Effecten-Spiegel AG.DüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht1. Unternehmensstruktur und Geschäftsmodell Die Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft wurde 1971 gegründet und ist seit dem 15.12.1987 unter der HRB-Nummer 22514 beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Das Grundkapital ist jeweils zu gleichen Teilen in stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stammaktien und auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien eingeteilt. Beide Aktiengattungen sind unter dem Börsenkürzel EFS im Freiverkehr der Börsen München und Stuttgart notiert. Gegenstand des Unternehmens ist das Verlagsgeschäft, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Kapitalanlage für eigene Rechnung. Als mittelgroße Kapitalgesellschaft wird die Effecten-Spiegel AG von einem Einzelvorstand und zusätzlich von einer Einzelprokuristin vertreten. Bei Geschäften von grundlegender Bedeutung gibt es zudem Zustimmungsvorbehalte seitens des Aufsichtsrates, der regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft vom Vorstand informiert wird. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Verlagsgeschäft Das Verlagsgeschäft der Gesellschaft hat seine Wurzeln im journalistischen Börsenbriefsegment. Seit September 1971 erscheint der „Effecten-Spiegel“ in der bis dahin unbekannten Form eines Börsenmagazins ohne Unterbrechung einmal pro Woche. Seit 1975 ist der „Effecten-Spiegel“ eine eingetragene und geschützte Marke. Frei von Werbeanzeigen und Fremdsponsoring finanziert sich das Journal ausschließlich über den Verkauf im Abonnement, am Kiosk bzw. im Buchhandel und steht für fachkompetente, kritische und unabhängige Berichterstattung. Daraus ergibt sich ein Alleinstellungsmerkmal im europäischen Markt der Fachverlage. Der Druck der Printausgabe wird von einem externen Anbieter durchgeführt. Der Vertrieb erfolgt über die Deutsche Post sowie für den Pressegroßhandel (Grosso) über die IPS Distribution GmbH. Seit Februar 2015 gibt es den „Effecten-Spiegel“ auch digital. Zunächst als Zusatzprodukt zum Print produziert, wurde das digitale Format in den letzten Jahren zunehmend als selbstständige Marke weiterentwickelt und durch neue Funktionen und Tools ergänzt. Kapitalanlage für eigene Rechnung Seit nunmehr fast 50 Jahren legt die Effecten-Spiegel AG erfolgreich Kapital für eigene Rechnung an der Börse an. Sie folgt dabei der Grundphilosophie, dass Aktien langfristig die beste Assetklasse sind. Daher investiert die Gesellschaft ihr Kapital vornehmlich in Aktien von gesunden Unternehmen mit einem bewährten Geschäftsmodell und mit künftigen Entwicklungsmöglichkeiten. Weitere Investmentansätze sind eine führende Marktstellung, hohe Innovationskraft und zukunftsfähige Produkte. Neben der Fundamentalbetrachtung von Kennzahlen wie Umsatz, Profitabilität und Verschuldung werden auch technische Analysen und zukunftsorientierte Aspekte wie Megatrends oder Nachhaltigkeit als Auswahlkriterien mit einbezogen. Investiert wird vornehmlich in Unternehmen verschiedenster Branchen in Europa und den USA, wobei ein diversifiziertes Portfolio angestrebt wird. Investiert wird ausschließlich mit Eigenmitteln der Gesellschaft, was finanzielle Unabhängigkeit von Banken oder anderen Kreditgebern garantiert und eine Einflussnahme Dritter auf die Anlageentscheidungen ausschließt. Stabilität, Kapitalsicherheit sowie Vermögenserhalt sind die strategischen Ziele. Die Aktionäre sollen an finanziellen Überschüssen in Form stabiler, möglichst steigender Dividenden beteiligt werden. Für die Entscheidung über die Höhe der Ausschüttung sind der jeweilig erwirtschaftete Jahresüberschuss aus beiden Geschäftsfeldern, die jeweils aktuelle Marktlage sowie die Einschätzung der künftigen Entwicklung des Kapitalmarktumfelds die entscheidenden Kriterien. 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Verlagsgeschäft Wie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mitteilt, hat Deutschland die vielfältigste Zeitschriftenlandschaft weltweit mit der größten Ausdifferenzierung. Hierzulande gibt es mehr als 5.600 Fachzeitschriften und mehr als 1.600 Publikumszeitschriften. Wachsende Bereiche sind aktuell Audio- und Social Media-Kanäle wie Instagram und TikTok, bei den Themen sind dies Entschleunigung, Genuss und Gesundheit, Besser Leben, Mobilität und Ernährung. Die Ergebnisse der aktuellen VDZ-Studie „Verlagstrends 2020: Publisher zwischen Coronakrise und Digitalisierungsschub“ zeigen, dass die Coronakrise die Verlage unter enormen Handlungsdruck gesetzt hat, die Transformation und Digitalisierung weiter zu beschleunigen. So haben zwei Drittel der 116 befragten Verlage auf die Krise mit verstärkter Digitalisierung reagiert. Strategisch konzentrieren sie sich dabei vor allem auf die Optimierung von Prozessen und Arbeitsabläufen (70 %), die Verbesserung der Innovationsfähigkeit (66 %) und die Optimierung der IT-Infrastruktur (53 %). Das erforderte die Erschließung neuer Geschäftsfelder in nur wenigen Wochen sowie den Auf- und Ausbau von Paid-Content-Angeboten mit gleichzeitiger Aggregation und Auswertung von Daten und Anbindung an digitale Bezahlsysteme. 61 % der Verlage nutzten dabei externe Paid-Content-Plattformen wie iKiosk, Blendle oder Readly, um Bekanntheitsgrad, Reichweite und Umsatz zu steigern. Aktuell nutzt rund ein Drittel der Verlage solche externen Plattformen zur Distribution ihrer Inhalte. Diese Entwicklung setzte nicht nur eine hohe Innovationskraft in den Medienhäusern frei, sondern erforderte einen ebenso hohen Kosteneinsatz. Dabei wurde vor allem in die IT-Infrastruktur und in hochqualifiziertes Personal investiert, was den Preisdruck auf die Verlage enorm erhöht hat. Die ohnehin schon arg gebeutelten Zeitschriftenverleger in Deutschland rechnen daher für das Geschäftsjahr 2020 wie auch für 2021 mit niedrigeren Umsätzen und Erträgen als vor der Coronapandemie. „Wichtige Geschäftsfelder sind praktisch noch stillgelegt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Scherzer, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Vor allem durch die geringe Passagierfrequenz an Flughäfen und Bahnhöfen ist der Abverkauf von Zeitschriften insgesamt um etwa acht Prozent gesunken.“ Insolvenzen seien zumindest aktuell aber noch kein Thema. Entwicklung der Finanz- und Aktienmärkte Das Jahr 2020 hat nicht nur in der Börsengeschichte einen Alleinstellungsanspruch. Die Coronapandemie löste einen globalen Schock aus, der in der neueren Wirtschaftsgeschichte seinesgleichen sucht. Mit dem Einbruch aller Märkte waren sämtliche Annahmen, die für 2020 zugrunde gelegt wurden, zunächst obsolet. Fast alle Indizes verloren in knapp drei Wochen rd. 35 - 40 %. Der Corona-Schock traf die Welt in einer sehr verletzlichen Situation, da sich die Konjunktur bereits deutlich abschwächte und so der begonnene Abwärtstrend noch einmal massiv verstärkt wurde. In Deutschland traf die Pandemie neben den Wirtschaftsbereichen, für die soziale Kontakte eine große Rolle spielen, auch den industriellen Sektor mit voller Wucht. Vor allem die Automobilbranche, die bereits seit Mitte 2018 deutlich gelitten hatte, kam zunächst fast völlig zum Erliegen. Dem rasanten Einbruch folgte ein ebenso rasanter Anstieg der Märkte. Durch die massiven monetären und fiskalpolitischen Stimulierungen konnten sich die Weltbörsen ungewöhnlich schnell und stark erholen. Auch die Realwirtschaft zeigte im Mai und Juni wieder kräftige Belebungstendenzen. Dieser Erholungsprozess als Reaktion auf das Ende des harten Lockdowns wurde im Laufe des Jahres jedoch zunehmend mühsamer und verlor an Fahrt. Auch die Börsen suchten ihr Gleichgewicht zwischen den Chancen des lockeren Geldes der Notenbanken und dem Risiko des weiteren Pandemieverlaufs. Am Ende zeigt die Jahresbilanz des DAX ein unspektakuläres Plus von 3,5 %. Dahinter verbergen sich allerdings ein Aufholsprint von 70 % seit seinem Tief aus dem Monat März sowie zwei von zehn der größten Tagesverluste und der drittgrößte Tagesgewinn in seiner 30-jährigen Geschichte. Im europäischen Vergleich hat der deutsche Leitindex das schwierige Börsenjahr 2020 aber auf hohem Niveau abgeschlossen. So verabschiedete sich der ATX aus 2020 mit -12,8 % und der EuroStoxx50 mit -4,5 %. Für die Aktionäre kam erschwerend hinzu, dass die Ausschüttungen um ca. 40 % zurückgingen. Überdurchschnittlich häufig fiel die Dividende bei Banken, Industrieunternehmen, in der Tourismusbranche und im Einzelhandel weg. 3. Geschäftsentwicklung Unter dem Eindruck der Coronapandemie veränderten sich im 1. Quartal 2020 unter hoher Volatilität an den Kapitalmärkten die Multiplikatoren so stark, dass sie einen negativen Effekt auf das Bewertungsergebnis zum Halbjahresstichtag am 30.06.2020 hatten. Bei der Effecten-Spiegel AG belastete zusätzlich der realisierte Veräußerungsverlust von 1 Mio. € aus der Auflösung der Wirecard-Position. Da die Gelder von institutionellen und privaten Anlegern im 2. Halbjahr fast ausschließlich in technologische Wachstums- und Biotechnologiewerte auf dem Gebiet der Notversorgung sowie der Impfstoffentwicklung investiert wurden, konnte die Gesellschaft dann letztlich von ihrer starken Positionierung in diesen Bereichen profitieren. So blieb der Jahresüberschuss mit 2 Mio. € nur marginal hinter dem Vorjahresergebnis von 2,3 Mio. € zurück. Der Bilanzgewinn 2020 kam auf 2,43 Mio. € (Vorjahr: 2,67 Mio. €). Die Bilanzsumme hat sich von 74,9 Mio. € auf 75,2 Mio. € sogar leicht erhöht. Verlagsgeschäft Der im Geschäftsjahr 2019 angestoßene Digitalisierungsprozess zur Konzeptionierung und Gestaltung einer neuen Website mit modernen Funktionalitäten, einem neuen Shopsystem mit verschiedenen Bezahlmöglichkeiten sowie diversen medialen Verknüpfungen wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 massiv vorangetrieben. Obwohl dieser Umwandlungsprozess mit Ausbruch der Pandemie in Deutschland noch nicht vollständig abgeschlossen war, versetzte er die Gesellschaft auch in die Lage, sämtliche Verlagsabläufe quasi „auf Knopfdruck“ aus dem Homeoffice zu steuern. Zusätzlich konnten neben dem bewährten Printprodukt verschiedene Bezahlmodelle im Internet angeboten werden. Denn die Nachfrage nach vertrauenswürdigen Informationen hat in der Krise deutlich zugenommen. Über die neuen digitalen Kanäle konnten so während des harten Lockdowns im Frühjahr die Einbrüche durch den Wegfall der Verkaufsstellen an Flughäfen und Bahnhöfen ausgeglichen werden. Vor allem der wöchentlich erscheinende Podcast hat in kurzer Zeit eine enorme Reichweite erzielt, weshalb hier ebenfalls über künftige Bezahlschranken nachgedacht wird. Da sowohl das Print- als auch das Digitalprodukt unabhängig von Werbeeinnahmen sind und sich allein über den Verkauf von journalistischem Content finanzieren, war das Verlagsgeschäft von dem 10%igen Rückgang der Werbeerlöse bundesweit nicht betroffen. Im Gegenteil, bei einem Umsatz von 2,8 (Vorjahr: 2,7) Mio. € war der Verlag nicht nur operativ profitabel, sondern wies trotz Sonderbelastungen durch Investitionen in Personal und Technik ein positives Ergebnis in Höhe von 161 T€ aus. Kapitalanlage für eigene Rechnung In den vergangenen Jahren wurde stets darauf hingewirkt, durch einen hohen Barmittelbestand sowie eine starke Diversifizierung bei der Kapitalanlage die Risiken durch unerwartete heftige Turbulenzen an den Finanzmärkten abzumildern. Diese strategische Ausrichtung wurde im Geschäftsjahr 2020 einer extremen Belastungsprobe unterzogen und hat sich bewährt. Die Effecten-Spiegel AG war während des gesamten Berichtszeitraums immer handlungsfähig und liquide und konnte somit schnell und flexibel auf das aktuelle Marktgeschehen reagieren. Beim Portfolio der Gesellschaft hat sich der stringent auf Aktien ausgerichtete Investmentansatz unter Beimischung von einigen Rohstoffprodukten ausgezahlt. So konnten sowohl die massiven Kurseinbrüche durch die Coronapandemie als auch der 56%ige Kapitalverlust beim Wirecard-Investment abgefedert werden. Auch die Ausrichtung auf die beiden Anlageräume USA und Europa erwies sich als richtig. Weil Investoren ihr Geld von Schwellenländern vermehrt in sicherere Währungen großer Industrienationen umschichteten und die Eurozone mit niedriger Inflation und einigermaßen guten Konjunkturaussichten am attraktivsten erschien, wertete der Euro stark auf. Das machte europäische Unternehmen zu Nutznießern. Mit einem Investmentanteil von 59 % im Euroraum konnte das Portfolio der Effecten-Spiegel AG daran partizipieren. Allerdings war es dennoch in sehr unterschiedlichem Maße von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Pandemieverlaufs betroffen. Musste im Geschäftsjahr 2019 auf das dänische Medizintechnik-Unternehmen Ambu A/S noch eine bilanzielle Wertberichtigung vorgenommen werden, gehörte der Hersteller von Beatmungsgeräten 2020 zu den Profiteuren der Krise und wurde mit einem Gewinn von 25,2 % veräußert. Auch die in 2019 erworbenen Anteile der Hornbach Baumarkt AG erlebten im Berichtszeitraum eine Sonderkonjunktur und konnten sogar mit einem Aufschlag von 50,3 % verkauft werden. Nach einer jahrelangen Durststrecke profitierte die Infineon AG von der weltweit anziehenden Chipnachfrage und war mit einem Plus von 54,6 % die zweitstärkste Aktie im DAX, weshalb hier Teilgewinnmitnahmen erfolgten. Nach Gewinnrealisierung in 2019 wurden angesichts des anhaltenden Tech-Booms die vollständig aufgelösten Positionen bei Apple und SAP zu Jahresbeginn wieder aufgebaut. Bei der deutschen Softwareschmiede wurde der Schwung der Sommermonate genutzt, um erneut Gewinne zu realisieren. Als die Aktie dann in der letzten Oktoberwoche abtauchte, wurde die Position bei Kursen unter 100 € wieder aufgestockt. Auch der seit Jahren gehaltene Silber ETF und das ZKB Gold legten nach einem anfänglichen Ausverkauf eine beeindruckende Kursrally hin. Dagegen gehörte die französische Fluggesellschaft Air France zu den Verlierern der Pandemie. Auch das finnische Fintech-Unternehmen Ferratum Oyj lieferte bedingt durch die Coronakrise schwache Zahlen ab. Die Online-Kredite gingen beträchtlich zurück, weshalb auch die Profitabilität der Gruppe schrumpfte. Da der Kurs in den Jahren zuvor schon bei guten Geschäftsergebnissen nicht in Schwung kam, wurde die Position trotz Verlust im Jahresverlauf vollständig abgebaut. Um die kurzfristigen monetären und politischen Entscheidungen sowie die medizinischen Entwicklungen zu nutzen, wurden im Berichtszeitraum ungewöhnlich viele verschiedene spekulative Investments eingegangen. In Summe konnten daraus 1,4 Mio. € Ertrag realisiert werden. 4. Finanz- und Ertragslage sowie Kapital- und Vermögenslage Finanz- und Ertragslage Für das Geschäftsjahr 2020 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 2,037 (Vorjahr: 2,312) Mio. € ausgewiesen. Dieser resultiert in erster Linie aus der teilweisen oder vollständigen Veräußerung einer Anzahl von Wertpapierpositionen unterschiedlicher Größenordnung des Finanzanlage- und Umlaufvermögens. Aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens wurden Erträge in Höhe von 3,072 (Vorjahr: 3,820) Mio. € erzielt. Dieser Wert beinhaltet eine Zuschreibung auf den Silber ETF in Höhe von 120 T€. Zusätzlich wurden Teile dieser Wertpapierposition über die Börse verkauft und daraus ein Gewinn in Höhe von 362 T€ realisiert. Auch die erst in 2020 erworbene Aktienposition an dem Impfstoffpionier CureVac wurde zum Ende des Jahres zunächst stark reduziert und daraus ein Ertrag von 531 T€ vereinnahmt. Weitere relevante positive Ergebnisbeiträge lieferten u.a. die Aktienverkäufe von Nike Inc. (370 T€), der SAP AG (359 T€), der Ambu A/S (275 T€) sowie der Infineon AG (225 T€). Aus kurzfristigen Wertpapiergeschäften des Umlaufvermögens wurden Erträge in Höhe von 1,425 Mio. € (Vorjahr: 431 T€) erwirtschaftet. BioNTech lieferte hier mit 346 T€ den höchsten Ergebnisbeitrag. Die Dividendeneinnahmen erreichten jedoch mit 722 T€ lediglich 54,0 % des Vorjahresniveaus, lagen aber damit noch über dem europäischen Durchschnitt. Das Verlagsgeschäft, das im Geschäftsjahr 2019 noch ein negatives Ergebnis von -85 T€ auswies, steuerte im Berichtszeitraum wieder 161 T€ zum Gewinn bei. Wie die Gesellschaft am 19. Juni als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichte, wurde im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um das Technologieunternehmen Wirecard AG und im Hinblick auf die weitere ungewisse Entwicklung des Zahlungsdienstleisters die Gesamtposition an Wirecard-Aktien komplett veräußert, wodurch ein signifikanter Veräußerungsverlust in Höhe von 1 Mio. € entstanden ist. Zudem wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf den Wertpapierbestand des Finanzanlagevermögens und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von insgesamt 1,967 Mio. € vorgenommen, was in etwa dem Vorjahreswert von 1,936 Mio. € entspricht. Davon entfielen 1,576 (Vorjahr: 1,725) Mio. € an außerplanmäßigen Wertminderungen auf das Finanzanlagevermögen. Die höchsten Wertberichtigungen entfallen auf die Aktienposition an Air France (-366 T€), Grammer (-351 T€) sowie auf 1&1 Drillisch (-259 T€). Bei allen Wertpapieren des Umlaufvermögens erfolgte der Wertansatz per Jahresultimo gemäß § 253 Abs. 3 Handelsgesetzbuch zum niedrigsten Kurswert, was eine Abwertung auf die Wertpapiere von Bayer, Morphosys und Microsoft um 392 T€ erforderlich machte. Ohne den Abzinsungsaufwand wurde der Pensionsrückstellung für Altersrentenverpflichtungen der Mitarbeiter ein Betrag von 218 T€ zugeführt. Die gezahlten Altersrenten belaufen sich auf 86 T€ und haben die Rückstellung im Gegenzug vermindert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit 928 (Vorjahr: 787) T€ ausgewiesen, wobei hier bereits eine Zuführung von 230 T€ für Rechts- und Beratungskosten wegen des Revisionsverfahrens gegen die Deutsche Bank enthalten ist. K apital- und Vermögenslage Die Effecten-Spiegel AG weist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ein zu Anschaffungskosten oder durch außerplanmäßige Abwertungen zu niedrigeren Kurszwischenwerten (unter Beachtung der Zuschreibungserfordernisse des § 253 Abs. 5 HGB) aktiviertes Finanzanlagevermögen von 55,9 (Vorjahr: 53,3) Mio. € aus, davon 2,59 Mio. € Beteiligungen. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit einem bilanziellen Ansatz von 1,845 (Vorjahr: 1,611) Mio. € aktiviert. Die sonstigen Vermögensgegenstände erfassen mit 43 T€ hauptsächlich Steuerforderungen. Auf der Passivseite der Bilanz wird das Grundkapital der Effecten-Spiegel AG ausgewiesen, das unverändert 9.760.000 € beträgt. Es ist eingeteilt in 1.906.250 stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien und 1.906.250 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien. Zum Bilanzstichtag besitzt die Gesellschaft 291.135 eigene Stammaktien und 17.734 eigene Vorzugsaktien, was 8,10 % des Grundkapitals entspricht. Die stillen, nicht bilanzierten Reserven auf die eigenen Anteile belaufen sich per Jahresultimo auf 4,63 (Vorjahr: 5,56) Mio. € (fiktive fortgeführte Anschaffungskosten 3,91 Mio. €). Trotz der Dividendenausschüttung für das Vorjahr in Höhe von 2,277 Mio. € liegt das Eigenkapital per Jahresultimo bei 70,96 Mio. € und entspricht damit 94,38 % der Bilanzsumme von 75,2 (Vorjahr: 74,9) Mio. €. Mit der Dividende sind die Aktionäre der Effecten-Spiegel AG am Erfolg der Gesellschaft beteiligt. Die Ausschüttung vermindert allerdings die Finanzmittel und damit den Nettovermögenswert. Zum Jahresultimo 2020 weist die Effecten-Spiegel AG unverändert Kapitalrücklagen in Höhe von 51,4 Mio. € und Gewinnrücklagen in Höhe von 8,1 Mio. € aus. Durch die zinsbedingte Erhöhung der Zuführung zur Altersversorgung stiegen die Pensionsrückstellungen allerdings erneut von 2,6 auf 2,8 Mio. €. Die sonstigen Rückstellungen für juristische Auseinandersetzungen, Weiterentwicklung der Digitalangebote, Beratungs- sowie Abschluss- und Prüfungskosten sind mit 461 T€ erfasst. Zum 31. Dezember 2020 hält die Gesellschaft einen Bargeldbestand von 17,1 (Vorjahr: 19,5) Mio. €. Es gibt keinerlei Bankschulden oder Kreditverbindlichkeiten. 5. Risiko- und Chancenbericht Die Chancen und Risiken der Gesellschaft ergeben sich aus dem Geschäftsmodell selbst und der Struktur der Gesellschaft. Sie betreffen jeweils die beiden Geschäftsfelder Kapitalanlage für eigene Rechnung und Verlagsgeschäft und sind vielfältiger Natur. Dementsprechend ist die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in erheblichem Maße von der Entwicklung äußerer Einflüsse abhängig. Das Risikomanagement-System der Effecten-Spiegel AG dient der frühzeitigen Erkennung aller wesentlichen Risiken, die sich negativ auf die Wirtschaftslage des Unternehmens auswirken oder dessen Bestand insgesamt gefährden könnten. In den fast 50 Jahren ihres Bestehens hat die Gesellschaft aber bewiesen, dass sie Risiken und Chancen ihres Geschäfts erfolgreich ausbalancieren kann. Personalrisiken Das operative Geschäft und sämtliche organisatorischen Entscheidungen sind auf der Vorstandsebene angesiedelt. Somit liegt auch das Risikomanagement in der Verantwortung des Vorstands. Überwacht wird es vom Aufsichtsrat. Um das Personalrisiko zu minimieren, wird die Gesellschaft seit 2014 zusätzlich durch eine Einzelprokuristin vertreten. Vorstand und Prokuristin berichten in regelmäßigen Abständen dem Aufsichtsrat über Planungen, Aktivitäten und die Entwicklungen der Gesellschaft. Der Vorstand hat eine eigene Organisationsstruktur entwickelt, die dem Aufsichtsrat eine tägliche Überwachung der wesentlichen geschäftlichen Kennzahlen des Unternehmens ermöglicht. Die interne Monatsberichtserstellung gibt einen zeitnahen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Kursrisiken Bei der Vermögensverwaltung stellen rückläufige Kurse das Primärrisiko dar. Sie können zu einem nachhaltigen Kapitalverlust führen, bis hin zum Kapitalausfall. Grundlage der Anlagepolitik der Effecten-Spiegel AG ist ein konservativer Ansatz, wobei im Zweifel das Vorsichtsprinzip gilt - Sicherheit vor Ertrag. Denn stabile Erträge sichern die Eigenmittelbasis und somit die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft langfristig ab und halten sie auf hohem Niveau. Daher wird angestrebt, stets solche Geschäfte zu tätigen, welche bei begrenzter Risikoexposition ein vertretbar erscheinendes Risiko-Chancen-Verhältnis aufweisen. Zum Risikomanagement gehört auch, die aktuelle Zusammensetzung des Bestandes des Kapitalanlagenportfolios permanent mit den ökonomischen Realallokationen abzugleichen und unter Einschätzung der Risikosituation anzupassen. Um dabei die Chancen der Kapitalmärkte schnell und optimal zu nutzen und zugleich bestmögliche Wertsicherung zu erreichen, bedient sich die Gesellschaft modernster Informationstechnologien. Entsprechend ihrer Anlagestrategie investiert die Effecten-Spiegel AG fast ausschließlich in Aktien. Die Auswahl der Wertpapiere erfolgt nach einer vielschichtigen Einzelanalyse. Sie wird ergänzt durch die fortlaufende Markt- und Unternehmensbeobachtung. Diversifikation (Begrenzung des Einzelengagements auf max. 10 % des Eigenkapitals), Qualität, Werthaltigkeit und Liquidität stellen die Grundsätze für die Kapitalanlage dar. Dauerhafte Wertminderungen im Finanzanlagevermögen werden bilanziell durch außerplanmäßige Abwertungen auf die Wertpapiere abgebildet. Bei den Wertpapierbeständen des Umlaufvermögens erfolgt ein Bewertungsansatz auf den niedrigeren beizulegenden Kurswert am Abschlussstichtag. Bei künftigen Kurssteigerungen bilanziell abgewerteter Wertpapiere erfolgt eine Wertaufholung maximal bis zu den Anschaffungskosten. Ansonsten werden über die Anschaffungskosten hinausgehende Kurssteigerungen als stille Reserven gebildet. Währungs- und Zinsrisiken Das Währungsrisiko spielt aufgrund der weitgehenden Fokussierung auf Anlagen in der Eurozone und im Dollarraum nur eine untergeordnete Rolle. Vor dem Hintergrund des unverändert äußerst niedrigen Zinsniveaus werden keine Anlagen im Anleihebereich getätigt. Ein größeres Risiko stellt das Verwahrentgelt der Finanzinstitute dar, da die Effecten-Spiegel AG permanent hohe Geldbestände hält. Zur Vermeidung solcher Entgelte wurden individuelle Vereinbarungen getroffen, die permanent überprüft, erneuert oder angepasst werden. Eine flexible Disposition wird durch einen entsprechenden Anteil kurzfristiger Festgeldanlagen sichergestellt. Steuerrisiken Steuerrisiken ergeben sich vor allem auf der Ebene der Gesetzgebung, insbesondere bei der jeweils steuerlichen Behandlung von Veräußerungsergebnissen und Dividendeneinnahmen. Dies gilt auch für die steuerliche Beurteilung seitens der Betriebsprüfungen, die nicht an die Feststellungen der Vorprüfungen gebunden sind und ähnliche Sachverhalte unterschiedlich beurteilen können. Diese Risiken haben sich allerdings durch steuerliche Gesetzesänderungen ab Januar 2017 erheblich reduziert. Die Verlag Blazek & Bergmann seit 1891 GmbH (vormals Verlag Blazek & Bergmann seit 1891 AG) ist an der Effecten-Spiegel AG zum Bilanzstichtag mit 17,827 % am Grundkapital beteiligt. Aus Vorsichtsgründen hat die Gesellschaft freiwillig einen sog. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG erstellt. Der Bericht ist rein vorsorglich auch den Abschlussprüfern der Gesellschaft zur Prüfung im Sinne des § 313 AktG vorgelegt und durch diese geprüft worden. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie auch die sich anschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG ergaben keine Beanstandungen. Liquiditätsrisiken Ein Schulden- und Kreditrisiko besteht nicht, da sämtliche Wertpapierkäufe sowie alle anderen Aufwendungen aus Eigenmitteln finanziert und stets ausreichend Liquiditätsreserven vorgehalten werden. Bankschulden oder Kredite sind weder im Berichtszeitraum noch aus der Vergangenheit vorhanden. Zum 31. Dezember 2020 verfügt die Gesellschaft über Bankguthaben in Höhe von 17,1 Mio. €. Das Eigenkapital liegt per Jahresultimo bei 70,96 Mio. € und entspricht damit 94,38 % der Bilanzsumme von 75,2 Mio. €. Durch eine hinreichend liquide Anlagestruktur wird sichergestellt, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, die erforderliche Liquidität zu halten. Sämtliche auftretenden Einzelrisiken und -verpflichtungen sind in einem detaillierten Rückstellungsspiegel mit Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit erfasst. Sie werden durch Rückstellungen in Höhe von insgesamt 3,4 Mio. € in der Bilanz abgebildet. Die Pensionsrückstellungen sind mit 2,8 Mio. € die größte Position. Sie berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Versorgungszusagen gegenüber aktiven und bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern, auch denen im Ruhestand. Der Betrag wird auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Mercer Deutschland GmbH, Mülheim/Ruhr, ermittelt. Aus der geänderten Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre zu dem früheren Durchschnittswert von 7 Jahren ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 334 T€. Dieser Betrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Risiken für laufende oder drohende Gerichtsverfahren in Höhe von 260 T€, für Steuern von 146 T€, ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von 99 T€ sowie für externe Jahresabschluss- und Prüfkosten in Höhe von 50 T€ zusammen. Rechtliche Risiken Um alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen umzusetzen, wird das Management im operativen Geschäft von externen Fachanwälten beraten und unterstützt. Das betrifft sowohl die Umsetzung aktienrechtlicher als auch gesellschaftsrechtlicher Normen wie auch die presserechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Buchhaltungsprozesse werden extern durch eine professionelle Steuerberatung in einem Dienstleistungs- und Prüfungsverhältnis geführt. Damit wird sichergestellt, dass der Rechnungslegungsprozess intern wie extern stets den neuesten gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen entspricht und etwaige Risiken entweder vermieden oder frühzeitig erkannt werden können. Die Buchführungsdaten werden über die Datenverarbeitungssoftware der DATEV e.G. verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ab. Die externen Dienstleistungsgesellschaften und Finanzinstitute sind im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgefordert, alle Transaktionen ebenfalls auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen und Verstöße dagegen sowie Unregelmäßigkeiten, welcher Art auch immer, sofort dem Vorstand der Gesellschaft anzuzeigen. Dies gilt im Besonderen im Abgleich der Zahlungsströme, die aus den Transaktionen resultieren. Der Vorstand hat entsprechend der veröffentlichten Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 10. März 2016 ein Format zum Führen von Insiderlisten, zum Melden von Eigenhandel bei Führungskräften sowie Strukturen und Standards zur Umsetzung der Richtlinien der zum 3. Juli 2016 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsverordnung MMVO entwickelt. Er wird dabei über das gesamte Geschäftsjahr fortlaufend anwaltlich begleitet. Um Handlungsrisiken im Bereich der Kapitalanlage und des Verlagsgeschäftes abzudecken, hat die Gesellschaft für Führungspersonen und die Mitglieder des Aufsichtsrates eine quantitativ und qualitativ an die aktuellen unternehmerischen Risiken angepasste Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O Versicherung) bei der XL Insurance Company SE abgeschlossen, mit Ausnahme des Vorstands ohne Selbstbehalt. Bei den anhängigen Rechtsstreitigkeiten wurden entweder vertragliche Vereinbarungen mit professionellen Prozessfinanzierern getroffen oder entsprechende Rückstellungen aus möglichen Verpflichtungen gebildet. Der endgültige Ausgang einzelner Verfahren kann zwar Einfluss auf das Ergebnis in einer bestimmten Berichtsperiode nehmen, die daraus eventuell resultierenden Verpflichtungen haben aber keinen nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft. Chancen ergeben sich zudem aus evtl. Nachzahlungsansprüchen in Millionen-Euro-Höhe in den Spruchverfahren gegen UniCredit wegen des Zwangsausschlusses bei der HVB sowie im Zivilverfahren gegen die Deutsche Bank wegen der Übernahme der Postbank. Solche Ansprüche wurden nicht in der Bilanz erfasst. IT-Risiken Mit der zunehmenden Digitalisierung der Geschäftsabläufe bei der Gesellschaft nehmen auch die IT-Risiken zu. Risiken bestehen hier vor allem im Hinblick auf den unbefugten Zugriff auf sensible elektronische Unternehmens- und Kundendaten sowie auf die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme. Dem Risiko eines unbefugten Zugriffs auf die IT-Systeme begegnet die Gesellschaft mit dem Einsatz von neuester Sicherheitstechnologie. Dazu gehören zum Beispiel Firewall- und Intrusion-Prevention-Systeme, die schädliche Aktivitäten und Bedrohungen im Unternehmensnetzwerk erkennen, dokumentieren und entsprechende Warnmeldungen geben. Zusätzlich wird die Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Zutritts- und Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen sowie durch den Einsatz von Backup-Versionen sowie Virenschutz- und Verschlüsselungsprogrammen erhöht. Dazu setzen wir im Rahmen unternehmensweit gültiger Standards die am Markt bewährten technischen Mittel ein, die regelmäßig oder gegebenenfalls anlassbezogen aktualisiert und erneuert werden. Transformationsrisiko Aus dem Digitalisierungsprozess des gesamten Medienmarktes ergeben sich für die Effecten-Spiegel AG im Verlagsgeschäft sowohl Entwicklungsmöglichkeiten als auch erhebliche Risiken. Diese beziehen sich grundsätzlich auf die Änderungen des operativen Verlagsgeschäfts mit neuem digitalen Produktportfolio - von Bezahlmodellen über Preisstrategien bis hin zu neuen Vertriebskanälen. Durch die steigende Zahl von Medienangeboten entsteht bei den Konsumenten eine zunehmende Sättigung, die zur Auflösung bisheriger Lesegewohnheiten, zu sinkendem Bindungswillen und zunehmender Orientierungslosigkeit führt. Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft mit neuen Themenschwerpunkten, digitalen Ausgaben und einem differenzierten Abo-Angebot mit Sonderkonditionen für bestimmte Kundengruppen (beispielsweise Studenten), aber auch mit vollkommen neuen Formaten, wie z.B. dem Podcast. Verschiedene digitale Leserpakete oder flexibel kombinierbare digitale Themenmodule werden nicht nur entwickelt, technisch umgesetzt, sondern auch dem Kunden präsentiert und kommuniziert. Dies wird durch zielgruppenorientiertes Marketing und die Erhöhung der Reichweite, z.B. durch die Lizenzierung der Marke für andere Produkte oder durch Verknüpfung mit verschiedenen sozialen Medien, erreicht. Die digitale Markenexpansion sowie die Entwicklung zusätzlicher Multimediamarken ist Teil eines zukunftstragenden Strategiekonzepts. Dennoch besteht das größte Risiko darin, dass die Transformation vom reinen Printprodukt zu crossmedialen Print- und Digitalangeboten nicht die erforderlichen signifikanten Umsatzsteigerungen erreicht, um weiterhin von Werbeerlösen unabhängig profitabel das Verlagsgeschäft betreiben zu können. Daher bleibt restriktives Kostenmanagement, ständige Marktbeobachtung und -analyse sowie Ableitung kurzfristiger Handlungsoptionen oberstes Gebot. 6. Prognosebericht Das Börsenjahr 2020 hat Anlegern viel abverlangt und wird auch noch lange über das Jahresultimo hinauswirken. Die Entwicklungen der letzten Wochen und die sich immer klarer abzeichnenden Trends der letzten Monate hellen aber den Ausblick für 2021 weiter auf. Der weitere Pandemieverlauf und das Impftempo werden dabei in den nächsten Quartalen das Basisszenario für die Weltwirtschaft bilden. Erst ab dem 2. Quartal wird eine Beruhigung eintreten und die Konjunktur dann ab dem Sommer Fahrt aufnehmen. Die konjunkturelle Aufholjagd könnte eine besondere Dynamik erfahren, denn der coronabedingte Verzicht wird nicht nur nachgeholt, sondern auch aufgebessert werden. Ab Sommer greifen dann auch die üppigen staatlichen Konjunkturprogramme, die zusammen mit der großzügigen Liquiditätsversorgung durch die Notenbanken und den anhaltend niedrigen Zinsen einen gewaltigen Stimulus für die Märkte bedeuten. Deutschland hat sogar seine schwarze Null für den Staatshaushalt aufgegeben und damit die politische Handbremse gelöst. In der Gesamtschau sind für 2021 also aus Effecten-Spiegel-Sicht höheres Wachstum und niedrigere Realzinsen zu erwarten. Zudem ist davon auszugehen, dass die Coronapandemie bestehende strukturelle Trends wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz, regenerative Energien, E-Commerce und Biotechnologie weiter beschleunigen wird. Daher bleiben Aktien mit verstärktem Fokus auf die neuen Megatrends erste Wahl. Bei den Zielen bleibt allerdings zu berücksichtigen, dass die Märkte bereits einen Großteil der konjunkturellen Erholung der Realwirtschaft vorweggenommen haben. Entsprechend der strategischen Zielsetzung der Effecten-Spiegel AG wird angestrebt, auch für das Jahr 2021 für die Aktionäre einen attraktiven Ausschüttungsgewinn zu erwirtschaften. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, unter Berücksichtigung der sich aus der gesetzlichen Neubewertung der Pensionsrückstellungen ergebenden Ausschüttungssperre in Höhe von 333.713,- € insgesamt eine Dividende von 1.926.997,05 € an die Aktionäre auszuzahlen. Dies entspricht einer Dividende von 0,55 € je Stamm- und Vorzugsaktie der Gesellschaft.
Düsseldorf, im Februar 2021 Effecten-Spiegel AG Der Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Effecten-Spiegel AG wurde auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 (2) HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 286 + 288 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Sitz der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der HRB 22514 eingetragenen Gesellschaft ist in Düsseldorf. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden über 5 Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu ihren Anschaffungskosten oder ihren niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag bewertet. Vorräte Die Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Marktwerten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennbeträgen angesetzt. Auf die nicht einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch verspätete Zahlungseingänge von Kunden entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Versorgungszusagen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu leistenden Zahlungen. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre abgezinst. Eine Abzinsung bei Archivierungskosten ist aus Geringfügigkeitsgründen unterblieben. Verbindlichkeiten Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Latente Steuern Latente Steuern werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang unter Ausnutzung des Wahlrechts des § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen auf temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen. Fremdwährungen Beträge in Fremdwährungen sind zu den Kursen zum Entstehungszeitpunkt eingebucht und, da die Laufzeit aller umzurechnen Kosten nicht mehr als 1 Jahr beträgt, laufzeitbedingt ohne Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet worden. C. Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen - § 284 Abs. 3, § 285 Nr. 13 HGB Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres beinhalten hierbei in Höhe von T€ 1.576 (Vorjahr T€ 1.725) außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. Demgegenüber waren im Berichtsjahr Zuschreibungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB in Höhe von T€ 120 (Vorjahr T€ 236) vorzunehmen. Die Anlagenabgänge zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten betrugen T€ 40.364. Die hierauf entfallenden kumulierten Abschreibungen beliefen sich auf T€ 1.216, so dass ein Netto-Anlagenabgang von T€ 39.148 im Berichtsjahr zu verzeichnen war. Der hierbei realisierte Veräußerungsgewinn betrug insgesamt T€ 2.951. 2. Umlaufvermögen Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens mit einem Bilanzwert in Höhe von T€ 1.845 sind zum Bilanzstichtag außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB im Gesamtwert von T€ 392 (Vorjahr T€ 211) vorgenommen worden. Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren keine Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorzunehmen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von T€ 43 (Vorjahr T€ 219) Steuererstattungsansprüche. 3. Rückstellungen - § 285 Nr. 12 / § 285 Nr. 24 HGB Bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen, der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten mit T€ 260, Personalkosten mit T€ 23, ausstehende Eingangsrechnungen mit T€ 117 und externe Abschlusskosten mit T€ 50 zusammen. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre = 2,31 % (Vorjahr = 2,72 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre = 1,60 % (Vorjahr = 1,97 %) ein Unterschiedsbetrag i.H.v. T€ 334 (Vorjahr T€ 326). Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 (6) Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt. 4. Angaben zu Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1+2, § 251, § 268 Abs. 5 + 7 HGB
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. 5. Eigene Anteile - § 160 AktG Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 wurde die Gesellschaft ermächtigt, wahlweise Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Kapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 24.5.2021. Im Berichtsjahr hatte der Vorstand hiervon keinen Gebrauch gemacht. Aufgrund der Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgt gemäß § 272 (1 a) HGB n. F. zwingend ein saldierter Ausweis unter der Position „Eigenkapital“ (vgl. Angaben zu Punkt 6).
Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Zusammensetzung der eigenen Anteile demnach wie folgt:
6. Eigenkapitalentwicklung - § 152 AktG
Bei einer eventuellen Veränderung durch den Verkauf eigener Anteile erfolgt gemäß § 272 (1 a) n. F. HGB i.V.m. Artikel 66 (3) EGHGB mit Wirkung zum 1.1.2010 eine nunmehr vorgeschriebene Aufteilung des Gesamtbetrages der eigenen Anteile auf das gezeichnete Kapital und auf die Gewinn- oder Kapitalrücklagen. D. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB - 1. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer- § 285 Nr. 7 HGB - Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 10, davon 1 Vorstandsmitglied und 9 sonstige Angestellte. 2. Bezüge von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates- § 285 Nr. 9a HGB - Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen, Sachbezüge, Versicherung, Tantieme und Pensionsvorsorge betrugen in 2020 für den Vorstand T€ 414. Die Gesamtbezüge für den Aufsichtsrat beliefen sich auf T€ 68. 3. Bezüge von früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen- § 285 Nr. 9b HGB - Die Gesamthinterbliebenenbezüge betrugen in 2020 T€ 63. Die anteilige Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag beträgt T€ 542. 4. Alle Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates- § 285 Nr. 10 HGB - Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt: Vorstand: Frau Marlis Weidtmann, Heiligenhaus Aufsichtsrat: Herr Wolfgang Aleff, Coesfeld (Vorsitzender) (Selbstständiger Unternehmensberater) Herr Dr. Klaus Hahn, Essen (stellv. Vorsitzender) (Selbstständiger Unternehmensberater) Herr Stefan Füger, Berlin (Mitglied) (Director Partner Relationships bei der Elinvar GmbH) 5. Beteiligungsverhältnisse- § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 160 (1) Nr. 8 AktG - Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt.
6. Angaben zu Finanzinstrumenten- § 285 Nr. 18 HGB - Bei den zu den Finanzanlagen gehörenden Finanzinstrumenten erfolgte insgesamt ein Ansatz zu den ursprünglichen Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag. Die Börsenkurse zum Ende des Prüfungszeitraumes ergaben stille Lasten i.H.v. insgesamt T€ 4.452 (Vorjahr T€ 4.281) bzw. stille Reserven i.H.v. insgesamt T€ 5.742 (Vorjahr T€ 6.789) und setzen sich wie folgt zusammen:
7. Honorar des Abschlussprüfers- § 285 Nr. 17 HGB - Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt T€ 25 für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Kosten für die Abschlussprüfung. 8. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag- § 285 Nr. 33 HGB - Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben, sind - auch unter Berücksichtigung der Ausbreitung des Coronavirus entsprechend den Ausführungen im Lagebericht - nicht eingetreten. 9. Vorschlag über die Ergebnisverwendung- § 285 Nr. 34 HGB -Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung aufgestellt. Der Vorschlag zur Ergebnisverwendung:Das Jahresergebnis beträgt € 2.036.880,50. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den zum 31.12.2020 unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 2.434.323,71 wie folgt zu verwenden: 1. einen Teilbetrag in Höhe von € 1.926.997,05 an die zurzeit gewinnberechtigten Aktionäre zu verteilen als a. Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 0,55 je dividendenberechtigte Vorzugsaktie = € 1.038.683,80, b. Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 0,55 je dividendenberechtigte Stammaktie = € 888.313,25, 2. den restlichen Betrag, derzeit € 507.326,66, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern und somit den auf neue Rechnung vorzutragenden Betrag entsprechend mindern oder erhöhen. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von € 0,55 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht. Derzeit hält die Gesellschaft 291.135 eigene Stammaktien und 17.734 eigene Vorzugsaktien.
Düsseldorf, den 21. Januar 2021 Effecten-Spiegel AG Vorstand Anlagespiegel
Außerplanmäßige Abschreibungen beim Anlagevermögen und beim Umlaufvermögen zur Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen1.1.2020 - 31.12.2020Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen betragen 1.575.759,17 EUR. 1.1.2019 - 31.12.2019Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen betragen 1.724.583,34 EUR. Bericht des AufsichtsratsDas Geschäftsjahr 2020 war, spätestens ab Ende Februar, mit keinem der 48 vorherigen Geschäftsjahre der Gesellschaft vergleichbar. Sowohl die gesamtwirtschaftliche Entwicklung als auch die Anforderungen an die internen Abläufe stellten die globale Wirtschaft in so gut wie allen Bereichen und damit auch unsere Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen. Die Effecten-Spiegel AG war auf diese Herausforderungen allerdings bereits vor Ausbruch der Pandemie (und davon unabhängig) bestens vorbereitet. Unsere bereits in den Vorjahren implementierte Strategie der höchstmöglichen Effizienz der Arbeitsabläufe in der Redaktion des Journals beinhaltete auch die optionale Erledigung von Aufgaben im Homeoffice, weswegen die erforderlichen Tools bereits vorhanden und deren Nutzung eingeübt war. Daher konnten die Abläufe ohne Qualitätseinbußen oder Unterbrechung fortgeführt werden - auch im Lockdown. Darüber hinaus kam der Vermögensverwaltung in Anbetracht des mit dem ersten Lockdown einhergehenden dramatischen Einbruchs der Wertpapiermärkte die Bevorratung hoher Liquidität zugute, da somit ausreichend Eigenmittel zur Nutzung sich aus der Krise ergebender Opportunitäten zur Verfügung standen. Der Aufsichtsrat der Effecten-Spiegel AG hat auch in diesem turbulenten Geschäftsjahr 2020 die ihm obliegenden Aufgaben nach Gesetz und Satzung wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Im Geschäftsjahr 2020 fanden 10 Sitzungen des Aufsichtsrates - sechs davon pandemiebedingt als Telefonkonferenz - statt, an denen ausnahmslos alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sowie bis auf zwei Ausnahmen auch der Vorstand und die Prokuristin teilgenommen haben. Der Aufsichtsrat stimmte sich ganzjährig und fortlaufend zu aktuellen Themen untereinander und mit dem Vorstand telefonisch und per E-mail ab. Regelmäßig berichtete der Vorstand auf jeder Aufsichtsratssitzung anhand der Planzahlen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen über die aktuelle Lage der Gesellschaft. Die Anlagestrategien, das Verlagsgeschäft, der Digitalauftritt des Journals sowie die operative Tätigkeit der Effecten-Spiegel AG und deren wirtschaftliche Lage wurden fortlaufend erörtert und überprüft. Dabei wurden die strategische Positionierung der Vermögensverwaltung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Anforderungen von Aktien-, Handels- und Presserecht sowie die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den Arbeitnehmern als Parameter herangezogen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand auch außerhalb der formellen Sitzungen regelmäßig und zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Der Aufsichtsrat erhält regelmäßig (mindestens einmal wöchentlich) einen Report über die aktuelle Entwicklung der Depots und der Liquiditätslage. Er war in alle wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft eingebunden. Der Aufsichtsrat sieht keinerlei Anlass, das Berichtswesen und die Geschäftsführung durch den Vorstand zu beanstanden. In der Aufsichtsratssitzung vom 06.02.2020 erläuterte der Vorstand Frau Weidtmann im Beisein des Steuerberaters den von ihr aufgestellten ungeprüften Jahresabschluss 2019 (Bilanz 2019 mit GuV 2019), ebenso wie den Gewinnverwendungs- und Dividendenvorschlag. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 28.02.2020 (Bilanzsitzung über das GJ 2019) wurde gem. § 170 AktG der Jahresabschluss 2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes, dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers und dem vorsorglich erstellten Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktG im Beisein des Wirtschaftsprüfers Wisbert Treuhand GmbH noch einmal in allen Einzelheiten (u.a. Wertberichtigungen) erörtert. Nach abermaliger, sorgfältiger Prüfung der Unterlagen durch den Aufsichtsrat gem. § 171 AktG wurden der Jahresabschluss 2019, der Lagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag nach einer gesonderten Sitzung des Aufsichtsrates (als Telefonkonferenz) am 10.03.2020 gebilligt. Der Jahresabschluss galt mithin gem. § 172 AktG als festgestellt. Der pandemiebedingte dramatische Einbruch der Weltbörsen war Anlass einer weiteren Sitzung am 27.03.2020, die als Telefonkonferenz (Telko) stattfand. Hierbei wurden die aktuellen Buchverluste, die Liquiditätslage und der sich aus der Situation ergebende Handlungsbedarf erörtert. Bereits zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass eine Präsenzhauptversammlung, wie sie seit Bestehen der Gesellschaft jedes Jahr stattgefunden hat, in diesem Jahr wohl nicht möglich sein würde. Eine Verschiebung des HV-Termins, vorsichtshalber aber auch eine Planung als virtuelle Veranstaltung wurden daher in die Wege geleitet. In der Sitzung vom 20.04.2020 (Telko) war die sich abzeichnende Notwendigkeit der Vertagung der Hauptversammlung auf einen Termin im Sommer der wichtigste Tagesordnungspunkt. Ebenfalls erschien es vernünftig, die HV als virtuelle Veranstaltung zu planen. Zu diesem Zweck wurde als Gast ein Mitarbeiter der HV Best (HV - Dienstleister) zu der Sitzung hinzugezogen. Vorstand und Aufsichtsrat ließen sich sowohl die technischen Abläufe der HV, die Kommunikation und die Abstimmungsmöglichkeiten bei einer virtuellen HV erläutern. Vorstand und Aufsichtsrat hatten hierbei sicherzustellen, daß sowohl den Interessen der Aktionäre als auch den Anforderungen der Datensicherheit angemessen Rechnung getragen wird. Eine weitere Sitzung des Gremiums fand am 20.05.2020, ebenfalls als Telefonkonferenz, statt. Hierbei wurde die Lage der Gesellschaft anhand der üblichen Unterlagen (BWK, Planzahlen, Depotaufstellungen, NAV) erörtert. Die mit Beginn des Lockdowns im März erlittenen Buchverluste in den Wertpapierpositionen konnten zu diesem Zeitpunkt durch Wertaufholungen, Verbilligungen und Nutzung von Opportunitäten nahezu halbiert werden. Allerdings blieb auch die Effecten-Spiegel AG nicht verschont von den Kurskapriolen rings um die Wirecard AG. Als unmittelbar geschädigte Aktionärin beschloss der Vorstand der Gesellschaft, Klage wegen Verstoßes gegen Ad-hoc-Publizitätspflichten zu erheben und Schadenersatzforderungen aus Kursdifferenzschäden gegen Wirecard zu erheben. Dem stimmte der Aufsichtsrat zu. Am 10.07.2020 fand im CCD Düsseldorf dann der Probelauf zur virtuellen HV erfolgreich statt. Im Anschluss daran fand dann eine Aufsichtsratssitzung als Skype - Konferenz statt, bei der wie gewohnt die Lage der Gesellschaft, darüber hinaus aber auch die Auswirkungen des Wirecard - Skandals auf die Aktienkultur im Allgemeinen und auf die Effecten-Spiegel AG im Besonderen erörtert wurden. Diesbezüglich stimmte der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstandes zu, die Klage gegen die Wirecard AG hinsichtlich des Klagegegenstandes als auch der Beklagten auszuweiten. Ein weiteres Thema waren die Beteiligungen u.a. an infas. Die erste virtuelleHauptversammlung der Effecten-Spiegel AG fand am 07.08.2020 am Sitz der Gesellschaft in Düsseldorf im CCD statt. Die Veranstaltung verlief reibungslos und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regularien. Die Beschlussvorlagen der Verwaltung wurden von der Hauptversammlung auch in diesem Jahr wieder mit den jeweils aktienrechtlich erforderlichen Mehrheiten angenommen. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 15.10.2020 wurden die Lage der Gesellschaft und die Prognose der Vermögensverwaltung erörtert. Hierbei lag das Augenmerk auf Umschichtungen im Depot und der Realisierung von Buchgewinnen und der Positionierung hinsichtlich einer zu erwartenden Jahresendrally, die maßgeblich durch die von den Notenbanken gesetzte Liquiditätsschwemme angetrieben sein würde. Eine letzte Aufsichtsratssitzung fand am 18.12.2020, wiederum als Telko, statt. Neben der Erörterung der üblichen Kennzahlen wurde hierbei insbesondere auf den sich abzeichnenden Jahresabschluss besondere Aufmerksamkeit gelenkt. In diesem Zusammenhang wurden auch das OLG-Urteil vom 16.12.2020 in Sachen Deutsche Bank wegen der Postbankübernahme (mit Blick auf ein mögliches Revisionsverfahren), die Klagen gegen die Wirecard AG sowie der Sachstand im HVB-Verfahren thematisiert. Der Aufsichtsrat war auch in dem schwierigen Coronajahr 2020 mithin über den Verlauf des operativen Geschäfts, die Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie die Risikostruktur und das Risikomanagement stets und umfassend informiert. Wesentliche Grundlage der Tätigkeit des Aufsichtsrates bildeten die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstandes, die dieser unter Beachtung der Erfordernisse des § 90 AktG innerhalb, bei Bedarf aber auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen, und routinemäßig im wöchentlichen Reporting erstattet hat. Der Aufsichtsrat hatte keinen Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu bemängeln. Nachtrag zum Bericht des Aufsichtsrates Der vom Vorstand zeitnah und nach den Regelungen des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichtes des Vorstandes von dem durch die Hauptversammlung am 07.08.2020 gewählten und durch den Aufsichtsrat schriftlich beauftragten Abschlussprüfer, der Wisbert Treuhand GmbH, Neuss, geprüft. Er wurde am 12.02.2021 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung. Der Jahresabschluss 2020 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Vorschlag zur Gewinnverwendung wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Die Unterlagen sowie der Prüfungsbericht der Wisbert Treuhand GmbH wurden rechtzeitig vorgelegt und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates (Zoom-Konferenz) am 05.03.2021 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen und auf Grundlage seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der Effecten-Spiegel AG zum 31.12.2020 mit dem Lagebericht des Vorstandes gebilligt. Er ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Aus Gründen der Vorsicht hat die Gesellschaft einen sogenannten Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktG erstellt. Die Verlag Blazek & Bergmann seit 1891 GmbH ist an der Effecten-Spiegel AG zum genannten Stichtag am 31.12.2020 mit 17,827 % des Grundkapitals beteiligt. Der Bericht ist rein vorsorglich auch von den Abschlussprüfern der Gesellschaft zur Prüfung im Sinne von § 313 AktG vorgelegt und durch diese geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Die sich anschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat hat ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtstrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft für die engagierte Arbeit im Geschäftsjahr 2020, und insbesondere dem Vorstand und der Prokuristin für das hervorragende Krisenmanagement im pandemisch turbulentem Fahrwasser.
Düsseldorf, den 10. März 2021 Wolfgang Aleff, Vorsitzender des Aufsichtsrates Einladung / TO HauptversammlungAuszug aus dem notariellen Protokoll über die virtuelle Hauptversammlung der Effecten-Spiegel AG am 2. Juni 2021 im Congress Center Düsseldorf (CCD): Zu Punkt 2 der Tagesordnung Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschloss die Hauptversammlung, den zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 2.434.323,71 wie folgt zu verwenden: 1) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 1.926.997,05 an die zurzeit gewinnberechtigten Aktionäre auszukehren als a) Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von Euro 0,55 je dividendenberechtigte Vorzugsaktie = Euro 1.038.683,80 b) Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von Euro 0,55 je dividendenberechtigte Stammaktie = Euro 888.313,25; 2) den restlichen Betrag, derzeit Euro 507.326,66, auf neue Rechnung vorzutragen. Der Versammlungsleiter verkündete dazu seine folgenden Feststellungen: - Die Abstimmung ergab bei 807.014 Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 807.014 Ja-Stimmen (= 100,00 %) und 0 Nein-Stimmen (= 0,00 %) . - Die Hauptversammlung hat die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung mit der erforderlichen Mehrheit gemäß dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat angenommen und beschlossen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2021 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers„An die Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Effecten-Spiegel AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
Neuss, den 12. Februar 2021 WISBERT - TREUHAND GmbH Rolf Ricken, Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||