Fielmann AktiengesellschaftHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BerichtigungAufgrund eines technischen Versehens ist in der Veröffentlichung vom 16.06.2010 die Darstellung der Konzernbeteiligungsliste fehlerhaft. Die Berichtigung erfolgt nachstehend: Anteilsbesitz und Konsolidierungskreis gemäß §§ 287, 313 Abs. 4 HGB und Darstellung der Gesellschaften, die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch nehmen 31. Dezember 2009scroll
Erläuterung der Anmerkungen 1 Soweit nach der Ortsangabe kein Land genannt ist, handelt es sich um eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland. 2 Diese inländische Tochtergesellschaft hat die gemäß § 264 Abs. 3 HGB für Kapitalgesellschaften geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichtet deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen einschließlich Lagebericht. 3 Diese inländische Tochtergesellschaft hat die gemäß §§ 264a, 264b HGB für Personenhandelsgesellschaften geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichtet deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen einschließlich Lagebericht. 4 An der Gesellschaft ist ein Dritter beteiligt. Jedoch hält nur die Fielmann Augenoptik Aktiengesellschaft eine feste Kapitaleinlage und übt aufgrund der vertraglichen Gestaltungen „Control“ im Sinne von IAS 27 aus. 5 Die Fielmann Aktiengesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin i.S.d. § 285 Nr. 11 a HGB. 6 Inländische Tochtergesellschaften ohne Drittbeteiligung, die eine Fielmann-Niederlassung betreiben (Betriebsstättengesellschaften), wiesen zum Stichtag ein kumuliertes Eigenkapital in Höhe von € 56.473.654,03 aus und erwirtschafteten im Berichtsjahr ein kumuliertes Jahresergebnis in Höhe von € 29.128.124,31 . 7 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. |
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