Fielmann AGHamburgBefreiung nach § 264 HGBBefreiung 264 HGB AGsOffenlegung und Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB i.V.m. § 325 HGB 1. Die Aktionäre der unten aufgeführten Gesellschaften haben am 8. April 2020 einstimmig
beschlossen, der Befreiung von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 zuzustimmen. 2. Die Fielmann Aktiengesellschaft (Amtsgericht Hamburg, HRB 56098) hat sich bereit
erklärt, für die von den Gesellschaften bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen und gegenüber den Gesellschaften eine freiwillige
Verlustübernahmeerklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB abgegeben. 3. Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft
einbezogen, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung der Gesellschaften
nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 von der Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen einschließlich Anhang und Lagebericht
wird mitgeteilt. scroll
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