![]() Epigenomics AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017KonzernlageberichtORGANISATION, GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND STRATEGIEKONZERNSTRUKTUR, GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND PRODUKTEDie Epigenomics AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie verfügt mit der Epigenomics, Inc. über eine 100 %ige Tochtergesellschaft mit Sitz in Seattle, WA, USA, die in Germantown, MD, USA, einen weiteren Standort hat. Unsere Geschäftstätigkeit zielt vor allem auf die wichtigen internationalen Märkte in Nordamerika, Asien und Europa. Die Epigenomics AG als Muttergesellschaft nimmt die zentralen Konzernfunktionen (wie Rechnungs-, Personal-, Lizenz- und Patentwesen) wahr. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Konzerns wird ebenfalls von Berlin aus betrieben. Die Hauptaufgabe der Epigenomics, Inc. liegt in der Entwicklung unserer Geschäfts- und Vermarktungstätigkeit in Nordamerika und auf den internationalen Märkten außerhalb Europas. Wir sind ein Molekulardiagnostik-Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Entwicklung und der Vermarktung von "In-vitro-Diagnose"(IVD)-Tests mittels Flüssigbiopsien für die Früherkennung und Diagnose von Krebserkrankungen. Wir entwickeln unsere Produkte auf einer einzigartigen proprietären Technologieplattform, die auf der DNA-Methylierung basiert. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zielen darauf ab, geeignete Biomarker im menschlichen Erbgut zu identifizieren und entsprechende IVD-Tests zu entwickeln und zu patentieren. Aktuell entwickeln und vermarkten wir IVD-Tests für Darmund Lungenkrebs. Unsere molekulardiagnostischen Krebsdiagnoseprodukte zielen auf erheblichen, noch unzureichend gedeckten medizinischen Bedarf, um Patienten und Ärzten durch anwenderfreundlichere und hochwertige Diagnosetests Nutzen zu bieten. Unser Hauptprodukt ist Epi proColon, ein blutbasierter Test für die Früherkennung von Darmkrebs auf der Grundlage unseres proprietären DNA-Methylierungs-Biomarkers Septin9. Der Test ist CE-zertifiziert und in seiner derzeitigen Version seit 2012 in Europa auf dem Markt erhältlich. Im April 2016 erteilte die US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) für Epi proColon, als erstem und bislang einzigen Bluttest zur Früherkennung von Darmkrebs, die Zulassung zur Kommerzialisierung auf dem US-Markt. Epi proColon wurde zudem Ende 2014 von der Zulassungsbehörde China Food and Drug Administration (CFDA) die Marktzulassung in China erteilt. 2017 haben wir als unser zweites Produkt Epi proLung zur Erkennung von Lungenkrebs zu Ende entwickelt. Bei diesem Produkt handelt es sich um einen Bestätigungstest, der bei unklaren Befunden Klarheit schaffen soll, mit dem Ziel einer früheren Erkennung der Erkrankung, besserer Therapieerfolge sowie - bedingt durch die Reduzierung überflüssiger Verfahren - geringerer Behandlungskosten. Die Produktentwicklung wurde anteilig durch eine Förderung in Höhe von EUR 2,8 Mio. finanziert, die uns im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms "Horizon 2020" von der Europäischen Kommission im April 2015 gewährt wurde (Grant Agreement number: 672680). Sie fand ihren Abschluss im Berichtsjahr mit der erfolgreichen CE-Zertifizierung des Produktes. UNTERNEHMENSSTRATEGIE UND -ZIELEVornehmliches Unternehmensziel der Epigenomics AG ist die Entwicklung von in-vitro-diagnostischen Produkten im Bereich der Krebserkennung und deren Kommerzialisierung. Bei der Umsetzung unserer Strategie und der Kontrolle des operativen Fortschritts gehen wir zielorientiert vor. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft definieren regelmäßig Zielvorgaben unter anderem für Umsatzerlöse, Betriebsergebnis und weitere Kenngrößen sowie Meilensteine in Bezug auf Produktentwicklung, aber auch auf klinische und regulatorische Entwicklungen, an denen die Leistung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter regelmäßig gemessen wird. Unsere Unternehmensstrategie ist es, im Markt für "Liquid Biopsies" Weltmarktführer zu werden. Mit dem ersten von der FDA zugelassenen Bluttest für das Krebs-Screening konnte sich Epigenomics als Vorreiter in diesem rasch wachsenden Markt etablieren. Vor dem Hintergrund eines starken Patentschutzes im Bereich der DNA-Methylierung wollen wir die Marktakzeptanz für Epi proColon vorantreiben und unsere Produktpipeline langfristig erweitern. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Entwicklung von Epi proLung haben wir unsere Fähigkeiten dahingehend in 2017 erneut unter Beweis gestellt. Zur Umsetzung unserer Strategie werden wir alles daransetzen, die für die Produktentwicklung und weltweite Vermarktung notwendigen und angemessenen Schritte zu unternehmen. Die Kommerzialisierung wird dabei von uns sowohl durch eigene Vermarktungsaktivitäten, als auch durch Vertriebspartnerschaften betrieben. Primär adressieren wir die wirtschaftlich lukrativen Märkte in Nordamerika, Asien und Europa und planen, die dort vorhandenen Umsatzpotenziale überwiegend in Form von Produktverkäufen, auszuschöpfen. Unsere Vermarktungsstrategie konzentriert sich dabei zunächst auf die Vereinigten Staaten, da wir dort die größten wirtschaftlichen Chancen für unsere Produkte sehen. Die USA sind ein Schlüsselmarkt, da neue diagnostische Technologien typischerweise zunächst in den USA zur Anwendung kommen. Um diesen weltweit wichtigsten Markt auch mit unseren limitierten Ressourcen erschließen zu können, haben wir ein Vermarktungs- und Vertriebsabkommen mit einem etablierten Unternehmen auf diesem Gebiet geschlossen. Die im US-Bundesstaat New York ansässige Firma Polymedco Cancer Diagnostics Products LLP (Polymedco) ist erfolgreich im Bereich der Kommerzialisierung von diagnostischen Darmkrebstests und seit 2013 auch unser Partner bei der Erschließung des US-Marktes. Polymedco kümmert sich dabei vor allem um die Vertriebsaktivitäten und die Betreuung der Kunden des von uns hergestellten Produktes. Seit der Marktzulassung von Epi proColon in den USA durch die FDA konzentrieren wir uns insbesondere auf die Kostenerstattung, d. h. darauf, die Kostenträger im US-amerikanischen Gesundheitswesen davon zu überzeugen, ihren Patienten die Kosten für die Durchführung des Tests zu erstatten. Die Gewährung der Kostenerstattung ist eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg in den USA. Auch China bietet langfristig ein großes Potenzial für die Vermarktung blutbasierter Tests. Aus diesem Grund haben wir für unsere Produkte Epi proColon und Epi proLung mit der chinesischen Gesellschaft BioChain Institute, Inc. (BioChain) einen leistungsfähigen Partner gewählt. BioChain ist ein führendes Unternehmen der klinischen Diagnostik für Krebs- und genetische Tests in China und den USA und hat einen eigenentwickelten Darmkrebsfrüherkennungstest auf Septin9-Basis unter unserer Lizenz 2015 auf dem chinesischen Markt eingeführt. BioChain plant zudem, einen Lungenkrebstest auf Basis einer von uns in 2016 erhaltenen Lizenz zu entwickeln. In Europa und anderen Teilen der Welt vermarkten wir unsere eigenen Produkte in ausgewählten Märkten wie Deutschland, Frankreich und Spanien selbst, während wir andere wichtige Märkte über ein Netz von Händlern und Kommerzialisierungspartnern versorgen. FÜHRUNG DES UNTERNEHMENSEpigenomics wird von einem Team von Branchenexperten geführt, das langjährige Erfahrungen in der Diagnostikbranche sowie eine umfangreiche Expertise auf den Gebieten der Naturwissenschaften und der Unternehmensführung aufweist und sich zur unternehmerischen Aufgabe gemacht hat, ein weltweit führendes Unternehmen der molekularen Krebsdiagnostik aufzubauen. Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht wird das Unternehmen von einem erfahrenen Vorstand geführt und unterliegt der Kontrolle durch einen von den Anteilseignern gewählten Aufsichtsrat. Seit Juli 2016 ist Greg Hamilton als Chief Executive Officer (CEO) Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Über 20 Jahre lang war er in Führungspositionen von Unternehmen der Molekulardiagnostik sowie von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen tätig. Greg Hamilton war CEO und Director von AltheaDx Inc., Chief Operating Officer und Chief Financial Officer von Enigma Diagnostics Inc., Vice President of Operations and Finance bei Third Wave Technologies Inc. und Vice President of Operations bei Hologic Inc. Er war verantwortlich für mehrere FDA-zugelassene diagnostische Produkte, unter anderem für einen Vorsorgetest für Humane-Papillom-Viren (HPV) sowie für den ersten zugelassenen HPV-Gentypisierungstest. Greg Hamilton verfügt über einen MBA-Abschluss der Universität von Chicago und einen Bachelor of Science in Finanzen der Purdue-Universität. Dem Vorstand gehörte im Berichtsjahr außerdem noch Herr Dr. Uwe Staub an, der seit April 2013 Chief Operating Officer (COO) der Gesellschaft war. Herrn Dr. Staubs Vorstandstätigkeit endet zum 31. März 2018. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 ernannte der Aufsichtsrat der Gesellschaft Herrn Jorge Garces, Ph.D. zum President und Chief Scientific Officer (CSO) der Epigenomics AG. Herr Garces, Ph.D., der eine Reihe von Top-Managementpositionen in US-Diagnostikunternehmen innehatte, wird als Mitglied des Vorstands der Epigenomics AG für die Bereiche Operations, Forschung und Entwicklung, Clinical Affairs, Regulatory and Qualität verantwortlich sein. Herr Garces, Ph.D. (46) ist seit mehr als 20 Jahren in Führungspositionen von Unternehmen der Molekulardiagnostik und der Life-Sciences-Branche tätig. Herr Garces, Ph.D. war CEO & President von AltheaDx Inc. und von Enigma Diagnostics, Inc. Davor war Herr Garces, Ph.D. als Vice President und Operations Manager bei Hologic, Inc. tätig, wo er die Entwicklung und FDA-Zulassung von Tests für zystische Fibrose und HPV (Humane-Papillom-Viren) leitete. Darüber hinaus war er als Führungskraft bei GenMark Diagnostics und Third Wave Technologies tätig. Herr Garces, Ph.D. erwarb seinen Doktorgrad in Zell- und Molekularbiologie an der City University of New York. Sein Postgraduiertenstudium absolvierte Herr Garces, Ph.D. auf dem Gebiet der Neurobiologie an der University of Massachusetts Medical School. Darüber hinaus verfügt Herr Garces, Ph.D. über einen MBA-Abschluss der Kellogg Graduate School of Management at Northwestern University. Weiterhin ernannte der Aufsichtsrat der Gesellschaft im November 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 Herrn Albert Weber zum Executive Vice President Finance und zum Mitglied des Vorstands. Herr Weber, der seit 17 Jahren für Epigenomics tätig ist, wird als Vorstandsmitglied die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling sowie Personal und IT verantworten. Herr Weber (54) verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Corporate Finance und Accounting. Vor seiner Ernennung führte Herr Weber die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling als Senior Vice President. Vor Epigenomics war er u. a. Controlling Manager bei der Pironet AG, sowie Manager Treasury & Corporate Accounting der EMI Group Germany. Er verfügt über umfassende Erfahrungen bei Kapitalmaßnahmen, in allen Finanzfunktionen sowie bei Börsengängen. Herr Weber hat einen Abschluss als Diplom-Kaufmann der Universität zu Köln und ist zertifiziert auf dem Gebiet der IFRS-Rechnungslegung. Der Aufsichtsrat von Epigenomics besteht aus vier Mitgliedern mit dem jeweils erforderlichen Branchen- und Fachwissen. Weitere Einzelheiten zu den gegenwärtigen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Kapitel "Corporate Governance" dieses Lageberichts zu entnehmen. LEISTUNGSINDIKATORENZiel von Epigenomics ist es, unsere Mission und Strategie systematisch umzusetzen und dadurch den Unternehmenswert für die Aktionäre zu erhöhen. Wir verwenden dabei fortwährend finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Überwachung des Erfolgs unserer Maßnahmen. Die zur operativen Steuerung eingesetzten finanziellen Indikatoren umfassen wichtige Finanzkennzahlen, die bei internationalen Investoren bekannt und anerkannt sind. Hierzu zählen Umsatzerlöse, Bruttomarge, EBIT, EBITDA bereinigt um Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung und Betriebsergebnis bzw. Ergebnis je Aktie. Aus diesem Kennziffernbündel stellen Umsatz und EBITDA vor anteilsbasierter Vergütung unsere Schlüsselindikatoren hinsichtlich der Unternehmenssteuerung und somit unserer Finanzmarktkommunikation dar. Diese vorgenannten Indikatoren werden auf Monatsbasis genau verfolgt und vierteljährlich in unseren gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Finanzberichten veröffentlicht. Sie werden regelmäßig mit den Planungen und Prognosen abgeglichen und bei Bedarf externen Benchmarks vergleichend gegenübergestellt. Da wir zur Finanzierung unserer Geschäftstätigkeit weiterhin auf Kapitalzufluss von Investoren angewiesen sind, zählt auch der Finanzmittelverbrauch zu unseren wichtigen Finanzindikatoren; er wird daher besonders aufmerksam verfolgt und regelmäßig berichtet. Die für unsere Geschäftstätigkeit wichtigen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ergeben sich vor allem aus unserer F&E-Tätigkeit und unseren kommerziellen Aktivitäten. Zu diesen Indikatoren zählen die aus wissenschaftlichen Studien oder auch aus der Veröffentlichung von Studienergebnissen in angesehenen wissenschaftlichen Fachzeitschriften gewonnenen Sensitivitäts- und Spezifitätswerte unserer Produkte. Unsere Fortschritte in der Beantragung der Marktzulassung bei Gesundheitsbehörden, die erfolgreich absolvierten Prüfungen unseres Qualitätsmanagementsystems und das Erreichen von Messgrößen und Meilensteinen in unseren Entwicklungsaktivitäten sind weitere wichtige Indikatoren, mit denen wir die Zielerreichung messen und die uns bei der Steuerung unserer internen Maßnahmen und der externen Kommunikation unterstützen. Und nicht zuletzt überwachen wir die Kundenzufriedenheit durch Indikatoren wie Liefer- und/oder Durchlaufzeiten, Art und Anzahl der Prüfungsfeststellungen bei Audits und Reklamationsraten. WIRTSCHAFTLICHES UMFELD IM GESCHÄFTSJAHR 2017 UND AUSBLICK AUF 2018GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD IM GESCHÄFTSJAHR 2017Die geopolitische Lage hat sich im Jahr 2017 weiter verkompliziert. Von den schon vorher bestehenden weltweiten Krisenherden konnte keiner merklich beruhigt werden. Im Vorjahr war von einem führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitut die Charakterisierung von 2016 als dem Jahr vorgenommen worden, in dem die Globalisierung "abgewählt" wurde. Wer diese Ansicht teilt, konnte weltweit in 2017 die Umsetzung vieler logischer Schritte aus dieser Abwahl erkennen. Weiterhin war das Jahr auch durch Parlamentswahlen in einigen bedeutenden Volkswirtschaften geprägt. Bei der deutschen Bundestagswahl im September 2017 kam es zu keinem eindeutigen Ergebnis. Die Partner der bisherigen großen Koalition verloren beide an Zustimmung zu Gunsten der kleineren Parteien, wobei die Alternative für Deutschland (AfD) erstmalig in den Bundestag einzog. Sondierungen zwischen der CDU/CSU, den Grünen und der FDP über eine sogenannte Jamaika-Koalition wurden nach mehreren Wochen ergebnislos abgebrochen, gefolgt von ersten Gesprächen zwischen der CDU/CSU und der SPD über eine Neuauflage der großen Koalition. Zum Jahresende 2017 war noch kein Durchbruch dahingehend erzielt, so dass das wirtschaftsstärkste Mitglied der Europäischen Union (EU) ohne eine neue Regierung in das Jahr 2018 ging. Im Nachbarland Österreich war bei der Parlamentswahl im Oktober 2017 ein Rechtsruck zu beobachten, der auch in anderen Mitgliedsländern der EU bereits stattgefunden hat oder sich für die kommenden Wahlen abzeichnet. Im Vereinigten Königreich verlor die konservative Partei von Premierministerin May bei den von ihr selbst initiierten Neuwahlen im Sommer des Jahres die absolute Mehrheit. Das neue Parlament muss zudem nun auch den Bedingungen eines Deals mit der EU über das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU (Brexit) zustimmen, wodurch die Verhandlungsposition der Premierministerin weiter geschwächt wurde. In den Medien gilt sie bereits als Regierungsoberhaupt auf Abruf. Es bleibt nach wie vor unklar, wie sich der Brexit auf die Stärke des Finanzplatzes London auswirken wird. Vor dem Hintergrund des Ausscheidens Großbritanniens aus der EU und der aktuell eingeschränkten Handlungsfähigkeit Deutschlands ruhen verstärkt Hoffnungen auf einer stärkeren Rolle Frankreichs. Seit Mai 2017 gilt Präsident Macron als neuer Hoffnungsträger für ein stabiles Europa. Ein weiteres großes Mitglied der EU, Spanien, wurde in 2017 durch die zugespitzten Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens - seiner wirtschaftlich stärksten Provinz - krisengeschüttelt. Im November setzte die Zentralregierung in Madrid dabei ein vorläufiges Stoppsignal, indem sie die katalanische Provinzregierung absetzte. Kurz vor Jahresende konnten die separatistischen Parteien in Katalonien bei Neuwahlen jedoch ihre starke Position behaupten, wodurch die Einheit Spaniens weiterhin vor einer ungewissen Zukunft steht. Und während im Süden der Europäischen Union Griechenland und Portugal erste Fortschritte bei der Bewältigung ihrer Finanz- und Haushaltskrisen verzeichneten, steht Italien ebenfalls vor Neuwahlen (Anfang 2018) und kommt trotz leichtem wirtschaftlichen Aufschwung beim Staatsschuldenabbau nicht von der Stelle. Bei den Neuwahlen droht zudem ein Erfolg von euro- bzw. europaskeptischen Parteien. Außerhalb der EU war in 2017 zudem ein weiteres Abrücken der Türkei vom Westen zu beobachten. Unter Staatspräsident Erdogan wurden nicht nur die demokratischen Rechte der Bevölkerung weiter eingeschränkt. Das Land begibt sich zusehends auf einen Konfrontationskurs gegen seine westlichen (NATO-)Verbündeten und rückte dafür näher an Russland und den Iran heran. Seit Januar 2017 ist in den USA mit Donald Trump ein Präsident an der Regierung, der schon im Wahlkampf die Maxime "America first" ausgab und in seinem ersten Amtsjahr danach handelte. Für weltweites Aufsehen sorgte dabei vor allem der von ihm initiierte Austritt der größten Volkswirtschaft der Welt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen. Auch von der UNESCO und dem Flüchtlingsabkommen der UNO haben sich die USA unter Trump zurückgezogen. Handelsschranken und Zölle wurden unter seiner Administration erhöht. Mit Nordkorea begab sich Trump in eine offene Konfrontation bezüglich dessen Bestrebungen, eine Atommacht zu werden. Innenpolitisch gelang Trump gegen Ende des Jahres zumindest die Durchsetzung seiner Steuerreformpläne, durch die die USA zukünftig zum Niedrigsteuerland werden, was den internationalen Standortwettbewerb neu beleben wird. Wesentliche Änderungen an der Gesundheitsreform seines Vorgängers (ObamaCare) gelangen ihm jedoch in 2017 nicht. Die chinesische Wirtschaft wuchs auch 2017 wieder mit einer Wachstumsrate von rund 7 % und forciert durch Firmenkäufe - vornehmlich in Europa - ihre wirtschaftliche Macht. Staatspräsident Xi Jinping machte dabei den internationalen Führungsanspruch seiner Nation auf dem Kongress seiner kommunistischen Partei im Oktober 2017 deutlich. Im Fokus der Expansionspläne der chinesischen Wirtschaft steht dabei vor allem Europa, wo sie ihr Investitionsvolumen zwischen 2010 und 2017 um ca. 1.500 % gesteigert hat. Insgesamt fiel das Wachstum der Weltwirtschaft aus Expertensicht zufriedenstellend und etwas besser als im Vorjahr angenommen aus. Sowohl die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) als auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bezifferten im "World Economic Outlook" (Oktober 2017) bzw. im "OECD Economic Outlook" das reale Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsproduktes (BIP) auf ca. 3,6 % nach 3,1 % im Vorjahr. Auch in 2017 blieben China und Indien mit einem geschätzten BIP-Anstieg in Höhe von 6,8 % bzw. 6,7 % die treibenden Kräfte hinter dem weltweiten Wachstum. Die für 2017 prognostizierten Wachstumsraten fallen für die Eurozone mit 2,4 % - für Deutschland mit 2,5 % - und für die USA mit 2,2 % jeweils höher als im Vorjahr aus. Unverändert prägten interne Debatten zum Fortbestand der Eurozone, die Brexit-Entscheidung, die anhaltende Schwäche der französischen Konjunktur und der Fortbestand der Krise in Italien, die Spannungen zwischen der EU und Russland und das Erstarken populistischer und rechter Kräfte in vielen Ländern die politische Landschaft und wirkten sich bremsend auf die Aussichten für die europäische Wirtschaft aus. Positiv hingegen schlugen die moderaten Steigerungsraten in Russland (1,9 %) und Brasilien (0,7 %) zu Buche, nachdem sich das reale BIP dort in 2016 sogar rückläufig entwickelt hatte. Die wirtschaftliche Entwicklung in den USA hingegen verlief im Rahmen der Erwartungen. Die US-Börsen setzten ihren schon seit mehreren Jahren andauernden Höhenflug mit unveränderter Dynamik fort, während die US-amerikanische Zentralbank (Federal Reserve System - Fed) die Leitzinsen mehrfach erhöhte. Zuletzt legte sie den Zielkorridor auf 1,25-1,50 % fest. Deutschland glänzte innerhalb der EU unverändert mit einer stabilen und soliden Wirtschaftslage, die auf einer starken Binnennachfrage, geringen Inflations- und weiter sinkenden Arbeitslosenraten basiert. Die Erwerbslosenquote lag dabei im Oktober 2017 bei nur noch 3,7 %. Laut Bundeswirtschaftsministerium befand sich die deutsche Wirtschaft zum Ende des Berichtsjahres "in einem stetigen und breit angelegten Aufschwung mit einem soliden binnenwirtschaftlichen Fundament". Dabei wurde das Wachstum sowohl von der Inlandsnachfrage als auch vom Außenhandel gestützt. In den anderen großen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich blieb das Wachstum erneut eher schwach. Letztlich sah die Europäische Zentralbank (EZB) auch Ende 2017 keinen Grund für eine Erhöhung der Zinssätze. Sie erklärte sich nach ihrer letzten Sitzung des Jahres auch weiterhin bereit, ihr Anleihenkaufprogramm zur Sicherstellung der Preisstabilität nicht nur fortzuführen, sondern bei Bedarf auch jederzeit auszuweiten. GESAMTWIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK AUF 2018Nachdem die OECD zum Ende 2016 noch die Weltwirtschaft in einer Periode niedrigen Wachstums (low-growth trap) verortet hatte, stellte sie nun eine global synchrone Wachstumsdynamik fest. Diese sei vor allem auf politische Stimulanz zurückzuführen, während die privaten Investitionen weiterhin als moderat eingestuft wurden. Unterstützt werde diese Entwicklung von niedrigen Inflations- und Lohnsteigerungsraten (OECD). Das Wachstum des weltweiten BIP erwartet die Organisation für 2018 mit 3,7 % dabei noch einmal leicht höher als 2017, basierend auf den erwarteten Steigerungsraten für die USA, Indien und Brasilien. Für alle anderen wesentlichen Regionen (Eurozone, Vereinigtes Königreich, Kanada, Japan, China und Russland) rechnet man hingegen mit einem leichten Rückgang - bestenfalls einer Stagnation - der Wachstumsraten. Der IWF stellt eine identische Prognose für die globale BIP-Zunahme in 2018. Mit leichter Sorge blickt die OECD dabei auf die steigenden Verschuldungsquoten von Unternehmen und Privathaushalten in vielen Ländern bei gleichzeitig abnehmenden Kreditqualitäten und einer steigenden Bedeutung wenig regulierter Finanzsektoren. Auch weltweit steigende Immobilienpreise trügen zu den höheren Risiken bei, denen sich die Weltwirtschaft im kommenden Jahr ausgesetzt sehe. Grundsätzlich bemängeln die Volkswirte der OECD die Tendenz, dass die Unternehmen zu stark in finanzielle Vermögenswerte statt in Realkapital investierten und der Boom an den Kapitalmärkten die Gefahr größerer, konjunkturdämpfender Korrekturen mit sich bringen würde. Die Wachstumsaussichten für die deutsche Wirtschaft werden für 2018 generell als gut erachtet. Die Prognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute und der Bundesbank hinsichtlich der Wachstumsrate des deutschen BIP decken sich mit den Vorhersagen der OECD und des IWF und bewegen sich mehrheitlich bei ca. 2,0-2,5 %. Wesentliche Unwägbarkeiten bestehen zum einen in der zum Jahresbeginn 2018 noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung und zum anderen in den wenig kalkulierbaren internationalen Einflussfaktoren, wie z. B. der Entwicklung der Lage in den großen europäischen Partnerländern (Vereinigtes Königreich, Frankreich) oder auch der Fortsetzung der aggressiven US-amerikanischen Wirtschaftspolitik unter Präsident Trump (Steuersenkung, Protektionismus usw.). Einen stabilisierenden Einfluss dürften die generell weiterhin niedrig bleibenden Inflations- und Arbeitslosenraten, die Exportstärke der deutschen Industrie und der florierende Konsum der Privathaushalte haben. Die eher dämpfenden Auswirkungen der Flüchtlingskrise haben sich bereits in 2017 abgeschwächt und werden voraussichtlich auch in 2018 eher zurückgehen. Es bleibt allerdings ungewiss, ob die in 2017 neu entwickelte Stärke des Euro gegenüber dem US-Dollar weiter anhalten bzw. zunehmen wird. Finanzexperten gehen derzeit davon aus, dass es im Jahr 2018 nur zu einer moderaten Straffung der internationalen Geldpolitik kommen wird. In den USA werden von der Fed noch weitere kleinere Zinsschritte erwartet. Die EZB und die Bank of Japan werden demgegenüber voraussichtlich die Zügel weiter locker halten. Unklar scheint die Situation lediglich im Vereinigten Königreich, wo sich die Bank of England einer durch den Brexit geschwächten wirtschaftlichen Entwicklung bei gleichzeitig spürbar steigender Inflation gegenübersieht - eine Herausforderung für jede Notenbank. Der Wechselkurs zwischen Euro und US-Dollar lag Anfang 2017 bei EUR/USD 1,05. Zu diesem Zeitpunkt gingen die meisten Analysten und Experten von einem starken Dollar aus, der sich in 2017 der Parität mit dem Euro nähern sollte. Stattdessen stieg der Kurs im Jahresverlauf mehr oder weniger kontinuierlich bis auf ein Niveau von EUR/USD 1,18-1,20 und unterstützte damit den wirtschaftspolitischen Kurs der Trump-Regierung. Aktuell sehen die meisten Experten hier nicht mehr viel Luft nach oben und erwarten die Relation auch zum Ende 2018 in diesem Bereich. Jeder wirtschaftliche Ausblick steht unter dem Vorbehalt wichtiger geopolitischer Entwicklungen. Bereits bestehende und zunehmende Spannungen zwischen dem Osten (d. h. Russland) und dem Westen, die weltweite Angst vor terroristischen Angriffen und die politische Instabilität der EU bleiben wesentliche und entscheidende Faktoren und könnten Prognosen und Schätzungen im Fall der Eskalation eines dieser Konflikte zunichtemachen. KAPITALMARKTUMFELDDie weltweiten Aktienmärkte stiegen in 2017 vielfach auf neue Höchststände. Der MSCI World Index legte während des Jahres um rund 20 % zu, nach 5,6 % im Vorjahr. Als Ursachen für den Börsenboom werden einerseits eine hohe Liquidität auf der Investorenseite und mangelnde Anlagenalternativen (unattraktive Anleihenmärkte, politische Abhängigkeit der Rohstoffmärkte) genannt, gleichzeitig aber auch eine zunehmende Risikobereitschaft auf der Anlegerseite. Getrieben wurde die globale Entwicklung an den Kapitalmärkten einmal wieder aus den USA. Dort legt der S&P 500 Index ebenfalls um rund ein Fünftel im Vergleich zum Endstand 2016 zu. Besonders erfolgreich schnitten im Berichtsjahr Technologiewerte ab. Der US-amerikanische Tech-Index Nasdaq 100 stieg dabei sogar in seinem neunten Gewinnjahr in Folge um mehr als 30 %. Die fünf größten Einzelwerte bringen dabei in Summe schon eine größere Marktkapitalisierung auf als die 30 deutschen DAX-Werte zusammen. Eine ähnliche Entwicklung wie in den USA war in weiten Teilen Asiens festzustellen: hohe Kurssteigerungen an den meisten relevanten Börsen, die vor allem von Technologiewerten befeuert wurden. Die führenden Börsenindizes in Hong Kong, Indien, Südkorea und Japan legten dabei zwischen 20 und 34 % gegenüber 2016 zu. Lediglich in China und Malaysia sah man nur moderate Kurssteigerungen. Nachdem in 2016 allerdings in China sogar Kursrückgänge auf breiter Front zu beobachten waren, konnte man zumindest aus dieser Sicht aber auch dort von einem erfolgreichen Börsenjahr sprechen. Die Kapitalflucht aus der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt scheint damit zumindest gebremst, wenn nicht gar gestoppt worden zu sein. Auch für die meisten Aktienmärkte in Europa war 2017 ein gutes Jahr - auch wenn man hier nicht an die rasante Entwicklung in den USA und Asien heranreichte. Im Vergleich zum eher schwachen Börsenjahr 2016 ging es an den meisten europäischen Börsenplätzen jedoch wieder deutlich aufwärts. Der Euro Stoxx 50 Index konnte sich gegenüber dem Ende des Vorjahres um ca. 8 % steigern, der französische Index CAC 40 kletterte um mehr als 10 % und der britische FTSE 100 erreichte kurz vor Jahresende einen neuen All-zeit-Höchststand. Deutliche Gewinne gab es im Jahr 2017 auch am deutschen Aktienmarkt: der DAX 30 stieg trotz eher verhaltener Prognosen zum Jahresbeginn um rund 14 %. Im November erreichte er dabei mit fast 13.500 Punkten auch seinen bislang höchsten Stand überhaupt. Auch die Dividendenausschüttungen der im DAX 30 enthaltenen Unternehmen werden laut den Prognosen zum Jahresende für das Geschäftsjahr 2017 eine neue Rekordhöhe erreichen. Stärker noch entwickelten sich der MDAX (+18 %), der SDAX (+25 %) und vor allem auch hier der technologiegetriebene TecDAX mit fast 40 %. 2017 war ebenfalls ein gutes Jahr bei der Zahl der weltweiten Börsengänge (IPOs). Das Beratungsunternehmen EY ("Global IPO Trends: Q4 2017") zählte insgesamt 1.624 IPOs, was einem Plus von 49 % verglichen mit dem Vorjahr entsprach und den höchsten Wert seit 10 Jahren darstellte. Das Gesamtemissionsvolumen belief sich dabei auf USD 189 Milliarden. Die aktivsten IPO-Märkte lagen dabei in China (582), Europa (250) und den USA (174). In Deutschland stieg die Zahl der IPOs von mageren acht im Vorjahr auf immerhin 14 im Geschäftsjahr 2017 - was aber gemessen an der Größe des deutschen Kapitalmarkts im Verhältnis zu Europa allgemein immer noch ein schwacher Wert war (zum Vergleich: 72 IPOs in London und 78 in den skandinavischen Ländern). Die Zahl an Börsengängen von Healthcare-Unternehmen in den USA stieg dabei in 2017 nur leicht von 42 im Vorjahr auf 44. Das Biotech-Segment legte generell an der Börse jedoch wieder deutlich zu: Der Nasdaq Biotech Index schloss das Jahr 2017 mit einem Plus von ca. 19 %, nachdem er in 2016 über 20 % verloren hatte. Vor dem Hintergrund von anhaltenden Diskussionen in den Vereinigten Staaten um Arzneimittelpreise, von steigendem Wettbewerb und einer eher enttäuschenden Zahl an Produktneueinführungen aus diesem Sektor muss man diesen Kursanstieg schon als sehr positive Entwicklung bezeichnen. Auch hinsichtlich der M&A-Aktivitäten blieb das Biotech-Segment 2017 hinter den Erwartungen der Experten zurück. Immerhin ließ die FDA im Jahr 2017 insgesamt 46 neue Medikamente für den Markt zu und damit mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. BRANCHENUMFELDDie Entwicklung im weltweiten Gesundheitswesen - einem Umfeld, das durch steigende Ausgaben geprägt ist - wird nicht nur durch alternde und wachsende Bevölkerungen angetrieben, sondern auch durch permanente technologische Innovationen. Wie in den Jahren zuvor werden die höchsten Wachstumsraten für die Branche in Zukunft voraussichtlich in Asien und im Mittleren Osten liegen; das Wachstum in Europa dürfte moderater ausfallen. Zu den innovativen Technologien im Bereich Life Sciences zählen vielversprechende neue und bessere diagnostische und therapeutische Methoden mit besseren Resultaten für Patienten und einem höheren Nutzen für die Gesundheitssysteme. Gleichwohl ist das Umfeld in den wohlhabenden Ländern weltweit durch Gesundheitsreformen, Kosten- und Preisdruck und durch die oben erwähnte, im Allgemeinen recht schwache wirtschaftliche Lage gekennzeichnet. Nach Ansicht einer Branchenstudie von Deloitte führt dies zu einer Diskrepanz zwischen steigenden F&E-Aufwendungen einerseits und der Nachfrage seitens Kostenträgern und der Öffentlichkeit nach günstigeren Behandlungen andererseits. Moderne Technologien verursachen häufig höhere Kosten im Gesundheitswesen. Ebenso stellen zunehmende regulatorische Anforderungen und Qualitätsstandards einen weiteren Kostentreiber in der Branche dar. Hingegen werden die öffentlichen Budgets für den Gesundheitsbereich immer stärker infrage gestellt. In der Folge kommt es zu langen und teilweise kontrovers geführten öffentlichen und politischen Debatten. Diese Situation wird in den kommenden Jahren voraussichtlich bestehen bleiben und sich eher noch weiter zuspitzen. In den USA waren diese Debatten während des Präsidentschaftswahlkampfs 2016 ein zentrales Thema und Präsident Trump hat nunmehr bereits damit begonnen, seine Pläne zur Abschaffung von ObamaCare umzusetzen. Der Bereich Diagnostik stellt weiterhin ein aufstrebendes Segment der Life-Sciences-Branche dar und profitiert insbesondere von Innovationen sowie dem technologischen Fortschritt (z. B. digitale Gesundheitsanwendungen). Das Untersegment In-vitro-Diagnostik (IVD) und insbesondere die Molekulardiagnostik sind über die vergangenen Jahre sehr schnell gewachsen. Ausgehend von einem geschätzten globalen Umsatzvolumen von über USD 60 Mrd. in 2016 rechnen Marktforschungsinstitute aktuell mit jährlichen Wachstumsraten von ungefähr 5 % und kommen je nach Datenlage und Berechnungsmethoden auf einen globalen Umsatz von ca. USD 80 Mrd. im Jahr 2023. Besonders stark wachsen soll nach Berechnungen der Analysten von Stratistics MRC der Teilbereich des Blut-Screening-Marktes, welcher sich im vorgenannten Zeitraum von einem weltweiten Umsatz von ca. USD 1,8 Mrd. mit mehr als 11 % Wachstum auf knapp USD 4 Mrd. vergrößern wird. Den Erwartungen an die Marktentwicklung liegt dabei u. a. die Altersentwicklung in den Bevölkerungen der wesentlichen Absatzregionen wie den USA, Europa, aber auch China und Japan zugrunde. Dieser Markt kann unverändert als recht konsolidiert betrachtet werden, und es sind Mitbewerber aller Größen im Rennen, von großen europäischen Anbietern wie Roche, Bayer, Qiagen und BioMerieux, über Sysmex aus Japan und US-Unternehmen wie Abbott, Bio-Rad und Becton Dickinson bis hin zu kleinen Unternehmen wie Epigenomics. In den letzten Jahren waren relativ viele M&A-Aktivitäten zu beobachten, wobei einige Käufer (z. B. Thermo Fisher, Synlab, Quest) weiterhin großes Interesse zeigten und ihre Einkaufstour anscheinend noch nicht beendet haben. In den Themengebieten Flüssigbiopsien und Sequenziertechniken der nächsten Generation herrscht ein weiterhin hoher Wettbewerb. In den USA wurde in 2017 alleine in die drei Venture-Capital (VC)-finanzierten Gesellschaften Guardant Health, Grail und Human Longevity frisches Kapital in Höhe von USD 1,8 Mrd. investiert. Aber auch jenseits dieser Beispiele zeigte sich in diesem Jahr im wichtigsten Markt der Welt eine ungebrochene Dynamik bei Initial- oder Anschlussfinanzierungen von Biotechnologie-Gesellschaften in frühen bzw. vorbörslichen Stadien. Oftmals stehen dabei die VC-Gesellschaften von etablierten Branchenschwergewichten (z. B. Illumina oder Celgene) auf der Investorenseite, die damit auch den Wettbewerb, dem sie selbst ausgesetzt sind, weiter befeuern. Für 2018 erwarten die Branchenexperten der Silicon Valley Bank auch eine Zunahme von Spin-Offs durch Diagnostik-Hersteller von auf Testverfahren und Analysen spezialisierten neuen Gesellschaften. Investoren aus China haben in den vergangenen Jahren vermehrt branchenübergreifend europäische und US-Unternehmen erworben. Im Berichtsjahr geriet nun auch Epigenomics in den Fokus eines chinesischen Käufers (siehe dazu auch "Überblick über den Geschäftsverlauf 2017"). Es muss davon ausgegangen werden, dass das Augenmerk von chinesischen Investoren in der nahen Zukunft verstärkt auf dem Gebiet der Life Sciences und insbesondere im Bereich der Diagnostik liegen wird. Mit Blick auf die chronischen zivilisations- und altersbedingten Krankheiten, wie Krebs, wird damit gerechnet, dass diese in der chinesischen Gesellschaft aufgrund der rasch wachsenden Bevölkerung, höherer Lebensstandards und der Übernahme des westlichen Lebensstils von zunehmender Bedeutung sein werden. Es ist auch davon auszugehen, dass mit der Entwicklung in China eine Verschärfung des Wettbewerbs einhergehen wird, und es steht außer Frage, dass chinesische Unternehmen früher oder später nicht nur Know-how und Technologien der westlichen Welt kaufen, sondern auf den weltweiten Märkten mit eigenen Technologien und Produkten vertreten sein werden. Wie in der gesamten Healthcare-Branche sind die richtige Positionierung im regulatorischen Umfeld und die Kostenerstattung wichtige Erfolgsfaktoren für Unternehmen, die in der Entwicklung und Vermarktung neuartiger Diagnosegeräte und -verfahren tätig sind. Da die regulatorischen Vorgaben und die Erstattungsvorschriften sehr unterschiedlich sind, wird es eine Herausforderung bleiben, diesen Faktoren in verschiedenen Märkten angemessen Rechnung zu tragen. Die USA sind aus wirtschaftlicher Sicht zwar noch immer der attraktivste Einzelmarkt, doch China schließt auf den Gebieten öffentliches Gesundheitswesen, Technologieentwicklung, Kapitalmarktreife und unternehmerisches Denken in der Bevölkerung zunehmend auf. Es wird mittelfristig der interessanteste Markt und könnte unserer Branche mehr und größere Chancen bieten, als man sich heute noch vorzustellen vermag. In den Kapiteln "Chancen- und Risikobericht" und "Prognosebericht" dieses Konzern-Lageberichts wird im Einzelnen auf die Auswirkungen eingegangen, die die weltweite wirtschaftliche Lage auf unsere Geschäftstätigkeit und unseren Konzern haben könnte. ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF 2017EPI PROCOLONCMS-Entscheidung zur KostenerstattungSeit Erhalt der FDA-Zulassung für Epi proColon im Jahr 2016 steht für Epigenomics vor allem das Thema Kostenerstattung auf dem US-Markt im Vordergrund aller Aktivitäten. Eine wesentliche Rolle dabei spielen die Centers of Medicare & Medicaid Services (CMS). Bei CMS handelt es sich um eine US-amerikanische Bundesagentur, die zahlreiche staatliche Gesundheitsprogramme verwaltet (u. a. Medicare und Medicaid). Dabei ist die Agentur auch zuständig für die Festsetzung von Erstattungspreisen von medizinischen Leistungen für ihre Versicherten. Der für unseren Darmkrebstest verfügbare Markt in den USA wird dabei schätzungsweise zu 50 % durch Medicare (Patienten zwischen 65 und 75) abgedeckt. Hinsichtlich der Kostenerstattung sind im US-amerikanischen Gesundheitssystem drei Elemente wichtig: die generelle Zusage einer Erstattung durch Medicare (Medicare coverage), die Entscheidung über die Höhe des Erstattungsbetrags durch Medicare (Medicare rate) und die Erstattungsentscheidung durch private Krankenversicherer (private pay-or adoption). Im November 2016 hatte CMS unter Verwendung der Überleitungs-Methode ("crosswalking") die Abrechnungsziffer 81287 im US-amerikanischen Verzeichnis der medizinischen Leistungen CPT (Current Procedural Terminology) für die Analyse unseres Markers Septin9 und damit den dafür hinterlegten Erstattungssatz von USD 83,67 pro Test ab Januar 2017 verkündet. Wir hielten jedoch für unseren Test einen deutlich höheren Erstattungssatz für angemessen und hatten daraufhin einen sogenannten "Reconsideration Request", einen Antrag auf Neuprüfung, bei CMS gestellt. In einer vorläufigen Neufestsetzung bestätigte CMS im September 2017 jedoch die Zuordnung der zuvor erteilten Abrechnungsziffer für unseren Test, erhöhte dabei im Rahmen der Einführung des neuen Protecting Access to Medicare Act (PAMA) allerdings den entsprechenden Erstattungssatz auf USD 124,69 pro Test. Wie schon in 2016, hatten jedoch der Medizinsche Beirat von CMS für diagnostische Labortests sowie alle relevanten Branchenverbände eine Überleitung auf den Code 81288 empfohlen. Der Erstattungssatz für diesen Code war durch PAMA von USD 160,76 auf USD 192,32 angehoben worden. Während ihrer Kommentierungsphase wiesen wir CMS daraufhin, dass eine Überleitung auf 81288 im Einklang mit der Einschätzung des eigenen Medizinischen Beirats als angemessen zu betrachten wäre. In der endgültigen Festsetzung des Abrechnungskatalogs für 2018 änderte CMS dann die eigene Entscheidung hinsichtlich des Erstattungssatzes für Epi proColon und räumte ein, dass die ursprüngliche Festlegung des Erstattungspreises für Epi proColon durch die "crosswalking"-Methode nicht angemessen wäre. Stattdessen solle der Preis nunmehr durch die "Gapfill"-Methode ermittelt werden. Diese Methode kommt dann zum Einsatz, wenn ein Test als neu- oder einzigartig angesehen wird oder kein vergleichbarer Test zur Verfügung steht. Dabei bestimmen die regionalen Organisationen von Medicare (Medicare Administrative Contractors, "MACs") im Frühjahr eines jeden Jahres vorläufige Erstattungspreise. Auf Basis dieser Preise legt CMS im darauffolgenden November den endgültigen Preis fest. Obwohl die Festlegung des endgültigen Preises mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, betrachten wir es als positiv, dass CMS schließlich die Überleitung auf Abrechnungsziffer 81287 als nicht angemessen ansieht, da diese aus unserer Sicht nicht den Wert unseres Tests reflektiert. Die "Gapfill"-Methode gibt uns nun die Gelegenheit, im Dialog mit den MACs einen angemessenen Preis festzulegen, der die Neuartigkeit des ersten FDA-zugelassenen Bluttests zum Darmkrebs-Screening widerspiegelt. Auch während des neuen CMS-Preisfindungsprozesses wird Epigenomics die Aktivitäten mit dem Ziel der Gewährung einer angemessenen Kostenerstattung für Epi proColon auf verschiedenen Ebenen fortführen. Die generelle Erstattungsentscheidung durch CMS - also die Frage, ob überhaupt erstattet wird - wird entweder über eine nationale Erstattungsentscheidung (National Coverage Determination - NCD) oder durch gesetzliche Verordnung gesichert (hierzu war bereits in 2016 eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht worden). Wir haben uns die Realisierung wenigstens einer der beiden Optionen in der nahen Zukunft erhofft und uns an beiden Fronten intensiv für unsere Interessen eingebracht. Während die Gesetzesinitiative nach wie vor den zuständigen Gremien zur Abstimmung vorliegt, ist für eine NCD die Aufnahme unseres Tests in die Richtlinien der verschiedenen maßgeblichen Fachgesellschaften, wie etwa die Darmkrebsrichtlinien der American Cancer Society (ACS) eine wesentliche Voraussetzung. Die ursprünglich für das letzte Quartal 2017 erwartete Veröffentlichung der neuen ACS-Richtlinien hat sich dabei jedoch weiter verzögert, wodurch auch die NCD nun erst für 2018 erwartet werden kann. Die Erstattung durch private Krankenversicherer ist schließlich sowohl von der Aufnahme in Richtlinien als auch von der Erstattungsentscheidung durch CMS abhängig und demzufolge erst anschließend zu erwarten. Studienergebnisse zum Bluttest Epi proColonIm Januar 2017 gaben wir zunächst die Veröffentlichung der Ergebnisse unserer ADMIT-Studie im Journal "Cancer Treatment and Research Communications" bekannt. Die Studienergebnisse verdeutlichen das Potenzial, die Teilnahmerate bei der Darmkrebsvorsorge unter Anwendung eines Bluttests zu erhöhen. Die Studie zeigte für den Epi proColon Test eine Teilnehmerrate am Darmkrebs-Screening von 99,5 %, während FIT (fecal immunochemical testing) eine Teilnehmerrate von 88,1 % aufwies. Diese Zahlen stehen einer Basisteilnehmerrate von etwa 20 % in der Darmkrebsfrüherkennung mit Standardtests gegenüber, wie sie in der passiven Kontrollgruppe gemessen wurde, in der Patienten, die in der Vergangenheit nicht an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hatten, ein Darmkrebstest (FIT oder Koloskopie) im Rahmen ihrer Standardvorsorge angeboten wurde. Die Ergebnisse der ADMIT-Studie belegen somit, dass in unterversorgten Patientengruppen ein Bluttest einen neuen Ansatzpunkt für Ärzte und Patienten bieten kann, um die Teilnahmerate in der Darmkrebsvorsorge zu erhöhen, nachdem sich die Teilnahmerate bei der Darmkrebsvorsorge in den USA in den vergangenen zehn Jahren nicht verbessert hat. Höhere Teilnahmeraten bei der Vorsorge sind essenziell im Kampf gegen Darmkrebs, der zweithäufigsten Todesursache durch Krebserkrankungen in den USA. Ebenfalls im Januar 2017 gaben wir die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse einer umfassenden systematischen Überprüfung und der Meta-Analyse klinischer Studien mit Epi proColon im Journal "Clinical and Translational Gastroenterology" der Nature Publishing Group bekannt. Nach der Analyse von 25 unabhängigen Studien in verschiedenen geografischen Regionen stellen die Autoren fest, dass das von Epi proColon erkannte methylierte Septin9-Gen "ein verlässlicher blutbasierter Marker für die Erkennung von Darmkrebs" ist, und lieferten damit einen weiteren Beleg für die robuste Performance von Epi proColon, die in verschiedenen klinischen Studien ermittelt wurde. Im Februar 2017 konnten wir dann bekannt geben, dass eine unabhängige Peer-Review-Publikation über Epi proColon 2.0 CE im Journal of Molecular Diagnosis & Therapy veröffentlicht wurde. Darin stellten die Autoren die hohe Sensitivität und Spezifität von Epi proColon 2.0 CE in Fallkontrollstudien heraus und bescheinigten dem Test, eine anwenderfreundliche Alternative anzubieten, die zu höheren Teilnahmeraten bei Vorsorgeprogrammen gegen Darmkrebs beitragen könne. Diese Publikation ergänzte damit die wachsende wissenschaftliche Evidenz über die Leistungsfähigkeit von Epi proColon. Beteiligung an nationaler Initiative zur Darmkrebsvorsorge in den USAAm 27. Februar 2017 gaben wir bekannt, dass sich Epigenomics an der nationalen Initiative "80 Prozent in 2018" beteiligt. Ziel der Initiative ist es, die Vorsorgequote bei Darmkrebs auf 80 Prozent in den USA zu steigern. Die Initiative wird angeführt von renommierten Gesundheitsorganisationen wie der American Cancer Society (ACS) und den Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Darmkrebs ist die zweithäufigste Todesursache durch Krebserkrankungen in den USA, obwohl Darmkrebs zu den vermeidbaren Tumorerkrankungen zählt. Durch Darmkrebs-Screening können Vorstufen (Polypen) erkannt werden. Mit dem Entfernen der Polypen wird der Ausbruch von Darmkrebs verhindert. Die Initiative "80 Prozent in 2018" vereint hunderte Organisationen, die sich dem Ziel einer deutlichen Reduzierung von Darmkrebs als einem wesentlichen Gesundheitsproblem in den USA verschrieben haben. Im Jahr 2018 soll die Teilnahmerate der über 50-Jährigen auf 80 Prozent steigen. Nach Berechnungen der beteiligten Gesundheitsorganisationen könnten mit dem Erreichen des Ziels 277.000 Neuerkrankungen und 203.000 Darmkrebstote verhindert werden. Um das ehrgeizige Ziel zu erreichen, soll der Einfluss möglichst vieler, verschiedener Organisationen genutzt werden. Zu den Unterstützern der Initiative zählen u. a. medizinische Einrichtungen, Unternehmen, staatliche Behörden sowie Non-Profit- und Patientenorganisationen. U.S. Department of Veterans Affairs erteilt Lieferauftrag für Epi proColonAm 3. März 2017 konnten wir bekannt geben, dass das U.S. Department of Veterans Affairs unserem US-Vertriebspartner Polymedco, Inc. einen Fünfjahresvertrag zur Lieferung von Epi proColon mit Beginn zum 1. März 2017 erteilt hatte. Nach Angaben des U.S. Department of Veterans Affairs gibt es derzeit rund 21 Millionen Veteranen in den USA. Etwa 11 Millionen Veteranen sind in der Altersgruppe von 50 bis 75 Jahren, für die eine regelmäßige Darmkrebsvorsorge empfohlen wird. Das U.S. Department of Veterans Affairs betreibt das größte integrierte Gesundheitssystem in den USA und verfügt über 1.700 Krankenhäuser, Kliniken, Gemeinschaftszentren, Heime, Beratungsstellen und andere Einrichtungen. Beginn der Post-Approval Studie mit Epi proColonAm 30. August 2017 gaben wir den Beginn der Post-Approval Studie "Performance of Epi proColon in Repeated Testing in the Intended Use Population (PERT)" bekannt. Mit der PERT-Studie erfüllen wir eine für Vorsorgetests übliche Vorgabe seitens der US-Zulassungsbehörde FDA, nachdem wir im Jahr 2016 die Zulassung für Epi proColon zur Darmkrebsvorsorge erhalten hatten. Epi proColon ist in den USA zugelassen für die Darmkrebsvorsorge bei Patienten mit durchschnittlichem Erkrankungsrisiko, die nicht an empfohlenen Darmkrebs-Früherkennungsmaßnahmen wie Darmspiegelung und stuhlbasierten Tests teilnehmen. Mit der PERT-Studie werden die Teilnahmerate, die Test-Performance sowie die Bereitschaft zur Darmspiegelung bei positivem Testergebnis mit Epi proColon untersucht. Die multizentrische Studie startete im Beaumont Hospital, Royal Oak (MI), in der Geisinger Clinic, Danville (PA), der Universität von West Virginia, Morgantown (WV) sowie in drei weiteren Zentren in den USA. Innerhalb von drei Jahren nach Beginn sollen rund 4.500 Patienten in die Studie aufgenommen werden, deren Abschluss im Jahr 2022 erwartet wird. EPI PROLUNGEpi proLung ist ein hochinnovativer Lungenkrebstest auf Basis unserer proprietären DNA-Methylierungs-Biomarker SHOX2 und PTGER4. Im Frühjahr 2016 hatten wir mit der Produktentwicklung begonnen. Unser Ziel war es, einen Bestätigungstest für Lungenkrebs zur Marktreife zu führen, der bei unklaren Befunden Klarheit schafft und damit eine frühere Erkennung der Erkrankung, bessere Therapieerfolge sowie - bedingt durch die Reduzierung überflüssiger Verfahren - geringere Behandlungskosten ermöglichen soll. Im Dezember 2017 konnten wir dann den Erhalt der angestrebten CE-Kennzeichnung für Epi proLung bekannt geben. Die Produktentwicklung gilt damit als abgeschlossen; der Test kann ab sofort in Europa vermarktet werden. Die Entwicklung von Epi proLung wurde teilweise von der Europäischen Kommission im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms "Horizon 2020"-Programms finanziert (Fördervertrag Nummer 672680). ÜBERNAHMEANGEBOT DURCH SUMMIT HERO HOLDING GMBH/CATHAY FORTUNE INTERNATIONAL COMPANY LIMITEDZentrales Thema in unserem Geschäftsverlauf des Jahres 2017 war das am 26. April 2017 angekündigte Übernahmeangebot eines chinesischen Bieterkonsortiums an die Aktionäre unserer Gesellschaft. Die offizielle Angebotsunterlage wurde durch die Summit Hero Holding GmbH (Summit Hero; Bieter) am 8. Juni 2017 veröffentlicht. Bei Summit Hero handelte es sich um die deutsche Tochtergesellschaft der Cathay Fortune International Company Limited (CFIC), an der auch unser bis dahin größter Aktionär - unser Partner BioChain - beteiligt war. Bei CFIC handelte es sich um einen international operierenden Finanzinvestor aus China. Summit Hero bot unseren Aktionären dabei eine Barabfindung von EUR 7,52 je Epigenomics-Anteil an, was zu diesem Zeitpunkt einer Bewertung des Unternehmens von ca. EUR 171 Mio. entsprach. Das Angebot für alle im Umlauf befindlichen Epigenomics-Aktien entsprach dabei einer Prämie von 49,4 % gegenüber dem gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Aktienkurs vor Bekanntgabe der geplanten Transaktion sowie einer Prämie von 32,0 % gegenüber dem höchsten Schlusskurs der letzten zwölf Monate zuvor. Der Bieter unterstützte die Unternehmensstrategie von Epigenomics und plante, alle Mitarbeiter im Unternehmen weiter zu beschäftigen und sämtliche Standorte, einschließlich des Unternehmenssitzes in Berlin aufrechtzuerhalten. Nachdem sämtliche behördliche Genehmigungen für eine solche Transaktion bereits erteilt worden waren, setzte der Bieter den Vollzug des Angebots unter die Bedingung, dass eine Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Epigenomics-Aktien erreicht werden sollte. Trotz vollumfänglicher Unterstützung des Angebots durch Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft musste Summit Hero dann jedoch nach Ende der vierwöchigen Annahmefrist mitteilen, dass nur ca. 62 % der ausgegebenen Epigenomics-Aktien dem Bieter im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots angedient bzw. vom Bieter gehalten oder diesem zugerechnet wurden. Damit wurde die Mindestannahmeschwelle von 75 % nicht erreicht und die Übernahme fand nicht statt. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE BEKANNTMACHUNGENIN Begebung von WandelschuldverschreibungenAm 8. September 2017 gaben wir die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 7,1 Mio. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Cathay Fortune International Company Limited (CFIC) bekannt. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen, die im Business Combination Agreement vom 26. April 2017 zwischen Epigenomics und CFIC vereinbart und in der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 8. Juni 2017 veröffentlicht worden war, sicherte uns einen sofortigen Liquiditätszufluss von rund EUR 6,5 Mio. Die Schuldverschreibungen wurden zu 91 % des Nominalbetrages ausgegeben, sind nicht verzinst, haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und sind durch den Inhaber der Wandelschuldverschreibung in bis zu 994.397 Aktien der Gesellschaft wandelbar. Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß der Vereinbarung mit CFIC sind in der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 8. Juni 2017 aufgeführt. Kapitalerhöhung durch Privatplatzierung neuer AktienAm 20. September 2017 gaben wir bekannt, dass der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden hatte, eine Kapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung von neuen Aktien mit einem Brutto-Emissionserlös von rund EUR 5,5 Mio. durchzuführen. Zu diesem Zweck hatte der Vorstand der Epigenomics AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 1.279.100,00 durch Ausgabe von 1.279.100 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Emissionspreis wurde auf EUR 4,28 festgelegt. Die Kapitalerhöhung wurde vollständig von institutionellen Investoren aus Deutschland und den USA gezeichnet. Die neuen Aktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Nachdem die Durchführung der Kapitalerhöhung am 6. Oktober 2017 in das Handelsregister eingetragen wurde, stieg das Grundkapital der Epigenomics AG auf EUR 24.014.360,00. Die neuen Aktien wurden anschließend zum regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung dient vorrangig der Stärkung von Vertriebs- und Vermarktungsaktivitäten für Epi proColon in den USA sowie der Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes. Außerordentliche HauptversammlungAm 25. September 2017 hielten wir eine außerordentliche Hauptversammlung unserer Aktionäre ab, zu der wir nach Ankündigung vom 7. August 2017 aufgrund einer Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG verpflichtet waren. Die Ankündigung erfolgte zu dem Zeitpunkt, an dem wir nach pflichtmäßigem Ermessen annehmen mussten, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten war. Zum Zeitpunkt der außerordentlichen Hauptversammlung hatten wir bereits durch die vorgenannte Kapitalerhöhung vom 20. September 2017 sowie die ebenfalls vorgenannte Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen vom 8. September 2017 geeignete Maßnahmen zur Verbesserung unserer Eigenkapitalausstattung und unserer Liquiditätslage eingeleitet. PERSONALIAAufsichtsrat von Epigenomics ernennt Jorge Garces, Ph.D. zum President & Chief Scientific OfficerAm 5. November 2017 gaben wir bekannt, dass der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 Herrn Jorge Garces, Ph.D. zum President and Chief Scientific Officer ernannt hat. Herr Garces Ph.D., der eine Reihe von Top-Managementpositionen in US-Diagnostikunternehmen innehatte, wird als Mitglied des Vorstands der Epigenomics AG für die Bereiche Operations, Forschung und Entwicklung, Clinical Affairs, Regulatory and Qualität verantwortlich sein. Herr Garces, Ph.D. (46) ist seit mehr als 20 Jahren in Führungspositionen von Unternehmen der Molekulardiagnostik und der Life-Sciences-Branche tätig. Herr Garces, Ph.D. war Chief Executive Officer & President von AltheaDx Inc. und von Enigma Diagnostics, Inc. Davor war Herr Garces, Ph.D. als Vice President und Operations Manager bei Hologic, Inc. tätig, wo er die Entwicklung und die FDA-Zulassung von Tests für zystische Fibrose und HPV (Humane-Papillom-Viren) leitete. Darüber hinaus war er als Führungskraft bei GenMark Diagnostics und Third Wave Technologies tätig. Zu Beginn seiner Karriere arbeitete er für führende Diagnostikunternehmen wie Genzyme Genetics und Athena Diagnostics. Herr Garces, Ph.D. erwarb seinen Doktorgrad in Zell- und Molekularbiologie an der City University of New York. Sein Postgraduiertenstudium absolvierte Herr Garces, Ph.D. auf dem Gebiet der Neurobiologie an der University of Massachusetts Medical School. Darüber hinaus verfügt Herr Garces, Ph.D. über einen MBA-Abschluss der Kellogg Graduate School of Management at Northwestern University. Dr. Uwe Staub, der seit 2013 als Chief Operating Officer und Mitglied des Vorstands tätig war und eine wesentliche Führungsrolle in der Phase der Produktentwicklung und -zulassung spielte, verlässt das Unternehmen zum 31. März 2018. Ernennung eines Director Reimbursement & Medical AffairsAm 8. November 2017 gaben wir bekannt, dass Nicholas "Nick" T. Potter, Ph.D., FACMG zum Director of Reimbursement and Medical Affairs ernannt wurde. Nick Potter verfügt über 25 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Molekulardiagnostik, sowohl im akademischen als auch kommerziellen Umfeld. Bei Epigenomics wird er strategisch für den Aufbau des Bereichs Kostenerstattung für Technologien zur blutbasierten Krebserkennung verantwortlich sein. Nick Potter wird in dieser Funktion mit führenden Experten der Molekulardiagnostik zu klinischen Themen zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird er die Sichtweise unserer Kunden bei der klinischen Entwicklung repräsentieren und den technischen Support leiten. Nick Potter war in den vergangenen 14 Jahren für MPLN, Inc. in Maryville (Tennessee) als Director of Molecular Diagnostics, Chief Scientific Officer und als Executive Vice President Clinical Affairs tätig. Als Teil des Führungsteams von MPLN spielte Nick Potter eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung des Unternehmens auf Wertentwicklung und Wachstum, insbesondere durch den Aufbau von Partnerschaften mit IVD-Herstellern, biopharmazeutischen und molekulardiagnostischen Unternehmen sowie anderen CLIA/CAP-zertifizierten Laboren. Dies ermöglichte den Zugang zu neuen Plattformen, Technologien, molekulardiagnostischen Tests und klinischen Studien. Er leitete zudem die Erstattungs-Aktivitäten für diverse Fachbereiche und war in diesem Zeitraum als Inspektor für molekulardiagnostische Labore im Auftrag des College of American Pathologists (CAP) tätig. Nick Potter erwarb 1986 seinen Doktorgrad in Immunologie von der Duke University. Zuvor studierte er an der Bucknell Universität. Sein Postgraduiertenstudium absolvierte er an der Harvard-Universität, der Universität von Connecticut sowie der Universität von Tennessee, an der er noch heute einen Lehrstuhl innehat. Aufsichtsrat von Epigenomics ernennt Albert Weber zum Executive Vice President Finance und Mitglied des VorstandsAm 29. November 2017 gaben wir bekannt, dass der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2018 Herrn Albert Weber zum Executive Vice President Finance und zum Mitglied des Vorstands ernannt hat. Herr Weber, der seit 17 Jahren für Epigenomics tätig ist, wird als Vorstandsmitglied die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling verantworten. Herr Weber (54) verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich Corporate Finance und Accounting. Vor seiner Ernennung führte Herr Weber die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling als Senior Vice President. Vor Epigenomics war er Controlling-Manager der Pironet AG, einem IT-Start-up aus Köln, sowie Manager Treasury & Corporate Accounting der EMI Group Germany. Er verfügt über umfassende Erfahrungen bei Kapitalmaßnahmen, in allen Finanzfunktionen sowie bei Börsengängen. Herr Weber hat einen Abschluss als Diplom-Kaufmann der Universität zu Köln und ist zertifiziert auf dem Gebiet der IFRS-Rechnungslegung. FINANZERGEBNISSEÜberblick über die Quartale im Berichtsjahr 2017: scroll
Für das Geschäftsjahr 2017 hatten wir im Ausblick des Konzern-Lageberichts des Vorjahres den Produkt- und Lizenzumsatz auf mit 2016 vergleichbarer Höhe prognostiziert. Hinsichtlich des Produktumsatzes basierte diese Prognose auf der Annahme einer verbindlichen Kostenerstattungsentscheidung in den USA für Epi proColon, welche wir aber aus an anderer Stelle bereits erwähnten Gründen in diesem Jahr leider noch nicht erhalten haben. Damit zogen die Testverkäufe in den USA auch zum Berichtsjahresende noch nicht weiter an und wir blieben mit einem Produktumsatz von EUR 0,5 Mio. hinter unseren Erwartungen. Unser Lizenzumsatz lag in 2017 dagegen mit EUR 1,3 Mio. höher als geplant, auch wenn die Fortschritte unseres Partners BioChain in China durch verzögerte Preisfestsetzungsentscheidungen der Provinzadministrationen ebenfalls weniger schnell vorankamen als erwartet. Allerdings lagen wir in der Summe mit EUR 1,9 Mio. trotzdem noch merklich hinter dem Vorjahresumsatz aus Produktverkäufen und Lizenzerlösen (EUR 2,8 Mio.). Bei den operativen Gesamtkosten in Höhe von EUR 13,2 Mio. im Geschäftsjahr 2017 blieben wir dagegen nicht nur deutlich unter den vergleichbaren Kosten von 2016 (EUR 17,3 Mio.), sondern auch unter unseren Planwerten. Aufgrund des verzögerten Fortschritts auf dem US-amerikanischen Markt haben wir den vorgesehenen Aufbau unseres dortigen Kommerzialisierungsteams ebenfalls gedrosselt. Zudem hatten wir uns auf ein zügigeres Anlaufen der PERT-Studie vorbereitet und damit höhere Kosten erwartet. Das von uns mit einem Wert von mehr als EUR -12,0 Mio. prognostizierte EBITDA vor anteilsbasierter Vergütung war schließlich in 2017 mit EUR -9,4 Mio. deutlich besser.
1
Gesamtliquidität = Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
sowie marktgängige Wertpapiere. Aufgrund des geringer als geplanten Nettoverlusts war gleichzeitig unser Finanzmittelverbrauch im Berichtsjahr mit EUR 10,1 Mio. niedriger, als wir angenommen hatten. Gleichwohl bestand die Notwendigkeit, weitere Liquidität vom Kapitalmarkt einzuwerben, was uns auch im dritten Quartal 2017 durch eine bezugsrechtsfreie Kapitalerhöhung und die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung mit einem Nettozufluss von zusammen knapp EUR 12 Mio. erfolgreich gelang. Auch wenn sich die Eigenkapitalquote durch die Aufnahme von Fremdkapital im Berichtsjahr von 79,2 % auf 53,5 % reduzierte, konnten wir das Geschäftsjahr 2017 mit einer um EUR 1,4 Mio. höheren verfügbaren Liquidität abschließen, als wir es begonnen hatten (EUR 13,7 Mio. zum 31. Dezember 2017 nach EUR 12,3 Mio. zu Beginn des Jahres). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Finanzlage unserer Gesellschaft auch im Verlauf des Jahres 2017 grundsätzlich stabil geblieben ist. UNSERE AKTIEscroll
scroll
Der Kurs der Epigenomics-Aktie stand in 2017 natürlich im Wesentlichen unter dem Einfluss des Übernahmeangebots durch Summit Hero (siehe: Überblick über den Geschäftsverlauf in 2017). Die Aktie startete basierend auf einem Schlusskurs aus 2016 von EUR 4,55 erst einmal weitgehend stabil in das Jahr 2017. Nach Ankündigung des bevorstehenden Übernahmeangebots am 26. April 2017 sprang der Kurs über die Marke von EUR 7,00 und hielt sich dort bis zur Bekanntgabe der Nichtannahme des Angebots durch unsere Aktionäre Anfang Juli. In der Spitze lag der Kurs bei EUR 7,42. Anschließend rutschte der Kurs in Etappen wieder bis unter die Marke von EUR 5,00 und pendelte dann bis in den späten November zwischen EUR 4,00 und EUR 5,00, bevor er kurzfristig auf EUR 3,62 absackte und zum Jahresende dann mit EUR 4,25 notierte. Die Börsenkapitalisierung unserer Gesellschaft lag mit EUR 102 Mio. damit nur unwesentlich unter ihrem Wert zu Jahresbeginn. ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DES GESCHÄFTSJAHRES 2017Vor allem mit Blick auf den US-Markt war die Geschäftsentwicklung in 2017 aus Gesellschaftssicht nicht ganz zufriedenstellend. Dies ist vor allem auf die noch nicht getroffenen Entscheidungen durch die zuständigen Gremien hinsichtlich der Kostenerstattung für Epi proColon zurückzuführen. Auch die Nicht-Annahme des aus Sicht der Unternehmensleitung attraktiven Übernahmeangebots von Summit Hero durch unsere Aktionäre haben wir bereits in entsprechenden Erklärungen bedauert. Gleichwohl gab es auch sehr erfreuliche Ereignisse in 2017, wie z. B. die Fertigstellung von Epi proLung als unserem zweiten marktreifen Produkt, den reibungslosen Start der Post-Approval-Studie für Epi proColon und der erfolgreiche Abschluss zweier Finanzierungsmaßnahmen im September mit Bruttozuflüssen von nahezu EUR 12 Mio. VERMARKTUNG UND GESCHÄFTSENTWICKLUNGNach der FDA-Zulassung 2016 war es unser vorrangiges Ziel, Epi proColon landesweit in den USA verfügbar zu machen. Mit Unterstützung unseres US-Kommerzialisierungspartners Polymedco haben wir dabei Fortschritte erzielt und die landesweite Verfügbarkeit schon bald nach der Zulassung erreicht. Unser Test wird seitdem über große Laborketten in den USA angeboten (z. B. über LabCorp, ARUP oder Sonic Healthcare). Im Berichtsjahr hat sich der kommerzielle Fokus nun mehr vom gezielten, initialen Aufbau einer Schlüsselkunden-Basis hin zu breiter angelegten Einführungsmaßnahmen verschoben. Unsere Vermarktungsstrategie geht dabei von der Grundannahme aus, dass es für Epi proColon drei unterschiedliche Zielgruppen gibt: die Ärzte, die den Test verschreiben, die Labore, die den Test durchführen, und natürlich die Patienten selbst. Vor allem mit Blick auf die Zielgruppe der Patienten in ausgewählten Ballungsräumen der USA haben wir in 2017 eine Kampagne in den sozialen Medien gestartet, die auf die Verfügbarkeit des Tests bei unseren Laborkunden abstellte. In relevanten Internet-Foren wurden die Test-Eigenschaften "blutbasiert" und "FDA-zugelassen" besonders hervorgehoben. Hinsichtlich der Zielgruppe der Mediziner haben wir im Berichtsjahr an mehr als dreißig Konferenzen, Messen und/oder ähnlichen medizinischen Veranstaltungen, welche sich vor allem an niedergelassene Ärzte richteten, teilgenommen und präsentiert. Solche "primary care physicians" können oftmals den Früherkennungs-Bedarf unter ihren Patienten noch nicht selbst direkt in ihrer Praxis decken. Diese Aktivitäten dienten vor allem dazu, die Zielgruppe mit unserem Test vertraut zu machen und ihr für direkte Fragen Rede und Antwort zu stehen, aber auch um von ihr zu erfahren, wie sie ihren Bedarf und ihre Patientengruppe einschätzt bzw. welcher Art ihre individuellen Herausforderungen bei Vorsorge und Früherkennung sind. Nicht zuletzt haben wir in 2017 ein sogenanntes "ProduktDossier" erstellt und veröffentlicht. Dieses umfassende Dokument wendet sich vornehmlich an die Kostenerstatter im Gesundheitswesen der USA und befasst sich ausführlich mit medizinischen, klinischen und auch gesundheitsökonomischen Aspekten rund um Epi proColon als auch mit dem Thema der Anwendungsbefolgung eines solchen blutbasierten Tests. Der europäische Markt für IVD-Produkte ist stark fragmentiert und wird in jedem Land von lokalen Einflüssen dominiert. Außerdem ist in vielen europäischen Ländern die Darmkrebs-Früherkennung staatlich organisiert mit typischerweise sehr hohen Eintrittsbarrieren in solche Systeme. Selbstzahler sind in den meisten Märkten zahlenmäßig gering und müssen daher auf der Arzt- und/oder Patientenebene individuell angesprochen werden. Aus diesem Grund konzentrieren wir uns derzeit in Europa nur in geringem Umfang auf die Vermarktung von Epi proColon. In einigen ausgewählten Ländern (z. B. in Deutschland) verkaufen wir dabei das Produkt selbst, in anderen Märkten vertreiben wir es über Distributoren. Darüber hinaus haben wir einzelne Märkte in Asien (speziell in Südostasien) identifiziert, in denen wir gute Chancen für eine Akzeptanz des Tests bei Selbstzahlern annehmen. Solche Märkte bedienen wir meist über lokale Distributoren. Wir erwarten für die Zukunft in allen Märkten ein steigendes Interesse seitens Ärzten und Patienten, wobei sich ein kommerzieller Durchbruch in den USA auch positiv auf die Vermarktung in Europa auswirken könnte. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E)Zum Ende des Berichtsjahres konnten wir die Entwicklung unseres blutbasierten Lungenkrebs-Tests Epi proLung mit dem Erhalt der CE-Markierung für den Komponentensatz erfolgreich abschließen. Der resultierende PCR Kit wird zukünftig in Kombination mit einem neuen Prä-Analytik-Werkzeug, dem Epi BiSKit, vermarktet. Epi proLung ist ein hochinnovativer Lungenkrebstest auf Basis patentgeschützter DNA-Methylierungsmarker von Epigenomics. Die Entwicklung von Epi proLung wurde teilweise von der Europäischen Kommission im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms "Horizon 2020"-Programms finanziert (Fördervertrag Nummer 672680). Im Rahmen unserer fokussierten Strategie waren die Aktivitäten unserer F&E-Organisation in 2017 zudem darauf ausgerichtet, mit der neu implementierten Sequenzierungstechnologie der nächsten Generation (Next Generation Sequencing, NGS) erste Proof-of-concept-Studien für verschiedene klinische Fragestellungen durchzuführen sowie die Entwicklung unseres neuen, blutbasierten Epi proLung-Produktes abzuschließen. Das Forschungsteam hat sich 2017 sehr intensiv mit der für Epigenomics neuen Sequenzierungstechnologie (NGS) beschäftigt und die in 2016 entwickelten Protokolle weiter verfeinert und optimiert. Die in 2016 auf Basis von Urinproben erstellten Ergebnisse wurden in 2017 auf Plasma übertragen und es wurden drei weitere NGS Panel etabliert. Wir werden die klinische Leistungsfähigkeit aller Panels zukünftig weiter evaluieren. In Zusammenarbeit mit akademischen Zentren wurden Studien zur Überwachung von zirrhotischen Patienten und zur Überwachung von Lungenkrebspatienten unter Chemotherapie durchgeführt. In beiden Fällen wurden sehr gute Ergebnisse erzielt und die entsprechenden Manuskripte wurden bzw. werden noch zur Publikation eingereicht. Wir arbeiten weiterhin an der Validierung einer neuen, flexibleren PCR-Plattform zur Durchführung unseres Epi proColon-Tests und an der generellen Ausweitung des Angebots an Testplattformen für unsere Laborkunden. Zudem arbeitet die Gesellschaft an einer Automatisierungslösung für Epi proColon um einen höheren Durchsatz bei der Durchführung in Großlaboren zu ermöglichen. Die Entwicklungstätigkeiten umfassen dabei Methoden der automatisierten Flüssigkeitsbehandlung sowie der DNA-Extraktion mit Hilfe von magnetischen Partikeln, die von einer Bisulfit-Umwandlung der extrahierten DNA vor ihrer PCR-Amplifikation gefolgt wird. QUALITÄTSMANAGEMENTWir haben wiederholt unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, im Rahmen höchster regulatorischer Standards zu arbeiten, und haben Prüfungen unseres ISO-zertifizierten Qualitätsmanagementsystems einschließlich einer Inspektion durch die FDA erfolgreich bestanden. Unsere Qualitätssysteme erfüllen alle Anforderungen an die Entwicklung und Herstellung von IVD-Produkten sowie an deren Vermarktung in regulierten Märkten auf der ganzen Welt. Wir verfügen über ein etabliertes und umfassendes Qualitätsmanagementsystem für die Konzeptionierung, Entwicklung und Herstellung sowie den Vertrieb von In-vitro-Diagnostika, das den Anforderungen von 21 CFR 820 und ISO 13485 entspricht. Die US-Bundesvorschrift 21 CFR 820 über Qualitätssysteme behandelt die Anforderungen an die Hersteller von Medizinprodukten in den USA nach den Grundsätzen guter Herstellungspraxis (good manufacturing practice/GMP). Bei ISO 13485 handelt es sich um einen international anerkannten Standard für das Qualitätsmanagement von Medizinprodukten, der von der Internationalen Organisation für Normung (ISO), einer weltweiten Vereinigung nationaler Normungsorganisationen, entwickelt wurde. 21 CFR 820 und ISO 13485 beschreiben die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem, das sicherstellt, dass ein Unternehmen in der Lage ist, Medizinprodukte und damit verbundene Dienstleistungen anzubieten, die stets den Kundenwünschen und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Einrichtung eines mit 21 CFR 820 und ISO 13485 konformen Qualitätsmanagementsystems ist Beweis für unsere anhaltende Selbstverpflichtung, sichere und wirksame Diagnostika wie unsere Tests für Darm- und Lungenkrebs zu entwickeln. Wir verbessern fortlaufend unser Qualitätsmanagementsystem und machen es so zu einer soliden Basis für die behördliche Zulassung unserer Produkte weltweit. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGEERTRAGSLAGEAufgrund der auch in 2017 noch nicht geklärten Erstattungslage für Epi proColon auf dem US-Markt blieben unsere Umsatzerlöse in diesem Jahr mit EUR 1,9 Mio. hinter unseren ursprünglichen Planungen zurück, auch im Vergleich zum Vorjahr, als wir EUR 4,2 Mio. an Umsätzen erzielen konnten. In 2016 hatte sich unser US-amerikanischer Distributionspartner Polymedco in Erwartung einer kurzfristigen Erstattungsentscheidung initial mit Produkten bevorratet und damit für einen Einmaleffekt von etwa EUR 1,4 Mio. zu unseren Umsätzen beigetragen, der sich in 2017 naturgemäß nicht wiederholte. Auch die Einmaleffekte aus dem Bereich der Rechteübertragungen (Lizenzerlöse, auch für vergangene Jahre) fielen in 2017 um EUR 0,6 Mio. geringer aus als im Vergleichszeitraum. Darüber hinaus hatte ein in 2016 beendeter Auslizenzierungsvertrag noch EUR 0,3 Mio. zu den Gesamtumsätzen beigetragen. Der Umsatz setzte sich dabei im Wesentlichen aus Lizenzeinnahmen von EUR 1,3 Mio. und Produktverkäufen von EUR 0,5 Mio. zusammen und stammte regional betrachtet ungefähr zur Hälfte aus den USA und zu einem Drittel aus Asien. Aufgrund des mit ca. 68 % recht hohen Anteils der Lizenzerlöse am Gesamtumsatz und den dadurch anteilsmäßig sehr geringen Umsatzkosten erzielten wir eine mit 87 % hohe Bruttomarge (2016: 61 %). Die sonstigen Erträge stiegen im Geschäftsjahr um EUR 0,3 Mio. auf EUR 1,1 Mio. (2016: EUR 0,7 Mio.) und setzten sich in erster Linie aus Auflösungen von Rückstellungen (EUR 0,6 Mio.), diversen Erstattungen sowie Erlösen aus dem Abgang von Vermögenswerten (je EUR 0,2 Mio.) zusammen. Die Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E) verringerten sich 2017 um EUR 0,8 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 5,1 Mio.) auf nun EUR 4,3 Mio. Tatsächlich waren wir in unserer Prognose zum Jahresbeginn sogar von einem deutlichen Anstieg dieser Position ausgegangen. Zum einen waren die Entwicklungskosten für den blutbasierten Epi proLungTest jedoch in 2017 geringer als erwartet. Zum anderen verzögerte sich der Start unsere Studie nach FDA-Zulassung (Post Approval Study) für Epi proColon in den USA aufgrund des schleppenden Verlaufs des Prozesses zur Erlangung der regulatorischen Genehmigung des Studienprotokolls. Im Rahmen der Entwicklung der blutbasierten Version unseres Epi proLung-Produktes wurden in 2017 netto (d. h. nach Abzug erhaltener Forschungszuwendungen) TEUR 67 (2016: TEUR 27) an F&E-Kosten aktiviert. Da die Produktentwicklung erst zum Ende des Berichtsjahres abgeschlossen war, wurden bislang noch keine Abschreibungen dazu erfasst. Allerdings enthalten die für 2017 ausgewiesenen F&E-Kosten Abschreibungen auf andere aktivierte Entwicklungskosten von EUR 0,1 Mio. (2016: EUR 0,2 Mio.). Die Kosten für Vertrieb und Verwaltung waren im Berichtsjahr mit EUR 8,0 Mio. deutlich geringer als noch in 2016 (EUR 10,2 Mio.). Eine wesentliche Rolle spielten hierbei die Personalkosten, die in 2016 aufgrund von Sondereffekten (Vorstandswechsel und anteilsbasierte Vergütung) ungewöhnlich hoch ausgefallen waren. In Ermangelung vergleichbarer Effekte in 2017 lagen sie um EUR 1,2 Mio. niedriger als im Vorjahr. Die Kosten für Rechtsberatung und Prüfung, die ebenfalls in 2016 in hohem Ausmaß angefallen waren, sanken in 2017 um EUR 1,1 Mio. Die sonstigen Aufwendungen stiegen von EUR 0,3 Mio. in 2016 auf EUR 0,6 Mio. und waren nahezu ausschließlich durch Währungsumrechnungen bedingt. Die operativen Gesamtkosten blieben in 2017 nicht nur deutlich hinter unseren Planansätzen. Sie beliefen sich im Berichtsjahr auf EUR 13,2 Mio. und gingen somit auch spürbar gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 17,3 Mio. zurück. Mehr als EUR 1,7 Mio. des Rückgangs sind dabei auf geringere Kosten für anteilsbasierte Vergütungen zurückzuführen, die in 2016 aufgrund der Kursentwicklung unserer Aktie stark in die Höhe gegangen waren; insofern ist hier von einem Korrektureffekt zu sprechen. Die weitere Differenz ist zu einem großen Teil dem geringeren Materialeinsatz in 2017 gegenüber 2016 zuzuordnen (EUR 0,8 Mio. nach EUR 2,2 Mio.), der eine Folge der reduzierten Produktumsätze war. Der Rückgang von EUR 1,8 Mio. in 2016 auf EUR 1,0 Mio. im Berichtsjahr bei den Kosten für die Verwaltung unserer Schutzrechte ergab sich hingegen aufgrund von Optimierungen unseres Patentportfolios und der zugehörigen Kosten. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich somit auf EUR -10,3 Mio. nach EUR -12,3 Mio. im Vorjahr und war somit auch deutlich besser als geplant. Um Abschreibungen korrigiert (EBITDA) errechneten sich EUR -9,9 Mio. (2016: EUR -12,0 Mio.). Nach der Bereinigung um die Kosten für anteilsbasierte Vergütungen ergab sich schließlich ein EBITDA von EUR -9,4 Mio. (2016: EUR -9,7 Mio.). Diese Kennziffer lag somit deutlich unter der Bandbreite von EUR -12,0 Mio. bis EUR -13,5 Mio. aus unserer Prognose zu Jahresbeginn, in der wir um nahezu EUR 3,0 Mio. höhere operative Kosten eingerechnet hatten, die letztendlich im Berichtsjahr nicht anfielen. Im Berichtsjahr wurde ein Zinsaufwand von EUR 0,2 Mio. erfasst (2016: Zinsertrag von TEUR 17), der sich aus der Begebung der Wandelschuldanleihe ergab. Der Steuerertrag reduzierte sich von EUR 1,1 Mio. im Vorjahr in der Berichtsperiode auf EUR 0,2 Mio. Dieser Rückgang kann weitgehend durch die Steuerreform erklärt werden, die in den USA durch den Senat kurz vor Berichtsjahresende beschlossen wurde und den zukünftig dort anzuwendenden Steuersatz für Unternehmenserträge von 34 % auf 21 % stark absenkte. Aufgrund dieses Beschlusses mussten die auf unsere Verlustvorträge in den USA bislang aktivierten Steueransprüche neubewertet werden und sanken entsprechend stark. FINANZLAGE UND CASHFLOWUnser Finanzmittelverbrauch reduzierte sich 2017 auf EUR 10,1 Mio., nach EUR 13,7 Mio. im Vorjahr. Dabei war der Rückgang in Höhe von EUR 2,3 Mio. direkt über den verringerten operativen (EBITDA-)Verlust erklärbar, während sich weitere EUR 1,4 Mio. aus Veränderungen im Netto-Umlaufvermögen ergaben. Leicht gegenläufig verhielten sich in diesem Zusammenhang unsere investiven Auszahlungen. Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit sank dabei von EUR -13,3 Mio. in 2016 auf EUR -9,6 Mio. in 2017, hauptsächlich durch das im Vergleich zum Vorjahr deutlich bessere operative Ergebnis. Die Auszahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit waren zwar zunächst mit EUR 0,6 Mio. im Berichtsjahr geringer als im Vorjahr (2016: EUR 1,3 Mio.). Allerdings hatten Einzahlungen aus EU-Fördermitteln für unsere Entwicklung des Epi proLung-Tests von EUR 0,9 Mio. den Netto-Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit auf EUR 0,4 Mio. reduziert. In 2017 kam es nur zu geringen Erstattungseinzahlungen, so dass ein Netto-Mittelabfluss von EUR 0,5 Mio. zu verzeichnen war. Allerdings entstanden aus der Entwicklung trotzdem weitere Erstattungsansprüche gegenüber der EU, die voraussichtlich im zweiten Quartal 2018 zu entsprechenden Einzahlungen führen werden. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2017 schließlich auf EUR 11,5 Mio. (2016: EUR 17,4 Mio.) und umfasste den Bruttoerlös aus unserer Kapitalerhöhung im September 2017 (EUR 5,5 Mio.) sowie die Einnahmen aus der Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 6,5 Mio. Die Mittelabflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 0,4 Mio. betrafen die Kosten im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen. Als Folge dieser Finanzierungsmaßnahmen erhöhte sich unsere Liquidität zum Jahresende 2017 auf EUR 13,7 Mio. (bestehend aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von EUR 12,8 Mio. und zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren in Höhe von EUR 0,9 Mio.). Sie lag damit um EUR 1,4 Mio. über den EUR 12,3 Mio. zu Beginn des Jahres. VERMÖGENSLAGEIm Berichtsjahr reduzierte sich unsere Eigenkapitalquote wieder von 79,2 % zum Jahresbeginn auf 53,5 % zum Jahresende. Ursächlich hierfür war einerseits die Verringerung des bilanziellen Eigenkapitals im Laufe des Jahres von EUR 14,4 Mio. auf EUR 10,6 Mio., da der Nettoverlust des Geschäftsjahres (EUR 10,2 Mio.) die Zunahme von Gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklage und dem kumulierten übrigen Eigenkapital überkompensierte. Die ausgewiesenen Verluste (einschließlich des Jahresfehlbetrags für 2017) belaufen sich nun auf EUR 73,1 Mio. Durch die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen über EUR 6,5 Mio. im September 2017 stiegen die Verbindlichkeiten an - auch wenn sich parallel die Lieferantenverbindlichkeiten und die kurzfristigen Rückstellungen deutlich reduzierten und die erhaltenen Anzahlungen komplett abgebaut wurden. Während die langfristigen Verbindlichkeiten dabei mit nur noch TEUR 43 zum 31. Dezember 2017 kaum noch eine Rolle spielten (31. Dezember 2016: TEUR 89), erhöhten sich die kurzfristigen Schulden im Berichtsjahr - hauptsächlich wegen der vorgenannten Wandelschuldverschreibungen - von EUR 3,7 Mio. auf EUR 9,2 Mio. Die Verringerung der kurzfristigen Rückstellungen war zu einem großen Teil der aufgrund des Aktienkurses geringeren Bewertung der Rückstellung für Verpflichtungen aus ausgegebenen Phantom-Stock-Rechten zuzuschreiben. Das langfristige Vermögen verringerte sich nur unwesentlich von EUR 3,0 Mio. zum 31. Dezember 2016 auf EUR 2,9 Mio. zum 31. Dezember 2017. Trotz der im Jahresverlauf weiter deutlich angestiegenen steuerlichen Verlustvorträge unserer US-amerikanischen Tochtergesellschaft verringerten sich die aktivierten latenten Steueransprüche zum Bilanzstichtag. Aufgrund der zuvor schon erwähnten Steuerreform in den USA - mit Wirkung zum 1. Januar 2018 - wurde eine entsprechende Wertberichtigung erfasst, welche die unterjährige Zunahme im Zusammenwirken mit einem Wechselkurseffekt leicht überkompensierte. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen von EUR 15,2 Mio. zum Jahresbeginn 2017 auf EUR 16,9 Mio. zum Bilanzstichtag. Ursächlich war hauptsächlich die um EUR 1,4 Mio. gestiegene Liquiditätsposition (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: + EUR 1,3 Mio. und marktgängige Wertpapiere + EUR 0,1 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen im Stichtagsvergleich um EUR 1,3 Mio. ab, was im Wesentlichen auf eine große Einzelforderung aus einem Patentverkauf zurückgeführt werden kann, die gegen Ende des Vorjahres entstand und im Berichtsjahr schließlich beglichen wurde. Demgegenüber stiegen die sonstigen Vermögensgegenstände um EUR 1,5 Mio. aufgrund von noch nicht fälligen Forderungen aus Förderprojekten (EUR 0,8 Mio.) und gegenüber dem Finanzamt (EUR 0,3 Mio.) sowie aufgrund von geleisteten Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen (EUR 0,5 Mio.) für Finanzierungsmaßnahmen. Unsere Bilanzsumme stieg um EUR 1,6 Mio. auf EUR 19,8 Mio. zum 31. Dezember 2017. MITARBEITERIm Jahr 2017 waren bei Epigenomics im Durchschnitt 44 Personen beschäftigt (2016: 42). Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zum 31. Dezember 2017 auf 46 an (31. Dezember 2016: 45). Davon hatten 36 Mitarbeiter ein Vertragsverhältnis mit der deutschen AG, die übrigen zehn eines mit der US-Tochtergesellschaft. Die Zahl unserer Mitarbeiter in den USA erhöhte sich in 2017 entgegen der Annahmen zum Jahresanfang noch nicht weiter. Die damals zusätzlich geplanten Marktvorbereitungs- und -einführungsmaßnahmen für Epi proColon in den USA wurden durch die Verzögerungen bei den Kostenerstattungsentscheidungen bislang nur begrenzt angestoßen und sind nun eher für 2018 zu erwarten - und damit dann auch das Wachstum unserer Mitarbeiterzahl in den USA. Von den 46 Beschäftigten zum Jahresende 2017 waren 24 Mitarbeiter direkt den Bereichen Forschung, Produktentwicklung, Patente und Lizenzen, regulatorische Belange, Qualitätssicherung und Herstellung zuzuordnen. Ihre Aktivitäten werden in den Abschlüssen als F&E-Kosten ausgewiesen. Die übrigen 22 im Bereich Vertrieb und Verwaltung eingesetzten Mitarbeiter sind in den Bereichen Geschäfts- und Unternehmensentwicklung, Kunden- und technischer Service, Rechnungs- und Finanzwesen, Recht, Personal, IT, Investor Relations sowie allgemeine Verwaltung tätig. Der Gesamtpersonalaufwand belief sich 2017 auf EUR 5,5 Mio. - deutlich weniger als EUR 7,3 Mio. im Vorjahr, als jedoch deutliche Sondereffekte im Rahmen von anteilsbasierter Vergütung und Vorstandswechsel erfasst wurden. Im Oktober 2017 haben wir insgesamt 582.500 Aktienoptionsrechte an den Vorstand und die Belegschaft unserer Gruppe ausgegeben. Die Rechte entstammten dabei zum Teil noch dem Aktienoptionsplan des Vorjahres, aber auch aus einem neuen Aktienoptionsplan, welcher als Anreizsystem insbesondere für unser Senior Management im Oktober 2017 aufgelegt wurde. Der Ausübungspreis der neu ausgegebenen Rechte, die nicht vor Oktober 2021 ausübbar sind, wurde auf EUR 5,10 je Aktie festgelegt. Wir halten solche langlaufenden Aktienoptionsprogramme für ein wichtiges Instrument, um die Interessen der Beschäftigten und des Managements mit den Unternehmenszielen in Einklang zu bringen, und für ein Instrument zur Motivierung unserer Belegschaft. Einzelheiten zu diesem Programm und zu den in Vorjahren aufgelegten Aktienoptions- und Phantom-Stock-Programmen können dem Anhang des Konzernabschlusses 2017 entnommen werden. PROGNOSE-, CHANCEN UND RISIKOBERICHTPROGNOSEBERICHTGeplante strategische Ausrichtung von Epigenomics in den kommenden JahrenIm Verlauf der nächsten zwei Jahre planen wir, unsere Gesellschaft zum weltweit führenden Unternehmen im Bereich von Krebstests auf Basis von Flüssigbiopsien zu entwickeln. Zu den Haupterfolgsfaktoren zählen die erfolgreiche Vermarktung von Epi proColon auf dem US-Markt sowie die fortlaufende Entwicklung neuer Produkte, wie etwa Epi proLung. Bei unseren kommerziellen Anstrengungen in den USA geht es kurzfristig zunächst weiterhin um die Aufnahme in Richtlinien von Fachgesellschaften und die Kostenerstattung durch Versicherer. Auf mittlere Sicht sind eine Erhöhung der Bekanntheit des Produktes im Markt sowie die Entwicklung von Automatisierungslösungen für Epi proColon unsere primären Ziele in den USA. Mit dem ersten von der FDA zugelassenen Liquid-Biopsy-Test zur Krebs-Früherkennung haben wir unserer Auffassung nach eine bedeutende Marktchance. Unsere in von Experten begutachteten Fachjournalen publizierten Daten für Epi proColon zeigen, dass die Teilnahmerate am Epi proColon-Test bei Patienten, die nicht an den zuvor verfügbaren Darmkrebs-Vorsorgeprogrammen teilgenommen hatten, bei über 99 % lag. Diese Daten verdeutlichen, dass eine erhöhte Marktbekanntheit die Anwendung fördern wird. Um künftig steigende Volumen effizient zu verarbeiten, muss Epigenomics Automatisierungslösungen für den Test bereitstellen. Diese Automatisierungslösungen bieten unseren Laborkunden Optionen für hohe und mittlere Durchsatzraten. Wir werden auch weiterhin die Chancen nutzen, die sich uns im europäischen Markt bieten. Um in dieser Hinsicht erfolgreicher zu werden, müssen wir gegebenenfalls verstärkt auf Partnerschaften bzw. erweiterte Partnerschaften in diesem Bereich setzen. Neben diesen Anstrengungen werden wir unseren Partner BioChain bei seinen kommerziellen Aktivitäten in China und bei seinen F&E-Aktivitäten zur Entwicklung neuer Tests unterstützen. Nach unseren Plänen werden sich unsere F&E-Aktivitäten einerseits auf die vorhandene Produktpalette mit unseren Darm- und Lungenkrebs-Produkten konzentrieren, um Folgegenerationen dieser Produkte mit noch höherem Leistungspotenzial zu entwickeln. Andererseits werden wir die Ausweitung unseres Portfolios in Angriff nehmen, um das Leistungsspektrum unserer proprietären Biomarker auf verwandte klinische Indikationen auszudehnen. Wir wollen unsere führende Rolle im Bereich der DNA-Methylierungs-Technologie behaupten und ausgewählten Partnern auf diesem Gebiet durch Lizenzen, Patentverkäufe und/oder Dienstleistungen Zugang zu unserem Know-how, unserer Expertise und unserem geistigen Eigentum gewähren. Es bleibt unser Ziel, Epigenomics weiter mit proprietären Produkten als das führende Unternehmen im Bereich der Krebstests auf Basis von Flüssigbiopsien in den Märkten zu etablieren, sei es selbstständig oder mithilfe kommerzieller Partnerschaften. Wir sind überzeugt, über eine solide Basis für die Umsetzung unserer Unternehmensstrategie zu verfügen. Erwartungen an das wirtschaftliche Umfeld in den kommenden JahrenWir erwarten, dass die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Kapitalmarktumfeld in Europa und in den USA auch weiterhin herausfordernd sein werden. Trotz der jüngsten Entwicklungen der Weltwirtschaft glauben wir, dass die Unsicherheit an den Kapitalmärkten - insbesondere in Europa - auf kurze und mittlere Sicht anhalten könnte. Die geopolitischen Rahmenbedingungen sind durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union - der für unsere Gesellschaft im Speziellen keine ökonomischen Konsequenzen haben wird - sowie die Wahl einer neuen US-Regierung noch komplizierter geworden. Die künftige globale Wirtschaftslage ist in hohem Maße vom politischen Umfeld abhängig. Wir gehen zudem davon aus, dass es trotz möglicher Rückschläge für Unternehmen aus der Life-Sciences-Branche weiterhin möglich sein sollte, bei solider fundamentaler Geschäftsentwicklung Eigenkapital einzuwerben. Es ist auch zu berücksichtigen, dass der prozentuale Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt selbst in den Industrieländern (insbesondere in den USA) vermutlich weiter steigen wird, während er in den aufstrebenden Wachstumsländern wie China mit Sicherheit zulegen wird. Vor dem Hintergrund anhaltend volatiler Wechselkurse zwischen US-Dollar und Euro sowie der Prognosen für die nächsten zwölf Monate in einer Bandbreite von EUR/USD 1,16 bis EUR/USD 1,26 haben wir unserer Budgetplanung für 2018 einen Wechselkurs von EUR/USD 1,18 - wie auch in den vergangenen Jahren praktiziert, das tatsächliche Kursniveau zum Zeitpunkt unserer Budgeterstellung (Mitte November 2017) - zugrunde gelegt. Ausblick auf die ErtragslageUnsere Geschäftsprognosen für 2018 beruhen im Wesentlichen auf der Vermarktung von Epi proColon in den USA. Der Vermarktungserfolg unseres Produktes ist wesentlich von der Gewährung der Kostenerstattung durch öffentliche und private Krankenversicherungen abhängig. Vor dem Inkrafttreten einer von uns angestrebten Entscheidung über die Kostenerstattung sowie eines angemessenen Erstattungspreises erwarten wir für 2018 im Vergleich zum Vorjahr nur leicht steigende Produktumsätze. Ein weiterer Einflussfaktor auf die Umsatzentwicklung 2018 wird der Erfolg unseres chinesischen Partners BioChain bei der Vermarktung eines Septin9-basierten Bluttests unter einer von Epigenomics erteilten Lizenz im chinesischen Markt sein. Am Verkaufserfolg von BioChain profitieren wir in Form von Lizenzerlösen. Insgesamt erwarten wir für das Geschäftsjahr 2018 weiterhin geringe, im Vergleich zum Vorjahr jedoch steigende Umsatzerlöse in einer Bandbreite von EUR 2,0 Mio. bis EUR 4,0 Mio. Auf der Kostenseite erwarten wir im Vergleich zu 2017 einerseits steigende F&E-Aufwendungen im Rahmen der PERT-Studie in den USA sowie bedingt durch geplante Entwicklungsaktivitäten. Andererseits sind durch die verzögerten Entscheidungen zur Kostenerstattung in den USA auch bereits für 2017 vorgesehene Marketing- und Vertriebsmaßnahmen bislang noch nicht angelaufen, stehen nun für 2018 auf unserer Agenda und werden zu zusätzlichen Ausgaben führen. Vor dem Hintergrund der erwarteten Umsatz- und Kostenentwicklung gehen wir 2018 weiterhin von einem negativen Betriebsergebnis aus. Bezüglich EBITDA vor anteilsbasierter Vergütung gehen wir für 2018 von einer Bandbreite von EUR -11,5 Mio. bis EUR -14,0 Mio. aus. Ausblick auf die FinanzlageAuf der Basis unseres Geschäftsplans 2018 erwarten wir einen Finanzmittelverbrauch im Einklang mit unserer EBITDA-Prognose (vor aktienbasierter Vergütung). Die geplanten zahlungswirksamen Aufwendungen für 2018 stehen im Zusammenhang mit unseren Vermarktungsaktivitäten in den USA, klinischen Studien wie vor allem der PERT-Studie sowie den fortlaufenden F&E-Aktivitäten. Das Geschäftsjahr 2017 haben wir mit Zahlungsmitteln und marktfähigen Wertpapieren in Höhe von EUR 13,7 Mio. abgeschlossen. Wenngleich die derzeit vorhandenen finanziellen Ressourcen bei unserem prognostizierten Finanzmittelverbrauch ausreichen, um die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft über 2018 hinaus zu finanzieren, werden wir 2018 gegebenenfalls zusätzliches Kapital aufnehmen. Diese zusätzlichen Finanzmittel würden für eine Ausweitung der Tätigkeiten über 2018 hinaus und/oder zur Erhöhung unserer Investitionen in bestimmten Bereichen je nach Marktbedingungen und -chancen eingesetzt werden. Der prognostizierte Finanzmittelverbrauch beruht dabei auch auf unserer Annahme, dass die zum 31. Dezember 2018 fällige Wandelanleihe liquiditätsschonend gewandelt oder verlängert wird. Ausblick auf nicht-finanzielle ZielgrößenBei der Kommerzialisierung von Epi proColon in den USA streben wir im Geschäftsjahr 2018 weiterhin die positiven Erstattungsentscheidungen an, die wir ursprünglich schon 2017 erwartet hatten. In diesem Zusammenhang verfolgen wir die Aufnahme von Epi proColon in weitere Darmkrebs-Vorsorgerichtlinien medizinischer Fachgesellschaften bzw. Organisationen an, was als Voraussetzung für die Erstattung durch Kostenträger im US-Gesundheitssystem gilt. Darüber hinaus ist geplant, mit der Rekrutierung für die Zulassungsfolgestudie (Post Approval Study) fortzufahren. Im Bereich F&E planen wir, zusätzlich zu den Automatisierungslösungen für Epi proColon die klinische Leistungsfähigkeit unseres NGS-Portfolios zu evaluieren. Geschäftschancen auf mittlere SichtDie Marktchancen im Bereich Darmkrebs sind in den USA und anderen Märkten weltweit erheblich. Mit der in 2016 erlangten Zulassung von Epi proColon in den USA konzentrieren wir uns im Geschäftsjahr 2018 weiter auf die Aufnahme in die Vorsorgerichtlinien medizinischer Fachgesellschaften sowie die Kostenerstattung. Nach Erreichen dieser Meilensteine wird Epigenomics in den kommenden zwei bis fünf Jahren im Hinblick auf deutlich steigende Testvolumen und das bedeutende Umsatzwachstum gut aufgestellt sein. Durch den Aufbau einer führenden Position bei innovativen Flüssigbiopsie-Tests zur Krebserkennung arbeiten wir daran, zukünftig weitere bahnbrechende Produkte auf den Markt zu bringen. Jenseits der von Epigenomics bereits entwickelten Bluttests für Darm- und Lungenkrebs gibt es deutliche Marktchancen für weitere Tests im Bereich der Krebserkennung. Wir arbeiten derzeit an der Identifizierung neuer Möglichkeiten mit Biomarkern für verschiedene Krebsarten, z. B. Blasen- und Leberkrebs. Darüber hinaus prüfen wir diese Biomarker auch im Hinblick auf Sequenzierung mittels diverser Plattformtechnologien. Unseren Aktionären bietet sich die Chance auf einen steigenden Unternehmenswert aufgrund kurssteigernder Ereignisse, in erster Linie durch die fortlaufende Vermarktung von Epi proColon in den USA und auch durch zusätzliche Lizenzpartnerschaften oder sonstige Formen wirtschaftlichen Erfolgs. Gesamtprognose für den Epigenomics-KonzernEpigenomics gehört zu den führenden Unternehmen bei der Erforschung und Entwicklung von Flüssigbiopsie-Tests zur Krebserkennung. Die von uns angestrebte Kostenerstattung für unser Hauptprodukt Epi proColon in den USA bietet die Möglichkeit, vielen Patienten den Zugang zu innovativer Darmkrebsvorsorge zu ermöglichen und so Menschenleben zu retten. Wir gehen davon aus, nach einem positiven Entscheid zur Kostenerstattung in den kommenden Jahren ein deutliches Wachstum zu erzielen. Allein die Marktchancen bei der Darmkrebsvorsorge in den USA eröffnen uns einen Zielmarkt von über 25 Millionen Patienten, die derzeit nicht an der Früherkennung teilnehmen. Wir schaffen eine Grundlage, auf der wir die Testvolumen und die Umsatzerlöse erhöhen sowie weitere Produkte auf den Markt bringen können, und haben damit die Möglichkeit, zu einem global führenden Anbieter auf dem Gebiet der Molekulardiagnostik zu werden. Um den Fortbestand unserer Geschäftstätigkeit sichern zu können, muss ausreichend Liquidität vorgehalten und/oder zusätzlich eingeworben werden. Wir streben eine Liquiditätsposition an, mit der wir jederzeit zumindest die Geschäftstätigkeit des Folgejahres finanzieren können. Nach wie vor sind wir auf die Kapitalmärkte angewiesen, um von Zeit zu Zeit zusätzliches Eigen- und Fremdkapital aufzunehmen, und rechnen damit, davon in naher Zukunft erneut Gebrauch machen zu müssen. Um nicht ausschließlich auf eine Kapitalmarktfinanzierung unserer Geschäftstätigkeit angewiesen zu sein, werden wir auch weiterhin andere sinnvolle strategische Optionen für unsere künftige Entwicklung prüfen. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTRisikomanagementsystemEpigenomics ist ein weltweit tätiges Unternehmen auf dem Gebiet der molekularen Krebsdiagnostik und unterliegt als solches vielen branchen- und unternehmensspezifischen Chancen und Risiken. In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verfügt Epigenomics über ein etabliertes, umfassendes und wirksames System, mit dem sich Chancen und Risiken über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg frühzeitig erkennen, beurteilen, berichten und steuern lassen. Die zugrunde liegenden Grundsätze und Richtlinien sind in einem konzernweit geltenden Risikomanagement-Leitfaden zusammengefasst. Ziel dieses Leitfadens und aller damit im Zusammenhang stehenden Systeme ist es, Risiken systematisch und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und ihre möglichen qualitativen und quantitativen Auswirkungen einzuschätzen sowie wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln und zu ergreifen. Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig auf operativer Ebene, im Senior Management sowie auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene erörtert und weiterentwickelt. Kernprinzipien sind die Transparenz in Bezug auf Risiken und Chancen über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg, die interaktive Einschätzung dieser Risiken und Chancen sowie eine Kultur, in der Chancen wahrgenommen werden können und Risiken als integraler Bestandteil wirtschaftlichen Handelns im Bereich der molekularen Krebsdiagnostik angenommen werden. Dies soll jedoch in verantwortungsvoller Weise sowie im Hinblick auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen unternehmerischen Chancen und Risiken erfolgen. Jedes Risiko ist einem sogenannten "Risikoeigner" klar zugeordnet, dessen Aufgabe darin besteht, Risiken fortlaufend zu überwachen und zu steuern sowie die Implementierung geeigneter Gegenmaßnahmen zu regeln. Quartalsweise berichten diese Risikoeigner dem "Risikomanager" des Konzerns, der den Vorstand und dieser wiederum den Aufsichtsrat über die Risiken informiert. Im Falle eines wesentlichen Risikos wird dieses dem Risikomanager des Konzerns umgehend zur Kenntnis gebracht und in den zuständigen Gremien erörtert. Bedeutende Risiken und das Risikomanagementsystem selbst wurden im Jahresverlauf auch in breiter angelegten Managementgruppen sowie zwischen dem Abschlussprüfer der Gesellschaft und dem Aufsichtsrat erörtert. Aus diesem Grund sind unsere Managementstruktur, unsere organisatorischen Vorkehrungen zur Erkennung und Beurteilung von Chancen und Risiken, die monatlich interne und quartalsweise externe Berichterstattung sowie unsere Steuerungs- und Kontrollsysteme allesamt integrale Bestandteile unseres übergeordneten Risikomanagementsystems, das in seiner standardisierten Form über alle Funktionen und Unternehmensstandorte hinweg gilt. Alle diese Instrumente werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überwacht und verbessert; sie unterliegen außerdem der Prüfung durch unseren externen Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat. Neben den Chancen, die unser Geschäftsmodell bietet, ist Epigenomics jedoch auch einer Reihe bedeutender Risiken ausgesetzt, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unseren Aktienkurs nachhaltig zu beeinträchtigen. Die wichtigsten Chancen und Risiken werden nachfolgend aufgeführt. Geschäftliche Chancen und RisikenEpigenomics bietet in bestimmten Märkten zwei blutbasierte IVD-Produkte an - den von der FDA zugelassenen, CE-gekennzeichneten Früherkennungstest für Darmkrebs Epi proColon und den ebenfalls CE-gekennzeichneten Bestätigungstest für Lungenkrebs Epi proLung. Bislang sind die Produktumsätze von Epi proColon jedoch relativ moderat ausgefallen, während der blutbasierte Lungenkrebstest gerade erst die Marktreife erlangt hat. Nach unserer Entscheidung, für unser Hauptprodukt Epi proColon die Organisation und die Vermarktungsaktivitäten auf die Vereinigten Staaten und China als Schlüsselmärkte auszurichten, sind die behördlichen Zulassungen sowie die Entscheidungen über die Kostenerstattung in diesen Ländern für uns von entscheidender Bedeutung, um mit unseren Partnern sowie im Rahmen unserer Lizenzabkommen mit Drittfirmen Umsätze generieren zu können. Unsere Fähigkeit zur Steigerung der Produktumsätze hängt unter anderem von der erfolgreichen Vermarktung und Kommerzialisierung unserer Tests bei Kernzielgruppen im Gesundheitswesen ab. Bereits 2013 haben wir mit Polymedco, einem etablierten und erfahrenen Partner für die Kommerzialisierung von Diagnosetests in Nordamerika, eine kommerzielle Kooperation vereinbart. Dank dieser Vereinbarung haben wir Zugang zu bereits bestehenden Vertriebs- und Marketingkanälen, die wir ohne diese Kooperation in Eigenregie hätten einrichten müssen. Daher kann diese Zusammenarbeit als Strategie zur Vermeidung von Risiken angesehen werden, die sich ergeben, wenn ein Markt von Grund auf neu erschlossen wird. Selbst mit einem so erfahrenen Partner bleiben jedoch Risiken in Bezug auf die Vermarktung. Letztlich müssen wir auf unsere eigenen Fähigkeiten vertrauen, für unser Produkt so rasch wie möglich eine ausreichende Marktakzeptanz zu erreichen. Dabei müssen wir nicht nur die für die Früherkennung infrage kommenden Patientenkreise ansprechen, sondern uns gleichzeitig auch die Unterstützung der Ärzteschaft und der Laborkunden sichern. Zu diesem Zweck haben wir in den vergangenen Jahren unser Netzwerk in der medizinischen Fachwelt ausgebaut, um von den wichtigsten Meinungsführern der Branche Unterstützung für unser Produkt zu erhalten. Es ist jedoch nicht gewährleistet, dass alle Beteiligten von den Vorzügen eines blutbasierten Früherkennungstests überzeugt werden können. Wichtige Voraussetzung für den kommerziellen Erfolg ist die Kostenerstattung für Epi proColon-Tests durch Versicherungsträger wie Medicare. Die Sicherstellung der Erstattung durch Medicare zu einem angemessenen Erstattungssatz stellt eine Chance für das Unternehmen dar, da die über Medicare versicherten Personen rund 50 % unseres verfügbaren Marktes in den USA ausmachen. Das Risiko negativer Erstattungsentscheidungen hätte auch Auswirkungen auf die Entscheidungen anderer großer Kostenträger im US-Gesundheitssystem. Das Risiko im Hinblick auf die Kostenerstattung hängt auch mit der Aufnahme in verschiedene Darmkrebs-Vorsorgerichtlinien von Fachgesellschaften zusammen. Kostenträger und Gesundheitssysteme legen diese Richtlinien ihren Entscheidungen zugrunde; eine Nichtaufnahme oder nur eingeschränkte Aufnahme stellt somit ein Risiko im Hinblick auf die Kostenerstattung und die Marktakzeptanz dar. Mangels einheitlicher Kostenerstattungsregeln in Europa wird die Marktakzeptanz unseres Hauptproduktes in den verschiedenen europäischen Märkten in absehbarer Zukunft moderat bleiben. Jede positive Entscheidung in dieser Hinsicht in einem europäischen Land stellt jedoch eine bedeutende Marktchance für unser Produkt im jeweiligen Markt dar. Wir sehen derzeit jedoch keine Anzeichen dafür, dass in einem der großen europäischen Länder eine Kostenerstattung für Produkte wie das unsere auf breiter Basis erwogen würde. Im Rahmen unseres Geschäftsmodells sind wir bei Entwicklung, Vermarktung, Verkauf und Vertrieb unserer Produkte sowie der auf unseren Biomarkern und Technologien beruhenden Lizenzprodukte zum Teil von großen Diagnostikunternehmen und Referenzlaboren abhängig. Um sicherzustellen, dass unsere Partner ihr Möglichstes tun, um diese Lizenzprodukte erfolgreich zu vermarkten, werden wir sie dabei auch weiterhin mit all unserer Expertise und unserem Know-how nach Kräften unterstützen. Die Abhängigkeit vom kommerziellen Erfolg unserer Partner bleibt ein Risikofaktor, insbesondere, da sie durch eigene strategische Entscheidungen den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten verlagern können. Dieses Risiko kann nur durch eine Diversifikation bei der Auswahl unserer Partner gemindert werden. Um unsere Produkte - entweder direkt oder über Partner - in den Labormärkten der USA und anderer Länder absetzen zu können, haben wir entsprechende Verträge mit Auftragsherstellern und Anbietern spezieller Reagenzien geschlossen, um zu jeder Zeit eine angemessene Angebotsmenge unseres Produktes sicherstellen zu können. Die Fähigkeit unserer Fertigungspartner, uns mit ausreichenden Produktmengen in der von den Aufsichtsbehörden verlangten Qualität zu versorgen, stellt für die Gesellschaft ein mögliches Risiko dar. Der Ausfall eines dieser Partner oder Produktanbieter könnte dazu führen, dass wir nicht in der Lage sind, den Markt mit unserem Produkt zu versorgen, was sich negativ auf unsere Umsatzgenerierung auswirken würde. Zur Verminderung dieses Risikos arbeiten wir in diesem Bereich mit leistungsstarken Partnern zusammen, die über umfassende Erfahrung und nachweisbare Erfolge bei der Lieferung qualitativ hochwertiger Produkte an Diagnostikunternehmen verfügen. In den meisten Märkten ist die Durchführung des Epi proColon-Tests nur mit bestimmten Geräten erlaubt, die in unserem behördlichen Zulassungsantrag detailliert aufgeführt sind. Wir sind daher auf die Verfügbarkeit dieser Geräte für unsere Laborkunden angewiesen, die den Test von unseren Partnern oder direkt von uns kaufen. Jede Veränderung im Angebot dieser Laborgerätehersteller könnte die Bestellmengen des Tests durch unsere Kunden negativ beeinflussen. Dies wiederum würde ein Risiko für uns darstellen, gegebenenfalls keine Umsätze erzielen zu können, und könnte somit unsere Ertragslage belasten. Um dieses Risiko zu mindern, beobachten wir ständig den Markt, bleiben im Dialog mit den Geräteherstellern und sind immer darauf vorbereitet, unsere Diagnoseprodukte auch auf anderen Geräteplattformen zu validieren, um auf Änderungen der an unsere Laborkunden verkauften und bei ihnen installierten Geräte reagieren zu können. Im Vorfeld unseres PMA-Antrags bei der FDA in den USA haben wir auch in Nordamerika Lizenzabkommen mit ausgewählten Referenzlaboratorien geschlossen, die ihre eigenen Versionen von LDTs (laboratory developed test - "LDT") auf der Basis von Septin9 auf dem US-Markt eingeführt haben. Seit 2011 bietet Quest das Produkt ColoVantage, seinen laborentwickelten Test zur Erkennung von Darmkrebs an, und ist seit Ende 2016 auch das einzige Labor in den USA, das weiterhin eine LDT-Version von Septin9 vermarktet. Wir führen derzeit Gespräche mit Quest über einen Umstieg auf die von der FDA zugelassene Version des Tests, wie sie unser Partner ARUP bereits vollzogen hat. Es bleibt jedoch das Risiko, dass eine solche Umstellung nicht erfolgt. Dies würde unsere Möglichkeiten schmälern, den wirtschaftlichen Nutzen unserer Technologie voll auszuschöpfen, angesichts der Tatsache, dass dieses LDT-Lizenzabkommen für uns nicht so lukrativ ist wie der Direktverkauf unserer Produkte an Laborkunden. Das Gebiet der Darmkrebs-Früherkennung war in den vergangenen Jahren von einem intensiven Wettbewerb geprägt. Einige Wettbewerber haben bei der Entwicklung anderer nicht invasiver Darmkrebs-Früherkennungstests Fortschritte erzielt, wobei die meisten von ihnen diese als LDT-Produkte anbieten. Hier ist es wichtig, dass wir und unsere Partner den Vorsprung verteidigen, den wir in Bezug auf die klinische Validierung des einzigen von der FDA zugelassenen Darmkrebs-Bluttests haben. Der zukünftige Erfolg von Epigenomics hängt zum Teil von der Erfahrung und dem Wissen des Managements und der Belegschaft ab, die einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil der Gesellschaft darstellen. Unsere Fähigkeit, die vorhandene Expertise der Leistungsträger im Unternehmen zu halten und eventuell zusätzlich benötigte Expertise zu rekrutieren, ist weiterhin ein kritischer Erfolgsfaktor und könnte sich auf die künftige Ertrags- und Finanzlage auswirken. Die Geschäftsleitung hat einen Mitarbeiterbindungsplan mit Anreizinstrumenten in Form anteilsbasierter Vergütung aufgestellt, um Leistungsträger längerfristig an das Unternehmen zu binden. Um eine erfolgreiche Kommerzialisierung unserer Produkte zu erreichen und die Entwicklung unserer Produkte der nächsten Generation fortzusetzen, muss das Unternehmen über eine angemessene Kapitalausstattung verfügen. Ohne das nötige Kapital besteht das Risiko, dass das Unternehmen seine Unternehmensziele nicht erreichen kann. Chancen und Risiken in Verbindung mit geistigem EigentumUnser Geschäft hängt in starkem Maß von der Vermarktung unseres geistigen Eigentums sowie von Lizenzen basierend auf unserem Know-how, Lizenzen auf Patente Dritter und eigenen Patenten und Patentanmeldungen ab. Aus diesem Grund würden negative Einflüsse auf Umfang, Dauer, Tiefe und Breite eines jeden einzelnen Schutzrechtsanspruchs, auf seinen geografischen Geltungsbereich, auf konkurrierende Patente und Lizenzen, auf die wir möglicherweise angewiesen sind, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Patentschutzes, die versehentliche Verletzung fremden geistigen Eigentums, Schwierigkeiten beim Schutz unseres eigenen geistigen Eigentums oder bei der Einlizenzierung wichtigen fremden geistigen Eigentums usw. unsere Kostenbasis, unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Fähigkeit zur Produktvermarktung und zum Eingehen von Allianzen sowie unsere Umsätze und letztlich unsere Ertragslage und damit den gesamten Geschäftserfolg beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund sind wir dem möglichen Risiko ausgesetzt, dass gegen die Gültigkeit, den Besitz oder die Durchsetzbarkeit unserer Patente gerichtlich vorgegangen wird. Es könnte sein, dass ein Wettbewerber erfolgreich unsere Patente angreift oder die Anfechtung zu einer Einschränkung unseres Patentschutzes führt. Als Folge könnten wir den für unsere Technologien wichtigen Patentschutz einbüßen und nicht mehr in der Lage sein, andere von der kostenlosen Nutzung dieser Technologien abzuhalten. Gerichtliche Auseinandersetzungen könnten erhebliche Kosten verursachen, die Vermarktung unserer Produkte verzögern und die Aufmerksamkeit und Ressourcen unseres Managements absorbieren. Da wir in den vergangenen Jahren unsere Geschäftstätigkeit von der reinen Entwicklung neuer Produkte hin auch zur Vermarktung und zum Vertrieb unserer in Europa auf den Markt gebrachten bestehenden Produkte vorangetrieben haben, ist der Patentschutz für uns jetzt noch wichtiger, um Wettbewerber davon abzuhalten, Konkurrenzprodukte auf der Basis unserer Biomarker auf den Markt zu bringen. Zu diesem Zweck haben wir auch für unser US-Produkt weitreichende Analysen durchgeführt, die - zumindest fürs Erste - zu befriedigenden Ergebnissen geführt haben. Weitere Analysen werden durchgeführt, sobald neue Produkte oder Änderungen an bestehenden Produkten geplant sind und solche Analysen geraten erscheinen. Als Vorsichtsmaßnahme überwachen wir ständig den Status der für uns relevanten Patentanmeldungen und arbeiten eng mit unseren Patentanwälten zusammen, um angesichts der anhaltenden Entwicklungen auf diesem Gebiet den bestmöglichen Patentschutz für unsere geistigen Eigentumsrechte sicherzustellen. Wir halten den umfangreichen Patentschutz für unsere Biomarker und die ihnen zugrunde liegenden Technologien für einen Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen unserer Wettbewerber. Während andere Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit teilweise auf allgemein zugängliche Technologien und Produkte stützen, haben wir den entscheidenden Vorteil, über eine umfangreiche proprietäre Patentposition zu verfügen, was uns von anderen Unternehmen auf dem Gebiet DNA-basierter Diagnostika unterscheidet. Hierdurch können wir unsere eigenen Produkte vermarkten und gleichzeitig das Wettbewerbsrisiko, auch vonseiten größerer Unternehmen auf diesem Gebiet, begrenzen. Zugleich versetzen uns die Fortschritte beim Management unseres Portfolios an Patenten und Lizenzen sowie bei der Erlangung mehrerer Schlüsselpatente für Krebstests (z. B. für unsere Biomarker Septin9 und SHOX2) in die einmalige Lage, der wachsenden Zahl kommerzieller Akteure im Bereich der DNA-Methylierung attraktive Lizenzierungsmöglichkeiten anzubieten. Diese Möglichkeit wird durch zahlreiche in den vergangenen Jahren geschlossene Lizenzverträge unterstrichen. Chancen und Risiken im regulatorischen UmfeldDas regulatorische Umfeld in den USA und in der übrigen Welt stellt eine Herausforderung dar. In den USA etwa ist es das erklärte Ziel der Regierung unter Präsident Trump, den Affordable Care Act aufzuheben und zu ersetzen. Obgleich wir glauben, dass die Folgen davon für unser von der FDA zugelassenes Produkt förderlich bis neutral sein werden, ist es dennoch eine Unbekannte und ein Risiko. Das regulatorische Umfeld für molekulare Krebsdiagnostika in den USA ist komplex, weist hohe Markteintrittsbarrieren für neue Produkte auf und wird von mehreren Institutionen, darunter die FDA, die CMS, die United States Preventive Services Task Force (USPSTF) und dem Kongress, bestimmt. Neue oder geänderte Vorschriften dieser Institutionen könnten sich erheblich auf unser Geschäft auswirken. Wir setzen sowohl interne als auch externe Ressourcen ein, um die Aktivitäten dieser Organisationen zu verfolgen, gegebenenfalls darauf zu reagieren und so die Auswirkungen dieser Risiken zu mindern. Epi proColon hat die PMA-Zulassung und damit die höchste und schwierigste Zulassungshürde in den USA genommen. Jegliche Veränderung im regulatorischen Umfeld, die es Wettbewerbern erleichtern würde, LDTs oder "Homebrew-Tests" zu entwickeln und zu vermarkten, um damit gegen Unternehmen mit PMA-zugelassenen Produkten konkurrieren zu können, würde für uns ebenfalls ein Geschäftsrisiko bedeuten. Zur gleichen Zeit gibt es zunehmend Anzeichen, dass die regulatorischen Standards in China und Europa verschärft werden sollen. Wie bereits oben für die USA angemerkt, haben wir immer den behördlichen Regulierungsweg zur Vermarktung unserer Produkte gewählt. Angesichts der hohen regulatorischen Anforderungen und Qualitätsstandards, nach denen wir arbeiten, halten wir diese Vorgehensweise für einen künftigen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder erfüllen können. Finanzielle Chancen und RisikenZum 31. Dezember 2017 beliefen sich unsere verfügbaren liquiden Mittel (Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und marktgängige Wertpapiere) auf EUR 13,7 Mio. Die Geschäftsleitung ist sich des Risikos bewusst, für die Fortführung des Geschäftsbetriebs somit nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung zu haben. Wie bereits in den Jahren zuvor, haben wir jedoch auch 2017 wiederholt unter Beweis gestellt, dass wir selbst unter schwierigen Bedingungen Zugang zu zusätzlichen finanziellen Mitteln bekommen können. Mit unseren gegenwärtig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und angesichts unserer Unternehmensstrategie für die kommenden Monate sollte unsere Finanzierung bis voraussichtlich Anfang 2019 gesichert sein, sofern die in 2017 ausgegebene Wandelanleihe zum 31. Dezember 2018 nicht zurückbezahlt werden muss. Auch bei positiven Erstattungsentscheidungen für Epi proColon durch Kostenträger in den USA kann nicht damit gerechnet werden, dass wir schnell genug ausreichende Erlöse aus Produktverkäufen erzielen werden, um den Break-even-Punkt bei den Finanzmitteln noch vor Ende dieses Zeitraums zu erreichen. Ohne alternative Finanzmittelzuflüsse vor diesem Zeitpunkt besteht ein bestandsgefährdendes Risiko für uns. In diesem Fall würde aufgrund einer dann eintretenden Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft die Insolvenz drohen. Um die mit der Einführung unseres Produktes verbundenen Risiken zu mindern, werden wir weiterhin alle strategischen Optionen einschließlich der Möglichkeit weiterer Kapitalmarktmaßnahmen im Verlauf von 2018 prüfen. Vor diesem Hintergrund ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass wir im Berichtsjahr eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 7,1 Mio. ausgegeben haben, deren Laufzeit zum 31. Dezember 2018 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt hat deren Halter das Recht, diese jederzeit während der Laufzeit in eine bestimmte Anzahl von uns auszugebende Aktien zu wandeln. Der Halter hat aber ebenfalls das Recht, zum Laufzeitende die Rückzahlung der Anleihe in voller Höhe (abzüglich eines ggfs. zuvor in Aktien gewandelten Anteils) von uns einzufordern. Ohne die erfolgreiche Durchführung von weiteren Kapitalmaßnahmen in 2018 und/oder eine mit dem Halter der Anleihe noch zu vereinbarende Laufzeitverlängerung bzw. Konditionsveränderung der Anleihebedingungen wird die Gesellschaft voraussichtlich zum 31. Dezember 2018 nicht über die notwendige Liquidität für eine vollständige oder auch nur teilweise Rückzahlung der Anleihe verfügen. In diesem Fall würde zum Rückzahlungstag die Insolvenz aufgrund sofortiger Zahlungsunfähigkeit drohen. Auf Basis unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit und in Einschätzung der weiteren Entwicklungen unseres Geschäfts- und Kapitalmarktumfelds gehen wir davon aus, dass die notwendigen Kapitalmaßnahmen von uns erfolgreich durchgeführt werden können. Mit einer zunehmenden Marktdurchdringung von Epi proColon in den USA erwarten wir steigende Erlöse aus Produktverkäufen, die uns dabei helfen werden, unser negatives Betriebsergebnis im Laufe der Zeit zu reduzieren. Demgegenüber ist für uns damit allerdings auch das Risiko einer weiteren Schwächung unserer kurzfristigen Finanzposition verbunden, falls die Nachfrage nach unserem Produkt nach dessen Markteinführung hinter den Erwartungen zurückbleibt und/oder Entscheidungen über die Kostenerstattung verzögert oder nicht zu unseren Gunsten gefällt werden. Solche Entwicklungen könnten dazu führen, dass weniger Tests verkauft werden und/oder die Preise für den Test niedriger ausfallen als geplant, wodurch wir unsere Umsatz-, Margen- und/oder Ergebnisziele verfehlen könnten. Um eine kostenintensive Errichtung einer eigenen Produktionsstätte und deren Unterhaltung sowie eigenes qualifiziertes Personal zur Einhaltung der erforderlichen GMP-Standards zu vermeiden, stellen wir derzeit die Epi proColon-Testkits nicht selbst her, sondern haben diese Aktivitäten an Auftragshersteller vergeben. Aus diesem Grund sind wir einem Abhängigkeitsrisiko gegenüber unseren Auftragsherstellern ausgesetzt. Im Vorfeld der Markteinführung von Epi proColon in den USA sind wir diesem Risiko begegnet, indem wir den Fertigungsprozess bei einem alternativen Lieferanten implementiert haben. Diese Investition und die Ressourcenbindung werden im Sinne der Risikominimierung als angemessen erachtet. Daneben erfordert die Herstellung unserer Testkits spezielle Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie andere Materialien, die wir von geprüften Lieferanten beziehen. Weder diese Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien und sonstigen Materialien noch ihre Lieferanten können wir im Fall eines Liefer- oder Qualitätsproblems einfach austauschen, da der neue Lieferant nach den regulatorischen Bestimmungen erst entsprechend qualifiziert werden muss. Bei Auftreten eines solchen Problems wäre jede Lösung kostspielig und zeitaufwendig. Zudem könnte unsere Fähigkeit, unsere Produkte fristgerecht an unsere Kunden zu liefern, beeinträchtigt werden. Als weltweit tätiges Unternehmen mit Konzernsitz in Deutschland, dessen Abschlüsse in Euro erstellt werden und das in den USA operativ tätig ist, sind wir Währungsrisiken ausgesetzt, vor allem in der Kursrelation EUR/USD. In Zukunft könnten die außerhalb der Eurozone in US-Dollar erwirtschafteten Umsatzerlöse unserer Partner und Distributoren sowie unsere erwarteten Lizenzgebühren und Gewinnanteile ebenfalls Fremdwährungsrisiken unterliegen. Wir beobachten diese Risiken fortlaufend und entscheiden von Fall zu Fall, ob Kurssicherungsmaßnahmen notwendig sind, um das Risikopotenzial zu minimieren. Dabei sollte jedoch auch erwähnt werden, dass Geschäfte in Fremdwährung immer auch Chancen enthalten können. Im Rahmen ihrer protektionistisch ausgerichteten "America first"-Politik wird von der Trump-Administration in den USA auch über Strafzölle für Produkte nachgedacht, die auf dem US-Markt angeboten, aber im Ausland hergestellt wurden. Damit besteht auch das Risiko, dass unser bislang in Europa hergestellter Test bei der Einfuhr in die USA zukünftig mit einem solchen Strafzoll belegt werden könnte, welchen wir nicht an unsere Kunden weiterreichen könnten. Auch wenn es bislang keine Anzeichen dafür gibt, dass Unternehmen unserer Größenordnung oder unserer Branche (Diagnostik) davon bedroht sind oder auch speziell deutsche Unternehmen, so beobachten wir doch die politischen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten sehr genau und entwickeln alternative Strategien für den Fall, dass wir mit einer solchen protektionistischen Maßnahme konfrontiert werden. Wir haben unser Portfolio an zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren in den vergangenen Jahren auf lediglich eine verbliebene Position verkleinert. Die seinerzeitige Investition in diese verbliebene Position war im Einklang mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Investitionsrichtlinie der Gesellschaft erfolgt. Diese Richtlinie erlaubt nur Anlagen in Positionen mit einem "Investment Grade"-Rating. Unser Wertpapierportfolio ist Preisrisiken - in Form von Zinsänderungs-, Emittenten- und marktbedingten Wertminderungsrisiken -sowie Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Unter bestimmten Marktbedingungen könnte es schwierig oder sogar unmöglich sein, die Wertpapiere kurzfristig zum Marktwert einzulösen - ungeachtet eines guten Ratings des Emittenten. In den vergangenen Jahren haben wir keine Wertpapieranlagen mehr getätigt und im Rahmen unserer Strategie zur Risikominderung ausschließlich in Geldmarktinstrumente (d. h. Sichteinlagen, Tages- und Termingelder) auf Euro- und US-Dollar-Basis investiert, um die Verfügbarkeit der Liquidität zu maximieren. Dabei nehmen wir die mangelnde Verzinsung von Geldmarktanlagen aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen bewusst in Kauf. 2017 und darüber hinaus werden wir weiterhin unsere liquiden Mittel so weit wie möglich in Form von Zahlungsmitteln und möglichst sicheren Zahlungsmitteläquivalenten halten. Zwischen 2013 und 2015 haben wir als Anreizinstrumente für unsere Vorstände und Mitarbeiter Phantom-Stock-Programme eingesetzt. Sollte sich der Kurs unserer Aktie positiv entwickeln, könnte die Ausübung von Rechten, die in diesen Programmen ausgegeben wurden, die Gesellschaft liquiditätsmäßig stark belasten, da diese Programme einen Barausgleich vorsehen. So könnte es 2018 im Extremfall zu einem Zahlungsmittelabfluss von bis zu EUR 3,1 Mio. bzw. EUR 4,1 Mio. kommen, wenn unser Aktienkurs beispielsweise auf EUR 10 bzw. EUR 12 steigen sollte und alle heute Berechtigten aus den 2013 bis 2015 aufgelegten Programmen dann ihre Rechte vollständig ausüben könnten und würden. Wir sehen diese Programme jedoch auch als Chance, unsere Vorstände und Mitarbeiter zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele zu motivieren. 2016 und 2017 haben wir keine weiteren Phantom-Stock-Programme, sondern jeweils ein Aktienoptionsprogramm für die Mitglieder der Geschäftsleitung und unsere Mitarbeiter aufgelegt. Ein Nachteil von Aktienoptionsprogrammen sind die im Vergleich zu unseren Phantom-Stock-Programmen künftig anfallenden höheren Kosten für deren Administration. Die Ausübungen von Aktienoptionen führen jedoch später nicht zu einem Mittelabfluss oder einer Belastung unserer Liquidität. Sonstige Chancen und RisikenWir halten uns ständig über alle einschlägigen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen wie auch über die den Betrieb betreffenden und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Regelungen und Branchenvorschriften auf dem Laufenden. Wir haben organisatorische Vorkehrungen getroffen, um all diesen Vorschriften an jedem unserer Standorte wirksam nachzukommen. Um mögliche Auswirkungen zu minimieren, die sich aus den vielfältigen steuer-, gesellschafts-, arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und aus anderen Rechtsgebieten ergeben, treffen wir unsere Entscheidungen und gestalten unsere Unternehmenspolitik und unsere Geschäftsprozesse auf allen Gebieten in Absprache mit internen Fachleuten und anerkannten externen Beratern. Wo immer zweckmäßig und angebracht, treffen wir bilanzielle Vorsorge in Form von Rückstellungen. Es bestehen auch Risiken, die sich direkt aus der Kursentwicklung unserer Aktie ergeben. Eine vergleichsweise niedrige Liquidität unserer Aktie, eine sehr hohe Volatilität aufgrund all der oben erwähnten Faktoren sowie externe Einflüsse und negative Einschätzungen durch andere bergen das Risiko einer Fehleinschätzung durch Kapitalmarktteilnehmer (insbesondere Analysten und Investoren). Dies könnte zu ungerechtfertigten Aktienverkäufen durch Aktionäre und zu einem starken Kursverfall führen, was unsere Wahrnehmung als börsennotiertes Unternehmen durch den Kapitalmarkt negativ beeinflussen könnte. Gleichzeitig bedeutet die Volatilität unserer Aktie auch eine Chance, ständig neue Investoren zu finden, die bereit sind, das Risiko eines Investments in die Gesellschaft auch in wirtschaftlich anspruchsvolleren Zeiten zu übernehmen. Um diese Chance zu nutzen, stehen wir im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit in einem aktiven Dialog mit Marktteilnehmern und Aktionären der Gesellschaft. Darüber hinaus könnte es neben den hier aufgeführten auch noch weitere Risiken und bedeutende Chancen geben, die wir derzeit entweder für unwesentlich erachten oder die uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzern-Lageberichts nicht bewusst waren. Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage des Epigenomics-KonzernsMit der positiven Zulassungsentscheidung für unser Hauptprodukt Epi proColon in den USA im Jahr 2016 hat sich die Frage nach unseren Chancen und Risiken hinsichtlich des US-Gesundheitsmarktes auf das Thema der Kostenerstattung und die Aufnahme in die Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften verlagert. Nicht nur wir sind der Ansicht, dass eine breite Marktdurchdringung und somit der kommerzielle Erfolg unseres Tests in den Vereinigten Staaten von dessen Aufnahme in die entsprechenden Vorsorgerichtlinien sowie von einer positiven und in der Höhe angemessenen Kostenerstattungsentscheidung abhängt. Sollten die Kostenerstattung für unser Produkt sowie die Marktakzeptanz und -durchdringung in den USA wegen der fehlenden Aufnahme in die medizinischen Richtlinien oder aus anderen Gründen nicht erreicht werden, würde dies unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und unsere Fähigkeit zur Aufnahme weiterer Finanzmittel wesentlich beeinträchtigen. Selbst wenn wir in Fragen der oben beschriebenen Aufnahme in Richtlinien und der Kostenerstattung in den USA erfolgreich sein sollten, besteht weiterhin das Risiko, dass ein Schritt oder alle diese Schritte länger dauern könnten als erwartet, wodurch es zu einer langsameren Marktakzeptanz als vorgesehen kommen könnte. Um eine weitere mögliche Verzögerung bei der Durchdringung des US-Marktes zu kompensieren, werden wir unsere kommerziellen Anstrengungen in anderen Ländern weiter beschleunigen bzw. unsere Partner - wie z. B. BioChain in China - verstärkt bei ihren dortigen Aktivitäten unterstützen. Aufgrund des medizinischen Bedarfs in den meisten Ländern der Welt, auf den unsere Produkte zielen, gibt es noch weitere große, nicht ausgeschöpfte wirtschaftliche Chancen, die es im Rahmen unserer Kapazitäten zu nutzen gilt. Trotz der über die vergangenen Jahre auf den Kapitalmärkten aufgenommenen Finanzmittel sind wir als Unternehmen mit bedeutenden wirtschaftlichen Herausforderungen und Chancen weiterhin hinsichtlich unserer finanziellen Ressourcen beschränkt. Dies schränkt unsere Möglichkeiten ein, uns mit möglichen weiteren Hindernissen auf dem Weg zu einer positiven Erstattungsentscheidung oder bei unseren kommerziellen Anstrengungen auseinanderzusetzen. Letztendlich sehen wir unsere Fähigkeit, zusätzliches Kapital zur Erreichung unserer kommerziellen Ziele aufzunehmen, als Chance, dem bestandsgefährdenden Risiko einer Zahlungsunfähigkeit entgegenzutreten. Das Scheitern einer angemessenen Kapitalaufnahme für die Finanzierung der Geschäftstätigkeit könnte jedoch zu einem totalen Wertverlust unserer Aktie führen. CORPORATE GOVERNANCEFür Vorstand und Aufsichtsrat von Epigenomics stellt Corporate Governance den Kern einer auf Verantwortungsbewusstsein und Ethik beruhenden Geschäftsführung dar. Während des Jahres 2017 tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat aktiv aus, mit dem Ziel, für unsere Aktionäre langfristig Werte zu schaffen. Dies ist ein Kernbestandteil guter Unternehmensführung. Daneben sind Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation mit allen Anteilseignern, Beschäftigten, den Behörden, der Öffentlichkeit und anderen Stakeholdern die allumfassenden Leitlinien bei unserem Ansatz zu guter Corporate Governance. Wir begrüßen den Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend auch "Kodex") und überwachen systematisch und regelmäßig die Einhaltung der deutschen Corporate-Governance-Regeln. Sofern notwendig, passen wir uns im Sinne einer fairen und verantwortungsvollen Unternehmensführung der jeweiligen aktuellen Fassung des Kodex an. Die Corporate-Governance-Grundsätze von Epigenomics gehen in einzelnen Punkten über die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen des Kodex weit hinaus. So haben wir verbindliche interne Regeln zum Insiderhandel verfasst und sie zum Bestandteil aller Arbeitsverträge gemacht. Belange der Corporate Governance werden von unserem Manager Legal Affairs überwacht, der die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze sicherstellt. Der Manager Legal Affairs befindet sich mit Vorstand und Aufsichtsrat in einem regelmäßigen Dialog über alle Themen der Corporate Governance. Es besteht klares Einvernehmen darüber, dem Kodex im Zuge der weiteren Entwicklung so weit wie möglich zu entsprechen. Gleichwohl gibt es einige wenige Ausnahmen, in denen wir uns aus unternehmensspezifischen Gründen und Besonderheiten entschlossen haben, vom Kodex abzuweichen, oder in denen wir vom Kodex abweichen mussten. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2017 ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS § 161 AKTGGemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG als börsennotiertes Unternehmen jährlich zu erklären, welchen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen oder nicht entsprochen wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG erklären hiermit, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Oktober 2016 sowie der Aktualisierung im April 2017 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (nachfolgend auch "Kodex") in der Fassung vom 5. Mai 2015 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht am 12. Juni 2015) bzw. in der Fassung vom 7. Februar 2017 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht am 24. April 2017) mit den nachstehenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird. Ziffer-, Absatz- und Satzangaben der Kodexregelungen beziehen sich auf die Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht am 24. April 2017). Ziffer 3.8 Absatz 3Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Zu den versicherten Personen gehören auch die Aufsichtsratsmitglieder. Abweichend von Ziffer 3.8 Absatz 3 ist in der D&O-Versicherung kein Selbstbehalt der Aufsichtsratsmitglieder vereinbart. Die Gesellschaft hält einen solchen Selbstbehalt in Anbetracht der Natur des Amts als Aufsichtsratsmitglied und der Aufgaben des Aufsichtsrats nicht für angemessen. Ziffer 4.1.3 Satz 3Bei der Gesellschaft besteht kein gesondertes System, das die Mitarbeiter verwenden können, um geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Die Gesellschaft hält die Einrichtung eines solchen Systems aufgrund der Größe und der Organisation des Unternehmens nicht für erforderlich. Dementsprechend weicht die Gesellschaft von der Empfehlung in Ziffer 4.1.3 Satz 3 ab, die durch die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachte Fassung des Kodex neu eingefügt worden ist. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 sowie Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Sätze 1 und 2 und Absatz 4Bei der Besetzung ihrer Organe haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit sowohl die unternehmensspezifische Situation berücksichtigt als auch potenziellen Interessenkonflikten sowie der internationalen Tätigkeit des Unternehmens durch eine angemessene Vielfalt ihrer Mitglieder und durch die Zugehörigkeit einer angemessenen Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen. Ferner hat der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium festgelegt. Abweichend von den Empfehlungen in Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2 sehen wir jedoch die Festlegung einer Altersgrenze sowohl für Vorstands- als auch Aufsichtsratsmitglieder als eine unangemessene Begrenzung des Wahlrechts unserer Aktionäre an. Darüber hinaus schränkt nach unserer Auffassung eine pauschale Vorgabe für die Zusammensetzung des Vorstands, wie in Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2 gefordert, den Aufsichtsrat in seiner Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder unangebracht ein. Entsprechendes gilt für eine pauschale Zielvorgabe zur Besetzungsstruktur des Aufsichtsrats, wie in Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Sätze 1 und 2 gefordert und in Ziffer 5.4.1 Absatz 4 vorausgesetzt wird. Wir sind darum bemüht, eine angemessene Vielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat herzustellen sowie zu gewährleisten, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Letztendlich liegt es aber im Unternehmensinteresse, dass in Vorstand und Aufsichtsrat die hierfür am besten geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten berufen werden. Für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand hat der Aufsichtsrat zudem nach Maßgabe des § 111 Absatz 5 Aktiengesetz Zielquoten festgelegt. Nach unserer Auffassung stellen (darüber hinausgehende) pauschale Vorgaben eine unangemessene Begrenzung der auf den Einzelfall bezogenen Auswahl geeigneter Vorstands- bzw. Aufsichtsratskandidaten und -kandidatinnen dar. Ferner beeinträchtigt eine Zielvorgabe zur Besetzungsstruktur des Aufsichtsrats auch unangemessen das Recht unserer Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Demzufolge haben wir diesen Empfehlungen des Kodex nicht entsprochen und werden ihnen auch nicht entsprechen. Ziffern 5.3.1 Satz 1 und 5.3.3Die Bildung eines Nominierungsausschusses, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt, hielt und hält der Aufsichtsrat angesichts der Größe des Unternehmens für nicht notwendig. Vielmehr wird diese Aufgabe vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Angesichts der Größe des Unternehmens und des Aufsichtsrats ist nach dessen Auffassung lediglich die Bildung eines Prüfungsausschusses ausreichend und angemessen. Die Bildung anderer, fachlich qualifizierter, Aufsichtsratsausschüsse hielt und hält der Aufsichtsrat demgegenüber für nicht für notwendig. Es wird daher weiterhin von den Empfehlungen gemäß Ziffern 5.3.1 Satz 1 und 5.3.3 abgewichen.
Berlin, Oktober 2017 Für den Aufsichtsrat Heino von Prondzynski, Vorsitzender des Aufsichtsrats Für den Vorstand Greg Hamilton, Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Staub, Vorstand Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Epigenomics AG unter www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance der Öffentlichkeit in deutscher und englischer Sprache dauerhaft zugänglich gemacht. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGGemäß § 289f HGB ist die Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite der Epigenomics AG unter www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-gover-nance der Öffentlichkeit in deutscher und englischer Sprache dauerhaft zugänglich gemacht. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLUND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS BEZOGEN AUF DIE KONZERNRECHNUNGSLEGUNG DER GESELLSCHAFTDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) von Epigenomics wurde vom Vorstand der Gesellschaft eingerichtet und wird von diesem verantwortet. Das IKS ist nicht als einheitliches Gesamtsystem über das ganze Unternehmen hinweg definiert, sondern vielmehr werden Kontrollumfang und -intensität je nach Risiko gewichtet. Weiterhin werden die Kontrollmöglichkeiten auf allen Unternehmensebenen genutzt und die Überwachung durch das Management sichergestellt. Epigenomics hat einen individuellen Top-Down-Ansatz für die unternehmensweite Kontrolle und Überwachung einschließlich des Nachweises von deren Wirksamkeit erarbeitet. Der flexible, durch etablierte Instrumente unterstützte und an die Unternehmensbedürfnisse angepasste Aufbau des Berichtswesens gewährleistet Transparenz und die gezielte Überwachung durch das interne Kontrollsystem. Dabei werden sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Indikatoren berücksichtigt. Die Überwachung des IKS erfolgt fortlaufend durch Aufsichtsrat und Vorstand. Neben einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Finanzberichterstattung umfasst sie auch die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie die Einhaltung der für die Gesellschaft maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien (Compliance). Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses geht einher mit der Überwachung des IKS. Innerhalb der Unternehmensorganisation sind verschiedene Abteilungen und Beschäftigte mit der Ausarbeitung, Koordination und Überwachung von Kontrollmaßnahmen befasst. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Risikomanagementfunktion sowie den Abteilungen Controlling und Qualitätssicherung zu. Aufgrund der geringen Unternehmensgröße verfügt die Gesellschaft derzeit noch nicht über eine Interne Revision. Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS werden ständig durch Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern, durch Benchmarking mit anderen Organisationen und durch einen regelmäßigen Dialog mit dem Abschlussprüfer sowie erforderlichenfalls auch durch Konsultation der Rechtsberater der Gesellschaft sichergestellt. Das Prinzip der Funktionstrennung wird im Epigenomics-Konzern so weit umgesetzt, wie es in einem Unternehmen dieser begrenzten Personalstärke wirtschaftlich vertretbar ist. Ergänzt wird das Prinzip der Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Weder Vorstandsmitglieder noch einzelne Mitarbeiter sind aufgrund der internen Regelungen allein für die Gesellschaft vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Für interne Routineabläufe werden nach Möglichkeit Dienstanweisungen und Leitlinien vorgegeben. Diese finden sich in einzelnen sogenannten "Standard Operating Procedures" (SOPs) wieder sowie in Leitlinien wie z. B. einem Mitarbeiterhandbuch, detaillierten Stellenbeschreibungen, einer Reisekostenordnung oder einem Bilanzierungshandbuch. Die Leitlinien sind den jeweiligen Beschäftigten der Gesellschaft über das Intranet dauerhaft zugänglich. Alle Leitlinien werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Um die Übereinstimmung der internen Leitlinien mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften oder Regeln zu gewährleisten, wird bei Bedarf juristischer Rat eingeholt. Das Steuerungs- und Kontrollsystem der Gesellschaft stützt sich im Wesentlichen auf unterschiedliche Instrumente für Planung, Überwachung und Berichterstattung. Qualitative Daten werden aus einer intern entwickelten Projektdokumentations-Datenbank gewonnen, quantitative Daten in allen Konzerngesellschaften mithilfe von Microsoft Dynamics Navision™, einer weitverbreiteten Enterprise Resource Planning (ERP)-Software. Unsere Abteilungen Rechnungswesen und Controlling stellen dem Vorstand monatlich alle notwendigen Steuerungs- und Kontrollinformationen zur Verfügung. Die ständige Weiterbildung der betreffenden Mitarbeiter ist gewährleistet. Für interne Steuerungs- und Kontrollzwecke erstellen wir ein Jahresbudget, üblicherweise auf der Grundlage des aktuellen langfristigen Strategieplans der Gesellschaft, und einen darauf aufbauenden Zielkatalog. Das Budget wird ausgehend von den Kostenstellen und F&E-Projekten "von unten nach oben" (bottom up) erstellt. Alle Budgets unterliegen einer eingehenden internen Überprüfung durch das Senior Management Team und den Vorstand. Das Jahresbudget bedarf zwingend der abschließenden Genehmigung durch den Aufsichtsrat. Der Schwerpunkt der regelmäßigen internen Managementberichterstattung liegt auf dem Soll-Ist-Vergleich für eine ganze Reihe von Steuerungsdaten, von denen die externen Quartalsberichte abgeleitet werden. Die Quartalsberichte gehen üblicherweise einher mit einer internen Prognose, die uns eine aktuelle Vorschau auf die zum Jahresende zu erwartenden Gesamtjahreszahlen und einen Vergleich mit Zielgrößen und öffentlichen Prognosen gibt. Im Rahmen des internen Berichtswesens wird auch ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich von finanziellen Leistungsindikatoren erstellt und monatlich dem Senior Management Team der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Hierbei steht vor allem die Kosten- und Liquiditätskontrolle im Vordergrund. Abweichungen von Plan- oder auch Erfahrungswerten werden kurzfristig analysiert und gegebenenfalls durch das Aufzeigen von Handlungsalternativen ergänzt. Bei Bedarf wird die Berichterstattung auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats bzw. des Bereichs Controlling um zusätzliche Angaben ergänzt. Die Gesellschaft unterzieht ihre Vermögenswerte regelmäßig im Rahmen der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften bzw. bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung einer Wertminderungsprüfung. VERGÜTUNGSBERICHTZusammensetzung und Vergütung des VorstandsDer Vorstand der Epigenomics AG leitet die Gesellschaft alleinverantwortlich und führt deren operativen Geschäfte, entwickelt die strategische Ausrichtung sowie die Budgetplanung und setzt sie um. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Ernennung und die Leitung der Führungskräfte und überwacht den allgemeinen Geschäftsgang der Gesellschaft. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat findet ein regelmäßiger und intensiver Dialog statt. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in klarer und eindeutiger Weise die Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats für Geschäfte und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Vorstandsvorsitzender/Chief Executive Officer (CEO) der Gesellschaft ist seit dem 1. Juli 2016 Herr Greg Hamilton. Der Dienstvertrag mit Herrn Hamilton hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Dem Vorstand gehörte im Berichtsjahr durchgängig auch Dr. Uwe Staub an, der seit April 2013 Chief Operating Officer (COO) der Gesellschaft war und im November 2008 bei Epigenomics seine Tätigkeit aufgenommen hatte. Dr. Staub scheidet zum 31. März 2018 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 wurde Herr Jorge Garces, Ph.D. zum President & Chief Scientific Officer der Gesellschaft ernannt. Der Dienstvertrag mit Herrn Garces hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Im November 2017 ernannte der Aufsichtsrat zudem Herrn Albert Weber als Executive Vice President Finance zum weiteren Mitglied des Vorstands. Die Vorstandsbestellung von Herrn Weber tritt erst nach Ende der Berichtsperiode zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft unterliegt einer jährlichen Überprüfung durch den Aufsichtsrat und wird nationalen und internationalen Vergleichsstandards gegenübergestellt. Die Vergütung richtet sich nach der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft sowie nach Umfang und Anspruch der internationalen Aufgaben und Verantwortung. Die Vergütung besteht sowohl aus einer fixen als auch aus variablen Komponenten. Die variablen Komponenten sind von mehreren Kriterien abhängig, die der Aufsichtsrat jährlich festlegt, wie beispielsweise das Erreichen von persönlichen Erfolgszielen und/oder Unternehmenszielen. Zusätzlich haben die Herren Hamilton und Garces Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten von ihrem Wohnort in San Diego, Kalifornien (USA) zum Geschäftssitz in Berlin sowie der damit verbundenen Kosten für die Unterbringung. Zu ihren weiteren Nebenleistungsansprüchen gehören ein jährlicher Kfz-Zuschuss (car allowance), ein Matching Contribution-Beitrag der Gesellschaft in Höhe von 50 % zu einem 401 k-Pensionsplan in den USA, verschiedene Versicherungsverträge sowie die Erstattung von Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen sowie von Kosten für die Kommunikation in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit von ihrem Wohnsitz aus. Herr Garces erhielt darüber hinaus einmalig einen Antrittsbonus, der anteilig rückzahlbar ist, sofern Herr Garces' Dienstvertrag vor dem 31. Dezember 2019 beendet wird (Ausnahme: Beendigung aus gutem Grund). Die fixe und die variablen Komponenten werden durch eine dritte Vergütungskomponente ergänzt, bestehend aus einer langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung in Form von Aktienoptionsrechten. Diese Rechte werden derzeit im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft gewährt, die im Konzernanhang des Berichtsjahres ausführlich erläutert sind. Die Gesamtposition von Herrn Hamilton und Herrn Dr. Staub hinsichtlich ihrer Aktienoptionsrechte sieht wie folgt aus1 : scroll
scroll
scroll
scroll
1
Herr Garces besaß zum Bilanzstichtag keine
Aktienoptionen. Die Ausübungspreise der von Herrn Hamilton und Herrn Dr. Staub gehaltenen Rechte liegen in einer Bandbreite von EUR 5,10 bis EUR 5,43. Von 2013 bis 2015 erhielt Dr. Staub die langfristige erfolgsabhängige Vergütung in Form von Phantom-Stock-Rechten (PSR). Herr Hamilton und Herr Garces besitzen keine PSR. Die Gesamtposition von Herrn Dr. Staub hinsichtlich seiner PSR sieht wie folgt aus: scroll
scroll
Die Ausübungspreise der von Dr. Staub gehaltenen PSR liegen in einer Bandbreite von EUR 2,51 bis EUR 11,05. Neben den vorgenannten Vergütungskomponenten sind die Mitglieder des Vorstands Begünstigte einer D&O-Versicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe des gesetzlichen Mindestbetrags und bekommen gemäß der allgemeinen Reisekostenordnung der Gesellschaft ihre auf Geschäftsreisen angefallenen Reisekosten in voller Höhe erstattet. Im individuellen Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten die Mitglieder des Vorstands ihre Grundvergütung während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer maximalen Dauer von zwölf Monaten bzw. bis zur Beendigung ihres Dienstvertrags weiterbezahlt. Dabei wird ein von einer Krankenversicherung gezahltes Krankengeld auf die Grundvergütung angerechnet. Die Dienstverträge aller Vorstandsmitglieder enthalten nachvertragliche Wettbewerbsklauseln für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung des jeweiligen Dienstvertrags. Während dieses Zeitraums hat jedes Vorstandsmitglied auf Beschluss des Aufsichtsrats Anspruch auf 100 % seiner letzten Festvergütung als Entschädigung für das Wettbewerbsverbot. Das Wettbewerbsverbot kann jedoch vom Aufsichtsrat jederzeit (auch nachvertraglich) widerrufen werden. Für den Fall eines Kontrollwechsels nach den Bestimmungen des WpÜG wurde den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Im Fall einer Beendigung des Dienstvertrags aufgrund einer solchen Sonderkündigung steht ihnen die fixe Vergütung für die jeweilige Restlaufzeit ihrer Dienstverträge zu. In keinem Fall soll eine solche Zahlung jedoch 150 % des Abfindungs-Caps gemäß Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex übersteigen. Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands1 : scroll
scroll
scroll
scroll
Durch die Mitglieder des Vorstands gehaltene Aktien der Gesellschaft: scroll
Zusammensetzung und Vergütung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Epigenomics AG besteht aus vier Mitgliedern, die über umfangreiche Erfahrungen in der pharmazeutischen und der diagnostischen Branche sowie im Finanzbereich verfügen.
Selbstständiger Unternehmensberater und ehemaliges Mitglied der Konzernleitung der F. Hoffmann-La Roche Ltd. (CEO der Division Roche Diagnostics bei F. Hoffmann-La Roche Ltd, Basel, CH) Mitglied des Aufsichtsrats von Mai 2007 bis März 2010 und seit Mai 2012 Heino von Prondzynski ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in den nachfolgend aufgeführten vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen Unternehmen:
Selbstständige Unternehmensberaterin und ehemalige Leiterin des Global Project Management bei F. Hoffmann-La Roche Ltd. (Basel, CH) und ehemalige Leiterin der Division of Exploratory Research bei Hoffmann-La Roche Inc. (USA) Mitglied des Aufsichtsrats seit Juni 2005 Ann Clare Kessler, Ph.D., ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie war Mitglied in den nachfolgend aufgeführten vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen Unternehmen:
Professor an der ESB Business School in Reutlingen (D) Mitglied des Aufsichtsrats seit Juni 2005; Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Reiter ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien. Er war Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien folgender deutscher Unternehmen:
Selbstständige Unternehmensberaterin und ehemalige Leiterin des Geschäftsbereichs Molekulardiagnostik von Qiagen (D) Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2016; Mitglied des Prüfungsausschusses Dr. Lubenow ist Mitglied in folgenden vergleichbaren Kontrollgremien ausländischer Unternehmen:
Die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat beruht auf einer jährlichen Pauschalvergütung (fixe Vergütung) und sitzungsabhängigen Zahlungen (variable Vergütung). Die Vergütung enthält keine erfolgsorientierten Elemente oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats: scroll
Zusätzlich erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2017 Auslagenerstattungen in Höhe von insgesamt TEUR 77 (2016: TEUR 41). Durch die Mitglieder des Aufsichtsrats gehaltene Aktien der Gesellschaft: scroll
FINANZBERICHTERSTATTUNGIm Interesse einer fairen und transparenten Informationspolitik und im Einklang mit den Anforderungen des Prime-Standard-Segments der Frankfurter Wertpapierbörse werden vierteljährliche Zwischenmitteilungen und halbjährliche Zwischenberichte binnen zwei Monaten nach Ende des Berichtsquartals/ -halbjahres und der Jahresabschluss binnen vier Monaten nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Alle Informationen werden zeitgleich auf unserer Internetseite unter www.epigenomics.com veröffentlicht. Alle wesentlichen Tatsachen werden im Einklang mit den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. ZUSÄTZLICHE PFLICHTANGABEN FÜR BÖRSENNOTIERTE UNTERNEHMEN GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGBGemäß § 315 Abs. 4 HGB hat die Gesellschaft über bestimmte dem Aktiengesetz und sonstigen Rechtsvorschriften unterliegende Strukturen zu berichten, um einen besseren Überblick über die Gesellschaft zu geben und Beschränkungen in Bezug auf ein Übernahmeangebot offenzulegen. AKTIONÄRE MIT DIREKTEM ODER INDIREKTEM ANTEILSBESITZ VON MEHR ALS 10 % DER STIMMRECHTEAuf der Basis der vorliegenden Informationen verfügte die Gesellschaft zum Bilanzstichtag über keine Aktionäre mit direktem oder indirektem Anteilsbesitz von mehr als 10 % der Stimmrechte. ZUSAMMENSETZUNG DES GRUNDKAPITALSDas Grundkapital der Epigenomics AG setzte sich zum 31. Dezember 2017 ausschließlich aus auf den Namen lautenden Aktien mit gleichen Rechten und einem Nennbetrag von je EUR 1,00 zusammen. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien belief sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 24.014.360 Stück. Gemäß § 136 AktG sind Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Stimmabgabe berechtigt. Uns sind keine vertraglichen Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND SATZUNGSBESTIMMUNGEN ÜBER DIE BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND ÜBER ÄNDERUNGEN DER SATZUNGDie Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG geregelt. Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vorstand kann aus einer Person oder mehreren Personen bestehen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie ein Vorstandsmitglied oder mehrere Vorstandsmitglieder zu dessen Stellvertreter(n) bestellen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zu Satzungsänderungen sind in den §§ 179 bis 181 AktG geregelt. Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 14 der Satzung beschließen. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN(Die Angabe kann unterbleiben, soweit sie geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen.) Unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen außer den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder (siehe dazu den Abschnitt "Zusammensetzung und Vergütung des Vorstands" in diesem Konzern-Lagebericht) auch die Phantom-Stock-Programme der Gesellschaft bzw. die diesbezüglichen Vereinbarungen mit den Berechtigten aus den Programmen. Im Fall eines Übernahme- oder Pflichtangebots nach Maßgabe des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) für die Aktien der Gesellschaft sind die Inhaber von bis dahin unverfallbar gewordenen PSR berechtigt, diese ganz auszuüben. Das gilt auch dann, wenn deren Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Das Recht zur Ausübung besteht für den PSR-Inhaber jedoch nur, wenn die Gegenleistung im Rahmen des Angebots ausschließlich in einer Barleistung besteht und wenn der Bieter nach Abschluss des Angebots Kontrolle über die Gesellschaft hat, d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält (§§ 29 Abs. 2, 30 WpÜG). ERMÄCHTIGUNG DES VORSTANDS ZUR AUSGABE VON AKTIENGenehmigtes Kapital 2017/IDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. Mai 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.273.526,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG zu bestimmen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung jeweils nach Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2017/I entsprechend dem Umfang der jeweiligen Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Genehmigtes Kapital 2017/IIDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. Mai 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 9.094.104,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/II). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
Bedingtes Kapital VIIDas Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 21.065,00 durch Ausgabe von bis zu 21.065 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie Optionsrechte aufgrund des Aktienoptionsprogramms 09-13 der Gesellschaft ausgegeben wurden, die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Im Rahmen des zugrunde liegenden Programms können durch Ausübung bereits gewährter und ausstehender Aktienoptionen noch bis zu 2.000 neue Aktien geschaffen werden. Bedingtes Kapital IXDas Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 521.095,00 durch Ausgabe von bis zu 521.095 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IX). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 bis zum 29. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzern-Unternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder von Genussrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen,
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder Aktien aus Genehmigtem Kapital, eigene Aktien oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass d ie neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Bedingtes Kapital XDas Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 8.825.470,00 durch Ausgabe von bis zu 8.825.470 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital X). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 bis zum 29. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzern-Unternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder von Genussrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen,
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder Aktien aus Genehmigtem Kapital, eigene Aktien oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass d ie neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Bedingtes Kapital XIDas Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XI). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 (Aktienoptionsprogramm 16-18) bis zum Ablauf des 30. April 2018 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 16-18 vom 25. Mai 2016 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt. Bedingtes Kapital XIIDas Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 (Aktienoptionsprogramm 17-19) bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 17-19 vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt.
Berlin, 16. März 2018 Der Vorstand KENNZAHLEN- gemäß den Konzernabschlüssen -scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG (KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UND SONSTIGES ERGEBNIS) FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBERscroll
KONZERN-BILANZZUM 31. DEZEMBERAKTIVA scroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGFÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBERscroll
Zum Bilanzstichtag unterlagen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 24 einer Verfügungsbeschränkung. KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGZUM 31. DEZEMBERscroll
scroll
Anhang ZUM KONZERNABSCHLUSS 2017GRUNDLAGEN, GRUNDSÄTZE UND METHODENGESCHÄFTSTÄTIGKEITEpigenomics ("Epigenomics" oder die "Gesellschaft") wurde im Jahr 1998 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Geschäftssitz in Berlin gegründet. Diese wurde im Jahr 2000 in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt und ist seither im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 75 8 61 eingetragen. Seit dem 19. Juli 2004 ist die Gesellschaft im Segment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Börsenkürzel: ECX). Unternehmenszweck der Gesellschaft ist laut Satzung die Entwicklung und Vermarktung von Verfahren und Produkten zur Gewinnung spezieller epigenetischer Parameter in großen Mengen wie beispielsweise DNA-Methylierungs-Muster sowie der zu deren Beschaffung und Auswertung notwendigen informationstechnologischen Grundlagen. Die Epigenomics AG ist ein Molekulardiagnostik-Unternehmen, das proprietäre Produkte für die Früherkennung und Diagnose von Krebs entwickelt und vertreibt. Mithilfe der Produkte der Gesellschaft können Ärzte Krebs früher und genauer diagnostizieren und damit ihren Patienten verbesserte Leistungen anbieten. GRUNDSÄTZEDer Konzernabschluss der Epigenomics AG wurde im Einklang mit § 315e HGB sowie unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London aufgestellt, die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 in Kraft waren und wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung bilanzielle Verluste von TEUR 62.880 erlitten. Der für 2017 ausgewiesene Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 10.235 (2016: TEUR 11.161). Der Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1.25 Darstellung des Abschlusses wurde berücksichtigt. Mit liquiden Mitteln (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie marktgängige Wertpapiere) von EUR 13,7 Mio. zum Jahresende 2017 werden unsere derzeit vorhandenen finanziellen Ressourcen bei dem prognostizierten Finanzmittelverbrauch ausreichen, um die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft über 2018 hinaus zu finanzieren. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass im Berichtsjahr eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 7,1 Mio. ausgegeben wurde, deren Laufzeit zum 31. Dezember 2018 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt hat deren Halter das Recht, diese jederzeit während der Laufzeit in eine bestimmte Anzahl von der Gesellschaft auszugebende Aktien zu wandeln. Der Halter hat aber ebenfalls das Recht, zum Laufzeitende die Rückzahlung der Anleihe in voller Höhe (abzüglich eines ggfs. zuvor in Aktien gewandelten Anteils) von uns einzufordern. Ohne die erfolgreiche Durchführung von weiteren Kapitalmaßnahmen in 2018 und/oder eine mit dem Halter der Anleihe noch zu vereinbarende Laufzeitverlängerung bzw. Konditionsveränderung der Anleihebedingungen wird die Gesellschaft voraussichtlich zum 31. Dezember 2018 nicht über die notwendige Liquidität für eine vollständige oder auch nur teilweise Rückzahlung der Anleihe verfügen. In diesem Fall würde zum Rückzahlungstag die Insolvenz aufgrund sofortiger Zahlungsunfähigkeit drohen. Auf Basis unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit und in Einschätzung der weiteren Entwicklungen unseres Geschäfts- und Kapitalmarktumfelds gehen wir davon aus, dass die notwendigen Kapitalmaßnahmen von uns erfolgreich durchgeführt werden können. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis) wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. BERICHTSPERIODE UND KONZERNWÄHRUNGDiesem Konzernabschluss liegen der Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 und der Vergleichszeitraum 2016 zugrunde. Die Konzernwährung ist der Euro. Durch Rundung vieler Werte in Tausend Euro können in den verschiedenen Darstellungen des Anhangs gegebenenfalls Rundungsdifferenzen auftreten. KONSOLIDIERUNGSKREISDem Konsolidierungskreis gehören die Muttergesellschaft Epigenomics AG (Sitz: Geneststraße 5, 10829 Berlin) und ihre während der Berichtsperiode einzige Tochtergesellschaft Epigenomics, Inc. (Sitz: Suite 400, 1455 NW Leary Way, Seattle, WA 98107, USA) an. Epigenomics, Inc. ist zusätzlich mit einem Büro in Germantown, MD, USA, vertreten. Zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017 hielt die Epigenomics AG 100 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Epigenomics, Inc. Die beiden Gesellschaften haben unabhängig von ihrer Einbeziehung in den Konzernabschluss für das Berichtsjahr und das Vorjahr Einzelabschlüsse aufgestellt, die entweder einer Prüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEBei der Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode wird der Buchwert der erworbenen Anteile gegen den zum Erwerbszeitpunkt auf die Muttergesellschaft entfallenden Anteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaft aufgerechnet. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag wird den Vermögenswerten und Schulden mit dem Betrag zugeordnet, um den deren beizulegende Zeitwerte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung von ihren Buchwerten abweichen. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle und Zwischenergebnisse, Erträge und Aufwendungen, Gewinne und Verluste sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. ANWENDUNG NEUER UND ÜBERARBEITETER IFRS UND INTERPRETATIONENIm Berichtsjahr hat der Konzern erstmals von den folgenden vom IASB herausgegebenen, von der Europäischen Union übernommenen und für den Rechnungslegungszeitraum ab dem 1. Januar 2017 anzuwendenden, geänderten IFRS und Interpretationen Gebrauch gemacht. Generell erfordern die unten genannten Änderungen eine prospektive Anwendung. Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen - Angabeninitiative (von der EU am 6. November 2017 übernommen)Die Änderungen an IAS 7 verlangen von Unternehmen erweiterte Angaben zur Entwicklung derjenigen Fremdkapitalposten der Bilanz während der Berichtsperiode, bei denen verbundene Zahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wurden oder zukünftig auszuweisen sind (sogenannte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten). Darüber hinaus sind entsprechende erweiterte Angaben zur Entwicklung des Bilanzwerts finanzieller Vermögenswerte zu machen, bei denen verbundene Zahlungen ebenfalls im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen sind (z. B. finanzielle Vermögenswerte, die zur Sicherung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten eingesetzt werden). Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern - Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte steuerliche Verluste (von der EU am 6. November 2017 übernommen)Die Änderungen an IAS 12 betreffen Klarstellungen zur Frage des Ansatzes aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen aus unrealisierten Verlusten. Der Bestimmung einer temporären Differenz im Sinne des IAS 12 liegt demnach der Grundgedanke zugrunde, dass der Buchwert im Bestimmungszeitpunkt durch einen wirtschaftlichen Nutzen, der dem Unternehmen in zukünftigen Perioden zufließt, realisiert wird. Die Existenz einer temporären Differenz ist alleine durch Vergleich des IFRS-Buchwerts zum jeweiligen Bilanzstichtag mit der steuerlichen Basis zu diesem Zeitpunkt zu bestimmen. Künftige absehbare Änderungen des Buchwerts sind nicht in Betracht zu ziehen. Weiterhin wird klargestellt, dass der IFRS-Buchwert nur für die Ermittlung temporärer Differenzen, nicht aber auch für die Schätzung des zukünftigen zu versteuernden Ergebnisses relevant ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses ist auch die Realisierung eines über dem gegenwärtigen IFRS-Buchwert liegenden Werts denkbar, sofern diese wahrscheinlich ist. In diesem Zusammenhang wird auch klargestellt, dass - sofern nach dem Steuerrecht die Nutzung abzugsfähiger temporärer Differenzen auf eine bestimmte Art von Ergebnis beschränkt ist -, bei der Beurteilung ob und in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind, für diese Differenzen auch nur diese Art von Ergebnis zugrunde zu legen ist. Schließlich wird präzisiert, dass das zukünftige zu versteuernde Ergebnis vor der Umkehr etwaiger abzugsfähiger Differenzen zu ermitteln ist, um den Nachweis der Werthaltigkeit abzugsfähiger temporärer Differenzen zu führen. Änderungen an IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2014-2016) (vor dem 31. Dezember 2017 noch nicht von der EU übernommen)Eine Übernahme von der EU war ebenfalls noch in 2017 für Änderungen an IFRS 12 im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2014-2016) vorgesehen. Mit diesen Änderungen wird klargestellt, dass die in diesem IFRS aufgeführten Bestimmungen auf die Anteile eines Unternehmens anzuwenden sind, die nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche als zur Veräußerung gehalten oder als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft werden (oder zu einer Veräußerungsgruppe gehören, die entsprechend als zur Veräußerung gehalten oder als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird). Entgegen des noch zum Jahresende 2017 veröffentlichten Zeitplans der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erfolgte diese Übernahme jedoch nicht mehr in 2017. Somit sind diese Änderungen im vorliegenden Konzernabschluss noch nicht berücksichtigt. Neue und überarbeitete, im Berichtsjahr noch nicht verpflichtend anzuwendende IFRS und Interpretationen (deren frühere Anwendung zulässig ist)Sofern nicht anders angegeben, hat der Konzern die folgenden neuen und überarbeiteten IFRS und Interpretationen nicht angewendet, die zwar herausgegeben wurden, aber in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und teilweise noch nicht von der EU übernommen wurden: Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2018:
IFRS 9 (überarbeitet 2014) wird mit Inkrafttreten den IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vollständig ablösen. Verglichen mit dem IFRS 9 (überarbeitet 2013) enthält die Version von 2014 eine begrenzte Anzahl von Änderungen zu Klassifizierungs- und Bewertungsanforderungen durch Einführung der Bewertungskategorie "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis" für bestimmte einfache Schuldinstrumente. Er steuert auch Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten eines Unternehmens aus seinen finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen zur Kreditgewährung bei. IFRS 9 wurde von der EU am 22. November 2016 übernommen. Der neue IFRS 15 bietet Unternehmen ein einziges, umfassendes Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden. Er wird mit Inkrafttreten die folgenden Standards und Interpretationen zum Thema Umsatzerlöse ablösen: IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge, IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme, IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden und SIC 31 Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen. IFRS 15 wurde von der EU am 22. September 2016 übernommen. Mit den Änderungen an IFRS 2 werden Fragen der Behandlung und/oder Unterscheidung zwischen anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich und mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente behandelt. Mit den Änderungen an IFRS 4 werden der Anwendungsbereich des Standards und die geltenden Bedingungen für eine vorübergehende Ausnahme von IFRS 9 für Versicherer sowie für eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften nach IAS 28 klargestellt. Die Änderungen an IFRS 4 wurden am 3. November 2017 von der EU übernommen. Mit den Änderungen an IAS 40 wird klargestellt, dass eine Nutzungsänderung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien vorliegt, wenn die Immobilien die Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfüllen bzw. nicht mehr erfüllen und sich die Nutzungsänderung belegen lässt. Ändert die Geschäftsleitung ihre Absichten für die Nutzung einer Immobilie, so ist dies allein noch kein Beleg für eine Nutzungsänderung. Die jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2014-2016) enthalten Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Änderungen an IFRS 1 beziehen sich auf die Löschung der kurzfristigen Ausnahmen für erstmalige Anwender. Mit den Änderungen an IAS 28 wird die Bewertung eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zum beizulegenden Zeitwert klargestellt. Die neue Interpretation IFRIC 22 behandelt die Frage, wie der Zeitpunkt der Transaktion für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses bei der Erfassung der Umsatzerlöse zu bestimmen ist, wenn ein Unternehmen Vorauszahlungen in einer fremden Währung erhalten hat. Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2019:
Der neue IFRS 16 bietet ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingverhältnissen und ihre Behandlung im Abschluss aufseiten des Leasingnehmers und des Leasinggebers. Er wird mit Inkrafttreten den IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen ablösen. IFRS 16 sieht wesentliche Änderungen am Bilanzierungsmodell für den Leasingnehmer vor. So hat dieser nicht mehr zwischen Operating- und Finanzierungsleasing im Sinne von IAS 17 zu unterscheiden, sondern einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht (right-of-use asset) sowie für alle Leasingverhältnisse eine Leasingverbindlichkeit im Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses zu erfassen - mit Ausnahme von kurz laufenden (short-term) Leasingvereinbarungen oder Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (of low value) ist. Ein Leasingnehmer kann IFRS 16 entweder vollständig retrospektiv anwenden oder ein modifiziertes retrospektives Modell anwenden. Wählt ein Unternehmen die zweite Möglichkeit, ist es nicht zur Anpassung der Vergleichsinformationen verpflichtet, und der kumulative Anpassungseffekt ist im Zeitpunkt der Erstanwendung als Buchung im Ergebnisvortrag (oder gegebenenfalls einer sonstigen Eigenkapitalkomponente) zu erfassen. IFRS 16 wurde von der EU am 31. Oktober 2017 übernommen. Mit der neuen Interpretation IFRIC 23 wird die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klargestellt. Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze anzuwenden, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Die Änderungen an IFRS 9 beinhalten zum einen Änderungen zu symmetrischen Kündigungsrechten. Durch die Neuregelung werden die bestehenden Vorschriften in IFRS 9 zu Kündigungsrechten dahingehend geändert, um auch bei negativen Ausgleichszahlungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (bzw. in Abhängigkeit des Geschäftsmodells erfolgsneutral zum Fair Value) zu ermöglichen. Darüber hinaus soll zum anderen nach einer Restrukturierung der Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit unmittelbar erfolgswirksam angepasst werden. Somit kann eine rückwirkende Änderung der Bilanzierung notwendig werden, wenn bisher nicht die fortgeführten Anschaffungskosten, sondern der Effektivzinssatz angepasst wurde. Mit den Änderungen an IAS 28 wird klargestellt, dass ein Unternehmen IFRS 9 einschließlich der Wertminderungsvorschriften auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anzuwenden hat, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Zudem wurde Textziffer 41 gestrichen. Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2021:
Der neue IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen und einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge durch die bilanzierenden Unternehmen. Anwendung der neuen Standards und erwartete Auswirkungen auf die zukünftige Bilanzierung der GesellschaftDie Gesellschaft beabsichtigt, diese neuen und/oder überarbeiteten Standards, Änderungen und Interpretationen anzuwenden, sobald sie verpflichtend anzuwenden sind und von der EU übernommen wurden. Die Gesellschaft führt kein Hedge Accounting durch. Darüber hinaus hat eine Analyse der Forderungsentwicklungen in der Vergangenheit gezeigt, dass der Gesellschaft keine nennenswerten Zahlungsausfälle entstanden sind. Aus der Anwendung des neuen IFRS 9 werden sich daher keine bedeutenden Auswirkungen auf den Abschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 ergeben. Dies gilt insbesondere mit Hinblick auf den dort vorgeschriebenen "impairment approach", durch den wir mit Bezug auf unsere aktuelle Kundenbasis keine Effekte erwarten. Auch aus den neuen Vorschriften zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in Abhängigkeit von unserem Geschäftsmodell und zur Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten werden sich für die Gesellschaft voraussichtlich keine Änderungen in Bewertung und Ausweis ergeben. Aus der Anwendung des neuen IFRS 15 werden sich keine bedeutenden Auswirkungen auf den Abschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 ergeben, da das Geschäftsmodell der Gesellschaft auf standardisierten Produktverkäufen und Einnahmen aus Lizenzgebühren basiert, die von den neuen Vorschriften nicht wesentlich betroffen sind. Die Anwendung von IFRS 16 wird sich ab dem Geschäftsjahr 2019 auf den Abschluss der Gesellschaft auswirken. Aufgrund dieses neuen Standards für Leasingverhältnisse muss der Mietvertrag der Gesellschaft für Büroräume an ihrem Sitz in Berlin nicht mehr als bilanzunwirksame Verbindlichkeit behandelt, sondern passiviert werden. Korrespondierend wird auf Grundlage der derzeitigen vertraglichen Situation und Parameter der Mietvertrag zum 1. Januar 2019 als langfristiger Vermögenswert in Höhe einer Bandbreite von TEUR 600 bis TEUR 700 ausgewiesen werden. Ab dem Geschäftsjahr 2019 führt dies zu einer Bilanzverlängerung und zu einer Verringerung der Eigenkapitalquote. In der Gesamtergebnisrechnung werden aus den betroffenen Leasingverhältnissen künftig Abschreibungen und Zinsaufwand anstatt des aktuell zu erfassenden Mietaufwandes ausgewiesen, was zu einer leichten Verbesserung der Kennziffern EBIT, EBITDA und EBITDA vor anteilsbasierter Vergütung führen wird. Derzeit hat die Gesellschaft keine weiteren Leasingverhältnisse, auf die sich IFRS 16 auswirken würde. Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung von IFRIC 23 ab dem Geschäftsjahr 2019 auf den Konzernabschluss hat. Die Gesellschaft erwartet von der Anwendung der anderen Änderungen, Verbesserungen und neuen Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf ihre Abschlüsse für die Geschäftsjahre ab 2018 (u. a., weil diese Standards und Interpretationen oder deren bloße Klarstellungen hinsichtlich der Abschlussaufstellung aus heutiger Sicht keine Anwendung finden). BEURTEILUNGEN, ANNAHMEN UND ERWARTUNGEN DER GESCHÄFTSLEITUNGIm Rahmen der Bilanzierung hat die Geschäftsleitung der Gesellschaft mehrere Beurteilungen vorgenommen, die wesentliche Auswirkungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge haben. Diese Beurteilungen beziehen sich auf die Aktivierung von Entwicklungskosten und die Erfassung latenter Steuern und werden unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei den betreffenden Positionen erläutert. Die Erwartungen der Geschäftsleitung zur weiteren Entwicklung beruhen in der Regel auf Konsensusprognosen für den Wirtschaftsausblick führender Wirtschaftsforschungs- und Finanzinstitute sowie unabhängiger Analysten. Es wird für das Jahr 2018 keine signifikante Änderung der Weltkonjunktur erwartet, sondern aufgrund der weltweit zunehmenden politischen Herausforderungen eher mit einer weiterhin unsicheren Situation gerechnet. Die Planungen der Konzernleitung gehen für Epigenomics auf kurze Sicht nicht von einer großen Abhängigkeit von der allgemeinen Konjunkturlage aus. Die operative Geschäftstätigkeit des Konzerns hängt weiterhin weniger von der Verfügbarkeit oder der Preisentwicklung von Rohstoffen oder industriellen Hilfs- und Betriebsstoffen als vielmehr von der individuellen Lage der Gesellschaft und ihren Möglichkeiten, durch weitere Finanzierungsmaßnahmen ihr Fortbestehen zu sichern, ab. Daher ist die Gesellschaft weiterhin von Zustand und Entwicklung der Kapitalmärkte (vor allem in den USA und in Deutschland) abhängig, insbesondere in Bezug auf die Life-Sciences-Branche. Daneben ist die Gesellschaft bei ihrem Hauptprodukt Epi proColon in besonderem Maße von der Aufnahme in Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften und den Entscheidungen über die Kostenerstattung seitens der Kostenträger im Gesundheitssystem der USA und dem anschließenden wirtschaftlichen Erfolg dieses Produktes abhängig. Die Strategie der Gesellschaft für die Zukunft basiert auf der Annahme positiv ausfallender Entscheidungen über die Kostenerstattung im Jahr 2018 und in den kommenden Jahren. Zum Ende des Jahres 2017 hat der Kongress der Vereinigten Staaten eine umfassende Steuerreform beschlossen, durch die der Steuersatz für Unternehmen bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2018 signifikant gesenkt wurde. Die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes USA wird dadurch nachhaltig verbessert und es ist mit spürbaren Auswirkungen auf die Standortentscheidungen und die Investitionstätigkeit der Unternehmen aus vielen Industriebranchen zu rechnen. Auch für unsere Gesellschaft wird sich hier die Notwendigkeit ergeben, die veränderten Bedingungen in unseren strategischen Überlegungen zu berücksichtigen und die Zukunftspläne gegebenenfalls anzupassen. Die weitere Entwicklung des Standorts Deutschland bleibt hingegen abzuwarten, da nach den Bundestagswahlen im Herbst 2017 bis zum Jahresende noch keine Regierungsbildung erfolgte. Zwar sind steuerliche Erleichterungen - wie z. B. der Abbau des Solidaritätszuschlags - Themen in den bisherigen Sondierungsgesprächen zwischen den möglichen Regierungsparteien gewesen, aber eine Aufnahme konkreter Vorhaben in die Agenda einer neuen Koalition war bislang noch nicht abzusehen. Aus diesem Grund gehen wir hier zunächst einmal von weiterhin unveränderten Rahmenbedingungen in Deutschland für 2018 aus. Ein weiteres Vorhaben der Trump-Regierung in den USA zielt auf die zumindest teilweise oder sogar komplette Abschaffung des von der vorherigen Administration eingeführten halbstaatlichen Gesundheitssystems "ObamaCare". Hier bleibt jedoch abzuwarten, in welchem Umfang ihr dies gelingen wird. Man muss jedoch davon ausgehen, dass weiterhin versucht werden wird, die Kostenexplosion im Gesundheitswesen einzudämmen und dies auch zu Lasten der Life-Sciences-Branche. Alle unsere Zukunftsszenarien basieren zudem auf der Annahme, dass ein weitgehend ungehinderter Zugang zu den benötigten klinischen und biologischen Proben sowie entsprechenden klinischen Daten und ausreichenden Ressourcen besteht, damit die Gesellschaft ihre kommerziellen Projekte durchführen kann. Auf kurze bis mittlere Sicht wird damit gerechnet, dass der seit dem Frühjahr 2017 zu beobachtende Trend zu einem stärkeren Euro gegenüber dem US-Dollar aufgrund der Wirtschaftspolitik der Trump-Regierung eher anhalten wird. Die Planungen der Geschäftsleitung beruhen für das Jahr 2018 auf einem Durchschnittswechselkurs von EUR/USD 1,18. Dabei wurden auch die Einschätzungen von Finanzexperten und -instituten zum Zeitpunkt der Budgeterstellung berücksichtigt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS verlangt bei einzelnen Positionen, dass Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Wertansätze in der Konzern-Bilanz und/oder in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis) haben. Dies betrifft auch die Darstellung der Eventualforderungen und -schulden. Die tatsächlichen Beträge könnten von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die Bestimmung der Nutzungsdauer von aktivierten Entwicklungskosten der Produkte der Gesellschaft verlangt nach einer langfristigen Schätzung der Marktzulassungszeitpunkte für einzelne Produkte und deren Marktakzeptanz, nach Annahmen über die Geschwindigkeit der Marktdurchdringung, die regulatorischen Entwicklungen in Schlüsselmärkten, Zeitpunkte und Ausmaß von Erstattungsentscheidungen sowie über den Wettbewerb, um nur einige der wichtigsten Parameter zu nennen. Besonders für neuartige Produkte, wie blutbasierte Krebstests, existieren weder empirische Werte noch spezielle Erfahrungen, was jedwede Schätzung deutlich erschwert. Die Geschäftsleitung der Gesellschaft verfolgt die Entwicklung auf den Schlüsselmärkten sehr genau und überprüft danach regelmäßig die eigenen Annahmen. Das Erreichen oder Nichterreichen von Meilensteinen, wie beispielsweise einer Marktzulassung, führt daraufhin zu Neubewertungen, die möglicherweise zu einer Änderung bei den bislang angenommenen Nutzungsdauern führen können. Annahmen und Schätzungen sind weiterhin erforderlich für:
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEBewertung zum beizulegenden ZeitwertDieser Konzernabschluss wurde auf der Basis historischer Anschaffungskosten erstellt, mit der Ausnahme einiger Finanzinstrumente, die neu bewertet wurden oder am Ende einer jeden Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bemessen werden. Zur Bestimmung und Offenlegung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten verwendet die Gesellschaft die folgende Hierarchie im Einklang mit IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: scroll
Die Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, marktgängigen Wertpapieren sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, begebenen Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen im Hinblick auf ihre kurzen Fälligkeiten annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten. Der Marktwert von marktgängigen Wertpapieren bestimmt sich nach notierten Marktpreisen (Level 1). In der Berichtsperiode wurden weder Umgliederungen zwischen Level 1 und 2 der beizulegenden Zeitwerte noch Umbuchungen in oder aus Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert im Level 3 vorgenommen. Erfassung der UmsatzerlöseUmsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Eigentumsrechten (z. B. Patente) sowie aus dem Erbringen sonstiger Dienstleistungen werden erfasst, wenn:
Umsatzerlöse aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen werden in Übereinstimmung mit den vereinbarten Leistungsanforderungen und entsprechenden Vertragsbedingungen auf Grundlage der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad bei Anfallen der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehenden Kosten erfasst und ausgewiesen. Meilensteinzahlungen werden als Umsatzerlöse erfasst und ausgewiesen, sobald der Geschäftspartner das Erreichen vereinbarter Leistungsanforderungen bestätigt hat. Nicht rückzahlbare Vorauszahlungen werden abgegrenzt und linear über die Vertragslaufzeit der Zusammenarbeit aufgelöst. Optionale Verlängerungsfristen werden gemäß den zugrunde liegenden Ausübungsbedingungen und ihrer erwarteten Ausübungswahrscheinlichkeit individuell behandelt. Lizenzerlöse werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Zeitbezogene Lizenzerlöse werden über die Vertragslaufzeit linear erfasst. Lizenzerlöse, die auf der Basis von Verkäufen und anderen Bezugsgrößen vereinbart sind, werden auf der Grundlage des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. UmsatzkostenDie Umsatzkosten enthalten Materialaufwendungen für verkaufte Produkte, Bestandsveränderungen, erhaltene Leistungen im Zusammenhang mit Produktverkäufen oder anderen Umsatzarten sowie an Dritte zu zahlende, durch Produktverkäufe oder andere Umsatzarten ausgelöste Lizenzgebühren. Darüber hinaus enthalten die Umsatzkosten direkt zurechenbare Anteile an Personalaufwendungen, Patent- und Lizenzkosten und Abschreibungen sowie anteilige Gemeinkosten. Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge umfassen Forschungszuwendungen von Dritten, Erträge aus der Währungsumrechnung, Erträge aus Rückstellungsauflösungen, Erlöse aus Anlagenabgängen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Erstattungen und Entschädigungen von Lieferanten und Versicherungen sowie sonstige, nicht-operative Erträge. Zuwendungen der öffentlichen HandFür Aufwendungen aus Forschungsprojekten werden in Einzelfällen Kostenzuschüsse der öffentlichen Hand gewährt. Diese werden teilweise im Voraus gezahlt und dann als erhaltene Anzahlungen behandelt (siehe unten). Zum Teil werden diese Zuwendungen aber auch erst nach erbrachter Leistung und auf Nachweis geleistet. In diesen Fällen wird ein sonstiger kurzfristiger Vermögenswert ertragswirksam erfasst. Für die Produktentwicklung erhaltene Zuschüsse von öffentlichen Stellen werden von den aktivierten Entwicklungskosten abgesetzt und Investitionszulagen bzw. -zuschüsse werden direkt mit den Anschaffungskosten der geförderten Vermögenswerte verrechnet und mindern in beiden Fällen die Buchwerte der entsprechenden Vermögenswerte. Eine Zulage wird dann in Form einer verminderten Abschreibung über die Restnutzungsdauer vereinnahmt. Zuwendungen der öffentlichen Hand sind üblicherweise mit bestimmten Auflagen verbunden, die bisher von der Gesellschaft stets erfüllt wurden und voraussichtlich auch weiterhin von ihr erfüllt werden. Sollten die Auflagen künftig nicht mehr erfüllt werden, könnten Rückzahlungsverpflichtungen entstehen, die bislang nicht passiviert wurden. Kosten für Forschung und EntwicklungDie Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E) enthalten Personal- und Materialaufwendungen des F&E-Bereichs, planmäßige Abschreibungen, Bearbeitungsgebühren, Lizenzgebühren und sonstige direkt zurechenbare Aufwendungen für die Forschungs- und/oder Entwicklungsaktivitäten der Gesellschaft (einschließlich klinischer Studien), die nicht als Umsatz generierende Aktivitäten klassifiziert werden können. F&E-Kosten beinhalten darüber hinaus anteilige, den F&E-Abteilungen belastete Gemeinkosten. Kosten für Vertrieb und VerwaltungDie Kosten für Vertrieb und Verwaltung enthalten:
Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen umfassen alle betrieblichen Aufwendungen, die nicht als Umsatzkosten, Kosten für Forschung und Entwicklung oder Kosten für Vertrieb und Verwaltung, wie vorstehend definiert, klassifiziert werden können. Hierbei handelt es sich u. a. um:
Aufwendungen für anteilsbasierte VergütungDer beizulegende Zeitwert gewährter Aktienoptionen wird im Einklang mit IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung durch Simulation der künftigen Entwicklung des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft auf der Basis von Marktparametern (z. B. Volatilität und risikofreier Zinssatz) und normal verteilter Zufallszahlen (Monte-Carlo-Simulation) festgestellt. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wird über die erwartete Optionslaufzeit von bis zu vier Jahren mit der Kapitalrücklage aufwandswirksam verrechnet. Für die Bewertung wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung herangezogen. Der beizulegende Zeitwert in den vergangenen Jahren gewährter Phantom-Stock-Rechte wird unter Verwendung des Binomialverfahrens auf der Basis des Cox-Ross-Rubinstein-Modells im Einklang mit IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung berechnet und pro rata temporis als Aufwand und als Rückstellung für die Verpflichtung der Gesellschaft zum künftigen Barausgleich erfasst. Werden Phantom-Stock-Rechte von aktuellen Mitarbeitern des Konzerns gehalten, werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Personalaufwand ausgewiesen und in den Personalrückstellungen erfasst. Werden Phantom-Stock-Rechte von ehemaligen Konzernmitarbeitern gehalten, werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen als sonstige Aufwendungen behandelt und in den sonstigen Rückstellungen erfasst. Immaterielle VermögenswerteAndere immaterielle Vermögenswerte als der Geschäfts- oder Firmenwert und die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Je nach Art des Vermögenswerts beträgt die Nutzungsdauer zwischen drei Jahren (Software) und 20 Jahren (Patente). Bei einigen Patenten hängt die Nutzungsdauer von der Patentlaufzeit ab. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis) dem Funktionsbereich zugeordnet, der die Vermögenswerte nutzt. IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte wird angewendet. Nach diesem Standard ist ein immaterieller Vermögenswert dann anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Nutzung dieses Vermögenswerts ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt, und wenn sich seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinreichend verlässlich ermitteln lassen. Eine jährliche Wertminderungsprüfung wird für Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten durchgeführt, für die eine außerplanmäßige Wertminderung vermutet wird. Übersteigt der Buchwert eines immateriellen Vermögenswerts zum Bilanzstichtag dessen erzielbaren Betrag, wird dem durch eine auf Basis des Ergebnisses der Wertminderungsprüfung ermittelte Wertberichtigung Rechnung getragen. Ist der Grund für die Wertminderung entfallen, wird der Buchwert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten erhöht. Aktivierte EntwicklungskostenForschungsausgaben werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Ein aus der internen Entwicklung entstandener selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert ist dann und nur dann anzusetzen, wenn alle nachfolgenden Nachweise gemäß IAS 38.57 Immaterielle Vermögenswerte erbracht wurden:
Der bei der Aktivierung von Entwicklungskosten zunächst angesetzte Betrag ist die Summe der Ausgaben, die ab dem Zeitpunkt angefallen sind, zu dem der immaterielle Vermögenswert die vorgenannten Ansatzkriterien erstmals erfüllte. Wo kein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert angesetzt werden kann, werden die Entwicklungsausgaben in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Nach erstmaligem Ansatz werden aktivierte Entwicklungskosten wie gesondert erworbene immaterielle Vermögenswerte auf Basis der Erstbewertung abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die angenommene Nutzungsdauer dieser aktivierten Entwicklungskosten wird unter Berücksichtigung des Geschäftsplans festgelegt und beläuft sich bei den zurzeit aktivierten Vermögenswerten auf bis zu zehn Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear. SachanlagenDie Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilig zurechenbare Gemeinkosten und Abschreibungen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden um öffentliche und staatliche Zuschüsse gekürzt. Reparaturkosten werden direkt als Aufwand erfasst. Abschreibungen auf Mietereinbauten werden nach der linearen Methode, verteilt über die Restlaufzeit des zugrunde liegenden Mietvertrags (einschließlich optionaler Verlängerungsperioden), vorgenommen. Bewegliche Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis zehn Jahre für technische und elektronische Ausrüstung sowie fünf bis zehn Jahre für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Anlagenspiegel werden vollständig abgeschriebene Gegenstände des Sachanlagevermögens so lange mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und ihren kumulierten Abschreibungen ausgewiesen, bis die betreffenden Vermögenswerte außer Betrieb genommen werden. Im Fall der Veräußerung werden die Vermögenswerte und ihre kumulierten Abschreibungen als Abgang ausgewiesen. Ein Ertrag oder Verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten (Veräußerungserlös abzüglich Restbuchwert) wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis) unter den sonstigen Erträgen bzw. sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Übersteigt der auf oben beschriebene Weise ermittelte Buchwert einer Sachanlage zum Bilanzstichtag deren erzielbaren Betrag, wird dem durch eine Wertminderung Rechnung getragen. Der Wertminderungsbedarf wird anhand des Nettoverkaufserlöses oder - falls höher - des Barwerts der künftigen Cashflows auf der Grundlage des Nutzungswerts des Vermögenswerts ermittelt. Eine jährliche Wertminderungsprüfung wird für Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten durchgeführt, für die eine Wertminderung vermutet wird. Ist der Grund für die Wertminderung entfallen, wird der Buchwert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten erhöht. Latente SteuernLatente Steuern werden nach den Vorschriften des IAS 12 Ertragsteuern ermittelt. Die Basis dafür stellen temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der Handelsbilanz gemäß IFRS und denen in der entsprechenden Steuerbilanz der betreffenden Unternehmen dar. Zudem werden latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften in dem Umfang bilanziert, in dem latente Steuerschulden bestehen bzw. in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen genutzt werden können, und wenn erwartet wird, dass sich diese Differenzen in absehbarer Zeit umkehren. Das Vorliegen dieser Kriterien wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Ist eine solche Nutzung in der absehbaren Zukunft nicht wahrscheinlich, wird auf die steuerlichen Verlustvorträge eine Wertberichtigung vorgenommen. Latente Steuerschulden/Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, werden nicht erfasst, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Die Bewertung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt anhand der zum Bilanzstichtag geltenden lokalen Steuersätze oder zu den lokalen Steuersätzen, von denen erwartet wird, dass sie zu dem zukünftigen Zeitpunkt anzuwenden sind, wenn der Vermögenswert realisiert oder die Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, wenn sie gegenüber der gleichen Finanzbehörde bestehen und der Konzern beabsichtigt, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. VorräteDie Vorräte bestehen aus fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Rohstoffen, geringwertigen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie aus sonstigen Produktionsstoffen. Sie werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten der fertigen und halbfertigen Erzeugnisse bestehen aus direkt zurechenbaren Einzelkosten, Abschreibungen, Abschreibungen der aktivierten Entwicklungskosten und dem Produktionsprozess zurechenbaren Gemeinkosten. Für fertige und halbfertige Erzeugnisse gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Erwerb und die Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten werden zu den jeweiligen Werten am Handelstag erfasst. Originäre FinanzinstrumenteDie bilanzierten originären Finanzinstrumente umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, marktgängigen Wertpapiere, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Fremdfinanzierungen. Ihre Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Zeitwert, die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Marktgängige WertpapiereNach Maßgabe der Definitionen in IAS 39.9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung handelt es sich bei den marktgängigen Wertpapieren der Gesellschaft entweder um "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" oder um "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte". Im Konzern werden keine finanziellen Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten. Ungeachtet dieser Einstufung werden finanzielle Vermögenswerte zu beizulegenden Zeitwerten ausgewiesen. Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere werden bis zu deren Abgang oder einer dauerhaften Wertminderung ertragswirksam oder - falls die Wertpapiere als zur Veräußerung verfügbar gelten - im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Ergebniswirksam erfasste Wertminderungen werden aufgehoben, falls eine Zunahme des beizulegenden Zeitwerts objektiv festgestellt werden kann. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bewertet. Derivative FinanzinstrumenteDie Erstbewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt bei Vertragsabschluss zum beizulegenden Zeitwert, die Folgebewertung zu den beizulegenden Zeitwerten am Ende der jeweiligen Berichtsperiode. Das Ergebnis wird im Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert eines derivativen Finanzinstruments entspricht grundsätzlich dessen Marktwert. Die beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten, für die kein notierter Preis vorliegt, werden durch Einzelquotierungen ermittelt, die bei den Vertragspartnern des Konzerns für den zugrunde liegenden Vertrag eingeholt werden. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenFinanzielle Vermögenswerte - mit Ausnahme der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten - werden zum Bilanzstichtag auf Anzeichen einer Wertminderung geprüft. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als wertgemindert, wenn objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind, die erwarteten künftigen Cashflows des Vermögenswerts beeinträchtigt wurden. Objektive Anzeichen für die Wertminderung von Finanzinstrumenten können sich aufgrund von Zahlungsverzug des Debitors oder seiner Insolvenz ergeben oder auch aus konjunkturellen Bedingungen, die mit Zahlungsausfällen einhergehen. Bei marktgängigen Wertpapieren wird ein signifikanter oder anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter seine Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung angesehen ebenso wie der Wegfall eines aktiven Markts für solche Wertpapiere. Die Buchwerte aller finanziellen Vermögenswerte mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen der Buchwert unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert wird, werden direkt um den Wertminderungsverlust gekürzt. Wird eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen als uneinbringlich erachtet, wird sie gegen das Wertberichtigungskonto abgeschrieben. Spätere Werterhöhungen vormals abgeschriebener Beträge werden durch Anpassung des Wertberichtigungskontos ergebniswirksam rückgängig gemacht. Änderungen des Buchwerts des Wertberichtigungskontos werden erfolgswirksam erfasst. Zudem erfolgen Wertberichtigungen auf Forderungen auf Portfoliobasis aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. ZahlungsmitteläquivalenteEin Zahlungsmitteläquivalent ist ein jederzeit kurzfristig in einen bestimmten Zahlungsmittelbetrag umwandelbares Finanzinstrument, das einem nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiko unterliegt (IAS 7.6 Kapitalflussrechnungen). Finanzinstrumente gelten generell als Zahlungsmitteläquivalente, wenn sie dem Geldmarkt näher sind als dem Anleihemarkt und von einem Schuldner mit dem Rating "Investment Grade" begeben wurden. Alle derartigen Zahlungsmitteläquivalente müssen jederzeit in originäre Zahlungsmittel umwandelbar sein. Geleistete AnzahlungenAusgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden abgegrenzt und als geleistete Anzahlungen innerhalb der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesen. Finanzielle VerbindlichkeitenBei ihrer erstmaligen Erfassung werden finanzielle Verbindlichkeiten zu ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Der Preis wird auf einem preiseffizienten und liquiden Markt ermittelt. In Folgeperioden werden die finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Differenz zwischen dem erhaltenen Betrag und dem zurückzuzahlenden Betrag wird erfolgswirksam nach der Effektivzinsmethode über die Darlehenslaufzeit aufgelöst. Zusammengesetzte Finanzinstrumente, die eine finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft begründen und ihrem Inhaber eine Option auf Umwandlung in ein Eigenkapitalinstrument der Gesellschaft sichern, werden getrennt in Eigenkapital- und Fremdkapitalkomponenten erfasst und in der Bilanz ausgewiesen. Die Bewertung der Fremdkapitalkomponente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Lang- und kurzfristige VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, wenn bestimmte, in IAS 1.60 f. Darstellung des Abschlusses genannte Kriterien erfüllt sind. Grundsätzlich beträgt der gewöhnliche Geschäftszyklus der Gesellschaft nach dieser Definition zwölf Monate. Im Lizenzgeschäft beläuft sich der Geschäftszyklus auch auf über mehr als zwölf Monate. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Erstbewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Produkte und Leistungen. Nach der Erstbewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Fremdwährungsschulden werden am Bilanzstichtag zu Marktkursen umgerechnet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Begebene WandelschuldverschreibungenWandelschuldverschreibungen stellen zusammengesetzte Finanzinstrumente dar, die in eine Rückzahlungsverpflichtung (Schuldkomponente) und ein Umwandlungsrecht (Eigenkapitalkomponente) aufzuteilen sind. Der in die Kapitalrücklage einzustellende Buchwert der Eigenkapitalkomponente wird unter Anwendung der Subtraktionsmethode ermittelt (Subtraktion der finanziellen Schuld vom Wert des gesamten zusammengesetzten Instruments). Die Eigenkapitalkomponente wird im Eigenkapital als "Optionsprämie auf Wandelschuldverschreibungen" ausgewiesen. Erhaltene AnzahlungenIm Voraus vereinnahmte Zuschüsse und Zahlungen für Forschung und Entwicklung (F&E-Zahlungen) werden als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Von staatlichen oder vergleichbaren Stellen des Bunds, der Länder oder der Gemeinden vorab gewährte Zuschüsse zum Forschungsaufwand werden nach Projektfortschritt ergebniswirksam über die Laufzeit der Förderprojekte als sonstige Erträge vereinnahmt. Für die Produktentwicklung vorab erhaltene Zuschüsse von öffentlichen Stellen, werden von den aktivierten Entwicklungskosten abgesetzt. Von Kunden vorab erhaltene Zahlungen für von der Gesellschaft künftig noch zu erbringende F&E-Leistungen oder für Lizenzen werden nach den Bedingungen des Vertrags abgegrenzt und nach Projektfortschritt über die Vertragslaufzeit (Percentage-of-Completion-Methode) ertragswirksam aufgelöst. RückstellungenRückstellungen werden gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen angesetzt, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zu deren Erfüllung wahrscheinlich ist und die Höhe des zugrunde liegenden Betrags verlässlich geschätzt werden kann. Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die unter Berücksichtigung der mit der Verpflichtung verbundenen Risiken und Unsicherheiten zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. In den Fällen, in denen die Rückstellung anhand der Mittelabflüsse bemessen wird, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung voraussichtlich erforderlich sein werden, stellt der Barwert dieser Mittelabflüsse ihren Buchwert dar. Aus anteilsbasierten Vergütungsprogrammen entstehende Verpflichtungen, die einen Barausgleich vorsehen (wie die Phantom-Stock-Programme der Gesellschaft) werden auf der Grundlage der Restlaufzeit der zugrunde liegenden Rechte bis zu ihrer Ausübbarkeit zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als kurz- oder langfristige Rückstellung erfasst. WÄHRUNGSUMRECHNUNGIn den Einzelabschlüssen sind Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten und zum Bilanzstichtag geltenden Euro-Umrechnungskurs bewertet. Durch Termingeschäfte gesicherte Positionen werden mit dem Terminkurs bewertet. Die funktionale Währung und damit auch die Berichtswährung unserer US-amerikanischen Tochtergesellschaft ist seit Jahresbeginn 2016 der US-Dollar. Für Konsolidierungszwecke werden Aufwendungen und Erträge der Tochtergesellschaft mit den monatlichen Durchschnittskursen in Euro umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaft werden zum Ende einer jeden Berichtsperiode mit den jeweiligen Stichtagskursen umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten und andere nicht-monetäre Werte, die in US-Dollar zu historischen Kosten bewertet sind, werden mit dem Wechselkurs ihres damaligen Anschaffungszeitpunkts umgerechnet. Nicht-monetäre Werte, die zum beizulegenden Zeitwert in US-Dollar angesetzt sind, werden mit dem Wechselkurs des Tages umgerechnet, an welchem der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden als separate Posten im Eigenkapital erfasst. Die im Berichtszeitraum angewandten Wechselkurse: scroll
scroll
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG(KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UND SONSTIGES ERGEBNIS)1 UMSATZERLÖSEUmsatz nach Umsatzarten: scroll
Lizenzerlöse entstehen durch die Vergabe von Lizenzen auf eigenes geistiges Eigentum (z. B. Technologien, Biomarker) an Dritte. Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden mit dem Absatz von Produkten der Gesellschaft über eigene Vertriebskanäle, über Vertriebspartner oder durch das Erbringen von Dienstleistungen durch Dritte auf der Grundlage von Produkten der Gesellschaft generiert. F&E-Erlöse und Erstattungen entstehen durch die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Auftragsforschung und durch weiterbelastete Kosten an Dritte. Umsatz nach geografischen Märkten: scroll
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft 81 % des Gesamtumsatzes (2016: 90 %) mit ihren drei umsatzstärksten Kunden erwirtschaftet. 2 SONSTIGE ERTRÄGEscroll
3 KOSTENZUORDNUNG NACH FUNKTIONENscroll
scroll
4 PERSONALAUFWANDscroll
Im Jahr 2017 waren im Durchschnitt 44 Personen im Konzern beschäftigt (2016: 42). Von den 46 Beschäftigten zum Jahresende 2017 waren 24 Mitarbeiter direkt den Bereichen Forschung, Produktentwicklung, Patente und Lizenzen, regulatorische Belange, Qualitätssicherung und Herstellung zuzuordnen. Ihre Aktivitäten werden in den Abschlüssen als F&E-Kosten ausgewiesen. Die übrigen 22 im Bereich Vertrieb und Verwaltung eingesetzten Mitarbeiter sind in den Bereichen Geschäfts- und Unternehmensentwicklung, Kunden- und technischer Service, Rechnungs- und Finanzwesen, Recht, Personal, IT, Investor Relations und allgemeine Verwaltung beschäftigt. Auszahlungen aufgrund von Ausübungen von PSR und die Neubewertung der ausgegebenen und noch nicht ausgeübten PSR führte zu einem Aufwand für anteilbasierte Vergütung in Höhe von TEUR 122 (2016: TEUR 2.158). Darin beinhaltet ist die Schwankung des beizulegenden Zeitwerts der Rechte um TEUR 109 (2016: TEUR 1.936). Die Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen führte zu einem Aufwand für anteilsbasierte Vergütung in Höhe von TEUR 455 (2016: TEUR 128). 5 ABSCHREIBUNGENscroll
6 SONSTIGE AUFWENDUNGENscroll
7 BETRIEBSERGEBNIS (EBIT) UND EBITDAscroll
8 FINANZERGEBNISDie Nettogewinne und -verluste aus allen Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar: scroll
9 ERTRAGSTEUERNDie ausgewiesenen Ertragsteuern in Höhe von TEUR -214 (2016: TEUR -1.135) beinhalten ausschließlich Steuern der US-Tochtergesellschaft. scroll
Bei der Berechnung der latenten Steuern für die US-Tochtergesellschaft wurde der ab dem 1. Januar 2018 geltende lokale Steuersatz von 21 % angewendet (Vorjahr: 34 %). Berechnung des in Deutschland anzuwendenden Steuersatzes für Zwecke der latenten Steuern: scroll
Steuerüberleitung: scroll
Der erwartete Steueraufwand für das Berichtsjahr wurde ermittelt, indem auf das Ergebnis vor Ertragsteuern der für die Konzerngesellschaften anzuwendende Steuersatz angewendet wurde. Permanente Differenzen resultieren aus Betriebsausgaben, die gemäß deutschem Steuerrecht nicht abzugsfähig sind. 10 ERGEBNIS JE AKTIEDas (unverwässerte) Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Konzern-Jahresfehlbetrags durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien. Die von der Gesellschaft gewährten und im Umlauf befindlichen Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen haben gemäß IAS 33.41 und IAS 33.43 Ergebnis je Aktie einen Verwässerungsschutz. Daher entspricht das verwässerte dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Die Anzahl der zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktien belief sich auf 24.014.360 (31. Dezember 2016: 22.735.260). scroll
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZLANGFRISTIGES VERMÖGEN11 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEscroll
Die angenommene Nutzungsdauer der für Epi proColon aktivierten Entwicklungskosten wurde auf zehn Jahre festgelegt. Die jährliche Abschreibung für diesen Vermögensgegenstand beträgt TEUR 111. Zum Ende des Berichtsjahres hat die Gesellschaft die Entwicklung des blutbasierten Epi proLung-Tests abgeschlossen. Die dabei angefallenen Gesamtkosten von TEUR 1.168 (2016: TEUR 892) reduzierten sich um die im Rahmen des Entwicklungsprojekts zugesagten Fördermittel von TEUR 1.101 (2016: TEUR 865) auf einen Nettobetrag von TEUR 67 (2016: TEUR 27). Auch für diesen Vermögensgegenstand wird zukünftig von einer zehnjährigen Nutzungsdauer ausgegangen, die mit Beginn des Geschäftsjahres 2018 startet. 12 SACHANLAGENscroll
Durch im Berichtsjahr vereinnahmte Förderbeträge konnten die in 2017 angefallenen Anschaffungskosten für Sachanlagen um TEUR 17 (2016: TEUR 54) verringert werden. Bei den Fördermitteln handelt es sich um Öffentliche Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", die in Deutschland von Bund und Ländern gemeinsam gewährt werden. Der Förderprojektzeitraum endete am 8. April 2017. Werden zukünftig jedoch bestimmte Bedingungen für eine Beihilfevergabe nicht erfüllt, können die Fördermittel in den darauffolgenden Jahren teilweise oder vollständig von den Geldgebern zurückgefordert werden. Zu diesen Bedingungen für die Förderungsbewilligung zählen der Erhalt der derzeit bestehenden unbefristeten Arbeitsplätze der Gesellschaft am Standort in Berlin sowie die Verpflichtung, die geförderten Vermögenswerte für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Ende des Förderprojekts am geförderten Standort zu belassen. Die Gesellschaft geht davon aus, alle Bedingungen erfüllen zu können. 13 ANLAGENSPIEGELscroll
14 LATENTE STEUERNFür den Konzern ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten latenten Steuersachverhalte: scroll
scroll
Überblick über steuerliche Verlustvorträge (Schätzung 2017): scroll
Da alle latenten Steueransprüche und -Verbindlichkeiten aus temporären Differenzen gegenüber der gleichen Steuerbehörde, durch die diese latenten Steueransprüche und -Verbindlichkeiten entstanden sind, geltend zu machen sind, wurde in Übereinstimmung mit IAS 12.71 ff. Ertragsteuern eine Saldierung von Steueransprüchen und -Verbindlichkeiten nur dann vorgenommen, sofern sie gegenüber den jeweils gleichen Steuerbehörden bestanden. Im Zeitraum von ihrer Gründung bis zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft in Deutschland auf EUR 184 Mio. für Körperschaftsteuer bzw. EUR 182 Mio. für Gewerbesteuer. Daneben rechnet die Gesellschaft damit, ihren kumulierten steuerlichen Verlust mit der Abgabe ihrer Steuererklärungen für das Jahr 2017 bei beiden vorgenannten Steuerarten um rund EUR 7 Mio. zu erhöhen. Nach deutschem Steuerrecht können steuerliche Verlustvorträge grundsätzlich zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Aufgrund bereits abgeschlossener Betriebsprüfungen können zum heutigen Zeitpunkt Verlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von EUR 167 Mio. als unstrittig angesehen werden. Der resultierende latente Steueranspruch ist demnach ausreichend, um die zuvor ermittelte latente Steuerverbindlichkeit aus temporären Differenzen von TEUR 195 zum 31. Dezember 2017 auszugleichen. Eine spätere Nutzung dieses Vortrags kann jedoch auf Basis des geltenden Steuerrechts unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. im Falle eines künftigen Anteilswechsels in größerem Ausmaß und Änderung des Geschäftsbetriebs) unmöglich werden. Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Gesellschaft - keine ausreichende Liquidität zur Erreichung der Gewinnschwelle - wurden die sich darüber hinaus ergebenden latenten Steueransprüche zum Bilanzstichtag wertberichtigt. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die in den dargestellten Berichtsperioden keine latenten Steueransprüche bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt TEUR 5.655 (2016: TEUR 2.791). Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft in Verbindung mit steuerlichen Verlustvorträgen der Epigenomics, Inc. sowie temporären Differenzen zwischen IFRS und dem US-Steuerrecht latente Steuern aktiviert. Diese vor dem 31. Dezember 2017 entstandenen latenten Steueransprüche können in den USA bis zu 20 Jahre genutzt werden. Eine Nutzung der verbleibenden steuerlichen Verlustvorträge der Epigenomics, Inc. in Höhe von EUR 7 Mio. über die folgenden drei Jahre ist gemäß dem Geschäftsplan der Gesellschaft sehr wahrscheinlich, welcher von einer positiven Erstattungsentscheidung für Epi proColon in den USA im Jahresverlauf 2018 ausgeht. Zum Berichtsjahresende wurde eine Neubewertung des latenten Steueranspruchs in den USA vor dem Hintergrund der Ende Dezember 2017 vom US-amerikanischen Senat beschlossenen Steuerreform vorgenommen. Kernpunkt dieser Reform war eine Senkung des Steuersatzes für Unternehmen ab Januar 2018 von bislang 34 % auf zukünftig 21 %. Die zukünftige Nutzung von Verlustvorträgen, die ab dem 01. Januar 2018 entstehen, ist nicht mehr zeitlich limitiert. Die Steuergutschriften aus F&E-Förderung in den USA verfallen in jährlichen Tranchen von 2022 an bis 2034. Die bilanzierten latenten Steueransprüche veränderten sich im Berichtsjahr wie folgt: scroll
KURZFRISTIGES VERMÖGEN15 VORRÄTEscroll
Die Kosten für Vorräte, die in 2017 aufwandswirksam als F&E-Kosten erfasst wurden, beliefen sich auf TEUR 63 (2016: TEUR 172) und waren bedingt durch Wertberichtigungen für Fertigerzeugnisse, bei denen festgestellt wurde, dass sie entweder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr vor Ablauf ihrer Haltbarkeit verkauft werden konnten oder deren Haltbarkeitsdatum bereits überschritten war. 16 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Entwicklungspartnern, Kunden und Lizenznehmern zusammen. Diese Forderungen sind unverzinslich und unterliegen daher keinem Zinsänderungsrisiko. Die Buchwerte der Forderungen entsprechen ihren beizulegenden Zeitwerten. Die Buchwerte zum Bilanzstichtag stellten das maximale Ausfallrisiko dar. scroll
Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 862 noch nicht zur Zahlung fällig (31. Dezember 2016: TEUR 454). Für Forderungen in Höhe von TEUR 34 war zum Bilanzstichtag noch keine Rechnung gestellt (31. Dezember 2016: TEUR 0). Zum Bilanzstichtag überfällige Forderungen: scroll
17 MARKTGÄNGIGE WERTPAPIEREBei den zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen marktgängigen Wertpapieren in Höhe von TEUR 905 (31. Dezember 2016: TEUR 753) handelt es sich um genussscheinähnliche Wertpapiere, die von einer 100 %igen Tochtergesellschaft der Deutschen Bank AG ausgegeben wurden. Sie werden gemäß IAS 39.9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung als zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente behandelt und sind nach Wahl der Emittentin seit Juni 2015 in einem Betrag jederzeit kündbar. Die ausgewiesenen Wertpapiere lauten auf Euro und unterliegen den üblichen Markt- und Zinsänderungsrisiken. Bei den Zinsänderungsrisiken handelt es sich um Preisrisiken und Zinssatz-Cashflow-Risiken. Der Marktwert der marktgängigen Wertpapiere ergibt sich durch ihre Börsennotierung am jeweiligen Bilanzstichtag. Die Wertpapiere wurden im Berichtsjahr auf aktiven Märkten gehandelt. 18 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEDie Zahlungsmittel beinhalten Bankguthaben und Kassenbestände. Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristig in einen bestimmten Zahlungsmittelbetrag umwandelbare hochliquide Finanzinstrumente, die einem nur sehr geringen Wertschwankungsrisiko unterliegen. Zum Bilanzstichtag unterlagen Bankguthaben in Höhe von TEUR 24 einer Verfügungsbeschränkung. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 12.826 (31. Dezember 2016: TEUR 11.531). Davon lauteten zum Bilanzstichtag 98,4 % auf Euro und der verbleibende Teil auf US-Dollar. Der Gesamtbetrag war bei drei verschiedenen Bankinstituten auf Kontokorrentkonten angelegt. 19 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTEscroll
Die Ansprüche im Rahmen von Förderprojekten zum 31. Dezember 2017 bestanden aufgrund eines von der öffentlichen Hand geförderten F&E-Projekts, welches die Gesellschaft 2016 unter dem Rahmenprogramm "Horizon 2020" von der Europäischen Union (EU) begonnen hatte. Die Förderung wurde zur Finanzierung der klinischen Forschung zur Validierung von Lungenkrebs-Biomarkern genutzt, mit dem Ziel, ein CE-zertifiziertes Produkt zur Erkennung von Lungenkrebs in Blutplasma nach der neuen Richtlinie über In-vitro-Diagnostika (IVD-Richtlinie) zu entwickeln. Die Produktentwicklung wurde zum Ende des Berichtsjahres erfolgreich abgeschlossen und der Epi proLung-Test schließlich CE-zertifiziert. Der Abschlussbericht gegenüber der EU wird im ersten Quartal 2018 erstellt und eingereicht. Eine Erstattung der Ansprüche durch die EU wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2018 erfolgen. Im Berichtsjahr wurde die Gesellschaft mit einem Betrag in Höhe von TEUR 17 (2016: TEUR 816) durch die EU gefördert. Die ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen zum Bilanzstichtag (TEUR 709) enthalten Aufwendungen in Höhe von TEUR 346 im Zusammenhang mit der Vorbereitung potenzieller Finanzierungsmaßnahmen. Sie wurden zum Bilanzstichtag abgegrenzt, da das Projekt zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war und sie im Falle einer erfolgreichen Durchführung solcher Maßnahmen nicht-ergebniswirksam im Eigenkapital erfasst werden müssen. EIGENKAPITAL20 AKTIENGATTUNG UND KAPITALSTRUKTURDas Grundkapital der Epigenomics AG bestand zum 31. Dezember 2017 ausschließlich aus auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag. Eigenkapitalstruktur der Gesellschaft zum jeweiligen Bilanzstichtag: scroll
Das Gezeichnete Kapital erhöhte sich im September 2017 um 1.279.100 Aktien bzw. um EUR 1.279.100,00 im Rahmen einer Kapitalerhöhung mittels Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts. Die Genehmigten Kapitalia 2016/I und 2016/II wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 in voller Höhe aufgehoben und durch die Genehmigten Kapitalia 2017/I und 2017/II ersetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.273.526,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG zu bestimmen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung jeweils nach Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2017/I entsprechend dem Umfang der jeweiligen Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der oben erwähnten Kapitalerhöhung 1.279.100 neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2017/I begeben. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 9.094.104,00 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/II). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
Im Berichtsjahr wurden keine Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2017/II begeben. Das Bedingte Kapital VII steht für die Gewährung von Aktienoptionen nicht mehr zur Verfügung, da die Fristen für die entsprechende Gewährung verstrichen sind. Im Rahmen eines zugrunde liegenden Aktienoptionsprogramms (09-13) können durch die Ausübung gewährter Aktienoptionen noch 2.000 neue Aktien aus dem Bedingten Kapital VII geschaffen werden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 521.095,00 durch Ausgabe von bis zu 521.095 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IX). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 bis zum 29. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzern-Unternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder von Genussrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen,
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder Aktien aus Genehmigtem Kapital, eigene Aktien oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 8.825.470,00 durch Ausgabe von bis zu 8.825.470 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital X). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 bis zum 29. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzern-Unternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder von Genussrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen,
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder Aktien aus Genehmigtem Kapital, eigene Aktien oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Berichtsjahr wurden keine Aktien aus dem Bedingten Kapital X begeben. Basierend auf den Bedingten Kapitalia IX und X wurden im Berichtsjahr Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die in 2018 im Falle ihrer Wandlung zur Schaffung von bis zu 994.397 neuen Aktien führen können. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XI). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 (Aktienoptionsprogramm 16-18) bis zum Ablauf des 30. April 2018 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 16-18 vom 25. Mai 2016 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt. Im Berichtsjahr wurden 429.920 Aktienoptionen auf Basis des Bedingten Kapitals XI ausgegeben (2016: 314.580). Nach Maßgabe der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms können vor Oktober 2020 jedoch keine neuen Aktien durch Ausübung dieser Aktienoptionen geschaffen werden. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 (Aktienoptionsprogramm 17-19) bis zum Ablauf des 30. April 2019 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 17-19 der Gesellschaft vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt. Im Berichtsjahr wurden 152.580 Aktienoptionen auf Basis des Bedingten Kapitals XII ausgegeben (2016: 0). Nach Maßgabe der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms können vor Oktober 2021 jedoch keine neuen Aktien durch Ausübung dieser Aktienoptionen geschaffen werden. 21 KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage beinhaltet die Agios, die bei der Ausgabe neuer Aktien eingenommen wurden, abzüglich der mit den entsprechenden Kapitalmaßnahmen verbundenen Kosten, sowie den Aufwand aus der Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstände und Mitarbeiter. Die Kapitalrücklage stieg von TEUR 54.873 zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 59.509 zum 31. Dezember 2017. Ein Anstieg in Höhe von netto TEUR 4.142 war auf die Kapitalerhöhung im September des Berichtsjahres durch die Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital zurückzuführen. Ein Anstieg in Höhe von TEUR 455 war durch die Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstände und Mitarbeiter bedingt (2016: TEUR 128). Zudem erhöhte sich die Kapitalrücklage in 2017 um TEUR 38 aufgrund der Optionsprämie der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. 22 ERGEBNISVORTRAGDer zum 31. Dezember 2016 ausgewiesene Ergebnisvortrag von TEUR -51.719 ging zum 31. Dezember 2017 aufgrund des Übertrags des Jahresfehlbetrags der Gesellschaft aus 2016 auf TEUR -62.880 zurück. 23 KUMULIERTES ÜBRIGES EIGENKAPITALDas kumulierte übrige Eigenkapital umfasst unrealisierte Gewinne und/oder Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren sowie Währungsdifferenzen aus der Neubewertung der Ergebnisse und der Finanzlage der US-Tochter der Gesellschaft, deren Abschluss in US-Dollar aufgestellt wurde. Der tatsächliche Abgang von neu bewerteten finanziellen Vermögenswerten und/oder Schulden führt zu einer erfolgswirksamen Realisierung der bis dahin angefallenen Bewertungsdifferenzen. scroll
24 ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENTDer Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Unternehmensfortführung der Konzerngesellschaften sicherzustellen und gleichzeitig den langfristigen Wertzuwachs für die Stakeholder zu maximieren. Die Optimierung des Verschuldungsgrads wird dabei stets im Auge behalten. Dem Kapitalmanagement des Konzerns unterliegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere sowie das den Eigenkapitalgebern zurechenbare Eigenkapital, bestehend aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage (einschließlich saldierter Ergebnisvorträge) und dem kumulierten übrigen Eigenkapital. Im Berichtsjahr reduzierte sich die Eigenkapitalquote des Konzerns von 79,2 % zum 31. Dezember 2016 auf 53,5 % zum 31. Dezember 2017, hauptsächlich bedingt durch den Jahresfehlbetrag und die Ausgabe einer Wandelschuldanleihe im September 2017. Die Gesellschaft unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Gesellschaft ist jedoch zur Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit gewährten Optionsrechten aus den bestehenden Aktienoptionsprogrammen verpflichtet. VERBINDLICHKEITEN25 RÜCKSTELLUNGENEntwicklung der Rückstellungen: scroll
Personalrückstellungen wurden für Verpflichtungen aus Bonuszusagen für das Management und die Mitarbeiter der Gesellschaft gebildet. Diese Rückstellungen können in Einzelfällen auch noch nach einem Zeitraum von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden. Rückstellungen für Ansprüche aus Phantom-Stock-Rechten wurden auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Rechte aus den Phantom-Stock-Programmen (PSP) der Gesellschaft gebildet. Der langfristige Teil dieser Rückstellungen belief sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 0 (31. Dezember 2016: TEUR 50). Satzungsmäßige Rückstellungen wurden für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gebildet. Sonstige Rückstellungen wurden für mehrere betriebliche Verpflichtungen, bei denen hinsichtlich der genauen Betragshöhe und/oder des Zeitpunkts ihres Anfalls zum Bilanzstichtag Unsicherheit bestand, gebildet. Bei beiden Rückstellungskategorien kann mit einer Inanspruchnahme überwiegend in den nächsten zwölf Monaten gerechnet werden. 26 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 952 zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2016: TEUR 1.089) sind alle unverzinslich und im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen fällig. 27 BEGEBENE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGENIm September 2017 hat die Gesellschaft eine Wandelschuldanleihe im Nominalbetrag von EUR 7,1 Mio. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Cathay Fortune International Company Limited (CFIC) begeben. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen, die im Business Combination Agreement vom 26. April 2017 zwischen Epigenomics und CFIC vereinbart und in der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 8. Juni 2017 veröffentlicht worden war, sicherte der Gesellschaft einen sofortigen Liquiditätszufluss von rund EUR 6,5 Mio. Die Anleihe besteht aus 71.000 untereinander gleichberechtigten, auf den Namen lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00 - zugunsten von CFIC. Die Schuldverschreibungen wurden zu 91 % des Nominalbetrages ausgegeben, sind nicht verzinst und nicht zum Börsenhandel zugelassen. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und sind durch ihren Inhaber in bis zu 994.397 Aktien der Gesellschaft wandelbar. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt EUR 7,144 oder, falls dieser Betrag niedriger ist, 95,00 % des Marktpreises der Aktien der Anleiheschuldnerin, jedoch nicht weniger als EUR 1,099. Die Wandelschuldverschreibungen stellen zusammengesetzte Finanzinstrumente dar, die in eine Rückzahlungsverpflichtung (Schuldkomponente) und ein Umwandlungsrecht (Eigenkapitalkomponente) aufzuteilen sind. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des gesamten zusammengesetzten Finanzinstruments durch Abzinsung der künftigen Tilgungen und Zinszahlungen wurde ein risikogerechter Zinssatz von 7,75 % herangezogen. Der effektive Zinssatz der Schuldkomponente lässt sich aufgrund der Unbestimmtheit von Rückzahlungshöhe und -zeitpunkt nicht eindeutig bestimmen. Der in die Kapitalrücklage einzustellende Buchwert der Eigenkapitalkomponente wurde unter Anwendung der Subtraktionsmethode ermittelt (Subtraktion der finanziellen Schuld vom Wert des gesamten zusammengesetzten Instrumentes). Die Eigenkapitalkomponente wird im Eigenkapital als "Optionsprämie aus Wandelschuldverschreibungen" ausgewiesen. Transaktionskosten, die bei der Begebung der Wandelschuldverschreibung im Umfang von TEUR 62 entstanden sind, wurden vom Eigenkapital abgezogen, soweit sie auf die Eigenkapitalkomponente entfallen, und über die Laufzeit der Anleihe als Zinsaufwand berücksichtigt, soweit sie auf die Fremdkapitalkomponente entfallen. Im Berichtsjahr wurden für die Wandelschuldverschreibungen Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 175 ergebniswirksam erfasst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen finanziellen Schuld und dem Betrag, den die Gesellschaft vertragsgemäß am Ende der Laufzeit an den Inhaber der Schuldverschreibungen zu zahlen hat, wenn dieser seine Wandlungsrechte nicht ausübt, beträgt TEUR 564. scroll
28 ONSTIGE VERBINDLICHKEITENscroll
Die ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten sind alle unverzinslich und im Allgemeinen kurzfristig fällig. 29 BEGEBENE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGENscroll
scroll
scroll
scroll
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Zahlungsmittel beinhalten Bankguthaben und Kassenbestände. Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristig in einen bestimmten Zahlungsmittelbetrag umwandelbare Finanzinstrumente, die einem nur sehr geringen Wertschwankungsrisiko unterliegen. Zum Bilanzstichtag bestand die Bilanzposition der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bei der Gesellschaft ausschließlich aus Zahlungsmitteln. Bei der Konsolidierung der Cashflows der US-amerikanischen Tochtergesellschaft wurden die Veränderungen der operativen Bilanzposten mit Ausnahme der Zahlungsmittel mit den durchschnittlichen monatlichen Wechselkursen umgerechnet. 30 OPERATIVE GESCHÄFTSTÄTIGKEITDer Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit leitet sich mittelbar vom Jahresfehlbetrag ab. 31 INVESTITIONSTÄTIGKEITDer Cashflow aus Investitionstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt. Die Einzahlungen aus erhaltenen Investitionszuschüssen von TEUR 17 (2016: TEUR 871) wurden für die Anschaffung von Sachanlagen verwendet. 32 FINANZIERUNGSTÄTIGKEITDer Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt. Die Brutto-Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 5.475 (2016: TEUR 13.982) bezogen sich auf die Kapitalerhöhungen der Gesellschaft aus Genehmigtem Kapital in 2017. Durch die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen floss der Gesellschaft im Berichtsjahr ein Bruttobetrag von TEUR 6.461 zu (2016: EUR 0). Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit belief sich 2017 auf TEUR 437 (2016: TEUR 729) und betraf die vorstehend erwähnten Kapitalerhöhungen sowie die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen. 33 FINANZMITTELVERBRAUCHDie Mittelabflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit und aus Investitionstätigkeit abzüglich der Wertpapiertransaktionen werden von der Gesellschaft als Kennzahl "Finanzmittelverbrauch" überwacht. scroll
RISIKEN UND RISIKOMANAGEMENT34 ALLGEMEINESEine ausführliche Beschreibung der Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, findet sich im Kapitel "Chancen- und Risikobericht" des Konzern-Lageberichts 2017. 35 LIQUIDITÄTSRISIKODas Liquiditätsrisiko von Epigenomics besteht in dem potenziellen Risiko des Konzerns, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, d. h. seine Lieferanten, Gläubiger oder Kreditgeber nicht bedienen bzw. bezahlen zu können. Es ist daher die Aufgabe des Cash- und Liquiditätsmanagements, jederzeit die Liquidität der einzelnen Konzern-Unternehmen sicherzustellen. Die erwarteten Mittelzu- und -abflüsse werden zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität kontinuierlich überwacht. Dazu dienen interne Cash-Prognosen und eine entsprechende Anlagestrategie für Festgelder bei den Hausbanken der Gesellschaft. Darüber hinaus beobachtet Epigenomics ständig die Kapitalmärkte und unternimmt erforderlichenfalls alle notwendigen Anstrengungen, frisches Kapital einzuwerben, um Illiquidität zu vermeiden. Epigenomics verfolgt ein striktes Kostenmanagement, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Auf der Beschaffungsseite ist Epigenomics ständig bestrebt, Einkaufspreise zu reduzieren, indem vorteilhafte Verträge geschlossen und alle relevanten Vertragskonditionen verhandelt werden, und es nimmt eingeräumte Zahlungsziele in Anspruch. 36 FREMDWÄHRUNGSRISIKODer Konzern nimmt Fremdwährungstransaktionen vor und ist somit dem Risiko von Wechselkursschwankungen ausgesetzt. In den vergangenen Jahren war das Risiko im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Waren und Leistungen teilweise in US-Dollar bezogen werden mussten. Im Berichtsjahr erhielt Epigenomics die FDA-Zulassung für Epi proColon in den USA und begann mit der dortigen Vermarktung des Produktes. Die Umsatzerlöse werden von der Epigenomics, Inc., der US-Tochtergesellschaft des Konzerns, nunmehr in US-Dollar erwirtschaftet, während die Herstellung und Abrechnung der Kits in erster Linie in Euro erfolgt. Dies führt zu einem erhöhten Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Das Risiko wird gemindert, indem die in US-Dollar generierten Erlöse zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Epigenomics, Inc. (z. B. für den Kauf von Waren und Dienstleistungen) verwendet werden. Hinsichtlich der Beträge in US-Dollar, die über den mittel- bis langfristigen Finanzmittelbedarf der US-Tochtergesellschaft hinausgehen, wird der Konzern stets versuchen, das verbleibende Risiko zu vermeiden oder so weit wie möglich zu begrenzen, beispielsweise durch die Verwendung derivativer Finanzinstrumente (z. B. Termingeschäfte) zur Minderung dieses Risikos. Zum Bilanzstichtag gab es zahlen- und volumenmäßig nur einen sehr geringen Bestand an Positionen, die auf eine andere Fremdwährung als den US-Dollar lauteten. In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der auf Fremdwährungen lautenden monetären Forderungen und Verbindlichkeiten des Konzerns aufgelistet: scroll
Die Sensitivität des Konzern-Nettoergebnisses sowie des Eigenkapitals, das auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, gegenüber Wechselkursschwankungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Tabelle lässt sich entnehmen, dass sich die Wechselkursschwankungen auf das Eigenkapital im Berichtsjahr stärker auswirken als im Geschäftsjahr 2016. Dies ist im Wesentlichen auf den deutlichen Anstieg der auf US-Dollar lautenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz der Muttergesellschaft des Konzerns zurückzuführen. 37 AUSFALLRISIKOAusfallrisiken ergeben sich im Zusammenhang mit der Geschäfts- und Investitionstätigkeit des Konzerns. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen einerseits gegenüber renommierten Geschäftspartnern mit einwandfreier Bonität und andererseits gegenüber kleinen Kunden (vor allem Laboren, Kliniken und Forschern) mit unwesentlichen Auftragsvolumina. Wann immer möglich, werden Zahlungen vorab vereinnahmt. Der Konzern pflegt langjährige, gute vertragliche Beziehungen zu seinen wichtigsten Partnern (z. B. BioChain und Polymedco). Forderungen gegenüber Polymedco werden bis zu einer Höhe von TEUR 500 durch ein unwiderrufliches Standby-Akkreditiv einer führenden nordamerikanischen Bank gesichert. Wertpapiere wurden ausschließlich unter sorgfältiger Beachtung der Investitionsrichtlinie der Gesellschaft erworben, d. h. es wurde eine strikte Selektion nach den Emittenten-Ratings vorgenommen. Die weltweite Finanzmarktkrise während der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass selbst Emittenten mit einem Spitzenrating plötzlich in eine bedrohliche Lage kommen oder sogar zusammenbrechen können. Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass ein ständiges Risiko illiquider Märkte besteht. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind bei drei verschiedenen Bankinstituten hinterlegt. Die Buchwerte stellen in allen Fällen das maximale Ausfallrisiko dar. 38 ZINSÄNDERUNGSRISIKODer Konzern hält verzinsliche Finanzinstrumente ausschließlich in Form von marktgängigen Wertpapieren. Angesichts der historisch niedrigen Zinsen an den internationalen Kapitalmärkten ist der Konzern keinen Zinsänderungsrisiken durch die Position seiner Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgesetzt. ANGABEN ZU ANTEILSBASIERTEN VERGÜTUNGSPLÄNEN39 AKTIENOPTIONSPROGRAMME - BESCHREIBUNGZum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über fünf Aktienoptionsprogramme (AOP): Die Programme AOP 09-13 und AOP 11-15 sind beide ausgelaufen. Im Rahmen dieser Programme können keine Aktienoptionen mehr gewährt werden. Am 25. Mai 2016 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft die Einführung des Aktienoptionsprogramms AOP 16-18 auf der Basis des neuen Bedingten Kapitals XI (siehe auch Anhangsangabe "Aktiengattung und Kapitalstruktur"). Im Rahmen dieses Programms wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 30. April 2018, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und Beschäftigte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Beschäftigte von der Gesellschaft abhängiger in- und ausländischer Unternehmen mit der Maßgabe auszugeben, dass eine ausgegebene Aktienoption das Bezugsrecht auf eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft gewährt. Insgesamt dürfen Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund dieser Ermächtigung höchstens bis zu 1.000.000 Aktienoptionen ausgeben, die Bezugsrechte auf höchstens bis zu 1.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist dabei allein der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt. Im Übrigen ist der Vorstand zur Gewährung von Aktienoptionen ermächtigt, wobei er für die Gewährung von Aktienoptionen an Prokuristen der Gesellschaft und an Mitglieder der Geschäftsführung von nachgeordneten Konzern-Unternehmen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1), die Beschäftigten der Gesellschaft (Gruppe 2), die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzern-Unternehmen (Gruppe 3) sowie die Beschäftigten nachgeordneter Konzern-Unternehmen (Gruppe 4). Aus dem Gesamtvolumen des AOP 16-18 können erhalten: scroll
Aktienoptionen können mit Wirkung zu bis zu vier Zeitpunkten ausgegeben werden, nämlich jeweils mit Wirkung zum 1. Oktober 2016, 1. April 2017, 1. Oktober 2017 und 1. April 2018 (jeweils ein "Ausgabezeitpunkt"). Die Bezugsrechte können nur außerhalb der Black-out-Perioden ausgeübt werden. "Black-out-Perioden" sind die Zeiträume zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Veröffentlichung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das betreffende Geschäftsjahr sowie zwischen dem Ende des ersten, zweiten und dritten Quartals eines Geschäftsjahres und der Veröffentlichung eines Quartalsberichts bzw. einer Quartalsmitteilung der Gesellschaft für das betreffende Quartal. Die Bezugsrechte einer jeden Tranche werden für die Bezugsberechtigten zu je einem Viertel mit Ablauf eines Jahres, mit Ablauf von zwei Jahren, mit Ablauf von drei Jahren und mit Ablauf von vier Jahren nach dem Ausgabezeitpunkt der betreffenden Tranche unverfallbar (gevestet). Abweichend hiervon ist für einzelne oder alle Bezugsberechtigte der Gruppe 1 der Aufsichtsrat und für einzelne oder alle Bezugsberechtigte der Gruppen 2 bis 4 der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, die Bezugsrechte einer Tranche jederzeit nach dem Ausgabezeitpunkt der betreffenden Tranche ganz oder zum Teil für unverfallbar zu erklären. In diesem Fall tritt die Unverfallbarkeit (Vesting) mit Zugang der entsprechenden Erklärung des Aufsichtsrats bzw. des Vorstands bei dem betreffenden Bezugsberechtigten ein. Bezugsrechte einer jeden Tranche können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit (Vesting) und nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit endet mit Ablauf von vier Jahren nach dem Ausgabezeitpunkt der Tranche. Die Ausübbarkeit der Bezugsrechte nur während bestimmter Ausübungszeiträume und nur bei Vorliegen aller Ausübungsvoraussetzungen bleibt von dem Ablauf der Wartezeit unberührt. Die Laufzeit der Bezugsrechte einer jeden Tranche beträgt sieben Jahre ab dem Ausgabezeitpunkt der Tranche. Bezugsrechte, die bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden, verfallen entschädigungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Umstand, dass die Bezugsrechte nicht ausgeübt worden sind, darauf beruht, dass sie nicht ausgeübt werden konnten, sowie für unverfallbare (gevestete) Bezugsrechte. Die Bezugsrechte können nur gegen Zahlung des Ausübungspreises an die Gesellschaft ausgeübt werden. Der Ausübungspreis entspricht für ein Bezugsrecht einer jeweiligen Tranche dem nicht volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den dem Ausgabezeitpunkt der Tranche vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzüglich 10 %. Bezugsrechte können nach dem Eintritt der Unverfallbarkeit (Vesting) und nach Ablauf der Wartezeit nur dann ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum zwischen dem Ausgabezeitpunkt der Tranche und dem Ablauf der Wartefrist an mindestens einem Handelstag den Ausgangswert um mindestens 10 % überschritten hat (Erfolgsziel). Ist das Erfolgsziel bei Ablauf der Wartezeit nicht erfüllt, verfallen die Bezugsrechte aus der Tranche entschädigungslos. Noch nicht unverfallbar gewordene (gevestete) Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzern-Unternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch den Bezugsberechtigten beendet wird oder aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft (bzw. durch das betreffende nachgeordnete Konzern-Unternehmen) beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Bezugsberechtigten der Gruppe 1 oder Gruppe 3 wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung. Unverfallbar gewordene (gevestete) Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten, die von dem jeweiligen Bezugsberechtigten noch nicht ausgeübt wurden oder noch nicht ausgeübt werden konnten, verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzern-Unternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch die Gesellschaft (bzw. das nachgeordnete Konzern-Unternehmen) aus wichtigem Grund beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Bezugsberechtigten der Gruppe 1 oder Gruppe 3 wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung. Der Vorstand oder - im Falle der Bezugsberechtigten der Gruppe 1 - der Aufsichtsrat kann sich das Recht vorbehalten, zur Bedienung berechtigterweise ausgeübter Bezugsrechte anstelle der Lieferung neu ausgegebener oder zuvor erworbener eigener Aktien der Gesellschaft dem Bezugsberechtigten einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem letztem vor der Ausübung des Bezugsrechts festgestellten Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu leisten. Allerdings besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft einen Barausgleich für ausgeübte Bezugsrechte vorzunehmen und die Gesellschaft plant auch aktuell keinen solchen Barausgleich für ausgeübte Bezugsrechte. Nähere Angaben zum AOP 16-18 sind in der Einladung an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Mai 2016 zu finden. Das Dokument steht auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung (www.epigenomics.com). Am 30. Mai 2017 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft die Einführung des Aktienoptionsprogramms AOP 17-19 auf der Basis des neuen Bedingten Kapitals XII (siehe auch Abschnitt "Aktiengattung und Kapitalstruktur"). Im Rahmen dieses Programms wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. Mai 2019, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und Beschäftigte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Beschäftigte von der Gesellschaft abhängiger in- und ausländischer Unternehmen mit der Maßgabe auszugeben, dass eine ausgegebene Aktienoption das Bezugsrecht auf eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft gewährt. Insgesamt dürfen Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund dieser Ermächtigung höchstens bis zu 1.000.000 Aktienoptionen ausgeben, die Bezugsrechte auf höchstens bis zu 1.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist dabei allein der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt. Im Übrigen ist der Vorstand zur Gewährung von Aktienoptionen ermächtigt, wobei er für die Gewährung von Aktienoptionen an Prokuristen der Gesellschaft und an Mitglieder der Geschäftsführung von nachgeordneten Konzern-Unternehmen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzern-Unternehmen (Gruppe 1) sowie die Beschäftigten der Gesellschaft und nachgeordneter Konzern-Unternehmen (Gruppe 2). Aus dem Gesamtvolumen des AOP 17-19 können erhalten: scroll
Aktienoptionen können mit Wirkung zu bis zu vier Zeitpunkten ausgegeben werden, nämlich jeweils mit Wirkung zum 1. Oktober 2017, 1. April 2018, 1. Oktober 2018 und 1. April 2019 (jeweils ein "Ausgabezeitpunkt"). Die Bezugsrechte können nur außerhalb der Black-out-Perioden ausgeübt werden. "Black-out-Perioden" sind die Zeiträume zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Veröffentlichung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das betreffende Geschäftsjahr sowie zwischen dem Ende des ersten, zweiten und dritten Quartals eines Geschäftsjahres und der Veröffentlichung eines Quartalsberichts bzw. einer Quartalsmitteilung der Gesellschaft für das betreffende Quartal. Die Bezugsrechte einer jeden Tranche werden für die Bezugsberechtigten zu je einem Viertel mit Ablauf eines Jahres, mit Ablauf von zwei Jahren, mit Ablauf von drei Jahren und mit Ablauf von vier Jahren nach dem Ausgabezeitpunkt der betreffenden Tranche unverfallbar (gevestet). Abweichend hiervon ist für einzelne oder alle Bezugsberechtigte der Gruppe 1 der Aufsichtsrat und für einzelne oder alle Bezugsberechtigte der Gruppe 2 der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, die Bezugsrechte einer Tranche jederzeit nach dem Ausgabezeitpunkt der betreffenden Tranche ganz oder zum Teil für unverfallbar zu erklären. In diesem Fall tritt die Unverfallbarkeit (Vesting) mit Zugang der entsprechenden Erklärung des Aufsichtsrats bzw. des Vorstands bei dem betreffenden Bezugsberechtigten ein. Bezugsrechte einer jeden Tranche können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit (Vesting) und nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit endet mit Ablauf von vier Jahren nach dem Ausgabezeitpunkt der Tranche. Die Ausübbarkeit der Bezugsrechte nur während bestimmter Ausübungszeiträume und nur bei Vorliegen aller Ausübungsvoraussetzungen bleibt von dem Ablauf der Wartezeit unberührt. Die Laufzeit der Bezugsrechte einer jeden Tranche beträgt sieben Jahre ab dem Ausgabezeitpunkt der Tranche. Bezugsrechte, die bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden, verfallen entschädigungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Umstand, dass die Bezugsrechte nicht ausgeübt worden sind, darauf beruht, dass sie nicht ausgeübt werden konnten, sowie für unverfallbare (gevestete) Bezugsrechte. Die Bezugsrechte können nur gegen Zahlung des Ausübungspreises an die Gesellschaft ausgeübt werden. Der Ausübungspreis entspricht für ein Bezugsrecht einer jeweiligen Tranche dem nicht volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den dem Ausgabezeitpunkt der Tranche vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzüglich 10 %. Bezugsrechte können nach dem Eintritt der Unverfallbarkeit (Vesting) und nach Ablauf der Wartezeit nur dann ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum zwischen dem Ausgabezeitpunkt der Tranche und dem Ablauf der Wartefrist an mindestens einem Handelstag den Ausgangswert um mindestens 10 % überschritten hat (Erfolgsziel). Ist das Erfolgsziel bei Ablauf der Wartezeit nicht erfüllt, verfallen die Bezugsrechte aus der Tranche entschädigungslos. Noch nicht unverfallbar gewordene (gevestete) Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzern-Unternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch den Bezugsberechtigten beendet wird oder aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft (bzw. durch das betreffende nachgeordnete Konzern-Unternehmen) beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Bezugsberechtigten der Gruppe 1, der dem Vorstand angehört, wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung. Unverfallbar gewordene (gevestete) Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten, die von dem jeweiligen Bezugsberechtigten noch nicht ausgeübt wurden oder noch nicht ausgeübt werden konnten, verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzern-Unternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch die Gesellschaft (bzw. das nachgeordnete Konzern-Unternehmen) aus wichtigem Grund beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Bezugsberechtigten der Gruppe 1, der dem Vorstand angehört, wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung. Der Vorstand oder - im Falle der Bezugsberechtigten der Gruppe 1 - der Aufsichtsrat kann sich das Recht vorbehalten, zur Bedienung berechtigterweise ausgeübter Bezugsrechte anstelle der Lieferung neu ausgegebener oder zuvor erworbener eigener Aktien der Gesellschaft dem Bezugsberechtigten einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem letztem vor der Ausübung des Bezugsrechts festgestellten Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu leisten. Allerdings besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft, einen Barausgleich für ausgeübte Bezugsrechte vorzunehmen, und die Gesellschaft plant auch aktuell keinen solchen Barausgleich für ausgeübte Bezugsrechte. Nähere Angaben zum AOP 17-19 sind in der Einladung an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Mai 2017 zu finden. Das Dokument steht auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung (www.epigenomics.com). 40 AKTIENOPTIONSPROGRAMME - AUSSTEHENDE RECHTEAus dem AOP 09-13 wurden im Berichtsjahr keine Rechte gewährt oder ausgeübt und sind keine Rechte verwirkt oder verfallen. Während zum 31. Dezember 2016 noch 21.065 Rechte mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von EUR 15,65 im Umlauf waren, sind 19.065 davon während des Berichtsjahrs abgelaufen, so dass per 31. Dezember 2017 noch 2.000 Rechte mit einem Ausübungspreis von EUR 11,05 ausstanden, die zum Folgetag dann auch endgültig abliefen. Keines dieser Rechte wurde von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft gehalten. scroll
scroll
scroll
scroll
Aus den Programmen AOP 16-18 und 17-19 wurden im Berichtsjahr insgesamt weitere 295.000 Rechte vertraglich gegenüber Vorstandsmitgliedern zur Gewährung an diese in den Jahren 2018 bis 2020 zugesagt. Laufzeiten der im Umlauf befindlichen Aktienoptionen aus allen Programmen: scroll
41 AKTIENOPTIONSPROGRAMME - AUSSTEHENDE RECHTEDer beizulegende Zeitwert der AOP 16-18 und AOP 17-19 wurde unter Verwendung der Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Es wurde unterstellt, dass die Rechte im fünften Jahr nach dem Tag der Gewährung, falls der Börsenkurs der Aktien den Ausübungspreis der Aktienoptionsrechte um mehr als 20 %, oder im sechsten Jahr nach dem Tag der Gewährung, falls der Börsenkurs der Aktien den Ausübungspreis der Aktienoptionsrechte um mehr als 10 % übersteigt, ausgeübt werden. Eine frühere Ausübung der Rechte ist nach den Programmbedingungen nicht zulässig. Detaillierte Angaben zu den beiden über den Bilanzstichtag hinaus laufenden Programmen und den angewandten Bewertungsparametern können der folgenden Tabelle entnommen werden: scroll
scroll
Der risikofreie Zinssatz wird aus der Zinsstrukturkurve der Bundesanleihen am Bewertungsstichtag abgeleitet. Die Volatilität des Aktienkurses kann aus der historischen Volatilität der Aktien (laut Bloomberg-Daten) für den jüngsten Zeitraum abgeleitet werden, der der Restlaufzeit der Rechte entspricht. Zur Anpassung wurde eine konstante Fluktuationsrate auf der Basis der historischen Mitarbeiterfluktuation der Gesellschaft in den vergangenen vier Jahren unterstellt. Für die Laufzeit der Rechte wurde angenommen, dass keine Dividenden gezahlt werden (d. h. die angenommene Dividendenrendite betrug 0 %). 42 PHANTOM-STOCK-PROGRAMME - BESCHREIBUNGZum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft als Anreizsystem für Vorstand und Belegschaft vier Phantom-Stock-Programme (PSP)/virtuelle Aktienpläne aufgelegt, auf deren Grundlage den Bezugsberechtigten sogenannte Phantom-Stock-Rechte (PSR) gewährt werden sollen. Ein Phantom-Stock-Recht stellt dabei einen bedingten Anspruch des Inhabers gegenüber der Gesellschaft auf künftige Zahlung einer Prämie in bar dar. Da für die PSR bei ihrer Ausübung ein Barausgleich erfolgt, hat die Gesellschaft eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der ausstehenden Rechte gebildet. Phantom-Stock-Programm 03-15 (PSP 03-15)Das Programm PSP 03-15 wurde 2013 beschlossen und diente als Instrument zur Umwandlung damals im Umlauf befindlicher Aktienoptionen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben daher beschlossen, allen Aktienoptionsinhabern, die zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren, und einigen früheren Mitarbeitern, die noch Aktienoptionen der Gesellschaft hielten, PSR aus dem PSP 03-15 anzubieten. Für jedes Aktienoptionsrecht, das von seinem Inhaber aufgrund eines Tauschangebots an die Gesellschaft zurückgegeben wurde, erhielt dieser im Tausch ein PSR aus dem PSP 03-15. Das jeweilige PSR aus dem PSP 03-15 trat dabei die Rechtsnachfolge des zurückgegebenen Aktienoptionsrechts an und war diesem hinsichtlich des wirtschaftlichen Werts gleichgestellt. Die Laufzeit des einzelnen PSR aus dem PSP 03-15 entspricht demzufolge der Restlaufzeit des zurückgegebenen Aktienoptionsrechts. Diese PSR verfallen entschädigungslos zu dem Zeitpunkt, zu dem auch das im Austausch zurückgegebene Aktienoptionsrecht verfallen wäre. Nach dem Austausch noch nicht unverfallbarer Aktienoptionsrechte gegen PSR gelten die Bestimmungen der zugrunde liegenden Aktienoptionsprogramme hinsichtlich der Unverfallbarkeit gleichermaßen für die Unverfallbarkeit der PSR. Im Austausch gegen unverfallbare Aktienoptionen begebene PSR gelten ebenfalls als sofort unverfallbar. Unverfallbare PSR, die im Austausch gegen Aktienoptionen aus dem Programm 06-10 erworben wurden, sind sofort ausübbar. Unverfallbare PSR, die im Austausch gegen Aktienoptionen aus den Programmen 09-13 und 11-15 erworben wurden, können erst dann ausgeübt werden, wenn die Halte- oder Wartefrist der im Austausch zurückgegebenen Aktienoptionen für deren Inhaber abgelaufen ist bzw. wäre. Der Ausübungspreis eines PSR aus dem PSP 03-15 entspricht dem Ausübungspreis des im Tausch zurückgegebenen Aktienoptionsrechts. Die Ausübung eines PSR simuliert die Ausübung des vorherigen Aktienoptionsrechts in einem sogenannten "ExerSale"-Verfahren. Im Unterschied zur Ausübung eines Aktienoptionsrechts hat der Inhaber bei der Ausübung eines PSR keinen Anspruch auf Bezug einer Aktie der Gesellschaft. Der Rechteinhaber erhält dagegen mit der Ausübung des PSR aus dem PSP 03-15 einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft auf Auszahlung der "PSR-Prämie". Die PSR-Prämie bemisst sich dabei an der absoluten Differenz zwischen dem aktuellen Börsenkurs der Epigenomics-Aktie und dem Ausübungspreis des PSR. Der Inhaber eines PSR ist im Ausübungszeitraum zur Ausübung seines Rechts berechtigt, sofern der Ausübungskurs am Ausübungstag über dem Basiswert liegt. Der Ausübungskurs entspricht dabei dem arithmetischen Mittel der Xetra-Schlusskurse der Epigenomics-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor dem Ausübungstag. Mit Ausübung des PSR erwirbt der Inhaber einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft auf Erhalt der PSR-Prämie. Dabei entspricht die PSR-Prämie der absoluten Differenz zwischen Ausübungskurs und Basiswert des Rechts ohne betragsmäßige Begrenzung. Im Gegensatz zur Ausübung von Aktienoptionsrechten unterliegt die Ausübung von PSR nicht zwingend einem vordefinierten Ausübungszeitraum (Handelsfenster) und kann jederzeit im Verlauf des Jahres vorgenommen werden. Gleichwohl können Vorstand und Aufsichtsrat für Inhaber von PSR, die aktuelle Mitarbeiter der Gesellschaft sind, Ausübungszeiträume zwingend vorschreiben. Dies gilt insbesondere für Inhaber von PSR, die vom Vorstand als "Insider" im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) benannt werden. Es liegt im alleinigen Ermessen des Vorstands der Gesellschaft, solche Ausübungszeiträume festzulegen und sie den Mitarbeitern der Gesellschaft, die PSR halten, mitzuteilen. Die vom Vorstand bestimmten Ausübungszeiträume gelten dabei stets auch gleichermaßen für die Vorstandsmitglieder selbst. Ein Übernahme- oder Pflichtangebot für die Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) berechtigt die Inhaber von unverfallbaren PSR, diese Rechte vollständig auszuüben. Dies gilt auch dann, wenn deren Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Das Recht zur Ausübung besteht für den Inhaber der PSR jedoch nur, wenn die angebotene Gegenleistung im Rahmen des Angebots ausschließlich in einer Barleistung besteht und der Bieter die Kontrolle über die Gesellschaft erlangt hat. Die PSR-Prämie beläuft sich im Fall einer Übernahme auf die Differenz zwischen dem Barbetrag, welcher den Aktionären im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots letztlich angeboten wurde, und dem Basiswert des PSR. Phantom-Stock-Programm 2013 (PSP 2013), Phantom-Stock-Programm 2014 (PSP 2014) und Phantom-Stock-Programm 2015 (PSP 2015)Das PSP 2013 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft im Mai 2013 beschlossen. Das PSP 2014 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft im Mai 2014 beschlossen. Das PSP 2015 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft im September 2015 beschlossen. Aus den PSP 2013, 2014 und 2015 können keine Rechte mehr ausgegeben werden. Bezugsberechtigte dieser Programme waren die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter des Konzerns, die sich in einem ungekündigten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit einer Konzerngesellschaft befanden. Über die Ausgabe von PSR aus diesen Programmen an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Führungskräfte und Mitarbeiter der Tochtergesellschaften entschied der Vorstand der Gesellschaft. Über die Ausgabe dieser PSR an den Vorstand der Gesellschaft entschied der Aufsichtsrat. Eine bestimmte Anzahl von PSR, die an einen Bezugsberechtigten zu einem bestimmten Bezugszeitpunkt ausgegeben wurde, wird als Tranche bezeichnet. Die PSR einer jeden Tranche, die an Bezugsberechtigte ausgegeben wurden, die zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht Vorstand der Gesellschaft waren, begannen am Anfang des ersten vollen Kalenderquartals nach ihrer Ausgabe über die drei darauffolgenden Jahre in fünf gleichen Teilen unverfallbar zu werden, und zwar erstmals ab dem ersten Tag des fünften vollen Kalenderquartals nach der Zuteilung der Tranche. Danach werden die weiteren vier der fünf Teile jeweils einzeln nach Ende der darauffolgenden vier Halbjahre unverfallbar. Der letzte der fünf Teile wird somit nach dem letzten Tag des zwölften vollen Kalenderquartals nach Zuteilung der Tranche und damit zum Ende der dreijährigen Wartefrist unverfallbar. PSR einer jeden Tranche können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit, frühestens jedoch drei Jahre nach Beginn der Vesting-Periode (Wartefrist) ausgeübt werden. Die Laufzeit der PSR beginnt mit ihrer Ausgabe und endet fünf Jahre nach Beginn ihrer Wartefrist. Rechte, die bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden, verfallen entschädigungslos. PSR sind grundsätzlich jederzeit in dem zweijährigen Zeitraum zwischen dem Ablauf ihrer Wartefrist und ihrem Laufzeitende (Ausübungszeitraum) ausübbar. Gleichwohl können Vorstand und Aufsichtsrat die Beachtung von zeitlichen Einschränkungen in den Ausübungszeiträumen zwingend vorschreiben. Dies gilt insbesondere für Rechteinhaber, die vom Vorstand als "Insider" im Sinne des § 15b WpHG benannt werden. Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, solche zeitlichen Einschränkungen der Ausübungszeiträume nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen festzulegen und diese den Rechteinhabern, die zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter der Gesellschaft sind, mitzuteilen. Die vom Vorstand verkündeten zeitlichen Einschränkungen der Ausübungszeiträume gelten dabei stets auch gleichermaßen für die von den Vorstandsmitgliedern selbst gehaltenen PSR. Bei der Ausgabe einer PSR-Tranche wurde ein sogenannter "Basiswert" für die Rechte festgelegt. Dieser Basiswert entsprach dem durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der Epigenomics-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Ausgabetag vorangegangenen fünf Börsenhandelstagen. Der Inhaber eines PSR ist im Ausübungszeitraum zur Ausübung seines Rechts berechtigt, sofern der Ausübungskurs am Ausübungstag über dem Basiswert liegt. Der Ausübungskurs entspricht dabei dem arithmetischen Mittel der Xetra-Schlusskurse der Epigenomics-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor dem Ausübungstag. Mit Ausübung des PSR erwirbt der Inhaber einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft auf Erhalt der "PSR-Prämie". Die PSR-Prämie entspricht dabei der absoluten Differenz zwischen dem Ausübungskurs und dem Basiswert des Rechts, maximal jedoch EUR 8,00 (PSP 2013), EUR 12,00 (PSP 2014) bzw. EUR 15,00 (PSP 2015). Noch nicht unverfallbare PSR, die von einem Begünstigten gehalten werden, verfallen entschädigungslos bei Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses durch den Rechteinhaber selbst oder wenn das Verhältnis durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund beendet wird. Noch nicht unverfallbare PSR, die von einem Begünstigten gehalten werden, behalten jedoch ihre Gültigkeit, wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch die Gesellschaft aus betriebsbedingten Gründen beendet wird. Wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen beendet wird, liegt es im alleinigen Ermessen des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats zu entscheiden, ob die zu diesem Zeitpunkt noch nicht unverfallbaren PSR des Begünstigten ihre Gültigkeit behalten. Verlässt ein Inhaber von unverfallbaren PSR die Gesellschaft vor ihrem Verfallsdatum, bleibt er bis zum Verfallsdatum zur Geltendmachung dieser unverfallbaren Rechte berechtigt. In einem solchen Fall wird der Ausübungspreis der Rechte aus dem PSP 2014 und dem PSP 2015 auf das arithmetische Mittel der Xetra-Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor dem letzten Arbeitstag bei der Gesellschaft beschränkt. Ein Übernahme- oder Pflichtangebot für die Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) berechtigt die Inhaber von unverfallbaren PSR, diese Rechte vollständig auszuüben. Dies gilt auch dann, wenn deren Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Das Recht zur Ausübung besteht für den PSR-Inhaber jedoch nur, wenn die angebotene Gegenleistung im Rahmen des Angebots ausschließlich in einer Barleistung besteht und der Bieter die Kontrolle über die Gesellschaft erlangt hat. Die PSR-Prämie beläuft sich im Fall einer Übernahme auf die Differenz zwischen dem Barbetrag, welcher den Aktionären im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots letztlich angeboten wurde, und dem Basiswert des PSR. Auch in einem solchen Fall gilt jedoch die betragsmäßige Begrenzung der PSR-Prämie auf EUR 8,00 (PSP 2013), EUR 12,00 (PSP 2014) und EUR 15,00 (PSP 2015). 43 PHANTOM-STOCK-PROGRAMME - AUSSTEHENDE RECHTEPhantom-Stock-Programm 03-15 (PSP 03-15)scroll
scroll
Phantom-Stock-Programm 2013 (PSP 2013)scroll
scroll
Phantom-Stock-Programm 2014 (PSP 2014)scroll
scroll
Phantom-Stock-Programm 2015 (PSP 2015)scroll
scroll
44 PHANTOM-STOCK-PROGRAMME - BEWERTUNGSPARAMETERDer beizulegende Zeitwert aller PSR wurde unter Verwendung des Binomialverfahrens auf der Grundlage des Cox-Ross-Rubinstein-Modells ermittelt. Für das PSP 03-15 wurde unterstellt, dass die Rechte nach ihrer Wartefrist ausgeübt werden, falls der Börsenkurs der Aktien den Basiswert der PSR um mehr als 10 % übersteigt. Für die PSP 2013, 2014 und 2015 wurde unterstellt, dass die Rechte im vierten Jahr nach dem Tag der Gewährung, falls der Börsenkurs der Aktien den Basiswert der PSR um mehr als 20 %, oder im fünften Jahr nach dem Tag der Gewährung, falls der Börsenkurs der Aktien den Basiswert der PSR um mehr als 10 % übersteigt, ausgeübt werden. Eine frühere Ausübung der Rechte ist nach den Programmbedingungen nicht zulässig. Detaillierte Angaben zu allen Programmen und den angewandten Bewertungsparametern können der folgenden Tabelle entnommen werden: scroll
scroll
scroll
scroll
Der risikofreie Zinssatz wird aus der Zinsstrukturkurve der Bundesanleihen am Bewertungsstichtag abgeleitet. Die Volatilität des Aktienkurses kann aus der historischen Volatilität der Aktien (laut Bloomberg-Daten) für den jüngsten Zeitraum abgeleitet werden, der der Restlaufzeit der Rechte entspricht. Zur Anpassung wurde eine konstante Fluktuationsrate auf der Basis der historischen Mitarbeiterfluktuation der Gesellschaft in den vergangenen drei Jahren unterstellt. Für die Laufzeit der Rechte wurde angenommen, dass keine Dividenden gezahlt werden (d. h. die angenommene Dividendenrendite belief sich auf 0 %). Der aggregierte bereinigte beizulegende Zeitwert der im Rahmen aller Programme gewährten Rechte belief sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 647 (31. Dezember 2016: TEUR 1.122). Er wurde zum Bilanzstichtag mit TEUR 0 als langfristige Rückstellung und mit TEUR 647 als kurzfristige Rückstellung erfasst. SONSTIGE ANGABEN45 ANGABEN ZU VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER GESELLSCHAFT UND IHRER VERGÜTUNGIm Berichtsjahr gehörten dem Vorstand der Gesellschaft Greg Hamilton als CEO sowie Dr. Uwe Staub als COO an. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 wurde der Vorstand um Jorge Garces, Ph.D., als CSO erweitert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde Herr Albert Weber zum Executive Vice President Finance und zum Mitglied des Vorstands (verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling) der Epigenomics AG bestellt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft besteht aus einer fixen und einer variablen Komponente. Die variable Komponente ist von mehreren Kriterien abhängig, einschließlich des Erreichens persönlicher Erfolgsziele sowie von Unternehmenszielen, die der Aufsichtsrat jährlich festlegt. Neben der fixen und der variablen Komponente besteht eine dritte Vergütungskomponente als langfristiges erfolgsabhängiges Element in Form von Phantom-Stock-Rechten (PSR) und Aktienoptionen. Außerdem sind die Vorstandsmitglieder Begünstigte einer von der Gesellschaft abgeschlossenen D&O-Versicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe des gesetzlichen Mindestbetrags, erhalten ihre auf Geschäftsreisen angefallenen Reisekosten in voller Höhe von der Gesellschaft erstattet und weitere Nebenleistungen, die dem Vergütungsbericht im Konzern-Lagebericht 2017 entnommen werden können. Im Geschäftsjahr 2017 belief sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands auf Basis der gewährten Leistungen auf TEUR 1.224 (2016: TEUR 1.616) und stellte sich wie folgt dar: scroll
Die mehrjährige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasste im Geschäftsjahr 2017 170.000 Aktienoptionen (2016: 181.580 PSR). Auf Basis der Zuteilungen (Barzahlungen) belief sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr auf TEUR 980 (2016: TEUR 2.125) und setzte sich wie folgt zusammen: scroll
Für den Fall eines Kontrollwechsels wurde allen Vorstandsmitgliedern in ihren Dienstverträgen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Im Fall einer Beendigung ihrer Dienstverträge aufgrund einer Sonderkündigung steht ihnen die fixe Vergütung für die Restlaufzeit ihrer Dienstverträge zu. In keinem Fall soll jedoch eine solche Zahlung 150 % des Abfindungs-Caps gemäß Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex übersteigen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Berichtsjahr unverändert aus folgenden Mitgliedern: Heino von Prondzynski, Einsiedeln (Schweiz) als Vorsitzender, Ann Clare Kessler, Ph.D., Rancho Santa Fe, CA (USA) und Prof. Dr. Günther Reiter, Pfullingen (Deutschland) als stellvertretende Vorsitzende sowie Dr. Helge Lubenow, Langenfeld/Rheinland (Deutschland). Die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat beruht auf einer jährlichen Pauschalvergütung (fixe Vergütung) und sitzungsabhängigen Zahlungen (variable Vergütung). Die Vergütung enthält keine erfolgsorientierten Elemente oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Im Geschäftsjahr 2017 belief sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf TEUR 248 (2016: TEUR 235) und setzte sich wie folgt zusammen: scroll
Weitere Einzelheiten zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Vergütung ihrer Mitglieder im Berichtsjahr können dem Kapitel "Vergütungsbericht" im Konzern-Lagebericht 2017 entnommen werden. 46 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENscroll
Finanzielle Verpflichtungen des Epigenomics-Konzerns aus Mietverträgen für Gewerbeimmobilien stehen im Zusammenhang mit einem Gewerbemietvertrag am Standort Berlin, Geneststraße 5. Für die dortigen Büroräume besteht ein Mietvertrag mit fester Laufzeit bis zum 30. April 2020. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, den Mietvertrag um weitere sechs Jahre zu verlängern. Im Berichtsjahr beliefen sich die gesamten Ausgaben für Miete und Nebenkosten aus diesem Vertrag auf TEUR 120 (2016: TEUR 119). Die US-Tochtergesellschaft hat ihren Sitz in Seattle, WA, mit weiteren Räumlichkeiten in Germantown, MD. Für beide Standorte hat die Gesellschaft Büroräume gemietet, die kurzfristig kündbar sind. In den vergangenen Jahren hat Epigenomics eine Reihe exklusiver Lizenzen auf gewerbliche Schutzrechte Dritter erworben. Dies hat gewisse Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlizenzgebühren in den kommenden Jahren zur Folge. Daneben ist Epigenomics in den meisten Fällen verpflichtet, diesen Drittparteien die Kosten für die Aufrechterhaltung und Weiterverfolgung der Lizenzrechte zu erstatten. Bei diesen Kosten, deren Höhe und zeitlicher Anfall schwer vorherzusagen sind, handelt es sich hauptsächlich um Gebühren für Patentanwälte oder Patentämter. 47 ANGABEN ZUM VON DER HAUPTVERSAMMLUNG BESTELLTEN ABSCHLUSSPRÜFER DER GESELLSCHAFTIn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Mai 2017 wurde die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (heute: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2017 der Gesellschaft beauftragt. Im Berichtsjahr fiel für die verschiedenen Dienstleistungen der Prüfungsgesellschaft bei der Epigenomics AG ein Aufwand von insgesamt TEUR 141 (2016: TEUR 180) an. Im Einzelnen handelte es sich dabei um: scroll
Die für Abschlussprüfungen ausgewiesenen Beträge betreffen den Einzelabschluss der Epigenomics AG nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften sowie den Konzernabschluss für den Epigenomics-Konzern nach IFRS und die prüferische Durchsicht der Zwischenmitteilungen. 48 ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER EPIGENOMICS AG GEMÄSS § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXIm Oktober 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese Erklärung wurde auf der Website der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht (www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance). 49 ANGABEN ZU SONSTIGEN BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENZum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber ihren Vorstandsmitgliedern auf TEUR 84 (31. Dezember 2016: TEUR 4) und die Verbindlichkeiten gegenüber ihren Aufsichtsratsmitgliedern auf TEUR 32 (31. Dezember 2016: TEUR 144). Darüber hinaus gab es keine anderen Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen im Berichtsjahr. 50 NACHTRAGSBERICHTNach dem Bilanzstichtag fanden keine Ereignisse von Bedeutung statt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder die Risikobeurteilung der Gesellschaft haben könnten. 51 FREIGABE ZUR VERÖFFENTLICHUNGDieser Konzernabschluss wurde vom Vorstand der Gesellschaft am 16. März 2018 verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben.
Berlin, 16. März 2018 Der Vorstand VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 16. März 2018 Der Vorstand Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Epigenomics AG, BerlinVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERN-LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Epigenomics AG und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) -bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der Epigenomics AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angabe "Grundsätze" im Anhang zum Konzernabschluss sowie die Angaben in Abschnitt "Finanzielle Chancen und Risiken" des Konzern-Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass ohne die erfolgreiche Durchführung von Kapitalmaßnahmen in 2018 und/oder eine mit dem Halter der Wandelanleihe noch zu vereinbarende Laufzeitverlängerung bzw. Konditionsveränderung der Anleihebedingungen die Gesellschaft voraussichtlich zum 31. Dezember 2018 nicht mehr die notwendige Liquidität aufweisen wird, um eine vollständige oder auch nur teilweise Rückzahlung der Wandelanleihe sicherstellen zu können. Unabhängig von einer möglichen Rückzahlung der Wandelanleihe, müssen bis Anfang 2019 weitere Kapitalmarktmaßnahmen durchgeführt werden, um den Fortbestand der Gesellschaft über den Anfang des Jahres 2019 hinaus zu gewährleisten. Wie in Angabe "Grundsätze" im Anhang zum Konzernabschluss sowie in Angaben in Abschnitt "Finanzielle Chancen und Risiken" des Konzern-Lageberichts dargelegt, weist dies auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzern zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: 1.) Sachverhalt und Problemstellung 2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3.) Verweis auf weitere Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Umsatzrealisierung:1. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,9 Mio. erfasst. Die Umsatzerlöse sind einer der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren in der Kapitalmarktkommunikation. Von den Umsatzerlösen entfallen auf Verkäufe des einzigen Hauptproduktes EUR 0,5 Mio. und EUR 1,3 Mio. auf Lizenzerlöse. Die Produktverkäufe werden im Wesentlichen durch Verkäufe an wenige Großkunden realisiert. Grundsätzlich bestehen Rahmenverträge mit diesen Kunden, die um weitere Vereinbarungen ergänzt werden können. Diese Vereinbarungen können ausschlaggebend dafür sein, ob ein Umsatz realisiert ist. Die nicht vollständige Abbildung dieser zusätzlichen Vereinbarungen im Rahmen der Umsatzrealisierung stellt ein Risiko dar, weshalb dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung ist. 2. Wir haben uns anhand der Rahmenverträge, externer Bestätigungen bezüglich eventuell vorhandener zusätzlich getroffener Vereinbarungen, der Liefernachweise sowie der Ausgangsrechnungen und der dazugehörigen Zahlungseingänge von der korrekten Umsatzrealisierung überzeugt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die mit den Großkunden gegebenenfalls zusätzlich vereinbarten Konditionen sachgerecht bei der Beurteilung der Umsatzrealisierung verarbeitet wurden. 3. Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Konzern-Lagebericht im Abschnitt "7 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - 7.1 Ertragslage" und im Anhang zum Konzernabschluss im Abschnitt "Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis) - 1 Umsatzerlöse" enthalten. Aktienbasierte Vergütung:1. Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden zum Bilanzstichtag sowohl Aktienoptionsprogramme (AOP - "Equity Settled Share Based Payments") als auch Phantom-Stock-Programme (PSP - "Cash Settled Options") bilanziert. Im Berichtsjahr wurden weitere Zusagen über AOPs an Mitarbeiter gewährt. Die Abbildung der AOPs im Konzernabschluss erfolgt über die jeweiligen Aufwandspositionen (Umsatzkosten, Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Kosten für Vertrieb und Verwaltung) und Eigenkapital. Die Abbildung der PSP erfolgt über die jeweiligen Aufwandspositionen (Umsatzkosten, Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Kosten für Vertrieb und Verwaltung) und die Position sonstige Rückstellungen. Ergebniswirksam wurden aus den AOP's EUR 0,1 Mio. und den PSP's EUR 0,5 Mio. erfasst. Bei der Bewertung der AOPs und PSPs bedient sich die Gesellschaft eines externen Sachverständigen. Aus unserer Sicht waren die aktienbasierten Vergütungsprogramme von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet sind. 2. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, haben wir uns anhand von Vertrags- und Unternehmensdaten und unter Hinzuziehung der Fachkenntnisse eines eigenen Sachverständigen von der Angemessenheit der Bewertungsparameter wie beispielsweise risikoloser Zins und Volatilität der Aktien überzeugt sowie die Angemessenheit der Wertansätze der Neuzusagen beurteilt. Darauf aufbauend haben wir die buchhalterische Auswirkung in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis) sowie in der Konzern-Bilanz geprüft. Die von der Geschäftsleitung zugrunde gelegten Einschätzungen und getroffenen Annahmen liegen im Bereich vertretbarer Bandbreiten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu der Bewertung des Aktienoptionsprogramms sind im Anhang zum Konzernabschluss unter "39 Aktienoptionsprogramme fortfolgende" und im Konzern-Lagebericht in den Abschnitten "Vergütungsbericht" und "Bedingtes Kapital" enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzern-LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 30. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Epigenomics AG, Berlin, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Biersack.
München, den 16. März 2018 Baker Tilly GmbH & Co. KG Weissinger, Wirtschaftsprüfer Biersack, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄREhinter Epigenomics liegt ein ereignisreiches Geschäftsjahr - allem voran das freiwillige Übernahmeangebot der Summit Hero Holding GmbH. Obwohl das von Aufsichtsrat und Vorstand unterstützte Angebot letztlich nicht die vom Bieter festgelegte Mindestannahmeschwelle erreicht hat, sehen wir die Offerte als einen Beleg für das große Potenzial unserer Krebsfrüherkennungs-Technologie. Im weltweiten Wettrennen um leistungsfähige Flüssigbiopsie-Tests zur Krebserkennung zählen wir zu den führenden Unternehmen. Nun gilt es, unsere innovative Technologie möglichst vielen Patienten zugänglich zu machen. Hierfür ist die von Epigenomics angestrebte Kostenerstattung für Epi proColon, unserem Bluttest für die Darmkrebs-Vorsorge, durch die öffentliche Krankenversicherung in den USA eine wichtige Voraussetzung. Im neuen Geschäftsjahr steht eine Vielzahl wichtiger Entscheidungen an. Diese berühren u. a. die finanzielle Absicherung des Unternehmens, die Umsetzung der Kommerzialisierungsstrategie in den USA sowie die Entwicklung der Produktpipeline. Der Aufsichtsrat wird diese Entscheidungen in enger Abstimmung mit dem Vorstand prüfen und begleiten. ARBEIT DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat der Epigenomics ist auch in diesem Geschäftsjahr allen ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten nachgekommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Zudem war der Aufsichtsrat stets über den operativen Fortschritt und die wesentlichen Herausforderungen der Gesellschaft sowie über die Einschätzungen des Vorstands in Bezug auf Finanzlage und Risikomanagement informiert. Er ließ sich regelmäßig vom Vorstand über die gesamte Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie über den allgemeinen Geschäftsverlauf in Kenntnis setzen. Für Entscheidungen und Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz oder geltender Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung der unterbreiteten Unterlagen und nach eingehender Befassung mit diesen seine Zustimmung erteilt. Ein besonderes Augenmerk in der Arbeit des Aufsichtsrats lag auf dem freiwilligen Übernahmeangebot der Summit Hero Holding GmbH an die Aktionäre der Epigenomics AG. Nach eingehender Prüfung haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht und hierin den Aktionären die Annahme des Angebots empfohlen. Zu den regelmäßig erörterten bedeutsamen Geschäftsvorgängen im Geschäftsjahr 2017 gehörte die beginnende Kommerzialisierung von Epi proColon in den USA. Weitere wichtige Punkte waren die Umsetzung von Finanzierungsmaßnahmen, die allgemeine finanzielle Lage des Unternehmens, strategische Optionen sowie Personalthemen. Darüber hinaus war das gesamte Jahr über eine regelmäßige Bewertung der möglichen Geschäftstransaktionen, sofern Vertragsbedingungen für neue Kooperationsverträge der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, Gegenstand von Überprüfungen und Diskussionen. Der Aufsichtsrat stellte zudem den Jahresabschluss der Gesellschaft fest und billigte den Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat berücksichtigte bei seiner Arbeit stets die Interessen der Aktionäre von Epigenomics. Im Laufe des Jahres 2017 hatte der Aufsichtsrat sechs Sitzungen. Diese fanden am 6. Februar, 22. März, 29./30. Mai, 10./11. Juli, 25./26. September sowie am 4. Dezember in Berlin in Anwesenheit des Vorstands statt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Sitzungen vollzählig teilgenommen. Neben einem sehr intensiven Dialog zwischen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und dem Vorstand in den gemeinsamen Sitzungen, stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat im Rahmen zusätzlicher Telefonkonferenzen und in Einzelgesprächen ausführliche schriftliche und mündliche Berichte zur Verfügung. Dadurch war der Aufsichtsrat zu jedem Zeitpunkt über die aktuelle Geschäftslage und über wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft auf dem Laufenden. In seiner Sitzung am 4. Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat die Geschäfts-, Finanz- und Personalplanung sowie die Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2018 intensiv erörtert und beschlossen. Der Aufsichtsrat stimmte auch der Vorstandsvergütung nach Evaluierung der Angemessenheit zu. Vor jeder formellen Sitzung des Aufsichtsrats in Gegenwart des Vorstands erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats ausführliche Berichte in schriftlicher Form, die vom Vorstand unter Mitwirkung der zuständigen Manager der Gesellschaft erstellt worden waren. Diese ausführlichen Unterlagen waren dazu geeignet, die anstehenden Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen eingehend behandeln und erörtern zu können, sodass die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden konnten. Es wurden stets schriftliche Protokolle der Sitzungen angefertigt. Sofern erforderlich, wurden Beschlüsse im Einklang mit der Satzung der Gesellschaft auch im Umlaufverfahren gefasst. ORGANISATORISCHE VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2017Der Aufsichtsrat hat einvernehmlich beschlossen, Herrn Jorge Garces, Ph.D. mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 sowie Herrn Albert Weber mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zu Mitgliedern des Vorstands der Epigenomics AG zu ernennen. INTERESSENKONFLIKTEIm Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte bei Mitgliedern des Aufsichtsrats auf. AUSSCHÜSSEDer Prüfungsausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. Günther Reiter - gemäß § 100 AktG der zuständige Experte für Finanzberichterstattung und Prüfungsangelegenheiten - hat sich regelmäßig mit dem Vorstand und dem Senior Vice President Finance, Accounting and Controlling sowie mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft ausgetauscht und sich mit ihnen bei der Erstellung von Finanzberichten, den Prüfungen und bei Quartalsabschlüssen abgestimmt. Er berichtet dem gesamten Aufsichtsrat regelmäßig über diese Angelegenheiten und weist dabei auf die Ergebnisse und Beobachtungen seiner Arbeit hin. Ann Clare Kessler, Ph.D., ist im Aufsichtsrat als zuständige Expertin für Vergütungs- und Nominierungsangelegenheiten und Heino von Prondzynski als zuständiger Experte für das Thema Corporate Governance bestimmt. CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat kontinuierlich die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften durch die Gesellschaft geprüft. Vor dem Hintergrund eines sich rasch und ständig verändernden wirtschaftlichen Umfelds und angesichts der aktuellen Finanzlage der Gesellschaft hat er sich auch intensiv mit Fragen eines wirksamen Risikomanagements befasst. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat halten die Verpflichtung zu guter Corporate Governance für außerordentlich wichtig, um bei bestehenden und künftigen Aktionären, bei Geschäftspartnern sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Im April 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom Oktober 2016 zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG veröffentlicht. Im Oktober 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die in diesem Geschäftsbericht enthalten ist und auch auf der Internetseite (http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance) von Epigenomics dauerhaft zugänglich gemacht wurde. In ihrer Erklärung hat sich die Gesellschaft dem Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichtet und weicht nur in gesondert ausgewiesenen Einzelfällen aus unternehmensspezifischen Gründen von dessen Empfehlungen ab. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Absatz 5 AktG einen Zielwert für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 1/3 festgelegt. Die Anzahl der weiblichen Mitglieder lag mit zwei von vier über dem Zielwert. PRÜFUNG DES JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSESDie Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Baker Tilly), Düsseldorf, hat den nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss 2017 sowie den dazugehörigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Epigenomics AG sowie den gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellten Konzernabschluss 2017 sowie den dazugehörigen Konzern-Lagebericht geprüft. Baker Tilly erhob für beide Abschlüsse keine Einwände und erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss und der Konzern-Lagebericht wurden in Übereinstimmung mit § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Baker Tilly hat seine Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die erstellten Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsberichte von Baker Tilly wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern zugeleitet und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2018 in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, eingehend erläutert. In dieser Sitzung hat der Vorstand den Jahresabschluss 2017 und den Konzernabschluss 2017 sowie das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschaft diskutiert. Daneben hat Baker Tilly über Umfang, Schwerpunkte und Erkenntnisse der Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat auf Grundlage seiner eigenen Feststellungen und Überprüfungen keine Einwände erhoben und vom Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat in Gegenwart des Abschlussprüfers den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ohne Einwände und Änderungen gebilligt. Mit der Billigung des Aufsichtsrats gilt der Jahresabschluss 2017 der Epigenomics AG in seiner vorgelegten Fassung gemäß § 172 AktG als festgestellt. Im Hinblick auf das bestehende Interne Kontrollsystem sowie das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat gegenüber erklärt, dass diese nach seinem Urteil geeignet sind, alle ihnen gesetzlich zugedachten Aufgaben zu erfüllen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz und die erbrachte Leistung im Geschäftsjahr 2017.
Berlin, März 2018 Im Namen des Aufsichtsrats Heino von Prondzynski ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGENDiese Veröffentlichung enthält ausdrücklich oder implizit in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die Epigenomics AG und deren Geschäftstätigkeit betreffen. Diese Aussagen beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Leistungen der Epigenomics AG wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die in solchen Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Epigenomics macht diese Mitteilung zum Datum der heutigen Veröffentlichung und beabsichtigt nicht, die hierin enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder künftiger Ereignisse bzw. aus anderweitigen Gründen zu aktualisieren. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||