Fair Value REIT-AG
München
WKN A0MW97
ISIN DE000A0MW975
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der Fair Value REIT-AG mit Sitz in München
am Montag, den 14. Mai 2012, um 11.00 Uhr
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.
I. Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 14. Mai 2012 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, München
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 und der Lageberichte
für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 22. März 2012 festgestellt und den Konzernabschluss
entsprechend §§ 172, 173 AktG am 28. März 2012 gebilligt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats
und erläuternder Bericht des Vorstands sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung
bedarf, zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, Leopoldstr.
244, 80807 München, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 776.556,34
wie folgt zu verwenden:
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a)
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Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 746.045,76, entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 0,08 für
jede der 9.325.572 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Dividende ist zahlbar am 2. Juli 2012.
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b)
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Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 30.510,58.
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Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags
von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen 9.325.572 dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
von Vorstand und Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw. solchen, die ihr als eigene Aktien
zugerechnet werden, wurden nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b AktG aus diesen Aktien kein Dividendenrecht
zusteht. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,08 EUR je dividendenberechtigter
Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit
die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Betrag entsprechend.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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5.
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie für eine prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für die Geschäftsjahre 2012 und 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
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6.
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Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
Die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fair Value REIT-AG enden mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
2012.
Gemäß § 95 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß
§ 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Wahlen werden entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt.
Der Aufsichtsrat schlägt die erneute Wahl der amtierenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats vor:
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a) Prof. Dr. Heinz Rehkugler
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Herrn Prof. Dr. Heinz Rehkugler, Wohnort Müllheim im Breisgau, Universitätsprofessor an der Steinbeis-Hochschule in Berlin,
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mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen.
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Die Wahl erfolgt gemäß § 11 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
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Prof. Dr. Heinz Rehkugler, Jahrgang 1943, Wohnort Müllheim im Breisgau, ist seit 1977 Universitätsprofessor und hatte von
1994 bis 2009 den Lehrstuhl für Finanzwirtschaft und Banken an der Universität Freiburg inne. Er ist Professor für Immobilieninvestments
an der Steinbeis-Hochschule in Berlin und Studienleiter des Center for Real Estate Studies der Deutsche Immobilien-Akademie
Freiburg und der Steinbeis-Hochschule Berlin.
Er bekleidet Ämter in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
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DIA Consulting AG, Freiburg (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
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b) Dr. Oscar Kienzle
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Herrn Dr. Oscar Kienzle, Wohnort Kirchberg in Tirol, Österreich, Beruf: Vorstand der Günther Graf von Hardenberg Stiftung,
Baden-Baden,
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mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen.
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Die Wahl erfolgt gemäß § 11 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
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Dr. Oscar Kienzle, Jahrgang 1947, Wohnort Kirchberg in Tirol, Österreich, ist Vorstand der Günther Graf von Hardenberg Stiftung,
Baden-Baden. Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der IC Immobilien Holding AG und der Real Grundbesitz AG. Zuvor war er
von 2003 bis August 2011 Vorstandssprecher der IC Immobilien Holding AG und von 1988 bis 2003 Geschäftsführer der IC Immobilien
Consulting- und Anlagegesellschaft mbH.
Er bekleidet Ämter in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
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Real Grundbesitz AG, Unterschleißheim (Aufsichtsratsvorsitzender)
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IC Immobilien Holding AG, Unterschleißheim (Aufsichtsratsvorsitzender)
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c) Christian Hopfer
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Herrn Christian Hopfer, Wohnort Kelkheim/Taunus, Beruf: Vorstand der Real Grundbesitz AG, Unterschleißheim,
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mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen.
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Die Wahl erfolgt gemäß § 11 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
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Herr Christian Hopfer, Jahrgang 1940, Wohnort Kelkheim/Taunus, war als studierter Diplom-Kaufmann in verschiedenen Positionen
bei IBM Deutschland, der Realkredit- und Finanzierungsgesellschaft Berlin AG, coop AG und der SEB AG tätig. Seit Januar 2002
war er als Interimsmanager bei der SchmidtBank Hof u.a. verantwortlich für die Bereinigung und Beendigung sämtlicher Beteiligungsengagements
durch Veräußerung und Schließung. Zudem betreute er das eigene und angemietete Grundvermögen der SchmidtBank.
Er bekleidet keine Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen.
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Für den Fall der Wahl des Herrn Dr. Oscar Kienzle wird dieser das Amt des unabhängigen Mitglieds des Aufsichtsrats mit Sachverstand
auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 AktG übernehmen.
Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass bei einer Wahl von Herrn Prof. Dr. Heinz Rehkugler zum Mitglied des Aufsichtsrats Herr
Prof. Dr. Heinz Rehkugler erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt werden wird.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 9.406.882 Stückaktien,
die jeweils eine Stimme gewähren. Von diesen Aktien sind zurzeit lediglich 9.325.572 stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus
81.310 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bzw. solchen, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, nicht ausgeübt
werden kann. Die Anzahl der Stimmrechte kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 7. Mai 2012 bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB)
anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 23. April 2012 (0:00 Uhr) beziehen und ist durch Bestätigung
des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) zu erbringen. Die Anmeldung und
der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Mai 2012 unter folgender Adresse oder der angegebenen
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch
vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die Eintrittskarten
für die Hauptversammlung ausstellt.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Andere Regelungen können gemäß § 135 AktG für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen
oder Institutionen (vgl. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Die entsprechenden Regelungen sind
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Ein Vollmachtformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Daneben stellen wir im Internet unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung zur Verfügung.
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem
Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt
wurde, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme. Weisungen können über die angegebene
E-Mail-Adresse hinaus nicht elektronisch erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten,
benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat das Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und der Gesellschaft
unter folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 10. Mai 2012 bis 24:00 Uhr zukommen
zu lassen:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte
der Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z.B. Wortmeldungen, das Stellen von Anträgen oder die Erklärung von Widersprüchen
können nicht entgegengenommen werden. Zu beachten ist weiter, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
im Falle einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte
Anträge nicht bevollmächtigt sind und diesbezüglich nur in der Hauptversammlung Weisungen erteilt werden können.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht EUR 2.351.720,50) oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten. Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Fair Value REIT-AG
Vorstand
Leopoldstraße 244
80807 München
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen ist. Demnach muss das Ergänzungsverlangen der Gesellschaft spätestens bis zum 13. April 2012 bis
24:00 Uhr, zugehen.
Der oder die Antragsteller haben überdies nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung
(d.h. seit dem 14. Februar 2012, 0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) Inhaber der Aktien sind. Bei der Berechnung dieser
Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung (‘Gegenanträge’) sowie Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und/oder des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers übersenden (‘Wahlvorschläge’). Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt
das nicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich
zu übermitteln an:
Fair Value REIT-AG
Anträge zur HV 2012
Leopoldstraße 244
80807 München
Telefax 089 / 92 92 815-15
E-Mail: info@fvreit.de
Anderweitig eingehende Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 29.
April 2012, 24:00 Uhr, bei o.g. Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs
und der Begründung von Gegenanträgen unter der Internetadresse
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben
zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen enthält.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet
werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach § 25 Abs.
3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Außerdem ist der Vorstand berechtigt, unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft zu verweigern.
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre
können auch im Internet unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
eingesehen werden.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und Unterlagen
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie
der Vorschlag zur Gewinnverwendung liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus und können im Internet unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
heruntergeladen werden sowie von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, Leopoldstraße
244, 80807 München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenfrei zugesandt. Die Abstimmungsergebnisse
werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
München, im April 2012
Fair Value REIT-AG
Der Vorstand
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