Other Capital Market Information | 6 November 2017 13:43


Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Energiekontor AG / Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

06.11.2017 / 13:43
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Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

über die Einziehung von eigenen Aktien zwecks Herabsetzung des
Grundkapitals


Die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 21. Mai 2015 hat
den Vorstand u. a. ermächtigt, von der Energiekontor AG nach § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der Vorstand der Energiekontor AG hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung
am 6. November 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 14.653.160,- um EUR
75.000,- auf EUR 14.578.160,- durch Einziehung von 75.000 voll eingezahlten
eigenen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 1.- je Aktie herabzusetzen.

Die Einziehung und Kapitalherabsetzung werden voraussichtlich am
15. November 2017 vorgenommen werden.

Die Girosammelbestände bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,
werden entsprechend reduziert.

Die Lieferbarkeit der 75.000 Aktien im Börsenhandel des Regulierten Markts
(General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich mit
Ablauf des 15. Novembers 2017 zurückgenommen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach Wirksamwerden der Einziehung
EUR 14.578.160,- und ist in 14.578.160 auf den Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils
EUR 1,00) eingeteilt.

Bremen, im November 2017

Der Vorstand


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     Unternehmen:    Energiekontor AG
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