Fielmann Group AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Männer, Frauen und Personen anderer geschlechtlicher Identitäten sind dabei grundsätzlich in gleicher Weise gemeint und angesprochen. Bericht des AufsichtsratsZunächst möchte der Aufsichtsrat an Herrn Professor Günther Fielmann erinnern, der am 3. Januar 2024 verstorben ist. Als Gründer und langjähriger Vorstandsvorsitzender der Fielmann-Gruppe war Herr Professor Fielmann ein Jahrhundert-Unternehmer. Mit strategischem Weitblick, einem klaren Fokus auf die Wünsche der Kunden und einem vorbildlichen Engagement für das Gemeinwohl hat er die deutsche Wirtschaft weit über die Grenzen der Augenoptik und Hörakustik hinaus geprägt. Gegenüber einem der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Aufsichtsrat war Herr Professor Fielmann von Anfang an positiv eingestellt. Er hat ihn nicht wie viele als zwangsläufige Folge der Rechtsform und der Mitarbeiterzahl in Kauf genommen, sondern als Chance gesehen, den gewählten Arbeitnehmer-Vertretern Mitverantwortung zu übertragen und Einfluss einzuräumen. Mit der Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung in eine Familienstiftung hat er dem Kapitalmarkt signalisiert, dass das von ihm gegründete Unternehmen dauerhaft mehrheitlich in Familienhand bleiben wird, also unverkäuflich ist, sodass sich Übernahmespekulationen erübrigen. Wir werden Herrn Professor Günther Fielmann als einen in jeder Hinsicht vorbildlichen Familienunternehmer in guter Erinnerung behalten. Der Aufsichtsrat ist auch im Geschäftsjahr 2024 den ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben gewissenhaft nachgekommen. Er hat sich im Berichtsjahr kontinuierlich über alle wichtigen geschäftspolitischen Vorgänge informiert und die Arbeit des Vorstands überwacht sowie beratend begleitet. Bei wichtigen Anlässen gab es auch außerhalb der Sitzungen einen unmittelbaren Informationsaustausch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand. Auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Beratungen eingehend mit der Geschäfts- und Finanzlage, der Unternehmensstrategie, der Personalpolitik, der Planung, der Risikoeinschätzung sowie der Compliance-Organisation der Fielmann Group AG befasst. Im Geschäftsjahr 2024 hatte der Aufsichtsrat sechsmal getagt. Dabei wurden drei Aufsichtsratssitzungen in Präsenz und drei per Videokonferenz abgehalten. Entschuldigt gefehlt haben die Aufsichtsratsmitglieder Hans-Georg Frey und Frank Schreckenberg jeweils bei zwei Sitzungen sowie die Aufsichtsratsmitglieder Ralf Greve, Pier Paolo Righi, Hans-Otto Schrader, Marie-Christine Ostermann, Carolina Müller-Möhl und Jana Furcht jeweils bei einer Sitzung. Die erste Aufsichtsratssitzung fand am 15. Februar 2024 virtuell statt. Nachdem Herr Marc Fielmann die vorläufigen Eckdaten der Fielmann-Gruppe für 2023 sowie die bisherige Geschäftsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erläutert hatte, informierte Herr Steffen Bätjer den Aufsichtsrat über den Stand der aktuell durchgeführten SAP-Umstellung sowie den bisherigen Verlauf der Jahresabschlussprüfung. Außerdem stellte Herr Dr. Bastian Körber drei strategische Initiativen für das Jahr 2024 vor: die flächendeckende Verfügbarkeit des Augen-Check-Ups in Deutschland und in der Schweiz, die Einführung einer Gleitsichtsimulation (ADD-Vision) sowie den Rollout einer "geführten Reklamationsbearbeitung" in ZenIT, der iPad-basierten digitalen Verkaufsunterstützung in den Niederlassungen. Ein weiterer Beratungsgegenstand war die ebenfalls für 2024 vorgesehene strategische Neuausrichtung des Produktions- und Logistiknetzwerks. Hierzu erstattete als Gast Herr Peter Lothes, COO von Fielmann und Mitglied des Executive Leadership Teams, einen ausführlichen Bericht und beantwortete die Fragen von Aufsichtsratsmitgliedern. Abschließend beriet und beschloss der Aufsichtsrat eine Anpassung der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei wurde unter anderem geregelt, dass Frau Katja Groß ab dem 1. April 2024 die Verantwortung für den Bereich IT übernimmt, der zudem in "Digital & IT" umbenannt wurde, um der Bedeutung des digitalen Produktmanagements Rechnung zu tragen. Die zweite Aufsichtsratssitzung wurde am 11. April 2024 als Präsenzsitzung abgehalten. Nach Ausführungen zum Geschäftsjahr 2023 sowie zum bisherigen Geschäftsverlauf im Jahr 2024 erläuterte Herr Fielmann die Prognose des Vorstands für das Gesamtgeschäftsjahr 2024 unter Bezugnahme auf drei Szenarien (Low, Mid, Best) und stellte dazu die vom Vorstand vorgesehene Mitteilung an den Kapitalmarkt zur Diskussion. Nach eingehender Erörterung fasste der Aufsichtsrat den Beschluss, die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 zu genehmigen. Außerdem war eine Erhöhung der Kreditlinien des Unternehmens Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung. Um in jeder Situation stets voll handlungsfähig zu bleiben und um schnell auf sich bietende Geschäftschancen reagieren zu können, schlug der Vorstand vor, die bestehenden Linien für Geschäftskredite deutlich zu erhöhen; man stehe hierüber mit vier Banken im Gespräch. Nach Erörterung der zu erwartenden Bereitstellungskosten sowie der Konditionen bei Inanspruchnahme der Kreditlinien fasste der Aufsichtsrat Beschluss und ermächtigte den Vorstand, die Kreditlinien für allgemeine Geschäftskredite bei mehreren Banken von bislang insgesamt 100 Mio. € auf nunmehr bis zu 225 Mio. € zu erhöhen. Zudem beschloss der Aufsichtsrat nach Empfehlung durch den Personalausschuss Anpassungen beim Vorstandsvergütungssystem, wobei es sich um die formelle Umsetzung von Änderungen handelte, die der Sache nach bereits im Geschäftsjahr 2023 vom Aufsichtsrat beschlossen worden sind, sowie um einige sprachliche Aktualisierungen. Am 18. April 2024 folgte die Bilanzsitzung, die virtuell abgehalten wurde. Herr Wirtschaftsprüfer Thorsten Dzulko und Frau Wirtschaftsprüferin Claudia Niendorf-Senger von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC legten die Prüfungsgegenstände und die Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 dar und berichteten nochmals zusammenfassend über die mit dem Prüfungsausschuss bereits eingehend erörterten Schwachstellen, die anlässlich der Prüfung erkannt wurden, sowie über die einzelnen Prüfungsergebnisse. Herr Georg Alexander Zeiss und Herr Prof. Binz berichteten anschließend als Mitglieder des Prüfungsausschusses über den erfolgten Austausch zwischen dem Ausschuss und den Wirtschaftsprüfern bezüglich der Abschlussprüfung 2023 sowie den daraus gewonnenen Erkenntnissen. Nach einer Aussprache billigte der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahres- und den Konzernabschluss 2023 nebst jeweiligem Lagebericht sowie den Vergütungsbericht und den Abhängigkeitsbericht für 2023. Außerdem nahm der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten CSR-Bericht für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis. Abschließend wurden noch die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung diskutiert und verabschiedet. Am 6. Juni 2024 fand eine ebenfalls virtuell durchgeführte Aufsichtsratssitzung statt, deren Beratungsgegenstand die weitere Expansion der Fielmann-Gruppe auf dem US-Markt war. Zunächst gab Herr Dr. Lukas Rücker (CEO Fielmann USA) als Gast einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten von Fielmann in den USA seit dem dortigen Markteintritt durch Erwerb der Optikerkette SVS Vision und des E-Commerce-Unternehmens Befitting im Jahr 2023. Nach Ausführungen von Herrn Dr. Körber über die Attraktivität des US-amerikanischen Marktes für eine weitere Expansion der Fielmann-Gruppe berichtete Herr Fielmann, dass man mit der Optikkette Shopko Optical ein Akquisitionsobjekt gefunden habe, das die Anforderungen von Fielmann hervorragend erfülle. Shopko Optical betreibe 142 Niederlassungen in 13 Staaten der USA, vornehmlich aber in Wisconsin und Minnesota. Geografisch würden sich die Shopko Optical-Niederlassungen und die 82 Niederlassungen von SVS Vision optimal ergänzen. Dem Aufsichtsrat wurden die aktuellen Unternehmenskennzahlen von Shopko Optical und deren rechnerisch ermittelter Unternehmenswert dargelegt. Zudem berichtete Herr Bätjer, dass bei den durchgeführten Due-Diligence-Prüfungen keine kritischen Punkte identifiziert worden seien, die gegen einen Erwerb des Unternehmens sprächen. Nachdem die zahlreichen Fragen von Aufsichtsratsmitgliedern zu dem vorgesehenen Unternehmenserwerb beantwortet waren, genehmigte der Aufsichtsrat den Erwerb von 100 % der Gesellschaftsanteile an der Shoptikal TopCo Inc. (Obergesellschaft der Optikkette) durch die Fielmann USA Inc. unter Beitritt der Fielmann Group AG zum Kaufvertrag als Garantiegeberin. Außerdem genehmigte der Aufsichtsrat dem Vorstand die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 350 Mio. € zum Zwecke der Finanzierung des Anteilserwerbs. Damit konnte Fielmann die Optikkette Shopko Optical wie geplant zum 1. Juli 2024 übernehmen. Die nächste Aufsichtsratssitzung fand im Anschluss an die Hauptversammlung am 11. Juli 2024 wieder in Präsenz statt. Nach einem kurzen Rückblick auf die Hauptversammlung ging Herr Fielmann nochmals auf den Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr 2024 ein und unterrichtete den Aufsichtsrat sodann über ein Schwerpunktthema für das zweite Halbjahr 2024, den Handlungsbedarf hinsichtlich der gestiegenen Personalkostenquote in den Niederlassungen. Weiterer Berichtsgegenstand war die inzwischen erfolgte Akquisition der Optikkette Shopko Optical in den USA. Herr Bätjer berichtete über den reibungslos verlaufenen Übernahmeprozess und stellte die Auswirkungen dar, die diese Akquisition auf die Konzernkennzahlen für 2024 haben werde. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Immobilie Schillerstraße 17 in Weimar. An deren Eigentümerin, einer Objektgesellschaft, war die Fielmann Group AG mit 51 % und die Erbengemeinschaft Günther Fielmann mit 49 % beteiligt. Der Vorstand strebte an, dass die Fielmann Group AG den 49 %-Anteil der Erbengemeinschaft hinzuerwirbt. Zur Begründung führte er aus, dass die Immobilie zu 100 % gewerblich vermietet sei, mit der Fielmann-Niederlassung Weimar als Hauptmieterin. Diese nachhaltig profitable Niederlassung wolle die angemieteten Flächen langfristig nutzen. Somit mache es Sinn, wenn die Fielmann Group AG künftig als alleinige Inhaberin der Objektgesellschaft die Immobilie auch langfristig halte. Der Aufsichtsrat genehmigte daraufhin den Erwerb des 49 %-Anteils, wobei der Kaufpreis (rd. 2,9 Mio. €) nach dem aktuellen Marktwert des Objekts laut vorliegendem Sachverständigengutachten bemessen wurde. In der in Präsenz abgehaltenen Aufsichtsratssitzung am 21. November 2024 war zunächst der Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 Gegenstand der Berichterstattung durch den Vorstand. Außerdem legte der Vorstand die Planung für 2025 sowie die Rahmenplanung 2026-2027 dar. Nach der Beantwortung von Fragen seiner Mitglieder genehmigte der Aufsichtsrat die Planungen. Des Weiteren hat der Vorstand den Stand der Entwicklung der Vision 2035 sowie der Unternehmensstrategie dargelegt und zur Diskussion gestellt. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Personalrabatten, der Notwendigkeit der Bildung von Rückstellungen in Bezug auf frühere Jahre, der Sicherstellung einer künftig zutreffenden Behandlung sowie mit damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen. Anschließend beschlossen sowohl die Anteilseignervertreter als auch die Arbeitnehmervertreter für die Wahl zum Aufsichtsrat im Jahr 2025 bezüglich der Geschlechterquote einer Gesamterfüllung zu widersprechen und haben den Widerspruch jeweils gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden erklärt (§ 96 Abs. 2 S. 3 AktG). Damit ist für die kommende Wahl zum Aufsichtsrat der gesetzliche Mindestanteil von 30 % an Frauen bzw. Männern von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt, also von jeder Seite je für sich zu erfüllen. In dieser letzten Sitzung im Jahr 2024 war zudem ein Entwurf der DCGK-Erklärung zum 31. Dezember 2024 Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat. Dabei wurde auch darüber gesprochen, wie die Anzahl der erklärten Abweichungen künftig reduziert werden kann. Im Geschäftsjahr 2024 hatte der Vermittlungsausschuss i.S.d. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz keinen Anlass zusammenzutreten. Der Personalausschuss tagte einmal bei Anwesenheit aller Ausschussmitglieder. Erörtert wurden dabei die Anpassungen des Vorstandsvergütungssystems zur formellen Umsetzung der bereits im Jahr 2023 gefassten Aufsichtsratsbeschlüsse. Wie schon oben berichtet, hat der Aufsichtsrat der Empfehlung des Personalausschusses folgend die Anpassungen in seiner Sitzung vom 11. April 2024 beschlossen. Außerdem befasste sich der Personalausschuss mit den Möglichkeiten einer Neugestaltung des Vorstandsvergütungssystems. Auch der Nominierungsausschuss trat in vollzähliger Besetzung einmal zusammen und sprach dem Aufsichtsrat die Empfehlung aus, nach dem Ausscheiden von Herrn Hans Joachim Oltersdorf aus dem Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2024 die Wahl von Herrn Georg Alexander Zeiss als Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Der Prüfungsausschuss ist im Berichtsjahr in insgesamt vier Sitzungen (zwei davon virtuell) seinen Aufgaben nachgekommen. An jeder der Sitzungen nahmen jeweils alle Ausschussmitglieder teil. Zudem stand in jeder Sitzung aus dem Vorstand Herr Steffen Bätjer dem Prüfungsausschuss Rede und Antwort. Außerdem wurden in den Sitzungen auch Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen und Revision gehört und befragt. In der ersten Sitzung am 14. Februar 2024 standen unter anderem der vorläufige Abschluss für 2023 und der Stand der Abschlussprüfung, die Themen "Unabhängigkeit des Abschlussprüfers" (bejaht) und "Kenntnis über mögliche Fraud-Fälle" (verneint) sowie eine Ergänzungsvereinbarung mit PwC infolge neu hinzugetretener Prüfungsthemen auf der Tagesordnung. An der Sitzung am 10. April 2024 nahmen, wie auch schon bei der ersten Sitzung, vom Abschlussprüfer PwC Herr Wirtschaftsprüfer Thorsten Dzulko und Frau Wirtschaftsprüferin Claudia Niendorf-Senger teil. Mit diesen führte der Prüfungsausschuss, nachdem zuvor Herr Steffen Bätjer seinen Bericht erstattet hatte, ein ausführliches Gespräch über den Verlauf und die Ergebnisse der Abschlussprüfung für 2023 und verabschiedete sodann seine Empfehlungen für die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats in dessen Bilanzsitzung. In der Sitzung vom 2. Juli 2024 war insbesondere ein ausführlicher Bericht über das System der Internen Revision Beratungsgegenstand. Außerdem wurden die Auswirkungen der Übernahme von Shopko Optical auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Fielmann-Gruppe thematisiert. In der letzten Sitzung am 20. November 2024 war Herr Wirtschaftsprüfer Thorsten Dzulko (PwC) anwesend. Dieser und die Ausschussmitglieder erklärten zunächst, es gäbe keine Themen, die ohne Teilnahme des Vorstandes zu besprechen seien (DCGK D. 10). Bei seinem anschließenden Bericht ging Herr Dzulko unter anderem auf die Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024 ein. Beraten wurde des Weiteren über das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem. Außerdem befasste sich der Prüfungsausschuss noch mit den Planungen für 2025 ff. Der Aufsichtsrat überprüft fortlaufend und zusätzlich einmal jährlich anhand eines ausführlichen Fragebogens das Vorliegen von Interessenkonflikten seiner Mitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zudem aufgefordert, potenzielle Interessenkonflikte mitzuteilen. Auch im Geschäftsjahr 2024 lagen keine Interessenkonflikte vor. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen, zukunftsweisenden Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei auf Wunsch von der Gesellschaft unterstützt. Außerdem können neue Mitglieder des Aufsichtsrats die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen. Der Jahresabschluss der Fielmann Group AG und der gemäß § 315 e Handelsgesetzbuch auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 sowie die Berichte über die Lage der Fielmann Group AG und des Konzerns sind durch den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a. M., geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die vorgenannten Unterlagen, einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, die jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vorlagen, wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 16. April 2025 und des Aufsichtsrats am 17. April 2025 eingehend erörtert. Dies erfolgte jeweils in Gegenwart von Herrn Wirtschaftsprüfer Thorsten Dzulko und Frau Wirtschaftsprüferin Charlotte Meky, die über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung sowie über ihre Feststellungen zum internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem berichteten und die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder dazu beantworteten. Über die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben. Er hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt, womit der Jahresabschluss zugleich festgestellt ist. Der Aufsichtsrat befürwortet den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und schließt sich diesem an. Dem für 2024 vorgelegten Vergütungsbericht und der nichtfinanziellen Berichterstattung stimmte der Aufsichtsrat ebenfalls zu. Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2024 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit der uneingeschränkten Bestätigung versehen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands geprüft und sich in der Bilanzsitzung am 17. April 2025 das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer berichten lassen. Gegen den Bericht des Vorstands und dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende und sehr erfolgreiche Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Hamburg, 17. April 2025 Professor Dr. Mark K. Binz, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Fielmann Group AG1 Grundlagen des Konzerns1.1 UnternehmensprofilDie Fielmann Group AG ist ein börsennotiertes deutsches Familienunternehmen in den Bereichen Augenoptik und Hörakustik. Das Unternehmen versorgt 29 Mio. Kundinnen und Kunden mit Brillen, Kontaktlinsen, Hörsystemen und Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge. Als Marktführer in Zentraleuropa und weltweit drittgrößtes Unternehmen der Optik-Branche verfolgt es ein Omnichannel-Geschäftsmodell mit digitalen Vertriebskanälen und mehr als 1.200 Niederlassungen. Das 1972 gegründete Unternehmen wird von Marc Fielmann in zweiter Generation geführt. Mit ihrer kundenorientierten Philosophie hilft die Fielmann-Gruppe allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen. Dank des Einsatzes seiner mehr als 24.000 Mitarbeitenden erreicht das Unternehmen immer wieder Kundenzufriedenheitswerte und Wiederkaufsraten von über 90 % und hat bereits mehr als 200 Mio. individuell gefertigte Korrektionsbrillen an Kundinnen und Kunden abgegeben. Die Aktien der Fielmann Group AG mit Sitz in Hamburg sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und gehören zum Börsenindex SDAX. Über die KORVA SE, mehrere Stiftungen und direkten Aktienbesitz kontrolliert die Familie Fielmann 72,9 % der Aktien der Fielmann Group AG. Der Streubesitz beläuft sich auf 27,1 %. 1.2 OrganisationsstrukturDas operative Geschäft der Fielmann-Gruppe wird über mehrere regionale Beteiligungen, die direkt oder indirekt von der Muttergesellschaft kontrolliert werden, gesteuert. Aufbauend auf ihrer marktführenden Position in Zentraleuropa verfolgt die Fielmann-Gruppe seit 2019 ihre Wachstumsstrategie Vision 2025. Im Rahmen dieser Strategie wurde organisches Wachstum in bestehenden Märkten mit Akquisitionen kombiniert: 2019 trat die Fielmann-Gruppe mit der Übernahme des Augenoptikunternehmens Optika Clarus in den slowenischen Markt ein. Darauf folgten die Übernahmen von Óptica & Audiología Universitaria in Spanien im Jahr 2020 und Medical Óptica Audición in Nordspanien im Jahr 2022. Im Jahr 2023 expandierte die Fielmann-Gruppe in den weltweit größten augenoptischen Markt: die Vereinigten Staaten. 2023 erwarb sie SVS Vision, ein Optikunternehmen mit Sitz in Mt. Clemens, Michigan, das neben dem stationären Einzelhandel auch über eigene Produktionsstätten verfügt sowie eine Brillenversicherung an Firmenkunden anbietet. Darüber hinaus wurde ebenfalls im Jahr 2023 Eyevious Style Incorporated mit Sitz in Calgary, Kanada, übernommen. Um ihre starke Marktposition im "Upper Midwest" der Vereinigten Staaten auszuweiten, erwarb die Fielmann-Gruppe am 1. Juli 2024 Shopko Optical, ein Optikunternehmen mit Sitz in Green Bay, Wisconsin. Shopko Optical betreibt 144 Niederlassungen in 13 US-Bundesstaaten. Dank dieser Akquisitionen und eines starken organischen Wachstums ist die Fielmann-Gruppe Ende 2024 ein führender Anbieter von Augenoptik im "Upper Midwest" der USA. 1.3 Vorstand und AufsichtsratAls deutsches börsennotiertes Unternehmen orientiert sich die Fielmann Group AG bei der Führung und Kontrolle des Unternehmens an den im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) aufgeführten Standards einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Im Berichtsjahr bestand der Vorstand der Fielmann Group AG aus vier Personen, die für die Leitung der Fielmann-Gruppe verantwortlich sind. Marc Fielmann ist Vorstandsvorsitzender (CEO). Darüber hinaus verantwortet er die Bereiche Strategie, Category Management & Einkauf. Bis 31. März 2024 war er auch für Digital & IT verantwortlich. Steffen Bätjer (CFO) verantwortet die Bereiche Finanzen, Controlling, Recht und Compliance. Katja Groß ist für die Bereiche Personal & Organisation verantwortlich. Darüber hinaus übernahm Katja Groß am 1. April 2024 die Verantwortung für den Bereich Digital & IT und leitete den Bereich Produktion & Logistik vom 1. Januar 2024 bis 28. Februar 2025. Dr. Bastian Körbers Zuständigkeit umfasst die Bereiche Vertrieb, Marketing, Expansion und Immobilien. Am 14. Februar 2025 gab die Fielmann-Gruppe bekannt, dass Peter Lothes ab dem 1. März 2025 als Chief Operating Officer (COO) die Verantwortung für die Bereiche Produktion & Logistik übernehmen wird. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und prüft den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie den Konzernabschluss. Neben seiner Überwachungsfunktion berät der Aufsichtsrat den Vorstand bei der operativen Leitung des Unternehmens und ist in wesentliche Entscheidungen eingebunden. Der Aufsichtsrat der Fielmann Group AG ist nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gebildet und besteht aus 16 Mitgliedern (sechs Frauen und zehn Männern). In Übereinstimmung mit der deutschen/europäischen Regulatorik weisen wir den prozentualen Anteil von Männern und Frauen getrennt aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Um die Effizienz seiner Tätigkeit zu steigern, hat der Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen des DCGK und den geltenden gesetzlichen Vorgaben einen Personalausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Vermittlungsausschuss und einen Nominierungsausschuss eingerichtet. 1.4 GeschäftsmodellDas Geschäftsmodell der Fielmann-Gruppe umfasst im Wesentlichen Augenoptik und Hörakustik. In der Augenoptik ist die Fielmann-Gruppe gemessen am Umsatz das drittgrößte Unternehmen der Branche weltweit und Marktführer in Zentraleuropa sowie im "Upper Midwest" der USA. In Spanien und Osteuropa strebt die Fielmann-Gruppe mittel- und langfristig die Marktführerschaft an. Die augenoptischen Leistungen der Fielmann-Gruppe umfassen Augenvorsorge, Refraktion, Anpassung, Abgabe und Verkauf von augenoptischen Produkten. Zur augenoptischen Produktpalette gehören Brillen, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Reinigungslösungen, Schutzbrillen und sonstige Produkte. Als Designer, Produzent, Großhändler und Optiker deckt die Fielmann-Gruppe die gesamte Wertschöpfungskette der Augenoptik ab. Im brandenburgischen Rathenow befindet sich der größte Produktions- und Logistikstandort, in dem das Unternehmen Brillengläser fertigt und verarbeitet, sie in die von den Kundinnen und Kunden bestellten Fassungen einsetzt und anschließend über Nacht an ihre Niederlassungen liefert. Im Berichtsjahr wurden dort im Tagesdurchschnitt fast 20.000 Gläser (Vorjahr: 17.000) ausgeliefert und über 61.000 Aufträge (Vorjahr: 62.000) bearbeitet. In Summe fertigte die Fielmann-Gruppe dort mehr als 4,9 Millionen Gläser mit vielen verschiedenen Beschichtungen und Schliffen (Vorjahr: 4,1 Millionen Gläser). Neben dem Standort in Rathenow nutzt die Fielmann-Gruppe mehrere weitere Produktions- und Logistikstandorte auf drei Kontinenten. Diese werden entweder direkt von der Fielmann-Gruppe, im Joint Venture oder über die Beauftragung Dritter betrieben. Das Omnichannel-Geschäftsmodell der Fielmann-Gruppe umfasst verschiedene digitale Vertriebskanäle und die persönliche Beratung in 1.240 Niederlassungen in Europa und den Vereinigten Staaten (Stand: 31.12.2024, Vorjahr: 1.086 Niederlassungen). Neben ihren augenoptischen Dienstleistungen und Produkten bietet die Fielmann-Gruppe in Deutschland, der Schweiz, Österreich und den USA zunehmend auch Augenvorsorgeleistungen an. In den Vereinigten Staaten ist die Augenvorsorge seit langem ein wesentlicher Bestandteil des Geschäfts, der hauptsächlich von angestellten Optometristen erbracht wird, die in unseren über 220 Niederlassungen tätig sind. In Europa erfüllt Fielmann seit kurzem einen lang gehegten Kundenwunsch und bietet solche Dienstleistungen im Rahmen des Augen-Check-Ups in Zusammenarbeit mit der Ocumeda AG an. Zertifizierte Optiker von Fielmann führen in den Niederlassungen Augeninnendruckmessungen durch und erstellen Netzhautbilder, die anschließend von Augenärzten ausgewertet werden. Die Kunden erhalten innerhalb weniger Tage einen Befund. Dieser Service wird derzeit in mehr als 400 Niederlassungen in der DACH-Region angeboten und wurde bisher von mehr als 130.000 Kunden in Anspruch genommen. Gemäß unserem Selbstverständnis - "Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen" - ist die Hörakustik ein wesentlicher Teil unseres Angebots. In der DACH-Region, in Slowenien und Spanien versorgt die Fielmann-Gruppe ihre Kunden mit Hörsystemen und den dazugehörigen Dienstleistungen im Shop-in-Shop-Modell in unseren Niederlassungen. Im Jahr 2024 wurden 27 neue Hörakustikstudios eröffnet, wodurch sich die Anzahl der von der Fielmann-Gruppe in Europa betriebenen Standorte zum Bilanzstichtag auf insgesamt 412 Standorte (Vorjahr: 385) erhöht. 1.5 Regulatorisches UmfeldDa die Fielmann-Gruppe zahlreiche optische sowie hörakustische und in einigen Ländern auch medizinische Untersuchungen durchführt und Produkte anpasst und vertreibt, von denen die meisten als Medizinprodukte gelten, ist ihr Geschäft in den verschiedenen Ländern unterschiedlich stark reguliert. Vorschriften für die Augenvorsorge und Augenuntersuchungen in KontinentaleuropaIn den meisten kontinentaleuropäischen Märkten werden Refraktionen (optische Augenuntersuchungen zur Bestimmung der Sehschärfe und der optischen Werte, die für eine individuelle Brille erforderlich sind) sowohl von Augenärzten als auch von Optikern durchgeführt. Die genauen Regeln und Vorschriften unterscheiden sich zum Teil erheblich. In Kontinentaleuropa wird die Augenvorsorge vor allem von Augenärzten übernommen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Augenvorsorge und des Fachkräftemangels, die beide auf den demografischen Wandel zurückzuführen sind, kann es jedoch zu langen Wartezeiten kommen. Deshalb gewinnen Innovationen wie Telemedizin im Bereich der Augenvorsorge zunehmend an Bedeutung. Diese haben das Potenzial, den Zugang zur Versorgung zu verbessern und die Anzahl der von Erblindung betroffenen Menschen zu verringern. In den meisten kontinentaleuropäischen Märkten erstatten die Krankenkassen den Patienten in der Regel die Kosten für medizinische Leistungen. Erstattungen für Refraktionen (optische Sehtests), Brillen oder Kontaktlinsen machen nur einen relativ geringen Anteil am Gesamtumsatz der augenoptischen Branche aus: In Deutschland hat nur eine sehr begrenzte Gruppe von Menschen Anspruch auf die Erstattung von Brillen mit Korrektionsgläsern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sowie Erwachsene mit erheblichen Sehbehinderungen auf beiden Augen. In der Schweiz haben viele Kunden eine private Krankenversicherung, die den Kauf von Brillen abdeckt. In Österreich werden die Leistungen von den Krankenkassen erstattet, und die Kunden zahlen lediglich den Anteil des Selbstbehalts. Nur Kinder und bedürftige Personen sind vom Selbstbehalt befreit. In einigen Regionen Spaniens sind für Bedürftige Erstattungen im Rahmen der Sozialhilfe möglich. Vorschriften für die Augenvorsorge und Augenuntersuchungen in den Vereinigten Staaten von AmerikaIn den Vereinigten Staaten sind zugelassene Optometristen für die ärztliche Augenvorsorge zuständig, die vor Ort eine umfassende Augenuntersuchung durchführen, bei der die Sehstärke und der allgemeine Gesundheitszustand der Augen beurteilt werden. Für jeden Kauf von Korrektionsbrillen oder Kontaktlinsen ist ein gültiges Rezept erforderlich, das von einem zugelassenen Optometristen ausgestellt wurde. Die genauen Bestimmungen weichen teilweise stark zwischen den unterschiedlichen Bundesstaaten voneinander ab. Der steigende Bedarf an Untersuchungen in Verbindung mit dem zunehmenden Fachkräftemangel führt zu innovativen Lösungen wie Augenuntersuchungen, die von einem Augenarzt aus der Ferne mithilfe moderner Technologie durchgeführt werden. In den USA haben Versicherte in der Regel Anspruch auf augenoptische Leistungen, entweder im Rahmen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Versicherungspakets oder durch staatliche oder bundesstaatliche Unterstützungsprogramme, wie Medicare und Medicaid. Mehr als 80 % aller Menschen in den USA mit Bedarf an Sehhilfen haben Anspruch auf "Managed Vision Care (MVC)"-Leistungen (Augenuntersuchungen und Brillen oder Kontaktlinsen) als Ergänzung zum Standardleistungspaket ihrer Krankenversicherung. Laut The Vision Council 1 nehmen Menschen in den Vereinigten 1 The Vision Council ist ein gemeinnütziger Handelsverband, der die Optikbranche vertritt. Der Hauptfokus liegt dabei auf Unternehmen in den Vereinigten Staaten. Staaten eher professionelle Augenuntersuchungen in Anspruch, wenn ihnen Vorteile für Brillen und Kontaktlinsen gewährt werden. Vorschriften für augenoptische ProdukteDie Mehrheit der von der Fielmann-Gruppe vertriebenen Produkte sind Medizinprodukte. Die Herstellung und der Vertrieb dieser Produkte ist in vielen Märkten streng reguliert und unterliegt zahlreichen Auflagen. Produkte dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die geltenden Anforderungen erfüllen. In Europa ist dies vor allem die Medizinprodukteverordnung (MDR) und in den Vereinigten Staaten sind es die Vorschriften der Food and Drug Administration (FDA). Vorschriften für die HörakustikIn der Hörakustik erfolgt die Prüfung des Gehörs eines Patienten und die Versorgung mit Hörsystemen in enger Zusammenarbeit zwischen HNO-Ärzten sowie Hörakustikern. Viele europäische Märkte sind reguliert. Im Bereich der Hörakustik haben gesetzlich Versicherte in Zentraleuropa beispielsweise im Allgemeinen Anspruch auf eine Behandlung, die ihr Hörvermögen so weit wie möglich nach dem neuesten Stand der Medizintechnik wiederherstellt. Die Abgabe von Hörsystemen in diesen Märkten erfordert die Verschreibung durch HNO-Ärzte. In Spanien hingegen ist die Erstattung von Hörsystemen auf Minderjährige beschränkt. 1.6 Arbeiten bei FielmannUnsere MitarbeitendenBei der Fielmann-Gruppe sind die Mitarbeitenden der Grundpfeiler des Erfolgs. Gemäß unserer kundenorientierten Philosophie "Der Kunde bist Du" beraten sie Kunden so, wie sie selbst beraten werden möchten. Wir bieten jungen Menschen klare Ziele und überzeugende Werte. Daher investiert die Fielmann-Gruppe in die eigene Ausbildung, bietet ihren Mitarbeitenden vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und stellt ein breites Spektrum an Karriereoptionen mit attraktiven Entwicklungsperspektiven zur Verfügung. Darüber hinaus werden flexible Arbeitszeitmodelle angeboten, um ein familienfreundliches Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Fielmann-Gruppe einer der größten Arbeitgeber der augenoptischen Branche in Zentraleuropa und einer der größten weltweit. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 23.716 Mitarbeitende (Vorjahr: 22.974 Mitarbeitende) in der Fielmann-Gruppe beschäftigt. In den Hörakustikstudios arbeiteten insgesamt 1.245 Beschäftigte (Vorjahr: 1.213 Beschäftigte) und in den Optikniederlassungen waren es 20.460 Beschäftigte (Vorjahr: 19.746 Beschäftigte). Umgerechnet auf Vollzeitkräfte nahm der Personalbestand vor allem aufgrund der Shopko Optical Akquisition zu. Der Anteil weiblicher Beschäftigter an der Gesamtbelegschaft blieb mit 70 % (Vorjahr: 70 %) auf hohem Niveau. Die Frauenquote in den obersten drei Ebenen unterhalb des Vorstands lag unverändert bei 32 %. Im Vorstand der Fielmann Group AG belief sich die Frauenquote auf 25 % und im Aufsichtsrat auf 38 %. In Übereinstimmung mit der deutschen/europäischen Regulatorik weisen wir den prozentualen Anteil von Männern und Frauen getrennt aus. Teilzeit- vs. Vollzeit MitarbeitendeIn % von der Gesamtzahl der Beschäftigten ![]() Weibliche vs. männliche MitarbeitendeIn % von der Gesamtzahl der Beschäftigten ![]() Aus- und WeiterbildungIm Mittelpunkt unserer Unternehmensphilosophie steht der Kunde. Damit verbunden ist ein starkes Engagement für die Entwicklung unserer Mitarbeitenden. Denn wir glauben an die Wirkung von Aus- und Weiterbildung, um sicherzustellen, dass wir unseren Kundinnen und Kunden den besten Service und die beste Beratung bieten. Dieser kundenorientierte Ansatz zeigt sich auch in unserer Rolle als eines der führenden Ausbildungsunternehmen der Branche. Wir verzeichnen eine hohe Zahl an Bewerbungen und Auszubildenden. In Deutschland bewarben sich allein im Jahr 2024 mehr als 13.000 junge Menschen um eine Ausbildung bei der Fielmann-Gruppe; davon erhielten rund 1.500 einen Ausbildungsplatz. Mit derzeit über 4.000 Auszubildenden ist die Fielmann-Gruppe einer der größten Ausbilder der augenoptischen Branche in Zentraleuropa und einer der größten Ausbilder der Branche weltweit. Neben Ausbildungsangeboten im Bereich Augenoptik und Hörakustik bietet die Fielmann-Gruppe auch Berufsausbildungen und duale Studiengänge in verschiedenen Bereichen wie Logistik, IT und Industriemechanik an. Darüber hinaus haben Mitarbeitende in der Augenoptik und Hörakustik die Möglichkeit, ihre Karriere durch Masterstudiengänge und Weiterbildungsinitiativen zu fördern. Die Fielmann-Gruppe legt großen Wert auf die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Die Ausbildung erfolgt in staatlichen Schulen, in den Niederlassungen und in verschiedenen speziellen Ausbildungsstätten. Die Fielmann-Gruppe investiert außerdem in erheblichem Umfang in Online-Schulungen und Online-Fernunterricht, insbesondere zur Prüfungsvorbereitung. Mit der Fielmann Akademie Schloss Plön betreibt die Fielmann-Gruppe eine der weltweit größten kombinierten Ausbildungsstätten für Augenoptik und Hörakustik. Jedes Jahr nehmen mehr als 3.900 Mitarbeitende an den Aus- und Weiterbildungsprogrammen dieser weltweit führenden Einrichtung teil. 2 Konzernstrategie2.1 WertversprechenBei der Fielmann-Gruppe lautet unser Selbstverständnis: "Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen." Seit mehr als 50 Jahren handeln wir nach unserer kundenorientierten Philosophie, die auf Respekt, Integrität und Verantwortung basiert. Mit dieser Einstellung bieten wir einen außergewöhnlichen Service, der sich in einer Kundenzufriedenheit und einer Wiederkaufsrate von über 90 % widerspiegelt. Wir sind ein vertrauenswürdiger Anbieter von medizinischen Lösungen bei Seh- und Hörproblemen. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden ein hervorragendes Sortiment und garantierte Qualität zu günstigen Preisen. Dank unserer Größe, unserer eigenen Produktentwicklung und unserer vertikalen Integration können wir auf Zwischenhändler verzichten und unseren Kunden deutlich niedrigere Preise anbieten. Unsere Strategie treibt das Wachstum weltweit voran. Mit unserer Vision 2025 wollen wir gutes Sehen und Hören überall zugänglich und erschwinglich machen. Um dieses Ziel zu erreichen, kombinieren wir organisches Wachstum mit strategischen Übernahmen und erreichen so immer mehr Kunden weltweit. Durch die nahtlose Integration digitaler Dienste mit der persönlichen Beratung in unseren Niederlassungen schaffen wir eine Omnichannel-Kundenerfahrung, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden zugeschnitten ist. 2.2 Vision 20252019 haben wir unsere Wachstumsstrategie "Vision 2025" entwickelt. Gemäß unserer kundenorientierten Philosophie und unserem Selbstverständnis war es unser Ziel, 30 Mio. aktiven Kunden dabei zu helfen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen. Außerdem wollten wir im Jahr 2025 einen Nettoumsatz von mehr als 2,1 Mrd. € 2 erwirtschaften, indem wir die Augenoptik- und Hörakustikbranche zum Nutzen unserer Kunden gestalten. Unsere Vision 2025 basiert auf drei großen Säulen: Modernisierung, Digitalisierung und Internationalisierung. scrollen
Im Jahr 2024 nutzten unsere Kunden die Omnichannel-Plattform der Fielmann-Gruppe deutlich häufiger. Infolgedessen stieg der Website-Traffic auf 50 Mio. Kundeninteraktionen (im Vergleich zu 32 Mio. im Vorjahr). Ein beachtlicher Anteil unserer Kunden begann den Einkaufsprozess online und schloss ihn in der Niederlassung ab. Dieses Kaufverhalten wird als ROPO (Research Online, Purchase Offline - online recherchieren, offline kaufen) bezeichnet und demonstriert den Wert unserer integrierten Omnichannel-Erfahrung. Im Berichtsjahr haben wir auch verschiedene digitale Innovationen eingeführt, wie z. B. eine Online-Beratung für Brillenfassungen, die künstliche Intelligenz nutzt. Über den digitalen Vertrieb hinaus investieren wir weiterhin in die digitale Verbesserung der Effizienz und des Kundenerlebnisses in unseren stationären Niederlassungen. Seit 2018 bietet die Fielmann-Gruppe ein Onlinesystem zur Terminbuchung für Sehtests und individuelle Beratungen sowie für Hörtests an, wodurch die Zugangsmöglichkeiten und der Komfort für unsere Kunden verbessert werden. Allein im Jahr 2024 konnten wir mit dieser Technologie 19 Mio. Termine noch effektiver verwalten. Um die Wartezeiten weiter zu verkürzen und den Betrieb in den Niederlassungen zu optimieren, haben wir im Laufe des Jahres ein digitales Zeit- und Ressourcenmanagementsystem entwickelt und an zahlreichen Standorten eingeführt, sodass zusätzliche Kundenwünsche erfüllt werden konnten. Zudem konnte die Fielmann-Gruppe ihre Augenvorsorgeleistungen mithilfe digitaler Lösungen erweitern. Der Augen-Check-Up, der in immer mehr Niederlassungen in der DACH-Region angeboten wird, ist ein Beispiel für die Erfüllung lang gehegter Kundenwünsche durch die Digitalisierung. Zur digitalen Strategie der Fielmann-Gruppe gehören auch ausgewählte strategische Investitionen in disruptive Technologien sowie neue Geschäftsmodelle und Produkte. Fielmann Ventures entwickelt diese Technologien und Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Forschenden, Zulieferern, Technologieführern und innovativen Start-ups. scrollen
Mittel- bis langfristig rechnen wir damit, dass der internationale Umsatz mehr als 50 % unseres Gesamtumsatzes ausmachen wird. Im kommenden Berichtszeitraum wird dieser Anteil voraussichtlich zwischen 40 % und 50 % liegen. Die Fielmann-Gruppe versorgt heute Kunden in Europa und den USA in einem attraktiven Länderportfolio, das vielfältige und nachhaltige Wachstumschancen bietet. In der DACH-Region sind wir Marktführer. In Polen und Spanien sind wir bereits der zweitgrößte Anbieter von Augenoptik, wachsen weiterhin zweistellig und haben einen klaren Weg zur Marktführerschaft vor uns. In den Vereinigten Staaten sind wir ein führender Anbieter von Augenoptik im "Upper Midwest" der USA und haben noch beträchtliche Wachstumschancen in dieser Region. Darüber hinaus sehen wir erhebliche Wachstumschancen in anderen etablierten Märkten in Europa wie Tschechien und Italien. Die dargestellten strategischen Säulen verdeutlichen den dynamischen Wandel der Fielmann-Gruppe, der bis Ende 2025 abgeschlossen sein wird. Der wichtigste Erfolgsfaktor in unserem Unternehmen sind und bleiben unsere Mitarbeitenden. Wie in den Grundsätzen unseres Familienunternehmens dargelegt, vertreten wir die Auffassung, dass ein Unternehmen nur in einem gesunden und harmonischen sozialen Umfeld gedeihen kann. Diese Überzeugung prägt unsere Geschäftsphilosophie: Wir behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten, mit Freundlichkeit, Anstand und Ehrlichkeit. Zuverlässigkeit ist dabei ein zentraler Wert, der uns besonders wichtig ist. Wir bauen auf eine offene, kooperative Teamkultur, die gegenseitigen Respekt und unser gemeinsames Selbstverständnis fördert. Wir sind offen für neue Perspektiven, Talente und Ideen, denn wir wissen, dass sie uns bereichern und uns gemeinsam vorwärtsbringen. Diese Denkweise bildet die Grundlage unseres Erfolgs und ist ein wesentlicher Bestandteil unserer konsequenten Kundenorientierung. Unser Leitprinzip "Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen" ist mehr als nur eine Mission. Es ist das Selbstverständnis, das unsere Mitarbeitenden dazu inspiriert, jeden Tag gewissenhaft zu arbeiten und das Unternehmen in eine nachhaltige und wirkungsvolle Zukunft zu führen. 3 Management und zentrale LeistungsindikatorenZur Bewertung der erfolgreichen Umsetzung ihrer Strategie hat die Fielmann-Gruppe ein ganzheitliches Leistungsmanagementsystem entwickelt. Das System bewertet kontinuierlich den Fortschritt anhand definierter strategischer Ziele und ist daher für das leitende Management ein wichtiges Instrument zur Steuerung von Maßnahmen und zur Gewinnung detaillierter Einblicke in die Leistung der Kernmärkte. Zur Messung der Leistung verwendet die Fielmann-Gruppe die folgenden fünf zentralen Leistungsindikatoren: (i) Kundenzufriedenheit (ii) Absatz (iii) Konzerngesamtleistung (iv) Bereinigtes EBITDA und bereinigtes EBT 3 Die zentralen Leistungsindikatoren sind wie folgt definiert: scrollen
Die finanziellen Leistungsindikatoren werden monatlich ermittelt und intern an die verantwortlichen Führungskräfte berichtet. Der wichtigste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist die "Kundenzufriedenheit", die einen bestimmenden Einfluss auf die Höhe der Vergütung der Führungskräfte von Niederlassungsleitenden bis hin zum Vorstand hat. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Leistungsergebnisse mit der Strategie der Gruppe in Einklang gebracht werden. EBT: bezeichnet den Gewinn vor Steuern, wie er in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung und in der Segmentberichterstattung ausgewiesen wird. 4.1 Wirtschaftliche und branchenspezifische EntwicklungDie im Folgenden aufgeführten externen Kennzahlen und die Aussagen zu den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen basieren auf Veröffentlichungen bis zum 27. Januar 2025. Gesamtwirtschaftliche LageWirtschaftliche Entwicklung in der DACH-RegionDie gesamtwirtschaftliche Lage in der DACH-Region wurde im Berichtsjahr weiterhin von verschiedenen makroökonomischen Ereignissen, wie dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und der Krise im Nahen Osten, beeinflusst. Die deutsche Wirtschaft verzeichnete das zweite Jahr in Folge ein negatives Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland sank 2024 um 0,2 %. Der öffentliche und der private Konsum leisteten einen positiven Beitrag. Dies wurde jedoch durch einen deutlichen Rückgang der inländischen Investitionen und durch negative Auswirkungen von Exportüberschüssen und Investitionen im Jahr 2024 überlagert. Die Inflation ist wieder auf ein Niveau zurückgekehrt, das eher dem langjährigen Zielwert entspricht, da die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahr 2024 nur um durchschnittlich 2,2 %, im Vergleich zu 5,9 % im Jahr 2023, gestiegen sind. 4 Die Arbeitslosenquote ist stabil geblieben, obgleich sie gegen Ende des Jahres leicht anzusteigen begann, wodurch sich die allgemeinen wirtschaftlichen Probleme des Landes verschärften. Die Konsumausgaben erholen sich aufgrund der zunehmenden Besorgnis über die Arbeitsplatzsicherheit und anhaltender geopolitischer Unsicherheiten nur langsam. 5 Im Gegensatz dazu verzeichnete die Schweizer Wirtschaft im Jahr 2024 ein mäßiges Wachstum und hob sich damit von den beiden Nachbarländern Deutschland und Österreich ab. Das Wachstum wird hauptsächlich durch die Bauwirtschaft, den Dienstleistungssektor, die Chemie- und Pharmaindustrie sowie den privaten Konsum bestimmt. 6 Allerdings waren Warenexporte und Produktionsvolumen rückläufig. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote ist im Jahr 2024 leicht gestiegen. 7 Die Rezession der österreichischen Wirtschaft erweist sich als beständiger als erwartet. Rückläufige Investitionen und Exporte in Verbindung mit einem stagnierenden Konsum kennzeichnen die wirtschaftliche Lage in Österreich. In seiner jüngsten Prognose geht das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung für 2024 von einem Rückgang des realen BIP um 0,9 % aus. Der Rückgang des BIP ist vor allem auf die Entwicklung des privaten Konsums zurückzuführen, der mehr als die Hälfte des österreichischen BIP ausmacht. Darüber hinaus hat die schwache Konjunktur in Deutschland einen direkten Einfluss auf die österreichischen Exporte. Die Inflationsrate fiel auf 2,9 % gegenüber 7,8 % im Jahr 2023, was vor allem auf niedrigere Energie- und Kraftstoffpreise zurückzuführen ist. Die politische Unsicherheit aufgrund der Wahlen im Jahr 2024 und die Gefahr protektionistischer Pläne der neuen
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_020_611.html
US-Regierung sorgen für Verunsicherung bei Exportunternehmen und politischen Entscheidungsträgern in Österreich. 8 Wirtschaftliche EntwicklungRelative Veränderung des realen BIP ![]() SpanienIm Vergleich zum gesamten Euroraum konnte Spanien im Jahr 2024 ein überdurchschnittliches BIP-Wachstum verzeichnen. Ein wesentlicher Teil des BIP-Wachstums von rund 3,0 % stammt aus dem Tourismussektor, der sogar das Vorkrisenniveau von 2019 übertroffen hat. Auch die Beschäftigung hat zugenommen. Diese Faktoren haben sich im Zusammenspiel mit dem günstigen wirtschaftlichen Umfeld positiv auf den privaten Konsum ausgewirkt. Die derzeit gute Leistung der spanischen Wirtschaft ist das Ergebnis struktureller Vorteile wie vergleichsweise niedrige Energiekosten für die Industrie. 9 ItalienDas BIP-Wachstum in Italien wird für 2024 auf 0,5 % geschätzt, gestützt durch einen stabilen privaten Konsum und starke Unternehmensinvestitionen. Die Investitionen in Wohnimmobilien gingen jedoch aufgrund des Wegfalls der Steuernachlässe im Rahmen des Superbonus-Programms weiter zurück. Trotz des verhaltenen BIP-Wachstums ist die Arbeitslosenquote gesunken und der Arbeitskräftemangel, insbesondere im Baugewerbe, hält an. Die Löhne sind um rund 4,0 % gestiegen, was sich positiv auf die Haushaltseinkommen und den Konsum auswirkt. Der sinkende Rohölpreis hat die Inflation niedrig gehalten, doch mit der Stabilisierung der Energiepreise werden inländische Faktoren die Inflation in die Höhe treiben. Die sich entspannende globale Finanzlage führt zu einer sukzessiven Senkung der Kreditkosten für Haushalte, Unternehmen und die Regierung. 10 Wirtschaftliche Entwicklung in Osteuropa (Polen, Tschechische Republik, Slowenien)Das BIP-Wachstum in Polen hat sich von 0,1 % im Jahr 2023 auf 3,0 % im Berichtszeitraum gesteigert. Der private Konsum war der wichtigste Wachstumsmotor, gestützt durch rasch steigende Löhne, höhere staatliche Ausgaben für die Familienförderung, ein besseres Konsumklima und nachlassenden Inflationsdruck. 11 In Tschechien wuchs das BIP im Jahr 2024 um 1,0 %, nach einem Rückgang von 0,1 % im Vorjahr. Dieser Aufschwung wurde vor allem durch den Konsum privater Haushalte, staatlichen Konsum und den Außenhandel getragen. Die schwache Nachfrage in Deutschland, einem wichtigen Handelspartner, wirkte sich negativ auf das Ergebnis aus. 12 In Slowenien wuchs das BIP im Jahr 2024 um 1,4 %. Die Wirtschaft wird hauptsächlich durch den privaten und staatlichen Konsum angetrieben. Die Investitionen schwächten sich leicht ab, was auf geringere Investitionen in Maschinen und Ausrüstungen sowie in gewerbliche Bauprojekte zurückzuführen ist. Die Exporte gingen ebenfalls leicht zurück, während die Importe stiegen, was die Wiederauffüllung der Lagerbestände nach dem starken Rückgang im Jahr 2023 widerspiegelt. 13 Wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten StaatenIn den Vereinigten Staaten haben sowohl der private Konsum als auch die Investitionen stark zugenommen. Das reale BIP wird 2024 voraussichtlich um beachtliche 2,8 % gewachsen sein. Aufgrund der kräftigen Reallohnsteigerungen konnte der private Konsum in diesem Zeitraum ein stabiles Wachstum verzeichnen. Zugleich ist die Gesamtinflationsrate weiter gesunken, von ihrem Höchststand von 7,2 % im Juni 2022 auf 2,3 % im Oktober 2024. Sie nähert sich damit dem Zielwert der Federal Reserve Bank von 2,0 % an, was zum Teil auf sinkende Energiepreise zurückzuführen ist. Eine Reihe von Produktions-, Preis- und Arbeitsmarktindikatoren deuten darauf hin, dass die Wirtschaft derzeit annähernd Vollbeschäftigung erreicht hat. 14 Branchenspezifisches UmfeldDer augenoptische MarktDie allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit wirkt sich nach wie vor nachteilig auf die allgemeine Verbraucherstimmung auf den europäischen augenoptischen Märkten aus. Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) berichtete für das Jahr 2024 einen Absatz der augenoptischen Branche in Deutschland von 12,0 Millionen Brillen (Vorjahr: 12,2 Millionen), was einem Rückgang von 1,6 % gegenüber 2023 entspricht. Der ZVA schätzt, dass der Gesamtumsatz um rund 3,1 % auf 7,0 Mrd. € (Vorjahr: 6,8 Mrd. €) gestiegen ist. Nach Schätzungen der Fielmann-Gruppe blieb der Absatz im augenoptischen Markt der Schweiz im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Insgesamt lag der Absatz der Branche bei rund 1 Million Brillen und der Umsatz bei 1,2 Mrd. CHF (Vorjahr: 1,2 Mrd. CHF). Für Österreich schätzt die Fielmann-Gruppe einen Gesamtabsatz von 1,2 Millionen Brillen. Auch der Gesamtmarktumsatz blieb unverändert bei ca. 0,5 Mrd. € (Vorjahr: 0,5 Mrd. €). In Spanien wurden im Berichtsjahr rund 6 Millionen Brillen (Vorjahr: 6,0 Millionen) verkauft, was einem geschätzten Gesamtumsatz von 2,1 Mrd. € (Vorjahr: 2,0 Mrd. €) entsprach. In den USA liegt der Absatz jährlich bei rund 64,6 Millionen Brillen (Vorjahr: 66,9 Millionen). Der Umsatz beläuft sich auf geschätzte 68,3 Mrd. $ (Vorjahr: 65,6 Mrd. $). Im Gegensatz zu den Zahlen für den europäischen Markt umfasst der Gesamtumsatz für den US-Markt auch Einnahmen aus Augenuntersuchungen und damit verbundenen Dienstleistungen. 15 Der Hörakustik-MarktIm Geschäftsjahr 2024 wurden nach Schätzungen der Bundesinnung der Hörakustiker (BIHA) ca. 1,6 Millionen Hörsysteme (Vorjahr: 1,6 Millionen) in Deutschland angepasst. Der Gesamtumsatz der Hörakustikbranche lag bei rund 2,3 Mrd. € (Vorjahr: 2,2 Mrd. €). Zahlen für die anderen europäischen Märkte liegen aktuell nicht vor. 4.2 Geschäftsverlauf im KonzernInsgesamt war das Geschäftsjahr 2024 in den wesentlichen Märkten der Fielmann-Gruppe (Deutschland und andere zentraleuropäische Länder) von einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld geprägt. Trotz des herausfordernden Umfelds und schwieriger Marktbedingungen erzielte die Gruppe im aktuellen Berichtszeitraum eine überzeugende Performance. Beim wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikator, der Kundenzufriedenheit, konnte die Fielmann-Gruppe weiterhin hohe Werte erzielen. Konkret zeigt die Kundenzufriedenheit, wie zufrieden unsere Kundinnen und Kunden mit unseren Produkten und Dienstleistungen sind. Sie wird durch Umfragen ermittelt, die von der Fielmann Group AG in Zusammenarbeit mit Marktforschungsinstituten durchgeführt werden 16. Der prozentuale Anteil der "sehr zufriedenen" und "zufriedenen" Kundinnen und Kunden dient als maßgebliche Messgröße für diese Analyse. Eine hohe Kundenzufriedenheit zeigt nicht nur, dass wir die Kundenerwartungen erfüllen können, sondern fördert auch die Kundenbindung, da zufriedene Kundinnen und Kunden das Unternehmen eher weiterempfehlen. Wie in den Vorjahren erreichte die Fielmann-Gruppe auch 2024 einen hervorragenden Wert von 91 % Kundenzufriedenheit (92 % im Vorjahr), was unser anhaltendes Engagement für die Verbesserung der Kundenerfahrung und die Aufrechterhaltung starker Beziehungen zu unseren Kundinnen und Kunden unterstreicht. In Bezug auf die Geschäftsentwicklung verzeichnete die Fielmann-Gruppe eine Absatzsteigerung von 4,4 % und verkaufte in Summe 9,3 Millionen Brillen (Vorjahr: 8,9 Millionen). Die Anzahl der verkauften Hörsysteme lag bei über 128.000 (Vorjahr: 119.000), was einem Anstieg von 7,6 % entspricht. Die Gesamtzahl der Niederlassungen stieg um 154 auf 1.240 zum Ende des Jahres 2024, was auf Neueröffnungen und die Übernahme von Shopko Optical zurückzuführen ist. Zehn Neueröffnungen sind auf organisches Wachstum zurückzuführen, während 27 Niederlassungen mit Hörakustikstudios ausgestattet wurden, wodurch sich die Gesamtzahl unserer Niederlassungen mit Hörakustik-Angebot auf 412 erhöhte. Fielmann-Niederlassungen in Europa: 1.014 Standorte in 13 Ländern![]() Fielmann-Niederlassungen in Nordamerika: 226 Standorte in 19 Bundesstaaten![]() Geschäftsverlauf in DeutschlandIn Deutschland konnte die Fielmann-Gruppe ihren Absatz im Berichtsjahr um 0,2 % auf 6,7 Millionen Brillen (Vorjahr: 6,7 Millionen) steigern. Da der Branchenverband für den Markt einen rückläufigen Absatz meldete, wuchs unser Absatzmarktanteil auf 56 % (Vorjahr: 55 %). Die Anzahl der Niederlassungen betrug zum Jahresende 626 (Vorjahr: 619). Geschäftsverlauf in der SchweizIn den 47 Niederlassungen in der Schweiz (Vorjahr: 44 Niederlassungen) verkaufte die Fielmann-Gruppe im Jahr 2024 447.000 Brillen (Vorjahr: 436.000 Brillen), was einem Zuwachs von 2,5 % im Berichtsjahr entspricht. Eigenen Schätzungen zufolge belief sich der Marktanteil der Fielmann-Gruppe beim Absatz auf 45 % (Vorjahr: 44 %). Geschäftsverlauf in ÖsterreichDer Absatz in Österreich stieg im Berichtsjahr um 3,8 % und belief sich auf insgesamt 408.000 Brillen (Vorjahr: 393.000 Brillen). Die Anzahl der Niederlassungen stieg auf 45 (Vorjahr: 44 Niederlassungen). Eigenen Schätzungen zufolge erhöhte sich der Marktanteil der Fielmann-Gruppe beim Absatz auf 34 % (Vorjahr: 33 %). Geschäftsverlauf in SpanienIn Spanien betreibt die Fielmann-Gruppe Niederlassungen und digitale Vertriebskanäle unter den Marken Óptica & Audiología Universitaria und Medical Óptica Audición. Die Zahl der Niederlassungen stieg im Laufe des Jahres von 123 auf 126 an. Die Gesamtzahl der in Spanien abgegebenen Brillen stieg auf 596.000 (Vorjahr: 567.000) und der Marktanteil der spanischen Gesellschaften der Fielmann-Gruppe lag bei geschätzten 10 % des Absatzes (Vorjahr: 9 %). Geschäftsverlauf in NordamerikaZum Ende des Jahres 2024 wurden in Nordamerika 226 Niederlassungen von der Fielmann-Gruppe betrieben (Vorjahr: 82). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Übernahme von Shopko Optical im Jahr 2024 zurückzuführen. Der Absatz belief sich auf 529.000 Brillen (Vorjahr: 95.000 Brillen). Für das Gesamtjahr schätzt das Management der Fielmann-Gruppe den Absatzmarktanteil von Fielmann USA auf rund 1 % (Vorjahr: 0,1 %). Der Geschäftsverlauf in übrigen RegionenIn Tschechien, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Slowenien und der Ukraine betrieb die Fielmann-Gruppe Ende 2024 insgesamt 170 Niederlassungen (Vorjahr: 174). Diese Märkte sind im Segment "Übrige" zusammengefasst. In Italien wurde das Niederlassungsnetz auf 43 Niederlassungen (Vorjahr: 54 Niederlassungen) konsolidiert, was zu einer deutlichen Verbesserung der Profitabilität führte. In Polen und Tschechien eröffnete die Fielmann-Gruppe im Jahr 2024 sechs bzw. drei weitere Niederlassungen, sodass die Gesamtzahl der Niederlassungen in Polen 60 und in Tschechien 17 beträgt. Die Anzahl der Niederlassungen in den anderen Ländern blieb nahezu unverändert. 5 Ertragslage, Vermögenslage und Nettovermögen5.1 Ertragslage des KonzernsDie Ertragslage der Fielmann-Gruppe hat sich wie folgt entwickelt: scrollen
Ertragslage der SegmenteDie Ertragslage der Segmente ist nachfolgend dargestellt 18 : scrollen
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DeutschlandIn Deutschland stieg die Gesamtleistung um 6 % auf 1.432,2 Mio. € (Vorjahr: 1.347,9 Mio. €). Bezogen auf den Umsatz lag der Marktanteil bei 24 % (Vorjahr: 24 %). Das bereinigte EBITDA belief sich auf 323,6 Mio. € (Vorjahr: 271,2 Mio. €). Das bereinigte EBT erreichte 187,8 Mio. € (Vorjahr: 153,2 Mio. €). SchweizIn der Schweiz wuchs die Gesamtleistung auf 228,4 Mio. € (Vorjahr: 217,5 Mio. €). Die Fielmann-Gruppe erreichte nach eigenen Schätzungen einen Umsatzmarktanteil von 19 % (Vorjahr: 18 %). Das bereinigte EBITDA erhöhte sich auf 65,5 Mio. € (Vorjahr: 61,6 Mio. €). Das bereinigte EBT stieg auf 47,3 Mio. € (Vorjahr: 43,5 Mio. €). ÖsterreichDie Gesamtleistung in Österreich stieg um 10 % auf 100,2 Mio. € (Vorjahr: 91,0 Mio. €), wodurch ein Umsatzmarktanteil von 27 % (Vorjahr: 24 %) erreicht werden konnte. Das bereinigte EBITDA betrug 19,1 Mio. € (Vorjahr: 19,0 Mio €). Das bereinigte EBT war mit 9,1 Mio. € leicht unter dem Vorjahr (10,1 Mio. €). SpanienFür Spanien als Wachstumstreiber schätzt die Fielmann-Gruppe ihren Umsatzmarktanteil auf rund 10 % (Vorjahr: 9 %). Bei einer Gesamtleistung des Segments von 193,1 Mio. € (Vorjahr: 175,4 Mio. €) belief sich das bereinigte EBITDA auf 42,3 Mio. € (Vorjahr: 39,8 Mio. €). Das bereinigte EBT betrug 12,2 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €). NordamerikaMit dem Erwerb von SVS Vision stieg der Fielmann-Konzern zum 1. September 2023 in den US-Markt ein. Die Gesamtleistung des Segments für den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2023 betrug 32,4 Mio. €. Für das gesamte Geschäftsjahr 2024 belief sich die Gesamtleistung auf 197,6 Mio. €. Der Anstieg ist in erster Linie 18 Die Segmentzahlen werden vor der Anpassung um Intersegmenteffekte dargestellt. auf die ganzjährige Konsolidierung und das organische Wachstum von SVS Vision sowie auf die Akquisition von Shopko Optical zum 1. Juli 2024 zurückzuführen. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich auf 19,6 Mio. € (Vorjahr: -2,4 Mio. €), das bereinigte EBT belief sich auf -6,4 Mio. € (Vorjahr: -8,4 Mio. €). Übrige RegionenDie Gesamtleistung im Segment "Übrige" belief sich auf 135,4 Mio. € (Vorjahr: 120,3 Mio. €). Hervorzuheben ist die positive Entwicklung in Polen und der Tschechischen Republik. In beiden Regionen erzielte die Fielmann-Gruppe zweistellige Zuwachsraten im Umsatz. Hingegen sind die Erlöse in Italien im Zuge der Fokussierung auf margenstarke Standorte und die damit verbundene Schließung von elf Niederlassungen auf 32,1 Mio. € zurückgegangen (Vorjahr: 35,6 Mio. €). Die Schließungen wirkten sich jedoch positiv auf die Profitabilität aus. So stieg das bereinigte EBITDA deutlich auf 5,2 Mio. € an (Vorjahr: -1,5 Mio. €). Das bereinigte EBITDA für das Segment "Übrige" belief sich auf 21,6 Mio. € und das bereinigte EBT auf -10,0 Mio. € (Vorjahr: 9,6 Mio. € , bzw. -16,1 Mio. €). Anteil Umsatzerlöse nach MärktenUmsatzerlöse (2024)![]() KonzerngesamtleistungDie Konzerngesamtleistung stieg um 14,8 % auf 2.265,7 Mio. €. Davon sind 7 % auf organisches Wachstum und 8 % auf Übernahmen zurückzuführen. Trotz gesamtwirtschaftlichen Gegenwinds und schwacher Konsumstimmung setzte Fielmann im Berichtszeitraum sein organisches Wachstum in Zentraleuropa fort: Deutschland wuchs um 7 %, die Schweiz legte um 5 % zu und unser Umsatz in Österreich sowie Spanien verbesserte sich um 10 % gegenüber dem Vorjahr. In unseren übrigen europäischen Märkten konnten wir unseren Umsatz um 5 % steigern. Dazu gehörten zweistellige Zuwächse in Polen und Tschechien sowie ein Rückgang in Italien, der auf die Konsolidierung des Niederlassungsnetzes zurückzuführen ist. In Folge dieser konnte die Profitabilität des Landes deutlich verbessert werden. Das US-Geschäft verzeichnete in einer als-ob Betrachtung eine organische Wachstumsrate von 11 %. Die Übernahme von SVS Vision trug erstmals über das volle Geschäftsjahr und die Akquisition von Shopko Optical für sechs Monate zum Umsatz der Fielmann-Gruppe bei. Sonstige betriebliche ErträgeDie Fielmann-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2024 sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 22,6 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Die wesentlichen Komponenten der sonstigen betrieblichen Erträge waren positive Währungsumrechnungseffekte, hauptsächlich aus EUR/USD- und EUR/CHF-Transaktionen, die 8,6 Mio. € beitrugen. Darüber hinaus profitierten die sonstigen betrieblichen Erträge aus dem (Teil-)Verkauf von Vermögenswerten (5,0 Mio. €). MaterialaufwandDer Anstieg des Materialaufwands im Berichtsjahr verhielt sich weitgehend proportional zur Entwicklung des Umsatzes der Fielmann-Gruppe und belief sich auf 454,0 Mio. € (Vorjahr: 404,6 Mio. €). Die Rohertragsmarge verbesserte sich leicht auf 80,0 % im Jahr 2024, verglichen mit 79,5 % im Jahr 2023. PersonalaufwandDer Personalaufwand stieg um 14,0 % bzw. 121,5 Mio. € auf 987,4 Mio. € (Vorjahr: 865,9 Mio. €). Diese Zunahme beruhte auf mehreren Faktoren, zum einen auf dem vorwiegend akquisitionsbedingten Anstieg der Mitarbeitendenzahl um 3,2 % auf 23.716 (Vorjahr: 22.974) in der gesamten Fielmann-Gruppe und die Erhöhung der Gehälter in einem vom Fachkräftemangel geprägten Umfeld. Zusätzlich trug der an die Mitarbeitenden in Deutschland gezahlte freiwillige Inflationsausgleich zum Anstieg bei. Auch organisatorische Umstrukturierungsmaßnahmen spielten eine Rolle und resultierten in höheren Aufwendungen für Personalmaßnahmen. Schließlich verbuchte die Fielmann-Gruppe eine Rückstellung in Höhe von 13,0 Mio. € für erwartete Aufwendungen (Lohn- und Mehrwertsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge) aus früheren Jahren. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zum Konzernumsatz) lag bei 43,6 %, eine Verbesserung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber 43,9 % im Vorjahr. Vor allem in der DACH-Region verbesserte sich die Personalaufwandsquote von 42,7 % im Vorjahr auf 42,2 %, was in erster Linie auf höhere Effizienz in den Kosten der Zentrale und eine höhere Produktivität in den Niederlassungen zurückzuführen ist. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 14,9 % auf 376,2 Mio. € (Vorjahr: 327,3 Mio. €). Im Verhältnis zur Konzerngesamtleistung der Fielmann-Gruppe blieb die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 16,6 % stabil (16,6 % im Vorjahr). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf höhere Werbekosten in Höhe von 79,9 Mio. € (Vorjahr: 67,2 Mio. €), Beratungskosten (67,3 Mio. €, Vorjahr: 56,5 Mio. €), erhöhte IT-Beratungskosten und zusätzliche IT-Wartungsleistungen (32,9 Mio. €, Vorjahr: 26,1 Mio. €) im Berichtszeitraum zurückzuführen. EBITDA und bereinigtes EBITDADas Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation (EBITDA) belief sich auf 470,6 Mio. €, was einem Anstieg von 17,4 % entspricht (Vorjahr: 401,0 Mio. €). Das bereinigte EBITDA stieg von 398,5 Mio. € im Jahr 2023 auf 491,4 Mio. € im Jahr 2024. Dies entspricht einer Margenexpansion von 1,5 Prozentpunkten auf 21,7 % (Vorjahr: 20,2 %). Die Bereinigungen wurden wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt vorgenommen. scrollen
Die M&A- oder integrationsbezogenen Bereinigungen im Jahr 2024 sind im Wesentlichen auf die Übernahme von Shopko Optical zurückzuführen. Die Aufwendungen für die Reorganisation beinhalten außerordentliche einmalige Aufwendungen, die aufgrund interner Umstrukturierungen entstanden sind, bei denen es sich vor allem um Aufwendungen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen oder Aufwendungen für Standortschließungen sowie Abfindungszahlungen aufgrund der Umstrukturierung der Finanzabteilung handelt. Die sonstigen nicht-wiederkehrenden Effekte umfassen außerordentliche Erträge aus der Teilveräußerung einer Beteiligung (2,5 Mio. €). Demgegenüber verbuchte die Fielmann-Gruppe eine Rückstellung in Höhe von 13,0 Mio. € für erwartete Personalaufwendungen (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) aus früheren Jahren. Abschreibungen und WertberichtigungenDie Abschreibung von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 stieg um 11,0 % auf 112,8 Mio. € (Vorjahr: 101,6 Mio. €). Diese hängen insbesondere mit der Anmietung von Niederlassungen aufgrund der Ausweitung unseres Niederlassungsnetzes zusammen. Die sonstigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nahmen um 8,1 % auf 102,2 Mio. € zu (Vorjahr: 94,6 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Übernahme von Shopko Optical zurückzuführen. Aufgrund der Übernahme wurden bei der Kaufpreisallokation immaterielle Vermögenswerte identifiziert, die linear abgeschrieben werden. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Firmenwerte und andere Vermögenswerte in Höhe von 3,0 Mio. € (Vorjahr: 10,3 Mio. €) erfasst. FinanzergebnisDie Erträge im Finanzergebnis beliefen sich auf 5,1 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €). Darin enthalten sind nicht liquiditätswirksame Effekte aufgrund von Auf- und Abzinsungen im Zusammenhang mit der IFRS/IAS-Bewertung von Bilanzposten sowie operative Zinserträge aus der Anlage von Finanzvermögen. Einer der wesentlichen Treiber für die höheren Zinsaufwendungen (23,1 Mio. €) war die Brückenfinanzierung in Höhe von 305 Mio. € für die Übernahme von Shopko Optical, die für etwa sechs Monate während des Berichtszeitraums in Anspruch genommen wurde. Die zusätzlichen Zinsaufwendungen betrafen Leasingverhältnisse, die sich auf in Summe 18,8 Mio. € (Vorjahr: 13,1 Mio. €) erhöhten. Dieser Effekt ist hauptsächlich auf die Aktivierung von Leasingverträgen durch die erstmalige Konsolidierung von Shopko Optical und auf das allgemein gestiegene Zinsniveau zurückzuführen. EBT und bereinigtes EBTDer Gewinn vor Steuern (EBT) der Fielmann-Gruppe belief sich auf 218,8 Mio. € (+ 15,4 %, Vorjahr: 189,6 Mio. €). Wie beim EBITDA hat der Vorstand auch beim EBT Bereinigungen vorgenommen, um einmalige Sondereffekte zu eliminieren. Im Jahr 2024 berücksichtigte Bereinigungen wurden bereits im Zusammenhang mit dem bereinigten EBITDA erläutert. Darüber hinaus gab es im Berichtsjahr keine weiteren Bereinigungen, die sich ausschließlich auf das EBT ausgewirkt hätten. Gegenüber 2023 verbesserte sich das bereinigte EBT der Gruppe im Jahr 2024 auf 239,6 Mio. € (Vorjahr: 192,8 Mio. €). scrollen
Gewinn nach Steuern und DividendenausschüttungInsgesamt belief sich der Gewinn nach Steuern für das Geschäftsjahr 2024 auf 154,2 Mio. €, was einem Anstieg von 20,7 % entspricht (Vorjahr: 127,8 Mio. €). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 eine Dividendenausschüttung in Höhe von 96,6 Mio. € (Vorjahr: 84,0 Mio. €) bzw. 1,15 € je Aktie (Vorjahr: 1,00 €) vorschlagen. Die Ausschüttungsquote auf Basis des Konzernergebnisses, das den Aktionärinnen und Aktionären der Fielmann Group AG zuzurechnen ist, beträgt damit 62,6 % (Vorjahr: 65,7 %). Damit betrug die Eigenkapitalrendite der Aktionärinnen und Aktionären der Fielmann Group AG nach Steuern 16,9 % (Vorjahr: 15,8 %). Das Ergebnis je Aktie belief sich auf 1,81 € (Vorjahr: 1,49 €). 5.2 Ziele und Grundsätze des FinanzmanagementsystemsDie Fielmann-Gruppe reduziert ihre finanzielle Abhängigkeit von einzelnen Banken, indem sie Fremdkapital von mehreren Finanzinstituten bezieht. Aufgrund ihres Geschäftsmodells verfügt die Fielmann-Gruppe über sehr stabile Zahlungsströme. Daher strebt die Fielmann-Gruppe an, regelmäßige Investitionen (z. B. die Eröffnung neuer Niederlassungen in bestehenden Märkten) vor allem durch den erwirtschafteten freien Cashflow zu finanzieren. Im Berichtsjahr wurden kurzfristige Kreditlinien zur Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem operativen Geschäft genutzt. Insgesamt standen der Fielmann-Gruppe zur kurzfristigen Liquiditätssicherung zum Jahresende feste Kreditlinien in Höhe von 225 Mio. € bei verschiedenen Banken zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen (Vorjahr: 72,1 Mio. €). Größere Investitionen werden durch individuelle Finanzierungsgeschäfte ermöglicht. Im Zusammenhang mit der Übernahme von Shopko Optical wurde eine Fremdfinanzierungsvereinbarung über 305 Mio. € geschlossen. Die entsprechende Finanzierungsvereinbarung sowie alle weiteren Finanzierungsvereinbarungen der Fielmann-Gruppe enthalten außer Zinszahlungen keine Vorgaben, die zu einer unmittelbaren Rückforderung des Kreditbetrags bei nicht Einhaltung führen. Die Fielmann-Gruppe verfügt darüber hinaus über ein Cash Pooling-System, um die Nutzung der vorhandenen Liquidität zwischen den wesentlichen operativen Gesellschaften zu optimieren. Unter anderem werden die auf den Cash Pooling-Konten akkumulierten positiven oder negativen Salden täglich auf ein zentrales Zielkonto der Fielmann Group AG übertragen, wodurch die Mittel konsolidiert werden. Um Währungsrisiken im Zusammenhang mit eingehenden und ausgehenden Zahlungen in Schweizer Franken und US-Dollar zu minimieren, setzt die Fielmann-Gruppe je nach Marktlage Devisentermingeschäfte mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten ein. Diese Devisentermingeschäfte dienen ausschließlich der Absicherung des regelmäßigen Cashflows der Fielmann-Gruppe in Fremdwährungen und sind nicht für spekulative Zwecke bestimmt. Im Zusammenhang mit der Übernahme von Shopko Optical wurde der entsprechende Kaufpreis mit einem Devisentermingeschäft abgesichert. 5.3 Vermögenslage des Konzernsscrollen
Langfristige VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 31,8 % auf 288,5 Mio. € zu (Vorjahr: 218,9 Mio. €). Der Anstieg ist in erster Linie auf Effekte im Zusammenhang mit der erstmaligen Konsolidierung der Shopko Optical zurückzuführen. Demgegenüber standen Abschreibungen aus der historischen Kaufpreisallokation im Segment Spanien und höhere Abschreibungen auf Software. Die Firmenwerte legten im aktuellen Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr um 49,1 % auf 446,9 Mio. € zu (Vorjahr: 299,8 Mio. €). Der Effekt resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung der Firmenwerte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Shopko Optical. Dieser führte darüber hinaus zu einem Anstieg der Sachanlagen. Um die Marktabdeckung der Fielmann-Gruppe zu erweitern, wurden zusätzlich diverse Investitionen in Sachanlagen getätigt: Neben Erweiterungsinvestitionen wie neue Niederlassungen und Hörakustikstudios sowie dem Umbau bestehender Niederlassungen wurde in den Kapazitätsausbau des Produktions- und Logistikstandortes Rathenow investiert. Insgesamt führten diese Investitionen zu Zugängen in Höhe von 77,8 Mio. €, die die Abschreibungen auf Sachanlagen um 6,9 Mio. € überstiegen. Die Sachanlagen betrugen zum Bilanzstichtag 439,4 Mio. € (Vorjahr: 390,8 Mio. €), was 18,6 % der 19 Anpassungen diverser Positionen in der Bilanz des Vorjahres gemäß IAS 8, siehe Abschnitt 5.5. Summe der Vermögenswerte entsprach (Vorjahr: 19,4 %). Die Eigenkapitaldeckung für Sachanlagen belief sich zum Bilanzstichtag 2024 auf 207,8 % (Vorjahr: 217,6 %). Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen nach IFRS 16 erhöhten sich um 51,7 Mio. € auf 561,6 Mio. €. Dieser Effekt ist hauptsächlich auf die zusätzlichen Niederlassungen zurückzuführen, die im Rahmen der Übernahme von Shopko Optical erworben wurden. Außerdem trugen die Kapitalisierungseffekte der Rückbauverpflichtungen dazu bei, die in Abschnitt 5.5 offengelegt werden. Kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte nahmen um 6,9 % zu und beliefen sich auf 545,6 Mio. € (Vorjahr: 510,4 Mio. €). Der Warenbestand stieg um 34,6 Mio. €, hauptsächlich aufgrund der Übernahme von Shopko Optical und der erhöhten Lieferfähigkeit aller Warengruppen (Vorjahr: 224,7 Mio. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag 56,5 Mio. € und waren damit auf dem Niveau des Vorjahres (55,6 Mio. €). Die Zahlungsmittel und Äquivalente (liquide Mittel und Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten) beliefen sich zum Ende des Berichtsjahres auf 94,3 Mio. € (Vorjahr: 58,9 Mio. €). Der Hauptgrund für den Anstieg war der positive Cashflow-Beitrag aus dem operativen Geschäft im aktuellen Berichtszeitraum. Inflations- und Wechselkurseffekte hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Fielmann-Gruppe. Das Finanzvermögen verringerte sich um 15,5 Mio. € auf 7,4 Mio. €. Dies ist in erster Linie auf die Auflösung eines Aktienportfolios in der Schweiz in Höhe von 11,4 Mio. € sowie auf einen Rückgang der Mittel in einer Vertriebsgesellschaft in Spanien in Höhe von 1,4 Mio. € zurückzuführen. EigenkapitalDas konsolidierte Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens erhöhte sich um 13,5 % bzw. 107,1 Mio. € und belief sich Ende 2024 auf 899,1 Mio. € (Vorjahr: 792,0 Mio. €). Der Rückgang der nicht beherrschenden Anteile um 44,5 Mio. € auf 14,0 Mio. € (Vorjahr: 58,5 Mio. €) ist im Wesentlichen auf die Ausübung der Kaufoption zum Erwerb der restlichen 20 % der Anteile an Optica del Penedes, Spanien, zurückzuführen. Die diesbezüglichen Gewinnrücklagen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 35,9 Mio. € erhöht. Darüber hinaus resultierte der leichte Anstieg der sonstigen Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals aus den Differenzen aus der Währungsumrechnung. Die Eigenkapitalquote blieb auf einem konstant hohen Niveau von 38,5 % (Vorjahr: 42,1 %). Langfristige SchuldenZum Ende des Jahres 2024 beliefen sich die langfristigen Schulden auf insgesamt 609,1 Mio. € (Vorjahr: 541,8 Mio. €). Der Anstieg ist in erster Linie auf höhere Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zurückzuführen. Diese resultieren größtenteils aus neuen Niederlassungen in bestehenden Märkten sowie aus übernommenen Leasingverpflichtungen im Zusammenhang mit der internationalen Expansion. Darüber hinaus wurde die Methodik zur Ermittlung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen für den aktuellen Berichtszeitraum angepasst. Diese Anpassung führte zu einer Erhöhung der Rückbauverbindlichkeiten um 11,2 Mio. € (Details siehe Kapitel 5.5). Kurzfristige SchuldenDie kurzfristigen Schulden nahmen um 35,1 % auf 846,7 Mio. € zu (Vorjahr: 626,7 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Aufnahme eines kurzfristigen Bankdarlehens (Laufzeit <zwölf Monate) in Höhe von 305 Mio. € für die Übernahme von Shopko Optical im aktuellen Berichtszeitraum zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich zum Bilanzstichtag um 1,9 Mio. € auf 90,2 Mio. € (Vorjahr: 92,2 Mio. €) verringert. Die Zahlungsbedingungen haben sich im Berichtszeitraum nicht wesentlich verändert. Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Vertragsverbindlichkeiten aus Nulltarif-Versicherung- und Hörsystem-Reparaturpauschalen und sind mit dem Geschäftsvolumen gestiegen. Der Verschuldungsgrad der Fielmann-Gruppe betrug zum Bilanzstichtag 61,5 % (Vorjahr: 52,5 %). 5.4 Cashflow-Analyse der Gruppescrollen
Der operative Cashflow legte im Berichtszeitraum um 127,3 Mio. € auf 410,1 Mio. € zu (Vorjahr: 282,8 Mio. €). Der signifikante Anstieg ist im Wesentlichen auf das Wachstum des operativen Ergebnisses zurückzuführen, da das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr um 69,7 Mio. € stieg. Zudem trugen die Verbesserung der Working Capital-Positionen sowie Veränderungen in weiteren nicht zahlungswirksamen Bewegungen in Höhe von 74,4 Mio. € positiv zur Entwicklung des operativen Cashflows bei. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich um -187,9 Mio. € auf -331,2 Mio. € (Vorjahr: -143,2 Mio. €). Diese Entwicklung ist in erster Linie auf die Akquisitionstätigkeit des Konzerns zurückzuführen, die sich im aktuellen Berichtszeitraum auf -268,6 Mio. € (vorwiegend die Akquisition von Shopko Optical) und im Vorjahr auf -141,2 Mio. € (insbesondere die Akquisitionen von SVS Vision und Eyevious Style) belief . Zudem verzeichnete die Gruppe im Vergleich zum Vorjahr einen deutlich geringeren Mittelzufluss aus der Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von -67,1 Mio. € (2024: 16,2 Mio. €, Vorjahr: 83,3 Mio. €). Die sonstigen Investitionen beliefen sich im aktuellen Berichtszeitraum auf-81,9 Mio. € und lagen auf dem Niveau der Vorjahre (2023: -85, 4 Mio. €). Der Free Cashflow (als Summe aus operativem Cashflow und dem Cashflow aus Investitionstätigkeit) verringerte sich um 60,6 Mio. € auf 78,9 Mio. € (Vorjahr: 139,5 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verbesserte sich um 87,7 Mio. € auf -44,3 Mio. € (Vorjahr: -132,0 Mio. €). Diese Entwicklung ist auf mehrere Effekte zurückzuführen. Aufgrund der Inanspruchnahme der Brückenfinanzierung im Rahmen der Shopko Optical Akquisition war der positive Mittelzufluss aus der Summe der Inanspruchnahmen abzüglich der Rückzahlungen der hauptsächlich M&A-bezogenen Finanzierung um 185,4 Mio. € höher als im Vorjahr (2024: 233,0 Mio. €, Vorjahr: 47,5 Mio. €). Andererseits führte der Erwerb zusätzlicher Anteile an Tochtergesellschaften, vor allem der Kauf der restlichen Anteile an Óptica del Penedés, S.L., zu einem Mittelabfluss von -64,4 Mio. € (Vorjahr: -3,0 Mio. €). Darüber hinaus resultierte die höhere Dividendenzahlung in einem Rückgang des Cashflows von 21,0 Mio. € (-84,0 Mio. €, Vorjahr: -63,0 Mio. €). Höhere gezahlte Zinsen hatten eine Differenz von 12,5 Mio. € zur Folge, die hauptsächlich auf die in Anspruch genommene Brückenfazilität und die insgesamt höheren Zinssätze zurückzuführen ist (-26,8 Mio. €, Vorjahr: -14,3 Mio. €). Insgesamt stiegen die liquiden Mittel um 35,4 Mio. € auf 94,3 Mio. € zum Bilanzstichtag 2024 (Vorjahr: 58,9 Mio. €). 5.5 IAS 8 - Zusammenfassung der wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der VorjahreIm laufenden Geschäftsjahr wurde die Erfassung der Umsatzerlöse aus der Nulltarif-Versicherung tiefgehend analysiert und überarbeitet. Infolgedessen wurden drei wesentliche Anpassungen vorgenommen und im laufenden Geschäftsjahr erstmals umgesetzt. Die Erfassung der Auswirkungen wurde in Übereinstimmung mit IAS 8 auch rückwirkend auf das Vorjahr angewandt. Zum einen gilt die Fielmann-Gruppe als Prinzipal für die im Rahmen der Nulltarif-Versicherung erbrachten Leistungen. Daher sind alle Erlöse aus diesen Leistungen in voller Höhe zu erfassen, zusammen mit den entsprechenden Ausgaben für die erhaltenen Leistungen. Infolgedessen stieg der Umsatz aus Verträgen mit Kunden für das Vorjahr mit einem entsprechenden Anstieg der Aufwendungen für erhaltene Waren und Dienstleistungen (detaillierte Auswirkungen auf das Ergebnis siehe Kapitel II Anhang). Zweitens wurde die Zuordnung der Versicherungsprämien zu den ermittelten Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage eines umfassenderen Datensatzes verbessert. Schließlich wurde in einigen Fällen eine weitere Leistungsverpflichtung festgestellt, die bei der Zuordnung der Versicherungsprämien berücksichtigt wurde. Unter Berücksichtigung der oben genannten Effekte erhöhten sich die nicht-finanziellen Vertragsverbindlichkeiten und in Zusammenhang mit der Nulltarif-Versicherung zum 1. Januar 2023 um 102,0 Mio. € auf 126,1 Mio. € und zum 31. Dezember 2023 um 106,1 Mio. € auf 130,6 Mio. €. Diese Anpassungen wurden im Eigenkapital ohne Auswirkung auf Gewinn oder Verlust mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Darüber hinaus führte die Neuzuordnung von Effekten aus der Folgebewertung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten (FVTPL) nach IFRS 9 zu einer Verminderung der sonstigen betrieblichen Erträge mit einer entsprechenden Erhöhung der Finanzerträge im Geschäftsjahr 2023, die per Saldo keine Auswirkungen auf Gewinn oder Verlust haben. Darüber hinaus wurde die Methodik zur Ermittlung der Rückbauverpflichtungen für Mietereinbauten für den aktuellen Berichtszeitraum angepasst. Diese Anpassung führte zu einer Erhöhung der Rückbauverbindlichkeiten um 11,2 Mio. € und zu einer entsprechenden Erhöhung der ausgewiesenen Nutzungsrechte um den gleichen Betrag. 5.6 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs in der GruppeDie wirtschaftlichen Bedingungen auf den für die Fielmann-Gruppe maßgeblichen Märkten sowie das branchenspezifische Umfeld wurden durch verschiedene äußere Faktoren geprägt, die zu einem allgemein geringen Vertrauen der Verbraucher und niedrigem Wirtschaftswachstum in ganz Europa führten. Obwohl die augenoptische und die Hörakustik-Branche eher konjunkturunabhängig sind, waren sie vor der Eintrübung des Konsumumfeldes nicht vollständig geschützt. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit entscheiden sich die Kundinnen und Kunden für Anbieter, die garantierte Qualität und Dienstleistungen zum besten Preis bieten. Das Management ist der Auffassung, dass dies in der augenoptischen und Hörakustik-Branche die Fielmann-Gruppe ist. Im Geschäftsbericht 2023 stellte die Fielmann-Gruppe ihre Erwartungen für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 dar. Die Konzerngesamtleistung stieg im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 %. Die positive Entwicklung wurde durch ein starkes organisches Wachstum in den bestehenden Märkten sowie durch Akquisitionen erzielt. Trotz des herausfordernden Konsumumfelds stieg der Absatz um 4,4 % und lag damit im Rahmen der Schätzungen. Die Kundenzufriedenheit war nach wie vor auf einem hohen Niveau und lag einen Prozentpunkt über dem angestrebten Zielwert. Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Jahr 2024 bewertet der Vorstand die allgemeine Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Fielmann-Gruppe und der Fielmann Group AG als herausfordernd, aber positiv. Leistungsindikatoren und Investitionen 2024scrollen
6 Fielmann Group AG (gemäß Handelsgesetzbuch)Der Jahresabschluss der Fielmann Group AG zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde § 265 Abs. 7 Satz 2 HGB (zusammengefasste Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung) angewandt. Die Entwicklung der Fielmann Group AG war aufgrund ihrer Funktion als Mutterunternehmen der Fielmann-Gruppe im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer Ländergesellschaften und Beteiligungsunternehmen abhängig. Die Fielmann Group AG war auf allen Ebenen der Unternehmensführung tätig. Dazu gehören Bereiche wie Personalwesen, Vertriebssteuerung, Informationstechnologie, Immobilienverwaltung, Rechnungswesen, Controlling, Rechts- und Steuerverwaltung, Finanzwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Beschaffung und Bauwesen. Darüber hinaus wurden auf dieser Ebene alle strategischen Entscheidungen vorbereitet und getroffen. Die Ertragslage der Fielmann Group AG hat sich wie folgt entwickelt: scrollen
6.1 ErtragslageUmsatzDer Gesamtumsatz der Fielmann Group AG resultierte im Wesentlichen aus ihrer Vertriebstätigkeit sowie aus Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, Franchiseunternehmen und Dritte. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich der Gesamtumsatz der Fielmann Group AG auf 538,5 Mio. €, was in etwa dem Vorjahresniveau entsprach (535,7 Mio. €). Zu dieser Entwicklung trugen der gestiegene Umsatz bei Korrektionsbrillen bei, der von 48,4 Mio. € im Jahr 2023 auf 57,3 Mio. € im Jahr 2024 stieg (+18,4 %), das Umsatzwachstum bei zentralen Dienstleistungen, das von 147,0 Mio. € im Vorjahr auf 166,8 Mio. € im Jahr 2024 stieg (+13,5 %) und der Anstieg des Umsatzes bei Werkstattleistungen, der 42,3 Mio. € im Jahr 2024 gegenüber 36,5 Mio. € im Jahr 2023 erreichte (+15,9 %). Gleichzeitig sank der Umsatz mit Kontaktlinsen von 81,8 Mio. € auf 73,6 Mio. € (-10,0 %), der Umsatz mit Sonnenbrillen von 39,5 Mio. € auf 29,2 Mio. € (-26,1 %) und der Umsatz von sonstigen Dienstleistungen von 13,4 Mio. € auf 1,1 Mio. € (-91,9 %). Alle weiteren Erlösströme blieben auf dem Vorjahresniveau. MaterialaufwandDie Aufwandsquote für Material (im Verhältnis zum Umsatz) ist von 63,0 % im Jahr 2023 um 2,0 Prozentpunkte auf 65,0 % im Jahr 2024 gestiegen. Dies ist sowohl auf einen überproportionalen Anstieg (im Vergleich zum Gesamtumsatz der Fielmann Group AG) der Materialkosten für Brillen, Fassungen und Kontaktlinsen als auch zum Teil auf erhöhte Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 117,9 Mio. € (Vorjahr: 99,4 Mio. €) zurückzuführen. PersonalaufwandDie durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (inkl. Auszubildende) ging im Geschäftsjahr um 3,5 % auf 1.525 zurück (Vorjahr: 1.581 Mitarbeitende), während der Personalaufwand im selben Zeitraum um 2,4 % auf 122,2 Mio. € anstieg (Vorjahr: 119,4 Mio. €). Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 132,0 Mio. € (Vorjahr: 128,5 Mio. €) umfassten im Wesentlichen Transportkosten, Verwaltungskosten, Mieten und Mietnebenkosten sowie sonstige Personalkosten. Die Reisekosten sind im Geschäftsjahr um 34,0 % auf 2,6 Mio. € zurückgegangen (Vorjahr: 3,9 Mio. €). Die Aufwendungen für Verpackung, Porto und Bearbeitung sind leicht um 3,7 % auf 26,1 Mio. € gesunken (Vorjahr: 27,1 Mio. €). Die Aufwendungen für Geldtransfers sind im Vergleich zum Vorjahr um 61,8 % gestiegen, was hauptsächlich auf gezahlte Abschlussprämien für Darlehensverträge zurückzuführen ist, die für die Übernahme von Shopko Optical abgeschlossen wurden. Aufgrund der Übernahme von Shopko Optical sind auch die Währungsdifferenzen der Fielmann Group AG von 4,1 Mio. € auf 7,0 Mio. € gestiegen. Zudem verbuchte die Fielmann Group AG eine Rückstellung in Höhe von 13 Mio. € für Mehrwertsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für alle in Deutschland tätigen Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe, die sich aus früheren Jahren ergeben. Da der überwiegende Teil dieser Rückstellung jedoch auf nicht direkt bei der Fielmann Group AG beschäftigte Mitarbeitende entfiel, wurden 11,7 Mio. € in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Finanzergebnis und BeteiligungsergebnisDie Zinserträge stiegen im Geschäftsjahr 2024 um 9,6 % auf 10,4 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €). Die Zinsaufwendungen der Fielmann Group AG legten von 5,8 Mio. € auf 17,3 Mio. € zu. Von diesem Anstieg sind 5,7 Mio. € auf Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Überbrückungsfazilität für die Übernahme von Shopko Optical zurückzuführen. Weitere Zinsaufwendungen im Jahr 2024 resultierten aus einem Anstieg der intern gezahlten Zinsen aufgrund höherer interner Verbindlichkeiten. EBT und JahresüberschussFür die Fielmann Group AG belief sich das EBT auf 168,1 Mio. €, was einem Anstieg von 20,4 % im Vergleich zum Vorjahr entsprach (Vorjahr: 139,7 Mio. €). Der Jahresüberschuss ist um 23,4 % auf 138,5 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 112,3 Mio. €). Die Nettomarge, definiert als Verhältnis zwischen Jahresüberschuss und Gesamtumsatz, hat sich von 21,0 % im Jahr 2023 um 4,7 Prozentpunkte auf 25,7 % im Jahr 2024 verbessert. 6.2 Vermögenslagescrollen
AnlagevermögenZum Bilanzstichtag nahm das Anlagevermögen um 39,1 % auf 1.187,9 Mio. € zu (Vorjahr: 854,0 Mio. €). Der Anstieg ist vor allem auf eine Erhöhung der Anteile an verbundenen Unternehmen zurückzuführen, die aus der Übernahme von Shopko Optical durch die Fielmann-Gruppe im Jahr 2024 resultierten. UmlaufvermögenDie kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 2,4 % auf 563,4 Mio. € (Vorjahr: 550,4 Mio. €). Um die Lieferbereitschaft zu gewährleisten, stieg der Warenbestand insbesondere bei Fassungen und Kontaktlinsen um 21,7 % auf 61,0 Mio. € (Vorjahr: 50,1 Mio. €). Die Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" enthält Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sich im Berichtszeitraum auf 461,0 Mio. € beliefen, gegenüber 476,7 Mio. € im Vorjahr. Inflations- und Wechselkurseinflüsse hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf das Vermögen der Fielmann Group AG EigenkapitalDas Eigenkapital der Fielmann Group AG belief sich zum Bilanzstichtag auf 915,4 Mio. € (Vorjahr: 861,1 Mio. €). Der Anstieg ist vor allem auf das deutlich verbesserte Jahresergebnis und in der Folge weitere Einstellungen in die Gewinnrücklagen sowie die Erhöhung des Bilanzgewinns zurückzuführen, der sich im Berichtszeitraum auf 96,6 Mio. € belief, verglichen mit 84,0 Mio. € im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote betrug 52,3 % (Vorjahr: 61,3 %), während die Eigenkapitalrendite nach Steuern 10,6 % erreichte (Vorjahr: 9,8 %). Rückstellungen und VerbindlichkeitenDie Rückstellungen erhöhten sich im Jahr 2024 um 19,7 % auf 60,4 Mio. € (Vorjahr: 50,5 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Abgrenzung von Lohnsteuern sowie damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträgen für die Vorjahre zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf insgesamt 787,4 Mio. €, gegenüber 504,5 Mio. € im Vorjahr und stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem nationalen und internationalen Cash Pooling innerhalb der Fielmann-Gruppe. Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement standen der Fielmann Group AG Kreditlinien verschiedener Banken in Höhe von insgesamt 225,0 Mio. € zur Verfügung. Zum Ende des Berichtszeitraums wurden keine dieser Kreditlinien in Anspruch genommen. 6.3 Investitionen und CashflowsDie Nettovermögenslage (kurz- und langfristige Wertpapiere, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sowie übrige Finanzanlagen und Ausleihungen abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) stieg zum Bilanzstichtag um 121,0 Mio. € auf 819,6 Mio. € (Vorjahr: 698,6 Mio. €). Diese Veränderung resultierte im Wesentlichen aus Investitionen im Zusammenhang mit der internationalen Expansion und der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie. Die größten Zahlungsmittelabflüsse sind auf die Übernahme sämtlicher Anteile an Shopko Optical, die Bereitstellung von Liquidität für Kapitalerhöhungen bei verschiedenen Ländergesellschaften der Fielmann-Gruppe und die Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 84 Mio. € zurückzuführen. 6.4 Risiken, Chancen und AusblickDie Fielmann Group AG unterlag als Mutterunternehmen der Fielmann-Gruppe im Wesentlichen den gleichen Entwicklungen, Risiken und Chancen, wie sie in den jeweiligen Kapiteln "Risiko- und Chancenbericht" und "Ausblick" des vorliegenden Lageberichts beschrieben sind. 7 Nachhaltigkeitserklärung 207.1 Hinweis zur NachhaltigkeitserklärungDie Nachhaltigkeitserklärung stellt die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Fielmann Group AG und der Fielmann-Gruppe 21 dar. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde nach den §§ 289b ff. HGB und 315b bis 315c HGB und in Anlehnung an die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS, EU 2023/ 2772) erstellt, die aus der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD, EU 2022/2464) abgeleitet sind. Ungeachtet rechtlicher Unsicherheiten aufgrund der zum Berichtszeitpunkt noch ausstehenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht hat sich der Vorstand der Fielmann Group AG in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entschlossen, erstmals die aus der CSRD abgeleiteten ESRS als Rahmenwerk gemäß § 315c Abs. 3 in Verbindung mit § 289d HGB für die Erstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung anzuwenden. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Informationen auf das Geschäftsjahr 2024. Dieser Bericht ist Teil des zusammengefassten Lageberichts der Fielmann Group AG und der Fielmann-Gruppe, wie er im Geschäftsbericht enthalten ist, und stellt wesentliche Entwicklungen in nichtfinanziellen Angelegenheiten dar. Die inhaltliche Prüfung dieses Berichts wurde vom Aufsichtsrat der Fielmann Group AG gemäß § 171 Abs. 1 AktG vorgenommen. Die Fielmann-Gruppe hat ihre relevanten nichtfinanziellen Themen im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Anlehnung an die ESRS identifiziert. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse sind in den Abschnitten "Doppelte Wesentlichkeitsanalyse", "Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen" und in den verschiedenen Abschnitten zu "Auswirkungen, Risiken und Chancen" beschrieben. Die Fielmann-Gruppe berichtet gemäß § 289c Abs. 2 HGB über folgende Aspekte: Umweltbelange (§ 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB) im Rahmen von "E1 Klimawandel", "E2 Umweltverschmutzung", "E3 Wasser- und Meeresressourcen" und "E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft", Arbeitnehmerbelange (§ 289c Abs. 2 Nr. 2 HGB) und Achtung der Menschenrechte (§ 289c Abs. 2 Nr. 4 HGB) im Rahmen von "S1 Arbeitskräfte des Unternehmens" und "S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" sowie Sozialbelange (§ 289c Abs. 2 Nr. 3 HGB) im Rahmen von "S4 Verbraucher und Endnutzer"). Der Aspekt der Bekämpfung von Korruption und Bestechung (§ 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB) wurde als nicht wesentlich für die Fielmann-Gruppe bewertet. Daher werden keine Angaben zu entsprechenden Konzepten gemäß HGB gemacht. Wir behalten diesen Aspekt jedoch im Blick und werden ein Konzept einführen, wenn sich eine Wesentlichkeit abzeichnet. Die Fielmann-Gruppe stellt gemäß § 289c Abs. 3 HGB Ziele, Konzepte und Maßnahmen (§ 289c Abs. 3 Nr. 1 HGB) sowie die Ergebnisse (§ 289c Abs. 3 Nr. 2 HGB) und bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (§ 289c Abs. 3 Nr. 5 HGB) für jeden Aspekt im Geschäftsjahr dar. Die Fielmann-Gruppe adressiert zudem Risiken und Chancen, die sich aus der Wertschöpfungskette ergeben (§ 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB). Wesentliche Risiken gemäß § 289c HGB, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben, liegen nicht vor. Die Beschreibung der Konzepte, Maßnahmen, Ergebnisse und Leistungsindikatoren wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESRS erstellt. Informationen zu den Aspekten sowie zu den damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind in den entsprechenden Abschnitten zu finden. Die nichtfinanzielle Erklärung enthält, wann immer dies für das Verständnis erforderlich ist, Verweise auf im Konzernabschluss ausgewiesene Beträge, einschließlich Erläuterungen. Verweise auf Angaben in anderen Abschnitten des Lageberichts und des Konzernabschlusses sind integraler Bestandteil dieser nichtfinanziellen Erklärung. Die nichtfinanzielle Erklärung enthält weiterhin die Angaben für das Geschäftsjahr 2024 gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Delegierten Verordnung 2021/2178. Die Angaben finden sich im Abschnitt "Umweltinformationen".
20 Die zusammengefasste
Nachhaltigkeitserklärung wurde keiner externen
Prüfung unterzogen.
21 Im Folgenden auch als Unternehmen oder
Unternehmensgruppe bezeichnet.
7.2 Allgemeine AngabenGrundlagen für die ErstellungDie Grundlage für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung der Fielmann-Gruppe bilden die ESRS. Um die Erklärung möglichst leserfreundlich zu gestalten, folgt die Struktur unseren Inhalten und nicht dem Aufbau des Standards. An einigen Stellen finden sich Codes wie "GOV-1" und "E1-6", die sich auf spezifische Angabepflichten oder Datenpunkte aus den ESRS beziehen. Eine Übersicht der abgedeckten Angabepflichten gemäß ESRS findet sich im Anhang dieser Erklärung. Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis entspricht dem des Konzernabschlusses. Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung wurde sowohl die vor- als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette in die Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie in die Ermittlung der relevanten Konzepte, Maßnahmen und Ziele einbezogen. Kennzahlen für die vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette sind zu diesem Zeitpunkt nicht Bestandteil dieser Erklärung, mit Ausnahme der Treibhausgasemissionen (ESRS E1-6) und der Ressourcenabflüsse (ESRS E5-5). Die enthaltenen Kennzahlen wurden nicht durch eine externe Stelle validiert. Kennzahlen, die einem hohen Maß an Messunsicherheit unterliegen, finden sich im Abschnitt "Umweltinformationen". Einzelheiten zu den Kennzahlen, den Quellen der Messunsicherheit und den Annahmen, die diesen Messungen zugrunde liegen, werden im Anschluss an die jeweilige Kennzahl beschrieben. Die ESRS-Angabe GOV-1 22 verweist auf den Anhang zum zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "III Sonstige Angaben". Strategie, Geschäftsmodell und WertschöpfungsketteDie Fielmann Group AG ist ein börsennotiertes deutsches Familienunternehmen in den Bereichen Augenoptik und Hörakustik, das 29 Mio. Kunden mit Brillen, Kontaktlinsen, Hörsystemen und Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge versorgt. Die Fielmann-Gruppe ist Marktführer in Zentraleuropa sowie im Mittleren Westen der USA, in Spanien und Osteuropa strebt das Unternehmen mittel- und langfristig die Marktführerschaft an. Mit unserer Wachstumsstrategie Vision 2025 wollen wir gutes Sehen und Hören überall zugänglich und erschwinglich machen. Unsere Mitarbeitenden sind ein entscheidender Erfolgsfaktor, um unsere hohe Kundenorientierung aufrechtzuerhalten und die Ziele der Vision 2025 zu erreichen. Im Jahr 2024 beschäftigte die Fielmann-Gruppe 24.363 Mitarbeitende (Deutschland: 16.554; Nordamerika: 1.816; Spanien: 1.815; Schweiz: 1.391; Österreich 848; Sonstige: 1.939). Ziele, die sich auf Nachhaltigkeit und die erwarteten Vorteile der angebotenen Produkte und Dienstleistungen beziehen, werden in den folgenden Abschnitten zu Umwelt- und Sozialinformationen beschrieben. Unsere Wertschöpfungsketten unterscheiden sich zwischen unseren Kernwarengruppen. Für Korrektionsbrillen einschließlich Sonnenbrillen erfolgt die Beschaffung von Rohmaterial, Komponenten (zum Beispiel Gläsern) und Produkten (zum Beispiel Fassungen) bei globalen und lokalen Lieferanten. Zu den wichtigsten Fertigungsprozessen gehören das Gießen von Kunststoffgläsern, das Flächenschleifen von sogenannten Halbfabrikaten, die Oberflächenveredelung (zum Beispiel Beschichtungen), die Randschleiferei, die Montage der Gläser in die Fassungen und die Qualitätskontrolle. Alle genannten Fertigungsprozesse, mit Ausnahme der finalen Qualitätskontrolle, werden auch von externen Lieferanten durchgeführt. Kontaktlinsen, Hörsysteme und Zubehör kaufen und verkaufen wir als Handelsware. Auch der Transport von Rohstoffen, Komponenten und Produkten zu unseren Produktionsstandorten und von Komponenten und Produkten zu unseren Niederlassungen ist Teil der Wertschöpfungskette. Im Online-Handel bieten wir zudem Direktlieferungen an Kunden an. Weitere Dienstleistungen umfassen Garantieleistungen, Reparaturen, unseren zentralen Kundenservice und Brillenversicherungen. Am Ende der Lebensdauer bieten wir in unseren Niederlassungen die Rücknahme der von uns verkauften Produkte an. Vorstand und AufsichtsratDie Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Fielmann Group AG umfassen den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung der Fielmann-Gruppe. Ferner bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand leitet in eigener Verantwortung. Er vertritt die Unternehmensgruppe gerichtlich und außergerichtlich. scrollen
Der Aufsichtsrat ist mit jeweils acht Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer paritätisch besetzt. Am 31. Dezember 2024 bestand der Vorstand aus drei Männern und einer Frau, was einem Frauenanteil von 25,00 % entspricht. Im Aufsichtsrat beträgt der Frauenanteil 37,50 %. Weitere berücksichtigte Diversitätsaspekte sind das Alter (25,00 % unter 50 Jahre, 56,25 % zwischen 50 und 65 Jahre, 18,75 % über 65 Jahre) und die internationale Berufserfahrung (100,00 % der Vertreter der Anteilseigner). Diese Informationen entsprechen den rechtlichen Anforderungen in Deutschland. Der Anteil unabhängiger Mitglieder im Aufsichtsrat beträgt 93,75 %. Alle Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat gelten als unabhängig von der Fielmann-Gruppe, dessen Vorstand und dessen Mehrheitsaktionär, mit Ausnahme von Georg Alexander Zeiss, der bis Dezember 2023 Finanzvorstand der Fielmann Group AG war und seit Januar 2024 Mitglied des Aufsichtsrats ist. Über Namen und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat informieren wir im Anhang zum zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "III Sonstige Angaben". Aufgaben von Vorstand und AufsichtsratDer Vorstand hat für das Thema Nachhaltigkeit Verantwortlichkeiten festgelegt. Der Finanzvorstand Steffen Bätjer ist für das Nachhaltigkeitsmanagement, die entsprechende Berichterstattung und die Umsetzung neuer Vorschriften, insbesondere der CSRD, zuständig. In diesem Verantwortungsbereich wird der Finanzvorstand von einem CSR-Team unterstützt, dessen Leiter direkt an den Finanzvorstand berichtet. Der Finanzvorstand verantwortet auch den Bereich Compliance. Er greift auf langjährige Erfahrung in der Geschäftsführung verschiedener Unternehmen zurück. Die Fielmann-Gruppe versteht Nachhaltigkeit als übergreifendes Thema, das alle Bereiche der Organisation betrifft. Demnach liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Nachhaltigkeit grundsätzlich dezentral in den Fachbereichen und bei den entsprechenden Vorständen. Die zuständigen Fachbereiche legen die jeweiligen Nachhaltigkeitsziele fest. Die Ziele und Kennzahlen zur Messung des Fortschritts und der Zielerreichung werden im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung an den Vorstand berichtet und von diesem überwacht. Künftig sollen auch die Bewertung der Wirksamkeit und der Ergebnisse der Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen der Gruppe Inhalt regelmäßiger Sitzungen werden. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Branche, die Produkte und die geografischen Standorte, um die Geschäfte ordnungsgemäß führen zu können. Die Zusammensetzung des Vorstands ist so gestaltet, dass er alle für das Unternehmen wichtigen Kompetenzbereiche wie Einzelhandel, Branchenkenntnisse, Mode, Produktion, Logistik, Personalwesen, Finanzen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit abdeckt, sowohl jetzt als auch in Zukunft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats stehen dem Vorstand mit ihrer beruflichen und unternehmerischen Erfahrung als Austauschpartner zur Verfügung. Vorstand und Aufsichtsrat haben weiterhin Zugang zu Fachwissen sowohl im Hinblick auf geschäftsstrategische als auch auf Risikoaspekte in Bezug auf Nachhaltigkeit. Das CSR-Team vermittelt die Expertise für Nachhaltigkeitsthemen und damit zusammenhängende Auswirkungen, Chancen und Risiken an den Finanz- oder auch Gesamtvorstand. Die Übersicht über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt beim CSR-Team, das die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS-Anforderungen durchführt. Dezidierte Prozesse und Kontrollen werden derzeit erarbeitet. Der Vorstand legt die Nachhaltigkeitserklärung dem Aufsichtsrat vor. Gemäß Mandat ist der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um ihre Überwachungsaufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Zu den Schlüsselkompetenzen, die der Aufsichtsrat benötigt, um seine Aufgaben zu erfüllen, gehören das Verständnis von Geschäftsmodell und Strategie, Prüfungswesen, Rechnungswesen, Digitalisierung, Umstrukturierung und Transformation, Unternehmensführung, Compliance und Nachhaltigkeit. Dies beinhaltet insbesondere auch Sachverstand und besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung, einschließlich interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme, und dem Gebiet der Abschlussprüfung. Berichterstattung an Vorstand und AufsichtsratDer Finanzvorstand steht im zweiwöchentlichen Austausch mit dem Leiter CSR zu allen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten inklusive wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß ESRS 2 IRO-1 und zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit. Der Vorstand wird im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe quartalsweise über Nachhaltigkeitsrisiken informiert. Der Einfluss der Fielmann-Gruppe auf Mensch und Umwelt wird durch das CSR-Team bewertet und der Vorstand bei wichtigen Änderungen oder Vorkommnissen hinzugezogen. Die Unternehmensstrategie und die Maßnahmen zur Risikominimierung berücksichtigen die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, wie in den jeweiligen Managementansätzen beschrieben, wo angemessen. Falls notwendig, werden Kompromisse in Betracht gezogen. Bei wichtigen Transaktionen werden im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, die durch externe Partner erhoben und durch das CSR-Team validiert werden. Der Aufsichtsrat wird vom Finanzvorstand über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse informiert. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss während des Berichtszeitraums befasst haben, entsprechen den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die im Abschnitt "Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen" beschrieben sind. Verfahren zur Erfüllung der SorgfaltspflichtIn folgender Übersicht wird erläutert, wie und wo die Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß ESRS 1 Abschnitt 4 in dieser Nachhaltigkeitserklärung Berücksichtigung finden. scrollen
Risikomanagement und interne KontrollenUm die Einhaltung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten, wurde die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung in das gruppenweite Risikomanagement integriert. Wir betrachten insbesondere potenzielle Fehlerquellen als Risiken, die wir im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre Auswirkungen auf den Erstellungsprozess bewerten. Daraus leiten wir entsprechende Gegenmaßnahmen ab. Die Hauptrisiken bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen die Datenqualität, Vollständigkeit und termingerechte Bereitstellung der Daten. Zu den Kontrollmaßnahmen zählen unter anderem die lokale und zentrale Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, die Plausibilisierung durch Vorjahresdaten oder Hochrechnungen sowie Eskalationsverfahren bei Verzögerungen oder Verletzungen der internen Kontrollvorschriften. Berichte über Verletzungen der Berichtsvorgaben werden sowohl im Rahmen von Zwischenüberprüfungen als auch im Jahresabschlussprozess regelmäßig an den verantwortlichen Vorstand sowie bei Bedarf an den Aufsichtsrat übermittelt. Ergänzend zu den Maßnahmen im CSR-Team führt auch die Interne Revision Stichproben durch, um die Konformität der Daten mit den Standards zur Berichterstattung zu gewährleisten. Die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständigen Fachbereiche und Ländergesellschaften werden mittels Schulungen, Datenpunkt-Definitionen, Best-Practice-Dokumenten, unterjährigen Datenabfragen und Einzelgesprächen umfangreich auf die Berichtspflichten vorbereitet. Interessen und Standpunkte der StakeholderDie Interaktion mit Stakeholdern ist für uns wichtig, um deren Perspektiven zu verstehen und ihre Interessen und Standpunkte in unsere Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Wir greifen ihre Anregungen und Ideen auf und stellen viele davon in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung dar. Die Erkenntnisse aus diesen Interaktionen fließen über die jeweils verantwortlichen Fachbereiche in die Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten mit ein. Zu den relevanten Stakeholdern der Fielmann-Gruppe gehören Kunden, Mitarbeitende und Führungskräfte, der Aufsichtsrat, Aktionäre und Investoren, Banken, Betriebsräte, Lieferanten, Verbände, Behörden und Medien sowie Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Stakeholder können Anfragen oder Vorschläge zum Thema Nachhaltigkeit per E-Mail an sustainability@fielmann.com oder anonym über unser Online-Meldesystem (fielmanngroup.integrityline.com) einreichen. Eingehende Themen werden gesichtet und in Abstimmung mit den zuständigen Vorstandsbereichen bearbeitet. Darüber hinaus spielen insbesondere die Kunden- und Mitarbeiterbefragung eine wichtige Rolle bei der Geschäftsausrichtung und Strategieentwicklung. In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vertraten die Fachabteilungen die Interessen und Ansichten unserer Stakeholder, sodass diese auch zentraler Bestandteil der Bewertung der Wesentlichkeit sind. scrollen
Doppelte WesentlichkeitsanalyseDie Fielmann-Gruppe hat für das Geschäftsjahr 2024 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, DMA) in Anlehnung an die ESRS 22 durchgeführt. Im Rahmen der DMA der Fielmann-Gruppe wurden nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert und bewertet. Verschiedene Fachbereiche der Fielmann-Gruppe, Fachexperten und Entscheidungsträger waren an der DMA beteiligt. Die Fielmann-Gruppe hat die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in folgendem vierstufigen Prozess durchgeführt. Vorbereitung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Zur Vorbereitung der DMA hat die Fielmann-Gruppe sowohl den Umfang der Aktivitäten in der eigenen Geschäftstätigkeit und in der Wertschöpfungskette als auch die relevanten Stakeholder bestimmt (siehe Abschnitt "Interessen und Standpunkte der Stakeholder"). Anschließend wurden innerhalb der Fielmann-Gruppe Personen mit Fachkenntnissen in den relevanten Nachhaltigkeitsaspekten gemäß ESRS 1 AR 16 identifiziert. Diese Fachexperten vertreten entweder betroffene Stakeholder oder Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung und wurden direkt oder indirekt in die DMA einbezogen. Ausgangspunkt für die DMA waren das Wissen der Fachexperten und des CSR-Teams sowie weitere Datenquellen wie zum Beispiel Klimamodelle, der "Aqueduct Water Risk Atlas", Daten zu Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität oder öffentlich verfügbare Quellen zu Auswirkungen auf die Umwelt. Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen: Die Identifikation der IROs erfolgte in Übereinstimmung mit ESRS 1.21 ff. durch die Analyse der Geschäftsaktivitäten der Fielmann-Gruppe sowie der direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Eine detaillierte Beschreibung der Wertschöpfungskette findet sich im Abschnitt "Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette". Um bei der Identifizierung der IROs Aktivitäten mit hohem Risiko innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette zu priorisieren, wurden Erkenntnisse aus den vorherigen Wesentlichkeitsanalysen gemäß der Global Reporting Initiative (GRI) verwendet, die seit 2017 22 Die DMA wurde durch eine umfassende Klimarisiko-Szenarioanalyse ergänzt, wie im Abschnitt "Bewertung in Bezug auf Umwelt und Governance" beschrieben. Die darin identifizierten Risiken und Chancen sind in dieser Erklärung enthalten und werden zu einem späteren Zeitpunkt in die DMA integriert. durchgeführt wurden. Weiterhin trug die Betrachtung der Wertschöpfungskette dazu bei, risikoreiche Themen und Beziehungen zu identifizieren. Als Hersteller und Anbieter von Dienstleistungen konzentrierte sich die Fielmann-Gruppe auf Schwerpunkte wie Gesundheit und Arbeitssicherheit, Sicherheit der Kunden, Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie klimabezogene Aspekte. Bewertung der "Wesentlichkeit der Auswirkungen" und der "finanziellen Wesentlichkeit": Für die Durchführung der DMA entlang der Wertschöpfungskette wurden die identifizierten IROs in Workshops anhand der unten genannten Bewertungskriterien bewertet. Die relevanten Stakeholder sind im Abschnitt "Interessen und Standpunkte der Stakeholder" beschrieben. Die Berücksichtigung der Stakeholder erfolgte indirekt über interne Fachexperten der Fielmann-Gruppe. Diese internen Experten verfügen über spezielles Wissen über die Interessen der Stakeholder und haben deren Ansichten in den Prozess zur Identifizierung und Bewertung der IROs eingebracht. Das CSR-Team hat anschließend die Ergebnisse auf Vollständigkeit, Konsistenz und Kohärenz überprüft und die identifizierten IROs bei Bedarf zusammengefasst oder getrennt. Die überarbeitete Bewertung der IROs wurde anschließend von den Fachexperten validiert. Validierung der doppelten Wesentlichkeit: Nach der Validierung der Ergebnisse durch das CSR-Team wurden die Ergebnisse noch einmal den Mitwirkenden an der DMA, den Länderverantwortlichen sowie abschließend dem Finanzvorstand vorgelegt. In den Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde über das Gesamtergebnis informiert. BewertungskriterienDie Fachexperten und das CSR-Team nutzten die folgenden Kriterien und Skalen zur Bewertung der Auswirkungen. Für positive Auswirkungen: scrollen
Für negative Auswirkungen: scrollen
Berechnung der Wesentlichkeits-Scores der Auswirkungen: scrollen
Das Ergebnis dieser Berechnung ist ein Wesentlichkeits-Score zwischen 0 und 15. Alle Auswirkungen, deren Score den Wert von 8 erreichen oder ihn überschreiten, werden als wesentlich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angesehen. Eine Ausnahme für das Bewertungssystem sind potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte. Hier hat der Schweregrad der Auswirkung Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit, sodass diese unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit als tatsächliche Auswirkungen behandelt werden. Die folgenden Bewertungskriterien und -skalen wurden von Fachexperten und dem CSR-Team angewandt, um Risiken und Chancen zu bewerten: scrollen
Das Ergebnis dieser Berechnung ist ein Wesentlichkeits-Score zwischen 0 und 5. Risiken und Chancen, deren Score einen Wert von 3 erreichen oder ihn überschreiten, werden als wesentlich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angesehen. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wurde die Konsistenz mit der Beurteilung von nicht-nachhaltigkeitsbezogenen Risiken sichergestellt. Die finanziellen Werte für Ausmaß und Wahrscheinlichkeit basieren also auf den bestehenden Kriterien für das Risikomanagement. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wurde anschließend über die endgültigen Ergebnisse der DMA informiert. Die Risiken wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und teilweise in das gruppenweite Risikomanagementsystem integriert. Das Management der identifizierten IROs liegt in den zuständigen Fachbereichen. Bewertung in Bezug auf Umwelt und GovernanceIm Rahmen der DMA wurde eine Identifizierung und Bewertung von IROs der Fielmann-Gruppe auf die Umwelt im Zusammenhang mit dem Ausstoß von CO 2 -Emissionen und dem Klimawandel durch interne Experten aus dem Umweltmanagement durchgeführt. Darüber hinaus hat die Fielmann-Gruppe eine umfassende Klimarisiko-Szenarioanalyse durchgeführt, deren Ergebnisse sowohl im Rahmen der Berichterstattung zur EU-Taxonomie als auch für die Ermittlung der wesentlichen Risiken und Chancen für die DMA verwendet wurden. Die Szenarioanalyse umfasst physische Risiken und Übergangsrisiken sowie Chancen, die mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft verbunden sind, und bewertet deren Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette der Fielmann- Gruppe. Die Analyse der physischen Klimarisiken sowie der Übergangsrisiken und -chancen wurde wie folgt durchgeführt: Die Bewertung der potenziellen physischen Risiken an Standorten der Fielmann-Gruppe wurde von meteoblue durchgeführt, einem Hersteller und Anbieter von hochpräzisen Klimadaten und -simulationen. Die Analyse umfasste alle Standorte der Fielmann-Gruppe und wurde auf der Grundlage der repräsentativen Konzentrationspfade (RCP) durchgeführt. Dies sind vier Szenarien für den Verlauf der absoluten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, wobei der Schwerpunkt auf dem kohlenstoffreichsten Szenario RCP 8.5 lag. Innerhalb der Szenarien wurden 28 Klimavariablen mit chronischen und akuten temperatur-, wind-, wasser- und bodenbezogenen Klimagefahren bewertet. Bei der Analyse wurden derzeitige Risiken (2011-2030) sowie zukünftige Risiken (2031-2050) berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte jeweils brutto, ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen. Bei der Analyse der identifizierten Übergangsrisiken und -chancen wurden Risiko-/ Chancen-Cluster unter Berücksichtigung eines optimistischen Klimaszenarios (1,5 °C Erderwärmung) bewertet. Dem Szenario wurden verschiedene Annahmen zugrunde gelegt. Dazu gehören unter anderem die Weiterentwicklung klimaschonender Technologien, eine Marktentwicklung mit steigender Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und die Priorisierung von klimaschonenden Investitionen. Im Zusammenhang mit dem optimistischen Klimaszenario wurden basierend auf den Empfehlungen des Carbon Disclosure Project folgende Risikotreiber für die Fielmann-Gruppe analysiert: scrollen
Die Risikotreiber wurden für die gesamte Wertschöpfungskette analysiert und hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betriebsausgaben, Investitionsausgaben und den Umsatz bewertet. Die Bewertungen erfolgten jeweils brutto, ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen, und umfassten kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte bei der Analyse der Risiken und Chancen. Teil der DMA war auch die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Umweltverschmutzung unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik. Fachexperten, die bei der Fielmann-Gruppe für umweltrelevante Themen zuständig sind, überprüften die Standorte und Geschäftsaktivitäten hinsichtlich der IROs im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dabei nutzten sie interne Daten zu Umweltverschmutzung, zum Beispiel Emissions- oder Abwasserwerte. In der Analyse wurden Produktionsstandorte sowie die vorgelagerte Wertschöpfungskette priorisiert berücksichtigt, da hier ein höheres Risiko für potenzielle Umweltverschmutzungen besteht als in den Niederlassungen. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Stakeholdern erfolgte nicht. Weiterhin war die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik Teil der DMA. Umweltexperten der Fielmann-Gruppe überprüften die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich der IROs im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Neben der Konsultation der internen Experten wurden keine weiteren Analysen durchgeführt. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Stakeholdern erfolgte nicht. Die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik war ebenso Teil der DMA. Umweltexperten der Fielmann-Gruppe identifizierten und bewerteten tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme an den eigenen Standorten und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Weiterhin prüften sie Übergangs-, physische und systemische Risiken, die sich aus den Abhängigkeiten von Biodiversität und deren Leistung an den eigenen Standorten und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben, einschließlich der Ökosystemdienstleistungen. Hinsichtlich der eigenen Geschäftstätigkeit der Fielmann-Gruppe untersuchten sie auch, ob sich die Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden. Unsere Produktionsstandorte, Verwaltungsstandorte und Niederlassungen befinden sich an städtischen und industriellen Standorten, sodass sich aus der Standortwahl keine erhöhten Auswirkungen, Risiken und Chancen ergeben und es derzeit nicht erforderlich ist, Maßnahmen in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme zu ergreifen. Im Rahmen der DMA wurden neben der Expertenkonsultation keine weiteren Analysen durchgeführt. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Stakeholdern erfolgte nicht. Auch die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik war Teil der DMA. Experten, die bei der Fielmann-Gruppe für umweltrelevante und produktspezifische Themen verantwortlich sind, überprüften die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten der Gruppe hinsichtlich der IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und bewerteten diese für die eigenen Tätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Neben der Expertenkonsultation wurden keine weiteren Analysen durchgeführt. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Stakeholdern erfolgte nicht. Schließlich war auch die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Governance unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik Teil der DMA. Dabei wurden insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt: die Geschäftsaktivitäten der Fielmann-Gruppe, die geografischen Standorte im Hinblick auf Absatzmärkte und globale Wertschöpfungsketten sowie die Geschäftsprozesse. Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und ChancenIm Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat die Fielmann-Gruppe Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg identifiziert. Die folgenden wesentlichen IROs wurden für die Fielmann-Gruppe identifiziert. Die detaillierte Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen findet sich in den Abschnitten "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen" innerhalb der Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen. scrollen
Mittelfristig wird die Fielmann-Gruppe bewerten, welchen weiteren Einfluss die wesentlichen Themen auf das Geschäftsmodell, die Unternehmensstrategie, die Interaktion mit Stakeholdern in der Wertschöpfungskette sowie die Entscheidungsfindung im operativen Tagesgeschäft und bei Investitionen haben und wie wir am besten auf neue Erkenntnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse reagieren. Diese Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie die relevanten Entwicklungen innerhalb unseres Unternehmens und unserer Wertschöpfungskette widerspiegelt. Die Effekte der wesentlichen Themen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung werden zukünftig im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses bewertet. Derzeit haben wir kein umfassendes Bild über die aktuellen und erwarteten finanziellen Effekte der wesentlichen Themen. In einem zukünftigen Prozess wird auch die Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie in Bezug auf die wesentlichen Themen untersucht. 7.3. UmweltinformationenAngaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Hintergrundinformationen und BerichtspflichtenIm März 2018 hat die Europäische Kommission den Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen verabschiedet. Eines der Ziele dieses Aktionsplans ist die "Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen." 23 Die EU-Taxonomie-Verordnung 24 , die zur Verwirklichung der Ziele beitragen soll, wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In Kraft getreten ist sie im Juli 2020, um ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzuführen. In diesem Rahmen gibt die Taxonomie-Verordnung sechs Umweltziele vor: 1. Klimaschutz 2. Anpassung an den Klimawandel 3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen 4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Damit die ökologische Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung bestimmt werden kann, erließ die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte, die technische Bewertungskriterien umfassen. Der delegierte Rechtsakt zur Klimataxonomie 25 samt seinen Anhängen legt die technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele, den Klimaschutz (Anhang I) und die Anpassung an den Klimawandel (Anhang II), fest. Der Umweltrechtsakt 26 enthält die technischen Bewertungskriterien für die letzten vier Umweltziele zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (Anhang I), zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (Anhang II), zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Anhang III) sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (Anhang IV). Eine Wirtschaftstätigkeit, die in Anhang I oder Anhang II des delegierten Rechtsaktes zum Klima oder in den Anhängen I bis IV des delegierten Rechtsaktes im Umweltbereich beschrieben wird, gilt als taxonomiefähig; unabhängig davon, ob diese Wirtschaftstätigkeit die technischen Bewertungskriterien erfüllt. 27 Darüber hinaus wird eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig oder taxonomiekonform eingestuft, wenn sie die folgenden Anforderungen von Artikel 3 der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllt: scrollen
Gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung müssen Unternehmen, die der Veröffentlichungspflicht nichtfinanzieller Angaben unterliegen, diese nichtfinanzielle Erklärung mit den folgenden Informationen versehen: scrollen
Der delegierte Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung 28 geht näher auf den Inhalt und die Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen im Hinblick auf die drei KPIs (Umsatzerlöse, CapEx und OpEx) ein. Die Berichtspflicht betrifft alle sechs Umweltziele des delegierten Rechtsaktes zum Klima und des delegierten Rechtsaktes im Umweltbereich. Für das Geschäftsjahr 2024 berichtet die Fielmann-Gruppe den Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bei Gesamtumsatz, CapEx und OpEx inklusive der Vergleichszahlen des Vorjahres. Ergänzt werden diese um qualitative Informationen sowie den Anteil der taxonomiekonformen und nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten bei Gesamtumsatz, CapEx und OpEx. Gemäß der Delegierten Verordnung 2022/1214 29 besteht darüber hinaus eine Berichtspflicht in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für die Wirtschaftstätigkeiten. Die Fielmann-Gruppe ist von keiner Wirtschaftstätigkeit im Bereich Kernenergie oder im Bereich fossiles Gas gemäß der im Anhang XII der Delegierten Verordnung genannten Tätigkeiten betroffen. Daher verzichten wir auf den Ausweis der Standardmeldebögen 2 bis 5 für die Offenlegung gemäß Artikel 8, Abs. 6 und 7. Der Meldebogen 1 zu den Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas ist im Abschnitt "Standardbögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Abs. 6 und 7: Meldebogen 1" aufgeführt.
23 Europäische Kommission (2018),
Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, S. 2.
Ermittlung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen WirtschaftstätigkeitenDie Fielmann-Gruppe hat ihre Geschäftsaktivitäten einer detaillierten Analyse unterzogen, um die Wirtschaftstätigkeiten zu ermitteln, die auf der Grundlage von Anhang I und Anhang II des delegierten Rechtsaktes zum Klima sowie den Anhängen I bis IV des Umweltrechtsaktes taxonomiefähig sind. Die Geschäftstätigkeiten der Fielmann-Gruppe umfassen primär die Herstellung und den Verkauf von Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Darüber hinaus bietet die Fielmann-Gruppe Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge, weitere augenoptische Produkte sowie Hörgeräte an. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fallen diese Geschäftstätigkeiten weder unter Anhang I oder Anhang II des delegierten Rechtsaktes zum Klima noch unter die Anhänge I bis IV des delegierten Rechtsaktes im Umweltbereich. Unsere primären Geschäftstätigkeiten sind daher nicht taxonomiefähig. Anteil der KPIs, die im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten stehenUmsatz (Umsatzerlöse)scrollen
Gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung wird der taxonomiefähige Umsatz (im Zähler angegeben) von den Waren oder Dienstleistungen abgeleitet, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Der Gesamtumsatz (im Nenner angegeben) entspricht dem Nettoumsatz der Fielmann-Gruppe. Dabei handelt es sich um einen Umsatz in Höhe von 2.264,1 Mio. € in unserer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Geschäftsbericht 2024. Einzelheiten zur Umsatzrealisierung sind in den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in unserem Geschäftsbericht dargestellt. Wie im vorherigen Abschnitt "Ermittlung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten" beschrieben, haben wir keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf den Umsatz ermittelt. Unser Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse am Gesamtumsatz für das Geschäftsjahr 2024 entspricht damit 0 %. Demzufolge werden auch keine taxonomiekonformen (=ökologisch nachhaltigen) Tätigkeiten durchgeführt, mit denen Umsatzerlöse generiert werden. Investitionsausgaben (CapEx)scrollen
Gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung werden taxonomiefähige und taxonomiekonforme CapEx (Zähler) wie folgt bestimmt: a) CapEx, die im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen stehen, die mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. b) CapEx im Rahmen eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder im Rahmen eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten ("CapEx-Plan"). c) CapEx, die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird. Auf Grundlage der Berichterstattung 2024 setzt sich der Zähler aus taxonomiefähigen CapEx zusammen. Da wir im Abschnitt "Ermittlung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten" keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf den Umsatz ermitteln konnten, entfällt für uns die Kategorie a) CapEx. Darüber hinaus gibt es bei der Fielmann-Gruppe derzeit keine Pläne, taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten auszuweiten oder taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform zu machen. Investitionen in unsere augenoptischen Geräte fallen weder unter Anhang I oder Anhang II des delegierten Rechtsaktes zum Klima noch unter die Anhänge I bis IV des delegierten Rechtsaktes im Umweltbereich und sind damit ebenfalls nicht taxonomiefähig. Für unsere taxonomiefähigen CapEx der Kategorie c) haben wir verschiedene Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, die alle dem ersten Umweltziel Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM 30 ) angehören. Diese Zuordnung begründet sich in der Tatsache, dass sich weder durch unsere Wesentlichkeits- noch durch unsere Klimarisikoanalyse die Notwendigkeit für Anpassungslösungen ergeben hat und wir deshalb unter CCM berichten. Konkret handelt es sich um folgende Wirtschaftstätigkeiten: "CCM 6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik" - die Anschaffung oder das Leasen von E-Bikes für Mitarbeitende "CCM 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" scrollen
"CCM 7.2/CE 3.2 Renovierung bestehender Gebäude" scrollen
"CCM 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten" scrollen
"CCM 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)" scrollen
"CCM 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" scrollen
"CCM 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energie" - Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen "CCM 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" scrollen
Insgesamt beläuft sich unser Anteil der taxonomiefähigen CapEx im Berichtszeitraum 2024 auf 7,2 %. Dementsprechend beträgt der Anteil unserer nicht taxonomiefähigen CapEx 92,8 %. Der delegierte Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung definiert die gesamten CapEx (Nenner) als "Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben." Dazu zählen auch Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die gesamten Investitionsausgaben enthalten scrollen
In der Konzernbilanz unseres Geschäftsberichts 2024 umfasst dies immaterielle Vermögenswerte (Textziffer 1), Sachanlagen (Textziffer 3), als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Textziffer 3) und Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (Textziffer 4). Die gesamten Investitionsausgaben lassen sich anhand der Änderungen des Konzernanlagevermögens in unserem Geschäftsbericht 2024 ableiten. Dabei entsprechen die gesamten Investitionsausgaben dem Gesamtbetrag der Buchungsbewegungen "Zugänge" und "Änderung Konsolidierungskreis" der entsprechenden Vermögenswerte. Betriebsausgaben (OpEx)scrollen
Gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung werden taxonomiefähige und taxonomiekonforme OpEx (Zähler) wie folgt bestimmt: a) OpEx, die im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen stehen, die mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. b) OpEx im Rahmen eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder im Rahmen eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten ("CapEx-Plan"). c) OpEx, die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird. Im Hinblick auf die Berichterstattung 2024 setzt sich der Zähler aus taxonomiefähigen OpEx zusammen. Gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung umfassen die gesamten Betriebsausgaben (Nenner) "direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen." Der sich aus dem Leasing ergebende nicht kapitalisierte Betrag wurde gemäß IFRS 16 ermittelt. Er umfasst Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, Leasingverhältnisse von niedrigem Wert und variable Leasingzahlungen. Obwohl Leasingverhältnisse von niedrigem Wert und variable Leasingzahlungen nicht explizit in der Definition von OpEx gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung genannt werden, haben wir die gesetzlichen Vorgaben dahingehend bewertet, dass diese zu berücksichtigen sind. In der laufenden Finanzperiode belaufen sich unsere gesamten taxonomiefähigen OpEx auf 42,5 Mio. €. Dementsprechend sind die OpEx für unser Geschäftsmodell nicht wesentlich, da unsere Aktivitäten nicht in hohem Maße mit Anlagevermögen wie Maschinen verbunden sind und Forschungs- und Entwicklungskosten nur punktuell anfallen. Auf dieser Grundlage weisen wir taxonomiefähige OpEx von null aus. Ermittlung von taxonomiekonformen WirtschaftstätigkeitenWie in Abschnitt "Hintergrundinformationen und Berichtspflichten" beschrieben, sind Veröffentlichungen zur Taxonomiekonformität seit dem Geschäftsjahr 2022 erforderlich. Diese Anwendung erfolgte in der Fielmann-Gruppe erstmals im Jahr 2022. Mit Blick auf die Konformitätsprüfung haben wir bei unseren Lieferanten angefragt, ob sie Taxonomiekonformität ihrer Produkte und Dienstleistungen gewährleisten können. Aus den Antworten hat sich ergeben, dass unsere Lieferanten keine entsprechenden Angaben für die Sicherstellung der Taxonomiekonformität ihrer Produkte und Dienstleistungen machen. Im Ergebnis können auch wir nicht garantieren, dass die von uns erworbenen Produkte und Dienstleistungen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten stammen. Aus diesen Gründen verzichten wir auf eine Ausweisung von konformen Umsätzen, Investitionen und Ausgaben. Die weitere "Do No Significant Harm"- (DNSH) und "Minimum Safeguards"-Prüfung haben wir anschließend abgebrochen, da die Möglichkeit einer Konformität nicht bestand. Wir arbeiten mit unseren Lieferanten nun an der Erhebung der benötigten Informationen, um langfristig konforme Umsätze, Investitionen und Ausgaben ausweisen zu können. Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen: Umsatz (Umsatzerlöse)Laut EU-Taxonomie sollen Nicht-Finanzunternehmen nur den Anteil ihres Nettoumsatzes offenlegen, der mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in Verbindung steht. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die in einem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse dem Umsatz (Turnover) entsprechen. Wie bereits im Abschnitt "Umsatz (Umsatzerlöse)" näher erläutert, beläuft sich der Anteil des taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzes am Gesamtumsatz für das Geschäftsjahr 2024 auf 0 %. Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus
Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind -
|
Geschäftsjahr | 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||
Wirtschaftstätigkeiten | Code | Umsatz | Umsatzanteil 2024 | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
Mio. € | % | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | |
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | 2.264,1 | 100,0 % | ||||
Gesamt (A + B) | 2.264,1 | 100,0 % |
Geschäftsjahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Mindestschutz | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz 2023 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit |
J/N | % | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 % | ||
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 % | ||
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 % | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 % | ||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 % | ||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | |
Wirtschaftstätigkeiten | Kategorie Übergangstätigkeit |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | |
davon Übergangstätigkeiten | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |
Gesamt (A + B) |
Die betreffenden CapEx beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 537,0 Mio. €.
Im Jahr 2024 betragen die Gesamtinvestitionen, die unter die Definition der EU-Taxonomie eines wesentlichen Beitrags fallen sollten, deutlich weniger als 1 % der gesamten Investitionsausgaben der Fielmann-Gruppe. Wie bereits unter dem Abschnitt "Ermittlung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten" erläutert, können wir nicht garantieren, dass die von uns erworbenen Produkte und Dienstleistungen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten stammen. Die weitere DNSH- und "Minimum Safeguards"-Prüfung haben wir daraufhin abgebrochen, da die Möglichkeit einer Konformität nicht mehr bestand. Folglich betragen die Gesamtinvestitionen, die nach Definition der EU-Taxonomie als taxonomiekonform gelten, für das Geschäftsjahr 2024 0 %.
Geschäftsjahr | 2024 | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Code | CapEx | CapEx-Anteil 2024 |
Mio. € | % | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 | 0,0 % | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 | 0,0 % | |
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 | 0,0 % | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | CCM 6.4 | 0 ,000 | 0,0 % |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 4,052 | 0,8 % |
Renovierung bestehender Gebäude | CCM 7.2; CE 3.2 | 28,908 | 5,4 % |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3 | 5,029 | 0,9 % |
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | CCM 7.4 | 0,000 | 0,0 % |
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | CCM 7.5 | 0,045 | 0,0 % |
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | CCM 7.6 | 0,205 | 0,0 % |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 0,595 | 0,1 % |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 38,836 | 7,2 % | |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 38,836 | 7,2 % | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | 498,178 | 92,8 % | |
Gesamt (A + B) | 537,014 | 100,0 % |
Geschäftsjahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | EL | N/EL | N/EL |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | EL | N/EL | N/EL |
Renovierung bestehender Gebäude | EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | EL | N/EL | N/EL |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | N/EL | N/EL | N/EL |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | N/EL | N/EL | N/EL |
Renovierung bestehender Gebäude | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | N/EL | N/EL | N/EL |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
Renovierung bestehender Gebäude | |||
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | |||
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | |||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |||
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
Renovierung bestehender Gebäude | |||
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | |||
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | |||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |||
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Mindestschutz | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx2023 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit |
J/N | % | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 % | ||
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 % | ||
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 % | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | 0,0 % | ||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 0,4 % | ||
Renovierung bestehender Gebäude | 2,2 % | ||
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 2,5 % | ||
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | 0,0 % | ||
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0,0 % | ||
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | 0,0 % | ||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 0,0 % | ||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 5,2 % | ||
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 5,2 % | ||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | |
Wirtschaftstätigkeiten | Kategorie Übergangstätigkeit |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | |
davon Übergangstätigkeiten | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
Renovierung bestehender Gebäude | |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | |
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |
Gesamt (A + B) |
Die Betriebsausgaben beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt 42,5 Mio. €.
Wie im Geschäftsbericht des Vorjahres ermittelt und bereits erwähnt, sind die OpEx für unser Geschäftsmodell nicht wesentlich, da unsere Aktivitäten nicht in hohem Maße mit Anlagevermögen wie Maschinen verbunden sind. Auf dieser Grundlage sind unsere taxonomiefähigen und taxonomiekonformen OpEx gleich null.
Geschäftsjahr | 2024 | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Code | OpEx | OpEx-anteil 2024 |
Mio. € | % | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 | 0,0 % | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 | 0,0 % | |
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 | 0,0 % | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | CCM 6.4 | 0,0 | 0,0 % |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 0,0 | 0,0 % |
Renovierung bestehender Gebäude | CCM 7.2; CE 3.2 | 0,0 | 0,0 % |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3 | 0,0 | 0,0 % |
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | CCM 7.4 | 0,0 | 0,0 % |
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | CCM 7.5 | 0,0 | 0,0 % |
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | CCM 7.6 | 0,0 | 0,0 % |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 0,0 | 0,0 % |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 | 0,0 % | |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 | 0,0 % | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | 42,490 | 100,0% | |
Gesamt (A + B) | 42,490 |
Geschäftsjahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Wasser | ||
EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | EL | N/EL | N/EL |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | EL | N/EL | N/EL |
Renovierung bestehender Gebäude | EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | EL | N/EL | N/EL |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | EL | N/EL | N/EL |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | N/EL | N/EL | N/EL |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | N/EL | N/EL | N/EL |
Renovierung bestehender Gebäude | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | N/EL | N/EL | N/EL |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | N/EL | N/EL | N/EL |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
Renovierung bestehender Gebäude | |||
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | |||
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | |||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
Renovierung bestehender Gebäude | |||
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | |||
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | |||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Mindestschutz | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx2023 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit |
J/N | % | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,0 % | ||
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,0 % | ||
davon Übergangstätigkeiten | 0,0 % | ||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | 0,0 % | ||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 0,0 % | ||
Renovierung bestehender Gebäude | 0,0 % | ||
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 0,0 % | ||
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | 0,0 % | ||
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0,0 % | ||
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | 0,0 % | ||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 0,0 % | ||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | 0,0 % | ||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0,0 % | ||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Geschäftsjahr | |
Wirtschaftstätigkeiten | Kategorie Übergangstätigkeit |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
davon ermöglichende Tätigkeiten | |
davon Übergangstätigkeiten | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
Renovierung bestehender Gebäude | |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | |
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie | |
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) | |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) | |
Gesamt (A + B) |
Wie bereits im Abschnitt "Hintergrundinformationen und Berichtspflichten" erläutert, ist die Fielmann-Gruppe von keiner Wirtschaftstätigkeit im Bereich Kernenergie oder im Bereich fossiles Gas gemäß der im Anhang XII der Delegierten Verordnung genannten Tätigkeiten betroffen. Die korrespondieren Antworten sind dem nachfolgenden Meldebogen 1 zu entnehmen.
Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten . | NEIN |
2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
Auf den Ausweis der Meldebögen 2 bis 5 wird auf Grundlage des "Entwurfs einer Mitteilung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des Offenlegungsgesetzes Delegierter Rechtsakt gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung über die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vermögenswerten" 31 verzichtet.
Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den Unterthemen Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die Fielmann-Gruppe hat negative Umweltauswirkungen und damit verbundene potenzielle Risiken im eigenen Betrieb und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, aber auch potenzielle Chancen in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel identifiziert.
Energieverbrauch: Die Fielmann-Gruppe nutzt Energie an ihren Produktionsstätten, für ihre Niederlassungen, Zentralstandorte und den Betrieb der Fielmann Akademie Schloss Plön. Diese Energie stammt sowohl aus erneuerbaren als auch aus fossilen Quellen. Auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe wird fossile und erneuerbare Energie verbraucht (unter anderem bei der Herstellung von Komponenten oder der Verwertung von Produkten). Fossile Energieträger, wie sie in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe in Braunkohle- oder Gaskraftwerken eingesetzt werden, belasten die Umwelt sowohl bei der Gewinnung der fossilen Brennstoffe als auch durch Treibhausgasemissionen bei der Verbrennung. Auch wenn zunehmend erneuerbare Energien eingesetzt werden, ist kurz-, mittel- und langfristig weiterhin mit negativen Auswirkungen zu rechnen.
Derzeit gibt es kein gruppenweites Konzept zum Management von Auswirkungen hinsichtlich des Energieverbrauchs, da der genaue Anteil fossiler Energie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette für die Fielmann-Gruppe bisher nicht transparent ist. Nach der Erarbeitung des Übergangsplans für Klimaschutz beabsichtigt die Fielmann-Gruppe, das Thema effektiv anzugehen.
Die Fielmann-Gruppe verfolgt in der eigenen Geschäftstätigkeit verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Maßnahmen werden von den Fachabteilungen organisiert und die genaue Ausgestaltung des Energiemanagements liegt in der Verantwortung der einzelnen Ländergesellschaften. Die Umsetzung hängt von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Ressourcen ab. Im Fokus stehen die Produktionsstandorte, da dort der Energieverbrauch am höchsten ist. In unseren spanischen Gesellschaften und am Standort Rathenow in Deutschland optimieren Energiemanagementsysteme kontinuierlich die Prozesse im Sinne der Energieeffizienz. Zu den jüngsten Maßnahmen in Deutschland gehören ein Wärmerückgewinnungssystem und Kälteanlagen mit freier Kühlung. In Spanien haben wir darüber hinaus verschiedene Automatisierungen eingeführt, zum Beispiel für die Steuerung von Thermostaten, die Anpassung der Raumtemperatur an das Wetter und das Ausschalten von Elektrogeräten am Ende der Arbeitszeit. In Deutschland werden in einigen Niederlassungen Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Bewegungsmelder und LED-Beleuchtung installiert. Die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Auch in anderen Ländern wie Spanien wird zunehmend auf LED-Beleuchtung umgestellt. All diese Maßnahmen helfen uns, unseren Energiebedarf zu senken.
Im Bereich der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette hat die Fielmann-Gruppe nur begrenzten Einfluss und daher keine Maßnahmen zum Energiemanagement ergriffen. Unsere Lieferanten in den Kernwarengruppen sind in der Regel große Unternehmen, die eigene Nachhaltigkeitsstrategien implementiert haben. Im Bereich der Logistik ist die Fielmann-Gruppe Teil weltweiter Liefernetzwerke, in denen unser Einfluss aufgrund sehr geringer Transportmengen und Gewichte vernachlässigbar ist. Unsere Auswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette betreffen die Verkehrsmittel, die unsere Kunden nutzen, um in unsere Niederlassungen zu kommen, sowie die Verwertung der Produkte am Ende des Lebenszyklus. Beides liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Energieverbrauch und Energiemix
in MWh |
2024 | |
Gesamtenergieverbrauch | 81.352,31 | 100,00 % |
Gesamtverbrauch fossiler Energie | 37.407,82 | 45,98 % |
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | 70,74 | |
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen | 6.268,68 | |
Brennstoffverbrauch aus Erdgas | 20.950,20 | |
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | 27,51 | |
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung | 10.090,69 | |
Gesamtverbrauch nuklearer Energie | 803,03 | 0,99 % |
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie | 43.141,46 | 53,03 % |
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen | 0,00 | |
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung | 43.141,46 | |
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | 0,00 |
Methodische Grundlagen: Die Daten zum Energie- und Wärmeverbrauch werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Mengen werden den Rechnungen und Zählerständen entnommen.
Für Standorte in der DACH-Region, bei denen Strom, Fernwärme oder Gas über die Nebenkosten abgerechnet werden oder keine Primärdaten vorliegen, wird ein Durchschnittswert (kWh/€) verwendet, der auf Basis von Primärdaten gebildet wurde. Der Durchschnittswert bezieht sich auf die Niederlassungen in der DACH-Region, die einen direkten Energievertrag haben. Liegt für eine Niederlassung zum Jahresende noch keine Jahresabrechnung des Stromverbrauchs vor, wird der Jahresstromverbrauch auf Basis eines Durchschnittswerts hochgerechnet. Der Strom- und Energiemix wird den (Nebenkosten-)Abrechnungen entnommen. Wenn keine Daten vom Energieversorger verfügbar sind, werden in den Ländergesellschaften nationale Statistiken zum Energiemix herangezogen, um den Anteil erneuerbarer Energien je Energieträger zu ermitteln. Der Treibstoffverbrauch wird in den Ländergesellschaften über Tankkarten ermittelt und in einem ERP-System (Enterprise Resource Planning) erfasst. Auf Gruppenebene konsolidiert das CSR-Team die Daten.
Erzeugung eigener Energie
in MWh |
2024 |
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie | 708,87 |
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen | 20,67 |
Methodische Grundlagen: Die Menge der selbst erzeugten Energie wird in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene vom CSR-Team konsolidiert. Die Menge an produziertem Strom wird über Zähler an jeder Photovoltaikanlage ermittelt und ist in einer App ablesbar.
Die Energieintensität aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren beträgt bezogen auf den Nettoumsatz 35,9 MWh/Mio. €.
Methodische Grundlagen: Der Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Fielmann-Gruppe, da sie als klimaintensiv eingestuft sind (NACE-Codes: Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten, Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln in Fachgeschäften, sonstiger Einzelhandel mit Neuwaren in Fachgeschäften, Einzelhandel über Versandhandel und Internet sowie Vermietung und Betrieb von eigenen und angemieteten Immobilien). Er berechnet sich aus dem gesamten Energieverbrauch geteilt durch den gesamten Nettoumsatz der Fielmann-Gruppe (dargestellt im Abschnitt "5.1 Ertragslage des Konzerns").
Beitrag zu Treibhausgasemissionen in der Umwelt: Die Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe verursacht Treibhausgasemissionen, die kurz-, mittel- und langfristig zum Klimawandel beitragen. Besonders klimaintensiv ist die Gewinnung der Rohstoffe (zum Beispiel Erdöl oder Eisenerz) in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch indirekte Geschäftsbeziehungen, die Herstellung der Produkte sowie die Verwertung der Produkte am Ende des Produktlebenszyklus (zum Beispiel Verbrennung) durch Entsorgungsunternehmen. Darüber hinaus werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette Treibhausgasemissionen bei Transport und Logistik ausgestoßen, die über direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen mit der Fielmann-Gruppe verbunden sind oder durch Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens verursacht werden (zum Beispiel Außendienst, Geschäftsreisen).
Steigende Kosten durch strengere Vorschriften im Zusammenhang mit Klimaschutz: Wie aus den Ergebnissen des CO 2 -Fußabdrucks im Abschnitt "Kennzahlen zu Emissionen" hervorgeht, sind unsere Emissionen dank unseres Geschäftsmodells vergleichsweise gering. Dennoch ist kurz-, mittel- und langfristig mit strengeren regulatorischen Vorschriften im Rahmen des Klimaschutzes zu rechnen. Dadurch könnte die Fielmann-Gruppe einem höheren Risiko für steigende Kosten durch CO 2 -Steuern oder potenzielle Strafzahlungen bei einem hohen CO 2 -Ausstoß ausgesetzt sein.
Steigende Kosten durch die Nachfrage nach klimaschonenden Produkten: Eine steigende Nachfrage nach klimaschonenden Produkten kann kurz-, mittel- und langfristig zu höheren Betriebs- und Herstellungskosten führen, die möglicherweise nicht vollständig an den Kunden weitergegeben werden können.
Im Berichtsjahr verfügt die Fielmann-Gruppe über keinen Übergangsplan für den Klimaschutz. Dieser soll im Geschäftsjahr 2026 auf Basis der Ergebnisse des CO 2 -Fußabdrucks erarbeitet werden.
Um die CO 2 -Emissionen zu reduzieren, hat sich die Fielmann-Gruppe dazu verpflichtet, in den Ländern, in denen sie tätig ist, den gesamten Stromeinkauf auf Ökostrom umzustellen, sofern Ökostromtarife verfügbar sind. Die Umstellung wurde durch den Vorstand beschlossen und gilt für die gesamte Unternehmensgruppe. Für die Umsetzung sind die Ländergesellschaften und zentralen Fachbereiche verantwortlich. In Deutschland gibt es darüber hinaus eine Reisekostenrichtlinie, die die Nutzung CO 2 -armer/-neutraler Verkehrsmittel wie der Bahn vorsieht. Die Reisekostenrichtlinie wurde durch den Vorstand beschlossen und ist über das Fielmann-Intranet allen Mitarbeitenden zugänglich. Darüber hinaus gibt es keine Managementansätze, die diesen Themenbereich gruppenweit steuern. Im Rahmen des Übergangsplans 2026 soll eine umfassende Strategie entwickelt werden.
Die Fielmann-Gruppe ergreift verschiedene Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Im Rahmen der Ermittlung des CO 2 -Fußabdrucks identifizieren wir die größten CO 2 -Emittenten. Eine ausführliche Analyse von Hebeln zur Dekarbonisierung und möglichen Emissionsreduktionen wurde noch nicht vorgenommen. Die größten Treiber liegen außerhalb unseres direkten Einflusses. Bei unserem eigenen Geschäft konzentrieren wir uns, wie oben beschrieben, auf die Umstellung auf Ökostrom. Eine ausführliche Analyse von weiteren Hebeln zur Dekarbonisierung soll im Rahmen der Erarbeitung des Übergangsplans 2026 stattfinden. Aktuell können wir die Höhe des Beitrags der ergriffenen Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht quantifizieren.
Die Initiativen der Fielmann-Gruppe zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen tragen auch dazu bei, das Risiko künftiger Kosten durch CO 2 -Preise zu minimieren. Maßnahmen zur Verringerung unseres Energieverbrauchs und zur Umstellung auf erneuerbare Energien tragen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei, wie im Abschnitt "Energie" dargelegt. Wir konzentrieren uns darauf, die direkt beeinflussbaren Emissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß Greenhouse Gas Protocol) zu reduzieren. Hierfür modernisieren wir fortlaufend unsere Standorte und erneuern zum Beispiel Beleuchtungssysteme und unsere Bildschirme in den Schaufenstern. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen erfolgt in den Ländergesellschaften und ist abhängig von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Ressourcen, dem Zugang zu Ökostromtarifen und standortspezifischen Faktoren wie Denkmalschutz oder Eigentumsverhältnissen. Bei über 1.200 Standorten erfolgt die Maßnahmenplanung und Umsetzung in einem festen Mehrjahresturnus fortlaufend. Dabei berücksichtigen wir den aktuellen Stand der Technik sowie die Verfügbarkeit von Dienstleistern und notwendigen Produkten. Im Bereich der Scope-3-Emissionen liegt unser Fokus darauf, die Treibhausgasemissionen durch die Arbeitswege unserer Mitarbeitenden und der mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Logistik zu verringern. Die Bewertung und Einführung konkreter Maßnahmen erfolgen standortspezifisch und kontinuierlich. Zur Herstellung klimaschonender Produkte sowie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette gibt es derzeit keine Maßnahmen. Die Nachfrage nach klimaschonenden Produkten ist gering und der Einfluss der Fielmann-Gruppe auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette begrenzt.
Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt keine genaue Identifizierung und Zuordnung erheblicher Geldbeträge von CapEx und OpEx zu relevanten Posten und Erläuterungen im Abschluss. Des Weiteren entfällt die Zuordnung zu den wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission, da die Fielmann-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 - wie im Abschnitt "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" erläutert - taxonomiekonforme CapEx und OpEx von null ausweist.
Um dem Klimawandel zu begegnen und die identifizierten IROs zu steuern, hat sich die Fielmann-Gruppe das Ziel gesetzt, den durch die Geschäftstätigkeit bedingten Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) zu reduzieren und bis 2040 Netto-Null zu erreichen. Im Rahmen der zukünftigen Entwicklung des Übergangsplans wollen wir dieses Ziel mithilfe eines gruppenweiten Managementansatzes, von Zwischenzielen, entsprechenden Maßnahmen und, sofern passend, einer wissenschaftlichen Grundlage erreichen. Als Basiswert gilt der für das Jahr 2024 erhobene CO 2 -Fußabdruck in Höhe von 117.315 tCO 2 eq. Das gewählte Basisjahr ist repräsentativ in Bezug auf externe Faktoren, die den Energieverbrauch und damit auch die Treibhausgasemissionen beeinflussen. Zukünftige Entwicklungen des Geschäftsmodells und der Umwelt wurden bisher nicht berücksichtigt. Der CO 2 -Fußabdruck wird anhand der Leitlinien des GHG-Protokolls ermittelt und beinhaltet die entsprechenden Treibhausgase. 32 Daher stimmt der Umfang des Ziels mit den Grenzen der Treibhausgasbilanz im Abschnitt "Kennzahlen zu Emissionen" überein. Es steht im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und dem Übereinkommen von Paris, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Darüber hinaus wurden keine Klimaszenarien berücksichtigt. Die Zielsetzung wurde nicht im Zusammenhang mit einem sektorübergreifenden oder sektorspezifischen Dekarbonisierungspfad vorgenommen.
Zur Festlegung zukünftiger Zwischenziele und Meilensteine sowie zur Messung des kontinuierlichen Fortschritts zur Zielerreichung wird der CO 2 -Fußabdruck der Fielmann-Gruppe auf Basis des GHG-Protokolls verwendet. Eine Zusammenarbeit mit externen Stakeholdern gibt es derzeit nicht. Der größte Dekarbonisierungshebel für die Zielerreichung ist derzeit die bereits begonnene internationale Umstellung auf Grünstrom. Bisher durchgeführte Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen können den oberen Abschnitten entnommen werden. Eine maßnahmenspezifische Analyse, in welcher Höhe die jeweiligen Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen, ist bisher nicht erfolgt. Abgesehen vom Umstieg auf erneuerbare Energien gibt es bisher keine Pläne zur Implementierung spezifischer Technologien, um unseren CO 2 -Fußabdruck zu senken.
Gesamte Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in tCO 2 eq | Basisjahr | Vergleichsjahr | 2024 |
∆
% |
Scope 1 THG-Emissionen | ||||
Scope 1 THG-Bruttoemissionen | 6.362 | - | 6.362 | - |
Prozentsatz der Scope 1 THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen | 0 % | - | 0 % | - |
Scope 2 THG-Emissionen | ||||
Scope 2 THG-Bruttoemissionen (standortbezogen) | 18.571 | - | 18.571 | - |
Scope 2 THG-Bruttoemissionen (marktbezogen) | 4.224 | - | 4.224 | - |
Signifikante Scope 3 THG-Emissionen | ||||
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | 27.089 | - | 27.089 | - |
2 Investitionsgüter | 25.888 | - | 25.888 | - |
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | 2.983 | - | 2.983 | - |
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 4.244 | - | 4.244 | - |
5 Abfallaufkommen in Betrieben | 6.897 | - | 6.897 | - |
6 Geschäftsreisen | 1.351 | - | 1.351 | - |
7 Pendelnde Mitarbeitende | 31.621 | - | 31.621 | - |
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - | - | - | - |
9 Nachgelagerter Transport | - | - | - | - |
10 Verarbeitung verkaufter Produkte | - | - | - | - |
11 Verwendung verkaufter Produkte | 287 | - | 287 | - |
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | 3.431 | - | 3.431 | - |
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | 1.370 | - | 1.370 | - |
14 Franchises | 217 | - | 217 | - |
15 Investitionen | 922 | - | 922 | - |
Gesamte indirekte (Scope 3) THG-Bruttoemissionen | 106.301 | - | 106.301 | - |
THG-Emissionen insgesamt | ||||
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) | 131.234 | - | 131.234 | - |
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) | 116.887 | - | 116.887 | - |
Im Jahr 2024 werden 0,94 % der Scope-3-Emissionen anhand von Primärdaten berechnet, die von Lieferanten oder anderen Partnern der Wertschöpfungskette stammen.
Im Jahr 2024 hat die Fielmann-Gruppe keine biogenen Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau verursacht.
2024 | ||
Konsolidierte Gruppe und Investmentgesellschaften in tCO 2 eq | Konsolidierte Gruppe | Investmentgesellschaften 33 |
Scope 1 THG-Bruttoemissionen | 6.362 | - |
Scope 2 THG-Bruttoemissionen (marktbezogen) | 4.224 | - |
Scope 2 THG-Bruttoemissionen (standortbezogen) | 18.571 | - |
Im Jahr 2024 liegt die Treibhausgasintensität pro Mio. € Nettoumsatz für die gesamten standortbezogenen Treibhausgasemissionen bei 58,06 tCO 2 eq/Mio. € und für die gesamten marktbezogenen Treibhausgasemissionen bei 51,73 tCO 2 eq/Mio. €. Sie berechnet sich aus dem gesamten Energieverbrauch geteilt durch den gesamten Nettoumsatz der Fielmann-Gruppe (dargestellt im Abschnitt "5.1 Ertragslage des Konzerns").
Im Jahr 2024 wurden 83,21 % des verbrauchten Gesamtstroms aus Ökotarifen bezogen. Die Fielmann-Gruppe verfügt nicht über Herkunftsnachweise (EACs) oder Stromabnahmeverträge.
Methodische Grundlagen: Die Emissionen in Scope 1, 2 und 3 wurden anhand geeigneter Emissionsfaktoren berechnet. Wenn keine vertragsspezifischen Emissionsfaktoren vorlagen, wurden die Standard-Emissionsfaktoren aus Ecoinvent V3.10, DBEIS V2023 und/oder Exiobase V2021 verwendet.
Scope 1 Direkte Emissionen: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert (Liter, m 3 , km) berechnet. Die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten werden in den Ländergesellschaften abgefragt. Die Methodik ist in den methodischen Grundlagen im Abschnitt "Energie" beschrieben.
Scope 2 Erworbene Elektrizität, Dampf, Wärme und Kühlung für den Eigenbedarf: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert (kWh) berechnet. Die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten werden in den Ländergesellschaften abgefragt. Die Methodik ist in den methodischen Grundlagen im Abschnitt "Energie" beschrieben.
Scope 3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen: Die Emissionen der Warengruppen werden in einem hybriden Verfahren massen- und ausgabenbasiert berechnet. Primärdaten werden dem ERP-System entnommen. Circa 13,7 % der Emissionen werden umsatzbasiert hochgerechnet.
Scope 3.2 Investitionsgüter: Die Emissionen der Sachanlagen werden ausgabenbasiert berechnet. Primärdaten werden dem ERP-System entnommen.
Scope 3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten): Die Emissionen werden verbrauchsbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten werden in den Ländergesellschaften abgefragt. Die Methodik ist in den methodischen Grundlagen im Abschnitt "Energie" beschrieben. Liegen keine Primärdaten vor, werden die Emissionen über die Vollzeitäquivalente (Full time equivalents, FTE) oder den Umsatz der jeweiligen Gesellschaft hochgerechnet. Die Menge an flüchtigen Gasen wird über die Anzahl der Niederlassungen hochgerechnet.
Scope 3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb: Die Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden distanzbasiert und über Primärdaten berechnet. Primärdaten werden von den Lieferanten bereitgestellt. Die Emissionen der Intralogistik werden distanz- und ausgabenbasiert berechnet. Circa 11,2 % der Emissionen werden umsatzbasiert hochgerechnet.
Scope 3.5 Abfallaufkommen in Betrieben: Die Emissionen werden über Primärdaten oder massenbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Abfallmengen werden in den Ländergesellschaften abgefragt. Die Methodik ist in den methodischen Grundlagen im Abschnitt "Energie" beschrieben. Primärdaten werden zudem aus dem ERP-System oder eigenen Berechnungen entnommen.
Scope 3.6 Geschäftsreisen: Die Emissionen werden in einem hybriden Verfahren über Primärdaten distanz- oder ausgabenbasiert berechnet. Primärdaten werden von Dienstleistern bereitgestellt oder dem ERP-System entnommen. Circa 10,9 % der Emissionen werden umsatzbasiert hochgerechnet.
Scope 3.7 Pendelnde Mitarbeitende: Die Emissionen werden distanzbasiert berechnet. Daten für die Berechnungen werden sowohl Pendlerumfragen und Studien als auch HR-Reports entnommen. Der Berechnung liegt die Annahme zugrunde, dass in den Niederlassungen und an den Produktionsstandorten eine Anwesenheitsquote von 100 % vorliegt. Zudem werden Annahmen über Pendeldistanzen und Arbeitstage im Jahr getroffen.
Scope 3.11 Verwendung verkaufter Produkte: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Verkaufszahlen werden dem ERP-System entnommen. Es werden Annahmen über den Energieverbrauch und die Nutzungsdauer getroffen.
Scope 3.12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Verkaufszahlen und Einkaufsdaten werden dem ERP-System entnommen. Es wird die Annahme getroffen, dass die eingekaufte Menge der verkauften Menge entspricht.
Scope 3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter: Die Emissionen werden in einem hybriden Verfahren distanz- oder mengenbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Daten werden aus dem ERP-System entnommen. Es werden Annahmen über den Energieverbrauch der Gebäude und die durchschnittliche Leistung der Fahrzeuge getroffen.
Scope 3.14 Franchises: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Daten werden einer internen Datenbank entnommen. Es werden Annahmen über den Energieverbrauch und die durchschnittliche Fläche der Niederlassungen getroffen.
Scope 3.15 Investitionen: Die Emissionen werden in einem hybriden Verfahren über Primärdaten distanz- oder ausgabenbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Daten werden von unseren Fachbereichen bezogen.
Im Rahmen der Klimarisiko-Szenarioanalyse (Vorgehen siehe Abschnitt "Bewertung in Bezug auf Umwelt und Governance") wurden folgende wesentliche physische Übergangschancen und -risiken für die Fielmann-Gruppe identifiziert:
Art | Zeithorizont | Titel | Beschreibung | Auswirkung |
Physisches Risiko | Kurzfristig | Überschwemmungen | An bestimmten Standorten besteht die Gefahr von Überschwemmungen. Erforderliche Umbaumaßnahmen können zu steigenden Investitionskosten führen. | Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit |
Physisches Risiko | Langfristig | Hitze | Steigende Temperaturen, Hitzestress und Hitzewellen können eine effizientere Klimatisierung der Niederlassungen erforderlich machen, was zu steigenden Kosten führt. | Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit |
Physisches Risiko | Kurz-, mittel- und langfristig | Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen durch Umweltschäden | Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen und Umweltschäden. Damit verbundene Betriebsstörungen, zum Beispiel durch Wasserschäden, können zu Umsatzverlusten und steigenden Kosten durch den Ausfall von Anlagen führen. | Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit |
Physisches Risiko | Kurz-, mittel- und langfristig | Steigende Investitionskosten durch Anpassungsmaßnahmen | Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen und Umweltschäden. Darüber hinaus steigt der Druck zum Klimaschutz durch zum Beispiel steigende regulatorische Anforderungen. Für die Fielmann-Gruppe besteht dadurch das finanzielle Risiko von steigenden Investitionskosten für den Schutz des Klimas und der eigenen Geschäftstätigkeit durch Anpassungsmaßnahmen. | Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit |
Übergangschance | Mittelfristig | Hohe Mitarbeiterbindung und Vorteil bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender | Unter Berücksichtigung eines 1,5 °C-Szenarios legen Mitarbeitende zunehmend Wert auf den CO 2 -Fußabdruck und die Nachhaltigkeitsbemühungen ihres Arbeitgebers. Wenn die Fielmann-Gruppe als nachhaltiges Unternehmen wahrgenommen wird, birgt dies die Chance, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. | Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit |
Übergangsrisiko | Mittelfristig | Abwanderung von Mitarbeitenden zu Unternehmen, die als nachhaltiger wahrgenommen werden, und Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender | Unter Berücksichtigung eines 1,5 °C-Szenarios legen Mitarbeitende zunehmend Wert auf den CO 2 -Fußabdruck und die Nachhaltigkeitsbemühungen ihres Arbeitgebers. Dies birgt das Risiko, dass Mitarbeitende der Fielmann-Gruppe zu Unternehmen abwandern, die als nachhaltiger wahrgenommen werden. Zudem kann es schwieriger werden, neue qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen. Neben verstärkten Nachhaltigkeitsbemühungen könnten auch andere Maßnahmen wie höhere Gehälter dazu beitragen, diese Abwanderung zu verhindern. | Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit |
Übergangsrisiko | Mittelfristig | Rechtsverfahren gegen die Fielmann-Gruppe wegen falscher Nachhaltigkeitsangaben | Unter Berücksichtigung eines 1,5 °C-Szenarios unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung strengeren Vorgaben, wie der "Green Claims"-Richtlinie der EU. Dies birgt das Risiko rechtlicher Schritte gegen die Fielmann-Gruppe, falls sie irreführende Nachhaltigkeitserklärungen abgibt, was Rechtskosten und Bußgelder nach sich ziehen kann. | Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit |
Im Juni 2024 hat die Fielmann-Gruppe in einer globalen Klimarisiko-Szenarioanalyse ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber identifizierten physischen Risiken und Übergangsrisiken bewertet. Bei dieser Analyse wurden für jedes wesentliche Risiko potenzielle Anpassungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten betrachtet. Um geeignete Anpassungsmaßnahmen für die physischen Risiken zu entwickeln, wurden die Standorte der Fielmann-Gruppe hinsichtlich ihrer Anfälligkeit für die identifizierten Risiken analysiert und anschließend standortspezifische Maßnahmen zur Risikominimierung erarbeitet. Hinsichtlich der Übergangsrisiken hat die Fielmann-Gruppe die Anfälligkeit ihres Geschäftsmodells analysiert und Strategien zur Bewältigung von Risiken und zur Nutzung von Chancen entwickelt.
Folgende mögliche Anpassungsmaßnahmen haben sich aus der Resilienzanalyse ergeben. Im nächsten Schritt wird geprüft, welche dieser Maßnahmen gegebenenfalls schon umgesetzt sind oder in die Planung aufgenommen werden können.
Risiko / Chance | Mögliche Anpassungsmaßnahmen | Anpassungskosten |
Physisches Risiko: Überschwemmungen | Ausarbeitung von Notfallplänen für die Evakuierung, zum Beispiel für die Verlagerung von Lagerbeständen, die Alarmierung des Personals und die Einrichtung von Stellen zum Abschalten der Gas- und Stromversorgung | Die derzeitigen Anpassungskosten sind minimal; die künftigen Kosten hängen von der Standortgröße und der Risikobewertung ab. |
Physisches Risiko: Hitze | Investitionen in Klimaanlagen in den Niederlassungen | Nicht signifikant, da bereits 99 % der Niederlassungen mit Klima anlagen ausgestattet sind. |
Physisches Risiko: Umweltschäden und notwendige Anpassungsmaßnahmen | Investitionen in Schutzmaßnahmen | Derzeit minimale Kosten; künftige Kosten können je nach Risiko oder Abhilfemaßnahmen steigen. |
Übergangschancen: Hohe Mitarbeiterbindung und Vorteil bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender | 1. Transparenz über die Umweltauswirkungen und ESG-Initiativen (Environmental, Social und Governance) der Fielmann-Gruppe | 1. + 2. Die Erhöhung der Transparenz bei bereits vorhandenen ESG-Themen verursacht keine zusätzlichen Kosten, erfordert aber eine engere Verzahnung der Nachhaltigkeitsabteilung mit den Marketing-/ Kommunikationsabteilungen der Fielmann-Gruppe. |
Übergangsrisiken: Abwanderung von Mitarbeitenden zu Unternehmen, die als nachhaltiger wahrgenommen werden, und Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender | 2. Festlegung und Kommunikation von ESG-Zielen | 3. Das Angebot umfassender "grüner" Benefits für Mitarbeitende verursacht zusätzliche Kosten. Obwohl die Personalkosten einen erheblichen Einfluss auf den Gewinn vor Steuern (EBT) der Fielmann-Gruppe haben, machen die mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten nur einen geringen Teil der Personalkosten aus. |
3. Angebot von umweltfreundlichen Benefits für die Mitarbeitenden | 4. Die Unterstützung von Programmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die vom jeweiligen Engagement abhängen. | |
4. Öffentliche Unterstützung von Programmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung | ||
Übergangsrisiko: Rechtsverfahren gegen die Fielmann-Gruppe wegen falscher Nachhaltigkeitsangaben | 1. Sicherstellung, dass die Rechtsabteilung über die möglichen Auswirkungen der "Green Claims"-Richtlinie der EU (tritt 2026 in Kraft) informiert ist | 1. Um das Bewusstsein für die rechtlichen Anforderungen zu schärfen, muss die Fielmann-Gruppe möglicherweise zusätzliche Ressourcen oder Schulungen für bestehende Mitarbeitende zu neuen Vorschriften bereitstellen. Beide Maßnahmen würden zu einer leichten Erhöhung der Personalkosten führen, die im Verhältnis zum finanziellen Gesamtaufwand der Fielmann-Gruppe minimal sind. |
2. Vermeidung von Begriffen in der externen Kommunikation und im Marketing, die Greenwashing implizieren | 2. Die Umsetzung eines internen Konzepts, das die Verwendung von Begriffen verbietet, die Greenwashing implizieren, verursacht keine zusätzlichen Kosten. | |
3. Transparente Offenlegung von Annahmen und Methoden, die zur Berechnung der berichteten Umweltdaten oder -aussagen verwendet werden | 3. Die Gewährleistung von Transparenz verursacht keine zusätzlichen Kosten, erfordert aber ein internes Bewusstsein und eine Governance-Struktur, die eine transparente Datenerfassung und Kommunikation ermöglicht. | |
4. Sicherstellung, dass die Nachhaltigkeitsangaben für Materialien oder Komponenten von externen Lieferanten durch Dritte zertifiziert sind | 4. Die Zertifizierung durch Dritte kann zusätzliche Kosten verursachen, die im Verhältnis zum finanziellen Gesamtaufwand der Fielmann-Gruppe minimal sind. |
Zurzeit wird ein Managementansatz, der diese Risiken gruppenweit steuert, nicht als notwendig erachtet. Die Versicherungen der Fielmann-Gruppe decken in den meisten Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, Umweltrisiken ab, die sich aus dem Klimawandel ergeben, wie zum Beispiel Überschwemmungen. In den nächsten Jahren führen wir regelmäßig Überprüfungen durch, ob umfassendere strukturelle Maßnahmen zum Management der identifizierten Risiken und Chancen notwendig sind. Die Überprüfung von Einzelmaßnahmen erfolgt kontinuierlich, insbesondere in Bezug auf Standorte mit höherem Risiko. Die Aktualisierung der Klimarisiko-Szenarioanalyse erfolgt unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse alle drei Jahre oder wenn neue Standorte hinzukommen.
In diesem Abschnitt finden sich Informationen zu Mikroplastik. In Bezug auf die weiteren Nachhaltigkeitsaspekte des themenbezogenen Standards ESRS E2 wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert.
Erzeugung von Mikroplastik: Bei der Glasproduktion und -anpassung innerhalb der eigenen Geschäftsaktivitäten und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können kurz-, mittel- und langfristig potenziell negative Umweltauswirkungen entstehen, wenn Mikroplastik in die Umwelt gelangt. Diese Prozesse finden allerdings in nahezu geschlossenen Systemen statt, wobei Mikroplastik in zirkulierendem Wasser oder starken Absauganlagen eingeschlossen, gefiltert, gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt wird. Zusätzlich legt der hohe Qualitätsanspruch der Fielmann-Gruppe einen besonderen Anspruch auf die strikte Einhaltung der Betriebsnormen in den Betriebsstätten, wodurch wirksam verhindert wird, dass nennenswerte Mengen Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Die Betriebsstandards in der vorgelagerten Wertschöpfungskette unterliegen den länderspezifischen Vorschriften.
Die Erzeugung von Mikroplastik können wir mit der heutigen Technologie nicht vollständig vermeiden. Alle Schleifprozesse, bei denen Mikroplastik entsteht, sind so gestaltet, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Freisetzung in die Umwelt minimal ist. Um die Gesamtmenge an Mikroplastik zu reduzieren, werden die Glasrohlinge so gewählt, dass der Durchmesser, die Form der Fassung und die Dicke für die Sehkorrektur den geringstmöglichen Schleifabfall verursachen. Die Fielmann-Gruppe hat keine weiteren Konzepte, Maßnahmen oder Ziele, um den identifizierten Auswirkungen zu begegnen, verfolgt aber weiterhin die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich.
Im Berichtsjahr 2024 wurden 331,64 t Mikroplastik erzeugt. 34
Methodische Grundlagen: Die Mengen an erzeugtem Mikroplastik werden an den Produktionsstandorten der Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. Als Mikroplastik werden bei der Fielmann-Gruppe alle Schleifabfälle betrachtet, die bei der Herstellung von Brillengläsern anfallen. An den Produktionsstandorten, an denen Gläser geschliffen werden, wird die Menge an erzeugtem Mikroplastik aus den Wiegescheinen der Entsorger entnommen. Liegen keine Daten von den Entsorgern vor, wird die Menge an Mikroplastik auf Basis eines Messzeitraums oder anhand der Anzahl geschliffener Gläser hochgerechnet. In Absprache mit dem Entsorger wird die durchschnittlich anfallende Menge an Mikroplastik pro Brillenglas bestimmt und dieser Hochrechnung zugrunde gelegt. Im Allgemeinen sind Primärdaten verfügbar. Da die Oberflächen der Gläser nass geschliffen werden, können die angegebenen Werte in Teilen auch Wasser enthalten. Nur für einen Produktionsstandort musste die Menge an Mikroplastik hochgerechnet werden. Die Menge an erzeugtem Mikroplastik in unseren Niederlassungen wird auf Gruppenebene über die Anzahl der Aufträge zur Fertigung in unseren Niederlassungen hochgerechnet.
In diesem Abschnitt finden sich Informationen zu Auswirkungen in Bezug auf den Nachhaltigkeitsaspekt Wasserentnahme. Zu den weiteren Nachhaltigkeitsaspekten des themenbezogenen Standards ESRS E3 wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert.
Wasserentnahme: Die Fielmann-Gruppe sowie ihre direkten und indirekten Geschäftspartner in der vorgelagerten Wertschöpfungskette nutzen Wasser für Produktionsverfahren. Dieses wird der Umwelt entnommen und nach Gebrauch wieder in den Wasserkreislauf zurückgeführt. Damit steht es zum Zeitpunkt der Nutzung anderen Menschen und der Umwelt nicht zur Verfügung, was kurz-, mittel- und langfristig zu negativen Umweltauswirkungen wie Wasserknappheit führen kann.
In Bezug auf die identifizierten Auswirkungen der Wasserentnahme hat die Fielmann-Gruppe keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele. Da Wasser für die Produktionsverfahren unverzichtbar ist, entnimmt die Fielmann-Gruppe Wasser, verbraucht es aber nicht und ist bestrebt, die Entnahme so gering wie möglich zu halten. Eine weitere Reduzierung oder gar die Eliminierung des Wasserverbrauchs ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Wir behalten die Entwicklungen in diesem Bereich im Blick und formulieren Konzepte, Maßnahmen und Ziele, wenn sich technologische Entwicklungen abzeichnen.
In diesem Abschnitt finden sich Informationen zum Nachhaltigkeitsaspekt "Ressourcenzuflüsse und -abflüsse", einschließlich Produkten und Abfall. Die Fielmann-Gruppe hat in diesem Zusammenhang in der eigenen Geschäftstätigkeit und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette negative Auswirkungen auf die Umwelt und ein daraus resultierendes potenzielles Risiko identifiziert. Diese Risiken und Auswirkungen betreffen primär die Nutzung fossiler Rohstoffe und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt.
Nutzung fossiler Rohstoffe: Für unsere Kernwarengruppen werden fossile Rohstoffe wie Eisenerz, Rohöl für Brillengläser oder Seltene Erden für Hörsysteme verwendet. Der Abbau dieser Rohstoffe erfolgt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch indirekte Geschäftsbeziehungen und führt kurz-, mittel- und langfristig zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel durch Ausbeutung natürlicher Ressourcen.
Steigende Kosten durch strengere Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft: Zukünftig ist davon auszugehen, dass sich die regulatorische Landschaft zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verschärft. Kurz-, mittel- und langfristig kann dies zu höheren Kosten führen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Abfallgenerierung: Entlang der gesamten Wertschöpfungskette entsteht bei Herstellung, Logistik, Vertrieb und Entsorgung der Produkte Abfall, der nicht immer recycelt werden kann. Insbesondere bei unsachgemäßer Entsorgung von Abfall sowie Verbrennung und Deponierung kann es zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt kommen. Die Auswirkungen treten dabei kurz-, mittel- und langfristig auf und werden sowohl durch die Fielmann-Gruppe selbst als auch durch direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen sowie Kunden verursacht.
Zum Management dieser Auswirkungen gibt es derzeit kein gruppenweites Konzept. Die Nutzung fossiler Ressourcen ist für eine Vielzahl unserer Kernwarengruppen derzeit nicht zu vermeiden, ebenso wie die Abfallgenerierung. Wir behalten die Entwicklungen in diesem Bereich im Blick und formulieren Konzepte, weitere Maßnahmen und Ziele, wenn es entsprechende technologische Entwicklungen gibt.
Unsere Produkte haben kleine Abmessungen und ein geringes Gewicht. Darüber hinaus werden viele unserer Fassungen bereits aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt: Der Hauptbestandteil von Acetat, einem gebräuchlichen Material für Kunststofffassungen, ist Zellulose. Die Fielmann-Gruppe hat zudem in der eigenen Geschäftstätigkeit verschiedene erste Maßnahmen ergriffen, um die Themen Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft anzugehen. Diese werden zentral koordiniert und zunächst in Deutschland, in der Schweiz, in Österreich und in Italien erprobt. Die Maßnahmen fokussieren sich insbesondere auf das Angebot von Brillenfassungen, die mit biologischen oder recycelten Materialien produziert werden. So enthalten beispielsweise unsere nach ISCC-Plus zertifizierten Modelle mindestens 20 % recycelte Materialien. In den anderen Warengruppen ist der Einsatz von recycelten Materialien aufgrund der hohen Anforderungen an Medizinprodukte stark eingeschränkt.
In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette hat die Fielmann-Gruppe noch keine Maßnahmen zu Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergriffen. Der Hebel für Maßnahmen durch die Gruppe ist sehr gering, da für eine Vielzahl der Produkte noch keine Produktionsverfahren mit erneuerbaren Ressourcen entwickelt wurden. Die Fielmann-Gruppe wirbt für ihre nachhaltigen Produkte, weist ihre Kunden auf die richtige Entsorgung hin und bietet Rücknahmemöglichkeiten an. Darüber hinaus haben wir derzeit wenig bis keinen Einfluss.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit gibt es Zuflüsse unterschiedlicher Produkte und Materialien. Für Hörsysteme, Kontaktlinsen, Zubehör und andere Handelsware sind wir im Wesentlichen Händler und kaufen die Produkte so ein, wie wir sie auch verkaufen. In den folgenden Kennzahlen werden nur Produkte und Materialien berücksichtigt, die Teil unserer internen Produktionsverfahren sind, das heißt Brillengläser und Fassungen. Diese sind in den "Technischen Materialien" angegeben. Für die Produktionsverfahren beschafft die Fielmann-Gruppe Rohstoffe, Zwischenprodukte sowie Hilfs- und Betriebsstoffe. Hinzu kommen Verpackungen, in denen Waren bei uns angeliefert werden oder die für die Intralogistik verwendet werden, sowie die für den Geschäftsbetrieb in den Niederlassungen und Zentralstandorten benötigte Ausrüstung.
Zum aktuellen Zeitpunkt können in Brillengläsern keine Rezyklate verwendet werden. Dies liegt insbesondere an der Kombination aus eingeschränkten technischen Möglichkeiten mit den Anforderungen an die Klarheit der Gläser. Bei Fassungen kommen zunehmend Rezyklate zur Anwendung, wie zum Beispiel in unserer Kollektion mit ISCC-PLUS-Zertifizierung. Während der Rezyklat-Anteil im Kunststoff der jeweiligen zertifizierten Fassung bei über 20 % liegt, ist der Anteil über alle Kollektionen hinweg sehr gering.
Ressourcenzuflüsse in Tonnen | 2024 |
Gesamtgewicht der verwendeten Produkte, technischen und biologischen Materialien | 479,21 |
Produkte | 0,00 |
Technische Materialien | 479,21 |
Biologische Materialien | 0,00 |
Im Jahr 2024 wurden 5,05 t der technischen Materialien aus Sekundärmaterialien bezogen. Damit sind 1,05 % der Materialien, die bei der Herstellung der eigenen Produkte zum Einsatz kamen, recycelt oder wiederverwendet.
Methodische Grundlagen: Die Mengen an verwendeten Produkten und Materialien werden auf Gruppenebene erhoben und konsolidiert. Die Daten werden von der Einkaufsabteilung zusammengestellt. Sind keine Primärdaten von den Ländergesellschaften verfügbar, werden die Ressourcenzuflüsse umsatzbasiert hochgerechnet. Die Fielmann-Gruppe bezieht lediglich technische Materialien, sodass kein Anteil der nachhaltig beschafften biologischen Materialien angegeben werden kann.
Die Fielmann-Gruppe betrachtet in Bezug auf die Ressourcenabflüsse Fassungen und Brillengläser, da dies die einzigen Produktgruppen sind, die Teil der internen Produktionsverfahren sind, wie im Abschnitt "Kennzahlen zu Ressourcenzuflüssen" angegeben.
Beide Produktgruppen haben eine erwartete Lebensdauer von drei Jahren, die sich auch in unserer 3-Jahres-Garantie für verkaufte Brillen widerspiegelt. Da wir sowohl Fassungen als auch Gläser von nahezu allen großen Herstellern vertreiben, entspricht diese erwartete Haltbarkeit auch dem Branchendurchschnitt.
Während Gläser nicht reparierbar sind, ist dies bei Fassungen in Teilen möglich. So können beispielsweise fehlende Schrauben oder gebrochene Bügel ersetzt werden. Welche Teile konkret repariert werden können, ist von der individuellen Fassung abhängig, da diese aus unterschiedlichen Materialien bestehen und sich die technischen Designs unterscheiden.
Fassungen und Gläser bestehen aus Kunststoffen und Metallen und sind somit theoretisch zu 100 % recycelbar. In der Praxis erschwert die Kombination dieser Materialien jedoch eine Trennung, weshalb bislang keine standardisierten Recyclingsysteme etabliert sind und sowohl Fassungen als auch Brillengläser im Restmüll entsorgt werden.
Im Gegensatz zu den Ressourcenströmen, bei denen nur die Produkte berücksichtigt werden, die Teil der internen Produktionsverfahren sind, umfassen die nachstehend ausgewiesenen Abfallzahlen alle Abfälle der Fielmann-Gruppe, wie Haushaltsabfälle und Verpackungsmaterial.
2024 | |||
Abfall in Tonnen | Nicht gefährlich | Gefährlich | Gesamt |
Gesamtmenge des Abfallaufkommens | 27.241,97 | 3,52 | 27.245,49 |
Wiederverwendete oder -verwertete Abfälle | 17.178,24 | 2,24 | 17.180,48 |
Vorbereitung zur Wiederverwendung | 151,82 | 0,22 | 152,04 |
Recycling | 16.067,83 | 0,00 | 16.067,83 |
Sonstige Verwertungsverfahren | 958,58 | 2,02 | 960,60 |
Entsorgte Abfälle | 10.063,73 | 1,28 | 10.065,01 |
Verbrennung | 1.481,87 | 0,00 | 1.481,87 |
Deponierung | 2.121,48 | 0,74 | 2.122,22 |
Sonstige Arten der Entsorgung | 6.460,37 | 0,54 | 6.460,91 |
2024 wurden 11.177,66 t Abfall nicht recycelt. Das entspricht 41,03 % des gesamten Abfalls. Im Berichtsjahr 2024 produzierte die Fielmann-Gruppe 3,52 t gefährliche Abfälle und keine radioaktiven Abfälle.
Methodische Grundlagen: Die Abfallmengen und -arten werden in den einzelnen Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. An Produktions- und Verwaltungsstandorten werden die Abfallmengen aus Jahresabrechnungen entnommen oder über das Volumen der Abfallbehälter hochgerechnet. Das Datenerhebungsverfahren hängt von der Datenverfügbarkeit ab und wird von dem Standort eigenständig festgelegt. Eine Ausnahme stellt Òptica y Audiologìa Universitaria in Spanien dar. Hier werden die Abfallmengen und -arten über ein Waste-Management-System erhoben. Die Abfallarten und Entsorgungsmethoden werden aus den Rechnungen und Entsorgungsverträgen entnommen, aus den Aktivitäten am Standort abgeleitet (Verwaltung: Papier, Restmüll usw.) oder in Abstimmung mit den Entsorgern ermittelt. Stellt der Entsorger keine Informationen zu den Abfall- und Entsorgungsdaten bereit, treffen die einzelnen Unternehmen/Standorte auf Basis von länder- und regionenspezifischen Statistiken Annahmen über die lokalen Entsorgungsmethoden. Daten zu den Abfallströmen der Niederlassungen erhalten wir häufig nur über ungenaue m 2 -Umlagen in den Nebenkostenabrechnungen, da ein Großteil unserer Niederlassungen angemietet ist. Eine Ermittlung der in den Niederlassungen erzeugten Mengen ist bisher nicht praktikabel. Aus diesem Grund werden die Abfallmengen auf Basis von Statistiken zum durchschnittlichen Abfallaufkommen im Einzelhandel unter Berücksichtigung der m 2 -Angaben berechnet. Zu den sektorrelevanten Abfallströmen der Fielmann-Gruppe gehören Kunststoffe, Glas, Lack und Farbe. In den Abfällen sind die folgenden Materialien enthalten: biologische Abfälle, Kunststoffe, Papier, Glas, Holz, Farbe, Metalle, mineralische Bauabfälle, Ölabfälle, Abfälle aus flüssigen Brennstoffen, Seltene Erden und Schwermetalle.
Die Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe hat potenziell positive Auswirkungen auf ihre Mitarbeitenden, wenn sie bei der täglichen Arbeit Wertschätzung und Anerkennung erfahren, sich aus- und weiterbilden können oder ihre Beschäftigung als sicher empfinden. Dennoch können die Herausforderungen, die mit der Arbeit im Einzelhandel, in der Produktion oder in Zentralbereichen einer großen Unternehmensgruppe verbunden sind, auch potenziell negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben. Die Auswirkungen in Bezug auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie auf weitere arbeitsbezogene Rechte sind unabhängig von unserem Geschäftsmodell zu betrachten.
Wir fördern das Wohlbefinden und die Entwicklung der Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden, die unsere Unternehmensphilosophie "Der Kunde bist Du" beherzigen und so zu einer hohen Kundenzufriedenheit beitragen. Unser Geschäftsmodell und unsere Strategie sind daher stark von der Förderung positiver Auswirkungen und der Minimierung negativer Auswirkungen auf die Mitarbeitenden beeinflusst. Die Mitarbeitenden beeinflussen durch ihren Kundenkontakt direkt den Erfolg und die Vermögenslage der Fielmann-Gruppe. Daher spielt insbesondere auch die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden eine wesentliche Rolle in unserem Geschäftsmodell und unserer Unternehmensstrategie.
Unsere Mitarbeitenden sind für die Zukunftsfähigkeit der Fielmann-Gruppe von großer Bedeutung. Der Erfolg der Gruppe ist geprägt von seinen Mitarbeitenden. Nur wenn diese zufrieden und leistungsfähig sind, ist die Fielmann-Gruppe erfolgreich. Negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, wie hohe Arbeitsbelastung, Chancenungleichheit und Gesundheitsrisiken, können so zu Risiken für die Fielmann-Gruppe werden. Dazu gehören vor allem Kosten durch krankheitsbedingte Ausfälle/ Unterbesetzung sowie Kosten durch Nichteinhaltung von Arbeitsschutzgesetzen.
Die Fielmann-Gruppe berücksichtigt im Rahmen ihrer Personalstrategie alle Mitarbeitenden. Mitarbeitende sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Fielmann-Gruppe stehen (inklusive Praktikanten, die ein Entgelt erhalten, Auszubildende und dual Studierende). Auch nicht angestellte Beschäftigte wie Leiharbeitnehmer in der Produktion oder Selbstständige in Zentralbereichen werden bedacht. Unsere Mitarbeitenden lassen sich grob drei Kategorien zuordnen: Produktion, Niederlassungen und Zentralbereiche.
Die Fielmann-Gruppe trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte aller Mitarbeitenden. Zur Minimierung des Risikos einzelner Verstöße in Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit wurden Schutzmaßnahmen implementiert. Da die Fielmann-Gruppe global tätig ist, können potenzielle Verstöße jedoch nie gänzlich ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde speziell auf Mitarbeitende geachtet, die aufgrund bestimmter Eigenschaften besonders schutzbedürftig sind. Zu diesen Eigenschaften zählen ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung sowie nationale und soziale Herkunft. Unsere Gleichstellungsbeauftragten in der Zentrale stehen im engen Kontakt mit den HR-Fachabteilungen, die die Perspektiven aller Mitarbeitenden in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Fielmann-Gruppe berücksichtigt haben.
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die identifizierten IROs auf alle Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe.
Im Folgenden werden die Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Auswirkungen, Chancen und Risiken beschrieben. Die zuständigen Fachabteilungen entwickeln und steuern diese Maßnahmen. Dabei berücksichtigen sie die Vermeidung wesentlicher negativer Auswirkungen auf unsere Mitarbeitenden infolge unserer unternehmerischen Praxis. Da die identifizierten Auswirkungen originäre Personalthemen sind, sind die benötigten Mittel und Ressourcen im Budget der Personalabteilungen enthalten.
Die Festlegung der Ziele mit Bezug auf unsere eigenen Mitarbeitenden erfolgt in den Personalabteilungen und nach der Analyse von Berichten und Umfragen, wie beispielsweise der Gefährdungs- und Belastungsanalyse für psychische Belastungen. Wir überwachen die Erreichung dieser Ziele mithilfe der entsprechenden Kennzahlen. Weitere Erkenntnisse oder Verbesserungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere auch aus unseren Mitarbeiterbefragungen.
Anti-Diskriminierung und Chancengleichheit: Die Fielmann-Gruppe verfügt über spezifische Richtlinien und Programme zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung von Diskriminierung und Belästigung. Die Konzepte umfassen Schulungen zu Diversität und Inklusion sowie klare Melde- und Beschwerdemechanismen bei Vorfällen von Diskriminierung oder Belästigung. Darüber hinaus bieten wir Initiativen wie Mentoring-Programme zur Förderung von Frauen in Führungspositionen und Integrationsmaßnahmen für marginalisierte Gruppen an. Unsere Richtlinien decken explizit eine Vielzahl von Diskriminierungsgründen ab, darunter ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung oder nationale und soziale Herkunft. Sie orientieren sich an EU-Rechtsvorschriften und nationalem Recht und werden regelmäßig aktualisiert, um neuen Entwicklungen und gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Wir sind uns bewusst, dass es Gruppen gibt, die besonderen Schutz benötigen. Die Fielmann-Gruppe sieht sich daher in der Verantwortung zur Förderung von Inklusion, besonders für gefährdete Gruppen innerhalb der Belegschaft wie Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund sowie ältere Mitarbeitende. Diese Verpflichtungen beinhalten Prozesse zur Interaktion mit qualifizierten Personen mit Behinderungen, welche angemessene Vorkehrungen benötigen, um die wesentlichen Aufgaben ihrer Tätigkeit zu erfüllen, es sei denn, dies würde eine unzumutbare Härte darstellen. Wir setzen die Programme zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Diversität mithilfe konkreter Verfahren um. Dazu gehören interne Richtlinien, klare Verantwortlichkeiten auf Führungsebene und regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden sowie die Benennung von Beauftragten für Inklusion und Chancengleichheit. Darüber hinaus gibt es Eskalations- und Beschwerdeverfahren, um in Fällen von Diskriminierung schnell und angemessen zu reagieren. Gleichzeitig werden die Programme zur Förderung von Diversität und Inklusion regelmäßig überprüft, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen und Verbesserungen anzustoßen.
Die Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe werden regelmäßig sowohl direkt als auch über Arbeitnehmervertreter (zum Beispiel Betriebsräte in Deutschland) in relevante Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies geschieht in Form von Gesprächen, Workshops, Arbeitsgruppen und Informationsveranstaltungen sowie durch partizipative Prozesse wie Befragungen. Besonders hervorzuheben sind zwei halbjährlich stattfindende Dialogveranstaltungen. Bei der Veranstaltung "Meet the Board" können die Mitarbeitenden ihre Fragen in einem Online-Meeting direkt an den Vorstand richten, während bei "Ask Us Anything" die Möglichkeit besteht, schriftlich und anonym Fragen zu stellen. Die Einbindung der Mitarbeitenden erfolgt in unterschiedlichen Phasen der Entscheidungsfindung, insbesondere in Projekten und bei der Entwicklung von Unternehmensrichtlinien. Die Einbindung erfolgt bedarfsorientiert. Feedback wird unter anderem durch anonyme Umfragen und direkte Gespräche eingeholt und fließt in strategische Entscheidungen ein. Je nach Art der Entscheidungsfindung erfolgen Rückmeldungen auf Standort- oder Projektebene, welche dann auf Ebene der Unternehmensleitung gesammelt und ausgewertet werden. Wir informieren unsere Mitarbeitenden regelmäßig über die Auswirkungen ihres Feedbacks, um Transparenz zu gewährleisten. Die operative Verantwortung für die Einbindung der Mitarbeitenden liegt bei den jeweiligen Führungskräften, die das Feedback in ihre Planungsprozesse einfließen lassen. In Ländern, in denen es einen Betriebsrat gibt, bestehen Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und der Fielmann-Gruppe, wie die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt und ihre Standpunkte berücksichtigt werden. In unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung überprüfen wir, wie wirksam die Zusammenarbeit ist. Um die Meinung und Bedürfnisse einzelner Personen zu schützen, befragen wir sie pseudonymisiert und werten die Ergebnisse erst ab einer gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegten Mindestteilnehmerzahl aus. Darüber hinaus gibt es spezielle Kontaktpersonen innerhalb der Personalabteilung (zum Beispiel Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland).
Es ist uns sehr wichtig, dass unseren Mitarbeitenden Kanäle zur Verfügung stehen, über die sie ihre Bedenken äußern können. Hierzu gehört neben dem öffentlich zugänglichen Online-Meldesystem auch der Weg über die Personalabteilung oder die Führungskräfte. In Deutschland stehen darüber hinaus die Gleichstellungsbeauftragten sowie in Gesellschaften mit Betriebsräten ebenjene zur Verfügung. Informationen zu den Kanälen sind im unternehmenseigenen Intranet zu finden. Alle genannten Kanäle werden genutzt. Die Mitarbeitenden können sich dabei auf Vertraulichkeit und Wirksamkeit verlassen. Alle Anliegen werden individuell geprüft und bearbeitet. Hierzu gehört auch die Umsetzung geeigneter Abhilfemaßnahmen, deren Wirksamkeit wir einzelfallbezogen betrachten. Abgesehen von den internen Kanälen steht es allen Mitarbeitenden frei, gerichtliche und außergerichtliche staatliche Beschwerdemechanismen wie Arbeitsgerichte in Anspruch zu nehmen. Die Anonymität von Hinweisgebern sowie der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt. Einzelheiten dazu sind dem Abschnitt "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" zu entnehmen.
Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden: Die Anerkennung und Wertschätzung aller Mitarbeitenden durch die Fielmann-Gruppe und ihre Führungskräfte hat potenziell kurz-, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf das psychische Wohlergehen der Mitarbeitenden. Unsere Unternehmenskultur steht für transparente Information und Kommunikation sowie für eine Führungsverantwortung, die Teams und Einzelpersonen stärkt und die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und psychologische Sicherheit fördert.
Sichere Beschäftigung: Eine sichere Beschäftigung kann sich potenziell kurz-, mittel- und langfristig auf das psychische Wohlbefinden der Mitarbeitenden auswirken. Die Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe verfügen in der Regel über unbefristete Arbeitsverträge.
Hohe Arbeitsbelastung (individuell): Die Arbeit im Einzelhandel, in der Fertigung oder in den Zentralbereichen eines großen Unternehmens bringt Zeiten hoher Arbeitsbelastung mit sich. Dies gilt insbesondere in Phasen mit hohen Krankheitsständen. Dies kann sich potenziell kurz-, mittel- und langfristig negativ auf die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken.
In der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten der Fielmann-Gruppe und in unserem Code of Conduct verpflichten wir uns, in der gesamten Fielmann-Gruppe auf unsere Mitarbeitenden zu achten. Wir fördern das Wohlbefinden und die Entwicklung der Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden, die unsere Unternehmensphilosophie "Der Kunde bist Du" beherzigen und so zur hohen Kundenzufriedenheit beitragen. Hier zu wollen wir durch Wertschätzung und Anerkennung unserer Mitarbeitenden im Alltag, sichere Beschäftigung und geregelte Arbeitszeiten beitragen. Von unseren Führungskräften erwarten wir, dass sie Vorbilder für transparente Kommunikation und individuelle Mitarbeiterentwicklung sind. In den jährlichen Mitarbeitergesprächen thematisieren Führungskräfte und Mitarbeitende die aktuelle Arbeitssituation. Für ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung nehmen auch unsere Führungskräfte regelmäßig an Schulungen teil. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und des Code of Conduct verantwortlich und delegiert die operative Umsetzung an die Führungskräfte der Fielmann-Gruppe und ihrer Ländergesellschaften. Die Personalabteilungen und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen den Führungskräften bei der Einhaltung und Umsetzung unterstützend und beratend zur Seite. Beide Policys sind auf der Website der Fielmann-Gruppe öffentlich zugänglich.
In den meisten Ländern, in denen wir tätig sind, führen wir jährliche Mitarbeiterbefragungen durch. Bei diesen Befragungen werden der Umgang des Unternehmens mit den Mitarbeitenden, ihr Sicherheitsempfinden sowie die Zufriedenheit mit den Informationen, die sie erhalten, bewertet. Das Führungsverständnis wird kontinuierlich überprüft, um sicherzustellen, dass es stets den aktuellen Anforderungen und Normen entspricht. Die jährlichen Mitarbeitergespräche bieten weitere Möglichkeiten für offene Kommunikation und Feedback sowie die Gelegenheit, Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden zu signalisieren.
Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, sich stetig weiterzuentwickeln. In der Fielmann-Gruppe bieten wir eine Vielzahl an Schulungen sowie E-Learnings mit fachlichen, führungsspezifischen und sozialen Schwerpunkten. Die Fielmann-Gruppe fördert transparente Kommunikation durch regelmäßige Informationsveranstaltungen und interne Kommunikationsplattformen, um die Mitarbeitenden über Entwicklungen im Unternehmen und deren Auswirkungen zu informieren.
Wo möglich, leisten wir einen Beitrag zum Wohlergehen unserer Mitarbeitenden, indem sie ihren Arbeitsplatz flexibel in verschiedenen Abteilungen oder Regionen wählen und mit unterschiedlichen Führungskräften zusammenarbeiten können. Wir bieten unseren Mitarbeitenden zudem ein flexibles Arbeitszeitmodell, um zu einer ausgewogenen Work-Life-Balance beizutragen. Im 4. Quartal 2024 wurde erstmals eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse der psychischen Gesundheit für die Niederlassungen und die Zentrale in Deutschland durchgeführt. Dabei wurde die Belastung von mehr als 15.000 Mitarbeitenden betrachtet. Darüber hinaus gibt es eine kontinuierliche betriebsärztliche Beratung für alle Mitarbeitenden in Deutschland. Die Betriebsärzte unterstützen unsere Mitarbeitenden bei Arbeitsbelastungen mit psychischen und physischen Auswirkungen. Außerdem verfügen unsere Niederlassungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich seit Ende 2024 über ein Personalplanungstool, den NDL-Hub, das es ihnen ermöglicht, die Einsatzplanung an die Kundenfrequenz anzupassen. Es ermöglicht eine bessere Prognose der Laufkundschaft für die Niederlassungen, sodass belastende Hochfrequenzzeiten reduziert werden können. Somit trägt es dazu bei, die hohe Arbeitsbelastung zu handhaben, Stress zu reduzieren und flexiblere Arbeitszeiten für die Mitarbeitenden zu schaffen - und führt damit auch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit. In der deutschen Zentrale wurde 2024 ein Gesundheitstag eingeführt. Den Mitarbeitenden wurden bei diesem Anlass zahlreiche Formen der Unterstützung wie Stressbewältigungsmethoden, Ernährungsberatung und Bewegungsübungen angeboten.
Um sicherzustellen, dass die Ansätze und Maßnahmen zur Förderung guter Arbeitsbedingungen erfolgreich sind, hat sich die Fielmann-Gruppe Ziele gesetzt. In Bezug auf die Mitarbeiterbefragung erwarten wir durch die eingeführten Konzepte und umgesetzten Maßnahmen ein konstant hohes Ergebnis bei der Frage zum Arbeitsverhältnis mit der direkten Führungskraft (aktuell 4,3 auf einer fünfstufigen Skala). Grundlage sind alle Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe in den neun Ländern, die an der Befragung teilnehmen (AT, CH, DE, PL, IT, LUX, CZ, SLO, ES). Im Rahmen unserer internationalen Mitarbeiterbefragung wird auch die Zufriedenheit mit der Informationskultur im Unternehmen ermittelt. Für 2025 strebt die Fielmann-Gruppe eine Verbesserung des Werts an. Dieser lag 2023 bei 4,07 von maximal 5 Punkten und wurde 2024 auf 4,19 gesteigert. Für 2025 streben wir einen Wert von 4,2 an. Auch die Bewertung der Arbeitsbelastung wollen wir verbessern. Wie gut diese bewältigt werden kann, wurde 2024 mit 3,75 von 5 Punkten bewertet. Diesen Wert wollen wir in den kommenden Jahren kontinuierlich steigern. Die Anzahl der krankheitsbedingten Ausfalltage für das Berichtsjahr 2024 betrug in Deutschland durchschnittlich 23,5 Tage pro Mitarbeitenden. Zahlen für die gesamte Fielmann-Gruppe werden 2025 verfügbar sein. Diesen Wert wollen wir kontinuierlich senken, eine konkrete Zielgröße liegt bisher nicht vor. Um diese zu bestimmen, bedarf es zunächst einer weiteren Analyse der Unterschiede zwischen den Ländern. Bei der Festlegung der Ziele in Bezug auf Arbeitsbedingungen wurden weder bestimmte Methoden oder Annahmen angewendet noch wurden Stakeholder direkt einbezogen.
Die folgenden Daten werden übereinstimmend mit regulatorischen Anforderungen in Europa berichtet. Die verwendete Einheit ist Anzahl der Mitarbeitenden (Headcount, HC). Alle Mitarbeitenden werden unabhängig von ihrer Arbeitszeit oder Beschäftigungsart (Tarif/Auszubildende/geringfügig Beschäftigte) als Mitarbeitende gezählt.
Beschäftigung in HC | 2024 |
Gesamtzahl der Mitarbeitenden | 24.363 |
Nach Geschlecht | |
Männlich | 6.898 |
Weiblich | 17.409 |
Divers | 0 |
Keine Angabe | 56 |
Nach Ländern mit signifikanter Beschäftigung | |
Deutschland | 16.554 |
Methodische Grundlagen: Die Anzahl der Mitarbeitenden nach Geschlecht wird aus den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert. Mitarbeitende sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Fielmann-Gruppe stehen (inklusive Praktikanten, die ein Entgelt enthalten, Auszubildende und dual Studierende). Die Schwellenwerte für eine signifikante Beschäftigung mit mindestens 50 Mitarbeitenden und einem Anteil von mindestens 10 % der Gesamtbelegschaft werden nur in Deutschland erreicht. Die Zahlen werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 angegeben.
Hintergrundinformation: Traditionell gibt es im Bereich der Augenoptik einen hohen Frauenanteil unter den Mitarbeitenden. Dieser ist in der Fielmann-Gruppe mit über 70 % besonders hoch.
2024 | |||||
Beschäftigung nach Art und Geschlecht in HC | Weiblich | Männlich | Divers | Keine Angabe | Gesamt |
Gesamt | 17.409 | 6.898 | 0 | 56 | |
Unbefristet | 13.468 | 5.018 | 0 | 20 | 18.506 |
Befristet | 3.422 | 1.700 | 0 | 32 | 5.154 |
Ohne garantierte Arbeitsstunden | 519 | 180 | 0 | 4 | 703 |
Methodische Grundlagen: Die Anzahl der Mitarbeitenden nach Vertragsart wird aus den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Zahlen werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 angegeben.
Hintergrundinformation: Der hohe Anteil an temporären Beschäftigten ergibt sich aus der hohen Anzahl der Auszubildenden. Mit insgesamt mehr als 4.000 Auszubildenden ist die Fielmann-Gruppe der größte Ausbilder der augenoptischen Branche in Zentraleuropa und einer der größten Ausbilder weltweit. Per Definition sind die Arbeitsverhältnisse aller Auszubildenden befristet.
Altersverteilung der Mitarbeitenden
in % |
2024 |
<30 Jahre | 38,70 |
30-50 Jahre | 41,26 |
>50 Jahre | 19,84 |
Methodische Grundlagen: Die Personaldaten werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert.
Im Berichtsjahr 2024 haben insgesamt 4.119 Mitarbeitende die Fielmann-Gruppe verlassen. Dies entspricht einer Fluktuationsrate von 16,91 %.
Methodische Grundlagen: Die Personaldaten werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Anzahl der Mitarbeitenden, die die Fielmann-Gruppe verlassen haben, wird den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen. Die Fluktuationsrate umfasst Mitarbeitende, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch oder aufgrund einer Kündigung verlassen haben, in den Ruhestand gegangen oder vor dem Ruhestand verstorben sind. Die Fluktuationsrate wird ermittelt, indem die Anzahl der ausgeschiedenen Mitarbeitenden durch die Anzahl der Mitarbeitenden geteilt wird. Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2024.
Im Berichtsjahr 2024 liegt das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden des Unternehmens (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) bei 82,77.
Methodische Grundlagen: In der jährlichen Gesamtvergütung werden die Grundgehälter, Barzulagen, Boni, Sachleistungen und langfristigen Anreize berücksichtigt. Die Bestandteile werden für jede Ländergesellschaft definiert, um die Berechnungsgrundlage für das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung zu standardisieren. Das Verhältnis wird berechnet, indem die jährliche Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson durch den Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden des Unternehmens (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) geteilt wird.
Diskriminierung, inklusive Belästigung
in Anzahl |
2024 |
Beschwerden, die über Kanäle eingereicht wurden, über die die eigenen Mitarbeitenden Bedenken äußern können (einschließlich Beschwerdemechanismen) | 70 |
Beschwerden, die bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden | 2 |
Gemeldete Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung | 16 |
Im Berichtszeitraum traten bei unseren Mitarbeitenden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten auf. Es gab auch keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten bei unseren Mitarbeitenden, die einen Verstoß gegen die UN-Leitprinzipien und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen darstellen.
Im Jahr 2024 belief sich der Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen infolge von Vorfällen und Beschwerden auf 0 €.
Methodische Grundlagen: Die Vorfälle und Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierung einschließlich Belästigung und Menschenrechtsverletzungen werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Vorfälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, die Anzahl der Beschwerden über Kanäle, über die die Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe Bedenken äußern können (einschließlich Beschwerdemechanismen), und schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten werden im gruppenweiten oder landesweiten Meldesystem erfasst und ausgewertet. Zusätzlich werden die Vorfälle von den Personalabteilungen oder weiteren Kontaktpersonen gesammelt und ausgewertet. Diese Kontaktpersonen können sich je nach Ländergesellschaft unterscheiden. Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen in Bezug auf gemeldete Vorfälle von Diskriminierung, Belästigung und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen werden in den Ländergesellschaften und in der Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert.
Hohe Arbeitsbelastung (individuell): Wie im Abschnitt "Arbeitsbedingungen" erläutert, haben unsere Mitarbeitenden zeitweise eine hohe Arbeitsbelastung, die sich potenziell kurz-, mittel- und langfristig negativ auf ihre psychische Gesundheit auswirken kann.
Kosten durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten: Ausfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und Krankheit können potenziell kurz-, mittel- oder langfristig zu hohen Kosten für die Fielmann-Gruppe führen. Fehlende Mitarbeitende in den Niederlassungen wirken sich direkt auf den Umsatz aus, da weniger Kunden bedient werden können.
Kosten durch Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften: Die Nichteinhaltung der Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann kurz-, mittel- oder langfristig zu Bußgeldzahlungen, möglicherweise sogar zur Schließung von Niederlassungen führen und mit entsprechenden Umsatzverlusten verbunden sein. Darüber hinaus können die Ergebnisse der Prüfungen durch Berufsgenossenschaften bzw. durch das Amt für Arbeitsschutz kurz-, mittel- oder langfristig zu weiteren Prüfungen und damit weiteren Kosten führen.
Gesundheitsgefährdung durch Gefahrstoffe (systemisch und individuell): Insbesondere in der Produktion kann es kurz-, mittel- und langfristig zu einer potenziellen Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeitenden durch den Umgang mit Gefahrstoffen kommen. Es wurden vorbeugende Maßnahmen getroffen, dennoch kann es durch unvorhersehbare Fehler/menschliches Handeln zu Unfällen/Situationen mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit kommen.
Eine gewissenhafte und vorausschauende Personalplanung ist von essenzieller Bedeutung, um Kosten durch unbesetzte Stellen und Fehltage zu minimieren. In der aktuellen Personalstrategie der Fielmann-Gruppe wurde unser Anspruch festgehalten, qualifizierte Mitarbeitende in der erforderlichen Anzahl auf den passenden Positionen einzusetzen, um weiterhin eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewähr leisten. Diese Strategie gilt unbegrenzt und gruppenweit. Die Verantwortung zur gewissenhaften Personalplanung delegiert die Leitung der Fielmann-Gruppe an die Führungskräfte der jeweiligen Teams. Nur diese können im Alltag schnell reagieren und haben Personalengpässe durch Vakanzen und krankheitsbedingte Ausfallzeiten im Blick. Die Personalstrategie wurde den Mitarbeitenden und Führungskräften nach Einführung über verschiedene Kommunikationskanäle und im Intranet vorgestellt.
Den Rahmen für den Arbeitsschutz bildet das Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem, das rund 90 % der Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe umfasst (siehe Tabelle im Abschnitt "Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit"). Im Fokus des Managementsystems stehen die Vermeidung physischer und psychischer Gefährdungen und Belastungen im Allgemeinen sowie der Schutz vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen im Besonderen. Hierzu gehören auch Ergonomie und Arbeitsmedizin. Die Verantwortung für das Gesundheitsmanagement trägt der Vorstand, der die operative Umsetzung an die Fachbereiche, Länderverantwortlichen und in Deutschland an die Niederlassungsleitungen der Gruppe delegiert hat. Jede Niederlassungsleitung in Deutschland führt mit Unterstützung der Personalabteilung jährlich eine Bewertung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeitenden in der Niederlassung - einschließlich der Werkstatt- und Büroarbeit - auf der Grundlage unseres Gefährdungs- und Belastungskatalogs durch. Der Gefährdungs- und Belastungskatalog gilt für alle Mitarbeitenden in Deutschland und ist nicht befristet.
Der Vorstand hat die Verantwortung für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften an Führungskräfte bzw. Mitarbeitende in den Niederlassungen übertragen. Die Kommunikation an die Mitarbeitenden erfolgt im Rahmen von Schulungen und Sicherheitsunterweisungen. Zudem erhalten unsere Mitarbeitenden zusätzliche Informationen über das Intranet und gegebenenfalls per E-Mail, um eine umfassende Kommunikation und Teilnahme sicherzustellen. In Bezug auf Gefahrstoffe wird das tatsächliche Risiko aufgrund der strengen gesetzlichen Bestimmungen als gering eingeschätzt, sodass über die bestehenden Vorschriften hinaus keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Die Führungskräfte sind verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitssicherheitsstandards einzuhalten und an entsprechenden Schulungen teilzunehmen. Die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung steht als E-Learning allen Mitarbeitenden im digitalen Schulungsbereich zur Verfügung. Darüber hinaus sind Führungskräfte in den Niederlassungen verpflichtet, verschiedene Checklisten und den Gefährdungs- und Belastungskatalog jährlich aktuell zu halten und regelmäßig zu überprüfen.
Niederlassungsleitungen, neu ernannte Sicherheitsbeauftragte sowie die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Erst- und Brandschutzhelfenden werden gemäß den gesetzlichen Auffrischungszyklen durch die Berufsgenossenschaften oder externe Anbieter fortgebildet. Die regelmäßig abzuhaltenden Arbeitssicherheitsausschüsse in Niederlassungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden werden ab 2025 durch einen externen Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin betreut.
Um hohe Kosten durch krankheitsbedingte Ausfälle und weitere Vakanzen aufgrund einer hohen Fluktuation zu vermeiden, wurden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Die Konzepte und Maßnahmen der Fielmann-Gruppe werden kontinuierlich analysiert und gegebenenfalls harmonisiert.
― |
Regelmäßige Mitarbeitergespräche zur Erfassung und Analyse individueller Bedürfnisse (= Frühwarnsystem). |
― |
Auswertung der Daten aus der jährlichen Mitarbeiterbefragung in Bezug auf die Belastungen am Arbeitsplatz und Ableitung von Abhilfemaßnahmen für das Team. |
― |
Austrittsgespräche zwischen HR und ausscheidenden Mitarbeitenden. |
― |
Regelmäßige Schulungen der Führungskräfte zur Motivation der Mitarbeitenden, zum Umgang mit Konflikten und zur Durchführung von Fehlzeitengesprächen. |
― |
Mitarbeitende, die länger abwesend waren, werden zu einem Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements eingeladen (Durchführung durch die Personalabteilung oder den Bereich Arbeitssicherheit). |
― |
In Spanien wurde ein Präventionsdienst zur Wahrung der Sicherheit, Hygiene und Ergonomie am Arbeitsplatz eingeführt. Dieser Dienst sorgt für die Integration von Prozessen und die Bereitstellung von Materialien, die für die Durchführung von Präventivmaßnahmen erforderlich sind, und gewährleistet so den angemessenen Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden. Zudem berät und unterstützt er Führungskräfte, Mitarbeitende und ihre Vertreter. |
― |
In einigen deutschen Fachbereichen wurden unsere Mitarbeitenden im Jahr 2024 durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften unterstützt, um Ausfälle aufgrund von Überlastung zu vermeiden. |
― |
Im Jahr 2024 wurden neue Employer-Branding-Kampagnen auf TikTok und anderen Social-Media-Kanälen lanciert. Auf diese Weise fördern wir den Bekanntheitsgrad unseres Unternehmens bei Fachkräften auf dem Bewerbermarkt, um die offenen Stellen schneller besetzen zu können. |
― |
Um Fehlzeiten aufgrund einer zu hohen Arbeitsbelastung zu vermeiden, steht allen Mitarbeitenden ganzjährig ein psychosozialer Dienst zur Verfügung. Dieser beinhaltet Anti-Stress-Seminare, Burnout-Prävention und eine anonyme Hotline, die den Mitarbeitenden in Krisensituationen Unterstützung bieten kann. |
Durch unsere Managementansätze und Maßnahmen wollen wir die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden fördern und haben uns das Ziel gesetzt, jedes Jahr gruppenweit eine krankheitsbedingte Ausfallquote von unter 5 % zu erreichen. So werden Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse für psychische Belastungen abgeleitet und anschließend kurz- und mittelfristig umgesetzt. Im Berichtsjahr lag die krankheitsbedingte Ausfallquote in Deutschland bei 6,3 %. Zahlen auf Gruppenebene werden 2025 verfügbar sein. Weitere Indikatoren für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden sind die Fluktuationsrate und die Betrachtung der Personalbeschaffungskosten. Durch die schnelle Besetzung offener Vakanzen mit Mitarbeitenden aus den eigenen Reihen, welche das Unternehmen bereits kennen und intern weitergebildet werden, sollen unsere Mitarbeitenden entlastet werden. Ein spezifisches Ziel wurde in diesem Zusammenhang nicht festgelegt. Die Werte beziehen sich auf das jeweilige Berichtsjahr und werden mit den Vorjahresergebnissen verglichen. Bei der Festlegung dieses Ziels wurden weder bestimmte Methoden angewendet oder Annahmen getroffen, noch wurden Stakeholder direkt einbezogen.
Gesundheitsschutz und Sicherheit in HC | 2024 |
Mitarbeitende, die von einem Managementsystem für Gesundheitsschutz und Sicherheit abgedeckt sind | 23.659 |
Methodische Grundlagen: Die Anzahl der Mitarbeitenden, die durch ein Managementsystem für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt sind, wird den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert. Ist ein nationales Gesundheitssystem und/oder ein unternehmensinternes Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem vorhanden, werden alle Mitarbeitenden erfasst, auf die mindestens eine der genannten Möglichkeiten zutrifft.
Arbeitsunfälle und Todesfälle
in Anzahl |
2024 |
Meldepflichtige Arbeitsunfälle | 278 |
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | 6,39 % |
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen | 0 |
Methodische Grundlagen: Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle wird den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Quote der Arbeitsunfälle wird berechnet, indem die Anzahl der Fälle durch die Gesamtzahl der von den Beschäftigten der Unternehmensgruppe geleisteten Arbeitsstunden dividiert und mit 1.000.000 multipliziert wird. Die Anzahl der Todesfälle, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zurückzuführen sind, wird den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert.
Gleichberechtigung von Frauen (systemisch): Die Fielmann-Gruppe fördert die Chancengleichheit. Die Frauenquote, einschließlich Niederlassungsleitung, liegt bei 70 %. Kurz-, mittel- und langfristig können wir dadurch die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen verbessern und zu einem frauenfreundlichen Umfeld beitragen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen liegt jedoch deutlich unter dem Männeranteil. Damit gibt es kurz- und mittelfristig eine potenziell negative Auswirkung auf die weiblichen Mitarbeitenden, wenn es um Chancengleichheit bei Führungspositionen geht.
Bei der Aus- und Weiterbildung legen wir besonderen Wert darauf, Chancengleichheit für Frauen zu fördern. In unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und in unserem Code of Conduct verpflichten wir uns in der gesamten Fielmann-Gruppe zu Gleichbehandlung. Das bedeutet, dass niemand aufgrund von Geschlecht oder sexueller Identität benachteiligt oder diskriminiert werden darf. Darüber hinaus verpflichten sich Mitarbeitende und Führungskräfte im Rahmen ihrer Einstellung zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Gesetze, wie beispielsweise des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Vorstand ist für die Einhaltung der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und des Code of Conduct verantwortlich und delegiert die operative Umsetzung an die Führungskräfte. Die zuständigen Personalabteilungen stehen den Führungskräften bei der Einhaltung der Vorschriften beratend zur Seite. Beide Policys sind auf unserer Website öffentlich zugänglich.
Die Fielmann-Gruppe hat ein Netzwerkprogramm für Frauen in der DACH-Region gegründet, um den Frauenanteil auf allen Führungsebenen durch gezielte Kompetenzentwicklungsprogramme und Mentoring zu erhöhen. Ziel ist es, in jedem Land, in dem die Fielmann-Gruppe tätig ist, ein Frauennetzwerk zu etablieren, in dem sich Mitarbeiterinnen viermal im Jahr treffen. Darüber hinaus werden Frauen in der Fielmann-Gruppe motiviert, Führungspositionen anzustreben.
Zur Überwachung des Fortschritts der Maßnahmen und in Bezug auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit hat die Fielmann-Gruppe ein tagesaktuelles Berichtssystem eingerichtet, das die Fortschritte bezüglich der Frauenquote in der Unternehmensgruppe erfasst, insbesondere auf Führungsebene.
Mitarbeitende der Fielmann-Gruppe können Vorfälle anonym melden. Auf diese Weise können sie aktiv und vertraulich auf Missstände hinweisen. Ziel ist es, eine proaktive Meldekultur zu fördern. Daher können sich Mitarbeitende jederzeit per E-Mail und Telefon an entsprechende Ansprechpartner wenden.
Um die Behebung der potenziell negativen Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter durch die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zu verfolgen, hat die Fielmann-Gruppe sich das Ziel gesetzt, den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 30. Juni 2027 auf 30 % zu erhöhen. Dieser Anteil basiert auf dem Vorjahreswert. Bei der Festlegung dieses Ziels wurden weder bestimmte Methoden angewendet oder Annahmen getroffen noch wurden Stakeholder direkt einbezogen.
Gemäß ESRS S1-9 AR 71 wird die oberste Führungsebene der Fielmann-Gruppe als die erste und zweite Ebene unterhalb des Vorstands definiert. Dies entspricht in der Fielmann-Gruppe den Titeln "Vice President" und "Director". Die Daten zur Ermittlung der Gleichstellung der Geschlechter auf der obersten Führungsebene werden den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen oder von der jeweiligen Personalabteilung aufbereitet.
Geschlechterverteilung in der obersten Führungsebene in HC | 2024 | |
Weiblich | 31 | 27,19 % |
Männlich | 83 | 72,81 % |
Divers | 0 | 0,00 % |
Keine Angabe | 0 | 0,00 % |
Methodische Grundlagen: Die Personaldaten werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert.
Ausbildung und Kompetenzentwicklung: Ausbildung und Kompetenzentwicklung haben einen hohen Stellenwert für die Fielmann-Gruppe. Wir sind ein Ausbildungsbetrieb und bieten ein umfassendes Schulungsangebot für unsere Mitarbeitenden an. Das zeigt kurz-, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf die Bildung, Weiterentwicklung und Zukunftsmöglichkeiten der Mitarbeitenden.
Die Fielmann-Gruppe bildet aus und fördert ein Umfeld der kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung von Mitarbeitenden, Teams und Organisationen. Für deutsche Niederlassungen machen wir durch den Qualifikationsbedarfsbericht sichtbar, welche Qualifikationen bei Führungskräften und Mitarbeitenden vorhanden sein müssen. In den anderen Ländergesellschaften werden ebenfalls Managementansätze verfolgt und umgesetzt. Verantwortlich für diese sind die Personalvorständin und die jeweiligen Verantwortlichen für die Personalentwicklung in den Ländern.
Das Portfolio der Ausbildungs- und Kompetenzentwicklungsmöglichkeiten in der Fielmann-Gruppe umfasst Präsenz- und webbasierte Schulungen, E-Learnings, Coachings und Mentoring. Neue Mitarbeitende erhalten bei ihrem Eintritt in die Fielmann-Gruppe eine Schulung, in der wir sie mit der Unternehmensphilosophie, den Werten und dem Purpose des Unternehmens vertraut machen. Wir bilden in verschiedenen Ausbildungsberufen aus und bieten eine Meisterschule im Augenoptik- und Akustikhandwerk an. Darüber hinaus bieten wir Fachschulungen in den Bereichen Augenoptik/Hörakustik für Führungskräfte und Mitarbeitende an. Zusätzlich können (angehende) Führungskräfte an Management-Schulungen und Programmen zur Führungskräfteentwicklung teilnehmen.
In Bezug auf Ausbildung und Kompetenzentwicklung ist uns wichtig, unseren Mitarbeitenden ein umfangreiches Angebot zur Verfügung zu stellen. Es gibt ein verpflichtendes Angebot für bestimmte Zielgruppen, die im Qualifikationsbedarfsbericht dokumentiert werden. Ein spezifisches Ziel für die Fielmann-Gruppe wurde nicht festgelegt.
Datenschutz (individuell): Die Fielmann-Gruppe verfügt über persönliche und sensible Daten von Mitarbeitenden. Trotz Schutzmaßnahmen besteht kurz-, mittel- und langfristig das Risiko von Angriffen auf diese Daten und von Datenlecks mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, falls ihre Daten an unbefugte Personen gelangen.
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden ist von zentraler Bedeutung. Die Fielmann-Gruppe hat ein umfassendes Konzept zum Datenschutz sowie ein System zur Meldung und Benachrichtigung bei Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten (kurz "Meldekonzept") implementiert, die in der gesamten Unternehmensgruppe gelten. Eigens benannte Datenschutzbeauftragte überwachen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien und beraten die Verantwortlichen hinsichtlich ihrer Pflichten. Die Daten der Mitarbeitenden werden gemäß unseren Leitlinien vertraulich, sorgfältig und rechtskonform behandelt.
Die Fielmann-Gruppe hat klare Verantwortlichkeiten in Bezug auf Informationssicherheit und Datenschutz festgelegt. Diese gelten für die gesamte Fielmann-Gruppe. Um einen angemessenen Schutzgrad zu gewährleisten, entwickelt ein professionelles Team von Datenschutzexperten kontinuierlich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz aller Informationen innerhalb des Unternehmens. Dazu gehören moderne Software-Tools zur Überwachung des unternehmensinternen Netzwerks und zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Alle Mitarbeitenden werden jährlich mithilfe von Informationsmaterialien und E-Learnings zum Datenschutz geschult. Im unwahrscheinlichen Falle einer Datenschutzverletzung sind alle Mitarbeitenden geschult, diese unverzüglich zu melden. Die vorstehend genannten Maßnahmen wurden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen auf regionaler, staatlicher, nationaler und supranationaler Ebene umgesetzt und werden kontinuierlich angewendet.
Die Fielmann-Gruppe konzentriert sich darauf, die bestehenden Prozesse kontinuierlich zu überwachen und bei Bedarf anzupassen, um den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeitenden sicherzustellen. Darüber hinaus wurden keine spezifischen Ziele für den Datenschutz festgelegt.
Die Fielmann-Gruppe ist im Rahmen ihres Geschäftsmodells auf Geschäftsbeziehungen angewiesen, insbesondere für Dienstleistungen und die Beschaffung von Ressourcen, Komponenten und Produkten. Um den Geschäftsbetrieb und die Qualität und Menge der benötigten Ressourcen aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette sicherzustellen, arbeitet die Fielmann-Gruppe mit Geschäftspartnern zusammen, welche wiederum einen direkten Einfluss auf ihre Mitarbeitenden haben. Aufgrund ihres Geschäftsmodells ist die Fielmann-Gruppe indirekt mit den Auswirkungen der Geschäftspartner auf deren Mitarbeitende verbunden, woraus sich Risiken für die Fielmann-Gruppe ergeben.
Im nächsten Jahr wird die Fielmann-Gruppe im Rahmen der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie bewerten, wie die IROs ihre Strategie beeinflussen. Eine Anpassung des Geschäftsmodells ist nicht erforderlich, da wir bereits Managementansätze und Maßnahmen zum Umgang mit IROs in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette implementiert haben.
Angesichts der beschriebenen Abhängigkeit unseres Geschäftsmodells von den Geschäftsbeziehungen und den Mitarbeitenden der Geschäftspartner legt die Fielmann-Gruppe großen Wert auf Bemühungen zur Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen und zur Achtung der Menschenrechte in der gesamten Wertschöpfungskette. Die Fielmann-Gruppe vertritt eine wertschätzende Unternehmenskultur, die auch Beziehungen zu Geschäftspartnern umfasst. Schlechte Arbeitsbedingungen, Gesundheitsrisiken oder Menschenrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette können auch die Reputation der Fielmann-Gruppe und damit ihren Geschäftserfolg beeinträchtigen. Zwischen strategischen Elementen und identifizierten IROs besteht bisher kein direkter Zusammenhang.
Die Fielmann-Gruppe berücksichtigt im Rahmen des Managements von Geschäftsbeziehungen alle Mitarbeitenden der Geschäftspartner. Dazu gehören Mitarbeitende anderer Unternehmen, die an Standorten der Fielmann-Gruppe tätig sind, Mitarbeitende der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, wie beispielsweise Personen, die an der Herstellung von (Vor-)Produkten oder Tätigkeiten von Logistikanbietern beteiligt sind, oder auch Arbeitskräfte, die aufgrund spezifischer Merkmale besonders gefährdet sein können, wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Migrationshintergrund. Auch bezieht die Fielmann-Gruppe indirekt Materialien und Ressourcen wie beispielsweise Seltene Erden von Lieferanten, die in Ländern ansässig sind, in denen laut unserer Risikoanalyse für Lieferanten die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen besteht. Als Grundlage für diese Bewertungen verwenden wir derzeit den Global Slavery Index, den World Justice Index, den Minimum Wage Index des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts und den Yale Environmental Performance Index.
Unser Online-Meldesystem dient als Kanal für direkten Austausch und ermöglicht es den Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, mit der Fielmann-Gruppe zu kommunizieren. Einzelheiten zu diesem System werden im Folgenden beschrieben. Wenn die Fielmann-Gruppe Kenntnis über Menschenrechtsverletzungen oder andere negative Auswirkungen in der Wertschöpfungskette erlangt, etwa durch Lieferantenaudits oder durch Fälle, die über das Meldesystem gemeldet werden, prüft sie, ob ein Beteiligungsverfahren, welches über den etablierten Beschwerdemechanismus hinausgeht, zur Lösung der Situation geeignet ist. Die Verantwortung dafür, dass ein entsprechendes Engagement stattfindet, hängt vom verwendeten Beschwerdeverfahren, dem Geschäftsbereich und der Stufe der Wertschöpfungskette ab.
Gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden wir unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um drohende oder bestehende Menschenrechtsverletzungen, die wir in unserer Wertschöpfungskette identifizieren, zu verhindern oder zu beseitigen. Kann eine Menschenrechtsverletzung durch einen unserer Lieferanten nicht zeitnah und auch nicht durch die Beendigung der Geschäftsbeziehung behoben werden, wird die Fielmann-Gruppe unverzüglich ein Konzept zur Beendigung oder Minderung dieser Menschenrechtsverletzung ausarbeiten und umsetzen.
Darüber hinaus kann jede Person das Online-Meldesystem über fielmanngroup.integ-rityline.com nutzen. Dieses System steht allen offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung zu unserem Unternehmen. Wir gewährleisten eine vertrauliche Handhabung der Beschwerden und Anliegen sowie ein faires Verfahren zu deren Lösung. Zudem bestärken wir unsere Mitarbeitenden ausdrücklich, mutmaßliche Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über diese Plattform zu melden, die vom Compliance-Team überwacht wird. Die Anonymität von Hinweisgebern sowie der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wird gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der gesamten Fielmann-Gruppe sichergestellt. Benachteiligungen oder Bestrafungen von Personen, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, werden nicht geduldet.
Um das Bewusstsein für das Meldesystem zu schärfen, werden Informationen darüber auf der Website der Fielmann-Gruppe veröffentlicht. Der Bekanntheitsgrad des Prozesses bei den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihr Vertrauen in die Kanäle zur Meldung von Missständen wird von der Fielmann-Gruppe nicht explizit bewertet.
Die Fielmann-Gruppe hat im Rahmen ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse die folgenden systemischen und individuellen negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert.
Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette inklusive Gleichbehandlung und Chancengleichheit (systemisch): Die Fielmann-Gruppe unterhält weltweit direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen. Geschäftspartner in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können in Ländern tätig sein, in denen Arbeitsbedingungen weniger stark geregelt sind als in den anerkannten Standards vorgesehen. Dies kann kurz-, mittel- und langfristig negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf angemessene Entlohnung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Sicherheitsvorschriften und Arbeitszeiten.
Menschenrechtsverletzungen (individuell): Direkte und indirekte Geschäftspartner in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können in Ländern tätig sein, in denen es kurz-, mittel- und langfristig zu negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte durch Menschenrechtsverletzungen (einschließlich Zwangs- und Kinderarbeit) kommen kann.
Verwendung von Gefahrstoffen (individuell): In der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden bei verschiedenen Produktionsprozessen Gefahrstoffe verwendet. Bei der Verwendung von Gefahrstoffen und damit verbundenen Unfällen können kurz-, mittel- und langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitskräfte entstehen.
Reputationsschäden durch Menschenrechtsverletzungen und mangelnde Arbeitsschutzmaßnahmen: Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen der Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können kurz-, mittel- oder langfristig rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden für die Fielmann-Gruppe nach sich ziehen, die möglicherweise zu finanziellen Verlusten führen.
Das Konzept der Fielmann-Gruppe zu Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette findet sich in unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten, die auf unserer Website veröffentlicht ist. Unser Ziel ist es, die Menschenrechte in unseren globalen Wertschöpfungsketten zu fördern und Verstöße zu verhindern. Gemeinsam mit unseren Lieferanten engagieren wir uns für faire Geschäftspraktiken sowie gute Arbeits- und Lebensbedingungen.
Die Grundlage der Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte innerhalb der Fielmann-Gruppe bildet unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit, wie sie auch in den folgenden international anerkannten Rahmenwerken festgehalten ist:
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen |
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Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte |
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Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte |
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UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte |
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UN-Kinderrechtskonvention |
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UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau |
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ILO-Kernarbeitsnormen |
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OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen |
Die Fielmann-Gruppe verlässt sich auf ihre direkten Lieferanten, die wiederum von anderen Partnern entlang der Wertschöpfungskette abhängig sind. Wir erwarten von unseren direkten Lieferanten, dass sie die genannten Standards einhalten und ihre Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte auch an ihre Lieferanten weitergeben.
Die Einhaltung des jeweils höchsten Standards, der gemäß der lokalen Gesetzgebung und den Anforderungen der ILO-Kernarbeitsnormen gilt, ist dabei wesentlich. In Bezug auf Arbeitsbedingungen und Lieferbeziehungen gelten folgende Grundsätze:
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Einhaltung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit |
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Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden und keine Toleranz gegenüber Diskriminierung |
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Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz |
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Gewährleistung einer Vergütung mindestens in Höhe des gesetzlich garantierten Mindestlohns bei Arbeitszeiten im Einklang mit den geltenden Standards |
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Schutz der persönlichen Daten |
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Anerkennung des Rechts aller Mitarbeitenden, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen |
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Sichere Beschäftigung |
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Angemessene Unterbringung |
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Zugang zu Wasser und Sanitäreinrichtungen |
Diese Grundsätze haben wir über unseren Code of Conduct für Lieferanten in den vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern festgehalten. Dieser ist darüber hinaus auf unserer Website veröffentlicht.
Der Vorstand ist für die Umsetzung dieses Konzepts verantwortlich, durchgeführt wurde sie von einem bereichsübergreifenden Team. Zur Überwachung und Kontrolle dienen jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen, die in die Interne Revision integriert sind.
Wir ergreifen unverzüglich Maßnahmen, um Verstöße, die innerhalb der Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe festgestellt werden, in Zukunft zu verhindern oder zu beheben. Kann der Verstoß eines Lieferanten nicht zeitnah behoben werden, auch nicht durch Beendigung der Geschäftsbeziehung, wird die Fielmann-Gruppe umgehend einen Plan zur Beendigung oder Minderung des Problems entwickeln und umsetzen.
Im Berichtsjahr 2024 wurden der Fielmann-Gruppe keine Fälle von Verstößen gegen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gemeldet, die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette betrafen.
Neben den bereits genannten Abhilfemaßnahmen setzt die Fielmann-Gruppe vor allem auf Prävention. Bisher wurden keine wesentlichen Vorkommnisse festgestellt. Die zuständigen Abteilungen, beispielsweise unsere Einkaufsabteilungen, entwickeln und steuern die Maßnahmen und konzentrieren sich dabei darauf, negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu vermeiden. Die erforderlichen Ressourcen sind in den jährlichen Budgets der jeweiligen Abteilungen enthalten und werden nicht separat bewertet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird auf Einzelfallbasis überwacht.
Um Risiken für die Menschenrechte, einschließlich negativer Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen sowie die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, zu vermeiden oder zu mindern, haben wir gemäß dem LkSG Präventionsmaßnahmen eingeführt, deren Wirksamkeit wir fortlaufend kontrollieren und bei Bedarf anpassen.
Um die Auswirkungen unseres Handelns auf die Menschenrechte zu überprüfen, führt die Fielmann-Gruppe im Rahmen ihres Risikomanagementsystems sowohl jährlich als auch anlassbezogen Risikoanalysen durch. Dabei klassifizieren wir Risiken unserer Geschäftspartner sowie unserer eigenen Geschäftstätigkeit und Produkte basierend auf Studien und Indizes, die länder- und produktspezifische Risiken bewerten. Die Erkenntnisse der Risikoanalysen fließen in die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette ein. Die Fielmann-Gruppe setzt dabei auf ein Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen und integriert die Erkenntnisse aus den Aktivitäten in die Geschäftsabläufe. Die Risikoanalyse wird bei Bedarf durch Lieferantenbefragungen, Medienrecherchen und interne und/oder externe Vor-Ort-Prüfungen ergänzt. Auch die Mitarbeitenden werden kontinuierlich geschult.
Wir verpflichten alle wesentlichen Lieferanten, wie beispielsweise die Lieferanten der Kernwarengruppen und die umsatzstarken Lieferanten, zur Einhaltung unseres Code of Conduct für Lieferanten. Dieses Dokument stellt einen verpflichtenden Handlungsrahmen für unsere Lieferanten sowie für deren eigene Geschäftspartner dar. Die Verträge der Fielmann-Gruppe sehen zudem die Möglichkeit interner Vor-Ort-Prüfungen und externer Audits vor, um die Einhaltung der in der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten festgelegten Standards jährlich zu kontrollieren. Zudem verpflichten wir unsere direkten Lieferanten, auch von ihren jeweiligen Lieferanten die Einhaltung dieser Standards sicherzustellen. Wir überprüfen die Einhaltung regelmäßig und berücksichtigen sie im Rahmen einer präventiven Due-Diligence bei geplanten Investitionen in Standorte, Anlagen, Ausrüstung und Finanzanlagen.
Die Fielmann-Gruppe setzt sich aktiv dafür ein, dass diese Standards in der gesamten Wertschöpfungskette eingehalten und umgesetzt werden. In Bezug auf unsere direkten Lieferanten der Kernwarengruppen sowie unsere umsatzstarken Lieferanten ist die Einhaltung der Standards eine unabdingbare Voraussetzung für dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Auch die Achtung der Menschenrechte insgesamt ist ein wichtiges Bewertungskriterium bei der Auswahl unserer direkten Lieferanten. Die Fielmann-Gruppe ist darüber hinaus bestrebt, diesen Standards auch in der weiteren Wertschöpfungskette Geltung zu verschaffen. Ergeben sich begründete Hinweise auf einen tatsächlichen oder potenziellen Verstoß bei einem indirekten Lieferanten führt die Gruppe eine Risikoanalyse durch und ergreift geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Verletzungen von Menschenrechten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind sowohl in den Unternehmen der Fielmann-Gruppe als auch in der Wertschöpfungskette unbedingt zu vermeiden. Diese Selbstverpflichtung spiegelt sowohl den Purpose der Gruppe als auch die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen wider. Konkrete Ziele hat die Fielmann-Gruppe in diesem Bereich folglich nicht festgelegt.
Das Geschäftsmodell der Fielmann-Gruppe ist durch den Kundenkontakt in den Niederlassungen und über digitale Kanäle geprägt. Wir handeln nach dem Leitsatz "Der Kunde bist Du". Unser Anspruch ist es, Menschen besseres Sehen und Hören zu ermöglichen und dadurch positive Auswirkungen zu erzielen. Die Grundlage dafür bilden qualitativ hochwertige Produkte und eine exzellente Kundenbetreuung. Der direkte Kundenkontakt ist für den Erfolg der Fielmann-Gruppe von zentraler Bedeutung.
Negative Auswirkungen, wie unzureichende Produktsicherheit oder Datenlecks bei der Verarbeitung von Kundendaten, wirken sich direkt auf die Fielmann-Gruppe aus und stellen ein finanzielles Risiko dar. Die Fielmann-Gruppe passt daher ihr Geschäftsmodell und die Strategie laufend an die Bedürfnisse ihrer Kunden an.
Wir nehmen im Rahmen unseres Kundenmanagements eine globale Perspektive ein und berücksichtigen alle Kunden in den Ländern, in denen wir tätig sind. Sie sind Endnutzer unserer hergestellten und vertriebenen Produkte. Als Unternehmen für Augenoptik und Hörakustik vertreibt die Fielmann-Gruppe Produkte wie Brillen und Hörsysteme direkt an Endkunden und bietet begleitende Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge an. Durch ein verbessertes Seh- und Hörvermögen beeinflussen diese Produkte und Dienstleistungen direkt die Lebensqualität unserer Kunden.
Als Hersteller von Medizinprodukten legt die Fielmann-Gruppe besonderen Wert auf die Gesundheit und Sicherheit ihrer Kunden. Diese Verantwortung erstreckt sich auf sensible Gesundheitsdaten, die im Rahmen der Beratung und des Verkaufs erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die Gruppe überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen Ländern, in denen sie tätig ist. Nähere Informationen zu damit verbundenen Risiken und deren Management sind in folgenden Abschnitten zu finden.
Die Nutzung von Kontaktlinsen und Hörsystemen erfordert eine gute Beratung. Um Fehlanwendungen und mögliche Schäden zu vermeiden, beraten und informieren wir unsere Kunden ausführlich.
Die Fielmann-Gruppe vermeidet unangemessenes Marketing und schützt ihre Kunden so vor falschen Erwartungen. Wir überprüfen alle Marketingmaterialien vor der Veröffentlichung im Rahmen interner und externer Prüfungen im Hinblick auf das Heilmittelwerbegesetz.
Die Fielmann-Gruppe hat im Rahmen ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse systemische und individuelle positive und negative Auswirkungen auf ihre Kunden sowie Risiken identifiziert.
Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten IROs werden weiter unten beschrieben. Die Maßnahmen werden in den zuständigen Fachabteilungen, wie beispielsweise der Produktentwicklung oder dem Qualitätsmanagement, fortlaufend entwickelt und gesteuert. Die zuständigen Fachabteilungen sind auch dafür verantwortlich, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überwachen, beispielsweise durch die Erreichung der nachstehend beschriebenen Ziele und gegebenenfalls durch die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen.
Bei allen Maßnahmen und Geschäftsaktivitäten, einschließlich Produktdesign, Marketing und Umgang mit Kundendaten, berücksichtigen wir, ob diese sich negativ auf die Kunden auswirken können. Einzelheiten zum Umgang mit negativen Auswirkungen sind dem Abschnitt "Verfahren zur Einbeziehung der Kundinnen und Kunden und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" zu entnehmen. Die erforderlichen Ressourcen sind in den jährlichen Budgets der jeweiligen Abteilungen enthalten und werden nicht separat bewertet.
Im Rahmen des Managements der IROs wird laufend überprüft, ob die Festlegung spezifischer Ziele notwendig und strategisch sinnvoll ist. Bei Bedarf werden die Kunden direkt über die Zufriedenheitsbefragung und den täglichen Austausch in den Niederlassungen oder indirekt über Analysen und interne Proxy-Stakeholder, wie Vertrieb und Produktentwicklung, in die Zielsetzung, Entwicklung von Maßnahmen zur Zielerreichung und Überprüfung der Zielerreichung einbezogen. Darüber hinaus nutzen wir Mystery Shopping und in Spanien beispielsweise auch den Kundenzufriedenheitsindex (CSI) und den Net Promoter Score (NPS), um die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden zu antizipieren. Diese Informationen helfen bei der Festsetzung von Zielen, der Entwicklung von Strategien zu deren Erreichung und der Überwachung des Fortschritts.
Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte: Die Fielmann-Gruppe achtet die Menschenrechte in ihren globalen Wertschöpfungsketten. Unser Ziel ist es, ihre Einhaltung zu fördern und Verstöße zu verhindern, insbesondere auch in Bezug auf unsere Kunden und die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf diese. Die Grundlage der menschenrechtlichen Sorgfalt innerhalb der Fielmann-Gruppe bildet unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, wie sie insbesondere in den international anerkannten Rahmenwerken verankert sind, die im Abschnitt "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zur Verbesserung negativer Auswirkungen" aufgeführt sind. Der Gruppe sind vereinzelte Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierungserfahrungen bekannt, die Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen betreffen. Eine vertrauliche Handhabung der Beschwerden sowie ein faires Verfahren zu deren Lösung wird von der Fielmann-Gruppe gewährleistet.
Unsere Kunden gehören zu den wichtigsten Stakeholdern der Fielmann-Gruppe. Jede Beratung und jeder Kauf geben uns die Gelegenheit, Einblicke in ihre Sicht auf die Dinge zu bekommen. Darüber hinaus führt die Fielmann-Gruppe eine Kundenzufriedenheitsbefragung durch, die im Nachgang zu jedem Kauf einer Brille in sechs Ländern bzw. eines Hörsystems in drei Ländern an unsere Kunden versendet wird. Sowohl Einzelerfahrungen als auch die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragung werden regelmäßig an den Vorstand berichtet und bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungsfindungen und Geschäftsstrategien. Mittelfristig soll die Kundenzufriedenheitsbefragung in allen Ländern und für alle Warengruppen eingeführt werden.
Nach unseren Mitarbeitenden in den Niederlassungen ist der Kundenservice, der per Telefon und E-Mail erreichbar ist, der nächste Kontaktpunkt für unsere Kunden. Darüber hinaus können sie das Online-Meldesystem unter fielmanngroup.integrityline.com zur vertraulichen und auf Wunsch anonymen Meldung von Beschwerden und Hinweisen zu Menschenrechtsverletzungen nutzen. Dieses System steht allen offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung zur Fielmann-Gruppe. Die Anonymität von Hinweisgebern sowie der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt. Einzelheiten sind im Abschnitt "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" zu finden.
Die weit verbreitete Nutzung der Kanäle des Kundenservice ist ein Zeichen für ihre leichte Zugänglichkeit. Alle Anliegen werden individuell geprüft und bearbeitet. Hierzu gehört auch die Umsetzung geeigneter Abhilfemaßnahmen. Die Bewertung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen erfolgt ebenso individuell.
Verbesserung der Lebensqualität: Die Fielmann-Gruppe produziert und vertreibt Produkte und bietet Dienstleistungen an, die Menschen dabei helfen, besser zu hören und zu sehen. Unsere Produkte haben kurz-, mittel- und langfristig eine positive Auswirkung auf alle Kunden, da besseres Hören und Sehen die Lebensqualität verbessern und zu Inklusion und Teilhabe beitragen. Zudem trägt die Fielmann-Gruppe durch die Aufklärung über medizinische Themen zu einer besseren Gesundheit ihrer Kunden bei.
Besseres Sehen/Hören: Durch unser Geschäftsmodell und unsere angebotenen Produkte haben wir kurz-, mittel- und langfristig eine positive Auswirkung auf alle Kunden, da ihr Hören und Sehen verbessert wird. Diese positiven Effekte erzielen wir durch ein flächendeckendes Angebot an Niederlassungen und Online-Shops und dadurch, dass wir Informationen auf verschiedenen Kanälen bereitstellen.
Unsere Strategie "Vision 2025" orientiert sich an der Philosophie "Der Kunde bist Du". Die Fielmann-Gruppe will kundenorientierte Werte fördern und die Augenoptik- und Hörakustikbranche zum Vorteil aller Kunden gestalten, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Die Strategie gilt gruppenweit und stellt sicher, dass alle Konzepte, Geschäftsaktivitäten und Entscheidungen im Einklang mit den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Kunden stehen. Die strategische Ausrichtung der Gruppe obliegt dem Vorstand. Informationen dazu sind über das Intranet zugänglich und werden im Rahmen unserer Mitarbeiter-Communitys und über Führungskräfte kommuniziert.
Unser Purpose "Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen" unterstreicht unseren Anspruch, allen Kunden nicht nur hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu günstigen Preisen zu bieten, sondern auch, ihr Leben durch verbessertes Hören und Sehen zu bereichern. Die Vision 2025 unterstützt uns in unserem Purpose und umfasst den Ausbau unserer Omnichannel-Plattform inklusive Eröffnungen, Erweiterungen und Verlegungen von Niederlassungen. Darüber hinaus sind wir bestrebt, unser Produktangebot fortlaufend auszubauen und unser Portfolio um Angebote zur Förderung der Augengesundheit zu erweitern. So haben wir 2023 den Augen-Check-up eingeführt und bauen dieses Angebot in Ländern, in denen die gesetzlichen Vorgaben dies zulassen, weiter aus.
Zu den Zielen unserer Vision 2025 gehört unser Anspruch, bis 2025 weltweit 30 Mio. Kunden zu betreuen, und dies bei gleichbleibend hohen Kundenzufriedenheits- und Wiederkaufsraten von über 90 % in allen relevanten Märkten. 2024 erzielten wir durchweg hohe Kundenzufriedenheits- und Wiederkaufsraten.
Das genannte Ziel wurde im Rahmen der Vision 2025 festgelegt. Die Fielmann-Gruppe verhilft mehr Menschen zu besserer Gesundheit und Teilhabe und misst dies mit den genannten Indikatoren. Die Zielsetzung unterliegt keinen spezifischen Annahmen oder Methoden. Da es sich um ein stetiges Ziel handelt, gibt es keinen Basiswert, anhand dessen der Fortschritt gemessen wird. Überwacht und gesteuert wird das Ziel im Rahmen des Vertriebs.
Schutz durch unsere Produkte: Die Sicherheit unserer Produkte hat kurz-, mittel- und langfristig einen positiven Einfluss auf die Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden sowie indirekt auch auf andere Mitglieder der Gesellschaft, beispielsweise im Straßenverkehr. Neben den Kernwarengruppen bietet die Fielmann-Gruppe auch Arbeitsschutzbrillen an. Diese Produkte haben kurz-, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf ihre Nutzer, da sie Wahrscheinlichkeit und Schwere von Arbeitsunfällen verringern können.
Risiken durch unzureichende Produktsicherheit: Als Hersteller von Medizinprodukten unterliegt die Fielmann-Gruppe strengen Anforderungen an die Produktsicherheit. Diese umfassen auch die Überwachung unserer Produkte nach deren Inverkehrbringen. Sollten Anforderungen nicht eingehalten werden, besteht neben dem Risiko kurz-, mittel- und langfristiger rechtlicher Konsequenzen auch das Risiko eines Reputationsverlusts mit Auswirkungen auf den Umsatz sowie das Risiko von Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
Die Fielmann-Gruppe gewährleistet Produktsicherheit durch die Einhaltung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte wie Brillen, Kontaktlinsen und Hörsysteme sowie für persönliche Schutzausrüstung und Sonnenbrillen. Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Medizinproduktverordnung (MDR) bzw. der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung erfüllen. Darüber hinaus sind keine weiteren internen Konzepte erforderlich. Für kundenspezifisch angepasste Medizinprodukte wie Brillen gelten zusätzliche nationale Anforderungen, wie das deutsche Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG).
Die hochwertigen Schutzbrillen, die wir anbieten, entsprechen den geltenden Sicherheitsstandards und werden regelmäßig überprüft und verbessert. Darüber hinaus sind keine weiteren internen Konzepte erforderlich.
Um die Produktsicherheit zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Fielmann-Gruppe eine Reihe von Maßnahmen implementiert. Dazu gehören ein Risikomanagement und die klinische Bewertung gemäß Medizinprodukteverordnung (MDR), Biokompatibilitätstests gemäß DIN EN 10993, Produkt- und Prozessabnahmen vor der Markteinführung, Wareneingangsprüfungen sowie Post-Market Surveillance. Die Fielmann-Gruppe führt in ihren Produktionsstätten eine Endkontrolle aller gefertigten Produkte durch und hat Qualitätsvereinbarungen mit Lieferanten getroffen. An den Hauptstandorten zur Produktion von Brillengläsern gibt es darüber hinaus ein Qualitätsmanagementsystem.
In Bezug auf Schutzbrillen arbeitet die Fielmann-Gruppe ausschließlich mit renommierten Herstellern zusammen, die die Qualität ihrer Produkte durch CE-Konformitätserklärungen und entsprechende Zertifizierungen zusichern. Im Bereich von Arbeitsschutzbrillen mit Sehstärke fungieren unsere Niederlassungen als Servicepartner. Die Produktfertigung und Rechnungsstellung erfolgen durch die Hersteller. In den Niederlassungen überprüfen qualifizierte Augenoptiker die Sehstärke, erläutern das Angebot an Arbeitsschutzbrillen und beraten bei der Auswahl der geeigneten Fassung und passender Gläser. In Europa erfüllen alle von der Fielmann-Gruppe angebotenen Arbeitsschutzbrillen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425. In Spanien bieten wir eigene Arbeitsschutzbrillen, Atemschutzmasken und Gehörschutzprodukten an. Durch den Verkauf von Schutzausrüstung tragen wir indirekt zur Reduzierung von Arbeitsunfällen bzw. deren Auswirkungen bei.
Der übergeordnete Anspruch der Fielmann-Gruppe ist es, qualitativ hochwertige Produkte zu einem günstigen Preis anzubieten. Bestehende Prozesse werden kontinuierlich kontrolliert und bei Bedarf angepasst, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Potenzielle negative Auswirkungen auf Kunden sowie behördliche Anfragen, Interventionen und Verfahren wollen wir vermeiden bzw. die Anzahl möglichst gering halten. Dies wird unterstützt durch die bestehenden Maßnahmen und Verantwortlichkeiten der Gruppe. Darüber hinaus wurde kein Bedarf für ein spezifisches Ziel festgestellt. Im Bereich der Arbeitsschutzbrillen und der weiteren Schutzausrüstung wurden keine spezifischen internen Ziele festgelegt, da die Auswirkungen bei der Anwendung unserer Produkte entstehen.
Datenverlust (individuell): Die Fielmann-Gruppe verfügt über persönliche und sensible Daten ihrer Kunden. Trotz Schutzmaßnahmen besteht stets das Risiko von Angriffen auf diese Daten und Datenlecks mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Kunden, falls unbefugte Personen an diese Daten gelangen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, könnten Vorfälle im Zusammenhang mit einer möglichen Nichteinhaltung von Datenschutzrichtlinien zu finanziellen Kosten für die Wiederherstellung, Reputationsschäden und Geldbußen in Höhe von bis zu dreistelligen Millionenbeträgen führen.
Die Fielmann-Gruppe hat ein umfassendes, gruppenweit geltendes Konzept zum Datenschutz sowie operative Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der Datenschutzanforderungen, wozu auch ein System zur Meldung und Benachrichtigung von Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten (kurz "Meldekonzept") gehört. Eigens benannte Datenschutzbeauftragte überwachen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und internen Richtlinien und beraten die Personen, die für die Daten bzw. ihre Verarbeitung verantwortlich sind, sowie die Mitarbeitenden, die Verarbeitungen durchführen, bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus gibt es ein Informationssicherheit-Managementsystem (ISMS) auf Basis der internationalen Norm ISO/IEC 27001:2022. Die damit verbundenen Richtlinien zu verschiedenen Aspekten der Informationssicherheit sind im Intranet einsehbar. Der Vorstand hat einen Chief Information Security Officer ernannt, der die Umsetzung überwacht und alle sicherheitsrelevanten Aspekte für die gesamte Fielmann-Gruppe koordiniert.
Kunden, Mitarbeitende und alle weiteren Personengruppen können sich darauf verlassen, dass die Fielmann-Gruppe alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um Daten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation oder Verlust zu schützen und sicher, rechtskonform und in ihrem Interesse zu verarbeiten.
Die Fielmann-Gruppe hat klare Verantwortlichkeiten und Maßnahmen für Informationssicherheit und Datenschutz festgelegt, die für die gesamte Unternehmensgruppe gelten. Neben den Fachbereichsverantwortlichen sind die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Rechtsabteilung sowie Teams aus Governance und Informationssicherheit involviert. Die Datenschutzbeauftragten überwachen laufend die Einhaltung des Datenschutzes und weisen auf potenzielle Risiken hin. Neue Tools und Prozesse müssen vor Einführung datenschutzrechtlich geprüft werden, bestehende Tools und Prozesse werden regelmäßig neu bewertet. Die für die Umsetzung und Überwachung der Datenschutzmaßnahmen maßgeblich verantwortlichen Stellen erhalten angemessene Ressourcen, um ihre Pflichten erfüllen zu können. Unsere Mitarbeitenden werden mithilfe von Informationsmaterialien und E-Learnings zum Datenschutz geschult. Die Rechtsabteilung unterstützt dabei, die Rechtskonformität sicherzustellen und berät zur Risikominimierung. Die Teams aus Governance und Informationssicherheit schützen die Daten technisch und organisatorisch und prüfen Risiken sowie potenzielle Verstöße. Gemäß der Richtlinie zum Risikomanagement im Bereich der Informationssicherheit findet eine Identifizierung, Analyse, Klassifizierung und Behandlung von Risiken in Bezug auf Informationssicherheit bei der Fielmann-Gruppe statt, und es wird sichergestellt, dass die Risiken dokumentiert und nachverfolgt werden.
Die genannten Maßnahmen reduzieren die Risiken eines Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen, einschließlich Datenlecks, erheblich. Sollte dennoch eine Datenschutzverletzung auftreten, sind alle Mitarbeitenden geschult, diese unverzüglich zu melden. Das Kernteam Datenschutz, bestehend aus Datenschutz, IT, Informationssicherheit und Recht, prüft und veranlasst Maßnahmen, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren.
Die Fielmann-Gruppe überwacht die bestehenden Prozesse kontinuierlich und passt diese bei Bedarf an, um den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Mittels der bestehenden Maßnahmen und Verantwortlichkeiten wollen wir behördliche Anfragen, Interventionen und Verfahren vermeiden bzw. möglichst gering halten. Darüber hinaus wurden keine spezifischen Ziele für Informationssicherheit und Datenschutz festgelegt.
Gute Unternehmenskultur: Die Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe soll gemeinsame Werte, gegenseitige Wertschätzung und ein Gefühl der Zugehörigkeit schaffen. Dadurch entstehen kurz-, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, da ein Arbeitsumfeld geschaffen wird, in dem sie sich geschätzt und unterstützt fühlen.
Sinkende Arbeitgeberattraktivität durch mangelnde Unternehmenskultur: Wenn wir unseren Anspruch an die angestrebte Unternehmenskultur nicht einhalten, besteht das Risiko, dass die Fielmann-Gruppe als Arbeitgeber an Attraktivität verliert. Dies kann zu einer unwirtschaftlichen Produktion oder Unternehmensführung, Fachkräftemangel und höheren Einstellungskosten führen.
Die Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe steht für transparente Information und Kommunikation sowie für eine Führungsverantwortung, die Teams und Einzelpersonen stärkt und die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und psychologische Sicherheit fördert. Sie bestimmt auch die Verhaltensweisen, die die Führungspraxis prägen. Im Einklang mit unseren Werten ist unsere Zielkultur Grundlage und alltäglicher Leitfaden in der Weiterentwicklung unseres Familienunternehmens.
Die Inhalte der Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe wurden von einer Steuerungsgruppe unter Einbindung von Mitarbeitenden erarbeitet. Anschließend wurden diese vom Vorstand verabschiedet und intern veröffentlicht. Über das Intranet sind sie für alle Mitarbeitenden zugänglich. Es gibt keine Einschränkung ihrer Gültigkeit innerhalb der Fielmann-Gruppe. Die Umsetzung und Integration unserer Unternehmenskultur überprüfen wir jährlich. Im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen wird ermittelt, wie gut die Unternehmenskultur angenommen wird und ob sie sich in die gewünschte Richtung entwickelt. Die Befragten haben die Möglichkeit, Feedback pseudonymisiert zu übermitteln. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Entwicklung von weiteren Maßnahmen zur Förderung der Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe. So wurden bereits verschiedene Formate eingeführt, um die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit, Vernetzung und Kommunikation zu fördern. Seit dem Berichtsjahr bietet die Fielmann-Gruppe auch ein E-Learning zur Kulturentwicklung an. Darüber hinaus gibt es optionale Schulungen für Führungskräfte, wie sie in ihrer Rolle die Unternehmenskultur fördern können.
Die wesentlichen Informationen, die in Bezug auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen offenzulegen sind, wurden gemäß dem Flussdiagramm in ESRS 1 Anhang E ermittelt. Schwellenwerte wurden nicht angewendet. Die Nachhaltigkeitserklärung enthält die folgenden Angabepflichten, einschließlich der Berücksichtigung der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Abschnitt "Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen").
Angabepflicht | Abschnitt |
BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen | Grundlagen für die Erstellung |
BP-2 - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | Grundlagen für die Erstellung |
GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | Vorstand und Aufsichtsrat |
GOV-2 - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat |
GOV-4 - Erklärung zur Sorgfaltspflicht | Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht |
GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Risikomanagement und interne Kontrollen |
SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Interessen und Standpunkte der Stakeholder |
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen |
IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, Abschnitt "Auswirkungen, Risiken und Chancen" in "Anpassung an den Klimawandel" |
IRO-2 - In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | Übersicht der abgedeckten Angabepflichten nach ESRS |
E1-1 - Übergangsplan für den Klimaschutz | Klimawandel, Abschnitt "Managementansatz" |
E1-2 - Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Klimawandel, Abschnitte "Managementansatz" in "Energie", "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel" |
E1-3 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | Klimawandel, Abschnitte "Managementansatz" in "Energie", "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel" |
E1-4 - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Klimawandel, Abschnitte "Managementansatz" in "Energie", "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel" |
E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix | Kennzahlen zu Energie |
E1-6 - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | Kennzahlen zu Emissionen |
E2-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz" |
E2-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz" |
E2-3 - Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz" |
E2-4 - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung | Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz" |
E3-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz" |
E3-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz" |
E3-3 - Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz" |
E5-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Ressourcennutzung und Abfall, Abschnitt "Managementansatz" |
E5-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Ressourcennutzung und Abfall, Abschnitt "Managementansatz" |
E5-3 - Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Ressourcennutzung und Abfall, Abschnitt "Managementansatz" |
E5-4 - Ressourcenzuflüsse | Kennzahlen zu Ressourcenzuflüssen |
E5-5 - Ressourcenabflüsse | Kennzahlen zu Ressourcenabflüssen und Abfall |
S1-1 - Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | Eigene Belegschaft, Abschnitte "Managementansatz" in "Arbeitsbedingungen", "Gesundheit und Sicherheit", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit", "Ausbildung und Kompetenzentwicklung" und "Datenschutz" |
S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen |
S1-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen |
S1-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Eigene Belegschaft, Abschnitte "Managementansatz" in "Arbeitsbedingungen", "Gesundheit und Sicherheit", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit", "Ausbildung und Kompetenzentwicklung" und "Datenschutz" |
S1-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Eigene Belegschaft, Abschnitte "Managementansatz" in "Arbeitsbedingungen", "Gesundheit und Sicherheit", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit", "Ausbildung und Kompetenzentwicklung" und "Datenschutz" |
S1-6 - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens | Kennzahlen zur Beschäftigung |
S1-9 - Diversitätskennzahlen | Kennzahlen zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit |
S1-14 - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit |
S1-16 - Vergütungskennzahlen | Kennzahlen zur Vergütung |
S1-17 - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | Kennzahlen zu Menschenrechten |
S2-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz" |
S2-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen |
S2-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen |
S2-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz" |
S2-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz" |
S4-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | Kunden, Abschnitte "Managementansatz" in "Soziale Inklusion", "Persönliche Sicherheit" und "Informationssicherheit und Datenschutz" |
S4-2 - Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | Verfahren zur Einbeziehung der Kunden und zur Verbesserung negativer Auswirkungen |
S4-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können | Verfahren zur Einbeziehung der Kunden und zur Verbesserung negativer Auswirkungen |
S4-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | Kunden, Abschnitte "Managementansatz" in "Soziale Inklusion", "Persönliche Sicherheit" und "Informationssicherheit und Datenschutz" |
S4-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Kunden, Abschnitte "Managementansatz" in "Soziale Inklusion", "Persönliche Sicherheit" und "Informationssicherheit und Datenschutz" |
G1-1 - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | Unternehmenskultur |
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | SFDR-Referenz 35 | Säule-3- Referenz 36 | Benchmark-Verordnungs-Referenz 37 |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der 39 Kommission , Anhang II | |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission 40 Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 41 , Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | ||
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 | |||
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 | |
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 |
ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 | Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 |
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56 | |||
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | ||
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko | ||
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten | ||
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c | Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 | Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe b | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe c | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b | Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/ Meere Absatz 24 Buchstabe c | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS 2 SBM-3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS 2 SBM-3 - S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | ||
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e | Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
ESRS 2 SBM-3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 | Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 |
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | EU-Klimagesetz-Referenz 38 | Abschnitt in der Nachhaltigkeitserklärung |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d | Vorstand und Aufsichtsrat | |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | Vorstand und Aufsichtsrat | |
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 | Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | Nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | Nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | Nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | Nicht wesentlich | |
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | Klimawandel, Abschnitt "Managementansatz" |
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g | Nicht zutreffend - der Fielmann-Gruppe ist nicht bekannt, dass sie von den Pariser EU-Benchmarks ausgenommen ist | |
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 | Klimawandel, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 | Kennzahlen zu Energie | |
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 | Kennzahlen zu Energie | |
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 | Kennzahlen zu Energie | |
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 | Kennzahlen zu Emissionen | |
ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 | Kennzahlen zu Emissionen | |
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | Nicht wesentlich |
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 | Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr | |
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c | Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr | |
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c | Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr | |
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 | Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr | |
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 | Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 | Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 | Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 | Nicht wesentlich | |
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c | Nicht wesentlich | |
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 | Nicht wesentlich | |
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | Nicht wesentlich | |
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe b | Nicht wesentlich | |
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe c | Nicht wesentlich | |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b | Nicht wesentlich | |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/ Meere Absatz 24 Buchstabe c | Nicht wesentlich | |
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d | Nicht wesentlich | |
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d | Kennzahlen zu Ressourcenabflüssen und Abfall | |
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 | Kennzahlen zu Ressourcenabflüssen und Abfall | |
ESRS 2 SBM-3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f | Eigene Belegschaft, Abschnitt "Allgemeine Informationen" | |
ESRS 2 SBM-3 - S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g | Eigene Belegschaft, Abschnitt "Allgemeine Informationen" | |
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 | Eigene Belegschaft, Abschnitte "Allgemeine Informationen" und "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" | |
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | Eigene Belegschaft, Abschnitte "Allgemeine Informationen" und "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" | |
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 | Eigene Belegschaft, Abschnitte "Allgemeine Informationen" und "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" | |
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 | Eigene Belegschaft, Abschnitt "Managementansatz" in "Gesundheit und Sicherheit" | |
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen | |
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c | Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit | |
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e | Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr | |
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a | Nicht berichtet | |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b | Kennzahlen zur Vergütung | |
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a | Kennzahlen zu Menschenrechten | |
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a | Kennzahlen zu Menschenrechten | |
ESRS 2 SBM-3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Allgemeine Informationen" | |
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz" | |
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 | Nicht wesentlich | |
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 | Nicht wesentlich | |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 | Nicht wesentlich | |
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 | Kunden, Abschnitt "Allgemeine Informationen" | |
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 | Kunden, Abschnitt "Allgemeine Informationen" | |
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 | Kunden, Abschnitt "Allgemeine Informationen" | |
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b | Nicht wesentlich | |
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d | Nicht wesentlich | |
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a | Nicht wesentlich | |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b | Nicht wesentlich |
Ziele des Risikomanagementsystems der Fielmann-Gruppe, das im Geschäftsjahr 2024 überarbeitet wurde, sind die rechtzeitige Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage und die von den Stake- und Shareholdern wahrgenommene Positionierung der Fielmann-Gruppe in der Öffentlichkeit haben könnten. Die Organisationsstruktur des Risikomanagementsystems basiert auf anerkannten Normen wie ISO 31000, COSO II, IDW PS 340 n. F. und DIIR Nr. 2 und beinhaltet fünf Phasen: Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikoanalyse und Risikokommunikation. Das Risikomanagementsystem wird auf den gesamten Konsolidierungskreis angewendet. Tochtergesellschaften, die weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes des Konzerns erwirtschaften, werden gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat nicht als einzelne Gesellschaft berichtet. Der Risikoleitfaden und das darin enthaltene Risikomanagementsystem ist von allen am Prozess beteiligten Mitarbeitenden bindend anzuwenden, beispielsweise von den Risikoverantwortlichen. Eine Übersicht über das gesamte Risikomanagementsystem ist nachfolgend abgebildet:
Der Aufsichtsrat ist für die Überprüfung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems verantwortlich. Die Aufgabe des Vorstands im Rahmen des Risikomanagementsystems besteht darin, ein geeignetes und wirksames Risikomanagementsystem zu etablieren, insbesondere durch eine angemessene Ausstattung des Risikomanagements mit Ressourcen und Mandaten. Darüber hinaus kommuniziert der Vorstand die Grundsätze für den Umgang mit Risiken (insbesondere durch eine Richtlinie und ein Handbuch zum Risikomanagement). Der Vorstand prüft und genehmigt außerdem den vom Risikomanagement-Team erstellten Risikobericht. Der Vorstand ist auch für das konzernweit angewandte Risikotragfähigkeitskonzept verantwortlich. Dieses Konzept dient der Festlegung der angemessenen Risikobereitschaft der Fielmann-Gruppe in den jeweiligen Risikofeldern.
Die Hauptaufgabe des Risikomanagement-Teams besteht darin, das Risikomanagementsystem auf der Grundlage der regulatorischen Anforderungen und der Anforderungen der Fielmann-Gruppe zu entwickeln, zu betreiben, auf Eignung und Wirksamkeit zu überwachen und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus validiert das Risikomanagement-Team die Vollständigkeit, Qualität und Plausibilität der von den Berichtseinheiten gemeldeten Risiken. Die identifizierten Risiken werden vom Risikomanagement-Team in einem Risikobericht für den Vorstand quartalsweise und den Aufsichtsrat mindestens einmal im Jahr zusammengefasst.
Der Risikoausschuss setzt sich aus Vertretern der relevanten Abteilungen zusammen, die mindestens einmal im Quartal zusammenkommen, um bestehende und sich entwickelnde Risiken zu überprüfen und zu bewerten.
Für jede Berichtseinheit wird ein Risiko-Verantwortlicher benannt, der für die Risiken in dieser Einheit oder Tochtergesellschaft verantwortlich ist. Der Risiko-Verantwortliche stellt die geeignete und wirksame Umsetzung des Risikomanagements in der Berichtseinheit sicher (unter Berücksichtigung der lokalen regulatorischen Anforderungen), dazu gehören die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die Meldung von Ad-hoc-Problemen sowie ein aktives Risikomanagement durch die Umsetzung von Maßnahmen und die Überwachung ihrer Wirksamkeit.
Die Risiken werden von der verantwortlichen Person in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit (Wahrscheinlichkeit) und die Auswirkungen über drei Zeithorizonte bewertet, die mit der Budgetplanung übereinstimmen (kurzfristig: innerhalb der nächsten zwölf Monate; mittelfristig: >zwölf Monate - 24 Monate und langfristig: >24 Monate - 36 Monate). Die Eintrittswahrscheinlichkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass ein identifiziertes Risiko in der betrachteten Zeitspanne eintritt, wobei 0 % ein unmögliches Ereignis und 100 % ein sicheres Ereignis innerhalb der gegebenen Zeitspanne darstellen:
― |
Sehr geringe Wahrscheinlichkeit: 0 bis 1 % |
― |
Geringe Wahrscheinlichkeit: >1 % bis 25 % |
― |
Moderate Wahrscheinlichkeit: >25 % bis 50 % |
― |
Hohe Wahrscheinlichkeit: >50 % bis 75 % |
― |
Kritische Wahrscheinlichkeit: >75 % bis 100 % |
Die Auswirkung eines Risikos werden im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzen, die Reputation und die Compliance bewertet.
Die Bewertungsskala für die finanziellen Auswirkungen ist in fünf Stufen unterteilt:
― |
Sehr geringe Auswirkung: 1,0 bis 15 Mio. € |
― |
Geringe Auswirkung: >15,0 Mio. € bis 30 Mio. € |
― |
Moderate Auswirkung: >30,0 Mio. € bis 45 Mio. € |
― |
Hohe Auswirkung: >45,0 Mio. € bis 60 Mio. € |
― |
Kritische Auswirkung: >60,0 Mio. € |
Die Risikotragfähigkeit ist das maximale Risikoausmaß, das die Fielmann-Gruppe ohne Gefährdung ihres Fortbestands tragen kann. Die Risikotragfähigkeit wird auf Basis der Liquidität und des Kapitals ermittelt. Der niedrigere der beiden Werte ist für die Analyse der Risikotragfähigkeit maßgeblich. Die Risikotragfähigkeit wird dem Gesamtrisiko gegenübergestellt. Übersteigt das Gesamtrisiko die Risikotragfähigkeit, sind der Vorstand und seine Bevollmächtigten dafür verantwortlich, unverzüglich Maßnahmen zur Erhöhung der Risikotragfähigkeit und/oder zur Verringerung des Gesamtrisikos zu prüfen.
Wahrscheinlichkeit
(%) |
Auswirkung
(in Mio. €) |
Bewertung des Gesamtrisikos | |
Skala | Sehr gering - gering - moderat - hoch - kritisch | Sehr gering - gering - moderat - hoch - kritisch | Grün - gelb - rot |
Strategische Risiken Marktentwicklung | Moderat | Gering | Gelb |
Strategische Initiativen & strategische Entwicklung | Moderat | Sehr gering | Grün |
Operative Risiken Vertriebsrisiken | Gering | Moderat | Gelb |
Produkt- & Produktionsrisiken | Gering | Sehr gering | Grün |
Beschaffungs- & Lieferkettenrisiken | Moderat | Sehr gering | Grün |
Personalrisiken | Gering | Sehr gering | Grün |
IT-Risiken | Gering | Gering | Grün |
Marketing- &Kommunikationsrisiken | Gering | Sehr gering | Grün |
Umweltrisiken | Gering | Sehr gering | Grün |
Rechts-, Governance- und Compliance-Risiken | Moderat | Sehr gering | Grün |
Finanzrisiken | Sehr gering | Sehr gering | Grün |
Das Ergebnis der Risikobewertung wird im internen Risikomanagementsystem anhand einer 5×5 Risikomatrix visualisiert und den drei Risikokategorien grün, gelb und rot zugeordnet. 42 Die einzelnen Risiken decken eine Vielzahl unterschiedlicher Themen ab, von denen die wichtigsten in der obigen Tabelle zusammengefasst sind. Ausführliche Beschreibungen der Risiken sind in den folgenden Abschnitten zu finden. Die dargestellte Risikobewertung sowie die Beschreibungen beziehen sich auf das 42 Die für das Vorjahr angegebenen Informationen basieren auf einer fünfstufigen Skala (grün, grün-gelb, gelb, gelb-rot, rot), während das im Jahr 2024 eingeführte neue Risikomanagementsystem die 5×5 Matrix den drei Kategorien grün, gelb und rot zuordnet.
Gesamtrisiko auf der Grundlage einer Nettobetrachtung (d. h. unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Steuerung und Kontrolle der jeweiligen Risiken).
Der Vorstand hat sich im Geschäftsjahr mit dem Aufbau und Inhalt des Risikomanagementsystems befasst. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Prüfung des Risikomanagementsystems durch die interne Revision. Die jeweiligen Ergebnisse und Empfehlungen wurden in der aktuellen Version des Risikomanagementsystems umgesetzt. Eine Prüfung des aktualisierten Risikomanagementsystems ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig vom Prüfungsausschuss überwacht.
Für darüber hinaus gehende Bereiche werden dem Vorstand und dem Management umfassende Berichte zur aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung des Gesamtunternehmens und entsprechender Teilbereiche zur Verfügung gestellt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) trägt dazu bei, eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung sicherzustellen. Ziel ist es zu gewährleisten, dass Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht allen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Zentrale Elemente des IKS sind - neben dem dargestellten Risikomanagementsystem - Richtlinien und Regelwerke, die einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben beinhalten. Sie sind von allen Gesellschaften der Fielmann-Gruppe vollständig anzuwenden. Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip sind dabei wichtige Elemente. Dies stellen Prüfungen der Internen Revision sicher. Zusätzlich validieren das Rechnungswesen und das Controlling regelmäßig und analytisch die Plausibilität der von den Gesellschaften abgefragten Finanzinformationen sowie Plan-Ist-Abweichungen. Somit erkennt die Fielmann-Gruppe frühzeitig signifikante Veränderungen, die dann auf Bilanzierungs- oder Bewertungsunstimmigkeiten untersucht werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden im Anschluss auf Managementebene erörtert. Die Verantwortung für die Konzernrechnungslegung liegt bei den Mitarbeitenden des Group Accounting (Konzernrechnungswesen). Für die Bewertung komplexer Sachverhalte werden im Rahmen der Abschlusserstellung (beispielsweise für die Berechnung der Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen) qualifizierte externe Gutachter hinzugezogen. Für das Rechnungswesen der Fielmann-Gruppe und das jeweilige Rechnungswesen der einzelnen Ländergesellschaften gelten verbindliche Terminpläne sowie Richtlinien. Die zur Aufstellung des Konzernabschlusses anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im FIS Finance Information System festgelegt. Dieses umfasst Richtlinien für die Buchung konzerninterner Vorgänge. Neue Rechnungslegungsvorschriften und andere offizielle Verlautbarungen werden kontinuierlich im Hinblick auf ihre Relevanz und ihre Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert. Bei Bedarf werden Richtlinien sowie das FIS entsprechend angepasst und an die Gesellschaften kommuniziert.
Die Einhaltung der Vorgaben überwacht ebenfalls das Konzernrechnungswesen. Damit wird das Risiko, dass der Abschluss nicht sachgerecht aufgestellt oder nicht fristgerecht veröffentlicht werden kann, reduziert. Die Abschlussinformationen aller Konzernunternehmen werden automatisiert mittels einer zertifizierten und geprüften Konsolidierungs-Standardsoftware verarbeitet. Diese Daten werden mithilfe systemtechnischer Kontrollen validiert. Dabei auftretende Hinweise klären die Mitarbeitenden des Konzernrechnungswesens, bevor sie diese Daten verwenden. Die Nutzung eines Konsolidierungsmonitors innerhalb des IT-Systems gibt die Reihenfolge der Bearbeitungsschritte vor. Somit ist die fehlerfreie Verarbeitung der Daten gewährleistet. Damit der Prozess der Rechnungslegung reibungslos und korrekt erfolgt, werden hieran ausschließlich Mitarbeitende mit dem entsprechenden fachspezifischen Know-how beteiligt. Um das Expertenwissen dieser Mitarbeitenden aktuell zu halten, werden sie regelmäßig geschult. Für das rechnungslegungsbezogene IT-System werden Zugriffsberechtigungen definiert. Darüber hinaus stellen die vielfältigen Prüfschritte die Qualität der Verarbeitung sicher und tragen dazu bei, operative Risiken zu begrenzen.
Das interne Kontrollsystem (IKS) der Fielmann Group im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ist darauf ausgerichtet, auf Basis einer risikoorientierten Analyse wesentliche Risiken zu identifizieren und diesen Risiken angemessene Kontrollen gegenüberzustellen. Ziel ist es, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung in der Konzerngruppe sicherzustellen. Die Ausgestaltung sowie die Umsetzung der Kontrollen werden regelmäßig durch die interne Revision einbezogen. Erkenntnisse aus diesen Prüfungen sowie etwaige festgestellte Abweichungen vom vorgesehenen Kontrollrahmen werden dem Vorstand berichtet. Stichprobenbasierte Prüfhandlungen durch die interne Revision unterstützen die laufende Weiterentwicklung und Anpassung des IKS. Das IKS ist konzernweit organisatorisch in zentrale Funktionen integriert und wird regelmäßig auf Veränderungen im regulatorischen, prozessualen und geschäftlichen Umfeld hin überprüft, weiterentwickelt und fortgeschrieben.
Neben den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und des internen Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess subsumiert die Fielmann-Gruppe unter dem internen Kontrollsystem (IKS) die Gesamtheit aller eingeführten Grundsätze, Prozesse und Richtlinien zur Sicherung der Erreichung der Geschäftsziele. Zielsetzung des IKS ist es, die Funktionsfähigkeit der Finanzberichterstattung und die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Hinblick auf alle Aktivitäten zu gewährleisten. Das betrifft alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über das rechnungslegungsbezogene IKS hinaus. Ein effektives und effizientes IKS ist entscheidend, um Risiken in den Geschäftsprozessen zu steuern.
Die Gesamtverantwortung des IKS obliegt dem Vorstand der Fielmann Group AG, er verantwortet damit die Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen IKS.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss fortlaufend. In der Fielmann-Gruppe bestehende Richtlinien, Befugnisse, Abläufe und Kontrollen für alle wesentlichen Prozesse sind den Mitarbeitenden über das Informationssystem jederzeit zugänglich.
Die maßgeblichen IT-Systeme werden darüber hinaus regelmäßig Sicherungsmaßnahmen unterzogen. Dem Vorstand lagen zum 31.12.2024 keine Informationen vor, die auf wesentliche Schwächen bei der Angemessenheit und Wirksamkeit der aktuell eingerichteten internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme (einschließlich des Risikofrüherkennungssystems) schließen lassen. Zur fortlaufenden Formalisierung und weiterem Aufbau der Systeme wurde im Berichtszeitraum im Rahmen der effizienzfördernden Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation des Finanzbereichs ein Projekt zur Verbesserung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme initiiert. Insbesondere, um bestimmte Optimierungen in diesen Bereichen zu erreichen, wurden hierbei Rollen und Verantwortlichkeiten neu definiert sowie relevante Prozesse und Kontrollen weiterführend dokumentiert. Dieses beinhaltet somit auch die Abdeckung von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Risikomanagement und die Verankerung im internen Kontrollsystem. Damit trägt die Fielmann-Gruppe zudem den regelmäßigen Veränderungen der regulatorischen und aktuellen Risikolage Rechnung (siehe hierzu "Chancen- und Risikobericht"). Diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess wird die Fielmann-Gruppe auch im Geschäftsjahr 2025 aktiv fortführen.
Darüber hinaus ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, unternehmensinterner Richtlinien sowie ethischer Standards für die Fielmann-Gruppe ein zentraler Bestandteil guter und nachhaltiger Unternehmensführung. Zur systematischen Vermeidung von Regelverstößen und zur Förderung rechtmäßigen Verhaltens hat der Vorstand ein konzernweit geltendes und an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System (CMS) eingerichtet. Die Verantwortung für die operative Umsetzung liegt bei den Fachbereichen. Die Unternehmensführung hat durch interne Vorgaben und konkrete Umsetzungsmaßnahmen die notwendigen Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geschaffen.
Das CMS berücksichtigt insbesondere Compliance-relevante Risikofelder, die für die Fielmann-Gruppe von Bedeutung sind. Dazu zählen u. a. Produktsicherheit und Verbraucherschutz, Anti-Korruption und Betrugsprävention sowie regulatorische Anforderungen entlang der Lieferkette. Zur Prävention werden auf Basis einer laufenden Risikoanalyse konzernweite Standards implementiert, etwa in Form von Verhaltenskodizes, themenspezifischen Richtlinien sowie bedarfsgerechten Schulungen für die Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe.
Hinsichtlich der Aufdeckung potenzieller Regelverstöße stehen ein konzernweites Hinweisgebersystem sowie strukturierte Melde- und Untersuchungsprozesse zur Verfügung.
Festgestellte Abweichungen werden an den Vorstand gemeldet und können bei Bedarf zu prozessualen oder organisatorischen Anpassungen führen. Das CMS wird kontinuierlich an veränderte regulatorische Anforderungen sowie an unternehmens- und branchenspezifische Entwicklungen angepasst. Ziel ist es, die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Systems fortlaufend weiterzuentwickeln und Compliance-Risiken frühzeitig zu begegnen.
Die nachfolgenden Informationen über Risiken der künftigen Entwicklung beziehen sich auf sämtliche im Risikomanagement der Fielmann-Gruppe analysierten Risiken. Die Reihenfolge spiegelt keine Gewichtung wider. Die Risikobewertung der jeweiligen Bereiche ergibt sich aus der Gewichtung der Risikoeinschätzung der betrachteten Kriterien. Die Ausführungen über die Chancen der künftigen Entwicklung betreffen dabei im Wesentlichen operative Bereiche.
Konjunkturelle Schwankungen im internationalen Marktumfeld und eine zunehmende Wettbewerbsintensität können für die Unternehmen in der Augenoptik- und Hörakustikbranche und damit auch für die Fielmann-Gruppe grundsätzliche Risiken darstellen. Aus den Umfeldrisiken resultieren Preis- und Absatzrisiken, welche sich in der wirtschaftlichen Lage der Fielmann-Gruppe niederschlagen können. In den Geschäftsjahren seit 2020 wurden die Marktentwicklung und deren Auswirkungen auf die Kennzahlen der Fielmann-Gruppe durch die außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine und dessen Folgen verstärkt. Eine ständige, zentral und dezentral durchgeführte Markt- und Wettbewerbsbeobachtung unterstützt die Fielmann-Gruppe bei der frühzeitigen Erkennung relevanter Entwicklungen. Über manuelle und automatisierte Verfahren wird das augenoptische Produktangebot aller maßgeblichen Mitbewerber einschließlich Online-Anbieter laufend beobachtet und analysiert. Der Vorstand und weitere Entscheidungsträger werden zeitnah über Entwicklungen im Markt- und Wettbewerbsumfeld informiert. Risiken werden so rechtzeitig identifiziert, dass schnell Maßnahmen getroffen werden können. Die Risiken hinsichtlich der Marktentwicklung werden, auch im Hinblick auf die geopolitischen Risiken, unverändert in der Kategorie gelb eingestuft (Vorjahr: gelb).
Aus umfangreichen strategischen Projekten, Geschäftskonzepten und der Geschäftsentwicklung ergeben sich grundsätzlich auch strategische Risiken. In funktionsübergreifenden Projekten wie den aktuellen strategischen Initiativen der Fielmann-Gruppe sind daher Risiken inhärent vorhanden. Während der Projektlaufzeit können potenzielle Herausforderungen wie Verzögerungen oder unerwartete Zusatzkosten auftreten. Dank umfangreicher Maßnahmen und Programme, wie z. B. der kontinuierlichen Überwachung der wichtigsten Meilensteine der strategischen Initiativen und der ständigen Einbeziehung externer Fachleute, werden diese Risiken jedoch wirksam gesteuert. Daher wird das damit verbundene Risiko als gering eingestuft (Vorjahr: keine Angabe).
Vertriebsrisiken bestehen im Wesentlichen in einer rückläufigen Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Fielmann-Gruppe, die ihre Ursache in einer nachlassenden Kundenzufriedenheit haben könnten. Die wesentlichen Vertriebsrisiken werden daher anhand ihrer Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit und die Absatzentwicklung bewertet. Beide Kennzahlen sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die kundenorientierte Philosophie der Fielmann-Gruppe und werden daher vom Vorstand und anderen leitenden Mitarbeitenden im Finanzbereich genau überwacht. Die digitalen Vertriebskanäle verzeichnen im Jahr 2024 wachsende Nutzerzahlen und positives Kundenfeedback. Dank des Rollouts der Omnichannel-Plattform in weiteren Ländern und der Einführung neuer Funktionen und Produkte konnten die digitalen Vertriebskanäle der Fielmann-Gruppe im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr weiteres Wachstum erzielen. Obwohl mehr als 50 % der Kunden ihre Kontaktlinsen online kaufen, werden Brillen weiterhin vornehmlich in Niederlassungen erworben. Mit dem Omnichannel-Geschäftsmodell bietet die Fielmann-Gruppe ihren Kunden die nahtlose Verbindung beider Welten. Die Risiken im Bereich des Vertriebs werden in der Kategorie gelb eingestuft (Vorjahr: grün-gelb).
Produkt- und Produktionsrisiken bestehen in möglichen, jedoch unwahrscheinlichen Betriebsstörungen, längeren Produktionsausfällen oder -fehlern, die auch zu Produkthaftung führen könnten. Indem die Fielmann-Gruppe das Design, die Entwicklung und Beschaffung zahlreicher Produkte sowie die Produktion einiger Komponenten wie Korrektionsgläser selbst vornimmt, ist sie in der Lage, die Warenflusskontrolle von der Prüfung der Ressourcen bis zum Zusammenfügen der fertigen Brillen zu sichern. Ein nach DIN ISO 9001 eingerichtetes Qualitätsmanagement sorgt in der Produktionsstätte in Rathenow für eine standardisierte Organisation mit hochautomatisierten Herstellungs- und Prüfverfahren. Dadurch wird eine gleichbleibend hohe Qualität gewährleistet. Für den Eventualfall von Betriebsstörungen hat die Fielmann-Gruppe umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen. Diese bestehen in systematischen Schulungs- und Qualifikationsprogrammen für die Mitarbeitenden, der permanenten Weiterentwicklung der Produktionsverfahren und -technologien, umfangreichen Sicherungsmaßnahmen in den Niederlassungen, dem Vorhalten angepasster Lagerbestände sowie räumlich getrennter Fertigungskapazitäten sowohl für die Brillenglasproduktion, die Randschleiferei als auch die Brillenmontage. Die Fielmann-Gruppe ergänzt ihr Logistik-Netzwerk durch einen weiteren Standort im tschechischen Chomutov. Um die Omnichannel-Plattform zu unterstützen, plant die Fielmann-Gruppe eine hochmoderne Logistikstätte, die sich über eine Fläche von 37.000 Quadratmetern erstreckt. Gegen nicht auszuschließende Schadensfälle ist die Fielmann-Gruppe in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang versichert. Die Produkt- und Produktionsrisiken werden daher unverändert in der Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün).
Die Risiken hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualität und Preis für die Warengruppen Brillenglas, Fassung, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Hörsysteme werden als wesentlich eingestuft und im Rahmen des Risikomanagements kennzahlenorientiert erfasst. In den Vorjahren waren branchenweit verstärkt Rohstoffverknappungen und Lieferkettenstörungen zu verzeichnen, die zu einem wesentlichen Teil auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen waren. Durch eine wachsende Nachfrage bei eingeschränkter Verfügbarkeit erhöhten sich zudem die Preise für Rohstoffe und Energie. Aufgrund der hinreichenden Bevorratung der Kernprodukte war die Fielmann-Gruppe von der Verknappung jedoch nur unwesentlich betroffen. Zudem ist die Fielmann-Gruppe aufgrund ihrer Einkaufsstärke und der weltweiten Geschäftsbeziehungen in der Lage, mögliche Lieferengpässe kurzfristig auszugleichen.
Mit dem Regierungswechsel in den USA besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass neue Zölle auf Produkte eingeführt werden, die mit den Lieferketten der Fielmann-Gruppe im Zusammenhang stehen. Dadurch würden grenzüberschreitende Transaktionen erschwert und es könnten auch höhere Kosten entstehen. Die Fielmann-Gruppe führt eingehende Bewertungen der diesbezüglichen Entwicklungen durch und plant die Einrichtung einer Compliance-Funktion, um Konflikte mit neu eingeführten Zöllen der US-Regierung zu vermeiden. Aufgrund dieser vielfältigen Maßnahmen werden die Beschaffungs- und Lieferkettenrisiken weiterhin in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün).
Die Wachstumsstrategie der Fielmann-Gruppe ist mit einem steigenden Bedarf an Fachkräften sowohl in den Niederlassungen als auch in Produktion, Logistik und Zentralbereichen verbunden. Nur so kann das Versprechen einer hohen Produkt- und Servicequalität eingehalten werden. Personalrisiken bestehen insbesondere darin, dass dieser Fachkräftebedarf aufgrund des demografischen Wandels mittel- bis langfristig nicht ausreichend gedeckt werden kann. Die Fielmann-Gruppe geht davon aus, dass das anhaltend hohe Interesse von angehenden Augenoptikerinnen und Augenoptikern sowie Hörakustikerinnen und Hörakustikern innerhalb des gegenwärtigen Vergütungsrahmens uns erlaubt, die geplante Expansion durchzuführen. Für zusätzliche Stabilität sorgt die hohe Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe, die durch das Angebot von Teilzeitmodellen, die Einführung neuer Arbeitskonzepte, eine attraktive Vergütung und vor allem durch einen hohen Anteil von Belegschaftsaktionären getragen wird. Eine weitere Möglichkeit, den Personalbedarf zu decken, ist eine stärkere Fokussierung auf die Digitalisierung. Wenn die Kundennachfrage und der entsprechende Personalbedarf durch neue Konzepte der Digitalisierung besser prognostiziert werden können, würde dies die Auslastung der Niederlassungen erhöhen und gleichzeitig zu einem produktiveren Einsatz des bestehenden Personals führen. Aufgrund der entsprechend eingeleiteten Maßnahmen wird das Personalrisiko in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün-gelb).
Die operative und strategische Steuerung der Fielmann-Gruppe ist in eine komplexe Informationstechnologie eingebunden. IT-Risiken bestehen grundsätzlich im Ausfall von Systemen und Verletzungen der IT-Sicherheit. Die IT-Systeme der Fielmann-Gruppe werden regelmäßig gewartet und verschiedenen Sicherungsmaßnahmen unterzogen. Gleichzeitig führt der verstärkte Einsatz von Software-as-a-Services und die Verlagerung der Datenhaltung in die Cloud zu einer Verbesserung der Verfügbarkeit und Sicherheitsstandards. Durch einen stetigen Dialog zwischen internen und externen IT-Spezialisten wird kontinuierlich eine Aufrechterhaltung und Optimierung der Systeme sichergestellt. Die laufende Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Auditoren ermöglicht die Gewährleistung moderner Sicherheitsstandards. Daneben begegnen die Fielmann-Gruppe den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust mit entsprechenden Maßnahmen. Technologische Neuerungen und Entwicklungen werden fortlaufend beobachtet, geprüft und bei Eignung eingesetzt. Die IT-Risiken werden folglich insgesamt unverändert in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün).
Zu den Marketing- und Kommunikationsrisiken zählen alle Risiken, die mit dem öffentlichen Auftreten und den Marketingkampagnen der Fielmann-Gruppe im Zusammenhang stehen. Ein bedeutender Teil der Gesamtausgaben der Fielmann-Gruppe wird in gezielte Marketingkampagnen investiert, um die Wahrnehmung ihrer Einzelhandels- und Produktmarken zu fördern. Dennoch besteht das Risiko, dass die eingeleiteten Werbemaßnahmen einen kleineren Kundenkreis ansprechen als erwartet und daher nicht die gewünschte Gesamtwirkung erzielen. Darüber hinaus könnte negative Publicity kurz-, mittel- und langfristig den Ruf der Fielmann-Gruppe schädigen und zu einem Kundenverlust führen. Dies würde erhebliche Investitionen in Marketing und Werbung erfordern, um das Verbrauchervertrauen wiederherzustellen. Um diesen Risiken zu begegnen, überwacht die Fielmann-Gruppe die technologischen Entwicklungen, die digitalen Dienstleistungen und die Stabilität der IT-Systeme in den Niederlassungen sowie das Markenimage genau. Darüber hinaus werden die Wirksamkeit von Marketingkampagnen sowie die Kundenzufriedenheit in regelmäßigen und Ad-hoc-Berichten durch das zuständige Marketingmanagement überwacht. Vor diesem Hintergrund werden die Marketing- und Kommunikationsrisiken insgesamt in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: keine Angabe).
Aufgrund des Klimawandels rechnet die Fielmann-Gruppe (sowohl lokal als auch global) mit einer Zunahme von Wetterextremen. Die daraus resultierenden Umweltkatastrophen können direkt und indirekt zu Sachschäden und Personenschäden bei den Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe führen. Zugleich können kurz- und langfristige Betriebsstörungen eine mögliche Folge von Naturkatastrophen sein. Um die beschriebenen Risiken zu vermeiden, berücksichtigt die Fielmann-Gruppe bereits bei ihren Expansionsplänen (z. B. bei der Planung/Eröffnung neuer Niederlassungen) das entsprechende Risiko durch mögliche Naturkatastrophen (beispielsweise Überschwemmungen). Darüber hinaus hat das Unternehmen an fast allen Standorten Versicherungen abgeschlossen, die Schäden (einschließlich entgangener Gewinne) teilweise oder vollständig abdecken. Daher wird das Gesamtrisiko in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: keine Angabe).
Als weltweit tätiges Unternehmen mit Handels- und Produktionsaktivitäten in der Augenoptik- und Hörakustikbranche ist die Fielmann-Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen, Governance- und Compliance-Risiken ausgesetzt. Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Risiken in unserem Geschäft ergeben sich hauptsächlich aus der Haftung für Produkte und medizinische Dienstleistungen, insbesondere in den USA. Risiken für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten treten nur in Ausnahmefällen auf und werden durch die Qualitätsmanagementsysteme der Fielmann-Gruppe und die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeitenden gemindert. Spezifische Maßnahmen zur Bewältigung von Informationssicherheits- und Produkthaftungsrisiken werden in den entsprechenden Abschnitten beschrieben. Ein weiterer wichtiger Risikobereich sind mögliche Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen sowie Schwachstellen bei der Informationssicherheit. Die Hauptrisiken in Bezug auf Datenschutz beziehen sich auf die Verarbeitung sensibler gesundheitsbezogener Daten wie Informationen über Seh- und Hörvermögen. Im Fall eines Verstoßes drohen der Fielmann-Gruppe hohe Bußgelder, Kosten für Abhilfemaßnahmen und schwerwiegende Reputationsverluste. In Bezug auf sensible Daten überwachen eigens benannte Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien und beraten die Verantwortlichen hinsichtlich ihrer Pflichten. Um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, entwickelt ein professionelles Team von Datenschutzexpertinnen und -experten kontinuierlich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz aller Informationen innerhalb des Unternehmens. Dazu gehören moderne Software-Tools zur Überwachung des unternehmensinternen Netzwerks und zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Unter Berücksichtigung der durchgeführten Maßnahmen stuft die Fielmann-Gruppe das entsprechende Risiko als grün ein (im Vorjahr: gelb).
Die Fielmann-Gruppe generiert sehr stabile Cashflows, ist ertragsstark und hat operative Kreditlinien sowie einen zusätzlichen Überbrückungskredit für die Expansion gesichert. Daher bestehen für die Fielmann-Gruppe keine wesentlichen Liquiditätsrisiken. Aufgrund der heterogenen Kundenstruktur (in erster Linie im B2C-Markt) besteht kein wesentliches Ausfallrisiko durch einzelne Schuldner. Die Währungsrisiken der Fielmann-Gruppe beziehen sich vor allem auf den Schweizer Franken (CHF) und US-Dollar (USD). Die Zahlungsströme der Fielmann-Gruppe erfolgten im Jahr 2024 zu rund 78 % (Vorjahr: 85 %) in Euro, zu rund 10 % (Vorjahr: 11 %) in CHF und zu rund 9 % (Vorjahr: 2 %) in USD. Zur Begrenzung der entsprechenden Währungsrisiken nutzt die Fielmann-Gruppe marktgängige Devisentermingeschäfte.
Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 bestanden jedoch wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte in CHF oder USD.
Risiken im Zusammenhang mit Zinsänderungen wirken sich auf die bilanzierten Rückstellungen, die langfristigen Verbindlichkeiten und damit auf das Finanzergebnis aus. Darüber hinaus haben Zinsänderungen Auswirkungen auf die frei verfügbare Liquidität und damit ebenfalls auf das Finanzergebnis. Da die Fielmann-Gruppe jedoch nur in relativ geringem Umfang variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten hat und die Entwicklung des zugrundeliegenden Basiszinssatzes überwacht, ist das Zinsänderungsrisiko als gering einzustufen. Die Finanzrisiken werden daher unverändert in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün).
Österreich, die Schweiz, Spanien, Italien und Polen werden in der länderspezifischen Gliederung ausgewiesen. Da Deutschland den größten Beitrag zur Absatzmenge, zum Gesamtumsatz und zum Gewinn leistet, wird das Land nicht separat als eigenständige Unternehmenseinheit betrachtet, da der deutsche Markt in den Risiken der Fielmann-Gruppe bereits enthalten ist.
Die Risikobewertung sieht wie folgt aus:
― |
Schweiz, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb) |
― |
Österreich, Risikostufe grün (Vorjahr: gelb) |
― |
Italien, Risikostufe grün (Vorjahr: gelb) |
― |
Polen, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb) |
― |
Spanien, Risikostufe gelb (Vorjahr: grün) |
― |
Nordamerika, Risikostufe gelb (Vorjahr: grün) |
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Tschechische Republik, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb) |
― |
Slowenien, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb) |
― |
Niederlande, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb) |
Die Marktstellung der Fielmann-Gruppe, ihre finanzielle Bonität und ein Geschäftsmodell, das die konsequente und schnelle Nutzung von Wachstumschancen bei begrenzten Risiken erlaubt, lassen mit Blick auf die zukünftige Entwicklung zum heutigen Zeitpunkt keine maßgeblichen Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erkennen.
Chancen bezeichnen mögliche positive Abweichungen von den im Prognosebericht aufgestellten Erwartungen an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Lage der Fielmann-Gruppe. Grundsätzlich orientiert sich der Zeitraum des Chancenberichts an dem Prognosezeitraum. Die Fielmann-Gruppe unterscheidet dabei zwischen marktbezogenen Chancen und strategischen oder operativen Chancen. Marktbezogene Chancen könnten sich aus einer deutlichen Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben, die zu positiven konjunkturellen Effekten in den für den Konzern relevanten Märkten führen.
In einem solchen Positivszenario könnte sich der private Konsum oberhalb der Erwartungen bewegen und verstärkte Käufe auch in der Augenoptik-Branche auslösen. Weitere Marktchancen könnten sich aus einer langfristigen Entspannung der Lieferkettenproblematik und daraus resultierenden Preissenkungen bei Zulieferprodukten und Energieressourcen ergeben. Was den Wettbewerb anbelangt, so könnten sich Chancen aus der fortgesetzten Marktkonsolidierung ergeben. Die Konsolidierung der Augenoptik- und Hörakustikmärkte schreitet voran, wobei die Fielmann-Gruppe einer der Haupttreiber ist. Dank unserer hohen Produktivität und Kostendisziplin kann die Fielmann-Gruppe garantierte Qualität und Spitzenleistungen zu besten Preisen anbieten. Umsatzsteigerungen generiert die Fielmann-Gruppe durch die Einführung ihrer Omnichannel-Verkaufsplattform, die Eröffnung neuer Niederlassungen, die Modernisierung und Erweiterung bestehender Niederlassungen sowie Verlagerungen an noch attraktivere Standorte.
Auch die steigende Anzahl an Brillenträgerinnen und Brillenträgern ist ein Wachstumstreiber: Studien zufolge führen häufiges Nahsehen und ein Mangel an Tageslicht zu einer deutlichen Zunahme der Brillentragenden in den jüngeren Altersgruppen. Darüber hinaus führt der demografische Wandel in den Bestandsmärkten der Fielmann-Gruppe dazu, dass die alternde Bevölkerung immer mehr Brillen benötigt - vorwiegend aufwändig angepasste Gleitsichtbrillen. Auch der Hörakustikmarkt profitiert vom demografischen Wandel: Insbesondere in der Altersgruppe der über Fünfzigjährigen bietet das margenstarke Geschäft großes Wachstumspotenzial. Daher ergänzt die Fielmann-Gruppe ihr augenoptisches Produkt- und Serviceangebot in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Spanien und Slowenien um Hörsysteme und prüft die Ausweitung des Angebots in weitere Länder.
Innovative, neue Dienstleistungen wie der Augen-Check-Up in Zusammenarbeit mit der Ocumeda AG bieten zusätzliche Wachstumschancen im Bereich der Augenvorsorge. Um das Wachstum zusätzlich anzukurbeln, investiert die Fielmann-Gruppe seit 2019 konsequent in die Digitalisierung und Internationalisierung des Geschäftsmodells. Dies hat zu erfreulichen Umsatzsteigerungen bei den digitalen Vertriebskanälen und beim Auslandsgeschäft geführt. Das organische Wachstum in Bestandsmärkten ergänzt die Fielmann-Gruppe gezielt um die Erschließung neuer Märkte mit eigenen Marken und gezielte Zukäufe passender Unternehmen.
Die nachstehenden Informationen und zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den heutigen Erwartungen und Einschätzungen des Vorstands der Fielmann-Gruppe. Hierbei beziehen sich die Aussagen auf die Entwicklung in den kommenden zwölf Monaten. Zahlreiche Faktoren, auf die Fielmann keinen Einfluss hat, können dazu führen, dass die Ergebnisse anders ausfallen als erwartet. Die Fielmann-Gruppe muss nicht und verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an künftige Entwicklungen anzupassen. Auch kann die Fielmann-Gruppe keine Gewähr dafür übernehmen, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.
Die für die Fielmann-Gruppe maßgeblichen Marktentwicklungen stehen in engem Zusammenhang mit der globalen Wirtschaftsentwicklung. Auf der Grundlage des im Januar 2025 aktualisierten World Economic Outlook des Internationalen Währungsfonds (IWF) rechnet der Vorstand für 2025 mit einem globalen BIP-Wachstum von 3,3 %, was weiterhin unter dem historischen Durchschnitt (2000 bis 2019) von 3,7 % liegt. 43
Es wird erwartet, dass die Inflation in den meisten Regionen weiter zurückgeht, da die Herausforderungen auf der Angebotsseite und die restriktiven Geldpolitikinstrumente sich reduzieren oder nicht mehr zugenommen haben. Nach dem 2023 erreichten Niveau von 6,8 % und dem 2024 erreichten Niveau von 5,8 % wird erwartet, dass die globale Gesamtinflation im Jahr 2025 auf 4,2 % und im Jahr 2026 auf 3,5 % fallen wird. 44
Aufgrund anhaltender geopolitischer Spannungen erwartet der IWF für die Eurozone im Jahr 2025 ein Wachstum von etwa 1,0 %. Im Jahr 2026 wird aufgrund einer stärkeren Binnennachfrage, einer Lockerung der finanziellen Bedingungen und einer Steigerung des Vertrauens ein Wachstum von 1,4 % erwartet. 45
Der IWF und die deutsche Regierung prognostizieren für Deutschland im Jahr 2025 ein BIP-Wachstum von 0,3 %. 46. Für die Schweiz erwartet die Schweizer Regierung ein BIP-Wachstum von 1,7 % im Jahr 2025. 47 Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung prognostiziert für Österreich im Jahr 2025 ein Wachstum von 0,6 %, 48 während der IWF für Spanien ein Wirtschaftswachstum von 2,3 % erwartet 49 In den Vereinigten Staaten wird das BIP-Wachstum den Prognosen des IWF zufolge von 2,8 % im Jahr 2024 auf 2,7 % im Jahr 2025 und 2,1 % im Jahr 2026 zurückgehen 50
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts schätzt der Vorstand die weitere Geschäftsentwicklung weiterhin positiv ein. Die Fielmann-Gruppe setzt ihre "Vision 2025" weiterhin erfolgreich um. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir, dass die Kundenzufriedenheit - unser zentraler Erfolgsfaktor - weiterhin ein hohes Niveau von rund 90 % erreichen wird.
Das starke organische Wachstum der Fielmann-Gruppe von 5 % oder mehr in wesentlichen Märkten wird sich fortsetzen. Die erstmalig ganzjährige Konsolidierung von Shopko Optical wird sich darüber hinaus positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken.
47
https://www.admin.ch/gov/en/start/documentation/media-releases.msg-id-99360.html
48
https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-3109/p_2024_12_20_1.pdf
Der Absatz wird auf rund 9,5 Mio. Brillen (Vorjahr: 9,3 Mio. Brillen) steigen, der konsolidierte Gesamtumsatz knapp 2,5 Mrd. € erreichen (Vorjahr: 2,3 Mrd. €).
Darüber hinaus erwarten wir, dass eine verbesserte Abverkaufsstruktur, unser gruppenweites Effizienzprogramm sowie ein hohes Kostenbewusstsein zur weiteren Steigerung der Profitabilität beitragen wird. Die Fielmann-Gruppe rechnet mit einer bereinigten EBITDA-Marge 51 von etwa 24 % (ohne Einmaleffekte), was einem bereinigten EBITDA in der Größenordnung von etwa 580 Mio. € entspricht.
Trotz des akquisitionsbedingten Anstiegs der Finanzaufwendungen und der nicht zahlungswirksamen, planmäßigen Abschreibungen soll die bereinigte EBT-Marge 52 (ohne Einmaleffekte) die positive Entwicklung im Rahmen der Steigerung der Vorjahre fortsetzen.
Um das organische Wachstum im Geschäftsjahr 2025 zu beschleunigen, plant die Fielmann-Gruppe, mehr als 156 Mio. € in die Erweiterung, Modernisierung und Instandhaltung ihres Omnichannel-Vertriebsnetzes sowie in Produktionsstätten und Infrastruktur zu investieren. Von den geplanten Gesamtinvestitionen sollen 97,0 Mio. € in die Renovierung bestehender Niederlassungen und die Eröffnung neuer Standorte fließen, 29,1 Mio. € werden zur Verbesserung der Infrastruktur einschließlich des Umzugs der Zentrale der Fielmann-Gruppe verwendet, und 29,9 Mio. € sind für die Erweiterung der Produktions- und Logistikkapazitäten vorgesehen, insbesondere für den kürzlich begonnenen Bau einer Produktions- und Logistikanlage in Chomutov (Tschechische Republik): Mit einem vollautomatischen Shuttle Fulfillment Center wird die Anlage eine jährliche Kapazität von bis zu acht Millionen Artikeln haben. Insgesamt und in den kommenden Jahren wird die Fielmann-Gruppe mehr als 65 Mio. € in diesen hochmodernen Produktions- und Logistikstandort investieren.
Die Fielmann-Gruppe plant erhebliche Investitionen in allen Schlüsselmärkten: rund 70,9 Mio. € in Deutschland, rund 7,9 Mio. € in der Schweiz und rund 8,3 Mio. € in Österreich. Die Investitionspläne für Spanien belaufen sich auf rund 15,3 Mio. €, für Nordamerika auf 18,0 Mio. €. In Tschechien sind vor allem für die im Bau befindliche Logistikanlage in Chomutov Investitionen in Höhe von 23,4 Mio. € geplant. In Polen werden sich die Investitionen auf 1,4 Mio. € und in Italien auf 0,2 Mio. € belaufen. Je nach konjunktureller Entwicklung und Umsatzleistung der Niederlassungen im Jahr 2025 können die Investitionen von Fall zu Fall neu priorisiert werden, wobei einige je nach Bedarf beschleunigt, verzögert oder gestrichen werden können. Sollten sich Gelegenheiten ergeben, wird die Fielmann-Gruppe zur Ergänzung ihres organischen Wachstums auch strategische Akquisitionen in Betracht ziehen. Dieses Investitionsprogramm wird durch die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie durch höhere Ausgaben für die Digitalisierung und die weitere Verbesserung der bereits bestehenden Omnichannel-Plattform ergänzt.
Die Fielmann-Gruppe beabsichtigt weiterhin signifikant in die Aus- und Weiterbildung zu investieren, um die Kundenerwartungen in Bezug auf Fachwissen und Exzellenz zu erfüllen. Die Wachstumsziele im Rahmen der Vision 2025 bleiben unverändert. Um diese Ziele zu erreichen, plant die Fielmann-Gruppe die Erweiterung ihrer Omnichannel-Plattform einschließlich neuer Funktionen und den fortlaufenden Ausbau des bestehenden Niederlassungsnetzes in der DACH-Region. In Spanien sieht die Fielmann-Gruppe langfristiges Potenzial für ein Omnichannel-Vertriebsnetz, das digitale Kanäle mit lokalen Niederlassungen verknüpft und insgesamt etwa 900.000 Brillen pro Jahr verkaufen kann.
51 wie in Abschnitt 3 Management und zentrale
Leistungsindikatoren definiert
52 wie in Abschnitt 3 Management und zentrale
Leistungsindikatoren definiert
Die folgenden Informationen stellen ergänzende Angaben gemäß § 315a HGB dar.
Das gezeichnete Kapital der Fielmann Group AG betrug im Berichtsjahr 84,0 Mio. € und war eingeteilt in 84,0 Millionen Stammaktien (auf den Inhaber lautende Stückaktien), jeweils ohne Nennwert. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung der Fielmann Group AG eine Stimme (§ 14 Abs. 6 der Satzung).
Ein Poolvertrag, der 61.243.017 Stimmrechte an der Fielmann Group AG umfasst (Poolaktien), wurde am 4. April 2013 abgeschlossen und seitdem geändert. Mitglieder des Poolvertrags sind derzeit KORVA SE, Berlin; Stichting Tranquilitati, Oldenzaal, Niederlande; Marc Fielmann und Sophie Fielmann-Lobron. Nach dem Poolvertrag bedarf die Übertragung von Poolanteilen auf Dritte der Zustimmung aller anderen Poolmitglieder. Darüber hinaus muss jedes Poolmitglied, das seine Poolanteile verkaufen will, diese zunächst den anderen Poolmitgliedern anbieten (Vorkaufsrecht). Der Poolvertrag sieht vor, dass das Stimmrecht der Poolaktien in der Hauptversammlung der Fielmann Group AG entsprechend den Beschlüssen der Poolmitglieder in der Poolversammlung ausgeübt werden muss, und zwar unabhängig davon, ob und wie das jeweilige Poolmitglied in der Poolversammlung abgestimmt hat. Das Stimmrecht eines Poolmitglieds in der Poolversammlung richtet sich nach seinem Stimmrecht in der Hauptversammlung der Fielmann Group AG. Jede Poolaktie gewährt eine Stimme.
Die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Grundkapital der Fielmann Group AG haben die Schwelle von zehn Prozent überschritten: Marc Fielmann, Hamburg (direkter und indirekter Anteilsbesitz), Sophie Fielmann-Lobron, Hamburg (direkter und indirekter Anteilsbesitz), KORVA SE, Berlin (direkter und indirekter Anteilsbesitz), Stichting Tranquilitati, Oldenzaal, Niederlande (direkter und indirekter Anteilsbesitz), Fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co., Hamburg (indirekter Anteilsbesitz), Fielmann Familienstiftung, Hamburg (indirekter Anteilsbesitz). Der Streubesitz beläuft sich auf 27,09 Prozent. Weitere Informationen zu den Stimmrechten finden Sie im Anhang des Konzernabschlusses 2024 der Fielmann Group AG.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Eine solche Konstellation besteht im Unternehmen nicht.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in § 84 AktG festgelegt. § Absatz 1 der Satzung der Fielmann Group AG sieht folgende Regelung zur Zusammensetzung des Vorstands vor: "(1) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens drei Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und die Person des Vorstandsvorsitzenden sowie gegebenenfalls seines Stellvertreters." Die gesetzlichen Bestimmungen über die Änderung der Satzung sind geregelt in § 119 AktG in Verbindung mit § 179 AktG. § 14 Absatz 4 der Satzung der Fielmann Group AG sieht folgende Regelung zu Satzungsänderungen vor: "(4) Zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung ist - soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen - die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich und genügend."
10.7 Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 10 Mio. € durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind den Aktionärinnen und Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand zu bestimmenden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 KWG oder § 53b Absatz 1 Satz 1 KWG oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen oder einem Konsortium solcher Kreditinstitute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden: • um etwaige Restbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre zu verwerten;
― |
bei Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß § 203 Absatz 1 und 2, § 186 3 Satz 4 AktG, wenn |
― |
der auf die neuen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden, oder - |
― |
sofern dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne des § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei Berechnung der 10-Prozent-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert worden sind; |
― |
für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. |
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2021 festzulegen.
Die Fielmann Group AG analysiert die jüngst angekündigten Veränderungen im internationalen Handelsverkehr hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf die eigene Geschäftsentwicklung. Eine abschließende Einschätzung hinsichtlich konkreter Hinweise auf wesentliche Auswirkungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
Entsprechende wesentliche Vereinbarungen sind nicht vorhanden.
Entsprechende Vergütungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitenden bestehen nicht.
Einzelheiten zum Bestand an eigenen Aktien sowie dessen Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 sind in Textziffer 15 im Anhang zu finden.
Der Vorstand der Fielmann Group AG hat gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, in dem die Beziehungen des Unternehmens sowie die seiner Ländergesellschaften zu Günther Fielmann und Marc Fielmann und zu mit ihm verbundenen Unternehmen dargestellt sind. Der Vorstand hat in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung abgegeben: "Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Absatz 3 AktG, dass unsere Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen lagen im Geschäftsjahr 2024 nicht vor."
Die Standards der Unternehmensführung sind gemäß §§ 315d und 289f HGB in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt. Sie enthält die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die von Vorstand und Aufsichtsrat der Fielmann Group AG im Dezember 2024 abgegeben wurde. Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht und ist im Internet unter www.fielmann-group.com abzurufen. Sie ist zudem Teil des Geschäftsberichts und des Konzernlageberichts.
Aktiva
Textziffer im Anhang |
Stand am 31.12.2024
Tsd. € |
Stand am 31.12.2023
Tsd. € |
|
A. Anlagevermögen | |||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | (1) | 4.442 | 10.064 |
II. Sachanlagen | (2) | 77.949 | 80.207 |
III. Finanzanlagen | (3) | 1.105.485 | 763.752 |
1.187.876 | 854.023 | ||
B. Umlaufvermögen | |||
I. Vorräte | (4) | 74.023 | 56.167 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (5) | 460.998 | 476.656 |
III. Wertpapiere | (6) | 0 | 6.070 |
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | (7) | 28.368 | 11.469 |
563.388 | 550.362 | ||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | (8) | 6.073 | 6.850 |
D. Aktive Latente Steuern | (16) | 7.744 | 6.982 |
1.765.080 | 1.418.218 | ||
Passiva |
|||
Textziffer im Anhang |
Stand am 31.12.2024
Tsd. € |
Stand am 31.12.2023
Tsd. € |
|
A. Eigenkapital | |||
I. Gezeichnetes Kapital | (9) | 84.000 | 84.000 |
Eigene Anteile | -12 | -6 | |
Ausgegebenes Kapital | 83.988 | 83.994 | |
II. Kapitalrücklage | (10) | 96.382 | 96.345 |
III. Gewinnrücklagen | (11) | 638.425 | 596.717 |
IV. Bilanzgewinn | (12) | 96.600 | 84.000 |
915.395 | 861.056 | ||
B. Sonderposten mit Rücklageanteil | (13) | 1.916 | 2.046 |
C. Rückstellungen | (14) | 60.389 | 50.457 |
D. Verbindlichkeiten | (15) | 787.380 | 504.535 |
E. Rechnungsabgrenzungsposten | (8) | 0 | 125 |
849.685 | 557.163 | ||
1.765.080 | 1.418.218 |
Textziffer im Anhang |
2024
Tsd. € |
2023
Tsd. € |
|
1. Umsatzerlöse | (18) | 538.470 | 535.695 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | (19) | 68.250 | 72.951 |
3. Materialaufwand | (20) | -350.203 | -337.443 |
4. Personalaufwand | (21) | -122.219 | -119.374 |
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | (22) | -14.207 | -19.848 |
6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | (23) | -373 | -44.753 |
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (24) | -132.019 | -128.475 |
8. Beteiligungsergebnis | (25) | 187.334 | 177.212 |
9. Zinsergebnis | (26) | -6.897 | 3.693 |
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (27) | -29.401 | -26.617 |
11. Ergebnis nach Steuern | 138.736 | 113.042 | |
12. Sonstige Steuern | -213 | -785 | |
13. Jahresüberschuss | 138.523 | 112.257 | |
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 30 | 14 | |
15. Einstellung in Gewinnrücklagen | (28) | -41.953 | -28.271 |
16. Bilanzgewinn | 96.600 | 84.000 |
Der Jahresabschluss der Fielmann Group AG zum 31. Dezember 2024 wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB (verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) Gebrauch gemacht. Die Einzelaufgliederungen und Erläuterungen werden im Anhang dargestellt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung und angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Mietereinbauten sowie Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden für die planmäßige Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, höchstens jedoch die (Rest-)Laufzeit des Mietvertrags, angesetzt. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurde das Aktivierungswahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB bis 2021 angewendet. Es wurde dabei eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren angesetzt. Seit 2022 wurde dieses Wahlrecht nicht angewendet.
Auf die Zugänge des Anlagevermögens wird die Abschreibung pro rata temporis nach Zugangszeitpunkt monatsgenau verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Wert bis zu 250 € werden sofort aufwandswirksam erfasst. Für Neuanschaffungen im Berichtsjahr werden GWG mit einem Wert über 250 € bis einschließlich 800 € im Anlagevermögen aktiviert und sofort abgeschrieben.
Der Wertansatz der Anteile an verbundenen Unternehmen und beteiligten Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Ausleihungen werden zu ihrem Nominalwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dabei wird das Wahlrecht zur Wertberichtigung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung in Anspruch genommen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, erforderlichenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die niedrigeren beizulegenden Werte werden dabei vom Beschaffungs- und Absatzmarkt abgeleitet. Absatz- und sonstigen Risiken werden - soweit erforderlich - durch Einzelabschläge, im Übrigen durch angemessene Pauschalabschläge, Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Abzug erkennbar gebotener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Bei Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls zu den niedrigeren Börsenkursen bzw. zu Marktwerten, zum Bilanzstichtag bewertet worden.
Der Kassenbestand wird zum Nennwert ausgewiesen. Guthaben in ausländischer Währung wird am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt.
Für die Ermittlung der latenten Steuern auf zeitliche Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden den handelsrechtlichen Bilanzposten die entsprechenden steuerbilanziellen Bilanzposten gegenübergestellt. Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Bilanzierung eines Aktivüberhangs sowie dem Wahlrecht der Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 3 HGB wird grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die unter der Position "Sonderposten mit Rücklageanteil" angesetzten Sonderabschreibungen werden ratierlich über die Laufzeit der begünstigten Vermögensgegenstände aufgelöst. Der Posten wurde nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem jährlichen Zinsfuß von 1,90 Prozent auf Basis der 2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G von der HEUBECK AG ermittelt. Die jährliche Rentenanpassung mit 2,00 Prozent ist berücksichtigt. Die Abzinsung von Rückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, welcher sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes wird die pauschale Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB angewandt.
Jubiläumsrückstellungen werden für 10- bis 35-jährige Jubiläen unter Berücksichtigung von tatsächlichen Fluktuationswerten der Vergangenheit gebildet. Die Abzinsung erfolgt mit einem Zinssatz gemäß der Dauer der künftigen Jubiläumszahlungen in Höhe von 1,96 Prozent (Vorjahr: 1,74 Prozent).
Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt zum Bilanzstichtag eine Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre entsprechend der Restlaufzeit. Der Erfüllungsbetrag für die Garantie- und Aufbewahrungsrückstellung berücksichtigt eine zukünftige Kostensteigerung in Höhe von jährlich 2,0 Prozent.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu ihrem Erfüllungsbetrag. Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen werden nach dem Stand der jeweiligen Hauptschuld bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung zum Zeitpunkt des Zugangs erfolgt mit dem Kurs am Tag der Transaktion. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit über einem Jahr.
Zur Absicherung von Wechselkursänderungen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, deren Bewertung zum Marktwert erfolgt.
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
in Tsd. € | Stand am 01.01.2024 | Zugänge | Abgänge | Umbuchung | Stand am 31.12.2024 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 52.365 | -2.855 | 49.511 | ||
2. Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 3.213 | 3.213 | |||
3. Entgeltlich erworbene sonstige Rechte | 43.021 | 255 | 89 | 43.365 | |
4. Geschäfts- oder Firmenwerte | 5.850 | 5.850 | |||
5. Geleistete Anzahlungen | 2.569 | 97 | -1.677 | -841 | 148 |
107.018 | 352 | -4.532 | -751 | 102.087 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 108.811 | 1.445 | 58 | 110.314 | |
2. Mietereinbauten | 19.330 | 19.330 | |||
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 64.729 | 5.048 | -1.302 | 751 | 69.226 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 427 | 554 | -121 | -58 | 802 |
193.297 | 7.047 | -1.423 | 751 | 199.672 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 807.041 | 369.453 | -26.483 | 1.150.011 | |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 12.150 | -772 | 11.378 | ||
3. Beteiligungen | 470 | 470 | |||
4. Sonstige Ausleihungen | 958 | -93 | 865 | ||
820.619 | 369.453 | -27.347 | 0 | 1.162.724 | |
Summe Anlagevermögen | 1.120.934 | 376.852 | -33.303 | 0 | 1.464.483 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
in Tsd. € | Stand am 01.01.2024 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2024 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | -47.380 | -2.540 | 2.165 | -47.755 |
2. Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | -3.213 | -3.213 | ||
3. Entgeltlich erworbene sonstige Rechte | -40.979 | -1.604 | -42.582 | |
4. Geschäfts- oder Firmenwerte | -3.705 | -390 | -4.095 | |
5. Geleistete Anzahlungen | -1.677 | 1.677 | ||
-96.954 | -4.533 | 3.842 | -97.645 | |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | -43.502 | -1.747 | -45.249 | |
2. Mietereinbauten | -15.730 | -1.741 | -17.472 | |
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung | -53.857 | -6.185 | 1.040 | -59.002 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | ||||
-113.090 | -9.673 | 1.040 | -121.723 | |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | -52.877 | -52.877 | ||
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | -3.990 | -373 | -4.363 | |
3. Beteiligungen | ||||
4. Sonstige Ausleihungen | ||||
-56.867 | -373 | 0 | -57.240 | |
Summe Anlagevermögen | -266.910 | -14.579 | 4.882 | -276.607 |
Buchwerte | ||
in Tsd. € | Stand am 31.12.2024 | Stand am 31.12.2023 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.756 | 4.985 |
2. Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | ||
3. Entgeltlich erworbene sonstige Rechte | 783 | 2.043 |
4. Geschäfts- oder Firmenwerte | 1.755 | 2.145 |
5. Geleistete Anzahlungen | 148 | 892 |
4.442 | 10.064 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 65.066 | 65.309 |
2. Mietereinbauten | 1.859 | 3.600 |
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.223 | 10.871 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 802 | 427 |
77.949 | 80.207 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.097.134 | 754.164 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 7.015 | 8.160 |
3. Beteiligungen | 470 | 470 |
4. Sonstige Ausleihungen | 865 | 958 |
1.105.485 | 763.752 | |
Summe Anlagevermögen | 1.187.876 | 854.023 |
Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen ist im Einzelnen im vorstehenden Anlagenspiegel dargestellt. Mietereinbauten werden dabei in Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas gesondert ausgewiesen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände der Fielmann Group AG enthalten wesentlich IT-Software, die über drei bis zehn Jahre linear abgeschrieben wird.
Im Wesentlichen sind selbst geschaffene Rechte und Werte zu Herstellungskosten in Höhe von 1.756 Tsd. € (Vorjahr: 4.985 Tsd. €) im Rahmen der Softwareentwicklung für die Vision 2025 und die Umsetzung der Digitalisierung aktiviert. Zum Bilanzstichtag unterliegt davon ein Betrag in Höhe von 1.756 Tsd. € (Vorjahr: 3.440 Tsd. €) einer Ausschüttungssperre i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB. Die frei verfügbaren Rücklagen übersteigen diesen Betrag.
In den immateriellen Vermögensgegenständen ist ein Firmenwert in Höhe von 1.755 Tsd. € (Vorjahr: 2.145 Tsd. €) ausgewiesen, der durch die Übernahme der Teilgeschäftsbetriebe der Fielmann Akademie Schloss Plön per 1. Juli 2014 entstanden ist. Schloss Plön wird von der Fielmann Gruppe für Veranstaltungen genutzt. Weiterhin werden hier die Meisterschulungen und andere Weiterbildungen durchgeführt. Der Firmenwert bezieht sich auf die Ertragslage des übernommenen Geschäftsbetriebes, welche durch eine hohe konzerninterne Nachfrage und langfristige Verträge gesichert ist. Es wird von einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von mindestens 15 Jahren ausgegangen, in der der Firmenwert abgeschrieben wird.
Die Grundstücke und Bauten der Fielmann Group AG betreffen 52 Immobilien (Vorjahr: 54), die überwiegend vollständig oder teilweise an Niederlassungen bzw. Tochtergesellschaften der Gruppe vermietet sind, in denen Niederlassungen betrieben werden.
Die Bewertung der Immobilien erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen von 25 bis 50 Jahren. Allerdings überprüfen wir den Wertansatz mittels eines auf der Netto-Kaltmiete basierenden Ertragswertverfahrens mit Mietertragsfaktor. Sollte sich daraus ein Abwertungsbedarf ergeben, führt dies nach intensiver Analyse der Situation (u.a. dauerhafte Wertminderung, Substanzwert) gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung.
Die Abschreibung der Mietereinbauten erfolgt linear unter Berücksichtigung der Mietvertragsdauer, die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zwischen zwei und dreizehn Jahren abgeschrieben (Maschinen und Geräte fünf Jahre, IT drei Jahre).
Die Fielmann Group AG weist unter den Finanzanlagen Anteile an gesellschaftsrechtlich eigenständigen Fielmann-Niederlassungen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft bzw. offenen Handelsgesellschaft sowie die Anteile an Produktions-, Dienstleistungs- und Beteiligungsgesellschaften aus.
Die Zugänge der Fielmann Group AG in der Position Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen im Berichtsjahr hauptsächlich eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft Fielmann USA Inc. in Höhe von 306.102 Tsd. € zur Finanzierung des Erwerbs der ShopKo Gruppe. Darüber hinaus wurde die Option zum Kauf weiterer 20% der Anteile an der Òptika del Penedès, Spanien, in Höhe von 61.902 Tsd. € ausgeübt. Weiterhin wurden Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Fielmann s.r.o., Tschechien, in Höhe von 1.000 Tsd. € vorgenommen.
Im Rahmen der Neuordnung der Beteiligungen in Nordamerika wurde der Beteiligungsbuchwert an der Fielmann International, Deutschland, durch eine Kapitalherabsetzung um 26.483 Tsd. € reduziert.
Einzelheiten zu den Finanzanlagen finden sich in der Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2024 in Kapitel III (Sonstige Angaben). Gemäß § 286 Abs. 3 HGB werden Eigenkapital und Jahresüberschuss der inländischen Niederlassungen in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft ohne Drittbeteiligung, zur Vermeidung von erheblichen Nachteilen aufgrund der detaillierten Transparenz zu lokalen Wettbewerbern, zusammengefasst dargestellt.
Die Vorräte betreffen Handelswaren für Brillenoptik, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen sowie sonstige Handelswaren und Akustikprodukte, die sich im Bestand des Zentrallagers der Fielmann Group AG befinden (74.023 Tsd. €, Vorjahr: 56.167 Tsd. €).
Die Fristigkeit der Forderungen ergibt sich aus dem nachfolgenden Forderungsspiegel:
2024 | 2023 | |||
in Tsd. € | Gesamt | Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | Restlaufzeit von mehr Gesamt als 1 Jahr | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 522 | 3.666 | ||
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 413.181 | 420.069 | ||
davon aus sonstigen Forderungen: 196.351 Tsd. € (Vorjahr: 241.075 Tsd. €) | ||||
davon aus Lieferungen und Leistungen: 216.830 Tsd. € (Vorjahr: 178.995 Tsd. €) | ||||
Sonstige Vermögensgegenstände | 47.295 | 572 | 52.921 | 375 |
460.998 | 572 | 476.656 | 375 |
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Guthaben bei Lieferanten (34.430 Tsd. €, Vorjahr: 41.345 Tsd. €) und Forderungen gegen die den Krankenkassen zwischengeschaltete Abrechnungsgesellschaft (7.269 Tsd. €, Vorjahr: 6.480 Tsd. €) betreffend Lieferungen von Brillengläsern sowie Hörsysteme sowie Forderungen gegen das Finanzamt (2.581 Tsd. €, Vorjahr: 1.487 Tsd. €).
Zum Bilanzstichtag wurden keine Wertpapiere gehalten (Vorjahr: 6.070 Tsd. €). Bei den zum Bilanzstichtag des Vorjahres ausgewiesenen Wertpapieren handelt es sich um risikoarme, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr, die in Form von Unternehmensanleihen gehalten wurden.
Die liquiden Mittel betreffen im Wesentlichen Festgelder und Kontokorrentguthaben.
Die aktiven sonstigen Rechnungsabgrenzungen betreffen überwiegend Vorauszahlungen für IT-Wartung und IT-Pflege.
Das gezeichnete Kapital der Fielmann Group AG beträgt zum 31. Dezember 2024 84.000 Tsd. € und ist eingeteilt in 84 Millionen Stammaktien (Stückaktien), jeweils ohne Nennwert. Der rechnerisch auf die eigenen Anteile entfallende Anteil am Nominalbetrag wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Es werden 11.845 eigene Anteile mit einem Nominalwert von 12 Tsd. € abgezogen, so dass das ausgegebene Kapital zum 31. Dezember 2024 83.988 Tsd. € beträgt.
Die Entwicklung des Bestands an eigenen Anteilen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Stand am 01.01.2024 | Veränderungen im Geschäftsjahr | Veränderungen im Geschäftsjahr | Stand am 31.12.2024 | |
Bestand Stück | 6.369 | 11.845 | ||
Erwerb Stück | 67.949 | |||
Verkauf Stück | 62.473 | |||
in % des gezeichneten Kapitals | 0,00 | 0,08 | 0,07 | 0,01 |
Anteil am gezeichneten Kapital in € | 6.369 | 67.949 | 62.473 | 11.845 |
Die ausgewiesenen Fielmann-Aktien wurden i. S. d. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG gehalten, um sie den Mitarbeitern der Fielmann Group AG oder ihrer verbundenen Unternehmen jeweils zum aktuellen Börsenkurs als Belegschaftsaktien anbieten zu können. Der daraus resultierende tägliche Handel von Fielmann-Mitarbeitern mit Aktien führte im Geschäftsjahr 2024 zu einer Vielzahl von Erwerbs- und Verkaufstransaktionen. Der durchschnittliche Erwerbspreis der Aktien lag bei € 43,98. Erwerbe von Mitarbeitern wurden ganzjährig durchgeführt, Erwerbe vom freien Markt in der Zeit zwischen September und Dezember des Geschäftsjahres. Für Aktienverkäufe wurde im Geschäftsjahr ein durchschnittlicher Preis in Höhe von 44,02 € erzielt.
Die Satzung der Gesellschaft wurde auf der Hauptversammlung am 8. Juli 2021 in § 5 Abs. (3) geändert und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. Der Vorstand wird hiernach ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 10.000 Tsd. € durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Im Berichtszeitraum hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Die Beteiligungsverhältnisse an der Fielmann Group AG stellen sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt dar:
― |
Die KORVA SE (eine mittelbare Tochtergesellschaft u.a. der Fielmann Familienstiftung) hält direkt 51,19 Prozent des Aktienkapitals. |
― |
Die Stichting Tranquilitati (eine von Herrn Marc David Günther Fielmann kontrollierte Stiftung niederländischen Rechts) hält direkt 10,59 Prozent des Aktienkapitals. |
― |
Herr Marc David Günther Fielmann, Vorstandsvorsitzender, hält direkt 9,14 Prozent des Aktienkapitals. |
― |
Frau Sophie Luise Fielmann-Lobron hält direkt 1,98 Prozent des Aktienkapitals. |
― |
Der Streubesitz beträgt 27,09 Prozent. |
― |
Weiterer Besitz von oder über 3,00 Prozent wurde nicht angezeigt. |
Im Übrigen verweisen wir bezüglich der Zurechnung direkter und indirekter Beteiligungen auf die nachstehend wiedergegebenen Veröffentlichungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG bzw. § 26 Abs. 1 WpHG a.F. Der Aktiensplit vom 22. August 2014 ist in den ihm zeitlich vorausgehenden Veröffentlichungen nicht berücksichtigt.
Die Fielmann Familienstiftung mit Sitz in Hamburg, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. am 8. März 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fielmann Aktiengesellschaft am 4. März 2013 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent und 50 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 55 Prozent (23.100.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 55 Prozent (23.100.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Fielmann Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt, gehalten:
Fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co. KG
KORVA SE
Die Fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. am 8. März 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fielmann Aktiengesellschaft am 4. März 2013 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent und 50 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 55 Prozent (23.100.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 55 Prozent (23.100.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Fielmann Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt, gehalten:
KORVA SE
Die KORVA SE mit Sitz in Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. am 21. Dezember 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fielmann Aktiengesellschaft am 19. Dezember 2012 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent und 50 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 55 Prozent (23.100.000 Stimmrechte) beträgt.
Herr Marc David Günther Fielmann, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. am 9. April 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Fielmann Aktiengesellschaft am 4. April 2013 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent und 50 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 71,64 Prozent (30.090.422 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 62,86 Prozent (26.402.820 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG a.F. zuzurechnen. Aus den Aktien folgender Aktionäre werden ihm 3 Prozent oder mehr zugerechnet:
KORVA SE
Prof. Dr. Günther Fielmann († 3. Januar 2024)
Frau Sophie Luise Fielmann-Lobron, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG a.F. am 9. April 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fielmann Aktiengesellschaft am 4. April 2013 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent und 50 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 71,64 Prozent (30.090.422 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 69,66 Prozent (29.258.636 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG a.F. zuzurechnen. Aus den Aktien folgender Aktionäre werden ihr 3 Prozent oder mehr zugerechnet:
KORVA SE
Prof. Dr. Günther Fielmann († 3. Januar 2024)
Marc David Günther Fielmann
Die Stichting Tranquilitati mit Sitz in Oldenzaal, Niederlande, hat uns nach § 33 Abs. 1, 34 WpHG am 23. Dezember 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fielmann Aktiengesellschaft am 23. Dezember 2022 72,91 Prozent (61.243.017 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 62,31 Prozent (52.343.402 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Aus den Aktien folgender Aktionäre werden ihr 3 Prozent oder mehr zugerechnet:
Marc David Günther Fielmann
KORVA SE
Ausgewiesen wird im Wesentlichen das Agio aus der Kapitalerhöhung 1994 nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 92.652 Tsd. € . Aufgrund der Verrechnung der Gewinne aus der Veräußerung von eigenen Anteilen mit der Kapitalrücklage ergab sich für diese eine Erhöhung um 37,0 Tsd. € (Vorjahr: 128,6 Tsd. €).
Die Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2024 setzen sich wie folgt zusammen:
in Tsd. € | Stand am 01.01.2024 | Einstellungen | Sonstige Veränderungen | Stand am 31.12.2024 |
Gewinnrücklage | 596.717 | 41.953 | -245 | 638.425 |
Die Veränderungen in den anderen Gewinnrücklagen beinhalten eine Einstellung aus dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres in Höhe von 41.953 Tsd. € sowie die Verrechnung aus Zugängen in Höhe von 52 Tsd. € und Verlusten aus Abgängen der eigenen Anteile in Höhe von 193 Tsd. €. Insgesamt betraf es 11.845 als eigene Anteile gehaltene Aktien.
Bei den Gewinnrücklagen unterliegt zum Bilanzstichtag ein Betrag in Höhe von 1.756 Tsd. € aus den Immateriellen Vermögensgegenständen, ein Betrag in Höhe von 7.744 Tsd. € aus dem Aktivüberhang der latenten Steuern und ein Betrag in Höhe von 45 Tsd. € aus den Pensionsrückstellungen einer Ausschüttungssperre i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB.
Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres von 84.000 Tsd. € wurde eine Dividende von 83.970 Tsd. € gezahlt.
Der Bilanzgewinn des laufenden Jahres (96.600 Tsd. €) ergibt sich aus dem Jahresüberschuss von 138.523 Tsd. € (Vorjahr: 112.257 Tsd. €) zuzüglich des Gewinnvortrags von 30 Tsd. € (Vorjahr: 14 Tsd. €) und unter Berücksichtigung der Einstellung eines Betrages von 41.953 Tsd. € (Vorjahr: 28.271 Tsd. €) aus dem Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen.
Der Sonderposten mit Rücklageanteil in Bezug auf § 4 FörderGG beträgt 1.916 Tsd. € (Vorjahr: 2.046 Tsd. €). Vom Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB wird Gebrauch gemacht.
in Tsd. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Pensionsrückstellungen | 7.152 | 7.398 |
Steuerrückstellungen | 12.407 | 4.357 |
Sonstige Rückstellungen | ||
Personalrückstellungen | 19.778 | 17.966 |
Rückstellungen im Warenbereich | 9.876 | 12.266 |
Übrige Rückstellungen | 11.176 | 8.471 |
60.389 | 50.457 |
Aus dem Pensionsgutachten zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen ergibt sich aufgrund von § 253 Abs. 6 HGB ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 45 Tsd. € (Vorjahr: 66 Tsd. €) infolge des geänderten Zeitraums für den Rechnungszins. Lohnsteigerungen werden nicht angenommen. Zum Bilanzstichtag unterliegt dieser Betrag einer Ausschüttungssperre. Die frei verfügbaren Rücklagen übersteigen diesen Betrag.
Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlichen die Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag des aktuellen Jahres sowie zu erwartende Umsatzsteuer und Lohnsteuer für frühere Jahre.
Die Personalrückstellungen werden insbesondere für Verpflichtungen aus Sonderzahlungen und Tantiemen gebildet. Für zum Bilanzstichtag bekannte personelle Veränderungen wurden Rückstellungen in Höhe von 3.782 Tsd. € (Vorjahr: 3.870 Tsd. €) gebildet.
Die Rückstellungen im Warenbereich decken im Wesentlichen die Bestandspflege der Fassungen in den Niederlassungen in Höhe von 1.215 Tsd. € (Vorjahr: 2.143 Tsd. €) sowie Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen für Waren in Höhe von 2.008 Tsd. € (Vorjahr: 3.125 Tsd. €) sowie Garantieaufwendungen in Höhe von 6.653 Tsd. € (Vorjahr: 6.998 Tsd. €) ab.
Die übrigen Rückstellungen betreffen unter anderem Rückbauverpflichtungen und Abschluss- und Prüfungskosten. Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen bildet den zukünftigen Aufwand für den Rückbau von Einbauten und vorgenommenen Umbauten bei gemieteten Objekten zum Ende der vertraglichen Mietlaufzeit ab. Der notwendige Erfüllungsbetrag zum Zeitpunkt der Verpflichtung wird entsprechend der anderen langfristigen Rückstellungen auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Die Restlaufzeit der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
in Tsd. € | Gesamt | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | Gesamt | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 305.075 | 305.075 | 72.143 | 72.143 |
aus Lieferungen und Leistungen | 30.371 | 27.621 | 42.264 | 42.264 |
gegenüber verbundenen Unternehmen | 435.267 | 435.267 | 378.903 | 378.903 |
davon aus sonstigen Verbindlichkeiten: 377.569 Tsd. € (Vorjahr: 306.737 Tsd. €) | ||||
davon aus Lieferungen und Leistungen: 57.699 Tsd. € (Vorjahr: 71.828 Tsd. €) | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | 16.666 | 16.666 | 11.225 | 6.100 |
davon aus Steuern: 3.083 Tsd. € (Vorjahr: 2.642 Tsd. € | ||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 134 Tsd. € (Vorjahr: -1 Tsd. €) | ||||
787.380 | 784.630 | 504.535 | 499.410 |
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren betragen 2.750 Tsd. € (Vorjahr: keine). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht.
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren insbesondere aus dem Cash-Pooling.
Auf Unterschiedsbeträge von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in Handels- und Steuerbilanz werden latente Steuerentlastungen bzw. -belastungen abgegrenzt, soweit sich die Unterschiedsbeträge in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Rahmen einer Gesamtdifferenzbetrachtung ergibt sich zum 31. Dezember 2024 ein Überhang aktiver latenter Steuern von 7.744 Tsd. € (Vorjahr: 6.982 Tsd. €).
in Tsd. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung |
Aktive latente Steuern | 11.702 | 12.057 | -355 |
Passive latente Steuern | 3.958 | 5.075 | -1.117 |
Gesamtdifferenz | 7.744 | 6.982 | 762 |
Dabei setzen sich die aktiven latenten Steuern von 11.702 Tsd. € (Vorjahr: 12.057 Tsd. €) im Wesentlichen aus aktiven latenten Steuern auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 9.169 Tsd. € (Vorjahr: 7.383 Tsd. €) sowie Unterschiedsbeträge bei den Rückstellungen von 1.646 Tsd. € (Vorjahr: 3.094 Tsd. €) zusammen.
Die passiven latenten Steuern von 3.958 Tsd. € (Vorjahr: 5.075 Tsd. €) resultieren im Wesentlichen aus passiven latenten Steuern auf Unterschiedsbeträge im Finanzanlagevermögen von 3.303 Tsd. € (Vorjahr: 3.473 Tsd. €) sowie beim Ansatz der aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände von 543 Tsd. € (Vorjahr 1.542 Tsd. €).
Die Veränderungen im Vergleich zu dem Vorjahresstichtag resultieren im Wesentlichen aus dem Bereich der passiven latenten Steuern durch den Abbau von Unterschiedsbeträgen im Bestand der in den Vorjahren aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände.
Die Fielmann Group AG ist ertragsteuerliche Organträgerin für diverse Organgesellschaften, die sich im Rahmen von Gewinnabführungsverträgen im Sinne des § 291 Abs. 1 verpflichtet haben, ihren gesamten Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Die Gewinnabführungen resultieren teilweise aus mehrstufigen Organschaftsverhältnissen. Das steuerliche Einkommen der Organgesellschaften ist entsprechend der Organträgerin zuzurechnen und latente Steuern aus steuerlichen Unterschiedsbeträgen werden im Jahresabschluss der Fielmann Group AG berücksichtigt.
Die Parameter für die Berechnung des im Zeitpunkt der Umkehr der Differenzen zu erwartenden Steuersatzes der Fielmann Group AG von 30,9 Prozent sind ein durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz von 432,3 Prozent (entspricht einem Gewerbesteuersatz von 15,1 Prozent), die Körperschaftsteuer (15,0 Prozent) und der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Körperschaftsteuer).
in Tsd. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen | 2.507 | 2.510 |
davon zugunsten verbundener Unternehmen 2.507 Tsd. € (Vorjahr: 2.510 Tsd. €) | ||
2.507 | 2.510 |
Die Fielmann Group AG haftet für die Verbindlichkeiten der Niederlassungen (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften) des Fielmann-Konzerns aufgrund ihrer Gesellschafterstellung. Diese Gewährleistungen beinhalten hauptsächlich Mietverpflichtungen. Zum Bilanzstichtag gab es keine offenen Verbindlichkeiten zu diesen Verpflichtungen. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Niederlassungen in der Regel eine gute Ertragslage aufweisen. Darüber hinaus sind die Gesellschaften in das Cash-Pooling des Konzerns eingebunden, so dass ausreichend Liquidität zur Verfügung steht.
Die Fielmann Group AG hat gegenüber der Bank Austria eine Patronatserklärung für Verbindlichkeiten der Fielmann GmbH, Wien, in Höhe von 1.127 Tsd. € abgegeben (Vorjahr 1.127 Tsd. €). Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die zugrunde liegenden Verpflichtungen von der Fielmann GmbH, Wien, erfüllt werden können.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 64.509 Tsd. € (Vorjahr: 12.384 Tsd. €).
Darin enthalten sind sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasinggeschäften mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren in Höhe von 1.322 Tsd. € (Vorjahr: 1.227 Tsd. €) für Fahrzeuge im Rahmen eines Gehaltsumwandlungsmodells für Mitarbeiter. Nennenswerte Risiken und Vorteile für die Fielmann Group AG ergeben sich nicht aus diesen Geschäften.
Die Verpflichtungen aus Anmietungen - im Wesentlichen für die Konzernzentrale in Hamburg - stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
bis 1 Jahr | 5.701 | 5.367 |
1 bis 5 Jahre | 23.981 | 5.790 |
über 5 Jahre | 33.505 | 0 |
63.187 | 11.157 |
Alle Angaben zu den zukünftigen Verpflichtungen berücksichtigen die vertraglich unkündbare Zeitperiode des Mietverhältnisses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Fielmann Group AG ist nach der Gliederung für das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
in Tsd. € | 2024 | 2023 |
Erlöse Handel | 278.153 | 293.801 |
Erlöse Dienstleistungen | 260.317 | 241.894 |
538.470 | 535.695 | |
davon Inland: | ||
Beteiligungsgesellschaften (Inland) | 432.081 | 436.868 |
Inlandskunden | 9.007 | 5.283 |
441.088 | 442.152 | |
davon Ausland: | ||
Schweiz | 48.088 | 41.739 |
Österreich | 29.250 | 26.711 |
Italien | 8.133 | 11.373 |
Polen | 7.049 | 6.561 |
Tschechien | 1.329 | 327 |
Luxemburg | 1.116 | 1.030 |
Slowenien | 838 | 1.405 |
Spanien | 341 | 466 |
Sonstige Auslandskunden | 1.237 | 3.931 |
97.381 | 93.543 |
Die Umsatzerlöse der Fielmann Group AG resultieren aus der Großhandelsfunktion der Gesellschaft sowie aus Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, Fielmann-Franchisegesellschaften und Dritte.
Wie in den Vorjahren wurden die für Niederlassungen verauslagten Kosten nicht als durchlaufende Posten behandelt, sondern grundsätzlich als Aufwand und Ertrag gesondert erfasst: 29.049 Tsd. € (Vorjahr: 20.934 Tsd. €).
Die sonstigen betrieblichen Erträge weisen im Wesentlichen erhaltene Lieferantenzuschüsse, die keinen Vermögensgegenständen direkt zugeordnet werden können, sowie Währungsdifferenzen und Erträge aus Versicherungsleistungen aus.
Erträge aus Lieferantenzuschüssen betragen 60.130 Tsd. € (Vorjahr: 62.638 Tsd. €). Durch Währungsdifferenzen, insbesondere zwischen Euro und US-Dollar sowie zwischen Euro und Schweizer Franken, ergaben sich Erträge in Höhe von 5.541 Tsd. € (Vorjahr: 4.839 Tsd. €).
Erträge aus Versicherungsleistungen betragen 1.327 Tsd. € (Vorjahr 600 Tsd. €).
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten betragen 131 Tsd. € (Vorjahr: 131 Tsd. €).
in Tsd. € | 2024 | 2023 |
Aufwendungen für bezogene Waren | 232.268 | 238.019 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 117.935 | 99.424 |
350.203 | 337.443 |
Die Aufwendungen für bezogene Waren betreffen in erster Linie Brillenfassungen, Gläser, Kontaktlinsen und Produkte der Hörakustik. Die bezogenen Leistungen resultieren überwiegend aus Werkstattleistungen, Werbung sowie externen Dienstleistungen, die an die Niederlassungen weiterbelastet wurden. Direkt zuzuordnende Lieferantenzuschüsse werden vom Wareneinsatz abgesetzt.
in Tsd. € | 2024 | 2023 |
Löhne und Gehälter | 105.506 | 103.265 |
Soziale Abgaben | 16.713 | 16.109 |
davon Aufwendungen für Altersversorgung 470 Tsd. € (Vorjahr: 268 Tsd. €) | ||
122.219 | 119.374 |
Die den Vorstandsmitgliedern für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Vergütung besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Zu den festen Vergütungsbestandteilen gehören die Festvergütung sowie übliche Nebenleistungen (private Nutzungsmöglichkeit des Dienst-PKW, Prämie einer Gruppenunfallversicherung). Die variable Vergütung gliedert sich in den am kurzfristigen Erfolg des Fielmann-Konzerns orientierten einjährigen STI und den am langfristigen Erfolg des Fielmann-Konzerns orientierten dreijährigen LTI. STI und LTI enthalten finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien, die sich neben operativen an strategischen Zielsetzungen orientieren. Grundlage für die Berechnung des STI und des LTI ist ein für jedes Vorstandsmitglied festgelegter individueller Prozentsatz des bereinigten Jahresüberschusses des Fielmann-Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr, welcher über den Korrekturfaktor der Kundenzufriedenheit bewertet und ggf. angepasst wird. Für den STI erfolgt eine Gewichtung des bereinigten Jahresüberschusses des Fielmann-Konzerns mit 70 Prozent, für den LTI eine Gewichtung mit 30 Prozent.
in Tsd. € | 2024 | 2023 |
Im Geschäftsjahr tätige Vorstandsmitglieder (§ 285 Abs. 1 Nr. 9 lit. a) HGB) | 6.543 | 6.720 |
Im Geschäftsjahr tätige Aufsichtsratsmitglieder (§ 285 Abs. 1 Nr. 9 lit. a) HGB) | 879 | 878 |
Ehemalige Vorstandsmitglieder (§ 285 Abs. 1 Nr. 9 lit. b) HGB) | 432 | 244 |
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder (§ 285 Abs. 1 Nr. 6 lit. b) HGB) | 19 | 0 |
Für ehemalige Vorstandsmitglieder gebildete Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (§ 285 Abs. 1 Nr. 9 lit. b) S. 3 HGB) | 5.374 | 5.541 |
Gewährte Vorschüsse (erhaltene LTI-Vorauszahlung) (§ 285 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) HGB) | 988 | 786 |
Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Im Vorjahr gab es außerplanmäßige Abschreibungen von 850 Tsd. € auf Gebäude.
Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen auf eine Ausleihung an verbundene Unternehmen in Höhe von 373 Tsd. € vorgenommen. Im Vorjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 44.753 Tsd. € vorgenommen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kosten der Verwaltung und Organisation, Raumkosten sowie sonstige Aufwendungen für Personal. Weiterhin sind hier nicht produktbezogene Rechts- und Beratungskosten enthalten.
Aus Währungsdifferenzen ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 7.029 Tsd. € (Vorjahr: 4.143 Tsd. €).
Das Beteiligungsergebnis resultiert ausschließlich aus verbundenen Unternehmen und setzt sich wie folgt zusammen:
in Tsd. € | 2024 | 2023 |
Erträge aus Beteiligungen verbundene Unternehmen | 201.291 | 206.039 |
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 7.384 | 4.044 |
Aufwendungen aus Verlustübernahme | -21.341 | -32.871 |
187.334 | 177.212 |
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Ergebnisse der Fielmann-Gesellschaften. Darin enthalten sind die Beteiligungserträge aus Kapitalgesellschaften, die im Berichtsjahr erfolgte Ausschüttungen für Vorjahre betreffen.
Unter den Aufwendungen aus Verlustübernahme sind im Wesentlichen die Verlustanteile der offenen Handelsgesellschaften ausgewiesen.
Mit zwei verbundenen Unternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge, aus denen sich die Verpflichtung zum Ausgleich von Verlusten ergibt. Im Berichtsjahr wurde aufgrund dieser Verträge ein Verlust in Höhe von 7.143 Tsd. € (Vorjahr: 7.320 Tsd. €) ausgeglichen. Diese Verlustübernahme ist in der Position "Aufwendungen aus Verlustübernahme" enthalten.
Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
in Tsd. € | 2024 | 2023 |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 442 | 392 |
davon Erträge aus verbundenen Unternehmen: 281 Tsd. € (Vorjahr: 300 Tsd. €) | ||
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 10.007 | 9.489 |
davon Zinserträge aus verbundenen Unternehmen: 9.542 Tsd. € (Vorjahr: 7.430 Tsd. €) | ||
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -17.346 | -6.188 |
davon Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen: 10.003 Tsd. € (Vorjahr: 5.047 Tsd. €) | ||
-6.897 | 3.693 |
Die Zinserträge sind gekürzt um die Erträge, die im Zuge eines Anlagenkommissionsvertrags mit verbundenen Unternehmen erwirtschaftet und diesen durchgeleitet wurden. Damit wird dem wirtschaftlichen Sachverhalt des Cash-Poolings im Konzern Rechnung getragen.
Die Zinsaufwendungen beinhalten 153 Tsd. € (Vorjahr: 244 Tsd. €) Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen.
Ausgewiesen werden Körperschaft- und Gewerbesteuern, davon ein Steueraufwand in Höhe von 259 Tsd. € (Vorjahr Steueraufwand: 389 Tsd. €) für periodenfremde Steuern.
Weiterhin ist in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ein latenter Steuerertrag in Höhe von 761 Tsd. € (Vorjahr: 1.900 Tsd. €) enthalten.
Die Fielmann Gruppe fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen des Pillar 2. Die Pillar 2 Gesetzgebung wurde in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die Fielmann Group AG ansässig ist, im Rahmen des Mindeststeuergesetzes beschlossen und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Eine Analyse gibt auf Basis der Daten für 2024 keinen Anlass, von einer Pillar 2 Steuerbelastung der Fielmann Group AG auszugehen. Die Gruppe macht von den temporären CbCR-Safe-Harbour-Ausnahmen Gebrauch.
Der Konzern macht von der Ausnahmeregelung von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar 2-Ertragsteuern Gebrauch, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichten Änderungen an IAS 12 war.
Für das Berichtsjahr 2024 gab es aus dem Jahresüberschuss eine Einstellung in andere Gewinnrücklagen der Fielmann Group AG in Höhe von 41.953 Tsd. € (Vorjahr: 28.271 Tsd. €).
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
in Tsd. € | 2024 | 2023 |
Mitarbeiter gesamt | 1.516 | 1.581 |
davon Vollzeit | 1.160 | 1.206 |
davon Teilzeit | 356 | 375 |
Auszubildende | 51 | 50 |
Mitarbeiter gesamt exklusive Auszubildende | 1.465 | 1.531 |
Mitarbeiter gewichtet (teilzeitbereinigt) | 1.297 | 1.344 |
Honoraraufwand für den Abschlussprüfer
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der Fielmann Aktiengesellschaft angegeben. Das Honorar betraf vor allem die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses nebst Lagebericht des Mutterunternehmens und des Konzerns sowie gesetzliche bzw. mit dem Aufsichtsrat vereinbarte Auftragserweiterungen. Steuerliche Beratungsleistungen oder sonstige Leistungen wurden im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht erbracht.
Zur Absicherung von Wechselkursänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt. Gemäß den Risikogrundsätzen der Fielmann Group AG werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Spekulationszwecken gehalten. Fielmann nutzt nur marktgängige Devisentermingeschäfte in den operativen Währungen Schweizer Franken und US-Dollar mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten, die ausschließlich der Absicherung von Zahlungsströmen des Konzerns in Fremdwährungen dienen. Der Einsatz von Finanzderivaten und die Finanzierung in Fremdwährungen werden systematisch überwacht und sind durch eine Anlagerichtlinie im Konzern geregelt. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestanden wie im Vorjahr in den beiden Währungen Schweizer Franken und US-Dollar keine Devisentermingeschäfte.
Herr Marc Fielmann, Vorstandsvorsitzender der Fielmann Group AG, und Herr Günther Fielmann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fielmann Group AG, gelten als nahestehende Personen. Herr Günther Fielmann war bis zu seinem Versterben am 3. Januar 2024 unter Berücksichtigung der direkt und indirekt über die Fielmann Familienstiftung und deren Beteiligungsgesellschaften (fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co., KORVA SE) gehaltenen Aktien oder ihm aufgrund von § 22 Abs. 1 Ziffer 1, 4 und 6 WpHG zuzurechnenden Aktien der Mehrheitsgesellschafter der Fielmann Group AG. Herr Marc Fielmann wurde im Jahr 2019 in die Geschäftsführung der INTEROPTIK-Verwaltungs-GmbH sowie in den Vorstand der KORVA SE berufen. Beide Unternehmen gelten als nahestehende Unternehmen.
Neben den Bezügen für die Tätigkeit als Vorstand (vgl. Textziffer (21)) und der Zahlung der Dividende für die von ihnen gehaltenen Aktien sind außer den im Folgenden dargestellten keine weiteren Zahlungen an Herrn Günther Fielmann oder Herrn Marc Fielmann direkt geleistet worden.
Darüber hinaus sind Herr Günther Fielmann und Herr Marc Fielmann an den folgenden Gesellschaften, die aus Sicht der Fielmann Group AG als nahestehende Unternehmen einzustufen sind, mittelbar oder unmittelbar beteiligt bzw. üben über diese Kontrolle aus:
― |
KORVA SE (Tochtergesellschaft der Fielmann Familienstiftung und der fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co.) |
― |
fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co. |
― |
Stichting Tranquilitati |
― |
MPA Pharma GmbH |
― |
Hof Lütjensee-Hofladen GmbH & Co. oHG |
― |
diverse Immobilienverwaltungsgesellschaften |
― |
Sonstige |
Die Fielmann Group AG hat im Geschäftsjahr 2024 wie in den Vorjahren Lieferungen und Dienstleistungen bezogen und erbracht sowie Räumlichkeiten angemietet und vermietet. Die entsprechenden Verträge wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Sämtliche Leistungsbeziehungen wurden im Rahmen der üblichen Zahlungsziele (in der Regel 30 Tage) beglichen.
Nachfolgend sind sämtliche Geschäftsvorfälle dargestellt, so dass eine gesonderte Angabe gem. § 285 Nr. 21 HGB (Mindestumfang) nicht erfolgt.
2024 | 2023 | |||
in Tsd. € | Marc Fielmann, Günther Fielmann | Nahestehende Unternehmen | Marc Fielmann, Günther Fielmann | Nahestehende Unternehmen |
Dienstleistungen | ||||
Lieferungen | 0 | 1 | ||
Mieten | 18 | 11 | ||
0 | 18 | 0 | 12 |
2024 | 2023 | |||
in Tsd. € | Marc Fielmann, Günther Fielmann | Nahestehende Unternehmen | Marc Fielmann, Günther Fielmann | Nahestehende Unternehmen |
Dienstleistungen | 336 | 648 | 246 | 450 |
Lieferungen | 34 | 36 | ||
Mieten | 68 | 74 | ||
336 | 750 | 246 | 560 |
2024 | 2023 | |||
Salden per 31.12.
in T€ |
Marc Fielmann, Günther Fielmann | Nahestehende Unternehmen | Marc Fielmann, Günther Fielmann | Nahestehende Unternehmen |
Forderungen | 14 | 277 | 113 | |
Verbindlichkeiten | 1 |
Darüber hinaus gelten verbundene Unternehmen mit einer Beteiligung von weniger als 100 Prozent als nahestehende Personen. Hierbei handelt es sich um Franchise- und weitere Konzerngesellschaften mit Minderheitsbeteiligungen Dritter in Deutschland. Die Fielmann Group AG hat gegenüber diesen Gesellschaften insgesamt Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19.024 Tsd € (Vorjahr: 19.207 Tsd €) erbracht. Im Gegenzug empfing die Fielmann Group AG im Berichtsjahr von diesen nahestehenden Personen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2 Tsd. € (Vorjahr: 11 Tsd. €).
Weiterhin gelten die Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands als nahestehende Personen.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Sie ist im Internet unter www.fielmann-group.com abzurufen. Die Fielmann Group AG hat entsprechend § 162 AktG einen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Dieser wird der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 zur Billigung zusammen mit dem Vermerk des Abschlussprüfers vorgelegt.
Konzernabschluss
Die Fielmann Group AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Marc Fielmann | Vorstandsvorsitzender, Strategie, IT 1 , Category Management & Einkauf | Hamburg |
Steffen Bätjer | Finanzen 2 , Controlling, Recht 2 , Compliance 2 | Hamburg |
Katja Groß | Personal & Organisation, Digital & IT 3 , Produktion & Logistik 4 | Hamburg |
Dr. Bastian Körber | Vertrieb, Marketing, Expansion, Immobilien | Hamburg |
Peter Lothes 5 | Produktion & Logistik | Birmingham (USA) |
Prof. Dr. Mark K. Binz (Aufsichtsratsvorsitzender) | Rechtsanwalt, Binz & Partner | Stuttgart6, 7, 8, 9 |
Hans-Georg Frey | Unternehmensberater | Hanstedt 6, 9 |
Carolina Müller-Möhl | Verwaltungsratspräsidentin, Müller-Möhl Group | Zürich (CH) 7 |
Marie-Christine Ostermann | Geschäftsführende Gesellschafterin, Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG | Hamm |
Pier Paolo Righi | CEO & President, Karl Lagerfeld International B.V. | Amsterdam (NL) 9 |
Sarna Marie Elisabeth Röser | Mitglied der Geschäftsleitung der FAIR VC GmbH | Mundelsheim |
Hans-Otto Schrader | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Otto Group GmbH & Co. KGaA | Hamburg |
Georg Alexander Zeiss 10 | Geschäftsführer, Fielmann Family Office GmbH | Ahrensburg 6, 8 |
Ralf Greve (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender) | Expert HR Development, Fielmann Group AG | Hamburg 6, 7, 8 |
Heiko Diekhöner | Regionalleiter, Fielmann Group AG | Hamburg |
Sieglinde Frieß | Stellv. Landesleitung & Tarifkoordination, ver.di | Hamburg |
Jana Furcht | Augenoptikermeisterin, Fielmann AG & Co. OHG | München 6 |
Nathalie Hintz | Gebietsleiterin, Fielmann Group AG, | Hamburg 6 |
Frank Schmiedecke | Niederlassungsleiter, Fielmann AG & Co. Rathaus OHG | Hamburg |
Frank Schreckenberg | Gewerkschaftssekretär, ver.di | Berlin |
Mathias Thürnau | Abteilungsleiter Sales Support & Events, Fielmann Group AG | Hamburg 7 |
6 Mitglied im Personalausschuss, Vorsitzender:
Prof. Dr. Mark K. Binz
7 Mitglied im Vermittlungsausschuss,
Vorsitzender: Prof. Dr. Mark K. Binz
8 Mitglied im Prüfungsausschuss
9 Mitglied im Nominierungsausschuss
keine
Hans-Georg Frey
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gottfried Schultz Automobilhandels SE, Ratingen 1
Vorsitzender des Verwaltungsrates der Blanc & Fischer Familienholding SE & Co KGaA, Oberderdingen 2
Président du Conseil der Rail Capital Europe Investment Société par action simplifiée,
St. Ouen sur Seine, Frankreich 2
Mitglied des Beirats der HOYER GmbH, Hamburg 2
Carolina Müller-Möhl
Präsidentin der Gebrüder Müller Immobilien AG, Basel, Schweiz 2
Pier Paolo Righi
Mitglied des Beirates der Tengelmann 21 KG 2
Sarna Marie Elisabeth Röser
Mitglied des Beirats der Deutschen Bank AG, Frankfurt 2
Hans-Otto Schrader
Mitglied des Beirates der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau 2
Mitglied des Präsidiums der Pfeifer & Langen Industrie- und Handels-KG, Köln 2
Sieglinde Frieß
Mitglied des Aufsichtsrates der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg 1
Frank Schreckenberg
Mitglied des Beirats der Smurfit Westrock Deutschland GmbH, Hamburg 2
Georg Alexander Zeiss
Stellvertretender Vorsitzender des Beirates der Hettich Holding GmbH & Co. oHG, Kirchlengern bis 31.12.2024 2
Vorstand der Fielmann Förderstiftung, Schierensee 2
Vorstand der KORVA SE, Berlin
1 Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats
2 Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen
Der Anteil am Kapital bezieht sich auf unmittelbare und mittelbare Beteiligungen der Fielmann Group AG. Die Angabe von Eigenkapital und Jahresergebnis erfolgt für Gesellschaften mit wesentlicher Bedeutung für die Fielmann Group AG (§ 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB).
Name | Sitz 1 |
Konzernanteile am Kapital
(%) |
Eigenkapital
in € |
Jahresergebnis
in € |
Anmerkungen |
Pro-optik AG | Basel, Schweiz | 100 | 5.256.611,26 € | -69.116,16 € | |
2518082 Alberta Inc. (bis 01.10.2024) | Calgary, Canada | 100 | 12 | ||
Eyevious Style Incorporated (bis 01.10.2024) | Calgary, Canada | 100 | 12 | ||
Fielmann Canada Inc. | Calgary, Canada | 100 | -1.976.062,37 € | 789.463,60 € | 12 |
SVS Vision Holding II Company | Delaware, USA | 100 | |||
Baur Optik Geschäftsführungs-AG | Donauwörth | 100 | 2 | ||
Fielmann USA Inc. | Dover, USA | 100 | 311.620.600,39 € | 5.711.731,54 € | |
Dr. Dirk J. Warner, OD, Inc. | Green Bay, USA | 100 | 11 | ||
Shoptikal Intermediate, LLC | Green Bay, USA | 100 | 11 | ||
Shoptikal Topco, Inc. | Green Bay, USA | 100 | 11 | ||
BRO Beteiligungs GmbH | Hamburg | 100 | |||
CM Stadtentwicklung GmbH & Co. KG | Hamburg | 51 | 1.245.531,81 € | 24.795,57 € | 6 |
CM Stadtentwicklung Verwaltungs GmbH | Hamburg | 51 | 2 | ||
Exklusiv Optiker GmbH | Hamburg | 100 | 9.374.677,37 € | 1.536.837,27 € | 2 |
Fielmann Augenoptik GmbH & Co. Luxemburg KG | Hamburg | 62,76 | 1.000.000,00 € | 886.339,88 € | 6 |
Fielmann Augenoptik GmbH | Hamburg | 100 | 146.880,25 € | 52.140,85 € | 2 |
Fielmann Finanzservice GmbH | Hamburg | 100 | 25.564,59 € | 720.004,10 € | 2 |
Fielmann International GmbH (vormals Löchte-Optik GmbH) | Hamburg | 100 | 7.646.303,10 € | -23.328,87 € | |
Fielmann Ventures GmbH | Hamburg | 100 | 14.525.000,00 € | 0,00 € | 2, 8 |
Fielmann Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH | Hamburg | 100 | 14.925.564,59 € | 0,00 € | 2 |
HID Hamburger Immobiliendienste GmbH | Hamburg | 100 | 36.731,17 € | 0,00 € | 2, 8 |
Oaktree Technologies GmbH | Hamburg | 100 | 232.937,30 € | -60.060,70 € | 2 |
opt-invest GmbH & Co. OHG | Hamburg | 100 | 0,00 € | 83.555.463,56 € | 9 |
opt-Invest Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH | Hamburg | 100 | 2 | ||
Optik Klüttermann Verwaltungs GmbH | Hamburg | 100 | 1.229.165,47 € | -1.552,67 € | 2 |
ROKKU Designstudio GmbH | Hamburg | 100 | 2 | ||
RA-Optika | Kiev, Ukraine | 100 | -134.223,63 € | -5.709,86 € | |
Optik Hess GmbH | Köln-Dellbrück | 100 | 2 | ||
Okulistika Clarus d.o.o. | Ljubljana, Slowenien | 70 | 158.408,82 € | 1.061,90 € | |
Fielmann Ltd. | London, Großbritannien | 100 | |||
Single Vision Solution, Inc. | Mount Clemens, USA | 100 | 3.592.847,97 € | 377.593,09 € | |
SVS Real Estate, LLC. | Mount Clemens, USA | 100 | -2.762.679,41 € | -661.727,67 € | |
SVS Vision Holding Company | Mount Clemens, USA | 100 | |||
Ocumeda GmbH | München | 90 | -218.284,11 € | 113.734,78 € | |
Fielmann Holding B.V. | Oldenzaal, Niederlande | 100 | 18.579.006,55 € | 948.311,19 € | |
Fielmann Vision Insurance Inc. | Phoenix, USA | 100 | 13 | ||
Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH | Plön | 100 | 15.777.206,77 € | 54.472,73 € | 2 |
Fielmann Schloss Plön Hotel- und Catering GmbH | Plön | 100 | 110.000,00 € | 0,00 € | 2, 8 |
Fielmann Ecom Services GmbH | Rathenow | 100 | 400.000,00 € | 0,00 € | 2 |
Fielmann Group Manufacturing & Logistics GmbH | Rathenow | 100 | 61.453.501,50 € | 0,00 € | 2, 8 |
Ocumeda AG | Riedt b. Erlen, Schweiz | 90 | 739.982,78 € | -589.240,57 € |
Name | Sitz 1 |
Konzernanteile am Kapital
(%) |
Eigenkapital
in € |
Jahresergebnis
in € |
Anmerkungen |
Elaboria, S.L.U. | Bilbao, Spanien | 100 | 2.455.622,89 € | 350.379,99 € | |
Medop, S.A.U. | Bilbao, Spanien | 100 | 7.751.005,87 € | 1.151.665,35 € | |
Fielmann Chomutov s.r.o. | Chomutov, Tschechien | 100 | 6.805.045,54 € | -1.449.884,72 € | |
TiLan Optical Co., Ltd. | Danyang, Jiangsu, China | 60 | 8.062.459,78 € | 2.648.223,80 € | |
e-com optics GmbH | Hamburg | 100 | 250.000,00 € | 0,00 € | |
Fielmann AG & Co. Service KG | Rathenow | 100 | 100.000,00 € | -5.413.499,60 € | 6, 7 |
fielmann Modebrillen Rathenow AG & Co. KG | Rathenow | 100 | 6 | ||
Rathenower Optik GmbH | Rathenow | 100 | 77.683.556,09 € | 0,00 € | 2, 8 |
Eye Style of America Ltd. | Wilmington, USA | 100 | -1.705.715,51 € | -1.725.840,30 € |
Name | Sitz 1 |
Konzernanteile am Kapital
(%) |
Eigenkapital
in € |
Jahresergebnis
in € |
Anmerkungen |
Óptica del Penedés, S.L.U. | Barcelona, Spanien | 100 | 38.718.083,58 € | 16.162.477,65 € | |
Fielmann AG | Basel, Schweiz | 100 | 146.706.141,54 € | 41.486.519,26 € | |
Ibervisión Servicios Ópticos, S.L.U. | Bilbao, Spanien | 100 | 5.564.742,28 € | 995.070,45 € | |
Fielmann Srl | Bolzano, Italien | 100 | 13.522.428,78 € | -6.249.414,75 € | |
Audio Clarus d.o.o. | Domžale, Slowenien | 70 | -117.523,54 € | -183.231,73 € | |
Shoptikal LLC | Green Bay, USA | 100 | 58.034.740,07 € | -5.467.360,65 € | 11 |
Fielmann GmbH | Kiev, Ukraine | 100 | -3.527.897,22 € | 232.814,74 € | |
Planeta d.o.o. | Ljubljana, Slowenien | 70 | 6.215.167,24 € | 464.809,62 € | |
Fielmann GmbH | Luxembourg, Luxemburg | 51 | 2.392.201,49 € | 1.147.361,69 € | |
Ausl. unitäres Handels- und Prod.unternehmen | |||||
"Fielmann" | Minsk, Belarus | 100 | 465.789,57 € | 215.706,55 € | |
SVS Vision, Inc. | Mount Clemens, USA | 100 | 24.041.301,97 € | 3.422.288,06 € | |
Hofland Opticiens B.V. | Oldenzaal, Niederlande | 100 | -7.365.247,36 € | -711.115,00 € | |
Hofland Optiek B.V. | Oldenzaal, Niederlande | 100 | 1.911.134,06 € | 251.493,54 € | |
Fielmann Sp. z o.o. | Poznań, Polen | 100 | 19.436.103,02 € | -601.346,37 € | |
Fielmann s.r.o. | Praha, Tschechien | 100 | 3.716.751,90 € | -2.928.431,37 € | |
Groeneveld Brillen en Contactlenzen B.V. | Rotterdam, Niederlande | 100 | 299.357,10 € | 87.567,59 € | |
Optique Marmet Jacques SAS | Strasbourg, Frankreich | 100 | 22.430,23 € | -137.416,20 € | |
Fielmann GmbH | Wien, Österreich | 100 | 18.888.334,56 € | 3.799.811,86 € |
Name | Sitz 1 |
Konzernanteile am Kapital
(%) |
Eigenkapital
in € |
Baden-Württemberg | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Aalen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Achern | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Albstadt-Ebingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Backnang | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Mergentheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Bad Säckingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Saulgau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Baden-Baden | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Balingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Biberach an der Riß | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Bietigheim-Bissingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Böblingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bretten | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bruchsal | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Calw | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Crailsheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Ehingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Emmendingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Esslingen | 100 | |
Brillen-Bunzel GmbH | Ettlingen | 100 | 519.899,38 € |
Fielmann AG & Co. oHG | Ettlingen | 100 | |
Grewe - Haus der feinen Brillen GmbH & Co. OHG | Freiburg | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. KG | Freiburg im Breisgau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Freudenstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Friedrichshafen | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Geislingen an der Steige | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Göppingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Heidelberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Heidenheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Heilbronn | 100 | |
Frick Optic GmbH & Co. OHG | Heilbronn | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. OHG | Herrenberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Westliche Kaiserstraße KG | Karlsruhe | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Kirchheim unter Teck | 100 | |
Brillen Müller GmbH & Co. OHG | Konstanz | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. OHG | Konstanz | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Lahr | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Leonberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Lörrach | 100 | |
Fielmann AG & Co im Center OHG | Ludwigsburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Ludwigsburg | 100 | |
Born Brillen Optik GmbH & Co. OHG | Mannheim | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. OHG | Mannheim | 100 | |
Optik Klüttermann GmbH & Co. OHG | Mannheim | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. OHG | Mosbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Mühlacker | 100 | |
Optik Stein GmbH & Co. OHG | Münsingen | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. OHG | Nagold | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Neckarsulm | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Nürtingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Offenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Pforzheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Rastatt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Ravensburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Reutlingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Rottenburg | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | Rottweil | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Schorndorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Schwäbisch Gmünd | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Schwäbisch Hall | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Schwetzingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Stern Center OHG | Sindelfingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Singen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Bad Cannstatt OHG | Stuttgart | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Stuttgart | 61,6 | |
Optik Schuppin GmbH & Co. OHG | Stuttgart | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. KG | Tübingen | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | Tuttlingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Überlingen | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | Ulm | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Villingen-Schwenningen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Schwenningen KG | Villingen-Schwenningen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Waiblingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Waldshut-Tiengen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Weinheim | 100 | |
Optik Hörger GmbH & Co. OHG | Wendlingen am Neckar | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. OHG | Wiesloch | 100 | |
Bayern | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Amberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Ansbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. City Galerie OHG | Aschaffenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Aschaffenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | Augsburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG City-Galerie | Augsburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Kissingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Neustadt/ Saale | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Reichenhall | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Tölz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bamberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bayreuth | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Cham | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Coburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Dachau | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Deggendorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Dillingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Dingolfing | 100 | |
Baur Optik AG & Co. KG | Donauwörth | 100 | 102.258,38 € |
Fielmann AG & Co. OHG | Erding | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | Erlangen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Erlangen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Forchheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Freising | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Fürstenfeldbruck | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Fürth | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Garmisch-Partenkirchen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Günzburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hof | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Ingolstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. EKZ Westpark OHG | Ingolstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Kaufbeuren | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Kempten | 100 | |
Fielmann Group AG & Co. KG | Kitzingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Kulmbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Landsberg am Lech | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Landshut | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lauf an der Pegnitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lohr am Main | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Marktredwitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Memmingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Mühldorf a. Inn | 100 | |
Fielmann AG & Co. Haidhausen OHG | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. Leopoldstraße OHG | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG München OEZ | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG München PEP | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Sendling | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. Pasing OHG | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. Riem Arcaden KG | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. Tal OHG | München | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Neuburg an der Donau | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Neumarkt i. d. OPf. | 100 | |
Fielmann AG & Co. Glacis-Galerie OHG | Neu-Ulm | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Nördlingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. am Hauptmarkt OHG | Nürnberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Nürnberg Lorenz OHG | Nürnberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Nürnberg-Süd KG | Nürnberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Nürnberg-Langwasser OHG | Nürnberg | 100 | |
Räder u. Räder GmbH & Co. OHG | Nürnberg | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. oHG | Passau | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Pegnitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Pfaffenhofen an der Ilm | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Pfarrkirchen | 100 | |
Baur Optik GmbH Rain | Rain am Lech | 60 | 508.975,43 € |
Fielmann AG & Co. im Donau-Einkaufszentrum OHG | Regensburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Regensburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Rosenheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Schwabach | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Schwandorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Schweinfurt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Sonthofen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Starnberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Straubing | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Traunstein | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wangen im Allgäu | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Weiden i. d. Oberpfalz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Weilheim i.OB. | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Weißenburg in Bayern | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Würzburg | 100 | |
Berlin | |||
Fielmann AG & Co. Berlin-Hellersdorf KG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Berlin-Zehlendorf KG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Friedrichshagen OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Friedrichshain OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Gropius Passagen OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Alexa KG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Schöneberg KG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Kreuzberg KG (bis 27.01.2024) | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Linden-Center OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Märkisches Zentrum KG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Marzahn OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Moabit KG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Neukölln KG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Gesundbrunnen-Center KG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Tegel | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Pankow OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Prenzlauer Berg OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Schöneweide OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Spandau OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Steglitz OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Tempelhof OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Treptow OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Weißensee OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Westend OHG | Berlin | 100 | |
Fielmann AG & Co. Wilmersdorf KG | Berlin | 100 | |
Brandenburg | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Bernau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Brandenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Cottbus | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Dallgow-Döberitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Eberswalde | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Eisenhüttenstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Finsterwalde | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Frankfurt (Oder) | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Fürstenwalde | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Luckenwalde | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Neuruppin | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Oranienburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Potsdam | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Rathenow | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Schwedt | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Senftenberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Strausberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Wildau | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Wittenberge | 100 | |
Bremen | |||
Fielmann AG & Co. Obernstraße OHG | Bremen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Bremen-Neustadt | Bremen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Roland-Center KG | Bremen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Vegesack OHG | Bremen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Weserpark OHG | Bremen | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Bremerhaven | 100 | |
Hamburg | |||
Fielmann AG & Co. Billstedt KG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Bramfeld KG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Eimsbüttel OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. EKZ Hamburger Straße KG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Eppendorf KG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Harburg Sand OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Alstertal-Einkaufszentrum OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Elbe-Einkaufszentrum OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Bergedorf KG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Ochsenzoll OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Barmbek | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Niendorf | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Schnelsen | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Othmarschen OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Ottensen OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Rahlstedt OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co Rathaus OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Volksdorf OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Wandsbek OHG | Hamburg | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG Harburg-City | Hamburg | 100 | |
fielmann Farmsen Fielmann GmbH & Co. KG | Hamburg | 50 | |
Optiker Carl GmbH | Hamburg | 100 | 1.905.718,13 € |
Hessen | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Alsfeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Bad Hersfeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Bad Homburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bensheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Darmstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Ludwigsplatz | Darmstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Eschwege | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Frankenberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Bornheim KG | Frankfurt am Main | 100 | |
Fielmann AG & Co. Hessen-Center OHG | Frankfurt am Main | 100 | |
Fielmann AG & Co. Höchst OHG | Frankfurt am Main | 100 | |
Fielmann AG & Co. Leipziger Straße OHG | Frankfurt am Main | 100 | |
Fielmann AG & Co. Roßmarkt OHG | Frankfurt am Main | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Friedberg (Hessen) | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Fulda | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Gelnhausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Gießen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hanau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Herborn | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Kassel | 100 | |
Fielmann AG & Co. im DEZ OHG | Kassel | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Korbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Limburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Marburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Neu-Isenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Oberursel | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Offenbach am Main | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Rüsselsheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Sulzbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Weiterstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Wetzlar | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wiesbaden | 100 | |
Optik Käpernick GmbH & Co. KG | Wiesbaden | 100 | 180.000,00 € |
Mecklenburg-Vorpommern | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Greifswald | 100 | |
Fielmann AG & Co. Pferdemarkt OHG | Güstrow | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Neubrandenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Marktplatz-Center | Neubrandenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Neustrelitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Parchim | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Rostock | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Lütten Klein | Rostock | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | Schwerin | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Schwerin | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Stralsund | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Waren (Müritz) | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wismar | 100 | |
Niedersachsen | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Achim | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Aurich | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Barsinghausen | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG | Brake | 75 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bramsche | 100 | |
Fielmann AG & Co. Schloss-Arkaden OHG | Braunschweig | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Braunschweig | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Bremervörde | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Buchholz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Burgdorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Buxtehude | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Celle | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Cloppenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Cuxhaven | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Delmenhorst | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG | Diepholz | 50 | |
Fielmann AG & Co. KG | Einbeck | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Emden | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Friesoythe | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Gifhorn | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Goslar | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Göttingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hameln | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hann. Münden | 100 | |
Fielmann AG & Co. Ernst-August-Galerie KG | Hannover | 100 | |
Fielmann AG & Co. Lister Meile OHG | Hannover | 100 | |
Fielmann AG & Co. Nordstadt OHG | Hannover | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hannover | 100 | |
Fielmann AG & Co. Schwarzer Bär OHG | Hannover | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Helmstedt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hildesheim | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Laatzen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Langenhagen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Leer | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lingen | 100 | |
Fielmann Augenoptik GmbH & Co. KG | Lohne | 61,54 | |
Fielmann AG & Co. KG | Lüneburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Melle | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Meppen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Nienburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG) | Norden | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG | Nordenham | 75 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Nordhorn | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Northeim | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum KG | Oldenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Osnabrück | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Osterholz-Scharmbeck | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Osterode | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | Papenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Peine | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Rinteln | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Rotenburg (Wümme) | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Salzgitter | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Seevetal | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Sinsheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Soltau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Stade | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Stadthagen | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Syke | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Uelzen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG (vormals fielmann-optic Fielmann GmbH & Co. oHG) | Varel | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Vechta | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Verden | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Walsrode | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Westerstede | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Wildeshausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wilhelmshaven | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Winsen | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Wittmund | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wolfenbüttel | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wolfsburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG) | Wunstorf | 100 | |
Nordrhein-Westfalen | |||
Fielmann AG & Co. am Kugelbrunnen KG | Aachen | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Ahaus | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Ahlen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Arnsberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Bad Oeynhausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Salzuflen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Beckum | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Bergheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Bergisch Gladbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. Jahnplatz OHG | Bielefeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bielefeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. Brackwede KG | Bielefeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bocholt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bochum | 100 | |
Fielmann AG & Co. Wattenscheid KG | Bochum | 100 | |
Fielmann AG & Co. Bonn-Bad Godesberg OHG | Bonn | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Bonn | 100 | |
fielmann-optic Fielmann GmbH & Co. KG | Bonn | 50,98 | |
Fielmann Augenoptik GmbH & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG) | Borken | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bottrop | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Brühl | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bünde | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Castrop-Rauxel | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Coesfeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Datteln | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Detmold | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Dinslaken | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Dormagen | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Dorsten | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Dortmund | 100 | |
Fielmann AG & Co. Hörde KG | Dortmund | 100 | |
Fielmann AG & Co. Hamborn OHG | Duisburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | Duisburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Dülmen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Düren | 100 | |
Fielmann AG & Co. Derendorf OHG | Düsseldorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. Friedrichstraße OHG | Düsseldorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum KG | Düsseldorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. Oberkassel OHG | Düsseldorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. Rethelstraße OHG | Düsseldorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Düsseldorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Emmerich am Rhein | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Emsdetten | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Erkelenz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Eschweiler | 100 | |
Fielmann AG & Co. Essen-Rüttenscheid OHG | Essen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Zentrum KG | Essen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Essen-Steele OHG | Essen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Euskirchen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Frechen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Geldern | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum KG | Gelsenkirchen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Buer OHG | Gelsenkirchen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Gladbeck | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Goch | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Greven | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Grevenbroich | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Gronau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Gummersbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Gütersloh | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hagen | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Halle | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Haltern am See | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Hamm | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hattingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Heinsberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Hennef | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Herford | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Herne | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG im Centrum | Herne | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Herten | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Hilden | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Höxter | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Ibbenbüren | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Iserlohn | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Jülich | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Kamen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Kamp-Lintfort | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Kempen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Kleve | 100 | |
Fielmann AG & Co. Barbarossaplatz OHG | Köln | 100 | |
Fielmann AG & Co. Mülheim OHG | Köln | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Köln | 100 | |
Fielmann AG & Co. Ebertplatz KG | Köln | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Kalk | Köln | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Rhein-Center | Köln | 100 | |
Fielmann AG & Co. Schildergasse OHG | Köln | 100 | |
Fielmann AG & Co. Venloer Straße OHG | Köln | 100 | |
Optik Simon GmbH | Köln | 100 | 349.076,29 € |
Fielmann AG & Co. Chorweiler KG | Köln | 100 | |
Optik Hess GmbH & Co. KG | Köln-Dellbrück | 100 | 100.000,00 € |
Fielmann AG & Co. Neumarkt OHG | Krefeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Langenfeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lemgo | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lengerich | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Leverkusen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lippstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lübbecke | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Lüdenscheid | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lünen | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Marl | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Menden | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Meschede | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Minden | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Moers | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Hindenburgstraße | Mönchengladbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. Rheydt oHG | Mönchengladbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Mülheim an der Ruhr | 100 | |
Fielmann AG & Co. RheinRuhrZentrum OHG | Mülheim an der Ruhr | 100 | |
Fielmann AG & Co. Hiltrup OHG | Münster | 100 | |
Fielmann AG & Co. Klosterstraße OHG | Münster | 100 | |
Fielmann AG & Co. An der Rothenburg OHG | Münster | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Neuss | 100 | |
Fielmann AG & Co. Centro KG | Oberhausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Oberhausen OHG | Oberhausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG Sterkrade | Oberhausen Sterkrade | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Oer-Erkenschwick | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Olpe | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Olsberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Paderborn | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Ratingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Recklinghausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Remscheid | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Rheda-Wiedenbrück | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Rheinbach | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Rheine | 100 | |
Exklusiv Optiker GmbH & Co. OHG | Rheine | 100 | 211.690,69 € |
Fielmann AG & Co. KG | Schwelm | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Siegburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Siegen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG City-Galerie | Siegen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Soest | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | Solingen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Troisdorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Unna | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Velbert | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Viersen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Waltrop | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Warburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Warendorf | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wesel | 100 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | Witten | 100 | |
Fielmann AG & Co. Barmen OHG | Wuppertal | 100 | |
Fielmann AG & Co. Elberfeld OHG | Wuppertal | 100 | |
Fielmann AG & Co. City-Arkaden OHG | Wuppertal | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Würselen | 100 | |
Rheinland-Pfalz | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Alzey | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Andernach | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Dürkheim | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Bad Kreuznach | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Bad Neuenahr-Ahrweiler | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bingen am Rhein | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Bitburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Frankenthal | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Haßloch | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Idar-Oberstein | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Kaiserslautern | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Koblenz | 100 | |
Fielmann AG & Co. Forum Mittelrhein OHG | Koblenz | 100 | |
fielmann Fielmann GmbH | Landau | 100 | 340.403,48 € |
Fielmann AG & Co. Rhein-Galerie OHG | Ludwigshafen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Mainz | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Mayen Neustadt a.d. | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Weinstraße | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Neuwied | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Pirmasens | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Speyer | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | Trier | 100 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | Wittlich | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Worms | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Zweibrücken | 100 | |
Saarland | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Homburg/Saar | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Merzig | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Neunkirchen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Saarbrücken | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Saarlouis | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | St. Ingbert | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Völklingen | 100 | |
Sachsen | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Annaberg-Buchholz | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Aue | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Auerbach/Vogtland | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Bautzen | 100 | |
Fielmann AG & Co. Chemnitz Center KG | Chemnitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Chemnitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. Vita-Center KG | Chemnitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Delitzsch | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Döbeln | 100 | |
Fielmann AG & Co. Dresden Altstadt KG | Dresden | 100 | |
Fielmann AG & Co. Kaufpark OHG | Dresden | 100 | |
Fielmann AG & Co. Dresden Neustadt OHG | Dresden | 100 | |
Fielmann Group AG & Co. Blasewitz KG | Dresden | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Freiberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Freital | 100 | |
Fielmann AG & Co. Centrum OHG | Görlitz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Grimma | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Hoyerswerda | 100 | |
Fielmann AG & Co. am Markt KG | Leipzig | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Allee Center | Leipzig | 100 | |
Fielmann AG & Co. Paunsdorf-Center OHG | Leipzig | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Meißen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Pirna | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Plauen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Radebeul | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Reichenbach im Vogtland | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Riesa | 100 | |
Fielmann Group AG & Co. KG | Torgau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Weißwasser | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Zittau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Zwickau | 100 | |
Sachsen-Anhalt | |||
Fielmann AG & Co. oHG | Aschersleben | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bernburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bitterfeld | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Burg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Dessau-Roßlau | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Kavalierstraße | Dessau-Roßlau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Halberstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Halle (Saale) | 100 | |
Fielmann AG & Co. Halle-Neustadt OHG | Halle (Saale) | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Köthen | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Lutherstadt Eisleben | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lutherstadt Wittenberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Magdeburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. Sudenburg OHG | Magdeburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Merseburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Naumburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Quedlinburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Salzwedel | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Sangerhausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Schönebeck | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Stendal | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Weißenfels | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wernigerode | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Zeitz | 100 | |
Schleswig-Holstein | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Ahrensburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Oldesloe | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Bad Segeberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Brunsbüttel | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Eckernförde | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Elmshorn | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Eutin | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Flensburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Geesthacht | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Glinde | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Heide | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Husum | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Itzehoe | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Kiel | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG Wellingdorf | Kiel | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Lübeck | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Mölln | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Neumünster | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Norderstedt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Oldenburg in Holstein | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Pinneberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Plön | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Rendsburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Schleswig | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Sylt / OT Westerland | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Wedel | 100 | |
Thüringen | |||
Fielmann AG & Co. OHG | Altenburg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Arnstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Eisenach | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Erfurt | 100 | |
Fielmann AG & Co. Thüringen-Park OHG | Erfurt | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Gera | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Gotha | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Greiz | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Ilmenau | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Jena | 100 | |
Fielmann AG & Co. oHG | Meiningen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Mühlhausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Nordhausen | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Rudolstadt | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Saalfeld/ Saale | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Sonneberg | 100 | |
Fielmann AG & Co. OHG | Suhl | 100 | |
Fielmann AG & Co. KG | Weimar | 100 |
Name |
Jahresergebnis
in € |
Anmerkungen |
Baden-Württemberg | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Brillen-Bunzel GmbH | 309.714,47 € | 2 |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Grewe - Haus der feinen Brillen GmbH & Co. OHG | -90.622,99 € | 6 |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Frick Optic GmbH & Co. OHG | 136.334,87 € | 6 |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Westliche Kaiserstraße KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Brillen Müller GmbH & Co. OHG | 325.432,59 € | 6 |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co im Center OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Born Brillen Optik GmbH & Co. OHG | 92.892,04 € | 6 |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Optik Klüttermann GmbH & Co. OHG | 116.400,08 € | 6 |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Optik Stein GmbH & Co. OHG | 145.751,13 € | 6 |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Stern Center OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Bad Cannstatt OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 3, 7 | |
Optik Schuppin GmbH & Co. OHG | -17.253,56 € | 6 |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Schwenningen KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Optik Hörger GmbH & Co. OHG | 122.947,78 € | 6 |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Bayern | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. City Galerie OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG City-Galerie | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Baur Optik AG & Co. KG | 594.506,93 € | 6 |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. EKZ Westpark OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann Group AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Haidhausen OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Leopoldstraße OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG München OEZ | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG München PEP | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Sendling | 4 | |
Fielmann AG & Co. Pasing OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Riem Arcaden KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Tal OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Glacis-Galerie OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. am Hauptmarkt OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Nürnberg Lorenz OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Nürnberg-Süd KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Nürnberg-Langwasser OHG | 4 | |
Räder u. Räder GmbH & Co. OHG | -18.651,52 € | 6 |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4, 10 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Baur Optik GmbH Rain | 482.344,27 € | 2 |
Fielmann AG & Co. im Donau-Einkaufszentrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Berlin | ||
Fielmann AG & Co. Berlin-Hellersdorf KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Berlin-Zehlendorf KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Friedrichshagen OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Friedrichshain OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Gropius Passagen OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Alexa KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Schöneberg KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Kreuzberg KG (bis 27.01.2024) | 4 | |
Fielmann AG & Co. Linden-Center OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Märkisches Zentrum KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Marzahn OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Moabit KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Neukölln KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Gesundbrunnen-Center KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Tegel | 4 | |
Fielmann AG & Co. Pankow OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Prenzlauer Berg OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Schöneweide OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Spandau OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Steglitz OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Tempelhof OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Treptow OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Weißensee OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Westend OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Wilmersdorf KG | 4 | |
Brandenburg | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Bremen | ||
Fielmann AG & Co. Obernstraße OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Bremen-Neustadt | 4 | |
Fielmann AG & Co. Roland-Center KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Vegesack OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Weserpark OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Hamburg | ||
Fielmann AG & Co. Billstedt KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Bramfeld KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Eimsbüttel OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. EKZ Hamburger Straße KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Eppendorf KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Harburg Sand OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Alstertal-Einkaufszentrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Elbe-Einkaufszentrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Bergedorf KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Ochsenzoll OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Barmbek | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Niendorf | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Schnelsen | 4 | |
Fielmann AG & Co. Othmarschen OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Ottensen OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Rahlstedt OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co Rathaus OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Volksdorf OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Wandsbek OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG Harburg-City | 5 | |
fielmann Farmsen Fielmann GmbH & Co. KG | 3 | |
Optiker Carl GmbH | 350.808,86 € | 2 |
Hessen | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Ludwigsplatz | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Bornheim KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Hessen-Center OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Höchst OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Leipziger Straße OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Roßmarkt OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im DEZ OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Optik Käpernick GmbH & Co. KG | -80.401,85 € | 6 |
Mecklenburg-Vorpommern | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Pferdemarkt OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Marktplatz-Center | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Lütten Klein | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4, 10 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Niedersachsen | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG | 3 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Schloss-Arkaden OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG | 3 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4, 10 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Ernst-August-Galerie KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Lister Meile OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Nordstadt OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Schwarzer Bär OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik GmbH & Co. KG | 3 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG) | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG | 3 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG (vormals fielmann-optic Fielmann GmbH & Co. oHG) | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG) | 4 | |
Nordrhein-Westfalen | ||
Fielmann AG & Co. am Kugelbrunnen KG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Jahnplatz OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Brackwede KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Wattenscheid KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Bonn-Bad Godesberg OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
fielmann-optic Fielmann GmbH & Co. KG | 3 | |
Fielmann Augenoptik GmbH & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG) | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Hörde KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Hamborn OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Derendorf OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Friedrichstraße OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Oberkassel OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Rethelstraße OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4, 10 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Essen-Rüttenscheid OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Zentrum KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Essen-Steele OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Buer OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4, 10 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4, 10 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG im Centrum | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Barbarossaplatz OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Mülheim OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Ebertplatz KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Kalk | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Rhein-Center | 4 | |
Fielmann AG & Co. Schildergasse OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Venloer Straße OHG | 4 | |
Optik Simon GmbH | 293.568,12 € | 2 |
Fielmann AG & Co. Chorweiler KG | 4 | |
Optik Hess GmbH & Co. KG | -41.759,70 € | 6 |
Fielmann AG & Co. Neumarkt OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Hindenburgstraße | 4 | |
Fielmann AG & Co. Rheydt oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. RheinRuhrZentrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Hiltrup OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Klosterstraße OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. An der Rothenburg OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Centro KG | 4, 10 | |
Fielmann AG & Co. Oberhausen OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG Sterkrade | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Exklusiv Optiker GmbH & Co. OHG | 67.003,80 € | 6 |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG City-Galerie | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Barmen OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Elberfeld OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. City-Arkaden OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Rheinland-Pfalz | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Forum Mittelrhein OHG | 4 | |
fielmann Fielmann GmbH | 362.512,70 € | 2 |
Fielmann AG & Co. Rhein-Galerie OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG | 5 | |
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG | 5 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Saarland | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Sachsen | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Chemnitz Center KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Vita-Center KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4, 10 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Dresden Altstadt KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Kaufpark OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Dresden Neustadt OHG | 4 | |
Fielmann Group AG & Co. Blasewitz KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Centrum OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. am Markt KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Allee Center | 4 | |
Fielmann AG & Co. Paunsdorf-Center OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann Group AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Sachsen-Anhalt | ||
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Kavalierstraße | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Halle-Neustadt OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Sudenburg OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Schleswig-Holstein | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG Wellingdorf | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Thüringen | ||
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. Thüringen-Park OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. oHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. OHG | 4 | |
Fielmann AG & Co. KG | 4 |
7 Die Fielmann Group AG ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin i.S.d. § 285 Nr. 11 a HGB.
8 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
10 Diese Gesellschaft wurde im
Geschäftsjahr 2024 gegründet.
11 Diese Gesellschaft wurde am 10.06.2024
gekauft und am 01.07.2024 übernommen.
13 Diese Gesellschaft wurde am 08. Mai 2024
gegründet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn der Fielmann Group AG von 96.600 Tsd. € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von | T€ |
1,15 € je Stammaktie (84.000.000 Stück) | 96.600 |
Wesentliche Ereignisse nach dem 31. Dezember 2024, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fielmann-Konzerns haben könnten, sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht bekannt.
Hamburg, den 17. April 2025
Fielmann Group AG
Der Vorstand
Marc Fielmannn
Steffen Bätjer
Katja Groß
Dr. Bastian Körber
Peter Lothes
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fielmann Group AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Fielmann Group AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Fielmann Group AG beschrieben sind.
Hamburg, den 17. April 2025
Fielmann Group AG
Der Vorstand
Marc Fielmannn
Steffen Bätjer
Katja Groß
Dr. Bastian Körber
Peter Lothes
An die Fielmann Group AG, Hamburg
Wir haben den Jahresabschluss der Fielmann Group AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fielmann Group AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
[1] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
[2] Bewertung der Vorräte
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1 Sachverhalt und Problemstellung
2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3 Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
[1] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.097,1 Mio (62 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und den Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Bewertungspezialisten unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs enthalten.
[2] Bewertung der Vorräte
1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden in der Bilanz Vorräte von € 74,0 Mio ausgewiesen Die Vorräte basieren auf einer hohen Artikelanzahl. Aufgrund dieser hohen Anzahl hat die Gesellschaft zur Bestandserfassung bzw. -führung und Bewertung der Vorräte umfangreiche Prozesse und Systeme eingerichtet. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Anschaffungskosten werden anhand gewogener Durchschnittswerte ermittelt. Die niedrigeren beizulegenden Werte werden vom Beschaffungs- und Absatzmarkt abgeleitet. Dieser betragsmäßig bedeutsame Posten unterliegt angesichts der aus der hohen Artikelanzahl resultierenden Komplexität der für die zutreffende Bewertung erforderlichen Systeme, Prozesse und Schätzungen einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Anwendung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften als komplex zu betrachten und basiert insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung der niedrigeren beizulegenden Werte auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter.
Aufgrund der Komplexität der Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens einschließlich der zugrundeligenden Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie der umfangreichen eingerichteten Prozesse und Systeme war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Prozesse und Kontrollen des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Einkauf, die Bestandsführung und den Vertrieb während des gesamten Geschäftsjahres unter Einbezug unserer internen IT-Spezialisten beurteilt. Darauf aufbauend haben wir insbesondere die relevanten IT-Systeme zur Bewertung der Vorräte, einschließlich der implementierten Kontrollen von Systemänderungen sowie der daraus generierten Reports, beurteilt. Hierbei haben wir auch die Geschäftsorganisation des Konzerns der Fielmann Group AG berücksichtigt. Zudem haben wir Lieferantenrechnungen und zurechenbare Kosten sowie die zu Grunde liegenden Konditionen der betreffenden Lieferverträge in Stichproben geprüft. Ferner haben wir die durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Bewertung getroffenen Annahmen zu den niedrigeren bezulegenden Werten hinsichtlich ihrer Angemessenheit gewürdigt und nachvollzogen, ob diese stetig angewendet sowie hinreichend dokumentiert sind. Weiterhin haben wir das Vorhandensein und die vollständige Erfassung des Vorratsvermögens unter anderem durch Inventurbeobachtungen anhand statistischer Verfahren überprüft.
Wir konnten uns insgesamt davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse für eine sachgerechte Bewertung angemessen sind und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" in Textziffer 4 "Vorräte" des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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die in Abschnitt "Konzernerklärung zur Unternehmensführung " des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
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die in Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung" des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis 315c HGB |
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den Unterabschnitt "Aufbau und Inhalt des Risikomanagementsystems" in Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des Lageberichts |
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den Unterabschnitt "Wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems" in Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des Lageberichts |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile der Finanzpublikation "Jahresabschluss Fielmann Group AG für das Geschäftsjahr 2024" - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Fielmann_JA+LB_ESEF-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juli 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der Fielmann Group AG, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thorsten Dzulko.
Hamburg, den 17. April 2025
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gezeichnet Thorsten Dzulko, Wirtschaftsprüfer
gezeichnet ppa. Charlotte Meky Wirtschaftprüferin"
"Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen."
Fielmann Group AG • Weidestraße 118 a • D-22083 Hamburg • Telefon: + 49 (0)40 / 270 76 - 0
Fax: + 49 (0)40 / 270 76 - 399 • Mail: investorrelations@fielmann.com • www.fielmann.com