![]() Fielmann AGHamburgOffenlegung und Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB i.V.m. § 325 HGB1. Die Gesellschafter der unten aufgeführten Gesellschaften haben am 3. April 2018 einstimmig beschlossen, der Befreiung von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen. 2. Die Fielmann Aktiengesellschaft (Amtsgericht Hamburg, HRB 56098) hat sich bereit erklärt, für die von den Gesellschaften bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen und gegenüber den Gesellschaften eine freiwillige Verlustübernahmeerklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB abgegeben. 3. Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung der Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 von der Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen einschließlich Anhang und Lagebericht wird mitgeteilt. scroll
Hamburg, im April 2018 Die Geschäftsführung |
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