Effecten-Spiegel AG.DüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018LageberichtUnternehmensstruktur und Strategie Die Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf. Ihre Stamm- und Vorzugsaktien notieren im Freiverkehr der Börsen München und Stuttgart. Die Gesellschaft wird von einem Einzelvorstand und zusätzlich von einer Einzelprokuristin vertreten. Bei Geschäften von grundlegender Bedeutung gibt es zudem Zustimmungsvorbehalte seitens des Aufsichtsrates, der regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft vom Vorstand informiert wird. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Das Geschäft der Gesellschaft ist satzungsgemäß auf das Verlagsgeschäft und die Kapitalanlage für eigene Rechnung ausgerichtet. 1. Verlagsgeschäft In der Tradition ihres Gründers gibt die Gesellschaft nunmehr seit 1971 durchgängig jede Woche das Börsenjournal „Effecten-Spiegel“ heraus, das frei von Werbeanzeigen und jeglichem Fremdsponsoring erscheint. Daraus ergibt sich ein Alleinstellungsmerkmal im Markt deutscher Fachverlage. Im Geschäftsjahr 2015 hat das Unternehmen damit begonnen, die unabhängige Berichterstattung über die Aktienmärkte auch in der digitalen Welt als erfolgreiches und zugleich profitables Geschäftsmodell zu etablieren. Sowohl als Printprodukt als auch digital ist das Journal für den Abonnenten am Mittwoch erhältlich, für den Kioskleser am Donnerstag. Der Druck wird von einem externen Anbieter durchgeführt. Der Vertrieb erfolgt über die Deutsche Post sowie für den Pressegroßhandel (Grosso) über den Deutschen Pressevertrieb (DPV). 2. Kapitalanlage für eigene Rechnung Der wirtschaftlich bedeutsamere Geschäftsbereich der Gesellschaft ist die aktienorientierte Kapitalanlage. Die Auswahl der Titel folgt sowohl einem wertorientierten als auch einem wachstumsorientierten Investmentansatz. Neben der Fundamentalbetrachtung werden auch charttechnische Gegebenheiten und politische Rahmenbedingungen als Auswahlkriterien mit einbezogen. Investiert wird vornehmlich in Unternehmen in Europa und den USA. Dabei wird eine Risikostreuung über verschiedene Branchen und Länder hinweg vorgenommen. Durch ihre finanzielle Unabhängigkeit von Banken oder anderen Kreditgebern kann die Effecten-Spiegel AG jede Anlageentscheidung unmittelbar und ohne Einflussnahme Dritter nah am Markt umsetzen und damit schnell und unternehmensorientiert handeln. Eine stark atmende Liquidität sichert diese wertorientierte Anlagestrategie ab, vor allem in Phasen starker Kursschwankungen. Stabilität, Kapitalsicherheit und regelmäßige Dividendenausschüttungen für die Aktionäre sind die strategischen Ziele. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Verlagsgeschäft Im Berichtsjahr ist zwar das Bewusstsein für die Qualität von Medien und der Bedarf an verlässlichen Informationen in Deutschland messbar gestiegen, gleichzeitig aber haben sich die Rahmenbedingungen für das Print-Geschäft weiter verschlechtert. So haben sich die fixen Kostenblöcke, wie Zustellkosten (Mindestlohn, Porto), Preise für Nachrichtendienste (Reuters, dpa), aber auch die Papierkosten weiter erhöht, die nicht an die Kunden 1:1 weitergegeben werden können. Dazu kommen höhere Kosten im Bereich Grosso bei gleichzeitig abnehmenden Verkaufsstellen (Kiosk, Buchhandlungen). Parallel dazu beschleunigt sich die Verlagerung von journalistisch-redaktionellen Inhalten in das Internet, wobei sich das Leseverhalten der Kunden fortlaufend ändert. Dies wiederum erfordert von den Verlagen zwangsläufig, immer schneller neue Medienplattformen und Benutzeroberflächen zur Verfügung zu stellen. Im Zuge des neuen Trends zum Aufbau und Ausbau einer eigenen Follower-Community über den Influencer-Status in den sozialen Medien waren 2018 auch nicht mehr die fachbezogenen Titel, sondern die sog. Personality-Magazine die erfolgreichsten Print-Journale. Diese Hochglanzmagazine nutzen die Bekanntheit und Beliebtheit prominenter Namen, um Käufer anzulocken und Reichweite aufzubauen. Im Gegenzug bieten sie den Prominenten eine zusätzliche Plattform mit viel Spielraum, um die eigenen Botschaften, wie z.B. den eigenen Lifestyle der eigenen Marke, zu präsentieren. Dieser Trend hält zunehmend auch Einzug in den Bereich der Finanzverlage. Entwicklung der Finanz- und Aktienmärkte „Es gab in den letzten Jahrzehnten fast kein Jahr, in dem weltweit so viele Märkte und Assetklassen eine so schlechte Wertentwicklung aufwiesen. Damit war 2018 auch ein Jahr, in dem Diversifikation nur bedingt geholfen hat, Verluste zu reduzieren“ (Christian Jasperneite, Investmentchef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co). Das Börsenjahr 2018 war damit eines der schlechtesten Jahre der deutschen Aktienmarktgeschichte und das schlechteste Anlagejahr weltweit seit 1901 (rund 90 % aller Märkte im Minus). Allein die letzten Börsentage im alten Jahr zeigten noch einmal die ganze Unberechenbarkeit des Anlagejahres 2018. Am 24. Dezember sackte der Dow Jones ziemlich überraschend um 653 Punkte ab, um am 26. Dezember dann wieder 1.086 Punkte zu steigen und sich schließlich mit einer Gesamtjahresperformance von -5,63 % aus 2018 zu verabschieden. Der DAX unterbot ab dem 19. Dezember sogar täglich aufs Neue seinen alten Zweijahrestiefststand. Der Volatilitätsindex (VIX) stieg über 36. Am Ende blieb 2018 eine Jahresbilanz beim DAX von -18,3 %, beim MDAX von -17,61 % und beim SDAX von sogar -20 %. Damit war 2018 für den deutschen Leitindex das erste Verlustjahr seit 2011. Aber auch in den europäischen Nachbarländern Österreich und der Schweiz standen per Jahresultimo rote Vorzeichen zu Buche. Der Schweizer SMI kam auf -10,15 % und der österreichische Leitindex ATX auf -19,72 %. Der europäische Leitindex EuroSTOXX50 verzeichnete einen Abschlag von -14,34 %. Trotz herber Verluste zum Jahresende entwickelten sich 2018 weltweit die Technologiewerte am besten. Dabei hatte Donald Trump mit der frisch verabschiedeten Steuerreform im Rücken die Kurse an der Wall Street und in Frankfurt zunächst im Januar 2018 noch auf neue Allzeithochs getrieben. Exakt ab dem ersten Arbeitstag von Jerome Powell als Chef der US-Notenbank Fed am 5. Februar wurde es dann allerdings an den Märkten turbulent. Der Dow Jones verlor 1.175 Punkte – so viel wie nie zuvor an einem Tag. Der „Flashcrash“ ließ auch den DAX in die Knie gehen. Steigende Anleiherenditen, eine zunehmende Inflation in den USA und erste amerikanische Zölle gegen China wurden letztlich dafür verantwortlich gemacht. Von dem folgenden monatelangen Dauerfeuer aus Drohungen und Gegendrohungen waren neben China vor allem die EU, Kanada und Mexiko betroffen. Deutschland geriet sogar doppelt unter die Räder, weil es in den USA für den chinesischen Markt produziert. Es waren die deutschen Autowerte, die am meisten litten. Mit seinem Rückzug aus dem Atomabkommen mit dem Iran machte Trump dann schließlich auch noch jahrelange internationale Diplomatie der Annäherung mit einem Schlag zunichte. Der Ölpreis rutschte weg. Die Europäer bastelten sich 2018 ihre eigenen Probleme. Die EU-Kommission lehnte zum ersten Mal in ihrer Geschichte überhaupt den Haushaltsentwurf eines Mitgliedslandes ab – und zwar den Staatshaushalt der italienischen Regierung von Ministerpräsident Matteo Salvini. Daneben lief das Gerangel um den Brexit auf Hochtouren. Schließlich setzte auch noch das monatelange heiße Wetter der Industrie zu. Nach dem Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung im dritten Quartal 2018, gab sie im Schlussquartal wieder leichte Wachstumssignale. Damit konnte Deutschland eine sog. „technische Rezession“ abwenden. Neben den Aktienmärkten gerieten auch die Rohstoffmärkte 2018 noch einmal unter die Räder. Wer auf Holz gesetzt hatte, musste zum Jahresultimo einen Wertverlust von -25,58 % hinnehmen. Der Ölpreis (WTI) kam mit -24,48 % unter die Räder, der Ölpreis für die Nordseeöl-Sorte Brent mit -21,94 % nur unwesentlich weniger. Heizöl und Aluminium krachten um jeweils mehr als -18 % weg, Kupfer lag mit fast -17 % hinten. Selbst Zucker und Kaffee gaben um jeweils -20 % ab. Auch die Edelmetalle Platin (-14,83 %), Silber (-9,51 %) und Gold (-1,81 %) konnten nicht als sichere Häfen dienen. Geschäftsentwicklung Die Effecten-Spiegel AG schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Bilanzgewinn von 2,29 (Vorjahr: 4,81 vor Einstellung in die Rücklagen) Mio. € ab. Der Jahresüberschuss erreicht 1,39 (Vorjahr: 3,82) Mio. €. 1. Verlagsgeschäft Obwohl das wöchentlich erscheinende Börsenjournal „Effecten-Spiegel“ vollständig auf Werbeeinnahmen verzichtet und sich allein über den Verkauf der Publikation finanziert, lag im Berichtszeitraum der Gewinnbeitrag mit 192 T€ deutlich über dem Vorjahreswert von 42 T€. Dieses Ergebnis unterstreicht die hohe Effizienz des Verlagsgeschäfts, das trotz Werbekosten und fortlaufender Investitionen in die Transformation zur Digitalisierung seit vielen Jahren profitabel ist und 2018 zudem die leicht rückläufigen Gesamterlöse auf 2,9 (Vorjahr: 3,0) Mio. € abfedern konnte. 2. Kapitalanlage für eigene Rechnung Im Anlagejahr 2018 hat sich bei der Effecten-Spiegel AG trotz der starken Ausrichtung auf Aktien das strategische Halten einer permanenten Cash-Quote sowie der hohe Anteil ausländischer Titel (41,45 %) ausgezahlt. Dagegen stand allerdings das hohe Engagement in Small und Mid Caps, die mit einem Investitionsanteil von 39,23 % das Portfolio der Gesellschaft stark belasteten. Die Zunahme der Volatilität an den Märkten führte zu einer schnelleren Umschichtung im Portfolio. Es wurden Positionen vollständig oder teilweise veräußert, neue Bestände aufgebaut oder bestehende aufgestockt. Vollständig veräußert wurden u.a. der Bestand an Aktien der Airbus SE, der Beiersdorf AG, der Biotest AG, der Activision Blizzard Inc., der Groupe Danone S.A., der Union Pacific Corp., der Symrise AG sowie der Hella AG. Die seit 2013 gehaltenen Stammaktien der MAN SE wurden, wie in ES-Ausgabe 36/2018 veröffentlicht, nach der Kündigung des Gewinn- und Beherrschungsvertrages der Volkswagen AG nicht für 90,29 € angedient, sondern mit einem Durchschnittskurs von 93,56 € über die Börse verkauft. Neu in das Portfolio aufgenommen wurden Bestände der Kohl´s Corp., der Kroger Corp. und der Ahold Delhaize, mit denen sich die Effecten-Spiegel AG erneut im Bereich Lebensmittelhandel/Konsum positioniert hat. Bei anderen Titeln wurden nach der Veräußerung in 2017 oder im laufenden Geschäftsjahr 2018 die deutlichen Kurskorrekturen abgewartet, um sie auf einem deutlich günstigeren Kursniveau wieder als Bestand zurückzukaufen. Das trifft z.B. auf die Anteile an der Osram AG zu, die bei einem Kurs von fast 63,00 € verkauft und bei 38,00 € wieder zurückgekauft wurden. Ebenso wurden die Anteile der Technologieunternehmen Apple Inc. sowie der deutschen SAP AG und Wirecard AG wieder ins Depot aufgenommen. Die zehn größten Wertpapierpositionen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft sind, geordnet nach Positionsgröße auf Basis des Tageskurswertes zum 31.12.2018, die infas Holding AG, ZKB Gold, Novartis AG, Sanofi S.A., Porsche Holding SE (Vorzüge), Apple Inc., Novo Nordisk, Disney Co., Kohl´s Corp. und der SAP AG. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1. Ertragslage Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 1.389.203,38 € resultiert in erster Linie aus der teilweisen oder vollständigen Veräußerung einer Anzahl von Aktienpositionen des Finanzanlagevermögens. Insgesamt wurden aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens Erträge in Höhe von 2,97 (Vorjahr: 4,81) Mio. € erzielt. Die größten Einzelerträge lieferten dabei die Veräußerungen der Aktien der Union Pacific (399 T€), der Osram AG (243 T€), der Airbus SE (227 T€) sowie der BB Biotech (173 T€) und der Symrise AG (223 T€). Der Gewinnbeitrag des Verlagsgeschäfts liegt bei 192 T€ und damit deutlich über dem Vorjahreswert von 42 T€. Aus Dividenden wurden 1,7 (1,1) Mio. € vereinnahmt, davon 341 T€ als Nachzahlungen für die MAN SE für die Jahre 2014 bis 2017. Obwohl der Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) München vom 29. Juni 2018 zur Erhöhung der Ausgleichszahlung rechtswirksam ist, hatte der Volkswagen-Konzern als beherrschendes Unternehmen die Zahlung für das Geschäftsjahr 2013 unter Angabe eines Vorwands verweigert. Die Effecten-Spiegel AG hatte daher einen gerichtlichen Antrag auf Berichtigung bzw. Klarstellung des Gerichtsbeschlusses gestellt. Am 21. Dezember hat der 31. Zivilsenat des OLG München einen Berichtigungs- bzw. Ergänzungsbeschluss gefasst, der die Volkswagen AG nun auch zur Nachzahlung für das Geschäftsjahr 2013 verpflichtet. 2. Finanz- und Vermögenslage Das Grundkapital der Effecten-Spiegel AG beträgt 9.760.000 € und ist eingeteilt in 1.906.250 stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien und 1.906.250 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 25. Mai 2016 den Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Mai 2021 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, eigene Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien) von insgesamt höchstens 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Im Geschäftsjahr 2018 wurde davon kein Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 besitzt die Gesellschaft 291.135 eigene Stammaktien und 17.734 eigene Vorzugsaktien, was 8,10 % des Grundkapitals entspricht. Die stillen, nicht bilanzierten Reserven auf die eigenen Anteile belaufen sich per Jahresultimo auf 5,3 (Vorjahr: 5,9) Mio. € (fiktive fortgeführte Anschaffungskosten 3,91 Mio. €). Die Effecten-Spiegel AG weist zum Bilanzstichtag ein zu Anschaffungskosten oder durch außerplanmäßige Abwertungen zu niedrigeren Kurswerten aktiviertes Finanzanlagevermögen von 50,2 (Vorjahr: 61,8) Mio. € aus, davon 2,5 (Vorjahr: 2,5) Mio. € Beteiligungen. Die übrigen 50 T€ betreffen im Wesentlichen die Büroeinrichtung. Im Umlaufvermögen sind nach dem Niederstwertprinzip bewertete Wertpapiere in Höhe von 1,7 (Vorjahr: 2,1) Mio. € veranlagt. Die sonstigen Vermögensgegenstände erfassen mit 344 T€ hauptsächlich Steuerforderungen. Die starken Kursverluste vor allem zum Ende des Berichtsjahres führten per Ultimo zu außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen in Höhe von 1,09 Mio. € (Vorjahr: 191 T€) und auf das Anlagevermögen in Höhe von 1,7 (Vorjahr: 1,5) Mio. € und somit zu einer entsprechenden Gewinnminderung. Das strenge Niederstwertprinzip machte im Umlaufvermögen Abschreibungen auf vier Wertpapiere erforderlich. Es handelt sich dabei um die Titel des Düsseldorfer Maschinenbauers Gea Group, des Automobilzulieferers SHW AG, des Batterieherstellers Voltabox sowie der Deutschen Bank, deren Kurswert jeweils per Ultimo unter Anschaffungskosten lag. Beim Anlagevermögen, das nicht zur kurzfristigen Veräußerung bestimmt ist, wurden bei acht Wertpapieren außerplanmäßige Abwertungen vorgenommen. Die Aktien der ElringKlinger AG wurden um 287 T€ abgewertet, da mit fortschreitender Krise der Automobilbranche auch zunehmend Struktur- und Finanzierungsprobleme auf dem Automobilzulieferer lasten. Obwohl die Schweizer Basilea Pharmaceutica AG für das Geschäftsjahr 2018 einen hohen, über den Erwartungen liegenden Umsatz ausweist, positive Studienergebnisse mit eigenen neuen Medikamenten fast am laufenden Band vermeldet und kürzlich den Pharmagroßkonzern Roche für eine Zusammenarbeit gewinnen konnte, kommt der Aktienkurs nicht vom Fleck. Die Verwaltung hat daher eine Abwertung in Höhe 255 T€ auf den Einstandskurs vorgenommen. Anhaltende Probleme bei der Integration von übernommenen Wettbewerbern und zwei Gewinnwarnungen haben der Aktie der Tele Columbus AG zugesetzt. Auch wenn sich dadurch die Chance erhöht, dass Großaktionär United Internet (28,5 %) den Kursrutsch für das Erlangen einer Mehrheit nutzen könnte, wurde die Aktie per Jahresultimo um 250 T€ abgewertet. Weitere größere außerplanmäßige Abschreibungen wurden vorgenommen auf den Aktienbestand der ProSiebenSat1 AG (240 T€), den internationalen Anbieter von digitalen Konsumenten- und Kleinkrediten, der Ferratum Group (233 T€), sowie erneut auf den K+S-Bestand (180 T€). Der Personalaufwand (incl. Vorstandsgehalt und Sachbezüge) ist gegenüber dem Vorjahr von 945 auf 888 T€ gesunken, obwohl sich die Pensionsrückstellungen aufgrund der im Berichtsjahr zinsbedingten hohen Zuführung zur Rückstellung nochmals um knapp 191 T€ auf 2,4 Mio. € erhöht haben. Vor Finanzergebnis und Steuern ergibt sich ein Betriebsergebnis von 2,63 Mio. € gegenüber 4,66 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Trotz der Dividendenausschüttung für das Vorjahr in Höhe von 3,15 Mio. € liegt das Eigenkapital bei 70,819 (Vorjahr: 72,583) Mio. € und entspricht damit 95,36 % der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalrendite liegt bei 1,96 %. Die Bilanzsumme kommt auf 74,3 (Vorjahr: 75,8) Mio. € und beinhaltet Kapitalrücklagen in Höhe von 51,4 Mio. € und Gewinnrücklagen in Höhe von 8,1 Mio. €. Per Ultimo hält die Gesellschaft einen Bargeldbestand von 21,6 (Vorjahr: 11,3) Mio. €. Es gibt keinerlei Bankschulden oder Kreditverbindlichkeiten. Mit den Verbindlichkeiten in Höhe von 764 T€ werden die bereits vereinnahmten Vorauszahlungen für langfristige Abonnements bilanziell abgegrenzt. Risiko- und Chancenbericht Unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit der Übernahme von Risiken und dem Nutzen von Chancen verbunden. Die Chancen und Risiken der Gesellschaft ergeben sich aus dem Geschäftsmodell selbst und der Struktur der Gesellschaft sowie durch die äußeren Rahmenbedingungen. Sie betreffen jeweils die beiden Geschäftsfeldern Kapitalanlage für eigene Rechnung und Verlagsgeschäft. Da sämtliche grundlegenden operativen und organisatorischen Entscheidungen auf der Vorstandsebene angesiedelt sind, besteht ein Personalausfallrisiko. Daher wird die Gesellschaft seit 2014 zusätzlich durch eine Einzelprokuristin vertreten. Je nach Art und Umfang der Geschäfte erfolgt zudem eine Rücksprache mit dem Aufsichtsrat, welcher in regelmäßigen Abständen über Planungen, Aktivitäten und die Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet wird. Der Vorstand hat eine eigene Organisationsstruktur entwickelt, die dem Aufsichtsrat eine tägliche Überwachung der wesentlichen geschäftlichen Kennzahlen des Unternehmens ermöglicht. Die interne Monatsberichtserstellung gibt einen zeitnahen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ein Schulden- und Kreditrisiko besteht nicht, da sämtliche Wertpapierkäufe sowie alle anderen Aufwendungen und Kosten aus Eigenmitteln finanziert werden. Bankschulden oder Kredite sind weder im Berichtszeitraum noch aus der Vergangenheit vorhanden. Zum 31. Dezember 2018 verfügt die Gesellschaft über Bankguthaben in Höhe von 21,6 Mio. €. Der Buchhaltungsprozess wird durch eine professionelle Steuerberatung extern in einem Dienstleistungs- und Prüfungsverhältnis geführt. Damit wird sichergestellt, dass der Rechnungslegungsprozess intern wie extern stets allen gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen entspricht und etwaige Risiken entweder vermieden oder frühzeitig erkannt werden können. Die Buchführungsdaten werden über die Datenverarbeitungssoftware der DATEV e.G. verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ab. Die externen Dienstleistungsgesellschaften und Finanzinstitute sind im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgefordert, alle Transaktionen ebenfalls auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen und Verstöße dagegen sowie Unregelmäßigkeiten, welcher Art auch immer, sofort dem Vorstand der Gesellschaft anzuzeigen. Dies gilt im Besonderen im Abgleich der Zahlungsströme, die aus den Transaktionen resultieren. Der Vorstand hat entsprechend der veröffentlichten Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 10. März 2016 ein Format zum Führen von Insiderlisten, zum Melden von Eigenhandel bei Führungskräften sowie Strukturen und Standards zur Umsetzung der Richtlinien der zum 3. Juli 2016 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsverordnung MMVO entwickelt. Er wird dabei über das gesamte Geschäftsjahr fortlaufend anwaltlich begleitet. Um Handlungsrisiken im Bereich der Kapitalanlage und des Verlagsgeschäftes abzudecken, hat die Gesellschaft für Führungspersonen und die Mitglieder des Aufsichtsrates eine quantitativ und qualitativ an die aktuellen unternehmerischen Risiken angepasste Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O Versicherung) bei der XL Insurance Company SE abgeschlossen. Sämtliche auftretenden Einzelrisiken und –verpflichtungen sind in einem detaillierten Rückstellungsspiegel mit Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit erfasst. Sie werden durch Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. € in der Bilanz abgebildet. Die Pensionsrückstellungen sind mit 2,4 Mio. € die größte Position. Sie berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Versorgungszusagen gegenüber aktiven und bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern, auch denen im Ruhestand. Der Betrag wird auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Mercer Deutschland GmbH, Mülheim/Ruhr, ermittelt. Aus der geänderten Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre zu dem früheren Durchschnittswert von 7 Jahren ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 354 T€. Dieser Betrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Risiken für laufende oder drohende Gerichtsverfahren in Höhe von 83 T€, für Gewerbesteuer von 16 T€, ausstehende Eingangsrechnungen von 38 T€ sowie für externe Jahresabschluss- und Prüfkosten in Höhe von 50 T€ zusammen. Steuerrisiken können sich auf der Ebene der Gesetzgebung ergeben. Insbesondere sind hier die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Dividendeneinnahmen zu nennen. Dies gilt auch für die steuerliche Beurteilung seitens der Betriebsprüfungen, die nicht an die Feststellungen der Vorprüfungen gebunden sind und ähnliche Sachverhalte unterschiedlich beurteilen können. Diese Risiken haben sich allerdings durch steuerliche Gesetzesänderungen ab Januar 2017 erheblich reduziert. Die Verlag Blazek & Bergmann seit 1891 Aktiengesellschaft ist an der Effecten-Spiegel AG zum Bilanzstichtag mit 17,827 % am Grundkapital beteiligt. Aus Vorsichtsgründen hat die Gesellschaft freiwillig einen sog. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG erstellt. Der Bericht ist rein vorsorglich auch den Abschlussprüfern der Gesellschaft zur Prüfung im Sinne des § 313 AktG vorgelegt und durch diese geprüft worden. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie auch die sich anschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG ergaben keine Beanstandungen. Sowohl die größten Risiken als auch die größten Chancen ergeben sich aus der Volatilität der Aktienmärkte und den damit verbundenen Kursschwankungen. Chancen ergeben sich zudem aus evtl. Nachzahlungsansprüchen in Millionen-Euro-Höhe in den Spruchverfahren gegen UniCredit wegen des Zwangsausschlusses bei der HVB sowie im Zivilverfahren gegen die Deutsche Bank wegen der Übernahme der Postbank. Diese Ansprüche wurden nicht in der Bilanz erfasst. 1. Verlagsgeschäft Die Effecten-Spiegel AG gibt ein wöchentlich erscheinendes gleichnamiges Börsenjournal heraus, das sich mit den Kapitalmärkten und vornehmlich der Direktanlage Aktie beschäftigt. Da sich das Magazin allein aus dem Verkauf von Abonnements und von Einzelheften am Kiosk finanziert, besteht das größte Risiko im Rückgang der Käuferzahlen. Diese sind zum einen von verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. So drängt die Umsetzung von MIFID II immer mehr Privatanleger aus dem Aktienmarkt. Dazu kommen starke Kursschwankungen an den Aktienmärkten, die viele Kleinanleger nicht aushalten können. Nachdem der Börsenboom 2017 zunächst die Zahl der Aktionäre in Deutschland auf den höchsten Stand seit zehn Jahren ansteigen ließ, brach er im zweiten Halbjahr 2018 ein. Privatanleger kehrten scharenweise dem Aktienmarkt den Rücken. Im besten Fall schichteten sie ihr Geld in Fonds und ETFs um. Wer keine Aktien besitzt, benötigt folgerichtig auch kein Aktienjournal. Damit nahm die Kündigungsrate beim Abonnement zum Jahresende spürbar zu und die Neuabschlüsse ab. Um diese Risiken zu minimieren, wird die Themen- und Produktvielfalt der Berichterstattung ständig erweitert. So wurde das Journal in den letzten Jahren durch die Rubriken „Randnotizen“ und „Ausländische Presseschau“ sowie im Berichtszeitraum durch regelmäßige Chartanalysen sowie Beiträgen zu Zertifikaten, Hebelprodukten und Fonds erweitert. Gleichzeitig wurde die Präsenz in den sozialen Medien erhöht, Schnittstellen zum Online-Journal geschaffen und neue Werbemedien eingebunden. Damit einher ging eine fortlaufende technische und personelle Anpassung. Seit 2015 vollzieht der Verlag zudem die schrittweise Transformation zur Digitalisierung. Dafür wurden 2018 über Dritte diverse Analysen durchgeführt und mit dem Management ausgewertet. Ihnen wiederum folgten dann Ausschreibungen an Agenturen, um die Web-Präsenz hinsichtlich ihres Gebrauchs, der Performance und Suchmaschinenoptimierung auf aktuell gängige Standards anzuheben und bestehende Inhalte und Zahlungssysteme an das Stammkundenmanagement anzubinden. Dieser Prozess wird 2019 in die Entscheidungsphase gehen. 2. Kapitalanlage für eigene Rechnung Für diesen Geschäftsbereich stellen rückläufige Kurse das Primärrisiko dar, denn sie können zu einem nachhaltigen Kapitalverlust führen, bis hin zum Kapitalausfall. Die Auswahl der Wertpapiere erfolgt damit nach einer vielschichtigen Fundamentalanalyse. Ergänzt wird dies durch die fortlaufende Marktbeobachtung, sowohl bezogen auf den Gesamtmarkt, als auch auf die einzelnen Unternehmen, ihre Produkt- und Bilanzqualität sowie ihr Management. Durch die Begrenzung des Investitionsvolumens je Einzelengagement auf maximal 10 % des Eigenkapitals weist das Portfolio eine hohe Diversifikation aus. Entsprechend der Anlagestrategie ist die Effecten-Spiegel AG fast ausschließlich in Aktien investiert, davon überwiegend im Euro- und Dollarraum. Dadurch werden Wechselkursrisiken minimiert. Dauerhafte Wertminderungen im Finanzanlagevermögen werden bilanziell durch außerplanmäßige Abwertungen auf die Wertpapiere abgebildet. Bei den Wertpapierbeständen des Umlaufvermögens erfolgt ein Bewertungsansatz auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Bei künftigen Kurssteigerungen bilanziell abgewerteter Wertpapiere erfolgt eine Wertaufholung maximal bis zu den Anschaffungskosten. Ansonsten werden über die Anschaffungskosten hinausgehende stille Reserven gebildet. Prognosebericht Nach dem Ausnahmejahr 2017 folgte mit 2018 das schlechteste Aktienjahr seit zehn Jahren. Die Jahresendrally blieb nicht nur aus, sondern mündete schließlich in einem Jahresendcrash. So wurde der letzte Monat des Jahres beim Dow Jones zum schwächsten Dezember seit 1933. Und auch der DAX verzeichnete mit -13,8 % das zweitschlechteste Schlussquartal nach 2008 in seiner 31-jährigen Geschichte. Nach diesen herben Verlusten hat sich auch die charttechnische Verfassung der weltweiten Aktienindizes deutlich eingetrübt. Andererseits haben sich die Unternehmensbewertungen wieder normalisiert. Viele der anstehenden Probleme sind inzwischen in den Kursen eingepreist. Zudem sind so miserable Börsenjahre wie 2018 relativ selten. Vor allem in der Aufeinanderfolge ist ein gutes Börsenjahr weitaus wahrscheinlicher als ein schwaches. Zwar signalisieren die Frühindikatoren, dass sich das Wachstum der Eurozone in der Breite abschwächt, was jedoch nicht automatisch bedeutet, dass eine Rezession droht. Deutschland hat einen soliden Haushalt vorgelegt und wird mit den erhöhten Ausgaben im Sozialbereich den Konsum weiter ankurbeln. In den USA wird die Konjunktur durch die Steuerreform gestützt. Die Chinesen pumpen bereits schon wieder Geld in ihre Wirtschaft und haben Steuer- sowie Abgabensenkungen angekündigt. In den USA hat die Fed bereits angekündigt, weniger forsch bei ihrer Zinsanhebung vorzugehen und die für 2019 geplanten Zinsanhebungen von drei auf zwei zu reduzieren. Jüngste Äußerungen von Fed-Chef Powell signalisieren zudem die Bereitschaft der Notenbank, bei einer merklichen Abschwächung der wirtschaftlichen Lage jederzeit weitere Zinssteigerungen evtl. sogar ganz aufzuschieben. Notfalls wäre sogar die Rückkehr zum Quantitative Easing, also dem erneuten Aufkaufen von Anleihen, denkbar. Ob die Europäische Zentralbank tatsächlich im Herbst 2019 ihre Zinswende einleiten wird, ist ebenfalls fraglich, zumal die Inflationsrate mit 1 % weit entfernt ist vom EZB-Ziel von knapp unter 2 %. Positive Einlagezinsen für Großbanken waren ohnehin nicht vor 2020 erwartet worden. Die fundamentale Basis ist solide, ebenso wie die Gewinnerwartungen der Unternehmen, die nach den Abschlägen der letzten Wochen ein interessantes Bewertungsniveau ausweisen. Das sollte die Aktienmärkte zumindest die ersten Monate des laufenden Geschäftsjahres tragen. Dennoch ist Vorsicht geboten, auf Schwankungen wird die Verwaltung der Gesellschaft schneller reagieren und weiterhin eine permanente Cash-Quote als Sicherheit halten. Aufgrund der hohen Eigenkapitalquote von 95,36 % und einer Gewinnrücklage von 8,1 Mio. € schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den gemäß HGB vor Verwendung ermittelten Bilanzgewinn von 2.289.909,22 € an die Aktionäre als Dividende in Höhe von 0,55 € je Stamm- und Vorzugsaktie auszuschütten. Da der sich aus der gesetzlichen Neubewertung der Pensionsrückstellungen (verlängerter Zeitraum für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes von 7 auf 10 Jahre) ergebende Unterschiedsbetrag von 354.125,00 € nicht ausgeschüttet werden darf, soll der sich ergebende Restbetrag von 362.912,17 € auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen werden.
Düsseldorf, im Februar 2019 Effecten-Spiegel AG Der Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der GeschäftsleitungAuszug aus dem notariellen Protokoll über die ordentliche Hauptversammlung der Effecten-Spiegel AG am 24. Mai 2019 im Congress Center Düsseldorf (CCD): Zu Punkt 2 der Tagesordnung Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschloss die Hauptversammlung, den zum 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 2.289.909,22 wie folgt zu verwenden: 1) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 1.926.997,05 an die zurzeit gewinnberechtigten Aktionäre zu verteilen als a) Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 0,55 je dividendenberechtigte Vorzugsaktie = Euro 1.038.683,80, b) Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 0,55 je dividendenberechtigte Stammaktie = Euro 888.313,25, 2) den restlichen Betrag, derzeit Euro 362.912,17, auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung zu TOP 2 - Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung – den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat – wie im Bundesanzeiger vom 11. April 2019 veröffentlicht - bei einer Präsenz von 905.822 Aktien
das seien 56,08 % Prozent des vertretenen Grundkapitals mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen angenommen habe. AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Effecten-Spiegel AG wurde auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 (2) HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 286 + 288 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Sitz der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der HRB 22514 eingetragenen Gesellschaft ist in Düsseldorf. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden über 5 Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu ihren Anschaffungskosten oder ihren niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag bewertet. Vorräte Die Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Marktwerten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennbeträgen angesetzt. Auf die nicht einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch verspätete Zahlungseingänge von Kunden entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Versorgungszusagen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu leistenden Zahlungen. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre abgezinst. Eine Abzinsung bei Archivierungskosten ist aus Geringfügigkeitsgründen unterblieben. Verbindlichkeiten Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Latente Steuern Latente Steuern werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang unter Ausnutzung des Wahlrechts des § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen auf temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen. Fremdwährungen Beträge in Fremdwährungen sind zu den Kursen zum Entstehungszeitpunkt eingebucht und, da die Laufzeit aller umzurechnen Kosten nicht mehr als 1 Jahr beträgt, laufzeitbedingt ohne Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet worden. C. Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen - § 284 Abs. 3, § 285 Nr. 13 HGB Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres beinhalten hierbei in Höhe von T€ 1.689 (Vorjahr T€ 1.504) außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. Demgegenüber waren im Berichtsjahr Zuschreibungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 567) vorzunehmen. Die Anlagenabgänge zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten betrugen T€ 36.390. Die hierauf entfallenden kumulierten Abschreibungen beliefen sich auf T€ 550, so dass ein Netto-Anlagenabgang von T€ 35.840 im Berichtsjahr zu verzeichnen war. Der hierbei realisierte Veräußerungsgewinn betrug insgesamt T€ 2.967. 2. Umlaufvermögen Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens mit einem Bilanzwert in Höhe von T€ 1.733 sind zum Bilanzstichtag außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB im Gesamtwert von T€ 1.091 (Vorjahr T€ 190) vorgenommen worden. Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren keine Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorzunehmen. 3. Rückstellungen - § 285 Nr. 12 / § 285 Nr. 24 HGB Bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen, der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten mit T€ 68, Personalkosten mit T€ 15, ausstehende Eingangsrechnungen mit T€ 36 und externe Abschlusskosten mit T€ 50 zusammen. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre = 3,21 % (Vorjahr = 3,68 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre = 2,32 % (Vorjahr = 2,80 %) ein Unterschiedsbetrag i.H.v. T€ 354 (Vorjahr T€ 316). Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 (6) Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt. 4. Angaben zu Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1+2, § 251, § 268 Abs. 5 + 7 HGB
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. 5. Eigene Anteile - § 160 AktG Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 wurde die Gesellschaft ermächtigt, wahlweise Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Kapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 24.5.2021. Im Berichtsjahr hatte der Vorstand hiervon keinen Gebrauch gemacht. Aufgrund der Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgt gemäß § 272 (1 a) HGB n. F. zwingend ein saldierter Ausweis unter der Position „Eigenkapital“ (vgl. Angaben zu Punkt 6).
Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Zusammensetzung der eigenen Anteile demnach wie folgt:
6. Eigenkapitalentwicklung - § 152 AktG
Bei einer eventuellen Veränderung durch den Verkauf eigener Anteile erfolgt gemäß § 272 (1 a) n. F. HGB i.V.m. Artikel 66 (3) EGHGB mit Wirkung zum 1.1.2010 eine nunmehr vorgeschriebene Aufteilung des Gesamtbetrages der eigenen Anteile auf das gezeichnete Kapital und auf die Gewinn- oder Kapitalrücklagen. D. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB - 1. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer - § 285 Nr. 7 HGB - Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 11, davon 1 Vorstandsmitglied und 10 sonstige Angestellte. 2. Bezüge von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates - § 285 Nr. 9a HGB - Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen, Sachbezüge, Versicherung und Pensionsvorsorge betrugen in 2018 für den Vorstand T€ 369. Die Gesamtbezüge für den Aufsichtsrat beliefen sich auf T€ 54. 3. Bezüge von früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen - § 285 Nr. 9b HGB - Die Gesamthinterbliebenenbezüge betrugen in 2018 T€ 86. Die anteilige Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag beträgt T€ 584. 4. Alle Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates - § 285 Nr. 10 HGB - Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt: Vorstand: Frau Marlis Weidtmann, Heiligenhaus Aufsichtsrat: Herr Wolfgang Aleff, Coesfeld (Vorsitzender) (Selbstständiger Unternehmensberater) Herr Dipl.-Ökonom Michael Böckhoff, Bergisch Gladbach (stellv. Vorsitzender bis 23.5.2018) (Geschäftsführer der Vermögensberatungsgesellschaft Dipl.-Ökonom Michael Böckhoff GmbH) Herr Dr. Klaus Hahn, Essen (Mitglied, ab 23.5.2018 stellv. Vorsitzender)(Selbstständiger Unternehmensberater) Herr Stefan Füger (Mitglied ab 23.5.2018) (Director Partner Relationships bei der Elinvar GmbH) 5. Beteiligungsverhältnisse - § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 160 (1) Nr. 8 AktG - Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt.
6. Angaben zu Finanzinstrumenten - § 285 Nr. 18 HGB - Bei den zu den Finanzanlagen gehörenden Finanzinstrumenten erfolgte insgesamt ein Ansatz zu den ursprünglichen Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag. Die Börsenkurse zum Ende des Prüfungszeitraumes ergaben stille Lasten i.H.v. insgesamt T€ 6.629 (Vorjahr T€ 1.479) bzw. stille Reserven i.H.v. insgesamt T€ 5.162 (Vorjahr T€ 7.100) und setzen sich wie folgt zusammen:
7. Honorar des Abschlussprüfers - § 285 Nr. 17 HGB - Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt T€ 25 für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Kosten für die Abschlussprüfung. 8. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag - § 285 Nr. 33 HGB - Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Geschäftsjahresende sind nicht eingetreten. 9. Vorschlag über die Ergebnisverwendung - § 285 Nr. 34 HGB -Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung aufgestellt. Der Vorschlag zur ErgebnisverwendungDas Jahresergebnis beträgt € 1.389.203,38. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den zum 31.12.2018 unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 2.289.909,22 wie folgt zu verwenden: 1. einen Teilbetrag in Höhe von € 1.926.997,05 an die zur Zeit gewinnberechtigten Aktionäre zu verteilen als a. Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von € 0,55 je dividendenberechtigte Vorzugsaktie = € 1.038.683,80, b. Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von € 0,55 je dividendenberechtigte Stammaktie = € 888.313,25, 2. den Teilbetrag der unter 1) a) und b) angegebenen Teilbeträge, der auf die am Tage der Hauptversammlung abweichend im Besitz der Effecten-Spiegel AG befindlichen eigenen Aktien entfällt, sowie den Restbetrag von € 362.912,17 auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 6. Februar 2019 Effecten-Spiegel AG Vorstand Anlagespiegel
Außerplanmäßige Abschreibungen beim Anlagevermögen und beim Umlaufvermögen zur Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen1.1.2018 - 31.12.2018Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen betragen 1.688.695,99 EUR. 1.1.2017 - 31.12.2017Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen betragen 1.503.601,24 EUR. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Effecten-Spiegel AG hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm, nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beratend begleitet und die Geschäftsführung überwacht. Im Geschäftsjahr 2018 fanden 9 Sitzungen – einschließlich dreier Telefonkonferenzen – des Aufsichtsrats statt, an denen jeweils alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben (mit Ausnahme der Sitzung am 28.03.), bei der ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt abwesend war. Darüber hinaus stimmte sich der Aufsichtsrat zeitnah zu aktuellen Themen untereinander und mit dem Vorstand telefonisch und per E-Mail ab. Routinemäßig berichtete der Vorstand auf jeder Sitzung anhand der monatlichen Planzahlen und der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen über die aktuelle Lage der Gesellschaft. Anlagestrategien wurden, ebenso wie das Verlagsgeschäft und die Beteiligungen der Effecten-Spiegel AG und deren wirtschaftliche Lage, fortlaufend erörtert. Dabei wurde einerseits großer Wert auf die strategische Positionierung der Vermögensverwaltung gelegt, einen weiteren Schwerpunkt bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Anforderungen von Aktien-, Handels- und Presserecht sowie die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den Arbeitnehmern. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig und zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Auf Wunsch des Vorstandes nahmen einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates unterjährig mehrfach an unterschiedlichen projektbezogenen Besprechungen im Unternehmen teil. Darüber hinaus erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig (börsentäglich) einen Report über die aktuelle Entwicklung des Depots und der Liquiditätslage der Gesellschaft. Er war in alle wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft eingebunden. Der Aufsichtsrat sieht keinerlei Anlass, das Berichtswesen und die Geschäftsführung durch den Vorstand zu beanstanden. In der Aufsichtsratssitzung vom 01.02.2018 erläuterte der Vorstand im Beisein des Steuerberaters den von ihm aufgestellten vorläufigen Jahresabschluss 2017 ebenso wie den Gewinnverwendungs- und Dividendenvorschlag. Auch die EDV-Sicherheit war Thema dieser Sitzung. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 22.02.2018 wurde der Jahresabschluss 2017 mit dem Lagebericht des Vorstands, dem Prüfungsbericht des WP und dem vorsorglich erstellten Abhängigkeitsbericht im Beisein des Wirtschaftsprüfers Wisbert & Partner gemäß § 171, Abs. 1 AktG noch einmal in allen Einzelheiten erörtert und noch offene Fragestellungen geklärt. Nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen wurden der Jahresabschluss 2017, der Lagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag in einer gesonderten Sitzung des Aufsichtsrats (als Telefonkonferenz) am 02.03.2018 gebilligt. Im Rahmen einer außerordentlichen (Präsenz-) Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand am 28.03. stellte sich der Kandidat für die Wahl in den AR, Herr Stefan Füger, dem Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft persönlich vor. Themen der Sitzung vom 17.05.2018 waren die Vorbereitung der Hauptversammlung 2018 sowie turnusmäßig die aktuelle Geschäftslage. Die Hauptversammlung 2018 fand am 23. Mai am Sitz der Gesellschaft, in Düsseldorf, wie gewohnt im CCD statt, in welcher turnusgemäß der Aufsichtsrat neu zu wählen war. Herr Dipl.oec. Michael Böckhoff schied auf eigenen Wunsch mit Ablauf der HV aus dem Amt aus. Aufsichtsrat und Vorstand danken Herrn Böckhoff für seine engagierte Mitarbeit im Gremium. Als Nachfolger für Herrn Böckhoff wählte die HV den von der Verwaltung vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Stefan Füger, in den Aufsichtsrat. Im Anschluss an die HV fand die Konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates statt, in der beschlossen wurde, Herrn Aleff als Vorsitzenden und Herrn Dr. Hahn als seinen Stellvertreter wiederzuwählen. In der Aufsichtsratssitzung vom 12.07.2018 wurden neben der Geschäftslage des Unternehmens u.a. auch weitere Maßnahmen zur fortlaufenden Implementierung der DSGVO sowie die Personallage und diverse operative Fragestellungen thematisiert. Die Aufsichtsratssitzungen vom 04.10.2018 und 22.11.2018 hatten hauptsächlich die Entwicklung des operativen Geschäfts, insbesondere der Vermögensverwaltung, unter den geänderten schwierigen Marktbedingungen sowie die erforderliche IT-Umstellung zum Gegenstand. Der Aufsichtsrat war 2018 mithin über den Verlauf des operativen Geschäfts, die Finanz- Investitions- und Personalplanung sowie die Risikostruktur und das Risikomanagement stets und umfassend informiert. Wesentliche Grundlage der Tätigkeit des Aufsichtsrats bildeten die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstandes, die dieser unter Beachtung der Erfordernisse des § 90 AktG innerhalb, bei Bedarf aber auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen erstattet hat. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat in unterschiedlicher Konstellation an verschiedenen projektbezogenen Treffen mit dem Vorstand, der Prokuristin oder externen Dritten beratend und informativ teilgenommen. Der Aufsichtsrat hatte keinen Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu bemängeln. Der vom Vorstand zeitnah und nach den Regelungen des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts des Vorstands von dem durch die Hauptversammlung am 23.05.2018 gewählten und durch den Aufsichtsrat schriftlich beauftragten Abschlussprüfer, der Wisbert Treuhand GmbH, Neuss, geprüft. Er wurde am 18. Februar 2019 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt versehen. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung. Der Jahresabschluss 2018 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Vorschlag zur Gewinnverwendung wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Die Unterlagen sowie der Prüfungsbericht der Wisbert Treuhand GmbH wurden rechtzeitig vorgelegt und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. Februar 2019 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen und auf Grundlage seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der Effecten-Spiegel AG zum 31.12.2018 mit dem Lagebericht des Vorstandes am 28. Februar gebilligt. Er ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Aus Gründen der Vorsicht hat die Gesellschaft einen sogenannten Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktG erstellt. Die „Verlag Blazek & Bergmann seit 1891 AG“ ist an der Effecten-Spiegel AG zum genannten Stichtag am 31.12.2018 mit 17,827 % des Grundkapitals beteiligt. Der Bericht ist rein vorsorglich auch von den Abschlussprüfern der Gesellschaft zur Prüfung im Sinne von § 313 AktG vorgelegt und durch diese geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Die sich anschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat hat ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft für die engagierte Arbeit im Geschäftsjahr 2018.
Düsseldorf, den 4. März 2019 Wolfgang Aleff, Vorsitzender des Aufsichtsrates sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2019 festgestellt. Bestätigungsvermerk„An die Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Effecten-Spiegel AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
Neuss, den 18. Februar 2019 WISBERT - TREUHAND GmbH Rolf Ricken, Wirtschaftsprüfer |
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