Energiekontor AG

Bremen

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gemeinsam die Zukunft verändern

Kurzporträt
der Energiekontor AG

Umdenken lohnt sich. Eine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen erneuerbare Energien: Dafür steht Energiekontor seit mehr als 30 Jahren.

1990 in Bremerhaven gegründet, zählt Energiekontor zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks. Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Darüber hinaus betreibt Energiekontor 39 Wind- und Solarparks mit einer Gesamtnennleistung von nahezu 400 Megawatt im eigenen Bestand (Stand: 31.12.2024).

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht nimmt Energiekontor eine Pionierrolle ein und will in allen Zielmärkten schnellstmöglich Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen realisieren.

Neben dem Firmensitz in Bremen unterhält Energiekontor Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Augsburg, Berlin, Berlin-Spandau, Potsdam und Hildesheim. Außerdem ist Energiekontor mit Niederlassungen in England, Schottland, Portugal, Frankreich und den Vereinigten Staaten vertreten.

Die Energiekontor AG (WKN 531350/​ISIN DE0005313506/​General Standard) ist im SDAX der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden.

Unsere stolze Bilanz

~170

realisierte Wind- und Solarparks

~1,5 GW

Gesamterzeugungskapazität

259

Mitarbeitende in 2024

Die wichtigsten Kennzahlen

Konzern

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In Mio. € 2024 2023 2022 2021 2020
Umsatz 126,5 241,8 187,6 156,5 146,6
Gesamtleistung 195,9 275,4 255,7 266,3 165,1
EBITDA 72,9 135,6 99,8 81,7 65,4
EBIT 49,8 114,4 80,0 61,7 46,0
EBT 36,2 95,5 62,9 44,9 31,2
EBT-Marge (in %) 28,6 39,5 33,5 28,7 21,3
Konzernergebnis 22,6 83,3 44,5 36,2 20,4
Ergebnis pro Aktie (unverwässert, in €) 1,62 5,97 3,18 2,54 1,43
Dividende je Aktie (in €) 0,50 1,20 1,00 0,90 0,80
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In Mio. € 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020
Bilanzsumme 774,1 721,6 633,6 562,0 449,0
Technische Anlagen (Parks) 250,3 258,9 253,7 215,4 166,9
Eigenkapital 186,9 185,2 123,7 82,2 65,6
Eigenkapitalquote (in %) 24,1 25,7 19,5 14,6 14,6
Fiktive Eigenkapitalquote 1 (in %) 28,5 29,7 23,8 18,5 19,5
Liquide Mittel 142,0 175,6 127,0 100,0 79,5
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In Mio. € 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023 01.01. - 31.12.2022 01.01. - 31.12.2021 01.01. - 31.12.2020
Cashflow aus lauf. Geschäftstätigkeit -43,4 148,1 138,7 62,0 17,9
Cashflow aus Investitionstätigkeit -9,3 -45,5 -82,4 -85,0 11,8
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 18,8 -53,1 -28,5 45,3 -18,0

1 Nähere Ausführungen zur fiktiven Eigenkapitalquote auf Seite 73.

Gemeinsam weltweit die Zukunft verändern
in 5 Ländern an 17 Standorten

Bei Energiekontor kommen Menschen aus verschiedenen Ländern und Regionen zusammen, um gemeinsam an einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung von heute und morgen zu arbeiten.

Konzerneigene Parks

mit einer Gesamterzeugungskapazität von nahezu 400 Megawatt

Deutschland

32

Wind- und Solarparks

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297 MW

Stand: 31. Dezember 2024.

Großbritannien

3

Windparks

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60 MW

Portugal

4

Windparks

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38 MW

Strom aus Wind- und Solarparks

Eine tragende Säule der Energiewende

Die Bundesregierung hat mit der Neuregelung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2023 neue Ausbauziele festgelegt. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien (Wind-, Solar- und Wasserkraft sowie Biomasse) in Deutschland am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen.

Schon jetzt sind die erneuerbaren Energien für mehr als 60 Prozent der Stromerzeugung im gesamten Jahr 2024 in Deutschland verantwortlich gewesen. Wind- und Solarenergie spielten dabei eine wesentliche Rolle, da sie mit 33 Prozent bzw. 14 Prozent zu der insgesamt erzeugten Energie innerhalb Deutschlands beitrugen.

Zur Erreichung des im EEG beschriebenen Ziels soll der Ausbau der erneuerbaren Energien jährlich steigen: im Bereich der Solarenergie von neun Gigawatt zugebauter Leistung im Jahr 2023 auf 22 Gigawatt ab dem Jahr 2026. Die Hälfte des Zubaus ist auf Freiflächen geplant, somit sollen ab 2026 jedes Jahr etwa 7.000 Hektar an neuer Solarfläche hinzukommen. Das entspricht einem täglichen Zubau von über 26 Fußballfeldern.

Entgegen der öffentlichen Meinung besteht jedoch kein starker Wettbewerb um Flächen mit der Landwirtschaft. Bisher entstanden über zwei Drittel der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Flächen, die zuvor nicht landwirtschaftlich genutzt wurden. Würde der Ausbau der Solarmodule in den kommenden Jahren ausschließlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen stattfinden, würden die Solarparks im Jahr 2030 gerade einmal 0,6 Prozent der deutschen Agrarfläche bedecken.

Für die Windenergie ist neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz noch ein weiteres wichtiges Gesetz am 1. Februar 2023 in Kraft getreten: Mit dem sogenannten "Wind-an-Land-Gesetz" soll der Ausbau der Windenergie deutlich schneller vorangebracht werden, indem den Bundesländern verbindliche Flächenziele für Windenergie an Land vorgegeben und die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen. Dabei soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass der Natur- und Artenschutz gewahrt werden.

In Zahlen bedeutet dies, dass zwei Prozent der Fläche Deutschlands bis Ende 2032 für Windenergie verfügbar sein sollen.

Der Platzbedarf von Windenergieanlagen ist gering. Einzig die Flächen, auf denen sich Fundamente, Zuwegungen und Kranstellflächen befinden, können während der Betriebsphase nicht landwirtschaftlich genutzt werden.

So kann ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

Bereits heute sind die erneuerbaren Energien für mehr als 60 % der Stromerzeugung in Deutschland verantwortlich

Flächenbedarf für Wind- und Solarparkprojekte
in Deutschland bis Ende 2030

"Zur Erreichung des Ziels [...] soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland [...] auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden." 1

Der Bedarf für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entspricht nur 0,3 Prozent der Gesamtfläche, bei Windenergieanlagen sind es zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands.

Bis 2030 sollen auf diesen Flächen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien generiert werden.

Das bedeutet, dass bis Ende dieses Jahrzehnts die Stromproduktion von 600 Terawattstunden auf 800 Terawattstunden steigen wird. 2

1 Quelle: § 1 Absatz 2 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)

2 Quelle: https:/​/​www.bundesregierung.de/​breg-de/​aktuelles/​novelle-eeg-gesetz-2023-2023972

Kompensationsmaßnahmen
am Beispiel unserer Solarparkprojekte

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Erzeugung unseres Stroms Hand in Hand mit dem Naturschutz gehen soll. Ein gemeinsames Papier vom Naturschutzbund Deutschland und dem Bundesverband der Solarwirtschaft bestätigt, dass durchdachte Konzepte Flächen ökologisch aufwerten und auf diesem Weg Synergieeffekte zwischen Freiflächenanlagen und dem Naturschutz entstehen können.

Neben den Mindestanforderungen im Sinne der Ausgleichsmaßnahmen ist es uns ein Anliegen, auf unseren Flächen einen Mehrwert für den Naturschutz zu schaffen. Durch größere Reihenabstände und eine Entnahme von Flächen aus intensiver Bewirtschaftung können sich unsere Böden erholen. Die gesunden Böden von Solarparks filtern den Niederschlag und können einen Beitrag zur Grundwasserneubildung und zum Gewässerschutz leisten.

Durch die extensive Nutzung der Flächen entstehen Lebensräume für Insekten und Reptilien, sodass die Biodiversität verstärkt wirkt. Im direkten Austausch mit den unteren Naturschutzbehörden und Ökolog:innen erarbeiten wir Konzepte, die den regionalen Anforderungen für einen wirksamen Naturschutz zugutekommen. Einige unserer Maßnahmen haben wir im rechten Bild zusammengefasst.

Technologie und Innovation
bei Energiekontor

Energiekontor ist mit seiner langjährigen Expertise vor allem als Projektierer und unabhängiger Stromproduzent ein Begriff. Mit viel Erfahrung in Sachen erneuerbare Energien hat Energiekontor seit seiner Gründung im Jahr 1990 mittlerweile rund 170 Wind- und Solarparks mit insgesamt ca. 1,5 Gigawatt Gesamtnennkapazität projektiert. Inzwischen betreibt Energiekontor außerdem eine Vielzahl an Wind- und Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal. Auch in Frankreich sollen in Zukunft zwei Solarparks für den Eigenbestand errichtet werden. Die Gründer des Unternehmens, Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers, die dem Unternehmen mit ihrer Expertise heutzutage als Aufsichtsräte und wichtige Ankeraktionäre zur Seite stehen, verfolgten dabei von Anfang an die Vision einer 100-prozentigen Vollversorgung durch erneuerbare Energien.

Um eine nachhaltige und dekarbonisierte Welt auf Dauer aktiv mitgestalten zu können, gilt es allerdings auch, mit dem technologischen Fortschritt mitzuhalten. Größere Unternehmen begegnen diesem Bedürfnis mit einer eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Doch wie funktioniert die Erarbeitung technologischer und innovativer Themen bei Energiekontor, wenn doch keine eigene F&E-Abteilung im klassischen Sinne betrieben wird? Welchen Schwerpunkten widmet sich Energiekontor dabei im Besonderen?

Energiekontor stellt an dieser Stelle vor, wie die gemeinsame Arbeit an zukunftsweisenden Themen im Unternehmen funktioniert und wie neue Ideen und Technologien entwickelt werden, um die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Parks zu optimieren und den eigenen Impact zu erhöhen - hin zu einer klimaschonenden Energieversorgung.

Kooperation im Team

Die Förderung von Innovation und Effizienz bildet die Basis der Organisationsstruktur von Energiekontor. So setzen Vorstand und Geschäftsleitung bewusst auf eine starke Dezentralisierung von Arbeits- und Entscheidungsprozessen mit flachen Hierarchien. Auf diese Weise können unnötige Bürokratien vermieden und schnelle Entscheidungen gewährleistet werden. Kurze Wege, Teamgeist, Kollegialität und eigeninitiatives Handeln sind dabei der Schlüssel des Erfolgs von Energiekontor.

Mit Blick auf das Thema Innovation und Technologie hat Energiekontor ein abteilungsübergreifendes Team sowie ein eigenes Entscheidungsgremium fest im Unternehmen etabliert, das sich regelmäßig der technologischen Ausrichtung ausgewählter Projekte widmet. Dabei behält das Team stets die gesamte Projektpipeline im Blick.

Um neue technologische Entwicklungen genauer unter die Lupe zu nehmen und deren Potenziale und Risiken besser analysieren und evaluieren zu können, setzt Energiekontor sowohl auf die vorhandene interne Expertise als auch auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern aus Forschung und Wirtschaft, um erste konkrete Pilotprojekte fachlich begleitet umzusetzen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sind maßgeblich für die Bewertung der Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit des potenziellen Einsatzes neuer Technologien und Optimierungslösungen.

Der Innovationsprozess

Projekte, die entweder zu prozessualen oder zu wirtschaftlichen Verbesserungen in Wind- und Solarprojekten beitragen, versteht Energiekontor als Innovationsprojekte. Jedes Mitglied der Belegschaft ist dabei eingeladen, eigene Ideen und Impulse einzubringen und an deren Entwicklung im Rahmen des täglichen Projektgeschäfts mitzuwirken.

Nach der Sondierungsphase im Entscheidungsgremium werden die ausgewählten Innovationsprojekte an die jeweiligen Arbeitsgruppen übergeben. Die einzelnen Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren und werden von mehreren Team-Mitgliedern bearbeitet, die ihre Fachexpertise einbringen.

Die Weiterentwicklung der Projekte erfolgt dabei nach einem eigens entwickelten Management-Ansatz. Ob ein Projekt in die Umsetzung geht, hängt letztlich auch von dessen Prozesssicherheit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit ab.

Mindestens einmal jährlich erhalten alle Planungsbereiche des Unternehmens einen Überblick über die aktuellen Projekte und neuen Maßnahmen. Außerdem erfolgt eine regelmäßige Nachlese mit Blick auf vorangegangene Projekte und Maßnahmen. Im Geschäftsjahr 2024 konnten insgesamt mehr als 70 Mitarbeitende mit 14 Innovationsprojekten erhebliche Margensteigerungen und Kosteneinsparungen bewirken.

Technologische und Optimierungsschwerpunkte

Sowohl der Erneuerbare-Energien-Sektor als auch das Branchenumfeld entwickeln sich sehr dynamisch. Das vermehrte Auftreten negativer Großhandelspreise, kurzzeitiger Dunkelflauten und extremer Wetterereignisse verlangt vor allem nach bedarfsgesteuerten bzw. technologisch diversifizierten Kapazitäten, Speichermöglichkeiten und einem flexiblen Strommarktdesign, die sowohl die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit als auch die Profitabilität der erneuerbaren Energiequellen gewährleisten. Auch einzelne Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sind dabei nicht zu vernachlässigen. Einen besonderen Fokus legt Energiekontor deshalb u. a. auf diese Themen, wobei sich noch weitere technologische Wachstumsfelder in der Erschließung befinden:

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Smart Windfarm Controlling (Optimierung des Parkwirkungsgrads)

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Hybride Parkkonzepte (Kombination aus Wind- und Solarparks)

Batteriespeicher (Speicherkonzepte für eine zuverlässige Bereitstellung des erzeugten Stroms)

Wasserstoff (Bereitstellung von Wasserstofflösungen und Elektrolyseuren)

Live-Daten-Überwachung (Reduzierung der Stillstandzeiten durch automatisierten Entstörungs-Workflow)

Vorbeugende Instandhaltung (Reduzierung der Wartungskosten und Lebensdauerverlängerung)

Direktlieferungen (subventionsfreie Vermarktungsalternativen)

Ausgewählte Highlights

Smart Windfarm Controlling

Windenergieanlagen (WEA) spielen eine zentrale Rolle für die Energiewende, da sie eine saubere und effiziente Stromproduktion ermöglichen. Durch den Einsatz von WEA-übergreifenden Steuerungslösungen (Stichwort: Wake Steering) lässt sich ihr Potenzial noch besser ausschöpfen. Die Kombination aus intelligenter Kontrolle und bestehender Infrastruktur schafft eine stabilere, wirtschaftlichere und zukunftssichere Energieversorgung.

Gemeinsam mit der Ventodyne GmbH, einer Ausgründung der Technischen Universität München, arbeitet Energiekontor an der Implementierung eines innovativen Kontrollsystems für Windenergieanlagen. Neben der langjährigen Erfahrung von Energiekontor in der Betriebsführung von Windparks bringt Ventodyne die technologische Expertise in das Projekt ein, um den Wirkungsgrad bestehender Windkraftanlagen signifikant zu steigern.

Das Smart Windfarm Controlling wurde zunächst im konzerneigenen Windpark Withernwick in England integriert und getestet. Mithilfe der intelligenten Steuerungstechnologie optimiert das System die Energieerzeugung durch Echtzeitanalysen und adaptive Regelmechanismen. Dies führt zu einer besseren Netzintegration, einer erhöhten Planbarkeit der Einspeisung und einer Reduzierung von Lastspitzen, wodurch die Wirtschaftlichkeit des Windparks nachhaltig gesteigert wird. Im nächsten Schritt ist die Implementierung des Systems im konzerneigenen englischen Windpark Hyndburn im Geschäftsjahr 2025 geplant. Bereits zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Systems erwartet Energiekontor einen vollständigen Return on Investment.

Batteriespeicherlösungen

Der Ausbau von Photovoltaik- und anderen regenerativen Energieanlagen schreitet weiter voran. An sehr sonnigen und zugleich windigen Tagen können durch die große Anzahl an Anlagen jedoch Stromüberkapazitäten entstehen, die die Netzwerkstabilität an ihre Grenzen bringen und zu Negativstrompreisen für den zu dieser Tageszeit erzeugten Strom führen. Im direkten Vergleich dazu kann an Tagen mit wenig Wind und wenig Sonne unter Umständen nicht genug Strom erzeugt werden, um die bestehende Nachfrage ausreichend zu decken, sogenannte Dunkelflauten.

Um diese Dunkelflauten überbrücken zu können, muss der entstandene Bedarf ggf. mit Strom aus konventionellen Kraftwerken gedeckt oder gar aus dem europäischen Ausland zugekauft werden, was wiederum zu höheren Stromkosten führen kann. Um diesen extremen Energieerzeugungsspitzen entgegenzuwirken und eine dauerhaft gleichbleibend hohe Stromversorgung bei jeglichen Wetterbedingungen gewährleisten zu können, können Batteriespeicherlösungen die passende Lösung sein.

In einer strategischen Kooperation mit der Olmatic GmbH, einem führenden deutschen Greentech-Unternehmen für Energieoptimierung, arbeitet Energiekontor derzeit an einem Batteriespeichersystem für den Solarpark Vogelsang im Landkreis Oberhavel in Brandenburg. Solarparks wie dieser sind entscheidend für die Energiewende, da sie eine saubere und kosteneffiziente Stromerzeugung ermöglichen und dabei helfen, den CO 2 -Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. Gleichzeitig trägt die Kombination mit einem Energiespeicher zur Stabilisierung der Energieversorgung bei.

Das Batteriespeichersystem hebt die Vorteile eines Solarparks auf ein neues Niveau. Es ermöglicht nicht nur die zuverlässigere und konstantere Bereitstellung von Solarstrom, sondern macht diesen auch wirtschaftlich attraktiver, indem es Marktschwankungen monetarisiert und Überschüsse flexibel zwischenspeichert und gezielt verfügbar macht. Mit einer eigenen KI-basierten Energieplattform bietet Olmatic hierfür wegweisende Lösungen und treibt die Integration moderner Speichertechnologien voran. Die Partnerschaft mit Olmatic ermöglicht dabei die genaue Analyse und Vorhersage der Energieströme.

Bereits vor einigen Jahren hat Energiekontor sein Onshore-Wind-Geschäft um den Solarbereich erweitert. Beide Technologien ergänzen sich ideal, da sich die Peak-Erzeugungsleistungen von Wind und Solar über den Jahresverlauf komplementär verhalten. Damit sichert sich Energiekontor gegen Marktschwankungen und ungünstige meteorologische Entwicklungen ab. Darüber hinaus hat es für Energiekontor höchste Priorität, die eigenen Projekte auch zukünftig profitabel aufzustellen, vor allem mit Blick auf die Teilhabe an der negativen Stromproduktion. Energiekontor prüft daher stets, wo der Einsatz von Speichertechnologien wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

In einer strategischen Kooperation mit der Olmatic GmbH, einem führenden deutschen Greentech-Unternehmen für Energieoptimierung, arbeitet Energiekontor derzeit an einem Batteriespeichersystem.

Vorstand

Peter Szabo

Vorsitzender des Vorstands

Bestellt bis Ende 2027

Peter Szabo (Dipl.-Kaufmann, Jahrgang 1965, deutsche Staatsangehörigkeit) kam zum Börsengang der Energiekontor AG im Jahr 2000 ins Unternehmen und übernahm die Geschäftsführung der zentralen Tochtergesellschaften. Zuvor war er als Unternehmensberater und in leitender Position in der Projektentwicklung im Immobilienbereich tätig.

2003 wurde er in den Vorstand der Energiekontor AG berufen, den er seit 2011 als Vorsitzender leitet. Neben allgemeinen Aufgaben als Vorstandsvorsitzender ist Peter Szabo insbesondere für die Bereiche Ausland, Finanzen & Controlling, Investor & Public Relations, Vertrieb und das Thema ESG (Environment, Social and Governance) verantwortlich.

Günter Eschen

Mitglied des Vorstands

Bestellt bis Juni 2027

Günter Eschen (Dipl.-Ingenieur, Jahrgang 1962, deutsche Staatsangehörigkeit) kam Mitte 2011 als Geschäftsführer zu Energiekontor und übernahm die Leitung der Projektentwicklung Inland. Zuvor war er in leitender Position im Bereich der Projektentwicklung von Hotel-, Freizeit- und Handelsimmobilien tätig.

Im Juli 2015 wurde Günter Eschen in den Vorstand der Energiekontor AG berufen. Neben allgemeinen Vorstandsaufgaben ist er insbesondere für die Bereiche Nordrhein-Westfalen, Brandenburg-West, Brandenburg-Ost und für die Bereiche Niedersachsen-Süd und Niedersachsen-Nord verantwortlich.

Carsten Schwarz

Mitglied des Vorstands

Bestellt bis Ende 2025

Carsten Schwarz (Dipl.-Ingenieur, Jahrgang 1983, deutsche Staatsangehörigkeit) begann im Januar 2015 seine Tätigkeit bei Energiekontor verbunden mit der Aufgabe, ein neues Team für die Betriebsführung der konzerneigenen Windparks in Hagen im Bremischen aufzubauen. Seit Oktober 2016 ist er Mitglied der Geschäftsleitung und seit März 2017 Geschäftsführer der Energiekontor Management GmbH sowie zahlreicher Windpark-Komplementärgesellschaften. Zuvor war Carsten Schwarz als Leiter Logistik eines Großverbands mit mehreren tausend Fahrzeugen verantwortlich.

Seit Juni 2020 verantwortet Carsten Schwarz als Vorstand der Energiekontor AG die Bereiche Betriebsführung, Entwicklung der konzerneigenen Parks, den Innovationsbereich sowie den Bereich Engineering, Procurement, Construction (EPC).

Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bestellt bis 2028

Dr. Bodo Wilkens (Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Jahrgang 1957, deutsche Staatsangehörigkeit) arbeitete nach seiner Promotion einige Jahre im Verband der Elektrizitätswirtschaft und in einem Beratungsunternehmen, bevor er zusammen mit Günter Lammers 1990 die heutige Energiekontor AG gründete.

Bis 2003 war Dr. Bodo Wilkens als Vorstandsvorsitzender der Energiekontor AG tätig. Danach wechselte er in den Aufsichtsrat des Unternehmens, wo er seitdem das Amt des Vorsitzenden ausübt.

Günter Lammers

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bestellt bis 2028

Günter Lammers (Kaufmann, Jahrgang 1958, deutsche Staatsangehörigkeit) gründete nach einer Berufstätigkeit als Sozialpädagoge und nach der Leitung eines Biohandels im Jahr 1990 zusammen mit Dr. Bodo Wilkens die heutige Energiekontor AG.

Bis 2003 war Günter Lammers Mitglied des Vorstands der Energiekontor AG. Danach wechselte er in den Aufsichtsrat des Unternehmens, wo er seitdem das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden innehat.

Darius Oliver Kianzad

Mitglied des Aufsichtsrats

Bestellt bis 2028

Darius Oliver Kianzad (Dipl.-Volkswirt, Jahrgang 1965, deutsche Staatsangehörigkeit) hat über 30 Jahre Berufserfahrung, u. a. in Führungspositionen bei Banken, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und einem internationalen Energiedienstleistungsunternehmen. Nach Abschluss eines Advanced Management Programme am Institut Européen d'Administration des Affaires (INSEAD) war er seit 2010 Managing Partner und ist seit 2025 Senior Advisor und Gesellschafter bei der Clairfield International GmbH in Frankfurt, einem international tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen.

Darius Oliver Kianzad ist seit 2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Energiekontor AG.

Brief an die Aktionäre

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, sehr geehrte Freundinnen und Freunde des Unternehmens,

das Geschäftsjahr 2024 war erneut von hohen geopolitischen Unsicherheiten und vielfältigen wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt. Ein ins Geschäftsjahr 2023 vorgezogener positiver Ergebniseffekt sowie Projektverschiebungen und Lieferkettenprobleme führten zu einer vergleichsweise reduzierten Prognose für das Konzernergebnis (EBT) für das Geschäftsjahr 2024 in einer Bandbreite von 30 bis 70 Mio. Euro.

Weitere Vertriebsverzögerungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2024, die eine Verlängerung der Due-Diligence-Prozesse nach sich zogen, führten dazu, dass wir mehrere laufende Transaktionen ins neue Geschäftsjahr 2025 verschieben mussten. Anfang Dezember 2024 passten wir deshalb unsere ursprüngliche EBT-Prognose auf eine neue Bandbreite von ca. 23 bis 27 Mio. Euro an. Im März 2025 führten wiederum positive ergebniswirksame Sondereffekte, die nach dem Berichtsstichtag eintraten und überwiegend aus Forderungen im Zusammenhang mit der Kompensation von Ertragsausfällen in verschiedenen Windparks im Inland resultierten, dazu, dass wir die Ergebnisprognose auf eine Bandbreite von 35 bis 37 Mio. Euro anheben konnten. Schlussendlich verzeichneten wir im Geschäftsjahr 2024 ein Konzern-EBT in Höhe von 36,2 Mio. Euro (2023: 95,5 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie belief sich auf 1,62 Euro (2023: 5,97 Euro).

Vor dem Hintergrund eines sehr vielschichtigen Geschäftsumfelds blicken wir insgesamt auf ein sehr anspruchsvolles Geschäftsjahr 2024 zurück. Nichtsdestotrotz haben wir unsere Pläne unterdessen konsequent weiterverfolgt und konnten unsere Projekte erfolgreich weiterentwickeln. Folgende Erfolge im Geschäftsjahr 2024 möchten wir an dieser Stelle deshalb besonders hervorheben:

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Den erfolgreichen Abschluss von Verkaufsvereinbarungen für drei Windkraftprojekte in Deutschland mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 51 Megawatt (2023: 162 Megawatt).

Die Inbetriebnahme von vier Windparks und einem Solarpark mit einer Gesamtnennkapazität von ca. 124 Megawatt (2023: 76 Megawatt). Das betraf zwei veräußerte schottische Windparks, einen veräußerten deutschen Repowering-Windpark, die Wiederinbetriebnahme des mehr oder weniger neu errichteten Eigenparks Jacobsdorf und den Solarpark Seukendorf, den wir in den Eigenbestand überführt haben.

Sechs Wind- und vier Solarparks mit einer Gesamtkapazität von rund 386 Megawatt befanden sich in Deutschland und Großbritannien zum Berichtsstichtag im Bau oder in den Bauvorbereitungen (31.12.2023: 316 Megawatt). Davon waren rund 220 Megawatt für den Eigenbestand von Energiekontor vorgesehen. Von diesen Parks konnte der konzerneigene Solarpark Letschin mit 60,0 Megawattpeak bereits im ersten Quartal 2025 ans Netz gehen.

Außerdem lag eine Vielzahl an Baugenehmigungen für eine Gesamterzeugungskapazität von mehr als 1,1 Gigawatt in Deutschland, Großbritannien und Frankreich zum Berichtsstichtag vor (31.12.2023: 748 Megawatt). Davon betraf mehr als die Hälfte das britische Geschäft. Im ersten Quartal 2025 haben wir vier weitere Baugenehmigungen für überwiegend schottische Windprojekte erhalten, sodass nun mehr als 1,3 Gigawatt genehmigter Baugenehmigungen vorliegen.

Für zwei Windprojekte und einen Solarpark haben wir erfolgreich an EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur in Deutschland teilgenommen. Im November 2024 erhielten wir außerdem erstmals Zuschläge im Rahmen des französischen Ausschreibungsverfahrens für unsere ersten beiden französischen Solarparkprojekte, die wir in den Eigenbestand übernehmen wollen.

Trotz des Stillstands des Windparks Alfstedt und des vergleichsweise geringen Windaufkommens erreichte die Bruttostromproduktion des Eigenparksegments ein hohes Niveau von ca. 610 Gigawattstunden (2023: ca. 635 Gigawattstunden). Im neuen Geschäftsjahr 2025 werden außerdem die kürzlich in Betrieb genommenen Solarparks Seukendorf und Letschin zusätzlich zur konzerneigenen Stromerzeugung beitragen.

Gegenläufig wirkten gesunkene Strompreise am Spotmarkt, denen wir jedoch mit der Direktvermarktung und privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen (PPAs) zur Sicherung auskömmlicher Preisniveaus entgegenwirken konnten. Für insgesamt 18 Parks im Eigenbestand, die EEG-seitig bereits ausgefördert sind, konnten wir z. B. kurzfristige PPAs bis Ende 2025 zu guten Konditionen vereinbaren.

Und auch unsere Auslandsmärkte konnten wir nachhaltig weiterentwickeln:

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Mit den bisher veräußerten Windparkprojekten sowie den vorliegenden Genehmigungen für weitere Projekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 800 Megawatt hat sich Großbritannien weiter als fester Kernmarkt etabliert. Mittlerweile konnten drei der zuletzt veräußerten Projekte in Betrieb genommen werden, die letzten beiden im Geschäftsjahr 2024. Weitere Bautätigkeiten und Inbetriebnahmen sollen folgen. Darüber hinaus planen wir die Veräußerung weiterer britischer Projekte.

In Frankreich hatten wir im ersten Quartal 2024 die ersten beiden Baugenehmigungen für zwei Solarparkprojekte erhalten. Ausgestattet mit den bereits zuvor erwähnten Zuschlägen im Rahmen des französischen Ausschreibungsverfahrens sollen die Projekte demnächst den Financial Close erreichen, sodass auch hier die Bautätigkeiten aufgenommen werden können.

Im Geschäftsjahr 2024 ist es uns außerdem erneut gelungen, unsere attraktive und werthaltige Projektpipeline weiter auszubauen. Insgesamt lag die Projektpipeline zum 31. Dezember 2024 bei rund 12,1 Gigawatt (inkl. US-Projektrechten) (31. Dezember 2023: 11,7 Gigawatt). Mehr als 2,7 Gigawatt befanden sich davon bereits in einer der fortgeschrittenen Entwicklungsphasen der Projektentwicklung und bilden so die Basis für unser kurz- und mittelfristiges Wachstum. Auch die technologische Diversifizierung konnten wir breit aufstellen. Der Anteil an Projekten im Solarbereich beläuft sich auf rund ein Drittel.

Dividendenvorschlag an reduzierten Bilanzgewinn angepasst

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, an der Entwicklung unseres Unternehmens im vergangenen Geschäftsjahr wollen wir Sie selbstverständlich unverändert beteiligen. Die Ausschüttungshöhe orientiert sich dabei am Geschäftsverlauf und der erzielten Ergebnishöhe. Wir werden der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 in Ritterhude daher vorschlagen, rund 43 Prozent des Bilanzgewinns der Energiekontor AG für die Dividendenausschüttung zu verwenden (2023: rund 30 Prozent). Die vorgeschlagene Ausschüttung entspricht einer Dividende von 0,50 Euro je Aktie (2023: 1,20 Euro).

Geschäftsjahre 2024 und 2025 als wichtige Bausteine für die Wachstumsstrategie 2023 bis 2028

Im Geschäftsjahr 2025 wollen wir unser Konzernergebnis (EBT) planmäßig aus Projektverkäufen in Deutschland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten (Solar) generieren. Der größte Teil der geplanten Ergebnisbeiträge soll dabei auf Ready-to-build-Verkäufe in Großbritannien entfallen. Die Inbetriebnahme der meisten sich derzeit im Bau befindlichen und der weiteren für dieses Jahr geplanten Wind- und Solarparkprojekte mit Financial Close in Deutschland wird nach aktuellem Stand im Geschäftsjahr 2026 und teilweise erst im Geschäftsjahr 2027 erfolgen. Insofern lassen sich die Gewinne bzw. Ergebnisbeiträge aus diesen Projekten zum Teil erst in den Jahren 2026 und 2027 realisieren. Denn unverändert bleiben derzeit die langen Projektrealisierungszeiten infolge der eingeschränkten Marktverfügbarkeiten von Windkraftanlagen und anderen für die Projektrealisierung benötigten Großkomponenten, wie Umspannwerken und Transformatoren, sowie die langen Lieferzeiten der Anlagen- und Komponentenhersteller. Eine spürbare Verbesserung der Situation auf dem Anlagenmarkt ist aus unserer Sicht nicht vor 2026 /​ 2027 zu erwarten.

Hinzu kommt, dass sich in Großbritannien bei einigen Projekten, für die bereits im Vorjahr infolge des schleppenden Netzausbaus Verzögerungen entstanden sind, weitere Verzögerungen durch die erneute Verschiebung der Netzanschlusstermine durch den Netzbetreiber von 2028 auf 2029 ergeben haben. Ebenfalls verschieben wird sich nach derzeitigem Informationsstand die nächste britische CFD-Ausschreibungsrunde. Aufgrund des daraus resultierenden späten Veröffentlichungstermins der Ausschreibungsergebnisse wird es für mindestens zwei britische Projekte mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich sein, den Vertriebsprozess vor Jahresende zu starten bzw. abzuschließen. Wesentliche zeitliche Verbesserungen erwarten wir hingegen beim weiteren Netzausbau und den Netzanschlussterminen von der in diesem Jahr stattfindenden britischen Netzanschlussreform, die dazu führen dürfte, dass zahlreiche Projekte ohne Baugenehmigung, die die Warteschlange momentan blockieren, zukünftig zugunsten von reiferen Projekten mit Baugenehmigungen nach hinten rücken und zu signifikanten Realisierungsbeschleunigungen für unsere inzwischen 17 genehmigten Projekte führen sollten.

Neben den bisherigen Ausführungen möchten wir an dieser Stelle auch unsere Projektpipeline noch einmal positiv hervorheben. Diese hat mittlerweile einen historisch hohen Stand erreicht. Sie enthält derzeit mehr als 1,3 Gigawatt baugenehmigter Projekte, die nahezu dem gesamten Track Record der Wind- und Solarparks entsprechen, die wir seit Gründung des Unternehmens im Jahr 1990 realisiert haben. Zum Berichtsstichtag befanden sich insgesamt mehr als 2,7 Gigawatt der gesamten Projektpipeline in reifen Projektentwicklungsphasen drei bis fünf. Diese sind der beste Indikator für unsere kurz- und mittelfristigen Realisierungspotenziale. Für eine Vielzahl an Projekten ist der Financial Close noch für das laufende Geschäftsjahr 2025 geplant. Mehr als 400 Megawatt wollen wir davon nach aktuellem Planungsstand in unser Eigenparkportfolio überführen.

Wie Sie feststellen können, bleibt die aktuelle Gemengelage vielschichtig. Neben den bereits erwähnten Herausforderungen bieten sich aber auch viele Chancen, die wir engmaschig beobachten und bestmöglich nutzen. In anspruchsvollen Zeiten wie diesen zahlen sich letztlich unsere langjährige Erfahrung, unsere Beharrlichkeit sowie unsere auf dem organischen Wachstumsmodell basierende solide Finanzposition aus.

Auch wenn wir das Geschäftsjahr 2024 und teilweise das Geschäftsjahr 2025 als Übergangsjahre einordnen müssen, blicken wir weiterhin sehr positiv auf die zukünftige Entwicklung von Energiekontor. Mittels unserer gut gefüllten Projektpipeline, der Vielzahl an Projekten in späten Reifephasen, der vielen bereits baugenehmigten Projekte und der perspektivischen Flexibilisierung verschiedener Rahmenbedingungen in der Branche stellen wir unvermindert alle erforderlichen Weichen, um die vorübergehend entstandenen Ergebnisverschiebungen im laufenden und in den kommenden Geschäftsjahren zu realisieren und die Wachstumsziele der Strategie 2023 bis 2028 planmäßig zu erreichen.

Größter Erfolgsfaktor - unsere Mitarbeitenden

Der größte Erfolgsfaktor von Energiekontor sind und bleiben unsere Mitarbeitenden. Mit ihrem Know-how, ihrem Engagement und ihrem hohen Einsatz machen sie den Erfolg von Energiekontor erst möglich. Der gesamte Vorstand spricht ihnen dafür seinen ausdrücklichen Dank und seine Anerkennung aus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sehen uns unverändert sehr gut aufgestellt. Mit unserem resilienten Geschäftsmodell und unserer strikten Kostendisziplin weichen wir nicht von unserem Pfad ab und entwickeln uns nachhaltig erfolgreich weiter.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns, wenn Sie uns auf unserem Wachstumskurs auch zukünftig begleiten.

 

Bremen, im April 2025

Der Vorstand

Peter Szabo, Vorsitzender

Günter Eschen, Vorstand

Carsten Schwarz, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2024 wurden die erneuerbaren Energien ganz besonders herausgefordert. Der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die globale wirtschaftliche Entwicklung, nur allmählich nachlassende Inflations- und Zinsniveaus, verknappte Lieferkapazitäten, der verzögerte Netzausbau, verlängerte Projektrealisierungszeiten und das trotz des voranschreitenden Klimawandels verblasste Sentiment gegenüber regenerativen Energiequellen belasteten die Branche erheblich.

Energiekontor hatte das Geschäftsjahr 2023 sehr erfolgreich abgeschlossen. Der darin enthaltene Vorzieheffekt aus dem Geschäftsjahr 2024 und diverse Projektverschiebungen führten zu einem vergleichsweise reduzierten Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024, dessen Bandbreite Ende 2024 noch einmal reduziert werden musste. Infolge nachträglich eingetretener positiver Sondereffekte aus Forderungen im Zusammenhang mit der Kompensation von Ertragsausfällen in verschiedenen Windparks im Inland konnte Energiekontor die reduzierte Prognose letztlich abfedern und das Geschäftsjahr 2024 mit einem höheren Konzernergebnis (EBT) abschließen als ursprünglich angenommen.

Denn für Energiekontor gilt unverändert: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Besonders in Zeiten wie diesen bewähren sich das organische Wachstumsmodell und die Ausdauer von Energiekontor, um zum Ziel zu gelangen. Die Aussichten auf die kommenden Geschäftsjahre bleiben unverändert positiv. Ungeachtet einzelner Transaktionsverschiebungen konnte die Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 zwischenzeitlich weiter erfolgreich vorangetrieben werden, unterstützt vom unermüdlichen Einsatz aller Mitarbeitenden, den richtigen strategischen Entscheidungen und einem konsequenten Kostenmanagement. Die Mittelfriststrategie von Energiekontor stellt dabei die Weichen für die langfristige zukünftige Entwicklung von Energiekontor.

Im Folgenden möchte ich Sie nun über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 informieren.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat überwachte auch im Geschäftsjahr 2024 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich und beriet diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Der Vorstand kam seinen Informationspflichten nach und unterrichtete die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und (fern-) mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung, des internen Kontrollsystems sowie der Compliance. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen geschäftlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere für das Unternehmen überprüfte und erörterte der Aufsichtsrat bedeutsame Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und (fern-)mündlicher Vorstandsberichte.

Der Aufsichtsrat setzte sich ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinander. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und informierte sich über wesentliche Entwicklungen. Die strategische Gesamtausrichtung und Entwicklung des Konzerns stimmten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam ab.

Zusammensetzung und Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die drei Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Bodo Wilkens, Günter Lammers und Darius Oliver Kianzad waren am 17. Mai 2023 von der Hauptversammlung der Energiekontor AG wiedergewählt worden. Der Aufsichtsrat hatte Dr. Bodo Wilkens im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung am 17. Mai 2023 zum Vorsitzenden und Günter Lammers zu seinem Stellvertreter gewählt. Im Geschäftsjahr 2024 blieb die personelle Besetzung des Aufsichtsrats unverändert.

Im Berichtsjahr bestand der Prüfungsausschuss aus den Aufsichtsratsmitgliedern Darius Oliver Kianzad, Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers. Prüfungsausschussvorsitzender war Darius Oliver Kianzad.

Der bislang organisatorisch verselbstständigte und mit dem Gesamtaufsichtsrat personengleich besetzte Prüfungsausschuss wurde mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG in den Gesamtaufsichtsrat überführt. Besteht der Aufsichtsrat wie im vorliegenden Fall nur aus drei Mitgliedern, ist dieser hiernach zugleich auch der Prüfungsausschuss. Grund für die Überführung ist der aus Sicht des Aufsichtsrats unverhältnismäßige Verwaltungsaufwand, der durch ein solches in einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat naturgemäß personenidentisch besetztes, organisatorisch jedoch verselbstständigtes Gremium entsteht.

Sitzungen und Sitzungsteilnahmen

Im Geschäftsjahr 2024 fanden insgesamt sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen und drei Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Sitzungen wurden in virtueller Form durchgeführt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zur Teilnahme und Struktur des Sitzungsjahres.

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Aufsichtsrat Sitzungsteilnahme In %
Dr. Bodo Wilkens (Vorsitzender) 6 /​ 6 100
Günter Lammers (stellvertretender Vorsitzender) 6 /​ 6 100
Darius Oliver Kianzad 6 /​ 6 100
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Prüfungsausschuss Sitzungsteilnahme In %
Darius Oliver Kianzad (Vorsitzender) 3 /​ 3 100
Dr. Bodo Wilkens 3 /​ 3 100
Günter Lammers 3 /​ 3 100

Die Mitglieder des Vorstands nahmen an den Sitzungen teil, soweit der Vorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Darüber hinaus tagten der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss regelmäßig auch ohne den Vorstand.

Vor allen Sitzungen übersandte der Vorstand ausführliche Berichte und Präsentationen in physischer oder elektronischer Form an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Sofern zu einzelnen Geschäftsvorgängen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, enthielten die Unterlagen zudem ausführliche Entscheidungsvorlagen.

Beschlüsse außerhalb der Sitzungen fasste der Aufsichtsrat insbesondere mittels elektronischer Medien. Sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden einstimmig gefasst. Auch abseits der Sitzungen stand der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in intensivem Kontakt und informierte sich regelmäßig über den Fortgang der Geschäfte sowie wesentliche Ereignisse.

Thematische Schwerpunkte der Gremiensitzungen

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung, die Finanzlage, die Liquiditätsentwicklung der Energiekontor AG und des Konzerns sowie die allgemeine Risikoentwicklung.

In der Aufsichtsratssitzung am 26. Februar 2024 befasste sich der Aufsichtsrat vornehmlich mit der Entsprechenserklärung, der Erklärung zur Unternehmensführung und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. Außerdem wurden wichtige zu berücksichtigende Themen und Tagesordnungspunkte der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 sowie weitere terminliche Angelegenheiten abgestimmt. Der Prüfungsausschuss befasste sich am selben Tag insbesondere mit der erfolgten Überarbeitung des Riskomanagementsystems (RMS) und des Internen Kontrollsystems (IKS), dies unter Anwesenheit und im Austausch mit einer Vertreterin des Abschlussprüfers, der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart.

Am 21. März 2024 erfolgte in der Aufsichtsratssitzung, u. a. unter Anwesenheit der Vertreter des Abschlussprüfers, der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, die Vorstellung und Besprechung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023. Die Ende Februar 2024 finalisierten Corporate-Governance-Dokumente wurden verabschiedet. Die Tagesordnung der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 in Ritterhude sowie der Entwurf der Hauptversammlungseinladung wurden diskutiert. Der Prüfungsausschuss widmete sich am selben Tag ebenso der Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023, dabei vor allem den internen Prüfungsabläufen, und erörterte die Organisation der Jahres- und Konzernabschlussprüfung, darunter auch die mit dem Geschäftsjahr 2023 letztmalige Prüfung durch die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart. Nach einem damit zusammenhängenden zehnjährigen Prüfungszeitraum beabsichtigte Energiekontor, unter Vorbehalt der Zustimmung der noch bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung, ein neues Abschlussprüfungsunternehmen für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 zu beauftragen. Das erforderliche formale Prüferauswahlverfahren gemäß Art. 16 VO (EU) 537 /​ 2014 hatte bereits im Geschäftsjahr 2023 stattgefunden.

Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzung am 27. März 2024 waren die Prüfung und Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023. Des Weiteren wurde die Änderungsversion der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 diskutiert und beschlossen. Die Aufsichtsratssitzung am 22. Mai 2024 diente insbesondere der Vorbereitung und Besprechung der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 in Ritterhude.

In der Aufsichtsratssitzung am 23. September 2024 wurden im Wesentlichen die voraussichtlich erstmalige CSRD-Berichtspflicht in Form einer Nachhaltigkeitserklärung als Bestandteil des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 und der damit verbundene Umfang und Aufwand erörtert. Außerdem einigten sich Aufsichtsrat und Vorstand auf den Termin für die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG am 28. Mai 2025. Die ordentliche Hauptversammlung sollte erneut in Form eines Präsenzformats in Ritterhude stattfinden. Der Prüfungsausschuss befasste sich am selben Tag mit bestehenden und zukünftigen Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Corporate Governance und Compliance, verbunden mit dem Ziel der weiteren Reduzierung von Risiken in Geschäftsprozessen, zur Optimierung von Kontrollen und zur Begrenzung von Compliance-Risiken.

Die letzte Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres 2024 fand am 12. Dezember 2024 statt. Gegenstand der Sitzung waren vornehmlich operative Themen, zu denen der Vorstand den Aufsichtsrat informierte. Der Aufsichtsrat und Vorstand thematisierten außerdem die erforderliche Aktualisierung der Entsprechenserklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung sowie die geplante Vorlage der Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2025. Darüber hinaus führte der Aufsichtsrat die planmäßige Beurteilung der Wirksamkeit und des Verbesserungspotenzials seiner Aufsichtsratsarbeit (Effizienzprüfung) durch. Dabei wurden ebenso vormals identifizierte Verbesserungspotenziale berücksichtigt sowie deren zwischenzeitlich erfolgte Umsetzung neu bewertet.

Corporate Governance

Gute Corporate Governance ist eine tragende Säule der Unternehmensleitung der Energiekontor AG. Auch im Geschäftsjahr 2024 berieten sich Aufsichtsrat und Vorstand intensiv zu den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022. Auf dieser Grundlage verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2025 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Der Abschlussprüfer stellte bei der Durchführung der Abschlussprüfung keine Tatsachen fest, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben würden.

Die Entsprechenserklärung, die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind neben weiteren Dokumenten auf der Website der Energiekontor AG unter https:/​/​www. energie kontor.de /​ investor-relations /​ corporate-Governance.html einsehbar.

Darüber hinaus nahmen die Aufsichtsratsmitglieder gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Berichtszeitraum verschiedene Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wahr und wurde dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Der Fokus der Aus- bzw. Fortbildung lag im Geschäftsjahr 2024 auf der voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtenden nichtfinanziellen Berichterstattung (CSRD-Reporting).

Interessenkonflikte

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber unverzüglich offen. Interessenkonflikte, die nach Ziffer E.1 DCGK offenzulegen wären, bestanden im Geschäftsjahr 2024 nicht.

Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der in der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 neu gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Frankfurt am Main, prüfte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG und des Konzerns für das gleichlautende Geschäftsjahr. Der Abschlussprüfer prüfte ebenfalls entsprechend § 317 Abs. 4 HGB und befand, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.

Der Abschlussprüfer gab eine Unabhängigkeitserklärung ab und legte die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offen.

In seinem Prüfungsbericht erläuterte der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Energiekontor AG die Regeln des HGB bzw. der IFRS eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen festgestellt. Dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss sowie dem zusammengefassten Lagebericht für die AG und den Konzern wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht für die AG und den Konzern sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und damit auch dem Prüfungsausschuss rechtzeitig vor. Sie wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats und Prüfungsausschusses am 21. März 2025 unter Anwesenheit der Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Die Vertreter des Abschlussprüfers berichteten umfassend über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Sämtliche Fragen des Aufsichtsrats wurden von den Vertretern des Abschlussprüfers eingehend beantwortet. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für die AG und den Konzern keine Einwendungen zu erheben. Nach eigener Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in der Aufsichtsratssitzung am 27. März 2025 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.

Ein nachträglich festgestellter Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 machte die erneute förmliche Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 sowie eine Neuerteilung der Bestätigungsvermerke durch den Abschlussprüfer erforderlich, jedoch keine inhaltlichen Änderungen an der bereits am 28. März 2025 veröffentlichten Berichterstattung. Die neuen Bestätigungsvermerke wurden am 25. April 2025 uneingeschränkt erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss in der Aufsichtsratssitzung am 25. April 2025 gebilligt.

Damit ist der Jahresabschluss 2024 der Energiekontor AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an. Die ordentliche Hauptversammlung wurde aus Gründen der Rechtssicherheit auf den organisatorisch nächstmöglichen Termin, den 2. Juli 2025, verschoben.

Dank für die geleistete Arbeit

Die Belegschaft der Energiekontor AG ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Fortentwicklung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführern und allen Mitarbeitenden von Energiekontor ausdrücklich für ihr außerordentliches Engagement und ihre hohe Einsatzbereitschaft.

 

Bremen, im April 2025

Für den Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender

Die Aktie im Überblick

Aktienkursentwicklung

Die Entwicklung der Kapitalmärkte war im Verlauf des ersten Halbjahres 2024 geprägt durch zunehmende geopolitische Unsicherheiten und vielfältige wirtschaftliche Herausforderungen für die globalen Märkte, dies in Kombination mit schwachen Konsumdaten und einer stagnierenden Industrieproduktion in der Eurozone. Die daraus resultierenden Rezessionsängste wurden von einer nur allmählich zurückgehenden Inflation flankiert, sodass erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 die lang ersehnten Zinssenkungen eine erste stabilisierende Wirkung zeigten. Die Börsen entwickelten sich in diesem Umfeld durchaus stark und sorgten immer wieder für Überschreitungen der Analystenschätzungen. Dies betraf insbesondere Tech- und KI-Werte, die hohe Kursgewinne für sich beanspruchen konnten. Auch die großen Aktienindizes, Edelmetalle und der Bitcoin erreichten Rekordstände. Spürbar unterdurchschnittlich entwickelten sich hingegen Titel mit geringerer Marktkapitalisierung. Der MDAX und SDAX, deren Mitglieder deutlich konjunkturabhängiger sind, verzeichneten Verluste im Vergleich zum Vorjahr.

Für Erneuerbare-Energien-Werte war das Geschäftsjahr 2024 ein besonders anspruchsvolles. Nach einer langen Niedrigzinsphase und wichtigen Maßnahmen sowie gesetzlichen Initiativen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die viele Länder auf den Weg gebracht hatten, wirkten sich u. a. der fortgeführte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und anhaltende Unsicherheiten infolge der zweiten Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump belastend auf die Branche aus. Steigende Kosten, Lieferengpässe, Projektverzögerungen, Überkapazitäten im Solarsektor und eine derzeit geringere Priorisierung klimafreundlicher Lösungen angesichts eines zu verzeichnenden Rechtsrucks in Europa und den Vereinigten Staaten beeinträchtigten dabei die Erneuerbare-Energien-Branche zusätzlich. Sinkende Inflationsraten und niedrigere Zinsniveaus wirken mittlerweile wieder unterstützend. Wann sich das für die Unternehmen eingetrübte Sentiment wieder erholen wird, ist aktuell noch nicht absehbar, trotz der beeindruckenden globalen Marktdynamik und der hohen Ausbauquoten.

Am 15. Dezember 2023 hatte Energiekontor die erfolgreich vollzogene Veräußerung eines schottischen Windparkprojekts und die daraus resultierende Erhöhung der Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2023 auf ein Konzern-EBT von 80 bis 100 Mio. Euro bekannt gegeben. Die positiven Nachrichten wirkten im Januar 2024 noch unterstützend auf den Kursverlauf, bis sich dieser im Verlauf des Folgemonats allmählich an die Abwärtsentwicklung des Renewable Energy Industrial Indexes (RENIXX) anpasste, wohingegen sich der SDAX- und TecDAX-Kursindex weiterhin insgesamt tendenziell seitwärts bewegten.

Am 28. März 2024 veröffentlichte Energiekontor die Geschäftszahlen zum Geschäftsjahr 2023 und erfüllte mit einem historisch hohen Konzern-EBT von 95,5 Mio. Euro die zuvor angehobene Prognose im oberen Bereich der erwarteten Bandbreite. Der darin enthaltene Vorzieheffekt vom Geschäftsjahr 2024 ins Geschäftsjahr 2023 führte zu einem vergleichsweise reduzierten Ausblick für das Geschäftsjahr 2024. Dieser wirkte ab Ende März 2024 zusätzlich belastend auf die Aktienkursentwicklung, trotz darauffolgender Erfolgsmeldungen zum Baubeginn

Kennzahlen zur Aktie

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In € 2024 2023 2022
Ergebnis je Aktie (unverwässert) 1,62 5,97 3,18
Dividende je Aktie 1 0,50 1,20 1,00
Dividendenrendite 1 (Stichtag, in %) 1,0 1,5 1,3
Ausschüttungssumme 2 (in Mio. €) 7,0 16,8 14,0
Ausschüttungsquote 2 (in %) 42,7 29,8 29,2
Schlusskurs 3 - Hoch 82,00 87,50 101,40
Schlusskurs 3 - Tief 40,15 59,70 55,70
Schlusskurs 3 - Stichtag 49,15 82,70 77,00
Marktkapitalisierung 3 (Stichtag, in Mrd. €) 0,69 1,15 1,08
Durchschnittl. Tagesumsatz 3 (Anzahl Aktien) 11.306 11.160 18.687

1 Für das Berichtsjahr vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 2. Juli 2025.

2 Bezogen auf den Bilanzgewinn der Energiekontor AG.

3 Handel auf XETRA

weiterer Wind- und Solarparks für den Eigenbestand von Energiekontor, attraktiver PPA-Abschlüsse sowie zusätzlicher Baugenehmigungen. Seit Anfang Juni 2024 trübten außerdem der Ausgang der Europawahl, aus der in Deutschland die Grünen als Hauptverlierer hervorgingen, die großen Unsicherheiten im Vorfeld der Parlamentswahlen in Frankreich sowie der Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten die Stimmung am Kapitalmarkt. Anfang November 2024 gerieten die börsengehandelten Erneuerbare-Energien-Werte mit Ausgang der US-Präsidentschaftswahlen noch einmal deutlich unter Druck.

Vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Entwicklungen startete die Aktie der Energiekontor AG auf dem hohen Schlusskursniveau des Vorjahres von 82,70 Euro (XETRA, ebenso alle nachstehenden Kursdaten) ins Jahr 2024. Am 12. Januar 2024 erreichte sie mit 82,00 Euro den höchsten Stand des Geschäftsjahres 2024. Ihren niedrigsten Schlusskurs verzeichnete sie am 21. November 2024 in Höhe von 40,15 Euro. Den Berichtszeitraum beendete die Aktie der Energiekontor AG am 30. Dezember 2024 bei 49,15 Euro (-40,6 Prozent). Der SDAX-Kursindex beendete den Berichtszeitraum mit einem Minus von 4,2 Prozent. Der TecDAX-Kursindex schloss leicht positiv mit einem Plus von 0,9 Prozent. Der RENIXX verzeichnete einen Verlust von 16,9 Prozent. Die Marktkapitalisierung aller ausstehenden Aktien der Energiekontor AG belief sich zum Ende des Geschäftsjahres 2024 auf XETRA auf rund 687 Mio. Euro.

Aktionärsstruktur

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Veränderungen in der Aktionärsstruktur der Energiekontor AG. Die beiden Gründer und Ankeraktionäre der Gesellschaft hielten zum 31. Dezember 2024 weiterhin insgesamt mehr als 50 Prozent am Grundkapital der Energiekontor AG.

Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital der Energiekontor AG von mindestens fünf Prozent (Festbesitz gemäß Definition der Deutschen Börse) sind zum 31. Dezember 2024 bekannt:

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Bezeichnung/​Name Aktienanzahl Anteil
Dr. Bodo Wilkens 3.559.835 25,46 %
Günter Lammers 3.552.474 25,41 %
Union Investment Privatfonds GmbH 1 724.748 5,18 %

1 Gemäß Stimmrechtsmitteilung vom 9. Februar 2021.

Aktienkursentwicklung

Handelsplatz: XETRA; indexierte Schlusskurse in %; Datenquelle: Refinitiv.

Aktionärsstruktur

Stand: 31. Dezember 2024.

Stimmrechtsmitteilungen

Der Energiekontor AG sind im Berichtszeitraum keine Stimmrechtsmitteilungen zugestellt bzw. übermittelt worden. Auch nach dem Stichtag bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Geschäftsberichts sind der Gesellschaft keine weiteren stimmrechtsrelevanten Informationen oder Mitteilungen zugegangen.

Aktien-Research

Die Energiekontor-Aktie wird von insgesamt vier Analysehäusern beobachtet, wobei die Coverage von Hauck & Aufhäuser aktuell im Zuge einer personellen Veränderung in der Zuständigkeit für Energiekontor ruht. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts gaben alle Analysten für die Aktie eine Kaufempfehlung aus. Das durchschnittliche Kursziel je Aktie der drei aktiven Analysehäuser betrug 122,33 Euro.

Die fortlaufend aktualisierte Übersicht der Analysteneinschätzungen, ausgewählte Research-Updates sowie der Consensus für das laufende Geschäftsjahr sind auf der Website unter https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​anlegerinformationen.html einsehbar.

Hauptversammlung

Am 29. Mai 2024 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG erstmals wieder in Form einer Präsenzveranstaltung in Ritterhude bei Bremen abgehalten. Mit großer Mehrheit folgten die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft in allen abstimmungsrelevanten Tagesordnungspunkten den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat. Rund drei Viertel des eingetragenen Grundkapitals waren vertreten.

Die Hauptversammlung entlastete die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und stimmte der Wahl eines neuen Abschluss- und Konzernabschlussprüfers zu, nachdem die vorherige Prüfungsgesellschaft das Unternehmen in den letzten zehn zusammenhängenden Jahren geprüft hatte. Darüber hinaus beschloss die Hauptversammlung über die Zahlung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats und billigte den vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023. Neben zwei formellen Satzungsänderungen beschloss die Hauptversammlung der Energiekontor AG außerdem über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Bezugsrechten auf Aktien an die Vorstände der Gesellschaft sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und Aktienoptionsprogramms für die Mitglieder des Vorstands.

Stammdaten der Aktie

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WKN ∙ ISIN 531350 ∙ DE0005313506
Bloomberg ∙ Reuters EKT
Aktiengattung Nennwertlose Inhaberaktien
Börsennotierung Deutsche Börse, Frankfurt am Main
Handelsplätze XETRA, Frankfurt, alle übrigen deutschen Handelsplätze
Marktsegment General Standard
Designated Sponsor ODDO BHF Corporates & Markets AG
Indizes SDAX, MSCI Global Small Cap Index
Grundkapital 1 13.982.359,00 €
Anzahl der Aktien 1 13.982.359
Erstnotiz 25. Mai 2000
Letzter Aktiensplit 7. November 2001 (1:4)

1 Stand: 31. Dezember 2024.

Das Geschäftsjahr 2023 hatte Energiekontor sehr erfolgreich abgeschlossen und die im Dezember 2023 angehobene Prognose im oberen Bereich der Bandbreite erfüllt. In Anbetracht des erzielten Rekordergebnisses (Konzernergebnis vor Steuern, EBT) in Höhe von 95,5 Mio. Euro sollten die Aktionärinnen und Aktionäre unverändert am Erfolg des Unternehmens teilhaben. Vorstand und Aufsichtsrat hatten der Hauptversammlung daher erneut vorgeschlagen, rund 30 Prozent des Bilanzgewinns der Energiekontor AG für die Dividendenausschüttung zu verwenden, was der Zahlung einer Dividende von 1,20 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie und einer Erhöhung um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entsprach. Auch diesen Beschlussvorschlag nahm die Hauptversammlung mit großer Mehrheit an.

Die Einladung zur Hauptversammlung der Energiekontor AG, die Präsentation des Vorstands, die Abstimmungsergebnisse und die Angaben gemäß Tabelle 8 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 sowie weitere Informationen stehen auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html zur Verfügung.

Aktienrückkaufprogramm

Abschluss des Aktienrückkaufprogramms vom 19. Mai 2023

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft am 19. Mai 2023 erneut ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen und im Zeitraum vom 30. Mai 2023 bis 28. März 2024 insgesamt 77.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie über die Börse erworben.

Unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 20. Mai 2020 zum Erwerb und Einzug eigener Aktien hat der Vorstand am 30. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 13.959.359,00 Euro um 77.000,00 Euro auf 13.882.359,00 Euro durch Einziehung von 77.000 Aktien herabzusetzen.

Neues Aktienrückkaufprogramm vom 30. Mai 2024

Auf Basis des zuvor genannten Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 hat der Vorstand der Energiekontor AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 30. Mai 2024 ein neues Aktienrückkaufprogramm beschlossen.

Das neue Aktienrückkaufprogramm ermächtigt Energiekontor, im Zeitraum vom 30. Mai 2024 bis längstens zum 19. Mai 2025 bis zu 80.000 eigene Aktien zu erwerben, wobei der Rückkauf die vorab genannte Anzahl von Aktien nicht überschreiten darf bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal 9.000.000,00 Euro begrenzt ist. Der Aktienerwerb erfolgt über die Börse. Die Transaktionen aus dem Aktienrückkaufprogramm werden wöchentlich auf der Website von Energiekontor unter https:/​/​ www.energiekontor.de/​investor-relations/​aktienrueckkauf.html veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Zum 31. Dezember 2024 hat Energiekontor im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms 2024/​2025 insgesamt 26.153 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 54,05 Euro erworben. Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen und dem laufenden Aktienrückkaufprogramm erwarb Energiekontor im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 46.632 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 61,56 Euro.

Genehmigtes Kapital

Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.

Bedingtes Kapital

Abgeschlossenes Aktienoptionsprogramm 2018 (Bedingtes Kapital 2018/​I)

Die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG hatte am 23. Mai 2018 den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen.

Die bedingte Kapitalerhöhung sollte ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 konnten bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Bis zum Ablauf der Frist hatte der Aufsichtsrat von dieser Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und insgesamt 100.000 Bezugsrechte an ein Vorstandsmitglied begeben.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2024 wurde das für das Aktienoptionsprogramm 2018 geschaffene bedingte Kapital 2018/​I von 500.000,00 Euro auf 100.000,00 Euro reduziert. Im Juni 2024 wurden die in diesem Zusammenhang begebenen 100.000 Bezugsrechte vollständig ausgeübt (siehe Abschnitt "Directors' Dealings").

Neues Aktienoptionsprogramm 2024 (Bedingtes Kapital 2024/​I)

Am 29. Mai 2024 hat die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 100.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024/​I).

Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 können bis zum 28. Mai 2029 Bezugsrechte auf bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden.

Der Aufsichtsrat der Energiekontor AG hat im September 2024 von der genannten Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und Peter Szabo, dem Vorstandsvorsitzenden der Energiekontor AG, Bezugsrechte zum Erwerb von 75.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt 68,42 Euro pro Aktie. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit ausgeübt werden.

Directors' Dealings

Infolge der Begebung von 100.000 Bezugsrechten im Rahmen des abgeschlossenen Aktienoptionsprogramms 2018 (Bedingtes Kapital 2018/​I) durch den Aufsichtsrat an Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender der Energiekontor AG, übte dieser die ihm zugeteilten Bezugsrechte am 3. Juni 2024 aus und zeichnete insgesamt 100.000 Stückaktien der Energiekontor AG. Am 4. Juni 2024 veräußerte er die zuvor gezeichneten 100.000 Aktien über eine Privatplatzierung.

Darüber hinaus sind der Energiekontor AG im Berichtszeitraum keine weiteren meldepflichtigen Aktientransaktionen durch die Organmitglieder der Gesellschaft zugestellt bzw. übermittelt worden.

Veränderung der Gesamtanzahl umlaufender Aktien

Zum 31. Dezember 2023 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 13.959.359,00 Euro, eingeteilt in 13.959.359 auf den Inhaber lautende Stammaktien.

Unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 20. Mai 2020 zum Erwerb und Einzug eigener Aktien hat der Vorstand am 30. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 13.959.359,00 Euro um 77.000,00 Euro auf 13.882.359,00 Euro durch Einziehung von 77.000 Aktien herabzusetzen. Die Ausbuchung und die Rücknahme der Lieferbarkeit der eingezogenen Aktien erfolgten am 5. Juni 2024 durch die Frankfurter Wertpapierbörse.

Unter vollständiger Ausnutzung des bedingten Kapitals 2018/​I (Aktienoptionsprogramm 2018) wurden mit Ausübung der zuvor begebenen 100.000 Bezugsrechte auf Aktien der Energiekontor AG am 3. Juni 2024 insgesamt 100.000 Aktien in die bestehende Preisermittlung der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt.

Demzufolge belief sich die Gesamtanzahl der auf den Inhaber lautenden umlaufenden Stammaktien der Energiekontor AG zum 31. Dezember 2024 auf 13.982.359.

IR-Aktivitäten

Transparenz und Offenheit in einem kontinuierlichen Dialog mit unseren Aktionärinnen und Aktionären und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Kapitalmarkt sind unser Anspruch. Unsere Investor Relations-Arbeit ist darauf ausgerichtet, das Vertrauen in unsere Aktie langfristig zu stärken und eine faire Bewertung am Kapitalmarkt zu erreichen. Hierfür stellen wir unseren Aktionärinnen und Aktionären und dem Kapitalmarkt genaue, zeitnahe und relevante Informationen sowohl zur Geschäftsentwicklung der Energiekontor AG als auch zum Marktumfeld, in dem wir agieren, zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sich Energiekontor zur Einhaltung der Grundsätze guter Corporate Governance.

Im Berichtsjahr 2024 standen das Management der Energiekontor AG und der Fachbereich Investor Relations sowohl institutionellen Investoren als auch Privatanlegern und Analysten in zahlreichen Einzel- und Gruppengesprächen sowie im Rahmen von Investorenkonferenzen für Fragen zur Geschäftsstrategie, Geschäftsentwicklung, Branchen- und Markttrends zur Verfügung.

Kontakt

Julia Pschribülla

Head of Investor & Public Relations

Tel.: +49 (0)421-3304-126

Kathrin Mateoschus

Investor & Public Relations Managerin

Tel.: +49 (0)421-3304-297

E-Mail für Investor Relations-Angelegenheiten:

ir@energiekontor.com

E-Mail für Presse-Angelegenheiten:

pr@energiekontor.com

Im SDAX notiert

GESCHÄFTSMODELL

Unser Leitbild

100 Prozent erneuerbare Energie

Als Pionier der Energiewende wollen wir unsere Vision von 100 Prozent erneuerbarer Energie realisieren. Die Konzentration auf unsere Kernkompetenzen und die Verwirklichung innovativer Ideen ermöglichen uns, die Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Gestaltungsräume und eigeninitiatives Handeln

Wir fördern eigenverantwortliches Handeln und schaffen Gestaltungsmöglichkeiten auf allen Ebenen - wichtige Voraussetzungen für Kreativität, Flexibilität und die Erreichung unserer Ziele.

Finanzielle Stabilität und nachhaltiges Wachstum

Die finanzielle Stabilität unseres Unternehmens bildet die Basis für nachhaltiges Wachstum. Sie ist zentraler Bestandteil unserer langfristig ausgerichteten Strategie.

Teamgeist und Kollegialität

Teamgeist und Kollegialität werden von uns gefördert. Sie sind ein Schlüssel unseres Erfolgs.

Unser organisches Wachstumsmodell

Ausgerichtet auf den Ausbau der erneuerbaren Energien

Unser organisches Wachstumsmodell bietet nachhaltige Sicherheit und finanzielle Stabilität

Bei unserem Unternehmenswachstum setzen wir auf Nachhaltigkeit, finanzielle Stabilität und die Schaffung langfristiger Werte. Das Herzstück des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus den konzerneigenen Wind- und Solarparks. Durch den Verkauf des in den eigenen Parks erzeugten Stroms werden planbare und wiederkehrende Erlöse generiert. Die so erwirtschafteten Cash-Überschüsse decken die Kosten für die Projektentwicklung sowie konzernweite Personal- und Gemeinkosten ab. Energiekontor wächst somit aus eigener Kraft, also organisch, und ist dafür nicht auf externe Finanzierungsquellen angewiesen. Entsprechend entfallen für Energiekontor auch grundsätzliche Risiken, die mit dem regelmäßigen Bedarf externer Wachstumsfinanzierung einhergehen, wie beispielsweise negative Entwicklungen an den Kapitalmärkten.

Von den entwickelten Projekten wird grundsätzlich rund die Hälfte dem Eigenparkbestand zugeführt. Auf diese Weise erhöhen sich die konzerneigenen Stromerzeugungskapazitäten und die entsprechenden jährlichen Mehreinnahmen kontinuierlich. Die andere Hälfte der entwickelten Wind- und Solarparkprojekte geht in den Verkauf. Die hälftige Aufteilung ist als Richtgröße zu verstehen und kann in einzelnen Jahren auch abweichen. Dadurch erhält sich das Unternehmen seine Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen am Markt zu reagieren. Der beständige und konsequente Ausbau des Eigenbestands an Wind- und Solarparks ist wesentlich für das zukünftige Wachstum des Unternehmens. Mit jedem neuen Wind- und Solarpark steigen die zu erwartenden Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit und damit die finanziellen Mittel, die für das Geschäftssegment der Projektentwicklung zur Verfügung stehen. Dieser fortlaufende Wachstumsprozess ermöglicht Energiekontor ein durchschnittliches jährliches Wachstum des operativen Ergebnisses vor Steuern (Konzern-EBT) von 10 bis 20 Prozent.

Das organische Wachstumsmodell ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal von Energiekontor und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit und finanzieller Stabilität. Auch in schwierigen Marktphasen kann Energiekontor wertvolles Know-how im Unternehmen halten und seinen Mitarbeitenden eine hohe Arbeitsplatzsicherheit bieten. Energiekontor kommt damit als Unternehmen seiner gesellschaftlichen Verantwortung nach. Die regionale Diversifizierung (bestehende Ländermärkte) sowie der weitere Ausbau des Solarbereichs werden die Sicherheit und finanzielle Stabilität des Geschäftsmodells in den kommenden Jahren stärken, da Sonneneinstrahlung weniger volatil ist und sich komplementär zum Windaufkommen verhält. Die Auswirkungen meteorologischer Schwankungen in den einzelnen Regionen oder von Technologien auf die Einnahmeentwicklung werden dadurch verringert und geglättet.

Wind- und Solarparks im Eigenbestand

Der nachhaltige Antrieb unseres Wachstums

Grüner Strom

Unsere nachhaltige Unternehmensstrategie, die auf unserem organischen Wachstumsmodell basiert, sieht einen kontinuierlichen Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks vor, um mit den laufenden Einnahmen aus den Stromerlösen weitere Projekte zu entwickeln und die Liquiditätszuflüsse zu verstetigen. Zum 31. Dezember 2024 umfasste unser Portfolio 39 Wind- und Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal. Diese Parks produzierten im Geschäftsjahr 2024 insgesamt rund 610 Gigawattstunden (2023: rund 635 Gigawattstunden) an grünem Strom. Insbesondere in der aktuellen Umbruchsituation leisten wir so einen wichtigen Beitrag für eine sichere, klimafreundliche, unabhängige Stromversorgung.

Stille Reserven

Auch in den kommenden Jahren werden wir unseren Eigenbestand weiter konsequent ausbauen und vor allem weiter um den Solarbereich ergänzen. Die Übernahme der von uns realisierten Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt dabei zu reinen Herstellungskosten, d. h. ohne die Berücksichtigung der beim Verkauf der Projekte zu erzielenden Gewinn- bzw. Entwicklermargen. Dies hat sowohl Auswirkungen auf die Bilanz als auch auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Konzerns. Durch den reinen Ausweis zu Herstellungskosten enthält die Konzernbilanz nachhaltige, verborgene Werte in Form stiller Reserven. Folglich verringert sich die Konzern-Eigenkapitalquote mit jedem weiteren Wind- und Solarpark, der aus der Projektentwicklung in den Eigenbestand übernommen wird, da die Gewinnmarge im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert wird und nicht ergebniswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung eingeht.

Durch den stetigen Ausbau des Eigenparkportfolios erhöhen sich die im Konzern gehaltenen stillen Reserven und bergen einen wesentlichen substanziellen Mehrwert des Unternehmens, der jederzeit durch den vollständigen oder teilweisen Verkauf der konzerneigenen Wind- und Solarparks zu Verkehrswerten realisiert werden könnte. Mit der Realisierung dieser stillen Reserven würde sich auch die Eigenkapitalquote des Konzerns deutlich verbessern. Ein solcher Verkauf entspricht allerdings nicht der Unternehmensstrategie von Energiekontor. Eine faire Bewertung und Analyse des Unternehmens bedürfen der Kenntnis und Berücksichtigung dieser Substanzwerte, da diese nicht (unmittelbar) aus den ausgewiesenen IFRS-Kennzahlen des Konzerns ausgelesen werden können. Eine theoretische Realisierung und Zurechnung der stillen Reserven würde für den Konzern eine sehr auskömmliche (adjustierte) Eigenkapitalquote ergeben, ein weiterer Beleg für die hohe und nachhaltige finanzielle Stabilität von Energiekontor.

Die stillen Reserven der konzerneigenen Wind- und Solarparks werden sukzessive über die Nutzungsdauer aufgedeckt und führen somit, selbst bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen, mit der Zeit zu einer Ergebnisverbesserung sowie zu einer Erhöhung der Konzern-Eigenkapitalquote bzw. der möglichen Dividendenzahlungen. Grund dafür sind die geringeren jährlichen Abschreibungen, die durch die geringere Abschreibungsbemessungsgrundlage, in der die stillen Reserven nicht enthalten sind, zustande kommen. Dieser langfristige Effekt wird jedoch innerhalb der kommenden Jahre noch keine deutliche Auswirkung haben, da planmäßig zunächst jedes Jahr neue Wind- und Solarparks mit stillen Reserven in den Eigenbestand übernommen werden.

Unsere werthaltige Projektpipeline

Die klimafreundliche Energieversorgung von morgen

Projektpipeline in 2024 weiter ausgebaut

Als Pionier der Energiewende mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gelingt es Energiekontor jedes Jahr erneut, erfolgreich neue Projekte in den bestehenden Ländermärkten zu sichern und zu akquirieren. Die attraktive und qualitativ hochwertige Projektpipeline konnte Energiekontor im Vergleich zum Vorjahresstichtag erneut um 4,4 Prozent (ohne US-Projektrechte) bzw. um 3,8 Prozent (inklusive der US-Projektrechte) weiter erfolgreich ausbauen. Die Projektpipeline bietet zum Stichtag eine Übersicht über die Projekte im Bereich Wind an Land und Solar, die Energiekontor gesichert hat und die das Unternehmen in den kommenden Monaten und Jahren potenziell realisieren kann. Energiekontor zeigt damit die künftigen Wachstumsmöglichkeiten auf und den möglichen Beitrag, den das Unternehmen kurz- bis mittelfristig zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten kann.

Das bereits historisch hohe Niveau der Projektpipeline konnte im Stichtagsvergleich (31. Dezember 2024 vs. 31. Dezember 2023) erneut um rund 470 Megawatt auf rund 11,2 Gigawatt (ohne US-Projektrechte) ausgebaut werden. Unter Zurechnung der US-Projektrechte erhöhte sich die Projektpipeline auf rund 12,1 Gigawatt (Vorjahresstichtag: 11,7 Gigawatt). Innerhalb der Projektpipeline war zudem ein Anstieg des Anteils der Projekte in den reifen Entwicklungsphasen drei bis fünf zu verzeichnen.

Für einen Projektentwickler stellt eine gesicherte, attraktive und gut gefüllte Projektpipeline einen wesentlichen Werttreiber dar. Die Projektpipeline von Energiekontor erhielt insbesondere im Sommer 2020 vom Kapitalmarkt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Hintergrund war das erstmalige Bekanntwerden von Eckdaten der Transaktion einer 2,7-Gigawatt-Projektpipeline im Bereich der erneuerbaren Energien im Juli 2020. Seither wird diese von vielen Marktteilnehmern als Indikation und Benchmark im Markt für die Bewertung von Projektpipelines der Entwickler im Bereich der erneuerbaren Energien angesehen. Zwischenzeitlich haben weitere Transaktionen im Markt sowie Veränderungen bei Preisen und Kosten zu Veränderungen geführt, sodass eine Bewertung nur auf Basis der Benchmark aus dem Jahr 2020 nicht hinreichend ist.

Wesentlich für die Bewertung einer Projektpipeline ist dabei auch der jeweilige Reifegrad der Projekte, also der Stand ihrer Realisierung. In jeder Phase der Projektentwicklung wird eine Wertschöpfung generiert. Am Ende stehen dann der Bau und die Inbetriebnahme des Wind- oder Solarparks. Entsprechend steigt mit zusätzlicher Reife des Projekts bzw. kumulierter Wertschöpfung der Wert, der einem Projekt zugemessen werden sollte. Bei einem fünfphasigen Modell, wie es Energiekontor im Folgenden verwendet, lassen sich - auch in Abstimmung mit Analysten und Marktteilnehmern - in etwa nachfolgende Wertschöpfungsbeiträge pro Stufe zuordnen.

Nach Auffassung des Kapitalmarktes zeichnen die veröffentlichten Finanzkennzahlen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow-Rechnung etc.) ein nicht ganz vollständiges Bild der tatsächlichen Leistung eines Projektentwicklers im jeweiligen Berichtszeitraum ab. Für eine ganzheitliche Bewertung des Unternehmenserfolgs sollten daher auch die Veränderungen in der Projektpipeline sowie im Eigenparkbestand Berücksichtigung finden.

Mehr als 2,7 Gigawatt mit hoher Projektreife (Phasen 3 bis 5)

Diese Bewertung will Energiekontor durch die nachfolgende Darstellung erleichtern. Die Übersicht bildet den Wertschöpfungsfortschritt im abgelaufenen Berichtszeitraum unabhängig vom ausweisbaren Ergebnis ab. Die dargestellte Pipeline ist stichtagsbezogen und basiert auf den entsprechenden Projektplänen. Diese geben Auskunft über den Status quo des jeweiligen Projekts und sind akkumuliert abgebildet.

Zu beachten ist, dass grundsätzlich alle Projekte von Verzögerungen betroffen sein können, die zu deutlichen Verschiebungen auf der Zeitachse führen können. Außerdem unterliegt jedes Projekt einem Ausfallrisiko. Während bei Projekten, die in den kommenden zwei Jahren in Betrieb genommen werden sollen, Ausfälle eher unwahrscheinlich sind, ist vor allem bei Projekten in frühen Reifephasen mit höheren Ausfallraten zu rechnen.

Außerdem wird bei der wiedergegebenen Darstellung weder eine Unterscheidung zwischen Wind- und Solarpark-Projekten noch nach Ländern vorgenommen (mit Ausnahme der gesondert aufgeführten Projektrechte in den Vereinigten Staaten).

Projektpipeline zum 31. Dezember 2024

Alle Angaben in Megawatt (MW). Vorjahreswerte per 31. Dezember 2023 in Klammern. BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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In MW 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Projektpipeline gesamt (ohne US-Projektrechte) 11.187 10.717 470
US-Projektrechte Solar 596 330 330
US-Projektrechte Wind an Land 333 620 -287
Projektpipeline gesamt (inkl. US-Projektrechten) 12.116 11.667 449

Regionale Diversifikation

Technologische Diversifikation

Projektpipeline auf rund 12,1 Gigawatt ausgebaut

NACHHALTIGKEIT

Nachhaltigkeit

Umwelt, Soziales, Governance (ESG)

Veränderung beginnt immer auch bei uns selbst. Deshalb werden wir verstärkt unsere eigenen unternehmerischen Prozesse und die Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft kritisch hinterfragen, darüber berichten und uns dabei von der Idee des "grünen Unternehmens" leiten lassen.

Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und Selbstverständnis unserer Nachhaltigkeitsstrategie

Das Geschäftsmodell von Energiekontor ist seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1990 auf das globale Nachhaltigkeitsziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien ausgerichtet. Nachhaltigkeit war von Anfang an Teil unserer DNA. Als Pioniere der Energiewende leisten wir seit mehr als 30 Jahren einen Beitrag für eine sichere, klimafreundliche, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung - von heute und von morgen.

In diesem Veränderungsprozess sind wir uns bei Energiekontor der vielfältigen Auswirkungen unseres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft bewusst. Unser Nachhaltigkeitsverständnis ist daher ganzheitlich.

Wir sind der Überzeugung, dass Veränderungen nur gemeinsam und miteinander gelingen können. Aus diesem Grund wollen wir für alle unsere Stakeholder - unsere Kunden, Mitarbeitenden, Investoren, Geschäftspartner und die Gesellschaft als Ganzes - einen dauerhaften Mehrwert schaffen. Die Grundlage dafür bilden unsere auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsstrategie und unser unternehmerisches Leitbild. Sie sind die Grundlage unserer Ziele und Maßnahmen, die unser Handeln in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) definieren - kurz "ESG". Als zusätzliche Orientierung dienen uns internationale Rahmenwerke sowie etablierte nationale und internationale Standards.

Wir bei Energiekontor verstehen unsere Nachhaltigkeitsstrategie als einen dynamischen Prozess. Wir wollen uns laufend verbessern, neue Ideen realisieren und uns neue Ziele und Standards setzen. Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie, der alle Bereiche des Unternehmens einschließt. Gemeinsam und miteinander leisten wir damit einen Beitrag für eine bessere Zukunft.

Nachhaltigkeitsberichterstattung der Energiekontor AG

Im Hinblick auf die gesetzlich verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung gehörte Energiekontor aufgrund seiner Unternehmensgröße bisher nicht zum Anwenderkreis des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes (CSR-RUG). Die weiterentwickelte Neuauflage des CSR-RUG sah in Deutschland zukünftig die Ausweitung des Anwenderkreises in Form einer zeitlich gestaffelten Berichtspflicht für Unternehmen verschiedener Größe vor. Die vereinheitlichten EU-Berichtsstandards (ESRS) weiteten die Inhalte dabei deutlich aus. Der Bericht sollte in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts veröffentlicht werden und einer externen Prüfpflicht unterliegen. Entsprechend den bis kürzlich zugrunde liegenden Kriterien (Umsatz, Bilanzsumme, Anzahl der Mitarbeitenden) war Energiekontor voraussichtlich als "großes Unternehmen" einzustufen und sollte daher erstmals im Kalenderjahr 2026 zum Geschäftsjahr 2025 berichten.

Der Beginn der tatsächlich verpflichtenden Berichtspflicht in Deutschland war jedoch bis zuletzt nicht final geklärt. Anfang 2025 herrschte in Deutschland weiterhin große Unsicherheit mit Blick auf die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Berichtsanforderungen an die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) standen zwar seit 2023 fest, die rechtlich notwendige Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bis eigentlich Anfang Juli 2024 erfolgte jedoch bis heute nicht. Da das erweiterte CSR-RUG im Jahr 2024 nicht mehr verabschiedet wurde, waren die ursprünglich bereits für das Geschäftsjahr 2024 zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen laut Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nicht mehr verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der noch nicht verabschiedeten EU-Richtlinie zu erstellen. Die Verpflichtung verschob sich für diese Unternehmen um mindestens ein Jahr. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ab wann die Veröffentlichungspflicht für diejenigen Unternehmen (wie Energiekontor) eintreten würde, die potenziell im nächsten Schritt berichtspflichtig wären.

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf des sogenannten "Omnibus Simplification Package", dessen Vorlage der Europäische Rat am 8. November 2024 in der "Budapester Erklärung" angekündigt hatte. Die Omnibus-Initiative soll den Forderungen nach Vereinfachungen der höchst umfangreichen Nachhaltigkeitsvorschriften nachkommen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU beitragen. Künftige ESG-Berichtspflichten sollen gebündelt und vereinfacht werden. Insbesondere betroffen sind das CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz (CSRD), die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) und die EU-Taxonomie.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Omnibus-Pakets vermittelte nun einen ersten Überblick über die geplante Vereinfachungsinitiative für die Berichtspflichten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Der Entwurf sieht insbesondere eine deutliche Einschränkung des Anwendungsbereichs der CSRD vor. Zukünftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Nettojahresumsatz von mindestens 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro berichtspflichtig sein, dies unabhängig von der Kapitalmarktorientierung der Unternehmen. Der Anwenderkreis der CSRD wird auf diese Weise dem Anwenderkreis der CSDDD angenähert. Für Unternehmen unterhalb der genannten Schwellenwerte, wozu auch Energiekontor zählen würde, würde die Berichterstattungspflicht entfallen. Gleiches würde für den Anwenderkreis der EU-Taxonomie-Verordnung gelten, der bislang mit der Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts einherging. Es handelt sich hierbei zunächst um einen Gesetzesentwurf, der vor Inkrafttreten ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament durchlaufen muss. Wann die daraufhin erforderliche Umsetzung in deutsches Recht erfolgen wird, ist zeitlich noch nicht abschätzbar.

Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenwerte sollen zukünftig auf freiwilliger Basis ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen können, denn grundsätzlich sollen nur solche Informationen von nicht berichtspflichtigen Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette abgefragt werden können, die in einem freiwillig anzuwendenden Berichtsstandard enthalten sind. Dieser soll auf Grundlage des bisherigen Voluntary SME-Standard (VSME) durch die Europäische Kommission als Delegierter Rechtsakt erlassen werden, aber freiwillig anwendbar bleiben. Die Europäische Kommission plant in diesem Zusammenhang, möglichst zeitnah Empfehlungen zur freiwilligen Berichterstattung zu veröffentlichen. Energiekontor wird die angekündigten Empfehlungen zu gegebener Zeit prüfen und weitere Schritte für die unternehmenseigene Berichterstattung daraus ableiten.

E: Umweltziele und Umweltleistungen

Unsere Vision - Vollversorgung des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie

Energieerzeugung und CO2-Einsparungen

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Erzeugungsleistung gesamt (MW) Stromproduktion gesamt (brutto p. a., GWh) Versorgte Haushalte 1 (Anzahl p. a.) E-Fahrzeugladungen 2 (Anzahl) CO 2 -Einsparung 3 (t p. a.)
Leistungsbilanz realisierter Projekte seit Unternehmensgründung ~ 1.458 ~ 2.980 ~ 900.000 ~ 38.000.000 > 2.260.000
In 2024 neu in Betrieb genommene Parks ~ 124 ~ 317 ~ 96.800 ~ 4.000.000 ~ 240.000
Eigenparkbestand zum 31.12.2024 ~ 395 ~ 610 ~ 186.100 ~ 7.800.000 ~ 461.200

Gemeinsam für den Klimaschutz

Energiekontor verfolgt die Vision einer 100-prozentigen Vollversorgung mit erneuerbarer Energie. Als Pioniere der Branche sehen wir uns vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise in der besonderen Verantwortung, unseren Beitrag zu leisten, damit uns die Energiewende gemeinsam gelingt und wir möglichst rasch umfassende Erfolge bei der Reduktion klimaschädlicher CO 2 -Emissionen erreichen. Wir wollen auch in den kommenden Jahren ein aktiver Motor dieser Bewegung sein und den Weg in eine nachhaltigere und dekarbonisierte Welt mitgestalten.

Mit den von uns realisierten sowie im Eigenbestand betriebenen Wind- und Solarparks leisten wir seit mehr als 30 Jahren national wie international einen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen CO 2 -Emissionen und damit zum Schutz von Menschen, Umwelt und Natur. Seit Unternehmensgründung konnte durch Wind- und Solarparks von Energiekontor so der Ausstoß von rund 2,3 Mio. Tonnen klimaschädlichem CO 2 pro Jahr verhindert werden.

Ca. 900.000 Haushalte 1 können jährlich mit grünem Strom versorgt werden

1 Basierend auf dem Fünfjahresdurchschnitt des jährlichen Stromverbrauchs der deutschen Privathaushalte (2 Personen) von 2017 bis 2021 für Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung und Elektrogeräte. Quelle: Statistisches Bundesamt. Stand: September 2023.

2 Ausgangswerte gemäß ADAC Ecotest 2024 mit einer durchschnittlichen Reichweite von 381 km je Ladung und einem Durchschnittsverbrauch von 20,6 Kilowattstunden je 100 Kilometer. Stand: August 2024.

3 Berechnungsgrundlage ist die Emissionsbilanz erneuerbarer Energien 2023 des Umweltbundesamts mit einem Nettovermeidungsfaktor von 758,05 Gramm je Kilowattstunde für Wind an Land und 689,56 Gramm je Kilowattstunde für Solar. Stand: Januar 2025.

Unsere Wind- und Solarparks im Eigenbestand haben im Jahr 2024 genug grüne Energie erzeugt, um rund 186.100 Zweipersonenhaushalte mit Strom aus regenerativer Energie zu versorgen bzw. rund 121.000 Haushalte mit drei oder mehr Personen. Alternativ wäre die erzeugte Energie ausreichend für die Akku-Aufladung von ca. 7,8 Millionen durchschnittlichen Elektrofahrzeugen. Insgesamt konnten rund 461.200 Tonnen CO 2 eingespart werden.

Zudem haben wir weitere Projekte in den Betrieb genommen und konnten so einen direkten Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. 2024 wurden Wind- und Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 124 Megawatt in Betrieb genommen. Diese Parks werden ab dem ersten vollen Betriebsjahr CO 2 -Einsparungen von rund 240.000 Tonnen pro Jahr erzielen und rein rechnerisch rund 96.800 Zweipersonenhaushalte bzw. ca. 62.800 Haushalte mit drei oder mehr Personen mit grüner, sicherer und klimafreundlicher Energie versorgen. Alternativ wäre die erzeugte Energie ausreichend für die Akku-Aufladung von rund 4,0 Millionen Elektrofahrzeugen.

Rund 240.000 Tonnen CO2-Einsparungen erzielen die bisher projektierten Wind- und Solarparks

Im Geschäftsjahr 2024 konnte Energiekontor die attraktive Projektpipeline an neuen Wind- und Solarprojekten auf rund 11,2 Gigawatt (ohne US-Projektrechte) ausbauen. Energiekontor sorgt damit auch in Zukunft für den Zubau erneuerbarer Energiekapazitäten und CO 2 -Einsparungen bei der Stromproduktion.

Prävention, Kontrolle und Effizienzsteigerung

Nach der Inbetriebnahme unserer Wind- und Solarparks sorgen wir im Rahmen der Betriebsführung für eine optimale Leistung der Anlagen und führen zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung durch.

Prävention, der schonende Einsatz von Ressourcen sowie die Ertragssteigerung aus bestehenden Anlagen gehören für uns zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Betriebsmanagement dazu. Dazu führen wir vorbeugende Instandhaltungen der Anlagen durch und setzen technologische Innovationen um, wie beispielsweise die Integration eines Smart Windfarm Controllers (SWFC), um aus den bestehenden Anlagen das meiste herauszuholen.

Bereits im Jahr 2022 haben wir in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit der ventodyne GmbH, einer Ausgründung der Technischen Universität München, vereinbart, um unsere Windenergieanlagen mit einem neuen Steuergerät auszustatten, durch das der Parkwirkungsgrad signifikant gesteigert werden kann. Insgesamt erhöhen wir so den Ertrag unserer Windenergieanlagen und können mehr grünen Strom ins Netz einspeisen und damit die Wirtschaftlichkeit steigern.

Schutz, Wiederherstellung von Biodiversität und Bewahrung des Ökosystems

Solarparks fördern Artenvielfalt. Das belegen u. a. Studien des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen sind Solarparks nach Fertigstellung deutlich störungsärmer. Dadurch und durch den Verzicht auf Düngung sowie auf eine extensive Bewirtschaftung können sich artenreiche Lebensräume wieder entwickeln. Auf diese Weise leisten wir neben der umweltfreundlichen Produktion von Energie auch einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität. Klimaschutz und Naturschutz gehen hier Hand in Hand.

Unsere Umweltleistungen sind zertifiziert

Am Hauptsitz in Bremen wurde im Jahr 2022 das von der Europäischen Union entwickelte Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt. EMAS basiert auf der internationalen Norm für Umweltmanagementsysteme EN ISO 14001. Energiekontor ist seit dem 11. Mai 2022 erfolgreich nach EMAS zertifiziert, wurde in das offizielle EMAS-Register aufgenommen und hatte eine entsprechende Umwelterklärung veröffentlicht. Die EMAS-Zertifizierung befindet sich aktuell im ersten Audit und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 erneuert. Die dazugehörige Umwelterklärung wird dann auf der Website von Energiekontor eingesehen werden können.

S: Soziales

Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung

Soziale Nachhaltigkeit heißt für uns, Verantwortung zu übernehmen für unsere Mitarbeitenden und für die Gesellschaft als Ganzes. Wir wollen auf allen Ebenen einen Mehrwert bieten.

Unsere Mitarbeitenden - unser höchstes Gut

Unsere Mitarbeitenden sind unser höchstes Gut. Wir wollen, dass sie sich bei uns wohlfühlen und mit ihrer Kompetenz, Energie und Kreativität langfristig zum gemeinschaftlichen Erfolg von Energiekontor beitragen. Das gelingt nur in einem von gegenseitigem Respekt und Vertrauen gekennzeichneten Umfeld. Wir leben Teamgeist und Kollegialität und schaffen gleichzeitig Freiräume und Möglichkeiten für die individuelle Entfaltung. Dazu gehören eine individuelle Arbeitszeitgestaltung, Regelungen für mobiles Arbeiten, verschiedene Teilzeitmodelle, Arbeitszeitkonten, Angebote zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenfitnessprogramm, die Teilnahme am sogenannten "Zukunftstag", regelmäßig durchgeführte Veranstaltungen im Rahmen eines Kulturmanagements sowie Praktikumsplätze für Familienangehörige. Zukünftig richtet Energiekontor den Fokus außerdem verstärkt auf gesundheitsspezifische Belange und Unterstützungsangebote.

Im Berichtszeitraum hat Energiekontor diese Möglichkeiten weiter professionalisiert und die Voraussetzungen für ein modernes, hybrides Arbeitsumfeld ausgebaut. Gleichzeitig bietet Energiekontor den Mitarbeitenden die Möglichkeit des mobilen Arbeitens und damit auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das mobile Arbeiten bei Energiekontor trägt zudem zur Einsparung von klimaschädlichem CO 2 bei, da die Mitarbeitenden an weniger Tagen des Jahres zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln müssen. Des Weiteren erhöhen wir durch regelmäßige Befragungen die Transparenz und das Verständnis für die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden.

Ausgezeichnet familienfreundlich

Wir sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung tragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Deshalb haben wir Rahmenbedingungen geschaffen, die in besonderer Weise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten. Energiekontor wurde im November 2023 erneut mit dem zwei Jahre gültigen Siegel "Ausgezeichnet Familienfreundlich" des Bremer Senats zertifiziert. Dabei richtet sich unser Augenmerk nicht nur auf Eltern mit kleinen Kindern, sondern auch auf Beschäftigte, die sich beispielsweise um die Pflege von Angehörigen kümmern und für andere Menschen Verantwortung übernehmen.

Gesellschaftliches Engagement

Der Umbau des Energiesystems lohnt sich auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht. Erneuerbare Energien vermeiden nicht nur gesellschaftliche Folgekosten durch Umwelt- und Gesundheitsschäden, sondern sie schaffen auch Arbeitsplätze und steigern die regionale Wertschöpfung. Wir sind in den Regionen, in denen wir unsere Solar- und Windparks errichten, mit eigenen Büros und Teams vertreten. Daher kennen wir die Bedürfnisse und Sorgen der Menschen vor Ort und nehmen diese ernst. Durch direkte Bürgerbeteiligungen oder eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen aus den Wind- und Solarparks, die den länderspezifischen Vorgaben entsprechen, stärken wir die Akzeptanz für die Energiewende und ermöglichen die Finanzierung von Gemeindevorhaben in der Region. Eine Übersicht der aktuellen Beteiligungsoptionen sowie die Möglichkeit zur Registrierung stehen auf der Bürgerbeteiligungsplattform von Energiekontor unter https:/​/​buergerbeteiligung.ener-giekontor.de zur Verfügung. Gleichzeitig unterstützen und sponsern wir in räumlicher Nähe zu unseren Standorten Vereine, Kindertagesstätten, Sportveranstaltungen, Sportler, musikalische Veranstaltungen und vieles mehr.

G: Governance

Wir stehen zu Transparenz und Verantwortung

Bei Energiekontor stehen wir für eine verantwortungsvolle, zuverlässige und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) ein. Dafür erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben und orientieren uns an anerkannten Standards. Darüber hinaus wollen wir auch unsere eigenen Ansprüche und Ziele durch regelmäßiges kritisches Hinterfragen stetig weiterentwickeln.

Transparente Berichterstattung

Zu vielen Themen der Corporate Governance berichtet Energiekontor als börsennotiertes Unternehmen bereits ausführlich und transparent.

Auf unserer Website finden Sie die aktuellen und relevanten Berichte, wie u. a. die Erklärung zur Unternehmensführung, die Entsprechenserklärung und den Vergütungsbericht unter https:/​/​www.energiekontor. de/​investor-relations/​corporate-governance.html sowie https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​vergue-tungssystemundverguetungsbericht.html.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Handeln

Das Handeln im Einklang mit Richtlinien und Gesetzen ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur von Energiekontor.

Das Compliance-Managementsystem ist risikobasiert aufgebaut und integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Über die Einbindung in das Risikomanagementsystem stellen wir das Bewusstsein für und die Akzeptanz von Compliance-Risiken bei der Belegschaft sicher.

Darüber hinaus existieren ein Unterschriften- und Genehmigungsprozess sowie Compliance-Richtlinien. Als weiterer Baustein des Compliance-Managementsystems ist eine externe Ombudsstelle implementiert (Hinweisgebersystem). Damit geben wir unseren Mitarbeitenden und Außenstehenden die Möglichkeit, gegen unethisches Verhalten oder Verstöße gegen eine ordentliche und verantwortungsvolle Unternehmensführung vorzugehen, ohne eine persönliche Nachverfolgung, geschäftliche oder berufliche Nachteile oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes fürchten zu müssen. So können wesentliche Missstände aufgedeckt und Verbesserungen herbeigeführt werden.

Chancengleichheit und Diversität

Energiekontor fördert Chancengleichheit und respektiert die Strukturen, Gebräuche und Traditionen anderer Kulturen. Wir treten für Gleichberechtigung ein und dulden keine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Identität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht oder Alter. Keine Form von sexueller Belästigung, Nötigung, Mobbing oder verbalen bzw. gar körperlichen Angriffen wird von uns toleriert. Dies gilt auch für jegliches einschüchterndes oder beleidigendes Verhalten. Fehlverhalten sanktionieren wir.

Menschenrechte und Rechte der Belegschaft

Bei Energiekontor steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und lehnen jegliche Form von Kinder- und Zwangsarbeit ab. Wir halten die jeweils geltenden nationalen Gesetze zur Arbeitszeit ein und stellen eine angemessene Entlohnung einschließlich Sozialleistungen im Einklang mit den nationalen Gesetzen sicher. Dazu gehört auch, dass wir das Recht auf Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie die relevanten Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen anerkennen.

Vorbemerkung

Der Geschäftsverlauf des Energiekontor-Konzerns und der Energiekontor AG sind eng miteinander verbunden. Der Konzernlagebericht von Energiekontor, bestehend aus der Energiekontor AG - als Muttergesellschaft des Energiekontor-Konzerns - und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, wurde mit dem Lagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst.

LAGEBERICHT UND KONZERNLAGEBERICHT

Grundlagen der AG und des Konzerns

Geschäftsmodell der Energiekontor AG und des Konzerns

Die im SDAX gelistete Energiekontor AG ist einer der führenden deutschen Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks.

Das Unternehmen ist in den Ländermärkten Deutschland, Großbritannien, Portugal, Frankreich und den Vereinigten Staaten aktiv. Organisatorisch ist die Energiekontor-Gruppe in drei Geschäftsbereiche unterteilt, nach denen auch die Segmentberichterstattung erfolgt:

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Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar)

Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks

Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Energiekontor baut auf ein nachhaltiges organisches Wachstumsmodell, dessen Grundlage der fortwährende Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie die Betriebsführung der Wind- und Solarparks bilden. Durch den Verkauf des in den Wind- und Solarparks erzeugten Stroms sowie das technische und kaufmännische Management von Wind- und Solarparks für Dritte werden planbare, kontinuierliche Erträge generiert. Diese bilden die Grundlage für die hohe finanzielle Stabilität und das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Mit den durch die Eigenparks und die Betriebsführung erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab.

Von den im Segment Projektierung entwickelten Projekten wird in etwa die Hälfte in den konzerneigenen Bestand an Wind- und Solarparks übernommen und führt damit zu höheren Stromerzeugungskapazitäten und entsprechenden Mehreinnahmen in den darauffolgenden Jahren. In der Folge stehen gemeinsam mit den Einnahmen aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks dann wieder mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, um das Wachstum zu forcieren.

Die andere Hälfte der Projekte geht in den Verkauf. Die Erlöse aus dem Verkauf der entwickelten Wind- und Solarparks bestimmen maßgeblich das ausgewiesene Jahresergebnis und werden u. a. zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet.

Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition sowie durch die Expansion in neue Märkte bzw. Regionen voran. Demgegenüber wächst der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt oder externe operative Windparks zukauft. Je mehr Wind- bzw. Solarparks in den Eigenbestand übergehen, desto stärker steigen die zukünftigen Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit.

Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen bzw. Kostensenkungen führen und das Ergebnis aus dem Segment Stromerzeugung in den konzerneigenen Wind- und Solarparks bzw. aus der Betriebsführung erhöhen. Ein positiver Nebeneffekt dieser Wachstumsstrategie besteht darin, dass die Abhängigkeit vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen reduziert wird. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, sind die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung (einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten) durch die erwirtschafteten Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie der Betriebsführung sichergestellt. Hieraus resultiert eine hohe finanzielle Sicherheit und Stabilität. Das Wachstumsmodell von Energiekontor unterscheidet sich insofern auch von den Geschäftsmodellen vieler Wettbewerber in der Branche, die nicht über ein vergleichbares Portfolio an eigenen Wind- und Solarparks verfügen.

In den drei Segmenten hat Energiekontor drei verschiedene Kundengruppen. Bei der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sind die Abnehmer Stromnetzbetreiber, stromerzeugende Unternehmen, Stromhändler sowie zunehmend auch (Industrie-)Unternehmen, die sich ihre Stromversorgung aus erneuerbaren Energien langfristig über sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) sichern wollen. Die Betriebsführung ist sowohl interner Dienstleister für die Eigenparks als auch externer Dienstleister, z. B. für die Käufer (Investoren) der von Energiekontor verkauften Parks.

Käufer der von Energiekontor realisierten Wind- und Solarparks sind sowohl Unternehmen aus der Branche der Stromerzeugung, Bestandshalter als auch Finanzinvestoren, Family Offices, vermögende Privatinvestoren, Pensionskassen, Versicherungen, Genossenschaften oder Investitionsgesellschaften.

Seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1990 hat Energiekontor bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 2,2 Mrd. Euro projektiert und errichtet.

Dazu gehören insgesamt 724 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 1,3 Gigawatt in 153 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie 16 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit zusammen gut 124 Megawatt Leistung in Deutschland. Neben dem Verkauf der schlüsselfertigen Projekte betreibt die Energiekontor-Gruppe als unabhängiger Stromproduzent ein Portfolio konzerneigener Wind- und Solarparks. Ende 2024 befanden sich 37 Windparks sowie zwei Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von nahezu 400 Megawatt im Eigenbestand von Energiekontor.

Wachstumsmodell von Energiekontor

Segment Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar)

Das Segment Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar) umfasst die Projektierung von Windparks an Land und Solarparks, die entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert werden. In diesem Geschäftsbereich wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition über die Planung, die Finanzierung und den Bau bzw. das Repowering bis hin zum Verkauf der Anlagen abgebildet.

Der Verkauf der Wind- und Solarparks erfolgt im In- und Ausland an institutionelle Investoren, private Komplettabnehmer oder Bürger vor Ort. Für jeden Park wird eine eigenständige Projektgesellschaft gegründet. Das Repowering von Standorten, d. h. der Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit.

Immer mehr Windenergieanlagen werden in den kommenden Jahren aus der 20-jährigen garantierten Vergütung auslaufen. Die Standorte dieser Anlagen sind weiterhin von großem Interesse, nicht zuletzt, da auf langfristige standortspezifische Daten zum Windaufkommen zurückgegriffen werden kann. Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, die Verfahren und Genehmigungsprozesse für Repowering-Projekte zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit ist absehbar, dass der Bereich Repowering zukünftig auch bei Energiekontor an Bedeutung zunehmen wird.

Energiekontor blickt auf mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Projektentwicklung zurück. Von der Standortakquisition über die Planung und Finanzierung bis hin zum schlüsselfertigen Bau der Wind- und Solarparks ist die Projektentwicklung eines der zentralen Kerngeschäfte der Gruppe. Dabei konzentriert sich Energiekontor auf seine Kernkompetenzen. Energiekontor setzt weiterhin auf bewährte Technologien in den Bereichen Wind an Land und Solarfreiflächenanlagen. Zudem wird sich Energiekontor weiter auf seine bestehenden fünf Ländermärkte fokussieren. Diese sind Deutschland (Heimatmarkt), Großbritannien, Portugal, Frankreich und die Vereinigten Staaten.

Neben dem Bereich Wind an Land wird Energiekontor in den kommenden Jahren den Solarbereich weiter deutlich ausbauen. Realisierte Solarparkprojekte werden, ebenso wie Projekte im Bereich Wind an Land, entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert.

Die Projektierung und Realisierung neuer Wind- und Solarparks stehen auch zukünftig ganz im Zeichen der Vision von Energiekontor, eine Welt zu schaffen, in der der Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Dies wird nur gelingen, wenn die Stromgestehungskosten erneuerbarer Energien langfristig unterhalb derer von fossil oder nuklear betriebenen Kraftwerken liegen. In den vergangenen Jahren sind die Gestehungskosten für Strom aus Wind und Solar bereits deutlich gesunken. Energiekontor verfolgt seit jeher eine Politik der Preis- bzw. Kostenführerschaft. Das Unternehmen hat zahlreiche Optimierungsmaßnahmen zur Kostenreduktion entwickelt und setzt diese stetig um. Ziel ist es, in allen adressierten Ländermärkten als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks zu Stromgestehungskosten zu realisieren, die ohne staatliche Förderung auskommen und die unterhalb der Stromgestehungskosten konventioneller Kraftwerke liegen. Energiekontor leistet so einen Beitrag für eine saubere, klimafreundliche, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung von heute und von morgen.

Innerhalb der Projektentwicklung werden dabei branchenüblich fünf Reifegrade unterschieden:

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Phase 1: Gesicherte Flächen (Nutzungsverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Optionen)
Phase 2: Regionalplanverfahren /​ Bauleitplanverfahren /​ in Projektierung
Phase 3: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG-)Antrag gestellt /​ Bauantrag gestellt
Phase 4: BImSchG-Genehmigung erhalten /​ Baugenehmigung erhalten
Phase 5: Financial Close liegt vor /​ im Bau

Die Projektentwicklung erfolgt in Europa sowohl im Wind-als auch im Solarbereich gleich: Alle Projekte werden auf der grünen Wiese entwickelt. Eine gewisse Ausnahme bilden hier die Repowering-Projekte, da dort ggf. auf bestehende Infrastruktur, Netzanschlüsse, Zuwege und vieles mehr zurückgegriffen werden kann.

Während in den europäischen Märkten, in denen Energiekontor tätig ist, aufgrund vergleichbarer Rahmenbedingungen alle Projekte grundsätzlich bis zur Inbetriebnahme entwickelt werden sollen, verfolgt das Unternehmen in den Vereinigten Staaten aufgrund anderer Rahmenbedingungen einen davon abweichenden risikominimierenden Ansatz.

Energiekontor setzt in den Vereinigten Staaten auf ein dreistufiges Phasenmodell, das die finanziellen und Reputationsrisiken für das Unternehmen als Neuling auf dem nordamerikanischen Ländermarkt im Rahmen und kontrollierbar halten soll:

I. In der ersten Stufe werden zunächst die Projektrechte von entwickelten Projekten an Investoren veräußert, die dann die Projekte in eigener Regie realisieren. Ziel ist es, zunächst die wesentlichen Risiken der Projektentwicklung in den Vereinigten Staaten zu identifizieren, Lösungsansätze zur Beherrschung der Risiken zu generieren und keine unkalkulierbaren (Klumpen-)Risiken einzugehen.

II. Im nächsten Schritt sollen Projekte vollständig entwickelt und bei Financial Close inklusive Projektfinanzierung und PPA an Investoren veräußert werden. Den Bau der Projekte führen die Investoren in Eigenregie durch.

III. Erst wenn auch diese Hürde erfolgreich genommen worden ist, wird Energiekontor in der dritten Stufe die komplette Wertschöpfungskette abbilden, das Baurisiko übernehmen und auch Projekte in eigener Regie realisieren sowie ggf. langfristig betreiben.

Energiekontor befindet sich in den Vereinigten Staaten derzeit weiterhin in Phase I.

Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks

Dieses Segment umfasst die Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks ist Kernbestandteil des organischen Wachstumsmodells des Unternehmens. Mit den Einnahmen aus dem Betrieb eigener Wind- und Solarparks deckt das Unternehmen im Wesentlichen alle Kosten im Segment der Projektierung sowie alle laufenden Unternehmenskosten ab. Die Folge sind eine hohe finanzielle Stabilität und Sicherheit.

Kontinuierlicher Ausbau des Eigenbestands

Die Übernahme realisierter Projekte in den Eigenbestand erfolgt auf Basis der Herstellungskosten. Die Entwickler- bzw. Projektierer-Marge, die beim Kauf von Projekten vereinnahmt wird, findet dabei keine Berücksichtigung. Mit der Übernahme von Projekten werden so stille Reserven gebildet, denn im Bedarfsfall könnten diese Anlagen veräußert und die darin gebundenen Finanzmittel zuzüglich der genannten Margen freigesetzt werden. Die im Eigenbestand gehaltenen stillen Reserven bilden damit eine zusätzliche, wesentliche Basis für die finanzielle Stabilität und langfristige Solvabilität des Unternehmens. Zudem besteht die Möglichkeit, die unternehmenseigenen Windparks beispielsweise durch Repowering oder effizienzsteigernde Maßnahmen aufzuwerten und von Preissteigerungen für Wind- und Solarparks am Markt zu profitieren.

Den ersten Windpark übernahm die Energiekontor-Gruppe im Jahr 2002 in den eigenen Bestand. Das Portfolio wird seitdem kontinuierlich weiter ausgebaut. Dies geschieht derzeit hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte in den Eigenbestand. So wird in etwa die Hälfte aller pro Jahr von Energiekontor entwickelten Projekte in den Eigenbestand übernommen. In der Vergangenheit wurden auch wirtschaftlich interessante operative Windparks zugekauft. Hierbei handelte es sich sowohl um Projekte, die in früheren Jahren von Energiekontor selbst entwickelt und verkauft wurden, als auch um Projekte von anderen Entwicklern und Betreibern. Zudem prüft das Unternehmen auch Opportunitäten, die sich aus dem Verkauf einzelner Projekte ergeben könnten, und behält sich vor, einzelne Projekte auch wieder zu veräußern. Ziel bleibt jedoch insgesamt der weitere Ausbau des Eigenportfolios an Wind- und Solarparks. Zum Ende der Berichtsperiode dominieren Windparks das Eigenparkportfolio der Energiekontor. Das Verhältnis zwischen Wind- und Solarparks soll in den kommenden Jahren ausgeglichen werden. So soll neben der bestehenden regionalen Diversifizierung des Eigenbestandportfolios auch die technische Diversifizierung erhöht werden. Mittel- bis langfristig trägt dies zu deutlich planbareren und kontinuierlichen Einnahmen bei, da so Schwankungen beim Windaufkommen bzw. bei der Sonneneinstrahlung ausgeglichen werden können und sich die meteorologisch bedingte Stromerzeugungskurve beider Technologien komplementär ergänzt.

Die Gesamtnennleistung der von Energiekontor in Deutschland, Großbritannien und Portugal betriebenen Wind- und Solarparks betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2024 rund 395 Megawatt (31. Dezember 2023: rund 389 Megawatt).

~395 Megawatt

Gesamtnennleistung zum 31. Dezember 2024

Noch dominieren Windparks das Eigenparkportfolio. Das Verhältnis zwischen konzerneigenen Wind- und Solarparks soll in den kommenden Jahren stärker ausgeglichen werden.

Konzerneigene Wind- und Solarparks am 31. Dezember 2024

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Park Leistung (MW)
Alfstedt 26,5
Altlüdersdorf 13,5
Balje-Hörne II 3,9
Beckum III 1,3
Breitendeich 6,0
Briest 7,5
Briest II 1,5
Debstedt 3,0
Engelrod 5,2
Flögeln 9,2
Geldern 3,0
Giersleben 11,3
Halde Nierchen I 5,0
Halde Nierchen II 4,0
Hanstedt-Wriedel 16,5
Hanstedt-Wriedel Erweiterung 31,8
Jacobsdorf 18,0
Kajedeich 4,1
Krempel I 14,3
Krempel II 6,5
Kreuzau-Steinkaul 5,5
Lengers 4,5
Mauritz (89 %) 1 4,5
Nordleda (51 %) 1 6,0
Oerel (I & II) 22,8
Oerel BGWP 5,7
Osterende 2 3,0
Prenzlau 1,5
Thüle 14,0
Wegberg Repowering 11,2
Deutschland (Wind) 270,7
Hyndburn 24,6
New Rides 8,8
Withernwick 26,7
Großbritannien (Wind) 60,1
Mafomedes 4,2
Marão 10,4
Montemuro 10,4
Penedo Ruivo 13,0
Portugal (Wind) 38,0
Garzau-Garzin (I & II) 14,7
Seukendorf 11,6
Deutschland (Solar) 26,3
Gesamt 395,1

1 Beteiligung Energiekontor.

2 Im Repowering seit Mitte 2024.

Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Sämtliche Leistungen, die nach der Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks auf eine Optimierung der operativen Wertschöpfung abzielen, werden im Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung der Parks einschließlich der Direktvermarktung des erzeugten Stroms sowie alle Maßnahmen zur Kostensenkung, Lebensdauerverlängerung und Ertragssteigerung von Wind- und Solaranlagen, z. B. durch

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Rotorblattverlängerungen und Verbesserung der Blattaerodynamik

Updates in der Anlagensteuerung bzw. Tausch der alten gegen neue, moderne Steuerungen

Genauere Windnachführung und Steigerung der Generatorleistung

Reduzierung der Ausfallquoten durch vorbeugende Instandhaltung

Reduzierung der Stillstandzeiten durch Umrüstung aller Windparks auf eine permanente Livedatenüberwachung mit automatisiertem Entstörungs-Workflow

Konsequente Reduzierung der Stromgestehungskosten bei Bestandsparks, z. B. durch ertragssteigernde oder kostensenkende Maßnahmen

Abschluss von PPA-Verträgen für (Post-)EEG-Windparks

Unabhängig davon, ob die projektierten Anlagen veräußert oder in den Eigenbestand übernommen werden, erbringt Energiekontor in der Regel die kaufmännische und technische Betriebsführung und generiert so einen laufenden Cashflow für das Unternehmen aus dem Management der Anlagen über deren Laufzeit.

Im kaufmännischen Bereich gehören insbesondere das vorausschauende Liquiditätsmanagement, die Abrechnung mit dem Energieversorger, den Service- und Wartungsfirmen und den Verpächtern sowie die langfristige Optimierung der Wirtschaftlichkeit zu den Kernaufgaben. Ebenso fällt die Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Investoren darunter. Weiterhin werden die Abrechnungen zum Einspeisemanagement variabel, entweder über das Pauschal- oder Spitzenlastverfahren, durchgeführt.

Im technischen Bereich umfassen die von Energiekontor übernommenen und angebotenen Dienstleistungen und Aufgaben neben der Überwachung der Windenergieanlagen sowie der Auswertung und Bewertung von Daten hauptsächlich die Koordination von Reparatur- und Wartungseinsätzen sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung. Durch dieses Verfahren kann die Lebensdauer der einzelnen Anlagen und des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern. Ziel ist es, die Verfügbarkeit und den Ertrag der Anlagen zu maximieren und einen sicheren Betrieb über die gesamte Laufzeit zu gewährleisten. Dazu werden die Anlagendaten rund um die Uhr mittels Live-Daten und automatisierter Workflows überwacht. Energiekontor hat dafür eine eigene Leitwarte aufgebaut, in der an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr (24 /​ 7) die fortlaufende Überprüfung der Anlagen mittels Analyse elektronisch eingehender Daten erfolgen kann. Bereits Anfang 2022 hat Energiekontor zudem das kaufmännische und technische Management von Solarparks aufgenommen und wird diese Dienstleistung künftig bei allen entwickelten Solarparks anbieten bzw. übernehmen.

Energiekontor garantiert im Rahmen der Betriebsführung den rechtssicheren Betrieb der Parks durch die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und übernimmt dabei auch die Betreiberverantwortung.

Auch technische Innovationen wie Rotorblattverlängerungen oder die Beschichtung von Rotorblättern für den Mehrertrag gehören zu den Maßnahmen der Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierung. Bei der Rotorblattverlängerung handelt es sich um ein von Energiekontor patentiertes Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, das bereits seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Die Montage erfolgt dabei am hängenden Rotorblatt, d. h. ohne Demontage des Rotorblattes. Auf diese Weise können Krankosten und Stillstandzeiten deutlich minimiert werden. In den letzten Jahren hatten die Verbesserungsmaßnahmen an den eigenen Windparks bereits positive Auswirkungen auf das Konzernbetriebsergebnis. Im Geschäftsjahr 2022 ist Energiekontor zudem mit dem internationalen Wartungsunternehmen Omega-Tools GmbH und dem Unternehmensbereich Coatings der BASF eine Kooperation eingegangen. Gemeinsam soll ein neuer Beschichtungsfilm auf Rotorblättern angebracht werden, der eine Steigerung des Stromertrags bei bestehenden Anlagen von bis zu drei Prozent ermöglichen soll.

Darüber hinaus werden im Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges auch zukunftsweisende und das Geschäftsmodell ergänzende Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit geprüft. Dazu gehören beispielsweise die Themen Batteriespeicher, Wasserstoff und Kombinationsparks aus Wind und Solar.

Ziele und Strategie

Als Pionier im Bereich der erneuerbaren Energien leistet Energiekontor seit mehr als 30 Jahren einen aktiven Beitrag zu einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Energieversorgung. Mit Erfolg: Heute ist das Unternehmen einer der führenden deutschen Projektentwickler und unabhängiger Betreiber von Wind- und Solarparks. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen das kaufmännische und technische Management der selbst realisierten Parks und bietet diese Dienstleistungen auch Dritten an.

Energiekontor: Pionier der erneuerbaren Energien Energiekontor verfolgt seit Unternehmensgründung eine klare Zukunftsvision: eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Sie ist das Leitbild für alle unternehmerischen Tätigkeiten des Unternehmens und eine starke Motivation für die Mitarbeitenden, die mit ihrer Arbeit, ihrem Engagement und ihrer Kreativität jeden Tag einen Beitrag leisten, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, strebt Energiekontor in den adressierten Märkten eine Pionierrolle an und will als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Auch der Rückhalt für erneuerbare Energien in Politik und Gesellschaft wird sich deutlich erhöhen, sobald Wind- und Solarenergie subventionsfrei zu Marktpreisen im Wettbewerb betrieben werden können. Die Vorreiterrolle sichert Energiekontor zudem einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern und somit eine starke Wettbewerbsposition in der Branche. Umfassende und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verschaffen Energiekontor entscheidende Wettbewerbsvorteile, um als innovativer Wegbereiter den Ausbau der erneuerbaren Energien nachhaltig und unabhängig von staatlicher Förderung voranzutreiben.

Die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien ist aufgrund der Besorgnis über den Klimawandel und der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, sowie geopolitischer Abhängigkeiten zu einer globalen Priorität geworden. Technologien für erneuerbare Energien sind heute effizienter, kostengünstiger und zugänglicher als je zuvor. Viele Länder haben sich ambitionierte Ziele für den Übergang zu einem kohlenstoffarmen Energiesystem gesetzt und investieren in die Entwicklung und den Einsatz erneuerbarer Energietechnologien. Im Zuge des militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine haben sich die politischen und gesellschaftlichen Bestrebungen weltweit deutlich erhöht, die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter zu steigern und das Gelingen der Energiewende zu forcieren.

Nachhaltiges Wachstum auf solidem Fundament

Das Wachstumsmodell von Energiekontor orientiert sich insgesamt eng am Leitbild des Unternehmens und ist ebenfalls auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Grundlage und Fundament der organischen Wachstumsstrategie ist die finanzielle Stabilität von Energiekontor, die ganz wesentlich auf den stabilen Cash-Überschüssen aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie auf der kaufmännischen und technischen Betriebsführungstätigkeit basiert.

Die Erschließung weiterer Regionen in den bestehenden Auslandsmärkten eröffnet Energiekontor dabei zusätzliches Wachstumspotenzial und macht das Unternehmen sowohl im Bereich der Projektentwicklung als auch im Bereich der Stromerzeugung in den eigenen Wind- und Solarparks unabhängiger von politischen und meteorologischen Entwicklungen in einzelnen Ländern und Regionen. Dabei soll in den kommenden Jahren insbesondere der Bereich Solar ergänzend weiter ausgebaut werden.

Verstärkung des regionalen Ansatzes

Energiekontor hat schon sehr früh Wert auf einen regionalen Ansatz gelegt. Das Unternehmen ist in allen adressierten Ländern und Regionen mit eigenen Standorten und lokalen Teams vertreten, die über eine hohe eigenständige Entscheidungskompetenz verfügen. Dies erlaubt eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Regionen sowie maßgeschneiderte regionale Vorgehensweisen mit hoher Akzeptanz vor Ort. Dadurch ergeben sich für Energiekontor Wettbewerbsvorteile in der jeweiligen Region und die Projektentwicklung wird beschleunigt. Dieses Regionalprinzip soll weiter verstärkt werden, indem die Anzahl der Regionen innerhalb der bestehenden Ländermärkte weiter ausgebaut wird.

Erschließung der Auslandsmärkte

Wesentliches Element der langfristigen Wachstumsstrategie des Unternehmens ist u. a. die verstärkte Internationalisierung, die durch die sukzessive Erweiterung des Länderportfolios in den vergangenen Jahren vorangetrieben wurde. Hier kann Energiekontor zudem durch die Erschließung weiterer Regionen in den bestehenden Ländermärkten sowie den Ausbau der Solaraktivitäten zusätzliches Wachstumspotenzial nutzen.

Energiekontor ist derzeit in den Ländermärkten Deutschland, Großbritannien, Portugal, Frankreich und den Vereinigten Staaten aktiv. Deutschland und Großbritannien gehören dabei aktuell zu den Kernmärkten. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen vier Windparks in Portugal.

Zur Erschließung weiterer Wachstumspotenziale sowie zum Ausbau des Bereichs Solar hat Energiekontor in der jüngeren Vergangenheit die Ländermärkte der Vereinigten Staaten und Frankreich erschlossen. Der Solarbereich in den Vereinigten Staaten wird dabei aus dem Büro in Houston (Texas) gesteuert, während für den Windbereich das Büro in Rapid City (South Dakota) verantwortlich ist. In Frankreich werden die Solaraktivitäten aus dem Büro in Toulouse und die Windaktivitäten aus dem Büro in Rouen gesteuert. Solarprojekte können in der Regel schneller projektiert werden. Insofern werden auf den neuen Ländermärkten im Segment Solar die ersten Erfolge erwartet.

Innovation und Effizienzmaßnahmen

Energiekontor hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die die wirtschaftliche Effizienz bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wind- und Solarparks steigern und die Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimieren. Diese sind Bestandteil der Strategie des Unternehmens, auf allen Ländermärkten die Preisführerschaft zu erreichen und Projekte wirtschaftlich und möglichst unabhängig von jeglicher staatlicher Förderung zu realisieren.

Hierbei gibt es drei Stoßrichtungen:

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Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der von Energiekontor geplanten Projekte

Maßnahmen zur Ergebnissteigerung bei den Wind- und Solarparks im konzerneigenen Bestand

Maßnahmen zur Erhöhung der Akquisitionsleistung neuer Projekte, Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz für neue Projekte sowie die beschleunigte Lösungsfindung in der Projektentwicklung

Diese Maßnahmen sind eng verzahnt mit der Vertiefung der dezentralen Organisation und einer mitarbeitergeführten Projektorganisation.

Innovation (Forschung und Entwicklung)

Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinne. Allerdings sind insbesondere die im Geschäftsbereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefassten Aktivitäten darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Wind- und Solarparks zu verbessern. Dazu gehören neben dem Repowering konzerneigener Windparks oder der vorbeugenden Instandhaltung der Anlagen auch technologische Innovationen. Energiekontor entwickelt zudem angepasste, effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte, um die Eigenparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Darüber hinaus prüft Energiekontor weitere innovative Maßnahmen wie z. B. die Beschichtung von Rotoren zur Effizienzsteigerung und prüft in (Pilot-)Projekteinheiten die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Ergänzung von Projekten durch Batteriespeicher sowie mögliche Kombinationen mit Wasserstoffelektrolyse.

Gestaltungsräume und organisatorische Dezentralisierung

Die Förderung von Innovation und Effizienz bildet auch die Basis der Organisationsstruktur von Energiekontor. So setzt die Geschäftsleitung bewusst auf eine starke Dezentralisierung von Arbeits- und Entscheidungsprozessen mit flachen Hierarchien. Dadurch wird unnötige Bürokratisierung vermieden und Flexibilität und Schnelligkeit von Entscheidungen - auch bei wachsender Zahl der Mitarbeitenden - gewährleistet.

Der Erfolg von Energiekontor basiert maßgeblich auf den Leistungen der Mitarbeitenden. Deshalb fördert Energiekontor unternehmerisches Denken sowie eigenverantwortliches Handeln auf allen Ebenen und schafft Gestaltungsräume sowie Anreize für Kreativität und innovative Lösungen.

Unterschiedliche Wachstumsdynamik

Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten mit unterschiedlicher Dynamik. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition und des regionalen Ansatzes sowie durch die Expansion in neue Ländermärkte und den Ausbau des Solarbereichs voran.

Der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks wächst dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt. Je mehr Wind- und Solarparks in den Eigenbestand übergehen, desto mehr Cash-Überschüsse werden aus dem Stromverkauf erzielt. In der Folge stehen gemeinsam mit den Einnahmen aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks in der kommenden Periode mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, die wiederum die Basis für das zukünftige Wachstum des Unternehmens bildet. Der Ausbau des Eigenparkportfolios und die Steigerung der Cash-Überschüsse aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks sind folglich der Kern des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor. Neben dem Ausbau des Eigenbestands bieten flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen die Möglichkeit, Ertragssteigerungen und /​ oder Kostensenkungen im Bestandsportfolio zu realisieren und damit zusätzliche positive Einnahmeeffekte im Segment der Stromerzeugung oder dem Management von Wind- und Solarparks zu erzielen.

Durch das organische Wachstumsmodell von Energiekontor ist das Unternehmen weitgehend unabhängig vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, sind die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung, einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten, durch die erwirtschafteten und wiederkehrenden Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie der Betriebsführung sichergestellt. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders hohe und langfristige finanzielle Stabilität. Damit verfügt Energiekontor innerhalb der Branche über ein besonderes Alleinstellungsmerkmal und eine weitestgehend einmalige Wettbewerbsposition, da viele Wettbewerber über kein vergleichbares organisches Wachstumsmodell verfügen.

Die bestehenden Ländermärkte bieten zusätzliches Wachstumspotenzial

Anfang 2024 hat Energiekontor die ersten beiden Baugenehmigungen in Frankreich erhalten. Der Financial Close soll in Kürze folgen.

Wirtschaftliche Zielsetzung

Grundsätzlich ermöglicht das organische Wachstumsmodell Energiekontor eine Steigerung des Konzern-EBT, des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern, von zwischen durchschnittlich 10 und 20 Prozent jährlich.

Der Ausbau des Portfolios an konzerneigenen Wind- und Solarparks soll Energiekontor als mittelständischen regenerativen Stromproduzenten etablieren und eine weitgehende Unabhängigkeit von allgemeinen Marktentwicklungen gewährleisten. Gleichzeitig sollen mit dem Ausbau des Eigenparkbestands sowie der Betriebsführung die Einnahmen aus den beiden Segmenten nachhaltig ausgebaut werden. Finanziert wird der Ausbau des Eigenparkportfolios dabei durch Projektfinanzierungskredite, projektbezogene Anleihen, Eigenleistungen sowie laufende Liquiditätsüberschüsse aus dem Betrieb des Eigenparkportfolios.

Steuerungssystem

Die Steuerung der Energiekontor-Gruppe basiert auf dem regelmäßigen Austausch zwischen der Geschäftsleitung und den einzelnen Unternehmenseinheiten. Hierzu finden wöchentliche Sitzungen und ggf. anlassbezogene Sondermeetings statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der Energiekontor-Gruppe gewährleistet werden.

Ausgangspunkt für die Steuerung der Gruppe bzw. der einzelnen Unternehmenseinheiten sind die innerhalb der Führungsebene erarbeiteten nachhaltigen Zielvorgaben, die sich aus der Gesamtstrategie ableiten. Hierzu gibt es interne Richtlinien zu Prozessen, Kostenstrukturen und zur Risikobewertung.

In Wochen-, Monats- und Quartalszyklen berichten die einzelnen Unternehmenseinheiten zu aktuellen Entwicklungen und über etwaige oder potenzielle Zielabweichungen. Neben diesen operativen Indikatoren werden die Marktsituation sowie anstehende regulatorische, rechtliche und politische Änderungen in den einzelnen Ländermärkten laufend analysiert und bewertet, um frühzeitig in den entsprechenden Gremien über geeignete Strategien und Maßnahmen entscheiden zu können.

Die übergeordnete Steuerungsgröße für die Energiekontor AG und den Konzern ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (Earnings Before Taxes, EBT), das für die einzelnen operativen Einheiten auf unterschiedliche Rohmargen- und Cash-Überschussziele heruntergebrochen wird. Das EBT unterscheidet sich vom EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) insofern, als das Zinsergebnis bereits berücksichtigt ist, und wird wie folgt ermittelt:

Umsatzerlöse

Insgesamt erfolgt die Planung, Budgetierung und Steuerung der Energiekontor-Gruppe auf der Grundlage eines ausgeprägt liquiditätsorientierten Ziel- und Steuerungssystems, anhand dessen der Geschäftserfolg einzelner Bereiche und des Gesamtunternehmens relativ einfach ermittelt und gemessen werden kann.

Die Steuerung der Aktivitäten in den operativen Einheiten erfolgt auf Basis ausgewählter Steuerungsgrößen. Die wichtigsten operativen Steuerungsgrößen sind die Akquisitions-, Rohmargen- und Cash-Überschussziele in den einzelnen Segmenten und Bereichen. Für jeden Bereich und jedes Segment existieren spezifische Zielvorgaben, an denen der Erfolg des Geschäftsverlaufs gemessen wird.

Die Rohmargen sind dabei als Differenz zwischen den erwarteten Verkaufserlösen und den externen Herstellungskosten der Wind- und Solarparks zum Zeitpunkt der Kreditvalutierung definiert. Die Kreditvalutierung entspricht dem Zeitpunkt, zu dem das Eigenkapital bereitgestellt, der erste Abruf aus der Projektfinanzierung ausgezahlt und die aufschiebenden Bedingungen in den Bau- und Lieferverträgen aufgehoben werden. Die erwarteten Verkaufserlöse werden unter Zugrundelegung der Zielrenditen des Investorenmarktes und der Parameter aus der Projektfinanzierung ermittelt.

Die üblichen Zielrenditen des Investorenmarktes fungieren als Richtwert und sind aus aktuellen Preisindikationen und den in der Vergangenheit getätigten Transaktionen bekannt. Die nachhaltigen Rohmargenziele bilden die zentrale Grundlage für die Budgetplanung und Ressourcenallokation. Eine wichtige Rolle im Rahmen der Ressourcenallokation spielen darüber hinaus die Akquisitionsziele der einzelnen Projektentwicklungsbereiche (Inland, Ausland), da durch die Projekt- und Standortakquisition die Grundlagen für das nachhaltige Unternehmenswachstum in der Zukunft gelegt werden. Schon in der frühen Phase vor Abschluss der Standortnutzungsverträge werden Wirtschaftlichkeits- und Sensitivitätsanalysen mit festgelegten Wirtschaftlichkeitsparametern durchgeführt, um durch die Akquisitionsaktivitäten eine belastbare Projektpipeline aufzubauen, die auch möglichen Veränderungen der regulatorischen oder der sonstigen ökonomischen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung, Anlagenkaufpreise, Zinsniveau etc.) standhält.

Bestimmte Bereiche mit regelmäßigen Einnahmen, wie z. B. die Betriebsführung oder die Vertriebsbereiche, werden als Profit-Center geführt. Für diese Bereiche werden Cash-Überschussziele definiert, worunter die geplanten Liquiditätsüberschüsse aus Liquiditätszugängen und Liquiditätsabgängen innerhalb einer Planungsperiode zu verstehen sind. Ziel der Profit-Center ist es, Cash-Überschüsse zu erwirtschaften bzw. die Profit-Center zumindest mit einem ausgeglichenen Liquiditätssaldo zu führen.

Wachstumsstrategie 2023 bis 2028

Erneuerbare Energien

Die Welt befindet sich inmitten einer fundamentalen Transformation der Energiemärkte, in deren Zentrum der Ausbau der erneuerbaren Energien steht. Die 2020er Jahre haben dabei das Ende des fossilen Zeitalters eingeleitet. Für die großen Herausforderungen unserer Zeit sind erneuerbare Energien ein wesentlicher Teil der Lösung. Sie ermöglichen eine klimaschonende Energieversorgung, erhöhen die Energiesouveränität und sorgen für eine sichere, verfügbare und bezahlbare Energieversorgung von heute und morgen.

Neben den internationalen klimapolitischen Zielen bewirkte insbesondere die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise einen maßgeblichen Beschleunigungseffekt bei den erneuerbaren Energien. Jedoch werden die in der Ukraine weiter anhaltenden Kämpfe zusätzlich durch das Risiko eines sich ggf. fortsetzenden Konflikts im Nahen Osten begleitet. Hinzu kommen die jüngsten politischen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und das derzeit verblasste Sentiment gegenüber erneuerbaren Energien. Die Märkte bleiben angespannt und ausgesprochen volatil, dies auch infolge gestiegener Finanzierungskosten und multipler politischer Spannungen. Das Risiko zusätzlicher Störungen besteht unverändert.

Die Internationale Energieagentur (IEA) geht in ihrem Electricity-2025-Report davon aus, dass sich der weltweite Stromverbrauch bis 2027 so rasch wie seit Jahren nicht mehr erhöhen wird. Ein Großteil davon werde durch Schwellenländer wie China, Indien und andere südostasiatische Länder erzeugt. Aber auch die entwickelten Volkswirtschaften dürften bis dahin ca. 15 Prozent des erwarteten Nachfragewachstums ausmachen (weltweit insgesamt +4 Prozent von 2025 bis 2027, was rund 3,5 Terawattstunden entspräche). Im Einklang mit dem unterstellten Wirtschaftswachstum werde der Strombedarf wieder deutlich steigen und gemäß IEA-Prognosen dem Trend der letzten 15 Jahre entgegenlaufen. Auch wenn sich der Strombedarf in der Europäischen Union von der Konjunkturabschwächung erholen werde, sollte dieser das Niveau von vor 2021 bis 2027 jedoch noch nicht erreichen. Wurde das leichte Wachstum von 1,4 Prozent in der Europäischen Union im Jahr 2024 insbesondere durch den Wohn- und Gewerbesektor getragen, so blieb der industrielle Stromverbrauch weiterhin recht unverändert. Die Strompreise für energieintensive Energien bewegten sich jedoch wieder deutlich unterhalb der Rekordwerte im Jahr 2022.

Insgesamt erwartet die IEA, dass erneuerbare Energien (Solar, Wind, Wasserkraft) voraussichtlich ca. 95 Prozent des zusätzlichen globalen Strombedarfs bis 2027 decken werden. Bereits im laufenden Jahr 2025 werden sie etwa ein Drittel des Bedarfs liefern und damit Kohle überholen. Der Bedarfszuwachs wird perspektivisch durch erneuerbare Energien mehr als gedeckt werden. Die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen wird sich hingegen weiter reduzieren. Mit Blick auf ein vermehrtes Auftreten negativer Großhandelspreise, kurzzeitiger Dunkelflauten und extremer Wetterereignisse erachtet die IAE ausreichend bedarfsgesteuerte Kapazitäten, Speichermöglichkeiten und angemessene regulatorische Rahmenbedingungen sowie Marktdesigns für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit jedoch als unverzichtbar.

Den Berechnungen des Informationsdienstes BloombergNEF (BNEF) zufolge überstiegen die weltweiten Investitionen in die Energiewende im Jahr 2024 erstmals die 2-Billionen-US-Dollar-Grenze, was einem Anstieg von rund elf Prozent entspricht. Dabei trieb vor allem China den Großteil des Wachstums voran. Investitionen wurden insgesamt insbesondere für den elektrifizierten Verkehr, ausgereifte Technologien erneuerbarer Energien, Stromnetze und die Energiespeicherung getätigt, die im Jahr 2024 allesamt neue Höchststände erreichten. Während die Gesamtinvestitionen in Technologien zur Energiewende einen neuen Rekordstand erreichten, fiel das Wachstumstempo langsamer aus als in den drei Jahren zuvor, in denen die Investitionen jährlich um 24 bis 29 Prozent stiegen. Zur Erreichung des Ziels der Netto-Null-Emissionen bis 2050 unterstellt BloombergNEF daher erneut deutlich höhere weltweite Investitionen (ca. 5,6 Bio. US-Dollar jährlich zwischen 2025 und 2030). Trotz der zunehmenden politischen Unsicherheiten und des gestiegenen Zinsniveaus bewertet der BNEF das Wachstum der letzten Jahre sehr positiv. Weitere technologische Potenziale im Bereich der industriellen Dekarbonisierung, Wasserstoff und Kohlenstoffabscheidung sollten sich vor allem über eine Partnerschaft zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor heben lassen.

Ziele und Maßnahmen der Wachstumsstrategie

Energiekontor treibt als Pionier der Branche den Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit mehr als 30 Jahren voran. Über allem steht dabei die Vision einer Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus regenerativen Energien gedeckt wird. Sie ist heute und in Zukunft zentrales Leitbild für das unternehmerische Handeln von Energiekontor und aktueller als jemals zuvor.

Die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die außergewöhnlichen Wachstumsaussichten im Bereich der erneuerbaren Energien, gepaart mit dem nachhaltigen organischen Wachstumsmodell von Energiekontor, sind ideale Voraussetzungen, um die sich bietenden Wachstumsopportunitäten zu nutzen und an den mittel- bis langfristig positiven Entwicklungen der Branche teilzuhaben.

Das Unternehmen hat daher im Geschäftsjahr 2022 die Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 ausgegeben und im selben Jahr mit der Implementierung begonnen. Ziel ist es, das Konzern-EBT von Energiekontor im Zeitraum von 2023 bis Ende 2028 pro Jahr um durchschnittlich 15 Prozent nachhaltig zu steigern, unter gleichzeitiger Bewahrung der hohen finanziellen Stabilität und Sicherheit des Unternehmens.

Das Fundament dieser Wachstumsstrategie bilden dabei weiterhin das bewährte organische Wachstumsmodell von Energiekontor das dem Unternehmen ein Wachstum aus eigener Kraft und weitgehend unabhängig von externen Finanzierungen ermöglicht, die direkte Präsenz in den Regionen (Regionalprinzip), flache organisatorische Strukturen und ein hohes Maß an Eigenverantwortung sowie Entscheidungsfreiheit in den jeweiligen Teams.

Damit Energiekontor in einem Zeitraum von fünf Jahren jährliche Wachstumsraten beim Konzern-EBT von durchschnittlich 15 Prozent realisieren kann, wurde und wird das Unternehmen darüber hinaus entlang der nachfolgenden strategischen Hauptstoßrichtungen ausgerichtet:

I. Konzentration auf das Kerngeschäft und nachhaltiges Wirtschaften

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Energiekontor hält im Rahmen des organischen Wachstumsmodells an der Strategie fest, grundsätzlich rund die Hälfte der selbst entwickelten Projekte in den Eigenparkbestand zu überführen und die andere Hälfte zu veräußern.

Der Ausbau des Eigenbestands an Wind- und Solarparks wird in der Folge konsequent weiter fortgeführt und bildet mit den Einnahmen aus der Betriebsführung die Basis des zukünftigen Wachstums.

Energiekontor konzentriert sich auf die bestehenden Ländermärkte (Deutschland, Großbritannien, Portugal, Frankreich, Vereinigte Staaten). Die Ländermärkte, in denen Energiekontor aktiv ist, bieten vergleichsweise hohe und langfristig stabile politische und juristische Rahmenbedingungen und verfügen über ein hohes Wachstumspotenzial. In den kommenden fünf Jahren ist kein neuer (Länder-)Markteintritt geplant.

Energiekontor konzentriert sich auf die langjährig etablierten Technologien Wind an Land und Solarfreiflächenanlagen.

II. Ausbau des Solarbereichs als gleichwertiger Bereich neben Wind sowie die Erschließung weiterer Regionen in den bestehenden Ländermärkten

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Weiterer Ausbau des Solargeschäfts als gleichwertiger Bereich neben Wind an Land, Umsetzung einer ausgewogeneren technologischen und regionalen Diversifizierung (Wind an Land, Solar) im Eigenbestand

Partizipation an Wachstum und Ausbau der erneuerbaren Energien in den etablierten Ländermärkten (Deutschland, Großbritannien, Portugal, Frankreich, Vereinigte Staaten) sowie rasche Überführung der jüngeren Ländermärkte in die Realisierungsphase

Erschließung neuer Regionen in den bestehenden Ländermärkten, ggf. mit neuen lokalen Präsenzen (Regionalprinzip)

Geschäftspotenzial über das Dienstleistungsangebot im Bereich Management bzw. Betriebsführung von Parks für Dritte heben

III. Sicherung wachstumsrelevanter Ressourcen und Erfahrungen im Unternehmen

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Aktive Förderung von Mitarbeitenden und Nachwuchskräften

Umsetzung von Maßnahmen zur langfristigen Bindung von Mitarbeitenden

Kooperationen und enge Zusammenarbeit mit Universitäten zur frühzeitigen Rekrutierung neuer Mitarbeitender

IV. Sicherung und Ausbau der Wettbewerbsposition und Preisführerschaft

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Konsequente Umsetzung von Innovations-, Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierzu werden im Unternehmen laufend zahlreiche Projekte bereichsübergreifend initiiert, entwickelt und operativ umgesetzt. Dazu zählen z. B. die Prüfung innovativer Beschichtungen für einen höheren Ertrag bei bestehenden Windenergieanlagen, die laufende Prüfung und Beseitigung von Showstoppern bei Genehmigungen (z. B. Einführung eines elektronischen Vogeldetektionssystems) und der Realisierung, die Umsetzung innovativer Steuerungskonzepte wie "Smart Wind Farm", die Ertragssteigerungen für den Gesamtwindpark ermöglichen, sowie Kostensenkungen über eine optimierte Instandhaltung etc.

Fortlaufende Prüfung von Projekten, ob sich durch projektbezogene oder innovative Ergänzungen, z. B. durch Batteriespeicheroptionen, die Wirtschaftlichkeit erhöhen lässt

Umsetzung möglicher PPA-Innovationen bzw. der Marktentwicklung angepasster Strategien zur Sicherung optimaler Konditionen

Verdopplung des Konzern-EBT auf ca. 120 Mio. Euro Ausgehend vom Basisgeschäftsjahr 2023, für das Energiekontor im Rahmen der Fünfjahresstrategie 2018 bis 2023 ein Ziel-Konzern-EBT von 55 bis 60 Mio. Euro ausgegeben hatte, soll im Rahmen der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 das Konzern-EBT jährlich bis 2028 um durchschnittlich rund 15 Prozent gesteigert werden. Damit ergäbe sich bei erfolgreicher Umsetzung der Wachstumsstrategie für das Geschäftsjahr 2028 ein Konzern-EBT von ca. 120 Mio. Euro. Dabei dürfte in etwa die Hälfte über das Segment Projektierung und Verkauf und die andere Hälfte über die Segmente Stromerzeugung und Betriebsführung generiert werden.

Mit der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie von Energiekontor ergäbe sich folglich eine Verdopplung des Konzern-EBT innerhalb von fünf Jahren bis Ende 2028.

Ausgehend von einer jährlichen, erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie und in der Folge einer Realisierung der angestrebten jährlichen Wachstumsraten, ergäbe sich auf Grundlage der aktuellen Projektpipeline sowie der zugrunde liegenden Akquisitions- und Margenziele ein theoretisches Realisierungspotenzial von insgesamt ca. drei bis vier Gigawatt aus Fünfjahres-sowie von ca. acht bis zehn Gigawatt auf Zehnjahressicht.

Entlang des Mechanismus des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor wird dabei auch die Anzahl bzw. die Erzeugungsleistung der im Eigenbestand gehaltenen Solar- und Windparks in den kommenden Jahren konsequent weiter ausgebaut. Unter Beibehaltung der 50 /​ 50-Übernahmequote der realisierten Projekte in den Eigenbestand dürfte sich damit bei erfolgreicher Umsetzung der dargestellten Wachstumsstrategie ein kalkulatorisches Potenzial für den Eigenbestand (Segment Stromerzeugung) ergeben, um auf insgesamt 1,5 bis 2,0 Gigawatt innerhalb von fünf Jahren bzw. auf insgesamt vier bis fünf Gigawatt innerhalb von zehn Jahren anzuwachsen.

Auf Basis dieser kalkulatorischen Betrachtungen und der Unterstellung eines Best-Case-Szenarios für die kommenden zehn Jahre würden die von Energiekontor dann realisierten Wind- und Solarparks mit einer Gesamtnennleistung von zehn Gigawatt ca. 20 Mrd. Kilowattstunden an Strom aus regenerativen Energien pro Jahr erzeugen. Dies würde rein rechnerisch und beispielhaft ausreichen, um den jährlichen Jahresstromverbrauch einer Millionenstadt wie Berlin mehr als 1,5-fach abzudecken (im Vergleich Berliner Jahresstromverbrauch in 2023 mit 12,2 Terawattstunden, Quelle: Stromnetz Berlin GmbH).

Mit der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 etabliert sich Energiekontor nachhaltig als mittelständisches Unternehmen und international bedeutender Projektentwickler sowie als ein wesentlicher und unabhängiger Stromproduzent im Bereich der erneuerbaren Energien in Europa.

Wachstumsstrategie 2023 bis 2028

1 Ausgehend vom Basisgeschäftsjahr 2023, für das Energiekontor im Rahmen der Fünfjahresstrategie 2018 bis 2023 ein Zielkonzern-EBT von 55 bis 60 Mio. Euro ausgegeben hatte. Damit ergäbe sich eine angestrebte Ergebnisentwicklung von ca. 120 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2028.

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Für die Weltwirtschaft war das Jahr 2024 ein Jahr des moderaten Wachstums. Während zu Jahresbeginn noch eine vielversprechend aussehende Wirtschaftsdynamik einsetzte, ebbte diese im weiteren Jahresverlauf sowohl in den meisten Industrieländern als auch in den Schwellenländern wie China rasch ab. Lediglich die Vereinigten Staaten verzeichneten dank höherer Investitions- und Konsumausgaben ein Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent und blieben damit weiterhin auf Expansionskurs. Gestiegene Preise für Dienstleistungen und die im Vergleich zum Vorjahr hohen Energiepreise führten laut Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) nur zu einem langsamen Rückgang der Inflationsrate im vergangenen Jahr. Das IfW prognostiziert, dass die Zielmarke von zwei Prozent Inflation nur allmählich erreicht werden wird.

Neben diesem eher schleppenden Rückgang der Inflationsrate belasten verschiedene geopolitische Konflikte, strukturelle Veränderungen sowie der weltweit zunehmende Protektionismus die Erwartungen für die Weltwirtschaft in den kommenden Jahren. Vor diesem Hintergrund prognostizierte das IfW im Dezember 2024 ein Weltwirtschaftswachstum (BIP) von 3,2 Prozent für 2024 und 3,1 Prozent für die Jahre 2025 und 2026. Die ursprüngliche Winterprognose passte das IfW im März 2025 noch einmal an und reduzierte lediglich die Erwartungen für das weltweite Wirtschaftswachstum für 2026 auf 3,0 Prozent. Die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sieht das IfW vor allem in einer verhaltenen Expansion der weltweiten Produktion sowie in den immer noch anhaltenden Folgen der restriktiven Geldpolitik begründet.

Im Euroraum entwickelte sich das gesamtwirtschaftliche Wachstum ähnlich wie auch auf globaler Ebene. Obwohl es im Laufe des Jahres 2024 zu einigen Sonderentwicklungen wie den Olympischen Spielen in Frankreich kam, fiel die übrige konjunkturelle Dynamik im Euroraum eher schwach aus. Indikatoren wie die Industrieproduktion oder das Verbraucher- und Unternehmenssentiment deuten darauf hin, dass die Konjunktur auch in naher Zukunft nur wenig Auftrieb erhalten wird. Trotz gestiegener Reallöhne und gelockerter Geldpolitik belasten Faktoren wie die durch strukturelle Veränderungen schwächelnde Industrie sowie zahlreiche wirtschaftspolitische Unsicherheiten und potenzielle Handelskonflikte, insbesondere mit Blick auf die Vereinigten Staaten, die konjunkturelle Entwicklung in Europa erheblich.

Angesichts der beschriebenen Lage korrigierte das IfW seine Prognose für den Euroraum im Dezember 2024 und reduzierte die Erwartungen für das Bruttoinlandsprodukt für 2024 von 0,9 Prozent auf 0,8 Prozent. Für das Jahr 2025 prognostizierte das IfW ein Wachstum in Höhe von 0,9 Prozent, für 2026 von 1,1 Prozent. Die ursprüngliche

Leitzinsentwicklung

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In % 31.12.2023 31.12.2024 28.03.2025
Europäische Zentralbank (EZB) 4,50 3,15 2,65
Britische Nationalbank (Bank of England) 5,25 4,75 4,50
US-Zentralbank Fed (Zinsspanne) 5,25-5,50 4,25-4,50 4,25-4,50

Quelle: Statista GmbH.

Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)

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In % 2023 2024 (Prognose) 2025 (Prognose)
Welt 3,3 3,2 3,1
Euroraum (inkl. Deutschland) 0,5 0,8 1,0
Deutschland -0,1 -0,2 0,1
Frankreich 1,1 1,1 0,6
Portugal 2,6 1,9 2,8
Vereinigtes Königreich 0,4 0,9 1,2
Vereinigte Staaten 2,9 2,8 2,0

Quelle: Kieler Konjunkturberichte - Weltwirtschaft im Frühjahr 2025 (Nr. 121), 13. März 2025.

Winterprognose passte das IfW im März 2025 noch einmal an und erhöhte die Erwartungen für das Wirtschaftswachstum im Euroraum auf 1,0 Prozent für das laufende Jahr und auf 1,4 Prozent für das Jahr 2026. Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Erwartungen soll die Inflation im Euroraum laut IfW erst im Laufe des Jahres 2026 bei 2,1 Prozent liegen.

Obwohl der Jahresbeginn 2024 noch Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung und Expansion weckte, konnte im weiteren Jahresverlauf jedoch kein Aufwärtstrend festgestellt werden. Die Wirtschaft in Deutschland befindet sich somit das dritte Jahr in Folge in einer Phase der Stagnation. Anzeichen für einen Aufschwung sind weiterhin nicht erkennbar.

Die aktuelle wirtschaftliche Hängepartie ist weniger auf wiederkehrende konjunkturelle, sondern vielmehr strukturelle Probleme wie den Arbeits- und Fachkräftemangel, die ausladende Bürokratie und Investitionsrückgänge im privaten und öffentlichen Bereich zurückzuführen. Eine schwache Industrieproduktion, eine rückläufige Exportnachfrage aus China und die anhaltenden Folgen der restriktiven Geldpolitik lasten ebenfalls schwer auf der deutschen Wirtschaft. Zudem verunsichern nationale und globale Entwicklungen auf politischer Ebene Unternehmen wie auch private Haushalte gleichermaßen. Dazu gehören beispielsweise der Bruch der Regierungskoalition bestehend aus SPD, Bündnis 90 /​ Die Grünen und FDP im November 2024, der Ausgang der vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 und der damit verbundene neue wirtschafts- und finanzpolitische Kurs oder die Erhebung von Importzöllen auf deutsche Exportgüter mit Beginn der zweiten Amtszeit Donald Trumps als neuer US-Präsident.

All dies wirkt belastend auf die deutsche Wirtschaft, was sich einerseits in geringeren Export- und Investitionszahlen, aber andererseits auch in einer angespannten Arbeitsmarktlage widerspiegelt. Während die Arbeitslosenquote im Jahr 2023 noch bei 5,7 Prozent lag, stieg diese im Jahr 2024 bereits auf 6,0 Prozent und soll im Jahr 2025 weiter auf 6,3 Prozent ansteigen. Trotz eines merklichen Anstiegs der real verfügbaren Einkommen in den Jahren 2023 und 2024 wird in naher Zukunft kaum ein weiterer Zuwachs erwartet, was ein verhaltenes Konsumverhalten der privaten Haushalte zur Folge haben dürfte.

Die vormalige Bundesregierung geht in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2025 davon aus, dass eine wirtschaftliche Dynamik erst im späteren Verlauf des Jahres 2025 einsetzen wird, wenn die Inflation weiter nachlässt, die Realeinkommen weiter steigen und die neue Bundesregierung bis dahin klare wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufgezeigt hat. Dem Bericht zufolge soll das deutsche Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 0,3 Prozent erreichen. Dem IfW zufolge soll das deutsche Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 bei 0,1 Prozent liegen. Andere Länder wie Polen oder Irland sollen im Vergleich dazu um mehr als drei Prozent wachsen. Erst 2026 wird wieder ein höheres Bruttoinlandsprodukt in Höhe von 0,9 Prozent für die deutsche Wirtschaft erwartet, was mit einer schrittweisen Belebung des Exportgeschäfts und vermehrten Investitionen durch Unternehmen einhergeht. Die ursprüngliche Winterprognose passte das IfW im März 2025 an und erhöhte die Erwartungen für das deutsche Wirtschaftswachstum auf 1,5 Prozent für 2026. Bis zum Jahr 2026 soll laut IfW die Inflationsrate allmählich auf die Zielmarke von 2,0 Prozent sinken.

Branchen- und Marktentwicklung

Stromerzeugung in Deutschland (Wind an Land, Solar)

Gemäß vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Stand vom 16. Dezember 2024 deckten die erneuerbaren Energien im Jahr 2024 insgesamt gut 58 Prozent der deutschen Bruttostromproduktion und rund 55 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs ab. Bei Letztgenanntem handelt es sich um einen erneuten Anstieg um rund zwei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, nachdem der Anteil im Gesamtjahr 2023 erstmals insgesamt mehr als die Hälfte, d. h. nach finalen Erhebungen rund 53 Prozent, ausmachte.

Windenergieanlagen an Land bleiben zwar der wichtigste Bestandteil und die stärkste Energiequelle der erneuerbaren Energien, sie verzeichneten jedoch einen leichten Rückgang der Bruttostromerzeugung um 2,6 Prozent, dies insbesondere infolge eines schwächeren Windangebots im vierten Quartal 2024. Im Gesamtjahr 2024 deckten sie ca. 23 Prozent des Strombedarfs in Deutschland ab (2023: 23,3 Prozent). Photovoltaikanlagen hingegen konnten im Gesamtjahr 2024 aufgrund des anhaltenden Rekordzubaus deutlich mehr Strom erzeugen und deckten nun rund 14 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland ab (2023: 11,8 Prozent). Die Bruttostromerzeugung aus Photovoltaikanlagen stieg in 2024 insgesamt um rund 20 Prozent.

Nach vorläufigen Berechnungen betrug die Bruttostromerzeugung im Gesamtjahr 2024 in Deutschland insgesamt 488,5 Mrd. Kilowattstunden und fiel damit um ca. zwei Prozent niedriger aus als im Vorjahreszeitraum mit 500,5 Mrd. Kilowattstunden. Sonne, Wind und andere regenerative Energiequellen erzeugten davon 283,8 Mrd. Kilowattstunden (+5 Prozent), davon 115,0 Mrd. Kilowattstunden aus Windkraft an Land und 72,0 Mrd. Kilowattstunden aus Photovoltaik. Insgesamt 96,8 Mrd. Kilowattstunden (+5 Prozent) entfielen außerdem auf die Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen, Windenergieanlagen auf See, Biomasse, Siedlungsabfälle und Geothermie.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich der Anteil der erneuerbaren Energien auf zweierlei Weise berechnen lässt. Eine Möglichkeit ist die anteilige Berechnung auf Grundlage des Bruttostromverbrauchs. Diese Berechnungsmethode bildet das deutsche Stromsystem gesamthaft ab. Sie basiert auf europäischen Vorgaben und entspricht den Zieldefinitionen der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die alternative Berechnung auf Grundlage der Bruttostromerzeugung berücksichtigt die in Deutschland insgesamt generierte Strommenge, einschließlich importierter und exportierter Strommengen.

Ausbau in Deutschland (Wind an Land, Solar)

Laut der Dezember-Auswertung der Daten des Marktstammdatenregisters, das von der Bundesnetzagentur geführt wird, befand sich der Ausbau der Wind- und Solarenergie in Deutschland im Gesamtjahr 2024 weiter auf Wachstumskurs. Insgesamt stieg der Nettozubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ca. 181 Gigawatt an, was einem Wachstum von rund zwölf Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2023 entspricht. Den Hauptanteil an dieser Entwicklung trugen Solar- und Windenergie.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt mehr als eine Million neue Photovoltaikanlagen mit rund 16.252 Megawatt Gesamterzeugungsleistung in Betrieb genommen. Nach Abzug der im selben Zeitraum zurückgebauten Anlagen beläuft sich der Nettozubau auf eine Gesamterzeugungsleistung von rund 16.179 Megawatt (+20 Prozent vs. 31. Dezember 2023). Das Zwischenausbauziel der Bundesregierung um 13 Gigawatt für das Gesamtjahr 2024 (18 Gigawatt für das Gesamtjahr 2025, 22 Gigawatt p. a. ab Gesamtjahr 2026) konnte damit deutlich überschritten werden. Zum 31. Dezember 2024 belief sich die in Betrieb befindliche installierte Bruttoleistung auf rund 99 Gigawatt. Bis 2030 hat die Bundesregierung ein Ausbauziel von 215 Gigawatt ausgegeben.

Der deutsche Windenergiemarkt an Land legte im Gesamtjahr 2024 leicht zu und entwickelte sich somit deutlich weniger dynamisch als der deutsche Solarmarkt. Insgesamt wurden 738 neue Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 3.257 Megawatt in Betrieb genommen. Nach Abzug der im selben Zeitraum zurückgebauten Anlagen beläuft sich der Nettozubau auf eine Gesamterzeugungsleistung von rund 2.558 Megawatt (+4 Prozent vs. 31. Dezember 2023). Das jährliche Ausbauziel der Bundesregierung um zehn Gigawatt pro Jahr konnte damit bei Weitem nicht erreicht werden. Zum 31. Dezember 2024 belief sich die in Betrieb befindliche installierte Bruttoleistung auf knapp 64 Gigawatt. Bis 2030 hat die Bundesregierung ein Ausbauziel von 115 Gigawatt ausgegeben. Zur Erreichung dieses Ziels müssten ab 2025 jährlich durchschnittlich acht bis neun Gigawatt (netto) zugebaut werden.

Erteilte Genehmigungen in Deutschland (Wind an Land)

Die Genehmigungslage für Windenergieanlagen an Land in Deutschland hat sich im Gesamtjahr 2024 deutlich verbessert. Im Zeitraum von Januar bis einschließlich Dezember 2024 wurden Genehmigungen für insgesamt 2.572 Windenergieanlagen mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 15.125 Megawatt erteilt, was in beiden Fällen mehr als einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

Ausschreibungsrunden in Deutschland (Wind an Land, Solar)

Für Windenergieanlagen an Land wurden für das Jahr 2024 insgesamt vier Ausschreibungsrunden angesetzt und folgendermaßen bezuschlagt:

Wind an Land

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Monat Ausschreibungsvolumen (MW) Gebotsvolumen (MW) Bezuschlagte Gebote (Anzahl) Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (Cent) je
kWh
Februar 2.486 1.795 129 7,34
Mai 2.795 2.379 189 7,33
August 2.709 2.724 230 7,33
November 4.094 4.098 348 7,15

Im Bereich Solar Freifläche wurden für das Jahr 2024 insgesamt drei Ausschreibungsrunden angesetzt und folgendermaßen bezuschlagt:

Solar Freifläche

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Monat Ausschreibungsvolumen (MW) Gebotsvolumen (MW) Bezuschlagte Gebote (Anzahl) Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (Cent) je
kWh
März 2.231 2.234 326 5,11
Juli 2.148 2.152 268 5,05
Dezember 2.148 2.150 242 4,76

Im Dezember 2024 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die neuen Höchstwerte für die Gebotstermine von Ausschreibungen für die erneuerbare Energieerzeugung im Jahr 2025. Der Höchstwert für Windenergieanlagen an Land bleibt dabei konstant bei 7,35 Cent je Kilowattstunde. Der Höchstwert für Freiflächen-Solaranlagen liegt bei 6,80 Cent je Kilowattstunde (2024: 7,37 Cent je Kilowattstunde).

Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus Dezember 2021 sieht vor, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2030 auf einen Anteil von mindestens 80 Prozent am Bruttostromverbrauch zu steigern. Die Treibhausgasneutralität der deutschen Volkswirtschaft soll im Jahr 2045 erzielt werden. Um diese Ziele zu erreichen, hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2022, insbesondere mit dem sogenannten "Osterpaket", die größte energiepolitische Gesetzesinitiative seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht.

Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz stellt die zentralen Weichen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und enthält neben konkreten Ausbauzielen weitere Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren, indem der Grundsatz verankert wurde, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit liegt. Damit haben EEG-Anlagen Vorrang in der Schutzgüterabwägung. Zudem enthält das Gesetz u. a. erhöhte Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergie:

Ausbauziele nach EEG 2023 (in GW)

Ausschreibungsvolumina nach EEG 2023 (in GW)

Am 26. April 2024 verabschiedete der Bundestag außerdem den Gesetzentwurf für das sogenannte "Solarpaket I". Mit dem Maßnahmenpaket sollen der Solarausbau in Deutschland beschleunigt und die bürokratischen Hürden abgebaut werden. U. a. sollen ausgeförderte Photovoltaikanlagen ohne Aufwand weiterbetrieben werden können. Diesbezüglich werden die bestehenden Regelungen, nach denen Solaranlagen nach ihrem Förderende vom Netzbetreiber den Marktwert der Stromerzeugung erhalten, um fünf Jahre verlängert. Darüber hinaus werden Photovoltaikprojekte mit einer Größe von bis zu 50 Megawatt für EEG-Ausschreibungen zugelassen. Mit der Anhebung von 20 auf 50 Megawatt soll der besonders kostengünstige EEG-Ausbau gestärkt werden. Mit Blick auf den Ausbau der Windkraft sollen bestehende Windenergiegebiete als sogenannte Beschleunigungsgebiete im Sinne der EEG-Richtlinie anerkannt werden. In diesen Gebieten sollen zukünftig deutliche Erleichterungen im Genehmigungsverfahren gelten. Außerdem wurden die Regelungen der EU-Notfallverordnung (Verordnung (EU) 2022 /​ 2577), die u. a. Erleichterungen der Genehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land ermöglichen, um ein Jahr bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Am 6. November 2024 scheiterte die Regierungskoalition ("Ampelkoalition") aus SPD, Bündnis 90 /​ Die Grünen und FDP nach knapp drei Jahren im Amt. Am 16. Dezember 2024 stellte der Bundeskanzler die Vertrauensfrage. Insgesamt 733 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung teil. Nur 207 Abgeordnete sprachen dem Bundeskanzler ihr Vertrauen aus. 116 Abgeordnete enthielten sich. Gemäß Grundgesetz löste der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier den Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 auf und folgte damit dem Vorschlag des Bundeskanzlers. Als Termin zur vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages legte der Bundespräsident den 23. Februar 2025 fest.

Am 24. Februar 2025 wurden die vorläufigen Ergebnisse der Wahl durch die Bundeswahlleiterin bekannt gegeben. Diesen zufolge verbuchte die CDU mit 22,6 Prozent den höchsten Zweitstimmenanteil, gefolgt von der AfD mit 20,8 Prozent, der SPD mit 16,4 Prozent und dem Bündnis 90 /​ Die Grünen mit 11,6 Prozent. Die Linke und die CSU erreichten 8,8 bzw. 6,0 Prozent. CDU und CSU vereinnahmten damit insgesamt rund 28,5 Prozent der Stimmen als stärkste Kraft. Der Bundeswahlausschuss bestätigte das endgültige amtliche Ergebnis am 14. März 2025. Der neue Bundestag trat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. März 2025 zusammen und beendete die Amtszeit der vormaligen Bundesregierung entsprechend. Die nächsten Schritte bestehen in Koalitionsverhandlungen und der Aufstellung eines gemeinsamen Regierungsprogramms. Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen wählt das Parlament auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler. Dieser schlägt nach dessen Ernennung die Ministerinnen und Minister vor. Eine gesetzliche zeitliche Frist für den Abschluss der Koalitionsverhandlungen besteht nicht.

Am 14. Februar 2025 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen ("Solarspitzengesetz"). Dieses trat am 25. Februar 2025 in Kraft. Die darin enthaltenen Regelungen betreffen Solaranlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden. Das Gesetz beinhaltet insbesondere Neuregelungen der Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen. Ziel ist die Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem und die zunehmende Übernahme von Funktionen für die Systemsicherheit, um zeitweiligen Erzeugungsüberschüssen zu begegnen. Eine Reihe von Maßnahmen soll als Anreiz für marktgerechtere und systemgeeignetere PV-Anlagen dienen, um höhere EEG-Förderkosten zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu gewährleisten. Das Gesetz leistet damit auch einen Beitrag zur verbesserten Planungssicherheit von Projektierern und Betreibern hinsichtlich verstärkt auftretender Stromspitzen und negativer Strompreise.

Gesetzliche Rahmenbedingungen in den Auslandsmärkten

Energiekontor ist neben dem Kern- und Heimatmarkt Deutschland auch in den Ländermärkten Großbritannien, Portugal, Frankreich und den Vereinigten Staaten aktiv.

Auch in diesen Märkten wurden auf Länderebene wichtige Maßnahmen und gesetzliche Initiativen zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht:

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Land Gesetzliche Rahmenbedingung(en) auf Länderebene Stand
Deutschland Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) 2023
Großbritannien Powering Up Britain (inkl. Energy Security Plan und Net Zero Growth Plan) 2023
Portugal Gesetzesdekrete 15 /​ 2022 und 99 /​ 2024 zur Umsetzung des Plano Nacional de Energia e Clima 2030 (PNEC) 2024
Frankreich Loi relative à l'accélération de la production d'énergies renouvelables (APER) 2023
Vereinigte Staaten Inflation Reduction Act (IRA) 2022

Auf EU-Ebene sind die nationalen Energie- und Klimapläne (National Energy and Climate Plans, NECPs) ein zusätzliches Steuerungsinstrument, das das Ziel verfolgt, die Energiewende und den Klimaschutz in der Europäischen Union mit allen Mitgliedsstaaten gemeinsam zu gestalten. Die EU-Mitgliedsstaaten geben darin detailliert Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von zehn Jahren. Jeder EU-Staat ist gesetzlich verpflichtet, der EU-Kommission seinen nationalen Plan zu übermitteln. Die erste Vorlage erfolgte im Jahr 2019. Bis zum 30. Juni 2024 waren alle EU-Staaten dazu angehalten, der Europäischen Kommission ihre aktualisierten Energie- und Klimapläne vorzulegen. Die nächste Aktualisierung der nationalen Energie- und Klimapläne ist bis zum 1. Januar 2029 vorgesehen. In der Zwischenzeit erfolgt alle zwei Jahre die Übermittlung eines Fortschrittsberichts (NECP-R).

Besonders erwähnenswert ist an dieser Stelle der französische Ländermarkt. Etwas verspätet legte Frankreich nach den vorgezogenen Parlamentswahlen der EU-Kommission im Juli 2024 seinen aktualisierten nationalen Energie- und Klimaplan für den Zeitraum von 2021 bis 2030 vor. Die Aktualisierung des vorgelegten französischen Klimaplans stützt sich auf drei Planungs- und Steuerungselemente: die mehrjährige Energieplanung, die nationale Strategie für kohlenstoffarme Energien und den nationalen Plan zur Anpassung an den Klimawandel. Dabei konzentriert sich die erste Säule u. a. auf die Förderung erneuerbarer Energien. Die für 2030 enthaltenen Ziele sehen darin eine installierte Gesamterzeugungskapazität von 54 bis 60 Gigawatt für Photovoltaik- und 33 bis 35 Gigawatt für Windkraftanlagen an Land vor. Für die Solartechnologie bedeutet dies insgesamt eine angestrebte Verdopplung der jährlichen Zubaurate. Für Windenergieanlagen an Land soll das derzeitige jährliche Ausbautempo zur Erreichung der Ziele beibehalten werden.

Außerdem sollte ein Blick auf die jüngsten politischen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten geworfen werden. Am 20. Januar 2025 übernahm Donald Trump dort erneut das Amt des Präsidenten. Am ersten Tag seiner Amtszeit unterzeichnete er eine Vielzahl an Dekreten bzw. hob er zahlreiche zuvor durch die Biden-Regierung erlassene Dekrete wieder auf. U. a. wurde darin der Austritt der Vereinigten Staaten aus dem Pariser Klimaabkommen erklärt. Die Kündigung soll nach Ablauf eines Jahres wirksam werden. Darüber hinaus erklärte Donald Trump den nationalen Energienotstand, verbunden mit dem Ziel der Ausweitung der inländischen Energieproduktion und der Senkung der Energiekosten für die US-amerikanische Industrie und Verbraucher. Die Nutzung von Erdöl, Gas, Uran, Kohle und kritischen Rohstoffen soll vereinfacht werden. Genehmigungsverfahren zum Bau von Pipelines sollen beschleunigt werden.

Das Dekret mit dem Titel "Unleashing American Energy" weist das US-Energieministerium zudem an, die Ausgabe staatlicher Darlehen an die Hersteller und Infrastrukturentwickler im Bereich klimafreundlicher Energien zu stoppen. Die Verpachtung neuer Windparks vor der amerikanischen Küste wurde über einen anderen Erlass bis auf Weiteres untersagt. Darüber hinaus sollen alle Genehmigungsprozesse für Windparks an Land und auf See auf ihre Auswirkungen u. a. auf die nationale Sicherheit, Strompreise und die Netzstabilität überprüft werden. Das betrifft auch bereits genehmigte Projekte. Trotz der starken Symbolwirkung der zuvor angeordneten Maßnahmen rechnen Experten aktuell nicht mit einer tiefgreifenden Korrektur des nationalen Energiemixes. Die Dynamik werde wohl abgebremst, aber nicht gestoppt. Die weitere Entwicklung bleibt also aufmerksam abzuwarten.

Geschäftsverlauf nach Segmenten

Das Geschäftsjahr 2024 war erneut von hohen geopolitischen Unsicherheiten und vielfältigen wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt. Ein ins Geschäftsjahr 2023 vorgezogener positiver Ergebniseffekt sowie Projektverschiebungen und Lieferkettenprobleme führten im Geschäftsjahr 2024 zu einer vergleichsweise reduzierten Prognose für das Konzernergebnis (EBT) in einer Bandbreite von 30 bis 70 Mio. Euro (2023: 95,5 Mio. Euro). Weitere Vertriebsverzögerungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2024, die eine Verlängerung der Due-Diligence-Prozesse nach sich zogen, führten im weiteren Jahresverlauf dazu, dass mehrere laufende Transaktionen ins neue Geschäftsjahr 2025 verschoben werden mussten. Das betraf insbesondere den Verkauf eines schottischen Windparkprojekts, was eine signifikante ergebniswirksame Margen-Verschiebung ins Geschäftsjahr 2025 zur Folge hatte. Anfang Dezember 2024 machte Energiekontor diesen Sachverhalt öffentlich bekannt und passte die ursprüngliche EBT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024 auf eine neue Bandbreite von ca. 23 bis 27 Mio. Euro an.

Infolge positiver ergebniswirksamer Sondereffekte, die nach dem Berichtsstichtag eintraten und vor allem aus Forderungen im Zusammenhang mit der Kompensation von Ertragsausfällen in verschiedenen Windparks im Inland resultierten, hob Energiekontor die für den Konzern prognostizierte EBT-Bandbreite Mitte März 2025 auf eine Bandbreite von 34 bis 37 Mio. Euro an. Das Geschäftsjahr 2024 resultierte letztlich in einem Konzern-EBT in Höhe von 36,2 Mio. Euro und lag somit spürbar unter dem Vorjahreswert. Es ist unter den gegebenen Umständen als Übergangsjahr zu bewerten.

Trotz der unplanmäßigen Ergebnisverschiebung bewertet der Vorstand der Energiekontor die Aussichten für die kommenden Jahre sehr positiv. Die Fülle der derzeit vorliegenden Baugenehmigungen für Projekte, die in den nächsten drei bis fünf Jahren planmäßig realisiert werden sollen, und der insgesamt hohe Anteil der reifen Projekte in der Projektpipeline bieten eine sehr hohe Visibilität für die zukünftigen Geschäftsjahre.

In Übergangsphasen wie dem vergangenen Geschäftsjahr 2024 bewährt sich stets die breite Aufstellung und hohe Resilienz des Geschäftsmodells von Energiekontor, in Kombination mit einem ausgeprägten Maß an Agilität und Flexibilität. Denn auch im Geschäftsjahr 2024 konnten unterdessen wesentliche Projekte weiter erfolgreich vorangetrieben werden, der Eigenparkbestand konnte ausgebaut werden und wird perspektivisch weiterwachsen, und der französische Ländermarkt verzeichnete erfreuliche Fortschritte durch erste erhaltene Vergütungszuschläge für zwei Solarparkprojekte. Darüber hinaus konnte die Projektpipeline im Jahresvergleich wiederholt gesteigert werden.

Projektverkäufe

Im Geschäftsjahr 2024 veräußerte Energiekontor insgesamt drei Projekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 51 Megawatt. Die Gesamtnennkapazität der im Übergangsjahr 2024 veräußerten Projekte lag aufgrund der bekannten Vertriebsverzögerungen unterhalb des Vorjahreswerts.

In diesem Zusammenhang veräußerte Energiekontor im Juli 2024 die Hälfte des Windpark-Repowering-Projekts Oederquart in Niedersachsen mit einer Gesamtnennleistung von 33,4 Megawatt an die bisherigen Kommanditgesellschaften. Energiekontor hatte den Windpark

Entwicklung der Segmente

Segment Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar)

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28.03.2025 31.12.2024 31.12.2023
Projekte (Anzahl) Leistung (MW) Projekte (Anzahl) Leistung (MW) Projekte (Anzahl) Leistung (MW)
Projektverkäufe 1 0 0 3 51 5 162
Im Bau bzw. FC liegt vor 10 319 10 368 9 316
Davon für den Eigenbestand 6 160 7 220 2 29
Inbetriebnahmen 1 1 60 5 124 7 76
Baugenehmigungen (vorliegend) 38 1.343 35 1.129 25 748
Eigenbestand (Anzahl Eigenparks) 39 444 39 395 39 389

Alle Angaben zum Stichtag. FC: Financial Close (Kreditvalutierung).

1 Im Berichtszeitraum.

Oederquart vor ca. 25 Jahren projektiert und errichtet. Am Standort sollen die zehn Altanlagen durch sechs neue leistungsstärkere Windkraftanlagen ersetzt werden. Die andere Hälfte wird Energiekontor mit Inbetriebnahme ins eigene Parkportfolio überführen und somit die Gesamterzeugungsleistung des konzerneigenen Bestands um rund 17 Megawatt ausbauen. Energiekontor hatte mit diesem Projekt bereits im November 2023 erfolgreich an der EEG-Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen.

Im August 2024 veräußerte Energiekontor außerdem die Projektrechte für das Windparkprojekt Erftstadt-Erp in Nordrhein-Westfalen mit einer Gesamtnennleistung von 21,6 Megawatt. Diese umfassten im Wesentlichen Standort- und Genehmigungsrechte, einen gesicherten Netzanschluss sowie die im November 2023 gesicherte EEG-Vergütung.

Darüber hinaus veräußerte Energiekontor im Dezember 2024 die Projektrechte am Windparkprojekt Bergsoll-Frehne (13,2 Megawatt) in Brandenburg. Bei der Transaktion handelte es sich um einen Share Deal, d. h. heißt die Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der Projektgesellschaft für das Windparkprojekt. Sie umfasste die Projektrechte für zwei Windenergieanlagenstandorte. Diese betrafen im Wesentlichen die jeweiligen Flächennutzungsverträge und -rechte, die zur Errichtung der Standorte erforderlich sind, sowie Informationen und Gutachten zu den laufenden bzw. geplanten Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlagenstandorte.

Nach Ablauf des Berichtsstichtags erfolgten bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 keine weiteren Projektverkäufe.

Projekte im Bau

Insgesamt zehn Projekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 386 Megawatt befanden sich zum 31. Dezember 2024 im Bau bzw. lag für diese Projekte der Financial Close (Kreditvalutierung) vor. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag befand sich damit eine um rund 17 Prozent höhere Gesamterzeugungskapazität im Bau.

In Vorbereitung bzw. Errichtung befanden sich drei veräußerte britische Windparkprojekte (rund 132 Megawatt), der Solarpark Letschin (60,0 Megawattpeak) in Brandenburg, der für den Eigenparkbestand von Energiekontor vorgesehen war, die beiden Windpark-Repowering-Projekte Oederquart (33,4 Megawatt, davon hälftige Veräußerung) in Niedersachsen und Würselen (18,0 Megawatt) in Nordrhein-Westfalen sowie zwei Solarparks (113,4 Megawattpeak) in Mecklenburg-Vorpommern - außerdem das Solarparkprojekt Königsfeld (4,6 Megawattpeak) in Baden-Württemberg und das Windparkprojekt Holtumer Moor (7,2 Megawatt) in Niedersachsen, die zukünftig ebenfalls alle zum Erfolg des Stromerzeugungssegments von Energiekontor beitragen sollen.

Zum 31. Dezember 2024 befanden sich folglich insgesamt sieben Projekte mit ca. 220 Megawatt für das Eigenparkportfolio von Energiekontor im Bau, die die Gesamterzeugungskapazität der Eigenparks mit Inbetriebnahme perspektivisch auf mehr als 600 Megawatt erhöhen werden.

Inbetriebnahmen

Im Geschäftsjahr 2024 wurden fünf Projekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von insgesamt rund 124 Megawatt in Betrieb genommen, was mit Blick auf die Gesamtnennkapazität einem Anstieg von ca. 63 Prozent im Vergleich zum Vorjahresstichtag entspricht.

Dies betraf das veräußerte Windpark-Repowering-Projekt Bergheim (11,2 Megawatt) in Nordrhein-Westfalen, den wiedererrichteten konzerneigenen Windpark Jacobsdorf (18,0 Megawatt) in Brandenburg, den veräußerten schottischen Windpark Longhill Burn (50,0 Megawatt), den konzerneigenen Solarpark Seukendorf (11,6 Megawattpeak) in Bayern sowie den veräußerten schottischen Windpark Pines Purn (33,6 Megawatt).

Nach dem Berichtsstichtag nahm Energiekontor im März 2025 außerdem den Solarpark Letschin (60,0 Megawattpeak) in Brandenburg in Betrieb. Wie der Solarpark Seukendorf verfügt der Solarpark Letschin über einen langfristigen Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA) und wird als technologisch diversifizierender Bestandteil des Eigenbestands von Energiekontor fortan zu den Stromerzeugungserträgen des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks beitragen.

Baugenehmigungen

Zum 31. Dezember 2024 lagen insgesamt 35 Baugenehmigungen für eine Gesamterzeugungsleistung von mehr als 1,1 Gigawatt vor, darunter die ersten beiden Genehmigungen für zwei französische Solarparkprojekte sowie eine Baugenehmigung für ein Windparkprojekt im Westen Schottlands mit einer Erzeugungskapazität von knapp 90 Megawatt (zzgl. einer Batteriespeicheroption von fünf Megawatt), eine der größten Erzeugungskapazitäten eines Einzelprojektes, für die Energiekontor jemals eine Genehmigung erhalten hat. Das bereits hohe Niveau des Vorjahresstichtags mit damals 748 Megawatt konnte somit noch einmal um mehr als 50 Prozent gesteigert werden.

Bezogen auf die Gesamtnennkapazität entfällt mehr als die Hälfte der zum Stichtag vorhandenen Baugenehmigungen auf das britische Projektgeschäft. Mehr als 40 Prozent betreffen das deutsche Projektgeschäft. Die restlichen rund vier Prozent beziehen sich auf den französischen Ländermarkt, der perspektivisch weiter ausgebaut werden soll.

Nach Ablauf des Berichtsstichtags konnten im Januar 2025 außerdem zusätzliche Baugenehmigungen für drei schottische Windparkprojekte mit einer Gesamtnennleistung von ca. 210 Megawatt und eine Baugenehmigung für ein deutsches Windparkprojekt mit einer Erzeugungskapazität von rund 15 Megawatt verbucht werden. Mit Veröffentlichung des vorliegenden Geschäftsberichts verfügt Energiekontor somit über insgesamt 38 Baugenehmigungen für eine Gesamtnennkapazität von mehr als 1,3 Gigawatt, davon derzeit nahezu drei Viertel für den britischen Ländermarkt. Die vorliegenden Baugenehmigungen entsprechen somit in etwa dem Track Record der seit Unternehmensgründung insgesamt realisierten Wind- und Solarprojekte. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die zukünftige Umsetzung der projektierten Wind- und Solarparks und die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie.

Teilnahme an (EEG-)Ausschreibungen

Für ein Windprojekt mit einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (Holtumer Moor, aktuell im Bau für den Eigenbestand), einen Solarpark mit 4,6 Megawattpeak (Königsfeld, ebenfalls im Bau für den Eigenbestand) sowie ein weiteres Windprojekt mit 11,1 Megawatt (Drensteinfurt) hat Energiekontor im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich an EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur in Deutschland teilgenommen.

Im November 2024 erhielt Energiekontor außerdem im Rahmen des französischen Ausschreibungsverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PPE2 Sol P6) erstmals Zuschläge für die beiden Solarparkprojekte Rignac und Lachapelle-Auzac mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt rund 40 Megawattpeak. Es ist geplant, beide Projekte nach Inbetriebnahme in den Eigenbestand von Energiekontor zu übernehmen.

Insbesondere die Umplanung und Optimierung der Wirtschaftlichkeit einiger Windprojekte führte dazu, dass der Großteil der geplanten deutschen Projekte erst wieder im November 2024 und Februar 2025 an der EEG-Ausschreibung teilnehmen konnte.

Auslandsmärkte

Neben dem deutschen Heimatmarkt hat sich Großbritannien und hier insbesondere Schottland als zweiter wichtiger Kernmarkt von Energiekontor etabliert. Die Pionierrolle, die Energiekontor auch auf dem britischen Markt eingenommen hat, zahlt sich entsprechend aus. Energiekontor hatte das Engagement im britischen Markt seinerzeit ausgebaut, obwohl staatliche Subventionen im Bereich von Wind an Land und Solar beendet wurden und sich viele Marktteilnehmer zurückgezogen hatten. Gleichzeitig realisierte Energiekontor im Jahr 2018 den ersten förderfreien Windpark im Vereinigten Königreich überhaupt und gilt heute für viele als erster und geschätzter Ansprechpartner für den Abschluss von PPAs für die Projekte. Gemäß dem Leitbild von Energiekontor werden alle Projekte in Großbritannien bereits vollständig ohne staatliche Subventionen auf Basis von PPAs realisiert.

Mit der geplanten Veräußerung zusätzlicher britischer Windparkprojekte bzw. der Projektrechte und einer Vielzahl vorliegender Baugenehmigungen befindet sich die britische Projektpipeline weiter erfolgreich in der Realisierungsphase. In der Vergangenheit konnten bereits sechs britische Projekte mit nahezu 230 Megawatt veräußert werden, wovon in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 bisher insgesamt drei schottische Windparks mit nahezu 97 Megawatt den kommerziellen Betrieb aufnehmen konnten. Im Geschäftsjahr 2024 konnten zuletzt die beiden Windparks Longhill Burn (50,0 Megawatt) und Pines Burn (33,6 Megawatt) in Betrieb genommen werden. Weitere Bautätigkeiten und Inbetriebnahmen sind geplant.

In Frankreich konnte Energiekontor in kürzester Zeit eine vielversprechende Pipeline sowohl für Wind an Land als auch für Solar aufbauen. Zum 31. Dezember 2024 umfasste die französische Projektpipeline mehr als 920 Megawatt, wovon sich mehr als die Hälfte auf Solarprojekte bezieht. Die beiden im Geschäftsjahr 2024 baugenehmigten Solarparkprojekte Rignac und Lachapel-le-Auzac, die mit insgesamt ca. 40 Megawattpeak für den Eigenbestand von Energiekontor vorgesehen sind, hatten im Herbst 2024 jeweils Zuschläge der französischen Energieregulierungskommission (Commission de régulation de l'énergie, CRE) für einen festgelegten inflationsindexierten Vergütungstarif mit einer Laufzeit von 20 Jahren erhalten und sollen noch im ersten Halbjahr 2025 den Financial Close erreichen, damit mit den Bautätigkeiten begonnen werden kann. Insbesondere für weitere Solarparkprojekte wurden im Geschäftsjahr 2024 Bauanträge für eine Gesamtnennleistung von etwas mehr als 130 Megawatt eingereicht, deren Genehmigungen noch ausstehen.

In den Vereinigten Staaten blieb die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 hinter den erhofften Erwartungen zurück. Gleichwohl wählte Energiekontor von Beginn an einen risikoaversen strategischen Ansatz für den Einstieg in den US-amerikanischen Markt. Im Geschäftsjahr 2024 konnten mit den Standorten in Houston (Texas) und Rapid City (South Dakota) weitere Schwerpunkte gesetzt und mit den Erfahrungen aus den ersten Projekten neue attraktive Projektrechte im Bereich Solar und Wind gesichert werden. Vor allem Projekte im Solarbereich konnten im Vergleich zum Vorjahr ausgebaut werden. Ein Solarprojekt (Projektrechte) befindet sich derzeit im Vertrieb.

Repowering

In Deutschland laufen jedes Jahr Altanlagen aus dem EEG aus, für die attraktive Repowering-Möglichkeiten bestehen. Energiekontor nutzt diese Marktopportunitäten konsequent. Die im Repowering-Bereich aufgebaute Projektpipeline von Energiekontor belief sich zum 31. Dezember 2024 auf rund ein Gigawatt. Davon befanden sich rund 51 Megawatt im Bau. Dies betraf die beiden für das Eigenparkportfolio vorgesehenen Windpark-Repowering-Projekte Oederquart (33,4 Megawatt, davon hälftige Veräußerung) in Niedersachsen und Würselen (18,0 Megawatt) in Nordrhein-Westfalen.

Ausbau der Projektpipeline

Energiekontor ist es im Berichtszeitraum trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen gelungen, die attraktive und werthaltige Projektpipeline um 470 Megawatt (ohne US-Projektrechte) gegenüber dem Vorjahresvergleichsstichtag auszubauen. Insgesamt lag die Projektpipeline zum 31. Dezember 2024 bei rund 11,2 Gigawatt (ohne US-Projektrechte) (Vorjahresstichtag: 10,7 Gigawatt).

Einschließlich der US-Projektrechte lag die Projektpipeline bei mehr als 12,1 Gigawatt (Vorjahresstichtag: 11,7 Gigawatt). Mehr als 2,7 Gigawatt der Projektpipeline befinden sich dabei bereits in einer der letzten Wertschöpfungsphasen drei bis fünf, was rund 25 Prozent der Gesamtpipeline entspricht. Deutschland machte rund 53 Prozent der gesamten Projektpipeline aus und bleibt damit Kernmarkt, Großbritannien folgt mit rund 29 Prozent als zweitwichtigster Markt für Energiekontor. Auch der Aufbau der französischen Pipeline geht weiter voran. Der Anteil Frankreichs an der Projektpipeline lag bei rund neun Prozent. Portugal lag bei ca. zwei Prozent. Darüber hinaus zeigt sich die geplante höhere technologische Diversifizierung in der Projektpipeline. So entfielen auf Wind an Land rund zwei Drittel der Pipeline und auf den Bereich Solar rund ein Drittel. Aufgrund abweichender Rahmenbedingungen bei der Sicherung von Projekten in den Vereinigten Staaten werden diese gesondert betrachtet. Dort setzte Energiekontor den stufenweisen und risikominimierenden strategischen Ansatz zum Markteintritt im Berichtszeitraum fort, vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten politischen Entwicklung.

Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks

Konzerneigene Wind- und Solarparks

Die Gesamterzeugungsleistung des konzerneigenen Portfolios an Wind- und Solarparks belief sich zum 31. Dezember 2024 auf rund 395 Megawatt, verteilt auf 37 Windparks und zwei Solarparks.

Entwicklung des Eigenparkportfolios

Energiekontor verfolgt im Rahmen seiner Projektentwicklung insgesamt das Ziel, den konzerneigenen Bestand an Wind- und Solarparks kontinuierlich auszubauen und die technologische Basis (Wind an Land und Solar) zu verbreitern. Die zuletzt ausgebaute Projektpipeline beinhaltet in diesem Zusammenhang eine Vielzahl an Projekten, die zukünftig für den Eigenbestand von Energiekontor vorgesehen sind. Mit den sich aktuell im Bau befindlichen Wind- und Solarparks wird Energiekontor das eigene Parkportfolio nach aktuellem Stand zukünftig auf mehr als 600 Megawatt erweitern.

Der bisher konzerneigene Windpark Giersleben (11,3 Megawatt) in Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2024 an einen benachbarten Projektierer veräußert. Die Transaktion erfolgte vor dem Hintergrund, dass das für den Park geplante Repowering aufgrund des begrenzten Zugriffs auf weitere Flächen nicht weiterverfolgt wurde. Der wirtschaftliche Übergang des Parks an den neuen Eigentümer erfolgte im Dezember 2024.

Konzerneigene Wind- und Solarparks am 31. Dezember 2024

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Name Leistung (MW) Inbetriebnahme Förderfähig Vergütung
Alfstedt 26,5 2022 Ja EEG + DV
Altlüdersdorf 13,5 2002 Ausgefördert PPA
Balje-Hörne II 3,9 1999 /​ 2000 Ausgefördert PPA
Beckum III 1,3 2001 Ausgefördert PPA
Breitendeich 6,0 2003 Ausgefördert PPA
Briest 7,5 2003 Ausgefördert PPA
Briest II 1,5 2007 Ja EEG + DV
Debstedt 3,0 2000 Ausgefördert PPA
Engelrod 5,2 2001 Ausgefördert PPA
Flögeln 9,2 2014 Ja EEG + DV
Geldern 3,0 2006 Ja EEG + DV
Giersleben 11,3 1999 Ausgefördert PPA
Halde Nierchen I 5,0 1999 Ausgefördert PPA
Halde Nierchen II 4,0 1999 Ausgefördert PPA
Hanstedt-Wriedel 16,5 2002 Ausgefördert PPA
Hanstedt-Wriedel Erw. 31,8 2021 Ja EEG + DV
Jacobsdorf 18,0 2021 Ja EEG + DV
Kajedeich 4,1 2010 Ja EEG + DV
Krempel I 14,3 1999 Ausgefördert PPA
Krempel II 6,5 1998 Ausgefördert PPA
Kreuzau-Steinkaul 5,5 2017 Ja Festpreis-DV
Lengers 4,5 2002 Ausgefördert PPA
Mauritz (89 %) 1 4,5 2003 Ausgefördert PPA
Nordleda (51 %) 1 6,0 1998 Ausgefördert PPA
Oerel (I & II) 22,8 2022 Ja EEG + DV
Oerel BGWP 5,7 2022 Ja EEG + DV
Osterende 2 3,0 1999 Ausgefördert PPA
Prenzlau 1,5 1999 Ausgefördert PPA
Thüle 14,0 2002 Ausgefördert PPA
Wegberg Repowering 11,2 2023 Ja EEG + DV
Deutschland (Wind) 270,7
Hyndburn 24,6 2012 Ja PPA + EE-Zertifikate
New Rides 8,8 2018 Ja PPA + EE-Zertifikate
Withernwick 26,7 2013 /​ 2019 Ja PPA + EE-Zertifikate
Großbritannien (Wind) 60,1
Mafomedes 4,2 2008 Ja FIT
Marão 10,4 2005 Ja FIT
Montemuro 10,4 2005 Ja FIT
Penedo Ruivo 13,0 2005 Ja FIT
Portugal (Wind) 38,0
Garzau-Garzin (I & II) 14,7 2022 Ja EEG + DV
Seukendorf 11,6 2024 Nein PPA
Deutschland (Solar) 26,3
Gesamt 395,1

1 Beteiligung Energiekontor.

2 Im Repowering seit Mitte 2024.

DV: Direktvermarktung.

EEG: I n Deutschland eine staatlich garantierte Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) über eine Laufzeit von 20 Jahren.

PPA: Power Purchase Agreement (Stromabnahmevertrag).

Festpreis-DV: Direktvermarktung zum Festpreis.

FIT: Feed-in-tariff. Monatlich rollierender Einspeisetarif, der in Portugal für Großprojekte im Erneuerbare-Energien-Bereich gilt, eine Laufzeit über 15 Jahre besitzt und um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.

Entwicklung des Eigenbestands (Ausbaupfad)

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Erzeugungsleistung
Projekt Technologie Land Vergütung Zeitraum 1 Projekt (MW) Gesamt (MW)
IBN Seukendorf Solar DE PPA Q4 2024 +11,6 395,1 2
VK Giersleben Wind DE PPA Q4 2024 -11,3 383,8
IBN Letschin Solar DE PPA Q1 2025 +60,0 443,8 3
IBN Königsfeld Solar DE EEG Q2 2025 +4,6 448,4
IBN Oederquart Repowering Wind DE EEG H2 2025 +16,7 465,1
IBN Würselen Repowering Wind DE EEG H2 2025 +18,0 483,1
IBN Holtumer Moor (Verden) Wind DE EEG 2026 +7,2 490,3
IBN Mecklenburg-Vorpommern 1 Solar DE PPA 2026 +67,0 557,3
IBN Mecklenburg-Vorpommern 2 Solar DE PPA 2026 +46,4 603,7
Gesamt +220,2 603,7

IBN: Inbetriebnahme. VK: Verkauf.

Übergangsweise nicht betriebene Eigenparks

In der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober 2023 knickte im Windpark Alfstedt in Niedersachsen ein Rotorblatt an einer Windenergieanlage ab und brach teilweise ab. Am 26. Oktober 2023 knickte im Zuge der Arbeiten zum kontrollierten Abwurf der noch herabhängenden Bestandteile des havarierten Rotorblattes ein weiteres Rotorblatt an derselben Windenergieanlage ab. Bereits im September 2022 ereignete sich ein vergleichbarer Vorfall im Windpark Alfstedt. Da sich alle drei Vorfälle in kürzester Zeit im selben Windpark an baugleichen Windenergieanlagen des Herstellers General Electric ereigneten, erfolgte aus Sicherheitsgründen die Abschaltung aller fünf Windenergieanlagen des Eigenparks auf unverzügliche Veranlassung von Energiekontor und auf nachträgliche Verfügung des Landkreises Rotenburg.

Die Wiederinbetriebnahme des konzerneigenen Windparks bedingt u. a. die Untersuchung der Schadensursachen und die gutachterliche Feststellung, dass den übrigen Anlagen baugleicher Art kein vergleichbarer Schaden droht. Zu diesem Zweck wurde von Energiekontor und dem Anlagenhersteller General Electric eine Schiedsgutachtervereinbarung unterzeichnet. Ein unabhängiges Gutachten sollte Auskunft über die Schadensursache geben.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Reinigung der betroffenen Flächen zwischenzeitlich planmäßig und vollständig abgeschlossen. Die Rotorblätter wurden an den beschädigten Windenergieanlagen ausgetauscht. Die Betriebsbereitschaft der Anlagen wurde wiederhergestellt. Der Hersteller hatte die Betriebsfähigkeit der übrigen stillgelegten Windenergieanlagen untersucht und die Anlagen wieder freigegeben. Eine der fünf stillgelegten Windenergieanlagen im Eigenbestand von Energiekontor konnte bereits im Dezember 2024 wieder in Betrieb genommen werden. Die Wiederinbetriebnahme der übrigen stillstehenden konzerneigenen Anlagen stand unter der Voraussetzung der Bestätigung durch das Gewerbeaufsichtsamt und der abschließenden positiven Stellungnahme des Landkreises.

Das zuvor erwähnte Schiedsgutachten wurde zum Jahresende 2024 abgeschlossen und den Behörden vorgelegt. Es wurde abschließend geprüft. Mitte März 2025 erhielt Energiekontor vom Landkreis Rotenburg den positiven Bescheid zur Aufhebung der Nutzungsuntersagung. Aufgrund des vorgelegten Gutachtens und den damit verbundenen Maßnahmen steht der Wiederinbetriebnahme der übrigen vier Anlagen aus behördlicher Sicht nichts mehr entgegen. Energiekontor befindet sich derzeit in noch erforderlichen Abstimmungen zur finalen Wiederinbetriebnahme. Diese strebt Energiekontor so schnell wie möglich, d.h. bestenfalls im zweiten Quartal 2025.

1 Basierend auf dem aktuellen Stand der Planungen und Projektfortschritte, wobei Vorzieh- oder Verzögerungseffekte bei der Inbetriebnahme eintreten können. Ebenso kann es in Einzelfällen aus Opportunitätsgründen zur Veräußerung bestehender Eigenparks kommen.

2 Eigenparks gesamt zum 31. Dezember 2024.

3 Eigenparks gesamt zum 28. März 2025.

Stromerzeugung und -vergütung

Die Bruttostromproduktion der konzerneigenen Wind- und Solarparks belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf rund 610 Gigawattstunden (2023: 635 Gigawattstunden). Die reduzierte Bruttostromproduktion kann einerseits auf den im Geschäftsjahr 2024 sich nicht in Betrieb befindlichen Windpark Alfstedt (26,5 Megawatt) und zusätzlich auf das vergleichsweise geringe Windaufkommen zurückgeführt werden. Der zwischenzeitlich erfolgte und perspektivisch weitere Ausbau des Gesamtportfolios, die Bemühungen um die Wiederinbetriebnahme des gesamten Windparks Alfstedt sowie fortlaufende operative Maßnahmen zur Ertragssteigerung werden im Geschäftsjahr 2025 erwartungsgemäß zu einer Steigerung der Bruttostromproduktion beitragen.

Wo vertraglich möglich, hat Energiekontor für die Wind- und Solarparks im Eigenbestand attraktive Power Purchase Agreements (PPAs) mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren vereinbart. Alternativ hat sich Energiekontor frühzeitig attraktive Vergütungen über die Direktvermarktung gesichert. Diese Maßnahmen helfen dabei, eine ggf. geringere Stromerzeugung im Falle meteorologisch schwächerer Rahmenbedingungen zu kompensieren. Vor dem Hintergrund regelmäßig auslaufender Verträge prüft Energiekontor stets verschiedene Optionen, um auch zukünftig eine attraktive Vergütungsstruktur im Eigenbestandsportfolio zu sichern - im Windbereich beispielsweise den Abschluss neuer PPAs oder die Rückführung in die gesicherte EEG-Vergütung, aber auch für Drittparks, für die Energiekontor mit der Betriebsführung beauftragt wurde.

Direktvermarktung

Seit dem 1. Januar 2016 ist die geförderte Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell in Deutschland das vorgeschriebene Modell für Neuanlagen, um eine Förderung zu erhalten. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird für Wind- und Solarparkprojekte nach dem verpflichtenden Verkauf zum Marktwert die Differenz zum zugesicherten Mindestpreis erstattet, sofern dieser unterschritten wird. Gleichzeitig bietet sich für Bestandsanlagen in der geförderten Direktvermarktung auch die Chance, an der Strompreisentwicklung teilzuhaben.

Wind- und Solarparks in der sogenannten sonstigen Direktvermarktung haben in der Regel feste, privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge (PPAs) geschlossen. Sie bieten die Chance, ein gutes Preisniveau auch für die Zukunft zu sichern. Nur Parks in der sonstigen Direktvermarktung können Grünstromzertifikate erhalten, die im Rahmen des EU-weiten CO 2 -Handels für Unternehmen interessant sind und (monetär) gehandelt werden. Parks, die sich in der sonstigen Direktvermarktung befinden, aber grundsätzlich über einen EEG-Zuschlag verfügen, haben die Möglichkeit, temporär aus dieser auszusteigen, ein attraktives PPA zu vereinbaren und nach dem Auslaufen des privatwirtschaftlichen Abnahmevertrags wieder auf die gesicherte EEG-Vergütung umzustellen.

Für insgesamt 18 Parks im Eigenbestand mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 117 Megawatt, die EEG-seitig bereits ausgefördert sind, wurden kurzfristige PPAs bis Ende 2025 vereinbart. Dies erfolgte ebenso für 18 weitere ausgeförderte Fremdparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 142 Megawatt. Außerdem erfolgte für einen noch förderfähigen Park des Eigenparkportfolios ebenfalls der Abschluss eines entsprechend attraktiveren PPAs wie auch für einen EEG-Fremdpark. Es handelte sich bei den vorstehenden Angaben ausschließlich um Windparks.

Effizienzmaßnahmen

Bei den im Geschäftsjahr 2024 fortgeführten Maßnahmen zur Optimierung des Eigenbestands durch Kostensenkung und Ertragserhöhung lag der Fokus u. a. auf:

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Ertragssteigerung durch technische Innovation: Dazu gehören Maßnahmen wie z. B. die Optimierung der Blattaerodynamik, der Anlagensteuerungen, Rotorblattverlängerung und neue Rotor-Beschichtungen, die bei gleichem Windaufkommen mehr Ertrag ermöglichen.

Betriebskostenoptimierung: Die Betriebsführung prüft laufend Maßnahmen mit dem Ziel, die Stromgestehungskosten je erzeugter Kilowattstunde zu senken, und setzt Maßnahmen mit entsprechendem Wirkungspotenzial um.

Laufzeitverlängerung: Durch geeignete Pacht- und Kreditverträge sowie die Verlängerung der Standsicherheitsgutachten werden die Laufzeiten der Bestandsanlagen über den staatlich garantierten Förderzeitraum hinaus wirtschaftlich und technisch gesichert.

Kreditrückführung: Durch die Rückführung und /​ oder Umfinanzierung von Bestandsparks werden Verbindlichkeiten abgebaut und die Zinsbelastung im Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks reduziert.

Meteorologische Rahmenbedingungen

Die meteorologischen Rahmenbedingungen fielen von Januar bis Dezember 2024 sowohl für das Wind- als auch das Sonnenangebot im Vergleich zum langjährigen durchschnittlichen Mittel insgesamt schwächer aus. Das Windaufkommen in Deutschland lag um 13,3 Prozent spürbar unterhalb des langjährigen durchschnittlichen Mittels. 1 In Großbritannien 2 und Portugal 2 fiel das Windangebot um 4,4 Prozent bzw. 2,7 Prozent ebenfalls geringer aus. Die Sonneneinstrahlung lag in Deutschland 2 um 12,5 Prozent unter dem langjährigen durchschnittlichen Mittel. Der Bereich Solar befindet sich bei Energiekontor weiterhin im Aufbau. Der Solar-Anteil ist daher im Eigenbestandsportfolio von Energiekontor im Moment noch unterrepräsentiert, sodass die geringere Sonneneinstrahlung keinen wesentlichen Effekt auf das Ergebnis aus der Stromerzeugung in den konzerneigenen Parks hat.

Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Neben der Betriebsführung der Parks im Eigenbestand bietet Energiekontor auch Dritten die technische und kaufmännische Betriebsführung von Wind- und Solarparks als Dienstleistung an. Die Betriebsführungsvergütung für Dritte hängt maßgeblich von der in den Wind- und Solarparks erzeugten Energie sowie der Anzahl der verwalteten Wind- und Solarparks ab, für die Energiekontor die Betriebsführung übernommen hat. Einfluss auf die Entwicklung der Einnahmen aus der Betriebsführung haben demzufolge die Inbetriebnahme weiterer Wind- und Solarparks sowie die Intensität des Windaufkommens bzw. der Sonneneinstrahlung.

Auch im Geschäftsjahr 2024 wurden weitere Kostensenkungspotenziale und effizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt. Dies betraf u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensteuerung, der Windnachführung, der IT-Sicherheit sowie zur Ertragssteigerung durch Optimierung der Blattaerodynamik. Um hier jedes Jahr aufs Neue entsprechende Erfolge erzielen und umsetzen zu können, arbeitet Energiekontor auch mit anderen Unternehmen zusammen.

Effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte mit dem Ziel, Windparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können, sind ebenso Teil der Gesamtmaßnahmen in diesem Segment. Dazu gehört weiterhin, den Betrieb bestehender Windenergieanlagen über den gesetzlich geregelten Zeitraum hinaus zu ermöglichen und Genehmigungen für eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren zu erwirken. Energiekontor strebt grundsätzlich eine Gesamtbetriebsdauer der Windparks von 30 bis 35 Jahren an.

Seit Ende des Geschäftsjahres 2021 bietet Energiekontor außerdem auch Dritten das Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierungs-Know-how aus dem Betrieb von Windenergieanlagen sowie Solarfreiflächenanlagen im Rahmen eines ganzheitlichen Windpark- oder Solarpark-Managements als Dienstleistung an.

Lage des Konzerns

Ertragslage des Konzerns

Das Geschäftsjahr 2024 ist für die Energiekontor-Gruppe positiv verlaufen. Grundlage der Geschäftszahlen sind die im "Geschäftsverlauf nach Segmenten" dezidiert aufgeführten Projektverkäufe und Fertigstellungen sowie Übernahmen in den Eigenbestand als auch die Erlangung von Baugenehmigungen und Finanzierungszusagen (Financial Close) unserer Wind- und Solarprojekte. Für die Folgejahre sind weitere, zum Teil bereits im Bau befindliche Wind- und Solarparkprojekte für die Übernahme in den Eigenbestand in signifikanter Höhe vorgesehen. Darüber hinaus bestehen vielfältige und im Geschäftsjahr neu ausgebaute Potenziale im In- und Ausland für die erfolgreiche zukünftige Ergebnisentwicklung. Die Gruppe weist die nachfolgenden positiven Ergebnisse aus:

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In T€ 2024 2023
Konzernjahresergebnis 22.564 83.321
Zzgl. Steueraufwand 13.598 12.156
EBT 36.162 95.477
Zzgl. Finanzergebnis 13.636 18.959
EBIT 49.798 114.436
Zzgl. Abschreibungen 23.074 21.117
EBITDA 72.872 135.552

Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf der Seite 205.

1 Vergleichsgrundlage (100 Prozent) ist der BDB-Index (Version 2017) der Betreiber-Datenbasis und damit der Mittelwert der Jahre 2002 bis 2016.

2 Zugrunde gelegt sind die Planwerte (kWh) repräsentativer Parks in den jeweiligen Ländern.

Infolge der erfolgreichen Realisierungen ergibt sich für das Geschäftsjahr ein positives EBT im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von 7.345 Tsd. Euro (Vorjahr: 64.096 Tsd. Euro).

Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​ Solarparks" liegt das EBT mit 26.005 Tsd. Euro (Vorjahr: 27.778 Tsd. Euro) weiterhin auf einem hohen Niveau. Positiv wirken sich ergebniswirksame Sondereffekte, überwiegend aus Forderungen im Zusammenhang mit der Kompensation von Ertragsausfällen in verschiedenen Windparks im Inland, aus. Das Windaufkommen in Deutschland bewegte sich im Geschäftsjahr 2024, insbesondere infolge eines schwächeren Windaufkommens im IV. Quartal, spürbar unterhalb des Niveaus des langjährigen durchschnittlichen Mittelwerts. In Großbritannien und Portugal fiel das Windangebot um rund 4,4 Prozent beziehungsweise um rund 2,7 Prozent niedriger aus als die zugrunde gelegten Planwerte. Ebenso lag die Sonneneinstrahlung in Deutschland um rund 12,5 Prozent unter dem Referenzwert. Per Saldo führen diese Einflussfaktoren zu einem, gegenüber den Vorjahr, weitgehend konstanten EBT auf weiterhin hohem Niveau.

Das EBT im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" vermindert sich, auch infolge des verminderten Windaufkommens als Grundlage der Betriebsführungserlöse, im Berichtsjahr auf 2.812 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.603 Tsd. Euro).

Der Konzernumsatz mindert sich trotz der erfolgreichen Projektumsetzungen im Wind- und Solarbereich auf 126.464 Tsd. Euro (Vorjahr: 241.798 Tsd. Euro). Der konsolidierte Umsatz des Geschäftsjahres setzt sich aus dem Umsatz der Segmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von 52.427 Tsd. Euro (Vorjahr: 157.768 Tsd. Euro), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" in Höhe von 69.428 Tsd. Euro (Vorjahr: 79.013 Tsd. Euro) und "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" in Höhe von 4.609 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.018 Tsd. Euro) zusammen.

Zum Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählen die Erlöse aus dem Verkauf von Wind- und Solarparks sowie die Erlöse aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der technischen Planung und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften in Höhe von 52.427 Tsd. Euro (Vorjahr: 157.768 Tsd. Euro).

Vor dem Hintergrund des beschriebenen verminderten Windaufkommens vermindern sich im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" die Umsätze gegenüber dem Vorjahr: auf 69.428 Tsd. Euro (Vorjahr: 79.013 Tsd. Euro). Der Ertrag aus dem Betrieb konzerneigener Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie den deutschen Solarparks liegt dabei, infolge des weiterhin unter den Prognosen liegenden Windjahrs, unterhalb der Erwartungen des Berichtsjahres.

Die Umsatzerlöse im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges", insbesondere aus Betriebsführungsleistungen, betragen 4.609 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.018 Tsd. Euro).

Die Position Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen mit insgesamt 69.442 Tsd. Euro (Vorjahr: 33.554 Tsd. Euro) resultiert wesentlich aus der Aktivierung von Aufwendungen und Eigenleistungen der in den Eigenbestand übernommenen Windparks, aus dem Saldo des Bestandsaufbaus der im Bau befindlichen Windparkprojekte mit den Bestandsauflösungen im Vorjahr: aktivierter Aufwendungen in Folge der Realisierung von Windparks und den, im Zuge der weiterhin verstärkten Akquisitions- und Planungsaktivitäten, erhöhten Vorratsbeständen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge, in denen insbesondere die Kompensationen von Ertragsausfällen enthalten sind, setzen sich ansonsten aus den Auflösungen von Rückstellungen, überwiegend im Zusammenhang mit der Errichtungstätigkeit von Windparks, sowie diversen sonstigen betrieblichen Erträgen zusammen.

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In T€ 2024 2023
Schadensersatz/​ Versicherungserstattungen 12.037 208
Auflösung Rückstellungen 5.672 2.226
Übrige sonstige betriebliche Erträge 2.297 1.798
Förderungen 538 567
Erträge aus Währungsumrechnungen (Saldo) 362 0
Sonstige betriebliche Erträge 20.907 4.799

Mit 90.223 Tsd. Euro verbleiben der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen im Berichtsjahr auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 91.294 Tsd. Euro).

Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie erhöhter Gehälter und leistungsabhängiger Erfolgsbeteiligungen auf 28.175 Tsd. Euro (Vorjahr: 25.271 Tsd. Euro).

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In T€ 2024 2023
Gehälter 24.382 21.977
Soziale Abgaben und Aufwendungen 3.792 3.294
Personalaufwand 28.175 25.271

Die ausgewiesenen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 23.074 Tsd. Euro (Vorjahr: 21.117 Tsd. Euro) betreffen einerseits die planmäßigen Abschreibungen auf die konzerneigenen Wind- und Solarparks, beinhalten jedoch auch die seit dem Wirtschaftsjahr 2019 vorzunehmenden Abschreibungen auf die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.

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In T€ 2024 2023
Abschreibungen auf Wind-/​ Solarparks und technische Anlagen 17.609 17.304
Abschreibungen auf Grundstücke und Bauten 4.596 3.374
Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 722 313
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 148 125
Abschreibungen 23.074 21.117

Reparatur- und Instandhaltungskosten der konzerneigenen Wind- und Solarparks, Vertriebskosten im Rahmen der Emission der Anleihen, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, Rechts- und Beratungskosten sowie projektbezogene Aufwendungen führen im Wesentlichen zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 25.543 Tsd. Euro (Vorjahr: 28.033 Tsd. Euro).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind, der Anwendung des IFRS 16 geschuldet, nur noch variable Pachtzahlungen auszuweisen.

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In T€ 2024 2023
Reparaturen und Instandhaltungen Wind-/​Solarparks 10.655 11.179
Verwaltungskosten 2.767 2.454
Pachtzahlungen für Wind-/​ Solarparks 2.680 1.985
Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten 2.154 1.823
Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 1.878 2.481
Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.469 1.628
Strombezug Windkraftanlagen /​ Solaranlagen 1.349 1.539
Werbekosten und Vertriebsaufwand 1.215 2.340
Versicherungen 1.041 1.113
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 253 227
Raumkosten 81 189
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) 0 977
Abschöpfungsbeträge im Sinne des StromPBG 0 97
Sonstige betriebliche Aufwendungen 25.543 28.033

Die Zinserträge steigen auf der Grundlage erhöhter Anlagen in kurzfristige Wertpapiere und Festgelder auf 5.523 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.039 Tsd. Euro). Aufgrund der Zinsaufwendungen für die langfristige Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks, der Bauzeitzinsen für die im Geschäftsjahr errichteten Wind- und Solarparks, der Kosten für die Betriebsmittelkreditinanspruchnahme und das Anleihekapital sowie den Zinsen, die aufgrund der Anwendung des IFRS 16 zu erfassen sind, ergeben sich Zinsaufwendungen in einer Gesamthöhe von 19.159 Tsd. Euro (Vorjahr: 19.998 Tsd. Euro). In den sonstigen Zinsaufwendungen sind die nach IFRS zu erfassenden Aufzinsungsbeträge für die Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten in Höhe von 2.930 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.164 Tsd. Euro) enthalten. Weiterhin sind in den sonstigen Zinsaufwendungen noch Abzinsungsbeträge aus der Abzinsung langfristiger Forderungen in Höhe von 155 Tsd. Euro enthalten (Vorjahr: 2.361 Tsd. Euro).

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In T€ 2024 2023
Zins- und sonstige Erträge gesamt 5.523 1.039
Zinsaufwendungen Banken für Investitionsfinanzierungen 6.050 5.391
Zinsaufwand für Anleihekapital 5.445 4.916
Sonstige Zinsaufwendungen 7.664 9.690
Zinsaufwendungen 19.159 19.998
Zinsergebnis -13.636 -18.959
Finanzergebnis -13.636 -18.959

Finanzlage des Konzerns

Das Finanzmanagement des Energiekontor-Konzerns beruht, aufbauend auf dem Leitbild der finanziellen Stabilität und dem nachhaltigen Wachstum, weiterhin unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche, auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel.

Die Finanzpolitik der Energiekontor-Gruppe folgt damit auch künftig der bewährten Strategie der abgelaufenen Geschäftsjahre. Durch die kontinuierliche erfolgreiche Einwerbung von Unternehmensanleihen ist es gelungen, unabhängig von der Kreditpolitik der Banken eine wichtige Grundlage für das weitere Wachstum der Unternehmensgruppe zu schaffen.

Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen im Rahmen des kurzfristigen Betriebsmitteleinsatzes zur Zwischenfinanzierung von Windpark- und Solarparkprojekten in Höhe von 36.415 Tsd. Euro (Vorjahr: 32.461 Tsd. Euro).

Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von 486.232 Tsd. Euro (Vorjahr: 329.910 Tsd. Euro) zur Verfügung, wovon insgesamt 273.894 Tsd. Euro (Vorjahr: 240.920 Tsd. Euro) in Anspruch genommen wurden.

Langfristige Bankfinanzierungen, die überwiegend die Finanzierung der Investitionen in die konzerneigenen Wind- und Solarparks betreffen, belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf 146.875 Tsd. Euro (Vorjahr: 156.893 Tsd. Euro).

Die liquiden Mittel mindern sich zum Bilanzstichtag auf 92.137 Tsd. Euro (Vorjahr: 32.236 Tsd. Euro). Infolge des Kaufs von Bundeswertpapieren zur Optimierung der Vermögensverwaltung erhöht sich der Bestand an sonstigen Wertpapieren auf insgesamt 49.875 Tsd. Euro (Vorjahr: 43.332 Tsd. Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf 234.839 Tsd. Euro (Vorjahr: 201.918 Tsd. Euro). Die Tilgungsleistung der Kreditverbindlichkeiten von Projektgesellschaften erfolgte im Berichtsjahr wie auch in den Vorjahren planmäßig.

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristig 146.875 156.893
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristig 87.964 45.025
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 234.839 201.918

Die langfristigen Kreditverbindlichkeiten betreffen grundsätzlich die Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften aus der Errichtung und dem Kauf von Wind- und Solarparks.

Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten beinhalten hauptsächlich die Finanzierung von in der Errichtung befindlichen und kurzfristig zum Vertrieb vorgesehenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, Betriebsmittelkreditinanspruchnahmen für Zwischenfinanzierungsdarlehen an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften sowie Zinsabgrenzungen aus der Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks und die binnen Jahresfrist fälligen Tilgungsleistungen auf langfristige Kredite.

Die Gesamtfinanzverbindlichkeiten betragen 473.331 Tsd. Euro (Vorjahr: 403.772 Tsd. Euro) und setzen sich wie folgt zusammen:

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 146.875 156.893
Anleihekapital 125.780 107.995
Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 70.187 66.859
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 5.624 840
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 642 879
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 349.108 333.467
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 87.964 45.025
Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 33.448 15.651
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 2.811 8.279
Anleihekapital 0 1.350
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 124.224 70.305
Gesamtfinanzverbindlichkeiten 473.331 403.772

Der Anstieg der Gesamtfinanzverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus den Zugängen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus der Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Wind- und Solarparks, der Erhöhung des Anleihekapitals sowie der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing.

Die vorstehend unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten betreffen die nach IAS 32 als Fremdkapital auszuweisenden Anteile von konzernfremden Kommanditisten (nicht beherrschende Anteile) an Windparkbetreibergesellschaften, die zum Verbleib im Konzern bestimmt sind.

Im Bereich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen solche Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten, soweit Anteile an Projektgesellschaften bereits veräußert wurden, deren Windparks erst nach dem Bilanzstichtag fertiggestellt und übergeben werden.

Finanzielle Verpflichtungen aus externen Verträgen zur Errichtung von Wind- und Solarparks, die das Sachanlagevermögen betreffen, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Analyse der Finanzlage

Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte beinhalten die Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins-/​ Währungsswaps (Cashflow-Hedges). Aufgrund der gegenüber den Abschlussterminen der Zins-/​ Währungsswaps (Cashflow-Hedges) in den überwiegenden Fällen gestiegenen Kapitalmarktzinsen sind diese im Berichtsjahr zum Großteil weiterhin positiv und in Höhe von 8.297 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.000 Tsd. Euro) auszuweisen. Ferner beinhaltet diese Positionen in einem hohen Umfang Zeichnungen der Unternehmensanleihe 2024 mit Zahlungseingang erst im Jahr 2025.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Geschäftsjahr vor allem wegen der deutlichen Steigerung der Vorräte wie auch Steigerung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte negativ und beträgt -43.426 Tsd. Euro (Vorjahr: 148.134 Tsd. Euro) geführt.

Unter anderem wegen der Übernahme des Solarparks Seukendorf in den Eigenbestand ergibt sich ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -9.286 Tsd. Euro (Vorjahr: -45.465 Tsd. Euro).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist vor allem infolge der Einzahlungen aus Anleiheemissionen und der Neuaufnahme von Krediten im Vergleich zum Vorjahr positiv und beträgt im Geschäftsjahr 18.794 Tsd. Euro (Vorjahr: -53.133 Tsd. Euro).

Ohne Berücksichtigung der wechselkursbedingten Veränderungen des Finanzmittelfonds ergibt sich somit im Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von -33.917 Tsd. Euro (Vorjahr: 49.535 Tsd. Euro).

Vermögenslage des Konzerns

Das Eigenkapital mit 186.927 Tsd. Euro (Vorjahr: 185.248 Tsd. Euro) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr: vor dem Hintergrund der erfolgreichen Projektrealisierungen und damit des Konzernergebnisses sowie Fair value Bewertungen saldiert mit Aufwendungen im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes. Infolge der erhöhten Bilanzsumme von 774.104 Tsd. Euro (Vorjahr: 721.645 Tsd. Euro) mindert sich die Eigenkapitalquote auf 24,1 Prozent (Vorjahr: 25,7 Prozent).

Aus den internationalen IFRS-Bilanzierungsnormen resultieren gegenüber dem deutschen Handelsrecht verschiedene Besonderheiten, die sich auf die Eigenkapitalquote der Gruppe negativ auswirken.

Mit einer erheblichen Auswirkung kam der im Jahr 2019 erstmals anzuwendende IFRS 16 zum Tragen, der fordert, dass alle vertraglich in der Zukunft zu zahlenden diskontierten Pacht- und Mietaufwendungen als Nutzungsrechte zu aktivieren und als Verbindlichkeiten zu passivieren sind. Diese spezielle Rechnungslegungsnorm führt bei der Unternehmensgruppe, die für den Betrieb von Wind- und Solarparks zahlreiche Flächen anpachtet, dazu, dass sich die Bilanzsumme deutlich erhöht und die Eigenkapitalquote verringert, ohne dass hierfür wirtschaftliche Veränderungen in der Unternehmensgruppe ursächlich wären. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang.

Daneben hat die Umsetzung des ebenfalls umstrittenen IAS 32, wonach Kommanditkapital in der Regel bilanziell nicht als Eigen-, sondern als Fremdkapital qualifiziert wird, für den Konzern zur Folge, dass nicht beherrschende Anteile sowohl an zum langfristigen Verbleib im Konzern bestimmten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften als auch an zum Verkauf bestimmten Projektgesellschaften wie Fremdverbindlichkeiten bilanziert werden müssen.

Neutralisiert man diese IFRS-Besonderheiten, ergibt sich eine (fiktive) Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 28,5 Prozent (Vorjahr: 29,7 Prozent).

Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote ist neben den IFRS-Besonderheiten jedoch ein noch bedeutsamerer Umstand zu berücksichtigen, der die Quoten gegenüber der realen Eigenkapitalausstattung des Konzerns verzerrt. Dieser Umstand besteht darin, dass die betragsmäßig erheblichen Aktivwerte der konzerneigenen selbst hergestellten Wind- und Solarparks nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern lediglich zu externen Herstellungskosten bilanziert werden. Neben den zahlreichen akquirierten und noch nicht realisierten Wind- und Solarparkprojekten, die ebenfalls lediglich zu den entstandenen Kosten in den Vorräten bilanziert sind, enthalten die Sachanlagen in der Konzernbilanz demnach erhebliche stille Reserven.

Die langfristigen Vermögenswerte mindern sich per Saldo im Wesentlichen in Konsequenz der Übernahme eines deutschen Solarparks in den Eigenbestand sowie der planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen auf 355.088 Tsd. Euro (Vorjahr: 356.190 Tsd. Euro). Sie setzen sich aus den aufgeführten Bilanzpositionen zusammen und werden nachfolgend erläutert.

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Sachanlagen 321.491 328.147
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 22.903 20.293
Latente Steuern 10.377 7.501
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 291 224
Beteiligungen 26 26
Langfristige Vermögenswerte 355.088 356.190

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Softwarelizenzen für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie nach IFRS 16 zu aktivierende Nutzungsrechte an Software.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert und beinhalten neben den kompletten technischen Anlagen der im Berichtsjahr zu konsolidierenden Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften und der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bürostandorte im In- und Ausland auch Windpark- und Ausgleichsgrundstücke. Außerdem sind in den Sachanlagen auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte enthalten. Im Berichtsjahr erfolgte die bereits vorstehend erwähnte Aktivierung des neuen Solarparks Seukendorf in das Sachanlagevermögen.

Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen im Berichtszeitraum von 17.609 Tsd. Euro (Vorjahr: 17.304 Tsd. Euro) beläuft sich die Bilanzposition "Technische Anlagen" der Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften somit auf 250.285 Tsd. Euro (Vorjahr: 258.879 Tsd. Euro). Die in der Bilanzposition enthaltenen Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung erhöhen sich aufgrund der Aktivierung des neuen Solarparks Seukendorf, Aufzinsungen sowie zu erwartender Kostenerhöhungen im Berichtsjahr planmäßig und sind in den zuvor genannten Zugängen enthalten.

Innerhalb der langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte sind unter den Forderungen gegen assoziierte Unternehmen nicht beherrschende Anteile an dritten Unternehmen ausgewiesen. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten zum Bilanzstichtag im Wesentlichen die infolge der aktuellen Kapitalmarktzinsen positiven Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins-/​ Währungsswaps (Cashflow-Hedges) und betragen insgesamt 8.434 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.203 Tsd. Euro).

Aktive Steuerlatenzen im Konzern sind in Höhe von 10.377 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.501 Tsd. Euro) ausgewiesen und detailliert im Konzernanhang erläutert. Hierbei wurden die nach IAS 12 saldierungsfähigen passiven Steuerlatenzen in Höhe von 5.669 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.464 Tsd. Euro) verrechnet.

Die kurzfristigen Vermögenswerte abzüglich der im Finanzlageteil bereits erläuterten liquiden Mittel und sonstigen Wertpapiere betragen 277.004 Tsd. Euro (Vorjahr: 189.887 Tsd. Euro).

Bei den hierin ausgewiesenen Vorräten im Umfang von 215.647 Tsd. Euro (Vorjahr: 143.292 Tsd. Euro) handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Leistungen von in Ausführung befindlichen Bauprojekten sowie Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere auch um Vorlaufkosten für die Planungsaktivitäten in Deutschland, Großbritannien, den USA und Frankreich. Außerdem sind hier die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte für Grundstücke der Wind- und Solarparks im Bau ausgewiesen. Die korrespondierenden kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten sind ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend passiviert Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte erhöhen sich im Berichtsjahr von 45.196 Tsd. Euro auf 58.207 Tsd. Euro.

Ertragsteuerforderungen (kurzfristig) in Höhe von 3.150 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.400 Tsd. Euro) betreffen Gewerbesteuer- sowie Körperschaftsteuerrückforderungen.

Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen 402.037 Tsd. Euro (Vorjahr: 378.430 Tsd. Euro). Neben den bereits im Finanzlagebericht erläuterten langfristigen Gesamtfinanzverbindlichkeiten sowie den passiven latenten Steuern sind hier Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften erfasst.

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Finanzverbindlichkeiten 349.108 333.467
Latente Steuern 29.535 21.728
Sonstige Rückstellungen 18.478 19.120
Sonstige Verbindlichkeiten 4.916 4.116
Langfristige Verbindlichkeiten 402.037 378.430

Die zu Barwerten ausgewiesenen Rückstellungen für die Kosten des Rückbaus der konzerneigenen Wind- und Solarparks und der Renaturierung der Windparkflächen haben sich wie folgt entwickelt:

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In T€ 2024 2023
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. 19.120 17.728
Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 883 921
Ab-/​Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) -585 572
Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung /​ Erwerb 196 398
Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) -1.136 -499
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung am 31.12. 18.478 19.120

Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Rahmen der Errichtung der Wind- und Solarparks, sonstige Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten zuzüglich der bereits in der Finanzlage dargestellten Finanzverbindlichkeiten führen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 185.140 Tsd. Euro (Vorjahr: 157.967 Tsd. Euro).

Die Steuerrückstellungen sind gebildet für zu erwartende Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen für abgelaufene Besteuerungszeiträume.

Die sonstigen Rückstellungen vermindern sich infolge der Zahlung zahlreicher im Vorjahr noch ausstehender Rechnungen aus abgeschlossenen Projekten deutlich und setzen sich wie folgt zusammen:

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Projektbezogene Rückstellungen 13.046 33.211
Personalbezogene Rückstellungen 5.725 6.555
Rückstellungen Rechtsstreitigkeiten 150 150
Rechts-, Steuer- und andere Beratungen 1.154 906
Übrige Rückstellungen 1.938 2.005
Sonstige Rückstellungen 22.013 42.827

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mindern sich von 17.545 Tsd. Euro im Vorjahr auf 16.011 Tsd. Euro im laufenden Jahr.

Weitere Verbindlichkeiten betreffen kurzfristige Steuerverbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuern sowie sonstige Verbindlichkeiten.

Lage der Energiekontor AG

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Energiekontor AG. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Situation des Konzerns sinngemäß.

Für die Energiekontor AG ergeben sich folgende Kennzahlen:

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In T€ 2024 2023
Umsatzerlöse 34.631 29.729
EBT 23.818 60.641
EBIT -5.795 -981
EBITDA -5.753 -919
Jahresüberschuss 16.299 56.192
Eigenkapital 190.132 191.174
Bilanzsumme 379.324 361.872
Eigenkapitalquote in % 50,1 52,8

Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf Seite 205.

Ertragslage der Energiekontor AG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Energiekontor AG ein positives Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von 23.818 Tsd. Euro (Vorjahr: 60.641 Tsd. Euro) erwirtschaftet.

Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) sowie das Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) entwickeln sich wie folgt:

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In T€ 2024 2023
Jahresüberschuss 16.299 56.192
Zzgl. Ertragsteuern 7.519 4.449
EBT 23.818 60.641
Zzgl. Finanzergebnis -29.613 -61.622
EBIT -5.795 -981
Zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen 41 62
EBITDA -5.753 -919

Die Gesamtleistung mit 41.026 Tsd. Euro (Vorjahr: 37.591 Tsd. Euro) wie auch die Betriebsleistung mit 42.745 Tsd. Euro (Vorjahr: 38.050 Tsd. Euro) resultieren im Wesentlichen aus der erfolgreichen Realisierung und dem Verkauf von Wind- und Solarprojekten in Deutschland sowie der Realisierung des Financial Close für Wind- und Solarprojekte in Deutschland. In die Betriebsleistung einbezogen sind die Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge.

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In T€ 2024 2023
Umsatzerlöse 34.631 29.729
Bestandsveränderungen 6.394 7.861
Gesamtleistung 41.026 37.591
Sonstige betriebliche Erträge 1.720 460
Betriebsleistung 42.745 38.050

Die Umsatzerlöse erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr auf 34.631 Tsd. Euro (Vorjahr: 29.729 Tsd. Euro).

Akquisitions- und Planungsaktivitäten, saldiert mit Bestandsauflösungen infolge von Projektrealisierungen, erhöhen die Vorräte per Saldo um 6.394 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.861 Tsd. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich im Geschäftsjahr mit 1.720 Tsd. Euro (Vorjahr: 460 Tsd. Euro) gegenüber dem Vorjahresniveau.

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In T€ 2024 2023
Erträge aus Währungsumrechnungen 989 49
Auflösung von Rückstellungen 529 93
Übrige betriebliche Erträge 175 291
Versicherungsentschädigungen 26 27
Sonstige betriebliche Erträge 1.720 460

Die Planungs- und Akquisitionsaktivitäten für die überwiegend inländischen Wind- und Solarkraftprojekte führen zu bezogenen Leistungen für Planungstätigkeiten und Projektvorlaufkosten sowie sonstigen Kosten in Höhe von 19.720 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.242 Tsd. Euro), die unter den Materialaufwendungen auszuweisen sind.

Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie erhöhter Gehälter und leistungsabhängiger Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr auf 21.955 Tsd. Euro (Vorjahr: 19.466 Tsd. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen aus Kursdifferenzen und verbleiben im Geschäftsjahr mit 7.408 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.347 Tsd. Euro) auf Vorjahresniveau.

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In T€ 2024 2023
Verwaltung und übrige Kosten 2.990 2.573
Rechts- und Beratungskosten inkl. AR-Vergütungen 1.608 1.352
Vertriebskosten 1.272 1.352
Raumkosten 785 731
Projektbezogene Aufwendungen 337 402
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 324 410
Aufwendungen aus Kursdifferenzen 62 352
Reisekosten Arbeitnehmer 29 174
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.408 7.347

Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen in Höhe von 584 Tsd. Euro betreffen Erträge aus der Errichtungstätigkeit der Energiekontor Infrastruktur- und Anlagen GmbH. Im Vorjahr gab es entsprechende Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen in Höhe von 1.915 Tsd. Euro.

Die Abschreibungen setzen sich im Berichtsjahr aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 41 Tsd. Euro (Vorjahr: 62 Tsd. Euro) zusammen.

Das Zinsergebnis ist mit -161 Tsd. Euro (Vorjahr: -1.802 Tsd. Euro) weitgehend ausgeglichen und beinhaltet die Positionen Zinsaufwendungen, Zinserträge sowie Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens. Die Zinsaufwendungen resultieren wesentlich aus der Aufnahme des Anleihekapitals und Darlehensgewährungen von konzernzugehörigen Gesellschaften. Die Zinserträge basieren vornehmlich auf Darlehensgewährungen an konzernzugehörige Betreibergesellschaften und kurzfristigen Termingeldanlagen. Unter den Erträgen aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind Kursgewinne aus dem Kauf und Verkauf von Bundeswertpapieren sowie der Darlehensgewährung aus Anleihekapital an konzernzugehörige Gesellschaften ausgewiesen.

Das Finanzergebnis entwickelte sich wie folgt:

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In T€ 2024 2023
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.319 1.313
Davon von verbundenen Unternehmen 1.319 1.010
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.354 1.849
Davon von verbundenen Unternehmen 2.624 1.664
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.833 -4.965
Davon an verbundene Unternehmen -3.706 -2.951
Zinsergebnis -161 -1.802
Erträge aus Beteiligungen 30.003 64.228
Davon von verbundenen Unternehmen 30.000 64.219
Abschreibungen auf Finanzanlagen -230 -803
Finanzergebnis 29.613 61.622

Im Finanzergebnis werden im Geschäftsjahr Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 30.003 Tsd. Euro (Vorjahr: 64.228 Tsd. Euro) ausgewiesen, im Wesentlichen Gewinnzuweisungen konzernzugehöriger Wind- und Solarbetreibergesellschaften sowie im Vorjahr auch konzernzugehöriger britischer Gesellschaften aus dem Verkauf britischer Windkraftprojekte.

Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen sind im Finanzergebnis nicht enthalten.

Im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 230 Tsd. Euro (Vorjahr: 803 Tsd. Euro), resultierend aus Wertberichtigungen bei Anteilen an Tochterunternehmen. Diese Wertberichtigungen sind bedingt durch die regelmäßig durchgeführten Impairmentprüfungen.

Finanzlage der Energiekontor AG

Entsprechend den Ausführungen zur Energiekontor-Gruppe beruht das Finanzmanagement der Energiekontor AG insbesondere unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche weiterhin auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel und Liquiditätsrücklagen. Für die bankenunabhängige Finanzierung von Windparkprojekten bestehen Unternehmensanleihen im Gesamtumfang von 68.361 Tsd. Euro (Vorjahr: 49.975 Tsd. Euro), deren Zusammensetzung sich aus dem Anhang der Gesellschaft ergibt.

Die liquiden Mittel und Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag 101.320 Tsd. Euro (Vorjahr: 128.030 Tsd. Euro). Unter der Position Bestand an Wertpapieren ist zum Bilanzstichtag der Kauf von Bundeswertpapieren in Höhe von 44.132 Tsd. Euro (Vorjahr: 38.183 Tsd. Euro) ausgewiesen. Im Berichts- wie im Vorjahr sind keine Bankguthaben mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die mit diesen Guthaben besichert sind, saldiert.

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Bankguthaben, Kassenbestand 57.188 89.848
Wertpapiere 44.132 38.183
Liquide Mittel und Wertpapiere 101.320 128.030

Vermögenslage der Energiekontor AG

Der positive Jahresüberschuss führt im Berichtsjahr, saldiert mit der Dividendenzahlung und den Auszahlungen für Aktienrückkäufe, zu einem Eigenkapital von 190.132 Tsd. Euro (Vorjahr: 191.174 Tsd. Euro).

Das Eigenkapital entwickelt sich während des Berichtszeitraums wie folgt:

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In T€ 2024 2023
Eigenkapital am 01.01. 191.174 154.549
Jahresüberschuss 16.299 56.192
Dividende für Vorjahr -16.659 -13.959
Auszahlungen für Aktienrückkäufe -2.784 -5.608
Einzahlungen durch Aktienoptionsprogramme in die Kapitalrücklage 2.103 0
Eigenkapital am 31.12. 190.132 191.174

Das Eigenkapital setzt sich zum Bilanzstichtag aus den folgenden Komponenten zusammen:

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In T€ 2024 2023
Ausgegebenes Kapital nominal 13.956 13.903
Kapitalrücklage 44.343 42.240
Gesetzliche Gewinnrücklage 15 15
Andere Gewinnrücklagen 115.427 78.797
Bilanzgewinn 16.391 56.220
Eigenkapital am 31.12. 190.132 191.174

Die Eigenkapitalquote liegt bei gestiegener Bilanzsumme im Geschäftsjahr mit 50,1 Prozent leicht unter dem Vorjahresniveau (52,8 Prozent).

Das Anlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Finanzanlagen und erhöht sich im Berichtsjahr, insbesondere infolge erhöhter Anteile an verbundenen Unternehmen, auf 140.789 Tsd. Euro (Vorjahr: 121.882 Tsd. Euro).

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände 13
Sachanlagen 49 64
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 118.307 102.863
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 22.365 18.901
Beteiligungen 56 55
Anlagevermögen 140.789 121.882

Die Anteile an verbundenen Unternehmen beziehen sich im Wesentlichen auf in- und ausländische Wind- und Solarparkbetreiber- sowie Planungsgesellschaften.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Finanz- und Kapitalforderungen gegen inländische Windparkbetreibergesellschaften sowie gegen die ausländischen Planungsgesellschaften.

Das Umlaufvermögen vermindert sich nur unwesentlich auf 238.535 Tsd. Euro (Vorjahr: 239.990 Tsd. Euro).

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Vorräte 41.547 35.153
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 969 246
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 75.828 57.841
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 630 0
Sonstige Vermögensgegenstände 18.099 18.633
Wertpapiere 44.132 38.183
Liquide Mittel (Bankguthaben) 57.188 89.848
Rechnungsabgrenzungen 142 88
Umlaufvermögen 238.535 239.990

Die Vorräte beinhalten aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere die projektbezogenen Vorlaufkosten für die Windkraft- und Solaraktivitäten.

In den unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus dem Verkauf von Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Vertrieb von Wind- und Solarparks sowie Forderungen aus Planungsleistungen, für die Buchführung und konzerninterne Forderungen für die Personalgestellung bilanziert. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen im Umfang von 18.099 Tsd. Euro (Vorjahr: 18.633 Tsd. Euro) handelt es sich im Wesentlichen um bereits gezeichnete, aber noch nicht erfolgte Einzahlungen für die Unternehmensanleihe 2024 sowie um Steuerforderungen.

Sonstige projektbezogene Rückstellungen, Rückstellungen für Rechts-, Beratungs- sowie Personalkosten, insbesondere für Urlaub, Überstunden und leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen ergeben insgesamt bilanzierte Rückstellungen in Höhe von 24.153 Tsd. Euro (Vorjahr 22.144 Tsd. Euro).

Die Verbindlichkeiten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr auf 147.849 Tsd. Euro (Vorjahr: 133.175 Tsd. Euro).

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In T€ 31.12.2024 31.12.2023
Anleihen 68.361 49.975
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.626 11.701
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 810 1.007
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 69.021 69.798
Sonstige Verbindlichkeiten 2.031 694
Verbindlichkeiten 147.849 133.175

Die Verbindlichkeiten aus Anleihen erhöhen sich auf 68.361 Tsd. Euro (Vorjahr: 49.975 Tsd. Euro). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vermindern sich nur leicht auf 810 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.007 Tsd. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die insbesondere aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehens- und Verrechnungskonten bestehen, vermindern sich leicht auf 69.021 Tsd. Euro (Vorjahr: 69.798 Tsd. Euro). In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.031 Tsd. Euro (Vorjahr: 694 Tsd. Euro) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern sowie Verbindlichkeiten aus Anleihezinsen, die erst im Folgejahr zu zahlen sind, enthalten.

Zum Bilanzstichtag standen der Energiekontor AG Kreditlinien im Gesamtumfang von 46.400 Tsd. Euro (Vorjahr: 45.884 Tsd. Euro) zur Verfügung, wovon insgesamt 7.500 Tsd. Euro (Vorjahr: 11.701 Tsd. Euro) in Anspruch genommen wurden.

Chancen- und Risikobericht

Energiekontor betreibt ein aktives Chancen- und Risikomanagement und setzt sich mit allen Risiken und Chancen systematisch auseinander. Ziel ist es, Risiken grundsätzlich möglichst frühzeitig zu erkennen, zu klassifizieren, zu steuern und ggf. geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig agiert Energiekontor in einem dynamischen und wachstumsstarken Marktumfeld, in dem sich laufend neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu minimieren, ist die Basis für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens.

Das Chancenmanagementsystem der Energiekontor AG ist somit eng an das Risikomanagementsystem angelehnt. Bei Chancen kann es sich um externe oder interne Opportunitäten und Potenziale handeln. Zur Erkennung und Analyse von Chancen dienen u. a. Markt- und Wettbewerbsanalysen, Expertenveröffentlichungen und -meinungen sowie die umfassende Expertise und Erfahrung der hochspezialisierten Mitarbeitenden bei Energiekontor.

Chancen

Allgemeines Marktumfeld

Die Energiekontor AG ist in Märkten tätig, die wesentlich durch natürliche Grenzen (Ressourcenknappheit, Umweltbelastung) und politische Entscheidungen (Ressourcen- und Umweltschutz, Klimaschutz, Energiesouveränität) bestimmt werden. Aufgrund der Dringlichkeit zur Erreichung notwendiger Klimaziele und des Bedürfnisses nach einem möglichst hohen Maß an Energiesouveränität, insbesondere auch infolge des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, haben sich die Wachstumsaussichten für den Markt der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren noch einmal deutlich verbessert. Dieser geht gleichzeitig immer mehr von einem regulierten Markt in einen freien Wettbewerbsmarkt über.

Energiekontor hat sich frühzeitiger als die meisten Wettbewerber in diesen Märkten engagiert und ist heute eine etablierte Größe in der Branche. Dabei hat sich das Unternehmen gezielt auf die Märkte mit möglichst langfristig stabilen Rahmenbedingungen und politischen Verhältnissen wie Deutschland, Großbritannien und Portugal konzentriert und hat mit spezialisierten Teams vor Ort langjährige Erfahrungen gesammelt.

Mit den in der Vergangenheit neu hinzugekommenen Märkten Frankreich und den Vereinigten Staaten erschließt sich Energiekontor weitere attraktive Wachstumspotenziale und erhöht seine regionale Diversifizierung. Dies gilt momentan unverändert für den US-amerikanischen Ländermarkt, auch vor dem Hintergrund der im Januar 2025 durch US-Präsident Trump unterzeichneten Dekrete gegen den Klimaschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien. Als Neuling auf diesem Ländermarkt verfolgt Energiekontor weiterhin einen risikoadversen Ansatz auf Stufe eins von drei des Phasenmodells. Demzufolge beabsichtigt das Unternehmen, lediglich die Projektrechte der entwickelten Projekte an Investoren zu veräußern, die die Projekte dann in Eigenregie realisieren. Solarprojekte lassen sich dabei in der Regel schneller projektieren als Windprojekte. Da sich beide Standorte von Energiekontor unter republikanischem Einfluss befinden, erwartet Energiekontor insbesondere für den Solarbereich in Texas keine wesentlichen Veränderungen. Der Windbereich steht in den Vereinigten Staaten aktuell stärker im Fokus. Vor dem Hintergrund der von Präsident Trump unmittelbar nach Amtsantritt in 2025 erlassenen Dekrete zur Beschränkung des weiteren Ausbaus der On- und Offshore-Windenergie hat Energiekontor die Aktivitäten in South Dakota erst einmal zurückgefahren. Die weitere Entwicklung wird engmaschig beobachtet und regelmäßig neu bewertet, bevor weitere Investments in die Projektentwicklung in South Dakota getätigt werden.

Gleichzeitig setzt Energiekontor auf die etablierten Technologien Wind an Land und Solarfreiflächenanlagen. Der Anteil des Solarbereichs am Gesamtgeschäft soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Auf diese Weise treibt Energiekontor auch die technische Diversifizierung voran. Für den Bereich der Stromerzeugung in Eigenparks bietet der Ausbau des Solarbereichs zudem das Potenzial, die Planbarkeit der wiederkehrenden Einnahmen aus der Stromerzeugung zu erhöhen und die Abhängigkeit von meteorologischen Schwankungen zu verringern, da sich die Einnahmen aus der Solarenergie komplementär zu denen aus dem Bereich der Windenergie verhalten.

Wachstumsmarkt erneuerbare Energien

Energiekontor ist im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv und damit in einem der zentralen Wachstumsmärkte des Jahrhunderts. In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere durch das Ziel bestimmt, den weltweiten Anstieg der Klimaerwärmung zu verlangsamen und das Pariser 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.

Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise, insbesondere in Europa, gewann der zukünftige Ausbau der erneuerbaren Energien massiv an Bedeutung. Neben der Europäischen Union hatten auch alle europäischen Länder ihre nationalen Ausbauziele deutlich angehoben und bauen bestehende Hemmnisse wie langwierige Genehmigungsverfahren sukzessive ab. Gleiches gilt für die Vereinigten Staaten, die dem Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Inflation Reduction Act den Weg geebnet haben.

Folglich ist auch unter erschwerten weltpolitischen Rahmenbedingungen davon auszugehen, dass die Nachfrage nach regenerativer Energie und Erneuerbare-Energien-Anlagen in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird, auch vor dem Hintergrund, dass der Klimawandel weiter unverändert voranschreiten wird. Dabei sind die Eintrittsbarrieren in den Markt nicht unerheblich. Fachwissen und Know-how zu geeigneten Standorten, Rechtssicherungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Sicherung der Projektfinanzierung sind unabdingbar. Gleiches gilt für die Auswahl und den Einkauf geeigneter Windenergieanlagen oder Solarmodule, die Projektkoordination vor Ort und vieles mehr.

Energiekontor ist seit mehr als 30 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv und ein Pionier der Energiewende. Das Unternehmen ist am Markt etabliert, verfügt über ein breites Netzwerk, das notwendige Know-how und die Erfahrung sowie belastbare Beziehungen zu allen wesentlichen Zulieferern und Geschäftspartnern. Das organische Wachstumsmodell macht Energiekontor dabei unabhängig von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten zur weiteren Wachstumsfinanzierung und bietet ein hohes Maß an finanzieller Stabilität und Sicherheit. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf etablierte Länderregionen und Technologien und minimiert damit mögliche Belastungen aus politischen Veränderungen sowie juristischen Unsicherheiten.

Energiekontor dürfte damit die besten Voraussetzungen haben, um an den sehr guten Wachstumsaussichten der Gesamtbranche teilzuhaben, seine Projektpipeline in den kommenden Jahren weiter deutlich auszubauen und die Anzahl der jährlich realisierten Projekte für den Verkauf bzw. für die Übernahme in den Eigenbestand weiter zu erhöhen.

Regionale und technische Diversifizierung

Energiekontor hat das Kerngeschäft Wind an Land um den Solarbereich erweitert. Beide Technologien ergänzen sich ideal, da die Peak-Erzeugungsleistungen von Wind und Solar über das Jahr gesehen komplementär sind. Beide Bereiche sollen zukünftig gleichberechtigt im Unternehmen ausgebaut werden, sowohl für den Weiterbetrieb im Eigenbestand als auch für den Bereich Projektierung und Vertrieb. Gleichzeitig ist Energiekontor heute in fünf Kernmärkten aktiv. Mit dieser regionalen und technischen Diversifizierung sichert sich das Unternehmen gegen Marktschwankungen und ungünstige meteorologische Entwicklungen in einzelnen Regionen und bei verschiedenen Technologien ab.

In der Folge dürften sich in den kommenden Jahren die wiederkehrenden Erträge aus der Stromerzeugung in den Solar- und Windparks im Eigenbestand, aber auch aus dem Bereich der Betriebsführung positiv entwickeln. Im Rahmen des organischen Wachstumsmodells erhöht sich damit die Planungssicherheit für Energiekontor über den zukünftig zu realisierenden Wachstumspfad. Mit dem Ausbau der Aktivitäten in Frankreich und den Vereinigten Staaten sowie dem starken britischen bzw. schottischen Markt als etabliertem zweiten Kernmarkt hat sich Energiekontor die Chance gesichert, an dem prognostizierten beschleunigten Wachstum der erneuerbaren Energien in den jeweiligen Kernregionen teilhaben zu können.

Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts

Seine mehr als 30-jährigen Erfahrungen im kaufmännischen und technischen Management von Wind- und Solarparks bietet Energiekontor verstärkt auch Dritten als Dienstleistung an. Der weltweit erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien bietet Energiekontor in den kommenden Jahren die Möglichkeit, auch in diesem Geschäftsfeld weiter zu wachsen und Potenziale zu heben.

Hohes Maß an finanzieller Unabhängigkeit und Stabilität

Aufgrund des stabilen Cashflows aus dem Eigenparkbestand beinhaltet das organische Wachstumsmodell von Energiekontor die Chance, die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten auch in Zeiten eines für die Projektentwicklung schwierigeren Marktumfelds aufrechtzuerhalten. Dies sichert eine hohe Unabhängigkeit von konjunkturellen Einflüssen sowie Änderungen im regulativen Marktumfeld. Energiekontor ist damit deutlich unabhängiger von temporären Schwankungen und Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten. Das verleiht dem Unternehmen eine hohe finanzielle Stabilität, die auch bei der langfristigen Zusammenarbeit und der Sicherung von Vertrags- und Geschäftspartnern sowie Herstellern und Zulieferern von Vorteil ist. Das organische Wachstumsmodell ermöglicht Energiekontor, herausfordernde Marktphasen gut durchzustehen, ohne kurz- oder mittelfristig Personal und damit Know-how abzubauen. Dies ist auch ein Vorteil für Energiekontor beim zukünftigen Wettbewerb um qualifiziertes Personal.

Wettbewerbsvorsprung

In fast allen Ländern werden mittlerweile die Preise für die Vergütung von Strom aus Wind- und Solarparks über Auktionen und Ausschreibungsverfahren ermittelt. Der bisherige Wettbewerb um Flächen für den Bau von Windparks und Solarfreiflächenanlagen wird daher zunehmend von einem Wettbewerb um die niedrigsten Stromgestehungskosten überlagert. Diese Entwicklung ist in mehrfacher Hinsicht chancenreich. Einerseits verfolgt das Unternehmen seit jeher das Ziel, die Kosten für die Stromerzeugung aus Wind- und Solarparks gezielt durch Effizienzmaßnahmen so weit zu senken, dass sie unter denen der konventionellen Energieträger liegen, um den erneuerbaren Energien auf ihrem Weg zu einer 100-prozentigen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. In Großbritannien setzt Energiekontor bereits alle Projekte völlig unabhängig von staatlichen Subventionen bzw. staatlich garantierten Einspeisevergütungen um. Selbiges gilt bereits für größere Solarfreiflächenanlagen in Deutschland, was jeweils einen erheblichen Wettbewerbsvorteil nach sich zieht. Zum anderen verfügt Energiekontor über langjährige Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen sowie dem Abschluss von Stromabnahmeverträgen (PPAs), die in Zukunft eine immer größere Rolle spielen werden.

Führende Rolle bei PPAs

Mit dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, der Verteuerung der fossilen Energieträger sowie dem zu erwartenden weiteren Rückgang der direkten Förderungshöhe dürfte auch der Bereich der privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträge (PPAs) in Zukunft weiter wachsen. PPAs bieten Stromerzeugern und Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Möglichkeit, ihren Strom langfristig, planbar und zu einem festen Preis abzugeben. Auch der Stromabnehmer profitiert von langfristig stabilen und kalkulierbaren Preisen und einer kalkulierbaren Menge an "grünem" Strom. Insbesondere vor dem Hintergrund der Strompreisentwicklung nimmt auch die Zahl energieintensiver Industrieunternehmen zu, für die ein langjähriger Festbezug über PPAs von Vorteil ist. Zudem können Unternehmen über sogenannte Herkunftszertifikate gesetzliche Auflagen über den zu beziehenden Anteil aus regenerativer Energieerzeugung erfüllen und nachweisen.

Energiekontor gehört zu den Pionieren im Bereich der PPAs und hatte beispielsweise bereits im Geschäftsjahr 2018 den ersten völlig subventionsfreien Windpark in Großbritannien überhaupt realisiert. Energiekontor profitiert von dieser Entwicklung in besonderem Maße, da sich das Unternehmen bereits seit Langem auf eine Post-Förderungs-Ära vorbereitet, viel Erfahrungen im Abschluss mit PPA-Verträgen vorweisen kann und sich die Effizienz- und Wirtschaftlichkeitssteigerung seiner Wind- und Solarparks zu einer zentralen Aufgabe gemacht hat. Dies ermöglicht u. a. Industrieunternehmen, sich durch den Abschluss direkter oder indirekter PPA-Verträge mit Energiekontor attraktive und langfristig planbare Stromkosten zu sichern.

Breites Netzwerk und langjährige Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

In der über 30-jährigen Erfolgsgeschichte des Unternehmens hat Energiekontor langjährige, vertrauensvolle und belastbare Beziehungen zu Herstellern, Lieferanten, Banken, Anlegern, aber auch Behörden und regionalen Vertretern aufgebaut. Dabei hat sich auch die regionale Präsenz im Rahmen des Regionalitätsprinzips von großem Vorteil erwiesen. Diese Verbindungen und bewährten Beziehungen ermöglichen es Energiekontor, oftmals rascher und flexibler reagieren zu können und individuelle Leistungen auszuhandeln. Da die Finanzierung im Projektgeschäft vor, während und nach der Errichtung von Wind- und Solarparks eine zentrale Rolle spielt, hat sich Energiekontor auch in dieser Hinsicht belastbare und vertrauensvolle Beziehungen erarbeitet, die ein hohes Maß an Flexibilität ermöglichen. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte beinhalten zudem die Chance, diese auch unter größerem Wettbewerbsdruck erfolgreich umsetzen zu können.

Risiken

Energiekontor hat ein ausführliches Risikomanagementsystem etabliert, aus dem detaillierte Abläufe für das interne Reporting und Controlling hervorgehen. Das Risikomanagement dient der Sicherung der Unternehmensziele, des Unternehmenserfolgs und der Senkung der Risikokosten. Um eine optimale Unternehmenssteuerung zu erzielen und um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, verfügt der Vorstand über ein für die Größe der Gesellschaft angemessenes Risikomanagementsystem. Die systematische Auseinandersetzung mit potenziellen Chancen und Risiken sowie der risikobewusste Umgang mit diesen sind ein zentraler Ausdruck der Zukunftssicherung und -gestaltung des Unternehmens in einem dynamischen Marktumfeld. Das Risikomanagementsystem wird fortlaufend den sich ändernden Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und unterliegt der kontinuierlichen Weiterentwicklung, um sicherzustellen, dass neben internen Veränderungen auch externe Faktoren, wie z. B. Gesetzesänderungen, berücksichtigt werden.

Funktion und Aufgaben des Risikomanagements

Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf wesentliche und bestandsgefährdende Risiken ist in das wertorientierte Führungs- und Planungssystem der Energiekontor-Gruppe eingebettet. Es ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in den rechtlichen Einheiten, Geschäftsfeldern und konzernweiten Funktionen. Mit dem Risikomanagementsystem sollen wesentliche und bestandsgefährdende Risiken systematisch und kontinuierlich identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele abzusichern und das Risikobewusstsein im Unternehmen zu erhöhen.

Im Rahmen einer operativen Planung erfolgt die Identifikation und Beurteilung von Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Gesetzeslage für einen Planungszeitraum von typischerweise zwei Jahren. Zudem werden in den Diskussionen zur Ableitung der mittelfristigen und strategischen Ziele im Rahmen einer strategischen Planung auch Risiken und Chancen identifiziert und bewertet, die auf einen längerfristigen Zeitraum bezogen sind. Neben der Berichterstattung zu bestimmten Zeitpunkten und bezogen auf die beschriebenen Zeiträume ist das Risiko- und Chancenmanagement im Konzern als kontinuierliche Aufgabe etabliert. Wie im Kapitel "Organisation des Risikomanagements der Energiekontor AG" beschrieben, werden die identifizierten Risiken in einer systematischen Informationskaskade regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes des Risikos gemäß den Stufen niedrig, mittel oder hoch. Auf die Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird hierbei verzichtet. Bei der Bewertung des Ausmaßes wird die Wirkung grundsätzlich in Relation zum Ergebnis vor Steuern (EBT) betrachtet.

Prozess des Risikomanagements

Grundsätzlich lassen sich die vier Phasen der Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikokontrolle unterscheiden, begleitet durch eine Risikopolitik und eine Prozessüberwachung. Idealtypisch lässt sich dieser Prozess wie folgt darstellen (vgl. Abbildung "Risikomanagement-Kreislauf").

Ausgangspunkt des Risikomanagements ist die Formulierung der unternehmungsspezifischen Risikopolitik. Diese Risikopolitik berücksichtigt den Sicherheitsgedanken in der Unternehmung, indem sie die Grundsätze zum Umgang mit Risiken - aber auch mit Chancen - vorgibt und sowohl auf Bereichsebene als auch auf Gesamtunternehmungsebene festlegt, in welchem Verhältnis Chancen und Risiken eingegangen werden dürfen und welche maximalen Risikoausprägungen in Kauf genommen werden sollen.

Um ein einheitliches Risikoverständnis im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, hat die Energiekontor-Gruppe im Rahmen ihrer Risikopolitik folgende Grundsätze für den Umgang mit Risiken definiert:

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Jedes Unternehmen muss sich bietende Chancen nutzen. Dabei gilt der Grundsatz "Keine Chance ohne Risiko" - Risiken sind daher grundsätzlich nicht zu vermeiden.

Chancen und Risiken werden offen kommuniziert.

Risiken werden regelmäßig analysiert und bewertet.

Risiken sind so weit wie möglich durch entsprechende Maßnahmen abzusichern.

Geschäfte, die eine unmittelbare Gefährdung für den Unternehmensbestand darstellen, sind zu vermeiden.

Risikomanagement-Kreislauf

Die Phase der Risikoidentifikation umfasst die Sammlung aktueller und zukünftiger (potenzieller und latenter) Risiken. Sie stellt dadurch den wichtigsten Schritt im Rahmen des Risikomanagements dar, denn ihr Ergebnis ist entscheidend für die in allen nachfolgenden Prozessschritten ablaufenden Tätigkeiten. Instrumente, die zur Identifikation von Risiken eingesetzt werden können, sind neben Analysen (Unternehmungsanalyse, Umfeldanalyse) und Prognosen vor allem die Frühaufklärung. Letztere hat neben einer frühzeitigen Erfassung verdeckt bereits vorhandener Risiken auch eine Ortung latenter Chancen sowie die Sicherstellung der Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risiko- /​ Chancensteuerung zum Inhalt. Sie kann operativ - auf Basis von Kennzahlen, Hochrechnungen und Indikatoren - sowie strategisch - auf Basis von "Weak Signals" - ausgerichtet sein.

Die Risikoidentifikation erfolgt bei Energiekontor auf verschiedenen organisatorischen Ebenen im Rahmen eines miteinander verzahnten Prozesses. In turnusmäßig oder anlassbezogen stattfindenden Sitzungen und Workshops werden Risiken vor allem auf der Grundlage regelmäßiger Umfeld-, Markt- und Wettbewerbsanalysen identifiziert und bewertet. Mindestens einmal jährlich wird im Rahmen der Risikoanalyse und Risikobewertung ein Risikoportfolio erstellt, in dem die identifizierten Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und (potenzieller) Schadenshöhe bewertet und visualisiert werden. Ziel ist es, vor allem die zentralen und ggf. bestandsgefährdenden Risiken herauszufiltern und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit zu reduzieren.

Im Rahmen der Risikosteuerung müssen dann Möglichkeiten gefunden werden, die eine Reaktion auf das identifizierte und bewertete Risikospektrum erlauben und gleichzeitig im Einklang mit der festgelegten Risikopolitik stehen. Durch unterschiedliche Strategien und Maßnahmen soll aktiv versucht werden, das Verhältnis von Chancen und Risiken auszugleichen und die Risikostrategie an die Gesamtunternehmungsstrategie anzupassen. Dabei stehen einer Unternehmung grundsätzlich vier verschiedene Steuerungsmöglichkeiten zur Auswahl: Vermeidung mit gleichzeitigem Geschäftsverzicht, Verminderung, Überwälzung z. B. auf eine Versicherung oder das Selbsttragen des Risikos.

Bei Energiekontor liegt der Schwerpunkt der Risikosteuerung dabei vor allem auf

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den Maßnahmen zur Risikoverminderung und -kompensation (z. B. Entwicklung von Plan-B-Maßnahmen /​ alternativer Lösungen) oder speziellen Maßnahmenprogrammen (z. B. zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und dem Abschluss von Power Purchase Agreements (PPAs) zur Reduzierung regulatorischer Risiken),

Maßnahmen zur Risikoüberwälzung auf Dritte (z. B. durch den Abschluss von Versicherungen oder die Einbindung externer Haftungspartner)

sowie der Vermeidung bestandsgefährdender Risiken.

Insbesondere bei dem letztgenannten Punkt spielen interne Risikorichtlinien eine zentrale Rolle, um vornehmlich potenzielle Finanz- und Haftungsrisiken, die aus eigenen Handlungen resultieren, von vornherein auszuschließen bzw. möglichst weitgehend zu minimieren.

Die Risikokontrolle soll gewährleisten, dass die tatsächliche Risikosituation der Unternehmung mit der geplanten Risikoprofilsituation übereinstimmt. Zur Unterstützung der Kontrolle ist es notwendig, ein Berichtswesen in der Unternehmung zu implementieren, das die Risikosituation aufzeigt, die Risiken im Zeitablauf darstellt und einen Gesamtüberblick ermöglicht. Um diesbezüglich Redundanzen zu vermeiden und keine Parallelprozesse und -strukturen im Unternehmen zu etablieren, wurden das Risikoreporting und die Risikokontrolle bei Energiekontor weitestgehend in das vorhandene Controlling- und Berichtswesen integriert.

Prozessbegleitend ist eine Risikokommunikation im Unternehmen erforderlich, die eine rechtzeitige Weiterleitung der relevanten Informationen an die jeweils Verantwortlichen sicherstellt und das Risikobewusstsein in der Unternehmung stärken soll.

Auch im Bereich der Rechnungslegung kommt dem Risikomanagement eine gewisse Bedeutung zu, wenngleich die Prozesse im Bereich der Rechnungslegung nicht expliziter Bestandteil des Risikomanagementsystems sind. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess soll das interne Kontrollsystem (IKS) eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung und Verarbeitung von Informationen gewährleisten. Vermieden werden sollen damit materielle Falschaussagen in der Buchführung und externen Berichterstattung bei der Aufstellung des Abschlusses der Energiekontor AG, des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ein wesentliches Merkmal des IKS innerhalb des Energiekontor-Konzerns ist die Organisation des Rechnungswesens. In allen größenmäßig relevanten, rechtlich selbstständigen Einheiten sind für unternehmenskritische Abläufe und Kernprozesse effiziente Strukturen eingerichtet. Unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsaspekten achtet die Geschäftsführung auf eine weitestgehende Trennung von Ausführungs-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen.

Das Konzernrechnungswesen unterstützt alle in- und ausländischen Gesellschaften im gesamten Konzernrechnungslegungsprozess. In Zusammenarbeit von Rechnungswesen und Abschlussprüfer wird sichergestellt, dass - insbesondere bei Änderungen - die Anforderungen an die externen Berichtserfordernisse hinsichtlich Art und Umfang der Angabepflichten vollumfänglich erfüllt werden. Maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Abbildung spezifischer Sachverhalte werden für die Erstellung von Jahres- und Halbjahresabschlüssen zugrunde gelegt.

Die Einzelabschlüsse der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften werden unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften lokal erstellt und in einen IFRS-konformen Abschluss übergeleitet. Zu Kontroll- und Steuerungszwecken werden die Meldedaten aus den Abschlüssen in der Energiekontor AG zentral analysiert und mit den Informationen aus der Unternehmensplanung sowie der internen, unterjährigen Berichterstattung verglichen, um festzustellen, inwieweit prognostizierte Kenngrößen und Kennzahlen erreicht wurden.

Überwacht werden auch die Chancen- und Risikobeurteilung sowie -entwicklung, das Investitionsbudget, die Entwicklung des Belegschaftsstandes, der Fortgang wesentlicher Entwicklungsprojekte, der Umfang der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte oder die Einhaltung von Kennzahlen. Die Konsolidierung einschließlich Dokumentation und Analyse der Berichtsdaten erfolgt mittels handelsüblicher Standardsoftware. Im Falle ungewöhnlicher oder komplexer Sachverhalte bestehen zudem eigens entwickelte Tabellenkalkulationslösungen.

Um den strengen Anforderungen zu genügen, achtet die Unternehmensführung auf die Einhaltung notwendiger Dokumentationspflichten. Änderungen aus Grundgeschäften, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergeben können, werden fortlaufend überwacht. Dabei werden unterschiedliche Kontrollmechanismen genutzt, wie die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von Checklisten, eine duale Unterschriftenregelung bei verpflichtendem Schriftverkehr, ein gestaffeltes Genehmigungssystem bei Bestellvorgängen, die Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung an Lieferanten, ein Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte auf einzelne IT-Systeme und Systemtransaktionen sowie elektronische Speichermedien regelt. Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen werden vom Aufsichtsrat durchgeführt.

Über die Entwicklung einzelner Risiken, die wesentlichen Einfluss auf Abschlussgrößen haben, wird regelmäßig in Schriftform und in Gesprächen berichtet. Hierzu gehören u. a. die Bewertung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, die Werthaltigkeit des Anlage- und Vorratsvermögens, die Beurteilung zweifelhafter Forderungen, das Kapitalmanagement oder die Kostenentwicklung laufender Aufträge. Es wird monatlich über die aktuelle Finanzplanung, die Inanspruchnahme von Kredit- und Avallinien sowie über offene Positionen an den Vorstand berichtet. Abweichungen werden kommentiert und nachverfolgt.

Die aus der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse fließen unter Berücksichtigung der Risikostrategie des Vorstands und weiterer wesentlicher Einflussgrößen in die jährlich aufgestellte Planung ein. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeitenden werden z. B. in Form regelmäßig stattfindender Schulungen und Workshops zielgerichtet fortgebildet. So wird sichergestellt, dass sie den wachsenden fachlichen Ansprüchen dauerhaft gerecht werden.

Hierzu gehören die Betreuung und Bearbeitung besonderer Sachverhalte in steuerlichen Fragestellungen, Bonitätsprüfungen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente.

Die Gesamtheit aller vom Vorstand initiierten Maßnahmen ist darauf ausgerichtet, eine koordinierte, ordnungsgemäße und termingerechte Abschlusserstellung und -prüfung sicherzustellen sowie die Möglichkeiten zu unlauteren Handlungen zu reduzieren. Trotz einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems kann dennoch nicht sicher ausgeschlossen werden, dass wesentliche Falschaussagen in der Finanzberichterstattung gemacht werden.

Organisation des Risikomanagements

Das Risikomanagement der Energiekontor AG ist weitestgehend in die vorhandene Ablauf- und Aufbauorganisation integriert, um Redundanzen und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die zentralen Geschäftsrisiken regelmäßig in den Führungsgremien behandelt werden. Auf die Implementierung einer separaten Risikoorganisation bestehend aus Risikobeauftragten, Risikokoordinatoren und separaten Risikogremien wurde insofern verzichtet. Hinzu kommt, dass es sich bei einem Großteil der Risiken um projekt- und /​ oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den einzelnen Abteilungen und Bereichen behandelt werden, weshalb sich die bei Energiekontor bestehende implizite Risikomanagement-Organisation in der Vergangenheit als effizientes Organisationsmodell bewährt hat.

Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Arbeitsprozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting verläuft dabei als Bottom-up-Struktur von der Mitarbeiterebene bis in die obersten Entscheidungsgremien. Mögliche Risiken werden bereits auf der Arbeitsebene der einzelnen Projektgruppen identifiziert und in den wöchentlichen Meetings, den Team- und Abteilungsmeetings sowie den Entscheidungsratssitzungen diskutiert. Ggf. werden dort bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken, die unter Umständen bereits in hausinternen Leit- und Richtlinien geregelt sind, beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zur Risikobehandlung der Geschäftsführungs- bzw. der Aufsichtsratssitzung vorgelegt. Bei grundlegenden sowie bereichsübergreifenden Themen werden außerdem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßig stattfindenden Meetings oder nach Bedarf ausgerichteten Workshops Lösungen für spezifische Fragestellungen zu erarbeiten.

Prozess des Risikomanagements

Kernrisiken der Energiekontor-Gruppe

Als Ergebnis der durchgeführten Risikoanalysen ergeben sich aktuell die nachfolgend kurz skizzierten Kernrisiken für Energiekontor. Diese Risiken wurden im Rahmen der Risikobewertung u. a. in einem Risikoportfolio klassifiziert, um konkrete Maßnahmenprogramme für die zentralen Risiken zu erarbeiten.

Bestandsgefährdende Risiken werden derzeit nicht identifiziert. Gleichwohl gibt es Risiken, die bei Eintritt die Geschäftsentwicklung massiv beeinflussen könnten; im Folgenden mit Ausmaß "hoch" gekennzeichnet:

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Kategorie Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Politische Rahmenbedingungen /​ Regulatorischer Rahmen Hoch Hoch
Lieferanten und Preise Hoch /​ mittel Hoch
Preisentwicklung /​ Verfügbarkeit von WKA /​ Solarmodulen /​ Komponenten Hoch /​ mittel Hoch
Marktposition /​ Wettbewerb Mittel Hoch
Zinsen Mittel Hoch
EDV-Systemversagen /​ Organisation Hoch /​ mittel Hoch /​ mittel
Compliance /​ Interne Organisation Hoch /​ mittel Hoch /​ mittel
Standortakquise Hoch /​ mittel Hoch /​ mittel
Meteorologische Risiken Mittel Hoch /​ mittel
Währungen Mittel Mittel
Liquidität /​ Finanzierung Mittel Mittel
Strompreisentwicklung Mittel Mittel
Fehlende Wirtschaftlichkeit Mittel Mittel
Anlegermarkt /​ Anleihemarkt /​ Mittelrückführung Mittel /​ niedrig Mittel
Abhängigkeit von (ausländischen) Partnern Niedrig Mittel
Klagen Hoch Niedrig
Rückkaufverpflichtung von Windparks Niedrig Niedrig
Prospekthaftung Vertrieb /​ Berichtswesen Sehr niedrig Niedrig

Die Risiken aus allen Gruppen können gleichermaßen hoch sein. Ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und Beeinflussbarkeit unterscheiden sich jedoch. Die Möglichkeiten des konstruktiven Umgangs mit einschneidenden Veränderungen, vor allem bei frühzeitiger Erkennung und Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risikobeherrschung, bestehen bei allen Risiken. Daher werden im Reporting der Energiekontor-Gruppe entsprechende Indikatoren erfasst und ausgewertet. Durch eine intensive Kontaktpflege mit den Verbänden, Banken, Herstellern und Kunden können Risiken früh erkannt und marktgerechte Alternativen entwickelt werden.

Die Risiken werden nachfolgend in strategische und operative Risiken und innerhalb dieser Kategorien in verschiedene Gruppen unterteilt.

Strategische Risiken

Risiken regulatorischer Rahmenbedingungen

Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts hängt weiterhin entscheidend von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab. Europaweit ist eine eindeutige Tendenz festzustellen, nach der die erneuerbaren Energien durch entsprechend geänderte Rahmenbedingungen an die Wettbewerbsbedingungen des Strommarktes herangeführt werden sollen. In Deutschland wird die Vergütung durch das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das in den letzten Jahren laufend überarbeitet wurde.

Mit dem Krieg in der Ukraine ist der Ausbau der erneuerbaren Energien für die zukünftige Energieversorgung in Deutschland, aber auch in Europa weiter in das Zentrum der Energiepolitik gerückt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit erklärt worden. Im Rahmen dieser Entwicklungen war zum 1. Januar 2023 das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz stellt die zentralen Weichen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und enthält neben konkreten Ausbauzielen Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren, indem der Grundsatz verankert wurde, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit liegt. Damit haben EEG-Anlagen Vorrang in der Schutzgüterabwägung. Ziel ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Bis 2045 soll Deutschland zudem vollständige Klimaneutralität erreichen. Darüber hinaus soll vor 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt werden.

Das zusätzlich am 4. Oktober 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm (KSP) bündelt die Anstrengungen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Erreichung der nationalen sowie europäischen Klimaziele und zielt darauf ab, die noch vorhandene Klimaschutzlücke zum Klimaziel 2030 um 80 Prozent zu verringern. Es beinhaltet Maßnahmen für alle zentralen wirtschaftlichen Sektoren sowie sektorübergreifende Maßnahmen. Viele der enthaltenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, insbesondere die geplanten Gesetzesänderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen wurden zwischenzeitlich beschlossen oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren.

Während im Jahr 2017 das Ausschreibungssystem für Wind an Land in Deutschland eingeführt wurde, fand die erste Ausschreibung für Photovoltaikanlagen in Deutschland bereits Anfang 2015 statt. Es handelt sich dabei um ein projektbezogenes Verfahren, d. h., die Zuschläge werden den gemeldeten Genehmigungen zugeordnet. Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag, bis das ausgeschriebene Volumen des jeweiligen Gebotstermins erreicht ist. Die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2024 die zulässigen Höchstwerte für die Ausschreibungen in 2025 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent je Kilowattstunde und für Solarfreiflächenanlagen auf 6,80 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Damit setzte der Gesetzgeber insbesondere im Windsegment das hohe Niveau des Vorjahres fort und reagierte auf die erhöhten Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Finanzierungskosten.

Die Bundesregierung hatte zudem die Einführung eines Gesetzes zur Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne beschlossen. Demnach werden auf Basis von Referenzwerten Höchstwerte für die Strompreise festgelegt, die für erneuerbare Energien ohne gesonderte Besteuerung vereinnahmt werden können. Umsätze, die über diese Referenzwerte hinaus erzielt werden, sollen mit bis zu 90 Prozent besteuert werden. Das Gesetz trat bereits zum 1. Dezember 2022 in Kraft.

Auch in Portugal, Großbritannien und ebenso in Frankreich gibt es gesetzliche Regelungen für die Vergütung von Wind- und Sonnenstrom. In Großbritannien gab es seit 2015 kein Ausschreibungsmodell mehr. Die Energiekontor-Gruppe hatte sich daher darauf eingestellt, die Kalkulation für Windenergieprojekte in Großbritannien an den Marktpreisen zu orientieren und sich auf besonders windstarke Standorte zu konzentrieren. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wird durch direkte Stromabnahmeverträge mit großen Industriepartnern gewährleistet. Zwischenzeitlich hatte Großbritannien auch für Wind an Land und Solar wieder Ausschreibungen für sogenannte Contracts for Difference (CFD) eingeführt, die seit März 2023 wieder jährlich stattfinden. Energiekontor beteiligt sich an entsprechenden Ausschreibungen, sofern diese einen positiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit bzw. die langfristigen Absicherungen der Einnahmen haben. Grundsätzlicher Fokus bleibt die Realisierung von Projekten ohne staatliche Förderung auf Basis privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge (PPAs).

Auch in den Vereinigten Staaten bilden PPAs sowie verschiedene Steuergutschriftenmodelle die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks. Falls ein solcher PPA nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommt, kann es zu Verzögerungen oder Ausfällen bei der Projektrealisierung kommen.

Energiekontor achtet bei der Wahl der neuen Ländermärkte auf langfristig politische Stabilität und eine gute Bonität. Grundsätzlich können die Gesetze aber auch in diesen Ländern rückwirkend verändert oder außer Kraft gesetzt werden. Als weiteres Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, dass Projektgenehmigungen von Behörden aus politischen Gründen verzögert werden. Das Ertrags- und Ergebnisrisiko der Energiekontor-Gruppe wird durch die internationale Diversifikation und die technologische Diversifizierung auf die Bereiche Wind an Land und Solar sowie die Zusammenarbeit mit Experten reduziert. Zukünftig wird auch die Bedeutung staatlicher Einflussnahme durch Regulierungsentscheidungen deutlich abnehmen. So hat Energiekontor in Großbritannien bereits alle Projekte förderungsfrei errichtet. In Deutschland ist dies für den Bereich Solar ebenfalls bereits möglich. Energiekontor setzt laufend verschiedene Maßnahmen um, um das langfristige Ziel subventionsfreier Wind- und Solarprojekte in allen Ländermärkten realisieren zu können.

Marktpositionsrisiken /​ Wettbewerb

Die Energiekontor AG sieht sich in ihren Kernmärkten Deutschland und Großbritannien sowie in den neuen Märkten Frankreich und den Vereinigten Staaten mit starken Wettbewerbern konfrontiert, von denen einige in bestimmten Geschäftsfeldern aufgrund ihrer Größe und Ressourcenausstattung über Wettbewerbsvorteile verfügen. In Portugal spielt die Marktposition derzeit nur eine untergeordnete Rolle, da hier aktuell im Wesentlichen das Repowering von bestehenden Windprojekten verfolgt wird.

Ein besonders starker Wettbewerb besteht im Hinblick auf die Akquisition attraktiver Standorte und bei der Beschaffung von Windkraftanlagen sowie Komponenten, z. B. bei Umspannwerken. Diese Wettbewerbssituation kann unangemessene Preisanstiege verursachen, vorhandene Ressourcen stark verknappen oder, bedingt durch hohen Zeitdruck, zu Fehlentscheidungen im Unternehmen führen.

Darüber hinaus kann sich das Marktumfeld grundsätzlich durch suboptimale Kommunikation oder, im Extremfall, den Konkurs von Mitbewerbern und einen damit einhergehenden Reputationsverlust der Branche verschlechtern. Investoren könnten sich aufgrund einzelner Problemfälle gegen geplante Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien entscheiden. Durch die Schaffung diverser Alleinstellungsmerkmale, wie dem nachhaltigen Geschäftsmodell von Energiekontor, der Entwicklung von Kosteneffizienzmaßnahmen, der Diversifikation des Geschäfts auf Wind und Solar, dem Regionalitätsprinzip oder der Ausweitung der Geschäftsaktivitäten auf mehrere Ländermärkte, hat sich die Energiekontor-Gruppe eine gute Wettbewerbsposition erarbeitet. Dennoch besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Energiekontor AG die Marktsituation in den neuen Märkten wie Frankreich oder den Vereinigten Staaten nicht richtig einschätzt und der geplante Markteintritt nicht in dem Tempo oder Umfang erfolgen kann, wie es durch die Geschäftsleitung geplant ist.

Wachstumsrisiko

Im Zusammenhang mit den beiden oben genannten Risiken steht das Wachstumsrisiko. Energiekontor hat sich klare Ziele für das mittelfristige Wachstum des Gesamtunternehmens gesetzt. Aufgrund von Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren oder Veränderungen des regulatorischen Umfelds, einer Verschlechterung der Verfügbarkeit und Lieferbarkeit von Windkraftanlagen, Modulen und weiteren Komponenten, Engpässen bei der Verfügbarkeit von Personal, Beeinträchtigungen durch exogene Schocks wie beispielsweise Pandemien sowie etwaiger protektionistischer Maßnahmen, wie z. B. Importzölle in den Vereinigten Staaten, besteht grundsätzlich das Risiko, dass das angestrebte Wachstum nicht wie geplant bzw. nicht im geplanten Zeitraum realisiert werden kann.

Risiken aus der Rückführung von Anleihefinanzierungen

Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in den vergangenen Jahren nach Abzug der bereits zurückgezahlten Anteile ca. 131 Mio. Euro von privaten Investoren durch die Emission von Anleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen eingeworben. Bis Ende Januar 2025 erfolgte die vollständige Platzierung der Unternehmensanleihe 2024 mit einem Volumen von 20 Mio. Euro.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Rückzahlung von Tranchen zu Zeitpunkten fällig wird, zu denen die Liquiditätssituation des Konzerns eine Rückführung nicht zulässt und eine weitere Fremdfinanzierung nicht möglich ist. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass das Marktzinsniveau zu den Rückzahlungszeitpunkten ggf. notwendige Anschlussfinanzierungen erheblich erschwert und verzögert. Ggf. könnten derartige Umfinanzierungen nur mit erheblichen Risikoaufschlägen umsetzbar sein. Verzögerungen könnten z. B. auch durch zeitliche Verschiebungen in den Genehmigungsverfahren geplanter technischer Optimierungs- und Repowering-Maßnahmen für die mit Anleihemitteln finanzierten Windparks entstehen, was wiederum zeitliche und ökonomische Rückwirkungen auf die Refinanzierungsfähigkeit dieser Windparks haben könnte.

Sollten Anleihemittel nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können, könnte es zu Klagen und Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und im äußersten Fall zu einer Blockierung des Finanzflusses im Unternehmen kommen. Dies könnte es unter Umständen erforderlich machen, vorhandene Liquiditätsreserven der Energiekontor AG zu nutzen und /​ oder im Bestand befindliche Parks zu veräußern, um die notwendigen Mittel für Anleiherückführungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Vorzeitige Kündigungen durch die Anleihegläubiger vor dem vertraglichen Ablauf der Anleihelaufzeiten sind jedoch satzungsgemäß nicht möglich, weswegen unplanmäßige Rückzahlungen, dafür erforderliche Notverkäufe und ähnliche Szenarien ausgeschlossen sind.

Alle internen Maßnahmenprogramme sowie die kurz- und langfristigen Liquiditätsplanungen sind darauf ausgerichtet, die vollständige und fristgerechte Rückzahlung der Anleihen auf Basis der vertraglich feststehenden Fälligkeitszeitpunkte rechtzeitig und in geregeltem Umfeld sicherzustellen. Bislang wurden alle von der Energiekontor-Gruppe emittierten Anleihen jeweils in voller Höhe und fristgerecht mit Zins und Tilgung bedient. Ebenso wurden stets alle fälligen Anleihen und Genussscheine jeweils vereinbarungsgemäß und vollständig an die Gläubiger zurückgezahlt.

Vertriebsrisiken

Grundsätzlich können sich der Verkauf von Windenergie- oder Solarprojekten oder die Platzierung von Anleihen verzögern oder als gänzlich unmöglich erweisen. Die Marktpreise und Herstellungskosten für genehmigte Projekte können divergieren, sodass ein Verkauf von Wind- und /​ oder Solarparks für das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein könnte. Bedingt durch eine erschwerte Refinanzierung von Investoren können sich Verzögerungen in den Projektabläufen ergeben, die den Cashflow der Energiekontor-Gruppe beeinträchtigen und damit die Umsetzung neuer Projekte gefährden. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren verschiedene Vertriebswege und ein belastbares Netzwerk etabliert worden. Gleichzeitig werden hohe Abhängigkeiten von einzelnen Investoren vermieden und neue Investoren angesprochen.

Organisationsrisiken

Die mangelnde Personalverfügbarkeit oder -qualifikation kann einen Engpass für den Geschäftsverlauf darstellen. Es besteht das Risiko, dass Personal aufgrund bestehender Marktknappheiten nicht zeitgerecht eingestellt werden kann bzw. am Markt nicht verfügbar ist. Dadurch könnten Kostenrisiken entstehen, weil zusätzliche externe Experten und Berater mit der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Zur Minimierung von Fehlentscheidungen oder Verzögerungen ist das Vorhandensein hochqualifizierten Personals eine wesentliche Voraussetzung.

Die Verfügbarkeit von und der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland insgesamt, aber auch in der Branche der erneuerbaren Energien verschärft. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Energiekontor das für das geplante Wachstum benötigte Personal nicht bzw. nicht zum gewünschten Zeitpunkt akquirieren kann. Energiekontor wirkt diesem Risiko aktiv entgegen. So bietet das Unternehmen potenziellen Mitarbeitenden daher neben einer wettbewerbsfähigen Bezahlung zahlreiche finanzielle und nichtfinanzielle Zusatzleistungen. Als Unternehmen der regenerativen Unternehmen profitiert das Unternehmen dabei zudem von einem positiven Image, durch seine Vision einer 100-prozentigen Vollversorgung des weltweiten Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien. Gleichzeitig sichert sich das Unternehmen frühzeitig den Kontakt zu potenziellen Mitarbeitenden durch die gezielte Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und Praktikanten. Die Personalstruktur von Energiekontor soll dazu beitragen, dass im Unternehmen ausreichend Potenzial für Innovationen und Kreativität besteht. Sie basiert daher auf einer ausgewogenen Mischung von langjährigen und neuen Mitarbeitenden.

Risiken aus dem Berichtswesen

Aufgrund fehlerhafter Berechnungen, Berichte oder Prognosen könnten Einschätzungen vorgenommen worden sein, die sich in der Zukunft nicht erfüllen lassen. Erwartungen könnten geweckt werden, die sich nicht erreichen lassen. Dies könnte zu Enttäuschungen bei den Aktionären und damit einhergehenden Aktienkursrückgängen führen. Die langjährige Erfahrung sowie das bewährte Risikomanagement und Berichtswesen der Energiekontor-Gruppe relativieren dieses Risiko.

IT-Risiken

Als modernes Unternehmen nutzt Energiekontor in nahezu allen Organisationsbereichen IT-Systeme und Softwarelösungen. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Durch die Einrichtung der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten für nahezu alle Mitarbeitenden hat sich die Abhängigkeit des Unternehmens von sicheren und verfügbaren IT-Systemen, der IT-Infrastruktur und Softwarelösungen erhöht.

Vor diesem Hintergrund hat Energiekontor ein hohes Sicherheitsniveau für den Zugriff auf Applikationen und Daten etabliert. Mitarbeitende erreichen die zentralen Anwendungen und Daten ausschließlich über gesicherte Verbindungen (VPN-Tunnel) oder das firmeneigene Netzwerk am jeweiligen Standort. An allen Standorten sind zentrale Hardware-Firewalls eingerichtet. Auf der Cloud-Plattform übernimmt eine Firewall-Anwendung die Absicherung, die Clients verbinden sich per VPN-Tunnel. Um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, kommen an allen Endpunkten bewährte Produkte professioneller Anbieter von Internetsicherheitslösungen zum Einsatz. Auf den Clients und zentralen Servern wird ein ständig aktualisiertes Virenschutzprogramm verwendet. In der gesamten IT-Landschaft ist eine Multifaktorauthentifizierung erforderlich. Eine Passwortrichtlinie erhöht das Sicherheitsniveau der Passwörter.

In einem laufenden Projekt widmet sich Energiekontor der Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) nach ISO 27001, eine internationale Norm im Bereich Informationssicherheit. Das ISMS soll zukünftig dabei unterstützen, wichtige Daten und Informationen systematisch zu schützen, Vorschriften einzuhalten und IT-Risiken zu vermeiden. Im ersten Schritt liegt der Fokus auf der zentralen IT und der Betriebsführung.

Um IT-Risiken zu minimieren, optimiert Energiekontor seine System- und Anwendungslandschaft fortlaufend. Energiekontor hat dazu ein eigenes internes Team aus Mitarbeitenden aufgestellt und wird darüber hinaus von einem professionellen externen Dienstleister und Partnerunternehmen für IT-Sicherheit unterstützt.

Rückkaufrisiken

Grundsätzlich sind die Beteiligungsangebote der Energiekontor AG auf eine Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt. Abweichend davon hat das Unternehmen den Kommanditisten verschiedener Windparkbetreibergesellschaften bereits beim Beitritt zur Gesellschaft den Rückkauf ihrer Beteiligung nach fünf oder zehn Jahren Laufzeit angeboten. Die bei Angebotsabgabe sorgfältig kalkulierten Rückkaufpreise gewährleisten den Rückkauf der Anteile oder des gesamten Geschäftsbetriebs zu für die Energiekontor AG wirtschaftlichen Bedingungen. Diese optionalen Rückkaufverpflichtungen können seit Ende 2007 sukzessive wirksam ausgeübt werden. Sofern sich Kommanditisten für den Verkauf entscheiden, sind einzelne oder alle Kommanditanteile gesamtheitlich oder in Tranchen oder aber der gesamte Geschäftsbetrieb der jeweiligen Windparkbetreibergesellschaften zu einem definierten Kaufpreis zu übernehmen.

Ein Risiko besteht darin, dass der kalkulierte Rückkaufpreis zum Rücknahmezeitpunkt nicht dem dann gegebenen tatsächlichen Marktwert entspricht und insofern Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen.

Ein weiteres Risiko könnte aus ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen resultieren, die sich nachteilig auf die Konditionen (Zins, Laufzeit) der Rückkauffinanzierung auswirken können. Sollten Rückkäufe darüber hinaus zu einem Zeitpunkt getätigt werden müssen, zu dem benötigte Fremdmittel von den Banken restriktiv vergeben werden, könnte dies neben rechtlichen Risiken auch zu finanziellen Engpässen der Energiekontor-Gruppe führen.

Zur Minimierung dieser Risiken werden sämtliche Rückkäufe systematisch geplant und frühzeitig alternative Finanzierungslösungen entwickelt. Außerdem stehen den Projekten entsprechende Werte gegenüber, die eine Finanzierung in der Zukunft absichern.

Operative Risiken

Standortakquisitionsrisiken

Die geplante Unternehmensentwicklung hängt entscheidend von der Gewinnung neuer potenzieller Wind- und Solarparkflächen, aber auch dem Aufbau /​ Zukauf neuer Projekte für den konzerneigenen Bestand ab. Durch den starken Flächenwettbewerb und die damit einhergehenden möglichen überdurchschnittlichen Pachtforderungen können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Projekte deutlich verschlechtern. Dies könnte die geplante Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen.

Energiekontor konnte in den vergangenen Jahren seine Projektpipeline weiter ausbauen. Dazu trägt grundsätzlich die regionale Präsenz vor Ort ("Regionalitätsprinzip") bei, die den Austausch mit Landeigentümern in der Region und eine rasche Flächensicherung erleichtert. Zudem hat der Markteintritt in neue Länder die regionale Diversifizierung von Energiekontor weiter erhöht und macht das Unternehmen unabhängiger von Entwicklungen und Verfügbarkeiten in einzelnen Märkten. Darüber hinaus war zum 1. Januar 2023 das zuvor erwähnte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 in Kraft getreten. Danach sind in diesem Zusammenhang weitere Gesetze in Kraft getreten, darunter das sogenannte "Windenergie-an-Land-Gesetz" (WindBG), das u. a. Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten regelt. Dabei sollen bereits bis Ende 2027 insgesamt rund 1,4 Prozent der deutschen Bundesfläche zur Nutzung für Windenergie ausgewiesen werden. Gesamtziel bleibt die Ausweitung von 2 Prozent bis Ende 2032. Auch in anderen Ländermärkten, wie z. B. in Großbritannien, wurden verschiedene Erleichterungen auf den Weg gebracht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken und ertragreiche Standorte zugänglich zu machen.

Zinsrisiken

Die Zinsentwicklungen auf den (internationalen) Märkten wirken sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte aus und könnten die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Um dem Zinsrisiko zu begegnen, nutzt die Energiekontor AG insbesondere bei den Auslandsprojekten teilweise entsprechende Zinssicherungsinstrumente innerhalb der Projektfinanzierungen, die langfristig eine zuverlässige Planung ermöglichen und Schwankungen ausgleichen. Im Zuge des weltweiten Anstiegs der Inflation und Zinsanhebungen der Zentralbanken als Gegenmaßnahme hat sich das Zinsniveau deutlich erhöht. Der dadurch möglichen Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte wirkt Energiekontor mit verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise einer Verlängerung der Tilgungszeiträume oder dem Abschluss von zusätzlichen PPAs entgegen.

Währungsrisiken

Die Währungsbewegungen auf den (internationalen) Märkten wirken sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte aus und könnten die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Währungsrisiken bestehen ausschließlich im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und -realisierung in Großbritannien und zukünftig in den Vereinigten Staaten. Zur Minimierung von Währungsrisiken werden üblicherweise die projektbezogenen Verträge währungskongruent abgeschlossen. Darüber hinaus wird bei Kreditvalutierung in der Regel ein Hedging zur Absicherung gegen Währungsrisiken vorgenommen.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken

Insbesondere wegen der Finanzmarktsituation kann sich die Finanzierung von Wind- und Solarparkprojekten grundsätzlich verzögern oder gänzlich versagt werden. Steigende Risikomargen der Banken und damit verbundene hohe Finanzierungskosten können die Wirtschaftlichkeit genehmigter Projekte und damit deren Umsetzung gefährden. Bedingt durch mögliche erhöhte Sicherheitsanforderungen der Banken, Tendenzen zu Konsortialfinanzierungen, Bankenforderungen nach kürzeren Kreditlaufzeiten und höheren Eigenkapitalquoten oder andere noch nicht vorhersehbare Änderungen für die Finanzierungspraxis können sich Verzögerungen oder Gefährdungen der Projektfinanzierungen ergeben. Sollten Banken zahlungsunfähig werden oder ihre Geschäftspolitik grundsätzlich ändern, könnte sich das auf Auszahlungen, Kredite (z. B. Betriebsmittelkredite) oder deren Konditionen und damit auf die Liquidität auswirken.

In der Regel beinhalten die jeweils vereinbarten Kreditverträge einzuhaltende Covenants, d.h. insbesondere Kennzahlen, die sich auf die finanzielle Ausstattung des Unternehmens beziehen und regelmäßig vom Kreditgeber überprüft werden. Die Covenant-Vereinbarungen dienen der Risikovorsorge und -begrenzung. Die Nichteinhaltung der Vorgaben würde eine Anpassung der Kreditbedingungen an die neue Risikosituation nach sich ziehen.

Um diesen Risiken zu begegnen, sind schon in der Vergangenheit unterschiedliche Banken für die Projektfinanzierung in Anspruch genommen worden. Dabei wurden vor allem kleinere bzw. mittelständische Institute berücksichtigt, die einerseits über eine ausreichende Liquidität und andererseits über ein geringeres internationales Engagement verfügen. Darüber hinaus versucht die Energiekontor-Gruppe, durch die Begebung von Anleihen und Inhaber-Teilschuldverschreibungen die Abhängigkeit von Banken bei der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierung von Projekten zu reduzieren. Zudem hält das Unternehmen Liquiditätsreserven in ausreichender Höhe vor, um mögliche Finanzierungsrisiken im Bedarfsfall ausgleichen zu können, ohne auf externe Finanzierungsfazilitäten angewiesen zu sein.

Prozessrisiken

Risiken aus Windaufkommen und Sonneneinstrahlung (meteorologische Risiken)

Während für die Ertragslage eines Windparks das standortspezifische Windaufkommen die ausschlaggebende Größe ist, ist es bei Solarparks die Sonneneinstrahlung. Neben üblichen jahreszeitlichen Schwankungen kann es auch von Jahr zu Jahr zu Abweichungen vom durchschnittlichen Mittel des Windaufkommens bzw. der Sonneneinstrahlung kommen. Dabei sind in der Vergangenheit jährliche Schwankungen von bis zu 30 Prozent aufgetreten. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Wirtschaftlichkeit eines Projekts aufgrund mehrerer wind-bzw. sonnenarmer Jahre oder einer bei Betriebsbeginn unerwartet schwachen Wind- bzw. Sonnensituation nachhaltig verschlechtert.

Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment der konzerneigenen Wind- und Solarparks eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Wind- und Sonnenjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen- und Ergebnissituation des Konzerns aus. Daraus wiederum resultiert ein spezifisches Risiko für Energiekontor, da sich Mindererträge bei den konzerneigenen Wind- und Solarparks nachteilig auf die Fähigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften zur Rückführung der gewährten langfristigen Ausleihungen auswirken könnten, in deren Folge ggf. Wertberichtigungen vorzunehmen wären.

Bei Neuprojekten wird dem Risiko des geringeren Windaufkommens bzw. der verminderten Sonneneinstrahlung durch entsprechende Sicherheitsabschläge und Worst-Case-Szenarien begegnet, sodass auch in wind- bzw. sonnenärmeren Jahren die Rückführung der Kredite nicht gefährdet ist. Gleichzeitig will Energiekontor die technologische Diversifizierung der Parks im Eigenbestand zukünftig ausbauen und den Anteil von Solar weiter erhöhen. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Risiko, von der Entwicklung in einzelnen Segmenten - Wind oder Solar - abhängig zu sein. Zudem verhalten sich die Stromerträge aus Windaufkommen und Sonneneinstrahlung über das Jahr gesehen komplementär zueinander. Auch die Diversifizierung auf verschiedene Ländermärkte reduziert insgesamt die Abhängigkeit von meteorologischen Schwankungen in einzelnen Regionen und deren ergebniswirksamen Auswirkungen.

Klagerisiken

Grundsätzlich besteht in allen Phasen der Projektierung das Risiko, dass Klagen /​ Widersprüche zu Verzögerungen oder zum Versagen von Genehmigungen führen können. Nicht ausgeschlossen werden kann dies auch, wenn Genehmigungen bereits erteilt oder Wind- bzw. Solarparks schon errichtet worden sind. Es ist denkbar, dass Wind- oder Solarparks bei fehlerhaften Planungen /​ Genehmigungen rückgebaut werden müssten oder sich nachträglich aufgrund behördlicher Verordnungen Ausfallzeiten und Betriebsreduzierungen ergeben könnten. Um diesen Risiken zu begegnen, erfolgt die Planung der Energiekontor-Projekte mit der angemessenen Sorgfalt und mit renommierten, erfahrenen Partnern. Auch im Rahmen der Anleiheemissionen sind Klagen von Anleihegläubigern nicht auszuschließen. Diesem Risiko wird durch eine hohe interne Kontrolle und die Zusammenarbeit mit externen Experten begegnet.

Vertrags- und Planungsrisiken

Vertragliche Regelungen sind in der Projektierung von Wind- und Solarparks ein zentraler Bestandteil. Verträge werden sowohl im Rahmen der Projektierung, z. B. mit Anlagenherstellern oder Grundstückseigentümern, als auch mit Investoren oder mit institutionellen Anlegern abgeschlossen. Risiken liegen zum einen in fehlerhaften Verträgen, zum anderen im grundsätzlichen Prozessrisiko auch bei einwandfreien vertraglichen Regelungen. Zur Vermeidung von Fehlern werden in allen Phasen der Projektierung erfahrene Fachleute mit einbezogen. Darüber hinaus werden wesentliche Risiken durch entsprechende Versicherungen ausgeschlossen oder zumindest reduziert.

Risiken aus Projektierung und zeitlichen Verschiebungen (fehlende Wirtschaftlichkeit)

Grundsätzlich besteht bei allen Planungsprojekten das immanente Risiko terminlicher Verzögerungen, die sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken können. Zu Verzögerungen kann es dabei in allen Projektphasen kommen. Die meisten unvorhersehbaren Ereignisse finden im Genehmigungsverfahren oder in der Bauphase statt. Dabei haben sich durch die geopolitischen Entwicklungen - insbesondere durch den Krieg in der Ukraine - vor allem die termingerechte Verfügbarkeit und die Belastbarkeit von Lieferzusagen für Windenergieanlagen, Solarmodule, Umspannwerke, Transformatoren sowie weitere Komponenten verschlechtert und damit das Risiko für zeitliche Verzögerungen bei der Projektentwicklung grundsätzlich erhöht.

Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass Projekte gänzlich ausfallen, weil z. B. Genehmigungen versagt oder widerrufen werden oder aber eine wirtschaftliche Durchführung aufgrund von Parameteränderungen nicht mehr möglich ist. Diesen Risiken wird durch gezielte Flächenakquisition in Eignungsgebieten, eine geografisch diversifizierte Projektpipeline, ein professionelles Projektmanagement, ein optimiertes Vertrags- und Claim-Management sowie Maßnahmen zur Sicherung der (termingerechten) Verfügbarkeit von Anlagen und Komponenten begegnet.

Lieferanten- und Preisrisiken, Abhängigkeit von (ausländischen) Partnern

Zentrale Eingangsgröße der Projektplanung und ihrer Wirtschaftlichkeit sind Preise, Verfügbarkeit und Lieferfristen für Windkraftanlagen, Solarmodule sowie weitere Komponenten. Nach vielen Jahren, in denen sich die Märkte positiv und zugunsten der Projektentwickler entwickelt hatten, hat sich die Marktsituation in den zuvor genannten Bereichen zum Teil weiter deutlich eingetrübt:

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Bei Windenergieanlagen, Solarmodulen und anderen Großkomponenten sowie für allgemeine Dienstleistungen haben sich die Investitionskosten (CAPEX) deutlich erhöht. Hintergrund dieser Entwicklung ist insbesondere der starke Anstieg von Rohstoff- und Transport- und Logistikkosten. Die Hersteller haben diese Kosten im Wesentlichen an die Kunden weitergegeben.

Hinzu kommt der erhebliche Profitabilitätsdruck, der auf die Hersteller von Windenergieanlagen u. a. aufgrund der Einführung des Ausschreibungsverfahrens wirkte. Dieser führte zu deutlichen Personalreduktionen und der Verlagerung von Produktionszweigen ins Ausland. Über die mittlerweile hohen Maximalgebotswerte sowie die jährlich erhöhten Ausschreibungskapazitäten erfolgt nun die Kompensation vorausgegangener Verluste.

Auch die Verfügbarkeit, Lieferfähigkeit und die Lieferzuverlässigkeit der Hersteller von Windkraftanlagen, Solarmodulen und anderen Großkomponenten (z. B. Umspannwerken oder Transformatoren) haben sich im Verlauf der letzten Jahre nachteilig entwickelt. Neben den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine waren hierfür ein Anstieg der weltweiten Nachfrage bei gleichzeitig kurz- bis mittelfristig begrenzten Produktionskapazitäten und anhaltende Transport- und Logistikengpässe mitverantwortlich. Insbesondere Letztere resultieren auch aus dem bestehenden Fachkräftemangel sowie fehlenden Investitionen, die in der Vergangenheit durch den langanhaltenden politischen Diskurs ausgebremst wurden. In der Folge kann es auch weiterhin kurzfristig zu Verzögerungen und Verschiebungen von Lieferterminen beziehungsweise Lieferzeiten kommen, auf die das Unternehmen keinen oder nur wenig Einfluss hat.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Konditionen, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten zukünftig weiter verschlechtern und sich dadurch der wirtschaftliche Druck auf die Projektrentabilität erhöht beziehungsweise es zur Verschiebung von Projekten kommt. Um die wirtschaftliche Planbarkeit der Projekte zu gewährleisten, wird diesen Risiken durch frühzeitige Vertragsabschlüsse mit allen beteiligten Projektpartnern sowie ein konsequentes Projektmanagement begegnet. Wo immer möglich, vereinbart Energiekontor zudem Pönalen als Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung. Einer Verzögerung durch den Ausfall von Lieferanten wird durch den Zugriff auf Subunternehmer begegnet. Energiekontor profitiert zudem von einer guten Marktstellung, hoher Transparenz der Solvabilität durch regelmäßige Berichterstattung als börsennotiertes Unternehmen, einem breiten Kunden- und Lieferantennetzwerk sowie langjährigen vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen zu wesentlichen Marktteilnehmern. Um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und Produzenten zu verringern, greift Energiekontor auf unterschiedliche Hersteller und Lieferanten zurück. Weitere aktuelle Gegenmaßnahmen sind darüber hinaus die Zusammenführung von Einzelbestellungen, um von Mengenrabatten und der Position als Großabnehmer zu profitieren, sowie der mögliche Ankauf von Lagerbeständen von Dritten beziehungsweise Bestellungen auf Lager.

Darüber hinaus hat Energiekontor seit Jahren das Ziel, auf allen Ländermärkten Wind- und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Dafür wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen und Innovationen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Kostenreduktion umgesetzt. Energiekontor ist damit in einer sehr guten Wettbewerbsposition, Veränderungen in der Kostenstruktur abzufangen beziehungsweise auszugleichen.

Technische Risiken

Trotz Erprobung und Vermessung der Windkraftanlagen ist deren technische Reife und einwandfreie Funktionsweise nicht immer gewährleistet. Es besteht das Risiko, dass Windkraftanlagen die vertraglich gesicherten Eigenschaften wie z. B. Leistungskennlinien, Verfügbarkeiten oder Schallleistungspegel nicht einhalten können oder aufgrund von technischen Mängeln der Betrieb zeitweise eingestellt werden muss. Diesem Risiko wird durch die Auswahl von Windkraftanlagen verschiedener renommierter Hersteller sowie den Abschluss entsprechender Gewährleistungs- und Wartungsverträge begegnet. Außerdem werden diesbezüglich Vertragsstrafen und Haftungsklauseln vereinbart. Darüber hinaus werden zur Minimierung dieser Risiken in der Planung entsprechende Sicherheitsabschläge vorgenommen. In abgeschwächter Form treten vergleichbare Risiken auch bei Solarprojekten auf. Auch diesen Risiken wird mit den oben beschriebenen Maßnahmen begegnet.

Bewertung des Gesamtrisikos

Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risiko- und Chancensituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns und der Gesellschaft gefährdenden Risiken bestehen. Des Weiteren sind gegenwärtig keine Risiken zu erkennen, die auf eine Bestandsgefährdung in der Zukunft schließen lassen. Insgesamt sind die Risiken aus Sicht des Vorstands begrenzt und überschaubar. Im Berichtszeitraum wurden diese Risiken im Rahmen eines aktiven Risikomanagements laufend identifiziert, analysiert und gemanagt.

Sonstiges

Personal

Per 31. Dezember 2024 arbeiteten insgesamt 259 festangestellte Mitarbeitende für die Energiekontor-Gruppe (31. Dezember 2023: 228). Hinzu kamen 73 Aushilfen, Studenten und Praktikanten (Vorjahresstichtag: 45). Darüber hinaus beschäftigt das Unternehmen 35 freie Mitarbeitende (Vorjahresstichtag: 30). Der Mitarbeiterstamm hat sich damit gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Die Mitarbeitenden sind im Wesentlichen Spezialisten aus den Bereichen Ingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften sowie der Verwaltung und Organisation. Die Tochtergesellschaften in Großbritannien, Portugal, Frankreich und den Vereinigten Staaten beschäftigen ausschließlich lokale Mitarbeitende, die sowohl die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vor Ort kennen als auch über Kenntnisse der deutschen Gepflogenheiten verfügen. Neben einem monatlichen Fixum erhält der überwiegende Teil der Mitarbeitenden eine leistungsbezogene Erfolgsbeteiligung. Diese soll die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen unterstützen.

Der Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei allen Mitarbeitenden für das außerordentliche Engagement und die hohe Motivation, insbesondere in Zeiten sehr anspruchsvoller Rahmenbedingungen.

Beschluss zur Frauenquote in Führungsebenen

Der Vorstand hat die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands im Mai 2022 auf 17 Prozent festgelegt. Derzeit beträgt der Frauenanteil in der Führungsebene direkt unterhalb des Vorstands 50 Prozent. Die Zielgröße ist somit übererfüllt.

Ergänzende Angaben gemäß §§ 289, 289a, 315a HGB

Dem Vorstand sind

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keine Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB) bekannt. Zum 31. Dezember 2024 hielt die Energiekontor AG insgesamt 26.153 eigene Aktien. Dies entspricht einem stichtagsbezogenen Anteil am Grundkapital von rund 0,19 Prozent. Gemäß § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu. Bezüglich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315a Abs. 1 Nr.1 HGB) wird auf die Ausführungen im Anhang der AG unter 3.1. Gezeichnetes Kapital verwiesen.

keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB), bekannt.

keine Sonderrechte von Arbeitnehmern in Bezug auf eine Stimmrechtskontrolle (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB) bekannt.

Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB) größer als zehn Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse:

Beteiligungsverhältnisse

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Name Funktion Selbst gehaltene Aktien (Anzahl) an der Energiekontor AG am 31.12.2024 Anteil (in %) am Grundkapital am 31.12.2024
Dr. Bodo Wilkens Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.559.835 25,46
Günter Lammers Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.552.474 25,41

Gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 (1) der Satzung der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und ihre Zahl bestimmt.

Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regeln die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 ff. AktG. Satzungsänderungen erfolgen entsprechend den Regelungen im AktG. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht (Angabe gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB).

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Angabe gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB). Darüber hinaus liegt kein Übernahmeangebot vor (§ 315a Abs.1 Nr. 8 und 9 HGB).

Vergütungsbericht

Für ausführlichere Informationen verweist die Gesellschaft ausdrücklich auf die Ausführungen zu den Vergütungssystemen sowie den Vergütungsbericht auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.energiekon-tor.de/​investor-relations/​verguetungssystemundvergue-tungsbericht.html.

a) Vorstand: Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG wurde den Aktionärinnen und Aktionären auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ausführlich erläutert und zur Abstimmung vorgelegt. Es wurde von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, der Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 sowie der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden dauerhaft auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.energiekontor.de/​investor relations/​ verguetungssystemundverguetungsbericht.html zur Verfügung gestellt.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2024 Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit (feste und variable Vergütungen ohne Aktienoptionen) in Höhe von 1.681 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.479 Tsd. Euro). Der variable Anteil hiervon beträgt ohne Aktienoptionen 731 Tsd. Euro (Vorjahr: 596 Tsd. Euro).

b) Aufsichtsrat: Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist grundsätzlich in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Den Aktionärinnen und Aktionären der Energiekontor AG wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ausführlich erläutert. Den Aktionärinnen und Aktionären wurde auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 zudem die Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und damit gleichzeitig das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zur Beschlussfassung vorgelegt und von diesen mit großer Mehrheit gebilligt.

c) Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder sowie der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden dauerhaft auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​ver-guetungssystemundverguetungsbericht.html zur Verfügung gestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von insgesamt 225.000,00 Euro (Vorjahr: 225.000,00 Euro) ggf. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vorschlagen. Weitere Vergütungen sind nicht vorgesehen.

Nachtragsbericht

Die Ereignisse nach dem Stichtag werden im Konzernanhang und Anhang dargestellt.

Prognosebericht

Der Prognosebericht zum laufenden Geschäftsjahr 2025 orientiert sich an den Wachstumsplänen der Energiekontor AG auf der Grundlage eines soliden Geschäftsmodells und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Systeme bei der Vergütung des regenerativ erzeugten Stroms. Darüber hinaus werden interne und externe Faktoren und Ereignisse berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die übergeordnete Steuerungsgröße für Energiekontor ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (Earnings Before Taxes, EBT).

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2025

Das Jahr 2024 war für die Weltwirtschaft ein Jahr des moderaten Wachstums, das mit einem nur allmählichen Rückgang der Inflation einherging. Die Erwartungen für die weltweite Wirtschaft werden in den kommenden Jahren durch verschiedene geopolitische Konflikte, strukturelle Veränderungen - vor allem im Industriebereich - und einen weltweit zunehmenden Protektionismus belastet. Vor diesem Hintergrund prognostiziert das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) im März 2025 ein Weltwirtschaftswachstum (BIP) von 3,1 Prozent für 2025.

Ähnlich wie auf globaler Ebene entwickelte sich das gesamtwirtschaftliche Wachstum im Jahr 2024 im Euroraum eher schwach. Trotz gestiegener Reallöhne und einer gelockerten Geldpolitik wirken ein gedämpftes Industrie- und Verbrauchersentiment, die durch strukturelle Veränderungen schwächelnde Industrie, zahlreiche wirtschaftspolitische Unsicherheiten und potenzielle Handelskonflikte auch im Jahr 2025 weiterhin erheblich auf die konjunkturelle Dynamik im Euroraum ein. In Anbetracht dieser schwachen wirtschaftlichen Erwartungen rechnet das IfW für den Euroraum mit einem nur leichten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,0 Prozent im Jahr 2025.

Obwohl der Jahresbeginn 2024 noch Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung und Expansion in Deutschland weckte, konnte der Aufwärtstrend im weiteren Jahresverlauf nicht beibehalten werden. Die deutsche Wirtschaft befand sich im Jahr 2024 somit im dritten Jahr in Folge in einer Stagnationsphase, in der weiterhin keine Anzeichen für einen wirtschaftlichen Aufschwung sichtbar waren. Grund hierfür sind vor allem die schwache deutsche Industrie, rückläufige Investitionszahlen im privaten und öffentlichen Bereich, eine schwächere Exportnachfrage aus China, der anhaltende Arbeits- und Fachkräftemangel sowie Unsicherheiten auf nationaler und globaler Ebene, wie z. B. ein durch die vorgezogenen Neuwahlen fehlender konkreter wirtschaftspolitischer Kurs und die möglichen Importzölle auf deutsche Exportgüter mit Beginn der zweiten Amtszeit von Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten.

Wie schon in seiner Winterprognose geht das IfW auch in seiner Frühjahrsprognose 2025 von einem kaum spürbaren Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland von 0,1 Prozent im Jahr 2025 aus.

Erneuerbare-Energien-Markt

Die globale Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst wurde, führte zu weitreichenden Veränderungen auf dem Energiemarkt. Die Internationale Energieagentur (IEA) sieht die Welt in ihrem Bericht "Electricity 2025" an einem historischen Wendepunkt hin zu einer klimafreundlichen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung der Zukunft, wobei erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen. Die IEA rechnet damit, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2025 zur wichtigsten Stromerzeugungsquelle aufsteigen und Kohle als primäre Bezugsquelle von diesem Rang verdrängen werden.

Die Energiewende schritt zuletzt schneller voran als jemals zuvor. Im Jahr 2024 wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien laut IEA weiter spürbar vorangetrieben.

Nach einem Rekordzubau um ca. 60 Prozent im Jahr 2023 wird der Zubau der Erneuerbare-Energien-Kapazitäten im Jahr 2024 voraussichtlich bei einer Steigerung um ca. 20 Prozent (666 Gigawatt) liegen, wobei u. a. die chinesische Marktentwicklung eine Ursache für die vergleichsweise entschleunigte Ausbaudynamik sein dürfte.

Die IEA geht in ihrem Bericht "Renewables 2024 - Analysis and forecast to 2030" außerdem davon aus, dass der Zubau der erneuerbaren Energien unter den bestehenden Richtlinien und Marktbedingungen im Zeitraum von 2024 bis 2030 rund 5.500 Gigawatt betragen wird, davon ca. 95 Prozent zur Nutzung von Wind- und Sonnenenergie, da diese Technologien in fast allen Ländern wirtschaftlich immer attraktiver werden. China werde als dominierende Kraft voraussichtlich ca. 60 Prozent des weltweiten Kapazitätsausbaus ausmachen.

Diesbezüglich prognostizierte die IEA vor allem für China, aber auch die Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine Verdopplung des Kapazitätswachstums von 2024 bis 2030, wobei Indien unter den großen Volkswirtschaften das höchste Wachstum verzeichnen dürfte. Das Wachstum in den Vereinigten Staaten sollte durch die Steuergutschriften des Inflation Reduction Act angekurbelt werden, wobei abzuwarten bleibt, wie sich die Förderung der erneuerbaren Energien in den Vereinigten Staaten unter der neuen Regierung zukünftig entwickelt. In der Europäischen Union sollten vor allem wettbewerbsorientierte Ausschreibungen und Stromabnahmeverträge für Unternehmen den Ausbau beschleunigen. Dies gelte insbesondere für den Solarbereich mit Blick auf die Erreichung des 600-Gigawatt-Solarstromziels für die Europäische Union. Für den Windbereich seien laut IEA größere Anstrengungen erforderlich.

Bis zum Jahr 2030 erwartet die IEA einen weltweiten Ausbau der Solarkapazitäten, der nahezu 80 Prozent des weltweiten Wachstums der erneuerbaren Energien ausmachen wird, was mehr als einer Verdreifachung des Ausbaus bis 2030 gleichkäme. Sinkende Kosten, kürzere Genehmigungsfristen und eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz dürften dabei einen unterstützenden Effekt haben. Aber auch für den Windsektor rechnet die IEA mit einer Erholung, trotz der jüngsten Herausforderungen in den Lieferketten und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen. Politische Änderungen bzw. Flexibilisierungen hinsichtlich der Genehmigungsverfahren, der Netzanbindung und des Auktions-Designs sollten die Finanzierbarkeit von Projekten in Europa, den Vereinigten Staaten, Indien und anderen Ländern verbessern, sodass sich der Windbereich von den bisherigen finanziellen Schwierigkeiten erholen wird. Gemäß Prognose der IEA ist von einer Verdopplung der Ausbaurate zwischen 2024 und 2030 im Vergleich zu 2017 bis 2023 auszugehen.

Energiekontor weiter auf Wachstumskurs

Als einer der führenden deutschen Projektentwickler im Bereich der erneuerbaren Energien und Betreiber von Wind- und Solarparks ist Energiekontor sehr gut aufgestellt, um auch in den kommenden Jahren vom Ausbau im Bereich der erneuerbaren Energien in den jeweiligen Ländermärkten zu profitieren. Neben dem Kern- und Heimatmarkt Deutschland wurden in der Vergangenheit auch in den Ländermärkten Großbritannien, Frankreich, Portugal und den Vereinigten Staaten wichtige Maßnahmen und gesetzliche Initiativen zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht.

Segment Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar)

Deutschland

Energiekontor wird im Bereich Wind an Land und Solar in Deutschland weiter an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Außerdem wird das Unternehmen im Solarbereich seine führende Rolle bei der Realisierung von subventionsfreien Projekten durch den Abschluss privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge (PPAs) ausbauen.

Im Geschäftsjahr 2025 beabsichtigt Energiekontor die Veräußerung mehrerer Projekte in Deutschland. Für eine Vielzahl an Wind- und Solarprojekten ist der Financial Close geplant, davon für mehr als 400 Megawatt, die für den Eigenbestand von Energiekontor vorgesehen sind. Mit Erreichen des Financial Close im Geschäftsjahr 2025 können die Wind- und Solarparks in den Geschäftsjahren 2026 bzw. 2027 in Betrieb genommen werden. Die Verumsatzung der Verkaufserlöse für den Verkauf schlüsselfertiger Projekte erfolgt in der Regel mit der Inbetriebnahme der Projekte, deren Zeitpunkt jeweils den wirtschaftlichen Stichtag definiert. Davon abweichend verhält sich die Veräußerung baureifer Projekte (RTB, ready to build) oder reiner Projektrechte, die zu einer früheren Verumsatzung eines Großteils der Verkaufserlöse führen.

Darüber hinaus sollen neben dem bereits im März 2025 realisierten Solarpark Letschin (60,0 Megawattpeak) der sich im Bau befindliche Solarpark Königsfeld (4,6 Megawattpeak), der repowerte Windpark Oeder-quart (33,4 Megawatt, davon zur Hälfte im Geschäftsjahr 2024 veräußert) und der repowerte Windpark Würselen (18,0 Megawatt) nach aktuellem Planungsstand im Geschäftsjahr 2025 in Betrieb genommen werden. Diese Wind- und Solarparkprojekte sollen in den Eigenbestand von Energiekontor überführt werden.

Außerdem erwartet Energiekontor den Erhalt weiterer Baugenehmigungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2025.

Großbritannien

Auch in Großbritannien ergeben sich auf der Grundlage neuer Zielsetzungen und Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik weitere Potenziale. Ein zentraler Fokus bleibt dabei für Energiekontor der Ausbau und die Realisierung der schottischen Projektpipeline. Seit 2022 ist es in Großbritannien wieder möglich, an CFD-Ausschreibungen (contracts for difference) teilzunehmen. Erste erfolgreiche Zuschläge konnte Energiekontor bereits im Geschäftsjahr 2023 verbuchen. Die langfristig gesicherte und attraktive Strompreisvergütung für britische bzw. schottische Windparkprojekte erleichtert die Realisierung von Windpark- und Solarparkprojekten, die in der Regel baureif (RTB, ready to build) veräußert werden und dadurch zu einer früheren Verumsatzung eines Großteils der Verkaufserlöse führen als der Verkauf schlüsselfertiger Projekte in Deutschland, deren wirtschaftlicher Stichtag üblicherweise durch die Inbetriebnahme des jeweiligen Wind- oder Solarparks definiert wird. Unabhängig davon wird Energiekontor auf dem britischen Markt auch in Zukunft jeweils den vorteilhaftesten Zugang zum PPA-Markt nutzen. Alle Projekte in Großbritannien bzw. in Schottland werden daher grundsätzlich in der Art geplant, dass sie auch ohne eine Zuteilung über das CFD-Ausschreibungssystem wirtschaftlich tragfähig sind.

Im Geschäftsjahr 2025 plant Energiekontor die Veräußerung weiterer Projekte in Großbritannien nach dem Ready-to-build-Modell. Diese Transaktionen sollen planmäßig zum Konzern-EBT beitragen und den Übergangszeitraum für die Realisierung weiterer deutscher Projekte ausgleichen, deren Fertigstellung aufgrund der langen Lieferzeiten für Anlagen und Großkomponenten für 2026 und danach möglich sein wird. Darüber hinaus erwartet Energiekontor den Erhalt weiterer Baugenehmigungen, die fortgesetzte Teilnahme an CFD-Ausschreibungen sowie den Abschluss weiterer PPA-Verträge.

Frankreich

In Frankreich ist es Energiekontor in kürzester Zeit gelungen, eine vielversprechende Pipeline sowohl für Wind an Land als auch für Solar aufzubauen. Anfang 2024 erhielt Energiekontor die ersten Baugenehmigungen für zwei französische Solarparkprojekte. Die ersten beiden Financial Closes in Frankreich für diese Solarparkprojekte sind für das erste Halbjahr 2025 geplant. Die Termine für die Inbetriebnahme dieser Projekte, die für den Eigenstand von Energiekontor vorgesehen sind, liegen im Frühjahr 2027. Hintergrund ist, dass die Netzanschlüsse für beide Projekte nicht früher zur Verfügung stehen.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten blieb die Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 hinter den Erwartungen zurück. Gleichwohl hat Energiekontor von Beginn an einen risikoadjustierten strategischen Ansatz für den Einstieg in den US-amerikanischen Markt gewählt, da sich dieser in Größe, Komplexität und Regulierungen von den bekannten europäischen Märkten unterscheidet. Im Geschäftsjahr 2024 konnten mit den Standorten in Houston (Texas) und Rapid City (South Dakota) neue Schwerpunkte gesetzt und mit den Erfahrungen aus den ersten Projekten neue attraktive Projektrechte im Bereich Solar und Wind gesichert werden. Vor allem die Projektpipeline im Solarbereich konnte im Vergleich zum Vorjahr ausgebaut werden. Ein Solarprojekt (Projektrechte) befindet sich derzeit im Vertrieb und soll planmäßig im Geschäftsjahr 2025 veräußert werden.

Vor dem Hintergrund der von Präsident Trump unmittelbar nach Amtsantritt in 2025 erlassenen Dekrete zur Beschränkung des weiteren Ausbaus der On- und Off-shore-Windenergie hat Energiekontor die Aktivitäten in South Dakota erst einmal zurückgefahren. Die weitere Entwicklung wird engmaschig beobachtet und regelmäßig neu bewertet, bevor weitere Investments in die Projektentwicklung in South Dakota getätigt werden.

Generell ist weiterhin geplant, im US-amerikanischen Markt zunächst auf den Verkauf der gesicherten und ggf. weiterentwickelten Projektrechte abzustellen. Gründe dafür sind u. a. eine schnellere Gewinnrealisierung sowie die Schonung des verfügbaren Eigenkapitals. Zudem sollen die Risiken aus dem US-amerikanischen Geschäft für Energiekontor begrenzt bleiben.

Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks

Das Segment sorgt für kalkulierbare und wiederkehrende Erträge. Diese schaffen finanzielle Stabilität und sind die Grundlage für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks zur Erhöhung der nominalen Stromerzeugung und der Einnahmen aus der Stromerzeugung ist daher maßgeblich für das zukünftige Wachstum von Energiekontor. Wo immer möglich, sichert sich Energiekontor entsprechend auskömmliche Preise für die konzerneigenen Parks. Für Parks, die aus der EEG-Vergütung auslaufen, werden kurzfristige PPAs bzw. feste Direktvermarktungsverträge zu attraktiven Konditionen vereinbart.

Energiekontor hält dabei an der Strategie fest, grundsätzlich rund die Hälfte der selbst entwickelten Projekte in den Eigenbestand zu überführen und die andere Hälfte zu veräußern. Die Entscheidung zur Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt stets situationsabhängig und projektbezogen. Dabei sind für Energiekontor besonders solche Projekte attraktiv, die eine geringe Kapitalbindung zur Folge haben. Die hälftige Aufteilung ist dabei tendenziell als Annäherung zu verstehen und kann in einzelnen Geschäftsjahren auch abweichen.

Energiekontor plant, den Bestand konzerneigener Wind- und Solarparks weiter auszubauen. Dabei sind die künftig erzielbaren Einnahmen wesentlich für Energiekontor, nicht die absolute Gesamterzeugungsleistung. Im März 2025 wurde der Solarpark Letschin in Brandenburg mit einer Gesamtnennleistung von 60,0 Megawattpeak in Betrieb genommen und ins Eigenparkportfolio von Energiekontor überführt. Momentan befinden sich sechs weitere Projekte mit einer Gesamterzeugungskapazität von rund 160 Megawatt für den Eigenbestand von Energiekontor im Bau, von denen nach aktuellem Planungsstand drei Projekte mit einer Gesamtnennleistung von rund 40 Megawatt im verbleibenden Geschäftsjahr 2025 noch den Betrieb aufnehmen sollen (siehe auch Kapitel "Geschäftsverlauf nach Segmenten"). Mit den sich aktuell im Bau befindlichen Wind- und Solarparks wird Energiekontor das eigene Parkportfolio zukünftig auf mehr als 600 Megawatt erweitern.

Für insgesamt 18 Windparks im Eigenbestand mit einer Erzeugungsleistung von rund 117 Megawatt, die EEG-seitig bereits ausgefördert sind, wurden kurzfristige PPAs bis Ende 2025 vereinbart. Außerdem erfolgte für einen noch förderfähigen Windpark des Eigenparkportfolios ebenfalls der Abschluss eines entsprechend attraktiveren PPAs.

Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Trotz schwankender Einnahmen aufgrund unterschiedlicher Wind- und Solarjahre ist in den kommenden Jahren ein tendenziell steigendes Umsatz- und Ergebnisniveau in diesem Segment zu erwarten. Dazu trägt allein die sich kontinuierlich erhöhende Anzahl an Wind- und Solarparks bei, die in der Betriebsführung betreut werden. Auch für veräußerte Wind- und Solarparks verblieb die Betriebsführung bisher überwiegend bei Energiekontor.

Darüber hinaus bietet Energiekontor auch Dritten die langjährige Erfahrung in der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sowie das Know-how zur Innovation und Optimierung von Wind- und Solarparks an. Es ist geplant, diesen Service sukzessive auf alle Märkte, in denen das Unternehmen vertreten ist, auszuweiten.

Als Pionier der Branche sieht sich Energiekontor in vielen Bereichen der erneuerbaren Energien als Vorreiter. Das Unternehmen prüft daher laufend neue Entwicklungen und Innovationen, die die bestehenden Geschäftsabläufe effizienter, wirtschaftlicher und umweltbewusster gestalten. Dazu zählen z. B. der Einsatz von Rotorblattbeschichtungen zur Erhöhung des Ertrags oder der Einsatz von Vogeldetektionssystemen. Darüber hinaus analysiert das Unternehmen kontinuierlich den Markt für erneuerbare Energien und prüft, ob sich im Rahmen der Gesamtstrategie aus aktuellen technischen Innovationen oder Entwicklungen unternehmerische Chancen ableiten lassen. Beispiele hierfür sind Speichertechnologie- und Wasserstofflösungen. Energiekontor prüft in verschiedenen Projekten die Ergänzung um entsprechende Technologien und deren Wirtschaftlichkeit.

Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2025

Konzern

Im Geschäftsjahr 2025 soll das Konzern-EBT planmäßig aus Projektverkäufen in Deutschland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten (Solar) generiert werden. Der größte Teil der geplanten EBT-Beiträge entfällt dabei wie in den Vorjahren auf Ready-to-build-Verkäufe in Großbritannien. Die Inbetriebnahme der meisten aktuell sich im Bau befindlichen sowie der weiteren für dieses Jahr geplanten Wind- und Solarparkprojekte mit Financial Close in Deutschland wird erwartungsgemäß im Geschäftsjahr 2026 und teilweise erst im Geschäftsjahr 2027 erfolgen. Insofern können die Gewinne bzw. EBT-Beiträge aus diesen Projekten zum Teil erst in den Jahren 2026 und 2027 realisiert werden.

Hintergrund sind die unverändert langen Projektrealisierungszeiten infolge der eingeschränkten Marktverfügbarkeiten von Windkraftanlagen und anderen für die Projektrealisierung benötigten Großkomponenten, wie Umspannwerken und Transformatoren, sowie die langen Lieferzeiten der Anlagen- und Komponentenhersteller. Letzteres gilt gleichermaßen für den Wind- und Solarbereich. Eine spürbare Verbesserung der Situation auf dem Anlagenmarkt (Anlagenverfügbarkeit, Lieferzeiten) ist aus Sicht des Vorstands nicht vor 2026 /​ 2027 zu erwarten.

In Großbritannien haben sich bei einigen Projekten, für die bereits im Vorjahr infolge des schleppenden Netzausbaus Verzögerungen entstanden sind, weitere Verzögerungen durch die erneute Verschiebung der Netzanschlusstermine durch den Netzbetreiber von 2028 auf 2029 ergeben. Ebenfalls verschieben wird sich nach derzeitigem Informationsstand die nächste britische CFD-Ausschreibungsrunde (AR7, Allocation Round 7). Diese war ursprünglich für die Jahresmitte 2025 geplant und soll nach aktuellem Stand nunmehr erst im Spätsommer oder Herbst 2025 stattfinden. Folglich können aller Voraussicht nach mindestens zwei der für das Geschäftsjahr 2025 zum Verkauf vorgesehenen Projekte nicht mehr in diesem Jahr veräußert werden, da die Ausschreibungsergebnisse erwartungsgemäß erst kurz vor Jahresende veröffentlicht werden. Aus diesem Grund wird es für diese Projekte mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich sein, den Vertriebsprozess vor Jahresende zu starten bzw. abzuschließen.

Wesentliche zeitliche Verbesserungen werden hingegen beim weiteren Netzausbau und den Netzanschlussterminen von der in diesem Jahr stattfindenden britischen Netzanschlussreform (Grid Connections Reform) erwartet. Derzeit blockieren zahlreiche Projekte ohne Baugenehmigung die Warteschlange (grid queue), die zukünftig zugunsten von Projekten mit Baugenehmigungen nach hinten rücken sollen. Daraus dürften sich für die nächsten Jahre deutliche Verbesserungen bzw. Vorzieheffekte bei den Netzanschlussterminen und damit ggf. signifikante Realisierungsbeschleunigungen für die inzwischen 17 genehmigten Projekte mit einer Gesamtnennleistung von mehr als 800 Megawatt in Schottland ergeben. Insofern dürften sich die Realisierungsaussichten für den britischen Markt in den nächsten Jahren insgesamt weiter verbessern.

Trotz der nach wie vor bestehenden Herausforderungen auf den Hersteller- und Zulieferermärkten und der anhaltenden Verzögerungen des überregionalen Netzausbaus in Großbritannien erwartet der Vorstand der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr 2025 ein deutlich über dem Ergebnis des Vorjahres liegendes Konzern-EBT in einer Bandbreite von 70 bis 90 Mio. Euro (2024: 36,2 Mio. Euro). Dies setzt allerdings voraus, dass der Großteil der für das Geschäftsjahr 2025 geplanten Transaktionen weitestgehend planmäßig realisiert werden kann.

Die Prognosespanne ergibt sich daraus, dass bei den meisten Projekten zum aktuellen Zeitpunkt noch Herausforderungen zu lösen sind und deshalb derzeit noch nicht vollständig absehbar ist, ob alle Projekte wie geplant bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 ergebniswirksam veräußert werden können. Sollten sich Transaktionen und Ergebnisbeiträge größeren Umfangs ins nächste Geschäftsjahr verschieben, so wäre im Geschäftsjahr 2026 mit einer entsprechenden Ergebnissteigerung und einem Konzern-EBT oberhalb des sich bei linearem Wachstum ergebenden Ausbaupfades der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 zu rechnen.

Segmente

Für das Segment Projektierung und Verkauf erwartet Energiekontor für das Geschäftsjahr 2025 aus heutiger Sicht ein Segment-EBT spürbar über dem Niveau des Vorjahres (2024: 7,3 Mio. Euro). Im Segment Stromerzeugung in den konzerneigenen Wind- und Solarparks wird unter Annahme eines normalen Windjahres und des ausgebauten Eigenparkportfolios mit einem Segment-EBT auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet (2024: 26,0 Mio. Euro), wenn man die Sondereffekte im Zusammenhang mit den im Geschäftsjahr 2024 bilanzierten Forderungen aus Ertragsausfällen neutralisiert. Im Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges kann von einem Segment-EBT ebenfalls auf Vorjahresniveau ausgegangen werden (2024: 2,8 Mio. Euro).

Hinweis

Die ausgegebenen Ergebniserwartungen basieren auf dem aktuellen Stand der Planungen und Projektfortschritte. Sie unterstellen die Annahme, dass weder unerwartete Verschlechterungen der meteorologischen Rahmenbedingungen noch unvorhersehbare produkt-, hersteller- oder genehmigungsbezogene, geo- oder fiskalpolitische oder andere regulatorische Entwicklungen zu wesentlichen Verzögerungen bei bereits genehmigten Projekten, der geplanten Inbetriebnahme von Wind- oder Solarparks oder der Realisierung geplanter Verkäufe führen.

Wachstumsstrategie 2023 bis 2028

Wachstumsstrategie 2023 1 bis 2028 - theoretischer Ergebnisverlauf

EBT in Mio. €, +15 % p. a.

1 Das Konzern-EBT 2023 in Höhe von 60 Mio. Euro entspricht der in 2022 angestrebten EBT-Erwartung für das Geschäftsjahr 2023.

Im Geschäftsjahr 2022 hatte Energiekontor die Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 ausgegeben und mit der Implementierung begonnen. Das Kernziel der Fünfjahresstrategie besteht darin, den ursprünglich angestrebten Zielwert für das Konzern-EBT in Höhe von ca. 60 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 auf rund 120 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2028 zu steigern. Die Erreichung dieses Ziels erfordert eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von rund 15 Prozent für den genannten Zeitraum (siehe exemplarische Abbildung).

Bei der zugrunde gelegten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 15 Prozent handelt es sich um eine rein rechnerisch, theoretische Orientierungsgröße, die auf Jahressicht im alltäglichen Projektentwicklungsgeschäft über- oder unterschritten werden kann, da Projektverzögerungen unmittelbare Auswirkungen auf die Gewinnrealisierung im jeweiligen Geschäftsjahr haben bzw. zu Gewinnverschiebungen ins nächste Geschäftsjahr führen können. Die Wachstumsstrategie ist daher über den gesamten Zeitraum zu betrachten.

Wachstumsstrategie 2023 1 bis 2028 - tatsächlicher Ergebnisverlauf

B = berichtet; P = Prognose.

EBT in Mio. €.

1 Das Konzern-EBT 2023 in Höhe von 60 Mio. Euro entspricht der in 2022 angestrebten EBT-Erwartung für das Geschäftsjahr 2023.

Infolge einiger außergewöhnlicher Projekterfolge übertraf das Konzern-EBT das ursprünglich im Rahmen der Wachstumsstrategie angestrebte Konzern-EBT (60 Mio. Euro) mit rund 95,5 Mio. Euro deutlich. Das im Geschäftsjahr 2023 erzielte Konzern-EBT nahm damit bereits einen Teil des für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Ergebnisbeitrags vorweg und trug maßgeblich zur Erreichung der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 bei.

Das Geschäftsjahr 2024 und teilweise auch das Geschäftsjahr 2025 sind infolge der zuvor erläuterten verschiedenen Verzögerungsgründe (Marktverfügbarkeiten, Netzanschlusstermine, verschobene Ausschreibungen etc.) als Übergangsjahre einzuordnen. Der Vorstand der Energiekontor AG blickt trotz der bestehenden Herausforderungen weiterhin sehr positiv auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft und des Geschäftsverlaufs. Angesichts der gut gefüllten Projektpipeline, der Vielzahl an Projekten in späten Reifephasen sowie der bereits baugenehmigten Projekte werden unterdessen weitere Weichen gestellt, um die vorübergehend entstandenen Ergebnisverschiebungen im laufenden und in den kommenden Geschäftsjahren zu realisieren und die Wachstumsziele der Strategie 2023 bis 2028 planmäßig zu erreichen.

Davon ausgehend, dass sich der Ergebnisverlauf über den Mehrjahreszeitraum der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 nivellieren wird, hält der Vorstand der Energiekontor AG an der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 und der planmäßigen Erreichung des Ziel-EBT von rund 120 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2028 fest.

Erklärung zur Unternehmensführung

Bericht des Vorstands gemäß §§ 289f, 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält insbesondere die jährliche Entsprechenserklärung, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​ www.energiekontor.de /​ investor-relations /​ corporate-go-vernance.html den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Bilanzeid

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

 

Bremen, im April 2025

Der Vorstand

Peter Szabo, Vorsitzender

Günter Eschen, Vorstand

Carsten Schwarz, Vorstand

KONZERNABSCHLUSS - IFRS

Jahresabschluss des Konzerns

Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns (IFRS)

1. Januar bis 31. Dezember 2024

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In T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil V. 2024 2023
1. Umsatzerlöse (1.) 126.464 241.798
2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen (2.) 69.442 33.554
3. Gesamtleistung 195.906 275.352
4. Sonstige betriebliche Erträge (3.) 20.907 4.799
5. Betriebsleistung 216.813 280.151
6. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen (4.) -90.223 -91.294
7. Personalaufwand (5.) -28.175 -25.271
8. Abschreibungen (6.) -23.074 -21.117
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (7.) -25.543 -28.033
10. Betriebsaufwand -167.014 -165.716
11. Betriebsergebnis (EBIT) 49.798 114.436
12. Zinsen und ähnliche Erträge 5.523 1.039
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.159 -19.998
14. Zinsergebnis (8.) -13.636 -18.959
15. Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 36.162 95.477
16. Ertragsteuern (9.) -13.598 -12.156
17. Konzernjahresergebnis 22.564 83.321
Angabe der Earnings per Share (gemäß IAS 33) 1 (10.)
Unverwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 13.935.468 13.945.987
Verwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 14.010.468 14.045.987
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 1,62 5,97
Verwässertes Ergebnis je Aktie 1,61 5,93

1 Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus potenziellen Aktien wie etwa Optionsrechten. Diese wirken allerdings nur dann ergebnisverwässernd, wenn sie die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. In 2024 wie im Vorjahr ergab sich ein entsprechender Verwässerungseffekt.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

1. Januar bis 31. Dezember 2024

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In T€ 2024 2023
Konzernjahresergebnis 22.564 83.321
Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten im Eigenkapital (Rücklage Fair Value (Cashflow-Hedges)
Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (vor Steuern) -5.447 -3.766
Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung (vor Steuern) -117 -494
Latente Steuern auf unrealisierte Ergebnisse und Umgliederungen 1.621 1.042
Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (nach Steuern) -3.943 -3.217
Unrealisierte Ergebnisse aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten im Eigenkapital (Rücklage Fair-Value (available for sale))
Unrealisierte Ergebnisse (vor Steuern) 593 364
Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung (vor Steuern) -364 0
Latente Steuern auf unrealisierte Ergebnisse und Umgliederungen -69 -109
Unrealisierte Ergebnisse aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (nach Steuern) 160 255
Posten, die zukünftig möglicherweise in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden -3.782 -2.962
Gesamtergebnis 18.782 80.359
Anteile der Aktionäre der Energiekontor AG 18.782 80.359

Konzernbilanz (IFRS)

31. Dezember 2024

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Vermögen
In T€
Erläuterungsziffer Konzernanhang, Teil VI. 31.12.2024 31.12.2023
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte (1.2.) 291 224
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude (1.3.) 69.202 67.523
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) (1.4.) 250.285 258.879
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.5.) 2.004 1.745
321.491 328.147
III. Beteiligungen 26 26
IV. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3.) 14.439 11.061
2. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (4.) 30 29
3. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (5.) 8.434 9.203
22.903 20.293
V. Latente Steuern (6. und V.9.2.) 10.377 7.501
Summe langfristige Vermögenswerte 355.088 356.190
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte (7.)
Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen 215.647 143.292
II. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (8.) 29.933 26.049
2. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen 630 0
3. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (9.) 27.644 19.147
58.207 45.196
III. Ertragsteuerforderungen (10.) 3.150 1.400
IV. Wertpapiere 49.875 43.332
V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (11.) 92.137 132.236
Summe kurzfristige Vermögenswerte 419.017 365.455
Summe Vermögen 774.104 721.645
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Eigenkapital und Schulden
In T€
Erläuterungsziffer Konzernanhang, Teil VI. 31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital (12.-18.)
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital (Nennkapital) (12.) 13.982 13.959
2. Eigene Anteile (zur Einziehung vorgesehen) (13.) -26 -57
13.956 13.903
II. Kapitalrücklage (14.) 44.319 42.095
III. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen
1. Währungsumrechnung (16.1) -61 -61
2. Fair-Value-Bewertung IFRS 9 (16.2) 2.906 6.571
2.845 6.511
IV. Gewinnrücklagen (17.)
1. Gesetzliche Rücklagen 15 15
2. Andere Gewinnrücklagen 115.909 79.278
115.924 79.293
V. Kumulierte Konzernergebnisse (18.) 9.883 43.446
Summe Eigenkapital 186.927 185.248
B. Langfristige Verbindlichkeiten
I. Sonstige Rückstellungen (19.)
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 18.478 19.120
II. Finanzverbindlichkeiten
1. Anleihekapital (20.) 125.780 107.995
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (21.) 146.875 156.893
3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten (22.) 642 879
4. Sonstige Finanzverbindlichkeiten (23.) 5.624 840
5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (24.) 70.187 66.859
349.108 333.467
III. Sonstige Verbindlichkeiten (25.) 4.916 4.116
IV. Latente Steuern 29.535 21.728
Summe langfristige Verbindlichkeiten 402.037 378.430
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Steuerrückstellungen (26.) 18.647 19.678
II. Sonstige Rückstellungen (27.) 22.013 42.827
III. Finanzverbindlichkeiten
1. Anleihekapital (20.) 0 1.350
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (21.) 87.964 45.025
3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten (22.) 2.811 8.279
4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (24.) 33.448 15.651
124.224 70.305
IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.011 17.545
V. Sonstige Verbindlichkeiten 3.997 7.613
VI. Ertragsteuerverbindlichkeiten 248 0
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 185.140 157.967
Summe Eigenkapital und Schulden 774.104 721.645

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)

2023 - 2024

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Aktienkapital im Umlauf Kapitalrücklage Rücklage Währungsumrechnung Rücklage Fair Value (available for sale) 1 Rücklage Fair Value (Cashflow-Hedges) 2 Gewinnrücklagen
In T€ Sonstiges Ergebnis
Stand zum 31.12.2022 13.979 42.071 -61 0 8.765 50.908
Veränderungen im Jahr 2023
Einstellungen in Gewinnrücklagen 33.916
Dividendenausschüttung
Rückkauf eigener Anteile/​Einziehung -77 -5.531
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 24
Differenzen aus Fair-Value-Bewertung 364 -3.491
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung -109 1.042
Konzernjahresergebnis
Stand zum 31.12.2023 13.903 42.095 -61 255 6.316 79.293
Veränderungen im Jahr 2024
Einstellungen in Gewinnrücklagen 39.468
Dividendenausschüttung
Rückkauf eigener Anteile/​Einziehung 53 -2.838
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 2.224
Differenzen aus Fair-Value-Bewertung 230 -5.447
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung -69 1.621
Konzernjahresergebnis
Stand zum 31.12.2024 13.956 44.319 -61 416 2.490 115.924
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Kumulierte Konzernergebnisse Summe Anzahl Aktien in 1.000 Stück
In T€
Stand zum 31.12.2022 8.001 123.664 13.979
Veränderungen im Jahr 2023
Einstellungen in Gewinnrücklagen -33.916
Dividendenausschüttung -13.959 -13.959
Rückkauf eigener Anteile/​Einziehung -5.608 -77
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 24
Differenzen aus Fair-Value-Bewertung -3.127
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung 933
Konzernjahresergebnis 83.321 83.321
Stand zum 31.12.2023 43.446 185.248 13.903
Veränderungen im Jahr 2024
Einstellungen in Gewinnrücklagen -39.468
Dividendenausschüttung -16.659 -16.659
Rückkauf eigener Anteile/​Einziehung -2.784 53
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 2.224
Differenzen aus Fair-Value-Bewertung -5.217
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung 1.552
Konzernjahresergebnis 22.564 22.564
Stand zum 31.12.2024 9.883 186.927 13.956

1 Aus Marktbewertung für Wertpapiere.

2 Aus unrealisierten Gewinnen/​Verlusten von Cashflow-Hedges.

Konzernkapitalflussrechnung

1. Januar bis 31. Dezember 2024 nach IFRS

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In T€ 2024 2023 1
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern 49.798 114.436
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 23,074 21.117
Anpassung nicht zahlungswirksamer Währungsverluste/​-gewinne -362 977
Nicht zahlungswirksame Bewertungsmaßnahmen (Abwertung Vorräte) 2.507 2.343
Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen an Effektivzinsmethode 643 245
Veräußerungsergebnisse -4.301 151
Sonstige zahlungsunwirksame Ergebnisse im Eigenkapital 120 24
Ergebnis vor Änderung des Nettoumlaufvermögens 71.478 139.293
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte -37.704 -11.223
Bestandsveränderungen für Erlöse aus Projektierung und Verkauf -52.934 -3.585
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.534 7.973
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen -33.330 5.144
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 20.223 16.512
Ertragsteuern -9.627 -5.980
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -43.426 148.134
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -215 -130
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -6.222 -41.709
Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen 0 36
Zinsaufwendungen zur Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (IAS 23.8) -6.891 -4.702
Zinseinnahmen 4.042 -1.039
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -9.286 -45.465
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zinsausgaben -9.041 -12.014
Einzahlungen aus Anleiheemissionen 20.311 2.529
Auszahlungen an Anleihegläubiger -1.980 -22.563
Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten 56.503 49.707
Auszahlungen für Tilgung von Krediten -25.890 -47.866
Gezahlte Dividenden -16.659 -13.959
Auszahlungen für Rückkauf eigener Anteile -2.901 -5.608
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -3.752 -3.358
Einzahlungen aus bedingter Kapitalerhöhung (Aktienoptionsplan) 2.203 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 18.794 -53.133
4. Summe der Cashflows -33.917 49.535
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds (Bewertungsrechnung) 362 -977
5. Veränderungen des Finanzmittelfonds gesamt -33.556 48.558
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 175.568 127.010
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 142.013 175.568
6. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel 92.137 132.236
Kurzfristige Wertpapiere 49.875 43.332
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 142.013 175.568

1 Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 wurden aufgrund einer Fehlerkorrektur angepasst. Siehe hierzu Anhangangabe II.4.

Anhang zum Konzernabschluss nach IFRS-Grundsätzen für das Geschäftsjahr 2024

der Energiekontor AG

I. Allgemeine Angaben

Die Energiekontor AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" bezeichnet) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in der Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 20449 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Gesellschaft aufgestellt worden. Die Jahresabschlüsse aller einbezogenen Tochterunternehmen datieren ebenfalls auf den Stichtag des Konzernabschlusses.

Die Geschäftstätigkeit der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend auch kurz "Energiekontor") umfasst im Wesentlichen den Vertrieb selbst hergestellter Wind- und Solarparks an Dritte sowie den Betrieb von selbst hergestellten sowie erworbenen Wind- und Solarparks zur Erzeugung und zum Verkauf von elektrischer Energie. Der Vertrieb der Wind- und Solarparks erfolgt dabei in der Regel mittels selbst gegründeter Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Wind- bzw. Solarpark erwerben und deren Kommanditanteile dann an Dritte veräußert werden (share deal). Die für den Eigenbetrieb zur Stromerzeugung vorgesehenen Wind- und Solarparks werden entweder selbst hergestellt oder erworben, wobei auch diese regelmäßig in Gesellschaften mit der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden.

Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft unterliegt für das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Da die Aktien der Energiekontor AG an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 WpHG gehandelt werden, ist der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 gemäß § 315e HGB (in der Fassung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 11. April 2017) in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/​2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 (Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards) aufgestellt und steht in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 25. April 2025 zur Veröffentlichung genehmigt.

Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Unternehmensregister eingereicht und veröffentlicht (Handelsregister des Registergerichts Bremen unter HRB Nr. 20449).

Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Energiekontor AG wurde nach den Vorschriften des deutschen HGB und den ergänzenden Vorschriften des AktG erstellt. Er wird ebenfalls beim Unternehmensregister eingereicht und veröffentlicht.

II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

1. Allgemeine Informationen

Energiekontor erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€) unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2023. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (Tsd. Euro).

Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) aufgestellt. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen.

Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften der Energiekontor-Gruppe zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen bzw. den jeweils nationalen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese deutschen Rechnungslegungsgrundsätze weichen in wesentlichen Aspekten von den Grundsätzen der IFRS ab. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig sind.

Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) erfordert Schätzungen und Annahmen durch das Management, die die bilanzierten Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualforderungen und -verpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Dabei ist es notwendig, in bestimmten Fällen schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsmethoden anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen, die auf ungewissen Sachverhalten beruhen und Veränderungen unterliegen können. Aus diesem Grund können sich auch die schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsmethoden im Zeitablauf ändern und damit die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Außerdem können sie Annahmen enthalten, die die Unternehmensleitung in derselben Berichtsperiode auch anders hätte treffen können - aus gleichermaßen vernünftigen Gründen.

Die Unternehmensleitung weist deshalb darauf hin, dass tatsächliche Wertansätze und zukünftige Ereignisse auch häufig von den Schätzungen und Prognosen abweichen können und dass Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern (vgl. auch Ausführungen im Konzernanhang unter Tz. IV.21.).

Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen.

2. Gliederungsmethoden

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach den für das Gesamtkostenverfahren geltenden Grundsätzen gegliedert. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 nach Fristigkeitsaspekten der einzelnen Bilanzposten.

Die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in der Konzernkapitalflussrechnung werden nach der indirekten Methode ermittelt. Die insgesamt gezahlten Zinsaufwendungen werden - je nach Verwendungszweck - dem Sektor "Cashflow aus der Investitionstätigkeit" zugewiesen, soweit sie die Finanzierung von Vorräten und Bauprojekten betreffen, und dem Sektor "Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit", soweit sie aus den übrigen Finanzierungen resultieren. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist. Cashflows von ausländischen, nicht in Euro bilanzierenden Tochterunternehmen werden zu Jahresdurchschnittskursen in die Konzernberichtswährung umgerechnet.

Hierbei wurden die folgenden Kurse verwendet:

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2024 2023
Stichtagskurs GBP 0,82918 0,86905
Stichtagskurs USD 1,0389 1,105
Durchschnittskurs GBP 0,84222 0,84208
Durchschnittskurs USD 1,081 1,0821

Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen von Finanzinstrumenten an die Effektivzinsmethode werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit neutralisiert, ebenso wie Anpassungen nicht zahlungswirksamer Wechselkursveränderungen. Die wechselkursbedingten Veränderungen des britischen Pfunds und US-Dollars gegenüber dem Euro werden nach der Summe der Cashflows bei der Bewertung des Finanzmittelfonds berücksichtigt.

3. Anwendung der IFRS-Standards und -Interpretationen

Energiekontor setzt alle vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen um, die zum 31. Dezember 2024 in der EU verpflichtend anzuwenden sind.

3.1. Veröffentlichte, von der EU übernommene und im Geschäftsjahr erstmals angewendete IFRS

Im Geschäftsjahr gab es Anpassungen an IFRS 16 "Lease Liability in a Sale and Leaseback". Die Änderungen regeln, dass ein Verkäufer-Leasing-Nehmer bei der Folgebewertung von Leasing-Verbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen, keinen Gewinn oder Verlust aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht erfasst. IFRS 16 ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden, hat jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ergeben.

Im Geschäftsjahr sind außerdem geringfügige Änderungen an IAS 1 vorgenommen worden, die aber ebenfalls zu keinen wesentlichen Auswirkungen geführt haben.

3.2. Veröffentlichte, von der EU übernommene und noch nicht angewendete IFRS

Hier gab es im Geschäftsjahr Anpassungen an IAS 21, was jedoch voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben wird. Die Anwendung ist ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen.

3.3. Veröffentlichte, von der EU noch nicht übernommene und noch nicht angewendete IFRS

Es wurden Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 verabschiedet, die ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden sind und voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben werden.

Darüber hinaus wurden die Annual Improvements (Volume 11) veröffentlicht mit diversen Änderungen; anwendbar ab dem 1. Januar 2026 mit voraussichtlich keinem wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.

IFRS 18 soll zukünftig IAS 1 ersetzen und enthält grundlegende Vorgaben zur Darstellung des Abschlusses sowie zu den Anhangangaben. Er ist anzuwenden ab dem 1. Januar 2027. Energiekontor erwartet, dass die Anwendung eine Auswirkung auf den Konzernabschluss, insbesondere auf die Darstellung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung haben wird.

4. Angaben zur Fehlerkorrektur

Die Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023 wurde um den folgenden Sachverhalt korrigiert. Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten betrugen im Geschäftsjahr 2023 3.358 Tsd. Euro. In der Kapitalflussrechnung wurde der Zahlungsmittelabfluss im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit und nicht im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, den Finanzmittelbestand oder die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

III. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis

1. Grundsätze

Mutterunternehmen ist die Energiekontor AG, Bremen (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "AG" bezeichnet).

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 sind neben der Energiekontor AG inländische wie ausländische Unternehmen einbezogen worden, bei denen die Energiekontor AG zum 31. Dezember 2024 unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen.

Auch zur Veräußerung bestimmte Tochtergesellschaften (Projektgesellschaften) werden in den Konzernabschluss einbezogen. Projektgesellschaften in diesem Sinne sind die von der Energiekontor-Gruppe geschäftstypischerweise in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründeten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften. Die Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften erfolgt in der Regel nicht nur bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile, sondern hierüber hinaus bis zur vollständigen Beendigung der wesentlichen Nutzenziehung aus der Projektgesellschaft, mithin bis zur wesentlichen Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten Wind- bzw. Solarparks. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Entkonsolidierung der Projektgesellschaft, zumal die nach Fertigstellung weiterhin regelmäßig realisierten Betriebsführungserlöse gegenüber dem Gründungs-, Vertriebs- und Errichtungsvorgang keinen im Sinne der IFRS wesentlichen Nutzenziehungs- oder Risikofaktor mehr darstellen.

Dies hat im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung unter anderem zur Folge, dass Umsätze gegenüber Projektgesellschaften bis zur Fertigstellung nicht als Umsatz und Gewinn realisiert werden.

Diese Umsätze führen erst dann zu einem Umsatz- und Ergebnisbeitrag, wenn kumulativ die Veräußerung der Gesellschaftsanteile und die Fertigstellung und Abnahme des Wind-/​ Solarparks erfolgt sind.

Die gegenüber Dritten bis zur Fertigstellung anfallenden Umsätze und Teilgewinne werden infolge der Vollkonsolidierung auch nicht im Rahmen einer Realisierung nach Leistungsfortschritt realisiert, sondern erst, soweit die weiteren Voraussetzungen einer Entkonsolidierung gegeben sind, mithin zum Zeitpunkt der Fertigstellung (completed contract).

Soweit Anteile an Kommanditgesellschaften zum Bilanzstichtag bereits veräußert sind, die Übergabe des Wind- oder Solarparks durch Energiekontor an die Kommanditgesellschaft jedoch vereinbart und noch nicht erfolgt ist, erfolgen die Entkonsolidierung und die Umsatz- und Gewinnrealisierung erst zum Zeitpunkt der Übergabe des Wind- bzw. Solarparks. Für solche Gesellschaften, deren Anteile bereits veräußert wurden und die nach diesen Grundsätzen gleichwohl noch bis zur Abnahme der von Energiekontor zu liefernden Wind- oder Solarparks zu konsolidieren sind, werden die laufenden externen Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen und der Saldo aus diesen Beträgen im Fremdkapital ausgewiesen, sodass die laufenden Ergebnisse solcher Projektgesellschaften im Ergebnis so lange neutral gestellt werden, wie sich aus etwaigen Verlusten kein negatives Kapital ergeben würde. Hierüber ggf. hinausgehende Verluste wirken sich grundsätzlich im Konzern aus, was jedoch im Berichtszeitraum und im Vorjahr nicht der Fall war.

Auf die innerhalb des Konzerns eliminierten Zwischengewinne sind aktive latente Steuern zu bilanzieren.

Bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung fallen in den Kommanditgesellschaften in der Errichtungsphase regelmäßig externe Finanzierungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung durch die Kreditinstitute an, die im Konzern für die im Geschäftsjahr veräußerten Projekte bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung als Zinsaufwand verbucht werden.

Anteile an assoziierten Unternehmen, auf welche die AG direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausübt und die nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung in der nahen Zukunft erworben wurden, werden gemäß IAS 28 at equity bilanziert (one-line-consolidation). Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst.

Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben.

Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist.

Es werden auch Unternehmen nach den Grundsätzen der anteiligen Konsolidierung gemäß IFRS 11 einbezogen (joint operations). Es handelt sich hierbei ausschließlich um Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen ("nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital"), sofern die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Kapitalgesellschaften bestehen. Soweit die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Personengesellschaften, wozu auch Kommanditgesellschaften gehören, bestehen, sind diese als Fremdkapital auszuweisen, da die Voraussetzungen für einen Eigenkapitalausweis regelmäßig nicht kumulativ erfüllt sind.

Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums bestanden nicht beherrschende Anteile an Kommanditgesellschaften ("Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Soweit die Gesellschaften, an denen diese Beteiligungen bestehen, für den Verbleib im Konzern vorgesehen sind, werden sie unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die - aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- oder Solarparks durchzuführenden Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften - im Fremdkapital auszuweisenden Kommanditanteile Dritter an diesen Projektgesellschaften werden wegen des nur temporären Verbleibs im Konzern grundsätzlich im kurzfristigen Verbindlichkeitenbereich ausgewiesen (ebenfalls dort unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten").

Die Anteile von Konzernfremden am Ergebnis der Tochterunternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung, je nach Rechtsform der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, gesondert als Ergebniszuordnung (im Falle einer Kapitalgesellschaft) oder im Finanzergebnis (im Falle einer Personengesellschaft) ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wie im Vorjahr waren Ergebniszuordnungen ausschließlich im Finanzergebnis auszuweisen.

Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode durchgeführt (purchase accounting bzw. acquisition method). Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen und zum Zeitwert neu bewerteten Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet.

Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.

Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs von Anteilen an einbezogenen Unternehmen oder des Wegfalls der Beherrschungsmöglichkeit an diesen Unternehmen scheiden diese aus dem Konsolidierungskreis aus. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die auf den Konzern entfallenden anteiligen Vermögenswerte und Schulden mit den fortgeführten Konzernbuchwerten einschließlich eines bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts eliminiert.

Die Differenz zwischen dem Saldo der Vermögenswerte und Schulden und dem Veräußerungserlös für die Anteile wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst. Die von Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Konsolidierungskreis anfallenden Erträge und Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen. Im Falle der Entkonsolidierung von Projektgesellschaften werden alle im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des Windparks erzielten Errichtungs- und Dienstleistungserlöse im Entkonsolidierungszeitpunkt in den Umsatzerlösen erfasst.

Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert, ebenso Zwischengewinne.

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

2. Einbezogene Unternehmen

Eine gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns im Sinne von § 313 Abs. 2 HGB sowie der Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt in Tz. IX. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft Energiekontor AG die dort angeführten weiteren Unternehmen. Sämtliche Gesellschaften des Konzerns werden konsolidiert. In der gesonderten Aufstellung sind auch etwaige Befreiungsbeschlüsse nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB aufgeführt.

Anteile an nicht beherrschten Unternehmen bestehen lediglich an Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die at equity oder quotal (joint operations) konsolidiert werden und keinen maßgeblichen Anteil an den Tätigkeiten der Gruppe und den Cashflows ausmachen.

3. Veränderung im Konsolidierungskreis

3.1. Erstkonsolidierung

Folgende Gesellschaften waren im Jahr 2024 infolge von Neugründung in den Konsolidierungskreis aufzunehmen (Erstkonsolidierung).

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Energiekontor Bau XXV GmbH

Energiekontor Bau XXVI GmbH

Energiekontor Bau XXVII GmbH

Energiekontor Bau XXVIII GmbH

Energiekontor Bau XXIX GmbH

Energiekontor Bau XXX GmbH

Energyfarm Garcrogo Ltd.

Energiekontor Bau XXIV GmbH

Energiekontor Solar Bau XIII GmbH

Energyfarm UK Manquhill Ltd

Energyfarm Divot Hill Ltd

Energyfarm Cornharrow Ltd

Energyfarm Glenshimmeroch Ltd

Energyfarm Hyndburn II Ltd

Energyfarm Little Hartfell Ltd

Energyfarm Overhill Ltd

Energyfarm UK Strath Oykel Ltd

Energyfarm Allt Domhain Ltd

Energiekontor Solar Bau XIV GmbH

Energiekontor Solar Bau XV GmbH

Energiekontor Solar Bau XVI GmbH

Energiekontor Solar Bau XVII GmbH

Energiekontor Solar Bau XVIII GmbH

Energiekontor Solar Bau XI GmbH

Energiekontor Solar Bau XII GmbH

Energiekontor Infrastruktur Solar XI GmbH & Co. KG

Energiekontor Infrastruktur Solar XII GmbH & Co. KG

Energiekontor Infrastruktur Solar XIII GmbH & Co. KG

Energiekontor Infrastruktur Solar XIV GmbH & Co. KG

Energiekontor Infrastruktur Solar XV GmbH & Co. KG

Energiekontor Infrastruktur Solar XVI GmbH & Co. KG

Energiekontor Infrastruktur Solar XVII GmbH & Co. KG

Energiekontor Infrastruktur Solar XVIII GmbH & Co. KG

Infrastrukturgesellschaft Energiepark Oederquart GmbH & Co. eGbR

Infrastrukturgesellschaft Energiepark Haberloh-Heidkrug GmbH & Co. eGbR

Infrastrukturgesellschaft Energiepark Nartum GmbH & Co. eGbR

UW Tempelfelde-West GmbH & Co. eGbR

Energiekontor Infrastruktur XXVII GmbH & Co.KG

Energiekontor Infrastruktur XXVIII GmbH & Co.KG

Energiekontor Infrastruktur XXIX GmbH & Co.KG

Energiekontor Infrastruktur XXX GmbH & Co.KG

Energiekontor Infrastruktur XXIV GmbH & Co.KG

Energiekontor Infrastruktur XXV GmbH & Co.KG

Energiekontor Infrastruktur XXVI GmbH & Co.KG

Energyfarm UK Glenvernoch Ltd

Energyfarm UK Meall Dearg Ltd

Energyfarm Wull Muir Ltd

Energyfarm UK Bunloinn Ltd

Energyfarm UK Ballach Ltd

Energyfarm UK Coille Linne Ltd

Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung im Rahmen von Übernahmen ergaben sich nicht, da es sich bei den vorstehenden Vorgängen ausschließlich um Neugründungen im laufenden Jahr handelt.

3.2. Entkonsolidierung

Aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Veräußerung von Tochtergesellschaften, bei Betreibergesellschaften einhergehend mit der Fertigstellung des Wind-/​Solarparks, war für nachfolgende im Fremdbesitz befindliche Projektgesellschaften die Entkonsolidierung vorzunehmen.

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Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG

Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG

Energiepark Erftstadt-Erp I GmbH & Co. KG

Energiepark Erftstadt-Erp II GmbH & Co. KG

Infrastrukturgesellschaft Energiepark Erftstadt-Erp GbR

Energiepark Bergsoll-Frehne GWEEK GmbH & Co. KG

Die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf der in diesen Gesellschaften enthaltenen Wind- /​Solarparks erzielten Umsätze und Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Wegen Liquidation und der sich daran anschließenden Entkonsolidierung sind im Geschäftsjahr folgende Gesellschaften nicht mehr im Konsolidierungskreis enthalten:

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Energyfarm UK GC I Ltd

Energyfarm UK GC II Ltd

Energyfarm UK LI I Ltd.

Energyfarm UK LI II Ltd.

Energyfarm UK DI I Ltd

Energyfarm UK DI II Ltd

Energyfarm UK Little Hartfell LLP

Energyfarm UK Divot Hill Ltd

Energyfarm UK Garcrogo LLP

Folgende Gesellschaften sind auf im Konsolidierungskreis enthaltene Tochtergesellschaften der Energiekontor AG angewachsen bzw. verschmolzen worden:

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Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG

4. Segmentberichterstattung

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An den Vorstand als Hauptentscheidungsträger berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente des Konzerns sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden.

Über die Zuordnung der Vermögens- und Schuldwerte wie auch der Erlöse und Aufwendungen zu den einzelnen Geschäftssegmenten wird in tabellarischer Form berichtet.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung

Die Abschlüsse der Gesellschaft und der inländischen und ausländischen Tochterunternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen.

Der von der Energiekontor AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss 2024 der Energiekontor-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, wie sie in der EU anzuwenden sind.

1. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der sonstigen betrieblichen Erträge, zumal in der Regel die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, in vorangegangenen Perioden angefallen sind. Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge erfasst.

Vorteile aus öffentlichen Darlehen (z. B. zinssubventionierte Darlehen der KfW-Bankengruppe) sind in Bezug auf die Konditionsverbilligung wie Zuwendungen der öffentlichen Hand zu beurteilen. Die Bewertung der subventionierten Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der zu leistenden Zahlungen, die Differenz zum Auszahlungsbetrag stellt den Barwert der Subvention dar und wird als passivischer Abgrenzungsposten unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert.

Die Auflösung erfolgt über die Laufzeit der Zinssubventionierung. Im Geschäftsjahr wurden für aufgenommene KfW-Darlehen Förderbeträge mit einem Restwert in Höhe von 2.246 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.784 Tsd. Euro) verbucht.

Weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand bestehen im Geschäftsjahr nicht.

3. Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen

Die Umsatzarten und Realisierungsgrundsätze werden nachfolgend dargestellt.

Umsatzerlöse werden netto gebucht und gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden oder die Verfügungsgewalt übergegangen ist. Darüber hinaus muss die Zahlung hinreichend wahrscheinlich sein.

Für alle Umsatzarten gilt, dass aus Konzernsicht eine Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) frühestens zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfolgt, also zu dem Zeitpunkt, zu dem (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind und der Wind-/​ Solarpark fertiggestellt ist.

Die Zahlungseingänge erfolgen grundsätzlich spätestens binnen 90 Tagen nach der Fakturierung, die wiederum zeitlich mit der Umsatzrealisierung bei Übergang der Verfügungsgewalt an den verkauften Gütern und erbrachten Dienstleistungen einhergeht.

a) Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)

Umsätze aus langfristiger Auftragsfertigung aus der Errichtung von Wind-/​Solarparks für Betreibergesellschaften werden aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind-/​Solarparks vorzunehmenden Konsolidierung dieser Gesellschaften (vgl. vorstehende Ausführungen) nicht entsprechend dem Leistungsfortschritt gebucht, sondern erst mit Fertigstellung und Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt (CCM, completed contract-method). Zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen der Betreibergesellschaft (Übergang der wesentlichen Gesellschafterrechte) einerseits sowie kumulativ an dem Wind-/​Solarpark (Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs) geht aus Konzernsicht die Verfügungsgewalt über den gelieferten Wind-/​Solarpark auf den Kunden über.

Die Umsätze für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind-/​ Solarparks (Geschäftsführung in der Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung) werden nach dem CCM-Verfahren ebenfalls zum Zeitpunkt der Veräußerung des Wind-/​Solarparks realisiert, denn auch die Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen geht unauflöslich mit der an dem Wind-/​Solarpark einher.

Die Erlöse aus dem Verkauf eines Wind-/​Solarparks sowie aus den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen bestimmen sich nach den vertraglich hierfür fest vereinbarten Preisen.

b) Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks

Die Umsätze für den Verkauf von mit eigenen Wind-/​Solarparks erzeugter Energie werden zum Zeitpunkt der Stromlieferung nach dem CCM-Verfahren realisiert, da der Kunde hieran unmittelbar die Verfügungsgewalt erhält.

c) Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Die Umsatzerlöse für die Betriebsführung und sonstigen kaufmännischen und technischen Leistungen werden ebenfalls nach dem CCM-Verfahren zum Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung realisiert, ebenfalls einhergehend mit dem Zeitpunkt der Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen sowie auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Preise.

Nutzungsentgelte und Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.

4. Leasing

Mit der Anwendung des einheitlichen Bilanzierungsmodells für Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 zum 1. Januar 2019 entfiel beim Leasingnehmer die Unterscheidung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse, sodass nunmehr sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind.

Zu Beginn des jeweiligen Vertrags erfolgt jeweils eine Einschätzung, ob durch den Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 begründet wird oder dieses wirtschaftlicher Gehalt dieses Vertrags ist. Ein Leasingverhältnis ist dann gegeben, wenn der Energiekontor-Gruppe durch den Vertrag das Recht eingeräumt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Im Fall des Vorliegens eines Leasingverhältnisses ist am Bereitstellungsdatum (also mit Verfügbarkeit des Vermögenswerts zur Nutzung durch Energiekontor) ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zu aktivieren. Diese beinhalten

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den passivierten Betrag der Leasingverbindlichkeit zur Erstbewertung

alle anfänglich entstandenen Kosten zur Erlangung des Nutzungsrechts, soweit direkt zuzuordnen

alle bereits geleisteten Leasingzahlungen vor oder am Datum der Bereitstellung, abzüglich erhaltener Vorteile mit Anreizwirkung

alle geschätzten Rückbaukosten und Aufwendungen für vergleichbare Verpflichtungen, soweit diese nicht bereits im Sachanlagevermögen (Wind-/​Solarparks) zu berücksichtigen sind

Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen und Wertminderungen, gegebenenfalls angepasst um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit. Als Abschreibungszeitraum wird der kürzere Zeitraum aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags zugrunde gelegt.

Soweit Nutzungsrechte für Grundstücke mit Windparks im Bau bestehen, sind diese Leasingverbindlichkeiten im Bereich der kurzfristigen Verbindlichkeiten passiviert und die korrespondierenden Nutzungsrechte ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung im Bereich des Vorratsvermögens aktiviert.

Am Bereitstellungsdatum wird zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts aller noch ausstehenden Leasingzahlungen (Mindestzahlungen) über die Laufzeit passiviert. Basis für die Abzinsung ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der Energiekontor-Gruppe, sofern der zugrunde liegende implizite Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist definiert als der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit Stellung vergleichbarer Sicherheiten die finanziellen Mittel aufnehmen würde, um für einen Vermögenswert einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld zu erlangen.

Die Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes basiert auf den zu beobachtenden Marktrenditen; aus diesen werden zunächst Effektivzinssätze abgeleitet, welche anschließend Anpassungen im Zusammenhang mit bonitäts- und länderspezifischen Risiken erfahren.

Die Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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Feste Zahlungen abzüglich noch zu gewährender Leasinganreize • Variable Leasingzahlungen, soweit diese an einen Index oder Zins gekoppelt sind

Beträge, welche voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sein werden

Ausübungspreise von Kaufoptionen, soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Ausübung besteht ("more-likely-than-not"-Kriterium)

Strafzahlungen anlässlich Kündigungen von Leasingverhältnissen, sofern jene in der Laufzeitbemessung Berücksichtigung finden

Soweit (vereinzelt) Leasingzahlungen an die Entwicklung von Indizes (z. B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt waren, beinhalten die zur Bestimmung der Leasingverbindlichkeit zugrunde liegenden Zahlungsströme lediglich bereits eingetretene Anpassungen. Schätzungen zukünftiger Anpassungen aufgrund einer erwarteten Indexentwicklung schlagen sich nicht in der Bewertung nieder.

Variable Leasingzahlungen, welche weder an einen Index oder Zins anknüpfen, werden unverändert wie unter der früheren Regelung nach IAS 17 als Teil der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Hierzu zählen bei Energiekontor Pachtzahlungen, welche auf Basis der Erträge aus Stromeinspeisungen einzelner Anlagen erzielt werden.

Die zugrunde gelegte Laufzeit der Leasingverhältnisse ermittelte sich aus der unkündbaren Grundmietzeit zuzüglich etwaiger Verlängerungsoptionen von ausreichender Ausübungswahrscheinlichkeit, abzüglich Perioden, für die eine Kündigungsoption besteht, sofern wiederum deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist. Von besonderer Bedeutung als wesentlicher Bestandteil waren aus Sicht der Energiekontor-Gruppe Verlängerungsoptionen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen. Deren Ausübung wird seitens Energiekontor nach eigenem Ermessen beurteilt; hierbei werden alle relevant erscheinenden Faktoren sowie ökonomische Anreize zur Ausübung solcher Optionen berücksichtigt. Bei nachträglich eintretenden wesentlichen Ereignissen sowie im Fall einer Veränderung der Umstände, welche sich auf die vorstehende Beurteilung auswirken, wird auch die Laufzeit neu eingeschätzt, vorausgesetzt, die Kontrolle hierfür liegt bei Energiekontor.

Verlängerungsoptionen über Pachtlaufzeiten werden bei der Ermittlung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nur einbezogen, soweit die wirtschaftlichen Parameter zu den Zeitpunkten der möglichen Optionsausübung verlässlich prognostiziert werden können und die Ausübung der Option demnach wahrscheinlich ist.

Über die Laufzeit werden Leasingverbindlichkeiten zunächst aufgezinst und sodann um die geleisteten Zahlungen reduziert. Bei einer etwaigen Änderung des einzelnen Leasingverhältnisses erfolgt eine Neubewertung, sofern die Änderung Auswirkungen für die zukünftigen Leasingzahlungen entfaltet. Dies ist beispielhaft der Fall bei Änderungen der Eintrittswahrscheinlichkeit hinsichtlich der Ausübung von Verlängerungs- oder auch Kündigungsoptionen wie auch bei einer Anpassung der Höhe der Leasingraten.

Wegen der Einführung des IAS 12 waren im Vorjahr erstmalig latente Steuern auf die unterschiedlichen Ansätze in der Konzern- und in den Steuerbilanzen zu erfassen. Die latenten Steuern betragen im Geschäftsjahr 1.135 Tsd. Euro (Vorjahr: 690 Tsd. Euro).

Die Anwendung des IFRS 16 hat auf die Bilanzposten folgende Auswirkungen:

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Auswirkungen IFRS 16 auf die Konzernbilanz
in T€
31.12.2024 31.12.2023
Vermögen
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte +272 +215
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude +68.341 +66.694
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung +1.834 +1.588
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte
1. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen +29.396 +11.698
Zwischensumme Nutzungsrechte +99.843 +80.195
Eigenkapital und Schulden
A. Eigenkapital
V. Kumulierte Bilanzergebnisse -3.792 -2.315
B. Langfristige Verbindlichkeiten
5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (langfristig) +70.187 +66.859
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (kurzfristig) +33.448 +15.651
Zwischensumme Leasingverbindlichkeiten +103.635 +82.510

Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden durch die Anwendung von IFRS 16 wie folgt beeinflusst:

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Ergebnisauswirkung
Auswirkungen IFRS 16 auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in T€
2024 2023
8. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Erhöhung) -5.229 -3.706
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (Verringerung) +6.682 +5.882
EBIT (Erhöhung) +1.453 +2.176
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Erhöhung) -2.930 -2.524
EBT (Verringerung) -1.477 -348

Von den Abschreibungen entfallen 139 Tsd. Euro (Vorjahr: 109 Tsd. Euro) auf die sonstigen immateriellen Vermögenswerte. Der Restbetrag der Abschreibung in Höhe von 5.090 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.598 Tsd. Euro) entfällt auf die Sachanlagen.

Die abgeflossenen liquiden Mittel aus den Leasingzahlungen betrugen im Geschäftsjahr 8.460 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.818 Tsd. Euro).

Die ausstehenden Leasingzahlungen werden wir folgt fällig:

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in T€ Jahr
8.880.509 2025
9.034.793 2026
8.683.748 2027
8.048.866 2028
7.232.982 2029
121.246.870 ab 2030

5. Währungsumrechnung

Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen und Beteiligungen, deren Währung nicht der Euro ist, werden nach der funktionalen Methode in Euro umgerechnet, nichtmonetäre Posten regelmäßig zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunkts umgerechnet. Die Posten des Eigenkapitals werden mit historischen Kursen geführt. Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs und alle Aufwands- und Ertragspositionen mit entsprechenden Periodendurchschnittskursen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Die beschriebenen Umrechnungen erfolgen, entsprechend der Behandlung eigener Fremdwährungsgeschäfte, erfolgswirksam in die Berichts- und funktionale Währung des Konzerns (Euro). Die Umrechnungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis ("sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen") erfasst. Hierbei wurden die folgenden Kurse verwendet:

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2024 2023
Stichtagskurs GBP 0,82918 0,86905
Stichtagskurs USD 1,0389 1,105
Durchschnittskurs GBP 0,84222 0,84208
Durchschnittskurs USD 1,081 1,0821

6. Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) wurden bereits in früheren Jahren vollständig abgeschrieben.

7. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte umfassen die im Konzern genutzte Software. Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre.

8. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" zuzurechnenden konzerneigenen Grundstücke sind keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (investment properties), sondern dienen ausschließlich eigenbetrieblichen Zwecken (Betrieb von Wind-/​Solarparks).

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen gegebenenfalls auch die zukünftig zu erwartenden geschätzten Kosten für den Rückbau und die Renaturierung, wobei etwaige künftig beim Rückbau zu erwartende Veräußerungserlöse nicht saldiert werden. Falls Änderungen des aktuellen auf dem Markt basierenden Abzinsungssatzes einschließlich Änderungen des Zinseffekts und für die Schuld spezifischer Risiken zur Anpassung der für den Rückbau zu bildenden Rückstellungen führen, so sind solche Änderungen in der laufenden Periode den Anschaffungskosten der Wind-/​Solarparks hinzuzufügen oder davon abzuziehen, ein Abzug erfolgt jedoch maximal in Höhe des Buchwerts des jeweiligen Vermögenswerts (darüber hinausgehende Rückstellungsminderungen wären gegebenenfalls erfolgswirksam zu erfassen).

Zum Zeitpunkt einer etwaigen erforderlichen Erhöhung der Werte der Sachanlagen infolge der Erhöhung der Rückstellungen für die Rückbau- und Renaturierungskosten werden die Buchwerte der Sachanlagen durch Ermittlung des Nutzungswerts auf Wertminderung überprüft. Etwaige sich hieraus ergebende Wertminderungen werden aufwandswirksam erfasst.

Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Bei selbst erstellten Sachanlagen (Wind-/​Solarparks), die als langfristige Vermögenswerte (qualifying long-term assets) qualifiziert werden, werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt.

Da zu Beginn der Planungs- und auch Bauphase bei Wind-/​Solar-parks in der Regel noch nicht absehbar ist, ob ein Park im Konzernbestand verbleiben oder verkauft werden soll, werden zunächst die gesamten projektbezogenen Herstellungskosten aller Projekte im Wareneinsatz sowie in den sonstigen betroffenen Aufwandspositionen (insbesondere Personalaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen) erfasst und zum Jahresende bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bestandserfassung als Vorräte (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) einheitlich aktiviert.

Insoweit erfolgt vor der Fertigstellung in der Regel keine Aktivierung von "Anlagen im Bau".

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden dann in den Fällen, in denen final feststeht, dass ein Wind-/​Solarpark in den konzerneigenen Bestand überführt werden soll, die Errichtungskosten - per Saldo ergebnisneutral - in das Anlagevermögen übernommen. Im Geschäftsjahr war dies beim Solarpark Seukendorf der Fall.

Soweit im Anlagevermögen geführte Wind- oder Solarparks veräußert werden sollen, werden sie - gleichermaßen erfolgsneutral - in das Umlaufvermögen überführt. Im Berichtsjahr betrifft dies den Windpark Giersleben.

Bei einmaligen öffentlichen Zuschüssen bzw. Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Für laufende öffentliche Zuschüsse in Form von Darlehenssubventionierungen erfolgt die Passivierung eines separaten Abgrenzungspostens, der laufzeitbezogen über die Subventionsdauer aufgelöst wird.

Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Vermögenswerte werden über die jeweils geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an.

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen für die laufende lineare Abschreibung folgende angenommene Nutzungsdauern zugrunde:

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Jahre
Technische Anlagen und Maschinen (Wind-/​Solarparks) 10 bis 30 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Regel 3 bis 13 Jahre

Nutzungsrechte nach IFRS 16 werden über die vertraglichen Laufzeiten zwischen 2 und 32 Jahren abgeschrieben.

9. Wertminderungen auf Sachanlagen

Alle in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Eine Überprüfung erfolgt unterjährig bereits dann, wenn Ereignisse oder Umstände (triggering events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Überprüfung auf Wertminderungsbedarf erfolgt auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU, cash generating units), in Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind-/​Solarparks stellt jeder Wind-/​Solarpark für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls Abschreibungen wegen Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt.

Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Wird demgemäß eine Abschreibung wegen Wertminderung für solche Vermögenswerte erforderlich, entspricht diese dem Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren erzielbaren Betrag. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Dieser Nutzungswert ist der sich durch Abzinsung seiner geschätzten zukünftigen Zahlungsströme ergebende Betrag.

Sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen wegen Wertminderungen nicht länger existieren, wird die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung überprüft.

Eine als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende ergebniswirksame Wertaufholung in Form einer Werterhöhung oder Verringerung einer Wertminderung erfolgt jedoch nur so weit, wie der Buchwert nicht überschritten wird, der sich unter Berücksichtigung der regulären Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorangegangenen Jahren keine Wertminderung vorgenommen worden wäre.

Wertminderungen bei den Sachanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Abschreibungen" ausgewiesen.

10. Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich in die Vollkonsolidierung einbezogen. Diese Einbeziehung in die Konzernbilanzierung erfolgt mit Rückwirkung zum Erwerbszeitpunkt.

11. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen

Forderungen gegen assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss als Finanzinstrumente unter den langfristigen oder kurzfristigen Vermögenswerten gesondert ausgewiesen.

12. Joint Operations

Soweit gemeinsame Vereinbarungen mit Dritten über die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur, Verkabelung u. Ä. für Wind-/​ Solarparks bestehen, erfolgt insoweit die anteilige Bilanzierung der Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden nach den Grundsätzen der Quotenkonsolidierung. Die im Berichtsund im Vorjahr mit Dritten bestehenden gemeinsamen Vereinbarungen und ihre quotalen Wertansätze haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

13. Finanzinstrumente

13.1. Begriff der Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert und eine finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und sonstige Forderungen wie Darlehen und erfolgsneutral verbuchte derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) mit positivem Marktwert.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen vor allem Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten sowie sonstige übrige Verbindlichkeiten, wozu auch die als Fremdkapital zu qualifizierenden Kommanditanteile Konzernfremder gehören, sowie erfolgsneutral verbuchte derivative Finanzinstrumente (Cashflow-Hedges in Form von Zinsswaps und Zins-/​Währungsswaps) mit negativem Marktwert, die ebenfalls zu bilanzieren sind.

13.2. Bilanzielle Behandlung der Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, d. h. Käufe oder Verkäufe, bei denen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb des für den jeweiligen Handelsplatz vorgeschriebenen oder durch Konventionen festgelegten Zeitrahmens erfolgen muss, werden zum Handelstag bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche des Konzerns bezüglich der Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auslaufen oder wenn eine Übertragung des Finanzinstruments an eine andere Partei unter Einschluss der Kontrolle bzw. aller wesentlichen Risiken und Nutzen vorgenommen wurde.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag spezifizierten Verpflichtungen des Konzerns auslaufen oder erlassen bzw. gekündigt werden.

Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Marktwert, der dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind unter Einbeziehung der Transaktionskosten bewertet.

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind (den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den Wertpapieren, den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Forderungen, den Verbindlichkeiten aus Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Finanzschulden, den sonstigen übrigen Verbindlichkeiten oder den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten).

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten zum Ansatz kommen, werden die Buchwerte zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, inwiefern substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Es kommt der Betrag zum Ansatz, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei erstmaliger Erfassung unter Einbeziehung der nicht ergebniswirksamen Transaktionskosten bewertet wurde, abzüglich zwischenzeitlicher Tilgung und außerplanmäßiger Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sind die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag identisch.

Für erwartete Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Diese werden zur Minderung der Bruttoforderung angesetzt, wenn konkrete Sachverhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr war dies erforderlich.

Die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigung auf Forderungen obliegt dem dezentralen Inkassomanagement und basiert unter anderem auf der Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden, auf Erfahrungswerten aus bereits ausgebuchten Forderungen, der Kundenbonität sowie Auffälligkeiten bei einem veränderten Zahlungsverhalten, auf Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die ein nachhaltiges oder signifikantes Absinken des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten messbar machen, auf etwaigen Zugeständnissen an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, oder allgemein auf der Feststellung des Wegfalls eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert.

Die Höhe einer Wertminderung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und den zur Barwertermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows, die ergebniswirksam erfasst wird. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann der zugrunde liegende Sachverhalt objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen Tatbestand zurückgeführt werden, so wird die zuvor erfasste Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht.

Wertminderungen bezüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Vermögenswerte werden im Bedarfsfall mittels Wertberichtigungskonten erfasst und gegebenenfalls fortgeschrieben. Das Expected Loss Model wird hierbei beachtet.

Weder ergaben sich in den Vorjahren solche Wertminderungen noch ergeben sich prospektiv für die zum Stichtag aktivierten Finanzinstrumente unter Anwendung der Grundsätze von IFRS 9 Kreditausfallrisiken, die einen Wertminderungsbedarf auslösen würden. Für die laufende Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeiten werden die vertraglichen Laufzeiten, die Sicherheiten, die Ratings der Kunden bzw. Schuldner sowie die konkreten Ausfallrisiken herangezogen.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere sowie Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (Kommanditbeteiligungen) werden als "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte klassifiziert (sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar"). Energiekontor bilanziert sie zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Unrealisierte Kursgewinne weist Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung) aus. Die Auflösung dieser Rücklage erfolgt bei Abgang des Vermögenswerts. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten und liegen objektive Hinweise vor, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, erfasst Energiekontor den Verlust und berücksichtigt ihn in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie z. B. die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten.

Wertaufholungen werden dann erfolgswirksam vorgenommen, wenn nach der aufwandswirksamen Erfassung einer Wertminderung zu einem späteren Bewertungszeitpunkt Ereignisse eintreten, die zu einem objektiven Anstieg des beizulegenden Zeitwerts führen.

Energiekontor bewertet die Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung (Anleihen, Bundeswertpapiere und Bankkredite) werden nach der Effektivzinsmethode auf die Vertragslaufzeit verteilt.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gehören vor allem sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen übrigen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IFRS 16 werden im Rahmen der Finanzverbindlichkeiten zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der künftigen Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit bilanziert.

Die vorstehenden finanziellen Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps bilanziert Energiekontor zum Marktwert. Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden als finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Cashflow-Hedges dienen der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen, die im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einem hochwahrscheinlichen zukünftigen Zahlungsstrom stehen.

Den effektiven Teil der Marktwertänderungen derivativer Instrumente, die als Cashflow-Hedges bestimmt sind (Zins- und Zins-/​ Währungsswaps), erfasst Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung).

Es werden nur Cashflow-Hedges bilanziert, die die strengen Anforderungen der IFRS hinsichtlich Hedge Accounting erfüllen. Sofern die Kriterien für eine Sicherungsbeziehung erfüllt sind, werden die Bezeichnung des eingesetzten Finanzinstruments, das zugehörige Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko und die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Sicherungsinstrumente dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko beurteilen zu können, wird diese zum Abschlussstichtag auf ihre Effektivität untersucht.

Wenn die Sicherungsbeziehung als ineffektiv eingestuft wird bzw. die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, so wird die Rücklage erfolgswirksam aufgelöst. Auf die weiteren Ausführungen in den Erläuterungen zur Bilanz und den Bilanzpositionen, die eine Aufstellung der Kategorisierung der Finanzinstrumente bei der Energiekontor-Gruppe enthalten (Tz. VI.2.), wird verwiesen.

Aufgrund der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen haben die Zinsswaps positive wie auch negative Marktwerte. Da sie ausschließlich als langfristige Zinssicherungsinstrumente zusammen mit den Grundgeschäften (Finanzierungsdarlehen) abgeschlossen wurden (Cashflow-Hedging) und eine Wertrealisierung vor Ablauf der damit gesicherten Zinsbindungslaufzeit nicht in Betracht kommt, sind für Energiekontor diese Marktwerte - unabhängig von einer positiven oder negativen Entwicklung - nur theoretische Werte und werden von der Unternehmensführung daher weder als Schuld noch - im Fall einer positiven Entwicklung - als Vermögenswert betrachtet. Der in der Konzernbilanz auszuweisende Wert der Swaps wird daher für Zwecke der Segmentberichterstattung auf Grundlage des anzuwendenden "management approach" eliminiert.

14. Besteuerung

14.1. Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen weicht vom Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die nicht steuerpflichtig bzw. nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten der Energiekontor-Gruppe für den laufenden Steueraufwand wurden auf Grundlage der in den jeweiligen Nationen, in denen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten unterhalten werden, geltenden bzw. aus Sicht des Bilanzstichtags in Kürze geltenden Steuersätzen berechnet.

14.2. Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Nach der Verbindlichkeitsmethode (liability method) werden aktive und passive latente Steuern mit der zukünftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen IFRS-Bilanzierung und jeweils landesspezifischer steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten ergibt.

Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zugrunde liegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist.

Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist.

Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit solcher Steueransprüche sind regelmäßig zu aktualisierende Steuerplanungsrechnungen durchzuführen. Außerdem sind die jeweils nationalen wie auch auf dem Gebiet der EU nach der laufenden Rechtsprechung des EuGH anzuwendenden Steuerregelungen einzubeziehen.

Latente Steuerabgrenzungen werden nach Steueransprüchen (aktive latente Abgrenzungen) und Steuerschulden (passive latente Abgrenzungen) unterschieden. In der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsaspekten gelten latente Steuern grundsätzlich als langfristig.

Von der Saldierungsmöglichkeit aktiver und passiver latenter Steuern machte das Unternehmen auch im Berichtszeitraum im zulässigen Umfang Gebrauch.

15. Vorräte

Vorräte, wozu die Projektierungs- und Planungsleistungen für Wind- und Solarprojekte gehören, sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten angesetzt. Finanzierungskosten auf die Vorräte werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorräte entfallen. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.

16. Forderungen aus langfristiger Auftragsfertigung

Aufgrund der Konsolidierungspraxis, wonach Betreibergesellschaften, für die Wind-/​ Solarparks errichtet werden, nicht bereits mit Vertrieb der Kommanditanteile (Gesellschafterwechsel), sondern erst mit Fertigstellung des Wind-/​Solarparks entkonsolidiert werden, hat das Verfahren der Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt für die Konzernbilanzierung faktisch keine Bedeutung.

17. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Bargeldbestand, Bankguthaben und alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

18. Nicht beherrschende Anteile

Nicht beherrschende Anteile bzw. Anteile konzernfremder Gesellschafter sind nach den IFRS in der Regel innerhalb des Eigenkapitals in einer gesonderten Position getrennt auszuweisen.

Da es sich jedoch bei den Tochtergesellschaften, an denen diese nicht beherrschenden Anteile bestehen, um Kommanditgesellschaften handelt, führt die Anwendung des IAS 32 zu einem vom deutschen Handelsrecht abweichenden Ausweis dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals.

Nach den dahingehend geltenden IFRS gilt dieses Kommanditkapital der konzernfremden Gesellschafter als Fremdkapital, solange der Kriterienkatalog der IFRS für einen Eigenkapitalausweis nicht kumulativ erfüllt ist. Bei den Tochtergesellschaften, an denen konzernfremde Gesellschafter beteiligt sind, handelt es sich ausschließlich um solche Kommanditgesellschaften. Die Kündigungsmöglichkeiten der Kommanditisten sind ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Finanzinstrumente, die dem Inhaber (hier: dem Kommanditisten) das Recht zur Kündigung gewähren und damit die Gesellschaft im Kündigungsfall verpflichten, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen, stellen demnach entgegen der in Deutschland unbestrittenen wirtschaftlichen Substanz als Eigenkapital aus Sicht der IFRS eine finanzielle Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Aufgrund der bestehenden Kündigungsrechte der Kommanditisten der Tochtergesellschaften ist das mit dem Gesamtbetrag der nicht beherrschenden Anteile laut Bilanz korrespondierende "Nettovermögen der Kommanditisten" folglich nicht im Eigen-, sondern zum Barwert im Fremdkapital zu erfassen. Die Bewertung dieses Postens erfolgt zum nach den IFRS ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten".

Korrespondierend sind die auf die Kommanditisten entfallenden Ergebnisanteile als Finanzierungsaufwand bzw. -ertrag zu erfassen.

19. Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dabei ist eine Abzinsung immer dann vorzunehmen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit Rückbau- und Renaturierungskosten. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Die Berechnungsgrundlagen für die Barwertberechnung der Rückstellungen bestehen aus der Laufzeit bis zum voraussichtlichen Rückbau, aus den heute zu erwartenden anlagenspezifischen Rückbau- und Renaturierungskosten, die für die Anwendung der Nominalzinsrechnung (Kaufkraftäquivalenz) auf die voraussichtlichen Rückbaukosten unter Einrechnung einer voraussichtlichen Inflationsrate von p. a. 2 Prozent analog zum Vorjahr hochgerechnet werden, sowie aus dem jeweiligen auf die Restlaufzeit bezogenen Diskontierungszinssatz.

Der Diskontierungssatz wurde im Geschäftsjahr wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Zinssätze von laufzeitkongruenten börsennotierten Bundeswertpapieren, erhöht um einen Risikoaufschlag von 3 Prozent (credit spread), ermittelt.

Zu erwartende Verwertungserlöse werden bei der Bemessung der Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung nicht berücksichtigt, auch wenn ihre Realisierung aus heutiger Sicht wahrscheinlich und die dabei erzielten Erlöse im Schätzungswege gleichermaßen bezifferbar wie die Kosten für den Rückbau der Anlagen sind. Die Erfassung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Erstjahr der Rückstellungsbildung gewinnneutral im Wege eines bilanziellen Aktiv-Passiv-Tauschs. Der zusätzlich aktivierte Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände abgeschrieben.

Die sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anwendung der aktuellen Diskontierungssätze ergebenden Unterschiede bei der Rückstellungsberechnung werden gewinnneutral mit den Anschaffungs-/​Herstellungskosten der Wind-/​Solarparks verrechnet und betragen im Geschäftsjahr insgesamt -585 Tsd. Euro (Vorjahr: 572 Tsd. Euro). Einen bei der Erfüllung der Verpflichtung entstehenden positiven oder negativen Differenzbetrag zum Buchwert erfasst das Unternehmen erfolgswirksam. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge zur Barwertanpassung der Rückstellungen werden ergebniswirksam im Finanzierungsaufwand verbucht. Die Zugänge durch Aufzinsungen betragen 883 Tsd. Euro (Vorjahr: 921 Tsd. Euro).

Die Fälligkeiten der aus diesen Rückstellungen resultierenden Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen werden in den Jahren ab 2025 bis 2052 erwartet, wobei verlängerte Betriebsdauern von Windparks und die Ausübung von Optionen bei den Pachtverträgen die Abriss- und damit Fälligkeitszeitpunkte in die weitere Zukunft verlagern werden. Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge und Fälligkeitszeitpunkte wird durch die jährliche Anpassung der Berechnungsparameter Rechnung getragen.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.

20. Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag (Disagio, Darlehensabgeld) wird amortisiert, indem zunächst der Vereinnahmungsbetrag angesetzt und dann sukzessive durch kontinuierliche Aufzinsung bis zum finalen Rückzahlungsbetrag fortgeschrieben wird.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Bankverbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Geldkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Eventualverbindlichkeiten sowie Eventualforderungen sind nicht bilanziert, sondern im Konzernanhang unter "Sonstige Angaben" (Tz. VIII.) ausgewiesen.

21. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungen

21.1. Notwendigkeit von Schätzungen

Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungsgrundsätze muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

Diese Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen, die nur eine Periode betreffen, werden lediglich in dieser berücksichtigt. Schätzungsänderungen, die die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet.

21.2. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.

21.2.1. Werthaltigkeit der technischen Anlagen (Wind-/​Solarparks)

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 sind die konzerneigenen Wind-/​Solarparks und Umspannwerke in Höhe von insgesamt 250.285 Tsd. Euro (Vorjahr: 258.879 Tsd. Euro) aktiviert. Für die Bestimmung etwaiger Wertminderungen dieser Sachanlagen im Rahmen der regelmäßigen Impairment-Tests ist es erforderlich, die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zu denen die jeweiligen Wind-/​Solarparks gehören, zu ermitteln.

Die Berechnung der Nutzungswerte bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung im Wege der Bewertung mittels diskontierter Mittelzuflüsse (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Die hierfür heranzuziehenden Schätzgrößen bestehen hauptsächlich in den die Höhe der Stromerträge beeinflussenden zukünftigen Wind- und Einstrahlungsverhältnissen, in den Vergütungssätzen für den Verkauf der Energie, der technischen Lebensdauer der Wind- und Solarenergieanlagen sowie in den weiteren Kostengrößen eines Wind- bzw. Solarparks wie etwa Instandsetzungen. Diese Schätzgrößen entsprechen auch den Annahmen und beobachtbaren Inputfaktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für Wind-/​Solarparks zugrunde legen würden. Die dem Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren innewohnenden Risiken bestehen insbesondere in von den Einschätzungen des Managements und der Marktteilnehmer zukünftig abweichenden ungünstigen Entwicklungen, wie beispielsweise geringeren Windangeboten, höheren Betriebskosten, geringeren Energiepreisen und etwaigen weiteren ungünstigeren Parameterentwicklungen. Ebenso sind die voraussichtlichen zukünftigen Rückbaukosten, die im Sachanlagevermögen zu aktivieren und gleichzeitig diskontiert als langfristige Rückstellungen zu passivieren sind, im Schätzungswege zu ermitteln.

Die gemäß IFRS 16 für die angepachteten Parkflächen zu aktivierenden Nutzungsrechte werden der CGU "Wind-/​Solarpark" zugeordnet. Da die Pachtflächen für den Betrieb der CGU unabdingbar sind, werden auch die aus der Passivierung der Pachtzahlungen resultierenden Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungs-Cashflows der jeweiligen CGU zugeordnet, sodass sich aus der Anwendung von IFRS 16 keine Auswirkungen auf den Impairmenttest ergeben, da der Nutzungswert der CGU weiterhin um die Pachtzahlungen zu mindern ist.

21.2.2. Werthaltigkeit von Vorräten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen)

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 sind Vorräte in Höhe von 215.647 Tsd. Euro (Vorjahr: 143.292 Tsd. Euro) berücksichtigt. Diese resultieren aus der Aktivierung von im Rahmen der Wind-/​ Solarpark-Projektentwicklung angefallenen projektbezogenen Kosten. Die Geschäftsführung hat die Werthaltigkeit der aktivierten Kosten am Bilanzstichtag beurteilt und Wertabschläge im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Bei der Bewertung der Vorräte stellen die künftigen Realisierungschancen von Projekten und der Wert der erwarteten künftigen Cashflows wesentliche Schätzgrößen dar.

21.2.3. Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sowie zeitliche Buchungsunterschiede in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist bzw. wie überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Wesentliche Teile der aktiven latenten Steuern entstanden in den Wind-/​ Solarparkbetreibergesellschaften, die steuerlich maximal zulässige Abschreibungen nutzen, sowie in den ausländischen Planungsgesellschaften, die erhebliche Vorlaufkosten für die jeweilige Markt- und Projekterschließung tragen. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfolgt eine Schätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie (zeitlicher Anfall steuerlicher Ergebnisse, Berücksichtigung steuerlicher Risiken etc.). Wesentliche Auswirkung hierauf haben auch die jeweils nationalen wie auch auf EU-Ebene gegebenen steuerrechtlichen Grundlagen, die laufenden Anpassungen unterliegen.

22. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Zahlreiche Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die Energiekontor-Gruppe hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert trägt und direkt an den Vorstand berichtet. Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

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Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden

Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen

Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist.

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind im Anhang bei der Beschreibung der jeweiligen Vermögens- und Schuldwerte enthalten.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in Tsd. Euro.

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze des Konzerns in dem Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) betreffen deutsche und britische Wind-/​ Solarparks.

Die Umsatzerlöse in dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks (kurz: Stromerzeugung) werden in Wind-/​Solarparks in Deutschland, Portugal und Großbritannien realisiert.

Die dem Bereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zuzurechnenden Tätigkeiten werden überwiegend in Deutschland erbracht.

Im Einzelnen setzen sich die Umsatzerlöse segmentbezogen wie folgt zusammen:

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In T€ 2024 2023
Segmente und zugehörige Umsatzerlöse
Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) 52.427 157.768
Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks 69.428 79.013
Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges 4.609 5.018
Umsatzerlöse alle Segmente 126.464 241.798

2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

Unter dieser Position im betragsmäßigen Umfang von 69.442 Tsd. Euro (Vorjahr: 33.554 Tsd. Euro) sind die Veränderungen der konzernweiten zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestände an unfertigen Projekten sowie die Herstellungskosten selbst hergestellter und in das Anlagevermögen genommener Wind-/​Solar-parks, die im Konzernbestand verbleiben sollen, ausgewiesen.

Soweit dem Anlagevermögen zugeordnete Windparks veräußert und demgemäß dem Umlaufvermögen zugeordnet werden sollen, führt dies zu einer entsprechenden Bestandsverringerung.

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In T€ 2024 2023
Übernahme Wind-/​Solarparks in das Anlagevermögen 8.328 20.471
Umgliederung Windparks vom Anlage- in das Umlaufvermögen -80 -115
Bestandsveränderungen unfertige Projekte 61.193 13.197
Bestandsveränderungen und Eigenleistungen 69.442 33.554

In den Bestandsveränderungen bereits berücksichtigte außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte (Wind-/​Solarparkprojekte) betragen im Geschäftsjahr 2.507 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.343 Tsd. Euro).

Da auch die Errichtungskosten für Wind-/​Solarparks, die möglicherweise im Konzernbestand verbleiben, im laufenden Wareneinsatz sowie in den sonstigen Kostenpositionen (sonstige betriebliche Aufwendungen, Personal- und Zinsaufwendungen) verbucht werden, ist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Entscheidung bezüglich des Verkaufs der projektbezogene Bestand zu aktivieren.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Wind-/​Solarparks erfolgt zunächst die Ausbuchung des bis dahin hierfür aktivierten Vorjahresbestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Gleichzeitig erfolgt in dieser Höhe zuzüglich der bis zur Fertigstellung noch angefallenen Herstellungskosten die Aktivierung im Sachanlagevermögen durch Umgliederung der fertigen Wind-/​Solarparks ins Anlagevermögen, soweit diese im Konzern zum Zwecke der Stromerzeugung verbleiben. Im Geschäftsjahr wurde der bisher dem Eigenbestand zugeordnete Windpark Giersleben aufgrund der Veräußerungsabsicht zunächst in das Umlaufvermögen umgegliedert und anschließend veräußert.

Aktivierungen selbst hergestellter Wind-/​Solarparks durch Überführung ins Anlagevermögen erfolgen stets ergebnisneutral, ebenso wie eine etwaige umgekehrte Überführung aus dem Anlage- ins Vorratsvermögen.

3. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt auf:

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In T€ 2024 2023
Schadensersatz/​Versicherungserstattungen 12.037 208
Auflösung Rückstellungen 5.672 2.226
Übrige sonstige betriebliche Erträge 2.297 1.798
Förderungen 538 567
Erträge aus Währungsumrechnungen (Saldo) 362 0
Sonstige betriebliche Erträge 20.907 4.799

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten überwiegend Kostenerstattungen von dritter Seite.

4. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Die konzernweit angefallenen Aufwendungen für die Planung und Herstellung von Wind-/​ Solarparkprojekten betragen 90.223 Tsd. Euro (Vorjahr: 91.294 Tsd. Euro). Hierin enthalten sind unter anderem die angefallenen Kosten der Errichtung für Parks, die in den Eigenbestand übernommen worden sind.

5. Personalaufwand

Der Personalaufwand in Höhe von 28.157 Tsd. Euro (Vorjahr: 25.271 Tsd. Euro) hat sich aufgrund der gesteigerten Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehälter und Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr gesteigert und setzt sich wie folgt zusammen:

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In T€ 2024 2023
Gehälter 24.382 21.977
Soziale Abgaben und Aufwendungen 3.792 3.294
Personalaufwand 28.175 25.271

Im Personalaufwand enthalten sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von 181 Tsd. Euro (Vorjahr: 163 Tsd. Euro).

Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für den Anleihevertrieb (erfolgsneutrale Erfassung) betragen die gesamten Personalaufwendungen 28.325 Tsd. Euro (Vorjahr: 25.421 Tsd. Euro).

Der Personalbestand beläuft sich auf durchschnittlich 251 Arbeitnehmer (Vorjahr: 214 Arbeitnehmer). Davon waren im Durchschnitt 50 Mitarbeiter (Vorjahr: 41) bei ausländischen Tochtergesellschaften angestellt.

6. Abschreibungen

Der überwiegende Anteil an den Abschreibungen von insgesamt 23.074 Tsd. Euro (Vorjahr: 21.117 Tsd. Euro) entfällt mit 17.609 Tsd. Euro (Vorjahr: 17.304 Tsd. Euro) auf die konzerneigenen Wind-/​Solarparks. Aus dem Anlagenspiegel (vgl. Tz. VI.1.) ergeben sich detaillierte Informationen zum Anlagevermögen und zu den Abschreibungen. Im Berichtszeitraum waren wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorzunehmen.

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die folgenden Aufwandspositionen:

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In T€ 2024 2023
Reparaturen und Instandhaltungen Wind- /​ Solarparks 10.655 11.179
Verwaltungskosten 2.767 2.454
Pachtzahlungen für Wind- /​ Solarparks 2.680 1.985
Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten 2.154 1.823
Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 1.878 2.481
Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.469 1.628
Strombezug Windkraftanlagen /​ Solaranlagen 1.349 1.539
Werbekosten und Vertriebsaufwand 1.215 2.340
Versicherungen 1.041 1.113
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 253 227
Raumkosten 81 189
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) 0 977
Abschöpfungsbeträge im Sinne des StromPBG 0 97
Sonstige betriebliche Aufwendungen 25.543 28.033

8. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis im Konzern stellt sich wie folgt dar:

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In T€ 2024 2023
Zinsen und ähnliche Erträge 5.523 1.039
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.159 -19.998
Zinsergebnis -13.636 -18.959
Finanzergebnis -13.636 -18.959

Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, fielen nicht an. Veränderungen aus der Marktbewertung von vollumfänglich effektiven Cash-flow-Hedge-Derivaten (Zins- und Zins-/​Währungsswaps) in Höhe der kumulierten positiven Marktwerte von 3.554 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.000 Tsd. Euro) wurden, saldiert mit den darauf entfallenden latenten Steuern, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Veränderungen liegen generell am Zu- oder Abgang von abgesicherten Verbindlichkeiten, an sinkenden Restlaufzeiten, an veränderten Kapitalmarktzinsen und zukünftigen Zins- und Währungskursprognosen, die sich auf die Marktwerte auswirken. Die Swaps wurden ausschließlich zur Sicherung der Zins- und Währungsrisiken aus den langfristigen Wind-/​Solarparkfinanzierungen abgeschlossen, weswegen eine Realisierung der negativen Marktwerte vor dem Laufzeitende der Derivate nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Durch den ratierlichen Abbau der Bezugsgrößen bei den Payer-Zins-Swaps vermindern sich in den folgenden Berichtsperioden auch sukzessive die Ergebnisauswirkungen. Effektivzinsen sind in Höhe von 496 Tsd. Euro (Vorjahr: 562 Tsd. Euro) enthalten.

Die Zinserträge von 3.564 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.039 Tsd. Euro) entfallen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte mit variablen Zinssätzen. Von den Zinsaufwendungen entfallen 1.663 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.457 Tsd. Euro) auf kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen. Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen entfallen ausschließlich auf Schuldposten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.

Zinsaufwendungen aus der Anwendung von IFRS 16 waren im Geschäftsjahr zu verbuchen mit einem Betrag von 2.930 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.164 Tsd. Euro).

9. Ertragsteuern

Der Gesamtsteueraufwand im Konzern stellt sich wie folgt dar:

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In T€ 2024 2023
Laufende (tatsächliche) Steuern 7.095 7.858
Latente Steuern 6.503 4.298
Gesamtsteueraufwand 13.598 12.156

9.1. Tatsächliche Steuern

Hier werden die in Deutschland zu entrichtenden Gewerbe- und Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag erfasst sowie die in den ausländischen Gesellschaften vergleichbaren Ertragsteueraufwendungen.

9.2. Latente Steuern

Steuerlatenzen aufgrund von temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz bestehen in nachfolgend angeführter Höhe.

Durch die erstmalige Anwendung des IAS 12 im Vorjahr sind latente Steuern auf die Auswirkungen, die sich aus der Anwendung von IFRS 16 ergeben, zu bilanzieren. Die demnach im Geschäftsjahr zu aktivierende latente Steuer beträgt 1.135 Tsd. Euro (Vorjahr: 690 Tsd. Euro).

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31.12.2024 31.12.2023
In T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Bewertung des Sachanlagevermögens 521 25.956 124 22.328
Verlustvorträge 12.302 0 14.854 0
Fair-Value-Bewertung IFRS 9 1.420 2.661 0 2.793
Zwischengewinneliminierung 490 0 188 0
Vorratsbewertung 0 5.901 0 4.364
Bewertung von Finanzinstrumenten (Effektivzinsmethode) 0 686 0 707
Sonstige Abweichungsgründe 178 0 109 0
IFRS 16 1.135 0 690 0
Zwischensumme vor Saldierung 16.045 35.203 15.965 30.192
Saldierungsfähige Beträge -5.669 -5.669 -8.464 -8.464
Latente Steuern (nach Saldierung) 10.377 29.535 7.501 21.728

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede sowie der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben.

Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können.

Die steuerlichen Verlustvorträge im Konzern bestehen in der Energiekontor AG, in den Wind-/​Solarparkbetreiber- sowie in den ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2024 31.12.2023
In T€ Inland Ausland Inland Ausland
Verlustvorträge
Mit Bildung aktiver latenter Steuern
Verlustvorträge Gewerbesteuer 44.179 0 57.676 0
Verlustvorträge Körperschaftsteuer 19.530 13.998 25.584 12.224
Ohne Bildung aktiver latenter Steuern
Verlustvorträge Gewerbesteuer 12.092 0 8.710 0
Verlustvorträge Körperschaftsteuer 0 2.986 0 2.597

Die Gesellschaft geht im Berichtszeitraum davon aus, dass für die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, aufgrund der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichend positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung des aktivierten Steueranspruchs zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorteile aus den aktiven latenten Steuern insoweit realisiert werden können. Die sich größtenteils aus den Wind-/​ Solarparkbetreibergesellschaften sowie aus ausländischen Planungsgesellschaften ergebenden Verlustvorträge wirken sich gewerbesteuerlich auf Ebene der Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften selbst und körperschaftsteuerlich auf Ebene der Energiekontor AG aus. Sie resultieren nicht aus unplanmäßigen Geschäftsverläufen, sondern insbesondere aus erhöhten anfänglichen steuerlichen Abschreibungen. Soweit eine Verwertbarkeit von Verlusten, ggf. innerhalb der im Ausland bestehenden zeitlichen Beschränkung, nicht hinreichend sicher scheint, erfolgt keine Aktivierung.

Insoweit für Verlustvorträge latente Steueransprüche aktiviert werden, besteht im In- und Ausland in der Regel keine zeitliche Beschränkung für die Vortragsmöglichkeit.

Die direkt im Eigenkapital (Fair-Value-Rücklage) verrechneten latenten Steuerbeträge in Höhe von -1.241 Tsd. Euro (Vorjahr: -2.793 Tsd. Euro) wurden ergebnisneutral erfasst.

9.3. Steuerliche Überleitungsrechnung (Effective Tax Rate Reconciliation)

Im Geschäftsjahr 2024 und nach der aktuellen Gesetzeslage voraussichtlich auch in den folgenden Jahren beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuerbelastung. Daraus resultiert ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 15,83 Prozent. Unter Einbeziehung der Gewerbesteuer, die sich im Durchschnitt auf 14,10 Prozent beläuft, beträgt der Gesamtsteuersatz im Geschäftsjahr 29,93 Prozent.

Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand auf den ausgewiesenen Ertragsteueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands basiert auf der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 29,93 Prozent (Vorjahr: 29,83 Prozent). Somit ergibt sich kein Effekt aus einer Steuersatzänderung.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ursachen für die Abweichung zwischen dem erwarteten (rechnerischen) und dem tatsächlichen Steueraufwand:

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In T€ 2024 2023
Ertragsteueraufwand rechnerisch 10.785 28.476
Ertragsteuern für andere Perioden 2.020 283
Effekte aus Personengesellschaften 417 279
Deaktivierte sowie untergegangene steuerliche Verluste und Verlustvorträge 209 51
Sonstige Effekte (steuerfreie und steuerlich nicht abziehbare Posten) 121 95
Abweichendes Steuerrecht/​Steuersätze Ausland 45 -17.028
Tatsächlicher Steueraufwand 13.598 12.156

10. Ergebnis je Aktie

Zum Ende des Geschäftsjahres waren 13.982.359 (Vorjahr: 13.959.359) Aktien gezeichnet. Davon waren unter Berücksichtigung der bis dahin zum Zwecke der Einziehung zurückgekauften und noch nicht eingezogenen Anteile 13.956.206 (Vorjahr: 13.902.838) Aktien im Umlauf. Unter Berücksichtigung einer taggenauen Gewichtung waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 13.935.468 (Vorjahr: 13.945.987) Aktien in Umlauf. Verwässerungseffekte gab es sowohl im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr.

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2024 2023
Konzernergebnis in € 22.564.217 83.321.115
Gewichteter Durchschnitt ausgegebener Aktien 13.935.468 13.945.987
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € 1,62 5,97
Verwässertes Ergebnis je Aktie in € 1,61 5,93

11. Finanzielle Risiken und Finanzinstrumente

Grundsätzlich ist die Energiekontor-Gruppe Zinsänderungs-, Liquiditäts-, Währungs- sowie bei Vermögenswerten Bonitäts- und Ausfallrisiken ausgesetzt.

Eine Absicherung von Zinsänderungsrisiken erfolgt neben langfristigen Festzinsvereinbarungen (bei Wind-/​Solarparkfinanzierungen) durch Sicherungsderivate. Die betroffenen Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften haben variable Darlehen (3-Monats-EUR-EURIBOR-Telerate) aufgenommen und in festverzinsliche Kredite umgewandelt, für die durch den Abschluss von Zinsswaps die Zinssicherungen erfolgen (synthetische Festzinsdarlehen). Zinsänderungsrisiken bestehen für die Unternehmensgruppe während der Laufzeit der Sicherungsderivate nicht. Zinsänderungen haben lediglich Auswirkung auf den Wert der Derivate, soweit man diese separat betrachtet, wie von den IFRS gefordert. Dahingehend werden solche abgekoppelten Zinsänderungsauswirkungen mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt, die die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital abbilden.

Zum Bilanzstichtag haben die erfolgsneutralen Zins- und Währungsswaps aufgrund der seit Abschluss gesunkenen Kapitalmarktzinsen einen beizulegenden positiven Wert von 3.554 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.000 Tsd. Euro), ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM).

Die positiven Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente sind unter der Position "Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte" auszuweisen. Die Marktwertermittlung für solche Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, und basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Aus Sicht des Managements sind die Marktwerte dieser Swaps rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt.

In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit den vorgenannten Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf Gewinn- und Verlustrechnung oder Eigenkapital verbunden. Somit werden die Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Derivate nach Verrechnung mit den darauf entfallenden passiven bzw. aktiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Wenn das Marktzinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich ein ergebnisneutral ergebender Marktwert von insgesamt +14.158 Tsd. Euro (-8.794 Tsd. Euro) ergeben. Die Bezugsgrößen für die Grundgeschäfte der Wind-/​ Solarparkfinanzierungen belaufen sich - ggf. auf Euro umgerechnet - auf insgesamt 298.382 Tsd. Euro (Vorjahr: 200.851 Tsd. Euro).

Die Laufzeiten von Zinssicherungen bzw. Zinswährungssicherungen entsprechen grundsätzlich denen der abgesicherten Grundgeschäfte. Zum Bilanzstichtag hatte die Gruppe derivative Instrumente mit einer maximalen Laufzeit bis Dezember 2043 im Bestand, um Zins- und Währungsrisiken aus den Wind-/​Solarparkfinanzierungen abzusichern.

Die Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (IBOR Phase 2) wird derzeit noch von Energiekontor geprüft. Wesentliche Auswirkungen werden jedoch nicht erwartet.

Weitere Währungsrisiken der britischen und amerikanischen Tochtergesellschaften im Bereich der Marktrisiken resultieren aus der operativen Tätigkeit sowie aus Investitionen und werden grundsätzlich nicht abgesichert. Ein Anstieg bzw. eine Senkung des Euro gegenüber den beiden Währungen hätte zum Abschlussstichtag - unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen - keine wesentliche Auswirkung auf das Eigenkapital bzw. das Jahresergebnis gehabt.

Den Liquiditätsrisiken wird durch die rechtzeitige und ausreichende Vereinbarung von Kreditlinien, die nicht ausgeschöpft werden, sowie durch die Emission von Anleihen begegnet. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird eine fortlaufende Liquiditätsplanung geführt, die alle zu erwartenden Liquidätszu- und -abflüsse und deren Fristigkeiten abbildet.

Bilanziell werden die Bonitäts- und Ausfallrisiken ggf. durch Wertberichtigungen abgebildet. Sie sind begrenzt auf die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Beträge. Weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahr waren unter Beachtung der Grundsätze des IFRS 9 zur Ermittlung von "Expected credit losses" Wertminderungen vorzunehmen.

VI. Erläuterungen zur Bilanz

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in Tsd. Euro.

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens im laufenden Jahr sowie im Vorjahr sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.

Keine der hier angeführten Vermögenswerte sind zur Veräußerung bestimmt (non-current assets held for sale) oder aufzugebenden Geschäftsbereichen zuzuordnen (discontinued operations), sodass insoweit ein separater Ausweis entfällt.

Wie im Vorjahr auch war kein Wertminderungsaufwand zu erfassen.

Anlagenspiegel 2024

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten
In T€ 01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.591 215 0 1.806
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 80.813 6.275 0 87.088
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 476.446 15.791 14.159 478.078
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.160 989 8 4.141
560.420 23.055 14.167 569.307
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 26 0 0 26
567.236 23.270 14.167 576.339
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Abschreibungen
In T€ 01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.367 148 0 1.515
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 13.290 4.596 0 17.886
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 217.567 17.609 7.383 227.793
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.415 722 0 2.137
232.273 22.926 7.383 247.816
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 0
238.840 23.074 7.383 254.531
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Buchwert
In T€ 31.12.2024 31.12.2023
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 291 224
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 69.202 67.523
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 250.285 258.879
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.004 1.745
321.491 328.147
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 26 26
321.808 328.397

Anlagenspiegel 2023

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten
In T€ 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.474 130 13 1.591
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 63.117 17.964 268 80.813
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 453.927 22.919 399 476.446
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.228 1.293 361 3.160
519.272 42.176 1.028 560.420
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 26 0 0 26
525.972 42.305 1.041 567.236
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Abschreibungen
In T€ 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.242 125 0 1.367
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 10.130 3.374 214 13.290
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 200.263 17.304 0 217.567
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.384 313 282 1.415
211.777 20.992 496 232.273
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 0
218.219 21.117 496 238.840
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Buchwert
In T€ 31.12.2023 31.12.2022
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 224 232
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 67.523 52.987
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 258.879 253.664
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.745 844
328.147 307.495
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 26 26
328.397 307.753

1.1. Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren.

1.2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Hierbei handelt es sich um zu aktivierende und laufend abzuschreibende Software. Der Wert beinhaltet auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.

1.3. Grundstücke

Der Ausweis beinhaltet sämtliche gehaltenen und zum Betrieb von Wind- und Solarparks genutzten und damit dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" zuzurechnenden Grundstücke, die zum Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 861 Tsd. Euro (Vorjahr: 829 Tsd. Euro) bilanziert sind. Die übrigen Werte setzen sich aus den nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechten für die Wind- und Solarparkflächen sowie die Geschäftsräume von insgesamt 68.341 Tsd. Euro zusammen (Vorjahr: 52.158 Tsd. Euro).

1.4. Technische Anlagen (Wind- und Solarparks)

Die Restbuchwerte aller Wind-/​Solarparks im Konzern betragen zum Bilanzstichtag 250.285 Tsd. Euro (Vorjahr: 258.879 Tsd. Euro). Die hier ausgewiesenen Vermögenswerte sind im Rahmen der langfristigen Finanzierungsverträge in der Regel sicherungsübereignet.

1.5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Der Bilanzausweis von 2.004 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.745 Tsd. Euro) beinhaltet die Büro- und Geschäftsausstattung der verschiedenen Standorte im In- und Ausland sowie die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.

2. Finanzinstrumente

Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Kategorisierung der Finanzinstrumente der Energiekontor-Gruppe zum Bilanzstichtag. Umwidmungen erfolgten weder im Geschäfts- noch im Vorjahr.

Dabei wurden bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Guthaben in Höhe von 38.939 Tsd. Euro (Vorjahr: 36.579 Tsd. Euro) mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten saldiert.

Vor Saldierungen betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 131.077 Tsd. Euro (Vorjahr: 168.815 Tsd. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen vor Saldierung 273.778 Tsd. Euro (Vorjahr: 238.497 Tsd. Euro).

Grundlage für die Saldierungen waren die mit den Banken abgeschlossenen Kompensationsvereinbarungen sowie Abtretungen von Kontoguthaben im Rahmen von durchgeführten Fremdfinanzierungen beim jeweils gleichen Kreditinstitut.

Ein finanzieller Vermögenswert wird der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet, wenn er den anderen Kategorien nicht zugeordnet werden kann (Residualgröße). Kassageschäfte von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.

Wertpapiere werden, wie auch die Forderung gegenüber asoziierten Unternehmen, der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet. Die Wertpapiere betragen im Geschäftsjahr 49.875 Tsd. Euro (Vorjahr: 43.332 Tsd. Euro).

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Wertansatz Bilanz 31.12.2024
Vermögens- und Schuldwerte
in T€
Buchwert 31.12.2024 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value - erfolgsneutral Fair Value 31.12.2024
Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 92.137 92.137 92.137
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 44.372 44.372 44.372
Sonstige Forderungen 29.656 29.656 29.656
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 26 26 26
Zur Veräußerung verfüg bare finanzielle Vermögenswerte 1 49.906 49.906 49.906
Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Hedge-Beziehung 2 8.297 8.297 8.297
Schulden
Anleihen 125.780 125.780 125.780
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 234.839 234.839 234.839
Sonstige Finanzschulden 3.453 3.453 3.453
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.011 16.011 16.011
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 9.621 9.621 9.621
Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 103.635 103.635 103.635
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung 2 4.744 4.744 4.744
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Wertansatz Bilanz 31.12.2023
Vermögens- und Schuldwerte
in T€
Buchwert 31.12.2023 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value - erfolgsneutral Fair Value 31.12.2023
Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 132.236 132.236 132.236
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37.109 37.109 37.109
Sonstige Forderungen 18.602 18.602 18.602
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 26 26 26
Zur Veräußerung verfüg bare finanzielle Vermögenswerte 1 43.361 43.361 43.361
Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Hedge-Beziehung 2 9.000 9.000 9.000
Schulden
Anleihen 109.345 109.345 109.345
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 201.918 201.918 201.918
Sonstige Finanzschulden 9.158 9.158 9.158
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.545 17.545 17.545
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 8.453 8.453 8.453
Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 82.510 82.510 82.510
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung 2 0 0 0

1 Ausschließlich Vermögenswerte, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden.

2 Ausschließlich Cashflow-Hedges.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (langfristig)

Bei dieser Position in Höhe von 14.439 Tsd. Euro (Vorjahr: 11.061 Tsd. Euro) handelt es sich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten aufweisen. Der Ansatz erfolgt mit dem Barwert.

4. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen

Hier sind nicht beherrschende Anteile an Personengesellschaften ausgewiesen, die at equity bilanziert werden. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.

5. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte

Diese Position beinhaltet Kautionen, Rechnungsabgrenzungen, Zinsswaps und geleistete Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.

6. Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen.

Nach der "Liability Method" finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung.

Aktive und passive Steuerlatenzen werden insoweit saldiert, als die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern vor und nach Saldierung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich aus Tz. V.9.2. zur Gewinn- und Verlustrechnung.

7. Vorräte

Bei den Vorräten im Gesamtumfang von 215.647 Tsd. Euro (Vorjahr: 143.292 Tsd. Euro) handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte sowie um die im Zusammenhang mit der Errichtung von Wind-/​Solarparks aufgelaufenen Baukosten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen).

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte waren im Geschäftsjahr erforderlich in Höhe von 2.507 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.343 Tsd. Euro). Diese sind in den Bestandsveränderungen und anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten und betreffen im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Projekte, die wegen Unwirtschaftlichkeit oder Nichtgenehmigungsfähigkeit nicht mehr weiterverfolgt werden.

Finanzierungskosten auf die Projekt- und Baukosten werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorratsbestände entfallen (IAS 23.27). Im Geschäftsjahr wurden demnach 19.719 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.632 Tsd. Euro) aktiviert, der Finanzierungskostensatz beträgt durchschnittlich 4,0 Prozent (Vorjahr: 4,0 Prozent). Aufgrund der steuerrechtlichen Nichtaktivierung ist insoweit eine passive Steuerlatenz zu berücksichtigen.

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei dieser Position im bilanzierten Umfang von 29.933 Tsd. Euro (Vorjahr: 26.049 Tsd. Euro) handelt es sich ausschließlich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die in der Regel bis spätestens 90 Tage nach dem Bilanzstichtag eingehen. Soweit die Forderungen aus dem Verkauf von Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften resultieren, sind sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits eingegangen. Im Übrigen bestehen sie gegenüber Energieversorgungsunternehmen und Gesellschaften, für die die Gruppe die kaufmännische Geschäftsführung und Zahlungsabwicklung wahrnimmt, weswegen deren Zahlungsfähigkeit und ein Wertminderungsbedarf für etwaige Ausfallrisiken verlässlich als nicht gegeben eingeschätzt werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Forderungen gegen Wind-/​ Solarparkbetreibergesellschaften werden ebenfalls als niedrig eingestuft, da die Projekte in aller Regel verbindlich durchfinanziert sind. Einer Wertberichtigung bedarf es insoweit regelmäßig nicht. Auf die Angaben zur Bestellung von Kreditsicherheiten unter Tz. VI.20. wird verwiesen.

9. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 27.644 Tsd. Euro (Vorjahr: 19.147 Tsd. Euro) setzen sich hauptsächlich zusammen aus Rechnungsabgrenzungen und sonstigen kurzfristigen monetären Vermögenswerten. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.

10. Ertragsteuerforderungen

Unter dieser Position in Höhe von 3.150 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.400 Tsd. Euro) sind überwiegend Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückforderungsansprüche aufgrund der Leistung von Vorauszahlungen ausgewiesen.

11. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Von den zum Bilanzstichtag vorhandenen liquiden Bar- und Bankguthaben in Höhe von 92.137 Tsd. Euro (Vorjahr: 132.236 Tsd. Euro) sind im Geschäftsjahr wie im Vorjahr keine Beträge für Sicherungszwecke an Kreditinstitute verpfändet (eingeräumte Avallinien).

12. Gezeichnetes Kapital

Das am Bilanzstichtag ausgegebene und im Umlauf befindliche Grundkapital der Energiekontor AG in Höhe von 13.956.206,00 Euro hat sich gegenüber dem Vorjahr (13.902.838,00 Euro) durch Rückkäufe von 46.632 Aktien (Vorjahr: 76.552 Aktien) saldiert mit der Ausgabe von 100.000 Aktien aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 entsprechend erhöht.

Das unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr eingezogenen 77.000 Aktien zum Bilanzstichtag gezeichnete Kapital von 13.982.359,00 Euro ist eingeteilt in 13.982.359 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils 1,00 Euro).

13. Eigene Anteile

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 46.632 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie über die Börse erworben.

Unter Berücksichtigung der in 2024 77.000 eingezogenen Anteile, besaß die Gesellschaft somit am 31. Dezember 2024 26.153 eigene Aktien.

14. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 44.319 Tsd. Euro (Vorjahr: 42.095 Tsd. Euro) setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agien sowie den Agien auf die Anteile, die im Rahmen der Aktienoptionsprogramme in den Geschäftsjahren 2019 und 2024 ausgegeben wurden.

15. Genehmigtes und bedingtes Kapital

Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.

Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat das Aktienoptionsprogramm 2018 beschlossen. Danach konnten bis zu 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden. Von dieser Ermächtigung wurde nur teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden 100.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands begeben, die auch im Jahr 2024 ausgeübt wurden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Diese Ermächtigung, die am 30. April 2023 ausgelaufen ist, wurde im Jahr 2024 durch eine neue Ermächtigung ersetzt.

Nach dieser neuen Ermächtigung wurde der Aufsichtsrat von der Hauptversammlung vom 29. Mai 2024 ermächtigt, im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 bis zum 28. Mai 2029 Bezugsrechte auf bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft nur an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auszugeben. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Im Jahr 2024 hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 75.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt 68,42 Euro pro Aktie, die Wartezeit endet im Jahr 2028.

Zum Zeitpunkt der Gewährung betrug der beizulegende Zeitwert 1.444 Tsd. Euro.

16. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen

16.1. Währungsumrechnung

Die in den früheren Jahren das Eigenkapital entsprechend reduzierenden kumulierten erfolgsneutralen Differenzen zum Ende des Vorjahres aus Währungsumrechnungen in Höhe von -61 Tsd. Euro haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Erst im Zeitpunkt des Teilabgangs der britischen Tochtergesellschaften werden sie erfolgswirksam aufgelöst. Hierbei handelt es sich um die in früheren Jahren innerhalb des Konzerns erfolgten Währungsumrechnungen.

16.2. Fair-Value-Bewertung

Diese Eigenkapitalposition in Höhe von 2.906 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.571 Tsd. Euro) wird im Rahmen der Fair-Value-Bewertung gebildet und beinhaltet die positiven und negativen Marktwerte der Zins- und Zins- /​ Währungsswaps in Höhe von insgesamt 3.554 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.000 Tsd. Euro) sowie die Bewertungsdifferenzen bei den zum Bilanzstichtag gehaltenen Bundeswertpapieren in Höhe von 593 Tsd. Euro (Vorjahr: 364 Tsd. Euro). Die Marktwerte sind gegenüber dem Vorjahr wegen des Effekts der Zinsentwicklung entsprechend gesunken.

Diese Werte werden nach Verrechnung mit den darauf entfallenden aktiven bzw. passiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Die Rücklage setzt sich wie folgt zusammen:

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In T€ 2024 2023
Wert Zins- und Zins-/​Währungsswaps 3.554 9.000
Anpassung Kurswert Bundeswertpapiere 593 364
Aktive und passive latente Steuern -1.241 -2.793
Stand am 31.12. 2.906 6.571

17. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 115.924 Tsd. Euro (Vorjahr: 79.293 Tsd. Euro) setzen sich zusammen aus der unverändert vorhandenen gesetzlichen Rücklage von 15 Tsd. Euro sowie aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 115.909 Tsd. Euro (Vorjahr: 79.278 Tsd. Euro).

Die anderen Gewinnrücklagen entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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In T€ 2024 2023
Stand am 01.01. 79.278 50.893
Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -2.838 -5.531
Teilweise Ergebnisverwendung 39.468 33.916
Stand am 31.12. 115.909 79.278

Über die Ergebnisverwendung 2024 wird in der Hauptversammlung entschieden.

18. Kumulierte Konzernergebnisse

Die kumulierten Konzernergebnisse entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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In T€ 2024 2023
Stand am 01.01. 43.446 8.001
Gewinnausschüttungen -16.659 -13.959
Konzernergebnis 22.564 83.321
Einstellungen in die Gewinnrücklagen -39.468 -33.916
Stand am 31.12. 9.883 43.446

19. Sonstige Rückstellungen

Diese langfristige Position besteht ausschließlich aus Rückstellungen für Rückbau- und Renaturierungskosten von im Konzernbestand geführten Windkraft- und Solaranlagen sowie Umspannwerken. Die je nach Anlagentypus in unterschiedlicher Höhe voraussichtlich anfallenden Kosten werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt auf den heutigen Barwert diskontiert und jährlich entsprechend der Barwertentwicklung durch Aufzinsungen angepasst.

Im Berichtsjahr erfolgt die Diskontierung in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen bis zum voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt mit Diskontierungssätzen zwischen 5,02 Prozent und 5,65 Prozent vor Berücksichtigung von Inflationsabschlägen. Für die Anwendung der Nominalzinsrechnung auf die voraussichtlichen Rückbaukosten ist eine voraussichtliche Inflationsrate von p.a. 2,00 Prozent (Vorjahr: 2,00 Prozent) eingerechnet worden.

Die Rückstellungen entwickelten sich in der Vorjahres- und in der Berichtsperiode wie folgt:

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In T€ 2024 2023
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. 19.120 17.728
Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 883 921
Ab-/​Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) -585 572
Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung/​Erwerb 196 398
Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) -1.136 -499
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung am 31.12. 18.478 19.120

20. Anleihekapital

Die nachstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt sind.

Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Die Anleihen der Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG sowie der Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG sind darüber hinaus an der Frankfurter Wertpapierbörse für den Freiverkehr zugelassen.

Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.

Die nach IFRS als Fälligkeitswerte klassifizierten Anleihen weisen keine eingebetteten Derivatemerkmale auf. Sie sind mit ihrem Fair Value in Form des Barwerts der Zahlungsströme im Fremdkapital anzusetzen.

Stufenzinsanleihe IX über 10.950 Tsd. Euro

Die Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A16861 im Jahr 2016 eine in 10.950 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 10.950 Tsd. Euro ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2016 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 28. Februar 2022 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 28. Februar 2026 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 28. Februar 2022 noch in Höhe von 7.665 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.665 Tsd. Euro). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 7.651 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.636 Tsd. Euro).

Stufenzinsanleihe X über 22.730 Tsd. Euro

Die Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2DADL im Jahr 2017 eine in 22.730 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 22.730 Tsd. Euro ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2017 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 31. Oktober 2022 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,3 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,7 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Oktober 2035 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 31. Oktober 2022 und der außerplanmäßigen Teilrückzahlung am 31.12.2022 noch in Höhe von 16.366 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.366 Tsd. Euro). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 16.281 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.213 Tsd. Euro).

Stufenzinsanleihe XI über 9.000 Tsd. Euro

Die Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2LQQD im Jahr 2018 eine in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 9.000 Tsd. Euro ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2018 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in drei Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. November 2024 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. November 2030 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. November 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.

Im Geschäftsjahr erfolgte eine erste Kündigung zum 02. April 2024 in Höhe von 630 Tsd. Euro sowie die erste planmäßige Teilrückzahlung zum 1. November 2024 in Höhe von 1.350 Tsd. Euro.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Kündigung zum 02. April 2024 und der ersten planmäßigen Teilrückzahlung zum 01. November 2024 noch in Höhe von 7.020 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.000 Tsd. Euro). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 7.029 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.954 Tsd. Euro).

Stufenzinsanleihe XII über 13.400 Tsd. Euro

Die Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2TR8Y im Jahr 2019 eine in 13.400 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 13.400 Tsd. Euro ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Dezember 2019 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 35 Prozent des Nominalbetrags am 1. Dezember 2023 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent für die restliche Laufzeit bis zum 1. Dezember 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 1. Dezember 2023 sowie der ersten Kündigung zum 01. Dezember 2023 noch in Höhe von 8.442 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.442 Tsd. Euro).

Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 8.189 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.148 Tsd. Euro).

Unternehmensanleihe 2020 über 15.000 Tsd. Euro

Im Jahr 2020 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A289KT eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 15.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30.09.2028 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit 15.000 Tsd. Euro (Vorjahr: 15.000 Tsd. Euro).

Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T14.799 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.745 Tsd. Euro).

Stufenzinsanleihe 2020 über 15.100 Tsd. Euro

Die Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A254S5 im Jahr 2021 eine in 15.100 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 15.100 Tsd. Euro ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2021 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. März 2026 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalkapitals am 1. März 2031 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 1. März 2035 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent für die restliche Laufzeit bis zum 1. März 2039 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit 15.100 Tsd. Euro (Vorjahr: 15.100 Tsd. Euro). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 14.891 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.801 Tsd. Euro).

Stufenzinsanleihe XIV über 4.840 Tsd. Euro

Die Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJX im Jahr 2022 eine in 4.840 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 4.840 Tsd. Euro ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Dezember 2022 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 1. Dezember 2026 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. Dezember 2028 steigt die jährliche Verzinsung auf 4,5 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit 4.840 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.840 Tsd. Euro). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 4.681 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.622 Tsd. Euro).

Unternehmensanleihe 2022 über 15.000 Tsd. Euro

Im Jahr 2022 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJN eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 15.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,5 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Dezember 2029 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit 15.000 Tsd. Euro (Vorjahr: 15.000 Tsd. Euro).

Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 14.831 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.797 Tsd. Euro).

Unternehmensanleihe 2023 über 20.000 Tsd. Euro

Im Jahr 2023 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A351YE eine weitere in 20.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 20.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,75 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2031 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit 20.000 Tsd. Euro (Vorjahr: 19.975 Tsd. Euro).

Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 19.535 Tsd. Euro (Vorjahr: 19.428 Tsd. Euro).

Unternehmensanleihe 2024 über 20.000 Tsd. Euro

Im Jahr 2024 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A383B3 eine weitere in 20.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 20.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,25 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2032 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit 18.361 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro).

Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von 17.894 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro).

Die gesamten Verbindlichkeiten aus lang- und kurzfristigen Anleihekapitalien betragen zum Bilanzstichtag nominal 127.794 Tsd. Euro (Vorjahr: 111.388 Tsd. Euro), wovon - unter Berücksichtigung auch der im Vorjahr durch die Energiekontor-Gruppe zurückgezahlten Anleihen - im Jahr 2025 ein Betrag von 0 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.350 Tsd. Euro) zur Rückzahlung fällig wird. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Gesamtwert von 125.780 Tsd. Euro (Vorjahr: 109.345 Tsd. Euro).

Nach Ablauf der vorstehenden Laufzeiten der jeweiligen Anleihen bestehen, soweit diese durch Anleiheemissionen, Bankkredite oder andere Finanzierungsformen abgelöst werden, in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung Zinsänderungsrisiken. Für die vorzeitig gekündigten Anleihen sind keine Anschlussfinanzierungen notwendig.

21. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Zinssätze für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei Festzinsvereinbarung liegen zwischen 1,04 Prozent und 5,75 Prozent (im Vorjahr zwischen 1,04 Prozent und 8,23 Prozent). Die variablen Zinssätze liegen zwischen 4,01 Prozent und 5,54 Prozent (im Vorjahr zwischen 2,20 Prozent und 5,46 Prozent). Bezüglich dieser variablen Zinskonditionen, deren Anpassung regelmäßig in Abständen von weniger als einem Jahr erfolgt, besteht für das Unternehmen ein Zinsänderungsrisiko. In den gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 234.839 Tsd. Euro (Vorjahr: 201.918 Tsd. Euro) sind kurzfristige Anteile in Höhe von 87.964 Tsd. Euro (Vorjahr: 45.025 Tsd. Euro) enthalten. Im langfristigen Bereich der Bilanz sind die Beträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr ausgewiesen.

Die für die langfristigen Darlehen zu leistenden und innerhalb von ein bis fünf Jahren fälligen Tilgungsleistungen betragen 49.372 Tsd. Euro (Vorjahr: 57.982 Tsd. Euro), die Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 104.325 Tsd. Euro (Vorjahr: 102.302 Tsd. Euro).

Laufzeiten von mehr als fünf Jahren bestehen ausschließlich aus Investitionsfinanzierungen für Wind- /​ Solarparks. Die voraussichtlichen Restlaufzeiten für Wind- /​ Solarparkfinanzierungen bis zur vollständigen Rückzahlung bewegen sich zwischen 1 und 23 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 24 Jahren). Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsfristen, die noch Restlaufzeiten zwischen 0 und 17 Jahren (im Vorjahr zwischen 0 und 18 Jahren) haben, bestehen auch dort Zinsänderungsrisiken in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung.

Besichert sind die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 273.894 Tsd. Euro (im Vorjahr waren 240.920 Tsd. Euro entsprechend besichert) wie folgt:

Grundpfandrechte (Grundschulden) an den Konzerngesellschaften gehörenden Grundstücken, Sicherungsübereignung aller vom Konzern betriebenen Wind- /​ Solarparks sowie gegebenenfalls der Umspannwerke und Abtretung aller Ansprüche und Forderungen dieser Betreibergesellschaften zur Besicherung der langfristigen Investitionsfinanzierung, u. a. durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netzanschluss-bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerke, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und die Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Wind- /​ Solarpark-Infrastrukturgesellschaften.

Die sicherungsübereigneten Vermögenswerte betreffen Wind- und Solarparks sowie Anteile an Windparkinfrastruktur (Buchwert: 250.285 Tsd. Euro /​ Vorjahr: 258.879 Tsd. Euro) und Forderungen aus Stromverkäufen (Buchwert: 22.695 Tsd. Euro /​ Vorjahr: 17.226 Tsd. Euro). Verpfändete Bankguthaben, soweit sie nicht bereits mit Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen sind, haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert von 0 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro).

Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von 486.232 Tsd. Euro (Vorjahr: 329.910 Tsd. Euro) zur Verfügung, wovon insgesamt 273.894 Tsd. Euro (Vorjahr: 240.920 Tsd. Euro) in Anspruch genommen wurden.

22. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten

Die Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten im langfristigen Bereich setzen sich aus den Anteilen von konzernfremden Gesellschaftern in Höhe von 642 Tsd. Euro (Vorjahr: 879 Tsd. Euro) zusammen, und zwar an Betreibergesellschaften, deren Windparks zum Verbleib im Konzernbestand vorgesehen sind. Diese Gesellschaften haben die Rechtsform der Kommanditgesellschaft, weswegen die Bilanzierung dieses Postens nach IAS 32 als Fremdkapital zum ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten" erfolgt. Die Ergebnisanteile der konzernfremden Gesellschafter sind unter Finanzierungsaufwand verbucht.

Im kurzfristigen Bereich sind Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten in Höhe von 2.811 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.279 Tsd. Euro) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um bereits geleistete Anzahlungen konzernfremder Gesellschafter für zwei Projekte, die im kommenden Jahr fertiggestellt und entkonsolidiert werden.

23. Sonstige Finanzverbindlichkeiten

In dieser Position sind erhaltene Kautionen für Stromlieferungen in Höhe von 880 Tsd. Euro (Vorjahr: 840 Tsd. Euro) ausgewiesen.

Weiterhin sind in dieser Position die als Verbindlichkeit auszuweisenden negativen Marktwerte der Zins- und Währungsswaps in Höhe von -4.744 Tsd. Euro (Vorjahr negative Marktwerte von 0,00 Tsd. Euro). Die Zins- und Währungsswaps orientieren sich an den Grundgeschäften (Wind- /​ Solarparkfinanzierungen) und haben Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten. Bei den Positionen handelt es sich um erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnete Cashflow-Hedges, deren Marktwertermittlung auf Basis von Parametern erfolgte, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

24. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

Hier sind die bereits vorher ausführlich erläuterten, gemäß IFRS 16 ermittelten Verbindlichkeiten aus den bestehenden Leasingverhältnissen ausgewiesen.

25. Sonstige Verbindlichkeiten

Für die langfristige Überlassung von Kapazitäten an den im Konzernvermögen befindlichen Umspannwerken wurden von Dritten Nutzungsentgelte in Form von Einmalzahlungen vereinnahmt, die über die gesamte Laufzeit der Nutzungsüberlassung gleichmäßig zu verteilen und in der Zukunft ratierlich gewinnwirksam sind. Hier ist der zum Bilanzstichtag noch nicht aufgelöste und nicht abgezinste Betrag ausgewiesen.

26. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Der Bilanzwert hat sich wie folgt entwickelt:

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In T€ 2024 2023
Steuerrückstellungen am 01.01. 19.678 17.753
Verbrauch -2.555 -1.662
Zuführung 1.524 3.587
Stand am 31.12. 18.647 19.678

27. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

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In T€ 01.01.2023 Verbrauch 2023 Auflösung 2023 Zuführung 2023 31.12.2023
Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 150 150 0 150 150
Rechts- und Beratungskosten 885 871 14 906 906
Personalkosten 4.623 4.623 0 6.555 6.555
Projektbezogene Rückstellungen 25.519 23.637 1.882 33.211 33.211
Übrige 2.018 1.689 330 2.005 2.005
Sonstige Rückstellungen 33.196 30.970 2.226 42.827 42.827
scrollen
In T€ 01.01.2024 Verbrauch 2024 Auflösung 2024 Zuführung 2024 31.12.2024
Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 150 150 0 150 150
Rechts- und Beratungskosten 906 901 5 1.154 1.154
Personalkosten 6.555 6.533 22 5.725 5.725
Projektbezogene Rückstellungen 33.211 28.091 5.120 13.046 13.046
Übrige 2.005 1.479 526 1.938 1.938
Sonstige Rückstellungen 42.827 37.154 5.672 22.013 22.013

Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, geleistete Mehrarbeit und nicht genommenen Urlaub.

Die Auflösung der projektbezogenen Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall von nachlaufenden Kosten aus der Errichtung und dem Vertrieb bereits realisierter und veräußerter Wind-/​Solarpark.

VII. Segmentberichterstattung 2024 (IFRS)

1. Grundlagen der Segmentberichterstattung

Vor dem Hintergrund der bei Energiekontor bestehenden Organisations- und Reportingstrukturen wird die Geschäftstätigkeit in die Geschäftssegmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" (auch kurz "Projektierung und Verkauf"), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" (auch kurz "Stromerzeugung") sowie "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" (auch kurz "Sonstiges") unterschieden.

Die Unterteilung dieser Segmente basiert auf dem Vorhandensein der unterschiedlichen angebotenen Produktgruppen.

Das Dienstleistungsprodukt "Kaufmännische und technische Betriebsführung" wird unter "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" reportet, ebenso wie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Repowering-Maßnahmen für Windparks von Dritten.

Für diese Komponenten des Unternehmens werden getrennte Finanzinformationen auf der Basis der internen Steuerung an den Vorstand berichtet, der diese regelmäßig überprüft, um den Geschäftserfolg zu beurteilen und zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind.

Da die an die Unternehmensleitung regelmäßig berichteten Daten auf Basis von Vorsteuerdaten (bis zur EBT-Ebene) aufbereitet sind, enthält die segmentbezogene Ergebnisrechnung keine Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern.

Die Marktwerte der Zinssicherungsderivate (Zins-/​Währungsswaps), die auf finanzmathematischen Simulationsmodellen unter Berücksichtigung prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen basieren, sind rein theoretischer Natur und werden mangels materieller Relevanz für die Unternehmensführung und das Reporting in der Segmentberichterstattung ebenfalls nicht dargestellt.

Für die berichtspflichtigen Segmente gelten grundsätzlich dieselben Bilanzierungsgrundsätze wie unter Ziffer II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze erläutert.

2. Die Segmente der Unternehmensgruppe

Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)

Zu dem Geschäftssegment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählt die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu dem Verkauf von selbst errichteten Wind- und Solarparks, also Entwicklung, Projektierung, Realisierung und Vertrieb von Wind- bzw. Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie der Vertrieb von Anteilen an selbst gegründeten Betreibergesellschaften, ebenso das Repowering von Windenergieanlagen mit anschließender Veräußerung. In der Regel erfolgt der Verkauf von Wind-/​Solarparks in der Form, dass für jeden Park eine eigene Gesellschaft in der deutschen Rechtsform der GmbH & Co. KG (Parkbetreibergesellschaft) gegründet wird, die alle für die Errichtung und den Betrieb des Parks erforderlichen Rechtsverhältnisse eingeht.

Der Verkauf des Wind- bzw. Solarparks erfolgt aus Konzernsicht dann durch den Verkauf der Kommanditanteile.

Auch alle durch Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Verkauf von Solar- bzw. Onshore-Windparks erbrachten Dienstleistungen gehören zu diesem Segment. Sie umfassen im Einzelnen die im Rahmen der Errichtung und des Verkaufs von Projekten anfallenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen sowie der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Betreibergesellschaften.

Da diese Dienstleistungen direkt mit dem Verkauf des Wind- bzw. Solarparks zusammenhängen und damit ein hiervon nicht getrennt zu betrachtendes Element des Wertschöpfungsprozesses "Projektierung und Verkauf" sind, werden sie durch die Unternehmensführung stets im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des betroffenen Wind- bzw. Solarparks beurteilt.

Mithin bilden sie kein eigenständiges operatives Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8, dessen Finanzinformationen, getrennt von der Errichtung und dem Verkauf, an das oberste Führungsgremium des Unternehmens berichtet, von diesem überprüft und im Hinblick auf den Geschäftserfolg beurteilt werden würden.

Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks

Bereits seit Jahren werden zunehmend Anteile an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften nicht nur an Dritte veräußert, sondern verbleiben im Konzern, um durch die Stromerzeugung langfristige verlässliche Einnahmen zu sichern. Neben der Eigenherstellung werden auch Wind-/​Solarparks von Dritten zur Ausweitung des Stromerzeugungsbestands hinzuerworben. Das hierdurch verfolgte Geschäftssegment "Stromerzeugung" umfasst mithin die Produktion von Energie durch die konzerneigenen Wind- und Solarparks und den Verkauf des Stroms an die regionalen Energieversorger.

Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

In dieses Segment fallen alle Leistungen im Anschluss an die Errichtung des Wind-/​ Solarparks, die auf die Optimierung der operativen Wertschöpfung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzielen. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung, wie auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen mit höherem Wirkungsgrad (Repowering), Maßnahmen zur Kostensenkung, zur Lebensdauerverlängerung (z.B. durch vorbeugende Instandhaltung) und zur Ertragssteigerung (z.B. durch Direktvermarktung der Energie, durch Rotorblattverlängerung usw.).

3. Transfers zwischen den Segmenten

In der Unternehmensgruppe finden regelmäßig Transfers zwischen den einzelnen Geschäftssegmenten statt. Solche Transaktionen zwischen den Segmenten werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung konsolidiert und vollständig eliminiert.

3.1. Transfers "Projektierung und Verkauf

(Wind/​Solar)" - "Stromerzeugung"

Transfers zwischen den Segmenten "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​ Solarparks" erfolgen zumeist dadurch, dass Wind- und Solarparks projektiert und errichtet und anschließend nicht an Dritte veräußert werden, sondern an eine Konzerntochtergesellschaft, die den Wind-/​Solarpark langfristig zur Erzeugung und zum Verkauf der erzeugten Energie nutzt. Auf Ebene des Einzelabschlusses werden hier die tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben. Auf Ebene des Konzernabschlusses werden die im Errichtungspreis sowie in den sonstigen Honoraren enthaltenen Gewinne der an der Errichtung und dem Verkauf beteiligten Konzerngesellschaften wieder vollständig eliminiert, sodass im Konzernabschluss nur die Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben werden. Da im Konzernabschluss die in den Wind-/​Solarparks enthaltenen selbst geschaffenen stillen Reserven (Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwerten) nicht ausgewiesen werden dürfen, sind diese zu Konzernrechnungslegungszwecken wieder zu eliminieren. Im Segmentbericht sind nur die entsprechend bereinigten Werte aufgeführt.

Der umgekehrte Transfer vom Segment "Stromerzeugung" in das Segment "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)" ist ebenfalls ergebnisneutral und kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen ein zuvor dem Anlagevermögen zugeordneter Wind-/​Solarpark verkauft werden soll und daher dem Umlaufvermögen zuzuweisen ist.

3.2. Transfers "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" - "Stromerzeugung"

Transfers zwischen den Segmenten "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" erfolgen dadurch, dass Tochtergesellschaften des Konzerns an die Betreibergesellschaften Optimierungs- und Innovationsleistungen sowie kaufmännische und technische Betriebsführungsleistungen erbringen.

Auch die insoweit in den jeweils betroffenen Segmenten erfassten Erlöse und Aufwendungen werden im Rahmen der Überleitung zum Konzernergebnis in der Berichtsspalte "Überleitung/​Konsolidierung" wieder eliminiert.

4. Überleitung von Segmentvermögen und -verbindlichkeiten

Das in nachfolgendem Segmentbericht aufgegliederte Segmentvermögen bzw. die Segmentverbindlichkeiten leiten sich folgendermaßen vom Bruttovermögen bzw. den Bruttoverbindlichkeiten ab:

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In T€ 2024 2023
Bruttovermögen laut Bilanz 774.104 721.645
Neutralisierung positive Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins-/​Währungsswaps) -8.297 -9.000
Aktive latente und tatsächliche Steuerforderungen -13.526 -8.900
Segmentvermögen 752.281 703.744
Bruttoschulden laut Bilanz 587.177 536.397
Neutralisierung negative Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins-/​Währungsswaps) -4.744 0
Passive latente und tatsächliche Steuerverbindlichkeiten -48.430 -41.405
Segmentverbindlichkeiten 534.003 494.991
Bruttoreinvermögen laut Bilanz 186.927 185.248
Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins-/​Währungsswaps) -3.554 -9.000
Latente und tatsächliche Steuern per saldo 34.904 32.505
Segmentreinvermögen 218.277 208.753

Die den Segmenten zugeordneten Vermögens- und Verbindlichkeitsbeträge sind bereinigt um die auch im regelmäßigen internen Reporting bereinigten Steuerposten und theoretischen Marktwerte der Zins- /​ Währungssicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges).

5. Ergebnisrechnung nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​ Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges
Segmentergebnis
in T€
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 52.427 157.768 69.428 79.013 4.609 5.018
Umsätze mit anderen Segmenten 0 0 0 44 2.604 2.843
Umsatzerlöse gesamt 52.427 157.768 69.428 79.057 7.213 7.860
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 1 69.514 32.965 -196 -24 125 613
Gesamtleistung 121.940 190.733 69.232 79.033 7.338 8.473
Sonstige betriebliche Erträge 7.497 2.325 13.410 2.274 -1 201
Betriebsleistung 129.438 193.057 82.642 81.307 7.337 8.674
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -89.432 -90.351 -200 -48 -590 -896
Personalaufwand -24.195 -21.248 -1.437 -1.488 -2.543 -2.535
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.910 -8.671 -22.836 -20.630 -1.401 -1.619
EBITDA 11.900 72.788 58.168 59.141 2.803 3.624
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -1.617 -1.037 -21.443 -20.059 -13 -21
EBIT 10.283 71.751 36.725 39.082 2.790 3.603
Zinsen und ähnliche Erträge 4.402 542 1.098 496 22 1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.340 -8.197 -11.818 -11.801 -1 0
EBT 7.345 64.096 26.005 27.778 2.812 3.603
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Gesamt vor Überleitung/​ Konsolidierung Überleitung Energiekontor-Konzern
Segmentergebnis
in T€
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 126.464 241.798 0 0 126.464 241.798
Umsätze mit anderen Segmenten 2.604 2.887 -2.604 -2.887 0 0
Umsatzerlöse gesamt 129.068 244.685 -2.604 -2.887 126.464 241.798
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 1 69.442 33.554 0 0 69.442 33.554
Gesamtleistung 198.510 278.239 -2.604 -2.887 195.906 275.352
Sonstige betriebliche Erträge 20.907 4.799 0 0 20.907 4.799
Betriebsleistung 219.416 283.038 -2.604 -2.887 216.813 280.151
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -90.223 -91.294 0 0 -90.223 -91.294
Personalaufwand -28.175 -25.271 0 0 -28.175 -25.271
Sonstige betriebliche Aufwendungen -28.147 -30.920 2.604 2.887 -25.543 -28.033
EBITDA 72.872 135.552 0 0 72.872 135.552
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -23.074 -21.117 0 0 -23.074 -21.117
EBIT 49.798 114.436 0 0 49.798 114.436
Zinsen und ähnliche Erträge 5.523 1.039 0 0 5.523 1.039
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.159 -19.998 0 0 -19.159 -19.998
EBT 36.162 95.477 0 0 36.162 95.477

1 Im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) sind T€ 2.507 (Vorjahr: T€ 2.343) nicht zahlungswirkame Bewertungsmaßnahmen aus der Abwertung von Vorräten enthalten.

6. Vermögen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​ Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges
Segmentvermögen
in T€
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Langfristiges Segmentvermögen
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 291 224 0 0 0 0
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude 2.630 2.696 66.571 64.826 0 0
Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) 0 0 250.285 258.879 0 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.954 1.727 15 0 35 19
Beteiligungen 26 26 0 0 0 0
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 14.491 11.111 55 71 60 110
Langfristiges Segmentvermögen 19.393 15.784 316.927 323.777 94 128
Kurzfristiges Segmentvermögen
Vorräte 213.639 141.291 384 500 1.625 1.500
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 34.428 27.297 22.695 17.226 1.084 673
Wertpapiere des Umlaufvermögens 49.875 43.332 0 0 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 72.491 107.319 18.561 22.700 1.084 2.217
Kurzfristiges Segmentvermögen 370.434 319.238 41.640 40.427 3.793 4.390
Summe Segmentvermögen 389.826 335.022 358.567 364.203 3.888 4.519
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Energiekontor-Konzern
Segmentvermögen
in T€
2024 2023
Langfristiges Segmentvermögen
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 291 224
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude 69.202 67.523
Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) 250.285 258.879
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.004 1.745
Beteiligungen 26 26
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 14.606 11.292
Langfristiges Segmentvermögen 336.414 339.689
Kurzfristiges Segmentvermögen
Vorräte 215.647 143.292
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 58.207 45.196
Wertpapiere des Umlaufvermögens 49.875 43.332
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 92.137 132.236
Kurzfristiges Segmentvermögen 415.867 364.055
Summe Segmentvermögen 752.281 703.744

7. Schulden und Reinvermögen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges
Segmentschulden
in T€
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Langfristige Segmentschulden
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 0 0 18.478 19.120 0 0
Finanzverbindlichkeiten 77.583 62.495 195.952 203.233 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 642 879 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 4.916 4.116 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 3.239 3.103 66.948 63.756 0 0
Langfristige Segmentschulden 80.822 65.598 286.937 291.105 0 0
Kurzfristige Segmentschulden
Rückstellungen 20.114 33.518 1.841 9.267 59 41
Finanzverbindlichkeiten 67.603 28.126 20.361 18.249 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.098 14.687 9.835 2.780 78 77
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 2.811 8.279 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.662 4.652 1.288 2.833 47 128
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 31.181 13.324 2.267 2.327 0 0
Kurzfristige Segmentschulden 130.469 102.586 35.592 35.456 183 246
Summe Segmentschulden 211.291 168.184 322.529 326.561 183 246
Segmentreinvermögen 178.535 166.838 36.038 37.642 3.704 4.273
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Energiekontor-Konzern
Segmentschulden
in T€
2024 2023
Langfristige Segmentschulden
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 18.478 19.120
Finanzverbindlichkeiten 273.535 265.728
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 642 879
Sonstige Verbindlichkeiten 4.916 4.116
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 70.187 66.859
Langfristige Segmentschulden 367.758 356.702
Kurzfristige Segmentschulden
Rückstellungen 22.013 42.827
Finanzverbindlichkeiten 87.964 46.375
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.011 17.545
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 2.811 8.279
Sonstige Verbindlichkeiten 3.997 7.613
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 33.448 15.651
Kurzfristige Segmentschulden 166.245 138.289
Summe Segmentschulden 534.003 494.991
Segmentreinvermögen 218.277 208.753

8. Investitionen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges
Segmentinvestitionen
in T€
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Segmentinvestitionen 1.196 2.915 22.066 39.382 8 8
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Energiekontor-Konzern
Segmentinvestitionen
in T€
2024 2023
Segmentinvestitionen 23.270 42.305

9. Zusätzliche geografische Angaben

Bei den Abnehmern der von der Gesellschaft realisierten in- und ausländischen Wind- und Solarparks handelt es sich im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)" um deutsche und um ausländische Investoren.

Die im Bereich "sonstige operative Segmente" angesiedelten Betriebsführungsleistungen werden nahezu ausschließlich in Deutschland erbracht.

Zusätzliche Informationen zu geografischen Bereichen sind lediglich zum Segment "Stromerzeugung" relevant, da in diesem Segment insofern Auslandsmärkte tangiert sind, als der Energiekontor-Gruppe Stromerträge auch von portugiesischen Energieversorgungsunternehmen sowie von britischen Stromabnehmern zufließen.

Daher werden die Stromerlöse nachfolgend nach Belegenheit der Wind-/​Solarparks aufgegliedert.

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In T€ 2024 2023
Belegenheitsland der Wind-/​Solarparks
Deutschland 40.576 48.225
Portugal 4.729 9.189
Großbritannien 24.124 21.599
Stromerlöse 69.428 79.013

Die Buchwerte des Sachanlagevermögens verteilen sich geografisch wie folgt.

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In T€ 2024 2023
Belegenheitsland der Wind-/​Solarparks
Deutschland 192.034 193.992
Portugal 4.154 7.113
Großbritannien 54.098 57.774
Buchwerte der Wind-/​Solarparks 250.285 258.879

10. Informationen über wichtige Kunden

Im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)" und "Stromerzeugung" wurden mit zwei Kunden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 47.567 Tsd. Euro erzielt.

VIII. Sonstige Angaben

1. Kapitalmanagement

Ziele des Kapitalmanagements des Energiekontor-Konzerns sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie der finanziellen Flexibilität zur langfristigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Wahrnehmung strategischer Optionen. Die Beibehaltung eines stabilen Ratings, die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken sind Ziele der Finanzpolitik und setzen wichtige Rahmenbedingungen für das Kapitalmanagement der Energiekontor-Gruppe. Die zuständigen Gremien des Energiekontor-Konzerns entscheiden über die Kapitalstruktur der Bilanz, die Eigenkapitalausstattung, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der Dividende, die Finanzierung von Investitionen, über den Auf- und Abbau von Bankverbindlichkeiten sowie die Emission von Anleihekapital. Ebenso dienen Entscheidungen der Gremien über An- und Verkäufe von Wind-/​Solarparks sowie über die Übernahme selbst hergestellter Wind-/​Solarparks in den Eigenbestand der Verfolgung der beschriebenen Zwecke.

Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote und des Verschuldungsgrads des Konzerns ist zu beachten, dass nach Auffassung der Geschäftsführung die unrelativierte Heranziehung der verpflichtend nach IFRS zu ermittelnden Bilanzwerte zu wirtschaftlich unzutreffenden Ergebnissen führen würde, weswegen diese Werte zunächst um die nachfolgenden Einflussfaktoren bereinigt werden müssen. Ein Aspekt besteht darin, dass im Gegensatz zum deutschen Bilanzierungsrecht die internationalen IFRS einen Ausweis der Marktwerte von Zinssicherungsderivaten fordern, auch wenn diese mit den zu sichernden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und auch im Falle negativer Marktwerte keine Zahlungsverpflichtungen darstellen. Die Energiekontor-Gruppe verfolgt im Bereich ihrer Wind-/​Solarparkfinanzierungen die langfristige Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken, wofür sie unter anderem als Sicherungsmaßnahmen entsprechende Derivate (Währungs- und Zinsswaps) abschließt, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in Bezug auf die Darlehen Festzinsvereinbarungen darstellen (variables Grundgeschäft + Zinsswap = Festzins). Der Umstand gestiegener Kapitalmarktzinsen, gepaart mit entsprechenden Zukunftsprognosen, führt -saldiert- zu insgesamt positiven Marktwerten der Swaps. Nach den IFRS (IFRS 9) sind diese Werte aus dem Gesamtkontext der Finanzierung herauszulösen und zu bilanzieren, obwohl sie mit den Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und nach Auffassung des Managements unter wirtschaftlichen Aspekten davon nicht abgekoppelt und separat bilanziert werden dürften.

Insbesondere auch der seit dem Geschäftsjahr 2019 anzuwendende IFRS 16, der die Aktivierung von angemieteten Vermögenswerten und die Passivierung aller künftiger Zahlungsverpflichtungen fordert, hat aufgrund der Vielzahl der durch den Konzern für den Betrieb seiner Wind- und Solarparks angepachteten Wind- und Solarparkflächen durch die nicht wirtschaftlich, sondern ausschließlich rechnungslegungsmäßig motivierte Erhöhung der Bilanzsummen eine erhebliche Verringerung der Eigenkapitalquote zur Folge. Dieser Veränderung der IFRS-Kennzahlen liegt keinerlei wirtschaftliche Veränderung in der Unternehmensgruppe zu Grunde.

Die Geschäftsführung ermittelt den Verschuldungsgrad für Zwecke seines Kapitalmanagements daher auch nicht nach den IFRS-Grundsätzen, die im konkreten Fall die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlässlich abbilden können, sondern nach den Verschuldungs- und Kapitalverhältnissen, wie sie sich unter Außerachtlassung der vorgenannten IFRS-Effekte ergeben. Hierdurch ergeben sich für die Geschäftsführung die "bereinigten" Beträge sowohl für die Finanzverbindlichkeiten, das Eigenkapital sowie den Verschuldungsgrad.

Hiernach ergeben sich folgende Werte in Bezug auf den bereinigten Verschuldungsgrad:

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In T€ 2024 2023
Finanzverbindlichkeiten IFRS-Bilanz 473.331 403.772
Abzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) -642 -879
Abzgl. Finanzverbindlichkeiten nach IFRS 16 -103.635 -82.510
Finanzverbindlichkeiten bereinigt 369.054 320.382
Abzgl. Wertpapiere sowie Zahlungsmittel- und äquivalente -142.013 -175.568
Nettofremdkapital bereinigt 227.041 144.814
Eigenkapital IFRS-Bilanz 186.927 185.248
Abzgl. enthaltene SWAP-Marktwerte (nach latenten Steuern) -2.313 -6.207
Zzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) 642 879
Zzgl. Ergebniseffekte aus IFRS 16 3.792 2.315
Eigenkapital bereinigt 189.049 182.235
Gesamtkapital bereinigt 416.090 327.049
Verschuldungsgrad bereinigt in Prozent 54,57 44,28

Die in den konzerneigenen selbst hergestellten und daher lediglich zu fortgeführten externen Herstellungskosten bilanzierten Wind-/​ Solarparks ruhenden stillen Reserven führen naturgemäß bei der im Sinne einer Fair-value-Betrachtung erforderlichen Heranziehung der Verkehrswerte der Parks zu deutlich verbesserten Werten.

Durch die in Bezug auf das Kapitalmanagement unveränderte Strategie wurden auch im Geschäftsjahr die damit verfolgten Ziele in Bezug auf den Verschuldungsgrad erreicht.

2. Haftungsverhältnisse

Am 31. Dezember 2024 bestanden befristete oder unbefristete Bürgschaften von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe zugunsten Dritter in Höhe von 7.984 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.194 Tsd. Euro).

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten

Die Energiekontor AG hat sich in drei Fällen optional verpflichtet, Anteile an Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen.

Darüber hinaus haben sich für insgesamt vier Windparkbetreibergesellschaften die jeweiligen Komplementärgesellschaften - allesamt 100-prozentige Tochtergesellschaften der Energiekontor AG - optional verpflichtet, insgesamt Anteile zwischen 20 und 30 Prozent des jeweiligen Gesamtkommanditkapitals zum Ertragswert abzüglich eines Vermarktungsabschlags in jährlich begrenzten Tranchen zurückzukaufen.

Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet.

Bis Ende 2022 wurde vor dem Finanzgericht Bremen gegen das Finanzamt Bremerhaven ein Klageverfahren geführt, das sich mit der grundsätzlichen Frage des Besteuerungsrechtes von im Ausland belegenen Windparks beschäftigt. Das Finanzamt schien hier entgegen aller internationaldurchgesetzter Gepflogenheiten einen Paradigmenwechsel in Bezug auf dieses Besteuerungsrecht durchsetzen zu wollen, und zwar mit dem Ziel, das Steueraufkommen von aus Deutschland geführten, jedoch im Ausland betriebenen Wind- und Solarparks dem dortigen Staat entziehen und Deutschlandzuordnen zu wollen. Einziger Anknüpfungspunkt hierbei war, dass sich das Finanzamt darauf berief, bei Wind- und Solarparks signifikante Personalfunktionen nur in Deutschland in der Geschäftsführung identifizieren zu können. Dieser Ansatz wiederum wird formell begründet mit einem durch die OECD verabschiedeten Betriebsstättenbericht, der sich im Übrigen mit dem hier einschlägigen Thema von personallosen Betriebsstätten überhaupt nicht bzw. nur am Rande im Zusammenhang mit einer Anmerkung zu einem Datenserver beschäftigt hatte. Auch die Umsetzung in nationales deutsches Recht in Form des Außensteuergesetzes sowie der durch die Verwaltung erlassenen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung lassen die hier einschlägigen Themen personalloser Betriebsstätten unerwähnt. Das von allen anderen beteiligten Staaten weiterhin praktizierte Besteuerungsverfahren, die Gewinne bei solchen personallosen Betriebsstätten nach dem sog. Veranlassungsprinzip durchzuführen, also in dem Staat zu besteuern, in dessen Hoheitsbereich alle Ressourcen (Wind, Sonne) genutzt, die Anlagen betrieben und alle Gewinne durch Einspeisung in die dortigen Netze und durch den Verkauf an dortige Abnehmer generiert werden, mochte das Finanzamt Bremerhaven nun unter Berufung auf diesen OECD-Betriebsstättenbericht aushebeln und sich das-Besteuerungssubstrat solcher ausländischen Betriebe sichern.

Die Geschäftsführung wie auch alle hinzugezogenen Steuerexperten auf dem Gebiet desinternationalen Steuerrechts gingen von der Rechtswidrigkeit des finanzamtlichen Vorgehensaus, weswegen insoweit kein bilanzieller Rückstellungsbedarf gesehen wurde. Für die Jahre 2012 bis einschließlich 2015 hat das Finanzamt Bremerhaven dem Klageverfahren im vergangenen Jahr auch stattgegeben. Allerdings ist die Rechtsfrage für die Folgejahre ab 2016 trotzdem noch nicht final abgestimmt, da sich ab dem Jahr 2016 Rechtsänderungen ergeben haben, auf die sich das Finanzamt möglicherweise zurückziehen will. Diese Rechtsänderungen führen nach Auffassung der hinzugezogenen Steuerexperten zwar auch nicht dazu, dass die Auslandsgewinne in Deutschland zu versteuern sind, allerdings scheint das Finanzamt die Rechtsänderungen sowie die Rechtsauffassung noch vom Finanzgericht überprüft haben zu wollen, was für die Jahre ab 2016 zu einer erneuten Klagenotwendigkeit geführt hat.

Sollte entgegen diesen Erwartungen und Experteneinschätzungen die Ansicht des Finanzamtes Bremerhaven in dem erneuten Klageverfahren bestätigt werden, könnte der Konzern für seine im Ausland belegenen Windparks mit einem zusätzlichen Steueraufwand im Umfang von per Saldo bis zu 8,7 Mio. Euro zuzüglich Zinsen belastet werden.

Zum Bilanzstichtag bestanden weder Eventualschulden noch Eventualforderungen.

4. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen (related parties) des Konzerns gelten grundsätzlich Unternehmen und Personen, wenn zwischen dem Konzern und diesen ein Beherrschungsverhältnis, eine gemeinsame Leitung oder ein maßgeblicher Einfluss besteht. Hierzu zählen folglich

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die unter "Einbezogene Unternehmen" angeführten und voll konsolidierten Gesellschaften, auf die die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt,

die assoziierten Unternehmen,

die als Joint Operations in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen,

die nicht konsolidierten Gesellschaften, auf die über Geschäftsführungsfunktionen ein Einfluss besteht,

die Vorstände und leitenden Angestellten der Energiekontor AG,

die Aufsichtsräte der Energiekontor AG

sowie jeweils deren Angehörige.

Nachfolgend werden alle im Geschäftsjahr erfolgten Transaktionen des Konzerns mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen sowie deren Angehörigen erläutert.

Das Geschäftsmodell der Energiekontor-Gruppe umfasst das gesamte Spektrum der Projektierung und des Vertriebs von Wind-/​ Solarparks sowie der laufenden Dienstleistungen gegenüber Wind-/​ Solarparkbetreibern, die wesentlichen Geschäfte werden gegenüber den durch die Energiekontor AG gegründeten Projektgesellschaften abgewickelt.

Der Verkauf von Wind- und Solarprojekten erfolgt in der Regel in der Form, dass diese Wind- und Solarparks durch jeweils eine von der Energiekontor AG gegründete Zweckgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG "ummantelt" werden, sodass der Verkauf des Wind-/​Solarparks formell nicht als "asset deal", sondern als "share deal" in Form des Verkaufs der Anteile an dieser Zweckgesellschaft erfolgt. Insofern ist diese Zweckgesellschaft in der Gründungs- und Errichtungsphase auch der Vertragspartner sowohl der Energiekontor AG als auch der Bauträgergesellschaft der Energiekontor-Gruppe für alle im Zusammenhang mit der Parkerrichtung wesentlichen Verträge (Errichtungsvertrag sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Planung, der Finanzierung und dem Vertrieb).

Auch nach Errichtung der Parks und Vertrieb der Anteile an diesen Gesellschaften an Dritte nehmen in einigen Fällen Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Projektgesellschaften wahr und üben insoweit weiterhin Einfluss auf diese Gesellschaften aus.

Vollkonsolidierte Gesellschaften

Der Abschluss der Verträge mit Tochtergesellschaften der Energiekontor AG im Zusammenhang mit der Errichtung der Wind- und Solarparks und den weiteren Dienstleistungen in dieser Phase erfolgt zu Zeitpunkten, zu denen die Projektgesellschaft nahestehende Person im Sinne des IAS 24 ist.

Die konzerninternen Transaktionen zwischen der Energiekontor AG und den im Mehrheitsbesitz der AG stehenden und damit im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss im Wege der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Assoziierte Unternehmen

Beziehungen zu assoziierten Unternehmen bestehen lediglich in der Form, dass diese Unternehmen Infrastrukturgesellschaften von durch die Energiekontor-Gruppe betriebenen Wind-/​Solar-parks verwalten.

Geschäftsführungsfunktionen

In den Fällen, in denen nach Errichtung des Wind-/​Solarparks und Vertrieb der Gesellschaftsanteile an Dritte Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Gesellschaften wahrnehmen, bleiben diese Gesellschaften gegenüber der Energiekontor AG nahestehende Unternehmen im Sinne der IFRS (IAS 24), da angenommen wird, dass der Konzern auch ohne vermögensmäßige Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben kann.

Ein solcher Einfluss wird durch die Organstellung wie auch durch die Teilnahme am unternehmerischen Entscheidungsprozess durch die konzernzugehörigen Komplementärgesellschaften, die die Geschäftsführung ausüben, angenommen. Das "Nahestehen" i. S. d. IAS 24 wird folglich im Vorliegen dieses bedeutenden Einflusses (significant influence) gesehen, auch wenn eine Stimmrechtsmehrheit nicht vorliegt und der Ermessensspielraum bei der Durchführung der geschäftsführenden Maßnahmen regelmäßig durch Verträge und Weisungsgebundenheit gegenüber den Eigentümern der Gesellschaften deutlich eingeschränkt ist.

Unter Zugrundelegung dieser Interpretation der IFRS bestehen die beschriebenen Transaktionen und damit geschäftstypischerweise nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des Konzerns (mit Ausnahme des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind/​-Solarparks) aus entgeltlichen Transaktionen mit Projektgesellschaften und damit mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24.

An dieser Stelle wird daher im Hinblick auf das Erfordernis zahlenmäßiger Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Segmentberichterstattung verwiesen, aus denen sich alle betragsmäßigen Angaben zu den Geschäftsvorfällen ergeben, die mit nahestehenden Personen im Sinne dieser Betrachtung ausgeführt werden.

Alle Leistungen im Rahmen dieser Transaktionen werden gleichwohl stets zu marktüblichen Konditionen erbracht, die auch unter fremden Dritten üblich sind.

Vorstand, leitende Angestellte und Aufsichtsrat

Alle entgeltlichen Transaktionen zwischen der Energiekontor-Gruppe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat sind vollumfänglich im Anhang genannt und erläutert. Die Vergütungen und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Tz. 5. ausgewiesen.

Entgeltliche Transaktionen mit leitenden Angestellten erfolgten neben den mit diesen bestehenden und marktüblichen Arbeitsverträgen nicht, ebenso wenig wie Transaktionen mit Angehörigen dieser Personengruppen.

5. Organmitglieder und -bezüge, Anteilsbesitz von Organen, Sonstiges

5.1. Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:

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Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg

Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland

Dipl.-Ing. Carsten Schwarz, Ingenieur, Schwanewede

Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.

Neben allgemeinen Aufgaben als Vorstandsvorsitzender ist Peter Szabo insbesondere für die Bereiche Ausland, Finanzen & Controlling, Investor & Public Relations, Vertrieb und das Thema ESG (Environment, Social and Governance) verantwortlich.

Neben allgemeinen Vorstandsaufgaben ist Günter Eschen insbesondere für die Bereiche Nordrhein-Westfalen, Brandenburg-West, Brandenburg-Ost und seit Januar 2023 auch für die Bereiche Niedersachsen-Süd und Niedersachsen Nord verantwortlich.

Carsten Schwarz verantwortet als Vorstand der Energiekontor AG die Bereiche Betriebsführung, Entwicklung der konzerneigenen Parks, den Innovationsbereich sowie den Bereich Engineering, Procurement, Construction (EPC).

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von 1.682 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.479 Tsd. Euro). Der variable Anteil hiervon beträgt 731 Tsd. Euro (Vorjahr: 596 Tsd. Euro).

Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung, im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands auszugeben, teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt 22,03200 Euro pro Aktie, die Wartezeit endete im Jahr 2024. Zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte betrug deren Zeitwert 814 Tsd. Euro. Diese Bezugsrechte wurden im laufenden Jahr in vollem Umfang ausgeübt.

Im Jahr 2024 hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung, im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstandes auszugeben, teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 75.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt 68,42 Euro, die Wartezeit endet im August 2029. Zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte betrug der Zeitwert 1.443 Tsd. Euro.

Die Bewertung der Optionen erfolgte nach der Black-Scholes-Optionspreisformel unter Zugrundelegung der für den Ausgabezeitpunkt geltenden, nachfolgend angegebenen Bewertungsannahmen:

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Bewertungsstichtag 27.08.2024
Beilzulegender Zeitwert der Optionen 19,25 €
Aktienkurs 57,20 €
Ausübungskurs (Vergabekurs) 68,42 €
Laufzeit 27.08.2029
Risikofreier Zinssatz 3,37%
Erwartete Volatilität 60%
Dividendenrendite 5%

Im Geschäftsjahr wurde ein Gesamtaufwand aus dem Aktienoptionsprogramm in Höhe von 120 Tsd. Euro (Vorjahr 23 Tsd. Euro) erfasst.

Der aktuelle Vergütungsbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.

5.2. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrates waren:

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Dipl.-Wirtsch.Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender

Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

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Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz)

Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender

Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

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Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen

Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

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Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr 225 Tsd. Euro (Vorjahr: 225 Tsd. Euro) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen.

5.3. Beteiligungsverhältnisse der Organmitglieder

Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2024 wie folgt an der AG beteiligt:

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Name, Funktion Aktien Stück
Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender 3.559.835
Günter Lammers, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 3.552.474

6. Angaben zu den Vergütungen an den Abschlussprüfer

Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen und des Vergütungsberichts beträgt 190 Tsd. Euro. Für andere Bestätigungsleistungen sowie für sonstige Leistungen wurden im Geschäftsjahr keine Honorare in Rechnung gestellt.

7. Nachtragsbericht

Am 12. März 2025 gab Energiekontor im Rahmen der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/​2024 das Eintreten verschiedener Sondereffekte nach Ablauf des Bilanzstichtags (31. Dezember 2024) bekannt, die zusätzliche ergebniswirksame Beiträge für das Geschäftsjahr 2024 zur Folge hatten. Energiekontor erhöhte in diesem Zusammenhang die zuletzt im Dezember 2024 angepasste erwartete Ergebnisbandbreite für das Konzern-EBT von ca. 23 bis 27 Mio. Euro auf ca. 34 bis 37 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2024. Die positiven Sondereffekte resultierten überwiegend aus Forderungen im Zusammenhang mit der Kompensation von Ertragsausfällen in verschiedenen Windparks im Inland.

Ende März 2025 nahm Energiekontor den kürzlich fertiggestellten Solarpark Letschin im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg in Betrieb und überführte diesen in den konzerneigenen Bestand. Der Solarpark mit einer Gesamtnennleistung von 60 Megawattpeak verfügt über einen langjährigen Stromliefervertrag (Power Purchase Agreements, PPA) mit einem deutschen Industrieunternehmen und trägt seit der Inbetriebnahme zu den Stromerzeugungserträgen des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks bei. Die Gesamterzeugungsleistung des Eigenparkportfolios von Energiekontor erhöhte sich entsprechend auf rund 444 Megawatt, verteilt auf 36 Wind- und drei Solarparks.

8. Erklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2025 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.

9. Offenlegung

Der vom Abschlussprüfer, der Nexia GmbH, Niederlassung Frankfurt, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der Energiekontor AG werden im Unternehmensregister bekannt gemacht. Er kann als Sonderdruck bei der Energiekontor AG angefordert werden. Im Internet ist er unter www.energiekontor.de abrufbar.

Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss des Vorjahres wurden beim Unternehmensregister zur Veröffentlichung eingereicht.

10. Befreiung nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB

Alle in den Konzernabschluss der Energiekontor AG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Vorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB über die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Beschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. IX. des Konzernanhangs ersichtlich.

11. Dividenden

Die nachstehenden Dividenden wurden von der Energiekontor AG beschlossen und ausbezahlt bzw. werden vorgeschlagen.

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In T€ 2024 2023
Beschlossene und ausgezahlte Dividenden
Dividende 1,20 € je dividendenberechtigte Stammaktie (2023: 1,00 €) bei 13.882.359 (Vorjahr: 13.959.360) dividendenberechtigten Aktien 16.659 13.959
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Hauptversammlung
In T€ 2025 2024
Vorgeschlagene Dividenden
Dividende 0,50 € je gezeichnete Stammaktie (2024: 1,20 €) bei 13.982.359 (Vorjahr: 13.959.359) gezeichneten Aktien 6.991 16.751

IX. Anteilsbesitz

Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG

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Name der Gesellschaft Anteile
in %
Ergebnis 2024 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2024 in T€ 2
Construtora da nova Energiekontor - Parques Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 % 6 47
EER GbR, Worpswede 7 28,60 % 0 0
EK Construction Dongay SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EK Construction Le Batut SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 83,33 % 0 0
EKF Ferme Solaire Bergerot SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Mont Joly SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Dongay SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -24 -24
EKF Parc Solaire Jouet, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire La Lande SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Le Batut SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -6 -6
EKF Parc Solaire Les Ayades SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Les Capettes SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Les Gauteries, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements 1 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -43 -95
EKF Société d'investissements 2 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -4 7
EKF Société d'investissements Dongay - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Dongay - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -4
Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 13
Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 13
Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 17
Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 17
Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 17
Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Bau XXI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -22
Energiekontor Bau XXll GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 16
Energiekontor Bau XXIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 2
Energiekontor Bau XXIV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXVI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXVII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXVIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXIX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Finance GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -20 -68
Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -6 283
Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 90 704
Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 96 503
Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 94 476
Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 136 790
Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 58 209
Energiekontor Finanzanlagen X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 10 468
Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -6
Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 12
Energiekontor Finanzierungsdienste XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -13
Energiekontor France Management Solar SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -967 -3.965
Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 -1
Energiekontor Green Real Estate GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -17
Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 % -9 -110
Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.424 -156
Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 7 -242
Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 3 333
Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -368 205
Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -301 -837
Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 890 16
Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 309 30
Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 38 614
Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -84 52
Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -21 437
Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 907 79
Energiekontor Infrastruktur XXI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 84 82
Energiekontor Infrastruktur XXII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XXIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XXIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 28 28
Energiekontor Infrastruktur XXV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXVI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 54 50
Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 157 253
Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 5 138
Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 33 240
Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 38 185
Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -6 47
Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 95 171
Energiekontor Infrastruktur Solar VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 23 356
Energiekontor Infrastruktur Solar VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -7
Energiekontor Infrastruktur Solar VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -52 -52
Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -4 25
Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 57 392
Energiekontor Infrastruktur Solar XI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 4 4
Energiekontor Infrastruktur Solar XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 30 30
Energiekontor Infrastruktur Solar XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 31 31
Energiekontor Infrastruktur Solar XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur Solar XV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur Solar XVI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur Solar XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur Solar XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3,4 100,00 % 0 316
Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -9 398
Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -58
Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5 99,46 % -624 -473
Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -320 1.551
Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -14 845
Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4 100,00 % 39 248
Energiekontor Management Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 146 208
Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 42
Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5 100,00 % 394 -1.970
Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 9 19
Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 4 100,00 % 1 34
Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 6 42
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5 100,00 % -19 4.415
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5 100,00 % -700 1.724
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 157 1.520
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5 100,00 % 422 498
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5 100,00 % 144 241
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 91,47 % 69 -257
Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 -1
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 56
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5 100,00 % 602 -1.130
Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,00 % -232 -479
Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 47
Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 100,00 % 437 -2.460
Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 58
Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -14
Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 2 31
Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 7 -1
Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -4
Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 2
Energiekontor Solar Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Solar Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -9
Energiekontor Solar Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -2
Energiekontor Solar Bau XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -11
Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 128
Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 8 91
Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 7 68
Energiekontor UK Holding Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 235 8.205
Energiekontor UK Holding 2 Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -17
Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5 100,00 % 4.288 766
Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -15
Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -1
Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -1.415 65.994
Energiekontor UK Management Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -352 -1.281
Energiekontor UK NR GmbH, Hagen 4 100,00 % 1 -6
Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -5
Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -1
Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -17
Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5 100,00 % 2.739 350
Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 19 105
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5 100,00 % 681 3.280
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5 100,00 % -54 -1.769
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5 100,00 % -34 -266
Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA 100,00 % -30 -72
Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA 100,00 % -112 -1.502
Energiekontor US Inc., Chicago, USA 100,00 % -1.761 -8.047
Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 16 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 17 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 18 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 19 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 20 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 21 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor UW Windpark Manheim GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 2 -7
Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 477 -1.466
Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % -666 -559
Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 -8
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5 100,00 % 495 565
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5 100,00 % 244 -550
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5 100,00 % -20 -187
Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 9 358
Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5 51,32 % 55 124
Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -11
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 205 733
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5 100,00 % 287 323
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5 100,00 % 166 -542
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5 100,00 % 51 -288
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5 100,00 % 1.636 65
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 8
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5 100,00 % -31 -429
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5 100,00 % 248 2.968
Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -53 257
Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4 100,00 % 8 7
Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 -5
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5 100,00 % -27 -313
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5 100,00 % 1.495 -1.799
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5 100,00 % 89 -2.046
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % -16 -306
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5 100,00 % 425 -2.695
Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % -365 -579
Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 102 -748
Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 5
Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -7
Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 8
Energiekontor WSB Solar 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 179 240
Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.509 3.047
Energiepark Alpen-Bönninghardt WP AB GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Booßen an der B5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % 0 0
Energiepark Booßen WP am alten Brunnen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % 0 0
Energiepark Booßen WP südlich der B5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % 0 0
Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Dettmannsdorf-Süd SP D GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 99,00 % -577 -577
Energiepark Donstorf WP DO I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Donstorf WP DO II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Drensteinfurt WP Rieth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Elsdorf WP Frankeshoven GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Elsdorf WP Tollhausen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.035 489
Energiepark Frechen WP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Frechen WP II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Friedland-Oelsen SP F GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Garzau-Garzin 3 SP G3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 64 1.523
Energiepark Grevenbroich WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Groß Laasch WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Grünheide SP G GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 99,00 % -835 -834
Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 4.203 3.438
Energiepark Höttingen Göppersdorf 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 3.456 -2.672
Energiepark Kerpen-Manheim WP KeMa I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Kerpen-Manheim WP KeMa II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 223 2.199
Energiepark Letschin SP L GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -833 -2.087
Energiepark Marlow SP M GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nideggen WP Wollersheim-Süd GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1.543 -1.542
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -549 -548
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -270 -270
Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 456 67
Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.658 142
Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -45 -53
Energiepark SP Bergen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Donnersdorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Heideck GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Kolitzheim-Gernach GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Kolitzheim-Herlheim GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Königsfeld GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -86 -86
Energiepark SP Laaber GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Nennslingen 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Nennslingen 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Sankt Alban GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Seukendorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -226 -352
Energiepark SP Wolfsburg-Ehmen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 2.512 4.645
Energiepark UW Völkersen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Vogelsang SP V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wahrenholz WP WAHR GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wegberg WP Uevekoven GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wegberg WP Wildenrath GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wegberg-Repowering RE WP WE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 124 -547
Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wöpkendorf SP W GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Haberloh GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Heidkrug GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Holtumer Moor GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -260 -260
Energiepark WP Issum GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Möthlitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wulkow II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Würselen-Repowering RE WP WÜ GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1.104 -1.104
Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energyfarm Allt Domhain Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Bunloinn LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Cornharrow Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -9
Energyfarm Divot Hill Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Garcrogo Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Glenshimmeroch Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -26 -26
Energyfarm Hyndburn II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -26 -26
Energyfarm Little Hartfell Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Overhill Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -26 -26
Energyfarm Rowan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Starth Oykel LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Acheilidh Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK AD I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK AD II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Alt Domhain LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Ballach Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Breackerie Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Bunloinn Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -20 -64
Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -20 -64
Energyfarm UK Coille Linne Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CR I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CR II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Craiginmoddie LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -20 -64
Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -20 -64
Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -10 -41
Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -10 -41
Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 1
Energyfarm UK Glenvernoch Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK HA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -36
Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -36
Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK HY I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -15 -29
Energyfarm UK HY II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -15 -29
Energyfarm UK Hyndburn II LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK MA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -56
Energyfarm UK MA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -56
Energyfarm UK Manqhill Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Margree LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Meall Dearg Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Narachan Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -35 -40
Energyfarm UK NE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -52
Energyfarm UK NE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -52
Energyfarm UK New Rides Solar LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 -1
Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -10 -41
Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -10 -41
Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 1
Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -58
Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -58
Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK RO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK RO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Rowan Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK SOY I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK SOY II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Strath Oykel Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Tarbuckle Hill Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Wull Muir Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6 50,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Alfstedt GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Booßen GmbH & Co. KG 37,50 % -4 -4
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Elsdorf GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Frechen GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Haberloh-Heidkrug GmbH & Co. eGbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Nartum GmbH & Co. eGbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Oederquart GmbH & Co. eGbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6 37,29 % -12 -123
Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 100,00 % 0 19
Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -2
Umspannwerk Plennin GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
UW Tempelfelde-West GmbH & Co. eGbR, Bremerhaven 50,00 % 0 0
UW Teutendorf GbR, Bremerhaven 99,00 % 0 11
WP Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % -7 -36
WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 2 -5

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die ggf. von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

 

Bremen, 25. April 2025

Der Vorstand

Peter Szabo, Vorsitzender

Günter Eschen, Vorstand

Carsten Schwarz, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Energiekontor AG, Bremen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Energiekontor AG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Werthaltigkeit der im Bestand befindlichen Wind- und Solarparks

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 werden im Bestand befindliche Wind- und Solarparks mit einem Buchwert von 250 Mio. Euro ausgewiesen, die sich über mehrere zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilen.

Wind- und Solarparks, bei denen am Projektende entschieden wird, diese nicht zu veräußern, werden zur Stromerzeugung in den Eigenbestand übernommen. Jeder Park stellt für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Neben den laufenden Abschreibungen sind ggf. außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen erforderlich, wenn infolge geänderter Umstände eine Wertminderung nach IAS 16 in Verbindung mit IAS 36 vorzunehmen ist.

Die Gesellschaft prüft jährlich die Werthaltigkeit durch Vergleich des Buchwertes des jeweiligen Wind- bzw. Solarparks mit dem erzielbaren Betrag. Der erzielbare Betrag basiert auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren, wie z.B. der prognostizierten Cashflows einschließlich der erwarteten Einspeisevergütungen, Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Laufzeit der Pachtverträge inklusive anschließender Weiternutzung.

Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren beinhaltet in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Die Ableitung des erzielbaren Betrages ist komplex und in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter abhängig. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden.

Unsere Prüfungstätigkeiten beinhalten das kritische Hinterfragen und die Prüfung der Geeignetheit der angewandten Methoden für die Werthaltigkeitsprüfungen sowie die Prüfung der seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Annahmen auf Plausibilität mittels folgender Prüfungshandlungen:

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Wir haben die vom Management vorgenommene Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf ihre Angemessenheit hin beurteilt.

Wir haben ein Verständnis des Planungsprozesses erlangt und beurteilt, ob die wesentlichen Planungsannahmen angemessen sind. Im Rahmen dieser Prüfungshandlungen haben wir die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen auf Plausibilität hin überprüft. Wir haben außerdem die Zuverlässigkeit der Cashflow-Planungen durch Vergleich der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr mit vorherigen Cashflow-Planungen beurteilt.

Wir haben die Kernannahmen bezüglich der marktbezogenen Parameter in den Werthaltigkeitsmodellen, inklusive Diskontierungsfaktor mit externen Quellen unter Hinzuziehung unserer Bewertungsexperten verglichen.

Daneben haben wir die mathematische Akkuratesse geprüft.

Schließlich haben wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der dazugehörigen Angaben im Konzernanhang geprüft.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Werthaltigkeit der im Bestand befindlichen Wind- und Solarparks keine Einwendungen ergeben.

Zu den Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt IV. Punkt 9. "Wertminderungen auf Sachanlagen" und Abschnitt V. Punkt 6. "Abschreibungen".

Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung im Segment Projektierung und Verkauf

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden für das Segment Projektierung und Verkauf Umsatzerlöse in Höhe von 52 Mio. Euro ausgewiesen. Diese entfallen im Wesentlichen auf den Verkauf von Wind- und Solarparks.

Zwar handelt es bei den Verkaufstransaktionen um eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung, die nur geringe Ermessensspielräume berücksichtigt. Risiken ergeben sich vielmehr im Hinblick auf eine unzutreffende Erfassung, da für den Erstellungszeitpunkt und die Umsatzrealisierung (Windpark- bzw. Solarparkgesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) sowie den Entkonsolidierungszeitpunkt mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen und ein mögliches Risiko besteht, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen. Aufgrund der Größe der einzelnen Projekte hätte eine unzutreffende Periodenzuordnung signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse, den Ausweis des Vorratsvermögens und das Konzernergebnis.

Unsere Prüfungstätigkeiten haben sich insofern auf die folgenden Prüfungshandlungen konzentriert:

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Wir haben ein Verständnis bezüglich des Aufbaus und der Funktionsweise der Bilanzierungsgrundsätze des Konzerns hinsichtlich der Umsatzrealisierung erlangt.

Wir haben uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen in der Angebots- und Abwicklungsphase auseinandergesetzt und im Rahmen einer Aufbauprüfung von der Einrichtung eines Internen Kontrollsystems überzeugt.

Wir haben für eine Stichprobe die entsprechenden vertraglichen Grundlagen sowie die Vertragskonditionen im Hinblick auf eine Erfüllung der Kriterien für eine Umsatzrealisierung nach IFRS 15 geprüft. Im Inland ist die Umsatzrealisierung bei fertigen Projekten in der Regel kumuliert mindestens an die Veräußerung und Inbetriebnahme gekoppelt. Im Ausland werden regelmäßig Projektrechte veräußert, bei denen die Umsatzrealisierung von der Veräußerung der Projektrechte abhängig ist. Darüber hinaus werden im Anschluss diese ausländischen Projekte meistens durch die Energiekontor-Gruppe weiter als Bauträger fortgeführt. Wir haben in diesem Zusammenhang Anteilskaufverträge sowie Inbetrieb- und Abnahmeprotokolle eingesehen, um eine korrekte Umsatzrealisierung sicherzustellen.

Zusätzlich wurden Befragungen durchgeführt und Dokumente eingesehen, um auszuschließen, dass Umsatzerlöse im Geschäftsjahr nicht periodengerecht erfasst wurden.

Wir haben zudem geprüft, ob die Angaben im Konzernanhang bezüglich der Umsatzrealisierung im Einklang mit den IFRS stehen.

Basierend auf unseren Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Angemessenheit der eingerichteten Systeme und Kontrollen sowie von einer zutreffenden Umsatzrealisierung überzeugen.

Die Angaben zur Umsatzrealisierung enthält der Konzernanhang unter Abschnitt IV. Punkt 3. "Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB sowie sämtliche Verweise auf diese sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts (insbesondere der Bericht des Aufsichtsrats), mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebes oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges

Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert 4e47e996ef85c8e913ca596a587de9425a2037e95e9b62170fd7b785209b80f aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 /​ 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegiertenverordnung (EU) 2019 /​ 815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und

vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden schriftlich am 17. März 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 als Konzernabschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Christine Klug.

 

Frankfurt am Main, den 25. April 2025

Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

A. Kramer, Wirtschaftsprüfer

C. Klug, Wirtschaftsprüferin

JAHRESABSCHLUSS DER AG - HGB

Bilanz (HGB) zum 31. Dezember 2024

Aktiva

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Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2024
31.12.2023
T€
A. Anlagevermögen (1.)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (1.1.) 12.742 0
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.2.) 48.818 64
III. Finanzanlagen (1.3.)
1. Anteile an verbundenen Unternehmen (1.3.1.) 118.307.226 102.863
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (1.3.2.) 22.364.651 18.901
3. Beteiligungen (1.3.3.) 55.797 55
140.727.674 121.818
B. Umlaufvermögen (2.)
I. Vorräte (2.1.)
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 41.546.963 35.153
41.546.963 35.153
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2.2.)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 968.536 246
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 75.828.416 57.841
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 629.716 0
4. Sonstige Vermögensgegenstände 18.098.805 18.633
95.525.473 76.720
III. Sonstige Wertpapiere 44.132.460 38.183
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (2.3.) 57.187.597 89.848
C. Rechnungsabgrenzungsposten (2.4.) 142.142 88
Summe Aktiva 379.323.868 361.872

Passiva

Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2024
31.12.2023
T€
A. Eigenkapital (3.)
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital (3.1.) 13.982.359 13.959
2. Nennbeträge/​rechnerischer Wert zur Einziehung erworbener Aktien (3.2.) -26.153 -57
13.956.206 13.903
II. Kapitalrücklage (3.5.) 44.342.917 42.240
III. Gewinnrücklagen (3.6.)
1. Gesetzliche Rücklagen 15.000 15
2. Andere Gewinnrücklagen 115.427.341 78.797
115.442.341 78.812
IV. Bilanzgewinn (3.7.) 16.391.016 56.220
Summe Eigenkapital 190.132.480 191.174
B. Rückstellungen (4.)
1. Steuerrückstellungen 16.204.413 14.465
2. Sonstige Rückstellungen 7.948.740 7.679
24.153.153 22.144
C. Verbindlichkeiten (5., 6., 7.)
1. Anleihen 68.361.000 49.975
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.626.073 11.701
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 809.790 1.007
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 69.021.131 69.798
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.031.029 694
147.849.024 133.175
D. Passive latente Steuern (8.) 17.189.211 15.379
Summe Passiva 379.323.868 361.872

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB

1. Januar bis 31. Dezember 2024

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Erläuterungsziffer im Anhang Teil IV. 2024
2023
T€
1. Umsatzerlöse (1.) 34.631.260 29.729
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 6.394.264 7.861
3. Gesamtleistung 41.025.523 37.591
4. Sonstige betriebliche Erträge (2.) 1.719.917 460
5. Materialaufwand (3.)
Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.720.012 10.242
6. Rohergebnis 23.025.428 27.808
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 19.418.359 16.410
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Davon für Altersversorgung € 98.508 (Vj. T€ 121) 2.536.496 3.055
21.954.854 19.466
8. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 41.210 62
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (4.) 7.407.563 7.347
10. Erträge aus Beteiligungen (5.)
Davon von verbundenen Unternehmen € 30.000.000 (Vj. T€ 64.219) 30.003.271 64.228
11. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen (6.) 583.540 0
12. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen (6.) 0 1.915
13. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (7.)
Davon von verbundenen Unternehmen € 1.318.810 (Vj. T€ 1.010) 1.318.810 1.313
14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (9.)
Davon von verbundenen Unternehmen € 2.623.640 (Vj. T€ 1.664) 5.353.983 1.849
15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (8.) 230.000 803
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (9.)
Davon an verbundene Unternehmen € 3.705.955 (Vj. T€ 2.951) 6.833.422 4.965
17. Ergebnis vor Steuern 23.817.981 60.641
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Davon Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern € 1.809.936 (Vj. T€ 635) (10.) 7.519.365 4.449
19. Jahresüberschuss 16.298.616 56.192
20. Gewinnvortrag
a) Gewinnvortrag vor Verwendung 56.219.713 47.903
b) Dividendenzahlungen -16.658.831 -13.959
c) Einstellungen in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung -39.468.482 -33.916
92.400 28
21. Bilanzgewinn 16.391.016 56.220

Anhang

I. Grundlagen des Abschlusses

Der Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20449 HB wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und nach den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Soweit anwendbar, wurden auch die am Bilanzstichtag gültigen Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) beachtet.

Der Jahresabschluss der Energiekontor AG ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Jahresabschluss sowie im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (Tsd. Euro). Zahlen in tabellarischen Darstellungen werden jeweils exakt gerechnet und summiert, wodurch sich in der Summenbildung Rundungsdifferenzen ergeben können.

Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung

Nachfolgend aufgeführte Grundsätze zur Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung wurden unverändert zum Vorjahr angewandt.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht - bzw. nur soweit gesetzlich zulässig - mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben, ebenso wie Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet; soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Nutzungsdauern betragen drei bis 13 Jahre. Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert.

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft. Bei Anlagenzugängen im Laufe des Geschäftsjahres wird die Abschreibung pro rata temporis ab dem Monat des Zugangs angesetzt. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu 800 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden im Anlagevermögen unter Finanzanlagen grundsätzlich zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden am Bilanzstichtag auf Finanzanlagen vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanzforderungen. Sie werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit Ausleihungen unverzinslich oder niedrigverzinslich sind, werden sie mit dem Barwert angesetzt. Das Ausfallrisiko wird an der Realisierung der Tilgungspläne gemessen.

Wertaufholungen im Sach- und Finanzanlagevermögen werden durch gewinnerhöhende Zuschreibungen, höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, vorgenommen, soweit die wertmindernden Gründe für frühere Abschreibungen weggefallen sind.

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert, Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vorräte sind frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag, unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit ihrem Barwert angesetzt. Forderungen, bei denen mit einem Zahlungseingang nach mehr als einem Jahr zu rechnen ist, werden abgezinst. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten im Eigenkapital verrechnet. In Höhe des Nennkapitals werden die Anschaffungskosten für die eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, soweit sie noch nicht eingezogen sind. Soweit eigene Anteile bereits eingezogen sind, haben sie das Nennkapital durch Saldierung verringert. Der die Höhe des Nennkapitals übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen, berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, wobei die künftigen zu erwartenden Preis- und Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung maßgebend sind. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.

Soweit Abzinsungen erforderlich sind, erfolgen diese nach § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt, bei der Folgebewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden außerdem Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips behandelt.

Aktive und passive latente Steuern sind nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Es erfolgt insoweit eine Saldierung der passiven latenten Steuern mit den aktiven latenten Steuern, wobei steuerliche Verlustvorträge in die Bilanzierung der latenten Steuern einbezogen werden, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Für Zwecke der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sein werden. Eine Abzinsung der Beträge erfolgt nicht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in Tsd. Euro.

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel (alle Angaben in Tsd. Euro) ersichtlich.

Anlagenspiegel 2024

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten
In T€ 01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 168 16 0 183
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 239 28 14 252
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 110.080 22.343 6.669 125.754
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 19.208 7.381 3.917 22.672
3. Beteiligungen 55 1 0 56
129.343 29.725 10.586 148.482
129.749 29.769 10.600 148.918
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Abschreibungen
In T€ 01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 168 3 0 171
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 175 38 10 204
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.217 230 0 7.447
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 307 0 0 307
3. Beteiligungen 0 0 0 0
7.524 230 0 7.754
7.867 271 10 8.129
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Buchwert
In T€ 31.12.2024 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 13 0
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 49 64
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 118.307 102.863
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 22.365 18.901
3. Beteiligungen 56 55
140.728 121.818
140.789 121.882

1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Der Wert betrifft Softwaremodule.

1.2. Sachanlagen

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vermögensgegenstände der Büro- und Geschäftsausstattung.

1.3. Finanzanlagen

1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen

Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt.

Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren in Höhe von 230 Tsd. Euro vorzunehmen (Vorjahr: 803 Tsd. Euro). Zuschreibungen (Wertaufholungen) erfolgten im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt unter Tz. VI.

1.3.2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften, gegen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen Beteiligungsgesellschaften.

Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr weder Abschreibungen noch Zuschreibungen auf Ausleihungen vorgenommen. Die Ausleihungen sind verzinslich.

1.3.3. Beteiligungen

Der Beteiligungsbesitz erhöht sich nur unwesentlich auf 56 Tsd. Euro (Vorjahr: 55 Tsd. Euro).

2. Umlaufvermögen

2.1. Vorräte

Bei den Vorräten mit unfertigen Erzeugnissen und Leistungen im Gesamtumfang von 41.547 Tsd. Euro (Vorjahr: 35.153 Tsd. Euro) handelt es sich insbesondere um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte im Onshore-Bereich. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte gewinnmindernd aufgelöst.

Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bezüglich der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen ggf. Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen.

2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich im Hinblick auf die Zusammensetzung nach Fristigkeiten wie folgt auf, wobei Laufzeiten von mehr als fünf Jahren nicht vorliegen.

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31.12.2024 31.12.2023
Davon mit einer Restlaufzeit Davon mit einer Restlaufzeit
In T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 969 969 0 246 246 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 75.828 47.387 28.441 57.841 33.493 24.348
Davon aus Lieferungen und Leistungen 24.559 24.559 0 17.984 17.984 0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 630 630 0 0 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 18.099 18.088 10 18.633 18.623 10
95.525 67.074 28.451 76.720 52.362 24.358

Ausgewiesen sind die gegen Dritte bestehenden Forderungen aus Planungs- und Vertriebsleistungen in Höhe von 969 Tsd. Euro (Vorjahr: 246 Tsd. Euro) sowie die gegen Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen aus Planungstätigkeit, Personalgestellung, Verwaltungserlösen sowie Ergebnisabführungen und Darlehensgewährungen in Höhe von 75.828 Tsd. Euro (Vorjahr: 57.841 Tsd. Euro).

Die sonstigen langfristigen Forderungen stehen im Wesentlichen in Zusammenhang mit Projektfinanzierungen der ausländischen Tochtergesellschaften. Bei den Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen handelt es sich um eine Darlehensforderung; im Vorjahr war ein Betrag in Höhe von 285 Tsd. Euro unter Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen hauptsächlich aus Steuerrückforderungen sowie den offenen Einzahlungsverpflichtungen der Anleihegläubiger.

2.3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Im Geschäfts- wie im Vorjahr wurden keine Guthaben bei Kreditinstituten mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten saldiert.

Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind keine Beträge zur Besicherung von Verbindlichkeiten Dritter verpfändet.

2.4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 142 Tsd. Euro (Vorjahr: 88 Tsd. Euro) betreffen überwiegend abgegrenzte Miet- und Lizenzzahlungen, die vor dem Bilanzstichtag bereits gezahlt wurden, wirtschaftlich jedoch dem Folgejahr zuzurechnen sind.

3. Eigenkapital

3.1. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital (Nennkapital) der Energiekontor AG am Bilanzstichtag entspricht dem gezeichneten Kapital in Höhe von 13.982 Tsd. Euro und hat sich wegen des Einzugs von 77.000 Aktien sowie der Ausgabe von 100.000 Aktien aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr saldiert um 23 Tsd. Euro erhöht. Im Berichtsjahr wurden weitere 46.632 Aktien (Vorjahr: 76.552 Aktien) zurückgekauft.

Das Grundkapital der Energiekontor AG beträgt nunmehr 13.982.359,00 Euro (Vorjahr: 13.959.359,00 Euro) und ist in 13.982.359 (Vorjahr: 13.959.359) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils 1,00 Euro) eingeteilt. Unter Berücksichtigung der zurückgekauften, noch nicht eingezogenen Aktien beträgt das ausgegebene Kapital zum Bilanzstichtag 13.956.206,00 Euro (Vorjahr: 13.902.838,00 Euro) und ist eingeteilt in 13.956.206 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils 1,00 Euro).

3.2. Nennbetrag zur Einziehung erworbener Anteile

(eigene Anteile)

Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.

Auf Grundlage dieses nachstehend detailliert wiedergegebenen Beschlusses wurden im Geschäftsjahr insgesamt 46.632 Aktien (Vorjahr: 76.552 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,3 Prozent. Im Geschäftsjahr erfolgte die Einziehung von 77.000 Aktien (Vorjahr: 27.541 Aktien) unter entsprechender Kapitalherabsetzung. Der auf die eigenen, noch nicht eingezogenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt zum Bilanzstichtag 26.153 Euro bzw. 0,19 Prozent am Grundkapital (Vorjahr: 56.521 Euro) und wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, da auch diese Anteile zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung erworben wurden. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wurde von den anderen Gewinnrücklagen abgesetzt.

Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 Prozent beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 19. Mai 2025. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln.

Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- und nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- und nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien dieses Volumen überschreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis der zum Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung über die Börse

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Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie beim Erwerb von Forderungen gegen die Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten;

an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden.

Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. a) und b) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen.

3.3. Genehmigtes Kapital

Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.

3.4. Bedingtes Kapital und Aktienoptionsprogramm

Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat das Aktienoptionsprogramm 2018 beschlossen. Danach konnten bis zu 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden. Von dieser Ermächtigung wurde nur teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden 100.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands begeben, die auch im Jahr 2024 ausgeübt wurden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Diese Ermächtigung, die am 30. April 2023 ausgelaufen ist, wurde im Jahr 2024 durch eine neue Ermächtigung ersetzt.

Nach dieser neuen Ermächtigung wurde der Aufsichtsrat von der Hauptversammlung vom 29. Mai 2024 ermächtigt, im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 bis zum 28. Mai 2029 Bezugsrechte auf bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft nur an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auszugeben. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Im Jahr 2024 hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 75.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt 68,42 Euro pro Aktie, die Wartezeit endet im Jahr 2028. Zum Zeitpunkt der Gewährung betrug der beizulegende Zeitwert 1.444 Tsd. Euro.

3.5. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 44.343 Tsd. Euro (Vorjahr: 42.240 Tsd. Euro) setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agien sowie den Agien auf die Anteile, die im Rahmen der Aktienoptionsprogramme in den Geschäftsjahren 2019 und 2024 ausgegeben wurden und hat sich wie folgt entwickelt:

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In T€ 2024 2023
Stand am 01.01. 42.240 42.240
Agio auf Anteile aus dem Aktienoptionsprogramm 2.103 0
Stand am 31.12. 44.343 42.240

3.6. Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Gewinnrücklage der Energiekontor AG beträgt unverändert 15 Tsd. Euro.

Die anderen Gewinnrücklagen der Energiekontor AG haben sich wie folgt entwickelt:

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In T€ 2024 2023
Stand am 01.01. 78.797 50.412
Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -2.838 -5.531
Teilweise Ergebnisverwendung 39.468 33.916
Stand am 31.12. 115.427 78.797

Die teilweise Ergebnisverwendung im laufenden Jahr über 39.468 Tsd. Euro betrifft die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2024.

3.7. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ergibt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt:

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In T€ 2024 2023
Stand am 01.01. 56.220 47.903
Dividendenzahlung -16.659 -13.959
Einstellung in die Gewinnrücklage durch Hauptversammlung -39.468 -33.916
Jahresüberschuss 16.299 56.192
Stand am 31.12. 16.391 56.220

4. Rückstellungen

Die Zusammensetzung sowie die Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.

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In T€ 01.01.2024 Verbrauch 2024 Auflösung 2024 Zuführung 2024 31.12.2024
Steuerrückstellungen (ohne latente Steuern) 14.465 0 0 1.739 16.204
Sonstige Rückstellungen
Projektbezogene Kosten 1.231 65 394 609 1.381
Prozesskosten 150 50 0 50 150
Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten 322 258 0 388 452
Geschäftsbericht 80 80 0 80 80
Aufsichtsratsvergütungen 225 225 0 225 225
Personalkosten (i.W. Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft, Erfolgsbeteiligungen) 5.186 413 22 605 5.356
Übrige 485 230 113 164 305
Sonstige Rückstellungen 7.679 1.321 529 2.120 7.949

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich zu den Bilanzstichtagen nach Fristigkeiten wie folgt:

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31.12.2024
Davon mit einer Restlaufzeit
In T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr davon über 5 Jahre
Anleihen 68.361 0 68.361 53.361
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.626 7.626 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 810 810 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 69.021 38.213 30.808 16.093
Davon aus Lieferungen und Leistungen 2.008 2.008 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.031 2.031 0 0
Davon aus Steuern 711 711 0 0
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 47 47 0 0
147.849 48.680 99.169 69.454
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31.12.2023
Davon mit einer Restlaufzeit
In T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr davon über 5 Jahre
Anleihen 49.975 0 49.975 34.975
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.701 6.421 5.280 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.007 1.007 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 69.798 40.873 28.926 16.353
Davon aus Lieferungen und Leistungen 1.220 1.220 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 694 694 0 0
Davon aus Steuern 412 412 0 0
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 43 43 0 0
133.175 48.994 84.181 51.328

Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden keine mit Kontokorrentguthaben besicherten Bankdarlehen mit den entsprechenden Guthabenkonten saldiert.

5.1. Anleihen

Im Jahr 2020 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A289KT eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von 15.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30. September 2028 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit 15.000 Tsd. Euro.

Im Jahr 2022 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJN eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 15.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,5 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Dezember 2029 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit 15.000 Tsd. Euro.

Im Jahr 2023 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A351YE eine weitere in 20.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 20.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,75 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2031 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit 20.000 Tsd. Euro (Vorjahr: 19.975 Tsd. Euro).

Im Jahr 2024 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A383B3 eine weitere in 20.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je 1.000 Euro eingeteilte Anleihe im Umfang von 20.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,25 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2032 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit 18.361 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro).

Das Gesamtvolumen der Anleihen valutiert zum Bilanzstichtag demnach in einem Umfang von 68.361 Tsd. Euro (Vorjahr: 49.975 Tsd. Euro). Die vorstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt ist. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.

6. Haftungsverhältnisse

Am 31. Dezember 2024 bestanden befristete und unbefristete Bürgschaften der Energiekontor AG in Höhe von 46.150 Tsd. Euro (Vorjahr: 31.394 Tsd. Euro). Davon entfallen auf Bürgschaften zugunsten von konzernzugehörigen Gesellschaften 46.150 Tsd. Euro (Vorjahr: 31.394 Tsd. Euro).

Wie in der Vergangenheit wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen als gering eingeschätzt.

Die Energiekontor AG hat sich in drei Fällen optional verpflichtet, Anteile an zwei inländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent und Anteile an einer ausländischen Windparkbetreibergesellschaft in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen. Im Falle der zukünftigen Ausübung der Option durch die Windparkbetreibergesellschaften erwachsen der Gesellschaft ggf. Auszahlungsverpflichtungen, die Ende des Jahres 2025 in Höhe von 776 Tsd. Euro und in den Jahren 2027 bis 2029 in Höhe von 3.303 Tsd. Euro fällig werden können. Angegeben sind jeweils die maximal fälligen Nominalwerte, deren heutiger Barwert entsprechend den Laufzeiten deutlich geringer ausfällt.

Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet.

Aus Kommanditbeteiligungen bestehen Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 171 Abs. 1 und ggf. nach 172 Abs. 4 HGB. Die Haftungsbeträge nach § 171 Abs. 1 HGB resultieren aus dem jeweiligen Unterschied zwischen der ins Handelsregister eingetragenen Hafteinlage einerseits und der darauf tatsächlich eingezahlten Einlage andererseits.

Nachfolgende Übersicht zeigt die insoweit aus den Kommanditbeteiligungen bestehenden Haftungsverhältnisse.

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Kommanditeinlagen (alle Angaben
in T€)
Laut Gesellschaftsvertrag Ins Handelsregister eingetragen Darauf eingezahlt Haftung i.S.d. § 171 HGB
Gesamtbeträge 140.556 140.556 58.271 82.285

Gegenüber Tochter-Kapitalgesellschaften bestehen (nicht eingeforderte) Einzahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Einlagen in Höhe von 20.131 Tsd. Euro.

Aufgrund der planmäßigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften ist mit einer Haftungsinanspruchnahme nicht zu rechnen.

Zum 31. Dezember 2024 bestehen Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabtretung von elf Anteilen an verbundenen Unternehmen. Diese sind zum Stichtag mit einem Gesamtbuchwert von 21.525 Tsd. Euro (Vorjahr: 20.940 Tsd. Euro) im Finanzanlagevermögen bilanziert.

7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen für die Geschäftsräume in Bremen, Bremerhaven sowie die weiteren in- und ausländischen Niederlassungen und aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, Mobiliar und EDV-Hard- und Software.

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In T€ 2025 2026 bis 2029
Aus Mietverträgen 719 1.427
Aus Wartungs- und Serviceverträgen 45 143
Aus Leasingverträgen 722 1.469
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.486 3.038

8. Passive latente Steuern

Nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" sind aktive und passive latente Steuern auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Hierunter fallen insbesondere die unterschiedlichen Bewertungen der Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Handels- und Steuerbilanz. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind ebenfalls zu berücksichtigen, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann.

Zum Bilanzstichtag ergeben sich folgende latente Steueransätze:

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31.12.2024 31.12.2023
In T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Bewertungsunterschiede Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen gegen Tochtergesellschaften 98 21.276 510 19.840
Verlustvorträge 3.989 0 3.951 0
Zwischensumme vor Saldierung 4.087 21.276 4.461 19.840
Saldierungsfähige Beträge -4.087 -4.087 -4.461 -4.461
Latente Steuern (nach Saldierung) 0 17.189 0 15.379

Hierfür wurden als zum Zeitpunkt der Auflösung zu erwartende Steuersätze für die Körperschaftsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) ein Satz von 15,8 Prozent (Vorjahr: 15,8 Prozent) und für die Gewerbesteuer ein Satz von 16,1 Prozent (Vorjahr: 16,1 Prozent) angewandt.

Zum Bilanzstichtag sind in die Bildung der vorstehend ausgewiesenen aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge, mit deren Nutzung innerhalb der folgenden fünf Geschäftsjahre zu rechnen ist, verrechenbare Verluste aus Tochtergesellschaften für die Körperschaftsteuer von 18.215 Tsd. Euro eingeflossen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in Tsd. Euro.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze werden überwiegend im Inland erbracht. Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Erlösen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen an Windparks, aus Erlösen für den Verkauf von Rechten, aus technischen Planungsleistungen, Leistungen für die Beschaffung der Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Planungsleistungen zum Erhalt von Baugenehmigungen für Wind- und Solarparkprojekte sowie aus Buchführungserlösen und konzerninternen Erlösen für die Personalgestellung und Projektkoordination.

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In T€ 2024 2023
Erlöse aus
Errichtung, Planung, Vertrieb 28.668 23.034
Verwaltung, Personalgestellung 5.809 6.515
Buchführung 154 179
Erlöse 34.631 29.729

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen.

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In T€ 2024 2023
Erträge aus Währungsumrechnungen 989 49
Auflösung von Rückstellungen 529 93
Übrige betriebliche Erträge 175 291
Versicherungsentschädigungen 26 27
Sonstige betriebliche Erträge 1.720 460

3. Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Wind- und Solarparkprojektplanung (Gutachten, Planungskosten, öffentliche Gebühren usw.) sowie die Buchwertabgänge aus verkauften Gesellschaftsanteilen betragen im Geschäftsjahr 19.720 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.242 Tsd. Euro).

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungs- sowie Rechts- und Beratungskosten, projektbezogene Aufwendungen sowie Werbe- und ähnliche Kosten.

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In T€ 2024 2023
Verwaltung und übrige Kosten 2.990 2.573
Rechts- und Beratungskosten inkl. AR-Vergütungen 1.608 1.352
Vertriebskosten 1.272 1.352
Raumkosten 785 731
Projektbezogene Aufwendungen 337 402
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 324 410
Aufwendungen aus Kursdifferenzen 62 352
Reisekosten Arbeitnehmer 29 174
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.408 7.347

5. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge in Höhe von 30.003 Tsd. Euro (Vorjahr: 64.219 Tsd. Euro) resultieren aus Gewinnzuweisungen von Tochtergesellschaften der Energiekontor AG. Auf verbundene Unternehmen entfällt davon ein Betrag in Höhe von 30.000 Tsd. Euro (Vorjahr: 64.219 Tsd. Euro).

6. Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen

Mit der verbundenen Tochtergesellschaft Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven, ist ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Die Erträge resultieren aus der Abführung des Ergebnisses des Geschäftsjahres.

7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Hier sind die aus den langfristigen Ausleihungen an Tochtergesellschaften und ehemalige Tochtergesellschaften erzielten Zinserträge ausgewiesen.

8. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren im Berichtsjahr in Höhe von 230 Tsd. Euro vorzunehmen (Vorjahr: 803 Tsd. Euro). Auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Abschreibungen vorgenommen.

9. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis entwickelte sich wie folgt:

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In T€ 2024 2023
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.319 1.313
Davon von verbundenen Unternehmen 1.319 1.010
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.354 1.849
Davon von verbundenen Unternehmen 2.624 1.664
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.833 -4.965
Davon an verbundene Unternehmen -3.706 -2.951
Zinsergebnis -161 -1.802

10. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Für das Geschäftsjahr ergibt sich für den Organkreis eine Gesamtsteuerbelastung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) in Höhe von 7.519 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.449 Tsd. Euro). Dieser Steueraufwand betrifft in Höhe von 5.521 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.814 Tsd. Euro) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von 188 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) Steuerzahlungen für frühere Jahre. Der Gesamtaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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In T€ 2024 2023
Tatsächlicher Steueraufwand 5.709 3.814
Latente Steuern 1.810 635
Steueraufwand 7.519 4.449

V. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden bei der Energiekontor AG ohne Berücksichtigung der Auszubildenden im Jahresdurchschnitt 201 (Vorjahr: 173) Angestellte beschäftigt. Davon waren 95 weiblich und 106 männlich.

2. Organmitglieder und Bezüge, Anteilsbesitz

2.1. Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:

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Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg

Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland

Dipl.-Ing. Carsten Schwarz, Ingenieur, Schwanewede

Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.

Neben allgemeinen Aufgaben als Vorstandsvorsitzender ist Peter Szabo insbesondere für die Bereiche Ausland, Finanzen & Controlling, Investor & Public Relations, Vertrieb und das Thema ESG (Environment, Social and Governance) verantwortlich.

Neben allgemeinen Vorstandsaufgaben ist Günter Eschen insbesondere für die Bereiche Nordrhein-Westfalen, Brandenburg-West, Brandenburg-Ost und seit Januar 2023 auch für die Bereiche Niedersachsen-Süd und Niedersachsen Nord verantwortlich.

Carsten Schwarz verantwortet als Vorstand der Energiekontor AG die Bereiche Betriebsführung, Entwicklung der konzerneigenen Parks, den Innovationsbereich sowie den Bereich Engineering, Procurement, Construction (EPC).

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit (feste und variable Vergütungen ohne Aktienoptionen) in Höhe von 1.682 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.479 Tsd. Euro). Der variable Anteil hiervon beträgt 731 Tsd. Euro (Vorjahr: 596 Tsd. Euro). Der Zeitwert der dem Vorstand im Jahr 2024 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Zeitpunkt der Gewährung 1.444 Tsd. Euro und ist in den vorstehenden Bezügen nicht enthalten. Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen.

2.2. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats waren:

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Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender

Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

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Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz)

Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender

Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

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Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen

Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

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Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung, 225 Tsd. Euro (Vorjahr: 225 Tsd. Euro) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. Darüber hinaus haben die Aufsichtsräte keine weiteren Vergütungen erhalten.

2.3. Beteiligungsbesitz der Organmitglieder

Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2024 wie folgt an der AG beteiligt:

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Funktion Name Aktien Stück
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Bodo Wilkens 3.559.835
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Günter Lammers 3.552.474

Uns sind zuletzt die folgenden veröffentlichten Inhalte über das Bestehen von Beteiligungen mitgeteilt worden:

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Herr Dr. Bodo Wilkens hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19. September 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 15. September 2016 die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 28,56 Prozent (das entspricht 4.184.335 Stimmrechten) betrug.

Herr Günter Lammers hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19. September 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 15. September 2016 die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 28,58 Prozent (das entspricht 4.187.974 Stimmrechten) betrug.

Die Union Investment Privatfonds GmbH hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 9. Februar 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 8. Februar 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 Prozent (das entspricht 724.748 Stimmrechten) betrug.

2.4. Sonstiges

Die Mitglieder von Organen der Energiekontor AG sowie alle Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der Energiekontor AG beziehungsweise den verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und Geschäftsführer des Energiekontor-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.

Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen getätigt.

Mit nahestehenden natürlichen Personen wurden im Geschäftsjahr keine Geschäfte getätigt, die nicht im Anhang separat angegeben werden.

Weder Organmitgliedern noch deren Angehörigen wurden Vorschüsse oder Kredite gewährt.

3. Angaben zu Tochtergesellschaften

Tz VI. des Anhangs enthält eine Aufstellung zu den Unternehmen, an denen die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Tochtergesellschaften im Sinne des § 285 Nr. 11b HGB bzw. verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB).

4. Honorar für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses

Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen und des Vergütungsberichts beträgt 190 Tsd. Euro. Für andere Bestätigungsleistungen sowie für sonstige Leistungen wurden im Geschäftsjahr keine Honorare in Rechnung gestellt.

5. Erklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2025 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.

6. Offenlegung

Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde im Unternehmensregister offengelegt.

7. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264 b HGB

In Anwendung der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB verzichten die Tochtergesellschaften, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen.

Die Energiekontor AG hat der Befreiung zugestimmt. Die befreiten Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss angeführt.

8. Nachtragsbericht

Am 12. März 2025 gab Energiekontor im Rahmen der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/​2024 das Eintreten verschiedener Sondereffekte nach Ablauf des Bilanzstichtags (31. Dezember 2024) bekannt, die zusätzliche ergebniswirksame Beiträge für das Geschäftsjahr 2024 zur Folge hatten. Energiekontor erhöhte in diesem Zusammenhang die zuletzt im Dezember 2024 angepasste erwartete Ergebnisbandbreite für das Konzern-EBT von ca. 23 bis 27 Mio. Euro auf ca. 34 bis 37 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2024. Die positiven Sondereffekte resultierten überwiegend aus Forderungen im Zusammenhang mit der Kompensation von Ertragsausfällen in verschiedenen Windparks im Inland.

Ende März 2025 nahm Energiekontor den kürzlich fertiggestellten Solarpark Letschin im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg in Betrieb und überführte diesen in den konzerneigenen Bestand. Der Solarpark mit einer Gesamtnennleistung von 60 Megawattpeak verfügt über einen langjährigen Stromliefervertrag (Power Purchase Agreements, PPA) mit einem deutschen Industrieunternehmen und trägt seit der Inbetriebnahme zu den Stromerzeugungserträgen des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks bei. Die Gesamterzeugungsleistung des Eigenparkportfolios von Energiekontor erhöhte sich entsprechend auf rund 444 Megawatt, verteilt auf 36 Wind- und drei Solarparks.

9. Gewinnverwendungsvorschlag

Aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 16.298.616,39 Euro sowie dem Gewinnvortrag in Höhe von 92.400,00 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn der Energiekontor AG in Höhe von 16.391.016,39 Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 16.391.016,39 Euro

a) einen Betrag von 6.991.179,50 Euro zur Zahlung einer Dividende von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden,

b) einen Betrag in Höhe von 9.399.836,89 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen und

c) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von 0,50 Euro je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von 13.982.359,00 Euro, eingeteilt in 13.982.359 Stückaktien.

VI. Anteilsbesitz

Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG

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Name der Gesellschaft Anteile
in %
Ergebnis 2024 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2024 in T€ 2
Construtora da nova Energiekontor - Parques Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 % 6 47
EER GbR, Worpswede 7 28,60 % 0 0
EK Construction Dongay SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EK Construction Le Batut SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 83,33 % 0 0
EKF Ferme Solaire Bergerot SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Eolien Mont Joly SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Dongay SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -24 -24
EKF Parc Solaire Jouet, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire La Lande SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Le Batut SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -6 -6
EKF Parc Solaire Les Ayades SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Les Capettes SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Les Gauteries, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements 1 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -43 -95
EKF Société d'investissements 2 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -4 7
EKF Société d'investissements Dongay - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Dongay - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -4
Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 13
Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 13
Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 17
Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 17
Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 17
Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Bau XXI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -22
Energiekontor Bau XXll GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 16
Energiekontor Bau XXIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 2
Energiekontor Bau XXIV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXVI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXVII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXVIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXIX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Bau XXX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Finance GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -20 -68
Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -6 283
Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 90 704
Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 96 503
Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 94 476
Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 136 790
Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 58 209
Energiekontor Finanzanlagen X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 10 468
Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -6
Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 12
Energiekontor Finanzierungsdienste XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -13
Energiekontor France Management Solar SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -967 -3.965
Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 -1
Energiekontor Green Real Estate GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -17
Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 % -9 -110
Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.424 -156
Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 7 -242
Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 3 333
Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -368 205
Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -301 -837
Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 890 16
Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 309 30
Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 38 614
Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -84 52
Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -21 437
Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 907 79
Energiekontor Infrastruktur XXI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 84 82
Energiekontor Infrastruktur XXII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XXIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XXIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 28 28
Energiekontor Infrastruktur XXV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXVI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -6
Energiekontor Infrastruktur 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 54 50
Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 157 253
Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 5 138
Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 33 240
Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 38 185
Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -6 47
Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 95 171
Energiekontor Infrastruktur Solar VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 23 356
Energiekontor Infrastruktur Solar VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -7
Energiekontor Infrastruktur Solar VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -52 -52
Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -4 25
Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 57 392
Energiekontor Infrastruktur Solar XI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 4 4
Energiekontor Infrastruktur Solar XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 30 30
Energiekontor Infrastruktur Solar XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 31 31
Energiekontor Infrastruktur Solar XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur Solar XV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur Solar XVI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur Solar XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur Solar XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3,4 100,00 % 0 316
Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -9 398
Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -58
Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5 99,46 % -624 -473
Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -320 1.551
Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -14 845
Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4 100,00 % 39 248
Energiekontor Management Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 146 208
Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 42
Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5 100,00 % 394 -1.970
Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 9 19
Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 4 100,00 % 1 34
Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 6 42
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5 100,00 % -19 4.415
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5 100,00 % -700 1.724
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 157 1.520
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5 100,00 % 422 498
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5 100,00 % 144 241
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 91,47 % 69 -257
Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 -1
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 56
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5 100,00 % 602 -1.130
Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,00 % -232 -479
Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 47
Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 100,00 % 437 -2.460
Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 58
Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -14
Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 2 31
Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 7 -1
Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -4
Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 5
Energiekontor Solar Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 2
Energiekontor Solar Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Solar Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -9
Energiekontor Solar Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -2
Energiekontor Solar Bau XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Solar Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 13
Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -11
Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 128
Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 8 91
Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 7 68
Energiekontor UK Holding Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 235 8.205
Energiekontor UK Holding 2 Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -17
Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5 100,00 % 4.288 766
Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -15
Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -1
Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -1.415 65.994
Energiekontor UK Management Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -352 -1.281
Energiekontor UK NR GmbH, Hagen 4 100,00 % 1 -6
Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -5
Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -1
Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -17
Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5 100,00 % 2.739 350
Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 19 105
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5 100,00 % 681 3.280
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5 100,00 % -54 -1.769
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5 100,00 % -34 -266
Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA 100,00 % -30 -72
Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA 100,00 % -112 -1.502
Energiekontor US Inc., Chicago, USA 100,00 % -1.761 -8.047
Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 16 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 17 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 18 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 19 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 20 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 21 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor UW Windpark Manheim GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 2 -7
Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 477 -1.466
Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % -666 -559
Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 -8
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5 100,00 % 495 565
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5 100,00 % 244 -550
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5 100,00 % -20 -187
Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 9 358
Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5 51,32 % 55 124
Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -11
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 205 733
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5 100,00 % 287 323
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5 100,00 % 166 -542
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5 100,00 % 51 -288
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5 100,00 % 1.636 65
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 8
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5 100,00 % -31 -429
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5 100,00 % 248 2.968
Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -53 257
Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4 100,00 % 8 7
Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 -5
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5 100,00 % -27 -313
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5 100,00 % 1.495 -1.799
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5 100,00 % 89 -2.046
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % -16 -306
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5 100,00 % 425 -2.695
Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % -365 -579
Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 102 -748
Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 5
Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -7
Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 8
Energiekontor WSB Solar 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 179 240
Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.509 3.047
Energiepark Alpen-Bönninghardt WP AB GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Booßen an der B5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % 0 0
Energiepark Booßen WP am alten Brunnen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % 0 0
Energiepark Booßen WP südlich der B5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % 0 0
Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Dettmannsdorf-Süd SP D GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 99,00 % -577 -577
Energiepark Donstorf WP DO I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Donstorf WP DO II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Drensteinfurt WP Rieth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Elsdorf WP Frankeshoven GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Elsdorf WP Tollhausen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.035 489
Energiepark Frechen WP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Frechen WP II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Friedland-Oelsen SP F GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Garzau-Garzin 3 SP G3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 64 1.523
Energiepark Grevenbroich WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Groß Laasch WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Grünheide SP G GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 99,00 % -835 -834
Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 4.203 3.438
Energiepark Höttingen Göppersdorf 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 3.456 -2.672
Energiepark Kerpen-Manheim WP KeMa I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Kerpen-Manheim WP KeMa II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 223 2.199
Energiepark Letschin SP L GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -833 -2.087
Energiepark Marlow SP M GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nideggen WP Wollersheim-Süd GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1.543 -1.542
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -549 -548
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -270 -270
Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 456 67
Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.658 142
Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -45 -53
Energiepark SP Bergen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Donnersdorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Heideck GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Kolitzheim-Gernach GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Kolitzheim-Herlheim GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Königsfeld GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -86 -86
Energiepark SP Laaber GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Nennslingen 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Nennslingen 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Sankt Alban GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Seukendorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -226 -352
Energiepark SP Wolfsburg-Ehmen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 2.512 4.645
Energiepark UW Völkersen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Vogelsang SP V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wahrenholz WP WAHR GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wegberg WP Uevekoven GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wegberg WP Wildenrath GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wegberg-Repowering RE WP WE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 124 -547
Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wöpkendorf SP W GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Haberloh GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Heidkrug GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Holtumer Moor GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -260 -260
Energiepark WP Issum GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Möthlitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wulkow II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Würselen-Repowering RE WP WÜ GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1.104 -1.104
Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energyfarm Allt Domhain Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Bunloinn LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Cornharrow Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -9
Energyfarm Divot Hill Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Garcrogo Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Glenshimmeroch Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -26 -26
Energyfarm Hyndburn II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -26 -26
Energyfarm Little Hartfell Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Overhill Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -26 -26
Energyfarm Rowan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Starth Oykel LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Acheilidh Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK AD I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK AD II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Alt Domhain LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Ballach Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Breackerie Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Bunloinn Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -20 -64
Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -20 -64
Energyfarm UK Coille Linne Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CR I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CR II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Craiginmoddie LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -20 -64
Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -20 -64
Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -10 -41
Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -10 -41
Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 1
Energyfarm UK Glenvernoch Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK HA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -36
Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -36
Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK HY I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -15 -29
Energyfarm UK HY II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -15 -29
Energyfarm UK Hyndburn II LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK MA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -56
Energyfarm UK MA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -56
Energyfarm UK Manqhill Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Margree LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Meall Dearg Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Narachan Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -35 -40
Energyfarm UK NE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -52
Energyfarm UK NE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -52
Energyfarm UK New Rides Solar LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 -1
Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -10 -41
Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -10 -41
Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 1
Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -58
Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -19 -58
Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK RO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK RO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Rowan Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK SOY I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK SOY II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Strath Oykel Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Tarbuckle Hill Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Wull Muir Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6 50,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Alfstedt GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Booßen GmbH & Co. KG 37,50 % -4 -4
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Elsdorf GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Frechen GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Haberloh-Heidkrug GmbH & Co. eGbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Nartum GmbH & Co. eGbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Oederquart GmbH & Co. eGbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6 37,29 % -12 -123
Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 100,00 % 0 19
Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -2
Umspannwerk Plennin GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
UW Tempelfelde-West GmbH & Co. eGbR, Bremerhaven 50,00 % 0 0
UW Teutendorf GbR, Bremerhaven 99,00 % 0 11
WP Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % -7 -36
WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 2 -5

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die ggf. von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

 

Bremen, 25. April 2025

Der Vorstand

Peter Szabo, Vorsitzender

Günter Eschen, Vorstand

Carsten Schwarz, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Energiekontor AG, Bremen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von 35 Mio. Euro ausgewiesen. Diese entfallen im Wesentlichen auf Honorare für Planungsleistungen, Erlöse aus dem Verkauf von Projektrechten und Anteilen an Wind-/​Solarparkgesellschaften sowie konzerninterne Erlöse, z.B. für Verwaltungstätigkeiten oder Personalgestellung.

Zwar handelt es bei den Verkaufstransaktionen um eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung, die nur geringe Ermessensspielräume berücksichtigt. Die Honorare für Planungsleistungen und Projektrechte können jedoch erst dann realisiert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Aufgrund des möglichen Risikos, dass von Führungskräften Kontrollen umgangen werden sowie der Größe der Projekte, hätte eine unzutreffende Periodenzuordnung eine wesentliche Auswirkung auf die Umsatzerlöse, die unfertigen Leistungen und das Jahresergebnis.

Unsere Prüfungstätigkeiten haben sich insofern auf die folgenden Prüfungshandlungen konzentriert:

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Wir haben ein Verständnis bezüglich des Aufbaus und der Funktionsweise der Bilanzierungsgrundsätze der Gesellschaft hinsichtlich der Umsatzrealisierung erlangt.

Wir haben uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen in den verschiedenen Phasen des Projektmanagements auseinandergesetzt und im Rahmen einer Aufbauprüfung von der Einrichtung eines Internen Kontrollsystems überzeugt.

Wir haben für eine Stichprobe Verträge über die Verkaufskommission von Projektrechten, Projektierungs- und Finanzierungsverträge, Rechnungen sowie bei Bedarf weitere Nachweise eingesehen, um den Stichtag der Leistungserbringung und damit die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung sicherzustellen. Bei Verkäufen haben wir Einsicht in die entsprechenden Verkaufsunterlagen genommen und die Realisierung auf korrekte Höhe und Periodenzuordnung geprüft.

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Zusätzlich wurden Befragungen durchgeführt und Dokumente eingesehen, um auszuschließen, dass Umsatzerlöse im Geschäftsjahr fälschlicherweise nicht erfasst wurden

Basierend auf unseren Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Angemessenheit der eingerichteten Systeme und Kontrollen sowie von einer zutreffenden Umsatzrealisierung überzeugen.

Die Angaben zur Umsatzrealisierung sind im Anhang unter Abschnitt IV. Punkt 1. "Umsatzerlöse" enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten im "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

Werthaltigkeit der Finanzanlagen

Im Jahresabschluss werden Anteile an verbundenen Unternehmen über 118 Mio. Euro und Ausleihungen an verbundene Unternehmen über 22 Mio. Euro ausgewiesen. Die wesentlichen Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Buchwerte der Betreibergesellschaften, deren wesentliches Vermögen in Windkraft- und Solaranlagen besteht.

Finanzanlagen werden gemäß der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften grundsätzlich zu Anschaffungskosten und zum Stichtag gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Gesellschaft überprüft die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen jährlich im Rahmen von Impairmenttests, die auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren, wie z.B. die prognostizierten Cashflows einschließlich der erwarteten Einspeisevergütungen, Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Laufzeit der Pachtverträge inklusive anschließender Weiternutzung und Finanzierungskosten, basieren. Die Bewertungen haben somit auch Auswirkungen auf die Überprüfung der Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren beinhaltet in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Die Ableitung des erzielbaren Betrages ist komplex und in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter abhängig. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund, insbesondere aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der damit verbundenen wesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Unsere Prüfungstätigkeiten beinhalten das kritische Hinterfragen und die Prüfung der Geeignetheit der angewandten Methoden für die Werthaltigkeitsprüfungen sowie die Prüfung der seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Annahmen auf Plausibilität mittels folgender Prüfungshandlungen:

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Wir haben ein Verständnis des Planungsprozesses erlangt und beurteilt, ob die wesentlichen Planungsannahmen angemessen sind. Im Rahmen dieser Prüfungshandlungen haben wir die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen auf Plausibilität hin überprüft. Wir haben außerdem die Zuverlässigkeit der Cashflow-Planungen durch Vergleich der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr mit vorherigen Cashflow-Planungen beurteilt.

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Wir haben die Kernannahmen bezüglich der marktbezogenen Parameter in den Werthaltigkeitsmodellen, inklusive Diskontierungsfaktor mit externen Quellen unter Hinzuziehung unserer Bewertungsexperten verglichen.

Daneben haben wir die mathematische Akkuratesse geprüft.

Bei besonderen Anhaltspunkten für Wertberichtigungsbedarf haben wir Befragungen mit kritischer Grundhaltung vorgenommen.

Zur Prüfung der Vollständigkeit wurden u.a. Verkaufsnachweise eingesehen.

Zu Angaben im Abschluss verweisen wir auf den Anhang Abschnitt III. Punkt 1.3 "Finanzanlagen".

Bewertung der unfertigen Leistungen

Die Gesellschaft übernimmt die Planungsleistungen für zu realisierende zukünftige Wind- und Solarprojekte. Mit Verkauf der Projektrechte und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte bestandsmindernd verbraucht. Zum Stichtag sind in der Bilanzposition "Vorräte" unfertige Erzeugnisse und Leistungen in Höhe von 42 Mio. Euro aktiviert.

Die Werthaltigkeit dieser unfertigen Leistungen ist abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Sobald der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung eines Projektes sinkt, erfolgen gegebenenfalls Abschreibungen auf die aktivierten Planungsleistungen.

Vor dem Hintergrund häufiger regulatorischer Änderungen sowie längerer Realisierungszeiten ist die Beurteilung durch die gesetzlichen Vertreter ermessensbehaftet und birgt Risiken in Hinblick auf die Bewertung und Höhe der unfertigen Leistungen in sich.

Unsere Prüfungstätigkeiten haben sich insofern auf die folgenden Prüfungshandlungen konzentriert:

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Wir haben ein Verständnis bezüglich des Aufbaus und der Funktionsweise der Prozesse im Zusammenhang mit der Aktivierung von internen und externen Kosten erlangt. In diesem Zusammenhang haben für eingerichtete Kontrollen Funktionsprüfungen durchgeführt. Die weitere Prüfung haben wir auf Basis eines wirksamen internen Kontrollsystems ausgerichtet.

Die Projekte haben wir im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen dahingehend geprüft, ob eine zukünftige Realisierung geplant und realistisch ist oder ob Abschreibungen vorgenommen wurden. Als Prüfungsnachweise dienten uns hierzu u.a. Projektkostenbögen und Unterlagen aus dem internen Berichtswesen.

Des Weiteren haben wir die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen für wesentliche Projekte kritisch hinterfragt, indem wir die Terminplanung eingesehen, den Projektfortschritt beurteilt sowie bei Bedarf die Werthaltigkeit mit den Verantwortlichen besprochen haben.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III. Punkt 2.1 "Vorräte" im Anhang enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB sowie sämtliche Verweise auf diese sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts (insbesondere der Bericht des Aufsichtsrats), mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrat für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.

Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert 91e7183eea58121441156641b67ecc14898c4fdd32496c215c97b135f8a6be88 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden schriftlich am 17. März 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 als Abschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Christine Klug.

 

Frankfurt am Main, den 25. April 2025

Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

A. Kramer, Wirtschaftsprüfer

C. Klug, Wirtschaftsprüferin

Impressum

Finanzkalender

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Datum Ereignis Ort/​Format
15. Mai 2025 Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2025 Veröffentlichung
2. Juli 2025 Ordentliche Hauptversammlung Ritterhude
14. August 2025 Halbjahresfinanzbericht 2025 Veröffentlichung
13. November 2025 Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2025 Veröffentlichung

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Text

Julia Pschribülla und Kathrin Mateoschus, Energiekontor AG

Konzept, Layout und Satz IR-ONE, Hamburg, www.ir-one.de

Hinweis zu Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA, Cashflow)

Die in diesem Bericht verwendeten Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA sowie die Kennzahl Cashflow sind Beispiele sogenannter Pro-forma-Kennzahlen. Pro-forma-Kennzahlen sind nicht Bestandteil der nationalen Rechnungslegungsvorschriften, des Handelsgesetzbuches (HGB) oder der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Da andere Unternehmen mangels Legaldefinitionen dieser Begriffe die von der Energiekontor-Gruppe dargestellten Pro-forma-Kennzahlen möglicherweise nicht auf die gleiche Weise berechnen, sind die Pro-forma-Angaben der Energiekontor-Gruppe nur eingeschränkt mit so oder ähnlich benannten Angaben anderer Unternehmen vergleichbar. Die in diesem Geschäftsbericht genannten Pro-forma-Kennzahlen sollten daher nicht isoliert als Alternative zum Betriebsergebnis, Jahresüberschuss, Konzernüberschuss oder sonstigen ausgewiesenen Kenngrößen der Energiekontor-Gruppe betrachtet werden.

Disclaimer

Der vorliegende Bericht enthält zukunftsorientierte Aussagen. Dies sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich Aussagen über Erwartungen und Ansichten des Managements der Energiekontor AG. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen des Managements der Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht uneingeschränkt auf diese Aussagen verlassen. Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu aktualisieren. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten nachzukommen. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlich eingetretenen und in Zukunft eintretenden Ereignisse erheblich von den im Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen.

Energiekontor AG

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Entsprechenserklärung 2024 zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Gemäß § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft dazu verpflichtet, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird. Empfehlungen, die nicht angewendet wurden oder werden, sollen gegebenenfalls benannt und begründet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im März 2024 auf Grundlage der am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex derselben Fassung.

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG erklären, dass den Empfehlungen des Kodex mit den folgenden Abweichungen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde:

C.8: Offenlegung zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats

Dr. Bodo Wilkens sowie Günter Lammers gehören seit mehr als zwölf Jahren dem Aufsichtsrat der Energiekontor AG an. Nach Ansicht des Aufsichtsrats kann von der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat kein Rückschluss auf die Unabhängigkeit des jeweiligen Mitglieds gezogen werden. Zudem hat es bisher keine Anzeichen für eine fehlende Unabhängigkeit aufseiten von Dr. Bodo Wilkens sowie Günter Lammers gegeben.

D.4: Bildung eines Nominierungsausschusses

Bisher wurde kein Nominierungsausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat ist bewusst klein gehalten, damit die Aufsichtsratsarbeit effizient und mit schlanken Hierarchien umgesetzt werden kann. Dazu zählt auch, dass im Falle einer Neubesetzung im Aufsichtsrat die Befassung des Sachverhaltes im gesamten Gremium erfolgt.

G.3: Offenlegung der Vergleichsgruppe für die Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat vergleicht die Vergütung des Vorstands der Energiekontor AG regelmäßig mit anderen Unternehmen. Die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe wird nach Branche und Unternehmensgröße festgelegt. Eine Offenlegung der Vergleichsgruppe erfolgt nicht.

G.10: Variable Bestandteile der Vorstandsvergütung

Die variable Vergütung für den Vorstand besteht aus einer jährlichen erfolgsabhängigen Vergütung ("Erfolgsbeteiligung"), die in bar ausgezahlt wird.

Daneben kann eine variable Vergütung in Form von Aktienoptionen gewährt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Gesellschaft kann damit nicht ausschließen, dass die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Die gewährten variablen Vergütungsbeträge sind aber stets an der nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet.

G.11: Einbehalt oder Zurückforderung der variablen Vorstandsvergütung

Das Vergütungssystem enthält keine Regelungen hinsichtlich einer Reduzierung der variablen Vergütung ("Malus") oder der Möglichkeit, bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern ("Clawback"). Darauf wurde insofern verzichtet, als dass im Wesentlichen ausschließlich tatsächlich erzielte und Cashrelevante Erfolge vergütet werden. Das Vergütungssystem ist zudem insgesamt in der Form ausgestaltet, dass außergewöhnliche Entwicklungen durch die Struktur des Systems angemessen berücksichtigt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG erklären darüber hinaus, dass den Empfehlungen des Kodex mit den vorstehend begründeten Abweichungen D.4, G.3, G.10 und G.11 auch zukünftig entsprochen wird.

 

Bremen, im März 2025

Energiekontor AG

Für den Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender

Für den, Vorstand

Peter Szabo, Vorsitzender