf 48 % und für die Stromerzeugung von 74 % auf 81 % angehoben. Dieser geplante Anstieg geht einher mit verstärkten Maßnahmen zur Förderung von Flexibilität, Speicherung und Nachfragemanagement in der Energiepolitik. Zwischen 2019 und 2023 wurde die installierte Kapazität Erneuerbarer Energien um 40 % von 55,3 GW auf 77,0 GW ausgebaut. Die Photovoltaik war in diesem Zeitraum mit einem Zuwachs von 193 % auf 25,5 GW die am stärksten wachsende Erzeugungsquelle, während die Windkraft um 20 % auf 30,8 GW ausgebaut wurde. Bis 2030 soll die installierte Kapazität bei Windkraftanlagen (onshore und offshore) bis zu 62 GW und bei Photovoltaikanlagen inklusive Eigenverbrauch 76 GW erreichen - im NECP 2021 waren lediglich 39,2 GW vorgesehen. Die letzten Kern- und Kohlekraftwerke sollen nach einem ersten konkreten Ausstiegsplan der spanischen Regierung bis 2035 stillgelegt werden. Bis 2050 soll der gesamte spanische Energiebedarf durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Geschwindigkeit beim Ausbau der Kapazitäten Erneuerbarer Energien blieb auch 2024 hoch. Im ersten Halbjahr 2024 erhielten Projekte mit einer Gesamtleistung von 9,5 GW eine Genehmigung, davon entfielen 7,1 GW auf Photovoltaikanlagen und 2,4 GW auf Windkraftanlagen.

Im Jahr 2024 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Nettostromerzeugung in Spanien bei rund 59 %. Wichtigster erneuerbarer Energieträger waren Onshore-Windkraftanlagen mit 24,3 %, gefolgt von Photovoltaikanlagen mit 19,5 %, Speicher- und Laufwasser mit 13,1 % sowie Biomasse mit 1,4 %.

Wesentliche Ereignisse
Geschäftsverlauf

Wesentliche Ereignisse im Konzernportfolio und in der Projektpipeline
Encavis erweitert ihr Solarparkportfolio in Spanien

Encavis hat im Geschäftsjahr 2024 ihr spanisches Solarparkportfolio um mehrere Anlagen in Andalusien erweitert. Die beiden von der BayWa r.e. erworbenen Projekte Lirios (109 MW, 220 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr), 35 Kilometer westlich von Sevilla, sowie der nahe Córdoba gelegene Solarpark Almodóvar (rund 95 MW, 187 GWh Jahresstromerzeugung) sind bereits im Bau und werden voraussichtlich im vierten Quartal 2025 ans Netz gehen. Der Solarpark La Florida Hive (30 MW, 60 GWh pro Jahr) wird südöstlich von Sevilla in Dos Hermanas errichtet und soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 ans Netz angeschlossen werden.

Encavis setzt ihren Wachtumskurs durch den Zukauf mehrerer Solar- und Windprojekte in Deutschland fort

Encavis hat im Geschäftsjahr 2024 ihr deutsches Wind- und Solarparkportfolio um mehrere Anlagen erweitert. Im März 2024 wurde gemeinsam mit BELECTRIC mit dem Bau eines großflächigen und leistungsstarken Solarparks (114 MW, 119 GWh pro Jahr) in Borrentin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) begonnen. Nach kurzer Bauzeit erfolgte im Dezember 2024 der erfolgreiche vollständige Netzanschluss dieses bislang größten deutschen Solarparks im Eigenbetrieb der Encavis. Im Dezember 2024 wurde zudem in Dietfurt und Breitenbrunn (Bayern) ein Solarpark (62 MW, 67 GWh pro Jahr) von der FRONTERIS Energie GmbH erworben, die auch den Bau übernimmt. Der seit September 2024 in der Errichtung befindliche Park wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 ans Netz gehen.

Darüber hinaus hat Encavis im Geschäftsjahr 2024 drei Windparks erworben. Bei dem Projekt Dannhausen (18 MW, 42 GWh pro Jahr) handelt es sich um einen baureifen Windpark in Niedersachsen, der von der SWW - Neue Energien GmbH (eine 100%ige Tochtergesellschaft der RB Holding) gekauft wurde und dessen Anschluss an das Stromnetz für Anfang 2026 erwartet wird. Das Projekt Schieder befand sich bei Erwerb bereits in Betrieb und verfügt über eine Gesamterzeugungskapazität von 11 MW. Der Windpark Everswinkel (29 MW, 64 GWh pro Jahr) wurde von der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen Holding GmbH erworben. Dieser östlich von Münster gelegene Windpark besteht aus zwei Projekten, von denen Everswinkel I (22,8 MW) bereits seit August 2024 am Netz und Everswinkel II (5,7 MW) seit Mai 2024 im Bau ist. Der Netzanschluss erfolgte im Januar 2025.

Encavis und Innovar Solar unterzeichnen Rahmenvertrag über die Entwicklung von 500 MW an Solarprojekten in Deutschland

Encavis hat am 17. September 2024 berichtet, mit der Innovar Solar GmbH einen Rahmenvertrag über die Entwicklung von Solarprojekten in Deutschland mit einer rollierenden Kapazität von 500 MW unterzeichnet zu haben. "Rollierend" bedeutet hier, dass bei erfolgreicher Entwicklung von einzelnen Projekten neue Projekte nachrücken, so dass immer 500 MW parallel entwickelt werden. Der gleiche Mechanismus gilt für Projekte, die nicht innerhalb eines definierten Zeitrahmens die Baureife erreichen.

Wesentliche Entwicklungen in der Konzernfinanzierung
MSCI stuft das ESG-Rating von Encavis auf "AA" hoch

Die Encavis AG hat am 31. Januar 2024 berichtet, ihr MSCI ESG-Rating auf "AA" verbessert zu haben. Encavis zählt damit nun zu den führenden Unternehmen der Energiebranche. Die Verbesserung ist maßgeblich auf Optimierungen in der Dokumentation unseres Talentmanagements und die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen zurückzuführen. MSCI, eines der führenden internationalen ESG-Rating-Unternehmen, lobt insbesondere die deutlichen Fortschritte im Bereich "Soziales" und hebt dabei vor allem die Vorreiterrolle von Encavis in der weiteren Professionalisierung des Personalmanagements hervor. MSCI hebt zudem die erfolgreiche Umsetzung von Encavis bei der weiteren Reduzierung von CO 2 -Emissionen hervor. Der Encavis-Transition-Plan zeigt mit konkreten Zielen und strategischen Maßnahmen auf, wie es dem Unternehmen gelingen kann, bis 2040 das Net-Zero-Ziel bei den CO 2 -Emissionen zu erreichen. Im Januar 2025 hat MSCI die Bewertung von "AA" erneut bestätigt.

Encavis unterzeichnet Projektrefinanzierungsverträge in Höhe von 203 Millionen Euro für die spanischen Solarparks Talayuela und La Cabrera

Encavis hat am 7. März 2024 berichtet, zwei Projektrefinanzierungsvereinbarungen über einen Gesamtbetrag von 203 Millionen Euro für ihre in Betrieb befindlichen Solaranlagen Talayuela und La Cabrera (beide in Spanien) unterzeichnet zu haben. Die Refinanzierungen wurden vom Encavis-eigenen Projektfinanzierungsteam strukturiert, arrangiert und aufgelegt. Der Solarpark Talayuela in der Region Extremadura verfügt über eine Erzeugungskapazität von 300 MW, während der Solarpark La Cabrera in der Region Andalusien über eine Erzeugungskapazität von 200 MW verfügt. Beide Projekte sind seit 2020 beziehungsweise 2021 in Betrieb und gehören zu den ersten europäischen Solarparks, die ohne öffentliche Förderung realisiert und betrieben werden. Die Preise für den Großteil der Stromerzeugung beider Projekte sind in langfristigen Stromabnahmeverträgen festgelegt, die jeweils eine Laufzeit von ursprünglich zehn Jahren haben. Die Refinanzierung erfolgt durch einen Club vier internationaler Banken: ABN AMRO Bank N. V. (Niederlande), Coöperatieve Rabobank U. A. (Niederlande), Bankinter S. A. (Spanien) sowie NatWest Bank Europe GmbH (Deutschland/​Großbritannien). Während ABN AMRO, Rabobank und Bankinter seit Jahren Finanzierungspartner von Encavis sind, stellt NatWest erstmals Projektfinanzierungen für Encavis bereit. Encavis erweitert und internationalisiert somit das Universum ihrer Bankpartner, um die zukünftige Wachstumsstrategie des Konzerns zu finanzieren. Insgesamt umfasst die Refinanzierung 181,5 Millionen Euro befristete Kreditfazilitäten (gesichert durch Zinsswaps) sowie 13 Millionen Euro Kreditfazilitäten und 8,5 Millionen Euro Schuldendienstreservefazilitäten.

Umsetzung einer Investorenvereinbarung mit KKR zur Beschleunigung des Wachstums von Encavis

Am 14. März 2024 hat die Encavis AG eine Investorenvereinbarung mit der Elbe BidCo AG (Bieterin), einer Holdinggesellschaft, die von durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. (KKR) beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und Accounts kontrolliert wird, unterschrieben. Ziel war es, eine strategische Partnerschaft für das langfristige Wachstum von Encavis einzugehen. Das Familienunternehmen Viessmann GmbH & Co. KG (Viessmann) hat sich als CoInvestor an dem von KKR geführten Konsortium beteiligt. KKR hat zudem verbindliche Vereinbarungen mit dem bereits bestehenden Aktionärspool, so unter anderem dem Großaktionär ABACON CAPITAL GmbH (ABACON) und anderen wesentlichen Aktionären, unterzeichnet. Danach haben diese Investoren ihre Encavis-Aktien außerhalb des Angebots an die Bieterin übertragen, und zwar teilweise gegen Zahlung eines Kaufpreises in bar, der dem Angebotspreis entspricht, und teilweise gegen Rückbeteiligung an der Bieterin. Am 24. April 2024 hat KKR die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Encavis zum Preis von 17,50 Euro in bar je Stückaktie veröffentlicht. Zu dem Angebot haben der Vorstand und Aufsichtsrat von Encavis am 2. Mai 2024 eine gemeinsame begründete Stellungnahme veröffentlicht, die unter www.encavis.com/​de/​gruenes-kapital/​investor-relations/​strategische-partnerschaft abrufbar ist. Am 4. Juni 2024 hat die Elbe BidCo AG mitgeteilt, dass die im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots festgelegte Mindestannahmeschwelle von 54,285 % bis zum Ende der Annahmefrist am 29. Mai 2024 überschritten wurde. Zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 18. Juni 2024 betrug die finale Annahmequote 87,41 %. Der Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots unterlag verschiedenen marktüblichen Bedingungen, einschließlich des Erhalts der behördlichen und kartellrechtlichen Genehmigungen sowie den Gesetzen zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen.

Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 4. Dezember 2024. Am 6. Dezember 2024 haben der Vorstand der Encavis AG und die Elbe BidCo AG eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Weitere nach dem Abschlussstichtag eingetretene Ereignisse werden im Nachtragsbericht beschrieben.

Wesentliche Entwicklungen im Asset Management

Die Encavis Asset Management AG hat am 6. März 2024 mitgeteilt, für den Banken-Spezialfonds Encavis Infrastructure Fund IV mit dem Bau eines Solarparks gestartet zu haben. Der Solarpark wird eine Erzeugungskapazität von 260 MW haben und sich über eine Fläche von 205 Hektar erstrecken. Der Standort des Solarparks in der Gemeinde Bartow, etwa 150 Kilometer nördlich von Berlin, wurde sorgfältig gewählt, um optimale Sonneneinstrahlung und Effizienz zu gewährleisten. Der Bau der Freiflächen-Solaranlage wird in zwei Bauabschnitten stattfinden. Der Baubeginn des ersten Abschnitts erfolgte im März 2024, der zweite Abschnitt ging im Juli 2024 in den Bau. Die Inbetriebnahme wird voraussichtlich bis Ende 2025 stattfinden. Es wird erwartet, dass der Solarpark eine Jahresstromerzeugung von etwa 270 GWh erreichen wird. Für den Solarpark wurde ein Abnahmevertrag unterzeichnet, in dessen Rahmen über die nächsten zwölf Jahre jährlich etwa 210 GWh Solarstrom an LyondellBasell geliefert werden wird. Am 31. Juli 2024 hat die Encavis Asset Management AG berichtet, mit der Commerzbank AG einen Financial Close für das Solarprojekt vereinbart zu haben. Das Finanzierungsvolumen beläuft sich auf 145 Millionen Euro.

Entwicklung der Segmente

Nachfolgend wird die Entwicklung der berichtspflichtigen Segmente im Encavis-Konzern dargestellt. Es sind nur erworbene Gesellschaften dargestellt, die im Geschäftsjahr bereits einen Beitrag zur Stromerzeugung des jeweiligen Segments geleistet haben.

Segment PV Parks

Das Solarparkportfolio im Eigenbestand von Encavis umfasste zum 31. Dezember 2024 über 200 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von mehr als 1,8 GW. Die Solarparks verteilen sich auf die Länder Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Spanien, Dänemark und Schweden.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns unterliegt saisonalen Einflüssen, was zu Schwankungen bei den Umsatzerlösen und Ergebnissen im Verlauf des Jahres führt. Im Segment PV Parks, das alle sich im Eigenbestand befindlichen Solarparks umfasst, sind vor allem die Monate April bis September umsatzstärker als die Herbst- und Wintermonate.

Die tatsächlich eingespeiste Strommenge der im Eigenbestand des Konzerns befindlichen Solarparks im Geschäftsjahr 2024 betrug 2.018,5 GWh (Vorjahr: 2.105,9 GWh). Damit ist diese im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 % zurückgegangen. Von der eingespeisten Strommenge entfielen 45 % (Vorjahr: 45 %) auf die Solarparks in Spanien, 14 % (Vorjahr: 13 %) auf die Solarparks in Deutschland, 10 % (Vorjahr: 10 %) auf die Solarparks in Frankreich, 10 % (Vorjahr: 10 %) auf die Solarparks in Italien, 10 % (Vorjahr: 10 %) auf die Solarparks in den Niederlanden, 5 % (Vorjahr: 6 %) auf die Solarparks in Dänemark, 5 % (Vorjahr: 5 %) auf die Solarparks in Großbritannien und 1 % (Vorjahr: 1 %) auf die Solarparks in Schweden.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende bereits in Betrieb befindlichen Solarparks erworben beziehungsweise bereits zuvor erworbene Solarparks in Betrieb genommen:

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Fundici Hive S.L.U., Spanien, Konzernanteil 100 %

Solarpark Lindenhof GmbH, Deutschland, Konzernanteil 100 %

UK Sol SPV 2 AB, Schweden, Konzernanteil 90 %

Segment Windparks

Das Windparkportfolio im Eigenbestand von Encavis umfasst zum 31. Dezember 2024 über 50 Windparks mit einer Gesamtkapazität von mehr als 610 MW. Die Windparks verteilen sich auf die Länder Deutschland, Finnland, Italien, Frankreich, Dänemark und Litauen.

Die Windparks sind meteorologisch bedingt in den Herbst- und Wintermonaten umsatzstärker als in den Sommermonaten.

Die tatsächlich eingespeiste Strommenge der im Eigenbestand des Konzerns befindlichen Windparks im Geschäftsjahr 2024 betrug 1.286,3 GWh (Vorjahr: 1.247,8 GWh). Damit ist diese im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,1 % gestiegen. Von der eingespeisten Strommenge entfielen 43 % (Vorjahr: 44 %) auf die Windparks in Deutschland, 26 % (Vorjahr: 29 %) auf die Windparks in Dänemark, 15 % (Vorjahr: 16 %) auf den Windpark in Litauen, 5 % (Vorjahr: 7 %) auf die Windparks in Frankreich, 10 % (Vorjahr: 3 %) auf die Windparks in Finnland und 1 % (Vorjahr: 1 %) auf den Windpark in Italien.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende bereits in Betrieb befindlichen Windparks erworben beziehungsweise bereits zuvor erworbene Windparks in Betrieb genommen:

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Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG, Deutschland, Konzernanteil 100 %

UGE Everswinkel GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Deutschland, Konzernanteil 100 %

Windpark Desloch GmbH & Co. KG, Deutschland, Konzernanteil 100 %

WP Dörnbach GmbH & Co. KG, Deutschland, Konzernanteil 100 %

WP Drensteinfurt GmbH & Co. KG, Deutschland, Konzernanteil 100 %

WP Niederöfflingen GmbH & Co. KG, Deutschland, Konzernanteil 100 %

WP Schieder GmbH & Co. KG, Deutschland, Konzernanteil 100 %

Segment Service

Das Segment umfasst die Anteile der Encavis an der Stern Energy S.p.A. und deren Tochtergesellschaften. Die Gesellschaften bieten diverse Serviceleistungen für Solarparks in Italien, Spanien, Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark und Frankreich an und betreuen zum 31. Dezember 2024 ein konzerninternes Volumen von rund 662 MW und ein konzernexternes Volumen von rund 1.427 MW.

Des Weiteren enthält das Segment die Tochtergesellschaft Encavis Technical Services GmbH. Die Gesellschaft erbringt die technische Betriebsführung für viele deutsche und italienische Solarparks des Encavis-Konzerns. Das konzernintern betreute Volumen lag zum 31. Dezember 2024 bei rund 280 MW.

Darüber hinaus hat die Encavis Technical Services GmbH Verträge für die technische Betriebsführung von Parks übernommen, die nicht zum Encavis-Konzern gehören. Das konzernextern betreute Volumen liegt bei rund 9 MW.

Das Segment umfasst zudem mit der Encavis Green Energy Supply GmbH Dienstleistungen im Bereich der Direktvermarktung für ausgewählte deutsche Solar- und Windparks im Encavis-Konzern.

Weiterhin umfasst das Segment Service mit der BESS Hettstedt Fünfte Energie GmbH sowie der GES 002 B.V. die Entwicklung von Batteriespeicherlösungen in Deutschland und den Niederlanden, die nicht einem spezifischen Wind- oder Solarpark des Konzerns zugeordnet werden können.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Gesellschaften im Segment Service erworben beziehungsweise gegründet:

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GES 002 B.V., Niederlande, Konzernanteil 100 %

Stern Energy ApS, Dänemark, Konzernanteil 80 %

Segment Asset Management

Das Geschäftsfeld Asset Management umfasst alle Dienstleistungen für Drittinvestoren wie die Initiierung von Fonds beziehungsweise die individuelle Gestaltung und Strukturierung sonstiger Investitionen für professionelle Anleger im Bereich Erneuerbare Energien sowie den Betrieb der von diesen Anlegern gehaltenen Anlagen. Insgesamt umfasste das betreute Portfolio zum 31. Dezember 2024 mehr als 35 Solarparks und knapp 50 Windparks mit einer installierten Leistung von rund 1,4 GW in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Großbritannien, den Niederlanden, Irland und Finnland.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Encavis-Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren und Herleitung der operativen Kennzahlen (bereinigt um IFRS-Effekte)

Die IFRS-Bilanzierung des Konzerns ist beeinflusst von nicht zahlungswirksamen Bewertungseffekten und daraus resultierenden Abschreibungen. Zusätzlich beeinträchtigen nicht zahlungswirksame Zinseffekte und latente Steuern einen transparenten Blick auf die operative Ertragslage nach IFRS. Zu den im Konzern intern eingesetzten finanziellen und nicht finanziellen Steuerungsgrößen zählen:

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operativer Cashflow

technische Verfügbarkeit (Segment Windparks) beziehungsweise technische Performance (Segment PV Parks) der Anlagen

bereinigte operative Umsatzerlöse

bereinigtes operatives EBITDA

bereinigtes operatives EBIT (bis 2023)

operatives Ergebnis je Aktie/​ operativer Cashflow je Aktie (bis 2023)

Die im Prognosebericht enthaltenen Ausblicke für das Geschäftsjahr 2025 basieren ebenfalls auf diesen angepassten Finanzkennziffern. Aufgrund des Delisting und mit dem einhergehenden Wegfall der Berichterstattung über das Ergebnis beziehungsweise den Cashflow je Aktie, entfällt für die Encavis AG auch das operative EBIT als finanzielle Steuerungskennzahl für das Geschäftsjahr 2025 und wird lediglich für den Vorjahresvergleich mit aufgenommen.

Die Kennzahlen "Bereinigte operative Umsatzerlöse", "Bereinigtes operatives EBITDA" und "Bereinigtes operatives EBIT" leiten sich jeweils aus den IFRS-Ergebniskennzahlen Umsatzerlöse, EBITDA und EBIT ab und sind um folgende Effekte bereinigt:

Operative Umsatzerlöse = IFRS-Umsatzerlöse abzüglich der folgenden Effekte:

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Bestandteil der IFRS-Umsatzerlöse, der unter Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen aus nach den Regelungen des Hedge Accounting bilanzierten Power Purchase Agreements nicht zahlungswirksam geworden ist

Operatives EBITDA = IFRS-EBITDA abzüglich der folgenden Effekte:

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bereits bereinigte Effekte aus den operativen Umsatzerlösen

Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Finanzanlagen und sonstige nicht betriebliche, zahlungswirksame Erträge

sonstige nicht zahlungswirksame Erträge, im Wesentlichen aus der Auflösung des Zinsvorteils aus subventionierten Darlehen (Zuwendungen der öffentlichen Hand) und Gewinne aus Unternehmenszusammenschlüssen (Badwills)

nicht zahlungswirksame anteilsbasierte Vergütung und sonstige nicht operative Aufwendungen

ausgewählte Einmaleffekte

Operatives EBIT = IFRS-EBIT abzüglich der folgenden Effekte:

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bereits bereinigte Effekte aus dem operativen EBITDA

Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen auf im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte

Wertminderungen und Wertaufholungen aus Werthaltigkeitstests auf aus Kaufpreisallokationen resultierende Vermögenswerte

Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen auf Step-ups auf im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Sachanlagen

Der operative Cashflow wird in Übereinstimmung mit IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt. Zinszahlungen werden in voller Höhe im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der operative zahlungswirksame Steueraufwand ist im operativen Cashflow enthalten.

Die finanziellen Steuerungsgrößen für die Encavis AG sind mit Ausnahme der Umsatzerlöse und der technischen Verfügbarkeit der Anlagen im Wesentlichen identisch mit den im Konzern eingesetzten Kennzahlen. Die Bereinigungen des EBITDA und EBIT betreffen bei der Encavis AG im Wesentlichen Effekte aus den Abgängen von Finanzanlagen, aus der Währungsumrechnung sowie aus sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen.

Diese Kennzahlen werden in der folgenden Tabelle übergeleitet:

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in TEUR Anhang 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Umsatzerlöse 3.20; 5.1 407.777 469.637
Bereinigt um folgende Effekte:
Nicht operative Umsatzerlöse aus PPA-Bewertungseffekten -6.623 -9.041
Bereinigte operative Umsatzerlöse 401.154 460.596
Sonstige Erträge 5.2 45.732 42.892
Andere aktivierte Eigenleistungen 3.21; 5.3 3.027 2.519
Materialaufwand 5.4 -29.136 -30.599
Personalaufwand, davon TEUR -2.608 (Vorjahr: TEUR -513) aus anteilsbasierter Vergütung 5.5 -46.900 -35.292
Sonstige Aufwendungen 5.6 -132.656 -116.487
Bereinigt um folgende Effekte:
Sonstige nicht operative Erträge -15.853 -9.042
Sonstige nicht operative Aufwendungen 10.080 4.663
Bereinigtes operatives EBITDA 235.449 319.249
Abschreibungen und Wertminderungen 5.7 -332.913 -169.604
Bereinigt um folgende Effekte:
Abschreibungen und Wertminderungen auf im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte (Stromeinspeiseverträge) und Goodwill 62.075 49.514
Folgebewertung der aufgedeckten stillen Reserven/​Lasten aus Step-ups für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Sachanlagen 9.945 -4.881
Bereinigtes operatives EBIT -25.444 194.279
Finanzergebnis 5.8 -90.980 -71.490
Bereinigt um folgende Effekte:
Sonstige nicht zahlungswirksame Zinsen und ähnliche Aufwendungen und Erträge (im Wesentlichen aus Effekten aus Währungsumrechnung, Effektivzinsberechnung, Swapbewertung und Zinsaufwand aus subventionierten Darlehen [Zuwendungen der öffentlichen Hand]) 11.443 7.073
Bereinigtes operatives EBT -104.981 129.863
Steuerertrag/​-aufwand 5.9 2.029 -32.851
Bereinigt um folgende Effekte:
Latente Steuern (nicht zahlungswirksam) und sonstige nicht zahlungswirksame Steuereffekte -19.182 5.473
Bereinigtes operatives Konzernergebnis -122.134 102.485

Soll-Ist-Vergleich 2024

Der Vorstand von Encavis hat im Lagebericht 2023 eine Prognose bezüglich der um zahlungsunwirksame IFRS-Effekte bereinigten operativen Kennzahlen abgegeben, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt werden. Die Prognose basierte auf dem Bestandsportfolio zum 20. März 2024 sowie in Erwartung von Standardwetterbedingungen. Es folgt ein Vergleich der operativen Ist-Kennzahlen 2024 mit den Prognosekennzahlen aus dem Lagebericht 2023.

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in Mio. Euro 2024e (GB 2023) Ist 2024 (operativ) Ist 2023 (operativ) % zum Vorjahr
Bereinigte operative * Umsatzerlöse >460 401,2 460,6 -12,9%
Bereinigtes operatives * EBITDA >300 235,4 319,2 -26,3%
Bereinigtes operatives * EBIT >175 -25,4 194,3 -113,1%
Operativer Cashflow >260 207,1 234,9 -11,8%
Technische Performance der Anlagen (Segment PV Parks) in % >95 98,5 98,6 -0,1%
Technische Verfügbarkeit der Anlagen (Segment Windparks) in % >95 92,6 94,6 -2,1%

* Die angegebenen operativen Konzern-Kennzahlen stellen allein auf die operative Ertragskraft des Unternehmens ab und berücksichtigen keine IFRS-bedingten Bewertungseffekte.

Die bereinigten operativen Umsatzerlöse sanken im Vergleich zum Vorjahr um 59,4 Millionen Euro beziehungsweise rund 13 % und liegen damit unterhalb des Planniveaus gemäß der im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichten Prognose von über 460 Millionen Euro. Sowohl das Segment Windparks als auch das Segment PV Parks lagen bezüglich der Umsatzerlöse unterhalb der Planannahmen. Ein wesentlicher Grund für die Planunterschreitung waren die negativen Preisauswirkungen auf die Umsatzerlöse. Im Jahr 2024 kam es in Spanien und Finnland erstmals zu Abschaltungen von Parks aufgrund negativer Strompreise, was die Ertragslage umsatzmindernd beeinflusste. Trotz der erfolgreichen Netzanschlüsse zahlreicher Projekte im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich bei einigen Wind- und Solarparks technisch bedingte Verzögerungen, wodurch Umsätze nicht wie geplant realisiert werden konnten. Grundsätzlich besteht für das Segment Windparks eine größere Planungsunsicherheit als für das Segment PV Parks, da das Windaufkommen größeren jährlichen Schwankungen unterliegt als die Sonneneinstrahlung. Außerdem haben die segment- und länderübergreifend ungünstigen meteorologischen Bedingungen sich negativ ausgewirkt. So war das Wetter in 2024 in den meisten europäischen Ländern deutlich schlechter als das erwartete Standardwetter (einem 30-Jahres-Durchschnitt). Im Segment Service lagen die bereinigten operativen Umsatzerlöse im Plan, während die bereinigten operativen Umsatzerlöse im Segment Asset Management aufgrund des zinsumfeldbedingt schwierigen Geschäfts deutlich unterhalb der Erwartungen lagen.

Die im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichte Prognose auf Basis des Bestandsportfolios im März 2024 konnte hinsichtlich der Ergebniskennzahlen bereinigtes operatives EBITDA und bereinigtes operatives EBIT nicht erreicht werden. Grund hierfür waren überwiegend nicht vorhersehbare Effekte; so haben sich die langfristigen Strompreisprognosen zum Teil deutlich verschlechtert und die Zinsen, die für die Bestimmung der Werthaltigkeit der Anlagen herangezogen werden, haben sich deutlich erhöht. So hat Encavis zum 31. Dezember 2024 die Vermögenswerte des Konzerns einem Werthaltigkeitstest unterzogen, da die Analyse der für das Geschäftsmodell von Encavis spezifischen Indikatoren einen Hinweis auf das Vorliegen eines Triggering Event für einige Ländermärkte ergeben hat. Der Werthaltigkeitstest ergab einen operativen Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 136.692 (Vorjahr: TEUR 3.395), in dessen Folge operativ wirksame Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 136.356 (Vorjahr: TEUR 3.395) und TEUR 336 (Vorjahr: TEUR 0) auf Projektrechte erfasst wurden. Zum anderen haben sich die oben beschriebenen nicht vorhersehbaren Effekte in den bereinigten operativen Umsatzerlösen negativ ausgewirkt.

Der operative Cashflow sank von 234,9 Millionen Euro im Vorjahr auf 207,1 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2024 und unterschreitet die im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichte Prognose um rund 53 Millionen Euro. Die Planunterschreitung resultiert im Wesentlichen aus den oben beschriebenen nicht vorhersehbaren Effekten in den Umsatzerlösen.

Ertragslage

Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 407.777 (Vorjahr: TEUR 469.637). Dies entspricht einem Rückgang von TEUR 61.860 beziehungsweise rund 13 %. In diesen Umsatzerlösen sind Beträge in Höhe von TEUR 6.623 (Vorjahr: TEUR 9.041) enthalten, die unter Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen aus nach den Regelungen des Hedge Accounting bilanzierten Power Purchase Agreements zweier spanischer Tochtergesellschaften nicht zahlungswirksam geworden sind. Der Rückgang wird in Höhe von TEUR 46.977 vom Solarparkportfolio und in Höhe von TEUR 12.328 vom Windparkportfolio getragen. Die Entwicklung der auf qualitatives Wachstum ausgerichteten Geschäftsstrategie und -aktivitäten der Encavis AG wurde im Geschäftsjahr 2024 durch überwiegend nicht vorhersehbare Effekte belastet, die sich deutlich auf Umsatz und Ergebnis auswirkten. Die Umsatzrückgänge gehen zu einem großen Teil auf das zinsumfeldbedingt schwierige Geschäft des Encavis Asset Managements sowie im Bestandsgeschäft auf eine ungünstige Kombination aus ungewöhnlich schlechtem Wetter, geringen Preisen und erstmalig vielen Stunden mit negativen Preisen, aber auch verspätete Inbetriebnahmen im Eigenbestand zurück. Im Geschäftsjahr 2024 hat Encavis bereits zahlreiche Projekte erfolgreich ans Netz angeschlossen; bei diesen und einigen weiteren Wind- und Solarparks ergaben sich teilweise technisch bedingte Verzögerungen, so dass geplante Umsätze im Geschäftsjahr 2024 noch nicht realisiert werden konnten. Zum anderen erklären sich die Umsatzeinbußen durch ungünstigere meteorologische Bedingungen, insbesondere in Südeuropa. Nach überdurchschnittlich gutem Wetter für Wind und Solar im Vorjahr, welches weit über dem von uns regelmäßig angenommenen Standardwetter (einem 30-Jahres-Durchschnitt) lag, war das Wetter im Geschäftsjahr 2024 in den meisten europäischen Ländern deutlich schlechter als das erwartete Standardwetter. Zudem ist das gesamte Jahr 2024 durch ein geringeres Strompreisniveau geprägt als kriegs- und energiekrisenbedingt im Vorjahr. Außerdem kamen in 2024 erstmals umsatzmindernde Abschaltungen von Parks aufgrund negativer Strompreise in Spanien und Finnland hinzu. Im Vorjahreszeitraum war zudem eine signifikante nachträgliche Vergütung in den niederländischen Solarparks für das Jahr 2022 enthalten, die sich umsatzerhöhend ausgewirkt hatte. Diese Effekte, die sich auch in den Ergebnissen der anderen KPIs widerspiegeln, konnten nicht durch die neu erworbenen beziehungsweise ans Netz angeschlossenen Solar- und Windparks und auch nicht durch die im Segment Service deutlich gestiegenen Umsatzerlöse kompensiert werden.

Die Umsatzerlöse im Konzern setzen sich zusammen aus der Einspeisung von Strom in das Stromnetz, der Betriebsführung von Parks für Dritte und weiteren Erlösen aus dem Asset Management und dem Service-Bereich. Zudem beinhalten die Umsatzerlöse Beträge, die unter Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen aus nach den Regelungen des Hedge Accounting bilanzierten Power Purchase Agreements zweier spanischer Tochtergesellschaften nicht zahlungswirksam geworden sind.

Der Umsatz nach Segmenten ohne Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Umsatzerlöse zweier spanischer Solarparks in Höhe von TEUR 6.623 teilt sich wie folgt auf:

Sonstige Erträge erzielte der Konzern in Höhe von TEUR 45.732 (Vorjahr: TEUR 42.892). In dieser Position sind Wertaufholungszuschreibungen in Höhe von TEUR 14.139 (Vorjahr: TEUR 2.155) sowie Erträge aus der Bewertung von Power Purchase Agreements in Höhe von TEUR 7.676 (Vorjahr: TEUR 11.495) enthalten. Zudem werden hier Erträge aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 7.073 (Vorjahr: TEUR 8.034), periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.786 (Vorjahr: TEUR 4.278) sowie Erträge aus der Auflösung von passivischen Abgrenzungsposten (Zuwendungen der öffentlichen Hand) in Höhe von TEUR 888 (Vorjahr: TEUR 1.260) ausgewiesen. Im Vorjahr waren in den sonstigen Erträgen noch Erträge in Höhe von TEUR 4.210 aus der Entkonsolidierung der Mehrheitsanteile an zwei deutschen Windparks enthalten.

Die im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 3.027 (Vorjahr: TEUR 2.519) entstehen im Zusammenhang mit aus dem Servicebereich erbrachten Erweiterungen für mehrere Solaranlagen des Eigenbestands sowie aus der Aktivierung selbsterstellter Softwarelösungen über die Tochtergesellschaft Asset Ocean GmbH.

Der Materialaufwand betrug im Berichtsjahr TEUR 29.136 (Vorjahr: TEUR 30.599). Hierin enthalten sind vor allem der Materialverbrauch im Servicegeschäft, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Direktvermarktung des produzierten Stroms sowie Aufwendungen für Bezugsstrom in den Wind- und Solarparks.

Der Personalaufwand ist von TEUR 35.292 im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 46.900 im Berichtsjahr angestiegen. Der Anstieg steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem wachstumsinduzierten Ausbau des Teams bei Encavis und einmalig anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme durch KKR (Projekt Elbe), die unter anderem auch die Aktienoptionsprogramme (AOP) betreffen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden über alle Tranchen des AOP TEUR 2.608 (Vorjahr: TEUR 513) als Personalaufwand erfasst.

Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte der Encavis-Konzern neben dem Vorstand 423 (Vorjahr: 394) Mitarbeitende. Der Anstieg der Mitarbeitendenanzahl ist auf den wachstumsinduzierten Ausbau des Teams bei Encavis zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 132.656 (Vorjahr: TEUR 116.487). Hierin sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Wind- und Solarparks in Höhe von TEUR 69.953 (Vorjahr: TEUR 74.490) enthalten. Unter anderem beinhalten sie Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie für die technische und kaufmännische Betriebsführung, Versicherungen und verschiedene sonstige Kosten wie Kfz-Kosten und Kosten für IT sowie Telekommunikation. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten ferner Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb in Höhe von TEUR 62.703 (Vorjahr: TEUR 41.997). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit einmaligen Rechts- und Beratungskosten aus der Übernahme durch KKR.

Der Konzern erzielte damit im Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von TEUR 247.845 (Vorjahr: TEUR 332.670). Die EBITDA-Marge beträgt rund 61 % (Vorjahr: 71 %). Der Ergebnisrückgang begründet sich im Wesentlichen in den oben beschriebenen nicht vorhersehbaren Effekten sowie den einmaligen Kosten des Projekts Elbe/​KKR.

Bei den Abschreibungen in Höhe von TEUR 164.776 (Vorjahr: TEUR 164.114) handelt es sich im Wesentlichen um die planmäßigen Abschreibungen auf Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie auf immaterielle Vermögenswerte (Stromeinspeiseverträge beziehungsweise exklusive Nutzungsrechte). Zudem hat Encavis zum 31. Dezember 2024 die Vermögenswerte des Konzerns einem Werthaltigkeitstest unterzogen, da die Analyse der für das Geschäftsmodell von Encavis spezifischen Indikatoren einen Hinweis auf das Vorliegen eines Triggering Event für einige Ländermärkte ergeben hat. Der Werthaltigkeitstest ergab einen Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 168.137 (Vorjahr: TEUR 5.490), in dessen Folge Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 152.142 (Vorjahr: TEUR 3.395) beziehungsweise TEUR 15.995 (Vorjahr: TEUR 2.095) erfasst wurden.

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von TEUR 163.066 im Vorjahr auf TEUR -85.068 im Geschäftsjahr 2024 gesunken. Der Ergebnisrückgang begründet sich im Wesentlichen in den erfassten Wertminderungsaufwendungen sowie in den oben beschriebenen nicht vorhersehbaren Effekten und den einmaligen Kosten des Projekts Elbe/​KKR. Die EBIT-Marge liegt bei rund -21 % (Vorjahr: 35 %).

Die Finanzerträge sind von TEUR 35.608 im Vorjahr auf TEUR 30.324 im Berichtsjahr gesunken. Darin enthalten sind Erträge im Zusammenhang mit den Veränderungen der Marktwerte der Zinsswaps in Höhe von TEUR 4.240 (Vorjahr: TEUR 5.529) sowie Zinserträge aus der Auflösung von Step-ups auf Bankdarlehen und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.937 (Vorjahr: TEUR 2.995). Finanzaufwendungen sind in Höhe von TEUR 120.602 (Vorjahr: TEUR 106.170) angefallen. Hierin sind im Wesentlichen der Zinsaufwand für die Non-Recourse-Darlehen zur Finanzierung der Anlagen in den Parkgesellschaften, der Zinsaufwand im Zusammenhang mit dem Genussrecht der Gothaer Versicherung, der Zinsaufwand für weitere Konzernfinanzierungen sowie unterschiedliche nicht zahlungswirksame Aufwendungen enthalten. Das Finanzergebnis beinhaltet darüber hinaus das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen in Höhe von TEUR -703 (Vorjahr: TEUR -927).

Das hieraus resultierende Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt TEUR -176.048 (Vorjahr: TEUR 91.577). Die EBT-Marge beläuft sich auf rund -43 % (Vorjahr: 20 %).

Der in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Steuerertrag beträgt im Geschäftsjahr 2024 insgesamt TEUR 2.029 (Vorjahr: Aufwand in Höhe von TEUR 32.851) und entfällt auf nicht zahlungswirksame latente Steuern sowie originäre Steuern. Die laufende Steuerbelastung beträgt TEUR 18.331 (Vorjahr: TEUR 28.582). Ein latenter Steuerertrag wurde in Höhe von TEUR 20.360 (Vorjahr: Aufwand in Höhe von TEUR 4.269) erfasst.

Insgesamt ergibt sich ein Konzernergebnis in Höhe von TEUR -174.019 (Vorjahr: TEUR 58.726).

Das Konzernergebnis setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR -177.723 (Vorjahr: TEUR 53.329), dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von TEUR -860 (Vorjahr: TEUR 728) und dem Ergebnisanteil der Hybridkapitalgeber in Höhe von TEUR 4.564 (Vorjahr: TEUR 4.668) zusammen. Das Konzerngesamtergebnis in Höhe von TEUR -173.249 (Vorjahr: TEUR 232.068) setzt sich aus dem Konzernergebnis sowie der Veränderung der im Eigenkapital ausgewiesenen sonstigen Rücklagen zusammen. Neben der Veränderung der Währungsrücklage in Höhe von TEUR 154 (Vorjahr: TEUR -745) betrifft die Veränderung der sonstigen Rücklagen weiterhin die Veränderung der Hedge-Rücklage in Höhe von TEUR -1.719 (Vorjahr: TEUR 182.614), in der auch die zukünftig planmäßig über die Restlaufzeit des jeweiligen Grundgeschäfts ergebniswirksam aufzulösenden Beträge von ehemals in einer Sicherungsbeziehung befindlichen Zinsswaps enthalten sind, sowie die Kosten der Sicherungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 18). Die im Eigenkapital erfassten Werte werden nach Ablauf der korrespondierenden Grundgeschäfte vollständig in das Konzernergebnis umklassifiziert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden TEUR 2.384 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Hedge-Rücklage in das Konzernergebnis umklassifiziert. Dem gegenüber stehen korrespondierende latente Steuereffekte in Höhe von TEUR -115 (Vorjahr: TEUR -8.545).

Finanzlage

Die Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt im Berichtsjahr TEUR 65.731 (Vorjahr: TEUR 19.687) und setzt sich wie folgt zusammen:

Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist um rund TEUR -27.808 von TEUR 234.876 im Vorjahr auf TEUR 207.068 im Berichtsjahr gesunken. Er setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem operativen Geschäft der Wind- und Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen. Ferner sind hier die Veränderungen der Aktiva und Passiva enthalten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind. Der Rückgang des Nettomittelzuflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Wesentlichen auf geringere Umsatzerlöse der Wind- und Solarparks aufgrund der deutlich geringeren Strompreise (Preiseffekt) sowie der im Vergleich zum Vorjahreszeitraum schlechteren meteorologischen Bedingungen zurückzuführen. Ebenfalls wird der operative Cashflow durch die Umsatzeinbußen im Segment Asset Management belastet.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -408.895 (Vorjahr: TEUR -205.383) und betrifft im Wesentlichen Auszahlungen für den Erwerb dreier sich in Entwicklung befindlicher spanischer Solarparks und mehrerer deutscher Windparks sowie den Bau weiterer Solar- und Windparks im Eigenbestand des Encavis-Konzerns im In- und Ausland. Zudem werden Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines deutschen Windparks, der vormals als assoziiertes Unternehmen bilanziert wurde, ausgewiesen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 266.853 (Vorjahr: TEUR -9.963) und resultiert im Wesentlichen aus den neu ausgezahlten Darlehen abzüglich der regelmäßigen Tilgungen und gezahlten Zinsen. Zudem wird hier die Veränderung des beschränkt verfügungsberechtigten Zahlungsmittelbestands ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden drei Investitionsdarlehen in Höhe von zusammen 110 Millionen Euro aufgenommen. Zudem wurden zwecks Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten auf Konzernebene Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 322.340 abgerufen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden in diesem Zusammenhang bereits zwei Kreditlinien in Höhe von zusammen TEUR 45.000 sowie ein Konsortialkredit in Höhe von TEUR 39.200 zurückgeführt. Der Vorjahresausweis beinhaltet die Platzierung eines Grünen Schuldscheindarlehens in Höhe von 210 Millionen Euro. Der Bestand an verfügungsbeschränkten Mitteln hat sich im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 30.278 erhöht; die Erhöhung betrifft im Wesentlichen zweckgebundene Mittel für bevorstehende Erwerbe.

In der Hauptversammlung der Encavis AG am 5. Juni 2024 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, für das Geschäftsjahr 2023 keine Dividende auszuschütten und das komplette Konzernperiodenergebnis zu thesaurieren, das heißt auf neue Rechnung vorzutragen.

Am Bilanzstichtag standen dem Konzern Kreditlinien zur Verfügung, die in Höhe von TEUR 1.285.053 (Vorjahr: TEUR 328.444) nicht ausgenutzt waren.

Vermögenslage

Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 775.090 (31. Dezember 2023: TEUR 1.186.929). Der Rückgang in Höhe von TEUR 411.839 beziehungsweise 34,7 % ist zum einen auf das negative Periodenergebnis nach IFRS zurückzuführen. Zum anderen wirkte sich die Umgliederung der bis dato als Eigenkapital klassifizierten Hybrid-Wandelanleihe in die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten eigenkapitalmindernd aus (für nähere Erläuterungen siehe Kapitel 6.12 im Konzernanhang). Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 19,8 % (31. Dezember 2023: 33,2 %).

Die Bilanzsumme ist von TEUR 3.573.555 im Vorjahr auf TEUR 3.923.899 im Berichtsjahr angestiegen.

Der Konzern wies zum 31. Dezember 2024 immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 401.892 (31. Dezember 2023: TEUR 429.606) aus.

Der Geschäfts- oder Firmenwert betrug zum 31. Dezember 2024 TEUR 107.240 (31. Dezember 2023: TEUR 107.151). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von TEUR 89 betrifft Währungseffekte. Zum 31. Dezember 2024 hat Encavis die Geschäfts- und Firmenwerte einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Dieser erfolgte auf Ebene einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU), die die nach Ländern unterteilten operativen Segmente darstellen. Der Werthaltigkeitstest ergab keinen Wertminderungsaufwand.

Der Anstieg der Sachanlagen auf TEUR 2.684.594 (31. Dezember 2023: TEUR 2.431.213) resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb beziehungsweise dem Bau von mehreren Wind- und Solarparks sowie in geringerem Umfang aus erfassten Wertaufholungen auf Energieerzeugungsanlagen, die in der Vergangenheit im Rahmen von Asset Impairment Tests wertgemindert wurden. Gegenläufig wirkten sich die laufenden planmäßigen Abschreibungen sowie Wertminderungen aus dem Asset Impairment Test zum 31. Dezember 2024 aus.

Die aktiven latenten Steuern vor Saldierung ergeben sich im Wesentlichen aus Differenzen des Sachanlagevermögens im Vergleich zwischen IFRS- und Steuerbilanz, aus Differenzen bei den ausschließlich nach IFRS 16 passivierten Leasingverbindlichkeiten sowie aus voraussichtlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen.

Das kurzfristige Vermögen ist von TEUR 539.203 im Vorjahr auf TEUR 669.399 zum 31. Dezember 2024 angestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der darin enthaltenen liquiden Mittel um TEUR 101.913 auf TEUR 477.552 (31. Dezember 2023: TEUR 375.639) zurückzuführen. Der Anstieg des kurzfristigen Vermögens ist weiterhin auf eine Erhöhung der sonstigen kurzfristigen Forderungen von TEUR 47.885 zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 68.957 zum 31. Dezember 2024 zurückzuführen, die unter anderem aus der Aktivierung von durch die Gesellschaften des Segments Service durchgeführten Leistungen in konzernfremden Solarparks resultiert.

Die liquiden Mittel enthalten verfügungsbeschränkte Mittel in Höhe von TEUR 102.336 (31. Dezember 2023: TEUR 66.642). Hiervon entfallen TEUR 76.782 (Vorjahr: TEUR 48.602) auf Kapitaldienst- und Projektreserven und TEUR 25.554 (Vorjahr: TEUR 18.040) auf sonstige verfügungsbeschränkte Guthaben.

Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern sind von TEUR 37.401 zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 39.730 angestiegen. Der Grund für den Anstieg liegt im Wesentlichen in höheren Abfindungsverpflichtungen durch die Anpassung der Ausschüttungsprognosen der entsprechenden Parkgesellschaften.

Die finanziellen Verbindlichkeiten im Konzern (im Wesentlichen Bank- und Leasingverbindlichkeiten) betrugen zum 31. Dezember 2024 TEUR 2.808.045 (31. Dezember 2023: TEUR 2.052.130). Es handelt sich um Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Wind- und Solarparks sowie das von der Gothaer Versicherung zur Verfügung gestellte Genussrechtskapital. Enthalten sind zudem Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen beziehungsweise Namens-/​Inhaberschuldverschreibungen inklusive aufgelaufener Zinsen in Höhe von TEUR 330.607 (Vorjahr: TEUR 310.371), Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen inklusive aufgelaufener Zinsen in Höhe von TEUR 322.792 (Vorjahr: TEUR 0) sowie Verbindlichkeiten aus Listed Notes aus dem Portfolio Grid Essence (Großbritannien) in Höhe von TEUR 25.919 (Vorjahr: TEUR 26.822) inklusive aufgelaufener Zinsen. Durch den durch die KKR-Übernahme eingetretenen Kontrollwechsel werden die Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen beziehungsweise Namens-/​Inhaberschuldverschreibungen am Bilanzstichtag sämtlich in den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen sind in Höhe von TEUR 247.397 (31. Dezember 2023: TEUR 211.303) enthalten. Die als Derivate bilanzierten Power Purchase Agreements werden in Höhe von TEUR 27.616 ausgewiesen (31. Dezember 2023: TEUR 39.707); der Rückgang der negativen Marktwerte dieser PPAs ist im Wesentlichen auf gesunkene Strompreisprognosen zurückzuführen. Die bis dato als Eigenkapital klassifizierte Hybrid-Wandelanleihe inklusive aufgelaufener Zinsen in Höhe von TEUR 237.864 wird am Bilanzstichtag erstmalig in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen (für nähere Erläuterungen siehe Kapitel 6.12 Eigenkapital im Konzernanhang).

Die passiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Differenzen der Stromeinspeiseverträge im Vergleich zwischen IFRS- und Steuerbilanz, auf Differenzen der Energieanlagen im Vergleich zwischen IFRS- und Steuerbilanz sowie auf ausschließlich nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechten. Die Veränderung der passiven latenten Steuern beruht im Wesentlichen auf Veränderungen dieser Differenzen durch planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen beziehungsweise Wertaufholungen auf Energieerzeugungsanlagen und Stromeinspeiseverträge.

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind von TEUR 16.979 zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 11.685 zum 31. Dezember 2024 zurückgegangen. Grund hierfür ist hauptsächlich ein im Vergleich zum Vorjahr geringeres Periodenergebnis.

Die kurzfristigen Rückstellungen betrugen zum 31. Dezember 2024 TEUR 16.641 und liegen damit im Wesentlichen auf dem Niveau des Vorjahreswerts (31. Dezember 2023: TEUR 15.900).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 10.633 angestiegen und betrugen zum 31. Dezember 2024 TEUR 42.693 (31. Dezember 2023: TEUR 32.060). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einmaligen Verbindlichkeiten aus Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch KKR (Projekt Elbe).

Segmentberichterstattung (operativ)

Aufwendungen und Erträge zwischen den Segmenten betreffen im Wesentlichen Dienstleistungen für technische und kaufmännische Betriebsführung sowie Zinserträge und -aufwendungen für konzerninterne Darlehen. Diese wurden vor allem für Umsatzsteuer- und Investitionsvorfinanzierungen bei den Solarparkprojekten vergeben.

PV Parks

Die operativen Umsatzerlöse in den Solarparks sind im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 255.207 (Vorjahr: TEUR 299.766) gesunken. Die sonstigen operativen Aufwendungen betrugen im Jahr 2024 TEUR 69.529 (Vorjahr: TEUR 79.118). Im Geschäftsjahr 2024 wurden operative Wertaufholungen auf Assets, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung erfasst wurde, in Höhe von TEUR 9.778 erfasst; diese werden in den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Das operative EBITDA beläuft sich auf TEUR 196.041 (Vorjahr: TEUR 221.698). Dies entspricht einer operativen EBITDA-Marge in Höhe von 77 % (Vorjahr: 74 %). Planmäßige operative Abschreibungen fielen in Höhe von TEUR 85.700 (Vorjahr: TEUR 84.717) an. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr operative Wertminderungen in Höhe von TEUR 123.942 (Vorjahr: TEUR 3.395) aufgrund des zum 31. Dezember 2024 durchgeführten Asset Impairment Tests erfasst. Der Anstieg der Wertminderungen ist auf gestiegene Kapitalmarktkosten und gesunkene Stompreisprognosen zurückzuführen. Insgesamt erzielte das Segment PV Parks im Berichtsjahr ein operatives Betriebsergebnis (operatives EBIT) in Höhe von TEUR -13.600 (Vorjahr: TEUR 133.586).

Windparks

Die operativen Umsatzerlöse in den Windparks sind im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 86.975 (Vorjahr: TEUR 99.302) gesunken. Die sonstigen operativen Aufwendungen betrugen im Jahr 2024 TEUR 24.176 (Vorjahr: TEUR 23.000). Das operative EBITDA beläuft sich auf TEUR 59.646 (Vorjahr: TEUR 86.047). Dies entspricht einer operativen EBIDTA-Marge in Höhe von 69 % (Vorjahr: 87 %). Planmäßige operative Abschreibungen fielen in Höhe von TEUR 36.064 (Vorjahr: TEUR 30.207) an. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr operative Wertminderungen in Höhe von TEUR 12.750 (Vorjahr: TEUR 0) aufgrund des zum 31. Dezember 2024 durchgeführten Asset Impairment Tests erfasst. Die erstmalig erfassten Wertminderungen sind auf gestiegene Kapitalmarktkosten und gesunkene Stompreisprognosen zurückzuführen. Insgesamt erzielte das Segment Windparks im Berichtsjahr ein operatives Betriebsergebnis (operatives EBIT) in Höhe von TEUR 10.832 (Vorjahr: TEUR 55.840).

Asset Management

Die operativen Umsatzerlöse sind von TEUR 28.896 im Vorjahr auf TEUR 14.184 im Berichtsjahr 2024 zurückgegangen, während die sonstigen operativen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr leicht anstiegen (TEUR 6.777; Vorjahr: TEUR 6.319). Die operativen Abschreibungen beliefen sich auf TEUR 452 (Vorjahr: TEUR 4.842). Im Geschäftsjahr 2024 lag das operative EBITDA bei TEUR -2.028 (Vorjahr: TEUR 14.836), was einer operativen EBITDA-Marge von -14 % (Vorjahr: 51 %) entspricht. Das operative Betriebsergebnis (operatives EBIT) belief sich auf TEUR -2.481 (Vorjahr: TEUR 9.994). Der Rückgang der Umsatzerlöse sowie der Ergebnisse des Segments ist insbesondere auf die zinsumfeldbedingt schwierige Geschäftsentwicklung zurückzuführen.

Service

Die operativen Umsatzerlöse im Segment Service haben sich positiv entwickelt und sind von TEUR 55.006 im Vorjahr auf TEUR 68.291 im Berichtsjahr 2024 angestiegen. Sonstige operative Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 30.495 (Vorjahr: TEUR 24.759) angefallen. Die operativen Abschreibungen beliefen sich auf TEUR 1.110 (Vorjahr: TEUR 969). Im Geschäftsjahr 2024 lag das operative EBITDA bei TEUR 10.983 (Vorjahr: TEUR 6.060), was einer operativen EBITDA-Marge von 16 % (Vorjahr: 11 %) entspricht. Das operative Betriebsergebnis (operatives EBIT) belief sich auf TEUR 9.874 (Vorjahr: TEUR 5.090).

Verwaltung

Das operative EBITDA der Verwaltung beträgt TEUR -30.067 (Vorjahr: TEUR -9.326) und das operative Betriebsergebnis (operatives EBIT) TEUR -30.957 (Vorjahr: TEUR -10.181). Die operativen Umsatzerlöse betragen TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 3). Die sonstigen operativen Aufwendungen sind von TEUR 3.290 im Vorjahr auf TEUR 17.598 im Berichtsjahr angestiegen. Die operativen Abschreibungen liegen mit TEUR 890 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (TEUR 854). Der Rückgang des Ergebnisbeitrags liegt insbesondere in den durch die Übernahme durch KKR entstandenen einmaligen Rechts- und Beratungskosten sowie erhöhten Personalaufwendungen begründet.

Erläuterungen zum Einzelabschluss der Encavis AG (HGB)

Die Encavis AG erbringt kaufmännische, technische und sonstige Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland. Weiterhin erwirbt, hält, verwaltet und veräußert sie Unternehmensbeteiligungen.

Der Jahresabschluss der Encavis AG für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Ertragslage

Die Encavis AG erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 7.681 (Vorjahr: TEUR 5.070). Diese resultieren im Wesentlichen aus der Erbringung von Dienstleistungen wie Versicherung, Verwaltung, Geschäftsführung, Steuerberatung, Buchhaltung sowie kaufmännische Betreuung der Wind- und Solarparkgesellschaften von der Encavis AG an die Tochtergesellschaften des Encavis Konzerns.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 9.976 entstanden zum einen aus Weiterbelastungen von Kosten für Dienstleistungen, die die Encavis AG für ihre Tochtergesellschaften beauftragt hat und ohne Kostenaufschlag an ihre Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 4.863 weiterbelastet hat. Zum anderen hat die Encavis AG Zuschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Anschaffungskostenobergrenze in Höhe von insgesamt TEUR 2.651 vorgenommen. Die hierfür erforderliche Ermittlung der Marktwerte stammte aus der Beteiligungsbewertung, basierend auf dem Discounted-Cashflow-Verfahren, zum 31. Dezember 2024. Zudem entstanden TEUR 579 Zuschreibungen aufgrund von Währungsumrechnungen zu Ausleihungen an verbundenen Unternehmen. Im Vorjahr betrugen die sonstigen betrieblichen Erträge TEUR 87.510 und resultierten weitestgehend aus der Aufdeckung von stillen Reserven durch Einbringungen von Tochtergesellschaften in neu gegründete Holdings in Höhe von TEUR 71.723 sowie aus einer Aufwärtsverschmelzung zu Zeitwerten in Höhe von TEUR 6.488.

Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 23.719 ist im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 16.311) um TEUR 7.408 gestiegen. Der Anstieg beruht auf die nahezu vollständige und teilweise vorzeitige Ausübung der Aktienoptionsprogramme in Höhe von TEUR 2.158. Weiterhin sind die bestehenden Long-Term-Incentive Programme vollständig und teilweise vorzeitig beendet worden, was in einem Aufwand in Höhe von TEUR 2.233 resultierte. Die Tantieme an die Mitarbeitenden sind um TEUR 3.565 von TEUR 3.366 auf TEUR 6.931 gestiegen. Mit dem Zuwachs an Mitarbeitenden haben sich die Gehälter um TEUR 1.634 von TEUR 8.572 auf TEUR 10.206 erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 31.722 sind im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 17.096) um TEUR 13.786 gestiegen. Diese enthalten im Wesentlichen Kosten für Rechtsberatung sowie für sonstige Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 16.074 (Vorjahr: TEUR 5.177), Bereitstellungsgebühren in Höhe von TEUR 1.915 (Vorjahr: TEUR 1.042), Aufwendungen aus Versicherungsleistungen in Höhe von TEUR 1.884 (Vorjahr: TEUR 2.003), Lizenzen über TEUR 1.681 (Vorjahr: TEUR 887), Raumkosten in Höhe von TEUR 975 (Vorjahr: TEUR 942), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 953 (Vorjahr: TEUR 1.128), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 816 (Vorjahr: TEUR 771) sowie Wartungskosten für Hard- und Software in Höhe von TEUR 275 (Vorjahr: TEUR 389).

Die Finanz- und Beteiligungserträge haben sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 80.186 (Vorjahr: TEUR 110.638) vermindert. Darin enthalten sind Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 12.184 (Vorjahr: TEUR 5.772). Weiterhin erhielt die Encavis AG im Jahr 2024 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 13.626 (Vorjahr: TEUR 61.370). Aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Encavis AG und der Encavis Technical Services GmbH vereinnahmte die Encavis AG Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 1.480 (Vorjahr: TEUR 1.443). Weiterhin führte der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Encavis GmbH und der Encavis AG zu vereinnahmten Erträgen in Höhe von TEUR 11.480 (Vorjahr: TEUR 59.758). Aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Capital Stage Solar IPP GmbH vereinnahmte die Encavis AG im Jahr 2024 einen Gewinn in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr: Übernahme eines Verlustes in Höhe von TEUR 2.160). Aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Solarpark Neuhausen GmbH hat die Encavis AG einen Verlust in Höhe von insgesamt TEUR 2.226 (Vorjahr: Vereinnahmung eines Gewinns in Höhe von TEUR 168) übernommen.

Des Weiteren sind Zinserträge aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 51.517 (Vorjahr: TEUR 38.524) enthalten. Der Anstieg der Zinserträge aus verbundenen Unternehmen resultiert insbesondere aus zusätzlich ausgegebenen Ausleihungen und Darlehen an verbundene Unternehmen.

Finanzaufwendungen (Zinsen und ähnliche Aufwendungen und Aufwendungen aus Verlustübernahme) sind in Höhe von TEUR 38.360 (Vorjahr: TEUR 26.514) angefallen. Im Wesentlichen enthalten sie Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 29.360 (Vorjahr: TEUR 17.766) sowie gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 6.773 (Vorjahr: TEUR 6.585). Aus der Beteiligungsbewertung basierend auf dem Discounted-Cashflow-Verfahren, zum 31. Dezember 2024 haben sich außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen sind in Höhe von TEUR 29.973 (Vorjahr: TEUR 23.304) auf die jeweils niedrigeren beizulegenden Werte gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ergeben. Weiterhin erfolgte eine Abschreibung aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 94 (Vorjahr: TEUR 149).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 820 (Vorjahr: Aufwand in Höhe von TEUR 8.571) enthalten im Wesentlichen den Aufwand für Körperschaftsteuern in Höhe von TEUR 1.268, Aufwand für den Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 74 sowie Aufwand für Gewerbesteuern in Höhe von TEUR 130 für Vorjahre. Gegenläufig ist ein Ertrag aus der Auflösung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 2.292 enthalten.

Der Jahresfehlbetrag der Encavis AG beträgt TEUR 25.377 (Vorjahr Jahresüberschuss: TEUR 111.114).

Im Vergleich zur Prognose stellt sich die Ertragslage der Encavis AG ungünstiger dar. Das operative Ist-EBITDA liegt mit TEUR - 37.845 unter dem prognostizierten Wert von TEUR - 33.037. Der Unterschied zwischen dem operativen Ist-EBIT von TEUR - 38.117 und dem prognostizierten operativen EBIT von TEUR - 33.304 ist ähnlich hoch. Die Encavis AG hatte ungeplanten Aufwand in Verbindung mit der Übernahme durch das KKR-geführte Konsortium in Höhe von TEUR -18.034. Im Vergleich zur Planung erzielte die Encavis AG höhere sonstige Erträge in Höhe von TEUR 5.334, verbuchte TEUR 4.908 geringeren Aufwand für den Erwerb von Parkgesellschaften sowie TEUR 1.755 geringeren Personalaufwand.

Finanz- und Vermögenslage

Im Jahr 2024 wurde ein Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -41.149 (Vorjahr: TEUR -9.247) erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr sind höhere Auszahlungen für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 7.408 entstanden. Zudem hat die Encavis AG Kosten in Verbindung mit der Übernahme durch das KKR-geführte Konsortium in Höhe von TEUR 4.052 gezahlt. Gegenläufig dazu erhielt die Encavis AG eine Erstattung der Kapitalertragsteuer auf erhaltene Gewinnausschüttungen in Höhe von TEUR 4.999.

Aus der Investitionstätigkeit resultiert ein Cashflow in Höhe von TEUR -98.898 (Vorjahr: TEUR -69.300). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Encavis AG ihren Wachstumskurs fortgeführt und verstärkt hat. Die Encavis AG erwarb Anteile an der den in Deutschland belegenen Fronteris Solarpark Oberbürg GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 6.326, an der UKA Windenergie Portfolio 34 GmbH mit der Tochtergesellschaft UGE Everswinkel GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie in Höhe von TEUR 2.774 und an der UGE Voigtsdorf GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie in Höhe von TEUR 1.481. In Spanien erwarb die Encavis AG Anteile an den Solarparks Solar Castuera S.L.U in Höhe von TEUR 14.228 sowie an der La Florida Hive, S.L.U. in Höhe von TEUR 5.965. Weiterhin erwarb Encavis Anteile an den in Italien belegenen Solarparkgesellschaften A.M. Solar S.r.l. in Höhe von TEUR 2.284 und sowie an der der C.B. Solar S.r.l. in Höhe von TEUR 873. Für die Finanzierung von Projekten in der Bauphase hat die Encavis AG im Vergleich zum Vorjahr ihre Ausleihungen an verbundene Unternehmen um insgesamt TEUR 216.626 erhöht. Gegenläufig dazu hat die Encavis AG Ausschüttungen von Gewinnen aus der laufenden Geschäftstätigkeit von verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 10.710 (Vorjahr: TEUR 4.254) sowie Einzahlungen aus Gewinnabführungen von der Encavis Technical Services GmbH und der Solarpark Neuhausen GmbH in Höhe von TEUR 1.062 erhalten.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 211.084 (Vorjahr: TEUR 111.407). Im Jahr 2024 hat die Encavis AG Zahlungsmittelzuflüsse durch Gesellschafterdarlehen, Schuldscheindarlehen und Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 753.140 (Vorjahr: TEUR 289.200) erhalten. Gegenläufig dazu hat die Encavis AG Bankkredite und -zinsen sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 434.353 (Vorjahr: TEUR 135.695) zurückgezahlt. Die Zahlungsfähigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr war durch Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit, Bestände an flüssigen Mitteln sowie Kreditlinien mit dem Gesellschafter jederzeit gegeben.

Das Eigenkapital verminderte sich von TEUR 962.624 im Vorjahr auf TEUR 949.847 zum 31. Dezember 2024. Die Entwicklung des Eigenkapitals resultiert aus der Wandlung der Hybrid-Wandelanleihe in Höhe von TEUR 12.600 sowie aus dem erzielten Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 25.377 (Vorjahr Jahresüberschuss: TEUR 111.114). Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 45,54 % (Vorjahr: 54,59 %).

Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 2.085.922 (Vorjahr: TEUR 1.766.485) erhöht. Auf der Aktivseite resultiert der Anstieg im Wesentlichen aus der Erweiterung des Finanzanlagevermögens durch den Erwerb weiterer Anteile an verbundenen Unternehmen, die Ausgabe von Ausleihungen sowie der Stärkung des Bankbestands. Gegenläufig wirkte sich der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, der im Wesentlichen durch geringere Forderungen aus Gewinnabführungen zu begründen ist. Auf der Passivseite haben sich insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöht. Dabei handelt es sich insbesondere um das am 9. und 23. Dezember 2024 von der Elbe BidCo AG an die Encavis AG gewährte Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 322.340.

Nachtragsbericht

Delisting der Aktien der Encavis AG zum Ablauf des 31. Januar 2025

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Encavis AG am 28. Januar 2025 mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgibt. Bereits zuvor, am 8. Januar 2025, hat die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg den parallelen Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Hamburg positiv beschieden. Das Delisting von den regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Hamburg ist damit jeweils antragsgemäß mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 erfolgt, sodass die Encavis-Aktien seit dem 1. Februar 2025 nicht mehr im regulierten Markt gehandelt werden können.

Elbe BidCo AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeezeout der Minderheitsaktionäre der Encavis AG

Die Elbe BidCo AG hat dem Vorstand der Encavis AG am 18. Februar 2025 mitgeteilt, dass die Elbe BidCo AG nach der am selbigen Datum erfolgten Abwicklung des an die Encavis-Aktionäre gerichteten Delisting-Erwerbsangebots insgesamt 94,15 % der Encavis-Aktien hält. Vor diesem Hintergrund hat die Elbe BidCo AG dem Vorstand der Gesellschaft, entsprechend ihrer vorherigen Mitteilung gegenüber der Gesellschaft vom 31. Januar 2025, das förmliche Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeezeout der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz wiederholend übermittelt. Die Elbe BidCo AG hat darin erneut ihren vorherigen Vorschlag bekräftigt, mit dem Vorstand der Gesellschaft in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Encavis für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Elbe BidCo AG hat angekündigt, der Encavis AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, mitzuteilen, sobald diese festgelegt worden ist.

Wechsel im Aufsichtsrat der Encavis AG

Der Vorstand und der bis zu seiner Niederlegung amtierende Aufsichtsratsvorsitzende der Encavis AG hatten einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von fünf neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats gestellt, dem das Amtsgericht Hamburg (Registergericht) mit Beschluss vom 24. Februar 2025 durch Bestellung der folgenden Aufsichtsratsmitglieder entsprochen hat:

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Marco Fontana (Managing Director im europäischen Infrastrukturteam von KKR (KKR & Co. Inc.)),

Boris Scukanec Hopinski (COO bei Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG),

Tobias Krauss (CEO bei ABACON CAPITAL GmbH),

Dr. Johannes Teyssen (selbstständiger Manager, Senior Berater bei KKR (London, Vereinigtes Königreich) und bei Viridor p.l.c. (Vereinigtes Königreich)) und

Prof. Dr. Martin Viessmann (Verwaltungsratsmitglied bei Viessmann Group GmbH & Co. KG).

Die Bestellung der vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder endet jeweils zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden soll. Die gerichtliche Bestellung der fünf Aufsichtsratsmitglieder erfolgte vor dem Hintergrund, dass acht der neun vorherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, das heißt Dr. Rolf Martin Schmitz (Vorsitzender), Dr. Manfred Krüper (stellvertretender Vorsitzender), Ayleen Oehmen-Görisch, Dr. Henning Kreke, Isabella Pfaller, Christine Scheel, Dr. Marcus Schenck und Thorsten Testorp (damit sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme von Prof. Dr. Fritz Vahrenholt) ihre Ämter jeweils niedergelegt hatten. Damit besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit aus den folgenden sechs Mitgliedern: Marco Fontana, Boris Scukanec Hopinski, Tobias Krauss, Dr. Johannes Teyssen, Prof. Dr. Martin Viessmann und Prof. Dr. Fritz Vahrenholt. In seiner konstituierenden Sitzung am 6. März 2025 hat der Aufsichtsrat Dr. Johannes Teyssen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Marco Fontana gewählt.

Wechsel im Vorstand der Encavis AG

Der Aufsichtsrat der Encavis AG hat am 7. März 2025 einen geplanten Wechsel in der Unternehmensführung bekannt gegeben, der Teil der laufenden Bemühungen ist, Encavis für die nächste Wachstumsphase zu positionieren. Dr. Christoph Husmann, der seit 2014 als Vorstandssprecher und Finanzvorstand fungiert, wird nach der Hauptversammlung des Unternehmens im Juni 2025 und dem Abschluss des Squeezeout-Verfahrens von beiden Funktionen zurücktreten. Herr Dr. Husmann wird das Unternehmen in dieser Übergangsphase weiterhin unterstützen und den Squeezeout-Prozess sowie die Integration in die neue Struktur von Encavis überwachen, um Kontinuität und Stabilität zu gewährleisten. Der Aufsichtsrat hat Mario Schirru, derzeit Chief Operating Officer und Chief Investment Officer, mit sofortiger Wirkung zum Co-Sprecher des Vorstands ernannt. Nach der Hauptversammlung 2025 beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Schirru formell zum Vorstandsvorsitzenden zu ernennen.

Rückführung von Verbindlichkeiten der Encavis AG nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag wurden die von der Encavis AG ausgegebenen Namens- und Inhaberschuldverschreibungen sowie Schuldscheindarlehen vollständig beziehungsweise teilweise zurückgeführt. Zum einen geht dies auf vorzeitige Rückzahlungsverlangen von Gläubigern zurück, die von einem entsprechenden vertraglich vereinbarten Recht Gebrauch machten. Dieses stand ihnen durch den im Dezember 2024 im Zuge des durch die Übernahme durch das KKR-geführte Konsortium eingetretenen Kontrollwechsels zu. Zum anderen machte die Encavis AG von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht bei einigen variabel verzinsten Schuldscheindarlehen Gebrauch. Die rückgeführten Mittel wurden durch die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen ersetzt.

Sonstiges

Aufsichtsrat

Mit der Hauptversammlung am 10. Juni 2024 wurde Frau Ayleen Oehem-Görisch in den Aufsichtsrat gewählt. Sie ersetzt Herrn Albert Büll. Mit Ablauf des 21. Februar 2025 haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder mit Ausnahme von Herrn Professor Dr. Fritz Vahrenholt ihre Ämter niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Encavis AG wird künftig aus sechs Mitgliedern bestehen. Der Wechsel ist eine Folge der Übernahme durch KKR. Für Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Nachtragsbericht verwiesen.

Chancen- und Risikobericht

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Das Risiko- und Chancenmanagement ist wesentlicher Bestandteil sämtlicher Planungs-, Controlling- und Berichterstattungssysteme in den einzelnen Gesellschaften sowie auf Konzernebene und ist ein zentrales Element der Berichterstattung. Es umfasst die systematische Identifikation, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Überwachung sowohl von Risiken als auch Chancen, die über ein konzernweites Risikomanagementsystem gesteuert werden. Die Auswirkungen von Risiken und Chancen werden hierbei jedoch nicht miteinander verrechnet. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es der Konzernleitung, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen, um sowohl rechtzeitig etwaige Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen als auch Chancen profitabel und positiv für den Konzern zu nutzen.

Ziele und Strategien des Risiko- und Chancenmanagementsystems sind:

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die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen,

den Fortbestand des Encavis-Konzerns mittels frühzeitiger, nachhaltiger und transparenter Identifizierung der Gesamtrisiken zu sichern,

den Unternehmenswert durch ein ganzheitliches, aktives Management sämtlicher Risiken und Chancen, die die Erreichung kommerzieller Ziele des Konzerns beeinträchtigen könnten, zu schützen beziehungsweise zu erhöhen,

Mehrwert zu schaffen, indem bei relevanten Entscheidungen und Prozessen, einschließlich Investitionsentscheidungen, bei Risikokapitalzuweisungen und bei der Unternehmensplanung nicht nur die Rendite, sondern auch Risiken angemessen berücksichtigt werden.

Organisation des Risiko- und Chancenmanagementsystems

Die Gesamtverantwortung für die Überwachung und Steuerung des Gesamtrisikos des Konzerns trägt der Vorstand der Encavis AG (nachfolgend auch "Encavis" genannt). Der Vorstand legt Regeln und Mindeststandards fest und entscheidet so über das Rahmenwerk für das Risikomanagement und die übergeordnete Risikomanagementstrategie des Encavis-Konzerns.

Grundlage des proaktiven und effizienten Risiko- und Chancenmanagements bei Encavis sind eine transparente und verständliche Nomenklatur sowie eine rechtzeitige und zielgerichtete Kommunikation. Hierzu ist eine standardisierte und bereichsübergreifende Kommunikation festgeschrieben, sodass relevante Informationen sowohl zum Vorstand (Entscheidungsträger) als auch zum Risk Manager beziehungsweise zum Risk Owner übermittelt werden können.

Das Risikomanagement bei Encavis ist als iterativer Prozess zu verstehen. Veranschaulicht werden kann dies wie folgt:

Der Risk Manager ist verantwortlich für die Umsetzung, Weiterentwicklung und Koordination des Risiko- und Chancenmanagementrahmenwerks. Unterstützt wird er dabei von den Risk Ownern der nachfolgenden Bereiche: Accounting, Controlling, Corporate Finance/​Treasury/​Insurance, Energy Portfolio Management, Energy Risk Management, Group Accounting, Investments, Investor Relations/​Public Relations, IT, Operations, Project Finance, PPA Origination, Personal, Recht, Sustainability & Communications, Regulatory Affairs und Tax. Die Risk Owner sind dafür verantwortlich, dass Risiken aus den jeweiligen Bereichen frühzeitig erkannt, adäquat bewertet und den Konzernvorgaben entsprechend gesteuert werden. Der Risk Manager ist dem Vorstand unterstellt, verantwortlich für die Umsetzung des Risikomanagementsystems und berichtet dem Finanzvorstand der Encavis über die Risikolage des Konzerns. Zudem wird der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Risikolage des Konzerns unterrichtet.

Das Risiko- und Chancenmanagement ist als kontinuierlicher Vorgang in unsere betrieblichen Abläufe integriert. Wir erfassen Risiken und Chancen - definiert als eine negative oder positive Auswirkung auf die Unternehmensziele oder mindestens eines der allgemeinen Projektziele Zeit, Kosten, Umfang oder Qualität - quartalsweise. Aber auch zwischen den vierteljährlichen Erhebungszeitpunkten wird die Risikolage überwacht, so bei wesentlichen Projekten und/​oder Entscheidungen. Von wesentlichen Veränderungen der Risikolage wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

Risikobewertung

Für die Risikobewertung der Risikoklassen gibt es einheitliche Vorgaben. Sofern sich die Risiken nicht quantitativ bewerten lassen, erfolgt die Risikobewertung auf qualitativer Ebene.

Als Zeitraum des Risikoeintritts wird grundsätzlich jeweils ein Zeitraum von zwölf Monaten betrachtet. Dieser kann allerdings bei wesentlichen, längerfristigen Risiken im Einzelfall auch darüber hinausreichen. Identifizierte Risiken werden in Bezug auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet und anhand der Kombination (Multiplikation) beider Faktoren einer Risikoklasse zugeordnet. Sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch Auswirkung werden auf einer Skala von 1 ("sehr niedrig") bis 10 ("sehr hoch") beurteilt. Die Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung werden miteinander multipliziert. Folglich ergibt sich ein Risikoindex zwischen 1 und 100. Die Bewertung einer Auswirkung ist hierbei an den geschätzten Aufwand beziehungsweise Ertragsausfall bei Eintreffen des entsprechenden Risikos gebunden. Risiken mit einer Bewertung von bis zu 19 Punkten werden als "niedrige Risiken" klassifiziert. 20 bis 50 Punkte entsprechen "mittleren Risiken" und Bewertungen zwischen 51 und 100 Punkten sind als "hohe Risiken" festgelegt. Ferner wurde zusätzlich die Klassifizierung "Fact" und "Wachstum" eingeführt. Hier wird beurteilt, ob ein identifiziertes Risiko Auswirkungen auf das bestehende Geschäft hat oder ob es lediglich das weitere Wachstum des Encavis-Konzerns beeinflussen könnte.

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Risikoklasse und Risikobewertung (1-100) Beschreibung der Risikoklasse
Niedrig 1-19 Die Risiken weisen eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf.
Mittel 20-50 Die Risiken weisen eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung oder eine niedrige Wahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf.
Hoch 51-100 Die Risiken weisen eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf.
Fact Bereits eingetretene Risiken, die nicht unbedingt eine große Auswirkung auf das Geschäft haben
Wachstum Risiken dieser Klasse können das zukünftige Wachstum des Encavis-Konzerns beeinflussen

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Risikoklassen "Wachstum", "hoch" und "mittel". Hier liegt der Schwerpunkt der Strategien zur Risikohandhabung, sodass diese Risiken anschließend im Bereich der Nettobetrachtung der Risiken in einem unteren mittleren Risikobereich liegen. Im Rahmen der Risikobewertung werden ausschließlich Bestandsrisiken anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet. Wachstumsrisiken werden lediglich Eintrittswahrscheinlichkeiten zugeordnet, da solche Risiken keinen Einfluss auf das bestehende Geschäft des Encavis-Konzerns haben. Die Darstellung der Risiken erfolgt netto.

Risikomaßnahmen

Im Rahmen der Risikobewältigung durch angemessene Instrumente stehen aktive und passive Maßnahmen zur Verfügung ("Risikostrategien"). Es gilt, wesentliche Risiken möglichst kostenoptimal in den akzeptablen Bereich zu bringen. Dies gelingt in der Regel durch einen Mix der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen und Instrumente.

Bei Verwendung von aktiven Maßnahmen wird unmittelbar auf die Eintrittswahrscheinlichkeit beziehungsweise die Schadenshöhe des Risikos eingewirkt und damit das Bruttorisiko reduziert.

a) Vermeiden: Durch Unterlassen von Tätigkeiten in bestimmten Bereichen oder Projekten wird eine Tätigkeit, die zu einem Risiko führt, gar nicht erst ausgeführt.

b) Vermindern: Risiken werden weiterhin getragen, aber zu einem gewissen Maße abgesichert.

c) Diversifikation: Durch Risikostreuung oder durch eine aktive Schadensüberwälzung wird versucht, das Risiko zu begrenzen.

Passive Maßnahmen lassen im Gegensatz zu aktiven Maßnahmen die Risikostrukturen unverändert.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, auf Risiken kurzfristig, ohne Verzögerung und schnell mit ausreichenden Ressourcen und angemessenem Wirkungspotenzial reagieren zu können. Zu den passiven Maßnahmen gehören im Wesentlichen:

d) Selbsttragen: Hierbei handelt es sich um das bewusste Eingehen und Tragen von Risiken. Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Vorsorge-/​Reservenbildung geschehen.

e) Risikotransfer: Durch den Abschluss von Vereinbarungen/​Verträgen wird das Risiko auf eine andere Partei übertragen. Hierzu zählen neben dem Abschluss von Versicherungen auch die Verwendung von Finanzderivaten beziehungsweise die Verlagerung von Risiken auf Kunden/​Lieferanten und auch finanzierende Banken, indem die Projektfinanzierungen rein auf das Projekt abgestellt werden ohne Rückgriff auf den übrigen Encavis-Konzern ("non recourse"), oder auch das aktive Hedging von Strompreisrisiken über PPAs.

Risikosteuerung

Der Encavis-Konzern verfolgt diverse Strategien zur Risikominderung und -vermeidung durch Ergreifung geeigneter Gegenmaßnahmen. Ein wesentlicher Teil wird durch die interne Organisation abgedeckt. Darüber hinaus arbeitet Encavis mit renommierten Geschäftspartnern, Kanzleien und Beratern zusammen. Dabei wird darauf geachtet, dass potenzielle Risiken nicht allein von Encavis getragen werden. Ein Element der Risikosteuerung ist auch die konsequente Finanzierung der Projekte mittels Non-Recourse-Projektfinanzierungen, unter welchen die Banken die Rückführung der Finanzierung nur aus dem finanzierten Projekt heraus sicherstellen müssen. Dies wird insbesondere aus dem Bericht zu den Betriebsrisiken deutlich.

Risikokontrolle

Der für Encavis konzipierte Ansatz verfolgt das Ziel eines "ganzheitlichen" Risikomanagements, sodass das Risikomanagement auf allen Stufen und in allen Bereichen des Unternehmens gelebt wird. Sämtliche Mitarbeitende sollen sich mit dem Thema Risikomanagement aktiv beschäftigen. Im Falle von neuen Risiken, Veränderungen oder veränderten Einschätzungen kann und soll jeder Mitarbeitende dies direkt an den entsprechenden Risk Owner melden. Zur Vorbereitung der quartalsweisen Meetings werden sämtliche Risk Owner die Risikoeinschätzung ihres Bereichs/​ihrer Risiken anpassen und eventuell vorzuschlagende Maßnahmen erarbeiten und präsentieren.

Zum Jahresende wird das gesamte Risikoinventar dargestellt und auf die einzelnen Veränderungen der Risikoeinschätzung und die Risikoklassifizierung sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingegangen.

Angaben zu wesentlichen Risikoveränderungen

Encavis identifiziert, analysiert, bewertet und kontrolliert die jeweiligen Risiken für die Gesellschaft laufend und umfassend. Wesentliche Risiken werden im nachfolgenden Risikobericht der Gesellschaft aufgeführt, erläutert und klassifiziert. Darüber hinaus werden Maßnahmen und Strategien des Unternehmens zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung der jeweiligen Risiken dargestellt.

Nachdem die Risiken aus bestehenden Covenants-Vereinbarungen auf Holding-Ebene im Berichtsjahr 2023 als "mittleres" Risiko neu aufgenommen wurden, wurde das Risiko in diesem Berichtjahr auf niedrig herabgestuft. Nachdem die Bieterin Elbe BidCo AG am 24. April 2024 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Encavis AG veröffentlicht hat, sind die in der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen zum 4. Dezember 2024 eingetreten. Vor diesem Hintergrund hat die Encavis AG ebenfalls zum 4. Dezember 2024 Gesellschafterdarlehensverträge mit der Elbe BidCo AG geschlossen, die ausreichend dimensioniert sind, um alle bestehenden Finanzverbindlichkeiten der Encavis AG zurückzuzahlen. Damit sind die negativen Folgen einer Nichteinhaltung der bestehenden Covenants-Vereinbarungen, die im Wesentlichen aus einer vorzeitigen Rückzahlungspflicht bestehen, nicht mehr relevant.

Chancenmanagement

Das Chancenmanagement dient der langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs. Chancen werden zeitgleich mit den Risiken besprochen und erfasst und nach deren Bewertung wird über konkrete Maßnahmen entschieden, um diese Chancen wahrzunehmen. Im Rahmen des Chancenmanagements kann dabei zwischen zwei Arten von Chancen unterschieden werden:

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externe Chancen, die Ursachen haben, die wir nicht beeinflussen können, zum Beispiel die Rücknahme einer Steuer

interne Chancen, die in unserem Unternehmen entstehen, zum Beispiel durch die Erzielung von Synergien

Die im Encavis-Konzern identifizierten Chancen sind dem Chancenbericht zu entnehmen.

Risikobericht

Im Rahmen des Risikomanagements wurden für den Encavis-Konzern nachfolgende Risiken definiert, anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet und in Risikoklassen eingeteilt. Für die Erläuterungen in diesem Risikobericht haben wir uns neben Einzelrisiken, welche als mittel und hoch klassifiziert wurden, auf diejenigen Risikokategorien beschränkt, die im Berichtsjahr wesentlich waren. Wesentliche Risiken, die nicht als mittel und hoch klassifiziert wurden sind solche, die trotz niedriger Risikoklasse einen Einfluss auf das Wachstum von Encavis haben oder die allgemein bekannt sind, beispielsweise nicht planbare regulatorische Maßnahmen oder der zunehmende Fachkräftemangel in Deutschland.

Übersicht der wesentlichen Risiken im Berichtsjahr

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Strategische Risiken Risikoklasse Veränderung zum Vorjahr
Politische und regulatorische Risiken niedrig
Risiken aus der kurz- und langfristigen Stromvermarktung mittel
Marktrisiken Wachstum
Operative Risiken
Betriebs- und Betriebsunterbrechungsrisiken mittel
Meteorologische Risiken aus Sonne und Wind mittel
Finanzwirtschaftliche Risiken
Risiken der Projektfinanzierung niedrig
Risiken der Kapitalbeschaffung des Konzerns niedrig
Risiken aus bestehenden Covenants-Vereinbarungen auf Holding-Ebene niedrig
Währungsrisiken niedrig
Zinsrisiken niedrig
PPA-Risiken niedrig neu
Risiken im Bereich des Asset Managements
Investitionsrisiken niedrig
Marktrisiken mittel neu
Haftungs- oder Reputationsrisiken niedrig
Compliance Risiken
Steuerrechtliche-Compliance-Risiken mittel
Unternehmens-Compliance-Risiken niedrig
Verschärfte Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung niedrig
Organisatorische Risiken
Personal- und Organisationsrisiken niedrig
IT-Risiken (Cyberrisiko und Cybersicherheit) niedrig

Legende:

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unveränderte Risikoklasse
Erhöhung der Risikoklasse
Verringerung der Risikoklasse

Kurzerläuterung von Risikoveränderungen im Berichtsjahr

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Politische und regulatorische Risiken wurden von "mittel" auf "niedrig" herabgestuft. Die letzten regulatorischen Effekte im Rahmen der Strompreisregulatorik sind im Berichtsjahr 2024 ausgelaufen.

Die Betriebsrisiken wurden um Sach- und/​oder Betriebsunterbrechungsrisiken erweitert, die Risikoklasse ist weiterhin "mittel". Aufgrund des stetig wachsenden Portfolios und der sich verändernden Klimabedingungen steigen auch die Anforderungen und Aufwendungen zur Absicherung dieser Risiken.

Die Risiken aus bestehenden Covenants-Vereinbarungen auf Holding-Ebene wurden von "mittel" auf "niedrig" herabgestuft. Der überwiegende Teil der bestehenden Kredite auf Holding-Ebene wird im ersten Quartal 2025 aus den Mitteln von Gesellschafterdarlehen der Elbe BidCo AG zurückgeführt. Die verbleibenden Kredite haben zu einem nennenswerten Teil keine Covenants-Vereinbarungen, die einen Kündigungsgrund als Folge der Nicht-Einhaltung haben. Die Covenants werden ferner komfortabel eingehalten. Sollte dennoch der unwahrscheinliche Fall einer Covenant-Verletzung eintreten, so sind die Gesellschafterdarlehen der Elbe BidCo AG ausreichend dimensioniert um die Rückzahlung zu decken und für diesen Fall auch konzipiert. Die Gesellschafterdarlehen der Elbe BidCo AG enthalten keine Covenants-Vereinbarungen.

Die Zinsrisiken wurden von "mittel" auf "niedrig" herabgestuft. Die Finanzierungen auf Holding-Ebene sind, mit Ausnahme einer revolvierenden Kreditlinie mit schwankender Inanspruchnahme, grundsätzlich über die gesamte Laufzeit zinsgesichert. Die Marktzinsen in den relevanten europäischen Märkten sind gegenüber dem Vorjahr gesunken und im historischen Vergleich auf moderatem Niveau, ohne dass es deutliche Anzeichen für eine Zinswende zu steigenden Marktzinsen gibt.

Die PPA-Preisrisiken wurden mit der Risikoklasse "niedrig" neu aufgenommen. PPAs werden mit finanziell stabilen und kreditwürdigen Abnehmern abgeschlossen. Die umfassende Due-Diligence-Prüfung der Vertragspartner stellt sicher, dass Zahlungsausfälle und Vertragsbrüche minimiert werden. Die zusätzliche Diversifikation des Encavis-PPA-Portfolio (Abnehmer, Markt, Preisstruktur) verringert die Abhängigkeit von einzelnen Risikofaktoren. Durch spezifische vertragliche Absicherungen wie Force-Majeure-Klauseln und Ausfallgarantien, werden potenzielle finanzielle Verluste weiter minimiert.

Im Bereich der Risiken im Bereich des Asset Managements wurden die Kapitalbeschaffungsrisiken als Marktrisiken mit der Risikoklasse "mittel" neu aufgenommen und von den Investitionsrisiken getrennt. Aufgrund der sich verändernden Zinspolitik wirkt der Markt im Hinblick auf langfristige Investitionen weniger lukrativ und die Investitionen nehmen ab.

Die nachfolgenden Risiken wurden in den letzten Jahren als niedrige Risiken aufgeführt und beschrieben. Aufgrund dessen, dass sich die Risiken nicht erhöht oder konkretisiert haben, wird auf diese nicht wesentlichen Risiken im weiteren Teil dieses Berichts nicht weiter eingegangen:

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Risiken der Projektfinanzierung

Risiken der Kapitalbeschaffung des Konzerns

Währungsrisiken

Haftungs- oder Reputationsrisiken in Bezug auf die Encavis Asset Management AG

Angaben zu wesentlichen Risiken

Strategische Risiken
Politische und regulatorische Risiken

Als international operierender Konzern sind wir diversen politischen und regulatorischen Veränderungen in verschiedenen Ländern und Märkten ausgesetzt. Die Auswirkungen auf Encavis wurden regelmäßig besprochen und die Diskussionen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abfederung der Strompreise aktiv verfolgt.

Grundsätzlich ist es möglich, dass beispielsweise rückgreifende Änderungen von regulatorischer Seite möglich sind, vergleiche die schlussendlich nicht durchgeführte rückwirkende Kürzung von Einspeiseverträgen in Frankreich. Encavis lässt sich durch Experten vor Ort in allen Ländermärkten regelmäßig zu den Hintergründen relevanter politischer und regulatorischer Risiken informieren. Hierzu zählen auch die Themenbereiche wie wesentliche Änderungen bestehender Förderprogramme in Bezug auf Erneuerbare Energien.

Risiken aus der kurz- und langfristigen Stromvermarktung

Das Encavis-Portfolio ist zwei Hauptrisiken ausgesetzt, dem "Marktrisiko" und dem "Kreditrisiko".

Innerhalb des "Marktrisikos" stellt das "Marktpreisrisiko" eines der relevantesten Risiken dar. Unter dem Marktpreisrisiko sind sowohl positive als auch negative Schwankungen der Marktpreise zu verstehen, die den Wert der Energiepositionen verändern können (Energieposition ist definiert als die in MWh ausgedrückte Menge an Energie, die von einem Asset oder einem Portfolio - von der Inbetriebnahme bis zum Ende der Lebensdauer - erzeugt wird).

Das Kreditrisiko bezieht sich stattdessen hauptsächlich auf das "Replacement Risk", welches bei einem Ausfall des Vertragspartners entsteht mit der Folge, dass alle aktiven Verträge mit diesem Vertragspartner zu aktuellen (ungünstigen), statt zu in den Verträgen vereinbarten Preisen abgeschlossen werden müssen.

In den Ländern, in denen Encavis aktiv ist, ist der Energiesektor durch freie Preisbildung gekennzeichnet. Fallende Notierungen an den Stromgroßhandelsmärkten können dazu führen, dass Energieerzeugungsanlagen an Wirtschaftlichkeit einbüßen. Das betrifft auch Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nicht mit festen Einspeisevergütungen gefördert werden.

Kurz- und mittelfristige Marktpreisrisiken werden aktiv durch eine spezifische Absicherungsstrategie (Hedging) gesteuert. Dabei wird die offene Preisexposition der kommenden zwölf Monate fortlaufend geschlossen, soweit möglich, um Preisstabilität zu gewährleisten.

Ein PPA ist eine Möglichkeit, das Marktpreisrisiko für ein Projekt/​Portfolio langfristig zu reduzieren, da zwischen den beiden Vertragspartnern für die Laufzeit des PPA ein fixer Strompreis beziehungsweise ein Floorpreis vereinbart werden kann.

Je nach Strukturierung des PPA können sich aus einer solchen Preisfixierung und gleichzeitiger Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden aber auch Marktpreisrisiken für ein Projekt/​Portfolio ergeben. Steigende Notierungen an den Stromgroßhandelsmärkten können beispielsweise dazu führen, dass fehlende Strommengen am Markt zu höheren Preisen als ursprünglich geplant zugekauft werden müssen, um der Lieferverpflichtung aus einem PPA nachkommen zu können.

Um dem Replacement-Risk zu begegnen, werden in langfristigen PPAs beispielsweise wechselseitig Garantien oder Bürgschaften vereinbart, um den im Falle einer vorzeitigen Kündigung potenziell entstehenden Schaden abzusichern und die Kündigungsgründe selbst auf ein Minimum reduziert. Ferner bestehen in der Regel auch Direct Agreements zwischen den PPA-Vertragspartnern und der projektfinanzierenden Bank, unter denen weitere Beschränkungen für die Ausübung von gegebenenfalls eingetretenen Kündigungsgründen unter dem PPA bestehen.

Marktrisiken

Die Umstellung der bisherigen fossilen Energieversorgung auf eine nachhaltigere Energieversorgung durch beispielsweise Erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft führt dazu, dass die Erneuerbaren Energien weiterhin zu den weltweit stark wachsenden Sektoren gehören. Der Betrieb von Wind- und Solarparks unterliegt aufgrund der gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen (Feed-in Tariffs) oder langfristiger privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge sowie der beispielsweise im deutschen EEG verankerten Abnahmeverpflichtung nur schwachen konjunkturellen Schwankungen.

Um auf Marktrisiken frühzeitig und angemessen reagieren zu können, beobachtet Encavis die relevanten Märkte laufend. Hierzu gehören das Studium verschiedener Fachpublikationen, die Teilnahme an Kongressen, Messen und Fachtagungen sowie die Mitgliedschaft in Branchenverbänden, wie beispielsweise dem Bundesverband Solarwirtschaft. Darüber hinaus pflegt das Unternehmen einen unmittelbaren Kontakt und einen regelmäßigen Austausch mit Geschäftspartnern, Experten und Branchenvertretern aus dem Netzwerk des Konzerns.

Operative Risiken
Betriebsrisiken

Wind- und Solarparks können aufgrund technischer Mängel im Park oder im Umspannwerk stillstehen oder aufgrund notwendiger Arbeiten am Stromnetz durch den Energieversorger temporär vom Netz genommen werden. Es besteht das Risiko, dass die Stillstandzeiten sich verlängern, wenn sie nicht zeitnah bemerkt werden und entsprechende technische Mängel nicht rechtzeitig behoben werden.

Dem Risiko von Stillstandzeiten der Wind- und Solarkraftwerke wird zeitnah entgegengewirkt, da die Betriebsführung und Überwachung der Anlagen erfahrenen externen Partnern obliegen und etwaige Stillstandzeiten oder technische Probleme über ein Online-Monitoring in Echtzeit ermittelt beziehungsweise umgehend erkannt werden können. Encavis hat im Jahr 2022 ihre Beteiligung an dem europaweit tätigen O&M Dienstleister Stern Energy S.p.A. mit Sitz in Italien auf 80 % erhöht. Diese Gesellschaft erbringt die technische Betriebsführung für einen Großteil der konzerneigenen Solaranlagen und darüber hinaus für eine Vielzahl an externen Kunden. Encavis hat sich damit einen Zugang zu den relevanten Dienstleistungen für Risikovermeidung und Schadensbehebung gesichert. Zusätzlich wird die Entwicklung der Performance der Anlagen fortlaufend durch die jeweiligen Projektmanager und die konzerninterne Abteilung New Build & Technical Services präventiv evaluiert. Sämtliche Anlagen sind gegen die wirtschaftlichen Folgen aufgrund externer Ereignisse eintretender Betriebsunterbrechungen versichert. Die Versicherung deckt sowohl den durch die externen Ereignisse verursachten materiellen Schaden an den Onshore-Wind- und Solarparks als auch die durch die Betriebsunterbrechung entstandenen Schäden bis zu einer Ausfallzeit von 18 Monaten ab. Sollte es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich Schadensursache und -ausmaß zwischen dem Versicherer und das durch den Schaden betroffene Solarkraftwerk geben, besteht das Risiko nicht den vollständigen Instandsetzungsaufwand und/​oder Betriebsunterbrechungsausfall kompensiert zu bekommen.

Meteorologische Risiken aus Sonne und Wind

Die Leistung von Solarparks (Freiflächenanlagen) ist von meteorologischen Gegebenheiten abhängig, die das Ergebnis möglicherweise negativ beeinflussen können. Gutachten zur erwarteten Sonneneinstrahlung könnten sich als unzutreffend erweisen und klimatische Veränderungen und Umweltverschmutzungen möglicherweise dazu führen, dass die vorhergesagten Wetterbedingungen nicht eintreten und von den bestehenden Gutachten sowie dem meteorologischen Mittel abweichen.

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Erwerb neuer Solarparks greift Encavis auf eigene Erfahrungswerte sowie externe Gutachten zu der erwarteten Sonneneinstrahlung zurück. Diese Gutachten basieren auf langjährigen historischen Einstrahlungsdaten und bilden hieraus Mittelwerte für die Prognose ab. Zudem werden die Auswirkungen von Abweichungen von diesen Prognosen auf die Wirtschaftlichkeitsrechnung im Rahmen von Sensitivitätsanalysen überprüft. Darüber hinaus reduziert die Diversifizierung des Bestandsportfolios an Solarparks die Abhängigkeit von den meteorologischen Gegebenheiten in einer Region. Zudem ist zu berücksichtigen, dass aufgrund klimatischer Veränderungen die Sonnenstunden in mehreren europäischen Ländern regelmäßig ansteigen und signifikant über dem langfristigen Mittel liegen. Dieser in den vergangenen Jahren beobachtete meteorologische Trend wird bei der Bewertung der Parks nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich unterliegt die Erzeugungsleistung im Segment Windparks größeren Schwankungen als die im Bereich der Solarenergie. Schwankungen im Bereich der Windkraft können bis zu +/​-25 % um den Mittelwert im Jahr betragen. Encavis begegnet diesem Risiko, indem die höhere Volatilität im Bereich Wind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung neu zu erwerbender (Onshore-) Windparks durch entsprechende Sicherheitsabschläge beziehungsweise Worst-Case-Szenarien simuliert und berücksichtigt wird. Darüber hinaus greift Encavis auch hier auf eigene Erfahrungswerte sowie externe Gutachten zu dem erwarteten Windaufkommen zurück.

Gleichwohl können solche Schwankungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In der Folge besteht daher das Risiko, dass die Performance einzelner Windparks unterhalb ihrer ursprünglichen Planungswerte liegt. Aufgrund der geografischen Diversifikation des Bestandsportfolios im Segment Windparks sowie des geringen Anteils einzelner Parks an den gesamten Umsatzerlösen des Encavis-Konzerns ist das damit verbundene Gesamtrisiko für den Konzern vertretbar.

Preisrisiken

Zusätzlich zu den bereits genannten Risiken ist Encavis zunehmend Preisrisiken ausgesetzt. Diese ergeben sich vor allem bei den nicht geförderten Projekten, bei denen die Produktion nicht zu 100 % durch langfristige Stromabnahmeverträge oder durch mittelfristige Preisfixierungen abgesichert ist. Darüber hinaus führt die zunehmende Anzahl an Stunden, bei denen der Börsenstrompreis negativ ist, zu weiteren Risiken, da in diesen Stunden die Vergütung (sowohl aus den Fördertarifen als auch aus den PPAs) oft angepasst wird oder komplett wegfällt, weil die Anlagen durch uns angesichts der negativen Preise vom Netz genommen werden.

Weitere operative Risiken

Bei neu ans Netz angeschlossenen Wind- und Solarparks können Verzögerungen bei der Inbetriebnahme entstehen. Gründe dafür können regulatorische Hürden aufgrund von verzögerten Genehmigungsverfahren sein, da die Einholung der erforderlichen Genehmigungen von lokalen und nationalen Behörden abhängig ist. Technisch bedingte Verzögerungen können zudem durch Störungen in der Lieferkette, wie beispielsweise Engpässen bei Photovoltaikmodulen oder anderen wichtigen Komponenten, den Zeitplan des Projekts weiter verzögern, was zu höheren Kosten führen kann. Zudem können Umsätze nicht wie geplant realisiert werden. Schließlich können auch Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Netzanschluss und der Sicherung langfristiger Stromabnahmeverträge zu Verzögerungen führen, die sich auf die Gesamtdurchführbarkeit und Rentabilität des Wind- oder Solarparks auswirken.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Encavis ist diversen finanzwirtschaftlichen Risiken (zum Beispiel Zinsänderungsrisiken) und bedingt durch ihre umfangreichen Geschäftsbeziehungen auch Kreditrisiken (zum Beispiel Ausfallrisiken von Vertragspartnern unter Projektverträgen wie PPAs oder EPC-Agreements) ausgesetzt. Die Finanzierungen auf Holding-Ebene sind, mit Ausnahme einer revolvierenden Kreditlinie mit schwankender Inanspruchnahme, grundsätzlich über die gesamte Laufzeit zinsgesichert. Die Marktzinsen in den relevanten europäischen Märkten sind gegenüber dem Vorjahr gesunken und im historischen Vergleich auf moderatem Niveau, ohne dass es deutliche Anzeichen für eine Zinswende zu steigenden Marktzinsen gibt. Auf Projektebene bestehen keine Refinanzierungsrisiken, da die Projektfinanzierungen langfristig zugesagt sind und sich über die lange Kreditlaufzeit tilgen, ohne weitere Endfälligkeiten. Hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zu Dritten lässt sich Encavis, sofern notwendig, ausreichende Sicherheitsgarantien geben, um Risiken zu mitigieren.

Risiken im Bereich des Asset Managements
Investitionsrisiken

Die innerhalb des Encavis-Konzerns auf die Betreuung von institutionellen Anlegern spezialisierte Encavis Asset Management AG bietet institutionellen beziehungsweise professionellen Investoren, die in den Bereich der Erneuerbaren Energien investieren möchten, strukturierte Anlagemöglichkeiten (zum Beispiel Spezialfonds, Bondstrukturen, Direktinvestments) an. Solche institutionellen Investoren, insbesondere Versicherungsunternehmen, Banken und sonstige Finanzinstitutionen, unterliegen besonderen Vorschriften, die die Interessen ihrer Nutznießer schützen. Die Investitionsmöglichkeiten von europäischen Versicherungsunternehmen werden weiter durch EU-Richtlinien wie zum Beispiel Solvency II, die neue Kapitalanforderungen an Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds regelt, oder die europäischen Capital Requirements Regulation (CRR), die neue Eigenmittelanforderungen für Banken einführt, eingeschränkt. Diese und andere unvorhersehbare regulatorische Vorschriftsänderungen könnten die Bereitschaft der institutionellen und professionellen Investoren einschränken, in Erneuerbare Energien zu investieren.

Unter diesen Umständen könnte es für den Encavis-Konzern schwieriger sein, institutionelle Investoren von weiteren Investitionen in (Spezial-)Fonds beziehungsweise von Direktinvestitionen in Projekte Erneuerbarer Energien zu überzeugen. Die Folge einer solchen Entwicklung wäre ein Rückgang der zukünftigen Umsatzerlöse aus diesem Geschäftssegment, die sich aus Erfolgsvergütungen und aus den Asset-Management-Gebühren zusammensetzen. Insbesondere durch die Zinsentwicklung sind institutionelle Investoren bei Investitionen zurückhaltender geworden.

Marktrisiken

Das geplante Umsatzwachstum der Encavis Asset Management AG ist nicht oder nicht im geplanten Ausmaß realisierbar wegen einer Überschätzung der Nachfrage im Markt und/​oder einer Unterschätzung der Bedrohung durch Wettbewerber. Dazu gehört beispielsweise ein gravierender Rückgang von Investitionen in Erneuerbare Energien. Dies kann mehrere Faktoren haben, zum Beispiel, dass der Zugang zu Projekten gravierend zurückgeht, sich die Entwicklung von Projekten zeitlich verzögert oder dass das Ertragspotenzial erwerbbarer Projekte unter die Mindestanforderungen der Investoren fällt.

Daher optimiert die Gesellschaft kontinuierlich ihre Anlageangebote und arbeitet stetig daran, die Anbindung und Beratung bei potenziellen Investoren auszudehnen, beispielsweise auf unterschiedlich regulierte Kundensegmente wie Versicherungen, Pensionskassen, Versorgungswerke, Stiftungen oder kirchliche Träger. Zudem ist eine weitere geografische Ausdehnung der Aktivitäten in dem Geschäftssegment geplant, die zum Teil bereits realisiert werden konnte (zum Beispiel Solarparks in Spanien und Windparks in Irland). Vor diesem Hintergrund sind die vertrieblichen Risiken derzeit als mittleres Risiko anzusehen. Encavis ist jedoch zuversichtlich, das Geschäftssegment Asset Management als nachhaltige dritte Ertragssäule weiter ausbauen zu können.

Compliance Risiken
Steuerrechtliche-Compliance-Risiken

Die steuerlichen Strukturen in den Ländermärkten von Encavis können aufgrund der Anwendung von Regelungen über ertragsteuerliche Organschaften beziehungsweise Gruppenbesteuerungen, des Nebeneinanders unterschiedlicher Rechtsformen und der aus außersteuerlichen Gründen vorhandenen Holdingstrukturen komplex sein. Die hieraus resultierenden Risiken von steuerlichen Compliance-Verstößen mitigieren lokale Steuerberater. Diese betreuen die Gesellschaften laufend und stimmen sich bei konzernrelevanten Themen mit Encavis ab. Für den deutschen Ländermarkt von Encavis wird steuerlichen Risiken durch die Steuerabteilung und die Einschaltung von externen Steuerberatern begegnet. Beim Erwerb neuer Projekte werden steuerliche Risiken durch eine Tax Due Diligence und eine Investitionsberechnung sowie bei ausländischen Transaktionen durch Hinzuziehung von Experten des jeweiligen nationalen Steuerrechts geprüft.

Im internationalen Steuerrecht sind Risiken vor allem durch die Verrechnungspreise innerhalb des Konzerns bedingt. Konzerninterne Leistungen an die Tochtergesellschaften werden durch die Vergabe von Darlehen und in betragsmäßig deutlich geringerem Umfang auch in Form von Dienstleistungen erbracht. Encavis hat für die entsprechenden Abrechnungen Zielgrößen mit Verrechnungspreisexperten abgestimmt.

Auch wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass steuerliche Risiken umfassend in den Steuerrückstellungen berücksichtigt wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen zukünftiger in- und ausländischer Außenprüfungen Steuerbelastungen ergeben. Der Konzern stellt sicher, dass steuerrechtlich relevante Sachverhalte/​ Entwicklungen in einem regelmäßigen Turnus mit den steuerlichen Beratern erörtert werden.

Unternehmens-Compliance-Risiken

Der Geschäftsbetrieb bedingt das Eingehen rechtlicher Risiken. Neben möglichen Gerichtsprozessen oder Schiedsgerichtsverfahren hat sich der Encavis-Konzern weiteren Regularien und Grundsätzen zu stellen.

Die Unternehmen des Encavis-Konzerns sind Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt, an denen sie zurzeit beteiligt sind oder in Zukunft beteiligt sein können. Derartige Rechtsstreitigkeiten entstehen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, insbesondere aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und Fehllieferungen oder aus Zahlungsstreitigkeiten.

Encavis bildet Rückstellungen für Prozessrisiken, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten.

Rechtliche Risiken können sich aber auch aus Verstößen gegen interne Richtlinien durch einzelne Mitarbeitende oder aus Verstößen gegen andere rechtliche Vorschriften ergeben. Encavis verfügt über ein Compliance Management System, um die vom Vorstand festgelegten Compliance Themenfelder einer Risikobeurteilung zu unterziehen und die entsprechend notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die strikten Compliance-Vorgaben zum Schutz aller Beteiligten beugen Risiken insbesondere in den Bereichen Antikorruption, Geldwäschebekämpfung, Datenschutz und IT-Sicherheit vor, da diese sowohl in Bezug auf finanzielle Schäden als auch auf Reputationsschäden ein enormes Schadensausmaß haben können. Der Encavis-Konzern hält ein Schulungskonzept vor, um den Mitarbeitenden Lösungen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, damit die Risiken im Tagesgeschäft überblickt werden und frühzeitig adressiert und rechtzeitig mitigiert werden können.

Mit Einführung des nicht nur für interne Zwecke, sondern auch für externe Geschäftspartner geltenden anonymen Hinweisgebersystems können etwaige Missstände, insbesondere Verstöße gegen geltendes Recht sowie gegen interne Weisungen und Prozesse, gemeldet und anonym nachverfolgt werden.

Verschärfte Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die in den vergangenen Jahren gestartete EU-Offensive Richtung Umbau der europäischen Wirtschaft zu mehr Klimaneutralität und Nachhaltigkeit hat eine Reihe von Verordnungen mit sich gebracht. Viele wurden bereits verabschiedet, einige sind in den letzten Abstimmungsrunden. Die gesetzlichen Offenlegungspflichten und Regularien nehmen entsprechend zu. Um das Thema Nachhaltigkeit effektiv in die verschiedenen Geschäftsbereiche und Prozesse zu integrieren, wurde innerhalb des Encavis-Konzerns ein interdisziplinärer Nachhaltigkeitsrat gegründet. Ferner legt Encavis großen Wert auf gesellschaftliche Verantwortung sowie ethisches Verhalten und verlangt dies auch von Geschäftspartnern. Encavis beachtet unter anderem das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, obwohl Encavis nicht von dem Gesetz erfasst wird. Des Weiteren arbeitet die Abteilung "Sustainability & Communications" an Prozessen und Strukturen, sodass Encavis den Anforderungen der zukünftig verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht werden kann.

Organisatorische Risiken
Personal- und Organisationsrisiken

Der Encavis-Konzern konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen um qualifizierte Fach- und Führungskräfte, um für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt zu sein. Es besteht das Risiko, dass offene Stellen nicht durch entsprechend qualifizierte Fach- und Führungskräfte besetzt werden können. Um offene Stellen zu besetzen und das Wachstum von Encavis weiter zu ermöglichen, richtet Encavis seinen Blick auch nach innen. Encavis bietet im Bereich Weiterbildung individuelle Beratung für Mitarbeitende und Führungskräfte an und sorgt so für Qualitätssicherung und die Schaffung neuer Potenziale im geschäftlichen Alltag.

IT-Risiken (Cyberrisiko & Cybersicherheit)

Die Geschäftstätigkeit des Encavis-Konzerns ist durch die Nutzung und Weiterentwicklung der Informationstechnologie gekennzeichnet. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden durch die IT unterstützt und mit Hilfe moderner Softwarelösungen abgebildet. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Auch regulatorisch nehmen die Anforderungen an die IT-Sicherheit zu. Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen und der EU-Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union arbeitet Encavis bereits jetzt mit Experten zusammen, um das bereits hohe Niveau der IT-Sicherheit auch zukünftig zu gewährleisten.

Gesamtrisiko

Im Berichtszeitraum wurden diese Risiken im Rahmen eines aktiven Risikomanagements laufend identifiziert, analysiert und gemanagt. Soweit erforderlich, hat der Encavis-Konzern entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen. Die Gesamt-Risikotragfähigkeit von Encavis stützt die Risikobewertung. Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand von Encavis gefährden könnten.

Chancenbericht

Konservative Investitionsstrategie

Der konstante Ausbau der Erneuerbaren Energien trägt seit vielen Jahren bereits wesentlich zur Erreichung nationaler und globaler Klimaschutzziele bei.

So eröffnet das dynamische und wachsende Marktumfeld der Erneuerbaren Energien Encavis laufend neue Chancen und Opportunitäten. Diese Chancen systematisch zu erkennen und zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren, ist die Basis für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens.

Dabei nutzt Encavis auch Chancen, die innerhalb des Unternehmens entstehen und beispielsweise zu einer höheren Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Encavis-Konzerns führen. Basis für die Identifizierung, Analyse und erfolgreiche Umsetzung dieser Chancen sind dabei die Mitarbeitenden des Encavis-Konzerns, deren persönliche Qualifikationen mit den Stellenausschreibungen abgeglichen werden.

Der Encavis-Konzern wird sich auch zukünftig im Wesentlichen auf die Segmente PV-Freiflächenanlagen und Onshore-Windkraftanlagen konzentrieren sowie im Segment Asset Management als Dienstleister für Investments im Bereich Erneuerbare Energien agieren. Dabei stellt Encavis nach wie vor auf ein risikoaverses Geschäftsmodell mit dem Fokus auf Bestandsanlagen, schlüsselfertige oder Ready-to-build-Projekte ab (sowie im PV-Bereich mit selektiven Projektentwicklungspartnern auch auf Projekte, die die Baureife noch erreichen müssen). So betreibt Encavis derzeit Wind- und Solarparks in den Märkten Deutschland, Frankreich, Niederlande, Litauen, Großbritannien, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien und Spanien - allesamt Länder mit einem Investment-Grade-Rating.

Chancen durch meteorologische Entwicklungen

Die Erzeugungsleistung von Wind- und Solarparks ist von meteorologischen Gegebenheiten abhängig. Vor diesem Hintergrund verfolgt Encavis generell einen konservativen Ansatz bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit der zu erwerbenden Wind- und Solarparks. Eine positive Abweichung vom prognostizierten langfristigen Mittel bei Sonnenstunden oder Windaufkommen hat einen unmittelbaren, kurzfristigen Einfluss auf die Ertrags- und Finanzlage sowie den Cashflow der Gesellschaft. Insbesondere im Bereich der Sonneneinstrahlung herrscht heute eine große Prognosegenauigkeit; die Vorhersagen für Windaufkommen bleiben volatiler. Encavis geht insgesamt davon aus, dass sich zukünftig und insbesondere bei neu erworbenen Parks die Abweichungen zwischen Ist- und Planzeiten im Durchschnitt weiter verringern werden.

Chancen durch das regulatorische Umfeld und internationale Entwicklungen

Die verschiedenen staatlichen Fördermechanismen stützen in der Regel die Wirtschaftlichkeit der Wind- und Solarkraftanlagen. Die weltweite Notwendigkeit zum Ausbau Erneuerbarer Energien kann daher neue Regionen und Länder für Encavis attraktiv werden lassen und eine weitere geografische Diversifikation sinnvoll und möglich machen.

Die von der Bundesregierung vereinbarten Ziele im Koalitionsvertrag und das von der EU vorgelegte "Fit-for-55" Paket ermöglichen Encavis darüber hinaus große Chancen im Rahmen des weiteren Wachstums. Der intensive Zubau von Wind- und Solarparks auf neu ausgewiesenen Flächen in Deutschland wird zur Folge haben, dass zunehmend neue Projekte realisiert werden können. Encavis hat die Chance, ihr Portfolio zu erweitern und die Zusammenarbeit mit Projektentwicklern zu intensivieren. Gleichzeitig ergeben sich durch die europäischen Anstrengungen weitere Chancen im Ausland.

Durch die Verletzung der Souveränität der Ukraine durch den Übertritt der Landesgrenze durch russische Militärangehörige Ende Februar 2022 sieht Encavis es als zwingend geboten an, den Bereich der Energieversorgung in Europa noch schneller auf Erneuerbare Energien umzustellen. Die schnellere Umstellung mindert die Abhängigkeit von Lieferungen fossiler Brennstoffe, stärkt das Innovationswachstum im Bereich der Erneuerbaren Energien und fördert direkt den Ausbau innerhalb Europas. Eine Steigerung des Ausbaus erzeugt neue Projekte und eröffnet Encavis die Möglichkeit, weiterhin einen direkten Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Um das angestrebte Ziel zu erreichen, plant die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag eine drastische Beschleunigung des Ausbaus von neuen Windkraftanlagen an Land und auf See. Für Solaranlagen sollen zudem unter anderem alle geeigneten Dachflächen genutzt werden. Ziel ist die installierte Leistung von Solarenergie auf 200 GW zu steigern. Angestrebt wird ein jährlicher Zubau um bis zu 20 GW.

Chancen durch geografische Diversifizierung

Encavis beobachtet und prüft fortlaufend die Entwicklung von Erneuerbaren Energien und entsprechenden Opportunitäten in anderen Regionen. Im Rahmen ihrer veröffentlichten Wachstumsstrategie 2025 hat Encavis jedoch auch europäische Zielmärkte benannt, in die bevorzugt investiert werden soll. Hierdurch soll eine Fokussierung sichergestellt werden, es handelt sich aber auch um Märkte, die gemäß Einschätzung von Encavis, aber auch auf Basis objektiver Kriterien über stabile wirtschaftspolitische und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingen verfügen. Die geografische Diversifizierung trägt dabei zur weiteren Risikoreduzierung des Bestandsportfolios bei, durch eine geringere Abhängigkeit von der Sonneneinstrahlung beziehungsweise dem Windaufkommen in einzelnen Regionen sowie von theoretisch denkbaren rückwirkenden Anpassungen in der Förderungssystematik und -höhe.

Chancen aus großem Bestandsvolumen in den Kernregionen

Encavis ist in europäischen Kernmärkten aktiv, die bereits seit Längerem unter anderem auf Erneuerbare Energien ausgerichtet sind und über einen entsprechenden Bestand an Wind- und Solarparks verfügen, was den zukünftigen Ausbau und Betrieb des Portfolios unterstützt. Zudem bietet der Eigenbestand von Encavis vielfältige Möglichkeiten für rentable Investitionen, wodurch sich Chancen einer langfristigen Umsatz- und Ergebnissteigerung der Bestandsprojekte für Encavis ergeben.

Chancen durch Innovation

Die Branche der Erneuerbaren Energien profitiert von anhaltenden Innovationen. Sie führen zum einen dazu, dass sich die Effizienz von bestehenden Technologien erhöht, und zum anderen dazu, dass neue Technologien zur Marktreife gebracht werden, die die Wirtschaftlichkeit zukünftiger Projekte erhöhen oder verlängern (zum Beispiel bifaziale PV-Module, die auf sogenannten Trackern dem Sonnenstand folgen und die Reflektion vom Untergrund energetisch verwerten). In vielen Regionen haben Erneuerbare Energien bereits Netzparität erreicht und stehen im freien Wettbewerb mit konventionellen Kraftwerken. Mit technisch sowie qualitativ hochwertigen Anlagen dürften sich die Wirtschaftlichkeit und die geografische Einsetzbarkeit der Technologien weiter erhöhen und sich für den Encavis-Konzern damit zusätzliche Opportunitäten ergeben. Auch die Etablierung neuer Technologien, wie der Einsatz von Batteriespeichern oder Wasserstoff und die Anwendung bestehender Technologien, wie der Einsatz von Energiemanagementsystemen, könnten ganz neue Geschäftsmöglichkeiten nach sich ziehen, die meteorologische Unabhängigkeit bei der Energieerzeugung erhöhen und eine noch bedarfsgerechtere Stromerzeugung und Dezentralisierung möglich machen.

Weiterhin legt Encavis großen Wert auf die technischen Komponenten der Parks, deren Zustand und Bauweise wichtig für den langfristigen Betrieb der Parks sind.

Chancen durch Geschäftsbeziehungen und Kooperationen

Durch ihre Unternehmensgröße und den Leistungsnachweis über das bereits aufgebaute Bestandsportfolio wird Encavis am Markt wahrgenommen. Auch durch die mittlerweile aufgebaute Kompetenz im Bereich langfristiger Stromabnahmeverträge wird Encavis zunehmend als möglicher Kooperationspartner bei der Realisierung von Projektpipelines von Projektentwicklern angesprochen. Über die Jahre konnte der Encavis-Konzern sich dadurch ein breites und für das Unternehmen verlässliches Netz unter anderem aus Projektentwicklern, Generalunternehmern, Betreibern, Dienstleistern, Maklern, Beratern und Banken aufbauen.

Die Größe des Kraftwerksbestandes macht Encavis attraktiv für Energieversorger sowie große Stromverbraucher, mit denen bereits langfristige Stromabnahmeverträge abgeschlossen werden konnten.

Prognosebericht

In den folgenden Aussagen sind Prognosen und Annahmen enthalten, deren Eintritt nicht sicher ist. Sofern eine oder mehrere Prognosen oder Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den dargestellten Aussagen abweichen.

Weltwirtschaft bleibt 2025 auf stabilem Wachstumspfad

Der IWF prognostiziert in seinem World Economic Outlook Update vom Januar 2025 eine stabile Entwicklung der Weltwirtschaft ohne große Dynamik. Mit einer Wachstumsrate von 3,3 % soll die erwartete Entwicklung des globalen BIP voraussichtlich weiterhin unter dem historischen Durchschnitt der Jahre von 2000 bis 2019 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 3,7 % liegen. Im Vorjahr betrug die Wachstumsrate 3,2 %. Das wirtschaftliche und geopolitische Umfeld wird auch im Jahr 2025 herausfordernd bleiben. Die handelspolitischen Unsicherheiten haben nach den US-Präsidentschaftswahlen zumindest vorübergehend zugenommen und werden sich ebenso wie die anhaltenden geopolitischen Spannungen dämpfend auf die Entwicklung der Weltwirtschaft auswirken. Nach Einschätzung des IWF werden davon vor allem die fortgeschrittenen Volkswirtschaften betroffen sein, allerdings in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Die US-Wirtschaft dürfte von einer robusten Nachfrage profitieren und 2025 eine Wachstumsrate von 2,7 % erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die negativen Auswirkungen der aktuellen US-Wirtschaftpolitik in der Prognose des IWF noch nicht enthalten sind und aus heutiger Sicht eine Korrektur der Wachstumseinschätzung für die US-Wirtschaft im weiteren Jahresverlauf durchaus möglich erscheint. Der Euroraum wird sich mit einem unterproportionalen Wachstum von 1,0 % hingegen erneut deutlich schwächer entwickeln. Zu groß sind die strukturellen Schwierigkeiten in der produzierenden Industrie in wichtigen Wirtschaftsräumen wie Deutschland und die zu erwartenden Belastungen aus den handelspolitischen Unsicherheiten für exportorientierte Länder.

Anhaltende geopolitische Konflikte: Krieg in der Ukraine und Nahostkonflikt

Der Krieg in der Ukraine und die militärischen Auseinandersetzungen im Nahostkonflikt zwischen Israel und Palästina haben keine Auswirkungen auf das Wind- und Solarparkportfolio des Encavis-Konzerns, das sich generell auf Westeuropa konzentriert. Indirekte Auswirkungen, die sich aus möglichen russischen Gegenmaßnahmen zu den gegen Russland verhängten Sanktionen ergeben könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Dem generellen Risiko von Cyberattacken auf die Stromnetze in Westeuropa, auf stromproduzierende Anlagen oder auf die IT-Systeme des Encavis-Konzerns begegnet Encavis mit verschiedenen aktuellen Sicherheitssystemen. Die IT der Encavis wurde in den letzten Jahren komplett neu aufgebaut und schützt sich in Bezug auf Cyberrisiken unter anderem durch regelmäßige externe Audits und Sicherheitstests, um einen höchstmöglichen Schutz der Daten und der Integrität der Systeme sicherzustellen. Bei der Neukonzeption der IT-Systeme wurde darauf geachtet, dass eine strikte Trennung zwischen den IT-Systemen der Encavis und den stromproduzierenden Anlagen sowie den Stromnetzen besteht. Damit ist sichergestellt, dass ein Angriff auf die Anlagen oder die Stromnetze keinen Einfluss auf die IT-Systeme der Encavis haben würde. Dies gilt natürlich auch umgekehrt, so dass ein Angriff auf die IT der Encavis keine Auswirkung auf die Produktion in den Wind- und Solarparks hätte.

Die allgemein gestiegene Kreditrisikosituation der Banken könnte die Fremdfinanzierung neuer Projekte verteuern, da höhere Risiken zu steigenden Refinanzierungskosten und Kreditmargen führen. Dies würde den Renditedruck auf neue Projekte erhöhen. Encavis bleibt jedoch durch regelmäßige, mindestens europaweit ausgeschriebene neue Projektfinanzierungen von einzelnen Banken unabhängig und profitiert weiterhin von der starken Nachfrage der Banken nach Finanzierungen von Erneuerbare-Energien-Projekten . Gleichzeitig besteht zusätzliches Potenzial durch die Bereitstellung von Eigenkapital durch den Großaktionär KKR. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungen neuer Projekte, Neue Projekte können so schneller und flexibler umgesetzt werden und die Expansion im Bereich der Erneuerbaren Energien kann auch in einem volatilen Marktumfeld wie geplant fortgesetzt werden. Encavis ist damit gut aufgestellt, um seine Wachstumsstrategie auch unter veränderten Marktbedingungen erfolgreich umzusetzen.

Sinkende Inflationsraten ermöglichen den Zentralbanken eine weitere Lockerung der restriktiven Geldpolitik

Die im Jahresverlauf rückläufigen Inflationsraten gaben den internationalen Zentralbanken vor allem in der zweiten Jahreshälfte ausreichend Spielraum für eine Änderung ihrer Geldpolitik. Der bisherige restriktive Kurs wurde zunehmend aufgegeben und die Leitzinsen auch vor dem Hintergrund einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung in den wichtigen Volkswirtschaften gesenkt. Die Europäische Zentralbank nahm bereits im Sommer 2024 eine erste Zinssenkung vor, der bis zum Jahresende noch drei weitere folgten. Zum Jahresende 2024 lag der für die Finanzmärkte maßgebliche Einlagensatz bei 3,0 % und damit einen Prozentpunkt unter dem Vorjahresniveau. Auch die US-Notenbank senkte ihren Leitzins ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte in insgesamt drei Schritten ebenfalls um insgesamt einen Prozentpunkt auf eine Spanne von 4,25 bis 4,50 %. Dieser Trend wird sich nach Einschätzung der IWF-Experten 2025 fortsetzen. So hat die EZB bereits am 30. Januar 2025 ihren Leitzins erneut um einen Viertelpunkt auf 2,75 % gesenkt. In Ländern, in denen die Inflation hartnäckiger ist, gehen die Zentralbanken bei der Lockerung der Geldpolitik allerdings vorsichtiger vor und achten weiterhin besonders auf die Konjunktur- und Arbeitsmarktindikatoren.

Erneuerbare Energien unverändert auf einem dynamischen Wachstumspfad

Die Bedeutung Erneuerbarer Energien nimmt weiter deutlich zu. Weltweit werden konventionelle Energiequellen und fossile Energieträger durch den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energiequellen ergänzt oder ersetzt. Die weltweite Energiekrise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beendete im Jahr 2022 die Ära niedriger Energie- und Rohstoffpreise. Inflation, Währungsschwankungen, steigende Finanzierungskosten und drohende Rezessionen prägten das Investitionsumfeld.

Die zunehmende Geschwindigkeit des Kapazitätsausbaus von Erneuerbaren Energien spiegelt den politischen und gesellschaftlichen Wandel in weiten Teilen der Welt wider. Dies zeigen auch die Beschlüsse der internationalen Staatengemeinschaft, die im Rahmen der jährlich stattfindenden Climate Change Conference getroffen werden. Ein wesentlicher Erfolg ist die im Rahmen der COP28 vereinbarte Zusammenarbeit von 123 Staaten, um die weltweit installierte Kapazität für Erneuerbare Energien bis 2030 auf mindestens 11.000 GW zu verdreifachen. Zusammen mit einer Steigerung der Energieeffizienz soll auf diesem Weg das Ziel erreicht werden, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Ein Zeichen für den politischen und gesellschaftlichen Wandel ist auch der Beschluss der Konferenz, den Anfang vom Ende des fossilen Zeitalters einzuläuten. Im Rahmen der COP29 einigten sich 2024 die 190 Vertragsstaaten auf eine Unterstützung der Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel und beschlossen eine Verdreifachung der jährlichen Mittel von derzeit 100 Milliarden US-Dollar auf 300 Milliarden US-Dollar bis 2035. Dies wird im Zusammenspiel mit weiteren beschlossenen Initiativen wie der Initiative "Global Energy Storage and Grids Pledge", die den Ausbau der weltweit installierten Energiespeicherkapazität auf 1.500 GW bis 2030 zum Ziel hat, das Wachstum der Erneuerbaren Energien weiter unterstützen.

Die IEA prognostiziert in ihrer im Oktober 2024 veröffentlichten Studie "Renewables 2024 - Analysis and forecasts to 2030" einen Zubau an weltweit in Betrieb genommenen Kapazitäten von Erneuerbaren Energien um 5.500 GW auf 9.760 GW bis zum Jahr 2030. Davon sollen rund 95 % auf Photovoltaik- und Windkraftanlagen entfallen, da deren Erzeugungskosten in den meisten Ländern unter denen fossiler und nicht fossiler Alternativen liegen und sie weiterhin politisch gefördert werden. Grundlage für diese Prognose ist die Annahme einer kontinuierlichen Zunahme der weltweiten Kapazitätserweiterungen im Bereich der Erneuerbaren Energien bis zu einer Wachstumsrate im Jahr 2030 um fast 935 GW - 70 % mehr als der im vergangenen Jahr erreichte Rekordwert. Das bedeutet, dass die globalen Kapazitäten ausgehend von der installierten Basis im Jahr 2022 bis 2030 voraussichtlich insgesamt um das 2,7-fache wachsen und damit die derzeitigen nationalen Ziele um fast 25 % übertreffen werden. Dies ist ein bemerkenswertes Wachstum, das jedoch nicht ausreicht, um unter den gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen das auf der COP28 beschlossene Ziel zu erreichen. Um die Lücke bis 2030 zu schließen, müssen laut IEA insbesondere die unzureichenden Investitionen in die Netzinfrastruktur erhöht und die schwerfälligen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge bleiben auf dem Vormarsch

Die zunehmende Wirtschaftlichkeit Erneuerbarer Energien im Vergleich zu konventionellen Energieerzeugungsformen sowie das klare Bekenntnis zu einer klimafreundlichen Energiebilanz von Unternehmen, wie es beispielsweise in der RE100-Initiative zum Ausdruck kommt, sorgen für eine zunehmende Dynamik auf dem Markt für privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge. Getrieben von sinkenden Subventionen, der weiter steigenden Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen und dem Bedürfnis nach einer stabilen und sicheren Energieversorgung nimmt die Bedeutung von PPAs zu. Industrieunternehmen kaufen Anteile an großen Projekten für Erneuerbare Energien und unterzeichnen PPAs, um ihre Betriebe langfristig mit Strom zu versorgen. Technologieunternehmen zählen nach wie vor zu den wichtigsten Stromabnehmern dieser Vertragsgestaltungen. PPAs leisten damit einen stetig bedeutsamer werdenden Beitrag zur Energiewende.

Gesamtaussage zur erwarteten Entwicklung

Der Vorstand geht auf Basis des zum 29. April 2025 bestehenden Bestandsportfolios sowie in Erwartung von Standardwetterbedingungen für das Geschäftsjahr 2025 von einem Anstieg der bereinigten operativen Umsatzerlöse auf 505 Millionen Euro (2024: 401 Millionen Euro) aus. Das bereinigte operative EBITDA wird voraussichtlich bei 320 Millionen Euro liegen (2024: 256 Millionen Euro ohne Kosten Projekt Elbe) und der operative Cashflow bei rund 274 Millionen Euro (2024: 207 Millionen Euro).

Die technische Verfügbarkeit (Segment Windparks) beziehungsweise die technische Performance der Anlagen (Segment PV Parks) im Betrieb soll im Geschäftsjahr 2025 bei über 95 % liegen.

Dieser Ausblick beruht auf folgenden Annahmen:

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keine wesentlichen rückwirkenden regulatorischen Eingriffe

keine signifikanten Abweichungen von den langjährigen Wetterprognosen

Der Vorstand erwartet für die Encavis AG, die als Holdinggesellschaft den Verwaltungsaufwand des Konzerns, also im Wesentlichen die Kosten für Akquisitionen, Finanzierung und operative Betreuung der Parks trägt, für das Geschäftsjahr 2025 ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von rund -32 Millionen Euro und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von ebenfalls -33 Millionen Euro.

Schlusserklärung zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht), § 312 Abs. 3 AktG

Hiermit erklären wir gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Encavis AG bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum 4. Dezember bis 31. Dezember 2024 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das jeweilige Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse eines der herrschenden Unternehmen oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens wurden weder getroffen noch unterlassen.

 

Hamburg, den 29. April 2025

Der Vorstand

Dr. Christoph Husmann, Sprecher des Vorstands und CFO

Mario Schirru, Sprecher des Vorstands und CIO/​COO

Konzernabschluss der Encavis AG

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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in TEUR Anhang 2024 2023
Umsatzerlöse 3.20; 5.1 407.777 469.637
Sonstige Erträge 5.2 45.732 42.892
davon Auflösung von Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste 240 215
Andere aktivierte Eigenleistungen 3.21; 5.3 3.027 2.519
Materialaufwand 5.4 -29.136 -30.599
Personalaufwand 5.5 -46.900 -35.292
davon aus anteilsbasierter Vergütung -2.608 -513
Sonstige Aufwendungen 5.6 -132.656 -116.487
davon Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste 5.6 -405 -562
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 247.845 332.670
Abschreibungen 5.7 -164.776 -164.114
Wertminderungen 5.7 -168.137 -5.490
Betriebsergebnis (EBIT) -85.068 163.066
Finanzerträge 5.8 30.324 35.608
Finanzaufwendungen 5.8 -120.602 -106.170
Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 6.4 -703 -927
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -176.048 91.577
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.9 2.029 -32.851
Konzernergebnis -174.019 58.726
Posten, die ergebniswirksam umgegliedert werden können
Währungsdifferenzen 5.10 154 -745
Absicherung von Zahlungsströmen - wirksamer Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 5.10 -1.719 182.614
Kosten der Sicherungsmaßnahmen 5.10 67 18
Ertragsteuern, die auf Posten entfallen, die ergebniswirksam umgegliedert werden können 5.10 -115 -8.545
Umklassifizierungen 5.10 2.384 0
Sonstiges Ergebnis 771 173.343
Konzerngesamtergebnis -173.249 232.068
Zurechnung des Konzernergebnisses der Periode
Aktionäre der Encavis AG -177.723 53.329
Nicht beherrschende Gesellschafter -860 728
Anteil Hybridkapitalgeber 4.564 4.668
Zurechnung des Konzerngesamtergebnisses der Periode
Aktionäre der Encavis AG -176.925 226.704
Nicht beherrschende Gesellschafter -888 696
Anteil Hybridkapitalgeber 4.564 4.668
Ergebnis je Aktie 3.27; 12
Durchschnittlich ausgegebene Aktien im Berichtszeitraum
Unverwässert 161.425.533 161.030.176
Verwässert 161.425.533 161.030.176
Ergebnis je Aktie unverwässert (in Euro) -1,10 0,33
Ergebnis je Aktie verwässert (in Euro) -1,10 0,33

Konzern-Kapitalflussrechnung

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in TEUR Anhang 2024 2023
Konzernergebnis -174.019 58.726
Abschreibungen oder Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.7 318.774 167.449
Verlust/​Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen -7 99
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 10.078 7.016
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -4.039 -4.710
Finanzerträge 5.8 -30.324 -35.608
Finanzaufwendungen 5.8 120.602 106.170
Ertragsteuern (erfolgswirksam) 5.9 -2.029 32.851
Ertragsteuern (tatsächlich gezahlt) -27.522 -43.778
Ergebnis aus Entkonsolidierung 5.2 -95 -4.210
Veränderung anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind 5.422 -39.274
Veränderung anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind -9.772 -9.855
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 207.068 234.876
Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel 4.2 -158.670 -93.964
Einzahlungen aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen 4.3 9.829 5.649
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -215.539 -89.734
Einzahlungen aus den Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 54 30
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -13.446 -19.950
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -32.002 -9.804
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen 649 1.084
Erhaltene Dividenden 229 1.307
Cashflow aus Investitionstätigkeit -408.895 -205.383
Aufnahme von Finanzkrediten 1.067.978 336.863
Tilgung von Finanzkrediten -688.606 -278.604
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -11.707 -11.225
Erhaltene Zinsen 27.802 18.933
Gezahlte Zinsen -95.158 -69.936
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 3.359 2.371
Auszahlungen für Emissionskosten -4 -4
Dividendenzahlungen an Hybridkapitalgeber -4.569 -4.688
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile -1.964 -3.082
Veränderung des beschränkt verfügungsberechtigten Zahlungsmittelbestands -30.278 -592
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 266.853 -9.963
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 65.027 19.530
Veränderungen der Liquidität aus Wechselkursänderungen 705 158
Veränderung des Finanzmittelfonds 65.731 19.687
Stand am 01.01.2024 (01.01.2023) 6.11 305.964 286.277
Stand am 31.12.2024 (31.12.2023) 6.11 371.696 305.964

Konzernbilanz

Aktiva

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in TEUR Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 3.5; 3.8; 6.1 401.892 429.606
Geschäfts- und Firmenwert 3.6; 6.2 107.240 107.151
Sachanlagen * 3.7; 3.8; 3.23; 6.3; 6.16 2.684.594 2.431.213
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 3.9; 6.4 8.537 8.404
Finanzanlagen 3.10; 6.5 3.197 10.598
Sonstige Forderungen 3.10; 3.11; 6.6 36.549 38.280
Aktive latente Steuern 3.14; 6.7 12.491 9.099
Summe langfristige Vermögenswerte 3.254.500 3.034.351
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 3.13; 6.8 6.902 5.312
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.10; 3.15; 6.9 74.195 76.614
Nicht finanzielle Vermögenswerte 3.15; 6.10 19.375 19.476
Forderungen aus Ertragsteuern 3.14; 6.10 22.420 14.277
Sonstige kurzfristige Forderungen 3.10; 3.15; 6.10 68.957 47.885
Liquide Mittel 3.16; 6.11 477.552 375.639
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.16; 6.11 375.216 308.996
Liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung 3.16; 6.11 102.336 66.642
Summe kurzfristige Vermögenswerte 669.399 539.203
Bilanzsumme 3.923.899 3.573.555

Passiva

in TEUR Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 6.12 161.723 161.030
Kapitalrücklage 6.12 633.262 625.636
Sonstige Rücklagen 6.12 15.011 14.213
Bilanzgewinn 6.12 -43.703 132.843
Anteil der Aktionäre der Encavis AG am Eigenkapital 766.293 933.722
Anteil der nicht beherrschenden Gesellschafter am Eigenkapital 6.12 8.797 7.016
Anteil der Hybridkapitalgeber am Eigenkapital 6.12 0 246.191
Summe Eigenkapital 775.090 1.186.929
Langfristige Schulden
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern 3.19; 6.14 38.225 34.326
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.17; 6.15 1.544.485 1.441.202
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 3.23; 6.16 229.431 195.567
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 3.17; 6.19 2.872 4.350
Langfristige Rückstellungen 3.18; 6.17 60.782 56.584
Passive latente Steuern 3.14; 6.7 122.643 139.541
Summe langfristige Schulden 1.998.439 1.871.571
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern 3.19; 6.14 1.505 3.075
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 3.14; 6.19 11.685 16.979
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.17; 6.15 1.016.164 399.625
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 3.23; 6.16 17.965 15.736
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.18; 6.18 42.693 32.060
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 3.17; 6.19 43.717 31.680
Kurzfristige Rückstellungen 3.18; 6.17 16.641 15.900
Summe kurzfristige Schulden 1.150.370 515.055
Bilanzsumme 3.923.899 3.573.555

* Die Sachanlagen beinhalten die nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte werden im gleichen Abschlussposten ausgewiesen wie die zugrunde liegenden Vermögenswerte, die sich im Eigentum von Encavis befinden.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

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in TEUR Sonstige Rücklagen
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Währungsrücklage Hedge-Rücklage Kosten der Sicherungsmaßnahmen
Stand 01.01.2023 161.030 625.640 1.127 -160.248 -41
Konzernergebnis
Sonstige im Eigenkapital erfasste Ergebnisse -713 174.074 14
Konzerngesamtergebnis der Periode -713 174.074 14
Dividende
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Emissionskosten -4
Erwerb/​Veräußerung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter
Stand 31.12.2023 161.030 625.636 414 13.826 -27
Stand 01.01.2024 161.030 625.636 414 13.826 -27
Konzernergebnis
Sonstige im Eigenkapital erfasste Ergebnisse * 182 -1.126 50
Erfolgswirksame Umklassifizierungen 1.693
Konzerngesamtergebnis der Periode 182 567 50
Dividende
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Wandlung Hybridkapital 2021 692 11.908
Umgliederung Hybridkapital 2021 in die Verbindlichkeiten -4.278
Emissionskosten -4
Erwerb/​Veräußerung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter
Stand 31.12.2024 161.723 633.262 596 14.392 23

* Exklusive separat ausgewiesener Effekte aus Umklassifizierungen.

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in TEUR Bilanzverlust /​ -gewinn Anteil der Aktionäre der Encavis AG am Eigenkapital Anteil der nicht beherrschenden Gesellschafter am Eigenkapital
Stand 01.01.2023 78.309 705.817 4.789
Konzernergebnis 53.329 53.329 728
Sonstige im Eigenkapital erfasste Ergebnisse 173.375 -32
Konzerngesamtergebnis der Periode 53.329 226.704 696
Dividende -853
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 1.204 1.204
Emissionskosten -4
Erwerb/​Veräußerung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 2.383
Stand 31.12.2023 132.843 933.722 7.016
Stand 01.01.2024 132.843 933.722 7.016
Konzernergebnis -177.723 -177.723 -860
Sonstige im Eigenkapital erfasste Ergebnisse * -894 -28
Erfolgswirksame Umklassifizierungen 1.693
Konzerngesamtergebnis der Periode -177.723 -176.925 -888
Dividende -690
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 1.178 1.178
Wandlung Hybridkapital 2021 12.600
Umgliederung Hybridkapital 2021 in die Verbindlichkeiten -4.278
Emissionskosten -4
Erwerb/​Veräußerung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 3.359
Stand 31.12.2024 -43.703 766.293 8.797
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in TEUR Anteil der Hybridkapitalgeber am Eigenkapital Gesamt
Stand 01.01.2023 246.210 956.817
Konzernergebnis 4.668 58.726
Sonstige im Eigenkapital erfasste Ergebnisse 173.343
Konzerngesamtergebnis der Periode 4.668 232.068
Dividende -4.688 -5.541
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 1.204
Emissionskosten -4
Erwerb/​Veräußerung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 2.383
Stand 31.12.2023 246.191 1.186.929
Stand 01.01.2024 246.191 1.186.929
Konzernergebnis 4.564 -174.019
Sonstige im Eigenkapital erfasste Ergebnisse * -922
Erfolgswirksame Umklassifizierungen 1.693
Konzerngesamtergebnis der Periode 4.564 -173.249
Dividende -4.569 -5.259
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 1.178
Wandlung Hybridkapital 2021 -12.600 0
Umgliederung Hybridkapital 2021 in die Verbindlichkeiten -233.586 -237.864
Emissionskosten -4
Erwerb/​Veräußerung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 3.359
Stand 31.12.2024 0 775.090

* Exklusive separat ausgewiesener Effekte aus Umklassifizierungen.

Konzernanhang

der Encavis AG

1 Allgemeine Informationen

Die Encavis AG, als Mutterunternehmen dieses Konzerns, wurde am 18. Januar 2002 beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter HRB 63197 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist die Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, Deutschland.

Die Geschäftstätigkeit der Encavis AG umfasst laut Satzung das Betreiben von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland durch die Gesellschaft selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften als freier Stromproduzent.

Des Weiteren gehören zur Geschäftstätigkeit das Erbringen kaufmännischer, technischer oder sonstiger nicht genehmigungspflichtiger oder zustimmungsbedürftiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im In- und Ausland durch die Gesellschaft selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Der Konzern erbringt ebenfalls Beratungs- und Asset-Management-Leistungen für institutionelle Anleger im Bereich Erneuerbare Energien.

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Unternehmensverträge abschließen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen und übertragen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der Unternehmensgegenstand der Encavis AG, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern.

Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Encavis AG und ihre verbundenen Unternehmen. Zu den zum Konsolidierungskreis gehörenden Unternehmen verweisen wir auf die Anteilsbesitzliste in Anhang 17.

Der Konzernabschluss der Encavis AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) zu den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Angaben im Anhang entsprechen der jeweiligen Bezeichnung in Euro (EUR), Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR). Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen auftreten.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns unterliegt saisonalen Einflüssen, die zu Schwankungen in den Umsätzen und Ergebnissen im Verlauf des Jahres führen. Saisonal bedingt fallen die Umsätze des Segments PV Parks üblicherweise im zweiten und dritten Quartal eines Geschäftsjahres höher aus als im ersten und vierten Quartal, während die Umsätze und Ergebnisse des Segments Windparks in der Regel im ersten und vierten Quartal eines Geschäftsjahres höher ausfallen als im zweiten und dritten Quartal.

2 Anwendung neuer und überarbeiteter International Financial Reporting Standards (IFRS)

Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten und von der EU übernommenen IFRS-Standards und -Interpretationen angewandt. Darin enthalten sind auch die im Rahmen des fortlaufenden Projekts zur jährlichen Verbesserung der IFRS (Annual Improvements Project (AIP) to IFRS) des IASB veröffentlichten Änderungen. Aus der Anwendung dieser überarbeiteten Standards und Interpretationen ergeben sich, soweit nicht anders angegeben, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 die nachfolgend aufgelisteten neuen beziehungsweise überarbeiteten Standards und Interpretationen erstmals angewandt:

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Neue und geänderte Standards und Interpretationen - verpflichtend zum 31.12.2024 Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EU-Endorsements (Stand 31.12.2024) Status der Anwendung von Encavis
IFRS 16 Änderung - Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion 01.01.2024 Übernahme erfolgt Angewendet
IAS 1 Änderung - Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig; inklusive Verschiebung von verpflichtendem Erstanwendungszeitpunkt Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants 01.01.2024 Übernahme erfolgt Angewendet
IAS 7, IFRS 7 Änderung - Reverse-Factoring-Transaktionen 01.01.2024 Übernahme erfolgt Angewendet
IFRS 8 Agenda - Entscheidung des IFRS Interpretations Committee 01.01.2024 Übernahme erfolgt Angewendet

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen, die Auswirkungen auf die in der Berichtsperiode berichteten Beträge und Angaben hatten

Die neuen und geänderten Standards/​Interpretationen führen zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss.

Die Änderung an IFRS 16 ist für Encavis derzeit nicht relevant.

Die Änderung an IAS 1 ist für Encavis grundsätzlich relevant. Im Konzernabschluss 2024 ist daher eine gesonderte Anhangangabe für Verbindlichkeiten erfasst worden, die als langfristig eingestuft werden und die bestimmten Bedingungen unterliegen, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfüllt sein müssen, um das Recht zur Verschiebung der Rückzahlung aufrechtzuerhalten. Diese ist in Abschnitt 6.15 enthalten.

Die Änderung an IAS 7 und IFRS 7 sind für Encavis derzeit nicht relevant.

Die Agenda - Entscheidung des IFRS Interpretations Committee, die IFRS 8 betrifft, ist für Encavis grundsätzlich relevant. Im Konzernabschluss 2024 wurde die Segmentberichterstattung um eine weitere Angabe "sonstige operative Aufwendungen" erweitert. Diese ist in Kapitel 7 enthalten.

Neue und geänderte IFRS und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind

Des Weiteren wurden vom IASB oder IFRS IC folgende neue Standards oder Interpretationen veröffentlicht beziehungsweise geändert, deren verpflichtender Anwendungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt oder die von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung anerkannt wurden.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen - nicht verpflichtend zum 31.12.2024

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Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen Status des EU-Endorsements (Stand 31.12.2024) Status der Anwendung von Encavis
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftsplicht: Angaben 01.01.2027 Übernahme nicht erfolgt Nicht angewendet
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 01.01.2027 Übernahme nicht erfolgt Nicht angewendet
IFRS 9, IFRS 7 Änderung - Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten; Änderung - Verträge über naturabhängige Stromversorgung 01.01.2026 Übernahme nicht erfolgt Nicht angewendet
IAS 21 Änderung - Auswirkungen von Wechselkursänderungen bei Mangel an Umtauschbarkeit von Währungen 01.01.2025 Übernahme nicht erfolgt Nicht angewendet

Der neue Standard IFRS 19 wird nach derzeitigem Kenntnisstand keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzern haben.

Der neue Standard IFRS 18 ist für Encavis grundsätzlich relevant. Zum einen werden definierte Zwischensummen und Kategorien in der Gesamtergebnisrechnung eingeführt, was die Transparenz und Vergleichbarkeit der finanziellen Leistung verbessert. Insbesondere sind zwei neue verpflichtende Zwischensummen vorgesehen: das Betriebsergebnis (operating profit and loss) und das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern (profit and loss before financing and income taxes). Darüber hinaus werden Anforderungen zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation eingeführt, die eine detailliertere Darstellung der Erträge und Aufwendungen ermöglichen. Zusätzlich müssen Unternehmen im Anhang Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen (sogenannten "Management-defined Performance Measures" (MPMs)) machen, um den Stakeholdern ein klareres Bild der finanziellen Gesundheit zu vermitteln. Schließlich führen gezielte Verbesserungen der Kapitalflussrechnung durch Änderungen von IAS 7 zu einer präziseren Darstellung der Liquiditätslage und Kapitalströme. Insgesamt wird IFRS 18 einen erheblichen Einfluss auf die Berichterstattung der Encavis haben.

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 "Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten" werden nach derzeitigem Kenntnisstand keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzern haben.

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 "Verträge über naturabhängige Stromversorgung" sind für Encavis grundsätzlich relevant. In welchem Umfang der neue Standard und die Änderung an den bestehenden Standards Auswirkungen auf den Konzern haben werden, ist seitens Encavis derzeit noch in Prüfung.

Die Änderung an IAS 21 wird nach derzeitigem Kenntnisstand keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzern haben.

3 Wesentliche Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze

3.1 Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss sind die Encavis AG sowie alle von ihr beherrschten wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Möglichkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt zu beeinflussen. In der Regel handelt es sich um Beherrschung bei Vorliegen einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt beziehungsweise bis zu ihrem Abgangszeitpunkt in die Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie mit fremden Dritten abgeschlossen.

Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne und -verluste eliminiert und konzerninterne Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet.

Unternehmen, bei denen die Encavis AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat (assoziierte Unternehmen), werden in der Regel nach der Equity-Methode bewertet, ebenso wie Joint Ventures, die gemeinsam mit anderen Unternehmen kontrolliert werden. Eine gemeinsame Unternehmung wird dann als Joint Venture klassifiziert, wenn die Parteien, die die Unternehmung gemeinsam kontrollieren, Rechte auf das Nettovermögen der Unternehmung haben. Änderungen des Anteils am Eigenkapital der Unternehmung beziehungsweise des Joint Venture, die nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden müssen, werden direkt im Eigenkapital erfasst. Es werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet, um den Anteil der Encavis AG am Eigenkapital aller Unternehmen nach der Equity-Methode zu bestimmen.

Alle wesentlichen konsolidierten Tochterunternehmen haben einen mit der Encavis AG übereinstimmenden Abschlussstichtag.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Bewertungsgrundsätze, die der Erstellung des Konzernabschlusses zugrunde liegen:

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Bilanzposten Bewertungsgrundsatz
Aktiva
Immaterielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 38)
Geschäfts- und Firmenwert Anschaffungskosten abzüglich möglicher Wertminderungen (IFRS 3)
Sachanlagen Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16)
Nutzungsrechte Detaillierte Beschreibung im Abschnitt 3.23 (IFRS 16)
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Fortentwicklung des anteiligen Nettovermögens (IAS 28)
Finanzanlagen Detaillierte Beschreibung im Abschnitt 3.10 (IFRS 9)
Derivative Finanzinstrumente im Hedge-Accounting Detaillierte Beschreibung im Abschnitt 3.11 (IFRS 9)
Sonstige Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten (IFRS 9)
Aktive latente Steuern Detaillierte Beschreibung im Abschnitt 3.14 (IAS 12)
Vorräte Nach dem Niederstwertprinzip (IAS 2)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten abzüglich der erwarteten Kreditverluste (IFRS 9)
Nicht finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen aus Ertragsteuern Fortgeführte Anschaffungskosten abzüglich der erwarteten Kreditverluste (IAS 12)
Sonstige kurzfristige Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten (IFRS 9)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zum Nennwert (IFRS 9)
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Bilanzposten Bewertungsgrundsatz
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern Detaillierte Beschreibung im Abschnitt 3.19 (IFRS 9)
Finanzielle Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode (IFRS 9)
Derivative Finanzinstrumente im Hedge-Accounting Detaillierte Beschreibung im Abschnitt 3.11 (IFRS 9)
Leasingverbindlichkeiten Detaillierte Beschreibung im Abschnitt 3.23 (IFRS 16)
Sonstige Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag (IFRS 9)
Rückstellungen Erfüllungsbetrag (IAS 37)
Passive latente Steuern Detaillierte Beschreibung im Abschnitt 3.14 (IAS 12)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten (IFRS 9)

3.2 Unternehmenszusammenschlüsse

Ein erworbener Satz von Aktivitäten und Vermögenswerten erfordert für die Einordnung als Geschäftsbetrieb eine Eingabe (Input) und einen substanziellen Prozess, die gemeinsam zur Fähigkeit zur Schaffung von Ergebnissen (Outputs - Herstellung von Waren oder Dienstleistungen) beitragen. Konzentriert sich der maßgebliche Teil des Zeitwerts des erworbenen Bruttovermögens auf einen einzelnen identifizierbaren Vermögenswert oder eine Gruppe vergleichbarer Vermögenswerte, so liegt kein Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 vor. Der Erwerb stellt somit keinen Unternehmenszusammenschluss, sondern einen Erwerb von Vermögenswerten dar. Diese werden zu Anschaffungskosten bewertet, wobei Differenzen zu dem erworbenen Nettovermögen nach relativen Werten auf die Vermögenswerte verteilt werden. Ein Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwert ist ebenso wie die Entstehung eines Badwills ausgeschlossen.

3.3 Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Der Euro entspricht der funktionalen und der Berichtswährung der Encavis AG. Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre wirtschaftliche Umfeld, in dem sie operieren, bestimmt. Aktiv- und Passivposten werden mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet, während das Eigenkapital mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt wird. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft erfolgsneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital ausgewiesen. Die Posten der Gesamtergebnisrechnung werden mit gewichteten Durchschnittskursen in Euro umgerechnet.

Der Währungsumrechnung liegen die nachfolgenden Wechselkurse zugrunde:

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1 Euro = Stichtagskurse Durchschnittskurse
31.12.2024 31.12.2023 2024 2023
Britisches Pfund (GBP) 0,8292 0,8691 0,8466 0,8699
Dänische Krone (DKK) 7,4578 7,4529 7,4589 7,4510
Lew (BGN) 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558
Norwegische Krone (NOK) 11,7950 11,2405 11,6290 11,4232
Schwedische Krone (SEK) 11,4590 11,0960 11,4325 11,4722
Schweizer Franken (CHF) 0,9412 0,9262 0,9526 0,9717

3.4 Bedeutende Bilanzierungsentscheidungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses werden in einigen Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die Anpassungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.

Wirtschaftliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte

Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen, dabei werden insbesondere vertragliche Bestimmungen, Branchenerkenntnisse und Einschätzungen des Managements berücksichtigt. Weitere Erläuterungen sind in Anhang 3.5 und Anhang 3.7 enthalten.

Vertragslaufzeit von Leasingverhältnissen

Für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte im Rahmen von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 ist eine Schätzung der Laufzeit des Leasingverhältnisses notwendig, insbesondere muss die Wahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen eingeschätzt werden. Erläuterungen zur Schätzung sind in Anhang 3.24 und Anhang 6.17 zu finden.

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist es erforderlich, den Nutzungswert der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu ermitteln, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist. Die Berechnung des Nutzungswerts bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes für die Barwertberechnung. Wenn die tatsächlich erwarteten künftigen Cashflows geringer als bisher geschätzt ausfallen, kann sich eine wesentliche Wertminderung ergeben. Die jährliche Überprüfung auf Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte gemäß IAS 36 erfolgt zum Bilanzstichtag.

Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts belief sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 107.240 (Vorjahr: TEUR 107.151). Der Anstieg beträgt TEUR 89. Die Veränderung resultiert aus der Umrechnung zu Stichtagskursen gemäß IAS 21 von Geschäfts- oder Firmenwerten britischer Gesellschaften (+TEUR 94), deren funktionale Währung das Britische Pfund ist, sowie einer dänischen Gesellschaft (-TEUR 5) mit Dänischen Kronen als funktionaler Währung.

Wertminderung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte

Über den Impairment-Test infolge der Identifikation eines Triggering Events wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags unterliegen mehrere Input-Faktoren erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen, insbesondere die geschätzten künftigen Zahlungsströme der Assets, deren geschätzte Nutzungsdauer sowie die zur Abzinsung der Zahlungsströme verwendeten Kapitalmarktparameter. Der Impairment-Test ergab im Geschäftsjahr einen Wertminderungsbedarf auf die Sachanlagen in Höhe von TEUR 168.823 (Vorjahr: TEUR 3.395) und auf die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 18.429 (Vorjahr: TEUR 2.095). Dieser wurde ergebnismindernd erfasst. Details hierzu finden sich insbesondere in Kapitel 5.7 Abschreibungen und Wertminderungen.

Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte

Der Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte basiert grundsätzlich auf Schätzungen für Kreditausfälle und erwarteten Ausfallquoten anhand der eingangs beschriebenen Bewertungsparameter sowie gegebenenfalls auf individuellen Einschätzungen auf Einzelfallbasis im Falle tatsächlich ausfallgefährdeter Posten. Der Konzern übt bei dieser Einschätzung gewisse Ermessensspielräume aus. Auch geringe Abweichungen bei den für die Kalkulation verwendeten Bewertungsparametern, wie beispielsweise den Zinssätzen, können - insbesondere aufgrund der Höhe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - zu wesentlichen Abweichungen in der Berechnung führen.

Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerbe von Vermögenswerten

Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden bei der Erstkonsolidierung im Rahmen von Unternehmenserwerben und Erwerben von Vermögenswerten mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die angesetzten Zeitwerte sind mit Schätzunsicherheiten behaftet. Sofern immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird der beizulegende Zeitwert mittels allgemein anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt. Den Bewertungen liegen die Planungen der Gesellschaft zugrunde, die unter Berücksichtigung von vertraglichen Vereinbarungen auf den Schätzungen des Managements beruhen. Unterschiedsbeträge zwischen identifizierbaren Vermögenswerten und ihren Zeitwerten werden auf die maßgeblichen Assets der Gesellschaft aktiviert.

Ebenso unterliegt insbesondere die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von bedingten Gegenleistungen Schätzunsicherheiten, da diese von künftigen, mitunter schwer prognostizierbaren Ereignissen abhängen. Die im Erwerbszeitpunkt angesetzte Höhe der bedingten Gegenleistungen kann den Gesamtkaufpreis und damit auch den ermittelten Unterschiedsbetrag erheblich beeinflussen.

Bewertung von Put Optionen

Im Zuge des Erwerbs der Stern Energy S.p.A. wurde eine Put Option für die verbliebenen Minderheitsanteile in Höhe von 20 % als langfristige finanzielle Verbindlichkeit angesetzt. Die Höhe der Rückzahlungsverbindlichkeit wurde gemäß IAS 32 ermittelt. Der voraussichtliche Ausübungspreis der Put Option ist mit Schätzunsicherheiten behaftet, da der Auszahlungsbetrag von schwer prognostizierbaren Ereignissen abhängt.

Bewertung von Minderheitsanteilen an Personengesellschaften

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitgesellschaftern mit Minderheitsanteil an Personengesellschaften werden basierend auf den Barwerten der zukünftigen geplanten Cashflows über die Mindestlaufzeit und den Auseinandersetzungsansprüchen ermittelt. Die Ermittlung der Cashflows, die Länge der Mindestlaufzeit und die Höhe der Auseinandersetzungsansprüche unterliegen Schätzunsicherheiten, da diese von einer Vielzahl künftiger, mitunter schwer prognostizierbarer Ereignisse abhängen.

Ansatz von Forderungen für Ansprüche gegen Versicherungen

Die Ermittlung von Forderungen aus Versicherungsentschädigungen basiert auf den Werten, welche aus Sicht des Managements voraussichtlich auf Basis von abgeschlossenen Versicherungen für Betriebsunterbrechungen oder Schäden an den Anlagen geltend gemacht werden können. Die tatsächlichen Erstattungen aus der Geltendmachung dieser Ansprüche können hingegen nicht exakt beziffert werden, da diese vom Ausgang entsprechender Einigungen mit den Versicherungen oder Verfahren vor Gerichten abhängen. Dementsprechend werden die Forderungen auf Basis einer Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit der jeweiligen Verfahren ermittelt.

Wertermittlung derivativer Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente (Zinssicherungsgeschäfte, PPAs) werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die angesetzten Zeitwerte unterliegen Schätzunsicherheiten hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme zur Ermittlung des Barwerts sowie der zur Abzinsung dieser Zahlungsströme verwendeten Kapitalmarktparameter.

Wertermittlung von Rückbauverpflichtungen

Die Bilanzierung von Rückbaurückstellungen ist mit erheblichen Schätzunsicherheiten verbunden, die aus verschiedenen Faktoren resultieren. Dazu gehören die schwer vorhersehbaren zukünftigen Kosten für den Rückbau, der unsichere Zeitpunkt des Rückbaus, mögliche technologische Entwicklungen, Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wahl des richtigen Abzinsungssatzes. Diese Unsicherheiten erfordern eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Rückbaurückstellungen, um eine verlässliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Kontrolle der Gesellschaften Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG und Windkraft Kirchheilingen IV GmbH & Co. KG

Die zuvor genannten Windparks firmieren in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Komplementärin und somit persönlich haftende Gesellschafterin ist jeweils die BOREAS Management GmbH, Reichenbach. Die Komplementärin ist am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt und erbringt keine Einlage. Kommanditisten sind die Capital Stage Wind IPP GmbH, Hamburg, (jeweils mit einer Einlage von über 50 %) sowie die BOREAS Energie GmbH, Dresden (jeweils mit einer Einlage von unter 50 %). Encavis ist an der Komplementärin nicht beteiligt.

Gemäß IFRS 10 wird eine Beherrschung immer dann angenommen, wenn das Mutterunternehmen die Risikobelastung durch schwankende Renditen aus dem Engagement in die Beteiligung trägt, die Höhe der Renditen beeinflussen kann sowie die Verfügungsgewalt über die Beteiligung besitzt und somit die maßgeblichen Tätigkeiten lenkt. Bei einem Windpark sind die maßgeblichen betrieblichen und finanziellen Tätigkeiten vor allem die Liquiditätsplanung und -steuerung sowie Entscheidungen über den Abschluss von Wartungsverträgen und über notwendige Reparaturen.

Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin. Jedoch wird über die wesentlichen zuvor genannten Entscheidungen laut Gesellschaftsvertrag mit einfacher Stimmrechtsmehrheit in der Gesellschafterversammlung abgestimmt. Encavis hat bei allen genannten Windparks die direkte oder indirekte Stimmrechtsmehrheit (mit einer Beteiligung von jeweils über 50 %) und kann somit maßgeblichen Einfluss auf die betrieblichen und finanziellen Tätigkeiten ausüben.

Encavis hat somit keine reine Kontrollfunktion eines typischen Kommanditisten, sondern trifft aktiv sämtliche wesentlichen Entscheidungen. Sofern eine Entscheidung keiner Abstimmung in der Gesellschafterversammlung bedarf, bereitet die Komplementärin Entscheidungsvorlagen auf, die von Encavis genehmigt, geändert oder abgelehnt werden.

Encavis übt auf diese Art und Weise die Beherrschung über die Gesellschaft aus, da sie im ersten Schritt die Entscheidungsbefugnis über finanzielle und betriebliche Tätigkeiten innehat und aus diesen Aktivitäten durch den Anteilsbesitz von über 50 % maßgeblich die wesentlichen Nutzenzuflüsse generieren kann.

Die zuvor genannten Windparks werden daher im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

3.5 Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle, mit Ausnahme der Geschäfts- und Firmenwerte, über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Encavis weist erworbene Projektrechte für Energieerzeugungsanlagen bis zum Baubeginn der Anlage als solche im immateriellen Vermögen aus. Mit Baubeginn werden diese in das Sachanlagevermögen umgebucht, da diese in die Energieerzeugungsanlage einfließen. Im Encavis-Konzern existieren überwiegend erworbene immaterielle Vermögenswerte. Im Geschäftsjahr 2024 werden erstmals auch selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in geringem Umfang ausgewiesen. Diese wurden zu ihren Herstellungskosten erfasst, welche aus den mittelbar oder unmittelbar der Herstellung des immateriellen Wirtschaftsguts zuordenbaren internen und externen Kosten bestehen und nicht Teil der Forschung waren.

Liegt der im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests ermittelte erzielbare Betrag am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene Wertminderungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Weiterführende Informationen hierzu können Abschnitt 3.8 entnommen werden.

Die Abschreibungen für Stromeinspeiseverträge erfolgen in der Regel über die Länge des gesetzlich geregelten Förderzeitraums für die jeweiligen Wind- beziehungsweise Solarparks. Die erwarteten Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

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Nutzungsdauer
in Jahren
Stromeinspeiseverträge - Solar- und Windparks in Deutschland und Italien 20
Stromeinspeiseverträge - Solarparks in Frankreich 20
Stromeinspeiseverträge - Solarparks nach Feed-in Tariffs (FiT) in Großbritannien 20
Stromeinspeiseverträge - Windparks in Frankreich 15
Stromeinspeiseverträge - Solarparks in den Niederlanden 15
Stromeinspeiseverträge - Windparks nach der Laufzeit der Bonusvergütung in Abhängigkeit von der geförderten Anzahl der kWh (Dänemark) Ca. 6 bis 8
Stromeinspeiseverträge - Windparks, die durch Renewable Obligation Certificates (ROC) gefördert sind (Großbritannien) Max. 30
Projektrechte 18 bis 30
Übrige immaterielle Vermögenswerte 3 bis 5

3.6 Geschäfts- oder Firmenwert

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten (oder Gruppen davon), denen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeteilt wurde, sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswerts innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts wird direkt im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.

Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen der Ermittlung des Entkonsolidierungserfolgs berücksichtigt.

3.7 Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern der Sachanlagen stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

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Nutzungsdauer
in Jahren
Photovoltaik- und Windkraftanlagen 18 bis 30
Büro- und Geschäftsausstattung 2 bis 15

In Einzelfällen kann die Laufzeit von 30 Jahren bei neuen Energieerzeugungsanlagen überschritten werden, sofern die vereinbarten Pachtverträge dies zulassen oder das Projekt ein Grundstück im Eigenbestand hält.

Vermögenswerte aus anderen aktivierten Eigenleistungen werden in den Sachanlagen ausgewiesen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Erweiterungen und Verbesserungen für mehrere Solaranlagen des Eigenbestands, die durch die Servicegesellschaften des Encavis-Konzerns durchgeführt werden. Diese wurden zu ihren Herstellungskosten erfasst, welche aus den mittelbar oder unmittelbar der Herstellung der Anlage zuordenbaren internen und externen Kosten bestehen.

3.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte

Mindestens einmal jährlich wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts und aus seiner letztendlichen Veräußerung mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, soweit für diese die geschätzten künftigen Zahlungsströme nicht angepasst wurden.

Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört.

Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vermindert zuerst den Buchwert jeglichen Geschäfts- oder Firmenwerts, der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist, dann anteilig die anderen Vermögenswerte der Einheit entsprechend den Buchwerten jedes einzelnen Vermögenswerts. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Entfallen die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung, wird der Buchwert des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfolgswirksam auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrags erhöht. Die Erhöhung des Buchwerts darf nicht den Wert übersteigen, der bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist den Vermögenswerten der Einheit, bis auf den Geschäfts- oder Firmenwert, anteilig dem Buchwert dieser Vermögenswerte zuzuordnen.

3.9 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden mit dem fortgeschriebenen anteiligen Nettovermögen bilanziert. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, die Ausschüttungen und alle weiteren Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert. Unter die weiteren Eigenkapitalveränderungen fallen insbesondere über das sonstige Ergebnis direkt im Eigenkapital (Rücklage aus Equity-Bewertung) erfasste Positionen. Eventuelle Geschäfts- oder Firmenwerte sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern im Wertansatz der Beteiligung enthalten. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden wertgemindert, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Sobald der Buchwert durch negative Ergebniszurechnungen und/​oder Ausschüttungen vollständig aufgezehrt ist, gehen die Ergebniszurechnungen auf eventuell vorhandene, mit der Investition verbundene Vermögenswerte, wie beispielsweise Ausleihungen an diese Unternehmen über.

3.10 Originäre Finanzinstrumente

Die Bilanzierung originärer und derivativer Finanzinstrumente ist im IFRS 9 "Finanzinstrumente" geregelt.

3.10.1 Finanzielle Vermögenswerte

Der IFRS 9 gibt ein einheitliches Modell zur Einstufung finanzieller Vermögenswerte vor, mit dem diese in die nachfolgenden drei Kategorien eingestuft werden:

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finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC)

finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVPL)

finanzielle Vermögenswerte (sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalinstrumente), die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI)

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell von Encavis klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, den Vermögenswert zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Steuerung dieser Geschäftsmodelle erfolgt maßgeblich anhand der Zinsstruktur und des Kreditrisikos. Sofern das Geschäftsmodell grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, allerdings auch Veräußerungen vorgenommen werden, wenn dies notwendig ist, zum Beispiel um einen bestimmten Liquiditätsbedarf zu decken, werden diese Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen enthalten, jedoch nicht innerhalb eines der beiden genannten Geschäftsmodelle gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Encavis setzt marktübliche Transaktionen zum Erfüllungstag an.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, wie beispielsweise Beteiligungen an Investmentfonds oder gehaltene Genussrechte, werden bei Encavis erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Kategorie FVPL) bewertet. Für Eigenkapitalinstrumente gestattet IFRS 9 optional eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Diese Option wendet Encavis derzeit nicht an.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Ausleihungen, sonstige kurzfristige und langfristige Forderungen und liquide Mittel werden unter IFRS 9 der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) eingestuft und unterliegen grundsätzlich der Effektivzinsmethode.

Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Schulden betreffen Derivate außerhalb des Hedge Accounting (Kategorie FVPL).

Wertveränderungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden entweder erfolgsneutral über die sonstigen Rücklagen (FVOCI) oder erfolgswirksam im Konzernergebnis (FVPL) erfasst.

Wertminderungsmodell, basierend auf erwarteten Kreditverlusten (ECL Model)

IFRS 9 definiert ein Wertminderungsmodell, basierend auf erwarteten Kreditverlusten, das auf alle finanziellen Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) anwendbar ist, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dieser Ansatz bezieht nicht nur bereits eingetretene Kreditverluste, sondern auch Erwartungen über die Zukunft mit ein. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses) nutzt grundsätzlich ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen:

Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate

Dies beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen nicht oder nicht wesentlich überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, der auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.

Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - keine beeinträchtigte Bonität

Wenn ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er dieser Stufe zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigt

Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er dieser Stufe zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen aus Sicht von Encavis beispielsweise eine Überfälligkeit ab 90 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.

Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, die sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen. Eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos wird maßgeblich anhand von Überfälligkeitsinformationen festgestellt. Von einer Überfälligkeit geht der Konzern regelmäßig ab 30 Tagen aus.

Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 2 überführt, wenn das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung wesentlich angestiegen ist. Das Kreditrisiko wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit eingeschätzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach der erwartete Kreditverlust für diese Forderungen über die gesamte Laufzeit berechnet wird. Dementsprechend muss keine Einschätzung über eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos vorgenommen werden. Encavis wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Sonstige Forderungen und Ausleihungen nebst Zinsforderungen hieraus werden über den allgemeinen Ansatz abgebildet.

Bewertung der erwarteten Kreditverluste

Erwartete Kreditverluste werden unter Zugrundelegung der folgenden Faktoren berechnet:

a) Kreditrisiko, unterteilt nach Ländern (basierend auf dem einjährigen CDS des jeweiligen Landes);

b) Kreditrisiko, unterteilt nach privaten und staatlichen beziehungsweise semiöffentlichen Abnehmern;

c) Forderungsbestand, unterteilt nach den genannten Aspekten zum Bilanzstichtag;

d) jeweilige erwartete Ausfallverlustquote; und

e) Zeitwert des Geldes.

Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, beispielsweise nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder infolge gerichtlicher Entscheidungen.

Wesentliche Modifikationen (beispielsweise bei Veränderung des Barwerts der vertraglichen Zahlungsströme von 10 %) von finanziellen Vermögenswerten führen zur Ausbuchung. Es wird erwartet, dass dies für Encavis in der Regel nicht relevant ist. Sofern die Vertragsbedingungen neu verhandelt oder modifiziert werden und dies nicht zu einer Ausbuchung führt, wird der Bruttobuchwert des Vertrags neu berechnet und jede Differenz im Gewinn oder Verlust erfasst.

Für liquide Mittel wird aus Wesentlichkeitsgründen trotz der Klassifizierung in der Kategorie AC kein erwarteter Verlust ermittelt und in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Im Einzelnen sind die folgenden Positionen von Wertminderungen betroffen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an. Dieses basiert auf dem sogenannten Lifetime Expected Loss.

Um die erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu weitestgehend homogenen Gruppen zusammengefasst, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzten Ausfallrisiken. Insbesondere erfolgte eine Trennung nach staatlichen und semiöffentlichen Abnehmern, die den Großteil der Abnehmer im Bereich der Stromproduktion stellen, und privaten Abnehmern. Private Abnehmer gibt es für den Encavis-Konzern vorwiegend im Segment Asset Management sowie in geringerem Umfang auch im Bereich der Stromabnehmer.

Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und sonstige Ausleihungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen

Der Konzern schätzt die Ausfallrisiken für begebene Ausleihungen und sonstige kurzfristige Forderungen prinzipiell als gering ein, weshalb für diese Positionen eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle gebildet wurde.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird.

3.10.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern, Verbindlichkeiten aus Put Optionen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (AC). Die Verbindlichkeit für die Put Option stellt die Rückzahlungsverbindlichkeit für die verbliebenen Minderheitsanteile an der Stern Energy S.p.A. dar. Die Erstbewertung erfolgt nach IAS 32, wobei Encavis sich für die Anwendung der sogenannten "Anticipated-Acquisition-Methode" entschieden hat. Encavis bilanziert demzufolge bereits vor dem eigentlichen Erwerb keine nicht beherrschenden Anteile mehr. Die Folgebewertung der stattdessen ausgewiesenen Rückzahlungsverbindlichkeit erfolgt nach IFRS 9. Die Verbindlichkeit für die Put Option wird erfolgswirksam aufgezinst. Ebenso werden die prognostizierten Cashflows nach IFRS 9.B5.4.6 aktualisiert. Leasingverbindlichkeiten sind keiner Kategorie des IFRS 9 zugeordnet.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Sie werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich sämtlicher Gebühren und gezahlter oder erhaltener Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und anderer Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende(n) Verpflichtung(en) des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist (sind). Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

3.10.3 Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Eine Reihe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angaben des Konzerns erfordern die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und Schulden.

Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit zieht der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten (Markt- oder Börsenwert) heran. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der beizulegende Zeitwert, soweit möglich, anhand von anderen beobachtbaren Inputfaktoren bestimmt. Stehen keine beobachtbaren Inputfaktoren zur Verfügung, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder der Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt und soweit möglich durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:

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Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.

Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die in Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können.

Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter.

Sofern bei wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Schulden Umgliederungen zwischen den verschiedenen Stufen erforderlich sind, da beispielsweise ein Vermögenswert nicht mehr auf einem aktiven Markt gehandelt wird beziehungsweise erstmals gehandelt wird, erfolgt eine entsprechende Umgliederung.

3.11 Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden bei Encavis ausschließlich zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme (sogenannter Grundgeschäfte) für Finanzrisiken eingesetzt, die aus dem kommerziellen Geschäft oder aus Refinanzierungsaktivitäten resultieren. Dabei handelt es sich vor allem um Zins-, Preis- und Währungsrisiken. Nach den Risikomanagementgrundsätzen des Konzerns erfolgt in der Regel eine Absicherung von 100 % der prognostizierten, hoch wahrscheinlichen Cashflows. Es gibt bei Encavis keine erwarteten Transaktionen, für die in der vorherigen Periode die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften verwendet wurde, deren Eintritt aber nicht mehr erwartet wird.

Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Liegen keine Marktwerte vor, werden sie mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie zum Beispiel Discounted-Cash-Flow-Modelle oder Optionspreismodelle. Derivate werden als Vermögenswert ausgewiesen, wenn deren beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Verbindlichkeit, wenn deren beizulegender Zeitwert negativ ist.

Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und dessen Effektivität nachgewiesen ist. Als Sicherungsinstrumente werden Zins- und Währungsswaps sowie Devisentermingeschäfte eingesetzt. Wenn die Vorgaben des IFRS 9 zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) erfüllt sind, designiert und dokumentiert Encavis die Sicherungsbeziehung ab diesem Zeitpunkt als Cashflow-Hedge. Bei einem Cashflow-Hedge werden Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme aus hoch wahrscheinlichen erwarteten Transaktionen oder auszuzahlenden beziehungsweise zu erhaltenden Zahlungsströmen im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert oder einer bilanzierten Verbindlichkeit abgesichert. Der Konzern schließt Zinsswaps ab, die in der Regel die gleichen Konditionen aufweisen wie das Grundgeschäft, wie Referenzzinssatz, Zinsanpassungstermine, Zahlungszeitpunkte, Laufzeiten und Nennbetrag. Während des Geschäftsjahres stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen überein, sodass jeweils eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorlag. Die Dokumentation der Sicherungsbeziehungen beinhaltet die Ziele und die Strategie des Risikomanagements, die Art der Sicherungsbeziehung, das gesicherte Risiko, die Bezeichnung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts sowie eine Beurteilung der Effektivitätskriterien, die die risikomindernde ökonomische Beziehung, die Auswirkungen des Kreditrisikos und die angemessene Hedge Ratio umfassen. Die Sicherungsbeziehungen werden regelmäßig dahingehend untersucht, ob sie während der gesamten Berichtsperiode effektiv waren, für die sie designiert wurden. Die Gründe für Ineffektivitäten von Absicherungen mit Zinsswaps können Anpassungen für das Ausfallrisiko der Vertragsparteien des Zinsswaps (Credit Value/​Debit Value Adjustments) sein, die nicht durch Wertänderungen der gesicherten Kredite ausgeglichen werden, und nachträgliche Designationen, bei denen der Abschlusszeitpunkt des Zinsderivats von dem Designationszeitpunkt in eine Hedge-Beziehung abweicht.

Sowohl der designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments als auch der auf Änderungen von Terminkomponenten und Fremdwährungs-Basis-Spreads beruhende nicht designierte Teil des Sicherungsinstruments sind erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die von der Designation ausgenommene Terminkomponente sowie die Fremdwährungs-Basis-Spreads werden im sonstigen Ergebnis unter den Kosten der Sicherungsmaßnahmen ausgewiesen und mit der Realisierung des Grundgeschäfts in die Erfolgsrechnung (Finanzergebnis) überführt. Der ineffektive Teil eines Cashflow-Hedges wird sofort erfolgswirksam angesetzt und über die Laufzeit der Absicherung in die Erfolgsrechnung (Finanzergebnis) überführt. Wertveränderungen nicht designierter Derivate werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Unter IFRS 9 werden Beträge, die als effektive Sicherungsgewinne/​-verluste aus den Sicherungsgeschäften im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, aus der Eigenkapitalrücklage entnommen und direkt den Anschaffungskosten des Grundgeschäfts bei Einbuchung hinzugerechnet, sofern das Grundgeschäft, zum Beispiel die erwartete Transaktion, zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit führt.

Für andere Grundgeschäfte erfolgt bei Cashflow-Hedges die Umbuchung der kumulierten Sicherungsgewinne/​-verluste aus den Sicherungsgeschäften von der Eigenkapitalrücklage in das Konzernergebnis zeitgleich mit der Ergebniswirkung der abgesicherten Grundgeschäfte.

Werden derivative Finanzinstrumente nicht oder nicht mehr in ein Hedge Accounting einbezogen, weil die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting nicht oder nicht mehr erfüllt sind, werden sie zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet (FVPL). Ebenfalls werden Devisentermingeschäfte der Kategorie FVPL zugeordnet.

3.12 Sicherheiten

Bei den finanziellen Verbindlichkeiten der Solar- und Windparks handelt es sich im Wesentlichen um Non-Recourse-Darlehen. Für diese finanziellen Verbindlichkeiten und gegebenenfalls auch Eventualverbindlichkeiten haben die im Konsolidierungskreis genannten Unternehmen zum großen Teil Sicherheiten gegenüber den finanzierenden Banken oder Gläubigern gegeben. Wie üblich bei dieser Art von Finanzierung werden die Sachanlagen und sämtliche Rechte sowie zukünftige Forderungen an die Banken abgetreten. Die aktuelle Höhe der gegebenen Sicherheiten entspricht somit den Buchwerten des Anlagevermögens beziehungsweise der Höhe der gebildeten Reserven (Anhang 6.11) oder es handelt sich um immaterielle Vermögenswerte (zum Beispiel Recht zum Eintritt in Einspeiseverträge). Im Einzelnen handelt es sich überwiegend um:

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vollstreckbare Grundschulden (Sachanlagevermögen)

Verpfändung von Kapitaldienst- und Projektreservekonten (liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung)

Abtretung des Anspruchs auf Vergütung aus der Stromeinspeisung der jeweiligen Netzgesellschaft und Abtretung von Zahlungs- und Vergütungsansprüchen gegen Dritte aus etwaigen Direktvermarktungsverträgen (Umsatzerlöse)

Raumsicherungsübereignungen (Sachanlagevermögen)

3.13 Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich vor allem um Ersatzteile für die Energieerzeugungsanlagen und Handelswaren. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/​Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als erwarteter Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

3.14 Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

Laufende und latente Steuern werden im Konzernergebnis erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen im Sinne des IFRS 9 auf als Eigenkapital klassifizierte Finanzinstrumente werden entsprechend der Behandlung der für die Steuerwirkung ursächlichen Transaktionen behandelt. Die steuerlichen Effekte aus der Abzugsfähigkeit der Verzinsung auf die bis Ende 2024 als Eigenkapital klassifizierte Hybrid-Wandelanleihe, welche mangels Gewinnabhängigkeit keine Gewinnausschüttungen im Sinne des IFRS 9 darstellen, wurden bis zum Zeitpunkt der Umgliederung der Hybrid-Wandelanleihe ins Fremdkapital im Eigenkapital erfasst.

Laufende Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung beziehungsweise Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Es werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.

Änderungen in der Rechtsprechung und andere Umstände können zu einer Änderung der Auslegung von steuerlichen Vorschriften durch die Finanzverwaltung führen. Abweichungen zwischen der Interpretation von steuerlichen Vorschriften durch Encavis und den Finanzbehörden können mithin grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Um dieser Ungewissheit Rechnung zu tragen, werden die Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, entsprechend angepasst.

Tatsächliche Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung besteht und beabsichtigt wird, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Durch den (mittelbaren) Erwerb der Anteile an der Encavis AG von der KKR & Co. Inc. zum 4. Dezember 2024 fallen die Encavis AG und ihre Tochtergesellschaften voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Diese Regelungen bestehen in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG"), das erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, gilt. Gemäß dem MinStG fällt für jede Jurisdiktion, die einen effektiven Steuersatz unter 15 % aufweist, eine Ergänzungssteuer an. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen.

Die Encavis AG ist aufgrund der neuen Gesellschafterstruktur und den individuellen Kontrollverhältnissen derzeit dabei, eine Abgrenzung der Unternehmensgruppe für Zwecke von Pillar 2 vorzunehmen und eine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen von Pillar 2 zu treffen. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung sind die quantitativen Auswirkungen derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Zur Unterstützung bei der Anwendung der Gesetzgebung wird derzeit mit Steuerspezialisten zusammengearbeitet. Sollten sich aus der globalen Mindeststeuer latente Steuern ergeben, werden diese im Einklang mit der Ausnahmeregelung, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichen Änderungen an IAS 12 war, nicht bilanziert.

Latente Steuern

Latente Steuern sind auf temporäre Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld und ihrem Steuerbilanzwert zu ermitteln. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert. Passive latente Steuern werden jedoch nicht erfasst, wenn sie aus der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts herrühren. Latente Steuern werden ebenfalls nicht bilanziert, wenn diese aus der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einer außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses stehenden Transaktion stammen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder das bilanzielle noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst und nicht zur Entstehung betragsgleicher abzugsfähiger und zu versteuernder temporärer Differenzen führt (die sogenannte "Initial Recognition Exemption", kurz IRE). Dies betrifft seit dem Geschäftsjahr 2020 temporäre Differenzen, die im Rahmen von Erwerben von neuen Solar- und Windparks entstehen, welche nicht die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllen und wie Erwerbe von Vermögenswerten abgebildet werden. Trotz vorstehender Ausführungen werden latente Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Rückbauverpflichtungen im Rahmen von solchen, nicht als Unternehmenszusammenschlüsse eingestuften, Erwerben von Solar- und Windparks angesetzt, wenn die entstehenden temporären Differenzen sich der Höhe nach entsprechen.

Latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, als es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für die die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen werden in dem Maße aktiviert, wie es innerhalb eines dem Geschäftsmodell angemessenen Planungszeitraums wahrscheinlich ist, dass diese künftig mit verfügbaren zu versteuernden Einkommen verrechnet werden können. Zudem sind weitere Vorgaben des IAS 12 bei Bestehen eines Passivüberhangs an latenten Steuern zu beachten.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden grundsätzlich mit dem jeweiligen unternehmensindividuellen und länderspezifischen Steuersatz der Gesellschaft ermittelt, der zum Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswerts voraussichtlich Geltung haben wird. Für die deutschen Gesellschaften wurde ein gewichteter Steuersatz, der die verschiedenen Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland berücksichtigt, verwendet.

Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert ausgewiesen, sofern ein einklagbares Recht vorliegt, die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen die Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuerschulden die gleiche Steuerbehörde betreffen.

Die steuerliche Überleitungsrechnung und weitere Informationen sind in Anhang 5.9 aufgeführt.

3.15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IFRS 15 erstmals zum Transaktionspreis angesetzt. In der Folge werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden zu jedem Stichtag auf Basis des Expected Credit Loss Model nach IFRS 9 gebildet.

3.16 (Beschränkt verfügbare) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen sowie aus Bank- und Festgeldguthaben, die einen hohen Liquiditätsgrad haben und eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Sie unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und werden zu Nennwerten angesetzt. Eine Ausnahme bilden die Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die den kreditgebenden Banken bei den Solar- und Windparks als Sicherheiten dienen und nur in Absprache mit den kreditgebenden Banken verwendet werden können, sowie in geringerem Umfang verfügungsbeschränkte liquide Mittel bei der Encavis AG und weiteren Konzerngesellschaften. Sie werden als beschränkt verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert, bilden aber keinen Bestandteil des Finanzmittelfonds im Sinne des IAS 7.

3.17 Finanzverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt ihrer bilanziellen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei den Finanzverbindlichkeiten der Solar- und Windparks handelt es sich im Wesentlichen um Non-Recourse-Darlehen, das heißt, die Solar- beziehungsweise Windenergieanlage stellt eine Sicherheit für das jeweilige Darlehen dar. Sonstige Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn wegen ihrer kurzen Fristigkeit (< 1 Jahr) der Zeitwert des Geldes vernachlässigbar ist.

3.18 Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags ohne Abzinsung angesetzt und berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder auf vergangenen Ereignissen vor dem Bilanzstichtag beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.

Langfristige Rückstellungen werden mit einem adäquaten Zinssatz (risikofrei) abgezinst.

Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50 % ist. Die Rückstellungsbildung setzt voraus, dass es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht, und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Rückstellung möglich ist.

3.19 Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Personengesellschaften werden als lang- oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden bei Zugang anteilig entsprechend der abgezinsten prognostizierten Ausschüttungen über die Mindestlaufzeit der Gesellschaft zuzüglich des Auseinandersetzungsanspruchs bewertet. Die Fortentwicklung der Verbindlichkeiten erfolgt über den Zinseffekt, sowie gegebenenfalls durch Anpassungen entsprechend der Ausschüttungsprognose. Die Verbindlichkeiten enthalten ebenso von nicht beherrschenden Gesellschaftern ausgegebene Darlehen nebst aufgelaufenen Zinsen.

3.20 Umsatzerlöse

Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht in der Erfassung von Umsatzerlösen in der Höhe, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen.

Zur Feststellung des Zeitpunkts (oder Zeitraums) sowie der Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse hat IFRS 15 ein Fünf-Schritte-Modell eingeführt, das Encavis bei der Beurteilung ihrer Geschäftsvorfälle verwendet.

Die von Encavis übertragenen Güter (im Wesentlichen Lieferung von Strom) und angebotenen Dienstleistungen in den Geschäftsbereichen Asset Management sowie Service stellen jeweils einzelne Leistungsverpflichtungen beziehungsweise Leistungsverpflichtungsbündel dar.

Die Realisierung der Umsätze aus der Lieferung von Strom erfolgt zeitraumbezogen. Die Messung des Leistungsfortschritts erfolgt anhand der gelieferten Energieeinheiten. Die Umsatzrealisierung bemisst sich in der Regel auf Basis von Marktpreisen. Weitere Erlöse aus dem Zertifikatshandel werden mit Verkauf zeitpunktbasiert realisiert.

Im Segment Asset Management werden die Umsätze aus der Projektstrukturierung, der PPA-Strukturierung und der Finanzierungsstrukturierung mit der Erbringung der vereinbarten (Teil-)Dienstleistung zeitpunktbasiert realisiert, während Umsatzerlöse aus Anlagenmanagement und -beratung sowie aus Projektentwicklungsmanagement zeitraumbasiert linear über die Vertragsdauer realisiert werden.

Die Umsatzerlöse aus O&M, C&I, Neuinstallationen, Revamping und Repowering sowie dem Projektentwicklungsgeschäft des Segments Service werden zeitraumbasiert linear über die Vertragsdauer beziehungsweise nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads des jeweiligen Projekts realisiert. Übrige technische und nicht technische Dienstleistungen werden nach Erbringung der vereinbarten Dienstleistung zeitpunktbasiert realisiert.

Soweit in den Transaktionspreisen variable Vergütungskomponenten enthalten sind, werden diese anhand von Erfahrungswerten beziehungsweise unter der Beachtung des Projektfortschritts geschätzt.

3.21 Andere aktivierte Eigenleistungen

Andere aktivierte Eigenleistungen resultieren überwiegend aus aktivierten Leistungen in den Solarparks des Encavis-Konzerns, die durch Servicegesellschaften des Segments Service durchgeführt werden. Diese betreffen im Wesentlichen Erweiterungen und Verbesserungen für mehrere Solaranlagen des Eigenbestands. Weitere aktivierte Eigenleistungen betreffen selbst erstellte Softwarelösungen der Asset Ocean GmbH zum Management der Wind- und Solarparks.

3.22 Finanzerträge

Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Höhe des Ertrags verlässlich bestimmt werden kann).

Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrags mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswerts bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden.

3.23 Leasing

Da Encavis nicht als Leasinggeber agiert, beschränken sich die folgenden Ausführungen lediglich auf die Bilanzierung beim Leasingnehmer.

Bei Vertragsbeginn wird jeweils eine Einschätzung vorgenommen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 begründet oder beinhaltet. Ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 liegt dann vor, wenn Encavis durch den Vertrag das Recht gewährt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Wurde ein Leasingverhältnis identifiziert, ist am Bereitstellungsdatum (d. h. an dem Datum, an dem der Vermögenswert zur Nutzung durch Encavis verfügbar ist) ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zu aktivieren. Die Anschaffungskosten beinhalten

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den als Leasingverbindlichkeit passivierten Betrag bei Erstbewertung,

alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten,

alle bereits geleisteten Leasingzahlungen vor oder am Bereitstellungsdatum abzüglich erhaltener Leasinganreize,

alle geschätzten Rückbau- und vergleichbaren Verpflichtungen.

Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen und angepasst um Neubewertungen und Modifikationen der Leasingverbindlichkeit. Der Abschreibungszeitraum ist definiert als der kürzere Zeitraum aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags. Wird die Ausübung einer Kaufoption als hinreichend sicher eingeschätzt, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts.

Am Bereitstellungsdatum ist eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der ausstehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit zu passivieren. Als Basis für die Abzinsung verwendet Encavis den Grenzfremdkapitalzinssatz, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende implizite Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende implizite Zinssatz im Regelfall nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, greift Encavis in den meisten Fällen auf den Grenzfremdkapitalzinssatz zurück. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist definiert als der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Die Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes bei Encavis basiert auf beobachtbaren Marktrenditen, aus denen Effektivzinssätze abgeleitet und die anschließend um liquiditäts- und länderspezifische Risiken angepasst werden.

Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten

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feste Zahlungen (inklusive de facto fester Zahlungen) abzüglich zu erhaltender Leasinganreize,

variable, an einen Index oder Zins gekoppelte Leasingzahlungen,

voraussichtlich zu zahlende Beträge im Rahmen von Restwertgarantien,

Ausübungspreise von Kaufoptionen, sofern eine Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist,

Strafzahlungen für vorzeitige Kündigungen des Leasingverhältnisses, sofern die Ausübung der Kündigung hinreichend sicher ist.

Nicht an einen Index oder Zins gekoppelte variable Leasingzahlungen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Im Falle von Encavis sind dies vorwiegend Pachtzahlungen, welche beispielsweise an die Umsatzerlöse oder andere Ergebnisgrößen der betreffenden Energieanlage gekoppelt sind.

Die Laufzeit der Leasingverhältnisse setzt sich zusammen aus der unkündbaren Laufzeit zuzüglich etwaiger Verlängerungsoptionen, deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist, und Perioden, in denen eine Kündigungsoption gewährt wird, sofern die Ausübung hinreichend unwahrscheinlich ist.

Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit aufgezinst und um die geleisteten Zahlungen reduziert. Im Falle etwaiger Änderungen des Leasingverhältnisses, die Auswirkungen auf die zukünftigen Leasingzahlungen haben, ist sie neu zu bewerten. Hierzu zählen beispielsweise geänderte Einschätzungen zur Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen oder Anpassungen in der Höhe der Leasingraten.

Bei Ausübung einer Kaufoption für geleaste Energieerzeugungsanlagen wird der Buchwert der geleasten Energieerzeugungsanlage von dem Nutzungsrecht für Energieerzeugungsanlagen im Sinne des IFRS 16 in die Energieerzeugungsanlagen im Besitz von Encavis umgebucht. Die Leasingverbindlichkeit wird über eine Ablösezahlung getilgt, was zu einem entsprechenden Zahlungsmittelabfluss für Leasingverhältnisse führt. Etwaige Bewertungseffekte aus der Bilanz werden erfolgswirksam im sonstigen Ertrag beziehungsweise sonstigen Aufwand erfasst und dort mit dem Erwerbspreis für die geleasten Energieerzeugungsanlagen und sonstigen in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten verrechnet.

Encavis nimmt das durch den Standard gewährte Wahlrecht in Anspruch, kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten und Leasingverhältnisse mit geringwertigen zugrunde liegenden Vermögenswerten (d. h. mit einem Neuwert bis 5.000 US-Dollar) nicht in der Bilanz zu aktivieren beziehungsweise zu passivieren. Alle hiermit im Zusammenhang stehenden Zahlungen werden linear über die Laufzeit verteilt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Da bei Encavis aufgrund des Geschäftsmodells vorwiegend langlaufende Verträge bestehen, kommen diese Ausnahmen im Konzern selten vor und sind als nicht wesentlich einzustufen.

3.24 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten vom Beginn der Herstellung bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden aktiviert und anschließend mit dem korrespondierenden Vermögenswert abgeschrieben. Falls die Betriebsgesellschaft nicht über ein eigenes Darlehen zur Finanzierung der Anlagenerrichtung verfügt, erfolgt die Aktivierung der Fremdkapitalkosten über einen gewichteten Mischzinssatz aus den übergreifenden Konzernfinanzierungen. Der der Aktivierung in Höhe von TEUR 12.518 (Vorjahr: TEUR 3.055) zugrundeliegende Finanzierungskostensatz lag bei 5,00 % (Vorjahr: 5,57 %).

3.25 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Der Vorteil eines öffentlichen Darlehens (zum Beispiel subventionierte Darlehen der KfW-Bankengruppe) zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz wird wie eine Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt und mit der Differenz zwischen den erhaltenen Zahlungen und dem beizulegenden Zeitwert eines Darlehens zum Marktzins bewertet. Der Zinsvorteil wird als passivischer Abgrenzungsposten ausgewiesen und über die Laufzeit der subventionierten Zinsbindungsfrist des Darlehens erfolgswirksam aufgelöst. Encavis profitiert bei einem Teil der gehaltenen Energieerzeugungsanlagen von staatlichen Einspeisetarifen, welche über den am jeweiligen Strommarkt erzielbaren Preisen liegen können. Diese Zusatzvergütungen werden über die Umsatzerlöse vereinnahmt. Encavis berichtet über diese Zuwendungen im Anhang zu den Umsatzerlösen.

3.26 Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung erfolgt unter Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 8 "Geschäftssegmente" entsprechend dem dort verankerten Managementansatz ("management approach"), der eine an der internen Organisations- und Berichtsstruktur sowie an den internen Steuerungsgrößen anknüpfende Segmentierung und Berichterstattung vorsieht. Die Abgrenzung und Bestimmung der Segmente wurde daher entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur vorgenommen. Der Konzern verfügt über die folgenden berichtspflichtigen operativen Segmente: PV Parks, Service, Windparks und Asset Management. Außerdem wird das nicht berichtspflichtige Segment Verwaltung unter weiteren Gesellschaften und Konzernfunktionen ausgewiesen, weil es nach IFRS 8.6 kein eigenständiges Geschäftssegment darstellt. Es wird grundsätzlich nach erbrachten Dienstleistungen sowie Produkten berichtet, eine differenzierte Darstellung nach Regionen ist in Anhang 7 abgebildet. Insbesondere die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern (EBITDA) werden vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu treffen und um die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Das Management überwacht außerdem folgende Ergebniskennzahlen der Segmente: operative EBITDA-Marge und operatives Betriebsergebnis (EBIT).

3.27 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien geteilt wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Inhabern von Stückaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien potenzieller Stammaktien geteilt wird. Im Jahr 2024 lagen keine Verwässerungseffekte vor, beziehungsweise wirkten aufgrund des Verwässerungsschutzes gemäß IAS 33.41 nicht verwässernd.

4 Tochterunternehmen

4.1 Angaben zu Tochterunternehmen

Einzelheiten zu den Tochterunternehmen im Konzernabschluss zum 31.Dezember 2024 sind nachfolgend aufgeführt:

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Segment Land Anzahl der 100%igen Tochterunternehmen
31.12.2024 31.12.2023
PV Parks Deutschland 67 56
Italien 73 70
Frankreich 15 15
Großbritannien 27 27
Niederlande 12 12
Irland 1 1
Spanien 18 11
Dänemark 12 12
Schweden 2 0
Windparks Deutschland 27 21
Frankreich 4 4
Dänemark 2 2
Finnland 2 2
Litauen 1 1
Service Deutschland 3 3
Dänemark 1 1
Niederlande 1 0
Asset Management Deutschland 17 20
Verwaltung Deutschland 9 9
Niederlande 1 1
Summe 295 268
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Segment Land Anzahl der nicht 100%igen Tochterunternehmen
31.12.2024 31.12.2023
PV Parks Deutschland 7 6
Niederlande 1 1
Italien 7 7
Schweden 3 3
Windparks Deutschland 9 9
Dänemark 1 1
Italien 1 1
Service Deutschland 1 1
Italien 1 1
Großbritannien 1 1
Niederlande 1 1
Frankreich 1 1
Dänemark 1 0
Summe 35 33

Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich folgende Veränderungen bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen:

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Veränderungen bei in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen Inland Ausland Gesamt
Einbezogen zum 31. Dezember 2023 125 176 301
Erwerb/​Gründung 18 14 32
Übergang aus Equity-Bilanzierung 1 0 1
Veräußerung/​Verschmelzung/​Liquidation -4 0 -4
Einbezogen zum 31. Dezember 2024 140 190 330

Im Geschäftsjahr wurden die folgenden Holding- und Servicegesellschaften gegründet beziehungsweise erworben:

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Gründung im Geschäftsjahr Segment
Encavis Bridge Portfolio Spain S.L.U. PV Spanien
Encavis Energieversorger I Portfolio GmbH & Co. KG PV Deutschland
Encavis Portfolio Spain S.L.U. PV Spanien
GES 002 B.V. Service
Stern Energy ApS Service

Mit Erwerb der niederländischen GES 002 B.V. hat Encavis im Geschäftsjahr den Einstieg in Batteriespeicherlösungen weiter vorangetrieben. Das Projekt steht zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch vor Baubeginn.

Die CHORUS CleanTech Management GmbH, die ENCAVIS AM Capital GmbH und die ENCAVIS AM Komplementär GmbH wurden im Geschäftsjahr auf die Encavis Asset Management AG verschmolzen. Alle Zwischenholdings wurden in der Encavis-Struktur nicht mehr benötigt.

Die vormalige CHORUS Energieanlagen GmbH wurde im Geschäftsjahr in Encavis Energieversorger I Verwaltungs GmbH umfirmiert und dient fortan im Konzern als Komplementärin für die Projekte der Badenova Pipeline. Die vormalige Encavis Portfolio II GmbH wurde im Geschäftsjahr in Encavis Solar Intrastruktur I GmbH umfirmiert. Die Gesellschaft dient als Infrastrukturgesellschaft für Projekte der Badenova Pipeline.

Details zu den weiteren Transaktionen können dem nachfolgenden Abschnitt dieses Anhangs entnommen werden.

Einzelheiten zu den nicht 100%igen Tochterunternehmen, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen

Die nachfolgende Tabelle enthält Einzelheiten zu den nicht 100%igen Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen. Bei den angegebenen Beträgen wurden konzerninterne Transaktionen nicht eliminiert.

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Tochterunternehmen Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile
in %
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis
in TEUR
Kumulierte nicht beherrschende Anteile
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023 2024 2023 31.12.2024 31.12.2023
Zonnepark Zierikzee B.V. 10,00 10,00 -33 -105 147 205
Parco Eolico Monte Vitalba S.r.l. 15,00 15,00 20 46 303 418
Norhede-Hjortmose Vindkraft I/​S 18,50 18,50 18 671 1.271 1.583
DE Stern 11 Srl 36,00 36,00 -175 49 684 969
DE Stern 14 Srl 36,00 36,00 -46 49 538 674
Varberg Norra 3 MW AB 46,00 46,00 -40 4 173 219
EnSol Nordic AS 10,00 10,00 35 10 453 439
UK Sol SPV 2 AB 10,00 10,00 -101 11 -91 10
Encavis Energieversorger I GmbH 49,00 49,00 -413 0 5.317 2.383
Sonstige unwesentliche Tochterunternehmen -125 -7 3 116
Gesamtsumme der nicht beherrschenden Anteile -860 728 8.797 7.016

Die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachfolgend angegeben. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.

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Zonnepark Zierikzee B.V., Niederlande 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 2.093 1.838
Langfristige Vermögenswerte 8.265 9.268
Kurzfristige Schulden 1.061 5.825
Langfristige Schulden 7.831 3.237
Nettovermögen 1.466 2.045
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 147 205
2024 2023
Umsatzerlöse 1.197 2.210
Jahresergebnis -330 -1.045
Gesamtergebnis -330 -1.045
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis -33 -105
2024 2023
An die nicht beherrschenden Gesellschafter gezahlte Dividenden 25 0
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 943 44
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.028 -1.065
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -85 -1.021
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Parco Eolico Monte Vitalba S.r.l., Italien 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 1.211 1.820
Langfristige Vermögenswerte 2.333 2.678
Kurzfristige Schulden 756 843
Langfristige Schulden 810 889
Nettovermögen 1.978 2.766
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 303 418
2024 2023
Umsatzerlöse 955 1.706
Jahresergebnis 133 307
Gesamtergebnis 133 307
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis 20 46
2024 2023
An die nicht beherrschenden Gesellschafter gezahlte Dividenden 135 36
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 174 1.059
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 11 -25
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -890 -238
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -705 795
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Nørhede-Hjortmose Vindkraft I/​S, Dänemark 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 504 1.438
Langfristige Vermögenswerte 8.287 8.683
Kurzfristige Schulden 871 233
Langfristige Schulden 1.104 1.380
Nettovermögen 6.816 8.507
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 1.271 1.583
2024 2023
Umsatzerlöse 2.215 4.026
Jahresergebnis 97 3.629
Sonstiges Ergebnis -6 -17
Gesamtergebnis 91 3.612
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis 18 671
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Gesamtergebnis -1 668
2024 2023
An die nicht beherrschenden Gesellschafter gezahlte Dividenden 341 635
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.887 3.517
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.006 -3.288
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -119 230
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DE Stern 11 Srl, Italien 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 951 1.339
Langfristige Vermögenswerte 5.224 7.837
Kurzfristige Schulden 875 876
Langfristige Schulden 2.271 3.628
Nettovermögen 3.028 4.673
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 684 969
2024 2023
Umsatzerlöse 1.667 1.959
Jahresergebnis -1.095 304
Gesamtergebnis -1.095 304
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis -175 49
2024 2023
An die nicht beherrschenden Gesellschafter gezahlte Dividenden 110 90
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.358 1.539
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -21 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.454 -1.366
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -117 173
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DE Stern 14 Srl, Italien 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 817 957
Langfristige Vermögenswerte 3.459 4.758
Kurzfristige Schulden 629 461
Langfristige Schulden 1.114 1.982
Nettovermögen 2.533 3.272
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 538 674
2024 2023
Umsatzerlöse 1.208 1.400
Jahresergebnis -289 306
Gesamtergebnis -289 306
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis -46 49
2024 2023
An die nicht beherrschenden Gesellschafter gezahlte Dividenden 90 80
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 982 1.079
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -21 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.003 -962
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -43 117
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Varberg Norra 3 MW AB, Schweden 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 39 283
Langfristige Vermögenswerte 2.559 2.750
Kurzfristige Schulden 46 292
Langfristige Schulden 2.045 2.130
Nettovermögen 507 611
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 173 224
2024 2023
Umsatzerlöse 149 242
Jahresergebnis -85 10
Sonstiges Ergebnis -20 0
Gesamtergebnis -104 10
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis -40 4
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Gesamtergebnis -9 4
2024 2023
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -65 40
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -124 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -25 -394
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -214 -354
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EnSol Nordic AS, Norwegen 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 4 32
Langfristige Vermögenswerte 12.834 11.749
Kurzfristige Schulden 99 7.303
Langfristige Schulden 8.073 0
Nettovermögen 4.667 4.478
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 453 439
2024 2023
Jahresergebnis 351 95
Sonstiges Ergebnis -162 -232
Gesamtergebnis 189 -137
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis 35 10
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Gesamtergebnis -16 -13
2024 2023
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -358 -5
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.315 -170
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.646 -269
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -27 -444
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UK Sol SPV 2 AB, Schweden 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 941 1.012
Langfristige Vermögenswerte 11.085 10.228
Kurzfristige Schulden 581 210
Langfristige Schulden 10.149 10.007
Nettovermögen 1.297 1.024
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile -91 10
2024 2023
Umsatzerlöse 78 0
Jahresergebnis -1.009 115
Sonstiges Ergebnis -32 2
Gesamtergebnis -1.041 117
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis -101 11
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Gesamtergebnis -3 11
2024 2023
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 216 294
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -361 -8.479
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 594 7.038
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 449 -1.147
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Encavis Energieversorger I GmbH, Deutschland 31.12.2024
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 365 392
Langfristige Vermögenswerte 9.741 4.937
Kurzfristige Schulden 247 2.114
Nettovermögen 9.589 3.215
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 5.317 2.383
2024 2023
Umsatzerlöse 161 0
Jahresergebnis -207 -62
Gesamtergebnis -207 -62
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes Jahresergebnis -413 0
2024 2023
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -1.873 -68
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -161 -4.686
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2.111 4.839
Nettoänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 77 85

Es wird auch auf die Anteilsbesitzliste in Anhang 17 verwiesen.

4.2 Unternehmenserwerbe

Erwerb von Tochterunternehmen, die nicht die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllen

Encavis konnte im Geschäftsjahr 2024 durch eine Vielzahl an Zukäufen das internationale Bestandsportfolio an Solar- und Windkraftanlagen erheblich erweitern. Nach den zu Jahresbeginn 2020 in Kraft getretenen Änderungen an dem Standard IFRS 3 erfüllen die nachfolgenden Transaktionen die Definition für einen Erwerb eines Geschäftsbetriebs nicht. Diese Erwerbe wurden daher - unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage - als Erwerbe von Vermögenswerten im Konzernabschluss abgebildet. Die Prüfung, ob ein Inputfaktor und ein substanzieller Prozess vorliegen, sodass Output generiert werden kann, führte zu dem Ergebnis, dass kein Geschäftsbetrieb vorliegt, da es keine organisierte Belegschaft gibt und der Prozess der Stromerzeugung nicht einzigartig ist. Da es sich um den Erwerb von Vermögenswerten handelt und nicht um den Erwerb eines Geschäftsbetriebs, wurde der Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und neu bewertetem Vermögen nicht als Goodwill erfasst, sondern auf das erworbene Nettovermögen verteilt und aktiviert. Die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wurden jeweils mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Encavis setzt gemäß den Regelungen des IAS 12 zur IRE im Erwerbszeitpunkt latente Steuern an, wobei sich diese gegenseitig aufheben. Auf eine unsaldierte Darstellung in den nachfolgenden Tabellen wird verzichtet. Nachfolgend sind detaillerte Informationen für die Erwerbe des Geschäftsjahres enthalten, welche Encavis als wesentlich einstuft.

Solar Castuera S.L.U.

Am 20. Februar 2024 erweiterte Encavis ihr spanisches Solarparkportfolio um einen weiteren Solarpark in Andalusien. Der von der BayWa r.e. erworbene Solarpark Lirios (109 MW), 35 Kilometer westlich von Sevilla gelegen, stand zum Erwerbszeitpunkt kurz vor Baubeginn und wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 ans Netz gehen. Der Kaufpreis betrug TEUR 13.888. Im Zuge des Erwerbs wurden auch 50 % an der zugehörigen Infrastrukturgesellschaft Promotores Chucena 220 KV C.B. übernommen, welche als gemeinsame Vereinbarung abgebildet wird.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Immaterielle Vermögenswerte 24.965
Right-of-Use-Asset IFRS 16 9.305
Kurzfristige Vermögenswerte 2.436
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2
Schulden und Rückstellungen 14.115
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 8.705
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 13.888

Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG

Am 27. Juni 2024 erwarb Encavis 50,1 % der Anteile an dem Windpark Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG in Nordrhein-Westfalen. Am 8. Februar 2023 hatte Encavis berichtet, 49,9 % an diesem Repowering-Projekt erworben zu haben. Mit dem Erwerb der restlichen Anteile nach Inbetriebnahme der beiden Windenergieanlagen von Vestas mit einer Gesamtnennleistung von 11,2 MW beträgt die Beteiligungsquote der Encavis nun 100 %. Der Kaufpreis betrug TEUR 119. Die Gesellschaft wurde vormals als assoziiertes Unternehmen ausgewiesen und ist nun in die Vollkonsolidierung übergegangen. Die Anlagen profitieren in den ersten 20 Jahren von einer Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Immaterielle Vermögenswerte 1.907
Energieerzeugungsanlagen 28.078
Right-of-Use-Asset IFRS 16 2.678
Kurzfristige Vermögenswerte 71
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 486
Schulden und Rückstellungen 30.891
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 2.210
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 119

Solarparkportfolio Almodóvar

Zusätzlich hat Encavis am 9. Juli 2024 ihr spanisches Solarparkportfolio um drei Solarparks erweitert. Das von BayWa r.e. erworbene Portfolio Almodóvar, das sich in der Nähe von Córdoba befindet, umfasst eine Leistung von 95 MW und eine jährliche Stromerzeugung von 187 GWh. Der Bau hat bereits begonnen und die Inbetriebnahme wird für das vierte Quartal 2025 erwartet. Das Projekt besteht aus den drei Solarparks Almodóvar Solar S.L.U. mit einem Kaufpreis von 3.286 TEUR, Energía Diodos S.L.U. mit einem Kaufpreis von 1.928 TEUR und La Redonda Solar S.L.U. mit einem Kaufpreis von 1.370 TEUR. Neben den drei vollkonsolidierten Solarparks wurden auch 38,2 % an dem zugehörigen Umspannwerk SECCIONADORA ALMODÓVAR RENOVABLES S.L. erworben, welches als assoziiertes Unternehmen abgebildet wird.

Solarpark Almodóvar Solar S.L.U.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Right-of-Use Asset IFRS 16 5.229
Anlagen im Bau 30.242
Sonstige langfristige Vermögenswerte 313
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16
Schulden und Rückstellungen 27.619
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 4.895
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 3.286

Energía Diodos S.L.U.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Right-of-Use Asset IFRS 16 1.488
Anlagen im Bau 14.379
Sonstige langfristige Vermögenswerte 241
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 53
Schulden und Rückstellungen 12.838
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 1.395
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 1.928

La Redonda Solar S.L.U.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Right-of-Use Asset IFRS 16 2.072
Anlagen im Bau 11.942
Sonstige langfristige Vermögenswerte 129
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12
Schulden und Rückstellungen 10.838
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 1.948
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 1.370

Windpark Dannhausen III GmbH & Co. KG

Am 10. September 2024 erwarb Encavis 100 % der Anteile an dem südöstlich von Hannover gelegenen, baureifen Windpark Dannhausen III GmbH & Co. KG. Der Kaufpreis betrug TEUR 93. Der Windpark wird über eine Erzeugungskapazität von 18 MW verfügen und voraussichtlich Anfang 2026 in Betrieb genommen. Die Anlage profitiert in den ersten 20 Jahren von einer Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Immaterielle Vermögenswerte 19.890
Langfristige Vermögenswerte 195
Kurzfristige Vermögenswerte 3.799
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1
Schulden und Rückstellungen 23.792
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 93

WP Schieder GmbH & Co. KG

Am 24. Oktober 2024 erwarb Encavis 100 % der Anteile an dem im Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, gelegenen Windpark WP Schieder GmbH & Co. KG (vormals: ABO Wind WP Schieder GmbH & Co. KG). Der Kaufpreis betrug TEUR 10. Die drei Windenergieanlagen von Nordex sind seit August 2024 im Betrieb und verfügen über eine Gesamterzeugungskapazität von 10,8 MW. Die Anlagen profitieren in den ersten 20 Jahren von einer Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Energieerzeugungsanlagen 20.098
Finanzanlagen 98
Right-of-Use Asset IFRS 16 2.139
Kurzfristige Vermögenswerte 885
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 163
Schulden und Rückstellungen 21.543
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 1.829
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 10

UKA Windenergie Portfolio 34 GmbH und UGE Everswinkel GmbH & Co. KG

Am 28. November 2024 erwarb Encavis 100 % der Anteile an der Holdinggesellschaft UKA Windenergie Portfolio 34 GmbH, welche wiederum 100 % der Anteile an dem im Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen, gelegenen und bereits ans Netz angeschlossenen Windpark UGE Everswinkel GmbH & Co. KG hält. Der vorläufige Kaufpreis betrug TEUR 5.388. Von den insgesamt fünf Windenergieanlagen von Nordex sind vier Windkraftanlagen seit Juli 2024 in Betrieb. Die fünfte Windkraftanlage befand sich am Bilanzstichtag noch im Bau und wurde Ende Januar 2025 an das Netz angeschlossen. Die fünf Windkraftanlagen verfügen über eine Gesamtkapazität von 28,5 MW und profitieren in den ersten 20 Jahren von einer Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Immaterielle Vermögenswerte 4.128
Energieerzeugungsanlagen 49.622
Anlagen im Bau 4.214
Right-of-Use Asset IFRS 16 7.830
Langfristige Vermögenswerte 873
Kurzfristige Vermögenswerte 6.145
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.214
Schulden und Rückstellungen 63.841
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 6.797
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 5.388

Fronteris Solarpark Oberbürg GmbH & Co. KG

Am 3. Dezember 2024 erwarb Encavis 100 % der Anteile an der in Bayern gelegenen Solaranlage Fronteris Solarpark Oberbürg GmbH & Co. KG. Der Kaufpreis betrug TEUR 6.326. Der Park befindet sich aktuell im Bau. Er wird über eine Erzeugungskapazität von 61,9 MW verfügen und voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen. Die Anlage profitiert in den ersten 20 Jahren von einer Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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in TEUR Verteilung des Kaufpreises
Anlagen im Bau 15.345
Right-of-Use Asset IFRS 16 3.584
Kurzfristige Vermögenswerte 12.603
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25
Schulden und Rückstellungen 21.648
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 3.584
Identifiziertes erworbenes Nettovermögen 6.326

Erwerb von Tochterunternehmen, die die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllen

Im Geschäftsjahr wurden keine Tochterunternehmen erworben, welche die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllen.

Weitere Erwerbe

Zudem hat Encavis im Geschäftsjahr die folgenden Projekte in unterschiedlichen Entwicklungsstadien erworben beziehungsweise gegründet. Die Mehrheit dieser Zugänge erfolgte über die bestehenden beziehungsweise neu eingegangenen Entwicklungspartnerschaften des Konzerns.

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A.M. Solar S.r.l. PV Italien
C.B. Solar S.r.l. PV Italien
GreenGo Energy S111 AB PV Schweden
GreenGo Energy S21 AB PV Schweden
Innovar Solar Park 1 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 10 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 2 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 39 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 4 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 44 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 46 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 49 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 5 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 7 GmbH & Co. KG PV Deutschland
Innovar Solar Park 8 GmbH & Co. KG PV Deutschland
La Florida Hive PV Spanien
LT 05 S.R.L. PV Italien
WP Dörnbach GmbH & Co. KG PV Deutschland

Alle diese Gesellschaften stellen zum Erwerbszeitpunkt Energieanlagen in sehr frühen oder frühen Entwicklungsstadien oder für den Konzern unwesentliche Gesellschaften dar, welche (noch) keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben.

Sonstige Erwerbe nach dem Bilanzstichtag

Encavis hat im Januar 2025 zwei sich im Bau befindliche Windparks mit einer Gesamtkapazität von 36 MW in Bonnhagen (Mecklenburg-Vorpommern) und Roitzsch (Sachsen-Anhalt) erworben. Die Netzanschlüsse sollen planmäßig im Jahr 2025 erfolgen.

Im März 2025 wurde darüber hinaus ein sich im Bau befindlicher Windpark in Bad Arolsen-Landau (Hessen) erworben. Der Netzanschluss für die beiden Winderzeugungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von 12 MW ist für Oktober 2025 geplant.

Weitere Veränderungen am Konsolidierungskreis von Encavis gab es bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts nicht.

Unternehmenszusammenschlüsse im Vorjahr

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Unternehmenszusammenschlüsse im Encavis-Konzern.

4.3 Veräußerungen von Tochterunternehmen und Beteiligungen

Die Solarpark Glendelin GmbH wurde Anfang des Jahres 2024 an den Projektentwickler zurück veräußert, da das Projekt nicht mehr umgesetzt wird. Die bereits geleisteten Zahlungen konnten auf die Solarpark Lindenhof GmbH (Projekt Borrentin) des gleichen Projektentwicklers angerechnet werden.

4.4 Maßgebliche Beschränkungen

Die Gesellschaft CSG IPP GmbH unterliegt gemäß IFRS 12.13 folgenden maßgeblichen Beschränkungen, die aus dem Genussrechtsvertrag mit der Gothaer Lebensversicherung AG (nachfolgend "Gothaer" genannt) resultieren. Investitionen im Zusammenhang mit dem Genussrechtskapital unterliegen diversen Investitionskriterien, die von einem Gremium, das sich zu gleichen Teilen aus Vertretern von Encavis und der Gothaer zusammensetzt, festgelegt worden sind. Ferner dürfen während der Laufzeit des Genussrechtsvertrags die Anteile an der CSG IPP GmbH nicht verpfändet oder mit sonstigen belastenden Rechten belegt werden und keine Cash-Pooling-Verträge bestehen. Ausgenommen hiervon sind Verträge zwischen der CSG IPP GmbH und den Tochterunternehmen der CSG IPP GmbH. Wesentliche Maßnahmen wie beispielsweise die Auflösung oder Liquidation der CSG IPP GmbH bedürfen des einstimmigen Beschlusses des Gremiums. Soweit Encavis beabsichtigt, ihre Beteiligung an der CSG IPP GmbH zu veräußern, steht der Gothaer ein Vorerwerbsrecht zu. Des Weiteren sieht der Genussrechtsvertrag eng definierte Regelungen der zur Ausschüttung verfügbaren Liquidität vor. Der Buchwert der Vermögenswerte der CSG IPP GmbH beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 248.429 (Vorjahr: TEUR 246.163), der Buchwert der Verbindlichkeiten TEUR 222.657 (Vorjahr: TEUR 220.008). Der Buchwert der Vermögenswerte der CSG IPP GmbH im Konzernabschluss beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 57.508 (Vorjahr: TEUR 47.528), der Buchwert der Verbindlichkeiten TEUR 163.104 (Vorjahr: TEUR 163.961). Im Januar 2025 wurde das Genussrechtskapital mit Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags vorzeitig von der CSG IPP GmbH an die Gothaer zurückgeführt.

5 Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

5.1 Umsatzerlöse

TEUR 407.777

Vorjahr: TEUR 469.637

In der nachfolgenden Tabelle wird eine Aufgliederung der externen Umsatzerlöse nach den geografischen Hauptmärkten sowie dem Zeitpunkt der Umsatzrealisierung dargestellt, um den Einfluss wirtschaftlicher Faktoren auf Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen zu verdeutlichen:

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in TEUR PV Parks Windparks Service Asset Management Summe
Geografische Hauptmärkte
Deutschland 63.835 38.270 12.535 13.447 128.087
(Vorjahreswerte) (65.320) (47.029) (572) (27.311) (140.232)
Italien 67.516 955 37.024 105.495
(Vorjahreswerte) (74.737) (1.706) (25.650) (102.093)
Spanien 40.744 40.744
(Vorjahreswerte) (61.833) (61.833)
Frankreich 35.290 6.805 421 42.516
(Vorjahreswerte) (35.152) (8.072) (43) (43.267)
Dänemark 3.914 23.670 27.584
(Vorjahreswerte) (5.175) (31.730) (36.905)
Niederlande 18.316 622 18.938
(Vorjahreswerte) (30.990) (676) (31.666)
Großbritannien 27.574 6.551 34.125
(Vorjahreswerte) (35.351) (7.284) (42.635)
Finnland 4.155 4.155
(Vorjahreswerte) (4.667) (4.667)
Schweden 226 226
(Vorjahreswerte) (242) (242)
Litauen 5.905 5.905
(Vorjahreswerte) (6.097) (6.097)
Summe 257.415 79.760 57.153 13.447 407.777
(Vorjahreswerte) (308.799) (99.301) (34.226) (27.311) (469.637)
Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter/​erbrachte Leistungen 11.668 69 6.045 160 17.943
(Vorjahreswerte) (16.767) (2.120) (10.361) (9.063) (38.311)
Über einen bestimmten Zeitraum erbrachte Leistungen 245.748 79.691 51.108 13.287 389.835
(Vorjahreswerte) (292.032) (97.181) (23.865) (18.248) (431.326)
Summe 257.415 79.760 57.153 13.447 407.777
(Vorjahreswerte) (308.799) (99.301) (34.226) (27.311) (469.637)

Von den Umsatzerlösen stammen TEUR 6.067 (Vorjahr: TEUR 3.797) aus Abregelungen. Dies sind Entschädigungsleistungen für die Abschaltung von Energieerzeugungsanlagen durch den Netzbetreiber (aufgrund von Engpässen im Netz oder von sonstigen technischen Gründen) oder durch den Direktvermarkter (beispielsweise aufgrund einer temporär zu niedrigen Vergütung an der Strombörse).

Von den Umsatzerlösen der Segmente PV Parks und Windparks wurden 40,1 % (Vorjahr: 33,4 %) über staatliche Förderprogramme vereinnahmt.

5.2 Sonstige Erträge

TEUR 45.732

Vorjahr: TEUR 42.892

Die Position setzt sich wie folgt zusammen:

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Art der Erträge
in TEUR
2024 2023
Periodenfremde Erträge 3.786 4.278
Erträge aus der Auflösung von passivischen Abgrenzungsposten (Zuwendung der öffentlichen Hand) 888 1.260
Übrige sonstige Erträge 41.058 37.354
Gesamt 45.732 42.892

In den übrigen sonstigen Erträgen sind Erträge aus der Fortentwicklung von PPAs in Höhe von TEUR 7.676 (Vorjahr: TEUR 11.495) erfasst. Im Vorjahr enthielten diese noch Erträge aus der Entkonsolidierung der zwei deutschen Windparkgesellschaften BOREAS Windfeld Greußen GmbH & Co. KG und Windkraft Sohland GmbH & Co. KG (TEUR 4.210).

Am 31. Dezember 2024 wurde für diejenigen Assets, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung erfasst wurde, überprüft, ob dieser Wertverlust immer noch besteht. In diesem Zuge wurden Wertzuschreibungen in Höhe von insgesamt TEUR 14.139 erfasst, die in den übrigen sonstigen Erträgen ausgewiesen werden. Davon entfallen TEUR 5.374 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 5.112 auf die Einheit PV Dänemark, TEUR 2.977 auf die Einheit PV Frankreich und TEUR 678 auf die Einheit PV Niederlande. Die für die Assets der drei deutschen Solarparks CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Vilseck KG, CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Gut Werchau KG und Solarpark Neuhausen GmbH sowie für die beiden französischen Solarparks Communal le Court SAS und Haut Lande SARL erfassten Wertaufholungen resultieren maßgeblich aus angepassten Planannahmen, nachdem Revamping-Maßnahmen durchgeführt wurden. Die für den dänischen Solarpark Solar Park R0dby Fjord ApS erfassten Wertaufholungen basieren im Wesentlichen auf einer im Vergleich zur vorherigen Planung längeren Periode der Umsatzrealisierung. Die für die beiden deutschen Solarparks Solarpark Gnannenweiler GmbH & Co. KG und Solarpark Staig GmbH & Co. KG erfassten Wertaufholungen resultieren im Wesentlichen aus geänderten Planannahmen bezüglich der zukünftigen Steueraufwendungen. Die für die Assets des deutschen Solarparks Solarpark Lochau GmbH erfassten Wertaufholungen basieren auf maßgeblich auf einer höheren zukünftigen Umsatzerwartung. Die Gründe für die erfassten Wertaufholungen der Assets der weiteren betroffenen Parks liegen maßgeblich in einer veränderten individuellen Bilanzstruktur, die zu einem stärkeren Rückgang der Net Assets im Vergleich zu den ermittelten erzielbaren Beträgen geführt hat.

Im Rahmen der Berechnungen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wird auf das Value-in-Use-Konzept zurückgegriffen. Der maßgebliche Nachsteuerdiskontierungszinssatz liegt für die Einheit PV Deutschland zwischen 5,74 und 6,81 %, für die Einheit PV Dänemark zwischen 5,43 und 6,56 %, für die Einheit PV Frankreich zwischen 2,84 und 5,75 % und für die Einheit PV Niederlande zwischen 6,26 und 6,85 %.

Der Value in Use der betroffenen Assets beläuft sich auf insgesamt TEUR 186.420. Davon entfallen TEUR 80.848 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 54.938 auf die Einheit PV Dänemark, TEUR 46.632 auf die Einheit PV Frankreich und TEUR 4.002 auf die Einheit PV Niederlande. Für die Assets war ein Buchwert vor Wertaufholungen in Höhe von insgesamt TEUR 172.280 erfasst. Davon entfallen TEUR 75.474 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 49.826 auf die Einheit PV Dänemark, TEUR 43.655 auf die Einheit PV Frankreich und TEUR 3.324 auf die Einheit PV Niederlande.

Zusätzlich zur Ermittlung der Wertzuschreibungen wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Im ersten Szenario wurde der Nachsteuerdiskontierungszinssatz um 75 Basispunkte angehoben. In diesem Szenario des erhöhten Nachsteuerdiskontierungszinssatzes ergibt sich eine um TEUR 8.003 niedrigere hypothetische Wertaufholung. Davon entfallen TEUR 2.348 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 4.358 auf die Einheit PV Dänemark, TEUR 1.138 auf die Einheit PV Frankreich und TEUR 160 auf die Einheit PV Niederlande. Im zweiten Szenario wurde der Nachsteuerdiskontierungszinssatz um 75 Basispunkte abgesenkt. In diesem Szenario des verminderten Nachsteuerdiskontierungszinssatzes ergibt sich eine um TEUR 7.209 höhere hypothetische Wertaufholung. Davon entfallen TEUR 1.388 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 4.877 auf die Einheit PV Dänemark, TEUR 768 auf die Einheit PV Frankreich und TEUR 177 auf die Einheit PV Niederlande.

5.3 Andere aktivierte Eigenleistungen

TEUR 3.027

Vorjahr: TEUR 2.519

Die anderen aktivierten Eigenleistungen resultieren zum einen aus aktivierten Leistungen in den Solarparks des Encavis-Konzerns, die durch Gesellschaften des Segments Service durchgeführt werden. Diese betreffen im Wesentlichen Erweiterungen und Verbesserungen für mehrere Solaranlagen des Eigenbestands, welche sich im Geschäftsjahr auf TEUR 1.496 (Vorjahr: TEUR 2.519) belaufen.

Zum anderen wurden im Geschäftsjahr 2024 erstmals aktivierte Eigenleistungen der Asset Ocean GmbH in Höhe von TEUR 1.531 für selbsterstellte Software erfasst. Diese Software wird zur Überwachung und Auswertung der Wind- und Solarparks im Eigen- und Fremdbestand genutzt.

5.4 Materialaufwand

TEUR -29.136

Vorjahr: TEUR -30.599

Hierbei handelt es sich einerseits um Handels- beziehungsweise Direktvermarkterkosten in Höhe von TEUR 3.973 (Vorjahr: TEUR 6.083) und den Bezug von Fremdstrom für den Betrieb der Solar- und Windparks in Höhe von TEUR 3.635 (Vorjahr: TEUR 3.987). Außerdem sind hier Kosten aus dem Servicegeschäft, Netzkosten sowie in geringerem Umfang Kosten für Infrastrukturgesellschaften enthalten. Die Verringerung des Materialaufwands im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Direktvermarktungskosten zurückzuführen.

5.5 Personalaufwand

TEUR -46.900

Vorjahr: TEUR -35.292

Der Personalaufwand hat sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2024 2023
Gehälter 38.744 29.967
Sozialabgaben 4.566 4.092
Sonstige Personalaufwendungen 982 719
Personalaufwand aus Aktienoptionen 2.608 513
Gesamt 46.900 35.292

Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 413 Mitarbeitende (2023: 368 Mitarbeitende) im Konzern beschäftigt.

Zum Jahresende 2024 waren im Konzern 423 Mitarbeitende beschäftigt. Die Änderung der Mitarbeitendenanzahl ist im Wesentlichen auf den wachstumsinduzierten Ausbau des Teams bei Encavis zurückzuführen. Die Mitarbeitendenzahl nach Funktion zum Jahresende 2024 ist nachfolgend dargestellt:

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Mitarbeitendenzahl pro Gesellschaft und Funktion zum Jahresende Finance Operations Stab Investment Corporate Finance/​ Project Finance Asset Management
Encavis AG 24 34 45 21 8
(Vorjahr) (22) (33) (41) (18) (7)
Asset Ocean GmbH 4
(Vorjahr) (4)
Encavis Finance B.V. 1
(Vorjahr) (1)
UAB L-VEJAS 1
(Vorjahr) (1)
Encavis Asset Management AG 75
(Vorjahr) (78)
Encavis Portfolio Management GmbH 2
(Vorjahr) (1)
Stern Energy S.p.A.
(Vorjahr)
Stern Energy GmbH
(Vorjahr)
Stern Energy Ltd.
(Vorjahr)
Stern Energy B.V.
(Vorjahr)
Stern Energy SAS
(Vorjahr)
Stern Energy ApS
(Vorjahr)
Summe 24 34 51 21 8 77
(Vorjahr) (22) (33) (47) (18) (7) (79)
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Mitarbeitendenzahl pro Gesellschaft und Funktion zum Jahresende Technik/​ Verwaltung Summe
Encavis AG 132
(Vorjahr) (121)
Asset Ocean GmbH 4
(Vorjahr) (4)
Encavis Finance B.V. 1
(Vorjahr) (1)
UAB L-VEJAS 1
(Vorjahr) (1)
Encavis Asset Management AG 75
(Vorjahr) (78)
Encavis Portfolio Management GmbH 2
(Vorjahr) (1)
Stern Energy S.p.A. 132 132
(Vorjahr) (119) (119)
Stern Energy GmbH 25 25
(Vorjahr) (21) (21)
Stern Energy Ltd. 37 37
(Vorjahr) (37) (37)
Stern Energy B.V. 6 6
(Vorjahr) (6) (6)
Stern Energy SAS 7 7
(Vorjahr) (5) (5)
Stern Energy ApS 1 1
(Vorjahr) (0) (0)
Summe 208 423
(Vorjahr) (188) (394)

Zum 31. Dezember 2024 waren jeweils zwei Vorstände bei der Encavis AG sowie bei der Encavis Asset Management AG beschäftigt.

Die Gehälter enthalten weiterhin Aufwendungen für Mitarbeitendenboni und sonstige Zahlungen.

Aus den Aktienoptionsprogrammen (vgl. Anhang 6.13) wurden im Geschäftsjahr 2024 TEUR 2.608 (Vorjahr: TEUR 513) an Personalaufwand im Konzernergebnis erfasst.

Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Zahlungen des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen deutschen Rentenversicherung TEUR 1.556 (Vorjahr: TEUR 1.334) und zur ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung TEUR 1.288 (Vorjahr: TEUR 1.352).

5.6 Sonstige Aufwendungen

TEUR -132.656

Vorjahr: TEUR -116.487

Die Position setzt sich wie folgt zusammen:

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Art der Aufwendungen
in TEUR
2024 2023
Kosten Solar- und Windparks 69.953 74.490
Rechts-, Beratungskosten und Fremdleistungen 40.728 25.854
Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs 12.446 10.957
Abschluss- und Prüfungskosten 1.248 1.414
Versicherungen 902 650
Aufsichtsratsvergütung 848 771
Publikationen und Hauptversammlung 609 272
Beteiligungsprüfung und Transaktionskosten 539 254
Miete und Raumkosten 499 448
Investor Relations und Designated Sponsoring 317 358
Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste 193 441
Sonstige 4.374 578
Gesamt 132.656 116.487

Aus der nachfolgenden Tabelle geht eine detailliertere Übersicht über die Position "Kosten Solar- und Windparks" hervor. Unter "Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste" werden Aufwendungen aus der Zuführung der kalkulatorischen Risikovorsorge (ECL) nach IFRS 9 für Forderungen, Ausleihungen und sonstige Vermögenswerte ausgewiesen.

Die "Kosten Solar- und Windparks" untergliedern sich wie folgt:

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Kosten Solar- und Windparks
in TEUR
2024 2023
Reparaturen, Instandhaltung und Wartung 16.734 20.416
Technische und kaufmännische Betriebsführung 14.683 14.635
Sonstige steuerliche Aufwendungen Parks 8.870 5.845
Aufwendungen aus der Fortentwicklung von PPAs 7.500 4.101
Rechts-, Beratungskosten und Fremdleistungen 5.645 5.858
Sonstige periodenfremde Aufwendungen 4.531 845
Versicherungen 3.064 2.697
Alarm- und Sicherheitskosten 1.438 1.191
Gebühren, Nebenkosten und Spesen 1.357 770
Pacht 946 1.232
Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs 764 682
Abschluss- und Prüfungskosten 480 423
IT Aufwendungen 458 345
Beteiligungsprüfung und Transaktionskosten 441 44
Aufwendungen aus der Strompreisobergrenze 72 11.528
Sonstiges 2.970 3.878
Gesamt 69.953 74.490

Die "Aufwendungen aus der Strompreisobergrenze" betreffen die Abschöpfungsbeträge, welche im Zusammenhang mit den europaweit implementierten Systemen zur Deckelung der Strompreise erfasst wurden.

5.7 Abschreibungen und Wertminderungen

TEUR -332.913

Vorjahr: TEUR -169.604

Die Position setzt sich wie folgt zusammen:

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Abschreibungen
in TEUR
2024 2023
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 46.923 52.431
- davon auf Stromeinspeiseverträge/​Projektrechte 44.256 44.711
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 15.995 2.095
- davon auf Stromeinspeiseverträge/​Projektrechte 15995 2.095
Abschreibungen auf Sachanlagen 117.853 111.683
- davon auf Energieerzeugungsanlagen 103.547 108.920
Wertminderungen auf Sachanlagen 152.142 3.395
- davon auf Energieerzeugungsanlagen 152.142 3.395
Gesamt 332.913 169.604

Die Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen wurden in Folge des Asset Impairment Test erfasst. Dieser ergab für Anlagen der Einheiten PV Deutschland, PV Spanien, PV Italien, PV Frankreich, PV Niederlande sowie Wind Deutschland eine Unterdeckung des Nutzungswerts, weshalb die bilanzierten Energieerzeugungsanlagen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Stichtag abgewertet wurden. Dies ist auf veränderte Kapitalmarktbedingungen sowie veränderte Strompreisprognosen zurückzuführen. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte wurden im gleichen Zuge erfasst und betreffen Stromeinspeiseverträge beziehungsweise Projektrechte. Die Wertminderungen entfallen auf die Segmente PV Parks und Windparks. Am 31. Dezember 2024 wurde zudem für diejenigen Assets, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung erfasst wurde, überprüft, ob dieser Wertverlust immer noch besteht. Für einige Assets wurde in der Folge eine Wertzuschreibung erfasst, die in den sonstigen Erträgen ausgewiesen wird; für weitere Erläuterungen hierzu wird auf Kapitel 5.2 Sonstige Erträge verwiesen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf alle Einheiten beziehungsweise Assets, für die im Geschäftsjahr 2024 eine Wertminderung erfasst wurde.

Im Rahmen des Asset Impairment Test wird zur Ermittlung des erzielbaren Betrags auf das Value-in-Use-Konzept zurückgegriffen. Der maßgebliche Nachsteuerdiskontierungszinssatz liegt für die Einheit PV Spanien zwischen 3,25 und 7,27 %, für die Einheit Wind Deutschland zwischen 5,22 und 6,85 %, für die Einheit PV Deutschland zwischen 5,58 und 6,85 %, für die Einheit PV Frankreich zwischen 5,47 und 7,02 %, für die Einheit PV Niederlande zwischen 4,97 und 6,84 % und für die Einheit PV Italien zwischen 3,42 und 7,50 %.

Der Value in Use der betroffenen Assets beläuft sich auf insgesamt TEUR 1.043.275. Davon entfallen TEUR 384.035 auf die Einheit PV Spanien, TEUR 160.943 auf die Einheit Wind Deutschland, TEUR 124.890 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 139.199 auf die Einheit PV Frankreich, TEUR 132.786 auf die Einheit PV Niederlande und TEUR 101.422 auf die Einheit PV Italien. Für die Assets war ein Buchwert vor Wertminderungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.211.412 erfasst. Davon entfallen TEUR 452.824 auf die Einheit PV Spanien, TEUR 176.014 auf die Einheit Wind Deutschland, TEUR 146.113 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 148.906 auf die Einheit PV Frankreich, TEUR 171.300 auf die Einheit PV Niederlande und TEUR 116.254 auf die Einheit PV Italien.

Zusätzlich zum Asset Impairment Test wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Im ersten Szenario wurde der Nachsteuerdiskontierungszinssatz um 75 Basispunkte angehoben. In diesem Szenario des erhöhten Nachsteuerdiskontierungszinssatzes ergibt sich eine um TEUR 59.359 höhere hypothetische Wertminderung. Davon entfallen TEUR 27.519 auf die Einheit PV Spanien, TEUR 11.238 auf die Einheit Wind Deutschland, TEUR 4.406 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 5.567 auf die Einheit PV Frankreich, TEUR 7.262 auf die Einheit PV Niederlande und TEUR 3.368 auf die Einheit PV Italien. Im zweiten Szenario wurde der Nachsteuerdiskontierungszinssatz um 75 Basispunkte abgesenkt. In diesem Szenario des verminderten Nachsteuerdiskontierungszinssatzes ergibt sich eine um TEUR 58.258 geringere hypothetische Wertminderung. Davon entfallen TEUR 27.065 auf die Einheit PV Spanien, TEUR 9.022 auf die Einheit Wind Deutschland, TEUR 4.760 auf die Einheit PV Deutschland, TEUR 5.763 auf die Einheit PV Frankreich, TEUR 8.018 auf die Einheit PV Niederlande und TEUR 3.629 auf die Einheit PV Italien.

Details zur Vorgehensweise beim jährlichen Wertminderungstest sind in Anhang 3.8 dargestellt.

5.8 Finanzergebnis

TEUR -90.980

Vorjahr: TEUR -71.490

Die Position setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2024 2023
Zinsen und ähnliche Erträge 27.097 28.802
Erträge aus Beteiligungen 229 1.154
Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.291 1.196
Erträge aus der Fortentwicklung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern 1.707 4.456
Finanzerträge 30.324 35.608
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -128.553 -103.968
Aufwendungen aus der Fortentwicklung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern -4.566 -5.257
Finanzaufwendungen -133.119 -109.225
Aktivierte Fremdkapitalkosten 12.518 3.055
Angesetzte Finanzierungsaufwendungen -120.601 -106.170
Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen -703 -927
Gesamt -90.980 -71.490

In der Position "Zinsen und ähnliche Erträge" sind Erträge aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 4.323 (Vorjahr: TEUR 6.180), Erträge aus der Fortentwicklung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen neu bewerteten Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.937 (Vorjahr: TEUR 2.995) sowie Zinserträge aus Ausleihungen an assoziierte Unternehmen in Höhe von TEUR 236 (Vorjahr: TEUR 413) enthalten. Über die Position "Erträge aus der Fortentwicklung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern" (TEUR 1.707) werden Minderungen der den Minderheitsgesellschaftern an Personengesellschaften zugeordneten Verbindlichkeiten abgebildet.

In die Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind zudem Aufzinsungseffekte von passivierten Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.113 (Vorjahr: TEUR 8.717) eingeflossen. Im Finanzergebnis sind Nettoerträge aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von TEUR 4.442 (Vorjahr: TEUR 2.405) enthalten. Aus der erfolgswirksamen Bewertung der langfristigen finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert resultierten im Geschäftsjahr 2024 Nettoerträge in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: Nettoaufwendungen in Höhe von TEUR 322). Über das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen erfolgt die ergebniswirksame Fortentwicklung der ursprünglich erfassten Buchwerte. Über die Position "Aufwendungen aus der Fortentwicklung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern" (TEUR 4.566) werden Erhöhungen der den Minderheitsgesellschaftern an Personengesellschaften zugeordneten Verbindlichkeiten abgebildet.

5.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

TEUR 2.029

Vorjahr: TEUR -32.851

Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergibt sich aus nachstehender Tabelle:

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in TEUR 2024 2023
Ergebnis vor Ertragsteuern -176.048 91.577
Erwartete Ertragsteuern (29,03 %; Vorjahr: 29,01 %) 51.107 -26.508
Differenzen aufgrund abweichender lokaler Steuersätze und Steuersatzänderungen sowie Gesetzesänderungen -6.053 799
Periodenfremde Steuern -2.284 -741
Effekte aus Veräußerung von Tochtergesellschaften 0 -3.744
Effekte aus steuerfreien Einkünften 177 682
Effekte aus steuerlich nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben -1.316 -1.358
Effekte aufgrund der Nutzung oder Wertberichtigung von Verlustvorträgen des laufenden Jahres -18.404 249
Effekte aus der Änderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern -17.244 756
Effekte aus der Initial Recognition Exemption -2.940 -4.053
Effekte aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen -204 -269
Effekte aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen -1.053 808
Sonstiges 243 528
Ertragsteuern 2.029 -32.851

Der im Konzernergebnis erfasste Steuerertrag für 2024 beträgt bei einer tatsächlichen Steuerbelastung von TEUR 18.331 (Vorjahr: TEUR 28.582) und einem latenten Steuerertrag in Höhe von TEUR 20.360 (Vorjahr: latenter Steueraufwand von TEUR 4.269) insgesamt TEUR 2.029 (Vorjahr: Steueraufwand in Höhe von TEUR 32.851).

Die im Vergleich zum Vorjahr hohen Effekte aus dem Nichtansatz von Verlustvorträgen des laufenden Jahres in Höhe von TEUR 18.404 (Vorjahr: TEUR -249; Effekt aus der Nutzung von Verlustvorträgen, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet worden sind) resultieren aus einer Verschlechterung der zu erwartenden steuerlichen Gewinne der betroffenen Gesellschaften. Diese Verschlechterung ist im Wesentlichen den aktuell prognostizierten zukünftigen Strompreisen geschuldet. Aus dem selben Grund konnten Überhänge aktiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 17.244 nicht als werthaltig angesehen werden und unterlagen daher einer Wertberichtigung. Im Vorjahr handelte es sich um eine Aufhebung von Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 756.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steueraufwendungen belaufen sich auf TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 8.545). Sie werden auf den effektiven Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in Cashflow-Hedges eingesetzt werden, gebildet.

Für das über die Encavis Finance B.V. aufgenommene Hybridkapital, welches ursprünglich als Eigenkapital nach IFRS abgebildet war, sind rechnerisch ermittelte Ertragsteuern auf den steuerlich geltend gemachten Zinsaufwand in Höhe von TEUR 1.178 (Vorjahr: TEUR 1.204) direkt im Eigenkapital erfasst worden.

Für noch laufende Betriebsprüfungen und damit zusammenhängende Folgeeffekte wurden zum 31. Dezember 2024 insgesamt Rückstellungen in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 675) gebildet.

Zum 31. Dezember 2023 wurden im Konzernabschluss für Vorteile in Italien aufgrund der möglichen Steuergutschrift im Rahmen des "Tremonti Ambiente" noch Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.608 ausgewiesen. Im Jahr 2024 wurde die höchstrichterliche Rechtsprechung, die zu Lasten von Encavis geht, durch weitere Urteile des italienischen Kassationsgerichts bestätigt. Vor diesem Hintergrund wurde eine Neueinschätzung der Erfolgsaussichten der laufenden Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen unter dem "Tremonti Ambiente" vorgenommen. Da sich die zu Lasten von Encavis gehende höchstrichterliche Rechtsprechung ausweislich der weiteren negativen Entscheidung aus dem Jahr 2024 zu verfestigen scheint, kann für die laufenden Verfahren nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem positiven Ausgang für Encavis ausgegangen werden. Daher werden sämtliche zum 31. Dezember 2023 noch ausgewiesenen Ansprüche als nicht mehr werthaltig angesehen. Der Ausweis der Forderungen zum 31. Dezember 2024 beträgt daher TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 3.608).

5.10 Sonstiges Ergebnis

TEUR 771

Vorjahr: TEUR 173.343

Das sonstige Ergebnis umfasst im Wesentlichen die Veränderung der Hedge-Rücklage in Höhe von TEUR -1.719 (Vorjahr: TEUR 182.614) und Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 154 (Vorjahr: TEUR -745) aus der Umrechnung in Fremdwährung geführter Tochterunternehmen. Die hohen Wertveränderungen in der Hedge-Rücklage des Vorjahres resultieren insbesondere aus den in Sicherungsbeziehungen abgebildeten PPAs.

Die im Eigenkapital erfassten Werte werden nach Wegfall der korrespondierenden Grundgeschäfte vollständig in das Konzernergebnis umklassifiziert. Im Geschäftsjahr wurden im Zuge der Ablösung mehrerer Finanzierungen der Encavis AG die effektiven Anteile der Wertveränderungen der sich vormals in einer Hedge-Beziehung befindlichen Zinsswaps in Höhe von TEUR 1.693 nach Steuern aus der Hedge-Rücklage in das Konzernergebnis umklassifiziert. Im Vorjahr wurden keine Umklassifizierungen erfasst.

Die korrespondierenden latenten Steuereffekte belaufen sich insgesamt auf TEUR -115 (Vorjahr: TEUR -8.545). Positionen, die nicht ergebniswirksam umgegliedert werden können, existieren im Encavis-Konzern derzeit nicht.

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in TEUR Betrag vor Steuern Steuereffekt Betrag nach Steuern
Positionen, die ergebniswirksam umgegliedert werden können
Währungsdifferenzen 154 0 154
(Vorjahr) (-745) (0) (-745)
Absicherung von Zahlungsströmen - wirksamer Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts -1.719 593 -1.126
(Vorjahr) (182.614) (-8.540) (174.074)
Kosten der Sicherungsmaßnahmen 67 -17 50
(Vorjahr) (18) (-5) (14)
Umklassifizierungen 2.384 -691 1.693
(Vorjahr) (0) (0) (0)
Summe der Änderungen 886 -115 771
(Vorjahr) (181.887) (-8.545) (173.343)

6 Erläuterungen zur Konzernbilanz

6.1 Immaterielle Vermögenswerte

TEUR 401.892

Vorjahr: TEUR 429.606

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR Sonstige immaterielle Vermögenswerte Stromeinspeiseverträge/​ Projektrechte Summe
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 34.013 771.084 805.097
Zugänge 0 36.659 36.659
Veränderung Konsolidierungskreis 0 6.256 6.256
Abgänge -1.315 -13.397 -14.712
Währungsumrechnung 23 443 466
Stand 31.12.2023 32.721 801.047 833.766
Abschreibungen/​Wertminderungen
Stand 01.01.2023 8.272 349.938 358.209
Zugänge Abschreibungen 7.682 44.711 52.393
Zugänge Wertminderungen 0 2.095 2.095
Zuschreibungen 0 -932 -932
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -6.572 -6.572
Abgänge -1.265 0 -1.265
Währungsumrechnung -2 233 231
Stand 31.12.2023 14.687 389.474 404.161
Buchwert 31.12.2023 18.033 411.573 429.606
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2024 32.721 801.047 833.766
Zugänge 1.561 18.651 20.212
Veränderung Konsolidierungskreis 0 32.211 32.211
Abgänge 0 -22.348 -22.348
Währungsumrechnung 56 1.475 1.531
Stand 31.12.2024 34.338 831.036 865.374
Abschreibungen/​Wertminderungen
Stand 01.01.2024 14.687 389.474 404.161
Zugänge Abschreibungen 2.646 44.277 46.923
Zugänge Wertminderungen 0 15.995 15.995
Zuschreibungen 0 -4.361 -4.361
Währungsumrechnung 28 736 764
Stand 31.12.2024 17.361 446.120 463.481
Buchwert 31.12.2023 18.033 411.573 429.606
Buchwert 31.12.2024 16.977 384.915 401.892

Die hingegebenen Sicherheiten werden in Anhang 3.12 beschrieben. Es existieren keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten. Die Abgänge beinhalten auch Umbuchungen in das Sachanlagevermögen aufgrund des Baubeginns von Solar- und Windkraftanlagen.

Die im Geschäftsjahr erfassten Zuschreibungen werden in den sonstigen Erträgen ausgewiesen.

6.2 Geschäfts- oder Firmenwerte

TEUR 107.240

Vorjahr: TEUR 107.151

Die Firmenwerte stammen im Wesentlichen aus der Akquisition des Stern-Teilkonzerns, der CHORUS Clean Energy AG und deren Tochterunternehmen, sowie dem Erwerb der Encavis Technical Services GmbH und mehrerer Solarparkportfolios in England und Windparks in Dänemark.

Wesentliche Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwills) bestanden zum Berichtsstichtag bei folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:

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31.12.2024 31.12.2024
(31.12.2023) (31.12.2023)
Goodwill in TEUR (Vorjahr) Vorsteuer-WACC in % (Vorjahr) Nachsteuer-WACC in % (Vorjahr)
PV Deutschland 1.674 7,86 5,88
(1.674) (7,45) (5, 75)
PV Italien 1.073 10,25 6,44
(1.073) (9,13) (6,40)
PV Großbritannien 3.024 10,48 7,64
(2.931) (10,00) (7,18)
Wind Deutschland 570 8,24 5,88
(570) (7,21) (5, 75)
Wind Dänemark 7.564 7,74 5,52
(7.568) (7, 77) (5,87)
Wind Frankreich 2.445 8,26 6,03
(2.445) (7,56) (5,89)
Service 81.250 9,47 6,29
(81.250) (8,53) (6,21)
Asset Management 9.640 8,92 5,88
(9.640) (7,61) (5, 75)
Summe 107.240
(107.151)

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Wind Dänemark und PV Großbritannien unterliegen Währungsschwankungen.

Aufgrund der Vorschriften des IAS 36 werden die Geschäfts- oder Firmenwerte einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Diese erfolgt auf Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppen sind beim Geschäfts- oder Firmenwert die nach Ländern unterteilten operativen Segmente.

Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird der Nutzungswert (Value in Use) verwendet, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows berechnet wird. Die Cashflows werden um Ertragsteuern gemindert und mit einem Kapitalisierungszinssatz nach Steuern diskontiert. Als Kapitalisierungszinssatz wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgeleitet. Basis dieser Cashflow-Prognosen ist die vom Vorstand der Encavis AG beschlossene Detailplanung unter Beachtung von unternehmensinternen Erfahrungswerten.

Der Detailplanungszeitraum umfasst den jeweiligen Zeitraum, in dem die einzelnen Parkgesellschaften innerhalb einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten individuell prognostiziert werden können. Im Anschluss an den Detailplanungszeitraum wird auf Basis der einzelnen Parkgesellschaft innerhalb einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten die Laufzeit bis zum Eintritt in die ewige Rente (Terminal Value) auf Basis der prognostizierten individuellen Leistung und der Preiserwartung modelliert. Die ewige Rente tritt ein, wenn die gewichtete durchschnittliche Laufzeit aller der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugrunde liegenden Parkgesellschaften ausgelaufen ist. Hierfür wird eine Wachstumsrate von 1,0 % unterstellt.

Die Cashflow-Prognosen reagieren am sensibelsten auf die angenommene langfristige Wachstumsrate sowie die Höhe der Kapitalkosten.

Die Überprüfung erfolgte zum 31. Dezember 2024, sämtliche Goodwills waren zum Bilanzstichtag werthaltig.

Zusätzlich zu dieser Überprüfung wurden für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten drei Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei der ersten Sensitivitätsanalyse wurde für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Szenario ohne Wachstumsrate unterstellt. Bei der zweiten Sensitivitätsanalyse wurde der Kapitalisierungszinssatz um 75 Basispunkte angehoben. Bei der dritten Sensitivitätsanalyse wurden die Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum um 500 Basispunkte gemindert.

Im Szenario des erhöhten Kapitalisierungszinssatzes ergäbe sich für die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "PV Deutschland" zum 31. Dezember 2024 statt einer Überdeckung in Höhe von TEUR 13.197 eine Unterdeckung ab einer Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um mehr als 29 Basispunkte und im Szenario der geminderten Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum ab einer Minderung um mehr als. 411 Basispunkten. Für die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Wind Deutschland" ergäbe sich zum 31. Dezember 2024 statt einer Überdeckung in Höhe von TEUR 24.969 eine Unterdeckung ab einer Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um mehr als 26 Basispunkte oder einer Minderung der Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum um mehr als 418 Basispunkte.

Für alle anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten würden die Anpassungen der genannten Parameter in den Sensitivitätsanalysen nicht zu einer Unterdeckung führen.

6.3 Sachanlagen

TEUR 2.684.594

Vorjahr: TEUR 2.431.213

Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR Anlagen im Bau Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Energieerzeugungsanlagen
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 48.457 247.509 2.650.334
Zugänge 48.418 17.200 30.105
Veränderung Konsolidierungskreis 45.974 10.258 74.224
Abgänge 0 -180 -14.281
Veränderung der Rückstellungsbewertung 0 2.470 0
Umbuchungen -53.234 74 53.160
Veränderung aus Neubewertung/​ Modifikation IFRS 16 0 4.915 0
Währungsumrechnung 421 360 2.289
Stand 31.12.2023 90.036 282.606 2.795.831
Abschreibungen/​ Wertminderungen
Stand 01.01.2023 0 38.693 626.627
Zugänge Abschreibungen 0 10.304 98.616
Zugänge Wertminderungen 0 0 3.395
Zuschreibungen 0 0 -1.224
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -1.362 -15.113
Abgänge 0 -180 0
Währungsumrechnung 0 62 666
Stand 31.12.2023 0 47.516 712.970
Buchwert 31.12.2023 90.036 235.090 2.082.862
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in TEUR Sonstige Sachanlagen Summe
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 33.708 2.980.010
Zugänge 2.526 98.249
Veränderung Konsolidierungskreis 0 130.456
Abgänge -1.365 -15.826
Veränderung der Rückstellungsbewertung 0 2.470
Umbuchungen 0 0
Veränderung aus Neubewertung/​ Modifikation IFRS 16 -327 4.588
Währungsumrechnung 55 3.124
Stand 31.12.2023 34.597 3.203.070
Abschreibungen/​ Wertminderungen
Stand 01.01.2023 9.694 675.016
Zugänge Abschreibungen 2.763 111.683
Zugänge Wertminderungen 0 3.395
Zuschreibungen 0 -1.224
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -16.475
Abgänge -1.092 -1.272
Währungsumrechnung 7 736
Stand 31.12.2023 11.372 771.857
Buchwert 31.12.2023 23.225 2.431.213
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in TEUR Anlagen im Bau Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Energieerzeugungsanlagen
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2024 90.036 282.606 2.795.831
Zugänge 148.349 8.327 89.602
Veränderung Konsolidierungskreis 109.718 39.920 104.015
Abgänge -3 -74 -889
Veränderung der Rückstellungsbewertung 0 -3.449 0
Umbuchungen -97.596 3 97.593
Veränderung aus Neubewertung/​ Modifikation IFRS 16 0 5.591 0
Währungsumrechnung 477 995 6.344
Stand 31.12.2024 250.981 333.920 3.092.496
Abschreibungen/​ Wertminderungen
Stand 01.01.2024 0 47.516 712.970
Zugänge Abschreibungen 0 11.287 103.547
Zugänge Wertminderungen 0 0 152.142
Zuschreibungen 0 0 -9.778
Veränderung Konsolidierungskreis 0 5 0
Abgänge 0 -73 0
Währungsumrechnung 0 207 2.074
Stand 31.12.2024 0 58.942 960.954
Buchwert 31.12.2023 90.036 235.090 2.082.862
Buchwert 31.12.2024 250.981 274.978 2.131.542
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in TEUR Sonstige Sachanlagen Summe
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2024 34.597 3.203.070
Zugänge 6.913 253.191
Veränderung Konsolidierungskreis 0 253.653
Abgänge -1.190 -2.156
Veränderung der Rückstellungsbewertung 0 -3.449
Umbuchungen 0 0
Veränderung aus Neubewertung/​ Modifikation IFRS 16 62 5.653
Währungsumrechnung 84 7.900
Stand 31.12.2024 40.467 3.717.864
Abschreibungen/​ Wertminderungen
Stand 01.01.2024 11.372 771.857
Zugänge Abschreibungen 3.019 117.853
Zugänge Wertminderungen 0 152.142
Zuschreibungen 0 -9.778
Veränderung Konsolidierungskreis 0 5
Abgänge -1.048 -1.121
Währungsumrechnung 31 2.312
Stand 31.12.2024 13.374 1.033.270
Buchwert 31.12.2023 23.225 2.431.213
Buchwert 31.12.2024 27.093 2.684.594

Nutzungsrechte für Gebäude und PKW sind in der Position "Sonstige Sachanlagen" enthalten. Weitere Ausführungen zu den Nutzungsrechten sind dem Kapitel 6.16 zu entnehmen. Unter die Kategorie "Veränderung der Rückstellungsbewertung" fällt die Fortentwicklung der aktivierten Rückbaukosten. Die "Veränderung aus Neubewertung/​Modifikation IFRS 16" umfasst Neubewertungen und Modifikationen von aktivierten Nutzungsrechten, insbesondere die Indexierung und sonstige Anpassungen von Pachtverträgen.

Die im Geschäftsjahr erfassten Zuschreibungen werden in den sonstigen Erträgen ausgewiesen.

Von der Position "Sachanlagen" dienen Energieerzeugungsanlagen, Anlagen im Bau sowie sonstige Sachanlagen in Höhe von TEUR 2.150.825 (Vorjahr: TEUR 2.101.065) als Sicherheiten für bestehende Finanzierungen. Es existieren keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen und es wurden keine wesentlichen langfristigen Sachanlagevermögenswerte veräußert.

6.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

TEUR 8.537

Vorjahr: TEUR 8.404

Die assoziierten Unternehmen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt. Die Anteile an diesen sind grundsätzlich nach der Equity-Methode zu bilanzieren.

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in TEUR CHORUS IPP Europe GmbH Gnannenweiler Windnetz GmbH & Co. KG Pexapark AG Sistema Electrico de Conexion Nudo Don Rodrigo 220 KV S.L.
Stand 01.01.2024 0 65 4.228 1.311
Zugang/​Erwerb 0 0 0 0
Übergang zur Vollkonsolidierung 0 0 0 0
Zugerechnetes Periodenergebnis 0 0 -606 0
Stand 31.12.2024 0 65 3.622 1.311
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in TEUR SECCIONADORA ALMODÓVAR RENOVABLES S.L. Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG TokWise OOD Summe
Stand 01.01.2024 0 55 2.745 8.404
Zugang/​Erwerb 890 0 0 890
Übergang zur Vollkonsolidierung 0 -55 0 -55
Zugerechnetes Periodenergebnis 0 0 -97 -703
Stand 31.12.2024 890 0 2.648 8.537

Im Vorjahr haben sich die assoziierten Unternehmen wie folgt entwickelt:

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in TEUR CHORUS IPP Europe GmbH Gnannenweiler Windnetz GmbH & Co. KG Pexapark AG Sistema Electrico de Conexion Nudo Don Rodrigo 220 KV S.L.
Stand 01.01.2023 153 79 5.141 1.311
Zugang/​Erwerb 0 0 0 0
Abgang/​erhaltene Zahlungen -153 0 0 0
Zugerechnetes Periodenergebnis 0 -14 -913 0
Stand 31.12.2023 0 65 4.228 1.311
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in TEUR Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG TokWise OOD Summe
Stand 01.01.2023 0 0 6.684
Zugang/​Erwerb 55 2.745 2.800
Abgang/​erhaltene Zahlungen 0 0 -153
Zugerechnetes Periodenergebnis 0 0 -927
Stand 31.12.2023 55 2.745 8.404

Encavis hält zum Bilanzstichtag sämtliche Anteile an der CHORUS IPP Europe GmbH mit Sitz in Neubiberg. Trotz der Mehrheitsbeteiligung wird die Gesellschaft nicht vollkonsolidiert, sondern als assoziiertes Unternehmen eingestuft, da die Rückflüsse aus dem Investment mehrheitlich einem fremden Dritten über die Verzinsung von Genussrechten zugehen. Nach der vollständigen Veräußerung des Portfolios an Erneuerbare-Energien-Anlagen Ende 2023 wurde der Buchwert der Beteiligung durch Zahlungsmittelzuflüsse aus der Entnahme von Rücklagen vollständig aufgebraucht. Überschießende Zahlungen im Geschäftsjahr 2023 wurden - ebenso wie Zahlungen in künftigen Geschäftsjahren -erfolgswirksam vereinnahmt. Die Gesellschaft soll nach Abwicklung der Restzahlungen im Jahr 2025 liquidiert werden.

Encavis hält zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 20 % der Anteile an der Gnannenweiler Windnetz GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft dient diversen Energieanlagen als Umspannwerk und wird gemeinsam durch diese genutzt. Aufgrund des maßgeblichen Einflusses von Encavis erfolgt eine Abbildung nach der Equity-Methode.

Encavis hält 14 % der Anteile an dem schweizer Unternehmen Pexapark AG. Aufgrund der Anteilshöhe sowie der Mitbestimmungsrechte durch einen Sitz im Verwaltungsrat des Unternehmens wird von einem maßgeblichen Einfluss ausgegangen.

Aufgrund eines Anteilsbesitzes von 38,64 % wird bei der spanischen Sistema Electrico de Conexion Nudo Don Rodrigo 220 KV S.L. von einem maßgeblichen Einfluss ausgegangen. Die Gesellschaft dient verschiedenen Solaranlagen als Umspannwerk und wird gemeinsam von diesen genutzt.

Anfang 2023 erwarb Encavis 49,9 % der Anteile an dem nordrhein-westfälischen Windparkprojekt Bergheim. Die Windenergieanlagen befanden sich bis zur Jahresmitte 2024 im Bau. Die restlichen Anteile wurden im Anschluss an die Inbetriebnahme übernommen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte auch der Übergang zur Vollkonsolidierung der Gesellschaft.

Im Oktober 2023 hat Encavis 18 % der Anteile an dem bulgarischen Startup TokWise OOD erworben. Das Unternehmen setzt künstliche Intelligenz für die Teilnehmer an den Energiemärkten ein. Aufgrund des maßgeblichen Einflusses von Encavis und des strategischen Interesses an der Beteiligung wird diese als assoziiertes Unternehmen abgebildet.

Mit Erwerb der spanischen Almodóvar Gesellschaften im Juli 2024 wurden auch Anteile an dem zugehörigen Umspannwerk SECCIONADORA ALMODÓVAR RENOVABLES S.L. mit Sitz in Málaga übernommen (TEUR 584). Die Anteile wurden im Geschäftsjahr durch eine Kapitaleinlage weiter erhöht (TEUR 306). In Summe besitzt Encavis 38,2 % der Anteile, weshalb von einem maßgeblichen Einfluss auszugehen ist. Neben der Kapitaleinlage wurden in 2024 auch Ausleihungen an das assoziierte Unternehmen ausgereicht (TEUR 320).

Quantitative Angaben zu den unterhaltenen Geschäftsbeziehungen können Abschnitt 11 des Anhangs entnommen werden.

6.5 Finanzanlagen

TEUR 3.197

Vorjahr: TEUR 10.598

Die Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR Beteiligungen Wertpapiere Ausleihungen an assoziierte Unternehmen Sonstige Ausleihungen Summe
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 954 2.234 0 538 3.726
Zugänge/​Erwerbe 0 0 7.413 4 7.417
Abgänge/​Auszahlungen 0 -34 0 -4 -38
Veränderung Fair-Value-Bewertung/​ECL -320 -2 -185 0 -507
Stand 31.12.2023 634 2.199 7.228 538 10.598
Abschreibungen
Stand 01.01.2023 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2023 0 0 0 0 0
Buchwert 31.12.2023 634 2.199 7.228 538 10.598
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2024 634 2.199 7.228 538 10.598
Zugänge/​Erwerbe 0 0 556 89 644
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 98 98
Abgänge/​Auszahlungen -56 -642 0 -6 -704
Übergangsbilanzierung zur Vollkonsolidierung 0 0 -7.649 0 -7.649
Veränderung Fair-Value-Bewertung/​ECL -53 86 177 0 210
Stand 31.12.2024 525 1.642 312 718 3.197
Abschreibungen
Stand 01.01.2024 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2024 0 0 0 0 0
Buchwert 31.12.2023 634 2.199 7.228 538 10.598
Buchwert 31.12.2024 525 1.642 312 718 3.197

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte im Encavis-Konzern teilen sich in Beteiligungen und Wertpapiere auf. Die Beteiligungen beinhalten zum 31. Dezember 2024 diverse Kapitalbeteiligungen von insgesamt TEUR 207 (Vorjahr: TEUR 263). Zu diesen gehören Investitionen in nicht börsennotierte Aktien, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Daneben zählen auch die Anteile an der CHORUS Infrastructure Fund S.A. SICAV-SIF in Höhe von TEUR 318 (Vorjahr: TEUR 371) zu den Beteiligungen.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten Genussrechte an der CHORUS IPP Europe GmbH, Neubiberg, in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr: TEUR 950). Die Genussrechte gehören dem Geschäftssegment Asset Management an. Im Geschäftsjahr 2024 hat Encavis TEUR 642 aus diesen Genussrechten vereinnahmt. Die restlichen Zuflüsse werden im Jahr 2025 erwartet. Zudem enthalten diese Wertpapiere einen Geldmarktfonds der spanischen Genia Extremadura Solar S.L.U. (TEUR 1.291), welcher als Garantie für alle Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag der Gesellschaft dient.

Zum Bilanzstichtag beabsichtigt Encavis keine Veräußerung dieser Finanzinvestitionen.

Gehaltene Genussrechte, Fondsanteile sowie Beteiligungen werden nach IFRS 9 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL) eingestuft. Sie erfüllen die Kriterien einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht, da die Zahlungsströme hieraus nicht nur Zins- und Tilgungsleistungen darstellen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Nettogewinne aus Zeitwertänderungen dieser Investitionen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: Nettoverluste in Höhe von TEUR 322) im Konzernergebnis erfasst. Hiervon werden TEUR 86 (Vorjahr: TEUR 35) in den Finanzerträgen und TEUR -53 (Vorjahr: TEUR -357) in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Die Finanzanlagen enthielten im Vorjahr Ausleihungen an assoziierte Unternehmen in Höhe von TEUR 7.000, welche sich auf das damals noch nicht konsolidierte Windparkprojekt Bergheim bezogen. Diese Ausleihungen nebst Zinsen wurden im Zuge der Vollkonsolidierung umklassifiziert. Außerdem sind sonstige Ausleihungen in Höhe von TEUR 718 (Vorjahr: TEUR 538) enthalten, welche im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der Stern Energy S.p.A. herrühren. In diesen Positionen werden auch zugehörige gestundete Zinsen ausgewiesen.

Der Konzern schätzt die Ausfallrisiken für begebene Ausleihungen prinzipiell unverändert seit dem Erstansatz als gering ein, weshalb für diese Positionen eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 191) gebildet wurde.

6.6 Sonstige Forderungen (langfristig)

TEUR 36.549

Vorjahr: TEUR 38.280

Die Position setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2024 2023
Derivative Finanzinstrumente 18.617 25.566
davon Buchwerte der Derivate mit positiven beizulegenden Zeitwerten (langfristiger Teil) 12.504 22.603
davon langfristige PPAs 6.113 2.963
Sonstige langfristige Forderungen 17.932 12.714
Gesamt 36.549 38.280

Der Rückgang der Buchwerte der Derivate mit positiven beizulegenden Zeitwerten ist im Wesentlichen auf die Entwicklung der zugrunde liegenden Zinskurven zurückzuführen.

In den sonstigen langfristigen Forderungen sind Kautionen in Höhe von TEUR 3.845 (Vorjahr: TEUR 2.855) erfasst. Zudem beinhaltet die Position TEUR 2.646 (Vorjahr: TEUR 2.395) an Contract Assets im Sinne des IFRS 15. Zum 31. Dezember 2024 enthalten die sonstigen langfristigen Forderungen auch Erstattungsansprüche aus der Rückabwicklung der in 2023 erworbenen Solarprojekte aus der Chiltern Pipeline (TEUR 3.500).

6.7 Latente Steuern

TEUR 12.491 /​ TEUR 122.643

Vorjahr: TEUR 9.099 /​ TEUR 139.541

Die Bildung latenter Steuern im Konzern erfolgt für die ausländischen Gesellschaften grundsätzlich mit dem individuellen Steuersatz der jeweiligen Gesellschaft. Für die deutschen Gesellschaften wurden für die Berechnung der latenten Steuern gewichtete Steuersätze zugrunde gelegt, um den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen innerhalb Deutschlands gerecht zu werden. Der erwartete Konzernsteuersatz beträgt 29,03 % (Vorjahr: 29,01 %) und entspricht dem Steuersatz der Konzernmuttergesellschaft Encavis AG, bestehend aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Körperschaftsteuersatz sowie einem Gewerbesteuersatz von 13,20 % (Vorjahr: 13,18 %). Die Veränderung des Steuersatzes der Encavis AG beziehungsweise des Konzernsteuersatzes beruht auf einer geringfügigen Veränderung des Zerlegungsmaßstabs und/​oder einer Veränderung des Gewerbesteuerhebesatzes einer der hebeberechtigten Gemeinden des Organkreises.

Die vorläufigen Verlustvorträge für den Konzern belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 118.114 Körperschaftsteuer (Vorjahr: TEUR 84.250) und TEUR 57.643 deutsche Gewerbesteuer (Vorjahr: TEUR 49.840). Hiervon können Beträge in Höhe von TEUR 44.804 Körperschaftsteuer (Vorjahr: TEUR 30.073) sowie TEUR 32.708 deutsche Gewerbesteuer (Vorjahr: TEUR 19.600) voraussichtlich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Der Anstieg der steuerlichen Verlustvorträge geht einher mit einem insgesamt gesunkenen Konzernergebnis. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Encavis AG im Jahr 2024 und die damit einhergehende mittelbare Veränderung der Eigentumsverhältnisse an allen direkten und indirekten Tochtergesellschaften der Encavis AG führt nur in einem untergeordneten Umfang zum Wegfall von Verlustvorträgen.

Die Zinsvorträge belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf insgesamt TEUR 79.739 (Vorjahr: TEUR 40.748). Die Nutzung der Zinsvorträge ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach schwer prognostizierbar. Trotzdem wurden Zinsvorträge in Höhe von TEUR 35.305 (Vorjahr: TEUR 25.623) als werthaltig angesehen, da diesen ausreichend hohe Überhänge von passiven latenten Steuern gegenüberstehen. Dementsprechend wurden auf diesen Betrag aktive latente Steuern erfasst.

Des Weiteren wurden Überhänge aus aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 19.476 (Vorjahr: TEUR 2.213) auf temporäre Differenzen bei einigen Konzerngesellschaften nicht angesetzt, da die Werthaltigkeit dieser aktiven latenten Steuern innerhalb eines angemessenen Zeitraums voraussichtlich nicht gegeben sein wird.

Die Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei den folgenden Positionen:

Latente Steuern

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31.12.2024 31.12.2023
Aktiv
in TEUR
Passiv
in TEUR
Aktiv
in TEUR
Passiv
in TEUR
Veränderung
Immaterielle Vermögenswerte 2.830 6.390 3.337 9.080 2.182 (Vorjahr: -2.460)
Stromeinspeiseverträge 445 80.777 768 93.490 12.390 (Vorjahr: 10.689)
Energieerzeugungsanlagen 36.786 104.025 48.032 117.141 1.869 (Vorjahr:-16.315)
Aktivierte Rückbauverpflichtungen 752 9.407 557 8.528 -683 (Vorjahr: -559)
Right-of-Use Asset IFRS 16 0 55.049 0 44.223 -10.827 (Vorjahr: 2.619)
Derivate mit positiven beizulegenden Zeitwerten 746 3.506 1.408 2.947 -1.220 (Vorjahr: 6.370)
Sonstige Aktiva 12.643 7.339 8.732 8.042 4.613 (Vorjahr: -3.767)
Passivierte Rückbauverpflichtungen 12.850 580 11.371 444 1.344 (Vorjahr: 1.246)
Finanzielle Verbindlichkeiten 11.030 12.500 4.346 2.915 -2.901 (Vorjahr: -11.161)
Passivierte Leasingverbindlichkeit IFRS 16 62.468 0 52.587 0 9.881 (Vorjahr: 3.027)
Sonstige Passiva 1.625 1.089 2.190 975 -679 (Vorjahr: -529)
Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge 28.335 0 24.015 0 4.321 (Vorjahr: 764)
Zwischensumme 170.510 280.662 157.343 287.785
Saldierung -158.019 -158.019 -148.244 -148.244
Gesamt 12.491 122.643 9.099 139.541 20.290 (Vorjahr: -10.078)
davon erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) erfasst -115 (Vorjahr: -8.545)
davon erfolgsneutral aus Währungsumrechnung 185 (Vorjahr: -624)
davon Veräußerungen von Tochterunternehmen 0 (Vorjahr: 3.360)
Erfolgswirksame Veränderung 2024 20.360 (Vorjahr: -4.269)

Von den aktiven latenten Steuern entfällt ein Betrag in Höhe von TEUR 11.392 (Vorjahr: TEUR 3.838) auf Gesellschaften, die entweder im Jahr 2023 oder im Jahr 2024 steuerliche Verluste erzielt haben. Trotz der Verluste der Vergangenheit werden diese aktiven latenten Steuern aufgrund der als positiv eingeschätzten Ertragsaussichten der jeweiligen Gesellschaften als werthaltig betrachtet und wurden dementsprechend aktiviert.

Auf die langfristigen Vermögenswerte und Schulden entfallen aktive latente Steuern von TEUR 87.255 (Vorjahr: TEUR 132.610) und passive latente Steuern von TEUR 273.209 (Vorjahr: TEUR 290.753). Auf die kurzfristigen Vermögenswerte und Schulden entfallen aktive latente Steuern von TEUR 83.255 (Vorjahr: TEUR 11.077) und passive latente Steuern von TEUR 7.453 (Vorjahr: TEUR 8.097).

Auf zu versteuernde temporäre Differenzen von TEUR 14.062 (Vorjahr: TEUR 13.599) im Zusammenhang mit Anteilen an Konzerngesellschaften werden keine latenten Steuern gebildet, da die Umkehrung vom Konzern gesteuert werden kann und da zum Bilanzstichtag keine hinreichend konkreten Veräußerungen in absehbarer Zeit vorgesehen sind.

6.8 Vorräte

TEUR 6.902

Vorjahr: TEUR 5.312

Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um Waren und Ersatzteile.

6.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

TEUR 74.195

Vorjahr: TEUR 76.614

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in TEUR 2024 2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 74.628 77.064
Wertberichtigungen -433 -449
Nettoausweis 74.195 76.614

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von staatlichen oder privaten Abnehmern oder sonstigen Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter oder erbrachte Dienstleistungen. Im Allgemeinen sind sie je nach Land innerhalb von dreißig bis sechzig Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind bei Encavis nicht enthalten. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden des Konzerns und der Berechnung der Wertberichtigung sowie anderen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, sind in Anhang 8 unter dem Abschnitt Kreditrisiken enthalten. Die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich über den Jahresverlauf von TEUR 449 auf TEUR 433 verringert. Vereinbarungen zum Übertrag von Forderungen (Factoring) hat Encavis derzeit nicht getroffen.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden TEUR 74.628 (Vorjahr: TEUR 77.064) als Sicherheiten gestellt. Hierbei handelt es sich um die Abtretung des Anspruchs auf Vergütung aus der Stromeinspeisung der jeweiligen Netzgesellschaft und um die Abtretung von Zahlungs- und Vergütungsansprüchen gegen Dritte aus etwaigen Direktvermarktungsverträgen.

6.10 Übrige kurzfristige Vermögenswerte

TEUR 110.751

Vorjahr: TEUR 81.638

Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2024 2023
Nicht finanzielle Vermögenswerte 19.375 19.476
Forderungen aus Ertragsteuern 22.420 14.277
Sonstige kurzfristige Forderungen 68.957 47.885
davon Contract Assets 13.245 8.770
davon Buchwerte der Derivate mit positiven beizulegenden Zeitwerten (kurzfristiger Teil) 4.481 9.707
davon kurzfristige PPAs 580 2.902
Gesamt 110.751 81.638

Die nicht finanziellen Vermögenswerte umfassen überwiegend Umsatzsteuerforderungen.

Die Forderungen aus Ertragsteuern entfallen in Höhe von TEUR 17.468 (Vorjahr: TEUR 11.657) auf Körperschaftsteuerforderungen, in Höhe von TEUR 2.926 (Vorjahr: TEUR 810) auf Gewerbesteuerforderungen und in Höhe von TEUR 2.025 (Vorjahr: TEUR 1.810) auf Kapitalertragsteuerforderungen.

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Forderungen setzen sich im Wesentlichen aus den Forderungen aus dem Erwerb zweier sich im Bau befindlicher Windparks in Höhe von TEUR 25.843 zusammen. Zudem ist der kurzfristige Teil der Buchwerte der Derivate mit positiven beizulegenden Zeitwerten von TEUR 4.481 (Vorjahr: TEUR 9.707) und der Teil der kurzfristigen PPAs von TEUR 580 (Vorjahr: TEUR 2.902) enthalten. Zusätzlich umfassen sie diverse sonstige Vermögenswerte und Forderungen. Auf die hier enthaltenen finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wurden entsprechende Wertminderungen in Höhe von TEUR 616 (Vorjahr: TEUR 256) gebildet. Da der Konzern die Ausfallrisiken für diese Positionen unverändert seit dem Erstansatz als gering einschätzt, wurde eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle gebildet.

Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Forderungen setzen sich im Wesentlichen aus der Bilanzierung der in Arbeit befindlichen Aufträge (Contract Assets) aus dem Service Bereich in Höhe von TEUR 12.748 (Vorjahr: TEUR 7.849) und dem Asset Management in Höhe von TEUR 497 (Vorjahr: TEUR 921) zusammen.

6.11 Liquide Mittel

TEUR 477.552

Vorjahr: TEUR 375.639

Die Position "Liquide Mittel" setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2024 2023
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 375.216 308.996
davon Kontokorrentkredite 3.520 3.032
davon Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung 371696 305.964
Liquide Mittel mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung 102.336 66.642
Gesamt 477.552 375.639

Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solar- und Windparks als Sicherheiten dienen und nur in Absprache mit den kreditgebenden Banken verwendet werden können (TEUR 76.782; Vorjahr: TEUR 48.602), sowie in geringerem Umfang verfügungsbeschränkte liquide Mittel (TEUR 25.554; Vorjahr: TEUR 18.040).

6.12 Eigenkapital

TEUR 775.090

Vorjahr: TEUR 1.186.929

Die Entwicklung des Postens "Eigenkapital" wird im Rahmen der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das voll eingezahlte Grundkapital der Encavis AG in Höhe von TEUR 161.723 (Vorjahr: TEUR 161.030) ist am 31. Dezember 2024 eingeteilt in 161.722.524 (Vorjahr: 160.030.176) auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert und mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Genehmigtes Kapital 2021

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Mai 2021 wurde das Genehmigte Kapital 2017 vollständig aufgehoben und neues Genehmigtes Kapital 2021 geschaffen. So ist der Vorstand im Wege der Satzungsänderung (vergleiche § 6 der Satzung), eingetragen im Handelsregister am 4. Juni 2021, ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2026 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 27.687.446,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage und/​oder Sacheinlage zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2021").

Nach teilweiser Ausnutzung der vorgenannten Ermächtigung durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 - nicht jedoch in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 - beträgt das Genehmigte Kapital 2021 zum 31. Dezember 2024 unverändert EUR 25.197.269,00.

Bedingtes Kapital 2020

Das Grundkapital ist weiter um bis zu EUR 14.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 14.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2020"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungsrechten oder Optionsrechten, die den von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren 100%igen Beteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 bis zum 12. Mai 2025 auszugebenden Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen die "Schuldverschreibungen") beigefügt sind, von ihrem Wandlungsbeziehungsweise Optionsrecht Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber beziehungsweise Gläubiger der von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren 100%igen Beteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 bis zum 12. Mai 2025 auszugebenden Schuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen.

Das Bedingte Kapital 2020 wurde am 19. Juni 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 63197) eingetragen und ist zum 31. Dezember 2024 in Höhe von insgesamt EUR 692.348 ausgenutzt worden: Das Grundkapital ist zum 31. Dezember 2024 daher nunmehr noch um bis zu EUR 13.307.652,00 durch Ausgabe von bis zu 13.307.652 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht.

Kapitalrücklage

Die Veränderung der Kapitalrücklage ist Im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr erfolgte anteilige Wandlung der 2021 aufgelegten Hybrid-Wandelanleihe (TEUR 11.908) zurückzuführen. In Vorperioden im Anteil der Hybridkapitalgeber verrechnete Emissionskosten wurden im Zuge der Umklassifizierung der Hybrid-Wandelanleihe in das Fremdkapital erfolgsneutral in der Kapitalrücklage verrechnet (TEUR -4.278). Zudem wurden im Geschäftsjahr angefallenen Emissionskosten (TEUR -4; Vorjahr: TEUR -4) erfolgsneutral in der Kapitalrücklage verrechnet.

Sonstige Rücklagen

Der Währungsausgleichsposten in Höhe von TEUR 596 (Vorjahr: TEUR 414) betrifft zum Bilanzstichtag im Wesentlichen die Währungsumrechnung von britischem Pfund sowie dänischer, schwedischer und norwegischer Krone in Euro aus den jeweiligen Tochtergesellschaften.

Neben der Währungsrücklage enthalten die sonstigen Rücklagen weiterhin die Hedge-Rücklage (inklusive korrespondierender latenter Steuereffekte) in Höhe von TEUR 14.392 (Vorjahr: TEUR 13.826) sowie Kosten der Sicherungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr: TEUR -27). Aus der Hedge-Rücklage wurden im Geschäftsjahr TEUR 1.693 in das Konzernergebnis umklassifiziert.

Die Hedge-Rücklage umfasst Gewinne oder Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges, die aufgrund von Änderungen im beizulegenden Zeitwert der Sicherungsgeschäfte entstanden sind. Der kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsgeschäfte, der in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften erfasst wurde, wird nur in das Konzernergebnis überführt, wenn das gesicherte Grundgeschäft das Konzernergebnis berührt. In der Berichtsperiode wurde ein kumulierter Ertrag aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten in Höhe von TEUR 12.627 (Vorjahr: Verlust in Höhe von TEUR 3.730) in das Konzernergebnis überführt.

Konzernbilanzverlust /​ -gewinn

Der Konzernbilanzverlust /​ -gewinn ergibt sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Konzernergebnis nach Anteilen Dritter -177.723 53.329
Gewinnvortrag 132.843 78.309
Sonstige direkt im Eigenkapital erfasste Posten 1.178 1.204
Konzernbilanzverlust /​ -gewinn -43.703 132.843

In der ordentlichen Hauptversammlung der Encavis AG am 5. Juni 2024 wurde beschlossen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2023 auszuschütten.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von TEUR 8.797 (Vorjahr: TEUR 7.016) betreffen im Wesentlichen die folgenden Gesellschaften: die im Geschäftsjahr 2023 gegründete Encavis Energieversorger I GmbH, die dänische N0rhede-Hjortmose Vindkraft I/​S, die beiden italienischen Solarparks DE Stern 11 und DE Stern 14, den niederländischen Solarpark Zierikzee, den italienischen Windpark Vitalba, sowie die schwedischen Solarparks Varberg Norra und UK Sol sowie die zugehörige norwegische Zwischenholding EnSol Nordic. Der Anteil erhöhte sich im Geschäftsjahr insbesondere durch die in die Encavis Energieversorger I GmbH geleisteten Kapitaleinagen, gegenläufig wirkten sich die Erfassung von Entnahmen und Ergebnisanteilen aus.

Anteil der Hybridkapitalgeber

Am 24. November 2021 hat die Encavis AG eine zeitlich unbefristete, nachrangige Anleihe zu 100 % ihres Nennwerts erfolgreich platziert.

Die ausschließlich an institutionelle Investoren ausgegebene Hybrid-Wandelanleihe ist von der Encavis AG nachrangig garantiert. Emittentin ist die 100%ige niederländische Finanzierungstochter Encavis Finance B.V. mit Sitz in Rotterdam, Niederlande. Ausgabe- und Valutatag der Hybrid-Wandelanleihe war der 24. November 2021. Die Notierungsaufnahme des Hybrid-Wandlers im Frankfurter Open Market mit einer Stückelung von je TEUR 100 ist innerhalb eines Monats ab Abwicklungstag erfolgt.

Für die Rückzahlung der Hybrid-Wandelanleihe war bei Emission kein fester Termin bestimmt. Die Hybrid-Wandelanleihe war für die Investoren optional bis zum zehnten Handelstag vor dem 24. November 2027 als erstem Zinsanpassungstag mit wenigen zeitlichen Ausnahmen jederzeit in Stammaktien wandelbar. Der anfängliche Wandlungspreis wurde mit EUR 22,0643 festgelegt, einer Prämie von 35,0 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien auf Xetra zwischen Beginn und Abschluss der Platzierung. Der Wandlungspreis wird bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie beispielsweise Zahlung einer Dividende durch die Encavis AG oder einer Kapitalerhöhung angepasst.

Ab dem Abwicklungstag betrug der Kupon der Hybrid-Wandelanleihe 1,875 % pro Jahr. Der Zins ist halbjährlich nachträglich zahlbar. Die Encavis AG kann sich vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen entscheiden, jegliche zeitlich festgesetzte vollständige oder teilweise Auszahlung der Zinsen zu verschieben. Eine derartige Nichtzahlung von Zinsen stellt keinen Verzugsfall und auch keine anderweitige Pflichtverletzung dar.

Am 24. April 2024 unterbreitete die Elbe BidCo AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautenden Stückaktien der Encavis AG. Gemäß den Emissionsbedingungen der Hybrid-Wandelanleihe erhielten die Investoren das zeitlich begrenzte Recht, ab diesem Tag bis zum 29. Mai 2024 auf das Erreichen der Angebotsschwelle bedingte Wandlungserklärungen abzugeben. Diese bedingten Wandlungserklärungen werden im Falle des Erreichens der Angebotsschwelle automatisch zu einer verpflichtenden Wandlungserklärung, unter der die Wandlung in Aktien der Encavis AG zu einem vom Kalkulationsagenten zu bestimmenden angepassten Wandlungspreis erfolgt. Investoren mit einem Nominalbetrag von in Summe EUR 12.600.000 reichten bedingte Wandlungserklärungen ein.

Am 4. Juni 2024 wurde das Erreichen der Angebotsschwelle unter dem Übernahmeangebot bekanntgegeben. Die bedingten Wandlungserklärungen für einen Nominalbetrag von EUR 12.600.000 wurde damit verpflichtend. Der Kalkulationsagent ermittelte auf Basis der Regelungen in den Emissionsbedingungen einen angepassten Wandlungspreis von EUR 18,1989. Der Wandlungstag war der 5. Juni 2024. Zu diesem Tag reduzierte sich der Nominalbetrag der Hybrid-Wandelanleihe von EUR 250.000.000 auf EUR 237.400.000. Unter den Wandlungserklärungen waren 692.348 neue Aktien der Encavis AG an die Investoren zu liefern. Die Lieferung erfolgte fristgerecht bis zum 10. Juni 2024.

Mit Eintritt des Kontrollwechsels durch den Vollzug der Übernahme der Encavis AG durch die Elbe BidCo AG am 4. Dezember 2024 stand der Encavis Finance B.V. ein einseitiges Sonderkündigungsrecht über die vollständige Rückzahlung der Hybrid-Wandelanleihe zum Nominalwert zu. Dieses hat die Encavis Finance B.V. am Tag des Kontrollwechsels ausgeübt und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fristen den 15. Januar 2025 zum Rückzahlungstag erklärt. Auf Basis der in den Emissionsbedingungen geregelten Fristen endete der Wandlungszeitraum für die Investoren am 30. Dezember 2024. Eine Wandlung der Hybrid-Wandelanleihe ist seit dem 31. Dezember 2024 ausgeschlossen.

Aufgrund des eingetretenen Kontrollwechsels erhielten die Investoren das Recht, die Hybrid-Wandelanleihe vom 4. Dezember 2024 bis zum 30. Dezember 2024 zum angepassten Wandlungspreis von EUR 18,1989 zu wandeln. Keiner der Investoren machte von diesem Recht Gebrauch. Der ausstehende Nominalbetrag der Hybrid-Wandelanleihe beträgt damit zum 31. Dezember 2024 EUR 237.400.000.

Die Encavis Finance B.V. hat diesen Nominalbetrag zusammen mit den bis zum Rückzahlungstag aufgelaufenen Zinsen in Höhe von EUR 639.413,16 am 15. Januar 2025 an die Investoren geleistet und die Hybrid-Wandelanleihe hörte an diesem Tag auf zu existieren.

Da für die Encavis AG bei Emission keine vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung des Nominalbetrags oder zur Zahlung des Zinses an die Investoren der Hybrid-Wandelanleihe bestand, wurde das Instrument im Einklang mit IAS 32 als Eigenkapitalinstrument klassifiziert. Der initial im Eigenkapital erfasste Betrag wurde zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen nach Aussprache des Sonderkündigungsrechts und nach Ablauf des Wandlungszeitraums zum Jahresende 2024 in die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten umgegliedert. Die mit der Begebung der Anleihe verbundenen Kosten in Höhe von TEUR 4.278 wurden im Zuge der Ausbuchung des Hybridkapitals in die Kapitalrücklage des Konzerns umgegliedert.

Im Geschäftsjahr wurden TEUR 4.564 (Vorjahr: TEUR 4.668) an Ergebnisbeitrag für die Hybridkapitalgeber erfasst und TEUR 4.569 (Vorjahr: TEUR 4.688) an diese ausgeschüttet. Zum 31. Dezember 2024 wird im Konzernabschluss kein Hybridkapital mehr ausgewiesen.

Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements ist es, sicherzustellen, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Das langfristige Ziel des Konzerns ist die Steigerung des Unternehmenswerts. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur aktiv unter Berücksichtigung von ökonomischen Rahmenbedingungen. Um die Kapitalstruktur beizubehalten oder anzupassen, kann der Konzern beispielsweise die Dividendenausschüttungen an Aktionäre anpassen, Kapital an die Aktionäre zurückzahlen oder neue Aktien ausgeben. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eine Eigenkapitalquote von 19,75 % (Vorjahr: 33,21 %). Der Rückgang ist in erster Linie durch die Umklassifizierung der Hybrid-Wandelanleihe in die Verbindlichkeiten sowie die Erfassung des negativen Periodenergebnisses begründet.

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Eigenkapital, die Eigenkapitalquote und den Bestand an Zahlungsmitteln.

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31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapital in TEUR 775.090 1.186.929
Eigenkapitalquote in % 19,75 33,21
Liquide Mittel in TEUR 477.552 375.639

6.13 Anteilsbasierte Vergütung
Virtuelle Aktienoptionsprogramme 2017 ff. (AOP 2017 bis AOP 2024)

Das AOP 2017 ist ein Programm, das vom Rahmen und von der Zielsetzung her als eine jährlich wiederkehrende, langfristige Vergütungskomponente angelegt ist, die auf die Gesamtperformance der Encavis-Aktie bezogen ist. Die Programme der Folgejahre wurden daran angelehnt mit analogen Bedingungen aufgelegt. Ein vom Aufsichtsrat festgelegter Zuteilungsbetrag wird in virtuelle Aktienoptionen, sogenannte Share Appreciation Rights (SAR), umgerechnet, das Programm gilt also als "cash-settled". Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger im Encavis-Konzern.

Ziel des AOP 2017 ff. ist es, eine langfristige Bindung der Vorstandsmitglieder und Führungskräfte an die Encavis AG sicherzustellen. Die SAR können erstmals nach einer Wartezeit von drei Jahren ab dem 1. Juli des jeweiligen Ausgabejahres ausgeübt werden. Danach können sie zu halbjährlichen Ausübungszeitpunkten innerhalb von zwei Jahren nach der dreijährigen Wartezeit ausgeübt werden. Voraussetzung für die Ausübung eines SAR ist, dass das Erfolgsziel erreicht wurde. Zur Erreichung des Erfolgsziels muss die Gesamtperformance der Encavis-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des SAR, gemessen in Form des zwischenzeitlichen Kursanstiegs sowie der seit Ausgabe der SAR gezahlten Dividenden, den Basispreis um mindestens 30 % übersteigen ("Ausübungshürde"). Der Basispreis entspricht dem arithmetischen Mittel der Tagesschlusskurse des Performanceindex der Encavis-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) im Halbjahr vor Inkrafttreten des Plans. Jedes zugeteilte SAR gewährt Anspruch auf die Zahlung der Differenz zwischen Ausübungspreis und Basispreis. Der Auszahlungsbetrag beträgt maximal das Dreifache der Differenz zwischen Ausübungshürde und Basispreis. Falls ein Vorstandsmitglied oder ein Angestellter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt oder aus einem wichtigen Grund gekündigt wird, verfallen die zugeteilten SAR gemäß den Planregeln ganz oder teilweise.

Alle Optionsberechtigten hatten mit Wirksamwerden der Übernahme durch das KKR-geführte Konsortium im Dezember 2024 die Möglichkeit, ihre Optionen vorzeitig und ohne Einhaltung der jeweiligen Wartezeiten und ungeachtet der jeweiligen Ausübungshürden unverzüglich auszuüben. In diesem Zuge wurde ein Großteil der ausstehenden Optionen aller Tranchen ausgeübt und noch vor dem Jahresende an die Begünstigten ausgezahlt.

Die Schuld für die SAR wird zum Zuteilungsdatum sowie zu allen nachfolgenden Bilanzstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, bis die SAR ausgeübt wurden oder verfallen sind. Die in den Geschäftsjahren 2017 bis 2023 ausgegebenen SAR wurden auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation bewertet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden nur SAR an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Diese wurden aufgrund der Übernahme durch das KKR-geführte Konsortium zum Jahresende 2024 ausgeglichen.

Details zu den einzelnen AOP können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Aktienoptionsprogramm

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AOP 2020 AOP 2021 AOP 2022
Datum des Inkrafttretens 01.07.2020 01.07.2021 01.07.2022
Zuteilungsdatum Angestellte 07.12.2020 09.12.2021 07.12.2022
Zuteilungsdatum Vorstand 23.09.2020 29.03.2022 16.12.2022
Ursprüngliche Zusage SAR (Stück) 281.249 280.911 219.130
davon an den Vorstand (Stück) 136.362 129032 86000
davon an Angestellte (Stück) 144887 151879 133.130
Bestand 1.1.2024 (Stück) 38.669 214.379 214.442
davon entfallend auf den Vorstand (Stück) 34091 77.957 86.000
im Geschäftsjahr ausgegeben (Stück) 0 0 0
im Geschäftsjahr ausgeübt (Stück) -36.669 -200.938 -207.667
im Geschäftsjahr verfallen (Stück) 0 -5.376 -4
Bestand 31.12.2024 (Stück) 2.000 8.065 6.771
davon entfallend auf den Vorstand (Stück) 0 0 0
Erfasster Personalaufwand im Jahr 2024 (in TEUR) 23 175 556
(Vorjahr) 81 78 264
Buchwert der Schuld per 31.12.2024 (in TEUR) 14 24 26
(Vorjahr) 240 444 280

Aktienoptionsprogramm

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AOP 2023 AOP 2024 Gesamt
Datum des Inkrafttretens 01.07.2023 01.07.2024
Zuteilungsdatum Angestellte 06.11.2023 -
Zuteilungsdatum Vorstand 18.09.2023 23.09.2024
Ursprüngliche Zusage SAR (Stück) 330.542 107.457 1.219.289
davon an den Vorstand (Stück) 136.110 107.457 594.961
davon an Angestellte (Stück) 194.432 0 624.328
Bestand 1.1.2024 (Stück) 330.542 0 798.032
davon entfallend auf den Vorstand (Stück) 136.110 0 334.158
im Geschäftsjahr ausgegeben (Stück) 0 107.457 107.457
im Geschäftsjahr ausgeübt (Stück) -321.514 -107.457 -874.245
im Geschäftsjahr verfallen (Stück) 0 0 -5.380
Bestand 31.12.2024 (Stück) 9.028 0 25.864
davon entfallend auf den Vorstand (Stück) 0 0 0
Erfasster Personalaufwand im Jahr 2024 (in TEUR) 1.354 500 2.608
(Vorjahr) 90 0 512
Buchwert der Schuld per 31.12.2024 (in TEUR) 39 0 103
(Vorjahr) 90 0 1.054

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Großteil der SAR aus dem AOP 2020 ausgeübt. Insgesamt wurden hierfür im Vorjahr TEUR 1.092 ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden nahezu alle ausstehenden SAR aus allen Tranchen ausgeübt. Für das AOP 2020 wurden TEUR 249 ausgezahlt, für das AOP 2021 TEUR 595, für das AOP 2022 TEUR 810 und für das AOP 2023 TEUR 1.405. Zudem wurde das AOP 2024 mit TEUR 500 direkt ausgezahlt. Die zum Jahresende 2024 noch bestehende Schuld in Höhe von TEUR 103 wurde im Januar 2025 ebenfalls beglichen. Danach bestehen im Konzern keine Verpflichtungen aus dem Aktienoptionsprogramm mehr.

6.14 Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern

TEUR 39.730

Vorjahr: TEUR 37.401

Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern setzen sich wie folgt zusammen:

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Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
Abfindungsverpflichtung 19.276 1.505 16.847 2.348
Darlehen (inkl. Zinsen) nicht beherrschender Gesellschafter 18.949 0 17.479 727
Gesamt 38.225 1.505 34.326 3.075

Die Abfindungsverpflichtung erhöhte sich im Wesentlichen durch die Entwicklung der langfristigen Ausschüttungsprognosen der entsprechenden Parkgesellschaften.

6.15 Finanzielle Verbindlichkeiten

TEUR 2.560.649

Vorjahr: TEUR 1.840.827

Die finanziellen Verbindlichkeiten bestehen aus den folgenden Positionen:

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Finanzielle Verbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen 995.547 414.223 907.811 362.044
Gesellschafterdarlehen Elbe BidCo 316.998 452 0 0
Verbindlichkeiten aus Genussrechten 150.000 12.568 150.000 8.519
Verbindlichkeiten Put Option 29.667 0 24.319 0
Verbindlichkeiten aus Listed Notes (Schuldverschreibung) 23.760 2.159 24.754 2.068
Verbindlichkeiten aus PPAs 14.846 12.770 24.627 15.080
Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert 13.668 4.329 6.755 1.849
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 0 249.541 220.848 7.807
Verbindlichkeiten aus Hybridwandelanleihe 0 237.864 0 0
Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen 0 60.617 59.665 616
Verbindlichkeiten aus Inhaberschuldverschreibung 0 20.448 19.828 448
Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 0 1.193 2.595 1.193
Gesamt 1.544.485 1.016.164 1.441.202 399.625

Neben der originären finanziellen Verbindlichkeit sind in den jeweiligen Posten falls vorhanden auch zugehörige Zinsverbindlichkeiten enthalten. Das von der Gothaer Versicherung im November 2014 zur Verfügung gestellte Genussrechtskapital von TEUR 150.000, welches mit 4 % p. a. verzinst wird, wurde aufgrund einer im Januar 2025 unterzeichneten Aufhebungsvereinbarung im selbigen Monat vorzeitig zurückgeführt. Aufgrund von vertraglichen Regelungen stand der Gothaer Versicherung je nach Abhängigkeit der ausschüttbaren Liquidität bei der Gesellschaft CSG IPP GmbH neben der festen Verzinsung zudem eine variable Vergütung zu. Die Verbindlichkeiten aus Put Option sind im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der Stern Energy S.p.A. entstanden.

Die Verbindlichkeiten der Encavis AG aus Schuldscheindarlehen, Namens- und Inhaberschuldverschreibungen wurden im Zuge der Übernahme durch das KKR-geführte Konsortium vollständig in den kurzfristigen Bereich umgegliedert, da diese durch den Kontrollwechsel kündbar wurden oder vor dem Stichtag bereits gekündigt waren.

Ende des Jahres 2024 wurde die vormals im Hybridkapital des Konzerns ausgewiesene Hybrid-Wandelanleihe, welche von der niederländischen Finanzierungsholding Encavis Finance B.V. ausgegeben worden war, in die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten umgegliedert (bestehend aus TEUR 237.400 Nominalbetrag nebst TEUR 464 aufgelaufenen Zinsen). Die Ausweisänderung folgte auf die Aussprache des Sonderkündigungsrechts der Encavis AG und das Erlöschen des Wandlungsrechts der Investoren. Weitere Angaben hierzu können Anhang 6.12 Eigenkapital entnommen werden.

Für ein deutsches Windparkprojekt konnten die Bedingungen aus der Projektfinanzierung erneut aufgrund von Betriebsunterbrechungen wegen Turbinenschäden im Geschäftsjahr nicht eingehalten werden. Da vor Jahresende bereits eine Kündigungsverzichtserklärung der finanzierenden Bank vorlag, wurden die betreffenden Verbindlichkeiten nicht in den kurzfristigen Bereich umgegliedert.

Für drei weitere deutsche Windparkprojekte konnten die Bedingungen aus der Projektfinanzierung aufgrund von Betriebsunterbrechungen wegen Turbinenschäden im Geschäftsjahr ebenfalls nicht eingehalten werden. Da zum Jahresende keine Kündigungsverzichtserklärung der finanzierenden Bank vorlag wurden die betreffenden langfristigen Verbindlichkeiten im kurzfristigen Bereich ausgewiesen (TEUR 27.785). Die Schäden wurden bereits instandgesetzt, sodass zukünftig mit einer Einhaltung der Vorgaben gerechnet wird.

Für zehn niederländische Solarprojekte wurde nach dem Bilanzstichtag ein Covenant Breach für das Jahr 2024 festgestellt, welcher lediglich aus der Verschiebung von Zahlungsflüssen aus der Stromeinspeisung zwischen den Jahren herrührt. Diese Besonderheit liegt in der niederländischen Systematik der Zahlungseingänge der tariflichen Förderung und der Stromabnehmer begründet und ist kein Hinweis auf etwaige Zahlungsprobleme der Projekte. Die finanzierenden Banken hatten in den Vorperioden jeweils bestätigt, dass sie auf ihre Kündigungsrechte verzichten. Die Projekte waren jederzeit zahlungsfähig und insofern zu keinem Zeitpunkt insolvenzgefährdet. Da die betreffenden Darlehen zum Jahresende technisch kündbar gewesen wären, werden die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Projektfinanzierungen als kurzfristig ausgewiesen (Umgliederung in Summe TEUR 62.901). Für zwei weitere Finanzierungen von Solarprojekten konnten die Vorgaben aus den Kreditfinanzierungen ebenfalls nicht eingehalten werden. Die finanzierenden Banken haben hier aber bereits Mitte 2024 angegeben, auf ihre Kündigungsrechte zu verzichten. Bei der erneuten Ermittlung zum Jahresende konnten die Vorgaben eingehalten werden.

Für zwei große spanische Solarprojekte führten die niedrigen beziehungsweise negativen Strompreise am spanischen Strommarkt im Verlauf des Jahres 2024 zu Covenant Breaches für die neu aufgenommenen Kreditfinanzierungen. Für beide Finanzierungen konnte vor dem Stichtag eine Kündigungsverzichtserklärung der finanzierenden Bank eingeholt werden. In der zweiten Jahreshälfte 2024 hat sich der spanische Strommarkt wieder erholt.

Aufgrund von technischen Problemen wurde die Produktion zweier Solarparks in Großbritannien für mehr als 30 Tage unterbrochen, was als Event of Default in den jeweiligen Projektfinanzierungen gilt. Der Sachverhalt befindet sich derzeit in Klärung mit den finanzierenden Banken. Da vor dem Stichtag keine Kündigungsverzichtserklärung vorlag, werden die zugehörigen Verbindlichkeiten vollständig im kurzfristigen Bereich ausgewiesen (umgerechnet TEUR 5.534). Nach Behebung der Probleme wird mit einer Einhaltung der Vorgaben gerechnet.

Für eine Vielzahl an Projektfinanzierungen im Konzern stellt der jeweilige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 die Basis für die Ermittlung der Kennzahlen für das Bankenreporting 2024 dar. Diese befinden sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch in Bearbeitung. Es kann für einige Finanzierungen aber bereits angenommen werden, dass die Vorgaben der Banken nicht eingehalten werden können. Für zwei Solarparks in Großbritannien droht möglicherweise die Herabstufung der zugesicherten Einspeisevergütung durch die Office for Gas and Electricity Markets (Ofgem). Dies könnte in 2025 ein Event of Default der Listed Notes Finanzierung auf Holdingebene zur Folge haben. Für diese wird zum Stichtag eine langfristige finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von umgerechnet TEUR 23.593 ausgewiesen. Da zum Stichtag noch kein Event of Default eingetreten war, erfolgt keine Umgliederung in den kurzfristigen Bereich.

6.16 Leasingverhältnisse

Die Leasingverhältnisse von Encavis umfassen sowohl Mobilien- (zum Beispiel Firmenwagen und sonstige Fahrzeuge, Firmenfahrräder, Kopierer, Kaffeemaschinen) als auch Immobilienleasing (zum Beispiel Büroflächen, Grundstücke, Energieerzeugungsanlagen). Die feste Grundlaufzeit der Verträge inklusive ausgeübter Optionen beträgt für Firmenfahrräder drei Jahre, für Kaffeemaschinen ein bis fünf Jahre, für Kopierer fünf Jahre, für Firmenwagen und sonstige Fahrzeuge drei bis sechs Jahre, für Grundstücke zwischen 9 und 43 Jahren, für Gebäude zwischen einem Jahr und 29 Jahren und für Energieerzeugungsanlagen zwischen 18 und 22 Jahren.

Eine Reihe der Leasingverträge beinhalten Kündigungs- und Verlängerungsoptionen zur Gewährleistung einer maximalen Flexibilität im Rahmen der Nutzung der zugrunde liegenden Vermögenswerte. Encavis beurteilt nach eigenem Ermessen durch die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, die einen ökonomischen Anreiz für die Ausübung bieten, ob sie als hinreichend wahrscheinlich einzuschätzen ist. Laufzeitänderungen aus Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Ausübung hinreichend sicher ist. Im Falle nachträglich eintretender wesentlicher Ereignisse oder Änderungen der Umstände, die eine Auswirkung auf die Beurteilung haben, erfolgt eine Neuschätzung der Laufzeit, sofern Encavis die Kontrolle hierfür obliegt. Verlängerungsoptionen sind insbesondere im Rahmen von Pachtverträgen bei Encavis ein wesentlicher Bestandteil. Diese wurden zum großen Teil bei der Ermittlung der Laufzeit der Leasingverhältnisse berücksichtigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die geplante Betriebsdauer der darauf errichteten Energieerzeugungsanlagen häufig über die Grundmietzeit hinausgeht und eine Optionsausübung daher ökonomisch sinnvoll ist.

Im Rahmen der geleasten Energieerzeugungsanlagen besitzt der Encavis-Konzern die Option, diese am Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraums zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden diese Kaufoptionen zum Teil gezogen. Bei den weiteren bestehenden Kaufoptionen ist eine Ausübung nicht hinreichend sicher, sodass sie auch im Geschäftsjahr 2024 im Rahmen der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurden.

In vielen Verträgen sind variable Leasingzahlungen enthalten. Einerseits handelt es sich dabei um an Indizes (wie zum Beispiel den Verbraucherpreisindex) gekoppelte Zahlungen. Diese werden in der Leasingverbindlichkeit jeweils in Höhe des aktuell zu zahlenden indexierten Betrags (d. h. ohne Schätzungen der zukünftigen Indexentwicklung) berücksichtigt. Darüber hinaus beinhalten einige Leasingverträge über Grundstücke variable Leasingzahlungen in Abhängigkeit von den vereinnahmten Stromerträgen oder vergleichbaren Ergebnisgrößen. Solche Zahlungskonditionen werden vor allem zur Minimierung der Fixkosten verwendet. Vollständig umsatzabhängige Zahlungen werden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, sondern in der Periode in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der sie anfallen.

Die Leasingobjekte selbst dienen als Sicherheit für den Leasinggeber. Vereinzelt sind im Rahmen der Mietverträge zudem Mietsicherheiten vereinbart. Abgesehen davon enthalten die Verträge keine zusätzlichen Besicherungen. Die Leasingverträge über Energieerzeugungsanlagen sind des Weiteren an die Einhaltung von Covenants geknüpft.

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktivierten Nutzungsrechte pro Anlagenklasse zum 31. Dezember 2024:

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Nutzungsrechte
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Grundstücke 255.743 217.038
Gebäude 10.852 8.075
Energieerzeugungsanlagen 23.824 25.697
PKW und sonstige Fahrzeuge 352 409
Summe 290.771 251.219

Die Zugänge zu den Nutzungsrechten im Geschäftsjahr 2024 betrugen TEUR 51.078 (Vorjahr: TEUR 27.056) und entstanden im Wesentlichen im Rahmen von Unternehmenserwerben (TEUR 38.710). Außerdem sind Zugänge aus neu abgeschlossenen Verträgen oder infolge des Ansatzes von Pachtsachverhalten bei Entwicklungsprojekten bei Auszahlung oder Erreichen von definierten Ansatzkriterien im Entwicklungsprozess (TEUR 12.368) enthalten. Im Geschäftsjahr gab es keine wesentlichen Abgänge von den Nutzungsrechten.

Die Leasingverbindlichkeiten stellen sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

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Leasingverbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Langfristig 229.431 195.567
Kurzfristig 17.965 15.736
Summe 247.396 211.303

Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst:

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In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträge
in TEUR
01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 14.399 13.255
davon für Grundstücke 11.102 10.077
davon für Gebäude 1.161 1049
davon für Energieerzeugungsanlagen 1874 1874
davon für PKW und sonstige Fahrzeuge 263 254
Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten 10.113 8.717
Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen 23 15
Aufwendungen im Zusammenhang mit geringwertigen Leasinggegenständen 752 509
Variable Leasingaufwendungen 536 720
Summe 25.823 23.216

Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse (inklusive variabler Leasingzahlungen und Zahlungen für geringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse) belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt TEUR 22.329 (Vorjahr: TEUR 22.505).

6.17 Rückstellungen

TEUR 77.423

Vorjahr: TEUR 72.484

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Rückstellungen
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 60.039 0 55.352 0
Rückstellungen für Personalkosten 714 8.821 1.203 7.237
Sonstige Rückstellungen 29 7.820 29 8.663
Gesamt 60.782 16.641 56.584 15.900

Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen enthalten die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen eines Vermögenswerts und die Wiederherstellung des Standorts, an dem dieser sich befindet. Bei der Bewertung der Rückbauverpflichtungen gibt es geringe Unsicherheiten, die sich ausschließlich auf die Höhe der Rückstellung beziehen. Dies resultiert daraus, dass die Zeitpunkte des fälligen Rückbaus der Energieerzeugungsanlagen durch die Restlaufzeit der Pachtverträge, die in einer Bandbreite zwischen 8, 25 und 30 Jahren liegt, fest terminiert sind. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Höhe der Rückbaukosten wurde mit einer durchschnittlichen Teuerungsrate von 2 % (Vorjahr: 2 %) gerechnet. Die Rückstellungen werden jährlich aufgezinst. Der Aufwand aus der Aufzinsung beträgt im Geschäftsjahr 2024 TEUR 1.371 (Vorjahr: TEUR 1.325).

Die Rückstellungen für Personalkosten enthalten im Wesentlichen Mitarbeitendenboni und Tantiemen für den Vorstand sowie Aktienoptionen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten eine Vielzahl an dem Betrag nach geringen Einzelsachverhalten. Die korrespondierenden Abflüsse werden überwiegend innerhalb eines Jahres erwartet. Die sonstigen Rückstellungen enthalten zudem Rückstellungen für die Abschöpfungsbeträge, welche im Zusammenhang mit den europaweit implementierten Systemen zur Deckelung der Strompreise erfasst wurden (TEUR 5; Vorjahr: TEUR 829).

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

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Rückstellungsspiegel
in TEUR
Stand 01.01.2024 Verbrauch Zuführungen Änderungen Konsolidierungskreis Aufzinsungen
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 55.352 0 4.892 1.814 1.371
Rückstellungen für Personalkosten 8.440 -8.390 9.535 0 0
Sonstige Rückstellungen 8.692 -6.290 6.325 216 0
Gesamt 72.484 -14.680 20.752 2.030 1.371
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Rückstellungsspiegel
in TEUR
Auflösungen erfolgsneutraler Bewertungseffekt Währungsanpassungen, Umbuchungen Stand 31.12.2024
Rückstellungen für Rückbau Verpflichtungen -75 -3.449 134 60.039
Rückstellungen für Personalkosten -50 0 1 9.536
Sonstige Rückstellungen -1.125 0 30 7.848
Gesamt -1.250 -3.449 165 77.423

6.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

TEUR 42.693

Vorjahr: TEUR 32.060

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Erhaltene Lieferantenrechnungen 37.472 28.205
Abgegrenzte Lieferantenrechnungen 5.221 3.855
Gesamt 42.693 32.060

6.19 Sonstige Verbindlichkeiten

TEUR 58.274

Vorjahr: TEUR 53.009

Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf die folgenden Positionen:

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Sonstige Verbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
Ertragsteuerverbindlichkeiten 0 11.685 0 16.979
Verbindlichkeiten aus Preisobergrenze 0 10.304 0 11.083
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 0 8.004 0 3.714
Passivische Abgrenzung (Zinsvorteil) 869 411 1.342 812
Verbindlichkeiten aus Personal- und Sozialbereich 0 712 0 563
Sonstiges 2.003 24.286 3.008 15.508
Gesamt 2.872 55.402 4.350 48.659

Bei den passivischen Abgrenzungen handelt es sich im Wesentlichen um den Vorteil der subventionierten Darlehen der KfW-Bankengruppe zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz und bei den Verbindlichkeiten aus Preisobergrenze um die Abschöpfungsbeträge welche im Zusammenhang mit den europaweit implementierten Systemen zur Deckelung der Strompreise erfasst wurden. Die Position "Sonstiges" enthält unter anderem Anzahlungen für noch nicht abgeschlossene Projekte im Bereich Service in Höhe von TEUR 10.242 (Vorjahr: TEUR 8.458), die gemäß IFRS 15 als Contract Liabilities zu definieren sind. Zudem sind TEUR 5.571 (Vorjahr: TEUR 2.779) an Refund Liabilities im Sinne des IFRS 15 aus der Abgrenzung von Rückzahlungsverpflichtungen aus der niederländischen Einspeisevergütung enthalten.

Übrige Angaben

7 Segmentberichterstattung

Der Fokus der Geschäftstätigkeit des Encavis-Konzerns hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert und liegt auf dem Betrieb der bestehenden Solar- und Windparks und dem Ausbau des Portfolios. Der Konzern setzt sich aus den berichtspflichtigen Segmenten PV Parks, Service, Windparks und Asset Management sowie dem Bereich Verwaltung zusammen. Zusätzliche Informationen zu erst- und entkonsolidierten Unternehmen können Anhang 4 entnommen werden.

PV Parks

Das Segment PV Parks enthält die englischen, deutschen, französischen, italienischen, niederländischen, spanischen, dänischen und schwedischen Solarparks und etwaige Holdinggesellschaften. Zudem sind die diesem Segment zugeordneten Geschäftsvorfälle der Encavis AG enthalten.

Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die Produktion von Strom. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort, aus langfristigen Abnahmeverträgen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und aus der Erzielung von Marktprämien durch die Direktvermarktung an der Strombörse.

Service

Das Segment Service besteht aus der Encavis Technical Services GmbH und der Stern Energy S.p.A. sowie den weiteren von ihr kontrollierten Servicegesellschaften. Die ebenfalls in diesem Segment enthaltene Encavis Green Energy Supply GmbH erbringt seit Anfang 2024 Dienstleistungen im Bereich der Direktvermarktung für ausgewählte deutsche Solar- und Windparks im Encavis-Konzern. In der BESS Hettstedt Fünfte Energie GmbH wird eine Batteriespeicherlösung in Deutschland entwickelt, welche nicht einem spezifischen Solar- oder Windpark des Konzerns zugeordnet werden kann. Die im Geschäftsjahr 2024 von der Encavis AG erworbene GES 002 B.V., die ebenfalls keinem spezifischen Solaroder Windpark des Konzerns zugeordnet werden kann, befand sich bei Erwerb noch vor Baubeginn und entwickelt eine Batteriespeicherlösung in den Niederlanden. Zudem sind die diesem Segment zugeordneten Geschäftsvorfälle der Encavis AG enthalten.

Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die technische Betriebsführung von konzerneigenen und konzernfremden Solarparks. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus Betriebsführungsentgelten sowie diversen Serviceleistungen für beispielsweise Wartung, Instandhaltung oder Verbesserungsmaßnahmen an Solarparks.

Windparks

Im Segment Windparks sind sämtliche Windparks in Deutschland, Italien, Frankreich, Dänemark, Finnland und Litauen sowie die dazugehörigen Holdinggesellschaften enthalten. Zudem sind die diesem Segment zugeordneten Geschäftsvorfälle der Encavis AG enthalten.

Die wesentliche Geschäftstätigkeit dieses Segments ist die Produktion von Strom. Die in diesem Segment erzielten Umsätze bestehen im Wesentlichen aus den Einspeiseerlösen gegenüber den jeweiligen Versorgern vor Ort oder aus Marktprämien durch die Direktvermarktung an der Strombörse.

Asset Management

Das Segment umfasst die Geschäftsaktivitäten der Encavis Asset Management AG sowie diejenigen Aktivitäten der Encavis GmbH, die das Geschäftsfeld des Asset Managements betreffen, sowie sonstige diesem Geschäftsfeld zugeordnete Gesellschaften.

Die wesentlichen Geschäftstätigkeiten dieses Segments sind kaufmännische Dienstleistungen für das verwaltete Portfolio in Fremdbesitz sowie Beratungsdienstleistungen. Diese umfassen die Auflegung von Fonds für professionelle Anleger und maßgeschneiderte und strukturierte Anlagen für diese Anlegergruppen im Bereich Erneuerbare Energien. Im Anschluss an die Strukturierung stellt Encavis zudem Asset-Management-Dienstleistungen für institutionelle Fonds und andere Anlagevehikel von professionellen Anlegern und den von ihnen gehaltenen operativen Gesellschaften bereit.

Überleitung (Verwaltung)

Die konzernübergreifenden Aktivitäten der Encavis AG und der Encavis GmbH werden im Segment Überleitung (Verwaltung) gesondert dargestellt. Weiterhin sind in diesem Segment die Gesellschaft Encavis Finance B.V. sowie die Encavis Renewables Beteiligungs GmbH, die Encavis Real Estate GmbH, die H&J Energieportfolio Verwaltungs GmbH, die REGIS Treuhand & Verwaltung GmbH für Beteiligungen, die Pexapark AG, die Asset Ocean GmbH, die Encavis Nordbrise Beteiligungs AG & Co. KG, die Encavis Wind Danmark Beteiligungs AG & Co. KG und die Encavis Bridge Financing GmbH enthalten. Die Verwaltung ist in den weiteren Gesellschaften und Konzernfunktionen enthalten.

Die Segmentberichterstattung erfolgt grundsätzlich in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses, angepasst um rein bewertungstechnische, nicht zahlungswirksame Effekte. Der Segmentberichterstattung liegt die interne Berichterstattung nach operativen Kennzahlen zugrunde.

Segmentinterne Geschäftsvorfälle werden zu gleichen Konditionen wie mit fremden Dritten abgeschlossen.

Die folgende Tabelle enthält Informationen über die Geschäftssegmente des Konzerns für die Geschäftsjahre 2024 und 2023:

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in TEUR Windparks PV Parks Service Asset Management
Operative Umsatzerlöse 86.975 255.207 68.291 14.184
(Vorjahreswerte) (99.302) (299.766) (55.006) (28.896)
Sonstige operative Aufwendungen -24.176 -69.529 -30.495 -6.777
(Vorjahreswerte) (-23.000) (-79.118) (-24.759) (-6.319)
Operatives Betriebsergebnis vor Abschreibungen (operatives EBITDA) 59.646 196.041 10.983 -2.028
(Vorjahreswerte) (86.047) (221.698) (6.060) (14.836)
Operative EBITDA-Marge (%) 69% 77% 16% -14%
(Vorjahreswerte) (87%) (74%) (11%) (51%)
Operative Abschreibungen -36.064 -85.700 -1.110 -452
(Vorjahreswerte) (-30.207) (-84.717) (-969) (-4.842)
Operative Wertminderung -12.750 -123.942 0 0
(Vorjahreswerte) (0) (-3.395) (0) (0)
Operatives Betriebsergebnis (operatives EBIT) 10.832 -13.600 9.874 -2.481
(Vorjahreswerte) (55.840) (133.586) (5.090) (9.994)
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in TEUR Summe berichtspflichtiger operativer Segmente Überleitung (Verwaltung) Überleitung (Konsolidierung) Summe
Operative Umsatzerlöse 424.656 3 -23.505 401.154
(Vorjahreswerte) (482.971) (3) (-22.377) (460.596)
Sonstige operative Aufwendungen -130.977 -17.598 26.000 -122.575
(Vorjahreswerte) (-133.195) (-3.290) (24.661) (-111.824)
Operatives Betriebsergebnis vor Abschreibungen (operatives EBITDA) 264.643 -30.067 873 235.449
(Vorjahreswerte) (328.641) (-9.326) (-65) (319.249)
Operative EBITDA-Marge (%) 62% - -4% 59%
(Vorjahreswerte) (68%) - (0%) (69%)
Operative Abschreibungen -123.326 -890 15 -124.201
(Vorjahreswerte) (-120.736) (-854) (15) (-121.576)
Operative Wertminderung -136.692 0 0 -136.692
(Vorjahreswerte) (-3.395) (0) (0) (-3.395)
Operatives Betriebsergebnis (operatives EBIT) 4.625 -30.957 888 -25.444
(Vorjahreswerte) (204.510) (-10.181) (-51) (194.279)

Die Konsolidierung der Umsatzerlöse (TEUR -23.505) entfällt im Wesentlichen auf das Segment Service.

Der zeitliche Ablauf der Erlöserfassung der in der Segmentberichterstattung dargestellten Umsatzerlöse findet im Wesentlichen zeitraumbezogen statt. Für Einzelheiten zur Erlöserfassung wird auf Anhang 5.1 Umsatzerlöse verwiesen.

Die Umsatzerlöse mit Dritten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen operativen Segmente und die Verwaltung:

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Umsatzerlöse nach Segmenten in TEUR Anteil
in %
PV Parks
2024 250.792 62,5
(Vorjahr) (299.757) (65,1)
Windparks
2024 79.760 19,9
(Vorjahr) (99.301) (21,6)
Asset Management
2024 13.447 3,4
(Vorjahr) (27.311) (5,9)
Service
2024 57.153 14,2
(Vorjahr) (34.225) (7,4)
Verwaltung
2024 3 0,0
(Vorjahr) (3) (0,0)
Summe
2024 401.154 100,0
(Vorjahr) (460.596) (100,0)

Seitens des Encavis-Konzerns besteht keine Abhängigkeit von wichtigen Kunden gemäß IFRS 8.34.

Die wesentlichen Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Regionen:

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Umsatzerlöse und langfristige Vermögenswerte nach Regionen Umsatzerlöse
in TEUR
Anteil
in %
Langfristige Vermögenswerte
in TEUR
Anteil
in %
Dänemark
2024 27.584 6,9 237.666 7,7
(Vorjahr) (36.905) (8,0) (227.458) (8,0)
Deutschland
2024 128.090 31,9 1.090.723 35,3
(Vorjahr) (140.232) (30,4) (893.543) (31,2)
Finnland
2024 4.155 1,0 75.749 2,5
(Vorjahr) (4.667) (1,0) (75.909) (2,7)
Frankreich
2024 42.516 10,6 287.638 9,3
(Vorjahr) (43.267) (9,4) (311.832) (10,9)
Großbritannien
2024 34.125 8,5 147.628 4,8
(Vorjahr) (42.635) (9,3) (139.938) (4,9)
Italien
2024 105.495 26,3 348.968 11,3
(Vorjahr) (102.093) (22,2) (380.168) (13,3)
Litauen
2024 5.905 1,5 112.523 3,6
(Vorjahr) (6.097) (1,3) (116.711) (4,1)
Niederlande
2024 18.938 4,7 164.850 5,3
(Vorjahr) (31.667) (6,9) (209.636) (7,3)
Schweden
2024 226 0,1 14.850 0,5
(Vorjahr) (242) (0,1) (12.975) (0,5)
Spanien
2024 34.121 8,5 605.890 19,7
(Vorjahr) (52.792) (11,5) (492.647) (17,2)
Summe
2024 401.154 100,0 3.086.486 100,0
(Vorjahr) (460.596) (100,0) (2.860.819) (100,0)

Die Grundlage der Zuordnung der Umsatzerlöse von externen Kunden ist der Sitz der umsatzgenerierenden Gesellschaft.

Überleitungsrechnung der operativen Kennzahlen auf IFRS:

Die operativen Kennzahlen werden wie folgt auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) übergeleitet:

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in TEUR Anhang 2024 2023
Operative Umsatzerlöse 401.154 460.596
Nicht operative Umsatzerlöse 6.623 9.041
Umsatzerlöse 5.1 407.777 469.637
Sonstige operative Aufwendungen -122.575 -111.824
Sonstige nicht operative Aufwendungen -10.080 -4.663
Sonstige Aufwendungen 5.6 -132.656 -116.487
Bereinigtes operatives EBITDA 235.449 319.249
Sonstige nicht operative Erträge 15.853 9.042
Sonstige nicht operative Aufwendungen -10.080 -4.663
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 247.845 332.670
Operative Abschreibungen -124.201 -121.576
Nicht operative Abschreibungen -40.575 -42.538
Abschreibungen 5.7 -164.776 -164.114
Operative Wertminderungen -136.692 -3.395
Nicht operative Wertminderungen -31.445 -2.095
Wertminderungen 5.7 -168.137 -5.490
Finanzergebnis 5.8 -90.980 -71.490
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -176.048 91.577

Zur Überleitung der Kennzahl "Operative Umsatzerlöse" auf die Umsatzerlöse müssen nicht operative Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 6.623 (Vorjahr: TEUR 9.041), die unter Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen aus nach den Regelungen des Hedge Accounting bilanzierten Power Purchase Agreements zweier spanischer Tochtergesellschaften nicht zahlungswirksam geworden sind, berücksichtigt werden. Im bereinigten operativen EBITDA sind diese Beträge somit nicht mehr enthalten. Zur Überleitung der Kennzahl "Bereinigtes operatives EBIT" auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) müssen zusätzlich zu den in der Überleitungsrechnung genannten Bereinigungen die Abschreibungen und Wertminderungen auf im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte (Stromeinspeiseverträge) und Goodwill in Höhe von TEUR 62.075 (Vorjahr: TEUR 49.514) und die Folgebewertung der aufgedeckten stillen Reserven/​Lasten aus Step-ups für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Sachanlagen in Höhe von TEUR 9.945 (Vorjahr: TEUR -4.881) berücksichtigt werden. Zur Überleitung der Kennzahl "Bereinigtes operatives EBT" auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) müssen zusätzlich zu den in der Überleitungsrechnung genannten sowie den vorstehenden Bereinigungen noch sonstige nicht zahlungswirksame Zinsen und ähnliche Aufwendungen und Erträge (im Wesentlichen aus Effekten aus Währungsumrechnung, Effektivzinsberechnung, Swapbewertung und Zinsaufwand aus subventionierten Darlehen) in Höhe von TEUR 11.443 (Vorjahr: TEUR 7.073) berücksichtigt werden. Zur Überleitung der Kennzahl "Sonstige nicht operative Erträge" auf die sonstigen Erträge müssen die Erträge aus der Auflösung von passivischen Abgrenzungsposten sowie weitere nicht operative Erträge (im Wesentlichen aus Effekten aus Entkonsolidierung, Übergangsbilanzierung zur Vollkonsolidierung, Wertminderungsmodell des IFRS 9 und Fortentwicklung von PPAs) in Höhe von TEUR -15.853 (Vorjahr: TEUR -9.042) berücksichtigt werden. Zur Überleitung der Kennzahl "Sonstige nicht operative Aufwendungen" auf die sonstigen Aufwendungen müssen nicht operative Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Swapbeendigung, Wertminderungsmodell des IFRS 9 und Fortentwicklung von PPAs) in Höhe von TEUR -10.080 (Vorjahr: TEUR -4.663) berücksichtigt werden.

8 Zusätzliche Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorien nach IFRS 9

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Klassen von Finanzinstrumenten
in TEUR
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Bewertungskategorie nach IFRS 9 * Buchwert zum 31.12.2024 (31.12.2023) Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Wertansatz Bilanz nach IAS 28
Finanzielle Vermögenswerte
Langfristige finanzielle Vermögenswerte FVPL 2.167 2.167
(31.12.2023) (2.833) (2.833)
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen n.a. 8.537 8.537
(31.12.2023) (8.404) (8.404)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 74.195 74.195
(31.12.2023) (76.614) (76.614)
Sonstige langfristige Forderungen AC 14.769 14.769
(31.12.2023) (6.748) (6.748)
Sonstige kurzfristige Forderungen AC 45.385 45.385
(31.12.2023) (11.969) (11.969)
Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und sonstige Ausleihungen AC 1.030 1.030
(31.12.2023) (7.765) (7.765)
Liquide Mittel AC 477.552 477.552
(31.12.2023) (375.639) (375.639)
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate mit Hedge Beziehung (Swap) ** FVOCI 13.658 13.658
(31.12.2023) (18.773) (18.773)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) ** FVPL 1.966 1.966
(31.12.2023) (13.538) (13.538)
Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) ** FVOCI 3.376 3.376
(31.12.2023) (2.963) (2.963)
Derivate ohne Hedge Beziehung (PPA ** FVPL 3.251 3.251
(31.12.2023) (2.902) (2.902)
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Klassen von Finanzinstrumenten
in TEUR
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024 (31.12.2023)
Finanzielle Vermögenswerte
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2.167
(31.12.2023) (2.833)
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 8.537
(31.12.2023) (8.404)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 74.195
(31.12.2023) (76.614)
Sonstige langfristige Forderungen 14.769
(31.12.2023) (6.748)
Sonstige kurzfristige Forderungen 45.385
(31.12.2023) (11.969)
Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und sonstige Ausleihungen 1.030
(31.12.2023) (7.765)
Liquide Mittel 477.552
(31.12.2023) (375.639)
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate mit Hedge Beziehung (Swap) ** 13.658
(31.12.2023) (18.773)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) ** 1.966
(31.12.2023) (13.538)
Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) ** 3.376
(31.12.2023) (2.963)
Derivate ohne Hedge Beziehung (PPA ** 3.251
(31.12.2023) (2.902)

* FVPL: Fair Value through P&L (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet); AC: Amortized Cost (finanzielle Vermögenswerte/​Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden); FVOCI: im Rahmen von Sicherungsbeziehungen bewertete derivative Finanzinstrumente (dargestellt in den sonstigen lang- und kurzfristigen Forderungen beziehungsweise den lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten). Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte, die Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und die sonstigen Ausleihungen sind in der Bilanz unter der Position "Finanzanlagen" aggregiert dargestellt. Die finanziellen Verbindlichkeiten wurden hier im Vergleich zur Bilanz in folgenden Kategorien separiert dargestellt: Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten Put Option, Derivate mit Hedge-Beziehung und Derivate ohne Hedge-Beziehung.

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Klassen von Finanzinstrumenten
in
TEUR Bewertungskategorie nach IFRS 9 * Buchwert zum 31.12.2024 (31.12.2023)
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 42.693
(31.12.2023) (32.060)
Finanzverbindlichkeiten AC 2.484.177
(31.12.2023) (1.764.408)
Leasingverbindlichkeiten *** n.a. 247.397
(31.12.2023) (211.303)
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern AC 39.730
(31.12.2023) (37.401)
Verbindlichkeiten Put Option AC 29.667
(31.12.2023) (24.319)
Langfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen FVPL 0
(31.12.2023) (2.595)
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen FVPL 1.193
(31.12.2023) (1.193)
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit Hedge Beziehung (Swap) ** FVOCI 4.847
(31.12.2023) (4.006)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) ** FVPL 11.788
(31.12.2023) (4.598)
Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) ** FVOCI 23.336
(31.12.2023) (37.719)
Derivate ohne Hedge Beziehung (PPA) ** FVPL 4.214
(31.12.2023) (1.988)
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Klassen von Finanzinstrumenten
in
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
TEUR Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Wertansatz Bilanz nach IFRS 16
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42.693
(31.12.2023) (32.060)
Finanzverbindlichkeiten 2.484.177
(31.12.2023) (1.764.408)
Leasingverbindlichkeiten *** 247.397
(31.12.2023) (211.303)
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern 39.730
(31.12.2023) (37.401)
Verbindlichkeiten Put Option 29.667
(31.12.2023) (24.319)
Langfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 0
(31.12.2023) (2.595)
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 1.193
(31.12.2023) (1.193)
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit Hedge Beziehung (Swap) ** 4.847
(31.12.2023) (4.006)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) ** 11.788
(31.12.2023) (4.598)
Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) ** 23.336
(31.12.2023) (37.719)
Derivate ohne Hedge Beziehung (PPA) ** 4.214
(31.12.2023) (1.988)
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Klassen von Finanzinstrumenten
in
TEUR Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024 (31.12.2023)
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42.693
(31.12.2023) (32.060)
Finanzverbindlichkeiten 2.547.222
(31.12.2023) (1.813.668)
Leasingverbindlichkeiten *** -
(31.12.2023) (-)
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern 39.730
(31.12.2023) (37.401)
Verbindlichkeiten Put Option 29.608
(31.12.2023) (24.501)
Langfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 0
(31.12.2023) (2.595)
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 1.193
(31.12.2023) (1.193)
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit Hedge Beziehung (Swap) ** 4.847
(31.12.2023) (4.006)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) ** 11.788
(31.12.2023) (4.598)
Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) ** 23.336
(31.12.2023) (37.719)
Derivate ohne Hedge Beziehung (PPA) ** 4.214
(31.12.2023) (1.988)

** Die Gesamtmarktwerte der Vermögenswerte und Schulden werden in Summe ausgewiesen.
*** Für die Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten der Leasingverbindlichkeiten wurde die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 in Anspruch genommen.

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Klassen von Finanzinstrumenten
in TEUR
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 Bewertungskategorie nach IFRS 9 * Buchwert zum 31.12.2024 (31.12.2023) Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte AC 612.931 612.931
(31.12.2023) (478.735) (478.735)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle FVPL 7.384 7.384
Vermögenswerte (31.12.2023) (19.272) (19.272)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten AC 2.596.267 2.596.267
(31.12.2023) (1.858.189) (1.858.189)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FVPL 17.195 17.195
(31.12.2023) (10.374) (10.374)
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Klassen von Finanzinstrumenten
in TEUR
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 Wertansatz Bilanz nach IFRS 16
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
(31.12.2023)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte (31.12.2023)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(31.12.2023)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(31.12.2023)
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Klassen von Finanzinstrumenten
in TEUR
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024
(31.12.2023)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 612.931
(31.12.2023) (478.735)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle 7.384
Vermögenswerte (31.12.2023) (19.272)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 2.659.253
(31.12.2023) (1.907.630)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 17.195
(31.12.2023) (10.374)

Fair-Value-Hierarchie

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Bewertungsstufen Stufe
31.12.2024 (31.12.2023)
in TEUR
1 2 3
Aktiva
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2.167
(Vorjahr) (2.833)
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Derivate mit Hedge-Beziehung (Swap) * 13.658
(Vorjahr) (18.773)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) * 1.966
(Vorjahr) (13.538)
Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) * 0 3.376
(Vorjahr) ** (0) (2.963)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (PPA) * 0 3.251
(Vorjahr) ** (0) (2.902)
Passiva
Langfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 0
(Vorjahr) (2.595)
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 1.193
(Vorjahr) (1.193)
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Derivate mit Hedge-Beziehung (Swap) * 4.847
(Vorjahr) (4.006)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) * 11.788
(Vorjahr) (4.598)
Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) * 0 23.336
(Vorjahr) ** (0) (37.719)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (PPA) * 0 4.214
(Vorjahr) ** (0) (1.988)

* Die Gesamtmarktwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in Summe ausgewiesen.
** Das Vorjahr wurde angepasst.

Die Bewertung der Zins- und Währungssicherungskontrakte erfolgt unter Zugrundelegung von Marktzins- und FX-Forward-Kurven auf Basis anerkannter mathematischer Modelle (Barwertberechnungen). Die in der Bilanz angesetzten Marktwerte entsprechen damit dem Level 2 der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13.

Die Entwicklung der zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten der Stufe 3 aus den Power Purchase Agreements lässt sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt beschreiben: Der Fair Value zum Ende des letzten Berichtsjahres und damit der Anfangsbestand zum 1. Januar 2024 beträgt TEUR 37.719 (Fair Value zum 1. Januar 2023: TEUR 251.983). Im Gesamtergebnis wurden im Berichtsjahr TEUR 6.109 erfolgsneutral und TEUR 2.064 erfolgswirksam erfasst (Vorjahr: TEUR 201.049 erfolgsneutral und TEUR 5.855 erfolgswirksam). Zudem wurden TEUR -4.055 realisiert (Vorjahr: TEUR 15.813).

Die in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Forderungen aus bedingten Gegenleistungen sowie die Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen beruhen auf Informations- und Inputfaktoren der Stufe 3.

Die nachstehende Tabelle gibt für jede Klasse von Vermögenswerten und Schulden, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und deren beizulegende Zeitwerte nicht näherungsweise den Buchwerten entsprechen, die Stufe der Bemessungshierarchie an, in der die Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit eingeordnet sind.

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Stufe
Bewertungsstufen 31.12.2024 1 2 3
(31.12.2023) in TEUR
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
Finanzverbindlichkeiten 2.547.222
(Vorjahr) (1.813.668)
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern 39.730
(Vorjahr) (37.401)
Verbindlichkeiten Put Option 29.608
(Vorjahr) (24.501)

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden.

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

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Art Bewertungstechnik Bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren
Langfristige finanzielle Vermögenswerte: Genussrechte Diskontierte Cashflows: Die beizulegenden Zeitwerte werden mittels der zukünftig erwarteten Cashflows bestimmt, die unter Anwendung allgemein beobachtbarer Marktdaten der entsprechenden Zinsstrukturkurven abgezinst werden Erwartete Ausschüttungen
Der geschätzte beizulegende Zeitwert der Genussrechte würde steigen (sinken), wenn die Ausschüttungen hieraus höher (niedriger) ausfallen würden und/​oder zu einem früheren (späteren) Zeitpunkt erfolgen würden
Zinsswaps Diskontierte Cashflows: Die beizulegenden Zeitwerte werden mittels der zukünftig erwarteten Cashflows bestimmt, die unter Anwendung allgemein beobachtbarer Marktdaten der entsprechenden Zinsstrukturkurven abgezinst werden Nicht anwendbar
PPAs Diskontierte Cashflows: Die beizulegenden Zeitwerte werden mittels der zukünftig erwarteten Cashflows bestimmt, die unter Anwendung einer Forwardkurve zur Bepreisung der variablen Seite diskontiert werden. Die Forwardkurve setzt sich im Wesentlichen aus den börsennotierten Preisen anerkannter Strombörsen (EEX bzw. OMIP) sowie aus Preismodellierungen innerhalb der Branche anerkannter Marktpreisanbieter zusammen. Strompreisentwicklung
Der Marktwert der PPAs würde steigen (sinken), wenn die Preise auf den Stützstellen der Forwardkurve niedriger (höher) ausgefallen wären.
Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen Diskontierte Cashflows auf Basis vertraglich fixierter Mechanismen Kosten im Zusammenhang mit Entwicklungsstufen
Der geschätzte beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen würde steigen (sinken), wenn die Kosten der einzelnen Projekte höher (niedriger) ausfallen als geplant

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

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Art Bewertungstechnik Bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren
Finanzverbindlichkeiten Diskontierte Cashflows: Die beizulegenden Zeitwerte werden mittels der zukünftig erwarteten Cashflows bestimmt, die unter Anwendung allgemein beobachtbarer Marktzinsen unter Berücksichtigung einer angemessenen Risikoprämie laufzeitäquivalent abgezinst werden Nicht anwendbar
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern Diskontierte erwartete Ausschüttungszahlungen: Die beizulegenden Zeitwerte werden mittels der zukünftig erwarteten Ausschüttungen bestimmt, die unter Anwendung allgemein beobachtbarer Marktzinsen unter Berücksichtigung einer angemessenen Risikoprämie laufzeitäquivalent abgezinst werden Erwartete Ausschüttungen Der geschätzte beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern würde steigen (sinken), wenn die prognostizierten Ausschüttungen höher (niedriger) ausfallen würden und/​oder zu einem früheren (späteren) Zeitpunkt erfolgen würden
Verbindlichkeiten Put Option Multiple-Ansatz: Der beizulegende Zeitwert wird mittels des erwarteten EBITDA im Rahmen eines Multiple-Ansatzes unter Anwendung allgemein beobachtbarer Marktzinsen laufzeitäquivalent abgezinst EBITDA Der geschätzte beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten aus Put Option würde steigen (sinken), wenn das EBITDA 2025 höher (niedriger) wäre

Bei Finanzinstrumenten mit kurzfristigen Fälligkeiten, einschließlich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, wird unterstellt, dass ihre beizulegenden Zeitwerte näherungsweise ihren Buchwerten entsprechen. Für die Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten der Leasingverbindlichkeiten wurde die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 in Anspruch genommen, worauf basierend von einer Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abgesehen wurde.

Die folgende Übersicht zeigt eine detaillierte Überleitung der wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden in der Stufe 3.

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in TEUR 2024 2023
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Stand 01.01. 2.833 3.188
Abgänge -698 -34
Unrealisierte Gewinne (+)/​Verluste (-) im Konzernergebnis 32 -322
Stand 31.12. 2.167 2.833
Langfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen
Stand 01.01. 2.595 3.908
Unrealisierte Gewinne (-)/​Verluste (+) im Konzernergebnis -2.595 -1.313
Stand 31.12. 0 2.595
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen
Stand 01.01. 1.193 1.352
Abgänge 0 -156
Realisierte Gewinne (-)/​Verluste (+) im Konzernergebnis 0 -2
Stand 31.12. 1.193 1.193

Die kurzfristige Earn-out-Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.193 wurde im Zusammenhang mit der Vollkonsolidierung der Stern Energy S.p.A. erfasst. Die zusätzlichen Zahlungen durch Encavis an die Verkäufer sind zu leisten, sobald die Entwicklungsprojekte den Ready-to-build-Status erreichen oder die verbleibenden Anteile der Entwicklungsprojekte seitens der Verkäufer verkauft werden. Eine Auszahlung wird für Mitte 2025 erwartet.

Ebenso im Rahmen der Vollkonsolidierung der Stern Energy S.p.A. im Oktober 2022 wurde eine langfristige Earn-out-Verbindlichkeit bilanziert (Vorjahr: TEUR 2.595). Die Höhe der Earn-out-Verbindlichkeit und damit die von Encavis an den Verkäufer zu leistende zusätzliche Zahlung orientierte sich dabei in Staffelungen an dem durchschnittlichen EBITDA der Geschäftsjahre 2023 und 2024. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Verbindlichkeit entsprechend der zugrundeliegenden Vereinbarung ausgebucht, da nicht mehr mit einer Auszahlung gerechnet wird.

Die folgende Tabelle stellt die in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung von IFRS 9, gegliedert nach Bewertungskategorien, dar:

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in TEUR Bewertungskategorie Erfolgswirksam aus Zinsen, Dividenden Erfolgswirksam aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert Nettoergebnis
Finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet AC 5.047 5.047
(Vorjahr) (5.004) (5.004)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente FVPL 32 32
(Vorjahr) (-322) (-322)
Ineffektiver Teil der Derivate mit Hedge-Beziehung (Swap) FVOCI -139 -139
(Vorjahr) (1.680) (1.680)
Ineffektiver Teil der Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) FVOCI 62 62
(Vorjahr) (0) (0)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) FVPL 1.786 1.786
(Vorjahr) (-8.219) (-8.219)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (PPA) FVPL 735 735
(Vorjahr) (3.526) (3.526)
Finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet AC -94.220 -94.220
(Vorjahr) (-74.914) (-74.914)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente FVPL 2.595 2.595
(Vorjahr) (1.313) (1.313)
Ineffektiver Teil der Derivate mit Hedge-Beziehung (Swap) FVOCI -1.291 -1.291
(Vorjahr) (93) (93)
Ineffektiver Teil der Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) FVOCI 2.002 2.002
(Vorjahr) (5.855) (5.855)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (Swap) FVPL -4.737 -4.737
(Vorjahr) (385) (385)
Derivate ohne Hedge-Beziehung (PPA) FVPL -2.624 -2.624
(Vorjahr) (-1.988) (-1.988)
2024 -89.173 -1.579 -90.752
(Vorjahr) (-69.910) (2.323) (-67.587)

Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung von IFRS 9 umfassen Bewertungsergebnisse, die Erfassung und die Auflösung von Wertminderungen sowie Zinsen und alle sonstigen Ergebnisauswirkungen aus Finanzinstrumenten. Erfolgswirksame Bestandteile des Nettoergebnisses aus Finanzinstrumenten werden in der Regel im Finanzergebnis erfasst. Im Posten "Derivate ohne Hedge-Beziehung" sind Ergebnisse aus den Instrumenten enthalten, die nicht als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert sind. Die Position "Ineffektiver Teil der Derivate mit Hedge-Beziehung (Swap)" enthält die ergebniswirksamen Effekte aus dem ineffektiven Teil der Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrument gemäß IFRS 9 designiert sind sowie die aus der Hedge-Rücklage in den sonstigen Rücklagen recycelten ergebniswirksamen Effekte für Finanzinstrumente, die nicht mehr effektiv sind. Der ineffektive Anteil aus den PPAs wird separat in der Position "Ineffektiver Teil der Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA)" ausgewiesen. In den Nettogewinnen oder -verlusten dieses Postens sind keine Zins- oder Dividendenerträge enthalten.

Die folgenden Zinserträge und Zinsaufwendungen resultieren aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

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in TEUR 2024 2023
Zinserträge 19.040 20.754
Zinsaufwendungen -97.459 -81.695
Gesamt -78.419 -60.941

Nicht enthalten sind insbesondere Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Derivaten sowie Zinserträge und Zinsaufwendungen von Vermögenswerten und Schulden außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 7. In den Zinsaufwendungen sind im Sinne von IFRS 7.20 (b) die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit IFRS 16 enthalten, da die Leasingverbindlichkeiten als finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft werden.

Derivative Finanzinstrumente

Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme unter Verwendung der Zinsstrukturkurven zum Stichtag und der mit den Verträgen verbundenen Kreditrisiken bestimmt.

Zum Bilanzstichtag bestehen im Konzern insgesamt 110 (31. Dezember 2023: 94) Zinsswaps, aus denen der Konzern variable Zinszahlungen erhält und fixe Zinszahlungen leistet. Grundsätzlich handelt es sich um sogenannte amortisierende Zinsswaps, deren Nominalvolumen regelmäßig zu definierten Terminen reduziert wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt das per Stichtag bestehende Nominalvolumen sowie den durchschnittlichen (volumengewichteten) fixen Zinssatz und den beizulegenden Zeitwert. Dabei wird unterschieden, ob die Zinsswaps in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden sind oder nicht.

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Nominalvolumen 907.952 790.246
davon mit Hedge-Beziehung 491.579 496.317
davon ohne Hedge-Beziehung 416.373 293.929
Durchschnittlicher Zinssatz in % 2,44 2,01
Durchschnittliche Restlaufzeit in Jahren 8,00 7,29
Beizulegender Zeitwert -1.011 23.705
davon mit Hedge-Beziehung 8.811 14. 766
davon ohne Hedge-Beziehung -9.822 8.939

Die folgende Tabelle enthält Angaben zum Nominalvolumen der Sicherungsinstrumente:

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in TEUR bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre über 5 Jahre Nominalvolumen gesamt 31.12.2024 Nominalvolumen gesamt 31.12.2023 Durchschnittlicher Zinssatz /​ Preis pro MWh 31.12.2024
Absicherung des Zins- und Währungsrisikos
Zins- und Währungsswaps (GBP) 0 0 20.784 20.784 21.179 4,91%
Absicherung des Zinsrisikos
Zinsswaps 25.000 26.721 419.075 470.796 475.138 1,92%
Absicherung des Preisrisikos
PPAs 30.108 120.418 48.930 199.456 241.194 40,92 €

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu Sicherungsinstrumenten im Rahmen von Cashflow-Hedges:

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in TEUR Buchwert 31.12.2024 Bilanzposten 31.12.2024 Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten 31.12.2024 Nominalvolumen 31.12.2024
Absicherung des Zins- und Währungsrisikos
Zins- und Währungsswaps
Derivative Vermögenswerte 794 Kurz- und langfristige sonstige Forderungen 45 15.949
Derivative Verbindlichkeiten -101 Kurz- und langfristige finanzielle Verbindlichkeiten -70 4.835
Absicherung des Zinsrisikos
Zinsswaps
Derivative Vermögenswerte 12.864 Kurz- und langfristige sonstige Forderungen Kurz- und langfristige 17.877 260.745
Derivative Verbindlichkeiten -4.747 finanzielle Verbindlichkeiten 4.724 210.051
Absicherung des Preisrisikos
PPA
Derivative Vermögenswerte 3.376 Kurz- und langfristige sonstige Forderungen Kurz- und langfristige 2.097 52.187
Derivative Verbindlichkeiten -23.336 finanzielle Verbindlichkeiten 29.070 147.269

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu Gewinnen und Verlusten aus Cashflow-Hedges:

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in TEUR Reklassifizierungen aus der Hedge-Rücklage in die GuV
Im Eigenkapital erfasste Gewinne oder Verluste aus CFH 31.12.2024 In der GuV erfasste Ineffektivitäten 31.12.2024 Posten in der Gesamtergebnisrechnung, in dem die erfasste Ineffektivität enthalten ist 31.12.2024 aufgrund vorzeitiger Beendigung CFH 31.12.2024
Absicherung des Zins- und Währungsrisikos -237 -62 Finanzaufwendungen/​ Finanzerträge 0
Absicherung des Zinsrisikos -5.196 -561 Finanzaufwendungen/​ Finanzerträge -2.301
Absicherung des Preisrisikos 6.109 2.064 Sonstige Aufwendungen/​ sonstige Erträge 0
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in TEUR Reklassifizierungen aus der Hedge-Rücklage in die GuV
aufgrund der GuV-wirksamen Realisierung des Grundgeschäfts 31.12.2024 Posten in der Gesamtergebnisrechnung, in dem die Umgliederung enthalten ist 31.12.2024
Absicherung des Zins- und Währungsrisikos 0 Finanzaufwendungen/​ Finanzerträge
Absicherung des Zinsrisikos 8.572 Finanzaufwendungen/​ Finanzerträge
Absicherung des Preisrisikos 4.055 Umsatzerlöse

Die Marktwertänderung der Swaps, die nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, wurde als Aufwand in Höhe von TEUR 2.780 (Vorjahr: Aufwand TEUR 7.834) ergebniswirksam erfasst. Die Marktwertänderung der PPAs, die nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, wurden als Aufwand in Höhe von TEUR 1.888 (Vorjahr: Ertrag TEUR 1.539) ergebniswirksam erfasst.

Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die gesicherten Grundgeschäfte für Absicherungen von Zahlungsströmen:

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in TEUR Wertänderung der Periode des Grundgeschäfts zur Ermittlung von Ineffektivitäten 2024 Stand der Hedge Rücklage und Währungsrücklage aktiver Cashflow-Hedges 31.12.2024 Stand der Hedge Rücklage und Währungsrücklage beendeter Cashflow-Hedges 31.12.2024
Absicherung des Zins- und Währungsrisikos
Designierte Komponenten -316 312
Nicht designierte Komponenten 31
Absicherung des Zinsrisikos
Designierte Komponenten -11.056 11.401 85
Nicht designierte Komponenten
Absicherung des Preisrisikos
Designierte Komponenten -9.304 7.580
Nicht designierte Komponenten

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung und Aufgliederung der Hedge-Rücklage:

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in TEUR Reklassifizierungen aus der CFH Rücklage in die GuV
Buchwert zum 01.01.2024 (01.01.2023) Im Eigenkapital erfasste Sicherungsgewinne oder -verluste aufgrund vorzeitiger Beendigung CFH aufgrund der GuV-wirksamen Realisierung des Grundgeschäfts
Rücklage aus Hedge Accounting 13.826 -9.760 -2.301 12.627
(Vorjahr) (-160.248) (177.154) (650) (-3.730)
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in TEUR
Buchwert zum 31.12.2024 (31.12.2023)
Rücklage aus Hedge Accounting 14.392
(Vorjahr) (13.826)

Grundsätze des Risikomanagements

Encavis unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie geplanten Geschäftsvorfällen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch laufende Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden je nach Einschätzung des Risikos derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, werden die Zinssicherungsinstrumente nur mit renommierten Finanzinstituten mit guter Bonität abgeschlossen. Grundsätzlich werden nur Risiken, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben, abgesichert. Für den Konzern werden zum Ende des Berichtszeitraums keine Risikokonzentrationen für dessen Gesellschaften gesehen.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko birgt das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen resultiert neben den Akquisitionsfinanzierungen im Wesentlichen aus den Finanzierungen der einzelnen Objekte, sofern sie variabel ausgestaltet sind. Wenn das Marktzinsniveau für die variabel ausgestalteten Darlehen, die nicht über einen Swap abgesichert sind, zum 31. Dezember 2024 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 108 (Vorjahr: TEUR 307) niedriger ausgefallen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2024 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 108 (Vorjahr: TEUR 211) höher ausgefallen.

Für die übrigen Finanzierungen bestehen unbedingte Zinssicherungsgeschäfte in Form von Zinsswaps über das komplette Nominalvolumen, wodurch sich nur marginale Schwankungen im laufenden Konzernergebnis ergeben. Dahingegen führt die Veränderung der Marktzinserwartung zu einer geänderten Bewertung der erwarteten Vor- und Nachteile aus der Zinssicherung, die sich - sofern die Derivate in einer effektiven Sicherungsbeziehung bestehen -annahmegemäß ausschließlich auf die Veränderung der Hedge-Rücklage auswirkt. Für Derivate außerhalb einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 führt die Veränderung der Erwartung entsprechend direkt zu einer Ergebnisveränderung.

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2024 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wären das Ergebnis vor Steuern um TEUR 17.633 (Vorjahr: TEUR 4.849) höher und die Hedge-Rücklage im Eigenkapital vor Steuern um TEUR 16.612 (Vorjahr: TEUR 14.513) höher gewesen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2024 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wären das Ergebnis vor Steuern um TEUR 19.007 (Vorjahr: TEUR 6.523) niedriger und die Hedge-Rücklage im Eigenkapital vor Steuern um TEUR 18.512 (Vorjahr: TEUR 15.501) niedriger gewesen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich durch die Erhöhung (Verringerung) des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag die Nettozahlungsabflüsse aus den Zinssicherungsinstrumenten über die gesamte Laufzeit der Zinsswaps verringern (erhöhen) und sich somit der Barwert erhöht (verringert).

Strompreisänderungsrisiken bei PPAs

Der Marktwert der PPAs kann erheblich schwanken, abhängig von den Veränderungen der Strompreise. Wenn die Preise auf den Stützstellen der Forwardkurve niedriger ausfallen als erwartet, steigt der Marktwert der PPAs. Umgekehrt sinkt der Marktwert, wenn die Preise höher sind als prognostiziert. Diese Schwankungen können die finanzielle Planung und die Rentabilität der Projekte beeinflussen. Sofern die Preise auf den Stützstellen der Forwardkurve um 5 % niedriger beziehungsweise höher gewesen wäre, hätte sich der Marktwert dieser als finanzielle Verbindlichkeiten erfassten Geschäfte um TEUR -8.740 beziehungsweise TEUR 8.707 verändert (Vorjahr: TEUR -10.891 beziehungsweise TEUR 10.856).

Wechselkursrisiko

Die Gesellschaft hat an ihre britischen und dänischen Tochtergesellschaften beziehungsweise die Projektgesellschaften Darlehen in britischen Pfund beziehungsweise dänischen Kronen ausgegeben. Die Darlehen unterliegen damit grundsätzlich Wechselkursschwankungen zwischen dem britischen Pfund beziehungsweise der dänischen Krone und dem Euro. Die hieraus resultierenden Risiken aus Wechselkursschwankungen werden gemäß IFRS 7 mittels einer Fremdwährungssensitivitätsanalyse dargestellt. Da die dänische Krone dem Wechselkursmechanismus II unterliegt und somit seit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 an diesen gebunden ist, wird auf eine Sensitivitätsanalyse bezüglich der dänischen Krone verzichtet. Wenn der Euro gegenüber dem britischen Pfund um 10 % ansteigt, würden sich das Jahresergebnis und das Eigenkapital um TEUR 8.160 (Vorjahr: TEUR 6.638) verringern. Dies ist darauf zurückzuführen, dass aus Konzernsicht die bestehenden Forderungen um den Aufwand aus der Währungsumrechnung anzupassen sind. Würde der Euro gegenüber dem britischen Pfund um 10 % an Wert verlieren, würden das Jahresergebnis und das Eigenkapital um TEUR 9.974 (Vorjahr: TEUR 8.114) steigen.

Das Wechselkursrisiko, welches im Zusammenhang mit Zins- und Tilgungsleistungen britischer Tochtergesellschaften in der funktionalen Währung des Konzerns (Euro) besteht, wird mit kombinierten Zins- und Währungsswaps abgesichert. Die Risiken werden mit dem Ziel abgesichert, die Volatilität der Zins- und Tilgungsleistungen zu minimieren. Weitere wesentliche Wechselkursrisiken nach IFRS 7 bestehen derzeit im Encavis-Konzern nicht.

Preisrisiko

Die Gesellschaft kann bei Fehlen von gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen (Feed-in Tariffs) mit ihren Solar- und Windparks der Volatilität des Marktstrompreises ausgesetzt sein. Um das Risikoprofil zu minimieren, hat die Gesellschaft daher privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge mit namhaften Privatabnehmern geschlossen, die für einen überwiegenden Teil der produzierten Strommenge eine Preisfixierung vorsehen.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko beschreibt das Risiko, dass Gegenparteien nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen vereinbarungsgemäß zu erfüllen. Bei den Forderungen der Solar- und Windparks handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf der produzierten kWh. Die Abnahme des produzierten Stroms, die auf vertraglich basierten Vergütungssätzen basiert, ist in nahezu allen Märkten, auf denen Encavis aktiv ist, gesetzlich geregelt und sichergestellt. Durch den Markteintritt in Großbritannien und Dänemark hat der Konzern auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Gegenparteien nicht ausschließlich semiöffentliche Netzunternehmen oder vergleichbare Organisationen, sondern privatwirtschaftliche Unternehmen sind. Der Konzern unterliegt hieraus allerdings keinem erheblichen Ausfallrisiko, da es sich um renommierte Unternehmen mit einer guten beziehungsweise sehr guten Bonität handelt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich kurzfristige Forderungen, die in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Tagen je nach Land ausgeglichen werden. Das maximale Ausfallrisiko ist auf die Buchwerte der entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen begrenzt. Bei der erstmaligen Erfassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Forderungen erfasst der Konzern Wertminderungen nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste. Für den Fall, dass ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt, werden zudem Wertberichtigungen auf der Basis individueller Vermögenswerte vorgenommen. Sofern die Abrechnungen der produzierten kWh, die in der Regel durch die Abnehmer erfolgen, oder die Zahlungen der Abrechnungen nicht in den fristgemäßen Zeiträumen erfolgen, liegt ein solcher Hinweis vor. Zudem werden weitere objektive Hinweise, wie beispielsweise Insolvenzfälle, laufend beobachtet. Bei Überfälligkeit werden die entsprechenden Positionen nochmals detailliert geprüft und gegebenenfalls wird eine weitere Wertberichtigung gebildet. Die Ausfallquote der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt in der Berichtsperiode 0 % (Vorjahr: 0 %).

Im Einzelnen sind die folgenden Positionen von Wertminderungen betroffen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an. Dieses basiert auf dem sogenannten Lifetime Expected Loss.

Um die erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu weitestgehend homogenen Gruppen zusammengefasst, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzten Ausfallrisiken. Insbesondere erfolgte eine Trennung nach staatlichen und semiöffentlichen Abnehmern, die den Großteil der Abnehmer im Bereich der Stromproduktion stellen, und privaten Abnehmern. Private Abnehmer gibt es für den Encavis-Konzern vorwiegend im Segment Asset Management sowie in geringerem Umfang auch im Bereich der Stromabnehmer.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Wertminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 16 auf TEUR 433 vermindert.

Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und sonstige Ausleihungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen

Der Konzern schätzt die Ausfallrisiken für begebene Ausleihungen und sonstige kurzfristige Forderungen prinzipiell als gering ein, weshalb für diese Positionen eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle gebildet wurde. Die Risikovorsorge beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 629 (Vorjahr: TEUR 447). Der Anstieg ergibt sich aus einem Anstieg der Ausleihungen und sonstigen Forderungen.

Entwicklung der Wertminderungen im Geschäftsjahr

Der Schlussbilanzwert der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Ausleihungen und sonstige kurzfristige Forderungen wird wie folgt auf den Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet und bis zum Geschäftsjahresende fortentwickelt:

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in TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Ausleihungen und kurzfristige Forderungen
2024 2023 2024 2023
1. Januar 449 722 447 60
Im Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres erfasste Veränderung der Wertberichtigung für Kreditverluste -16 -273 182 387
31. Dezember 433 449 629 447

Uneinbringlich abgeschriebene Beträge beziehungsweise eine Inanspruchnahme der gebildeten Wertberichtigungen gab es im Geschäftsjahr nicht. Die Veränderung der erfassten Wertminderungen resultiert ausschließlich aus der Schwankung im Forderungsbestand zwischen dem Jahresbeginn und dem Jahresende sowie aus der Entwicklung der zugrunde liegenden Zinsparameter der einzelnen Länderportfolios.

Das maximale Ausfallrisiko für den Encavis-Konzern bemisst sich also anhand des Buchwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Ausleihungen und Forderungen, die allesamt zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und damit dem Wertminderungsmodell unterliegen. Ebenso unterliegen die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte einem vollständigen Ausfallrisiko. Auf diese wird aufgrund des Ansatzes zum Marktwert kein Wertminderungsmodell angewandt, sondern eine Bewertung anhand sonstiger Marktparameter. Sicherheiten, die diese genannten Ausfallrisiken mindern würden, werden derzeit vom Encavis-Konzern nicht gehalten.

Aus der Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind keine wesentlichen Beträge in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns erfasst worden.

Sollten vermehrt Kreditausfälle in den finanziellen Vermögenswerten des Konzerns auftreten, würde die Einstufung des Ausfallrisikos angepasst werden. Zum Bilanzstichtag war dies nicht erforderlich. Eine Bündelung von Kreditrisiken ist im Konzern nicht ersichtlich aufgrund der Diversifikation über unterschiedliche Ländermärkte und Abnehmer.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Bruttobuchwerte finanzieller Vermögenswerte nach Ratingklassen dar. Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien bestehen derzeit nicht.

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in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachter Ansatz Stufe 4
12-Monats-ECL Gesamtlaufzeit-ECL (nicht wertgemindert) Gesamtlaufzeit-ECL (wertgemindert) Gesamtlaufzeit-ECL Erworbene/​ ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte
Credit Risk Rating Grade 1: nicht ausfallgefährdete Forderungen 3.068 74.628
Credit Risk Rating Grade 2: ausfallgefährdete Forderungen
Credit Risk Rating Grade 3: ausgefallene Forderungen
Summe 3.068 74.628
(Vorjahr) (8.548) (77.064)

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel beziehungsweise Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 375.216 (Vorjahr: TEUR 308.996) verfügt. Darüber hinaus werden aus den laufenden Solar- und Windparks Zahlungsströme mit hoher Sicherheit erwartet, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedienen können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und die Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

IFRS 7 verlangt weiterhin eine Fälligkeitsanalyse sowohl für derivative als auch originäre finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, wie die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2024 (31. Dezember 2023) die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.

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Art der Verbindlichkeiten
in TEUR
Buchwert 31.12.2024 (31.12.2023) Mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr Mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren Mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42.693 42.693 0 0
(Vorjahr) (32.060) (32.060) (0) (0)
Finanzverbindlichkeiten 2.477.926 798.212 1.305.082 796.106
(Vorjahr) (1.764.408) (344.646) (978.859) (825.186)
Leasingverbindlichkeiten 247.396 24.318 88.885 266.483
(Vorjahr) (211.303) (20.966) (76.980) (204.840)
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern 39.730 1.505 0 38.225
(Vorjahr) (37.401) (3.075) (0) (34.326)
Verbindlichkeiten aus Put Option 29.667 0 29.667 0
(Vorjahr) (24.319) (0) (24.319) (0)
Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 1.193 1.193 0 0
(Vorjahr) (3.788) (1.193) (2.595) (0)
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Zinsderivate mit Hedge-Beziehung * 4.847 1.042 3.768 2.299
(Vorjahr) (4.006) (591) (3.635) (1.264)
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung * 11.788 1.901 7.486 1.320
(Vorjahr) (4.598) (2.066) (1.817) (98)
Sonstige Derivate mit Hedge-Beziehung (PPA) * 23.336 10.206 12.973 3.261
(Vorjahr) (37.719) (13.350) (24.419) (5.852)
Sonstige Derivate ohne Hedge-Beziehung (PPA) * 4.214 2.919 0 1.295
(Vorjahr) (1.988) (1.988) (0) (0)

* Die Gesamtmarktwerte der Verbindlichkeiten werden in Summe ausgewiesen.

Bei der Ermittlung der Beiträge wurde grundsätzlich wie folgt vorgegangen:

Falls der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Die Zinsauszahlungen von Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung werden auf Basis von Terminzinssätzen ermittelt. Die angegebenen Cashflows der Leasingverbindlichkeiten setzen sich aus deren undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern können durch ein Kündigungsrecht mit Abfindungsanspruch in Teilen jederzeit fällig werden und sind daher partiell als kurzfristige Schuld eingestuft. Bei den derivativen Finanzinstrumenten werden die undiskontierten Nettoauszahlungen dargestellt.

9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist in einer gesonderten Rechnung dargestellt.

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen des Finanzmittelfonds im Encavis-Konzern. Der Finanzmittelfonds besteht aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

Liquide Mittel umfassen ausschließlich Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Darin enthalten sind TEUR 102.336 (Vorjahr: TEUR 66.642) Kapitaldienst- und Projektreserven, die den kreditgebenden Banken bei den Solar- und Windparks als Sicherheit dienen und nur in Absprache mit den kreditgebenden Banken für die jeweilige Gesellschaft verwendet werden können, sowie in geringerem Umfang weitere verfügungsbeschränkte liquide Mittel. Die verfügungsbeschränkten liquiden Mittel bei der CSG IPP sind als Zahlungsmittel dargestellt, da aufgrund der vertraglichen Regelungen zum Genussrecht mit der Gothaer unter bestimmten Bedingungen ein Zugriff auf diese Mittel möglich ist.

Überleitung der Bewegung der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten

Die Bewertung der bilanziellen Entwicklung von Schulden aus Finanzierungsaktivitäten erfolgt bezüglich der Zusammensetzung aus zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen, wobei als zahlungswirksames Kriterium die Klassifizierung als Bestandteil des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit maßgeblich ist. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Eröffnungsbestände zu den Schlussbeständen der Bilanzpositionen.

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in TEUR Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Cashflow Hedges mit positivem Marktwert
Bilanz zum 01.01.2024 1.441.202 396.593 211.303 38.176
(Bilanz zum 01.01.2023) (1.465.333) (424.394) (201.954) (53.398)
Aufnahme von Finanzkrediten 748.336 319.579
(Vorjahr) (270.130) (65.874)
Tilgung von Finanzkrediten -261.938 -426.668
(Vorjahr) (-146.223) (-132.233)
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -11.707
(Vorjahr) (-11.225)
Gezahlte/​erhaltene Zinsen 0 -85.797 -9.178 -13.150
(Vorjahr) (-394) (-60.175) (-8.546) (0)
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile
(Vorjahr)
Zahlungswirksame Veränderung Cashflows 486.398 -192.886 -20.885 -13.150
(Vorjahr) (123.513) (-126.534) (-19.771) (0)
Erwerb 91.200 7.598 35.069 0
(Vorjahr) (80.525) (7.127) (12.987) (1.282)
Entkonsolidierung 0 0 0
(Vorjahr) (-6) (6) (-3.035)
Wechselkursänderung 2.201 312 664 181
(Vorjahr) (860) (120) (272) (94)
Änderungen im beizulegenden Zeitwert -3.036 168 -1.529
(Vorjahr) (-114.327) (-95.473) (-16.599)
Umgliederung -471.447 471.447
(Vorjahr) (-116.342) (116.342)
Zinsaufwendungen 91.117 10.113
(Vorjahr) (70.231) (8.717)
Zugänge von Leasingverbindlichkeiten 6.421
(Vorjahr) (5.268)
Abgänge von Leasingverbindlichkeiten -39
(Vorjahr) (-143)
Modifikationen und Neubewertungen von Leasingverbindlichkeiten 5.538
(Vorjahr) (5.831)
Bewertungs- und sonstige Effekte -2.033 238.294 -787
(Vorjahr) (1.647) (380) (-776)
Nicht zahlungswirksame Veränderung -383.115 808.937 56.979 -1.347
(Vorjahr) (-147.644) (98.733) (29.120) (-15.223)
Bilanz zum 31.12.2024 1.544.485 1.012.644 247.397 23.678
(31.12.2023) (1.441.202) (396.593) (211.303) (38.176)
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in TEUR Verbindlichkeiten ggü. nicht beherrschenden Gesellschaftern Summe
Bilanz zum 01.01.2024 37.401 2.124.675
(Bilanz zum 01.01.2023) (42.156) (2.187.235)
Aufnahme von Finanzkrediten 63 1.067.978
(Vorjahr) (859) (336.863)
Tilgung von Finanzkrediten 0 -688.606
(Vorjahr) (-148) (-278.604)
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -11.707
(Vorjahr) (-11.225)
Gezahlte/​erhaltene Zinsen -183 -108.308
(Vorjahr) (-821) (-69.936)
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile -1.263 -1.263
(Vorjahr) (-2.241) (-2.241)
Zahlungswirksame Veränderung Cashflows -1.383 258.094
(Vorjahr) (-2.350) (-25.143)
Erwerb 0 133.868
(Vorjahr) (32) (101.952)
Entkonsolidierung 0 0
(Vorjahr) (-4.114) (-7.150)
Wechselkursänderung -35 3.323
(Vorjahr) (2) (1.348)
Änderungen im beizulegenden Zeitwert -4.397
(Vorjahr) (-226.398)
Umgliederung 0
(Vorjahr) (0)
Zinsaufwendungen 898 102.128
(Vorjahr) (863) (79.811)
Zugänge von Leasingverbindlichkeiten 6.421
(Vorjahr) (5.268)
Abgänge von Leasingverbindlichkeiten -39
(Vorjahr) (-143)
Modifikationen und Neubewertungen von Leasingverbindlichkeiten 5.538
(Vorjahr) (5.831)
Bewertungs- und sonstige Effekte 2.848 238.323
(Vorjahr) (813) (2.064)
Nicht zahlungswirksame Veränderung 3.712 485.165
(Vorjahr) (-2.404) (-37.417)
Bilanz zum 31.12.2024 39.730 2.867.933
(31.12.2023) (37.401) (2.124.675)

Die Summe der zahlungswirksamen Cashflows (Aufnahme von Finanzkrediten, Tilgung von Finanzkrediten, Tilgung von Leasingverbindlichkeiten, gezahlte beziehungsweise erhaltene Zinsen, Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile, Auszahlungen für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen ohne Änderung der Kontrolle) bildet die entsprechenden Bestandteile aus dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der Konzern-Kapitalflussrechnung ab. Im Geschäftsjahr 2024 wurden TEUR 701 (Vorjahr: TEUR 841) den nicht beherrschenden Anteilen im Eigenkapital als Ausschüttung zugewiesen, weshalb die Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile um diesen Betrag von dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit abweichen. Die für die Cashflow-Hedges mit positivem Marktwert ausgewiesenen erhaltenen Zinsen des Geschäftsjahres resultieren aus der Ablösung von Zinssicherungen im Rahmen einer Refinanzierung.

Es wurde eine Untergliederung der nicht zahlungswirksamen Veränderungen der Verbindlichkeiten in Veränderungen aus Erwerben, Entkonsolidierungen, Wechselkursänderungen, Änderungen im beizulegenden Zeitwert, Umgliederungen, Zinsaufwendungen und sonstige, nicht in den anderen Kategorien subsumierte Bewertungseffekte vorgenommen. Ebenso sind zur Abbildung der Effekte aus IFRS 16 im nicht zahlungswirksamen Bereich die Zugänge, Abgänge sowie Modifikationen und Neubewertungen von Leasingverbindlichkeiten dargestellt. Im Geschäftsjahr enthalten die Bewertungs- und sonstigen Effekte der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten die Umklassifizierung der Hybrid-Wandelanleihe aus dem Eigenkapital (TEUR 237.864). Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten abweichend von der Position in der Bilanz keine Kontokorrentkonten der Banken, da sie keinen Finanzierungscharakter besitzen. Die Kontokorrentkonten der Banken werden somit als Bestandteil der liquiden Mittel in den Anfangs- und Endbestand des Cashflows einbezogen.

10 Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen

Für kurzfristige Leasingverhältnisse, Leasingverhältnisse mit geringwertigen zugrunde liegenden Vermögenswerten sowie variable, umsatzabhängige Leasingzahlungen werden in der Bilanz keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst. Weitere Ausführungen hierzu sind den Kapiteln 3.23 und 6.16 zu entnehmen.

Zum Bilanzstichtag bestehen im Konzern daher die folgenden außerbilanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen, wobei variable, umsatzabhängige Leasingzahlungen in der Darstellung nicht enthalten sind:

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Art der Verpflichtung Sonstige Verpflichtungen von bis zu 1 Jahr
in TEUR
Sonstige Verpflichtungen von 1 bis 5 Jahren
in TEUR
Sonstige Verpflichtungen von mehr als 5 Jahren
in TEUR
Miet- und Leasingverträge 110 91 0
(Vorjahr) (288) (128) (0)

Es bestehen zum 31. Dezember 2024 Haftungsverhältnisse aus Mietbürgschaften in Höhe von TEUR 218 (Vorjahr: TEUR 218).

11 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unterhält die Muttergesellschaft Encavis AG Beziehungen zu Tochtergesellschaften und zu anderen nahestehenden Unternehmen (assoziierte Unternehmen und Unternehmen mit demselben Personal in Schlüsselpositionen) und Personen (Hauptaktionäre, Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie Verwandte dieser Personen).

Geschäftsvorfälle mit Personen in Schlüsselpositionen des Managements

Die nach IAS 24 anzugebende Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben einer Fixvergütung und sonstigen Nebenleistungen (im Wesentlichen Fahrtkosten beziehungsweise Dienstwägen) eine kurzfristige variable Vergütung in Form einer Jahrestantieme sowie eine langfristige variable Vergütung in Form einer anteilsbasierten Vergütung (Details hierzu können Anhang 6.13 entnommen werden). Die kurzfristige variable Vergütung bemisst sich an dem Zielerreichungsgrad für strategische (beispielsweise Wachstumsziele wie KW an Neuerwerben beziehungsweise Netzanschlüssen oder Ergebnisziele wie beispielsweise die Erreichung eines vorgegebenen EBITDA) sowie individuelle persönliche Ziele (in der Regel Einzelprojekte wie der (Teil-)Verkauf von Portfolien, die Umsetzung von komplexen Finanzierungstransaktionen oder der Abschluss von Projektpartnerschaften). Der Zielerreichungsgrad kann zwischen null und 200 % liegen und wird nach Abschluss des Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeiten eine Fixvergütung, welche sich an der Zugehörigkeit zu den einzelnen Gremien bemisst, sowie Sitzungsgelder.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden gemäß IAS 24.17 wie folgt vergütet:

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Vergütung
in TEUR
2024 2023
Kurzfristig fällige Leistungen 2.316 2.491
Anteilsbasierte Vergütung 1.339 211
Gesamtvergütung 3.655 2.702

Die Gesamtvergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 314 (1) Nr. 6a HGB beläuft sich auf TEUR 2.839 (Vorjahr: TEUR 1.931). Im Geschäftsjahr wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt 107.457 SAR aus dem AOP 2024 gewährt. Diese Aktienoptionen haben einen Gesamtwert von TEUR 499 und wurden zum Zeitpunkt der Gewährung mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2024, wie im Vorjahr, keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

Der Ausweis der anteilsbasierten Vergütungen beinhaltet Aufwendungen für die Aktienoptionsprogramme AOP 2017 ff. Die Höhe der Rückstellung für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich für die Mitglieder des Vorstands beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 553). Für die kurzfristige variable Vergütung wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 561 (Vorjahr: TEUR 781) gebildet. Rückstellungen in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr gebildet worden.

Im Geschäftsjahr wurden sämtliche Aktienoptionen durch die Mitglieder des Vorstands ausgeübt. Aufgrund der Übernahme durch das KKR-geführte Konsortium Ende des Jahres 2024 konnten die ausstehenden SAR sämtlicher Tranchen vorzeitig und ohne Einhaltung der jeweiligen Wartezeiten und ungeachtet der jeweiligen Ausübungshürden ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang wurden in Summe TEUR 1.892 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt und die bestehenden Rückstellungen wurden vollständig verbraucht.

Die für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr erfassten Gesamtbezüge belaufen sich auf TEUR 816 (Vorjahr: TEUR 771). In den Gesamtbezügen sind auch die Gesamtvergütungen für den Personal- und Nominierungsausschuss und für den Prüfungs- und ESG-Ausschuss enthalten.

Assoziierte Unternehmen

Geschäftsvorfälle mit assoziierten Unternehmen erfolgen zu Bedingungen, die denen mit unabhängigen Geschäftspartnern entsprechen. Offene Positionen am Jahresende sind unbesichert und (mit Ausnahme der Ausleihungen) zinslos und der Ausgleich erfolgt in bar. Garantien an oder von nahestehenden Unternehmen und Personen bezüglich Forderungen oder Verbindlichkeiten wurden nicht gewährt.

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in TEUR Erbrachte Leistungen inkl. Zinsen Bezogene Leistungen Forderungen Verbindlichkeiten Begebene Ausleihungen inkl. Zinsen
CHORUS IPP Europe GmbH 273 42
Gnannenweiler Windnetz GmbH & Co. KG 20 2
Pexapark AG 992 19
Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG * 236
SECCIONADORA ALMODÓVAR RENOVABLES S.L ** 320
TokWise OOD *** 18 6
Summe 509 1.030 42 27 320
(Vorjahr) (1.243) (1.258) (18) (6) (7.413)

* Da die Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG seit dem 27. Juni 2024 vollkonsolidiert wird, werden in den Angaben zum aktuellen Geschäftsjahr nur die Geschäftsbeziehungen bis zu diesem Zeitpunkt berichtet.
** Die Angaben zu den Geschäftsbeziehungen mit der SECCIONADORA ALMODÓVAR RENOVABLES S.L. werden ab dem Zeitpunkt des Anteilserwerbs am 9. Juli 2024 dargestellt.
*** Die Angaben zu den Geschäftsbeziehungen mit der TokWise OOD werden im Vorjahr ab dem Zeitpunkt des Anteilserwerbs am 31. August 2023 dargestellt.

Die erbrachten Leistungen für die CHORUS IPP Europe GmbH betreffen die kaufmännische Betriebsführung für Parks der Drittverwaltung in Zusammenhang mit der Veräußerung des zugehörigen Portfolios Ende 2023.

Von der Pexapark AG bezieht Encavis Softwarelösungen zur Berechnung der Ist- und Planumsatzerlöse des Parkbestandes, um Risikosimulationen und Bewertungen der Einflüsse der Marktpreise auf die Vermögenswerte des Konzerns vorzunehmen und auch um PPA Preise zu bewerten beziehungsweise zu validieren. Es werden demnach alle Preiskomponenten der Vermögenswerte abgebildet.

Die Geschäftsbeziehung mit der TokWise OOD bezieht sich auf die TokWise-Plattform. Diese ermöglicht es Stromerzeugern wie Encavis, aber auch industriellen Stromverbrauchern, ihre Assets direkt mit den Strombörsen zu verbinden und dadurch die Kontrolle über Stromeinkauf und -verkauf zu übernehmen. Darüber hinaus hat das Unternehmen ein Data-Science-Team und Expertise aufgebaut, die sich auf Energiemärkte konzentrieren und Algorithmen entwickeln, die eine vollständige Automatisierung von Stromhandelsentscheidungen ermöglichen. Somit erlaubt die KI von TokWise, den Wert jeder Kilowattstunde zu maximieren.

Mit Erwerb der spanischen Almodóvar Gesellschaften im Juli 2024 wurden auch Anteile an dem zugehörigen Umspannwerk erworben. Die SECCIONADORA ALMODÓVAR RENOVABLES S.L. wird zukünftig Infrastrukturleistungen für das zugehörige Solarparkportfolio erbringen.

Gemeinsame Vereinbarungen

Die Beteiligung an der Richelbach Solar GbR in Höhe von TEUR 120 zum 31. Dezember 2024 (Vorjahr: TEUR 120) ist aufgrund der vertraglich gestalteten Mitbestimmungsrechte der beiden beteiligten Solarparks als gemeinsame Tätigkeit gemäß IFRS 11 klassifiziert.

Die Beteiligung der im ersten Halbjahr 2024 erworbenen Gesellschaft Solar Castuera S.L.U. an der Promotores Chucena 220 KV C.B. in Höhe von TEUR 200 zum 30. Juni 2024 ist ebenfalls als gemeinsame Tätigkeit gemäß IFRS 11 klassifiziert.

Sämtliche Entscheidungen müssen einstimmig gefasst werden. Die Gesellschafter haben nur gemeinsam Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten, die ausschließlich daran ausgerichtet sind, die Infrastruktur für die Solarparks zur Verfügung zu stellen. Encavis bilanziert ihre Beteiligung an der gemeinsamen Tätigkeit durch die Erfassung ihres Anteils an den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erlösen und Aufwendungen gemäß ihren vertraglich übertragenen Rechten und Verpflichtungen.

Sonstige nahestehende Unternehmen oder Personen

Zum Bilanzstichtag bestehen Mietverträge zu marktüblichen Konditionen mit der B&L Holzhafen West GmbH & Co. KG, dem vormaligen Aufsichtsratsmitglied Albert Büll zuzurechnenden Unternehmen, über Büroflächen für die Encavis AG. Die Summe der Transaktionen im Geschäftsjahr 2024 mit der B&L Holzhafen West GmbH & Co. KG beträgt TEUR 961 (Vorjahr: TEUR 918). Zum Bilanzstichtag existieren keine ausstehenden Salden aus Transaktionen mit der B&L Holzhafen West GmbH & Co. KG.

Für die Gesellschaft Encavis Asset Management AG bestand mit der PELABA Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, einem dem Aufsichtsratsmitglied der Encavis Asset Management AG Peter Heidecker zuzurechnenden Unternehmen, ein Mietvertrag bezüglich der Büroflächen des Segments Asset Management in Neubiberg. Der Vertrag lief vereinbarungsgemäß bis September 2024. Die Monatsmiete basierte auf marktüblichen Konditionen. Die Summe der Transaktionen im Geschäftsjahr 2024 mit der PELABA Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG beträgt TEUR 123 (Vorjahr: TEUR 139). Zum Bilanzstichtag existieren keine ausstehenden Salden aus Transaktionen mit der PELABA Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG. Ab 1. Oktober 2024 haben die Mitarbeitenden des Standorts Neubiberg ein neues Bürogebäude bezogen. Es wurde hierfür ein Mietvertrag zu marktüblichen Konditionen mit der ALOPIAS Verwaltungs GmbH & 9. KG geschlossen, welcher eine feste Laufzeit von zehn Jahren umfasst. Das Unternehmen ist ebenfalls Peter Heidecker zuzurechnen. Die Summe der Transaktionen im Geschäftsjahr 2024 mit der ALOPIAS Verwaltungs GmbH & 9. KG beträgt TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 0). Zum Bilanzstichtag existieren keine ausstehenden Salden aus Transaktionen mit der ALOPIAS Verwaltungs GmbH & 9. KG.

Darlehen von Gesellschaftern

Die Mehrheitsgesellschafterin Elbe BidCo AG hat nach der Übernahme im Dezember 2024 zwei Gesellschafterdarlehen als Refinanzierungskredite an die Encavis AG ausgegeben. Diese Kreditlinien stellen sicher, dass die mittels Kontrollwechselklauseln gekündigten beziehungsweise kündbaren Finanzierungen der Encavis AG fristgerecht zurückgeführt werden können. Die Kreditlinien haben eine Laufzeit von jeweils fünf Jahren und belaufen sich in Summe auf rund TEUR 1.268.000. Zum 31. Dezember 2024 sind die Mittel in Höhe von TEUR 322.340 in Anspruch genommen, die Zinsverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen TEUR 452. Die Finanzierungsvereinbarungen wurden zu marktüblichen Konditionen geschlossen.

12 Ergebnis pro Aktie

Die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wurde, wird aus der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien, die für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wurde, im Folgenden abgeleitet. Im Jahr 2024 wirken die potenziellen Stammaktien aus der ausgegebenen Hybrid-Wandelanleihe 2021 aufgrund des Verwässerungsschutzes gemäß IAS 33.41 nicht verwässernd.

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31.12.2024 31.12.2023
Konzernergebnis (in TEUR) -174.019 58.726
davon den Gesellschaftern der Encavis AG zustehend (in TEUR) -177.723 53.329
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien (Stück) 161.425.533 161.030.176
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, unverwässert (in Euro) -1,10 0,33
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien, die aus der Umwandlung von Eigenkapitalinstrumenten entstehen können:
Aktien aus der Wandlung der Hybrid-Wandelanleihe 2021 (Stück) 0 11.330.520
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien (Stück) 161.425.533 161.030.176
Anteil vom Konzernergebnis, der auf die Hybridkapitalgeber 2021 entfällt (in TEUR) 4.564 4.668
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, verwässert (in Euro) -1,10 0,33

13 Vorstand

Die gewährten Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen TEUR 2.839 (Vorjahr: TEUR 1.931).

Für Details zum Vergütungssystem sowie zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf die ausführlich dargestellten Angaben zu Geschäftsvorfällen mit Personen in Schlüsselpositionen des Managements (siehe Anhang 11).

14 Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats der Encavis AG (bis 21. Februar 2025)

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Vorsitzender Dr. Rolf Martin Schmitz Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der RWE AG
Stellv. Vorsitzender Dr. Manfred Krüper Selbstständiger Unternehmensberater
Albert Büll (bis Juni 2024) Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe
Ayleen Oehmen-Görisch (seit Juni 2024) Rechtsanwältin /​ Counsel bei der CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbH
Professor Dr. Fritz Vahrenholt Selbstständiger Unternehmensberater
Weitere Mitglieder Christine Scheel Selbstständige Unternehmensberaterin
Dr. Henning Kreke Unternehmer
Dr. Marcus Schenck Leiter der Region DACH, Mitglied des Global Management Committee Financial Advisory Lazard
Thorsten Testorp Geschäftsführender Gesellschafter der B & L Real Estate GmbH
Isabella Pfaller Ehemaliges Vorstandsmitglied (CFO) der Versicherungskammer Bayern

Mit Ablauf des 21. Februar 2025 haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder mit Ausnahme von Herrn Professor Dr. Fritz Vahrenholt ihre Ämter niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Encavis AG wird künftig aus sechs Mitgliedern bestehen. Der Wechsel ist eine Folge der Übernahme durch KKR.

15 Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Das für den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Hamburg, im Geschäftsjahr 2024 als Aufwand erfasste Gesamthonorar gliedert sich wie folgt:

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in TEUR 2024 2023
Abschlussprüfungsleistungen 1.127 1.022
davon für das Vorjahr 39 31
Sonstige Leistungen 52 14
Gesamt 1.179 1.036

Abschlussprüfungsleistungen betreffen insbesondere die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der Encavis AG sowie einzelner Tochterunternehmen und im Zusammenhang mit Enforcement-Verfahren erbrachte Leistungen.

Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen vereinbarte Untersuchungen von Finanzinformationen und Strategieberatung.

16 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Delisting der Aktien der Encavis AG zum Ablauf des 31. Januar 2025

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Encavis AG am 28. Januar 2025 mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgibt. Bereits zuvor, am 8. Januar 2025, hat die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg den parallelen Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Hamburg positiv beschieden. Das Delisting von den regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Hamburg ist damit jeweils antragsgemäß mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 erfolgt, sodass die Encavis-Aktien seit dem 1. Februar 2025 nicht mehr im regulierten Markt gehandelt werden können.

Elbe BidCo AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeezeout der Minderheitsaktionäre der Encavis AG

Die Elbe BidCo AG hat dem Vorstand der Encavis AG am 18. Februar 2025 mitgeteilt, dass die Elbe BidCo AG nach der am selbigen Datum erfolgten Abwicklung des an die Encavis-Aktionäre gerichteten Delisting-Erwerbsangebots insgesamt 94,15 % der Encavis-Aktien hält. Vor diesem Hintergrund hat die Elbe BidCo AG dem Vorstand der Gesellschaft, entsprechend ihrer vorherigen Mitteilung gegenüber der Gesellschaft vom 31. Januar 2025, das förmliche Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeezeout der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz wiederholend übermittelt. Die Elbe BidCo AG hat darin erneut ihren vorherigen Vorschlag bekräftigt, mit dem Vorstand der Gesellschaft in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Encavis für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Elbe BidCo AG hat angekündigt, der Encavis AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, mitzuteilen, sobald diese festgelegt worden ist.

Wechsel im Aufsichtsrat der Encavis AG

Der Vorstand und der bis zu seiner Niederlegung amtierende Aufsichtsratsvorsitzende der Encavis AG hatten einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von fünf neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats gestellt, dem das Amtsgericht Hamburg (Registergericht) mit Beschluss vom 24. Februar 2025 durch Bestellung der folgenden Aufsichtsratsmitglieder entsprochen hat:

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Marco Fontana (Managing Director im europäischen Infrastrukturteam von KKR (KKR & Co. Inc.)),

Boris Scukanec Hopinski (COO bei Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG),

Tobias Krauss (CEO bei ABACON CAPITAL GmbH),

Dr. Johannes Teyssen (selbstständiger Manager, Senior Berater bei KKR (London, Vereinigtes Königreich) und bei Viridor p.l.c. (Vereinigtes Königreich)) und

Prof. Dr. Martin Viessmann (Verwaltungsratsmitglied bei Viessmann Group GmbH & Co. KG).

Die Bestellung der vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder endet jeweils zum Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden soll. Die gerichtliche Bestellung der fünf Aufsichtsratsmitglieder erfolgte vor dem Hintergrund, dass acht der neun vorherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, das heißt Dr. Rolf Martin Schmitz (Vorsitzender), Dr. Manfred Krüper (stellvertretender Vorsitzender), Ayleen Oehmen-Görisch, Dr. Henning Kreke, Isabella Pfaller, Christine Scheel, Dr. Marcus Schenck und Thorsten Testorp (damit sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme von Prof. Dr. Fritz Vahrenholt) ihre Ämter jeweils niedergelegt hatten. Damit besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit aus den folgenden sechs Mitgliedern: Marco Fontana, Boris Scukanec Hopinski, Tobias Krauss, Dr. Johannes Teyssen, Prof. Dr. Martin Viessmann und Prof. Dr. Fritz Vahrenholt. In seiner konstituierenden Sitzung am 6. März 2025 hat der Aufsichtsrat Dr. Johannes Teyssen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Marco Fontana gewählt.

Wechsel im Vorstand der Encavis AG

Der Aufsichtsrat der Encavis AG hat am 7. März 2025 einen geplanten Wechsel in der Unternehmensführung bekannt gegeben, der Teil der laufenden Bemühungen ist, Encavis für die nächste Wachstumsphase zu positionieren. Dr. Christoph Husmann, der seit 2014 als Vorstandssprecher und Finanzvorstand fungiert, wird nach der Hauptversammlung des Unternehmens im Juni 2025 und dem Abschluss des Squeezeout-Verfahrens von beiden Funktionen zurücktreten. Herr Dr. Husmann wird das Unternehmen in dieser Übergangsphase weiterhin unterstützen und den Squeezeout-Prozess sowie die Integration in die neue Struktur von Encavis überwachen, um Kontinuität und Stabilität zu gewährleisten. Der Aufsichtsrat hat Mario Schirru, derzeit Chief Operating Officer und Chief Investment Officer, mit sofortiger Wirkung zum Co-Sprecher des Vorstands ernannt. Nach der Hauptversammlung 2025 beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Schirru formell zum Vorstandsvorsitzenden zu ernennen.

Rückführung von Verbindlichkeiten der Encavis AG nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag wurden die von der Encavis AG ausgegebenen Namens- und Inhaberschuldverschreibungen sowie Schuldscheindarlehen vollständig beziehungsweise teilweise zurückgeführt. Zum einen geht dies auf vorzeitige Rückzahlungsverlangen von Gläubigern zurück, die von einem entsprechenden vertraglich vereinbarten Recht Gebrauch machten. Dieses stand ihnen durch den im Dezember 2024 im Zuge des durch die Übernahme durch das KKR-geführte Konsortium eingetretenen Kontrollwechsels zu. Zum anderen machte die Encavis AG von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht bei einigen variabel verzinsten Schuldscheindarlehen Gebrauch. Die rückgeführten Mittel wurden durch die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen ersetzt.

17 Anteilsbesitzliste gemäß § 313 Abs. 2 HGB

In den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2024 sind neben der Encavis AG folgende Konzerngesellschaften einbezogen worden:

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Unternehmen Sitz Anteil
in %
Vollkonsolidierte Konzernunternehmen
A.M. Solar S.r.l. 1) Bruneck, Italien 100,00
Alameda S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Almodóvar Solar S.L.U. 1) Barcelona, Spanien 100,00
APOLLO SOLAR SRL Bruneck, Italien 100,00
ARSAC 4 SAS Paris, Frankreich 100,00
ARSAC 7 SAS Paris, Frankreich 100,00
Asperg Erste Solar GmbH Hamburg 100,00
Asperg Fünfte Solar GmbH Hamburg 100,00
Asperg Sechste Solar GmbH Hamburg 100,00
Asperg Zweite Solar GmbH Hamburg 100,00
Asset Ocean GmbH Hamburg 100,00
Atlantis Energy di CHORUS Solar Italia Centrale 5. S.R.L. & Co. S.A.S. Bruneck, Italien 100,00
Aton 19 S.r.l. 3) Bruneck, Italien 100,00
Aton 21 S.r.l. 3) Bruneck, Italien 99,00
BESS Hettstedt Fünfte Energie GmbH Hamburg 100,00
BESS M01a K/​S Roskilde, Dänemark 100,00
Bypass Nurseries LSPV Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
C.B. Solar S.r.l. 1) Bruneck, Italien 100,00
Cabrera Energía Solar S.L.U. Valencia, Spanien 100,00
Cagli Solar di CHORUS Solar Italia Centrale 5. S.R.L. & Co. S.A.S. Bruneck, Italien 100,00
Capital Stage Caddington Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Capital Stage Caddington II Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Capital Stage Cullompton Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Capital Stage Hall Farm Ltd. Edinburgh, Großbritannien 100,00
Capital Stage Investments Ltd. Athlone, Irland 100,00
Capital Stage Manor Farm Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Capital Stage Solar IPP GmbH Hamburg 100,00
Capital Stage Tonedale 1 Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Capital Stage Tonedale 2 Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Capital Stage Tonedale LLP 3) Derby, Großbritannien 100,00
Capital Stage Venezia Beteiligungs GmbH Hamburg 100,00
Capital Stage Wind Beteiligungs GmbH Hamburg 100,00
Capital Stage Wind IPP GmbH Hamburg 100,00
Casette S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Centrale Eolienne de Bihy SARL Vern-sur-Seiche, Frankreich 100,00
Centrale Fotovoltaica Camporota S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Centrale Fotovoltaica Santa Maria in Piana S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Centrale Fotovoltaica Treia 1 S.A.S. di Progetto Marche S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Centrale Photovoltaique d'Avon - les - Roches SAS Paris, Frankreich 100,00
Centrale Photovoltaique S-au-S06 SARL Castelnaule-Lez, Frankreich 100,00
Chiltern Renewables Colmworth Limited 3) Derby, Großbritannien 100,00
CHILTERN RENEWABLES ES LIMITED 3) Derby, Großbritannien 100,00
Chiltern Renewables Hockliffe Limited 3) Derby, Großbritannien 100,00
Chiltern Renewables Honeydon Limited 3) Derby, Großbritannien 100,00
CHORUS CleanTech 1. Fonds Invest GmbH Neubiberg 100,00
CHORUS CleanTech 2. Fonds Invest GmbH Neubiberg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solardach Betze KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Bitterfeld KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Bockelwitz KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Burgheim KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Denkendorf KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Eisleben KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Gardelegen KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Greiz KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Gut Werchau KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Kemating KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Neuenhagen KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Pasewalk KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Richelbach KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Rietschen KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Rüdersdorf KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Ruhland KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Scheibenberg KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Vilseck KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarpark Warrenzin KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Solarparks Niederbayern KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Windpark Hellberge KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Windpark Ruhlkirchen KG Hamburg 100,00
CHORUS CleanTech GmbH & Co. Windpark Stolzenhain KG Hamburg 100,00
CHORUS Solar 3. S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar 3. S.R.L. & Co. S.A.S. 2 Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Casarano S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Foggia 2 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Foggia 3 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Foggia 4 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Foggia 5 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Foggia 6 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Foggia 7 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Foggia 8 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Foggia 9 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Italia Centrale 5. S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Matino S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Nardò S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Ternavasso Due S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Ternavasso Uno S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Torino Due S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Solar Torino Uno S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
CHORUS Wind Amöneburg GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
CHORUS Wind Appeln GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
CHORUS Wind Hürth GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Clawdd Ddu Farm Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
CMS Solar Pappelberg GmbH & Co. KG Gnevkow 50,95
CMS Solar Priesterbruch GmbH & Co. KG Gültz 50,95
CMS Solar Tackscher Bruch GmbH & Co. KG Gnevkow 50,95
Collecchio Energy S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Communal le Court SAS Paris, Frankreich 100,00
CPV Bach SARL Castelnaule-Lez, Frankreich 100,00
CPV Entoublanc SARL Castelnaule-Lez, Frankreich 100,00
CPV Sun 20 SARL Castelnaule-Lez, Frankreich 100,00
CPV Sun 21 SARL Castelnaule-Lez, Frankreich 100,00
CPV Sun 24 SARL Castelnaule-Lez, Frankreich 100,00
CS Solarpark Bad Endbach GmbH Hamburg 100,00
CSG IPP GmbH Hamburg 100,00
Data Trust GmbH Neubiberg 100,00
DE - Stern 1 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
DE - Stern 11 S.R.L. Parma, Italien 64,00
DE - Stern 14 S.R.L. Parma, Italien 64,00
DE - Stern 15 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
DE - Stern 4 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
DE - Stern 8 S.R.L. Parma, Italien 80,00
Desarrollos Empresariales Luanda S.L.U. Valencia, Spanien 100,00
DE-Stern 10 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
DMH Treuhand Vermögensverwaltung GmbH Neubiberg 100,00
ENCAVIS AM Advisor GmbH Neubiberg 100,00
ENCAVIS AM Management GmbH Neubiberg 100,00
ENCAVIS AM Services GmbH Neubiberg 100,00
Encavis Asset Management AG 2) Neubiberg 100,00
Encavis Bridge Financing GmbH Hamburg 100,00
Encavis Bridge Portfolio Spain S.L.U. 1) Madrid, Spanien 100,00
Encavis Ecklak PV GmbH Hamburg 100,00
Encavis Energieversorger I GmbH Hamburg 51,00
Encavis Energieversorger I Portfolio GmbH & Co. KG 1) Hamburg 51,00
Encavis Energieversorger I Verwaltungs GmbH 3)4) Hamburg 100,00
Encavis Finance B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Encavis GmbH Neubiberg 100,00
Encavis Green Energy Supply GmbH Hamburg 100,00
Encavis Hispania S.L.U. 3) Madrid, Spanien 100,00
Encavis Iberia GmbH Hamburg 100,00
ENCAVIS Infrastructure S.à r.l. 3) Grevenmacher, Luxemburg 100,00
Encavis Nordbrise A/​S Roskilde, Dänemark 100,00
Encavis Nordbrise Beteiligungs AG & Co. KG Hamburg 100,00
Encavis Portfolio Management GmbH Neubiberg 100,00
Encavis Portfolio Spain S.L.U. 1) Madrid, Spanien 100,00
Encavis Real Estate GmbH Hamburg 100,00
Encavis Renewables Beteiligungs GmbH Hamburg 100,00
Encavis Solar Beteiligungs GmbH Hamburg 100,00
Encavis Solar Denmark ApS Roskilde, Dänemark 100,00
Encavis Solar Fincken GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Encavis Solar Infrastruktur I GmbH 3) Hamburg 100,00
Encavis Solar Netherlands B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Encavis Solar Viterbo S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Encavis Technical Services GmbH Halle (Saale) 100,00
Encavis Wind Danmark ApS Roskilde, Dänemark 100,00
Encavis Wind Danmark Beteiligungs AG & Co. KG Hamburg 100,00
Energia & Sviluppo S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Energía Diodos S.L.U. 1) Barcelona, Spanien 100,00
Energie Solaire Biscaya SAS Paris, Frankreich 100,00
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Lunestedt KG Hamburg 51,00
Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG 1) Bremerhaven 100,00
Energiepark Breitendeich RE WP BD GmbH & Co. KG Hamburg 51,00
Energiepark Debstedt GmbH & Co. RE WP DE KG Hamburg 51,00
Energiepark Grevenbroich RE WP GRE GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Energiepark Hürth-Barbarahof WP HB GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Energiepark Lunestedt GmbH & Co. WP HEE KG Hamburg 51,00
Energiepark Lunestedt GmbH & Co. WP LUN KG Hamburg 51,00
Energiepark Odisheim GmbH & Co. WP ODI KG Hamburg 100,00
Energiepark Passow WP Briest III GmbH & Co. KG Hamburg 51,00
Enerstroom 1 B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Enerstroom 2 B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
EnSol Nordic AS Lillestr0m, Norwegen 90,00
Fano Solar 1 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Fano Solar 2 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Ferme Eolienne de Maisontiers-Tessonniere SAS Paris, Frankreich 100,00
Ferme Eolienne de Marsais I SAS Paris, Frankreich 100,00
Ferme Eolienne de Marsais II SAS Paris, Frankreich 100,00
Foxburrow Farm Solar Farm Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Fronteris Solarpark Oberbürg GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
Fundici Hive S.L.U. 3) Madrid, Spanien 100,00
GE.FIN. Energy Oria Division S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Genia Extremadura Solar S.L.U. Valencia, Spanien 100,00
GES 002 B.V. 1) Rotterdam, Niederlande 100,00
Gosfield Solar Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Green Energy 010 GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Green Energy 018 GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Green Energy 034 GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
GreenGo Energy M01a K/​S Roskilde, Dänemark 100,00
GreenGo Energy M01b K/​S Roskilde, Dänemark 100,00
GreenGo Energy M111 K/​S Roskilde, Dänemark 100,00
GreenGo Energy M23 K/​S Roskilde, Dänemark 100,00
GreenGo Energy M30 K/​S Roskilde, Dänemark 100,00
GreenGo Energy M34 K/​S Roskilde, Dänemark 100,00
GreenGo Energy S111 AB 1) Malmö, Schweden 100,00
GreenGo Energy S21 AB 1) Malmö, Schweden 100,00
Grid Essence UK Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Griffin Develops, S.L. Valencia, Spanien 100,00
H&J Energieportfolio Verwaltungs GmbH Neubiberg 100,00
Haut Lande SARL Paris, Frankreich 100,00
Hornet Solar S.L.U. Madrid, Spanien 100,00
Illevaaran Tuulivoima Oy Helsinki, Finnland 100,00
Infrastruktur Amöneburg-Roßdorf GmbH & Co. KG 3) Hamburg 71,43
Innovar Solar Park 1 GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
Innovar Solar Park 10 GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
Innovar Solar Park 2 GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
Innovar Solar Park 39 GmbH & Co. KG 1) Meppen 100,00
Innovar Solar Park 4 GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
Innovar Solar Park 44 GmbH & Co. KG 1) Meppen 100,00
Innovar Solar Park 46 GmbH & Co. KG 1 ) Meppen 100,00
Innovar Solar Park 49 GmbH & Co. KG 1) Meppen 100,00
Innovar Solar Park 5 GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
Innovar Solar Park 7 GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
Innovar Solar Park 8 GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
IOW Solar Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Krumbach Photovoltaik GmbH Hamburg 100,00
Krumbach Zwei Photovoltaik GmbH Hamburg 100,00
La Florida Hive, S.L.U. 1) Madrid, Spanien 100,00
La Gouardoune Centrale Solaire SARL Paris, Frankreich 100,00
La Redonda Solar S.L.U. 1) Barcelona, Spanien 100,00
La Rocca Energy di CHORUS Solar 3. S.R.L. & Co. S.A.S. Bruneck, Italien 100,00
Labraise Sud SARL Paris, Frankreich 100,00
Lagravette SAS Paris, Frankreich 100,00
Le Communal Est Ouest SARL Paris, Frankreich 100,00
Le Lame S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
LT 01 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
LT 02 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
LT 04 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
LT 05 S.R.L. 1) Bruneck, Italien 100,00
LT 08 S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Lux Energy S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Mermaid Solar Holding ApS Roskilde, Dänemark 100,00
Mermaid Solar Komplementar ApS Roskilde, Dänemark 100,00
Mermaid Solar Net K/​S Roskilde, Dänemark 100,00
MonSolar IQ Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
MTS4 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Narges Develops, S.L.U. Valencia, Spanien 100,00
Navid Enterprise, S.L.U. Valencia, Spanien 100,00
Neftis Business, S.L.U. Valencia, Spanien 100,00
N0rhede-Hjortmose Vindkraft I/​S 3) Roskilde, Dänemark 81,50
Notaresco Solar S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Oetzi S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Paltusmäen Tuulivoima Oy Helsinki, Finnland 100,00
Parco Eolico Monte Vitalba S.R.L. Bozen, Italien 85,00
Pfeffenhausen-Egglhausen Photovoltaik GmbH Hamburg 100,00
Piemonte Eguzki 2 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Piemonte Eguzki 6 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Polesine Energy 1 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Polesine Energy 2 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Progetto Marche S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
REGIS Treuhand & Verwaltung GmbH für Beteiligungen Neubiberg 100,00
REM Renewable Energy Management GmbH Neubiberg 100,00
Ribaforada 3 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Ribaforada 7 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Rodbourne Solar Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
San Giuliano Energy S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
San Martino S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Sant'Omero Solar S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Solaire Ille SARL Castelnaule-Lez, Frankreich 100,00
Solar Castuera S.L.U. 1) Madrid, Spanien 100,00
Solar Energy S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Solar Farm FC1 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Solar Farm FC3 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Solar Park R0dby Fjord ApS S0borg, Dänemark 100,00
Solar Park Svinningegärden ApS S0borg, Dänemark 100,00
Solarpark Bad Harzburg GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Boizenburg I GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Solarpark Brandenburg (Havel) GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Gelchsheim GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Solarpark Glebitzsch GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Gnannenweiler GmbH & Co. KG. Reußenköge 56,80
Solarpark Golpa GmbH & Co. KG Reußenköge 100,00
Solarpark Lettewitz GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Lindenhof GmbH 3) Hamburg 100,00
Solarpark Lochau GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Neuhausen GmbH Hamburg 100,00
Solarpark PVA GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Ramin GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Rassnitz GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Roitzsch GmbH Hamburg 100,00
Solarpark Staig GmbH & Co. KG Reußenköge 75,70
Sowerby Lodge Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
SP 07 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
SP 09 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
SP 10 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
SP 11 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
SP 13 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
SP 14 S.R.L. 3) Bruneck, Italien 100,00
Stern Energy ApS 1) Äbyh0j, Dänemark 80,00
Stern Energy B.V. Rotterdam, Niederlande 80,00
Stern Energy GmbH Halle (Saale) 80,00
Stern Energy Ltd. London, Großbritannien 80,00
Stern Energy S.p.A. Parma, Italien 80,00
Stern Energy SAS Paris, Frankreich 80,00
Stern PV2 Srl 3) Bruneck, Italien 99,00
Stern PV3 Srl 3) Bruneck, Italien 99,00
Stern PV4 Srl 3) Bruneck, Italien 99,00
Sun Time Renewable Energy di CHORUS Solar 3. S.R.L. & Co. S.A.S. Bruneck, Italien 100,00
TC Wind Management GmbH Neubiberg 100,00
Todderstaffe Solar Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Treia 1 Holding S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Treponti di CHORUS Solar 3. S.R.L. & Co. S.A.S. Bruneck, Italien 100,00
Trequite Farm Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Trequite Freehold Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Trewidland Farm Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
UAB L-VÈJAS Vilnius, Litauen 100,00
UGE Everswinkel GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie 1) Lohmen 100,00
UGE Malterhausen GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie Hamburg 100,00
UGE Markendorf Eins GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie Hamburg 100,00
UGE Voigtsdorf GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie Lohmen 100,00
UK Sol SPV 2 AB 3) Göteborg, Schweden 90,00
UKA Windenergie Portfolio 34 GmbH 1) Meißen 100,00
UVG Umspannwerk Verwaltungsgesellschaft mbH Neubiberg 100,00
Vallone S.R.L. Bruneck, Italien 100,00
Varberg Norra 3 MW AB 3) Göteborg, Schweden 54,00
Windkraft Kirchheilingen IV GmbH & Co. KG Kirchheilingen 50,99
Windkraft Olbersleben II GmbH & Co. KG Olbersleben 74,90
Windpark Breberen GmbH Neubiberg 100,00
Windpark Dahme - Wahlsdorf 3 GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Windpark Dannhausen III GmbH & Co. KG 1) Nürtingen 100,00
Windpark Desloch GmbH & Co. KG 3) Hamburg 100,00
Windpark Gauaschach GmbH Hamburg 100,00
Windpark Lairg Management GmbH Neubiberg 100,00
Windpark Lairg Services GmbH Neubiberg 100,00
Windpark Lairg Verwaltungs GmbH Neubiberg 100,00
Windpark Schnellwettern GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Windpark Viertkamp GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
Wisbridge Solar Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
Witches Solar Ltd. 3) Derby, Großbritannien 100,00
WP Dörnbach GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
WP Drensteinfurt GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
WP Niederöfflingen GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
WP Schieder GmbH & Co. KG 1) Hamburg 100,00
Zonnepark Apeldoorn Bloemenkamp B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark Apeldoorn IJsseldijk B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark Budel B.V. 3) Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark Ermelo Schaapsdijk B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark Hijken B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark Houten Oostrumsdijkje B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark PV12 B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark PV16 B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark PV21 B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Zonnepark Zierikzee B.V. Rotterdam, Niederlande 100,00
Gemeinsame Vereinbarungen
Promotores Chucena 220 KV C.B. 1) Sevilla, Spanien 50,00
Richelbach Solar GbR Neubiberg 60,00
Assoziierte Unternehmen
CHORUS IPP Europe GmbH Neubiberg 100,00
Gnannenweiler Windnetz GmbH & Co. KG Bopfingen 20,00
Pexapark AG Schlieren, Schweiz 14,00
SECCIONADORA ALMODÓVAR RENOVABLES S.L. 1) Málaga, Spanien 38,20
Sistema Electrico de Conexion Nudo Don Rodrigo 220 KV S.L. Sevilla, Spanien 38,64
TokWise OOD Sofia, Bulgarien 18,00
Sonstige Unternehmen
Mezzaricotta Energia Srl Parma, Italien 20,00

1) Erstkonsolidierung beziehungsweise Anteilserwerb/​Gründung im Geschäftsjahr 2024
2) Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2024 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch
3) Sitzverlegung im Zeitraum der Aufstellung des Konzernabschlusses 2024
4) Umfirmierung im Zeitraum der Aufstellung des Konzernabschlusses 2024

Die Beteiligungsquoten entsprechen den Stimmrechtsquoten. Die CHORUS IPP Europe GmbH wird trotz Mehrheitsbeteiligung nicht konsolidiert, siehe Anhang 6.4 für weitere Informationen.

18 Mitteilungspflichten

Die Encavis AG, Hamburg, Deutschland, hat im Berichtsjahr verschiedene Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG erhalten und diese gemäß den Vorschriften des § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht. Die Börsennotierung der Encavis AG endete mit dem Delisting an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025. Als nicht börsennotierte Gesellschaft sind an dieser Stelle gemäß § 160 AktG nur Mitteilungen anzugeben, mit denen das Überschreiten der in § 20 Abs. 1 und Abs. 4 geregelten Schwellenwerte von 25 % und 50 % erstmalig angezeigt wurde.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Max Viessmann am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der KKR SP Limited, Cayman Islands, am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der Elbe BidCo AG (vormals Blitz 21-823 AG) gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der KKR Management LLP, USA, am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der Elbe BidCo AG (vormals Blitz 21-823 AG) gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Pelaba Consult GmbH, Deutschland, am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der ALOPIAS Anlagenverwaltungs GmbH & Co. KG gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 5. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Friederike Julia Neumann am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Die Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 5. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Cornelius Carl Liedtke am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der PELABA Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Deutschland, am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige wird weder beherrscht noch beherrscht der Mitteilungspflichtige andere Unternehmen, die Stimmrechte der Encavis AG halten oder denen Stimmrechte der Encavis AG zugerechnet werden.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Sebastian Krüper am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige wird weder beherrscht noch beherrscht der Mitteilungspflichtige andere Unternehmen, die Stimmrechte der Encavis AG halten oder denen Stimmrechte der Encavis AG zugerechnet werden.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Dr. Henning Kreke am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der Lobelia Beteiligungs GmbH gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Carolin Kaufmann am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Die Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der Krüper GmbH gehalten wird.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Albert Büll am 4. Dezember 2024 die Meldeschwelle von 75 % überschritten und ab diesem Tag 87,73 % (141.877.423) über indirekte Stimmrechte betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 87,73 % von der ABACON Capital GmbH gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 23. April 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG erstmalig mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Friederike Julia Neumann am 8. November 2022 die Meldeschwelle von 25 % überschritten und ab diesem Tag 0,62 % (1.002.431 Stimmrechte) über direkte Stimmrechte und 25,03 % (40.308.172) über indirekte Stimmrechte, insgesamt 25,65 % (41.310.603 Stimmrechte), betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 25,03 % von der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 23. April 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG erstmalig mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Cornelius Carl Liedtke am 8. November 2022 die Meldeschwelle von 25 % überschritten und ab diesem Tag 0,93 % (1.500.000 Stimmrechte) über direkte Stimmrechte und 25,34 % (40.808.172) über indirekte Stimmrechte, insgesamt 26,27 % (42.308.172 Stimmrechte), betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 25,03 % von der Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 20. März 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG erstmalig mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der KKR SP Limited, Cayman Island, am 14. März 2024 die Meldeschwelle von 30 % überschritten und ab diesem Tag 31,00 % (49.913.801 Stimmrechte) über weitere Instrumente betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass der gemeldete Stimmrechtsanteil in Höhe von 31,00 % von der Blitz 21-823 AG gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

Der Encavis AG wurde mit Schreiben vom 20. März 2024 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG erstmalig mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der KKR Management LLP, USA, am 14. März 2024 die Meldeschwelle von 30 % überschritten und ab diesem Tag 31,00 % (49.913.801 Stimmrechte) über weitere Instrumente betragen hat. Der Mitteilungspflichtige hat im Zuge der zu treffenden Angaben über die vollständige Kette der kontrollierten Unternehmen angegeben, dass der gemeldete Stimmrechtsanteil in Höhe von 31,00 % von der Blitz 21-823 AG gehalten wird. Die weiteren vom Mitteilungspflichtigen angegebenen kontrollierten Unternehmen halten keine direkten oder indirekten Stimmrechte an der Encavis AG.

19 Zeitpunkt der Genehmigung zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit Beschluss des Vorstands der Encavis AG vom 29. April 2025 zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Hamburg, 29. April 2025

Encavis AG

Vorstand

Dr. Christoph Husmann, Sprecher des Vorstands und CFO

Mario Schirru, Sprecher des Vorstands und CIO/​COO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Encavis AG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Encavis AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Encavis AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Teilbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 29. April 2025

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christoph Fehling, Wirtschaftsprüfer

Christian Eden, Wirtschaftsprüfer

Glossar

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Abkürzungen und Begriffe aus der Energiewirtschaft
BESS Battery Energy Storage System - Batterie-Speicherkraftwerk
C&I Commercial and Industrial - kaufmännische Betriebsführung
EEX European Energy Exchange - Energiebörse für Energie und energienahe Produkte mit Sitz in Leipzig
EKF Energie- und Klimafonds
EPC Agreement Engineering, Procurement and Construction Agreement - Form der Projektabwicklung, bei der der Auftragnehmer eine Anlage in einem oft vordefinierten Zeit- und Kostenrahmen schlüsselfertig an den Auftraggeber übergibt
FiT Feed-in Tariff - Einspeisevergütung
Fit for 55 EU-Maßnahmenpaket zur Umsetzung von Klimazielen
IPP Independent Power Producer - unabhängiger Stromproduzent
Offshore Auf See errichtete Windparks zur Erzeugung von Strom
O&M Operations and Maintenance - Operativer Betrieb und technische Wartung
OMIP Operador do Mercado Ibérico de Energia Portugal - portugiesische Energiebörse
Onshore An Land errichtete Windparks zur Erzeugung von Strom
PPA Power Purchase Agreement - privatwirtschaftlicher Abnahmevertrag für Strom
PV Photovoltaik - Energiegewinnung durch Sonne
RE100 Globale Initiative von Unternehmen mit dem Ziel, 100% des Strombedarfs der Mitgliedsunternehmen mit Strom aus Erneuerbaren Energien zu decken
RED Erneuerbare-Energien-Richtlinie
RePower EU Plan zur raschen Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland und zur Beschleunigung des ökologischen Wandels
Repowering Kraftwerkserneuerung von Wind- und Solarparks zur Steigerung der Stromerzeugungsleistung
Revamping Kraftwerkserneuerung von Wind- und Solarparks zum Erhalt der bestehenden Stromerzeugungsleistung
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Abkürzungen und Begriffe aus der Finanzwirtschaft und dem wirtschaftlichen Umfeld
AC Amortized Cost - Kategorie gemäß IFRS 9, in der finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
AOP Aktienoptionsprogramm (anteilsbasierte Vergütungsregelung)
Badwill Negativer Geschäfts- oder Firmenwert - liegt der Kaufpreis für ein entgeltlich erworbenes Unternehmen unter dem Wert der Vermögenswerte nach Abzug der Schulden, ist der Unterschiedsbetrag als Ertrag zu erfassen
Cashflow Wirtschaftliche Messgröße, die den Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode darstellt
CFH Cashflow-Hedges - Instrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen
COP28 28th Conference of the Parties to the UN Framework Convention on Climate Change - 28. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention
COP29 29th Conference of the Parties to the UN Framework Convention on Climate Change - 29. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention
Due Diligence Sorgfältige Prüfung eines Unternehmens im Rahmen des Erwerbs
EBIT Ergebniskennzahl - Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern
EBITDA Ergebniskennzahl - Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen. Das EBITDA berechnet sich aus dem EBIT zzgl. erfolgswirksamer Abschreibungen und abzgl. erfolgswirksamer Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
EPC Engineering, Procurement and Construction
Equity Methode Bilanzierungsmethode, bei der die Anteile an Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen zunächst zu Anschaffungskosten angesetzt und bei der Folgebewertung entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am sich ändernden Reinvermögen des Beteiligungsunternehmens fortgeschrieben werden
ESG Environment, Social, Governance - Fokus auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
FVOCI Fair Value through Other Comprehensive Income - Kategorie gemäß IFRS 9, in der finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
FVPL Fair Value through Profit and Loss - Kategorie gemäß IFRS 9, in der finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
FX Foreign Exchange - Fremdwährung
Goodwill Positiver Geschäfts- oder Firmenwert - liegt der Kaufpreis für ein entgeltlich erworbenes Unternehmen über dem Wert der Vermögenswerte nach Abzug der Schulden, ist der positive Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert zu aktivieren
Hedge Accounting Bilanzierung von Verträgen, die in einem Sicherungszusammenhang stehen
HRB Handelsregister Abteilung B
IAS International Accounting Standards - internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union anzuwenden sind
IRE Initial Recognition Exemption
Lifetime Expected Loss Schätzung der erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit eines Geschäfts
MSCI US-amerikanischer Finanzdienstleister
Operativ Als operativ werden im Encavis-Konzern alle Kennzahlen bezeichnet, die keine IFRS-bedingten Bewertungseffekte enthalten
Ready-to-buildProjekt Baureifes Projekt
SCOPE SCOPE Ratings - Ratingagentur
WpHG Wertpapierhandelsgesetz

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