![]() RM Rheiner Management AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021Hinweis: Die Offenlegung des Anhangs erfolgt ohne die Anhangsangaben zur Gewinn-und
Verlustrechnung sowie ohne den Anlagenspiegel 1. Angaben und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des JahresabschlussesDie RM Rheiner Management AG hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 67547 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Gliederungsvorschriften des §
266 HGB und der ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt. Die RM Rheiner Management AG ist zum Bilanzstichtag als eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267a HGB einzustufen. Gleichwohl hat sie ihren Jahresabschluss wie
für große, nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften aufgestellt: Dies erfolgte
insoweit, als es den Informationsansprüchen ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt.
Da insoweit zulässig, erfolgen gemäß § 160 Abs. 3 AktG keine Angaben mehr zu den dort
genannten Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gewinne aus Wertpapierverkäufen
in dem Posten Nr. 2 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) sowie die Verluste aus Wertpapierverkäufen
in dem Posten Nr. 3 (Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen) zusammengefasst. Diese
Posten enthalten sowohl die Gewinne bzw. Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren des
Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Wir halten diese Darstellung für erforderlich, um unsere Geschäftstätigkeit zutreffender
darstellen zu können. 2. Angaben zur Bilanzierung und BewertungDer Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Sachanlagevermögen ist im Geschäftsjahr nicht vorhanden. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden. Die Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten
bewertet; soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge zu unterstellen war, wurde
nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden jedoch entsprechende
Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder gestiegenen Kursen
wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt. Die Obergrenze der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten. Die Beteiligungen und Wertpapiere sind an die finanzierenden Kreditinstitute verpfändet. In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von
der Gesellschaft ursprünglich gehaltenen Aktienbeständen des Anlagevermögens im Rahmen
von Squeeze-out Verfahren bzw. durch die Andienung von Aktienbeständen im Rahmen von
Unternehmensverträgen entstanden. Unsere Gesellschaft erwartet bei den mit einem Erinnerungswert
von 1,00 Euro aktivierten Rechten eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen.
Es handelt sich um mehrere Rechte von verschiedenen Gesellschaften. Ferner wird unter den sonstigen Ausleihungen eine auf CHF lautende Darlehensforderung
aus Aktionärsdarlehen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung
wegen teilweise vorgenommenen Rangrücktritts auf die Darlehensforderung, der Rangrücktritt
auf die Darlehensforderung besteht weiterhin. Die Bewertung zum 31.12.2021 erfolgte
insoweit zum beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Die Umrechnung der Fremdwährungsforderung
in Euro erfolgte zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung von
§ 256a HGB. Währungsbedingt erfolgte insoweit eine Zuschreibung gegenüber dem Bilanzansatz
des Vorjahres. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen im Umlaufvermögen sind "sekundäre" Nachbesserungsrechte
mit ihren Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt Euro 6,00 ausgewiesen. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare
Einzelrisiken waren nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag. Abzinsungen von Rückstellungen wegen Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr waren nicht erforderlich. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten3.1 Einzelposten des AnlagevermögensDie Entwicklung des Anlagevermögens ist gesetzlicher Bestandteil des Anhangs und ergibt
sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel. (nicht offengelegt) 3.2 Angaben zum Kapital3.2.1 Zusammensetzung des KapitalsDas Grundkapital beträgt Euro 220.000,00. Es ist eingeteilt in 220.000 Stückaktien. 3.2.2 GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt: Die gesetzliche Rücklage blieb mit Euro 20.000,00 unverändert. Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
3.2.3 BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
3.3 Sonstige RückstellungenIm Geschäftsjahr wurden sonstige Rückstellungen gebildet für Aufsichtsratsvergütungen
in Höhe von TEUR 23, für Vorstandstantieme in Höhe von TEUR 96, für Prämienaufwand
aus Stillhalterpositionen von TEUR 326, für Jahresabschluss-/Steuererklärungskosten
in Höhe von TEUR 4, Kosten für Aufbewahrung/Archivierung in Höhe von TEUR 1 sowie
für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 4. 3.4 VerbindlichkeitenDie Angaben zur Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel
zu entnehmen:
Die Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte durch Verpfändung
von Wertpapierdepots und Bankguthaben. Bei Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich gleichzeitig
um solche aus Lieferungen und Leistungen. 3.5. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 25 inklusive
Umsatzsteuer. 4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(nicht offengelegt) 5. Sonstige Angaben5.1 Angaben zu den UnternehmensorganenVorstand:Der Vorstand besteht aus Herrn Dr. Georg Issels, Kaufmann und Herrn Hans Peter Neuroth,
Kaufmann. Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen Euro 120.562,00. Aufsichtsrat:Hans Rudi Küfner, Remscheid,Kaufmann, Vorsitzender Herr Küfner ist außerdem: Karl-Heinz Berchter, Düsseldorf,Unternehmensberater, stellvertretender Vorsitzender Herr Berchter ist außerdem: Bernd Reeker, Meerbusch,Kaufmann Herr Reeker ist außerdem: Die Gesamtnettobezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats der AG betragen für das Geschäftsjahr
Euro 22.500,00. 5.2 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten ArbeitnehmerDie Firma beschäftigte im Geschäftsjahr eine Teilzeitkraft. 5.3 Angaben zum AbschlussprüferhonorarDas für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers
setzt sich wie folgt zusammen:
Anmerkung: Aufgrund neuerer Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden, wegen gesetzlicher
Prüfungspflicht anders als für die Zeit bis 2013, seit 2014 keine Rückstellungen für
die zwar satzungsmäßigen, aber nicht mehr gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen
passiviert, sodass der hier ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des Vorjahresabschlusses
betrifft. Die Angaben sind Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer umsatzsteuerlichen
Nicht-Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuern. 5.4 Latente SteuernAufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die Gesellschaft bei gleich bleibender
Unternehmenspolitik auch in Zukunft mit keinen Ertragsteuern belastet sein, welche
durch dem Grunde nach bestehende aktive Steuerlatenzen (aus steuerlichen Verlustvorträgen
und aus unterschiedlichen Bewertungen von Wertpapieren in Handels- und Steuerbilanz)
reduziert werden könnten. Mithin besteht zum Bilanzstichtag keine werthaltige aktive
Steuerlatenz. 5.5 Bestehen von BeteiligungenDie Scherzer & Co. AG, Köln hat am 29.12.2014 gem. § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass
ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der RM Rheiner Management AG, Köln, gehört. 5.6 ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt gem. § 170 Abs. 2 AktG folgende Verwendung des Bilanzgewinns
des Geschäftsjahres 2021 vor:
Köln, den 22.02.2022
Zusätzliche Angaben:Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 06.04.2022. Ergebnisverwendungsbeschluss: Die Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG hat am 15. August 2022 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 482.809,90 in voller Höhe, d.h. in Höhe von 482.809,90, in die Gewinnrücklagen einzustellen. |
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