Inhalt der
Ad-Hoc-Mitteilung:
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ERWE Immobilien AG: ERWE Immobilien AG einigt sich
mit dem gewählten gemeinsamem Vertreter der
Anleihegläubiger auf Schuldenschnitt
Frankfurt (pta001/16.07.2023/15:50) -
ERWE Immobilien AG einigt sich mit dem
gewählten gemeinsamem Vertreter der
Anleihegläubiger auf Schuldenschnitt auf
€ 7 Mio. zuzüglich der gestundeten
Zinszahlung; bedingte Backstop-Vereinbarung mit
Investoren aus dem Kreis der
Großaktionärin über insgesamt
€ 12 Mio.
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Herabsetzung des Nennbetrags der
Schuldverschreibung 2019/2023 auf € 7
Mio. und Nachrang sowie Verzicht auf
Verzinsung ab dem 10. Juni 2023, jedoch unter
der Bedingung vollziehbarer Beschlüsse
der außerordentlichen
Hauptversammlung
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Nachzahlung der per 10. Juni 2023
fälligen Zinsen in Höhe von rund
€ 1,5 Mio. mit Beschlussfassung der
Hauptversammlung der Gesellschaft über
Barkapitalerhöhung
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Rückzahlung der € 7 Mio. Anleihe
am 31. Dezember 2023
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Investor aus dem Kreis der
Großaktionärin garantiert
Rückzahlung der Anleihe und Zahlung der
Zinsen gesamtschuldnerisch mit der
Gesellschaft
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Unverzügliche Einberufung der bereits
angekündigten Hauptversammlung der
Aktionäre zur Beschlussfassung über
eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis
20 : 1 durch Zusammenlegung von Aktien sowie
eine anschließende
Barkapitalerhöhung um bis zu € 12
Mio.; keine Umwandlung der Anleihe in
Eigenkapital
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Investoren aus dem Kreis der
Großaktionärin garantieren
unabhängig voneinander die volle
Kapitalerhöhung
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Frankfurt/M., den 16. Juli 2023. Der Vorstand der
ERWE Immobilien AG (ISIN: DE000A1X3WX6) hat heute mit
dem gewählten gemeinsamen Vertreter der
Anleihegläubiger der 7,5% Schuldverschreibungen
2019/2023 der ERWE eine Restrukturierungsvereinbarung
unterzeichnet, die einen Schuldenschnitt vorsieht.
Statt des ursprünglich von der Gesellschaft
angebotenen Umtauschs der Schuldverschreibungen in 6
Mio. neue Aktien der Gesellschaft nach einer
Kapitalherabsetzung im Verhältnis 20:1 wird der
Nennbetrag der Schuldverschreibung auf € 7 Mio.
herabgesetzt; die Anleihegläubiger verzichten
somit zu Sanierungszwecken auf die Rückzahlung
von € 33 Mio. Für die letzte Zinsperiode ab
dem 10. Juni 2023 erfolgt keine Verzinsung mehr. Die
Schuldverschreibung wird zudem qualifiziert
nachrangig gestellt. Die von den
Anleihegläubigern in der Abstimmung ohne
Versammlung vom 29. Juni 2023 bis zum 2. Juli 2023
beschlossene Stundung der am 10. Juni 2023
fälligen Zinszahlung in Höhe von rund
€ 1,5 Mio. wird dahingehend geändert, dass
die Zinszahlung am dritten Bankarbeitstag nach
Beschlussfassung der Hauptversammlung der
Gesellschaft über die Barkapitalerhöhung
nachgezahlt wird. Die Rückzahlung der auf €
7 Mio. reduzierten Schuldverschreibung erfolgt am 31.
Dezember 2023. Anleiheinvestoren erhalten somit je
Schuldverschreibung (im Nennbetrag von € 1.000)
eine Rückzahlung in Höhe von € 175
zuzüglich der Zinsen für den
Zinszahlungszeitraum 10. Dezember 2022 bis 9. Juni
2023 (jeweils einschließlich).
Ein Investor aus dem Kreis der
Großaktionärin garantiert die
fristgerechte Rückzahlung der Anleihe und die
Nachzahlung der Zinsen gesamtschuldnerisch mit der
Gesellschaft. Ein Betrag in Höhe des reduzierten
Nennbetrags sowie der nachzuzahlenden Zinsen
(zusammen rund € 8,5 Mio.) wird bis zur
Fälligkeit des jeweiligen Zahlungsanspruch aus
der Schuldverschreibung auf das Konto eines Notars
eingezahlt.
Die Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters der
Anleihegläubiger wie auch der Gesellschaft zur
Rückzahlung der Anleihe und des Investors zur
Sicherstellung der Rückzahlung der Anleihe
treten nur ein, wenn die Hauptversammlung der
Gesellschaft rechtswirksam über die nachgenannte
geplante Kapitalherabsetzung und die
Barkapitalerhöhung über bis zu € 12
Mio. beschließt und diese Beschlüsse
vollzugsfähig sind.
Die ERWE wird nunmehr unverzüglich die
bereits angekündigte Hauptversammlung der
Aktionäre zur Beschlussfassung über eine
Kapitalherabsetzung im Verhältnis 20 : 1 durch
Zusammenlegung von Aktien sowie eine
anschließende Barkapitalerhöhung um bis zu
€ 12 Mio. einberufen. Die ursprünglich
geplante Umwandlung der Anleihe in Eigenkapital
findet nicht mehr statt.
Parallel zu der Einigung mit dem gemeinsamen
Vertreter hat sich die Gesellschaft auch mit
verschiedenen jeweils einzeln handelnden Investoren
aus dem Kreis der Großaktionärin auf
Zeichnungsgarantien in Form von sog.
Backstop-Verpflichtungen geeinigt. Jeder der
Investoren verpflichtet sich unwiderruflich
gegenüber der Gesellschaft, sobald ihm ein
festgelegter Teil des Gesamtbetrags von bis zu
12.000.000 neuen Aktien aus der geplanten
Barkapitalerhöhung angeboten wird, diese zum
Ausgabepreis von € 1,00 je neuer Aktie zu
zeichnen. Die Zeichnungsverpflichtung bezieht sich in
Summe auf sämtliche 12.000.000 neuen Aktien aus
der Barkapitalerhöhung. Die Gesellschaft
verpflichtet sich im Gegenzug, den Investoren,
entsprechend ihrer Übernahmequote,
sämtliche neuen Aktien aus der geplanten
Barkapitalerhöhung zur Übernahme
anzudienen, bezüglich derer die
Bezugsberechtigten ihr Bezugsrecht bis zum Ende der
Bezugsfrist nicht ausgeübt haben. Die
Verpflichtungen der Investoren zur Erfüllung
ihrer Eigenkapitalzusagen steht unter aufschiebenden
Bedingung, dass u.a. (i) der gemeinsame Vertreter
gegenüber der Gesellschaft eine Vereinbarung
über den Schuldenschnitt, einschließlich
der dazu erforderlichen Änderungen der
Anleihebedingungen (ggf. aufschiebend bedingt auf die
Durchführung der geplanten
Barkapitalerhöhung) und die Stundung bis zur
Vollzugsfähigkeit der Barkapitalerhöhung
unterzeichnet hat, was bereits geschehen ist; (ii)
die Hauptversammlung der Gesellschaft rechtswirksam
über die geplante Kapitalherabsetzung im
Verhältnis 20:1 und die geplante
Barkapitalerhöhung über bis zu € 12
Mio. beschließt und diese Beschlüsse
vollzugsfähig sind; (iii) bestimmte Kreditgeber
der ERWE Gruppe der Verschiebung von
Fälligkeiten und weiteren Änderungen ihrer
bestehenden Finanzierungen zugestimmt haben bzw.
weitere Zahlungen unter ihren Darlehensverträgen
leisten oder die betreffenden Darlehen durch neue
Darlehen ersetzt werden können; (iv) ein
Independent Business Review durch die
Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner
GmbH vorgelegt wird, aus dem sich im Zeitpunkt des
Vorliegens der anderen Bedingungen zur Zufriedenheit
des jeweiligen Investors die Sanierungsfähigkeit
der Gesellschaft und der ERWE-Gruppe sowie die
Geeignetheit der mit dem Restrukturierungskonzept
angestrebten Sanierungsmaßnahmen zur
nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft und der
ERWE-Gruppe ergibt; und (v) keine
Insolvenzantragsgründe in Bezug auf die
Gesellschaft und ihre wesentlichen
Tochtergesellschaften vorliegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
german communications AG
Jörg Bretschneider
Milchstr. 6 B
20148 Hamburg
T. +49-40-4688330, F. +49-40-46883340
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ERWE Immobilien AG
Hans-Christian Haas
Herriotstraße 1
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869-30
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Adresse: Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt
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Ansprechpartner: Hans-Christian Haas
Tel.: +49 69 96376869 25
E-Mail: h.haas@erwe-ag.com
Website: www.erwe-ag.com
ISIN(s): DE000A1X3WX6 (Aktie)
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Quelle:
https://www.pressetext.com/news/20230716001
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