Fielmann Group AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die Fielmann-Gruppe ist ein börsennotiertes Familienunternehmen mit den Schwerpunkten Augenoptik und Hörakustik. Fielmann versorgt seine 29 Mio. Kunden mit Brillen, Kontaktlinsen, Hörsystemen und Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge. Als eines der weltweit führenden Unternehmen der Branche betreibt die Fielmann-Gruppe ein Omnichannel-Geschäftsmodell mit digitalen Vertriebskanälen und mehr als 1.200 Niederlassungen in Europa und den USA. Gegründet im Jahr 1972, wird das Unternehmen heute in zweiter Generation von Marc Fielmann geführt. Die Familie besitzt nach wie vor die Mehrheit der börsennotierten Aktiengesellschaft. Mit ihrer kundenorientierten Philosophie hilft die Fielmann-Gruppe allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen. Dank des Einsatzes seiner weltweit mehr als 24.000 Mitarbeitenden erreicht das Familienunternehmen Kundenzufriedenheitswerte von rund 90 % und hat bis heute über 200 Mio. individuell gefertigte Korrektionsbrillen abgegeben.

Kennzahlen

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2024 2023 1 2022 2021 2020
Umsatz Mio. €
Konzernumsatz exkl. MwSt. 2.264,1 1.970,9 1.759,0 1.678,2 1.428,9
Veränderung % 14,9 12,0 4,8 17,4 -6,0
Absatz (Brillen) Tsd. 9.286 8.891 8.582 8.291 7.264
Veränderung % 4,4 3,6 3,5 14,1 -12,2
Bereinigtes EBITDA 2 Mio. € 491,4 398,5
Veränderung % 23,3 k.A.
Marge % 21,7 20,2
EBITDA Mio. € 470,6 401,0 339,5 396,1 336,7
Veränderung % 17,4 18,1 -14,3 17,6 -12,5
Bereinigter Gewinn vor Steuern (EBT) 2 Mio. € 239,6 192,8
Veränderung % 24,3 k.A.
Marge % 10,6 9,8
Gewinn vor Steuern (EBT) Mio. € 218,8 189,6 160,4 209,7 175,5
Veränderung % 15,4 18,2 -23,5 19,5 -30,9
Gewinn nach Steuern Mio. € 154,2 127,8 109,7 144,6 120,8
Veränderung % 20,6 16,5 -24,1 19,7 -31,9
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Mio. € 415,5 282,8 245,0 346,7 278,5
Veränderung % 46,9 15,4 -29,3 24,5 -7,7
Finanzvermögen Mio. € 109,0 95,6 175,5 277,9 241,4
Veränderung % 14,1 -45,5 -36,9 15,1 -9,8
Eigenkapitalquote Konzern % 38,5 42,1 48,5 50,3 50,1
Investitionen Mio. € 364,5 268,4 152,5 89,2 350,6
Veränderung % 35,8 76,0 71,0 -74,6 200,7
Anzahl Niederlassungen 1.240 1.086 968 913 870
Mitarbeitende zum 31.12.2024 24.363 23.412 22.631 22.028 21.853
davon Auszubildende 3.973 4.058 4.107 4.374 4.516
Kennzahlen je Aktie
Ergebnis 1,81 1,49 1,23 1,63 1,39
Cash flow 4,95 3,37 2,92 4,13 3,32
Dividende 1,15 1,00 0,75 1,50 1,20

1 Im Rahmen des Geschäftsberichts 2024 wurden einige Kennzahlen für das Jahr 2023 angepasst.

2 Die Kennzahlen "Bereinigtes EBITDA" und "Bereinigtes EBT" werden erstmalig in dieser Übersicht aufgeführt. Diese Kennzahlen wurden um wesentliche einmalige Effekte korrigiert, siehe auch Lagebericht, Kapitel 3: Management und zentrale Leistungsindikatoren.

Finanzkalender

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Vorläufige Zahlen 1. Quartal 30. April 2025
Bericht 1. Quartal 8. Mai 2025
Hauptversammlung 10. Juli 2025
Halbjahresbericht 28. August 2025
Analystenkonferenz 17. September 2025
Bericht 3. Quartal 6. November 2025
Vorläufige Zahlen 2025 Februar 2026
Bloomberg FIE
Reuters FIEG.DE
ISIN DE0005772206

Der Bericht wird auf Deutsch und Englisch veröffentlicht. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Männer, Frauen und Personen anderer geschlechtlicher Identitäten sind dabei grundsätzlich in gleicher Weise gemeint und angesprochen.

Vorwort

Sehr geehrte Aktionäre und Freunde des Unternehmens,

2024 war ein sehr erfolgreiches Jahr für die Fielmann-Gruppe: Die Zufriedenheit unserer Kunden lag bei über 90 %, der Umsatz wuchs um +15 % auf 2,3 Mrd. €, und unser bereinigtes EBITDA stieg um +23 % auf einen Höchststand von 491 Mio. €. Sowohl in Europa als auch in den USA haben wir unsere Marktanteile gesteigert.

Unser US-Geschäft hat sich noch besser entwickelt als der ohnehin bereits wachsende augenoptische Markt. In Europa konnten wir dank unserer Preisführerschaft in einem vielerorts wirtschaftlich angespannten Umfeld unsere Marktposition deutlich ausbauen.

Mit unserer Wachstumsstrategie "Vision 2025" haben wir unser Familienunternehmen grundlegend transformiert, in den vergangenen Jahren erfolgreich modernisiert, digitalisiert und internationalisiert. Unsere Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, auch das letzte Ziel der Vision 2025 zu erreichen: eine bereinigte EBITDA-Marge von 25 % in Europa.

Meilensteine der Vision 2025

Modernisierung: Auf dem Weg zu einem modernen Familienunternehmen haben wir auch 2024 abermals große Fortschritte gemacht: Die jährliche Befragung unserer Mitarbeitenden zeigt, dass wir in allen fünf Dimensionen - transparenter Informationsaustausch, Delegieren von Entscheidungen, Lernen aus Fehlern, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und moderne Führung - einen großen Sprung nach vorne gemacht haben. Der bevorstehende Umzug in unsere neue Firmenzentrale in Hamburg wird diese Entwicklung weiter befördern.

Digitalisierung: In den vergangenen Jahren hat die Fielmann-Gruppe eine branchenweit führende Omnichannel-Plattform aufgebaut und entwickelt diese kontinuierlich weiter. Die Nutzung unserer digitalen Services stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr um +50 % auf fast 50 Mio., während der Gesamtumsatz unserer digitalen Kanäle um +6 % auf 100 Mio. € anwuchs.

Internationalisierung: Die Fielmann-Gruppe hat sich zu einem internationalen Unternehmen entwickelt. Mit einem Plus von 33 % sind unsere internationalen Märkte 2024 erneut überdurchschnittlich gewachsen. Unserer Vision 2025 folgend, hat sich unser Auslandsgeschäft von 296 Mio. € im Jahr 2018 auf 833 Mio. € im Jahr 2024 fast verdreifacht. Der Auslandsanteil am Konzernumsatz stieg im gleichen Zeitraum von 21 % auf 37 %. Im letzten Quartal 2024 erreichten die internationalen Märkte der Fielmann-Gruppe sogar 40 % des Konzernumsatzes. Ein wichtiger Meilenstein im Jahr 2024 war die Akquisition von Shopko Optical im Juli, die Fielmann USA zu einem der führenden Augenoptiker im "Upper Midwest" heranwachsen ließ. Die Internationalisierung unseres Familienunternehmens verspricht sowohl in Europa als auch in den Vereinigten Staaten spannende Wachstumschancen.

Marktanteilsgewinne in wichtigen Märkten und Produktkategorien

Im Geschäftsjahr 2024 stieg der Konzernumsatz der Fielmann-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr um 15 % auf 2,26 Mrd. €. Dies dank starken organischen Wachstums (+7 %) sowie der Konsolidierung unserer US-Akquisitionen, die +8 % zum Umsatzwachstum beigetragen haben.

In einem makroökonomisch herausfordernden Umfeld in Zentraleuropa profitierte Fielmann von seiner Position als Preisführer mit herausragendem Service: Der deutsche Markt wuchs +6 % gegenüber dem Vorjahr, die Schweiz +5 %, und unser Umsatz in Österreich verbesserte sich um +10 %. Diese Entwicklung war geprägt von einem höheren Anteil an Gleitsichtgläsern und einer sehr erfreulichen Entwicklung unseres Hörakustik-Geschäfts. Spanien wuchs im gleichen Zeitraum um +10 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In unseren anderen europäischen Märkten konnten wir unseren Umsatz um +5 % steigern.

Der Umsatz von Fielmann USA stieg 2024 auf rund 200 Mio. €. Die Übernahme von SVS Vision trug erstmals über das volle Geschäftsjahr und die Akquisition von Shopko Optical für sechs Monate zum Umsatz der Fielmann-Gruppe bei. Auf vergleichbarer Basis stieg der Umsatz von Fielmann USA um +11 % gegenüber dem Vorjahr, lag damit deutlich über dem Marktniveau. Laut Daten nationaler Branchenverbände und eigener Schätzungen haben wir unsere Marktanteile in unseren wichtigsten Märkten weltweit ausgebaut.

Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete die Fielmann-Gruppe in allen wesentlichen Warengruppen jeweils ein starkes Wachstum von +6 % und mehr. In Europa lag das organische Wachstum von Kontaktlinsen auf Vorjahresniveau, während Sonnenbrillen ohne Sehstärke um +6 %, Korrektionsbrillen um +7 % und Hörsysteme um +10 % wuchsen.

Wachstum und Innovation bei Augenvorsorge

Unsere Augenvorsorgeleistungen erwirtschafteten 2024 einen Umsatz von rund 40 Mio. €. Treiber dieser Entwicklung ist vor allem die Expansion in den USA, wo die medizinische Augenvorsorge integraler Bestandteil unseres Geschäftsmodells ist. In Europa haben sich bereits mehr als 130.000 Kunden in Deutschland, der Schweiz und Österreich für unseren erst kürzlich eingeführten, innovativen Augen-Check-Up entschieden. Mehr als 26.000 Kunden wurden an örtliche Augenärzte und Kliniken verwiesen, 2.500 von ihnen benötigten eine dringende Behandlung.

Interessanterweise waren mehr als 70 % der Fielmann-Kunden, die diesen Service genutzt haben, schon länger nicht mehr oder sogar noch nie bei einem Augenarzt. Das zeigt, dass wir mit unserem Service erfolgreich die Risikopatienten ansprechen. Die Rückmeldungen sind überwältigend positiv: Beeindruckende 95 % der Kunden bewerteten die innovative Augenvorsorge mit gut oder sehr gut. Das bestärkt uns darin, diese medizinische Leistung in immer mehr Standorten europaweit anzubieten.

Wir sind unseren Partnern in der Augenheilkunde und der weiteren Ärzteschaft dankbar für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die bereits zahlreiche Kunden vor schweren gesundheitlichen Folgen wie Schlaganfall oder Erblindung bewahrt hat. Allein in Deutschland erblinden jährlich Tausende Menschen. Durch unsere gemeinsamen Anstrengungen können wir dieser Entwicklung durch regelmäßige Vorsorge erheblich entgegenwirken.

Die Fielmann-Gruppe macht Augenvorsorgeleistungen für immer mehr Menschen in Europa und den USA zugänglich. So sind wir auf einem guten Weg, allen Menschen zu helfen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen.

Geschäftsergebnis 2024 starke Basis für 2025 - Dividende wird erhöht

Die Fielmann-Gruppe hat ihre Marktposition 2024 erneut deutlich ausgebaut. Wir freuen uns sehr, dass wir unser Umsatzziel von mehr als 2 Mrd. € bereits jetzt übertroffen haben und dass unsere Kundenzufriedenheit in den bestehenden Märkten weiterhin auf dem angestrebten Niveau von 90 % oder höher liegt.

Bei der Profitabilität haben unsere strategischen Maßnahmen im Hinblick auf Produkt mix, Kostenstruktur und Effizienz zu einem weiteren Geschäftsjahr mit deutlich verbesserter Marge geführt: Die Fielmann-Gruppe steigerte ihr bereinigtes EBITDA um rund +23 % auf 491 Mio. € (Vorjahr: 399 Mio. €). Die bereinigte EBITDA-Marge der Gruppe stieg 2024 um rund +1,5 Prozentpunkte auf 21,7 %. Die entsprechende Marge in Europa stieg um ca. +2,1 Prozentpunkte auf 22,8 %. In den USA hat sich die bereinigte EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2024 auf rund 9,9 % verbessert. Das bereinigte Vorsteuerergebnis (EBT) der Fielmann-Gruppe wuchs um rund +24 % auf 240 Mio. €, das Ergebnis nach Steuern nahm um +21 % auf 154 Mio. € zu.

Dieses beeindruckende Wachstum verdanken wir unseren treuen Kunden und dem Einsatz unserer großartigen Teams, die nicht nur täglich unsere kundenfreundliche Philosophie leben, sondern auch die strategische Fokussierung auf Profitabilität konsequent umgesetzt haben.

In Anbetracht unserer erfreulichen Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 eine um +15 % höhere Dividende von 1,15 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vorschlagen.

Ausblick: Alle Ziele der Vision 2025 werden erreicht

Wir sind zuversichtlich, dass wir unser 2024 angekündigtes Ziel der Vision 2025 einer bereinigten EBITDA-Marge von 25 % in Europa in diesem Jahr erreichen werden. Auf Gruppen-Ebene wird die Marge auf 24 % steigen, wie im vergangenen Jahr kommuniziert. Den Konzernumsatz erwarten wir in Höhe von bis zu 2,5 Mrd. €, dies vor allem dank starkem organischen Wachstum von 5 % oder mehr in wesentlichen Märkten.

Da wir im laufenden Jahr voraussichtlich die wesentlichen Ziele der Vision 2025 erreichen werden, entwickelt die Fielmann-Gruppe derzeit ihre Vision 2035 und Ziele für den Zeitraum bis 2030. Beides werden wir im Rahmen unserer Hauptversammlung im Juli vorstellen.

Im Namen des Vorstands danke ich allen unseren Kunden, den mehr als 24.000 Kolleginnen und Kollegen in unserem großen Familienunternehmen, unseren Partnern, Freunden und vor allem Ihnen, liebe Aktionäre, für Ihre Treue zur Fielmann-Gruppe. Lassen Sie uns weiter gemeinsam allen Menschen helfen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen.

 

Hamburg, 17. April 2025

Marc Fielmann

Vorstandsvorsitzender (CEO)

Management

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Dr. Lukas Rücker 1 Peter Lothes Katja Groß Marc Fielmann
(CEO Fielmann USA) (COO) (CHRO) (CEO)
Versicherungen Produktion & Logistik Personal & Organisation, Digital & IT Strategie, Category Management & Einkauf
Steffen Bätjer Dr. Bastian Körber
(CFO) (CSO)
Finanzen, Controlling, Recht, Compliance Vertrieb, Marketing, Expansion, Immobilien

Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten des Managements finden Sie im Anhang auf Seite 248.

1 Bis 31. Dezember 2024

Aufsichtsrat

Vertreter der Anteilseigner

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Prof. Dr. Mark K. Binz 1, 2, 3, 4 Rechtsanwalt Stuttgart
(Aufsichtsratsvorsitzender) Binz & Partner
Hans-Georg Frey 1, 4 Unternehmensberater Hanstedt
Carolina Müller-Möhl 2 Verwaltungsratspräsidentin Zürich (CH)
Müller-Möhl Group
Marie-Christine Ostermann Geschäftsführende Gesellschafterin Hamm
Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG
Pier Paolo Righi 4 CEO & President Amsterdam (NL)
Karl Lagerfeld International B.V.
Sarna Marie Elisabeth Röser Mitglied der Geschäftsleitung Mundelsheim
FAIR VC GmbH
Hans-Otto Schrader Vorsitzender des Aufsichtsrats Hamburg
Otto AG für Beteiligungen
Georg Alexander Zeiss 1,3, 5 Geschäftsführer Ahrensburg
Fielmann Family Office GmbH

Vertreter der Arbeitnehmer

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Ralf Greve 1, 2, 3 Expert HR Development Hamburg
(Stellv. Aufsichtsratsvors.) Fielmann Group AG
Heiko Diekhöner Regionalleiter Hamburg
Fielmann Group AG
Sieglinde Frieß Stellv. Landesleitung & Tarifkoordination Hamburg
ver.di
Jana Furcht 1 Augenoptikermeisterin München
Fielmann AG & Co. OHG
Nathalie Hintz 1 Gebietsleiterin Hamburg
Fielmann Group AG
Frank Schmiedecke Niederlassungsleiter Hamburg
Fielmann AG & Co Rathaus OHG
Frank Schreckenberg Gewerkschaftssekretär Berlin
ver.di
Mathias Thürnau 2 Abteilungsleiter Sales Support & Events Hamburg
Fielmann Group AG

1 Mitglied im Personalausschuss, Vorsitzender: Prof. Dr. Mark K. Binz

2 Mitglied im Vermittlungsausschuss, Vorsitzender: Prof. Dr. Mark K. Binz

3 Mitglied im Prüfungsausschuss

4 Mitglied im Nominierungsausschuss

5 Seit 06.03.2024; auch Vorstand der KORVA SE, Berlin

Bericht des Aufsichtsrats

Zunächst möchte der Aufsichtsrat an Herrn Professor Günther Fielmann erinnern, der am 3. Januar 2024 verstorben ist. Als Gründer und langjähriger Vorstandsvorsitzender der Fielmann-Gruppe war Herr Professor Fielmann ein Jahrhundert-Unternehmer. Mit strategischem Weitblick, einem klaren Fokus auf die Wünsche der Kunden und einem vorbildlichen Engagement für das Gemeinwohl hat er die deutsche Wirtschaft weit über die Grenzen der Augenoptik und Hörakustik hinaus geprägt. Gegenüber einem der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Aufsichtsrat war Herr Professor Fielmann von Anfang an positiv eingestellt. Er hat ihn nicht wie viele als zwangsläufige Folge der Rechtsform und der Mitarbeiterzahl in Kauf genommen, sondern als Chance gesehen, den gewählten Arbeitnehmer-Vertretern Mitverantwortung zu übertragen und Einfluss einzuräumen. Mit der Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung in eine Familienstiftung hat er dem Kapitalmarkt signalisiert, dass das von ihm gegründete Unternehmen dauerhaft mehrheitlich in Familienhand bleiben wird, also unverkäuflich ist, sodass sich Übernahmespekulationen erübrigen. Wir werden Herrn Professor Günther Fielmann als einen in jeder Hinsicht vorbildlichen Familienunternehmer in guter Erinnerung behalten.

Der Aufsichtsrat ist auch im Geschäftsjahr 2024 den ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben gewissenhaft nachgekommen. Er hat sich im Berichtsjahr kontinuierlich über alle wichtigen geschäftspolitischen Vorgänge informiert und die Arbeit des Vorstands überwacht sowie beratend begleitet. Bei wichtigen Anlässen gab es auch außerhalb der Sitzungen einen unmittelbaren Informationsaustausch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand.

Auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Beratungen eingehend mit der Geschäfts- und Finanzlage, der Unternehmensstrategie, der Personalpolitik, der Planung, der Risikoeinschätzung sowie der Compliance-Organisation der Fielmann Group AG befasst. Im Geschäftsjahr 2024 hatte der Aufsichtsrat sechsmal getagt. Dabei wurden drei Aufsichtsratssitzungen in Präsenz und drei per Videokonferenz abgehalten. Entschuldigt gefehlt haben die Aufsichtsratsmitglieder Hans-Georg Frey und Frank Schreckenberg jeweils bei zwei Sitzungen sowie die Aufsichtsratsmitglieder Ralf Greve, Pier Paolo Righi, Hans-Otto Schrader, Marie-Christine Ostermann, Carolina Müller-Möhl und Jana Furcht jeweils bei einer Sitzung.

Die erste Aufsichtsratssitzung fand am 15. Februar 2024 virtuell statt. Nachdem Herr Marc Fielmann die vorläufigen Eckdaten der Fielmann-Gruppe für 2023 sowie die bisherige Geschäftsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erläutert hatte, informierte Herr Steffen Bätjer den Aufsichtsrat über den Stand der aktuell durchgeführten SAP-Umstellung sowie den bisherigen Verlauf der Jahresabschlussprüfung. Außerdem stellte Herr Dr. Bastian Körber drei strategische Initiativen für das Jahr 2024 vor: die flächendeckende Verfügbarkeit des Augen-Check-Ups in Deutschland und in der Schweiz, die Einführung einer Gleitsichtsimulation (ADD-Vision) sowie den Rollout einer "geführten Reklamationsbearbeitung" in ZenIT, der iPad-basierten digitalen Verkaufsunterstützung in den Niederlassungen.

Ein weiterer Beratungsgegenstand war die ebenfalls für 2024 vorgesehene strategische Neuausrichtung des Produktions- und Logistiknetzwerks. Hierzu erstattete als Gast Herr Peter Lothes, COO von Fielmann und Mitglied des Executive Leadership Teams, einen ausführlichen Bericht und beantwortete die Fragen von Aufsichtsratsmitgliedern. Abschließend beriet und beschloss der Aufsichtsrat eine Anpassung der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei wurde unter anderem geregelt, dass Frau Katja Groß ab dem 1. April 2024 die Verantwortung für den Bereich IT übernimmt, der zudem in "Digital & IT" umbenannt wurde, um der Bedeutung des digitalen Produktmanagements Rechnung zu tragen.

Die zweite Aufsichtsratssitzung wurde am 11. April 2024 als Präsenzsitzung abgehalten. Nach Ausführungen zum Geschäftsjahr 2023 sowie zum bisherigen Geschäftsverlauf im Jahr 2024 erläuterte Herr Fielmann die Prognose des Vorstands für das Gesamtgeschäftsjahr 2024 unter Bezugnahme auf drei Szenarien (Low, Mid, Best) und stellte dazu die vom Vorstand vorgesehene Mitteilung an den Kapitalmarkt zur Diskussion. Nach eingehender Erörterung fasste der Aufsichtsrat den Beschluss, die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 zu genehmigen.

Außerdem war eine Erhöhung der Kreditlinien des Unternehmens Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung. Um in jeder Situation stets voll handlungsfähig zu bleiben und um schnell auf sich bietende Geschäftschancen reagieren zu können, schlug der Vorstand vor, die bestehenden Linien für Geschäftskredite deutlich zu erhöhen; man stehe hierüber mit vier Banken im Gespräch. Nach Erörterung der zu erwartenden Bereitstellungskosten sowie der Konditionen bei Inanspruchnahme der Kreditlinien fasste der Aufsichtsrat Beschluss und ermächtigte den Vorstand, die Kreditlinien für allgemeine Geschäftskredite bei mehreren Banken von bislang insgesamt 100 Mio. € auf nunmehr bis zu 225 Mio. € zu erhöhen.

Zudem beschloss der Aufsichtsrat nach Empfehlung durch den Personalausschuss Anpassungen beim Vorstandsvergütungssystem, wobei es sich um die formelle Umsetzung von Änderungen handelte, die der Sache nach bereits im Geschäftsjahr 2023 vom Aufsichtsrat beschlossen worden sind, sowie um einige sprachliche Aktualisierungen.

Am 18. April 2024 folgte die Bilanzsitzung, die virtuell abgehalten wurde. Herr Wirtschaftsprüfer Thorsten Dzulko und Frau Wirtschaftsprüferin Claudia Niendorf-Senger von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC legten die Prüfungsgegenstände und die Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 dar und berichteten nochmals zusammenfassend über die mit dem Prüfungsausschuss bereits eingehend erörterten Schwachstellen, die anlässlich der Prüfung erkannt wurden, sowie über die einzelnen Prüfungsergebnisse.

Herr Georg Alexander Zeiss und Herr Prof. Binz berichteten anschließend als Mitglieder des Prüfungsausschusses über den erfolgten Austausch zwischen dem Ausschuss und den Wirtschaftsprüfern bezüglich der Abschlussprüfung 2023 sowie den daraus gewonnenen Erkenntnissen.

Nach einer Aussprache billigte der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahres- und den Konzernabschluss 2023 nebst jeweiligem Lagebericht sowie den Vergütungsbericht und den Abhängigkeitsbericht für 2023. Außerdem nahm der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten CSR-Bericht für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis. Abschließend wurden noch die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung diskutiert und verabschiedet.

Am 6. Juni 2024 fand eine ebenfalls virtuell durchgeführte Aufsichtsratssitzung statt, deren Beratungsgegenstand die weitere Expansion der Fielmann-Gruppe auf dem US-Markt war. Zunächst gab Herr Dr. Lukas Rücker (CEO Fielmann USA) als Gast einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten von Fielmann in den USA seit dem dortigen Markteintritt durch Erwerb der Optikerkette SVS Vision und des E-Commerce-Unternehmens Befitting im Jahr 2023. Nach Ausführungen von Herrn Dr. Körber über die Attraktivität des US-amerikanischen Marktes für eine weitere Expansion der Fielmann-Gruppe berichtete Herr Fielmann, dass man mit der Optikkette Shopko Optical ein Akquisitionsobjekt gefunden habe, das die Anforderungen von Fielmann hervorragend erfülle. Shopko Optical betreibe 142 Niederlassungen in 13 Staaten der USA, vornehmlich aber in Wisconsin und Minnesota. Geografisch würden sich die Shopko Optical-Niederlassungen und die 82 Niederlassungen von SVS Vision optimal ergänzen. Dem Aufsichtsrat wurden die aktuellen Unternehmenskennzahlen von Shopko Optical und deren rechnerisch ermittelter Unternehmenswert dargelegt. Zudem berichtete Herr Bätjer, dass bei den durchgeführten Due-Diligence-Prüfungen keine kritischen Punkte identifiziert worden seien, die gegen einen Erwerb des Unternehmens sprächen.

Nachdem die zahlreichen Fragen von Aufsichtsratsmitgliedern zu dem vorgesehenen Unternehmenserwerb beantwortet waren, genehmigte der Aufsichtsrat den Erwerb von 100 % der Gesellschaftsanteile an der Shoptikal TopCo Inc. (Obergesellschaft der Optikkette) durch die Fielmann USA Inc. unter Beitritt der Fielmann Group AG zum Kaufvertrag als Garantiegeberin. Außerdem genehmigte der Aufsichtsrat dem Vorstand die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 350 Mio. € zum Zwecke der Finanzierung des Anteilserwerbs. Damit konnte Fielmann die Optikkette Shopko Optical wie geplant zum 1. Juli 2024 übernehmen.

Die nächste Aufsichtsratssitzung fand im Anschluss an die Hauptversammlung am 11. Juli 2024 wieder in Präsenz statt. Nach einem kurzen Rückblick auf die Hauptversammlung ging Herr Fielmann nochmals auf den Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr 2024 ein und unterrichtete den Aufsichtsrat sodann über ein Schwerpunktthema für das zweite Halbjahr 2024, den Handlungsbedarf hinsichtlich der gestiegenen Personalkostenquote in den Niederlassungen.

Weiterer Berichtsgegenstand war die inzwischen erfolgte Akquisition der Optikkette Shopko Optical in den USA. Herr Bätjer berichtete über den reibungslos verlaufenen Übernahmeprozess und stellte die Auswirkungen dar, die diese Akquisition auf die Konzernkennzahlen für 2024 haben werde.

Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Immobilie Schillerstraße 17 in Weimar. An deren Eigentümerin, einer Objektgesellschaft, war die Fielmann Group AG mit 51 % und die Erbengemeinschaft Günther Fielmann mit 49 % beteiligt. Der Vorstand strebte an, dass die Fielmann Group AG den 49 %-Anteil der Erbengemeinschaft hinzuerwirbt. Zur Begründung führte er aus, dass die Immobilie zu 100 % gewerblich vermietet sei, mit der Fielmann-Niederlassung Weimar als Hauptmieterin. Diese nachhaltig profitable Niederlassung wolle die angemieteten Flächen langfristig nutzen. Somit mache es Sinn, wenn die Fielmann Group AG künftig als alleinige Inhaberin der Objektgesellschaft die Immobilie auch langfristig halte. Der Aufsichtsrat genehmigte daraufhin den Erwerb des 49 %-Anteils, wobei der Kaufpreis (rd. 2,9 Mio. €) nach dem aktuellen Marktwert des Objekts laut vorliegendem Sachverständigengutachten bemessen wurde.

In der in Präsenz abgehaltenen Aufsichtsratssitzung am 21. November 2024 war zunächst der Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 Gegenstand der Berichterstattung durch den Vorstand. Außerdem legte der Vorstand die Planung für 2025 sowie die Rahmenplanung 2026-2027 dar. Nach der Beantwortung von Fragen seiner Mitglieder genehmigte der Aufsichtsrat die Planungen. Des Weiteren hat der Vorstand den Stand der Entwicklung der Vision 2035 sowie der Unternehmensstrategie dargelegt und zur Diskussion gestellt. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Personalrabatten, der Notwendigkeit der Bildung von Rückstellungen in Bezug auf frühere Jahre, der Sicherstellung einer künftig zutreffenden Behandlung sowie mit damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.

Anschließend beschlossen sowohl die Anteilseignervertreter als auch die Arbeitnehmervertreter für die Wahl zum Aufsichtsrat im Jahr 2025 bezüglich der Geschlechterquote einer Gesamterfüllung zu widersprechen und haben den Widerspruch jeweils gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden erklärt (§ 96 Abs. 2 S. 3 AktG). Damit ist für die kommende Wahl zum Aufsichtsrat der gesetzliche Mindestanteil von 30 % an Frauen bzw. Männern von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt, also von jeder Seite je für sich zu erfüllen.

In dieser letzten Sitzung im Jahr 2024 war zudem ein Entwurf der DCGK-Erklärung zum 31. Dezember 2024 Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat. Dabei wurde auch darüber gesprochen, wie die Anzahl der erklärten Abweichungen künftig reduziert werden kann.

Im Geschäftsjahr 2024 hatte der Vermittlungsausschuss i.S.d. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz keinen Anlass zusammenzutreten. Der Personalausschuss tagte einmal bei Anwesenheit aller Ausschussmitglieder. Erörtert wurden dabei die Anpassungen des Vorstandsvergütungssystems zur formellen Umsetzung der bereits im Jahr 2023 gefassten Aufsichtsratsbeschlüsse. Wie schon oben berichtet, hat der Aufsichtsrat der Empfehlung des Personalausschusses folgend die Anpassungen in seiner Sitzung vom 11. April 2024 beschlossen. Außerdem befasste sich der Personalausschuss mit den Möglichkeiten einer Neugestaltung des Vorstandsvergütungssystems. Auch der Nominierungsausschuss trat in vollzähliger Besetzung einmal zusammen und sprach dem Aufsichtsrat die Empfehlung aus, nach dem Ausscheiden von Herrn Hans Joachim Oltersdorf aus dem Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2024 die Wahl von Herrn Georg Alexander Zeiss als Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen.

Der Prüfungsausschuss ist im Berichtsjahr in insgesamt vier Sitzungen (zwei davon virtuell) seinen Aufgaben nachgekommen. An jeder der Sitzungen nahmen jeweils alle Ausschussmitglieder teil. Zudem stand in jeder Sitzung aus dem Vorstand Herr Steffen Bätjer dem Prüfungsausschuss Rede und Antwort. Außerdem wurden in den Sitzungen auch Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen und Revision gehört und befragt.

In der ersten Sitzung am 14. Februar 2024 standen unter anderem der vorläufige Abschluss für 2023 und der Stand der Abschlussprüfung, die Themen "Unabhängigkeit des Abschlussprüfers" (bejaht) und "Kenntnis über mögliche Fraud-Fälle" (verneint) sowie eine Ergänzungsvereinbarung mit PwC infolge neu hinzugetretener Prüfungsthemen auf der Tagesordnung. An der Sitzung am 10. April 2024 nahmen, wie auch schon bei der ersten Sitzung, vom Abschlussprüfer PwC Herr Wirtschaftsprüfer Thorsten Dzulko und Frau Wirtschaftsprüferin Claudia Niendorf-Senger teil. Mit diesen führte der Prüfungsausschuss, nachdem zuvor Herr Steffen Bätjer seinen Bericht erstattet hatte, ein ausführliches Gespräch über den Verlauf und die Ergebnisse der Abschlussprüfung für 2023 und verabschiedete sodann seine Empfehlungen für die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats in dessen Bilanzsitzung. In der Sitzung vom 2. Juli 2024 war insbesondere ein ausführlicher Bericht über das System der Internen Revision Beratungsgegenstand. Außerdem wurden die Auswirkungen der Übernahme von Shopko Optical auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Fielmann-Gruppe thematisiert. In der letzten Sitzung am 20. November 2024 war Herr Wirtschaftsprüfer Thorsten Dzulko (PwC) anwesend. Dieser und die Ausschussmitglieder erklärten zunächst, es gäbe keine Themen, die ohne Teilnahme des Vorstandes zu besprechen seien (DCGK D. 10). Bei seinem anschließenden Bericht ging Herr Dzulko unter anderem auf die Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024 ein. Beraten wurde des Weiteren über das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem. Außerdem befasste sich der Prüfungsausschuss noch mit den Planungen für 2025 ff.

Der Aufsichtsrat überprüft fortlaufend und zusätzlich einmal jährlich anhand eines ausführlichen Fragebogens das Vorliegen von Interessenkonflikten seiner Mitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zudem aufgefordert, potenzielle Interessenkonflikte mitzuteilen. Auch im Geschäftsjahr 2024 lagen keine Interessenkonflikte vor.

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen, zukunftsweisenden Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei auf Wunsch von der Gesellschaft unterstützt. Außerdem können neue Mitglieder des Aufsichtsrats die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen.

Der Jahresabschluss der Fielmann Group AG und der gemäß § 315 e Handelsgesetzbuch auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 sowie die Berichte über die Lage der Fielmann Group AG und des Konzerns sind durch den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a. M., geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die vorgenannten Unterlagen, einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, die jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vorlagen, wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 16. April 2025 und des Aufsichtsrats am 17. April 2025 eingehend erörtert. Dies erfolgte jeweils in Gegenwart von Herrn Wirtschaftsprüfer Thorsten Dzulko und Frau Wirtschaftsprüferin Charlotte Meky, die über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung sowie über ihre Feststellungen zum internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem berichteten und die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder dazu beantworteten. Über die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben. Er hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt, womit der Jahresabschluss zugleich festgestellt ist. Der Aufsichtsrat befürwortet den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und schließt sich diesem an. Dem für 2024 vorgelegten Vergütungsbericht und der nichtfinanziellen Berichterstattung stimmte der Aufsichtsrat ebenfalls zu.

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2024 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit der uneingeschränkten Bestätigung versehen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands geprüft und sich in der Bilanzsitzung am 17. April 2025 das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer berichten lassen. Gegen den Bericht des Vorstands und dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende und sehr erfolgreiche Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.

 

Hamburg, 17. April 2025

Professor Dr. Mark K. Binz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Marktüberblick Europa 1

Brillen

Augenoptischer Markt Europa 2

80.000 Fachgeschäfte

€40 Mrd. Umsatz

60 Mio. verkaufte Brillen (2024)

%56 aller Europäer tragen eine Brille 3

Hörakustik

Europäischer Hörakustik-Markt 4

50 Mio. Menschen, die ein Hörsystem benötigen, aber noch keines haben

€6 Mrd. Umsatz

Mio. verkaufte Hörsysteme (2024)

1 Blau markiert: Länder, in denen die Fielmann-Gruppe aktiv ist

2 Schätzung Fielmann, 2024

3 Eigene Schätzung basierend auf ECCO-Daten

4 AEA-EFHOH-Report, bpb

Augenvorsorge

Fielmann-Niederlassungen mit Augen-Check-Up

>130.000

durchgeführte Augen-Check-Ups

>26.000

durch Augen-Check-Ups identifizierte Auffälligkeiten

Marktüberblick USA 1

Brillen

Augenoptischer Markt USA 2

44.000 Fachgeschäfte

€70 Mrd. Umsatz (inkl. Kontaktlinsen)

65 Mio. verkaufte Brillen (2024)

der US-Bürger haben eine Brillenversicherung

der erwachsenen US-Amerikaner (168 Mio. Menschen) tragen eine Brille

1 Blau markiert: US-Bundesstaaten, in denen die Fielmann-Gruppe aktiv ist

2 Vision Council

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Fielmann Group AG

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Unternehmensprofil

Die Fielmann Group AG ist ein börsennotiertes deutsches Familienunternehmen in den Bereichen Augenoptik und Hörakustik. Das Unternehmen versorgt 29 Mio. Kundinnen und Kunden mit Brillen, Kontaktlinsen, Hörsystemen und Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge. Als Marktführer in Zentraleuropa und weltweit drittgrößtes Unternehmen der Optik-Branche verfolgt es ein Omnichannel-Geschäftsmodell mit digitalen Vertriebskanälen und mehr als 1.200 Niederlassungen. Das 1972 gegründete Unternehmen wird von Marc Fielmann in zweiter Generation geführt. Mit ihrer kundenorientierten Philosophie hilft die Fielmann-Gruppe allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen. Dank des Einsatzes seiner mehr als 24.000 Mitarbeitenden erreicht das Unternehmen immer wieder Kundenzufriedenheitswerte und Wiederkaufsraten von über 90 % und hat bereits mehr als 200 Mio. individuell gefertigte Korrektionsbrillen an Kundinnen und Kunden abgegeben. Die Aktien der Fielmann Group AG mit Sitz in Hamburg sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und gehören zum Börsenindex SDAX. Über die KORVA SE, mehrere Stiftungen und direkten Aktienbesitz kontrolliert die Familie Fielmann 72,9 % der Aktien der Fielmann Group AG. Der Streubesitz beläuft sich auf 27,1 %.

1.2 Organisationsstruktur

Das operative Geschäft der Fielmann-Gruppe wird über mehrere regionale Beteiligungen, die direkt oder indirekt von der Muttergesellschaft kontrolliert werden, gesteuert. Aufbauend auf ihrer marktführenden Position in Zentraleuropa verfolgt die Fielmann-Gruppe seit 2019 ihre Wachstumsstrategie Vision 2025. Im Rahmen dieser Strategie wurde organisches Wachstum in bestehenden Märkten mit Akquisitionen kombiniert: 2019 trat die Fielmann-Gruppe mit der Übernahme des Augenoptikunternehmens Optika Clarus in den slowenischen Markt ein. Darauf folgten die Übernahmen von Óptica & Audiología Universitaria in Spanien im Jahr 2020 und Medical Óptica Audición in Nordspanien im Jahr 2022. Im Jahr 2023 expandierte die Fielmann-Gruppe in den weltweit größten augenoptischen Markt: die Vereinigten Staaten. 2023 erwarb sie SVS Vision, ein Optikunternehmen mit Sitz in Mt. Clemens, Michigan, das neben dem stationären Einzelhandel auch über eigene Produktionsstätten verfügt sowie eine Brillenversicherung an Firmenkunden anbietet. Darüber hinaus wurde ebenfalls im Jahr 2023 Eyevious Style Incorporated mit Sitz in Calgary, Kanada, übernommen. Um ihre starke Marktposition im "Upper Midwest" der Vereinigten Staaten auszuweiten, erwarb die Fielmann-Gruppe am 1. Juli 2024 Shopko Optical, ein Optikunternehmen mit Sitz in Green Bay, Wisconsin. Shopko Optical betreibt 144 Niederlassungen in 13 US-Bundesstaaten. Dank dieser Akquisitionen und eines starken organischen Wachstums ist die Fielmann-Gruppe Ende 2024 ein führender Anbieter von Augenoptik im "Upper Midwest" der USA.

1.3 Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsches börsennotiertes Unternehmen orientiert sich die Fielmann Group AG bei der Führung und Kontrolle des Unternehmens an den im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) aufgeführten Standards einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Im Berichtsjahr bestand der Vorstand der Fielmann Group AG aus vier Personen, die für die Leitung der Fielmann-Gruppe verantwortlich sind. Marc Fielmann ist Vorstandsvorsitzender (CEO). Darüber hinaus verantwortet er die Bereiche Strategie, Category Management & Einkauf. Bis 31. März 2024 war er auch für Digital & IT verantwortlich. Steffen Bätjer (CFO) verantwortet die Bereiche Finanzen, Controlling, Recht und Compliance. Katja Groß ist für die Bereiche Personal & Organisation verantwortlich. Darüber hinaus übernahm Katja Groß am 1. April 2024 die Verantwortung für den Bereich Digital & IT und leitete den Bereich Produktion & Logistik vom 1. Januar 2024 bis 28. Februar 2025. Dr. Bastian Körbers Zuständigkeit umfasst die Bereiche Vertrieb, Marketing, Expansion und Immobilien. Am 14. Februar 2025 gab die Fielmann-Gruppe bekannt, dass Peter Lothes ab dem 1. März 2025 als Chief Operating Officer (COO) die Verantwortung für die Bereiche Produktion & Logistik übernehmen wird.

Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und prüft den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie den Konzernabschluss. Neben seiner Überwachungsfunktion berät der Aufsichtsrat den Vorstand bei der operativen Leitung des Unternehmens und ist in wesentliche Entscheidungen eingebunden. Der Aufsichtsrat der Fielmann Group AG ist nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gebildet und besteht aus 16 Mitgliedern (sechs Frauen und zehn Männern). In Übereinstimmung mit der deutschen/​europäischen Regulatorik weisen wir den prozentualen Anteil von Männern und Frauen getrennt aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Um die Effizienz seiner Tätigkeit zu steigern, hat der Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen des DCGK und den geltenden gesetzlichen Vorgaben einen Personalausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Vermittlungsausschuss und einen Nominierungsausschuss eingerichtet.

1.4 Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell der Fielmann-Gruppe umfasst im Wesentlichen Augenoptik und Hörakustik. In der Augenoptik ist die Fielmann-Gruppe gemessen am Umsatz das drittgrößte Unternehmen der Branche weltweit und Marktführer in Zentraleuropa sowie im "Upper Midwest" der USA. In Spanien und Osteuropa strebt die Fielmann-Gruppe mittel- und langfristig die Marktführerschaft an. Die augenoptischen Leistungen der Fielmann-Gruppe umfassen Augenvorsorge, Refraktion, Anpassung, Abgabe und Verkauf von augenoptischen Produkten. Zur augenoptischen Produktpalette gehören Brillen, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Reinigungslösungen, Schutzbrillen und sonstige Produkte. Als Designer, Produzent, Großhändler und Optiker deckt die Fielmann-Gruppe die gesamte Wertschöpfungskette der Augenoptik ab. Im brandenburgischen Rathenow befindet sich der größte Produktions- und Logistikstandort, in dem das Unternehmen Brillengläser fertigt und verarbeitet, sie in die von den Kundinnen und Kunden bestellten Fassungen einsetzt und anschließend über Nacht an ihre Niederlassungen liefert. Im Berichtsjahr wurden dort im Tagesdurchschnitt fast 20.000 Gläser (Vorjahr: 17.000) ausgeliefert und über 61.000 Aufträge (Vorjahr: 62.000) bearbeitet. In Summe fertigte die Fielmann-Gruppe dort mehr als 4,9 Millionen Gläser mit vielen verschiedenen Beschichtungen und Schliffen (Vorjahr: 4,1 Millionen Gläser). Neben dem Standort in Rathenow nutzt die Fielmann-Gruppe mehrere weitere Produktions- und Logistikstandorte auf drei Kontinenten. Diese werden entweder direkt von der Fielmann-Gruppe, im Joint Venture oder über die Beauftragung Dritter betrieben.

Das Omnichannel-Geschäftsmodell der Fielmann-Gruppe umfasst verschiedene digitale Vertriebskanäle und die persönliche Beratung in 1.240 Niederlassungen in Europa und den Vereinigten Staaten (Stand: 31.12.2024, Vorjahr: 1.086 Niederlassungen). Neben ihren augenoptischen Dienstleistungen und Produkten bietet die Fielmann-Gruppe in Deutschland, der Schweiz, Österreich und den USA zunehmend auch Augenvorsorgeleistungen an. In den Vereinigten Staaten ist die Augenvorsorge seit langem ein wesentlicher Bestandteil des Geschäfts, der hauptsächlich von angestellten Optometristen erbracht wird, die in unseren über 220 Niederlassungen tätig sind. In Europa erfüllt Fielmann seit kurzem einen lang gehegten Kundenwunsch und bietet solche Dienstleistungen im Rahmen des Augen-Check-Ups in Zusammenarbeit mit der Ocumeda AG an. Zertifizierte Optiker von Fielmann führen in den Niederlassungen Augeninnendruckmessungen durch und erstellen Netzhautbilder, die anschließend von Augenärzten ausgewertet werden. Die Kunden erhalten innerhalb weniger Tage einen Befund. Dieser Service wird derzeit in mehr als 400 Niederlassungen in der DACH-Region angeboten und wurde bisher von mehr als 130.000 Kunden in Anspruch genommen.

Gemäß unserem Selbstverständnis - "Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen" - ist die Hörakustik ein wesentlicher Teil unseres Angebots. In der DACH-Region, in Slowenien und Spanien versorgt die Fielmann-Gruppe ihre Kunden mit Hörsystemen und den dazugehörigen Dienstleistungen im Shop-in-Shop-Modell in unseren Niederlassungen. Im Jahr 2024 wurden 27 neue Hörakustikstudios eröffnet, wodurch sich die Anzahl der von der Fielmann-Gruppe in Europa betriebenen Standorte zum Bilanzstichtag auf insgesamt 412 Standorte (Vorjahr: 385) erhöht.

1.5 Regulatorisches Umfeld

Da die Fielmann-Gruppe zahlreiche optische sowie hörakustische und in einigen Ländern auch medizinische Untersuchungen durchführt und Produkte anpasst und vertreibt, von denen die meisten als Medizinprodukte gelten, ist ihr Geschäft in den verschiedenen Ländern unterschiedlich stark reguliert.

Vorschriften für die Augenvorsorge und Augenuntersuchungen in Kontinentaleuropa

In den meisten kontinentaleuropäischen Märkten werden Refraktionen (optische Augenuntersuchungen zur Bestimmung der Sehschärfe und der optischen Werte, die für eine individuelle Brille erforderlich sind) sowohl von Augenärzten als auch von Optikern durchgeführt. Die genauen Regeln und Vorschriften unterscheiden sich zum Teil erheblich.

In Kontinentaleuropa wird die Augenvorsorge vor allem von Augenärzten übernommen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Augenvorsorge und des Fachkräftemangels, die beide auf den demografischen Wandel zurückzuführen sind, kann es jedoch zu langen Wartezeiten kommen. Deshalb gewinnen Innovationen wie Telemedizin im Bereich der Augenvorsorge zunehmend an Bedeutung. Diese haben das Potenzial, den Zugang zur Versorgung zu verbessern und die Anzahl der von Erblindung betroffenen Menschen zu verringern.

In den meisten kontinentaleuropäischen Märkten erstatten die Krankenkassen den Patienten in der Regel die Kosten für medizinische Leistungen. Erstattungen für Refraktionen (optische Sehtests), Brillen oder Kontaktlinsen machen nur einen relativ geringen Anteil am Gesamtumsatz der augenoptischen Branche aus: In Deutschland hat nur eine sehr begrenzte Gruppe von Menschen Anspruch auf die Erstattung von Brillen mit Korrektionsgläsern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sowie Erwachsene mit erheblichen Sehbehinderungen auf beiden Augen. In der Schweiz haben viele Kunden eine private Krankenversicherung, die den Kauf von Brillen abdeckt. In Österreich werden die Leistungen von den Krankenkassen erstattet, und die Kunden zahlen lediglich den Anteil des Selbstbehalts. Nur Kinder und bedürftige Personen sind vom Selbstbehalt befreit. In einigen Regionen Spaniens sind für Bedürftige Erstattungen im Rahmen der Sozialhilfe möglich.

Vorschriften für die Augenvorsorge und Augenuntersuchungen in den Vereinigten Staaten von Amerika

In den Vereinigten Staaten sind zugelassene Optometristen für die ärztliche Augenvorsorge zuständig, die vor Ort eine umfassende Augenuntersuchung durchführen, bei der die Sehstärke und der allgemeine Gesundheitszustand der Augen beurteilt werden. Für jeden Kauf von Korrektionsbrillen oder Kontaktlinsen ist ein gültiges Rezept erforderlich, das von einem zugelassenen Optometristen ausgestellt wurde. Die genauen Bestimmungen weichen teilweise stark zwischen den unterschiedlichen Bundesstaaten voneinander ab. Der steigende Bedarf an Untersuchungen in Verbindung mit dem zunehmenden Fachkräftemangel führt zu innovativen Lösungen wie Augenuntersuchungen, die von einem Augenarzt aus der Ferne mithilfe moderner Technologie durchgeführt werden.

In den USA haben Versicherte in der Regel Anspruch auf augenoptische Leistungen, entweder im Rahmen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Versicherungspakets oder durch staatliche oder bundesstaatliche Unterstützungsprogramme, wie Medicare und Medicaid. Mehr als 80 % aller Menschen in den USA mit Bedarf an Sehhilfen haben Anspruch auf "Managed Vision Care (MVC)"-Leistungen (Augenuntersuchungen und Brillen oder Kontaktlinsen) als Ergänzung zum Standardleistungspaket ihrer Krankenversicherung. Laut The Vision Council 1 nehmen Menschen in den Vereinigten 1 The Vision Council ist ein gemeinnütziger Handelsverband, der die Optikbranche vertritt. Der Hauptfokus liegt dabei auf Unternehmen in den Vereinigten Staaten.

Staaten eher professionelle Augenuntersuchungen in Anspruch, wenn ihnen Vorteile für Brillen und Kontaktlinsen gewährt werden.

Vorschriften für augenoptische Produkte

Die Mehrheit der von der Fielmann-Gruppe vertriebenen Produkte sind Medizinprodukte. Die Herstellung und der Vertrieb dieser Produkte ist in vielen Märkten streng reguliert und unterliegt zahlreichen Auflagen. Produkte dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die geltenden Anforderungen erfüllen. In Europa ist dies vor allem die Medizinprodukteverordnung (MDR) und in den Vereinigten Staaten sind es die Vorschriften der Food and Drug Administration (FDA).

Vorschriften für die Hörakustik

In der Hörakustik erfolgt die Prüfung des Gehörs eines Patienten und die Versorgung mit Hörsystemen in enger Zusammenarbeit zwischen HNO-Ärzten sowie Hörakustikern. Viele europäische Märkte sind reguliert. Im Bereich der Hörakustik haben gesetzlich Versicherte in Zentraleuropa beispielsweise im Allgemeinen Anspruch auf eine Behandlung, die ihr Hörvermögen so weit wie möglich nach dem neuesten Stand der Medizintechnik wiederherstellt. Die Abgabe von Hörsystemen in diesen Märkten erfordert die Verschreibung durch HNO-Ärzte. In Spanien hingegen ist die Erstattung von Hörsystemen auf Minderjährige beschränkt.

1.6 Arbeiten bei Fielmann

Unsere Mitarbeitenden

Bei der Fielmann-Gruppe sind die Mitarbeitenden der Grundpfeiler des Erfolgs. Gemäß unserer kundenorientierten Philosophie "Der Kunde bist Du" beraten sie Kunden so, wie sie selbst beraten werden möchten. Wir bieten jungen Menschen klare Ziele und überzeugende Werte. Daher investiert die Fielmann-Gruppe in die eigene Ausbildung, bietet ihren Mitarbeitenden vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und stellt ein breites Spektrum an Karriereoptionen mit attraktiven Entwicklungsperspektiven zur Verfügung. Darüber hinaus werden flexible Arbeitszeitmodelle angeboten, um ein familienfreundliches Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Die Fielmann-Gruppe einer der größten Arbeitgeber der augenoptischen Branche in Zentraleuropa und einer der größten weltweit. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 23.716 Mitarbeitende (Vorjahr: 22.974 Mitarbeitende) in der Fielmann-Gruppe beschäftigt. In den Hörakustikstudios arbeiteten insgesamt 1.245 Beschäftigte (Vorjahr: 1.213 Beschäftigte) und in den Optikniederlassungen waren es 20.460 Beschäftigte (Vorjahr: 19.746 Beschäftigte). Umgerechnet auf Vollzeitkräfte nahm der Personalbestand vor allem aufgrund der Shopko Optical Akquisition zu.

Der Anteil weiblicher Beschäftigter an der Gesamtbelegschaft blieb mit 70 % (Vorjahr: 70 %) auf hohem Niveau. Die Frauenquote in den obersten drei Ebenen unterhalb des Vorstands lag unverändert bei 32 %. Im Vorstand der Fielmann Group AG belief sich die Frauenquote auf 25 % und im Aufsichtsrat auf 38 %. In Übereinstimmung mit der deutschen/​europäischen Regulatorik weisen wir den prozentualen Anteil von Männern und Frauen getrennt aus.

Teilzeit- vs. Vollzeit Mitarbeitende

In % von der Gesamtzahl der Beschäftigten

Weibliche vs. männliche Mitarbeitende

In % von der Gesamtzahl der Beschäftigten

Aus- und Weiterbildung

Im Mittelpunkt unserer Unternehmensphilosophie steht der Kunde. Damit verbunden ist ein starkes Engagement für die Entwicklung unserer Mitarbeitenden. Denn wir glauben an die Wirkung von Aus- und Weiterbildung, um sicherzustellen, dass wir unseren Kundinnen und Kunden den besten Service und die beste Beratung bieten. Dieser kundenorientierte Ansatz zeigt sich auch in unserer Rolle als eines der führenden Ausbildungsunternehmen der Branche. Wir verzeichnen eine hohe Zahl an Bewerbungen und Auszubildenden. In Deutschland bewarben sich allein im Jahr 2024 mehr als 13.000 junge Menschen um eine Ausbildung bei der Fielmann-Gruppe; davon erhielten rund 1.500 einen Ausbildungsplatz. Mit derzeit über 4.000 Auszubildenden ist die Fielmann-Gruppe einer der größten Ausbilder der augenoptischen Branche in Zentraleuropa und einer der größten Ausbilder der Branche weltweit.

Neben Ausbildungsangeboten im Bereich Augenoptik und Hörakustik bietet die Fielmann-Gruppe auch Berufsausbildungen und duale Studiengänge in verschiedenen Bereichen wie Logistik, IT und Industriemechanik an. Darüber hinaus haben Mitarbeitende in der Augenoptik und Hörakustik die Möglichkeit, ihre Karriere durch Masterstudiengänge und Weiterbildungsinitiativen zu fördern.

Die Fielmann-Gruppe legt großen Wert auf die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Die Ausbildung erfolgt in staatlichen Schulen, in den Niederlassungen und in verschiedenen speziellen Ausbildungsstätten. Die Fielmann-Gruppe investiert außerdem in erheblichem Umfang in Online-Schulungen und Online-Fernunterricht, insbesondere zur Prüfungsvorbereitung.

Mit der Fielmann Akademie Schloss Plön betreibt die Fielmann-Gruppe eine der weltweit größten kombinierten Ausbildungsstätten für Augenoptik und Hörakustik. Jedes Jahr nehmen mehr als 3.900 Mitarbeitende an den Aus- und Weiterbildungsprogrammen dieser weltweit führenden Einrichtung teil.

2 Konzernstrategie

2.1 Wertversprechen

Bei der Fielmann-Gruppe lautet unser Selbstverständnis: "Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen." Seit mehr als 50 Jahren handeln wir nach unserer kundenorientierten Philosophie, die auf Respekt, Integrität und Verantwortung basiert. Mit dieser Einstellung bieten wir einen außergewöhnlichen Service, der sich in einer Kundenzufriedenheit und einer Wiederkaufsrate von über 90 % widerspiegelt. Wir sind ein vertrauenswürdiger Anbieter von medizinischen Lösungen bei Seh- und Hörproblemen. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden ein hervorragendes Sortiment und garantierte Qualität zu günstigen Preisen. Dank unserer Größe, unserer eigenen Produktentwicklung und unserer vertikalen Integration können wir auf Zwischenhändler verzichten und unseren Kunden deutlich niedrigere Preise anbieten.

Unsere Strategie treibt das Wachstum weltweit voran. Mit unserer Vision 2025 wollen wir gutes Sehen und Hören überall zugänglich und erschwinglich machen. Um dieses Ziel zu erreichen, kombinieren wir organisches Wachstum mit strategischen Übernahmen und erreichen so immer mehr Kunden weltweit. Durch die nahtlose Integration digitaler Dienste mit der persönlichen Beratung in unseren Niederlassungen schaffen wir eine Omnichannel-Kundenerfahrung, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden zugeschnitten ist.

2.2 Vision 2025

2019 haben wir unsere Wachstumsstrategie "Vision 2025" entwickelt. Gemäß unserer kundenorientierten Philosophie und unserem Selbstverständnis war es unser Ziel, 30 Mio. aktiven Kunden dabei zu helfen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen. Außerdem wollten wir im Jahr 2025 einen Nettoumsatz von mehr als 2,1 Mrd. €2 erwirtschaften, indem wir die Augenoptik- und Hörakustikbranche zum Nutzen unserer Kunden gestalten.

Unsere Vision 2025 basiert auf drei großen Säulen: Modernisierung, Digitalisierung und Internationalisierung.

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Modernisierung: Ein entscheidender Faktor für die Umgestaltung unseres Unternehmens ist unser aktives Management des kulturellen Wandels, weg von einer hierarchischen, traditionellen Unternehmenskultur hin zu einem modernen Familienunternehmen. Wir steuern diesen Wandel über fünf Dimensionen: transparenter Informationsaustausch, Delegieren von Entscheidungen, Lernen aus Fehlern, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und moderne Führung. Wenn wir strategische Entscheidungen delegieren, wird unser Unternehmen schneller, innovativer und widerstandsfähiger. Unsere Fortschritte spiegeln sich in einer stetigen Verbesserung dieser Dimensionen wider, wie die regelmäßige Befragung unserer Mitarbeitenden zeigt.

Digitalisierung: Wir haben unser Omnichannel-Geschäftsmodell seit 2016 kontinuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt unserer digitalen Strategie steht der Ausbau unserer Omnichannel-Plattform, die den persönlichen Service in unseren Niederlassungen nahtlos mit dem bequemen Online-Erlebnis verbindet. Während Kontaktlinsen und Sonnenbrillen sowohl in den Niederlassungen als auch online problemlos in gleicher Qualität geliefert werden können, erfordern Korrektionsbrillen und Hörsysteme eine individuelle Messung und Anpassung vor Ort. Die Fielmann-Gruppe hat erheblich in die kundenorientierte Digitalisierung dieser Messprozesse investiert, sodass immer mehr Kunden Brillen ohne Qualitätseinbußen online kaufen können.

Im Jahr 2024 nutzten unsere Kunden die Omnichannel-Plattform der Fielmann-Gruppe deutlich häufiger. Infolgedessen stieg der Website-Traffic auf 50 Mio. Kundeninteraktionen (im Vergleich zu 32 Mio. im Vorjahr). Ein beachtlicher Anteil unserer Kunden begann den Einkaufsprozess online und schloss ihn in der Niederlassung ab. Dieses Kaufverhalten wird als ROPO (Research Online, Purchase Offline - online recherchieren, offline kaufen) bezeichnet und demonstriert den Wert unserer integrierten Omnichannel-Erfahrung. Im Berichtsjahr haben wir auch verschiedene digitale Innovationen eingeführt, wie z. B. eine Online-Beratung für Brillenfassungen, die künstliche Intelligenz nutzt.

Über den digitalen Vertrieb hinaus investieren wir weiterhin in die digitale Verbesserung der Effizienz und des Kundenerlebnisses in unseren stationären Niederlassungen. Seit 2018 bietet die Fielmann-Gruppe ein Onlinesystem zur Terminbuchung für Sehtests und individuelle Beratungen sowie für Hörtests an, wodurch die Zugangsmöglichkeiten und der Komfort für unsere Kunden verbessert werden. Allein im Jahr 2024 konnten wir mit dieser Technologie 19 Mio. Termine noch effektiver verwalten. Um die Wartezeiten weiter zu verkürzen und den Betrieb in den Niederlassungen zu optimieren, haben wir im Laufe des Jahres ein digitales Zeit- und Ressourcenmanagementsystem entwickelt und an zahlreichen Standorten eingeführt, sodass zusätzliche Kundenwünsche erfüllt werden konnten.

2 In den Vorjahren bezog sich das jeweilige Ziel auf den Außenumsatz einschließlich Mehrwertsteuer in Höhe von 2,3 Mrd. €. Der aktuelle Lagebericht bezieht sich auf den Nettoumsatz, für den 2,1 Mrd. € der entsprechende Vergleichswert ist.

Zudem konnte die Fielmann-Gruppe ihre Augenvorsorgeleistungen mithilfe digitaler Lösungen erweitern. Der Augen-Check-Up, der in immer mehr Niederlassungen in der DACH-Region angeboten wird, ist ein Beispiel für die Erfüllung lang gehegter Kundenwünsche durch die Digitalisierung. Zur digitalen Strategie der Fielmann-Gruppe gehören auch ausgewählte strategische Investitionen in disruptive Technologien sowie neue Geschäftsmodelle und Produkte. Fielmann Ventures entwickelt diese Technologien und Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Forschenden, Zulieferern, Technologieführern und innovativen Start-ups.

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Internationalisierung: Gemäß unserem Selbstverständnis expandiert die Fielmann-Gruppe weltweit, um immer mehr Menschen zu helfen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen. Aus Sicht des Vorstands können viele Kunden nicht aus einem breiten Produktsortiment wählen, zahlen zu viel für ihre augenoptischen Produkte und Hörsysteme und erhalten nicht den Service, den sie verdienen. Durch die Erfüllung bisher unerfüllter Kundenbedürfnisse kann die Fielmann-Gruppe die Zahl ihrer aktiven Kunden, ihren Umsatz und ihre Profitabilität deutlich steigern. Ein Ergebnis unserer Internationalisierung ist die weitere Diversifizierung unserer Absatzbasis. Die Fielmann-Gruppe strebt sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Akquisitionen an, ihre globale Präsenz zu erweitern und den Anteil ihres internationalen Geschäfts zu erhöhen: In der jüngeren Vergangenheit haben wir mehrere neue Märkte erschlossen, wie Italien 2015 (organische Expansion mit der Marke Fielmann), Slowenien 2019 (Übernahme von Optika Clarus), Spanien 2020 (zwei Übernahmen 2020 und 2022, Óptica & Audiología Universitaria und Medical Óptica Audición), Tschechien 2021 (organische Expansion mit der Marke Fielmann) und die Vereinigten Staaten 2023 (zwei Übernahmen 2023 und 2024, SVS Vision und Shopko Optical). Im Geschäftsjahr 2024 haben wir 154 neue Niederlassungen eröffnet bzw. übernommen (Vorjahr: 118 Niederlassungen) und konnten somit immer mehr Kunden täglich von unseren innovativen Produkten und Lösungen überzeugen. Im Einklang mit unseren globalen Wachstumsbestrebungen konnten wir den Umsatzanteil unseres internationalen Geschäfts von 21 % im Jahr 2019 auf 32 % im Jahr 2023 und auf 40 % im vierten Quartal des aktuellen Berichtszeitraums kontinuierlich steigern. Für 2025 erwarten wir, dass sich die stärkere Wachstumsdynamik in unseren internationalen Märkten fortsetzt, was zu einem weiteren Anstieg des international erzielten Gesamtumsatzes führen wird.

Mittel- bis langfristig rechnen wir damit, dass der internationale Umsatz mehr als 50 % unseres Gesamtumsatzes ausmachen wird. Im kommenden Berichtszeitraum wird dieser Anteil voraussichtlich zwischen 40 % und 50 % liegen.

Die Fielmann-Gruppe versorgt heute Kunden in Europa und den USA in einem attraktiven Länderportfolio, das vielfältige und nachhaltige Wachstumschancen bietet. In der DACH-Region sind wir Marktführer. In Polen und Spanien sind wir bereits der zweitgrößte Anbieter von Augenoptik, wachsen weiterhin zweistellig und haben einen klaren Weg zur Marktführerschaft vor uns. In den Vereinigten Staaten sind wir ein führender Anbieter von Augenoptik im "Upper Midwest" der USA und haben noch beträchtliche Wachstumschancen in dieser Region. Darüber hinaus sehen wir erhebliche Wachstumschancen in anderen etablierten Märkten in Europa wie Tschechien und Italien. Die dargestellten strategischen Säulen verdeutlichen den dynamischen Wandel der Fielmann-Gruppe, der bis Ende 2025 abgeschlossen sein wird.

Der wichtigste Erfolgsfaktor in unserem Unternehmen sind und bleiben unsere Mitarbeitenden. Wie in den Grundsätzen unseres Familienunternehmens dargelegt, vertreten wir die Auffassung, dass ein Unternehmen nur in einem gesunden und harmonischen sozialen Umfeld gedeihen kann. Diese Überzeugung prägt unsere Geschäftsphilosophie: Wir behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten, mit Freundlichkeit, Anstand und Ehrlichkeit. Zuverlässigkeit ist dabei ein zentraler Wert, der uns besonders wichtig ist. Wir bauen auf eine offene, kooperative Teamkultur, die gegenseitigen Respekt und unser gemeinsames Selbstverständnis fördert.

Wir sind offen für neue Perspektiven, Talente und Ideen, denn wir wissen, dass sie uns bereichern und uns gemeinsam vorwärtsbringen. Diese Denkweise bildet die Grundlage unseres Erfolgs und ist ein wesentlicher Bestandteil unserer konsequenten Kundenorientierung. Unser Leitprinzip "Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen" ist mehr als nur eine Mission. Es ist das Selbstverständnis, das unsere Mitarbeitenden dazu inspiriert, jeden Tag gewissenhaft zu arbeiten und das Unternehmen in eine nachhaltige und wirkungsvolle Zukunft zu führen.

3 Management und zentrale Leistungsindikatoren

Zur Bewertung der erfolgreichen Umsetzung ihrer Strategie hat die Fielmann-Gruppe ein ganzheitliches Leistungsmanagementsystem entwickelt. Das System bewertet kontinuierlich den Fortschritt anhand definierter strategischer Ziele und ist daher für das leitende Management ein wichtiges Instrument zur Steuerung von Maßnahmen und zur Gewinnung detaillierter Einblicke in die Leistung der Kernmärkte. Zur Messung der Leistung verwendet die Fielmann-Gruppe die folgenden fünf zentralen Leistungsindikatoren:

(i) Kundenzufriedenheit

(ii) Absatz

(iii) Konzerngesamtleistung

(iv) Bereinigtes EBITDA und bereinigtes EBT 3

Die zentralen Leistungsindikatoren sind wie folgt definiert:

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Kundenzufriedenheit Die Kundenzufriedenheit entspricht dem prozentualen Anteil der "sehr zufriedenen" und "zufriedenen" Kundinnen und Kunden, der anhand von Umfragen der Fielmann-Gruppe mit Unterstützung durch Marktforschungsinstitute ermittelt wird.
Absatz Der Absatz umfasst alle Korrektionsbrillen und Sonnenbrillen mit Korrektionsgläsern, aber ohne Kontaktlinsen (Normlinsen), Hörsysteme sowie sonstige Handelsware.
Konzerngesamtleistung Der Gesamtumsatz bezeichnet den konsolidierten Umsatz der Fielmann-Gruppe, wie er in der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung (GuV) sowie der Segmentberichterstattung, einschließlich der Bestandsveränderungen, ausgewiesen ist.
Bereinigtes EBITDA und bereinigtes EBT Das bereinigte EBITDA und das bereinigte EBT entsprechen den jeweiligen Zwischensummen, wie sie in der Konzern-GuV ausgewiesen sind, korrigiert um wesentliche einmalige Effekte. Durch die bereinigte Darstellung möchte der Vorstand nicht der operativen Geschäftstätigkeit zuzuordnende Erträge und Aufwendungen eliminieren, die die Beurteilung der operativen Leistung der Fielmann-Gruppe verzerren. Eine ausführliche Analyse der Bereinigungen und Bereinigungskategorien findet sich im Abschnitt "Ertragslage, Vermögenslage und Nettovermögen".

Die finanziellen Leistungsindikatoren werden monatlich ermittelt und intern an die verantwortlichen Führungskräfte berichtet. Der wichtigste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist die "Kundenzufriedenheit", die einen bestimmenden Einfluss auf die Höhe der Vergütung der Führungskräfte von Niederlassungsleitenden bis hin zum Vorstand hat. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Leistungsergebnisse mit der Strategie der Gruppe in Einklang gebracht werden.

3 Neben den genannten zentralen Leistungsindikatoren berichtet die Fielmann-Gruppe als weitere Steuerungsgrößen das unbereinigte EBITDA und das unbereinigte EBT. Diese Indikatoren sind wie folgt definiert: EBITDA: bezeichnet das in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation.

EBT: bezeichnet den Gewinn vor Steuern, wie er in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung und in der Segmentberichterstattung ausgewiesen wird.

4 Geschäftsverlauf

4.1 Wirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung

Die im Folgenden aufgeführten externen Kennzahlen und die Aussagen zu den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen basieren auf Veröffentlichungen bis zum 27. Januar 2025.

Gesamtwirtschaftliche Lage

Wirtschaftliche Entwicklung in der DACH-Region

Die gesamtwirtschaftliche Lage in der DACH-Region wurde im Berichtsjahr weiterhin von verschiedenen makroökonomischen Ereignissen, wie dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und der Krise im Nahen Osten, beeinflusst.

Die deutsche Wirtschaft verzeichnete das zweite Jahr in Folge ein negatives Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland sank 2024 um 0,2 %. Der öffentliche und der private Konsum leisteten einen positiven Beitrag. Dies wurde jedoch durch einen deutlichen Rückgang der inländischen Investitionen und durch negative Auswirkungen von Exportüberschüssen und Investitionen im Jahr 2024 überlagert. Die Inflation ist wieder auf ein Niveau zurückgekehrt, das eher dem langjährigen Zielwert entspricht, da die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahr 2024 nur um durchschnittlich 2,2 %, im Vergleich zu 5,9 % im Jahr 2023, gestiegen sind. 4 Die Arbeitslosenquote ist stabil geblieben, obgleich sie gegen Ende des Jahres leicht anzusteigen begann, wodurch sich die allgemeinen wirtschaftlichen Probleme des Landes verschärften. Die Konsumausgaben erholen sich aufgrund der zunehmenden Besorgnis über die Arbeitsplatzsicherheit und anhaltender geopolitischer Unsicherheiten nur langsam. 5

Im Gegensatz dazu verzeichnete die Schweizer Wirtschaft im Jahr 2024 ein mäßiges Wachstum und hob sich damit von den beiden Nachbarländern Deutschland und Österreich ab. Das Wachstum wird hauptsächlich durch die Bauwirtschaft, den Dienstleistungssektor, die Chemie- und Pharmaindustrie sowie den privaten Konsum bestimmt. 6 Allerdings waren Warenexporte und Produktionsvolumen rückläufig. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote ist im Jahr 2024 leicht gestiegen. 7

Die Rezession der österreichischen Wirtschaft erweist sich als beständiger als erwartet. Rückläufige Investitionen und Exporte in Verbindung mit einem stagnierenden Konsum kennzeichnen die wirtschaftliche Lage in Österreich. In seiner jüngsten Prognose geht das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung für 2024 von einem Rückgang des realen BIP um 0,9 % aus. Der Rückgang des BIP ist vor allem auf die Entwicklung des privaten Konsums zurückzuführen, der mehr als die Hälfte des österreichischen BIP ausmacht. Darüber hinaus hat die schwache Konjunktur in Deutschland einen direkten Einfluss auf die österreichischen Exporte. Die Inflationsrate fiel auf 2,9 % gegenüber 7,8 % im Jahr 2023, was vor allem auf niedrigere Energie- und Kraftstoffpreise zurückzuführen ist. Die politische Unsicherheit aufgrund der Wahlen im Jahr 2024 und die Gefahr protektionistischer Pläne der neuen

4 https:/​/​www.destatis.de/​DE/​Presse/​Pressemitteilungen/​2025/​01/​PD25_​020_​611.html

5 https:/​/​www.bmwk.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​2025/​20250129-jahreswirtschaftsbericht-2025.html https:/​/​www.bmwk.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​Wirtschaftliche-Lage/​2025/​20250115-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2025.html

6 https:/​/​www.seco.admin.ch/​seco/​de/​home/​wirtschaftslage--wirtschaftspolitik/​Wirtschaftslage/​ bip-quartalsschaetzungen-.html

7 https:/​/​www.arbeit.swiss/​secoalv/​de/​home/​menue/​institutionen-medien/​medienmitteilungen.html

US-Regierung sorgen für Verunsicherung bei Exportunternehmen und politischen Entscheidungsträgern in Österreich. 8

Wirtschaftliche Entwicklung

Relative Veränderung des realen BIP

Spanien

Im Vergleich zum gesamten Euroraum konnte Spanien im Jahr 2024 ein überdurchschnittliches BIP-Wachstum verzeichnen. Ein wesentlicher Teil des BIP-Wachstums von rund 3,0 % stammt aus dem Tourismussektor, der sogar das Vorkrisenniveau von 2019 übertroffen hat. Auch die Beschäftigung hat zugenommen. Diese Faktoren haben sich im Zusammenspiel mit dem günstigen wirtschaftlichen Umfeld positiv auf den privaten Konsum ausgewirkt. Die derzeit gute Leistung der spanischen Wirtschaft ist das Ergebnis struktureller Vorteile wie vergleichsweise niedrige Energiekosten für die Industrie. 9

Italien

Das BIP-Wachstum in Italien wird für 2024 auf 0,5 % geschätzt, gestützt durch einen stabilen privaten Konsum und starke Unternehmensinvestitionen. Die Investitionen in Wohnimmobilien gingen jedoch aufgrund des Wegfalls der Steuernachlässe im Rahmen des Superbonus-Programms weiter zurück. Trotz des verhaltenen BIP-Wachstums ist die Arbeitslosenquote gesunken und der Arbeitskräftemangel, insbesondere im Baugewerbe, hält an. Die Löhne sind um rund 4,0 % gestiegen, was sich positiv auf die Haushaltseinkommen und den Konsum auswirkt. Der sinkende Rohölpreis hat die Inflation niedrig gehalten, doch mit der Stabilisierung der Energiepreise werden inländische Faktoren die Inflation in die Höhe treiben. Die sich entspannende globale Finanzlage führt zu einer sukzessiven Senkung der Kreditkosten für Haushalte, Unternehmen und die Regierung. 10

8 https:/​/​www.statistik.at/​fileadmin/​announcement/​2025/​01/​20250115VPIJahr2024.pdf https:/​/​www.bmf.gv.at/​services/​startseite-budget/​Monatliche-Berichterstattung/​Monatlicher- Vollzug-2024.html

9 https:/​/​www.oecd.org/​en/​publications/​oecd-economic-outlook-volume-2024-issue-2_​d8814e8b-en/​full-report/​ spain_​99cebb3f.html

10 https:/​/​www.oecd.org/​en/​publications/​oecd-economic-outlook-volume-2024-issue-2_​d8814e8b-en/​ full-report/​italy_​47b3d3f1.html

Wirtschaftliche Entwicklung in Osteuropa (Polen, Tschechische Republik, Slowenien)

Das BIP-Wachstum in Polen hat sich von 0,1 % im Jahr 2023 auf 3,0 % im Berichtszeitraum gesteigert. Der private Konsum war der wichtigste Wachstumsmotor, gestützt durch rasch steigende Löhne, höhere staatliche Ausgaben für die Familienförderung, ein besseres Konsumklima und nachlassenden Inflationsdruck. 11

In Tschechien wuchs das BIP im Jahr 2024 um 1,0 %, nach einem Rückgang von 0,1 % im Vorjahr. Dieser Aufschwung wurde vor allem durch den Konsum privater Haushalte, staatlichen Konsum und den Außenhandel getragen. Die schwache Nachfrage in Deutschland, einem wichtigen Handelspartner, wirkte sich negativ auf das Ergebnis aus. 12

In Slowenien wuchs das BIP im Jahr 2024 um 1,4 %. Die Wirtschaft wird hauptsächlich durch den privaten und staatlichen Konsum angetrieben. Die Investitionen schwächten sich leicht ab, was auf geringere Investitionen in Maschinen und Ausrüstungen sowie in gewerbliche Bauprojekte zurückzuführen ist. Die Exporte gingen ebenfalls leicht zurück, während die Importe stiegen, was die Wiederauffüllung der Lagerbestände nach dem starken Rückgang im Jahr 2023 widerspiegelt. 13

Wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten Staaten

In den Vereinigten Staaten haben sowohl der private Konsum als auch die Investitionen stark zugenommen. Das reale BIP wird 2024 voraussichtlich um beachtliche 2,8 % gewachsen sein. Aufgrund der kräftigen Reallohnsteigerungen konnte der private Konsum in diesem Zeitraum ein stabiles Wachstum verzeichnen. Zugleich ist die Gesamtinflationsrate weiter gesunken, von ihrem Höchststand von 7,2 % im Juni 2022 auf 2,3 % im Oktober 2024. Sie nähert sich damit dem Zielwert der Federal Reserve Bank von 2,0 % an, was zum Teil auf sinkende Energiepreise zurückzuführen ist. Eine Reihe von Produktions-, Preis- und Arbeitsmarktindikatoren deuten darauf hin, dass die Wirtschaft derzeit annähernd Vollbeschäftigung erreicht hat. 14

Branchenspezifisches Umfeld

Der augenoptische Markt

Die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit wirkt sich nach wie vor nachteilig auf die allgemeine Verbraucherstimmung auf den europäischen augenoptischen Märkten aus. Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) berichtete für das Jahr 2024 einen Absatz der augenoptischen Branche in Deutschland von 12,0 Millionen Brillen (Vorjahr: 12,2 Millionen), was einem Rückgang von 1,6 % gegenüber 2023 entspricht. Der ZVA schätzt, dass der Gesamtumsatz um rund 3,1 % auf 7,0 Mrd. € (Vorjahr: 6,8 Mrd. €) gestiegen ist.

Nach Schätzungen der Fielmann-Gruppe blieb der Absatz im augenoptischen Markt der Schweiz im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Insgesamt lag der Absatz der Branche bei rund 1 Million Brillen und der Umsatz bei 1,2 Mrd. CHF (Vorjahr: 1,2 Mrd. CHF).

Für Österreich schätzt die Fielmann-Gruppe einen Gesamtabsatz von 1,2 Millionen Brillen. Auch der Gesamtmarktumsatz blieb unverändert bei ca. 0,5 Mrd. € (Vorjahr: 0,5 Mrd. €).

In Spanien wurden im Berichtsjahr rund 6 Millionen Brillen (Vorjahr: 6,0 Millionen) verkauft, was einem geschätzten Gesamtumsatz von 2,1 Mrd. € (Vorjahr: 2,0 Mrd. €) entsprach.

In den USA liegt der Absatz jährlich bei rund 64,6 Millionen Brillen (Vorjahr: 66,9 Millionen). Der Umsatz beläuft sich auf geschätzte 68,3 Mrd. $ (Vorjahr: 65,6 Mrd. $). Im Gegensatz zu den Zahlen für den europäischen Markt umfasst der Gesamtumsatz für den US-Markt auch Einnahmen aus Augenuntersuchungen und damit verbundenen Dienstleistungen. 15

11 https:/​/​economy-finance.ec.europa.eu/​economic-surveillance-eu-economies/​poland/​economic -forecast-poland_​en

12 https:/​/​economy-finance.ec.europa.eu/​economic-surveillance-eu-economies/​czechia/​economic- forecast-czechia_​en

13 https:/​/​economy-finance.ec.europa.eu/​economic-surveillance-eu-economies/​slovenia/​economic- forecast-slovenia_​en

14 https:/​/​www.oecd.org/​en/​publications/​oecd-economic-outlook-volume-2024-issue-2_​d8814e8b-en/​ full-report/​united-states_​05a01108.html

Der Hörakustik-Markt

Im Geschäftsjahr 2024 wurden nach Schätzungen der Bundesinnung der Hörakustiker (BIHA) ca. 1,6 Millionen Hörsysteme (Vorjahr: 1,6 Millionen) in Deutschland angepasst. Der Gesamtumsatz der Hörakustikbranche lag bei rund 2,3 Mrd. € (Vorjahr: 2,2 Mrd. €). Zahlen für die anderen europäischen Märkte liegen aktuell nicht vor.

4.2 Geschäftsverlauf im Konzern

Insgesamt war das Geschäftsjahr 2024 in den wesentlichen Märkten der Fielmann-Gruppe (Deutschland und andere zentraleuropäische Länder) von einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld geprägt. Trotz des herausfordernden Umfelds und schwieriger Marktbedingungen erzielte die Gruppe im aktuellen Berichtszeitraum eine überzeugende Performance. Beim wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikator, der Kundenzufriedenheit, konnte die Fielmann-Gruppe weiterhin hohe Werte erzielen. Konkret zeigt die Kundenzufriedenheit, wie zufrieden unsere Kundinnen und Kunden mit unseren Produkten und Dienstleistungen sind. Sie wird durch Umfragen ermittelt, die von der Fielmann Group AG in Zusammenarbeit mit Marktforschungsinstituten durchgeführt werden 16. Der prozentuale Anteil der "sehr zufriedenen" und "zufriedenen" Kundinnen und Kunden dient als maßgebliche Messgröße für diese Analyse. Eine hohe Kundenzufriedenheit zeigt nicht nur, dass wir die Kundenerwartungen erfüllen können, sondern fördert auch die Kundenbindung, da zufriedene Kundinnen und Kunden das Unternehmen eher weiterempfehlen. Wie in den Vorjahren erreichte die Fielmann-Gruppe auch 2024 einen hervorragenden Wert von 91 % Kundenzufriedenheit (92 % im Vorjahr), was unser anhaltendes Engagement für die Verbesserung der Kundenerfahrung und die Aufrechterhaltung starker Beziehungen zu unseren Kundinnen und Kunden unterstreicht.

In Bezug auf die Geschäftsentwicklung verzeichnete die Fielmann-Gruppe eine Absatzsteigerung von 4,4 % und verkaufte in Summe 9,3 Millionen Brillen (Vorjahr: 8,9 Millionen). Die Anzahl der verkauften Hörsysteme lag bei über 128.000 (Vorjahr: 119.000), was einem Anstieg von 7,6 % entspricht.

15 Die Zahlen basieren auf "The Vision Counsel inSights - Market inSights: 2024 (URL: https:/​/​thevisioncouncil.org/​ product/​market-insights-forecast-2024). Die Berechnungsmethode von "The Vision Counsel inSights" hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zu früheren Studien geändert.

16 Die Kundenzufriedenheit wird derzeit in Deutschland, Österreich, Italien, Luxemburg, Polen und der Schweiz gemessen. Jedes Jahr kommen weitere Länder hinzu, in denen wir die Kundenzufriedenheit auf einheitliche Weise messen.

Die Gesamtzahl der Niederlassungen stieg um 154 auf 1.240 zum Ende des Jahres 2024, was auf Neueröffnungen und die Übernahme von Shopko Optical zurückzuführen ist. Zehn Neueröffnungen sind auf organisches Wachstum zurückzuführen, während 27 Niederlassungen mit Hörakustikstudios ausgestattet wurden, wodurch sich die Gesamtzahl unserer Niederlassungen mit Hörakustik-Angebot auf 412 erhöhte.

Fielmann-Niederlassungen in Europa: 1.014 Standorte in 13 Ländern

Fielmann-Niederlassungen in Nordamerika: 226 Standorte in 19 Bundesstaaten

Geschäftsverlauf in Deutschland

In Deutschland konnte die Fielmann-Gruppe ihren Absatz im Berichtsjahr um 0,2 % auf 6,7 Millionen Brillen (Vorjahr: 6,7 Millionen) steigern. Da der Branchenverband für den Markt einen rückläufigen Absatz meldete, wuchs unser Absatzmarktanteil auf 56 % (Vorjahr: 55 %). Die Anzahl der Niederlassungen betrug zum Jahresende 626 (Vorjahr: 619).

Geschäftsverlauf in der Schweiz

In den 47 Niederlassungen in der Schweiz (Vorjahr: 44 Niederlassungen) verkaufte die Fielmann-Gruppe im Jahr 2024 447.000 Brillen (Vorjahr: 436.000 Brillen), was einem Zuwachs von 2,5 % im Berichtsjahr entspricht. Eigenen Schätzungen zufolge belief sich der Marktanteil der Fielmann-Gruppe beim Absatz auf 45 % (Vorjahr: 44 %).

Geschäftsverlauf in Österreich

Der Absatz in Österreich stieg im Berichtsjahr um 3,8 % und belief sich auf insgesamt 408.000 Brillen (Vorjahr: 393.000 Brillen). Die Anzahl der Niederlassungen stieg auf 45 (Vorjahr: 44 Niederlassungen). Eigenen Schätzungen zufolge erhöhte sich der Marktanteil der Fielmann-Gruppe beim Absatz auf 34 % (Vorjahr: 33 %).

Geschäftsverlauf in Spanien

In Spanien betreibt die Fielmann-Gruppe Niederlassungen und digitale Vertriebskanäle unter den Marken Óptica & Audiología Universitaria und Medical Óptica Audición. Die Zahl der Niederlassungen stieg im Laufe des Jahres von 123 auf 126 an. Die Gesamtzahl der in Spanien abgegebenen Brillen stieg auf 596.000 (Vorjahr: 567.000) und der Marktanteil der spanischen Gesellschaften der Fielmann-Gruppe lag bei geschätzten 10 % des Absatzes (Vorjahr: 9 %).

Geschäftsverlauf in Nordamerika

Zum Ende des Jahres 2024 wurden in Nordamerika 226 Niederlassungen von der Fielmann-Gruppe betrieben (Vorjahr: 82). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Übernahme von Shopko Optical im Jahr 2024 zurückzuführen. Der Absatz belief sich auf 529.000 Brillen (Vorjahr: 95.000 Brillen). Für das Gesamtjahr schätzt das Management der Fielmann-Gruppe den Absatzmarktanteil von Fielmann USA auf rund 1 % (Vorjahr: 0,1 %).

Der Geschäftsverlauf in übrigen Regionen

In Tschechien, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Slowenien und der Ukraine betrieb die Fielmann-Gruppe Ende 2024 insgesamt 170 Niederlassungen (Vorjahr: 174). Diese Märkte sind im Segment "Übrige" zusammengefasst. In Italien wurde das Niederlassungsnetz auf 43 Niederlassungen (Vorjahr: 54 Niederlassungen) konsolidiert, was zu einer deutlichen Verbesserung der Profitabilität führte. In Polen und Tschechien eröffnete die Fielmann-Gruppe im Jahr 2024 sechs bzw. drei weitere Niederlassungen, sodass die Gesamtzahl der Niederlassungen in Polen 60 und in Tschechien 17 beträgt. Die Anzahl der Niederlassungen in den anderen Ländern blieb nahezu unverändert.

5 Ertragslage, Vermögenslage und Nettovermögen

5.1 Ertragslage des Konzerns

Die Ertragslage der Fielmann-Gruppe hat sich wie folgt entwickelt:

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in Tsd. € 2024 2023 17 Change
Konzerngesamtleistung 2.265.681 1.973.873 14,8 %
Sonstige betriebliche Erträge 22.552 24.863 -9,3 %
Materialaufwand -453.976 -404.605 12,2 %
Personalaufwand -987.408 -865.874 14,0 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen -376.211 -327.289 14,9 %
EBITDA 470.637 400.968 17,4 %
Bereinigungen 20.790 -2.448 -
Bereinigtes EBITDA 491.427 398.520 23,3 %
Abschreibungen und Wertberichtigungen -215.015 -196.243 9,6 %
Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen -18.810 -13.103 43,6 %
Übrige Aufwendungen im Finanzergebnis -23.054 -10.962 110,3 %
Erträge im Finanzergebnis 5.089 8.952 -43,1 %
EBT 218.847 189.611 15,4 %
Bereinigungen hinsichtlich des EBT - 5.677 -
Bereinigungen (EBITDA) 20.790 -2.448 -
Bereinigtes EBT 239.637 192.840 24,3 %
Steuern auf Einkommen und Erträge -64.645 -61.830 4,6 %
Jahresüberschuss 154.202 127.781 20,7 %
Anderen Aktionären zustehende Ergebnisse -2.094 -2.996 -30,1 %
Gewinne, die den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen sind 152.108 124.785 21,9 %

17 Anpassungen diverser Positionen in der Gesamtergebnisrechnung des Vorjahres gemäß IAS 8, siehe Abschnitt 5.5.

Ertragslage der Segmente

Die Ertragslage der Segmente ist nachfolgend dargestellt 18 :

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in Tsd. € Deutschland Schweiz Österreich Spanien Nordamerika Übrige
Gesamtleistung 1.432.182 228.450 100.225 193.055 193.587 115.181
EBITDA 310.245 65.546 19.062 42.175 12.394 21.614
Bereinigtes EBITDA 323.618 65.546 19.062 42.341 19.644 21.614
EBT 174.416 47.258 9.120 12.055 -13.629 -9.974
Bereinigtes EBT 187.790 47.258 9.120 12.221 -6.379 -9.974
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in Tsd. € Konsolidierung Konzern
Gesamtleistung - 2.265.681
EBITDA -398 470.637
Bereinigtes EBITDA -398 491.427
EBT -398 218.847
Bereinigtes EBT -398 239.637

Deutschland

In Deutschland stieg die Gesamtleistung um 6 % auf 1.432,2 Mio. € (Vorjahr: 1.347,9 Mio. €). Bezogen auf den Umsatz lag der Marktanteil bei 24 % (Vorjahr: 24 %). Das bereinigte EBITDA belief sich auf 323,6 Mio. € (Vorjahr: 271,2 Mio. €). Das bereinigte EBT erreichte 187,8 Mio. € (Vorjahr: 153,2 Mio. €).

Schweiz

In der Schweiz wuchs die Gesamtleistung auf 228,4 Mio. € (Vorjahr: 217,5 Mio. €). Die Fielmann-Gruppe erreichte nach eigenen Schätzungen einen Umsatzmarktanteil von 19 % (Vorjahr: 18 %). Das bereinigte EBITDA erhöhte sich auf 65,5 Mio. € (Vorjahr: 61,6 Mio. €). Das bereinigte EBT stieg auf 47,3 Mio. € (Vorjahr: 43,5 Mio. €).

Österreich

Die Gesamtleistung in Österreich stieg um 10 % auf 100,2 Mio. € (Vorjahr: 91,0 Mio. €), wodurch ein Umsatzmarktanteil von 27 % (Vorjahr: 24 %) erreicht werden konnte. Das bereinigte EBITDA betrug 19,1 Mio. € (Vorjahr: 19,0 Mio €). Das bereinigte EBT war mit 9,1 Mio. € leicht unter dem Vorjahr (10,1 Mio. €).

Spanien

Für Spanien als Wachstumstreiber schätzt die Fielmann-Gruppe ihren Umsatzmarktanteil auf rund 10 % (Vorjahr: 9 %). Bei einer Gesamtleistung des Segments von 193,1 Mio. € (Vorjahr: 175,4 Mio. €) belief sich das bereinigte EBITDA auf 42,3 Mio. € (Vorjahr: 39,8 Mio. €). Das bereinigte EBT betrug 12,2 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €).

Nordamerika

Mit dem Erwerb von SVS Vision stieg der Fielmann-Konzern zum 1. September 2023 in den US-Markt ein. Die Gesamtleistung des Segments für den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2023 betrug 32,4 Mio. €. Für das gesamte Geschäftsjahr 2024 belief sich die Gesamtleistung auf 197,6 Mio. €. Der Anstieg ist in erster Linie 18 Die Segmentzahlen werden vor der Anpassung um Intersegmenteffekte dargestellt. auf die ganzjährige Konsolidierung und das organische Wachstum von SVS Vision sowie auf die Akquisition von Shopko Optical zum 1. Juli 2024 zurückzuführen. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich auf 19,6 Mio. € (Vorjahr: -2,4 Mio. €), das bereinigte EBT belief sich auf -6,4 Mio. € (Vorjahr: -8,4 Mio. €).

Übrige Regionen

Die Gesamtleistung im Segment "Übrige" belief sich auf 135,4 Mio. € (Vorjahr: 120,3 Mio. €). Hervorzuheben ist die positive Entwicklung in Polen und der Tschechischen Republik. In beiden Regionen erzielte die Fielmann-Gruppe zweistellige Zuwachsraten im Umsatz. Hingegen sind die Erlöse in Italien im Zuge der Fokussierung auf margenstarke Standorte und die damit verbundene Schließung von elf Niederlassungen auf 32,1 Mio. € zurückgegangen (Vorjahr: 35,6 Mio. €). Die Schließungen wirkten sich jedoch positiv auf die Profitabilität aus. So stieg das bereinigte EBITDA deutlich auf 5,2 Mio. € an (Vorjahr: -1,5 Mio. €). Das bereinigte EBITDA für das Segment "Übrige" belief sich auf 21,6 Mio. € und das bereinigte EBT auf -10,0 Mio. € (Vorjahr: 9,6 Mio. € , bzw. -16,1 Mio. €).

Anteil Umsatzerlöse nach Märkten

Umsatzerlöse (2024)

Konzerngesamtleistung

Die Konzerngesamtleistung stieg um 14,8 % auf 2.265,7 Mio. €. Davon sind 7 % auf organisches Wachstum und 8 % auf Übernahmen zurückzuführen. Trotz gesamtwirtschaftlichen Gegenwinds und schwacher Konsumstimmung setzte Fielmann im Berichtszeitraum sein organisches Wachstum in Zentraleuropa fort: Deutschland wuchs um 7 %, die Schweiz legte um 5 % zu und unser Umsatz in Österreich sowie Spanien verbesserte sich um 10 % gegenüber dem Vorjahr. In unseren übrigen europäischen Märkten konnten wir unseren Umsatz um 5 % steigern. Dazu gehörten zweistellige Zuwächse in Polen und Tschechien sowie ein Rückgang in Italien, der auf die Konsolidierung des Niederlassungsnetzes zurückzuführen ist. In Folge dieser konnte die Profitabilität des Landes deutlich verbessert werden. Das US-Geschäft verzeichnete in einer als-ob Betrachtung eine organische Wachstumsrate von 11 %. Die Übernahme von SVS Vision trug erstmals über das volle Geschäftsjahr und die Akquisition von Shopko Optical für sechs Monate zum Umsatz der Fielmann-Gruppe bei.

Sonstige betriebliche Erträge

Die Fielmann-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2024 sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 22,6 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Die wesentlichen Komponenten der sonstigen betrieblichen Erträge waren positive Währungsumrechnungseffekte, hauptsächlich aus EUR/​USD- und EUR/​CHF-Transaktionen, die 8,6 Mio. € beitrugen. Darüber hinaus profitierten die sonstigen betrieblichen Erträge aus dem (Teil-)Verkauf von Vermögenswerten (5,0 Mio. €).

Materialaufwand

Der Anstieg des Materialaufwands im Berichtsjahr verhielt sich weitgehend proportional zur Entwicklung des Umsatzes der Fielmann-Gruppe und belief sich auf 454,0 Mio. € (Vorjahr: 404,6 Mio. €). Die Rohertragsmarge verbesserte sich leicht auf 80,0 % im Jahr 2024, verglichen mit 79,5 % im Jahr 2023.

Personalaufwand

Der Personalaufwand stieg um 14,0 % bzw. 121,5 Mio. € auf 987,4 Mio. € (Vorjahr: 865,9 Mio. €). Diese Zunahme beruhte auf mehreren Faktoren, zum einen auf dem vorwiegend akquisitionsbedingten Anstieg der Mitarbeitendenzahl um 3,2 % auf 23.716 (Vorjahr: 22.974) in der gesamten Fielmann-Gruppe und die Erhöhung der Gehälter in einem vom Fachkräftemangel geprägten Umfeld. Zusätzlich trug der an die Mitarbeitenden in Deutschland gezahlte freiwillige Inflationsausgleich zum Anstieg bei. Auch organisatorische Umstrukturierungsmaßnahmen spielten eine Rolle und resultierten in höheren Aufwendungen für Personalmaßnahmen. Schließlich verbuchte die Fielmann-Gruppe eine Rückstellung in Höhe von 13,0 Mio. € für erwartete Aufwendungen (Lohn- und Mehrwertsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge) aus früheren Jahren. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zum Konzernumsatz) lag bei 43,6 %, eine Verbesserung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber 43,9 % im Vorjahr. Vor allem in der DACH-Region verbesserte sich die Personalaufwandsquote von 42,7 % im Vorjahr auf 42,2 %, was in erster Linie auf höhere Effizienz in den Kosten der Zentrale und eine höhere Produktivität in den Niederlassungen zurückzuführen ist.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 14,9 % auf 376,2 Mio. € (Vorjahr: 327,3 Mio. €). Im Verhältnis zur Konzerngesamtleistung der Fielmann-Gruppe blieb die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 16,6 % stabil (16,6 % im Vorjahr). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf höhere Werbekosten in Höhe von 79,9 Mio. € (Vorjahr: 67,2 Mio. €), Beratungskosten (67,3 Mio. €, Vorjahr: 56,5 Mio. €), erhöhte IT-Beratungskosten und zusätzliche IT-Wartungsleistungen (32,9 Mio. €, Vorjahr: 26,1 Mio. €) im Berichtszeitraum zurückzuführen.

EBITDA und bereinigtes EBITDA

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation (EBITDA) belief sich auf 470,6 Mio. €, was einem Anstieg von 17,4 % entspricht (Vorjahr: 401,0 Mio. €).

Das bereinigte EBITDA stieg von 398,5 Mio. € im Jahr 2023 auf 491,4 Mio. € im Jahr 2024. Dies entspricht einer Margenexpansion von 1,5 Prozentpunkten auf 21,7 % (Vorjahr: 20,2 %). Die Bereinigungen wurden wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt vorgenommen.

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in Mio. € 2024 2023
EBITDA 470,6 401,0
Bereinigungen 20,8 -2,4
davon M&A- oder integrationsbezogene Aufwendungen 7,6 3,6
davon Außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Vermögenswerte 0,0 0,0
davon Aufwendungen für Reorganisationen 2,6 5,5
davon sonstige nicht-wiederkehrende Effekte 10,5 -11,6
Bereinigtes EBITDA 491,4 398,5

Die M&A- oder integrationsbezogenen Bereinigungen im Jahr 2024 sind im Wesentlichen auf die Übernahme von Shopko Optical zurückzuführen. Die Aufwendungen für die Reorganisation beinhalten außerordentliche einmalige Aufwendungen, die aufgrund interner Umstrukturierungen entstanden sind, bei denen es sich vor allem um Aufwendungen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen oder Aufwendungen für Standortschließungen sowie Abfindungszahlungen aufgrund der Umstrukturierung der Finanzabteilung handelt. Die sonstigen nicht-wiederkehrenden Effekte umfassen außerordentliche Erträge aus der Teilveräußerung einer Beteiligung (2,5 Mio. €). Demgegenüber verbuchte die Fielmann-Gruppe eine Rückstellung in Höhe von 13,0 Mio. € für erwartete Personalaufwendungen (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) aus früheren Jahren.

Abschreibungen und Wertberichtigungen

Die Abschreibung von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 stieg um 11,0 % auf 112,8 Mio. € (Vorjahr: 101,6 Mio. €). Diese hängen insbesondere mit der Anmietung von Niederlassungen aufgrund der Ausweitung unseres Niederlassungsnetzes zusammen. Die sonstigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nahmen um 8,1 % auf 102,2 Mio. € zu (Vorjahr: 94,6 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Übernahme von Shopko Optical zurückzuführen. Aufgrund der Übernahme wurden bei der Kaufpreisallokation immaterielle Vermögenswerte identifiziert, die linear abgeschrieben werden. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Firmenwerte und andere Vermögenswerte in Höhe von 3,0 Mio. € (Vorjahr: 10,3 Mio. €) erfasst.

Finanzergebnis

Die Erträge im Finanzergebnis beliefen sich auf 5,1 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €). Darin enthalten sind nicht liquiditätswirksame Effekte aufgrund von Auf- und Abzinsungen im Zusammenhang mit der IFRS/​IAS-Bewertung von Bilanzposten sowie operative Zinserträge aus der Anlage von Finanzvermögen. Einer der wesentlichen Treiber für die höheren Zinsaufwendungen (23,1 Mio. €) war die Brückenfinanzierung in Höhe von 305 Mio. € für die Übernahme von Shopko Optical, die für etwa sechs Monate während des Berichtszeitraums in Anspruch genommen wurde. Die zusätzlichen Zinsaufwendungen betrafen Leasingverhältnisse, die sich auf in Summe 18,8 Mio. € (Vorjahr: 13,1 Mio. €) erhöhten. Dieser Effekt ist hauptsächlich auf die Aktivierung von Leasingverträgen durch die erstmalige Konsolidierung von Shopko Optical und auf das allgemein gestiegene Zinsniveau zurückzuführen.

EBT und bereinigtes EBT

Der Gewinn vor Steuern (EBT) der Fielmann-Gruppe belief sich auf 218,8 Mio. € (+ 15,4 %, Vorjahr: 189,6 Mio. €). Wie beim EBITDA hat der Vorstand auch beim EBT Bereinigungen vorgenommen, um einmalige Sondereffekte zu eliminieren. Im Jahr 2024 berücksichtigte Bereinigungen wurden bereits im Zusammenhang mit dem bereinigten EBITDA erläutert. Darüber hinaus gab es im Berichtsjahr keine weiteren Bereinigungen, die sich ausschließlich auf das EBT ausgewirkt hätten. Gegenüber 2023 verbesserte sich das bereinigte EBT der Gruppe im Jahr 2024 auf 239,6 Mio. € (Vorjahr: 192,8 Mio. €).

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in Mio. € 2024 2023
EBT 218,8 189,6
Bereinigungen (EBITDA) 20,8 -2,4
Bereinigungen hinsichtlich des EBT 0,0 5,7
davon M&A- oder integrationsbezogene Aufwendungen 0,0 0,0
davon Außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Vermögenswerte 0,0 5,7
davon Aufwendungen für Reorganisationen 0,0 0,0
davon Sonstige nicht-wiederkehrende Effekte 0,0 0,0
Bereinigtes EBT 239,6 192,8

Gewinn nach Steuern und Dividendenausschüttung

Insgesamt belief sich der Gewinn nach Steuern für das Geschäftsjahr 2024 auf 154,2 Mio. €, was einem Anstieg von 20,7 % entspricht (Vorjahr: 127,8 Mio. €). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 eine Dividendenausschüttung in Höhe von 96,6 Mio. € (Vorjahr: 84,0 Mio. €) bzw. 1,15 € je Aktie (Vorjahr: 1,00 €) vorschlagen. Die Ausschüttungsquote auf Basis des Konzernergebnisses, das den Aktionärinnen und Aktionären der Fielmann Group AG zuzurechnen ist, beträgt damit 62,6 % (Vorjahr: 65,7 %). Damit betrug die Eigenkapitalrendite der Aktionärinnen und Aktionären der Fielmann Group AG nach Steuern 16,9 % (Vorjahr: 15,8 %). Das Ergebnis je Aktie belief sich auf 1,81 € (Vorjahr: 1,49 €).

5.2 Ziele und Grundsätze des Finanzmanagementsystems

Die Fielmann-Gruppe reduziert ihre finanzielle Abhängigkeit von einzelnen Banken, indem sie Fremdkapital von mehreren Finanzinstituten bezieht. Aufgrund ihres Geschäftsmodells verfügt die Fielmann-Gruppe über sehr stabile Zahlungsströme. Daher strebt die Fielmann-Gruppe an, regelmäßige Investitionen (z. B. die Eröffnung neuer Niederlassungen in bestehenden Märkten) vor allem durch den erwirtschafteten freien Cashflow zu finanzieren. Im Berichtsjahr wurden kurzfristige Kreditlinien zur Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem operativen Geschäft genutzt. Insgesamt standen der Fielmann-Gruppe zur kurzfristigen Liquiditätssicherung zum Jahresende feste Kreditlinien in Höhe von 225 Mio. € bei verschiedenen Banken zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen (Vorjahr: 72,1 Mio. €). Größere Investitionen werden durch individuelle Finanzierungsgeschäfte ermöglicht. Im Zusammenhang mit der Übernahme von Shopko Optical wurde eine Fremdfinanzierungsvereinbarung über 305 Mio. € geschlossen. Die entsprechende Finanzierungsvereinbarung sowie alle weiteren Finanzierungsvereinbarungen der Fielmann-Gruppe enthalten außer Zinszahlungen keine Vorgaben, die zu einer unmittelbaren Rückforderung des Kreditbetrags bei nicht Einhaltung führen.

Die Fielmann-Gruppe verfügt darüber hinaus über ein Cash Pooling-System, um die Nutzung der vorhandenen Liquidität zwischen den wesentlichen operativen Gesellschaften zu optimieren. Unter anderem werden die auf den Cash Pooling-Konten akkumulierten positiven oder negativen Salden täglich auf ein zentrales Zielkonto der Fielmann Group AG übertragen, wodurch die Mittel konsolidiert werden.

Um Währungsrisiken im Zusammenhang mit eingehenden und ausgehenden Zahlungen in Schweizer Franken und US-Dollar zu minimieren, setzt die Fielmann-Gruppe je nach Marktlage Devisentermingeschäfte mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten ein. Diese Devisentermingeschäfte dienen ausschließlich der Absicherung des regelmäßigen Cashflows der Fielmann-Gruppe in Fremdwährungen und sind nicht für spekulative Zwecke bestimmt. Im Zusammenhang mit der Übernahme von Shopko Optical wurde der entsprechende Kaufpreis mit einem Devisentermingeschäft abgesichert.

5.3 Vermögenslage des Konzerns

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in Tsd. € 2024 2023 19 Veränderung
Langfristige Vermögenswerte 1.823.331 1.508.672 20,9 %
Kurzfristige Vermögenswerte 545.616 510.397 6,9 %
Summe der Vermögenswerte 2.368.947 2.019.069 17,3 %
Eigenkapital 913.143 850.535 7,4 %
Langfristige Schulden 609.090 541.844 12,4 %
Kurzfristige Schulden 846.714 626.690 35,1 %
Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten 2.368.947 2.019.069 17,3 %

Langfristige Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 31,8 % auf 288,5 Mio. € zu (Vorjahr: 218,9 Mio. €). Der Anstieg ist in erster Linie auf Effekte im Zusammenhang mit der erstmaligen Konsolidierung der Shopko Optical zurückzuführen. Demgegenüber standen Abschreibungen aus der historischen Kaufpreisallokation im Segment Spanien und höhere Abschreibungen auf Software. Die Firmenwerte legten im aktuellen Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr um 49,1 % auf 446,9 Mio. € zu (Vorjahr: 299,8 Mio. €). Der Effekt resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung der Firmenwerte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Shopko Optical. Dieser führte darüber hinaus zu einem Anstieg der Sachanlagen. Um die Marktabdeckung der Fielmann-Gruppe zu erweitern, wurden zusätzlich diverse Investitionen in Sachanlagen getätigt: Neben Erweiterungsinvestitionen wie neue Niederlassungen und Hörakustikstudios sowie dem Umbau bestehender Niederlassungen wurde in den Kapazitätsausbau des Produktions- und Logistikstandortes Rathenow investiert. Insgesamt führten diese Investitionen zu Zugängen in Höhe von 77,8 Mio. €, die die Abschreibungen auf Sachanlagen um 6,9 Mio. € überstiegen. Die Sachanlagen betrugen zum Bilanzstichtag 439,4 Mio. € (Vorjahr: 390,8 Mio. €), was 18,6 % der 19 Anpassungen diverser Positionen in der Bilanz des Vorjahres gemäß IAS 8, siehe Abschnitt 5.5.

Summe der Vermögenswerte entsprach (Vorjahr: 19,4 %). Die Eigenkapitaldeckung für Sachanlagen belief sich zum Bilanzstichtag 2024 auf 207,8 % (Vorjahr: 217,6 %). Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen nach IFRS 16 erhöhten sich um 51,7 Mio. € auf 561,6 Mio. €. Dieser Effekt ist hauptsächlich auf die zusätzlichen Niederlassungen zurückzuführen, die im Rahmen der Übernahme von Shopko Optical erworben wurden. Außerdem trugen die Kapitalisierungseffekte der Rückbauverpflichtungen dazu bei, die in Abschnitt 5.5 offengelegt werden.

Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen um 6,9 % zu und beliefen sich auf 545,6 Mio. € (Vorjahr: 510,4 Mio. €). Der Warenbestand stieg um 34,6 Mio. €, hauptsächlich aufgrund der Übernahme von Shopko Optical und der erhöhten Lieferfähigkeit aller Warengruppen (Vorjahr: 224,7 Mio. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag 56,5 Mio. € und waren damit auf dem Niveau des Vorjahres (55,6 Mio. €). Die Zahlungsmittel und Äquivalente (liquide Mittel und Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten) beliefen sich zum Ende des Berichtsjahres auf 94,3 Mio. € (Vorjahr: 58,9 Mio. €). Der Hauptgrund für den Anstieg war der positive Cashflow-Beitrag aus dem operativen Geschäft im aktuellen Berichtszeitraum.

Inflations- und Wechselkurseffekte hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Fielmann-Gruppe.

Das Finanzvermögen verringerte sich um 15,5 Mio. € auf 7,4 Mio. €. Dies ist in erster Linie auf die Auflösung eines Aktienportfolios in der Schweiz in Höhe von 11,4 Mio. € sowie auf einen Rückgang der Mittel in einer Vertriebsgesellschaft in Spanien in Höhe von 1,4 Mio. € zurückzuführen.

Eigenkapital

Das konsolidierte Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens erhöhte sich um 13,5 % bzw. 107,1 Mio. € und belief sich Ende 2024 auf 899,1 Mio. € (Vorjahr: 792,0 Mio. €). Der Rückgang der nicht beherrschenden Anteile um 44,5 Mio. € auf 14,0 Mio. € (Vorjahr: 58,5 Mio. €) ist im Wesentlichen auf die Ausübung der Kaufoption zum Erwerb der restlichen 20 % der Anteile an Optica del Penedes, Spanien, zurückzuführen. Die diesbezüglichen Gewinnrücklagen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 35,9 Mio. € erhöht. Darüber hinaus resultierte der leichte Anstieg der sonstigen Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals aus den Differenzen aus der Währungsumrechnung. Die Eigenkapitalquote blieb auf einem konstant hohen Niveau von 38,5 % (Vorjahr: 42,1 %).

Langfristige Schulden

Zum Ende des Jahres 2024 beliefen sich die langfristigen Schulden auf insgesamt 609,1 Mio. € (Vorjahr: 541,8 Mio. €). Der Anstieg ist in erster Linie auf höhere Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zurückzuführen. Diese resultieren größtenteils aus neuen Niederlassungen in bestehenden Märkten sowie aus übernommenen Leasingverpflichtungen im Zusammenhang mit der internationalen Expansion. Darüber hinaus wurde die Methodik zur Ermittlung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen für den aktuellen Berichtszeitraum angepasst. Diese Anpassung führte zu einer Erhöhung der Rückbauverbindlichkeiten um 11,2 Mio. € (Details siehe Kapitel 5.5).

Kurzfristige Schulden

Die kurzfristigen Schulden nahmen um 35,1 % auf 846,7 Mio. € zu (Vorjahr: 626,7 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Aufnahme eines kurzfristigen Bankdarlehens (Laufzeit <zwölf Monate) in Höhe von 305 Mio. € für die Übernahme von Shopko Optical im aktuellen Berichtszeitraum zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich zum Bilanzstichtag um 1,9 Mio. € auf 90,2 Mio. € (Vorjahr: 92,2 Mio. €) verringert. Die Zahlungsbedingungen haben sich im Berichtszeitraum nicht wesentlich verändert. Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Vertragsverbindlichkeiten aus Nulltarif-Versicherung- und Hörsystem-Reparaturpauschalen und sind mit dem Geschäftsvolumen gestiegen. Der Verschuldungsgrad der Fielmann-Gruppe betrug zum Bilanzstichtag 61,5 % (Vorjahr: 52,5 %).

5.4 Cashflow-Analyse der Gruppe

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in Mio. € 2024 2023 Veränderung
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 410,1 282,8 45,0 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit -331,2 -143,2 131,2 %
Free Cashflow 78,9 139,5 -43,4 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -44,3 -132,0 -66,5 %
Nettoveränderungen der Zahlungsmittel 34,7 7,5 360,1 %
Zahlungsmittel und Äquivalente am Ende der Periode 94,3 58,9 60,0 %

Der operative Cashflow legte im Berichtszeitraum um 127,3 Mio. € auf 410,1 Mio. € zu (Vorjahr: 282,8 Mio. €). Der signifikante Anstieg ist im Wesentlichen auf das Wachstum des operativen Ergebnisses zurückzuführen, da das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr um 69,7 Mio. € stieg. Zudem trugen die Verbesserung der Working Capital-Positionen sowie Veränderungen in weiteren nicht zahlungswirksamen Bewegungen in Höhe von 74,4 Mio. € positiv zur Entwicklung des operativen Cashflows bei.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich um -187,9 Mio. € auf -331,2 Mio. € (Vorjahr: -143,2 Mio. €). Diese Entwicklung ist in erster Linie auf die Akquisitionstätigkeit des Konzerns zurückzuführen, die sich im aktuellen Berichtszeitraum auf -268,6 Mio. € (vorwiegend die Akquisition von Shopko Optical) und im Vorjahr auf -141,2 Mio. € (insbesondere die Akquisitionen von SVS Vision und Eyevious Style) belief.

Zudem verzeichnete die Gruppe im Vergleich zum Vorjahr einen deutlich geringeren Mittelzufluss aus der Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von -67,1 Mio. € (2024: 16,2 Mio. €, Vorjahr: 83,3 Mio. €). Die sonstigen Investitionen beliefen sich im aktuellen Berichtszeitraum auf-81,9 Mio. € und lagen auf dem Niveau der Vorjahre (2023: -85, 4 Mio. €). Der Free Cashflow (als Summe aus operativem Cashflow und dem Cashflow aus Investitionstätigkeit) verringerte sich um 60,6 Mio. € auf 78,9 Mio. € (Vorjahr: 139,5 Mio. €).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verbesserte sich um 87,7 Mio. € auf -44,3 Mio. € (Vorjahr: -132,0 Mio. €). Diese Entwicklung ist auf mehrere Effekte zurückzuführen. Aufgrund der Inanspruchnahme der Brückenfinanzierung im Rahmen der Shopko Optical Akquisition war der positive Mittelzufluss aus der Summe der Inanspruchnahmen abzüglich der Rückzahlungen der hauptsächlich M&A-bezogenen Finanzierung um 185,4 Mio. € höher als im Vorjahr (2024: 233,0 Mio. €, Vorjahr: 47,5 Mio. €). Andererseits führte der Erwerb zusätzlicher Anteile an Tochtergesellschaften, vor allem der Kauf der restlichen Anteile an Óptica del Penedés, S.L., zu einem Mittelabfluss von -64,4 Mio. € (Vorjahr: -3,0 Mio. €). Darüber hinaus resultierte die höhere Dividendenzahlung in einem Rückgang des Cashflows von 21,0 Mio. € (-84,0 Mio. €, Vorjahr: -63,0 Mio. €). Höhere gezahlte Zinsen hatten eine Differenz von 12,5 Mio. € zur Folge, die hauptsächlich auf die in Anspruch genommene Brückenfazilität und die insgesamt höheren Zinssätze zurückzuführen ist (-26,8 Mio. €, Vorjahr: -14,3 Mio. €).

Insgesamt stiegen die liquiden Mittel um 35,4 Mio. € auf 94,3 Mio. € zum Bilanzstichtag 2024 (Vorjahr: 58,9 Mio. €).

5.5 IAS 8 - Zusammenfassung der wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der Vorjahre

Im laufenden Geschäftsjahr wurde die Erfassung der Umsatzerlöse aus der Nulltarif-Versicherung tiefgehend analysiert und überarbeitet. Infolgedessen wurden drei wesentliche Anpassungen vorgenommen und im laufenden Geschäftsjahr erstmals umgesetzt. Die Erfassung der Auswirkungen wurde in Übereinstimmung mit IAS 8 auch rückwirkend auf das Vorjahr angewandt. Zum einen gilt die Fielmann-Gruppe als Prinzipal für die im Rahmen der Nulltarif-Versicherung erbrachten Leistungen. Daher sind alle Erlöse aus diesen Leistungen in voller Höhe zu erfassen, zusammen mit den entsprechenden Ausgaben für die erhaltenen Leistungen. Infolgedessen stieg der Umsatz aus Verträgen mit Kunden für das Vorjahr mit einem entsprechenden Anstieg der Aufwendungen für erhaltene Waren und Dienstleistungen (detaillierte Auswirkungen auf das Ergebnis siehe Kapitel II Anhang). Zweitens wurde die Zuordnung der Versicherungsprämien zu den ermittelten Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage eines umfassenderen Datensatzes verbessert. Schließlich wurde in einigen Fällen eine weitere Leistungsverpflichtung festgestellt, die bei der Zuordnung der Versicherungsprämien berücksichtigt wurde. Unter Berücksichtigung der oben genannten Effekte erhöhten sich die nicht-finanziellen Vertragsverbindlichkeiten und in Zusammenhang mit der Nulltarif-Versicherung zum 1. Januar 2023 um 102,0 Mio. € auf 126,1 Mio. € und zum 31. Dezember 2023 um 106,1 Mio. € auf 130,6 Mio. €.

Diese Anpassungen wurden im Eigenkapital ohne Auswirkung auf Gewinn oder Verlust mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Darüber hinaus führte die Neuzuordnung von Effekten aus der Folgebewertung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten (FVTPL) nach IFRS 9 zu einer Verminderung der sonstigen betrieblichen Erträge mit einer entsprechenden Erhöhung der Finanzerträge im Geschäftsjahr 2023, die per Saldo keine Auswirkungen auf Gewinn oder Verlust haben.

Darüber hinaus wurde die Methodik zur Ermittlung der Rückbauverpflichtungen für Mietereinbauten für den aktuellen Berichtszeitraum angepasst. Diese Anpassung führte zu einer Erhöhung der Rückbauverbindlichkeiten um 11,2 Mio. € und zu einer entsprechenden Erhöhung der ausgewiesenen Nutzungsrechte um den gleichen Betrag.

5.6 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs in der Gruppe

Die wirtschaftlichen Bedingungen auf den für die Fielmann-Gruppe maßgeblichen Märkten sowie das branchenspezifische Umfeld wurden durch verschiedene äußere Faktoren geprägt, die zu einem allgemein geringen Vertrauen der Verbraucher und niedrigem Wirtschaftswachstum in ganz Europa führten. Obwohl die augenoptische und die Hörakustik-Branche eher konjunkturunabhängig sind, waren sie vor der Eintrübung des Konsumumfeldes nicht vollständig geschützt. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit entscheiden sich die Kundinnen und Kunden für Anbieter, die garantierte Qualität und Dienstleistungen zum besten Preis bieten. Das Management ist der Auffassung, dass dies in der augenoptischen und Hörakustik-Branche die Fielmann-Gruppe ist.

Im Geschäftsbericht 2023 stellte die Fielmann-Gruppe ihre Erwartungen für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 dar. Die Konzerngesamtleistung stieg im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 %. Die positive Entwicklung wurde durch ein starkes organisches Wachstum in den bestehenden Märkten sowie durch Akquisitionen erzielt.

Trotz des herausfordernden Konsumumfelds stieg der Absatz um 4,4 % und lag damit im Rahmen der Schätzungen. Die Kundenzufriedenheit war nach wie vor auf einem hohen Niveau und lag einen Prozentpunkt über dem angestrebten Zielwert. Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Jahr 2024 bewertet der Vorstand die allgemeine Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Fielmann-Gruppe und der Fielmann Group AG als herausfordernd, aber positiv.

Leistungsindikatoren und Investitionen 2024

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KPI Plan 2024 Ist 2024
Absatz: Anzahl der verkauften Brillen, einschließlich Sonnenbrillen mit Korrektionsgläsern, ohne Kontaktlinsen und Hörsystem sowie sonstige Waren Steigerung von 3 % 4,4 %
Konzerngesamtleistung ~2,2 Mrd. € (Steigerung von ~12 %) 14,8 %
EBITDA Marge Auf Höhe des Vorjahres oder leicht höher (Vorjahr: 20,3 %) 20,8 %
Bereinigte EBITDA Marge 21,7 %
EBT Marge Leicht verbessert (Vorjahr: 9,6 %) 9,7 %
Bereinigte EBT Marge 10,6 %
Kundenzufriedenheit Über 90 % 91,0 %
zusätzliche Planzahlen
Investitionen in Ausbau, Modernisierung und den Erhalt des Vertriebsnetzes sowie in Produktion und Infrastruktur (in Mio. €) 175,0 364,5
Niederlassungen 132,9 349,0
Konzerninfrastruktur 16,2 8,2
Produktion & Logistik 25,9 7,3
Investitionen nach Regionen (in Mio. €)
Nordamerika 2,9 288,2
Deutschland 59,2 45,8
Spanien 73,6 10,3
Italien 0,9 4,8
Tschechien 21,3 4,3
Schweiz 10,1 3,9
Österreich 3,6 3,6
Polen 2,3 2,0
Übrige Regionen 1,1 1,6
Kosten der Aus- und Weiterbildung Mehr als 20 Mio. € 20,3 Mio. €

6 Fielmann Group AG (gemäß Handelsgesetzbuch)

Der Jahresabschluss der Fielmann Group AG zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde § 265 Abs. 7 Satz 2 HGB (zusammengefasste Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung) angewandt.

Die Entwicklung der Fielmann Group AG war aufgrund ihrer Funktion als Mutterunternehmen der Fielmann-Gruppe im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer Ländergesellschaften und Beteiligungsunternehmen abhängig. Die Fielmann Group AG war auf allen Ebenen der Unternehmensführung tätig. Dazu gehören Bereiche wie Personalwesen, Vertriebssteuerung, Informationstechnologie, Immobilienverwaltung, Rechnungswesen, Controlling, Rechts- und Steuerverwaltung, Finanzwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Beschaffung und Bauwesen. Darüber hinaus wurden auf dieser Ebene alle strategischen Entscheidungen vorbereitet und getroffen.

Die Ertragslage der Fielmann Group AG hat sich wie folgt entwickelt:

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in Tsd. € 2024 2023 Veränderung
Gesamtumsatz 538.470 535.695 0,5 %
Sonstige betriebliche Erträge 68.250 72.951 -6,4 %
Materialaufwand -350.202 -337.443 3,8 %
Personalaufwand -122.219 -119.374 2,4 %
Abschreibungen und Wertberichtigungen -14.579 -64.601 -77,4 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen -132.019 -128.475 2,8 %
Beteiligungsergebnis 187.334 177.212 5,7 %
Finanzergebnis -6.897 3.693 n.a.
Ertragsteuern -29.401 -26.617 10,5 %
Gewinn nach Steuern 138.736 113.042 22,7 %
Sonstige Steuern -213 -785 -72,9 %
Jahresüberschuss 138.523 112.257 23,4 %

6.1 Ertragslage

Umsatz

Der Gesamtumsatz der Fielmann Group AG resultierte im Wesentlichen aus ihrer Vertriebstätigkeit sowie aus Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, Franchiseunternehmen und Dritte. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich der Gesamtumsatz der Fielmann Group AG auf 538,5 Mio. €, was in etwa dem Vorjahresniveau entsprach (535,7 Mio. €). Zu dieser Entwicklung trugen der gestiegene Umsatz bei Korrektionsbrillen bei, der von 48,4 Mio. € im Jahr 2023 auf 57,3 Mio. € im Jahr 2024 stieg (+18,4 %), das Umsatzwachstum bei zentralen Dienstleistungen, das von 147,0 Mio. € im Vorjahr auf 166,8 Mio. € im Jahr 2024 stieg (+13,5 %) und der Anstieg des Umsatzes bei Werkstattleistungen, der 42,3 Mio. € im Jahr 2024 gegenüber 36,5 Mio. € im Jahr 2023 erreichte (+15,9 %). Gleichzeitig sank der Umsatz mit Kontaktlinsen von 81,8 Mio. € auf 73,6 Mio. € (-10,0 %), der Umsatz mit Sonnenbrillen von 39,5 Mio. € auf 29,2 Mio. € (-26,1 %) und der Umsatz von sonstigen Dienstleistungen von 13,4 Mio. € auf 1,1 Mio. € (-91,9 %). Alle weiteren Erlösströme blieben auf dem Vorjahresniveau.

Materialaufwand

Die Aufwandsquote für Material (im Verhältnis zum Umsatz) ist von 63,0 % im Jahr 2023 um 2,0 Prozentpunkte auf 65,0 % im Jahr 2024 gestiegen. Dies ist sowohl auf einen überproportionalen Anstieg (im Vergleich zum Gesamtumsatz der Fielmann Group AG) der Materialkosten für Brillen, Fassungen und Kontaktlinsen als auch zum Teil auf erhöhte Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 117,9 Mio. € (Vorjahr: 99,4 Mio. €) zurückzuführen.

Personalaufwand

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (inkl. Auszubildende) ging im Geschäftsjahr um 3,5 % auf 1.525 zurück (Vorjahr: 1.581 Mitarbeitende), während der Personalaufwand im selben Zeitraum um 2,4 % auf 122,2 Mio. € anstieg (Vorjahr: 119,4 Mio. €).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 132,0 Mio. € (Vorjahr: 128,5 Mio. €) umfassten im Wesentlichen Transportkosten, Verwaltungskosten, Mieten und Mietnebenkosten sowie sonstige Personalkosten. Die Reisekosten sind im Geschäftsjahr um 34,0 % auf 2,6 Mio. € zurückgegangen (Vorjahr: 3,9 Mio. €). Die Aufwendungen für Verpackung, Porto und Bearbeitung sind leicht um 3,7 % auf 26,1 Mio. € gesunken (Vorjahr: 27,1 Mio. €). Die Aufwendungen für Geldtransfers sind im Vergleich zum Vorjahr um 61,8 % gestiegen, was hauptsächlich auf gezahlte Abschlussprämien für Darlehensverträge zurückzuführen ist, die für die Übernahme von Shopko Optical abgeschlossen wurden. Aufgrund der Übernahme von Shopko Optical sind auch die Währungsdifferenzen der Fielmann Group AG von 4,1 Mio. € auf 7,0 Mio. € gestiegen. Zudem verbuchte die Fielmann Group AG eine Rückstellung in Höhe von 13 Mio. € für Mehrwertsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für alle in Deutschland tätigen Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe, die sich aus früheren Jahren ergeben. Da der überwiegende Teil dieser Rückstellung jedoch auf nicht direkt bei der Fielmann Group AG beschäftigte Mitarbeitende entfiel, wurden 11,7 Mio. € in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Finanzergebnis und Beteiligungsergebnis

Die Zinserträge stiegen im Geschäftsjahr 2024 um 9,6 % auf 10,4 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €). Die Zinsaufwendungen der Fielmann Group AG legten von 5,8 Mio. € auf 17,3 Mio. € zu. Von diesem Anstieg sind 5,7 Mio. € auf Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Überbrückungsfazilität für die Übernahme von Shopko Optical zurückzuführen. Weitere Zinsaufwendungen im Jahr 2024 resultierten aus einem Anstieg der intern gezahlten Zinsen aufgrund höherer interner Verbindlichkeiten.

EBT und Jahresüberschuss

Für die Fielmann Group AG belief sich das EBT auf 168,1 Mio. €, was einem Anstieg von 20,4 % im Vergleich zum Vorjahr entsprach (Vorjahr: 139,7 Mio. €). Der Jahresüberschuss ist um 23,4 % auf 138,5 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 112,3 Mio. €). Die Nettomarge, definiert als Verhältnis zwischen Jahresüberschuss und Gesamtumsatz, hat sich von 21,0 % im Jahr 2023 um 4,7 Prozentpunkte auf 25,7 % im Jahr 2024 verbessert.

6.2 Vermögenslage

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in Tsd. € 2024 2023 Veränderung
Anlagevermögen 1.187.876 854.023 39,1 %
Immaterielle Vermögenswerte 4.442 10.064 -55,9 %
Sachanlagen 77.949 80.207 -2,8 %
Finanzanlagen 1.105.485 763.752 44,7 %
Umlaufvermögen 563.388 550.362 2,4 %
Vorräte 74.023 56.167 31,8 %
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 460.998 476.656 -3,3 %
Wertpapiere 0 6.070 -100,0 %
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 28.368 11.469 147,4 %
Rechnungsabgrenzungsposten 6.073 6.850 -11,4 %
Aktive latente Steuern 7.744 6.982 10,9 %
Eigenkapital 915.395 861.056 6,3 %
Gezeichnetes Kapital 83.988 83.994 0,0%
davon eigene Anteile -12 -6 86,0 %
Kapitalrücklage 96.382 96.345 0,0%
Gewinnrücklagen 638.425 596.717 7,0 %
Bilanzgewinn 96.600 84.000 15,0 %
Sonderposten mit Rücklageanteil 1.916 2.046 -6,4 %
Rückstellungen 60.389 50.457 19,7 %
Verbindlichkeiten 787.380 504.535 56,1 %
Rechnungsabgrenzungsposten 0 125 -100,0 %

Anlagevermögen

Zum Bilanzstichtag nahm das Anlagevermögen um 39,1 % auf 1.187,9 Mio. € zu (Vorjahr: 854,0 Mio. €). Der Anstieg ist vor allem auf eine Erhöhung der Anteile an verbundenen Unternehmen zurückzuführen, die aus der Übernahme von Shopko Optical durch die Fielmann-Gruppe im Jahr 2024 resultierten.

Umlaufvermögen

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 2,4 % auf 563,4 Mio. € (Vorjahr: 550,4 Mio. €). Um die Lieferbereitschaft zu gewährleisten, stieg der Warenbestand insbesondere bei Fassungen und Kontaktlinsen um 21,7 % auf 61,0 Mio. € (Vorjahr: 50,1 Mio. €). Die Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" enthält Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sich im Berichtszeitraum auf 461,0 Mio. € beliefen, gegenüber 476,7 Mio. € im Vorjahr.

Inflations- und Wechselkurseinflüsse hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf das Vermögen der Fielmann Group AG

Eigenkapital

Das Eigenkapital der Fielmann Group AG belief sich zum Bilanzstichtag auf 915,4 Mio. € (Vorjahr: 861,1 Mio. €). Der Anstieg ist vor allem auf das deutlich verbesserte Jahresergebnis und in der Folge weitere Einstellungen in die Gewinnrücklagen sowie die Erhöhung des Bilanzgewinns zurückzuführen, der sich im Berichtszeitraum auf 96,6 Mio. € belief, verglichen mit 84,0 Mio. € im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote betrug 52,3 % (Vorjahr: 61,3 %), während die Eigenkapitalrendite nach Steuern 10,6 % erreichte (Vorjahr: 9,8 %).

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen erhöhten sich im Jahr 2024 um 19,7 % auf 60,4 Mio. € (Vorjahr: 50,5 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Abgrenzung von Lohnsteuern sowie damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträgen für die Vorjahre zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf insgesamt 787,4 Mio. €, gegenüber 504,5 Mio. € im Vorjahr und stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem nationalen und internationalen Cash Pooling innerhalb der Fielmann-Gruppe. Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement standen der Fielmann Group AG Kreditlinien verschiedener Banken in Höhe von insgesamt 225,0 Mio. € zur Verfügung. Zum Ende des Berichtszeitraums wurden keine dieser Kreditlinien in Anspruch genommen.

6.3 Investitionen und Cashflows

Die Nettovermögenslage (kurz- und langfristige Wertpapiere, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sowie übrige Finanzanlagen und Ausleihungen abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) stieg zum Bilanzstichtag um 121,0 Mio. € auf 819,6 Mio. € (Vorjahr: 698,6 Mio. €). Diese Veränderung resultierte im Wesentlichen aus Investitionen im Zusammenhang mit der internationalen Expansion und der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie. Die größten Zahlungsmittelabflüsse sind auf die Übernahme sämtlicher Anteile an Shopko Optical, die Bereitstellung von Liquidität für Kapitalerhöhungen bei verschiedenen Ländergesellschaften der Fielmann-Gruppe und die Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 84 Mio. € zurückzuführen.

6.4 Risiken, Chancen und Ausblick

Die Fielmann Group AG unterlag als Mutterunternehmen der Fielmann-Gruppe im Wesentlichen den gleichen Entwicklungen, Risiken und Chancen, wie sie in den jeweiligen Kapiteln "Risiko- und Chancenbericht" und "Ausblick" des vorliegenden Lageberichts beschrieben sind.

7 Nachhaltigkeitserklärung 20

7.1 Hinweis zur Nachhaltigkeitserklärung

Die Nachhaltigkeitserklärung stellt die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Fielmann Group AG und der Fielmann-Gruppe 21 dar. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde nach den §§ 289b ff. HGB und 315b bis 315c HGB und in Anlehnung an die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS, EU 2023/​ 2772) erstellt, die aus der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD, EU 2022/​2464) abgeleitet sind.

Ungeachtet rechtlicher Unsicherheiten aufgrund der zum Berichtszeitpunkt noch ausstehenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht hat sich der Vorstand der Fielmann Group AG in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entschlossen, erstmals die aus der CSRD abgeleiteten ESRS als Rahmenwerk gemäß § 315c Abs. 3 in Verbindung mit § 289d HGB für die Erstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung anzuwenden.

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Informationen auf das Geschäftsjahr 2024. Dieser Bericht ist Teil des zusammengefassten Lageberichts der Fielmann Group AG und der Fielmann-Gruppe, wie er im Geschäftsbericht enthalten ist, und stellt wesentliche Entwicklungen in nichtfinanziellen Angelegenheiten dar. Die inhaltliche Prüfung dieses Berichts wurde vom Aufsichtsrat der Fielmann Group AG gemäß § 171 Abs. 1 AktG vorgenommen.

Die Fielmann-Gruppe hat ihre relevanten nichtfinanziellen Themen im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Anlehnung an die ESRS identifiziert. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse sind in den Abschnitten "Doppelte Wesentlichkeitsanalyse", "Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen" und in den verschiedenen Abschnitten zu "Auswirkungen, Risiken und Chancen" beschrieben.

Die Fielmann-Gruppe berichtet gemäß § 289c Abs. 2 HGB über folgende Aspekte: Umweltbelange (§ 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB) im Rahmen von "E1 Klimawandel", "E2 Umweltverschmutzung", "E3 Wasser- und Meeresressourcen" und "E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft", Arbeitnehmerbelange (§ 289c Abs. 2 Nr. 2 HGB) und Achtung der Menschenrechte (§ 289c Abs. 2 Nr. 4 HGB) im Rahmen von "S1 Arbeitskräfte des Unternehmens" und "S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" sowie Sozialbelange (§ 289c Abs. 2 Nr. 3 HGB) im Rahmen von "S4 Verbraucher und Endnutzer"). Der Aspekt der Bekämpfung von Korruption und Bestechung (§ 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB) wurde als nicht wesentlich für die Fielmann-Gruppe bewertet. Daher werden keine Angaben zu entsprechenden Konzepten gemäß HGB gemacht. Wir behalten diesen Aspekt jedoch im Blick und werden ein Konzept einführen, wenn sich eine Wesentlichkeit abzeichnet.

Die Fielmann-Gruppe stellt gemäß § 289c Abs. 3 HGB Ziele, Konzepte und Maßnahmen (§ 289c Abs. 3 Nr. 1 HGB) sowie die Ergebnisse (§ 289c Abs. 3 Nr. 2 HGB) und bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (§ 289c Abs. 3 Nr. 5 HGB) für jeden Aspekt im Geschäftsjahr dar. Die Fielmann-Gruppe adressiert zudem Risiken und Chancen, die sich aus der Wertschöpfungskette ergeben (§ 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB). Wesentliche Risiken gemäß § 289c HGB, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben, liegen nicht vor.

Die Beschreibung der Konzepte, Maßnahmen, Ergebnisse und Leistungsindikatoren wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen der ESRS erstellt. Informationen zu den Aspekten sowie zu den damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind in den entsprechenden Abschnitten zu finden.

Die nichtfinanzielle Erklärung enthält, wann immer dies für das Verständnis erforderlich ist, Verweise auf im Konzernabschluss ausgewiesene Beträge, einschließlich Erläuterungen. Verweise auf Angaben in anderen Abschnitten des Lageberichts und des Konzernabschlusses sind integraler Bestandteil dieser nichtfinanziellen Erklärung.

Die nichtfinanzielle Erklärung enthält weiterhin die Angaben für das Geschäftsjahr 2024 gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung 2020/​852 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Delegierten Verordnung 2021/​2178. Die Angaben finden sich im Abschnitt "Umweltinformationen".

20 Die zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung wurde keiner externen Prüfung unterzogen.

21 Im Folgenden auch als Unternehmen oder Unternehmensgruppe bezeichnet.

7.2 Allgemeine Angaben

Grundlagen für die Erstellung

Die Grundlage für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung der Fielmann-Gruppe bilden die ESRS. Um die Erklärung möglichst leserfreundlich zu gestalten, folgt die Struktur unseren Inhalten und nicht dem Aufbau des Standards. An einigen Stellen finden sich Codes wie "GOV-1" und "E1-6", die sich auf spezifische Angabepflichten oder Datenpunkte aus den ESRS beziehen. Eine Übersicht der abgedeckten Angabepflichten gemäß ESRS findet sich im Anhang dieser Erklärung.

Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis entspricht dem des Konzernabschlusses. Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung wurde sowohl die vor- als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette in die Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie in die Ermittlung der relevanten Konzepte, Maßnahmen und Ziele einbezogen.

Kennzahlen für die vor- und/​oder nachgelagerte Wertschöpfungskette sind zu diesem Zeitpunkt nicht Bestandteil dieser Erklärung, mit Ausnahme der Treibhausgasemissionen (ESRS E1-6) und der Ressourcenabflüsse (ESRS E5-5). Die enthaltenen Kennzahlen wurden nicht durch eine externe Stelle validiert. Kennzahlen, die einem hohen Maß an Messunsicherheit unterliegen, finden sich im Abschnitt "Umweltinformationen". Einzelheiten zu den Kennzahlen, den Quellen der Messunsicherheit und den Annahmen, die diesen Messungen zugrunde liegen, werden im Anschluss an die jeweilige Kennzahl beschrieben.

Die ESRS-Angabe GOV-1 22 verweist auf den Anhang zum zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "III Sonstige Angaben".

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Die Fielmann Group AG ist ein börsennotiertes deutsches Familienunternehmen in den Bereichen Augenoptik und Hörakustik, das 29 Mio. Kunden mit Brillen, Kontaktlinsen, Hörsystemen und Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge versorgt. Die Fielmann-Gruppe ist Marktführer in Zentraleuropa sowie im Mittleren Westen der USA, in Spanien und Osteuropa strebt das Unternehmen mittel- und langfristig die Marktführerschaft an.

Mit unserer Wachstumsstrategie Vision 2025 wollen wir gutes Sehen und Hören überall zugänglich und erschwinglich machen. Unsere Mitarbeitenden sind ein entscheidender Erfolgsfaktor, um unsere hohe Kundenorientierung aufrechtzuerhalten und die Ziele der Vision 2025 zu erreichen. Im Jahr 2024 beschäftigte die Fielmann-Gruppe 24.363 Mitarbeitende (Deutschland: 16.554; Nordamerika: 1.816; Spanien: 1.815; Schweiz: 1.391; Österreich 848; Sonstige: 1.939).

Ziele, die sich auf Nachhaltigkeit und die erwarteten Vorteile der angebotenen Produkte und Dienstleistungen beziehen, werden in den folgenden Abschnitten zu Umwelt- und Sozialinformationen beschrieben.

Unsere Wertschöpfungsketten unterscheiden sich zwischen unseren Kernwarengruppen. Für Korrektionsbrillen einschließlich Sonnenbrillen erfolgt die Beschaffung von Rohmaterial, Komponenten (zum Beispiel Gläsern) und Produkten (zum Beispiel Fassungen) bei globalen und lokalen Lieferanten. Zu den wichtigsten Fertigungsprozessen gehören das Gießen von Kunststoffgläsern, das Flächenschleifen von sogenannten Halbfabrikaten, die Oberflächenveredelung (zum Beispiel Beschichtungen), die Randschleiferei, die Montage der Gläser in die Fassungen und die Qualitätskontrolle. Alle genannten Fertigungsprozesse, mit Ausnahme der finalen Qualitätskontrolle, werden auch von externen Lieferanten durchgeführt. Kontaktlinsen, Hörsysteme und Zubehör kaufen und verkaufen wir als Handelsware. Auch der Transport von Rohstoffen, Komponenten und Produkten zu unseren Produktionsstandorten und von Komponenten und Produkten zu unseren Niederlassungen ist Teil der Wertschöpfungskette. Im Online-Handel bieten wir zudem Direktlieferungen an Kunden an. Weitere Dienstleistungen umfassen Garantieleistungen, Reparaturen, unseren zentralen Kundenservice und Brillenversicherungen. Am Ende der Lebensdauer bieten wir in unseren Niederlassungen die Rücknahme der von uns verkauften Produkte an.

Vorstand und Aufsichtsrat

Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Fielmann Group AG umfassen den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung der Fielmann-Gruppe. Ferner bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand leitet in eigener Verantwortung. Er vertritt die Unternehmensgruppe gerichtlich und außergerichtlich.

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2024
Vorstand Aufsichtsrat
Geschäftsführende Mitglieder 4 0
Nicht geschäftsführende Mitglieder 0 16

Der Aufsichtsrat ist mit jeweils acht Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer paritätisch besetzt. Am 31. Dezember 2024 bestand der Vorstand aus drei Männern und einer Frau, was einem Frauenanteil von 25,00 % entspricht. Im Aufsichtsrat beträgt der Frauenanteil 37,50 %. Weitere berücksichtigte Diversitätsaspekte sind das Alter (25,00 % unter 50 Jahre, 56,25 % zwischen 50 und 65 Jahre, 18,75 % über 65 Jahre) und die internationale Berufserfahrung (100,00 % der Vertreter der Anteilseigner). Diese Informationen entsprechen den rechtlichen Anforderungen in Deutschland. Der Anteil unabhängiger Mitglieder im Aufsichtsrat beträgt 93,75 %. Alle Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat gelten als unabhängig von der Fielmann-Gruppe, dessen Vorstand und dessen Mehrheitsaktionär, mit Ausnahme von Georg Alexander Zeiss, der bis Dezember 2023 Finanzvorstand der Fielmann Group AG war und seit Januar 2024 Mitglied des Aufsichtsrats ist. Über Namen und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat informieren wir im Anhang zum zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "III Sonstige Angaben".

Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand hat für das Thema Nachhaltigkeit Verantwortlichkeiten festgelegt. Der Finanzvorstand Steffen Bätjer ist für das Nachhaltigkeitsmanagement, die entsprechende Berichterstattung und die Umsetzung neuer Vorschriften, insbesondere der CSRD, zuständig. In diesem Verantwortungsbereich wird der Finanzvorstand von einem CSR-Team unterstützt, dessen Leiter direkt an den Finanzvorstand berichtet. Der Finanzvorstand verantwortet auch den Bereich Compliance. Er greift auf langjährige Erfahrung in der Geschäftsführung verschiedener Unternehmen zurück. Die Fielmann-Gruppe versteht Nachhaltigkeit als übergreifendes Thema, das alle Bereiche der Organisation betrifft. Demnach liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Nachhaltigkeit grundsätzlich dezentral in den Fachbereichen und bei den entsprechenden Vorständen.

Die zuständigen Fachbereiche legen die jeweiligen Nachhaltigkeitsziele fest. Die Ziele und Kennzahlen zur Messung des Fortschritts und der Zielerreichung werden im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung an den Vorstand berichtet und von diesem überwacht. Künftig sollen auch die Bewertung der Wirksamkeit und der Ergebnisse der Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen der Gruppe Inhalt regelmäßiger Sitzungen werden.

Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Branche, die Produkte und die geografischen Standorte, um die Geschäfte ordnungsgemäß führen zu können. Die Zusammensetzung des Vorstands ist so gestaltet, dass er alle für das Unternehmen wichtigen Kompetenzbereiche wie Einzelhandel, Branchenkenntnisse, Mode, Produktion, Logistik, Personalwesen, Finanzen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit abdeckt, sowohl jetzt als auch in Zukunft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats stehen dem Vorstand mit ihrer beruflichen und unternehmerischen Erfahrung als Austauschpartner zur Verfügung. Vorstand und Aufsichtsrat haben weiterhin Zugang zu Fachwissen sowohl im Hinblick auf geschäftsstrategische als auch auf Risikoaspekte in Bezug auf Nachhaltigkeit. Das CSR-Team vermittelt die Expertise für Nachhaltigkeitsthemen und damit zusammenhängende Auswirkungen, Chancen und Risiken an den Finanz- oder auch Gesamtvorstand.

Die Übersicht über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt beim CSR-Team, das die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS-Anforderungen durchführt. Dezidierte Prozesse und Kontrollen werden derzeit erarbeitet.

Der Vorstand legt die Nachhaltigkeitserklärung dem Aufsichtsrat vor. Gemäß Mandat ist der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um ihre Überwachungsaufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Zu den Schlüsselkompetenzen, die der Aufsichtsrat benötigt, um seine Aufgaben zu erfüllen, gehören das Verständnis von Geschäftsmodell und Strategie, Prüfungswesen, Rechnungswesen, Digitalisierung, Umstrukturierung und Transformation, Unternehmensführung, Compliance und Nachhaltigkeit. Dies beinhaltet insbesondere auch Sachverstand und besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung, einschließlich interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme, und dem Gebiet der Abschlussprüfung.

Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat

Der Finanzvorstand steht im zweiwöchentlichen Austausch mit dem Leiter CSR zu allen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten inklusive wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß ESRS 2 IRO-1 und zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit. Der Vorstand wird im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe quartalsweise über Nachhaltigkeitsrisiken informiert. Der Einfluss der Fielmann-Gruppe auf Mensch und Umwelt wird durch das CSR-Team bewertet und der Vorstand bei wichtigen Änderungen oder Vorkommnissen hinzugezogen. Die Unternehmensstrategie und die Maßnahmen zur Risikominimierung berücksichtigen die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, wie in den jeweiligen Managementansätzen beschrieben, wo angemessen. Falls notwendig, werden Kompromisse in Betracht gezogen. Bei wichtigen Transaktionen werden im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, die durch externe Partner erhoben und durch das CSR-Team validiert werden. Der Aufsichtsrat wird vom Finanzvorstand über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse informiert. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss während des Berichtszeitraums befasst haben, entsprechen den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die im Abschnitt "Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen" beschrieben sind.

Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht

In folgender Übersicht wird erläutert, wie und wo die Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß ESRS 1 Abschnitt 4 in dieser Nachhaltigkeitserklärung Berücksichtigung finden.

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Kernelemente der Sorgfaltspflicht Abschnitte in der Nachhaltigkeitserklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell Die Sorgfaltspflicht ist fest in der Unternehmensführung verankert. Wir verstehen diese als kontinuierlichen Prozess, in dem die Fielmann-Gruppe auf Auswirkungen, Risiken und Chancen reagiert, die mit der Strategie, dem Geschäftsmodell, den Geschäftsaktivitäten und den direkten und indirekten Geschäft s-beziehungen verbunden sind. Eine Grundlage für den Prozess der Sorgfaltsplichten bildet die Wesentlichkeitsanalyse, wie im Abschnitt "Doppelte Wesentlichkeitsanalyse" beschrieben. Weitere Einzelheiten zur Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell finden sich in den Abschnitten
• Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
• Vorstand und Aufsichtsrat
sowie in den Abschnitten "Managementansatz" der Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen.
Einbindung betroffener Stakeholder in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht Die Fielmann-Gruppe bindet Stakeholder in jedem Schritt des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zielgruppenspezifisch ein. Weitere Einzelheiten finden sich in den Abschnitten:
• Interessen und Standpunkte der Stakeholder
• Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
• Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
• Verfahren zur Einbeziehung der Kunden und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
• Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat
• Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen Die Fielmann-Gruppe identifiziert im Rahmen ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse positive und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie Risiken und Chancen für die Gruppe. Dieses Verfahren ist im Abschnitt "Doppelte Wesentlichkeitsanalyse" beschrieben. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind im Abschnitt "Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen" dargestellt.
Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Der Umgang mit wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen wird in den Abschnitten "Managementansatz" der verschiedenen Themenblöcke beschrieben:
• Klimawandel
• Umweltverschmutzung
• Wasser- und Meeresressourcen
• Ressourcennutzung und Abfall
• Arbeitskräfte des Unternehmens
• Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
• Kunden
• Unternehmensführung
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Die Nachverfolgung der Wirksamkeit unserer Bemühungen zum Umgang mit negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt unterscheidet sich themenspezifisch. Je konkreter Ziele und Maßnahmen die Auswirkungen adressieren, desto konkreter ist auch die Nachverfolgung.
Beschreibungen finden sich in den Abschnitten "Managementansatz" und "Kennzahlen" innerhalb der Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen.
Es stehen auch unabhängige Kommunikationskanäle wie das Online-Meldesystem zur Verfügung, das genutzt werden kann, um uns auf mögliche Missstände hinzuweisen.

Risikomanagement und interne Kontrollen

Um die Einhaltung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten, wurde die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung in das gruppenweite Risikomanagement integriert. Wir betrachten insbesondere potenzielle Fehlerquellen als Risiken, die wir im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre Auswirkungen auf den Erstellungsprozess bewerten. Daraus leiten wir entsprechende Gegenmaßnahmen ab.

Die Hauptrisiken bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen die Datenqualität, Vollständigkeit und termingerechte Bereitstellung der Daten. Zu den Kontrollmaßnahmen zählen unter anderem die lokale und zentrale Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, die Plausibilisierung durch Vorjahresdaten oder Hochrechnungen sowie Eskalationsverfahren bei Verzögerungen oder Verletzungen der internen Kontrollvorschriften. Berichte über Verletzungen der Berichtsvorgaben werden sowohl im Rahmen von Zwischenüberprüfungen als auch im Jahresabschlussprozess regelmäßig an den verantwortlichen Vorstand sowie bei Bedarf an den Aufsichtsrat übermittelt. Ergänzend zu den Maßnahmen im CSR-Team führt auch die Interne Revision Stichproben durch, um die Konformität der Daten mit den Standards zur Berichterstattung zu gewährleisten.

Die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständigen Fachbereiche und Ländergesellschaften werden mittels Schulungen, Datenpunkt-Definitionen, Best-Practice-Dokumenten, unterjährigen Datenabfragen und Einzelgesprächen umfangreich auf die Berichtspflichten vorbereitet.

Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Die Interaktion mit Stakeholdern ist für uns wichtig, um deren Perspektiven zu verstehen und ihre Interessen und Standpunkte in unsere Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Wir greifen ihre Anregungen und Ideen auf und stellen viele davon in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung dar. Die Erkenntnisse aus diesen Interaktionen fließen über die jeweils verantwortlichen Fachbereiche in die Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten mit ein. Zu den relevanten Stakeholdern der Fielmann-Gruppe gehören Kunden, Mitarbeitende und Führungskräfte, der Aufsichtsrat, Aktionäre und Investoren, Banken, Betriebsräte, Lieferanten, Verbände, Behörden und Medien sowie Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Stakeholder können Anfragen oder Vorschläge zum Thema Nachhaltigkeit per E-Mail an sustainability@fielmann.com oder anonym über unser Online-Meldesystem (fielmanngroup.integrityline.com) einreichen. Eingehende Themen werden gesichtet und in Abstimmung mit den zuständigen Vorstandsbereichen bearbeitet. Darüber hinaus spielen insbesondere die Kunden- und Mitarbeiterbefragung eine wichtige Rolle bei der Geschäftsausrichtung und Strategieentwicklung.

In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vertraten die Fachabteilungen die Interessen und Ansichten unserer Stakeholder, sodass diese auch zentraler Bestandteil der Bewertung der Wesentlichkeit sind.

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Betroffene Stakeholder Interaktion
Kunden Zufriedenheitsbefragung nach jedem Kauf von Brillen /​ Hörsystemen
Mitarbeitende und Führungskräfte Jährliche Mitarbeiterbefragungen
Transparenter und kontinuierlicher Dialogprozess, unterstützt durch digitale Kommunikationstools und regelmäßige Veranstaltungen
Verschiedene Informations- und Austauschformate, die monatlich bis jährlich stattfinden
Aufsichtsrat Transparenter und kontinuierlicher Dialog
Mindestens vier jährliche Gremiensitzungen, Einzelabstimmungen und Ausschusssitzungen
Betriebsräte Transparenter und kontinuierlicher Dialogprozess
Monatliche Abstimmungen zwischen dem Betriebsrat der Zentrale und HR Director sowie den Vorstandsmitgliedern
Lieferanten Bei Bedarf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bei Bedarf
Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung Interaktion
Aktionäre und Investoren Transparenter und kontinuierlicher Dialogprozess
Quartalsweise Earnings Calls in Verbindung mit der entsprechenden Finanzberichterstattung, ergänzt durch Ad-hoc-Meldungen und IR-Konferenzen
Banken Transparenter und kontinuierlicher Dialog
Verbände Bei Bedarf
Behörden und politische Entscheidungsträger Bei Bedarf
Medien Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, Interviews und kontinuierlicher Dialog mit Redaktionen
Stiftungen und NGOs Kontinuierlicher Dialog und anlassbezogene Zusammenarbeit
Bei Bedarf

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die Fielmann-Gruppe hat für das Geschäftsjahr 2024 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, DMA) in Anlehnung an die ESRS 22 durchgeführt. Im Rahmen der DMA der Fielmann-Gruppe wurden nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert und bewertet. Verschiedene Fachbereiche der Fielmann-Gruppe, Fachexperten und Entscheidungsträger waren an der DMA beteiligt.

Die Fielmann-Gruppe hat die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in folgendem vierstufigen Prozess durchgeführt.

Vorbereitung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Zur Vorbereitung der DMA hat die Fielmann-Gruppe sowohl den Umfang der Aktivitäten in der eigenen Geschäftstätigkeit und in der Wertschöpfungskette als auch die relevanten Stakeholder bestimmt (siehe Abschnitt "Interessen und Standpunkte der Stakeholder"). Anschließend wurden innerhalb der Fielmann-Gruppe Personen mit Fachkenntnissen in den relevanten Nachhaltigkeitsaspekten gemäß ESRS 1 AR 16 identifiziert. Diese Fachexperten vertreten entweder betroffene Stakeholder oder Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung und wurden direkt oder indirekt in die DMA einbezogen. Ausgangspunkt für die DMA waren das Wissen der Fachexperten und des CSR-Teams sowie weitere Datenquellen wie zum Beispiel Klimamodelle, der "Aqueduct Water Risk Atlas", Daten zu Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität oder öffentlich verfügbare Quellen zu Auswirkungen auf die Umwelt.

Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen: Die Identifikation der IROs erfolgte in Übereinstimmung mit ESRS 1.21 ff. durch die Analyse der Geschäftsaktivitäten der Fielmann-Gruppe sowie der direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Eine detaillierte Beschreibung der Wertschöpfungskette findet sich im Abschnitt "Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette". Um bei der Identifizierung der IROs Aktivitäten mit hohem Risiko innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette zu priorisieren, wurden Erkenntnisse aus den vorherigen Wesentlichkeitsanalysen gemäß der Global Reporting Initiative (GRI) verwendet, die seit 2017 22 Die DMA wurde durch eine umfassende Klimarisiko-Szenarioanalyse ergänzt, wie im Abschnitt "Bewertung in Bezug auf Umwelt und Governance" beschrieben. Die darin identifizierten Risiken und Chancen sind in dieser Erklärung enthalten und werden zu einem späteren Zeitpunkt in die DMA integriert. durchgeführt wurden. Weiterhin trug die Betrachtung der Wertschöpfungskette dazu bei, risikoreiche Themen und Beziehungen zu identifizieren. Als Hersteller und Anbieter von Dienstleistungen konzentrierte sich die Fielmann-Gruppe auf Schwerpunkte wie Gesundheit und Arbeitssicherheit, Sicherheit der Kunden, Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie klimabezogene Aspekte.

Bewertung der "Wesentlichkeit der Auswirkungen" und der "finanziellen Wesentlichkeit": Für die Durchführung der DMA entlang der Wertschöpfungskette wurden die identifizierten IROs in Workshops anhand der unten genannten Bewertungskriterien bewertet. Die relevanten Stakeholder sind im Abschnitt "Interessen und Standpunkte der Stakeholder" beschrieben. Die Berücksichtigung der Stakeholder erfolgte indirekt über interne Fachexperten der Fielmann-Gruppe. Diese internen Experten verfügen über spezielles Wissen über die Interessen der Stakeholder und haben deren Ansichten in den Prozess zur Identifizierung und Bewertung der IROs eingebracht. Das CSR-Team hat anschließend die Ergebnisse auf Vollständigkeit, Konsistenz und Kohärenz überprüft und die identifizierten IROs bei Bedarf zusammengefasst oder getrennt. Die überarbeitete Bewertung der IROs wurde anschließend von den Fachexperten validiert.

Validierung der doppelten Wesentlichkeit: Nach der Validierung der Ergebnisse durch das CSR-Team wurden die Ergebnisse noch einmal den Mitwirkenden an der DMA, den Länderverantwortlichen sowie abschließend dem Finanzvorstand vorgelegt. In den Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde über das Gesamtergebnis informiert.

Bewertungskriterien

Die Fachexperten und das CSR-Team nutzten die folgenden Kriterien und Skalen zur Bewertung der Auswirkungen.

Für positive Auswirkungen:

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Ausmaß (Skala 1-5): Wie nützlich ist die positive Auswirkung für Mensch und Umwelt?

Umfang (Skala 1-5): Wie weitverbreitet ist die Auswirkung? Bei Auswirkungen auf die Umwelt kann sich der Umfang auf das Ausmaß der positiven Auswirkungen oder auf ein geografisches Gebiet beziehen.

Eintrittswahrscheinlichkeit (Skala 1-5): Wie wahrscheinlich ist der Eintritt der Auswirkung? (nur bei potenziellen Auswirkungen)

Für negative Auswirkungen:

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Ausmaß (Skala 1-5): Wie schwerwiegend ist die negative Auswirkung für Mensch und Umwelt?

Umfang (Skala 1-5): Wie weitverbreitet ist die Auswirkung? Bei Umweltauswirkungen kann sich der Geltungsbereich auf das Ausmaß der Umweltschädigung oder auf das geografische Gebiet beziehen.

Eintrittswahrscheinlichkeit (Skala 1-5): Wie wahrscheinlich ist der Eintritt der Auswirkung? (nur bei potenziellen Auswirkungen)

Unabänderlichkeit (Skala 1-5): Ob und inwieweit können die negativen Auswirkungen behoben werden? (Kann der frühere Zustand der Umwelt oder der betroffenen Menschen wiederhergestellt werden?)

Berechnung der Wesentlichkeits-Scores der Auswirkungen:

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Positive Auswirkungen: Summe der Werte für Ausmaß und Umfang multipliziert mit der Eintrittswahrscheinlichkeit (für potenzielle Auswirkungen).

Negative Auswirkungen: Summe der Werte für Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit multipliziert mit der Eintrittswahrscheinlichkeit (für potenzielle Auswirkungen).

Das Ergebnis dieser Berechnung ist ein Wesentlichkeits-Score zwischen 0 und 15. Alle Auswirkungen, deren Score den Wert von 8 erreichen oder ihn überschreiten, werden als wesentlich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angesehen. Eine Ausnahme für das Bewertungssystem sind potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte. Hier hat der Schweregrad der Auswirkung Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit, sodass diese unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit als tatsächliche Auswirkungen behandelt werden.

Die folgenden Bewertungskriterien und -skalen wurden von Fachexperten und dem CSR-Team angewandt, um Risiken und Chancen zu bewerten:

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Ausmaß (Skala 1-5): Bewertung des Werts des potenziellen finanziellen Verlusts (Risiko) oder Gewinns (Chance).

Eintrittswahrscheinlichkeit (Skala 1-5): Wie wahrscheinlich ist der Eintritt der Auswirkung?

Berechnung des Werts für die finanzielle Wesentlichkeit: Wert für Ausmaß multipliziert mit der Eintrittswahrscheinlichkeit.

Das Ergebnis dieser Berechnung ist ein Wesentlichkeits-Score zwischen 0 und 5. Risiken und Chancen, deren Score einen Wert von 3 erreichen oder ihn überschreiten, werden als wesentlich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angesehen. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wurde die Konsistenz mit der Beurteilung von nicht-nachhaltigkeitsbezogenen Risiken sichergestellt. Die finanziellen Werte für Ausmaß und Wahrscheinlichkeit basieren also auf den bestehenden Kriterien für das Risikomanagement. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wurde anschließend über die endgültigen Ergebnisse der DMA informiert. Die Risiken wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und teilweise in das gruppenweite Risikomanagementsystem integriert. Das Management der identifizierten IROs liegt in den zuständigen Fachbereichen.

Bewertung in Bezug auf Umwelt und Governance

Im Rahmen der DMA wurde eine Identifizierung und Bewertung von IROs der Fielmann-Gruppe auf die Umwelt im Zusammenhang mit dem Ausstoß von CO 2 -Emissionen und dem Klimawandel durch interne Experten aus dem Umweltmanagement durchgeführt. Darüber hinaus hat die Fielmann-Gruppe eine umfassende Klimarisiko-Szenarioanalyse durchgeführt, deren Ergebnisse sowohl im Rahmen der Berichterstattung zur EU-Taxonomie als auch für die Ermittlung der wesentlichen Risiken und Chancen für die DMA verwendet wurden. Die Szenarioanalyse umfasst physische Risiken und Übergangsrisiken sowie Chancen, die mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft verbunden sind, und bewertet deren Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette der Fielmann- Gruppe. Die Analyse der physischen Klimarisiken sowie der Übergangsrisiken und -chancen wurde wie folgt durchgeführt:

Die Bewertung der potenziellen physischen Risiken an Standorten der Fielmann-Gruppe wurde von meteoblue durchgeführt, einem Hersteller und Anbieter von hochpräzisen Klimadaten und -simulationen. Die Analyse umfasste alle Standorte der Fielmann-Gruppe und wurde auf der Grundlage der repräsentativen Konzentrationspfade (RCP) durchgeführt. Dies sind vier Szenarien für den Verlauf der absoluten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, wobei der Schwerpunkt auf dem kohlenstoffreichsten Szenario RCP 8.5 lag. Innerhalb der Szenarien wurden 28 Klimavariablen mit chronischen und akuten temperatur-, wind-, wasser- und bodenbezogenen Klimagefahren bewertet. Bei der Analyse wurden derzeitige Risiken (2011-2030) sowie zukünftige Risiken (2031-2050) berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte jeweils brutto, ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen.

Bei der Analyse der identifizierten Übergangsrisiken und -chancen wurden Risiko-/​ Chancen-Cluster unter Berücksichtigung eines optimistischen Klimaszenarios (1,5 °C Erderwärmung) bewertet. Dem Szenario wurden verschiedene Annahmen zugrunde gelegt. Dazu gehören unter anderem die Weiterentwicklung klimaschonender Technologien, eine Marktentwicklung mit steigender Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und die Priorisierung von klimaschonenden Investitionen.

Im Zusammenhang mit dem optimistischen Klimaszenario wurden basierend auf den Empfehlungen des Carbon Disclosure Project folgende Risikotreiber für die Fielmann-Gruppe analysiert:

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Regulatorische Risiken

Technologische Risiken

Marktrisiken

Reputationsrisiken

Chancen im Bereich Energie, Produkte, Ressourcen und Dienstleistungen

Chancen im Bereich Markt und Resilienz

Die Risikotreiber wurden für die gesamte Wertschöpfungskette analysiert und hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betriebsausgaben, Investitionsausgaben und den Umsatz bewertet. Die Bewertungen erfolgten jeweils brutto, ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen, und umfassten kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte bei der Analyse der Risiken und Chancen.

Teil der DMA war auch die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Umweltverschmutzung unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik. Fachexperten, die bei der Fielmann-Gruppe für umweltrelevante Themen zuständig sind, überprüften die Standorte und Geschäftsaktivitäten hinsichtlich der IROs im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dabei nutzten sie interne Daten zu Umweltverschmutzung, zum Beispiel Emissions- oder Abwasserwerte. In der Analyse wurden Produktionsstandorte sowie die vorgelagerte Wertschöpfungskette priorisiert berücksichtigt, da hier ein höheres Risiko für potenzielle Umweltverschmutzungen besteht als in den Niederlassungen. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Stakeholdern erfolgte nicht.

Weiterhin war die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik Teil der DMA. Umweltexperten der Fielmann-Gruppe überprüften die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich der IROs im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Neben der Konsultation der internen Experten wurden keine weiteren Analysen durchgeführt. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Stakeholdern erfolgte nicht.

Die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik war ebenso Teil der DMA. Umweltexperten der Fielmann-Gruppe identifizierten und bewerteten tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme an den eigenen Standorten und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Weiterhin prüften sie Übergangs-, physische und systemische Risiken, die sich aus den Abhängigkeiten von Biodiversität und deren Leistung an den eigenen Standorten und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben, einschließlich der Ökosystemdienstleistungen. Hinsichtlich der eigenen Geschäftstätigkeit der Fielmann-Gruppe untersuchten sie auch, ob sich die Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden. Unsere Produktionsstandorte, Verwaltungsstandorte und Niederlassungen befinden sich an städtischen und industriellen Standorten, sodass sich aus der Standortwahl keine erhöhten Auswirkungen, Risiken und Chancen ergeben und es derzeit nicht erforderlich ist, Maßnahmen in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme zu ergreifen. Im Rahmen der DMA wurden neben der Expertenkonsultation keine weiteren Analysen durchgeführt. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Stakeholdern erfolgte nicht.

Auch die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik war Teil der DMA. Experten, die bei der Fielmann-Gruppe für umweltrelevante und produktspezifische Themen verantwortlich sind, überprüften die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten der Gruppe hinsichtlich der IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und bewerteten diese für die eigenen Tätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Neben der Expertenkonsultation wurden keine weiteren Analysen durchgeführt. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Stakeholdern erfolgte nicht.

Schließlich war auch die Identifizierung und Bewertung von IROs in Bezug auf Governance unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik Teil der DMA. Dabei wurden insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt: die Geschäftsaktivitäten der Fielmann-Gruppe, die geografischen Standorte im Hinblick auf Absatzmärkte und globale Wertschöpfungsketten sowie die Geschäftsprozesse.

Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat die Fielmann-Gruppe Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg identifiziert.

Die folgenden wesentlichen IROs wurden für die Fielmann-Gruppe identifiziert. Die detaillierte Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen findet sich in den Abschnitten "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen" innerhalb der Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen.

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Standard Nachhaltigkeitsaspekt Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1 Klimaschutz Energie Energieverbrauch
Klimaschutz Beitrag zu Treibhausgasemissionen (THG) in der Umwelt
Steigende Kosten durch strengere Vorschriften im Zusammenhang mit Klimaschutz
Steigende Kosten durch die Nachfrage nach klimaschonenden Produkten
Anpassung an den Klimawandel Überschwemmungen
Hitze
Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen durch Umweltschäden
Steigende Investitionskosten durch Anpassungsmaßnahmen
Hohe Mitarbeiterbindungsraten und Vorteil bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitenden
Abwanderung von Mitarbeitenden zu Unternehmen, die als nachhaltiger wahrgenommen werden, und Schwierigkeiten bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitenden
Rechtsverfahren gegen die Fielmann-Gruppe wegen falscher Nachhaltigkeitsangaben
E2 Umweltverschmutzung Mikroplastik Erzeugung von Mikroplastik
E3 Wasser Wasserentnahme und -einleitung Wasserentnahme
E5 Kreislaufwirtschaft Ressourcenzuflüsse und -abflüsse Nutzung fossiler Ressourcen
Steigende Kosten durch strengere Vorschriften im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft
Abfall Abfallgenerierung
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden
Sichere Beschäftigung
Hohe Arbeitsbelastung
Gesundheitsgefährdung durch Gefahrstoffe
Kosten durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten
Kosten durch Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
Gleichbehandlung und Chancengleichheit Gleichberechtigung von Frauen
Ausbildung und Kompetenzentwicklung
Sonstige arbeitsbezogene Rechte Datenschutz
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Arbeitsbedingungen Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette einschließlich Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Gleichbehandlung und Chancengleichheit Menschenrechtsverletzungen
Sonstige arbeitsbezogene Verwendung von Gefahrstoffen
Rechte Reputationsschäden durch Menschenrechtsverletzungen und unzureichende Arbeitsschutzmaßnahmen
S4 Verbraucher und Endnutzer Soziale Inklusion von Verbrauchern und/​oder Endnutzern Verbesserung der Lebensqualität
Besseres Sehen/​Hören
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/​oder Endnutzern Schutz durch unsere Produkte
Risiken durch unzureichende Produktsicherheit
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/​oder Endnutzer Datenverlust
G1 Governance Unternehmensführung Gute Unternehmenskultur
Sinkende Arbeitgeberattraktivität durch fehlende Unternehmenskultur

Mittelfristig wird die Fielmann-Gruppe bewerten, welchen weiteren Einfluss die wesentlichen Themen auf das Geschäftsmodell, die Unternehmensstrategie, die Interaktion mit Stakeholdern in der Wertschöpfungskette sowie die Entscheidungsfindung im operativen Tagesgeschäft und bei Investitionen haben und wie wir am besten auf neue Erkenntnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse reagieren. Diese Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie die relevanten Entwicklungen innerhalb unseres Unternehmens und unserer Wertschöpfungskette widerspiegelt. Die Effekte der wesentlichen Themen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung werden zukünftig im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses bewertet. Derzeit haben wir kein umfassendes Bild über die aktuellen und erwarteten finanziellen Effekte der wesentlichen Themen. In einem zukünftigen Prozess wird auch die Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie in Bezug auf die wesentlichen Themen untersucht.

7.3. Umweltinformationen

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/​852 (Taxonomie-Verordnung) Hintergrundinformationen und Berichtspflichten

Im März 2018 hat die Europäische Kommission den Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen verabschiedet. Eines der Ziele dieses Aktionsplans ist die "Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen." 23 Die EU-Taxonomie-Verordnung 24 , die zur Verwirklichung der Ziele beitragen soll, wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In Kraft getreten ist sie im Juli 2020, um ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzuführen. In diesem Rahmen gibt die Taxonomie-Verordnung sechs Umweltziele vor:

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Damit die ökologische Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung bestimmt werden kann, erließ die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte, die technische Bewertungskriterien umfassen. Der delegierte Rechtsakt zur Klimataxonomie 25 samt seinen Anhängen legt die technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele, den Klimaschutz (Anhang I) und die Anpassung an den Klimawandel (Anhang II), fest. Der Umweltrechtsakt 26 enthält die technischen Bewertungskriterien für die letzten vier Umweltziele zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (Anhang I), zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (Anhang II), zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Anhang III) sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (Anhang IV).

Eine Wirtschaftstätigkeit, die in Anhang I oder Anhang II des delegierten Rechtsaktes zum Klima oder in den Anhängen I bis IV des delegierten Rechtsaktes im Umweltbereich beschrieben wird, gilt als taxonomiefähig; unabhängig davon, ob diese Wirtschaftstätigkeit die technischen Bewertungskriterien erfüllt. 27 Darüber hinaus wird eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig oder taxonomiekonform eingestuft, wenn sie die folgenden Anforderungen von Artikel 3 der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllt:

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Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der Umweltziele, indem die entsprechenden technischen Bewertungskriterien eingehalten werden.

Sie führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der anderen Umweltziele, indem die entsprechenden technischen Bewertungskriterien eingehalten werden.

Sie wird unter Einhaltung des Mindestschutzes ausgeübt, bei dem es sich um Verfahren handelt, die sicherstellen sollen, dass

die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,

die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, - die acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und

die Internationale Charta der Menschenrechte befolgt werden.

Gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung müssen Unternehmen, die der Veröffentlichungspflicht nichtfinanzieller Angaben unterliegen, diese nichtfinanzielle Erklärung mit den folgenden Informationen versehen:

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dem Anteil ihrer Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind,

dem jeweiligen Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) und

der Betriebsausgaben (OpEx), die im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen stehen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Der delegierte Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung 28 geht näher auf den Inhalt und die Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen im Hinblick auf die drei KPIs (Umsatzerlöse, CapEx und OpEx) ein. Die Berichtspflicht betrifft alle sechs Umweltziele des delegierten Rechtsaktes zum Klima und des delegierten Rechtsaktes im Umweltbereich. Für das Geschäftsjahr 2024 berichtet die Fielmann-Gruppe den Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bei Gesamtumsatz, CapEx und OpEx inklusive der Vergleichszahlen des Vorjahres. Ergänzt werden diese um qualitative Informationen sowie den Anteil der taxonomiekonformen und nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten bei Gesamtumsatz, CapEx und OpEx.

Gemäß der Delegierten Verordnung 2022/​1214 29 besteht darüber hinaus eine Berichtspflicht in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für die Wirtschaftstätigkeiten. Die Fielmann-Gruppe ist von keiner Wirtschaftstätigkeit im Bereich Kernenergie oder im Bereich fossiles Gas gemäß der im Anhang XII der Delegierten Verordnung genannten Tätigkeiten betroffen. Daher verzichten wir auf den Ausweis der Standardmeldebögen 2 bis 5 für die Offenlegung gemäß Artikel 8, Abs. 6 und 7. Der Meldebogen 1 zu den Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas ist im Abschnitt "Standardbögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Abs. 6 und 7: Meldebogen 1" aufgeführt.

23 Europäische Kommission (2018), Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, S. 2.

24 Verordnung (EU) 2020/​852.

25 Delegierte Verordnung (EU) 2021/​2139 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2485 der Kommission vom 27. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/​2139 des Europäischen Parlaments und des Rates.

26 Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2486 der Kommission vom 27. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/​852 des Europäischen Parlaments und des Rates.

27 Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2178 vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/​852 des Europäischen Parlaments und des Rates.

28 Delegierte Verordnung (EU) 2021/​2178 der Kommission vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/​852 des Europäischen Parlaments und des Rates.

29 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten.

Ermittlung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Fielmann-Gruppe hat ihre Geschäftsaktivitäten einer detaillierten Analyse unterzogen, um die Wirtschaftstätigkeiten zu ermitteln, die auf der Grundlage von Anhang I und Anhang II des delegierten Rechtsaktes zum Klima sowie den Anhängen I bis IV des Umweltrechtsaktes taxonomiefähig sind. Die Geschäftstätigkeiten der Fielmann-Gruppe umfassen primär die Herstellung und den Verkauf von Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Darüber hinaus bietet die Fielmann-Gruppe Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge, weitere augenoptische Produkte sowie Hörgeräte an. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fallen diese Geschäftstätigkeiten weder unter Anhang I oder Anhang II des delegierten Rechtsaktes zum Klima noch unter die Anhänge I bis IV des delegierten Rechtsaktes im Umweltbereich. Unsere primären Geschäftstätigkeiten sind daher nicht taxonomiefähig.

Anteil der KPIs, die im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten stehen

Umsatz (Umsatzerlöse)

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Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes: Taxonomiefähiger Umsatz
Gesamtumsatz

Gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung wird der taxonomiefähige Umsatz (im Zähler angegeben) von den Waren oder Dienstleistungen abgeleitet, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Der Gesamtumsatz (im Nenner angegeben) entspricht dem Nettoumsatz der Fielmann-Gruppe. Dabei handelt es sich um einen Umsatz in Höhe von 2.264,1 Mio. € in unserer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Geschäftsbericht 2024. Einzelheiten zur Umsatzrealisierung sind in den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in unserem Geschäftsbericht dargestellt.

Wie im vorherigen Abschnitt "Ermittlung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten" beschrieben, haben wir keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf den Umsatz ermittelt. Unser Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse am Gesamtumsatz für das Geschäftsjahr 2024 entspricht damit 0 %. Demzufolge werden auch keine taxonomiekonformen (=ökologisch nachhaltigen) Tätigkeiten durchgeführt, mit denen Umsatzerlöse generiert werden.

Investitionsausgaben (CapEx)

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Anteil der taxonomiefähigen CapEx: Taxonomiefähige CapEx
Gesamte CapEx

Gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung werden taxonomiefähige und taxonomiekonforme CapEx (Zähler) wie folgt bestimmt:

a) CapEx, die im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen stehen, die mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

b) CapEx im Rahmen eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder im Rahmen eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten ("CapEx-Plan").

c) CapEx, die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird.

Auf Grundlage der Berichterstattung 2024 setzt sich der Zähler aus taxonomiefähigen CapEx zusammen. Da wir im Abschnitt "Ermittlung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten" keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf den Umsatz ermitteln konnten, entfällt für uns die Kategorie a) CapEx. Darüber hinaus gibt es bei der Fielmann-Gruppe derzeit keine Pläne, taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten auszuweiten oder taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform zu machen.

Investitionen in unsere augenoptischen Geräte fallen weder unter Anhang I oder Anhang II des delegierten Rechtsaktes zum Klima noch unter die Anhänge I bis IV des delegierten Rechtsaktes im Umweltbereich und sind damit ebenfalls nicht taxonomiefähig.

30 Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h. Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation); Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy).

Für unsere taxonomiefähigen CapEx der Kategorie c) haben wir verschiedene Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, die alle dem ersten Umweltziel Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM 30 ) angehören. Diese Zuordnung begründet sich in der Tatsache, dass sich weder durch unsere Wesentlichkeits- noch durch unsere Klimarisikoanalyse die Notwendigkeit für Anpassungslösungen ergeben hat und wir deshalb unter CCM berichten. Konkret handelt es sich um folgende Wirtschaftstätigkeiten:

"CCM 6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik" - die Anschaffung oder das Leasen von E-Bikes für Mitarbeitende

"CCM 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen"

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die Anschaffung von Firmenwagen für Mitarbeitende

das Leasen von Firmenwagen für Mitarbeitende

"CCM 7.2/​CE 3.2 Renovierung bestehender Gebäude"

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Malerarbeiten

Trockenbau

Tischlerarbeiten

Bodenbelagsarbeiten

Rückbau und Austausch von Lüftungsanlagen

"CCM 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten"

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der Austausch von Fenstern durch neue Fenster,

die Installation von Lichtquellen sowie

die Installation von HLK-Anlagen (Heizung, Lüftung, Klima).

"CCM 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)"

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Installation und Wartung von Ladestationen für unternehmenseigene E-Automobile

"CCM 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden"

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Installation und Wartung von Systemen zur Energiemessung und -steuerung

"CCM 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energie" - Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen

"CCM 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden"

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Betrieb von eigenen oder gepachteten Immobilien

Insgesamt beläuft sich unser Anteil der taxonomiefähigen CapEx im Berichtszeitraum 2024 auf 7,2 %. Dementsprechend beträgt der Anteil unserer nicht taxonomiefähigen CapEx 92,8 %.

Der delegierte Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung definiert die gesamten CapEx (Nenner) als "Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben." Dazu zählen auch Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen.

Die gesamten Investitionsausgaben enthalten

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alle Zugänge an Sachanlagen (IAS 16.73(e) (i) und (iii)),

Nutzungsrechten (IFRS 16.53(h)),

als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (IAS 40.79(d) (i) und (ii)) und

immaterielle Vermögenswerte (IAS 38(e) (i)).

In der Konzernbilanz unseres Geschäftsberichts 2024 umfasst dies immaterielle Vermögenswerte (Textziffer 1), Sachanlagen (Textziffer 3), als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Textziffer 3) und Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (Textziffer 4).

Die gesamten Investitionsausgaben lassen sich anhand der Änderungen des Konzernanlagevermögens in unserem Geschäftsbericht 2024 ableiten. Dabei entsprechen die gesamten Investitionsausgaben dem Gesamtbetrag der Buchungsbewegungen "Zugänge" und "Änderung Konsolidierungskreis" der entsprechenden Vermögenswerte.

Betriebsausgaben (OpEx)

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Anteil der taxonomiefähigen OpEx: Taxonomiefähige OpEx
Gesamte OpEx

Gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung werden taxonomiefähige und taxonomiekonforme OpEx (Zähler) wie folgt bestimmt:

a) OpEx, die im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen stehen, die mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

b) OpEx im Rahmen eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder im Rahmen eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten ("CapEx-Plan").

c) OpEx, die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird.

Im Hinblick auf die Berichterstattung 2024 setzt sich der Zähler aus taxonomiefähigen OpEx zusammen.

Gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung umfassen die gesamten Betriebsausgaben (Nenner) "direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen."

Der sich aus dem Leasing ergebende nicht kapitalisierte Betrag wurde gemäß IFRS 16 ermittelt. Er umfasst Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, Leasingverhältnisse von niedrigem Wert und variable Leasingzahlungen. Obwohl Leasingverhältnisse von niedrigem Wert und variable Leasingzahlungen nicht explizit in der Definition von OpEx gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung genannt werden, haben wir die gesetzlichen Vorgaben dahingehend bewertet, dass diese zu berücksichtigen sind.

In der laufenden Finanzperiode belaufen sich unsere gesamten taxonomiefähigen OpEx auf 42,5 Mio. €. Dementsprechend sind die OpEx für unser Geschäftsmodell nicht wesentlich, da unsere Aktivitäten nicht in hohem Maße mit Anlagevermögen wie Maschinen verbunden sind und Forschungs- und Entwicklungskosten nur punktuell anfallen. Auf dieser Grundlage weisen wir taxonomiefähige OpEx von null aus.

Ermittlung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Wie in Abschnitt "Hintergrundinformationen und Berichtspflichten" beschrieben, sind Veröffentlichungen zur Taxonomiekonformität seit dem Geschäftsjahr 2022 erforderlich. Diese Anwendung erfolgte in der Fielmann-Gruppe erstmals im Jahr 2022.

Mit Blick auf die Konformitätsprüfung haben wir bei unseren Lieferanten angefragt, ob sie Taxonomiekonformität ihrer Produkte und Dienstleistungen gewährleisten können.

Aus den Antworten hat sich ergeben, dass unsere Lieferanten keine entsprechenden Angaben für die Sicherstellung der Taxonomiekonformität ihrer Produkte und Dienstleistungen machen. Im Ergebnis können auch wir nicht garantieren, dass die von uns erworbenen Produkte und Dienstleistungen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten stammen.

Aus diesen Gründen verzichten wir auf eine Ausweisung von konformen Umsätzen, Investitionen und Ausgaben. Die weitere "Do No Significant Harm"- (DNSH) und "Minimum Safeguards"-Prüfung haben wir anschließend abgebrochen, da die Möglichkeit einer Konformität nicht bestand.

Wir arbeiten mit unseren Lieferanten nun an der Erhebung der benötigten Informationen, um langfristig konforme Umsätze, Investitionen und Ausgaben ausweisen zu können.

Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen: Umsatz (Umsatzerlöse)

Laut EU-Taxonomie sollen Nicht-Finanzunternehmen nur den Anteil ihres Nettoumsatzes offenlegen, der mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in Verbindung steht. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die in einem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse dem Umsatz (Turnover) entsprechen. Wie bereits im Abschnitt "Umsatz (Umsatzerlöse)" näher erläutert, beläuft sich der Anteil des taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzes am Gesamtumsatz für das Geschäftsjahr 2024 auf 0 %.

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind -
Offenlegung für das Jahr 2024

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Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten Code Umsatz Umsatzanteil 2024
Mio. € %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 0,0 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) 2.264,1 100,0 %
Gesamt (A + B) 2.264,1 100,0 %
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Geschäftsjahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr
Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit
J/​N % E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr
Wirtschaftstätigkeiten Kategorie Übergangstätigkeit
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen: CapEx

Die betreffenden CapEx beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 537,0 Mio. €.

Im Jahr 2024 betragen die Gesamtinvestitionen, die unter die Definition der EU-Taxonomie eines wesentlichen Beitrags fallen sollten, deutlich weniger als 1 % der gesamten Investitionsausgaben der Fielmann-Gruppe. Wie bereits unter dem Abschnitt "Ermittlung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten" erläutert, können wir nicht garantieren, dass die von uns erworbenen Produkte und Dienstleistungen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten stammen. Die weitere DNSH- und "Minimum Safeguards"-Prüfung haben wir daraufhin abgebrochen, da die Möglichkeit einer Konformität nicht mehr bestand. Folglich betragen die Gesamtinvestitionen, die nach Definition der EU-Taxonomie als taxonomiekonform gelten, für das Geschäftsjahr 2024 0 %.

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind -
Offenlegung für das Jahr 2024

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Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten Code CapEx CapEx-Anteil 2024
Mio. € %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.4 0,000 0,0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 4,052 0,8 %
Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2; CE 3.2 28,908 5,4 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 5,029 0,9 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden CCM 7.4 0,000 0,0 %
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 0,045 0,0 %
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie CCM 7.6 0,205 0,0 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 0,595 0,1 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 38,836 7,2 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 38,836 7,2 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) 498,178 92,8 %
Gesamt (A + B) 537,014 100,0 %
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Geschäftsjahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik EL N/​EL N/​EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N/​EL N/​EL
Renovierung bestehender Gebäude EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N/​EL N/​EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik N/​EL N/​EL N/​EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​EL N/​EL N/​EL
Renovierung bestehender Gebäude N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie N/​EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr
Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit
J/​N % E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik 0,0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0,4 %
Renovierung bestehender Gebäude 2,2 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 2,5 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden 0,0 %
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 0,0 %
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie 0,0 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 0,0 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 5,2 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 5,2 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr
Wirtschaftstätigkeiten Kategorie Übergangstätigkeit
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen: OpEx

Die Betriebsausgaben beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt 42,5 Mio. €.

Wie im Geschäftsbericht des Vorjahres ermittelt und bereits erwähnt, sind die OpEx für unser Geschäftsmodell nicht wesentlich, da unsere Aktivitäten nicht in hohem Maße mit Anlagevermögen wie Maschinen verbunden sind. Auf dieser Grundlage sind unsere taxonomiefähigen und taxonomiekonformen OpEx gleich null.

Meldebogen: OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind -
Offenlegung für das Jahr 2024

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Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten Code OpEx OpEx-anteil 2024
Mio. € %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.4 0,0 0,0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 0,0 0,0 %
Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2; CE 3.2 0,0 0,0 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 0,0 0,0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden CCM 7.4 0,0 0,0 %
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 0,0 0,0 %
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie CCM 7.6 0,0 0,0 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 0,0 0,0 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 0,0 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B) 42,490 100,0%
Gesamt (A + B) 42,490
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Geschäftsjahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik EL N/​EL N/​EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N/​EL N/​EL
Renovierung bestehender Gebäude EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N/​EL N/​EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik N/​EL N/​EL N/​EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​EL N/​EL N/​EL
Renovierung bestehender Gebäude N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie N/​EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
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Geschäftsjahr
Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit
J/​N % E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik 0,0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0,0 %
Renovierung bestehender Gebäude 0,0 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0,0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden 0,0 %
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 0,0 %
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie 0,0 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 0,0 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 0,0 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
Geschäftsjahr
Wirtschaftstätigkeiten Kategorie Übergangstätigkeit
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Geräten für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Installation, Wartung, Reparatur von Technologien erneuerbarer Energie
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

Standardbögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Abs. 6 und 7: Meldebogen 1

Wie bereits im Abschnitt "Hintergrundinformationen und Berichtspflichten" erläutert, ist die Fielmann-Gruppe von keiner Wirtschaftstätigkeit im Bereich Kernenergie oder im Bereich fossiles Gas gemäß der im Anhang XII der Delegierten Verordnung genannten Tätigkeiten betroffen. Die korrespondieren Antworten sind dem nachfolgenden Meldebogen 1 zu entnehmen.

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - Offenlegung für das Jahr 2024

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Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten . NEIN
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten . NEIN
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/​Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

Auf den Ausweis der Meldebögen 2 bis 5 wird auf Grundlage des "Entwurfs einer Mitteilung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des Offenlegungsgesetzes Delegierter Rechtsakt gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung über die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vermögenswerten" 31 verzichtet.

Klimawandel

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den Unterthemen Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die Fielmann-Gruppe hat negative Umweltauswirkungen und damit verbundene potenzielle Risiken im eigenen Betrieb und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, aber auch potenzielle Chancen in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel identifiziert.

Energie

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Energieverbrauch: Die Fielmann-Gruppe nutzt Energie an ihren Produktionsstätten, für ihre Niederlassungen, Zentralstandorte und den Betrieb der Fielmann Akademie Schloss Plön. Diese Energie stammt sowohl aus erneuerbaren als auch aus fossilen Quellen. Auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe wird fossile und erneuerbare Energie verbraucht (unter anderem bei der Herstellung von Komponenten oder der Verwertung von Produkten). Fossile Energieträger, wie sie in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe in Braunkohle- oder Gaskraftwerken eingesetzt werden, belasten die Umwelt sowohl bei der Gewinnung der fossilen Brennstoffe als auch durch Treibhausgasemissionen bei der Verbrennung. Auch wenn zunehmend erneuerbare Energien eingesetzt werden, ist kurz-, mittel- und langfristig weiterhin mit negativen Auswirkungen zu rechnen.

Managementansatz

Derzeit gibt es kein gruppenweites Konzept zum Management von Auswirkungen hinsichtlich des Energieverbrauchs, da der genaue Anteil fossiler Energie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette für die Fielmann-Gruppe bisher nicht transparent ist. Nach der Erarbeitung des Übergangsplans für Klimaschutz beabsichtigt die Fielmann-Gruppe, das Thema effektiv anzugehen.

Die Fielmann-Gruppe verfolgt in der eigenen Geschäftstätigkeit verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Maßnahmen werden von den Fachabteilungen organisiert und die genaue Ausgestaltung des Energiemanagements liegt in der Verantwortung der einzelnen Ländergesellschaften. Die Umsetzung hängt von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Ressourcen ab. Im Fokus stehen die Produktionsstandorte, da dort der Energieverbrauch am höchsten ist. In unseren spanischen Gesellschaften und am Standort Rathenow in Deutschland optimieren Energiemanagementsysteme kontinuierlich die Prozesse im Sinne der Energieeffizienz. Zu den jüngsten Maßnahmen in Deutschland gehören ein Wärmerückgewinnungssystem und Kälteanlagen mit freier Kühlung. In Spanien haben wir darüber hinaus verschiedene Automatisierungen eingeführt, zum Beispiel für die Steuerung von Thermostaten, die Anpassung der Raumtemperatur an das Wetter und das Ausschalten von Elektrogeräten am Ende der Arbeitszeit. In Deutschland werden in einigen Niederlassungen Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Bewegungsmelder und LED-Beleuchtung installiert. Die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Auch in anderen Ländern wie Spanien wird zunehmend auf LED-Beleuchtung umgestellt. All diese Maßnahmen helfen uns, unseren Energiebedarf zu senken.

Im Bereich der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette hat die Fielmann-Gruppe nur begrenzten Einfluss und daher keine Maßnahmen zum Energiemanagement ergriffen. Unsere Lieferanten in den Kernwarengruppen sind in der Regel große Unternehmen, die eigene Nachhaltigkeitsstrategien implementiert haben. Im Bereich der Logistik ist die Fielmann-Gruppe Teil weltweiter Liefernetzwerke, in denen unser Einfluss aufgrund sehr geringer Transportmengen und Gewichte vernachlässigbar ist. Unsere Auswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette betreffen die Verkehrsmittel, die unsere Kunden nutzen, um in unsere Niederlassungen zu kommen, sowie die Verwertung der Produkte am Ende des Lebenszyklus. Beides liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

31 Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (dritte Bekanntmachung der Kommission).

Kennzahlen zu Energie

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Energieverbrauch und Energiemix
in MWh
2024
Gesamtenergieverbrauch 81.352,31 100,00 %
Gesamtverbrauch fossiler Energie 37.407,82 45,98 %
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen 70,74
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen 6.268,68
Brennstoffverbrauch aus Erdgas 20.950,20
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen 27,51
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung 10.090,69
Gesamtverbrauch nuklearer Energie 803,03 0,99 %
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie 43.141,46 53,03 %
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen 0,00
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung 43.141,46
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt 0,00

Methodische Grundlagen: Die Daten zum Energie- und Wärmeverbrauch werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Mengen werden den Rechnungen und Zählerständen entnommen.

Für Standorte in der DACH-Region, bei denen Strom, Fernwärme oder Gas über die Nebenkosten abgerechnet werden oder keine Primärdaten vorliegen, wird ein Durchschnittswert (kWh/​€) verwendet, der auf Basis von Primärdaten gebildet wurde. Der Durchschnittswert bezieht sich auf die Niederlassungen in der DACH-Region, die einen direkten Energievertrag haben. Liegt für eine Niederlassung zum Jahresende noch keine Jahresabrechnung des Stromverbrauchs vor, wird der Jahresstromverbrauch auf Basis eines Durchschnittswerts hochgerechnet. Der Strom- und Energiemix wird den (Nebenkosten-)Abrechnungen entnommen. Wenn keine Daten vom Energieversorger verfügbar sind, werden in den Ländergesellschaften nationale Statistiken zum Energiemix herangezogen, um den Anteil erneuerbarer Energien je Energieträger zu ermitteln. Der Treibstoffverbrauch wird in den Ländergesellschaften über Tankkarten ermittelt und in einem ERP-System (Enterprise Resource Planning) erfasst. Auf Gruppenebene konsolidiert das CSR-Team die Daten.

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Erzeugung eigener Energie
in MWh
2024
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie 708,87
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen 20,67

Methodische Grundlagen: Die Menge der selbst erzeugten Energie wird in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene vom CSR-Team konsolidiert. Die Menge an produziertem Strom wird über Zähler an jeder Photovoltaikanlage ermittelt und ist in einer App ablesbar.

Energieintensität

Die Energieintensität aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren beträgt bezogen auf den Nettoumsatz 35,9 MWh/​Mio. €.

Methodische Grundlagen: Der Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Fielmann-Gruppe, da sie als klimaintensiv eingestuft sind (NACE-Codes: Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten, Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln in Fachgeschäften, sonstiger Einzelhandel mit Neuwaren in Fachgeschäften, Einzelhandel über Versandhandel und Internet sowie Vermietung und Betrieb von eigenen und angemieteten Immobilien). Er berechnet sich aus dem gesamten Energieverbrauch geteilt durch den gesamten Nettoumsatz der Fielmann-Gruppe (dargestellt im Abschnitt "5.1 Ertragslage des Konzerns").

Klimaschutz

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beitrag zu Treibhausgasemissionen in der Umwelt: Die Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe verursacht Treibhausgasemissionen, die kurz-, mittel- und langfristig zum Klimawandel beitragen. Besonders klimaintensiv ist die Gewinnung der Rohstoffe (zum Beispiel Erdöl oder Eisenerz) in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch indirekte Geschäftsbeziehungen, die Herstellung der Produkte sowie die Verwertung der Produkte am Ende des Produktlebenszyklus (zum Beispiel Verbrennung) durch Entsorgungsunternehmen. Darüber hinaus werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette Treibhausgasemissionen bei Transport und Logistik ausgestoßen, die über direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen mit der Fielmann-Gruppe verbunden sind oder durch Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens verursacht werden (zum Beispiel Außendienst, Geschäftsreisen).

Steigende Kosten durch strengere Vorschriften im Zusammenhang mit Klimaschutz: Wie aus den Ergebnissen des CO 2 -Fußabdrucks im Abschnitt "Kennzahlen zu Emissionen" hervorgeht, sind unsere Emissionen dank unseres Geschäftsmodells vergleichsweise gering. Dennoch ist kurz-, mittel- und langfristig mit strengeren regulatorischen Vorschriften im Rahmen des Klimaschutzes zu rechnen. Dadurch könnte die Fielmann-Gruppe einem höheren Risiko für steigende Kosten durch CO 2 -Steuern oder potenzielle Strafzahlungen bei einem hohen CO 2 -Ausstoß ausgesetzt sein.

Steigende Kosten durch die Nachfrage nach klimaschonenden Produkten: Eine steigende Nachfrage nach klimaschonenden Produkten kann kurz-, mittel- und langfristig zu höheren Betriebs- und Herstellungskosten führen, die möglicherweise nicht vollständig an den Kunden weitergegeben werden können.

Managementansatz

Im Berichtsjahr verfügt die Fielmann-Gruppe über keinen Übergangsplan für den Klimaschutz. Dieser soll im Geschäftsjahr 2026 auf Basis der Ergebnisse des CO 2 -Fußabdrucks erarbeitet werden.

Um die CO 2 -Emissionen zu reduzieren, hat sich die Fielmann-Gruppe dazu verpflichtet, in den Ländern, in denen sie tätig ist, den gesamten Stromeinkauf auf Ökostrom umzustellen, sofern Ökostromtarife verfügbar sind. Die Umstellung wurde durch den Vorstand beschlossen und gilt für die gesamte Unternehmensgruppe. Für die Umsetzung sind die Ländergesellschaften und zentralen Fachbereiche verantwortlich. In Deutschland gibt es darüber hinaus eine Reisekostenrichtlinie, die die Nutzung CO 2 -armer/​-neutraler Verkehrsmittel wie der Bahn vorsieht. Die Reisekostenrichtlinie wurde durch den Vorstand beschlossen und ist über das Fielmann-Intranet allen Mitarbeitenden zugänglich. Darüber hinaus gibt es keine Managementansätze, die diesen Themenbereich gruppenweit steuern. Im Rahmen des Übergangsplans 2026 soll eine umfassende Strategie entwickelt werden.

Die Fielmann-Gruppe ergreift verschiedene Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Im Rahmen der Ermittlung des CO 2 -Fußabdrucks identifizieren wir die größten CO 2 -Emittenten. Eine ausführliche Analyse von Hebeln zur Dekarbonisierung und möglichen Emissionsreduktionen wurde noch nicht vorgenommen. Die größten Treiber liegen außerhalb unseres direkten Einflusses. Bei unserem eigenen Geschäft konzentrieren wir uns, wie oben beschrieben, auf die Umstellung auf Ökostrom. Eine ausführliche Analyse von weiteren Hebeln zur Dekarbonisierung soll im Rahmen der Erarbeitung des Übergangsplans 2026 stattfinden. Aktuell können wir die Höhe des Beitrags der ergriffenen Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht quantifizieren.

Die Initiativen der Fielmann-Gruppe zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen tragen auch dazu bei, das Risiko künftiger Kosten durch CO 2 -Preise zu minimieren. Maßnahmen zur Verringerung unseres Energieverbrauchs und zur Umstellung auf erneuerbare Energien tragen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei, wie im Abschnitt "Energie" dargelegt. Wir konzentrieren uns darauf, die direkt beeinflussbaren Emissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß Greenhouse Gas Protocol) zu reduzieren. Hierfür modernisieren wir fortlaufend unsere Standorte und erneuern zum Beispiel Beleuchtungssysteme und unsere Bildschirme in den Schaufenstern. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen erfolgt in den Ländergesellschaften und ist abhängig von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Ressourcen, dem Zugang zu Ökostromtarifen und standortspezifischen Faktoren wie Denkmalschutz oder Eigentumsverhältnissen. Bei über 1.200 Standorten erfolgt die Maßnahmenplanung und Umsetzung in einem festen Mehrjahresturnus fortlaufend. Dabei berücksichtigen wir den aktuellen Stand der Technik sowie die Verfügbarkeit von Dienstleistern und notwendigen Produkten. Im Bereich der Scope-3-Emissionen liegt unser Fokus darauf, die Treibhausgasemissionen durch die Arbeitswege unserer Mitarbeitenden und der mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Logistik zu verringern. Die Bewertung und Einführung konkreter Maßnahmen erfolgen standortspezifisch und kontinuierlich. Zur Herstellung klimaschonender Produkte sowie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette gibt es derzeit keine Maßnahmen. Die Nachfrage nach klimaschonenden Produkten ist gering und der Einfluss der Fielmann-Gruppe auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette begrenzt.

Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt keine genaue Identifizierung und Zuordnung erheblicher Geldbeträge von CapEx und OpEx zu relevanten Posten und Erläuterungen im Abschluss. Des Weiteren entfällt die Zuordnung zu den wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2178 der Kommission, da die Fielmann-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 - wie im Abschnitt "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/​852 (Taxonomie-Verordnung)" erläutert - taxonomiekonforme CapEx und OpEx von null ausweist.

Um dem Klimawandel zu begegnen und die identifizierten IROs zu steuern, hat sich die Fielmann-Gruppe das Ziel gesetzt, den durch die Geschäftstätigkeit bedingten Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) zu reduzieren und bis 2040 Netto-Null zu erreichen. Im Rahmen der zukünftigen Entwicklung des Übergangsplans wollen wir dieses Ziel mithilfe eines gruppenweiten Managementansatzes, von Zwischenzielen, entsprechenden Maßnahmen und, sofern passend, einer wissenschaftlichen Grundlage erreichen. Als Basiswert gilt der für das Jahr 2024 erhobene CO 2 -Fußabdruck in Höhe von 117.315 tCO 2 eq. Das gewählte Basisjahr ist repräsentativ in Bezug auf externe Faktoren, die den Energieverbrauch und damit auch die Treibhausgasemissionen beeinflussen. Zukünftige Entwicklungen des Geschäftsmodells und der Umwelt wurden bisher nicht berücksichtigt. Der CO 2 -Fußabdruck wird anhand der Leitlinien des GHG-Protokolls ermittelt und beinhaltet die entsprechenden Treibhausgase. 32 Daher stimmt der Umfang des Ziels mit den Grenzen der Treibhausgasbilanz im Abschnitt "Kennzahlen zu Emissionen" überein. Es steht im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und dem Übereinkommen von Paris, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Darüber hinaus wurden keine Klimaszenarien berücksichtigt. Die Zielsetzung wurde nicht im Zusammenhang mit einem sektorübergreifenden oder sektorspezifischen Dekarbonisierungspfad vorgenommen.

32 Neben Kohlendioxid sind zum Beispiel auch Methan und Distickstoffoxid Treibhausgase. Um die verschiedenen Treibhausgase vergleichen zu können, wird die Wirkung jedes Treibhausgases in Kohlendioxid umgerechnet. Zum Beispiel entspricht 1 kg Methan 21 kg CO 2 e.

Zur Festlegung zukünftiger Zwischenziele und Meilensteine sowie zur Messung des kontinuierlichen Fortschritts zur Zielerreichung wird der CO 2 -Fußabdruck der Fielmann-Gruppe auf Basis des GHG-Protokolls verwendet. Eine Zusammenarbeit mit externen Stakeholdern gibt es derzeit nicht. Der größte Dekarbonisierungshebel für die Zielerreichung ist derzeit die bereits begonnene internationale Umstellung auf Grünstrom. Bisher durchgeführte Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen können den oberen Abschnitten entnommen werden. Eine maßnahmenspezifische Analyse, in welcher Höhe die jeweiligen Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen, ist bisher nicht erfolgt. Abgesehen vom Umstieg auf erneuerbare Energien gibt es bisher keine Pläne zur Implementierung spezifischer Technologien, um unseren CO 2 -Fußabdruck zu senken.

Kennzahlen zu Emissionen

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Gesamte Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in tCO 2 eq Basisjahr Vergleichsjahr 2024
%
Scope 1 THG-Emissionen
Scope 1 THG-Bruttoemissionen 6.362 - 6.362 -
Prozentsatz der Scope 1 THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen 0 % - 0 % -
Scope 2 THG-Emissionen
Scope 2 THG-Bruttoemissionen (standortbezogen) 18.571 - 18.571 -
Scope 2 THG-Bruttoemissionen (marktbezogen) 4.224 - 4.224 -
Signifikante Scope 3 THG-Emissionen
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 27.089 - 27.089 -
2 Investitionsgüter 25.888 - 25.888 -
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 2.983 - 2.983 -
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb 4.244 - 4.244 -
5 Abfallaufkommen in Betrieben 6.897 - 6.897 -
6 Geschäftsreisen 1.351 - 1.351 -
7 Pendelnde Mitarbeitende 31.621 - 31.621 -
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter - - - -
9 Nachgelagerter Transport - - - -
10 Verarbeitung verkaufter Produkte - - - -
11 Verwendung verkaufter Produkte 287 - 287 -
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer 3.431 - 3.431 -
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 1.370 - 1.370 -
14 Franchises 217 - 217 -
15 Investitionen 922 - 922 -
Gesamte indirekte (Scope 3) THG-Bruttoemissionen 106.301 - 106.301 -
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) 131.234 - 131.234 -
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) 116.887 - 116.887 -

Primärdaten in Scope 3

Im Jahr 2024 werden 0,94 % der Scope-3-Emissionen anhand von Primärdaten berechnet, die von Lieferanten oder anderen Partnern der Wertschöpfungskette stammen.

Biogene Emissionen

Im Jahr 2024 hat die Fielmann-Gruppe keine biogenen Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau verursacht.

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2024
Konsolidierte Gruppe und Investmentgesellschaften in tCO 2 eq Konsolidierte Gruppe Investmentgesellschaften 33
Scope 1 THG-Bruttoemissionen 6.362 -
Scope 2 THG-Bruttoemissionen (marktbezogen) 4.224 -
Scope 2 THG-Bruttoemissionen (standortbezogen) 18.571 -

Treibhausgasintensität

Im Jahr 2024 liegt die Treibhausgasintensität pro Mio. € Nettoumsatz für die gesamten standortbezogenen Treibhausgasemissionen bei 58,06 tCO 2 eq/​Mio. € und für die gesamten marktbezogenen Treibhausgasemissionen bei 51,73 tCO 2 eq/​Mio. €. Sie berechnet sich aus dem gesamten Energieverbrauch geteilt durch den gesamten Nettoumsatz der Fielmann-Gruppe (dargestellt im Abschnitt "5.1 Ertragslage des Konzerns").

Vertragliche Instrumente in Scope 2

Im Jahr 2024 wurden 83,21 % des verbrauchten Gesamtstroms aus Ökotarifen bezogen. Die Fielmann-Gruppe verfügt nicht über Herkunftsnachweise (EACs) oder Stromabnahmeverträge.

Methodische Grundlagen: Die Emissionen in Scope 1, 2 und 3 wurden anhand geeigneter Emissionsfaktoren berechnet. Wenn keine vertragsspezifischen Emissionsfaktoren vorlagen, wurden die Standard-Emissionsfaktoren aus Ecoinvent V3.10, DBEIS V2023 und/​oder Exiobase V2021 verwendet.

Scope 1 Direkte Emissionen: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert (Liter, m 3 , km) berechnet. Die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten werden in den Ländergesellschaften abgefragt. Die Methodik ist in den methodischen Grundlagen im Abschnitt "Energie" beschrieben.

Scope 2 Erworbene Elektrizität, Dampf, Wärme und Kühlung für den Eigenbedarf: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert (kWh) berechnet. Die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten werden in den Ländergesellschaften abgefragt. Die Methodik ist in den methodischen Grundlagen im Abschnitt "Energie" beschrieben.

Scope 3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen: Die Emissionen der Warengruppen werden in einem hybriden Verfahren massen- und ausgabenbasiert berechnet. Primärdaten werden dem ERP-System entnommen. Circa 13,7 % der Emissionen werden umsatzbasiert hochgerechnet.

Scope 3.2 Investitionsgüter: Die Emissionen der Sachanlagen werden ausgabenbasiert berechnet. Primärdaten werden dem ERP-System entnommen.

Scope 3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten): Die Emissionen werden verbrauchsbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten werden in den Ländergesellschaften abgefragt. Die Methodik ist in den methodischen Grundlagen im Abschnitt "Energie" beschrieben. Liegen keine Primärdaten vor, werden die Emissionen über die Vollzeitäquivalente (Full time equivalents, FTE) oder den Umsatz der jeweiligen Gesellschaft hochgerechnet. Die Menge an flüchtigen Gasen wird über die Anzahl der Niederlassungen hochgerechnet.

Scope 3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb: Die Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden distanzbasiert und über Primärdaten berechnet. Primärdaten werden von den Lieferanten bereitgestellt. Die Emissionen der Intralogistik werden distanz- und ausgabenbasiert berechnet. Circa 11,2 % der Emissionen werden umsatzbasiert hochgerechnet.

Scope 3.5 Abfallaufkommen in Betrieben: Die Emissionen werden über Primärdaten oder massenbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Abfallmengen werden in den Ländergesellschaften abgefragt. Die Methodik ist in den methodischen Grundlagen im Abschnitt "Energie" beschrieben. Primärdaten werden zudem aus dem ERP-System oder eigenen Berechnungen entnommen.

Scope 3.6 Geschäftsreisen: Die Emissionen werden in einem hybriden Verfahren über Primärdaten distanz- oder ausgabenbasiert berechnet. Primärdaten werden von Dienstleistern bereitgestellt oder dem ERP-System entnommen. Circa 10,9 % der Emissionen werden umsatzbasiert hochgerechnet.

Scope 3.7 Pendelnde Mitarbeitende: Die Emissionen werden distanzbasiert berechnet. Daten für die Berechnungen werden sowohl Pendlerumfragen und Studien als auch HR-Reports entnommen. Der Berechnung liegt die Annahme zugrunde, dass in den Niederlassungen und an den Produktionsstandorten eine Anwesenheitsquote von 100 % vorliegt. Zudem werden Annahmen über Pendeldistanzen und Arbeitstage im Jahr getroffen.

Scope 3.11 Verwendung verkaufter Produkte: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Verkaufszahlen werden dem ERP-System entnommen. Es werden Annahmen über den Energieverbrauch und die Nutzungsdauer getroffen.

Scope 3.12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Verkaufszahlen und Einkaufsdaten werden dem ERP-System entnommen. Es wird die Annahme getroffen, dass die eingekaufte Menge der verkauften Menge entspricht.

Scope 3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter: Die Emissionen werden in einem hybriden Verfahren distanz- oder mengenbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Daten werden aus dem ERP-System entnommen. Es werden Annahmen über den Energieverbrauch der Gebäude und die durchschnittliche Leistung der Fahrzeuge getroffen.

Scope 3.14 Franchises: Die Emissionen werden verbrauchsbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Daten werden einer internen Datenbank entnommen. Es werden Annahmen über den Energieverbrauch und die durchschnittliche Fläche der Niederlassungen getroffen.

Scope 3.15 Investitionen: Die Emissionen werden in einem hybriden Verfahren über Primärdaten distanz- oder ausgabenbasiert berechnet. Die zugrunde liegenden Daten werden von unseren Fachbereichen bezogen.

33 wie assoziierte Unternehmen, Joint Ventures oder nicht konsolidierte/​nicht voll konsolidierte Tochterunternehmen unter operativer Kontrolle

Anpassung an den Klimawandel

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen der Klimarisiko-Szenarioanalyse (Vorgehen siehe Abschnitt "Bewertung in Bezug auf Umwelt und Governance") wurden folgende wesentliche physische Übergangschancen und -risiken für die Fielmann-Gruppe identifiziert:

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Art Zeithorizont Titel Beschreibung Auswirkung
Physisches Risiko Kurzfristig Überschwemmungen An bestimmten Standorten besteht die Gefahr von Überschwemmungen. Erforderliche Umbaumaßnahmen können zu steigenden Investitionskosten führen. Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit
Physisches Risiko Langfristig Hitze Steigende Temperaturen, Hitzestress und Hitzewellen können eine effizientere Klimatisierung der Niederlassungen erforderlich machen, was zu steigenden Kosten führt. Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit
Physisches Risiko Kurz-, mittel- und langfristig Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen durch Umweltschäden Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen und Umweltschäden. Damit verbundene Betriebsstörungen, zum Beispiel durch Wasserschäden, können zu Umsatzverlusten und steigenden Kosten durch den Ausfall von Anlagen führen. Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit
Physisches Risiko Kurz-, mittel- und langfristig Steigende Investitionskosten durch Anpassungsmaßnahmen Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen und Umweltschäden. Darüber hinaus steigt der Druck zum Klimaschutz durch zum Beispiel steigende regulatorische Anforderungen. Für die Fielmann-Gruppe besteht dadurch das finanzielle Risiko von steigenden Investitionskosten für den Schutz des Klimas und der eigenen Geschäftstätigkeit durch Anpassungsmaßnahmen. Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit
Übergangschance Mittelfristig Hohe Mitarbeiterbindung und Vorteil bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender Unter Berücksichtigung eines 1,5 °C-Szenarios legen Mitarbeitende zunehmend Wert auf den CO 2 -Fußabdruck und die Nachhaltigkeitsbemühungen ihres Arbeitgebers. Wenn die Fielmann-Gruppe als nachhaltiges Unternehmen wahrgenommen wird, birgt dies die Chance, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit
Übergangsrisiko Mittelfristig Abwanderung von Mitarbeitenden zu Unternehmen, die als nachhaltiger wahrgenommen werden, und Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender Unter Berücksichtigung eines 1,5 °C-Szenarios legen Mitarbeitende zunehmend Wert auf den CO 2 -Fußabdruck und die Nachhaltigkeitsbemühungen ihres Arbeitgebers. Dies birgt das Risiko, dass Mitarbeitende der Fielmann-Gruppe zu Unternehmen abwandern, die als nachhaltiger wahrgenommen werden. Zudem kann es schwieriger werden, neue qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen. Neben verstärkten Nachhaltigkeitsbemühungen könnten auch andere Maßnahmen wie höhere Gehälter dazu beitragen, diese Abwanderung zu verhindern. Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit
Übergangsrisiko Mittelfristig Rechtsverfahren gegen die Fielmann-Gruppe wegen falscher Nachhaltigkeitsangaben Unter Berücksichtigung eines 1,5 °C-Szenarios unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung strengeren Vorgaben, wie der "Green Claims"-Richtlinie der EU. Dies birgt das Risiko rechtlicher Schritte gegen die Fielmann-Gruppe, falls sie irreführende Nachhaltigkeitserklärungen abgibt, was Rechtskosten und Bußgelder nach sich ziehen kann. Direkter Einfluss auf die eigene Geschäftstätigkeit

Im Juni 2024 hat die Fielmann-Gruppe in einer globalen Klimarisiko-Szenarioanalyse ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber identifizierten physischen Risiken und Übergangsrisiken bewertet. Bei dieser Analyse wurden für jedes wesentliche Risiko potenzielle Anpassungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten betrachtet. Um geeignete Anpassungsmaßnahmen für die physischen Risiken zu entwickeln, wurden die Standorte der Fielmann-Gruppe hinsichtlich ihrer Anfälligkeit für die identifizierten Risiken analysiert und anschließend standortspezifische Maßnahmen zur Risikominimierung erarbeitet. Hinsichtlich der Übergangsrisiken hat die Fielmann-Gruppe die Anfälligkeit ihres Geschäftsmodells analysiert und Strategien zur Bewältigung von Risiken und zur Nutzung von Chancen entwickelt.

Folgende mögliche Anpassungsmaßnahmen haben sich aus der Resilienzanalyse ergeben. Im nächsten Schritt wird geprüft, welche dieser Maßnahmen gegebenenfalls schon umgesetzt sind oder in die Planung aufgenommen werden können.

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Risiko /​ Chance Mögliche Anpassungsmaßnahmen Anpassungskosten
Physisches Risiko: Überschwemmungen Ausarbeitung von Notfallplänen für die Evakuierung, zum Beispiel für die Verlagerung von Lagerbeständen, die Alarmierung des Personals und die Einrichtung von Stellen zum Abschalten der Gas- und Stromversorgung Die derzeitigen Anpassungskosten sind minimal; die künftigen Kosten hängen von der Standortgröße und der Risikobewertung ab.
Physisches Risiko: Hitze Investitionen in Klimaanlagen in den Niederlassungen Nicht signifikant, da bereits 99 % der Niederlassungen mit Klima anlagen ausgestattet sind.
Physisches Risiko: Umweltschäden und notwendige Anpassungsmaßnahmen Investitionen in Schutzmaßnahmen Derzeit minimale Kosten; künftige Kosten können je nach Risiko oder Abhilfemaßnahmen steigen.
Übergangschancen: Hohe Mitarbeiterbindung und Vorteil bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender 1. Transparenz über die Umweltauswirkungen und ESG-Initiativen (Environmental, Social und Governance) der Fielmann-Gruppe 1. + 2. Die Erhöhung der Transparenz bei bereits vorhandenen ESG-Themen verursacht keine zusätzlichen Kosten, erfordert aber eine engere Verzahnung der Nachhaltigkeitsabteilung mit den Marketing-/​ Kommunikationsabteilungen der Fielmann-Gruppe.
Übergangsrisiken: Abwanderung von Mitarbeitenden zu Unternehmen, die als nachhaltiger wahrgenommen werden, und Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender 2. Festlegung und Kommunikation von ESG-Zielen 3. Das Angebot umfassender "grüner" Benefits für Mitarbeitende verursacht zusätzliche Kosten. Obwohl die Personalkosten einen erheblichen Einfluss auf den Gewinn vor Steuern (EBT) der Fielmann-Gruppe haben, machen die mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten nur einen geringen Teil der Personalkosten aus.
3. Angebot von umweltfreundlichen Benefits für die Mitarbeitenden 4. Die Unterstützung von Programmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die vom jeweiligen Engagement abhängen.
4. Öffentliche Unterstützung von Programmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
Übergangsrisiko: Rechtsverfahren gegen die Fielmann-Gruppe wegen falscher Nachhaltigkeitsangaben 1. Sicherstellung, dass die Rechtsabteilung über die möglichen Auswirkungen der "Green Claims"-Richtlinie der EU (tritt 2026 in Kraft) informiert ist 1. Um das Bewusstsein für die rechtlichen Anforderungen zu schärfen, muss die Fielmann-Gruppe möglicherweise zusätzliche Ressourcen oder Schulungen für bestehende Mitarbeitende zu neuen Vorschriften bereitstellen. Beide Maßnahmen würden zu einer leichten Erhöhung der Personalkosten führen, die im Verhältnis zum finanziellen Gesamtaufwand der Fielmann-Gruppe minimal sind.
2. Vermeidung von Begriffen in der externen Kommunikation und im Marketing, die Greenwashing implizieren 2. Die Umsetzung eines internen Konzepts, das die Verwendung von Begriffen verbietet, die Greenwashing implizieren, verursacht keine zusätzlichen Kosten.
3. Transparente Offenlegung von Annahmen und Methoden, die zur Berechnung der berichteten Umweltdaten oder -aussagen verwendet werden 3. Die Gewährleistung von Transparenz verursacht keine zusätzlichen Kosten, erfordert aber ein internes Bewusstsein und eine Governance-Struktur, die eine transparente Datenerfassung und Kommunikation ermöglicht.
4. Sicherstellung, dass die Nachhaltigkeitsangaben für Materialien oder Komponenten von externen Lieferanten durch Dritte zertifiziert sind 4. Die Zertifizierung durch Dritte kann zusätzliche Kosten verursachen, die im Verhältnis zum finanziellen Gesamtaufwand der Fielmann-Gruppe minimal sind.

Managementansatz

Zurzeit wird ein Managementansatz, der diese Risiken gruppenweit steuert, nicht als notwendig erachtet. Die Versicherungen der Fielmann-Gruppe decken in den meisten Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, Umweltrisiken ab, die sich aus dem Klimawandel ergeben, wie zum Beispiel Überschwemmungen. In den nächsten Jahren führen wir regelmäßig Überprüfungen durch, ob umfassendere strukturelle Maßnahmen zum Management der identifizierten Risiken und Chancen notwendig sind. Die Überprüfung von Einzelmaßnahmen erfolgt kontinuierlich, insbesondere in Bezug auf Standorte mit höherem Risiko. Die Aktualisierung der Klimarisiko-Szenarioanalyse erfolgt unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse alle drei Jahre oder wenn neue Standorte hinzukommen.

Umweltverschmutzung

In diesem Abschnitt finden sich Informationen zu Mikroplastik. In Bezug auf die weiteren Nachhaltigkeitsaspekte des themenbezogenen Standards ESRS E2 wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert.

Mikroplastik

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Erzeugung von Mikroplastik: Bei der Glasproduktion und -anpassung innerhalb der eigenen Geschäftsaktivitäten und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können kurz-, mittel- und langfristig potenziell negative Umweltauswirkungen entstehen, wenn Mikroplastik in die Umwelt gelangt. Diese Prozesse finden allerdings in nahezu geschlossenen Systemen statt, wobei Mikroplastik in zirkulierendem Wasser oder starken Absauganlagen eingeschlossen, gefiltert, gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt wird. Zusätzlich legt der hohe Qualitätsanspruch der Fielmann-Gruppe einen besonderen Anspruch auf die strikte Einhaltung der Betriebsnormen in den Betriebsstätten, wodurch wirksam verhindert wird, dass nennenswerte Mengen Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Die Betriebsstandards in der vorgelagerten Wertschöpfungskette unterliegen den länderspezifischen Vorschriften.

Managementansatz

Die Erzeugung von Mikroplastik können wir mit der heutigen Technologie nicht vollständig vermeiden. Alle Schleifprozesse, bei denen Mikroplastik entsteht, sind so gestaltet, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Freisetzung in die Umwelt minimal ist. Um die Gesamtmenge an Mikroplastik zu reduzieren, werden die Glasrohlinge so gewählt, dass der Durchmesser, die Form der Fassung und die Dicke für die Sehkorrektur den geringstmöglichen Schleifabfall verursachen. Die Fielmann-Gruppe hat keine weiteren Konzepte, Maßnahmen oder Ziele, um den identifizierten Auswirkungen zu begegnen, verfolgt aber weiterhin die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich.

Erzeugtes Mikroplastik

Im Berichtsjahr 2024 wurden 331,64 t Mikroplastik erzeugt. 34

Methodische Grundlagen: Die Mengen an erzeugtem Mikroplastik werden an den Produktionsstandorten der Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. Als Mikroplastik werden bei der Fielmann-Gruppe alle Schleifabfälle betrachtet, die bei der Herstellung von Brillengläsern anfallen. An den Produktionsstandorten, an denen Gläser geschliffen werden, wird die Menge an erzeugtem Mikroplastik aus den Wiegescheinen der Entsorger entnommen. Liegen keine Daten von den Entsorgern vor, wird die Menge an Mikroplastik auf Basis eines Messzeitraums oder anhand der Anzahl geschliffener Gläser hochgerechnet. In Absprache mit dem Entsorger wird die durchschnittlich anfallende Menge an Mikroplastik pro Brillenglas bestimmt und dieser Hochrechnung zugrunde gelegt. Im Allgemeinen sind Primärdaten verfügbar. Da die Oberflächen der Gläser nass geschliffen werden, können die angegebenen Werte in Teilen auch Wasser enthalten. Nur für einen Produktionsstandort musste die Menge an Mikroplastik hochgerechnet werden. Die Menge an erzeugtem Mikroplastik in unseren Niederlassungen wird auf Gruppenebene über die Anzahl der Aufträge zur Fertigung in unseren Niederlassungen hochgerechnet.

Wasser- und Meeresressourcen

In diesem Abschnitt finden sich Informationen zu Auswirkungen in Bezug auf den Nachhaltigkeitsaspekt Wasserentnahme. Zu den weiteren Nachhaltigkeitsaspekten des themenbezogenen Standards ESRS E3 wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert.

Wasserentnahme

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Wasserentnahme: Die Fielmann-Gruppe sowie ihre direkten und indirekten Geschäftspartner in der vorgelagerten Wertschöpfungskette nutzen Wasser für Produktionsverfahren. Dieses wird der Umwelt entnommen und nach Gebrauch wieder in den Wasserkreislauf zurückgeführt. Damit steht es zum Zeitpunkt der Nutzung anderen Menschen und der Umwelt nicht zur Verfügung, was kurz-, mittel- und langfristig zu negativen Umweltauswirkungen wie Wasserknappheit führen kann.

Managementansatz

In Bezug auf die identifizierten Auswirkungen der Wasserentnahme hat die Fielmann-Gruppe keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele. Da Wasser für die Produktionsverfahren unverzichtbar ist, entnimmt die Fielmann-Gruppe Wasser, verbraucht es aber nicht und ist bestrebt, die Entnahme so gering wie möglich zu halten. Eine weitere Reduzierung oder gar die Eliminierung des Wasserverbrauchs ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Wir behalten die Entwicklungen in diesem Bereich im Blick und formulieren Konzepte, Maßnahmen und Ziele, wenn sich technologische Entwicklungen abzeichnen.

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

In diesem Abschnitt finden sich Informationen zum Nachhaltigkeitsaspekt "Ressourcenzuflüsse und -abflüsse", einschließlich Produkten und Abfall. Die Fielmann-Gruppe hat in diesem Zusammenhang in der eigenen Geschäftstätigkeit und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette negative Auswirkungen auf die Umwelt und ein daraus resultierendes potenzielles Risiko identifiziert. Diese Risiken und Auswirkungen betreffen primär die Nutzung fossiler Rohstoffe und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt.

34 Entsprechend der Wesentlichkeitsanalyse gibt es in der Fielmann-Gruppe keine kontinuierliche Bilanzierung und Berichterstattung zur Umweltverschmutzung, mit Ausnahme von Angaben zu Mikroplastik im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung.

Ressourcennutzung und Abfall

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Nutzung fossiler Rohstoffe: Für unsere Kernwarengruppen werden fossile Rohstoffe wie Eisenerz, Rohöl für Brillengläser oder Seltene Erden für Hörsysteme verwendet. Der Abbau dieser Rohstoffe erfolgt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch indirekte Geschäftsbeziehungen und führt kurz-, mittel- und langfristig zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel durch Ausbeutung natürlicher Ressourcen.

Steigende Kosten durch strengere Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft: Zukünftig ist davon auszugehen, dass sich die regulatorische Landschaft zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verschärft. Kurz-, mittel- und langfristig kann dies zu höheren Kosten führen, um die Anforderungen zu erfüllen.

Abfallgenerierung: Entlang der gesamten Wertschöpfungskette entsteht bei Herstellung, Logistik, Vertrieb und Entsorgung der Produkte Abfall, der nicht immer recycelt werden kann. Insbesondere bei unsachgemäßer Entsorgung von Abfall sowie Verbrennung und Deponierung kann es zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt kommen. Die Auswirkungen treten dabei kurz-, mittel- und langfristig auf und werden sowohl durch die Fielmann-Gruppe selbst als auch durch direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen sowie Kunden verursacht.

Managementansatz

Zum Management dieser Auswirkungen gibt es derzeit kein gruppenweites Konzept. Die Nutzung fossiler Ressourcen ist für eine Vielzahl unserer Kernwarengruppen derzeit nicht zu vermeiden, ebenso wie die Abfallgenerierung. Wir behalten die Entwicklungen in diesem Bereich im Blick und formulieren Konzepte, weitere Maßnahmen und Ziele, wenn es entsprechende technologische Entwicklungen gibt.

Unsere Produkte haben kleine Abmessungen und ein geringes Gewicht. Darüber hinaus werden viele unserer Fassungen bereits aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt: Der Hauptbestandteil von Acetat, einem gebräuchlichen Material für Kunststofffassungen, ist Zellulose. Die Fielmann-Gruppe hat zudem in der eigenen Geschäftstätigkeit verschiedene erste Maßnahmen ergriffen, um die Themen Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft anzugehen. Diese werden zentral koordiniert und zunächst in Deutschland, in der Schweiz, in Österreich und in Italien erprobt. Die Maßnahmen fokussieren sich insbesondere auf das Angebot von Brillenfassungen, die mit biologischen oder recycelten Materialien produziert werden. So enthalten beispielsweise unsere nach ISCC-Plus zertifizierten Modelle mindestens 20 % recycelte Materialien. In den anderen Warengruppen ist der Einsatz von recycelten Materialien aufgrund der hohen Anforderungen an Medizinprodukte stark eingeschränkt.

In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette hat die Fielmann-Gruppe noch keine Maßnahmen zu Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergriffen. Der Hebel für Maßnahmen durch die Gruppe ist sehr gering, da für eine Vielzahl der Produkte noch keine Produktionsverfahren mit erneuerbaren Ressourcen entwickelt wurden. Die Fielmann-Gruppe wirbt für ihre nachhaltigen Produkte, weist ihre Kunden auf die richtige Entsorgung hin und bietet Rücknahmemöglichkeiten an. Darüber hinaus haben wir derzeit wenig bis keinen Einfluss.

Kennzahlen zu Ressourcenzuflüssen

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit gibt es Zuflüsse unterschiedlicher Produkte und Materialien. Für Hörsysteme, Kontaktlinsen, Zubehör und andere Handelsware sind wir im Wesentlichen Händler und kaufen die Produkte so ein, wie wir sie auch verkaufen. In den folgenden Kennzahlen werden nur Produkte und Materialien berücksichtigt, die Teil unserer internen Produktionsverfahren sind, das heißt Brillengläser und Fassungen. Diese sind in den "Technischen Materialien" angegeben. Für die Produktionsverfahren beschafft die Fielmann-Gruppe Rohstoffe, Zwischenprodukte sowie Hilfs- und Betriebsstoffe. Hinzu kommen Verpackungen, in denen Waren bei uns angeliefert werden oder die für die Intralogistik verwendet werden, sowie die für den Geschäftsbetrieb in den Niederlassungen und Zentralstandorten benötigte Ausrüstung.

Zum aktuellen Zeitpunkt können in Brillengläsern keine Rezyklate verwendet werden. Dies liegt insbesondere an der Kombination aus eingeschränkten technischen Möglichkeiten mit den Anforderungen an die Klarheit der Gläser. Bei Fassungen kommen zunehmend Rezyklate zur Anwendung, wie zum Beispiel in unserer Kollektion mit ISCC-PLUS-Zertifizierung. Während der Rezyklat-Anteil im Kunststoff der jeweiligen zertifizierten Fassung bei über 20 % liegt, ist der Anteil über alle Kollektionen hinweg sehr gering.

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Ressourcenzuflüsse in Tonnen 2024
Gesamtgewicht der verwendeten Produkte, technischen und biologischen Materialien 479,21
Produkte 0,00
Technische Materialien 479,21
Biologische Materialien 0,00

Im Jahr 2024 wurden 5,05 t der technischen Materialien aus Sekundärmaterialien bezogen. Damit sind 1,05 % der Materialien, die bei der Herstellung der eigenen Produkte zum Einsatz kamen, recycelt oder wiederverwendet.

Methodische Grundlagen: Die Mengen an verwendeten Produkten und Materialien werden auf Gruppenebene erhoben und konsolidiert. Die Daten werden von der Einkaufsabteilung zusammengestellt. Sind keine Primärdaten von den Ländergesellschaften verfügbar, werden die Ressourcenzuflüsse umsatzbasiert hochgerechnet. Die Fielmann-Gruppe bezieht lediglich technische Materialien, sodass kein Anteil der nachhaltig beschafften biologischen Materialien angegeben werden kann.

Kennzahlen zu Ressourcenabflüssen und Abfall

Die Fielmann-Gruppe betrachtet in Bezug auf die Ressourcenabflüsse Fassungen und Brillengläser, da dies die einzigen Produktgruppen sind, die Teil der internen Produktionsverfahren sind, wie im Abschnitt "Kennzahlen zu Ressourcenzuflüssen" angegeben.

Beide Produktgruppen haben eine erwartete Lebensdauer von drei Jahren, die sich auch in unserer 3-Jahres-Garantie für verkaufte Brillen widerspiegelt. Da wir sowohl Fassungen als auch Gläser von nahezu allen großen Herstellern vertreiben, entspricht diese erwartete Haltbarkeit auch dem Branchendurchschnitt.

Während Gläser nicht reparierbar sind, ist dies bei Fassungen in Teilen möglich. So können beispielsweise fehlende Schrauben oder gebrochene Bügel ersetzt werden. Welche Teile konkret repariert werden können, ist von der individuellen Fassung abhängig, da diese aus unterschiedlichen Materialien bestehen und sich die technischen Designs unterscheiden.

Fassungen und Gläser bestehen aus Kunststoffen und Metallen und sind somit theoretisch zu 100 % recycelbar. In der Praxis erschwert die Kombination dieser Materialien jedoch eine Trennung, weshalb bislang keine standardisierten Recyclingsysteme etabliert sind und sowohl Fassungen als auch Brillengläser im Restmüll entsorgt werden.

Im Gegensatz zu den Ressourcenströmen, bei denen nur die Produkte berücksichtigt werden, die Teil der internen Produktionsverfahren sind, umfassen die nachstehend ausgewiesenen Abfallzahlen alle Abfälle der Fielmann-Gruppe, wie Haushaltsabfälle und Verpackungsmaterial.

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2024
Abfall in Tonnen Nicht gefährlich Gefährlich Gesamt
Gesamtmenge des Abfallaufkommens 27.241,97 3,52 27.245,49
Wiederverwendete oder -verwertete Abfälle 17.178,24 2,24 17.180,48
Vorbereitung zur Wiederverwendung 151,82 0,22 152,04
Recycling 16.067,83 0,00 16.067,83
Sonstige Verwertungsverfahren 958,58 2,02 960,60
Entsorgte Abfälle 10.063,73 1,28 10.065,01
Verbrennung 1.481,87 0,00 1.481,87
Deponierung 2.121,48 0,74 2.122,22
Sonstige Arten der Entsorgung 6.460,37 0,54 6.460,91

2024 wurden 11.177,66 t Abfall nicht recycelt. Das entspricht 41,03 % des gesamten Abfalls. Im Berichtsjahr 2024 produzierte die Fielmann-Gruppe 3,52 t gefährliche Abfälle und keine radioaktiven Abfälle.

Methodische Grundlagen: Die Abfallmengen und -arten werden in den einzelnen Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. An Produktions- und Verwaltungsstandorten werden die Abfallmengen aus Jahresabrechnungen entnommen oder über das Volumen der Abfallbehälter hochgerechnet. Das Datenerhebungsverfahren hängt von der Datenverfügbarkeit ab und wird von dem Standort eigenständig festgelegt. Eine Ausnahme stellt Òptica y Audiologìa Universitaria in Spanien dar. Hier werden die Abfallmengen und -arten über ein Waste-Management-System erhoben. Die Abfallarten und Entsorgungsmethoden werden aus den Rechnungen und Entsorgungsverträgen entnommen, aus den Aktivitäten am Standort abgeleitet (Verwaltung: Papier, Restmüll usw.) oder in Abstimmung mit den Entsorgern ermittelt. Stellt der Entsorger keine Informationen zu den Abfall- und Entsorgungsdaten bereit, treffen die einzelnen Unternehmen/​Standorte auf Basis von länder- und regionenspezifischen Statistiken Annahmen über die lokalen Entsorgungsmethoden. Daten zu den Abfallströmen der Niederlassungen erhalten wir häufig nur über ungenaue m 2 -Umlagen in den Nebenkostenabrechnungen, da ein Großteil unserer Niederlassungen angemietet ist. Eine Ermittlung der in den Niederlassungen erzeugten Mengen ist bisher nicht praktikabel. Aus diesem Grund werden die Abfallmengen auf Basis von Statistiken zum durchschnittlichen Abfallaufkommen im Einzelhandel unter Berücksichtigung der m 2 -Angaben berechnet. Zu den sektorrelevanten Abfallströmen der Fielmann-Gruppe gehören Kunststoffe, Glas, Lack und Farbe. In den Abfällen sind die folgenden Materialien enthalten: biologische Abfälle, Kunststoffe, Papier, Glas, Holz, Farbe, Metalle, mineralische Bauabfälle, Ölabfälle, Abfälle aus flüssigen Brennstoffen, Seltene Erden und Schwermetalle.

7.4 Sozialinformationen

Arbeitskräfte des Unternehmens

Allgemeine Informationen

Die Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe hat potenziell positive Auswirkungen auf ihre Mitarbeitenden, wenn sie bei der täglichen Arbeit Wertschätzung und Anerkennung erfahren, sich aus- und weiterbilden können oder ihre Beschäftigung als sicher empfinden. Dennoch können die Herausforderungen, die mit der Arbeit im Einzelhandel, in der Produktion oder in Zentralbereichen einer großen Unternehmensgruppe verbunden sind, auch potenziell negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben. Die Auswirkungen in Bezug auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie auf weitere arbeitsbezogene Rechte sind unabhängig von unserem Geschäftsmodell zu betrachten.

Wir fördern das Wohlbefinden und die Entwicklung der Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden, die unsere Unternehmensphilosophie "Der Kunde bist Du" beherzigen und so zu einer hohen Kundenzufriedenheit beitragen. Unser Geschäftsmodell und unsere Strategie sind daher stark von der Förderung positiver Auswirkungen und der Minimierung negativer Auswirkungen auf die Mitarbeitenden beeinflusst. Die Mitarbeitenden beeinflussen durch ihren Kundenkontakt direkt den Erfolg und die Vermögenslage der Fielmann-Gruppe. Daher spielt insbesondere auch die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden eine wesentliche Rolle in unserem Geschäftsmodell und unserer Unternehmensstrategie.

Unsere Mitarbeitenden sind für die Zukunftsfähigkeit der Fielmann-Gruppe von großer Bedeutung. Der Erfolg der Gruppe ist geprägt von seinen Mitarbeitenden. Nur wenn diese zufrieden und leistungsfähig sind, ist die Fielmann-Gruppe erfolgreich. Negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, wie hohe Arbeitsbelastung, Chancenungleichheit und Gesundheitsrisiken, können so zu Risiken für die Fielmann-Gruppe werden. Dazu gehören vor allem Kosten durch krankheitsbedingte Ausfälle/​ Unterbesetzung sowie Kosten durch Nichteinhaltung von Arbeitsschutzgesetzen.

Die Fielmann-Gruppe berücksichtigt im Rahmen ihrer Personalstrategie alle Mitarbeitenden. Mitarbeitende sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Fielmann-Gruppe stehen (inklusive Praktikanten, die ein Entgelt erhalten, Auszubildende und dual Studierende). Auch nicht angestellte Beschäftigte wie Leiharbeitnehmer in der Produktion oder Selbstständige in Zentralbereichen werden bedacht. Unsere Mitarbeitenden lassen sich grob drei Kategorien zuordnen: Produktion, Niederlassungen und Zentralbereiche.

Die Fielmann-Gruppe trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte aller Mitarbeitenden. Zur Minimierung des Risikos einzelner Verstöße in Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit wurden Schutzmaßnahmen implementiert. Da die Fielmann-Gruppe global tätig ist, können potenzielle Verstöße jedoch nie gänzlich ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde speziell auf Mitarbeitende geachtet, die aufgrund bestimmter Eigenschaften besonders schutzbedürftig sind. Zu diesen Eigenschaften zählen ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung sowie nationale und soziale Herkunft. Unsere Gleichstellungsbeauftragten in der Zentrale stehen im engen Kontakt mit den HR-Fachabteilungen, die die Perspektiven aller Mitarbeitenden in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Fielmann-Gruppe berücksichtigt haben.

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die identifizierten IROs auf alle Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe.

Im Folgenden werden die Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Auswirkungen, Chancen und Risiken beschrieben. Die zuständigen Fachabteilungen entwickeln und steuern diese Maßnahmen. Dabei berücksichtigen sie die Vermeidung wesentlicher negativer Auswirkungen auf unsere Mitarbeitenden infolge unserer unternehmerischen Praxis. Da die identifizierten Auswirkungen originäre Personalthemen sind, sind die benötigten Mittel und Ressourcen im Budget der Personalabteilungen enthalten.

Die Festlegung der Ziele mit Bezug auf unsere eigenen Mitarbeitenden erfolgt in den Personalabteilungen und nach der Analyse von Berichten und Umfragen, wie beispielsweise der Gefährdungs- und Belastungsanalyse für psychische Belastungen. Wir überwachen die Erreichung dieser Ziele mithilfe der entsprechenden Kennzahlen. Weitere Erkenntnisse oder Verbesserungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere auch aus unseren Mitarbeiterbefragungen.

Anti-Diskriminierung und Chancengleichheit: Die Fielmann-Gruppe verfügt über spezifische Richtlinien und Programme zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung von Diskriminierung und Belästigung. Die Konzepte umfassen Schulungen zu Diversität und Inklusion sowie klare Melde- und Beschwerdemechanismen bei Vorfällen von Diskriminierung oder Belästigung. Darüber hinaus bieten wir Initiativen wie Mentoring-Programme zur Förderung von Frauen in Führungspositionen und Integrationsmaßnahmen für marginalisierte Gruppen an. Unsere Richtlinien decken explizit eine Vielzahl von Diskriminierungsgründen ab, darunter ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung oder nationale und soziale Herkunft. Sie orientieren sich an EU-Rechtsvorschriften und nationalem Recht und werden regelmäßig aktualisiert, um neuen Entwicklungen und gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Wir sind uns bewusst, dass es Gruppen gibt, die besonderen Schutz benötigen. Die Fielmann-Gruppe sieht sich daher in der Verantwortung zur Förderung von Inklusion, besonders für gefährdete Gruppen innerhalb der Belegschaft wie Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund sowie ältere Mitarbeitende. Diese Verpflichtungen beinhalten Prozesse zur Interaktion mit qualifizierten Personen mit Behinderungen, welche angemessene Vorkehrungen benötigen, um die wesentlichen Aufgaben ihrer Tätigkeit zu erfüllen, es sei denn, dies würde eine unzumutbare Härte darstellen. Wir setzen die Programme zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Diversität mithilfe konkreter Verfahren um. Dazu gehören interne Richtlinien, klare Verantwortlichkeiten auf Führungsebene und regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden sowie die Benennung von Beauftragten für Inklusion und Chancengleichheit. Darüber hinaus gibt es Eskalations- und Beschwerdeverfahren, um in Fällen von Diskriminierung schnell und angemessen zu reagieren. Gleichzeitig werden die Programme zur Förderung von Diversität und Inklusion regelmäßig überprüft, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen und Verbesserungen anzustoßen.

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen

Die Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe werden regelmäßig sowohl direkt als auch über Arbeitnehmervertreter (zum Beispiel Betriebsräte in Deutschland) in relevante Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies geschieht in Form von Gesprächen, Workshops, Arbeitsgruppen und Informationsveranstaltungen sowie durch partizipative Prozesse wie Befragungen. Besonders hervorzuheben sind zwei halbjährlich stattfindende Dialogveranstaltungen. Bei der Veranstaltung "Meet the Board" können die Mitarbeitenden ihre Fragen in einem Online-Meeting direkt an den Vorstand richten, während bei "Ask Us Anything" die Möglichkeit besteht, schriftlich und anonym Fragen zu stellen. Die Einbindung der Mitarbeitenden erfolgt in unterschiedlichen Phasen der Entscheidungsfindung, insbesondere in Projekten und bei der Entwicklung von Unternehmensrichtlinien. Die Einbindung erfolgt bedarfsorientiert. Feedback wird unter anderem durch anonyme Umfragen und direkte Gespräche eingeholt und fließt in strategische Entscheidungen ein. Je nach Art der Entscheidungsfindung erfolgen Rückmeldungen auf Standort- oder Projektebene, welche dann auf Ebene der Unternehmensleitung gesammelt und ausgewertet werden. Wir informieren unsere Mitarbeitenden regelmäßig über die Auswirkungen ihres Feedbacks, um Transparenz zu gewährleisten. Die operative Verantwortung für die Einbindung der Mitarbeitenden liegt bei den jeweiligen Führungskräften, die das Feedback in ihre Planungsprozesse einfließen lassen. In Ländern, in denen es einen Betriebsrat gibt, bestehen Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und der Fielmann-Gruppe, wie die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt und ihre Standpunkte berücksichtigt werden. In unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung überprüfen wir, wie wirksam die Zusammenarbeit ist. Um die Meinung und Bedürfnisse einzelner Personen zu schützen, befragen wir sie pseudonymisiert und werten die Ergebnisse erst ab einer gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegten Mindestteilnehmerzahl aus. Darüber hinaus gibt es spezielle Kontaktpersonen innerhalb der Personalabteilung (zum Beispiel Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland).

Es ist uns sehr wichtig, dass unseren Mitarbeitenden Kanäle zur Verfügung stehen, über die sie ihre Bedenken äußern können. Hierzu gehört neben dem öffentlich zugänglichen Online-Meldesystem auch der Weg über die Personalabteilung oder die Führungskräfte. In Deutschland stehen darüber hinaus die Gleichstellungsbeauftragten sowie in Gesellschaften mit Betriebsräten ebenjene zur Verfügung. Informationen zu den Kanälen sind im unternehmenseigenen Intranet zu finden. Alle genannten Kanäle werden genutzt. Die Mitarbeitenden können sich dabei auf Vertraulichkeit und Wirksamkeit verlassen. Alle Anliegen werden individuell geprüft und bearbeitet. Hierzu gehört auch die Umsetzung geeigneter Abhilfemaßnahmen, deren Wirksamkeit wir einzelfallbezogen betrachten. Abgesehen von den internen Kanälen steht es allen Mitarbeitenden frei, gerichtliche und außergerichtliche staatliche Beschwerdemechanismen wie Arbeitsgerichte in Anspruch zu nehmen. Die Anonymität von Hinweisgebern sowie der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt. Einzelheiten dazu sind dem Abschnitt "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" zu entnehmen.

Arbeitsbedingungen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden: Die Anerkennung und Wertschätzung aller Mitarbeitenden durch die Fielmann-Gruppe und ihre Führungskräfte hat potenziell kurz-, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf das psychische Wohlergehen der Mitarbeitenden. Unsere Unternehmenskultur steht für transparente Information und Kommunikation sowie für eine Führungsverantwortung, die Teams und Einzelpersonen stärkt und die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und psychologische Sicherheit fördert.

Sichere Beschäftigung: Eine sichere Beschäftigung kann sich potenziell kurz-, mittel- und langfristig auf das psychische Wohlbefinden der Mitarbeitenden auswirken. Die Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe verfügen in der Regel über unbefristete Arbeitsverträge.

Hohe Arbeitsbelastung (individuell): Die Arbeit im Einzelhandel, in der Fertigung oder in den Zentralbereichen eines großen Unternehmens bringt Zeiten hoher Arbeitsbelastung mit sich. Dies gilt insbesondere in Phasen mit hohen Krankheitsständen. Dies kann sich potenziell kurz-, mittel- und langfristig negativ auf die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken.

Managementansatz

In der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten der Fielmann-Gruppe und in unserem Code of Conduct verpflichten wir uns, in der gesamten Fielmann-Gruppe auf unsere Mitarbeitenden zu achten. Wir fördern das Wohlbefinden und die Entwicklung der Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden, die unsere Unternehmensphilosophie "Der Kunde bist Du" beherzigen und so zur hohen Kundenzufriedenheit beitragen. Hier zu wollen wir durch Wertschätzung und Anerkennung unserer Mitarbeitenden im Alltag, sichere Beschäftigung und geregelte Arbeitszeiten beitragen. Von unseren Führungskräften erwarten wir, dass sie Vorbilder für transparente Kommunikation und individuelle Mitarbeiterentwicklung sind. In den jährlichen Mitarbeitergesprächen thematisieren Führungskräfte und Mitarbeitende die aktuelle Arbeitssituation. Für ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung nehmen auch unsere Führungskräfte regelmäßig an Schulungen teil. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und des Code of Conduct verantwortlich und delegiert die operative Umsetzung an die Führungskräfte der Fielmann-Gruppe und ihrer Ländergesellschaften. Die Personalabteilungen und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen den Führungskräften bei der Einhaltung und Umsetzung unterstützend und beratend zur Seite. Beide Policys sind auf der Website der Fielmann-Gruppe öffentlich zugänglich.

In den meisten Ländern, in denen wir tätig sind, führen wir jährliche Mitarbeiterbefragungen durch. Bei diesen Befragungen werden der Umgang des Unternehmens mit den Mitarbeitenden, ihr Sicherheitsempfinden sowie die Zufriedenheit mit den Informationen, die sie erhalten, bewertet. Das Führungsverständnis wird kontinuierlich überprüft, um sicherzustellen, dass es stets den aktuellen Anforderungen und Normen entspricht. Die jährlichen Mitarbeitergespräche bieten weitere Möglichkeiten für offene Kommunikation und Feedback sowie die Gelegenheit, Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden zu signalisieren.

Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, sich stetig weiterzuentwickeln. In der Fielmann-Gruppe bieten wir eine Vielzahl an Schulungen sowie E-Learnings mit fachlichen, führungsspezifischen und sozialen Schwerpunkten. Die Fielmann-Gruppe fördert transparente Kommunikation durch regelmäßige Informationsveranstaltungen und interne Kommunikationsplattformen, um die Mitarbeitenden über Entwicklungen im Unternehmen und deren Auswirkungen zu informieren.

Wo möglich, leisten wir einen Beitrag zum Wohlergehen unserer Mitarbeitenden, indem sie ihren Arbeitsplatz flexibel in verschiedenen Abteilungen oder Regionen wählen und mit unterschiedlichen Führungskräften zusammenarbeiten können. Wir bieten unseren Mitarbeitenden zudem ein flexibles Arbeitszeitmodell, um zu einer ausgewogenen Work-Life-Balance beizutragen. Im 4. Quartal 2024 wurde erstmals eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse der psychischen Gesundheit für die Niederlassungen und die Zentrale in Deutschland durchgeführt. Dabei wurde die Belastung von mehr als 15.000 Mitarbeitenden betrachtet. Darüber hinaus gibt es eine kontinuierliche betriebsärztliche Beratung für alle Mitarbeitenden in Deutschland. Die Betriebsärzte unterstützen unsere Mitarbeitenden bei Arbeitsbelastungen mit psychischen und physischen Auswirkungen. Außerdem verfügen unsere Niederlassungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich seit Ende 2024 über ein Personalplanungstool, den NDL-Hub, das es ihnen ermöglicht, die Einsatzplanung an die Kundenfrequenz anzupassen. Es ermöglicht eine bessere Prognose der Laufkundschaft für die Niederlassungen, sodass belastende Hochfrequenzzeiten reduziert werden können. Somit trägt es dazu bei, die hohe Arbeitsbelastung zu handhaben, Stress zu reduzieren und flexiblere Arbeitszeiten für die Mitarbeitenden zu schaffen - und führt damit auch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit. In der deutschen Zentrale wurde 2024 ein Gesundheitstag eingeführt. Den Mitarbeitenden wurden bei diesem Anlass zahlreiche Formen der Unterstützung wie Stressbewältigungsmethoden, Ernährungsberatung und Bewegungsübungen angeboten.

Um sicherzustellen, dass die Ansätze und Maßnahmen zur Förderung guter Arbeitsbedingungen erfolgreich sind, hat sich die Fielmann-Gruppe Ziele gesetzt. In Bezug auf die Mitarbeiterbefragung erwarten wir durch die eingeführten Konzepte und umgesetzten Maßnahmen ein konstant hohes Ergebnis bei der Frage zum Arbeitsverhältnis mit der direkten Führungskraft (aktuell 4,3 auf einer fünfstufigen Skala). Grundlage sind alle Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe in den neun Ländern, die an der Befragung teilnehmen (AT, CH, DE, PL, IT, LUX, CZ, SLO, ES). Im Rahmen unserer internationalen Mitarbeiterbefragung wird auch die Zufriedenheit mit der Informationskultur im Unternehmen ermittelt. Für 2025 strebt die Fielmann-Gruppe eine Verbesserung des Werts an. Dieser lag 2023 bei 4,07 von maximal 5 Punkten und wurde 2024 auf 4,19 gesteigert. Für 2025 streben wir einen Wert von 4,2 an. Auch die Bewertung der Arbeitsbelastung wollen wir verbessern. Wie gut diese bewältigt werden kann, wurde 2024 mit 3,75 von 5 Punkten bewertet. Diesen Wert wollen wir in den kommenden Jahren kontinuierlich steigern. Die Anzahl der krankheitsbedingten Ausfalltage für das Berichtsjahr 2024 betrug in Deutschland durchschnittlich 23,5 Tage pro Mitarbeitenden. Zahlen für die gesamte Fielmann-Gruppe werden 2025 verfügbar sein. Diesen Wert wollen wir kontinuierlich senken, eine konkrete Zielgröße liegt bisher nicht vor. Um diese zu bestimmen, bedarf es zunächst einer weiteren Analyse der Unterschiede zwischen den Ländern. Bei der Festlegung der Ziele in Bezug auf Arbeitsbedingungen wurden weder bestimmte Methoden oder Annahmen angewendet noch wurden Stakeholder direkt einbezogen.

Kennzahlen zur Beschäftigung

Die folgenden Daten werden übereinstimmend mit regulatorischen Anforderungen in Europa berichtet. Die verwendete Einheit ist Anzahl der Mitarbeitenden (Headcount, HC). Alle Mitarbeitenden werden unabhängig von ihrer Arbeitszeit oder Beschäftigungsart (Tarif/​Auszubildende/​geringfügig Beschäftigte) als Mitarbeitende gezählt.

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Beschäftigung in HC 2024
Gesamtzahl der Mitarbeitenden 24.363
Nach Geschlecht
Männlich 6.898
Weiblich 17.409
Divers 0
Keine Angabe 56
Nach Ländern mit signifikanter Beschäftigung
Deutschland 16.554

Methodische Grundlagen: Die Anzahl der Mitarbeitenden nach Geschlecht wird aus den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert. Mitarbeitende sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Fielmann-Gruppe stehen (inklusive Praktikanten, die ein Entgelt enthalten, Auszubildende und dual Studierende). Die Schwellenwerte für eine signifikante Beschäftigung mit mindestens 50 Mitarbeitenden und einem Anteil von mindestens 10 % der Gesamtbelegschaft werden nur in Deutschland erreicht. Die Zahlen werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 angegeben.

Hintergrundinformation: Traditionell gibt es im Bereich der Augenoptik einen hohen Frauenanteil unter den Mitarbeitenden. Dieser ist in der Fielmann-Gruppe mit über 70 % besonders hoch.

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2024
Beschäftigung nach Art und Geschlecht in HC Weiblich Männlich Divers Keine Angabe Gesamt
Gesamt 17.409 6.898 0 56
Unbefristet 13.468 5.018 0 20 18.506
Befristet 3.422 1.700 0 32 5.154
Ohne garantierte Arbeitsstunden 519 180 0 4 703

Methodische Grundlagen: Die Anzahl der Mitarbeitenden nach Vertragsart wird aus den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Zahlen werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 angegeben.

Hintergrundinformation: Der hohe Anteil an temporären Beschäftigten ergibt sich aus der hohen Anzahl der Auszubildenden. Mit insgesamt mehr als 4.000 Auszubildenden ist die Fielmann-Gruppe der größte Ausbilder der augenoptischen Branche in Zentraleuropa und einer der größten Ausbilder weltweit. Per Definition sind die Arbeitsverhältnisse aller Auszubildenden befristet.

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Altersverteilung der Mitarbeitenden
in %
2024
<30 Jahre 38,70
30-50 Jahre 41,26
>50 Jahre 19,84

Methodische Grundlagen: Die Personaldaten werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert.

Fluktuation

Im Berichtsjahr 2024 haben insgesamt 4.119 Mitarbeitende die Fielmann-Gruppe verlassen. Dies entspricht einer Fluktuationsrate von 16,91 %.

Methodische Grundlagen: Die Personaldaten werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Anzahl der Mitarbeitenden, die die Fielmann-Gruppe verlassen haben, wird den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen. Die Fluktuationsrate umfasst Mitarbeitende, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch oder aufgrund einer Kündigung verlassen haben, in den Ruhestand gegangen oder vor dem Ruhestand verstorben sind. Die Fluktuationsrate wird ermittelt, indem die Anzahl der ausgeschiedenen Mitarbeitenden durch die Anzahl der Mitarbeitenden geteilt wird. Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2024.

Kennzahlen zur Vergütung

Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung

Im Berichtsjahr 2024 liegt das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden des Unternehmens (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) bei 82,77.

Methodische Grundlagen: In der jährlichen Gesamtvergütung werden die Grundgehälter, Barzulagen, Boni, Sachleistungen und langfristigen Anreize berücksichtigt. Die Bestandteile werden für jede Ländergesellschaft definiert, um die Berechnungsgrundlage für das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung zu standardisieren. Das Verhältnis wird berechnet, indem die jährliche Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson durch den Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden des Unternehmens (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) geteilt wird.

Kennzahlen zu Menschenrechten

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Diskriminierung, inklusive Belästigung
in Anzahl
2024
Beschwerden, die über Kanäle eingereicht wurden, über die die eigenen Mitarbeitenden Bedenken äußern können (einschließlich Beschwerdemechanismen) 70
Beschwerden, die bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden 2
Gemeldete Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung 16

Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen

Im Berichtszeitraum traten bei unseren Mitarbeitenden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten auf. Es gab auch keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten bei unseren Mitarbeitenden, die einen Verstoß gegen die UN-Leitprinzipien und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen darstellen.

Geldbußen, Sanktionen und Entschädigungen

Im Jahr 2024 belief sich der Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen infolge von Vorfällen und Beschwerden auf 0 €.

Methodische Grundlagen: Die Vorfälle und Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierung einschließlich Belästigung und Menschenrechtsverletzungen werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Vorfälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, die Anzahl der Beschwerden über Kanäle, über die die Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe Bedenken äußern können (einschließlich Beschwerdemechanismen), und schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten werden im gruppenweiten oder landesweiten Meldesystem erfasst und ausgewertet. Zusätzlich werden die Vorfälle von den Personalabteilungen oder weiteren Kontaktpersonen gesammelt und ausgewertet. Diese Kontaktpersonen können sich je nach Ländergesellschaft unterscheiden. Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen in Bezug auf gemeldete Vorfälle von Diskriminierung, Belästigung und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen werden in den Ländergesellschaften und in der Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert.

Gesundheit und Sicherheit

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Hohe Arbeitsbelastung (individuell): Wie im Abschnitt "Arbeitsbedingungen" erläutert, haben unsere Mitarbeitenden zeitweise eine hohe Arbeitsbelastung, die sich potenziell kurz-, mittel- und langfristig negativ auf ihre psychische Gesundheit auswirken kann.

Kosten durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten: Ausfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und Krankheit können potenziell kurz-, mittel- oder langfristig zu hohen Kosten für die Fielmann-Gruppe führen. Fehlende Mitarbeitende in den Niederlassungen wirken sich direkt auf den Umsatz aus, da weniger Kunden bedient werden können.

Kosten durch Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften: Die Nichteinhaltung der Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann kurz-, mittel- oder langfristig zu Bußgeldzahlungen, möglicherweise sogar zur Schließung von Niederlassungen führen und mit entsprechenden Umsatzverlusten verbunden sein. Darüber hinaus können die Ergebnisse der Prüfungen durch Berufsgenossenschaften bzw. durch das Amt für Arbeitsschutz kurz-, mittel- oder langfristig zu weiteren Prüfungen und damit weiteren Kosten führen.

Gesundheitsgefährdung durch Gefahrstoffe (systemisch und individuell): Insbesondere in der Produktion kann es kurz-, mittel- und langfristig zu einer potenziellen Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeitenden durch den Umgang mit Gefahrstoffen kommen. Es wurden vorbeugende Maßnahmen getroffen, dennoch kann es durch unvorhersehbare Fehler/​menschliches Handeln zu Unfällen/​Situationen mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit kommen.

Managementansatz

Eine gewissenhafte und vorausschauende Personalplanung ist von essenzieller Bedeutung, um Kosten durch unbesetzte Stellen und Fehltage zu minimieren. In der aktuellen Personalstrategie der Fielmann-Gruppe wurde unser Anspruch festgehalten, qualifizierte Mitarbeitende in der erforderlichen Anzahl auf den passenden Positionen einzusetzen, um weiterhin eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewähr leisten. Diese Strategie gilt unbegrenzt und gruppenweit. Die Verantwortung zur gewissenhaften Personalplanung delegiert die Leitung der Fielmann-Gruppe an die Führungskräfte der jeweiligen Teams. Nur diese können im Alltag schnell reagieren und haben Personalengpässe durch Vakanzen und krankheitsbedingte Ausfallzeiten im Blick. Die Personalstrategie wurde den Mitarbeitenden und Führungskräften nach Einführung über verschiedene Kommunikationskanäle und im Intranet vorgestellt.

Den Rahmen für den Arbeitsschutz bildet das Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem, das rund 90 % der Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe umfasst (siehe Tabelle im Abschnitt "Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit"). Im Fokus des Managementsystems stehen die Vermeidung physischer und psychischer Gefährdungen und Belastungen im Allgemeinen sowie der Schutz vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen im Besonderen. Hierzu gehören auch Ergonomie und Arbeitsmedizin. Die Verantwortung für das Gesundheitsmanagement trägt der Vorstand, der die operative Umsetzung an die Fachbereiche, Länderverantwortlichen und in Deutschland an die Niederlassungsleitungen der Gruppe delegiert hat. Jede Niederlassungsleitung in Deutschland führt mit Unterstützung der Personalabteilung jährlich eine Bewertung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeitenden in der Niederlassung - einschließlich der Werkstatt- und Büroarbeit - auf der Grundlage unseres Gefährdungs- und Belastungskatalogs durch. Der Gefährdungs- und Belastungskatalog gilt für alle Mitarbeitenden in Deutschland und ist nicht befristet.

Der Vorstand hat die Verantwortung für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften an Führungskräfte bzw. Mitarbeitende in den Niederlassungen übertragen. Die Kommunikation an die Mitarbeitenden erfolgt im Rahmen von Schulungen und Sicherheitsunterweisungen. Zudem erhalten unsere Mitarbeitenden zusätzliche Informationen über das Intranet und gegebenenfalls per E-Mail, um eine umfassende Kommunikation und Teilnahme sicherzustellen. In Bezug auf Gefahrstoffe wird das tatsächliche Risiko aufgrund der strengen gesetzlichen Bestimmungen als gering eingeschätzt, sodass über die bestehenden Vorschriften hinaus keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Die Führungskräfte sind verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitssicherheitsstandards einzuhalten und an entsprechenden Schulungen teilzunehmen. Die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung steht als E-Learning allen Mitarbeitenden im digitalen Schulungsbereich zur Verfügung. Darüber hinaus sind Führungskräfte in den Niederlassungen verpflichtet, verschiedene Checklisten und den Gefährdungs- und Belastungskatalog jährlich aktuell zu halten und regelmäßig zu überprüfen.

Niederlassungsleitungen, neu ernannte Sicherheitsbeauftragte sowie die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Erst- und Brandschutzhelfenden werden gemäß den gesetzlichen Auffrischungszyklen durch die Berufsgenossenschaften oder externe Anbieter fortgebildet. Die regelmäßig abzuhaltenden Arbeitssicherheitsausschüsse in Niederlassungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden werden ab 2025 durch einen externen Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin betreut.

Um hohe Kosten durch krankheitsbedingte Ausfälle und weitere Vakanzen aufgrund einer hohen Fluktuation zu vermeiden, wurden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Die Konzepte und Maßnahmen der Fielmann-Gruppe werden kontinuierlich analysiert und gegebenenfalls harmonisiert.

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Regelmäßige Mitarbeitergespräche zur Erfassung und Analyse individueller Bedürfnisse (= Frühwarnsystem).

Auswertung der Daten aus der jährlichen Mitarbeiterbefragung in Bezug auf die Belastungen am Arbeitsplatz und Ableitung von Abhilfemaßnahmen für das Team.

Austrittsgespräche zwischen HR und ausscheidenden Mitarbeitenden.

Regelmäßige Schulungen der Führungskräfte zur Motivation der Mitarbeitenden, zum Umgang mit Konflikten und zur Durchführung von Fehlzeitengesprächen.

Mitarbeitende, die länger abwesend waren, werden zu einem Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements eingeladen (Durchführung durch die Personalabteilung oder den Bereich Arbeitssicherheit).

In Spanien wurde ein Präventionsdienst zur Wahrung der Sicherheit, Hygiene und Ergonomie am Arbeitsplatz eingeführt. Dieser Dienst sorgt für die Integration von Prozessen und die Bereitstellung von Materialien, die für die Durchführung von Präventivmaßnahmen erforderlich sind, und gewährleistet so den angemessenen Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden. Zudem berät und unterstützt er Führungskräfte, Mitarbeitende und ihre Vertreter.

In einigen deutschen Fachbereichen wurden unsere Mitarbeitenden im Jahr 2024 durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften unterstützt, um Ausfälle aufgrund von Überlastung zu vermeiden.

Im Jahr 2024 wurden neue Employer-Branding-Kampagnen auf TikTok und anderen Social-Media-Kanälen lanciert. Auf diese Weise fördern wir den Bekanntheitsgrad unseres Unternehmens bei Fachkräften auf dem Bewerbermarkt, um die offenen Stellen schneller besetzen zu können.

Um Fehlzeiten aufgrund einer zu hohen Arbeitsbelastung zu vermeiden, steht allen Mitarbeitenden ganzjährig ein psychosozialer Dienst zur Verfügung. Dieser beinhaltet Anti-Stress-Seminare, Burnout-Prävention und eine anonyme Hotline, die den Mitarbeitenden in Krisensituationen Unterstützung bieten kann.

Durch unsere Managementansätze und Maßnahmen wollen wir die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden fördern und haben uns das Ziel gesetzt, jedes Jahr gruppenweit eine krankheitsbedingte Ausfallquote von unter 5 % zu erreichen. So werden Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse für psychische Belastungen abgeleitet und anschließend kurz- und mittelfristig umgesetzt. Im Berichtsjahr lag die krankheitsbedingte Ausfallquote in Deutschland bei 6,3 %. Zahlen auf Gruppenebene werden 2025 verfügbar sein. Weitere Indikatoren für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden sind die Fluktuationsrate und die Betrachtung der Personalbeschaffungskosten. Durch die schnelle Besetzung offener Vakanzen mit Mitarbeitenden aus den eigenen Reihen, welche das Unternehmen bereits kennen und intern weitergebildet werden, sollen unsere Mitarbeitenden entlastet werden. Ein spezifisches Ziel wurde in diesem Zusammenhang nicht festgelegt. Die Werte beziehen sich auf das jeweilige Berichtsjahr und werden mit den Vorjahresergebnissen verglichen. Bei der Festlegung dieses Ziels wurden weder bestimmte Methoden angewendet oder Annahmen getroffen, noch wurden Stakeholder direkt einbezogen.

Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit

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Gesundheitsschutz und Sicherheit in HC 2024
Mitarbeitende, die von einem Managementsystem für Gesundheitsschutz und Sicherheit abgedeckt sind 23.659

Methodische Grundlagen: Die Anzahl der Mitarbeitenden, die durch ein Managementsystem für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt sind, wird den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert. Ist ein nationales Gesundheitssystem und/​oder ein unternehmensinternes Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem vorhanden, werden alle Mitarbeitenden erfasst, auf die mindestens eine der genannten Möglichkeiten zutrifft.

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Arbeitsunfälle und Todesfälle
in Anzahl
2024
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 278
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 6,39 %
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen 0

Methodische Grundlagen: Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle wird den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert. Die Quote der Arbeitsunfälle wird berechnet, indem die Anzahl der Fälle durch die Gesamtzahl der von den Beschäftigten der Unternehmensgruppe geleisteten Arbeitsstunden dividiert und mit 1.000.000 multipliziert wird. Die Anzahl der Todesfälle, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zurückzuführen sind, wird den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen und auf Gruppenebene konsolidiert.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Gleichberechtigung von Frauen (systemisch): Die Fielmann-Gruppe fördert die Chancengleichheit. Die Frauenquote, einschließlich Niederlassungsleitung, liegt bei 70 %. Kurz-, mittel- und langfristig können wir dadurch die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen verbessern und zu einem frauenfreundlichen Umfeld beitragen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen liegt jedoch deutlich unter dem Männeranteil. Damit gibt es kurz- und mittelfristig eine potenziell negative Auswirkung auf die weiblichen Mitarbeitenden, wenn es um Chancengleichheit bei Führungspositionen geht.

Managementansatz

Bei der Aus- und Weiterbildung legen wir besonderen Wert darauf, Chancengleichheit für Frauen zu fördern. In unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und in unserem Code of Conduct verpflichten wir uns in der gesamten Fielmann-Gruppe zu Gleichbehandlung. Das bedeutet, dass niemand aufgrund von Geschlecht oder sexueller Identität benachteiligt oder diskriminiert werden darf. Darüber hinaus verpflichten sich Mitarbeitende und Führungskräfte im Rahmen ihrer Einstellung zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Gesetze, wie beispielsweise des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Vorstand ist für die Einhaltung der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und des Code of Conduct verantwortlich und delegiert die operative Umsetzung an die Führungskräfte. Die zuständigen Personalabteilungen stehen den Führungskräften bei der Einhaltung der Vorschriften beratend zur Seite. Beide Policys sind auf unserer Website öffentlich zugänglich.

Die Fielmann-Gruppe hat ein Netzwerkprogramm für Frauen in der DACH-Region gegründet, um den Frauenanteil auf allen Führungsebenen durch gezielte Kompetenzentwicklungsprogramme und Mentoring zu erhöhen. Ziel ist es, in jedem Land, in dem die Fielmann-Gruppe tätig ist, ein Frauennetzwerk zu etablieren, in dem sich Mitarbeiterinnen viermal im Jahr treffen. Darüber hinaus werden Frauen in der Fielmann-Gruppe motiviert, Führungspositionen anzustreben.

Zur Überwachung des Fortschritts der Maßnahmen und in Bezug auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit hat die Fielmann-Gruppe ein tagesaktuelles Berichtssystem eingerichtet, das die Fortschritte bezüglich der Frauenquote in der Unternehmensgruppe erfasst, insbesondere auf Führungsebene.

Mitarbeitende der Fielmann-Gruppe können Vorfälle anonym melden. Auf diese Weise können sie aktiv und vertraulich auf Missstände hinweisen. Ziel ist es, eine proaktive Meldekultur zu fördern. Daher können sich Mitarbeitende jederzeit per E-Mail und Telefon an entsprechende Ansprechpartner wenden.

Um die Behebung der potenziell negativen Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter durch die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zu verfolgen, hat die Fielmann-Gruppe sich das Ziel gesetzt, den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 30. Juni 2027 auf 30 % zu erhöhen. Dieser Anteil basiert auf dem Vorjahreswert. Bei der Festlegung dieses Ziels wurden weder bestimmte Methoden angewendet oder Annahmen getroffen noch wurden Stakeholder direkt einbezogen.

Kennzahlen zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Gemäß ESRS S1-9 AR 71 wird die oberste Führungsebene der Fielmann-Gruppe als die erste und zweite Ebene unterhalb des Vorstands definiert. Dies entspricht in der Fielmann-Gruppe den Titeln "Vice President" und "Director". Die Daten zur Ermittlung der Gleichstellung der Geschlechter auf der obersten Führungsebene werden den HR-Systemen der Ländergesellschaften entnommen oder von der jeweiligen Personalabteilung aufbereitet.

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Geschlechterverteilung in der obersten Führungsebene in HC 2024
Weiblich 31 27,19 %
Männlich 83 72,81 %
Divers 0 0,00 %
Keine Angabe 0 0,00 %

Methodische Grundlagen: Die Personaldaten werden in den Ländergesellschaften erhoben und auf Gruppenebene konsolidiert.

Ausbildung und Kompetenzentwicklung

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Ausbildung und Kompetenzentwicklung: Ausbildung und Kompetenzentwicklung haben einen hohen Stellenwert für die Fielmann-Gruppe. Wir sind ein Ausbildungsbetrieb und bieten ein umfassendes Schulungsangebot für unsere Mitarbeitenden an. Das zeigt kurz-, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf die Bildung, Weiterentwicklung und Zukunftsmöglichkeiten der Mitarbeitenden.

Managementansatz

Die Fielmann-Gruppe bildet aus und fördert ein Umfeld der kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung von Mitarbeitenden, Teams und Organisationen. Für deutsche Niederlassungen machen wir durch den Qualifikationsbedarfsbericht sichtbar, welche Qualifikationen bei Führungskräften und Mitarbeitenden vorhanden sein müssen. In den anderen Ländergesellschaften werden ebenfalls Managementansätze verfolgt und umgesetzt. Verantwortlich für diese sind die Personalvorständin und die jeweiligen Verantwortlichen für die Personalentwicklung in den Ländern.

Das Portfolio der Ausbildungs- und Kompetenzentwicklungsmöglichkeiten in der Fielmann-Gruppe umfasst Präsenz- und webbasierte Schulungen, E-Learnings, Coachings und Mentoring. Neue Mitarbeitende erhalten bei ihrem Eintritt in die Fielmann-Gruppe eine Schulung, in der wir sie mit der Unternehmensphilosophie, den Werten und dem Purpose des Unternehmens vertraut machen. Wir bilden in verschiedenen Ausbildungsberufen aus und bieten eine Meisterschule im Augenoptik- und Akustikhandwerk an. Darüber hinaus bieten wir Fachschulungen in den Bereichen Augenoptik/​Hörakustik für Führungskräfte und Mitarbeitende an. Zusätzlich können (angehende) Führungskräfte an Management-Schulungen und Programmen zur Führungskräfteentwicklung teilnehmen.

In Bezug auf Ausbildung und Kompetenzentwicklung ist uns wichtig, unseren Mitarbeitenden ein umfangreiches Angebot zur Verfügung zu stellen. Es gibt ein verpflichtendes Angebot für bestimmte Zielgruppen, die im Qualifikationsbedarfsbericht dokumentiert werden. Ein spezifisches Ziel für die Fielmann-Gruppe wurde nicht festgelegt.

Datenschutz

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Datenschutz (individuell): Die Fielmann-Gruppe verfügt über persönliche und sensible Daten von Mitarbeitenden. Trotz Schutzmaßnahmen besteht kurz-, mittel- und langfristig das Risiko von Angriffen auf diese Daten und von Datenlecks mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, falls ihre Daten an unbefugte Personen gelangen.

Managementansatz

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden ist von zentraler Bedeutung. Die Fielmann-Gruppe hat ein umfassendes Konzept zum Datenschutz sowie ein System zur Meldung und Benachrichtigung bei Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten (kurz "Meldekonzept") implementiert, die in der gesamten Unternehmensgruppe gelten. Eigens benannte Datenschutzbeauftragte überwachen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien und beraten die Verantwortlichen hinsichtlich ihrer Pflichten. Die Daten der Mitarbeitenden werden gemäß unseren Leitlinien vertraulich, sorgfältig und rechtskonform behandelt.

Die Fielmann-Gruppe hat klare Verantwortlichkeiten in Bezug auf Informationssicherheit und Datenschutz festgelegt. Diese gelten für die gesamte Fielmann-Gruppe. Um einen angemessenen Schutzgrad zu gewährleisten, entwickelt ein professionelles Team von Datenschutzexperten kontinuierlich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz aller Informationen innerhalb des Unternehmens. Dazu gehören moderne Software-Tools zur Überwachung des unternehmensinternen Netzwerks und zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Alle Mitarbeitenden werden jährlich mithilfe von Informationsmaterialien und E-Learnings zum Datenschutz geschult. Im unwahrscheinlichen Falle einer Datenschutzverletzung sind alle Mitarbeitenden geschult, diese unverzüglich zu melden. Die vorstehend genannten Maßnahmen wurden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen auf regionaler, staatlicher, nationaler und supranationaler Ebene umgesetzt und werden kontinuierlich angewendet.

Die Fielmann-Gruppe konzentriert sich darauf, die bestehenden Prozesse kontinuierlich zu überwachen und bei Bedarf anzupassen, um den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeitenden sicherzustellen. Darüber hinaus wurden keine spezifischen Ziele für den Datenschutz festgelegt.

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Allgemeine Informationen

Die Fielmann-Gruppe ist im Rahmen ihres Geschäftsmodells auf Geschäftsbeziehungen angewiesen, insbesondere für Dienstleistungen und die Beschaffung von Ressourcen, Komponenten und Produkten. Um den Geschäftsbetrieb und die Qualität und Menge der benötigten Ressourcen aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette sicherzustellen, arbeitet die Fielmann-Gruppe mit Geschäftspartnern zusammen, welche wiederum einen direkten Einfluss auf ihre Mitarbeitenden haben. Aufgrund ihres Geschäftsmodells ist die Fielmann-Gruppe indirekt mit den Auswirkungen der Geschäftspartner auf deren Mitarbeitende verbunden, woraus sich Risiken für die Fielmann-Gruppe ergeben.

Im nächsten Jahr wird die Fielmann-Gruppe im Rahmen der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie bewerten, wie die IROs ihre Strategie beeinflussen. Eine Anpassung des Geschäftsmodells ist nicht erforderlich, da wir bereits Managementansätze und Maßnahmen zum Umgang mit IROs in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette implementiert haben.

Angesichts der beschriebenen Abhängigkeit unseres Geschäftsmodells von den Geschäftsbeziehungen und den Mitarbeitenden der Geschäftspartner legt die Fielmann-Gruppe großen Wert auf Bemühungen zur Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen und zur Achtung der Menschenrechte in der gesamten Wertschöpfungskette. Die Fielmann-Gruppe vertritt eine wertschätzende Unternehmenskultur, die auch Beziehungen zu Geschäftspartnern umfasst. Schlechte Arbeitsbedingungen, Gesundheitsrisiken oder Menschenrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette können auch die Reputation der Fielmann-Gruppe und damit ihren Geschäftserfolg beeinträchtigen. Zwischen strategischen Elementen und identifizierten IROs besteht bisher kein direkter Zusammenhang.

Die Fielmann-Gruppe berücksichtigt im Rahmen des Managements von Geschäftsbeziehungen alle Mitarbeitenden der Geschäftspartner. Dazu gehören Mitarbeitende anderer Unternehmen, die an Standorten der Fielmann-Gruppe tätig sind, Mitarbeitende der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, wie beispielsweise Personen, die an der Herstellung von (Vor-)Produkten oder Tätigkeiten von Logistikanbietern beteiligt sind, oder auch Arbeitskräfte, die aufgrund spezifischer Merkmale besonders gefährdet sein können, wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Migrationshintergrund. Auch bezieht die Fielmann-Gruppe indirekt Materialien und Ressourcen wie beispielsweise Seltene Erden von Lieferanten, die in Ländern ansässig sind, in denen laut unserer Risikoanalyse für Lieferanten die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen besteht. Als Grundlage für diese Bewertungen verwenden wir derzeit den Global Slavery Index, den World Justice Index, den Minimum Wage Index des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts und den Yale Environmental Performance Index.

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen

Unser Online-Meldesystem dient als Kanal für direkten Austausch und ermöglicht es den Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, mit der Fielmann-Gruppe zu kommunizieren. Einzelheiten zu diesem System werden im Folgenden beschrieben. Wenn die Fielmann-Gruppe Kenntnis über Menschenrechtsverletzungen oder andere negative Auswirkungen in der Wertschöpfungskette erlangt, etwa durch Lieferantenaudits oder durch Fälle, die über das Meldesystem gemeldet werden, prüft sie, ob ein Beteiligungsverfahren, welches über den etablierten Beschwerdemechanismus hinausgeht, zur Lösung der Situation geeignet ist. Die Verantwortung dafür, dass ein entsprechendes Engagement stattfindet, hängt vom verwendeten Beschwerdeverfahren, dem Geschäftsbereich und der Stufe der Wertschöpfungskette ab.

Gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden wir unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um drohende oder bestehende Menschenrechtsverletzungen, die wir in unserer Wertschöpfungskette identifizieren, zu verhindern oder zu beseitigen. Kann eine Menschenrechtsverletzung durch einen unserer Lieferanten nicht zeitnah und auch nicht durch die Beendigung der Geschäftsbeziehung behoben werden, wird die Fielmann-Gruppe unverzüglich ein Konzept zur Beendigung oder Minderung dieser Menschenrechtsverletzung ausarbeiten und umsetzen.

Darüber hinaus kann jede Person das Online-Meldesystem über fielmanngroup.integ-rityline.com nutzen. Dieses System steht allen offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung zu unserem Unternehmen. Wir gewährleisten eine vertrauliche Handhabung der Beschwerden und Anliegen sowie ein faires Verfahren zu deren Lösung. Zudem bestärken wir unsere Mitarbeitenden ausdrücklich, mutmaßliche Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über diese Plattform zu melden, die vom Compliance-Team überwacht wird. Die Anonymität von Hinweisgebern sowie der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wird gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der gesamten Fielmann-Gruppe sichergestellt. Benachteiligungen oder Bestrafungen von Personen, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, werden nicht geduldet.

Um das Bewusstsein für das Meldesystem zu schärfen, werden Informationen darüber auf der Website der Fielmann-Gruppe veröffentlicht. Der Bekanntheitsgrad des Prozesses bei den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihr Vertrauen in die Kanäle zur Meldung von Missständen wird von der Fielmann-Gruppe nicht explizit bewertet.

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Fielmann-Gruppe hat im Rahmen ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse die folgenden systemischen und individuellen negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert.

Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette inklusive Gleichbehandlung und Chancengleichheit (systemisch): Die Fielmann-Gruppe unterhält weltweit direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen. Geschäftspartner in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können in Ländern tätig sein, in denen Arbeitsbedingungen weniger stark geregelt sind als in den anerkannten Standards vorgesehen. Dies kann kurz-, mittel- und langfristig negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf angemessene Entlohnung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Sicherheitsvorschriften und Arbeitszeiten.

Menschenrechtsverletzungen (individuell): Direkte und indirekte Geschäftspartner in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können in Ländern tätig sein, in denen es kurz-, mittel- und langfristig zu negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte durch Menschenrechtsverletzungen (einschließlich Zwangs- und Kinderarbeit) kommen kann.

Verwendung von Gefahrstoffen (individuell): In der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden bei verschiedenen Produktionsprozessen Gefahrstoffe verwendet. Bei der Verwendung von Gefahrstoffen und damit verbundenen Unfällen können kurz-, mittel- und langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitskräfte entstehen.

Reputationsschäden durch Menschenrechtsverletzungen und mangelnde Arbeitsschutzmaßnahmen: Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen der Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können kurz-, mittel- oder langfristig rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden für die Fielmann-Gruppe nach sich ziehen, die möglicherweise zu finanziellen Verlusten führen.

Managementansatz

Das Konzept der Fielmann-Gruppe zu Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette findet sich in unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten, die auf unserer Website veröffentlicht ist. Unser Ziel ist es, die Menschenrechte in unseren globalen Wertschöpfungsketten zu fördern und Verstöße zu verhindern. Gemeinsam mit unseren Lieferanten engagieren wir uns für faire Geschäftspraktiken sowie gute Arbeits- und Lebensbedingungen.

Die Grundlage der Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte innerhalb der Fielmann-Gruppe bildet unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit, wie sie auch in den folgenden international anerkannten Rahmenwerken festgehalten ist:

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

UN-Kinderrechtskonvention

UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

ILO-Kernarbeitsnormen

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die Fielmann-Gruppe verlässt sich auf ihre direkten Lieferanten, die wiederum von anderen Partnern entlang der Wertschöpfungskette abhängig sind. Wir erwarten von unseren direkten Lieferanten, dass sie die genannten Standards einhalten und ihre Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte auch an ihre Lieferanten weitergeben.

Die Einhaltung des jeweils höchsten Standards, der gemäß der lokalen Gesetzgebung und den Anforderungen der ILO-Kernarbeitsnormen gilt, ist dabei wesentlich. In Bezug auf Arbeitsbedingungen und Lieferbeziehungen gelten folgende Grundsätze:

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Einhaltung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit

Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden und keine Toleranz gegenüber Diskriminierung

Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Gewährleistung einer Vergütung mindestens in Höhe des gesetzlich garantierten Mindestlohns bei Arbeitszeiten im Einklang mit den geltenden Standards

Schutz der persönlichen Daten

Anerkennung des Rechts aller Mitarbeitenden, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen

Sichere Beschäftigung

Angemessene Unterbringung

Zugang zu Wasser und Sanitäreinrichtungen

Diese Grundsätze haben wir über unseren Code of Conduct für Lieferanten in den vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern festgehalten. Dieser ist darüber hinaus auf unserer Website veröffentlicht.

Der Vorstand ist für die Umsetzung dieses Konzepts verantwortlich, durchgeführt wurde sie von einem bereichsübergreifenden Team. Zur Überwachung und Kontrolle dienen jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen, die in die Interne Revision integriert sind.

Wir ergreifen unverzüglich Maßnahmen, um Verstöße, die innerhalb der Wertschöpfungskette der Fielmann-Gruppe festgestellt werden, in Zukunft zu verhindern oder zu beheben. Kann der Verstoß eines Lieferanten nicht zeitnah behoben werden, auch nicht durch Beendigung der Geschäftsbeziehung, wird die Fielmann-Gruppe umgehend einen Plan zur Beendigung oder Minderung des Problems entwickeln und umsetzen.

Im Berichtsjahr 2024 wurden der Fielmann-Gruppe keine Fälle von Verstößen gegen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gemeldet, die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette betrafen.

Neben den bereits genannten Abhilfemaßnahmen setzt die Fielmann-Gruppe vor allem auf Prävention. Bisher wurden keine wesentlichen Vorkommnisse festgestellt. Die zuständigen Abteilungen, beispielsweise unsere Einkaufsabteilungen, entwickeln und steuern die Maßnahmen und konzentrieren sich dabei darauf, negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu vermeiden. Die erforderlichen Ressourcen sind in den jährlichen Budgets der jeweiligen Abteilungen enthalten und werden nicht separat bewertet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird auf Einzelfallbasis überwacht.

Um Risiken für die Menschenrechte, einschließlich negativer Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen sowie die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, zu vermeiden oder zu mindern, haben wir gemäß dem LkSG Präventionsmaßnahmen eingeführt, deren Wirksamkeit wir fortlaufend kontrollieren und bei Bedarf anpassen.

Um die Auswirkungen unseres Handelns auf die Menschenrechte zu überprüfen, führt die Fielmann-Gruppe im Rahmen ihres Risikomanagementsystems sowohl jährlich als auch anlassbezogen Risikoanalysen durch. Dabei klassifizieren wir Risiken unserer Geschäftspartner sowie unserer eigenen Geschäftstätigkeit und Produkte basierend auf Studien und Indizes, die länder- und produktspezifische Risiken bewerten. Die Erkenntnisse der Risikoanalysen fließen in die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette ein. Die Fielmann-Gruppe setzt dabei auf ein Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen und integriert die Erkenntnisse aus den Aktivitäten in die Geschäftsabläufe. Die Risikoanalyse wird bei Bedarf durch Lieferantenbefragungen, Medienrecherchen und interne und/​oder externe Vor-Ort-Prüfungen ergänzt. Auch die Mitarbeitenden werden kontinuierlich geschult.

Wir verpflichten alle wesentlichen Lieferanten, wie beispielsweise die Lieferanten der Kernwarengruppen und die umsatzstarken Lieferanten, zur Einhaltung unseres Code of Conduct für Lieferanten. Dieses Dokument stellt einen verpflichtenden Handlungsrahmen für unsere Lieferanten sowie für deren eigene Geschäftspartner dar. Die Verträge der Fielmann-Gruppe sehen zudem die Möglichkeit interner Vor-Ort-Prüfungen und externer Audits vor, um die Einhaltung der in der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten festgelegten Standards jährlich zu kontrollieren. Zudem verpflichten wir unsere direkten Lieferanten, auch von ihren jeweiligen Lieferanten die Einhaltung dieser Standards sicherzustellen. Wir überprüfen die Einhaltung regelmäßig und berücksichtigen sie im Rahmen einer präventiven Due-Diligence bei geplanten Investitionen in Standorte, Anlagen, Ausrüstung und Finanzanlagen.

Die Fielmann-Gruppe setzt sich aktiv dafür ein, dass diese Standards in der gesamten Wertschöpfungskette eingehalten und umgesetzt werden. In Bezug auf unsere direkten Lieferanten der Kernwarengruppen sowie unsere umsatzstarken Lieferanten ist die Einhaltung der Standards eine unabdingbare Voraussetzung für dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Auch die Achtung der Menschenrechte insgesamt ist ein wichtiges Bewertungskriterium bei der Auswahl unserer direkten Lieferanten. Die Fielmann-Gruppe ist darüber hinaus bestrebt, diesen Standards auch in der weiteren Wertschöpfungskette Geltung zu verschaffen. Ergeben sich begründete Hinweise auf einen tatsächlichen oder potenziellen Verstoß bei einem indirekten Lieferanten führt die Gruppe eine Risikoanalyse durch und ergreift geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Verletzungen von Menschenrechten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind sowohl in den Unternehmen der Fielmann-Gruppe als auch in der Wertschöpfungskette unbedingt zu vermeiden. Diese Selbstverpflichtung spiegelt sowohl den Purpose der Gruppe als auch die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen wider. Konkrete Ziele hat die Fielmann-Gruppe in diesem Bereich folglich nicht festgelegt.

Kunden

Allgemeine Informationen

Das Geschäftsmodell der Fielmann-Gruppe ist durch den Kundenkontakt in den Niederlassungen und über digitale Kanäle geprägt. Wir handeln nach dem Leitsatz "Der Kunde bist Du". Unser Anspruch ist es, Menschen besseres Sehen und Hören zu ermöglichen und dadurch positive Auswirkungen zu erzielen. Die Grundlage dafür bilden qualitativ hochwertige Produkte und eine exzellente Kundenbetreuung. Der direkte Kundenkontakt ist für den Erfolg der Fielmann-Gruppe von zentraler Bedeutung.

Negative Auswirkungen, wie unzureichende Produktsicherheit oder Datenlecks bei der Verarbeitung von Kundendaten, wirken sich direkt auf die Fielmann-Gruppe aus und stellen ein finanzielles Risiko dar. Die Fielmann-Gruppe passt daher ihr Geschäftsmodell und die Strategie laufend an die Bedürfnisse ihrer Kunden an.

Wir nehmen im Rahmen unseres Kundenmanagements eine globale Perspektive ein und berücksichtigen alle Kunden in den Ländern, in denen wir tätig sind. Sie sind Endnutzer unserer hergestellten und vertriebenen Produkte. Als Unternehmen für Augenoptik und Hörakustik vertreibt die Fielmann-Gruppe Produkte wie Brillen und Hörsysteme direkt an Endkunden und bietet begleitende Dienstleistungen im Bereich der Augenvorsorge an. Durch ein verbessertes Seh- und Hörvermögen beeinflussen diese Produkte und Dienstleistungen direkt die Lebensqualität unserer Kunden.

Als Hersteller von Medizinprodukten legt die Fielmann-Gruppe besonderen Wert auf die Gesundheit und Sicherheit ihrer Kunden. Diese Verantwortung erstreckt sich auf sensible Gesundheitsdaten, die im Rahmen der Beratung und des Verkaufs erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die Gruppe überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen Ländern, in denen sie tätig ist. Nähere Informationen zu damit verbundenen Risiken und deren Management sind in folgenden Abschnitten zu finden.

Die Nutzung von Kontaktlinsen und Hörsystemen erfordert eine gute Beratung. Um Fehlanwendungen und mögliche Schäden zu vermeiden, beraten und informieren wir unsere Kunden ausführlich.

Die Fielmann-Gruppe vermeidet unangemessenes Marketing und schützt ihre Kunden so vor falschen Erwartungen. Wir überprüfen alle Marketingmaterialien vor der Veröffentlichung im Rahmen interner und externer Prüfungen im Hinblick auf das Heilmittelwerbegesetz.

Die Fielmann-Gruppe hat im Rahmen ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse systemische und individuelle positive und negative Auswirkungen auf ihre Kunden sowie Risiken identifiziert.

Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten IROs werden weiter unten beschrieben. Die Maßnahmen werden in den zuständigen Fachabteilungen, wie beispielsweise der Produktentwicklung oder dem Qualitätsmanagement, fortlaufend entwickelt und gesteuert. Die zuständigen Fachabteilungen sind auch dafür verantwortlich, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überwachen, beispielsweise durch die Erreichung der nachstehend beschriebenen Ziele und gegebenenfalls durch die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen.

Bei allen Maßnahmen und Geschäftsaktivitäten, einschließlich Produktdesign, Marketing und Umgang mit Kundendaten, berücksichtigen wir, ob diese sich negativ auf die Kunden auswirken können. Einzelheiten zum Umgang mit negativen Auswirkungen sind dem Abschnitt "Verfahren zur Einbeziehung der Kundinnen und Kunden und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" zu entnehmen. Die erforderlichen Ressourcen sind in den jährlichen Budgets der jeweiligen Abteilungen enthalten und werden nicht separat bewertet.

Im Rahmen des Managements der IROs wird laufend überprüft, ob die Festlegung spezifischer Ziele notwendig und strategisch sinnvoll ist. Bei Bedarf werden die Kunden direkt über die Zufriedenheitsbefragung und den täglichen Austausch in den Niederlassungen oder indirekt über Analysen und interne Proxy-Stakeholder, wie Vertrieb und Produktentwicklung, in die Zielsetzung, Entwicklung von Maßnahmen zur Zielerreichung und Überprüfung der Zielerreichung einbezogen. Darüber hinaus nutzen wir Mystery Shopping und in Spanien beispielsweise auch den Kundenzufriedenheitsindex (CSI) und den Net Promoter Score (NPS), um die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden zu antizipieren. Diese Informationen helfen bei der Festsetzung von Zielen, der Entwicklung von Strategien zu deren Erreichung und der Überwachung des Fortschritts.

Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte: Die Fielmann-Gruppe achtet die Menschenrechte in ihren globalen Wertschöpfungsketten. Unser Ziel ist es, ihre Einhaltung zu fördern und Verstöße zu verhindern, insbesondere auch in Bezug auf unsere Kunden und die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf diese. Die Grundlage der menschenrechtlichen Sorgfalt innerhalb der Fielmann-Gruppe bildet unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, wie sie insbesondere in den international anerkannten Rahmenwerken verankert sind, die im Abschnitt "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zur Verbesserung negativer Auswirkungen" aufgeführt sind. Der Gruppe sind vereinzelte Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierungserfahrungen bekannt, die Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen betreffen. Eine vertrauliche Handhabung der Beschwerden sowie ein faires Verfahren zu deren Lösung wird von der Fielmann-Gruppe gewährleistet.

Verfahren zur Einbeziehung der Kunden und zur Verbesserung negativer Auswirkungen

Unsere Kunden gehören zu den wichtigsten Stakeholdern der Fielmann-Gruppe. Jede Beratung und jeder Kauf geben uns die Gelegenheit, Einblicke in ihre Sicht auf die Dinge zu bekommen. Darüber hinaus führt die Fielmann-Gruppe eine Kundenzufriedenheitsbefragung durch, die im Nachgang zu jedem Kauf einer Brille in sechs Ländern bzw. eines Hörsystems in drei Ländern an unsere Kunden versendet wird. Sowohl Einzelerfahrungen als auch die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragung werden regelmäßig an den Vorstand berichtet und bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungsfindungen und Geschäftsstrategien. Mittelfristig soll die Kundenzufriedenheitsbefragung in allen Ländern und für alle Warengruppen eingeführt werden.

Nach unseren Mitarbeitenden in den Niederlassungen ist der Kundenservice, der per Telefon und E-Mail erreichbar ist, der nächste Kontaktpunkt für unsere Kunden. Darüber hinaus können sie das Online-Meldesystem unter fielmanngroup.integrityline.com zur vertraulichen und auf Wunsch anonymen Meldung von Beschwerden und Hinweisen zu Menschenrechtsverletzungen nutzen. Dieses System steht allen offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung zur Fielmann-Gruppe. Die Anonymität von Hinweisgebern sowie der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt. Einzelheiten sind im Abschnitt "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen" zu finden.

Die weit verbreitete Nutzung der Kanäle des Kundenservice ist ein Zeichen für ihre leichte Zugänglichkeit. Alle Anliegen werden individuell geprüft und bearbeitet. Hierzu gehört auch die Umsetzung geeigneter Abhilfemaßnahmen. Die Bewertung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen erfolgt ebenso individuell.

Soziale Inklusion

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Verbesserung der Lebensqualität: Die Fielmann-Gruppe produziert und vertreibt Produkte und bietet Dienstleistungen an, die Menschen dabei helfen, besser zu hören und zu sehen. Unsere Produkte haben kurz-, mittel- und langfristig eine positive Auswirkung auf alle Kunden, da besseres Hören und Sehen die Lebensqualität verbessern und zu Inklusion und Teilhabe beitragen. Zudem trägt die Fielmann-Gruppe durch die Aufklärung über medizinische Themen zu einer besseren Gesundheit ihrer Kunden bei.

Besseres Sehen/​Hören: Durch unser Geschäftsmodell und unsere angebotenen Produkte haben wir kurz-, mittel- und langfristig eine positive Auswirkung auf alle Kunden, da ihr Hören und Sehen verbessert wird. Diese positiven Effekte erzielen wir durch ein flächendeckendes Angebot an Niederlassungen und Online-Shops und dadurch, dass wir Informationen auf verschiedenen Kanälen bereitstellen.

Managementansatz

Unsere Strategie "Vision 2025" orientiert sich an der Philosophie "Der Kunde bist Du". Die Fielmann-Gruppe will kundenorientierte Werte fördern und die Augenoptik- und Hörakustikbranche zum Vorteil aller Kunden gestalten, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Die Strategie gilt gruppenweit und stellt sicher, dass alle Konzepte, Geschäftsaktivitäten und Entscheidungen im Einklang mit den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Kunden stehen. Die strategische Ausrichtung der Gruppe obliegt dem Vorstand. Informationen dazu sind über das Intranet zugänglich und werden im Rahmen unserer Mitarbeiter-Communitys und über Führungskräfte kommuniziert.

Unser Purpose "Wir helfen allen, die Schönheit der Welt zu hören und zu sehen" unterstreicht unseren Anspruch, allen Kunden nicht nur hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu günstigen Preisen zu bieten, sondern auch, ihr Leben durch verbessertes Hören und Sehen zu bereichern. Die Vision 2025 unterstützt uns in unserem Purpose und umfasst den Ausbau unserer Omnichannel-Plattform inklusive Eröffnungen, Erweiterungen und Verlegungen von Niederlassungen. Darüber hinaus sind wir bestrebt, unser Produktangebot fortlaufend auszubauen und unser Portfolio um Angebote zur Förderung der Augengesundheit zu erweitern. So haben wir 2023 den Augen-Check-up eingeführt und bauen dieses Angebot in Ländern, in denen die gesetzlichen Vorgaben dies zulassen, weiter aus.

Zu den Zielen unserer Vision 2025 gehört unser Anspruch, bis 2025 weltweit 30 Mio. Kunden zu betreuen, und dies bei gleichbleibend hohen Kundenzufriedenheits- und Wiederkaufsraten von über 90 % in allen relevanten Märkten. 2024 erzielten wir durchweg hohe Kundenzufriedenheits- und Wiederkaufsraten.

Das genannte Ziel wurde im Rahmen der Vision 2025 festgelegt. Die Fielmann-Gruppe verhilft mehr Menschen zu besserer Gesundheit und Teilhabe und misst dies mit den genannten Indikatoren. Die Zielsetzung unterliegt keinen spezifischen Annahmen oder Methoden. Da es sich um ein stetiges Ziel handelt, gibt es keinen Basiswert, anhand dessen der Fortschritt gemessen wird. Überwacht und gesteuert wird das Ziel im Rahmen des Vertriebs.

Persönliche Sicherheit

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Schutz durch unsere Produkte: Die Sicherheit unserer Produkte hat kurz-, mittel- und langfristig einen positiven Einfluss auf die Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden sowie indirekt auch auf andere Mitglieder der Gesellschaft, beispielsweise im Straßenverkehr. Neben den Kernwarengruppen bietet die Fielmann-Gruppe auch Arbeitsschutzbrillen an. Diese Produkte haben kurz-, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf ihre Nutzer, da sie Wahrscheinlichkeit und Schwere von Arbeitsunfällen verringern können.

Risiken durch unzureichende Produktsicherheit: Als Hersteller von Medizinprodukten unterliegt die Fielmann-Gruppe strengen Anforderungen an die Produktsicherheit. Diese umfassen auch die Überwachung unserer Produkte nach deren Inverkehrbringen. Sollten Anforderungen nicht eingehalten werden, besteht neben dem Risiko kurz-, mittel- und langfristiger rechtlicher Konsequenzen auch das Risiko eines Reputationsverlusts mit Auswirkungen auf den Umsatz sowie das Risiko von Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

Managementansatz

Die Fielmann-Gruppe gewährleistet Produktsicherheit durch die Einhaltung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte wie Brillen, Kontaktlinsen und Hörsysteme sowie für persönliche Schutzausrüstung und Sonnenbrillen. Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Medizinproduktverordnung (MDR) bzw. der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung erfüllen. Darüber hinaus sind keine weiteren internen Konzepte erforderlich. Für kundenspezifisch angepasste Medizinprodukte wie Brillen gelten zusätzliche nationale Anforderungen, wie das deutsche Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG).

Die hochwertigen Schutzbrillen, die wir anbieten, entsprechen den geltenden Sicherheitsstandards und werden regelmäßig überprüft und verbessert. Darüber hinaus sind keine weiteren internen Konzepte erforderlich.

Um die Produktsicherheit zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Fielmann-Gruppe eine Reihe von Maßnahmen implementiert. Dazu gehören ein Risikomanagement und die klinische Bewertung gemäß Medizinprodukteverordnung (MDR), Biokompatibilitätstests gemäß DIN EN 10993, Produkt- und Prozessabnahmen vor der Markteinführung, Wareneingangsprüfungen sowie Post-Market Surveillance. Die Fielmann-Gruppe führt in ihren Produktionsstätten eine Endkontrolle aller gefertigten Produkte durch und hat Qualitätsvereinbarungen mit Lieferanten getroffen. An den Hauptstandorten zur Produktion von Brillengläsern gibt es darüber hinaus ein Qualitätsmanagementsystem.

In Bezug auf Schutzbrillen arbeitet die Fielmann-Gruppe ausschließlich mit renommierten Herstellern zusammen, die die Qualität ihrer Produkte durch CE-Konformitätserklärungen und entsprechende Zertifizierungen zusichern. Im Bereich von Arbeitsschutzbrillen mit Sehstärke fungieren unsere Niederlassungen als Servicepartner. Die Produktfertigung und Rechnungsstellung erfolgen durch die Hersteller. In den Niederlassungen überprüfen qualifizierte Augenoptiker die Sehstärke, erläutern das Angebot an Arbeitsschutzbrillen und beraten bei der Auswahl der geeigneten Fassung und passender Gläser. In Europa erfüllen alle von der Fielmann-Gruppe angebotenen Arbeitsschutzbrillen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/​425. In Spanien bieten wir eigene Arbeitsschutzbrillen, Atemschutzmasken und Gehörschutzprodukten an. Durch den Verkauf von Schutzausrüstung tragen wir indirekt zur Reduzierung von Arbeitsunfällen bzw. deren Auswirkungen bei.

Der übergeordnete Anspruch der Fielmann-Gruppe ist es, qualitativ hochwertige Produkte zu einem günstigen Preis anzubieten. Bestehende Prozesse werden kontinuierlich kontrolliert und bei Bedarf angepasst, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Potenzielle negative Auswirkungen auf Kunden sowie behördliche Anfragen, Interventionen und Verfahren wollen wir vermeiden bzw. die Anzahl möglichst gering halten. Dies wird unterstützt durch die bestehenden Maßnahmen und Verantwortlichkeiten der Gruppe. Darüber hinaus wurde kein Bedarf für ein spezifisches Ziel festgestellt. Im Bereich der Arbeitsschutzbrillen und der weiteren Schutzausrüstung wurden keine spezifischen internen Ziele festgelegt, da die Auswirkungen bei der Anwendung unserer Produkte entstehen.

Informationssicherheit und Datenschutz

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Datenverlust (individuell): Die Fielmann-Gruppe verfügt über persönliche und sensible Daten ihrer Kunden. Trotz Schutzmaßnahmen besteht stets das Risiko von Angriffen auf diese Daten und Datenlecks mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Kunden, falls unbefugte Personen an diese Daten gelangen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, könnten Vorfälle im Zusammenhang mit einer möglichen Nichteinhaltung von Datenschutzrichtlinien zu finanziellen Kosten für die Wiederherstellung, Reputationsschäden und Geldbußen in Höhe von bis zu dreistelligen Millionenbeträgen führen.

Managementansatz

Die Fielmann-Gruppe hat ein umfassendes, gruppenweit geltendes Konzept zum Datenschutz sowie operative Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der Datenschutzanforderungen, wozu auch ein System zur Meldung und Benachrichtigung von Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten (kurz "Meldekonzept") gehört. Eigens benannte Datenschutzbeauftragte überwachen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und internen Richtlinien und beraten die Personen, die für die Daten bzw. ihre Verarbeitung verantwortlich sind, sowie die Mitarbeitenden, die Verarbeitungen durchführen, bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus gibt es ein Informationssicherheit-Managementsystem (ISMS) auf Basis der internationalen Norm ISO/​IEC 27001:2022. Die damit verbundenen Richtlinien zu verschiedenen Aspekten der Informationssicherheit sind im Intranet einsehbar. Der Vorstand hat einen Chief Information Security Officer ernannt, der die Umsetzung überwacht und alle sicherheitsrelevanten Aspekte für die gesamte Fielmann-Gruppe koordiniert.

Kunden, Mitarbeitende und alle weiteren Personengruppen können sich darauf verlassen, dass die Fielmann-Gruppe alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um Daten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation oder Verlust zu schützen und sicher, rechtskonform und in ihrem Interesse zu verarbeiten.

Die Fielmann-Gruppe hat klare Verantwortlichkeiten und Maßnahmen für Informationssicherheit und Datenschutz festgelegt, die für die gesamte Unternehmensgruppe gelten. Neben den Fachbereichsverantwortlichen sind die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Rechtsabteilung sowie Teams aus Governance und Informationssicherheit involviert. Die Datenschutzbeauftragten überwachen laufend die Einhaltung des Datenschutzes und weisen auf potenzielle Risiken hin. Neue Tools und Prozesse müssen vor Einführung datenschutzrechtlich geprüft werden, bestehende Tools und Prozesse werden regelmäßig neu bewertet. Die für die Umsetzung und Überwachung der Datenschutzmaßnahmen maßgeblich verantwortlichen Stellen erhalten angemessene Ressourcen, um ihre Pflichten erfüllen zu können. Unsere Mitarbeitenden werden mithilfe von Informationsmaterialien und E-Learnings zum Datenschutz geschult. Die Rechtsabteilung unterstützt dabei, die Rechtskonformität sicherzustellen und berät zur Risikominimierung. Die Teams aus Governance und Informationssicherheit schützen die Daten technisch und organisatorisch und prüfen Risiken sowie potenzielle Verstöße. Gemäß der Richtlinie zum Risikomanagement im Bereich der Informationssicherheit findet eine Identifizierung, Analyse, Klassifizierung und Behandlung von Risiken in Bezug auf Informationssicherheit bei der Fielmann-Gruppe statt, und es wird sichergestellt, dass die Risiken dokumentiert und nachverfolgt werden.

Die genannten Maßnahmen reduzieren die Risiken eines Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen, einschließlich Datenlecks, erheblich. Sollte dennoch eine Datenschutzverletzung auftreten, sind alle Mitarbeitenden geschult, diese unverzüglich zu melden. Das Kernteam Datenschutz, bestehend aus Datenschutz, IT, Informationssicherheit und Recht, prüft und veranlasst Maßnahmen, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren.

Die Fielmann-Gruppe überwacht die bestehenden Prozesse kontinuierlich und passt diese bei Bedarf an, um den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Mittels der bestehenden Maßnahmen und Verantwortlichkeiten wollen wir behördliche Anfragen, Interventionen und Verfahren vermeiden bzw. möglichst gering halten. Darüber hinaus wurden keine spezifischen Ziele für Informationssicherheit und Datenschutz festgelegt.

7.5 Governance-Informationen

Unternehmensführung

Unternehmenskultur

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Gute Unternehmenskultur: Die Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe soll gemeinsame Werte, gegenseitige Wertschätzung und ein Gefühl der Zugehörigkeit schaffen. Dadurch entstehen kurz-, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, da ein Arbeitsumfeld geschaffen wird, in dem sie sich geschätzt und unterstützt fühlen.

Sinkende Arbeitgeberattraktivität durch mangelnde Unternehmenskultur: Wenn wir unseren Anspruch an die angestrebte Unternehmenskultur nicht einhalten, besteht das Risiko, dass die Fielmann-Gruppe als Arbeitgeber an Attraktivität verliert. Dies kann zu einer unwirtschaftlichen Produktion oder Unternehmensführung, Fachkräftemangel und höheren Einstellungskosten führen.

Managementansatz

Die Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe steht für transparente Information und Kommunikation sowie für eine Führungsverantwortung, die Teams und Einzelpersonen stärkt und die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und psychologische Sicherheit fördert. Sie bestimmt auch die Verhaltensweisen, die die Führungspraxis prägen. Im Einklang mit unseren Werten ist unsere Zielkultur Grundlage und alltäglicher Leitfaden in der Weiterentwicklung unseres Familienunternehmens.

Die Inhalte der Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe wurden von einer Steuerungsgruppe unter Einbindung von Mitarbeitenden erarbeitet. Anschließend wurden diese vom Vorstand verabschiedet und intern veröffentlicht. Über das Intranet sind sie für alle Mitarbeitenden zugänglich. Es gibt keine Einschränkung ihrer Gültigkeit innerhalb der Fielmann-Gruppe. Die Umsetzung und Integration unserer Unternehmenskultur überprüfen wir jährlich. Im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen wird ermittelt, wie gut die Unternehmenskultur angenommen wird und ob sie sich in die gewünschte Richtung entwickelt. Die Befragten haben die Möglichkeit, Feedback pseudonymisiert zu übermitteln. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Entwicklung von weiteren Maßnahmen zur Förderung der Unternehmenskultur der Fielmann-Gruppe. So wurden bereits verschiedene Formate eingeführt, um die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit, Vernetzung und Kommunikation zu fördern. Seit dem Berichtsjahr bietet die Fielmann-Gruppe auch ein E-Learning zur Kulturentwicklung an. Darüber hinaus gibt es optionale Schulungen für Führungskräfte, wie sie in ihrer Rolle die Unternehmenskultur fördern können.

7.6 Anhang zur Nachhaltigkeitserklärung

Übersicht der abgedeckten Angabepflichten nach ESRS

Die wesentlichen Informationen, die in Bezug auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen offenzulegen sind, wurden gemäß dem Flussdiagramm in ESRS 1 Anhang E ermittelt. Schwellenwerte wurden nicht angewendet. Die Nachhaltigkeitserklärung enthält die folgenden Angabepflichten, einschließlich der Berücksichtigung der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Abschnitt "Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen").

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Angabepflicht Abschnitt
BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen Grundlagen für die Erstellung
BP-2 - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Grundlagen für die Erstellung
GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Vorstand und Aufsichtsrat
GOV-2 - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat
GOV-4 - Erklärung zur Sorgfaltspflicht Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Risikomanagement und interne Kontrollen
SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger Interessen und Standpunkte der Stakeholder
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Überblick über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, Abschnitt "Auswirkungen, Risiken und Chancen" in "Anpassung an den Klimawandel"
IRO-2 - In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Übersicht der abgedeckten Angabepflichten nach ESRS
E1-1 - Übergangsplan für den Klimaschutz Klimawandel, Abschnitt "Managementansatz"
E1-2 - Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Klimawandel, Abschnitte "Managementansatz" in "Energie", "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel"
E1-3 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Klimawandel, Abschnitte "Managementansatz" in "Energie", "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel"
E1-4 - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Klimawandel, Abschnitte "Managementansatz" in "Energie", "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel"
E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix Kennzahlen zu Energie
E1-6 - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Kennzahlen zu Emissionen
E2-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz"
E2-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz"
E2-3 - Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz"
E2-4 - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz"
E3-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz"
E3-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz"
E3-3 - Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz"
E5-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcennutzung und Abfall, Abschnitt "Managementansatz"
E5-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcennutzung und Abfall, Abschnitt "Managementansatz"
E5-3 - Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcennutzung und Abfall, Abschnitt "Managementansatz"
E5-4 - Ressourcenzuflüsse Kennzahlen zu Ressourcenzuflüssen
E5-5 - Ressourcenabflüsse Kennzahlen zu Ressourcenabflüssen und Abfall
S1-1 - Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Eigene Belegschaft, Abschnitte "Managementansatz" in "Arbeitsbedingungen", "Gesundheit und Sicherheit", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit", "Ausbildung und Kompetenzentwicklung" und "Datenschutz"
S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
S1-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
S1-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Eigene Belegschaft, Abschnitte "Managementansatz" in "Arbeitsbedingungen", "Gesundheit und Sicherheit", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit", "Ausbildung und Kompetenzentwicklung" und "Datenschutz"
S1-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Eigene Belegschaft, Abschnitte "Managementansatz" in "Arbeitsbedingungen", "Gesundheit und Sicherheit", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit", "Ausbildung und Kompetenzentwicklung" und "Datenschutz"
S1-6 - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens Kennzahlen zur Beschäftigung
S1-9 - Diversitätskennzahlen Kennzahlen zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit
S1-14 - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit
S1-16 - Vergütungskennzahlen Kennzahlen zur Vergütung
S1-17 - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Kennzahlen zu Menschenrechten
S2-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz"
S2-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
S2-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
S2-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz"
S2-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz"
S4-1 - Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Kunden, Abschnitte "Managementansatz" in "Soziale Inklusion", "Persönliche Sicherheit" und "Informationssicherheit und Datenschutz"
S4-2 - Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen Verfahren zur Einbeziehung der Kunden und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
S4-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können Verfahren zur Einbeziehung der Kunden und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
S4-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Kunden, Abschnitte "Managementansatz" in "Soziale Inklusion", "Persönliche Sicherheit" und "Informationssicherheit und Datenschutz"
S4-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Kunden, Abschnitte "Managementansatz" in "Soziale Inklusion", "Persönliche Sicherheit" und "Informationssicherheit und Datenschutz"
G1-1 - Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Unternehmenskultur

Referenzen zu anderen EU-Rechtsvorschriften

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Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz 35 Säule-3- Referenz 36 Benchmark-Verordnungs-Referenz 37
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der 39 Kommission , Anhang II
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission 40 Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 41 , Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 6
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 der Kommission, Anhang II
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe b Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe c Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/​ Meere Absatz 24 Buchstabe c Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 SBM-3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM-3 - S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS 2 SBM-3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3
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Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt EU-Klimagesetz-Referenz 38 Abschnitt in der Nachhaltigkeitserklärung
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Vorstand und Aufsichtsrat
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Vorstand und Aufsichtsrat
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Nicht wesentlich
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Verordnung (EU) 2021/​1119, Artikel 2 Absatz 1 Klimawandel, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g Nicht zutreffend - der Fielmann-Gruppe ist nicht bekannt, dass sie von den Pariser EU-Benchmarks ausgenommen ist
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 Klimawandel, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 Kennzahlen zu Energie
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Kennzahlen zu Energie
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Kennzahlen zu Energie
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 Kennzahlen zu Emissionen
ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Kennzahlen zu Emissionen
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56 Verordnung (EU) 2021/​1119, Artikel 2 Absatz 1 Nicht wesentlich
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Umweltverschmutzung, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 Wasser- und Meeresressourcen, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 Nicht wesentlich
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Nicht wesentlich
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS 2 IRO-1 - E4 Absatz 16 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/​ Meere Absatz 24 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Nicht wesentlich
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Kennzahlen zu Ressourcenabflüssen und Abfall
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 Kennzahlen zu Ressourcenabflüssen und Abfall
ESRS 2 SBM-3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Eigene Belegschaft, Abschnitt "Allgemeine Informationen"
ESRS 2 SBM-3 - S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Eigene Belegschaft, Abschnitt "Allgemeine Informationen"
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Eigene Belegschaft, Abschnitte "Allgemeine Informationen" und "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen"
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Eigene Belegschaft, Abschnitte "Allgemeine Informationen" und "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen"
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 Eigene Belegschaft, Abschnitte "Allgemeine Informationen" und "Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen"
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 Eigene Belegschaft, Abschnitt "Managementansatz" in "Gesundheit und Sicherheit"
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern und zur Verbesserung negativer Auswirkungen
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e Schrittweise Einführung der Angabepflichten, daher keine Offenlegung im ersten Berichtsjahr
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Nicht berichtet
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b Kennzahlen zur Vergütung
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Kennzahlen zu Menschenrechten
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a Kennzahlen zu Menschenrechten
ESRS 2 SBM-3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Allgemeine Informationen"
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Abschnitt "Managementansatz"
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Nicht wesentlich
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 Nicht wesentlich
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Nicht wesentlich
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 Kunden, Abschnitt "Allgemeine Informationen"
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 Kunden, Abschnitt "Allgemeine Informationen"
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 Kunden, Abschnitt "Allgemeine Informationen"
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Nicht wesentlich
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a Nicht wesentlich
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Nicht wesentlich

35 Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9. Dezember 2019, S. 1).

36 Verordnung (EU) Nr. 575/​2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27. Juni 2013, S. 1).

37 Verordnung (EU) 2016/​1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/​48/​EG und 2014/​17/​EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/​2014 (ABl. L 171 vom 29. Juni 2016, S. 1).

38 Verordnung (EU) 2021/​1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/​2009 und (EU) 2018/​1999 ("Europäisches Klimagesetz") (ABl. L 243 vom 9. Juli 2021, S. 1).

39 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/​1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3. Dezember 2020, S. 1).

40 Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/​637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19. Dezember 2022, S. 1).

41 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/​1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3. Dezember 2020, S. 17).

8 Risiko- und Chancenbericht

8.1 Risikomanagementsystem

Ziele des Risikomanagementsystems der Fielmann-Gruppe, das im Geschäftsjahr 2024 überarbeitet wurde, sind die rechtzeitige Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage und die von den Stake- und Shareholdern wahrgenommene Positionierung der Fielmann-Gruppe in der Öffentlichkeit haben könnten. Die Organisationsstruktur des Risikomanagementsystems basiert auf anerkannten Normen wie ISO 31000, COSO II, IDW PS 340 n. F. und DIIR Nr. 2 und beinhaltet fünf Phasen: Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikoanalyse und Risikokommunikation. Das Risikomanagementsystem wird auf den gesamten Konsolidierungskreis angewendet. Tochtergesellschaften, die weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes des Konzerns erwirtschaften, werden gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat nicht als einzelne Gesellschaft berichtet. Der Risikoleitfaden und das darin enthaltene Risikomanagementsystem ist von allen am Prozess beteiligten Mitarbeitenden bindend anzuwenden, beispielsweise von den Risikoverantwortlichen. Eine Übersicht über das gesamte Risikomanagementsystem ist nachfolgend abgebildet:

Der Aufsichtsrat ist für die Überprüfung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems verantwortlich. Die Aufgabe des Vorstands im Rahmen des Risikomanagementsystems besteht darin, ein geeignetes und wirksames Risikomanagementsystem zu etablieren, insbesondere durch eine angemessene Ausstattung des Risikomanagements mit Ressourcen und Mandaten. Darüber hinaus kommuniziert der Vorstand die Grundsätze für den Umgang mit Risiken (insbesondere durch eine Richtlinie und ein Handbuch zum Risikomanagement). Der Vorstand prüft und genehmigt außerdem den vom Risikomanagement-Team erstellten Risikobericht. Der Vorstand ist auch für das konzernweit angewandte Risikotragfähigkeitskonzept verantwortlich. Dieses Konzept dient der Festlegung der angemessenen Risikobereitschaft der Fielmann-Gruppe in den jeweiligen Risikofeldern.

Die Hauptaufgabe des Risikomanagement-Teams besteht darin, das Risikomanagementsystem auf der Grundlage der regulatorischen Anforderungen und der Anforderungen der Fielmann-Gruppe zu entwickeln, zu betreiben, auf Eignung und Wirksamkeit zu überwachen und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus validiert das Risikomanagement-Team die Vollständigkeit, Qualität und Plausibilität der von den Berichtseinheiten gemeldeten Risiken. Die identifizierten Risiken werden vom Risikomanagement-Team in einem Risikobericht für den Vorstand quartalsweise und den Aufsichtsrat mindestens einmal im Jahr zusammengefasst.

Der Risikoausschuss setzt sich aus Vertretern der relevanten Abteilungen zusammen, die mindestens einmal im Quartal zusammenkommen, um bestehende und sich entwickelnde Risiken zu überprüfen und zu bewerten.

Für jede Berichtseinheit wird ein Risiko-Verantwortlicher benannt, der für die Risiken in dieser Einheit oder Tochtergesellschaft verantwortlich ist. Der Risiko-Verantwortliche stellt die geeignete und wirksame Umsetzung des Risikomanagements in der Berichtseinheit sicher (unter Berücksichtigung der lokalen regulatorischen Anforderungen), dazu gehören die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die Meldung von Ad-hoc-Problemen sowie ein aktives Risikomanagement durch die Umsetzung von Maßnahmen und die Überwachung ihrer Wirksamkeit.

Die Risiken werden von der verantwortlichen Person in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit (Wahrscheinlichkeit) und die Auswirkungen über drei Zeithorizonte bewertet, die mit der Budgetplanung übereinstimmen (kurzfristig: innerhalb der nächsten zwölf Monate; mittelfristig: >zwölf Monate - 24 Monate und langfristig: >24 Monate - 36 Monate). Die Eintrittswahrscheinlichkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass ein identifiziertes Risiko in der betrachteten Zeitspanne eintritt, wobei 0 % ein unmögliches Ereignis und 100 % ein sicheres Ereignis innerhalb der gegebenen Zeitspanne darstellen:

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Sehr geringe Wahrscheinlichkeit: 0 bis 1 %

Geringe Wahrscheinlichkeit: >1 % bis 25 %

Moderate Wahrscheinlichkeit: >25 % bis 50 %

Hohe Wahrscheinlichkeit: >50 % bis 75 %

Kritische Wahrscheinlichkeit: >75 % bis 100 %

Die Auswirkung eines Risikos werden im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzen, die Reputation und die Compliance bewertet.

Die Bewertungsskala für die finanziellen Auswirkungen ist in fünf Stufen unterteilt:

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Sehr geringe Auswirkung: 1,0 bis 15 Mio. €

Geringe Auswirkung: >15,0 Mio. € bis 30 Mio. €

Moderate Auswirkung: >30,0 Mio. € bis 45 Mio. €

Hohe Auswirkung: >45,0 Mio. € bis 60 Mio. €

Kritische Auswirkung: >60,0 Mio. €

Die Risikotragfähigkeit ist das maximale Risikoausmaß, das die Fielmann-Gruppe ohne Gefährdung ihres Fortbestands tragen kann. Die Risikotragfähigkeit wird auf Basis der Liquidität und des Kapitals ermittelt. Der niedrigere der beiden Werte ist für die Analyse der Risikotragfähigkeit maßgeblich. Die Risikotragfähigkeit wird dem Gesamtrisiko gegenübergestellt. Übersteigt das Gesamtrisiko die Risikotragfähigkeit, sind der Vorstand und seine Bevollmächtigten dafür verantwortlich, unverzüglich Maßnahmen zur Erhöhung der Risikotragfähigkeit und/​oder zur Verringerung des Gesamtrisikos zu prüfen.

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Wahrscheinlichkeit
(%)
Auswirkung
(in Mio. €)
Bewertung des Gesamtrisikos
Skala Sehr gering - gering - moderat - hoch - kritisch Sehr gering - gering - moderat - hoch - kritisch Grün - gelb - rot
Strategische Risiken
Marktentwicklung Moderat Gering Gelb
Strategische Initiativen & strategische Entwicklung Moderat Sehr gering Grün
Operative Risiken
Vertriebsrisiken Gering Moderat Gelb
Produkt- &Produktionsrisiken Gering Sehr gering Grün
Beschaffungs- &Lieferkettenrisiken Moderat Sehr gering Grün
Personalrisiken Gering Sehr gering Grün
IT-Risiken Gering Gering Grün
Marketing- &Kommunikationsrisiken Gering Sehr gering Grün
Umweltrisiken Gering Sehr gering Grün
Rechts-, Governance- und Compliance-Risiken Moderat Sehr gering Grün
Finanzrisiken Sehr gering Sehr gering Grün

Das Ergebnis der Risikobewertung wird im internen Risikomanagementsystem anhand einer 5×5 Risikomatrix visualisiert und den drei Risikokategorien grün, gelb und rot zugeordnet. 42 Die einzelnen Risiken decken eine Vielzahl unterschiedlicher Themen ab, von denen die wichtigsten in der obigen Tabelle zusammengefasst sind. Ausführliche Beschreibungen der Risiken sind in den folgenden Abschnitten zu finden. Die dargestellte Risikobewertung sowie die Beschreibungen beziehen sich auf das 42 Die für das Vorjahr angegebenen Informationen basieren auf einer fünfstufigen Skala (grün, grün-gelb, gelb, gelb-rot, rot), während das im Jahr 2024 eingeführte neue Risikomanagementsystem die 5×5 Matrix den drei Kategorien grün, gelb und rot zuordnet.

Gesamtrisiko auf der Grundlage einer Nettobetrachtung (d. h. unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Steuerung und Kontrolle der jeweiligen Risiken).

8.2 Aufbau und Inhalt des Risikomanagementsystems [Lageberichtsfremde und damit nicht geprüfte Aussagen]

Der Vorstand hat sich im Geschäftsjahr mit dem Aufbau und Inhalt des Risikomanagementsystems befasst. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Prüfung des Risikomanagementsystems durch die interne Revision. Die jeweiligen Ergebnisse und Empfehlungen wurden in der aktuellen Version des Risikomanagementsystems umgesetzt. Eine Prüfung des aktualisierten Risikomanagementsystems ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig vom Prüfungsausschuss überwacht.

Für darüber hinaus gehende Bereiche werden dem Vorstand und dem Management umfassende Berichte zur aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung des Gesamtunternehmens und entsprechender Teilbereiche zur Verfügung gestellt.

8.3 Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des internen Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess des Konzerns

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) trägt dazu bei, eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung sicherzustellen. Ziel ist es zu gewährleisten, dass Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht allen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Zentrale Elemente des IKS sind - neben dem dargestellten Risikomanagementsystem - Richtlinien und Regelwerke, die einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben beinhalten. Sie sind von allen Gesellschaften der Fielmann-Gruppe vollständig anzuwenden. Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip sind dabei wichtige Elemente. Dies stellen Prüfungen der Internen Revision sicher. Zusätzlich validieren das Rechnungswesen und das Controlling regelmäßig und analytisch die Plausibilität der von den Gesellschaften abgefragten Finanzinformationen sowie Plan-Ist-Abweichungen. Somit erkennt die Fielmann-Gruppe frühzeitig signifikante Veränderungen, die dann auf Bilanzierungs- oder Bewertungsunstimmigkeiten untersucht werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden im Anschluss auf Managementebene erörtert. Die Verantwortung für die Konzernrechnungslegung liegt bei den Mitarbeitenden des Group Accounting (Konzernrechnungswesen). Für die Bewertung komplexer Sachverhalte werden im Rahmen der Abschlusserstellung (beispielsweise für die Berechnung der Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen) qualifizierte externe Gutachter hinzugezogen. Für das Rechnungswesen der Fielmann-Gruppe und das jeweilige Rechnungswesen der einzelnen Ländergesellschaften gelten verbindliche Terminpläne sowie Richtlinien. Die zur Aufstellung des Konzernabschlusses anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im FIS Finance Information System festgelegt. Dieses umfasst Richtlinien für die Buchung konzerninterner Vorgänge. Neue Rechnungslegungsvorschriften und andere offizielle Verlautbarungen werden kontinuierlich im Hinblick auf ihre Relevanz und ihre Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert. Bei Bedarf werden Richtlinien sowie das FIS entsprechend angepasst und an die Gesellschaften kommuniziert.

Die Einhaltung der Vorgaben überwacht ebenfalls das Konzernrechnungswesen. Damit wird das Risiko, dass der Abschluss nicht sachgerecht aufgestellt oder nicht fristgerecht veröffentlicht werden kann, reduziert. Die Abschlussinformationen aller Konzernunternehmen werden automatisiert mittels einer zertifizierten und geprüften Konsolidierungs-Standardsoftware verarbeitet. Diese Daten werden mithilfe systemtechnischer Kontrollen validiert. Dabei auftretende Hinweise klären die Mitarbeitenden des Konzernrechnungswesens, bevor sie diese Daten verwenden. Die Nutzung eines Konsolidierungsmonitors innerhalb des IT-Systems gibt die Reihenfolge der Bearbeitungsschritte vor. Somit ist die fehlerfreie Verarbeitung der Daten gewährleistet. Damit der Prozess der Rechnungslegung reibungslos und korrekt erfolgt, werden hieran ausschließlich Mitarbeitende mit dem entsprechenden fachspezifischen Know-how beteiligt. Um das Expertenwissen dieser Mitarbeitenden aktuell zu halten, werden sie regelmäßig geschult. Für das rechnungslegungsbezogene IT-System werden Zugriffsberechtigungen definiert. Darüber hinaus stellen die vielfältigen Prüfschritte die Qualität der Verarbeitung sicher und tragen dazu bei, operative Risiken zu begrenzen.

Das interne Kontrollsystem (IKS) der Fielmann Group im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ist darauf ausgerichtet, auf Basis einer risikoorientierten Analyse wesentliche Risiken zu identifizieren und diesen Risiken angemessene Kontrollen gegenüberzustellen. Ziel ist es, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung in der Konzerngruppe sicherzustellen. Die Ausgestaltung sowie die Umsetzung der Kontrollen werden regelmäßig durch die interne Revision einbezogen. Erkenntnisse aus diesen Prüfungen sowie etwaige festgestellte Abweichungen vom vorgesehenen Kontrollrahmen werden dem Vorstand berichtet. Stichprobenbasierte Prüfhandlungen durch die interne Revision unterstützen die laufende Weiterentwicklung und Anpassung des IKS. Das IKS ist konzernweit organisatorisch in zentrale Funktionen integriert und wird regelmäßig auf Veränderungen im regulatorischen, prozessualen und geschäftlichen Umfeld hin überprüft, weiterentwickelt und fortgeschrieben.

8.4 Wesentliche Merkmale des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

[Lageberichtsfremde und damit nicht geprüfte Aussagen]

Neben den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und des internen Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess subsumiert die Fielmann-Gruppe unter dem internen Kontrollsystem (IKS) die Gesamtheit aller eingeführten Grundsätze, Prozesse und Richtlinien zur Sicherung der Erreichung der Geschäftsziele. Zielsetzung des IKS ist es, die Funktionsfähigkeit der Finanzberichterstattung und die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Hinblick auf alle Aktivitäten zu gewährleisten. Das betrifft alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über das rechnungslegungsbezogene IKS hinaus. Ein effektives und effizientes IKS ist entscheidend, um Risiken in den Geschäftsprozessen zu steuern.

Die Gesamtverantwortung des IKS obliegt dem Vorstand der Fielmann Group AG, er verantwortet damit die Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen IKS. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss fortlaufend. In der Fielmann-Gruppe bestehende Richtlinien, Befugnisse, Abläufe und Kontrollen für alle wesentlichen Prozesse sind den Mitarbeitenden über das Informationssystem jederzeit zugänglich.

Die maßgeblichen IT-Systeme werden darüber hinaus regelmäßig Sicherungsmaßnahmen unterzogen. Dem Vorstand lagen zum 31.12.2024 keine Informationen vor, die auf wesentliche Schwächen bei der Angemessenheit und Wirksamkeit der aktuell eingerichteten internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme (einschließlich des Risikofrüherkennungssystems) schließen lassen. Zur fortlaufenden Formalisierung und weiterem Aufbau der Systeme wurde im Berichtszeitraum im Rahmen der effizienzfördernden Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation des Finanzbereichs ein Projekt zur Verbesserung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme initiiert. Insbesondere, um bestimmte Optimierungen in diesen Bereichen zu erreichen, wurden hierbei Rollen und Verantwortlichkeiten neu definiert sowie relevante Prozesse und Kontrollen weiterführend dokumentiert. Dieses beinhaltet somit auch die Abdeckung von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Risikomanagement und die Verankerung im internen Kontrollsystem. Damit trägt die Fielmann-Gruppe zudem den regelmäßigen Veränderungen der regulatorischen und aktuellen Risikolage Rechnung (siehe hierzu "Chancen- und Risikobericht"). Diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess wird die Fielmann-Gruppe auch im Geschäftsjahr 2025 aktiv fortführen.

Darüber hinaus ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, unternehmensinterner Richtlinien sowie ethischer Standards für die Fielmann-Gruppe ein zentraler Bestandteil guter und nachhaltiger Unternehmensführung. Zur systematischen Vermeidung von Regelverstößen und zur Förderung rechtmäßigen Verhaltens hat der Vorstand ein konzernweit geltendes und an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System (CMS) eingerichtet. Die Verantwortung für die operative Umsetzung liegt bei den Fachbereichen. Die Unternehmensführung hat durch interne Vorgaben und konkrete Umsetzungsmaßnahmen die notwendigen Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geschaffen.

Das CMS berücksichtigt insbesondere Compliance-relevante Risikofelder, die für die Fielmann-Gruppe von Bedeutung sind. Dazu zählen u. a. Produktsicherheit und Verbraucherschutz, Anti-Korruption und Betrugsprävention sowie regulatorische Anforderungen entlang der Lieferkette. Zur Prävention werden auf Basis einer laufenden Risikoanalyse konzernweite Standards implementiert, etwa in Form von Verhaltenskodizes, themenspezifischen Richtlinien sowie bedarfsgerechten Schulungen für die Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe.

Hinsichtlich der Aufdeckung potenzieller Regelverstöße stehen ein konzernweites Hinweisgebersystem sowie strukturierte Melde- und Untersuchungsprozesse zur Verfügung.

Festgestellte Abweichungen werden an den Vorstand gemeldet und können bei Bedarf zu prozessualen oder organisatorischen Anpassungen führen. Das CMS wird kontinuierlich an veränderte regulatorische Anforderungen sowie an unternehmens- und branchenspezifische Entwicklungen angepasst. Ziel ist es, die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Systems fortlaufend weiterzuentwickeln und Compliance-Risiken frühzeitig zu begegnen.

8.5 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Die nachfolgenden Informationen über Risiken der künftigen Entwicklung beziehen sich auf sämtliche im Risikomanagement der Fielmann-Gruppe analysierten Risiken. Die Reihenfolge spiegelt keine Gewichtung wider. Die Risikobewertung der jeweiligen Bereiche ergibt sich aus der Gewichtung der Risikoeinschätzung der betrachteten Kriterien. Die Ausführungen über die Chancen der künftigen Entwicklung betreffen dabei im Wesentlichen operative Bereiche.

Strategische Risiken

Marktentwicklung

Konjunkturelle Schwankungen im internationalen Marktumfeld und eine zunehmende Wettbewerbsintensität können für die Unternehmen in der Augenoptik- und Hörakustikbranche und damit auch für die Fielmann-Gruppe grundsätzliche Risiken darstellen. Aus den Umfeldrisiken resultieren Preis- und Absatzrisiken, welche sich in der wirtschaftlichen Lage der Fielmann-Gruppe niederschlagen können. In den Geschäftsjahren seit 2020 wurden die Marktentwicklung und deren Auswirkungen auf die Kennzahlen der Fielmann-Gruppe durch die außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine und dessen Folgen verstärkt. Eine ständige, zentral und dezentral durchgeführte Markt- und Wettbewerbsbeobachtung unterstützt die Fielmann-Gruppe bei der frühzeitigen Erkennung relevanter Entwicklungen. Über manuelle und automatisierte Verfahren wird das augenoptische Produktangebot aller maßgeblichen Mitbewerber einschließlich Online-Anbieter laufend beobachtet und analysiert. Der Vorstand und weitere Entscheidungsträger werden zeitnah über Entwicklungen im Markt- und Wettbewerbsumfeld informiert. Risiken werden so rechtzeitig identifiziert, dass schnell Maßnahmen getroffen werden können. Die Risiken hinsichtlich der Marktentwicklung werden, auch im Hinblick auf die geopolitischen Risiken, unverändert in der Kategorie gelb eingestuft (Vorjahr: gelb).

Strategische Initiativen und Entwicklungen

Aus umfangreichen strategischen Projekten, Geschäftskonzepten und der Geschäftsentwicklung ergeben sich grundsätzlich auch strategische Risiken. In funktionsübergreifenden Projekten wie den aktuellen strategischen Initiativen der Fielmann-Gruppe sind daher Risiken inhärent vorhanden. Während der Projektlaufzeit können potenzielle Herausforderungen wie Verzögerungen oder unerwartete Zusatzkosten auftreten. Dank umfangreicher Maßnahmen und Programme, wie z. B. der kontinuierlichen Überwachung der wichtigsten Meilensteine der strategischen Initiativen und der ständigen Einbeziehung externer Fachleute, werden diese Risiken jedoch wirksam gesteuert. Daher wird das damit verbundene Risiko als gering eingestuft (Vorjahr: keine Angabe).

Operative Risiken

Vertriebsrisiken

Vertriebsrisiken bestehen im Wesentlichen in einer rückläufigen Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Fielmann-Gruppe, die ihre Ursache in einer nachlassenden Kundenzufriedenheit haben könnten. Die wesentlichen Vertriebsrisiken werden daher anhand ihrer Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit und die Absatzentwicklung bewertet. Beide Kennzahlen sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die kundenorientierte Philosophie der Fielmann-Gruppe und werden daher vom Vorstand und anderen leitenden Mitarbeitenden im Finanzbereich genau überwacht. Die digitalen Vertriebskanäle verzeichnen im Jahr 2024 wachsende Nutzerzahlen und positives Kundenfeedback. Dank des Rollouts der Omnichannel-Plattform in weiteren Ländern und der Einführung neuer Funktionen und Produkte konnten die digitalen Vertriebskanäle der Fielmann-Gruppe im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr weiteres Wachstum erzielen. Obwohl mehr als 50 % der Kunden ihre Kontaktlinsen online kaufen, werden Brillen weiterhin vornehmlich in Niederlassungen erworben. Mit dem Omnichannel-Geschäftsmodell bietet die Fielmann-Gruppe ihren Kunden die nahtlose Verbindung beider Welten. Die Risiken im Bereich des Vertriebs werden in der Kategorie gelb eingestuft (Vorjahr: grün-gelb).

Produkt- &Produktionsrisiken

Produkt- und Produktionsrisiken bestehen in möglichen, jedoch unwahrscheinlichen Betriebsstörungen, längeren Produktionsausfällen oder -fehlern, die auch zu Produkthaftung führen könnten. Indem die Fielmann-Gruppe das Design, die Entwicklung und Beschaffung zahlreicher Produkte sowie die Produktion einiger Komponenten wie Korrektionsgläser selbst vornimmt, ist sie in der Lage, die Warenflusskontrolle von der Prüfung der Ressourcen bis zum Zusammenfügen der fertigen Brillen zu sichern. Ein nach DIN ISO 9001 eingerichtetes Qualitätsmanagement sorgt in der Produktionsstätte in Rathenow für eine standardisierte Organisation mit hochautomatisierten Herstellungs- und Prüfverfahren. Dadurch wird eine gleichbleibend hohe Qualität gewährleistet. Für den Eventualfall von Betriebsstörungen hat die Fielmann-Gruppe umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen. Diese bestehen in systematischen Schulungs- und Qualifikationsprogrammen für die Mitarbeitenden, der permanenten Weiterentwicklung der Produktionsverfahren und -technologien, umfangreichen Sicherungsmaßnahmen in den Niederlassungen, dem Vorhalten angepasster Lagerbestände sowie räumlich getrennter Fertigungskapazitäten sowohl für die Brillenglasproduktion, die Randschleiferei als auch die Brillenmontage. Die Fielmann-Gruppe ergänzt ihr Logistik-Netzwerk durch einen weiteren Standort im tschechischen Chomutov. Um die Omnichannel-Plattform zu unterstützen, plant die Fielmann-Gruppe eine hochmoderne Logistikstätte, die sich über eine Fläche von 37.000 Quadratmetern erstreckt. Gegen nicht auszuschließende Schadensfälle ist die Fielmann-Gruppe in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang versichert. Die Produkt- und Produktionsrisiken werden daher unverändert in der Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün).

Beschaffungs- &Lieferkettenrisiken

Die Risiken hinsichtlich Lieferfähigkeit, Qualität und Preis für die Warengruppen Brillenglas, Fassung, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Hörsysteme werden als wesentlich eingestuft und im Rahmen des Risikomanagements kennzahlenorientiert erfasst. In den Vorjahren waren branchenweit verstärkt Rohstoffverknappungen und Lieferkettenstörungen zu verzeichnen, die zu einem wesentlichen Teil auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen waren. Durch eine wachsende Nachfrage bei eingeschränkter Verfügbarkeit erhöhten sich zudem die Preise für Rohstoffe und Energie. Aufgrund der hinreichenden Bevorratung der Kernprodukte war die Fielmann-Gruppe von der Verknappung jedoch nur unwesentlich betroffen. Zudem ist die Fielmann-Gruppe aufgrund ihrer Einkaufsstärke und der weltweiten Geschäftsbeziehungen in der Lage, mögliche Lieferengpässe kurzfristig auszugleichen.

Mit dem Regierungswechsel in den USA besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass neue Zölle auf Produkte eingeführt werden, die mit den Lieferketten der Fielmann-Gruppe im Zusammenhang stehen. Dadurch würden grenzüberschreitende Transaktionen erschwert und es könnten auch höhere Kosten entstehen. Die Fielmann-Gruppe führt eingehende Bewertungen der diesbezüglichen Entwicklungen durch und plant die Einrichtung einer Compliance-Funktion, um Konflikte mit neu eingeführten Zöllen der US-Regierung zu vermeiden. Aufgrund dieser vielfältigen Maßnahmen werden die Beschaffungs- und Lieferkettenrisiken weiterhin in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün).

Personalrisiken

Die Wachstumsstrategie der Fielmann-Gruppe ist mit einem steigenden Bedarf an Fachkräften sowohl in den Niederlassungen als auch in Produktion, Logistik und Zentralbereichen verbunden. Nur so kann das Versprechen einer hohen Produkt- und Servicequalität eingehalten werden. Personalrisiken bestehen insbesondere darin, dass dieser Fachkräftebedarf aufgrund des demografischen Wandels mittel- bis langfristig nicht ausreichend gedeckt werden kann. Die Fielmann-Gruppe geht davon aus, dass das anhaltend hohe Interesse von angehenden Augenoptikerinnen und Augenoptikern sowie Hörakustikerinnen und Hörakustikern innerhalb des gegenwärtigen Vergütungsrahmens uns erlaubt, die geplante Expansion durchzuführen. Für zusätzliche Stabilität sorgt die hohe Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe, die durch das Angebot von Teilzeitmodellen, die Einführung neuer Arbeitskonzepte, eine attraktive Vergütung und vor allem durch einen hohen Anteil von Belegschaftsaktionären getragen wird. Eine weitere Möglichkeit, den Personalbedarf zu decken, ist eine stärkere Fokussierung auf die Digitalisierung. Wenn die Kundennachfrage und der entsprechende Personalbedarf durch neue Konzepte der Digitalisierung besser prognostiziert werden können, würde dies die Auslastung der Niederlassungen erhöhen und gleichzeitig zu einem produktiveren Einsatz des bestehenden Personals führen. Aufgrund der entsprechend eingeleiteten Maßnahmen wird das Personalrisiko in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün-gelb).

IT-Risiken

Die operative und strategische Steuerung der Fielmann-Gruppe ist in eine komplexe Informationstechnologie eingebunden. IT-Risiken bestehen grundsätzlich im Ausfall von Systemen und Verletzungen der IT-Sicherheit. Die IT-Systeme der Fielmann-Gruppe werden regelmäßig gewartet und verschiedenen Sicherungsmaßnahmen unterzogen. Gleichzeitig führt der verstärkte Einsatz von Software-as-a-Services und die Verlagerung der Datenhaltung in die Cloud zu einer Verbesserung der Verfügbarkeit und Sicherheitsstandards. Durch einen stetigen Dialog zwischen internen und externen IT-Spezialisten wird kontinuierlich eine Aufrechterhaltung und Optimierung der Systeme sichergestellt. Die laufende Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Auditoren ermöglicht die Gewährleistung moderner Sicherheitsstandards. Daneben begegnen die Fielmann-Gruppe den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust mit entsprechenden Maßnahmen. Technologische Neuerungen und Entwicklungen werden fortlaufend beobachtet, geprüft und bei Eignung eingesetzt. Die IT-Risiken werden folglich insgesamt unverändert in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün).

Marketing- &Kommunikationsrisiken

Zu den Marketing- und Kommunikationsrisiken zählen alle Risiken, die mit dem öffentlichen Auftreten und den Marketingkampagnen der Fielmann-Gruppe im Zusammenhang stehen. Ein bedeutender Teil der Gesamtausgaben der Fielmann-Gruppe wird in gezielte Marketingkampagnen investiert, um die Wahrnehmung ihrer Einzelhandels- und Produktmarken zu fördern. Dennoch besteht das Risiko, dass die eingeleiteten Werbemaßnahmen einen kleineren Kundenkreis ansprechen als erwartet und daher nicht die gewünschte Gesamtwirkung erzielen. Darüber hinaus könnte negative Publicity kurz-, mittel- und langfristig den Ruf der Fielmann-Gruppe schädigen und zu einem Kundenverlust führen. Dies würde erhebliche Investitionen in Marketing und Werbung erfordern, um das Verbrauchervertrauen wiederherzustellen. Um diesen Risiken zu begegnen, überwacht die Fielmann-Gruppe die technologischen Entwicklungen, die digitalen Dienstleistungen und die Stabilität der IT-Systeme in den Niederlassungen sowie das Markenimage genau. Darüber hinaus werden die Wirksamkeit von Marketingkampagnen sowie die Kundenzufriedenheit in regelmäßigen und Ad-hoc-Berichten durch das zuständige Marketingmanagement überwacht. Vor diesem Hintergrund werden die Marketing- und Kommunikationsrisiken insgesamt in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: keine Angabe).

Umweltrisiken

Aufgrund des Klimawandels rechnet die Fielmann-Gruppe (sowohl lokal als auch global) mit einer Zunahme von Wetterextremen. Die daraus resultierenden Umweltkatastrophen können direkt und indirekt zu Sachschäden und Personenschäden bei den Mitarbeitenden der Fielmann-Gruppe führen. Zugleich können kurz- und langfristige Betriebsstörungen eine mögliche Folge von Naturkatastrophen sein. Um die beschriebenen Risiken zu vermeiden, berücksichtigt die Fielmann-Gruppe bereits bei ihren Expansionsplänen (z. B. bei der Planung/​Eröffnung neuer Niederlassungen) das entsprechende Risiko durch mögliche Naturkatastrophen (beispielsweise Überschwemmungen). Darüber hinaus hat das Unternehmen an fast allen Standorten Versicherungen abgeschlossen, die Schäden (einschließlich entgangener Gewinne) teilweise oder vollständig abdecken. Daher wird das Gesamtrisiko in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: keine Angabe).

Rechts-, Governance- und Compliance-Risiken

Als weltweit tätiges Unternehmen mit Handels- und Produktionsaktivitäten in der Augenoptik- und Hörakustikbranche ist die Fielmann-Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen, Governance- und Compliance-Risiken ausgesetzt. Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Risiken in unserem Geschäft ergeben sich hauptsächlich aus der Haftung für Produkte und medizinische Dienstleistungen, insbesondere in den USA. Risiken für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten treten nur in Ausnahmefällen auf und werden durch die Qualitätsmanagementsysteme der Fielmann-Gruppe und die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeitenden gemindert. Spezifische Maßnahmen zur Bewältigung von Informationssicherheits- und Produkthaftungsrisiken werden in den entsprechenden Abschnitten beschrieben. Ein weiterer wichtiger Risikobereich sind mögliche Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen sowie Schwachstellen bei der Informationssicherheit. Die Hauptrisiken in Bezug auf Datenschutz beziehen sich auf die Verarbeitung sensibler gesundheitsbezogener Daten wie Informationen über Seh- und Hörvermögen. Im Fall eines Verstoßes drohen der Fielmann-Gruppe hohe Bußgelder, Kosten für Abhilfemaßnahmen und schwerwiegende Reputationsverluste. In Bezug auf sensible Daten überwachen eigens benannte Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien und beraten die Verantwortlichen hinsichtlich ihrer Pflichten. Um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, entwickelt ein professionelles Team von Datenschutzexpertinnen und -experten kontinuierlich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz aller Informationen innerhalb des Unternehmens. Dazu gehören moderne Software-Tools zur Überwachung des unternehmensinternen Netzwerks und zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Unter Berücksichtigung der durchgeführten Maßnahmen stuft die Fielmann-Gruppe das entsprechende Risiko als grün ein (im Vorjahr: gelb).

Finanzrisiken

Die Fielmann-Gruppe generiert sehr stabile Cashflows, ist ertragsstark und hat operative Kreditlinien sowie einen zusätzlichen Überbrückungskredit für die Expansion gesichert. Daher bestehen für die Fielmann-Gruppe keine wesentlichen Liquiditätsrisiken. Aufgrund der heterogenen Kundenstruktur (in erster Linie im B2C-Markt) besteht kein wesentliches Ausfallrisiko durch einzelne Schuldner. Die Währungsrisiken der Fielmann-Gruppe beziehen sich vor allem auf den Schweizer Franken (CHF) und US-Dollar (USD). Die Zahlungsströme der Fielmann-Gruppe erfolgten im Jahr 2024 zu rund 78 % (Vorjahr: 85 %) in Euro, zu rund 10 % (Vorjahr: 11 %) in CHF und zu rund 9 % (Vorjahr: 2 %) in USD. Zur Begrenzung der entsprechenden Währungsrisiken nutzt die Fielmann-Gruppe marktgängige Devisentermingeschäfte.

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 bestanden jedoch wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte in CHF oder USD.

Risiken im Zusammenhang mit Zinsänderungen wirken sich auf die bilanzierten Rückstellungen, die langfristigen Verbindlichkeiten und damit auf das Finanzergebnis aus. Darüber hinaus haben Zinsänderungen Auswirkungen auf die frei verfügbare Liquidität und damit ebenfalls auf das Finanzergebnis. Da die Fielmann-Gruppe jedoch nur in relativ geringem Umfang variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten hat und die Entwicklung des zugrundeliegenden Basiszinssatzes überwacht, ist das Zinsänderungsrisiko als gering einzustufen. Die Finanzrisiken werden daher unverändert in die Kategorie grün eingestuft (Vorjahr: grün).

Länderspezifische Gliederung

Österreich, die Schweiz, Spanien, Italien und Polen werden in der länderspezifischen Gliederung ausgewiesen. Da Deutschland den größten Beitrag zur Absatzmenge, zum Gesamtumsatz und zum Gewinn leistet, wird das Land nicht separat als eigenständige Unternehmenseinheit betrachtet, da der deutsche Markt in den Risiken der Fielmann-Gruppe bereits enthalten ist.

Die Risikobewertung sieht wie folgt aus:

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Schweiz, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb)

Österreich, Risikostufe grün (Vorjahr: gelb)

Italien, Risikostufe grün (Vorjahr: gelb)

Polen, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb)

Spanien, Risikostufe gelb (Vorjahr: grün)

Nordamerika, Risikostufe gelb (Vorjahr: grün)

Tschechische Republik, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb)

Slowenien, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb)

Niederlande, Risikostufe grün (Vorjahr: grün-gelb)

Zusammenfassung der Risikosituation

Die Marktstellung der Fielmann-Gruppe, ihre finanzielle Bonität und ein Geschäftsmodell, das die konsequente und schnelle Nutzung von Wachstumschancen bei begrenzten Risiken erlaubt, lassen mit Blick auf die zukünftige Entwicklung zum heutigen Zeitpunkt keine maßgeblichen Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erkennen.

Chancenbericht

Chancen bezeichnen mögliche positive Abweichungen von den im Prognosebericht aufgestellten Erwartungen an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Lage der Fielmann-Gruppe. Grundsätzlich orientiert sich der Zeitraum des Chancenberichts an dem Prognosezeitraum. Die Fielmann-Gruppe unterscheidet dabei zwischen marktbezogenen Chancen und strategischen oder operativen Chancen. Marktbezogene Chancen könnten sich aus einer deutlichen Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben, die zu positiven konjunkturellen Effekten in den für den Konzern relevanten Märkten führen.

In einem solchen Positivszenario könnte sich der private Konsum oberhalb der Erwartungen bewegen und verstärkte Käufe auch in der Augenoptik-Branche auslösen. Weitere Marktchancen könnten sich aus einer langfristigen Entspannung der Lieferkettenproblematik und daraus resultierenden Preissenkungen bei Zulieferprodukten und Energieressourcen ergeben. Was den Wettbewerb anbelangt, so könnten sich Chancen aus der fortgesetzten Marktkonsolidierung ergeben. Die Konsolidierung der Augenoptik- und Hörakustikmärkte schreitet voran, wobei die Fielmann-Gruppe einer der Haupttreiber ist. Dank unserer hohen Produktivität und Kostendisziplin kann die Fielmann-Gruppe garantierte Qualität und Spitzenleistungen zu besten Preisen anbieten. Umsatzsteigerungen generiert die Fielmann-Gruppe durch die Einführung ihrer Omnichannel-Verkaufsplattform, die Eröffnung neuer Niederlassungen, die Modernisierung und Erweiterung bestehender Niederlassungen sowie Verlagerungen an noch attraktivere Standorte.

Auch die steigende Anzahl an Brillenträgerinnen und Brillenträgern ist ein Wachstumstreiber: Studien zufolge führen häufiges Nahsehen und ein Mangel an Tageslicht zu einer deutlichen Zunahme der Brillentragenden in den jüngeren Altersgruppen. Darüber hinaus führt der demografische Wandel in den Bestandsmärkten der Fielmann-Gruppe dazu, dass die alternde Bevölkerung immer mehr Brillen benötigt - vorwiegend aufwändig angepasste Gleitsichtbrillen. Auch der Hörakustikmarkt profitiert vom demografischen Wandel: Insbesondere in der Altersgruppe der über Fünfzigjährigen bietet das margenstarke Geschäft großes Wachstumspotenzial. Daher ergänzt die Fielmann-Gruppe ihr augenoptisches Produkt- und Serviceangebot in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Spanien und Slowenien um Hörsysteme und prüft die Ausweitung des Angebots in weitere Länder.

Innovative, neue Dienstleistungen wie der Augen-Check-Up in Zusammenarbeit mit der Ocumeda AG bieten zusätzliche Wachstumschancen im Bereich der Augenvorsorge. Um das Wachstum zusätzlich anzukurbeln, investiert die Fielmann-Gruppe seit 2019 konsequent in die Digitalisierung und Internationalisierung des Geschäftsmodells. Dies hat zu erfreulichen Umsatzsteigerungen bei den digitalen Vertriebskanälen und beim Auslandsgeschäft geführt. Das organische Wachstum in Bestandsmärkten ergänzt die Fielmann-Gruppe gezielt um die Erschließung neuer Märkte mit eigenen Marken und gezielte Zukäufe passender Unternehmen.

9 Ausblick

Die nachstehenden Informationen und zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den heutigen Erwartungen und Einschätzungen des Vorstands der Fielmann-Gruppe. Hierbei beziehen sich die Aussagen auf die Entwicklung in den kommenden zwölf Monaten. Zahlreiche Faktoren, auf die Fielmann keinen Einfluss hat, können dazu führen, dass die Ergebnisse anders ausfallen als erwartet. Die Fielmann-Gruppe muss nicht und verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an künftige Entwicklungen anzupassen. Auch kann die Fielmann-Gruppe keine Gewähr dafür übernehmen, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.

9.1 Allgemeine Wirtschaftslage

Die für die Fielmann-Gruppe maßgeblichen Marktentwicklungen stehen in engem Zusammenhang mit der globalen Wirtschaftsentwicklung. Auf der Grundlage des im Januar 2025 aktualisierten World Economic Outlook des Internationalen Währungsfonds (IWF) rechnet der Vorstand für 2025 mit einem globalen BIP-Wachstum von 3,3 %, was weiterhin unter dem historischen Durchschnitt (2000 bis 2019) von 3,7 % liegt. 43

Es wird erwartet, dass die Inflation in den meisten Regionen weiter zurückgeht, da die Herausforderungen auf der Angebotsseite und die restriktiven Geldpolitikinstrumente sich reduzieren oder nicht mehr zugenommen haben. Nach dem 2023 erreichten Niveau von 6,8 % und dem 2024 erreichten Niveau von 5,8 % wird erwartet, dass die globale Gesamtinflation im Jahr 2025 auf 4,2 % und im Jahr 2026 auf 3,5 % fallen wird. 44

Aufgrund anhaltender geopolitischer Spannungen erwartet der IWF für die Eurozone im Jahr 2025 ein Wachstum von etwa 1,0 %. Im Jahr 2026 wird aufgrund einer stärkeren Binnennachfrage, einer Lockerung der finanziellen Bedingungen und einer Steigerung des Vertrauens ein Wachstum von 1,4 % erwartet. 45

9.2 Erwartete wirtschaftliche Entwicklung für die geografischen Gebiete der operativen Segmente

Der IWF und die deutsche Regierung prognostizieren für Deutschland im Jahr 2025 ein BIP-Wachstum von 0,3 %. 46. Für die Schweiz erwartet die Schweizer Regierung ein BIP-Wachstum von 1,7 % im Jahr 2025. 47 Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung prognostiziert für Österreich im Jahr 2025 ein Wachstum von 0,6 %, 48 während der IWF für Spanien ein Wirtschaftswachstum von 2,3 % erwartet 49 In den Vereinigten Staaten wird das BIP-Wachstum den Prognosen des IWF zufolge von 2,8 % im Jahr 2024 auf 2,7 % im Jahr 2025 und 2,1 % im Jahr 2026 zurückgehen 50

9.3 Erwartete Geschäfts- und Ertragslage der Fielmann-Gruppe

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts schätzt der Vorstand die weitere Geschäftsentwicklung weiterhin positiv ein. Die Fielmann-Gruppe setzt ihre "Vision 2025" weiterhin erfolgreich um. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir, dass die Kundenzufriedenheit - unser zentraler Erfolgsfaktor - weiterhin ein hohes Niveau von rund 90 % erreichen wird.

Das starke organische Wachstum der Fielmann-Gruppe von 5 % oder mehr in wesentlichen Märkten wird sich fortsetzen. Die erstmalig ganzjährige Konsolidierung von Shopko Optical wird sich darüber hinaus positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken.

Der Absatz wird auf rund 9,5 Mio. Brillen (Vorjahr: 9,3 Mio. Brillen) steigen, der konsolidierte Gesamtumsatz knapp 2,5 Mrd. € erreichen (Vorjahr: 2,3 Mrd. €).

Darüber hinaus erwarten wir, dass eine verbesserte Abverkaufsstruktur, unser gruppenweites Effizienzprogramm sowie ein hohes Kostenbewusstsein zur weiteren Steigerung der Profitabilität beitragen wird. Die Fielmann-Gruppe rechnet mit einer bereinigten EBITDA-Marge 51 von etwa 24 % (ohne Einmaleffekte), was einem bereinigten EBITDA in der Größenordnung von etwa 580 Mio. € entspricht.

Trotz des akquisitionsbedingten Anstiegs der Finanzaufwendungen und der nicht zahlungswirksamen, planmäßigen Abschreibungen soll die bereinigte EBT-Marge 52 (ohne Einmaleffekte) die positive Entwicklung im Rahmen der Steigerung der Vorjahre fortsetzen.

43 https:/​/​www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2025/​01/​17/​world-economic-outlook-update-january-2025

44 https:/​/​www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2025/​01/​17/​world-economic-outlook-update-january-2025

45 https:/​/​www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2025/​01/​17/​world-economic-outlook-update -january-2025

46 https:/​/​www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2025/​01/​17/​world-economic-outlook-update -january-2025

47 https:/​/​www.admin.ch/​gov/​en/​start/​documentation/​media-releases.msg-id-99360.html

48 https:/​/​www.wifo.ac.at/​wp-content/​uploads/​upload-3109/​p_​2024_​12_​20_​1.pdf

49 https:/​/​www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2025/​01/​17/​world-economic-outlook-update-january-2025

50 https:/​/​www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2025/​01/​17/​world-economic-outlook-update-january-2025

9.4 Erwartete Geschäfts- und Ertragslage der operativen Segmente

Um das organische Wachstum im Geschäftsjahr 2025 zu beschleunigen, plant die Fielmann-Gruppe, mehr als 156 Mio. € in die Erweiterung, Modernisierung und Instandhaltung ihres Omnichannel-Vertriebsnetzes sowie in Produktionsstätten und Infrastruktur zu investieren. Von den geplanten Gesamtinvestitionen sollen 97,0 Mio. € in die Renovierung bestehender Niederlassungen und die Eröffnung neuer Standorte fließen, 29,1 Mio. € werden zur Verbesserung der Infrastruktur einschließlich des Umzugs der Zentrale der Fielmann-Gruppe verwendet, und 29,9 Mio. € sind für die Erweiterung der Produktions- und Logistikkapazitäten vorgesehen, insbesondere für den kürzlich begonnenen Bau einer Produktions- und Logistikanlage in Chomutov (Tschechische Republik): Mit einem vollautomatischen Shuttle Fulfillment Center wird die Anlage eine jährliche Kapazität von bis zu acht Millionen Artikeln haben. Insgesamt und in den kommenden Jahren wird die Fielmann-Gruppe mehr als 65 Mio. € in diesen hochmodernen Produktions- und Logistikstandort investieren.

Die Fielmann-Gruppe plant erhebliche Investitionen in allen Schlüsselmärkten: rund 70,9 Mio. € in Deutschland, rund 7,9 Mio. € in der Schweiz und rund 8,3 Mio. € in Österreich. Die Investitionspläne für Spanien belaufen sich auf rund 15,3 Mio. €, für Nordamerika auf 18,0 Mio. €. In Tschechien sind vor allem für die im Bau befindliche Logistikanlage in Chomutov Investitionen in Höhe von 23,4 Mio. € geplant. In Polen werden sich die Investitionen auf 1,4 Mio. € und in Italien auf 0,2 Mio. € belaufen. Je nach konjunktureller Entwicklung und Umsatzleistung der Niederlassungen im Jahr 2025 können die Investitionen von Fall zu Fall neu priorisiert werden, wobei einige je nach Bedarf beschleunigt, verzögert oder gestrichen werden können. Sollten sich Gelegenheiten ergeben, wird die Fielmann-Gruppe zur Ergänzung ihres organischen Wachstums auch strategische Akquisitionen in Betracht ziehen. Dieses Investitionsprogramm wird durch die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie durch höhere Ausgaben für die Digitalisierung und die weitere Verbesserung der bereits bestehenden Omnichannel-Plattform ergänzt.

Die Fielmann-Gruppe beabsichtigt weiterhin signifikant in die Aus- und Weiterbildung zu investieren, um die Kundenerwartungen in Bezug auf Fachwissen und Exzellenz zu erfüllen. Die Wachstumsziele im Rahmen der Vision 2025 bleiben unverändert. Um diese Ziele zu erreichen, plant die Fielmann-Gruppe die Erweiterung ihrer Omnichannel-Plattform einschließlich neuer Funktionen und den fortlaufenden Ausbau des bestehenden Niederlassungsnetzes in der DACH-Region. In Spanien sieht die Fielmann-Gruppe langfristiges Potenzial für ein Omnichannel-Vertriebsnetz, das digitale Kanäle mit lokalen Niederlassungen verknüpft und insgesamt etwa 900.000 Brillen pro Jahr verkaufen kann.

51 wie in Abschnitt 3 Management und zentrale Leistungsindikatoren definiert

52 wie in Abschnitt 3 Management und zentrale Leistungsindikatoren definiert

10 Übernahmerelevante Angaben

Die folgenden Informationen stellen ergänzende Angaben gemäß § 315a HGB dar.

10.1 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Fielmann Group AG betrug im Berichtsjahr 84,0 Mio. € und war eingeteilt in 84,0 Millionen Stammaktien (auf den Inhaber lautende Stückaktien), jeweils ohne Nennwert. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung der Fielmann Group AG eine Stimme (§ 14 Abs. 6 der Satzung).

10.2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Ein Poolvertrag, der 61.243.017 Stimmrechte an der Fielmann Group AG umfasst (Poolaktien), wurde am 4. April 2013 abgeschlossen und seitdem geändert. Mitglieder des Poolvertrags sind derzeit KORVA SE, Berlin; Stichting Tranquilitati, Oldenzaal, Niederlande; Marc Fielmann und Sophie Fielmann-Lobron. Nach dem Poolvertrag bedarf die Übertragung von Poolanteilen auf Dritte der Zustimmung aller anderen Poolmitglieder. Darüber hinaus muss jedes Poolmitglied, das seine Poolanteile verkaufen will, diese zunächst den anderen Poolmitgliedern anbieten (Vorkaufsrecht). Der Poolvertrag sieht vor, dass das Stimmrecht der Poolaktien in der Hauptversammlung der Fielmann Group AG entsprechend den Beschlüssen der Poolmitglieder in der Poolversammlung ausgeübt werden muss, und zwar unabhängig davon, ob und wie das jeweilige Poolmitglied in der Poolversammlung abgestimmt hat. Das Stimmrecht eines Poolmitglieds in der Poolversammlung richtet sich nach seinem Stimmrecht in der Hauptversammlung der Fielmann Group AG. Jede Poolaktie gewährt eine Stimme.

10.3 Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten

Die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Grundkapital der Fielmann Group AG haben die Schwelle von zehn Prozent überschritten: Marc Fielmann, Hamburg (direkter und indirekter Anteilsbesitz), Sophie Fielmann-Lobron, Hamburg (direkter und indirekter Anteilsbesitz), KORVA SE, Berlin (direkter und indirekter Anteilsbesitz), Stichting Tranquilitati, Oldenzaal, Niederlande (direkter und indirekter Anteilsbesitz), Fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co., Hamburg (indirekter Anteilsbesitz), Fielmann Familienstiftung, Hamburg (indirekter Anteilsbesitz). Der Streubesitz beläuft sich auf 27,09 Prozent. Weitere Informationen zu den Stimmrechten finden Sie im Anhang des Konzernabschlusses 2024 der Fielmann Group AG.

10.4 Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

10.5 Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Mitarbeitende am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrolle nicht unmittelbar ausüben

Eine solche Konstellation besteht im Unternehmen nicht.

10.6 Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in § 84 AktG festgelegt. § Absatz 1 der Satzung der Fielmann Group AG sieht folgende Regelung zur Zusammensetzung des Vorstands vor: "(1) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens drei Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und die Person des Vorstandsvorsitzenden sowie gegebenenfalls seines Stellvertreters." Die gesetzlichen Bestimmungen über die Änderung der Satzung sind geregelt in § 119 AktG in Verbindung mit § 179 AktG. § 14 Absatz 4 der Satzung der Fielmann Group AG sieht folgende Regelung zu Satzungsänderungen vor: "(4) Zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung ist - soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen - die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich und genügend."

10.7 Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 10 Mio. € durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind den Aktionärinnen und Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand zu bestimmenden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 KWG oder § 53b Absatz 1 Satz 1 KWG oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen oder einem Konsortium solcher Kreditinstitute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden:

• um etwaige Restbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre zu verwerten;

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bei Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß § 203 Absatz 1 und 2, § 186 3 Satz 4 AktG, wenn

der auf die neuen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden, oder -

sofern dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne des § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei Berechnung der 10-Prozent-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert worden sind;

für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2021 festzulegen.

11 Sonstige ergänzende Angaben

11.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Fielmann Group AG analysiert die jüngst angekündigten Veränderungen im internationalen Handelsverkehr hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf die eigene Geschäftsentwicklung. Eine abschließende Einschätzung hinsichtlich konkreter Hinweise auf wesentliche Auswirkungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.

11.2 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Entsprechende wesentliche Vereinbarungen sind nicht vorhanden.

11.3 Vergütungsvereinbarungen des Unternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitenden getroffen sind

Entsprechende Vergütungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitenden bestehen nicht.

11.4 Angaben entsprechend § 160 Absatz 1 Nummer 2 AktG

Einzelheiten zum Bestand an eigenen Aktien sowie dessen Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 sind in Textziffer 15 im Anhang zu finden.

11.5 Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der Fielmann Group AG hat gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, in dem die Beziehungen des Unternehmens sowie die seiner Ländergesellschaften zu Günther Fielmann und Marc Fielmann und zu mit ihm verbundenen Unternehmen dargestellt sind. Der Vorstand hat in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung abgegeben: "Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Absatz 3 AktG, dass unsere Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen lagen im Geschäftsjahr 2024 nicht vor."

11.6 Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Die Standards der Unternehmensführung sind gemäß §§ 315d und 289f HGB in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt. Sie enthält die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die von Vorstand und Aufsichtsrat der Fielmann Group AG im Dezember 2024 abgegeben wurde. Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht und ist im Internet unter www.fielmann-group.com abzurufen. Sie ist zudem Teil des Geschäftsberichts und des Konzernlageberichts.

Konzernbilanz zum 31.12.2024

Aktiva

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Textziffer im Anhang Stand am 31.12.2024
Tsd. €
Stand am 31.12.2023 1
Tsd. €
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte (1) 288.457 218.879
II. Firmenwerte (2) 446.908 299.761
III. Sachanlagen (3) 439.445 390.791
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (3) 12.669 12.465
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (4) 561.582 509.863
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen (5) 4.805 5.414
VII. Übrige Finanzanlagen (5) 1.052 8.066
VIII. Aktive latente Steuern (6) 61.635 57.748
IX. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (7) 6.308 5.683
X. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte (8) 471
1.823.332 1.508.670
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte (9) 259.320 224.740
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (10) 56.503 55.622
III. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (10) 83.689 90.975
IV. Nicht finanzielle Vermögenswerte (11) 33.276 47.504
V. Ertragsteueransprüche (12) 11.144 9.722
VI. Finanzanlagen (13) 7.394 22.908
VII. Zahlungsmittel und Äquivalente (14) 94.289 58.926
545.615 510.397
2.368.947 2.019.067

1 Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

Passiva

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Textziffer im Anhang Stand am 31.12.2024
Tsd. €
Stand am 31.12.2023 1
Tsd. €
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (15) 84.000 84.000
II. Kapitalrücklage (16) 92.652 92.652
III. Gewinnrücklagen (17) 681.048 579.107
IV. Sonstige Rücklagen (18) 41.431 36.266
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 899.131 792.025
V. Nicht beherrschende Anteile (19) 14.012 58.509
913.143 850.534
B. Langfristige Schulden
I. Rückstellungen (20) 43.732 32.975
II. Finanzverbindlichkeiten (21) 8.623 6.955
III. Passive latente Steuern (22) 60.403 54.783
IV. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (23) 466.683 420.584
V. Nicht finanzielle Verbindlichkeiten (26) 29.649 26.547
609.090 541.844
C. Kurzfristige Schulden
I. Rückstellungen (24) 91.358 77.297
II. Finanzverbindlichkeiten (25) 305.281 126.180
III. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (23) 101.383 98.652
IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (25) 90.210 92.157
V. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (25) 45.006 33.547
VI. Nicht finanzielle Verbindlichkeiten (26) 197.903 181.504
VII. Ertragsteuerschulden (27) 15.573 17.352
846.714 626.689
2.368.947 2.019.067

1 Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2024

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Textziffer im Anhang 2024
Tsd. €
2023 2
Tsd. €
Veränderung zum Vorjahr
1. Konzernumsatz (30) 2.264.116 1.970.899 14,9%
2. Bestandsveränderung (30) 1.565 2.974 -47,4%
3. Konzerngesamtleistung 2.265.681 1.973.873 14,8%
4. Sonstige betriebliche Erträge (31) 22.551 24.863 -9,3%
5. Materialaufwand (32) -453.976 -404.605 12,2%
6. Personalaufwand (33) -987.408 -865.875 14,0%
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (34) -376.211 -327.289 14,9%
8. Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen 470.637 400.967 17,4%
9. Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (35) -112.785 -101.635 11,0%
10. Übrige Abschreibungen (35) -102.229 -94.608 8,1%
11. Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen (36) -18.810 -13.103 43,6%
12. Übrige Aufwendungen im Finanzergebnis (36) -23.055 -11.258 104,8%
13. Erträge im Finanzergebnis (36) 5.089 9.248 -45,0%
14. Ergebnis vor Steuern 218.847 189.611 15,4%
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (37) -64.645 -61.830 4,6%
16. Jahresüberschuss (38) 154.202 127.781 20,7%
17. Anderen Gesellschaftern zustehende Ergebnisse (39) -2.094 -2.996 -30,1%
18. Gewinne, die den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen sind 152.108 124.785 21,9%
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert) 1 (38) 1,81 1,49

1 Vorgänge, die eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie nach sich ziehen würden, fanden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr statt.

2 Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

Gesamtergebnisrechnung

Textziffer (41)

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in Tsd. € 2024 2023 1
Jahresüberschuss 154.202 127.781
Posten, die unter bestimmten Bedingungen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis aus Währungsumrechnung 5.396 6.534
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Bewertung der Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) -18 -390
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 5.378 6.144
Gesamtergebnis 159.580 133.925
davon anderen Gesellschaftern zuzurechnen 2.094 2.996
davon Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen 157.486 130.929

1 Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

Entwicklung des Konzerneigenkapitals

Textziffer (42)

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in Tsd. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Währungsumrechnungsrücklage
Stand am 1. Januar 2024 84.000 92.652 579.107 36.650
Jahresüberschuss 152.108
Sonstiges Ergebnis 5.396
Gesamtergebnis 152.108 5.396
Dividenden/​Ergebnisanteile 1 -83.971
Anteilsbasierte Vergütungen
Eigene Anteile
Sonstige Veränderungen -131
Erwerb von neuen Tochterunternehmen
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 33.935
Stand am 31. Dezember 2024 84.000 92.652 681.048 42.046
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in Tsd. € Bewertungsrücklage IAS 19 Rücklage für eigene Anteile
Stand am 1. Januar 2024 -2.044 -283
Jahresüberschuss
Sonstiges Ergebnis -18
Gesamtergebnis -18
Dividenden/​Ergebnisanteile 1
Anteilsbasierte Vergütungen
Eigene Anteile -238
Sonstige Veränderungen
Erwerb von neuen Tochterunternehmen
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Stand am 31. Dezember 2024 -2.062 -521
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in Tsd. € Rücklage für anteilsbasierte Vergütung Sonstige Rücklagen Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital
Stand am 1. Januar 2024 1.943 36.266 792.025 58.509 850.534
Jahresüberschuss 152.108 2.094 154.202
Sonstiges Ergebnis 5.378 5.378 5.378
Gesamtergebnis 5.378 157.486 2.094 159.580
Dividenden/​Ergebnisanteile 1 -83.971 -2.212 -86.183
Anteilsbasierte Vergütungen 25 25 25 25
Eigene Anteile -238 -238 -238
Sonstige Veränderungen -131 -103 -234
Erwerb von neuen Tochterunternehmen 0 0
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 33.935 -44.276 -10.341
Stand am 31. Dezember 2024 1.968 41.431 899.131 14.012 913.143
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in Tsd. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen 2
Stand am 1. Januar 2023 84.000 92.652 521.379
Jahresüberschuss 124.785
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis 124.785
Dividenden/​Ergebnisanteile 1 -62.986
Anteilsbasierte Vergütungen
Eigene Anteile
Sonstige Veränderungen 176
Erwerb von neuen Tochterunternehmen -4.247
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Stand am 31. Dezember 2023 84.000 92.652 579.107
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in Tsd. € Währungsumrechnungsrücklage Bewertungsrücklage IAS 19 Rücklage für eigene Anteile
Stand am 1. Januar 2023 30.116 -1.654 -56
Jahresüberschuss
Sonstiges Ergebnis 6.534 -390
Gesamtergebnis 6.534 -390
Dividenden/​Ergebnisanteile 1
Anteilsbasierte Vergütungen
Eigene Anteile -227
Sonstige Veränderungen
Erwerb von neuen Tochterunternehmen
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Stand am 31. Dezember 2023 36.650 -2.044 -283
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in Tsd. € Rücklage für anteilsbasierte Vergütung Sonstige Rücklagen Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens 2 Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital 2
Stand am 1. Januar 2023 1.975 30.381 728.412 52.080 780.492
Jahresüberschuss 124.785 2.996 127.781
Sonstiges Ergebnis 6.144 6.144 6.144
Gesamtergebnis 6.144 130.929 2.996 133.925
Dividenden/​Ergebnisanteile 1 -62.986 -2.889 -65.875
Anteilsbasierte Vergütungen -32 -32 -32 -32
Eigene Anteile -227 -227 -227
Sonstige Veränderungen 176 895 1.071
Erwerb von neuen Tochterunternehmen -4.247 5.427 1.180
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 0 0
Stand am 31. Dezember 2023 1.943 36.266 792.025 58.509 850.534

1 Ausgeschüttete Dividenden und anderen Gesellschaftern zugeordnete Ergebnisanteile

2 Der Vorjahreswert wurde angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

Kapitalflussrechnung Fielmann-Konzern

Textziffer (43)

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Kapitalflussrechnung nach IAS 7 für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. 2024
Tsd. €
2023 1
Tsd. €
Veränderung zum Vorjahr
Ergebnis vor Steuern (EBT) 218.847 189.611 15,4%
-⁄+ Gewinnanteile von assoziierten Unternehmen -94 296 -131,8%
+ Erfolgswirksam erfasste Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen 18.810 13.103 43,6%
+ Erfolgswirksam erfasste übrige Aufwendungen im Finanzergebnis 23.055 10.962 110,3%
- Erfolgswirksam erfasste Erträge im Finanzergebnis -4.995 -9.248 -46,0%
+ Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 102.229 94.608 8,1%
+ Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 112.785 101.635 11,0%
- Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -4.126 -100,0%
- Gezahlte Ertragsteuern -86.097 -72.440 18,9%
+⁄- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/​Erträge -7.628 -71.907 -89,4%
+⁄- Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen 19.150 18.497 3,5%
-⁄+ Gewinn/​Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, immateriellen Vermögenswerten und Anteilen an assoziierten Unternehmen -3.518 4.822 -173,0%
-⁄+ Zunahme/​Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 28.374 -208.919 -113,6%
+⁄- Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -12.339 215.508 -105,7%
+ Vereinnahmte Zinsen 1.514 383 295,3%
= Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 410.093 282.785 45,0%
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 672 1.402 -52,1%
- Auszahlungen für Sachanlagen -79.716 -83.989 -5,1%
- Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte -2.969 -2.800 6,0%
+ Einzahlungen aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten 95 46 106,5%
- Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte -4 -100,0%
+ - Einzahlungen aus dem Abgang von Anteilen an assoziierten Unternehmen Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen 3.173 -141.239 90,2%
-268.637
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Wertpapieren und sonstigen Finanzinvestitionen 16.210 86.690 -81,3%
- Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Finanzinvestitionen -3.355 -100,0%
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -331.172 -143.249 131,2%
Gezahlte Dividenden an Aktionäre des Mutterunternehmens -83.971 -62.986 33,3%
- Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner -4.897 -5.162 -5,1%
+⁄- Verkauf/​Erwerb eigener Anteile -238 -227 4,8%
+ Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten 305.000 72.050 323,3%
- Rückzahlung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten -72.050 -24.525 193,8%
+ Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten 570 187 204,8%
- Rückzahlung langfristiger Finanzverbindlichkeiten -253 -116 118,1%
- Tilgungsanteil Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen -97.271 -93.910 3,6%
- Gezahlte Zinsen -26.787 -14.272 87,7%
- Auszahlungen für den Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Tochterunternehmen -64.372 -3.043 2.015,4%
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -44.269 -132.004 -66,5%
Zahlungswirksame Änderungen der Zahlungsmittel und Äquivalente 34.652 7.532 360,1%
+⁄- Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Äquivalente 711 145 390,3%
+ Zahlungsmittel und Äquivalente am Anfang der Periode 58.926 51.249 15,0%
= Zahlungsmittel und Äquivalente am Ende der Periode 94.289 58.926 60,0%

1 Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

Segmentberichterstattung Fielmann-Konzern

Bestandteil des Anhangs, Textziffer (44), Vorjahreszahlen in Klammern 1

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Segmente nach Regionen
in Mio. € Deutschland Schweiz Österreich Spanien Nordamerika Übrige
Umsatzerlöse des Segments 1.538,6 229,4 100,3 193,1 197,4 135,2
(1.442,5) (218,1) (91,0) (175,4) (32,4) (120,0)
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 107,3 1,2 0,2 1,0 20,2
(96,9) (0,8) (0,2) (0,0) (10,6)
Umsatzerlöse extern 1.431,3 228,2 100,1 193,1 196,4 115,0
(1.345,6) (217,3) (90,8) (175,4) (32,4) (109,4)
Bestandsveränderung 0,8 0,2 0,2 0,2 0,2
(2,3) (0,3) (0,2) (0,0) (0,2)
Konzerngesamtleistung 1.539,4 229,6 100,5 193,1 197,6 135,4
(1.444,8) (218,4) (91,2) (175,4) (32,4) (120,2)
Materialaufwand 327,1 37,4 20,1 70,3 42,2 43,6
(320,4) (35,7) (18,6) (62,2) (8,8) (39,1)
Personalaufwand 656,6 90,0 42,0 62,9 93,2 43,0
(619,9) (89,7) (37,6) (58,2) (18,1) (42,5)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 263,1 38,2 19,6 18,1 51,3 28,6
(242,0) (34,5) (16,9) (16,9) (10,2) (35,5)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 310,2 65,5 19,1 42,2 12,4 21,6
(276,8) (61,6) (19,0) (38,6) (-4,2) (9,7)
EBITDA Marge 20,2% 28,5% 19,0% 21,9% 6,3% 16,0%
(19,2%) (28,2%) (20,8%) (22,0%) (-13,0%) (8,1%)
Bereinigungen 13,3 0,2 7,3
(-5,4) (1,2) (1,8)
Bereinigtes EBITDA 323,5 65,5 19,1 42,4 19,7 21,6
(271,4) (61,6) (19,0) (39,8) (-2,4) (9,7)
Bereinigte EBITDA Marge 21,0% 28,5% 19,0% 22,0% 10,0% 16,0%
(18,8%) (28,2%) (20,8%) (22,7%) (-7,4%) (8,1%)
Planmäßige Abschreibungen 108,1 19,5 8,6 25,9 24,3 25,6
(106,2) (19,2) (8,0) (25,0) (5,6) (26,0)
Aufwendungen im Finanzergebnis 31,8 1,5 1,4 4,4 2,6 4,6
(17,0) (2,0) (0,9) (3,8) (0,5) (3,3)
Erträge im Finanzergebnis 4,3 2,8 0,2 0,9 1,3
(6,1) (5,0) (0,2) (0,1) (0,9)
Ergebnis vor Steuern (EBT) - in den Segmenten ohne Beteiligungserträge 174,3 47,3 9,1 12,1 -13,6 -10,0
(158,6) (43,5) (10,1) (10,0) (-10,2) (-21,9)
EBT Marge 11,3% 20,6% 9,1% 6,3% -6,9% -7,4%
(11,0%) (19,9%) (11,1%) (5,7%) (-31,5%) (-18,2%)
Bereinigungen 13,3 0,2 7,3 0,0
(-5,4) (1,2) (1,8) (5,7)
Bereinigtes EBT 187,6 47,3 9,1 12,3 -6,3 -10,0
(153,2) (43,5) (10,1) (11,2) (-8,4) (-16,2)
Bereinigte EBT Marge 12,2% 20,6% 9,1% 6,4% -3,2% -7,4%
(10,6%) (19,9%) (11,1%) (6,4%) (-25,9%) (-13,5%)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 60,4 8,4 1,5 2,8 -7,6 -0,8
(50,0) (7,4) (2,9) (2,1) (-2,0) (1,6)
Jahresüberschuss 113,9 38,9 7,6 9,3 -6,0 -9,2
(108,6) (36,1) (7,2) (7,9) (-8,2) (-23,5)
Langfristiges Segmentvermögen ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche 573,2 84,8 49,9 416,5 493,8 130,9
(564,7) (83,4) (45,2) (420,6) (179,3) (138,6)
davon langfristiges Segmentvermögen ohne Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 332,0 34,4 15,4 305,3 441,9 58,5
(344,4) (37,5) (14,6) (312,4) (157,8) (55,2)
davon Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 241,2 50,4 34,5 111,2 51,9 72,4
(220,3) (45,9) (30,6) (108,2) (21,5) (83,4)
Zugänge zum langfristigen Segmentvermögen ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche 123,1 23,0 16,1 23,0 324,6 27,2
(106,5) (27,1) (13,9) (30,6) (185,8) (48,8)
davon Zugänge zum langfristigen Segmentvermögen ohne Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 45,8 3,9 3,6 10,3 288,2 12,7
(52,8) (22,0) (5,5) (19,4) (162,3) (6,4)
davon Zugänge zu Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen 77,3 19,1 12,5 12,7 36,4 14,5
(53,7) (5,1) (8,4) (11,2) (23,5) (42,4)
Anteile an assoziierten Unternehmen 4,8
(5,4)
Aktive latente Steuern 53,6 0,5 1,4 0,8 0,6 4,7
(54,2) (0,0) (0,3) (0,7) (0,0) (2,5)
scrollen
Segmente nach Regionen
in Mio. € Konsolidierung Konzernwert
Umsatzerlöse des Segments -129,9 2.264,1
(-108,5) (1.970,9)
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
Umsatzerlöse extern 2.264,1
(1.970,9)
Bestandsveränderung 1,6
(3,0)
Konzerngesamtleistung -129,9 2.265,7
(-108,5) (1.973,9)
Materialaufwand -86,7 454,0
(-80,2) (404,6)
Personalaufwand -0,3 987,4
(-0,1) (865,9)
Sonstige betriebliche Aufwendungen -42,7 376,2
(-28,7) (327,3)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) -0,4 470,6
(-0,5) (401,0)
EBITDA Marge 20,8%
(20,3%)
Bereinigungen 20,8
(-2,4)
Bereinigtes EBITDA -0,4 491,4
(-0,5) (398,6)
Bereinigte EBITDA Marge 21,7%
(20,2%)
Planmäßige Abschreibungen 212,0
(190,0)
Aufwendungen im Finanzergebnis -4,4 41,9
(-3,1) (24,4)
Erträge im Finanzergebnis -4,4 5,1
(-3,1) (9,2)
Ergebnis vor Steuern (EBT) - in den Segmenten ohne Beteiligungserträge -0,4 218,8
(-0,5) (189,6)
EBT Marge 9,7%
(9,6%)
Bereinigungen 20,8
(3,2)
Bereinigtes EBT -0,4 239,6
(-0,5) (192,8)
Bereinigte EBT Marge 10,6%
(9,8%)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,1 64,6
(-0,2) (61,8)
Jahresüberschuss -0,3 154,2
(-0,3) (127,8)
Langfristiges Segmentvermögen ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche 1.749,1
(1.431,8)
davon langfristiges Segmentvermögen ohne Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1.187,5
(921,9)
davon Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 561,6
(509,9)
Zugänge zum langfristigen Segmentvermögen ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche 537,0
(412,7)
davon Zugänge zum langfristigen Segmentvermögen ohne Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 364,5
(268,4)
davon Zugänge zu Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen 172,5
(144,3)
Anteile an assoziierten Unternehmen 4,8
(5,4)
Aktive latente Steuern 61,6
(57,7)

1 Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

1 Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

Konzernanhang

Geschäftsjahr 2024

I. Allgemeine Angaben

Die Fielmann Group AG mit Sitz in Hamburg, Weidestraße 118 a, ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sie ist im Registergericht des Amtsgerichts Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 56098 eingetragen.

Mutterunternehmen der Fielmann Group AG ist die KORVA SE. Oberstes Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe ist die fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co. Die Geschäftstätigkeit der Fielmann Group AG besteht in dem An- und Verkauf von Waren, sowohl stationär als auch im Groß- und Versandhandel (E-Commerce), insbesondere im Bereich der Augenoptik und der Hörakustik, speziell der Handel mit Sehhilfen aller Art, insbesondere Brillen, Brillenfassungen und Gläsern, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Zubehör und Accessoires, Hörsystemen und deren Zubehör sowie persönlicher Schutzausrüstung. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Entwicklung und Herstellung von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Gesundheitsdienstleistungen, sowie die Entwicklung von Software, insbesondere jeweils in den vorgenannten Bereichen und allen damit in Verbindung stehenden Geschäften. Die Produktion von Gläsern ist in der Rathenower Optik GmbH konzentriert.

Der Vorstand der Fielmann Group AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 am 17. April 2025 aufgestellt und wird diesen am 17. April 2025 dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorlegen. Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgt voraussichtlich auf der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. April 2025.

Der Konzernabschluss der Fielmann Group AG und ihrer Tochtergesellschaften ist nach den im Berichtszeitraum gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Verlautbarungen des IFRS Interpretations Commitee (IFRS IC) erstellt, soweit sie in der EU gelten und im Geschäftsjahr verpflichtend anzuwenden waren. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden.

II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung

Erstmals im Geschäftsjahr angewendete neue und geänderte Standards und Interpretationen

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Verlautbarung Titel Pflicht zur erstmaligen Anwendung laut IASB Pflicht zur erstmaligen Anwendung in der EU
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig 01.01.2024 01.01.2024
Änderungen an IAS 1 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen 01.01.2024 01.01.2024
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 01.01.2024 01.01.2024
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion 01.01.2024 01.01.2024

Aus der Anwendung der Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Angaben oder die ausgewiesenen Beträge im Konzernabschluss.

Neue und geänderte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Die folgenden neuen beziehungsweise geänderten Standards wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Der Konzern hat die Regelungen nicht vorzeitig angewendet.

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Verlautbarung Titel Pflicht zur erstmaligen Anwendung laut IASB Pflicht zur erstmaligen Anwendung in der EU
Änderungen an IAS 21 Fehlende Umtauschbarkeit 01.01.2025 01.01.2025
Annual Improvements - Band 11 Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 01.01.2026 Offen
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2026 Offen
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität 01.01.2026 Offen
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Erfolgserfassung bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Anwendung auf unbestimmte Zeit verschoben Offen
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 01.01.2027 Offen
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 01.01.2027 Offen

IFRS 18 "Darstellung und Angaben im Abschluss" wird IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" ersetzen, wobei viele der Anforderungen in IAS 1 unverändert übernommen und durch neue Anforderungen ergänzt werden. Darüber hinaus wurden einige Paragraphen aus IAS 1 in IAS 8 und IFRS 7 verschoben. Zudem hat der IASB kleinere Änderungen an IAS 7 und IAS 33 vorgenommen.

Mit IFRS 18 werden insbesondere die folgenden neuen Anforderungen eingeführt:

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Darstellung bestimmter Kategorien und definierter Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung,

Offenlegung von durch das Management definierten Leistungskennzahlen (sog. Management Performance Measures oder MPMs) im Anhang und

Beachtung neuer Leitlinien zur Gruppierung von Informationen in IFRS-Abschlüssen (Aggregation und Disaggregation).

IFRS 18 erfordert eine rückwirkende Anwendung mit spezifischen Übergangsvorschriften.

Der Konzern überprüft derzeit den voraussichtlichen Einfluss der Anforderungen des IFRS 18 auf die Struktur der Berichterstattung.

Der neue Standard IFRS 19 "Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben" ermöglicht es einem Tochterunternehmen, reduzierte Angaben offenzulegen, wenn es die IFRS-Rechnungslegungsstandards in seinem Abschluss anwendet. Die freiwillige Anwendung des Standards ist derzeit nicht durch den Konzern beabsichtigt.

Auf eine detaillierte Darstellung der Änderungen der bestehenden Standards beziehungsweise Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden.

Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung:

Im Geschäftsjahr wurden Korrekturen mit teilweise retrospektiver Anpassung der Vorjahreszahlen nach IAS 8 durchgeführt:

(1) IFRS 15 "Umsatzerlöse"

Im Geschäftsjahr wurde die Bilanzierung der Erlöse aus und in Zusammenhang mit der Nulltarif-Versicherung tiefgehend analysiert und überarbeitet. Hieraus ergeben sich drei wesentliche Anpassungen, die im Geschäftsjahr 2024 erstmals durchgeführt wurden und nachfolgend beschrieben sind.

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Fielmann ist als Prinzipal der erbrachten Dienstleistungen aus der Nulltarif-Versicherung anzusehen. Daher werden alle Einnahmen aus diesen Dienstleistungen in voller Höhe ausgewiesen, zusammen mit den entsprechenden Aufwendungen für die empfangenen Leistungen.

Die Verteilung der Versicherungsbeiträge auf die festgelegten Leistungsverpflichtungen erfolgt nun auf Grundlage einer umfassenderen Datengrundlage, was eine genauere Differenzierung und Abgrenzung ermöglicht.

Weiterhin wurde in bestimmten Fällen eine weitere Leistungsverpflichtung identifiziert, die bei der Allokation des Transaktionspreises berücksichtigt wird.

Kumuliert ergeben sich aus der angepassten Bilanzierung und Bewertung der Nulltarif-Versicherung und bestimmter damit in Zusammenhang stehender Erlöse nach IFRS 15 die folgenden Effekte:

Die nicht-finanziellen Vertragsverbindlichkeiten aus und in Zusammenhang mit der Nulltarif-Versicherung haben sich zum 1. Januar 2023 um Tsd. € 101.956 auf Tsd. € 126.051, die damit im Zusammenhang stehenden kurzfristigen Rückstellungen haben sich um Tsd. € 1.943 erhöht; der darauf entfallende Steuereffekt erhöht die Aktiven latenten Steuern um Tsd. € 31.270. Insgesamt resultiert aus der Korrektur zum 1. Januar 2023 eine Verringerung der Gewinnrücklagen von Tsd. € 72.770.

Zum 31. Dezember 2023 haben sich die Vertragsverbindlichkeiten um Tsd. € 106.066 auf Tsd. € 130.605 erhöht, wovon Tsd. € 101.956 aus dem Vortrag und Tsd. € 4.110 aus der erfolgswirksamen Erhöhung der Vertragsverbindlichkeit im Geschäftsjahr 2023 resultieren. Zum Schluss des Geschäftsjahres 2024 beträgt der Stand Tsd. € 137.740.

Für das Geschäftsjahr 2023 haben sich aus der Änderung eine Erhöhung des Konzernumsatzes um Tsd. € 1.819, eine Erhöhung des Materialaufwands um Tsd. € 5.924 sowie eine Verringerung der Steuern vom Einkommen und Ertrag von Tsd. € 1.246 ergeben. Der kumulierte Effekt entspricht einer Verringerung des Jahresüberschusses von Tsd. € 2.859.

(2) IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Darüber hinaus führte die Umgliederung der Effekte aus der Folgebewertung von Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) klassifiziert wurden (siehe Textziffer 28), in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 zu einem Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um Tsd. € 5.298, mit einem korrespondierenden Anstieg der Erträge im Finanzergebnis. Außerdem verringerten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um Tsd. € 317, mit einem korrespondierenden Anstieg der übrigen Aufwendungen im Finanzergebnis. Eine Änderung des Jahresüberschusses ergab sich hieraus nicht.

Die Ausweisänderung führt zu einer besseren Nachvollziehbarkeit und transparenteren Darstellung der operativen Ergebnisse, da diese Vorgänge nicht zu den operativen Tätigkeiten des Fielmann-Konzerns gehören.

Außerdem wurde im Geschäftsjahr eine Schätzungsänderung nach IAS 8 durchgeführt:

(3) IAS 37 "Rückstellungen"

Im letzten Quartal des Geschäftsjahres wurden die Inputparameter für die Ermittlung der Rückbauverpflichtungen aus Mietereinbauten angepasst. Diese Anpassung führte zu einer erfolgsneutralen Erhöhung der langfristigen Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen um Tsd. € 11.240 und gleichzeitig zu einer Erhöhung der aktivierten Nutzungsrechte um denselben Betrag. Als Folge hat sich der Abschreibungsaufwand in 2024 um Tsd. € 1.105 erhöht.

Da die Höhe der zukünftigen Rückbauverpflichtungen auch von zukünftigen Vertragsverhandlungen abhängt, können sich die Beträge für zukünftigen Perioden im Zeitablauf wertmäßig ändern und damit zu einer Erhöhung oder Minderung des Rückstellungsbedarfs führen.

III. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten, wie nachfolgend beschrieben, auf Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt.

Alle monetären Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in der Konzernwährung Euro in Tausend €, die Segmentberichterstattung in Millionen €. Die im Konzernabschluss dargestellten Werte wurden kaufmännisch gerundet. Dies kann dazu führen, dass sich einzelne Werte nicht zu den dargestellten Summen addieren lassen.

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert.

Konsolidierungskreis und Veränderungen des Konsolidierungskreises

In den Konzernabschluss sind alle inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen der Fielmann Group AG mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht bzw. bei denen ein beherrschender Einfluss ausgeübt wird. Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens ist dann gegeben, wenn ein Investor schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Auch an 20 (Vorjahr: 19) deutschen Franchisegesellschaften übt die Fielmann Group AG Beherrschung im Sinne des IFRS 10 aus. Diese Beherrschung ergibt sich aus dem Zusammenwirken der gesellschaftsrechtlichen, franchisevertraglichen und wirtschaftlichen Einflüsse. Die Vorgaben des Franchisevertrags zu Ladenlokal, Sortiment, Beständen, Werbung u. a. definieren den Rahmen der Geschäftspolitik im Sinne der Fielmann Group AG. 27 (Vorjahr: 26) im Baltikum durch Franchisenehmer betriebene Niederlassungen sind nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises, da die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu einer Beherrschung der Gesellschaft führen. Zusätzlich zu den Tochterunternehmen werden auch Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 bilanziert.

Hinsichtlich der einbezogenen Unternehmen wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen. Dieser Anteilsbesitz enthält zudem eine Aufstellung der Gesellschaften, die von der Befreiung nach § 264 Absatz 3 sowie § 264b HGB Gebrauch machen.

Von den 14 (Vorjahr: 17) erstmals konsolidierten Gesellschaften entfallen vier auf die folgende Transaktion: Im Juli 2024 hat die Fielmann Group AG mit der Akquisition der US-amerikanischen Shopko Optical-Gruppe (im Folgenden "Shopko Optical") ihre Expansion in den nordamerikanischen Markt weiter verstärkt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wurden die gesamten Stimmrechts- und Kapitalanteile der US-amerikanischen Augenoptiker-Kette, bestehend aus den folgenden Gesellschaften mit Sitz in Green Bay, Wisconsin, USA erworben:

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Shoptikal Topco, Inc.

Shoptikal Intermediate LL

Shoptikal LLC

Dr. Dirk J. Warner, OD, Inc.

Der Kaufpreis für die Shopko Optical Gesellschaften in Höhe von Tsd. € 278.523 wurde vollständig im Berichtsjahr erbracht und erfolgte ausschließlich in liquiden Mitteln.

Die transaktionsbezogenen Kosten in Höhe von Tsd. € 2.708 wurden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt:

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in Tsd. € Zeitwerte am 01.07.2024
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 89.251
Firmenwert 141.368
Sachanlagen 51.234
Nutzungsrechte 33.769
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.907
Vorräte 6.488
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.244
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 2.940
Zahlungsmittel und Äquivalente 11.228
Aktive latente Steuern 31.086
Ertragsteueransprüche 235
373.750
Schulden
Langfristige Leasingverbindlichkeiten -28.097
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -6.303
Sonstige Rückstellungen -4.905
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten -5.855
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -1.343
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten -3.335
Passive latente Steuern -45.389
-95.227
Nettovermögen 278.523

Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von Tsd. € 141.368 sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von Tsd. € 89.251 identifiziert. Für die Marke der Shopko Optical-Gruppe wurden immaterielle Vermögenswerte in Höhe von Tsd. € 47.278 identifiziert. Zusätzlich wurde der Kundenstamm mit Tsd. € 41.973 bewertet. Im Zuge der Akquisition wurden außerdem Vermögenswerte im Sachanlagevermögen mit Tsd. € 8.748 bewertet. Des Weiteren wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation Vertragsverbindlichkeiten auf den Fair Value zum Erwerbszeitpunkt angepasst und in diesem Zusammenhang um Tsd. € 3.630 reduziert.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren hauptsächlich aus identifizierten Wachstumspotenzialen sowie aus der erwarteten Nutzung von Synergiepotentialen bedingt durch die Integration in die Nordamerika-Aktivitäten der Fielmann-Gruppe. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird nicht erwartet.

In den übernommenen Forderungen waren ausschließlich Forderungen enthalten, die voraussichtlich einbringlich sein werden. Die ermittelten beizulegenden Zeitwerte berücksichtigen das als gering eingestufte Ausfallrisiko für erwartete Kreditverluste.

Die Shopko Optical-Gruppe trug mit Tsd. € 85.172 Umsatz und Tsd. € 2.321 zum Konzernergebnis nach Steuern für den Zeitraum zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag bei.

Wenn der Erwerbszeitpunkt am 1. Januar 2024 gewesen wäre, hätte die Shopko Optical-Gruppe Tsd. € 171.426 zum Konzernumsatz und Tsd. € 4.794 zum Konzernergebnis nach Steuern beigetragen.

Im Geschäftsjahr wurden die Gesellschaften Eyevious Style Incorporated und 2518082 Alberta Inc. verschmolzen und als Fielmann Canada Inc. mit Sitz in Calgary, Kanada, neu gegründet. Zudem wurde die Fielmann Vision Insurance Inc. mit Sitz in Phoenix, Arizona, USA gegründet; eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist für 2025 vorgesehen.

Mit Ausübung der Call-Option wurden im Geschäftsjahr die verbleibenden 20 Prozent der Anteile an der Gesellschaft Óptica del Penedés, S.L.U. erworben.

Die verbleibenden acht (Vorjahr sechs) erstmalig konsolidierten Gesellschaften entfallen auf eröffnete Niederlassungen. Entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der im Berichtszeitraum eröffneten Niederlassungen als Teil der normalen Expansion werden bezüglich der hieraus resultierenden Änderung des Konsolidierungskreises keine weiteren Angaben gemacht. Im Geschäftsjahr 2024 haben sich bei den bereits im Vorjahr zum Konsolidierungskreis gehörenden Gesellschaften keine relevanten Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen ergeben. Im Rahmen der laufenden Pflege des Niederlassungsbestandes wurde ein Standort geschlossen (Vorjahr: eine Schließung). Weitere Entkonsolidierungen wurden nicht durchgeführt.

Konsolidierungsgrundsätze

Grundlage des Konzernabschlusses sind die Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse der prüfungspflichtigen Gesellschaften wurden zum 31. Dezember 2024 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die übrigen Einzelgesellschaften wurden daraufhin analysiert, ob die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2024 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und ob die für die Übernahme in die Konzernbilanz maßgeblichen Vorschriften beachtet sind. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge der Konzerngesellschaften untereinander werden miteinander verrechnet, soweit nicht in Einzelfällen wegen Geringfügigkeit davon abgesehen wird. Auf Konsolidierungsvorgänge werden entsprechende Steuerabgrenzungen vorgenommen. Gemäß IAS 12 werden die für die jeweiligen Gesellschaften relevanten durchschnittlichen Landesertragsteuersätze angewendet.

Zwischenergebnisse werden im Vorrats- und Anlagevermögen eliminiert.

Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter an Tochterunternehmen werden innerhalb des Eigenkapitals getrennt vom Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu Zeitwerten. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Nettovermögen von in den Konzern einbezogenen Unternehmen werden bei Zugang mit dem entsprechenden Anteil an den bilanzierten Beträgen bzw. bei Anwendung der Full Goodwill-Methode mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht beherrschende Anteile an Personengesellschaften des Konzerns, die in Einzelabschlüssen nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften Eigenkapitalcharakter haben, werden gemäß IAS 32 als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwert und Impairment-Test

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Goodwill wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist gesondert in der Bilanz ausgewiesen.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.

Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Goodwill auf eine Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGU) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.

Der Goodwill-Impairment-Test sowie der Test auf Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt regelmäßig zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres. Die nachfolgenden Angaben gelten daher sowohl für Goodwill als auch für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Die CGU umfassen jeweils eine einzelne Niederlassung. Der Goodwill wird auf Ebene der jeweiligen Länder überwacht und getestet. Der Test wird durch Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag (höherer Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wurde auf Basis eines Discounted-Cashflow-Modells (DCF) bestimmt (Hierarchiestufe 3 in der Bemessungshierarchie nach IFRS 13). Hierbei wurden die künftigen erwarteten Zahlungsströme unter Berücksichtigung der relevanten Risikofaktoren und marktüblichen Abzinsungszinssätze diskontiert. Die dem beizulegendem Zeitwert zugrunde liegenden Cashflows resultieren aus einer Konzernplanung bestehend aus der Budgetplanung des Jahres 2025 sowie einer Mittelfristplanung bis zum Jahr 2028, welche vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde und formell genehmigt worden ist. Auf Basis dieser Konzernplanung folgte eine weitere Unterteilung auf Länderebene. Zur Überleitung in einen eingeschwungenen Zustand wurde die Planungsrechnung auf Länderebene durch eine Konvergenzphase bis zum Jahr 2033 verlängert. Auf dieser Basis wurde die ewige Rente abgeleitet. Die resultierende Planungsrechnung inkl. der Konvergenzphase sieht hierbei ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum je Land zwischen 3,2 Prozent und 9,6 Prozent vor. Annahmen zu Marktentwicklungen, wie z. B. der Konjunkturverlauf oder das Marktwachstum werden unter Berücksichtigung externer makroökonomischer und geschäftsspezifischer Quellen mit einbezogen.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde erstmalig eine Planverlängerung bis zum Jahr 2033 im Vorfeld der ewigen Rente angewendet, um für die einzelnen Länder einen eingeschwungenen Zustand darzustellen und somit eine höhere Genauigkeit der Ergebnisse zu ermöglichen. Bei der Planverlängerung handelt es sich um eine Konvergenzphase, um die langfristigen Annahmen und Erwartungen für die ewige Rente abzubilden. Planungen im Konzern basieren in der Regel auf den Erfahrungswerten des bisherigen Geschäftsverlaufs. Aktuelle externe Daten fließen aufgrund dieser Erfahrungen standortbezogen zusätzlich in den Analyseprozess ein. Nach 2033 wird für alle Länder eine nachhaltige Wachstumsrate von 1,0 Prozent unterstellt. Im Vorjahr wurden nach einer vierjährigen Planung landesspezifische nachhaltige Wachstumsraten in der ewigen Rente angesetzt. Diese lagen für Deutschland, den Niederlanden, Slowenien, Spanien und den USA bei 1,0 Prozent. Für die Schweiz wurde eine nachhaltige Wachstumsrate von 0,8 Prozent verwendet. Der dem Goodwill-Impairment-Test zugrunde gelegte Kapitalisierungszinssatz variiert länderspezifisch und liegt zwischen 8,5 Prozent und 9,2 Prozent (Vorjahr: zwischen 8,8 Prozent und 10,0 Prozent). Als Veräußerungskosten wurden jeweils 2,0 Prozent des ermittelten beizulegenden Zeitwerts angesetzt.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrages ergäbe sich darüber hinaus bei einem möglichen Anstieg der Kapitalisierungszinssätze von bis zu 1,0 Prozentpunkten bzw. einer möglichen Verringerung der nachhaltigen Wachstumsrate von bis zu 1,0 Prozentpunkten oder bei einem Abschlag von 10,0 Prozent auf die zugrundeliegenden Cashflows kein zusätzlicher Abwertungsbedarf.

Im Rahmen des Tests auf Werthaltigkeit der übrigen Vermögenswerte neben Goodwill und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wurde im Berichtsjahr auf Ebene der CGUs getestet, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wurden Anhaltspunkte für eine Wertminderung identifiziert, wurde für diese CGU der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten auf Basis eines DCF-Modells ermittelt (Hierarchiestufe 3 in der Bemessungshierarchie nach IFRS 13). Als Grundlage für die Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte dienten die im Rahmen des Goodwill-Impairment-Tests verwendeten Planungsrechnungen auf Länderebene. Analog zum Goodwill-Impairment-Test wurde für alle CGUs eine nachhaltige Wachstumsrate von 1,0 Prozent unterstellt. Im Vorjahr wurden nach einer vierjährigen Planung landesspezifische nachhaltige Wachstumsraten in der ewigen Rente angesetzt. Diese lagen für Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Luxemburg, Italien, Slowenien, Spanien, Tschechien und den USA bei 1,0 Prozent. Für die Schweiz wurde eine nachhaltige Wachstumsrate von 0,8 Prozent und für Polen wurde eine nachhaltige Wachstumsrate von 1,3 Prozent verwendet. Es wurden im Impairment-Test landesspezifische Kapitalisierungszinssätze berücksichtigt, die zwischen 8,5 Prozent und 9,9 Prozent liegen (Vorjahr: zwischen 8,8 Prozent und 10,9 Prozent). Als Veräußerungskosten wurden 2,0 Prozent der ermittelten beizulegende Zeitwerte berücksichtigt. Da der auf Basis der Konzernplanungsrechnung ermittelte erzielbare Betrag bei 14 CGUs aufgrund von reduzierten Erwartungen an die zukünftigen Cashflows unterhalb des Buchwertes lag, erfolgte für diese Niederlassungen eine entsprechende Abwertung auf den beizulegenden Zeitwert in Höhe von insgesamt Tsd. € 2.972. Die Auswirkungen des Impairment-Tests im Detail sowie die Zuordnung zu den Segmenten werden in Textziffer (44) dargestellt.

Es wurden folgende landesspezifische Kapitalisierungszinssätze für Zwecke des Goodwill-Impairment-Tests sowie der Werthaltigkeitsprüfung von Vermögenswerten angesetzt:

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31.12.2024 31.12.2023
Deutschland 8,48% 9,33%
Schweiz 8,53% 8,84%
Österreich 8,99% 9,33%
Polen 9,89% 10,93%
Niederlande 8,49% 9,33%
Luxemburg 8,49% 9,33%
Italien 9,46% 10,76%
Spanien 9,08% 10,00%
Slowenien 9,19% 9,97%
Tschechien 9,00% 9,71%
USA 8,49% 9,58%

Fremdwährungsumrechnung

Für die in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die ausländischen Gesellschaften betreiben ihr Geschäft selbstständig, daher ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Einzelne Geschäftsvorfälle werden zum Stichtagskurs erfasst. Währungsdifferenzen beim Ausgleich offener Posten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Ausländische Jahresabschlüsse werden an die Gliederung und Bewertung im Fielmann-Konzern angepasst. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit dem Periodendurchschnittskurs. Währungsdifferenzen werden in einem Währungsausgleichsposten innerhalb der sonstigen Rücklagen ausgewiesen.

Die für die Umrechnung der Abschlüsse von Tochtergesellschaften und das Einkaufsgeschäft relevanten Fremdwährungen entwickelten sich wie folgt:

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Stichtagskurs 31.12.2024 1 € = Stichtagskurs 31.12.2023 1 € = Durchschnittskurs 2024 1 € = Durchschnittskurs 2023 1 € =
Kanadischer Dollar (CAD) 1,50 1,46 1,48 1,46
Tschechische Krone (CZK) 25,23 24,72 25,12 24,00
Renminbi (CNY) 7,62 7,85 7,79 7,66
Japanischer Yen (JPY) 163,06 156,33 163,85 151,99
Polnischer Zloty (PLN) 4,27 4,35 4,31 4,54
Schweizer Franken (CHF) 0,94 0,93 0,95 0,97
Ukrainische Hrywnja (UAH) 43,93 42,21 43,47 39,54
US-Dollar (USD) 1,04 1,11 1,08 1,08
Belarussischer Rubel (BYN) 3,62 3,54 3,52 3,27

Die Entwicklung des US-Dollars und des japanischen Yen ist für den Fielmann-Konzern insbesondere relevant für wiederkehrende Einkaufskontrakte bei Brillengläsern und Fassungen. Der Einkauf von Waren in USD im Geschäftsjahr betrug Mio. € 36,3 (Vorjahr: Mio. € 51,3), in JPY Mio. € 0,9 (Vorjahr: Mio. € 0,7). Bei den Einkäufen wird zum Vergleich der Vorjahresdurchschnittskurs zugrunde gelegt, um die Auswirkung der Kursänderung darzustellen. Die Entwicklung des US-Dollars beeinflusste den Wareneinkauf im Berichtsjahr nicht wesentlich (Vorjahr: Mio. € -1,6 positiv). Die Entwicklung des Yen beeinflusst den Wareneinkauf im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht nennenswert.

Der Umsatz des Konzerns in Schweizer Franken beträgt Mio. CHF 217,5 (Vorjahr: Mio. CHF 211,1). Die Entwicklung der Schweizer Währung beeinflusst den Umsatz in Höhe von ca. Mio. € 4,5 positiv (Vorjahr: Mio. € 7,2 positiv), wenn als Vergleichswert der jeweilige Vorjahresdurchschnittskurs zugrunde gelegt wird.

Der Umsatz des Konzerns in US-Dollar beträgt Mio. USD 212,56 (Vorjahr: Mio. USD 34,8). Die Entwicklung des US-Dollar beeinflusste den Umsatz im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht wesentlich.

Einzelne Bilanzpositionen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden nach IFRS Schätzungen und Annahmen vorzunehmen. Diese werden kontinuierlich überprüft. Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung von Firmenwerten (Textziffer (2)), Rückstellungen (Textziffer (20), Textziffer (24)) und steuerlichen Sachverhalten (Textziffer (6), Textziffer (22)). Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind in den folgenden Erläuterungen zu den Bilanzpositionen dargelegt.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Aktiva A. I., III.)

Die Bewertung und Fortschreibung der immateriellen Vermögenswerte sowie des Sachanlagevermögens erfolgen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen.

Entwicklungskosten von Software, bei denen Konzernunternehmen als Hersteller anzusehen sind, sind grundsätzlich als selbsterstellte Software gemäß IAS 38 zu aktivieren. Voraussetzung der Aktivierung von Software-Eigenentwicklungen ist, dass eine Trennung von Forschungs-, Entwicklungs- und Betriebskosten durchführbar ist. Bei der im Fielmann-Konzern überwiegend angewendeten agilen Projektorganisation ist bei dem Großteil der laufenden Entwicklungen diese Unterscheidung nicht mehr möglich. Eine Aktivierung der Entwicklungskosten wird somit nur noch in Ausnahmefällen vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst.

Bei Produktionsgebäuden wird in der Regel eine Nutzungsdauer von bis zu 25 Jahren zu Grunde gelegt. Das Schloss in Plön wird über 55 Jahre, andere Geschäftsgebäude werden über maximal 50 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibung der Mietereinbauten erfolgt linear (in der Regel sieben bis zehn Jahre) unter Berücksichtigung der Mietvertragsdauer. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird in der Regel zwischen zwei und dreizehn Jahren abgeschrieben (Maschinen und Geräte in der Regel fünf Jahre, IT drei bis fünf Jahre). Die Nutzungsdauer wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an den erwarteten Verlauf angepasst. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht werden. Aktivierungspflichtige Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 liegen nicht vor.

Etwaige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungskosten abgesetzt, sofern sie anzusetzende Vermögenswerte betreffen. Die Erfassung erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Aktiva A. IV.)

Auch Immobilien, die nicht im Kerngeschäft des Konzerns genutzt werden (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gemäß IAS 40), werden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach den oben benannten Grundsätzen bewertet. Sie werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der etwaige erzielbare Betrag (Nutzungswert) den Buchwert unterschreitet. Der Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt im Posten Übrige Abschreibungen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag (Nutzungswert), der sich aus einer nachhaltigen Verbesserung der Vermietungssituation ergibt, den fortgeführten Buchwert übersteigt. Diese Wertaufholungen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurden keine Wertaufholungen vorgenommen.

Wie in den Vorjahren wird für diese Bewertung ein Ertragswertverfahren (Hierarchiestufe 3 nach IFRS 13) unter Nutzung eines aus Marktbeobachtungen abgeleiteten Mietertragsfaktors von 15 Jahresnettomieten angewendet. Der Zeitwert dieser Immobilien wird in Textziffer (3) angegeben.

Gemischt genutzte Immobilien werden nach IAS 40.10 aufgeteilt. Ein Teil wird unter als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, ein anderer Teil unter Sachanlagen ausgewiesen. Wenn eine entsprechende Aufgliederung aufgrund wirtschaftlicher oder juristischer Rahmenbedingungen nicht möglich ist, erfolgt der Ausweis ausschließlich unter Sachanlagen, da regelmäßig die Nutzung im Geschäftsbetrieb deutlich überwiegt.

Leasing (Aktiva A. V., A. X. und Passiva B. IV., C. III.)

Die Leasingverträge des Fielmann-Konzerns umfassen Immobilien sowie KFZ und IT-Ausstattung.

Die Bilanzierung der Verträge erfolgt nach IFRS 16: Die Bewertung der Nutzungsrechte erfolgt zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten. Nutzungsrechte werden grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Abweichend davon ist die Abschreibung entsprechend über die Laufzeit des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts vorzunehmen, wenn dessen Nutzungsdauer kürzer ist als die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen beinhalten auch übliche Einmalzahlungen an Dritte, um Mietverträge in bevorzugten Innenstadtlagen abzuschließen. Diese werden entsprechend der Laufzeit des Mietvertrages abgeschrieben. Zusätzlich werden in der Folgewertung der Nutzungsrechte Neubewertungen und Modifikationen der Leasingverbindlichkeit sowie Wertberichtigungen unter Anwendung von IAS 36 berücksichtigt. Die Nutzungsrechte werden in der Bilanz als separater Posten ausgewiesen (siehe Textziffer (4)).

Die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen, diskontiert mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, erfolgt die Abzinsung unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwerts um die geleisteten Leasingzahlungen. Eine Neubewertung erfolgt bei Änderungen des Leasingverhältnisses, im Fielmann-Konzern sind dies insbesondere geänderte Einschätzungen zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Anpassungen der Höhe der Leasingraten. Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als gesonderter Posten ausgewiesen (siehe Textziffer (23)).

Der Fielmann-Konzern mietet im Bereich Immobilien Ladengeschäfte sowie Flächen für die Verwaltung, Produktion und Lager.

Die Mietverträge der Ladengeschäfte in Deutschland, in der Schweiz und in Polen haben in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen über jeweils fünf Jahre oder drei Verlängerungsoptionen mit jeweils drei Jahren. Da nach zehn Jahren in den überwiegenden Fällen eine Neuverhandlung der Verträge angestrebt wird, wird eine Laufzeit von zehn Jahren ab Vertragsbeginn angenommen. Die Verträge werden überwacht und nach angemessener Zeit oder nach Eintreten von relevanten Ereignissen neu bewertet. Die Mietverträge für Ladengeschäfte im übrigen Ausland weisen unterschiedliche Grundlaufzeiten und zum Teil die Möglichkeiten zur Verlängerung und Kündigung auf. Dabei beinhaltet eine Reihe von Verträgen ein bis zwei noch nicht in der Bewertung berücksichtigte Verlängerungsoptionen über einen Zeitraum in der Regel von 60 Monaten. Diese Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden nur in den Fällen berücksichtigt, wenn die Ausübung hinreichend sicher ist.

Die Mietverträge für Büro- und Lagerräume sowie Produktionsstätten im In- und Ausland haben Laufzeiten zwischen einem und 20 Jahren sowie in einem Fall eine unbefristete Laufzeit. Verlängerungsoptionen bestehen nur in wenigen Fällen.

Die Ausübung der ersten Verlängerungsoption der Mietverträge würde zu einem zusätzlichen Zahlungsmittelabfluss in Höhe von Tsd. € 369.766 führen.

Daneben bestehen Leasingverträge für KFZ und IT-Ausstattung, die in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen werden, sowie für KFZ-Stellplätze.

Im Immobilienbereich nimmt Fielmann das Ansatzwahlrecht in Anspruch, für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit zu erfassen. Dies betrifft insbesondere Mietverträge für Ausweichflächen, welche im Falle von Umbaumaßnahmen in den Ladengeschäften abgeschlossen werden.

Die Mietverträge, die eine umsatzabhängige Komponente aufweisen, sind grundsätzlich so ausgestaltet, dass neben der umsatzabhängigen Miete eine vertraglich fixierte Mindestmiete als Mietkondition enthalten ist. Die unter diesen Konditionen zu leistenden Mindestmietzahlungen werden als feste Leasingzahlungen bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Im Fielmann-Konzern sehen 15 Prozent der Mietverträge der Ladengeschäfte eine umsatzabhängige Komponente vor.

Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Wechselkurs abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts einbezogen. Diese Zahlungen werden in der Periode, in der das auslösende Ereignis oder die auslösende Bedingung eintritt, als Aufwand erfasst und in dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" (siehe Textziffer (34)) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sind die variablen Leasingzahlungen von einem Index abhängig, so werden diese in der Leasingverbindlichkeit jeweils in Höhe des aktuell zu zahlenden Betrags ohne Schätzung der zukünftigen Indexentwicklung berücksichtigt.

Aus abgeschlossenen Leasingverträgen, deren Bereitstellungsdatum zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht ist, werden über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von Tsd. € 76.040 erwartet.

Finanzinstrumente (Aktiva A. VII., IX., X. und B. II., III., VI., VII. sowie Passiva B. II., IV. und C. II., III., IV., V.)

Die Erläuterung der Finanzinstrumente gemäß IFRS erfolgt in Textziffer (28) und im Lagebericht. Weitere Ausführungen zu Bilanzpositionen im Anhang, die den Finanzinstrumenten zuzuordnen sind, werden dort mit (28) gekennzeichnet.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell klassifiziert. In der Regel sieht das Geschäftsmodell des Fielmann-Konzerns ein Halten des Vermögenswertes zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme vor. Daher erfolgt die Bewertung dieser finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungsleistungen bestehen, werden zum Fair Value bewertet. Die Wertänderungen dieser finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr handelt es sich hierbei um in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfasste Liquiditätsvorschüsse zur Bedeckung versicherungstechnischer Abgrenzungen für Beitragsüberträge an den Versicherungsgeber der Nulltarif-Versicherung. Diese Liquiditätsvorschüsse werden vom Versicherer als Kapitalanlagen angelegt. Die Nettoerträge (Gewinne und Verluste) aus den Kapitalanlagen stehen allein Fielmann zu. Fielmann erfasst eine Forderung gegenüber dem Versicherer.

Aus der Marktbewertung dieser Forderung resultierende unrealisierte Gewinne und Verluste sowie die hierauf entfallenden latenten Steuern werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Finanzanlagen, sofern diese zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst sind, sowie Zahlungsmittel und Äquivalente der Kategorie "Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" unterliegen gemäß IFRS 9 einem Wertminderungsmodell basierend auf erwarteten Kreditverlusten. Die erwarteten Kreditverluste (ECL: expected credit losses) werden als wahrscheinlichkeitsgewichteter Barwert aller Zahlungsausfälle über die Laufzeit des Vermögenswertes berechnet. Hierzu wird ein dreistufiges Modell genutzt.

Stufe 1: Erfassung erwarteter Kreditverluste über die nächsten zwölf Monate aufgrund von Ereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate

Enthalten sind neue Verträge sowie bestehende Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos. Regelmäßig beinhaltet dies Verträge, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind.

Stufe 2: Erfassung erwarteter Kreditverluste über die gesamte Laufzeit ohne Beeinträchtigung der Bonität

Enthalten sind finanzielle Vermögenswerte, deren Kreditrisiko wesentlich gestiegen, aber deren Bonität nicht beeinträchtigt ist.

Stufe 3: Erfassung erwarteter Kreditverluste über die gesamte Laufzeit mit Beeinträchtigung der Bonität

Enthalten sind finanzielle Vermögenswerte, deren Bonität beeinträchtigt ist oder die ausgefallen sind. Regelmäßig beinhaltet dies Verträge, deren Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig oder deren Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten sind.

Bei Stufe 1 und Stufe 2 wird die Effektivverzinsung auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt, wohingegen bei Stufe 3 die Effektivverzinsung auf Basis des Nettobuchwerts, also abzüglich Risikovorsorge, berechnet wird. Für den Transfer zwischen den Stufen ist eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos maßgeblich. Grundsätzlich erfolgt ein Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2, wenn ein finanzieller Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist. Bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen besteht ein objektiver Hinweis auf einen Kreditausfall und es erfolgt ein Transfer in Stufe 3. Ebenso erfolgt dieser Transfer bei weiteren objektiven Hinweisen auf einen drohenden Kreditausfall wie z. B. Insolvenz.

Unterliegt ein finanzieller Vermögenswert am Bilanzstichtag einem niedrigen Ausfallrisiko, so wird angenommen, dass keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos seit Ersterfassung des finanziellen Vermögenswertes stattgefunden hat. Ein niedriges Ausfallrisiko wird angenommen, wenn das externe oder ein entsprechendes internes Kreditrating Investment Grade entspricht.

Der Fielmann-Konzern nutzt das vereinfachte Verfahren für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und erfasst den erwarteten Kreditausfall über die gesamte Laufzeit.

Die Allokation der Stufen auf die Finanzinstrumente wird in Textziffer (28) weitergehend erläutert. Aufgrund der für den Fielmann-Konzern untergeordneten Bedeutung wurde auf den separaten Ausweis der hieraus resultierenden Gewinne und Verluste in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet. Der entsprechende Betrag wird unter Textziffer (28) erläutert und ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet und bewertet. Soweit keine Börsenkurse vorliegen, wird in der Regel auf Marktbewertungen durch Banken zurückgegriffen.

Zur Bestimmung des Marktwertes von Finanzinstrumenten wird die folgende Hierarchie verwendet:

Stufe 1: Eingangsparameter der Stufe 1 sind auf aktiven Märkten notierte Preise (unbereinigt) für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die am Bewertungsstichtag zugegriffen wird.

Stufe 2: Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können.

Stufe 3: Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter.

Die im Konzern zum Marktwert bewerteten Finanzinstrumente der Klasse "Vermögensverwaltungsdepots" und "Fonds" fallen unter die Hierarchiestufe 1, Teile der "Sonstigen Forderungen" unter die Hierarchiestufe 2 und die "Beteiligungen" fallen unter Stufe 3.

Zu- und Abgänge werden mit dem jeweiligen Wert des Erfüllungstages angesetzt.

Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag wird amortisiert.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.

Vorräte (Aktiva B. I.)

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, erforderlichenfalls vermindert um Wertberichtigungen auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert. Die Fortschreibung erfolgt mit der Methode des gleitenden Durchschnitts. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten gemäß IAS 2. Fertigungsbezogene Gemeinkosten sind enthalten. Zinsen werden aufgrund des kurzen Herstellungsprozesses nicht angesetzt.

Latente Steuern (Aktiva A. VIII. und Passiva B. III.)

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Dies beinhaltet gemäß IAS 12 auch sogenannte "Outside Basis Differences", die sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Nettovermögen einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert dieser Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft ergeben. Eine latente Steuerabgrenzung wird für "Outside Basis Differences" insoweit vorgenommen, wie mit einer Realisierung innerhalb von 12 Monaten gerechnet wird. Darüber hinaus werden latente Steuerabgrenzungen für Verlustvorträge in Übereinstimmung mit IAS 12 vorgenommen. Für die Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die voraussichtlich im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Verbindlichkeit gültig sind.

Latente Steuern werden gemäß IAS 1.70 unter den langfristigen Vermögenswerten (Textziffer (6)) bzw. Schulden (Textziffer (22)) ausgewiesen.

Aktive und passive latente Steuern werden, soweit sie ertragsteuerliche Organkreise oder einzelne Gesellschaften betreffen und laufzeitkongruent sind, gemäß IAS 12.71 ff. saldiert.

Rückstellungen (Passiva B. I. und C. I.)

Die Bilanzierung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 und IAS 19. Demnach werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen aus Ereignissen der Vergangenheit Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Langfristige Rückstellungen werden bei wesentlichen Effekten abgezinst und zum Barwert bilanziert. Der verwendete Zinssatz ist fristadäquat zur Laufzeit von Anleihen für alle Rückstellungen.

Rückstellungen für Pensionen werden für die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungszusagen nach der Methode der laufenden Einmalprämien bewertet. Diese Methode ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden Leistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt diese über die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeiter. Dazu werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen der Rechnungsannahmen und aus Abweichungen zwischen den Rechnungsannahmen von den tatsächlichen Ausprägungen ergeben, erfolgt im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income).

Die Rückstellungen für Jubiläen werden ebenfalls durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Hierbei findet das Verfahren der Einmalprämienfinanzierung für den jährlichen Anwartschaftszuwachs unter Berücksichtigung von Trendannahmen Anwendung.

Für weitere Angaben siehe Textziffer (20).

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist bzw. nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst.

Erlösrealisation

Erlöse werden in erster Linie aus dem Einzelhandelsgeschäft erzielt. Die Realisierung der Erlöse erfolgt zum Zeitpunkt der Abgabe der bestellten und fertigen Produkte an den Kunden. Daneben werden in den Segmenten Deutschland und Spanien in geringem Umfang Umsatzerlöse im Großhandel getätigt. Die Umsatzerlöse enthalten auch Erlöse aus der Abwicklung von Versicherungsfällen der Nulltarif-Versicherung. Der Umfang der Leistungspflicht von Fielmann besteht hierbei grundsätzlich jeweils in der Lieferung einer Korrektionsbrille. Daher realisiert Fielmann Erlöse, die denen aus dem Einzelhandelsgeschäft entsprechen. Aufgrund der Unwesentlichkeit der Effekte wird auf die Anpassung um eine signifikante Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15.63 verzichtet. Darüber hinaus besteht die Leistungspflicht der Nulltarif-Versicherung in der Einstandspflicht zur Schadensabwicklung, aus der ebenfalls Erlöse realisiert werden. Die Erlöse aus und mit dem Geschäft der Nulltarif-Versicherung werden auf die Leistungsverpflichtungen der Brille, der Nulltarif-Versicherungsleistung, sowie der Sonderleistungszusagen 1 durch Fielmann allokiert und zeitpunkt bzw. zeitraumbezogen über 12 bzw. 24 Monate realisiert. Die Erlösrealisierung aus den erhaltenen Pauschalen für die Reparatur der Hörgeräte erfolgt zeitraumbezogen. Auf eine Anpassung wird ebenfalls verzichtet, da hier keine Finanzierungsabrede enthalten ist.

In den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen werden neben den Erträgen aus Versicherungsverträgen gemäß IFRS 17 aus der US-amerikanischen Krankenversicherung Erträge aus der Durchführung von Sehtests und Augenvorsorgeuntersuchungen ausgewiesen.

Mieterträge werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Wesentliche einmalige Erträge und Aufwendungen, die Leasingverhältnissen direkt zuzuordnen sind, werden ebenfalls über deren Laufzeit verteilt.

1 Fielmann gewährt im Rahmen von Nulltarif-Versicherungverträgen mit Zuzahlung regelmäßig Sonderzusagen, die als Rabatt auf bestimmte, zukünftige Brillenerwerbe angerechnet werden können.

Anteilsbasierte Vergütung

Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente an Arbeitnehmer werden zum beizulegenden Zeitwert des Instruments am Tag der Gewährung bewertet. Diese Vergütungen beinhalten nur am Markt befindliche Aktien des Fielmann-Konzerns. Daher ergeben sich hinsichtlich des Wertes keine Schätzungsunsicherheiten. Zu den Formen der Vergütung siehe auch Textziffer (33).

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Ergebnis, das den Eigenkapitalgebern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres - mit Ausnahme der eigenen Anteile, die die Gesellschaft selbst hält - gebildet wird. Sofern verwässernde Effekte vorliegen, werden diese in die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie mit einbezogen. Im laufenden und im Vorjahr lagen derartige Effekte nicht vor.

IV. Erläuterungen zum Konzernabschluss

AKTIVA

Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31.12.2024

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in Tsd. € Stand am 01.01.2024 Währungsumrechnung Änderung Konsolidierungskreis Zugänge Abgänge Umbuchung
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 69.321 -475 688 34 108
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 58.538 670 2.855 26
3. Unfertige Softwareprojekte 2.832 1.610 1.677 -2.284
4. Markenrechte 117.607 3.171 47.278
5. Kundenstamm 106.721 1.666 41.973
355.019 4.362 89.251 2.968 4.566 -2.150
II. Firmenwerte 399.305 5.779 141.368 422
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 139.644 -130 3.083 6.227 2.198 291
2. Mietereinbauten 402.266 287 17.006 21.360 21.120 -3.618
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 470.846 656 30.706 35.199 22.051 21.447
4. Anlagen im Bau 22.379 34 439 16.930 104 -23.555
1.035.135 847 51.234 79.716 45.473 -5.435
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 31.799 -11 1.921
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 960.266 19 33.769 126.194 15.323
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 9.762 5 71 53
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 529 21 234
4. Nutzungsrechte aus Rückbauverpflichtungen 32 12.183 5.664
970.557 77 33.769 138.682 15.376 5.664
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen 5.414 94 703
VII. Übrige Finanzanlagen 8.148 49
Summe Anlagevermögen 2.805.377 11.054 315.622 221.460 66.589
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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in Tsd. € Stand am 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 69.608
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 56.379
3. Unfertige Softwareprojekte 481
4. Markenrechte 168.056
5. Kundenstamm 150.360
444.884
II. Firmenwerte 546.030
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 146.917
2. Mietereinbauten 416.181
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 536.803
4. Anlagen im Bau 16.123
1.116.024
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 33.709
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 1.104.925
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 9.785
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 784
4. Nutzungsrechte aus Rückbauverpflichtungen 17.879
1.133.373
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen 4.805
VII. Übrige Finanzanlagen 8.099
Summe Anlagevermögen 3.286.924
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Kumulierte Abschreibungen
in Tsd. € Stand am 01.01.2024 Währungsumrechnung Zugänge Abgänge Umbuchung Zuschreibung
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 52.591 -241 4.891 34 -317
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 51.899 3.176 2.165 5
3. Unfertige Softwareprojekte 1.677 1.677
4. Markenrechte 11.741 53 5.474
5. Kundenstamm 18.232 199 10.923
136.140 11 24.464 3.876 -312
II. Firmenwerte 99.544 422
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 54.455 -113 3.050 -1.009
2. Mietereinbauten 244.440 -442 33.006 18.375 -10.025
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 344.536 -596 41.152 24.291 9.862
4. Anlagen im Bau 913 -1 30 -13
644.344 -1.152 77.238 42.666 -1.185
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 19.334 -6 527 1.185
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 454.488 -632 107.421 1.379 312
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 6.064 1.296 5
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 142 10 263
4. Nutzungsrechte aus Rückbauverpflichtungen 6 3.805
460.694 -616 112.785 1.384 312
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen
VII. Übrige Finanzanlagen 82 7.037 72
Summe Anlagevermögen 1.360.138 -1.763 222.051 48.420
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Kumulierte Abschreibungen
in Tsd. € Stand am 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 56.890
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 52.915
3. Unfertige Softwareprojekte 0
4. Markenrechte 17.268
5. Kundenstamm 29.354
156.427
II. Firmenwerte 99.122
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 56.383
2. Mietereinbauten 248.604
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 370.663
4. Anlagen im Bau 929
676.579
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 21.040
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 560.210
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 7.355
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 415
4. Nutzungsrechte aus Rückbauverpflichtungen 3.811
571.791
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen 0
VII. Übrige Finanzanlagen 7.047
Summe Anlagevermögen 1.532.006
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Buchwerte
in Tsd. € Stand am 31.12.2024 Stand am 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 12.718 16.730
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 3.464 6.639
3. Unfertige Softwareprojekte 481 1.155
4. Markenrechte 150.788 105.866
5. Kundenstamm 121.006 88.489
288.457 218.879
II. Firmenwerte 446.908 299.761
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 90.534 85.189
2. Mietereinbauten 167.577 157.826
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 166.140 126.310
4. Anlagen im Bau 15.194 21.466
439.445 390.791
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 12.669 12.465
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 544.715 505.778
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 2.430 3.698
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 369 387
4. Nutzungsrechte aus Rückbauverpflichtungen 14.068
561.582 509.863
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen 4.805 5.414
VII. Übrige Finanzanlagen 1.052 8.066
Summe Anlagevermögen 1.754.918 1.445.239

Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31.12.2023

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in Tsd. € Stand am 01.01.2023 Währungsumrechnung Änderung Konsolidierungskreis Zugänge Abgänge Umbuchung
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 54.904 83 14.587 1.522 1.968 193
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 57.923 636 193 172
3. Unfertige Softwareprojekte 2.555 642 -365
4. Markenrechte 85.945 1 31.206 455
5. Kundenstamm 78.807 24.553 3.361
280.134 84 70.346 6.616 2.161
II. Firmenwerte 315.101 1.984 87.714 5.494
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 142.250 707 248 50 -3.511
2. Mietereinbauten 342.455 3.687 11.655 49.821 8.044 2.692
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 439.775 2.948 5.542 30.952 9.397 1.026
4. Anlagen im Bau 20.973 19 10 5.468 45 -4.046
945.453 7.361 17.207 86.489 17.536 -3.839
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 28.040 3.759
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 823.002 6.759 23.113 117.714 10.402 80
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 6.641 13 8 3.110 10
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 169 360
829.812 6.772 23.481 120.824 10.412 80
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen 5.711 297
VII. Übrige Finanzanlagen 9.032 4 888
Summe Anlagevermögen 2.413.283 16.201 198.748 213.933 36.788
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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in Tsd. € Stand am 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 69.321
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 58.538
3. Unfertige Softwareprojekte 2.832
4. Markenrechte 117.607
5. Kundenstamm 106.721
355.019
II. Firmenwerte 399.305
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 139.644
2. Mietereinbauten 402.266
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 470.846
4. Anlagen im Bau 22.379
1.035.135
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 31.799
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 960.266
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 9.762
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 529
970.557
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen 5.414
VII. Übrige Finanzanlagen 8.148
Summe Anlagevermögen 2.805.377
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Kumulierte Abschreibungen
in Tsd. € Stand am 01.01.2023 Währungsumrechnung Zugänge Abgänge Umbuchung Zuschreibung
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 47.909 108 5.357 783
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 45.818 6.181 100
3. Unfertige Softwareprojekte 1.677
4. Markenrechte 8.812 -4 4.575 1.642
5. Kundenstamm 10.744 -18 7.506
114.960 86 23.619 883 1.642
II. Firmenwerte 98.367 1.459 282
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 52.904 361 3.620 40 -2.390
2. Mietereinbauten 208.033 2.645 41.858 7.152 8 952
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 322.820 2.511 24.941 4.183 -21 1.532
4. Anlagen im Bau 942 -2 40 13
584.699 5.515 70.419 11.415 -2.390 2.484
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 16.456 488 2.390
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 354.465 4.657 100.387 1.368 3.653
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 4.922 -2 1.144
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 38 104
359.425 4.655 101.635 1.368 3.653
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen
VII. Übrige Finanzanlagen 82
Summe Anlagevermögen 1.173.907 11.715 196.243 13.948 7.779
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Kumulierte Abschreibungen
in Tsd. € Stand am 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 52.591
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 51.899
3. Unfertige Softwareprojekte 1.677
4. Markenrechte 11.741
5. Kundenstamm 18.232
136.140
II. Firmenwerte 99.544
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 54.455
2. Mietereinbauten 244.440
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 344.536
4. Anlagen im Bau 913
644.344
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 19.334
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 454.488
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 6.064
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 142
460.694
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen 0
VII. Übrige Finanzanlagen 82
Summe Anlagevermögen 1.360.138
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Buchwerte
in Tsd. € Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 16.730 6.995
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 6.639 12.105
3. Unfertige Softwareprojekte 1.155 878
4. Markenrechte 105.866 77.133
5. Kundenstamm 88.489 68.063
218.879 165.174
II. Firmenwerte 299.761 216.734
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 85.189 89.346
2. Mietereinbauten 157.826 134.422
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 126.310 116.955
4. Anlagen im Bau 21.466 20.031
390.791 360.754
IV. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 12.465 11.584
V. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
1. Nutzungsrechte aus Immobilienleasing 505.778 468.537
2. Nutzungsrechte aus KFZ-Leasing 3.698 1.719
3. Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen 387 131
509.863 470.387
VI. Anteile an assoziierten Unternehmen 5.414 5.711
VII. Übrige Finanzanlagen 8.066 9.032
Summe Anlagevermögen 1.445.239 1.239.376

(1) Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zusammen aus IT-Software, Markenrechten und Kundenstämmen. Die IT-Software wird über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzten Nutzungsdauern liegen mit Ausnahme eines Markenrechtes, für das aufgrund der langen Historie und der starken Positionierung der Marke von einer dauerhaften Nutzung ausgegangen wird, nicht vor.

Die Zugänge zu den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten betreffen in Höhe von Tsd. € 670 (Vorjahr: Tsd. € 636) die Aktivierung selbst erstellter Software im Zusammenhang mit der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie.

Die Zugänge in den unfertigen Softwareprojekten betreffen in Höhe von Tsd. € 1.610 (Vorjahr: Tsd. € 592) Aufwendungen für Software im Zusammenhang mit der Vision 2025 und der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie.

Die im Berichtsjahr nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen betrugen insgesamt Tsd. € 11.814 (Vorjahr: Tsd. € 14.720).

Im Rahmen der Kaufpreisallokationen der verschiedenen Unternehmenserwerbe der letzten Jahre wurden die folgenden immateriellen Vermögenswerte identifiziert:

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

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Name der Gesellschaft Jahr der Akquisition Buchwert zum Zeitpunkt der Akquisition
in Tsd. €
Laufzeit Buchwert zum 31.12.2024
in Tsd. €
Buchwert zum 31.12.2023
in Tsd. €
Ocumeda AG 2023 709 3 Jahre 329 692
Fielmann Canada Inc. 2023 13.605 5 bis 10 Jahre 9.738 12.231
10.067 12.923

Markenrechte

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Name der Gesellschaft Jahr der Akquisition Buchwert zum Zeitpunkt der Akquisition
in Tsd. €
Laufzeit Buchwert zum 31.12.2024
in Tsd. €
Buchwert zum 31.12.2023
in Tsd. €
Planeta d.o.o. 2019 4.372 unbegrenzt 4.372 4.372
Óptica del Penedés, S.L.U. 2020 71.700 20 Jahre 57.360 60.945
Ibervisión Servicios Ópticos, S.L.U. 2022 5.087 10 Jahre 4.069 4.578
Medop, S.A.U. 2022 5.241 20 Jahre 4.716 4.979
SVS Vision, Inc. 2023 31.695 50 Jahre 32.093 30.963
Shoptikal LLC 2024 47.278 50 Jahre 48.154 0
150.764 105.837

Kundenstamm

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Name der Gesellschaft Jahr der Akquisition Buchwert zum Zeitpunkt der Akquisition
in Tsd. €
Laufzeit Buchwert zum 31.12.2024
in Tsd. €
Buchwert zum 31.12.2023
in Tsd. €
Planeta d.o.o. 2019 5.164 17 Jahre 3.645 3.949
Óptica del Penedés, S.L.U. 2020 59.000 12 Jahre 39.333 44.250
Ibervisión Servicios Ópticos, S.L.U. 2022 6.391 10 Jahre 5.113 5.752
Medop, S.A.U. 2022 11.613 14 Jahre 9.954 10.784
SVS Vision, Inc. 2023 24.034 10 Jahre 21.626 23.753
Shoptikal LLC 2024 41.973 8 bis 12,6 Jahre 41.334 0
121.005 88.488

(2) Firmenwerte

Die Firmenwerte verteilen sich wie folgt auf die Segmente:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Deutschland 54.477 54.477
Schweiz 9.187 9.227
Spanien 153.236 153.236
Nordamerika 220.251 73.064
Niederlande 3.546 3.546
Slowenien 6.211 6.211
446.908 299.761

Die Veränderungen im Segment Schweiz resultieren aus der laufenden währungsbedingten Umrechnung der Firmenwerte. Ein Teil des Firmenwertes aus der Akquisition der in der Schweiz ansässigen Ocumeda AG wurde zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung in Höhe von Tsd. € 12.821 auf das Segment Deutschland allokiert.

Im Segment Nordamerika erfolgte aus der Akquisition der US-amerikanischen Shopko Optical-Gruppe ein Zugang zum Akquisitionszeitpunkt in Höhe von Tsd. € 141.368 hat. Nähere Information zur Akquisition befinden sich im Abschnitt "Konsolidierungskreis und Veränderungen des Konsolidierungskreises" unter III. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Daneben resultieren Veränderungen im Segment Nordamerika aus der laufenden währungsbedingten Umrechnung der Firmenwerte.

(3) Sachanlagen/​Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die Buchwerte der Sachanlagen einschließlich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verteilen sich zum 31. Dezember 2024 auf die Segmente wie folgt:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Deutschland 273.133 279.690
Schweiz 24.844 27.598
Österreich 15.377 14.594
Spanien 29.526 26.119
Nordamerika 68.701 19.357
Übrige 40.533 35.898
452.114 403.256

Die Zugänge (auch durch Umgliederungen aus den Anlagen im Bau) in den Sachanlagen resultieren unter anderem aus Ersatzinvestitionen in den Niederlassungen in Höhe von Tsd. € 60.642 (Vorjahr: Tsd. € 46.613). Weitere Zugänge ergeben sich aus der Expansion des Konzerns (Tsd. € 79.731, Vorjahr: Tsd. € 26.499) und betreffen im Wesentlichen die Akquisition von Shoptikal LLC in Höhe von Tsd. € 51.234. Beschränkungen der Verfügungsrechte ergeben sich bezüglich Immobilien und anderen Sachanlagen der Fielmann Akademie in Höhe von Tsd. € 15.521 (Vorjahr: Tsd. € 15.873) aufgrund der Gemeinnützigkeit und des Denkmalschutzes.

Für den Bau und Erwerb eines Intralogistiksystems in Tschechien ist eine vertragliche Verpflichtung in Höhe von Tsd. € 37.808 eingegangen worden.

Die Zurechnung zu der Gruppe der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt für Flächen, die von keiner Gesellschaft des Konzerns genutzt werden. Diese Immobilien werden nach IAS 40 als Finanzinvestitionen eingestuft und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr wurden bei diesen Immobilien keine Nachaktivierungen vorgenommen. Der für sämtliche Immobilien mit einem Ertragswertverfahren ermittelte beizulegende Zeitwert beläuft sich auf Tsd. € 19.063 (Vorjahr: Tsd. € 17.417). Die entsprechenden Mieteinnahmen im Berichtszeitraum betragen € Tsd. € 1.271 (Vorjahr: Tsd. € 1.161). Dem gegenüber stehen direkt zurechenbare Aufwendungen in Höhe von Tsd. € 1.008 (Vorjahr: Tsd. € 864).

(4) Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

Enthalten sind neben Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen für Immobilien in geringem Umfang Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen für Kraftfahrzeuge und Nutzungsrechte aus sonstigen Leasingverhältnissen. Zur genaueren Darstellung der Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf die Entwicklung des Konzernanlagevermögens.

(5) Anteile an assoziierten Unternehmen/​Übrige Finanzanlagen 1

Ausgewiesen wird der Anteil an dem assoziierten Unternehmen FittingBox S.A. Diese Gesellschaft wurde 2006 gegründet und ist Anbieter von Augmented-Reality-Technologie wie der 3D-Anprobe für Brillen und Sonnenbrillen. Das Unternehmen hat seine Zentrale in Toulouse, Frankreich, und betreibt außerdem eine Vertriebsgesellschaft in Miami, USA. FittingBox S.A. entwickelt innovative Technologielösungen und digitale Inhalte für die augenoptische Branche und verfügt über die weltweit größte Datenbank mit Fassungsfotos und 3D-Modellen. Die strategische Beteiligung an dem französischen Technologieunternehmen ist ein konsequenter Schritt in der Digitalisierungsstrategie von Fielmann. Gemeinsam arbeiten die Unternehmen am Online-Brillenkauf in Fielmann-Qualität. FittingBox S.A. ist nicht an einer Börse notiert.

Im Berichtsjahr wurde der Eigentumsanteil an dem Unternehmen durch den Verkauf von Anteilen auf 15 Prozent vermindert. Die Indikatoren für einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen sind weiterhin gegeben.

Die nachstehende Tabelle fasst die Finanzinformationen von FittingBox S.A. zusammen. Die Zahlen des Berichtsjahres sind vorläufig. Die Zahlen des Vorjahres wurden an den finalen Stand angepasst.

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Eigentumsanteil 15% 18%
Kurzfristige Vermögenswerte 8.447 7.021
Langfristige Vermögenswerte 28.613 29.880
Kurzfristige Schulden -8.890 -8.452
Langfristige Schulden -2.231 -2.302
Nettovermögen (100 Prozent) 25.939 26.147
Anteil des Konzerns am Nettovermögen 3.987 4.717
Buchwert der Beteiligung 4.335 4.945
Umsatzerlöse 12.750 8.659
Jahresergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen -317 -1.718
Gesamtergebnis (100 Prozent) -317 -1.718
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis -49 -310

Weiterhin umfasst die Position eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in Höhe von Tsd. € 470 (Vorjahr: Tsd. € 470). Aufgrund des Umfangs und der für den Fielmann-Konzern untergeordneten Bedeutung erfolgt der Ausweis des Ergebnisses aus Anteilen an assoziierten Unternehmen in der Position Erträge im Finanzergebnis bzw. Übrige Aufwendungen im Finanzergebnis (siehe Textziffer (36)). Von assoziierten Unternehmen wurden keine Dividenden vereinnahmt.

1 Weitere Angaben siehe Textziffer (28)

Zudem besteht eine Beteiligung von 11,3 Prozent an dem Unternehmen "Deep Optics" (Optica Amuka (A.A) Ltd.), ein Deep-Tech-Unternehmen und Entwickler in der Elektro-Optik mit Sitz in Israel. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ist der Buchwert der Anteile im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben worden.

Die weiteren übrigen Finanzanlagen enthalten unter anderem Ausleihungen an nicht beherrschende Gesellschafter.

(6) Aktive latente Steuern

Latente Steueransprüche sind in Höhe von Tsd. € 61.635 (Vorjahr: Tsd. € 57.748) aktiviert. Für nähere Angaben wird auf Textziffer (40) des Anhangs verwiesen.

Der Vorjahreswert wurde angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

(7) Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 2

Der Ausweis der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfasst insbesondere Kautionen und Mitarbeiterdarlehen. Von den Forderungen gegenüber Mitarbeitern in Form von Darlehen wird innerhalb der nächsten 12 Monate eine Tilgung in Höhe von Tsd. € 137 (Vorjahr: Tsd. € 122) erwartet und unter den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (siehe Textziffer (10)).

(8) Langfristige sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

In dieser Position werden erstmalig langfristige Abgrenzungsposten der US-amerikanischen Shopko Optical-Gruppe in Höhe von Tsd. € 471 ausgewiesen.

(9) Vorräte

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.757 669
Unfertige Erzeugnisse 25.229 18.922
Fertige Erzeugnisse und Waren 231.334 205.149
259.320 224.740

Die Vorräte betreffen überwiegend Produkte für Brillenoptik, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Hörakustik sowie sonstige Handelswaren. Unfertige Erzeugnisse betreffen hauptsächlich für Kunden bearbeitete Aufträge für Brillen und Hörsysteme.

Der Anstieg der Vorräte resultiert insbesondere aus der Erhöhung der Lieferfähigkeit von Fassungen in den Niederlassungen, aber auch von Sonnenbrillen und Kontaktlinsen.

2 Weitere Angaben siehe Textziffer (28)

Der Gesamtbetrag aller Wertberichtigungen auf Vorräte beträgt Tsd. € 5.054 (Vorjahr: Tsd. € 4.944) und wurde vollständig im Materialaufwand erfasst. Der Verbrauch von Vorräten ist in Höhe von Tsd. € 444.078 (Vorjahr: Tsd. € 390.655) als Aufwand im Geschäftsjahr gebucht.

(10) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 3

Für nähere Angaben zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Textziffer (28) des Anhangs verwiesen. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen Lieferanten in Höhe von Tsd. € 46.427 (Vorjahr: Tsd. € 42.853). Neben debitorischen Kreditoren werden hier insbesondere Abgrenzungen für zu erwartende Zuschüsse von Lieferanten für das aktuelle Jahr, deren Eingang im Laufe des Geschäftsjahres 2025 erwartet wird, ausgewiesen. Des Weiteren sind Forderungen gegen Versicherungen in Höhe von Tsd. € 28.164 (Vorjahr: Tsd. € 27.456) in dieser Position enthalten. Von diesen Forderungen wurden Tsd. € 26.984 (Vorjahr: Tsd. € 25.669) zum Marktwert bewertet.

(11) Nicht finanzielle Vermögenswerte

In dieser Position sind im Wesentlichen Abgrenzungsposten für vorausgezahlte Sozialabgaben in der Schweiz und für IT in der Fielmann Group AG sowie Forderungen aus Umsatzsteuer enthalten.

(12) Kurzfristige Ertragsteueransprüche

Die Steueransprüche in Höhe von Tsd. € 11.144 (Vorjahr: Tsd. € 9.722) resultieren insbesondere aus Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

(13) Kurzfristige Finanzanlagen 4

Der Ausweis der kurzfristigen Finanzanlagen umfasst Fonds in Höhe von Tsd. € 4.371 (Vorjahr: Tsd. € 4.097) in der Vertriebsgesellschaft in Italien, die als Sicherheiten im Rahmen von Mietverhältnissen dienen, sowie Festgelder der Fielmann Group AG in Höhe von Tsd. € 3.023 (Vorjahr: Anleihen in Höhe von Tsd. € 6.071). Im Vorjahr wurden weiterhin ein Depot in der Schweiz in Höhe von Tsd. € 11.389 sowie Fonds in einer Vertriebsgesellschaft in Spanien in Höhe von Tsd. € 1.351 ausgewiesen. Die Zusammensetzung des Finanzvermögens ist in Textziffer (43) dargestellt.

(14) Zahlungsmittel und Äquivalente 5

Enthalten sind liquide Mittel in Form von Bankguthaben in Höhe von Tsd. € 89.967 (Vorjahr: Tsd. € 55.398) und Kassenbeständen in Höhe von Tsd. € 4.322 (Vorjahr: Tsd. € 3.528). Die Zusammensetzung des Finanzvermögens ist in Textziffer (43) dargestellt.

PASSIVA

(15) Gezeichnetes Kapital/​Genehmigtes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Fielmann Group AG beträgt zum 31. Dezember 2024 Tsd. € 84.000 (Vorjahr: Tsd. € 84.000). Dieses ist seit dem von der Hauptversammlung am 3. Juli 2014 beschlossenen und am 22. August 2014 vorgenommenen Aktiensplit im Verhältnis 1:2 eingeteilt in 84 Millionen Stammaktien, jeweils ohne Nennwert. Auf jede der 84 Millionen Aktien entfällt ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von € 1,00. Die Aktien 3 Weitere Angaben siehe Textziffer (28) 4 Weitere Angaben siehe Textziffer (28) 5 Weitere Angaben siehe Textziffer (28) lauten auf den Inhaber. Alle Aktien gewähren gleiche Stimmrechte sowie Rechte am Gewinn und Vermögen der Fielmann Group AG und sind vollständig eingezahlt.

Nach § 5 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, bis zum 7. Juli 2026 das Grundkapital durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien, gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um Tsd. € 10.000 zu erhöhen. Im Berichtszeitraum hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Die Gewährleistung der finanziellen Stabilität und Flexibilität des Fielmann-Konzerns durch eine nachhaltige Sicherung der bilanziellen Eigenkapitalbasis ist das grundsätzliche Ziel unseres Kapitalmanagements. Darüber hinaus steuert der Konzern sein Kapital mit dem Ziel, eine angemessene Eigenkapitalrendite zu erzielen und die Aktionäre regelmäßig am Erfolg der Gruppe teilhaben zu lassen. Das gemanagte Kapital des Konzerns besteht aus den finanziellen Verbindlichkeiten, den Zahlungsmitteln und Äquivalenten sowie dem Eigenkapital.

Die Fielmann Group AG und die in den Konzernabschluss einbezogenen Kapitalgesellschaften unterliegen den Mindestkapitalanforderungen des deutschen Aktien- und GmbH-Rechts sowie den entsprechenden Bestimmungen nach Landesrecht und Gesellschaftsform. Weitere branchenspezifische Mindestkapitalanforderungen bestehen nicht.

Die im Konzern vorhandene Liquidität wird täglich zentral überwacht und gesteuert. Hierzu ist sowohl ein tägliches als auch monatliches Berichtswesen installiert. Dieses gewährleistet die Einhaltung sämtlicher Mindestkapitalanforderungen.

Zum 31. Dezember 2024 hielt die Fielmann Group AG 11.845 eigene Aktien im Bestand. Die Anschaffungskosten betrugen Tsd. € 521 (Vorjahr: 6.369 eigene Aktien mit Anschaffungskosten von Tsd. € 283).

(16) Kapitalrücklage

Ausgewiesen wird ausschließlich das Agio aus der Kapitalerhöhung der Fielmann Group AG in 1994 nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.

(17) Gewinnrücklagen

In den Gewinnrücklagen werden die nicht ausgeschütteten Gewinne aus Vorjahren und dem Geschäftsjahr 2024 ausgewiesen (siehe auch Textziffer (42)).

Mit Ausübung der Call-Option zum Erwerb der übrigen 20 Prozent der Anteile an der Gesellschaft Óptica del Penedés, S.L.U. haben sich die Gewinnrücklagen im Vergleich zum Vorjahr um Tsd. € 33.935 erhöht (siehe Textziffer (28)).

Aus der Veränderung des Buchwertes der Put- und Call-Option zur Akquisition der übrigen 8,75 Prozent der Ocumeda AG wurden Tsd. € 1.915 ergebnisneutral über das Eigenkapital erfasst und mindern die Gewinnrücklagen (siehe Textziffer (28)).

Mit Erwerb der 90 Prozent der Anteile an der Gesellschaft Ocumeda AG im Geschäftsjahr 2023 wurde der zum Erwerbszeitpunkt aktuelle Wert einer Put- und Call-Option in Höhe von Tsd. € 4.204 in den Gewinnrücklagen bilanziert und mindert diese. Die Verbindlichkeit aus der Put- Option wird unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe Textziffer (21)).

Die Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

(18) Sonstige Rücklagen

In den sonstigen Rücklagen sind der Währungsausgleichsposten, die Gewinne und Kursvorteile bei der Abgabe eigener Aktien an Mitarbeiter gemäß IFRS 2 sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste insbesondere aus den Pensionsrückstellungen im Rahmen der Anwendung des IAS 19 enthalten.

(19) Nicht beherrschende Anteile

In den nicht beherrschenden Anteilen werden die Anteile anderer Gesellschafter an Kapitalgesellschaften des Konzerns ausgewiesen. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Personengesellschaften werden gem. IAS 32 als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden bei Zugang anteilig entsprechend der abgezinsten prognostizierten Ausschüttungen über die Mindestlaufzeit der Gesellschaft zuzüglich des Auseinandersetzungsanspruchs bewertet. Die Fortentwicklung der Verbindlichkeiten erfolgt über den Zinseffekt, sowie gegebenenfalls durch Anpassungen entsprechend der Ausschüttungsprognose (siehe auch Textziffer (25), (28) und (42)).

(20) Langfristige Rückstellungen

Die Entwicklung der langfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € Stand am 01.01.2024 Währungsänderung Änderung Konsolidierungskreis Umbuchung Zinsen Verbrauch
Pensionsrückstellungen 7.223 218 -471
Jubiläumsrückstellungen 6.960 -17 267 -807
Rückbauverpflichtungen 8.137 -3 118 -711
Rückstellungen im Warenbereich 4.670 173 -3.389
Sonstige langfristige Rückstellungen 5.985 1 -737 50 -1.177
32.975 -19 0 -737 826 -6.555
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in Tsd. € Auflösung Zuführung Stand am 31.12.2024
Pensionsrückstellungen -82 113 7.001
Jubiläumsrückstellungen -105 607 6.905
Rückbauverpflichtungen 12.665 20.206
Rückstellungen im Warenbereich -15 2.841 4.280
Sonstige langfristige Rückstellungen -578 1.796 5.340
-780 18.022 43.732

Pensionsrückstellungen resultieren überwiegend aus unverfallbaren Pensionszusagen der Fielmann Group AG (Tsd. € 6.332, Vorjahr: Tsd. € 6.466) und betreffen ausschließlich das Segment Deutschland.

Den Rückstellungen stehen Rückdeckungsguthaben in Höhe von Tsd. € 56 (Vorjahr: Tsd. € 69) gegenüber, die mit den Pensionsrückstellungen saldiert sind. In der Veränderung der Rückstellung ist ein Aufzinsungseffekt von Tsd. € 218 (Vorjahr: Tsd. € 250) enthalten. Die Duration für die Pensionsverpflichtungen der Fielmann Group AG beträgt 11 Jahre (Vorjahr: 11 Jahre).

Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind:

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in % 2024 2023
Abzinsungssatz 3,09 3,09
Erwartete Einkommenssteigerung 0,00 0,00
Erwartete Rentensteigerung 2,00 2,00

Die Pensionsrückstellungen im Fielmann-Konzern betreffen fixierte Zusagen, sodass für die Bewertung der Pensionsrückstellungen keine Einkommenssteigerung berücksichtigt wird.

Hinsichtlich des Abzinsungssatzes wurde eine Sensitivitätsbetrachtung vorgenommen. Eine Senkung des Abzinsungssatzes um einen Prozentpunkt würde zu einer Erhöhung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung in Höhe von Tsd. € 757 führen, eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um einen Prozentpunkt würde den Barwert um Tsd. € 643 mindern.

Die Veränderung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2024 2023
Anfangsbestand der leistungsorientierten Verpflichtung 7.292 6.922
Laufender Dienstzeitaufwand (Ausweis im Personalaufwand) 4 3
Zinsaufwand (Ausweis im Finanzergebnis) 218 250
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (Ausweis im OCI) 14 559
- davon Änderungen in finanziellen Rechnungsannahmen 453
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen 14 106
Gezahlte Leistungen -471 -442
Endbestand der leistungsorientierten Verpflichtung 7.057 7.292

Die Veränderung des OCI (Other Comprehensive Income) resultiert aus erfahrungsbedingten Anpassungen. Auf die im sonstigen Ergebnis gebuchten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste entfällt ein Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von Tsd. € 4 (Vorjahr: Steuerertrag in Höhe von Tsd. € 172).

Aufgliederung der Pläne:

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in Tsd. € 2024 2023
Leistungsorientierte Verpflichtungen - aus Plänen, die nicht über einen Fonds finanziert wurden 7.057 7.292
Summe 7.057 7.292

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:

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in Tsd. € 2024 2023
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 7.057 7.292
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -56 -69
In der Bilanz angesetzte Rückstellung 7.001 7.223

Jubiläumsrückstellungen werden für 10- bis 35-jährige Jubiläen unter Berücksichtigung von tatsächlichen Fluktuationswerten der Vergangenheit gebildet. Die Abzinsung erfolgt mit einem Zinssatz gemäß der Duration der zukünftigen Jubiläumszahlungen in Höhe von 2,80 Prozent (Vorjahr: 2,95 Prozent). Eine Realisierung dieser Rückstellungen in den nächsten zwölf Monaten wird voraussichtlich in Höhe von Tsd. € 1.176 (Vorjahr: Tsd. € 883) erfolgen. Durch die kapitalmarktbedingte Änderung des Abzinsungssatzes im Berichtsjahr ergibt sich eine Erhöhung der Rückstellung um Tsd. € 82 (Vorjahr: Minderung um Tsd. € 256). Die durch Zeitablauf sich ergebende Erhöhung des abgezinsten Betrages beträgt Tsd. € 182 (Vorjahr: Tsd. € 215).

Die Rückbauverpflichtungen aus Mietverträgen sind als langfristig anzusehen. Eintretende Risiken innerhalb der nächsten zwölf Monate sind nicht zu erkennen. In der weit überwiegenden Zahl der Mietverträge stehen den Gesellschaften des Fielmann-Konzerns eine oder mehrere Verlängerungsoptionen zur Verfügung. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres wurden die Inputparameter für die Ermittlung der Rückbauverpflichtungen aus Mietereinbauten angepasst. Diese Anpassung führte zu einer erfolgsneutralen Erhöhung der Rückbauverpflichtung um Tsd. € 11.240 und gleichzeitig zu einer Erhöhung der aktivierten Nutzungsrechte um denselben Betrag. Als Folge hat sich der Abschreibungsaufwand um Tsd. € 1.105 erhöht. Da die Höhe der zukünftigen Rückbauverpflichtungen auch von zukünftigen Vertragsverhandlungen abhängt, können die Beträge für zukünftige Perioden nicht zuverlässig bestimmt werden. Für die Berechnung der für die Abzinsung der auf den Stichtag ermittelten Erfüllungsbeträge wurden die Zinssätze entsprechend der Laufzeit der Mietverträge nach IFRS 16 herangezogen (Vorjahr: 3,93 Prozent (10 Jahre)). Es wurde eine Inflationsrate von 2,0 Prozent (Vorjahr: 1,9 Prozent) berücksichtigt.

Die Rückstellungen im Warenbereich betreffen hauptsächlich Garantiezusagen und daraus resultierende Risiken. Darin enthalten sind neben den Material- auch Personalaufwendungen für Abwicklungsleistungen. Die Risiken realisieren sich überwiegend innerhalb von zwölf Monaten, maximal innerhalb von drei Jahren. Der kurzfristige Anteil der Garantierisiken wird unter den kurzfristigen Rückstellungen in Textziffer (24) ausgewiesen. Die Annahmen zur Bewertung der Risiken werden durch ein Berichtswesen zu den Garantiefällen ständig verifiziert. Für die Ermittlung der Erfüllungsbeträge wurde eine Inflationsrate von 2,0 Prozent (Vorjahr: 1,9 Prozent) berücksichtigt. Die für die Abzinsung verwendeten Zinssätze betrugen für zwei Jahre 3,13 Prozent (Vorjahr: 3,64 Prozent) sowie für drei Jahre 3,25 Prozent (Vorjahr: 3,46 Prozent). Die Rückerstattungsverbindlichkeiten für den Verkauf von Waren mit Rückgaberecht nach IFRS 15 werden in den nicht finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Weitere Angaben finden sich in Textziffer (26). Aus den Änderungen der Zinssätze resultiert eine Erhöhung der Rückstellungen im Warenbereich in Höhe von Tsd. € 47 (Vorjahr: Verringerung der Rückstellung in Höhe von Tsd. € 123).

Zinssatzbedingte Änderungen bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen ergeben sich in Höhe von Tsd. € -23 (Vorjahr: Tsd. € -30).

(21) Langfristige Finanzverbindlichkeiten 6

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre Tsd. € 87 (Vorjahr: Tsd. € 146) 252 179
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten - davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre Tsd. € 425 (Vorjahr: Tsd. € 142) 8.371 6.776
8.623 6.955

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind ausschließlich festverzinslich mit fester Laufzeit. Ein wesentliches Zinsrisiko ist aufgrund der geringen Verschuldung nicht erkennbar.

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten umfassen ausstehende Kaufpreiszahlungen aus dem Erwerb von Gesellschaften in Höhe von Tsd. € 2.306 (Vorjahr: Tsd. € 3.498), die sämtlich eine Restlaufzeit von unter 5 Jahren aufweisen. Der undiskontierte Zahlungsbetrag beträgt Tsd. € 2.750 (Vorjahr: Tsd. € 5.125). Daneben wird insbesondere die Verbindlichkeit aus einer Call- und Put-Option in Höhe von Tsd. € 5.035 (Vorjahr: Tsd. € 2.799) ausgewiesen, die eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren aufweist. Der undiskontierte Zahlungsbetrag beträgt Tsd. € 5.845 (Vorjahr: Tsd. € 3.519). In Bezug auf diese Verbindlichkeit besteht aus Konzernsicht kein signifikantes Liquiditätsrisiko.

(22) Passive latente Steuern

Latente Steuerverbindlichkeiten sind in Höhe von Tsd. € 60.403 (Vorjahr: Tsd. € 54.783) passiviert. Für nähere Angaben wird auf Textziffer (40) des Anhangs verwiesen.

(23) Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

Im Berichtsjahr wurden Leasingzahlungen in Höhe von Tsd. € 119.397 (Vorjahr: Tsd. € 120.519) geleistet. Zudem wurden Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von Tsd. € 18.810 (Vorjahr: Tsd. € 13.103) erfasst. Der Abschreibungsbetrag, die Zugänge sowie der Buchwert der Nutzungsrechte nach Klassen der zugrunde liegenden Vermögenswerte lässt sich der Entwicklung des Konzernanlagevermögens am Anfang des Abschnittes IV. "Erläuterungen zum Konzernabschluss" entnehmen.

Es wurden variable Leasingzahlungen in Höhe von Tsd. € 2.919 (Vorjahr: Tsd. € 2.372) geleistet, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt wurden. Für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten wurde Aufwand in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von Tsd. € 505 (Vorjahr: Tsd. € 762) berücksichtigt. Im Rahmen von Untervermietungen wurden Erträge in Höhe von Tsd. € 981 (Vorjahr: Tsd. € 961) vereinnahmt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Die Leasingverbindlichkeiten stammen aus Leasingverträgen für Immobilien, KFZ und IT-Ausstattung. Die Zusammensetzung der Leasingverbindlichkeiten nach Fälligkeit ergibt sich wie folgt:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Kurzfristig 101.383 98.652
1 bis 5 Jahre 295.763 258.442
über 5 Jahre 170.920 162.142
Langfristig 466.683 420.584
568.066 519.236

In Bezug auf die eigenen Leasingverbindlichkeiten besteht aus Konzernsicht kein signifikantes Liquiditätsrisiko.

Die undiskontierten Leasingzahlungen stellen sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Kurzfristig 120.737 108.751
1 bis 5 Jahre 339.737 307.234
über 5 Jahre 214.353 201.192
Langfristig 554.090 508.426
674.827 617.177

(24) Kurzfristige Rückstellungen

Die Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € Stand am 01.01.2024 Währungsänderung Änderung Konsolidierungskreis Umbuchung Zinsen Verbrauch
Personalrückstellungen 52.276 149 2.673 737 90 -49.955
Rückstellungen im Warenbereich 12.043 -18 290 -10.151
Übrige Rückstellungen 12.979 -27 1.739 -8.920
77.298 104 4.702 737 90 -69.026
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in Tsd. € Auflösung Zuführung Stand am 31.12.2024
Personalrückstellungen -2.697 59.454 62.727
Rückstellungen im Warenbereich -93 10.254 12.325
Übrige Rückstellungen -1.325 11.860 16.306
-4.115 81.568 91.358

Die Personalrückstellungen werden insbesondere für Verpflichtungen aus Sonderzahlungen und Tantiemen in Höhe von Tsd. € 34.458 (Vorjahr: Tsd. € 33.508) gebildet, der Zahlungsmittelabfluss erfolgt im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025. Der Anstieg des Geschäftsjahres ist bedingt durch Zahlungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von Tsd. € 9.374 (Vorjahr: Tsd. € 5.250).

Die Rückstellungen im Warenbereich betreffen die Garantierisiken, die voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate realisiert werden. Der langfristige Anteil der Garantierisiken wird in Textziffer (20) ausgewiesen. Im ersten Jahr wird der wesentliche Teil der insgesamt erwarteten Garantiefälle abgewickelt.

Die Übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Abrechnungen von Bauleistungen und sonstige Dienstleistungen.

Die Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

Die Laufzeit der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beträgt bis zu einem Jahr.

Im Zusammenhang mit der Akquisition der Shopko Optical-Gruppe wurde im Berichtsjahr eine Kaufpreisfinanzierung in Höhe von Tsd. € 305.000 aufgenommen, die über drei Kreditrahmenverträge kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde.

Die Ausübung der Call-Option zum Erwerb der übrigen 20 Prozent der Anteile der Gesellschaft Óptica del Penedés, S.L.U. im Berichtsjahr führte zur Rückführung der Verbindlichkeit aus der Put-Option (Vorjahr: Tsd. € 53.785).

7 Weitere Angaben siehe Textziffer (28)

(25) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Tsd. € 90.210 (Vorjahr: Tsd. € 92.157) unterliegen den üblichen Zahlungsbedingungen, sind undiskontiert und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern in Höhe von Tsd. € 10.281 (Vorjahr: Tsd. € 7.500) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Tsd. € 17.858 (Vorjahr: Tsd. € 16.759) ausgewiesen. Verpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern, die in den Einzelabschlüssen nach lokalem Recht Eigenkapitalcharakter haben und nach IAS 32 als Verbindlichkeiten auszuweisen sind, sind in Höhe von Tsd. € 2.575 (Vorjahr: Tsd. € 2.035) in den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten (siehe auch Textziffern (19), (28) und (42)). Sämtliche Verbindlichkeiten sind undiskontiert und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

(26) Nicht finanzielle Verbindlichkeiten

In den nicht finanziellen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Vertragsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungen sowie aus Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer enthalten. Die Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 entfallen auf die anteilige Abgrenzung der vereinnahmten Erlöse und aus mit der Nulltarif-Versicherung in die Perioden der Inanspruchnahme, auf Reparaturpauschalen, die von den gesetzlichen Krankenkassen für in Deutschland abgegebene Hörsysteme im Voraus gezahlt werden, auf Rückerstattungsverbindlichkeiten für den Verkauf von Waren mit Rückgaberecht, das Sonderleistungsversprechen im Rahmen der Nulltarif-Versicherung sowie Gutscheine und Anzahlungen von Kunden.

Die Vertragsverbindlichkeiten mit Laufzeit über einem Jahr haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt:

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Vertragsverbindlichkeiten aus Nulltarif-Versicherung
in Tsd. €
2024
Stand zum 01.01.2024 130.605
Zuführung 125.897
Realisierter Umsatz des aktuellen Geschäftsjahres, der im Stand zum 1. Januar enthalten war -118.762
Stand zum 31.12.2024 137.740

Der Vorjahreswert wurde angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

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Vertragsverbindlichkeiten aus Hörgeräte-Reparaturpauschalen
in Tsd. €
2024
Stand zum 01.01.2024 22.683
Zuführung 11.830
Realisierter Umsatz des aktuellen Geschäftsjahres, der im Stand zum 1. Januar enthalten war -8.046
Realisierter Umsatz des aktuellen Geschäftsjahres, der nicht im Stand zum 1. Januar enthalten war -1.286
Stand zum 31.12.2024 25.181

Vertragsverbindlichkeiten für Hörgeräte-Reparaturpauschalen bestehen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von Tsd. € 25.181 (Vorjahr: Tsd. € 22.683). Hiervon sind Tsd. € 16.589 (Vorjahr: Tsd. € 15.000) als langfristig und Tsd. € 8.592 (Vorjahr: Tsd. € 7.892) als kurzfristig einzustufen.

Die Rückerstattungsverbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt:

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Rückerstattungsverbindlichkeiten für den Verkauf von Waren mit Rückgaberecht
in Tsd. €
2024
Stand zum 01.01.2024 6.651
Zuführung 6.153
Realisierter Umsatz des aktuellen Geschäftsjahres, der im Stand zum 1. Januar enthalten war -6.072
Stand zum 31.12.2024 6.732

Vertragsverbindlichkeiten für Gutscheine und Anzahlungen von Kunden bestehen zum Stichtag in Höhe von Tsd. € 22.224 (Vorjahr: Tsd. € 16.658) und werden unter den kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

(27) Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden betreffen im Wesentlichen die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.

(28) Finanzinstrumente

Die nachfolgende Legende stellt die in den nächsten Abschnitten genutzten Abkürzungen der Bewertungskategorien dar:

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Kategorie IFRS 9 englische Bedeutung deutsche Bedeutung Bewertung
AC Financial Assets Measured at Amortised Cost Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
FVtPL Fair Value through Profit or Loss Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FLAC Financial Liabilities Measured at Amortised Cost Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

Der Ansatz der Finanzinstrumente erfolgt in allen Kategorien zum Wert am Erfüllungstag. Die Einteilung in Bewertungsklassen nach IFRS 9 wurde anhand der wirtschaftlichen Beschaffenheit und der Risikostruktur der jeweiligen Finanzinstrumente vorgenommen. Sofern möglich werden die beizulegenden Zeitwerte in der Regel zu Börsenkursen bzw. über andere am Finanzmarkt verfügbare Daten ermittelt. Es ergaben sich bei keinem Finanzinstrument wesentliche Unsicherheiten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte wurden in die entsprechende Kategorie eingestuft.

Bei den finanziellen Vermögenswerten des Fielmann-Konzerns besteht ein Ausfallrisiko, dem durch entsprechende Wertminderungen Rechnung getragen wird. Der negative Saldo aus Wertminderungsaufwendungen einschließlich Wertaufholung in Höhe von Tsd. € 2.475 (Vorjahr: positiver Saldo in Höhe von Tsd. € 235) ergibt sich aus Erträgen aus Wertaufholung in Höhe von Tsd. € 2.544 (Vorjahr: Tsd. € 2.056) und Aufwendungen aus Wertminderung in Höhe von Tsd. € 5.019 (Vorjahr: Tsd. € 2.291). Aufgrund der für den Fielmann-Konzern untergeordneten Bedeutung wurde auf den separaten Ausweis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet. Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt bei endgültigem Verlust sowie bei aussichtsloser und wirtschaftlich nicht sinnvoller Verfolgung der Ansprüche (z. B. bei Kleinbeträgen). Der Aufwand aus der Ausbuchung von Forderungen beläuft sich auf Tsd. € 2.201 (Vorjahr: Tsd. € 954).

Die Verteilung der Wertminderungen auf die Klassen stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € Kategorie nach IFRS 9 Buchwert am 31.12.2024 Buchwert vor Wertminderung Wertminderung 12-Monate-ECL Gesamtlaufzeit-ECL nicht wertgeminderte Kredite
Übrige Finanzanlagen (langfristig)
Ausleihungen AC 1.052 1.062 10 10
1.052 1.062 10 10 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
Ausleihungen AC 6.308 6.371 63 63
6.308 6.371 63 63 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 56.503 60.880 4.377
56.503 60.880 4.377 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)
Sonstige Forderungen AC 56.567 57.115 548 548
Sonstige Forderungen AC 138 657 519
56.705 57.772 1.067 548 0
Finanzanlagen (kurzfristig)
Anleihen und Festgelder AC 3.023 3.026 3 3
3.023 3.026 3 3 0
Zahlungsmittel und Äquivalente
Liquide Mittel AC 94.289 94.289 0
94.289 94.289 0 0 0
Summe 217.880 223.400 5.520 624 0
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Gesamtlaufzeit-ECL
in Tsd. € wertgeminderte Kredite Lieferungen und Leistungen
Übrige Finanzanlagen (langfristig)
Ausleihungen
0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
Ausleihungen
0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.377
0 4.377
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)
Sonstige Forderungen
Sonstige Forderungen 519
519 0
Finanzanlagen (kurzfristig)
Anleihen und Festgelder
0 0
Zahlungsmittel und Äquivalente
Liquide Mittel
0 0
Summe 519 4.377
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in Tsd. € Kategorie nach IFRS 9 Buchwert am 31.12.2023 Buchwert vor Wertminderung Wertminderung 12-Monate-ECL Gesamtlaufzeit-ECL nicht wertgeminderte Kredite
Übrige Finanzanlagen (langfristig)
Ausleihungen AC 1.076 1.158 82 82
1.076 1.158 82 82 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
Ausleihungen AC 5.683 5.740 57 57
Anleihen und Festgelder AC 0 0 0 0
5.683 5.740 57 57 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 55.622 57.404 1.782
55.622 57.404 1.782 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)
Sonstige Forderungen AC 65.196 65.842 646 646
Sonstige Forderungen AC 110 580 470
65.306 66.422 1.116 646 0
Finanzanlagen (kurzfristig)
Anleihen und Festgelder AC 6.071 6.079 8 8
6.071 6.079 8 8 0
Zahlungsmittel und Äquivalente
Liquide Mittel AC 58.926 58.926 0
58.926 58.926 0 0 0
Summe 192.684 195.729 3.045 793 0
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Gesamtlaufzeit-ECL
in Tsd. € wertgeminderte Kredite Lieferungen und Leistungen
Übrige Finanzanlagen (langfristig)
Ausleihungen
0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
Ausleihungen
Anleihen und Festgelder
0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.782
0 1.782
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)
Sonstige Forderungen
Sonstige Forderungen 470
470 0
Finanzanlagen (kurzfristig)
Anleihen und Festgelder
0 3
Zahlungsmittel und Äquivalente
Liquide Mittel
0 0
Summe 470 1.782

Die Wertminderungen entwickelten sich wie folgt:

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in Tsd. € Ausleihungen Anleihen und Festgelder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Summe
Wertminderung zum 01.01.2024 139 8 1.782 1.116 3.045
12-Monats-ECL -66 -5 -98 -169
Gesamtlaufzeit -ECL:
- nicht wertgeminderte Kredite
- wertgeminderte Kredite 49 49
Lieferungen und Leistungen 2.595 2.595
Wertminderung zum 31.12.2024 73 3 4.377 1.067 5.520
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in Tsd. € Ausleihungen Anleihen und Festgelder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Summe
Wertminderung zum 01.01.2023 52 290 1.725 743 2.810
12-Monats-ECL 87 -282 305 110
Gesamtlaufzeit -ECL:
- nicht wertgeminderte Kredite
- wertgeminderte Kredite 68 68
Lieferungen und Leistungen 57 57
Wertminderung zum 31.12.2023 139 8 1.782 1.116 3.045

Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste (ECL: expected credit losses) erfolgt insbesondere anhand vergangenheitsbezogener Erfahrungswerte unter Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten sowie gegebenenfalls angepasst an die prognostizierte zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Sie basiert in wesentlichen Fällen auf Einzelfallbetrachtungen, ansonsten anhand der Gruppierung gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften, z. B. durch zeitliche Kriterien. Die Wertberichtigungen für Finanzinstrumente werden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen durch gesonderte Konten offen abgesetzt.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde vereinfachend der erwartete Kreditverlust über die gesamte Laufzeit (Gesamtlaufzeit-ECL) erfasst. Die Forderungen betreffen neben Forderungen an Einzelkunden insbesondere Forderungen aus der Abwicklung von Rezepten und Zahlungsverkehr. Forderungen an Einzelkunden wurden insbesondere anhand vergangenheitsbezogener Erfahrungswerte in Bezug auf Fälligkeit und Ausfall wertberichtigt. Dabei wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Geschäftsjahr als Berechnungsgrundlage herangezogen. Es wird regelmäßig davon ausgegangen, dass ein Ausfallereignis spätestens nach neunzigtägiger Überfälligkeit vorliegt. Für die weiteren Forderungen wird eine auf Basis vergangenheitsorientierter Daten und unter Berücksichtigung des zukünftigen Ausblicks erwartete Ausfallrate von 1 Prozent auf Basis des im Risiko stehenden Betrags unterstellt. Sicherheiten liegen hierfür nicht vor.

Die anhand der Fälligkeit wertberichtigten Forderungen entwickelten sich wie folgt:

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Buchwert vor Wertminderung
Tsd. €
Wertminderung am 31.12.2024
Tsd. €
erwartete Ausfallrate Bilanzausweis am 31.12.2024
Tsd. €
Forderungen an Einzelkunden
Nicht fällig 11.006 172 2 % 10.834
1 bis 30 Tagen überfällig 4.200 111 3 % 4.089
31 bis 90 Tage überfällig 2.182 221 10 % 1.961
mehr als 90 Tage überfällig oder anderer objektiver Hinweis auf Wertminderung 6.196 3.561 57 % 2.635
Zwischensumme 23.584 4.065 19.519
Weitere Forderungen 37.296 312 1 % 36.984
Bestand am 31.12. 60.880 4.377 56.503
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Buchwert vor Wertminderung
Tsd. €
Wertminderung am 31.12.2023
Tsd. €
erwartete Ausfallrate Bilanzausweis am 31.12.2023
Tsd. €
Forderungen an Einzelkunden
Nicht fällig 2.827 56 2 % 2.771
1 bis 30 Tagen überfällig 6.007 70 1 % 5.937
31 bis 90 Tage überfällig 945 88 9 % 857
mehr als 90 Tage überfällig oder anderer objektiver Hinweis auf Wertminderung 2.280 1.186 52 % 1.094
Zwischensumme 12.059 1.400 10.659
Weitere Forderungen 45.345 382 1 % 44.963
Bestand am 31.12. 57.404 1.782 55.622

Für alle weiteren Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird von einem geringen Kreditausfallrisiko ausgegangen. Wesentliche Ausfälle waren in der Vergangenheit nicht zu verzeichnen.

Für Anleihen und Festgelder wurde aufgrund des unverändert geringen Kreditrisikos vereinfachend der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (12-Monats-ECL) angewendet. Die Anlagen entsprechen regelmäßig dem sogenannten Investment Grade oder einer vergleichbaren Bonität bei einem fehlenden Rating. Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste wurden je nach Bonität der Schuldner drei Cluster gebildet und hierauf Ausfallraten von 0,1 Prozent, 0,25 Prozent und 0,75 Prozent angewendet.

Für Sonstige Forderungen wurde in der Regel der erwartete Kreditverlust innerhalb der nächsten zwölf Monate (12-Monats-ECL) angesetzt und hierfür eine Ausfallrate von 1 Prozent angewendet. In Einzelfällen werden Wertminderungen in Höhe des Gesamt-ECL vorgenommen. Die erwarten Ausfallraten liegen zwischen 75 Prozent und 100 Prozent.

Etwa 70 Prozent der finanziellen Vermögenswerte entfallen auf das Segment Deutschland. Bei den Forderungen an Einzelkunden besteht aufgrund der Einzelhandelsaktivität kein Ausfallrisiko durch Bündelung auf einzelne Schuldner. Hohe Forderungssalden resultieren insbesondere aus der Abwicklung der Rezepte, des Zahlungsverkehrs und der Nulltarif-Versicherung sowie aus den Emittenten der Kapitalanlagen. Auch hier wird kein erhöhtes Risiko gesehen. Für wertberichtigte Forderungen in Höhe von Tsd. € 2.684 (Vorjahr: Tsd. € 1.268) wurden rechtliche Schritte zur Verfolgung von Zahlungseingängen vorgenommen. Das Ausfallrisiko bei den finanziellen Vermögenswerten besteht maximal in Höhe der Buchwerte (Tsd. € 249.235, Vorjahr: Tsd. € 242.180). Die Buchwerte sind in der Aufstellung zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9 dargestellt.

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten resultieren insbesondere aus den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, deren Fristigkeit unter Textziffer (23) näher erläutert werden. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten resultieren insbesondere aus der Kaufpreisfinanzierung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Shopko Optical-Gruppe in der Position Finanzverbindlichkeiten, den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unter Textziffer (25) näher erläutert werden.

Die Marktrisiken für die Finanzinstrumente im Fielmann-Konzern sind neben den Kurs- und Zinsrisiken für die Kapitalanlagen insbesondere die Währungsrisiken. Ein wesentliches Liquiditätsrisiko existiert im Fielmann-Konzern nicht.

Währungsrisiken

Fremdwährungsrisiken bestehen für den Fielmann-Konzern aus der Währungsumrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Währungsdifferenzen werden in einem Währungsausgleichsposten innerhalb der sonstigen Rücklagen ausgewiesen. Im Übrigen resultieren Währungsrisiken aus der Umrechnung bestehender Finanzinstrumente insbesondere in Form von Bankguthaben, Kapitalanlagen, konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus dem Einkaufsgeschäft. Dabei werden solche Finanzinstrumente gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die für den Fielmann-Konzern relevanten Fremdwährungen sind im Abschnitt III. "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" unter "Fremdwährungsumrechnung" dargestellt. Risiken aus der Fremdwährungsumrechnung von Finanzinstrumenten ergeben sich für den Fielmann-Konzern insbesondere für die Währungen CHF und USD sowie CZK.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen auf die Umrechnung bestehender Finanzinstrumente für die Währungen CHF und USD sowie CZK durch eine für möglich gehaltene Aufwertung bzw. Abwertung von 10 Prozent (Vorjahr: 10 Prozent) gegenüber dem Euro zum 31. Dezember 2024 untersucht. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben.

Aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten in Höhe von Mio. € 91,0 (Vorjahr: Mio. € 39,5) und finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. € 0,8 (Vorjahr: Mio. € 1,0) würde bei einer Aufwertung des Schweizer Franken um 10 Prozent gegenüber dem Euro eine Erhöhung des Jahresüberschusses in Höhe von Mio. € 7,7 (Vorjahr: Erhöhung von Mio. € 2,5) resultieren. Eine Abwertung des Schweizer Franken um 10 Prozent gegenüber dem Euro hätte gegenläufige Auswirkungen auf den Jahresüberschuss in Höhe von Mio. € 6,3 (Vorjahr: Mio. € 2,5).

Die Aufwertung des US-Dollars um 10 Prozent gegenüber dem Euro würde im Rahmen der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten in Höhe von Mio. € 0,7 (Vorjahr: Mio. € 2,3) und finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. € 3,0 (Vorjahr: Mio. € 6,3) zu einem Rückgang des Jahresüberschuss in Höhe von Mio. € 0,2 (Vorjahr: Rückgang von Mio. € 0,3) führen. Eine Abwertung des US-Dollars um 10 Prozent gegenüber dem Euro hätte entsprechend gegenläufige Auswirkungen auf den Jahresüberschuss in Höhe von Mio. € 0,1 (Vorjahr: Mio. € 0,3).

Daneben existieren Währungsrisiken aus dem Abschluss von Mietverträgen in einer von der Landeswährung abweichenden Währung. Für den Fielmann-Konzern relevante Risiken ergeben sich für die Tschechische Krone.

Die Aufwertung der Tschechische Krone um 10 Prozent gegenüber dem Euro würde im Rahmen der Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. € 30,4 (Vorjahr: Mio. € 30,3) zu einem Rückgang des Jahresüberschuss in Höhe von Mio. € 2,7 (Vorjahr: Mio. € 2,3) führen. Eine Abwertung der Tschechischen Krone um 10 Prozent gegenüber dem Euro hätte entsprechend gegenläufige Auswirkungen auf den Jahresüberschuss in Höhe von Mio. € 2,2 (Vorjahr: Mio. € 1,9).

Zinsrisiken

Der Fielmann-Konzern investiert unter anderem in Kapitalanlagen in Form von Tages- und Festgeldern sowie festverzinslichen Wertpapieren und Schuldscheindarlehen. Da diese Kapitalanlagen überwiegend festverzinslich sind, existiert hieraus keine relevante Zinssensitivität auf das Eigenkapital oder den Jahresüberschuss. Aus den weiteren finanziellen Vermögenswerten resultieren ebenfalls keine wesentlichen Zinsrisiken. Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden über einen festen Zinssatz bis zum Laufzeitende abgezinst, so dass sich hieraus kein Zinsrisiko ergibt. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, die insbesondere aus der Kaufpreisfinanzierung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Shopko Optical-Gruppe resultieren, sind zum Teil variabel und an die Entwicklung des EURIBOR gekoppelt. Ein Anstieg des EURIBOR um 1 Prozentpunkt würde zu einem Rückgang des Jahresüberschuss in Höhe von Mio. € 2,3 führen. Ein Rückgang hätte entsprechend gegenläufige Auswirkungen auf den Jahresüberschuss. Aus den weiteren finanziellen Verbindlichkeiten existieren aufgrund der geringen Verschuldung keine wesentlichen Zinsrisiken.

Kursrisiken

Kursrisiken bestehen für den Fielmann-Konzern insbesondere aus Kapitalanlagen in Aktien und ähnliche Anlagen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen einer für möglich gehaltenen Steigerung bzw. Senkung des Kursniveaus um 10 Prozent (Vorjahr: 10 Prozent) gegenüber dem Stand zum 31. Dezember 2024 untersucht. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben und der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Aus einer Steigerung des Kursniveaus um 10 Prozent resultiert eine Erhöhung des Jahresüberschusses in Höhe von Mio. € 0,7 (Vorjahr: Erhöhung um Mio. € 1,5). Eine Senkung des Kursniveaus um 10 Prozent hat entsprechend gegenläufige Auswirkungen auf den Jahresüberschuss.

Liquiditätsrisiken

Informationen zu den Fristigkeiten sowie die undiskontierten Beträge der Verbindlichkeiten befinden sich unter Textziffer (21), (23) und (25). Der Fielmann-Konzern ist profitabel und erwirtschaftet regelmäßig einen positiven operativen Cashflow. Daneben existieren gesicherte Kreditlinien sowie Kreditrahmenverträge zur Finanzierung der Expansion, so dass für den Fielmann-Konzern keine wesentlichen Liquiditätsrisiken gesehen werden.

Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen finanzwirtschaftlichen Risiken sind im Lagebericht dargestellt.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Bewertungsklassen nach IFRS 9

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in Tsd. € Bewertungskategorie Buchwert am 31.12.2024 Stufe der Fair Value-Hierarchie Beizulegender Zeitwert
AKTIVA
Übrige Finanzanlagen (langfristig)
Ausleihungen AC 1.052
Beteiligungen FVtPL 0 3
1.052
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
Ausleihungen AC 6.308
6.308
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 56.503
56.503
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)
Sonstige Forderungen AC 56.705
Sonstige Forderungen FVtPL 26.984 2 26.984
83.689
Finanzanlagen (kurzfristig)
Vermögensverwaltungsdepots FVtPL 0 1
Fonds FVtPL 4.371 1 4.371
Anleihen und Festgelder AC 3.023
7.394
Zahlungsmittel und Äquivalente
Liquide Mittel AC 94.289
94.289
Summe AKTIVA
AC 217.880
FVtPL 31.355 1, 2, 3 31.355
249.235
PASSIVA
Finanzverbindlichkeiten (langfristig)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 252
Sonstige Verbindlichkeiten FLAC 3.083
Erhaltene Darlehen FLAC 253
Put- und Call-Option FLAC 5.035
8.623
Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 305.281
Put- und Call-Option FLAC 0
305.281
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 90.210
90.210
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten FLAC 42.431
Verbindlichkeiten aus Kapitalanteilen Dritter FLAC 2.575
45.006
Summe PASSIVA
FLAC 449.120
449.120
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in Tsd. € Bewertungskategorie Buchwert am 31.12.2023 Stufe der Fair Value-Hierarchie Beizulegender Zeitwert
AKTIVA
Übrige Finanzanlagen (langfristig)
Ausleihungen AC 1.076
Beteiligungen FVtPL 6.990 3 6.990
8.066
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
Ausleihungen AC 5.683
5.683
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 55.622
55.622
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)
Sonstige Forderungen AC 65.306
Sonstige Forderungen FVtPL 25.669 2 25.669
90.975
Finanzanlagen (kurzfristig)
Vermögensverwaltungsdepots FVtPL 11.389 1 11.389
Fonds FVtPL 5.448 1 5.448
Anleihen und Festgelder AC 6.071
22.908
Zahlungsmittel und Äquivalente
Liquide Mittel AC 58.926
58.926
Summe AKTIVA
AC 192.684
FVtPL 49.496 1, 2, 3 49.496
242.180
PASSIVA
Finanzverbindlichkeiten (langfristig)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 179
Sonstige Verbindlichkeiten FLAC 3.639
Erhaltene Darlehen FLAC 338
Put- und Call-Option FLAC 2.799
6.955
Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 72.395
Put- und Call-Option FLAC 53.785 53.785
126.180
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 92.157
92.157
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten FLAC 31.512
Verbindlichkeiten aus Kapitalanteilen Dritter FLAC 2.035
33.547
Summe PASSIVA
FLAC 258.839
258.839

Ergebnisse nach Bewertungskategorien

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2024
Bewertungskategorien
in Tsd. €
Gewinne aus der Folgebewertung zum Fair Value Verluste aus der Folgebewertung zum Fair Value Wertminderungen * Übrige Erträge im Finanzergebnis Übrige Aufwendungen im Finanzergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVtPL 1.818 7.049 809
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet AC 2.475 1.444
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet FLAC 924 14.740
Überleitung Finanzergebnis
Finanzerträge und -aufwendungen für Bilanzposten, die keine Finanzinstrumente sind 94 1.266
Erträge und Aufwendungen für Finanzinstrumente, die nicht im Finanzergebnis enthalten sind -2.475
Summe 1.818 7.049 0 3.271 16.006
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2024
Bewertungskategorien
in Tsd. €
Saldo
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet -4.422
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet -1.031
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet -13.816
Überleitung Finanzergebnis
Finanzerträge und -aufwendungen für Bilanzposten, die keine Finanzinstrumente sind -1.172
Erträge und Aufwendungen für Finanzinstrumente, die nicht im Finanzergebnis enthalten sind 2.475
Summe -17.966

* Negative Beträge stellen Wertaufholungen dar

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2023
Bewertungskategorien
in Tsd. €
Gewinne aus der Folgebewertung zum Fair Value Verluste aus der Folgebewertung zum Fair Value Wertminderungen * Übrige Erträge im Finanzergebnis Übrige Aufwendungen im Finanzergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVtPL 3.141 317 844 480
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet AC 235 3.062
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet FLAC 2.157 9.562
Überleitung Finanzergebnis
Finanzerträge und -aufwendungen für Bilanzposten, die keine Finanzinstrumente sind 44 899
Erträge und Aufwendungen für Finanzinstrumente, die nicht im Finanzergebnis enthalten sind -235
Summe 5.298 317 0 3.950 10.941
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2023
Bewertungskategorien
in Tsd. €
Saldo
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 3.188
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2.827
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet -7.405
Überleitung Finanzergebnis
Finanzerträge und -aufwendungen für Bilanzposten, die keine Finanzinstrumente sind -855
Erträge und Aufwendungen für Finanzinstrumente, die nicht im Finanzergebnis enthalten sind 235
Summe -2.010

* Negative Beträge stellen Wertaufholungen dar

Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung von Finanzinstrumenten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ergeben sich aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Wesentlichen nach Maßgabe des Börsenkurses berücksichtigt und erstmals im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Verluste werden in der Position "Übrige Aufwendungen im Finanzergebnis" (vormals Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen") und die Gewinne in der Position "Erträge im Finanzergebnis" (vormals Position "Sonstige betriebliche Erträge") gezeigt. Das Vorjahr ist entsprechend angepasst.

Erträge und Aufwendungen aus der Folgebewertung bei Forderungen werden im Rahmen erwarteter Kreditverluste berücksichtigt. Die Aufwendungen werden in der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" und die Erträge in der Position "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.

Zinsen werden gemäß den entsprechenden Zahlungen unter Berücksichtigung von Periodenabgrenzungen erfasst. Die Zinserträge für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Marktwert bewertet wurden, belaufen sich auf Tsd. € 2.368 (Vorjahr: Tsd. € 3.062). Die entsprechenden Zinsaufwendungen betragen Tsd. € 14.740 (Vorjahr: Tsd. € 9.562).

Der Anstieg der Verluste aus der Folgebewertung zum Fair Value resultiert insbesondere aus der Wertberichtigung der Beteiligung der "Deep Optics" (Optica Amuka (A.A) Ltd.). Für nähere Angaben wird auf Textziffer (5) des Anhangs verwiesen. Der Anstieg der übrigen Aufwendungen im Finanzergebnis für die finanziellen Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten resultiert insbesondere aus den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten für die Kaufpreisfinanzierung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Shopko Optical-Gruppe. Für die Entwicklung der Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen wird auf Textziffer (23) des Anhangs verwiesen.

Anleihen und Festgelder

Der Ausweis der Anleihen und Festgelder in Höhe von Tsd. € 3.023 (Vorjahr: Tsd. € 6.071) umfasst Anleihen (Tsd. € 0, Vorjahr: Tsd. € 6.071) sowie Tages- und Festgelder (Tsd. € 3.023, Vorjahr: Tsd. € 0), die jeweils zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und nach den üblichen Fristigkeiten gemäß IAS 1 unterteilt werden.

Vermögensverwaltungsdepot

Bei dem unter den kurzfristigen Finanzanlagen ausgewiesenen Vermögensverwaltungsdepot handelt es sich um ein durch einen externen Verwalter betreutes Depot der Fielmann AG, Basel, in dem sich Aktien und Anleihen befinden. Die Anlagenpolitik basiert auf einer schriftlich mit dem Depotverwalter fixierten Strategie. Die Bilanzierung der Wertpapiere erfolgt zum Zeitwert (Börsenkurs). Bewertungsgewinne und -verluste wurden im Berichtszeitraum ergebniswirksam gebucht. Das Vermögensverwaltungsdepot wurde im Berichtsjahr aufgelöst.

Fonds

Im Berichtsjahr werden Fonds in der italienischen Vertriebsgesellschaft in Höhe von Tsd. € 4.371 (Vorjahr: Tsd. € 4.097) ausgewiesen. Die Fonds dienen als Sicherheiten im Rahmen von Mietverhältnissen in Italien und sind zu diesem Zweck verpfändet. Die Bilanzierung erfolgt zum Zeitwert (Börsenkurs). Bewertungsgewinne und -verluste wurden im Berichtszeitraum ergebniswirksam gebucht.

Die im Vorjahr durch die spanische Gesellschaft Óptica del Penedés, S.L.U. gehaltenen Anteile an einem Geldmarktfonds mit einem Zeitwert von Tsd. € 1.351 wurden im Berichtsjahr vollständig verkauft.

Beteiligungen

Die in den übrigen Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung an der "Deep Optics" (Optica Amuka (A.A) Ltd.) wurde im Berichtsjahr vollständig wertberichtigt. Weitere Informationen zu dieser Beteiligung befinden sich in Textziffer (5).

Sonstige Forderungen

Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen Forderungen in Höhe von Tsd. € 56.705 (Vorjahr: Tsd. € 65.306) handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen gegenüber Lieferanten. Die Liquiditätsvorschüsse zur Bedeckung versicherungstechnischer Abgrenzungen für Beitragsüberträge wurden als sonstige Forderungen in Höhe von Tsd. € 26.984 (Vorjahr: Tsd. € 25.669) im Zeitpunkt des Zugangs als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" erfasst. Die Folgebilanzierung erfolgt zum Zeitwert. Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag von Tsd. € 1.214 (Vorjahr: Ertrag von Tsd. € 519) erfasst. Das Ausfallrisiko besteht maximal in Höhe des Buchwertes dieser Forderungen. Bewertungsgewinne und -verluste wurden im Berichtszeitraum ergebniswirksam gebucht.

Liquide Mittel

Zum Stichtag bestehen liquide Mittel in Höhe von Tsd. € 94.289 (Vorjahr: Tsd. € 58.926), davon Tsd. € 89.967 (Vorjahr: Tsd. € 55.398) Bankguthaben.

Put- und Call-Optionen

Im Berichtsjahr hat die Fielmann Group AG die Call-Option auf die übrigen 20 Prozent der Anteile der Gesellschaft Óptica del Penedés, S.L.U. zu einem Kaufpreis von Tsd. € 62.042 ausgeübt. Die Ausbuchung der Verbindlichkeit aus der Put-Option in Höhe von Tsd. € 53.785 erfolgte gegen die Gewinnrücklagen (siehe auch Textziffer (17)). Aus der Bewertung der Verbindlichkeit aus der Put-Option bis zur Ausübung der Call-Option ergaben sich nur geringfügige Effekte (Vorjahr Tsd. € 2.447).

Der Buchwert der Put- und Call-Option zur Akquisition der übrigen 8,75 Prozent der Ocumeda AG beträgt Tsd. € 5.035 (Vorjahr: Tsd. € 2.799). Im Berichtsjahr wurde die vertragliche Vereinbarung bezüglich des Ausübungszeitpunkts und zur Ermittlung des Ausübungspreises angepasst: Spätester Übertragungszeitpunkt der jeweils 4,375 Prozent der Anteile ist am 30. März 2026 und 30. März 2027, der Preis wird auf Basis der bereinigten Umsatzerlöse der Jahre 2025 beziehungsweise 2026 multipliziert mit einem gleichbleibenden Faktor ermittelt. Der Aufwand aus der Veränderung des Buchwerts in Höhe von Tsd. € 2.236 (Vorjahr: Ertrag von Tsd. € 2.153) ergab sich im Wesentlichen aus der Anpassung des Vertrags und der Planung. Hiervon wurden Tsd. € 1.915 ergebnisneutral über das Eigenkapital erfasst (siehe auch Textziffer (17)).

Verbindlichkeiten aus Kapitalanteilen Dritter

In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Kapitalanteile Dritter in Höhe von Tsd. € 2.575 (Vorjahr: Tsd. € 2.035) enthalten, die nach IAS 32 als Verbindlichkeiten auszuweisen sind (siehe auch Textziffer (19), (25) und (42)).

(29) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Fielmann-Konzern wurden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr keine Garantien für Bankverbindlichkeiten Dritter übernommen.

Das Bestellobligo zum 31. Dezember 2024 beträgt für Niederlassungseröffnungen Tsd. € 40 (Vorjahr: Tsd. € 30) und für Ersatzinvestitionen in bestehenden Niederlassungen Tsd. € 8.490 (Vorjahr: Tsd. € 3.140). Für die Produktion in Rathenow besteht ein Bestellobligo in Höhe von Tsd. € 2.170 (Vorjahr: Tsd. € 2.020) sowie für IT Tsd. € 103 (Vorjahr: Tsd. € 210).

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Fielmann-Konzerns ist nach der Gliederung für das Gesamtkostenverfahren erstellt.

(30) Umsatzerlöse und Bestandsveränderung

Die Umsatzerlöse des Fielmann-Konzerns verteilen sich auf die Segmente wie folgt:

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in Tsd. € 2024 2023
Deutschland 1.431.354 1.345.603
Schweiz 228.296 217.255
Österreich 100.080 90.791
Spanien 193.055 175.424
Nordamerika 196.381 32.406
Übrige 114.950 109.420
Konzernumsatz 2.264.116 1.970.899
Bestandsveränderung 1.565 2.974
Gesamtleistung Konzern 2.265.681 1.973.873

Die Verteilung der Umsatzerlöse auf die Warengruppen stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2024 2023
Brillenoptik 1.750.811 1.543.086
Kontaktlinsen 191.328 166.667
Sonnenbrillen 89.002 84.099
Hörakustik 141.493 128.843
Übrige 20.842 25.310
Dienstleistungen 70.639 22.895
Konzernumsatz 2.264.116 1.970.899
Bestandsveränderung 1.565 2.974
Gesamtleistung Konzern 2.265.681 1.973.873

In den Umsätzen aus dem Verkauf von Hörakustik-Produkten sind Erträge aus Hörgeräte-Reparaturpauschalen in Höhe von Tsd. € 12.217 (Vorjahr: Tsd. € 14.052) enthalten, die von den Krankenkassen für einen Zeitraum von sechs Jahren gezahlt und entsprechend abgegrenzt werden (siehe Textziffer (26)). Der Anstieg der Hörakustikumsätze ist im Wesentlichen auf den Umsatzanstieg auf dem deutschen und spanischen Hörakustikmarkt zurückzuführen. Die übrigen Umsatzerlöse resultieren insbesondere aus dem Verkauf von Handelswaren. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen umfassen unter anderem Mieterträge aus eigenen Immobilien. Die Akquisition weiterer Gesellschaften hat die Dienstleistungsumsätze um Tsd. € 16.064 ansteigen lassen. Weitere Gründe für den Anstieg der Dienstleistungsumsätze, sind neben dem erstmaligen Ausweis von Umsätzen für Sehtests insbesondere im Segment Nordamerika in Höhe von Tsd. € 34.081, der Anstieg der Anpassungsgebühren auf Tsd. € 6.547 (Vorjahr: Tsd. € 4.658).

Die Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

(31) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge weisen insbesondere Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von Tsd. € 8.639 (Vorjahr: Tsd. € 7.117), Erträge aus der Wertaufholung von Wertminderungen von Finanzinstrumenten in Höhe von Tsd. € 2.544 (Vorjahr: Tsd. € 2.056) sowie Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von Tsd. € 4.994 (Vorjahr: Tsd. € 539) aus.

Die Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

(32) Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Waren betreffen in erster Linie Brillenfassungen, Gläser, Kontaktlinsen und Pflegemittel sowie Hörsysteme und Hörsystemzubehör nach Abzug von Skonti, Rabatten und anderen vergleichbaren Beträgen.

(33) Personalaufwand

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in Tsd. € 2024 2023
Löhne und Gehälter 839.296 727.069
Soziale Abgaben und Altersversorgung 148.112 138.805
987.408 865.874
davon Rentenversicherungsbeiträge 1 72.425 69.547

Im Berichtsjahr wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand in Form von Lohnkosten- und Sozialversicherungserstattungen in Höhe von Tsd. € 66 (Vorjahr: Tsd. € 168) gewährt, welche mit dem Personalaufwand verrechnet worden sind. Diese sind als öffentliche Zuwendung gemäß IAS 20 anzusehen.

Im Rahmen der in Deutschland gesetzlichen Leistungen zur Vermögensbildung (VWL) wird den Mitarbeitern regelmäßig einmal im Jahr das Angebot unterbreitet, diese Leistungen in Fielmann-Aktien anzulegen. Im September 2024 (Vorjahr: 26. August 2023) wurden jedem Mitarbeiter 10 Aktien (Vorjahr: 10 Aktien) zum Preis von € 41,65 (Vorjahr: € 43,44) mit einer Ausübungsfrist bis zum 31. Oktober 2024 (Vorjahr: 31. Oktober 2023) angeboten. Der gewichtete Durchschnittskurs für diesen Zeitraum betrug € 45,80 (Vorjahr: € 41,90). Diese Offerte wurde von 5.370 Mitarbeitern (Vorjahr: 5.988 Mitarbeitern) wahrgenommen. Somit wurden 53.700 Aktien (Vorjahr: 59.880 Aktien) an die Mitarbeiter ausgegeben. Zum Bilanzstichtag bestehen damit keine offenen Positionen zum Bezug von Aktien.

Im Konzern wurden gemäß IFRS 2 Tsd. € 2.237 (Vorjahr: Tsd. € 2.601) als Aufwand für die vermögenswirksamen Leistungen in Aktien erfasst. Kursgewinne bzw. -verluste aus dem Abgang eigener Aktien werden direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Darüber hinaus erhielten im Geschäftsjahr Mitarbeiter in den Niederlassungen insgesamt 7.785 Aktien (Vorjahr: 8.134 Aktien) aus einem leistungsorientierten Prämienprogramm im Sinne von IFRS 2. Die Mitarbeiter erlangen unmittelbar im Gewährungszeitpunkt einen Anspruch auf die Aktien. Die Ausgabe an die Mitarbeiter erfolgt kurzfristig. Der Gesamtaufwand belief sich auf Tsd. € 421 (Vorjahr: Tsd. € 523). Mit diesem Programm werden insbesondere Elemente der Fielmann-Philosophie wie die Kundenzufriedenheit belohnt.

1 In den Rentenversicherungsbeiträgen 2024 ist ein Betrag in Höhe von Mio. € 10,8 (Vorjahr: Mio. € 9,8) enthalten, der auf die in Spanien gemeinsam zu entrichtenden und nicht aufzuschlüsselnden Arbeitgeberbeiträge für die Kranken- und Rentenversicherung entfällt.

(34) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die folgenden Positionen:

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in Tsd. € 2024 2023
Raumkosten 48.080 54.556
Verkaufsförderung und Distribution 90.228 77.060
Sonstige Personalkosten 47.596 29.619
Verwaltung 165.533 148.233
Sonstiges 24.774 17.821
376.211 327.289

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kosten der Verwaltung und Organisation, Werbeaufwendungen, Raumkosten sowie Aufwendungen für Weiterbildung und freiwillige soziale Aufwendungen. Unter "Sonstiges" sind Aufwendungen aus Währungsdifferenzen in Höhe von Tsd. € 9.103 (Vorjahr: Tsd. € 8.040) enthalten. Dem stehen Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von Tsd. € 8.639 (Vorjahr: Tsd. € 7.117) gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind (siehe auch Textziffer (31)).

Die Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

(35) Abschreibungen

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in Tsd. € 2024 2023
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 112.785 101.635
Immaterielle Vermögenswerte 24.464 23.619
Sachanlagen inkl. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 77.765 70.907
Übrige Finanzanlagen 82
Übrige Abschreibungen 102.229 94.608
215.014 196.243

Die im Berichtsjahr und im Vorjahr vorgenommenen außerplanmäßigen Wertberichtigungen werden in der Textziffer (44) erläutert.

(36) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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Aufwendungen Erträge Saldo
in Tsd. € 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Ergebnis aus Geld- und Kapital anlagen -7.219 -528 1.045 857 -6.174 1329
Ergebnis aus bilanziellen und sonstigen nicht mit Finanzanlagen im Zusammenhang stehenden Vorgängen -34.646 -23.537 3.950 8.391 -30.696 -15.146
Zinsergebnis -41.865 -24.065 4.995 9.248 -36.870 -14.817
Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen -296 94 94 -296
Finanzergebnis -41.865 -24.361 5.089 9.248 -36.776 -15.113

Für nähere Angaben zum Finanzergebnis wird auf Textziffer (28) des Anhangs verwiesen. Für nähere Angaben zum Ergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen wird auf Textziffer (5) des Anhangs verwiesen.

Die Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

(37) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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in Tsd. € 2024 2023
Laufender Ertragsteueraufwand Deutschland 60.761 57.932
Laufender Ertragsteueraufwand Ausland 18.547 13.691
Laufender Ertragsteueraufwand 79.308 71.623
Latenter Steuerertrag/​-aufwand Deutschland -457 -6.653
Latenter Steuerertrag/​-aufwand Ausland -14.206 -3.140
Latenter Steuerertrag/​-aufwand -14.663 -9.793
Summe Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 64.645 61.830

Im laufenden Ertragsteueraufwand werden Gewerbe- und Körperschaftsteuern sowie äquivalente Landessteuern der einbezogenen Gesellschaften in Höhe von Tsd. € 79.308 (Vorjahr: Tsd. € 71.623) ausgewiesen, davon ein Steueraufwand in Höhe von Tsd. € 517 (Vorjahr: Tsd. € 223) für periodenfremde Steuern.

Der latente Steuerertrag im Konzern in Höhe von Tsd. € -14.663 (Vorjahr: Tsd. € -9.793) resultiert im Wesentlichen aus der laufenden Veränderung von temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen. Nähere Angaben finden sich in Textziffer (40) des Anhangs.

Die Fielmann-Gruppe fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen des Pillar 2. Die Pillar 2 Gesetzgebung wurde in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die Fielmann Group AG ansässig ist, im Rahmen des Mindeststeuergesetzes beschlossen und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Eine Analyse gibt auf Basis der Daten für 2024 keinen Anlass, von einer Pillar 2 Steuerbelastung der Fielmann Group AG auszugehen. Die Gruppe macht von den temporären CbCR-Safe-Harbour-Ausnahmen Gebrauch.

Der Konzern macht von der Ausnahmeregelung von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar 2-Ertragsteuern Gebrauch, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichten Änderungen an IAS 12 war.

Die Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

(38) Jahresüberschuss und Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie entwickelte sich folgendermaßen:

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in Tsd. € 2024 2023
Jahresüberschuss 154.202 127.781
Anderen Gesellschaftern zustehende Ergebnisse -2.094 -2.996
Gewinne, die den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen sind 152.108 124.785
Anzahl Aktien in Tsd. Stück 83.988 83.994
Ergebnis je Aktie in € (verwässert/​unverwässert) 1,81 1,49

Verwässernde Effekte liegen im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht vor.

Die Vorjahreswerte wurden teilweise angepasst. Für weitere Informationen siehe Abschnitt "Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung" unter II. Anwendung von neuen und geänderten Standards sowie Anpassung Vorjahreszahlen und Schätzungsänderung.

(39) Anderen Gesellschaftern zustehende Ergebnisse

Die Anteile anderer Gesellschafter am Gewinn von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen betragen Tsd. € 2.326 (Vorjahr: Tsd. € 3.159). Anteile am Verlust bestehen in Höhe von Tsd. € 232 (Vorjahr: Tsd. € 163). Der Anteil anderer Gesellschafter am Jahresüberschuss und entsprechende Ausschüttungen unterliegen einem faktischen Gesellschaftervorbehalt. Deshalb werden sie sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals offen ausgewiesen.

(40) Latente Steuern

Die im Berichtsjahr erfolgsneutral gebuchten latenten Steuern in Höhe von Tsd. € 16.397 entfallen im Wesentlichen auf passive latente Steuern im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der Shoptikal Topco Inc. (Tsd. € 14.303; siehe auch III. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden).

Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge erhöhten sich im Berichtszeitraum durch entsprechende Jahresergebnisse bzw. Ertragsprognosen um Tsd. € 21.065 (Vorjahr: Erhöhung um Tsd. € 654). Von den aktiven latenten Steuern entfallen Beträge in Höhe von Tsd. € 36.598 (Vorjahr: Tsd. € 5.708) auf Gesellschaften, die sich aktuell in einer Verlustsituation befinden. Für diese Gesellschaften wurden trotz der negativen zu versteuernden Ergebnisse im laufenden Wirtschaftsjahr sowie in den Vorjahren aktive latente Steuern für Verlustvorträge und temporäre Differenzen vollständig angesetzt. Das Ergebnis des laufenden Wirtschaftsjahres sowie der Vorjahre wurde durch Anlaufverluste und Sondereffekte negativ beeinflusst. Basierend auf den Businessplänen für fünf Jahre und unter Berücksichtigung der Auflösung bestehender, zu versteuernder temporärer Differenzen hält das Management es für wahrscheinlich, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die der latente Steueranspruch realisiert werden kann.

Auf Verlustvorträge in Höhe von Tsd. € 111.700 (Vorjahr: Tsd. € 104.832) sowie auf temporäre Differenzen in Höhe von Tsd. € 5.980 (Vorjahr: Tsd. € 0) wurden keine aktiven latenten Steuerposten angesetzt, da eine Nutzung nicht absehbar ist. Hierin enthalten sind Verlustvorträge in Höhe von Tsd. € 8.058 (Vorjahr: Tsd. € 2.332), die wegen Zeitablaufs innerhalb der nächsten fünf Jahre verfallen werden.

Die latenten Steuern teilen sich wie folgt auf:

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31.12.2024 31.12.2023
Latente Steuern
in Tsd. €
Aktiv Passiv Aktiv Passiv
a) auf abzugsfähige Differenzen 224.053 257.520 193.850 203.979
b) auf Verlustvorträge 34.699 13.094
258.752 257.520 206.944 203.979
Überleitung auf den Bilanzausweis
Saldierungseffekt gemäß IAS 12.71 ff. -197.117 -197.117 -149.196 -149.196
Latente Steueransprüche und Verbindlichkeiten gemäß Bilanz 61.635 60.403 57.748 54.783

Die latenten Steuern sind folgenden Bereichen zuzurechnen:

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31.12.2024 31.12.2023
in Tsd. € Aktiv Passiv Aktiv Passiv
Immaterielle Vermögenswerte 3.712 85.588 1.387 61.119
Sachanlagen 4.692 7.887 3.167 208
Finanzanlagen 865 373 496 665
Nutzungsrechte sowie Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 157.096 154.956 135.439 133.257
Vorräte 12.305 3.343 12.915 3.832
Nicht finanzielle Vermögenswerte 456 2.289 2.218
Rückstellungen 7.287 2.350 7.133 1.768
Verbindlichkeiten 35.904 32.521
Outside Basis Differences 284
Verlustvorträge 34.699 13.094
Sonderposten mit Rücklageanteil 588 628
Übrige 1.736 146 792
258.752 257.520 206.944 203.979
Überleitung auf den Bilanzausweis
Effekt aus der Saldierung gemäß IAS 12.71 ff. -197.117 -197.117 -149.196 -149.196
Latente Steueransprüche und Steuerverbindlichkeiten gemäß Bilanz 61.635 60.403 57.748 54.783

Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich wie folgt dar:

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Steuerliche Überleitungsrechnung gemäß IAS 12
in Tsd. €
2024 2023
Ergebnis vor Ertragsteuern 218.847 189.611
Anzuwendender Steuersatz 30,7% 30,7%
Erwarteter Steueraufwand 67.186 58.211
Effekte aus Steuersatzdifferenzen -9.484 -4.342
Effekte aus Abweichungen in der steuerlichen Bemessungsgrundlage
Körperschaftsteuerfreie Ergebnisanteile Dritter -14 -566
Nichtabziehbare Aufwendungen 3.050 1.064
Sonstige steuerfreie Erträge -1.837 -120
Gewerbesteuerliche Freibeträge und andere Korrekturen -900 1.145
nicht angesetzte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge der aktuellen Periode 2.549 5.350
Steuereffekt aus Impairment Geschäfts- oder Firmenwert 340 -88
Veränderung permanente Differenzen 1.810 1.410
Aperiodische Effekte 570 -432
Sonstige 1.375 198
Gesamtsteueraufwand Konzern 64.645 61.830

Die Parameter für die Berechnung des für 2024 zu erwartenden Steuersatzes von 30,7 Prozent sind eine durchschnittliche Gewerbesteuer (14,9 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 425 Prozent) und die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag (15,8 Prozent). Die Parameter sind gegenüber 2023 unverändert.

Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Nettovermögen einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert dieser Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte "Outside Basis Differences"), wenn mit einer Realisierung innerhalb von zwölf Monaten zu rechnen ist. Aktuell sind keine Ausschüttungen von Tochtergesellschaften geplant (Vorjahr: Tsd. € 18.498). Entsprechend wird keine passive Steuerlatenz ausgewiesen (Vorjahr: Tsd. € 284).

Im Übrigen bestehen zum Bilanzstichtag weitere "Outside Basis Differences" in Höhe von Tsd. € 9.661 (Vorjahr: Tsd. € 7.378). Mit einer Realisierung ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen, so dass der Ansatz einer passiven Steuerlatenz gemäß IAS 12.39 nicht infrage kommt.

(41) Gesamtergebnisrechnung

Auf das Sonstige Ergebnis entfällt ein latenter Steuerertrag in Höhe von Tsd. € 6 (Vorjahr: latenter Steuerertrag in Höhe von Tsd. € 172), der insbesondere aus den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen gemäß IAS 19 resultiert.

(42) Entwicklung des Konzerneigenkapitals

Vom Eigenkapital werden eigene Anteile in Höhe von Tsd. € 521 (Vorjahr: Tsd. € 283) abgesetzt. Aus dem erwirtschafteten Konzerneigenkapital stehen für Ausschüttungen an die Gesellschafter ausschüttungsfähige Gewinnrücklagen der Fielmann Group AG in Höhe von Tsd. € 628.880 (Vorjahr: Tsd. € 586.229) und der Bilanzgewinn (Tsd. € 96.600, Vorjahr: Tsd. € 84.000) der Fielmann Group AG zur Verfügung.

Die Ausschüttungen im Geschäftsjahr in Höhe von Tsd. € 83.971 (ohne Dividende für eigene Aktien; Vorjahr: Tsd. € 62.986) basierten auf einer Dividende von € 1,00 (Vorjahr: € 0,75).

Die Veränderungen des Konzerneigenkapitals aus dem sonstigen Ergebnis resultieren aus dem Währungsausgleichsposten sowie aus den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten insbesondere aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen gemäß IAS 19. Auf die Bewertung entfällt insgesamt ein latenter Steuerertrag in Höhe von Tsd. € 605 (Vorjahr: Tsd. € 599).

Die Anteile Dritter am Eigenkapital werden, soweit sie Anteile Dritter an Personengesellschaften betreffen, gemäß IAS 32 als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Anteil Dritter am Jahresüberschuss und entsprechende Ausschüttungen unterliegen einem faktischen Gesellschaftervorbehalt. Deshalb werden sie sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch im Eigenkapitalspiegel offen ausgewiesen (siehe auch Textziffern (19), (25), (28)).

(43) Kapitalflussrechnung Fielmann-Konzern

Die Zahlungsmittel und Äquivalente in Höhe von Tsd. € 94.289 (Vorjahr: Tsd. € 58.926) resultieren vollständig aus liquiden Mitteln.

Wesentliche Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der liquiden Mittel bestehen im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht.

Die Zusammensetzung des Finanzvermögens stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Liquide Mittel 94.289 58.926 35.363
Zahlungsmittel und Äquivalente 94.289 58.926 35.363
Langfristige Finanzanlagen 1.052 8.066 -7.014
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 6.308 5.683 625
Finanzanlagen mit fester Endfälligkeit über drei Monate 7.394 22.908 -15.514
Finanzvermögen 109.043 95.583 13.460

Bezüglich der näheren Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Finanzvermögens wird auf Textziffer (28) verwiesen.

Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten stellt sich wie folgt dar:

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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Tsd. € Bilanz zum 01.01.2024 Nettozahlungen/​ Einzahlungen in der Periode IFRS 16 Leasingverträge Zeitwertänderungen
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 6.955 317 0 1.807
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 126.180 170.048 0 9.286
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 519.236 -116.081 1 162.556 0
Finanzergebnis 652.371 47.408 162.556 9.286
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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Tsd. € Umgliederung innerhalb der Finanzverbindlichkeiten Währungskurseffekte
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 -22
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 2.355
Finanzergebnis 0 2.333
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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Tsd. € Sonstige Bilanz zum 31.12.2024
Langfristige Finanzverbindlichkeiten -434 8.623
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten -233 305.281
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 568.066
Finanzergebnis 6.208 881.970

1 Enthält Zinszahlungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von Tsd. € 18.810.

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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Tsd. € Bilanz zum 01.01.2023 Nettozahlungen/​ Einzahlungen in der Periode IFRS 16 Leasingverträge Zeitwertänderungen
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 61.012 71 0 -3.118
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 24.612 46.997 1 0 -2.447
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 480.451 -107.013 2 146.311 0
Finanzergebnis 566.075 -59.945 146.311 -5.565
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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Tsd. € Umgliederung innerhalb der Finanzverbindlichkeiten Währungskurseffekte
Langfristige Finanzverbindlichkeiten -51.735 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 56.232 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 -513
Finanzergebnis 4.497 -513
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Nicht zahlungswirksame Veränderungen
in Tsd. € Sonstige Bilanz zum 31.12.2023
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 725 6.955
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 785 126.180
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 519.236
Finanzergebnis 1.511 652.371

1 Enthält Zinszahlungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Tsd. € 528.

2 Enthält Zinszahlungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von Tsd. € 13.103.

(44) Segmentberichterstattung

Entsprechend der regional gegliederten internen Berichtsstruktur wurde die Segmentierung nach geografischen Regionen vorgenommen, in denen die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns angeboten und erbracht werden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Segmentinformationen entsprechen den unter Abschnitt III. "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" erläuterten Konzern-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Neben den separat ausgewiesenen Segmenten Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien und Nordamerika werden insbesondere die Regionen Belarus, Belgien, China, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowenien, Tschechien und Ukraine im Segment Übrige zusammengefasst. Die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns unterscheiden sich zwischen den Segmenten nicht wesentlich.

Segmenterlöse aus Transaktionen mit anderen Segmenten unterliegen keiner gesonderten Bewertung, da es sich um handelsrechtliche Vorgänge zu marktgerechten Konditionen handelt.

Dem Segment Österreich wurden im Rahmen der Nulltarif-Versicherung der Anzahl der aktiven Versicherungen entsprechende Ergebnisse in Höhe von Tsd. € 5.732 (Vorjahr: Tsd. € 5.537) zugerechnet. Handelsrechtlich werden diese im Segment Deutschland erfasst.

Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen im Rahmen des Impairment-Tests für einzelne CGUs erfasst. Die Abschreibungen verteilen sich wie folgt:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Immaterielle Vermögenswerte 10
Sachanlagen 1.399 7.783
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1.573 2.470
2.972 10.263

Der Ausweis der Wertminderungsaufwendungen im Berichtsjahr erfolgte unter den übrigen Abschreibungen sowie unter den Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und verteilte sich entsprechend der geografischen Lage der Niederlassungen auf die Segmente wie folgt:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Deutschland 293 263
Schweiz 1.993
Übrige 2.679 8.007
2.972 10.263

Im Berichtsjahr wurden keine Wertaufholungen vorgenommen. Im Vorjahr wurden Wertaufholungen in Höhe von Tsd. € 7.788 vorgenommen, die sich wie folgt verteilten:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Immaterielle Vermögenswerte 2.352
Sachanlagen 2.481
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 2.955
0 7.788

Der Ausweis der Wertaufholungen erfolgte unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und verteilte sich entsprechend der geografischen Lage der Niederlassungen wie folgt auf die Segmente:

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in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Deutschland 792
Schweiz 685
Österreich 781
Übrige 5.530
0 7.788

Die Vorsteuerergebnisse in den Segmenten sind bereinigt um die Beteiligungsergebnisse, die im Konzern von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Zuordnung des langfristigen Segmentvermögens zu geographischen Regionen erfolgt auf das Sitzland der jeweiligen Konzerngesellschaft und entspricht der Bilanzsumme der langfristigen Vermögenswerte abzüglich Finanzinstrumenten und latenter Steueransprüche.

Wegen der intensiven konzerninternen Verflechtungen durch die Großhandelsfunktion der Fielmann Group AG und das Cash-Pooling wird das Segmentvermögen mit seinem Anteil an dem konsolidierten Konzernwert angegeben. Ein Überleitungswert entsteht somit nicht. Zinsaufwendungen und -erträge werden den Segmenten zugeordnet, die betreffenden Schulden nicht.

Durch die Deckung der Segmente mit den gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Konzerns und der Verwendung der Ergebnisgrößen nach IFRS stellen die Überleitungswerte lediglich die konzerninterne Verrechnung dar.

Eine Aufteilung der Konzernumsätze in Produktgruppen erfolgte nicht, da die Augenoptik nahezu unverändert mit 90 Prozent zum Umsatz beiträgt.

Die Fielmann-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 das bereinigte EBITDA und das bereinigte EBT als zusätzliche Steuerungsgrößen eingeführt. Sondereffekte werden aus dem EBITDA und dem EBT eliminiert, um die nachhaltige Ertragskraft der Gruppe auszuweisen.

Die Überleitung der berichteten Kennzahlen zu den neu eingeführten bereinigten Leistungskennzahlen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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in Mio. € Deutschland Schweiz Österreich Spanien Nordamerika Übrige
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 310,2 65,5 19,1 42,2 12,4 (-4,2) 21,6
(276,8) (61,6) (19,0) (38,6) (9,7)
20,2% 28,5% 19,0% 21,9% 6,3% 16,0%
EBITDA Marge (19,2%) (28,2%) (20,8%) (22,0%) (-13,0%) (8,1%)
Bereinigungen
M&A oder integrationsbezogene Kosten 0,2 0,2 7,3
(0,7) (1,2) (1,8)
Aufwendungen für Reorganisationen 2,6
(5,5)
Sonstige nichtwiederkehrende Effekte 10,5 (-11,6)
323,5 65,5 19,1 42,4 19,7 21,6
Bereinigtes EBITDA (271,4) (61,6) (19,0) (39,8) (-2,4) (9,7)
21,0% 28,5% 19,0% 22,0% 10,0% 16,0%
Bereinigte EBITDA Marge (18,8%) (28,2%) (20,8%) (22,7%) (-7,4%) (8,1%)
108,4 19,5 8,6 25,9 24,3 28,3
Abschreibungen (107,3) (21,1) (8,0) (25,0) (5,6) (29,2)
31,8 1,5 1,4 4,4 2,6 4,6
Aufwendungen im Finanzergebnis (17,0) (2,0) (0,9) (3,8) (0,5) (3,3)
4,3 2,8 0,2 0,9 1,3
Erträge im Finanzergebnis (6,1) (5,0) (0,2) (0,1) (0,9)
EBT Bereinigungen
Außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Vermögenswerte 0,0
(5,7)
187,6 47,3 9,1 12,3 -6,3 -10,0
Bereinigtes EBT (153,2) (43,5) (10,1) (11,2) (-8,4) (-16,2)
12,2% 20,6% 9,1% 6,4% -3,2% -7,4%
Bereinigte EBT Marge (10,6%) (19,9%) (11,1%) (6,4%) (-25,9%) (-13,5%)
Ergebnis vor Steuern (EBT) 174,3 47,3 9,1 12,1 -13,6 (-10,2) -10,0 (-21,9)
(158,6) (43,5) (10,1) (10,0)
11,3% 20,6% 9,1% 6,3% -6,9% -7,4%
EBT Marge (11,0%) (19,9%) (11,1%) (5,7%) (-31,5%) (-18,2%)
scrollen
in Mio. € Konsolidierung Konzernwert
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) -0,4 (-0,5) 470,6 (401,0)
20,8%
EBITDA Marge (20,3%)
Bereinigungen
M&A oder integrationsbezogene Kosten 7,7 (3,7)
Aufwendungen für Reorganisationen 2,6 (5,5)
Sonstige nichtwiederkehrende Effekte 10,5 (-11,6)
-0,4 491,4
Bereinigtes EBITDA (-0,5) (398,6)
21,7%
Bereinigte EBITDA Marge (20,2%)
215,0
Abschreibungen (196,2)
-4,4 41,9
Aufwendungen im Finanzergebnis (-3,1) (24,4)
-4,4 5,1
Erträge im Finanzergebnis (-3,1) (9,2)
EBT Bereinigungen
Außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Vermögenswerte 0,0 (5,7)
-0,4 239,6
Bereinigtes EBT (-0,5) (192,8)
10,6%
Bereinigte EBT Marge (9,8%)
Ergebnis vor Steuern (EBT) -0,4 (-0,5) 218,8 (189,6)
9,7%
EBT Marge (9,6%)

Die EBITDA-Bereinigungen umfassen Anpassungen aus M&A oder integrationsbezogene Kosten, die sich im Jahr 2024 hauptsächlich auf Transaktions-, Integrations- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit der Übernahme von Shopko Optical in Nordamerika beziehen. Im Jahr 2023 wurden Transaktionskosten im Zusammenhang mit den Übernahmen von SVS Vision und Befitting in Höhe von Tsd. € 2.485 verzeichnet. Weiterhin wurden Rückstellungen in Höhe von Tsd. € 1.153 für eine potenzielle Verpflichtung zur Rückzahlung von Corona-Subventionen in Spanien im Zusammenhang mit der im Jahr 2020 getätigten Übernahme gebildet.

Die Aufwendungen für Reorganisation umfassen außergewöhnliche, einmalige Kosten, die im Rahmen interner Umstrukturierungen anfallen. Dies sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen sowie Aufwendungen für Standortschließungen. Im Jahr 2024 wurden Abfindungszahlungen für die Umstrukturierung des Finanzbereichs verbucht. Im Vorjahr betrafen die Anpassungen Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit dem Kostensparprogramm.

Die unter den sonstigen nicht-wiederkehrenden Effekten ausgewiesenen Anpassungen in Höhe von Tsd. € 10.530 beinhalten außerordentliche Erträge aus dem Teilverkauf der Beteiligung an der FittingBox S.A. (Tsd. € 2.470). Andererseits wurde eine Rückstellung in Höhe von Tsd. € 13.000 für erwartete Personalkosten (bestehend aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen) in Bezug auf frühere Jahre gebildet. Im Vorjahr wurde eine Anpassung nach unten für den Erhalt einer pauschalen, mehrjährigen Zahlung für unser Hörakustikgeschäft (Tsd. € 4.755) und die Korrektur der Materialkosten für 2022 (Tsd. € 6.864) vorgenommen.

Das bereinigte EBT stellt das Ergebnis vor Steuern dar, bereinigt um die oben genannten außerordentlichen Effekte, die im Rahmen des bereinigten EBITDA eliminiert wurden, zuzüglich weiterer Einmaleffekte, die nur das EBT betreffen.

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 wurden keine weiteren Sachverhalte als außerordentliche Effekte auf das EBT identifiziert. Im Vorjahr enthielt, das berichtete EBT eine Wertminderung in Höhe von Tsd. € 5.677, die aus der damals geplanten Schließung von Niederlassungen in Italien resultierte.

V. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie Angabe der Gesamtbezüge und Vorschüsse

Herr Marc Fielmann, Vorstandsvorsitzender der Fielmann Group AG, und Herr Günther Fielmann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fielmann Group AG, gelten als nahestehende Personen. Herr Günther Fielmann war bis zu seinem Versterben am 3. Januar 2024 unter Berücksichtigung der direkt und indirekt über die Fielmann Familienstiftung und deren Beteiligungsgesellschaften (fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co., KORVA SE) gehaltenen Aktien oder ihm aufgrund von § 22 Abs. 1 Ziffer 1, 4 und 6 WpHG zuzurechnenden Aktien der Mehrheitsgesellschafter der Fielmann Group AG. Herr Marc Fielmann wurde im Jahr 2019 in die Geschäftsführung der INTER-OPTIK-Verwaltungs-GmbH sowie in den Vorstand der KORVA SE berufen. Beide Unternehmen gelten als nahestehende Unternehmen.

Neben den Bezügen für die Tätigkeit als Vorstand und der Zahlung der Dividende für die von ihnen gehaltenen Aktien sind außer den im Folgenden dargestellten keine weiteren Zahlungen an Herrn Günther Fielmann oder Herrn Marc Fielmann direkt geleistet worden.

Darüber hinaus sind Herr Günther Fielmann und Herr Marc Fielmann an den folgenden Gesellschaften, die aus Sicht der Fielmann Group AG als nahestehende Unternehmen einzustufen sind, mittelbar oder unmittelbar beteiligt bzw. üben über diese Kontrolle aus:

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KORVA SE (Tochtergesellschaft der Fielmann Familienstiftung und der fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co.)

fielmann INTER-OPTIK GmbH & Co.

Stichting Tranquilitati

MPA Pharma GmbH

Hof Lütjensee-Hofladen GmbH & Co. oHG

diverse Immobilienverwaltungsgesellschaften

Sonstige

Die Fielmann Group AG und ihre Konzerngesellschaften haben im Geschäftsjahr 2024 und dem Vorjahr Lieferungen und Dienstleistungen bezogen und erbracht sowie Räumlichkeiten angemietet und vermietet. Bei der Nutzung von Flächen durch Konzerngesellschaften handelt es sich im Wesentlichen um 22 Niederlassungen (Vorjahr: 23 Niederlassungen). Die entsprechenden Kauf- oder Mietverträge wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Sämtliche Leistungsbeziehungen wurden im Rahmen der üblichen Zahlungsziele (in der Regel 30 Tage) beglichen.

Die nachstehend aufgeführten Geschäftsvorfälle entfallen im Wesentlichen auf Waren- und Leistungsaustausch mit der Fielmann Group AG.

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2024 2023
in Tsd. € Erbrachte Lieferungen und Leistungen Empfange Lieferungen und Leistungen Erbrachte Lieferungen und Leistungen Empfange Lieferungen und Leistungen
Mutterunternehmen 0 0 0 0
Assoziierte Unternehmen 782 3.046 526 3.231
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen des Unternehmens oder dessen Mutterunternehmens 23 0 5 0
sonstige nahestehende Personen und Unternehmen 366 18 290 18
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2024 2023
in Tsd. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
Mutterunternehmen 0 0 0 0
Assoziierte Unternehmen 383 0 79 8
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen des Unternehmens oder dessen Mutterunternehmens 15 0 0 0
sonstige nahestehende Personen und Unternehmen 0 0 0 0

Weiterhin gelten Aufsichtsrat und Vorstand als nahestehende Personen.

Die den Vorstandsmitgliedern für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Vergütung besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Zu den festen Vergütungsbestandteilen gehören die Festvergütung sowie übliche Nebenleistungen (private Nutzungsmöglichkeit des Dienst-PKW, Prämie einer Gruppenunfallversicherung). Die variable Vergütung gliedert sich in den am kurzfristigen Erfolg des Fielmann-Konzerns orientierten einjährigen STI und den am langfristigen Erfolg des Fielmann-Konzerns orientierten dreijährigen LTI. STI und LTI enthalten finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien, die sich neben operativen an strategischen Zielsetzungen orientieren. Grundlage für die Berechnung des STI und des LTI ist ein für jedes Vorstandsmitglied festgelegter individueller Prozentsatz des bereinigten Jahresüberschusses des Fielmann-Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr, welcher über den Korrekturfaktor der Kundenzufriedenheit bewertet und ggf. angepasst wird. Für den STI erfolgt eine Gewichtung des bereinigten Jahresüberschusses des Fielmann-Konzerns mit 70 Prozent, für den LTI eine Gewichtung mit 30 Prozent.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen und beinhaltet neben dem Ersatz von Auslagen eine Basisvergütung, eine Vergütung für Ausschusstätigkeit sowie Ausschusssitzungsgelder.

Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (key management personnel compensation) (IAS 24)

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Vorstandsmitglieder
in Tsd. €
2024 2023
kurzfristig fällige Leistungen 5.840 5.546
davon Festvergütung 2.681 2.835
Nebenleistungen 55 73
STI 3.104 2.638
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
andere langfristig fällige Leistungen 1.527 1.329
davon LTI für das Berichtsjahr 1.330 1.130
Offene Rückstellungen aus Vorjahren 197 199
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
anteilsbasierte Vergütungen 0 0
Gesamt 7.367 6.875
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Aufsichtsratsmitglieder
in Tsd. €
2024 2023
kurzfristig fällige Leistungen 879 878
davon Basisvergütung 714 740
Vergütung für Ausschusstätigkeit 86 88
Ausschusssitzungsgelder 78 45
Auslagenersatz 2 5
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 19 0
andere langfristig fällige Leistungen 0 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
anteilsbasierte Vergütungen 0 0
Gesamt 898 878

Im Geschäftsjahr gewährte Gesamtbezüge und Vorschüsse (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

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in Tsd. € 2024 2023
Im Geschäftsjahr tätige Vorstandsmitglieder (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) HGB) 6.543 6.720
Im Geschäftsjahr tätige Aufsichtsratsmitglieder (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) HGB) 879 878
Ehemalige Vorstandsmitglieder (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. b) HGB) 432 244
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. b) HGB) 19 0
Für ehemalige Vorstandsmitglieder gebildete Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. b) S. 3 HGB 5.374 5.541
Gewährte Vorschüsse (erhaltene LTI-Vorauszahlung) (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. c) HGB) 988 786

VI. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

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Mitarbeiter zum Stichtag Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
2024 2023 2024 2023
Mitarbeiter (ohne Auszubildende) 20.390 19.354 19.845 19.011
davon
- Mitarbeiter Deutschland 12.942 13.387 13.102 13.380
- Mitarbeiter Schweiz 1.186 1.189 1.178 1.208
- Mitarbeiter Österreich 681 654 678 655
- Mitarbeiter Spanien 1.815 1.658 1.760 1.640
- Mitarbeiter Nordamerika 1.816 653 1.275 334
- Mitarbeiter Übrige 1.950 1.813 1.852 1.794
Auszubildende 3.973 4.058 3.871 3.963
Mitarbeiter gesamt 24.363 23.412 23.716 22.974
Mitarbeiter umgerechnet als Vollzeitkräfte 18.132 17.317 17.690 17.001

Honoraraufwand für den Abschlussprüfer

Der Honoraraufwand für Abschlussprüfungsleistungen der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 beträgt Tsd. € 1.195. Das Honorar betraf vor allem die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses nebst Lagebericht des Mutterunternehmens und des Konzerns sowie gesetzliche bzw. mit dem Aufsichtsrat vereinbarte Prüfungsschwerpunkte. Auf Netzwerkgesellschaften des PwC-Netzwerks entfallen weitere Tsd. € 579 für Abschlussprüfungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses und für die Prüfung lokaler Abschlüsse erbracht wurden. Sonstige Leistungen wurden im Geschäftsjahr nicht erbracht. Der Honoraraufwand für sonstige Bestätigungsleistungen beträgt für das Geschäftsjahr 2024 Tsd. € 212.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Sie ist im Internet unter www.fielmann-group.com abzurufen.

Angaben zu den Organen der Gesellschaft 1

Vorstand

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Marc Fielmann Vorstandsvorsitzender, Strategie, IT 2 , Category Management & Einkauf Hamburg
Steffen Bätjer Finanzen 3 , Controlling, Recht 3 , Compliance 3 Hamburg
Katja Groß Personal & Organisation, Digital & IT 4 , Produktion & Logistik 5 Hamburg
Dr. Bastian Körber Vertrieb, Marketing, Expansion, Immobilien Hamburg
Peter Lothes 6 Produktion & Logistik Birmingham (USA)

1 Dieser Abschnitt enthält

Informationen zu den Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane gemäß ESRS 2 GOV-1 22. Die ESRS bilden die Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung.

2 Bis 31.03.2024

3 Seit 01.01.2024

4 Seit 01.04.2024

5 Bis 29.02.2025

6 Seit 01.03.2025

Aufsichtsrat

Vertreter der Anteilseigner

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Prof. Dr. Mark K. Binz (Aufsichtsratsvorsitzender) Rechtsanwalt Binz & Partner 7, 8, 9, 10 Stuttgart
Hans-Georg Frey Unternehmensberater 7, 10 Hanstedt
Carolina Müller-Möhl Verwaltungsratspräsidentin Müller-Möhl Group 8 Zürich (CH)
Marie-Christine Ostermann Geschäftsführende Gesellschafterin Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG Hamm
Pier Paolo Righi CEO & President Karl Lagerfeld International B.V. 10 Amsterdam (NL)
Sarna Marie Elisabeth Röser Mitglied der Geschäftsleitung FAIR VC GmbH Mundelsheim
Hans-Otto Schrader Vorsitzender des Aufsichtsrats Otto Group GmbH & Co. KGaA Hamburg
Georg Alexander Zeiss 11 Geschäftsführer Fielmann Family Office GmbH 7, 9 Ahrensburg

Vertreter der Arbeitnehmer

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Ralf Greve (Stellv. Aufsichtsratsvors.) Expert HR Development Fielmann Group AG 7, 8, 9 Hamburg
Heiko Diekhöner Regionalleiter Fielmann Group AG Hamburg
Sieglinde Frieß Stellv. Landesleitung & Tarifkoordination ver.di Hamburg
Jana Furcht Augenoptikermeisterin Fielmann AG & Co. OHG 7 München
Nathalie Hintz Gebietsleiterin Fielmann Group AG 7 Hamburg
Frank Schmiedecke Niederlassungsleiter Fielmann AG & Co Rathaus OHG Hamburg
Frank Schreckenberg Gewerkschaftssekretär ver.di Berlin
Mathias Thürnau Abteilungsleiter Sales Support & Events Fielmann Group AG 8 Hamburg

7 Mitglied im Personalausschuss, Vorsitzender: Prof. Dr. Mark K. Binz

8 Mitglied im Vermittlungsausschuss, Vorsitzender: Prof. Dr. Mark K. Binz

9 Mitglied im Prüfungsausschuss

10 Mitglied im Nominierungsausschuss

11 Seit 06.03.2024

Die Vorstände sind in folgenden weiteren Kontrollgremien tätig

keine

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in folgenden weiteren Kontrollgremien tätig

Hans-Georg Frey

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gottfried Schultz Automobilhandels SE, Ratingen 1

Vorsitzender des Verwaltungsrates der Blanc & Fischer Familienholding SE & Co KGaA, Oberderdingen 2

Président du Conseil der Rail Capital Europe Investment Société par action simplifiée,

St. Ouen sur Seine, Frankreich 2

Mitglied des Beirates der HOYER GmbH, Hamburg 2

Carolina Müller-Möhl

Präsidentin der Gebrüder Müller Immobilien AG, Basel, Schweiz 2

Pier Paolo Righi

Mitglied des Beirates der Tengelmann 21 KG 2

Sarna Marie Elisabeth Röser

Mitglied des Beirates der Deutschen Bank AG, Frankfurt 2

Hans-Otto Schrader

Mitglied des Beirates der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau 2

Mitglied des Präsidiums der Pfeifer & Langen Industrie- und Handels-KG, Köln 2

Sieglinde Frieß

Mitglied des Aufsichtsrates der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg 1

Frank Schreckenberg

Mitglied des Aufsichtsrates der Smurfit Westrock Deutschland GmbH, Hamburg 2

Georg Alexander Zeiss

Stellvertretender Vorsitzender des Beirates der Hettich Holding GmbH & Co. oHG, Kirchlengern bis 31.12.2024 2

Vorstand der Fielmann Forderstiftung, Schierensee 2

Vorstand der KORVA SE, Berlin

1 Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates

2 Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen

Anteilsbesitz und Konsolidierungskreis zum
31. Dezember 2024
sowie Darstellung der Gesellschaften, welche die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch nehmen

Verwaltungs-, Beteiligungs- und Dienstleistungsunternehmen

Konzernanteile am Kapital in Prozent

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Name Sitz 1 Anteil
Pro-optik AG Basel, Schweiz 100
2518082 Alberta Inc. (bis 01.10.2024) 6 Calgary, Canada 100
Eyevious Style Incorporated (bis 01.10.2024) 6 Calgary, Canada 100
Fielmann Canada Inc. 6 Calgary, Canada 100
SVS Vision Holding II Company Delaware, USA 100
Baur Optik Geschäftsführungs-AG Donauwörth 100
Fielmann USA Inc. Dover, USA 100
Dr. Dirk J. Warner, OD, Inc. 5 Green Bay, USA 100
Shoptikal Intermediate, LLC 5 Green Bay, USA 100
Shoptikal Topco, Inc. 5 Green Bay, USA 100
BRO Beteiligungs GmbH Hamburg 100
CM Stadtentwicklung GmbH & Co. KG Hamburg 51
CM Stadtentwicklung Verwaltungs GmbH Hamburg 51
Exklusiv Optiker GmbH Hamburg 100
Fielmann Augenoptik GmbH & Co. Luxemburg KG Hamburg 62,76
Fielmann Augenoptik GmbH Hamburg 100
Fielmann Finanzservice GmbH Hamburg 100
Fielmann International GmbH (vormals Löchte-Optik GmbH) Hamburg 100
Fielmann Ventures GmbH Hamburg 100
Fielmann Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Hamburg 100
HID Hamburger Immobiliendienste GmbH Hamburg 100
Oaktree Technologies GmbH Hamburg 100
opt-invest GmbH & Co. OHG 2,3 opt-Invest Verwaltungs- und Beteiligungs Hamburg 100
GmbH Hamburg 100
Optik Klüttermann Verwaltungs GmbH Hamburg 100
ROKKU Designstudio GmbH Hamburg 100
RA-Optika Kiev, Ukraine 100
Optik Hess GmbH Köln-Dellbrück 100
Okulistika Clarus d.o.o. Ljubljana, Slowenien 70
Fielmann Ltd. London, Großbritannien 100
Single Vision Solution, Inc. Mount Clemens, USA 100
SVS Real Estate, LLC. Mount Clemens, USA 100
SVS Vision Holding Company Mount Clemens, USA 100
Ocumeda GmbH München 90
Fielmann Holding B.V. Oldenzaal, Niederlande 100
Fielmann Vision Insurance Inc. 7 Fielmann Akademie Schloss Plön, Phoenix, USA 100
gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH 2 Plön 100
Fielmann Schloss Plön Hotel- und Catering GmbH Plön 100
Fielmann Ecom Services GmbH Rathenow 100
Fielmann Group Manufacturing & Logistics GmbH Rathenow 100
Ocumeda AG Riedt b. Erlen, Schweiz 90

Produktions- und Handelsgesellschaften

Konzernanteile am Kapital in Prozent

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Name Sitz 1 Anteil
Elaboria, S.L.U. Bilbao, Spanien 100
Medop, S.A.U. Bilbao, Spanien 100
Fielmann Chomutov s.r.o. Chomutov, Tschechien 100
TiLan Optical Co., Ltd. Danyang, Jiangsu, China 60
e-com optics GmbH Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Service KG Rathenow 100
fielmann Modebrillen Rathenow AG & Co. KG Rathenow 100
Rathenower Optik GmbH 3 Rathenow 100
Eye Style of America Ltd. Wilmington, USA 100

Der angegebene Konzernanteil am Kapital bezieht sich auf unmittelbare und mittelbare Beteiligungen der Fielmann Group AG. Sämtliche in der nachfolgenden Tabelle dargestellten inländischen Tochtergesellschaften haben die gemäß § 264 Abs. 3 HGB für Kapitalgesellschaften bzw. gemäß § 264b HGB für Personenhandelsgesellschaften geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichten deshalb auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts.

Verkaufsgesellschaften

Konzernanteile am Kapital in Prozent

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Name Sitz 1 Anteil
Fielmann AG & Co. am Kugelbrunnen KG Aachen 100
Fielmann AG & Co. OHG Aalen 100
Fielmann AG & Co. OHG Achern 100
Fielmann AG & Co. OHG Achim 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Ahaus 100
Fielmann AG & Co. OHG Ahlen 100
Fielmann AG & Co. OHG Ahrensburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Albstadt-Ebingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Alsfeld 100
Fielmann AG & Co. OHG Altenburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Alzey 100
Fielmann AG & Co. OHG Amberg 100
Fielmann AG & Co. oHG Andernach 100
Fielmann AG & Co. OHG Annaberg-Buchholz 100
Fielmann AG & Co. KG Ansbach 100
Fielmann AG & Co. OHG Arnsberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Arnstadt 100
Fielmann AG & Co. City Galerie OHG Aschaffenburg 100
Fielmann AG & Co. oHG Aschaffenburg 100
Fielmann AG & Co. oHG Aschersleben 100
Fielmann AG & Co. KG Aue 100
Fielmann AG & Co. OHG Auerbach/​Vogtland 100
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG Augsburg 100
Fielmann AG & Co. oHG City-Galerie Augsburg 100
Fielmann AG & Co. KG Aurich 100
Fielmann AG & Co. OHG Backnang 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Dürkheim 100
Fielmann AG & Co. oHG Bad Hersfeld 100
Fielmann AG & Co. KG Bad Homburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Kissingen 100
Fielmann AG & Co. oHG Bad Kreuznach 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Mergentheim 100
Fielmann AG & Co. oHG Bad NeuenahrAhrweiler 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Neustadt/​Saale 100
Fielmann AG & Co. oHG Bad Oeynhausen 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Oldesloe 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Reichenhall 100
Fielmann AG & Co. KG Bad Säckingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Salzuflen 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Saulgau 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Segeberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Bad Tölz 100
Fielmann AG & Co. OHG Baden-Baden 100
Ibervisión Servicios Ópticos, S.L.U. Bilbao, Spanien 100
Fielmann AG & Co. KG Balingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Bamberg 100
Óptica del Penedés, S.L.U. Barcelona, Spanien 100
Fielmann AG & Co. OHG Barsinghausen 100
Fielmann AG Basel, Schweiz 100
Fielmann AG & Co. KG Bautzen 100
Fielmann AG & Co. OHG Bayreuth 100
Fielmann AG & Co. OHG Beckum 100
Fielmann AG & Co. OHG Bensheim 100
Fielmann AG & Co. oHG Bergheim 100
Fielmann AG & Co. oHG Bergisch Gladbach 100
Fielmann AG & Co. Berlin-Hellersdorf KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Berlin-Zehlendorf KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Friedrichshagen OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Friedrichshain OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. GesundbrunnenCenter KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Gropius Passagen OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. im Alexa KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Schöneberg KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Kreuzberg KG (bis 27.01.2024) Berlin 100
Fielmann AG & Co. Linden-Center OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Märkisches Zentrum KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Marzahn OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Moabit KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Neukölln KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. oHG Tegel Berlin 100
Fielmann AG & Co. Pankow OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Prenzlauer Berg OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Schöneweide OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Spandau OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Steglitz OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Tempelhof OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Treptow OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Weißensee OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Westend OHG Berlin 100
Fielmann AG & Co. Wilmersdorf KG Berlin 100
Fielmann AG & Co. OHG Bernau 100
Fielmann AG & Co. OHG Bernburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Biberach an der Riß 100
Fielmann AG & Co. Jahnplatz OHG Bielefeld 100
Fielmann AG & Co. OHG Bielefeld 100
Fielmann AG & Co. Brackwede KG Bielefeld 100
Fielmann AG & Co. oHG Bietigheim-Bissingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Bingen am Rhein 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Bitburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Bitterfeld 100
Fielmann AG & Co. oHG Böblingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Bocholt 100
Fielmann AG & Co. OHG Bochum 100
Fielmann AG & Co. Wattenscheid KG Bochum 100
Fielmann Srl Bolzano, Italien 100
Fielmann AG & Co. Bonn-Bad Godesberg OHG Bonn 100
Fielmann AG & Co. oHG Bonn 100
fielmann-optic Fielmann GmbH & Co. KG Bonn 50,98
Fielmann Augenoptik GmbH & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG) Borken 100
Fielmann AG & Co. OHG Bottrop 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG Brake 75
Fielmann AG & Co. OHG Bramsche 100
Fielmann AG & Co. OHG Brandenburg 100
Fielmann AG & Co. Schloss-Arkaden OHG Braunschweig 100
Fielmann AG & Co. OHG Braunschweig 100
Fielmann AG & Co. Obernstraße OHG Bremen 100
Fielmann AG & Co. oHG Bremen-Neustadt Bremen 100
Fielmann AG & Co. Roland-Center KG Bremen 100
Fielmann AG & Co. Vegesack OHG Bremen 100
Fielmann AG & Co. Weserpark OHG Bremen 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Bremerhaven 100
Fielmann AG & Co. KG Bremervörde 100
Fielmann AG & Co. OHG Bretten 100
Fielmann AG & Co. OHG Bruchsal 100
Fielmann AG & Co. oHG Brühl 100
Fielmann AG & Co. OHG Brunsbüttel 100
Fielmann AG & Co. KG Buchholz 100
Fielmann AG & Co. OHG Bünde 100
Fielmann AG & Co. OHG Burg 100
Fielmann AG & Co. OHG Burgdorf 100
Fielmann AG & Co. KG Buxtehude 100
Fielmann AG & Co. OHG Calw 100
Fielmann AG & Co. oHG Castrop-Rauxel 100
Fielmann AG & Co. OHG Celle 100
Fielmann AG & Co. OHG Cham 100
Fielmann AG & Co. Chemnitz Center KG Chemnitz 100
Fielmann AG & Co. OHG Chemnitz 100
Fielmann AG & Co. Vita-Center KG Chemnitz 100
Fielmann AG & Co. oHG Cloppenburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Coburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Coesfeld 100
Fielmann AG & Co. oHG Cottbus 100
Fielmann AG & Co. OHG Crailsheim 100
Fielmann AG & Co. OHG Cuxhaven 100
Fielmann AG & Co. oHG Dachau 100
Fielmann AG & Co. OHG Dallgow-Döberitz 100
Fielmann AG & Co. OHG Darmstadt 100
Fielmann AG & Co. oHG Ludwigsplatz Darmstadt 100
Fielmann AG & Co. OHG Datteln 100
Fielmann AG & Co. oHG Deggendorf 100
Fielmann AG & Co. KG 4 Delitzsch 100
Fielmann AG & Co. OHG Delmenhorst 100
Fielmann AG & Co. OHG Dessau-Roßlau 100
Fielmann AG & Co. oHG Kavalierstraße Dessau-Roßlau 100
Fielmann AG & Co. OHG Detmold 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG Diepholz 50
Fielmann AG & Co. oHG Dillingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Dingolfing 100
Fielmann AG & Co. OHG Dinslaken 100
Fielmann AG & Co. OHG Döbeln 100
Audio Clarus d.o.o. Domžale, Slowenien 70
Baur Optik AG & Co. KG Donauwörth 100
Fielmann AG & Co. oHG Dormagen 100
Fielmann AG & Co. KG Dorsten 100
Fielmann AG & Co. KG Dortmund 100
Fielmann AG & Co. Hörde KG Dortmund 100
Fielmann AG & Co. Dresden Altstadt KG Dresden 100
Fielmann AG & Co. Dresden Neustadt OHG Dresden 100
Fielmann AG & Co. Kaufpark OHG Dresden 100
Fielmann Group AG & Co. Blasewitz KG Dresden 100
Fielmann AG & Co. Hamborn OHG Duisburg 100
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG Duisburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Dülmen 100
Fielmann AG & Co. OHG Düren 100
Fielmann AG & Co. Derendorf OHG Düsseldorf 100
Fielmann AG & Co. Friedrichstraße OHG Düsseldorf 100
Fielmann AG & Co. im Centrum KG Düsseldorf 100
Fielmann AG & Co. Oberkassel OHG Düsseldorf 100
Fielmann AG & Co. Rethelstraße OHG Düsseldorf 100
Fielmann AG & Co. OHG Düsseldorf 100
Fielmann AG & Co. OHG Eberswalde 100
Fielmann AG & Co. OHG Eckernförde 100
Fielmann AG & Co. oHG Ehingen 100
Fielmann AG & Co. KG 4 Einbeck 100
Fielmann AG & Co. OHG Eisenach 100
Fielmann AG & Co. OHG Eisenhüttenstadt 100
Fielmann AG & Co. oHG Elmshorn 100
Fielmann AG & Co. OHG Emden 100
Fielmann AG & Co. OHG Emmendingen 100
Fielmann AG & Co. KG 4 Emmerich am Rhein 100
Fielmann AG & Co. OHG Emsdetten 100
Fielmann AG & Co. OHG Erding 100
Fielmann AG & Co. OHG Erfurt 100
Fielmann AG & Co. Thüringen-Park OHG Erfurt 100
Fielmann AG & Co. OHG Erkelenz 100
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG Erlangen 100
Fielmann AG & Co. OHG Erlangen 100
Fielmann AG & Co. OHG Eschwege 100
Fielmann AG & Co. OHG Eschweiler 100
Fielmann AG & Co. Essen-Rüttenscheid OHG Essen 100
Fielmann AG & Co. Zentrum KG Essen 100
Fielmann AG & Co. Essen-Steele OHG Essen 100
Fielmann AG & Co. OHG Esslingen 100
Brillen-Bunzel GmbH Ettlingen 100
Fielmann AG & Co. oHG Ettlingen 100
Fielmann AG & Co. oHG Euskirchen 100
Fielmann AG & Co. oHG Eutin 100
Fielmann AG & Co. OHG Finsterwalde 100
Fielmann AG & Co. OHG Flensburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Forchheim 100
Fielmann AG & Co. KG Frankenberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Frankenthal 100
Fielmann AG & Co. OHG Frankfurt (Oder) 100
Fielmann AG & Co. Bornheim KG Frankfurt am Main 100
Fielmann AG & Co. Hessen-Center OHG Frankfurt am Main 100
Fielmann AG & Co. Höchst OHG Frankfurt am Main 100
Fielmann AG & Co. Leipziger Straße OHG Frankfurt am Main 100
Fielmann AG & Co. Roßmarkt OHG Frankfurt am Main 100
Fielmann AG & Co. oHG Frechen 100
Fielmann AG & Co. OHG Freiberg 100
Grewe - Haus der feinen Brillen GmbH & Co. OHG Freiburg 100
Fielmann AG & Co. KG Freiburg im Breisgau 100
Fielmann AG & Co. oHG Freising 100
Fielmann AG & Co. OHG Freital 100
Fielmann AG & Co. OHG Freudenstadt 100
Fielmann AG & Co. OHG Friedberg (Hessen) 100
Fielmann AG & Co. OHG Friedrichshafen 100
Fielmann AG & Co. KG Friesoythe 100
Fielmann AG & Co. OHG Fulda 100
Fielmann AG & Co. OHG Fürstenfeldbruck 100
Fielmann AG & Co. OHG Fürstenwalde 100
Fielmann AG & Co. KG Fürth 100
Fielmann AG & Co. OHG Garmisch-Partenkirchen 100
Fielmann AG & Co. OHG Geesthacht 100
Fielmann AG & Co. KG Geislingen an der Steige 100
Fielmann AG & Co. OHG Geldern 100
Fielmann AG & Co. OHG Gelnhausen 100
Fielmann AG & Co. im Centrum KG Gelsenkirchen 100
Fielmann AG & Co. Buer OHG Gelsenkirchen 100
Fielmann AG & Co. KG Gera 100
Fielmann AG & Co. oHG Gießen 100
Fielmann AG & Co. OHG Gifhorn 100
Fielmann AG & Co. OHG Gladbeck 100
Fielmann AG & Co. OHG Glinde 100
Fielmann AG & Co. KG Goch 100
Fielmann AG & Co. OHG Göppingen 100
Fielmann AG & Co. Centrum OHG Görlitz 100
Fielmann AG & Co. OHG Goslar 100
Fielmann AG & Co. OHG Gotha 100
Fielmann AG & Co. OHG Göttingen 100
Shoptikal LLC 5 Green Bay, USA 100
Fielmann AG & Co. OHG Greifswald 100
Fielmann AG & Co. OHG Greiz 100
Fielmann AG & Co. OHG Greven 100
Fielmann AG & Co. OHG Grevenbroich 100
Fielmann AG & Co. OHG Grimma 100
Fielmann AG & Co. OHG Gronau 100
Fielmann AG & Co. OHG Gummersbach 100
Fielmann AG & Co. oHG Günzburg 100
Fielmann AG & Co. Pferdemarkt OHG Güstrow 100
Fielmann AG & Co. OHG Gütersloh 100
Fielmann AG & Co. OHG Hagen 100
Fielmann AG & Co. OHG Halberstadt 100
Fielmann AG & Co. KG 4 Halle 100
Fielmann AG & Co. OHG Halle (Saale) 100
Fielmann AG & Co. Halle-Neustadt OHG Halle (Saale) 100
Fielmann AG & Co. OHG Haltern am See 100
Fielmann AG & Co. Billstedt KG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Bramfeld KG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Eimsbüttel OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. EKZ Hamburger Straße KG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Eppendorf KG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Harburg Sand OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. im Alstertal-Einkaufszentrum OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. im Elbe-Einkaufszentrum OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Bergedorf KG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Ochsenzoll OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. oHG Barmbek Hamburg 100
Fielmann AG & Co. oHG Niendorf Hamburg 100
Fielmann AG & Co. oHG Schnelsen Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Othmarschen OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Ottensen OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Rahlstedt OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co Rathaus OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Volksdorf OHG Hamburg 100
Fielmann AG & Co. Wandsbek OHG Hamburg 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG Harburg-City Hamburg 100
fielmann Farmsen Fielmann GmbH & Co. KG Hamburg 50
Optiker Carl GmbH Hamburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Hameln 100
Fielmann AG & Co. KG Hamm 100
Fielmann AG & Co. OHG Hanau 100
Fielmann AG & Co. OHG Hann. Münden 100
Fielmann AG & Co. Ernst-August-Galerie KG Hannover 100
Fielmann AG & Co. Lister Meile OHG Hannover 100
Fielmann AG & Co. Nordstadt OHG Hannover 100
Fielmann AG & Co. OHG Hannover 100
Fielmann AG & Co. Schwarzer Bär OHG Hannover 100
Fielmann AG & Co. OHG Haßloch 100
Fielmann AG & Co. OHG Hattingen 100
Fielmann AG & Co. KG Heide 100
Fielmann AG & Co. KG Heidelberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Heidenheim 100
Fielmann AG & Co. oHG Heilbronn 100
Frick Optic GmbH & Co. OHG Heilbronn 100
Fielmann AG & Co. oHG Heinsberg 100
Fielmann AG & Co. oHG Helmstedt 100
Fielmann AG & Co. KG 4 Hennef 100
Fielmann AG & Co. OHG Herborn 100
Fielmann AG & Co. KG Herford 100
Fielmann AG & Co. OHG Herne 100
Fielmann AG & Co. oHG im Centrum Herne 100
Fielmann AG & Co. OHG Herrenberg 100
Fielmann AG & Co. KG Herten 100
Fielmann AG & Co. oHG Hilden 100
Fielmann AG & Co. OHG Hildesheim 100
Fielmann AG & Co. OHG Hof 100
Fielmann AG & Co. OHG Homburg/​Saar 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Höxter 100
Fielmann AG & Co. OHG Hoyerswerda 100
Fielmann AG & Co. oHG Husum 100
Fielmann AG & Co. OHG Ibbenbüren 100
Fielmann AG & Co. oHG Idar-Oberstein 100
Fielmann AG & Co. OHG Ilmenau 100
Fielmann AG & Co. OHG Ingolstadt 100
Fielmann AG & Co. EKZ Westpark OHG Ingolstadt 100
Fielmann AG & Co. oHG Iserlohn 100
Fielmann AG & Co. OHG Itzehoe 100
Fielmann AG & Co. OHG Jena 100
Fielmann AG & Co. OHG Jülich 100
Fielmann AG & Co. OHG Kaiserslautern 100
Fielmann AG & Co. OHG Kamen 100
Fielmann AG & Co. OHG Kamp-Lintfort 100
Fielmann AG & Co. Westliche Kaiserstraße KG Karlsruhe 100
Fielmann AG & Co. OHG Kassel 100
Fielmann AG & Co. im DEZ OHG Kassel 100
Fielmann AG & Co. OHG Kaufbeuren 100
Fielmann AG & Co. OHG Kempen 100
Fielmann AG & Co. oHG Kempten 100
Fielmann AG & Co. KG Kiel 100
Fielmann AG & Co. oHG Wellingdorf Kiel 100
Fielmann GmbH Kiev, Ukraine 100
Fielmann AG & Co. oHG Kirchheim unter Teck 100
Fielmann Group AG & Co. KG Kitzingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Kleve 100
Fielmann AG & Co. Forum Mittelrhein OHG Koblenz 100
Fielmann AG & Co. OHG Koblenz 100
Fielmann AG & Co. Barbarossaplatz OHG Köln 100
Fielmann AG & Co. Ebertplatz KG Köln 100
Fielmann AG & Co. Mülheim OHG Köln 100
Fielmann AG & Co. OHG Köln 100
Fielmann AG & Co. oHG Kalk Köln 100
Fielmann AG & Co. oHG Rhein-Center Köln 100
Fielmann AG & Co. Schildergasse OHG Köln 100
Fielmann AG & Co. Venloer Straße OHG Köln 100
Optik Simon GmbH Köln 100
Fielmann AG & Co. Chorweiler KG Köln 100
Optik Hess GmbH & Co. KG Köln-Dellbrück 100
Brillen Müller GmbH & Co. OHG Konstanz 100
Fielmann AG & Co. OHG Konstanz 100
Fielmann AG & Co. OHG Korbach 100
Fielmann AG & Co. KG Köthen 100
Fielmann AG & Co. Neumarkt OHG Krefeld 100
Fielmann AG & Co. OHG Kulmbach 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Laatzen 100
Fielmann AG & Co. oHG Lahr 100
fielmann Fielmann GmbH Landau 100
Fielmann AG & Co. OHG Landsberg am Lech 100
Fielmann AG & Co. KG Landshut 100
Fielmann AG & Co. KG Langenfeld 100
Fielmann AG & Co. OHG Langenhagen 100
Fielmann AG & Co. OHG Lauf an der Pegnitz 100
Fielmann AG & Co. oHG Leer 100
Fielmann AG & Co. am Markt KG Leipzig 100
Fielmann AG & Co. oHG Allee Center Leipzig 100
Fielmann AG & Co. Paunsdorf-Center OHG Leipzig 100
Fielmann AG & Co. OHG Lemgo 100
Fielmann AG & Co. OHG Lengerich 100
Fielmann AG & Co. KG Leonberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Leverkusen 100
Fielmann AG & Co. oHG Limburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Lingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Lippstadt 100
Planeta d.o.o. Ljubljana, Slowenien 70
Fielmann Augenoptik GmbH & Co. KG Lohne 61,54
Fielmann AG & Co. OHG Lohr am Main 100
Fielmann AG & Co. KG Lörrach 100
Fielmann AG & Co. OHG Lübbecke 100
Fielmann AG & Co. OHG Lübeck 100
Fielmann AG & Co. OHG Luckenwalde 100
Fielmann AG & Co. oHG Lüdenscheid 100
Fielmann AG & Co im Center OHG Ludwigsburg 100
Fielmann AG & Co. oHG Ludwigsburg 100
Fielmann AG & Co. Rhein-Galerie OHG Ludwigshafen 100
Fielmann AG & Co. KG Lüneburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Lünen 100
Fielmann AG & Co. oHG Lutherstadt Eisleben 100
Fielmann AG & Co. OHG Lutherstadt Wittenberg 100
Fielmann GmbH Luxembourg, Luxemburg 51
Fielmann AG & Co. OHG Magdeburg 100
Fielmann AG & Co. Sudenburg OHG Magdeburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Mainz 100
Born Brillen Optik GmbH & Co. OHG Mannheim 100
Fielmann AG & Co. OHG Mannheim 100
Optik Klüttermann GmbH & Co. OHG Mannheim 100
Fielmann AG & Co. OHG Marburg 100
Fielmann AG & Co. KG Marktredwitz 100
Fielmann AG & Co. KG Marl 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Mayen 100
Fielmann AG & Co. oHG Meiningen 100
Fielmann AG & Co. OHG Meißen 100
Fielmann AG & Co. OHG Melle 100
Fielmann AG & Co. OHG Memmingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Menden 100
Fielmann AG & Co. OHG Meppen 100
Fielmann AG & Co. oHG Merseburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Merzig 100
Fielmann AG & Co. OHG Meschede 100
Fielmann AG & Co. oHG Minden 100
Ausl. unitäres Handels- und Prod. unternehmen "Fielmann" Minsk, Belarus 100
Fielmann AG & Co. OHG Moers 100
Fielmann AG & Co. OHG Mölln 100
Fielmann AG & Co. oHG Hindenburgstraße Mönchengladbach 100
Fielmann AG & Co. Rheydt oHG Mönchengladbach 100
Fielmann AG & Co. OHG Mosbach 100
SVS Vision, Inc. Mount Clemens, USA 100
Fielmann AG & Co. OHG Mühlacker 100
Fielmann AG & Co. OHG Mühldorf a. Inn 100
Fielmann AG & Co. OHG Mühlhausen 100
Fielmann AG & Co. OHG Mülheim an der Ruhr 100
Fielmann AG & Co. RheinRuhrZentrum OHG Mülheim an der Ruhr 100
Fielmann AG & Co. Haidhausen OHG München 100
Fielmann AG & Co. Leopoldstraße OHG München 100
Fielmann AG & Co. OHG München 100
Fielmann AG & Co. oHG München OEZ München 100
Fielmann AG & Co. oHG München PEP München 100
Fielmann AG & Co. oHG Sendling München 100
Fielmann AG & Co. Pasing OHG München 100
Fielmann AG & Co. Riem Arcaden KG München 100
Fielmann AG & Co. Tal OHG München 100
Optik Stein GmbH & Co. OHG Münsingen 100
Fielmann AG & Co. Hiltrup OHG Münster 100
Fielmann AG & Co. Klosterstraße OHG Münster 100
Fielmann AG & Co. An der Rothenburg OHG Münster 100
Fielmann AG & Co. OHG Nagold 100
Fielmann AG & Co. OHG Naumburg 100
Fielmann AG & Co. KG Neckarsulm 100
Fielmann AG & Co. OHG Neubrandenburg 100
Fielmann AG & Co. oHG Marktplatz-Center Neubrandenburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Neuburg an der Donau 100
Fielmann AG & Co. oHG Neu-Isenburg 100
Fielmann AG & Co. oHG Neumarkt i. d. OPf. 100
Fielmann AG & Co. KG Neumünster 100
Fielmann AG & Co. OHG Neunkirchen 100
Fielmann AG & Co. OHG Neuruppin 100
Fielmann AG & Co. OHG Neuss 100
Fielmann AG & Co. oHG Neustadt a.d. Weinstraße 100
Fielmann AG & Co. OHG Neustrelitz 100
Fielmann AG & Co. Glacis-Galerie OHG Neu-Ulm 100
Fielmann AG & Co. oHG Neuwied 100
Fielmann AG & Co. OHG Nienburg 100
Fielmann AG & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG) Norden 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. KG Nordenham 75
Fielmann AG & Co. OHG Norderstedt 100
Fielmann AG & Co. KG Nordhausen 100
Fielmann AG & Co. OHG Nordhorn 100
Fielmann AG & Co. OHG Nördlingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Northeim 100
Fielmann AG & Co. am Hauptmarkt OHG Fielmann AG & Co. Nürnberg Lorenz Nürnberg 100
OHG Nürnberg 100
Fielmann AG & Co. Nürnberg-Süd KG Nürnberg 100
Fielmann AG & Co. Nürnberg- Langwasser OHG Nürnberg 100
Räder u. Räder GmbH & Co. OHG Nürnberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Nürtingen 100
Fielmann AG & Co. Centro KG 4 Oberhausen 100
Fielmann AG & Co. Oberhausen OHG Oberhausen 100
Fielmann AG & Co. OHG Sterkrade Oberhausen Sterkrade 100
Fielmann AG & Co. oHG Oberursel 100
Fielmann AG & Co. OHG Oer-Erkenschwick 100
Fielmann AG & Co. OHG Offenbach am Main 100
Fielmann AG & Co. oHG Offenburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Oldenburg in Holstein 100
Fielmann AG & Co. im Centrum KG Oldenburg 100
Hofland Opticiens B.V. Oldenzaal, Niederlande 100
Hofland Optiek B.V. Oldenzaal, Niederlande 100
Fielmann AG & Co. OHG Olpe 100
Fielmann AG & Co. OHG Olsberg 100
Fielmann AG & Co. oHG Oranienburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Osnabrück 100
Fielmann AG & Co. oHG Osterholz Scharmbeck 100
Fielmann AG & Co. OHG Osterode 100
Fielmann AG & Co. OHG Paderborn 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG Papenburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Parchim 100
Fielmann AG & Co. oHG Passau 100
Fielmann AG & Co. KG 4 Pegnitz 100
Fielmann AG & Co. OHG Peine 100
Fielmann AG & Co. KG Pfaffenhofen an der Ilm 100
Fielmann AG & Co. OHG Pfarrkirchen 100
Fielmann AG & Co. OHG Pforzheim 100
Fielmann AG & Co. oHG Pinneberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Pirmasens 100
Fielmann AG & Co. OHG Pirna 100
Fielmann AG & Co. OHG Plauen 100
Fielmann AG & Co. OHG Plön 100
Fielmann AG & Co. OHG Potsdam 100
Fielmann Sp. z o.o. Poznań, Polen 100
Fielmann s.r.o. Praha, Tschechien 100
Fielmann AG & Co. OHG Quedlinburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Radebeul 100
Baur Optik GmbH Rain Rain am Lech 60
Fielmann AG & Co. OHG Rastatt 100
Fielmann AG & Co. OHG Rathenow 100
Fielmann AG & Co. OHG Ratingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Ravensburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Recklinghausen 100
Fielmann AG & Co. im Donau-Einkaufszentrum OHG Regensburg 100
Fielmann AG & Co. KG Regensburg 100
Fielmann AG & Co. KG Reichenbach im Vogtland 100
Fielmann AG & Co. oHG Remscheid 100
Fielmann AG & Co. oHG Rendsburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Reutlingen 100
Fielmann AG & Co. KG Rheda-Wiedenbrück 100
Fielmann AG & Co. OHG Rheinbach 100
Fielmann AG & Co. oHG Rheine 100
Exklusiv Optiker GmbH & Co. OHG Rheine 100
Fielmann AG & Co. OHG Riesa 100
Fielmann AG & Co. OHG Rinteln 100
Fielmann AG & Co. oHG Rosenheim 100
Fielmann AG & Co. KG Rostock 100
Fielmann AG & Co. oHG Lütten Klein Rostock 100
Fielmann AG & Co. OHG Rotenburg (Wümme) 100
Fielmann AG & Co. oHG Rottenburg 100
Groeneveld Brillen en Contactlenzen B.V. Rotterdam, Niederlande 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG Rottweil 100
Fielmann AG & Co. OHG Rudolstadt 100
Fielmann AG & Co. OHG Rüsselsheim 100
Fielmann AG & Co. OHG Saalfeld/​ Saale 100
Fielmann AG & Co. oHG Saarbrücken 100
Fielmann AG & Co. oHG Saarlouis 100
Fielmann AG & Co. KG Salzgitter 100
Fielmann AG & Co. OHG Salzwedel 100
Fielmann AG & Co. oHG Sangerhausen 100
Fielmann AG & Co. OHG Schleswig 100
Fielmann AG & Co. OHG Schönebeck 100
Fielmann AG & Co. KG Schorndorf 100
Fielmann AG & Co. KG Schwabach 100
Fielmann AG & Co. OHG Schwäbisch Gmünd 100
Fielmann AG & Co. OHG Schwäbisch Hall 100
Fielmann AG & Co. OHG Schwandorf 100
Fielmann AG & Co. OHG Schwedt 100
Fielmann AG & Co. OHG Schweinfurt 100
Fielmann AG & Co. KG Schwelm 100
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG Schwerin 100
Fielmann AG & Co. OHG Schwerin 100
Fielmann AG & Co. KG Schwetzingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Seevetal 100
Fielmann AG & Co. oHG Senftenberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Siegburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Siegen 100
Fielmann AG & Co. oHG City-Galerie Siegen 100
Fielmann AG & Co. Stern Center OHG Sindelfingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Singen 100
Fielmann AG & Co. KG Sinsheim 100
Fielmann AG & Co. OHG Soltau 100
Fielmann AG & Co. OHG Soest 100
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG Solingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Sonneberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Sonthofen 100
Fielmann AG & Co. oHG Speyer 100
Fielmann AG & Co. OHG St. Ingbert 100
Fielmann AG & Co. OHG Stade 100
Fielmann AG & Co. OHG Stadthagen 100
Fielmann AG & Co. OHG Starnberg 100
Fielmann AG & Co. OHG Stendal 100
Fielmann AG & Co. OHG Stralsund 100
Optique Marmet Jacques SAS Strasbourg, Frankreich 100
Fielmann AG & Co. OHG Straubing 100
Fielmann AG & Co. OHG Strausberg 100
Fielmann AG & Co. Bad Cannstatt OHG Stuttgart 100
Fielmann AG & Co. KG Stuttgart 61,6
Optik Schuppin GmbH & Co. OHG Stuttgart 100
Fielmann AG & Co. OHG Suhl 100
Fielmann AG & Co. OHG Sulzbach 100
Fielmann AG & Co. KG Syke 100
Fielmann AG & Co. KG Sylt /​ OT Westerland 100
Fielmann Group AG & Co. KG Torgau 100
Fielmann AG & Co. oHG Traunstein 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Trier 100
Fielmann AG & Co. OHG Troisdorf 100
Fielmann AG & Co. KG Tübingen 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG Tuttlingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Überlingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Uelzen 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG Ulm 100
Fielmann AG & Co. KG Fielmann AG & Co. OHG Unna 100
(vormals fielmann-optic Fielmann GmbH & Co. oHG) Varel 100
Fielmann AG & Co. OHG Vechta 100
Fielmann AG & Co. oHG Velbert 100
Fielmann AG & Co. oHG Verden 100
Fielmann AG & Co. oHG Viersen 100
Fielmann AG & Co. OHG Villingen-Schwenningen 100
Fielmann AG & Co. Schwenningen KG Villingen-Schwenningen 100
Fielmann AG & Co. OHG Völklingen 100
Fielmann AG & Co. oHG Waiblingen 100
Fielmann AG & Co. OHG Waldshut-Tiengen 100
Fielmann AG & Co. OHG Walsrode 100
Fielmann AG & Co. OHG Waltrop 100
Fielmann AG & Co. OHG Wangen im Allgäu 100
Fielmann AG & Co. KG Warburg 100
Fielmann AG & Co. KG 4 Waren (Müritz) 100
Fielmann AG & Co. OHG Warendorf 100
Fielmann AG & Co. OHG Wedel 100
Fielmann AG & Co. OHG Weiden i. d. Oberpfalz 100
Fielmann AG & Co. OHG Weilheim i.OB. 100
Fielmann AG & Co. KG Weimar 100
Fielmann AG & Co. OHG Weinheim 100
Fielmann AG & Co. KG Weißenburg in Bayern 100
Fielmann AG & Co. OHG Weißenfels 100
Fielmann AG & Co. OHG Weißwasser 100
Fielmann AG & Co. KG Weiterstadt 100
Optik Hörger GmbH & Co. OHG Wendlingen am Neckar 100
Fielmann AG & Co. OHG Wernigerode 100
Fielmann AG & Co. OHG Wesel 100
Fielmann AG & Co. OHG Westerstede 100
Fielmann AG & Co. oHG Wetzlar 100
Fielmann GmbH Wien, Österreich 100
Fielmann AG & Co. OHG Wiesbaden 100
Optik Käpernick GmbH & Co. KG Wiesbaden 100
Fielmann AG & Co. OHG Wiesloch 100
Fielmann AG & Co. KG Wildau 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Wildeshausen 100
Fielmann AG & Co. OHG Wilhelmshaven 100
Fielmann AG & Co. KG Winsen 100
Fielmann AG & Co. OHG Wismar 100
Fielmann AG & Co. im Centrum OHG Witten 100
Fielmann AG & Co. oHG Wittenberge 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. oHG Wittlich 100
Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG Wittmund 100
Fielmann AG & Co. OHG Wolfenbüttel 100
Fielmann AG & Co. OHG Wolfsburg 100
Fielmann AG & Co. OHG Worms 100
Fielmann AG & Co. OHG (vormals Fielmann Augenoptik AG & Co. OHG) Wunstorf 100
Fielmann AG & Co. Barmen OHG Wuppertal 100
Fielmann AG & Co. City-Arkaden OHG Wuppertal 100
Fielmann AG & Co. Elberfeld OHG Wuppertal 100
Fielmann AG & Co. OHG Würselen 100
Fielmann AG & Co. OHG Würzburg 100
Fielmann AG & Co. KG Zeitz 100
Fielmann AG & Co. OHG Zittau 100
Fielmann AG & Co. OHG Zweibrücken 100
Fielmann AG & Co. OHG Zwickau 100

Erläuterung der Anmerkungen

1 Soweit nach der Ortsangabe kein Land genannt ist, handelt es sich um eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland.

2 Diese Gesellschaft ist zudem gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. §§ 264a, 264b HGB von der Erstellung eines Lageberichts befreit.

3 Diese Gesellschaft ist zudem gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. §§ 264a, 264b HGB von der Prüfung ihres Jahresabschlusses befreit.

4 Diese Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2024 gegründet.

5 Diese Gesellschaft wurde am 10.06.2024 gekauft und am 01.07.2024 übernommen.

6 Die Gesellschaften 2518082 Alberta Inc und Eyevious Style Inc. wurden am 01.10.2024 zur Fielmann Canada Inc. verschmolzen.

7 Diese Gesellschaft wurde am 08.05.2024 gegründet.

Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn der Fielmann Group AG in Höhe von Tsd. € 96.600 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von in Tsd. €

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€ 1,15 je Stammaktie (84.000.000 Stück) 96.600

 

Hamburg, den 17. April 2025

Fielmann Group AG

Der Vorstand

Marc Fielmann

Steffen Bätjer

Katja Groß

Dr. Bastian Körber

Peter Lothes

Versicherung des Vorstandes

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Lagebericht des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Hamburg, den 17. April 2025

Fielmann Group AG

Der Vorstand

Marc Fielmann

Steffen Bätjer

Katja Groß

Dr. Bastian Körber

Peter Lothes

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Fielmann Group AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Fielmann Group AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Fielmann Group AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

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Werthaltigkeit der Firmenwerte

Bilanzierung des Erwerbs der Shoptikal Topco, Inc.

Bewertung der Vorräte

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1 Sachverhalt und Problemstellung

2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3 Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

[1] Werthaltigkeit der Firmenwerte

1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 446,9 Mio (18,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Cashflows der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Cashflows der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsraten sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Bewertungsspezialisten unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Cashflows mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und Wachstumsraten wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Firmenwerte sind in den Abschnitten "III. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "IV. Erläuterungen zum Konzernabschluss (2) Firmenwerte" des Konzernanhangs enthalten.

[2] Bilanzierung des Erwerbs der Shoptikal Topco, Inc.

1 Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode bilanziert. Zum 1. Juli 2024 erwarb die Gesellschaft 100 % der Anteile an der Shoptikal Topco, Inc., Delaware/​USA. Der Kaufpreis für diesen Unternehmenszusammenschluss betrug umgerechnet € 278,5 Mio. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden und Eventualschulden werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert am Tag des Erwerbs angesetzt. Unter Berücksichtigung eines zuzurechnenden anteilig erworbenen Nettovermögens von € 137,2 Mio ergibt sich aus diesem Unternehmenszusammenschluss ein Firmenwert von € 141,4 Mio. Aufgrund der Schätzunsicherheiten bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss und der betragsmäßig wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung des Unternehmenszusammenschlusses haben wir mit Unterstützung unserer internen Bewertungsspezialisten zunächst die vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmenserwerbs sowie die Kaufpreisallokation eingesehen und nachvollzogen. Hierbei haben wir unter anderem auch die den Bewertungen zugrunde liegenden Modelle sowie die angewandten Bewertungsparameter und Annahmen auf ihre Angemessenheit hin gewürdigt. Damit einhergehend haben wir unter anderem den vereinbarten Kaufpreis als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Für den genannten Unternehmenserwerb haben wir die zugrundeliegenden Zugangswerte auf Basis der Eröffnungsbilanzwerte beurteilt. Darüber hinaus haben wir durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit und Richtigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben gewürdigt.

Wir konnten uns insgesamt davon überzeugen, dass die bilanzielle Abbildung des Unternehmenszusammenschlusses sachgerecht erfolgt ist und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen insgesamt nachvollziehbar und hinreichend begründet sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu diesem Unternehmenszusammenschluss sind im Abschnitt "III Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Konzernanhangs enthalten.

[3] Bewertung der Vorräte

1 Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden in der Bilanz Vorräte von € 259,3 Mio ausgewiesen (10,9 % der Bilanzsumme). Die Vorräte basieren auf einer hohen Artikelanzahl. Aufgrund dieser hohen Anzahl hat die Gesellschaft zur Bestandserfassung bzw. -führung und Bewertung der Vorräte umfangreiche Prozesse und Systeme eingerichtet. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungskosten werden anhand gewogener Durchschnittswerte ermittelt. Dieser betragsmäßig bedeutsame Posten unterliegt angesichts der aus der hohen Artikelanzahl resultierenden Komplexität der für die zutreffende Bewertung erforderlichen Systeme, Prozesse und Schätzungen einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Anwendung des Rechnungslegungsstandards IAS 2 als komplex zu betrachten und basiert insbesondere im Hinblick auf die zukünftig zu erzielenden Verkaufspreise auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter.

Aufgrund der Komplexität der Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens einschließlich der zugrundeliegenden Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie der umfangreichen eingerichteten Prozesse und Systeme war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Prozesse und Kontrollen des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Einkauf, die Bestandsführung und den Vertrieb während des gesamten Geschäftsjahres unter Einbezug unserer internen IT-Spezialisten beurteilt. Darauf aufbauend haben wir insbesondere die relevanten IT-Systeme zur Bewertung der Vorräte, einschließlich der implementierten Kontrollen von Systemänderungen sowie der daraus generierten Reports, beurteilt. Hierbei haben wir auch die Geschäftsorganisation des Konzerns berücksichtigt. Zudem haben wir Lieferantenrechnungen und zurechenbare Kosten sowie die zu Grunde liegenden Konditionen der betreffenden Lieferverträge in Stichproben geprüft. Ferner haben wir die durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Bewertung getroffenen Annahmen zu zukünftigen Nettoveräußerungspreisen hinsichtlich ihrer Angemessenheit gewürdigt und nachvollzogen, ob diese stetig angewendet sowie hinreichend dokumentiert sind. Weiterhin haben wir das Vorhandensein und die vollständige Erfassung des Vorratsvermögens unter anderem durch Inventurbeobachtungen anhand statistischer Verfahren überprüft.

Wir konnten uns insgesamt davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse für eine sachgerechte Bewertung angemessen sind und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind.

3 Die Angaben des Konzerns zu der Bewertung der Vorräte sind in den Abschnitten "III. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "IV. Erläuterungen zum Konzernabschluss (9) Vorräte" des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

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die in Abschnitt "Konzernerklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

die in Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis 315c HGB

den Unterabschnitt "Aufbau und Inhalt des Risikomanagementsystems" in Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts

den Unterabschnitt "Wesentliche Merkmale des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems" in Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts

Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d .h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Teilbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Fielmann_​KA+KLB_​ESEF-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-

Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juli 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der Fielmann Group AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thorsten Dzulko.

 

Hamburg, den 17. April 2025

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gezeichnet Thorsten Dzulko, Wirtschaftsprüfer

gezeichnet ppa. Charlotte Meky, Wirtschaftsprüferin"

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