Energiekontor AGBremenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021GESCHÄFTSBERICHT 2021Kurzporträt der Energiekontor AGEine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen erneuerbare Energien: Dafür steht Energiekontor seit mehr als 30 Jahren. 1990 in Bremerhaven gegründet, zählt das Unternehmen zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks. Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Windparks im In- und Ausland und wurde 2010 um den Bereich Solarenergie erweitert. Darüber hinaus betreibt Energiekontor Wind- und Solarparks mit einer Nennleistung von rund 330 Megawatt (MW) im eigenen Bestand. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht nimmt das Unternehmen eine Pionierrolle ein und will in allen Zielmärkten schnellstmöglich Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen realisieren. Neben dem Firmensitz in Bremen unterhält Energiekontor Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Augsburg, Bernau bei Berlin, Berlin-Spandau, Potsdam und Hildesheim und ist außerdem mit Niederlassungen in England (Leeds), Schottland (Edinburgh, Glasgow), Portugal (Lissabon), den USA (Houston / Texas, Rapid City / South Dakota) und Frankreich (Toulouse, Rouen) vertreten. Die stolze Bilanz seit Firmengründung: 130 realisierte Windparks und 12 Solarparks mit einer Gesamtleistung von über 1 Gigawatt (GW). Das entspricht einem Investitionsvolumen von mehr als € 1,8 Mrd. Das Unternehmen ging am 25. Mai 2000 an die Börse. Die Aktie der Energiekontor AG (WKN 531350 / ISIN DE0005313506) ist im General Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden. Anlegerinformationen zum 31. Dezember 2021scrollen
Konzern-Kennzahlen der Energiekontor AGErgebnisscrollen
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Zu den Pro-forma-Kennzahlen vgl. Hinweis auf Seite 174. Energiekontor auf Expansionskurs- 17 Standorte weltweit
Eigenbestand an Wind- und SolarparksGesamterzeugungskapazität von rund 330 MW
UnternehmensentwicklungBrief an die AktionäreSehr geehrte Aktionärinnen und
Aktionäre,
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Erfolgreicher Abschluss von Verkaufsvereinbarungen für insgesamt sieben Windkraftprojekte in Deutschland und Großbritannien sowie für zwei Solarparkprojekte in Deutschland mit einem Gesamterzeugungsvolumen von rund 117 MW |
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Veräußerung der beiden schottischen Projekte markiert den erfolgreichen Beginn der sukzessiven Realisierung der umfangreichen schottischen Projektpipeline, die wir in den vergangenen Jahren auf- und ausgebaut haben |
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Zudem erste Genehmigung für ein britisches Solarparkprojekt (10 MW) im Süden von London erreicht |
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Im Geschäftsjahr 2021 wurden planungsgemäß fünf Wind- und Solarparkprojekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 66 MW in Betrieb genommen sowie der Financial Close für fünf Windparkprojekte sowie zwei Solarparkprojekte mit einer Gesamtleistung von ca. 100 MW erreicht |
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Erneuter Abschluss eines PPA mit EnBW für einen PV-Park in Mecklenburg-Vorpommern mit mehr als 50 MW vereinbart |
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Erstmalig wurde ein langfristiges PPA mit einem Industrieunternehmen in Deutschland abgeschlossen. Abnehmer ist die renommierte Robert Bosch GmbH |
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Vereinbarung zahlreicher PPAs für Bestandsparks. Dabei konnte Energiekontor von den gestiegenen Strompreisen am Markt profitieren. Per 1. Januar 2022 werden über 30 Post-EEG-Windparks mit einer Gesamtleistung von 200 MW über PPAs vergütet |
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Erfolgreiche Teilnahme an Wind- und Solarausschreibungen der Bundesnetzagentur mit einem Volumen von über 120 MW |
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In Deutschland befinden sich aktuell zehn Windparks und ein Solarpark mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt mehr als 100 MW im Bau |
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Ausbau des Eigenparkbestands auf nahezu 330 MW mit der Inbetriebnahme von zwei Windparks (Hanstedt-Wriedel Erweiterung, Jacobsdorf) |
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Werthaltige Projektpipeline gegenüber dem Vorjahr erneut um rund 1,5 GW auf über 7,7 GW ausgebaut (ohne US-Projektrechte). Sicherung von Projekten in allen adressierten Ländermärkten, in beiden Kern-Technologien sowie im Bereich Repowering |
An dem besten Ergebnis unserer Unternehmensgeschichte wollen wir Sie, geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wie gewohnt fair und angemessen beteiligen. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat planen wir daher, der Hauptversammlung am 19. Mai 2022 einen Dividendenvorschlag von € 0,90 pro Aktie zu unterbreiten. Das wäre die höchste Dividende seit dem Börsengang von Energiekontor im Jahr 2000.
Trotz der insgesamt äußerst erfreulichen Ergebnisentwicklung, das Geschäftsergebnis 2021 hätte sogar noch besser ausfallen können. Aufgrund des extrem schwachen Windjahres 2021 blieben die beiden Segmente "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" sowie "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" jedoch hinter ihren Potenzialen zurück. Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" konnte Energiekontor die Erzeugungsleistung der im Eigenbestand gehaltenen Wind- und Solarparks im Berichtszeitraum auf rund 330 MW ausbauen. Gleichwohl musste der Windpark "Jacobsdorf" zwischenzeitlich wieder vom Netz genommen werden.
Hintergrund sind Mängel bei baugleichen, nicht zur Energiekontor-Gruppe gehörenden, Windenergieanlagen eines anderen Projektierers. Das ist unerfreulich, aber für uns hat Sicherheit oberste Priorität. Auf Basis gutachterlicher Untersuchungen erarbeitet Nordex derzeit ein Konzept für den Windpark, sodass dieser möglichst rasch wieder in Betrieb genommen werden kann.
Sowohl meteorologisch als auch operativ sind wir gut in das Geschäftsjahr 2022 gestartet. Insbesondere das Windaufkommen war im Januar und Februar erfreulich. Gleichzeitig konnte bereits der Financial Close für drei Windparks mit über 20 MW erreicht werden. Neben weiteren attraktiven PPAs für Bestandsparks in Deutschland konnten wir auch für einen unserer eigenen Windparks in Großbritannien ein PPA mit einem äußerst attraktiven Preis abschließen. Gleichzeitig erreichten uns für den Bereich Repowering in Deutschland und Onshore- Wind in Schottland weitere positive Genehmigungsbescheide. Allein in Schottland liegen uns damit aktuell bereits Genehmigungen für zehn Projekte mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt über 400 MW vor.
Gleichwohl haben sich mit dem Krieg in der Ukraine und der anhaltenden Corona-Pandemie auch die Unsicherheiten für uns, aber auch für die Branche der erneuerbaren Energien insgesamt erhöht. Die zum Teil massiv gestiegenen Preise auf den Rohstoffmärkten setzen die Hersteller von Windenergieanlagen und Solarmodulen unter wirtschaftlichen Druck und haben bereits zu Preisanhebungen geführt. Gleichzeitig verschärfen sich bestehende Engpässe in den globalen Transport- und Lieferketten und führen zu längeren Lieferzeiten. Zusätzlich zu den marktüblichen Risiken im Projektgeschäft dürfte sich dadurch die geplante Inbetriebnahme einiger Projekte bis Jahresende 2022 erschweren.
Trotz erhöhter Herausforderungen und Unsicherheiten sind wir dennoch zuversichtlich, den erfolgreichen Wachstumskurs unseres Unternehmens auf Basis aktueller Planungen im Geschäftsjahr 2022 sowie in den kommenden Jahren zu festigen und fortzusetzen.
Die gute Entwicklung unserer Aktie im vergangenen Geschäftsjahr sowie in den ersten drei Monaten dieses Jahres und deren positive Bewertung durch die Coverage- Analyst:innen zeigt, dass der Kapitalmarkt unsere Einschätzung teilt.
Der Krieg in der Ukraine hat die anhaltende Abhängigkeit Deutschlands und Europas von fossilen Energieträgern schmerzhaft unter Beweis gestellt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll daher in den kommenden Jahren massiv vorangetrieben werden. So will die Europäische Kommission die Gaseinkäufe aus Russland bereits bis Ende 2023 um zwei Drittel reduzieren. In Deutschland soll bereits im Jahr 2035 die Erreichung einer 100 %igen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien realisiert werden.
Damit dies aber gelingt, muss die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen und bestehende Hemmnisse umgehend abbauen. Insbesondere eine Beschleunigung und Verschlankung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist hier von zentraler Bedeutung. Dadurch könnten viele Projekte deutlich rascher umgesetzt und die Anzahl neu gesicherter Projekte noch einmal deutlich erhöht werden.
Als Pioniere sehen wir uns als Motor dieser Veränderung. Wir wollen in allen von uns adressierten Ländermärkten Wind- und Solarparks errichten, die ohne staatliche Subventionen auskommen. Dies ist uns in Großbritannien sowie im Bereich Solar Deutschland bereits gelungen. Mit der Preisführerschaft sichern wir uns einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende - für eine gute und solide wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens und eine klimafreundliche, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung von morgen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf diesem Weg auch zukünftig begleiten.
Bremen, im März 2022
Der Vorstand
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender
Günter Eschen, Vorstand
Carsten Schwarz, Vorstand
das Geschäftsjahr 2021 stand erneut unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und den damit einhergehenden Herausforderungen. Dass Energiekontor unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen dennoch das beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte erzielen konnte, ist eine besondere Leistung. Es zeigt die Belastbarkeit des Geschäftsmodells auch unter schwierigen Bedingungen, den richtigen Strategieansatz in Bezug auf Technologie und Regionen - und ganz besonders das herausragende Können, Engagement und die Leistung des Vorstands und der Mitarbeitenden bei Energiekontor, für die ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats unseren Dank und unsere Anerkennung ausspreche.
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2021 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und (fern-)mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung, des internen Kontrollsystems sowie der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und (fern-)mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft.
Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und hat sich über wesentliche Entwicklungen informiert.
Die strategische Gesamtausrichtung und Entwicklung des Konzerns stimmten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam ab.
Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es im Geschäftsjahr 2021 nicht gegeben.
Der Aufsichtsrat der Energiekontor AG besteht aus drei Mitgliedern.
Im Geschäftsjahr 2021 fanden insgesamt vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen (am 25. März 2021, 14. Mai 2021, 14. September 2021 und 8. Dezember 2021) statt, in denen der Aufsichtsrat jeweils vollzählig vertreten war. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die Aufsichtsratssitzungen als Video-Konferenzen abgehalten. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte.
Der am 8. Dezember 2021 eingerichtete Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2021 keine gesonderte Sitzung abgehalten.
Vor allen Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand ausführliche Berichte und Präsentationen in physischer oder elektronischer Form an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. Sofern zu einzelnen Geschäftsvorgängen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, enthielten die Unterlagen zudem ausführliche Entscheidungsvorlagen. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, insbesondere mittels elektronischer Medien, gefasst. Sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden einstimmig gefasst. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in intensivem Kontakt und hat sich über den Gang der Geschäfte sowie wesentliche Ereignisse informiert.
Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung, die Finanzlage und die Liquiditätsentwicklung der Energiekontor AG und des Konzerns sowie die besonderen Entwicklungen im Zusammenhang mit der anhaltenden Covid-19-Pandemie.
Das dominante Thema in der Aufsichtsratssitzung vom 25. März 2021 war die Prüfung und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2020 für den Konzern und die AG. Darüber hinaus wurden die aktuelle Erklärung zum Corporate Governance Kodex und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB besprochen. Des Weiteren wurde die Tagesordnung der Hauptversammlung 2021 diskutiert und im Anschluss genehmigt.
Die Aufsichtsratssitzung am 14. Mai 2021 diente vor allem der Vorbereitung und Besprechung der anstehenden Hauptversammlung.
In der Sitzung vom 14. September 2021 wurde im Wesentlichen auf den aktuellen Stand des diesjährigen Geschäftsverlaufs eingegangen. Der Vorstandsvorsitzende, Peter Szabo, präsentierte wesentliche Meilensteine, die erzielt wurden, und informierte den Aufsichtsrat über den Stand bei verschiedenen Projekten. Es wurde festgestellt, dass die geschäftliche Entwicklung trotz weltweit anhaltender Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Großen und Ganzen erfreulich verläuft.
In der Aufsichtsratssitzung vom 8. Dezember 2021 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Effizienzprüfung in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Beim Rückblick auf das Gesamtjahr 2021 wurde festgestellt, dass das Geschäftsjahr sich insgesamt sehr planmäßig und positiv entwickelt hat. Alle wesentlichen strategischen und operativen Meilensteine wurden erreicht. Des Weiteren wurde in dieser Sitzung gemäß § 107 Abs. 4 Aktiengesetz (AktG) ein Prüfungsausschuss eingerichtet. Aufgrund der aktuellen Anzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern sind diese gleichzeitig Mitglieder des Prüfungsausschusses. Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wurde in der Aufsichtsratssitzung am 8. Dezember 2021 einstimmig das Aufsichtsratsmitglied Günter Lammers gewählt. Der Prüfungsausschuss befasst sich künftig ausgiebig mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität des Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Zudem wurden in der Sitzung vom 8. Dezember 2021 Aufsichtsratsthemen und Themen einer guten Corporate Governance erörtert, die sich unter anderem aus dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ergeben haben. Die Aufstellung eines jährlichen Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG wurde initiiert sowie weitere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung vereinbart.
Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2021 die im Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Effizienzprüfung vorgenommen.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Berichtszeitraum Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen und wurde dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. In diesem Zusammenhang haben die Aufsichtsratsmitglieder am 7. Dezember 2021 gemeinsam an einem Workshop zu aktuellen Themen im Bereich Kapitalmarktrecht, Corporate Governance und CSR-Berichterstattung teilgenommen.
Der Aufsichtsrat gab zusammen mit dem Vorstand im März 2022 die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung) ab.
Weitergehende Informationen zur Corporate Governance sind der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i. V. m. § 289f HGB zu entnehmen.
Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Website von Energiekontor unter www.energiekontor.de/investor-relations/corporate-governance.de dauerhaft zugänglich. Gleiches gilt für die Entsprechenserklärung, die unter www.energiekontor.de/investor-relations/corporate-governance.html dauerhaft abgerufen werden kann.
Der Abschlussprüfer hat bei der Durchführung der Abschlussprüfung keine Tatsachen festgestellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben würden.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen.
Der in der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG und des Konzerns für das gleichlautende Geschäftsjahr geprüft. Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB ebenfalls geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.
Der Abschlussprüfer hat die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.
In seinem Prüfungsbericht erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Energiekontor AG die Regeln des HGB bzw. der IFRS eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen festgestellt. Dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss sowie dem zusammengefassten Lagebericht für die AG und den Konzern wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht für die AG und den Konzern sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 28 März 2022 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der AG und des Konzerns sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.
Nach abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte die vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 aufgestellten Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht. Damit war der Jahresabschluss 2021 der Energiekontor AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an.
Im Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse unverändert.
Im Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Vorstands ebenfalls unverändert.
Bremen, im März 2022
Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender
Seit der Gründung von Energiekontor im Jahr 1990 steht Nachhaltigkeit im Zentrum unseres unternehmerischen Handelns. Als Pionier im Bereich der erneuerbaren Energien mit über 30 Jahren Erfahrung leisten wir seit jeher einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung von morgen. Energiekontor ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler und ein unabhängiger Produzent von Strom aus erneuerbaren Energien.
Unsere Zukunftsvision ist eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Diese Vision prägt unser Handeln auf allen Ebenen unserer unternehmerischen Tätigkeiten. Wir sind der Überzeugung, dass eine nachhaltige Durchdringung des Energiemarktes mit erneuerbaren Energien nur dann gelingen kann, wenn die Erzeugungskosten für Strom aus regenerativen Quellen unterhalb der Kosten der konventionellen Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern liegen.
Als Pionier sehen wir uns als Motor dieser Veränderung. Die verschiedenen Abteilungen des Unternehmens unterstützen diese Vision seit Jahren mit diversen Effizienzmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Erfolg gibt uns recht: So konnte Energiekontor in England den ersten subventionsfreien Windpark Großbritanniens errichten und hat in Deutschland bereits Solarparks allein auf Basis von privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen (PPAs) zu Marktpreisen realisiert. Nachdem diese zunächst mit Versorgern vereinbart wurden, haben wir 2021 erstmalig auch PPAs erfolgreich mit einem Industrieunternehmen abgeschlossen.
Der Energiesektor verursacht weltweit rund zwei Drittel aller klimaschädlichen Treibhausgase. Der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der erfolgreiche Vollzug der globalen Energiewende zählen damit zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen für das Erreichen der Klimaneutralität. Die Herausforderungen sind dabei vielfältig. So muss der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur bestehende Kapazitäten ersetzen, sondern auch den in den kommenden Jahren weiter zunehmenden Strombedarf abdecken können. Die Internationale Energieagentur (IEA) geht davon aus, dass der weltweite Energiebedarf bis 2050 um 50 Prozent ansteigen wird.
Die UN-Klimakonferenz in Glasgow (COP26) im Jahr 2021 hat die Staaten der Welt erstmals dazu aufgefordert, den Ausstieg aus der Kohle einzuleiten und ineffiziente Subventionen für konventionelle Energieträger wie Öl oder Gas zu beenden. Damit geht das fossile Energiezeitalter zu Ende und die Energiewende wird weltweit zum Leitbild. Gleichzeitig bekannten sich die teilnehmenden Staaten erneut zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens.
Wie weit die internationale Staatengemeinschaft von dem Erreichen dieser Klimaziele allerdings noch entfernt ist, hat das Jahr 2021 erneut schmerzhaft aufgezeigt. Obwohl der Zubau von Erzeugungskapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien mit rund 290 GW (2020: 260 GW) einen neuen Rekordwert erzielte, reichte der Anstieg nicht aus, um die mit der weltweiten konjunkturellen Erholung wieder anziehende Stromnachfrage zu stillen. Mehr als die Hälfte des Nachfrageanstiegs wurde daher durch Kohleverstromung gedeckt. Die Folge: Der Ausstoß von klimaschädlichem CO 2 stieg von 31,5 Gigatonnen (Gt) im Jahr 2020 auf 33,0 Gt im Jahr 2021 an. Fachleute haben errechnet, dass das verbleibende CO 2 -Budget beim aktuellen Stand der Emissionen nun noch für elf Jahre reicht, wenn sich die Welt eine 50-prozentige Chance auf Einhaltung der 1,5-Grad-Erwärmungsgrenze des Pariser Klimaabkommens bewahren will.
Die Internationale Energieagentur mahnt daher erneut an, dass die aktuell geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele bei Weitem nicht ausreichen. Um das Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu erreichen, müssten sich nach Angaben der Experten die weltweiten Investitionen in saubere Energie und Infrastruktur in den nächsten zehn Jahren mehr als verdreifachen.
Wachstumsraten in der Größenordnung sind dabei keine Utopie. Weltweit zählen Photovoltaik und Windenergie mittlerweile zu den günstigsten Arten der Stromerzeugung. Die internationale Staatengemeinschaft und die Regierungen weltweit sind daher aufgefordert, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Energiewende weiter zu verbessern und noch bestehende Hemmnisse abzubauen. Umso mehr, als auch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen die Nachteile einer hohen fossilen Energieabhängigkeit noch einmal schmerzlich verdeutlichen.
Der Schutz des Klimas und eine sichere Energieversorgung sind die wichtigsten globalen Herausforderungen unserer Zeit. Erneuerbare Energien, Energieeinsparungen und der Einsatz effizienter Technologien sind zentrale Handlungsfelder, um diese Herausforderungen zu meistern. Die Zeit im Kampf gegen den Klimawandel wird knapp. Deshalb braucht es jetzt den Erneuerbare-Energien-Turbo und eine Aufbruchstimmung, um die globale Energiewende zum Erfolg zu führen.
Wir bei Energiekontor haben verstanden. Wir sind bereit, mit unserer Leidenschaft für Wind- und Solarenergie, unserem Pioniergeist und unserer Vision einer 100 %igen Vollversorgung aus erneuerbaren Energien einen Beitrag zu einem klimaneutralen, sicheren und nachhaltigen Energiesystem zu leisten. Das Bewusstsein, an etwas Großem zu arbeiten und als Pioniere die Welt zu verändern, ist jeden Tag aufs Neue Antrieb und Motivation für alle rund 200 Mitarbeitenden bei Energiekontor.
Das Geschäftsmodell von Energiekontor ist seit der Gründung des Unternehmens auf das globale Nachhaltigkeitsziel "Ausbau der erneuerbaren Energien" ausgerichtet. Nachhaltigkeit ist Teil unserer DNA. Als Pioniere der Energiewende leisten wir seit mehr als 30 Jahren einen Beitrag für eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Energieversorgung - von heute und von morgen.
In diesem Veränderungsprozess sind wir uns bei Energiekontor der vielfältigen Auswirkungen unseres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft bewusst. Unser Nachhaltigkeitsverständnis ist daher ganzheitlich. Wir wollen für alle unsere Stakeholder - unsere Kunden, Mitarbeiter, Investoren, Geschäftspartner und die Gesellschaft als Ganzes - einen dauerhaften Mehrwert schaffen. Die Grundlage dafür bilden unsere auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsstrategie und unser unternehmerisches Leitbild. Aus ihnen leiten wir Ziele und Maßnahmen ab, die unser Handeln in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) definieren, kurz ESG. Als zusätzliche Orientierung dienen uns dabei internationale Rahmenwerke und etablierte Standards.
Im Rahmen der Überprüfung unseres ISS ESG-Nachhaltigkeitsratings im Jahr 2021 wurde uns erneut die Auszeichnung "Prime" mit einer Gesamtbewertung von "B-" bestätigt. ISS ESG ist die Abteilung für verantwortungsbewusstes Investieren der Institutional Shareholder Services, des Marktführers bei der Beratung institutioneller Investoren. Für das ISS ESG-Rating werden bis zu 100 Rating-Kriterien angewandt.
Energiekontor ist nach derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften für börsennotierte Unternehmen nicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Unser eigener Anspruch an eine transparente und umfassende Berichterstattung macht es für uns aber selbstverständlich, dass wir auch über den Stand der Ziele, Maßnahmen und die erreichten Meilensteine in diesem Bereich informieren und diese zukünftig weiter ausbauen wollen. Nachfolgend wollen wir dies mit einigen wesentlichen Beispielen weiter ausführen.
"Unser Geschäftsmodell ist auf das globale Nachhaltigkeitsziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien, ausgerichtet."
Peter Szabo, CEO der Energiekontor AG
Auch bei unserem Unternehmenswachstum setzen wir auf Nachhaltigkeit und die Schaffung langfristiger Werte. Das Herzstück des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Wind- und Solarparks. Durch den Verkauf des in den eigenen Wind- und Solarparks erzeugten Stroms werden planbare und wiederkehrende Erlöse generiert. Zusammen mit den ebenfalls wiederkehrenden Einnahmen aus der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sorgen diese für finanzielle Stabilität und bilden die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum. Mit den durch die Eigenparks und die Betriebsführung erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab. Von den entwickelten Projekten wird grundsätzlich die eine Hälfte dem Eigenparkbestand zugeführt. Dadurch erhöhen sich die konzerneigenen Stromerzeugungskapazitäten und die entsprechenden jährlichen Mehreinnahmen. Die andere Hälfte der Wind- und Solarparkprojekte geht in den Verkauf. Die hälftige Aufteilung ist als Durchschnittswert und Annäherung zu verstehen und kann in einzelnen Jahren auch abweichen. Je mehr Wind- bzw. Solarparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die zukünftigen Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit. Damit wiederum stehen mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung. Die Erlöse aus dem Verkauf der entwickelten Wind- und Solarparks bestimmen maßgeblich das ausgewiesene Jahresergebnis und werden zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet. Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Optimierungsmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen bzw. Kostensenkungen führen und den Cash-Überschuss aus der Stromerzeugung weiter erhöhen.
Unsere nachhaltige Unternehmensstrategie, die auf dem organischen Wachstumsmodell basiert, sieht einen kontinuierlichen Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks vor, um mit den laufenden Einnahmen aus den Stromerlösen weitere Projekte zu entwickeln und die Liquiditätszuflüsse zu verstetigen. Die Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand hat allerdings Konsequenzen für die Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Konzerns, da diese zu reinen Herstellkosten erfolgt, also ohne die Gewinnmargen aus der Errichtung bzw. dem Verkauf der Projekte. Die Konzernbilanz enthält daher nachhaltige, verborgene Werte in Form von stillen Reserven. Folglich verringert sich die Konzern-Eigenkapitalquote mit jedem weiteren Wind- und Solarpark, der aus der Projektentwicklung in den Eigenbestand übernommen wird, weil die Gewinnmarge im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert wird und daher nicht ergebniswirksam in die GuV-Rechnung eingeht.
Auf der anderen Seite bergen die stillen Reserven einen bedeutenden substanziellen Mehrwert des Unternehmens, der jederzeit durch den vollständigen oder teilweisen Verkauf der konzerneigenen Wind- und Solarparks zu ihren Verkehrswerten realisiert werden könnte. Dies hätte einen deutlich positiven Effekt auf die Eigenkapitalquote des Konzerns. Ein solcher Verkauf entspricht allerdings nicht der Unternehmensstrategie. Der Hinweis verdeutlicht jedoch, wie viel zusätzliche Substanz im Unternehmen steckt, die nicht unmittelbar durch die Finanzkennzahlen widergespiegelt wird. Eine theoretische Zurechnung der stillen Reserven würde für den Energiekontor-Konzern eine sehr auskömmliche (adjustierte) Eigenkapitalquote ausweisen und unsere auf langfristige und nachhaltige finanzielle Stabilität ausgerichtete Finanzierungsstrategie unterstreichen.
Die stillen Reserven der konzerneigenen Wind- und Solarparks werden sukzessive über die Nutzungsdauer aufgedeckt und führen somit, selbst bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen, mit der Zeit zu einer Ergebnisverbesserung sowie zu einer Erhöhung der Konzern-Eigenkapitalquote bzw. der möglichen Dividendenzahlungen. Grund dafür sind die geringeren jährlichen Abschreibungen, die durch die geringeren Abschreibungsbemessungsgrundlagen, in denen die stillen Reserven nicht enthalten sind, zustande kommen. Dieser langfristige Effekt wird jedoch innerhalb der kommenden Jahre noch keine deutliche Auswirkung haben, da planmäßig zunächst jedes Jahr neue Wind- und Solarparks mit stillen Reserven in den Eigenbestand übernommen werden, wodurch die Eigenkapitalquote voraussichtlich auf einem niedrigeren Niveau bleiben wird. Mittelfristig ist der Ausbau des Eigenparkportfolios auf 500 MW von aktuell rund 330 MW vorgesehen.
Energiekontor wird auch in Zukunft als Pionier im Bereich der erneuerbaren Energien eine führende Rolle einnehmen. Dafür steht nicht zuletzt unsere Projektpipeline, die wir im Stichtagsvergleich (31. Dezember 2020 vs. 31. Dezember 2021) noch einmal deutlich, um mehr als 1,5 GW, ausgebaut haben. Damit ist die aktuelle, stichtagsbezogene Projektpipeline die größte in der Geschichte unseres Unternehmens und bildet das Fundament für das zukünftige Wachstum der Energiekontor.
Eine gesicherte, attraktive und gut gefüllte Projektpipeline stellt für Projektentwickler einen wesentlichen Werttreiber dar. Die Projektpipeline von Energiekontor hat nicht zuletzt seit Mitte 2020 am Kapitalmarkt deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Hintergrund war das Bekanntwerden von Eckdaten einer Transaktion einer 2,7-GW-Projektpipeline im Bereich der erneuerbaren Energien im Juli 2020, die seither - ergänzt um Informationen aus weiteren Transaktionen - als Benchmark im Markt angesehen wird.
Die Bewertung einer Projektpipeline hängt dabei auch von dem Reifegrad der in ihr enthaltenen Projekte ab. Die Wertschöpfung steigt mit zunehmender Reife bzw. mit jeder neuen Entwicklungsphase der Projekte. Projekten, die sich in einer der letzten Projektentwicklungsphasen befinden, wird ein höherer Wert zugeschrieben als Projekten, die sich erst in der Anfangsphase der Entwicklung befinden. Bei einem fünfphasigen Modell, wie es Energiekontor im Folgenden verwendet, lassen sich - auch in Abstimmung mit Analysten und Marktteilnehmern - ungefähr folgende Wertschöpfungsbeiträge pro Stufe zuordnen.
| ENTWICKLUNGSSTADIUM | GEGENSTAND DER ENTWICKLUNGSPHASE | WERTSCHÖPFUNG IN DER PHASE | KUMULIERT |
| Verkaufsfähige Projektrechte | US-Projektrechte Solar | ||
| Verkaufsfähige Projektrechte | US-Projektrechte Wind | ||
| Phase 1 | Gesicherte Flächen (Nutzungsverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Optionen) | 1-2 % | 1-2 % |
| Phase 2 | Regionalplanverfahren / Bauleitplanverfahren / in Projektierung | 6-8 % | 8-10 % |
| Phase 3 | BImSch-Antrag gestellt / Bauantrag gestellt | 35-40 % | 45-50 % |
| Phase 4 | BImSch-Genehmigung erhalten / Baugenehmigung erhalten | 45-50 % | 90-95 % |
| Phase 5 | KV liegt vor / im Bau | 5-10 % | 100 % |
| ENTWICKLUNGSSTADIUM | GEGENSTAND DER ENTWICKLUNGSPHASE | 31.12.2021 IN MW | ZUWACHS IN MW | 31.12.2020 IN MW |
| Verkaufsfähige Projektrechte | US-Projektrechte Solar | 500 | 0 | 500 |
| Verkaufsfähige Projektrechte | US-Projektrechte Wind | 344 | 0 | 344 |
| Phase 1 | Gesicherte Flächen (Nutzungsverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Optionen) | 3.868 | 1.209 | 2.659 |
| Phase 2 | Regionalplanverfahren / Bauleitplanverfahren / in Projektierung | 2.514 | 345 | 2.169 |
| Phase 3 | BImSch-Antrag gestellt / Bauantrag gestellt | 694 | -11 | 705 |
| Phase 4 | BImSch-Genehmigung erhalten / Baugenehmigung erhalten | 454 | 84 | 369 |
| Phase 5 | KV liegt vor / im Bau | 173 | 59 | 115 |
| Summe (ohne US-Projektrechte) | 7.703 | 1.686 | 6.017 | |
| Summe (mit US-Projektrechten) | 8.547 | 1.686 | 6.861 |
Nach Auffassung des Kapitalmarktes zeichnen die veröffentlichten Finanzkennzahlen (Bilanz, GuV, Cashflow-Rechnung etc.) nur ein unvollständiges Bild der "wirklichen" Leistung eines Projektentwicklers im jeweiligen Berichtszeitraum. Für eine ganzheitliche Bewertung des Unternehmenserfolgs sind daher auch die Veränderungen in der Projektpipeline sowie im Eigenparkbestand zu berücksichtigen. Diese Bewertung wollen wir durch die folgende Darstellung erleichtern. Diese Übersicht bildet den Wertschöpfungsfortschritt im abgelaufenen Berichtszeitraum unabhängig vom ausweisbaren Ergebnis ab.
Die oben dargestellte Pipeline ist stichtagsbezogen und basiert auf den entsprechenden Projekt-Plänen. Diese Projekt-Pläne geben Auskunft über den Status quo des jeweiligen Projekts und sind akkumuliert dargestellt.
Zu beachten ist, dass grundsätzlich alle Projekte von Verzögerungen betroffen sein können, die zu deutlichen Verschiebungen auf der Zeitachse führen können. Außerdem unterliegt jedes Projekt einem Ausfallrisiko. Während bei Projekten, die in den kommenden zwei Jahren in Betrieb genommen werden sollen, Ausfälle eher unwahrscheinlich sind, ist vor allem bei Projekten in den Frühphasen mit höheren Ausfallraten zu rechnen. Außerdem wird bei der oben wiedergegebenen Darstellung keine Unterscheidung zwischen Wind- und Solarpark-Projekten und auch nicht nach Ländern vorgenommen (mit Ausnahme der gesondert aufgeführten Projektrechte in den USA).
Als Pioniere der Erneuerbare-Energien-Branche leisten wir einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur weltweiten Reduktion von CO 2 -Emissionen.
Energiekontor verfolgt die Vision einer 100 %igen Vollversorgung mit erneuerbarer Energie. Eine Vollabdeckung des weltweiten Energiebedarfs ist möglich. Als Pioniere der Branche wollen wir auch in den kommenden Jahren Motor dieser Bewegung sein und den Weg in eine nachhaltigere und dekarbonisierte Welt aktiv mitgestalten.
Mit den von uns projektierten und realisierten sowie im Eigenbestand betriebenen Wind- und Solarparks leisten wir national wie international einen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen CO 2-Emissionen und damit zum Schutz von Menschen, Umwelt und Natur.
Unsere attraktive Pipeline an neuen Wind- und Solarprojekten konnten wir 2021 erneut ausbauen. Wir sorgen damit auch in Zukunft für den Zubau von erneuerbaren Energiekapazitäten und CO 2 -Einsparungen bei der Stromproduktion.
Nach der Inbetriebnahme von unseren Wind- und Solarparks sorgen wir im Rahmen der Betriebsführung für eine optimale Leistung der Anlagen und führen zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung durch. Dazu gehören neben der vorbeugenden Instandhaltung der Anlagen auch technologische Innovationen, wie die Optimierung der Blattaerodynamik und die Rotorblattverlängerung. Damit tragen wir dazu bei, dass bestehende Anlagen eine höhere Leistung erbringen und eine verlängerte Lebensdauer haben. So erzielen wir den maximalen Beitrag unserer Anlagen für eine sichere, saubere und nachhaltige Energieerzeugung und erhöhen gleichzeitig deren Wirtschaftlichkeit.
Bei Energiekontor wollen wir umweltbewusstes Handeln stärker in unseren Arbeitsalltag integrieren und stetig weiterentwickeln. Dafür haben wir an unserem Hauptsitz in Bremen das von der Europäischen Union entwickelte Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt und streben eine erfolgreiche Zertifizierung noch im ersten Halbjahr 2022 an.
Mit EMAS bauen wir ein aktives und dynamisches Umweltmanagementprogramm auf, das alle Mitarbeitenden am Standort mit einbindet. So wollen wir künftig das Umweltbewusstsein schärfen, Ressourcen einsparen und unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren. Im Rahmen von EMAS werden wir künftig auch eine jährliche Umwelterklärung veröffentlichen, in der wir uns konkrete Ziele zur Verbesserung setzen. Unser Umweltmanagementsystem auf Basis von EMAS wird nach erfolgreicher Zertifizierung regelmäßig durch staatlich zugelassene Umweltgutachter überprüft. Das sorgt für Vertrauen und Transparenz.
Solarparks fördern Artenvielfalt. Das belegen unter anderem Studien des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen sind Solarparks nach Fertigstellung deutlich störungsärmer. Dadurch sowie durch den Verzicht auf Düngung und auf eine extensive Bewirtschaftung entwickeln sich wieder artenreiche Lebensräume. Auf diese Weise wird neben der umweltfreundlichen Produktion von Energie auch ein wertvoller Beitrag zur Biodiversität geleistet. Klimaschutz und Naturschutz gehen hier Hand in Hand.
Soziale Nachhaltigkeit heißt für uns, Verantwortung zu übernehmen für unsere Mitarbeitenden und für die Gesellschaft als Ganzes. Wir wollen auf allen Ebenen einen Mehrwert bieten.
Unsere Mitarbeitenden sind unser höchstes Gut. Wir wollen, dass sie sich bei uns wohlfühlen und mit ihrer Kompetenz, Energie und Kreativität langfristig zum gemeinschaftlichen Erfolg von Energiekontor beitragen. Das gelingt nur in einem von gegenseitigem Respekt und Vertrauen gekennzeichneten Umfeld. Wir leben Teamgeist und Kollegialität und schaffen gleichzeitig Freiräume und Möglichkeiten für die individuelle Entfaltung. Dazu gehören eine individuelle Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice-Regelungen, verschiedene Teilzeitmodelle, Arbeitszeitkonten, Angebote zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenfitnessprogramm, die Teilnahme an einem sogenannten "Zukunftstag", regelmäßig durchgeführte Veranstaltungen im Rahmen eines "Kulturmanagements" sowie Praktikumsplätze für Familienangehörige.
Der Schutz und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden haben für uns höchste Priorität. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat Energiekontor ein umfassendes Maßnahmen- und Hygienekonzept aufgestellt und weitreichende Möglichkeiten zur Homeoffice-Arbeit umgesetzt.
Wir sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung tragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Deshalb haben wir Rahmenbedingungen geschaffen, die in besonderer Weise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten. Im Jahr 2021 wurden wir dafür erneut mit dem Siegel "Ausgezeichnet Familienfreundlich" des Bremer Senats zertifiziert. Dabei richtet sich unser Augenmerk nicht nur auf Eltern mit kleinen Kindern, sondern auch auf Beschäftigte, die sich beispielsweise um die Pflege von Angehörigen kümmern und für Menschen Verantwortung übernehmen.
Der Umbau des Energiesystems lohnt sich auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht. Erneuerbare Energien vermeiden nicht nur gesellschaftliche Folgekosten durch Umwelt- und Gesundheitsschäden, sondern sie schaffen auch Arbeitsplätze und steigern die regionale Wertschöpfung. Wir sind in den Regionen, in denen wir unsere Solar- und Windparks errichten, mit eigenen Büros und Teams vertreten. Daher kennen wir die Bedürfnisse und Sorgen der Menschen vor Ort und nehmen diese ernst. Durch direkte Bürgerbeteiligungen oder eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen aus den Wind- und Solarparks stärken wir die Akzeptanz für die Energiewende und ermöglichen die Finanzierung von Gemeindevorhaben in der Region.
Bei Energiekontor stehen wir für eine verantwortungsvolle, zuverlässige und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) ein. Dafür erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorschriften und orientieren uns an anerkannten Standards, sondern wir wollen auch unsere eigenen Ansprüche und Ziele durch regelmäßiges kritisches Hinterfragen stetig weiterentwickeln.
Zu vielen Themen der Corporate Governance berichtet Energiekontor als börsennotiertes Unternehmen bereits ausführlich und transparent. So stellen wir beispielsweise die jährliche Corporate Governance Erklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung dauerhaft auf unserer Internetseite im Bereich Investor Relations zur Verfügung. Hier finden Interessierte auch Angaben zur Struktur des Vergütungssystems des Vorstands und des Aufsichtsrats. Seit März 2022 veröffentlichen wir zudem einen jährlichen Vergütungsbericht, der dauerhaft auf unserer Website zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird.
Wir wollen unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten, gegen unethisches Verhalten oder Verstöße gegen eine ordentliche und verantwortungsvolle Unternehmensführung vorzugehen, ohne dass diese sich Sorgen um Konsequenzen oder sogar den Verlust des Arbeitsplatzes machen müssen. Nur dadurch können wesentliche Missstände aufgedeckt und Verbesserungen herbeigeführt werden. Unsere Mitarbeitenden haben daher die Möglichkeit, sich mit ihren Belangen auch anonym an einen externen Ombudsmann zu wenden.
Die globalen Aktienmärkte erlebten im Jahr 2021 eine deutliche Erholung. Angetrieben von fiskalischen und monetären Anreizen sowie der Aussicht auf ein Mehr an Normalität durch die weltweiten Impfkampagnen begannen die Aktienmärkte gegen Ende des ersten Quartals 2021 eine beeindruckende Erholungsrallye. Trotz zahlreicher und anhaltender Unsicherheiten für die Weltwirtschaft erwies sich der Aufwärtstrend im weiteren Jahresverlauf als äußerst robust. Eine nennenswerte Korrekturbewegung blieb bis zum Ende des Jahres weitgehend aus. Die zum Teil euphorische Stimmung an den Börsen, insbesondere über die Sommermonate, erhielt zwar angesichts globaler Lieferkettenengpässe und einer steigenden Teuerungsrate einige Dämpfer, insgesamt blieb die Anlegerstimmung jedoch "bullish". Erst gegen Ende des Jahres sorgten Gewinnmitnahmen, Sorgen über die wirtschaftlichen Folgen der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante sowie mögliche Zinserhöhungen für erste Kurskorrekturen. Insgesamt konnte der deutsche Leitindex Dax das Börsenjahr 2021 dennoch mit einem deutlichen Plus von fast 16 Prozent abschließen. Auch für den MDax und SDax endete das Börsenjahr mit einem Plus von rund 14 Prozent bzw. rund 11 Prozent.
| INTERNATIONAL SECURITIES IDENTIFICATION NUMBER (ISIN) | DE0005313506 |
| WERTPAPIERKENNNUMMER (WKN) | 531350 |
| BÖRSENKÜRZEL | EKT |
| TRANSPARENZLEVEL | General Standard |
| INDEX | MSCI Global Small Cap Index |
| DESIGNATED SPONSOR | ODDO BHF Corporates & Markets AG |
| ERSTNOTIZ | 25. Mai 2000 |
| GRUNDKAPITAL zum 31. Dezember 2021 | € 14.124.638,00 |
| ANZAHL DER AKTIEN zum 31. Dezember 2021 | 14.124.638 |
| BÖRSENKURS zum 31. Dezember 2021 * | € 71,00 |
| HÖCHSTKURS im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 * | € 82,00 |
| (22. November 2021) | |
| TIEFSTKURS im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 * | € 50,90 |
| (21. Juni 2021) | |
| MARKTKAPITALISIERUNG am 31. Dezember 2021 | € 1.002.849.298,00 |
| ERGEBNIS PRO AKTIE - GESCHÄFTSJAHR 2021 | € 2,54 (unverwässert) |
Die Energiekontor-Aktie startete mit einem Kurs von € 58,00 in das laufende Geschäftsjahr. Im Jahresverlauf konnte die Aktie weiter an Wert zulegen. Dazu trugen unter anderem die positiven Zwischenmeldungen zur Geschäftsentwicklung sowie die verstärkte Wahrnehmung der Projektpipeline als wesentlicher Werttreiber bei. Insgesamt profitierte die Energiekontor-Aktie zudem von einem allgemein freundlichen Marktumfeld sowie Spekulationen um die Pläne der neuen Bundesregierung, den Ausbau und die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien zu verbessern. Ihren Höchststand erreichte die Aktie im November 2021 mit € 81,00. Zum Jahresende schloss der Kurs der Energiekontor-Aktie auf der Handelsplattform Xetra bei € 71,00, was einem Kursanstieg gegenüber dem Jahresanfang von gut 22,4 Prozent entspricht.
Auch das Handelsvolumen der Energiekontor AG konnte in den vergangenen Monaten deutlich zulegen. Das durchschnittliche monatliche Handelsvolumen auf der elektronischen Handelsplattform Xetra lag im Jahr 2021 bei rund 367.060 Aktien.
Die Marktkapitalisierung der Energiekontor AG erhöhte sich von rund € 820 Mio. zum 31. Dezember 2020 auf über € 1 Mrd. zum 31. Dezember 2021.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 21. Mai 2015 war der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft bis zum 8. Mai 2020 377.144 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft über die Börse erworben.
Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung hatte der Vorstand am 30. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 14.678.160,00 um € 350.000,00 auf € 14.328.160,00 herabzusetzen. Entsprechend verblieben im Besitz von Energiekontor aus diesem Aktienrückkauf 27.144 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft im Zeitraum vom 7. Juli 2020 bis 5. Mai 2021 176.378 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft über die Börse erworben.
Auf Grundlage beider Ermächtigungen hatte die Gesellschaft bis zum 5. Mai 2021 insgesamt 203.522 Aktien über die Börse erworben.
Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigungen hat der Vorstand am 5. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 14.328.160,00 um € 203.522,00 auf € 14.124.638,00 durch Einziehung der 203.522 Aktien herabzusetzen.
Die als Folge der Kapitalherabsetzung erforderliche Anpassung der Satzung hat der Aufsichtsrat beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach Wirksamwerden der Einziehung € 14.124.638,00 und ist in 14.124.638 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt.
Auf Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 betreibt Energiekontor seit dem 25. Mai 2021 einen erneuten Aktienrückkauf. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms wurden bis zum 31. Dezember 2021 106.673 Aktien für einen Gesamtbetrag von € 6.414.579,34 (inkl. Gebühren) erworben.
Dies entspricht einem Durchschnittspreis pro Aktie von € 60,13. Der Anteil eigener Aktien der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 106.673. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital zum 31. Dezember 2021 von rund 0,76 Prozent.
Am 20. Mai 2021 fand die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG zum zweiten Mal als virtuelle Hauptversammlung statt. Der Vorstandsvorsitzende Peter Szabo informierte die Aktionäre, die die Hauptversammlung über einen Livestream im Internet verfolgten, in einer umfangreichen Präsentation über das Unternehmen, die Marktentwicklung, die verfolgte Strategie, den Geschäftsverlauf 2020 sowie den Ausblick und die Ziele. Alle Tagesordnungspunkte wurden mit deutlichen Mehrheiten beschlossen, so auch die Dividende von € 0,80 pro Aktie.
Im Geschäftsjahr 2021 haben die beiden Gründer (Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers) jeweils 200.000 Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung veräußert. Weitere Aktientransaktionen durch die Organe der Energiekontor AG wurden nicht getätigt.
Das Aufsichtsratsmitglied Darius Oliver Kianzad sowie der Vorstand hielten im Berichtszeitraum keine Aktien der Gesellschaft.
Ende 2021 wurde Energiekontor in den MSCI Global Small Cap Index aufgenommen.
Dem Unternehmen sind zum 31. Dezember 2021 die folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital größer als 3 Prozent bekannt:
Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.
Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 können bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden.
Im April 2020 wurden aus diesem Programm 100.000 Bezugsrechte an ein Vorstandsmitglied ausgegeben.
Im Geschäftsjahr 2021 veröffentlichten vier renommierte Analysehäuser (First Berlin, Bankhaus Metzler, Warburg Research und zuletzt hinzugekommen Hauck & Aufhäuser) regelmäßig Aktienresearch-Berichte über Energiekontor. Alle Analysten vergeben für die Aktie der Energiekontor AG aktuell ein "Buy"-Rating mit einem durchschnittlichen Kursziel von rund € 93,00. Von den drei erstgenannten Research-Häusern können die Research-Berichte auf der Website der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" abgerufen werden. Energiekontor ist aktuell in Gesprächen mit verschiedenen Bank- und Analysehäusern, um die Research-Coverage der Energiekontor-Aktie weiter auszubauen.
Transparenz und Offenheit in einem kontinuierlichen Dialog mit unseren Aktionären und den Teilnehmern am Kapitalmarkt sind unser Anspruch. Unsere Investor-Relations-Arbeit ist darauf ausgerichtet, das Vertrauen in unsere Aktie langfristig zu stärken und eine faire Bewertung am Kapitalmarkt zu erreichen. Hierfür stellen wir unseren Aktionären und dem Kapitalmarkt genaue, zeitnahe und relevante Informationen sowohl über das Geschäft der Energiekontor AG als auch über das Marktumfeld, in dem wir agieren, zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sich Energiekontor zur Einhaltung der Grundsätze guter Corporate Governance.
Das Management der Energiekontor AG sowie der Bereich Investor Relations standen Investoren, Aktionären und Analysten im Jahr 2021 im Rahmen von zahlreichen Einzel- und Gruppengesprächen sowie auf Investoren-Roadshows für Fragen zur Geschäftsstrategie, Geschäftsentwicklung sowie zu Branchen- und Markttrends zur Verfügung. Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie finden die Gespräche in der Regel als Video-Konferenzen statt.
Till Gießmann
Leiter Investor Relations
Tel.: +49 421 3304-126
ir@energiekontor.com
Das Unternehmen ist in den Ländermärkten Deutschland, Großbritannien, Portugal, USA und Frankreich aktiv.
Organisatorisch ist die Energiekontor-Gruppe in drei Geschäftsbereiche unterteilt, nach denen auch die Segmentberichterstattung erfolgt:
a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)
b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks
c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges
Den Generator und das Kernelement des Wachstumsmodells bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Wind- und Solarparks. Durch den Verkauf des in den Wind- und Solarparks erzeugten Stroms werden kontinuierliche Erträge generiert. Zusammen mit den stetigen Einnahmen aus der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sorgen diese Erträge aus dem Stromverkauf für eine finanzielle Stabilität und bilden die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmens. Mit den durch die Eigenparks und die Betriebsführung erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab. Von den entwickelten Projekten wird grundsätzlich die eine Hälfte in den Eigenparkbestand übernommen und führt damit im Folgenden zu höheren Stromerzeugungskapazitäten sowie zu entsprechenden jährlichen Mehreinnahmen. Die andere Hälfte geht in den Verkauf. Die Erlöse aus dem Verkauf der entwickelten Wind- und Solarparks bestimmen maßgeblich das ausgewiesene Jahresergebnis und werden zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet.
Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition sowie durch die Expansion in neue Märkte voran. Demgegenüber wächst der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt oder externe operative Windparks zukauft. Je mehr Wind- bzw. Solarparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die zukünftigen Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit. Damit wiederum stehen mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, die das Wachstum forcieren. Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen bzw. Kostensenkungen führen und den Cash-Überschuss aus der Stromerzeugung weiter erhöhen.
In den drei Segmenten hat Energiekontor drei verschiedene Kundengruppen. Bei der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sind die Abnehmer Stromnetzbetreiber, stromerzeugende Unternehmen und Stromhändler. Bei PPAs (Stromabnahmeverträgen) können als Vertragspartner auch große Unternehmen mit entsprechend hohem eigenen Stromverbrauch auftreten.
Die Betriebsführung ist sowohl interner Dienstleister für die Eigenparks als auch externer Dienstleister für die Käufer (Investoren) der von Energiekontor verkauften Parks.
Werden Wind- bzw. Solarparks verkauft, so sind die Käufer sowohl Unternehmen aus der Branche der Stromerzeugung als auch Finanzinvestoren. Darüber hinaus zählen z. B. auch Family Offices, vermögende Privatinvestoren oder Genossenschaften dazu.
Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 hat die Energiekontor-Gruppe Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über € 1,8 Mrd. projektiert und errichtet. Dazu gehören insgesamt 652 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von über 1 GW in 130 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie 12 Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen mit zusammen rund 70 MW Leistung in Deutschland.
Neben dem Verkauf der schlüsselfertigen Projekte betreibt die Energiekontor-Gruppe als unabhängiger Stromproduzent ein Portfolio konzerneigener Wind- und Solarparks. Ende 2021 befanden sich 36 Windparks sowie ein Solarpark mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt rund 330 MW im Eigenbestand.
Das Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) umfasst die Projektierung von Onshore-Wind- und Solarparks, die entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert werden. In diesem Geschäftsbereich wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition über die Planung, die Finanzierung und den Bau bzw. das Repowering bis hin zum Verkauf der Anlagen abgebildet. Der Verkauf der Wind- und Solarparks erfolgt im In- und Ausland an institutionelle Investoren, private Komplettabnehmer oder Bürger vor Ort. Für jeden Park wird eine eigenständige Projektgesellschaft gegründet.
Das Repowering von Standorten, das heißt der Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe seit vielen Jahren ein wichtiger Teil der Geschäftstätigkeit. Ab dem Jahr 2021 fallen in Deutschland jedes Jahr viele Windparks aus der 20-jährigen garantierten Vergütung. Damit ist absehbar, dass der Bereich Repowering-Projekte zukünftig an Bedeutung zunehmen wird.
Energiekontor schaut auf mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Projektentwicklung zurück. Von der Standortakquisition über die Planung und Finanzierung bis hin zum schlüsselfertigen Bau der Wind- und Solarparks ist die Projektentwicklung das Kerngeschäft der Gruppe. In fünf Ländern ist Energiekontor als Experte und Ansprechpartner mit eigenen Teams direkt vor Ort. Mittlerweile hat das Unternehmen Wind- und Solarparks mit einer Gesamtleistung von mehr als 1 GW realisiert. Die erzeugte Strommenge entspricht rein rechnerisch dem Bedarf einer Großstadt wie Hamburg.
Neben der Entwicklung von Windparks baut das Unternehmen den Solarbereich deutlich aus. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich und in den USA sollen in den nächsten Jahren großflächige PV-Parks nach den Plänen der Energiekontor-Gruppe entstehen.
Weltweit sinken die Vergütungen für den Strom aus Wind- und Solarparks durch den Wegfall von Förderprogrammen und aufgrund fallender Gestehungskosten. Darauf bereitet sich Energiekontor seit Jahren vor und hat eine Reihe von Optimierungsmaßnahmen zur Kostenreduktion entwickelt. Energiekontor will einen wichtigen Beitrag zur Marktdurchdringung der erneuerbaren Energien leisten und strebt daher an, in allen adressierten Ländermärkten als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks zu Stromgestehungskosten zu realisieren, die unterhalb derer von fossil oder nuklear betriebenen Kraftwerken liegen.
Innerhalb der Projektentwicklung unterscheiden wir branchenüblich fünf Reifegrade bei den Projekten:
Phase 1: Gesicherte Flächen (Nutzungsverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Options)
Phase 2: Regionalplanverfahren / Bauleitplanverfahren / in Projektierung
Phase 3: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Antrag gestellt / Bauantrag gestellt
Phase 4: BImSchG-Genehmigung erhalten / Baugenehmigung erhalten
Phase 5: Financial Close liegt vor / im Bau
Die Projektentwicklung erfolgt in Europa sowohl im Wind- als auch im Solarbereich gleich: Alle Projekte werden "green field", das heißt auf der grünen Wiese, entwickelt. Während in den europäischen Märkten, in denen Energiekontor tätig ist, aufgrund ihrer ähnlichen Rahmenbedingungen alle Projekte grundsätzlich bis zur Inbetriebnahme entwickelt werden sollen, verfolgt das Unternehmen in den USA aufgrund anderer Rahmenbedingungen einen davon abweichenden risikominimierenden Ansatz. Die Risiken sind in den USA zum einen größer und zum anderen für einen "Neuling" in diesem Markt auch wesentlich schwerer einschätzbar. Daher verfolgen wir beim Einstieg in diesen Markt einen Drei-Stufen-Plan, der uns helfen soll, die wesentlichen Herausforderungen bei der Projektentwicklung dort zu erkennen und Lösungen zu finden.
I. In der ersten Stufe werden zunächst die Projektrechte von entwickelten Projekten an Investoren veräußert, die dann die Projekte in eigener Regie realisieren. Ziel ist es, zunächst die wesentlichen Risiken der Projektentwicklung in den USA zu identifizieren, Lösungsansätze zur Beherrschung der Risiken zu generieren und keine unkalkulierbaren (Klumpen-)Risiken einzugehen.
II. Im nächsten Schritt sollen Projekte vollständig entwickelt und bei Financial Close inklusive Projektfinanzierung und PPA an Investoren veräußert werden; den Bau der Projekte führen die Investoren in Eigenregie durch.
III. Erst wenn auch diese Hürde erfolgreich genommen wurde, wird Energiekontor in der dritten Stufe die komplette Wertschöpfungskette abbilden, das Baurisiko übernehmen und auch Projekte in eigener Regie realisieren sowie ggf. langfristig betreiben.
Dieses Segment umfasst die Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks ist der Kernbestandteil für das organische Wachstum des Unternehmens. Außerdem erlaubt der Betrieb eigener Wind- und Solarparks Energiekontor die Deckung der laufenden Unternehmenskosten, z. B. im Falle von Verzögerungen bei der Projektrealisierung, sowie eine erhöhte Unabhängigkeit von politischen Rahmenbedingungen sowie Zins- und Rohstoffpreisentwicklungen. Durch die Anlagen im eigenen Bestand werden zudem stille Reserven gebildet. Im Bedarfsfall könnten diese Anlagen veräußert und die darin gebundenen Finanzmittel zuzüglich der stillen Reserven freigesetzt werden. Zusätzliches Potenzial liegt in der Möglichkeit, die unternehmenseigenen Windparks beispielsweise durch Repowering oder effizienzsteigernde Maßnahmen aufzuwerten.
Den ersten Windpark hat die Energiekontor-Gruppe im Jahr 2002 in den eigenen Bestand übernommen. Das Portfolio ist seitdem kontinuierlich weiter ausgebaut worden. Dies geschieht derzeit hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte in den Eigenbestand. So soll etwa die Hälfte aller pro Jahr selbst entwickelten Projekte in den Eigenbestand übergehen. In der Vergangenheit wurden auch wirtschaftlich interessante operative Windparks zugekauft. Hierbei handelte es sich sowohl um Projekte, die in früheren Jahren von Energiekontor selbst entwickelt und verkauft wurden, als auch um Projekte von anderen Entwicklern und Betreibern. Die Gesamtleistung der von Energiekontor in Deutschland, Großbritannien und Portugal betriebenen Windparks betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2021 rund 330 MW.
| NAME | GESAMTLEISTUNG / MW |
| Altlüdersdorf | 13,5 |
| Balje-Hörne | 3,9 |
| Beckum | 1,3 |
| Breitendeich | 6,0 |
| Briest | 7,5 |
| Briest II | 1,5 |
| Debstedt | 3,0 |
| Engelrod | 5,2 |
| Flögeln | 9,0 |
| Geldern | 3,0 |
| Giersleben | 11,3 |
| Halde Nierchen I | 5,0 |
| Halde Nierchen II | 4,0 |
| Hanstedt-Wriedel | 16,5 |
| Hanstedt-Wriedel Erweiterung | 31,8 |
| Jacobsdorf | 18,0 |
| Kajedeich | 4,1 |
| Krempel | 14,3 |
| Krempel II | 6,5 |
| Kreuzau-Steinkaul | 5,5 |
| Lengers | 4,5 |
| Mauritz-Wegberg (Energiekontor hält 88,52 %) | 7,5 |
| Niederzier-Steinstraße | 8,3 |
| Nordleda (Energiekontor hält 51 %) | 6,0 |
| Osterende | 3,0 |
| Prenzlau | 1,5 |
| Schwanewede | 3,0 |
| Sievern | 2,0 |
| Thüle | 14,0 |
| Windparks in Deutschland | 220,7 |
| Mafomedes (Energiekontor hält 97 %) | 4,2 |
| Marão | 10,4 |
| Montemuro | 10,4 |
| Penedo Ruivo | 13,0 |
| Windparks in Portugal | 38,0 |
| Hyndburn | 24,6 |
| New Rides | 9,0 |
| Withernwick | 26,9 |
| Windparks in Großbritannien | 60,5 |
| Garzau-Garzin | 10,0 |
| Solarparks in Deutschland | 10,0 |
| Summe | 329,2 |
Sämtliche Leistungen, die nach der Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks auf eine Optimierung der operativen Wertschöpfung abzielen, werden in dem Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung der Parks einschließlich der Direktvermarktung des erzeugten Stroms sowie alle Maßnahmen zur Kostensenkung, Lebensdauerverlängerung und Ertragssteigerung von Wind- und Solaranlagen, z. B. durch:
| ― |
Rotorblattverlängerung und Verbesserung der Blattaerodynamik |
| ― |
Updates in der Anlagensteuerung bzw. Tausch der alten gegen neue, moderne Steuerungen |
| ― |
genauere Windnachführung und Steigerung der Generatorleistung |
| ― |
Reduzierung der Ausfallquoten durch vorbeugende Instandhaltung |
| ― |
Reduzierung der Stillstandzeiten durch Umrüstung aller Windparks auf eine permanente Livedatenüberwachung mit automatisiertem Entstörungsworkflow |
| ― |
konsequente Reduzierung der Stromgestehungskosten bei Bestandsparks |
| ― |
Abschluss von PPA-Verträgen für Post-EEG-Windparks |
Unabhängig davon, ob die projektierten Anlagen veräußert oder in den Eigenbestand übernommen werden, erbringt Energiekontor in der Regel die kaufmännische und technische Betriebsführung und generiert so einen laufenden Cashflow für das Unternehmen.
Im kaufmännischen Bereich gehören insbesondere das vorausschauende Liquiditätsmanagement, die Abrechnung mit dem Energieversorger, den Service- und Wartungsfirmen und den Verpächtern sowie die langfristige Optimierung der Wirtschaftlichkeit zu den Kernaufgaben. Ebenso fällt die Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Investoren darunter. Weiterhin werden die Abrechnungen zum Einspeisemanagement variabel, entweder über das Pauschal- oder Spitzenlastverfahren, durchgeführt.
Im technischen Bereich umfassen die Aufgaben neben der Überwachung der Windenergieanlagen sowie der Aus- und Bewertung von Daten hauptsächlich die Koordination von Reparatur- und Wartungseinsätzen sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung. Durch dieses Verfahren kann die Lebensdauer der einzelnen Anlage und des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern. Oberstes Ziel ist es, die Verfügbarkeit und den Ertrag der Anlagen zu maximieren und einen sicheren Betrieb über die gesamte Laufzeit zu garantieren. Dazu werden die Anlagendaten rund um die Uhr mittels Livedaten und automatisierten Workflows überwacht. Zusätzlich garantieren wir den rechtssicheren Betrieb der Parks durch Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und übernehmen dabei auch die Betreiberverantwortung.
Auch technische Innovationen, wie die Rotorblattverlängerung, gehören zu den Maßnahmen der Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierung. Hierbei handelt es sich um ein von Energiekontor patentiertes Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, das seit einigen Jahren erfolgreich in der Praxis getestet und eingesetzt wird. Die Montage erfolgt dabei am hängenden Blatt, das heißt ohne Demontage des Blattes. Dadurch können Krankosten und Stillstandzeiten deutlich minimiert werden. In den letzten Jahren hatten die Verbesserungsmaßnahmen an den eigenen Windparks bereits positive Auswirkungen auf das Konzern-Betriebsergebnis.
Erneuerbare Energien sind heute eine etablierte und feste Größe in allen Industrienationen und gewinnen auch in Entwicklungsländern immer mehr an Bedeutung. Sie tragen damit einen signifikanten Teil zur weltweiten Energieversorgung bei. Gegenüber der Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern lassen sich mit ihnen wesentliche Mengen klimaschädlicher CO 2 -Emissionen einsparen. Das macht sie zur wichtigsten Säule einer nachhaltigen Energiepolitik und der weltweiten Energiewende sowie zu einem zentralen Baustein im Kampf gegen die weltweite Klimaerwärmung und für das Erreichen nationaler und internationaler klimapolitischer Ziele. Gut 42 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms stammten im Jahr 2021 bereits aus erneuerbaren Energien. Allerdings deckten sie im Vorjahr noch knapp 46 Prozent des Verbrauchs. Dieser Rückgang zeigt, vor welchen großen Herausforderungen wir auch heute noch stehen. Der Ausbau der Erneuerbaren muss nicht nur für eine sichere und nachhaltige Vollabdeckung der bestehenden Stromnachfrage sorgen, er muss gleichzeitig auch auf die Bedürfnisse und Anforderungen eines weiter zunehmenden Energiebedarfs ausgerichtet sein.
Als Pionier im Bereich der erneuerbaren Energien leistet Energiekontor seit mehr als 30 Jahren einen aktiven Beitrag zu einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieversorgung. Mit Erfolg: Heute ist das Unternehmen einer der führenden deutschen Projektentwickler und unabhängiger Betreiber von Wind- und Solarparks.
Energiekontor hat seit der Gründung eine klare Zukunftsvision: eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Diese Vision hat das Unternehmen seinem Leitbild vorangestellt. Sie ist der oberste Leitgedanke der unternehmerischen Tätigkeit von Energiekontor und die stärkste Motivation für die Mitarbeitenden. Mit ihrer Arbeit, ihrem Engagement und ihren vielen kreativen Ideen sowie der Freude am gemeinsamen Erfolg tragen sie jeden Tag dazu bei, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen.
Eine nachhaltige Durchdringung des Energiemarktes mit 100 Prozent erneuerbaren Energien wird erst möglich sein, wenn die Erzeugungskosten für Strom aus regenerativen Quellen unter denen für Strom aus fossilen und nuklearen Energieträgern liegen. Dazu bedarf es weiterer Fortschritte in Bezug auf Technologie und Wirtschaftlichkeit.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, strebt Energiekontor in den adressierten Märkten eine Pionierrolle an und will als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Auch der Rückhalt für erneuerbare Energien in Politik und Gesellschaft wird sich deutlich erhöhen, sobald Wind- und Solarenergie subventionsfrei zu Marktpreisen im Wettbewerb betrieben werden können. Die Ausbreitung der Erneuerbaren wird dadurch einen zusätzlichen Schub bekommen.
Als Pionier bei der Realisierung von Wind- und Solarparks zu reinen Marktpreisen leistet Energiekontor einen wichtigen Beitrag, um den erneuerbaren Energien auf dem Weg zur 100 %igen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. Die Vorreiterrolle sichert dem Unternehmen zudem einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern und somit eine starke Wettbewerbsposition in der Branche. Umfassende und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verschaffen Energiekontor entscheidende Wettbewerbsvorteile, um als innovativer Wegbereiter den Ausbau der erneuerbaren Energien unabhängig von staatlicher Förderung voranzutreiben.
Das Wachstumsmodell von Energiekontor orientiert sich insgesamt eng am Leitbild des Unternehmens und ist ebenfalls auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Grundlage und Fundament der organischen Wachstumsstrategie ist die finanzielle Stabilität von Energiekontor, die ganz wesentlich auf den stabilen Cash-Überschüssen aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie aus der kaufmännischen und technischen Betriebsführungstätigkeit basiert.
Die Erschließung neuer Auslandsmärkte eröffnet Energiekontor dabei weiteres Wachstumspotenzial auf attraktiven Märkten und macht das Unternehmen sowohl im Bereich der Projektentwicklung als auch im Bereich der Stromerzeugung in den eigenen Wind- und Solarparks unabhängiger von politischen und meteorologischen Entwicklungen in einzelnen Ländern und Regionen.
Energiekontor hat schon sehr früh Wert auf einen regionalen Ansatz gelegt. Das Unternehmen ist in allen adressierten Ländern und Regionen vor Ort mit Standorten und eigenen lokalen Teams vertreten, die über eine hohe eigenständige Entscheidungskompetenz verfügen. Dies erlaubt eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Regionen sowie maßgeschneiderte regionale Vorgehensweisen mit hoher Akzeptanz vor Ort. Dadurch ergeben sich für Energiekontor Wettbewerbsvorteile in der jeweiligen Region und die Projektentwicklung wird beschleunigt. Dieses Regionalprinzip soll weiter verstärkt werden, indem die Anzahl der Regionen, in denen Energiekontor vor Ort präsent ist, in Deutschland sowie im Ausland ausgebaut wird.
Wesentliche Elemente der Energiekontor-Wachstumsstrategie sind die verstärkte Internationalisierung durch sukzessive Erweiterung des bestehenden Länderportfolios sowie der Ausbau der Solaraktivitäten, um zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen.
Energiekontor ist derzeit in den Ländermärkten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA und Portugal aktiv. Deutschland und Großbritannien gehören dabei aktuell zu den Kernmärkten. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen vier Windparks in Portugal.
Zur Erschließung weiterer internationaler Wachstumspotenziale sowie zum Ausbau des Bereichs Solar hat Energiekontor die Ländermärkte USA und Frankreich entlang des regionalen Ansatzes erschlossen.
Der Solarbereich in den USA wird dabei aus dem Büro in Houston (Texas) gesteuert, während für den Windbereich das Büro in Rapid City (South Dakota) verantwortlich ist.
In Frankreich wurde ein Büro in Toulouse für die Entwicklung der Solaraktivitäten und ein Büro in Rouen für die Entwicklung der Windaktivitäten eröffnet.
Da Solarprojekte in der Regel schneller projektiert werden können, erwartet Energiekontor die ersten Erfolgsmeldungen aus den neuen Ländermärkten zunächst im Bereich Solar.
Energiekontor hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die die wirtschaftliche Effizienz bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wind- und Solarparks steigern und die Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimieren.
Hierbei gibt es drei Stoßrichtungen:
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die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der von Energiekontor geplanten Projekte |
| ― |
die Ergebnissteigerung bei den Wind- und Solarparks im konzerneigenen Bestand |
| ― |
die beschleunigte Lösungsfindung in der Projektentwicklung |
Diese Maßnahmen sind eng verzahnt mit der Vertiefung der dezentralen Organisation und einer mitarbeitergeführten Projektorganisation.
Die Förderung von Innovation und Effizienz bildet auch die Basis der Organisationsstruktur von Energiekontor. So setzt die Geschäftsleitung bewusst auf eine starke Dezentralisierung von Arbeits- und Entscheidungsprozessen mit flachen Hierarchien. Dadurch wird eine unnötige Bürokratisierung vermieden und Flexibilität und Schnelligkeit von Entscheidungen - auch bei wachsender Mitarbeiterzahl - gewährleistet.
Der Erfolg von Energiekontor basiert maßgeblich auf den Leistungen der Mitarbeitenden. Deswegen fördert Energiekontor unternehmerisches Denken sowie eigenverantwortliches Handeln auf allen Ebenen und schafft Gestaltungsräume für Kreativität und innovative Lösungen. Das ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und ein wertschätzendes Miteinander.
Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten mit unterschiedlicher Dynamik.
Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition und des regionalen Ansatzes sowie durch die Expansion in neue Ländermärkte und den Ausbau der Solaraktivitäten voran. Der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks wächst dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt. Je mehr Wind- und Solarparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf. In der Folge stehen gemeinsam mit den Einnahmen aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks dann wieder mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, um das Wachstum zu forcieren. Das weitere Wachstum wird somit im Wesentlichen durch den Ausbau des Eigenparkportfolios und die Steigerung der Cash-Überschüsse aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks determiniert. Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen und / oder Kostensenkungen führen und den Cash-Überschuss aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks weiter erhöhen.
Ein positiver Nebeneffekt dieser Wachstumsstrategie besteht darin, dass die Abhängigkeit vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen reduziert wird. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, ist die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung (einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten) durch die erwirtschafteten Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie der Betriebsführung sichergestellt. Das Risiko finanzieller Schieflagen ist dadurch weitestgehend minimiert. Das Energiekontor-Wachstumsmodell unterscheidet sich insofern auch von den Geschäftsmodellen vieler Wettbewerber in der Branche, die nicht über ein vergleichbares Portfolio an eigenen Wind- und Solarparks verfügen.
Mit dieser Wachstumsstrategie plant Energiekontor bis 2023, das EBT aus der Projektentwicklung nachhaltig auf mindestens € 30 Mio. p. a. zu erhöhen. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass in jedem Jahr etwa die Hälfte der realisierten Projekte in den Eigenbestand übernommen werden soll, wobei die Errichtungsgewinne dieser Eigenbestandsparks im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert werden und sich daher nicht auf den Konzerngewinn auswirken.
Der Ausbau des Portfolios an konzerneigenen Wind- und Solarparks soll Energiekontor als mittelständischen regenerativen Stromproduzenten etablieren und eine weitgehende Unabhängigkeit von allgemeinen Marktentwicklungen gewährleisten. Es ist geplant, den Eigenparkbestand weiter auszubauen und mit den Einnahmen aus dem Eigenparkbestand und der Betriebsführung bzw. dem Geschäftsbereich Betriebsentwicklung nachhaltig ein EBT von mindestens € 25 - 30 Mio. p. a. zu erwirtschaften.
Der Ausbau des Eigenparkportfolios soll dabei aus der eigenen Projektentwicklung, dem Repowering von Bestandsparks und ggf. aus dem Zukauf von Fremdparks erfolgen. Die Finanzierung dieser Neuinvestitionen ist durch Projektfinanzierungskredite, projektbezogene Anleihen, Eigenleistungen sowie laufende Liquiditätsüberschüsse aus dem Betrieb des Eigenparkportfolios vorgesehen.
Insgesamt soll das im Konzern erwirtschaftete EBT bis 2023 auf mindestens € 55 - 60 Mio. p. a. gesteigert werden.
Energiekontor hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für einen stabilen und nachhaltigen Wachstumskurs geschaffen und ist für die Herausforderungen der Zukunft in einem kompetitiven Marktumfeld bestens gerüstet.
Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn. Allerdings sind insbesondere die im Geschäftsbereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefassten Aktivitäten darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Wind- und Solarparks zu verbessern. Dazu gehören neben dem Repowering konzerneigener Windparks oder der vorbeugenden Instandhaltung der Anlagen auch technologische Innovationen. Darüber hinaus entwickelt Energiekontor angepasste, effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte, um die Eigenparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterbetreiben zu können.
Die Steuerung der Energiekontor-Gruppe basiert auf dem regelmäßigen Austausch zwischen der Geschäftsleitung und den einzelnen Unternehmenseinheiten. Hierzu finden wöchentliche Sitzungen und ggf. anlassbezogene Sondermeetings statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der Energiekontor-Gruppe gewährleistet werden.
Ausgangspunkt für die Steuerung der Gruppe bzw. der einzelnen Unternehmenseinheiten sind die innerhalb der Führungsebene erarbeiteten nachhaltigen Zielvorgaben, die sich aus der Gesamtstrategie ableiten. Hierzu gibt es interne Richtlinien zu Prozessen, Kostenstrukturen und zur Risikobewertung.
In Wochen-, Monats- und Quartalszyklen berichten die einzelnen Unternehmenseinheiten über die aktuellen Entwicklungen und über etwaige oder potenzielle Zielabweichungen. Neben diesen operativen Indikatoren werden laufend die Marktsituation sowie anstehende regulatorische, rechtliche und politische Änderungen in den einzelnen Ländermärkten analysiert und bewertet, um frühzeitig in den entsprechenden Gremien über geeignete Strategien und Maßnahmen entscheiden zu können.
Die übergeordnete Steuerungsgröße für die Energiekontor AG und den Konzern ist das EBT (Earnings before Taxes), das für die einzelnen operativen Einheiten auf unterschiedliche Rohmargen- und Cash- Überschussziele heruntergebrochen wird. Das EBT unterscheidet sich vom EBIT (Earnings before Interest and Taxes) dadurch, dass das Zinsergebnis bereits berücksichtigt ist, und wird wie folgt ermittelt:
| + / - | Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen | |
| = | Gesamtleistung | |
| + | Sonstige betriebliche Erträge | |
| = | Betriebsleistung | |
| - | Materialaufwand | = Betriebsaufwand |
| - | Personalaufwand | |
| - | Abschreibungen | |
| - | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
| = | EBIT (Betriebsergebnis) | |
| + / - | Finanzergebnis | |
| = | EBT (Ergebnis vor Steuern) |
Insgesamt erfolgt die Planung, Budgetierung und Steuerung der Energiekontor-Gruppe auf der Grundlage eines ausgeprägt liquiditätsorientierten Ziel- und Steuerungssystems, anhand dessen der Geschäftserfolg einzelner Bereiche und des Gesamtunternehmens relativ einfach ermittelt und gemessen werden kann.
Die Steuerung der Aktivitäten in den operativen Einheiten erfolgt auf Basis ausgewählter Steuerungsgrößen. Die wichtigsten operativen Steuerungsgrößen sind die Akquisitions-, Rohmargen- und Cash-Überschussziele in den einzelnen Segmenten und Bereichen. Für jeden Bereich und jedes Segment existieren spezifische Zielvorgaben, an denen der Erfolg des Geschäftsverlaufs gemessen wird.
Die Rohmargen sind dabei als Differenz zwischen den erwarteten Verkaufserlösen und den externen Herstellkosten der Wind- und Solarparks zum Zeitpunkt der Kreditvalutierung definiert. Die Kreditvalutierung entspricht dem Zeitpunkt, an dem das Eigenkapital bereitgestellt, der erste Abruf aus der Projektfinanzierung ausgezahlt und die aufschiebenden Bedingungen in den Bau- und Lieferverträgen aufgehoben werden. Die erwarteten Verkaufserlöse werden unter Zugrundelegung der Zielrenditen des Investorenmarktes und der Parameter aus der Projektfinanzierung ermittelt.
Die üblichen Zielrenditen des Investorenmarktes fungieren als Richtwert und sind aus aktuellen Preisindikationen und den in der Vergangenheit getätigten Transaktionen bekannt. Die nachhaltigen Rohmargenziele bilden die zentrale Grundlage für die Budgetplanung und Ressourcenallokation. Eine wichtige Rolle im Rahmen der Ressourcenallokation spielen darüber hinaus die Akquisitionsziele der einzelnen Projektentwicklungsbereiche (Inland, Ausland, Solar, Repowering), da durch die Projekt- und Standortakquisition die Grundlagen für das nachhaltige Unternehmenswachstum in der Zukunft gelegt werden. Schon in der frühen Phase vor Abschluss der Standort-Nutzungsverträge werden Wirtschaftlichkeits- und Sensitivitätsanalysen mit festgelegten Wirtschaftlichkeits-Parametern durchgeführt, um durch die Akquisitionsaktivitäten eine belastbare Projektpipeline aufzubauen, die auch möglichen Veränderungen der regulatorischen oder der sonstigen ökonomischen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung, Anlagenkaufpreise, Zinsniveau etc.) standhält.
Bestimmte Bereiche mit regelmäßigen Einnahmen, wie z. B. die Betriebsführung oder die Vertriebsbereiche, werden als Profit-Center geführt. Für diese Bereiche werden Cash-Überschussziele definiert, worunter die geplanten Liquiditätsüberschüsse aus Liquiditätszugängen und Liquiditätsabgängen innerhalb einer Planungsperiode zu verstehen sind. Ziel der Profit- Center ist es, Cash-Überschüsse zu erwirtschaften bzw. die Profit-Center zumindest mit einem ausgeglichenen Liquiditätssaldo zu führen.
Die Weltwirtschaft hat sich in der ersten Jahreshälfte 2021 von dem pandemiebedingten Einbruch im Vorjahr wieder erholt. Dazu trugen neben verschiedenen fiskalpolitischen Maßnahmen und einer anhaltend expansiven Geldpolitik auch die weltweiten Impfkampagnen sowie eine Lockerung der pandemiebedingten Einschränkungen bei. Im Zuge einer breiten weltweiten konjunkturellen Erholung mit entsprechenden Nachfrageeffekten ergaben sich bei Industrieprodukten und Vorleistungsgütern im Jahresverlauf längere Beschaffungszeiten, die durch Engpässe in den globalen Liefer- und Logistikketten noch verstärkt wurden.
Ab der zweiten Jahreshälfte 2021 schwächte sich die konjunkturelle Dynamik spürbar ab. Spekulationen um die Stabilität der chinesischen Wirtschaft, ein Anziehen der Inflation sowie das Auftreten der neuen Covid-19-Variante Omikron mit erneuten Einschränkungen für das öffentliche Leben dämpften die wirtschaftlichen Aktivitäten weltweit. In der Folge hat der Inter nationale Währungsfonds (IWF) seine Wachstumsprognose für das Gesamtjahr 2021 im Oktober nach unten angepasst.
In seiner aktuellen Prognose vom Januar 2022 gibt der IWF das Weltwirtschaftswachstum für das Gesamtjahr 2021 mit 5,9 Prozent an.
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VERÄNDERUNG GEGEN ÜBER DEM VORJAHR
IN % |
2021 | 2020 |
| Eurozone | 5,2 | -6,3 |
| Deutschland | 2,7 | -4,6 |
| Frankreich | 6,7 | -8,0 |
| Großbritannien | 7,2 | -9,8 |
| USA | 5,6 | -3,4 |
| Welt (gesamt) | 5,9 | -3,1 |
Quelle: IWF, "World Economic Outlook", Januar 2022, Oktober 2021.
Die Notenbanken haben ihre expansive Geldpolitik auch im Jahr 2021 fortgesetzt, um die wirtschaftliche Erholung nach dem pandemiebedingten Einbruch des Vorjahres zu stützen.
Die Europäische Zentralbank beließ den Leitzins für die Eurozone bei 0 Prozent und hielt am negativen Einlagenzins von minus 0,5 Prozent für Banken fest. Gleichzeitig setzte sie das auf insgesamt € 1,85 Billionen angelegte Krisen-Anleihekaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) fort. Mit ihm soll der Kreditfluss an die Wirtschaft während der Covid-19-Krise gestützt werden. Gegen Ende des Jahres 2021 zog allerdings die Teuerungsrate auch in der Eurozone deutlich an und die EZB gab erste Maßnahmen bekannt, mit denen eine - zunächst leichte - Zurücknahme der sehr expansiven Geldpolitik eingeleitet werden soll.
Auch in den USA setzte die Federal Reserve (Fed) ihren expansiven geldpolitischen Kurs im Jahr 2021 zunächst fort. Der Leitzins wurde unverändert in einer Spanne von 0 - 0,25 Prozent gehalten und auch das umfangreiche Ankaufprogramm für Staats- und Unternehmensanleihen mit einem Volumen von monatlich rund 120 Mrd. US-Dollar wurde beibehalten. Mit dem Anstieg der US-Inflation auf den höchsten Stand seit 1982 kündigte die US-Notenbank eine raschere Abkehr von der expansiven Geldpolitik an, als bisher erwartet wurde. Sie stellte eine beginnende Zinswende bereits für Anfang 2022 in Aussicht.
Nach Angaben des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus waren die vergangenen sieben Jahre die wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Das Jahr 2021 war das fünftwärmste je gemessene Jahr. Damit einher ging eine deutliche Erhöhung der weltweiten Treibhausgaskonzentration. Nachdem die Covid-19-Pandemie und die damit verbundene Abschwächung der weltweiten Produktion und Mobilität im Jahr 2020 zu einem Rückgang der weltweiten CO 2 -Emissionen geführt hatte, stiegen diese mit der wirtschaftlichen Erholung im Jahr 2021 wieder deutlich an. Mit rund 36,4 Gt weltweit erreichten sie nahezu das Niveau des Jahres 2019. In der Folge warnt der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) davor, dass eine Erderwärmung um 1,5 Grad Celsius voraussichtlich bereits im Jahr 2030 erreicht werden könnte - also rund zehn Jahre früher als noch im Jahr 2018 prognostiziert.
Experten gehen davon aus, dass der Klimawandel weltweit das Auftreten von Extremwetterereignissen wie Wirbelstürmen, Dürren und Überschwemmungen zur Folge hat und damit die Lebensgrundlage und Lebensqualität der Menschheit insgesamt bedroht. Das Aufhalten der Erderwärmung ist daher eine der dringlichsten und größten Herausforderungen der internationalen Staatengemeinschaft. Das Weltwirtschaftsforum stuft das Versagen bei der Bekämpfung des Klimawandels in seinem Weltrisikoreport vom Januar 2022 als die größte globale Gefahr des nächsten Jahrzehnts ein.
Vor diesem Hintergrund hat die internationale Klimapolitik weiter an Bedeutung gewonnen und die Bekämpfung des Klimawandels ist heute eines der zentralen Handlungsfelder der Staatengemeinschaft.
Eine zentrale Säule zur Bekämpfung des Klimawandels ist der umfassende strukturelle Umbau der Energiemärkte - die globale Energiewende. Derzeit entfallen auf Energieproduktion und Energieverbrauch weltweit rund zwei Drittel aller globalen Treibhausgasemissionen. Die Energiemärkte befinden sich daher seit Jahren in einem tiefgreifenden Wandel, bei dem die Stromerzeugung aus konventionellen und endlichen Energieträgern wie Kohle und Gas zunehmend und gezielt durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser ersetzt wird.
Mit dem Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 haben sich erstmals nahezu alle Staaten der Welt zur Begrenzung des Klimawandels verpflichtet. Den Kernpunkt des Abkommens bildete ihre grundsätzliche Einigung, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperaturen gegenüber dem vorindustriellen Niveau bei deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten. Tatsächlich sind die Unterzeichnerstaaten sogar angehalten, Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dazu müssen sie eigene Klimastrategien entwickeln, in denen sie auf nationaler Ebene darlegen, wie sie ihre Treibhausgasemissionen senken und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergreifen wollen.
Die UN-Klimakonferenz in Glasgow (COP26) hat die Staaten der Welt erstmals dazu aufgefordert, den Ausstieg aus der Kohleverstromung einzuleiten und zudem ineffiziente Subventionen für Öl, Gas und Kohle zu beenden. Die Abschlusserklärung der internationalen Gemeinschaft kann als ein Meilenstein gewertet werden, der das Ende des fossilen Energiezeitalters einleitet. Gleichzeitig bekannten sich die Teilnehmer der COP26 erneut zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens.
Weltweit verpflichten sich auch immer mehr Unternehmen dazu, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Initiativen wie RE100 zeigen, dass Unternehmen einen Großteil ihres Energiebedarfs zukünftig aus erneuerbaren Quellen decken wollen. Neben regulatorischen Verpflichtungen und Aspekten der Nachhaltigkeit spielen dabei auch immer mehr die zunehmende Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien sowie die langfristige Planbarkeit von Energiekosten durch den Abschluss privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge (PPAs) eine wesentliche Rolle.
Die Europäische Union (EU) hat im Sommer 2021 mit "Fit for 55" ein umfangreiches Paket reformierter und neuer Richtlinien und Verordnungen zur Klimapolitik vorgestellt. Mit ihm soll das im European Green Deal verankerte Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, realisiert werden. Demnach will die EU ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 statt um 40 Prozent um 55 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 reduzieren.
Bestandteil des Pakets ist auch eine Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS), das verschärft und auf weitere Sektoren ausgedehnt werden soll. Das ETS regelt den Handel mit Emissionsrechten innerhalb der EU. Im Jahr 2021 ist der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO 2 hier erstmals über die 50- Euro- Marke geklettert und war mitverantwortlich für den kräftigen Anstieg der Strompreise an den europäischen Strombörsen. Mit den neuen Reformen dürfte sich der Preis für CO 2 -Emissionen in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Gleichzeitig hat die erhöhte Nachfrage nach Energie im Jahr 2021 zu erheblichen Preissteigerungen bei den endlichen fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas geführt und die Abhängigkeit der Wirtschaft von entsprechenden Importen sichtbar gemacht.
Die Rolle der erneuerbaren Energien verändert sich dadurch grundlegend: Angesichts der Preisentwicklungen bei den fossilen Energieträgern, der höheren Bepreisung von CO 2 -Emissionen sowie der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger wird zunehmend deutlich, dass eine wirtschaftliche, nachhaltige und unabhängige Stromversorgung in der Zukunft eng an den Ausbau der erneuerbaren Energien gekoppelt ist.
Um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens in Bezug auf die Erderwärmung einzuhalten, müssten die Treibhausgasemissionen weltweit bis spätestens 2050 auf netto null sinken. Experten sehen das Erreichen der in Paris festgelegten Ziele zur Eindämmung der Erderwärmung auf Basis der bisherigen Maßnahmen und Programme als kaum mehr möglich an.
Die Internationale Energieagentur hat im Mai 2021 erstmals den Bericht "Net Zero by 2050" vorgelegt. Demnach müsste zur Einhaltung der 1,5-Grad-Obergrenze unter anderem die jährlich neu installierte Leistung von erneuerbaren Energien bis 2030 weltweit auf über 1.000 GW steigen und damit in etwa vervierfacht werden. Zudem müssten bis 2040 weltweit alle Kohlekraftwerke vom Netz gehen.
Gleichzeitig steigt der globale Energiebedarf weiter an. Allein im Jahr 2021 erhöhte sich die Stromnachfrage weltweit um rund 5 Prozent. Ein Großteil dieses Anstiegs wurde über die Nutzung fossiler Energieträger gedeckt. In der Folge stiegen die Energiepreise deutlich an. Erneuerbare Energien werden damit auch für stromintensive Branchen immer interessanter. Nicht zuletzt, da sich ihre Wettbewerbsfähigkeit in den vergangenen Jahren dramatisch verbessert hat und sie in vielen Regionen bereits heute die niedrigsten Stromgestehungskosten aufweisen.
Zugleich sind Nachhaltigkeit, Klimaverträglichkeit und Ökologie immer stärker in der Gesellschaft, aber auch in Politik und Wirtschaft verankert und befeuern die Nachfrage nach Strom aus regenerativen Energiequellen. Hinzu kommen Themen wie "E-Mobility" und "Wasserstoff", die nur dann Sinn machen, wenn die dafür benötigte Energie auch klimafreundlich erzeugt wird.
Damit bleibt der Markt für erneuerbare Energien ein Wachstumsmarkt und der globale Megatrend unserer Zeit.
In den kommenden Jahren dürfte der Zubau-Bedarf an Erneuerbare-Energien-Anlagen kräftig steigen. Gleiches gilt für die Nachfrage nach hochwertigen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien sowie nach qualifizierten, erfahrenen Projektentwicklern und gesicherten Projektpipelines. Der Verfügbarkeit und dem Zugang zu Projektpipelines sowie dem entsprechenden Know-how im Bereich der Projektierung und Realisierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen wird damit eine hohe Bewertung zukommen.
Der weltweite Ausbau der erneuerbaren Energien setzte sich auch im Jahr 2021 fort - trotz der zuletzt steigenden Anlagen- und Komponentenpreise sowie der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Insgesamt dürften nach Schätzungen der Internationalen Energieagentur im Jahr 2021 rund 290 GW (2020: 280 GW) an neuer Leistung installiert worden sein. Damit wurde der Rekordwert des Vorjahres erneut übertroffen.
Mit rund 160 GW an neu installierter Leistung konnte der Bereich Solar besonders kräftig zulegen. Bei der Windenergie erreichte der Zubau rund 90 GW, wovon knapp 90 Prozent auf Windenergie an Land entfallen. Neben China führten insbesondere Europa, die USA und Indien die weltweite Expansion bei den erneuerbaren Energien an.
Energiekontor ist im Hinblick auf die Ländermärkte sowie mit dem Fokus auf die Bereiche Wind- und Solarenergie auf den zentralen Wachstumsmärkten im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv. Das Unternehmen verfügt über eine attraktive und werthaltige Projektpipeline für die kommenden Jahre, die im Berichtszeitraum zum Stichtag 31. Dezember 2021 gegenüber dem Stand vom 30. Juni 2021 erneut deutlich ausgebaut worden ist.
Nachfolgend werden die nationalen Märkte, auf denen Energiekontor aktiv ist, und deren wesentliche Rahmenbedingungen betrachtet.
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch in Deutschland ist von knapp 46 Prozent im Vorjahr auf rund 42 Prozent im Jahr 2021 gesunken. Maßgeblich für diesen Rückgang waren vor allem zwei Effekte: Zum einen erwies sich das Jahr 2021 als äußerst windschwach, wodurch die Stromerzeugung im Bereich Windkraft geringer ausfiel. Zum anderen stieg gleichzeitig der gesamtwirtschaftliche Stromverbrauch infolge der konjunkturellen Erholung im Jahr 2021 wieder an und wurde zu einem wesentlichen Anteil über die Verstromung konventioneller Energieträger aufgefangen.
Insgesamt wurden 2021 in Deutschland über 582 Mrd. Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt, was einem Plus von 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (567 Mrd. kWh) entspricht. 238 Mrd. kWh der Strommenge wurden durch erneuerbare Energien erzeugt (2020: 250 Mrd. kWh).
Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2030 soll Deutschland 80 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen. Angesichts der aktuellen Ausgangslage sowie der Einschätzung von Experten, dass der Stromverbrauch in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird, ist dies nur mit einer nationalen Kraftanstrengung sowie einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere im Bereich Windenergie an Land, zu schaffen.
Den Rahmen für diesen Ausbau bildet in Deutschland nach wie vor das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zum 1. Januar 2021 trat das EEG 2021 in Kraft, welches mittlerweile die siebte umfassende Novelle des Gesetzes ist. Das EEG 2021 hält an dem grundsätzlichen Ausschreibungssystem, welches für Solar seit 2015 und für Windenergie an Land seit 2017 gilt, fest. Allerdings wurden die Ausschreibungsvolumina vor dem Hintergrund strengerer klimapolitischer Ziele noch unter der Großen Koalition erhöht.
Das EEG 2021 sieht vor, dass im nächsten Jahr bei Windkraft an Land rund 2.100 MW und bei Solaranlagen rund 4.100 MW zusätzlich zur Förderung nach dem EEG ausgeschrieben werden. Insgesamt steigt das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2022 damit bei Windkraft an Land auf rund 5.100 MW - inklusive einer Sonderausschreibung im Dezember 2022 von 1.100 MW, die 2021 nicht bezuschlagt werden konnten - und bei Photovoltaik-Anlagen auf rund 6.050 MW.
Die Onshore-Windenergieerzeugung war im Berichtszeitraum mit 89,6 Terawattstunden (TWh) etwa 13,1 Prozent geringer als im Vorjahr (103,1 TWh). Die Erzeugung aus Offshore-Windenergieanlagen lag mit 24,0 TWh um 10,8 Prozent unter dem Vorjahreswert von 26,9 TWh.
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland an Land 484 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung von insgesamt 1.925 MW zugebaut. Das entspricht - gemessen an der installierten Leistung - einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von rund 35 Prozent. 244 MW bzw. 64 WEA davon entfielen auf den Bereich des Repowerings von Altanlagen.
Gleichzeitig wurden im Jahr 2021 insgesamt 230 WEA mit einer Leistung von insgesamt 233 MW zurückgebaut. Der Netto-Zubau an installierter Leistung lag damit für das Jahr 2021 bei 1.692 MW (2020: 1.208 MW). Der kumulierte Anlagenbestand zum 31. Dezember 2021 belief sich auf 28.230 WEA (2020: 29.608). Die installierte Gesamtleistung stieg gegenüber dem Vorjahr um gut 2 Prozent auf insgesamt 56.130 MW. Darin spiegelt sich die technische Weiterentwicklung der Windenergieanlagen wider, die mit einer höheren Leistung pro Anlage einhergeht. So erhöhte sich die mittlere Anlagenleistung der im Jahr 2021 neu zugebauten Windenergieanlagen auf rund 3,9 MW (2020: 3,4 MW). Der Rotordurchmesser belief sich durchschnittlich auf 133 Meter. Bei einer durchschnittlichen Nabenhöhe von 140 Metern lag die Gesamthöhe bei rund 206 Metern (2020: 196 Metern).
Wie schon im Jahr 2020 reicht diese Zubaumenge allerdings nicht aus, um den Klimazielen der Bundesregierung und dem wachsenden Strombedarf für klimaneutrale Energie gerecht zu werden. Auch im Jahr 2021 waren alle Ausschreibungen für Windparkprojekte an Land, mit Ausnahme der dritten Ausschreibungsrunde im September 2021, unterzeichnet. Der mengengewichtete Zuschlagswert verringerte sich je Ausschreibungsrunde von 6,0 €-Cent / kWh auf zunächst 5,91 €-Cent / kWh und zuletzt auf 5,79 €-Cent / kWh. Der zulässige Höchstwert lag im Berichtszeitraum in allen Ausschreibungsrunden bei 6,0 €-Cent / kWh. Mengengewichtet über alle Runden wurde 2021 ein mittlerer Zuschlagswert von 5,88 €-Cent / kWh erreicht. Erfolgreich bezuschlagte Projekte erhalten die Vergütung ab dem Jahr der Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 20 Jahren.
In Deutschland gingen im vergangenen Jahr rund 240.000 Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 5,3 GW in Betrieb. Das gesetzlich festgelegte Ziel für den PV-Zubau von ca. 4,6 GW wurde im Jahr 2021 damit leicht übertroffen. Ende 2021 waren in Deutschland insgesamt PV-Module mit einer Nennleistung von gut 59 GW (2020: 54 GW) installiert, verteilt auf über 2 Mio. Anlagen.
Im Jahr 2021 fanden insgesamt drei Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen über 750 kW statt. Alle drei waren überzeichnet. In der letzten Ausschreibungsrunde vom November 2021 lagen die Zuschlagswerte zwischen 4,57 €-Cent / kWh und 5,20 €-Cent / kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,00 €-Cent / kWh. Dieser Zuschlagswert entsprach genau dem Wert der Ausschreibungsrunde vom Juni 2021, während in der ersten Ausschreibungsrunde im März 2021 ein durchschnittlicher mengengewichteter Zuschlagswert von 5,03 €-Cent / kWh erreicht wurde. Erfolgreich bezuschlagte Projekte erhalten die Vergütung ab dem Jahr der Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Das derzeit geltende EEG 2021 sieht vor, dass im Jahr 2022 bei Solaranlagen rund 4.100 MW zusätzlich zur Förderung ausgeschrieben werden. Insgesamt beträgt das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2022 damit rund 6.050 MW. Bis 2030 sollen insgesamt 100 GW PV-Leistung zusätzlich an das Netz angeschlossen werden.
Deutschland blieb auch im Jahr 2021 Heimat- und Kernmarkt von Energiekontor. Durch die konsequente Akquisitionstätigkeit der Energiekontor-Gruppe in den Schwerpunktregionen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg konnte das Unternehmen eine nachhaltige Projektpipeline für die kommenden Jahre aufbauen. Im Bereich Solar werden neben den Schwerpunktregionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Akquisitionstätigkeiten auch in Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg durchgeführt.
Mit einer Vielzahl von Zuschlägen für Wind- und PV-Projekte hat Energiekontor erneut gezeigt, dass es auch unter dem aktuellen Vergütungsregime erfolgreich agieren kann. Dies ist unter anderem auf die konsequente Kostenoptimierung und Effizienzsteigerung des Unternehmens bei Wind- und Solarparkprojekten zurückzuführen. Ziel von Energiekontor ist es, in allen adressierten Ländermärkten Wind- und Solarparks ohne staatliche Förderung zu Marktpreisen zu realisieren. In Deutschland konnte Energiekontor dieses Ziel im Bereich Solar erneut durch den Abschluss von langfristigen Stromabnahmeverträgen (PPAs) erreichen.
Ein Meilenstein für Energiekontor war im Berichtszeitraum der Abschluss erster langfristiger Stromabnahmeverträge mit einem Industrieunternehmen (Corporate PPAs). Bisher wurden entsprechende Abnahmeverträge vor allem zwischen Betreibern und Versorgern vereinbart. Mit den ersten langfristigen Corporate PPAs in Deutschland erweitert Energiekontor die Möglichkeiten, Solarparks zukünftig unabhängig von der erfolgreichen Teilnahme an staatlichen Ausschreibungen und staatlicher Förderung zu realisieren und zu betreiben.
Seit dem 8. Dezember 2021 ist in Deutschland eine neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unter Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Amt. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien bereits darauf verständigt, dass Deutschland bis 2030 80 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen soll. Bislang galt das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent erreicht zu haben. Die Koalitionspartner wollen zudem einen ehrgeizigen Ausbau von Wind- und Solarenergie vorantreiben und Hürden auf dem Weg dorthin abbauen.
Am 11. Januar 2022 hat der neue Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck seine Eröffnungsbilanz zum Thema Klimaschutz vorgelegt. Darin machte Habeck deutlich, dass Deutschland nicht auf Klimakurs ist und seine Klimaziele voraussichtlich frühestens im Jahr 2024 wieder erreichen kann. Es müssten daher unverzüglich weitreichende Maßnahmen ergriffen werden, um Deutschland wieder auf Klimakurs zu bringen.
Ziel der neuen Bundesregierung sei es, dass Deutschland den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent erhöht und bis 2045 die Klimaneutralität erreicht.
Daraus abgeleitet ist laut der Eröffnungsbilanz bis 2030 eine installierte Leistung von über 100 GW Windenergie an Land nötig. Bezieht man auch den Rückbau älterer Anlagen in den nächsten Jahren ein, handelt es sich dabei um mehr als eine Verdopplung der derzeit installierten Leistung. Bei der Photovoltaik soll die installierte Leistung bis 2030 auf 200 GW steigen. Das wäre gegenüber dem Status quo mehr als eine Verdreifachung.
Um diese Ziele zu erreichen, plant die Bundesregierung zwei Klimaschutz-Sofortprogramme. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz kündigte ein "Osterpaket" im Frühjahr 2022 an, das bis zur Sommerpause den parlamentarischen Prozess durchlaufen haben soll. Darüber hinaus ist ein "Sommerpaket" mit weiteren prioritären Maßnahmen geplant, welches in der zweiten Jahreshälfte 2022 von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll.
Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant, gehören unter anderem:
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eine neuerliche EEG-Novelle mit höheren Ausschreibungsmengen und dem neuen Grundsatz, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient; |
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ein Solarbeschleunigungspaket mit verschiedenen Maßnahmen wie Verbesserungen beim Mieterstrom, einer Anhebung der Ausschreibungsschwellen, einer Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien und einer Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten; |
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ein Wind-an-Land-Gesetz mit reduzierten Abständen zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren sowie den Vorgaben, 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie zu reservieren, den Windenergieausbau mit dem Artenschutz zu versöhnen sowie die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen; |
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die Finanzierung der EEG-Umlage ab 2023 über den Bundeshaushalt; |
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Maßnahmen, um die Produktion von grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln. |
Sollten diese und weitere Maßnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden, könnte sich dies mittelfristig positiv auf das Geschäft der Energiekontor-Gruppe auswirken. In Deutschland könnten damit zusätzliche Projekte im Bereich Wind und Solar gesichert und auch deutlich rascher realisiert werden.
Der Austritt aus der EU bindet das Vereinigte Königreich nicht mehr an die europäischen Regelungen und Vorgaben zur Klimapolitik. Bereits im November 2008 hatte Großbritannien den "Climate Change Act" verabschiedet, welcher zunächst vorsah, die Treibhausgasemissionen des Landes bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. 2019 wurde das Ziel angepasst und das Vereinigte Königreich setzte sich als eine der ersten Volkswirtschaften weltweit das Ziel, seine Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 auf netto null zu senken. Zudem will Großbritannien seine Stromversorgung schon bis 2035 vollständig auf CO 2 -freie Energien umstellen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in Großbritannien vor allem über das Regierungsprogramm "Contracts for Difference" (CfD) gefördert. Seit 2015 wurden Windenergieanlagen an Land und PV-Anlagen allerdings nicht mehr in den CfD-Zuteilungsrunden berücksichtigt. Erst Ende 2021 fand wieder eine CfD-Auktion unter Beteiligung von Windkraft und Photovoltaik statt.
Seit dem Wegfall ist die Windindustrie an Land bestrebt, die Rentabilität der Projekte durch Verbesserung der Turbinenparameter (z. B. leistungsstärkere Turbinen mit größeren Nabenhöhen und größeren Flügeln) bei gleichzeitiger Kostensenkung aufrechtzuerhalten. Schottland, das über ein eigenständiges Planungsrecht verfügt, steht dem Ausbau der Windenergie an Land insgesamt positiv gegenüber, während England vor allem auf den Ausbau von Offshore-Wind setzt. Zudem hat England mit einer Revision des "National Planning Policy Framework" im Juli 2021 die Hürden für die erfolgreiche Umsetzung von Windenergieanlagen an Land noch einmal erhöht.
Im Rahmen des "Climate Change (Emissions Reduction Targets) (Scotland) Act" von 2019 hat sich Schottland dazu bekannt, seine Treibhausgasemissionen spätestens bis 2045 auf netto null zu senken. Dabei wurden zwei Zwischenziele festgehalten: Bis 2030 sollen die Emissionen um 70 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent gesenkt werden. Dafür will Schottland im Bereich Windkraft an Land zwischen 8 und 12 GW an neu installierter Leistung bis 2030 erzielen.
Vor diesem Hintergrund konzentriert sich Energiekontor seit Jahren vor allem auf den schottischen Markt, der mittlerweile zu einem der Hauptmärkte für die Projektentwicklung der Energiekontor-Gruppe zählt. Energiekontor konzentriert sich dabei vor allem auf großflächige Standorte mit sehr guten Windverhältnissen. Durch seine intensive Akquisitionstätigkeit mit dem Büro in Glasgow und dem 2019 eröffneten Büro in Edinburgh konnte das Unternehmen dort eine umfassende und attraktive Projektpipeline aufbauen. Der erfolgreiche Verkauf zweier Windparkprojekte aus der schottischen Projektpipeline im Geschäftsjahr 2021 mit einer geplanten Gesamterzeugungsleistung von zusammen über 60 MW markiert dabei einen wichtigen Meilenstein. Mit den Verkäufen überführt Energiekontor die über mehrere Jahre aufgebaute schottische Projektpipeline nun sukzessive in die Realisierungsphase.
Alle von Energiekontor in Schottland verfolgten Windprojekte werden auf Basis von PPAs mit großen Industriekunden und ohne staatliche Fördermittel geplant. Bei der Realisierung von Windprojekten ohne jegliche Subventionen nimmt das Unternehmen in Großbritannien seit jeher eine Pionierrolle ein. Bereits im Jahr 2018 konnte Energiekontor die Realisierung des ersten Windprojekts ohne staatliche Subventionen in Großbritannien überhaupt bekannt geben.
Am 13. Dezember 2021 hat Großbritannien sein bisher größtes Programm für "Contracts for Difference" (CfD) mit einem Umfang von insgesamt 285 Mio. britischen Pfund eröffnet. Erstmals seit 2015 können sich dabei auch wieder Projekte aus dem Bereich Onshore-Wind und Solarenergie beteiligen. Für die beiden Segmente wurden insgesamt 10 Mio. britische Pfund eingeplant. Die CfD-Zuteilungsrunde wurde am 14. Januar 2022 geschlossen.
Im Februar 2022 hat die britische Regierung bekannt gegeben, die Frequenz der CfD-Ausschreibungen zu erhöhen. Statt wie zunächst vorgesehen, sollen die Ausschreibungsrunden ab März 2023 jährlich stattfinden und sowohl Solar als auch Onshore-Wind berücksichtigen.
Energiekontor hat sich an der aktuellen CfD-Ausschreibung mit mehreren Projekten beteiligt und wird jeweils den vorteilhaftesten Weg zum Markt nutzen. Alle Projekte in Großbritannien bzw. in Schottland werden daher weiterhin grundsätzlich in der Art geplant, dass sie auch ohne eine Zuteilung über das CfD-Ausschreibungssystem wirtschaftlich tragfähig sind.
Portugal gehört seit 2018 zu den wenigen Ländern weltweit, die ihren Strombedarf bereits einige Monate zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken konnten. Wasser- und Windkraft lieferten dabei den größten Beitrag zur Stromerzeugung. Für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien gibt der Nationale Energie- und Klimaplan (PNEC) den Rahmen bis 2030 vor.
Erneuerbare Energien sollen bis 2030 rund 80 Prozent eines reduzierten Stromverbrauchs und 47 Prozent des Endenergieverbrauchs decken. Der Ausbau im Bereich der Windenergie blieb in den vergangenen Jahren moderat, die installierte Nennleistung erhöhte sich von rund 5 GW in 2015 auf rund 5,5 GW in 2021. Eine besondere Herausforderung für neue Projekte war dabei vor allem die Verfügbarkeit und Bereitstellung von Netzanschlüssen. Derzeit setzt Portugal vor allem auf eine effizientere Nutzung bestehender Flächen, Anlagen und Netzzugänge. Anfang 2022 wurden neue Gesetze auf den Weg gebracht, die insbesondere Repowering und "grüne" Wasserstoffprojekte fördern sowie die Installation von Floating-Photovoltaik stärken sollen.
Energiekontor fokussiert sich in Portugal weiterhin auf das Management bestehender Windparks und prüft aktuell das Repowering von Bestandsparks.
In Frankreich setzt sich der Stromerzeugungsmix aus fünf wesentlichen Quellen zusammen: Kohle, Erdgas, Erdöl und andere flüssige Brennstoffe, Kernkraft und erneuerbare Quellen. Erneuerbare Energien sind zwar die am schnellsten wachsende Stromerzeugungsquelle, noch deckt Frankreich allerdings rund 70 Prozent seines Strombedarfs über Atomenergie.
Mit dem im August 2015 verabschiedeten "Loi relative à la Transition Énergétique pour la Croissance Verte", dem französischen Energiewendegesetz, kurz: LTE, setzte sich Frankreich ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2050 soll die weitgehende CO 2 -Neutralität des Landes erreicht werden.
Nach den ausufernden Protesten der Gelbwesten in den letzten Jahren aufgrund einer eingeführten Ökosteuer auf Benzin entschloss sich Staatschef Emmanuel Macron im vergangenen Jahr dazu, einen Bürgerrat für Klimaschutz einzuberufen - bestehend aus 150 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern. Diese haben mithilfe verschiedenster Expertengruppen Vorschläge erarbeitet, die der französischen Klimapolitik dabei helfen sollen, die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren.
Im Ergebnis wurde im August 2021 das Klima- und Resilienz-Gesetz ("Loi Climat et Résilience") verabschiedet. Es soll die Lücke zwischen den aktuellen politischen Strategien und dem angestrebten Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent zwischen 1990 und 2030 schließen. Damit liegt das angestrebte Ziel der Treibhausgasreduktion allerdings weiterhin unter dem Ziel der EU, die bereits im Juli 2021 mit dem "Fit for 55"-Paket bekannt gegeben hat, innerhalb der EU eine Reduktion um mindestens 55 Prozent bis 2030 erreichen zu wollen.
Zum Erreichen der klimapolitischen Ziele will Frankreich nicht grundsätzlich auf die Nutzung von Kernenergie verzichten. Ihr Anteil am Stromverbrauch des Landes soll allerdings bis 2035 auf 50 Prozent gesenkt werden. Präsident Macron hatte 2021 weitere Investitionen in die Atomenergie und den Bau neuer Atomkraftwerke in Aussicht gestellt. Und dies, obwohl sich zuletzt die Kosten für das geplante Prestigeprojekt der französischen Atomindustrie, den Europäischen Druckwasserreaktor (EPR) Flamanville, mehr als verfünffacht hatten. Zudem sank die Verfügbarkeit der bestehenden französischen Atomkraftwerke Ende 2021 unter das historische Minimum und war damit so niedrig wie noch nie.
Beim Ausbau erneuerbarer Energien hat Frankreich weiterhin Nachholbedarf. Der weitgehende Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2023 sowie das Absenken des Anteils der Kernenergie soll über den Zubau an Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeglichen werden. Dafür dient unter anderem die neue französische Beihilferegelung zur Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen.
Die Beihilfen werden den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien demnach im Rahmen von sieben Ausschreibungen gewährt. Sie betreffen Freiflächen-Solaranlagen, Solaranlagen auf Gebäuden, Onshore-Windenergieanlagen, Wasserkraftanlagen, innovative Solaranlagen und den Eigenverbrauch. Hinzu kommt eine technologieneutrale Ausschreibung. Die Ausschreibungen werden zwischen 2021 und 2026 für insgesamt 34 GW durchgeführt.
Der Gesamtbetrag der Beihilfen beläuft sich auf € 30,5 Mrd.; sie werden für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt des Netzanschlusses der Anlagen gewährt.
Die Bedingungen für die erste Ausschreibungstranche im Rahmen der neuen Beihilferegelung wurden Anfang August 2021 von der französischen Energieregulierungsbehörde (Commission de régulation de l'énergie, CRE) veröffentlicht. Die Fristen für die Einreichung von Anträgen lagen zwischen Oktober und Dezember 2021. Für die Onshore-Windenergie beispielsweise endete die erste Frist am 26. November 2021, die ausgeschriebene Leistung betrug 700 MW.
Insgesamt will Frankreich die installierte Erzeugungsleistung im Bereich Photovoltaik ausbauen: von aktuell rund 13 GW auf rund 20 GW im Jahr 2023 und auf 35 - 44 GW im Jahr 2028. Auch der Bereich Windenergie an Land soll weiter wachsen: von aktuell rund 19 GW installierter Leistung auf rund 24 GW im Jahr 2023 und auf 33 GW bis gut 35 GW im Jahr 2028.
2022 stehen neue Präsidentschaftswahlen in Frankreich an. Ein wichtiges Thema ist dabei auch die Zukunft der erneuerbaren Energien und der Weg Frankreichs zur Klimaneutralität. Die rechtspopulistische französische Politikerin Marine Le Pen vom "Rassemblement National" will den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren massiv zurückfahren. Sie und ihre Anhänger setzen stattdessen auf die Atomkraft, während Macron vor allem eine Überlastung der französischen Wirtschaft im Hinblick auf den Umbau des Energiesystems vermeiden möchte und einen eher hybriden Kurs aus Erneuerbaren und Atomkraft anstrebt. Der Ausgang der Wahlen dürfte daher auch für den Markt der erneuerbaren Energien Auswirkungen haben. Marine Le Pen gilt als die wichtigste Herausforderin von Amtsinhaber Macron bei der kommenden Wahl. 2017, bei den letzten Präsidentschaftswahlen in Frankreich, schaffte sie es in die zweite Runde.
Im Februar 2022 stellte Präsident Macron seine aktuellen Pläne für den Umbau des französischen Energiesektors vor. Neben dem Ausbau der Wind- und Solarenergie sollen bis zu 14 neue Atomkraftwerke entstehen - 6 neue Anlagen sind für 2035 geplant, der Bau von weiteren 8 Anlagen soll ab 2040 geprüft werden. Damit steht die Atomkraft weiterhin im Zentrum der französischen Klimaschutzpolitik. Im Bereich Solar will Macron bis 2050 die installierte Leistung auf 100 GW erhöhen. Windenergie an Land soll bis 2050 eine installierte Leistung von 37 GW erreichen. Ein deutlicherer Zubau soll im Bereich der Offshore-Windparks erzielt werden, hier plant Macron bis 2050 den Zubau von 40 GW.
Energiekontor will in Frankreich die Chancen eines wachsenden Marktes nutzen und in den kommenden Jahren Projekte mit sehr gutem Windaufkommen und hoher Sonneneinstrahlung insbesondere im Nordwesten bzw. im Süden Frankreichs realisieren.
Die Küstenstandorte im Nordwesten und im Süden Frankreichs bieten mit Windstärken von mehr als 8 Metern pro Sekunde hervorragende Bedingungen für Windparks an Land. Zudem liegen die Globalstrahlungswerte im Süden des Landes mit Jahressummen von durchschnittlich 1.300 - 1.700 kWh / m 2 weit über dem Durchschnitt in Deutschland. Für den Markteintritt hat Energiekontor auf das bewährte Regionalprinzip gesetzt. So werden die Solaraktivitäten des Unternehmens vom Standort Toulouse gesteuert. Die Entwicklung von Windparks an Land wird aus dem Büro in Rouen an der Nordwestküste Frankreichs geleitet.
Im Berichtszeitraum konnte Energiekontor die Pipeline an neuen Projekten in Frankreich sowohl im Bereich Solar als auch im Bereich Wind an Land deutlich ausbauen. Dabei hat es sich erneut bewährt, ein eigenes Team vor Ort mit Muttersprachlern aufzubauen. Nach derzeitigem Stand könnte die erste Kreditvalutierung ("Financial Close") für ein Solarparkprojekt im Jahr 2023 erreicht werden, die Entwicklung von Windprojekten an Land ist grundsätzlich langwieriger und dürfte sich erst ab 2025 konkretisieren.
Joe Biden hat nach seiner Wahl zum US-Präsidenten keine Zeit verloren, um vier Jahre Rückschritt bei der US-Klimapolitik zu beenden. Gleich am ersten Tag seiner Amtszeit, am 19. Februar 2021, traten die USA offiziell wieder dem Pariser Klimaabkommen bei. Zudem hat Biden für die USA ehrgeizige Klimaziele bekannt gegeben: Bis 2035 soll die Energiebranche des Landes klimaneutral sein, bis 2050 dann die gesamten USA.
Kernstück des Reformkurses von Biden ist dabei ein Gesetzespaket, welches unter anderem massive Investitionen in die US-amerikanische Infrastruktur sowie in den Klimaschutz vorsieht. Das erste Infrastrukturgesetz umfasst Investitionen in Höhe von rund 1,2 Billionen US-Dollar und wurde bereits verabschiedet. Das zweite Gesetz, welches unter dem Titel "Build Back Better" vorgestellt wurde, hat Ende November 2021 eine erste wichtige Hürde im Kongress genommen und muss nun noch vom US-Senat verabschiedet werden.
Aktuell umfasst der "Build Back Better Act" (BBBA) ein Volumen von 555 Mrd. US-Dollar für Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und der Bekämpfung des Klimawandels. Rund 320 Mrd. US-Dollar davon sind für Steuergutschriften zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgesehen. Er wurde in den vergangenen Jahren maßgeblich durch die Einführung von Bundesprogrammen wie dem "Production Tax Credit", dem "Investment Tax Credit" und dem "Manufacturing Tax Credit" gefördert. Mit dem BBBA sollen diese Programme nun verlängert werden. Das erste Infrastrukturgesetz sieht zudem umfangreiche Investitionen in die Stärkung des US-Stromnetzes, beispielsweise durch die Verlegung neuer Hochspannungsleitungen, vor.
Nach Schätzungen der U.S. Energy Information Administration (EIA) sind in den USA im Jahr 2021 im Bereich Solar rund 15,5 GW an neuen Kapazitäten installiert worden. Im Bereich Wind wurde mit 17,1 GW neu installierter Leistung ein Rekordwert erzielt.
Aktuell schätzt die Behörde, dass die USA Ende 2021 über 63 GW (63.000 MW) an bestehender Solarstrom-Erzeugungskapazität verfügten. Für 2022 geht die EIA von einem weiteren Zubau der Solarleistung um etwa 21 GW (21.000 MW) und für 2023 um weitere 25 GW (25.000 MW) aus. Der Windenergiesektor wird ihrer Prognose zufolge im Jahr 2022 neue Anlagen mit einer Leistung von 7 GW (7.000 MW) errichten, 2023 werden weitere 4 GW (4.000 MW) folgen. Die operative Windenergiekapazität in den USA betrug nach Angaben der EIA Ende 2021 insgesamt 135 GW (135.000 MW).
Die Internationale Energieagentur geht in einem mittleren Wachstumsszenario zudem davon aus, dass die Erzeugungskapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien in den USA zwischen 2021 und 2026 um ca. 65 Prozent steigen und in dem Zeitraum rund 200 GW an neuer Leistung installiert werden. Damit ist dieser Markt für erneuerbare Energien weltweit der drittgrößte nach China und Europa.
Innerhalb der USA ist der Bundesstaat Texas einer der am stärksten wachsenden regionalen Märkte für erneuerbare Energien. Auf ihn allein entfielen im Berichtszeitraum gut 8 GW an neu installierter Leistung.
In den USA hat Energiekontor nach eingehenden Analysen die Bundesstaaten South Dakota und Texas für die Entwicklung von Onshore-Wind- und Solarprojekten identifiziert. Im Norden des Landes herrschen mit Windgeschwindigkeiten von 8 bis 10 Metern pro Sekunde in einer Höhe von 80 Metern Bedingungen, wie sie in Europa fast nur auf dem offenen Meer zu finden sind. Dagegen ist der Südwesten der USA - und damit auch Texas - eine der sonnenreichsten Regionen der Erde. Mit über 2.000 kWh / m 2 pro Jahr sind die durchschnittlichen Globalstrahlungswerte dort doppelt so hoch wie in Deutschland.
Weil Solarprojekte schneller zu realisieren sind, konzentriert sich Energiekontor in den USA zunächst auf ihre Entwicklung. Hierfür wurde vor Ort eine eigene Gesellschaft gegründet. Die Projektentwicklung wird vom Standort in Houston (Texas) mit einem eigenen, lokal gut vernetzten Team an Mitarbeitenden vorangetrieben. Landnutzungsrechte für mehrere hundert Megawatt für die Entwicklung von Photovoltaik-Projekten wurden bereits gesichert. Energiekontor will mit dem geplanten Verkauf von Projektrechten für zwei Solarparks an Investoren erste Erfahrungen im US-Markt sammeln und erste Umsätze generieren. Unsicherheiten in Bezug auf die Verabschiedung der von US-Präsident Biden initiierten Infrastrukturpakete haben bei vielen Investoren im Berichtszeitraum zu einer abwartenden Haltung beigetragen. Mit der Verabschiedung des ersten Infrastrukturprogramms sowie der Aussicht auf eine Verabschiedung des "Build Back Better Acts" ist der Markt wieder in Bewegung gekommen.
Aktuell befindet sich Energiekontor wieder in Verhandlungen mit einem Investor über den Verkauf von gesicherten Solarparkrechten. Energiekontor ist zuversichtlich, im laufenden Geschäftsjahr 2022 eine Veräußerung der Projektrechte zu realisieren. In Bezug auf Windaktivitäten in South Dakota wird Energiekontor zunächst einen vergleichbaren Ansatz verfolgen. Erste Flächen für Wind-Großkraftwerke konnten bereits gesichert werden.
Das Volumen von Power Purchase Agreements (privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge, PPAs) ist allein im Jahr 2020 weltweit auf gut 23,7 GW gestiegen, und das trotz einer schwachen globalen Konjunktur im Zeichen der Covid-19-Pandemie. Führend sind zurzeit die USA sowie Norwegen, Schweden und Finnland. In Großbritannien hat sich der Markt vor allem im Zuge der Abschaffung der Förderung von Windenergie an Land und Photovoltaik im Jahr 2015 etabliert. Aber auch in Deutschland zieht der Markt für PPAs weiter an. Durch das Auslaufen des 20-jährigen EEG-Förderzeitraums für zahlreiche Altanlagen werden Power Purchase Agreements als neues Geschäftsmodell für deren wirtschaftlichen Weiterbetrieb befördert. Allein im Bereich der Windenergie an Land fallen in den Jahren 2020-2025 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 16,3 GW aus der gesetzlichen Förderung. Darüber hinaus werden neue Stromvermarktungskonzepte außerhalb des klassischen gesetzlichen Förderrahmens des EEGs auch immer öfter für neue Anlagen interessant, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Die Preise für Wind- und Solarstrom sind mittlerweile so günstig, dass es unter geeigneten Bedingungen für deren wirtschaftlichen Betrieb nicht zwingend auf eine EEG- Förderung ankommt. Hinzu kommen die Unsicherheiten bei der Teilnahme an den EEG-Ausschreibungen, insbesondere das Zuschlags- und das Preisrisiko.
Der Erwerb von Herkunftsnachweisen im Zusammenhang mit der Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien stellt für Unternehmen zudem einen nicht unwesentlichen Anreiz zum Abschluss von PPAs dar. PPA-Modelle ermöglichen es Projektierern, Erneuerbare-Energien-Anlagen auch ohne eine Teilnahme an den Ausschreibungen für die EEG-Förderung und ohne die damit verbundene Ungewissheit über den Erhalt eines Zuschlags zu realisieren.
Die steigenden Strompreise haben die Attraktivität für langfristige PPAs weiter erhöht. Unternehmen - insbesondere auch aus energieintensiven Branchen - können sich dadurch für 10 - 15 Jahre grünen Strom zu fest kalkulierbaren Preisen sichern. Das Beratungshaus Enervis berechnete beispielhaft, dass die Preise für 10-jährige Stromabnahmeverträge für PV- Anlagen unter Berücksichtigung von üblichen Abschlägen für PV- Profilwerte, PPA-Abwicklungs- und Risikokosten sowie marktüblichen Erlösen für Herkunftsnachweise für Dezember 2021 bei rund € 65 - 75 pro Megawattstunde lagen.
Als Pionier bei der Realisierung von Wind- und Solarparks zu reinen Marktpreisen hat Energiekontor auch im Bereich der PPAs eine führende Rolle eingenommen. So hat das Unternehmen bereits im Jahr 2018 den ersten förderfreien Windpark in Großbritannien überhaupt realisiert. Auch in Deutschland hat Energiekontor für Windparks, die aus der EEG-Vergütung herausgelaufen sind, attraktive PPAs vereinbart und deren wirtschaftlichen Weiterbetrieb sichergestellt. Per 1. Januar 2022 werden über 30 solcher Post-EEG-Windparks mit einer Gesamtleistung von 200 MW über PPAs vergütet. Darüber hinaus hat das Unternehmen verschiedene Solarparkprojekte bereits direkt außerhalb des EEG-Regimes über langfristige PPAs mit Versorgern realisiert.
Als Pionier der Branche konnte Energiekontor im Jahr 2021 als einer der ersten Projektentwickler in Deutschland überhaupt ein langfristiges PPA mit einem Industrieunternehmen, der Robert Bosch GmbH, abschließen. Damit hat Energiekontor die strategischen Optionen, Solarparks zukünftig unabhängig von staatlicher Ausschreibung und Förderung zu realisieren und zu betreiben, weiter ausgebaut.
Energiekontor blickt auf ein äußerst erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 zurück. Das Unternehmen konnte wesentliche Projekte erfolgreich abschließen, den Eigenparkbestand erweitern, die Projektpipeline im Jahresvergleich um mehr als 1,5 GW auf den höchsten Stand seit Unternehmensgründung ausbauen und das ausgegebene Jahresziel übertreffen. Dass dies alles unter den anhaltenden Einschränkungen und Belastungen einer globalen Pandemie erreicht werden konnte, zeigt einmal mehr die hohe Resilienz des Geschäftsmodells auch unter schwierigen Bedingungen sowie den unternehmerischen Pioniergeist, Herausforderungen flexibel und mit innovativen Lösungsansätzen zu begegnen.
Die Energiekontor AG konnte 2021 Verkaufsvereinbarungen für insgesamt sieben Windkraftprojekte in Deutschland und Großbritannien sowie für zwei Solarparkprojekte in Deutschland mit einem Gesamterzeugungsvolumen von rund 117 MW (2020: 51,2 MW) erfolgreich abschließen.
Zudem wurden im Jahr 2021 planungsgemäß fünf Wind- und Solarparkprojekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 66 MW in Betrieb genommen. Dies waren der Windpark Boddin (4,2 MW), der Solarpark Theilenhofen (9,2 MW), der Solarpark Stopfenheim (7,5 MW), der Windpark Jülich-Barmen-Merzenhausen (13,5 MW) sowie der Windpark Hanstedt-Wriedel Erweiterung (31,8 MW), der in den Eigenbestand überführt wurde. Der Windpark Jacobsdorf (18 MW), der ebenfalls für den Eigenbestand vorgesehen ist, wurde baulich fertiggestellt, allerdings zwischenzeitlich wieder abgeschaltet. Hintergrund sind Mängel bzw. erhebliche Schäden, die bei baugleichen, nicht zur Energiekontor-Gruppe gehörenden, Windenergieanlagen eines anderen Projektierers aufgetreten sind. Sicherheit hat für Energiekontor oberste Priorität, die Anlagen wurden daher vorsorglich und unverzüglich stillgelegt. Auf Basis gutachterlicher Untersuchungen erarbeitet Nordex zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ein Sanierungskonzept für die betroffenen Anlagen. Energiekontor wird über alle dort aufgeführten Möglichkeiten intensiv beraten und im Anschluss über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Park wird dennoch aller Voraussicht nach auch im Geschäftsjahr 2022 seinen aktiven Betrieb noch nicht wieder aufnehmen können. Dadurch entgangene Umsätze werden und wurden bereits gegenüber Nordex geltend gemacht. Energiekontor hat keine weiteren Windenergieanlagen mit Türmen dieses Typs im Bau. Zudem wurde im Berichtsjahr der Financial Close für fünf Windparkprojekte sowie zwei Solarparkprojekte mit einer Gesamtleistung von knapp 100 MW erreicht. In Deutschland befanden sich zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts insgesamt zehn Windparks mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt fast 100 MW sowie ein Solarpark mit knapp 5 MW im Bau. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021 Baugenehmigungen für sechs Windparkprojekte mit einer Erzeugungsleistung von über 130 MW und für drei Solarparks mit einer Erzeugungsleistung von zusammen fast 43 MW vor.
Erstmalig wurden im Geschäftsjahr 2021 zwei Windparkprojekte mit einer geplanten Gesamterzeugungsleistung von über 60 MW aus der schottischen Projektpipeline veräußert. Die Verkäufe der schottischen Projekte markieren einen bedeutenden Meilenstein für das Unternehmen: Mit ihnen wird die über mehrere Jahre aufgebaute Projektpipeline nun sukzessive in die Realisierungsphase überführt. Damit wird die britische bzw. schottische Projektpipeline auch in den kommenden Jahren positive Ergebnisbeiträge liefern. Zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, lagen bereits weitere Genehmigungen für neun Windparks in Schottland mit insgesamt über 360 MW Nennleistung vor; auch ein Windpark in Wales (4,4 MW) und ein britisches Solarparkprojekt (10 MW) im Süden von London waren zum Stichtag bereits genehmigt.
Energiekontor ist es trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der anhaltenden Covid-19-Pandemie gelungen, die Projektpipeline im Jahresvergleich noch einmal deutlich um mehr als 1,5 GW auszubauen. Insgesamt lag die Projektpipeline zum Ende des Geschäftsjahres bei rund 7,7 GW (ohne US-Projektrechte). Dabei konnten in allen Projektentwicklungs- bzw. Wertschöpfungsphasen Zuwächse erreicht werden. Auch die geplante höhere Diversifizierung der Projektpipeline nach Region und Technik (Wind / Solar) wurde erreicht.
Deutschland und Großbritannien bzw. Schottland bleiben die Kernmärkte von Energiekontor. Aber auch die französische Projektpipeline konnte weiter auf über 680 MW ausgebaut werden. In Frankreich konzentriert sich Energiekontor bei der Entwicklung von Windprojekten insbesondere auf die windstarken Regionen im Nordwesten des Landes. Die Windaktivitäten werden aus dem eigenen Büro in Rouen entwickelt und gesteuert. Im Bereich Solar konzentrieren sich die Aktivitäten von Energiekontor vor allem auf die südlichen Regionen Frankreichs mit hoher Sonneneinstrahlung. Auch hier ist das Unternehmen mit einem eigenen Büro in Toulouse vertreten, welches hauptverantwortlich für den Bereich Solar in Frankreich ist. An beiden Standorten hat Energiekontor in kürzester Zeit erfolgreich ein qualifiziertes Team von Muttersprachlern vor Ort aufgebaut, die über ein breites Netzwerk und hervorragende Marktkenntnisse verfügen. Der strategische Ansatz des Regionalprinzips beim Eintritt in neue Ländermärkte hat sich erneut bewährt. Erste Ergebnisbeiträge aus dem Bereich Solar Frankreich werden ab Ende 2023 / Anfang 2024 bzw. im Bereich Wind nicht vor 2025 erwartet.
In Portugal beschränken sich die Aktivitäten der Energiekontor-Gruppe im Berichtszeitraum vor allem auf das Management der bestehenden Anlagen. Derzeit wird dort die Möglichkeit des Repowerings für bestehende Windenergieanlagen geprüft, die dann mit einem langfristigen Stromabnahmevertrag (PPA) betrieben werden sollen.
Aufgrund abweichender Rahmenbedingungen bei der Sicherung von Projekten in den USA sind diese gesondert zu betrachten. In den USA hat Energiekontor den stufenweisen und risikominimierenden strategischen Ansatz zum Markteintritt im Berichtszeitraum fortgesetzt. Mit der Veräußerung anentwickelter Projekte sollen zunächst weitere Erfahrungen im US-Markt für erneuerbare Energien gesammelt werden. Dies ist die erste Stufe in einem dreistufigen Erschließungsprozess, den Energiekontor für den Markteintritt in den USA vorgesehen hat, um mögliche Risiken aus dem Projektverlauf jederzeit überschaubar und beherrschbar zu halten. Nach Veräußerung erster Projektrechte sollen dann erste Projekte bis zum Financial Close geführt werden. Erst danach ist geplant, Projekte wie üblich schlüsselfertig zu errichten. Unsicherheiten über die Verabschiedung von zwei grundlegenden Gesetzesvorhaben, mit denen US-Präsident Joe Biden die bestehenden Förderungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien verlängern sowie weitere Erleichterungen und öffentliche Mittel für den Umbau des US-Energiemarktes auf den Weg bringen will, hatten im Berichtszeitraum eine eher abwartende Haltung erzeugt. Mit der Verabschiedung des ersten Gesetzes dürfte der Markt wieder an Dynamik gewinnen, dieses Momentum will Energiekontor nutzen.
Als Pionier im Bereich der erneuerbaren Energien, mit mehr als 30 Jahren Erfahrung, will Energiekontor auf allen adressierten Ländermärkten Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen realisieren. Dafür hat das Unternehmen auch eine führende Rolle im Bereich privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge (PPAs) eingenommen. In Großbritannien konnte Energiekontor so bereits im Jahr 2018 den ersten förderfreien Windpark im Vereinigten Königreich überhaupt realisieren.
Und auch in Deutschland errichtet Energiekontor bereits Solarparkprojekte völlig ohne staatliche Förderung. Die Einnahmen werden stattdessen wie in Großbritannien über langfristige privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge (PPAs) generiert. So konnte Energiekontor im Februar 2021 mit der EnBW, der Energie Baden-Württemberg AG, einen langfristigen PPA vereinbaren. Dieser betrifft ein förderfreies Solarparkprojekt in Mecklenburg-Vorpommern mit einer geplanten Erzeugungsleistung von 52,3 MW. Eine vergleichbare Vereinbarung hatten beide Unternehmen schon im Geschäftsjahr 2019 geschlossen.
Gleichzeitig konnte Energiekontor seiner Pionierrolle auch im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres gerecht werden und erreichte mit dem Abschluss erster langfristiger PPAs für zwei Solarparks in Mecklenburg-Vorpommern mit der Robert Bosch GmbH einen weiteren Meilenstein. Bis zu diesem Zeitpunkt waren PPAs in Deutschland vor allem mit Versorgern geschlossen worden. Der Abschluss langfristiger PPAs mit einem Industrieunternehmen gehört zu den ersten seiner Art in Deutschland überhaupt. Damit erweitert Energiekontor konsequent die strategischen Optionen, Solarparks in Deutschland künftig unabhängig von staatlicher Förderung und von Ausschreibungsprozessen mit ungewissem Ausgang realisieren und betreiben zu können. Die beiden Solarparks haben eine Gesamterzeugungsleistung von rund 70 MW, die Inbetriebnahme der Parks ist für das Jahr 2023 geplant.
Der Eigenbestand an Wind- und Solarparks konnte im Berichtszeitraum weiter auf nahezu 330 MW ausgebaut werden. In dieser Gesamterzeugungsleistung des Eigenparkbestands sind die Windparks Hanstedt-Wriedel-Erweiterung (31,8 MW) sowie Jacobsdorf (18 MW) enthalten, die im Berichtszeitraum in den Eigenbestand überführt wurden. Jacobsdorf konnte im Berichtszeitraum baulich fertiggestellt werden. Aufgrund eines Schadens, an baugleichen, nicht zur Energiekontor-Gruppe gehörenden Windenergieanlagen, wurde der Park vorsorglich abgeschaltet. Derzeit arbeitet Nordex an einem Sanierungskonzept für die Anlagen. Umsatzausfälle wurden Seitens Energiekontor bereits gegen Nordex geltend gemacht und wurden in Teilen schon geleistet.
Gemäß der Wachstumsstrategie des Unternehmens sollen jeweils 50 Prozent der realisierten Projekte veräußert und die anderen 50 Prozent in den Eigenbestand überführt werden, wobei die jeweils genannten 50 Prozent sich nicht auf die realisierten MW-Zahlen, sondern den Gewinn- / Margenbeitrag der Projekte beziehen. Die 50 / 50-Quote ist zudem über einen Mehrjahreszeitraum zu betrachten, da die Wind- und Solarprojekte im Rahmen der Realisierung nicht hälftig aufgeteilt werden. Deshalb kann es bezogen auf ein einzelnes Geschäftsjahr zu Abweichungen von der 50 / 50-Quote kommen.
Mittelfristig will Energiekontor den Eigenbestand auf eine Erzeugungsleistung von rund 500 MW erhöhen. Dabei setzt das Unternehmen bewusst auf eine weitere regionale und technische Diversifizierung. Energiekontor reduziert damit die Abhängigkeit der Einnahmen aus der Stromproduktion von der meteorologischen Entwicklung in einzelnen Regionen. Zudem verhalten sich die Peak-Erzeugungsleistungen von Wind und Solar über das Jahr gesehen komplementär. Die technologische sowie regionale Differenzierung der im Eigenbestand gehaltenen Parks dürfte damit mittelfristig die Stabilität der wiederkehrenden Erlöse erhöhen.
Darüber hinaus lag der Fokus weiterhin auf den Maßnahmen zur Optimierung des Eigenbestands durch Kostensenkung und Ertragserhöhung. Dazu zählen:
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Repowering: Energiekontor beabsichtigt, in allen Windparks, bei denen die Möglichkeit besteht, die alten Anlagen sukzessive durch neue, leistungsstärkere Windenergieanlagen zu ersetzen und somit gleichzeitig die Laufzeit an diesen Standorten zu verlängern. |
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Ertragssteigerung durch technische Innovation: Dazu gehören Maßnahmen wie z. B. die Optimierung der Blattaerodynamik oder der Anlagensteuerungen. |
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Betriebskostenoptimierung: Hierfür hat die Betriebsführung ein Effizienzverbesserungsprogramm eingeführt, das zum Ziel hat, die Stromgestehungskosten pro erzeugter Kilowattstunde durch eine Reihe von Maßnahmen zu senken. |
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Laufzeitverlängerung: Durch geeignete Pacht- und Kreditverträge sowie die Verlängerung der Standsicherheitsgutachten sollen die Laufzeiten der Bestandsanlagen über den staatlich garantierten Förderzeitraum hinaus wirtschaftlich und technisch gesichert werden. |
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Umfinanzierung und Kreditrückführung: Durch Refinanzierung von Bestandsparks sollen Verbindlichkeiten abgebaut und die Zinsbelastung im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" reduziert werden. |
Im Berichtszeitraum erwiesen sich insbesondere die ersten drei Monate des Jahres 2021 als besonders windschwach. Zwar stellte sich im vierten Quartal 2021 eine Normalisierung des Windaufkommens ein, die Einbußen der ersten neun Monate des Jahres konnten dadurch aber bei Weitem nicht ausgeglichen werden. Insgesamt blieben die Winderträge im Konzern damit zum Teil deutlich unter ihren langjährigen Durchschnittswerten. In Deutschland lagen die Winderträge um rund ein Viertel, in Großbritannien und in Portugal jeweils um 14 bzw. 13 Prozent unter dem langjährigen Mittel.
Seit dem 1. Januar 2016 ist die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell das vorgeschriebene Modell für Neuanlagen, um eine Förderung zu erhalten. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird für Wind- und Solarparkprojekte nach dem verpflichtenden Verkauf über die Strombörse die Differenz zum zugesicherten Mindestpreis erstattet, sofern dieser unterschritten wird. Wind- und Solarparks, die einen Versteigerungszuschlag erhalten haben, haben dabei jeweils einen eigenen, individuell zugesicherten Mindestpreis. Im Durchschnitt lag dieser Mindestpreis im Berichtszeitraum für Windenergie bei rund 6 €-Cent / kWh und im Bereich Solar bei etwas über 5 €-Cent/ kWh. Die Strompreise am Spotmarkt der Börse sind seit Mai 2021 im Monatsmittel gleichwohl deutlich gestiegen - von rund 5,3 €-Cent / kWh auf 22,11 €-Cent / kWh im Dezember 2021. In der Folge wird für Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell der Mindestpreis nicht unterschritten, sondern deutlich überschritten. Sie profitieren folglich von den gestiegenen Marktpreisen.
Die Betriebsführungsvergütung für die Wind- und Solarparks hängt maßgeblich von der in den verwalteten Wind- und Solarparks erzeugten Strommenge ab.
Infolge des sehr schwachen Windjahres 2021 und der in Folge rückläufigen Stromproduktion bestehender Windenergieanlagen lag die Vergütung trotz weiterer Betriebsführungsmandate nur in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Übernahme zusätzlicher Mandate für die Betriebsführung konnte diesen Effekt nur abmildern, jedoch nicht kompensieren.
Seit Ende des Geschäftsjahres 2021 bietet Energiekontor das Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierungs-Know-how aus dem Betrieb von Windenergieanlagen auch Dritten im Rahmen eines ganzheitlichen Windparkmanagements als Dienstleistung an.
Im Bereich der Betriebsoptimierung von Windparks wurden im Geschäftsjahr 2021 weitere Maßnahmen entwickelt und getestet. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensteuerung und Windnachführung sowie zur Ertragssteigerung durch Optimierung der Blattaerodynamik. Auch effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte mit dem Ziel, Windparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können, sind Teil dieser Maßnahmen.
Zudem konnte Energiekontor für zahlreiche Parks bereits Optimierungsmaßnahmen umsetzen, die deren Betrieb über den gesetzlich geregelten Zeitraum hinaus ermöglichen, und Genehmigungen für eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren erwirken. Energiekontor strebt grundsätzlich eine Gesamtbetriebsdauer der Windparks von 30 - 35 Jahren an.
Energiekontor hat das Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen und alle wesentlichen strategischen und operativen Ziele erreicht. Die Jahresergebnisse der Energiekontor AG und des Konzerns konnten im Geschäftsjahr 2021 wesentlich gesteigert werden. Die vom Vorstand ausgegebene Wachstumsprognose gegenüber dem Vorjahresergebnis von 10-20 Prozent des EBT wurde deutlich übertroffen.
Insbesondere der weitere Ausbau der werthaltigen Projektpipeline konnte fortgesetzt werden und erreichte, gemessen an der gesamten Erzeugungsleistung der Projekte, den höchsten Stand seit Gründung des Unternehmens. Damit zeigt sich die hohe Resilienz des Unternehmens, die Stärke seines Geschäftsmodells, sein guter Marktzugang sowie seine hohe Flexibilität, auf aktuelle Marktherausforderungen rasch und umsichtig zu reagieren.
Letzteres gilt in besonderem Maße auch für den Umgang mit den Herausforderungen der anhaltenden Covid-19-Pandemie. Eine rasche Umstellung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen, der Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie ein umfassendes Hygienekonzept zum Schutz der Mitarbeitenden von Energiekontor haben dazu beigetragen, dass die Pandemie keine wesentlichen, direkten Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Unternehmens im Jahr 2021 hatte.
Durch die Steigerung der Verkäufe von weiteren Wind- und Solarparks sowie Inbetriebnahmen erhöhten sich die Erträge im Segment "Projektierung und Verkauf" gegenüber dem Vorjahr kräftig und trugen maßgeblich zum sehr guten Gesamtergebnis bei. Die Ertragssituation wurde in der Folge nicht nur erfolgreich stabilisiert und erhöht, sondern deutlich gesteigert.
Die Ertragsentwicklung im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" wurde durch das außerordentlich schwache Windjahr 2021 belastet. Zudem konnte der Windpark Jacobsdorf (18 MW) im Geschäftsjahr 2021 zwar baulich fertiggestellt werden, wurde aber bis zur abschließenden Klärung von Sicherheitsaspekten wieder abgeschaltet. Für Parks, deren staatlichen Fördermaßnahmen im Jahr 2021 ausliefen, wurden in der Regel in der ersten Jahreshälfte 2021 kurzläufige PPAs vereinbart. Die Kurzläuffigkeit wurde unter anderem deswegen gewählt, weil die erzielbaren Preise zum Jahresbeginn zum Teil unter denen der staatlichen Förderung lagen. Gleichwohl liegt Energiekontor grundsätzlich weiter auf Kurs, die Erzeugungsleistung im Eigenbestand bis Ende 2023 auf etwa 500 MW zu erhöhen. Im Rahmen des organischen Wachstumsmodells schafft Energiekontor so eine solide und breite Basis für zukünftiges Wachstum.
Das extrem schwache Windjahr 2021 belastete auch die Ergebnisentwicklung im Bereich "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges". Hier konnten fortlaufende Effizienzsteigerungen sowie die Übernahme weiterer Betriebsführungsmandate zwar einen Ausgleich schaffen, den negativen meteorologischen Ergebniseffekt aber nicht kompensieren.
Die Gesamtpipeline der in verschiedenen Stadien der Projektentwicklungs- bzw. Wertschöpfungsphase befindlichen Projekte wuchs im Berichtszeitraum noch einmal deutlich an. Im Stichtagsvergleich zum 31. Dezember 2020 konnte die Projektpipeline insgesamt um nahezu 1 GW auf rund 7,7 GW (ohne US-Projektrechte) zum 31. Dezember 2021 ausgebaut werden.
Das Geschäftsjahr 2021 ist für die Energiekontor-Gruppe überaus positiv und im Wesentlichen nach Plan verlaufen. Wichtige Etappenziele, die erreicht werden konnten, waren der Verkauf der fertiggestellten Windparks Boddin und Jülich-Barmen-Merzenhausen sowie dreier weiterer noch im Bau befindlicher Windparks. Der Verkauf der Projektrechte für den Windpark Völkersen sowie für die beiden britischen Windparks Longhill und Sorbie sowie die Übernahme der Windparks Jacobsdorf und Hanstedt-Wriedel Erweiterung in den Eigenbestand waren für den Geschäftsverlauf der Gruppe im Wirtschaftsjahr ebenso wesentlich wie die erfolgreiche Erlangung von Baugenehmigungen für sechs deutsche und drei britische Windparks. Für fünf Windparkprojekte wurden überdies Finanzierungszusagen (Financial Close) erteilt. Der Solarbereich realisierte und verkaufte planmäßig zwei Solarparks, erreichte den Financial Close für ein weiteres Solarprojekt und weitere Baugenehmigungen für ein deutsches und ein britisches Solarprojekt. Im Windbereich erfolgte die Übernahme der Windparks Jacobsdorf und Hanstedt-Wriedel Erweiterung in den Eigenbestand. Jacobsdorf wurde baulich fertiggestellt, allerdings zwischenzeitlich wieder abgeschaltet. Hintergrund sind Mängel bzw. erhebliche Schäden, die bei baugleichen, nicht zur Energiekontor-Gruppe gehörenden, Windenergieanlagen eines anderen Projektierers aufgetreten sind. Für das Folgejahr sind weitere, zum Teil bereits im Bau befindliche, Wind- und Solarparkprojekte für die Übernahme in den Eigenbestand in signifikanter Höhe vorgesehen. Darüber hinaus bestehen vielfältige und im Geschäftsjahr neu ausgebaute Potenziale im In- und Ausland für die erfolgreiche zukünftige Ergebnisentwicklung. Die Gruppe weist die nachfolgenden positiven Ergebnisse aus:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Konzernjahresergebnis | 36.205 | 20.425 |
| zzgl. Steueraufwand | 8.717 | 10.808 |
| EBT | 44.922 | 31.233 |
| zzgl. Finanzergebnis | 16.753 | 14.765 |
| EBIT | 61.675 | 45.998 |
| zzgl. Abschreibungen | 20.034 | 19.384 |
| EBITDA | 81.709 | 65.382 |
Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf der Seite 174.
Infolge der bereits beschriebenen erfolgreichen Realisierungen ergibt sich für das Geschäftsjahr ein deutlich positives EBT im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 41.939 (Vorjahr T€ 18.373).
Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" vermindert sich das EBT auf T€ 1.139 (Vorjahr T€ 10.435). Ursächlich ist ein gegenüber dem langjährigen Mittel besonders windschwaches Berichtsjahr. In Deutschland lagen die Winderträge um rund ein Viertel, in Großbritannien und in Portugal jeweils um 14 bzw. 13 Prozent unter dem langjährigen Mittel. Positiv wirken sich die gestiegenen Strompreise am Spotmarkt der Börse aus. In der Folge wird für Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell der Mindestpreis teils deutlich überschritten. Per Saldo führen diese Einflussfaktoren jedoch zu einer deutlichen Minderung des EBT.
Das EBT im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" vermindert sich infolge des beschriebenen windschwachen Berichtsjahres auf T€ 1.844 (Vorjahr T€ 2.425).
Der Konzernumsatz erhöht sich wegen der erfolgreichen Projektumsetzungen im Wind- und Solarbereich auf T€ 156.516 (Vorjahr T€ 146.614). Der konsolidierte Umsatz des Geschäftsjahres setzt sich aus dem Umsatz der Segmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 104.099 (Vorjahr T€ 89.719), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" in Höhe von T€ 48.890 (Vorjahr T€ 53.210) und "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" in Höhe von T€ 3.528 (Vorjahr T€ 3.685) zusammen.
Zum Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählen die Erlöse aus dem Verkauf von Wind- und Solarparks sowie die Erlöse aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Planung und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften in Höhe von T€ 104.099 (Vorjahr T€ 89.719).
Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" mindern sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahr auf T€ 48.890 (Vorjahr T€ 53.210). Der Ertrag aus dem Betrieb konzerneigener Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal liegt dabei deutlich unterhalb der Erwartungen eines durchschnittlichen Windjahres.
Die Umsatzerlöse im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges", insbesondere aus Betriebsführungsleistungen, betragen T€ 3.528 (Vorjahr T€ 3.685).
Die Position Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen mit insgesamt T€ 109.740 (Vorjahr T€ 18.451) resultiert insbesondere aus der Aktivierung von Aufwendungen und Eigenleistungen der in den Eigenbestand übernommenen Windparks, aus dem Saldo des Bestandsaufbaus der im Bau befindlichen Windparkprojekte mit den Bestandsauflösungen im Vorjahr aktivierter Aufwendungen infolge der Realisierung von Windparks und den, infolge der weiterhin verstärkten Akquisitions- und Planungsaktivitäten, erhöhten Vorratsbeständen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge, determiniert durch die Auflösung von Rückstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtungstätigkeit von Windparks, reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Auflösung Rückstellungen | 1.518 | 1.760 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 470 | 595 |
| Forderungen | 177 | 95 |
| Schadensersatz / Versicherungserstattungen | 27 | 25 |
| Erträge aus Währungsumrechnungen (Saldo) | 0 | 807 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.191 | 3.283 |
Mit T€ 144.020 erhöhen sich der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen bedingt durch die gesteigerten Bauaktivitäten im Berichtsjahr (Vorjahr T€ 67.504).
Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehälter und leistungsabhängiger Erfolgsbeteiligungen auf T€ 19.504 (Vorjahr T€ 17.494).
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Gehälter | 16.957 | 15.285 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen | 2.548 | 2.208 |
| Personalaufwand | 19.504 | 17.494 |
Die ausgewiesenen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 20.034 (Vorjahr T€ 19.384) betreffen einerseits die planmäßigen Abschreibungen auf die konzerneigenen Wind- und Solarparks, beinhalten jedoch auch die seit dem Wirtschaftsjahr 2019 vorzunehmenden Abschreibungen auf die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Abschreibungen auf Wind- und Solarparks und technische Anlagen | 17.237 | 16.663 |
| Abschreibungen auf Grundstücke und Bauten | 2.293 | 2.184 |
| Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung | 201 | 225 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 304 | 311 |
| Abschreibungen | 20.034 | 19.384 |
Reparatur- und Instandhaltungskosten der konzerneigenen Wind- und Solarparks, Vertriebskosten im Rahmen der Emission der Anleihen, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sowie Rechts- und Beratungskosten führen im Wesentlichen zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 23.214 (Vorjahr T€ 17.968). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind, der Anwendung des IFRS 16 geschuldet, nur noch variable Pachtzahlungen auszuweisen.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Reparaturen und Instandhaltungen Wind- und Solarparks | 11.534 | 9.070 |
| Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) | 2.118 | 891 |
| Verwaltungskosten | 2.019 | 1.923 |
| Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten | 1.772 | 1.947 |
| Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) | 1.744 | 0 |
| Gebühren, Abgaben, Beiträge | 1.381 | 1.400 |
| Werbekosten und Vertriebsaufwand | 684 | 744 |
| Strombezug Windenergieanlagen / Solaranlagen | 647 | 530 |
| Versicherungen | 635 | 641 |
| Pachtzahlungen für Wind- und Solarparks | 469 | 644 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 131 | 131 |
| Raumkosten | 80 | 49 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 23.214 | 17.968 |
Die Zinserträge sind weiterhin marginal und betragen T€ 72 (Vorjahr T€ 34). Aufgrund der Zinsaufwendungen für die langfristige Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks, der Bauzeitzinsen für die im Geschäftsjahr errichteten Wind- und Solarparks, der Kosten für die Betriebsmittelkreditinanspruchnahme und das Anleihekapital sowie der Zinsen, die aufgrund der Anwendung des IFRS 16 zu erfassen sind, ergeben sich Zinsaufwendungen in einer Gesamthöhe von T€ 16.825 (Vorjahr T€ 14.799). In den sonstigen Zinsaufwendungen sind die nach IFRS zu erfassenden Aufzinsungsbeträge für die Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten in Höhe von T€ 1.787 (Vorjahr T€ 1.286) enthalten.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Zins- und sonstige Erträge gesamt | 72 | 34 |
| Zinsaufwendungen Banken für Investitionsfinanzierungen | 3.492 | 4.386 |
| Zinsaufwand für Anleihekapital | 5.947 | 5.339 |
| Finanzierungsaufwendungen für sonstiges Fremdkapital (konzernfremde Kommanditanteilseigner) | 55 | 109 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 7.332 | 4.964 |
| Zinsaufwendungen | 16.825 | 14.799 |
| Zinsergebnis | -16.753 | -14.765 |
| Finanzergebnis | -16.753 | -14.765 |
Das Finanzmanagement des Energiekontor-Konzerns beruht aufbauend auf dem Leitbild der finanziellen Stabilität und dem nachhaltigen Wachstum, weiterhin unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche, auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel.
Die Finanzpolitik der Energiekontor-Gruppe folgt damit auch künftig der bewährten Strategie der abgelaufenen Geschäftsjahre. Durch die kontinuierliche erfolgreiche Einwerbung von Unternehmensanleihen ist es gelungen, unabhängig von der Kreditpolitik der Banken eine wichtige Grundlage für das weitere Wachstum der Unternehmensgruppe zu schaffen.
Im Berichtsjahr ist die Stufenzinsanleihe 2020 durch die Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG im Umfang von T€ 15.100 erfolgreich emittiert. Planmäßige Rückzahlungen an Anleihegläubiger erfolgten im Geschäftsjahr nicht (Vorjahr T€ 8.957).
Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen im Rahmen des kurzfristigen Betriebsmitteleinsatzes zur Zwischenfinanzierung von Windpark- und Solarparkprojekten in Höhe von T€ 26.500 (Vorjahr T€ 23.000).
Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 332.548 (Vorjahr T€ 220.589) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 217.469 (Vorjahr T€ 153.542) in Anspruch genommen wurden.
Langfristige Bankfinanzierungen, die überwiegend die Finanzierung der Investitionen in die konzerneigenen Wind- und Solarparks betreffen, belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 129.917 (Vorjahr T€ 80.848).
Die liquiden Mittel erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 99.950 (Vorjahr T€ 79.457). Der Bestand an sonstigen Wertpapieren ist marginal und beläuft sich auf insgesamt T€ 36 (Vorjahr T€ 36).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 199.950 (Vorjahr T€ 136.090). Die Tilgungsleistung der Kreditverbindlichkeiten von Projektgesellschaften erfolgte im Berichtsjahr wie auch in den Vorjahren planmäßig.
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristig | 129.917 | 80.848 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristig | 70.034 | 55.241 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 199.950 | 136.090 |
Die langfristigen Kreditverbindlichkeiten betreffen grundsätzlich die Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften aus der Errichtung und dem Kauf von Wind- und Solarparks.
Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten beinhalten hauptsächlich die Finanzierung von in der Errichtung befindlichen und kurzfristig zum Vertrieb vorgesehenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, Betriebsmittelkreditinanspruchnahmen für Zwischenfinanzierungsdarlehen an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften sowie Zinsabgrenzungen aus der Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks und die binnen Jahresfrist fälligen Tilgungsleistungen auf langfristige Kredite.
Die Gesamtfinanzverbindlichkeiten betragen T€ 394.009 (Vorjahr T€ 315.276) und setzen sich wie folgt zusammen:
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| LANGFRISTIGE FINANZ VERBINDLICHKEITEN | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 129.917 | 80.848 |
| Anleihekapital | 94.032 | 101.524 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing | 32.574 | 20.361 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 5.605 | 8.565 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 1.123 | 1.123 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 263.251 | 212.420 |
| KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70.034 | 55.241 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing | 34.800 | 46.615 |
| Anleihekapital | 22.745 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 3.180 | 1.000 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 130.758 | 102.856 |
| Gesamtfinanzverbindlichkeiten | 394.009 | 315.276 |
Der Anstieg der Gesamtfinanzverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus den Zugängen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus der Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Windparks.
Die vorstehend unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten betreffen die nach IAS 32 als Fremdkapital auszuweisenden Anteile von konzernfremden Kommanditisten (nicht beherrschende Anteile) an Windparkbetreibergesellschaften, die zum Verbleib im Konzern bestimmt sind.
Im Bereich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen solche Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten, soweit Anteile an Projektgesellschaften bereits veräußert wurden, deren Windparks erst nach dem Bilanzstichtag fertiggestellt und übergeben werden.
Finanzielle Verpflichtungen aus externen Verträgen zur Errichtung von Wind- und Solarparks, die das Sachanlagevermögen betreffen, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
In den sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind die infolge der niedrigen Kapitalmarktzinsen negativen Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins- / Währungsswaps (Cashflow-Hedges) in Höhe von T€ -4.714 (Vorjahr T€ -7.687) enthalten.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr insgesamt zu einem Mittelzufluss in Höhe von T€ 61.992 (Vorjahr T€ 17.880) geführt.
Insbesondere wegen der Übernahme der Windparks Jacobsdorf und Hanstedt-Wriedel Erweiterung in den Eigenbestand ergibt sich ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von T€ -85.011 (Vorjahr T€ 11.755).
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist insbesondere wegen der hohen Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten im Geschäftsjahr mit T€ 45.256 positiv (Vorjahr T€ -17.974).
Ohne Berücksichtigung der wechselkursbedingten Veränderungen des Finanzmittelfonds ergibt sich somit im Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von T€ 22.237 (Vorjahr T€ 11.661).
Das Eigenkapital mit T€ 82.222 (Vorjahr T€ 65.551) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr vor dem Hintergrund der erfolgreichen Projektrealisierungen und damit des Konzernergebnisses saldiert mit Fair-Value-Bewertungen und Aufwendungen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms. Trotz der deutlich erhöhten Bilanzsumme von T€ 561.994 (Vorjahr T€ 448.988) bleibt die Eigenkapitalquote bei 14,6 Prozent (Vorjahr 14,6 Prozent).
Aus den internationalen IFRS-Bilanzierungsnormen resultieren gegenüber dem deutschen Handelsrecht verschiedene Besonderheiten, die sich auf die Eigenkapitalquote der Gruppe negativ auswirken.
Mit einer erheblichen Auswirkung kam der im Jahr 2019 erstmals anzuwendende IFRS 16 zum Tragen, der fordert, dass alle vertraglich in der Zukunft zu zahlenden diskontierten Pacht- und Mietaufwendungen als Nutzungsrechte zu aktivieren und als Verbindlichkeiten zu passivieren sind. Diese spezielle Rechnungslegungsnorm führt bei der Unternehmensgruppe, die für den Betrieb von Wind- und Solarparks zahlreiche Flächen anpachtet, dazu, dass sich die Bilanzsumme deutlich erhöht und die Eigenkapitalquote verringert, ohne dass hierfür wirtschaftliche Veränderungen in der Unternehmensgruppe ursächlich wären. Hier verweisen wir auf die im Konzernanhang gemachten Ausführungen.
Für Energiekontor steht die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken, insbesondere in Bezug auf die Zins- und Tilgungsleistungen der konzerneigenen Wind- und Solarparks, im Vordergrund, und zwar aus wirtschaftlichen Erwägungen und damit unabhängig von etwaigen bilanziellen Ausweisaspekten. Bei Wind- und Solarparkfinanzierungen werden zum Zweck der langfristigen Konditionensicherung zunehmend Darlehen mit variablen Konditionen aufgenommen, die bereits bei Finanzierungsabschluss mit Zinsswaps zur Sicherung von Festzinsen versehen werden (Cashflow-Hedges). Die IFRS fordern die künstliche Abspaltung des Derivats (Zinsswap mit Festzins) vom Grundgeschäft (Finanzierungsdarlehen mit variablen Konditionen) und die eigenständige Bilanzierung des abgespaltenen Derivats. Die Derivate, die ausnahmslos jeweils zusammen mit der Finanzierung in einem geschlossenen Kontrakt abgeschlossen werden, sind jeweils voll effektiv im Sinne der Zinssicherung und damit voll konnex, denn wirtschaftlich dienen sie lediglich dazu, ein variabel verzinsliches Darlehen in ein synthetisches Festzinsdarlehen umzuwandeln. Die in sich geschlossenen Finanzierungskontrakte stellen daher im deutschen Handelsrecht, das sich bekanntermaßen sehr stark den Vorsichtsgrundsätzen bei der Bewertung von Verbindlichkeiten verschrieben hat, aufgrund der vorliegenden Bewertungseinheiten (§ 254 HGB) keine zu passivierenden Verbindlichkeiten dar und wären daher in einem Konzernabschluss nach HGB-Grundsätzen nicht zu bilanzieren. Die IFRS-Handhabung führt mithin bei sinkenden Kapitalmarktzinsen zum Ausweis einer real nicht existenten Verbindlichkeit und damit zu einer (gegenüber dem HGB) niedrigeren Eigenkapitalquote. Die Ermittlung negativer Marktwerte aus abgeschlossenen Zins- und Währungsswaps basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Diese negativen Marktwerte sind für die Energiekontor-Gruppe daher rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindungen nicht in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt. Vergleichbar sind die negativen Marktwerte bei solchen synthetischen Festzinsdarlehen in wirtschaftlicher Hinsicht mit Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die auch unter IFRS nicht bilanziert werden. In der Segmentberichterstattung (Segmentschulden) werden diese Marktwerte daher auch nicht als Schuldwerte abgebildet (management approach), sondern ihre Bilanzwerte im Rahmen der Ableitung des Segmentreinvermögens neutralisiert.
Daneben hat die Umsetzung des ebenfalls umstrittenen IAS 32, wonach Kommanditkapital in der Regel bilanziell nicht als Eigen-, sondern als Fremdkapital qualifiziert wird, für den Konzern zur Folge, dass nicht beherrschende Anteile sowohl an zum langfristigen Verbleib im Konzern bestimmten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften als auch an zum Verkauf bestimmten Projektgesellschaften wie Fremdverbindlichkeiten bilanziert werden müssen.
Neutralisiert man diese IFRS-Besonderheiten, ergäbe sich eine (fiktive) Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 18,5 Prozent (Vorjahr 19,5 Prozent).
Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote ist neben den IFRS-Besonderheiten jedoch ein noch bedeutsamerer Umstand zu berücksichtigen, der die Quoten gegenüber der realen Eigenkapitalausstattung des Konzerns verzerrt. Dieser Umstand besteht darin, dass die betragsmäßig erheblichen Aktivwerte der konzerneigenen selbst hergestellten Wind- und Solarparks nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern lediglich zu externen Herstellungskosten bilanziert werden. Neben den zahlreichen akquirierten und noch nicht realisierten Wind- und Solarparkprojekten, die ebenfalls lediglich zu den entstandenen Kosten in den Vorräten bilanziert sind, enthalten die Sachanlagen in der Konzernbilanz demnach erhebliche stille Reserven.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhen sich per Saldo im Wesentlichen in Konsequenz der Übernahme zweier deutscher Windparks in den Eigenbestand sowie der planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen auf T€ 262.163 (Vorjahr T€ 201.337). Sie setzen sich aus den aufgeführten Bilanzpositionen zusammen und werden nachfolgend erläutert.
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Sachanlagen | 249.704 | 188.806 |
| Latente Steuern | 11.800 | 11.535 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 551 | 887 |
| Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 82 | 83 |
| Beteiligungen | 26 | 26 |
| Langfristige Vermögenswerte | 262.163 | 201.337 |
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Softwarelizenzen für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie nach IFRS 16 zu aktivierende Nutzungsrechte an Software.
Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert und beinhalten neben den kompletten technischen Anlagen der im Berichtsjahr zu konsolidierenden Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften und der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bürostandorte im In- und Ausland auch Windpark- und Ausgleichsgrundstücke. Außerdem sind in den Sachanlagen auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte enthalten. Im Berichtsjahr erfolgte die bereits vorstehend erwähnte Aktivierung von zwei neuen Windparks in das Sachanlagevermögen.
Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen im Berichtszeitraum von T€ 17.237 (Vorjahr T€ 16.663) beläuft sich die Bilanzposition "Technische Anlagen" der Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften somit auf T€ 215.445 (Vorjahr T€ 166.908). Die in der Bilanzposition enthaltenen Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung erhöhen sich aufgrund der Aktivierung der zwei neuen Windparks, Aufzinsungen sowie zu erwartender Kostenerhöhungen im Berichtsjahr planmäßig und sind in den zuvor genannten Zugängen enthalten.
Innerhalb der langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte sind unter den Forderungen gegen assoziierte Unternehmen nicht beherrschende Anteile an dritten Unternehmen ausgewiesen. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Kautionen und Rechnungsabgrenzungen in Höhe von T€ 53 (Vorjahr T€ 54) zusammen.
Aktive Steuerlatenzen im Konzern sind in Höhe von T€ 11.800 (Vorjahr T€ 11.535) ausgewiesen und detailliert im Konzernanhang erläutert. Hierbei wurden die nach IAS 12 saldierungsfähigen passiven Steuerlatenzen in Höhe von T€ 5.469 (Vorjahr T€ 4.782) verrechnet.
Die kurzfristigen Vermögenswerte abzüglich der im Finanzlageteil bereits erläuterten liquiden Mittel und sonstigen Wertpapiere betragen T€ 199.845 (Vorjahr T€ 168.158).
Bei den hierin ausgewiesenen Vorräten im Umfang von T€ 160.856 (Vorjahr T€ 144.642) handelt es sich um aktivierte Leistungen von in Ausführung befindlichen Bauprojekten sowie Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere auch um Vorlaufkosten für die Planungsaktivitäten in Deutschland, Großbritannien, den USA und Frankreich. Außerdem sind hier die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte für Grundstücke der Wind- und Solarparks im Bau ausgewiesen. Die korrespondierenden kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten sind ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend passiviert.
Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte erhöhen sich im Berichtsjahr von T€ 23.283 auf T€ 37.534.
Ertragsteuerforderungen (kurzfristig) in Höhe von T€ 1.455 (Vorjahr T€ 233) betreffen Gewerbesteuer- sowie Körperschaftsteuerrückforderungen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen T€ 298.886 (Vorjahr T€ 244.935). Neben den bereits im Finanzlagebericht erläuterten langfristigen Gesamtfinanzverbindlichkeiten sowie den passiven latenten Steuern sind hier Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften erfasst.
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Finanzverbindlichkeiten | 263.251 | 212.420 |
| Sonstige Rückstellungen | 19.670 | 18.305 |
| Latente Steuern | 12.378 | 11.422 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.588 | 2.787 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 298.886 | 244.935 |
Die zu Barwerten ausgewiesenen Rückstellungen für die Kosten des Rückbaus der konzerneigenen Wind- und Solarparks und der Renaturierung der Windparkflächen haben sich wie folgt entwickelt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. | 18.305 | 16.100 |
| Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen | 471 | 449 |
| Ab- / Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) | -501 | 577 |
| Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung / Erwerb | 1.782 | 0 |
| Ab- / Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) | -387 | 1.180 |
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 31.12. | 19.670 | 18.305 |
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Rahmen der Errichtung der Wind- und Solarparks, sonstige Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten zuzüglich der bereits in der Finanzlage dargestellten Finanzverbindlichkeiten führen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 180.886 (Vorjahr T€ 138.502).
Die Steuerrückstellungen sind gebildet für zu erwartende Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen für abgelaufene Besteuerungszeiträume.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Projektbezogene Rückstellungen | 18.674 | 7.638 |
| Personalbezogene Rückstellungen | 4.298 | 3.734 |
| Rückstellungen Rechtsstreitigkeiten | 235 | 135 |
| Rechts-, Steuer- und andere Beratungen | 757 | 725 |
| Übrige Rückstellungen | 1.217 | 1.247 |
| Sonstige Rückstellungen | 25.182 | 13.478 |
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhen sich von T€ 5.323 im Vorjahr auf T€ 6.655 im laufenden Jahr.
Weitere Verbindlichkeiten betreffen kurzfristige Steuerverbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuern sowie sonstige Verbindlichkeiten.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Energiekontor AG. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Situation des Konzerns sinngemäß.
Für die Energiekontor AG ergeben sich folgende Kennzahlen:
| 2021 | 2020 | |
| Umsatzerlöse in T€ | 41.192 | 35.788 |
| EBT (Ergebnis vor Steuern) in T€ | 43.011 | 31.064 |
| EBIT (EBT zzgl. Finanzergebnis) in T€ | 24.463 | 32.632 |
| EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen) in T€ | 24.490 | 32.670 |
| Jahresüberschuss in T€ | 34.522 | 21.566 |
| Eigenkapital in T€ | 122.140 | 109.442 |
| Bilanzsumme in T€ | 238.864 | 217.599 |
| Eigenkapitalquote in % | 51,1 | 50,3 |
Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf Seite 174.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Energiekontor AG ein positives Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von T€ 43.011 (Vorjahr T€ 31.064) erwirtschaftet.
Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) sowie das Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) entwickeln sich wie folgt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Jahresüberschuss | 34.522 | 21.566 |
| zzgl. Ertragsteuern | 8.488 | 9.498 |
| EBT | 43.011 | 31.064 |
| abzgl. / zzgl. Finanzergebnis | -18.547 | 1.568 |
| EBIT | 24.463 | 32.632 |
| zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen | 27 | 38 |
| EBITDA | 24.490 | 32.670 |
Die Gesamtleistung mit T€ 45.052 (Vorjahr T€ 35.834) wie auch die Betriebsleistung mit T€ 46.449 (Vorjahr T€ 42.418) resultieren im Wesentlichen neben der erfolgreichen Realisierung von vier und dem Verkauf von zwei Windprojekten und der Realisierung und dem Verkauf von zwei Solarprojekten in Deutschland aus der Erteilung von Baugenehmigungen für sechs Windprojekte und zwei Solarprojekte in Deutschland sowie der Realisierung des Financial Close für fünf Windprojekte und zwei Solarprojekte in Deutschland. In die Betriebsleistung einbezogen sind die Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Umsatzerlöse | 41.192 | 35.788 |
| Bestandsveränderungen | 3.860 | 46 |
| Gesamtleistung | 45.052 | 35.834 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.397 | 6.584 |
| Betriebsleistung | 46.449 | 42.418 |
Infolge der erhöhten Projektrealisierung erhöhen sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr auf T€ 41.192 (Vorjahr T€ 35.788).
Akquisitions- und Planungsaktivitäten, saldiert mit Bestandsauflösungen infolge von Projektrealisierungen, erhöhen die Vorräte per Saldo um T€ 3.860 (Vorjahr T€ 46).
Die sonstigen betrieblichen Erträge mindern sich, im Geschäftsjahr auf T€ 1.397 (Vorjahr T€ 6.584). Im Vorjahr wurden hier insbesondere Erträge aus Wertaufholungen auf Anteile von Tochtergesellschaften ausgewiesen. Entsprechende Wertaufholungen erfolgten im Geschäftsjahr nicht. In den übrigen betrieblichen Erträgen ist im Geschäftsjahr ein Betrag in Höhe von T€ 987 enthalten, der sich aus der Verschmelzung der Energiekontor WSB GmbH auf die Energiekontor AG ergeben hat.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Übrige betriebliche Erträge | 1.071 | 166 |
| Erträge aus Währungsumrechnungen | 281 | 467 |
| Versicherungsentschädigungen | 27 | 25 |
| Auflösung von Rückstellungen | 19 | 1 |
| Erträge aus Wertaufholungen im Finanzanlagevermögen (Zuschreibungen) | 0 | 5.924 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.397 | 6.584 |
Die Planungs- und Akquisitionsaktivitäten für die überwiegend inländischen Wind- und Solarkraftprojekte führen zu bezogenen Leistungen für Planungstätigkeiten und Projektvorlaufkosten sowie sonstigen Kosten in Höhe von T€ 7.286 (Vorjahr T€ 10.863), die unter den Materialaufwendungen auszuweisen sind.
Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehälter und leistungsabhängiger Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr auf T€ 15.514 (Vorjahr T€ 14.300).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten, Rechts- und Beratungs- sowie Vertriebskosten und erhöhen sich im Geschäftsjahr auf T€ 6.493 (Vorjahr T€ 5.357).
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Verwaltung und übrige Kosten | 2.198 | 1.790 |
| Projektbezogene Aufwendungen | 1.227 | 199 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.216 | 1.679 |
| Raumkosten | 552 | 551 |
| Aufwendungen aus Kursdifferenzen | 552 | 466 |
| Vertriebskosten | 432 | 346 |
| Versicherungen, Gebühren, Beiträge | 308 | 307 |
| Reisekosten Arbeitnehmer | 7 | 19 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.493 | 5.357 |
Im Berichtsjahr erhält die Energiekontor AG Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen von der Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH in Höhe von T€ 7.333 (Vorjahr T€ 20.772).
Die Abschreibungen setzen sich im Berichtsjahr aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von T€ 27 (Vorjahr T€ 38) zusammen.
Das Zinsergebnis ist mit T€ -923 (Vorjahr T€ -1.023) weiterhin negativ und resultiert wesentlich aus Zinsaufwendungen für die Aufnahme des Anleihekapitals und Darlehensgewährungen von konzernzugehörigen Gesellschaften. Die Zinserträge resultieren vornehmlich aus Darlehensgewährungen an konzernzugehörige Betreibergesellschaften.
Das Finanzergebnis entwickelte sich wie folgt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.487 | 1.406 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 1.487 | 1.406 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 153 | 154 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 152 | 150 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.563 | -2.583 |
| davon an verbundene Unternehmen | -1.326 | -1.473 |
| Zinsergebnis | -923 | -1.023 |
| Erträge aus Beteiligungen | 20.260 | 0 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 20.260 | 0 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -789 | -544 |
| Finanzergebnis | 18.547 | -1.568 |
Im Finanzergebnis werden im Geschäftsjahr Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 20.260 (Vorjahr T€ 0) ausgewiesen, im Wesentlichen Gewinnzuweisungen konzernzugehöriger britischer Gesellschaften aus dem Verkauf britischer Windkraftprojekte.
Im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 789 (Vorjahr T€ 544), resultierend aus Wertberichtigungen bei Anteilen an Tochterunternehmen. Diese Wertberichtigungen sind wie die Wertaufholungen bedingt durch die regelmäßig durchgeführten Impairmentprüfungen.
Entsprechend den Ausführungen zur Energiekontor-Gruppe beruht das Finanzmanagement der Energiekontor AG insbesondere unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche weiterhin auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel und Liquiditätsrücklagen. Für die bankenunabhängige Finanzierung von Windparkprojekten bestehen Unternehmensanleihen im Gesamtumfang von T€ 24.000 (Vorjahr T€ 24.000), deren Zusammensetzung sich aus dem Anhang der Gesellschaft ergibt.
Die Liquiden Mittel und Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag T€ 53.260 (Vorjahr T€ 43.959). Unter der Position Bestand an Wertpapieren ist zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nur ein geringfügiger Betrag ausgewiesen. Im Berichts- wie im Vorjahr sind keine Bankguthaben mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die mit diesen Guthaben besichert sind, saldiert.
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Bankguthaben, Kassenbestand | 53.257 | 43.955 |
| Wertpapiere | 3 | 3 |
| Liquide Mittel und Wertpapiere | 53.260 | 43.959 |
Der positive Jahresüberschuss führt im Berichtsjahr, saldiert mit der Dividendenzahlung und den Auszahlungen für Aktienrückkäufe, zu einem Eigenkapital von T€ 122.140 (Vorjahr T€ 109.442).
Das Eigenkapital entwickelt sich während des Berichtszeitraums wie folgt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Eigenkapital am 01.01. | 109.442 | 98.331 |
| Jahresüberschuss | 34.522 | 21.566 |
| Dividende für Vorjahr | -11.300 | -5.720 |
| Auszahlungen für Aktienrückkäufe | -10.524 | -4.734 |
| Eigenkapital am 31.12. | 122.140 | 109.442 |
Das Eigenkapital setzt sich zum Bilanzstichtag aus den folgenden Komponenten zusammen:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Ausgegebenes Kapital nominal | 14.018 | 14.197 |
| Kapitalrücklage | 42.240 | 42.240 |
| Gesetzliche Gewinnrücklage | 15 | 15 |
| Andere Gewinnrücklagen | 31.182 | 31.273 |
| Bilanzgewinn | 34.685 | 21.716 |
| Eigenkapital am 31.12. | 122.140 | 109.442 |
Die Eigenkapitalquote liegt bei gestiegener Bilanzsumme im Geschäftsjahr mit 51,1 Prozent über dem Vorjahresniveau (50,3 Prozent).
Das Anlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Finanzanlagen und erhöht sich im Berichtsjahr, insbesondere infolge erhöhter Darlehensvergaben an verbundene Unternehmen, auf T€ 110.573 (Vorjahr T€ 108.658).
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 1 |
| Sachanlagen | 99 | 116 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 71.269 | 72.051 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 39.151 | 36.435 |
| Beteiligungen | 55 | 55 |
| Anlagevermögen | 110.573 | 108.658 |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, insbesondere in- und ausländischen Wind- und Solarparkbetreiber- und Planungsgesellschaften, verbleiben weitgehend auf Vorjahresniveau. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen inländische Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, gegen die ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen deutsche Beteiligungsgesellschaften. Sie sind überwiegend verzinslich, der unverzinsliche Anteil wird mit dem Barwert angesetzt.
Das Umlaufvermögen erhöht sich infolge höherer Vorräte, erhöhter liquider Mittel sowie erhöhter Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen auf T€ 128.291 (Vorjahr T€ 108.941).
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Vorräte | 23.856 | 19.517 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43 | 1.213 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 49.521 | 43.751 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.583 | 445 |
| Wertpapiere | 3 | 3 |
| Liquide Mittel (Bankguthaben) | 53.257 | 43.955 |
| Rechnungsabgrenzungen | 28 | 56 |
| Umlaufvermögen | 128.291 | 108.941 |
Die Vorräte beinhalten aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere die projektbezogenen Vorlaufkosten für die Windkraft- und Solaraktivitäten.
In den unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus dem Verkauf von Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Vertrieb von Wind- und Solarparks sowie Forderungen aus Planungsleistungen, für die Buchführung und konzerninterne Forderungen für die Personalgestellung bilanziert.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen im Umfang von T€ 1.583 (Vorjahr T€ 445) handelt es sich im Wesentlichen um Steuer- und Darlehensforderungen.
Sonstige projektbezogene Rückstellungen, Rückstellungen für Rechts-, Beratungs- sowie Personalkosten, insbesondere für Urlaub, Überstunden und leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen, Steuerrückstellungen und Rückstellungen für kleinere Geschäftsvorfälle ergeben insgesamt bilanzierte Rückstellungen in Höhe von T€ 14.055 (Vorjahr T€ 16.214).
Die Verbindlichkeiten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr auf T€ 86.786 (Vorjahr T€ 76.852).
| IN T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Anleihen | 24.000 | 24.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 270 | 250 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.046 | 756 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 55.971 | 49.458 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.500 | 2.387 |
| Verbindlichkeiten | 86.786 | 76.852 |
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen bleiben mit T€ 24.000 (Vorjahr T€ 24.000) konstant, während sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen leicht auf T€ 1.046 (Vorjahr T€ 756) erhöhen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die insbesondere aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehens- und Verrechnungskonten bestehen, erhöhen sich auf T€ 55.971 (Vorjahr T€ 49.458). In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.500 (Vorjahr T€ 2.387) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatz- und Lohnsteuern sowie Verbindlichkeiten aus Anleihezinsen, die erst im Folgejahr zu zahlen sind, enthalten.
Zum Bilanzstichtag standen der Energiekontor AG Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 26.500 (Vorjahr T€ 25.500) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 250 (Vorjahr T€ 250) in Anspruch genommen wurden.
Energiekontor betreibt ein aktives Chancen- und Risikomanagement und setzt sich mit allen Risiken und Chancen systematisch auseinander. Ziel ist es grundsätzlich, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu klassifizieren, zu steuern und ggf. geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig agiert Energiekontor in einem dynamischen und wachstumsstarken Marktumfeld, in dem sich laufend neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu minimieren ist die Basis für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Das Chancenmanagementsystem der Energiekontor AG ist somit eng an das Risikomanagementsystem angelehnt.
Bei Chancen kann es sich um externe oder interne Opportunitäten und Potenziale handeln. Zur Erkennung und Analyse von Chancen dienen unter anderem Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie die umfassende Expertise und Erfahrung der hoch spezialisierten Mitarbeitenden bei Energiekontor.
Die Energiekontor AG ist in Märkten tätig, die wesentlich durch natürliche Grenzen (Ressourcenknappheit, Umweltbelastung) und politische Entscheidungen (Schonung von Ressourcen und Umwelt) bestimmt werden. Aufgrund des zunehmenden internationalen Konsenses bezüglich notwendiger Klimaziele hat sich ein Wachstumsmarkt entwickelt, der von einem regulierten Markt immer mehr in einen freien Wettbewerbsmarkt übergeht.
Energiekontor hat sich früher als die meisten Wettbewerber in diesen Märkten engagiert und ist heute eine etablierte Größe in der Branche. Dabei hat sich das Unternehmen gezielt in politisch stabilen Ländern wie Deutschland, Großbritannien und Portugal etabliert und mit spezialisierten Teams vor Ort langjährige Erfahrungen gesammelt. Mit den zuletzt neu hinzugekommenen Märkten Frankreich und den USA erschließt sich Energiekontor weitere attraktive Wachstumspotenziale und erhöht seine regionale Diversifizierung.
Energiekontor ist im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv und damit in einem der Wachstumsmärkte unserer Zeit. Die weltweiten Investitionen in die Energiewende sind im Jahr 2021 um 27 Prozent auf 755 Mrd. US-Dollar gestiegen. Gleichzeitig herrscht ein großer politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Konsens, die Energiemärkte auf regenerative Technologien zur Energieerzeugung umzustellen und die Nutzung endlicher Energieträger, die für einen großen Teil der weltweiten CO 2 -Emissionen verantwortlich ist, mittelfristig abzustellen. Sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene werden die klimapolitischen Ziele immer ambitionierter. Als zentraler Leitpunkt dient dabei das 1,5-Grad-Ziel von Paris, welches in etwa einer Netto-Null-Emission der Länder bis 2050 entspricht. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen nach Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) in den kommenden Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen werden. Die IEA geht davon aus, dass sich das Ausbautempo bei den erneuerbaren Energien mindestens verdreifachen wird. Gleichzeitig wollen auch immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die sich z. B. der privatwirtschaftlichen Initiative RE100 angeschlossen haben, auf eine nachhaltige Energieversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen.
Die Folge: In den kommenden Jahren wird die Nachfrage nach regenerativer Energie und entsprechenden Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich zunehmen. Dabei sind die Eintrittsbarrieren in den Markt nicht unerheblich. Es braucht Wissen und Know-how über geeignete Standorte, Rechtssicherungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Sicherung der Projektfinanzierung. Gleiches gilt für Auswahl und Einkauf geeigneter Windenergieanlagen oder Solarmodule, die Projektkoordination vor Ort und vieles mehr. Energiekontor ist seit mehr als 30 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv und ein Pionier der Energiewende. Das Unternehmen ist am Markt etabliert, verfügt über ein breites Netzwerk, das notwendige Know-how und die Erfahrung sowie belastbare Beziehungen zu allen wesentlichen Zulieferern und Geschäftspartnern. Energiekontor dürfte damit die Chancen haben, in dem Markt weiter zu wachsen und eine zunehmende Zahl von Projekten für den Verkauf, aber auch für den Eigenbestand zu realisieren. Die anhaltend hohe Nachfrage nach neuen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien bildet dabei auch eine Absicherung der Werthaltigkeit entsprechender Anlagen.
Energiekontor hat das Kernsegment Wind um den Bereich Solar erweitert. Beide Technologien ergänzen sich in nahezu idealer Weise, da die Peak-Erzeugungsleistungen von Wind und Solar über das Jahr gesehen komplementär sind. Beide Segmente sollen zukünftig gleichberechtigt im Unternehmen ausgebaut werden, sowohl für den Weiterbetrieb im Eigenbestand als auch für den Bereich "Projektierung und Vertrieb". Gleichzeitig ist Energiekontor heute in fünf Kernmärkten aktiv. Mit dieser regionalen und technischen Diversifizierung sichert sich das Unternehmen gegen Marktschwankungen und ungünstige meteorologische Entwicklungen in einzelnen Regionen und bei verschiedenen Technologien ab. In der Folge dürften sich in den kommenden Jahren die wiederkehrenden Erträge aus der Stromerzeugung in den Solar- und Windparks im Eigenbestand, aber auch aus dem Bereich der Betriebsführung stabilisieren. Im Rahmen des organischen Geschäftsmodells erhöht sich damit die Planungssicherheit für Energiekontor, welche Mittel für das zukünftige Wachstum des Unternehmens zur Verfügung stehen.
Mit dem Ausbau der Aktivitäten in Frankreich und den USA sowie der sukzessiven Realisierung der über die vergangenen Jahre aufgebauten schottischen Projektpipeline hat sich Energiekontor die Chance gesichert, an dem hohen Wachstum der erneuerbaren Energien in den jeweiligen Kernregionen zu partizipieren. In Schottland hat sich das Unternehmen beispielsweise bereits eine Projektpipeline von mehr als 2,3 GW aufgebaut.
In fast allen Ländern werden mittlerweile die Preise für die Vergütung von Strom aus Wind- und Solarparks über Auktionen und Ausschreibungsverfahren ermittelt, was für mehr Wettbewerb sorgt und Flexibilität fordert. Der Wettbewerb um Flächen für den Bau von Windparks und Photovoltaik-Anlagen wird dadurch zunehmend überlagert von einem Wettbewerb um die niedrigsten Stromgestehungskosten.
Dies bietet in mehrfacher Hinsicht eine Chance für Energiekontor. Zum einen verfolgt das Unternehmen seit jeher das Ziel, die Kosten für die Stromerzeugung aus Wind- und Solarparks auch durch Effizienzmaßnahmen so weit zu senken, dass sie unter denen der konventionellen Energieträger liegen, um den erneuerbaren Energien auf ihrem Weg zu einer 100 %igen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. Dies bedeutet gleichzeitig einen erheblichen Wettbewerbsvorteil in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld. Zum anderen hat Energiekontor in Ländern wie Portugal und Großbritannien jahrelange Erfahrungen mit der erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen und den Abschlüssen von Stromabnahmeverträgen, die in Zukunft eine immer größere Rolle spielen werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass kleinere Projektentwickler zunehmend mit größeren Unternehmen wie der Energiekontor AG kooperieren werden.
Mit dem Rückgang der Förderung bzw. dem Absinken der Förderungshöhe dürfte der Bereich der privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträge (PPAs) in den kommenden Jahren weiter zunehmen. PPAs bieten Stromerzeugern und Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Möglichkeit, ihren Strom langfristig und in der Regel zu einem festen Preis an einen Abnehmer abzugeben. Auch der Stromabnehmer profitiert von langfristig stabilen und kalkulierbaren Preisen und einer kalkulierbaren Menge an "grünem" Strom. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreisentwicklung, die insbesondere auf eine höhere CO 2 -Bepreisung und anziehende Preise für endliche fossile Energieträger zurückzuführen ist, nimmt auch die Zahl energieintensiver Industrieunternehmen zu, für die ein langjähriger Festbezug über PPAs von Vorteil ist. Zudem können Unternehmen über sogenannte Herkunftszertifikate so auch bestimmte gesetzliche Auflagen über den zu beziehenden Anteil aus regenerativer Energieerzeugung erfüllen und nachweisen.
Energiekontor gehört zu den Pionieren im Bereich der PPAs und hatte beispielsweise bereits im Jahr 2018 den ersten völlig subventionsfreien Windpark in Großbritannien überhaupt realisiert. In Deutschland hat Energiekontor 2021 als eines der ersten Unternehmen überhaupt ein langfristiges PPA mit einem Industrieunternehmen abgeschlossen. Energiekontor profitiert von dieser Entwicklung in besonderem Maße, da sich das Unternehmen bereits seit Langem auf eine Post-Förderungs-Ära vorbereitet und die Effizienz und Wirtschaftlichkeit seiner Wind- und Solarparks zu einer zentralen Aufgabe gemacht hat.
Ein zunehmendes Marktvolumen im Bereich von PPAs könnte dazu beitragen, dass Energiekontor in Zukunft mehr Projekte in weniger Zeit realisieren kann, da das Unternehmen zur Realisierung weniger von Ausschreibungsrunden und entsprechenden Zuteilungen abhängig ist. Gleichzeitig nimmt mit der aktuellen Strompreisentwicklung die Attraktivität der Abschlüsse von PPAs zu. Hier bleibt abzuwarten, wie sich der Strompreis in den kommenden Jahren weiterentwickelt. Angesichts von einer zunehmenden Nachfrage nach Energie, dem Umbau des Energiesektors und Preisspekulationen an den Märkten für endliche fossile Energieträger wie Kohle oder Öl ist von einem raschen und deutlichen Verfall der Strompreise kurz- bis mittelfristig nicht auszugehen.
Die Strategie von Energiekontor, neben der erfolgreichen Projektentwicklung den Eigenbestand an Wind- und Solarparks unter permanenter Optimierung der Wertschöpfung auszubauen, beinhaltet die Chance, aufgrund des stabilen Cashflows aus dem Eigenparkbestand auch in Zeiten eines für die Projektentwicklung schwierigeren Marktumfelds die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten aufrechtzuerhalten und damit eine hohe Unabhängigkeit von konjunkturellen Einflüssen sowie Änderungen im regulativen Marktumfeld zu erreichen.
Im Rahmen des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor decken die Liquiditätsüberschüsse aus den wiederkehrenden Erträgen aus der Stromproduktion der Eigenparks sowie der Betriebsführung von Wind- und Solarparks im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab. Sie bilden damit die Basis für das zukünftige Wachstum des Unternehmens. Dieses besondere organische Wachstumsmodell verleiht Energiekontor eine hohe finanzielle Stabilität, macht das Unternehmen unabhängig von der Finanzierungssituation an den Kapitalmärkten und sorgt für ein langfristiges, nachhaltiges Wachstum.
Energiekontor hat sich seit seiner Gründung vor über 30 Jahren nicht nur in den adressierten Ländermärkten und Schwerpunktregionen fest etabliert, sondern auch vertrauensvolle Beziehungen zu Lieferanten, Banken und Anlegern aufgebaut. Da die Finanzierung im Projektgeschäft vor, während und nach der Errichtung von Wind- und Solarparks eine zentrale Rolle spielt, hat sich Energiekontor in dieser Hinsicht eine gewisse Flexibilität und damit einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern erarbeitet. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten beinhalten die Chance, auch unter größerem Wettbewerbsdruck Projekte erfolgreich umsetzen zu können.
Die Energiekontor AG hat ein ausführliches Risikomanagementsystem erarbeitet, aus dem detaillierte Abläufe für das interne Reporting und Controlling hervorgehen. Das Risikomanagement dient der Sicherung der Unternehmensziele, des Unternehmenserfolgs und der Senkung der Risikokosten. Um eine optimale Unternehmenssteuerung zu erzielen, und um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, verfügt der Vorstand über ein für die Größe der Gesellschaft angemessenes Risikomanagementsystem. Die systematische Auseinandersetzung mit potenziellen Chancen und Risiken sowie der risikobewusste Umgang mit diesen ist ein zentraler Ausdruck unserer Zukunftssicherung und -gestaltung in einem dynamischen Marktumfeld. Das Risikomanagementsystem wird den sich ändernden Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, um sicherzustellen, dass neben den internen Veränderungen auch externe Faktoren, wie z. B. Gesetzesänderungen, berücksichtigt werden.
Die Covid-19-Pandemie hielt im Berichtszeitraum weiter an. Trotz einer immer höheren Impfquote in den meisten Industriestaaten und einer Entspannung der pandemie-bedingten Auswirkungen in den Sommermonaten des vergangenen Jahres führte insbesondere die neue Omikron-Virus-Variante in der zweiten Jahreshälfte erneut zu einem Anstieg der Covid-19-Infektionen weltweit. Entsprechend wurden auch in Deutschland erneut die Schutzmaßnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus wieder erhöht. Höhere Krankheitsstände, Einschränkungen bei Reisen und persönlichen Treffen sowie Beeinträchtigungen der weltweiten Industrieproduktion, beim Angebot von Dienstleistungen und Engpässe in den Transport- und Lieferketten belasteten die Weltwirtschaft insgesamt.
Die bisherigen Auswirkungen dieser Entwicklung auf Energiekontor waren im Vergleich zu anderen Branchen eher als gering einzustufen. Trotz der pandemischen Entwicklung und den bereits erläuterten Effekten konnten nahezu alle Projekte im Berichtszeitraum planungsgemäß umgesetzt werden. Gleichzeitig konnte auch der Aufbau der Projektpipeline erfolgreich fortgesetzt werden. Die Anzahl der Projekte auf Basis der Erzeugungsleistung erreichte ein neues Rekordniveau. Zu dieser, unter schwierigen Rahmenbedingungen, erzielten positiven Entwicklung hat maßgeblich die weitere Umsetzung eines umfassenden Hygienekonzeptes innerhalb der Energiekontor-Gruppe beigetragen. Im Zentrum standen dabei stets die Sicherheit und gesundheitliche Fürsorge der Mitarbeitenden. Energiekontor wird auch im Geschäftsjahr 2022 entsprechend umsichtig vorgehen und Änderungen interner Regelungen und Maßnahmen stets an geltenden gesetzlichen Vorschriften ausrichten und sich das Recht vorbehalten, auch darüber hinausgehende Maßnahmen fortzuführen, sofern dies aus Sicht der Geschäftsführung zum Schutz der Mitarbeitenden und zur langfristigen Aufrechterhaltung reibungsloser Geschäftsprozesse dienlich ist.
Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Geschäftsjahr 2022 als Folge der Covid-19-Pandemie zu weiteren Beeinträchtigungen des Geschäftsverlaufs kommen könnte, auf die das Unternehmen keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss hat. In der Projektentwicklung können Corona-bedingte Bauverzögerungen und/oder behördliche Auflagen sowie Lieferengpässe bei Windenergieanlagen, Umspannwerken und Solar-Modulen unter anderem aufgrund der Engpässe in den globalen Logistik- und Transportketten zu einer zeitlichen Verschiebung bei der Realisierung von Projekten führen. Die Segmente Eigenparks und Betriebsführung dürften nur in geringem Umfang von möglichen Auswirkungen betroffen sein.
Hier könnte es in Einzelfällen zu längeren Stillstandzeiten kommen, wenn mögliche Reparaturen vor Ort nicht durchgeführt werden können oder notwendige Ersatzteile verspätet geliefert werden.
Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf wesentliche und bestandsgefährdende Risiken ist in das wertorientierte Führungs- und Planungssystem der Energiekontor-Gruppe eingebettet. Es ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in den rechtlichen Einheiten, Geschäftsfeldern und konzernweiten Funktionen. Mit dem Risikomanagementsystem sollen wesentliche und bestandsgefährdende Risiken systematisch und kontinuierlich identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele abzusichern und das Risikobewusstsein im Unternehmen zu erhöhen.
Im Rahmen einer operativen Planung erfolgt die Identifikation und Beurteilung von Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Gesetzeslage für einen Planungszeitraum von typischerweise zwei Jahren. Zudem werden in den Diskussionen zur Ableitung der mittelfristigen und strategischen Ziele im Rahmen einer strategischen Planung auch Risiken und Chancen identifiziert und bewertet, die auf einen längerfristigen Zeitraum bezogen sind. Neben der Berichterstattung zu bestimmten Zeitpunkten und bezogen auf die beschriebenen Zeiträume ist das Risiko- und Chancenmanagement im Konzern als kontinuierliche Aufgabe etabliert. Wie im Kapitel "Organisation des Risikomanagements der Energiekontor AG" beschrieben, werden die identifizierten Risiken in einer systematischen Informationskaskade regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.
Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes des Risikos gemäß den Stufen niedrig, mittel oder hoch. Auf die Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird hierbei verzichtet. Bei der Bewertung des Ausmaßes wird die Wirkung grundsätzlich in Relation zum EBT betrachtet.
Grundsätzlich lassen sich die vier Phasen der Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikokontrolle unterscheiden, begleitet durch eine Risikopolitik und eine Prozessüberwachung. Idealtypisch lässt sich dieser Prozess gemäß der folgenden Grafik darstellen.
Ausgangspunkt des Risikomanagements ist die Formulierung der unternehmungsspezifischen Risikopolitik. Diese Risikopolitik berücksichtigt den Sicherheitsgedanken in der Unternehmung, indem sie die Grundsätze zum Umgang mit Risiken - aber auch mit Chancen - vorgibt und sowohl auf Bereichsebene als auch auf Gesamtunternehmungsebene festlegt, in welchem Verhältnis Chancen und Risiken eingegangen werden dürfen und welche maximalen Risikoausprägungen in Kauf genommen werden sollen.
Um ein einheitliches Risikoverständnis im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, hat die Energiekontor-Gruppe im Rahmen ihrer Risikopolitik folgende Grundsätze für den Umgang mit Risiken definiert:
Jedes Unternehmen muss sich bietende Chancen nutzen. Dabei gilt der Grundsatz "Keine Chance ohne Risiko". Da Risiken grundsätzlich nicht zu vermeiden sind, sollen:
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Chancen und Risiken offen kommuniziert werden, |
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Risiken regelmäßig analysiert und bewertet werden, |
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Risiken so weit, wie es wirtschaftlich sinnvoll ist, durch entsprechende Maßnahmen reduziert werden, |
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Geschäfte, die eine unmittelbare Gefährdung für den Unternehmensbestand darstellen, unbedingt vermieden werden. |
Die Phase der Risikoidentifikation umfasst die Sammlung aktueller und zukünftiger (potenzieller und latenter) Risiken. Sie stellt dadurch den wichtigsten Schritt im Rahmen des Risikomanagements dar, denn ihr Ergebnis ist entscheidend für die in allen nachfolgenden Prozessschritten ablaufenden Tätigkeiten. Instrumente, die zur Identifikation von Risiken eingesetzt werden können, sind neben Analysen (Unternehmungsanalyse, Umfeldanalyse) und Prognosen vor allem die Frühaufklärung. Letztere hat neben einer frühzeitigen Erfassung verdeckt bereits vorhandener Risiken auch eine Ortung latenter Chancen sowie die Sicherstellung der Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risiko-/Chancensteuerung zum Inhalt. Sie kann operativ - auf Basis von Kennzahlen, Hochrechnungen und Indikatoren - sowie strategisch - auf Basis von "Weak Signals" - ausgerichtet sein.
Die Risikoidentifikation erfolgt bei Energiekontor auf verschiedenen organisatorischen Ebenen im Rahmen eines ineinander verzahnten Prozesses. In turnusmäßig oder anlassbezogen stattfindenden Sitzungen und Workshops werden Risiken vor allem auf der Grundlage von regelmäßigen Umfeld-, Markt- und Wettbewerbsanalysen identifiziert und bewertet. Mindestens einmal jährlich wird im Rahmen der Risikoanalyse und Risikobewertung ein Risikoportfolio erstellt, in dem die identifizierten Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und (potenzieller) Schadenshöhe bewertet und visualisiert werden. Ziel ist es, vor allem die zentralen und ggf. bestandsgefährdenden Risiken herauszufiltern und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeiten zu reduzieren.
Im Rahmen der Risikosteuerung müssen dann Möglichkeiten gefunden werden, die eine Reaktion auf das identifizierte und bewertete Risikospektrum erlauben und gleichzeitig im Einklang mit der festgelegten Risikopolitik stehen. Durch unterschiedliche Strategien und Maßnahmen soll aktiv versucht werden, das Verhältnis von Chancen und Risiken zu verbessern und die Risikostrategie an die Gesamtunternehmungsstrategie anzupassen. Dabei stehen einer Unternehmung grundsätzlich vier verschiedene Steuerungsmöglichkeiten zur Auswahl: Vermeidung mit gleichzeitigem Geschäftsverzicht, Verminderung, Überwälzung z. B. auf eine Versicherung oder das Selbsttragen des Risikos.
Bei Energiekontor liegt der Schwerpunkt der Risikosteuerung dabei vor allem auf:
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den Maßnahmen zur Risikoverminderung und -kompensation (z. B. Entwicklung von Plan-B-Maßnahmen oder spezieller Maßnahmenprogramme, |
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EEG / CfD-Maßnahmen zur Reduzierung regulatorischer Risiken, |
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Maßnahmen zur Risikoüberwälzung auf Dritte (z. B. durch den Abschluss von Versicherungen oder Einbindung externer Haftungspartner) |
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sowie auf der Vermeidung bestandsgefährdender Risiken. |
Insbesondere bei dem letztgenannten Punkt spielen interne Risikorichtlinien eine zentrale Rolle, um vornehmlich potenzielle Finanz- und Haftungsrisiken, die aus eigenen Handlungen resultieren, von vornherein auszuschließen bzw. weitgehend zu minimieren.
Die Risikokontrolle soll gewährleisten, dass die tatsächliche Risikosituation der Unternehmung mit der geplanten Risikoprofilsituation übereinstimmt. Zur Unterstützung der Kontrolle ist es notwendig, ein Berichtswesen in der Unternehmung zu haben, das die Risikosituation aufzeigt, die Risiken im Zeitablauf darstellt und einen Gesamtüberblick ermöglicht. Um diesbezüglich Redundanzen zu vermeiden und keine Parallelprozesse und -strukturen im Unternehmen zu etablieren, wurden Risikoreporting und die Risikokontrolle bei Energiekontor weitestgehend in das vorhandene Controlling- und Berichtswesen integriert.
Prozessbegleitend ist die Risikokommunikation im Unternehmen, die eine rechtzeitige Weiterleitung der relevanten Informationen an die jeweils Verantwortlichen sicherstellt und das Risikobewusstsein in der Unternehmung stärkt.
Auch im Bereich der Rechnungslegung kommt dem Risikomanagement eine gewisse Bedeutung zu, wenn auch die Prozesse im Bereich der Rechnungslegung nicht expliziter Bestandteil des Risikomanagementsystems sind. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess soll das interne Kontrollsystem (IKS) eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung und Verarbeitung von Informationen gewährleisten. Vermieden werden sollen damit materielle Falschaussagen in Buchführung und externer Berichterstattung bei der Aufstellung des Abschlusses der Energiekontor AG, des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ein wesentliches Merkmal des IKS innerhalb des Energiekontor-Konzerns ist die dezentrale Organisation des Rechnungswesens. In allen größenmäßig relevanten, rechtlich selbstständigen Einheiten sind für unternehmenskritische Abläufe und Kernprozesse effiziente Strukturen eingerichtet. Unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsaspekten achtet der Vorstand auf eine weitestgehende Trennung von Ausführungs-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen.
Das Konzernrechnungswesen unterstützt alle in- und ausländischen Gesellschaften im gesamten Konzernrechnungslegungsprozess. In Zusammenarbeit von Rechnungswesen und Abschlussprüfer wird sichergestellt, dass - insbesondere bei Änderungen - die Anforderungen an die externen Berichtserfordernisse hinsichtlich Art und Umfang der Angabepflichten vollumfänglich erfüllt werden. Maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Abbildung spezifischer Sachverhalte werden für die Erstellung von Jahres- und Halbjahresabschlüssen zugrunde gelegt.
Die Einzelabschlüsse der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften werden unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften lokal erstellt und in einen IFRS-konformen Abschluss übergeleitet. Zu Kontroll- und Steuerungszwecken werden die Meldedaten aus den Abschlüssen in der Energiekontor AG zentral analysiert und mit den Informationen aus der Unternehmensplanung sowie der internen, unterjährigen Berichterstattung verglichen, um festzustellen, inwieweit prognostizierte Kenngrößen und Kennzahlen erreicht wurden.
Überwacht werden auch die Chancen- und Risikobeurteilung sowie die Risikoentwicklung, das Investitionsbudget, die Entwicklung des Belegschaftsstandes, der Fortgang wesentlicher Entwicklungsprojekte, der Umfang der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte und die Einhaltung von Kennzahlen. Die Konsolidierung einschließlich Dokumentation und Analyse der Berichtsdaten erfolgt mittels handelsüblicher Standardsoftware. Im Fall von ungewöhnlichen oder komplexen Sachverhalten bestehen zudem eigens entwickelte Tabellenkalkulationslösungen.
Um den strengen Anforderungen zu genügen, achtet die Unternehmensführung auf die Einhaltung notwendiger Dokumentationspflichten. Änderungen aus Grundgeschäften, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergeben, werden fortlaufend überwacht. Dabei werden unterschiedliche Kontrollmechanismen genutzt, wie die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von Checklisten, eine duale Unterschriftenregelung bei verpflichtendem Schriftverkehr, ein gestaffeltes Genehmigungssystem bei Bestellvorgängen, die Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung an Lieferanten, ein Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte auf einzelne IT-Systeme und Systemtransaktionen sowie elektronische Speichermedien regelt.
Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen werden vom Aufsichtsrat durchgeführt.
Über die Entwicklung einzelner Risiken, die wesentlichen Einfluss auf Abschlussgrößen haben, wird regelmäßig in Schriftform und in Gesprächen berichtet. Hierzu gehören unter anderem die Bewertung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, die Werthaltigkeit des Anlage- und Vorratsvermögens, die Beurteilung zweifelhafter Forderungen, das Kapitalmanagement und die Kostenentwicklung laufender Aufträge. Es wird monatlich über die aktuelle Finanzplanung, die Inanspruchnahme von Kredit- und Avallinien sowie über offene Positionen an den Vorstand berichtet. Abweichungen werden kommentiert und verfolgt.
Die aus der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse fließen unter Berücksichtigung der Risikostrategie des Vorstands und weiterer wesentlicher Einflussgrößen in die jährlich aufgestellte Planung ein. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter werden z. B. in Form von regelmäßig stattfindenden Schulungen und Workshops zielgerichtet fortgebildet. So wird sichergestellt, dass sie den wachsenden fachlichen Ansprüchen dauerhaft gerecht werden. Hierzu gehören z. B. die Betreuung und Bearbeitung von besonderen Sachverhalten in steuerlichen Fragestellungen, Bonitätsprüfungen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten.
Die Gesamtheit aller vom Vorstand initiierten Maßnahmen ist darauf ausgerichtet, eine koordinierte, ordnungsgemäße und termingerechte Abschlusserstellung und -prüfung sicherzustellen sowie die Möglichkeiten zu unlauteren Handlungen zu reduzieren. Trotz einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Falschaussagen in der Finanzberichterstattung gemacht werden.
Das Risikomanagement der Energiekontor AG ist weitestgehend in die vorhandene Ablauf- und Aufbauorganisation integriert, um Redundanzen und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die zentralen Geschäftsrisiken regelmäßig in den Führungsgremien behandelt werden. Auf die Implementierung einer separaten Risikoorganisation bestehend aus Risikobeauftragten, Risikokoordinatoren und separaten Risikogremien wurde insofern verzichtet. Hinzu kommt, dass es sich bei einem Großteil der Risiken um projekt- und / oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den einzelnen Abteilungen und Bereichen behandelt werden, weshalb sich die bei Energiekontor bestehende implizite Risikomanagement-Organisation in der Vergangenheit als effizientes Organisationsmodell bewährt hat.
Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Arbeitsprozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting verläuft dabei als Bottom-up-Struktur von der Mitarbeiterebene bis in die obersten Entscheidungsgremien.
Mögliche Risiken werden bereits auf der Arbeitsebene der einzelnen Projektgruppen identifiziert und in den wöchentlichen Meetings, den Team- und Abteilungsmeetings sowie den Entscheidungsratssitzungen diskutiert. Ggf. werden dort bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken, die unter Umständen bereits in hausinternen Leit- und Richtlinien geregelt sind, beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zur Risikobehandlung der Geschäftsführung bzw. dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei grundlegenden sowie bereichsübergreifenden Themen werden außerdem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßig stattfindenden Meetings oder nach Bedarf ausgerichteten Workshops Lösungen für spezifische Fragestellungen zu erarbeiten.
Als Ergebnis der durchgeführten Risikoanalysen ergeben sich aktuell die nachfolgend kurz skizzierten Kernrisiken für Energiekontor.
| KATEGORIE | WAHRSCHEINLICHKEIT | AUSMASS |
| Politische Rahmenbedingungen / Regulatorischer Rahmen | hoch | hoch |
| Marktposition | mittel | hoch |
| Anlegermarkt / Anleihemarkt / Vertrieb / Mittelrückführung | mittel / niedrig | hoch |
| Prospekthaftung Vertrieb / Berichtswesen | sehr niedrig | hoch |
| Lieferanten | hoch / mittel | hoch |
| EDV- / Organisation- / Systemversagen | hoch / mittel | hoch / mittel |
| Interne Organisation | hoch / mittel | hoch / mittel |
| Akquisition Standorte | hoch / mittel | hoch / mittel |
| Windaufkommen / Sonneneinstrahlung | mittel | hoch / mittel |
| Zinsen / Währungen | mittel | mittel |
| Liquidität / Finanzierung | mittel | mittel |
| Abhängigkeit von (ausl.) Partnern | niedrig | mittel |
| Preisentwicklung WKA / Solarkomponenten: niedrigere Projektierungsmarge | mittel | mittel / niedrig |
| Klagen | hoch | niedrig |
| Rückkaufverpflichtung von WPs | niedrig | niedrig |
| Fehlende Wirtschaftlichkeit | niedrig | niedrig |
Die Risiken aus allen Gruppen können gleichermaßen hoch sein, deren wirtschaftliche Auswirkungen und deren Beeinflussbarkeit unterscheiden sich jedoch. Die Möglichkeiten des konstruktiven Umgangs mit einschneidenden Veränderungen, vor allem bei frühzeitiger Erkennung und Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risikobeherrschung, bestehen bei allen Risiken. Daher werden im Reporting der Energiekontor-Gruppe entsprechende Indikatoren erfasst und ausgewertet. Durch eine intensive Kontaktpflege mit den Verbänden, Banken, Herstellern und Kunden können Risiken früh erkannt und marktgerechte Alternativen entwickelt werden.
Die Risiken werden nachfolgend in strategische und operative Risiken und innerhalb dieser Kategorien in verschiedene Gruppen unterteilt.
Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts hängt weiterhin entscheidend von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab. Europaweit ist eine eindeutige Tendenz festzustellen, nach der die erneuerbaren Energien durch entsprechend geänderte Rahmenbedingungen an die Wettbewerbsbedingungen des Strommarktes herangeführt werden sollen. In Deutschland wird die Vergütung durch das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet wurde. Das aktuelle EEG (2021) wurde zuletzt im August / Dezember 2020 aktualisiert. Ein zentraler Aspekt des aktuellen EEGs war die Neuformulierung der Ziele: So soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 steigen und darüber hinaus soll vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt werden.
Während das Ausschreibungssystem für Onshore-Wind in Deutschland 2017 eingeführt wurde, fand die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bereits Anfang 2015 statt. Die Preise für den Strom aus Wind- und Solarparks sind mit der Einführung der Ausschreibungssysteme für beide Technologien sehr deutlich gefallen. Seit August 2018 konnten sich die Preise vor allem bei Onshore-Wind wieder deutlich erholen und sind seitdem auf einem relativ hohen Niveau geblieben. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich die Marktteilnehmer darauf eingestellt haben, dass zu den jeweiligen Auktionsterminen zu wenige Projekte angemeldet wurden und man als Projektierer mit Zuschlägen in der Nähe des jeweils gültigen Höchstvergütungssatzes (in 2020 6,20 €-Cent / kWh; in 2021 6,00 €-Cent / kWh) rechnen durfte.
In 2021 konnten bei den Ausschreibungen für Solar insgesamt Projekte mit einer Leistung von 1,85 GW Zuschläge erhalten; für Windenergie Onshore beträgt das ausgeschriebene Volumen 4,5 GW. Darüber hinaus werden noch bei zwei technologieübergreifenden Ausschreibungen insgesamt 500 MW ausgeschrieben.
In Portugal, Großbritannien und ebenso in Frankreich gibt es gesetzliche Regelungen bezüglich der Vergütung von Wind- und Sonnenstrom. In Großbritannien gab es seit 2015 kein Ausschreibungsmodell mehr. Die Energiekontor-Gruppe hatte sich daher darauf eingestellt, die Kalkulation für Windenergieprojekte in Großbritannien an den Marktpreisen zu orientieren und sich auf besonders windstarke Standorte zu konzentrieren. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wird durch direkte Stromabnahmeverträge mit großen Industriepartnern (PPAs) gewährleistet. Sollte Großbritannien, wie von der britischen Regierung angekündigt, wieder ein Ausschreibungsmodell etablieren, könnte es sein, dass Projekte in Schottland noch wirtschaftlicher werden.
Auch in den USA bilden PPAs die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks. Falls ein solcher PPA nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommt, kann es zu Verzögerungen und auch zu Ausfällen bei der Projektrealisierung kommen.
Energiekontor hat bei der Wahl der neuen Ländermärkte auf politische Stabilität und eine gute Bonität geachtet. Grundsätzlich können die Gesetze aber auch in diesen Ländern rückwirkend verändert oder außer Kraft gesetzt werden. Als weiteres Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, dass Projektgenehmigungen von Behörden aus politischen Gründen verzögert werden. Das Ertrags- und Ergebnisrisiko wird durch die internationale Diversifikation der Energiekontor-Gruppe und die Zusammenarbeit mit Experten reduziert. Zukünftig wird auch die Bedeutung staatlicher Einflussnahme durch Regulierungsentscheidungen deutlich abnehmen. Nachdem Energiekontor in England bereits den ersten förderungsfreien Windpark errichtet hat, ist der geplante erste förderungsfreie Solarpark in Deutschland der Beweis, dass solche großen Projekte in Deutschland auch ohne EEG-Förderung realisiert werden können. Auch in allen anderen Ländermärkten wird Energiekontor mithilfe von PPAs wachsen und sich damit unabhängig machen von staatlichen Regulierungsentscheidungen.
Die Energiekontor AG sieht sich in ihren Kernmärkten Deutschland und Großbritannien sowie in den neuen Märkten USA und Frankreich mit starken Wettbewerbern konfrontiert, von denen einige in bestimmten Geschäftsfeldern aufgrund ihrer Größe und Ressourcenausstattung über Wettbewerbsvorteile verfügen. Da in Portugal derzeit keine neuen Wind- oder Solarprojekte verfolgt werden, spielt hier die Marktposition nur eine untergeordnete Rolle.
Ein besonders starker Wettbewerb besteht im Hinblick auf die Akquisition attraktiver Standorte und bei der Beschaffung beim Einkauf von Windenergieanlagen. Diese Wettbewerbssituation kann unangemessene Preisanstiege verursachen, vorhandene Ressourcen stark verknappen oder bedingt durch hohen Zeitdruck zu Fehlentscheidungen im Unternehmen führen. Darüber hinaus kann sich das Marktumfeld grundsätzlich durch suboptimale Kommunikation oder, im Extremfall, den Konkurs von Mitbewerbern und einen damit einhergehenden Reputationsverlust der Branche verschlechtern. Investoren könnten sich aufgrund einzelner Problemfälle gegen geplante Investitionen in den Bereich der erneuerbaren Energien entscheiden. Durch die Schaffung diverser Alleinstellungsmerkmale, wie das nachhaltige Energiekontor-Geschäftsmodell oder die Entwicklung von Kosteneffizienzmaßnahmen sowie die Diversifikation des Geschäfts auf Wind und Solar sowie auf mehrere Ländermärkte, hat sich die Energiekontor-Gruppe eine gute Wettbewerbsposition erarbeitet. Dennoch besteht das Risiko, dass die Energiekontor AG die Marktsituation in den neuen Märkten wie den USA oder Frankreich nicht richtig einschätzt und der geplante Markteintritt nicht in dem Tempo oder Umfang erfolgen kann, wie es durch die Geschäftsleitung geplant ist.
Im Zusammenhang mit den beiden oben genannten Risiken steht das Wachstumsrisiko. Energiekontor hat sich klare Ziele für das mittelfristige Wachstum des Gesamtunternehmens gesetzt. Aufgrund von Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren oder Veränderungen des regulatorischen Umfelds und etwaiger protektionistischer Maßnahmen, wie z. B. Importzöllen in Großbritannien (Stichwort Brexit) oder den USA, könnte es sein, dass das angestrebte Wachstum nicht realisiert werden kann.
Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in den vergangenen Jahren nach Abzug der bereits zurückgezahlten Anteile ca. € 119 Mio. von privaten Investoren durch die Emission von Anleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen eingeworben. Die jüngste Rückzahlung betraf die Unternehmensanleihe 2015 in einem Volumen von € 6 Mio., die am 31. Dezember 2020 erfolgte. Im Februar 2021 erfolgte die vollständige Platzierung der Stufenzinsanleihe 2020 in einem Volumen von € 15,1 Mio.
Es besteht das Risiko, dass die Rückzahlung von Tranchen zu Zeitpunkten fällig wird, zu denen die Liquiditätssituation des Konzerns eine Rückführung nicht zulässt und eine weitere Fremdfinanzierung nicht möglich ist. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass das Marktzinsniveau zu den Rückzahlungszeitpunkten ggf. notwendige Anschlussfinanzierungen erheblich erschwert und verzögert. Ggf. könnten derartige Umfinanzierungen nur mit erheblichen Risikoaufschlägen umsetzbar sein. Verzögerungen könnten z. B. auch durch zeitliche Verschiebungen in den Genehmigungsverfahren von geplanten technischen Optimierungs- und Repowering-Maßnahmen für die mit Anleihemitteln finanzierten Windparks entstehen, was wiederum zeitliche und ökonomische Rückwirkungen auf die Refinanzierungsfähigkeit dieser Windparks haben könnte. Sollten Anleihemittel nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können, könnte es zu Klagen und Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und im äußersten Fall zu einer Blockierung des Finanzflusses im Unternehmen kommen. Dies könnte es unter Umständen erforderlich machen, vorhandene Liquiditätsreserven der Energiekontor AG zu nutzen und / oder im Bestand befindliche Windparks zu veräußern, um die notwendigen Mittel für Anleiherückführungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Vorzeitige Kündigungen durch die Anleihegläubiger vor dem vertraglichen Ablauf der Anleihelaufzeiten sind jedoch satzungsgemäß nicht möglich, weswegen unplanmäßige Rückzahlungen, dafür erforderliche Notverkäufe und ähnliche Szenarien ausgeschlossen sind. Alle internen Maßnahmenprogramme sowie die kurz- und langfristigen Liquiditätsplanungen sind darauf ausgerichtet, die vollständige und fristgerechte Rückzahlung der Anleihen auf Basis der vertraglich feststehenden Fälligkeitszeitpunkte rechtzeitig und in geregeltem Umfeld sicherzustellen.
Bislang wurden alle von der Energiekontor-Gruppe emittierten Anleihen jeweils in voller Höhe und fristgerecht mit Zins und Tilgung bedient. Ebenso wurden stets alle fälligen Anleihen und Genussscheine jeweils vereinbarungsgemäß und vollständig an die Gläubiger zurückgezahlt.
Grundsätzlich kann sich der Verkauf von Windenergie- oder Solarprojekten oder die Platzierung von Anleihen verzögern oder als gänzlich unmöglich erweisen. Die Marktpreise und Herstellungskosten für genehmigte Projekte können divergieren, sodass ein Verkauf von Windparks für das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein könnte. Bedingt durch eine erschwerte Refinanzierung von Investoren können sich Verzögerungen in den Projektabläufen ergeben, die den Cashflow der Energiekontor-Gruppe beeinträchtigen und damit die Umsetzung neuer Projekte gefährden. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren verschiedene Vertriebswege etabliert worden.
Die mangelnde Personalverfügbarkeit oder -qualifikation kann einen Engpass für den Geschäftsverlauf darstellen. Es besteht das Risiko, dass Personal aufgrund bestehender Marktknappheiten nicht zeitgerecht eingestellt werden kann. Dadurch könnten Kostenrisiken entstehen, weil zusätzliche externe Experten und Berater mit der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Zur Minimierung von Fehlentscheidungen oder zeitlichen Verzögerungen ist hochqualifiziertes Personal eine wesentliche Voraussetzung. Gleichzeitig soll die Personalstruktur dazu beitragen, dass im Unternehmen ausreichend Potenzial für Innovationen und Kreativität besteht. Die Personalstruktur der Energiekontor- Gruppe basiert daher auf einer ausgewogenen Mischung von langjährigen und neuen Mitarbeitern.
Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt auf, dass grundsätzlich auch das Risiko besteht, dass die Arbeitsfähigkeit (eines Teils) der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt sein könnte. Dieses Risiko reduziert Energiekontor zum einen durch die dezentrale Organisationsstruktur und zum anderen durch (hygienische Vorsorge-)Maßnahmen, die das Ansteckungsrisiko für den einzelnen Mitarbeiter stark reduzieren. Außerdem wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Mitarbeiter auch mobil, z. B. von Zuhause aus arbeiten können, was aktuell von der überwiegenden Mehrheit der Mitarbeiter auch genutzt wird. Darüber hinaus wurden persönliche Meetings sehr frühzeitig durch Video-Konferenzen ersetzt.
Aufgrund von fehlerhaften Berechnungen, Berichten oder Prognosen könnten Einschätzungen vorgenommen worden sein, die sich in der Zukunft nicht erfüllen lassen. Erwartungen könnten geweckt werden, die sich nicht erreichen lassen. Dieses könnte zu Enttäuschungen bei den Aktionären und damit einhergehenden Aktienkursrückgängen führen. Die langjährige Erfahrung der Energiekontor-Gruppe relativiert dieses Risiko.
Als modernes Unternehmen nutzt Energiekontor in nahezu allen Organisationsbereichen IT-Systeme und Softwarelösungen. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Durch die Einrichtung der Möglichkeit des mobilen Arbeitens für nahezu alle Mitarbeitenden hat sich die Abhängigkeit des Unternehmens im Zuge der Covid-19-Pandemie weiter erhöht.
Um die Risiken zu minimieren, optimiert Energiekontor die IT kontinuierlich. Energiekontor hat dazu ein eigenes internes Team aus Mitarbeitenden aufgestellt und wird zudem von einem externen Dienstleister unterstützt. Umfassende Vorkehrungen wie mehrere redundante Speicherorte, Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Datenverarbeitung.
Grundsätzlich sind die Beteiligungsangebote der Energiekontor AG auf eine Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt. Abweichend davon hat das Unternehmen den Kommanditisten verschiedener Windparkbetreibergesellschaften bereits beim Beitritt zu der Gesellschaft den Rückkauf ihrer Beteiligung nach fünf oder zehn Jahren Laufzeit angeboten. Die bei Angebotsabgabe sorgfältig kalkulierten Rückkaufpreise gewährleisten den Rückkauf der Anteile oder des gesamten Geschäftsbetriebs zu für die Energiekontor AG wirtschaftlichen Bedingungen. Diese optionalen Rückkaufverpflichtungen können seit Ende 2007 sukzessive wirksam ausgeübt werden. Sofern sich Kommanditisten für den Verkauf entscheiden, sind einzelne oder alle Kommanditanteile gesamtheitlich oder in Tranchen oder aber der gesamte Geschäftsbetrieb der jeweiligen Windparkbetreibergesellschaften zu einem definierten Kaufpreis zu übernehmen.
Ein Risiko besteht darin, dass der kalkulierte Rückkaufpreis zum Rücknahmezeitpunkt nicht dem dann gegebenen tatsächlichen Marktwert entspricht und insofern Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen. Ein weiteres Risiko könnte aus ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen resultieren, die sich nachteilig auf die Konditionen (Zins, Laufzeit) der Rückkauffinanzierung auswirken können. Sollten Rückkäufe darüber hinaus zu einem Zeitpunkt getätigt werden müssen, zu dem benötigte Fremdmittel von den Banken restriktiv vergeben werden, könnte dieses neben rechtlichen Risiken auch zu finanziellen Engpässen der Energiekontor-Gruppe führen.
Zur Minimierung dieser Risiken werden sämtliche Rückkäufe systematisch geplant und frühzeitig alternative Finanzierungslösungen entwickelt. Außerdem stehen den Projekten entsprechende Werte gegenüber, die eine Finanzierung in der Zukunft absichern.
Die geplante Unternehmensentwicklung hängt entscheidend von der Gewinnung neuer potenzieller Wind- und Solarparkflächen, aber auch dem Aufbau / Zukauf von neuen Projekten für den konzerneigenen Bestand ab. Durch den starken Flächenwettbewerb und die damit einhergehenden möglichen überdurchschnittlichen Pachtforderungen können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Projekte deutlich verschlechtern. Dies könnte die geplante Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen.
Energiekontor konnte in den vergangenen Monaten trotz anhaltender Covid-19-Pandemie seine Projektpipeline weiter ausbauen. Dazu trägt grundsätzlich die regionale Präsenz vor Ort bei, die den Austausch mit Landeigentümern in der Region erleichtert und eine rasche Flächensicherung ermöglicht. Zudem hat der Markteintritt in neue Länder die regionale Diversifizierung von Energiekontor weiter erhöht und macht das Unternehmen unabhängiger von Entwicklungen und Verfügbarkeiten in einzelnen Märkten.
Die Zins- und Währungsbewegungen auf den internationalen Märkten wirken sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte aus und könnten die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Um dem Zinsrisiko zu begegnen, nutzt die Energiekontor AG insbesondere bei den Auslandsprojekten teilweise entsprechende Zinssicherungsinstrumente innerhalb der Projektfinanzierungen, die langfristig eine zuverlässige Planung ermöglichen und Schwankungen ausgleichen. Währungsrisiken bestehen ausschließlich im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und -realisierung in Großbritannien und zukünftig den USA. Zur Minimierung von Währungsrisiken werden üblicherweise die projektbezogenen Verträge währungskongruent abgeschlossen. Darüber hinaus wird bei Kreditvalutierung in der Regel ein Hedging zur Absicherung gegen Währungsrisiken vorgenommen.
Insbesondere wegen der Finanzmarktsituation kann sich grundsätzlich die Finanzierung von Wind- und Solarparkprojekten verzögern oder gänzlich versagt werden. Steigende Risikomargen der Banken und damit verbundene höhere Finanzierungskosten können die Wirtschaftlichkeit genehmigter Projekte und damit deren Umsetzung gefährden. Bedingt durch mögliche erhöhte Sicherheitsanforderungen der Banken, Tendenzen zu Konsortialfinanzierungen, Bankenforderungen nach kürzeren Kreditlaufzeiten und höheren Eigenkapitalquoten oder andere noch nicht vorhersehbare Änderungen für die Finanzierungspraxis können sich Verzögerungen oder Gefährdungen der Projektfinanzierungen ergeben. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Kontraktion aufgrund der Corona-Pandemie kann eine Insolvenz eines Kreditpartners nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollten Banken zahlungsunfähig werden oder ihre Geschäftspolitik grundsätzlich ändern, könnte sich dieses auf Auszahlungen, Kredite (z. B. Betriebsmittelkredite) oder deren Konditionen und damit auf die Liquidität auswirken.
Um diesen Risiken zu begegnen, sind schon in der Vergangenheit unterschiedliche Banken für die Projektfinanzierung in Anspruch genommen worden. Dabei wurden vor allem kleinere bzw. mittelständische Institute berücksichtigt, die einerseits über eine ausreichende Liquidität und andererseits über ein geringeres internationales Engagement verfügen. Darüber hinaus versucht die Energiekontor-Gruppe, durch die Begebung von Anleihen und Inhaber-Teilschuldverschreibungen die Abhängigkeit von Banken bei der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierung von Projekten zu reduzieren.
Während für die Ertragslage eines Windparks das standortspezifische Windaufkommen die ausschlaggebende Größe ist, ist es bei Solarparks die Sonneneinstrahlung. Neben üblichen jahreszeitlichen Schwankungen kann es auch von Jahr zu Jahr zu Unterschieden als Abweichung vom durchschnittlichen Mittel kommen. Dabei sind in der Vergangenheit jährliche Schwankungen von bis zu 30 Prozent vorgekommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund von mehreren wind- bzw. sonnenarmen Jahren oder bei Betriebsbeginn unerwartet schwacher Wind- bzw. Sonnensituation die Wirtschaftlichkeit eines Projekts nachhaltig verschlechtert. Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment der konzerneigenen Wind- und Solarparks eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Wind- und Sonnenjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen- und Ergebnissituation im Konzern aus. Daraus wiederum resultiert ein spezifisches Risiko für die Energiekontor AG, da sich Mindererträge bei den konzerneigenen Wind- und Solarparks nachteilig auf die Fähigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften zur Rückführung der von der Energiekontor AG gewährten langfristigen Ausleihungen auswirken könnten, in deren Folge ggf. Wertberichtigungen vorzunehmen sind. Bei Neuprojekten wird dem Risiko des geringen Windaufkommens bzw. geringer Sonneneinstrahlung durch entsprechende Sicherheitsabschläge und Worst-Case-Szenarien begegnet, sodass auch in wind- bzw. sonnenärmeren Jahren die Rückführung der Kredite nicht gefährdet ist. Gleichzeitig will Energiekontor die technologische Diversifizierung der Parks im Eigenbestand zukünftig ausbauen und den Anteil von Solar erhöhen. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Risiko, von der Entwicklung in einzelnen Segmenten - Wind oder Solar - abhängig zu sein.
Grundsätzlich besteht in allen Phasen der Projektierung das Risiko, dass Klagen / Widersprüche zu Verzögerungen oder zum Versagen von Genehmigungen führen können. Nicht ausgeschlossen werden kann dies auch, wenn Genehmigungen bereits erteilt oder Wind- bzw. Solarparks schon errichtet sind. Es ist denkbar, dass Wind- oder Solarparks bei fehlerhaften Planungen / Genehmigungen rückgebaut werden müssten oder sich nachträglich aufgrund von behördlichen Verordnungen Ausfallszeiten und Betriebsreduzierungen ergeben könnten. Um diesen Risiken zu begegnen, erfolgt die Planung der Energiekontor-Projekte mit der angemessenen Sorgfalt und mit renommierten, erfahrenen Partnern. Auch im Rahmen der Anleiheemissionen sind Klagen von Anleihegläubigern nicht auszuschließen. Diesem Risiko wird durch eine hohe interne Kontrolle und die Zusammenarbeit mit externen Experten begegnet.
Vertragliche Regelungen sind in der Projektierung von Wind- und Solarparks ein zentraler Bestandteil. Ver träge werden sowohl im Rahmen der Projektierung, z. B. mit Anlagenherstellern oder Grundstückseigentümern, als auch mit Investoren oder mit institutionellen Anlegern abgeschlossen. Risiken liegen zum einen in fehlerhaften Verträgen, zum anderen im grundsätzlichen Prozessrisiko auch bei einwandfreien vertraglichen Regelungen. Zur Vermeidung von Fehlern werden in allen Phasen der Projektierung erfahrene Fachleute mit einbezogen. Darüber hinaus werden wesentliche Risiken durch entsprechende Versicherungen ausgeschlossen oder zumindest reduziert.
Grundsätzlich besteht bei allen Planungsprojekten das immanente Risiko von zeitlichen Verzögerungen, die sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken können. Zu zeitlichen Verzögerungen kann es dabei in allen Projektphasen kommen. Die meisten unvorhersehbaren Ereignisse finden im Genehmigungsverfahren oder in der Bauphase statt. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass Projekte gänzlich ausfallen, weil z. B. Genehmigungen versagt oder widerrufen werden oder aber eine wirtschaftliche Durchführung aufgrund von Parameteränderungen nicht möglich ist. Diesen Risiken wird durch gezielte Flächenakquisition in Eignungsgebieten, eine geografisch diversifizierte Projektpipeline, ein professionelles Projektmanagement sowie ein optimiertes Vertrags- und Claim-Management begegnet.
Zentrale Eingangsgröße der Projektplanung und von deren Wirtschaftlichkeit sind die Preise und Lieferfristen für Windenergieanlagen, Solarmodule sowie Komponenten. In den vergangenen Jahren haben sich die Märkte sehr positiv und zum Vorteil der Projektentwickler entwickelt (Verkürzung der Lieferzeiten, sinkende Anlagenkaufpreise).
In den letzten Jahren konnten bei den Windenergieanlagen bereits eine Stabilisierung des Preisniveaus und eine Verlängerung der Lieferzeiten sowie eine Konsolidierung bei den Herstellern beobachtet werden. Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie haben sich die Risiken für längere Lieferzeiten aufgrund von Engpässen in den Transport- und Logistikketten erhöht. Gleichzeitig wurden 2021 erneut Rekordwerte beim Zubau erneuerbarer Energien vermeldet. Für die kommenden Jahre erwarten Experten einen weiteren, deutlichen Anstieg. In der Folge steigt die globale Nachfrage nach Windenergieanlagen, Solarmodulen und Komponenten weiter an. Soweit bestehende Produktionskapazitäten bereits ausgelastet sind, lassen sich neue Produktionskapazitäten nur mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung errichten. Zudem führt die höhere Nachfrage auch zu Preisdruck auf den vorgelagerten Märkten für Rohstoffe und industrielle Vorprodukte. Im Jahr 2021 erhöhten sich beispielsweise bereits die Preise für Stahl, Kupfer und Polysilizium.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Konditionen, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten zukünftig weiter verschlechtern und sich dadurch der wirtschaftliche Druck auf die Projektrentabilität erhöht bzw. es zu einer zeitlichen Verschiebung von Projekten kommt. Um die wirtschaftliche Planbarkeit der Projekte zu gewährleisten, wird diesen Risiken durch frühzeitige Vertragsabschlüsse mit allen beteiligten Projektpartnern sowie ein straffes Projektmanagement begegnet. Wo immer möglich, vereinbart Energiekontor zudem Pönalen als Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung. Einer Verzögerung durch den Ausfall von Lieferanten wird durch den Zugriff auf Subunternehmer begegnet. Energiekontor profitiert zudem von einer guten Marktstellung, hoher Transparenz der Solvabilität durch regelmäßige Berichterstattung als börsennotiertes Unternehmen, einem breiten Kunden- und Lieferantennetz sowie langjährigen vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen zu wesentlichen Marktteilnehmern. Um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und Produzenten zu verringern, greift Energiekontor auf unterschiedliche Hersteller und Lieferanten zurück.
Darüber hinaus hat Energiekontor seit Jahren das Ziel, auf allen Ländermärkten Wind- und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Dafür wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen und Innovationen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Reduktion von Kosten umgesetzt. Energiekontor ist damit in einer sehr guten Wettbewerbsposition, Veränderungen in der Kostenstruktur abzufangen bzw. auszugleichen. Es ist ferner davon auszugehen, dass sich pandemiebedingte Engpässe in den Transport- und Lieferketten mittelfristig wieder auflösen werden.
Trotz Erprobung und Vermessung der Windenergieanlagen ist deren technische Reife und einwandfreie Funktionsweise nicht immer gewährleistet. Es besteht das Risiko, dass Windenergieanlagen die vertraglich gesicherten Eigenschaften wie z. B. Leistungskennlinien, Verfügbarkeiten oder Schallleistungspegel nicht einhalten können. Diesem Risiko wird durch die Auswahl von Windenergieanlagen verschiedener renommierter Hersteller sowie den Abschluss entsprechender Gewährleistungs- und Wartungsverträge begegnet. Außerdem werden diesbezüglich Vertragsstrafen und Haftungsklauseln vereinbart. Darüber hinaus werden zur Minimierung dieser Risiken in der Planung entsprechende Sicherheitsabschläge vorgenommen. In abgeschwächter Form können diese Risiken auch bei Solarprojekten auftreten. Auch diesen Risiken wird mit den oben beschriebenen Maßnahmen begegnet.
Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risiko- und Chancensituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns und der Gesellschaft gefährdenden Risiken bestehen. Des Weiteren sind gegenwärtig keine Risiken zu erkennen, die auf eine Bestandsgefährdung in der Zukunft schließen lassen. Insgesamt sind die Risiken aus Sicht des Vorstands begrenzt und überschaubar.
Im Berichtszeitraum wurden diese Risiken im Rahmen eines aktiven Risikomanagements laufend identifiziert, analysiert und gemanagt.
Per 31. Dezember 2021 arbeiteten insgesamt 178 festangestellte Mitarbeitende (Vorjahr 165) für die Energiekontor- Gruppe. Hinzu kamen 31 Aushilfen, Studenten und Praktikanten (Vorjahr 28). Darüber hinaus beschäftigt das Unternehmen 26 freie Mitarbeiter (Vorjahr 26). Der Mitarbeiterstamm hat sich damit gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die Mitarbeitenden sind im Wesentlichen Spezialist:innen aus den Bereichen Ingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften sowie der Verwaltung und Organisation. Die Tochtergesellschaften in Großbritannien, Portugal, Frankreich und den USA beschäftigen ausschließlich lokale Mitarbeitende, die sowohl die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vor Ort kennen als auch über Kenntnisse der deutschen Gepflogenheiten verfügen. Neben einem monatlichen Fixum erhält der überwiegende Teil der Mitarbeitenden eine leistungsbezogene Erfolgsbeteiligung. Diese soll die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen unterstützen.
Das gute Ergebnis von Energiekontor, die insgesamt positive Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der erfolgreiche Ausbau der Projektpipeline unter insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen sind maßgeblich auf den Einsatz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden zurückzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei allen Mitarbeitenden für das außerordentliche Engagement und die hohe Motivation.
Der Vorstand hat die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 17 Prozent festgelegt. Derzeit beträgt der Frauenanteil in der Führungsebene direkt unterhalb des Vorstands 33 Prozent. Die Zielgröße ist somit erreicht.
Dem Vorstand sind
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keine Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 315 a Abs. 1 Nr. 2 HGB) bekannt. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Energiekontor AG insgesamt 106.673 eigene Aktien. Dies entspricht einem stichtagsbezogenen Anteil am Grundkapital von rund 0,76 Prozent. Gemäß § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu. Bezüglich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB) wird auf die Ausführungen im Anhang der AG unter 3.1 Gezeichnetes Kapital verwiesen. |
| ― |
keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 315 a Abs. 1 Nr. 4 HGB), bekannt. |
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keine Sonderrechte von Arbeitnehmern in Bezug auf eine Stimmrechtskontrolle (§ 315 a Abs. 1 Nr. 5 HGB) bekannt. |
Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315 a Abs. 1 Nr. 3 HGB) größer als 10 Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse:
| NAME | FUNKTION | STÜCKZAHL | IN PROZENT |
| Dr. Bodo Wilkens | Vorsitzender des Aufsichtsrats | 3.559.835 | 25,20 % |
| Günter Lammers | Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Prüfungsausschusses | 3.552.474 | 25,15 % |
Gemäß § 315 a Abs. 1 Nr. 6 HGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 (1) der Satzung der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und ihre Zahl bestimmt. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regeln die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 ff. AktG.
Satzungsänderungen erfolgen entsprechend den Regelungen im AktG.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht (Angabe gemäß § 315 a Abs. 1 Nr. 8 HGB).
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Angabe gemäß § 315 a Abs. 1 Nr. 9 HGB).
Darüber hinaus liegt kein Übernahmeangebot vor (§ 315 a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB).
Für ausführlichere Informationen verweist die Gesellschaft ausdrücklich auf die Ausführungen zu den Vergütungssystemen sowie den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich "Investor Relations / Vergütungssystem und Vergütungsbericht".
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG wurde den Aktionärinnen und Aktionären auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ausführlich erläutert und zur Abstimmung vorgelegt. Es wurde von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, der Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 sowie der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden dauerhaft auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich "Investor Relations / Vergütungssystem und Vergütungsbericht" zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit (feste und variable Vergütungen ohne Aktienoptionen) in Höhe von T€ 1.568 (Vorjahr T€ 1.010). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 791 (Vorjahr T€ 249).
Von Dritten sind ihnen Leistungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder zugesagt noch im Geschäftsjahr gewährt worden.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist grundsätzlich in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Den Aktionärinnen und Aktionären der Energiekontor AG wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ausführlich erläutert. Den Aktionärinnen und Aktionären wurde auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 zudem die Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und damit gleichzeitig das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zur Beschlussfassung vorgelegt und von diesen mit großer Mehrheit gebilligt.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder sowie der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden dauerhaft auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich "Investor Relations / Vergütungssystem und Vergütungsbericht" zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 180 (Vorjahr T€ 135) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. Darüber hinaus haben die Aufsichtsräte keine weiteren Vergütungen erhalten.
Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr orientiert sich an den Wachstumsplänen der Energiekontor AG auf der Grundlage eines soliden Geschäftsmodells und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Systeme bei der Vergütung regenerativ erzeugten Stroms.
Die konjunkturelle Erholung hat sich Ende 2021 weltweit wieder eingetrübt. Für das Jahr 2022 wird insgesamt mit einer schwächeren globalen Wirtschaftsentwicklung gerechnet. Lieferkettenprobleme, die hohe Inflation sowie die Folgen der Omikron-Welle und geopolitische Spannungen bremsen den wirtschaftlichen Erholungskurs. In den USA konnte Präsident Joe Biden zwar wesentliche Teile seines Infrastrukturpakets auf den Weg bringen, die angekündigte Zinswende der US-Zentralbank könnte sich allerdings negativ auf den privaten Konsum in den USA auswirken, der dort rund 70 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmacht. In China belasten zudem Sorgen um die Stabilität des Immobiliensektors den konjunkturellen Ausblick. Die neue Virus-Variante Omikron dämpfte zuletzt auch die Erholung der europäischen Volkswirtschaften. Die letzten Entwicklungen gaben Anlass zur Hoffnung, dass die damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung vergleichsweise moderat und zeitlich befristet ausfallen.
Sollte sich die Covid-19-Lage im weiteren Jahresverlauf wieder entspannen und der Preisanstieg nachlassen, dürfte das Wirtschaftswachstum in Europa und in der Welt im weiteren Jahresverlauf 2022 wieder an Fahrt aufnehmen. Gleichwohl belasten die aktuellen geopolitischen Entwicklungen, insbesondere der Krieg in der Ukraine sowie die damit einhergehenden wirtschaftlichen Sanktionen und humanitären Folgen, den wirtschaftlichen Ausblick zunehmend.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Konjunkturprognose für die Weltwirtschaft insgesamt zuletzt leicht nach unten korrigiert. Die globale Wirtschaft wird demnach im Jahr 2022 um geschätzte 4,4 Prozent wachsen. In dieser Prognose sind die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine derzeit noch nicht berücksichtigt.
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VERÄNDERUNG GGÜ. VORJAHR
IN % |
2022 * | 2021 |
| Eurozone | 3,9 | 5,2 |
| Deutschland | 3,8 | 2,7 |
| Frankreich | 3,5 | 6,7 |
| Großbritannien | 4,7 | 7,2 |
| USA | 4,0 | 5,6 |
| Welt (gesamt) | 4,4 | 5,9 |
Quelle: IWF, "World Economic Outlook", Januar 2022, * Prognose
Angesichts anhaltender und über den Erwartungen liegender Preissteigerungen haben die Notenbanken Ende 2021 eine Verlangsamung ihrer äußerst expansiven Geldpolitik eingeleitet. Die EZB kündigte an, nur noch bis Ende März 2022 zusätzliche Wertpapiere im Rahmen ihres Corona-Notkaufprogramms PEPP zu erwerben. Ein Ende des kleineren Ankaufprogramms APP (Asset Purchase Programme) stellte die EZB jedoch nicht in Aussicht. Folglich erscheinen Zinserhöhungen in der Eurozone für das Jahr 2022 eher unwahrscheinlich.
In den USA, wo die Teuerungsrate im Dezember 2021 auf rund 7 Prozent geklettert war, kündigte die Fed eine deutlichere Straffung der geldpolitischen Zügel an. Die Zukäufe von Anleihen sollen bis März 2022 beendet werden. Zudem soll der US-Leitzins in den kommenden drei Jahren auf 2,1 Prozent im Jahr 2024 angehoben werden. Erfolgen soll dieser Anstieg zunächst über drei Zinsanhebungen im laufenden Jahr und jeweils zwei in den folgenden Jahren. Die US-Notenbank hat Mitte März 2022 erwartungsgemäß die Zinswende eingeleitet: Der US-Leitzins wurde um 0,25 Prozentpunkte angehoben.
Erneuerbare Energien bleiben auch 2022 ein Megatrend. Die Internationale Energieagentur geht davon aus, dass zwischen 2021 und 2026 jedes Jahr mehr als 300 GW an neuer Leistung im Bereich der erneuerbaren Energien installiert werden. Um die globalen Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu bringen, müsste der jährliche Zubau im Durchschnitt sogar bei über 550 GW liegen.
Alle Länder, in denen Energiekontor aktiv ist, haben sich das Ziel gesetzt, für ihre Volkswirtschaften bis 2050 das Netto-Null-Emissionsziel zu erreichen. Dafür ist in allen Ländermärkten ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien über die kommenden Jahre weiter zwingend notwendig. Die Länder haben hierzu weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Gleichzeitig müssen Deutschland und Frankreich ihren Beitrag dazu leisten, dass die von der EU vorgegebenen Ziele, den Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren, erreicht werden.
Trotz weltweiter Pandemie und wirtschaftlicher Unsicherheiten erhöhten sich die Investitionen in erneuerbare Energien nach Angaben von Bloomberg New Energy Finance (BNEF) im Jahr 2021 auf 755 Mrd. US-Dollar. Das entspricht einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 27 Prozent. Um das Ziel von Netto-Null-Emissionen auf globaler Ebene bis 2050 zu erreichen, müssten die weltweiten Investitionen nach Angaben von BNEF pro Jahr und für einen Zeitraum von 2022 bis 2025 allerdings verdreifacht werden.
In Deutschland will die neue Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Hierfür will die Bundesregierung bis Ostern 2022 ein erstes und bis zum Sommer 2022 ein weiteres Maßnahmenpaket vorstellen und auf den Weg bringen. Zentrale Themen sind dabei unter anderem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie die Ausweisung von mehr Flächen. Auch Frankreich will die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter ausbauen, auch wenn das Land weiterhin zu einem Großteil auf die Nutzung von Kernenergie setzt. Großbritannien hat seine Bemühungen, bis 2050 klimaneutral zu werden, zuletzt weiter ausgebaut, indem zukünftig auch wieder Solarprojekte und Windkraft an Land bei CfD-Auktionen berücksichtigt werden und die Frequenz der Auktionen erhöht wird. Mit US-Präsident Biden sind die USA wieder Teil der Staatengemeinschaft, die den Klimawandel bekämpft. Mit der Verabschiedung eines ersten Infrastrukturgesetzes und weiteren Maßnahmen in der Vorbereitung soll der Ausbau der Erneuerbaren in den kommenden Jahren deutlich gestärkt werden.
Als einer der führenden deutschen Projektentwickler im Bereich der erneuerbaren Energien und Betreiber von Wind- und Solarparks ist Energiekontor sehr gut aufgestellt, um in den kommenden Jahren vom Wachstum in den jeweiligen Ländermärkten zu profitieren.
Durch den Ausbau des Eigenbestands an Wind- und Solarparks auf eine Erzeugungsleistung von nahezu 330 MW hat Energiekontor im Berichtszeitraum die Basis für zukünftiges Wachstum geschaffen. Das Unternehmen ist damit auf Kurs, den Eigenbestand bis Ende 2023 auf rund 500 MW zu erhöhen.
Energiekontor hat seit jeher eine klare Zukunftsvision: eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Als Pionier der Energiewende will das Unternehmen in allen adressierten Ländermärkten Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Daher arbeitet Energiekontor seit Jahren intensiv daran, durch Kostenreduktionen über alle Bereiche des Unternehmens sowie Effizienzsteigerungen und technische Innovationen die Wettbewerbsfähigkeit von Wind- und Solarparks zu erhöhen und deren Wirtschaftlichkeit auch ohne staatliche Subventionen zu Marktpreisen zu erreichen.
Mit Erfolg: Energiekontor konnte bereits im Jahr 2018 den ersten förderungsfreien Windpark in Großbritannien überhaupt errichten. Die Realisierung der schottischen Projektpipeline erfolgt ebenfalls im Wesentlichen auf Basis des Abschlusses von privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen (PPAs). Auch in Deutschland hat Energiekontor schon mehrere Solarparks ohne staatliche Förderung allein auf Basis langfristiger Stromabnahmeverträge mit Versorgungsunternehmen realisiert. Im Geschäftsjahr 2021 konnte Energiekontor zudem für zwei geplante förderungsfreie Solarparkprojekte in Brandenburg erstmalig langfristige Stromabnahmeverträge mit einem deutschen Industrieunternehmen erfolgreich abschließen. Sie gehören zu den ersten ihrer Art in Deutschland. Als Pionier der Energiewende treibt Energiekontor damit die Realisierung von Solarparkprojekten unabhängig von staatlicher Förderung zu Marktpreisen voran und hat seine Optionen weiter ausgebaut, Solarparks auch außerhalb des EEG-Förderregimes zu errichten und zu betreiben.
Insgesamt konnte die Energiekontor-Gruppe die Projektpipeline zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, gegenüber dem 30. Juni 2021 weiter um fast 1 GW auf rund 7,7 GW ausbauen. Die Pipeline enthält Projekte in allen Kernmärkten, in denen das Unternehmen aktiv ist. Zudem befinden sich die Projekte in unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung. Für all diese Projekte wurden mindestens die Nutzungsverträge abgeschlossen. Teilweise befinden sich die Projekte schon in Bauantrags- und Genehmigungsverfahren, sind schon genehmigt oder bereits im Bau. Die sukzessive Realisierung der Projektpipeline mit, je nach Fortschritt, unterschiedlichen Umsetzungswahrscheinlichkeiten sichert die mittelfristigen Wachstumsziele des Unternehmens.
In Deutschland befanden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Berichts zehn Windparks mit einer Gesamtleistung von knapp 100 MW sowie ein Solarpark mit 4,7 MW im Bau. Darüber hinaus konnten Anfang des Jahres 2022 bereits Kreditvalutierungen für Windparkprojekte mit einer Erzeugungsleistung von über 21 MW erfolgreich abgeschlossen werden. Im Verlauf des Jahres 2022 soll zudem für eine Anzahl weiterer Projekte die Kreditvalutierung erreicht werden, darunter auch für vier Solarparkprojekte in Deutschland mit einer Erzeugungsleistung von rund 180 MW. Zudem konnte Anfang des Jahres 2022 bereits die Inbetriebnahme eines Windparks mit einer Erzeugungsleistung von 3,6 MW abgeschlossen werden.
Energiekontor wird im Bereich Wind und Solar in Deutschland im Jahr 2022 weiter an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Außerdem wird das Unternehmen im Bereich Solar seine führende Rolle bei der Realisierung von subventionsfreien Projekten durch den Abschluss von privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen ausbauen.
Positive Effekte auf die weitere Entwicklung der Energiekontor-Gruppe könnten sich zudem aus den Plänen der neuen Bundesregierung ergeben, die den Zubau im Bereich Wind und Solar deutlich erhöhen will. Bis 2030 sollen im Bereich Wind an Land 100 GW installierter Leistung und im Bereich Solar 200 GW installierter Leistung erreicht werden. Dazu sollen unter anderem mehr Flächen ausgewiesen, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit für Projekte erhöht werden.
In Großbritannien wird Energiekontor insbesondere den Ausbau und die Realisierung der schottischen Projektpipeline weiter forcieren. Zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, lagen bereits für neun weitere schottische Projekte mit einer Erzeugungsleistung von über 360 MW Baugenehmigungen vor. Erste Inbetriebnahmen werden für das Jahr 2023 erwartet. Zudem erhielt Energiekontor im Berichtszeitraum die Genehmigung für ein britisches Solarparkprojekt (10 MW) im Süden von London sowie für einen Windpark in Wales (4,4 MW).
Erstmals seit 2015 wurde in Großbritannien zum Ende des Geschäftsjahres 2021 wieder ein Ausschreibungsverfahren für Contracts for Difference (CfD) eröffnet, für das auch Projekte aus dem Bereich Wind an Land und Solarenergie zugelassen waren. Zukünftig sollen ab März 2023 zudem wieder jährliche CfD-Ausschreibungsverfahren stattfinden, bei denen dann auch jeweils Wind an Land und Solarenergie berücksichtigt werden. Energiekontor hat sich an der aktuellen CfD-Ausschreibung mit mehreren Projekten beteiligt und wird in Zukunft jeweils den vorteilhaftesten Weg zum Markt nutzen. Alle Projekte in Großbritannien bzw. in Schottland werden daher weiterhin grundsätzlich in der Art geplant, dass sie auch ohne eine Zuteilung über das CfD-Ausschreibungssystem wirtschaftlich tragfähig sind.
In Frankreich ist es Energiekontor in kürzester Zeit gelungen, eine vielversprechende Pipeline sowohl für Wind als auch für Solar aufzubauen. In der zweiten Jahreshälfte 2021 konnten noch einmal neue Projekte mit einer Gesamtleistung von rund 85 MW gesichert werden. Analog zu der Entwicklung der schottischen Projektpipeline wird Energiekontor in den kommenden Jahren weitere attraktive Projekte im Bereich Solar und Wind in Frankreich sichern und gleichzeitig an der Umsetzung der bestehenden Projekte arbeiten, sodass diese ebenfalls in eine sukzessive Realisierung überführt werden können. Mit ersten Ergebnisbeiträgen aus Frankreich im Bereich Solar rechnet das Unternehmen frühestens gegen Ende 2023/Anfang 2024 und im Bereich Wind nicht vor dem Jahr 2025.
Auch in den USA werden mit den Standorten in Houston (Texas) und Rapid City (South Dakota) Projekte im Bereich Solar und Wind weiter vorangetrieben. Hier soll zunächst der Verkauf der gesicherten Projektrechte weiter forciert werden. Gründe dafür sind unter anderem eine schnellere Gewinnrealisierung sowie die Schonung des verfügbaren Eigenkapitals. Zudem sollen die Risiken aus dem US-Geschäft für Energiekontor begrenzt bleiben und weitere Erfahrungen auf dem US-Markt gesammelt werden. Nach einer Zeit der Verunsicherung ist mit dem Wiederbeitritt der USA zu dem Pariser Klimaabkommen sowie der Verabschiedung des ersten Infrastrukturprogramms von Präsident Joe Biden der Markt wieder in Bewegung gekommen. Energiekontor will dieses Momentum in den kommenden Monaten nutzen.
Das Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind und Solarparks" sorgt für kalkulierbare und wiederkehrende Erträge. Dadurch schafft es finanzielle Stabilität und die Grundlage für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum gemäß dem organischen Wachstumsmodell der Energiekontor-Gruppe.
Energiekontor hält an der Strategie fest, grundsätzlich rund die Hälfte der selbst entwickelten Projekte in den Eigenparkbestand zu überführen und die andere Hälfte zu veräußern. Die Entscheidung zur Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt stets situationsabhängig und projektbezogen. Dabei sind für Energiekontor Projekte besonders attraktiv, die eine geringe Kapitalbindung zur Folge haben. Die hälftige Aufteilung ist dabei eher als Durchschnittswert und Annäherung zu verstehen und kann in einzelnen Jahren auch abweichen.
Der Bestand an Wind- und Solarparks im Eigenbestand konnte im Berichtszeitraum weiter auf nahezu 330 MW ausgebaut werden. In dieser Gesamterzeugungsleistung des Eigenparkbestands ist der Windpark Jacobsdorf (18 MW) bereits enthalten, der im Berichtszeitraum baulich fertiggestellt wurde.
Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks bildet gemeinsam mit den Einnahmen aus der technischen und kaufmännischen Betriebsführung von Solar- und Windparks die Grundlage für das zukünftige Wachstum der Energiekontor-Gruppe. Energiekontor plant, diesen Bereich mittelfristig auf eine Gesamterzeugungsleistung von rund 500 MW auszubauen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Berichts befanden sich drei Windparks sowie ein Solarpark mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt 54 MW im Bau, die für den Eigenbestand vorgesehen sind. Für einen weiteren Windpark sowie einen weiteren Solarpark in Großbritannien, die ebenfalls für den Eigenparkbestand vorgesehen sind, lagen bereits Baugenehmigungen vor. Beide Parks zusammen kommen auf eine Erzeugungsleistung von gut 19 MW. Damit befindet sich Energiekontor auf Kurs, sein Ausbauziel von rund 500 MW Ende 2023 zu erreichen.
Die nominale Stromerzeugung sowie die Einnahmen aus der Stromerzeugung in diesem Segment dürften sich folglich in den kommenden Jahren erhöhen. Energiekontor geht für das Jahr 2022 von einer Normalisierung des Windaufkommens aus, welches im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich unter dem langjährigen Mittel lag. Aktuell profitiert das Unternehmen im Rahmen des Marktprämienmodells zudem von den hohen Strompreisen und kann den erzeugten Strom zum Teil deutlich über der gesicherten EEG-Vergütung veräußern. Das Geschäftsjahr 2022 ist In Bezug auf meteorologische Faktoren wie Sonneneinstrahlung und Windaufkommen gut gestartet.
Trotz schwankender Einnahmen aufgrund von unterschiedlichen Wind- und Solarjahren ist in den kommenden Jahren ein tendenziell ansteigendes Umsatz- und Ergebnisniveau in diesem Segment zu erwarten. Dazu trägt allein die sich kontinuierlich erhöhende Zahl der Wind- und Solarparks bei, die in der Betriebsführung betreut werden. Auch für veräußerte Wind- und Solarparks verblieb die Betriebsführung bisher in den meisten Fällen bei der Energiekontor-Gruppe.
Darüber hinaus bietet Energiekontor seit Kurzem die langjährige Erfahrung in der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sowie das in den vergangenen Jahren gewonnene Know-how zur Innovation und Optimierung an eigenen Anlagen auch Dritten an. Es ist geplant, diesen Service sukzessive auf alle Märkte, in denen das Unternehmen vertreten ist, auszuweiten.
Als Pionier der Branche sieht sich Energiekontor in vielen Bereichen der erneuerbaren Energien als Vorreiter. Das Unternehmen prüft daher laufend neue Entwicklungen und Innovationen, die die bestehenden Geschäftsabläufe effizienter, wirtschaftlicher und umweltbewusster gestalten. Dazu zählt z. B. der mögliche Einsatz von Vogeldetektionssystemen. Darüber hinaus analysiert das Unternehmen den Markt für erneuerbare Energien fortlaufend und prüft, ob sich im Rahmen der Gesamtstrategie von Energiekontor aus aktuellen technischen Innovationen oder Entwicklungen unternehmerische Chancen ableiten lassen. Ein Beispiel hierfür ist das Thema Speichertechnologie. Energiekontor prüft die Einrichtung von entsprechenden Testprojekten in Deutschland sowie ggf. die Teilnahme an Innovationsausschreibungen der Bundesnetzagentur.
Die Vision einer 100 %igen Deckung des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien treibt Energiekontor und seine Mitarbeitenden an. Es ist das erklärte Ziel, die ersten Wind- und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten unter denen der konventionellen Energiewirtschaft liegen, um den erneuerbaren Energien insgesamt zu einer höheren Marktdurchdringung zu verhelfen. Die verschiedenen Abteilungen des Unternehmens unterstützen diese Vision seit Jahren mit diversen Effizienzmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Diese Kostensenkungsmaßnahmen stellen gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil dar und verhelfen dem Unternehmen in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld zu einer guten Positionierung innerhalb der Branche.
Neben der Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen im Rahmen von staatlichen Förderprogrammen bietet sich für Energiekontor dadurch zunehmend die Möglichkeit, Wind- und Solarparks auch ohne staatliche Förderung über den langfristigen Abschluss privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge zu realisieren. Energiekontor wird dadurch langfristig unabhängiger von festen Ausschreibungsrunden, deren umfangreicher Vorbereitung sowie dem Abwarten entsprechend positiver Zuteilungen.
Ziel des Vorstands ist es, die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum weiter zu verbessern, um die Gesamtleistung und das Konzern-EBT in den kommenden Jahren sukzessive und nachhaltig zu steigern. Dazu soll die Akquisition in allen Planungsbereichen erhöht und die Effizienz durch wirtschaftliche und technische Optimierungsmaßnahmen gesteigert werden. Die Anzahl der Mitarbeitenden soll parallel dazu in den zentralen Wachstumsbereichen sukzessive und gezielt ausgebaut werden.
Im Segment "Projektierung und Verkauf" wird aufgrund des weiteren Ausbaus der Projektpipeline sowie der zunehmenden Anzahl von Projekten in besonders wertschöpfungsrelevanten Projektentwicklungsphasen mit einem Segment-EBT leicht über dem Niveau des Vorjahres gerechnet.
Im Segment "Stromerzeugung in den konzerneigenen Wind- und Solarparks" wird unter Annahme eines wieder normalen Windjahres mit einem deutlich höheren Segment-EBT gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Dazu trägt neben dem Basiseffekt aus einem sehr schwachen Windjahr 2021 auch der weitere Ausbau des Eigenparkbestands im Berichtszeitraum bei. Zudem sollen dem Eigenparkbestand im Geschäftsjahr 2022 weitere Wind- und Solarparkprojekte zugeführt werden, die sich aktuell im Bau befinden. Bestandsparks im Marktprämienmodell profitieren ferner von den aktuell hohen Strompreisen. Für Windparks, deren garantierte 20-jährige EEG-Vergütung im Berichtszeitraum ausgelaufen ist, bzw. für vergleichbare Parks, für die Ende des Geschäftsjahres 2020 kurz laufende Stromabnahmeverträge (PPAs) geschlossen wurden, konnten Anfang 2022 neue PPAs vereinbart werden, die im Durchschnitt über denen des Vorjahres lagen.
Im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" kann von einem Segment-EBT leicht über dem Vorjahresniveau ausgegangen werden. Gründe dafür sind die fortlaufenden Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und die Übernahme weiterer Betriebsführungsmandate sowie ein positiver Effekt aus der erwarteten Normalisierung des Windaufkommens im Geschäftsjahr 2022. Sollten jedoch Anlagen ausfallen, besteht ein geringes Risiko, dass aufgrund der Covid-19- Pandemie die Beschaffung notwendiger Ersatzteile länger dauern kann.
Bei den Eigenparks wird mit einer Verfügbarkeit von 98 Prozent gerechnet.
Der Vorstand geht davon aus, dass mit dem gezielten Personalausbau zur Unterstützung des Wachstumsprozesses von Energiekontor die Personalkosten im Jahr 2022 leicht über denen des Vorjahres liegen werden.
Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine militärisch angegriffen und die geopolitische Weltkarte damit radikal verändert. Die politischen und wirtschaftlichen Folgen dieses Konflikts lassen sich in ihrer Ganzheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum abschätzen. Die Belastbarkeit zukunftsgerichteter Aussagen hat damit grundsätzlich abgenommen.
Obwohl Energiekontor keinen Geschäftstätigkeiten in Russland oder der Ukraine nachgeht, sieht sich das Unternehmen sowie die gesamte Branche der erneuerbaren Energien für das laufende Geschäftsjahr sowie voraussichtlich auch darüber hinaus mit wesentlichen Herausforderungen und Risiken konfrontiert.
Die zum Teil massiv gestiegenen Preise auf den Rohstoffmärkten haben den wirtschaftlichen Druck auf die Hersteller von Windenergieanlagen und Solarmodulen erhöht und bereits zu Preisanhebungen geführt. Auch Transportkosten nehmen weiter zu. Gleichzeitig verschärfen sich die bestehenden Engpässe in den globalen Transport- und Lieferketten weiter. Bereits jetzt sind spürbare Verzögerungen festzustellen, die die Lieferfähigkeit von Anlagen-, Modul- und Komponentenherstellern stark beeinträchtigen. Die Anlagen- und Komponentenhersteller haben zunehmend Schwierigkeiten, feste Liefertermine und Preise zuzusagen, wodurch sich der Abschluss verbindlicher Lieferverträge verzögert und die Planungssicherheit abnimmt.
Verzögerungen in den Transport- und Lieferketten sowie die langen Lieferzeiten der Hersteller dürften die Inbetriebnahme einiger Projekte bis Jahresende 2022 erschweren. Energiekontor wird in der Folge ein Großteil des Konzernumsatzes 2022 auf der Grundlage neuartiger Transaktionsstrukturen realisieren, bei denen baureife Projektrechte ("ready to build") und Baumanagementleistungen in getrennten Vertragspaketen an Investoren veräußert werden. Erste Projekte mit entsprechenden Transaktionen konnte Energiekontor bereits im Geschäftsjahr 2021 erfolgreich vermarkten.
Vor diesem Hintergrund und auf Basis aktueller Planungen strebt der Vorstand das Ziel an, für das Geschäftsjahr 2022 ein Ergebniswachstum von 10-20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu erreichen. Auch für 2023 wird mit weiterem Wachstum und einer Ergebnissteigerung gerechnet, sodass aus heutiger Sicht ein Konzern-EBT zwischen € 55 und € 60 Mio. im Geschäftsjahr 2023 möglich ist.
Die ausgegebene Ergebniserwartung basiert auf dem Stand der Planungen und Projektfortschritte zum Stichtag, den 31. Dezember 2021. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2022 neben den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine auch regulatorische Veränderungen oder weitere Risikofaktoren eintreten, auf die das Unternehmen keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss hat und die - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - zu Verzögerungen bei bereits genehmigten Projekte und / oder bei der geplanten Inbetriebnahme von Parks führen können.
Als wesentliche Risiken und mögliche erfolgsbeeinflussende externe Faktoren sind hier vor allem Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren und in der Projektumsetzung (z. B. durch Witterung, verzögerte Transportgenehmigungen sowie Lieferverzögerungen aufgrund anhaltender Engpässe in den globalen Logistik- und Transportketten) zu nennen. Darüber hinaus kann auch die Verfügbarkeit von Errichtungsgerätschaften oder Netzzugängen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Dies gilt umso mehr für Ereignisse, die als höhere Gewalt einzustufen sind, wie beispielsweise die Covid-19-Pandemie.
Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält insbesondere die jährliche Entsprechenserklärung, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist auf der Website der Gesellschaft unter www.energiekontor.de/investor-relations/corporate-governance.de den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bremen, im März 2022
Der Vorstand
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender
Günter Eschen, Vorstand
Carsten Schwarz, Vorstand
| IN T€ | Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil V. | 2021 | 2020 |
| 1. Umsatzerlöse | (1.) | 156.516 | 146.614 |
| 2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen | (2.) | 109.740 | 18.451 |
| 3. Gesamtleistung | 266.256 | 165.066 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | (3.) | 2.191 | 3.283 |
| 5. Betriebsleistung | 268.448 | 168.348 | |
| 6. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | (4.) | -144.020 | -67.504 |
| 7. Personalaufwand | (5.) | -19.504 | -17.494 |
| 8. Abschreibungen | (6.) | -20.034 | -19.384 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (7.) | -23.214 | -17.968 |
| 10. Betriebsaufwand | - 206.773 | -122.350 | |
| 11. Betriebsergebnis (EBIT) | 61.675 | 45.998 | |
| 12. Zinsen und ähnliche Erträge | 72 | 34 | |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -16.825 | -14.799 | |
| 14. Zinsergebnis | (8.) | -16.753 | -14.765 |
| 15. Ergebnis vor Steuern (EBT) | 44.922 | 31.233 | |
| 16. Ertragsteuern | (9.) | -8.717 | -10.808 |
| 17. Konzernjahresergebnis | 36.205 | 20.425 | |
| Angabe der Earnings per Share (gemäß IAS 33) * | (10.) | ||
| Unverwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) | 14.268.588 | 14.286.065 | |
| Verwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) | 14.368.588 | 14.353.383 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 2,54 | 1,43 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 2,52 | 1,43 |
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Konzernjahresergebnis | 36.205 | 20.425 |
| Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten im Eigenkapital (Rücklage Fair-Value (Cashflow-Hedges)) | ||
| Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (vor Steuern) | 2.973 | -1.543 |
| Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung (vor Steuern) | 0 | 370 |
| Latente Steuern auf unrealisierte Ergebnisse und Umgliederungen | -886 | 350 |
| Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (nach Steuern) | 2.086 | -823 |
| Posten, die zukünftig möglicherweise in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 2.086 | -823 |
| Gesamtergebnis | 38.291 | 19.603 |
| Anteile der Aktionäre der Energiekontor AG | 38.291 | 19.603 |
| IN T€ | Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil VI. | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | (1.2) | 551 | 887 |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Gebäude | (1.3) | 33.414 | 21.095 |
| 2. Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | (1.4) | 215.445 | 166.908 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | (1.5) | 845 | 804 |
| 249.704 | 188.806 | ||
| III. Beteiligungen | 26 | 26 | |
| IV. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen | (3.) | 29 | 29 |
| 2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | (4.) | 53 | 54 |
| 82 | 83 | ||
| V. Latente Steuern | (5. und V.9.2) | 11.800 | 11.535 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 262.163 | 201.337 | |
| B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Vorräte | (6.) | ||
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 160.856 | 144.642 | |
| II. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (7.) | 35.874 | 20.035 |
| 2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | (8.) | 1.660 | 3.248 |
| 37.534 | 23.283 | ||
| III. Ertragsteuerforderungen | (9.) | 1.455 | 233 |
| IV. Wertpapiere | 36 | 36 | |
| V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (10.) | 99.950 | 79.457 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 299.831 | 247.651 | |
| Summe Vermögen | 561.994 | 448.988 | |
|
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN |
|||
| IN T€ | Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil VI. | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| A. EIGENKAPITAL | (11.-17.) | ||
| I. Ausgegebenes Kapital | |||
| 1. Gezeichnetes Kapital (Nennkapital) | (11.) | 14.125 | 14.328 |
| 2. Eigene Anteile (zur Einziehung vorgesehen) | (12.) | -107 | -131 |
| 14.018 | 14.197 | ||
| II. Kapitalrücklage | (13.) | 41.867 | 41.664 |
| III. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen | |||
| 1. Währungsumrechnung | (15.1) | -61 | -61 |
| 2. Fair-Value-Bewertung IFRS 9 | (15.2) | -3.308 | -5.394 |
| -3.368 | -5.455 | ||
| IV. Gewinnrücklagen | (16.) | ||
| 1. Gesetzliche Rücklagen | 15 | 15 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 31.664 | 31.755 | |
| 31.679 | 31.770 | ||
| V. Kumulierte Konzernergebnisse | (17.) | -1.974 | -16.625 |
| Summe Eigenkapital | 82.222 | 65.551 | |
| B. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| I. Sonstige Rückstellungen | (18.) | ||
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung | 19.670 | 18.305 | |
| II. Finanzverbindlichkeiten | |||
| 1. Anleihekapital | (19.) | 94.032 | 101.524 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (20.) | 129.917 | 80.848 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | (21.) | 1.123 | 1.123 |
| 4. Sonstige Finanzverbindlichkeiten | (22.) | 5.605 | 8.565 |
| 5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | (23.) | 32.574 | 20.361 |
| 263.251 | 212.420 | ||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | (24.) | 3.588 | 2.787 |
| IV. Latente Steuern | 12.378 | 11.422 | |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 298.886 | 244.935 | |
| C. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| I. Steuerrückstellungen | (25.) | 9.295 | 11.648 |
| II. Sonstige Rückstellungen | (26.) | 25.182 | 13.478 |
| III. Finanzverbindlichkeiten | |||
| 1. Anleihekapital | (19.) | 22.745 | 0 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (20.) | 70.034 | 55.241 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | (21.) | 3.180 | 1.000 |
| 4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | (23.) | 34.800 | 46.615 |
| 130.758 | 102.856 | ||
| IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.655 | 5.323 | |
| V. Sonstige Verbindlichkeiten | 8.865 | 5.162 | |
| VI. Ertragsteuerverbindlichkeiten | 131 | 35 | |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 180.886 | 138.502 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 561.994 | 448.988 |
| Rücklage Fair-Value (Cashflow-Hedges) 1 | ||||||
| IN T€ | Aktienkapital im Umlauf | Kapitalrücklage | Rücklage Währungsumrechnung | Sonstiges Ergebnis | Gewinnrücklagen | Kumulierte Konzern- ergebnisse |
| Stand zum 31.12.2019 | 14.366 | 41.460 | -61 | -4.571 | 35.457 | -30.451 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2020 | ||||||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | 879 | -879 | ||||
| Dividendenausschüttung | -5.720 | |||||
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -168 | -4.566 | ||||
| Differenz aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | 204 | |||||
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | -1.172 | |||||
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | 350 | |||||
| Konzernjahresergebnis | 20.425 | |||||
| Stand zum 31.12.2020 | 14.197 | 41.664 | -61 | -5.394 | 31.770 | -16.625 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2021 | ||||||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | 10.254 | -10.254 | ||||
| Dividendenausschüttung | -11.300 | |||||
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -179 | -10.345 | ||||
| Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | 204 | |||||
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | 2.973 | |||||
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | -886 | |||||
| Konzernjahresergebnis | 36.205 | |||||
| Stand zum 31.12.2021 | 14.018 | 41.867 | -61 | -3.308 | 31.679 | -1.974 |
| IN T€ | Summe | Anzahl Aktien in 1.000 Stück |
| Stand zum 31.12.2019 | 56.200 | 14.366 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2020 | ||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||
| Dividendenausschüttung | -5.720 | |
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -4.734 | -168 |
| Differenz aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | 204 | |
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | -1.172 | |
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | 350 | |
| Konzernjahresergebnis | 20.425 | |
| Stand zum 31.12.2020 | 65.551 | 14.197 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2021 | ||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||
| Dividendenausschüttung | -11.300 | |
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -10.524 | -179 |
| Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | 204 | |
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | 2.973 | |
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | -886 | |
| Konzernjahresergebnis | 36.205 | |
| Stand zum 31.12.2021 | 82.222 | 14.018 |
1) aus unrealisierten Gewinnen / Verlusten von
Cashflow-Hedges
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern | 61.675 | 45.998 |
| Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 20.034 | 19.384 |
| Anpassung nicht zahlungswirksamer Währungsverluste / -gewinne | 1.744 | -807 |
| Nicht zahlungswirksame Bewertungsmaßnahmen (Abwertung Vorräte) | 4.229 | 1.123 |
| Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen an Effektivzinsmethode | -701 | 352 |
| Veräußerungsergebnisse | 0 | -4.207 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Ergebnisse im Eigenkapital | 204 | 204 |
| Ergebnis vor Änderung des Nettoumlaufvermögens | 87.186 | 62.046 |
| Veränderungen des Nettoumlaufvermögens | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte | -14.250 | -7.896 |
| Bestandsveränderungen für Erlöse aus Projektierung und Verkauf | 23.122 | -31.011 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.332 | -4.461 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -40.842 | 1.256 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 17.821 | -63 |
| Ertragsteuern | -12.377 | -1.990 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 61.992 | 17.880 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -19 | -443 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | -81.443 | -347 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen | 0 | 15.087 |
| Zinsaufwendungen zur Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (IAS 23.8) | -3.620 | -2.576 |
| Zinseinnahmen | 72 | 34 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -85.011 | 11.755 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Zinsausgaben | -12.733 | -11.774 |
| Einzahlungen aus Anleiheemissionen | 15.100 | 15.000 |
| Auszahlungen an Anleihegläubiger | 0 | -8.958 |
| Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten | 127.464 | 47.606 |
| Auszahlungen für Tilgung von Krediten | -62.750 | -49.394 |
| Gezahlte Dividenden | -11.300 | -5.720 |
| Auszahlungen für Rückkauf eigener Anteile | -10.524 | -4.734 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 45.256 | -17.974 |
| 4. Summe der Cashflows | 22.237 | 11.661 |
| Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds (Bewertungsrechnung) | -1.744 | 807 |
| 5. Veränderungen des Finanzmittelfonds gesamt | 20.493 | 12.468 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 79.457 | 66.989 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 99.950 | 79.457 |
| 6. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
| Zahlungsmittel | 99.950 | 79.457 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 99.950 | 79.457 |
Die Energiekontor AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" bezeichnet) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in der Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 20449 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Gesellschaft aufgestellt worden. Die Jahresabschlüsse aller einbezogenen Tochterunternehmen datieren ebenfalls auf den Stichtag des Konzernabschlusses.
Die Geschäftstätigkeit der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend auch kurz "Energiekontor") umfasst im Wesentlichen den Vertrieb selbst hergestellter Wind- und Solarparks an Dritte sowie den Betrieb von selbst hergestellten sowie erworbenen Wind- und Solarparks zur Erzeugung und zum Verkauf von elektrischer Energie. Der Vertrieb der Wind- und Solarparks erfolgt dabei in der Regel mittels selbst gegründeter Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Wind- bzw. Solarpark erwerben und deren Kommanditanteile dann an Dritte veräußert werden (share deal). Die für den Eigenbetrieb zur Stromerzeugung vorgesehenen Wind- und Solarparks werden entweder selbst hergestellt oder erworben, wobei auch diese regelmäßig in Gesellschaften mit der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden.
Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft unterliegt für das zum 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Da die Aktien der Energiekontor AG an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 WpHG gehandelt werden, ist der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 gemäß §315e HGB (in der Fassung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 11. April 2017) in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 (Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards) aufgestellt und steht in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 28. März 2022 zur Veröffentlichung genehmigt.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht (Handelsregister des Registergerichts Bremen unter HRB Nr. 20449).
Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Energiekontor AG wurde nach den Vorschriften des deutschen HGB und den ergänzenden Vorschriften des AktG erstellt. Er wird ebenfalls beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht.
Energiekontor erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€) unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2020. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€).
Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen.
Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften der Energiekontor-Gruppe zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen bzw. den jeweils nationalen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese deutschen Rechnungslegungsgrundsätze weichen in wesentlichen Aspekten von den Grundsätzen der IFRS ab. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig sind.
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) erfordert Schätzungen und Annahmen durch das Management, die die bilanzierten Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Dabei ist es notwendig, in bestimmten Fällen schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsmethoden anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen, die auf ungewissen Sachverhalten beruhen und Veränderungen unterliegen können. Aus diesem Grund können sich auch die schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsmethoden im Zeitablauf ändern und damit die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Außerdem können sie Annahmen enthalten, die die Unternehmensleitung in derselben Berichtsperiode auch anders hätte treffen können - aus gleichermaßen vernünftigen Gründen.
Die Unternehmensleitung weist deshalb darauf hin, dass tatsächliche Wertansätze und zukünftige Ereignisse auch häufig von den Schätzungen und Prognosen abweichen können und dass Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern (vgl. auch Ausführungen im Konzernanhang unter Tz. IV.21).
Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach den für das Gesamtkostenverfahren geltenden Grundsätzen gegliedert. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt für das Geschäftsjahr 2021 nach Fristigkeitsaspekten der einzelnen Bilanzposten.
Die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in der Konzernkapitalflussrechnung werden nach der indirekten Methode ermittelt. Die insgesamt gezahlten Zinsaufwendungen werden - je nach Verwendungszweck - dem Sektor "Cashflow aus der Investitionstätigkeit" zugewiesen, soweit sie die Finanzierung von Vorräten und Bauprojekten betreffen, und dem Sektor "Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit", soweit sie aus den übrigen Finanzierungen resultieren. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist. Cashflows von ausländischen, nicht in Euro bilanzierenden Tochterunternehmen werden zu Jahresdurchschnittskursen in die Konzernberichtswährung umgerechnet.
Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen von Finanzinstrumenten an die Effektivzinsmethode werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit neutralisiert, ebenso wie Anpassungen nicht zahlungswirksamer Wechselkursveränderungen. Die wechselkursbedingten Veränderungen des britischen Pfunds und US-Dollars gegenüber dem Euro werden nach der Summe der Cashflows bei der Bewertung des Finanzmittelfonds berücksichtigt.
Energiekontor setzt alle vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen um, die zum 31. Dezember 2021 in der EU verpflichtend anzuwenden sind.
Im August 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 "Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2: Amendments to IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16". Die Änderungen befassen sich mit Fragestellungen zur Finanzberichterstattung bei Leasingverträgen, Sicherungsbeziehungen und anderen Finanzinstrumenten infolge der Ablösung bestehender Referenzzinssätze durch alternative risikofreie Referenzzinssätze. Durch die verpflichtende Anwendung für das Geschäftsjahr 2021 haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.
Das IASB hat im Mai 2017 den Standard IFRS 17 "Insurance Contracts" veröffentlicht. IFRS 17 ersetzt den derzeit geltenden Standard IFRS 4 und soll die Transparenz und die Vergleichbarkeit in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie Angaben für Versicherungsverträge beim Versicherungsgeber erhöhen. IFRS 17 ist verpflichtend spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Gegenwärtig erwartet Energiekontor keine Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage durch die Anwendung von IFRS 17. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht vorgesehen.
Sonst treten für das Geschäftsjahr 2022 keine neuen Standards in Kraft. Es gibt lediglich Änderungen an IAS 16, IAS 37, IFRS 3, IFRS 17 sowie punktuelle Überarbeitungen von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 (Annual Improvements Project). Wesentliche Auswirkungen werden sich durch die Anwendung nicht ergeben.
Es wurden lediglich Änderungen an IAS 1, IAS 8 sowie IAS 12 verabschiedet, die jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben werden.
Mutterunternehmen ist die Energiekontor AG, Bremen (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "AG" bezeichnet).
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sind neben der Energiekontor AG inländische wie ausländische Unternehmen einbezogen worden, bei denen die Energiekontor AG zum 31. Dezember 2021 unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen.
Auch zur Veräußerung bestimmte Tochtergesellschaften (Projektgesellschaften) werden in den Konzernabschluss einbezogen. Projektgesellschaften in diesem Sinne sind die von der Energiekontor-Gruppe geschäftstypischerweise in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründeten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften. Die Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften erfolgt in der Regel nicht nur bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile, sondern hierüber hinaus bis zur vollständigen Beendigung der wesentlichen Nutzenziehung aus der Projektgesellschaft, mithin bis zur wesentlichen Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten Wind- bzw. Solarparks. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Entkonsolidierung der Projektgesellschaft, zumal die nach Fertigstellung weiterhin regelmäßig realisierten Betriebsführungserlöse gegenüber dem Gründungs-, Vertriebs- und Errichtungsvorgang keinen im Sinne der IFRS wesentlichen Nutzenziehungs- oder Risikofaktor mehr darstellen.
Dies hat im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung unter anderem zur Folge, dass Umsätze gegenüber Projektgesellschaften bis zur Fertigstellung nicht als Umsatz und Gewinn realisiert werden.
Betroffen hiervon sind neben dem Kaufpreis für den Wind- bzw. Solarpark auch Provisionen und andere Entgelte im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, der Projektierung, der rechtlichen und wirtschaftlichen Konzeption und allen weiteren bis zur Fertigstellung des Wind- bzw. Solarparks erbrachten Dienstleistungen.
Diese Umsätze führen erst dann zu einem Umsatz- und Ergebnisbeitrag, wenn kumulativ die Veräußerung der Gesellschaftsanteile und die Fertigstellung und Abnahme des Wind- bzw. Solarparks erfolgt sind.
Die gegenüber Dritten bis zur Fertigstellung anfallenden Umsätze und Teilgewinne werden infolge der Vollkonsolidierung auch nicht im Rahmen einer Realisierung nach Leistungsfortschritt realisiert, sondern erst, soweit die weiteren Voraussetzungen einer Entkonsolidierung gegeben sind, mithin zum Zeitpunkt der Fertigstellung (completed contract).
Soweit Anteile an Kommanditgesellschaften zum Bilanzstichtag bereits veräußert sind, die Übergabe des Wind- oder Solarparks durch Energiekontor an die Kommanditgesellschaft jedoch vereinbart und noch nicht erfolgt ist, erfolgen die Entkonsolidierung und die Umsatz- und Gewinnrealisierung erst zum Zeitpunkt der Übergabe des Wind- bzw. Solarparks. Für solche Gesellschaften, deren Anteile bereits veräußert wurden und die nach diesen Grundsätzen gleichwohl noch bis zur Abnahme der von Energiekontor zu liefernden Wind- oder Solarparks zu konsolidieren sind, werden die laufenden externen Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen und der Saldo aus diesen Beträgen im Fremdkapital ausgewiesen, sodass die laufenden Ergebnisse solcher Projektgesellschaften im Ergebnis so lange neutral gestellt werden, wie sich aus etwaigen Verlusten kein negatives Kapital ergeben würde. Hierüber ggf. hinausgehende Verluste wirken sich grundsätzlich im Konzern aus, was jedoch im Berichtszeitraum und im Vorjahr nicht der Fall war.
Auf die innerhalb des Konzerns eliminierten Zwischengewinne sind aktive latente Steuern zu bilanzieren.
Bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung fallen in den Kommanditgesellschaften in der Errichtungsphase regelmäßig externe Finanzierungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung durch die Kreditinstitute an, die im Konzern für die im Geschäftsjahr veräußerten Projekte bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung als Zinsaufwand verbucht werden.
Anteile an assoziierten Unternehmen, auf welche die AG direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausübt und die nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung in der nahen Zukunft erworben wurden, werden gemäß IAS 28 at equity bilanziert (One-Line-Consolidation). Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst.
Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben.
Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist.
Es werden auch Unternehmen nach den Grundsätzen der anteiligen Konsolidierung gemäß IFRS 11 einbezogen (Joint Operations). Es handelt sich hierbei ausschließlich um Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen ("nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital"), sofern die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Kapitalgesellschaften bestehen. Soweit die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Personengesellschaften, wozu auch Kommanditgesellschaften gehören, bestehen, sind diese als Fremdkapital auszuweisen, da die Voraussetzungen für einen Eigenkapitalausweis regelmäßig nicht kumulativ erfüllt sind.
Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums bestanden nicht beherrschende Anteile an Kommanditgesellschaften ("Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Soweit die Gesellschaften, an denen diese Beteiligungen bestehen, für den Verbleib im Konzern vorgesehen sind, werden sie unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die - aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- oder Solarparks durchzuführenden Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften - im Fremdkapital auszuweisenden Kommanditanteile Dritter an diesen Projektgesellschaften werden wegen des nur temporären Verbleibs im Konzern grundsätzlich im kurzfristigen Verbindlichkeitenbereich ausgewiesen (ebenfalls dort unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Zum Bilanzstichtag waren drei Projektgesellschaften mit in Bau befindlichen Anlagen, deren Anteile bereits veräußert worden waren, zu konsolidieren sowie die für diese Projekte erhaltenen Anzahlungen zu passivieren.
Die Anteile von Konzernfremden am Ergebnis der Tochterunternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung, je nach Rechtsform der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, gesondert als Ergebniszuordnung (im Falle einer Kapitalgesellschaft) oder im Finanzergebnis (im Falle einer Personengesellschaft) ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wie im Vorjahr waren Ergebniszuordnungen ausschließlich im Finanzergebnis auszuweisen.
Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode durchgeführt (Purchase Accounting bzw. Acquisition Method). Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen und zum Zeitwert neu bewerteten Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet.
Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs von Anteilen an einbezogenen Unternehmen oder des Wegfalls der Beherrschungsmöglichkeit an diesen Unternehmen scheiden diese aus dem Konsolidierungskreis aus. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die auf den Konzern entfallenden anteiligen Vermögenswerte und Schulden mit den fortgeführten Konzernbuchwerten einschließlich eines bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts eliminiert.
Die Differenz zwischen dem Saldo der Vermögenswerte und Schulden und dem Veräußerungserlös für die Anteile wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst. Die von Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Konsolidierungskreis anfallenden Erträge und Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen. Im Falle der Entkonsolidierung von Projektgesellschaften werden alle im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des Windparks erzielten Errichtungs- und Dienstleistungserlöse im Entkonsolidierungszeitpunkt in den Umsatzerlösen erfasst.
Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert, ebenso Zwischengewinne.
Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
Eine gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns im Sinne von § 313 Abs. 2 HGB sowie die Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt in Tz. IX. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft Energiekontor AG die dort angeführten weiteren Unternehmen. Sämtliche Gesellschaften des Konzerns werden konsolidiert. In der gesonderten Aufstellung sind auch etwaige Befreiungsbeschlüsse nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB aufgeführt.
Anteile an nicht beherrschten Unternehmen bestehen lediglich an Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die at equity oder quotal (Joint Operations) konsolidiert werden und keinen maßgeblichen Anteil an den Tätigkeiten der Gruppe und den Cashflows ausmachen.
Folgende Gesellschaften waren im Jahr 2021 infolge von Neugründung in den Konsolidierungskreis aufzunehmen (Erstkonsolidierung).
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Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG |
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Energyfarm UK AD I Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK AD II Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK ST I Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK ST II Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK MA I Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK MA II Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK GC I Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK GC II Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK CR I Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK CR II Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK HY I Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK HY II Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK NE I Ltd. |
| ― |
Energyfarm UK NE II Ltd. |
| ― |
Energiekontor Solar 19 GmbH & Co. KG |
| ― |
Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG |
| ― |
Energiekontor Solar 21 GmbH & Co. KG |
| ― |
Energiekontor Solar 22 GmbH & Co. KG |
| ― |
Energiekontor Solar 23 GmbH & Co. KG |
| ― |
Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG |
| ― |
Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG |
| ― |
Energiekontor US Texas SP 16 LLC |
| ― |
Energiekontor US Texas SP 17 LLC |
| ― |
Energiekontor US Texas SP 18 LLC |
| ― |
Energyfarm UK Alt Domhain LLP |
| ― |
Energyfarm UK Strathrory LLP |
| ― |
Energyfarm UK Margree LLP |
| ― |
Energyfarm UK Garcrogo LLP |
| ― |
Energyfarm UK Craiginmoddie LLP |
| ― |
Energyfarm UK Hyndburn II LLP |
| ― |
Energyfarm UK New Rides Solar LLP |
| ― |
EKF Société d'investissements 1 SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements 2 SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - B SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - B SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - B SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Mont Joly - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Dongay - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Dongay - B SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Les Ayades - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Les Capettes - A SAS |
| ― |
EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS |
| ― |
EKF Parc Solaire Dongay SNC |
| ― |
EKF Parc Solaire Le Batut SNC |
| ― |
EKF Parc Solaire Les Ayades SNC |
| ― |
EKF Parc Solaire Les Capettes SNC |
| ― |
EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SNC |
| ― |
EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SNC |
| ― |
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SNC |
| ― |
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SNC |
| ― |
EKF Parc Eolien Mont Joly SNC |
Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung im Rahmen von Übernahmen ergaben sich nicht, da es sich bei den vorstehenden Vorgängen ausschließlich um Neugründungen im laufenden Jahr handelt.
Aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Veräußerung von Tochtergesellschaften war für nachfolgende im Fremdbesitz befindliche Projektgesellschaften die Entkonsolidierung vorzunehmen.
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Energyfarm UK Longhill Burn LLP |
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Energyfarm UK LO I Ltd. |
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Energyfarm UK LO II Ltd. |
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Energyfarm UK Sorbie LLP |
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Energyfarm UK SO I Ltd. |
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Energyfarm UK SO II Ltd. |
| ― |
Energiepark WP Völkersen GmbH & Co. KG |
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Energiepark Boddin WP KW GmbH & Co. KG |
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Energiepark SP Theilenhofen GmbH & Co. KG |
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Energiepark Stopfenheim GmbH & Co. KG |
| ― |
Energiepark Jülich-Barmen-Merzhausen WP JBM GmbH & Co. KG |
Die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf der in diesen Gesellschaften enthaltenen Wind- und Solarparks erzielten Umsätze und Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Liquidationen und sich daran anschließende Entkonsolidierungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
Folgende Gesellschaften sind auf im Konsolidierungskreis enthaltene Tochtergesellschaften der Energiekontor AG angewachsen bzw. verschmolzen worden:
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Energiekontor - WSB - GmbH |
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Energiekontor Infrastruktur XI GmbH & Co. KG |
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Energiekontor Infrastruktur XV GmbH & Co. KG |
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Energiekontor Infrastruktur XVI GmbH & Co. KG |
Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An den Vorstand als Hauptentscheidungsträger berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente des Konzerns sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden.
Über die Zuordnung der Vermögens- und Schuldwerte wie auch der Erlöse und Aufwendungen zu den einzelnen Geschäftssegmenten wird in tabellarischer Form berichtet.
Die Abschlüsse der Gesellschaft und der inländischen und ausländischen Tochterunternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen.
Der von der Energiekontor AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss 2021 der Energiekontor-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der sonstigen betrieblichen Erträge, zumal in der Regel die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, in vorangegangenen Perioden angefallen sind. Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge erfasst.
Vorteile aus öffentlichen Darlehen (z. B. zinssubventionierte Darlehen der KfW-Bankengruppe) sind in Bezug auf die Konditionsverbilligung wie Zuwendungen der öffentlichen Hand zu beurteilen. Die Bewertung der subventionierten Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der zu leistenden Zahlungen, die Differenz zum Auszahlungsbetrag stellt den Barwert der Subvention dar und wird als passivischer Abgrenzungsposten unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert.
Die Auflösung erfolgt über die Laufzeit der Zinssubventionierung. Im Geschäftsjahr wurden für aufgenommene KfW-Darlehen Förderbeträge mit einem Restwert in Höhe von T€ 1.461 (Vorjahr T€ 532) verbucht.
Weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand bestehen im Geschäftsjahr nicht.
Die Umsatzarten und Realisierungsgrundsätze werden nachfolgend dargestellt.
Umsatzerlöse werden netto gebucht und gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden oder die wesentlichen Risiken und Chancen übergegangen sind. Darüber hinaus muss die Zahlung hinreichend wahrscheinlich sein.
Für alle Umsatzarten gilt, dass aus Konzernsicht eine Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) frühestens zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfolgt, also zu dem Zeitpunkt, zu dem (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind und der Wind- bzw. Solarpark fertiggestellt ist.
Die Zahlungseingänge erfolgen grundsätzlich spätestens binnen 90 Tagen nach der Fakturierung, die wiederum zeitlich mit der Umsatzrealisierung bei Übergang der Verfügungsgewalt an den verkauften Gütern und erbrachten Dienstleistungen einhergeht.
Umsätze aus langfristiger Auftragsfertigung aus der Errichtung von Wind- und Solarparks für Betreibergesellschaften werden aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- bzw. Solarparks vorzunehmenden Konsolidierung dieser Gesellschaften (vgl. vorstehende Ausführungen) nicht entsprechend dem Leistungsfortschritt gebucht, sondern erst mit Fertigstellung und Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt (CCM (completed contract-method)). Zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen der Betreibergesellschaft (Übergang der wesentlichen Gesellschafterrechte) einerseits sowie kumulativ an dem Wind- und Solarpark (Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs) geht aus Konzernsicht die Verfügungsgewalt über den gelieferten Wind- bzw. Solarpark auf den Kunden über.
Die Umsätze für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind- und Solarparks (Geschäftsführung in der Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung) werden nach dem CCM-Verfahren ebenfalls zum Zeitpunkt der Veräußerung des Wind- bzw. Solarparks realisiert, denn auch die Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen geht unauflöslich mit der an dem Wind- bzw. Solarpark einher.
Die Erlöse aus dem Verkauf eines Wind- oder Solarparks sowie aus den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen bestimmen sich nach den vertraglich hierfür fest vereinbarten Preisen.
Die Umsätze für den Verkauf von mit eigenen Wind- und Solarparks erzeugter Energie werden zum Zeitpunkt der Stromlieferung nach dem CCM-Verfahren realisiert, da der Kunde hieran unmittelbar die Verfügungsgewalt erhält.
Die Umsatzerlöse für die Betriebsführung und sonstigen kaufmännischen und technischen Leistungen werden ebenfalls nach dem CCM-Verfahren zum Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung realisiert, ebenfalls einhergehend mit dem Zeitpunkt der Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen sowie auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Preise.
Nutzungsentgelte und Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.
Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies ist in der Regel der Ausschüttungsbeschluss.
Mit der Anwendung des einheitlichen Bilanzierungsmodells für Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 zum 1. Januar 2019 entfiel beim Leasingnehmer die Unterscheidung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse, sodass nunmehr sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind. Für den Leasinggeber ergeben sich keine wesentlichen Änderungen aus den neuen Vorschriften.
Zu Beginn des jeweiligen Vertrags erfolgt jeweils eine Einschätzung, ob durch den Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 begründet wird oder dieses wirtschaftlicher Gehalt dieses Vertrags ist. Ein Leasingverhältnis ist dann gegeben, wenn der Energiekontor-Gruppe durch den Vertrag das Recht eingeräumt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Im Fall des Vorliegens eines Leasingverhältnisses ist am Bereitstellungsdatum (also mit Verfügbarkeit des Vermögenswerts zur Nutzung durch Energiekontor) ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zu aktivieren. Diese beinhalten
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den passivierten Betrag der Leasingverbindlichkeit zur Erstbewertung |
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alle anfänglich entstandenen Kosten zur Erlangung des Nutzungsrechts, soweit direkt zuzuordnen |
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alle bereits geleisteten Leasingzahlungen vor oder am Datum der Bereitstellung, abzüglich erhaltener Vorteile mit Anreizwirkung |
| ― |
alle geschätzten Rückbaukosten und Aufwendungen für vergleichbare Verpflichtungen, soweit diese nicht bereits im Sachanlagevermögen (Wind- und Solarparks) zu berücksichtigen sind. |
Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen und Wertminderungen, ggf. angepasst um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit. Als Abschreibungszeitraum wird der kürzere Zeitraum aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags zugrunde gelegt.
Soweit Nutzungsrechte für Grundstücke mit Windparks im Bau bestehen, sind diese Leasingverbindlichkeiten im Bereich der kurzfristigen Verbindlichkeiten passiviert und die korrespondierenden Nutzungsrechte ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung im Bereich des Vorratsvermögens aktiviert.
Am Bereitstellungsdatum wird zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts aller noch ausstehenden Leasingzahlungen (Mindestzahlungen) über die Laufzeit passiviert. Basis für die Abzinsung ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der Energiekontor-Gruppe, sofern der zugrundeliegende implizite Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist definiert als der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit Stellung vergleichbarer Sicherheiten die finanziellen Mittel aufnehmen würde, um für einen Vermögenswert einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld zu erlangen.
Die Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes basiert auf den zu beobachtenden Marktrenditen; aus diesen werden zunächst Effektivzinssätze abgeleitet, welche anschließend Anpassungen im Zusammenhang mit bonitäts- und länderspezifischen Risiken erfahren. Der durch Energiekontor angewendete gewichtete Grenzfremdkapitalzinssatz beträgt 4,81 Prozent und wird einheitlich auf alle Anlagenklassen angewendet.
Die Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| ― |
Feste Zahlungen abzüglich noch zu gewährender Leasinganreize |
| ― |
Variable Leasingzahlungen, soweit diese an einen Index oder Zins gekoppelt sind |
| ― |
Beträge, welche voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sein werden |
| ― |
Ausübungspreise von Kaufoptionen, soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Ausübung besteht ("more-likely-than-not-Kriterium") |
| ― |
Strafzahlungen anlässlich Kündigungen von Leasingverhältnissen, sofern jene in der Laufzeitbemessung Berücksichtigung finden |
Soweit (vereinzelt) Leasingzahlungen an die Entwicklung von Indizes (z. B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt waren, beinhalten die zur Bestimmung der Leasingverbindlichkeit zugrundeliegenden Zahlungsströme lediglich bereits eingetretene Anpassungen. Schätzungen zukünftiger Anpassungen aufgrund einer erwarteten Indexentwicklung schlagen sich nicht in der Bewertung nieder.
Variable Leasingzahlungen, welche weder an einen Index oder Zins anknüpfen, werden unverändert wie unter der früheren Regelung nach IAS 17 als Teil der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Hierzu zählen bei Energiekontor Pachtzahlungen, welche auf Basis der Erträge aus Stromeinspeisungen einzelner Anlagen erzielt werden.
Die zugrunde gelegte Laufzeit der Leasingverhältnisse ermittelte sich aus der unkündbaren Grundmietzeit zuzüglich etwaiger Verlängerungsoptionen von ausreichender Ausübungswahrscheinlichkeit, abzüglich Perioden, für die eine Kündigungsoption besteht, sofern wiederum deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist. Von besonderer Bedeutung als wesentlicher Bestandteil waren aus Sicht der Energiekontor-Gruppe Verlängerungsoptionen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen. Deren Ausübung wird seitens Energiekontor nach eigenem Ermessen beurteilt; hierbei werden alle relevant erscheinenden Faktoren sowie ökonomische Anreize zur Ausübung solcher Optionen berücksichtigt. Bei nachträglich eintretenden wesentlichen Ereignissen sowie im Fall einer Veränderung der Umstände, welche sich auf die vorstehende Beurteilung auswirken, wird auch die Laufzeit neu eingeschätzt, vorausgesetzt, die Kontrolle hierfür liegt bei Energiekontor.
Verlängerungsoptionen über Pachtlaufzeiten werden bei der Ermittlung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nur einbezogen, soweit die wirtschaftlichen Parameter zu den Zeitpunkten der möglichen Optionsausübung verlässlich prognostiziert werden können und die Ausübung der Option demnach wahrscheinlich ist.
Über die Laufzeit werden Leasingverbindlichkeiten zunächst aufgezinst und sodann um die geleisteten Zahlungen reduziert. Bei einer etwaigen Änderung des einzelnen Leasingverhältnisses erfolgt eine Neubewertung, sofern die Änderung Auswirkungen für die zukünftigen Leasingzahlungen entfaltet. Dies ist beispielhaft der Fall bei Änderungen der Eintrittswahrscheinlichkeit hinsichtlich der Ausübung von Verlängerungs- oder auch Kündigungsoptionen wie auch bei einer Anpassung der Höhe der Leasingraten.
Latente Steuern auf unterschiedliche Ansätze in der Konzern- und in den Steuerbilanzen werden nicht erfasst, da es sich um Zugänge handelt, bei denen weder der Zugang nach IFRS noch nach Steuerrecht erfolgswirksam ist.
Die Anwendung des IFRS 16 hat auf die Bilanzposten folgende Auswirkungen:
|
AUSWIRKUNGEN IFRS 16 AUF DIE KONZERNBILANZ
IN T€ |
31.12.2021 | 31.12.2020 |
| VERMÖGEN | ||
| A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | ||
| I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | +510 | +818 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Gebäude | +32.611 | +20.292 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | +589 | +591 |
| B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | ||
| I. VORRÄTE | ||
| 1. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen | +32.082 | +44.122 |
| Zwischensumme Nutzungsrechte | +65.791 | +65.822 |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | ||
| A. EIGENKAPITAL | ||
| V. Kumulierte Bilanzergebnisse | -1.582 | -1.345 |
| B. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | ||
| 5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (langfristig) | +32.574 | +20.553 |
| C. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | ||
| 4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (kurzfristig) | +34.800 | +46.615 |
| Zwischensumme Leasingverbindlichkeiten | +67.374 | +67.168 |
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden durch die Anwendung von IFRS 16 wie folgt beeinflusst:
| AUSWIRKUNGEN IFRS 16 | ERGEBNISAUSWIRKUNG | |
|
AUF DIE KONZERN-GESAMTERGEBNIS RECHNUNG
IN T€ |
2021 | 2020 |
| 8. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Erhöhung) | -2.708 | -2.625 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (Verringerung) | +4.065 | +3.130 |
| EBIT (Erhöhung) | +1.357 | +506 |
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Erhöhung) | -1.787 | -784 |
| EBT (Verringerung) | -430 | -278 |
Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen und Beteiligungen, deren Währung nicht der Euro ist, werden nach der funktionalen Methode in Euro umgerechnet, nichtmonetäre Posten regelmäßig zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunkts umgerechnet. Die Posten des Eigenkapitals werden mit historischen Kursen geführt. Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs und alle Aufwands- und Ertragspositionen mit entsprechenden Periodendurchschnittskursen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Die beschriebenen Umrechnungen erfolgen, entsprechend der Behandlung eigener Fremdwährungsgeschäfte, erfolgswirksam in die Berichts- und funktionale Währung des Konzerns (Euro). Die Umrechnungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis ("sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen") erfasst.
Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) wurden bereits in früheren Jahren vollständig abgeschrieben.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte umfassen die im Konzern genutzte Software. Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" zuzurechnenden konzerneigenen Grundstücke sind keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (investment properties), sondern dienen ausschließlich eigenbetrieblichen Zwecken (Betrieb von Wind- und Solarparks).
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen ggf. auch die zukünftig zu erwartenden geschätzten Kosten für den Rückbau und die Renaturierung, wobei etwaige künftig beim Rückbau zu erwartende Veräußerungserlöse nicht saldiert werden. Falls Änderungen des aktuellen auf dem Markt basierenden Abzinsungssatzes einschließlich Änderungen des Zinseffekts und für die Schuld spezifischer Risiken zur Anpassung der für den Rückbau zu bildenden Rückstellungen führen, so sind solche Änderungen in der laufenden Periode den Anschaffungskosten der Wind- und Solarparks hinzuzufügen oder davon abzuziehen, ein Abzug erfolgt jedoch maximal in Höhe des Buchwerts des jeweiligen Vermögenswerts (darüber hinaus gehende Rückstellungsminderungen wären ggf. erfolgswirksam zu erfassen).
Zum Zeitpunkt einer etwaigen erforderlichen Erhöhung der Werte der Sachanlagen infolge der Erhöhung der Rückstellungen für die Rückbau- und Renaturierungskosten werden die Buchwerte der Sachanlagen durch Ermittlung des Nutzungswerts auf Wertminderung überprüft. Etwaige sich hieraus ergebende Wertminderungen werden aufwandswirksam erfasst.
Bei Anschaffungen in Fremdwährung beeinflussen nachträgliche Kursänderungen nicht den Bilanzansatz zu ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.
Bei selbst erstellten Sachanlagen (Wind- und Solarparks), die als langfristige Vermögenswerte (Qualifying Long-term Assets) qualifiziert werden, werden die Herstellungskosten anhand der direkt zu rechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt.
Da zu Beginn der Planungs- und auch Bauphase bei Wind- und Solarparks in der Regel noch nicht absehbar ist, ob ein Park im Konzernbestand verbleiben oder verkauft werden soll, werden zunächst die gesamten projektbezogenen Herstellungskosten aller Projekte im Wareneinsatz sowie in den sonstigen betroffenen Aufwandspositionen (insbesondere Personalaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen) erfasst und zum Jahresende bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bestandserfassung als Vorräte (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) einheitlich aktiviert.
Insoweit erfolgt vor der Fertigstellung in der Regel keine Aktivierung von "Anlagen im Bau".
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden dann in den Fällen, in denen final feststeht, dass ein Wind- bzw. Solarpark in den konzerneigenen Bestand überführt werden soll, die Errichtungskosten - per Saldo ergebnisneutral - in das Anlagevermögen übernommen. Im Geschäftsjahr war dies bei den Windparks Jacobsdorf und Hanstedt-Wriedel Erweiterung der Fall.
Soweit im Anlagevermögen geführte Wind- oder Solarparks veräußert werden sollen, werden sie - gleichermaßen erfolgsneutral - in das Umlaufvermögen überführt. Im Vorjahr betraf dies den Windpark Heinsberg. Im Berichtsjahr war das nicht der Fall.
Bei einmaligen öffentlichen Zuschüssen bzw. Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Für laufende öffentliche Zuschüsse in Form von Darlehenssubventionierungen erfolgt die Passivierung eines separaten Abgrenzungspostens, der laufzeitbezogen über die Subventionsdauer aufgelöst wird.
Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Vermögenswerte werden über die jeweils geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an.
Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft und erforderlichenfalls angepasst.
Im Einzelnen liegen den Wertansätzen für die laufende lineare Abschreibung folgende angenommene Nutzungsdauern zugrunde:
| JAHRE | |
| Technische Anlagen und Maschinen (Wind- / Solarparks) | 10-30 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Regel | 3-13 |
Nutzungsrechte nach IFRS 16 werden über die vertraglichen Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren abgeschrieben.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Eine Überprüfung erfolgt unterjährig bereits dann, wenn Ereignisse oder Umstände (Triggering Events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Überprüfung auf Wertminderungsbedarf erfolgt auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten ("CGU", Cash Generating Units), in Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- und Solarparks stellt jeder Wind- und Solarpark für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls Abschreibungen wegen Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt.
Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Wird demgemäß eine Abschreibung wegen Wertminderung für solche Vermögenswerte erforderlich, entspricht diese dem Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren erzielbaren Betrag. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Dieser Nutzungswert ist der sich durch Abzinsung seiner geschätzten zukünftigen Zahlungsströme ergebende Betrag.
Sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen wegen Wertminderungen nicht länger existieren, wird die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung überprüft.
Eine als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende ergebniswirksame Wertaufholung in Form einer Werterhöhung oder Verringerung einer Wertminderung erfolgt jedoch nur so weit, wie der Buchwert nicht überschritten wird, der sich unter Berücksichtigung der regulären Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorangegangenen Jahren keine Wertminderung vorgenommen worden wäre.
Wertminderungen bei den Sachanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Abschreibungen" ausgewiesen.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich in die Vollkonsolidierung einbezogen. Diese Einbeziehung in die Konzernbilanzierung erfolgt mit Rückwirkung zum Erwerbszeitpunkt.
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss als Finanzinstrumente unter den langfristigen Vermögenswerten gesondert ausgewiesen.
Soweit gemeinsame Vereinbarungen mit Dritten über die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur, Verkabelung u. Ä. für Wind- und Solarparks bestehen, erfolgt insoweit die anteilige Bilanzierung der Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden nach den Grundsätzen der Quotenkonsolidierung. Die im Berichts- und im Vorjahr mit Dritten bestehenden gemeinsamen Vereinbarungen und ihre quotalen Wertansätze haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert und eine finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und sonstige Forderungen wie Darlehen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen vor allem Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige übrige Verbindlichkeiten, wozu auch die als Fremdkapital zu qualifizierenden Kommanditanteile Konzernfremder gehören, sowie erfolgsneutral verbuchte derivative Finanzinstrumente (Cashflow-Hedges in Form von Zinsswaps und Zins- / Währungsswaps) mit negativem Marktwert, die ebenfalls zu bilanzieren sind.
Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, das heißt Käufe oder Verkäufe, bei denen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb des für den jeweiligen Handelsplatz vorgeschriebenen oder durch Konventionen festgelegten Zeitrahmens erfolgen muss, werden zum Handelstag bilanziert.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche des Konzerns bezüglich der Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auslaufen oder wenn eine Übertragung des Finanzinstruments an eine andere Partei unter Einschluss der Kontrolle bzw. aller wesentlichen Risiken und Nutzen vorgenommen wurde.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag spezifizierten Verpflichtungen des Konzerns auslaufen oder erlassen bzw. gekündigt werden.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Marktwert, der dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind unter Einbeziehung der Transaktionskosten bewertet.
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind (den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Forderungen, den Verbindlichkeiten aus Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Finanzschulden, den sonstigen übrigen Verbindlichkeiten oder den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten).
Soweit bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten zum Ansatz kommen, werden die Buchwerte zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, inwiefern substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Es kommt der Betrag zum Ansatz, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei erstmaliger Erfassung unter Einbeziehung der nicht ergebniswirksamen Transaktionskosten bewertet wurde, abzüglich zwischenzeitlicher Tilgung und außerplanmäßiger Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sind die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag identisch.
Für erwartete Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Diese werden zur Minderung der Bruttoforderung angesetzt, wenn konkrete Sachverhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr war dies erforderlich.
Die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigung auf Forderungen obliegt dem dezentralen Inkassomanagement und basiert unter anderem auf der Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden, auf Erfahrungswerten aus bereits ausgebuchten Forderungen, der Kundenbonität sowie Auffälligkeiten bei einem veränderten Zahlungsverhalten, auf Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die ein nachhaltiges oder signifikantes Absinken des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten messbar machen, auf etwaigen Zugeständnissen an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, oder allgemein auf der Feststellung des Wegfalls eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert.
Die Höhe einer Wertminderung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und den zur Barwertermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows, die ergebniswirksam erfasst wird. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann der zugrundeliegende Sachverhalt objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen Tatbestand zurückgeführt werden, so wird die zuvor erfasste Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht.
Wertminderungen bezüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Vermögenswerte werden im Bedarfsfall mittels Wertberichtigungskonten erfasst und ggf. fortgeschrieben. Das Expected Loss Model wird hierbei beachtet.
Weder ergaben sich in den Vorjahren solche Wertminderungen noch ergeben sich prospektiv für die zum Stichtag aktivierten Finanzinstrumente unter Anwendung der Grundsätze von IFRS 9 Kreditausfallrisiken, die einen Wertminderungsbedarf auslösen würden. Für die laufende Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeiten werden die vertraglichen Laufzeiten, die Sicherheiten, die Ratings der Kunden bzw. Schuldner sowie die konkreten Ausfallrisiken herangezogen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere sowie Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (Kommanditbeteiligungen) werden als "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte klassifiziert (sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar"). Energiekontor bilanziert sie zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Unrealisierte Kursgewinne weist Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung) aus. Die Auflösung dieser Rücklage erfolgt bei Abgang des Vermögenswerts. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten und liegen objektive Hinweise vor, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, erfasst Energiekontor den Verlust und berücksichtigt ihn in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie z. B. die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten.
Wertaufholungen werden dann erfolgswirksam vorgenommen, wenn nach der aufwandswirksamen Erfassung einer Wertminderung zu einem späteren Bewertungszeitpunkt Ereignisse eintreten, die zu einem objektiven Anstieg des beizulegenden Zeitwerts führen.
Energiekontor bewertet die Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung (Anleihen und Bankkredite) werden nach der Effektivzinsmethode auf die Vertragslaufzeit verteilt.
Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gehören vor allem sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen übrigen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IFRS 16 werden im Rahmen der Finanzverbindlichkeiten zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der künftigen Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit bilanziert.
Die vorstehenden finanziellen Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps bilanziert Energiekontor zum Marktwert. Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden als finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Cashflow-Hedges dienen der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen, die im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einem hochwahrscheinlichen zukünftigen Zahlungsstrom stehen.
Den effektiven Teil der Marktwertänderungen derivativer Instrumente, die als Cashflow-Hedges bestimmt sind (Zins- und Zins- / Währungsswaps), erfasst Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung).
Es werden nur Cashflow-Hedges bilanziert, die die strengen Anforderungen der IFRS hinsichtlich Hedge Accounting erfüllen.
Sofern die Kriterien für eine Sicherungsbeziehung erfüllt sind, werden die Bezeichnung des eingesetzten Finanzinstruments, das zugehörige Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko und die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Sicherungsinstrumente dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko beurteilen zu können, wird diese zum Abschlussstichtag auf ihre Effektivität untersucht.
Wenn die Sicherungsbeziehung als ineffektiv eingestuft wird bzw. die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, so wird die Rücklage erfolgswirksam aufgelöst. Auf die weiteren Ausführungen in den Erläuterungen zur Bilanz und den Bilanzpositionen, die eine Aufstellung der Kategorisierung der Finanzinstrumente bei der Energiekontor-Gruppe enthalten (Tz. VI.2), wird verwiesen.
Aufgrund der nach wie vor niedrigen Kapitalmarktzinsen haben die Zinsswaps negative Marktwerte. Da sie ausschließlich als langfristige Zinssicherungsinstrumente zusammen mit den Grundgeschäften (Finanzierungsdarlehen) abgeschlossen wurden (Cashflow-Hedging) und eine Wertrealisierung vor Ablauf der damit gesicherten Zinsbindungslaufzeit nicht in Betracht kommt, sind für Energiekontor diese Marktwerte - unabhängig von einer positiven oder negativen Entwicklung - nur theoretische Werte und werden von der Unternehmensführung daher weder als Schuld noch - im Fall einer positiven Entwicklung - als Vermögenswert betrachtet. Der in der Konzernbilanz auszuweisende Wert der Swaps wird daher für Zwecke der Segmentberichterstattung auf Grundlage des anzuwendenden "management approach" eliminiert.
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen weicht vom Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die nicht steuerpflichtig bzw. nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten der Energiekontor-Gruppe für den laufenden Steueraufwand wurden auf Grundlage der in den jeweiligen Nationen, in denen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten unterhalten werden, geltenden bzw. aus Sicht des Bilanzstichtags in Kürze geltenden Steuersätzen berechnet.
Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Nach der Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der zukünftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen IFRS-Bilanzierung und jeweils landesspezifischer steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten ergibt.
Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zugrundeliegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist.
Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist.
Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit solcher Steueransprüche sind regelmäßig zu aktualisierende Steuerplanungsrechnungen durchzuführen. Außerdem sind die jeweils nationalen wie auch auf dem Gebiet der EU nach der laufenden Rechtsprechung des EuGH anzuwendenden Steuerregelungen einzubeziehen.
Latente Steuerabgrenzungen werden nach Steueransprüchen (aktive latente Abgrenzungen) und Steuerschulden (passive latente Abgrenzungen) unterschieden. In der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsaspekten gelten latente Steuern grundsätzlich als langfristig.
Von der Saldierungsmöglichkeit aktiver und passiver latenter Steuern machte das Unternehmen auch im Berichtszeitraum im zulässigen Umfang Gebrauch.
Vorräte, wozu die Projektierungs- und Planungsleistungen für Wind- und Solarprojekte gehören, sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung der Durchschnittsmethode zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten angesetzt. Finanzierungskosten auf die Vorräte werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorräte entfallen. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.
Aufgrund der Konsolidierungspraxis, wonach Betreibergesellschaften, für die Wind- und Solarparks errichtet werden, nicht bereits mit Vertrieb der Kommanditanteile (Gesellschafterwechsel), sondern erst mit Fertigstellung des Wind- bzw. Solarparks entkonsolidiert werden, hat das Verfahren der Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt für die Konzernbilanzierung faktisch keine Bedeutung.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Bargeldbestand, Bankguthaben und alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Nicht beherrschende Anteile bzw. Anteile konzernfremder Gesellschafter sind nach den IFRS in der Regel innerhalb des Eigenkapitals in einer gesonderten Position getrennt auszuweisen.
Da es sich jedoch bei den Tochtergesellschaften, an denen diese nicht beherrschenden Anteile bestehen, um Kommanditgesellschaften handelt, führt die Anwendung des IAS 32 zu einem vom deutschen Handelsrecht abweichenden Ausweis dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals.
Nach den dahingehend geltenden IFRS gilt dieses Kommanditkapital der konzernfremden Gesellschafter als Fremdkapital, solange der Kriterienkatalog der IFRS für einen Eigenkapitalausweis nicht kumulativ erfüllt ist. Bei den Tochtergesellschaften, an denen konzernfremde Gesellschafter beteiligt sind, handelt es sich ausschließlich um solche Kommanditgesellschaften. Die Kündigungsmöglichkeiten der Kommanditisten sind ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Finanzinstrumente, die dem Inhaber (hier: dem Kommanditisten) das Recht zur Kündigung gewähren und damit die Gesellschaft im Kündigungsfall verpflichten, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen, stellen demnach entgegen der in Deutschland unbestrittenen wirtschaftlichen Substanz als Eigenkapital aus Sicht der IFRS eine finanzielle Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Aufgrund der bestehenden Kündigungsrechte der Kommanditisten der Tochtergesellschaften ist das mit dem Gesamtbetrag der nicht beherrschenden Anteile laut Bilanz korrespondierende "Nettovermögen der Kommanditisten" folglich nicht im Eigen-, sondern zum Barwert im Fremdkapital zu erfassen. Die Bewertung dieses Postens erfolgt zum nach den IFRS ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten".
Korrespondierend sind die auf die Kommanditisten entfallenden Ergebnisanteile als Finanzierungsaufwand bzw. -ertrag zu erfassen.
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dabei ist eine Abzinsung immer dann vorzunehmen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.
Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit Rückbau- und Renaturierungskosten. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Die Berechnungsgrundlagen für die Barwertberechnung der Rückstellungen bestehen aus der Laufzeit bis zum voraussichtlichen Rückbau, aus den heute zu erwartenden anlagenspezifischen Rückbau- und Renaturierungskosten, die für die Anwendung der Nominalzinsrechnung (Kaufkraftäquivalenz) auf die voraussichtlichen Rückbaukosten unter Einrechnung einer voraussichtlichen Inflationsrate von p. a. 2 Prozent analog zum Vorjahr hochgerechnet werden, sowie aus dem jeweiligen auf die Restlaufzeit bezogenen Diskontierungszinssatz.
Der Diskontierungssatz wurde im Geschäftsjahr wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Zinssätze von laufzeitkongruenten börsennotierten Bundeswertpapieren, erhöht um einen Risikoaufschlag von 3 Prozent (credit spread), ermittelt.
Zu erwartende Verwertungserlöse werden bei der Bemessung der Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung nicht berücksichtigt, auch wenn ihre Realisierung aus heutiger Sicht wahrscheinlich und die dabei erzielten Erlöse im Schätzungswege gleichermaßen bezifferbar wie die Kosten für den Rückbau der Anlagen sind. Die Erfassung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Erstjahr der Rückstellungsbildung gewinnneutral im Wege eines bilanziellen Aktiv-Passiv-Tauschs. Der zusätzlich aktivierte Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände abgeschrieben.
Die sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anwendung der aktuellen Diskontierungssätze ergebenden Unterschiede bei der Rückstellungsberechnung werden gewinnneutral mit den Anschaffungs- / Herstellungskosten der Wind- und Solarparks verrechnet und betragen im Geschäftsjahr insgesamt T€ -501 (Vorjahr T€ 577). Einen bei der Erfüllung der Verpflichtung entstehenden positiven oder negativen Differenzbetrag zum Buchwert erfasst das Unternehmen erfolgswirksam. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge zur Barwertanpassung der Rückstellungen werden ergebniswirksam im Finanzierungsaufwand verbucht. Die Zugänge durch Aufzinsungen betragen T€ 471 (Vorjahr T€ 449).
Die Fälligkeiten der aus diesen Rückstellungen resultierenden Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen werden in den Jahren ab 2022 bis 2050 erwartet, wobei verlängerte Betriebsdauern von Windparks und die Ausübung von Optionen bei den Pachtverträgen die Abriss- und damit Fälligkeitszeitpunkte in die weitere Zukunft verlagern werden. Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge und Fälligkeitszeitpunkte wird durch jährliche Anpassung der Berechnungsparameter Rechnung getragen.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag (Disagio, Darlehensabgeld) wird amortisiert, indem zunächst der Vereinnahmungsbetrag angesetzt und dann sukzessive durch kontinuierliche Aufzinsung bis zum finalen Rückzahlungsbetrag fortgeschrieben wird.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Bankverbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Geldkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der SWAP des Windparks Mafomedes, der im Rahmen des früheren Unternehmenserwerbs zu passivieren war, wird erfolgswirksam zum Fair-Value (T€ -22, Vorjahr T€ -66) fortgeschrieben.
Eventualverbindlichkeiten sind nicht bilanziert, sondern im Konzernanhang unter "Sonstige Angaben" (Teil VIII.) ausgewiesen.
Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungsgrundsätze muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen resultieren aus Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.
Diese Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen, die nur eine Periode betreffen, werden nur in dieser berücksichtigt. Schätzungsänderungen, die die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet.
Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.
In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 sind die konzerneigenen Wind- und Solarparks und Umspannwerke in Höhe von insgesamt T€ 215.445 (Vorjahr T€ 166.908) aktiviert. Für die Bestimmung etwaiger Wertminderungen dieser Sachanlagen im Rahmen der regelmäßigen Impairment-Tests ist es erforderlich, die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zu denen die jeweiligen Wind- bzw. Solarparks gehören, zu ermitteln.
Die Berechnung der Nutzungswerte bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung im Wege der Bewertung mittels diskontierter Mittelzuflüsse (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Die hierfür heranzuziehenden Schätzgrößen bestehen hauptsächlich in den die Höhe der Stromerträge beeinflussenden zukünftigen Wind- und Einstrahlungsverhältnissen, in den Vergütungssätzen für den Verkauf der Energie, der technischen Lebensdauer der Wind- und Solarenergieanlagen sowie in den weiteren Kostengrößen eines Wind- bzw. Solarparks wie etwa Instandsetzungen. Diese Schätzgrößen entsprechen auch den Annahmen und beobachtbaren Inputfaktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für Wind- bzw. Solarparks zugrunde legen würden. Die dem Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren immanent innewohnenden Risiken bestehen insbesondere in von den Einschätzungen des Managements und der Marktteilnehmer zukünftig abweichenden ungünstigen Entwicklungen, wie beispielsweise geringeren Windangeboten, höheren Betriebskosten, geringeren Energiepreisen und etwaigen weiteren ungünstigeren Parameterentwicklungen. Ebenso sind die voraussichtlichen zukünftigen Rückbaukosten, die im Sachanlagevermögen zu aktivieren und gleichzeitig diskontiert als langfristige Rückstellungen zu passivieren sind, im Schätzungswege zu ermitteln.
Die gemäß IFRS 16 seit dem Jahr 2019 für die angepachteten Parkflächen zu aktivierenden Nutzungsrechte werden der CGU "Wind- und Solarpark" zugeordnet. Da die Pachtflächen für den Betrieb der CGU unabdingbar sind, werden auch die aus der Passivierung der Pachtzahlungen resultierenden Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungs-Cashflows der jeweiligen CGU zugeordnet, sodass sich aus der Anwendung von IFRS 16 keine Auswirkungen auf den Impairment-Test ergeben, da der Nutzungswert der CGU weiterhin um die Pachtzahlungen zu mindern ist.
In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 sind Vorräte in Höhe von T€ 160.856 (Vorjahr T€ 144.642) berücksichtigt. Diese resultieren aus der Aktivierung von im Rahmen der Wind- und Solarpark-Projektentwicklung angefallenen projektbezogenen Kosten. Die Geschäftsführung hat die Werthaltigkeit der aktivierten Kosten am Bilanzstichtag beurteilt und Wertabschläge im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Bei der Bewertung der Vorräte stellen die künftigen Realisierungschancen von Projekten und der Wert der erwarteten künftigen Cashflows wesentliche Schätzgrößen dar.
Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sowie zeitliche Buchungsunterschiede in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist bzw. wie hierfür überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Wesentliche Teile der aktiven latenten Steuern entstanden in den Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, die steuerlich maximal zulässige Abschreibungen nutzen, sowie in den ausländischen Planungsgesellschaften, die erhebliche Vorlaufkosten für die jeweilige Markt- und Projekterschließung tragen. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfolgt eine Schätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie (zeitlicher Anfall steuerlicher Ergebnisse, Berücksichtigung steuerlicher Risiken etc.). Wesentliche Auswirkung hierauf haben auch die jeweils nationalen wie auch auf EU-Ebene gegebenen steuerrechtlichen Grundlagen, die laufenden Anpassungen unterliegen.
Zahlreiche Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Die Energiekontor-Gruppe hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert trägt und direkt an den Vorstand berichtet. Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
| ― |
Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden |
| ― |
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen |
| ― |
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. |
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist.
Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind im Anhang bei der Beschreibung der jeweiligen Vermögens- und Schuldwerte enthalten.
Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.
Die Umsätze des Konzerns in dem Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) betreffen deutsche und britische Wind- und Solarparks.
Die Umsatzerlöse in dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks (kurz: Stromerzeugung) werden in Wind- und Solarparks in Deutschland, Portugal und Großbritannien realisiert.
Die dem Bereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zuzurechnenden Tätigkeiten werden überwiegend in Deutschland erbracht.
Im Einzelnen setzen sich die Umsatzerlöse segmentbezogen wie folgt zusammen:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| SEGMENTE UND ZUGEHÖRIGE UMSATZERLÖSE | ||
| Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | 104.099 | 89.719 |
| Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks | 48.890 | 53.210 |
| Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | 3.528 | 3.685 |
| Umsatzerlöse alle Segmente | 156.516 | 146.614 |
Unter dieser Position im betragsmäßigen Umfang von T€ 109.740 (Vorjahr T€ 18.451) sind die Veränderungen der konzernweiten zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestände an unfertigen Projekten sowie die Herstellungskosten selbst hergestellter und in das Anlagevermögen genommener Wind- und Solarparks, die im Konzernbestand verbleiben sollen, ausgewiesen.
Soweit dem Anlagevermögen zugeordnete Windparks veräußert und demgemäß dem Umlaufvermögen zugeordnet werden sollen, führt dies zu einer entsprechenden Bestandsverringerung.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Übernahme Wind- und Solarparks in das Anlagevermögen | 81.487 | 0 |
| Bestandsveränderungen unfertige Projekte | 28.253 | 18.451 |
| Bestandsveränderungen und Eigenleistungen | 109.740 | 18.451 |
In den Bestandsveränderungen bereits berücksichtigte außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte (Wind- und Solarparkprojekte) betragen im Geschäftsjahr T€ 4.229 (Vorjahr T€ 1.123).
Da auch die Errichtungskosten für Wind- und Solarparks, die möglicherweise im Konzernbestand verbleiben, im laufenden Wareneinsatz sowie in den sonstigen Kostenpositionen (sonstige betriebliche Aufwendungen, Personal- und Zinsaufwendungen) verbucht werden, ist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Entscheidung bezüglich des Verkaufs der projektbezogene Bestand zu aktivieren.
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Wind- bzw. Solarparks erfolgt zunächst die Ausbuchung des bis dahin hierfür aktivierten Vorjahresbestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Gleichzeitig erfolgt in dieser Höhe zuzüglich der bis zur Fertigstellung noch angefallenen Herstellungskosten die Aktivierung im Sachanlagevermögen durch Umgliederung der fertigen Wind- und Solarparks ins Anlagevermögen, soweit diese im Konzern zum Zwecke der Stromerzeugung verbleiben. Im Vorjahr wurde der bisher dem Eigenbestand zugeordnete Windpark Heinsberg aufgrund der Veräußerungsabsicht zunächst in das Umlaufvermögen umgegliedert und anschließend veräußert.
Aktivierungen selbst hergestellter Wind- und Solarparks durch Überführung ins Anlagevermögen erfolgen stets ergebnisneutral, ebenso wie eine etwaige umgekehrte Überführung aus dem Anlage- ins Vorratsvermögen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt auf:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Auflösung Rückstellungen | 1.518 | 1.760 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 470 | 595 |
| Förderungen | 177 | 95 |
| Schadensersatz / Versicherungserstattungen | 27 | 25 |
| Erträge aus Währungsumrechnungen (Saldo) | 0 | 807 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.191 | 3.283 |
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten überwiegend Kostenerstattungen von dritter Seite.
Die konzernweit angefallenen Aufwendungen für die Planung und Herstellung von Wind- und Solarparkprojekten betragen T€ 144.020 (Vorjahr T€ 67.504). Hierin enthalten sind unter anderem die angefallenen Kosten der Errichtung für Parks, die in den Eigenbestand übernommen worden sind.
Der Personalaufwand in Höhe von T€ 19.504 (Vorjahr T€ 17.494) hat sich aufgrund der gesteigerten Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehälter und Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr erhöht und setzt sich wie folgt zusammen:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Gehälter | 16.957 | 15.285 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen | 2.548 | 2.208 |
| Personalaufwand | 19.504 | 17.494 |
Im Personalaufwand enthalten sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von T€ 117 (Vorjahr T€ 103).
Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für den Anleihevertrieb (erfolgsneutrale Erfassung) betragen die gesamten Personalaufwendungen T€ 19.654 (Vorjahr T€ 17.644).
Der Personalbestand beläuft sich auf durchschnittlich 180 Arbeitnehmer (Vorjahr 168 Arbeitnehmer). Davon waren im Durchschnitt 35 Mitarbeiter (Vorjahr 30) bei ausländischen Tochtergesellschaften angestellt.
Der überwiegende Anteil an den Abschreibungen von insgesamt T€ 20.034 (Vorjahr T€ 19.384) entfällt mit T€ 17.237 (Vorjahr T€ 16.663) auf die konzerneigenen Wind- und Solarparks. Aus dem Anlagenspiegel (vgl. Tz. VI.1) ergeben sich detaillierte Informationen zum Anlagevermögen und zu den Abschreibungen. Im Berichtszeitraum waren wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorzunehmen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die folgenden Aufwandspositionen:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Reparaturen und Instandhaltungen Wind- und Solarparks | 11.534 | 9.070 |
| Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) | 2.118 | 891 |
| Verwaltungskosten | 2.019 | 1.923 |
| Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten | 1.772 | 1.947 |
| Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) | 1.744 | 0 |
| Gebühren, Abgaben, Beiträge | 1.381 | 1.400 |
| Werbekosten und Vertriebsaufwand | 684 | 744 |
| Strombezug Windenergieanlagen / Solaranlagen | 647 | 530 |
| Versicherungen | 635 | 641 |
| Pachtzahlungen für Wind- und Solarparks | 469 | 644 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 131 | 131 |
| Raumkosten | 80 | 49 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 23.214 | 17.968 |
Das Zinsergebnis im Konzern stellt sich wie folgt dar:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 72 | 34 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -16.825 | -14.799 |
| Zinsergebnis | -16.753 | -14.765 |
| Finanzergebnis | -16.753 | -14.765 |
Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair-Value bewertet werden, fielen nicht an. Veränderungen aus der Marktbewertung von vollumfänglich effektiven Cashflow-Hedged-Derivaten (Zins- und Zins- / Währungsswaps) in Höhe der kumulierten negativen Marktwerte von T€ -4.714 (Vorjahr negative Marktwerte von T€ -7.687) wurden, saldiert mit den darauf entfallenden latenten Steuern, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Veränderungen liegen generell am Zu- oder Abgang von abgesicherten Verbindlichkeiten, an sinkenden Restlaufzeiten, an veränderten Kapitalmarktzinsen und zukünftigen Zins- und Währungskursprognosen, die sich auf die Marktwerte auswirken. Die Swaps wurden ausschließlich zur Sicherung der Zins- und Währungsrisiken aus den langfristigen Wind- und Solarparkfinanzierungen abgeschlossen, weswegen eine Realisierung der negativen Marktwerte vor dem Laufzeitende der Derivate nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Durch den ratierlichen Abbau der Bezugsgrößen bei den Payer-Zins-Swaps vermindern sich in den folgenden Berichtsperioden auch sukzessive die Ergebnisauswirkungen. Effektivzinsen sind in Höhe von T€ 707 (Vorjahr T€ 686) enthalten.
Die Zinserträge von T€ 72 (Vorjahr T€ 34) entfallen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte mit variablen Zinssätzen. Von den Zinsaufwendungen entfallen T€ 1.120 (Vorjahr T€ 1.731) auf kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen. Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen entfallen ausschließlich auf Schuldposten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.
Zinsaufwendungen aus der Anwendung von IFRS 16 waren im Geschäftsjahr zu verbuchen mit einem Betrag von T€ 1.787 (Vorjahr T€ 784).
Der Gesamtsteueraufwand im Konzern stellt sich wie folgt dar:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Laufende (tatsächliche) Steuern | 8.898 | 12.502 |
| Latente Steuern | -181 | -1.694 |
| Gesamtsteueraufwand | 8.717 | 10.808 |
Hier werden die in Deutschland zu entrichtenden Gewerbe- und Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag erfasst sowie die in den ausländischen Gesellschaften vergleichbaren Ertragsteueraufwendungen.
Steuerlatenzen aufgrund von temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz bestehen in nachfolgend angeführter Höhe.
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
| IN T€ | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN |
| Bewertung des Sachanlagevermögens | 690 | 14.378 | 359 | 13.254 |
| Verlustvorträge | 13.576 | 0 | 11.184 | 0 |
| Fair-Value-Bewertung IFRS 9 | 1.406 | 0 | 2.293 | 0 |
| Zwischengewinneliminierung | 1.591 | 0 | 2.466 | 0 |
| Vorratsbewertung | 0 | 2.689 | 0 | 2.110 |
| Bewertung von Finanzinstrumenten (Effektivzinsmethode) | 0 | 779 | 0 | 839 |
| Sonstige Abweichungsgründe | 5 | 0 | 15 | 0 |
| Zwischensumme vor Saldierung | 17.269 | 17.846 | 16.316 | 16.204 |
| Saldierungsfähige Beträge | -5.469 | -5.469 | -4.782 | -4.782 |
| Latente Steuern (nach Saldierung) | 11.800 | 12.378 | 11.535 | 11.422 |
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede sowie der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben.
Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können.
Die steuerlichen Verlustvorträge im Konzern bestehen in der Energiekontor AG, in den Wind- und Solarparkbetreiber- sowie in den ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
| IN T€ | INLAND | AUSLAND | INLAND | AUSLAND |
| VERLUSTVORTRÄGE | ||||
| MIT BILDUNG AKTIVER LATENTER STEUERN | ||||
| Verlustvorträge Gewerbesteuer | 56.023 | 0 | 40.772 | 0 |
| Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 13.243 | 16.146 | 12.089 | 15.522 |
| OHNE BILDUNG AKTIVER LATENTER STEUERN | ||||
| Verlustvorträge Gewerbesteuer | 5.333 | 0 | 8.864 | 0 |
| Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 0 | 2.155 | 0 | 2.320 |
Die Gesellschaft geht im Berichtszeitraum davon aus, dass für die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, aufgrund der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichend positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung des aktivierten Steueranspruchs zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorteile aus den aktiven latenten Steuern insoweit realisiert werden können. Die sich größtenteils aus den Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften sowie aus ausländischen Planungsgesellschaften ergebenden Verlustvorträge wirken sich gewerbesteuerlich auf Ebene der Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften selbst und körperschaftsteuerlich auf Ebene der Energiekontor AG aus. Sie resultieren nicht aus unplanmäßigen Geschäftsverläufen, sondern insbesondere aus erhöhten anfänglichen steuerlichen Abschreibungen. Soweit eine Verwertbarkeit von Verlusten, ggf. innerhalb der im Ausland bestehenden zeitlichen Beschränkung, nicht hinreichend sicher scheint, erfolgt keine Aktivierung.
Insoweit für Verlustvorträge latente Steueransprüche aktiviert werden, besteht im In- und Ausland in der Regel keine zeitliche Beschränkung für die Vortragsmöglichkeit. Ausnahme ist lediglich Portugal, wo die Nutzung der steuerlichen Vortragsmöglichkeit für Verluste zeitlich beschränkt ist.
Die direkt im Eigenkapital (Fair-Value-Rücklage) verrechneten latenten Steuerbeträge in Höhe von T€ 1.406 (Vorjahr T€ 2.293) wurden ergebnisneutral erfasst.
Im Geschäftsjahr 2021 und nach der aktuellen Gesetzeslage voraussichtlich auch in den folgenden Jahren beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuerbelastung.
Daraus resultiert ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 15,83 Prozent. Unter Einbeziehung der Gewerbesteuer, die sich im Durchschnitt auf 14,00 Prozent beläuft, beträgt der Gesamtsteuersatz im Geschäftsjahr 29,83 Prozent.
Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand auf den ausgewiesenen Ertragsteueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands basiert auf der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 29,83 Prozent (Vorjahr 29,83 Prozent). Somit ergibt sich kein Effekt aus einer Steuersatzänderung.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ursachen für die Abweichung zwischen dem erwarteten (rechnerischen) und dem tatsächlichen Steueraufwand:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Ertragsteueraufwand rechnerisch | 13.398 | 9.971 |
| Ertragsteuern für andere Perioden | 184 | 288 |
| Effekte aus Personengesellschaften | 370 | 485 |
| Deaktivierte sowie untergegangene steuerliche Verluste und Verlustvorträge | 105 | 128 |
| Sonstige Effekte (steuerfreie und steuerlich nicht abziehbare Posten) | 110 | 138 |
| Abweichendes Steuerrecht / Steuersätze Ausland | -5.449 | -202 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 8.717 | 10.808 |
Zum Ende des Geschäftsjahres waren 14.124.638 (Vorjahr 14.328.160) Aktien gezeichnet. Davon waren unter Berücksichtigung der bis dahin zum Zwecke der Einziehung zurückgekauften und noch nicht eingezogenen Anteile 14.017.965 (Vorjahr 14.197.337) Aktien im Umlauf. Unter Berücksichtigung einer taggenauen Gewichtung waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 14.268.588 (Vorjahr 14.286.065) Aktien in Umlauf. Verwässerungseffekte gab sowohl im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr.
| 2021 | 2020 | |
| Konzernergebnis in € | 36.204.688 | 20.425.259 |
| Gewichteter Durchschnitt ausgegebener Aktien | 14.268.588 | 14.286.065 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € | 2,54 | 1,43 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in € | 2,52 | 1,43 |
Grundsätzlich ist die Energiekontor-Gruppe Zinsänderungs-, Liquiditäts-, Währungs- sowie bei Vermögenswerten Bonitäts- und Ausfallrisiken ausgesetzt.
Eine Absicherung von Zinsänderungsrisiken erfolgt neben langfristigen Festzinsvereinbarungen (bei Wind- und Solarparkfinanzierungen) durch Sicherungsderivate. Die betroffenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften haben variable Darlehen (Drei-Monats-EUR-EURIBOR-Telerate) aufgenommen und in festverzinsliche Kredite umgewandelt, für die durch den Abschluss von Zinsswaps die Zinssicherungen erfolgen (synthetische Festzinsdarlehen). Zinsänderungsrisiken bestehen für die Unternehmensgruppe während der Laufzeit der Sicherungsderivate nicht. Zinsänderungen haben lediglich Auswirkung auf den Wert der Derivate, soweit man diese separat betrachtet, wie von den IFRS gefordert. Dahingehend werden solche abgekoppelten Zinsänderungsauswirkungen mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt, die die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital abbilden.
Zum Bilanzstichtag haben die erfolgsneutralen Zins- und Währungsswaps aufgrund der seit Abschluss gesunkenen Kapitalmarktzinsen einen beizulegenden negativen Wert von T€ -4.714 (Vorjahr T€ -7.687), ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM).
Die negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente sind unter der Position "Sonstige Finanzverbindlichkeiten" auszuweisen. Die Marktwertermittlung für solche Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, und basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Aus Sicht des Managements sind die Marktwerte dieser Swaps rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt.
Wirtschaftlich vergleichbar sind die negativen Marktwerte bei synthetischen Festzinsdarlehen mit im Falle der Darlehenskündigung zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die wiederum unter den IFRS auch nicht zu bilanzieren wären.
In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit den vorgenannten Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf Gewinn- und Verlustrechnung oder Eigenkapital verbunden. Somit werden die Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Derivate nach Verrechnung mit den darauf entfallenden passiven bzw. aktiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Wenn das Marktzinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich ein ergebnisneutral ergebender Marktwert von insgesamt T€ +3.989 (Vorjahr T€ -13.041) ergeben. Die Bezugsgrößen für die Grundgeschäfte der Wind- und Solarparkfinanzierungen belaufen sich - ggf. auf Euro umgerechnet - auf insgesamt T€ 154.173 (Vorjahr T€ 154.592).
Die Laufzeiten von Zinssicherungen bzw. Zinswährungssicherungen entsprechen grundsätzlich denen der abgesicherten Grundgeschäfte. Zum Bilanzstichtag hatte die Gruppe derivative Instrumente mit einer maximalen Laufzeit bis Juni 2042 im Bestand, um Zins- und Währungsrisiken aus den Wind- und Solarparkfinanzierungen abzusichern.
Die Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (IBOR Phase 2) wird derzeit noch von Energiekontor geprüft. Wesentliche Auswirkungen werden jedoch nicht erwartet.
Weitere Währungsrisiken der britischen und amerikanischen Tochtergesellschaften im Bereich der Marktrisiken resultieren aus der operativen Tätigkeit sowie aus Investitionen und werden grundsätzlich nicht abgesichert.
Den Liquiditätsrisiken wird durch die rechtzeitige und ausreichende Vereinbarung von Kreditlinien, die nicht ausgeschöpft werden, sowie durch die Emission von Anleihen begegnet. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird eine fortlaufende Liquiditätsplanung geführt, die alle zu erwartenden Liquiditätszu- und -abflüsse und deren Fristigkeiten abbildet.
Bilanziell werden die Bonitäts- und Ausfallrisiken ggf. durch Wertberichtigungen abgebildet. Sie sind begrenzt auf die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Beträge. Weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahr waren unter Beachtung der Grundsätze des IFRS 9 zur Ermittlung von "Expected credit losses" Wertminderungen vorzunehmen.
Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens im laufenden Jahr sowie im Vorjahr sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
Keine der hier angeführten Vermögenswerte sind zur Veräußerung bestimmt (non-current assets held for sale) oder aufzugebenden Geschäftsbereichen zuzuordnen (discontinued operations), sodass insoweit ein separater Ausweis entfällt.
Wie im Vorjahr auch war kein Wertminderungsaufwand zu erfassen.
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||||
| IN T€ | 01.01.2021 | ZUGÄNGE | ABGÄNGE | 31.12.2021 |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5.200 | 0 | 0 | 5.200 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.538 | 19 | 50 | 1.507 |
| III. SACHANLAGEN | ||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 25.596 | 16.523 | 1.911 | 40.208 |
| 2. Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | 334.045 | 66.706 | 932 | 399.818 |
| a. davon in Betrieb | 334.045 | 66.706 | 932 | 399.818 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.671 | 482 | 240 | 1.914 |
| 361.312 | 83.711 | 3.083 | 441.940 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||||
| Beteiligungen | 26 | 0 | 0 | 26 |
| 368.076 | 83.730 | 3.134 | 448.672 | |
| Abschreibungen | Buchwert | |||||
| IN T€ | 01.01.2021 | ZUGÄNGE | ABGÄNGE | 31.12.2021 | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5.200 | 0 | 0 | 5.200 | 0 | 0 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 651 | 304 | 0 | 955 | 551 | 887 |
| III. SACHANLAGEN | ||||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 4.501 | 2.293 | 0 | 6.794 | 33.414 | 21.095 |
| 2. Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | 167.137 | 17.237 | 0 | 184.374 | 215.445 | 166.908 |
| a. davon in Betrieb | 167.137 | 17.237 | 0 | 184.374 | 215.445 | 166.908 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 868 | 201 | 0 | 1.068 | 845 | 804 |
| 172.506 | 19.730 | 0 | 192.236 | 249.704 | 188.806 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||||||
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 26 | 26 |
| 178.358 | 20.034 | 0 | 198.391 | 250.281 | 189.719 | |
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||||
| IN T€ | 01.01.2020 | ZUGÄNGE | ABGÄNGE | 31.12.2020 |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5.200 | 0 | 0 | 5.200 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.150 | 443 | 54 | 1.538 |
| III. SACHANLAGEN | ||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 36.009 | 744 | 11.157 | 25.596 |
| 2. Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | 344.798 | 2.211 | 12.964 | 334.045 |
| a. davon in Betrieb | 344.798 | 2.211 | 12.964 | 334.045 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.363 | 387 | 78 | 1.671 |
| 382.170 | 3.342 | 24.199 | 361.312 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||||
| Beteiligungen | 26 | 0 | 0 | 26 |
| 388.545 | 3.784 | 24.254 | 368.076 | |
| Abschreibungen | Buchwert | |||||
| IN T€ | 01.01.2020 | ZUGÄNGE | ABGÄNGE | 31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5.200 | 0 | 0 | 5.200 | 0 | 0 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 384 | 311 | 44 | 651 | 887 | 766 |
| III. SACHANLAGEN | ||||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 2.535 | 2.184 | 218 | 4.501 | 21.095 | 33.474 |
| 2. Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | 152.390 | 16.663 | 1.916 | 167.137 | 166.908 | 192.407 |
| a. davon in Betrieb | 152.390 | 16.663 | 1.916 | 167.137 | 166.908 | 192.407 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 703 | 225 | 61 | 868 | 804 | 660 |
| 155.628 | 19.073 | 2.195 | 172.506 | 188.806 | 226.541 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||||||
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 26 | 26 |
| 161.212 | 19.384 | 2.238 | 178.358 | 189.719 | 227.333 | |
Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren.
Hierbei handelt es sich um zu aktivierende und laufend abzuschreibende Software. Der Wert beinhaltet auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.
Der Ausweis beinhaltet sämtliche gehaltenen und zum Betrieb von Wind- und Solarparks genutzten und damit dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" zuzurechnenden Grundstücke, die zum Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von T€ 803 (Vorjahr T€ 803) bilanziert sind. Die übrigen Werte setzen sich aus den nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechten für die Wind- und Solarparkflächen sowie die Geschäftsräume von insgesamt T€ 32.611 zusammen (Vorjahr T€ 20.292).
Die Restbuchwerte aller Wind- und Solarparks im Konzern betragen zum Bilanzstichtag T€ 215.445 (Vorjahr T€ 166.908). Die hier ausgewiesenen Vermögenswerte sind im Rahmen der langfristigen Finanzierungsverträge in der Regel sicherungsübereignet.
Der Bilanzausweis von T€ 845 (Vorjahr T€ 804) beinhaltet die Büro- und Geschäftsausstattung der verschiedenen Standorte im In- und Ausland sowie die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.
Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Kategorisierung der Finanzinstrumente der Energiekontor-Gruppe zum Bilanzstichtag. Umwidmungen erfolgten weder im Geschäfts- noch im Vorjahr.
Dabei wurden bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Guthaben in Höhe von T€ 15.393 (Vorjahr T€ 16.421) mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten saldiert.
Vor Saldierungen betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 115.343 (Vorjahr T€ 95.878). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen vor Saldierung T€ 215.343 (Vorjahr T€ 152.511).
Grundlage für die Saldierungen waren die mit den Banken abgeschlossenen Kompensationsvereinbarungen sowie Abtretungen von Kontoguthaben im Rahmen von durchgeführten Fremdfinanzierungen beim jeweils gleichen Kreditinstitut.
Ein finanzieller Vermögenswert wird der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet, wenn er den anderen Kategorien nicht zugeordnet werden kann (Residualgröße). Kassageschäfte von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.
| IN T€ | WERTANSATZ BILANZ 31.12.2021 | ||||
| VERMÖGENS- UND SCHULDWERTE | Buchwert 31.12.2021 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair-Value - erfolgsneutral | Fair-Value - erfolgswirksam | Fair-Value 31.12.2021 |
| VERMÖGENSWERTE | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 99.950 | 99.950 | 99.950 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 35.874 | 35.874 | 35.874 | ||
| Sonstige Forderungen | 1.178 | 1.178 | 1.178 | ||
| Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente | 26 | 26 | 26 | ||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte * | 65 | 65 | 65 | ||
| SCHULDEN | |||||
| Anleihen | 116.777 | 116.777 | 116.777 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 199.950 | 199.950 | 199.950 | ||
| Sonstige Finanzschulden | 4.303 | 4.303 | 4.303 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.655 | 6.655 | 6.655 | ||
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 9.756 | 9.733 | 22 | 9.756 | |
| Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 | 67.374 | 67.374 | 67.374 | ||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung ** | 4.714 | 4.714 | 4.714 | ||
* Ausschließlich Vermögenswerte, die
erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden
** Ausschließlich Cashflow-Hedges
| IN T€ | WERTANSATZ BILANZ 31.12.2020 | ||||
| VERMÖGENS- UND SCHULDWERTE | Buchwert 31.12.2020 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair-Value - erfolgsneutral | Fair-Value - erfolgswirksam | Fair-Value 31.12.2020 |
| VERMÖGENSWERTE | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 79.457 | 79.457 | 79.457 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20.035 | 20.035 | 20.035 | ||
| Sonstige Forderungen | 2.710 | 2.710 | 2.710 | ||
| Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente | 26 | 26 | 26 | ||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte * | 65 | 65 | 65 | ||
| SCHULDEN | |||||
| Anleihen | 101.524 | 101.524 | 101.524 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 136.090 | 136.090 | 136.090 | ||
| Sonstige Finanzschulden | 2.123 | 2.123 | 2.123 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.323 | 5.323 | 5.323 | ||
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 6.040 | 5.974 | 66 | 6.040 | |
| Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 | 66.975 | 66.975 | 66.975 | ||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung ** | 7.687 | 7.687 | 7.687 | ||
* Ausschließlich Vermögenswerte, die
erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden
** Ausschließlich Cashflow-Hedges
Hier sind nicht beherrschende Anteile an Personengesellschaften ausgewiesen, die at equity bilanziert werden. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Diese Position beinhaltet Kautionen, Rechnungsabgrenzungen und geleistete Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen.
Nach der "Liability Method" finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden insoweit saldiert, als die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern vor und nach Saldierung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich aus Tz. V.9.2 zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei den Vorräten im Gesamtumfang von T€ 160.856 (Vorjahr T€ 144.642) handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte sowie um die im Zusammenhang mit der Errichtung von Wind- und Solarparks aufgelaufenen Baukosten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen).
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte waren im Geschäftsjahr erforderlich in Höhe von T€ 4.229 (Vorjahr T€ 1.123). Diese sind in den Bestandsveränderungen und anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten und betreffen im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Projekte, die wegen Unwirtschaftlichkeit oder Nichtgenehmigungsfähigkeit nicht mehr weiterverfolgt werden.
Finanzierungskosten auf die Projekt- und Baukosten werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorratsbestände entfallen (IAS 23.27). Im Geschäftsjahr wurden demnach T€ 9.015 (Vorjahr T€ 7.075) aktiviert, der Finanzierungskostensatz beträgt durchschnittlich 3,2 Prozent (Vorjahr 3,2 Prozent). Aufgrund der steuerrechtlichen Nichtaktivierung ist insoweit eine passive Steuerlatenz zu berücksichtigen.
Bei dieser Position im bilanzierten Umfang von T€ 35.874 (Vorjahr T€ 20.035) handelt es sich ausschließlich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die in der Regel bis spätestens 90 Tage nach dem Bilanzstichtag eingehen. Soweit die Forderungen aus dem Verkauf von Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften resultieren, sind sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits eingegangen. Im Übrigen bestehen sie gegenüber Energieversorgungsunternehmen und Gesellschaften, für die die Gruppe die kaufmännische Geschäftsführung und Zahlungsabwicklung wahrnimmt, weswegen deren Zahlungsfähigkeit und ein Wertminderungsbedarf für etwaige Ausfallrisiken verlässlich als nicht gegeben eingeschätzt werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Forderungen gegen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften werden ebenfalls als niedrig eingestuft, da die Projekte in aller Regel verbindlich durchfinanziert sind. Einer Wertberichtigung bedarf es insoweit regelmäßig nicht. Auf die Angaben zur Bestellung von Kreditsicherheiten unter Tz. VI.20 wird verwiesen.
Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte in Höhe von T€ 1.660 (Vorjahr T€ 3.248) setzen sich hauptsächlich zusammen aus Rechnungsabgrenzungen und sonstigen kurzfristigen monetären Vermögenswerten. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Unter dieser Position in Höhe von T€ 1.455 (Vorjahr T€ 233) sind überwiegend Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückforderungsansprüche aufgrund der Leistung von Vorauszahlungen ausgewiesen.
Von den zum Bilanzstichtag vorhandenen liquiden Bar- und Bankguthaben in Höhe von T€ 99.950 (Vorjahr T€ 79.457) sind insgesamt Beträge von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244) für Sicherungszwecke an Kreditinstitute verpfändet (eingeräumte Avallinien).
Das am Bilanzstichtag ausgegebene und im Umlauf befindliche Grundkapital der Energiekontor AG in Höhe von € 14.017.965,00 hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 14.197.337,00) durch Rückkäufe von 179.372 Aktien (Vorjahr 168.454 Aktien) entsprechend verringert. Eine Erhöhung wegen der Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsplans hat es im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht gegeben.
Das unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr eingezogenen 203.522 Aktien zum Bilanzstichtag gezeichnete Kapital von € 14.124.638,00 ist eingeteilt in 14.124.638 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00).
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 179.372 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie über die Börse erworben.
Unter Berücksichtigung der 203.522 am 6. Mai 2021 eingezogenen Anteile besaß die Gesellschaft somit am 31. Dezember 2021 106.673 eigene Aktien.
Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 41.867 setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agios abzüglich der hierauf entfallenen Kosten (nach Steuern) und hat sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 41.664) um den zeitanteilig zuzuführenden Fair-Value der im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 gewährten Bezugsrechte erhöht.
Auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Energiekontor AG wird verwiesen.
Die in den früheren Jahren das Eigenkapital entsprechend reduzierenden kumulierten erfolgsneutralen Differenzen zum Ende des Vorjahres aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ -61 haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Erst im Zeitpunkt des Teilabgangs der britischen Tochtergesellschaften werden sie erfolgswirksam aufgelöst. Hierbei handelt es sich um die in früheren Jahren innerhalb des Konzerns erfolgten Währungsumrechnungen.
Diese Eigenkapitalposition in Höhe von T€ -3.308 (Vorjahr T€ -5.394) wird im Rahmen der Fair-Value-Bewertung gebildet und beinhaltet die negativen Marktwerte der Zins- und Zins- / Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ -4.714 (Vorjahr T€ -7.687). Die negativen Marktwerte sind gegenüber dem Vorjahr wegen des Effekts der Zinsentwicklung entsprechend gesunken.
Diese Werte werden nach Verrechnung mit den darauf entfallenden aktiven bzw. passiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Die Rücklage setzt sich wie folgt zusammen:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Wert Zins- und Zins- / Währungsswaps | -4.714 | -7.687 |
| Aktive und passive latente Steuern | 1.406 | 2.293 |
| Stand am 31.12. | -3.308 | -5.394 |
Die Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 31.679 (Vorjahr T€ 31.770) setzen sich zusammen aus der unverändert vorhandenen gesetzlichen Rücklage von T€ 15 sowie aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 31.664 (Vorjahr T€ 31.755).
Die anderen Gewinnrücklagen entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Stand am 01.01. | 31.755 | 35.442 |
| Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben | -10.345 | -4.566 |
| Teilweise Ergebnisverwendung | 10.254 | 879 |
| Stand am 31.12. | 31.664 | 31.755 |
Über die Ergebnisverwendung 2021 wird in der Hauptversammlung entschieden.
Die kumulierten Konzernergebnisse entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Stand am 01.01. | -16.625 | -30.451 |
| Gewinnausschüttungen | -11.300 | -5.720 |
| Konzernergebnis | 36.205 | 20.425 |
| Einstellungen in die Gewinnrücklage | -10.254 | -879 |
| Stand am 31.12. | -1.974 | -16.625 |
Diese langfristige Position besteht ausschließlich aus Rückstellungen für Rückbau- und Renaturierungskosten von im Konzernbestand geführten Windkraft- und Solaranlagen sowie Umspannwerken. Die je nach Anlagentypus in unterschiedlicher Höhe voraussichtlich anfallenden Kosten werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt auf den heutigen Barwert diskontiert und jährlich entsprechend der Barwertentwicklung durch Aufzinsungen angepasst.
Im Berichtsjahr erfolgt die Diskontierung in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen bis zum voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt mit Diskontierungssätzen zwischen 2,27 Prozent und 3,08 Prozent vor Berücksichtigung von Inflationsabschlägen. Für die Anwendung der Nominalzinsrechnung auf die voraussichtlichen Rückbaukosten ist eine voraussichtliche Inflationsrate von p. a. 2,00 Prozent (Vorjahr 2,00 Prozent) eingerechnet worden.
Die Rückstellungen entwickelten sich in der Vorjahres- und in der Berichtsperiode wie folgt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. | 18.305 | 16.100 |
| Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen | 471 | 449 |
| Ab- / Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) | -501 | 577 |
| Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung / Erwerb | 1.782 | 0 |
| Ab- / Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) | -387 | 1.180 |
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 31.12. | 19.670 | 18.305 |
Die nachstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt sind.
Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Die Anleihen der Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG sowie der Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG sind darüber hinaus an der Frankfurter Wertpapierbörse für den Freiverkehr zugelassen.
Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.
Die nach IFRS als Fälligkeitswerte klassifizierten Anleihen weisen keine eingebetteten Derivatemerkmale auf. Sie sind mit ihrem fair value in Form des Barwerts der Zahlungsströme im Fremdkapital anzusetzen.
Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1MLW0 im Jahr 2012 eine in 11.250 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 11.250 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2012 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2018 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 stieg die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der erfolgten ersten teilweisen Kündigung zum 3. April 2017 und der erfolgten ersten Teilrückzahlung zum 30. Juni 2018 noch mit T€ 8.222 (Vorjahr T€ 8.222).
Die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A12T6G im Jahr 2014 eine in 9.560 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.560 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Januar 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 31. Dezember 2019 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,0 Prozent.
Die Anleihe valutiert nominell zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 31. Dezember 2019 mit T€ 6.692 (Vorjahr T€ 6.692). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 6.689 (Vorjahr T€ 6.685).
Die Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A14J93 im Jahr 2015 eine in 11.830 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 11.830 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2020 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 30. Juni 2020 noch in Höhe von T€ 8.873 (Vorjahr T€ 8.873). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.788 (Vorjahr T€ 8.701).
Die Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A16861 im Jahr 2016 eine in 10.950 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 10.950 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2016 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 28. Februar 2022 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 28. Februar 2026 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 10.950. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 10.849 (Vorjahr T€ 10.768).
Die Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2DADL im Jahr 2017 eine in 22.730 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 22.730 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2017 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 31. Oktober 2022 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,3 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,7 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Oktober 2035 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 22.730 (Vorjahr T€ 22.730). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 22.332 (Vorjahr T€ 22.175).
Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine weitere in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 9.000).
Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.910 (Vorjahr T€ 8.826).
Die Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2LQQD im Jahr 2018 eine in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2018 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in drei Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. November 2024 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. November 2030 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. November 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 9.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.830 (Vorjahr T€ 8.767).
Die Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2TR8Y im Jahr 2019 eine in 13.400 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 13.400 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Dezember 2019 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 35 Prozent des Nominalbetrags am 1. Dezember 2023 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. Dezember 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 13.400 (Vorjahr T€ 13.400). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 12.900 (Vorjahr T€ 12.797).
Im Jahr 2020 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A289KT eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30. September 2028 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.000 (Vorjahr T€ 15.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 14.638 (Vorjahr T€ 14.584).
Die Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A254S5 im Jahr 2021 eine in 15.100 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.100 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2021 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. März 2026 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalkapitals am 1. März 2031 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 1. März 2035 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. März 2039 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.100 (Vorjahr T€ 0). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 14.621 (Vorjahr T€ 0).
Die gesamten Verbindlichkeiten aus lang- und kurzfristigen Anleihekapitalien betragen zum Bilanzstichtag nominal T€ 118.966 (Vorjahr T€ 103.866), wovon - unter Berücksichtigung auch der im Vorjahr durch die Energiekontor-Gruppe zurückgezahlten Anleihen - im Jahr 2022 ein Betrag von T€ 22.745 (Vorjahr T€ 0) zur Rückzahlung fällig wird. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Gesamtwert von T€ 116.777 (Vorjahr T€ 101.524).
Nach Ablauf der vorstehenden Laufzeiten der jeweiligen Anleihen bestehen, soweit diese durch Anleiheemissionen, Bankkredite oder andere Finanzierungsformen abgelöst werden, in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung Zinsänderungsrisiken. Für die vorzeitig gekündigten Anleihen sind keine Anschlussfinanzierungen notwendig.
Die Zinssätze für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei Festzinsvereinbarung liegen zwischen 0,83 Prozent und 6,25 Prozent (im Vorjahr zwischen 0,96 Prozent und 9,00 Prozent). Die variablen Zinssätze liegen zwischen 1,20 Prozent und 4,20 Prozent (im Vorjahr zwischen 0,69 Prozent und 4,75 Prozent). Bezüglich dieser variablen Zinskonditionen, deren Anpassung regelmäßig in Abständen von weniger als einem Jahr erfolgt, besteht für das Unternehmen ein Zinsänderungsrisiko. In den gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 199.950 (Vorjahr T€ 136.090) sind kurzfristige Anteile in Höhe von T€ 70.034 (Vorjahr T€ 55.241) enthalten. Im langfristigen Bereich der Bilanz sind die Beträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr ausgewiesen.
Die für die langfristigen Darlehen zu leistenden und innerhalb von ein bis fünf Jahren fälligen Tilgungsleistungen betragen T€ 51.357 (Vorjahr T€ 36.263), die Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 78.560 (Vorjahr T€ 44.620).
Laufzeiten von mehr als fünf Jahren bestehen ausschließlich aus Investitionsfinanzierungen für Wind- und Solarparks. Die voraussichtlichen Restlaufzeiten für Wind- und Solarparkfinanzierungen bis zur vollständigen Rückzahlung bewegen sich zwischen 1 und 20 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 20 Jahren). Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsfristen, die noch Restlaufzeiten zwischen 1 und 20 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 20 Jahren) haben, bestehen auch dort Zinsänderungsrisiken in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung.
Besichert sind die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 217.469 (im Vorjahr waren T€ 153.542 entsprechend besichert) wie folgt:
Durch Grundpfandrechte (Grundschulden) an den Konzerngesellschaften gehörenden Grundstücken, Sicherungsübereignung aller vom Konzern betriebenen Wind- und Solarparks sowie ggf. der Umspannwerke und Abtretung aller Ansprüche und Forderungen dieser Betreibergesellschaften zur Besicherung der langfristigen Investitionsfinanzierung, unter anderem durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netz anschluss- bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerke, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und die Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Wind- und Solarpark-Infrastrukturgesellschaften.
Die sicherungsübereigneten Vermögenswerte betreffen Wind- und Solarparks sowie Anteile an Windparkinfrastruktur (Buchwert T€ 215.445 / Vorjahr T€ 166.908) und Forderungen aus Stromverkäufen (Buchwert T€ 12.526 / Vorjahr T€ 8.667). Verpfändete Bankguthaben, soweit sie nicht bereits mit Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen sind, haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244).
Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 332.548 (Vorjahr T€ 220.589) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 217.469 (Vorjahr T€ 153.542) in Anspruch genommen wurden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten im langfristigen Bereich setzen sich aus den Anteilen von konzernfremden Gesellschaftern in Höhe von T€ 1.123 (Vorjahr T€ 1.123) zusammen, und zwar an Betreibergesellschaften, deren Windparks zum Verbleib im Konzernbestand vorgesehen sind. Diese Gesellschaften haben die Rechtsform der Kommanditgesellschaft, weswegen die Bilanzierung dieses Postens nach IAS 32 als Fremdkapital zum ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten" erfolgt. Die Ergebnisanteile der konzernfremden Gesellschafter sind unter Finanzierungsaufwand verbucht.
Im kurzfristigen Bereich sind Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten in Höhe von T€ 3.180 (Vorjahr T€ 1.000) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um bereits geleistete Anzahlungen konzernfremder Gesellschafter für drei Projekte, die im kommenden Jahr fertiggestellt und entkonsolidiert werden.
In dieser Position sind die als Verbindlichkeit auszuweisenden negativen Marktwerte der Zins- und Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ 4.714 (Vorjahr negative Marktwerte von T€ 7.687) ausgewiesen. Die Zins- und Währungsswaps orientieren sich an den Grundgeschäften (Wind- und Solarparkfinanzierungen) und haben Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten. Bei den Positionen handelt es sich um erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnete Cashflow-Hedges, deren Marktwertermittlung auf Basis von Parametern erfolgte, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.
Weiterhin ist in dieser Position ein Swap aus einem früheren Unternehmenserwerb in Höhe von T€ 22 (Vorjahr T€ 66) passiviert, für den wegen des zwischenzeitlich gelösten Sicherungszusammenhangs eine erfolgswirksame Bilanzierung erfolgt. Der Ansatz erfolgt zum Fair-Value. Außerdem sind hier erhaltene Kautionen für Stromlieferungen in Höhe von T€ 869 (Vorjahr T€ 812) ausgewiesen.
Hier sind die bereits vorher ausführlich erläuterten, gemäß IFRS 16 ermittelten Verbindlichkeiten aus den bestehenden Leasingverhältnissen ausgewiesen.
Für die langfristige Überlassung von Kapazitäten an den im Konzernvermögen befindlichen Umspannwerken wurden von Dritten Nutzungsentgelte in Form von Einmalzahlungen vereinnahmt, die über die gesamte Laufzeit der Nutzungsüberlassung gleichmäßig zu verteilen und in der Zukunft ratierlich gewinnwirksam sind. Hier ist der zum Bilanzstichtag noch nicht aufgelöste und nicht abgezinste Betrag ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Der Bilanzwert hat sich wie folgt entwickelt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Steuerrückstellungen am 01.01. | 11.648 | 1.629 |
| Verbrauch | -10.774 | -1.505 |
| Zuführung | 8.422 | 11.524 |
| Stand am 31.12. | 9.295 | 11.648 |
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
| IN T€ | 01.01.2020 | VERBRAUCH 2020 | AUFLÖSUNG 2020 | ZUFÜHRUNG 2020 | 31.12.2020 |
| Rechtsstreitigkeiten, Prozesse | 135 | 135 | 0 | 135 | 135 |
| Rechts- und Beratungskosten | 670 | 669 | 0 | 725 | 725 |
| Personalkosten | 2.136 | 2.136 | 0 | 3.734 | 3.734 |
| Projektbezogene Rückstellungen | 5.281 | 3.617 | 1.664 | 7.638 | 7.638 |
| Übrige | 953 | 858 | 95 | 1.247 | 1.247 |
| Sonstige Rückstellungen | 9.175 | 7.415 | 1.760 | 13.478 | 13.478 |
| IN T€ | 01.01.2021 | VERBRAUCH 2021 | AUFLÖSUNG 2021 | ZUFÜHRUNG 2021 | 31.12.2021 |
| Rechtsstreitigkeiten, Prozesse | 135 | 135 | 0 | 235 | 235 |
| Rechts- und Beratungskosten | 725 | 725 | 0 | 757 | 757 |
| Personalkosten | 3.734 | 3.734 | 0 | 4.298 | 4.298 |
| Projektbezogene Rückstellungen | 7.638 | 6.425 | 1.213 | 18.674 | 18.674 |
| Übrige | 1.247 | 942 | 305 | 1.217 | 1.217 |
| Sonstige Rückstellungen | 13.478 | 11.960 | 1.518 | 25.182 | 25.182 |
Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, geleistete Mehrarbeit und nicht genommenen Urlaub.
Die Auflösung der projektbezogenen Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall von nachlaufenden Kosten aus der Errichtung und dem Vertrieb bereits realisierter und veräußerter Wind- und Solarparks.
Vor dem Hintergrund der bei Energiekontor bestehenden Organisations- und Reportingstrukturen wird die Geschäftstätigkeit in die Geschäftssegmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" (auch kurz "Projektierung und Verkauf"), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" (auch kurz "Stromerzeugung") sowie "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" (auch kurz "Sonstiges") unterschieden.
Die Unterteilung dieser Segmente basiert auf dem Vorhandensein der unterschiedlichen angebotenen Produktgruppen.
Das Dienstleistungsprodukt "Kaufmännische und technische Betriebsführung" wird unter "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" reportet, ebenso wie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Repowering-Maßnahmen für Windparks von Dritten.
Für diese Komponenten des Unternehmens werden getrennte Finanzinformationen auf der Basis der internen Steuerung an den Vorstand berichtet, der diese regelmäßig überprüft, um den Geschäftserfolg zu beurteilen und zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind.
Da die an die Unternehmensleitung regelmäßig berichteten Daten auf Basis von Vorsteuerdaten (bis zur EBT-Ebene) aufbereitet sind, enthält die segmentbezogene Ergebnisrechnung keine Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern.
Die Marktwerte der Zinssicherungsderivate (Zins- / Währungsswaps), die auf finanzmathematischen Simulationsmodellen unter Berücksichtigung prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen basieren, sind rein theoretischer Natur und werden mangels materieller Relevanz für die Unternehmensführung und das Reporting in der Segmentberichterstattung ebenfalls nicht dargestellt.
Für die berichtspflichtigen Segmente gelten grundsätzlich dieselben Bilanzierungsgrundsätze wie unter Ziffer II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze erläutert.
Zu dem Geschäftssegment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählt die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu dem Verkauf von selbst errichteten Wind- und Solarparks, also Entwicklung, Projektierung, Realisierung und Vertrieb von Wind- bzw. Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie der Vertrieb von Anteilen an selbst gegründeten Betreibergesellschaften, ebenso das Repowering von Windenergieanlagen mit anschließender Veräußerung. In der Regel erfolgt der Verkauf von Wind- und Solarparks in der Form, dass für jeden Park eine eigene Gesellschaft in der deutschen Rechtsform der GmbH & Co. KG (Parkbetreibergesellschaft) gegründet wird, die alle für die Errichtung und den Betrieb des Parks erforderlichen Rechtsverhältnisse eingeht.
Der Verkauf des Wind- bzw. Solarparks erfolgt aus Konzernsicht dann durch den Verkauf der Kommanditanteile.
Auch alle durch Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Verkauf von Solar- bzw. Onshore-Windparks erbrachten Dienstleistungen gehören zu diesem Segment. Sie umfassen im Einzelnen die im Rahmen der Errichtung und des Verkaufs von Projekten anfallenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen sowie der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Betreibergesellschaften.
Da diese Dienstleistungen direkt mit dem Verkauf des Wind- bzw. Solarparks zusammenhängen und damit ein hiervon nicht getrennt zu betrachtendes Element des Wertschöpfungsprozesses "Projektierung und Verkauf" sind, werden sie durch die Unternehmensführung stets im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des betroffenen Wind- bzw. Solarparks beurteilt.
Mithin bilden sie kein eigenständiges operatives Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8, dessen Finanzinformationen, getrennt von der Errichtung und dem Verkauf, an das oberste Führungsgremium des Unternehmens berichtet, von diesem überprüft und im Hinblick auf den Geschäftserfolg beurteilt werden würden.
Bereits seit Jahren werden zunehmend Anteile an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften nicht nur an Dritte veräußert, sondern verbleiben im Konzern, um durch die Stromerzeugung langfristige verlässliche Einnahmen zu sichern. Neben der Eigenherstellung werden auch Wind- und Solarparks von Dritten zur Ausweitung des Stromerzeugungsbestands hinzuerworben. Das hierdurch verfolgte Geschäftssegment "Stromerzeugung" umfasst mithin die Produktion von Energie durch die konzerneigenen Wind- und Solarparks und den Verkauf des Stroms an die regionalen Energieversorger.
In dieses Segment fallen alle Leistungen im Anschluss an die Errichtung des Wind- bzw. Solarparks, die auf die Optimierung der operativen Wertschöpfung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzielen. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung, wie auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen mit höherem Wirkungsgrad (Repowering), Maßnahmen zur Kostensenkung, zur Lebensdauerverlängerung (z. B. durch vorbeugende Instandhaltung) und zur Ertragssteigerung (z. B. durch Direktvermarktung der Energie, durch Rotorblattverlängerung usw.).
In der Unternehmensgruppe finden regelmäßig Transfers zwischen den einzelnen Geschäftssegmenten statt. Solche Transaktionen zwischen den Segmenten werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung konsolidiert und vollständig eliminiert.
Transfers zwischen den Segmenten "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" erfolgen zumeist dadurch, dass Wind- und Solarparks projektiert und errichtet und anschließend nicht an Dritte veräußert werden, sondern an eine Konzerntochtergesellschaft, die den Wind- bzw. Solarpark langfristig zur Erzeugung und zum Verkauf der erzeugten Energie nutzt. Auf Ebene des Einzelabschlusses werden hier die tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben. Auf Ebene des Konzernabschlusses werden die im Errichtungspreis sowie in den sonstigen Honoraren enthaltenen Gewinne der an der Errichtung und dem Verkauf beteiligten Konzerngesellschaften wieder vollständig eliminiert, sodass im Konzernabschluss nur die Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben werden. Da im Konzernabschluss die in den Wind- und Solarparks enthaltenen selbst geschaffenen stillen Reserven (Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwerten) nicht ausgewiesen werden dürfen, sind diese zu Konzernrechnungslegungszwecken wieder zu eliminieren. Im Segmentbericht sind nur die entsprechend bereinigten Werte aufgeführt.
Der umgekehrte Transfer vom Segment "Stromerzeugung" in das Segment "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" ist ebenfalls ergebnisneutral und kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen ein zuvor dem Anlagevermögen zugeordneter Wind- bzw. Solarpark verkauft werden soll und daher dem Umlaufvermögen zuzuweisen ist.
Transfers zwischen den Segmenten "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" erfolgen dadurch, dass Tochtergesellschaften des Konzerns an die Betreibergesellschaften Optimierungs- und Innovationsleistungen sowie kaufmännische und technische Betriebsführungsleistungen erbringen.
Auch die insoweit in den jeweils betroffenen Segmenten erfassten Erlöse und Aufwendungen werden im Rahmen der Überleitung zum Konzernergebnis in der Berichtsspalte "Überleitung / Konsolidierung" wieder eliminiert.
Das in nachfolgendem Segmentbericht aufgegliederte Segmentvermögen bzw. die Segmentverbindlichkeiten leiten sich folgendermaßen vom Bruttovermögen bzw. den Bruttoverbindlichkeiten ab:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Bruttovermögen laut Bilanz | 561.994 | 448.988 |
| Aktive latente und tatsächliche Steuerforderungen | -13.255 | -11.768 |
| Segmentvermögen | 548.739 | 437.220 |
| Bruttoschulden laut Bilanz | 479.772 | 383.436 |
| Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- / Währungsswaps) | -4.737 | -7.753 |
| Passive latente und tatsächliche Steuerverbindlichkeiten | -21.804 | -23.105 |
| Segmentverbindlichkeiten | 453.232 | 352.578 |
| Bruttoreinvermögen laut Bilanz | 82.222 | 65.551 |
| Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- / Währungsswaps) | 4.737 | 7.753 |
| Latente und tatsächliche Steuern per Saldo | 8.549 | 11.338 |
| Segmentreinvermögen | 95.507 | 84.642 |
Die den Segmenten zugeordneten Vermögens- und Verbindlichkeitsbeträge sind bereinigt um die auch im regelmäßigen internen Reporting bereinigten Steuerposten und theoretischen Marktwerte der Zins- / Währungssicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges).
| Segmentergebnis | Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks | Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | |||
| IN T€ | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| UMSATZERLÖSE | ||||||
| Umsatzerlöse | 104.099 | 89.719 | 48.890 | 53.210 | 3.528 | 3.685 |
| Umsätze mit anderen Segmenten | 0 | 0 | 26 | 64 | 1.720 | 2.005 |
| Umsatzerlöse gesamt | 104.099 | 89.719 | 48.916 | 53.274 | 5.248 | 5.690 |
| Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen * | 109.583 | 18.000 | 76 | 163 | 81 | 289 |
| Gesamtleistung | 213.682 | 107.719 | 48.992 | 53.437 | 5.328 | 5.979 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.492 | 2.925 | 699 | 354 | 0 | 4 |
| Betriebsleistung | 215.174 | 110.644 | 49.691 | 53.791 | 5.328 | 5.983 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | -143.688 | -66.817 | -29 | -21 | -302 | -666 |
| Personalaufwand | -16.478 | -14.799 | -1.023 | -966 | -2.004 | -1.729 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -7.290 | -4.369 | -16.528 | -14.540 | -1.142 | -1.129 |
| EBITDA | 47.718 | 24.660 | 32.110 | 38.263 | 1.880 | 2.459 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | -811 | -1.091 | -19.186 | -18.260 | -37 | -33 |
| EBIT | 46.907 | 23.569 | 12.924 | 20.004 | 1.844 | 2.425 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 72 | 34 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -5.040 | -5.230 | -11.785 | -9.569 | 0 | 0 |
| EBT | 41.939 | 18.373 | 1.139 | 10.435 | 1.844 | 2.425 |
| Segmentergebnis | Gesamt vor Überleitung / Konsolidierung | Überleitung | Energiekontor- Konzern | |||
| IN T€ | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| UMSATZERLÖSE | ||||||
| Umsatzerlöse | 156.516 | 146.614 | 0 | 0 | 156.516 | 146.614 |
| Umsätze mit anderen Segmenten | 1.746 | 2.069 | -1.746 | -2.069 | 0 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | 158.262 | 148.684 | -1.746 | -2.069 | 156.516 | 146.614 |
| Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen * | 109.740 | 18.451 | 0 | 0 | 109.740 | 18.451 |
| Gesamtleistung | 268.002 | 167.135 | -1.746 | -2.069 | 266.256 | 165.066 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.191 | 3.283 | 0 | 0 | 2.191 | 3.283 |
| Betriebsleistung | 270.194 | 170.418 | -1.746 | -2.069 | 268.448 | 168.348 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | -144.020 | -67.504 | 0 | 0 | -144.020 | -67.504 |
| Personalaufwand | -19.504 | -17.494 | 0 | 0 | -19.504 | -17.494 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -24.960 | -20.038 | 1.746 | 2.069 | -23.214 | -17.968 |
| EBITDA | 81.709 | 65.382 | 0 | 0 | 81.709 | 65.382 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | -20.034 | -19.384 | 0 | 0 | -20.034 | -19.384 |
| EBIT | 61.675 | 45.998 | 0 | 0 | 61.675 | 45.998 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 72 | 34 | 0 | 0 | 72 | 34 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -16.825 | -14.799 | 0 | 0 | -16.825 | -14.799 |
| EBT | 44.922 | 31.233 | 0 | 0 | 44.922 | 31.233 |
| SEGMENTVERMÖGEN | Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks | Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | |||
| IN T€ | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| LANGFRISTIGES SEGMENTVERMÖGEN | ||||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 529 | 828 | 0 | 0 | 22 | 59 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Gebäude | 1.274 | 1.529 | 32.140 | 19.566 | 0 | 0 |
| Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | 0 | 0 | 215.445 | 166.908 | 0 | 0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 781 | 764 | 65 | 39 | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 26 | 26 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 47 | 48 | 35 | 35 | 0 | 0 |
| Langfristiges Segmentvermögen | 2.656 | 3.195 | 247.684 | 186.548 | 22 | 59 |
| KURZFRISTIGES SEGMENTVERMÖGEN | ||||||
| Vorräte | 159.586 | 143.529 | 394 | 318 | 876 | 795 |
| Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 23.731 | 12.063 | 13.576 | 10.955 | 227 | 265 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens | 36 | 36 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 84.144 | 63.653 | 15.119 | 14.121 | 688 | 1.683 |
| Kurzfristiges Segmentvermögen | 267.496 | 219.281 | 29.089 | 25.394 | 1.790 | 2.743 |
| Summe Segmentvermögen | 270.153 | 222.476 | 276.774 | 211.942 | 1.812 | 2.801 |
| SEGMENTVERMÖGEN | Energiekontor-Konzern | |
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| LANGFRISTIGES SEGMENTVERMÖGEN | ||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 551 | 887 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Gebäude | 33.414 | 21.095 |
| Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | 215.445 | 166.908 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 845 | 804 |
| Beteiligungen | 26 | 26 |
| Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 82 | 83 |
| Langfristiges Segmentvermögen | 250.363 | 189.802 |
| KURZFRISTIGES SEGMENTVERMÖGEN | ||
| Vorräte | 160.856 | 144.642 |
| Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 37.534 | 23.283 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens | 36 | 36 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 99.950 | 79.457 |
| Kurzfristiges Segmentvermögen | 298.376 | 247.418 |
| Summe Segmentvermögen | 548.739 | 437.220 |
| SEGMENTSCHULDEN | Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks | Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | |||
| IN T€ | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| LANGFRISTIGE SEGMENTSCHULDEN | ||||||
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung | 0 | 0 | 19.670 | 18.305 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 43.953 | 41.142 | 180.864 | 141.984 | 0 | 58 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 0 | 0 | 1.123 | 1.123 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 3.588 | 2.787 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 1.306 | 2.121 | 31.268 | 18.240 | 0 | 0 |
| Langfristige Segmentschulden | 45.259 | 43.262 | 236.513 | 182.439 | 0 | 58 |
| KURZFRISTIGE SEGMENTSCHULDEN | ||||||
| Rückstellungen | 23.980 | 12.294 | 1.201 | 1.111 | 0 | 73 |
| Finanzverbindlichkeiten | 66.440 | 36.990 | 26.338 | 18.251 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.306 | 1.808 | 2.270 | 3.444 | 80 | 71 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 3.180 | 1.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.926 | 2.637 | 4.307 | 2.012 | 632 | 513 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 33.289 | 45.314 | 1.511 | 1.301 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Segmentschulden | 135.121 | 100.043 | 35.627 | 26.119 | 712 | 657 |
| Summe Segmentschulden | 180.380 | 143.305 | 272.140 | 208.558 | 712 | 715 |
| Segmentreinvermögen | 89.773 | 79.171 | 4.634 | 3.384 | 1.101 | 2.086 |
| SEGMENTSCHULDEN | Energiekontor-Konzern | |
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| LANGFRISTIGE SEGMENTSCHULDEN | ||
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung | 19.670 | 18.305 |
| Finanzverbindlichkeiten | 224.818 | 183.184 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 1.123 | 1.123 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.588 | 2.787 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 32.574 | 20.361 |
| Langfristige Segmentschulden | 281.772 | 225.760 |
| KURZFRISTIGE SEGMENTSCHULDEN | ||
| Rückstellungen | 25.182 | 13.478 |
| Finanzverbindlichkeiten | 92.778 | 55.241 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.655 | 5.323 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 3.180 | 1.000 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8.865 | 5.162 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 34.800 | 46.615 |
| Kurzfristige Segmentschulden | 171.460 | 126.819 |
| Summe Segmentschulden | 453.232 | 352.578 |
| Segmentreinvermögen | 95.507 | 84.642 |
| SEGMENTINVESTITIONEN | Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks | Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | |||
| IN T€ | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| Segmentinvestitionen | 501 | 829 | 83.229 | 2.955 | 0 | 0 |
| SEGMENTINVESTITIONEN | Energiekontor-Konzern | |
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Segmentinvestitionen | 83.730 | 3.784 |
Bei den Abnehmern der von der Gesellschaft realisierten in- und ausländischen Wind- und Solarparks handelt es sich im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind und Solar)" um deutsche und um ausländische Investoren.
Die im Bereich "sonstige operative Segmente" angesiedelten Betriebsführungsleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht.
Zusätzliche Informationen zu geografischen Bereichen sind lediglich zum Segment "Stromerzeugung" relevant, da in diesem Segment insofern Auslandsmärkte tangiert sind, als der Energiekontor-Gruppe Stromerträge auch von portugiesischen Energieversorgungsunternehmen sowie von britischen Stromabnehmern zufließen.
Daher werden die Stromerlöse nachfolgend nach Belegenheit der Wind- und Solarparks aufgegliedert.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| BELEGENHEITSLAND DER WIND- UND SOLARPARKS | ||
| Deutschland | 23.700 | 25.673 |
| Portugal | 6.400 | 8.114 |
| Großbritannien | 18.790 | 19.423 |
| Stromerlöse | 48.890 | 53.210 |
Die Buchwerte des Sachanlagevermögens verteilen sich geografisch wie folgt.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| BELEGENHEITSLAND DER WIND- UND SOLARPARKS | ||
| Deutschland | 135.385 | 79.349 |
| Portugal | 13.242 | 16.398 |
| Großbritannien | 66.818 | 71.160 |
| Buchwerte der Wind- und Solarparks | 215.445 | 166.908 |
In den Segmenten "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" und "Stromerzeugung" wurden mit drei Kunden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 72.513 erzielt.
Ziele des Kapitalmanagements des Energiekontor-Konzerns sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie der finanziellen Flexibilität zur langfristigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Wahrnehmung strategischer Optionen. Die Beibehaltung eines stabilen Ratings, die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken sind Ziele der Finanzpolitik und setzen wichtige Rahmenbedingungen für das Kapitalmanagement der Energiekontor-Gruppe. Die zuständigen Gremien des Energiekontor-Konzerns entscheiden über die Kapitalstruktur der Bilanz, die Eigenkapitalausstattung, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der Dividende, die Finanzierung von Investitionen, über den Auf- und Abbau von Bankverbindlichkeiten sowie die Emission von Anleihekapital.
Ebenso dienen Entscheidungen der Gremien über An- und Verkäufe von Wind- und Solarparks sowie über die Übernahme selbst hergestellter Wind- und Solarparks in den Eigenbestand der Verfolgung der beschriebenen Zwecke.
Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote und des Verschuldungsgrads des Konzerns ist zu beachten, dass nach Auffassung der Geschäftsführung die unrelativierte Heranziehung der verpflichtend nach IFRS zu ermittelnden Bilanzwerte zu wirtschaftlich unzutreffenden Ergebnissen führen würde, weswegen diese Werte zunächst um die nachfolgenden Einflussfaktoren bereinigt werden müssen. Ein Aspekt besteht darin, dass im Gegensatz zum deutschen Bilanzierungsrecht die internationalen IFRS einen Ausweis der Marktwerte von Zinssicherungsderivaten fordern, auch wenn diese mit den zu sichernden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und auch im Falle negativer Marktwerte keine Zahlungsverpflichtungen darstellen. Die Energiekontor-Gruppe verfolgt im Bereich ihrer Wind- und Solarparkfinanzierungen die langfristige Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken, wofür sie unter anderem als Sicherungsmaßnahmen entsprechende Derivate (Währungs- und Zinsswaps) abschließt, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in Bezug auf die Darlehen Festzinsvereinbarungen darstellen (variables Grundgeschäft + Zinsswap = Festzins). Der Umstand gesunkener Kapitalmarktzinsen, gepaart mit entsprechenden Zukunftsprognosen, führt zu negativen Marktwerten der Swaps. Nach den IFRS (IFRS 9) sind diese Negativwerte aus dem Gesamtkontext der Finanzierung herauszulösen und zu bilanzieren, obwohl sie mit den Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und nach Auffassung des Managements unter wirtschaftlichen Aspekten davon nicht abgekoppelt und separat bilanziert werden dürften.
Insbesondere auch der seit dem Geschäftsjahr 2019 anzuwendende IFRS 16, der die Aktivierung von angemieteten Vermögenswerten und die Passivierung aller künftigen Zahlungsverpflichtungen fordert, hat aufgrund der Vielzahl der durch den Konzern für den Betrieb seiner Wind- und Solarparks angepachteten Wind- und Solarparkflächen durch die nicht wirtschaftlich, sondern ausschließlich rechnungslegungsmäßig motivierte Erhöhung der Bilanzsummen eine erhebliche Verringerung der Eigenkapitalquote zur Folge. Dieser Veränderung der IFRS-Kennzahlen liegt keinerlei wirtschaftliche Veränderung in der Unternehmensgruppe zugrunde.
Die Geschäftsführung ermittelt den Verschuldungsgrad für Zwecke seines Kapitalmanagements daher auch nicht nach den IFRS-Grundsätzen, die im konkreten Fall die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlässlich abbilden können, sondern nach den Verschuldungs- und Kapitalverhältnissen, wie sie sich unter Außerachtlassung der vorgenannten IFRS-Effekte ergeben. Hierdurch ergeben sich für die Geschäftsführung die "bereinigten" Beträge sowohl für die Finanzverbindlichkeiten, das Eigenkapital sowie den Verschuldungsgrad.
Hiernach ergeben sich folgende Werte in Bezug auf den bereinigten Verschuldungsgrad:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Finanzverbindlichkeiten IFRS-Bilanz | 394.009 | 315.276 |
| abzgl. passivierte SWAP-Marktwerte | -4.714 | -7.687 |
| abzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) | -1.123 | -1.123 |
| abzgl. Finanzverbindlichkeiten nach IFRS 16 | -67.374 | -66.975 |
| Finanzverbindlichkeiten bereinigt | 320.798 | 239.492 |
| abzgl. Zahlungsmittel und -äquivalente | -99.986 | -79.493 |
| Nettofremdkapital bereinigt | 220.812 | 159.999 |
| Eigenkapital IFRS-Bilanz | 82.222 | 65.551 |
| zzgl. enthaltene SWAP-Marktwerte (nach latenten Steuern) | 3.308 | 5.394 |
| zzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) | 1.123 | 1.123 |
| zu- / abzgl. Ergebniseffekte aus IFRS 16 | 1.582 | 1.153 |
| Eigenkapital bereinigt | 88.235 | 73.221 |
| Gesamtkapital bereinigt | 309.047 | 233.220 |
| Verschuldungsgrad bereinigt in Prozent | 71,45 | 68,60 |
Die in den konzerneigenen selbst hergestellten und daher lediglich zu fortgeführten externen Herstellungskosten bilanzierten Wind- und Solarparks ruhenden stillen Reserven führen naturgemäß bei der im Sinne einer Fair-Value-Betrachtung erforderlichen Heranziehung der Verkehrswerte der Parks zu deutlich verbesserten Werten.
Durch die in Bezug auf das Kapitalmanagement unveränderte Strategie wurden auch im Geschäftsjahr die damit verfolgten Ziele in Bezug auf den Verschuldungsgrad erreicht.
Am 31. Dezember 2021 bestanden befristete oder unbefristete Bürgschaften von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe zugunsten Dritter in Höhe von T€ 6.207 (Vorjahr T€ 1.267).
Die Energiekontor AG hat sich in fünf Fällen optional verpflichtet, Anteile an Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen.
Darüber hinaus haben sich für insgesamt zehn Windparkbetreibergesellschaften sowie für die Beteiligungsgesellschaft 3Länder-Fonds die jeweiligen Komplementärgesellschaften - allesamt 100-prozentige Tochtergesellschaften der Energiekontor AG - optional verpflichtet, insgesamt Anteile zwischen 20 und 30 Prozent des jeweiligen Gesamtkommanditkapitals zum Ertragswert abzüglich eines Vermarktungsabschlags in jährlich begrenzten Tranchen zurückzukaufen.
Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet.
Aktuell wird vor dem Finanzgericht Bremen gegen das Finanzamt Bremerhaven ein Klageverfahren geführt, das sich mit der grundsätzlichen Frage des Besteuerungsrechtes von im Ausland belegenen Windparks beschäftigt. Das Finanzamt scheint hier entgegen allen international durchgesetzten Gepflogenheiten einen Paradigmenwechsel in Bezug auf dieses Besteuerungsrecht durchsetzen zu wollen, und zwar mit dem Ziel, das Steueraufkommen von aus Deutschland geführten, jedoch im Ausland betriebenen Wind- und Solarparks dem dortigen Staat entziehen und Deutschland zuordnen zu wollen. Einziger Anknüpfungspunkt hierbei ist, dass sich das Finanzamt darauf beruft, bei Wind- und Solarparks signifikante Personalfunktionen nur in Deutschland in der Geschäftsführung identifizieren zu können. Dieser Ansatz wiederum wird formell begründet mit einem durch die OECD verabschiedeten Betriebsstättenbericht, der sich im Übrigen mit dem hier einschlägigen Thema von personallosen Betriebsstätten überhaupt nicht bzw. nur am Rande im Zusammenhang mit einer Anmerkung zu einem Datenserver beschäftigt hatte. Auch die Umsetzung in nationales deutsches Recht in Form des Außensteuergesetzes sowie der durch die Verwaltung erlassenen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung lässt die hier einschlägigen Themen personalloser Betriebsstätten unerwähnt. Das von allen anderen beteiligten Staaten weiterhin praktizierte Besteuerungsverfahren, die Gewinne bei solchen personallosen Betriebsstätten nach dem sogenannten Veranlassungsprinzip durchzuführen, also in dem Staat zu besteuern, in dessen Hoheitsbereich alle Ressourcen (Wind, Sonne) genutzt, die Anlagen betrieben und alle Gewinne durch Einspeisung in die dortigen Netze und durch den Verkauf an dortige Abnehmer generiert werden, möchte das Finanzamt Bremerhaven nun unter Berufung auf diesen OECD-Betriebsstättenbericht aushebeln und sich das Besteuerungssubstrat solcher ausländischen Betriebe sichern.
Die Geschäftsführung wie auch alle hinzugezogenen Steuerexperten auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts gehen von der Rechtswidrigkeit des finanzamtlichen Vorgehens aus, weswegen insoweit kein bilanzieller Rückstellungsbedarf gesehen wird. Sollte entgegen diesen Erwartungen und Experteneinschätzungen im Fall eines erforderlichen finanzgerichtlichen Klageverfahrens das Finanzamt höchstrichterlich bestätigt werden, könnte der Konzern für seine im Ausland belegenen Windparks mit einem zusätzlichen Steueraufwand im Umfang von per Saldo bis zu € 6,5 Mio. zuzüglich Zinsen belastet werden.
Als nahestehende Personen (related parties) des Konzerns gelten grundsätzlich Unternehmen und Personen, wenn zwischen dem Konzern und diesen ein Beherrschungsverhältnis, eine gemeinsame Leitung oder ein maßgeblicher Einfluss besteht. Hierzu zählen folglich
| ― |
die unter "Einbezogene Unternehmen" angeführten und voll konsolidierten Gesellschaften, auf die die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt, |
| ― |
die assoziierten Unternehmen, |
| ― |
die als Joint Operations in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen, |
| ― |
die nicht konsolidierten Gesellschaften, auf die über Geschäftsführungsfunktionen ein Einfluss besteht, |
| ― |
die Vorstände und leitenden Angestellten der Energiekontor AG, |
| ― |
die Aufsichtsräte der Energiekontor AG |
sowie jeweils deren Angehörige.
Nachfolgend werden alle im Geschäftsjahr erfolgten Transaktionen des Konzerns mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen sowie deren Angehörigen erläutert.
Das Geschäftsmodell der Energiekontor-Gruppe umfasst das gesamte Spektrum der Projektierung und des Vertriebs von Wind- und Solarparks sowie der laufenden Dienstleistungen gegenüber Wind- und Solarparkbetreibern, die wesentlichen Geschäfte werden gegenüber den durch die Energiekontor AG gegründeten Projektgesellschaften abgewickelt.
Der Verkauf von Wind- und Solarprojekten erfolgt in der Regel in der Form, dass diese Wind- und Solarparks durch jeweils eine von der Energiekontor AG gegründete Zweckgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG "ummantelt" werden, sodass der Verkauf des Wind- und Solarparks formell nicht als "asset deal", sondern als "share deal" in Form des Verkaufs der Anteile an dieser Zweckgesellschaft erfolgt. Insofern ist diese Zweckgesellschaft in der Gründungs- und Errichtungsphase auch der Vertragspartner sowohl der Energiekontor AG als auch der Bauträgergesellschaft der Energiekontor-Gruppe für alle im Zusammenhang mit der Parkerrichtung wesentlichen Verträge (Errichtungsvertrag sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Planung, der Finanzierung und dem Vertrieb).
Auch nach Errichtung der Parks und Vertrieb der Anteile an diesen Gesellschaften an Dritte nehmen in einigen Fällen Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Projektgesellschaften wahr und üben insoweit weiterhin Einfluss auf diese Gesellschaften aus.
Der Abschluss der Verträge mit Tochtergesellschaften der Energiekontor AG im Zusammenhang mit der Errichtung der Wind- und Solarparks und den weiteren Dienstleistungen in dieser Phase erfolgt zu Zeitpunkten, zu denen die Projektgesellschaft nahestehende Person im Sinne des IAS 24 ist.
Die konzerninternen Transaktionen zwischen der Energiekontor AG und den im Mehrheitsbesitz der AG stehenden und damit im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss im Wege der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Beziehungen zu assoziierten Unternehmen bestehen lediglich in der Form, dass diese Unternehmen Infrastrukturgesellschaften von durch die Energiekontor-Gruppe betriebenen Wind- und Solarparks verwalten.
In den Fällen, in denen nach Errichtung des Wind- bzw. Solarparks und Vertrieb der Gesellschaftsanteile an Dritte Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Gesellschaften wahrnehmen, bleiben diese Gesellschaften gegenüber der Energiekontor AG nahestehende Unternehmen im Sinne der IFRS (IAS 24), da angenommen wird, dass der Konzern auch ohne vermögensmäßige Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben kann.
Ein solcher Einfluss wird durch die Organstellung wie auch durch die Teilnahme am unternehmerischen Entscheidungsprozess durch die konzernzugehörigen Komplementärgesellschaften, die die Geschäftsführung ausüben, angenommen. Das "Nahestehen" im Sinne des IAS 24 wird folglich im Vorliegen dieses bedeutenden Einflusses (significant influence) gesehen, auch wenn eine Stimmrechtsmehrheit nicht vorliegt und der Ermessensspielraum bei der Durchführung der geschäftsführenden Maßnahmen regelmäßig durch Verträge und Weisungsgebundenheit gegenüber den Eigentümern der Gesellschaften deutlich eingeschränkt ist.
Unter Zugrundelegung dieser Interpretation der IFRS bestehen die beschriebenen Transaktionen und damit geschäftstypischerweise nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des Konzerns (mit Ausnahme des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks) aus entgeltlichen Transaktionen mit Projektgesellschaften und damit mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24.
An dieser Stelle wird daher im Hinblick auf das Erfordernis zahlenmäßiger Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Segmentberichterstattung verwiesen, aus denen sich alle betragsmäßigen Angaben zu den Geschäftsvorfällen ergeben, die mit nahestehenden Personen im Sinne dieser Betrachtung ausgeführt werden.
Alle Leistungen im Rahmen dieser Transaktionen werden gleichwohl stets zu marktüblichen Konditionen erbracht, die auch unter fremden Dritten üblich sind.
Die zwischen der Energiekontor AG und den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Wilkens und Lammers bestehenden Beraterverträge wurden im Geschäftsjahr aufgehoben. Im Vorjahr haben sie noch ein Honorar in Höhe von T€ 60 vorgesehen.
Alle entgeltlichen Transaktionen zwischen der Energiekontor-Gruppe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat sind vollumfänglich im Anhang genannt und erläutert. Die Vergütungen und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Tz. 5. ausgewiesen.
Entgeltliche Transaktionen mit leitenden Angestellten erfolgten neben den mit diesen bestehenden und marktüblichen Arbeitsverträgen nicht, ebenso wenig wie Transaktionen mit Angehörigen dieser Personengruppen.
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:
| ― |
Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg |
| ― |
Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland |
| ― |
Dipl.-Ing. Carsten Schwarz, Ingenieur, Schwanewede |
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 1.568 (Vorjahr T€ 1.010). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 791 (Vorjahr T€ 249). Bezugsrechte im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt. Im Vorjahr hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung, im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands auszugeben, teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 22,03200 pro Aktie, die Wartezeit endet im Jahr 2024.
Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2016 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB vorgesehenen Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020 entbehrlich. Der Vergütungsbericht 2021 ist auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.
Mitglieder des Aufsichtsrats waren:
| ― |
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein
Aufsichtsratsamt bei folgender nicht
börsennotierter Gesellschaft:
|
||
| ― |
Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender Herr Lammers bekleidet außerdem ein
Aufsichtsratsamt bei folgender nicht
börsennotierter Gesellschaft:
|
||
| ― |
Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen Herr Kianzad bekleidet außerdem ein
Aufsichtsratsamt bei folgender nicht
börsennotierter Gesellschaft:
|
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 180 (Vorjahr T€ 135) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen.
Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2021 wie folgt an der AG beteiligt:
| NAME, FUNKTION | AKTIEN (STÜCK) |
| Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender | 3.559.835 |
| Günter Lammers, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | 3.552.474 |
Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 125 (Vorjahr T€ 115), für andere Bestätigungsleistungen T€ 0 (Vorjahr T€ 6) sowie für sonstige Leistungen T€ 3 (Vorjahr T€ 3).
Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 endete für weitere sechs Windparks mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt rund 43 MW die Laufzeit der festen 20-jährigen Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG); davon werden drei Windparks mit einer Erzeugungsleistung von knapp 21 MW im Eigenbestand betrieben.
Zudem waren im Geschäftsjahr 2021 für weitere Windparks kurzfristige Stromabnahmeverträge (PPAs) vereinbart worden. Bei elf dieser Windparks mit einer Erzeugungsleistung von rund 70 MW liefen diese kurzfristigen PPAs ebenfalls zum Ende des Geschäftsjahres 2021 aus.
Energiekontor hat damit zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 für 17 Windparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von über 116 MW neue PPAs abgeschlossen, darunter zwölf Windparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 78 MW, die im Eigenbestand betrieben werden.
Am 24. Februar 2022 startete Russland seine Invasion auf das Staatsgebiet der Ukraine und hat damit die größte militärische Operation in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs begonnen. Rund zwei Millionen Ukrainer:innen befinden sich auf der Flucht, gleichzeitig steigt die Anzahl der zivilen Opfer weiter an. Der Krieg in der Ukraine ist vor allem eine humanitäre Krise, die Europa gemeinsam lösen muss.
Energiekontor ist weder auf dem russischen Markt tätig, noch haben wir direkte russische Zulieferer.
Der Krieg in der Ukraine zeigt die immer noch hohe Abhängigkeit Europas insgesamt - und auch Deutschlands - von fossilen Energieträgern wie Gas oder Kohle sowie von Russland als Hauptlieferanten. Als Folge zogen die Gas- und Erdölpreise sowie die Preise für Rohstoffe in den vergangenen Wochen noch einmal deutlich an. Europa befindet sich damit in der Mitte einer Energiekrise.
In den kommenden Jahren soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und vor allem von Lieferungen aus Russland konsequent abgebaut werden. Die Europäische Kommission will die Gaseinkäufe aus Russland bereits bis Ende 2023 um zwei Drittel reduzieren. Unter anderem soll dafür der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben werden. Auch auf nationaler Ebene planen nahezu alle EU-Mitgliedstaaten eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erklärte die Energiewende zudem zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit.
Erste Pläne sehen die Erreichung einer 100 %igen Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in Deutschland schon im Jahr 2035 vor. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen demnach Windräder fast doppelt so viel Energie liefern wie bisher. Mit etwa 100 bis 110 GW Windkraft rechnet die Regierung in Zukunft. Auch die Leistung von Solaranlagen soll um das Vierfache steigern. In Zukunft sollen diese bis zu 200 GW Strom produzieren. Damit dies gelingt, sollen bisher bestehende Hemmnisse rasch abgebaut werden, beispielsweise durch eine Beschleunigung und Verschlankung der Planungs- und Genehmigungsverfahren oder Vereinfachungen im Bereich Repowering.
Energiekontor könnte von dieser Entwicklung profitieren und ggf. Projekte aus der Projektpipeline mit Stand 31. Dezember 2021 rascher umsetzen als bisher geplant sowie die Anzahl neuer gesicherter Projekte künftig noch deutlicher steigern.
Gleichwohl belasten die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts auch die Erneuerbare-Energien-Branche. Steigende Rohstoffpreise führten unter anderem zu einer Verteuerung von Stahl, in dessen Folge auch die Preise für Windenergieanlagen von den Herstellern angehoben wurden. Auch die Transportkosten erhöhten sich. Einige dieser Kostensteigerungen können aktuell über höhere Strompreise ausgeglichen werden. Zudem setzt Energiekontor seit Jahrzehnten auf Effektivitätssteigerungen und eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks, um für die Zeit nach dem erwarteten Ende der staatlichen Förderung gut aufgestellt zu sein und einen Wettbewerbsvorteil im Markt aufzubauen.
Darüber hinaus dürfte der Krieg in der Ukraine die anhaltenden pandemiebedingten Engpässe in den globalen Transport- und Logistikketten zusätzlich verschärfen.
Es bleibt zudem abzuwarten, ob der erwartete Nachfrageanstieg nach Windenergieanlagen und PV-Modulen von den Herstellern kurzfristig ohne Neuinvestitionen in Kapazitäten mit entsprechenden Bauzeiten bedient werden kann. Entsprechende Kapazitätsengpässe dürften den Preisdruck auf Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie die Risiken der Verfügbarkeit von Anlagen, Modulen, Umspannwerken und Komponenten weiter erhöhen.
Darüber hinausgehende und insbesondere wesentliche Änderungen der Unternehmenssituation von Energiekontor oder des Branchenumfelds haben sich seit dem Bilanzstichtag, dem 31. Dezember 2021, nicht ergeben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2022 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.
Der vom Abschlussprüfer, der PKF Deutschland GmbH, Niederlassung Stuttgart, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der Energiekontor AG werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er kann als Sonderdruck bei der Energiekontor AG angefordert werden. Im Internet ist er unter www.energiekontor.de abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss des Vorjahres wurden beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht.
Alle in den Konzernabschluss der Energiekontor AG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Vorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB über die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Beschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. IX. des Konzernanhangs ersichtlich.
Die nachstehenden Dividenden wurden von der Energiekontor AG beschlossen und ausbezahlt bzw. werden vorgeschlagen.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Beschlossene und ausgezahlte Dividenden | ||
| Dividende € 0,80 je dividendenberechtigte Stammaktie (2020: € 0,40) bei 14.124.638 (Vorjahr 14.301.016) dividendenberechtigten Aktien | 11.300 | 5.720 |
| HAUPTVERSAMMLUNG | ||
| IN T€ | 2022 | 2021 |
| Vorgeschlagene Dividenden | ||
| Dividende € 0,90 je gezeichnete Stammaktie (2021: € 0,80) bei 14.124.638 (Vorjahr 14.328.160) gezeichneten Aktien | 12.712 | 11.463 |
| NAME DER GESELLSCHAFT |
Anteile
in % |
Ergebnis 2021 in T€ 2 | Eigenkapital 31.12.2021 in T€ 1 |
| Construtora da nova Energiekontor - Parquet Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal | 100,00 | -4 | 49 |
| EER GbR, Worpswede 7) | 28,60 | 0 | 0 |
| EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Mont Joly SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Dongay SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Le Batut SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Les Ayades SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Les Capettes SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements 1 SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | -14 | -13 |
| EKF Société d'investissements 2 SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 1 |
| EKF Société d'investissements Dongay - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Dongay - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Ayades - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Capettes - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Mont Joly - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -228 | -228 |
| Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 14 |
| Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | 2 |
| Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 14 |
| Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 1 |
| Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 18 |
| Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 5 |
| Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 5 |
| Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 18 |
| Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 18 |
| Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 5 |
| Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 5 |
| Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Ersatzteilemanagement GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -18 |
| Energiekontor Finance GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -36 | -27 |
| Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -15 | 253 |
| Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 4 | 286 |
| Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -51 | 297 |
| Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 50 | 496 |
| Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 63 | 289 |
| Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 94 | 325 |
| Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 274 | 369 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -49 | 495 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH i.L., Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -9 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -8 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -4 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -5 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 11 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 11 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -12 |
| Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 309 | -1.485 |
| Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Green Real Estate GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -15 |
| Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal | 100,00 | -5 | -20 |
| Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3), 4) | 100,00 | 0 | 290 |
| Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 35 | 79 |
| Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | 257 |
| Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | 69 |
| Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 126 | 126 |
| Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -229 | 91 |
| Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.408 | 1.608 |
| Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 14 | 135 |
| Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 39 | 39 |
| Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 12 | 79 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 40 | 161 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -32 | 203 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -24 | 149 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 66 | 1.634 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.431 | 1.431 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 368 | 368 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 5 | 5 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 12 | 219 |
| Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | -3 |
| Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5) | 97,90 | 103 | 954 |
| Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -370 | 1.126 |
| Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 107 | 99 |
| Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4) | 100,00 | 14 | 132 |
| Energiekontor Management Solar GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -11 |
| Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | 33 |
| Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1.477 | -5.770 |
| Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | 34 |
| Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 15 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 27 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -5 | 4.457 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -9 | 2.141 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 6 | 2.008 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 305 | -726 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5) | 100,00 | 51 | -1.646 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5) | 88,52 | 433 | -1.724 |
| Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -6 |
| Energiekontor Ökowind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2.082 | -6.113 |
| Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 45 |
| Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal | 99,00 | -264 | 476 |
| Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -404 | -6.172 |
| Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 37 |
| Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 48 |
| Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -13 |
| Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 1 |
| Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 25 |
| Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -13 |
| Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -12 | -12 |
| Energiekontor Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 19 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 21 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 22 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 23 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -3 |
| Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 14 |
| Energiekontor Solar Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Solar Bau IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -8 |
| Energiekontor Solar Bau X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -1 |
| Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 1 | 48 |
| Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -8 |
| Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 223 | 5.108 |
| Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 17 | 80 |
| Energiekontor UK Holding Limited, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 15.410 | 15.410 |
| Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -16 |
| Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.168 | 8.086 |
| Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -11 |
| Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 2.244 | 18.647 |
| Energiekontor UK Man Limited, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -236 | -461 |
| Energiekontor UK NR GmbH, Hagen 4) | 100,00 | -2 | -5 |
| Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -16 |
| Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.105 | 3.912 |
| Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 40 | 56 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 627 | 815 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -27 | -1.395 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven 5) | 96,19 | -5 | 16 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5) | 100,00 | 56 | -569 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -33 | -738 |
| Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA | 100,00 | -1 | -11 |
| Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA | 100,00 | -19 | -21 |
| Energiekontor US Inc., Chicago, USA | 100,00 | -2.753 | -3.792 |
| Energiekontor US Texas SP 1 LLC, Texas, USA | 100,00 | -1.574 | -1.747 |
| Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA | 100,00 | 15 | -82 |
| Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA | 100,00 | 53 | -46 |
| Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA | 100,00 | 53 | -56 |
| Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA | 100,00 | 17 | -79 |
| Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA | 100,00 | -1.439 | -243 |
| Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA | 100,00 | 16 | -80 |
| Energiekontor US Texas SP 9 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA | 100,00 | 19 | -160 |
| Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA | 100,00 | 13 | -93 |
| Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA | 100,00 | 2 | -84 |
| Energiekontor US Texas SP 14 LLC, Texas, USA | 100,00 | -73 | -73 |
| Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 16 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 17 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 18 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -551 | -2.392 |
| Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 345 | -5.591 |
| Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -13 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5) | 100,00 | -239 | 474 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5) | 100,00 | 139 | -1.573 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5) | 100,00 | -72 | 33 |
| Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 1 | 221 |
| Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5) | 51,32 | 69 | 362 |
| Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen 5) | 100,00 | -115 | -5.562 |
| Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -19 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 26 | 736 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 12 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5) | 100,00 | -2 | 521 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1 | -149 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5) | 100,00 | -64 | -629 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5) | 100,00 | -43 | -1.388 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5) | 100,00 | 28 | -496 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 8 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 20 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 18 | -643 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5) | 100,00 | -228 | -573 |
| Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -131 | 410 |
| Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4) | 100,00 | -2 | -7 |
| Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -9 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -25 | -208 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5) | 100,00 | 2.002 | -4.758 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5) | 100,00 | -122 | -2.350 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -30 | -200 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5) | 100,00 | -452 | -3.047 |
| Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -15 | -185 |
| Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -31 | -817 |
| Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -6 |
| Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1.020 | -1.020 |
| Energiepark Alfstedt WP IG ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -454 | -454 |
| Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bergsoll-Frehne GWEEK GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -28 | -28 |
| Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -69 | -334 |
| Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Elstorf NDS WP ELS GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -87 | -234 |
| Energiepark Erfstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Erfstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 384 | 1.524 |
| Energiepark Frechen WP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 85 | 1.394 |
| Energiepark Groß Laasch WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 405 | -13 |
| Energiepark Heringen-Philippsthal WP HP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Höttingen Göppersdorf 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -159 | -667 |
| Energiepark Jülich-Ost WP JO GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -94 | -285 |
| Energiepark Jülich-Ost WP JO II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -85 | -271 |
| Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 28 | 1.599 |
| Energiepark Letschin SP L GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Naumburg WP Naumburg-Prießnitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Niederzier WP ST I GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -57 | 1.707 |
| Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -197 | -411 |
| Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -316 | -739 |
| Energiepark Oerel WP OER II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -574 | -574 |
| Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Bergen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Heideck GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Nennslingen 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Nennslingen 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Seukendorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -634 | 2.264 |
| Energiepark UK OV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Vettweiß WP MH GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Vettweiß WP MH II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wegberg-Repowering RE WP WE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -388 | -388 |
| Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wulkow II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK AD I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK AD II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Alt Domhain LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CR I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CR II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Craiginmoddie LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DU Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK GA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK Garbet LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Garcrogo LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GC I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GC II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 1 | 1 |
| Energyfarm UK HA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HY I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HY II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Hyndburn II LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK LA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK LA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK Lairg LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 1 | 1 |
| Energyfarm UK LI I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK LI II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Little Hartfell LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK MA I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -2 | -2 |
| Energyfarm UK MA II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -2 | -2 |
| Energyfarm UK Margree LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NE I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NE II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK New Rides Solar LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 1 | 1 |
| Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK PI I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK PI II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK Pines Burn LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 1 | 1 |
| Energyfarm UK ST I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -2 | -2 |
| Energyfarm UK ST II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -2 | -2 |
| Energyfarm UK Strathrory LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6) | 50,00 | 0 | 0 |
| Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6) | 37,29 | -53 | 18 |
| Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven 6) | 30,19 | -1 | -245 |
| Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 5) | 100,00 | 0 | 19 |
| Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | 1 |
| Windpark Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6) | 37,50 | -5 | -15 |
| WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -6 |
1) Handelsrechtliches Eigenkapital
2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach
Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV)
mit der Energiekontor AG
3) Mit diesen Gesellschaften hat die
Energiekontor AG einen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.
4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der
GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist
5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der
GmbH & Co. KG, die von der
Veröffentlichungspflicht befreit ist
6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation)
7) Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at
equity
Bremen, den 28. März 2022
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender
Günter Eschen, Vorstand
Carsten Schwarz, Vorstand
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger nach Veröffentlichung eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
An die Energiekontor AG, Bremen
Wir haben den Konzernabschluss der Energiekontor AG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der mit dem Lagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse aus Projektierung in Höhe von € 104,1 Mio. (Vorjahr € 89,7 Mio.) ausgewiesen. Diese entfallen auf die Errichtung von Wind- und Solarparks für Betreibergesellschaften. Damit ist dieser Bereich ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit.
Da die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Errichtung von Wind- und Solarparks für Betreibergesellschaften mit der Fertigstellung und dem Übergang der Kontrolle samt aller Risiken und Chancen auf den externen Käufer erfolgt, handelt es sich im Rahmen unserer Prüfung um einen Sachverhalt von relevanter Bedeutung.
Die Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen einschließlich eines möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da für den Erstellungszeitpunkt und die Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) sowie den Entkonsolidierungszeitpunkt mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines verkauften Parks signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse, den Ausweis des Vorratsvermögens und das Ergebnis.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns aufbauend auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahresabschlussprüfungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gesellschaft mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots und Abwicklungsphase der langfristigen Auftragsfertigung auseinandergesetzt.
Dabei stand die Analyse der vertraglichen Grundlagen sowie von Vertragskonditionen vor dem Hintergrund der Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für sämtliche wesentlichen Transaktionen im Mittelpunkt. Bei den wesentlichen Projekten haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind, das heißt, der Wind- oder Solarpark fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde und bei verkauften Parks (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind. Dabei stand die Analyse der diversen Anteilskaufverträge und Inbetrieb- und Abnahmeprotokolle im Mittelpunkt, um somit den Stichtag der Anteilsübertragung und damit die korrekte Umsatzrealisierung sicherzustellen.
Bezüglich der Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 3. "Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen".
Wind- und Solarparks, bei denen am Projektende entschieden wird, diese nicht zu veräußern, werden zur Stromerzeugung in den Eigenbestand übernommen. In Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- und Solarparks stellt jeder Park für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Zum Bilanzstichtag werden Wind- und Solarparks mit einem Buchwert von € 215,4 Mio. ausgewiesen.
Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Dieser erzielbare Betrag basiert auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge inkl. anschließender Weiternutzung, Einnahmen- / Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung.
Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren beinhaltet in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und / oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes einzelnen Wind- bzw. Solarparks kann der beizulegende Zeitwert nicht aus Marktwerten abgeleitet werden.
Die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen haben wir auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit den zugrunde liegenden Daten geprüft. Weiter haben wir die angesetzten Plandaten in Stichproben einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen und rechnerisch nachvollzogen. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir unter Berücksichtigung der Peer Group detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen haben wir mit der kaufmännischen Geschäftsführung diskutiert.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 9 "Wertminderungen auf Sachanlagen".
In dem Konzernabschluss werden zum Bilanzstichtag in den langfristigen Vermögenswerten Nutzungsrechte von € 33,7 Mio. und in den kurzfristigen Vermögenswerten Nutzungsrechte von € 32,1 Mio. und Leasingverbindlichkeiten von € 67,4 Mio. ausgewiesen. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 4 "Leasing".
Bei der Anwendung des IFRS 16 sind Schätzungen und Ermessenentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter zu treffen, deren Angemessenheit durch uns als Abschlussprüfer zu beurteilen ist. Diese sowie die Komplexität und das Volumen der zugrundeliegenden Vertragsunterlagen führten dazu, dass die Bilanzierung von Leasingverhältnissen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war. Ebenso sind umfangreiche Anhangangaben zu tätigen, die für uns in diesem Zusammenhang ebenfalls von wesentlicher Bedeutung für die Prüfung waren.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die vollständige Erfassung sämtlicher Gesellschaften sowie in Stichproben die vollständige Erfassung der Leasingverträge pro Wind- bzw. Solarpark geprüft. Weiter haben wir auf Basis von Stichproben Einsicht in die Verträge genommen, um die Identifizierung der Leistungskomponenten auf deren vollständige und zutreffende Erfassung zu würdigen. Durch Befragung der Ansprechpartner und weitere Unterlagen haben wir die Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen nachvollzogen. Den verwendeten Zinssatz für die Diskontierung auf den Barwert haben wir anhand vorliegender Finanzierungsstrukturen nachgerechnet. Ferner konnten wir nachvollziehen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Annahmen und Schätzungen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Leasingverhältnisse unter Anwendung des IFRS 16 zu gewährleisten. Weiter haben wir den Ausweis von Nutzungsrechten für im Bau und in der Planung befindliche Parks mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert. Um deren kurzfristigen Charakter Rechnung zu tragen, werden solche Nutzungsrechte unter den Vorräten ausgewiesen. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten werden unter den kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Wir konnten uns von der Angemessenheit des Ansatzes überzeugen.
Die Angaben im Konzernanhang haben wir auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit hin geprüft.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen von IFRS 16 verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 4 "Leasing".
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und |
| ― |
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― |
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß §317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 529900MCVP6QF0PTPQ72-2021-12-31-de.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
| ― |
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser dem geprüften Konzernabschluss und darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Ines Thorwart.
Stuttgart, den 28. März 2022
PKF
Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Julian Wenninger, Wirtschaftsprüfer
Ines Thorwart, Wirtschaftsprüferin
Aktiva
| Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. |
31.12.2021
€ |
31.12.2020
T€ |
|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | (1.) | ||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | (1.1) | 105 | 1 |
| II. Sachanlagen | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | (1.2) | 99.022 | 116 |
| III. Finanzanlagen | (1.3) | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | (1.3.1) | 71.269.043 | 72.051 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | (1.3.2) | 39.150.643 | 36.435 |
| 3. Beteiligungen | (1.3.3) | 54.672 | 55 |
| 110.474.358 | 108.541 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | (2.) | ||
| I. Vorräte | (2.1) | ||
| 1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 23.855.504 | 19.517 | |
| 23.855.504 | 19.517 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (2.2) | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43.179 | 1.213 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 49.520.582 | 43.751 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.582.729 | 445 | |
| 51.146.490 | 45.409 | ||
| III. Sonstige Wertpapiere | 3.371 | 3 | |
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | (2.3) | 53.256.912 | 43.955 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | (2.4) | 28.482 | 56 |
| Summe Aktiva | 238.864.245 | 217.599 | |
|
PASSIVA |
|||
| Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. |
31.12.2021
€ |
31.12.2020
T€ |
|
| A. EIGENKAPITAL | (3.) | ||
| I. Ausgegebenes Kapital | |||
| 1. Gezeichnetes Kapital | (3.1) | 14.124.638 | 14.328 |
| 2. Nennbeträge / rechnerischer Wert zur Einziehung erworbener Aktien | (3.2) | -106.673 | -131 |
| 14.017.965 | 14.197 | ||
| II. Kapitalrücklage | (3.5) | 42.239.717 | 42.240 |
| III. Gewinnrücklagen | (3.6) | ||
| 1. Gesetzliche Rücklagen | 15.000 | 15 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 31.182.231 | 31.273 | |
| 31.197.231 | 31.288 | ||
| IV. Bilanzgewinn | (3.7) | 34.685.190 | 21.716 |
| Summe Eigenkapital | 122.140.102 | 109.442 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | (4.) | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 7.514.772 | 10.423 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 6.540.037 | 5.791 | |
| 14.054.810 | 16.214 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | (5., 6., 7.) | ||
| 1. Anleihen | 24.000.000 | 24.000 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 269.641 | 250 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.045.535 | 756 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 55.971.448 | 49.458 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 5.499.807 | 2.387 | |
| 86.786.431 | 76.852 | ||
| D. PASSIVE LATENTE STEUERN | (8.) | 15.882.902 | 15.091 |
| Summe Passiva | 238.864.245 | 217.599 |
| Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil IV. |
2021
€ |
2020
T€ |
|
| 1. Umsatzerlöse | (1.) | 41.192.290 | 35.788 |
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen | 3.859.875 | 46 | |
| 3. Gesamtleistung | 45.052.165 | 35.834 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | (2.) | 1.396.859 | 6.584 |
| 5. Materialaufwand | (3.) | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 7.285.523 | 10.863 | |
| 6. Rohergebnis | 39.163.502 | 31.555 | |
| 7. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 13.584.728 | 12.596 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | |||
| - davon für Altersversorgung € 116.787 (Vj. T€ 103) | 1.928.818 | 1.704 | |
| 15.513.546 | 14.300 | ||
| 8. Abschreibungen | |||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 26.605 | 38 | |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (4.) | 6.492.547 | 5.357 |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | (5.) | 20.259.527 | 0 |
| - davon von verbundenen Unternehmen T€ 20.260 (Vj. T€ 0) | |||
| 11. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen vollständig verbundene Unternehmen | (6.) | 7.332.531 | 20.772 |
| 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | (7.) | 1.486.725 | 1.406 |
| - davon von verbundenen Unternehmen € 1.486.725 (Vj. T€ 1.406) | |||
| 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | (9.) | 153.391 | 154 |
| - davon von verbundenen Unternehmen € 152.444 (Vj. T€ 150) | |||
| 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | (8.) | 788.810 | 544 |
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (9.) | 2.563.452 | 2.583 |
| - davon an verbundene Unternehmen € 1.326.436 (Vj. T€ 1.473) | |||
| 16. Ergebnis vor Steuern | 43.010.716 | 31.064 | |
| 17. Steuern vom Einkommen und Ertrag | (10.) | 8.488.344 | 9.498 |
| 18. Jahresüberschuss | 34.522.372 | 21.566 | |
| 19. Gewinnvortrag | |||
| a) Gewinnvortrag vor Verwendung | 21.716.456 | 6.750 | |
| b) Dividendenzahlungen | -11.299.710 | -5.720 | |
| c) Einstellungen in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung | -10.253.928 | -879 | |
| 162.818 | 151 | ||
| 20. Bilanzgewinn | 34.685.190 | 21.716 |
Der Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20449 HB), wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und nach den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Soweit anwendbar, wurden auch die am Bilanzstichtag gültigen Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) beachtet.
Der Jahresabschluss der Energiekontor AG ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Jahresabschluss sowie im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€). Zahlen in tabellarischen Darstellungen werden jeweils exakt gerechnet und summiert, wodurch sich in der Summenbildung Rundungsdifferenzen ergeben können.
Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Nachfolgend aufgeführte Grundsätze zur Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung wurden unverändert zum Vorjahr angewandt.
Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht - bzw. nur soweit gesetzlich zulässig - mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben, ebenso wie Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet; soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Nutzungsdauern betragen 3 bis 13 Jahre. Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert.
Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft. Bei Anlagenzugängen im Laufe des Geschäftsjahres wird die Abschreibung pro rata temporis ab dem Monat des Zugangs angesetzt. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden im Anlagevermögen unter Finanzanlagen grundsätzlich zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden am Bilanzstichtag auf Finanzanlagen vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen. Sie werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit Ausleihungen unverzinslich oder niedrigverzinslich sind, werden sie mit dem Barwert angesetzt. Das Ausfallrisiko wird an der Realisierung der Tilgungspläne gemessen.
Wertaufholungen im Sach- und Finanzanlagevermögen werden durch gewinnerhöhende Zuschreibungen, höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, vorgenommen, soweit die wertmindernden Gründe für frühere Abschreibungen weggefallen sind.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert, Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vorräte sind frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag, unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit ihrem Barwert angesetzt. Forderungen, bei denen mit einem Zahlungseingang nach mehr als einem Jahr zu rechnen ist, werden abgezinst. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt.
Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten im Eigenkapital verrechnet. In Höhe des Nennkapitals werden die Anschaffungskosten für die eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, soweit sie noch nicht eingezogen sind. Soweit eigene Anteile bereits eingezogen sind, haben sie das Nennkapital durch Saldierung verringert. Der die Höhe des Nennkapitals übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen, berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, wobei die künftigen zu erwartenden Preis- und Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung maßgebend sind. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.
Soweit Abzinsungen erforderlich sind, erfolgen diese nach § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt, bei der Folgebewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden außerdem Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips behandelt.
Aktive und passive latente Steuern sind nach dem bilanzorientierten "Temporary-Konzept" auch für quasipermanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Es erfolgt insoweit eine Saldierung der passiven latenten Steuern mit den aktiven latenten Steuern, wobei steuerliche Verlustvorträge in die Bilanzierung der latenten Steuern einbezogen werden, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Für Zwecke der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sein werden. Eine Abzinsung der Beträge erfolgt nicht.
Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel (alle Angaben in T€) ersichtlich.
Der Wert betrifft Softwaremodule.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vermögensgegenstände der Büro- und Geschäftsausstattung.
Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt.
Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren in Höhe von T€ 789 vorzunehmen (Vorjahr T€ 544). Zuschreibungen (Wertaufholungen) erfolgten im Berichtsjahr nicht (Vorjahr T€ 5.924).
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt unter Tz. VI.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, gegen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen Beteiligungsgesellschaften.
Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr weder Abschreibungen noch Zuschreibungen auf Ausleihungen vorgenommen. Die Ausleihungen sind verzinslich.
Der Beteiligungsbesitz beträgt unverändert zum Vorjahr T€ 55.
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
| IN T€ | 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2021 | 01.01.2021 | Zugänge |
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 257 | 0 | 0 | 257 | 257 | 1 |
| II. SACHANLAGEN | ||||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 315 | 9 | 0 | 324 | 199 | 26 |
| 315 | 9 | 0 | 324 | 199 | 26 | |
| III. FINANZANLAGEN | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 78.455 | 1.105 | 1.098 | 78.462 | 6.404 | 789 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 36.742 | 5.173 | 2.457 | 39.458 | 307 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 55 | 0 | 0 | 55 | 0 | 0 |
| 115.252 | 6.278 | 3.555 | 117.975 | 6.711 | 789 | |
| 115.824 | 6.286 | 3.555 | 118.556 | 7.167 | 815 | |
| Abschreibungen | Buchwert | ||||
| IN T€ | Zuschreibungen | Abgänge | 31.12.2021 | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | 0 | 257 | 0 | 1 |
| II. SACHANLAGEN | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 0 | 225 | 99 | 116 |
| 0 | 0 | 225 | 99 | 116 | |
| III. FINANZANLAGEN | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 7.193 | 71.269 | 72.051 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 307 | 39.151 | 36.435 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 55 | 55 |
| 0 | 0 | 7.500 | 110.474 | 108.541 | |
| 0 | 0 | 7.983 | 110.573 | 108.658 | |
Bei den Vorräten mit unfertigen Erzeugnissen und Leistungen im Gesamtumfang von T€ 23.856 (Vorjahr T€ 19.517) handelt es sich insbesondere um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte im Onshore-Bereich. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte gewinnmindernd aufgelöst.
Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bezüglich der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen ggf. Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich im Hinblick auf die Zusammensetzung nach Fristigkeiten wie folgt auf, wobei Laufzeiten von mehr als fünf Jahren nicht vorliegen.
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit | davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| IN T€ | GESAMT-BETRAG | BIS 1 JAHR | 1 BIS 5 JAHRE | GESAMT-BETRAG | BIS 1 JAHR | 1 BIS 5 JAHRE |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43 | 43 | 0 | 1.213 | 1.213 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 49.521 | 38.364 | 11.157 | 43.751 | 36.255 | 7.496 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 35.832 | 35.832 | 0 | 27.721 | 27.721 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.583 | 1.578 | 5 | 445 | 441 | 5 |
| 51.146 | 39.985 | 11.161 | 45.409 | 37.909 | 7.501 | |
Ausgewiesen sind die gegen Dritte bestehenden Forderungen aus Planungs- und Vertriebsleistungen in Höhe von T€ 43 (Vorjahr T€ 1.213) sowie die gegen Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen aus Planungstätigkeit, Personalgestellung, Verwaltungserlösen sowie Ergebnisabführungen und Darlehensgewährungen in Höhe von T€ 49.521 (Vorjahr T€ 43.751).
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen hauptsächlich aus kurzfristigen Darlehens- und Steuerrückforderungen.
Im Geschäfts- wie im Vorjahr wurden keine Guthaben bei Kreditinstituten mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten saldiert.
Von den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244) zur Besicherung von Verbindlichkeiten Dritter verpfändet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 28 (Vorjahr T€ 56) betreffen abgegrenzte Zins-, Miet- und Lizenzzahlungen, die vor dem Bilanzstichtag bereits gezahlt wurden, wirtschaftlich jedoch dem Folgejahr zuzurechnen sind.
Das Grundkapital (Nennkapital) der Energiekontor AG am Bilanzstichtag entspricht dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 14.125 und hat sich wegen des Einzugs von 203.522 Aktien im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um T€ 204 vermindert. Im Berichtsjahr wurden weitere 179.372 Aktien (Vorjahr 168.454 Aktien) zurückgekauft.
Das Grundkapital der Energiekontor AG beträgt nunmehr € 14.124.638,00 (Vorjahr € 14.328.160,00) und ist in 14.124.638 (Vorjahr 14.328.160) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt. Unter Berücksichtigung der zurückgekauften, noch nicht eingezogenen Aktien beträgt das ausgegebene Kapital zum Bilanzstichtag € 14.017.965,00 (Vorjahr € 14.197.337,00) und ist eingeteilt in 14.017.965 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00).
Die Gesellschaft war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung, die zum 20. Mai 2020 endete, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 aufgehoben und neu gefasst. Hiernach wurde die Gesellschaft erneut gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.
Auf Grundlage dieses (nachstehend detailliert wiedergegebenen) sowie des vorangegangenen Beschlusses wurden im Geschäftsjahr insgesamt 179.372 Aktien (Vorjahr 168.454 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Im Geschäftsjahr erfolgte die Einziehung von 203.522 Aktien (Vorjahr 350.000 Aktien) unter entsprechender Kapitalherabsetzung. Der auf die eigenen, noch nicht eingezogenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt zum Bilanzstichtag € 106.673 (Vorjahr € 130.823) und wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, da auch diese Anteile zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung erworben wurden. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wurde von den anderen Gewinnrücklagen abgesetzt.
Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird aufgehoben.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 Prozent beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 19. Mai 2025. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln.
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (Xetra-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- und nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (Xetra-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- und nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien dieses Volumen überschreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis der zum Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung über die Börse
| ― |
Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie beim Erwerb von Forderungen gegen die Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten; |
| ― |
an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; |
| ― |
einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. |
Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. a) und b) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen.
Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.
Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu €500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt werden, wie die gewährten Bezugsrechte vom jeweiligen Begünstigten ausgeübt werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil.
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 können bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums. Die Aktienoptionen können erst vier Jahre nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen.
Im Vorjahr hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 22,03200 pro Aktie, die Wartezeit endet im Jahr 2024. Zum Zeitpunkt der Gewährung betrug der beizulegende Zeitwert T€ 815. Im Berichtsjahr wurden keine Bezugsrechte eingeräumt.
Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 42.240 (Vorjahr T€ 42.240) setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agien sowie dem Agio auf die Anteile, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms im Geschäftsjahr 2019 ausgegeben wurden.
Die gesetzliche Gewinnrücklage der Energiekontor AG beträgt unverändert T€ 15.
Die anderen Gewinnrücklagen der Energiekontor AG haben sich wie folgt entwickelt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Stand am 01.01. | 31.273 | 34.960 |
| Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben | -10.345 | -4.566 |
| Teilweise Ergebnisverwendung | 10.254 | 879 |
| Stand am 31.12. | 31.182 | 31.273 |
Die teilweise Ergebnisverwendung im laufenden Jahr über T€ 10.254 betrifft die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung vom 20. Mai 2021.
Der Bilanzgewinn ergibt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Stand 01.01. | 21.716 | 6.750 |
| Dividendenzahlung | -11.300 | -5.720 |
| Einstellung in die Gewinnrücklage durch Hauptversammlung | -10.254 | -879 |
| Jahresüberschuss | 34.522 | 21.566 |
| Stand 31.12. | 34.685 | 21.716 |
Die Zusammensetzung sowie die Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.
| IN T€ | 01.01.2021 | VERBRAUCH 2021 | AUFLÖSUNG 2021 | ZUFÜHRUNG 2021 | 31.12.2021 |
| Steuerrückstellungen (ohne latente Steuern) | 10.423 | 9.774 | 0 | 6.866 | 7.515 |
| Sonstige Rückstellungen | |||||
| Projektbezogene Kosten | 1.452 | 204 | 19 | 384 | 1.613 |
| Prozesskosten | 135 | 0 | 0 | 0 | 135 |
| Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten | 341 | 341 | 0 | 363 | 363 |
| Geschäftsbericht | 80 | 80 | 0 | 80 | 80 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 135 | 135 | 0 | 180 | 180 |
| Personalkosten (Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft, Erfolgsbeteiligungen) | 3.594 | 3.265 | 0 | 3.750 | 4.079 |
| Übrige | 54 | 24 | 0 | 60 | 90 |
| Sonstige Rückstellungen | 5.791 | 4.049 | 19 | 4.817 | 6.540 |
Wie im Vorjahr beinhalten die Rückstellungen keine langfristigen Anteile.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich zu den Bilanzstichtagen nach Fristigkeiten wie folgt:
| 31.12.2021 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| IN T€ | Gesamtbetrag | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| Anleihen | 24.000 | 0 | 9.000 | 15.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 270 | 19 | 250 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.046 | 1.046 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 55.971 | 24.463 | 12.429 | 19.079 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 805 | 805 | 0 | 0 |
| davon erhaltene Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.500 | 5.500 | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | 4.247 | 4.247 | 0 | 0 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 39 | 39 | 0 | 0 |
| 86.786 | 31.028 | 21.679 | 34.079 | |
| 31.12.2020 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| IN T€ | Gesamtbetrag | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| Anleihen | 24.000 | 0 | 9.000 | 15.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 250 | 0 | 250 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 756 | 756 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 49.458 | 12.284 | 12.351 | 24.822 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 1.220 | 1.220 | 0 | 0 |
| davon erhaltene Anzahlungen | 654 | 654 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.387 | 2.387 | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | 1.870 | 1.870 | 0 | 0 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 36 | 36 | 0 | 0 |
| 76.852 | 15.428 | 21.602 | 39.822 | |
Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden keine mit Kontokorrentguthaben besicherten Bankdarlehen mit den entsprechenden Guthabenkonten saldiert.
Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine weitere in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 9.000.
Im Jahr 2020 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A289KT eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30. September 2028 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 15.000.
Das Gesamtvolumen der Anleihen valutiert zum Bilanzstichtag demnach in einem Umfang von T€ 24.000 (Vorjahr T€ 24.000). Die vorstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt ist. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.
Am 31. Dezember 2021 bestanden befristete und unbefristete Bürgschaften der Energiekontor AG in Höhe von T€ 6.207 (Vorjahr T€ 1.267). Davon entfallen auf Bürgschaften zugunsten von konzernzugehörigen Gesellschaften T€ 1.237 (Vorjahr T€ 267).
Wie in der Vergangenheit wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen als gering eingeschätzt.
Die Energiekontor AG hat sich in fünf Fällen optional verpflichtet, Anteile an vier inländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent und Anteile an einer ausländischen Windparkbetreibergesellschaft in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen. Im Falle der zukünftigen Ausübung der Option durch die Windparkbetreibergesellschaften erwachsen der Gesellschaft ggf. Auszahlungsverpflichtungen, die Ende des Jahres 2025 in Höhe von T€ 1.537 und in den Jahren 2027 bis 2029 in Höhe von T€ 3.303 fällig werden können. Angegeben sind jeweils die maximal fälligen Nominalwerte, deren heutiger Barwert entsprechend den Laufzeiten deutlich geringer ausfällt.
Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet.
Aus Kommanditbeteiligungen bestehen Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 171 Abs. 1 und ggf. nach 172 Abs. 4 HGB. Die Haftungsbeträge nach § 171 Abs. 1 HGB resultieren aus dem jeweiligen Unterschied zwischen der ins Handelsregister eingetragenen Hafteinlage einerseits und der darauf tatsächlich eingezahlten Einlage andererseits.
Nachfolgende Übersicht zeigt die insoweit aus den Kommanditbeteiligungen bestehenden Haftungsverhältnisse.
| KOMMANDITEINLAGE | ||||
| IN T€ | laut Gesellschaftsvertrag | ins Handelsregister eingetragen | darauf eingezahlt | Haftung i. S. d. § 171 HGB |
| Gesamtbeträge | 117.485 | 117.485 | 50.305 | 67.180 |
Gegenüber Tochter-Kapitalgesellschaften bestehen (nicht eingeforderte) Einzahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Einlagen in Höhe von T€ 777.
Aufgrund der planmäßigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften ist mit einer Haftungsinanspruchnahme nicht zu rechnen.
Zum 31. Dezember 2021 bestehen, wie im Vorjahr, Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabtretung von 17 Anteilen an verbundenen Unternehmen. Diese sind zum Stichtag mit einem Gesamtbuchwert von T€ 22.955 (Vorjahr T€ 12.593) im Finanzanlagevermögen bilanziert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen für die Geschäftsräume in Bremen, Bremerhaven sowie die weiteren in- und ausländischen Niederlassungen und aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, Mobiliar und EDV-Hard- und Software.
| IN T€ | 2022 | 2023 BIS 2026 |
| Aus Mietverträgen | 503 | 368 |
| Aus Wartungs- und Serviceverträgen | 67 | 85 |
| Aus Leasingverträgen | 420 | 617 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 990 | 1.070 |
Nach dem bilanzorientierten "Temporary-Konzept" sind aktive und passive latente Steuern auch für quasipermanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Hierunter fallen insbesondere die unterschiedlichen Bewertungen der Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Handels- und Steuerbilanz. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind ebenfalls zu berücksichtigen, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann.
Zum Bilanzstichtag ergeben sich folgende latente Steueransätze:
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
| IN T€ | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| Bewertungsunterschiede Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen gegen Tochtergesellschaften | 113 | 17.889 | 135 | 16.941 |
| Verlustvorträge | 1.893 | 0 | 1.715 | 0 |
| Zwischensumme vor Saldierung | 2.006 | 17.889 | 1.850 | 16.941 |
| Saldierungsfähige Beträge | -2.006 | -2.006 | -1.850 | -1.850 |
| Latente Steuern (nach Saldierung) | 0 | 15.883 | 0 | 15.091 |
Hierfür wurden als zum Zeitpunkt der Auflösung zu erwartende Steuersätze für die Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) ein Satz von 15,8 Prozent (Vorjahr 15,8 Prozent) und für die Gewerbesteuer von 16,1 Prozent (Vorjahr 16,1 Prozent) angewandt.
Zum Bilanzstichtag sind in die Bildung der vorstehend ausgewiesenen aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge, mit deren Nutzung innerhalb der folgenden fünf Geschäftsjahre zu rechnen ist, verrechenbare Verluste aus Tochtergesellschaften für die Körperschaftsteuer von T€ 11.962 eingeflossen.
Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Die Umsätze werden im Wesentlichen im Inland erbracht. Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus den Erlösen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen an Windparks, aus Erlösen für den Verkauf von Rechten, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung, der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Planungsleistungen zum Erhalt von Baugenehmigungen für Wind- und Solarparkprojekte sowie aus Buchführungserlösen und konzerninternen Erlösen für die Personalgestellung und Projektkoordination.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| ERLÖSE AUS | ||
| Errichtung, Planung, Vertrieb | 36.446 | 30.575 |
| Verwaltung, Personalgestellung | 4.582 | 5.023 |
| Buchführung | 164 | 190 |
| Erlöse | 41.192 | 35.788 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen. Dabei ist in den übrigen betrieblichen Erträgen ein Betrag in Höhe von T€ 987 enthalten, der sich aus der Verschmelzung der Energiekontor WSB GmbH auf die Energiekontor AG ergeben hat.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Übrige betriebliche Erträge | 1.071 | 166 |
| Erträge aus Währungsumrechnungen | 281 | 467 |
| Versicherungsentschädigungen | 27 | 25 |
| Auflösung von Rückstellungen | 19 | 1 |
| Erträge aus Wertaufholungen im Finanzanlagevermögen (Zuschreibungen) | 0 | 5.924 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.397 | 6.584 |
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Wind- und Solarparkprojektplanung (Gutachten, Planungskosten, öffentliche Gebühren usw.) sowie die Buchwertabgänge aus verkauften Gesellschaftsanteilen betragen im Geschäftsjahr T€ 7.286 (Vorjahr T€ 10.863).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungs- sowie Rechts- und Beratungskosten, projektbezogene Aufwendungen sowie Werbe- und ähnliche Kosten.
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Verwaltung und übrige Kosten | 2.198 | 1.790 |
| Projektbezogene Aufwendungen | 1.227 | 199 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.216 | 1.679 |
| Raumkosten | 552 | 551 |
| Aufwendungen aus Kursdifferenzen | 552 | 466 |
| Vertriebskosten | 432 | 346 |
| Versicherungen, Gebühren, Beiträge | 308 | 307 |
| Reisekosten Arbeitnehmer | 7 | 19 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.493 | 5.357 |
Die Erträge in Höhe von T€ 20.260 (Vorjahr T€ 0) resultieren aus Gewinnzuweisungen von Tochtergesellschaften der Energiekontor AG. Auf verbundene Unternehmen entfällt davon ein Betrag in Höhe von T€ 20.260 (Vorjahr T€ 0).
Die Erträge resultieren aus der Ergebnisabführung der mit einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Gesellschaft verbundenen Tochtergesellschaft Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven.
Hier sind die aus den langfristigen Ausleihungen an Tochtergesellschaften und ehemalige Tochtergesellschaften erzielten Zinserträge ausgewiesen.
Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren im Berichtsjahr in Höhe von T€ 789 vorzunehmen (Vorjahr T€ 544). Auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Abschreibungen vorgenommen.
Das Zinsergebnis entwickelte sich wie folgt:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.487 | 1.406 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 1.487 | 1.406 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 153 | 154 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 152 | 150 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.563 | -2.583 |
| davon an verbundene Unternehmen | -1.326 | -1.473 |
| Zinsergebnis | -923 | -1.023 |
Für das Geschäftsjahr ergibt sich für den Organkreis eine Gesamtsteuerbelastung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) in Höhe von T€ 8.488 (Vorjahr T€ 9.498). Dieser Steueraufwand betrifft in Höhe von T€ 7.530 (Vorjahr T€ 11.072) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von T€ 167 (Vorjahr T€ -159) Steuerzahlungen für frühere Jahre. Der Gesamtaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| IN T€ | 2021 | 2020 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 7.696 | 10.912 |
| Latenter Steueraufwand | 792 | -1.414 |
| Steueraufwand | 8.488 | 9.498 |
Im Geschäftsjahr wurden bei der Energiekontor AG ohne Berücksichtigung der Auszubildenden im Jahresdurchschnitt 145 (Vorjahr 138) Angestellte beschäftigt.
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:
| ― |
Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg |
| ― |
Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland |
| ― |
Dipl.-Ing. Carsten Schwarz, Ingenieur, Schwanewede |
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit (feste und variable Vergütungen ohne Aktienoptionen) in Höhe von T€ 1.568 (Vorjahr T€ 1.010). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 791 (Vorjahr T€ 249). Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen.
Mitglieder des Aufsichtsrats waren:
| ― |
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein
Aufsichtsratsamt bei folgender nicht
börsennotierter Gesellschaft:
|
||
| ― |
Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender Herr Lammers bekleidet außerdem ein
Aufsichtsratsamt bei folgender nicht
börsennotierter Gesellschaft:
|
||
| ― |
Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen Herr Kianzad bekleidet außerdem ein
Aufsichtsratsamt bei folgender nicht
börsennotierter Gesellschaft:
|
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 180 (Vorjahr T€ 135) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. Darüber hinaus haben die Aufsichtsräte keine weiteren Vergütungen erhalten.
Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2021 wie folgt an der AG beteiligt:
| FUNKTION | NAME | AKTIEN STÜCK |
| Aufsichtsratsvorsitzender | Dr. Bodo Wilkens | 3.559.835 |
| Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | Günter Lammers | 3.552.474 |
Die Mitglieder von Organen der Energiekontor AG sowie alle Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der Energiekontor AG bzw. den verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und Geschäftsführer des Energiekontor-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.
Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen getätigt.
Weder Organmitgliedern noch deren Angehörigen wurden Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Tz. VI. des Anhangs enthält eine Aufstellung zu den Unternehmen, an denen die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Tochtergesellschaften im Sinne des § 285 Nr. 11b HGB bzw. verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB).
Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 125 (Vorjahr T€ 115), für andere Bestätigungsleistungen T€ 0 (Vorjahr T€ 6) sowie für sonstige Leistungen T€ 3 (Vorjahr T€ 3).
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2022 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.
Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde im Bundesanzeiger offengelegt.
In Anwendung der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB verzichten die Tochtergesellschaften, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen.
Die Energiekontor AG hat der Befreiung zugestimmt. Die befreiten Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss angeführt.
Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 endete für weitere sechs Windparks mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt rund 43 MW die Laufzeit der festen 20-jährigen Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG); davon werden drei Windparks mit einer Erzeugungsleistung von knapp 21 MW im Eigenbestand betrieben.
Zudem waren im Geschäftsjahr 2021 für weitere Windparks kurzfristige Stromabnahmeverträge (PPAs) vereinbart worden. Bei elf dieser Windparks mit einer Erzeugungsleistung von rund 70 MW liefen diese kurzfristigen PPAs ebenfalls zum Ende des Geschäftsjahres 2021 aus.
Energiekontor hat damit zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 für 17 Windparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von über 116 MW neue PPAs abgeschlossen; darunter zwölf Windparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 78 MW, die im Eigenbestand betrieben werden.
Am 24. Februar 2022 startete Russland seine Invasion auf das Staatsgebiet der Ukraine und hat damit die größte militärische Operation in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs begonnen. Rund zwei Millionen Ukrainer:innen befinden sich auf der Flucht, gleichzeitig steigt die Anzahl der zivilen Opfer weiter an. Der Krieg in der Ukraine ist vor allem eine humanitäre Krise, die Europa gemeinsam lösen muss.
Energiekontor ist weder auf dem russischen Markt tätig, noch haben wir direkte russische Zulieferer.
Der Krieg in der Ukraine zeigt die immer noch hohe Abhängigkeit Europas insgesamt - und auch Deutschlands - von fossilen Energieträgern wie Gas oder Kohle sowie von Russland als Hauptlieferanten. Als Folge zogen die Gas- und Erdölpreise sowie die Preise für Rohstoffe in den vergangenen Wochen noch einmal deutlich an. Europa befindet sich damit in der Mitte einer Energiekrise.
In den kommenden Jahren soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und vor allem von Lieferungen aus Russland konsequent abgebaut werden. Die Europäische Kommission will die Gaseinkäufe aus Russland bereits bis Ende 2023 um zwei Drittel reduzieren. Unter anderem soll dafür der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben werden. Auch auf nationaler Ebene planen nahezu alle EU-Mitgliedstaaten eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erklärte die Energiewende zudem zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit.
Erste Pläne sehen die Erreichung einer 100 %igen Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in Deutschland schon im Jahr 2035 vor. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen demnach Windräder fast doppelt so viel Energie liefern wie bisher. Mit etwa 100 bis 110 GW Windkraft rechnet die Regierung in Zukunft. Auch die Leistung von Solaranlagen soll um das Vierfache steigen. In Zukunft sollen diese bis zu 200 GW Strom produzieren. Damit dies gelingt, sollen bisher bestehende Hemmnisse rasch abgebaut werden, beispielsweise durch eine Beschleunigung und Verschlankung der Planungs- und Genehmigungsverfahren oder Vereinfachungen im Bereich Repowering.
Energiekontor könnte von dieser Entwicklung profitieren und ggf. Projekte aus der Projektpipeline mit Stand 31. Dezember 2021 rascher umsetzen als bisher geplant sowie die Anzahl neuer gesicherter Projekte künftig noch deutlicher steigern.
Gleichwohl belasten die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts auch die Erneuerbare-Energien-Branche. Steigende Rohstoffpreise führten unter anderem zu einer Verteuerung von Stahl, in dessen Folge auch die Preise für Windenergieanlagen von den Herstellern angehoben wurden. Auch die Transportkosten erhöhten sich. Einige dieser Kostensteigerungen können aktuell über höhere Strompreise ausgeglichen werden. Zudem setzt Energiekontor seit Jahrzehnten auf Effektivitätssteigerungen und eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks, um für die Zeit nach dem erwarteten Ende der staatlichen Förderung gut aufgestellt zu sein und einen Wettbewerbsvorteil im Markt aufzubauen.
Darüber hinaus dürfte der Krieg in der Ukraine die anhaltenden pandemiebedingten Engpässe in den globalen Transport- und Logistikketten zusätzlich verschärfen.
Es bleibt zudem abzuwarten, ob der erwartete Nachfrageanstieg nach Windenergieanlagen und PV Modulen von den Herstellern kurzfristig ohne Neuinvestitionen in Kapazitäten mit entsprechenden Bauzeiten bedient werden kann. Entsprechende Kapazitätsengpässe dürften den Preisdruck auf erneuerbare Energien-Anlagen sowie die Risiken der Verfügbarkeit von Anlagen, Modulen, Umspannwerken und Komponenten weiter erhöhen.
Darüber hinausgehende und insbesondere wesentliche Änderungen der Unternehmenssituation von Energiekontor oder des Branchenumfelds haben sich seit dem Bilanzstichtag, dem 31. Dezember 2021, nicht ergeben.
Aus dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von € 34.522.371,88 sowie dem Gewinnvortrag in Höhe von € 162.817,77 ergibt sich ein Bilanzgewinn der Energiekontor AG in Höhe von € 34.685.189,65.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von € 34.685.189,65
a) einen Betrag von € 12.712.174,20 zur Zahlung einer Dividende von € 0,90 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden,
b) einen Betrag in Höhe von € 21.973.015,45 in die Gewinnrücklagen einzustellen und
c) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von €0,90 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 14.124.638,00, eingeteilt in 14.124.638 Stückaktien.
| NAME DER GESELLSCHAFT |
Anteile
in % |
Ergebnis 2021
in T€ 2 |
Eigenkapital 31.12.2021
in T€ 1 |
| Construtora da nova Energiekontor - Parquet Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal | 100,00 | -4 | 49 |
| EER GbR, Worpswede 7) | 28,60 | 0 | 0 |
| EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Mont Joly SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Dongay SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Le Batut SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Les Ayades SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Les Capettes SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements 1 SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | -14 | -13 |
| EKF Société d'investissements 2 SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 1 |
| EKF Société d'investissements Dongay - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Dongay - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Ayades - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Capettes - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Mont Joly - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -228 | -228 |
| Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 14 |
| Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | 2 |
| Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 14 |
| Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 1 |
| Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 18 |
| Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 5 |
| Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 5 |
| Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 18 |
| Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 18 |
| Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 5 |
| Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 5 |
| Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Ersatzteilemanagement GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -18 |
| Energiekontor Finance GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -36 | -27 |
| Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -15 | 253 |
| Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 4 | 286 |
| Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -51 | 297 |
| Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 50 | 496 |
| Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 63 | 289 |
| Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 94 | 325 |
| Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 274 | 369 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -49 | 495 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH i.L., Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -9 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -8 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -4 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -5 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 11 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 11 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -12 |
| Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 309 | -1.485 |
| Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Green Real Estate GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -15 |
| Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal | 100,00 | -5 | -20 |
| Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3), 4) | 100,00 | 0 | 290 |
| Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 35 | 79 |
| Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | 257 |
| Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | 69 |
| Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 126 | 126 |
| Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -229 | 91 |
| Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.408 | 1.608 |
| Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 14 | 135 |
| Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 39 | 39 |
| Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 12 | 79 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 40 | 161 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -32 | 203 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -24 | 149 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 66 | 1.634 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.431 | 1.431 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 368 | 368 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 5 | 5 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 12 | 219 |
| Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | -3 |
| Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5) | 97,90 | 103 | 954 |
| Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -370 | 1.126 |
| Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 107 | 99 |
| Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4) | 100,00 | 14 | 132 |
| Energiekontor Management Solar GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -11 |
| Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | 33 |
| Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1.477 | -5.770 |
| Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | 34 |
| Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 15 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 27 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -5 | 4.457 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -9 | 2.141 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 6 | 2.008 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 305 | -726 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5) | 100,00 | 51 | -1.646 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5) | 88,52 | 433 | -1.724 |
| Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -6 |
| Energiekontor Ökowind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2.082 | -6.113 |
| Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 45 |
| Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal | 99,00 | -264 | 476 |
| Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -404 | -6.172 |
| Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 37 |
| Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 48 |
| Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -13 |
| Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 1 |
| Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 25 |
| Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -13 |
| Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -12 | -12 |
| Energiekontor Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 19 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 21 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 22 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 23 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -3 |
| Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 6 |
| Energiekontor Solar Bau VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 14 |
| Energiekontor Solar Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor Solar Bau IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -8 |
| Energiekontor Solar Bau X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -1 |
| Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 1 | 48 |
| Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -8 |
| Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 223 | 5.108 |
| Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven ) | 100,00 | 17 | 80 |
| Energiekontor UK Holding Limited, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 15.410 | 15.410 |
| Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -16 |
| Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.168 | 8.086 |
| Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -11 |
| Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 2.244 | 18.647 |
| Energiekontor UK Man Limited, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -236 | -461 |
| Energiekontor UK NR GmbH, Hagen 4) | 100,00 | -2 | -5 |
| Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -16 |
| Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.105 | 3.912 |
| Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 40 | 56 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 627 | 815 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -27 | -1.395 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven 5) | 96,19 | -5 | 16 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5) | 100,00 | 56 | -569 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -33 | -738 |
| Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA | 100,00 | -1 | -11 |
| Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA | 100,00 | -19 | -21 |
| Energiekontor US Inc., Chicago, USA | 100,00 | -2.753 | -3.792 |
| Energiekontor US Texas SP 1 LLC, Texas, USA | 100,00 | -1.574 | -1.747 |
| Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA | 100,00 | 15 | -82 |
| Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA | 100,00 | 53 | -46 |
| Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA | 100,00 | 53 | -56 |
| Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA | 100,00 | 17 | -79 |
| Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA | 100,00 | -1.439 | -243 |
| Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA | 100,00 | 16 | -80 |
| Energiekontor US Texas SP 9 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA | 100,00 | 19 | -160 |
| Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA | 100,00 | 13 | -93 |
| Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA | 100,00 | 2 | -84 |
| Energiekontor US Texas SP 14 LLC, Texas, USA | 100,00 | -73 | -73 |
| Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 16 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 17 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 18 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -551 | -2.392 |
| Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 345 | -5.591 |
| Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -13 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5) | 100,00 | -239 | 474 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5) | 100,00 | 139 | -1.573 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5) | 100,00 | -72 | 33 |
| Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 1 | 221 |
| Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5) | 51,32 | 69 | 362 |
| Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen 5) | 100,00 | -115 | -5.562 |
| Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -19 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 26 | 736 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 12 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5) | 100,00 | -2 | 521 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1 | -149 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5) | 100,00 | -64 | -629 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5) | 100,00 | -43 | -1.388 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5) | 100,00 | 28 | -496 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 8 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 20 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 18 | -643 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5) | 100,00 | -228 | -573 |
| Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -131 | 410 |
| Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4) | 100,00 | -2 | -7 |
| Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -9 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -25 | -208 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5) | 100,00 | 2.002 | -4.758 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5) | 100,00 | -122 | -2.350 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -30 | -200 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5) | 100,00 | -452 | -3.047 |
| Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -15 | -185 |
| Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -31 | -817 |
| Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -6 |
| Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 2 |
| Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1.020 | -1.020 |
| Energiepark Alfstedt WP IG ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -454 | -454 |
| Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bergsoll-Frehne GWEEK GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -28 | -28 |
| Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -69 | -334 |
| Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Elstorf NDS WP ELS GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -87 | -234 |
| Energiepark Erfstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Erfstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 384 | 1.524 |
| Energiepark Frechen WP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 85 | 1.394 |
| Energiepark Groß Laasch WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 405 | -13 |
| Energiepark Heringen-Philippsthal WP HP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Höttingen Göppersdorf 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -159 | -667 |
| Energiepark Jülich-Ost WP JO GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -94 | -285 |
| Energiepark Jülich-Ost WP JO II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -85 | -271 |
| Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 28 | 1.599 |
| Energiepark Letschin SP L GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Naumburg WP Naumburg-Prießnitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Niederzier WP ST I GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -57 | 1.707 |
| Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -197 | -411 |
| Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -316 | -739 |
| Energiepark Oerel WP OER II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -574 | -574 |
| Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Bergen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Heideck GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Nennslingen 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Nennslingen 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Seukendorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -634 | 2.264 |
| Energiepark UK OV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Vettweiß WP MH GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Vettweiß WP MH II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wegberg-Repowering RE WP WE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -388 | -388 |
| Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wulkow II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK AD I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK AD II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Alt Domhain LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CR I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CR II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Craiginmoddie LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DU Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK GA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -5 | -5 |
| Energyfarm UK Garbet LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Garcrogo LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GC I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GC II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 1 | 1 |
| Energyfarm UK HA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HY I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HY II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Hyndburn II LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK LA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK LA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK Lairg LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 1 | 1 |
| Energyfarm UK LI I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK LI II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Little Hartfell LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK MA I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -2 | -2 |
| Energyfarm UK MA II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -2 | -2 |
| Energyfarm UK Margree LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NE I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NE II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK New Rides Solar LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 1 | 1 |
| Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK PI I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK PI II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -11 | -11 |
| Energyfarm UK Pines Burn LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 1 | 1 |
| Energyfarm UK ST I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -2 | -2 |
| Energyfarm UK ST II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -2 | -2 |
| Energyfarm UK Strathrory LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6) | 50,00 | 0 | 0 |
| Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6) | 37,29 | -53 | 18 |
| Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven 6) | 30,19 | -1 | -245 |
| Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 5) | 100,00 | 0 | 19 |
| Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | 1 |
| Windpark Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6) | 37,50 | -5 | -15 |
| WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -6 |
1) Handelsrechtliches Eigenkapital
2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach
Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV)
mit der Energiekontor AG
3) Mit diesen Gesellschaften hat die
Energiekontor AG einen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.
4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der
GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist
5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der
GmbH & Co. KG, die von der
Veröffentlichungspflicht befreit ist
6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation)
7) Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at
equity
Bremen, den 28. März 2022
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender
Günter Eschen, Vorstand
Carsten Schwarz, Vorstand
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger nach Veröffentlichung eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
An die Energiekontor AG, Bremen
Wir haben den Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der mit dem Konzernlagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von € 41,2 Mio. ausgewiesen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Honorare für Planungsleistungen, Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an Wind-/Solarparkbetreibergesellschaften sowie konzerninterne Erlöse für die Verwaltungstätigkeit und Personalgestellung.
Wir sehen im Bereich der Planungsleistungen für Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung sowie den Erlösen aus dem Verkauf von Anteilen, das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen und damit einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Planungshonorare an die Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften) erst abgerechnet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Planungsleistungen vertragsgemäß erbracht sind. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines zu früh oder zu spät abgerechneten Dienstleistungspakets signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das Ergebnis.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns aufbauend auf unseren Kenntnissen über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen in den verschiedenen Phasen des Projektmanagements auseinandergesetzt. Bei wesentlichen Projekten haben wir bei einem Abrechnungszeitpunkt insbesondere im letzten Quartal vor und bei Bedarf dem ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind. Dabei wurden Projektierungs- und Finanzierungsverträge sowie bei Bedarf weitere Nachweise eingesehen, um den Stichtag der Leistungserbringung und damit die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung sicherzustellen. Bei Verkäufen haben wir Einsicht in die entsprechenden Verkaufsunterlagen genommen und die Realisierung der entsprechenden Erlöse auf korrekte Höhe und Periodenzuordnung überprüft.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III. Punkt 2.1 im Anhang enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten im "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.
Im Jahresabschluss werden Finanzanlagen über € 110,5 Mio. ausgewiesen. Unter dem Posten "Finanzanlagen" sind Beteiligungen an über 250 verbundenen Unternehmen in Höhe von €71,3 Mio. sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen über €39,2 Mio. ausgewiesen. Die wesentlichen Buchwerte der Beteiligungen betreffen Betreibergesellschaften, deren wesentliches Vermögen in Windkraft- und Solaranlagen besteht.
Finanzanlagen werden gemäß den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. Die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Rahmen von jährlichen Impairmenttests überprüft, die auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren basieren, wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge inkl. anschließender Weiternutzung, Einnahmen- / Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Finanzierungskosten. Die Bewertungen haben somit auch Auswirkungen auf die Überprüfung der Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen.
Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren ist in hohem Maße abhängig von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter der künftigen Zahlungsströme sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung beinhaltet daher in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und / oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden.
Da die Energiekontor AG eine hohe Anzahl an Beteiligungen im Finanzanlagevermögen führt sowie das Geschäftsmodell unter anderem auch in der Veräußerung der Gesellschaftsanteile besteht, ist auch die Vollständigkeit der dargestellten Anteile von wesentlicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund, insbesondere aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung, der Relevanz der Vollständigkeit und der damit verbundenen wesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Für die Beurteilung der Bewertung haben wir im Rahmen der Impairmenttests die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit der zugrunde liegenden Finanzierung geprüft. Weiter haben wir die angesetzten Plandaten in Stichproben einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen und rechnerisch nachvollzogen. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir unter Berücksichtigung der Peer Group detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen haben wir mit der kaufmännischen Geschäftsführung diskutiert.
Zur Prüfung der Vollständigkeit wurden Kauf- und Verkaufsnachweise eingesehen sowie Liquidationen und umwandlungsrechtliche Vorgänge auf ihre Auswirkungen im Finanzanlagevermögen geprüft. Weiter wurden die Aufstellungen über nahestehende Personen mit den bilanzierten Beteiligungswerten abgestimmt sowie Befragungen der Geschäftsführung durchgeführt.
Wir verweisen auf den Anhang, Abschnitt III. Punkt 1.3 "Finanzanlagen".
In dem Bilanzposten "Vorräte" sind unfertige Erzeugnisse und Leistungen in Höhe von €23,9 Mio. ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte bestandsmindernd verbraucht.
Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen ggf. Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen.
Wir sehen im Bereich der Bewertung von Vorräten das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung, aufgrund einer unzureichenden bzw. zu hohen Erfassung der Kosten auf die entsprechenden Projekte. Weiterhin besteht das Risiko, dass ein Projekt nicht realisiert werden kann und erforderliche Abschreibungen nicht vorgenommen wurden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit ist vor dem Hintergrund häufiger regulatorischer Änderungen ermessensbehaftet und bringt deshalb Risiken mit sich.
Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der unfertigen Leistungen sowie der in hohem Maße ermessenbehafteten Beurteilungen der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Wir haben uns mit dem Prozess der Erfassung von Zeiten auf die Projekte und deren Bewertung sowie der Erfassung von weiteren internen und externen Kosten auseinandergesetzt. Die einzelnen Projekte haben wir durch Einsicht in Projektkostenbögen, Protokolle und weitere Unterlagen dahingehend geprüft, ob eine Realisierung geplant und realistisch ist oder ob Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus haben wir die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen für wesentliche Projekte mit der kaufmännischen Leitung der Energiekontor AG besprochen.
Wir haben ebenfalls sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats hinsichtlich möglicher Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf eingesehen. Weiter wurden Rechtsanwaltsbestätigungen angefordert und dahingehend eingesehen, ob Wertminderungsbedarf aufgrund anhängiger Rechtsfälle besteht.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III. Punkt 2.1 im Anhang enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und |
| ― |
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß §317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 529900MCVP6QF0PTPQ72-2021-12-31-de.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h., ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser im geprüften Jahresabschluss enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Ines Thorwart.
Stuttgart, den 28. März 2022
PKF
Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Julian Wenninger, Wirtschaftsprüfer
Ines Thorwart, Wirtschaftsprüferin
Energiekontor AG
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Telefon: +49 421 3304-0
Telefax: +49 421 3304-444
info@energiekontor.de
www.energiekontor.de
Titel: © 2018 Oleksii Sidorov / Shutterstock
Seite 4: iStock
Inhalt: Thomas Kleiner, Bremen
www.gfg-id.de
Till Gießmann, Energiekontor
IR-ONE, Hamburg
www.ir-one.de
Die in diesem Bericht verwendeten Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA sowie die Kennzahl Cashflow sind Beispiele sogenannter Pro-forma-Kennzahlen. Pro-forma-Kennzahlen sind nicht Bestandteil der nationalen Rechnungslegungsvorschriften, des HGB oder der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Da andere Unternehmen mangels Legaldefinitionen dieser Begriffe die von der Energiekontor-Gruppe dargestellten Pro-forma-Kennzahlen möglicherweise nicht auf die gleiche Weise berechnen, sind die Pro-forma-Angaben der Energiekontor-Gruppe nur eingeschränkt mit so oder ähnlich benannten Angaben anderer Unternehmen vergleichbar. Die in diesem Geschäftsbericht genannten Proforma- Kennzahlen sollten daher nicht isoliert als Alternative zum Betriebsergebnis, Jahresüberschuss, Konzernüberschuss oder sonstigen ausgewiesenen Kenngrößen der Energiekontor-Gruppe betrachtet werden.
Der vorliegende Bericht enthält zukunftsorientierte Aussagen. Dies sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich Aussagen über Erwartungen und Ansichten des Managements der Energiekontor AG. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen des Managements der Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht uneingeschränkt auf diese Aussagen verlassen. Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu aktualisieren. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten nachzukommen. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlich eingetretenen und in Zukunft eintretenden Ereignisse erheblich von den im Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen.