RM Rheiner Management AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 20241. Angaben und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des JahresabschlussesDie RM Rheiner Management AG hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 67547 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Gliederungsvorschriften des §
266 HGB und der ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt. Die RM Rheiner Management AG ist zum Bilanzstichtag als eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267a HGB einzustufen. Gleichwohl hat sie ihren Jahresabschluss wie
für große, nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften aufgestellt: Dies erfolgte
insoweit, als es den Informationsansprüchen ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt.
Da insoweit zulässig, erfolgen gemäß § 160 Abs. 3 AktG keine Angaben mehr zu den dort
genannten Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gewinne aus Wertpapierverkäufen
in dem Posten Nr. 2 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) sowie die Verluste aus Wertpapierverkäufen
in dem Posten Nr. 3 (Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen) zusammengefasst. Diese
Posten enthalten sowohl die Gewinne bzw. Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren des
Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Wir halten diese Darstellung für erforderlich, um unsere Geschäftstätigkeit zutreffender
darstellen zu können. 2. Angaben zur Bilanzierung und BewertungDer Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Sachanlagevermögen ist im Geschäftsjahr nicht vorhanden. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden. Die Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten
bewertet; soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge zu unterstellen war, wurde
nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden jedoch entsprechende
Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder gestiegenen Kursen
wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt. Die Obergrenze
der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten. Die Beteiligungen und Wertpapiere sind an die finanzierenden Kreditinstitute verpfändet. In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von
der Gesellschaft ursprünglich gehaltenen Aktienbeständen des Anlagevermögens im Rahmen
von Squeeze-out Verfahren bzw. durch die Andienung von Aktienbeständen im Rahmen von
Unternehmensverträgen entstanden. Unsere Gesellschaft erwartet bei den mit einem Erinnerungswert
von 1,00 Euro aktivierten Rechten eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen.
Es handelt sich um mehrere Rechte von verschiedenen Gesellschaften. Ferner wird unter den sonstigen Ausleihungen eine auf CHF lautende Forderung aus Aktionärsdarlehen
ausgewiesen. Im Jahre 2023 erfolgte die Rückzahlung von 90% des noch ausstehenden
Darlehens. Aufgrund von Währungseffekten übersteigt der Rückzahlungsbetrag die historischen
Anschaffungskosten des Darlehens. Daher wurde die noch offene Forderung mit 1 Euro
(Erinnerungswert) bilanziert. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen im Umlaufvermögen sind "sekundäre" Nachbesserungsrechte
mit einem Erinnerungswert in Höhe von Euro 1,00 ausgewiesen. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare
Einzelrisiken waren nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag. Abzinsungen von Rückstellungen wegen Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr waren nicht erforderlich. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten3.1 Einzelposten des AnlagevermögensDie Entwicklung des Anlagevermögens ist gesetzlicher Bestandteil des Anhangs und ergibt
sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel. Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) zum 31.12.2024
3.2 Angaben zum Kapital3.2.1 Zusammensetzung des KapitalsDas Grundkapital beträgt Euro 220.000,00. Es ist eingeteilt in 220.000 Stückaktien. 3.2.2 GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt: Die gesetzliche Rücklage blieb mit Euro 20.000,00 unverändert. Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
3.2.3 BilanzverlustDer Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
3.3 Sonstige RückstellungenIm Geschäftsjahr wurden sonstige Rückstellungen gebildet für Jahresabschluss-/Steuererklärungskosten
in Höhe von TEUR 5, für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 23, für Vorstandstantiemen
in Höhe von TEUR 19, für Prämienaufwand aus Stillhalterpositionen in Höhe von TEUR
533, für das Kostenrisiko laufender Aktivprozesse in Höhe von TEUR 5 sowie für ausstehende
Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 7. 3.4 VerbindlichkeitenDie Angaben zur Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel
zu entnehmen:
3.5 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 23 inklusive
Umsatzsteuer. 4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 Wertpapiererträge und sonstige betriebliche ErträgeDie Erträge aus Wertpapierverkäufen (TEUR 1.156) setzten sich wie folgt zusammen:
Gewinne in Höhe von TEUR 84 aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens, Gewinne
in Höhe von TEUR 1.038 aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens, Gewinne
aus Optionsgeschäften in Höhe von TEUR 23 sowie TEUR 12 aus Nachbesserungsrechten. Die Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen (TEUR -318) setzten sich wie folgt zusammen:
Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens von TEUR -53 sowie Verluste
aus Optionsgeschäften in Höhe von TEUR -265. Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 155) setzten sich wie folgt zusammen: Erträge
aus Zuschreibungen gem. § 253 Abs. 5 HGB von Wertpapieren des Anlagevermögens (TEUR
87), von Wertpapieren des Umlaufvermögens (TEUR 54) sowie periodenfremde Erträge (TEUR
13). 4.2 Außerplanmäßige Abschreibungen auf FinanzanlagenAbschreibungen auf Wertpapiere sind immer außerplanmäßige Abschreibungen, da für Wertpapiere
keine "planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen werden. In der GuV Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
sind TEUR 83 (Vj.: TEUR 141) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen
ausgewiesen. Nach unserer Einschätzung sind Wertminderungen in Höhe von TEUR 83 (Vj.:
TEUR 141) voraussichtlich nicht von Dauer. 4.3 SteueraufwandAuf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor dem Hintergrund der Regelungen
des § 8b KStG in seiner am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der zu erwartende Steueraufwand
(TEUR 3) mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand identisch. 5. Sonstige Angaben5.1 Angaben zu den UnternehmensorganenVorstand:Der Vorstand besteht aus Herrn Dr. Georg Issels, Kaufmann und Herrn Hans Peter Neuroth,
Kaufmann. Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen Euro 43.423,00. Aufsichtsrat:Hans Rudi Küfner, Remscheid, Herr Küfner ist außerdem:
Karl-Heinz Berchter, Düsseldorf, Herr Berchter ist außerdem:
Bernd Reeker, Meerbusch, Herr Reeker ist außerdem:
Die Gesamtnettobezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats der AG betragen für das Geschäftsjahr
Euro 22.500,00. 5.2 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten ArbeitnehmerDie Firma beschäftigte im Geschäftsjahr eine Teilzeitkraft. 5.3 Angaben zum AbschlussprüferhonorarDas für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers
setzt sich wie folgt zusammen:
Anmerkung: Aufgrund neuerer Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden, wegen gesetzlicher
Prüfungspflicht anders als für die Zeit bis 2013, seit 2014 keine Rückstellungen für
die zwar satzungsmäßigen, aber nicht mehr gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen
passiviert, sodass der hier ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des Vorjahresabschlusses
betrifft. Die Angaben sind Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer umsatzsteuerlichen
Nicht-Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuern. 5.4 Latente SteuernAufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die Gesellschaft bei gleichbleibender Unternehmenspolitik
auch in Zukunft mit keinen Ertragsteuern belastet sein, welche durch dem Grunde nach
bestehende aktive Steuerlatenzen (aus steuerlichen Verlustvorträgen und aus unterschiedlichen
Bewertungen von Wertpapieren in Handels- und Steuerbilanz) reduziert werden könnten.
Mithin besteht zum Bilanzstichtag keine werthaltige aktive Steuerlatenz. 5.5 Bestehen von BeteiligungenDie Scherzer & Co. AG, Köln hat am 29.12.2014 gem. § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass
ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der RM Rheiner Management AG, Köln, gehört. 5.6 Ergebnisverwendungsvorschlagentfällt Köln, den 10.04.2025
Zusätzliche Angaben:Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19. Mai 2025. |
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