Fielmann AG

Hamburg

Befreiung nach § 264 HGB

Befreiung 264 HGB AGs

Offenlegung und Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB i.V.m. § 325 HGB

1. Die Aktionäre der unten aufgeführten Gesellschaften haben am 8. April 2020 einstimmig beschlossen, der Befreiung von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 zuzustimmen.

2. Die Fielmann Aktiengesellschaft (Amtsgericht Hamburg, HRB 56098) hat sich bereit erklärt, für die von den Gesellschaften bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen und gegenüber den Gesellschaften eine freiwillige Verlustübernahmeerklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB abgegeben.

3. Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung der Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 von der Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen einschließlich Anhang und Lagebericht wird mitgeteilt.

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Fielmann Augenoptik AG AG Hamburg HRB 57532
Baur Optik Geschäftsführungs-AG AG Augsburg HRB 2036