![]() Epigenomics AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012KonzernlageberichtWIRTSCHAFTLICHE UMFELD IN 2013 UND AUSBLICK AUF 2014Nach dem im Dezember 2013 veröffentlichten Bericht der Vereinten Nationen "World Economic Situation and Prospects 2014" und der berichteten Zunahme des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um rund 2,1 % wurde das Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2013 als "verhalten" eingestuft. Diese eher bescheidene Entwicklung war "in nahezu allen Regionen und wichtigen Wirtschaftsbereichen" zu beobachten. Die Nachwirkungen der Finanzkrise 2008/2009 waren für die Volkswirtschaften der Industrieländer und die vieler Schwellenländer immer noch zu spüren. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte sich drei Monate zuvor optimistischer gezeigt und für 2014 ein globales Wirtschaftswachstum von 3,6 % prognostiziert. Des ungeachtet hatten die IWF-Experten allerdings die Existenz immer noch erheblicher struktureller Probleme und Ungleichgewichte in vielen Regionen der Welt eingeräumt. Nach dem katastrophalen Jahr 2012, in dem die europäische Währungsunion am Rande des Auseinanderbrechens zu sein schien, war für Europa ein optimistischerer Ausblick für 2013 gegeben worden. Die Krisenstaaten erholten sich im Verlauf des Jahres 2013 von der Rezession und das europäische Bruttoinlandsprodukt zeigte schließlich Anzeichen einer Erholung. Früher als allgemein erwartet konnten Spanien und Irland gegen Jahresende den Euro-Rettungsschirm verlassen. Allerdings litten sowohl die Eurozone als auch die übrigen europäischen Länder weiter unter der Schuldenproblematik öffentlicher und privater Haushalte sowie der teilweise hohen Arbeitslosigkeit. Die EU selbst hat in einem offiziellen Bericht über die letzten Jahre eine "wachsende Kluft" im Hinblick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einigen ihrer Mitgliedsstaaten festgestellt. Der Ausblick auf das Jahr 2014 kann für Europa - ausgehend vom Status quo und angesichts einiger noch ungelöster Probleme wie der Staatsschuldenkrise in Griechenland und einigen anderen Staaten - nicht allzu optimistisch ausfallen. Während eine moderate Fortsetzung der im Jahr 2013 beobachteten Entwicklungen eine positive Perspektive wäre, werden nach den Prognosen des IWF angeschlagene Banken und eine schwache Inlandsnachfrage viele der großen europäischen Volkswirtschaften weiter belasten. Insbesondere Frankreich scheint derzeit ein wesentlicher Kandidat für eine politische und wirtschaftliche Krise zu sein. Deutschland erwies sich im Jahr 2013 erneut als europäischer Musterknabe. Ein starker privater Konsum, eine niedrige Inflationsrate, ein beherrschbares Haushaltsdefizit, weiter sinkende Arbeitslosenzahlen und eine nach wie vor starke Exportleistung sorgten trotz einer schwächelnden Industrienachfrage und Problemen in wichtigen Handelspartnerländern wie Frankreich für eine moderate Wachstumsrate. Wie bereits vor zwölf Monaten stellt sich auch für das Jahr 2014 erneut die Frage: Kann sich Deutschland der von seinen Nachbarstaaten und internationalen Partnerländern ausgehenden Ansteckungsgefahr entziehen? Mit Sicherheit wird die Antwort auf diese Frage maßgeblich von der Leistung der im Herbst 2013 neu gewählten Bundesregierung abhängen. Die beiden Regierungsparteien haben für das Zustandekommen des Koalitionsvertrags eine Reihe von Kompromissen geschlossen. Bedenken in Bezug auf höhere Staatsausgaben sowie eine generelle Skepsis gegenüber der künftigen Arbeit der Regierung und ihrer Stabilität wurden geäußert, vor allem, da die SPD den ihren Wählern gegebenen teuren Wahlversprechen nun Taten folgen lassen muss. In den Vereinigten Staaten setzt sich trotz der enormen politischen Probleme der Obama-Administration, vor allem mit der eingeleiteten Gesundheitsreform ("Obamacare"), der Wirtschaftsaufschwung fort. Die Probleme eskalierten zu Beginn des vierten Quartals 2013 und führten zu einer Schließung von Regierungsstellen, was für mehr als zwei Wochen den Ausfall nahezu aller öffentlichen Leistungen zur Folge hatte. Dieses politische Desaster ging jedoch mit erstaunlich hohen wirtschaftlichen Wachstumsraten einher. Das dritte Quartal verzeichnete ein BIP-Wachstum von mehr als 4 % und einen sich erholenden Arbeitsmarkt. Privater Konsum und Unternehmensinvestitionen lagen höher als von Experten erwartet und im Ausblick für das Jahr 2014 wird vorsichtig optimistisch mit einer Fortsetzung dieses Trends gerechnet. Die US-amerikanische Zentralbank (Fed) setzt ihre extrem lockere Geldpolitik fort, indem sie die Wirtschaft regelmäßig mit riesigen Summen an frischem Geld versorgt. Während dies über viele Jahre hinweg zu einer Akkumulierung von Rekorddefiziten führte, half der Zinsrückgang, das Wirtschaftswachstum zu fördern. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich künftig die Fed unter ihrer neuen Präsidentin Janet Yellen verhält, die schon in naher Zukunft vor der Herausforderung stehen wird, die Politik des billigen Geldes ohne langfristige volkswirtschaftliche Nachteile zu beenden. China wird weiterhin versuchen, die durch das rapide Wachstum seiner Wirtschaft in den letzten Jahren entstandenen wirtschaftlichen und ökologischen Probleme in den Griff zu bekommen. Die Regierung in Beijing versucht derzeit, die Inlandsnachfrage zu beleben, da sich das bevölkerungsreichste Land der Erde einer zunehmenden Abhängigkeit von seinen Exporten und seiner Investitionstätigkeit ausgesetzt sieht. Der Umrechnungskurs zwischen Euro und US-Dollar startete am Jahresanfang 2013 mit einem Wechselkurs von EUR/ USD 1,32. Er sank zum Ende des ersten Quartals und erneut zu Beginn des dritten Quartals auf rund EUR/USD 1,28. Im Verlauf des zweiten Halbjahres schwächte sich der US-Dollar jedoch ab und beendete das Jahr mit einem Kurs von EUR/ USD 1,38. Trotz dieser Entwicklung war es erneut ein Jahr mit recht niedriger Volatilität. Wie üblich liegen die Expertenschätzungen zur Entwicklung der EUR/USD-Parität im Folgejahr in einer großen Bandbreite. Da erwartet wird, dass die Fed früher oder später und zeitlich vor der Europäischen Zentralbank (EZB) die Zinssätze anheben wird, geht eine knappe Mehrheit der Analysten für 2014 von einem gegenüber dem Euro stärkeren US-Dollar aus - überwiegend in einer Bandbreite von EUR/USD 1,20 -1,30. Wie immer gibt es aber auch Ökonomen, die das genaue Gegenteil erwarten und den US-Dollar sogar jenseits der Schwelle von EUR/USD 1,40 sehen. Die Aktienmärkte beendeten das Börsenjahr 2013 auf einem Rekordniveau und verzeichneten weltweit den höchsten Stand seit sechs Jahren. Der MSCI World Index stieg um mehr als 20 % nach einem Anstieg von 14 % im Jahr zuvor. Diese Entwicklung war nicht nur auf den Kursanstieg von US-Aktien zurückzuführen, sondern wurde auch vom deutschen und japanischen Markt getragen. Der DAX stieg weiter um 25,5 % über die Schwelle von 9.500 Punkten und Japans Nikkei Index schloss auf dem höchsten Stand der letzten sechs Jahre. Im gleichen Zeitraum 2013 brachen die Notierungen für Gold und andere Anlageklassen stärker ein als erwartet. Der beobachtete Höhenflug der internationalen Aktienmärkte lässt sich zum Teil mit der Niedrigzinspolitik der Notenbanken erklären, die zu einer massiven Vermögensinflation führte - eine Entwicklung, die nicht immer durch die zugrundeliegenden Werte der betreffenden Anlagen gerechtfertigt ist. Während einige Experten der Ansicht sind, es handele sich um die ersten Anzeichen einer weiteren großen Blase, die platzen könnte, sobald die Notenbanken beginnen die Zinsen wieder zu erhöhen, lässt sich aus den Berichten und Prognosen der Experten und Analysten keine einheitliche Meinung herauslesen. Die Szenarien reichen für das Jahr 2014 von einem großen Crash über mehrere einzelne Korrekturphasen bis hin zu neuen Rekordständen der Marktindizes. In Übereinstimmung mit der oben erwähnten Entwicklung zeigte auch der Gesundheitssektor im Jahr 2013 eine sehr gute Performance. Weltweit wurden in der Biotechnologie- und Gesundheitsbranche insgesamt 65 Börsengänge (IPOs) durchgeführt, mit denen die emittierenden Unternehmen insgesamt mehr als EUR 5,5 Mrd. vereinnahmten, verglichen mit den an sich schon beeindruckenden 38 IPOs in 2012. Es verwundert nicht, dass 52 dieser IPOs (mit mehr als EUR 5 Mrd. Emissionserlös) in den USA stattfanden, wo diese Branche den Investoren ein sehr erfreuliches Jahr bescherte. Der Nasdaq Biotech Index legte im Verlauf des Jahres 2013 um 65 % zu, die Unternehmen erwirtschafteten ihre besten Ergebnisse seit 1999 und die FDA erteilte einer ganzen Reihe neuer Medikamente von Biotechnologieunternehmen die Zulassung. Verglichen mit diesem "Blockbuster-Jahr" in den USA verlief das Jahr für die deutsche Biotechnologie- und Gesundheitsbranche nur verhalten positiv. Eine Handvoll börsennotierter Branchenunternehmen entwickelte sich gegen Ende des Jahres recht gut; dazu zählte auch Epigenomics als einer der größten Index-Gewinner des Jahres 2013. Aber nicht alle gelisteten Unternehmen konnten sich derart positiv entwickeln und die von den börsennotierten Unternehmen eingesammelten Finanzmittel fielen im Vergleich zu denen in den USA recht bescheiden aus. Es gibt weiterhin keine Anzeichen von Seiten noch nicht gelisteter Branchenunternehmen, die in absehbarer Zeit wieder einen IPO am deutschen Markt erwarten ließen. Auch ist die Liste der möglichen Börsenkandidaten nicht länger geworden. In 2013 gab es keine spektakulären Unternehmenstransaktionen oder M&A-Aktivitäten durch privat finanzierte Unternehmen. Insgesamt leidet der heimische Kapitalmarkt für Life-Sciences-Unternehmen bei leichten Anzeichen einer Erholung in zunehmendem Maße von seiner schwindenden Attraktivität für internationale Investoren. Das Gesundheitswesen und die Life-Sciences-Branche gelten bei Investoren traditionell als "defensive Sektoren", die weniger abhängig von wirtschaftlichen Auf- und Abwärtsbewegungen sind, da die Nachfrage nach ihren Produkten und Leistungen typischerweise nicht vom vorherrschenden Konjunkturklima abhängt. Es wird jedoch damit gerechnet, dass der zunehmende Druck auf Ausgaben im Gesundheitssektor, ausgelöst durch Budgetbeschränkungen als Folge wachsender wirtschaftlicher und politischer Auflagen in allen Teilen der Welt, die Ertragslage der meisten Life-Sciences-Unternehmen weiter beeinträchtigen und den Margendruck in der Branche erhöhen wird. Noch wichtiger ist, dass die US-Gesundheitsreform wahrscheinlich Auswirkungen auf den Gesundheitssektor im Allgemeinen und die Diagnostikbranche im Besonderen haben wird. Mit der Zeit ist mit einer Erosion der historisch hohen Gewinnmargen im Gesundheitssektor zu rechnen, da die Preise im weltgrößten Einzelmarkt USA zunehmend unter Druck geraten werden. Unsere Branche - Life Sciences und Diagnostik - sollte in der Lage sein, von einer zunehmenden Fokussierung auf Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten zu profitieren, die sich unter anderem aus neuen Richtlinien im Zusammenhang mit der Einführung des Affordable Care Act in den USA ("Obamacare") ergibt. Die Darmkrebs-Früherkennung hat in den Vereinigten Staaten, aber auch in vielen anderen nationalen Gesundheitssystemen, inklusive China, hohe Priorität. Der Teilbereich Molekulardiagnostik innerhalb der Life-Sciences-Branche stellt trotz des steigenden Margen- und Kostendrucks auf die Branchenunternehmen unverändert eine der attraktivsten und begehrtesten Investitionschancen dar. Die anhaltend hohe M&A-Aktivität hat seit 2011 zu einem erhöhten Interesse an dieser Branche geführt. Analystenberichten zufolge ist davon auszugehen, dass dieser unter anderem durch den technologischen Fortschritt auf diesem Gebiet getragene Trend auch in den Jahren 2014 und 2015 anhalten wird. Die Wachstumsraten in der Molekulardiagnostik sind bedeutend höher als in der Diagnostikbranche allgemein. Es wird erwartet, dass insbesondere der Anwendungsbereich Krebsdiagnostik, in dem wir überwiegend tätig sind, einen wesentlichen Beitrag zum zukünftigen Wachstum im Bereich Molekulardiagnostik leisten wird. Allein die rund 600 Millionen Menschen in Nordamerika, Europa, China und Japan im Alter von über 50 Jahren, die für Darmkrebs-Früherkennungs-produkte infrage kommen, bieten der Diagnostikbranche ein Marktpotenzial von jährlich mehr als USD 3 Mrd. Pro Jahr werden in der EU rund 320.000 und in den USA über 140.000 neue Darmkrebs-Fälle diagnostiziert. Und immer noch werden mehr als 60 % all dieser Fälle erst in einem symptomatischen Stadium entdeckt, wenn die Überlebensraten sehr viel niedriger sind als in einem früheren Stadium. Angesichts dessen sind die Marktchancen für einen Test wie Epi proColon® sehr groß. In den Kapiteln "Chancen und Risiken" und "Prognosebericht" dieses Lageberichts wird im Einzelnen auf die Auswirkungen eingegangen, die die weltweite wirtschaftliche Lage auf unsere Geschäftstätigkeit und unseren Konzern haben könnte. ORGANISATION, GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND STRATEGIEKONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEITDie Epigenomics AG hat ihren Firmensitz in Berlin und verfügt mit der Epigenomics, Inc. über eine 100 %ige Tochtergesellschaft in Seattle, WA, USA. Unsere Geschäftstätigkeit zielt vor allem auf die wichtigen Märkte in Europa, Nordamerika und Asien. Die Epigenomics AG als Muttergesellschaft nimmt die zentralen Konzernfunktionen (wie Rechnungs-, Personal-, Lizenz- und Patentwesen) wahr. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Konzerns wird ebenfalls von Berlin aus wahrgenommen. Die Hauptaufgabe der Epigenomics, Inc. liegt in der Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit in Nordamerika und darüber hinaus. Wir sind ein Molekulardiagnostik-Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Entwicklung und dem Vertrieb von von in-vitro-Diagnostik (IVD)-Tests für die Früherkennung und Diagnose von Krebs. Unsere Produkte basieren auf einer einzigartigen firmeneigenen Technologieplattform, die auf der DNA-Methylierung beruht. Das biologische Grundphänomen der DNA-Methylierung ist die Quelle für die Erforschung hoch informativer und krankheitsspezifischer Biomarker und Kern eines jeden Diagnosetests, den wir bislang entwickelt haben. Wir entwickeln und vertreiben IVD-Tests für Darm- und Lungenkrebs. Letzteres erfolgt entweder durch Direktmarketing und -vertrieb von IVD-Kits oder im Rahmen nicht exklusiver Lizenzvergaben für die Biomarker, denen diese Produkte zugrundeliegen. Im Rahmen dieses Geschäftsmodells bedienen wir bestimmte Marktsegmente mit unseren eigenen Produkten selbst, während unsere Lizenzpartner andere Märkte bereits adressieren oder noch adressieren werden. Alle unsere molekulardiagnostischen Produkte zur Krebserkennung besitzen erhebliche Marktpotenziale und zielen auf unzureichend gedeckten diagnostischen Bedarf, um Patienten und Ärzten anwenderfreundlichere und überlegene diagnostische Tests zu bieten. Unser Hauptprodukt ist Epi proColon®, ein blutbasierter Test für die Früherkennung von Darmkrebs auf der Grundlage unseres proprietären DNA-Methylierungs-Biomarkers Septin9. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten ist gegenwärtig auf die Markteinführung von Epi proColon® als IVD-Kit in den Vereinigten Staaten ausgerichtet, dem weltgrößten Einzelmarkt für molekulare Diagnostikprodukte. In 2012 hatten wir den "Premarket-Approval" (PMA)-Antrag eingereicht und mit einer Zulassungsentscheidung der US-Zulassungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) noch vor Jahresende 2013 gerechnet. Das Zulassungsverfahren stellte sich jedoch als deutlich umfangreicher und komplexer dar als wir erwartet hatten und wurde zudem durch die zeitweilige Schließung der US-Regierungsstellen im Oktober 2013 verzögert. Schließlich teilte uns die FDA den 26. März 2014 als anberaumten Termin für die langerwartete Sitzung des Advisory Committee für den PMA-Antrag mit. Solche Advisory Committee Meetings finden üblicherweise gegen Ende eines PMA-Zulassungsverfahrens statt und dienen der FDA dazu, sich unabhängige Expertenmeinungen einzuholen. Wir rechnen nun damit, dass die FDA nach der Sitzung dieses Gremiums im Verlauf des Jahres 2014 ihre abschließende PMA-Zulassungsentscheidung veröffentlichen wird. Zu den weiteren Produkten zählt auch der Epi proLung® BL Reflex Test für die Diagnose von Lungenkrebs, den wir in Europa zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus schöpfen wir unser umfangreiches Patentportfolio durch Vergabe von Lizenzen für unsere Technologien und Produkte an Dritte wirtschaftlich aus, insbesondere in Bereichen, in denen wir dieses nicht selbst aktiv nutzen. Als Teil dieser Aktivitäten haben wir einige unserer Biomarker wie Septin9 an einige Labore in Nordamerika - z. B. Quest Diagnostics, Inc. (Quest), ARUP Laboratories, Inc. (ARUP), Companion Dx Reference Lab, Gamma Dynacare - und an internationale Diagnostik-Unternehmen wie Abbott Molecular, Inc. oder BioChain Institute, Inc. lizenziert. Schließlich verwerten wir unser Know-how auf dem Gebiet der Molekulardiagnostik mit Erfolg sowohl in akademischen als auch in kommerziellen Kollaborationen. Auf diesem Weg bieten sich uns zusätzliche Möglichkeiten der Umsatzgenerierung. UNTERNEHMENSSTRATEGIETrotz einer Firmengeschichte mit bahnbrechenden Entwicklungen in der DNA-Methylierungstechnologie und der Erforschung von Biomarkern hatte sich bald abgezeichnet, dass die Einbindung von Patienten und Medizinern für die Entwicklung innovativer Produkte, die auf drängende und bislang unbewältigte Herausforderungen in der Krebsdiagnostik und der personalisierten Medizin zielen, unabdingbar ist. Heute decken wir als Unternehmen alle erforderlichen Arbeitsschritte für kommerziell erfolgreiche molekulardiagnostische Tests ab - von der Adressierung wichtiger klinischer Herausforderungen bei der genauen Entwicklung und Validierung von Biomarkern über die Entwicklung von IVD-Testkits bis hin zu Marketing und Vertrieb unserer Produkte an Labore, Ärzte und Patienten. Wir sind der Überzeugung, unsere eigenen Produkte am besten selbst vermarkten zu können und in der Lage sind, ihre medizinische Akzeptanz nachhaltig zu steigern. Dennoch sind wir uns darüber im Klaren, dass die Chancen in der molekularen Krebsdiagnostik zu groß sind, um das Potenzial unserer Produkte alleine ausschöpfen zu können. Daher verfolgen wir eine duale Geschäftsstrategie: Wir vertreiben unsere Produkte in ausgesuchten Märkten Europas wie Deutschland, Österreich, der Schweiz und Spanien selbst, während wir Märkte im übrigen Europa und in anderen Regionen über ein Distributorennetz bearbeiten. Zugleich haben wir nicht exklusive Partnerschaften mit einigen der bedeutendsten Unternehmen im Bereich der klinischen Diagnostik geschlossen und in deren Rahmen Lizenzen für unseren Darmkrebs-Biomarker Septin9 und die Assay-Technologien für die Entdeckung von Darmkrebs in Blutplasma vergeben. Dabei sind wir am wirtschaftlichen Erfolg unserer Partner typischerweise in Form von Voraus- und Meilensteinzahlungen beteiligt, vor allem jedoch über Lizenzeinnahmen auf deren Verkäufe von Diagnoseprodukten und Dienstleistungen, die auf unserem Biomarker und unseren Technologien beruhen. Neben der Früherkennung und der Diagnose von Krebs gelten die personalisierte Medizin und die therapiebegleitende Diagnostik sowohl im Pharma- als auch im Diagnostikmarkt als weithin anerkannte Wachstumstreiber. Unsere Erfahrungen in der Entwicklung von Konzepten und Biomarkern zur Vorhersage des Ansprechverhaltens auf Medikamente gehen zurück auf die Anfänge der personalisierten Medizin und wir nutzen dieses Wissen und Know-how in zahlreichen Kooperationen mit Pharmaunternehmen. Im Rahmen dieser Partnerschaften erforschen und validieren wir für unsere Partner Biomarker zum Ansprechverhalten auf Medikamente und entwickeln hochwertige klinische Assays, die unsere künftige Produktpipeline anreichern können. FÜHRUNG DES UNTERNEHMENSEpigenomics wird von einem Team geführt, das einen einzigartigen Mix aus einschlägigen Erfahrungen in der Diagnostikbranche sowie auf den Gebieten der Naturwissenschaften und der Unternehmensführung aufweist und sich zur Aufgabe gemacht hat, ein weltweit führendes Unternehmen der molekularen Krebsdiagnostik zu schaffen. Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht wird das Unternehmen von einem Vorstand geführt und unterliegt der Kontrolle durch einen von den Anteilseignern gewählten Aufsichtsrat. Dr. Thomas Taapken ist Vorstandsvorsitzender (CEO) und Finanzvorstand (CFO) der Gesellschaft. Er gehört Epigenomics seit dem 1. April 2011 an. Mit Wirkung vom 1. April 2013 wurde der Vorstand durch die Bestellung von Dr. Uwe Staub als zweites Vorstandsmitglied erweitert. Dr. Staub begann im November 2008 Senior Vice President Product Development bei Epigenomics und wurde im September 2012 mit der Erweiterung seines Verantwortungsbereichs auf Forschung und Entwicklung, Medical and Regulatory Affairs, Customer Support und Produktion zum Chief Operating Officer (COO) ernannt. Der Aufsichtsrat von Epigenomics besteht aus drei Mitgliedern mit dem jeweils erforderlichen Branchen- und Fachwissen. Weitere Einzelheiten zu den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Kapitel "Corporate Governance" dieses Lageberichts zu entnehmen. Epigenomics verfügt über ein nach ISO 13485 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem für die Konzeptionierung, Entwicklung und Herstellung sowie den Vertrieb von in-vitro-Diagnostika. Wir haben wiederholt unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, im Rahmen höchster regulatorischer Standards zu arbeiten, und haben an unseren beiden Standorten in Deutschland und den USA Prüfungen unseres ISO-zertifizierten Qualitätsmanagementsystems für die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von IVD-Produkten erfolgreich bestanden. UNTERNEHMENSZIELEBei der Umsetzung unserer Strategie und der Kontrolle des operativen Fortschritts gehen wir sehr konzentriert und zielorientiert vor. Aufsichtsrat und Vorstand des Unternehmens definieren regelmäßig Ziel- und Leistungsvorgaben unter anderem für Umsatz, Betriebsergebnis und weitere Kenngrößen sowie Meilensteine in Bezug auf Produktentwicklung, aber auch auf klinische und regulatorische Entwicklungen, an denen die Leistung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter gemessen wird. Unser wichtigstes Ziel im Jahresverlauf 2013 war, das Zulassungsverfahren für Epi proColon® bei der FDA zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, indem wir einen fruchtbaren Dialog mit der Behörde führten und ihr alle für den PMA-Antrag zusätzlich erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellten. Nachdem die FDA nun schließlich das Advisory Committee Meeting für Ende März 2014 anberaumt hat, haben wir unsererseits damit begonnen, dieses Treffen mit all der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis vorzubereiten, um es zu einem großen Erfolg für unser Hauptprodukt werden zu lassen. Zur Vorbereitung der nächsten Schritte für die Kommerzialisierung von Epi proColon® in Nordamerika im Anschluss an die erwartete Zulassungsentscheidung haben wir uns als wichtiges Ziel gesetzt, zur Umsetzung unserer Unternehmensstrategie eine Kommerzialisierungsallianz einzugehen. Aus diesem Grund haben wir im vierten Quartal 2013 mit Polymedco, Inc. ("Polymedco"), einem führenden Anbieter von Darmkrebstests in den USA und in Kanada, ein langfristiges Kommerzialisierungsabkommen geschlossen. Diese Vermarktungsallianz wird nach der behördlichen Zulassung für den Roll-out unseres Hauptprodukts in den US-Markt eine entscheidende Rolle spielen. Künftig wird es unser wichtigstes Ziel sein, Epi proColon® im US-Gesundheitsmarkt zu etablieren und zusammen mit Polymedco die Kunden dabei zu unterstützen, für dieses Produkt überall in den USA von den Versicherungsträgern eine adäquate Kostenerstattung zu erhalten. Mit Blick auf andere große und wichtige Gesundheitsmärkte außerhalb Nordamerikas haben wir in 2013 ein umfangreiches Lizenz- und Entwicklungsabkommen mit dem chinesischen Unternehmen BioChain geschlossen. Im Rahmen dieses Abkommens wird BioChain eine umfangreiche klinische Studie zur Validierung von Epi proColon® mit dem Ziel starten, für diesen Test die Marktzulassung in China durch die China Food and Drug Administration ("CFDA") zu erlangen. In der Folge wird BioChain ein Produkt der zweiten Generation in Form eines blutbasierten Tests unter einer Eigenmarke entwickeln. Das Abkommen mit BioChain schließt auch eine breit angelegte Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Produktion ein. Aus diesem Grund wird es für uns ein weiteres wichtiges Unternehmensziel sein, unseren Partner in den kommenden Monaten bei seinen Bestrebungen umfassend zu unterstützen, indem wir für diese umfangreiche klinische Studie nicht nur unsere Testkits, sondern auch all unser Wissen und unsere Erfahrung auf dem Gebiet der Darmkrebs-Früherkennung zur Verfügung stellen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für den weltweiten kommerziellen Erfolg unseres Tests zählen unverändert dessen Aufnahme in die entsprechenden Vorsorgerichtlinien und die Kostenerstattung durch Versicherungsträger. Hier haben wir auch in 2013 deutliche Fortschritte bei unserem Vorhaben gemacht, die notwendige Unterstützung bei Ärzten und Laborkunden zu erreichen und werden auch künftig in dieser Hinsicht nicht nachlassen. Schließlich bieten wir Kunden in der Pharma- und Life-Sciences-Branche im Bereich Biomarker auch weiterhin hochwertige Forschungsleistungen und -lösungen an und haben uns diese Fähigkeit trotz der im Rahmen der Restrukturierung vorgenommenen Einstellung von bestimmten Forschungstätigkeiten zu einem gewissen Grad bewahrt. Wir sind unverändert davon überzeugt, dass uns diese Maßnahmen auf dem Gebiet der personalisierten Medizin und unser großes Wissen in diesem Bereich von unseren Konkurrenten abheben und wir uns als ein führendes Unternehmen in diesem aufstrebenden Segment unserer Branche etablieren werden. LEISTUNGSINDIKATORENZiel von Epigenomics ist es, unserer Mission zu folgen, unsere Strategie konsequent umzusetzen und dadurch den Unternehmenswert für die Aktionäre zu erhöhen. Wir setzen laufend finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Überwachung des Erfolgs unserer Maßnahmen ein. Die zur operativen Steuerung eingesetzten finanziellen Indikatoren umfassen wichtige Finanzkennzahlen, die bei internationalen Investoren bekannt und anerkannt sind. Hierzu zählen Umsatzerlöse, Bruttomarge, EBIT, EBITDA und Betriebsergebnis bzw. Ergebnis je Aktie. Alle diese Indikatoren werden auf Monatsbasis genau verfolgt und vierteljährlich in unseren gesetzlich geforderten und freiwilligen Finanzberichten veröffentlicht. Sie werden regelmäßig mit den Planungen und Prognosen abgeglichen und bei Bedarf externen Benchmarks vergleichend gegenübergestellt. Da wir noch nicht die Gewinnzone erreicht haben, zählen unsere Cashflows und unser Finanzmittelverbrauch zu den wichtigsten Finanzindikatoren; sie werden daher besonders aufmerksam verfolgt und regelmäßig berichtet. Die für unsere Geschäftstätigkeit wichtigen nicht finanziellen Leistungsindikatoren ergeben sich vor allem aus unserer F&E-Tätigkeit und unseren kommerziellen Aktivitäten. Zu diesen Indikatoren zählen die Anzahl der (gewährten) Patente und die aus wissenschaftlichen Studien oder auch aus der Veröffentlichung von Studienergebnissen in angesehenen wissenschaftlichen Fachzeitschriften gewonnenen Sensitivitäts- und Spezifitätswerte unserer Produkte. Unsere Fortschritte in der Beantragung der PMA-Zulassung bei der FDA, die erfolgreich absolvierten Prüfungen unseres Qualitätsmanagementsystems und das Erreichen von Messgrößen und Meilensteinen in unseren Entwicklungsaktivitäten sind weitere wichtige Indikatoren, mit denen wir die Zielerreichung messen und die uns bei der Steuerung unserer internen Maßnahmen und der externen Kommunikation unterstützen. Und nicht zuletzt überwachen wir die Kundenzufriedenheit durch Indikatoren wie Liefer- und/oder Durchlaufzeiten, Anzahl der Prüfungsfeststellungen und Reklamationsraten. ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF IN 2013Unsere operativen Maßnahmen waren im Jahr 2013 schwerpunktmäßig auf alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem behördlichen Zulassungsverfahren für unser Hauptprodukt Epi proColon® in den USA ausgerichtet. Daneben hatten wir uns zum Ziel gesetzt, die vertraglichen Rahmenbedingungen für Partnerschaften zu schaffen, um nach Erteilung der behördlichen Zulassung das Produkt erfolgreich vermarkten zu können. Parallel dazu haben wir uns die Finanzmittel gesichert, die wir für die Bewältigung dieser wichtigen Schritte im Vorfeld der US-Zulassung benötigen. ABSCHLUSS DES PMA-ANTRAGS FÜR EPI PROCOLON®Ende 2012 hatten wir die Einreichung der einzelnen Module unseres PMA-Zulassungsantrags für Epi proColon® abgeschlossen. Der Antrag wurde im Anschluss von der FDA zur Prüfung angenommen und erhielt von ihr im Februar 2013 den "Priority Review"-Status. Nach Einreichung unserer Unterlagen befanden wir uns im gesamten Jahresverlauf 2013 mit der Behörde in einem ständigen und konstruktiven Dialog in Form von persönlichen Besprechungen, Telefonkonferenzen und regelmäßigen Schriftwechseln. Zur gleichen Zeit absolvierten wir im Rahmen des behördlichen Prüfungsverfahrens mit Erfolg eine Reihe von FDA-Inspektionen und beantworteten mit der gebotenen Sorgfalt alle offenen Fragen und Informationsanforderungen der FDA-Inspektoren in Bezug auf unseren Test und seine Dokumentation. Schließlich setzte uns die FDA im November 2013 davon in Kenntnis, dass die von uns lange erwartete Sitzung des Medical Devices Advisory Committee für "Molekulare und Klinische Genetik" auf den 26. März 2014 terminiert wurde. Eine solche Sitzung findet üblicherweise gegen Ende eines PMA-Antragsverfahrens statt. Nach dieser Sitzung wird das Komitee umgehend eine unverbindliche Empfehlung an die FDA geben. Die Behörde wird auf Basis dieser Empfehlung in der Folge ihre Entscheidung veröffentlichen. VERMARKTUNG UND GESCHÄFTSENTWICKLUNGIm Berichtsjahr 2013 verfolgten wir weiter unsere Unternehmensziele im Rahmen unserer angepassten Strategie. Aus wirtschaftlichen Überlegungen hatten wir uns vor zwei Jahren entschlossen, das Unternehmen und seine kommerziellen Aktivitäten auf die USA als den Schlüsselmarkt für unser Hauptprodukt zu fokussieren. In Europa halten wir das Produkt im Markt präsent und arbeiten beim Weiterverkauf mit Kunden und Distributoren zusammen. Und schließlich haben wir uns darauf konzentriert, neue Partner in Ländern zu finden, in denen wir nicht selbst tätig werden wollen (z. B. China), um die Kapazitäten dieser Partner für unsere eigenen kommerziellen Maßnahmen zu nutzen. EuropaIm Zuge der Neuausrichtung unseres Geschäfts hat sich unser kommerzieller Schwerpunkt in Europa von der Ausrichtung auf niedergelassene Ärzte und Endverbraucher hin zu einem gezielteren Key-Account-Ansatz verschoben, der auf Hauptakteure im Gesundheitswesen und Kostenerstatter abstellt. Daraus resultierend konnten wir auf der Seite unserer Laborkunden eine stärkere Konzentration von Produktaufträgen auf eine geringere Anzahl von Kunden bei gestiegenem Auftragsvolumen pro Labor beobachten. Das hilft uns, unsere Kunden besser zu unterstützen und erhöht andererseits aufgrund der Skaleneffekte auch den Anreiz für Labore, Septin9-Tests auf der Basis von Epi proColon® gezielt anzubieten. Nach der ersten positiven Entscheidung von Swiss Life zur Kostenerstattung in Frankreich im Vorjahr konnten wir in 2013 mitteilen, dass MACSF (Mutuelle d'Assurance du Corps de Santé Français), der führende Krankenversicherer in Frankreich für Beschäftigte im medizinischen Bereich, im Rahmen ihres Zusatzprogramms zur Krankenversicherung eine Kostenerstattung für den blutbasierten Septin9-Test aufgenommen hat. MACSF wird EUR 50 von dem Preis erstatten, den ihre Versicherungsnehmer für die Durchführung eines Septin9-Tests zahlen. MACSF bietet rund 800.000 Versicherungsnehmern im medizinischen Bereich - wie Ärzten im privaten und öffentlichen Sektor, Beschäftigten in sonstigen medizinischen und paramedizinischen Berufen einschließlich Medizinstudenten - und deren Angehörigen eine zusätzliche Krankenversicherung an, die sogenannte "Mutuelle". Nach Swiss Life ist MACSF nun der zweite Krankenversicherer in Frankreich und die erste "Mutuelle", die die Kosten für die blutbasierte Darmkrebs-Früherkennung erstattet. Trotz dieser positiven Nachrichten vom französischen Markt bleibt die Gesamtsituation in Europa schwierig, vor allem wegen der ansonsten weithin fehlenden Kostenerstattung und unserer mangelnden Kapazitäten, um das Produkt in allen wichtigen Märkten Europas zeitgleich breit zu vermarkten. Derzeit bleiben Deutschland und Spanien unsere beiden größten Märkte für Epi proColon® mit allerdings nur bescheidenen Wachstumsraten in 2013. USAIn Erwartung der behördlichen Zulassung unseres Produkts in den USA schaffen wir bereits die Grundlage für dessen kommerzielle Markteinführung. Zu diesem Zweck hatten wir zuvor schon Lizenzen an zertifizierte US-Labore vergeben, um sie in die Lage zu versetzen, ihre auf Septin9 zielenden laborentwickelten Tests (LDT) als Serviceleistung und Unterstützung bei der Diagnose von Darmkrebs anzubieten. Zu diesen Partnern zählen Quest, ARUP und CompanionDx in den Vereinigten Staaten sowie Gamma Dynacare in Kanada. Dies führte zu einer ersten Marktakzeptanz für unseren Test in Nordamerika mit geschätzten 45.000 Septin9-Tests, die im Jahr 2013 von unseren Lizenzpartnern durchgeführt wurden. Darüber hinaus hat die Verfügbarkeit des Tests zur Vergabe einer eigenen Abrechnungsziffer (CPT 81401) geführt, die es den Laboren ermöglicht hat, Präzedenzfälle für dessen Kostenerstattung zu schaffen. Wir rechnen damit, dass unser Test nach seiner Zulassung auf breiter Basis mit USD 125-150 erstattet wird. Um die erfolgreiche Vermarktung des zugelassenen Produkts in den USA sicherzustellen, haben wir im Oktober 2013 den Abschluss einer Vereinbarung mit Polymedco zur gemeinsamen Kommerzialisierung von Epi proColon® in Nordamerika bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird Polymedco seine auf Darmkrebs spezialisierte Vertriebs- und Serviceorganisation dafür einsetzen, eine erfolgreiche Markteinführung und einen optimalen Roll-out für Epi proColon® zu gewährleisten, sobald der Test von der FDA zugelassen ist. Beide Parteien werden gemeinsam das Marketing, die Markteinführung und die Entwicklungsstrategie vorbereiten und mit wichtigen Kostenträgern im Gesundheitswesen zusammenarbeiten, um eine bestmögliche Kostenerstattung zu erreichen. Epigenomics wird für die Produktherstellung und die medizinischen und regulatorischen Aspekte verantwortlich sein. Darunter fallen auch alle Aktivitäten, die notwendig sind, um nach der Zulassung in die wichtigsten Richtlinien zur Krebsfrüherkennung aufgenommen zu werden. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern beider Unternehmen wird die Markteinführung und den kommerziellen Roll-out überwachen und sich, sobald das Produkt auf dem Markt erhältlich ist, den Aktivitäten widmen, die für dessen kommerziellen Erfolg notwendig sind. Die Unternehmen haben sich auf einen kombinierten Verrechnungspreis- und Gewinnbeteiligungsvertrag auf Basis einer festgelegten jährlichen Mindestabnahme von Epigenomics-Testkits durch Polymedco geeinigt. Das Engagement von Polymedco auf dem Gebiet der Darmkrebs-Früherkennung soll unseren kommerziellen Roll-out in Nordamerika beschleunigen und für Epigenomics deutliche Ressourcen- und Zeitvorteile bei der Markteinführung von Epi proColon® bringen. Polymedco ist der größte Anbieter von Tests zur Früherkennung von Darmkrebs in Nordamerika und erwirtschaftet mit Produkten für die Krebsdiagnostik einen jährlichen Umsatz von USD 50 Mio. Das Produktportfolio des Unternehmens umfasst unterschiedliche Plattformen für automatisierte und manuelle Stuhltestsysteme (fecal immunochemical testing, FIT) zur Erkennung von Darmkrebs. Polymedco hat eine etablierte Kundenbasis von mehr als 1.500 Laboren, darunter ca. 100 große medizinische Zentren. Das Team, das Polymedco in diesem gemeinsamen Projekt einsetzen wird, umfasst mehr als 50 spezialisierte Vertriebs- und Service-Experten, die zielgerichtet ausschließlich Labore und medizinische Zentren für Krebsfrüherkennung und -diagnostik ansprechen werden. Wir sind über diese Vereinbarung mit Polymedco sehr erfreut, da sie die Markteinführung unseres Produkts in diesem Schlüsselmarkt erheblich erleichtern wird. ChinaIm März 2013 konnten wir bekannt geben, dass BioChain, ein führendes Unternehmen der klinischen Diagnostik für onkologische und genetische Tests, eine Lizenz für unseren DNA-Methylierungs-Biomarker Septin9 zur blutbasierten Erkennung von Darmkrebs erworben hat und seinen Kunden einen Septin9-Test über sein unabhängiges Referenzlabor in Beijing, China, anbieten wird. Einige Monate danach haben wir im Oktober publiziert, dass beide Unternehmen eine Vereinbarung über eine deutlich umfangreichere strategische Zusammenarbeit unterzeichnet haben. Darüber hinaus haben BioChain und deren Gesellschafter EUR 0,9 Mio in unser Unternehmen investiert, was zur Ausgabe von 217.935 neuen Epigenomics-Aktien führte. Im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit, die das zuerst bekannt gegebene Lizenzabkommen für einen laborentwickelten Test deutlich erweitert, hat BioChain für den chinesischen Markt nun eine exklusive Lizenz zur Entwicklung und Kommerzialisierung von Septin9-IVD-Tests zur Darmkrebs-Früherkennung erworben. Wir erhielten eine Vorabzahlung und haben künftig Anspruch auf jährliche Mindestzahlungen sowie eine Umsatzbeteiligung im mittleren einstelligen Prozentbereich, sobald das Produkt von der chinesischen Zulassungsbehörde CFDA zugelassen ist. Bis dahin wird Epigenomics weiterhin Komponenten des Labortests an BioChain verkaufen. Auf eigene Kosten hat BioChain mittlerweile umfangreiche klinische Studien gestartet, um den Septin9-Test als Früherkennungstest für Darmkrebs mit dem Ziel zu validieren, von der CFDA die Marktzulassung zu erlangen. Zur Durchführung klinischer Studien haben wir bereits über 5.000 Epi proColon®-Tests an BioChain verkauft. Die Studie wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2014 beendet werden. Beide Parteien einigten sich zudem darauf, gemeinsam weitere DNA-Methylierungsbiomarker im Bereich Onkologie zu validieren. Epigenomics besitzt Patentrechte für eine Vielzahl von Biomarkern für die Krebsdiagnostik im Bereich Lungen-, Prostata- und Blasenkrebs sowie für andere Tumorerkrankungen und vermarktet ein CE-gekennzeichnetes Produkt für die Diagnose von Lungenkrebs, das auf seinem proprietären SHOX2-Biomarker beruht. Im Gegenzug ist BioChains fortschrittliche Technologie zur Probenvorbereitung für die klinische Validierung unserer anderen DNA-Methylierungskrebsmarker sehr wertvoll. Sollten die beiden Unternehmen neue Produkte entwickeln, wird BioChain die Option haben, die Kommerzialisierungsrechte für den chinesischen Markt zu erwerben, während wir Anspruch auf die Rechte für die übrigen Regionen der Welt haben werden. ZusammenfassungIm Laufe des Jahres 2013 haben wir auf der Vermarktungsseite deutliche Fortschritte gemacht. Zusammen mit unseren bisherigen und den neuen Partnern sind wir der Ansicht, dass die Verfügbarkeit von Septin9-Tests Ärzte in die Lage versetzen wird, die Heilungschancen ihrer Patienten zu verbessern und die steigenden Kosten der Darmkrebs-Behandlung zu senken. Mit diesem Ziel vor Augen arbeiten wir weiter an Maßnahmen für zunehmende Akzeptanz von Epi proColon® in den USA, in Europa und auf anderen wichtigen Märkten der Welt. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E)Im Rahmen unserer fokussierten Strategie waren die Aktivitäten unseres F&E-Teams darauf ausgerichtet, unsere Hauptprodukte weiterzuentwickeln und ihre Marktetablierung zu unterstützen. Darmkrebs (Septin9)Im Mai 2013 stellten wir im Rahmen eines Workshops des World Endoscopy Organization (WEO) Colorectal Cancer Screening Committee während der alljährlichen Digestive-Disease-Week (DDW)-Konferenz in Orlando, Florida, USA, die in unserer großen klinischen Studie in 2012 gewonnenen Ergebnisse der direkten Vergleichsstudie zwischen Epi proColon® und immunochemischen Stuhltests (fecal immunochemical testing, FIT) vor. Die Ergebnisse wurden von Nicholas Potter, Ph.D., von Molecular Pathology Laboratory Network, Inc., Maryville, Tennessee, USA, im Namen aller Autoren vorgestellt. Der Hauptautor Prof. David A. Johnson von der Abteilung für Gastroenterologie der Eastern VA Medical School, Norfolk, Virginia, USA, ist einer der führenden Gastroenterologen in den USA und Co-Autor einer Vielzahl von Richtlinien für die Früherkennung von Darmkrebs, einschließlich der Richtlinien der U.S. Multisociety Task Force und des American College of Gastroenterology. In der abschließenden Auswertung der Studienergebnisse konnte gezeigt werden, dass Epi proColon® in dieser großen multizentrischen klinischen Studie 74 % (in der späteren FDA-Präsentation auf 73 % geändert) der auswertbaren Darmkrebs-Fälle finden konnte, verglichen mit 67 % der Darmkrebs-Fälle (in der späteren FDA-Präsentation auf 68 % geändert), die von FIT erkannt wurden. Die Studie hat laut Nicholas Potter gezeigt, dass die Sensitivität von plasmabasierten Tests mit methyliertem Septin9 statistisch äquivalent zu den allgemein empfohlenen stuhlbasierten Früherkennungstests ist. Die Analyse der Septin9-DNA-Methylierung in Plasma stellt eine direkte minimalinvasive Methode zur Erkennung von Darmkrebs in allen Stadien dar. Diese Methode hat allein oder in Kombination mit anderen Screening-Verfahren das Potenzial, die bisher nicht erfüllten Voraussetzungen für eine verstärkte Teilnahme der Bevölkerung an der Früherkennung zu schaffen. Prof. Johnson bestätigte: "Diese Technologie eröffnet eine neue Möglichkeit, die Akzeptanz der Patienten und die Teilnahme an der Darmkrebs-Früherkennung zu erhöhen. Alles, was zu einer Erhöhung der Teilnahme am Screening führt, muss als ein großer Fortschritt gesehen werden, die Darmkrebs-Sterblichkeit zu senken." Im Juli 2013 haben wir die Ergebnisse einer gesundheitsökonomischen Studie von Prof. Uri Ladabaum, M.D., M.S., et al. vom Institut für Gastroenterologie und Hepatologie der Stanford University School of Medicine, USA, bekannt gegeben. Laut dieser Studie besitzen Septin9-Tests das Potenzial, Leben zu retten und bieten ferner dem Teil der Bevölkerung, der ansonsten nicht an Darmkrebs-Früherkennungsmaßnahmen teilnehmen würde, einen gesundheitsökonomischen Nutzen als attraktive Alternative zu den gängigen Screening-Methoden. Die in der Fachzeitschrift "Cancer Epidemiology, Biomarkers & Prevention" veröffentlichte Studie kam zu dem Schluss, dass Septin9-Tests unter Annahme einer optimalen Durchführungsrate die Inzidenz von Darmkrebs um 41 % und die Sterblichkeitsrate von Darmkrebs-Patienten um 61 % senken würden. Darüber hinaus können Septin9-Tests durch die Erhöhung der Screening-Raten und die Verbesserung der Akzeptanz im Vergleich zu anderen Methoden einen deutlichen ökomischen Nutzen bei vertretbaren Kosten bieten. Die Ergebnisse der Zulassungsstudie und der FIT-Vergleichsstudie wurden zur Veröffentlichung an Peer-Review-Fachzeitschriften gegeben. Es wird erwartet, dass diese Veröffentlichungen demnächst erfolgen und dann die Basis für anschließende Gespräche mit Kostenerstattern und Vertretern medizinischer Richtlinien bilden werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass noch mehr klinische Evidenz notwendig sein wird, die in zusätzlichen Studien nach der Produktzulassung erbracht werden soll. Lungenkrebs (SHOX2)In Zusammenarbeit mit unabhängigen Wissenschaftlern konnten wir weitere Fortschritte bei der Weiterentwicklung unseres zweiten Produkts, Epi proLung®, zur Unterstützung bei der Diagnose von Lungenkrebs erzielen. Im November 2013 haben wir die Ergebnisse einer klinischen Studie bekannt gegeben, die von Dr. Michael Fleischhacker und Dr. Bernd Schmidt vom Institut für Pneumologie des Universitätsklinikums Halle/Saale (UKH) durchgeführt worden war. Die Studie zeigte, dass methyliertes SHOX2 ein sensitiver und spezifischer Biomarker zur frühen Überwachung des Ansprechverhaltens bei der Therapie von Lungenkrebs-Patienten ist. Von insgesamt 32 Patienten mit fortgeschrittenem Lungenkrebs wurden vor und während der Therapie jeweils alle sieben bis zehn Tage etwa drei Monate lang Blutproben genommen. Eine erneute Bestimmung des Krankheitsstadiums nach diesem Zeitraum wurde durch ein lokales Ärzteteam (Tumor Board) auf der Basis von klinischen Resultaten sowie Ergebnissen aus bildgebenden Verfahren (Computertomographie) durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten eine starke Korrelation zwischen der gesunkenen SHOX2-Methylierung und dem Ansprechen auf die Chemotherapie bereits nach zwei Wochen und wurden von Dr. Fleischhacker auf der CNAPS VIII-Tagung in Baltimore, Maryland, USA, vorgestellt. Es ist geplant, eine ergänzende multizentrische Studie mit einer größeren Patientenpopulation durchzuführen, um diese Ergebnisse weiter zu verifizieren. Während die Therapieüberwachung einen interessanten Anknüpfungspunkt für den Markt darstellen könnte, ist es sehr bemerkenswert, dass diese Ergebnisse mit einem blutbasierten SHOX2-Test erreicht werden konnten. Weitere Maßnahmen zur Etablierung eines blutbasierten SHOX2-Produkts wurden in die Wege geleitet, die zu einem späteren Zeitpunkt auch für Produkte zur Früherkennung von Lungenkrebs verwendet werden könnten. BESTELLUNG VON DR. UWE STAUB ZUM MITGLIED DES VORSTANDS DER GESELLSCHAFTMit Wirkung vom 1. April 2013 wurde Dr. Uwe Staub, COO der Gesellschaft, zum Mitglied des Vorstands bestellt. Er verstärkt als zweites Mitglied den Vorstand der Epigenomics AG neben dessen Vorsitzenden, Dr. Thomas Taapken (CEO und CFO). Dr. Staub trat im November 2008 als Senior Vice President Product Development bei Epigenomics ein. Er wurde im September 2012 zusammen mit der Erweiterung seines Verantwortungsbereichs auf Forschung und Entwicklung, Medical and Regulatory Affairs, Customer Support und Produktion zum COO ernannt. FINANZIERUNGSTÄTIGKEITIm Bereich der Finanzierung war 2013 ein sehr ereignisreiches Jahr. Aufgrund unserer unzureichenden Liquiditätsbasis zu Jahresbeginn haben wir Ende Januar unsere erste Transaktion abgeschlossen und konnten die erfolgreiche Durchführung einer Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission mit einer anschließenden Privatplatzierung vermelden. Wir haben diese Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im Umfang von 3.149.430 neuen Aktien durchgeführt und konnten dadurch einen Bruttoemissionserlös von annähernd EUR 5,0 Mio. vereinnahmen. Die Emission war deutlich überzeichnet. Als nächsten Schritt zur Erhaltung unserer finanziellen Handlungsfähigkeit sind wir im August 2013 mit YA Global Master SPV Ltd. (YA Global) eine Vereinbarung eingegangen, wodurch wir uns eine Finanzierung durch Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von bis zu EUR 5,0 Mio. sicherten. Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ist YA Global über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren verpflichtet, Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5,0 Mio. zu einem Ausgabepreis von 95 % des Nominalbetrags zu zeichnen. Wir können die Wandelschuldverschreibungen in Tranchen von je EUR 0,5 Mio. nach eigenem Ermessen begeben. Die Schuldverschreibungen sind unverzinslich, haben eine Laufzeit von neun Monaten und sind nach alleinigem Ermessen des Inhabers der Wandelschuldverschreibung unmittelbar nach Ausgabe in Epigenomics-Aktien wandelbar. Wir haben die erste Tranche von Schuldverschreibungen an YA Global im August und eine zweite Tranche im November ausgegeben. YA Global hat noch in 2013 beide Tranchen in vollem Umfang in 236.850 neue Aktien gewandelt. Bis August 2015 können wir noch weitere acht Tranchen an YA Global ausgeben und haben damit Zugriff auf zusätzliche Liquidität von bis zu EUR 3,8 Mio. In Verbindung mit dem Abschluss eines Kooperationsabkommens mit BioChain (siehe auch Kapitel "Vermarktung und Geschäftsentwicklung") im Oktober 2013 haben wir 217.935 neue Aktien ausgegeben, die anschließend von BioChain und seinen Anteilseignern zu einem Preis von EUR 4,32 je Aktie gezeichnet wurden. Aus dieser Aktienausgabe verzeichneten wir somit einen Finanzmittelzufluss von insgesamt EUR 0,9 Mio. Die Transaktion ging einher mit einer weiteren Kapitalerhöhung, die als Privatplatzierung bei institutionellen Investoren in Europa und den USA unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre strukturiert war. In diesem Rahmen gaben wir 660.260 neue Aktien zu einem Preis von EUR 4,993 je Aktie aus und verzeichneten damit einen Bruttoemissionserlös von EUR 3,3 Mio. Neben anderen Investoren haben sich die Eigentümer von Polymedco, unseres neuen Kommerzialisierungspartners in den USA (siehe auch Kapitel "Vermarktung und Geschäftsentwicklung"), an dieser Transaktion beteiligt. Schließlich haben wir im Dezember 2013 die erfolgreiche Platzierung von 25 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von TEUR 2.675 bekannt gegeben, die in bis zu 2.675.000 neue Aktien gewandelt werden können. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen führte zu einem Bruttoemissionserlös von EUR 2,5 Mio., von dem uns EUR 2,3 Mio. noch im Berichtsjahr zuflossen. Die Schuldverschreibungen können zu jedem Zeitpunkt ihrer Laufzeit (bis Dezember 2015) gegen Zahlung einer Wandlungsprämie in Höhe von EUR 0,5 Mio. in jeweils 107.000 neue Aktien gewandelt werden, was einem Wandlungspreis von EUR 5,87 entspricht. Im Falle der Wandlung aller 25 Schuldverschreibungen gegen Zahlung der Wandlungsprämie können uns weitere Bruttoerlöse von bis zu EUR 13,0 Mio. zufließen. Alternativ kann jede Schuldverschreibung ab dem 1. August 2014 auf Verlangen ihres Halters zu ihrem Nennbetrag von TEUR 107 gekündigt werden. Bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen oder bei Erteilung der FDA-Zulassung für Epi proColon® sind wir unter bestimmten Bedingungen berechtigt, eine Pflichtwandlung zu verlangen. Mit allen oben erwähnten Transaktionen konnten wir im Berichtsjahr Bruttoerlöse von insgesamt EUR 12,5 Mio. vereinnahmen - ein beeindruckender Beweis für das anhaltende Vertrauen unserer Investoren in Epigenomics. FINANZERGEBNISSEDie Ergebniszahlen des Geschäftsjahres 2013 waren für die Gesellschaft ausgesprochen ermutigend. Insbesondere erhöhten sich unsere Umsatzerlöse im Vergleich zu 2012 um etwas mehr als die Hälfte auf EUR 1,6 Mio. Da sich unsere operativen Kosten im Jahresvergleich zwar deutlich - wenn auch nicht so stark wie erwartet - auf EUR 9,5 Mio. verminderten, trug der Umsatzanstieg letztlich dazu bei, EBIT und Jahresfehlbetrag innerhalb unserer Prognosebandbreite zu halten und erfreulicherweise den operativen Finanzmittelverbrauch sogar leicht unter die von uns vor Jahresfrist geäußerte Erwartungsgröße zu senken. Der Umsatzanstieg beruhte auf einer starken Zunahme der Produktumsätze und war von unserer neuen Zusammenarbeit mit BioChain begünstigt, durch die sich uns nun die interessante Chance bietet, den riesigen chinesischen Markt zu erschließen. Gegenüber 2012 sinkende Lizenzerlöse wurden in 2013 durch höher als erwartet ausgefallene F&E-Zahlungen kompensiert. Die operativen Kosten des Jahres 2013 lagen deutlich unter denen des Vorjahres. Dies hatte seine wesentlichen Ursachen in den Personalanpassungen der letzten Jahre sowie in der Tatsache, dass wir in 2013 nicht in große klinische Studien eingebunden waren. Das Zulassungsverfahren für Epi proColon® in den USA beanspruchte jedoch deutlich mehr Zeit und Input von Experten und Beratern als ursprünglich von uns erwartet, sodass hierfür zusätzliche Kosten anfielen. Die Geschäftsleitung überwacht weiterhin sorgfältig die Maßnahmen zur Kostenkontrolle, um eine zweckmäßige Verwendung der Finanzmittel sicherzustellen. Unsere Gesamtliquidität belief sich am Jahresende 2013 auf EUR 8,0 Mio. Diesbezüglich verfügen wir über zusätzliche Reserven aus dem Abkommen mit YA Global und möglicherweise aus den gegen Jahresende 2013 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (siehe auch Kapitel "Finanzierungstätigkeit"). Der Liquiditätsanstieg um EUR 5,3 Mio. seit dem Beginn des Berichtsjahres war im Wesentlichen auf unsere Finanzierungsmaßnahmen mit Bruttoerlösen von EUR 12,5 Mio. zurückzuführen. Es ist jedoch auch zu beachten, dass wir unseren Finanzmittelverbrauch in 2013 stärker als erwartet auf EUR 6,5 Mio. gesenkt haben. UNSERE AKTIEscroll
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Die Epigenomics-Aktie war am Jahresende 2012 mit EUR 2,10 (Xetra) gehandelt worden. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission zu einem Aktienkurs von EUR 1,58 im Januar 2013 sank der Kurs am Ende des ersten Quartals 2013 auf EUR 1,59. Während des zweiten Quartals schwankte der Kurs in einer Bandbreite von EUR 1,56 bis EUR 1,98 bei einem jedoch sehr geringen Handelsvolumen. Nach dem 5. August 2013 sprang der Aktienkurs plötzlich von EUR 1,75 über die Schwelle von EUR 2,00 und startete bei bemerkenswert erhöhten Handelsvolumina eine Kursrallye bis zum Jahreshöchstkurs von EUR 7,72 am 19. November 2013. Auf die in der zweiten Jahreshälfte veröffentlichten vorteilhaften Unternehmensnachrichten reagierten die Aktienmärkte positiv und honorierten die freundlicheren Perspektiven unseres Unternehmens, ausgelöst durch unsere Finanzierungsmaßnahmen, die uns die Liquidität bis über den Tag der erwarteten Zulassungsentscheidung der FDA für Epi proColon® sichern soll. Insbesondere im vierten Quartal registrierten wir auffallend hohe Handelsvolumina für unsere Aktie, die das Börsenjahr mit EUR 6,12 schloss - ein Anstieg um 191 % gegenüber dem Stand am 31. Dezember 2012 bzw. sogar um 635 % in den letzten 14 Monaten, nachdem die Aktie Anfang November 2012 noch bei EUR 0,83 notiert hatte. Die Entwicklung unseres Aktienkurses übertraf damit im Börsenjahr 2013 die der meisten wichtigen Aktienindizes - eine erstaunliche Performance selbst in einem Jahr weltweit boomender Aktienmärkte. In Anbetracht der als Folge unserer Finanzierungsmaßnahmen im Berichtsjahr gestiegenen Aktienanzahl erhöhte sich unsere Marktkapitalisierung im Berichtsjahr um 332 % auf EUR 80,1 Mio. am Jahresende 2013. Im Hinblick auf die für uns in den nächsten Jahren zunehmende Bedeutung der USA als wichtigstem Markt haben wir uns entschlossen, auch auf dem US-Finanzmarkt mehr Präsenz zu zeigen, und daher dort in 2013 ein Level-1-ADR-Programm gestartet, um unsere US-Aktionärsbasis zu erweitern. Die Epigenomics-ADRs können nun auf dem US-amerikanischen OTC-Markt unter dem Börsenkürzel EPGNY gehandelt werden. Wir registrieren im Vorfeld der anstehenden FDA-Entscheidung ein wachsendes Interesse von Seiten US-amerikanischer Investoren, denen es das ADR-Programm nun erleichtert, in unserer Aktie zu handeln. Nach dem Ende des Berichtsjahres erhielten wir Anfang Januar 2014 die endgültige Zulassung zum Handel im Börsensegment OTCQX International. Dieses Börsensegment ist ein Segment des OTC-Markts und nicht-US-amerikanischen Unternehmen vorbehalten, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese Unternehmen müssen an einer anerkannten internationalen Börse notiert sein, Vierteljahresberichte erstellen und ihre für den Heimatmarkt bestimmten Unternehmensmeldungen auch den US-Investoren zur Verfügung stellen. BNY Mellon wird Epigenomics als PAL betreuen und bei der Erfüllung der OTCQX-Anforderungen fachlich begleiten. QUALITÄTSMANAGEMENTWir verfügen über ein etabliertes und umfassendes Qualitätsmanagementsystem für die Konzeptionierung, Entwicklung und Herstellung sowie den Vertrieb von in-vitro-Diagnostika, das den Anforderungen von 21 CFR 820 und ISO 13485 entspricht. Die US-Bundesvorschrift 21 CFR 820 über Qualitätssysteme behandelt die Anforderungen an die Hersteller von Medizingeräten in den USA nach den Grundsätzen guter Herstellungspraxis (cGMP). Bei ISO 13485 handelt es sich um einen international anerkannten Standard für das Qualitätsmanagement von Medizinprodukten, der von der Internationalen Organisation für Normung (ISO), einer weltweiten Vereinigung nationaler Normungsorganisationen, entwickelt wurde. 21 CFR 820 und ISO 13485 beschreiben die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem, das sicherstellt, dass ein Unternehmen in der Lage ist, Medizingeräte und damit verbundene Dienstleistungen anzubieten, die stets den Kundenwünschen und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Einrichtung eines mit 21 CFR 820 und ISO 13485 konformen Qualitätsmanagementsystems ist Beweis für unsere anhaltende Selbstverpflichtung, sichere und wirksame Diagnostika wie unsere Tests für Darm- und Lungenkrebs zu entwickeln. Wir verbessern fortlaufend unser Qualitätsmanagementsystem und machen es so zu einer soliden Basis für die behördliche Zulassung unserer Produkte weltweit. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEERTRAGSLAGEUnsere Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr besser entwickelt als erwartet und stiegen um mehr als die Hälfte von gut EUR 1,0 Mio. in 2012 auf knapp EUR 1,6 Mio. Einerseits war diese Zunahme durch Produktumsätze von EUR 0,6 Mio. (2012: EUR 0,4 Mio.) getrieben - nicht zuletzt als Folge unserer neuen strategischen Zusammenarbeit mit BioChain in China, aber auch Folge der weiter steigenden Verkäufe von auf Septin9 zielenden LDTs durch unsere US-amerikanischen Laborpartner. Auf der anderen Seite legten unsere F&E-Serviceerträge stärker zu als erwartet, von EUR 0,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 0,5 Mio. in 2013. Entgegen unseren Erwartungen haben wir keine neuen Quellen für zusätzliche Lizenzeinnahmen erschließen können, konnten aber zumindest Lizenzumsätze von EUR 0,4 Mio. und somit auf Vorjahreshöhe erwirtschaften. Die Verschiebung in der Zusammensetzung unserer Umsatzerlöse - ein prozentual höherer Anteil an Produktverkäufen und dementsprechend geringere Lizenzerlöse - kann als wesentlicher Grund für einen leichten Rückgang unserer Bruttomarge von 72,0 % in 2012 auf 69,4 % in 2013 angesehen werden, da die Kosten der umgesetzten Leistung im Jahresvergleich von EUR 0,3 Mio. auf EUR 0,5 Mio. stiegen. Der Bruttogewinn erhöhte sich von EUR 0,7 Mio. in 2012 auf EUR 1,1 Mio. Die sonstigen Erträge sanken im Berichtsjahr deutlich auf EUR 0,6 Mio. gegenüber EUR 1,0 Mio. in 2012, als ein erheblicher Teil dieser Erträge (EUR 0,6 Mio.) aus der Auflösung von Rückstellungen, resultierte. Im Berichtsjahr stammten die Erträge überwiegend aus ertragswirksamen Forschungszuschüssen, der Korrektur von abgegrenzten Verbindlichkeiten und diversen Erstattungen. Die Kosten für Forschung und Entwicklung ("F&E-Kosten") zeigten 2013 einen starken Rückgang und beliefen sich auf EUR 4,4 Mio., verglichen mit EUR 8,0 Mio. in 2012, als die Durchführung der FIT-Vergleichsstudie unsere operativen Kosten erheblich beeinflusst hatte. Da in 2013 keine vergleichbare Studie anstand und sich unsere F&E-Personalzahl gegenüber 2012 leicht verringerte, sind die Personalkosten, die Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien und für verschiedene externe Dienstleistungen deutlich zurückgegangen. Sie waren jedoch immer noch etwas höher als erwartet, da das laufende FDA-Zulassungsverfahren einige ungeplante Maßnahmen erforderte und unsere Kosten für die Aufrechterhaltung von Patenten und Lizenzen höher ausfielen als vorgesehen. Die Kosten für Vertrieb und Verwaltung sanken von EUR 5,5 Mio. in 2012 auf EUR 4,5 Mio. in 2013, vor allem wegen des starken Rückgangs der Personalkosten, wobei in der Vergleichszahl des Vorjahres eine hohe Einmalzahlung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des früheren Vorstandsvorsitzenden Geert Nygaard enthalten war. Bereinigt um diesen Einmaleffekt fiel der Rückgang nicht so stark aus wie geplant. Zum Teil ist dies auf einige Kommerzialisierungsmaßnahmen im Vorfeld der Markteinführung von Epi proColon® in den USA zurückzuführen. Außerdem evaluierten wir während des ganzen Berichtsjahres mit Nachdruck alle strategischen Optionen der Gesellschaft zur Unternehmensfinanzierung, was zum Teil zu den von uns vorgenommenen verschiedenen Finanzierungsmaßnahmen führte. Dies hatte einen Anstieg insbesondere unserer Rechts- und Beratungskosten zur Folge. Darüber hinaus hatte der Personalabbau in einigen Fällen die Konsequenz, dass in einem höheren Maße als geplant externe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden mussten. Der erwähnte Rückgang der Personalkosten in allen Bereichen wurde jedoch entgegen unserer Planung teilweise durch den starken Anstieg unseres Aktienkurses insbesondere im vierten Quartal aufgehoben, da dieser zu einem entsprechenden Anstieg der Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung führte. Die sonstigen Aufwendungen beliefen sich in 2013 auf EUR 0,1 Mio. (2012: EUR 0,3 Mio.) und betrafen vor allem Währungskursverluste. Die operativen Kosten summierten sich auf EUR 9,5 Mio. - ein starker Rückgang gegenüber dem Wert des Vorjahres von EUR 14,1 Mio. Dennoch konnte unsere Prognose vom Jahresbeginn (Bandbreite von EUR 7,5 Mio. bis EUR 8,5 Mio.) aus den vorgenannten Gründen nicht ganz eingehalten werden. Im Berichtsjahr verbesserte sich das negative Betriebsergebnis (EBIT) um 39,9 % von EUR -12,1 Mio. in 2012 auf EUR -7,3 Mio. Diese Verbesserung stand im Einklang mit den am Jahresanfang kommunizierten Zahlen, auch wenn der Umsatzanstieg den geringer als erwartet ausgefallenen Rückgang unserer operativen Kosten nicht vollständig auffangen konnte. In 2013 belief sich unser Jahresfehlbetrag auf EUR -7,4 Mio. und verbesserte sich damit um 39,2 % im Vergleich zum Vorjahr (EUR -12,2 Mio.). Dies führte zu einem Ergebnis je Aktie von EUR -0,62 (2012: EUR -1,38). FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSUnser Finanzmittelverbrauch belief sich in 2013 auf EUR 6,5 Mio. Er lag deutlich unter dem Wert für 2012 (EUR 10,9 Mio.) und damit am unteren Ende unserer Prognose. Durch den Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 11,5 Mio. im Berichtszeitraum (2012: EUR -0,4 Mio.) summierte sich der Netto-Cashflow auf EUR 5,0 Mio. (2012: EUR -10,4 Mio.). Da keine wesentlichen Investitionen getätigt wurden, entsprach der Finanzmittelverbrauch in 2013 nahezu unserem Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit (EUR 6,5 Mio.; 2012: EUR 10,9 Mio.). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasste die Bruttoerlöse aus unserer Kapitalerhöhung im Januar 2013 (EUR 5,0 Mio.) sowie die Erlöse aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Abkommens mit YA Global in der zweiten Jahreshälfte (EUR 1,0 Mio.), die Erlöse aus der Ausgabe von neuen Aktien im Oktober (EUR 4,2 Mio.; einmal in Verbindung mit der strategischen Zusammenarbeit mit BioChain und einmal mittels einer Privatplatzierung) und schließlich die Erlöse aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Ende des Berichtsjahres (EUR 2,3 Mio., mit einem weiteren Mittelzufluss von EUR 0,2 Mio. kurz nach dem Ende des Berichtsjahres). Diese Bruttoerlöse in Höhe von insgesamt EUR 12,5 Mio. wurden durch Zahlungen in Höhe von EUR 1,0 Mio. - überwiegend an Anwälte und Banken - für die Durchführung dieser Transaktionen geschmälert. Als Folge dieser Finanzierungsmaßnahmen belief sich unsere Liquidität am Jahresende 2013 auf EUR 8,0 Mio. (bestehend aus liquiden Mitteln in Höhe von EUR 7,2 Mio. und marktgängigen Wertpapieren in Höhe von EUR 0,8 Mio.) und lag damit deutlich über den EUR 2,7 Mio. zu Beginn des Jahres. Dies sollte der Gesellschaft ein ausreichendes Zeitpolster verschaffen, um bis zur erwarteten FDA-Zulassung für Epi proColon® - voraussichtlich im zweiten Quartal 2014 oder auch später - ohne Einschränkungen operativ tätig zu bleiben. VERMÖGENSLAGEInfolge der anhaltenden Verluste aus unserer operativen Geschäftstätigkeit und der durch die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen aufgenommenen Finanzschulden sank die Konzern-Eigenkapitalquote von 61 % zu Beginn des Berichtsjahres auf 58 % am 31. Dezember 2013. Die ausgewiesenen Verluste (einschließlich des Jahresfehlbetrags für 2013) beliefen sich auf EUR 33,9 Mio. Das Eigenkapital erhöhte sich im Jahresvergleich von EUR 4,2 Mio. auf EUR 6,5 Mio. am Bilanzstichtag, da der Jahresfehlbetrag 2013 durch das frisch aufgenommene Kapital mehr als ausgeglichen wurde. Die Verbindlichkeiten addierten sich am Bilanzstichtag auf insgesamt EUR 4,6 Mio. (31. Dezember 2012: EUR 2,7 Mio.) einschließlich EUR 0,5 Mio. langfristige Rückstellungen, die der Gewährung von Phantom-Stock-Rechten an unsere Belegschaft zuzurechnen sind. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten sind die im Dezember 2013 begebenen Wandelschuldverschreibungen in einer Höhe von EUR 1,9 Mio. enthalten. Dieser Betrag spiegelt nur 23 der insgesamt 25 ausgegebenen Schuldverschreibungen wider, da die Ausgabe der übrigen beiden Schuldpapiere erst kurz nach dem Bilanzstichtag abgewickelt wurde. Die Zunahme unserer kurzfristigen Rückstellungen von EUR 0,4 Mio. zu Jahresbeginn auf EUR 0,6 Mio. am Jahresende ergab sich ebenfalls im Zusammenhang mit der Gewährung von Phantom-Stock-Rechten. Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich im Berichtsjahr von EUR 3,8 Mio. auf EUR 8,9 Mio., nahezu ausschließlich aufgrund des Anstiegs unserer Liquidität von EUR 2,7 Mio. auf EUR 8,0 Mio. im gleichen Zeitraum. Das langfristige Vermögen sank von EUR 3,1 Mio. zum Jahresbeginn 2013 auf EUR 2,2 Mio. am Jahresende; dies war vor allem auf planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zurückzuführen, denen im Berichtsjahr keine nennenswerten Investitionen gegenüberstanden. PERSONALIm Jahr 2013 waren bei Epigenomics im Durchschnitt 34 Personen beschäftigt (2012: 45). Ausgehend von einer Personalstärke am 31. Dezember 2012 von 32 Beschäftigten in Berlin und sieben in Seattle verzeichneten wir im Verlauf des Jahres 201 3 einen Rückgang auf 30 Beschäftigte in Berlin und vier in Seattle am Berichtsjahresende. Dieser Rückgang hatte seine wesentlichen Ursachen im Abschluss unserer großen klinischen Studie und der Einreichung des letzten Moduls unseres PMA-Antrags bei der FDA gegen Ende des Jahres 2012. Danach stellten wir in Seattle wie angekündigt unsere operative Geschäftstätigkeit ein und beschäftigen dort nur noch ein kleines Team von Experten, um die Vermarktung von Epi proColon® in Nordamerika nach der erwarteten FDA-Zulassung vorzubereiten. Derzeit planen wir, dieses Team in den nächsten Monaten zur Unterstützung unserer gemeinsamen Aktivitäten mit Polymedco zur Marktvorbereitung und zum Markteintritt von Epi proColon® in den USA schrittweise aufzustocken. In diesem Zusammenhang werden wir den Sitz unserer US-Gesellschaft demnächst räumlich an die amerikanische Ostküste verlegen. Von den 34 Beschäftigten am Jahresende 2013 waren 19 Mitarbeiter direkt dem Bereich Forschung und Entwicklung zuzuordnen. Von den übrigen 15 waren fünf im Bereich Vertrieb, Marketing und Geschäftsentwicklung und zehn in der allgemeinen Verwaltung beschäftigt. Die Gesamtkosten für Personal beliefen sich in 2013 auf EUR 3,7 Mio. und sind damit gegenüber dem Vorjahr (EUR 4,8 Mio.) um 22 % gesunken. Darin enthalten sind anteilsbasierte Aufwendungen von EUR 0,6 Mio. Mitte des Berichtsjahres haben wir ein Phantom-Stock-Programm als neues Anreizsystem für unsere Beschäftigten aufgelegt und Rechte aus diesem Programm an die Belegschaft gewährt. Der starke Anstieg unseres Aktienkurses zwischen August und dem Jahresende 2013 war Grund für die Wertanpassung dieser Rechte bis zur oben genannten Höhe. Diese neu ausgegebenen und in bar abzugeltenden Phantom-Stock-Rechte werden nicht vor Mitte 2016 ausübbar. Das neue Anreizsystem hatte einen guten Start und wir sind davon überzeugt, dass solche Programme unser Vorhaben unterstützen, die Motivation unserer Mitarbeiter weiterhin auf hohem Niveau zu halten und deren Bindung an das Unternehmen zu stärken. NACHTRAGSBERICHTNach dem Bilanzstichtag und vor der Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses am 25. Februar 2014 wurde bereits eine der im Dezember 2013 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen durch ihren Inhaber gewandelt. Der Gesellschaft flossen damit TEUR 521 durch die Zuzahlung zu. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich in Höhe des Zeitwerts dieser Anleihe. Es wurden 107.000 neue Aktien ausgegeben. CHANCEN UND RISIKENCHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMEpigenomics ist ein weltweit tätiges Unternehmen auf dem Gebiet der molekularen Krebsdiagnostik und unterliegt als solches vielen branchen- und unternehmensspezifischen Chancen und Risiken. In Übereinstimmung mit dem "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich -KonTraG" verfügt Epigenomics über ein etabliertes, umfassendes und wirksames System, das es ermöglicht, Chancen und Risiken über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg frühzeitig zu erkennen, zu beurteilen, zu berichten und zu handhaben. Die zugrunde liegenden Prinzipien und Richtlinien sind in einem konzernweit geltenden Risikomanagement-Leitfaden zusammengefasst. Ziel dieses Leitfadens und aller damit im Zusammenhang stehenden Systeme ist es, Risiken systematisch und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie ihre möglichen qualitativen und quantitativen Auswirkungen einzuschätzen sowie wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln und zu ergreifen. Das Risikomanagement wird regelmäßig in den Produktentwicklungsteams und im Senior Management sowie auf der Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrats erörtert und weiterentwickelt. Kernprinzipien sind die Transparenz in Bezug auf Risiken und Chancen über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg, die interaktive Einschätzung dieser Risiken sowie eine Kultur, in der Chancen wahrgenommen werden können und Risiken als integraler Bestandteil wirtschaftlichen Handelns in der molekularen Krebsdiagnostik angenommen werden; dies soll jedoch in verantwortungsvoller Weise sowie in einem möglichst ausgewogenen Verhältnis von unternehmerischen Chancen und Risiken erfolgen. Jedes Risiko ist einem sogenannten "Risikoeigner" klar zugeordnet, dessen Aufgabe darin liegt, Risiken fortlaufend zu überwachen und zu steuern sowie die Implementierung der geeigneten Gegenmaßnahmen zu regeln. Im vierteljährlichen Rhythmus berichten diese Risikoeigner dem "Risikomanager" des Konzerns, der den Vorstand und dieser wiederum den Aufsichtsrat über die Risiken informiert. Im Falle eines Risikos von Bedeutung wird es dem Risikomanager des Konzerns umgehend zur Kenntnis gebracht und in den zuständigen Gremien erörtert. Wesentliche Risiken und das Risikomanagementsystem selbst wurden im Jahresverlauf auch in breiter angelegten Managementgruppen sowie zwischen dem Abschlussprüfer der Gesellschaft und dem Aufsichtsrat erörtert. Aus diesem Grund sind unsere Managementstruktur, unsere organisatorischen Vorkehrungen zum Erkennen und Beurteilen von Chancen und Risiken, die interne und externe monatliche Berichterstattung sowie unsere Steuerungs- und Kontrollsysteme allesamt integrale Bestandteile unseres übergeordneten Risikomanagementsystems, das in seiner standardisierten Form über alle Funktionen und Unternehmensstandorte hinweg gilt. Alle diese Instrumente werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überwacht und verbessert; sie unterliegen außerdem der Prüfung durch unseren externen Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat. Epigenomics ist einer Reihe von wesentlichen Risiken ausgesetzt, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unseren Aktienkurs nachhaltig zu beeinträchtigen. Diese Risiken werden nachfolgend aufgeführt. GESCHÄFTLICHE CHANCEN UND RISIKENEpigenomics hat sein erstes IVD-Produkt, den Darmkrebs-Früherkennungstest Epi proColon®, im Oktober 2009 und das zweite IVD-Produkt, Epi proLung®, im Juli 2010 auf den Markt gebracht. Anfang 2012 wurde die zweite Generation von Epi proColon® vorgestellt. Bislang haben die Produktumsätze unsere Erwartungen noch nicht voll erfüllt. Nach unserer Entscheidung, die Organisation und die kommerziellen Aktivitäten auf die Vereinigten Staaten als Schlüsselmarkt für unser Hauptprodukt Epi proColon® auszurichten, ist dessen FDA-Zulassung für uns von größter Bedeutung, um in den USA Produktumsätze generieren zu können. Über die Marktzulassung in den USA hinaus hängt die Fähigkeit unsere Produktumsätze steigern zu können, unter anderem von der erfolgreichen Vermarktung und Kommerzialisierung unserer Tests bei Kernzielgruppen im Gesundheitswesen ab. Im dritten Quartal 2013 haben wir mit Polymedco, einem etablierten und erfahrenen Partner für die Kommerzialisierung von Darmkrebs-Diagnosetests in Nordamerika, eine Kooperation vereinbart. Dieses Abkommen eröffnet uns den Zugang zu bestehenden Vertriebs- und Marketingkanälen, die wir ansonsten in Eigenregie hätten einrichten müssen. Daher kann diese Zusammenarbeit als eine Art Vermeidungsstrategie für Risiken angesehen werden, die sich aus der Eigenentwicklung eines Markts von Grund auf ergeben. Aber selbst mit einem so erfahrenen Partner bleiben dennoch weitere Risiken in Bezug auf die Vermarktung in den USA. Letztlich sind wir auf unsere eigenen Fähigkeiten angewiesen, für unser Produkt so rasch wie möglich eine ausreichende Marktakzeptanz zu erreichen. Dabei müssen wir nicht nur die für die Früherkennung infrage kommenden Patientenkreise ansprechen, sondern uns parallel dazu auch die Unterstützung der Ärzteschaft und der Laborkunden sichern. Zu diesem Zweck haben wir in den letzten Jahren unser Netzwerk in der medizinischen Fachwelt ausgebaut, um von den wichtigsten Meinungsführern der Branche Zustimmung für unser Produkt zu erhalten. Es ist jedoch natürlich nicht sicher, dass alle genannten Parteien und beteiligten Schlüsselpersonen von den Vorzügen eines blutbasierten Früherkennungstests überzeugt werden können. Wichtige Voraussetzungen für den kommerziellen Erfolg sind die Einbeziehung des Tests in die Vorsorgerichtlinien und die Kostenerstattung durch Versicherungsträger. Einen großen Risikofaktor in Bezug auf die Marktakzeptanz von Epi proColon® in den USA stellt die Kostenerstattung dar. Bei der Novellierung des Systems der Kostenerstattung für Labordiagnostika zum Jahresbeginn 2013 wurden Septin9-Tests für den allgemeinen Vertrieb an Abnehmer im Gesundheitswesen mit einer eigenen Abrechnungskennziffer in den CPT-Katalog aufgenommen. Dennoch besteht weiterhin ein erhebliches Risiko, dass wichtige Kostenerstatter im Gesundheitswesen trotz der Einbeziehung von Epi proColon® in den CPT-Katalog die Kostenerstattung für den Test ablehnen könnten. Dieses Risiko wird deutlich durch die ernsthaften Schwierigkeiten, auf die einige andere Produkte und Unternehmen in diesem Segment des US-Markts bei ihrem Versuch gestoßen sind, eine Kostenerstattung zu erreichen. In den letzten Jahren hat sich in Europa für unsere Produkte eine kleine, aber wachsende Zahl von Kunden etabliert und wir konnten die ersten positiven Entscheidungen zur Kostenerstattung durch Versicherungsgesellschaften, vor allem in Frankreich, erreichen. Dennoch besteht angesichts der sehr unterschiedlichen Kostenerstattungspraxis in Europa weiterhin ein deutliches Risiko, dass das Fehlen einer generellen Kostenerstattung in den verschiedenen europäischen Märkten einer breiten Akzeptanz für unser Hauptprodukt weiter im Wege steht. Daneben könnte die bereits erwähnte schwierige gesamtwirtschaftliche Lage in mehreren europäischen Ländern ein zusätzliches Hindernis auf dem Weg zu einer positiven Entscheidung über die Kostenerstattung darstellen und dadurch eine breite Marktakzeptanz für unsere Produkte ebenfalls weiter behindern. Im Rahmen unseres dualen Geschäftsmodells bleiben wir bei Entwicklung, Vermarktung, Verkauf und Vertrieb unserer eigenen Produkte und der auf unseren Biomarkern und Technologien beruhenden Lizenzprodukte abhängig von großen Diagnostik-Unternehmen und Referenzlaboren. Um sicherzustellen, dass unsere Partner ihr Möglichstes tun, um diese Lizenzprodukte erfolgreich zu vermarkten, werden wir sie mit all unserer Expertise und unserem Know-how weiterhin nach Kräften unterstützen. Die Abhängigkeit vom kommerziellen Erfolg unserer Partner bleibt ein Risikofaktor, insbesondere, wenn diese durch eigene strategische Entscheidungen den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten verlagern. Dieses Risiko kann nur durch Diversifikation bei der Auswahl unserer Partner verringert werden. Zu diesem Zweck haben wir mit dem chinesisch-amerikanischen Unternehmen BioChain eine neue Partnerschaft für den Vertrieb von Epi proColon® und anderen Septin9-basierten Tests in China geschlossen. Während wir davon ausgehen, auf mittlere Sicht in China die behördliche Zulassung erlangen zu können, besteht das Risiko, dass dies entweder nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geschehen wird, was die künftigen Geschäftsaussichten von Epigenomics schmälern würde. Nach der Markteinführung eines Septin9-Tests in Europa und in der Region Asien/Pazifik durch unseren IVD-Partner Abbott in 2009 sind dessen Produktverkäufe deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Es besteht das Risiko, dass unsere Lizenzpartner nicht genügend Ressourcen einsetzen, um ihre Versionen des Tests mit Erfolg in die wichtigen Märkte einzuführen und dort zu vermarkten. Um sein Produkt auch in den USA vermarkten zu können, müsste Abbott bei der FDA ebenfalls die Zulassung beantragen, was über die damit verbundenen Chancen hinaus auch zusätzliche Risiken birgt. Bevor wir in den Vereinigten Staaten über ein FDA-zugelassenes Produkt verfügen, haben wir in Nordamerika Lizenzabkommen mit ausgewählten Referenzlaboratorien geschlossen, die mittlerweile ihre eigenen Versionen von LDT-Tests auf der Basis von Septin9 eingeführt haben. Unsere Möglichkeiten, aus diesen Partnerschaften signifikante Lizenzeinnahmen zu beziehen, hängen allerdings davon ab, dass unsere LDT-Partner für die von ihnen angebotenen Tests Marktakzeptanz erlangen. Veränderungen im regulatorischen Umfeld und Unsicherheiten bezüglich der Erstattung stellen ein immanentes Risiko für unsere potenziell erzielbaren Lizenzeinnahmen dar. Darüber hinaus gehen wir aufgrund der mit diesen Partnern vertraglich geschlossenen Vereinbarungen und der regulatorischen Anforderungen davon aus, dass diese Partner ihr Produktangebot von selbst entwickelten LDTs auf einen kommerziell verfügbaren Test wie Epi proColon® umstellen werden, sobald dieser von der FDA zugelassen ist. Es bleibt jedoch das Risiko, dass eine solche Umstellung nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erfolgt. Wir beabsichtigen, in ausgewählten Regionen weitere nicht exklusive Lizenz- und Kooperationsabkommen für Septin9 (IVD und LDT) und andere Marker zu schließen, um das größtmögliche Marktpotenzial adressieren zu können. Es gibt keine Garantie dafür, dass diese Strategie erfolgreich sein wird und wir ausreichend attraktive Konditionen erzielen werden. Falls unsere derzeitigen Partner unsere Produkte nicht oder nicht ausreichend vermarkten oder dabei nicht erfolgreich sind, könnte es sein, dass wir keine weiteren Partner finden oder die geplanten Lizenzeinnahmen nicht erzielt werden. Das Gebiet der Darmkrebs-Früherkennung war in den vergangenen Jahren von einem intensiven Wettbewerb geprägt. Einige Wettbewerber haben bei der Entwicklung anderer nicht invasiver Darmkrebs-Früherkennungstests Fortschritte erzielt. Hier ist es wichtig, dass wir und unsere Partner den Vorsprung verteidigen, den wir in Bezug auf die klinische Validierung des einzigen prospektiv validierten Darmkrebs-Bluttests haben, der heute als IVD-Test verfügbar ist. Der zukünftige Erfolg von Epigenomics hängt zum Teil von der Erfahrung und dem Wissen des Managements und der Belegschaft ab, die einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil der Gesellschaft darstellen. Unsere Fähigkeit, die vorhandene Expertise der Leistungsträger im Unternehmen zu halten und eventuell zusätzlich benötigte Expertise neu zu rekrutieren, ist weiterhin ein kritischer Erfolgsfaktor und könnte Auswirkungen auf die künftige Ertrags- und Finanzlage haben. Die Geschäftsleitung hat u. a. einen Mitarbeiterbindungsplan (retention plan) eingerichtet, um Leistungsträger an das Unternehmen zu binden. CHANCEN UND RISIKEN IN VERBINDUNG MIT GEISTIGEM EIGENTUMUnser Geschäft hängt in starkem Maß von der Vermarktung unseres geistigen Eigentums in Form von Know-how, eigenen Patenten und Patentanmeldungen sowie von Lizenzen auf Patente Dritter ab. Aus diesem Grund würden negative Einflüsse auf Umfang, Dauer, Tiefe und Breite jedes einzelnen Schutzrechtsanspruchs, auf seinen geografischen Geltungsbereich, auf konkurrierende Patente und Lizenzen, auf die wir angewiesen sein könnten, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Patentschutzes, die versehentliche Verletzung fremden geistigen Eigentums, Schwierigkeiten beim Schutz unseres eigenen geistigen Eigentums oder bei der Einlizenzierung von wichtigem fremden geistigen Eigentum usw. unsere Kostenbasis, unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Fähigkeit zur Produktvermarktung und unsere Fähigkeit zum Eingehen von Allianzen beeinträchtigen. Unsere Umsätze und letztlich unsere Ertragslage sowie der gesamte Geschäftserfolg hängen vom erfolgreichen Schutz unseres geistigen Eigentums ab. Vor diesem Hintergrund sind wir dem Risiko ausgesetzt, dass gegen die Gültigkeit, den Besitz oder die Durchsetzbarkeit unserer Patente gerichtlich vorgegangen wird. Es könnte sein, dass ein Wettbewerber unsere Patente mit Erfolg infrage stellt oder die Infragestellung zu einer Einschränkung unseres Patentschutzes führt. Als Folge könnten wir den für unsere Technologien wichtigen Patentschutz einbüßen und nicht mehr in der Lage sein, andere von der kostenlosen Nutzung dieser Technologien abzuhalten. Gerichtliche Auseinandersetzungen könnten erhebliche Kosten verursachen, die Vermarktung unserer Produkte verzögern und die Aufmerksamkeit und Kräfte unseres Managements absorbieren. Wir sehen uns weiterhin einem Einspruch gegen das MethyLight-Patent EP 1185695 ausgesetzt, das wir von der University of Southern California einlizenziert haben und das im Juli 2006 erteilt worden war. In diesem Einspruchsverfahren hat sich die Einspruchsstelle des Europäischen Patentamts den Argumenten der Gegenseite angeschlossen und das Patent vorübergehend widerrufen. Da wir die MethyLight-Technologie weiterhin für patentfähig halten, haben wir Einspruch gegen die Entscheidung der Einspruchsstelle eingelegt. Dieser Einspruch erhält den Patentschutz des MethyLight-Patents bis zu einer endgültigen Entscheidung aufrecht. Mit der nächsten Mitteilung des Europäischen Patentamts in Bezug auf unseren Einspruch ist frühestens im Laufe des Jahres 2014 zu rechnen. Da wir unsere Geschäftstätigkeit von der reinen Entwicklung neuer Produkte hin auch zur Vermarktung und zum Vertrieb unserer im Oktober 2009 und Juli 2010 in Europa auf den Markt gebrachten Produkte vorangetrieben haben, ist der Patentschutz für uns jetzt noch wichtiger, um Wettbewerber davon abzuhalten, Konkurrenzprodukte auf der Basis unserer Biomarker und unserer Technologie auf den Markt zu bringen. Zu diesem Zweck haben wir auch weitreichende Analysen für unser künftiges US-Produkt durchgeführt, die zumindest einstweilen zu befriedigenden Ergebnissen geführt haben. Weitere Analysen werden durchgeführt, sobald neue Produkte oder Änderungen an bestehenden Produkten geplant sind und solche Analysen geraten erscheinen. Als Vorsichtsmaßnahme überwachen wir ständig den Status der für uns relevanten Patentanmeldungen und arbeiten eng mit unseren Patentanwälten zusammen, um angesichts der anhaltenden Entwicklungen auf diesem Gebiet den bestmöglichen Patentschutz für unser geistiges Eigentum sicherzustellen. Die Fortschritte bei der Erweiterung unseres Portfolios an Patenten und Lizenzen und die erteilten Schlüsselpatente für Krebstests (hinsichtlich unserer Biomarker Septin9, PITX2 und GSTP1) versetzen uns in die einmalige Lage, der wachsenden Zahl von Unternehmen auf dem Gebiet der DNA-Methylierung attraktive Lizenzierungsmöglichkeiten anbieten zu können. Diese Möglichkeit wird durch zahlreiche in den letzten Jahren geschlossene Lizenzverträge unterstrichen. CHANCEN UND RISIKEN IM REGULATORISCHEN UMFELDDie anstehende Entscheidung der FDA über die Zulassung von Epi proColon® ist Chance und Risiko zugleich. Mit dem Nachweis der Äquivalenz des blutbasierten Tests Epi proColon® gegenüber FIT-Tests bei der Darmkrebs-Erkennung konnten wir ein Hauptrisiko ausräumen und haben zu Jahresbeginn 2013 die PMA-Unterlagen für die Marktzulassung in den USA vollständig eingereicht, wie die Erteilung des "Priority Review"-Status durch die FDA im Februar 2013 beweist. Während des ganzen Jahres 2013 haben wir Anfragen der FDA in Bezug auf unseren Antrag beantwortet und der Behörde alle angeforderten zusätzlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Schließlich hat die FDA ein Advisory Committee Meeting anberaumt, das allgemein als eine der letzten Hürden vor einer Zulassungsentscheidung gilt. Es besteht jedoch weiterhin das kaum quantifizierbare Risiko, dass die FDA Epi proColon® in den USA nicht die Marktzulassung erteilt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir jedoch nicht davon auszugehen, dass dies der Fall sein wird. Bislang haben wir mit der FDA einen positiven und konstruktiven Dialog geführt und sehen dem Advisory Committee Meeting mit Zuversicht entgegen. Um unser Ziel zu erreichen, haben wir uns die nachhaltige Unterstützung führender Beratungsunternehmen mit nachgewiesener Erfolgsbilanz in der Begleitung von Unternehmen durch das Zulassungsverfahren für molekulare Diagnostik- und Krebsprodukte für das Zulassungsverfahren und für die Vorbereitung des Treffens gesichert. Veränderungen im regulatorischen Umfeld könnten unsere Umsätze negativ beeinflussen und unsere Kostenbasis, Ertrags- und Finanzlage sowie Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Um dieses Risiko zu mindern, haben wir im Unternehmen eine Funktion eingerichtet, die sich mit Qualitätssicherung und regulatorischen Belangen befasst. Wir konsultieren jedoch auch branchenerfahrene, externe Berater, um das Unternehmen auf mögliche Veränderungen vorzubereiten. Ferner haben wir in 2013 unser Netzwerk in der medizinischen Fachwelt weiter ausgebaut, um von den wichtigsten Meinungsführern der Branche Unterstützung für unser Produkt zu erhalten, und mit den Vorbereitungen für das von der FDA nun anberaumte Advisory Committee Meeting begonnen. Ein striktes Management unserer Kontakte zu Referenzlaboratorien sowie das Bestreben eines anhaltenden Dialogs mit der FDA, wie die zahlreichen Treffen mit dieser Behörde im Jahr 2013 beweisen, sind integraler Bestandteil unseres Risikomanagements. FINANZIELLE CHANCEN UND RISIKENAm 31. Dezember 2013 beliefen sich unsere verfügbaren liquiden Mittel (Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und marktgängige Wertpapiere) auf EUR 8,0 Mio. Die Geschäftsleitung ist sich des Risikos bewusst, für die angemessene Fortführung des Geschäftsbetriebs somit nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung zu haben. Insbesondere in 2013, aber auch in den Jahren zuvor, haben wir jedoch wiederholt bewiesen, dass wir selbst unter schwierigen Bedingungen Zugang zu zusätzlichen Finanzquellen haben. Mit unseren gegenwärtig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und angesichts unserer Unternehmensstrategie für die kommenden Monate sollte unsere Finanzierung mindestens bis Anfang 2015 gesichert sein. Aber selbst im Falle eines positiven Zulassungsbescheids der FDA für Epi proColon® kurz nach dem Advisory Committee Meeting Ende März 2014 und einer unverzüglichen Markteinführung des Tests in den USA kann nicht damit gerechnet werden, dass wir schnell genug ausreichende Erlöse aus Produktverkäufen erzielen werden, um den Break-even-Punkt bei den Finanzmitteln noch vor Ende dieses Zeitraums zu erreichen. Wir sind diesem Risiko bereits im August 2013 durch den Abschluss einer Stand-by-Fazilität mit YA Global begegnet, die es uns erlaubt, auf Anforderung zusätzliche Finanzmittel von bis zu EUR 4 Mio. durch die Ausgabe weiterer Schuldverschreibungen an diesen Investor zu beschaffen. Des Weiteren sind wir Ende 2013 diesem Risiko durch die Ausgabe von 25 Wandelschuldverschreibungen begegnet. Bei einem positiven FDA-Entscheid und nachfolgend einer positiven Auswirkung auf unseren Aktienkurs erwarten wir, dass die Halter einen Großteil ihrer Schuldverschreibungen wandeln werden. Dank der Wandlungsprämie könnte uns eine solche Wandlung mehr als EUR 13 Mio. zusätzlicher Liquidität bringen. Der Zulassungsentscheid der FDA könnte sich allerdings deutlich verzögern, was für uns und die Märkte eine längere Zeit der Unsicherheit bedeuten würde, oder die Zulassung könnte mit unerwarteten Auflagen versehen sein. Und schließlich besteht ein Risiko der Nichterteilung der Zulassung. All diese Szenarien würden unseren Aktienkurs mehr oder weniger unter Druck setzen und die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen unwahrscheinlich werden lassen. Wir wären dann dem Risiko ausgesetzt, dass die Halter der Schuldverschreibungen ab August 2014 die vorzeitige Rückzahlung verlangen könnten. Ohne weitere alternative Finanzmittelzuflüsse vor diesem Zeitpunkt würde unsere finanzielle Ausstattung dann nicht bis Ende 2014 reichen. Um die mit der ausstehenden Genehmigungsentscheidung verbundenen Risiken zu mindern, werden wir weiterhin alle strategischen Optionen einschließlich der Möglichkeit weiterer Kapitalmarktmaßnahmen prüfen und verfolgen. Im Falle einer positiven FDA-Entscheidung und einer Markteinführung von Epi proColon® in den USA kurz danach haben wir die Möglichkeit, steigende Erlöse aus Produktverkäufen zu erzielen und unsere Erwartungen in Bezug auf eine erfolgreiche Marktdurchdringung unseres Tests zu erfüllen oder sogar zu übertreffen. Andererseits sind damit allerdings auch weitere Risiken verbunden, da die Nachfrage nach unserem Produkt hinter den Erwartungen zurückbleiben oder Entscheidungen über die Kostenerstattung verzögert oder überhaupt nicht gefällt werden könnten. Solche Entwicklungen könnten dazu führen, dass weniger Tests verkauft werden und/oder die Preise für den Test niedriger ausfallen als geplant, wodurch wir unsere Umsatz-, Margen- und/oder Ergebnisziele verfehlen könnten. Aufgrund der Größe und der Kapazitäten unseres Unternehmens stellen wir derzeit die Epi proColon®-Testkits nicht selbst her, sondern haben diese Aktivitäten an einen Lohnfertiger vergeben. Damit vermeiden wir die kostenintensive Errichtung einer eigenen Produktionsstätte und deren Unterhaltung sowie eigenes qualifiziertes Personal zur Einhaltung der GMP-Standards. Außerdem haben wir noch keine großen Auftragsvolumina und unsere Testkits verfügen nur über eine begrenzte Haltbarkeit. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt für uns wirtschaftlich nicht sinnvoll, zwei oder mehrere Lieferanten "stand-by" zu haben, an die wir alternativ kurzfristig Produktionsaufträge vergeben könnten. Aus diesem Grund sind wir ständig einem Abhängigkeitsrisiko gegenüber unserem Lohnfertiger ausgesetzt. Der Austausch eines Lohnfertigers hätte erhebliche Kosten zur Folge und würde für den Übergang auf einen Ersatzlieferanten und dessen Etablierung wertvolle Zeit erfordern. Daneben erfordert die Herstellung unserer Testkits spezielle Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie andere Materialien, die wir von geprüften Lieferanten beziehen. Wir können weder diese Materialien noch ihre Lieferanten im Fall eines Liefer- oder Qualitätsproblems sofort auswechseln. Bei Auftreten solcher Probleme wäre jede Lösung kostspielig, würde wertvolle Zeit kosten und könnte unsere Lieferfähigkeit an Kunden beeinträchtigen. Die Tatsache, dass wir in Deutschland ansässig und auch in den USA operativ tätig sind und uns als Unternehmen weltweit geschäftlich betätigen, setzt uns einem Währungsrisiko aus, auch wenn es sich derzeit fast ausschließlich auf das Kursverhältnis EUR/USD beschränkt. In Zukunft könnten die Umsatzerlöse unserer Partner und Händler ebenfalls einem Fremdwährungsrisiko unterliegen, was daher auch unsere erwarteten Lizenzeinnahmen mittelbar einem Kursrisiko aussetzen könnte. Wir beobachten diese Risiken fortlaufend und entscheiden von Fall zu Fall, ob ein spezielles Einzelrisiko oder ein Risikobündel durch Kurssicherungsmaßnahmen reduziert werden kann. Dabei sollte jedoch auch erwähnt werden, dass Geschäfte in Fremdwährung immer auch Chancen bieten. Wir haben unser Portfolio von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren in den letzten Jahren bis auf nur noch eine verbliebene Position von geringem Wert abgebaut. Die seinerzeitige Investition in diese verbliebene Position war im Einklang mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Investitionsrichtlinie der Gesellschaft getätigt worden. Diese Richtlinie erlaubt nur Anlagen in Positionen mit einem "Investment Grade"-Rating. Allerdings waren solche Ratings in den letzten Jahren weltweit Gegenstand intensiver kritischer Diskussionen und ihre Aussagekraft wurde häufig in Zweifel gezogen. Unser Wertpapierportfolio ist Preisrisiken - in Form von Zinsänderungs-, Emittenten- und marktbedingten Wertminderungsrisiken - sowie Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Unter bestimmten Marktbedingungen könnte es schwierig oder sogar unmöglich sein, die Wertpapiere kurzfristig zum Marktwert einzulösen - ungeachtet eines guten Ratings des Emittenten. Wir haben in den vergangenen Jahren keinerlei Wertpapierinvestitionen mehr getätigt und im Rahmen unserer Strategie zur Risikominderung aus Gründen der jederzeitigen Verfügbarkeit ausschließlich in Geldmarktinstrumente (Termingelder) auf Euro- und US-Dollar-Basis investiert. Dabei haben wir die recht niedrige Verzinsung von Geldmarktanlagen aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen bewusst in Kauf genommen. In 2014 und in den Folgejahren werden wir weiterhin unsere liquiden Mittel so weit wie möglich in Form von Zahlungsmitteln und sicheren Zahlungsmitteläquivalenten halten. SONSTIGE CHANCEN UND RISIKENWir halten uns ständig über alle infrage kommenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen wie auch über den Betrieb betreffende und sonstige gesetzliche Regelungen und Branchenvorschriften auf dem Laufenden. Wir haben organisatorische Vorkehrungen getroffen, um all diesen Vorschriften an jedem unserer Standorte wirksam nachzukommen. Um mögliche Auswirkungen zu minimieren, die sich aus den vielfältigen steuer-, gesellschafts-, arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und aus anderen Rechtsgebieten ergeben, treffen wir unsere Entscheidungen und gestalten unsere Unternehmenspolitik und Geschäftsprozesse in Absprache mit den jeweiligen internen Fachleuten und bei Bedarf mit externen Beratern. Wo immer erkannt und notwendig, treffen wir für mögliche Risiken geeignete bilanzielle Vorsorge in Form von Rückstellungen. Es bestehen auch unseren Aktienkurs direkt betreffende Risiken. Eine vergleichsweise niedrige Liquidität unserer Aktie kann aufgrund der Handelsentscheidungen weniger Aktionäre zu einer sehr hohen Volatilität führen. Wir sind jedoch auf die Fähigkeit zur Mittelaufnahme am Kapitalmarkt angewiesen, was eine gewisse Stabilität des Aktienkurses voraussetzt. Daher gilt einem sehr intensiven Dialog mit unseren Aktionären und mit Finanzmarktteilnehmern unsere größte Aufmerksamkeit, um solche unerwünschten Effekte zu vermeiden. Die enge Zusammenarbeit mit Beratern auf diesem Gebiet und der Einsatz von beträchtlicher Zeit und Energie in den direkten Dialog mit Finanzmarktakteuren bietet die Chance, ein überdurchschnittliches Interesse an Epigenomics als Investitionsobjekt zu wecken. Darüber hinaus könnte es neben den hier aufgeführten auch weitere Risiken sowie Chancen geben, die wir derzeit entweder für unwesentlich erachten oder die uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts nicht bewusst waren. ALLGEMEINE CHANCEN- UND RISIKOLAGE DES EPIGENOMICS-KONZERNSDie wichtige Entscheidung der FDA über die Zulassung unseres Hauptprodukts Epi proColon® in den USA rückt näher und ist Chance und Risiko zugleich. Während weiterhin das Risiko besteht, dass die FDA unserem Produkt Epi proColon® in den USA nicht die Marktzulassung erteilt - auch wenn wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen müssen, dass dies der Fall sein wird -, betrachten wir die im Verlauf des Jahres 2013 gemachten Fortschritte im Zulassungsverfahren und die Tatsache, dass die FDA mittlerweile ein Advisory Committee Meeting für Ende März 2014 anberaumt hat, als ermutigende Zeichen und als Chance für die Produktzulassung in 2014. Auch wenn der anfängliche wirtschaftliche Erfolg unserer LDT-Partner in Nordamerika und die kürzlich mit Polymedco geschlossene Kommerzialisierungsvereinbarung das Interesse an einem Produkt wie dem unseren belegen, sind wir doch der Überzeugung, dass eine breite Marktakzeptanz in den Vereinigten Staaten unverändert nicht nur von der behördlichen Zulassung abhängt, sondern auch auf die Aufnahme in die entsprechenden Vorsorgerichtlinien und auf eine gesicherte Kostenerstattung angewiesen sein wird. Sollten die behördliche Zulassung und die Kostenerstattung sowie die Marktakzeptanz und -durchdringung in den USA nicht erreicht werden, dann würde all dies unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und unsere Fähigkeit zur Aufnahme weiterer Finanzmittel wesentlich beeinträchtigen und könnte daher letztlich zu einem erheblichen Wertverlust unserer Aktie führen. Eine geographische Diversifizierung wie die kürzlich verkündete strategische Zusammenarbeit mit BioChain in China kann dieses Risiko vermindern und bietet zusätzliche Geschäftschancen. Wenngleich leicht steigende Verkäufe in den europäischen Märkten zusammen mit ersten positiven Entscheidungen zur Kostenerstattung ermutigend sind, bleiben wir vorsichtig und rechnen für das Produkt in Europa nicht mit einem so deutlichen Markterfolg, dass er ein Scheitern im US-Markt bei Fehlen einer allgemeinen Kostenerstattung der Patienten auffangen könnte. Das Jahr 2014 wird für Epigenomics von entscheidender Bedeutung sein, da die finanziellen Ressourcen nicht notwendigerweise ausreichen, um mögliche weitere Hürden auf dem Weg zur FDA-Zulassung oder im Rahmen unserer kommerziellen Bemühungen zu nehmen. Die Tatsache, dass wir in 2013 mehr als EUR 12 Mio. am Finanzmarkt aufgenommen haben mit der Möglichkeit, uns in 2014 weitere EUR 13 Mio. durch Wandlung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu verschaffen, bietet uns zwar einen gewissen finanziellen Rückhalt, aber letztlich bleibt das Erfordernis, auch weiterhin Zugang zu zusätzlichem Kapital zur Erreichung unserer kommerziellen Ziele zu finden, das Hauptrisiko für das Unternehmen. PROGNOSEBERICHTGEPLANTE STRATEGISCHE AUSRICHTUNG VON EPIGENOMICS IN DEN KOMMENDEN BEIDEN JAHRENWir planen für die kommenden beiden Jahre, Epigenomics als Unternehmen weiterzuentwickeln, kommerziell erfolgreich zu sein und die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens zu steigern. Die entscheidenden Erfolgskriterien auf diesem Weg sind die Erlangung der US-Marktzulassung für unser Hauptprodukt Epi proColon® durch die FDA und im weiteren Verlauf die breite Vermarktung auf dem US-Markt in Zusammenarbeit mit Polymedco. Dabei werden wir weiterhin für die Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte sorgen, das medizinische Marketing übernehmen und die Voraussetzungen für eine zukünftige Kostenerstattung schaffen. Wir sind überzeugt, dass nach der Zulassung für den US-Markt die Erlangung einer attraktiven Kostenerstattung durch Versicherungsträger und die Aufnahme in die Vorsorgerichtlinien der jeweiligen medizinischen Fachgremien entscheidende wirtschaftliche Erfolgsfaktoren sein werden. Zeitgleich werden wir weiterhin unsere Partner bei der Erschließung neuer Märkte unterstützen. Insbesondere werden wir eng mit unserem Partner BioChain in China zusammenarbeiten, um ihm bei seinem Vorhaben zu helfen, blutbasierte Septin9-Tests für Darmkrebs in den chinesischen Markt einzuführen. Die Akzeptanz unseres Septin9-Tests in den USA in der Form von LDTs unserer Partner Quest und ARUP war auch über das Jahr 2013 weiterhin ermutigend. Zusammen mit unseren Partnern haben wir mit der Aufnahme dieses Tests in die 2012 von der American Medical Association herausgegebene CPT-Coding-Liste einen wichtigen Schritt in Richtung der angestrebten Kostenerstattung getan. Als Folge werden die Kosten unserer LDT-Partner für die Durchführung des Tests bereits von den meisten Kostenträgern im US-Gesundheitswesen übernommen. Wir erwarten, dass mit der Zulassung durch die FDA die Zahl der Kostenträger, die bereit sind, Kosten zu erstatten, noch steigen wird. In den Bereichen Forschung und Entwicklung wird der Schlüssel zum Erfolg darin liegen, sich auf die bestehende Produktpipeline für Darmkrebs- und Lungenkrebs-Erkrankungen zu konzentrieren, um sowohl Folgegenerationen unserer Produkte mit noch höherer Leistungsfähigkeit als auch Erweiterungen der Produktfamilien zu entwickeln um den Anwendungsbereich unserer patentgeschützten Biomarker in angrenzende klinische Anwendungen auszudehnen. Wir wollen unsere führende Rolle im Bereich der DNA-Methylierungstechnologie behalten und ausgewählten Partnern auf diesem Gebiet durch Lizenzen und/oder Dienstleistungen Zugang zu unserem Know-how, unserer Expertise und unserem geistigen Eigentum gewähren. Künftig werden wir einige unserer F&E-Ressourcen auf unser zweites Produkt Epi proLung® verlagern, da wir in der jüngsten Vergangenheit ein deutliches Interesse der Wissenschaft beobachten konnten und glauben, dass eine blutbasierte Version ein geeignetes Produkt wäre, um mit der Marktdurchdringung zu beginnen. Es bleibt unser Ziel, Epigenomics als ein führendes Unternehmen der molekularen Krebsdiagnostik mit proprietären Produkten in den Märkten weiter zu etablieren, sei es selbstständig, mithilfe von Partnern oder auch über Distributoren. Angesichts der erwarteten FDA-Zulassung für Epi proColon® und der zunehmenden Akzeptanz der Septin9-Tests sind wir der festen Überzeugung, dass unser Paradigmenwechsel von einem F&E-Unternehmen zu einem umsatzgenerierenden Unternehmen gelungen ist. ERWARTUNGEN AN DAS WIRTSCHAFTLICHE UMFELD IN DEN KOMMENDEN BEIDEN JAHRENWir erwarten, dass die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen und das Kapitalmarktumfeld auch weiterhin herausfordernd bleiben werden. Trotz der jüngsten Entwicklungen der Weltwirtschaft glauben wir, dass die Unsicherheit an den Kapitalmärkten aus unterschiedlichen Gründen und wegen der immer noch spürbaren Nervosität aller Marktteilnehmer auf kurze und mittlere Sicht anhalten wird. Gleichwohl gehen wir auch davon aus, dass es - trotz möglicher Rückschläge - für Unternehmen aus der Life-Sciences-Branche weiterhin möglich sein sollte, bei solider fundamentaler Unternehmensentwicklung Eigenkapital einzuwerben. Insbesondere in den USA hat sich dies im Verlauf der letzten 24 Monate als zutreffend erwiesen. Da sich jedoch Unternehmen sowohl auf der Kunden - als auch auf der Partnerseite verschlankt und ihre Budgets und F&E-Ausgaben gekürzt haben, ist es schwieriger geworden, Geschäftsabschlüsse zu tätigen, die - wie in unserer mittelfristigen Geschäftsplanung unterstellt - Vorauszahlungen vorsehen und uns damit bereits bei Beginn einer Zusammenarbeit Finanzmittel zufließen lassen. Da die Wechselkursbewegungen zwischen US-Dollar und Euro volatil geblieben sind und die Prognosen für die kommenden zwölf Monate von einer Bandbreite zwischen EUR/ USD 1,20 und EUR/USD 1,40 ausgehen, haben wir unserer Budgetplanung für 2014 einen Wechselkurs von EUR/ USD 1,30 zugrunde gelegt. AUSBLICK AUF DIE ERTRAGSLAGESolange Epi proColon® als IVD-Produkt noch nicht für den US-Markt zugelassen ist, bleiben wir hinsichtlich unserer Umsatzerwartungen vorsichtig. Im laufenden Jahr erwarten wir Umsätze aus unserem diagnostischen Partnergeschäft auf vergleichbarem oder leicht steigendem Niveau gegenüber 2013. Einen möglichen Anstieg unserer Produktverkäufe aufgrund der erwarteten FDA-Zulassung und der anschließenden Markteinführung von Epi proColon® in den USA wird es nur dann geben, wenn es zu keinen weiteren Verzögerungen bei der FDA-Zulassung kommt. Dieser Anstieg wird auch davon abhängen, wie schnell unsere Laborkunden in den USA von ihren derzeitigen, auf Septin9 zielenden LDTs unsere Testkits umsteigen werden. Auch Lizenzerträge können möglicherweise künftig zum Umsatzzuwachs beitragen, insbesondere dann, wenn es uns gelingt, in 2014 und den Folgejahren weitere Lizenzabkommen für Septin9 zu schließen. Die Ausweitung der Umsätze in anderen Regionen wird nicht zuletzt davon abhängen, wie erfolgreich unser chinesischer Partner BioChain bei der Entwicklung seines für den chinesischen Markt bestimmten eigenen IVD-Produkts auf der Basis von Septin9 sein wird. Gleichzeitig wird das Umsatzwachstum für unsere Epi proColon® -Testkits auf dem europäischen Markt solange nur moderat ausfallen, wie wir nicht Rahmenabkommen mit Großkunden schließen und/oder die Kostenerstattung durch Versicherungsträger im Gesundheitswesen sichern können. Wir rechnen für 2014 mit einem leicht niedrigeren Betriebsergebnis als in 2013. Die Markteinführung von Epi proColon® in den USA nach der unterstellten FDA-Zulassung wird voraussichtlich nicht nur der wichtigste Werttreiber sein, sondern zugleich auch ein wesentlicher Kostentreiber. Die F&E-Aufwendungen werden von der Komplexität und Größe einer Studie abhängen, die die FDA nach der Zulassung von uns verlangen könnte. Es ist kaum absehbar, in welchem Ausmaß und wann eine solche Studie unsere Kostenbasis belasten wird, so dass es in Bezug auf den erwarteten Jahresfehlbetrag eine gewisse Bandbreite gibt. Wir unterstellen für 2014 einen Jahresfehlbetrag in einer Bandbreite von EUR 7,5 Mio. bis EUR 8,5 Mio. unter der Voraussetzung, dass die FDA ihre Zulassung für Epi proColon® kurz nach dem Advisory Committee Meeting erteilt. Wir werden in den nächsten zwei bis drei Jahren allerdings nicht umhin kommen, noch eine begrenzte Anzahl von weiteren klinischen Studien in Auftrag zu geben, um die kommerzielle Akzeptanz zu steigern und in die Entwicklung der Automatisierung für Darmkrebstests mit höherem Durchsatz sowie in F&E-Aktivitäten für Produkte der nächsten Generation zu investieren. AUSBLICK AUF DIE FINANZLAGEIm Einklang mit der erwarteten Bandbreite für den Jahresfehlbetrag wird der Finanzmittelverbrauch im Geschäftsjahr 2014 auf einem leicht höheren Niveau als in 2013 erwartet, d. h. bei rund EUR 7,0 Mio. bis EUR 8,0 Mio. Es wird damit gerechnet, dass er nur dann sinkt, wenn das Umsatzwachstum zu einem Anstieg der Mittelzuflüsse beiträgt, sei es aus Produktverkäufen in Nordamerika bzw. China oder durch neue Geschäftschancen. Mit den liquiden Mitteln (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie marktgängige Wertpapiere) von EUR 8,0 Mio. am Jahresende 2013 und einer verbliebenen Stand-by-Fazilität von EUR 3,8 Mio. als Puffer müssten unsere derzeit vorhandenen finanziellen Ressourcen bei dem für das Jahr 2014 prognostizierten Finanzmittelverbrauch ausreichen, um die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft über das folgende Jahr hinaus zu finanzieren. Wir sind jedoch in hohem Maße abhängig von Zeitpunkt und Richtung der FDA-Entscheidung. Jede weitere Verzögerung im Entscheidungsprozess nach dem Ende März 2014 stattfindenden Advisory Committee Meeting, jede mit dieser Entscheidung verknüpfte erhebliche Beschränkung und/oder Auflage und natürlich eine negative Entscheidung könnten unsere Finanzlage rasch und deutlich gefährden. Wir haben Ende 2013 zur Erlangung zusätzlicher Flexibilität Wandelschuldverschreibungen in Höhe von EUR 2,5 Mio. ausgegeben und können im Fall ihrer Wandlung weitere Finanzmittelzuflüsse von mehr als EUR 13 Mio. generieren. Dieser Betrag sollte, falls er zufließt, den anhaltenden Druck auf die Finanzlage der Gesellschaft mindern. Die Wahrscheinlichkeit der Wandlung durch die Halter der Schuldverschreibungen hängt jedoch ebenfalls in hohem Maße von der FDA-Entscheidung und der Entwicklung unseres Aktienkurses ab. In Phasen der Unsicherheit werden wir weiterhin alle strategischen Optionen, die der Gesellschaft zur Verfügung stehen, sorgfältig prüfen und gegebenenfalls verfolgen. Zu diesen Optionen zählen explizit auch weitere Kapitalmarkttransaktionen. GESCHÄFTSCHANCEN AUF MITTLERE SICHTMit unserer Unternehmenshistorie als Vorreiter in der DNA-Methylierungstechnologie und der Erforschung und Entwicklung von Biomarkern gewinnt die Chance für einen durchschlagenden kommerziellen Erfolg unserer auf der DNA-Methylierung beruhenden Produkte für die Krebsdiagnostik zunehmend an Kontur. Auch wenn wir auf mittlere Sicht noch Investitionen zu tätigen haben, sind die sinkenden Entwicklungs- und Zulassungsrisiken im Umfeld unserer Produkte und in unseren Schlüsselmärkten doch sehr ermutigend. Daneben bilden die zunehmende Akzeptanz der Krebsfrüherkennung als ein Weg der Krankheitsbekämpfung und die Vorbehalte gegenüber den bestehenden Testmethoden in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Akzeptanz mittelfristig einen fruchtbaren Boden für unsere Geschäftstätigkeit. Die von uns und unseren Partnern entwickelten blutbasierten Darmkrebstests sind weiter deutlich gereift und werden nun zur Kommerzialisierung weltweit in Märkte eingeführt. Die mögliche FDA-Zulassung unseres Septin9-Tests Epi proColon® bietet auf kurze Sicht die große Chance, sich den weltweit größten und attraktivsten IVD-Markt zu erschließen: die Vereinigten Staaten von Amerika. Lungenkrebs-Erkrankungen werfen viele klinische Fragen auf und weisen auf einen großen medizinischen Bedarf an besseren Diagnosemöglichkeiten auf der Basis von molekularen Tests hin. Unser Biomarker SHOX2 und das Epi proLung®-IVD-Kit bieten die Chance, solche Marktbedürfnisse anzugehen und Patienten und Ärzten beim Kampf gegen diese schreckliche Krankheit deutliche Vorteile zu verschaffen. Nachdem nun der Nutzen unseres Tests und insbesondere sein Anwendungspotenzial in Patientenblutproben bestätigt wurden, gehen wir davon aus, Interesse von Dritten zu wecken, mit denen wir dieses Produkt weltweit auf den Markt bringen können. Jenseits der Testverfahren für Darm- und Lungenkrebs gibt es eindeutige Marktchancen mit anderen von Epigenomics entwickelten Methylierungsbiomarkern. Auch wenn wir diese Möglichkeiten momentan intern nicht nutzen, bieten sie doch ein weiteres Potenzial für Partnerschaften und Lizenzabkommen. Unseren Aktionären bietet sich die Chance auf einen steigenden Unternehmenswert aufgrund von kurssteigernden Ereignissen, in erster Linie durch die Marktzulassung für Epi proColon® in den USA und auch durch zusätzliche Lizenzpartnerschaften. GESAMTPROGNOSE FÜR DEN EPIGENOMICS-KONZERNDie Transformation von Epigenomics zu einem kommerziell erfolgreichen Unternehmen der Molekulardiagnostik mit wachsenden Umsätzen aus Produktverkäufen bleibt unser mittel- bis langfristiges Unternehmensziel. Unser wichtigster Meilenstein in den kommenden zwölf Monaten wird die FDA-Zulassungsentscheidung für Epi proColon® und die anschließende Produkteinführung in enger Zusammenarbeit mit unserem Partner Polymedco sein, um die Vermarktung dieses Produkts im weltweit wichtigsten Markt, den USA, starten zu können. Der zukünftige Wert des Unternehmens und seine Finanzlage hängen in starkem Maße von der Erreichung dieses Meilensteins ab. Aber auch die Erschließung weiterer internationaler Märkte - insbesondere China - kann uns zusätzliche Ertragspotenziale eröffnen. Um den Fortbestand unserer Geschäftstätigkeit sichern zu können, muss ausreichende Liquidität vorgehalten oder gesichert werden. Wir streben eine Liquiditätsposition an, mit der wir jederzeit zumindest die Geschäftstätigkeit des Folgejahres finanzieren können. Wir sind weiterhin auf die Kapitalmärkte angewiesen, um zusätzliches Kapital aufnehmen zu können. Grundsätzlich werden wir alle für die erfolgreiche Entwicklung unseres Unternehmens sinnvollen strategischen Optionen prüfen und gegebenenfalls verfolgen CORPORATE GOVERNANCEFür Vorstand und Aufsichtsrat von Epigenomics stellt Corporate Governance den Kern einer auf Verantwortungsbewusstsein und Ethik beruhenden Geschäftsführung dar. Hierbei kam im ganzen Jahr 2013 einer sehr engen und regelmäßigen Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat unter der gemeinsamen Zielsetzung, für unsere Aktionäre langfristig Werte zu schaffen, zentrale Bedeutung zu. Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation mit allen Anteilseignern, Beschäftigten, der Öffentlichkeit und anderen Stakeholdern sind unsere allumfassenden Leitlinien. Wir begrüßen den Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend auch "Kodex") und überwachen systematisch und regelmäßig die Einhaltung der deutschen Corporate Governance Regeln. Nach Möglichkeit passen wir uns im Sinne einer fairen und verantwortungsvollen Unternehmensführung an die jeweils aktuelle Fassung des Kodex an. Die Corporate Governance Grundsätze von Epigenomics gehen in einzelnen Punkten über die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen des Kodex weit hinaus. So haben wir verbindliche interne Regeln zum Insider-Handel verfasst und sie zum Bestandteil aller Arbeitsverträge gemacht. Wir haben unseren Manager Legal Affairs zum Corporate Governance Compliance Officer ernannt, um die Einhaltung der Corporate Governance Grundsätze sicherzustellen. Der Compliance Officer unterrichtet den Vorstand regelmäßig über die Einhaltung der Corporate Governance Grundsätze. Der Vorstand seinerseits hält den Aufsichtsrat in dieser Hinsicht informiert. Unternehmensspezifische Gründe und Besonderheiten sind die Ursachen einiger weniger Abweichungen vom Kodex. Es besteht klares Einvernehmen darüber, dem Kodex im Zuge der weiteren Entwicklung so weit wie möglich zu entsprechen. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2013 ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS § 161 AKTGGemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat von Epigenomics AG als börsennotiertes Unternehmen jährlich zu erklären, welchen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen oder nicht entsprochen wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG erklären hiermit, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Oktober 2012 im Zeitraum bis zum 10. Juni 2013 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (nachfolgend auch "Kodex") in der Fassung vom 15. Mai 2012 entsprochen wurde und im Zeitraum seit dem 10. Juni 2013 den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht am 10. Juni 2013) entsprochen wurde und wird, jeweils mit den folgenden Ausnahmen. Ziffer 4.1.5Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen berücksichtigt der Vorstand unternehmensspezifische Situationen und bemüht sich um eine angemessene Vielfalt. Das gilt sowohl für die Internationalität der Führungskräfte als auch für die angemessene Beteiligung von Frauen. Im Unternehmensinteresse liegt es jedoch letztendlich, Führungsfunktionen mit dem oder der hierfür am besten geeigneten Kandidaten bzw. Kandidatin zu besetzen. Nach unserer Auffassung schränken pauschale Vorgaben den Vorstand daher in der Entscheidung über die Besetzung von Führungsfunktionen unangebracht ein. Ziffer 4.2.1Aufgrund der Größe und finanziellen Situation des Unternehmens verfügte das Unternehmen bis zum 1. April 2013 nur über ein Vorstandsmitglied. Dementsprechend war auch kein Vorsitzender oder Sprecher des Vorstands bestellt und enthielt die Geschäftsordnung des Vorstands daher keine in Ziffer 4.2.1 Satz 2 empfohlenen Regelungen, soweit sich diese auf einen mehrköpfigen Vorstand beziehen. Diese Abweichungen von Ziffer 4.2.1 sind infolge der Bestellung von Herrn Dr. Uwe Staub zum weiteren Mitglied des Vorstands entfallen. Seit dem 1. April 2013 besteht der Vorstand erneut aus mehreren Mitgliedern und Herr Dr. Thomas Taapken ist Vorsitzender des Vorstands. Die Geschäftsordnung des Vorstands ist an den Umstand angepasst worden, dass dem Vorstand wieder mehrere Mitglieder angehören. Ziffer 4.2.3 Absatz 3 in der Kodex-Fassung vom 15. Mai 2012 bzw. Ziffer 4.2.3 Absatz 2 in der Kodex-Fassung vom 13. Mai 2013Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienoptionen sehen einen Ausübungspreis vor, der 10 % über dem Börsenkurs im Zeitpunkt der Gewährung der Aktienoptionen liegt. Darüber hinausgehende anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter sind nicht geregelt. Dieses Vorgehen liegt zum einen darin begründet, dass wir der Ansicht sind, dass ein Bezug auf weitere Vergleichsparameter das Verantwortungsgefühl und die Motivation von Vorstandsmitgliedern nicht erhöht. Zum anderen hat sich gezeigt, dass eine Steigerung des Börsenkurses um 10 % vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens anspruchsvoll erscheint und der Börsenkurs angesichts der Struktur der Aktienoptionsprogramme einen relevanten Vergleichsparameter darstellt. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch bei dem in 2013 neu geschaffenen "Phantom Stock Program", das die bestehenden Aktienoptionsprogramme der Vorstände ersetzt, aufgrund der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens dafür entschieden, die Gewährung von virtuellen Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands nicht auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter zu beziehen. Wir sind bei der damit vorliegenden Abweichung vom Kodex der Ansicht, dass ein Bezug auf Vergleichsparameter bei variablen Vergütungsteilen das Verantwortungsgefühl und die Motivation von Vorstandsmitgliedern nicht erhöht. Demzufolge haben wir diesen Empfehlungen des Kodex nicht entsprochen und werden diesen auch nicht entsprechen. Ziffer 4.2.3 Absatz 4 und 5Bislang enthalten und enthielten nicht alle Vorstandsanstellungsverträge für den Fall einer vorzeitigen Sonderkündigung aufgrund eines Kontrollwechsels einen Abfindungs-Cap gemäß Ziffer 4.2.3 Absatz 5. Vorgesehen ist und war insofern für den Fall einer derartigen Sonderkündigung die Ausbezahlung der Grundvergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvertrags. Diese Regelung beruht auf Bedenken, dass die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps der Natur des regelmäßig für die Dauer der Bestellungsperiode abgeschlossenen Vorstandsanstellungsvertrags widersprechen und möglicherweise den konkreten Umständen im Falle eines Kontrollwechsels nicht hinreichend Rechnung tragen könnte. Demzufolge haben wir der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Absatz 5 bislang nicht für alle Vorstandsanstellungsverträge entsprochen. Ab Januar 2014 werden alle Vorstandsanstellungsverträge einen Abfindungs-Cap im Sinne von Ziffer 4.2.3 Abs. 5 enthalten. Die bisherige Abweichung von dieser Empfehlung wird damit entfallen. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 und 2 und Ziffer 5.4.1 Absatz 2 und 3Bei der Besetzung ihrer Organe haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit sowohl die unternehmensspezifische Situation berücksichtigt als auch potentiellen Interessenkonflikten sowie der internationalen Tätigkeit des Unternehmens durch eine angemessene Vielfalt ihrer Mitglieder und durch die Zugehörigkeit einer angemessenen Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen. Abweichend von den Empfehlungen in Ziffer 5.1.2 Absatz 2 und Ziffer 5.4.1 Absatz 2 sehen wir die Festlegung einer Altersgrenze sowohl für Vorstands- als auch Aufsichtsratsmitglieder als eine unangemessene Begrenzung des Wahlrechts unserer Aktionäre an. Darüber hinaus schränkt nach unserer Auffassung eine pauschale Vorgabe für die Zusammensetzung des Vorstands, wie in Ziffer 5.1.2 Absatz 1 gefordert, den Aufsichtsrat in seiner Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder unangebracht ein. Entsprechendes gilt für eine pauschale Zielvorgabe zur Besetzungsstruktur des Aufsichtsrats, wie in Ziffer 5.4.1 Absatz 2 gefordert und in Ziffer 5.4.1 Absatz 3 vorausgesetzt wird. Wir sind darum bemüht, insbesondere im Hinblick auf die Internationalität und die Beteiligung von Frauen, eine angemessene Vielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat herzustellen sowie zu gewährleisten, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Letztendlich liegt es aber im Unternehmensinteresse, dass in Vorstand und Aufsichtsrat die hierfür am besten geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten berufen werden. Pauschale Vorgaben stellen nach unserer Auffassung daher eine unangemessene Begrenzung der auf den Einzelfall bezogenen Auswahl geeigneter Vorstands- bzw. Aufsichtsratskandidaten und -kandidatinnen dar. Ferner beeinträchtigt eine Zielvorgabe zur Besetzungsstruktur des Aufsichtsrats auch unangemessen das Recht unserer Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Demzufolge haben wir diesen Empfehlungen des Kodex nicht entsprochen und werden diesen auch nicht entsprechen. Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3Infolge der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Mai 2012 beschlossenen Reduzierung des Aufsichtsrats von sechs auf drei Mitglieder hält der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen nicht mehr für sinnvoll. Beschlusskompetenzen könnten Ausschüssen, denen weniger als drei Mitglieder und damit nicht alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören, nicht übertragen werden. Der Aufsichtsrat hat daher keine Ausschüsse eingerichtet. Ziffer 5.4.5 Absatz 1 Satz 2Der Aufsichtsrat kann der Empfehlung in Ziffer 5.4.5 Absatz 1 Satz 2 nicht folgen, dass ein Aufsichtsratsmitglied bei Zugehörigkeit zum Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft nicht mehr als insgesamt drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahrnehmen soll. Eine entsprechende Beschränkung der Anzahl der Mandate hält der Aufsichtsrat für nicht erforderlich, solange jedem Aufsichtsratsmitglied für die Wahrnehmung seiner Mandate ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Demzufolge hat die Epigenomics AG der Empfehlung in Ziffer 5.4.5 Absatz 1 Satz 2 nicht entsprochen und wird dieser auch nicht entsprechen, solange gewährleistet ist, dass allen Aufsichtsratsmitgliedern genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate zur Verfügung steht. Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 3 in der Kodex-Fassung vom 15. Mai 2012 bzw. Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2 in der Kodex-Fassung vom 13. Mai 2013Infolge der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Mai 2012 beschlossenen Reduzierung des Aufsichtsrats von sechs auf drei Mitglieder bestehen keine Aufsichtsratsausschüsse mehr. Eine gesonderte Vergütung für den Vorsitz oder die Mitgliedschaft in Ausschüssen ist daher in Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 3 (Kodex-Fassung vom 15. Mai 2012) bzw. Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2 (Kodex-Fassung vom 13. Mai 2013) nicht vorgesehen.
Berlin, Oktober 2013 Für den Aufsichtsrat Heino von Prondzynski, Vorsitzender des Aufsichtsrats Für den Vorstand Dr. Thomas Taapken, CEO Dr. Uwe Staub, COO Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Epigenomics AG unter www.epigenomics.com/de/news-investors/investor-relations/corporate-governance der Öffentlichkeit in deutscher und englischer Sprache dauerhaft zugänglich gemacht. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGGemäß § 289a HGB ist die Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite der Epigenomics AG unter www.epigenomics.com/de/news-investors/investor-relations/corporate-governance der Öffentlichkeit in deutscher und englischer Sprache dauerhaft zugänglich gemacht. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS BEZOGEN AUF DIE KONZERN-RECHNUNGSLEGUNG DES UNTERNEHMENSDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKR) von Epigenomics wurde von seiner Unternehmensleitung aufgestellt und wird von dieser verantwortet. Das IKR ist nicht als einheitliches Gesamtsystem über das ganze Unternehmen hinweg definiert, sondern vielmehr werden Kontrollumfang und -intensität je nach Risiko gewichtet. Weiterhin werden die Kontrollmöglichkeiten auf allen Unternehmensebenen genutzt und die Überwachung durch das Management sichergestellt. Epigenomics hat einen individuellen Top-Down-Ansatz für die unternehmensweite Kontrolle und Überwachung einschließlich des Nachweises deren Funktionsfähigkeit erarbeitet. Der flexible, durch etablierte Instrumente unterstützte und an die Unternehmensbedürfnisse angepasste Aufbau des Berichtswesens gewährleistet Transparenz und die gezielte Überwachung durch das interne Kontrollsystem. Dabei werden sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Indikatoren berücksichtigt. Die Überwachung des IKR erfolgt fortlaufend durch Aufsichtsrat und Vorstand. Sie umfasst neben der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung auch die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien (Compliance). Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses geht einher mit der Überwachung des IKR. Innerhalb der Unternehmensorganisation sind verschiedene Abteilungen und Beschäftigte mit der Ausarbeitung, Koordination und Überwachung von Kontrollmaßnahmen befasst. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Risikomanagementfunktion sowie den Abteilungen Controlling und Qualitätssicherung zu. Aufgrund ihrer Unternehmensgröße verfügt die Gesellschaft derzeit noch nicht über eine Interne Revision. Angemessenheit und Effektivität des IKR werden ständig durch Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern, durch Benchmarking mit anderen Organisationen und durch einen regelmäßigen Dialog mit dem Abschlussprüfer sowie erforderlichenfalls auch durch Konsultation der Anwälte der Gesellschaft sichergestellt. Grundsätzlich wird das Prinzip der Funktionstrennung im Epigenomics-Konzern so weit umgesetzt, wie es in einem Unternehmen dieser Personalstärke wirtschaftlich vertretbar ist. Ergänzt wird das Prinzip der Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Weder Vorstandsmitglieder noch einzelne Mitarbeiter sind aufgrund der internen Regelungen allein für die Gesellschaft vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Für interne Routineabläufe werden nach Möglichkeit Dienstanweisungen und Leitlinien vorgegeben. Diese finden sich in einzelnen sogenannten "Standard Operating Procedures" (SOPs) wieder sowie in Leitlinien wie z. B. einem Mitarbeiterhandbuch, detaillierten Stellenbeschreibungen, einer Reisekostenordnung oder einem Bilanzierungshandbuch. Die Leitlinien sind den Beschäftigten der Gesellschaft über das Intranet dauerhaft zugänglich. Alle Leitlinien werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Um die Übereinstimmung der internen Leitlinien mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, wird bei Bedarf juristischer Rat eingeholt. Das Steuerungs- und Kontrollsystem der Gesellschaft stützt sich im Wesentlichen auf unterschiedliche Instrumente für Planung, Überwachung und Berichterstattung. Qualitative Daten werden aus einer selbst entwickelten Projektdokumentations-Datenbank gewonnen, quantitative Daten in beiden Konzerngesellschaften mithilfe von Navision™, einer weitverbreiteten Enterprise Resource Planning (ERP)-Software. Unsere Abteilungen Rechnungswesen und Controlling stellen dem Vorstand monatlich alle notwendigen Steuerungs- und Kontrollinformationen zur Verfügung. Die ständige Weiterbildung der betreffenden Mitarbeiter ist gewährleistet. Für interne Steuerungs- und Kontrollzwecke erstellen wir auf der Grundlage der aktuellen Fünfjahresplanung der Gesellschaft ein Jahresbudget und eine darauf aufbauende Zielsetzung. Das Budget wird ausgehend von den Kostenstellen und F&E-Projekten "von unten nach oben" (bottom up) erstellt. Alle Budgets unterliegen einer eingehenden internen Überprüfung durch den Vorstand und den erweiterten Führungskreis. Das Jahresbudget bedarf zwingend der abschließenden Genehmigung durch den Aufsichtsrat. Der Schwerpunkt der regelmäßigen internen Managementberichterstattung liegt auf dem Soll-Ist-Vergleich für eine ganze Reihe von Steuerungsdaten, von denen die externen Quartalsberichte abgeleitet werden. Jeder Quartalsbericht geht einher mit einer internen Prognose, die eine aktuelle Vorschau auf die zum Jahresende zu erwartenden Ganzjahreszahlen und einen Vergleich mit Zielgrößen und öffentlichen Prognosen gibt. Im Rahmen des internen Berichtswesens wird auch ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich von finanziellen Leistungsindikatoren erstellt und monatlich der Unternehmensleitung zur Verfügung gestellt. Hierbei steht vor allem die Kosten- und Liquiditätskontrolle im Vordergrund. Abweichungen von Plan- oder auch Erfahrungswerten werden kurzfristig analysiert und gegebenenfalls durch das Aufzeigen von Handlungsalternativen ergänzt. Bei Bedarf wird die Berichterstattung auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats bzw. der Abteilung Controlling um zusätzliche Angaben ergänzt. Die Gesellschaft unterzieht ihre Vermögenswerte entweder regelmäßig im Rahmen der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften oder fallweise, wenn z.B. ein Mitarbeiter einen begründeten Verdacht einer möglichen außerplanmäßigen Wertminderung äußert, einem Impairment-Test. VERGÜTUNGSBERICHTZusammensetzung und Vergütung des VorstandsDer Vorstand der Epigenomics AG leitet die Gesellschaft alleinverantwortlich und führt deren operativen Geschäfte, entwickelt die strategische Ausrichtung sowie die Budgetplanung und setzt sie um. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Ernennung und das Management der Führungskräfte und überwacht den allgemeinen Geschäftsgang der Gesellschaft. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat findet ein regelmäßiger und intensiver Dialog statt. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in klarer und eindeutiger Weise die Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats für Geschäfte und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Dr. Thomas Taapken war im Berichtsjahr Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand der Gesellschaft. Er trat im April 2011 bei der Gesellschaft als Finanzvorstand ein und übernahm im Oktober 2012 zusätzlich die Position des Vorstandsvorsitzenden. Der Dienstvertrag mit Dr. Taapken hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015. Dr. Uwe Staub, der COO der Gesellschaft, wurde mit Wirkung zum 1. April 2013 zum zweiten Vorstandsmitglied bestellt. Er ist seit November 2008 bei Epigenomics und ist derzeit verantwortlich für Forschung und Entwicklung, Medical and Regulatory Affairs, Customer Support und Produktion. Der Dienstvertrag mit Dr. Staub hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2015. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft besteht einerseits aus einer fixen und einer variablen Komponente. Die variable Komponente ist von mehreren Kriterien abhängig, einschließlich des Erreichens von persönlichen Erfolgszielen sowie von Unternehmenszielen, die der Aufsichtsrat jährlich festlegt. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Gesamtvergütung durch den Aufsichtsrat, wird diese u. a. nationalen und internationalen Vergleichsstandards gegenübergestellt. Die Vergütung richtet sich nach der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft sowie nach Umfang und Anspruch der Aufgaben und Verantwortung des Vorstands. Eine dritte Vergützungskomponente besteht aus einem langfristigen erfolgsabhängigen Element in Form von "Phantom Stock"-Rechten ("PSR"). Diese PSR entsprechen in ihrer Struktur den von der Gesellschaft in Vorjahren eingesetzten Aktienoptionsrechten. Auf der Grundlage eines Ausübungspreises, der zum Zeitpunkt der Ausgabe auf der Grundlage des Aktienkurses der Gesellschaft festgelegt wird, gewährt ein PSR auf der Basis der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausübung einen Anspruch auf eine Bonuszahlung. PSR werden nach drei Jahren unverfallbar und können nur in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren nach ihrer Ausgabe ausgeübt werden. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung dieser Verträge. Während dieses Zeitraums haben beide Vorstandsmitglieder Anspruch auf 100 % ihres letzten Grundgehaltes als Ausgleichszahlung für die Wettbewerbsklausel. Für den Fall eines Kontrollwechsels wurde den Vorständen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Im Fall einer Beendigung des Dienstvertrags aufgrund einer solchen Sonderkündigung steht ihnen die fixe Vergütung für die jeweilige Restlaufzeit ihrer Dienstverträge zu. In keinem Fall soll gemäß Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex eine solche Zahlung 150 % des Abfindungs-Caps übersteigen. Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands:scroll
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In die Gesamtvergütung fließen die Marktwerte
der gewährten PSR mit ein. Diese stellen keine (Bar-)Zahlung an den
Empfänger dar. Es ist zudem ungewiss, ob diese Marktwerte jemals zu
einer entsprechenden Zahlung an den Berechtigten führen werden. In 2013 wurde für Dr. Thomas Taapken ein Betrag von TEUR 97 und für Dr. Uwe Staub ein Betrag von TEUR 77 für die jeweils von ihnen im Geschäftsjahr erdienten Bonusansprüche als Aufwand erfasst. Diese Boni wurden vom Aufsichtsrat bereits genehmigt und führen in 2014 zu entsprechenden Zahlungen an die Berechtigten. Neben den vorgenannten Vergütungskomponenten hat die Gesellschaft für die Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung enthält gemäß § 93 Abs. 2 AktG einen mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Selbstbehalt (10 % des entstandenen Schadens bzw. bis zu 150 % des jährlichen Grundgehalts). Ferner erhalten Mitglieder des Vorstands ihre auf Geschäftsreisen für die Gesellschaft angefallenen Reisekosten in voller Höhe erstattet. Im Einklang mit Ziffer 6.3 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern angegeben, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Am 31. Dezember 2013 hielt Dr. Taapken 33.000 Aktien der Gesellschaft (31. Dezember 2012: 5.000). Im Berichtsjahr wurden ihm von der Gesellschaft 110.000 neue Phantom-Stock-Rechte aus ihrem Phantom-Stock-Programm PSP 2013 gewährt. Im Rahmen des Phantom-Stock-Programms PSP 03-15 der Gesellschaft wurden 40.000 Aktienoptionsrechte, die Dr. Taapken in Vorjahren gewährt worden waren, in 40.000 wirtschaftlich gleichwertige Phantom-Stock-Rechte umgewandelt. Am 31. Dezember 2013 hielt Dr. Staub keine Aktien der Gesellschaft. Im Berichtsjahr wurden ihm von der Gesellschaft 95.000 neue Phantom-Stock-Rechte aus ihrem Phantom-Stock-Programm PSP 2013 gewährt. Im Rahmen des Phantom-Stock-Programms PSP 03-15 der Gesellschaft wurden 38.800 Aktienoptionsrechte, die Dr. Staub in Vorjahren gewährt worden waren, in 38.800 wirtschaftlich gleichwertige Phantom-Stock-Rechte umgewandelt. scroll
Der Ausübungspreis der von Dr. Taapken gehaltenen PSR liegt in einer Bandbreite von EUR 1,62 bis EUR 9,60 und der Ausübungspreis der von Dr. Staub gehaltenen PSR in einer Bandbreite von EUR 1,62 bis EUR 19,35. Zusammensetzung und Vergütung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Epigenomics AG besteht aus drei Mitgliedern, die über umfangreiche Erfahrungen in der Life-Sciences-Branche und im Finanzbereich verfügen. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurde die Bildung von Ausschüssen als nicht angemessen erachtet. Weitere Einzelheiten finden sich in der "Erklärung zur Unternehmensführung", die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.epigenomics.com/de/news-investors/investor-relations/ corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten am 31. Dezember 2013 an:
Die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat beruht auf einer jährlichen Pauschalvergütung (fixe Vergütung) und sitzungsabhängigen Zahlungen (variable Vergütung). Die Vergütung enthält keine erfolgsorientierten Elemente oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats:scroll
Aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaft zu Beginn des Berichtsjahres erklärten alle Aufsichtsratsmitglieder einen Verzicht auf die Hälfte der ihnen für 2013 zustehenden fixen Bezüge. Bei den in der obigen Tabelle ausgewiesenen Werten ist dieser Verzicht bereits berücksichtigt. Zusätzlich erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2013 Auslagenerstattungen in Höhe von insgesamt TEUR 43 (2012: TEUR 42). FINANZBERICHTERSTATTUNGIm Interesse einer fairen und transparenten Informationspolitik und im Einklang mit den Anforderungen des Prime-Standard-Segments der Frankfurter Wertpapierbörse werden vierteljährliche Zwischenberichte binnen zwei Monaten nach Ende des Berichtsquartals und der Jahresabschluss binnen vier Monaten nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Alle Informationen werden zeitgleich auf unserer Internetseite unter www.epigenomics.com veröffentlicht. Alle wesentlichen Tatsachen werden im Einklang mit den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Durch die Mitglieder des Aufsichtsrats am 31. Dezember gehaltene Aktien der Gesellschaft: Aktienbesitzscroll
ZUSÄTZLICHE PFLICHTANGABEN FÜR BÖRSENNOTIERTE UNTERNEHMEN GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGBGemäß § 315 Abs. 4 HGB hat die Gesellschaft über bestimmte gesellschaftsrechtliche Sachverhalte und sonstige rechtliche Beziehungen zu berichten, um einen besseren Überblick über die Gesellschaft zu geben und Beschränkungen in Bezug auf ein Übernahmeangebot offenzulegen. AKTIONÄRE MIT DIREKTEM ODER INDIREKTEM ANTEILSBESITZ VON MEHR ALS 10 % DER STIMMRECHTEscroll
ZUSAMMENSETZUNG DES GRUNDKAPITALSDas Grundkapital der Epigenomics AG setzte sich am 31. Dezember 2013 ausschließlich aus Stammaktien mit gleichen Rechten und einem Nominalwert von je EUR 1,00 zusammen. Die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Aktien belief sich am 31. Dezember 2013 auf insgesamt 13.082.892 Stück. Gemäß § 136 AktG sind Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Stimmabgabe berechtigt. Uns sind keine vertraglichen Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND SATZUNGSBESTIMMUNGEN ÜBER DIE BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND ÜBER ÄNDERUNGEN DER SATZUNGDie Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG geregelt. Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine mehrmalige Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vorstand kann aus einer Person oder mehreren Personen bestehen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands sowie ein Vorstandsmitglied oder mehrere Vorstandsmitglieder zu dessen Stellvertreter bestellen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zu Satzungsänderungen sind in den §§ 179 bis 181 AktG geregelt. Gemäß § 14 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. ERMÄCHTIGUNG DES VORSTANDS ZUR AUSGABE VON AKTIENDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2018 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 318.589,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. Unternehmen, die im Einklang mit § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 7 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2018 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.787.138,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/II). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. Unternehmen, die im Einklang mit § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 7 KWG handeln, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.000,00 durch Ausgabe von 1.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie Optionsrechte aufgrund des Aktienoptionsprogramms 03 - 07 der Gesellschaft ausgegeben wurden, die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital IV steht für die Gewährung von Aktienoptionen nicht mehr zur Verfügung, da die zugrunde liegenden Fristen für die Gewährung verstrichen sind. Im Rahmen des zugrunde liegenden Programms können durch die Ausübung gewährter Aktienoptionen keine neuen Aktien mehr geschaffen werden. Daneben ist das Grundkapital um bis zu EUR 102.195,00 durch Ausgabe von 102.195 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie Optionsrechte aufgrund des Aktienoptionsprogramms 06 -10 der Gesellschaft ausgegeben wurden, die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital V steht für die Gewährung von Aktienoptionen nicht mehr zur Verfügung, da die zugrunde liegenden Fristen für die Gewährung verstrichen sind. Am 31. Dezember 2013 standen noch 72.529 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 06 -10 gewährte Aktienoptionen aus. Alle diese ausstehenden Optionen hatten zu diesem Zeitpunkt jedoch eine Restlaufzeit von zwei Monaten. Da zwischen dem 31. Dezember 2013 und dem 27. Februar 2014 kein Ausübungsfenster geöffnet war, konnten aus diesen Aktienoptionen keine neuen Aktien mehr geschaffen werden. Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu EUR 304.246,00 durch Ausgabe von 304.246 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie Optionsrechte aufgrund des Aktienoptionsprogramms 09-13 der Gesellschaft ausgegeben wurden, die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Im Rahmen des zugrunde liegenden Programms können durch die Ausübung bereits gewährter und ausstehender Aktienoptionen noch 34.397 neue Aktien geschaffen werden. Ferner ist das Grundkapital um bis zu EUR 296.648,00 durch Ausgabe von 296.648 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VIII). Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie Optionsrechte aufgrund des Aktienoptionsprogramms 11-15 der Gesellschaft ausgegeben wurden, die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Im Rahmen des zugrunde liegenden Programms stehen keine Aktienoptionen mehr aus. Das Grundkapital ist außerdem um bis zu EUR 4.893.150,00 durch die Ausgabe von 4.893.150 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IX). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von auf den Inhaber oder den Namen lautenden Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten bzw. einer Kombination dieser Instrumente, die aufgrund des geänderten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2013 von der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen bis zum 5. Mai 2018 begeben werden, falls Options- oder Wandlungsrechte ausgeübt bzw. Options- oder Wandlungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags ganz oder teilweise Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zum jeweiligen Options- oder Wandlungspreis oder zum niedrigeren Ausgabepreis, jeweils nach weiterer Maßgabe und Spezifizierung des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten im Einklang mit dem geänderten Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2013 und nur insoweit durchzuführen, wie
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien bzw. Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft hingegeben werden. Die neu ausgegebenen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, oder, soweit rechtlich zulässig und falls kein Gewinnverwendungsbeschluss für das der Ausgabe unmittelbar vorangegangene Geschäftsjahr gefasst wurde, vom Beginn dieses Geschäftsjahres, das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorangegangen ist, dividendenberechtigt. Im Jahr 2013 wurden aus der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen, die zuvor im Rahmen der oben genannten Ermächtigung ausgegeben worden waren, insgesamt 236.850 neue Aktien geschaffen. Am Ende des Jahres 2013 hat die Gesellschaft weitere 25 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die im Rahmen des Bedingten Kapitals IX von ihren Haltern bis Dezember 2015 in bis zu 2.675.000 Aktien gewandelt werden können. FÜNFJAHRESÜBERSICHT- gemäß den Konzernabschlüssen -scroll
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Ohne aktivierte Entwicklungskosten. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UND SONSTIGES ERGEBNIS FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBERscroll
KONZERN-BILANZAKTIVA scroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBERscroll
ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALSscroll
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ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSSGRUNDLAGEN, GRUNDSÄTZE UND METHODENGESCHÄFTSTÄTIGKEITEpigenomics ("Epigenomics" oder die "Gesellschaft") wurde im Jahr 1998 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Geschäftssitz in Berlin gegründet. Diese wurde im Jahr 2000 in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt und ist seither im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 75861 eingetragen. Seit dem 19. Juli 2004 ist die Gesellschaft im Segment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Tickersymbol: ECX). Unternehmenszweck der Gesellschaft ist laut Satzung die Entwicklung und Vermarktung von Verfahren und Vorrichtungen zur Gewinnung spezieller epigenetischer Parameter in großen Mengen wie beispielsweise DNA-Methylierungsmuster sowie der zu deren Beschaffung und Auswertung notwendigen informationstechnologischen Grundlagen. Der Schwerpunkt der Gesellschaft liegt auf der Entwicklung neuartiger molekulardiagnostischer Produkte im Bereich Onkologie. GRUNDSÄTZEDie Epigenomics AG hat ihren Konzernabschluss im Einklang mit § 315a HGB unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, aufgestellt, die am Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 in Kraft waren und wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Darüber hinaus steht dieser Abschluss im Einklang mit den Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS). Der Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1.25 Darstellung des Abschlusses wurde berücksichtigt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. BERICHTSPERIODE UND KONZERNWÄHRUNGDiesem Konzernabschluss liegen der Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2013 und der Vergleichszeitraum 2012 zugrunde. Die Konzernwährung ist der Euro. KONSOLIDIERUNGSKREISDem Konsolidierungskreis gehören die Muttergesellschaft Epigenomics AG (Firmensitz: Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin) und ihre während der Berichtsperiode einzige Tochtergesellschaft Epigenomics, Inc. (Firmensitz: Suite 4100, 800 Fifth Avenue, Seattle, WA 98104, USA) an. Zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2013 hielt die Epigenomics AG 100 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Epigenomics, Inc. Die beiden Gesellschaften haben unabhängig von ihrer Einbeziehung in den Konzernabschluss für das Berichtsjahr und das Vorjahr Einzelabschlüsse aufgestellt, die entweder einer Prüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEBei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf die Muttergesellschaft am Tag des Erwerbs entfallenden Anteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaft verrechnet. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag wird den Vermögenswerten und Schulden mit dem Betrag zugeordnet, um den deren beizulegende Zeitwerte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung von ihren Buchwerten abweichen. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Firmenwert aktiviert. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle und Zwischenergebnisse werden eliminiert, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften gegeneinander aufgerechnet. ANWENDUNG NEUER UND ÜBERARBEITETER INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS) UND INTERPRETATIONENIm Berichtsjahr hat der Konzern von den folgenden vom IASB herausgegebenen und verpflichtend für den Rechnungslegungszeitraum ab dem 1. Januar 2013 anzuwendenden neuen und überarbeiteten IFRS Gebrauch gemacht:
NEUE UND ÜBERARBEITETE, NOCH NICHT IN KRAFT GETRETENE IFRS UND INTERPRETATIONENDer Konzern hat die folgenden neuen und überarbeiteten IFRS nicht angewendet, die zwar herausgegeben wurden, aber noch nicht in Kraft sind: scroll
Die Änderungen an IAS 27 sind Folge der Änderungen an IFRS 10 und bringen für Investmentgesellschaften neue Offenlegungspflichten. Die Änderungen an IAS 32 klären die Anforderungen für die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die Änderungen an IAS 36 resultieren aus den Änderungen an IFRS 13 und betreffen Anhangsangaben zur Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten. Die Änderungen an IAS 39 fanden im Zusammenhang mit den Änderungen an IFRS 9 statt und betreffen den außerbörslichen Handel von Derivaten die als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden. IFRS 9 enthält neue Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sowie für deren Ausbuchung. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese neuen und/oder überarbeiteten Standards und Änderungen anzuwenden, sobald sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Die Gesellschaft erwartet aus heutiger Sicht von der Anwendung dieser neuen und/oder überarbeiteten Standards und Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf ihre Abschlüsse. EINSCHÄTZUNGEN, ANNAHMEN UND ERWARTUNGEN DER GESCHÄFTSLEITUNGIm Rahmen der Bilanzierung hat die Geschäftsleitung der Gesellschaft mehrere Einschätzungen vorgenommen, die wesentliche Auswirkungen auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge haben. Diese Einschätzungen beziehen sich auf die Aktivierung von Entwicklungskosten und die Erfassung latenter Steuern und werden unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei den betreffenden Positionen erläutert. Die Erwartungen der Geschäftsleitung zur weiteren Entwicklung beruhen in der Regel auf Konsensusprognosen führender Wirtschaftsforschungs- und Finanzinstitute sowie unabhängiger Analysten. Es wird für das Jahr 2014 keine deutliche Erholung der Weltkonjunktur erwartet, sondern eher mit einer stabilen Entwicklung gerechnet, sofern sich die Staatsschuldenkrise nicht erneut verschärft. Die Planungen der Konzernleitung gehen für Epigenomics auf kurze Sicht nicht von einer großen Abhängigkeit von der allgemeinen Konjunkturlage aus. Die operative Geschäftstätigkeit des Konzerns hängt weniger stark von der Verfügbarkeit oder der Preisentwicklung von Rohstoffen oder industriellen Hilfs- und Betriebsstoffen ab als vielmehr von der individuellen Lage der Gesellschaft und ihren Möglichkeiten, durch weitere Finanzierungsmaßnahmen ihr Fortbestehen zu sichern. Auf mittlere Sicht wird damit gerechnet, dass der Euro gegenüber dem US-Dollar stabil bleibt. Die Planungen der Geschäftsleitung beruhen für das Jahr 2014 auf einem durchschnittlichen Wechselkurs von EUR/USD 1,26 bis 1,38. Sie hat dabei auch die Einschätzungen von Finanzexperten und -instituten berücksichtigt, die in Bezug auf diese Währungsrelation jedoch in der Regel voneinander abweichen. Mit wesentlichen Veränderungen im rechtlichen Umfeld wichtiger Länder, die die Diagnostikbranche spürbar treffen könnten, wird nicht gerechnet. Steueränderungen in Deutschland und den USA, die in absehbarer Zukunft unsere Finanzlage deutlich beeinflussen könnten, werden ebenfalls nicht erwartet. Mittel- bis langfristig könnten die derzeit in der Umsetzung befindlichen Reformvorhaben der US-Regierung für das dortige Gesundheitswesen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit aller Unternehmen in der Life-Sciences-Branche haben. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ungewiss, wann, in welchem Ausmaß und ob überhaupt diese Reformvorhaben umgesetzt sein werden. Alle unsere Zukunftsszenarien gehen unverändert davon aus, dass ein weitgehend ungehinderter Zugang zu den benötigten klinischen und biologischen Proben sowie entsprechenden klinischen Daten und zu ausreichenden Ressourcen besteht, damit die Gesellschaft ihre kommerziellen Projekte durchführen kann. Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) verlangt bei einzelnen Positionen, dass Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Bewertung in der Konzernbilanz und/oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung haben. Dies betrifft auch die Darstellung der Eventualforderungen und -schulden. Die tatsächlichen Beträge könnten von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen. Annahmen und Schätzungen sind vor allem erforderlich für:
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEImmaterielle VermögenswerteAndere immaterielle Vermögenswerte als der Firmenwert und die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Je nach Art des Vermögenswerts beträgt die Nutzungsdauer zwischen drei Jahren (Software) und 20 Jahren (Patente). Bei einigen Patenten hängt die Nutzungsdauer von der Patentlaufzeit ab. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in der Ergebnisrechnung dem betrieblichen Bereich zugeordnet, der die Vermögenswerte nutzt. IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte wird angewendet. Nach dieser Vorschrift ist ein immaterieller Vermögenswert dann anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt, und wenn sich seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinreichend verlässlich ermitteln lassen. Ein jährlicher Impairment-Test wird für Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten durchgeführt, für die eine außerplanmäßige Wertminderung vermutet wird. Übersteigt der Buchwert eines immateriellen Vermögenswerts am Bilanzstichtag dessen erzielbaren Betrag, wird dem durch eine auf Basis des Ergebnisses des Impairment-Tests ermittelte außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Ist der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Aktivierte EntwicklungskostenForschungsausgaben werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Ein aus der internen Entwicklung entstandener selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert wird dann, und nur dann, angesetzt, wenn alle nachfolgenden Nachweise gemäß IAS 38.57 Immaterielle Vermögenswerte erbracht wurden:
Der bei der Aktivierung von Entwicklungskosten zunächst angesetzte Betrag ist die Summe der Kosten, die ab dem Zeitpunkt angefallen sind, zu dem der immaterielle Vermögenswert die vorgenannten Ansatzkriterien erstmals erfüllte. Wo kein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert angesetzt werden kann, werden die Entwicklungskosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Nach erstmaligem Ansatz werden aktivierte Entwicklungskosten wie eigenständig erworbene immaterielle Vermögenswerte auf Basis der Erstbewertung abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die angenommene Nutzungsdauer wird individuell unter Berücksichtigung der Geschäftsplanung festgelegt und beläuft sich bei den z. Zt. aktivierten Vermögenswerten auf bis zu fünf Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear. SachanlagenDie Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Neben den direkt zurechenbaren Kosten sind auch angemessene Teile der Gemeinkosten und Abschreibungen in den Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden um öffentliche und staatliche Zuschüsse gekürzt. Reparaturkosten werden direkt als Aufwand erfasst. Abschreibungen auf Mietereinbauten werden nach der linearen Methode, verteilt über die Restlaufzeit des zugrunde liegenden Mietvertrags, vorgenommen. Bewegliche Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis acht Jahre für technische und elektronische Ausrüstung sowie fünf bis zehn Jahre für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Anlagenspiegel werden vollständig abgeschriebene Gegenstände des Sachanlagevermögens solange mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und ihren kumulierten Abschreibungen ausgewiesen, bis die betreffenden Vermögenswerte außer Betrieb genommen werden. Im Fall der Veräußerung werden die Vermögenswerte und ihre kumulierten Abschreibungen als Abgang ausgewiesen. Ein Ertrag oder Verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten (Veräußerungserlös abzüglich Restbuchwert) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Erträgen bzw. sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Übersteigt der auf oben beschriebene Weise ermittelte Buchwert einer Sachanlage am Bilanzstichtag deren erzielbaren Betrag, wird dem durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Der Abschreibungsbedarf wird ermittelt anhand des Netto-Verkaufserlöses oder - falls höher - des Barwerts der künftigen Cashflows auf der Grundlage des Nutzungswerts des Vermögenswerts. Ein jährlicher Impairment-Test wird für Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten durchgeführt, für die eine außerplanmäßige Wertminderung vermutet wird. Ist der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten. LeasingverhältnisseEin Leasingverhältnis wird als Finanzleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Latente SteuernLatente Steuern werden nach den Vorschriften des IAS 12 Ertragsteuern ermittelt und als temporäre Differenzen zwischen den mit dem gewichteten Steuersatz multiplizierten Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden in der Handelsbilanz und in der entsprechenden Steuerbilanz der betreffenden Unternehmen erfasst. Daneben werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge nur soweit erfasst, wie es hinreichend wahrscheinlich ist, dass es zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis in ausreichender Höhe geben wird, gegen das der Steuervorteil der temporären Differenzen realisiert werden kann, und dass sich diese in absehbarer Zeit umkehren. Ist eine solche Nutzung unwahrscheinlich, wird auf die steuerlichen Verlustvorträge eine Wertberichtigung vorgenommen. Die Ermittlung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt auf der Basis der geltenden lokalen Steuersätze oder zu den Sätzen, mit denen für den Realisierungszeitpunkt gerechnet wird. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur miteinander verrechnet, wenn sie gegenüber der gleichen Finanzbehörde bestehen und der Konzern beabsichtigt, die laufenden Steueransprüche und -schulden auf Nettobasis geltend zu machen oder zu begleichen. VorräteDie Vorräte bestehen aus Fertigerzeugnissen, Rohstoffen, geringwertigen Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialien sowie aus sonstigen Produktionsgütern. Sie werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten der Fertigerzeugnisse bestehen aus direkt zurechenbaren Einzelkosten, Abschreibungen, Abschreibungen der aktivierten Entwicklungskosten und dem Produktionsprozess zurechenbaren Gemeinkosten. Für Fertigerzeugnisse gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Erwerb und die Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten werden zu den jeweiligen Werten am Handelstag erfasst. Originäre FinanzinstrumenteDie bilanzierten originären Finanzinstrumente umfassen die liquiden Mittel, marktgängigen Wertpapiere, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Fremdfinanzierungen. Ihre Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Zeitwert, die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu ihrem beizulegenden Zeitwert. Marktgängige WertpapiereNach den Bestimmungen des IAS 39.9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung handelt es sich bei den marktgängigen Wertpapieren der Gesellschaft entweder um "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" oder um "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte". Im Konzern werden keine finanziellen Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten. Ungeachtet dieser Einstufung werden Finanzinstrumente zu beizulegenden Zeitwerten ausgewiesen. Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere werden bis zu deren Abgang oder einer dauerhaften Wertminderung ergebniswirksam oder - falls die Wertpapiere als zur Veräußerung verfügbar gelten - im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Ergebniswirksam erfasste Wertminderungen werden rückgängig gemacht, falls eine Zunahme des beizulegenden Zeitwerts objektiv festgestellt werden kann. Derivative FinanzinstrumenteDie Erstbewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt bei Vertragsabschluss zum beizulegenden Zeitwert, die Folgebewertung zu den beizulegenden Zeitwerten am Ende der jeweiligen Berichtsperiode. Das Ergebnis wird im Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert eines derivativen Finanzinstruments entspricht grundsätzlich dessen Marktwert. Die beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten, für die kein notierter Preis vorliegt, werden durch Einzelquotierungen ermittelt, die bei den Vertragspartnern des Konzerns für den zugrunde liegenden Vertrag eingeholt werden. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenFinanzielle Vermögenswerte - mit Ausnahme der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten - werden am Bilanzstichtag auf Anzeichen einer Wertminderung geprüft. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als wertgemindert, wenn objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind, die erwarteten künftigen Cashflows des Vermögenswerts beeinträchtigt werden. Die Buchwerte aller finanziellen Vermögenswerte mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen der Buchwert unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert wird, werden direkt um den Wertminderungsverlust gekürzt. Wird eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen als uneinbringlich erachtet, wird sie gegen das Wertberichtigungskonto abgeschrieben. Spätere Werterhöhungen vormals abgeschriebener Beträge werden durch Anpassung des Wertberichtigungskontos ergebniswirksam rückgängig gemacht. Änderungen des Buchwerts des Wertberichtigungskontos werden erfolgswirksam erfasst. ZahlungsmitteläquivalenteEin Zahlungsmitteläquivalent ist ein jederzeit kurzfristig in einen bestimmten Zahlungsmittelbetrag umwandelbares Finanzinstrument, das einem nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiko unterliegt (IAS 7.6 Kapitalflussrechnungen). Finanzinstrumente gelten generell als Zahlungsmitteläquivalente, wenn sie dem Geldmarkt näher sind als dem Anleihemarkt und von einem Schuldner mit dem Rating "Investment Grade" begeben wurden. Alle derartigen Zahlungsmitteläquivalente müssen jederzeit in originäre Zahlungsmittel einlösbar sein. Geleistete AnzahlungenAusgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden abgegrenzt und als geleistete Anzahlungen innerhalb der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesen. Finanzielle VerbindlichkeitenBei ihrer erstmaligen Erfassung werden finanzielle Verbindlichkeiten zu ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Der Preis wird auf einem preiseffizienten und liquiden Markt ermittelt. In Folgeperioden werden die finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Differenz zwischen dem erhaltenen Betrag und dem zurückzuzahlenden Betrag wird erfolgswirksam nach der Effektivzinsmethode über die Darlehenslaufzeit aufgelöst. Zusammengesetzte Finanzinstrumente, die eine finanzielle Verbindlichkeit des Unternehmens begründen und ihrem Inhaber eine Option auf Umwandlung in ein Eigenkapitalinstrument des Unternehmens sichern, werden getrennt in Eigenkapital- und Fremdkapitalkomponenten erfasst und in der Bilanz ausgewiesen. Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Lang- und kurzfristige VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, wenn bestimmte, in IAS 1.60 f. Darstellung des Abschlusses genannte Kriterien erfüllt sind. Grundsätzlich beträgt der gewöhnliche Geschäftszyklus der Gesellschaft nach dieser Definition zwölf Monate. Im Lizenzgeschäft beläuft sich der Geschäftszyklus sogar über mehr als zwölf Monate. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Erstbewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Produkte und Leistungen. Nach der Erstbewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Fremdwährungsschulden werden am Bilanzstichtag zu Marktkursen umgerechnet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Erhaltene AnzahlungenIm Voraus vereinnahmte Zuschüsse und F&E-Zahlungen werden als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Von staatlichen oder vergleichbaren Stellen des Bunds, der Länder oder der Gemeinden vorab gewährte Zuschüsse werden nach Projektfortschritt ergebniswirksam über die Laufzeit der Förderprojekte als sonstige Erträge vereinnahmt. Von Kunden vorab erhaltene Zahlungen für noch zu erbringende F&E-Leistungen oder für Lizenzen werden abgegrenzt und nach Projektfortschritt über die Vertragslaufzeit ertragswirksam aufgelöst. RückstellungenRückstellungen werden gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Ressourcenabfluss zu deren Erfüllung wahrscheinlich ist und die Höhe des zugrunde liegenden Betrags verlässlich geschätzt werden kann. Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die unter Berücksichtigung der mit der Verpflichtung verbundenen Risiken und Unsicherheiten zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. In den Fällen, in denen die Rückstellung anhand der Mittelabflüsse bemessen wird, die zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich erforderlich sein werden, stellt der Barwert dieser Mittelabflüsse ihren Buchwert dar. UmsatzrealisierungUmsätze aus Produktverkäufen und dem Erbringen sonstiger Dienstleistungen werden erfasst, wenn
Umsätze aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen werden in Übereinstimmung mit den Leistungsanforderungen und Vertragsbedingungen auf Grundlage der Methode der anteiligen Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad (Percentage-of-Completion-Methode) bei Anfallen der zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten entstehenden Kosten erfasst und ausgewiesen. Meilensteinzahlungen werden entsprechend der Meilensteinzahlungsmethode als Umsatz ausgewiesen. Hiernach werden die betreffenden Meilensteinzahlungen als Umsatz erfasst und ausgewiesen, sobald der Geschäftspartner das Erreichen vereinbarter Leistungsanforderungen bestätigt hat. Nicht rückzahlbare Vorauszahlungen werden abgegrenzt und linear über die Vertragslaufzeit der Zusammenarbeit aufgelöst. Optionale Verlängerungsfristen werden gemäß den zugrunde liegenden Ausübungsbedingungen und ihrer erwarteten Ausübungswahrscheinlichkeit individuell behandelt. Lizenzerlöse werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Zeitbezogene Lizenzerlöse werden über die Vertragslaufzeit linear berücksichtigt. Lizenzerlöse, die auf der Basis von Verkäufen und anderen Bezugsgrößen vereinbart sind, werden auf der Grundlage des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Kosten der umgesetzten LeistungDie Kosten der umgesetzten Leistung enthalten Materialaufwendungen für verkaufte Produkte, Bestandsveränderungen, erhaltene Leistungen im Zusammenhang mit Produktverkäufen oder anderen Umsatzarten sowie an Dritte zu zahlende, durch Produktverkäufe oder andere Umsatzarten ausgelöste Lizenzgebühren. Darüber hinaus enthalten die Kosten der umgesetzten Leistung direkt zurechenbare Anteile an Personalaufwendungen, Patent- und Lizenzkosten und Abschreibungen sowie anteilige Gemeinkosten. Zuwendungen der öffentlichen HandFür Forschungsprojekte werden in Einzelfällen Kostenzuschüsse der öffentlichen Hand gewährt. Diese werden teilweise im Voraus gezahlt und dann als erhaltene Anzahlungen behandelt (siehe oben). Zum Teil werden diese Zuschüsse aber auch erst nach erbrachter Leistung und auf Nachweis geleistet. In diesen Fällen wird ein sonstiger kurzfristiger Vermögenswert ertragswirksam aktiviert. Investitionszulagen und -zuschüsse werden direkt mit den Anschaffungskosten der geförderten Vermögenswerte verrechnet und mindern somit deren Buchwerte. Eine Zulage wird dann in Form einer verminderten Abschreibung über die Restnutzungsdauer vereinnahmt. Zuwendungen der öffentlichen Hand sind üblicherweise mit bestimmten Auflagen verbunden, die bisher von der Gesellschaft stets erfüllt wurden, und es wird davon ausgegangen, dass sie auch künftig erfüllt werden. Sollten die Auflagen künftig nicht mehr erfüllt werden, könnten Rückzahlungsverpflichtungen entstehen, die bislang nicht passiviert wurden. Kosten für Forschung und EntwicklungDie Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E) enthalten den Personalaufwand des F&E-Bereichs, Materialaufwendungen, planmäßige Abschreibungen, Bearbeitungsgebühren, Lizenzgebühren und sonstige direkt zurechenbare Aufwendungen für die Forschungs- und/oder Entwicklungsaktivitäten der Gesellschaft (einschließlich klinischer Studien), die nicht als Umsatz generierende Aktivitäten klassifiziert werden können. F&E-Kosten beinhalten darüber hinaus anteilige, den F&E-Abteilungen belastete Gemeinkosten. Kosten für Vertrieb und VerwaltungDie Kosten für Vertrieb und Verwaltung enthalten
Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen umfassen alle betrieblichen Aufwendungen, die nicht als Kosten der umgesetzten Leistung, Kosten für Forschung und Entwicklung oder Kosten für Vertrieb und Verwaltung, wie vorstehend definiert, klassifiziert werden können. Hierbei handelt es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um
Aufwendungen für anteilsbasierte VergütungDer beizulegende Zeitwert gewährter Aktienoptionen wird unter Verwendung des Optionspreismodells von Black-Scholes ermittelt und über die erwartete Optionslaufzeit von bis zu vier Jahren mit der Kapitalrücklage aufwandswirksam verrechnet. Im Einklang mit IFRS 2.11 Anteilsbasierte Vergütung wird für die Bewertung der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung herangezogen. Der beizulegende Zeitwert von Phantom-Stock-Rechten wird unter Verwendung des Binomialverfahrens auf der Basis des Cox-Ross-Rubinstein-Modells im Einklang mit IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung berechnet und pro rata temporis als Aufwand und als Rückstellung für die Verpflichtung der Gesellschaft zum künftigen Barausgleich erfasst. Werden Phantom-Stock-Rechte von aktuellen Mitarbeitern des Konzern gehalten, werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Personalkosten ausgewiesen und in den Personalrückstellungen erfasst. Werden Phantom-Stock-Rechte von ehemaligen Konzernmitarbeitern gehalten, werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen als sonstige Aufwendungen behandelt und in den sonstigen Rückstellungen erfasst. WährungsumrechnungIn den Einzelabschlüssen sind Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten und am Bilanzstichtag geltenden Euro-Umrechnungskurs bewertet. Durch Termingeschäfte gesicherte Positionen werden mit dem Terminkurs bewertet. Die Berichtswährung der US-amerikanischen Epigenomics, Inc. ist für Konsolidierungszwecke ebenfalls der Euro. Fremdwährungstransaktionen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. Währungsdifferenzen aus der Erfüllung dieser Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Bilanzstichtagskurs werden ergebniswirksam erfasst. Die im Berichtszeitraum angewandten Wechselkurse: scroll
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ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UND ZUM SONSTIGEN ERGEBNIS1 UMSATZERLÖSEUmsatz nach Umsatzarten: scroll
Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden über den Absatz durch eigene Vertriebskanäle und Vertriebspartner generiert oder durch das Erbringen von Dienstleistungen durch Dritte auf der Grundlage von Produkten der Gesellschaft. Lizenzerlöse entstehen durch die Vergabe von Lizenzen auf eigenes geistiges Eigentum (z. B. Technologien, Biomarker) an Dritte. F&E-Erlöse und Erstattungen entstehen durch die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Auftragsforschung und durch die Weiterbelastung von Kosten an Dritte. Umsatz nach geografischen Märkten: scroll
Vom Gesamtumsatz hat die Gesellschaft 66 % (2012: 56 %) mit ihren drei umsatzstärksten Kunden erwirtschaftet. 2 SONSTIGE ERTRÄGEscroll
3 KOSTENZUORDNUNG NACH FUNKTIONENscroll
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4 PERSONALKOSTENscroll
5 ABSCHREIBUNGENscroll
6 SONSTIGE AUFWENDUNGENscroll
7 BETRIEBSERGEBNIS (EBIT) UND EBITDAscroll
8 FINANZERGEBNISscroll
Für derivative Finanzinstrumente ergab sich im Berichtsjahr ein Nettogewinn von TEUR 23 (2012: Nettoverlust von TEUR 23). Für alle anderen Finanzinstrumente ergeben sich die Nettogewinne und -verluste aus der obigen Übersicht. 9 ERTRAGSTEUERNDie ausgewiesenen Ertragsteuern in Höhe von TEUR 134 (2012: TEUR 154) beinhalten ausschließlich Steuern der US-Tochtergesellschaft in Seattle. scroll
Bei der Berechnung der latenten Steuern für die US-Tochtergesellschaft wurde der lokale Steuersatz von 34 % angewendet. Berechnung des in Deutschland anzuwendenden Steuersatzes für Zwecke der latenten Steuern: scroll
Steuerüberleitung: scroll
Der erwartete Steueraufwand für das Berichtsjahr wurde ermittelt, indem auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern der erwartete gewichtete Durchschnittssteuersatz angewendet wurde. 10 ERGEBNIS JE AKTIEDas (unverwässerte) Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Konzern-Jahresfehlbetrags durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien: scroll
Die von der Gesellschaft gewährten und im Umlauf befindlichen Aktienoptionen haben gemäß IAS 33.41 und 33.43 Ergebnis je Aktie einen Verwässerungsschutz. Daher entspricht das verwässerte dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Die Anzahl der am Bilanzstichtag ausgegebenen Aktien betrug 13.082.892 (31. Dezember 2012: 8.818.417). ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZLANGFRISTIGES VERMÖGEN11 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEscroll
12 SACHANLAGENscroll
13 ANLAGENSPIEGELscroll
14 LATENTE STEUERNFür den Konzern ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten latenten Steuersachverhalte: scroll
Da die zuvor genannten Tatbestände gegenüber der gleichen Steuerbehörde geltend zu machen sind, wurde in Übereinstimmung mit IAS 12.71 ff Ertragsteuern eine Saldierung der entsprechenden Steuererträge und -aufwendungen vorgenommen. Aus der vorstehenden Tabelle ergibt sich netto eine latente Steuerverbindlichkeit von TEUR 519 (31. Dezember 2012: TEUR 598). Seit ihrer Gründung bis zum 31. Dezember 2012 hat die Gesellschaft zudem steuerliche Verlustvorträge in Deutschland von rund EUR 151 Mio. für Körperschaftsteuer bzw. rund EUR 149 Mio. für Gewerbesteuer angesammelt. Daneben rechnet die Gesellschaft damit, ihren kumulierten steuerlichen Verlust mit der Einreichung ihrer Steuererklärungen für das Jahr 2013 bei beiden vorgenannten Steuerarten um rund EUR 7,3 Mio. zu erhöhen. Nach deutschem Steuerrecht können steuerliche Verlustvorträge grundsätzlich zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Da das deutsche Finanzamt in der Vergangenheit die Anrechenbarkeit der Verlustvorträge teilweise in Zweifel gezogen hat, ist bislang noch nicht sicher, in welcher Höhe diese Verlustvorträge künftig zu latentem Steuerertrag führen werden. Der aus dem unstrittigen Teil der existierenden steuerlichen Verlustvorträge abzuleitende latente Steueranspruch ist ausreichend, um die zuvor ermittelte latente Steuerverbindlichkeit von TEUR 519 auszugleichen. Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Gesellschaft - keine ausreichende Liquidität zur Erreichung der Gewinnschwelle - wurden die sich darüber hinaus errechneten latenten Steueransprüche in vollem Umfang wertberichtigt. In Vorjahren hatte die Gesellschaft in Verbindung mit steuerlichen Verlustvorträgen der Epigenomics, Inc. sowie temporären Unterschieden zwischen IFRS und dem US-Steuerrecht latente Steuern aktiviert. Diese latenten Steueransprüche sind im Berichtsjahr in voller Höhe genutzt worden. Epigenomics, Inc. verfügt weiterhin über steuerliche Verlustvorträge von USD 0,5 Mio. Die Gesellschaft hat jedoch entschieden, keine weiteren latenten Steueransprüche darauf zu aktivieren, da sie eine notwendige Anpassung des Verrechnungspreisabkommens zwischen der Muttergesellschaft und der US-Tochter in 2014 erwartet. Diese Anpassung könnte signifikante Auswirkungen auf die Fähigkeit der Epigenomics, Inc. haben, diese steuerlichen Verlustvorträge zu nutzen, und/oder auf den zukünftigen Zeitraum, in dem eine solche Nutzung erwartet werden könnte. Die aktivierten latenten Steueransprüche veränderten sich im Berichtsjahr wie folgt: scroll
KURZFRISTIGES VERMÖGEN15 VORRÄTEscroll
16 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Entwicklungspartnern, Kunden und Lizenznehmern zusammen. Diese Forderungen sind unverzinslich und unterliegen daher keinem Zinsrisiko. Die Buchwerte der Forderungen entsprechen ihren beizulegenden Zeitwerten. Die Buchwerte am Bilanzstichtag stellten das maximale Ausfallrisiko dar. scroll
Am Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 106 noch nicht zur Zahlung fällig (31. Dezember 2012: TEUR 160). Für weitere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 122 waren zum Bilanzstichtag noch keine Rechnungen gestellt (31. Dezember 2012: TEUR 129). Am Bilanzstichtag überfällige Forderungen: scroll
17 MARKTGÄNGIGE WERTPAPIEREBei den ausgewiesenen marktgängigen Wertpapieren handelt es sich um genussscheinähnliche Wertpapiere, die von einer 100 %igen Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG ausgegeben wurden. Sie werden gemäß IAS 39.9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung als zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente behandelt und sind nach Wahl des Emittenten ab Juni 2015 in einem Betrag kündbar. Die ausgewiesenen Wertpapiere lauten auf Euro und unterliegen den üblichen Markt- und Zinsrisiken. Bei den Zinsrisiken handelt es sich um Preisrisiken und Zinssatz-Cashflow-Risiken. Der Marktwert der marktgängigen Wertpapiere ergibt sich durch ihre Börsennotierungen am jeweiligen Bilanzstichtag. scroll
18 LIQUIDE MITTELDie Zahlungsmittel beinhalten Bankguthaben und Kassenbestände. Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristig in einen bestimmten Zahlungsmittelbetrag umwandelbare hochliquide Finanzinstrumente, die einem nur sehr geringen Wertschwankungsrisiko unterliegen. Zum Bilanzstichtag unterlagen Bankguthaben in Höhe von TEUR 85 einer Verfügungsbeschränkung. Die liquiden Mittel stiegen zum Bilanzstichtag auf TEUR 7.207 (31. Dezember 2012: TEUR 2.205). Davon lauteten am Bilanzstichtag 97,7 % auf Euro und der verbleibende Teil überwiegend auf US-Dollar. Die liquiden Mittel sind bei drei verschiedenen Bankinstituten angelegt. scroll
19 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTEscroll
EIGENKAPITAL20 AKTIENGATTUNG UND KAPITALSTRUKTURDas Grundkapital der Epigenomics AG bestand zum 31. Dezember 2013 ausschließlich aus Stammaktien mit gleichen Rechten und einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde im Berichtsjahr durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital um TEUR 4.028 und durch die Wandlung von vormals aus dem Bedingten Kapital begebenen Wandelschuldverschreibungen um TEUR 237 erhöht. Damit belief sich die Erhöhung des Grundkapitals auf insgesamt TEUR 4.265. Eigenkapitalstruktur der Gesellschaft zum jeweiligen Bilanzstichtag: scroll
Auf der Basis des Genehmigten Kapitals 2013/I ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2018 einmalig oder mehrmals um bis zu einem verbleibenden Betrag von EUR 318.589,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Auf der Basis des Genehmigten Kapitals 2013/II ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2018 einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 4.787.138,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Bedingten Kapitalia IV, V und VII stehen für die Gewährung von Aktienoptionen nicht mehr zur Verfügung, da die Fristen für die entsprechende Gewährung verstrichen sind. Im Rahmen eines zugrunde liegenden Aktienoptionsprogramms (09-13) können durch die Ausübung gewährter Aktienoptionen noch 34.397 neue Aktien aus dem Bedingten Kapital VII geschaffen werden. Das Bedingte Kapital VIII steht für die Schaffung neuer Aktien nach Ausübung von Aktienoptionen, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 11-15 gewährt wurden, zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag befanden sich keine Aktienoptionen aus diesem Programm im Umlauf. Das Bedingte Kapital IX dient der Gewährung von Aktien an die Halter oder Gläubiger von auf den Halter oder den Namen lautenden Optionschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten bzw. einer Kombination dieser Instrumente, die aufgrund des geänderten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2013 von der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen bis zum 5. Mai 2018 begeben werden, falls Options- oder Wandlungsrechte ausgeübt bzw. Options- oder Wandlungspflichten erfüllt werden oder die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags ganz oder teilweise Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zum jeweiligen Options- oder Wandlungspreis oder zum niedrigeren Ausgabepreis, jeweils nach weiterer Maßgabe und Spezifizierung des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten im Einklang mit dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2013 und nur insoweit durchzuführen, wie
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien bzw. Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft hingegeben werden. Die neu ausgegebenen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, oder, soweit rechtlich zulässig und falls zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe kein Gewinnverwendungsbeschluss für das der Ausgabe unmittelbar vorangegangene Geschäftsjahr gefasst wurde, vom Beginn dieses Geschäftsjahres, das dem Jahr der Aktienausgabe unmittelbar vorangegangen ist, dividendenberechtigt. Im Jahr 2013 wurden aus der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen, die zuvor im Rahmen der oben genannten Ermächtigung ausgegeben worden waren, insgesamt 236.850 neue Aktien geschaffen. Am Ende des Jahres 2013 hat die Gesellschaft weitere 25 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die im Rahmen des Bedingten Kapitals IX von ihren Haltern bis zum Dezember 2015 in bis zu 2.675.000 Aktien gewandelt werden können. Die Eintragung der Änderungen des Bedingten Kapitals IX und die entsprechende Satzungsänderung erfolgte am 11. Juni 2013 im Handelsregister. 21 KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage stieg von TEUR 22.299 am 31. Dezember 2012 auf TEUR 27.506 am 31. Dezember 2013. Der Anstieg war in Höhe von TEUR 4.575 auf die Kapitalerhöhungen im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien und in Höhe von TEUR 764 auf die erfasste Eigenkapitalkomponente aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen im Dezember 2013 zurückzuführen. Die Kapitalrücklage wurde im Zusammenhang mit der Neubewertung von in Vorjahren gewährten Aktienoptionsrechten und deren teilweisen Tausch gegen Phantom-Stock-Rechte (siehe auch Ziffern 41 bis 43) um TEUR 132 gemindert. 22 ERGEBNISVORTRAGDer zum Ende des Vorjahres ausgewiesene Ergebnisvortrag von TEUR -14.272 ging zum 31. Dezember 2013 aufgrund des Übertrags des Jahresfehlbetrags der Gesellschaft aus 2012 auf TEUR -26.469 zurück. 23 KUMULIERTES ÜBRIGES EIGENKAPITALDas kumulierte übrige Eigenkapital ergibt sich aus der erfolgsneutralen Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Der tatsächliche Verkauf von neubewerteten, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten führt zu einer erfolgswirksamen Realisierung der bis dahin angefallenen Unterschiedsbeträge. scroll
24 ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENTDer Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Unternehmensfortführung der Konzerngesellschaften sicherzustellen und gleichzeitig den langfristigen Wertzuwachs für die Stakeholder zu maximieren. Die Optimierung des Verschuldungsgrads wird dabei stets im Auge behalten. Dem Kapitalmanagement des Konzerns unterliegen die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten, die liquiden Mittel, die zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere sowie das den Eigenkapitalgebern zurechenbare Eigenkapital, bestehend aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage (einschließlich verrechneter Ergebnisvorträge) und dem kumulierten übrigen Eigenkapital. Im Berichtsjahr verringerte sich die Eigenkapitalquote des Konzerns von 60,5 % am 31. Dezember 2012 auf 58,3 % am 31. Dezember 2013. Die Gesellschaft unterliegt keinen regulatorischen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft ist jedoch zur Ausgabe neuer Aktien verpflichtet für den Fall, dass Halter von gewährten Optionsrechten aus den Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft oder Halter von durch die Gesellschaft ausgegebenen Wandelanleihen ihre Rechte ausüben. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN25 RÜCKSTELLUNGENDie langfristigen Rückstellungen beliefen sich am Bilanzstichtag auf TEUR 542 (31. Dezember 2012: EUR 0) und sind vollständig auf die im Berichtsjahr ausgegebenen Phantom-Stock-Rechte an Mitarbeiter sowie Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zurückzuführen (siehe auch "Informationen zu anteilsbasierten Vergütungsplänen"). Die Rückstellungen entsprechen dem am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert dieser Rechte. Zahlungsverpflichtungen können sich daraus für die Gesellschaft erst ab dem 1. Juli 2016 ergeben. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN26 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind alle unverzinslich und im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen fällig. 27 ERHALTENE ANZAHLUNGENVorauszahlungen auf von der Epigenomics AG noch zu erbringende Leistungen werden als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Die im Rahmen von kommerziellen Kooperationen erhaltenen Zahlungen werden über die jeweilige Vertragslaufzeit als Umsatz, die im Rahmen von Förderprojekten erhaltenen Zahlungen gemäß dem jeweiligen Projektfortschritt als sonstige Erträge erfasst. Am Bilanzstichtag bestanden für die Gesellschaft keine Rückzahlungsverpflichtungen aus erhaltenen Anzahlungen. scroll
28 BEGEBENE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGENBegebung von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen einer Vereinbarung mit YA Global Master SPV Ltd. (YA Global)Im August 2013 ist die Gesellschaft mit YA Global eine Vereinbarung eingegangen, wodurch sie sich eine Finanzierung durch Begebung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von bis zu EUR 5 Mio. sicherte. Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ist YA Global über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren verpflichtet, von der Gesellschaft Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5 Mio. zu einem Ausgabepreis von 95 % des Nominalbetrags zu zeichnen. Die Gesellschaft kann die Wandelschuldverschreibungen in Tranchen von je TEUR 500 nach eigenem Ermessen begeben. Eine Tranche umfasst 500 Wandelschuldverschreibungen in Form von auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von je EUR 1.000, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden können. Die Wandelschuldverschreibungen werden nur in Losen im Nominalwert von insgesamt TEUR 125 ausgegeben und dürfen auch nur so gehandelt werden. Die Schuldverschreibungen sind unverzinslich, haben eine Laufzeit von neun Monaten und sind nach alleinigem Ermessen des Halters der Schuldverschreibungen unmittelbar nach ihrer Begebung in Epigenomics-Aktien wandelbar. Der Wandlungspreis entspricht dem Durchschnitt der Börsenkurse der Epigenomics-Aktien während eines Zeitraums von fünf Tagen vor dem Zeitpunkt der Wandlung abzüglich eines Abschlags von 5 %, jedoch nicht weniger als 80 % des zum Zeitpunkt der Begebung der Wandelschuldverschreibungen notierten Börsenkurses. Soweit es die von der Hauptversammlung der Gesellschaft erteilte Ermächtigung zulässt, können die Schuldverschreibungen ohne Bezugsrechte für die bestehenden Aktionäre begeben werden. Im August und November 2013 sind die ersten beiden Tranchen von Wandelschuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von je TEUR 500 begeben worden. Sie wurden unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre zu einem Bezugspreis von 95 % des Nominalbetrags ausschließlich an YA Global begeben. Die Bruttoerlöse der Gesellschaft aus der Begebung beliefen sich auf TEUR 950. Beide Tranchen wurden noch vor Ende des Berichtsjahres vollständig in 236.850 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewandelt. Daher waren am 31. Dezember 2013 im Rahmen dieser Vereinbarung keine Wandelschuldverschreibungen mehr im Umlauf. Die Gesellschaft kann vor Ablauf der Laufzeit der Vereinbarung (17. August 2015) noch bis zu acht weitere Tranchen an YA Global begeben. Am Bilanzstichtag war die Gesellschaft noch zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen ermächtigt, die ohne Bezugsrechtsangebot an die bestehenden Aktionäre in bis zu 81.738 Aktien gewandelt werden können. Weitere Wandelschuldverschreibungen, die zur Ausgabe von weiteren bis zu 3.118.262 Aktien führen, können unter Einräumung eines Bezugsrechts für die bestehenden Aktionäre begeben werden. Begebung von Wandelschuldverschreibungen durch Bezugsrechtsangebot vom 19. Dezember 2013Am 19. Dezember 2013 hat die Gesellschaft 25 Wandelschuldverschreibungen über je TEUR 107 zu einem Ausgabepreis von je TEUR 100 und mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 2,675 Mio. begeben. Jede Schuldverschreibung berechtigt den Halter zur Wandlung in 107.000 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag zu einem Wandlungspreis von EUR 5,87 je Aktie. Die Schuldverschreibungen sind unverzinslich (Nullkupon). Die Schuldverschreibungen können bis zum 31. Dezember 2015 jederzeit gewandelt werden. Schuldverschreibungen, die bis dahin nicht gewandelt wurden, können
Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, eine Pflichtwandlung aller sich im Umlauf befindlicher Schuldverschreibungen zu verlangen, soweit während der Laufzeit der Xetra-Kurs ihrer Aktien an mindestens 20 von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen 150 % des Wandlungspreises (d. h. EUR 8,80) erreicht oder übersteigt. Im Falle einer solchen Pflichtwandlung wird jede Schuldverschreibung
Nach dem 1. August 2014 können die Halter der Schuldschreibungen eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Schuldverschreibungen zum Nennbetrag verlangen. Aus diesem Grund stellen die Schuldverschreibungen für die Gesellschaft kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die Abwicklung von zwei der 25 begebenen Wandelschuldverschreibungen war zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen, sodass die Gesellschaft im Berichtsjahr nur EUR 2,3 Mio. des gesamten Ausgabebetrags vereinnahmt hat und sich nur 23 der 25 begebenen Schuldverschreibungen am Bilanzstichtag im Umlauf befanden. Die Wandelschuldverschreibungen stellen zusammengesetzte Finanzinstrumente dar, die in eine Rückzahlungsverpflichtung (Schuldkomponente) und ein Umwandlungsrecht (Eigenkapitalkomponente) aufzuteilen sind. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des gesamten zusammengesetzten Finanzinstruments durch Abzinsung der künftigen Tilgungen und Zinszahlungen wurde ein risikogerechter Zinssatz von 4,7% herangezogen. Der effektive Zinssatz der Schuldkomponente lässt sich aufgrund der Unbestimmtheit von Rückzahlungshöhe und -zeitpunkt nicht eindeutig bestimmen. Der in die Kapitalrücklage einzustellende Buchwert der Eigenkapitalkomponente wurde unter Anwendung der Subtraktionsmethode ermittelt (Subtraktion der finanziellen Schuld vom Wert des gesamten zusammengesetzten Instrumentes). Die Eigenkapitalkomponente wird im Eigenkapital als "Optionsprämie aus Wandelschuldverschreibungen" ausgewiesen. Transaktionskosten, die bei der Begebung der Wandelschuldverschreibung im Umfang von TEUR 351 entstanden sind, wurden vom Eigenkapital abgezogen, soweit sie auf die Eigenkapitalkomponente entfallen, und über die Laufzeit der Anleihe als Zinsaufwand berücksichtigt, soweit sie auf die Fremdkapitalkomponente entfallen. Aufgrund der Kündigungsoption der Anleihegläubiger ab dem 1. August 2014 ist als erwartete Laufzeit nicht die Zeit bis zur Endfälligkeit der Wandelschuldanleihe, 31. Dezember 2015, angenommen worden. Im Berichtsjahr wurden für 23 Teilschuldverschreibungen Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 30 ergebniswirksam erfasst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen finanziellen Schuld und dem Betrag, den die Gesellschaft vertragsgemäß an die Inhaber der Schuldverschreibungen zu zahlen hat wenn diese ihre Wandlungsrechte nicht ausüben, beträgt TEUR 529. scroll
29 ANDERE VERBINDLICHKEITENscroll
30 RÜCKSTELLUNGENDie ausgewiesenen vertragsbezogenen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für mögliche Verpflichtungen aus Lizenzverträgen gebildet und stehen im Zusammenhang mit der ausstehenden Entscheidung eines Patentgerichts. Personalrückstellungen wurden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts von ausstehenden Phantom-Stock-Rechten, die in 2014 ausgeübt werden könnten (TEUR 215), und für Verpflichtungen aus Bonuszusagen (TEUR 173) gebildet. Die vertragsbezogenen Rückstellungen und die Personalrückstellungen können auch nach einem Zeitraum von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden. Die statutorischen Rückstellungen wurden für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und die sonstigen Rückstellungen für mehrere betriebliche Verpflichtungen, bei denen hinsichtlich der genauen Betragshöhe und/oder des Zeitpunkts ihres Anfalls zum Bilanzstichtag Unsicherheit bestand, gebildet. Bei beiden Rückstellungskategorien kann mit einer Inanspruchnahme überwiegend in den nächsten zwölf Monaten gerechnet werden. Veränderungen der kurzfristigen Rückstellungen: scroll
31 FINANZINSTRUMENTEscroll
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ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG32 OPERATIVE GESCHÄFTSTÄTIGKEITDer Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit leitet sich mittelbar vom Jahresfehlbetrag vor Ertragsteuern ab. 33 INVESTITIONSTÄTIGKEITDer Cashflow aus Investitionstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt. 34 FINANZIERUNGSTÄTIGKEITDer Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt. Auszahlungen für die Schaffung neuer Aktien von TEUR 555 im Berichtsjahr (2012: TEUR 422) bezogen sich auf die Kapitalerhöhungen der Gesellschaft im Januar und November 2013. Auszahlungen für die Schaffung von Wandelschuldverschreibungen von TEUR 383 im Berichtsjahr (2012: EUR 0) standen im Zusammenhang mit der Vereinbarung mit YA Global im August (TEUR 104) und der Begebung von Wandelschuldverschreibungen im Dezember (TEUR 279). 35 FINANZMITTELVERBRAUCHDie Mittelabflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit und aus Investitionstätigkeit abzüglich der Wertpapiertransaktionen werden von der Gesellschaft als Kennzahl "Finanzmittelverbrauch" überwacht. scroll
RISIKEN UND RISIKOMANAGEMENT36 ALLGEMEINESEine ausführliche Beschreibung der Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, findet sich im Kapitel "Chancen und Risiken" des Konzernlageberichts 2013 sowie insbesondere im Zulassungsprospekt für die im März 2010 durchgeführte Kapitalerhöhung. Dieses Dokument ist auf der Website der Gesellschaft zum Abruf verfügbar (www.epigenomics.com). 37 LIQUIDITÄTSRISIKODas Liquiditätsrisiko von Epigenomics besteht in dem potenziellen Risiko des Konzerns, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, d. h. seine Mitarbeiter, Lieferanten, Kreditoren oder sonstigen Mittelgeber nicht bedienen bzw. bezahlen zu können. Es ist daher die Aufgabe des Cash- und Liquiditätsmanagements, jederzeit die Liquidität der einzelnen Konzerngesellschaften sicherzustellen. Die erwarteten Mittelzu- und -abflüsse werden zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität ständig überwacht. Dazu dienen interne Cash-Prognosen und eine entsprechende Anlagestrategie für Festgelder bei den Hausbanken der Gesellschaft. Darüber hinaus beobachtet Epigenomics ständig die Kapitalmärkte und unternimmt erforderlichenfalls alle notwendigen Anstrengungen, frisches Kapital einzuwerben, um Illiquidität zu vermeiden. Epigenomics verfolgt ein striktes Kostenmanagement, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Auf der Beschaffungsseite ist Epigenomics ständig bestrebt, Einkaufspreise zu reduzieren, indem vorteilhafte Verträge geschlossen und alle relevanten Vertragskonditionen verhandelt werden, und nimmt eingeräumte Zahlungsziele in Anspruch. 38 FREMDWÄHRUNGSRISIKODer Konzern sieht sich fortwährend einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das sich vor allem aus den Schwankungen zwischen Euro und US-Dollar ergibt. Das Risiko ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Waren und Leistungen teilweise in US-Dollar eingekauft werden müssen. Im Gegenzug werden gewisse Leistungen des Konzerns auch in US-Dollar fakturiert. Der Konzern versucht stets, dieses Risiko zu vermeiden oder so weit wie möglich zu begrenzen. Nach Möglichkeit übt der Konzern seinen Einfluss auf die Vertragsgestaltungen aus, um dieses Risiko zu vermeiden, und verwendet zur Risikominimierung im Wesentlichen derivative Finanzinstrumente in Form von Terminkontrakten. Diese Instrumente werden in der Konzern-Bilanz zum Marktwert bilanziert und als kurzfristige Vermögenswerte bzw. kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das zukünftige Währungsrisiko zwischen Euro und US-Dollar wurde von der Gesellschaft zum Bilanzstichtag zunächst nicht berücksichtigt, da dies im Wesentlichen von ihren künftigen Aktivitäten in den USA abhängt, wobei Terminierung und Umfang dieser Aktivitäten vom Zulassungsbeschluss der FDA für Epi proColon® bestimmt werden. Aufgrund des volumenmäßig geringen Bestands an Fremdwährungspositionen am Bilanzstichtag hätte ein Anstieg oder Rückgang des Euro gegenüber dem US-Dollar um jeweils 10 % unter der Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen wie schon im Vorjahr nicht zu wesentlichen Änderungen des Konzern-Ergebnisses oder des Konzern-Eigenkapitals geführt. 39 KREDITRISIKODas allgemeine Kreditrisiko der Gesellschaft ist gering. Wertpapiere wurden ausschließlich unter sorgfältiger Beachtung der Investitionsrichtlinie der Gesellschaft erworben, d. h. eine strikte Selektion nach den Emittenten-Ratings wurde vorgenommen. Die weltweite Finanzmarktkrise während der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass selbst Emittenten mit einem Spitzenrating in eine bedrohliche Lage kommen oder sogar zusammenbrechen können. Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass ein ständiges Risiko illiquider Märkte besteht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber renommierten kommerziellen Partnern mit einwandfreier Bonität. Wann immer möglich werden Zahlungen vorab vereinnahmt. Die Buchwerte stellen in allen Fällen das maximale Ausfallrisiko dar. 40 ZINSÄNDERUNGSRISIKODer Konzern hält verzinsliche Finanzinstrumente in Form von liquiden Mitteln (Tages- und Festgelder) und ausgewählten Wertpapieren. Da die Festgeldanlagen des Konzerns üblicherweise Laufzeiten von bis zu höchstens 360 Tagen haben, kann das Zinsänderungsrisiko dieser Finanzinstrumente angesichts der historisch niedrigen Zinsen als vernachlässigbar angesehen werden. Da der Konzern keine langfristigen Finanzschulden hat, ist er auf der Finanzierungsseite keinerlei Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die vom Konzern gehaltenen Wertpapiere mit einer Laufzeit von über einem Jahr unterliegen jedoch einem Zinsänderungsrisiko, da die vertraglichen Zinszahlungen von der Entwicklung der langfristigen Zinssätze an den Kapitalmärkten abhängen. Im schlimmsten Fall würde der Konzern von den Emittenten dieser Wertpapiere keinerlei Zinsen erhalten; ein negativer Zinsertrag ist für den Konzern jedoch ausgeschlossen (d. h., er wird keine Zinsen bezahlen). ANGABEN ZU ANTEILSBASIERTEN VERGÜTUNGSPLÄNEN41 AKTIENOPTIONSPROGRAMMEAm Bilanzstichtag verfügte der Epigenomics-Konzern (über die Epigenomics AG) über vier Aktienoptionsprogramme: Aktienoptionsprogramm 03 -07: Das Programm ist ausgelaufen. Im Rahmen dieses Programms können keine Aktienoptionen mehr gewährt werden und es können durch die Ausübung gewährter Optionen aus diesem Programm keine neuen Aktien mehr geschaffen werden. Aktienoptionsprogramm 06 -10: Das Programm ist ausgelaufen. Im Rahmen dieses Programms können keine Aktienoptionen mehr gewährt werden und es können durch die Ausübung gewährter Optionen aus diesem Programm keine neuen Aktien mehr geschaffen werden. Aktienoptionsprogramm 09 -13: Das Programm ist ausgelaufen. Im Rahmen dieses Programms können keine Aktienoptionen mehr gewährt werden. Durch Ausübung gewährter und im Umlauf befindlicher Optionen können aus diesem Programm 34.397 neue Aktien geschaffen werden. Aktienoptionsprogramm 11-15: Aus diesem Programm sind keine gewährten Aktienoptionen mehr im Umlauf. Einzelheiten zu den Programmen 09-13 und 11-15 sind in den jeweiligen Einladungen zu den Hauptversammlungen 2009 und 2011 der Gesellschaft enthalten. Beide Dokumente stehen auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung (www.epigenomics.com). Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind zu dem Schluss gelangt, dass Aktienoptionsprogramme wie die oben erwähnten Programme aus verschiedenen Gründen nicht länger als Anreizsystem für Mitarbeiter und Management geeignet sind. Einer der Hauptgründe war der mit der Durchführung und Verwaltung solcher Aktienoptionsprogramme verbundene immens gestiegene administrative Aufwand. Demzufolge haben Vorstand und Aufsichtsrat im Berichtsjahr entschieden, diese Aktienoptionsprogramme nicht mehr zu nutzen und aus ihnen keine weiteren Gewährungen mehr vorzunehmen. Des Weiteren wurde entschieden, an deren Stelle sogenannte "Phantom-Stock-Programme", also virtuelle Aktienpläne, einzuführen. Weitere Einzelheiten zu diesen neuen Programmen können dem Kapitel 42 entnommen werden. Eines der neu installierten Phantom-Stock-Programme (PSP 03-15) dient als ein Instrument zur Umwandlung von zuvor im Umlauf befindlichen Aktienoptionen. In Absprache mit ihren Haltern wurden in 2013 insgesamt 215.661 Aktienoptionen, die in der Vergangenheit auf der Grundlage der oben genannten Aktienoptionsprogramme gewährt worden waren, gegen die gleiche Anzahl Phantom-Stock-Rechte mit nahezu identischen Konditionen und damit nahezu identischem wirtschaftlichen Wert für ihre Halter getauscht. Mit dieser Maßnahme wurde die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktienoptionen von 397.721 am Jahresende 2012 deutlich auf 106.926 am Jahresende 2013 reduziert. Eine weitere deutliche Abnahme wird für das erste Quartal 2014 erwartet, in dem 72.529 Optionen endgültig verfallen werden. Aufgrund des Börsenkurses unserer Aktie am Jahresende (EUR 6,12) und dem zugrunde liegenden Ausübungspreis dieser Optionen (EUR 22,50) erscheint eine Ausübung vor dem Verfalldatum im Februar 2014 daher als höchst unwahrscheinlich. scroll
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Fälligkeiten der im Umlauf befindlichen Aktienoptionen: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Fälligkeit der im Umlauf befindlichen Optionen am 31. Dezember 2013 belief sich auf 1,4 Jahre (31. Dezember 2012: 5,0 Jahre). 42 PHANTOM-STOCK-PROGRAMMEWie im vorangegangenen Kapitel über Aktienoptionspläne bereits erwähnt, hat die Gesellschaft in 2013 als Anreizsystem für Vorstand und Belegschaft zwei neue Phantom-Stock-Programme/virtuelle Aktienpläne aufgelegt, auf deren Grundlage den Bezugsberechtigten sogenannte Phantom-Stock-Rechte (PSR) gewährt werden sollen. Ein Phantom-Stock-Recht stellt dabei einen bedingten Anspruch des Halters gegenüber der Gesellschaft auf eine zukünftige Zahlung einer Prämie an den Halter dar. Phantom-Stock-Programm 2013 (PSP 2013)Das PSP 2013 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft im Mai 2013 beschlossen. Im Rahmen des PSP 2013 konnten zwischen dem 1. Juli 2013 und 31. Dezember 2013 insgesamt bis zu 900.000 Phantom-Stock-Rechte (PSR) ausgegeben werden. Bezugsberechtigte dieses Programms waren die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitarbeiter des Konzerns, die sich in einem ungekündigten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit einer Konzerngesellschaft befanden. Über die Ausgabe von PSR aus diesem Programm an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Führungskräfte und Mitarbeiter der Tochtergesellschaft entschied der Vorstand der Gesellschaft. Über die Ausgabe von PSR aus diesem Programm an den Vorstand der Gesellschaft entschied der Aufsichtsrat. Eine bestimmte Anzahl von PSR, die an einen Bezugsberechtigten zu einem bestimmten Bezugszeitpunkt ausgegeben wurde, wird als Tranche bezeichnet. Die PSR einer jeden Tranche, die an Bezugsberechtigte ausgegeben wurden, die zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht Vorstand der Gesellschaft waren, werden mit Beginn des ersten vollen Kalenderquartals nach ihrer Ausgabe über die drei darauf folgenden Jahre in fünf gleichen Teilen unverfallbar, und zwar erstmals ab dem ersten Tag des fünften vollen Kalenderquartals nach der Zuteilung der Tranche. Danach werden die weiteren vier der fünf Teile jeweils einzeln nach Ende der darauf folgenden vier Halbjahre unverfallbar. Das letzte der fünf Teile wird somit nach dem letzten Tag des zwölften vollen Kalenderquartals nach Zuteilung der Tranche und damit zum Ende der dreijährigen Wartezeit unverfallbar. PSR einer jeden Tranche können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit, frühestens jedoch drei Jahre nach Beginn der Vesting-Periode (Wartezeit) ausgeübt werden. Die Laufzeit der PSR beginnt mit ihrer Ausgabe und endet fünf Jahre nach Beginn ihrer Wartezeit. Rechte, die bis Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden, verfallen entschädigungslos. PSR sind grundsätzlich in dem zweijährigen Zeitraum zwischen dem Ablauf ihrer Wartezeit und ihrem Laufzeitende (Ausübungszeitraum) durchgängig ausübbar. Gleichwohl können Vorstand und Aufsichtsrat die Beachtung von zeitlichen Einschränkungen in den Ausübungszeiträumen zwingend vorschreiben. Dies gilt insbesondere für Rechteinhaber, die vom Vorstand als "Insider" i.S.d. § 15b Wertpapierhandelsgesetz benannt werden. Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, solche zeitlichen Einschränkungen der Ausübungszeiträume nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen festzulegen und diese den Rechteinhabern, die zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter der Gesellschaft sind, mitzuteilen. Die vom Vorstand verkündeten zeitlichen Einschränkungen der Ausübungszeiträume gelten dabei immer auch gleichzeitig für die von Mitgliedern des Vorstands selbst gehaltenen PSR. Bei der Ausgabe einer PSR-Tranche wurde ein sogenannter "Basiswert" für die Rechte festgelegt. Dieser Basiswert entsprach dem durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der Epigenomics-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Ausgabetag vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen. Der Halter eines PSR ist im Ausübungszeitraum zur Ausübung seines Rechts berechtigt, sofern der Ausübungskurs am Ausübungstag über dem Basiswert liegt. Der Ausübungskurs entspricht dabei dem arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Epigenomics-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor dem Ausübungstag. Mit Ausübung des PSR erwirbt der Halter einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft auf Erhalt der "PSR-Prämie". Die PSR-Prämie entspricht dabei der absoluten Differenz zwischen dem Ausübungskurs und dem Basiswert des Rechts, maximal jedoch EUR 8,00. Noch nicht unverfallbare PSR, die von einem Begünstigten gehalten werden, verfallen entschädigungslos in jedem Fall der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses durch den Rechteinhaber selbst oder wenn es durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund beendet wird. Noch nicht unverfallbare PSR, die von einem Begünstigten gehalten werden, behalten jedoch ihre Gültigkeit, wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch die Gesellschaft aus betriebsbedingten Gründen beendet wird. Wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen beendet wird, liegt es im alleinigen Ermessen des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats zu entscheiden, ob die zu diesem Zeitpunkt noch nicht unverfallbaren PSR des Begünstigten ihre Gültigkeit behalten sollen. Im Fall eines Übernahme- oder Pflichtangebots nach Maßgabe des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) für die Aktien der Gesellschaft sind die Halter von bis dahin unverfallbar gewordenen PSR berechtigt, diese Rechte vollständig auszuüben. Dies gilt auch dann, wenn deren Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Das Recht zur Ausübung besteht für den PSR-Inhaber jedoch nur, wenn die angebotene Gegenleistung im Rahmen des Angebots ausschließlich in einer Barleistung besteht und der Bieter die Kontrolle über die Gesellschaft erworben hat. Die PSR-Prämie beläuft sich im Fall einer Übernahme auf die Differenz zwischen dem Barbetrag, welcher den Aktionären im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots letztlich angeboten wurde, und dem Basiswert des PSR. Auch in einem solchen Fall gilt jedoch die betragsmäßige Begrenzung der PSR-Prämie auf EUR 8,00. Da die PSR bei ihrer Ausübung in bar beglichen werden, hat die Gesellschaft in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der ausstehenden Rechte eine Rückstellung gebildet. Phantom-Stock-Programm 03-15 (PSP 03-15)Das PSP 03 -15 wurde im Berichtsjahr als zweites PSP und als Instrument zur Umwandlung für zu diesem Zeitpunkt im Umlauf befindliche Aktienoptionen aufgelegt, da die Verwaltung des Aktienoptionsplans immer komplexer und damit personal- und kostenintensiv geworden war. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben daher beschlossen, allen Aktienoptionshaltern, die zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren, und einigen früheren Mitarbeitern, die noch Aktienoptionen der Gesellschaft hielten, PSR aus dem PSP 03 -15 anzubieten. Für jedes Aktienoptionsrecht, das von seinem Halter aufgrund eines Tauschangebots an die Gesellschaft zurückgegeben wurde, erhielt dieser im Tausch ein PSR aus dem PSP 03 -15. Das jeweilige PSR aus dem PSP 03 -15 trat dabei die Rechtsnachfolge des zurückgegebenen Aktienoptionsrechts an und war diesem hinsichtlich des wirtschaftlichen Werts gleichgestellt. Die Laufzeit des einzelnen PSR aus dem PSP 03 -15 entspricht demzufolge der Restlaufzeit des zurückgegebenen Aktienoptionsrechts. Diese PSR verfallen entschädigungslos zu dem Zeitpunkt, zu dem auch das im Austausch zurückgegebene Aktienoptionsrecht verfallen wäre. Nach dem Austausch von noch nicht unverfallbaren Aktienoptionsrechten gegen PSR gelten die Bestimmungen des zugrunde liegenden Aktienoptionsprogramms hinsichtlich der Unverfallbarkeit gleichermaßen für die Unverfallbarkeit der PSR. Im Austausch gegen bereits unverfallbare Aktienoptionen begebene PSR gelten ebenfalls als sofort unverfallbar. Unverfallbare PSR, die im Austausch gegen Aktienoptionen aus den Programmen 03 - 07 und 06 -10 erworben wurden, sind sofort ausübbar. Unverfallbare PSR, die im Austausch gegen Aktienoptionen aus den Programmen 09 -13 und 11-15 erworben wurden, können erst dann ausgeübt werden, wenn die Halte- oder Wartefrist der im Austausch zurückgegebenen Aktienoptionen für deren Halter abgelaufen ist bzw. wäre. Der Ausübungspreis eines PSR aus dem PSP 03 -15 entspricht dem Ausübungspreis des im Tausch zurückgegebenen Aktienoptionsrechts. Die Ausübung eines PSR simuliert die Ausübung des vorherigen Aktienoptionsrechts in einem sogenannten "ExerSale"-Verfahren. Im Unterschied zur Ausübung eines Aktienoptionsrechts hat der Halter bei der Ausübung des PSR keinen Anspruch auf Bezug einer Aktie der Gesellschaft. Der Rechteinhaber erhält dagegen mit der Ausübung des PSR aus dem PSP 03 -15 einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft auf Auszahlung der PSR-Prämie. Die PSR-Prämie bemisst sich dabei an der absoluten Differenz zwischen dem aktuellen Börsenkurs der Epigenomics-Aktie und dem Ausübungspreis des PSR. Der Halter eines PSR ist im Ausübungszeitraum zur Ausübung seines Rechts berechtigt, sofern der Ausübungskurs am Ausübungstag über dem Basiswert liegt. Der Ausübungskurs entspricht dabei dem Xetra-Schlusskurs der Epigenomics-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Ausübungstag. Mit Ausübung des PSR erwirbt der Halter einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft auf Erhalt der PSR-Prämie. Dabei entspricht die PSR-Prämie der absoluten Differenz zwischen Ausübungskurs und Basiswert des Rechts ohne betragsmäßige Begrenzung. Im Gegensatz zur Ausübung von Aktienoptionsrechten unterliegt die Ausübung von PSR nicht zwingend einem vordefinierten Ausübungszeitraum (Handelsfenster) und kann jederzeit im Verlauf des Jahres vorgenommen werden. Gleichwohl können Vorstand und Aufsichtsrat für Halter von PSR, die aktuelle Mitarbeiter der Gesellschaft sind, Ausübungszeiträume zwingend vorschreiben. Dies gilt insbesondere für Halter von PSR, die vom Vorstand als "Insider" i.S.d. § 15b Wertpapierhandelsgesetz benannt werden. Es liegt im freien Ermessen des Vorstands der Gesellschaft, solche Ausübungszeiträume festzulegen und sie den Mitarbeitern der Gesellschaft mitzuteilen, die PSR halten. Die vom Vorstand bestimmten Ausübungszeiträume gelten dabei immer auch gleichzeitig für die Mitglieder des Vorstands selbst. Ein Übernahme- oder Pflichtangebot für die Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) berechtigt die Halter von unverfallbaren PSR, diese Rechte vollständig auszuüben. Dies gilt auch dann, wenn deren Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Das Recht zur Ausübung besteht für den Halter der PSR jedoch nur, wenn die angebotene Gegenleistung im Rahmen des Angebots ausschließlich in einer Barleistung besteht und der Bieter die Kontrolle über die Gesellschaft erworben hat. Die PSR-Prämie beläuft sich im Fall einer solchen Übernahme auf die Differenz zwischen dem Geldbetrag, welcher den Aktionären im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots letztlich angeboten wurde, und dem Basiswert des PSR. Da die PSR bei ihrer Ausübung in bar abgegolten werden, hat die Gesellschaft in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der ausstehenden Rechte eine Rückstellung gebildet. 43 EINZELHEITEN ZUR AUSGABE VON PHANTOM-STOCK-RECHTEN IM BERICHTSJAHRPhantom-Stock-Programm 2013 (PSP 2013)Der aggregierte bereinigte beizulegende Zeitwert der im Berichtsjahr im Rahmen des PSP 2013 gewährten PSR belief sich am Bilanzstichtag auf TEUR 400 und wurde als langfristige Rückstellung erfasst. Die folgenden Daten kamen zur Anwendung: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Fälligkeit der im Umlauf befindlichen PSR am 31. Dezember 2013 belief sich auf 4,7 Jahre. Aus dem PSP 2013 können noch bis zu 180.000 Rechte ausgegeben werden. Die Gesamtanzahl der ausgegebenen PSR im Rahmen des PSP 2013 umfasst 205.000 an die Vorstandsmitglieder ausgegebene Rechte. Von den im Rahmen des PSP 2013 wie oben gezeigt ausgegebenen PSR war keines vor dem oder am Bilanzstichtag ausübbar, eingezogen, verfallen oder ausgeübt. Die Verfalldaten dieser Rechte erstrecken sich vom 30. Juni 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Der beizulegende Zeitwert dieser PSR wurde unter Verwendung des Binomialverfahrens auf der Grundlage des Cox-Ross-Rubinstein-Modells ermittelt. Es wurde unterstellt, dass die Rechte im vierten Jahr nach dem Tag der Ausgabe, falls der Börsenkurs der Aktien den Basiswert der PSR um mehr als 20 %, oder im fünften Jahr nach dem Tag der Ausgabe, falls der Börsenkurs der Aktien den Basiswert der PSR um mehr als 10 % übersteigt, ausgeübt werden. Eine frühere Ausübung der Rechte ist nach den Programmbedingungen nicht zulässig. Der risikofreie Zinssatz wird aus der Zinsstrukturkurve der Bundesanleihen am Bewertungsstichtag abgeleitet. Die Volatilität des Aktienkurses kann aus der historischen Volatilität der Aktien (aus Bloomberg-Daten) für den jüngsten Zeitraum abgeleitet werden, der der Restlaufzeit der Rechte entspricht. Zur Anpassung wurde eine konstante Fluktuationsrate auf der Basis der historischen Personalfluktuation der Gesellschaft in den letzten drei Jahren unterstellt. Für die Laufzeit der Rechte wurde angenommen, dass keine Dividenden gezahlt werden. Phantom-Stock-Programm 03-15 (PSP 03-15)Wie in Kapitel 42 näher erläutert, wurden die PSR aus dem PSP 03 -15 an aktuelle und ehemalige Mitarbeiter im Tausch gegen in Vorjahren gewährte Aktienoptionen ausgegeben. Während sie zuvor als Eigenkapitalinstrumente und die Aufwendungen nicht ergebniswirksam im Eigenkapital erfasst waren, wurden sie durch den Tausch zu Instrumenten mit Barausgleich. Die Bildung der Rückstellung wurde bis zur Höhe der beizulegenden Zeitwerte der Aktienoptionen zum Zeitpunkt des Umtauschs in Höhe von TEUR 1 31 aus der Kapitalrücklage entnommen. Eine darüber hinausgehende Zuführung zur Rückstellung wurde aufwandswirksam erfasst. Der aggregierte bereinigte beizulegende Zeitwert der im Berichtsjahr im Rahmen des PSP 03 -15 gewährten PSR belief sich am Bilanzstichtag auf TEUR 366. Er wurde in Höhe von TEUR 142 als langfristige Rückstellung und in Höhe von TEUR 224 als kurzfristige Rückstellung erfasst. Die folgenden Daten kamen zur Anwendung: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Fälligkeit der im Umlauf befindlichen PSR am 31. Dezember 2013 belief sich auf 4,0 Jahre. Der beizulegende Zeitwert dieser PSR wurde unter Verwendung des Binomialverfahrens auf der Grundlage des Cox-Ross-Rubinstein-Modells ermittelt. Es wurde unterstellt, dass die Rechte nach ihrer Wartefrist ausgeübt werden, falls der Börsenkurs der Aktien den Basiswert der PSR um mehr als 10 % übersteigt. Der risikofreie Zinssatz wird aus der Zinsstrukturkurve der Bundesanleihen am Bewertungsstichtag abgeleitet. Die Volatilität des Aktienkurses kann aus der historischen Volatilität der Aktien (aus Bloomberg-Daten) für den jüngsten Zeitraum abgeleitet werden, der der Restlaufzeit der Rechte entspricht. Zur Anpassung wurde eine konstante Fluktuationsrate auf der Basis der historischen Fluktuation des Gesellschaftspersonals in den letzten drei Jahren unterstellt, falls die Rechte noch nicht unverfallbar waren. Für die Laufzeit der Rechte wurde angenommen, dass keine Dividenden gezahlt werden. Der von der Gesellschaft zu leistende aggregierte Maximalbetrag im Fall der Ausübung dieser Rechte kann nicht berechnet werden, da das Programm keine Begrenzung (Cap) der PSR-Prämie vorsieht. 6.000 PSR mit einem durchschnittlich gewichteten Ausübungspreis von EUR 14,12, die aus dem PSP 03-15 ausgegeben wurden, sind 2013 verfallen. SONSTIGE ANGABEN44 ANGABEN ZU VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER GESELLSCHAFT UND IHRER VERGÜTUNGDem Vorstand der Gesellschaft gehören Dr. Thomas Taapken als CEO und CFO sowie seit dem 1. April 2013 Dr. Uwe Staub als COO an. In 2012 und bis zum 31. März 2013 war Dr. Taapken Alleinvorstand der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2013 belief sich die Gesamtvergütung des Vorstands auf TEUR 595 (2012: TEUR 280) und setzte sich einerseits aus fixen Vergütungsbestandteilen von TEUR 404 (2012: TEUR 225) und variablen Vergütungsbestandteilen von TEUR 62 (2012: TEUR 0) zusammen. Diese beiden Elemente wurden in bar ausbezahlt. Andererseits erhielten die Mitglieder des Vorstands in 2013 eine langfristige Anreizvergütung in Form von 205.000 Phantom-Stock-Rechten mit einem Marktwert von TEUR 129 am Tag der Gewährung. Im vorangegangenen Jahr war die langfristige Anreizvergütung an Dr. Taapken in Form von 60.000 Aktienoptionsrechten mit einem Marktwert von TEUR 55 am Tag der Gewährung gewährt worden. Alle diese Aktienoptionsrechte wurden im Berichtsjahr verwirkt. Für den Fall eines Kontrollwechsels wurde Dr. Taapken und Dr. Staub in ihren Dienstverträgen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Im Fall einer Beendigung ihrer Dienstverträge aufgrund einer Sonderkündigung steht Dr. Taapken und Dr. Staub die fixe Vergütung für die Restlaufzeit ihrer Dienstverträge zu. In keinem Fall soll jedoch eine solche Zahlung 150 % des Abfindungs-Caps gemäß Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex übersteigen. Nachdem in 2012 die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf drei reduziert wurde, blieb diese Anzahl und auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats über das Jahr 2013 unverändert. Dem Aufsichtsrat gehören Heino von Prondzynski, Einsiedeln, CH, (Vorsitzender), Ann Clare Kessler, Ph.D., Rancho Santa Fe, CA, USA, und Prof. Dr. Günther Reiter, Pfullingen, D, an. Im Geschäftsjahr 2013 belief sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf TEUR 121 (2012: TEUR 159) zuzüglich Erstattung von Barauslagen in Höhe von TEUR 43 (2012: TEUR 42). Weitere Einzelheiten zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Vergütung ihrer Mitglieder im Berichtsjahr können dem Kapitel "Vergütungsbericht" im Konzernlagebericht 2013 entnommen werden. 45 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENSonstige finanzielle Verpflichtungen des Epigenomics-Konzerns stehen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag am Standort Berlin, Kleine Präsidentenstraße 1. Für die dortigen Büroräume besteht ein Mietvertrag mit fester Laufzeit bis zum 31. August 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Miete von insgesamt rund TEUR 181 (nicht abgezinst) zu entrichten. Am Bilanzstichtag befand sich die Gesellschaft in Verhandlungen über einen neuen Mietvertrag entweder für dieselben Räumlichkeiten oder für einen anderen Standort in Berlin. Die US-Tochtergesllschaft hat ihren Sitz in 800 Fifth Avenue, Seattle, und hat einen Mietvertrag bis zum 31. Oktober 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Miete von insgesamt rund TEUR 58 zu entrichten. Die US-Gesellschaft verfügt über eine weitere Postanschrift im Bundesstaat Maryland, USA, und beabsichtigt, in 2014 ihre Geschäftstätigkeit von Seattle nach Maryland zu verlegen. In den vergangenen Jahren hat Epigenomics eine Reihe exklusiver Lizenzen auf Schutzrechte Dritter erworben. Dies hat gewisse Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlizenzgebühren in den kommenden Jahren zur Folge. Die an die verschiedenen Lizenzgeber in den Jahren 2014 und 2015 voraussichtlich fälligen Beträge werden sich auf insgesamt rund TEUR 100 jährlich belaufen. Daneben ist Epigenomics in den meisten Fällen verpflichtet, diesen Drittparteien die Kosten für die Aufrechterhaltung und Weiterverfolgung der Lizenzrechte zu erstatten. Bei diesen Kosten, deren Höhe und zeitlicher Anfall schwer vorherzusagen sind, handelt es sich hauptsächlich um Gebühren für Patentanwälte oder Patentämter. Am Bilanzstichtag hatte Epigenomics aufgrund von Verträgen mit Dritten Zahlungsverpflichtungen in Höhe von etwa TEUR 343 für in 2014 noch zu erhaltende Waren und Leistungen. Da jedoch die Liefertermine und die tatsächlichen Liefermengen bis zu einem gewissen Grad unsicher sind, könnten die künftigen Zahlungsverpflichtungen aus diesen Verträgen auch geringer ausfallen. 46 ANGABEN ZUM ABSCHLUSSPRÜFER DER GESELLSCHAFTWie in den Vorjahren wurde die UHY Deutschland AG von der Gesellschaft mit der Abschlussprüfung ihres Jahresabschlusses 2013 beauftragt. Im Berichtsjahr fiel für die verschiedenen Dienstleistungen der Prüfungsgesellschaft bei der Epigenomics AG ein Aufwand von insgesamt TEUR 118 (2012: TEUR 116) an. Im Einzelnen handelte es sich dabei um: scroll
Die für Abschlussprüfungen ausgewiesenen Beträge betreffen den Einzelabschluss der Epigenomics AG nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften sowie den Konzernabschluss für den Epigenomics-Konzern nach IFRS. Die anderen Bestätigungsleistungen wurden für die kritische Durchsicht der Quartalsberichte erbracht. 47 ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER EPIGENOMICS AG GEMÄSS § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXIm Oktober 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft die aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese Erklärung wurde auf der Website der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht (www.epigenomics.com/de/news-investors/investor-relations/corporate-governance/ entsprechenserklaerung). 48 ANGABEN ÜBER SONSTIGE BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENAm 31. Dezember 2013 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber ihren Vorstandsmitgliedern auf TEUR 2 (31. Dezember 2012: TEUR 0) und die Verbindlichkeiten gegenüber ihren Aufsichtsratsmitgliedern auf TEUR 59 (31. Dezember 2012: TEUR 131). 49 FREIGABE ZUR VERÖFFENTLICHUNGDieser Konzernabschluss wurde vom Vorstand der Gesellschaft am 25. Februar 2014 verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben.
Berlin, 25. Februar 2014 Der Vorstand VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 25. Februar 2014 Der Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSWir haben den von der Epigenomics AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Konzernergebnis), Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern-Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass bei der Bilanzierung vom Fortbestand des Konzerns ausgegangen wurde. Die zum Bilanzstichtag vorhandene Liquidität reicht allerdings nach den derzeitigen Planungen und Ertragsprognosen nicht aus, um die Geschäftstätigkeit des Konzerns in den nächsten 24 Monaten sicherzustellen. Auch unter Einbezug der vor Aufstellung des Konzernabschlusses im Februar 2014 aus der Wandlung einer begebenen Wandelschuldverschreibung zugeflossenen liquiden Mittel ist gemäß diesen Planungen spätestens Anfang 2015 die Zuführung neuer Finanzmittel notwendig, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Gelingt die Einwerbung der erforderlichen Finanzmittel bis zu diesem Zeitpunkt nicht, könnte spätestens Anfang 2015 für die Epigenomics AG die Notwendigkeit gegeben sein, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen zu den Finanzierungsrisiken im Konzernlagebericht, insbesondere auf die Abschnitte "Finanzielle Chancen und Risiken" und "Ausblick auf die Finanzlage". Bei verfügbarer Liquidität (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Wertpapiere) zum Bilanzstichtag von 8,0 Mio. EUR und einem geplanten Zahlungsmittelverbrauch in 2014 von bis zu ca. 8,0 Mio. EUR sieht der Konzern die finanziellen Ressourcen durch bereits vertraglich gesicherte Finanzmittelzuflüsse aus der Ausgabe weiterer Wandelschuldverschreibungen in einem Umfang von bis zu 3,8 Mio. EUR und aus bereits ausgegebener Wandelschuldverschreibung als ausreichend an, um Epigenomics über das Jahr 2014 hinaus zu finanzieren.
Berlin, den 25. Februar 2014 UHY Deutschland AG ppa. Kulla, Wirtschaftsprüferin Dr. Peters, Wirtschaftsprüferin BERICHT DES AUFSICHTSRATSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,das Jahr 2013 hat für Ihr Unternehmen weitere wichtige Fortschritte gebracht. Die Unterlagen für die Zulassung von Epi proColon® in den USA wurden bei der FDA eingereicht und die Fragen, die grundsätzlich nach einer Einreichung kommen, wurden so zufriedenstellend beantwortet, dass die FDA das Unternehmen für den 26. März 2014 zur Präsentation vor einem Expertengremium für Medizintechnologie eingeladen hat. In der Folge wird die FDA dann über die Zulassung des Tests entscheiden. Die Unsicherheit über die Zukunft der Gesellschaft ist in 2013 deutlicher Zuversicht bei den Mitarbeitern gewichen. Dazu hat sicherlich auch die deutlich verbesserte Finanzlage beigetragen. Die weitere Umsetzung der Strategie hat zu erfolgreichen Abschlüssen von Kooperationsverträgen in vielen Teilen der Welt geführt. Die schon in den vergangenen Jahren angefangene Kostenoptimierung hat zu einem deutlich verringerten Mittelabfluss geführt, auch wenn die Ausgaben für die Zulassung in den USA weiter gestiegen sind. Der Aufsichtsrat wird auch weiterhin in enger Kooperation mit dem Vorstand mögliche strategische Optionen prüfen. Die mittelfristige finanzielle Absicherung steht auch in diesem Jahr im Mittelpunkt der weiteren Aktivitäten des Vorstands und wird regelmäßig mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat möchte sich an dieser Stelle ganz besonders bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre weit überdurchschnittlichen Leistungen in 2013 bedanken. ARBEIT DES AUFSICHTSRATSWie in den vergangenen Jahren ist der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2013 allen seinen ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten nachgekommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat war stets über den operativen Fortschritt und die wesentlichen Herausforderungen der Gesellschaft sowie über die Einschätzungen des Vorstands in Bezug auf Finanzlage und Risikomanagement informiert. Er ließ sich regelmäßig vom Vorstand über die gesamte Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie über den allgemeinen Geschäftsverlauf in Kenntnis setzen. Für Entscheidungen und Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz oder geltender Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung der unterbreiteten Unterlagen und nach eingehender Erörterung diese Zustimmung erteilt. Von den regelmäßig erörterten bedeutsamen Geschäftsvorgängen beherrschten im Geschäftsjahr 2013 der FDA-Zulassungsprozess für Epi proColon® in den USA, der Abschluss einer breiten strategischen Zusammenarbeit mit BioChain in China, die Kommerzialisierungsvereinbarung für Epi proColon® mit Polymedco in Nordamerika, Personalthemen und die allgemeine finanzielle Lage des Unternehmens die Diskussionen im Aufsichtsrat. Insbesondere die Kapitalerhöhungen im Januar und Oktober, die Vereinbarung mit YA Global im August sowie die Platzierung von weiteren Wandelschuldverschreibungen im Dezember waren wichtige Beratungs- und Entscheidungsthemen in 2013. Darüber hinaus war eine regelmäßige Bewertung der möglichen Geschäftstransaktionen Gegenstand von Überprüfungen und Diskussionen im Laufe des Jahres. Auch die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und Themen der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, sofern Vertragsbedingungen für neue Kooperationsverträge der Zustimmung bedurften, wurden diskutiert. Der Aufsichtsrat berücksichtigte dabei stets die Interessen der Aktionäre von Epigenomics. Im Laufe des Jahres 2013 hatte der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Vorstands sechs Sitzungen. Diese fanden am 25. Januar, 19. März, 6. Mai, 24. Juni, 2. Oktober sowie am 29. November in Berlin statt. Bei allen Sitzungen hat der Aufsichtsrat vollständig teilgenommen. Neben einem sehr intensiven Dialog zwischen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und dem Vorstand in den gemeinsamen Sitzungen, stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat im Rahmen der zahlreichen Telefonkonferenzen und in Einzelgesprächen ausführliche schriftliche und mündliche Berichte zur Verfügung. Dadurch war der Aufsichtsrat zu jedem Zeitpunkt über die aktuelle Geschäftslage und über wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft auf dem Laufenden. In seiner Sitzung am 29. November 2013 und in einer Telefonkonferenz am 22. Dezember 2013 hat der Aufsichtsrat die Geschäfts-, Finanz- und Personalplanung für das Geschäftsjahr 2014 intensiv erörtert und den Geschäftsplan für 2014 dementsprechend angenommen. Der Aufsichtsrat stimmte auch der Vorstandsvergütung zu. Vor jeder formellen Sitzung erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats ausführliche Berichte in schriftlicher Form, die vom Vorstand unter Mitwirkung der zuständigen funktionsverantwortlichen Manager der Gesellschaft erstellt worden waren. Diese Unterlagen waren in ihrer Ausführlichkeit dazu geeignet, dass die anstehenden Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen eingehend behandelt und erörtert sowie die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden konnten. Es wurden stets schriftliche Protokolle der Sitzungen und Telefonkonferenzen angefertigt. Zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte über alle laufenden Projekte und Planungen von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft detailliert unterrichtet. Sofern erforderlich, wurden Beschlüsse im Einklang mit der Satzung der Gesellschaft auch im Umlaufverfahren gefasst. ORGANISATORISCHE VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2013Im April 2013 bestellte der Aufsichtsrat Dr. Uwe Staub als Chief Operating Officer in den Vorstand der Gesellschaft. Die Position des COO hat Dr. Staub dabei bereits seit September des letzten Jahres inne, d.h. bereits vor seiner Ernennung zum Vorstandsmitglied. Seither besteht der Vorstand wieder aus zwei Mitgliedern. Im dritten Quartal hat der Aufsichtsrat einvernehmlich den Vertrag von Dr. Thomas Taapken als Finanzvorstand und Vorstandsvorsitzender von Epigenomics bis Ende 2015 verlängert. Der Vertrag von Dr. Uwe Staub endet am 31. März 2015. INTERESSENSKONFLIKTEIm Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats auf. AUSSCHÜSSEInfolge der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Mai 2012 beschlossenen Reduzierung des Aufsichtsrats von sechs auf drei Mitglieder hält der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen nicht mehr für sinnvoll. Aus dem bisherigen Prüfungsausschuss ernannte der Aufsichtsrat Prof. Dr. Günther Reiter zum zuständigen Experten für das Gebiet der Finanzberichterstattung und für Prüfungsangelegenheiten. Er wurde beauftragt, sich regelmäßig mit dem Vorstand und dem "Senior Vice President Finance, Accounting and Controlling" sowie mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft zu besprechen, um bei der Erstellung von Finanzberichten sowie den Prüfungen und Quartalsabschlüssen zu beraten. Er berichtet dem gesamten Aufsichtsrat regelmäßig über diese Angelegenheiten und weist dabei auf die Ergebnisse und Beobachtungen seiner Arbeit hin. Gleichzeitig ernannte der Aufsichtsrat anstelle des bisherigen Personal- und Vergütungsausschusses Ann Clare Kessler, Ph.D., zur zuständigen Expertin für Vergütungs- und Nominierungsangelegenheiten. Heino von Prondzynski wurde zum zuständigen Experten für das Thema Corporate Governance bestimmt. CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat kontinuierlich die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften durch die Gesellschaft geprüft. Angesichts des global unverändert schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und der zunehmend angespannten Finanzlage der Gesellschaft hat er sich auch intensiv mit Fragen eines wirksamen Risikomanagements befasst. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat halten die Verpflichtung zu guter Corporate Governance für außerordentlich wichtig, um bei bestehenden und künftigen Aktionären, bei Geschäftspartnern sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Im Oktober 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die in diesem Geschäftsbericht enthalten ist und auch auf der Internetseite (www.epigenomics.com/de/ news-investors/investor-relations/corporate-governance.html) von Epigenomics dauerhaft zugänglich gemacht wurde. In ihrer Erklärung hat sich die Gesellschaft dem Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichtet und weicht nur in gesondert ausgewiesenen Einzelfällen aus unternehmensspezifischen Gründen von dessen Empfehlungen ab. PRÜFUNG DES JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSESDie unabhängige Prüfungsgesellschaft UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (UHY), Berlin, hat den Jahresabschluss 2013 der Epigenomics AG und den dazugehörigen Lagebericht nach HGB-Grundsätzen sowie den gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellten Konzernabschluss 2013 und den dazugehörigen Konzernlagebericht geprüft. UHY erhob für beide Abschlüsse keine Einwände und erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. UHY weist jedoch darauf hin, dass der Konzern spätestens Anfang 2015 auf die Zuführung neuer Finanzmittel angewiesen ist, um nach Plänen des Unternehmens eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Gelingt die Aufnahme der erforderlichen Finanzmittel bis zu diesem Zeitpunkt nicht, könnte spätestens Anfang 2015 für die Epigenomics AG die Notwendigkeit eines Insolvenzantrags bestehen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden in Übereinstimmung mit § 315a HGB nach den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. UHY hat ihre Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die erstellten Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsberichte von UHY wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern zugeleitet und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 17. März 2014 in Gegenwart des externen Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, eingehend diskutiert. In dieser Sitzung hat der Vorstand den Jahresabschluss 2013 und den Konzernabschluss 2013 sowie das Risikomanagementsystem der Gesellschaft erläutert. Daneben hat UHY über Umfang und Schwerpunkte der Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat auf Grundlage seiner eigenen Feststellungen und Überprüfungen keine Einwände erhoben und vom Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat in Gegenwart des Abschlussprüfers den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 ohne Einwände und Änderungen gebilligt. Mit der Billigung des Aufsichtsrats gilt der Jahresabschluss 2013 der Epigenomics AG in seiner vorgelegten Form gemäß § 172 AktG als festgestellt. Im Hinblick auf das bestehende interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie das Frühwarnsystem der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat gegenüber erklärt, dass diese nach seinem Urteil geeignet sind, alle ihnen gesetzlich zugedachten Aufgaben zu erfüllen. Der Aufsichtsrat hat daraufhin gewirkt, dass im Verlauf des Geschäftsjahres 2013 die geeigneten Maßnahmen zum Risikomanagement ergriffen wurden. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz und die erbrachte Leistung im schwierigen Geschäftsjahr 2013.
Berlin, März 2014 Im Namen des Aufsichtsrats Heino von Prondzynski ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGENDiese Veröffentlichung enthält ausdrücklich oder implizit in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die Epigenomics AG und deren Geschäftstätigkeit betreffen. Diese Aussagen beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Leistungen der Epigenomics AG wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die in solchen Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Epigenomics macht diese Mitteilung zum Datum der heutigen Veröffentlichung und beabsichtigt nicht, die hierin enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder künftiger Ereignisse bzw. aus anderweitigen Gründen zu aktualisieren. |
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